Die Corona-Krise macht das Auslagern sinnvoll - Entgeltabrechnung im Mittelstand: Paychex ...

 
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Die Corona-Krise macht das Auslagern sinnvoll - Entgeltabrechnung im Mittelstand: Paychex ...
Entgeltabrechnung im Mittelstand:

Die Corona-Krise macht
das Auslagern sinnvoll.
Unternehmen, die jetzt Experten für ihre Lohnabrechnung beauftragen,
profitieren langfristig.
Die Corona-Krise macht das Auslagern sinnvoll - Entgeltabrechnung im Mittelstand: Paychex ...
Inhaltsverzeichnis
01 . Gerade in der Krise: Auslagerung als Chance ............................................................. 03

02 . Corona-Krise in der Lohn- und Gehaltsabrechnung:
     Eine Flut an Änderungen und Neuregelungen ............................................................ 04

03 . Änderungen der Rechtslage fast im Wochentakt: zwei Praxisbeispiele ..................... 05
       3.1 Fallbeispiel 1: Corona-bedingte Änderungen beim Kurzarbeitergeld seit März 2020
  3.2 Fallbeispiel 2: Änderungen bei Lohnfortzahlung/Lohnersatzleistungen im Fall von
		    Arbeitsverhinderung wegen Corona-bedingter Schulschließungen

04 . Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Lohnabrechnung
     sind für die Betriebe immer schwerer beherrschbar .................................................. 09
       4.1 Die Krisenlösung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
       4.2 Paychex ermöglicht den optimalen Outsourcing-Service

05 . Über Paychex ................................................................................................................ 12

Paychex – Entgeltabrechnung im Mittelstand                                                                                         02
Die Corona-Krise macht das Auslagern sinnvoll - Entgeltabrechnung im Mittelstand: Paychex ...
Gerade in der Krise:
Auslagerung als Chance

Zu den Folgen der Corona-Pandemie in Deutschland gehört auch ein Wirtschaftseinbruch
von historischer Dimension. Besonders hart von der Krise betroffen sind kleinere Betriebe und
Unternehmen des Mittelstands. Die Produktion ist in Deutschland um 20 Prozent eingebrochen.
Betriebe haben für bis zu einem Viertel ihrer Beschäftigten Kurzarbeit angemeldet. In Branchen
wie dem stationären Einzelhandel, dem Kultur- und Unterhaltungsbereich sowie dem Hotel- und
Gastronomie-Sektor sind die Umsatzeinbrüche umfassend und existenzbedrohend. Wann die
Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgeprobleme vorbei sein werden, ist noch immer unklar.

Gerade kleinere mittelständische Unternehmen stehen damit vor gewaltigen Herausforderungen.
Die Situation zwingt sie zu Kostensenkungen und dem Sichern der Liquidität. Trotzdem oder
vielmehr gerade deshalb ist die Zeit der Corona-Krise der richtige Moment, um die Lohn- und
Gehaltsabrechnung an einen professionellen Abrechnungsdienstleister auszulagern.

     Es gibt klare Argumente für die Auslagerung,
     gerade in einer krisenhaften Situation:

                 Sie ermöglicht die Konzentration auf das
                 Kerngeschäft.

                 Die Kosten für die Abrechnung werden
                 verlässlich planbar.

                                                                    Gerade der letzte Punkt ist
                 Der Personalbedarf sinkt, qualifizierte
                                                                    in der aktuellen Situation
                 Kräfte werden frei für andere Aufgaben.
                                                                    entscheidend:
                                                                    Durch die Maßnahmen
                 Das Risiko durch Haftung und Datenschutz-          der Politik zur Krisen-
                 pflichten wird durch professionelle Standards      bekämpfung hat sich das
                 des Dienstleisters begrenzt.                       Risiko von Fehlern und
                                                                    Fehlbewertungen in der Lohn-
                 Die Gefahr von Fehlern in der                      und Gehaltsabrechnung
                 Entgeltabrechnung verringert sich.                 deutlich erhöht.

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Die Corona-Krise macht das Auslagern sinnvoll - Entgeltabrechnung im Mittelstand: Paychex ...
Corona-Krise in der
Lohn- und Gehaltsabrechnung:
Eine Flut an Änderungen und Neuregelungen

Unternehmen sind in vielen und zum Teil über-        Alles scheint sich immerzu zu ändern. Das ist eine
raschenden Bereichen mit den Auswirkungen der        Folge der Maßnahmen, mit denen die Politik die
Corona-Krise konfrontiert. Dazu gehört auch die      Krise eingrenzen will. Das Problem: Alle Änder-
Entgeltabrechnung. Hier ist die Fehleranfälligkeit   ungen und Neuregelungen müssen bei der Ent-
in den Monaten seit Ausbruch der Pandemie enorm      geltabrechnung zwingend beachtet werden.
gestiegen. Betroffen sind vor allem Betriebe, in     Jede Neuerung muss nachvollzogen, jede be-
denen Löhne und Gehälter im Betrieb selbst ab-       fristete Geltung zur richtigen Zeit (und nur dann)
gerechnet werden, als Teil des allgemeinen Finanz-   umgesetzt werden.
und Rechnungswesen und häufig von Mitarbeitern,
die sich auch um andere Buchhaltungsaufgaben
kümmern müssen.

Solche Inhouse-Lösungen sind nun mit einer
wahren Flut an Änderungen, Neuregelungen,
erneuten Änderungen und befristeten
Maßnahmen konfrontiert. Salopp gesagt:

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Änderungen der Rechtslage
fast im Wochentakt:
Zwei Praxisbeispiele

Wenn das Finanz- und Rechnungswesen des Betriebs die Entgeltabrechnung mit erledigt, wird es
schwer, Fehler zuverlässig auszuschließen. Die praktische Herausforderung lässt sich auf einfache
Art an zwei Fällen zeigen, mit der gerade in der Corona-Krise Unternehmen ganz unterschiedlicher
Branchen in vielen Fällen konfrontiert sind: die Abrechnung von Kurzarbeitergeld nach Einführung
von Kurzarbeit und die Lohnfortzahlung bzw. Lohnersatzleistungen für Arbeitnehmer mit Kindern,
die diese aufgrund von Schulschließungen betreuen müssen.

In beiden Fällen kam es zu einer Vielzahl von befristeten Ausnahmeregelungen, die immer wieder
durch neue Vorgaben geändert oder ergänzt wurden. Ohne umfassende und fortlaufende Fort-
bildungsstrukturen waren die für die Entgeltabrechnung Verantwortlichen darauf kaum vorbereitet.
Das Schritthalten der Lohnabrechnung mit den Neuerungen wurde im schlimmsten Fall zum
Zufallsergebnis.

Fallbeispiel 1:
Corona-bedingte Änderungen beim Kurzarbeitergeld
seit März 2020

Kurzarbeit ist ein Instrument, auf das sehr viele   Gegenteil verkehren. Im schlimmsten Fall drohen
Unternehmen angewiesen waren und sind. Nicht        sogar strafrechtliche Ermittlungen aufgrund des
nur die Beantragung, auch die Abrechnung und        Verdachts des Subventionsbetrugs gemäß
Auszahlung des Kurzarbeitergelds sind Sache des     Paragraph 264 Strafgesetzbuch.
Arbeitgebers. Anschließend erfolgt die Erstattung
durch die Bundesagentur für Arbeit. Für Fehler
und Irrtümer bei Beantragung, Berechnung und          Allein der Paragraph 421c SGB III, der einige
Auszahlung haftet der Arbeitgeber, einerseits         vorübergehenden Sonderregelungen im
gegenüber den Arbeitnehmern, andererseits             Zusammenhang mit Kurzarbeit enthält, wurde
gegenüber der Bundesagentur und den Sozial-           in rund einem Dreivierteljahr vier Mal geändert:
versicherungsträgern. Fehler können spätere           andere Fristen, andere Prozentsätze, andere
Rückforderungen oder Schadenersatzansprüche           Ausnahmebedingungen und Voraussetzungen
auslösen und damit die Überlebensmaßnahme             kamen zum Tragen. Entsprechendes galt auch
Kurzarbeitergeld unter Umständen in ihr               für weitere einschlägige Normen:

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Änderungen der Rechtslage zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld seit März 2020:

Kurzarbeitergeldverordnung (KugV) -                Zweite Kurzarbeitergeldbezugsdauer-
Verordnung über Erleichterungen der                verordnung vom 12.10.2020:
Kurzarbeit vom 25.03.2020 mit Wirkung              Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird
vom 01.03.2020, befristet bis 31.12.2020:          auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis
Erleichterte Voraussetzungen für Kurzarbeit:       31.12.2021, falls der Anspruch vor dem 31.12.2020
Zehntelerfordernis statt Drittelerfordernis.       entstanden ist.
Pauschalierte Erstattung der vom Arbeitgeber
zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung,
                                                   Erste Verordnung zur Änderung der
Kurarbeitergeld (Kug) auch für Leiharbeitnehmer.
                                                   Kurzarbeitergeldverordnung vom 21.10.2020:
                                                   Verlängerung der Sonderregelungen zu COVID-19
Sozialschutz-Paket 1 vom 27.03.2020:               (erleichterte Einführung, Kug für Leiharbeitnehmer)
Nebentätigkeiten in systemrelevanten Berufen       bis Ende 2021, eingeschränkt auf Betriebe, die bis
werden vom 01.05.2020 bis 31.10.2020 nicht         31.03.2021 Kurzarbeit einführen. Erstattung von
auf Kug angerechnet.                               Sozialversicherungsbeiträgen wird verlängert
                                                   und gestaffelt, volle Erstattung bis 30.06.2021,
                                                   dann zur Hälfte bis 31.12.2021, jedoch nur bei
Kurzarbeiterbezugsdauerverordnung
                                                   Einführung von Kurzarbeit bis 30.06.2021.
(KugBeV) vom 16.04.2020:
Die Bezugsdauer wird bis auf 21 Monate,
maximal bis zum 31.12.2020 verlängert, wenn        Beschäftigungssicherungsgesetz vom
der Anspruch bis zum 31.12.2019 entstanden ist.    03.12.2020:
                                                   Gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergelds wird
                                                   bis zum 31.12.2021 verlängert. Nichtanrechnung
Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur
                                                   von Einnahmen aus einer Nebentätigkeit wird für
Förderung der beruflichen Weiterbildung im
                                                   2021 auf Minijobs beschränkt.
Strukturwandel und zur Weiterentwicklung
der Ausbildungsförderung) vom 28.05.2020:
Sozialversicherungsbeiträge auf Kug werden         Kurzarbeitergeldverordnung erneut geändert
bis 31.06.2023 zu 50 Prozent erstattet, wenn       durch die zweite Verordnung zur Änderung der
der Mitarbeiter die Kurzarbeit zu beruflicher      Kurzarbeitergeldverordnung vom 25.03.2021:
Weiterbildung nutzt.                               die bis 31.12.2021 geltenden Sonderregelungen
                                                   (erleichterte Einführung, Kug für Leiharbeitnehmer)
                                                   gelten nun für Unternehmen, die bis 30.06.2021
Sozialschutz-Paket II vom 28.05.2020:
                                                   Kurzarbeitergeld einführen.
Befristete Einführung erhöhter Kug-Sätze ab
März 2020 bis 31.12.2020: 70/77 Prozent ab
dem vierten, 80/87 Prozent ab dem siebten
Bezugsmonat. Auch Nebentätigkeiten in nicht
systemrelevanten Bereichen werden in der
Zeit vom 01.05.2020 bis zum 31.12.2020 nicht
auf Kug angerechnet Minijobs sind vollständig
anrechnungsfrei.

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Fallbeispiel 2:
                                             Änderungen bei Lohnfortzahlung
                                             und Lohnersatzleistungen im Fall
                                             von Arbeitsverhinderung wegen
                                             Corona-bedingter Schulschließungen

                                             Eine Frage, die durch Corona virulent wurde, bezog sich auf den
                                             Fall, dass Kindergärten oder Schulen geschlossen wurden und
                                             Eltern zur Betreuung zuhause bleiben mussten. Es gibt grund-
                                             sätzlich zwei mögliche Arten diesen Verdienstausfall aufzufangen:
                                             eine Entschädigung gemäß Infektionsschutzgesetz oder Kinder-
                                             krankengeld gemäß den Sozialgesetzen.

                                             Die Unterscheidung spielt für die Arbeitgeber eine große Rolle:
                                             Im ersten Fall sind sie in der Pflicht zur Vorauszahlung in Form
                                             von Entgeltfortzahlung. Im zweiten Fall sind es die gesetzlichen
                                             Krankenkassen, die zu Krankengeld als Lohnersatzleistung
                                             verpflichtet sind.

                                             Inzwischen ist eindeutig geregelt, dass der Krankenversicherungs-
                                             status darüber entscheidet, welches Instrument zum Tragen kommt.
                                             Nur bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern greift das
                                             Kinderkrankengeld. Privat krankenversicherte Mitarbeiter haben

      § 56 + § 45
                                             Anspruch auf Lohnfortzahlung. Doch das hat lange gedauert.
                                             Es kam seit Ausbruch der Pandemie zu einer ganzen Serie von
                                             Gesetzesänderungen, die zum Teil in Gesetzesvorhaben mit
              wurde                          ganz anderer Zielrichtung untergebracht waren und sich allesamt
        gesetzgeberisches                    zwei Paragraphen bezogen: § 56 Infektionsschutzgesetz und

     Bewegtziel
                                             § 45 Sozialgesetzbuch III wurden so gewissermaßen zum gesetz-
                                             geberischen Bewegtziel, das bei der Lohnabrechnung stets in
                                             der jeweils aktuellen Fassung berücksichtigt werden musste.

Paychex – Entgeltabrechnung im Mittelstand                                                                      07
Änderungen der Rechtslage zur Arbeitsverhinderung durch Schulschließung:

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer       GWB-Digitalisierungsgesetz vom 18.01.2021:
epidemischen Lage von nationaler Tragweite        Erweiterung des Krankengeldanspruchs auf 20
vom 27.03.2020:                                   Tage pro Kind, insgesamt maximal 45 Arbeitstage,
Entschädigung für Eltern im Fall von Arbeits-     bei Alleinerziehenden für 40 Arbeitstage pro Kind,
verhinderung durch Betreuungsbedarf wegen         insgesamt maximal 90 Arbeitstage, befristet auf
Corona-bedingter Schulschließung, und zwar in     das Jahr 2021. Der Anspruch besteht explizit auch
Höhe von 67% des Nettoentgeltausfalls, maximal    bei Corona-bedingter Schließung von Schulen
2.016 Euro pro Monat, für längstens 6 Wochen.     und Kindergärten. Der Bezug von Kinder-
                                                  krankengeld schließt die Entschädigung
                                                  gemäß Infektionsschutzgesetz aus.
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler
Tragweite vom 19.05.2020:                         Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische
Die Antragsfrist für Arbeitgeber auf Erstattung   Lage von nationaler Tragweite betreffenden
der Lohnfortzahlung wird von drei auf zwölf       Regelungen vom 29.03.2021:
Monate verlängert.                                Entschädigungsanspruch und damit Entgeltfort-
                                                  zahlungspflicht besteht auch bei eingeschränktem
                                                  Zugang zum Kinderbetreuungsangebot oder bei
Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020:
                                                  amtlichen Empfehlungen, vom Schulbesuch
Entschädigung wird für bis zu zehn Wochen, bei    abzusehen.
Alleinerziehenden für bis zu 20 Wochen bezahlt.

                                                  Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei
Krankenhauszukunftsgesetz vom 23.10.2020:         einer epidemischen Lage von nationaler
Erweiterung des Krankengeldanspruchs              Tragweite vom 22.04.2021:
auf 15 Tage pro Kind, insgesamt maximal           Erweiterung des Krankengeldanspruchs auf 30
35 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden für         Tage pro Kind, insgesamt maximal 65 Arbeitstage,
30 Arbeitstage pro Kind, insgesamt maximal        bei Alleinerziehenden für 60 Arbeitstage pro Kind,
70 Arbeitstage, befristet auf das Jahr 2020.      insgesamt maximal 130 Arbeitstage, befristet auf
                                                  das Jahr 2021.
Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus
Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs-
und Wehrsoldempfänger vom 21.12.2020:
Der Entschädigungsanspruch und damit die
Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers
besteht auch dann, wenn nur die Präsenz-
pflicht an Schulen aufgehoben wird.

Paychex – Entgeltabrechnung im Mittelstand                                                        08
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
der Lohnabrechnung sind für die
Betriebe immer schwerer beherrschbar
Die in Deutschland geltenden Regeln der Entgeltabrechnung sind ohnehin äußerst kompliziert.
Im Zuge der Corona-Krise wächst ihre Komplexität noch schneller. Die Vorschriften und Regelungen
befinden sich im laufenden Wandel. Die korrekte Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
innerhalb des Unternehmens kostet Anwender deshalb viel Zeit und Aufwand. Fehler müssen un-
bedingt vermieden werden. Eine falsche oder nicht fristgerecht erstellte Entgeltabrechnung kann
zu Nachzahlungen, Zuschlägen, Bußgeldern und Schadenersatzforderungen führen.

Die Verantwortlichen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Unternehmen müssen sich daher
kontinuierlich weiterbilden. Mittelständische Unternehmen können dies nur schwer gewährleisten,
z.B. aufgrund mangelnder Ressourcen in diesem Bereich. Dieser Umstand wird verschärft, wenn die
Entgeltabrechnung von angelernten Kräften übernommen wird. Fachkräfte für Lohn- und Gehalts-
abrechnung sind allerdings schwer zu rekrutieren. Das birgt gerade in der jetzigen Krise mehr
Tücken denn je. Das für die Lohn- und Gehaltsabrechnung unter Corona-Bedingungen benötigte
Expertenwissen lässt sich nicht nebenher und auf die Schnelle aneignen.

Die Krisenlösung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
Es lohnt sich vor diesem Hintergrund, über die      Corona erfordert von Firmen generell ein neues
Auslagerung einzelner Prozesse der Entgelt-         Maß an Innovationsbereitschaft, Flexibilität und
abrechnung oder der gesamten Payroll nach-          Lösungsorientierung. Das Outsourcing der Ent-
zudenken. Den Kosten für das Einkaufen der          geltabrechnung gehört dazu. Diese Entscheidung
Dienstleistung stehen minimierter Aufwand           ist nicht nur unter dem Kostenaspekt sinnvoll.
und Haftungsrisiken gegenüber. Das bisher in        Outsourcing ist auch ein strategisch sinnvoller
der Entgeltabrechnung gebundene Personal            Schritt. Es kann dem Unternehmen helfen, sich
steht für werthaltige Tätigkeiten im Betrieb zur    auf das Kerngeschäft zu konzentrieren, Res-
Verfügung. Gerade in kleinen und mittleren          sourcen für eine Neuorientierung freizusetzen
Betrieben wenden die zuständigen Mitarbeiter        und Resilienz zu entwickeln. Outsourcing ist ein
überdurchschnittlich viel Zeit für die Erledigung   Schritt auf dem Weg zur Restrukturierung und
der Entgeltabrechnung auf, da Abrechnungs-          Neupositionierung durch die gewinnbringende
prozesse abrechnungsbezogene IT-Ressourcen          Nutzung von Ressourcen und Kompetenzen Dritter.
und das Fortbildungwesen nur sehr beschränkt
rationalisiert werden können. Externe Payroll-
Dienstleister können die Abrechnungsleistung
unter geringeren Risiken und zu niedrigeren
Kosten erbringen.

Paychex – Entgeltabrechnung im Mittelstand                                                         09
Zusammenfassung:

Outsourcing ermöglicht in der Corona-Krise folgende Vorteile:

          Gewährleistung einer korrekten                           Freisetzung eigener Ressourcen
          Lohnabrechnung, die den                                  für eine Neuausrichtung und
          komplexen rechtlichen                                    Konzentration auf das
          Rahmenbedingungen                                        Kerngeschäft.
          verlässlich entspricht.

             Unabhängig von der Corona-Krise bietet die Auslagerung weitere Vorzüge:

                        Zeitersparnis: mehr Zeit für strategische Aufgaben.

                        Mehr Effizienz: professionelle Dienstleister sind erfahren und
                        kennen jeden Sonderfall.

                        Geld sparen: Die Kosten für den Druck und die Verteilung der
                        Entgeltabrechnungen sowie die Erstellung der Auswertungen werden
                        vom Dienstleister übernommen.

                        Größere Sicherheit: professionelle IT-Security und damit Schutz vor
                        Daten- und Identitätsdiebstahl, Schutz vor der Unterschlagung von
                        Geldmitteln und vor der Manipulation zum Zwecke persönlicher Bereicherung.

                        Professionelles Fachwissen: Payroll-Dienstleister verfügen über geballte
                        Kompetenz und große Erfahrung auf dem breiten Gebiet der Entgeltabrechnung.

                        Kein Risiko durch Fehl- und Ausfallzeiten der Payroll-Fachkräfte
                        im Unternehmen

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Paychex ermöglicht den
   optimalen Outsourcing-Service

                                             Paychex bietet Ihnen den kompletten Service rund
                                             um Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
                                             an. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter stets
                                             pünktlich ihren Lohnzettel in der Hand halten
                                             und versorgen Ihren Steuerberater oder Ihre
                                             Buchhaltung mit den Auswertungen, die für
                                             die Buchführung gebraucht werden.

                                             Wir haben uns auf die Lohnabrechnung
                                             spezialisiert, denn im Laufe der Zeit hat sich
                                             die Lohnabrechnung zu einem komplexen
                                             Fachgebiet entwickelt. Unsere Mitarbeiter
                                             werden regelmäßig geschult und verfügen über
                                             umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen
                                             - auch aus komplizierten Abrechnungsfällen.

                                             Einerseits sind die verschiedensten Rechts-
                                             grundlagen, wie Steuerrecht, Sozialversicherungs-
                                             recht und nicht zuletzt das Arbeitsrecht für eine
                                             korrekte Lohnabrechnung maßgebend. Andererseits
                                             sind die speziellen tariflichen Regelungen unter-
                                             schiedlicher Branchen zu beachten. Insbesondere
                                             die Bestimmungen für den Baulohn und für den
                                             Öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L, BAT, AVR und
                                             weitere) sind umfangreich. Hochqualifiziertes
                                             Fachwissen rund um Lohn und Gehalt sind
                                             dabei unabdingbar.

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Über Paychex
   Kontakt:                                  Die Paychex Deutschland GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der
                                             Paychex Inc. in New York. Innerhalb der GmbH bündeln sich mehr als
                                             37 Jahre Erfahrung mit Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Die Zentrale
                                             befindet sich in Hamburg, Niederlassungen sind in Berlin, Dresden,
   https://www.paychex.de/                   Itzehoe und Lünen. Aktuell sind etwa 165 Mitarbeiter für das Unter-
   ueber-uns/schreiben--sie--                nehmen tätig, Tendenz steigend. Deutschlandweit betreut Paychex
   uns/                                      mehr als 6000 Kunden und ermöglicht die Abrechnung aller Lohnarten
                                             (Normallohn, Baulohn, Tariflohn). Auch für internationale Firmen, die
                                             Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen, übernimmt Paychex die
                                             Abrechnung.

   Für telefonische Anfragen                 Ende 2013 wurde die Lohndata Abrechnungs GmbH in Berlin
   erreichen Sie uns                         übernommen und auf die Paychex Deutschland GmbH verschmolzen.
   montags bis donnerstags
   in der Zeit zwischen                      Im März 2018 übernahm Paychex Inc. die dänische Firma Lessor, den
   8:00 und 17:00 Uhr und                    marktführenden Anbieter von Payroll und Human Capital Management
   am Freitag zwischen                       (HCM) Softwarelösungen mit Hauptsitz in Dänemark und Kunden in
   8:00 und 15:00 Uhr unter                  Deutschland, Norwegen und Schweden.
   der folgenden Rufnummer:
                                             Anfang 2021 akquirierte Paychex Inc. zudem den dänischen SaaS-
   040 - 670 47 27496
                                             Anbieter Emply. Emply ist bereits Marktführer im Bereich HR-Lösungen
                                             in den Benelux-Staaten und wird im Jahr 2021 auch in den deutschen
                                             Markt eintreten. Emply bietet Lösungen im Bereich HR-Management,
                                             Rekrutierung, Onboarding und Weiterbildungsmanagement.

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