Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer - Autoren: Uwe Klinge, Thorsten Keil Unternehmen: Aeiforia GmbH
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Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer Autoren: Uwe Klinge, Thorsten Keil Unternehmen: Aeiforia GmbH Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 Agenda 1 Zielsetzung der Digitalen Rentenübersicht 2 Wer ist wie betroffen? 3 Welche inhaltlichen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 4 Welche prozessualen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 5 Sichtweise der Nutzer 6 Erfahrungen aus dem Ausland 2
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 Agenda 1 Zielsetzung der Digitalen Rentenübersicht 2 Wer ist wie betroffen? 3 Welche inhaltlichen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 4 Welche prozessualen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 5 Sichtweise der Nutzer 6 Erfahrungen aus dem Ausland 3
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 1. Zielsetzung der Digitalen Rentenübersicht Was ist die Digitale Rentenübersicht: • Ende 2020 hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des RentÜG den gesetzlichen Rahmen für die Digitale Rentenübersicht geschaffen. Am 11. Februar 2021 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. • Mit der Digitalen Rentenübersicht wird jeder Bürgerin und jedem Bürger erstmals die Möglichkeit gegeben, durch eine einzige Online-Abfrage bei einer zentralen staatlichen Stelle einen vollständigen, verlässlichen und verständlichen Überblick über die eigenen Altersvorsorgeansprüche zu erfragen. • Hierzu werden alle Altersvorsorgeeinrichtungen, also auch die Lebensversicherer, bis zum Ende einer ersten Betriebsphase an die ZfDR angebunden. Altersvorsorge- Einrichtungen ZfDR Nutzer Anfrage Anfrage Daten … … DRÜ Anfrage Fehlanzeige 4
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 1. Zielsetzung der Digitalen Rentenübersicht Das Leitmotiv der Bundesregierung: Gut informiert den Ruhestand planen - Die Digitale Rentenübersicht soll jeder/m Bürger/in einen Gesamtüberblick über die erreichten sowie erreichbaren Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge bieten - und zwar einfach und auch für Laien nachvollziehbar. Zeitplan: Pilotphase mit freiwilliger Teilnahme ab Dezember 2022, Aufnahme des Regelbetriebs im Dezember 2023 5
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 Agenda 1 Zielsetzung der Digitalen Rentenübersicht 2 Wer ist wie betroffen? 3 Welche inhaltlichen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 4 Welche prozessualen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 5 Sichtweise der Nutzer 6 Erfahrungen aus dem Ausland 6
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 2. Welche Rentenzusagen werden berücksichtigt? Begriffsbestimmungen gemäß §2 1. Säule 1. und 2. Säule 2. Säule 3. Säule RentÜG (Rentenübersichtsgesetz): Anzahl Anzahl Aktive Anzahl Verträge „alle Versicherungen, Zusagen und Versicherte Versicherte Anwartschaften (in Mio.) (in Mio.) (in Mio.) (Ohne Kollektivversicherungen) Verträge, auf deren Grundlage (in Mio.) 55 55 55 55 Leistungen der gesetzlichen, 50 50 50 50 betrieblichen oder privaten 45 45 45 45 39,1 Altersvorsorge in der Zukunft 40 40 40 40 erbracht werden.“ 35 35 35 35 30 30 30 30 25 25 25 25 Hierzu zählen insbesondere: 20 17,6 20 20 20 15,4 17,3 12,9 - Riester-Renten 15 15 15 15 10 10 5,2 6,2 10 3,3 - Basisrenten 10 4,7 4,7 4,0 2,7 5 1,9 5 0,5 5 0,6 5 1,0 - bAV-Verträge 0 0 0 0 - Private LV-Verträge, die GRV Aktive Beamtenversorgung Direktzusage/U-Kasse Riester- und Basisrenten einmalige oder Rentenvers. mit Garantie GRV Passive Pensionskasse wiederkehrende Berufsständ. Rentenvers. (Fondsgeb.) Versorgung Erlebensfallleistungen mit Pensionsfonds Kapitalbildende LV rentennahem Beginn des Fondsgeb. LV Direktvers. Leistungsbezugs erbringen Riester-Fondssparpläne Öffentliche Zusatzvers. Riester-Banksparpläne Quelle: DRV Bund Quelle: ABV, Destatis Quelle: BMAS, Kantar Public Quelle: GDV, ZfA 7
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 2. Welche LV-Tarife fließen ein? Rund ¾ des GDV-Bestandes an Hauptversicherungen Bestand an Hauptversicherungen (82,8 Mio. Policen) fallen unter die Definition des §2 (in Mio. Policen) RentÜG Ausgenommen sind reine Todesfallversicherungen (Risikoversicherungen), Invaliditätsdeckungen sowie sonstige Lebensversicherungen 18,7 Die aufgeführten Kapitalbildenden LV beinhalten 12,9 auch Sterbegeldversicherungen Diese sind nicht Gegenstand der Digitalen Rentenübersicht 2,7 Zu berücksichtigen bei der Auswahl ist auch der 22,7 Auszahlungstermin: „einmalige oder wiederkehrende 21,9 4,0 Erlebensfallleistungen mit rentennahem Beginn des Leistungsbezugs“ Riester- und Rürup-Renten Renten mit Garantie Fondsgeb. Renten Kapitalbildende LV Fondsgeb. LV Risiko und Sonstige Quelle: GDV, Deutsche LV in Zahlen 2020 8
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 2. Welche Daten werden übermittelt? • letzte verfügbare Standmitteilung • allgemeine Angaben zur Vorsorgeeinrichtung und zum Altersvorsorgeprodukt • wertmäßige Angaben zu den erreichten und erreichbaren Altersvorsorgeansprüchen differenziert nach garantierten und prognostizierten Werten, soweit diese in den Standmitteilungen ausgewiesen werden • Invaliditäts- oder Hinterbliebenenabsicherung dem Grunde nach • Hinweis auf Steuer- und/oder Sozialabgabenpflicht • Übermittlung in einem geeigneten Dokumentenformat, und in einem standardisierten Datensatz nach Vorgabe der ZfDR 9
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 2. Welche Informationsquellen stehen zur Verfügung? − Zu jedem Versicherten liegen Informationen aus einer oder mehreren Quellen in unterschiedlichsten Formaten vor − Die Informationen und Formate folgen unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Inhalt und Frequenz − Die Digitale Rentenübersicht muss diese Digitale Rentenübersicht Informationen vereinheitlichen und verständlich darstellen und Werte sinnvoll aufaddieren 10
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 2. Wie sehen die Standmitteilungen derzeit aus? Heterogene Informationsbasis – Kumulierung der Werte ist schwierig 11
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 2. Die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung Neben den Angaben zur künftigen Altersrente enthalten die Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung wichtige Angaben zu weiteren Leistungen: - Erwerbsminderungsrente - Beitragsfrei aufgeschobenen Rente (garantiert) - Beitragspflichtige aufgeschobene Rente (garantiert) - Beitragspflichtige Rente mit konstant 1% Anpassung - Beitragspflichtige Rente mit konstant 2% Anpassung Müssen sich die Vorsorgeeinrichtungen an diesen Angaben orientieren? 12
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 2. Wie kann die Zusammenführung der gemeldeten Werte aussehen? Weitere Zusammenführung der einzelnen Daten zur Gesamtansicht 13
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 Agenda 1 Zielsetzung der Digitalen Rentenübersicht 2 Wer ist wie betroffen? 3 Welche inhaltlichen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 4 Welche prozessualen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 5 Sichtweise der Nutzer 6 Erfahrungen aus dem Ausland 14
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 3. Die inhaltlichen Herausforderungen für Versicherer – Datensatz Obligatorische Informationen für die DRÜ: - allgemeine Angaben zur Vorsorgeeinrichtung - allgemeine Angaben zum Altersvorsorgeprodukt - wertmäßige Angaben zu den erreichten und erreichbaren Altersvorsorgeansprüchen … … soweit diese in den Standmitteilungen ausgewiesen werden - weitere Angaben zum Leistungsumfang, insbesondere … Invaliditäts- oder Hinterbliebenenabsicherung, ob Steuern oder Sozialabgaben zu entrichten sind und ob die Leistungen in der Rentenbezugsphase angepasst werden. Fakultative Informationen z. B. für DSGVO konforme Informationsweitergabe zur Nutzung für ergänzende Beratungsleistungen? 15
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 3. Die inhaltlichen Herausforderungen für Versicherer gesetzliche Vorgaben Standmitteilung Versicherungsförmige Lebensversicherung allgemein Pensionskassen Durchführungswege in der bAV • VVG § 155 • VAG § 234k - § 234p, insb. § 234o • VAG § 234k - § 234p, insb. § 234o − Informationspflichten gegenüber − Informationspflichten gegenüber − Standmitteilung für Versorgungsanwärtern Versorgungsanwärtern Versicherungsverträge (inkl. Direktversicherung in der bAV, • VAG-InfoV § 1, 2, 4, 7, 8 i. V. m. • VAG-InfoV § 1, 2, 4, 7, 8 Riester-, Basisrenten) VAG § 235a − u. a. Renteninformation − u. a. Renteninformation • VVG-InfoV § 6 − Informationspflichten während der Laufzeit des Vertrages Pensionsfonds Riester-/ Basisrenten • BaFin Auslegungsentscheidung • VAG § 237 in V. m. § 234k - − Ausweis der Bewertungsreserven in § 234p, insb. § 234o • AltZertG § 7a, b der Standmitteilung − Informationspflichten gegenüber Versorgungsanwärtern − Standmitteilung für Riester- und Basisrenten • VAG-InfoV § 1, 2, 4, 7, 8 − u. a. Renteninformation 16
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 3. Die inhaltlichen Herausforderungen für Versicherer – Standmitteilung … … … Eine systematische Analyse der Rechtskonformität der Standmitteilungen kann umfangreich werden 17
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 3. Die inhaltlichen Herausforderungen für Versicherer – Steuerliche Aspekte - Brutto / Netto-Sicht: - Es werden Vor-steuerwerte (Bruttobeträge) angegeben - Information zur Besteuerung dem Grunde nach ist gefordert - Die Art der (einzelvertraglichen) Besteuerung (nachgelagert, Ertragsanteil, steuerfrei, hälftige Besteuerung, voll) muss gemäß Gesetzestext nicht mitgeteilt werden - Die zu erwartende steuerlichen Abzüge bleiben der Höhe nach unberücksichtigt - KV und PV Beiträgen bleiben der Höhe nach unberücksichtigt 18
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 3. Die inhaltlichen Herausforderungen für Versicherer – Annahmen für Illustrationen Garantierte Werte vertragsspezifische Informationen: - Bereits erreichte aufgeschobene garantierte Rente / Kapitalabfindung - … inkl. (garantierter) Überschussbeteiligung - „Erreichbare“ aufgeschobene garantierte Rente / Kapitalabfindung - … inkl. (garantierter) Überschussbeteiligung Illustrierte Werte vertragsspezifische Informationen: - „Erreichbare“ aufgeschobene Rente / Kapitalabfindung inkl. zukünftiger Überschussbeteiligung „unter Zugrundelegung einer realistischen Einschätzung der künftigen Entwicklung“ - unterschiedliche Annahmen für verschiedene Produkttypen (klassische Rente, fondsgebundene Rente, Rente gemäß Renteninformation der GRV) - Angleichen der Annahmen notwendig? 19
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 3. Die inhaltlichen Herausforderungen für Versicherer – weitere Aspekte - Ergänzende Leistungen (BU, EU, Hinterbliebenenrente) der Höhe nach - Frequenz der Datenaktualisierung der Standmitteilung (z. B. für fondsgebundene Verträge) - Berücksichtigung von neu abgeschlossenen Verträgen für die noch keine Standmitteilung erstellt wurde - Verträge, die bereits im Rentenbezug sind 20
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 3. Die inhaltlichen Herausforderungen für Versicherer – Meinung der Bürger • Brutto-Netto Sicht unter Berücksichtigung von Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen? ( Umfrageergebnis: 82,8% wünschen sich Nettorenten) • Ausweis der Hinterbliebenenversorgung? (Umfrageergebnis: 64,5% möchten ihre H-Rente sehen bzw. 53,6% ihre Waisenrente) • Anbindung an die Beratungssoftware? (Umfrageergebnis: 14,8% würden vollen Zugriff durch Makler erlauben; 40,1% würden ihrem Versicherungsunternehmen Zugriff auf DRÜ erlauben) Quelle: Verbraucherumfrage im Auftrag der Aeiforia GmbH vom 12.3.2021, N = 1000, w: 50 %, m: 50 %, Alter: 20- bis 60-Jährige 21
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 Agenda 1 Zielsetzung der Digitalen Rentenübersicht 2 Wer ist wie betroffen? 3 Welche inhaltlichen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 4 Welche prozessualen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 5 Sichtweise der Nutzer 6 Erfahrungen aus dem Ausland 22
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 4. Die prozessualen Herausforderungen für Versicherer – Identifikation • Abruf der Daten erfolgt über die Identifikationsnummer des Nutzers: • „die einer natürlichen Person vom Bundeszentralamt für Steuern nach § 139b der Abgabenordnung zugeteilte Identifikationsnummer“ (§2 RentÜG) • Nutzer kann unterschiedliche Rollen im Kontext der Police einnehmen: • Bezugsberechtigte Person im Erlebensfall: VN, VP oder Dritter • Ist das Bezugsrecht im Erlebensfall geklärt und im System hinterlegt? • Welche Rolle spielt das Bezugsrecht im Erlebensfall? • Abtretungen und Pfändungen • Policenaufkäufer / Zweitmarkt • Was passiert bei Anfrage der Daten durch die VP? • Bekommt der VN eine Nachricht, wenn VP oder Bezugsberechtigter Daten abfragen? 23
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 4. Die prozessualen Herausforderungen für Versicherer – Rückmeldeverfahren Zu übermittelnde Daten und Dokumente (§5 RentÜG): In einem geeignetem Als Standardisierter Datensatz Dokumentenformat Letzte verfügbare Standmitteilung Allgemeine Angaben zur Vorsorgeeinrichtung Allgemeine Angaben zum Altersvorsorgeprodukt Wertmäßige Angaben zu den erreichten und erreichbaren Altersvorsorgeansprüchen • Kapitalleistungen • Rentenzahlungen Weitere Angaben zum Leistungsumfang, z. B.: • Hinweis auf zusätzliche Deckungen • Hinweis auf Steuern und Sozialabgaben • Anpassungen 24
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 4. Die prozessualen Herausforderungen für Versicherer - Datenaktualisierung On-Request-Abruf der Daten bei der Datenbank bei der Versorgungseinrichtung Versorgungseinrichtung Anfrage und Identifikation des Daten werden beim Anfrage und Identifikation des Datensätze werden On- Bürgers bei der ZfDR anhand Versorgungsunternehmen in Bürgers bei der ZfDR anhand Request für die DRÜ der Steuer ID eine Datenbank eingepflegt der Steuer ID relevanten Daten erzeugt Monatliche Aktualisierung der Anfrage an die DRÜ relevanten Daten über alle Anfrage an die Versorgungseinrichtung durch Verträge im Batchlauf Versorgungseinrichtung durch die ZfDR die ZfDR Schlüsselung und Selektion der Schlüsselung und Selektion der Übermittlung der Information, Übermittlung der Information, relevanten Verträge des relevanten Verträge des dass keine Daten vorhanden dass keine Daten vorhanden Versicherungsunternehmer Versicherungsunternehmer sind sind anhand der Steuer ID anhand der Steuer ID Relevante Daten aus Datenbank Anfrage der ZfDR wird aus dem Anstoß eines Geschäftsvorfall Anfrage der ZfDR wird aus dem übernehmen System gelöscht für DRÜ relevante Daten System gelöscht Daten werden an die ZfDR Daten werden an die ZfDR übermittelt/ Anfrage und übermittelt/ Anfrage und Übermittlung werden Übermittlung werden gespeichert gespeichert 25
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 4. Die prozessualen Herausforderungen für Versicherer – Fristen und Timing • Gemäß §5 Abs. 1 des RentÜG sind die Daten der letzten verfügbaren Standmitteilung zu übermitteln, aber: • Vertragsänderungen seit letzter Standmitteilung werden dabei nicht berücksichtigt • Rückkäufe, Rücknahme von Dynamiken, Summenerhöhungen bzw. – reduzierungen, Beitragsfreistellung, Leistungsfälle • Disclaimer oder Standmitteilung auf Abruf • Zugriff auf eingelöstes Neugeschäft im ersten Versicherungsjahr und Zuzahlungen • Ggf. Bezug auf Hochrechnung in der Beispielrechnung • Bis zu welchem Endalter kann von „rentennahem Beginn“ ausgegangen werden? 26
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 4. Die prozessualen Herausforderungen für Versicherer – Spezifika bAV • Besonderheiten der betrieblichen Altersvorsorge: • Versicherte Person weicht von VN ab • Finanzierungsform, Bezugsrecht und Unverfallbarkeit sind zu beachten • Direktversicherung • Finanzierungsform: Arbeitgeberfinanziert, Gehaltsumwandlung oder beides • Meldung von verfallbaren Ansprüchen? • Aufteilung der künftigen Leistungen auf VN und VP nicht ohne weiteres möglich • Rückdeckungsversicherung • Sollte bei Anfrage durch die VP nicht in digitaler Rentenübersicht erscheinen • VP hat im Zweifelsfall keine Kenntnis von der RDV, aber ID-Nummer gehört zur VP • AG ist VN und Bezugsberechtigt 27
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 Agenda 1 Zielsetzung der Digitalen Rentenübersicht 2 Wer ist wie betroffen? 3 Welche inhaltlichen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 4 Welche prozessualen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 5 Sichtweise der Nutzer 6 Erfahrungen aus dem Ausland 28
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 5. Sichtweise der Nutzer • Nur jeder 5. Befragte hat bereits von der Digitalen Rentenübersicht gehört Haben Sie bereits von der Digitalen Rentenübersicht gehört? 90% 79% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 22% 20% 10% 0% Ja Nein Quelle: Online-Umfrage der Aeiforia GmbH vom 12.03.2021 29
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 5. Sichtweise der Nutzer • Die Digitale Rentenübersicht trifft den Nerv der Zeit: – Drei Viertel der Befragten werden die Digitale Rentenübersicht in Anspruch nehmen Die Digitale Rentenübersicht wird Ihnen einen umfassenden Überblick über die Gesamtheit Ihrer Rentenansprüche geben. Werden Sie diesen Service nutzen? 50% 43% 40% 32% 30% 20% 12% 8% 10% 5% % Ja, in jedem Fall Ja, aber nur sporadisch Nein, denn ich erwarte nur Nein, das interessiert mich nicht Weiß ich nicht Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Quelle: Online-Umfrage der Aeiforia GmbH vom 12.03.2021 30
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 5. Sichtweise der Nutzer • Auch die analoge Rentenmitteilung erreicht ihre Adressaten: – Jeder 3. Befragte verfolgt interessiert die Entwicklung der eigenen Rentenansprüche Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung … 50% 43% 40% 32% 30% 20% 9% 10% 10% 6% 0% … lese ich regelmäßig … nehme ich zur … hefte ich ungelesen … interessiert mich … kenne ich nicht. und vergleiche sie mit Kenntnis. ab. nicht. den Vorjahreswerten. Quelle: Online-Umfrage der Aeiforia GmbH vom 12.03.2021 31
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 5. Sichtweise der Nutzer • Dennoch gibt es immer noch hohen Informationsbedarf – Über ein Drittel der Befragten hat keinen ausreichenden Überblick über die eigenen Rentenansprüche – Die Digitale Rentenübersicht kann hier zusätzliche Transparenz schaffen Wie gut kennen Sie Ihre voraussichtlichen Rentenansprüche aus Ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge? 60% 48% 50% 40% 30% 20% 14% 17% 20% 10% 0% Ich habe einen sehr guten Überblick und Ich habe einen groben Überblick über Ich weiß zwar, aus welchen Quellen ich Ich habe keinen Überblick über meine kenne meine künftigen Rentenleistungen meine künftigen Rentenleistungen. künftig eine Rente beziehen werde, nicht künftigen Rentenleistungen. genau. aber deren Höhe. Quelle: Online-Umfrage der Aeiforia GmbH vom 12.03.2021 32
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 Agenda 1 Zielsetzung der Digitalen Rentenübersicht 2 Wer ist wie betroffen? 3 Welche inhaltlichen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 4 Welche prozessualen Herausforderungen bestehen für Versicherer? 5 Sichtweise der Nutzer 6 Erfahrungen aus dem Ausland 33
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 6. Erfahrungen aus anderen Ländern • Relativ schnelle Verbreitung der Portale nach der Einführung bzgl. Bekanntheit und Nutzung • Mindestens jährliche Aktualisierungen der Altersvorsorgedaten sind länderübergreifend Pflicht Merkmale Schweden Niederlande Dänemark Belgien (10,2 Mio. Einw.) (17,3 Mio. Einw.) (5,8 Mio. Einw.) (11,5 Mio. Einw.) Web-Adresse minpension.se mijnpensioenoverzicht.nl pensionsinfo.dk mypension.be Einführung DRÜ 2004 2011 2014 2016 Nutzung 2016: 4,4 Millionen 2014: 35% der 2017: 1,5 Million 500.000 Besucher Logins befragten Personen aktive Nutzer im ersten Jahr nutzen sie aktiv Datenhaltung Dezentral Dezentral Zentral Zentral Aktualisierungen Monatlich Mindestens dreimal p.a. Regelmäßige Mindestens jährlich standardisierte zum Stichtag Berechnung 34
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 6. Erfahrungen aus anderen Ländern • Zusätzliche Leistungen in anderen Ländern: – Darstellung nach Steuern – Leistungen im Todesfall – Kombinierte Informationen für Paare – Entlassungen / Einkommensveränderungen – Simulation von Risikoszenarien • Grundsätzlich dienen die Plattformen nicht als Beratungsinstrument • Die Einführung der Digitalen Rentenübersichten führte nicht zu einer größeren Nachfrage nach Lebensversicherungsprodukten 35
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 36
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 Referenten Uwe Klinge ist Diplom-Mathematiker, Aktuar (DAV) und CERA mit dem Schwerpunkt Lebensversicherung und Risikomanagement. Im Rahmen seiner mehr als 30-jährigen Berufserfahrung arbeitete er in den Bereichen internationale Produktentwicklung, Entwicklung Rechenkerne und Bestandssysteme, Solvency II und Bestands- und Geschäftsmodellierung. Seit Juli 2020 ist er Principal Consultant bei Aeiforia. Kontakt uwe.klinge@aeiforia.de / 02602-99983-216 Thorsten Keil ist Diplom-Mathematiker (FH) und seit 30 Jahren in verschiedenen Bereichen der Lebens- und Rückversicherung tätig. Hierbei lagen seine Schwerpunkte u. a. auf der Entwicklung von Lebensversicherungsprodukten, der Bilanzmathematik sowie der aktiven Rückversicherung. Er arbeitete über mehrere Jahre als Versicherungsmathematische Funktion sowie als Verantwortlicher Aktuar von Rück- und Erstversicherungsunternehmen in Deutschland und der Schweiz. Seit 2020 ist er Principal Consultant bei Aeiforia. Kontakt thorsten.keil@aeiforia.de / 02602-99983-266 37
Die digitale Rentenübersicht aus Sicht der Lebensversicherer: DAV-Jahrestagung, 29.04.2021 Rechtliche Hinweise Aeiforia GmbH, Fürstenweg 19, 56410 Montabaur Telefon: +49 (2602) 99983-0, Fax: +49 (2602) 99983-199, mail@aeiforia.de Die Aeiforia GmbH wird gesetzlich durch die Geschäftsführung (Martin Gattung (Vorsitzender) Martina Backes, Dr. Thomas Ferdinand, Dr. Christoph Oberle, Torsten Schwendrat) vertreten. Handelsregister: Amtsgericht Montabaur, Registergericht: HRB 22857, USt.-Id.-Nr. DE280790585 Haftungsausschluss Die Aeiforia GmbH aktualisiert und überprüft die Informationen in ihren Schulungsunterlagen, Präsentationen und Druckstücken ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich Fehler einschleichen oder sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Ebenso übernimmt die Aeiforia GmbH keine Haftung für Schäden, die durch Nutzung der Informationen in jeglicher Form, entstehen. Gleiches gilt auch für alle Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die Aeiforia GmbH ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Urheberrecht © Aeiforia GmbH, Montabaur (Deutschland). Alle Rechte vorbehalten. Texte, Bilder, Grafiken, Animationen und Videos sowie deren Anordnung in dieser Präsentation unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Präsentation und der aufgeführten Unterlagen darf nicht kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung in sozialen Medien, wie z. B. XING, LinkedIn, Facebook oder YouTube, ist strikt untersagt. Wir weisen darauf hin, dass auf per Hyperlink verwiesenen Webseiten enthaltene Bilder und Texte dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Bildnachweise Alle graphischen Darstellungen, Schaubilder, Tabellen, Diagramme und Fotos unterliegen dem Urheberrecht und sind, soweit nicht anders ausgewiesen, Eigentum der Aeiforia GmbH. Abbildungen Seite 11 und 12: © Muster Renteninformation 2020, Seite 1. Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, zitiert nach: https://www.altersvorsorge-leicht-gemacht.de/jaehrliche-renteninformation/# - Stand 22.04.2021. Abbildungen/Hardcopies Seite 9, 15, 18: entnommen aus https://www.gesetze-im-internet.de/rent_g/index.html - Stand 22.04.2021. Fotos Seite 37: privat 38
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