Leitfaden WTO und Landwirtschaft - Die WTO-Agrarverhandlungen - komprimiertes Wissen und Erklärungen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Leitfaden WTO und Landwirtschaft Die WTO-Agrarverhandlungen - komprimiertes Wissen und Erklärungen Stand: Oktober 2008
I M P R E S S U M Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Sektion Landwirtschaft und Ernährung, Sektionsleiterin DI Edith Klauser Stubenring 1, 1012 Wien Gesamtkoordination: DI Marcus Kucera Mitwirkung: DI Ulrike Kreiner-Ledl, DI Brigitta Litschauer Wien, Oktober 2008 Layout und Produktion: Lebensministerium Druck: Lebensministerium Copyright: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Alle Rechte vorbehalten Bildnachweis: Lebensministerium Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier und mit Pflanzenfarben.
Leitfaden WTO und Landwirtschaft Die WTO-Agrarverhandlungen komprimiertes Wissen und Erklärungen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Stubenring 1, 1012 Wien Oktober 2008
Inhalt Einleitung....................................................................................................................................5 Die WTO-Verhandlungen ...........................................................................................................6 Die Doha-Runde .....................................................................................................................6 Der aktuelle Verhandlungsstand .............................................................................................8 Der Marktzugang ................................................................................................................9 Die internen Stützungen......................................................................................................9 Der Exportwettbewerb ......................................................................................................10 Die geografischen Herkunftsangaben ...............................................................................10 Die Gründe für den Abbruch der Verhandlungen ..................................................................11 Wie geht es weiter? ..............................................................................................................11 Die Position des Lebensministeriums für die Verhandlungen 2008.......................................12 Die WTO...................................................................................................................................14 Die Organisation ...................................................................................................................14 Das WTO-Agrarabkommen ..................................................................................................16 Der Marktzugang ..............................................................................................................16 Die internen Stützungen....................................................................................................17 Die Friedensklausel ..........................................................................................................20 Der Exportwettbewerb ......................................................................................................20 Das Mandat für die Europäische Kommission...................................................................22 Weitere Themen ...................................................................................................................22 Die non-trade concerns.....................................................................................................22 Die Key Player und Gruppen ............................................................................................23 Glossar .....................................................................................................................................24
Einleitung Die Globalisierung hat auch vor der Landwirt- Raumes und einem wachsenden Beitrag zur schaft nicht Halt gemacht. Sichtbarster Aus- Energieversorgung. Aus diesen Herausforde- druck dafür ist das starke Wachstum des Ag- rungen erwächst der Landwirtschaft weltweit rarhandels. Dieser hat sich in den letzten 50 eine besondere Verantwortung. Jahren wertmäßig alle sieben bis acht Jahre Durch eine schonende Ressourcennutzung verdoppelt. kann die Ernährungssicherung, gleichzeitig Die Landwirtschaft ist zunehmend durch welt- aber auch eine nachhaltige Entwicklung des wirtschaftliche und internationale makro- ländlichen Raumes sichergestellt werden. ökonomische Entwicklungen beeinflusst wor- Daher kommt der Landwirtschaft eine unver- den. Dies hat zur Einbeziehung der Landwirt- zichtbare multifunktionale Bedeutung für die schaft in die Regeln der Welthandelsorganisa- Gesellschaft zu. tion (WTO) geführt. Die Agrarpolitik der EU Der sich auf allen Ebenen gleichzeitig auswei- hat daher auch zunehmend die internationale tende und vertiefende Globalisierungsprozess Ebene, einschließlich der WTO- sollte daher gerade aus der Sicht der Agrarpo- Bestimmungen, zu beachten. Im Weltagrar- litik durch eine aktive Mitgestaltung beeinflusst handel nimmt die EU eine führende Position werden. ein. Die EU ist daher an einem funktionsfähi- Der vorliegende Leitfaden soll einen Einblick gen Welthandelssystem interessiert. in die komplexe Materie „WTO und Landwirt- In regelmäßig stattfindenden multilateralen schaft“ zur Verfügung stellen und das Ver- WTO-Handelsgesprächen (so genannten ständnis für die Zusammenhänge erhöhen. Runden) verhandeln die WTO- Mitgliedsstaaten über internationale Handels- regeln und den Abbau von Handelsbarrieren (Gründung der WTO 1995). Der Industriegüterbereich war bis 1995 im „Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen“ (GATT) geregelt. Der Landwirtschaftssektor wurde in der Uruguay-Runde (1986 bis 1994) erstmals umfassend das Regelwerk für den Welthandel einbezogen. Die Landwirtschaft muss sich im 21. Jahrhun- Foto: WTO dert vor allem folgenden entscheidenden Her- ausforderungen stellen: der Versorgung einer rasch wachsenden Weltbevölkerung mit Nah- rungsmitteln, der Entwicklung des ländlichen
Der aktuelle Verhandlungsstand 6 gebnis abgebrochen wurde, kam es zu einer Die WTO- Neuorientierung in der WTO. In der Folge Verhandlungen wurde die Agenda für die Runde verändert bzw. strittige Themen herausgenommen. Die Doha-Runde Daraufhin konnten sich die WTO-Mitglieder am 31. Juli 2004 auf das sogenannte Rah- Im Rahmen der 4. WTO-Ministerkonferenz in menabkommen („framework agreement“) Doha im November 2001 erfolgte eine Eini- einigen. Diese Einigung enthält Bedingungen gung auf eine neue Verhandlungsrunde, der für alle neu zu verhandelnden Abkommen: sogenannten Doha Development Agenda Landwirtschaft. (DDA). In der Ministererklärung findet sich das Dienstleistungen. Mandat für die Landwirtschaftsverhandlungen, NAMA (Industriegüter und Waren). die ein Teil der DDA sind. Aufbauend auf Arti- Handelserleichterung. kel 20 des Landwirtschaftsabkommens ver- pflichteten sich die WTO-Mitglieder, umfas- sende Verhandlungen mit folgenden Zielen zu führen: verbesserter Marktzutritt. Reduktion aller Formen von Export- subventionen (deren Auslaufen abseh- bar sein soll = „phasing out“). eine erhebliche Verringerung der han- delsverzerrenden internen Stützungen. besondere und differenzierte Behand- lung der Entwicklungsländer als ein in- tegraler Bestandteil der Verhandlun- gen. Rahmenabkommen –Landwirtschaft: Berücksichtigung der non-trade con- cerns. Verwirklichung der Entwicklungsrunde: Verankerung des Prinzips der geson- Neuorientierung nach gescheiterter derten und differenzierten Behandlung Ministerkonferenz im Jahr 2003 der Entwicklungsländer in allen Berei- chen, wie längere Fristen und geringe- Nachdem die Ministerkonferenz im mexikani- re Abbauverpflichtungen bei Liberali- schen Cancún im September 2003 ohne Er- sierungsschritten; Schutz der Produkti-
Der aktuelle Verhandlungsstand 7 on in den Entwicklungsländern durch Bei der am 18. Dezember 2005 zu Ende speziellen Schutzmechanismus (SSM). gegangenen WTO-Ministerkonferenz in Interne Stützung: Es wurde vereinbart, Hongkong wurde ein wichtiges Signal in handelsverzerrende Agrarstützungen Richtung Entwicklungsländer gesetzt. Das abzubauen. Die bereits geleisteten Re- beschlossene Entwicklungspaket umfasste formanstrengungen der EU fanden An- das Auslaufen der Exportstützungen und erkennung (GAP-Reform 2003). Die Kri- eine Stärkung der Entwicklungshilfe im Be- terien für Green-Box-Zahlungen, die für reich des Handels (Aid for Trade). Ebenso die europäische Landwirtschaft bedeu- wurde der mengenunbeschränkte und zoll- tend geworden sind und keiner Be- freie Zugang (duty-free and quota-free mar- schränkung unterliegen, werden auch ket access) zu den Industrieländermärkten überprüft. für die am wenigsten entwickelten Länder Marktzutritt: Die Zollsenkungen und die (Least Developed Countries LDCs) ab 2008 zollbegünstigten Kontingente werden erreicht. weitreichender sein als die der Uruguay- Runde. Bei der Marktöffnung wird mit der Möglichkeit der Nennung von sensiblen Zeittabelle Doha-Runde 2001: November, Doha Development Agenda DDA Produkten ein flexibler Ansatz geschaf- Mandate für die Verhandlungsbereiche fen, um den Außenschutz ausgewogen 2002: technische Verhandlungen in Genf 2003: September, Cancún gescheitert (Verhandlungen zu gestalten. zur Landwirtschaft fanden gar nicht statt) Exportwettbewerb: Eine angemessene 2004: Nachdenkpause und technische Verhandlungen in Gleichbehandlung der Ausfuhrförderung Genf, Beschluss Framework Agreement 1. August 2004 (Grundkonzepte) wurde im Rahmenabkommen festgelegt. 2005: technische Verhandlungen in Genf über Grundkon- Es kommt vor allem darauf an, alle For- zepte, 31. Juli keine „erste Annährung“ für Modalitä- men der Exportförderung, nicht nur die ten, Hongkong (Dezember) kein Beschluss von Modalitäten, sondern nur Forschritte Exportstützungen der EU, sondern auch 2006: Beschluss von Modalitäten Landwirtschaft und die Exportkredite, das System der NAMA im Juli 2006 gescheitert Juli 2006 „Aussetzen“ der Verhandlungen Staatshandelsunternehmen und die 2007: volle Wiederaufnahme der Verhandlungen im Feb- missbräuchliche Verwendung der Nah- ruar, keine Modalitäten im Sommer 2007 rungsmittelhilfe zu erfassen. Ein Großteil 2008: Juli 2008 erneuter Abbruch der Verhandlungen, keine Modalitäten aller Formen der Exportförderung – auch die Exportkredite der USA – müssen Das Ergebnis von Hongkong war als wichti- schrittweise abgebaut werden. ger Schritt zur Belebung der Verhandlungen zu bezeichnen, wenn auch das Ergebnis WTO Ministerkonferenz in Hongkong 2005 hinter den Erwartungen zurück blieb. Insbe-
Der aktuelle Verhandlungsstand 8 sondere bei der Belebung des Handels im WTO-Agrarverhandlungen Bereich Industriegüter (Non Agricultural Mar- „faires und marktorientiertes ket Access NAMA) und Dienstleistungen (Ser- landwirtschaftliches Handelssystem“ vices) brachte das Ergebnis keine bedeuten- Öffnung mehr Markt- den Fortschritte (aber auch keine Rückschrit- der Märkte Wettbewerb orientierung te). Im Bereich der Landwirtschaft konnte un- Export- Marktzugang Förderungen wettbewerb ter diesen schwierigen Bedingungen ein ak- Höchstzollsatz zeptables Ergebnis erreicht werden. Der ab 2013 keine - 80 % direkten Export- Amber Box Schlüsselbereich war die Frage des Export- Zollsenkungen erstattungen Preis- nach dzt. Höhe stützungen wettbewerbs im agrarischen Sektor, wo die EU zwischen - 23% ab 2013 keine bis - 70% indirekten massiv unter Druck stand (Exporterstattun- Förderungen bei - 70% Exportkrediten, Ausnahmen: Staatshandel u. Blue Box gen). Alle Versuche nach Hongkong einen sensible gekoppelte Hilfslieferungen Produkte, Direkt- Modalitätenbeschluss zu erzielen, wurden Schutzklausel Ausnahmen für zahlungen erlaubte: nicht erreicht. geografische Exportkredite, weiterhin Herkunfts- Staatshandel u. unbegrenzt bezeichnungen Hilfslieferungen Green Box Der aktuelle Grafik: Kucera/BMLFUW Verhandlungsstand Rund 40 Handelsminister hatten im Namen Im Juli 2008 wurde in Genf erneut der Versuch der gesamten 153 WTO-Staaten 14 Tage unternommen ein Modalitätenpaket für die lang in Genf über den Agrar- als auch In- Doha-Runde zu erzielen. Die Verhandlungen dustriegüterhandel verhandelt. wurden aber im Juli 2008 ohne Ergebnis ab- Der Europäischen Union und Österreich war gebrochen. es gelungen im Landwirtschaftsbereich auf 95% der Themen (siehe Grafik weiter unten) ein Ergebnis mit Augenmaß einzuwirken. Mit waren konsensfähig und durch einen von dem Ergebnis hätte ein Außenschutz für WTO-Generaldirektor Pascal Lamy vorgeleg- sensible Produkte wie Milch, Rindfleisch und ten Kompromiss abgearbeitet. Ein erfolgrei- Zucker erhalten werden können. cher Abschluss schien in greifbarer Nähe. Für Österreich war und ist der Grundsatz der Letztendlich verkündeten die USA aufgrund Ausgewogenheit zwischen den einzelnen von unüberbrückbaren Differenzen mit Indien Sektoren Industrie, Landwirtschaft und betreffend einen Schutzklauselmechanismus Dienstleistung von großer Bedeutung. für die Entwicklungsländer (SSM) als erste In den drei Verhandlungssäulen in der Land- den Abbruch der Verhandlungen. wirtschaft waren folgende Punkte Teil des letztendlich nicht beschlossenen Kompro- misses:
Der aktuelle Verhandlungsstand 9 Der Marktzugang wollten sie gänzlich abschaffen. Es wäre Die EU-Position bei den Zollsenkungen konnte gelungen sie für 1% der EU-Produkte zu gegenüber weiter gehenden Forderungen der erhalten (z.B. Zucker, Geflügel, Beerenobst), Exporteure und der exportorientierten Schwel- allerdings befristet auf 7 Jahre. lenländer verteidigt werden. Die Zölle wären zwar um durchschnittlich 54% Die internen Stützungen gesenkt worden, aber für wesentliche sensible Beim Abbau der handelsverzerrenden inter- Bereiche wie Rindfleisch, Zucker und Milch- nen Stützungen wäre die rote Linie der EU produkte nur um 23%. 4% der EU-Produkte nicht überschritten worden, d.h. die Kürzung hätten als sensibel deklariert werden können, der Förderungen wäre durch die GAP- dafür hätten aber zollbegünstigte Importquoten Reform von 2003 für die EU erfüllbar. Die in der Höhe von 4% des EU-Inlandskonsums Summe der Förderungen (Einteilung der eröffnet werden müssen (EU: Rindfleisch WTO-Länder in 3 Bänder nach derzeitiger 290.000 t/Jahr, Zucker 600.000 t/Jahr). Somit Förderungshöhe), das so genannte OTDS hätten die von den Schwellenländern geforder- (Overall Trade Distorting Domestic Support), ten inakzeptablen hohen Importquoten (6%) hätte ausgehend von der derzeitigen WTO- verhindert werden können (6% hätten zollbe- Obergrenze in den nächsten Jahren in der günstigte Importquoten bei Rindfleisch EU um 80 % reduziert werden müssen, was 435.000 t bzw. 900.000 t bei Zucker bedeutet). einer zukünftigen Obergrenze von ca. 28 Mrd. €/Jahr für die EU-27 entspräche. MARKTZUGANG INTERNE •allg. Zollsenkungsformel STÜTZUNGEN • 4 Bänderansatz • Reduktionen bis • Einteilung der WTO 70 % (ø 54 %) Länder in 3 Bänder • 4% Sensible Produkte ! • Kürzungen EU 23% Zollreduktion bei OTDS (-80%) • Schutzklausel (7 Jahre) und Blue Box (-70%) • 4% des Inlandskonsums • Green Box Ausweitung Quoten keine Reduktion Im Verhandlungsprozess stand auch die spe- Als Erfolg zu werten war, dass die USA dazu zielle Schutzklausel (Special Safe Guard SSG) gedrängt werden konnten, ihre handelsver- auf dem Spiel, welche vor übermäßigen Welt- zerrenden Förderungen um 70% zu senken, marktimporten oder Preisverfall schützt (durch das entspräche einer zukünftigen Obergren- Zusatzzölle). Länder wie Indien und Brasilien ze von ca. 14,5 Mrd. $/Jahr (ca. 9,2 Mrd. €).
Der aktuelle Verhandlungsstand 10 Durch den Abbruch der Verhandlungen wird Der Exportwettbewerb es aber jetzt nicht dazu kommen. Mit ihrer Eine Gleichbehandlung alle Formen der Ex- Farm Bill 2008 hatten die USA ein Zeichen in portförderung (Parallelismus) wäre in diesem Richtung einer massiven Erhöhung ihrer För- Bereich im Hinblick auf die Reduktion der derungen gesetzt und nicht in Richtung Re- Exporterstattungen der EU und der versteck- duktion wie in der WTO verlangt. Im Umset- ten Exportförderungen wie Exportkredite zungszeitraum hätte der Förderungsbereich (USA), exportorientierter Staatshandel (NZL, wie bisher mit einer „Friedensklausel“ vor AUS) oder Missbrauch der Nahrungsmittel- WTO-Klagen (sogenannten Panels) geschützt hilfe (USA) hergestellt gewesen. Die EU- werden sollen. Einen Kernbereich der Ver- Exporterstattungen hätten laut Hongkong- handlungen im Bereich interne Stützungen Beschlüssen schon bis Ende 2013 auslaufen bildete die Green-Box mit den darin enthalte- müssen. Unabhängig von den WTO- nen nicht handelsverzerrenden Förderungen Verhandlungen wird dieses Ziel von der Eu- (z.B. Einheitliche Betriebsprämie, Österreichi- ropäischen Kommission weiter verfolgt. sches Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Berg- Die geografischen Herkunftsan- bauernförderung und Förderung für benachtei- ligte Gebiete). Es waren auf EU-Ebene viele gaben Treffen und Diskussionen zwischen Mitglieds- Für die GIs (Geografical Indications) hätte staaten und Kommission notwendig, um bei erstmals im Rahmen der WTO ein Mandat der Green Box die Sicherheit zu bekommen, für weitere Verhandlungen erreicht werden dass das derzeitige EU-Förderungssystem, können. Über die Einrichtung eines WTO- auch für den Zeitraum nach 2013, auf WTO- Registers für geografische Angaben und Ebene ohne Budgetobergrenze abgesichert Ursprungsbezeichnungen bei landwirtschaft- gewesen wäre. lichen Produkten (in Österreich z.B. die Wa- Bei den weiterhin an die Produktionsmenge chauer Marille oder das steirische Kürbis- gekoppelten Förderungen (Mutterkuh-, kernöl), könnte also in Zukunft verhandelt Schlachtprämie, männliche Rinder), die bei werden. Dieses Thema ist in der WTO sehr der WTO in die Blue Box fallen, wäre eine, für umstritten und für die südlichen EU- die EU tragbare, Reduktionsformel festgelegt Mitgliedsstaaten von sehr großer Bedeutung, worden (Obergrenze für die EU-27 in Zukunft: da es durch Plagiate auf dem Weltmarkt zu ca. 6,4 Mrd. €/Jahr; aktuell ca. 4,6 Mrd. €/Jahr großen Wettbewerbsverzerrungen kommt benötigt). Hier konnten erfolgreich Auflagen für (z.B. Parmaschinken, Feta oder Parmesan die USA verhandelt werden (produktspezifi- werden auch in Übersee unter diesem Na- sche Kürzung). men erzeugt).
Der aktuelle Verhandlungsstand 11 Die Gründe für den Abbruch Themen zu forcieren (z.B. Energie, Klima- der Verhandlungen schutz, Versorgungssicherheit). Die Gründe für den Abbruch der Verhandlun- Wie geht es weiter? gen im Juli 2008 sind vielfältig und mehr auf der politischen als der technischen Ebene zu Wann und ob überhaupt die Verhandlungen suchen. Trotz der erzielten Kompromisse hätte in der Substanz weiter gehen, kann derzeit es noch viele weitere schwierige Themen ge- nicht präzise vorhergesagt werden. Auf in- geben, an denen die Verhandlungen scheitern ternatonaler politischer Ebene gibt es Aufru- hätten können (z.B. Baumwolle, Bananen, fe für einen schnellen Neustart. Im Herbst Industriegüter). Die Landwirtschaftsverhand- 2008 haben in Genf Gespräche auf hoher lungen waren weiter fortgeschritten als die Beamtenebene begonnen, um Lösungen anderen Verhandlungsbereiche. Die USA wa- auszuloten. Ein baldiger Erfolg dieser Ge- ren ohne Handelsbevollmächtigung und mit spräche und ein echter Neustart ist aber einer heftig kritisierten Farm Bill zum Ministeri- aufgrund der Rahmenbedingungen vor 2010 al im Juli 2008 gekommen (demokratisch do- eher unwahrscheinlich (Wahlen USA 2008, minierter Kongress hätte das Abkommen erst Wahlen Indien 2009, neues EP und EU- genehmigen müssen; Wahlen am 4.11.2008). Kommission 2009). Deutliches Anzeichen für Indien hatte innenpolitische Turbulenzen zu die schlechten Aussichten ist, dass der Vor- bewältigen (Misstrauensvotum für Regierung; sitzende der Verhandlungsgruppe Landwirt- Wahlen 2009). Brasilien und die EU wurden schaft (Crawford Falconer, NZL) ab 2009 als konstruktive Player bezeichnet und nicht ersetzt werden muss und sich der neue Vor- für den Abbruch der Verhandlungen verant- sitzende im Industriegüterbereich (Luzius wortlich gemacht. Zukünftig könnten die im Juli Wasescha, CH) erst etablieren muss. Au- 2008 ausverhandelten Kompromisszahlen nur ßerdem wurde der EU-Handelskommissar den Ausgangspunkt für weitergehende Forde- Peter Mandelson durch Catherine Ashton rungen der Exporteure darstellen. Daher war (beide UK) abgelöst. Die Versuche für eine auch Österreich, mit den tragbaren Zahlen rasche Einigung über die ausstehenden vom Juli 2008, an einem Abschluss interes- Landwirtschaftsthemen im Oktober 2008 siert. Nach einer Verhandlungspause, welche sind vorerst fehlgeschlagen. Das derzeitige es auch in den früheren WTO-Runden immer Regelwerk der WTO bleibt weiterhin anzu- wieder gab, besteht möglicherweise die Chan- wenden und somit sind die Rahmenbedin- ce, für die EU wichtige Themen nochmals in gungen für den internationalen Landwirt- die Verhandlungen einzubringen (wie u.a. die schaftshandel auch für die nächsten Monate „non trade concerns“) oder auch aktuelle neue gesichert.
Der aktuelle Verhandlungsstand 12 Die Position des lagen entstehenden Wettbewerbsnachteile Lebensministeriums für die der EU-Landwirtschaft, nach wie vor zu for- Verhandlungen 2008 dern. Bei einem Neubeginn der Verhandlungen Das bedeutendste Schlagwort in der Position oder für zukünftige Runden müssten auch des Lebensministeriums ist die Ausgewogen- global zu lösende Themen Bereiche wie Kli- heit (Balance), d.h. dass sowohl bisher geleis- ma-, Umweltschutz oder Nahrungsmittelver- tete (z.B. Vorleistung durch die GAP-Reform sorgungssicherheit in einem nachhaltigeren 2003), aber auch neue Angebote der EU in Marktsystem Berücksichtigung finden. den Verhandlungen durch entsprechende Ge- genleistungen der WTO-Handelspartner erwi- Marktzugang: dert werden müssen. Eine Zustimmung zu Die weit reichenden Zollsenkungen um im neuen WTO-Modalitäten bedarf einer sehr Durchschnitt 54% (Spitzenzölle bis 70%) genauen Abwägung der in den Verhandlungen müssen durch ein „Sicherheitsnetz“ abgefe- zu erzielenden Ausgewogenheit. Eine reine dert werden. Eine Ausnahme mit geringeren Landwirtschaftsrunde kann nicht akzeptiert Zollsenkungen für sensible Produkte muss werden und die gesamtwirtschaftlichen Inte- gewährleistet werden. Die Möglichkeit, bei ressen müssen ausreichend reflektiert sein. für Österreich sensiblen Produkten wie Rind- Mögliche negative Auswirkungen auf die fleisch, Milchprodukten und Zucker, die Zölle Landwirtschaft wurden im Vorfeld der WTO- weniger stark zu senken, muss erhalten blei- Verhandlungen auch von der EK mit minus 18 ben. Durch die massive Ausdehnung der Mrd. €/Jahr beziffert worden. Auch ein Rück- zollbegünstigten Importquoten (4-6 % des gang der EU-Exporte (-10%) und der Beschäf- Inlandskonsums) bei sensiblen Produkten ist tigung in der Landwirtschaft kennzeichnen ohnehin ein hoher Preis für diesen Sonder- diese möglichen negativen Auswirkungen (bis status zu bezahlen. -100.000 Jobs oder -2,5 % der Beschäftigten). Daher ist die Ausgewogenheit zwischen den Interne Stützungen: Verhandlungsbereichen von zentraler Bedeu- Im Bereich der Green-Box muss garantiert tung (positives Gesamtbild für die EU). werden, dass es zu keinen nachteiligen Kri- Die in den letzten Jahren nicht mehr substan- terien für diese für die EU-Agrarpolitik sehr ziell verhandelten non-trade concerns wie Le- bedeutende Förderungskategorie kommt. bensmittelsicherheit, Tier und Umweltschutz Durch eine gravierende Änderung der wären, im Gegenzug für die Öffnung der Märk- Green-Box-Kriterien wären negative Auswir- te und als Ausgleich für die durch höhere Auf- kungen auf die für Österreich so bedeuten- den entkoppelten Direktzahlungen (Be-
Der aktuelle Verhandlungsstand 13 triebsprämie) oder auch die Ausgleichszah- Exporterstattungen muss durch strenge Dis- lungen in benachteiligten Gebieten (z.B. auch ziplinen bei anderen Formen der Exportför- Bergbauernförderung) nicht auszuschließen. derung (Kredite, Staatshandel, Nahrungsmit- Die EK muss daher garantieren, dass bei der telhilfe) durch die WTO-Partner erwidert wer- Green Box keine nachteiligen Lösungen bzw. den. Bei den weiterhin erlaubten Exportkre- Beschränkungen für diese Förderungen ent- diten (mit einer Laufzeit von unter 180 Ta- stehen. Bei der Reduktion der handelsverzer- gen) lassen die Kriterien zur Vermeidung renden internen Stützungen (OTDS, AMS, versteckter Exportförderungen viel Spiel- Blue-Box) werden von der EU die umfang- raum offen (z.B. Selbstfinanzierungszeitraum reichsten Zugeständnisse verlangt (bis zu - 4 Jahre) und müssen daher strenger gere- 80%). Diese können aber nur mitgetragen gelt werden. werden, wenn andere WTO-Staaten wie die Die Bestimmungen für den exportorientierten USA ebenfalls dementsprechende Verpflich- Staatshandel sind zwar etwas ambitionierter tungen auf sich nehmen (müssen). Obwohl ausgefallen, jedoch ist die EU- auch von den USA eine Reduktion verlangt Hauptforderung „Abschaffung der Exportmo- wird (bis 70%), gehen sie mit der kürzlich be- nopole“ des kanadischen und australischen schlossenen Farm Bill in die entgegensetzte „wheat boards“ oder des global agierenden Richtung. So wurden die handelsverzerrenden neuseeländischen Milchherstellers „Fonter- Stützungen in den USA sogar erhöht. ra“ nur als Option vorgesehen. Auch beim Die EU hat mit der GAP-Reform 2003 und exportorientierten Staatshandel müssen da- weiteren Anpassungen ihrer Agrarpolitik die her noch strengere Bestimmungen erreicht „WTO-Hausaufgaben“ im Bereich der Förde- werden. rungen gemacht. Es muss aber im Bereich der Auch dem kommerziellen Missbrauch der Reduktion der handelsverzerrenden Förde- Nahrungsmittelhilfslieferungen durch die rungskategorien darauf geachtet werden, die USA (Vermarktung von Produktionsüber- Verpflichtungen gleich zu verteilen. Zur rechtli- schüssen) müssen strengere WTO-Kriterien chen Absicherungen der Verpflichtungen ist entgegengesetzt werden (z.B. beim Wieder- eine Friedensklausel (keine Anfechtung der verkauf der Waren = monetization). Förderungen bei der WTO) bei einer allfälligen WTO-Einigung unbedingt notwendig. Exportwettbewerb: Beim Exportwettbewerb muss der Parallelis- mus aller Formen von Exportförderungen er- reicht werden. Das Auslaufen der EU-
Basisinformationen zur WTO 14 Die WTO-Handelspolitik orientiert sich am Die WTO Freihandelsprinzip (vereinfacht: Freihandel = Wirtschaftswachstum und Wohlstandsge- Die Organisation winn). Das bedeutet auch, dass bisher für ausländische Anbieter nur beschränkt zu- Die WTO (World Trade Organisation) entstand gängliche Märkte für konkurrierende Anbie- 1995 als Resultat der Uruguay-Runde als ter geöffnet und qualitative sowie quantitati- Nachfolgeorganisation des GATT (General ve Handelshemmnisse abgebaut werden Agreement on Tariffs and Trade, 1948), wel- sollen. ches in die WTO integriert wurde. Die WTO wurde gegründet, um eine Organisation zu schaffen, die auf multilateraler Ebene verbind- liche Handelsregeln etabliert. Gegenwärtig sind 153 Länder Mitglied in der WTO (Stand Oktober 2008). Verglichen mit dem früheren GATT reguliert die WTO viel mehr Bereiche. Die WTO be- Foto: WTO schränkt sich nicht mehr nur auf den Handel mit Industriegütern, sie regelt z.B. auch die Wichtige Prinzipien der WTO sind dabei das Bereiche Dienstleistungen, Rechte am geisti- Prinzip der Meistbegünstigung (Most Favou- gen Eigentum, Textilien und Landwirtschaft. red Nation = MFN) und die Inländerbehand- Formell ist die WTO eine zwischenstaatliche lung (National Treatment). Nach dem Prinzip Organisation, die nach dem Konsensprinzip der Meistbegünstigung muss ein Land, das funktioniert. Jedes Land verfügt theoretisch einem WTO-Handelspartner besondere Han- also über ein Vetorecht. Das höchste Ent- delsbedingungen einräumt, diese auch allen scheidungsgremium ist die alle zwei Jahre anderen WTO-Mitgliedsstaaten zugestehen stattfindende Ministerkonferenz. und kann damit also nicht einzelne Staaten Im Zuge der WTO-Gründung 1995 wurden bevorzugt behandeln oder diskriminieren. u.a. folgende Abkommen geschlossen, die Das Prinzip der Inländerbehandlung besagt, eine Ausdehnung von weltweit gültigen Han- dass ein Staat in- und ausländische Unter- delsregeln über die Bereiche des Warenhan- nehmen gleich behandeln muss und eigene dels hinaus bedeuteten: Dienstleistungsab- (staatliche wie private) Unternehmen nicht kommen (GATS), Abkommen zum Handel mit bevorzugt behandeln bzw. diskriminieren Eigentumsrechten (TRIPS), Abkommen zum darf. Agrarhandel AoA (Agreement on Agriculture) Ein immer wieder in der Öffentlichkeit vorge- und viele andere (SPS, TBT, DSU, etc.). brachter Kritikpunkt ist, dass die WTO ein-
Basisinformationen zur WTO 15 seitig auf die Reduzierung von sogenannten gen. Stellt das „Panel“ fest, dass WTO- Handelshemmnissen ausgerichtet ist. Dies Regeln nicht eingehalten wurden, muss stehe der Umsetzung von anderen internatio- WTO-Konformität hergestellt werden. Wird nalen Abkommen und politischen Zielsetzun- die Entscheidung des „Panels“ nicht umge- gen, beispielsweise im Bereich des Umwelt- setzt, drohen Strafzölle für Waren des „ver- schutzes oder bei Arbeitsnormen, entgegen. urteilten“ Landes und damit wirtschaftliche Die Bedeutung des GATT (1948) und der Einbußen. Somit ist die WTO einer der we- WTO (1995) für eine positive Wirtschaftsent- nigen internationalen Institutionen, welche wicklung in Europa nach dem 2. Weltkrieg ist über ein funktionierendes Sanktionssystem aber mittlerweile, durch zahlreiche Studien verfügt und damit über die Verhängung von belegt, unbestritten. Strafzöllen oder Ausgleichszahlungen mas- Die Verhandlungen über Handelsliberalisie- siven Druck auf die Mitglieder ausüben kann. rungen laufen in sogenannten Verhandlungs- runden (z.B. Uruguay-Runde, Doha-Runde) Die WTO-Minister-Konferenzen: ab, die in der Regel in Genf, dem Sitz der WTO, stattfinden. Auf Ministerkonferenzen, 1996 Singapur welche alle 2 Jahre an wechselnden Orten 1998 Genf (Schweiz) stattfinden, werden dann die entscheidenden 1999 Seattle (USA) Beschlüsse über die Annahme der Verhand- 2001 Doha (Katar) 2003 Cancún (Mexiko) lungsergebnisse und weitere Verhandlungs- 2005 Hongkong (China) schritte getroffen. Die Entscheidungen können 2008 Genf Ministerial theoretisch nur einstimmig, d.h. mit Zustim- mung aller bei einer Abstimmung anwesenden Zwei der bisher fünf WTO-Konferenzen sind Vertreter der WTO-Länder geschlossen wer- spektakulär gescheitert: die Konferenz 1999 den. Meistens erfolgt die Zustimmung durch in Seattle und die WTO-Ministerkonferenz in Akklamation von zuvor ausverhandelten Er- Cancún im Jahre 2003. Dazwischen fanden gebnissen im Allgemeinen Rat der WTO. und finden immer wieder informellere Minis- Das WTO-Abkommen über die Streitbeile- tertreffen (Ministerials), wie das im Juli 2008 gungsverfahren (DSU: Understanding on rules in Genf, statt. and procedures governing the settlement of disputes) ist das zentrale Instrument zur Durchsetzung der internationalen Handelsre- geln. Jeder WTO-Mitgliedsstaat kann ein Streitbeilegungsverfahren (so genanntes „Pa- nel“) gegen andere Mitgliedsstaaten beantra-
Das WTO-Agrarabkommen 16 Das WTO-Agrarabkommen Die Umsetzung der in der Uruguay-Runde Die Landwirtschaft ist anders als der Indust- festgelegten Modalitäten (Inhalte des Ab- riegüterbereich an den Standort (Boden, Kli- kommens) hatte im Zeitraum von 1996 bis ma, Topographie) gebunden, und ihre Struktur 2001 zu erfolgen. In diesem Maßnahmenpa- ist gleichzeitig Ausdruck der Kulturlandschafts- ket wurden die Tarifizierung und der minima- form eines Landes. Die Landwirtschaft erzeugt le Marktzutritt für bisher nicht oder kaum nicht nur Produkte, sondern erbringt auch importierte Produkte geregelt. Ein minimaler nichtkommerzielle Leistungen (Landschafts- Marktzutritt von mindestens 5% des Inland- pflege etc.). Diese Leistungen der Landwirt- konsums musste für Produktgruppen ge- schaft werden heute im Ausdruck „Multifunkti- währt werden, die nicht oder kaum importiert onalität“ zusammengefasst, welcher in der wurden. Tarifizierung bedeutet, dass sämtli- Uruguay-Runde geprägt wurde. Aus österrei- che nicht tarifären Handelshemmnisse (Ab- chischer Sicht lautet die entscheidende Frage schöpfungen, Abgaben etc.) in Tarife (Zölle) für die Verhandlungen der Landwirtschaft in umgewandelt werden mussten. der WTO daher: Wie können die Öffnung der Märkte, ein liberalerer Handel und weltweit Der Marktzugang gültige Handelsregeln mit der Multifunktionali- Die Zölle mussten gegenüber den Basisjah- tät der Landwirtschaft in Übereinstimmung ren (1986/88) um durchschnittlich 36 % für gebracht werden? alle landwirtschaftlichen Produkte, mindes- Ziel des Landwirtschaftsabkommens ist der tens aber 15 % je Produkt innerhalb von 6 Abbau von Handelsbarrieren oder handelsver- Jahren (bis 2001) gesenkt werden. zerrenden Förderungen und die schrittweise Diese sog. Uruguay-Zollsenkungsformel (36 Marktöffnung (Zollsenkungen) im internationa- % durchschnittliche Zollsenkung, 15 % im len Agrarhandel. Im Agrarabkommen der Uru- Minimum je Produkt) erlaubte die Flexibilität guay-Runde wurde der Abbau von landwirt- für einzelne Produkte die Zölle weniger stark schaftlichen Förderungen (interne Stützun- zu senken als bei anderen Produkten. Da- gen), Exportstützungen und die Marktöffnung durch ist ein gewisser Schutz des inländi- (Marktzugang) basierend auf den folgenden schen Marktes gegeben (Außenschutz). Bei drei Säulen festgelegt: einer anderen Methode, die nicht angewen- det wurde, aber immer wieder zur Diskussi- Die 3 Säulen des WTO-Agrarabkommens on steht, der sogenannten Schweizer For- mel, werden vor allem die Spitzenzölle viel 1. Marktzugang (market access) stärker und rascher gesenkt. 2. Interne Stützung (domestic support) 3. Exportwettbewerb (export competition)
Das WTO-Agrarabkommen 17 Da viele Länder den Außenschutz vorwiegend Die internen Stützungen durch Mengenbeschränkungen und nicht Die inländischen Stützungen (Förderungen) durch Zölle sicherstellten, wurden Zollkontin- mussten gemäß dem WTO-Abkommen bei gente (auch Importquoten genannt) eingeführt. denjenigen Maßnahmen abgebaut werden, Gemäß dem Agrarabkommen mussten zollbe- die einen Anreiz zu einer volumenmäßigen günstigte Importmöglichkeiten für bestimmte Mehrproduktion ausüben. Die einzelnen Mengen eines Produktes (z.B. 37 800 t/Jahr Maßnahmen wurden gemäß ihrer Wirkung Rindfleisch aufgeteilt auf die USA, Kanada, auf die mengenmäßige Produktion kategori- Argentinien, Australien und Uruguay), so wie siert. Es wurden drei Kategorien, so genann- sie in den Basisjahren 1986/88 gewährt wur- te Boxen, unterschieden: die Amber-Box, die den, weiterhin sichergestellt werden. Für die Blue-Box und die Green-Box. Importmengen der Jahre 88/90 wurde ein In die Amber-Box fallen Maßnahmen, die niedrigerer Zollansatz im Rahmen des Kontin- einen Produktionsanreiz auslösen und daher gentes beibehalten. Für darüber hinausge- als handelsverzerrend gelten. Als Maß der hende Mengen kam ein höherer Zollansatz zur internen Förderung wird das AMS (Aggre- Anwendung, um die Überschwemmung der giertes Maß der Stützung) verwendet. Das Märkte mit Importprodukten zu verhindern. AMS berechnet sich aus den inländischen Diese Zölle außerhalb der Zollkontingente Produktionsmengen (Mi), der Preisdifferenz berechneten sich als Differenz zwischen den zwischen In- und Ausland (Pi-Pa) sowie pro- internen Preisen und den Preisen an der duktgebundenen Stützung (Sp) und Abga- Grenze. ben, welche die Produzenten bezahlen (Tp): Durch die spezielle Schutzklausel (SPECIAL AMS = Mi * (Pi-Pa) + Sp - Tp SAFE GUARD = SSG) wurde vereinbart, dass Als Basis diente der Durchschnitt der Jahre Maßnahmen ergriffen werden können, wenn 1986/88. Das AMS (Amber-Box) musste die Importmengen in einem Jahr mehr als 125 innerhalb von 6 Jahren bis 2001 um 20 % % des Durchschnitts der drei vorangehenden reduziert werden, wobei die Höhe des Ab- Jahre betragen. Mit anderen Worten heißt das, baus für die einzelnen Produkte von jedem dass die Schutzklausel zur Anwendung Land selbst bestimmt werden konnte. Die in kommt, wenn das Zollkontingent um 25 % (im der Uruguay-Runde für die EU-15 festgeleg- Durchschnitt von drei Jahren) überschritten te Obergrenze für das AMS liegt bei 67,159 wird. Maßnahmen können auch dann ergriffen Mrd. € pro Jahr (EU-27 ca. 71 Mrd. €/Jahr). werden, wenn der Importpreis mindestens 10 Unter die Amber Box fielen 2007 in Öster- % unter einen Referenzpreis fällt. reich zum Beispiel die Interventionspreis- stützungen bei Getreide, Butter, Milchpulver und Käse und die (nicht entkoppelte) Förde-
Das WTO-Agrarabkommen 18 rung für Stärkekartoffeln. Die Amber Box hat In der Uruguay-Runde mussten die Blue- aber nur einen Anteil von 0,15% der Förde- Box-Maßnahmen nicht reduziert werden. In rungen in Österreich (EU und national fina- der Blue Box werden Direktzahlungen unter ziert). produktionsbeschränkenden Programmen zusammengefasst, wenn sie auf fixen Flä- chen und Erträgen beruhen oder für eine fixe Amber Box in Österreich: Zahl von Tieren gewährt werden. 0,15% der Förderungen, ca. 2,9 Mio. € Produktprämie Stärkeerdäpfelanbau, Lagerhaltungskosten (Getreide, Butter, Milchpulver, Käse). Blue Box in Österreich: 5% der Förderungen, ca. 97 Mio. € Flächenprämien (Getreide und Mais, Öl- und Die folgenden Förderungen müssen nicht in Eiweißpflanzen, Sonstige Kulturen, Energiepflanzen), Tierprämien (Mutterkühe/Kalbinnen, Schlachtprämie). die Berechnung der Amber Box einbezogen werden, die sogenannte de minimis Bestim- mung: In der Blue Box befinden sich landwirtschaft- Produktionsspezifische inländische Stützun- liche Förderungen, die zwar an die Produkti- gen, sofern diese 5 % des Gesamtwertes der on gekoppelt sind, beispielsweise an die Erzeugung eines landwirtschaftlichen Grund- bewirtschaftete Fläche, die Erträge oder die produktes im betreffenden Jahr nicht über- Bestandsgrößen, die aber gleichzeitig Er- schreiten, oder nicht-produktionsspezifische zeugungsbeschränkungen unterliegen. inländische Förderungen, sofern diese 5 % In Österreich gehören zur Blue Box zum Bei- des Wertes der gesamten landwirtschaftlichen spiel die Flächenprämien für Getreide, Mais Erzeugung eines Landes (bzw. EU) nicht und Eiweißpflanzen oder auch die wichtigen überschreiten. In Österreich sind nur 2,6 % der Tierprämien (Mutterkühe, Kalbinnen, Förderungen der de minimis zuzurechnen. Schlachtprämie). In Österreich sind aber nur ca. 5% der Fördermittel (EU und national) der Blue Box zuzurechnen. de minimis in Österreich: 2,6% der Förderungen, ca. 50 Mio. € Beihilfen für Verarbeitung und Vermarktung (Milch, Wein, Der Löwenanteil von ca. 92 % der Förderun- Zucker, Stärke, Sonstiges ), Niederlass ungsprämie, Verarbeitung und Vermarktung, Ernte- und gen in Österreich ist der Green Box zuzu- Risikoversicherung, Tierseuc hen (Bekämpfung, Entsc hädigungen). ordnen. In der Green-Box (Annex 2 des Agrarab- Für die Entwicklungsländer beträgt der de mi- kommens) werden Förderungen eingeord- nimis Ausnahme 10 %. net, von denen angenommen wird, dass sie keine oder nur geringe handelsverzerrende
Das WTO-Agrarabkommen 19 Wirkungen haben. Diese Stützungen mussten gramm zu beseitigen sucht. In keinem Fall gemäß dem Agrarabkommen nicht reduziert dürfen diese Zahlungen von der aktuellen werden. Mit diesen Stützungen dürfen keine oder zukünftigen Produktionsmenge oder Auflagen zur Fortsetzung der Produktion ver- von den aktuellen Preisen abhängig sein. bunden sein. Green-Box-Zahlungen haben daher keinen unmittelbaren Einfluss auf die Auf EU-Ebene ergibt sich (inkl. der Kofinan- Produktionsmengen und wirken somit nicht zierung bei der 2. Säule) betreffend der Ver- handelsverzerrend. teilung der EU-Förderungen auf das WTO- Boxensystem folgendes Bild (siehe Grafik nächste Seite): Green Box in Österreich: Fast 83 % der Förderungen entfallen auf die 92% der Förderungen, ca. 1,8 Mrd. € Betriebsprämie, Umweltschonende Maßnahmen Green Box. Der Blue Box sind ca. 11% und (ÖPUL, Sonstige Agrarumweltmaßnahmen, Energie aus Biomasse, Qualitätsverbes serung, -sicherung der Amber Box ca. 6 % der EU-Förderungen (Pflanzenbau, Tierhaltung, Milc h, Honig), Strukturmaßnahmen (Ausgleichszulage für Berg- u. zuzurechnen. benachteiligte Gebiete, Investitionsförderung, Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten, Leader plus, Interreg, Erzeugergemeinschaften, Absatzförderungsmaßnahmen, Umstrukturierungs hilfe für den Weinbau, Weingartens tilllegung, Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung, Ziel 1 Gebiete, Investitionsförderung (national), Zinsenzuschüsse für Investitionen, Verkehrserschließung ländlic her Gebiete, Maschinen- und Betriebshilferinge,, Kurswesen, Innovationsförderung, Bioverbände, Agrarische Operationen, Landwirtschaftlicher Wasserbau, Beiträge zur Almbewirtschaftung, Landarbeitereigenheimbau), Forschung, Beratung und Erwac hsenenbildung, Berufs bildung, Natursc hädenabgeltung (Dürre, Hochwasser). In Österreich sind als Beispiele für die Green Box die entkoppelten Direktzahlungen der einheitlichen Betriebsprämie, die Förderungen für eine umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) oder die Strukturmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung zu nennen. Speziell für die Maßnahmen der Strukturan- passung sowie Umwelt- und Regionalpro- gramme gilt die Bedingung, dass die betref- fenden Zahlungen nicht größer sein dürfen als die Kosten, die das Programm verursacht, bzw. der strukturelle Nachteil den das Pro-
Das WTO-Agrarabkommen 20 EU-Haushaltsplan 2008 – 1. und 2. Säule der GAP nach dem WTO-Boxensystem Legende: Amber Box Blue Box 6.590 Green Box 1) ca. 9.000 11.383 4.032 Quelle: EU-Kommission Grafik: Grüner Bericht 2008, bearbeitet Kucera Die Friedensklausel mengenmäßig um 21% und budgetär um Das WTO-Agrarabkommen enthält eine Klau- 36% reduziert werden. sel (Art. 13) mit der Überschrift „gebührende Derzeit gewähren ca. 25 WTO- Zurückhaltung“, die so genannte Friedens- Mitgliedstaaten Exportstützungen für Pro- klausel. Sie wurde in der Uruguay-Runde bis dukte oder Produktgruppen, die in den WTO- zum 31.12.2003 befristet angewendet. Die Verpflichtungslisten festgehalten sind (die internen Stützungen und die Exportstützungen EU für 20 Produktgruppen). Staaten, die waren dadurch weitgehend von den WTO- keine Reduktionsverpflichtungen festgelegt Streitbeilegungsverfahren ausgenommen bzw. hatten, können keine Exporterstattungen geschützt (keine Ausgleichszölle, Anti- gewähren. Dumping-Maßnahmen, etc.). Die EU hat die Exporterstattungen für Agrar- produkte in den letzten Jahren deutlich ver- ringert und angeboten, diese bis 2013 aus- Der Exportwettbewerb laufen zu lassen. Vor zehn Jahren beliefen Landwirtschaftliche Produkte, die mit Förde- sich die EU-Ausgaben für Exporterstattun- rungen exportiert werden, mussten gemäß gen noch auf rund 10 Mrd. €. Das entsprach dem Agrarabkommen der Uruguay-Runde damals rund 30% der Ausgaben des Euro- gegenüber der Referenzperiode (1988-1990)
Das WTO-Agrarabkommen 21 päischen Agrarfonds (EAGFL). Im Jahr 2000 Damit sich der europäische Markt kontinuier- hatten die EU-Exporterstattungen ein Volumen lich an die veränderten Bedingungen anpas- von nur noch rund 5,6 Mrd. € und im Jahr sen kann, sollte das Auslaufen der Export- 2002 waren es rund 3,4 Mrd. € und 2008 rund stützungen schrittweise und flexibel erfolgen. 1 Mrd. €. 2009 werden die EU- Einige WTO-Mitglieder gewähren staatlich Exportstattungen auf ca. 336 Mio. € sinken unterstützte Exportkredite für einen bedeu- und voraussichtlich bis 2013 auf Null zurück- tenden Anteil ihres Handels, um sich Markt- gehen. Die größten Anteile bei den Exporter- anteile in Entwicklungsländern zu sichern. stattungen (od. Exportstützungen) nahmen Einer OECD-Studie zufolge beliefen sich die Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und öffentlich unterstützten Exportkredite der Milcherzeugnisse sowie Getreide und v.a. Zu- USA pro Jahr auf ca. 4 Mrd. $. Der Handel cker in Anspruch. wird dadurch stark verzerrt, so dass derarti- Exporterstattungen der EU 1992-2013 ge Kredite genauso einer Reduktionsdiszip- in Mio. € (* Schätzung) lin unterworfen werden sollten wie alle ande- 10000 9470 ren Formen der Exportförderung. Auch die 9000 7802 8000 7000 Preisbildung und die Exportmonopole durch 6000 5598 Mio. € 5000 4000 3409 3449 3730 3384 3052 staatliche Handelsunternehmen (State Tra- 3000 2494 2000 1000 1445 1000 336 ding Enterprises, STEs) wie in Neuseeland 0 0 oder Australien, denen der Staat besondere 2008* 2009* 2013* 1992 1995 1999 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Rechte oder Vorrechte eingeräumt hat, sollte Grafik: Lebensministerium, Kucera geregelt werden. Auch die Ausfuhr von Überschüssen der landwirtschaftlichen Pro- Exporterstattungen Österreich 2003-07 in Mio. € duktion als "unechte" Nahrungsmittelhilfe (wie in den USA) kann sich auf den Anbau, von für die Lebensmittelversorgung wichti- gen Kulturen, in den Entwicklungsländern negativ auswirken. Die EU hat die Verpflichtungen, die sie im Bereich der Exporterstattungen während der Uruguay-Runde eingegangen ist, eingehal- ten und strebt den schrittweisen kompletten Abbau bis 2013 an. Jedoch ist sie der Auf- fassung, dass auch alle anderen Formen der Exportförderung ebenfalls Disziplinen unter- liegen sollten (Parallelismus).
Das WTO-Agrarabkommen 22 Das Mandat für die Europäische handelsbezogenen Anliegen, im WTO- Agrarabkommen gekoppelt. Kommission Zu den non-trade concerns zählen u.a.: Die EU tritt bei der WTO mit „einer Stimme“ Lebensmittelsicherheit (Definition des auf. Die EU wird durch die Europäische Kom- Vorsichtsprinzips). mission (EK) vertreten, diese spricht und ver- Ernährungssicherung für Entwick- handelt in der WTO für die 27 EU- lungsländer (Förderung). Mitgliedsstaaten. Die EK erhält von den EU- Umweltschutzmaßnahmen (Aufnah- Mitgliedssaaten ein „Mandat“ für die Verhand- me im Abkommen). lungen. Meistens werden diese Mandate von Tierschutzmaßnahmen (keine Sen- den EU-Ministern (EU-Rat Allgemeine Ange- kungsverpflichtung der Förderungen). legenheiten und Außenbeziehungen) im Vor- verpflichtende Kennzeichnung von feld von wichtigen Verhandlungen in Form von landwirtschaftlichen Produkten Schlussfolgerungen des Rates erteilt. Darin (Richtlinien). sind die allgemeinen Verhandlungsdirektiven für die EU festgelegt. Die Mandate und alle Die non-trade concerns wurden im beste- anderen WTO-Themen werden zuvor in einem henden Agreement on Agriculture (AoA) der besonderen Ausschuss des Rates auf EU- Uruguay-Runde verankert und sind auch im Ebene koordiniert (Ausschuss Art. 133). Framework Agreement von 2004 festgehal- In den Verhandlungen ist die EK inhaltlich an ten, jedoch gestalten sich die Verhandlungen die Schlussfolgerungen des Rates gebunden, zur Einbeziehung dieser non-trade concerns die immer wieder erneuert oder verändert (und sehr schwierig. Es ist fraglich, ob am Ende unterschiedlich interpretiert) werden. Letztend- der Verhandlungen eine dezidierte und ge- lich muss der Rat aber dem ausverhandelten sonderte Erwähnung der non-trade concerns Abkommen (final deal) einstimmig zustimmen. im Abkommen erfolgen wird (integriert sind sie u.a. in der Green Box). Auch die Aner- Weitere Themen kennung der geografischen Herkunftsbe- zeichnungen (GIs) und von Tierschutzmaß- Die non-trade concerns nahmen in der Green Box wäre ein Verhand- lungserfolg für die EU. Länder wie Österreich Die EU hat die Bereitschaft der Liberalisierung oder die Niederlande sind aber weiterhin die des landwirtschaftlichen Handels (Marktöff- engagiertesten Proponenten für eine darüber nung) und zur Senkung von handelsverzer- hinausgehende Anerkennung der non-trade renden internen Stützungen immer an eine concerns in der WTO. Verankerung der non-trade concerns, der nicht
Die Key Player und Gruppen 23 Die Key Player und Gruppen schlossen sich 20 Entwicklungs- und Um bestmöglich in den Entscheidungsprozess Schwellenländer zusammen. Brasilien, Chi- eingebunden zu sein, haben sich die WTO- na, Indien und Südafrika als Wortführer der Länder in verschiedenen Gruppen organisiert „G-20“ haben überrascht. Den Agrarexpor- und einige treten als Key Player auf: teuren in dieser Gruppe ist es gelungen, ihre Interessen, die sie vorher in der Cairns- Die Key Player und Gruppen in der WTO Gruppe vertreten haben, durch weitere Ent- wicklungs- und Schwellenländern mittragen G-4: USA, EU, Brasilien, Indien. G-6: USA, EU, Brasilien, Indien, Australien, Japan. zu lassen und so ihren Anliegen mehr Ge- G-7: USA, EU, Brasilien, Indien, Australien, Japan, China. wicht zu geben. EU G-14+: moderate Position in der Landwirtschaft: F, PL, I, GR, IRL, P, SP, B, H, SLO, RO, BG, CY, LT, LUX, [FIN], [D], Die Schweiz bildet zusammen mit, Island, [Ö]. Israel, Japan, Liechtenstein, Mauritius, Nor- EU “like-minded”: lieberale Position bei NAMA und Services: wegen, Schweiz, Südkorea und Taiwan die S, DK, GB, NL, EE, LV, SK, CZ, M, [FIN], [D], [Ö]. G-12: EU, USA, IND, BRAS, JAP, AUS; Ägypten, Malaysia, „G-10“-Gruppe, deren Mitglieder vor allem NOR, CAN; Kenia; China. bei den Verhandlungen über den Zollabbau G-20: “Die Liberalisierer”: Argentinien; Brasilien Bolivien; China; und die Reduktion der Inlandstützung eine Chile; Kolumbien; Costa Rica, Kuba; Ecuador; Ägypten; El Salvador; Guatemala; Indien; Indonesien; Mexiko; Nigeria; moderatere Position vertreten. Zentrale For- Pakistan; Paraguay; Peru; Philippinen; Südafrika; Thailand und derung ist eine gewisse Flexibilität bei inlän- Venezuela. G-90: „Die Defensiven“: die 49 am wenigsten entwickelten dischen sensiblen Produkten. Eine hetero- Länder LDCs (Least Developed Countries), Afrikanische Union gene Gruppe von Entwicklungsländern, die und die AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik-Länder). aus einer Allianz um Indonesien besteht (G- G-33: “Die Sonderbehandlungsgruppe” (Alliance for Strategic Products and a Special Safeguard Mechanism) Antigua and 33), macht sich für eine größtmögliche Son- Barbuda, Barbados, Belize, Botswana, Kuba, Dominica, Do- derbehandlung ihrer „Spezialprodukte“ (Spe- minican Republic, Grenada, Guyana, Haiti, Honduras, Indone- cial Products) sowie eine Sonderschutzklau- sien, Jamaica, Kenia, Mongolei, Montserrat, Nicaragua Nigeria, Pakistan, Panama, Philippinen, Saint Kitts, Saint Lucia, Saint sel (SSM) für Entwicklungsländer stark. Eine Vincent and the Grenadines, Suriname, Tansania, Trini- Gruppierung mehrerer kleiner struktur- dad/Tobago, Türkei, Uganda, Venezuela, Sambia and Zim- babwe. schwacher Entwicklungsländer (G-90) zeigt G-10: „Die Multifunktionalisten“ Schweiz, Japan, (Bulgarien), sich besorgt über die Erosion ihrer Zollpräfe- Island, Israel, Korea, Liechtenstein, Norwegen, Mauritius und renzen auf den Märkten der Industriestaaten Taiwan. Cairns-Gruppe: „Die Exporteure“: Argentinien, Australien, und fordert eine Kompensation dieser Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Guatemala, Indonesien, Nachteile. Diese zwei letztgenannten Grup- Kanada, Kolumbien, Malaysia, Neuseeland, Paraguay, Philippi- pierungen zeigen, dass die Gruppe der Ent- nen, Südafrika, Thailand, Uruguay. wicklungsländer nicht homogen ist und dass Die Ministerkonferenz in Cancún ließ neue die Interessen in der Gruppe teilweise aus- Lager entstehen. Zu einer gewichtigen Allianz einander gehen.
Sie können auch lesen