Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juli 2019 - Amt Schönberger Land

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Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juli 2019 - Amt Schönberger Land
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 22
                                      28. Juni 2019
                                      Ausgabe 6/19
                                                                                               der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lüdersdorf,
                                                                                Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow
                                                                                            sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                      Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juli 2019.
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juli 2019 - Amt Schönberger Land
2   28. Juni 2019 • Woche 26 		                                                                                      Amt Schönberger Land
                                                       Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                       Verwaltung:         Amt Schönberger Land
                                                       Anschrift:          Am Markt 15, 23923 Schönberg
                                                       Telefon:            038828 330-0
              Die nächste Ausgabe                      Fax:                038828 330-175

            Uns Amtsblatt                              E-Mail:
                                                       Web:
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                                                                           info@schoenberger-land.de
                                                                           www.schoenberger-land.de
                                                                           https://www.schoenberger-land.de/online
                   erscheint am                        Mängelmelder:       https://schoenberger-land.de/mängelmelder
                  26. Juli 2019                        Allgemeine Öffnungszeiten:
                 Annahmeschluss                        Mo. - Do.           09:00 - 12:00 Uhr
                                                       Di. u. Do.          14:00 - 18:00 Uhr
           für redaktionelle Beiträge                  Fr.                 geschlossen
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                                                       Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
            (Posteingang im Verlag)                    Mo., Di. u. Do.     09:00 - 12:00 Uhr
                  16. Juli 2019.                       Di. u. Do.          14:00 - 18:00 Uhr

                                                       Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr-
                                                       angelegenheiten:
                                                       Di. u. Do.          09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

                                                       Sprechstunde der Schiedspersonen
    Impressum                                          Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele-
                                                       fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
                                                       Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen
    Bekanntmachungen der Gemeinden
                                                       Rufnummernverzeichnis:
    und Städte des Amtes Schönberger Land.
                                                       Amtskasse                    330 - 1201, 1203 und 1211
    Herausgeber, Druck und Verlag:
    Linus Wittich Medien KG
                                                       Anlagenbuchhaltung           330 - 1206
    Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,                    Bauanträge                   330 - 1401
    Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30           Bauleitplanung               330 - 1408, 1410
    E-Mail: info@wittich-sietow.de
                                                       Bürgerinformation            330 - 1107
    www.wittich.de
                                                       Buß- und Verwarngelder       330 - 1305
    Verantwortlich für den amtlichen Teil:
    Amt Schönberger Land
                                                       Einwohnermeldeamt            330 - 1303, 1304 und 1307
    Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:        Finanzverwaltung             330 - 1200 und 1208
    Mike Groß (V. i. S. d. P.)                         Fischereischeine             330 - 1305
    unter Anschrift des Verlages.
                                                       Feuerwehren                  330 - 1310
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke
    unter Anschrift des Verlages.                      Gebäudemanagement            330 - 1406
    Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
                                                       Gewerbeamt                   330 - 1309
                                                       Gewässer                     330 - 1414
    Auflage: 9.800 Exemplare
    Erscheinung: monatlich,                            Grünanlagen/Bäume            330 - 1404
    jeweils zum letzten Freitag eines Monats           Hochbau                      330 - 1405
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben           Informationstechnik          330 - 1101
    die Meinung des Verfassers wieder, der auch        Kindertageseinrichtungen     330 - 1109
    verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf-      Liegenschaften               330 - 1407 und 1409
    fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un-
    sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und
                                                       Ordnungsamt                  330 - 1310, 1301 und 1307
    unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht   Personalabteilung            330 - 132 und 142
    gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt        Rechnungsprüfung             330 - 1601
    oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des
    Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-
                                                       Schulverwaltung              330 - 1103
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere         Spielplätze                  330 - 1412
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge-       Stadtsanierung               330 - 1410
    schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-
                                                       Standesamt                   330 - 1110 und 1111
    Farben bzw. Sonderfarben werden von uns
    aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb-      Steuerabteilung              330 - 1204 und 1209
    abweichungen auftreten, genauso wie bei un-        Straßenausbaubeiträge        330 - 1300
    terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb      Straßenbeleuchtung           330 - 1413
    können wir für eine genaue Farbwiedergabe
    keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche          Straßenunterhaltung          330 - 1412
    Beanstandungen verpflichten uns zu keiner          Tiefbau                      330 - 1402
    Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut-    Vergabestelle                330 - 1104
    zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,
    Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung        Vollstreckung                330 - 1202 und 1205
    liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit       Wahlen/Organisation          330 - 1101
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.            Winterdienst                 330 - 1301
                                                       Wohngeldstelle               330 - 1308
                                                       zentrale Dienste             330 - 1107
                                                       zentraler Sitzungsdienst     330 - 1102
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Amt Schönberger Land		                                                                                  28. Juni 2019 • Woche 26     3

Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Selmsdorf
Betrifft:   Aufstellung der Außenbereichssatzung für die Ortslage
            „Hof Selmsdorf“ in der Gemeinde Selmsdorf
hier:       Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffent-
            lichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB                          Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
                                                                      am 18.06.2019 bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer
Sitzung am 06.12.2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst und
den Entwurf der Außenbereichssatzung „Hof Selmsdorf“ zur öf-          Satzung der Stadt Dassow zur Teilaufhebung
fentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen und           des förmlich festgesetzten Sanierungs-
die Begründung gebilligt. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom      gebietes „Ortskern“ in Dassow
03.01.2019 bis zum 04.02.2019.
                                                                      Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck-
Der Entwurf der Außenbereichssatzung wurde nach der öffentli-         lenburg - Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.
chen Auslegung geändert.                                              2011, S. 777) und § 162 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Be-
Der Plangeltungsbereich befindet sich in der Ortslage „Hof            kanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert
Selmsdorf“ und umfasst den zentralen Siedlungsbereich der             durch Art. 2 HochwasserschutzG II v. 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193)
Splittersiedlung nördlich und südlich der Straße Dorfplatz (siehe     wird nach Beschluss der Stadtvertretung Dassow vom 14.05.2019
Übersichtsplan).                                                      folgende Satzung erlassen:
Mit der Außenbereichssatzung beabsichtigt die Gemeinde Selms-         §1
dorf, die planungsrechtlichen Möglichkeiten für einen Abriss des      Teilaufhebung der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes
                                                                      „Ortskern“ der Stadt Dassow
abgängigen Gebäudes auf den Flurstücken 198 und 199 zu
                                                                      Die von der damaligen Stadtverordnetenversammlung der Stadt
schaffen und im Plangeltungsbereich dorftypisches Wohnen zu
                                                                      Dassow am 26.03.1992 beschlossene, vom Ministerium für Bau,
ermöglichen. Maßstab der zulässigen Nutzungen ist der Bestand.        Landesentwicklung und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am
Die Aufstellung der Außenbereichssatzung erfolgt im vereinfach-       29.03.1993 genehmigte Satzung über die förmliche Festlegung
ten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 wird          des Sanierungsgebietes Dassow „Ortskern“, veröffentlicht und in
darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen            Kraft getreten seit 24.9.1993, wird teilweise aufgehoben.
wird.                                                                 §2
Der Entwurf der Außenbereichssatzung und die dazugehörige             Gebiet der Teilaufhebung
Begründung liegen erneut in der Zeit vom                              Das Gebiet, das hiernach nicht mehr der Sanierung unterliegt
                                                                      umfasst die Sanierungszonen II und III und ist im beigefügten
              08.07.2019 bis einschließlich 22.07.2019                Lageplan durch eine gestrichelte bzw. Strich-Punkt-Umrandung
im Fachbereich IV, Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes            gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß           §3
§ 3 Abs. 2 BauGB während folgender Dienststunden                      Inkrafttreten
                                                                      Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in
Montag          09:00 bis 12:00 Uhr                                   Kraft.
Dienstag        09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
                                                                      Dassow, den 18.06.2019
Mittwoch        09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag      09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr           gez. Anne Brauer             Siegel
                                                                      Zweite stellvertretende Bürgermeisterin
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Entwurf und die nach §
3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können zusätzlich        Hinweise:
für den o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter der Internetseite   Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs.
                                                                      1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrensmängel
des Amtes Schönberger Land https:.//www.schoenberger-land.
                                                                      und Formvorschriften und der in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
de/Bekanntmachungen/Auslegungen eingesehen werden.                    bezeichneten Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich,
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB        wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der
können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich           Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Dassow geltend gemacht
oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Gemeinde weist           worden ist.
darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen         Gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land
bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt        Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein
                                                                      Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kom-
bleiben können.
                                                                      munalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfas-
Selmsdorf, den 18.06.2019                                             sung erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der
                                                                      öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden
gez. Kreft            Siegel                                          kann, wenn in der Bekanntmachung auf die Regelungen des § 5
Bürgermeister                                                         Absatz 5 Kommunalverfassung hingewiesen worden ist. Diese
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juli 2019 - Amt Schönberger Land
4    28. Juni 2019 • Woche 26 		                                                                              Amt Schönberger Land
Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist           die außerordentlichen Auszahlungen
schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der             auf                                                0 EUR
Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt/             der Saldo aus außerordentlichen Ein-
Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-,                und Auszahlungen auf                               0 EUR
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann dage-              c)   die Einzahlungen aus Investitionstä-
gen stets geltend gemacht werden.                                           tigkeit auf                                  49.100 EUR
Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der                 die Auszahlungen aus Investitionstä-
Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße                  tigkeit auf                                  43.400 EUR
4 in 23923 Schönberg während der Dienststunden Montag bis                   der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und                   aus Investitionstätigkeit auf                 5.700 EUR
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden.              d)   der Saldo der Ein- und Auszahlungen
                                                                            aus Finanzierungstätigkeit (Verände-
                                                                            rung der liquiden Mittel und der Kredite
                                                                            zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit)        -87.600 EUR
                                                                    festgesetzt.
                                                                    §2
                                                                    Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                    Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-
                                                                    rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
                                                                    §3
                                                                    Verpflichtungsermächtigungen
                                                                    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-
                                                                    gungen wird festgesetzt auf                         18.0000 EUR

                                                                    §4
                                                                    Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
                                                                    Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der
                                                                    Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf             400.000 EUR
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
                                                                    §5
am 18.06.2019 bekannt gemacht.
                                                                    Hebesätze
                                                                    Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Haushaltssatzung der Gemeinde                                       1. Grundsteuer
                                                                       a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Menzendorf für das Haushaltsjahr 2019                                      Flächen (Grundsteuer A)                          300 v. H.
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-          b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)               350 v. H.
burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung          2. Gewerbesteuer                                        330 v. H.
vom 25.04.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe-           §6
hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus-            Stellen gemäß Stellenplan
haltssatzung erlassen:
                                                                    Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
§1                                                                  0,0 Vollzeitäquivalente.
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                        §7
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird                   Eigenkapital
1. im Ergebnishaushalt                                              Der Stand des Eigenkapitales zum 31. De-
    a) der Gesamtbetrag der ordentlichen                            zember des Haushaltsvorvorjahres beträgt
        Erträge auf                              303.300 EUR        voraussichtlich                               1.189.869 EUR
        der Gesamtbetrag der ordentlichen                           Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
        Aufwendungen auf                         484.300 EUR        zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres
        der Saldo der ordentlichen Erträge                          beträgt                                       1.012.769 EUR
        und Aufwendungen auf                    -181.000 EUR        und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres        835.869 EUR
    b) der Gesamtbetrag der außerordentli-
        chen Erträge auf                               0 EUR        Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.06.2019 erteilt.
        der Gesamtbetrag der außerordentli-                         Menzendorf, 12.06.2019
        chen Aufwendungen auf                          0 EUR
        der Saldo der außerordentlichen Auf-                        gez. Goerke        Siegel
        wendungen und Erträge auf                      0 EUR        Bürgermeisterin
    c) das Jahresergebnis vor Veränderung                           Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
        der Rücklagen                           -181.000 EUR        2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs.
        die Einstellung der Rücklagen auf              0 EUR        3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 12.06.2019
        die Entnahmen aus Rücklagen auf            4.100 EUR        durch den Landkreis Nordwestmecklenburg mit Einschränkun-
        das Jahresergebnis nach Verände-
                                                                    gen in Form einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von
        rung der Rücklagen auf                  -176.900 EUR
                                                                    10.000 € erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur
2. im Finanzhaushalt
                                                                    Einsichtnahme für 14 Tage nach Bekanntgabe während der Öff-
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf         274.100 EUR
                                                                    nungszeiten in der Amtsverwaltung in Dassow, Grevesmühlener
        die ordentlichen Auszahlungen auf        356.100 EUR
        der Saldo der ordentlichen Ein- und                         Straße 17 b, öffentlich aus.
        Auszahlungen auf                         -82.000 EUR        Schönberg, den 12.06.2019
    b) die außerordentlichen Einzahlungen                           gez. Lenschow
        auf                                            0 EUR        Amtsvorsteher
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juli 2019 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                               28. Juni 2019 • Woche 26       5
Öffentliche Bekanntmachung                                             d)   der Saldo der Ein- und Auszahlungen
                                                                            aus Finanzierungstätigkeit (Verän-
                                                                            derung der liquiden Mittel und der
Jahresabschluss der Gemeinde Menzendorf                                     Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
zum 31. Dezember 2017                                                       fähigkeit)                                -549.700 EUR
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Menzendorf hat in ihrer         festgesetzt.
Sitzung am 25.04.2019 den Jahresabschluss der Gemeinde Men-         §2
zendorf zum 31. Dezember 2017 per Beschluss festgestellt. Die       Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und
                                                                    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-
über die Entlastung der Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich   aufnahmen ohne Umschuldungen (Krediter-
bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende        mächtigung) wird festgesetzt auf                     943.800 EUR
Prüfvermerk des Rechnungsprüfungs-ausschusses liegen zur Ein-
sichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben        §3
Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Gre-           Verpflichtungsermächtigungen
vesmühlener Str. 17 b, 23942 Dassow, Zimmer 18 öffentlich aus.      Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch-
                                                                    tigungen wird festgesetzt auf                     1.056.000 EUR
Menzendorf, den 05.06.2019
gez. Goerke                                                         §4
Bürgermeisterin                                                     Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
                                                                    Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
                                                                    der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf            600.000 EUR
Haushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf
                                                                    §5
für das Haushaltsjahr 2019                                          Hebesätze
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-       Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung          1. Grundsteuer
vom 26.03.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe-              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flä-
hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus-                   chen (Grundsteuer A)                             292 v. H.
haltssatzung erlassen:                                                 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)               365 v. H.
                                                                    2. Gewerbesteuer                                        350 v. H.
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                        §6
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird                   Stellen gemäß Stellenplan
1. im Ergebnishaushalt                                              Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
   a) der Gesamtbetrag der ordentlichen                             8,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
       Erträge auf                          6.431.300 EUR
                                                                    §7
       der Gesamtbetrag der ordentlichen
       Aufwendungen auf                     7.096.900 EUR           Eigenkapital
       der Saldo der ordentlichen Erträge                           Der Stand des Eigenkapitales zum 31. De-
       und Aufwendungen auf                  -665.600 EUR           zember des Haushaltsvorvorjahres betrug        14.907.562 EUR
   b) der Gesamtbetrag der außerordentli-                           Der voraussichtliche Stand des Eigenkapita-
       chen Erträge auf                              0 EUR          les zum 31. Dezember des Haushaltsvorjah-
       der Gesamtbetrag der außerordentli-                          res beträgt                                    14.259.362 EUR
       chen Aufwendungen auf                         0 EUR          und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres       13.822.862 EUR
       der Saldo der außerordentlichen Auf-
       wendungen und Erträge auf                     0 EUR          §8
   c) das Jahresergebnis vor Veränderung                            Weitere Vorschriften
       der Rücklagen                         -665.600 EUR           Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
       die Einstellung der Rücklagen auf             0 EUR
       die Entnahmen aus Rücklagen auf        665.600 EUR           Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.06.2019 mit
       das Jahresergebnis nach Verände-                             Anordnung einer Sperrverfügung in Höhe von 120.000 € erteilt.
       rung der Rücklagen auf                        0 EUR          Lüdersdorf, den 17.06.2019
   2. im Finanzhaushalt
   a) die ordentlichen Einzahlungen auf     6.083.200 EUR           gez. Dr. Huzel                           Siegel
       die ordentlichen Auszahlungen auf    6.198.600 EUR           Bürgermeister
       der Saldo der ordentlichen Ein- und
       Auszahlungen auf                       -115.400 EUR          Hinweis:
   b) die außerordentlichen Einzahlungen                            Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
       auf                                           0 EUR          wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47Abs. 3 KV
       die außerordentlichen Auszahlungen                           M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 12.06.2019 durch
       auf                                           0 EUR
                                                                    den Landkreis Nordwestmecklenburg erteilt. Die Haushaltssat-
       der Saldo aus außerordentlichen Ein-
       und Auszahlungen auf                          0 EUR          zung liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung
   c) die Einzahlungen aus Investitionstä-                          an für sieben Werktage zur Einsichtnahme im Amtsgebäude in
       tigkeit auf                          1.877.200 EUR           Dassow, Grevesmühlener Straße b, öffentlich aus.
       die Auszahlungen aus Investitionstä-
                                                                    Schönberg, den 17.06.2019
       tigkeit auf                          2.855.800 EUR
       der Saldo aus Ein- und Auszahlungen                          gez. Lenschow
       aus Investitionstätigkeit auf         -978.600 EUR           Amtsvorsteher
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juli 2019 - Amt Schönberger Land
6    28. Juni 2019 • Woche 26 		                                                                            Amt Schönberger Land
Haushaltssatzung der Gemeinde Grieben                                    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)            330 v. H.
für das Haushaltsjahr 2019                                          2.   Gewerbesteuer                                     300 v. H.

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-       §6
burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung          Stellen gemäß Stellenplan
vom 04.04.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe-           Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus-            0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
haltssatzung erlassen:                                              §7
§1                                                                  Eigenkapital
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                        Der Stand des Eigenkapitales zum 31. De-
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird                   zember des Haushaltsvorvorjahres betrug     648.717,71 EUR
1. im Ergebnishaushalt                                              Der voraussichtliche Stand des Eigenkapita-
    a) der Gesamtbetrag der ordentlichen                            les zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres
        Erträge auf                              187.300 EUR        beträgt                                       588.915 EUR
        der Gesamtbetrag der ordentlichen                           und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres       518.115 EUR
        Aufwendungen auf                         261.400 EUR
                                                                    Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 23.05.2019 er-
        der Saldo der ordentlichen Erträge
                                                                    teilt.
        und Aufwendungen auf                       -74.100 EUR
    b) der Gesamtbetrag der außerordentli-                          Grieben, 27.05.2019
        chen Erträge auf                                 0 EUR
                                                                    gez. Lenschow         Siegel
        der Gesamtbetrag der außerordentli-
                                                                    Bürgermeister
        chen Aufwendungen auf                            0 EUR
        der Saldo der außerordentlichen Auf-                        Hinweis:
        wendungen und Erträge auf                        0 EUR      Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
    c) das Jahresergebnis vor Veränderung                           wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV
        der Rücklagen                              -74.100 EUR      M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 23.05.2019 durch
        die Einstellung der Rücklagen auf            3.300 EUR      den Landkreis Nordwestmecklenburg erteilt. Die Haushaltssat-
        die Entnahmen aus Rücklagen auf              3.300 EUR      zung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 14 Tage nach
        das Jahresergebnis nach Verände-                            Bekanntgabe während der Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung
        rung der Rücklagen auf                    -70.900 EUR       in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b, öffentlich aus.
2. im Finanzhaushalt
                                                                    Grieben, den 27.05.2019
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf         175.100 EUR
        die ordentlichen Auszahlungen auf        218.000 EUR        gez. Lenschow
        der Saldo der ordentlichen Ein- und                         Amtsvorsteher
        Auszahlungen auf                         -42.900 EUR
    b) die außerordentlichen Einzahlungen
        auf                                              0 EUR      Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Siemz
        die außerordentlichen Auszahlungen                          für das Haushaltsjahr 2019
        auf                                              0 EUR
        der Saldo aus außerordentlichen Ein-                        Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-
        und Auszahlungen auf                             0 EUR      burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
    c) die Einzahlungen aus Investitionstä-                         vom 16.04.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe-
        tigkeit auf                                  3.300 EUR      hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus-
        die Auszahlungen aus Investitionstä-                        haltssatzung erlassen:
        tigkeit auf                                  2.200 EUR      §1
        der Saldo aus Ein- und Auszahlungen                         Ergebnis- und Finanzhaushalt
        aus Investitionstätigkeit auf                1.100 EUR      Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
    d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen                          1. im Ergebnishaushalt
        aus Finanzierungstätigkeit (Verände-                            a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
        rung der liquiden Mittel und der Kredite                            Erträge auf                              324.000 EUR
        zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit)     -53.300 EUR                der Gesamtbetrag der ordentlichen
festgesetzt.                                                                Aufwendungen auf                         460.300 EUR
§2                                                                          der Saldo der ordentlichen Erträge
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen               und Aufwendungen auf                    -136.300 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-       b) der Gesamtbetrag der außerordentli-
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                                   chen Erträge auf                               0 EUR
                                                                            der Gesamtbetrag der außerordentli-
§3                                                                          chen Aufwendungen auf                          0 EUR
Verpflichtungsermächtigungen                                                der Saldo der außerordentlichen Auf-
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                     wendungen und Erträge auf                      0 EUR
§4                                                                      c) das Jahresergebnis vor Veränderung
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit                                 der Rücklagen                           -136.300 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der                              die Einstellung der Rücklagen auf          8.300 EUR
Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf              100.000 EUR              die Entnahmen aus Rücklagen auf            8.300 EUR
                                                                            das Jahresergebnis nach Verände-
§5                                                                          rung der Rücklagen auf                  -128.000 EUR
Hebesätze                                                           2. im Finanzhaushalt
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:         a) die ordentlichen Einzahlungen auf         318.000 EUR
1. Grundsteuer                                                              die ordentlichen Auszahlungen auf        357.600 EUR
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                              der Saldo der ordentlichen Ein- und
        Flächen (Grundsteuer A)                       250 v. H.             Auszahlungen auf                         -39.600 EUR
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juli 2019 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                                28. Juni 2019 • Woche 26      7
   b)   die außerordentlichen Einzahlungen                           Haushaltssatzung der Gemeinde Niendorf
        auf                                                0 EUR
                                                                     für das Haushaltsjahr 2019
        die außerordentlichen Auszahlungen
        auf                                                0 EUR     Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-
        der Saldo aus außerordentlichen Ein-                         burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
        und Auszahlungen auf                               0 EUR     vom 07.05.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe-
   c)   die Einzahlungen aus Investitionstä-                         hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus-
        tigkeit auf                                  235.300 EUR     haltssatzung erlassen:
        die Auszahlungen aus Investitionstä-
        tigkeit auf                                   64.500 EUR     §1
        der Saldo aus Ein- und Auszahlungen                          Ergebnis- und Finanzhaushalt
        aus Investitionstätigkeit auf                170.800 EUR     Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
   d)   der Saldo der Ein- und Auszahlungen                          1. im Ergebnishaushalt
        aus Finanzierungstätigkeit (Verände-                            a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
        rung der liquiden Mittel und der Kredite                            Erträge auf                                 334.400 EUR
        zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit)         131.200 EUR            der Gesamtbetrag der ordentlichen
festgesetzt.                                                                Aufwendungen auf                            465.600 EUR
§2                                                                          der Saldo der ordentlichen Erträge
                                                                            und Aufwendungen auf                       -121.200 EUR
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                        b) der Gesamtbetrag der außerordentli-
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-
                                                                            chen Erträge auf                                   0 EUR
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
                                                                            der Gesamtbetrag der außerordentli-
§3                                                                          chen Aufwendungen auf                              0 EUR
Verpflichtungsermächtigungen                                                der Saldo der außerordentlichen Auf-
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                     wendungen und Erträge auf                          0 EUR
                                                                        c) das Jahresergebnis vor Veränderung
§4                                                                          der Rücklagen                              -121.200 EUR
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit                                 die Einstellung der Rücklagen auf                 0 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der                              die Entnahmen aus Rücklagen auf               8.500 EUR
Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf                30.000 EUR            das Jahresergebnis nach Verände-
                                                                            rung der Rücklagen auf                      -112.700 EUR
§5
                                                                     2. im Finanzhaushalt
Hebesätze
                                                                        a) die ordentlichen Einzahlungen auf            330.600 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:             die ordentlichen Auszahlungen auf           371.600 EUR
1. Grundsteuer                                                              der Saldo der ordentlichen Ein- und
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flä-                          Auszahlungen auf                             -41.000 EUR
       chen (Grundsteuer A)                             270 v. H.       b) die außerordentlichen Einzahlungen
   b) für die Grundstücke(Grundsteuer B)                340 v. H.           auf                                                0 EUR
2. Gewerbesteuer                                        320 v. H.           die außerordentlichen Auszahlungen
                                                                            auf                                                0 EUR
§6
                                                                            der Saldo aus außerordentlichen Ein-
Stellen gemäß Stellenplan                                                   und Auszahlungen auf                               0 EUR
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt         c) die Einzahlungen aus Investitionstä-
0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).                                              tigkeit auf                                 208.500 EUR
§7                                                                          die Auszahlungen aus Investitionstä-
Eigenkapital                                                                tigkeit auf                                  45.600 EUR
                                                                            der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. De-
                                                                            aus Investitionstätigkeit auf               162.900 EUR
zember des Haushaltsvorvorjahres betrug        1.268.678,17 EUR
                                                                        d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
Der voraussichtliche Stand des Eigenka-
                                                                            aus Finanzierungstätigkeit (Verände-
pitales zum 31. Dezember des Haushalts-
                                                                            rung der liquiden Mittel und der Kredite
vorjahres beträgt                              1.128.078,60 EUR
                                                                            zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit)        121.900 EUR
und zum 31. Dezember des Haushaltsjah-
res                                           1.000.078,60 EUR       festgesetzt.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 23.05.2019 er-          §2
teilt.                                                               Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                     Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-
Groß Siemz, 27.05.2019
                                                                     rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
gez. Lehmann              Siegel                                     §3
Beauftragter gemäß § 83 KV M-V
                                                                     Verpflichtungsermächtigungen
Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr      Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs.     §4
3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 23.05.2019           Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
durch den Landkreis Nordwestmecklenburg erteilt. Die Haushalts-
                                                                     Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der
satzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 14 Tage nach   Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf               30.000 EUR
Bekanntgabe während der Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung
in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b, öffentlich aus.               §5
Schönberg, den 27.05.2019                                            Hebesätze
gez. Lenschow                                                        Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Amtsvorsteher                                                        1. Grundsteuer
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juli 2019 - Amt Schönberger Land
8    28. Juni 2019 • Woche 26 		                                                                                Amt Schönberger Land
    a)für die land- und forstwirtschaftlichen                       •   entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesent-
      Flächen (Grundsteuer A)                           280 v. H.       lichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
   b) für die Grundstücke(Grundsteuer B)                360 v. H.       geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
2. Gewerbesteuer                                        330 v. H.       unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsge-
                                                                        mäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
§6                                                                      entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Stellen gemäß Stellenplan                                               Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertrags-
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt         lage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31.
0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).                                          Dezember 2018 und
§7                                                                  •   vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutref-
Eigenkapital                                                            fendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesent-
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. De-                                lichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit
zember des Haushaltsvorvorjahres betrug         1.112.659,30 EUR        dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzli-
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapi-                               chen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der
tales zum 31. Dezember des Haushaltsvor-                                zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
jahres beträgt                                  1.024.659,49 EUR    Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prü-
und zum 31. Dezember des Haushaltsjah-                              fung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
res                                                 911.959 EUR     Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
§8                                                                  Grundlage für die Prüfungsbeurteilung
Weitere Vorschriften                                                Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage-
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.             berichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 24.05.2019 erteilt.    vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
                                                                    Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Niendorf, den 04.06.2019                                            Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät-
gez. Lehmann                              Siegel                    zen ist in Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Beauftragter gemäß § 83 KV M-V                                      Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres
                                                                    Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr     dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deut-
2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs.    schen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 24.05.2019          haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstim-
durch den Landkreis Nordwestmecklenburg erteilt. Die Haus-          mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung,
haltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für sieben   dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
Tage nach öffentlicher Bekanntmachung in der Amtsverwaltung         geeignet sind, um die Grundlage für unsere Prüfungsbeurteilung
in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b, öffentlich aus.              zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Schönberg, den 11.06.2019
                                                                    Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für
gez. Lenschow                                                       den Jahresabschluss und den Lagebericht
Amtsvorsteher                                                       Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung
                                                                    des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaf-
Bekanntmachung der Grundstücks-                                     ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentli-
                                                                    chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss
gesellschaft Stadt Schönberg                                        unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer
mit beschränkter Haftung (GGS mbH)                                  Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
                                                                    Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mercurius GmbH, Schweri-
                                                                    vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für
ner Straße 10/11 in 18069 Rostock erteilte aufgrund der Prüfung
                                                                    die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des La-
                                                                    schen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung als notwen-
geberichtes der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mit
                                                                    dig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
beschränkter Haftung folgenden Bestätigungsvermerk:
                                                                    zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir         unbeabsichtigten - falschen Darstellung ist.
dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 (Anlagen 1 bis 3)         Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen
und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 (Anlage 4) der       Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur
Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH, Gadebusch,             Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
unter dem Datum vom 15. April 2019 in Rostock den folgenden         ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wieder-     mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig,
gegeben wird:                                                       anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers               Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
                                                                    der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat-
An die Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg GmbH, Gadebusch      sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Prüfungsurteile                                                     Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Wir haben den Jahresabschluss der Grundstücksgesellschaft           Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild
Stadt Schönberg mbH, Gadebusch, - bestehend aus der Bilanz          von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentli-
zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung           chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezem-        deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
ber 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der       und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer-
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hi-        ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkeh-
naus haben wir den Lagebericht der Grundstücksgesellschaft          rungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachten
Stadt Schönberg GmbH, Gadebusch, für das Geschäftsjahr vom          haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung
01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.                  mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon-        ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
nenen Erkenntnisse                                                  Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juli 2019 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                                28. Juni 2019 • Woche 26      9
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rech-   •   beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den
nungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des              Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
Jahresabschlusses und des Lageberichts.                                 sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Ge-
                                                                        schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jah-
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab-
                                                                        resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
schlusses und des Lageberichts
                                                                        ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Ver-
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan-
                                                                        hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
gen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
                                                                        Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
- beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen
                                                                    •   beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jah-
ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
                                                                        resabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm
der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
                                                                        vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
                                                                    •   führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzli-
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
                                                                        chen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi-
                                                                        im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie ein
                                                                        Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
                                                                        den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Ver-
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
                                                                        tretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber
                                                                        und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-
keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317
                                                                        tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
                                                                        Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer
                                                                        zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es
Abschlussprüfung durchgeführten Prüfung eine wesentliche fal-
                                                                        besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
sche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können
                                                                        Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als
                                                                        abweichen.
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage       Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter
dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt-         anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.            sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwa-
                                                                    iger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Während der Prüfung über wir pflichtgemäßes Ermessen aus und
                                                                    Prüfung feststellen.
bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
•  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -
   beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen    Sonstige Gesetzliche und andere rechtliche Anforde-
   im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen         rungen
   Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch          Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG MV
   sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
                                                                    Aussagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
   geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
                                                                    Wir haben und mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Ge-
   dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen
                                                                    sellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom
   nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Un-
                                                                    01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 befasst. Gemäß §
   richtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken,
                                                                    14 Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf
   Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
                                                                    unsere Tätigkeit einzugehen.
   Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
                                                                    Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeit sind wir zu der Auf-
   beinhalten können.
                                                                    fassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden
•  gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des
                                                                    sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen
   Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und
                                                                    Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.
   den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-
   gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die          Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
   unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch            Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaft-
   nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser    lichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrung
   Systeme der Gesellschaft abzugeben.                              und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet
•  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen       haben.
   Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie            Verantwortung des Abschlussprüfers
   die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-    Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungs-
   stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden           standard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschluss-
   Angaben.                                                         prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreis 11 bis 16,
•  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des        durchgeführt.
   von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungsle-         Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand
   gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig-          der Beantwortung der Fragen des Fragenkreises 11 bis 16 zu
   keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachwei-     würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen
   se, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit         Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Ab-
   Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame           schlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung
   Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung        der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
   der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu
   dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit           Rostock, den 15. April 2019
   besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die             mercurius gmbh
   dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe-                    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
   richt aufmerksam zu machen, falls diese Angaben unange-
                                                                              Hafke
   messen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.
                                                                              Wirtschaftsprüfer
   Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage
   der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten         Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstim-
   Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben-           mung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen
   heiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre     ordnungsmäßiger Berichterstattung der Abschlussprüfung (IDW
   Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.                PS 450).
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juli 2019 - Amt Schönberger Land
10    28. Juni 2019 • Woche 26 		                                                                            Amt Schönberger Land
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungs-               de Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen
vermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer           zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten
vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe          für sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger
des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von         Land, Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow öffentlich aus.
der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der        Schönberg, den 21.05.2019
Übersetzung in anderer Sprache) bedarf es zuvor unserer erneu-
ten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk          gez. Lenschow
zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB      Amtsvorsteher
wird verwiesen.                                                      Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
Rostock, den 15. April 2019                                          mit Ablauf des 21.05.2019 bekannt gemacht.

          mercurius gmbh
          Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                            Öffentliche Bekanntmachung
          Hafke                                                      Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf
          Wirtschaftsprüfer“                                         zum 31. Dezember 2017
Dem Gesellschafter wurde in der Gesellschaftsversammlung am          Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer
14.05.2018 folgender Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur       Sitzung am 16.05.2019 den Jahresabschluss der Gemeinde
Genehmigung vorgelegt.                                               Selmsdorf zum 31. Dezember 2017 per Beschluss festgestellt.
„Der Aufsichtsrat erklärt nach dem Ergebnis seiner abschließen-      Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und
den Prüfung, dass gegen den Jahresabschluss der Gesellschaft         über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich
auf den 31.12.2018 keine Einwendungen zu erheben sind. Die           bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende
Bilanz auf den 31.12.2018, die Gewinn- und Verlustrechnung für       Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur
den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie der Lage-       Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für sie-
bericht für das Geschäftsjahr 2018 werden ausdrücklich gebilligt.    ben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land,
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2018 wird gemäß der Re-            Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow öffentlich aus.
gelung im § 13 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages durch den          Selmsdorf, den 11.06.2019
Aufsichtsrat festgestellt.
                                                                     gez. Kreft
Gewinnvortrag vom 31.12.2017                      1.625.033,01 €     Bürgermeister
Jahresüberschuss vom 01.01.2018 bis zum                              Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
31.12.2018                                          195.681,94 €     mit Ablauf des 12.06.2019 bekannt gemacht.
Gewinnvortrag auf das Folgejahr                   1.820.714,95 €

Der Jahresüberschuss wird als Gewinnvortrag auf das Folgejahr        Haushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf
vorgetragen.                                                         für das Haushaltsjahr 2019
Der Aufsichtsrat beschließt, dass der erzielte Gewinn nicht in den
städtischen Haushalt transferiert wird.                              Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin der Gesellschaft, Frau    burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
Heike Post, wird für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018      vom 28.03.2019 und mit Genehmigung der Landrätin des Landkrei-
Entlastung erteilt.“                                                 ses Nordwestmecklenburg folgende Haushaltssatzung erlassen:

Der Beschlussvorschlag wird durch die Gesellschafterversamm-         §1
lung am 14.05.2019 einstimmig genehmigt. Der Jahresabschluss,        Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                     Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und der Bericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und dem La-         1. im Ergebnishaushalt
gebericht für das Geschäftsjahr 2018 der Grundstücksgesellschaft         a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Stadt Schönberg mbH werden hiermit öffentlich bekannt gemacht                 Erträge auf                            5.846.100 EUR
und liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung                 der Gesamtbetrag der ordentlichen
an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schön-                 Aufwendungen auf                       6.252.300 EUR
berger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13                  der Saldo der ordentlichen Erträge
zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.                                         und Aufwendungen auf                    -406.200 EUR
                                                                         b) der Gesamtbetrag der außerordentli-
Schönberg, den 18.06.2019                                                     chen Erträge auf                               0 EUR
gez. Götze                                                                    der Gesamtbetrag der außerordentli-
Bürgermeister                                                                 chen Aufwendungen auf                          0 EUR
                                                                              der Saldo der außerordentlichen Auf-
                                                                              wendungen und Erträge auf                      0 EUR
                                                                         c) das Jahresergebnis vor Veränderung
                                                                              der Rücklagen                           -406.200 EUR
                                                                              die Einstellung der Rücklagen auf              0 EUR
                                                                              die Entnahmen aus Rücklagen auf                0 EUR
                                                                              das Jahresergebnis nach Verände-
Öffentliche Bekanntmachung                                                    rung der Rücklagen auf                  -406.200 EUR
                                                                     2. im Finanzhaushalt
Jahresabschluss des Amtes Schönberger                                    a) die ordentlichen Einzahlungen auf        5.742.000 EUR
Land zum 31. Dezember 2017                                                    die ordentlichen Auszahlungen auf      6.664.500 EUR
                                                                              der Saldo der ordentlichen Ein- und
Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land hat in seiner                    Auszahlungen auf                        -922.500 EUR
Sitzung am 09.05.2019 den Jahresabschluss des Amtes Schön-               b) die außerordentlichen Einzahlungen auf           0 EUR
berger Land zum 31. Dezember 2017 per Beschluss festgestellt.                 die außerordentlichen Auszahlungen auf         0 EUR
Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und                der Saldo aus außerordentlichen Ein-
über die Entlastung des Amtsvorstehers werden hiermit öffentlich              und Auszahlungen auf                           0 EUR
bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließen-
Amt Schönberger Land		                                                                            28. Juni 2019 • Woche 26     11
    c)  die Einzahlungen aus Investitionstä-                      Haushaltssatzung der Stadt Dassow
        tigkeit auf                          1.440.000 EUR
        die Auszahlungen aus Investitionstä-
                                                                  für das Haushaltsjahr 2019
        tigkeit auf                          1.440.000 EUR        Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-
        der Saldo aus Ein- und Auszahlungen                       burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom
        aus Investitionstätigkeit auf                0 EUR        02.04.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde
     d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen                       des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haushaltssat-
        aus Finanzierungstätigkeit (Verän-                        zung erlassen:
        derung der liquiden Mittel und der
        Kredite zur Sicherung der Zahlungs-                       §1
        fähigkeit)                            -954.400 EUR        Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                  Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
festgesetzt.
                                                                  1. im Ergebnishaushalt
§2
                                                                      a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                           Erträge auf                           5.309.600 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-                                  der Gesamtbetrag der ordentlichen
aufnahmen ohne                                                             Aufwendungen auf                      7.224.900 EUR
Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird                       0            der Saldo der ordentlichen Erträge
festgesetzt auf                                            EUR             und Aufwendungen auf                 -1.915.300 EUR
§3                                                                    b) der Gesamtbetrag der außerordent-
Verpflichtungsermächtigungen                                               lichen Erträge auf                            0 EUR
                                                                           der Gesamtbetrag der außerordent-
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-                500.000
                                                                           lichen Aufwendungen auf                       0 EUR
mächtigungen wird festgesetzt auf                        EUR
                                                                           der Saldo der außerordentlichen
§4                                                                         Aufwendungen und Erträge auf                  0 EUR
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit                           c) das Jahresergebnis vor Verände-
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung           1.400.000             rung der Rücklagen                   -1.915.300 EUR
der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf                EUR              die Einstellung der Rücklagen auf             0 EUR
                                                                           die Entnahmen aus Rücklagen auf               0 EUR
§5                                                                         das Jahresergebnis nach Verände-
Hebesätze                                                                  rung der Rücklagen auf               -1.915.300 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:   2. im Finanzhaushalt
1. Grundsteuer                                                        a) die ordentlichen Einzahlungen auf       4.806.700 EUR
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flä-                        die ordentlichen Auszahlungen auf    6.604.500 EUR
        chen (Grundsteuer A) auf                      400 v. H.            der Saldo der ordentlichen Ein- und
    b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) auf         380 v. H.            Auszahlungen auf                     -1.797.800 EUR
2. Gewerbesteuer auf                                  340 v. H.       b) die außerordentlichen Einzahlun-
                                                                           gen auf                                       0 EUR
§6                                                                         die außerordentlichen Auszahlun-
Stellen gemäß Stellenplan                                                  gen auf                                       0 EUR
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt            der Saldo aus außerordentlichen
7,43 Vollzeitäquivalente (VzÄ).                                            Ein- und Auszahlungen auf                     0 EUR
§7                                                                    c) die Einzahlungen aus Investitionstä-
Eigenkapital                                                               tigkeit auf                           1.339.700 EUR
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. De-                                   die Auszahlungen aus Investitions-
zember des Haushaltsvorvorjahres betrug        17.694.561 EUR              tätigkeit auf                         1.339.700 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapita-                                der Saldo aus Ein- und Auszahlun-
les zum 31. Dezember des Haushaltsvorjah-                                  gen aus Investitionstätigkeit auf             0 EUR
res beträgt                                   15.984.061 EUR          d) der Saldo der Ein- und Auszah-
und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres      15.577.861 EUR               lungen aus Finanzierungstätigkeit
                                                                           (Veränderung der liquiden Mittel
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 06.06.2019 er-                und der Kredite zur Sicherung der
teilt.                                                                     Zahlungsfähigkeit)                   -1.748.200 EUR
Selmsdorf, den 11.06.2019                                         festgesetzt.
gez. Kreft                                                        §2
Bürgermeister                                                     Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushalts-      Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kre-
jahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §     ditaufnahmen ohne
47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am           Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird
06.06.2019 durch den Landkreis Nordwestmecklenburg mit der        festgesetzt auf                                      337.100 EUR
Einschränkung in Form einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
                                                                  §3
in Höhe von 390.831 € erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit
                                                                  Verpflichtungsermächtigungen
ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 14 Tage nach Bekanntgabe
während der Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung in Dassow,       Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
Grevesmühlener Straße 17 b, öffentlich aus.                       mächtigungen
Dassow, den 11.06.2019                                            wird festgesetzt auf                                     0 EUR
gez. Lenschow                                                     §4
Amtsvorsteher                                                     Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen       Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
mit Ablauf des 12.06.2019 bekannt gemacht.                        der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf      1.400.000 EUR
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