Die Einführung eines qualifizierten Single-Flow-Systems in Intrastat als Alternative zur gegenwärtigen Zweistromerfassung

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Die Einführung eines qualifizierten Single-Flow-
Systems in Intrastat als Alternative zur
gegenwärtigen Zweistromerfassung
                                                                                                            FRANZ GRANNER
                                                                                                            ANTONIA EGERER

  Das im Zuge der SLIM-Initiative in den 1990er Jahren seitens der EU-Kommission vorgeschlagene Single-Flow-Konzept
  in Intrastat wurde aufgrund der befürchteten qualitativen Implikationen von der überwiegenden Mehrheit der Mitglied-
  staaten abgelehnt. Vor dem Hintergrund der durch ein Einstromverfahren zu erzielenden Respondentenentlastung erfolg-
  te im Juni 2006 der Auftrag des ECOFIN, die mittelfristige Einführung einer Einstromerfassung zu forcieren, wobei
  allerdings die Wichtigkeit der Sicherstellung einer hinreichenden Datenqualität betont wurde.
  Im vorliegenden Artikel wird ein qualifiziertes Single-Flow-System vorgestellt, das insbesondere durch die firmenbezoge-
  ne Erfassung der Versendungen und auch einen in dieser Dimension erfolgenden Datenaustausch mit den anderen Mit-
  gliedstaaten, die Erfassung des Ursprungslandes und anderer in mehreren Mitgliedstaaten eingangsseitig benötigter Varia-
  blen, den vermehrten Einsatz von Modellrechnungs- und Schätzverfahren sowie zusätzliche Plausibilitäten zur Sicher-
  stellung der Datenqualität gekennzeichnet ist und aufgrund einer dadurch zu erwartenden vertretbaren Ergebnisqualität
  als mögliche Alternativlösung gesehen wird.

Systemausgangslage                                               • Handelsstatistisches Gesetz (HStG) 1995, vom 9. März
                                                                   1995 (BGBl. Nr. 173/1995), i.d.F. BGBl. I Nr.
Rechtsgrundlagen                                                   148/2004.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der Statistik des inner-        • Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche An-
gemeinschaftlichen Warenverkehrs auf Europäischer und              gelegenheiten über Erhebungsmerkmale bei der handels-
nationaler Ebene sind im Folgenden angeführt, wobei darauf         statistischen Anmeldung vom 10. März 1995 (BGBl.
verwiesen wird, dass sie in der jeweils gültigen Fassung an-       Nr. 181/1995).
zuwenden sind.                                                   • Bundesstatistikgesetz 2000 vom 17. August 1999 (BGBl. I
• Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parla-             Nr. 163/1999).
  ments und des Rates vom 31. März 2004 über die
  Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen
  Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung               Das derzeitige Intrastat-System
  (EWG) Nr. 3330/91 des Rates.                                   Die traditionelle Erstellung der Außenhandelsstatistik er-
• Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission vom               folgt in der Regel als Sekundärstatistik in Form einer Ver-
  18. November 2004 zur Durchführung der Verordnung              arbeitung der im Rahmen des Zollverfahrens anfallenden
  (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des          Informationen. Im Europäischen Binnenmarkt ist aufgrund
  Rates über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenver-          des Wegfalls der Zolldeklarationen eine Statistikerstellung
  kehrs zwischen Mitgliedstaaten zur Aufhebung der Ver-          auf diese Weise nicht mehr möglich. Da seitens der Daten-
  ordnungen (EG) Nr. 1901/2000 und (EWG) Nr. 3590/92             nutzer jedoch auch im Binnenmarkt massiver Bedarf an
  der Kommission.                                                Informationen über die Handelsströme zwischen den Mit-
• Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates vom 22. Mai              gliedstaaten bestand, wurde als Ersatz für die nunmehr
  1995 über die Statistiken des Warenverkehrs der Gemein-        fehlenden Zollinformationen im EU-Binnenhandel auf euro-
  schaft und ihrer Mitgliedstaaten mit Drittländern (ABl.        päischer Ebene ein eigenes Erhebungssystem, Intrastat,
  1995 L118/10).                                                 eingeführt. Es kam somit zu einer Trennung der Daten-

258    STATISTISCHE NACHRICHTEN 3/2007                                                                             AUSSENHANDEL
sammlung für die Außenhandelsstatistiken in die Erfassungs-       Österreich seit 2007 6,5 Mio. € Umsatz mit EU-Mitglied-
systeme Intrastat und Extrastat (Handel mit Drittstaaten,         staaten pro Jahr und Verkehrsrichtung; zuvor 5 Mio. €);
der weiterhin als Sekundärstatistik unter Verwendung von          eine Schwelle je Transaktion ohne Rücksicht auf die pro-
Zolldaten erfolgt).                                               duktmäßige Gliederung, die es den Auskunftspflichtigen
                                                                  ermöglicht, Transaktionen unter 200 € zusammenzufas-
Das Intrastat-System trat auf Gemeinschaftsebene mit              sen. Insbesondere die Assimilationsschwelle hält den Kreis
1. Jänner 1993, in Österreich in Verbindung mit dem Bei-          der Auskunftspflichtigen gering; in Österreich treiben
tritt zur Europäischen Union mit 1. Jänner 1995 in Kraft          gegenwärtig mehr als 145.000 Unternehmen Handel mit
und ist insbesondere durch folgende Charakteristika gekenn-       den Mitgliedstaaten der EU, wogegen nur 18.834 in In-
zeichnet:                                                         trastat enthalten sind. Dies bedeutet, dass nicht einmal
• Im Gegensatz zur direkt in Zusammenhang mit dem                 jeder siebente Handeltreibende meldepflichtig ist.
   Grenzübertritt der Waren stehenden Zollanmeldung han-        • Wird anhand der oben erwähnten Vollständigkeitskon-
   delt es sich beim Intrastat-System um ein Ex-post-An-          trolle mit Hilfe der Steuerdaten festgestellt, dass Intrastat-
   meldesystem; es sieht eine direkte Erhebung der Informa-       Meldungen nicht abgegeben wurden oder dass der Umsatz
   tionen bei den Unternehmen vor, die der zuständigen            eines Unternehmens unter der Assimilationsschwelle liegt,
   statistischen Stelle (in Österreich: STATISTIK AUS            werden die fehlenden Werte in einem Schätzverfahren
   TRIA) eine monatliche Meldung senden, in der die               hochgerechnet. Diesem Schätzsystem dienen die Steuer-
   Informationen des vorangegangenen Monats erfasst sind.         daten als Basis. Die Hochrechnung ist in Österreich der-
   In einzelnen Mitgliedstaaten haben diese Anmeldungen           art konzipiert, dass Zuschätzungen bis auf Ebene der
   sowohl einen statistischen als auch einen steuerlichen         Kombinierten Nomenklatur detailliert sind. Die Genauig-
   Status.                                                        keit der Schätzung lässt sich im Vergleich der ersten mit
• Es basiert auf einer engen Verbindung zum Umsatzsteuer-         jenen der endgültigen Ergebnisse darstellen, welche nur
   system für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. So        ca. 1% bis 2% voneinander abweichen.
   sind die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten angehal-     • Darüber hinaus wurden im Bestreben um Vereinfachung
   ten, den statistischen Stellen mindestens vierteljährlich      im Rahmen des EDICOM-Programms Maßnahmen zur
   das Verzeichnis der Marktteilnehmer, welche Erwerbe aus        Modernisierung der Datenerfassung und -übermittlung
   anderen Mitgliedstaaten oder Lieferungen an andere Mit-        ergriffen. Es wurden zahlreiche Hilfsmittel entwickelt und
   gliedstaaten getätigt haben, sowie Angaben zum Wert            gefördert, die sowohl für die Auskunftspflichtigen - vor
   dieser Geschäfte zu übermitteln, um eine Überprüfung           allem durch Bereitstellung von Softwarepaketen für die
   der Vollständigkeit und der Qualität der statistischen         elektronische Datenverarbeitung und die Entwicklung
   Daten zu ermöglichen. In Österreich werden für diese           moderner Online-Webfragebögen - als auch für die statis-
   Zwecke insbesondere Informationen aus der Umsatz-              tischen Stellen - durch die Verbesserung ihres Systems zur
   steuervoranmeldung (UVA) sowie aus MIAS (Mehrwert-             Erhebung und Verarbeitung der statistischen Angaben -
   steuer-Informations-Austausch-System der Europäischen          bestimmt sind.
   Union) herangezogen.
• Eine wesentliche Zielsetzung des Systems ist es, die Belas-   In seiner gegenwärtigen Form sieht das Intrastat-System eine
   tungen der Unternehmen so weit wie möglich zu verrin-        Erfassung beider Warenstromrichtungen in allen Mitglied-
   gern. Für alle Unternehmen führte die Einführung von         staaten vor. Beispielsweise liegen für die österreichischen
   Intrastat zu einer Verringerung der Auflagen gegenüber       Versendungen mit Bestimmungsland Deutschland primär-
   dem früheren System. Außerdem führte die Anwendung           statistische Spiegeldaten vor, die Eingänge mit Versendungs-
   statistischer Schwellen für eine sehr große Zahl von         land Österreich zum Inhalt haben. Dabei handelt es sich
   Marktteilnehmern entweder zu einer Befreiung von allen       keineswegs um redundante Informationen, wie einerseits
   Formalitäten oder zu einer spürbaren Verringerung der zu     umfangreiche Untersuchungen der Spiegeldifferenzen ge-
   übermittelnden Angaben. Es gibt unterschiedliche             zeigt haben und wie sich andererseits aus den unterschied-
   Schwellentypen: eine sogenannte Assimilationsschwelle,       lichen Merkmalskatalogen für Eingänge und Versendungen
   unterhalb derer keine statistische Anmeldung erforderlich    ergibt.
   ist (in Österreich seit 2007 300.000 € Umsatz mit EU-
   Mitgliedstaaten pro Jahr und Verkehrsrichtung; zuvor
   250.000 €); eine sogenannte Vereinfachungsschwelle,          Datennutzer und Datenverwendung
   unterhalb derer nur die Daten „Ware“, „Partnermitglied-      Die Ergebnisse der Intrastat-Erhebung stellen einen wesent-
   staat“ und „Wert“ angegeben werden (in Österreich iden-      lichen Teil der Außenhandelsstatistik dar; ihr Anteil am
   tisch mit der Assimilationsschwelle); eine Schwelle, durch   Gesamtaußenhandel der Mitgliedstaaten differiert in Ab-
   die Unternehmen bis zu einer bestimmten Umsatzgröße          hängigkeit vom Grad der Integration des jeweiligen Mit-
   von der Angabe des Statistischen Wertes, des Verkehrs-       gliedstaates in den Europäischen Binnenmarkt. Im Fall
   mittels und des Statistischen Verfahrens befreit wird (in    Österreich liegt der Anteil des Handels mit den Mitglied-

AUSSENHANDEL                                                                                      STATISTISCHE NACHRICHTEN 3/2007   259
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staaten der Europäischen Union am Gesamtaußenhandel bei           Expertengruppe wurde vorgeschlagen, die zu erfragenden
mehr als 70%; die Intrastat-Ergebnisse stellen daher ein          Daten auf Kernbedürfnisse der Nutzer einzuschränken, die
essentielles und unverzichtbares Element der Außenhandels-        Produktnomenklatur zu vereinfachen, eine Reihe von Stu-
daten dar und ihre Verwendung ist unmittelbar mit den             dien hinsichtlich eines nachhaltigen Systemumbaus mit dem
Verwendungszwecken der Außenhandelsstatistik verknüpft,           Ziel einer erheblichen Kostenreduktion durchzuführen und
die im Folgenden angeführt sind.                                  die Verwendung moderner Erhebungsinstrumente und mo-
                                                                  derner Verfahren der Datenverarbeitung zu fördern. Diese
Der Außenhandel zählt zu den sensibelsten und auch den            Zielsetzungen und die zugehörigen Projekte wurden im
am meisten beachteten Indikatoren bei der Beurteilung der         Wesentlichen im Rahmen des Programms EDICOM I
Konjunkturlage. Außenhandelsstatistiken sind ein Schlüssel-       (1997-1999) durchgeführt. Neben der Entwicklung moder-
indikator für die Wirtschaftsentwicklung und somit ein            ner Datensammlungs- und -bearbeitungsinstrumente floss
wichtiges Instrument für zahlreiche öffentliche und private       das Ergebnis der damals durchgeführten Studien in die
Entscheidungsträger. Sie ermöglichen beispielsweise natio-        Gesetzgebung zu Intrastat ein, wobei die Anzahl der anzuge-
nalen und internationalen Behörden die Vorbereitung bi-           benden Merkmale reduziert und zum anderen die Warenko-
und multilateraler Verhandlungen, helfen Unternehmen bei          dierung vereinfacht werden konnte.
der Durchführung von Marktstudien und der Festlegung
ihrer Handelsstrategien, sie sind eine unverzichtbare Infor-      Fundamentale Systemeingriffe, die zum Teil als Resultat
mationsquelle für Zahlungsbilanzstatistiken, die volkswirt-       dieser Studien empfohlen wurden, im Besonderen die Ein-
schaftliche Gesamtrechnung und Konjunkturstudien.                 führung eines Single-Flow-Systems, scheiterten mangels
                                                                  Einvernehmen zwischen der Kommission und den Mitglied-
Einfuhr- und Ausfuhrdaten stellen eine wesentliche wirt-          staaten. Als Begründung für das damalige Veto seitens der
schaftliche Basisinformation dar, die zahlreiche nationale        Mehrheit der Mitgliedstaaten wurden die enormen negati-
und internationale Anwendung findet.                              ven Auswirkungen auf die Ergebnisqualität genannt, die im
                                                                  Detail im Abschnitt „Das Modell eines simplen Single-Flow-
Die wesentlichsten Nutzer bzw. Verwendungszwecke sind:            Systems“ angeführt sind.
• die Europäische Kommission für die Planung der Agrar-
  und Handelspolitik in Europa und den Abschluss von              Im Rahmen des EDICOM II (2001-2005) wurden Maß-
  Handelsvereinbarungen in der Welthandelsorganisation;           nahmen aus dem Vorgängerprogramm fortgeführt und neue
• die österreichische Verwaltung und Politik, um die Wirt-        Maßnahmen zur Vereinfachung des Intrastat-Systems durch-
  schaftspolitik für einzelne Bereiche festlegen zu können;.      geführt. Dazu gehörten Asymmetrieanalysen, die Belastungs-
• die Europäische Zentralbank und die Oesterreichische            messung, die Entwicklung elektronischer Meldetools sowie
  Nationalbank zur Erstellung der Zahlungsbilanzstatisti-         geeigneter Schätzmethoden, welche die Respondenten so-
  ken;                                                            wohl in zeitlicher Hinsicht als auch in Abhängigkeit von
• die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung;                        ihrem Umsatz entlasten. In Österreich wurde in dieser Zeit
• Wirtschaftsforschungsinstitute;                                 neben anderen EDICOM-Projekten ein moderner Online-
• Botschaften und Handelsvertretungen, zur Information            Webfragebogen entwickelt und jährlich weiterentwickelt,
  über bilaterale Handelsbeziehungen;                             welcher wegen seiner Benutzerfreundlichkeit laufend einen
• Interessenvertretungen, zur spezifischen Information ihrer      starken Nutzerzuwachs erfährt. Gleichzeitig wurde in einer
  Mitglieder;                                                     nationalen EDICOM-II-Maßnahme ein Prognosemodell
• zahlreiche österreichische Unternehmen für Markt-               für aggregierte Außenhandelsergebnisse entwickelt, das eine
  analysen ihre Produkte betreffend;                              Verkürzung der Meldefrist für die Respondenten vermeiden
• internationale Organisationen für die Einschätzung der          konnte. Weitere Maßnahmen waren der Aufbau eines CIF/
  Wirtschaftslage eines Landes;                                   FOB-Anpassungsmodells für Importwerte sowie die Ver-
• Journalisten und die Öffentlichkeit; d.h. jeder, der sich für   knüpfung des Außenhandelsregisters mit dem Unterneh-
  die Entwicklung des Außenhandels und der Stellung un-           mensregister.
  seres Landes im internationalen Wettbewerb interessiert.
                                                                  Im Jänner 2005 traten die neue Intrastat-Grundverordnung
                                                                  sowie die dazugehörige Durchführungsverordnung in Kraft.
Bestrebungen in Richtung einer Systemvereinfachung                Ihre vereinfachten Bestimmungen richten sich besonders
Beginnend mit 1996 wurde seitens der Europäischen Kom-            in der Anhebung der Schwellenabdeckung an die Respon-
mission die SLIM-Initiative (Simpler Legislation for the          denten. Gleichzeitig wurden für die Respondenten ent-
Internal Market) initiiert, die neben anderen legistischen        lastende Bestimmungen der Erhebung für die sogenannten
Vereinfachungen betreffend den Europäischen Binnenmarkt           besonderen Warenbewegungen wie beispielsweise im Be-
wesentliche Vereinfachungen des Intrastat-Systems zum In-         reich des Handels mit Hochseeschiffen oder Flugzeugen
halt hatte. Von einer eigens diesbezüglich eingerichteten         eingeführt.

260    STATISTISCHE NACHRICHTEN 3/2007                                                                              AUSSENHANDEL
Im Laufe des Jahres 2005 konkretisierte sich ein politisches     Das Intrastat-System sieht ein System von Assimilations-
Interesse an der Wiederaufnahme der Überlegungen zu              schwellen vor, die von den Mitgliedstaaten jährlich für Ein-
einem Single-Flow-System. Dies veranlasste die Kommis-           gänge und Versendungen festgelegt werden können; Unter-
sion den Mitgliedstaaten eine konzeptuelle Vorbereitung auf      nehmen, deren Umsätze mit EU-Mitgliedstaaten in der je-
ein mögliches Einstromsystem zu empfehlen. Einige dies-          weiligen Verkehrsrichtung den Schwellenwert erreichen oder
bezügliche Asymmetrieanalysen und Machbarkeitsstudien            darüber liegen, sind meldepflichtig, die übrigen sind befreit.
hinsichtlich möglicher Single- bzw. 1½-Flow-Varianten            Zwar obliegt die Festlegung der Assimilationsschwellen den
werden unter anderem im Rahmen des letzten Jahrespro-            Mitgliedstaaten, jedoch sieht die Verordnung 638/2004 vor,
gramms zu EDICOM II durchgeführt.                                dass zumindest 97% der EU-Umsätze des jeweiligen Mit-
                                                                 gliedstaates über der Schwelle liegen und somit primär zu
                                                                 erfassen sind.
Das Modell eines „simplen“ Single Flow Systems
                                                                 Hinsichtlich der Meldepflicht bezogen auf die Warenstrom-
Modellkonzept                                                    richtung können die Respondenten somit in drei Gruppen
Das Single-Flow-System einer Erfassung der innergemein-          gegliedert werden: Unternehmen, die nur für Eingänge
schaftlichen Warenverkehre in seiner einfachsten Form sieht      meldepflichtig sind (im österreichischen Fall gegenwärtig
den Umstieg von der bisherigen Erfassung beider Handels-         9.462), solche, die ausschließlich für Versendungen melde-
richtungen in allen EU-Mitgliedstaaten auf die Erfassung         pflichtig sind (in Österreich: 2.214) und solche, die für
nur mehr einer Warenstromrichtung und die Substitution           beide Verkehrsrichtungen Meldungen erstellen müssen (in
der anderen Richtung durch die spiegelbildlichen aggregier-      Österreich 7.158). Die größten Profiteure eines Umstiegs
ten Ergebnisse der übrigen Mitgliedstaaten vor. Obwohl           auf ein Single-Flow-System wären klarerweise jene Unter-
diese Vorgangsweise unabhängig davon denkbar ist, welcher        nehmen, die nur eingangsseitig meldepflichtig sind, da für
Handelsstrom erfasst wird und welcher aus den Spiegeldaten       sie keinerlei Auskunftspflicht mehr bestünde, während es für
anderer Mitgliedstaaten besteht, erscheint als Ergebnis der      jene, die ausschließlich versendungsseitig auskunftspflichtig
SLIM-Studien in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre und          sind, keinerlei Vorteil gäbe, da sie von einer Single-Flow-
aufgrund der gegenwärtigen und früheren Expertendiskus-          Regelung nicht betroffen wären. Für Unternehmen, die in
sionen im Fall des Handels zwischen den Mitgliedstaaten          beiden Verkehrsrichtungen berichtspflichtig sind, würde ein
der Europäischen Union nur ein Single-Flow-System in Be-         Teil ihres Meldeaufkommens entfallen.
tracht zu kommen, das die Erfassung der Versendungen und
die Substitution der Eingänge zum Inhalt hat.                    Die Befreiung von der Auskunftspflicht für eine bestimmte
                                                                 Anzahl von Unternehmen ist jedoch keineswegs proportio-
Konkret würde dies bedeuten, dass ab dem Zeitpunkt des           nal zur dadurch erzielten Entlastung für die österreichische
Systemumstiegs von den Statistikbehörden der einzelnen           Wirtschaft insgesamt (oder die eines anderen Mitgliedstaa-
Mitgliedstaaten nur mehr die Warenversendungen erfasst           tes) in Bezug auf das Meldeaufkommen. Dies ergibt sich
und die Daten nach der Datenaufarbeitung und Aggregie-           insbesondere aufgrund der Konzeption der Intrastat-Erhe-
rung an EUROSTAT übermittelt würden. Von EURO                   bung, die eine Erhebung der Warenverkehre neben anderen
STAT würden diese Ergebnisse zentral gesammelt und den           Gliederungsvariablen nach Partnerländern und Produkten
Mitgliedstaaten die jeweils sie als Partnerland betreffenden     und keine summarischen Gesamtfragebögen vorsieht. Unter-
Spiegeldaten der übrigen Mitgliedstaaten übermittelt. Ein        nehmen, die sehr enge Verflechtungen mit dem europäi-
dezentral organisierter Datenaustausch ist zwar ebenfalls        schen Binnenmarkt aufweisen, haben ein wesentlich größe-
denkbar, weist aber gegenüber einer zentralen Lösung we-         res Meldeaufkommen (definiert als Anzahl der Meldezeilen)
sentliche organisatorische Nachteile auf. Nationale Ergeb-       als solche mit spärlichen innergemeinschaftlichen Umsätzen
nisse betreffend die Importseite sowie Handelsbilanzen           knapp über der Assimilationsschwelle der Erhebung. Eine
würden unter Verwendung der nominalen und aggregierten           Analyse der diesbezüglichen österreichischen Intrastat-Da-
Spiegeldaten gebildet werden.                                    ten des Berichtsjahres 2005 zeigte, dass auf die sechs größten
                                                                 Intrastat-Melder (entspricht 0,03% der Auskunftspflichti-
                                                                 gen) bereits 20% des Meldeaufkommens entfallen, während
Konsequenzen für die Respondenten                                auf der Gegenseite 88,17% der kleinen und mittleren Mel-
Aus der Sicht der Respondenten weist ein solches simples         der für nur 10% des Meldeaufkommens verantwortlich
Einstromprinzip gegenüber dem derzeitigen System nur             sind. Die verbliebenen 70% des Meldeaufkommens werden
Vorteile auf, sofern sie nicht zugleich auch Datennutzer sind,   von den übrigen 11,8% der großen bzw. mittelgroßen Mel-
die die Detailergebnisse der Außenhandelsstatistik für Zwe-      der abgedeckt. Es sei allerdings vermerkt, dass Meldeauf-
cke der Marktbeobachtung, -bewertung und -positionierung         kommen keinesfalls gleichzusetzen ist mit Meldeaufwand in
verwenden und damit die negativen Implikationen auf die          zeitlicher bzw. kostenmäßiger Hinsicht. Wenngleich steigen-
Datenqualität in Kauf zu nehmen haben.                           des Meldeaufkommen auch in der Regel steigenden Auf-

AUSSENHANDEL                                                                                      STATISTISCHE NACHRICHTEN 3/2007   261
➣ AUSSENHANDEL

wand bedeutet, handelt es sich hierbei nicht unbedingt um             gliedstaaten vorsehen, herrscht doch eine unterschiedliche
einen direkt proportionalen Zusammenhang. Untersuchun-                Praxis in den Ländern vor; von einigen werden nur diese
gen der STATISTIK AUSTRIA im Zuge der Erstellung des                  vorgeschriebenen Mindeststandards für den Abdeckungs-
Belastungsbarometers der österreichischen Wirtschaft und              grad erfüllt, während sie von anderen qualitativ erheblich
zahlreiche internationale Erfahrungen zeigen, dass der tat-           überschritten, d.h. übererfüllt werden. Eine Aggregierung
sächliche Meldeaufwand vor allem auch geprägt ist von Fak-            von Daten mit unterschiedlichen Abdeckungsgraden zur
toren wie der Verwendung elektronischer Medien, Auto-                 Gewinnung von Eingangs- bzw. Bilanzdaten stellt eigent-
matisierungsgrad der Meldung, innerbetriebliche Organisa-             lich eine Aggregierung nicht direkt vergleichbarer Ergeb-
tion u.dgl.                                                           nisse dar.
                                                                  •   Unterschiedliche Schätzverfahren in den Mitgliedstaa-
                                                                      ten: Schwellenbedingt nicht erfasster Handel ergibt sich
Konsequenzen für die Datenqualität und die Datennutzer
                                                                      zwangsläufig aus einer Erhebung mit Assimilations-
Die Einführung eines simplen Single-Flow-Systems würde                schwellen, und Non-Response ist ein für Primärstatistiken
massive Qualitätsverluste für die Ergebnisse der Außen-               charakteristisches Phänomen. Zuschätzungen zu den er-
handelsstatistik sowohl auf globaler als auch auf detaillierter       hobenen Daten sollen die Vollständigkeit der Daten den-
Ebene bedingen und im Weiteren Auswirkungen auf die                   noch gewährleisten. Aufgrund der unterschiedlichen
zeitliche Verfügbarkeit der Ergebnisse sowie auf die Verfüg-          Praxis der Mitgliedstaaten hinsichtlich Methodik, Ab-
barkeit der Dateninhalte haben. Konkret stellen sich die              deckung und Detaillierungsgrad ergeben sich enorme
Konsequenzen wie folgt dar:                                           Vergleichbarkeitsprobleme, die in der Praxis weit schwerer
• Verzögerungen der Verfügbarkeit: Da Einfuhrdaten aus                wiegende Auswirkungen hätten als die unterschiedlichen
   den spiegelbildlichen Versendungsdaten der Partnerländer           Schwellenregelungen.
   berechnet werden, können die Ergebnisse für Einfuhren          •   Qualitätsverluste bei Detailergebnissen: Was für Ein-
   und in weiterer Folge auch Handelsbilanzdaten erst aus-            fuhren und Bilanzen auf globaler Ebene zutrifft, wird im
   gewiesen werden, wenn die ausfuhrseitigen Ergebnisse               Detail noch zusätzlich verstärkt; Spiegeldifferenzen im
   aller Mitgliedstaaten verfügbar sind. In Anbetracht der            derzeitigen System sind in der Regel umso größer, je de-
   teilweise noch immer auftretenden Terminprobleme bei               taillierter das Aggregierungsniveau auf Güterebene ana-
   einigen Mitgliedstaaten bzw. der zu erwartenden Einfüh-            lysiert wird. Dies würde bedeuten, dass nationale Ver-
   rungsschwierigkeiten des Systems bei der Erweiterung der           sorgungsbilanzen auf Produktebene qualitativ äußerst
   EU um neue Mitgliedstaaten stellt dies einen wesent-               zweifelhaft wären und die Verwendung der Detailergeb-
   lichen qualitativen Mangel dar.                                    nisse für Marktbeobachtungen nur mehr sehr schwer
• Qualitätsverluste bei Globalergebnissen: Ebenso wie                 möglich wäre. Die Möglichkeit der Überprüfung und
   bei der qualitativen Dimension der Pünktlichkeit orien-            gegebenenfalls der Korrektur unplausibler Detailergebnis-
   tiert sich das System auch bei den Eckzahlen der Außen-            se wäre eingangsseitig nicht mehr vorhanden; die Statis-
   handelsstatistik am schwächsten Glied der Kette. Dies              tikbehörden hätten keinerlei Möglichkeit mehr, im Fall
   bedeutet, dass die Qualität der Einfuhr- und Handels-              offensichtlicher Falschmeldungen einzugreifen.
   bilanzergebnisse zur Gänze abhängig ist von der Qualität       •   Bewertungsprobleme (CIF und FOB): Der in den
   der Ausfuhrdaten der übrigen Mitgliedstaaten und sich              Außenhandelsergebnissen ausgewiesene Statistische Wert
   zwangsläufig nach unten auf das Niveau des Mitglied-               hat bei Ein- und Ausfuhren unterschiedliche Bewertungs-
   staats mit den qualitativ schwächsten Daten nivelliert.            regeln; generell wird er definiert als Wert eines Gutes zum
   Trotz der Anstrengungen, das Qualitätsniveau der Intras-           Zeitpunkt des Grenzübertritts, was einfuhrseitig eine
   tat-Daten zu steigern, ist ein hinreichender Qualitätsstan-        CIF-Bewertung (cost insurance freight) und ausfuhrseitig
   dard in allen Mitgliedstaaten weder gegenwärtig erreicht           eine FOB-Bewertung (free on board) bedeutet. Diese
   noch kurzfristig zu erwarten. Das potentielle Ausmaß der           beiden Bewertungen sind nur bei direkt aneinander gren-
   mit einem simplen Single-Flow-System verbundenen                   zenden Handelspartnerländern identisch; je größer die
   Brüche wird bei Betrachtung der Ergebnisse der immer               Distanz zwischen zwei Handelspartnerländern, desto grö-
   wieder durchgeführten Spiegeldatenvergleiche deutlich;             ßer ist die Differenz zwischen den beiden. Bei einem
   im EU-25-Aggregat ergeben sich beim Vergleich Ein-                 simplen Single-Flow-System, bei dem zudem die Infor-
   gänge vs. spiegelbildliche Eingänge für die Berichtsperiode        mation über das fakultative Merkmal Lieferbedingungen
   05-12/2004 etwa durchschnittliche Differenzen von                  fehlt, ist eine exakte Bewertung der Einfuhren nicht mög-
   3,6%, während diese Differenzen bei einzelnen Ländern              lich.
   im Vergleich zum spiegelbildlichen EU-Aggregat bis             •   Dreieckshandel: Der neben anderen Faktoren für bilate-
   11,4% reichen.                                                     rale Asymmetrien in den Ergebnissen verantwortliche
• Unterschiedliche Schwellen in den Mitgliedstaaten:                  systematische Fehler im derzeitigen System, nämlich in-
   Wenngleich die Europäischen Rechtsgrundlagen Mindest-              korrekter Meldungen von Dreiecksgeschäften (Rech-
   standards für die Festlegung der Schwellen in den Mit-             nungs- und Zahlungsfluss über einen „Zwischenhandels-

262    STATISTISCHE NACHRICHTEN 3/2007                                                                                  AUSSENHANDEL
Mitgliedstaat“, jedoch direkte Warenlieferung), wird            einigen Mitgliedstaaten insbesondere für Zwecke der Er-
    möglicherweise deutlich erhöht.                                 mittlung des Statistischen Wertes erhoben wird. Diese
•   Geheimhaltung: Entsprechend der Intrastat-Grundver-             Information würde eingangsseitig wegfallen. Im Gegen-
    ordnung werden auf Antrag des Empfängers oder Ver-              satz zum Merkmal Ursprungsland wäre Österreich hier-
    senders und qualifizierte Entscheidung der Statistikbehör-      von jedoch nicht betroffen, da diese Variable in Österreich
    den Intrastat-Detailergebnisse, in denen ein Transakteur        nicht erfasst wird.
    indirekt bestimmbar wäre in solcher Weise veröffentlicht,     • Regionale Informationen: Von einigen, insbesondere
    dass eine solche Identifikation nicht mehr möglich ist. In      größeren, Mitgliedstaaten wird die Bestimmungs- bzw.
    einem Single-Flow-System ergeben sich zwei negative             Versendungsregion (Bundesländer, Provinzen o.ä.) zur
    Effekte: Einerseits gehen aus Gründen der Vertraulichkeit       Gewinnung regionaler Außenhandelsdaten erfragt; diese
    von Versendungsdaten Detailinformationen verloren, die          Information wäre nur mehr ausfuhrseitig verfügbar. Eben-
    im Empfängerland nicht vertraulich wären (z.B. ein Ver-         so wie bei den Lieferbedingungen gehört Österreich auch
    sender - n Empfänger), und andererseits werden Informa-         hierbei nicht zu den betroffenen Mitgliedstaaten.
    tionen veröffentlicht, die im derzeitigen System vertrau-
    lich sein könnten (z.B. n Versender - ein Empfänger).
                                                                  Konsequenzen für die Datenproduzenten
•   Verlust der Information über das Ursprungsland bei
    den Einfuhren: Die einfuhrseitige Variable Ursprungs-         Die schwerwiegendste und eindeutig negative Konsequenz
    land, definiert als das Land, in dem eine Ware entweder       eines simplen Single-Flow-Systems für die nationalen Da-
    zur Gänze erzeugt wurde oder ihre letzte entscheidende        tenproduzenten ergibt sich aus der von ihnen in keiner
    Veränderung erfuhr (bei jenen Gütern, bei denen der Pro-      Weise beeinflussbaren oder steuerbaren Abhängigkeit von
    duktionsprozess auf mehr als ein Land aufgeteilt war), ist    den Statistikbehörden der jeweils übrigen 26 Mitgliedstaaten
    zwar ein fakultatives Erhebungsmerkmal im Intrastat-          hinsichtlich der Pünktlichkeit, Vollständigkeit und inhalt-
    System, wird jedoch von den Datennutzern in zahlreichen       lichen Qualität der Daten. Die nationalen Stellen hätten
    Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, als ein wesent-    kaum Möglichkeiten, durch von ihnen gesetzte Maßnahmen
    liches Merkmal gesehen und auch in Intrastat erhoben.         die Qualität der spiegelbildlichen Eingangsdaten in irgend-
    Die Bedeutung des Merkmals Ursprungsland liegt einer-         einer Weise zu beeinflussen. Man kann diese Abhängigkeit
    seits darin, dass es ein wesentliches Qualitätsmerkmal für    ohne Übertreibung durchaus auch als Ausgeliefertsein be-
    die Bewertung der gehandelten Güter bei Marktanalysen         zeichnen.
    und auch in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
    ist, und andererseits in seiner Wichtigkeit bei der Analyse   Sämtliche Ungereimtheiten in den spiegelbildlichen Ein-
    bilateraler Handelsströmen und damit in Zusammenhang          gangsdaten, die im vorangegangenen Abschnitt angeführt
    stehender Handelsverhandlungen. In einem simplen Sin-         wurden, die entweder von den Statistikproduzenten selbst
    gle-Flow-System wäre diese Information nicht nur für          oder von qualifizierten Datennutzern festgestellt werden,
    EU-Handelsdaten verloren, sondern auf nationaler Ebene        könnten entweder nicht oder doch nur in einer sehr lang-
    auch für den Handel mit Drittstaaten wertlos. Dies ergibt     wierigen Prozedur unter Einbindung der Behörden anderer
    sich insbesondere aus dem statistischen sogenannten           Mitgliedstaaten aufgeklärt und wenn überhaupt, dann nur
    „Rotterdam-Effekt“, der beispielsweise auftritt, wenn         mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen bereinigt werden.
    Waren mit dem Ursprungsland Japan in Rotterdam ver-           Rückfragen, die die spiegelbildlichen Eingangsdaten betref-
    zollt und anschließend nach Österreich versendet werden.      fen, müssten entweder direkt an die zuständigen nationalen
    Ohne die Information über das Ursprungsland würden            Stellen in den anderen Mitgliedstaaten gerichtet werden
    diese Produkte in der Österreichischen Außenhandels-          oder von der STATISTIK AUSTRIA an diese Stellen wei-
    statistik den Niederlanden zugeordnet werden, und die         tergeleitet werden.
    bilaterale Handelsbilanz mit Japan wäre verfälscht. Hin-
    sichtlich des Ausmaßes dieser Verfälschungen wäre an-         Diese Situation würde zwangsläufig dazu führen, dass die
    zumerken, dass solche Geschäfte bei Einfuhren aus Über-       nationalen Datenproduzenten sich berechtigterweise wei-
    seeländern bis zu 50% der Gesamteinfuhren aus diesen          gern würden, die inhaltliche Verantwortung für die Ergeb-
    Ländern ausmachen.                                            nisse auf der Eingangsseite zu übernehmen und dies auch
•   Statistisches Verfahren: Hierbei handelt es sich ebenfalls    klar und transparent bei der nationalen Veröffentlichung der
    um ein fakultatives Merkmal auf EU-Ebene; diese Infor-        Ergebnisse kommentieren würden. Zur Vermeidung des
    mation ginge verloren. Allerdings könnte sie aus der Kom-     Eindrucks einer bruchlosen Vergleichbarkeit mit dem der-
    bination der Informationen Art des Geschäfts und Waren-       zeitigen System würde wohl nicht mehr von „Eingängen“,
    stromrichtung mit voraussichtlich hinreichender Genau-        sondern von „Versendungsmeldungen der Partnermitglied-
    igkeit geschätzt werden.                                      staaten“ und nicht mehr von der „Handelsbilanz mit der
•   Lieferbedingungen: Die Lieferbedingungen stellen ein          EU“, sondern vom „Saldo österreichischer Versendungen
    fakultatives Merkmal im Intrastat-System dar, das von         mit den Versendungsmeldungen der Partnermitgliedstaaten“

AUSSENHANDEL                                                                                      STATISTISCHE NACHRICHTEN 3/2007   263
➣ AUSSENHANDEL

gesprochen werden. Aufgrund der zu erwartenden ausblei-        te ein qualifiziertes Single-Flow-System, das einerseits einen
benden Akzeptanz der gesunkenen Qualität der Ergebnisse        überwiegenden Teil der mit einem Einstromsystem verbun-
durch die Datennutzer und die Öffentlichkeit wäre dies die     denen Meldeentlastungen beibehält und andererseits die
einzige Chance für die nationalen statistischen Stellen, für   Nachteile und negativen Konsequenzen eines simplen Sin-
Missstände nicht verantwortlich gemacht zu werden, auf die     gle-Flow-Systems soweit wie möglich vermeidet bzw. kom-
sie keinen Einfluss haben.                                     pensiert, als mittelfristig gangbare Alternative zum derzeiti-
                                                               gen Intrastat-System in Betracht gezogen werden. Von der
Die möglichen Einsparungen durch ein simples Single-           Konzeption her kann ein qualifiziertes Single-Flow-System
Flow-System auf Seiten der Datenproduzenten werden             synonym auch als abgesichertes und erweitertes Single-Flow-
durch die Kommission im „Report on the Simplification of       System bezeichnet werden. Im Wesentlichen ist ein solches
Intrastat“ (EUROSTAT G/2) als wesentlich geringer einge-       Modell durch den Wegfall der Erfassung der Eingänge in
schätzt als jene, die sich für die Auskunftspflichtigen er-    Verbindung mit einer verbindlichen Erweiterung des ver-
geben. Begründet wird dieses unproportionale Einsparungs-      sendungsseitigen Merkmalskatalogs zur Sicherstellung der
potential mit den mit einem Single-Flow-System verbunde-       zukünftigen Verfügbarkeit bisheriger eingangsseitiger Glie-
nen erhöhten Qualitätsanforderungen auf Europäischer           derungsmerkmale in den nationalen Außenhandelsstatisti-
Ebene, d.h., EUROSTAT geht davon aus, dass seitens der         ken der Mitgliedstaaten, eine auf Partnerfirmen bezogene
Mitgliedstaaten ein Großteil jener Ressourcen, die aufgrund    anstelle der bisherigen rein auf Partnerländer bezogenen
des Wegfalls der Erfassung der Eingänge frei werden, in die    Meldung der Transaktionen, eine weitgehende Vereinheitli-
Bearbeitung der Versendungen mit dem Ziel einer Quali-         chung der Assimilationsschwellen in den Mitgliedstaaten,
tätssteigerung investiert wird, um zumindest auf Gemein-       die vermehrte Nutzung von Verwaltungsdaten und die Ein-
schaftsebene verlässliche Daten über die Handelsströme         führung bzw. Weiterentwicklung statistischer Schätz- und
sicherzustellen.                                               Modellrechnungsverfahren gekennzeichnet.
                                                               Konkret wäre ein qualifiziertes Single-Flow-System wie folgt
Schlussfolgerungen                                             aufgebaut:
Wenngleich die Entlastungseffekte, die ein simples Single-     Wegfall der Erfassung der innergemeinschaftlichen Eingänge
Flow-System für die Respondenten mit sich bringt, zweifels-    Analog zum simplen Single-Flow-Konzept würde auch hier
ohne enorm sind, ist seine Einführung aufgrund der oben        nur die Versendungsseite erfasst werden. Allerdings muss
angeführten Auswirkungen auf die Datenqualität und Da-         angemerkt werden, dass eine notwendige Voraussetzung
tenverfügbarkeit aus Sicht der Datennutzer schlichtweg ab-     hierfür die weitere Verfügbarkeit von Daten der Umsatz-
zulehnen. Seitens der mit der Erstellung der Statistiken be-   steuervoranmeldung über innergemeinschaftliche Erwerbe
auftragten Datenproduzenten wird von der Einführung des        ist. Bei einem etwaigen zukünftigen Wegfall dieser Informa-
Systems in der hier dargestellten radikalen Form dringendst    tionen müsste eine wesentlich reduzierte Eingangsmeldung
abgeraten. Die qualitativen Implikationen einer derartigen     erfolgen, die konkret die monatliche Summe der inner-
Systemumstellung würden eine Publikation von Einfuhr-          gemeinschaftlichen Erwerbe in der Gliederung nach Part-
und Bilanzdaten in der Außenhandelsstatistik nicht mehr        nerfirmen zum Inhalt hätte (ein sogenanntes 1½-Flow-Sys-
rechtfertigen, und es müsste seitens der Statistikbehörden     tem). Im Vergleich zum derzeitigen System wäre dies noch
wie o.a. auch jegliche Verantwortlichkeit für auf diesem Weg   immer eine wesentliche Verringerung des Meldeaufwands
gewonnene Einfuhrinformationen zurückgewiesen werden.          für die Respondenten, da alle weiteren Detailgliederungen
Wenn der Wunsch nach einer Entlastung der Respondenten         entfallen würden.
im Sinne eines Wegfalls der Eingangsmeldungen besteht,
sollte ein im Vergleich zur simplen und radikalen Lösung       Erfassung der Versendungsseite gegliedert nach Partnerfirmen
erweitertes und abgesichertes System, wie es im Folgenden      Die derzeitige Erfassung der Versendungsseite nach Bestim-
dargestellt wird, als Lösungsalternative in Betracht gezogen   mungsländern müsste umgestellt werden auf eine Erfassung
werden.                                                        nach Partnerfirmen unter Verwendung der EU-weit ein-
                                                               deutigen UID-Nummer, und diese Informationen müssten
                                                               auch auf dieser Ebene in den auszutauschenden Spiegeldaten
Das Modell eines qualifizierten Single-Flow-Systems            verfügbar sein. Eingangsseitig stehen die Versendungsdaten
                                                               der anderen Mitgliedstaaten somit je österreichischer
Modellkonzept                                                  Empfängerfirma zur Verfügung und können anhand der
Im Gegensatz zum Konzept der Einführung eines simplen          Daten der Umsatzsteuervoranmeldung jederzeit auf Voll-
Single-Flow-Konzepts, dem Kappen einer Warenstromrich-         ständigkeit geprüft werden. Darüber hinaus stellt die firmen-
tung und anschließender Substitution durch Spiegeldaten,       mäßige Verfügbarkeit der Eingangsdaten eine wesentliche
dessen o.a. Nachteile und qualitativen Implikationen zu ei-    Voraussetzung für Zuschätzungen unter Verwendung von
nem nicht zu rechtfertigenden Qualitätsverlust führen, soll-   Umsatzsteuervoranmeldungsdaten und firmenbezogener

264    STATISTISCHE NACHRICHTEN 3/2007                                                                              AUSSENHANDEL
Zeitreihendaten bei festgestellten Unvollständigkeiten der         basierenden Schätzung der Regionalisierung als Alternative
Spiegelinformationen sowie für Rückfragen und Korrektu-            in Betracht gezogen werden, da die spiegelbildlichen Ein-
ren bei festgestellten Unplausibilitäten der Daten dar. Ge-        fuhrdaten diesen Mitgliedstaaten ja firmenbezogen zur Ver-
nerell wäre zu sagen, dass die UID-Nummer des Kunden               fügung stünden.
entsprechend den gesetzlichen Regelungen zwingend beim
Lieferanten verfügbar ist und die steuerliche Zusammenfas-         Einführung und Erweiterung von Schätz- und
sende Meldung als Grundlage des MIAS-Systems in dieser             Modellrechnungsverfahren
Gliederung erfolgt.                                                Die Verfügbarkeit firmenbezogener spiegelbildlich gewon-
                                                                   nener Eingangsdaten ermöglicht nicht nur die Kontrolle
Vereinheitlichung der Schwellenregelungen in den Mitgliedstaaten   der Vollständigkeit dieser Meldungen anhand von Sekun-
Die bei der Analyse des simplen Single-Flow-Systems an-            därinformationen, sondern auch Zuschätzungen zu diesen
gesprochene Problematik der unterschiedlichen Vergleich-           Daten, die die Vollständigkeit gewährleisten sollen. Als Ba-
barkeit der Vollständigkeit der Spiegeldaten kann durch eine       sis für diese Schätzungen sollten die spiegelbildlichen Mel-
Vereinheitlichung der Schwellenregelungen hinsichtlich der         dedaten der versendenden Mitgliedstaaten, nationale Um-
Abdeckungsgrade verringert werden. Hierbei handelt es sich         satzsteuervoranmeldungsdaten über innergemeinschaftliche
jedoch um eine optionale und wünschenswerte Systemver-             Empfänge, firmenbezogene Zeitreiheninformationen sowie
änderung; bei einer entsprechenden Berücksichtigung unter-         gegebenenfalls bei Revisionen zwar verspätet und nur quar-
schiedlicher Abdeckungsgrade in den Schätzverfahren könn-          talsweise, dafür aber auch spiegelbildlich firmenbezogen
ten die negativen Auswirkungen dieser mangelhaften Ver-            vorliegende MIAS-Daten dienen. Eingangsdaten für ein
gleichbarkeit durch Modellrechnungen minimiert werden.             österreichisches Unternehmen, für das (noch) keine Ver-
                                                                   sendungsdaten anderer Mitgliedstaaten verfügbar sind, des-
Erfassung des Ursprungslandes auf der Versendungsseite             sen innergemeinschaftliche Erwerbe hinsichtlich ihrer Höhe
Dies soll die Verfügbarkeit dieses für zahlreiche Mitglied-        jedoch aus Steuerinformationen bekannt sind, könnten
staaten, darunter auch Österreich, enorm wichtige Merkmal          mittels Modellrechnungsverfahren durch die Daten ähn-
sicherstellen. Die Verfügbarkeit des Merkmals erscheint in-        licher Firmen (gleiche Branche, Umsatzgrößenklasse, ähn-
sofern gesichert, als es dem Versender besser bekannt ist als      liche Struktur in der Vergangenheit u.dgl.) substituiert
dem Empfänger, wodurch in diesem Zusammenhang so-                  werden. Im Extremfall könnten Daten für die Eingänge aus
wohl die bessere inhaltliche Qualität als auch der geringere       einem verspätet meldenden Mitgliedstaat auch aus firmen-
Aufwand für den Meldepflichtigen bei der versendungssei-           bezogenen Zeitreihen temporär substituiert werden, um zu-
tigen Erfassung liegen, sodass ein Umstieg eine wesentliche        mindest die Verfügbarkeit vorläufiger Globalergebnisse
Verbesserung im Vergleich zur derzeitigen Situation bringen        sicherzustellen.
würde.
                                                                   Im Weiteren sollten Modellrechnungsverfahren, die die
Verbindliche Erfassung der Lieferbedingungen                       Lieferbedingungen berücksichtigen, auch zukünftig die kor-
Die versendungsseitige Erfassung der Lieferbedingungen             rekte CIF-Bewertung der Eingänge zum Ziel haben.
stellt nicht nur die Verfügbarkeit dieses Merkmals in jenen
Mitgliedstaaten sicher, die es für nationale Zwecke auswer-
ten, sondern verbessert im Weiteren die Möglichkeit einer          Konsequenzen für die Respondenten
den internationalen Konventionen entsprechenden Dar-               Für jene Respondenten, die ausschließlich für die Eingangs-
stellung der Statistischen Werte für die Einfuhren in CIF-         seite meldepflichtig sind, wären die Konsequenzen hinsicht-
Bewertung. Da die Lieferbedingungen Bestandteil des Lie-           lich der regelmäßigen Meldungserstellung dieselben wie bei
fervertrags sind, sind sie beim Meldepflichtigen jedenfalls        einem simplen Single-Flow-System; sie wären befreit. Hin-
verfügbar.                                                         sichtlich der Rückfragen bei erheblichen Unplausibilitäten,
                                                                   die in den Daten der anderen Mitgliedstaaten festgestellt
Partielle Erfassung des Merkmals Bestimmungsregion auf der         werden, wären sie jedoch nach wie vor auskunfts- und
Versendungsseite                                                   kooperationsverpflichtet.
Diese wäre die Voraussetzung für die Darstellung regiona-
lisierter Einfuhrdaten in einigen Mitgliedstaaten, wenn dies       Da es sich bei den zusätzlich versendungsseitig zu erheben-
auch in Zukunft gewünscht wird. Aufgrund der eher                  den Gliederungen und Merkmalen mit Ausnahme der Be-
schwierig zu erstellenden Meldung und der Verfügbarkeit            stimmungsregion im Zielland durchwegs um leicht und in
von Codelisten nur für jene Mitgliedstaaten, die diese             der Regel auch EDV-mäßig verfügbare Informationen han-
fakultative Variable derzeit erfragen, sollte diese regionale      delt, hätten Respondenten, die auch versendungsseitig aus-
Gliederung jedenfalls auch nur auf diese Bestimmungs-              kunftspflichtig sind, in erster Linie Initialaufwände für die
länder eingeschränkt werden. Im Weiteren sollte speziell           Adaptierung ihrer Meldeschnittstellen; hinsichtlich der
bei dieser Variablen die Möglichkeit einer auf Register            laufenden Aufwände würden sich nur geringfügige Erhö-

AUSSENHANDEL                                                                                       STATISTISCHE NACHRICHTEN 3/2007   265
➣ AUSSENHANDEL

hungen gegenüber der derzeitigen Versendungsmeldung              • Unterschiedliche Schätzverfahren in den Mitgliedstaa-
ergeben, die aber durch die Einsparungen über den Wegfall          ten: Dieser Effekt tritt nicht auf, da die eingangsseitigen
der Eingangsmeldung bei weitem mehr als kompensiert                Schätzungen im Empfängermitgliedstaat selbst durch-
würden.                                                            geführt werden können, wobei nur gemeldete Daten aus
                                                                   den spiegelbildlichen Versendungsdaten der übrigen Mit-
Respondenten, die ausschließlich für Versendungen melde-           gliedstaaten herangezogen werden.
pflichtig sind, wären die einzigen Verlierer gegenüber dem       • Qualitätsverluste bei Detailergebnissen: Diese sind
derzeitigen System, da den o.a. zwar geringfügigen, aber           wahrscheinlich schwieriger zu verringern als solche bei
doch vorhandenen Ausweitungen keine Einsparungen ge-               aggregierten Daten; jedoch können aufgrund der firmen-
genüber stünden. Da es sich bei dieser Gruppe einerseits um        mäßigen Verfügbarkeit der Spiegeldaten zahlreiche Plau-
die kleinste Gruppe der Respondenten handelt (rd. 10% der          sibilitäten, im Bedarfsfall auch verbunden mit Rückfragen
Auskunftspflichtigen) und andererseits auch in erster Linie        bei den Transakteuren im Empfängermitgliedstaat durch-
um solche mit eher geringen Umsätzen, die aufgrund des             geführt werden. Dadurch wird diese Qualitätsdimension
transaktionsbezogenen Aufbaus der Intrastat-Meldung eine           im Vergleich zu einem simplen Modell beiweitem über-
gewisse Proportionalität zum Meldevolumen aufweisen,               schritten und dürfte auf einer Bewertungsskala eher in der
wäre diese Benachteiligung jedoch im Hinblick auf die da-          Nähe des derzeitigen Systems liegen.
mit verbundene Gesamtentlastung der Wirtschaft und die           • Bewertungsprobleme (CIF und FOB): Die FOB-be-
Vorteile des Konzepts vertretbar.                                  werteten Versendungsdaten der Mitgliedstaaten, die keine
                                                                   gemeinsame Grenze mit dem Empfängermitgliedstaat
Hinsichtlich der Vereinheitlichung der Schwellen in den            haben, würden durch Modellrechnungsverfahren, vor-
EU-Mitgliedstaaten könnten sich geringfügige Änderungen            zugsweise unter Berücksichtigung der Lieferbedingungen,
der Anzahl der versendungsseitig Auskunftspflichtigen er-          CIF bewertet. Die Qualität dieser Anpassungen müsste
geben; allerdings würden auch hier die Entlastungen auf der        hinsichtlich ihrer Genauigkeit etwa dem derzeitigen Sys-
Eingangsseite mögliche Ausweitungen um ein Vielfaches              tem entsprechen.
kompensieren.                                                    • Dreieckshandel: Die Erhöhung des dadurch bedingten
                                                                   systematischen Fehlers kann nicht verhindert werden;
                                                                   unter Heranziehung von MIAS-Informationen wären
Konsequenzen für die Datenqualität und die Datennutzer
                                                                   möglicherweise eine Quantifizierung und spezielle Aus-
Vorweg wäre anzumerken, dass auch ein qualifiziertes Sin-          wertungen für besondere Benutzerbedürfnisse und Ana-
gle-Flow-System die derzeitige Qualität wahrscheinlich             lysen möglich.
nicht zu 100% erfüllen kann; sehr wohl jedoch kann es            • Geheimhaltung: Die bei der Analyse eines simplen Sin-
systemgefährdende Faktoren und Risiken eines simplen               gle-Flow-Systems angeführten Probleme in Bezug auf Ge-
Single-Flow-Systems vermeiden und kompensieren oder in             heimhaltung ergeben sich zwangsläufig aus einem Ein-
einigen Fällen zumindest gering halten. Die verbleibenden          stromsystem und können auch bei einem qualifizierten
Unsicherheiten und Ungenauigkeiten wären gegenüber                 System nicht gelöst werden. Diese Nachteile müssten aus
dem Vorteil der (auch mit einem solchen System verbunde-           Nutzerseite in Kauf genommen werden; zur rechtlichen
nen) enormen Entlastungen für die Respondenten abzuwä-             Absicherung der Respondenten und Datenproduzenten
gen. Im Einzelnen stellen sich die qualitativen Auswirkun-         müssten eigene Regeln auf Europäischer Ebene erstellt
gen eines erweiterten und abgesicherten Single-Flow-Sys-           bzw. bestehende angepasst werden.
tems im Vergleich zu jenen des simplen Single-Flow-Sys-          • Ursprungsland: Aufgrund der verbindlichen versen-
tems wie folgt dar:                                                dungsseitigen Erfassung wäre diese Information für Ein-
• Verzögerungen der Verfügbarkeit: Die Lieferverzöge-              fuhren weiterhin in zum gegenwärtigen System vergleich-
   rungen einzelner Mitgliedstaaten könnten zwar auch bei          barer Qualität verfügbar.
   einem solchen System nicht verhindert werden, jedoch          • Statistisches Verfahren: Aufgrund der verbindlichen ver-
   besteht die Möglichkeit, fehlende Daten bei ersten vor-         sendungsseitigen Erfassung bzw. der Substitution mittels
   läufigen Ergebnissen mittels statistischer Verfahren in zu-     Kombination der Informationen über Art des Geschäfts
   mindest für die Eckdaten vertretbarer Genauigkeit zu            und Warenstromrichtung wäre diese Information für
   schätzen.                                                       Einfuhren weiterhin in zum gegenwärtigen System ver-
• Qualitätsverluste bei Globalergebnissen: Diese würden            gleichbarer Qualität verfügbar.
   durch die o.a. Schätz- und Substitutionsverfahren mini-       • Lieferbedingungen: Aufgrund der verbindlichen ver-
   miert, wenn nicht zur Gänze ausgeschlossen.                     sendungsseitigen Erfassung wäre diese Information für
• Unterschiedliche Schwellen in den Mitgliedstaaten:               Einfuhren weiterhin in zum gegenwärtigen System ver-
   Der Effekt schwellenbedingt unterschiedlicher Ab-               gleichbarer Qualität verfügbar.
   deckungsgrade wird bei einem vereinheitlichten Schwel-        • Regionale Informationen: Im Fall einer verbindlichen
   lensystem wesentlich verringert.                                partiellen versendungsseitigen Erfassung wäre diese In-

266    STATISTISCHE NACHRICHTEN 3/2007                                                                               AUSSENHANDEL
formation für Einfuhren in den Mitgliedstaaten, die re-     • umfassende Informationen an Respondenten, Daten-
   gionale Außenhandelsdaten veröffentlichen, verfügbar.         nutzer und die breite Öffentlichkeit.
   Die Qualität käme allerdings nicht an das derzeitige
   System heran. Generell wird in diesem Zusammenhang          Einsparungsmöglichkeiten wären für die nationalen Daten-
   auf die Möglichkeit eines Umstiegs auf registerbasierte     produzenten im Vergleich zum derzeitigen System abge-
   Schätzverfahren verwiesen.                                  sehen von den Implementierungsaufwänden auch im lau-
                                                               fenden Betrieb in Summe kaum vorhanden; die Erleichte-
Ein qualifiziertes Single-Flow-System weist im Weiteren        rungen für die Respondenten, die sich aus dem Wegfall der
einen wesentlichen Vorzug hinsichtlich der Informationsver-    Eingangsseite ergeben, gingen großteils zu Lasten der Pro-
fügbarkeit auch gegenüber dem gegenwärtigen Zweistrom-         duzenten, die durch oben angeführte angeführten Maß-
erfassungssystem auf: Aufgrund der nach Partnerfirmen          nahmen die Datenqualität der spiegelbildlich gewonnenen
vorliegenden Handelsinformationen stellt es (vorbehaltlich     Eingangsdaten sicherstellen müssten und zudem mit einem
der Verfügbarkeit entsprechender Registerinformationen)        durch die zusätzlichen Gliederungsebenen angestiegenen
eine wesentliche Datenquelle für zukünftige Auswertungen       Datensatzvolumen auf der Versendungsseite konfrontiert
des Handels zwischen verbundenen Unternehmen („Intra           wären.
firm trade“) dar.
                                                               Schlussfolgerungen
Konsequenzen für die Datenproduzenten                          In einem qualifizierten Single-Flow-System nach o.a. Modell
Im Gegensatz zu einem simplen Single-Flow-System, das          bleiben die Entlastungseffekte für die Auskunftspflichtigen,
durch eine weitgehend passive Rolle der Datenproduzenten       die durch den Wegfall der Eingangsmeldungen bedingt sind,
hinsichtlich der spiegelbildlichen Eingangsdaten gekenn-       erhalten, während die qualitativen Nachteile eines simplen
zeichnet ist, kommt ihnen beim gegenständlichen Modell         Single-Flow-Konzepts weitgehend vermieden bzw. kom-
eine aktive Rolle im Datenproduktionsprozess zu. Aufgrund      pensiert werden könnten. Die durch die firmenbezogene
der Tatsache, dass sie entsprechende Adaptierungen durch-      Erfassung der Versendungen und durch die zusätzlich er-
führen können, hochwertige statistische Schätzverfahren        fragten Erhebungsmerkmale bei dieser Warenstromrichtung
angewendet werden können und gegebenenfalls auch Rück-         bedingten Mehraufwände sind als geringfügig zu erachten
fragen bei nationalen Empfängern im Zuge von Plausibili-       und sind insbesondere im Vergleich zu den mit einem sol-
sierungsverfahren möglich sind, kann von ihnen auch bis zu     chen Konzept verbundenen Entlastungseffekten als minimal
einem gewissen Grad die Verantwortung für die Ergebnisse       zu sehen. Selbst wenn bei Wegfall von Umsatzsteuervor-
übernommen werden.                                             anmeldungsinformationen über innergemeinschaftliche Er-
                                                               werbe eine summarische Erfragung der Eingänge notwendig
In dieser Rolle als partieller Datenproduzent auch der Ein-    werden sollte (1½-Flow-System), wären die Gesamtaufwän-
gangsdaten würde für die statistischen Stellen zwar die Er-    de der Auskunftspflichtigen noch immer bedeutend geringer
fassung und großteils auch die Aufarbeitung der Eingangs-      als im gegenwärtigen Intrastat-System.
daten entfallen, sie hätten allerdings auch zusätzliche Auf-
gaben zu übernehmen:                                           Wenn die Abstriche an Detailqualität der Einfuhr- und Bi-
• Aufbau und laufender Betrieb eines modifizierten Sys-        lanzdaten sich gegenüber dem derzeitigen System in einem
   tems der Erfassung und Aufarbeitung der Versendungs-        vertretbaren Rahmen hielten, würde ein qualifiziertes Sin-
   daten;                                                      gle-Flow-System somit eine gangbare Alternative darstellen,
• Aufbau und laufender Betrieb des Datenaustauschs mit         insbesondere im Hinblick auf einen Ausgleich zwischen den
   den übrigen Mitgliedstaaten (bilateral oder über EURO      Interessen der Respondenten nach größtmöglicher Entlas-
   STAT als zentrale Clearingstelle);                          tung und jenen der Datennutzer nach höchstmöglicher
• Entwicklung und laufende Anwendung von Schätzver-            Qualität der statistischen Daten. Die größtmögliche Ent-
   fahren, die die Rechtzeitigkeit, weitgehende inhaltliche    lastung der Respondenten und die mit einem solchen Sys-
   Qualität und Vollständigkeit der spiegelbildlichen Ein-     tem verbundene prioritäre Verwendung von Verwaltungs-
   gangsdaten sicherstellen;                                   daten und statistischen Schätzverfahren gehen im Übrigen
• Entwicklung und regelmäßige Durchführung von Plau-           konform mit den Intentionen des Bundesstatistikgesetzes
   sibilitätsverfahren für die spiegelbildlichen Eingangs-     2000.
   daten;
• Entwicklung und laufende Anwendung der mit dem               Die firmenbezogene Erfassung der Versendungen und die
   System der Außenhandelsstatistik konformen CIF Be-          damit verbundene Möglichkeit von Datenprüfungen und
   wertung der spiegelbildlichen Eingänge;                     Schätzungen in den Empfängermitgliedstaaten sowie die
• Adaptierung der Publikationsschienen und Metainforma-        versendungsseitige Erfassung des Ursprungslandes werden
   tionen;                                                     im Weiteren seitens der Kommission in ihrem „Report on

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