Die A7 der Zukunft Bürgerinformation - epub @ SUB HH
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Inhalt 1. Der A 7-Ausbau 1.1. Masterstory 1.2. Meilensteine des Projekts 1.3. Beteiligte 2. Themenblöcke 2.1. Rechtliche Rahmenbedingungen 2.2. Verkehrskonzept 2.3. Lärmschutz 2.4. Kosten 2.5. Öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) 2.6. Sicherheitskonzept 2.7. Gestaltung der Park- und Grünflächen in Schnelsen, Stellingen und Altona 3. Infomaterial & Informationsmöglichkeiten 3.1. Informationsmaterialien 3.2. Informationsmöglichkeiten 4. FAQs (Frage-Antwort-Liste) 4.1. Fragen zum Hintergrund 4.2. Fragen zum Verkehrskonzept 4.3. Fragen zum Lärmschutz 4.4. Fragen zu den Kosten 4.5. Fragen zum Sicherheitskonzept 4.6. Fragen zur Gestaltung der Park- und Grünflächen 4.7. Fragen zum Bauabschnitt Schnelsen 4.8. Fragen zum Bauabschnitt Stellingen 4.9. Fragen zum Bauabschnitt Altona 4.10. Fragen zur Informationspolitik 4.11. Weitere Fragen zum A7-Ausbau Impressum
1. Der A 7-Ausbau Neu geschaffene Grün- und Parkanlagen lassen die get der A 7 wieder zusammenw rennten Stadtteile entlang achsen.
1. Der A 7-Ausbau 1.1 Masterstory (kompakt) Bis voraussichtlich 2024 wird die A 7 in Hamburg ausgebaut, um die gesamte Verkehrs- situation und den Lärmschutz zu verbessern. In den vergangenen Jahren ist der Verkehr auf der A 7 an die Belastungsgrenzen gesto- ßen. Jetzt erhält die Autobahn für jede Fahrtrichtung einen zusätzlichen Fahrstreifen. Dies ermöglicht einen besseren Verkehrsfluss, auch bei weiter ansteigendem Verkehr. Zusätzlich wird dadurch die Verkehrssicherheit erhöht und damit das Unfallrisiko verringert. Im Zuge dieser Bauarbeiten erhält die A 7 einen modernen und zukunftsweisenden Lärmschutz. Neue Lärmschutzwände und Flüsterasphalt sollen die Lärmbelastung für die Bürger mindern. In den Autobahnabschnitten Schnelsen, Stellingen und Altona wer- den drei Tunnel gebaut, die sogenannten „Deckel“. Die darauf geschaffenen Grün- und Parkanlagen lassen die getrennten Stadtteile wieder zusammenwachsen und schaffen neue Verbindungen.
Masterstory (lang) Die Autobahn A 7 ist mit einer Länge von 964 Kilometern Deutschlands wichtigste überregionale Nord-Süd-Verbindung. Ihr Ausbau vereint die Erweiterung der Bundesau- tobahn mit einem der größten Lärmschutzprojekte Deutschlands, das gleichzeitig einen großen Nutzen für die Stadtentwicklung im Hamburger Westen hat. Die Autobahn wird um einen zusätzlichen Fahrstreifen für jede Richtung erweitert, außerdem werden drei Lärmschutztunnel gebaut. Der sogenannte „Hamburger Deckel“ entsteht in den drei westlichen Stadtteilen Schnelsen, Stellingen und Altona. Auf der Autobahn A 7 bei Hamburg verkehren tagtäglich mehr als 152.000 Kraftfahr- zeuge, womit der theoretische Grenzwert für sechs Fahrstreifen, die dort zur Verfügung stehen, um 26 Prozent überschritten wird. Auch die Unfallquote ist überdurchschnitt- lich hoch. Zusammen mit zahlreichen Schäden an Autobahn und Brücken ist damit ein Ausbau der A 7 zwingend notwendig. Das komplette Projekt „Hamburger Deckel“ soll bis voraussichtlich 2024 umgesetzt werden. Die Arbeiten begannen im Mai 2014 (der offizielle feierliche Spatenstich fand am 16.06.14 statt) an der Langenfelder Brücke im Abschnitt Stellingen. Im Herbst 2014 folgen die vorbereitenden Arbeiten im Abschnitt Schnelsen. 2015 starten die eigent- lichen Baumaßnahmen, die bis zum Jahre 2018 abgeschlossen sein werden. Etwas zeitversetzt beginnt voraussichtlich 2015/2016 der Ausbau im Abschnitt Stellingen. Die Bauarbeiten für den Lärmschutztunnel betragen ca. vier Jahre und werden 2020 abge- schlossen sein. Am Ende steht der Abschnitt in Altona, in dem von 2020 bis 2024 die A 7 erweitert, der Lärmschutztunnel gebaut und die Grünanlagen angepflanzt werden. Zusammen mit der Verbesserung des Fern- und Stadtverkehrs in Hamburg, erhöht sich die Lebensqualität. Auf den Tunneldeckeln entstehen Parkanlagen und Kleingärten, Quartiere wachsen zusammen. Auf den Entwicklungsflächen neben der Autobahn entstehen mehr als 2.500 neue Wohnungen. Das Großprojekt „Hamburger Deckel“ wird von der Bundesrepublik Deutschland finanziert und von der Stadt Hamburg als Bundesland verantwortet. Hamburg zahlt die städtebaulich gewünschte Verlängerung des Tunnels in Altona sowie den Tunnel Schnelsen. Mit der Gesamtplanung und der Durchführung der Bauarbeiten wurde die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) beauftragt.
1.2 Meilensteine des Projekts Abschnitt Schnelsen Stellingen Altona Planfeststellungsverfahren 2011-2012 2010-2013 2016-2018 Planfeststellungsbeschluss 2012 2013 2018 Bauzeit 2014-2018 2014/15-2020 2020-2024 Zeitplan 16.06.2014 Baubeginn Langenfelder Brücke (im Abschnitt Stellingen) 23.06.2014 Benennung des ÖPP-Konsortiums zum A7-Ausbau in Schleswig- Holstein und Hamburg/Schnelsen: Via Solutions Nord (Hochtief PPP Solutions, DIF Infra und Kemna Bau) 01.09.2014 Vertragsbeginn im Abschnitt Schnelsen (Vorbereitende Baumaßnahmen starten 2014 –Baubeginn 2015) 2015/2016 voraussichtlicher Baubeginn Lärmschutztunnel im Abschnitt Stellingen 2019/2020 Aufbau der Park- und Grünanlagen in Schnelsen (Bauzeit 18 Monate) 2020/2021 Aufbau der Park- und Grünanlagen in Stellingen (Bauzeit 18 Monate) 2020 voraussichtlicher Baubeginn im Abschnitt Altona 2024/2025 Aufbau der Park- und Grünanlagen in Altona (Bauzeit 18 Monate)
1.3 Beteiligte Bauherren Die Bundesrepublik Deutschland und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als Eigentümer der Straße Die Freie und Hansestadt Hamburg (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation als Auftragsverwaltung des Bundes) DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH) Detaillierte Informationen zu den Beteiligten können die Bürger auf der Internetseite www.hamburg.de/a7-deckel/projektpartner finden.
2. Informationen zu den Themenblöcken 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Den rechtlichen Rahmen für den A 7-Ausbau bilden das Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz und der vom Bundestag beschlossene Bundesver- kehrswegeplan (2003). Das Verfahren regelt den Ausbau der Autobahn und der drei Lärmschutztunnel. Ein Planfeststellungsverfahren dient dazu, alle von einem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu ermitteln. Alle Interessen werden angehört, erör- tert, gegeneinander abgewogen und nach Möglichkeit ausgeglichen. Je Bauabschnitt (Stellingen, Schnelsen & Altona) wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger können im Planfeststellungsverfahren ihre Einwände und Anregungen äußern. Diese werden dann in einem weiteren Termin, dem sogenannten Erörterungstermin, mündlich diskutiert. Der Planfeststellungsbeschluss steht am Ende des Verfahrens. Die Bauarbeiten starten erst, wenn die Planfeststellungsbehörde das Vorhaben für genehmigungsfähig hält. Nach Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses kann Klage dagegen erhoben werden – im Falle des A 7-Ausbaus vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der festge- stellte Plan wird umgesetzt, wenn innerhalb der Klagefrist keine Klage erhoben oder eine erhobene Klage abgewiesen wird. Aufbau der Park- und Grünflächen Im Bebauungsplanverfahren werden alle Fragen zur Gestaltung und Nutzung der Tun- neloberflächen geklärt. Auch hier können sich die Bürger einbringen. In den Planungen der Oberflächen in Schnelsen und Stellingen sind auch die Vorstellungen und Wünsche der Anwohner eingeflossen.
2.2 Verkehrskonzept Das Verkehrskonzept, das für den A 7-Ausbau entwickelt wurde, soll den Autobahn- und den Stadtverkehr besser leiten. Auch während der einzelnen Bauphasen ist die A 7 voll nutzbar. Damit soll verhindert werden, dass der PKW- und LKW-Verkehr auf das Hamburger Stadtstraßennetz ausweichen. Um diese Ziele zu erreichen wurde eine 5-Säule-Strategie entwickelt: Sichere und leistungsfähige Verkehrsführung in den Baustellen Die Anzahl der Fahrspuren bleibt erhalten Minimale Einschränkungen für den laufenden Verkehr Breite Fahrspuren und Geschwindigkeitsbegrenzungen Groß- und kleinräumige Verkehrslenkung Hinweise auf großräumige Alternativrouten (A 21/ A 1/ B 205) Netzbeeinflussung über dynamische Verkehrsanzeigen Reisezeitempfehlung über Anzeigentafeln & das Internet Umleitungen werden so kurz wie möglich gestaltet Umbau von Kreuzungen im Umfeld der A 7 und verbesserte Ampelschal- tungen im Stadtstraßennetz. Damit soll der Verkehr von und zur Autobahn besser und bevorrechtigt fließen Alternativangebote für Pendler Förderung des Nahverkehrs (z.B. Taktverdichtung im Bahnverkehr) Entzerrung der individuellen Autofahrten (z.B. flexible Arbeitszeiten) Hinweis auf den Ausbau der P+R & B+R-Anlagen & Fahrgemeinschaften Kooperation mit verkehrsstarken Bereichen (z.B. Hafen etc.) Vermeidung von (Kurzstrecken)Fahrten Einsetzen eines Verkehrskoordinators für den A 7-Ausbau Konzentration der Kommunikation und Information Ansprechpartner gegenüber Dritten (z.B. Verbände, Bevölkerung) Entwicklung von Ideen für bessere Verkehrsabwicklung- & vermeidung Identifizierung von Umsetzungsproblemen Moderation bei Konflikten Aktuelle und umfangreiche Informationsangebote Siehe Kapitel 5
2.3 Lärmschutz Der Ausbau der A 7 ist nicht nur ein großes Verkehrsprojekt, sondern vor allem eines der größten Lärmschutzprojekte Deutschlands - auch für Europa ist es zukunftswei- send. Mit dem Ausbau der A 7 wird der Lärmschutz an die derzeit geltenden gesetzli- chen Immissionsgrenzwerte angepasst. Denn schalltechnische Untersuchungen haben ergeben, dass im gesamten Erweiterungsabschnitt neue Lärmschutzmaßnahmen nötig sind. Bei der Planung des Lärmschutzes wurden neben technischen, wirtschaftlichen auch gestalterische und städtebauliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Damit profi- tieren insgesamt alle Anwohner der A 7 vom Elbtunnel bis zur Landesgrenze von den Maßnahmen. Der geplante Lärmschutz setzt sich aus unterschiedlichen Maßnahmen zusammen: Lärmschutztunnel in Schnelsen, Stellingen und Altona Flüsterasphalt Lärmschutzwälle Lärmschutzwände Lärmschutztunnel In den Stadtteilen Schnelsen, Stellingen und Altona nehmen die Deckel den Verkehrslärm auf. Der Lärm kann sich durch die Tunnel nicht ausbreiten. Bild: DEGES
Moderne Lärmschutzwände Die modernen „auskragenden“ Lärmschutzwände sind eine speziell entwickelte Sonder- lösung. Durch die 3,5 bis 4,5 Meter langen „einkragenden“ Dächer kann die Umgebung noch besser vor dem Autobahnlärm geschützt werden. Bild: BSU Bild: DEGES/V-KON.media
Lärmschutz in Schnelsen Lärmschutz in Schnelsen Im gesamten Streckenabschnitt werden Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlichen Ausführungen gebaut: 0,5 Kilometer Lärmschutztunnel 6.0 Kilometer Lärmschutzwände 1,0 Kilometer Lärmschutzwand zwischen den Fahrbahnen 0,3 Kilometer Lärmschutzwall 3,5 Kilometer Flüsterasphalt Insgesamt werden 7.000 Meter Lärmschutzwände neu gebaut und ein vorhandener Lärm- schutzwall auf der Westseite angepasst. Die „einkragenden“ Lärmschutzwände erreichen Höhen bis zu 8,50 Meter. Lärmschutz in Stellingen Im Abschnitt Stellingen werden insgesamt 20 Lärmschutzwände errichtet. Diese sind zwischen vier und neun Metern hoch. Um die enormen Höhen zu begrenzen, werden die meisten Lärmschutzwände mit einer „Auskragung“ versehen. Im Abschnitt Stellingen werden folgende Lärmschutzmaßnahmen gebaut: 0,9 Kilometer Lärmschutztunnel 3,9 Kilometer Lärmschutzwände 0,3 Kilometer Mittelwände 1,1 Kilometer Lärmschutzwälle 2,7 Kilometer Flüsterasphalt Lärmschutz in Altona Im Abschnitt Altona sind gegenwärtig bei der langen Tunnelvariante folgende Lärm- schutzmaßnahmen geplant: 1,9 Kilometer Lärmschutztunnel 0,4 Kilometer Einhausung Rampen 1,8 Kilometer Flüsterasphalt für beiden Fahrtrichtungen Hannover 0,8 Kilometer Lärmschutzwände 0,8 Kilometer Lärmschutzwände im Mittelstreifen
2.4 Kosten Der Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen wird generell aus dem Bundeshaushalt finanziert. Hamburg beteiligt sich an den Kosten für die ergänzenden Deckelabschnitte in Schnelsen und Altona, damit neben den modernen Lärmschutzmaßnahmen auch ein städ- tebaulicher Nutzen für Hamburg entsteht und die getrennten Stadtteile wieder zusam- menwachsen können. Zudem muss Hamburg, aufgrund der im Grundgesetzt geregelten Auftragsverwaltung, als Bundesland die Planungskosten übernehmen. Weitere Informati- onen finden die Bürger auf der Internetseite www.hamburg.de/a7-deckel/finanzierung. Kostenaufteilung Abschnitt Schnelsen Stellingen Bau 191,8 264,9 Grunderwerb 19,3 7,4 Gesamt 211,1 272,3 Bund 163,7 267,6 Dritte (Leistungsträger usw.) 4,1 0,9 Hamburg 69,6¹ 3,8 Angaben in Mio. € ¹ Wert aus der Finanzierungsvereinbarung für den Tunnel Schnelsen vom 06.08.2014.
2.5 Öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) Eine öffentlich-private Partnerschaft ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwi- schen öffentlicher Hand und einem Unternehmen der Privatwirtschaft. Der Bund schließt dabei einen langjährigen Vertrag mit einem privaten Auftragnehmer (im Abschnitt Schnel- sen über 30 Jahre). In der Ausschreibung gibt der Bund das Ziel und die qualitativen An- forderungen vor sowie die genaue Ausführung bleibt dem Privatunternehmen überlassen. Das Unternehmen baut die Autobahn aus, betreibt sie und hält sie instand. Der private Partner übernimmt die Verantwortung zur effizienten Erstellung der Leistung, während die öffentliche Hand dafür Sorge trägt, dass gemeinwohlorientierte Ziele beachtet werden. Die Vorteile der ÖPP: Die Erfahrung zeigt, dass durch die Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen ein schnellerer, wirtschaftlicherer und qualitativ höherwertigerer Ausbau der Autobahnen möglich ist. Das Unternehmen erhält vom Bund eine Anschubfinanzierung sowie das sogenannte monatliche Verfügbarkeitsentgelt. Das Entgelt kann gekürzt werden, wenn die Straße nicht wie vereinbart verfügbar ist oder Mängel aufweist. So wird ein Anreiz geschaffen, qualitativ hochwertig zu bauen, um Entgeltkürzungen zu minimieren.
2.6 Sicherheitskonzept Autobahntunnel in Hamburg - Sicherheit durch Technik und Organisation Für viele Verkehrsteilnehmer ist das Durchfahren eines Tunnels mit einem unbehaglichen Gefühl verbunden, obwohl die Unfallhäufigkeit sogar nachweislich geringer ist als auf der freien Strecke. Hamburgs Autobahntunnel gehören zu den sichersten der Welt. Die neuen Tunnel der BAB A7 werden auf Basis der aktuellsten Techniken und Bauweisen errichtet. Grundlage für das hohe Sicherheitsniveau sind die in Deutschland geltenden „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT). Zusätzlich regelt seit 2004 eine europäische Richtlinie den grundlegenden Sicherheitsstandard für Straßentunnel im transeuropäischen Netz, um ein weitgehend einheitliches Sicherheitsniveau in allen europäischen Tunneln zu erreichen. Hamburg geht bei seinen aktuellen Planungen jedoch noch über diese Vorschriften hin- aus. Die Planungen stellt neben der Prävention – also der Vermeidung von Ereignissen in Tunneln – verstärkt den Personenschutz in den Vordergrund. Hierbei hat die Selbstrettung der Verkehrsteilnehmer oberste Priorität. Personen, die sich im Tunnel befinden, können sich bei einem Notfall zügig selbst in Sicherheit bringen können, ohne auf das Eintreffen von Rettungspersonal warten zu müssen. Hierzu sind im Tunnel entsprechende Fluchtwe- ge und Notausgänge in die benachbarte Tunnelröhre vorgesehen. Notausgänge sind im Abstand von 60 Metern vorhanden, so dass es nie weiter als 30 Meter für ein sicheres Verlassen der Tunnelröhre ist. Die Fluchtwege sind mit ständig betriebenen selbstleuch- tenden Rettungszeichen und mit nur im Brandfall betriebenen Orientierungsleuchten sehr hoher Helligkeit ausgestattet, die im engen Abstand zu den jeweils nächstgelegenen Notausgängen führen. Die Notausgänge sind auffällig gekennzeichnet und mit hinter- leuchteten Rettungszeichen und Blitzleuchten ausgestattet. Neben diesen baulichen Vorkehrungen sorgen ein tunnelspezifisches Überwachungs- und Betriebssystem sowie ein aufwändiges Sicherheitssystem für umfassenden Schutz der Tunnelnutzer. Licht Eine Beleuchtungsanlage sorgt im Tunnel für ausreichende Sichtverhältnisse zu jeder Tages- und Nachtzeit. Der Straßenverlauf wird damit weithin einsehbar und mögliche Hindernisse können rechtzeitig erkannt werden. Zudem verbessern Tunnelbeleuchtung und helle Innengestaltung auch das für manche Menschen unbehaglich wirkende Gefühl der Enge in Tunneln. Die Tunnelbeleuchtung wird ständig an die äußeren Lichtverhältnis- se angepasst.
Luft Die Lüftungsanlage gehört zu den wichtigsten technischen Einrichtungen in Tunneln. Au- tomatisch betriebene Be- und Entlüftungsanlagen sorgen für eine ausreichende, konstante Frischluftversorgung bei der Durchfahrt. Die bei der Verbrennung von Treibstoffen entste- henden Abgase müssen aus dem Verkehrsraum abgeführt oder so verdünnt werden, dass sie nicht die Gesundheit der Tunnelbenutzer schädigen – vor allem bei einem Stau im Tun- nel. Im Brandfall muss die Anlage zusätzlich Rauch und Wärme aus dem Tunnel abführen. Das gewährleisten vorgesehene Lüftungssysteme, wie zum Beispiel die Brandsteuerung der Strahlventilatoren. Im Brandfall werden die Lüftungsprogramme entweder automatisch durch die Brandmeldeanlage oder manuell durch die Tunnelüberwachung aktiviert. Wasser Löschwasser steht der Feuerwehr an sowohl den Portalen als auch im Tunnel zur Verfügung. Im Tunnel sind im kurzen Abstand Hydranten angeordnet. Oberflächenwasser, Löschwasser oder eventuell bei einem Unfall austretende Flüssigkeiten werden über eine Schlitzrinne am Fahrbahnrand rasch abgeführt und in einer Rückhalteeinrichtung aufgefangen. Energie Die meisten der Sicherheitseinrichtungen sind auf eine ständige Stromversorgung angewie- sen. Die Energieversorgung erfolgt über zwei Einspeisungen, die auch einzeln die Versor- gung aufrechterhalten können. Damit die wichtigen Überwachungs- und Sicherheitseinrich- tungen auch bei einem eventuellen Totalausfall der Stromversorgung funktionieren, ist eine Notstromversorgung vorhanden. Kommunikation Eine Sprechverbindung mit der Tunnelüberwachungsstelle kann von der nächstgelegenen Notrufstation im Tunnel erfolgen. Diese sind in kurzem Abstand angeordnet, die jeweils mit einem manuellen Brandmelder, einer Notrufeinrichtung sowie zwei Feuerlöschern ausge- stattet sind. Hier können Verkehrsteilnehmer Hilfe anfordern oder selbst erste Hilfsmaß- nahmen ergreifen. Sobald die Notrufstation betreten, die Notrufeinrichtung betätigt oder ein Feuerlöscher entnommen wird, geht ein Alarmsignal in der Tunnelüberwachungsstelle dort werden weitere Maßnahmen eingeleitet. In den Tunneln wird der Radioempfang nicht unterbrochen, so dass sich mindestens ein Rundfunksender mit Verkehrsfunk im Tunnel empfangen lässt. Auf das Einschalten des Radios wird vor dem Tunnel durch Beschilderung hingewiesen. Über Lautsprecher und das Aufschalten von Mitteilungen auf die Verkehrs- funkfrequenz kann der Verkehrsteilnehmer direkt angesprochen und informiert werden.
Videoüberwachung In allen Tunneln ist eine ereignisorientierte Videoüberwachung vorhanden. Durch Kame- ras, die in regelmäßigen Abständen installiert sind, ist eine lückenlose Überwachung des gesamten Tunnelinnenraumes einschließlich der Notrufstationen, Fluchtwegeverbindungen und Portale möglich. Dadurch können durch die Einsatzkräfte Gefahrenstellen genau lokali- siert und entsprechende Maß nahmen umgehend eingeleitet werden. Automatische Brandmeldung Um einen möglichen Brand sofort zu entdecken, sind in allen Tunneln automatische Brandmeldeanlagen installiert. Bei Aktivierung der Sensoren wird in der Tunnelüberwa- chungsstelle im Brandfall ein akustisches und optisches Signal ausgelöst, der Brandort wird angezeigt und die Videoüberwachung automatisch auf den Gefahrenbereich aufgeschaltet. Im Tunnel wird die Brandlüftung für den betroffenen Abschnitt aktiviert. Gleichzeitig werden Feuerwehr, Polizei und Betriebspersonal alarmiert. Einsatzkräfte rund um die Uhr in Bereitschaft Die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Betriebspersonal sind rund um die Uhr in Bereitschaft und im Ereignisfall ist ein reibungsloses Zusammenwirken von Überwachungs- stelle, Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten sichergestellt. Hierzu wurden Alarm- und Gefahrenabwehrpläne aufgestellt und regelmäßig Übungen durchgeführt. Damit kann eine optimale Sicherheit für den Tunnelnutzer gewährleistet werden.
2.7 Gestaltung der Park- und Grünflächen in Schnelsen, Stellingen und Altona 2.7.1 Schnelsen: Ein Quartierspark, flankiert von Kleingärten Der kaum aus dem Boden herausragende Deckel in Schnelsen kann über zahlreiche und überwiegend ebenerdige Wege direkt aus den Wohngebieten erreicht werden, sodass auch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen ohne Probleme in die neue Parkanlage gelangen können. Schnelsens neue „grüne Mitte“ Auf dem A 7-Deckel in Schnelsen entsteht nach dem Entwurf des Büros Pola Landschafts- architekten aus Berlin ein weitläufiger Park, der die angrenzenden Quartiere wieder miteinander verbindet. Das Konzept sieht ein Zusammenspiel von drei unterschiedlichen Freiraumnutzungen vor: Esplanade als Rad- und Fußwegeverbindung offene Parkwiese integrierte Kleingartenparzellen mit einem Vereinshaus. Als Hauptverbindung in Nord-Süd-Richtung wird eine asphaltierte Esplanade entstehen, die gleichermaßen für sportliche oder entspannende Aktivitäten geeignet ist. Sie beglei- tet im Westen, angrenzend an die Straße Jungborn, die gesamte Parkwiese. Entlang der Esplanade werden Bäume und Sträucher gepflanzt und Bänke aufgestellt, die zum Aufent- halt einladen. Mit den neuen Verbindungen können bisher notwendige Umwege über die Frohmestraße oder die Heidlohstraße in Zukunft vermieden werden. Der neu geschaffene Quartiersplatz an der Frohmestraße und eine große Wiese, laden zum Verweilen ein und stehen dem Stadtteil für verschiedene Nutzungen zur Verfügung. Bäume auf der Wiese spenden an heißen Sommertagen Schatten. Neue Kleingärten, im Randbereich angesiedelt, können einfach und schnell von den öffentlichen Wegen erreicht werden. Die Kleingärten werden zu den Straßen und zur Parkanlage mit Hecken eingefasst. Jede Parzelle hat mit 1,20 m Bodenaufbau ausreichend Tiefe zum Gärtnern.
2.7.2 Stellingen: Park und Promenade verbinden den Stadtteil Der Entwurf des Büros Weidinger Landschaftsarchitekten aus Berlin sieht eine großzü- gige Parkanlage für den Stellinger Deckel vor - der bislang durch die A 7 zerschnittene Stadtteil wird wieder harmonisch zusammenfügt. Auf dem Deckel Stellingen entsteht ein weitläufiger Park. Entlang der asphaltierten Promenade, welche von Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Radfahrern gleichermaßen komfortabel genutzt werden kann, laden kleine Plätze mit Bän- ken und schöner Aussicht zum Verweilen ein. Neue Verbindungen bieten den Menschen Alternativen bspw. zum bestehenden Fußgängertunnel und sorgen für einen vielfältigen Zugang zum Deckel und durch Stellingen. Eine weitläufige Wiesenfläche, die punktuell mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt ist, bietet viel Platz für Freizeitaktivitäten und zum Erholen. Die Promenade wechselt hier auf die Ostseite des Deckels, dadurch entsteht eine Verbindung zu den östlich gelegenen Bereichen. Die angrenzenden Wohngebiete zur Parkanlage werden durch im Randbereich angepflanzte Hecken und Sträucher abgeschirmt. Das Deckelbauwerk variiert in der Höhe und liegt teilweise höher als das natürliche Gelände. Die Promenade als Hauptverbindung ist im Anschluss an den Kollauwanderweg und im östlichen Anschluss an die Kieler Straße mit ihrer sanften Steigung barrierefrei. Nach Osten und Westen verknüpfen viele Wege über Rampen und Treppen die beidseits gelegenen Wohngebiete mit der Parkanlage. Südlich des Wördemanns Wegs ist ein Kleingartenpark geplant. Dieser wird aus den Par- zellen der Kleingärtner und einem Vereinshaus bestehen, das für gemeinsame Aktivitäten genutzt werden kann. Das gesamte Areal wird von einer 1,10 m hohen Hecke eingefasst. Jede Parzelle hat mit 1,20 m Bodenaufbau ausreichend Tiefe zum Gärtnern.
3. Infomaterial & Informationsmöglichkeiten
3. Überblick Infomaterial und Informationsmöglichkeiten 3.1 Infomaterialien Das Infomobil ist nur ein Teil der umfangreichen Informationspolitik. In den vergangenen Monaten wurden unterschiedlichste Anstrengungen unternommen, um in Hamburg und Umgebung über den A 7-Ausbau zu informieren. Das Informationsmaterial ist auf der Webseite www.hamburger-deckel.de im Bereich Service hinterlegt. Allgemeine Informationsmaterialien zum Projekt Faltblatt „Ausbau und Überdeckelung A7“ Broschüre Freiraum und Ruhe Broschüre Hamburg macht Pläne - Planen Sie mit! Erläuterungen zur Bauleitplanung Flyer Rahmenplan Bahrenfeld Nord Informationspapier für Kleingärtner zu Kündigung und Entschädigung Informationen zum Bauabschnitt Schnelsen Dokumentation des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs - Deckel Schnelsen Flyer Planfeststellungs Schnelsen Flyer B-Plan Deckel Schnelsen Informationen zum Bauabschnitt Stellingen Anwohnerinfo Kieler Straße / Sportplatzring Flyer Vollsperrung Langenfelder Brücke - Termine und Infos Flyer Langenfelder Brücke – Erweiterung der Autobahn A 7 Anwohnerinfo Kieler Straße / Sportplatzring Flyer Planfest.- verfahren Stellingen Flyer Plandiskussion Deckel Stellingen Dokumentation des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs - Deckel Stellingen Informationen zum Bauabschnitt Altona Dokumentation Wettbewerb Altona Flyer Infoveranstaltung
3.2 Informationsmöglichkeiten Hamburger Deckel-Newsletter Der Hamburger Deckel-Newsletter wird in regelmäßigen Abständen gemeinsam von der Be- hörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) veröffentlicht. Der Newsletter informiert über den aktuellen Stand der A 7-Bauarbeiten und der drei Lärmschutztunnel in Schnelsen, Stellingen und Altona. Die Anmeldung für das Abonnement des Newsletters erfolgt über die E-Mail-Adresse deckel-bab7@bsu.hamburg.de. Zudem wurden die bisherigen Ausgaben auf der Internetseite www.hamburg.de/a7-deckel/newsletter/ hinterlegt. Bürgersprechstunde für Kieler Straße/Sportplatzring und Langenfelder Brücke Die mit der Gesamtplanung und der Durchführung der Bauarbeiten an der A 7 beauftragte Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) bietet 14-tägig eine Bürger- sprechstunde an, in der Anwohner und alle interessierten Personen Fragen stellen können und detaillierte Informationen erhalten. Sie findet in den ungeraden Kalenderwochen am Mittwoch von 17.00-18.00 Uhr in der Kieler Straße 421 statt. Die Termine werden auf www.hamburg.de/a7-deckel/termine/ veröffentlicht. Hamburg-App Aktuelle und zeitnahe Informationen zu Staus, Umleitungen, etc. bietet die Hamburg-App. Sie steht für iPhones ab Version 4 und iOS ab Version 6 zur Verfügung und ist im App Store kostenlos erhältlich. Eine Version für Android ist in Vorbereitung. In der App verweist eine Kachel direkt auf die Informationen zum A 7-Ausbau. Weitere Informationen sind unter www.hamburg.de/app zu finden. Ihr Ansprechpartner zum A 7-Ausbau: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Amt für Verkehr und Straßenwesen Projekte Bundesfernstraßen Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg Tel.: +49 (0)40 – 428 28 0 E-Mail: ausbaua7@bwvi.hamburg.de Ihr Ansprechpartner zur Deckelgestaltung, Kleingärten und Stadtentwicklung: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung Projektgruppe Deckel A 7 Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg Tel.: +49 (0)40 – 428 40 0 E-Mail: deckel-bab7@bsu.hamburg.de
4. FAQs
4. Frage-Antwort-Liste 4.1 Fragen zum Hintergrund Wann begann die genaue Planung des Projekts? Die Planungen begannen im Jahr 2007, auch wenn es Ideen zu einer Überdeckelung schon viele Jahre früher gab. Jahrelanger Lärm, Umleitungen, Staus und Stress ohne Ende. Was soll an dem Ausbau der A 7 positiv sein? Die Verkehrsbehinderungen lassen sich bei einem Projekt dieser Größe nicht vermei- den. Langfristig gesehen gibt es aber zahlreiche Vorteile: Mit den Bauarbeiten wird die A 7 zukunftsfähig gemacht. Zwei Ziele stehen im Vor- dergrund. Die Anwohner profitieren von den moderneren Lärmschutz-maßnahmen und den neu geschaffenen Grün- und Freizeitflächen. Die Lebensqualität, nicht nur für die Anwohner in den betroffenen Quartieren Stellingen, Schnelsen und Altona, wird er- höht. Es wird neue Parkanlagen und Wegeverbindungen geben, so dass die Autobahn, die bisher Stadtteile voneinander getrennt hat, zukünftig ein Treffpunkt mit verbinden- der Funktion ist. Der Deckel vereint die Stadt dort, wo sie die Autobahn in den 70ern getrennt hat. Für die Autofahrer in der Stadt oder auf der Autobahn bedeutet die A 7-Erweiterung zukünftig ein zuverlässigeres und vor allem sichereres Vorankommen in und durch Hamburg, denn die Kapazität der vorhandenen Fahrbahnen ist ausgeschöpft. Die Bau- maßnahmen schaffen Platz für eine bessere Verkehrsführung des den PKW-, Rad- und Fußgängerverkehrs. Ziel des Projektes ist es, zukünftig einen besser fließenden Verkehr zu ermöglichen. Durch einen zusätzlichen Fahrstreifen je Richtung kommt es zu weniger Staus und Unfällen. Wie lange dauern die Bauarbeiten? Der Deckel in Altona ist der finale Bauabschnitt – er wird voraussichtlich 2024/25 fertiggestellt. Die Arbeiten enden mit der Bebauung der Parkanlagen und Kleingär- ten auf dem Deckel, dies wird etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen. In der Planung wurden die Bauzeiten realistisch kalkuliert, damit die Modernisierung der drei Teilab- schnitte im Zeitplan bleibt.
Warum findet die Erweiterung zeitlich versetzt und nicht zeitgleich statt? Dafür gibt es drei vorrangige Gründe: 1. Der Bund stellt nicht auf einen Schlag die Mittel für den Umbau der drei Abschnitte zur Verfügung. 2. Aus verkehrstechnischen Gesichtspunkten können nicht alle Abschnitte gleichzeitig gebaut werden. Die Baustel- len dürfen nicht länger als 12 km sein – die Länge der Erholungsstrecken dazwischen muss mindestens 5 km betragen. 3. Ein einzelnes Planfeststellungsverfahren für die gesamte Strecke würde bedeuten, dass die A 7 erst wesentlich später ausgebaut wer- den könnte. Die Planfeststellungsverfahren für die einzelnen Abschnitte durchzuführen, war daher effektiver. Wie lange dauern die Bauarbeiten? Gestartet ist der Ausbau mit der Langenfelder Brücke im Abschnitt Stellingen, hier wird bis 2018 gebaut. Im Abschnitt Schnelsen startet das Konsortium Via Solutions Nord im Herbst 2014 mit Vorarbeiten und dann ab 2015 richtig. Dieser Abschnitt soll bis Ende 2018 auch beendet sein. Der Tunnelabschnitt Stellingen soll voraussichtlich Ende 2015/Anfang 2016 begonnen werden, der Abschnitt wäre dann Anfang 2020 fertig. Der Abschnitt Altona ist der finale Bauabschnitt. Dieser wird voraussichtlich 2020 begon- nen und 2024 fertiggestellt. Die komplette Fertigstellung der Parkanlagen wird jeweils etwa zwei weitere Jahre in Anspruch nehmen. In der Planung wurden die Bauzeiten realistisch kalkuliert, damit die Realisierung der drei Teilabschnitte im Zeitplan bleibt. Wann ist nun genauer Baubeginn? Am 01. Sept. 2014 oder Anfang 2015? Wann wird was passieren? Gibt es einen Zeitplan? Der Zuschlag zum Ausbau der A 7 ist als ‚Öffentlich-Private-Partnerschaft‘ an die Pro- jektgesellschaft Via Solutions Nord am 23.06.2017 erteilt worden. Teil des Auftrags ist die Bereitstellung der Finanzierung des Ausbauvorhabens durch die Projektgesellschaft. Die hierfür notwendigen Finanzierungsverträge wurden am 26.08.2014 abgeschlossen. Aussagen zum konkreten Bauablauf können derzeit noch nicht getätigt werden. Der Bauablauf wird im Rahmen einer Pressekonferenz im September der Öffentlichkeit vorgestellt.
Bedeutet es für die Anwohner, deren Wohnungsbalkone zur Autobahn gerichtet sind, dass sie dort während der Bauarbeiten wegen Lärm, Staub etc. keine Aufenthalts- möglichkeiten mehr haben? Es entstehen während der Bauzeit keine gesundheitsschädlichen Beeinträchtigungen. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind geplant und ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Warum wurden bereits zahlreiche Bäume an Stellen ab- geholzt, welche erst in zwei Jahren von den Bauarbeiten betroffen sind? Natürlich wurde versucht, eine unnötige und großflächige Abholzung zu vermeiden. Jene, die bereits durchgeführt wurden, waren absolut notwendig. Darüber hinaus werden die Bäume stets außerhalb der Vegetationsperiode gefällt. Sind in diesem Zusammenhang auch Aufforstungen ge- plant? Es ist eine intensive Landschaftspflege geplant, bei der u.a. für jeden gefällten Baum zwei Neue vorgesehen sind. Welchen Einfluss auf den S-Bahn-Betrieb wird es geben? Die Sperrzeiten von S-und Fernbahnen werden ausschließlich nachts stattfinden. In be- sonderen Fällen wird es Ersatzverbindungen geben, welche zeitnah mitgeteilt werden. Findet die generelle Lärmbelästigung des A 7 Ausbaus nur tagsüber statt? Die Baustellenarbeiten, welche zwangsweise Lärmbelästigungen mit sich bringen, finden ausschließlich tagsüber zwischen 7.00 und 20.00 Uhr statt.
4.2 Fragen zum Verkehrskonzept Welche Maßnahmen werden für jene Menschen getroffen, die aus dem Norden über Hamburgs Autobahnen fahren wollen? Grundsätzlich bleibt die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen je Richtung erhalten, zum Teil mit Tempolimit und zum Teil mit eingeschränkter Fahrstreifenbreite. Auto- und LKW-Fahrer aus dem Norden haben die Möglichkeit, die A 7-Erweiterung weiträumig zu umfahren. Über die A 7-Anschlusstelle Neumünster-Süd in Richtung Bad Segeberg (B205) kann ab Wahlstedt die A 21 befahren werden. Ab der Anschlussstelle Bargteheide kann die A 1 bis zum Autobahnkreuz Maschen genutzt werden. Für Autofahrer aus dem Nord- Westen ist die A 23 eine Alternative. So kann man einen Teil der Bauarbeiten umfahren. Wie wird sich der Verkehr während der Bauphasen entwickeln? Während der Bauphasen wird die Anzahl der Fahrspuren auf der A 7 beibehalten. Nur für besondere Bauarbeiten (Brückenabrisse/Ausbau von Anschlussstellen) muss die Auto- bahn kurzfristig voll gesperrt werden. Diese Sonderfälle werden rechtzeitig angekündigt und über die Medien kommuniziert. Wann und durch wen werde ich über Sperrungen informiert? Die Bürger können auf eine Vielzahl von Informationsquellen zurückgreifen, um sich über den A 7-Ausbau und anstehende Sperrungen zu informieren. Zeitnah und genau informiert die BWVI auf der Webseite www.hamburger-deckel.de. Aktuelle Informationen zum Ver- kehrsaufkommen und möglichen Staus liefert außerdem die Hamburg-App. Alle weiteren Informationen sind unter http://www.hamburg.de/app zu finden. Weitere Ansprechpart- ner befinden sich darüber hinaus auch stets in den Baubüros vor Ort. Zudem werden Bürgersprechstunden angeboten, die derzeit 14-tägig in den ungeraden Kalenderwochen mittwochs von 17 bis 18 Uhr im Baubüro Kieler Straße 421 stattfinden.
4.3 Fragen zum Lärmschutz Was wird zum Thema Lärmschutz getan? Es werden Lärmschutzwände konstruiert und Flüsterasphalt an allen Stellen verlegt, wo sich der Deckel nicht befindet. Hierbei wird ein hochmodernes Material verwendet, dass darüber hinaus mehr Feuchtigkeit wie z.B. Regen aufnimmt und somit die Fahrbahn sicherer macht. Welcher Asphalt wird für die neuen Straßen verwendet? Es wird ausschließlich Flüsterasphalt verwendet. Wird die Nutzung des Übergangs von der Straße zur Brücke hörbar sein? Der Fahrbahnübergang wird in Zukunft noch hörbar sein, allerdings in einem erheblichen geringeren Maße, als es jetzt der Fall ist. Wie gefährlich sind Erschütterungen für die Anwohner? Die aktuellen Messungen von Erschütterungen werden momentan ausgewertet. In den nächsten Bürgersprechstunden werden Sie nähere Informationen dazu erhalten.
4.4 Fragen zu den Kosten Von wem wird das Großprojekt des A 7-Ausbau finanziert? Wieder einmal vom Steuerzahler? Finanziert wird der Ausbau vom Bund (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra- struktur) und der Stadt Hamburg. Durch die Verwendung von Steuergeldern ist somit auch jeder Bürger betroffen. Allerdings werden die Steuergelder hier auch für das Gemeinwohl und die Gesundheit der Anwohner eingesetzt, die von den neuen Lärmschutzmaßnahmen und den Park- und Freizeitanlagen profitieren. Durch die „Hamburger Deckel“ ergibt sich für Hamburg die Chance, brachliegende und verlärmte Flächen in Autobahnnähe für die Entwicklung neuer Wohnquartiere zu nutzen. Die erzielten Einnahmen können für die Refinanzierung des Projektes genutzt werden. So gewinnt Hamburg neue Wohnungsbauflächen, kann die Deckeloberflächen als Parkanla- ge nutzen und mit neuen Standorten für Kleingärten dem Stadtteil zu einer ganz neuen Lebensqualität verhelfen. Was kostet das alles? Was kostet denn das ganze Projekt? Die Gesamtkosten für alle drei Abschnitte können noch nicht beziffert werden, dafür muss die Entscheidung zum Tunnel Altona erst fallen. Die Kosten für die Abschnitt Schnelsen und Stellingen können der Übersicht (Kap. 3.4) entnommen werden.
4.5 Fragen zum Sicherheitskonzept Was passiert bei einem Unfall im Deckel? Die Sicherheit in den Tunneln hatte von Beginn an höchste Priorität. Mit der Aufstellung eines Gesamtsicherheitskonzeptes wurde schon während der Planungsphase begonnen. Bereits dort wurden wesentliche bauliche und technische Voraussetzungen berücksich- tigt. Für jeden Tunnel existiert ein Rettungs- und Evakuierungsplan. Im Falle eines Unfalls gibt die Tunnelleitzentrale Durchsagen über Lautsprecher im Tunnel an die Bürger weiter. Es herrscht außerdem das Prinzip der Selbstrettung. Nach welchen Bestimmungen wird die Sicherheit überhaupt definiert? Für alle Tunnel in Deutschland gilt die „Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“(RABT). Diese ist die Grundlage für: eine sichere Verkehrsführung die Vermeidung kritischer Ereignisse den Schutz der Autofahrer und Anwohner den Umweltschutz die Unterstützung von Einsatzdiensten (z.B. Polizei, Feuerwehr) im Fall von Unfällen, Bränden und Pannen Was passiert, wenn es in einem der drei Tunnel brennt? Bei einem Brand werden immer zunächst beide Röhren voll gesperrt. Im Bau wurden unterschiedliche Szenarien berücksichtigt. Neben einer Teilsperrung (mit eingeschränk- ter Verkehrsführung) kann auf eine Gegenverkehrslösung zurückgegriffen werden. Der Verkehr fließt dann über die freie Tunnelseite. Wird es für Rettungsfahrzeuge Behinderungen jeglicher Art geben? Nein, sämtliche Schutzzufahrten werden selbstverständlich erhalten bleiben. Sie werden nicht von den Baumaßnahmen beeinflusst. Zudem sind wir in ständigem Kontakt mit der Feuerwehr.
4.6 Fragen zur Gestaltung der Park- und Grünflächen Wie viele Bäume werden gepflanzt? Die Gestaltung der Parkanlage auf den Deckeln sieht auch die Pflanzung von Bäumen vor. Der Bodenaufbau auf dem Deckel ist mit 1,20 m Bodentiefe auch für die Pflanzung von klein- bis mittelkronigen Bäumen ausgelegt. Für jeden durch die Baumaßnahme gefällten Baum muss ein Ausgleich erfolgen. Alle Ausgleichsregelungen erfolgen im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Gibt es Beleuchtung auf dem Deckel? Parkanlagen werden in Hamburg nicht beleuchtet. Eine Beleuchtung ist nur auf ausgewie- senen Velorouten vorgesehen – die Deckelparkanlagen betrifft dies nicht. Wie wird die Deckelgestaltung aussehen? Die Gestaltung ist ein laufender Prozess. Es gab zu allen Deckeln bereits freiraumplane- rische Wettbewerbe, deren Ergebnisse am Infomobil vorliegen (Plakate, Broschüren). Die Siegerentwürfe des Wettbewerbs zu den Deckeln Stellingen und Schnelsen werden im Zuge der weiteren Entwurfs- und Ausführungsplanung fortgeschrieben. Auf den Informati- onsveranstaltungen zur Planfeststellung der Abschnitte Schnelsen und Stellingen wurden die jeweiligen Planungsstände der Öffentlichkeit präsentiert. Änderungen ergaben sich u.a. aufgrund von Anpassungen an die Vorgaben, die sich aus der Ausführungsplanung des technischen Tunnelbauwerks ableiten. Auf besonders teure Elemente der Parkgestal- tung wurde aus Kostengründen verzichtet. Für den Abschnitt Altona gibt es zurzeit nur den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs zur Deckelgestaltung aus dem Jahr 2012. Eine Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfes wird erfolgen, wenn die Planfeststellung für den Abschnitt Altona startet. Die Ausfüh- rungsplanung und die Bebauungspläne befinden sich gerade in der behördeninternen Abstimmung und werden, sobald diese abgestimmt sind, im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Bebauungspläne dargelegt. Eine Ankündigung hierfür erfolgt rechtzeitig vorab im Amtlichen Anzeiger und auf der Internetseite www.hamburger-deckel.de. Die öffentliche Auslegung ist voraussichtlich für Anfang 2015 geplant. Wann müssen die Kleingärten weichen und wann werden diese ersetzt? Die Kleingärten aus den Entwicklungsflächen werden erst geräumt, wenn ein zahlenmäßi- ger Ersatz vorab hergestellt worden ist.
4.7 Fragen zum Bauabschnitt Schnelsen Wann beginnen die Bauarbeiten in Schnelsen? Der Auftrag zum Ausbau der BAB 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm in Schleswig-Holstein und dem Niendorfer Gehege südlich des Autobahndreiecks Hamburg- Nordwest in Hamburg im Rahmen eines ÖPP-Projekts ist am 23. Juni 2014 an das Kon- sortium Via Solutions Nord erteilt worden. Parallel zum Abschluss der Finanzierungsver- einbarungen starten die technischen Detailplanungen zur Umsetzung dieses komplexen Infrastrukturprojektes, u. a. finden Abstimmungen zwischen den zahlreichen Beteiligten statt, um einen geordneten Projektstart im Herbst diesen Jahres vorzubereiten. Dieser Abstimmungs- und Planungsprozess dauert derzeit an, so dass zum heutigen Zeitpunkt noch keine Detailtermine u. a. zu etwaigen Verkehrsraumeinschränkungen mitgeteilt werden können. Während der gesamten Bauzeit und in allen Bauphasen werden grundsätzlich alle bestehenden öffentlichen Verkehrsbeziehungen aufrechterhalten. Der Ausbau der BAB 7 erfolgt im Zeitraum von September 2014 bis Dezember 2018 voraussichtlich in sie- ben Bauabschnitten. Die Länge der einzelnen Bauabschnitte beträgt maximal ca. 12 km und der Abstand zweier Baustellen beträgt mindestens 5 km. In jedem Bauabschnitt soll zunächst die Fahrtrichtung Flensburg und anschließend die Fahrtrichtung Hamburg ausgebaut werden. Der Verkehr wird während der Ausbauarbeiten unter Beibehaltung der Anzahl der vorhandenen Fahrstreifen an der Baustelle vorbeigeführt. Der Ausbau eines Bauabschnittes beansprucht ca. zwei Jahre, so dass sich in den ersten beiden Jahren zeitgleich vier, in den beiden folgenden Jahren zeitgleich drei Autobahnabschnitte im Bau befinden. Detailliertere Angaben zum Bauablauf in Schnelsen werden erst im September 2014 möglich sein. Wann ist das gerichtliche Mahnverfahren beendet? Das Planfeststellungsverfahren in Schnelsen ist beendet. Der Planfeststellungsbeschluss liegt bestandskräftig vor. In Stellingen liegt der Beschluss seit 23.08.2013 vor, es ist jedoch eine Sammelklage beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Deshalb ist die sofortige Vollziehbarkeit im Bereich des Tunnels ausgesetzt. Das heißt in den anderen Abschnitt kann gebaut werden. Der Verhandlungstermin zu den Klagen beim Bundesver- waltungsgericht ist noch offen.
Ist es richtig, dass in Schnelsen beide Brücken gleichzeitig abgerissen werden? Nein die Die Frohme- und Heidlohstraße werden während des Tunnelbaues nicht ge- sperrt. Der KFZ- und der Fußgängerverkehr werden über Behelfsbrücken geführt. Wurde der Vorschlag Wählingsweg zwischen Jungborn und Heidlohstraße für beidseitigen Verkehr zu öffnen aufge- nommen? Oder welche Alternative ist geplant, dass man ohne große Umwege in die Innenstadt fahren kann? Der Vorschlag zur Öffnung des Wählingswegs zwischen Jungborn und Heidlohstraße für den Zweirichtungsverkehr wurde von der VHH PVG im Rahmen der Erörterung zum Planfeststellungsverfahren gemacht und bezog sich ausschließlich auf die Busse der Linie 21 und 603. Während der Bauzeit an der Brücke Frohmestraße wird ein signalisierter Blockverkehr eingerichtet. Die Linien verkehren heute Richtung Eidelstedt über die Froh- mestraße auf der Route Vogt-Kock-Weg/Heidlohstraße/Graf-Johann-Weg. Zur Umfah- rung des Blockverkehrs könnten die Busse die von Ihnen beschriebenen Routen wählen, damit Fahrzeitverluste minimiert und eine Entflechtung mit dem Kfz Verkehr erfolgt. Die abschließende Abstimmung dieser Idee erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung der provisorischen Verkehrsführung für die Bauzeit an der ÜF Frohmestraße mit der Straßen- verkehrsbehörde. Der Kfz Verkehr wird jedoch in jedem Fall weiterhin über das vorhan- dene Straßennetz abgewickelt, da sämtliche vorhandene Fahrbeziehungen während der Bauzeit im nachgeordneten Netz im Stadtteil aufrechterhalten bleiben. Welche Möglichkeiten wird es geben, den Deckel mit dem Rad zu überqueren, speziell von Märchenviertel nach Nien- dorf Mitte (Tibarg). Schleswiger Damm mit Fahrradweg? Eine Tunnelquerung für Radfahrer ist unverändert auch nach dem Bau des Tunnels über die Frohme- und Heidlohstraße möglich. Zusätzlich wird eine neue Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer zwischen Jungborn und Vogt-Kock-Weg (etwa in der Mitte des Tunnels) geschaffen. Die Situation für Radfahrer am Schleswiger Damm wird sich gegenüber dem jetzigen Stand nicht verändern; es ist dort nicht vorgesehen im Rahmen der Erweiterung der BAB 7 zukünftig einen Radweg anzulegen.
Sind in der Nähe der Brücke Schleswiger Damm Lärm- schutzwände geplant? Oder wie werden die Anwohner vor den Bauarbeiten geschützt? In diesem Bereich sind auch Lärmschutzwände geplant. Die vorhandenen Lärmschutzwäl- le werden erst am Ende der Baumaßnahme zurückgebaut und dienen damit auch dem Schutz gegen Baulärm. Gibt es eine Sperrung der Brücken im Bereich des Tunnels Schnelsen für Autos und wann beginnt diese? Können Fuß- gänger die Bücken trotz der Bauarbeiten passierten? Die Frohme- und Heidlohstraße werden während des Tunnelbaues nicht gesperrt. Der KFZ- und der Fußgängerverkehr werden über Behelfsbrücken geführt. Werden Heidlohstraße und Frohmestraße Einbahnstra- ßen? Gibt es eine Sperrung der Brücken für Autos und wann beginnt diese? Können Fußgänger die Brücken trotz der Bauarbeiten passieren? Nein, für beide Straßenquerungen werden Behelfsbrücken vorgesehen, die den KFZ- und Fußgängerverkehr eine Querung ermöglichen.
4.8 Fragen zum Bauabschnitt Stellingen Was passiert mit dem Wördemanns Weg? Wird die Brücke abgerissen oder eine Sackgasse hergestellt? Der Wördemanns Weg soll als durchgängige Verbindung erhalten bleiben und wird über den Deckel in Stellingen geführt werden. Der Wördemanns Weg wird somit keine Sack- gasse. Wann beginnen die Bauarbeiten im Bereich A 7 Abfahrt Stellingen? Was wird dort genau gemacht? Wie lange dauern die Maßnahmen? Der Tunnelabschnitt Stellingen beginnt nördlich der Brücke Langenfelde und endet vor der Brücke Niendorfer Gehege. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Verbreiterung der A 7, Tunnelneubau zwischen Kieler Straße und Güterumgehungsbahn; Anpassung der Ram- pen der AS Stellingen an die Verbreiterung der A 7; Neubau der Knotenpunkte zwischen den Rampen der A 7 und der Kieler Straße; geplante Bauzeit 2016 – 2019/20 Bis die Langenfelder Brücke erneuert ist, wird der Verkehr nach dem Elbtunnel (also Abfahrt Stellingen unter anderem) umgeleitet? Es erfolgt keine Umleitung des Autobahnverkehrs. Der Verkehr wird wie bisher auf 6 Fahrstreifen geführt. Eine Seite der Autobahn wird gebaut; auf der anderen Seite wird der Verkehr geführt. Sind im Bereich des Rohlfswegs Begrenzungen für den Ver- kehr möglich? Die aktuelle Lage der Baumaßnahmen nahe dem Rohlfswegs wurde bereits der Polizei mitgeteilt. Weitere Informationen dazu werden wir Ihnen zeitnah mitteilen. Ist im Rohlfsweg mit dem Aufkommen von Baumaschinen zu rechnen? Nein, im Rohlfsweg sind keinerlei Nutzungen von Baufahrzeugen und LKW Touren vorgesehen.
Welche Auswirkungen werden die Bauarbeiten an der A 7 auf den Stadtteil Stellingen haben, der derzeit verkehrs- mäßig durch diverse Baustellen (z.B. Kieler Straße/Sport- platzring) strapaziert wird? Was wird getan, um eine ver- kehrliche Mehrbelastung zu verhindern? Der Umbau des Knotenpunktes Kieler Str./Sportplatzring ist eine Vorwegmaßnahme, damit der Verkehre der AS Stellingen besser ins städtische Netz abfließen können. Damit werden die bisher zu beobachtenden Stauerscheinungen vermieden. Beim Bau der AS Stellingen wird eine Umleitung des Verkehrs zur AS Volkspark angeboten. Die von der Umleitung betroffenen Knotenpunkte werden dafür ertüchtigt.
4.9 Fragen zum Bauabschnitt Altona Wie ist der aktuelle Planungsstand für den Deckel Altona? Derzeit wird in diesem Abschnitt noch geplant. Das Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich 2016 eingeleitet und dauert mindestens zwei Jahre. Der Baubeginn wird für das Jahr 2020 angestrebt. Stimmt es, dass es auf dem Atonalen Deckel keine Kleingärten geben wird? Nein, auch auf dem Deckel in Altona wird es Kleingärten geben. Weitere Einzelheiten werden aber im Planungsprozess noch festgelegt. Wie lang ist der Tunnel in Bahrenfeld? Die Länge des Tunnels in Altona steht noch nicht abschließend fest. Derzeit wird die Ent- wurfsplanung für verschiedene Varianten erstellt. Im 1. Halbjahr 2015 sollen Senat und Bürgerschaft über die Variante entscheiden. Wann wird der Deckel Bahrenfeld gebaut? Gibt es einen Bürgerbegehrenantrag? Derzeit wird für den Abschnitt Altona die Entwurfsplanung erstellt. Im ersten Halbjahr 2015 sollen Senat und Bürgerschaft über die Tunnelvariante entscheiden. Nach der Ge- nehmigung der Variante durch den Bund, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Nach derzeitiger Planung erscheint ein Baubeginn im Jahr 2020 realistisch. Ein Bürgerbegehrenantrag ist hierzu nicht bekannt.
4.10 Fragen zur Informationspolitik Wo und wann wird das Infomobil noch zu sehen sein? Wo und wann wird das Infomobil noch zu sehen sein? Das A 7-Infomobil wird in den nächsten Wochen regelmäßig eingesetzt, um über den Ausbau der A 7 und den aktuellen Stand zu informieren. Es wird auf Wochenmärkten, Stadt- und Sportveranstaltungen oder vor Einkaufszentren eingesetzt. Die aktuellen Ter- mine sind auf dem Plan aufgeführt (→ bei Bedarf: gemeinsamer Einblick mit dem Bürger). Online ist der Tourenplan jederzeit unter www.hamburg.de/a7-deckel/infomobil zu finden. An wen kann ich mich wenden, wenn ich (Anwohner, Bürger) noch Fragen habe? Gerne nehmen wir ihre Daten (Name, Telefon, Email) auf und leiten ihre Fragen weiter. Sie erhalten dann eine persönliche Rückmeldung durch die zuständige Behörde. Umfas- sende Informationen zum Projekt finden Sie auch auf der offiziellen Webseite des Projek- tes www.hamburger-deckel.de (Siehe auch Promoter Handbuch Kap.5)
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