Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juli 2019 - Amt Schönberger Land
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 22 28. Juni 2019 Ausgabe 6/19 der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lüdersdorf, Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Postwurfsendung sämtliche Haushalte Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juli 2019.
2 28. Juni 2019 • Woche 26 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Telefon: 038828 330-0 Die nächste Ausgabe Fax: 038828 330-175 Uns Amtsblatt E-Mail: Web: Online-Dienste: info@schoenberger-land.de www.schoenberger-land.de https://www.schoenberger-land.de/online erscheint am Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmelder 26. Juli 2019 Allgemeine Öffnungszeiten: Annahmeschluss Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr für redaktionelle Beiträge Fr. geschlossen und Anzeigen ist Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: (Posteingang im Verlag) Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr 16. Juli 2019. Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr- angelegenheiten: Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Sprechstunde der Schiedspersonen Impressum Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele- fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden Rufnummernverzeichnis: und Städte des Amtes Schönberger Land. Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 Herausgeber, Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Bauanträge 330 - 1401 Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Bauleitplanung 330 - 1408, 1410 E-Mail: info@wittich-sietow.de Bürgerinformation 330 - 1107 www.wittich.de Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Schönberger Land Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 Mike Groß (V. i. S. d. P.) Fischereischeine 330 - 1305 unter Anschrift des Verlages. Feuerwehren 330 - 1310 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages. Gebäudemanagement 330 - 1406 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Gewerbeamt 330 - 1309 Gewässer 330 - 1414 Auflage: 9.800 Exemplare Erscheinung: monatlich, Grünanlagen/Bäume 330 - 1404 jeweils zum letzten Freitag eines Monats Hochbau 330 - 1405 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben Informationstechnik 330 - 1101 die Meinung des Verfassers wieder, der auch Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf- Liegenschaften 330 - 1407 und 1409 fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ordnungsamt 330 - 1310, 1301 und 1307 unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht Personalabteilung 330 - 132 und 142 gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt Rechnungsprüfung 330 - 1601 oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- Schulverwaltung 330 - 1103 den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Spielplätze 330 - 1412 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge- Stadtsanierung 330 - 1410 schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Standesamt 330 - 1110 und 1111 Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb- Steuerabteilung 330 - 1204 und 1209 abweichungen auftreten, genauso wie bei un- Straßenausbaubeiträge 330 - 1300 terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb Straßenbeleuchtung 330 - 1413 können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Straßenunterhaltung 330 - 1412 Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Tiefbau 330 - 1402 Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut- Vergabestelle 330 - 1104 zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung Vollstreckung 330 - 1202 und 1205 liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Wahlen/Organisation 330 - 1101 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102
Amt Schönberger Land 28. Juni 2019 • Woche 26 3 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Selmsdorf Betrifft: Aufstellung der Außenbereichssatzung für die Ortslage „Hof Selmsdorf“ in der Gemeinde Selmsdorf hier: Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffent- lichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen am 18.06.2019 bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 06.12.2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst und den Entwurf der Außenbereichssatzung „Hof Selmsdorf“ zur öf- Satzung der Stadt Dassow zur Teilaufhebung fentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen und des förmlich festgesetzten Sanierungs- die Begründung gebilligt. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom gebietes „Ortskern“ in Dassow 03.01.2019 bis zum 04.02.2019. Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck- Der Entwurf der Außenbereichssatzung wurde nach der öffentli- lenburg - Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. chen Auslegung geändert. 2011, S. 777) und § 162 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Be- Der Plangeltungsbereich befindet sich in der Ortslage „Hof kanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert Selmsdorf“ und umfasst den zentralen Siedlungsbereich der durch Art. 2 HochwasserschutzG II v. 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) Splittersiedlung nördlich und südlich der Straße Dorfplatz (siehe wird nach Beschluss der Stadtvertretung Dassow vom 14.05.2019 Übersichtsplan). folgende Satzung erlassen: Mit der Außenbereichssatzung beabsichtigt die Gemeinde Selms- §1 dorf, die planungsrechtlichen Möglichkeiten für einen Abriss des Teilaufhebung der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ der Stadt Dassow abgängigen Gebäudes auf den Flurstücken 198 und 199 zu Die von der damaligen Stadtverordnetenversammlung der Stadt schaffen und im Plangeltungsbereich dorftypisches Wohnen zu Dassow am 26.03.1992 beschlossene, vom Ministerium für Bau, ermöglichen. Maßstab der zulässigen Nutzungen ist der Bestand. Landesentwicklung und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am Die Aufstellung der Außenbereichssatzung erfolgt im vereinfach- 29.03.1993 genehmigte Satzung über die förmliche Festlegung ten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 wird des Sanierungsgebietes Dassow „Ortskern“, veröffentlicht und in darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen Kraft getreten seit 24.9.1993, wird teilweise aufgehoben. wird. §2 Der Entwurf der Außenbereichssatzung und die dazugehörige Gebiet der Teilaufhebung Begründung liegen erneut in der Zeit vom Das Gebiet, das hiernach nicht mehr der Sanierung unterliegt umfasst die Sanierungszonen II und III und ist im beigefügten 08.07.2019 bis einschließlich 22.07.2019 Lageplan durch eine gestrichelte bzw. Strich-Punkt-Umrandung im Fachbereich IV, Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß §3 § 3 Abs. 2 BauGB während folgender Dienststunden Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Kraft. Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Dassow, den 18.06.2019 Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr gez. Anne Brauer Siegel Zweite stellvertretende Bürgermeisterin zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Entwurf und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können zusätzlich Hinweise: für den o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter der Internetseite Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrensmängel des Amtes Schönberger Land https:.//www.schoenberger-land. und Formvorschriften und der in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB de/Bekanntmachungen/Auslegungen eingesehen werden. bezeichneten Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Dassow geltend gemacht oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Gemeinde weist worden ist. darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen Gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kom- bleiben können. munalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfas- Selmsdorf, den 18.06.2019 sung erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden gez. Kreft Siegel kann, wenn in der Bekanntmachung auf die Regelungen des § 5 Bürgermeister Absatz 5 Kommunalverfassung hingewiesen worden ist. Diese
4 28. Juni 2019 • Woche 26 Amt Schönberger Land Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist die außerordentlichen Auszahlungen schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der auf 0 EUR Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt/ der Saldo aus außerordentlichen Ein- Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, und Auszahlungen auf 0 EUR Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann dage- c) die Einzahlungen aus Investitionstä- gen stets geltend gemacht werden. tigkeit auf 49.100 EUR Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der die Auszahlungen aus Investitionstä- Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße tigkeit auf 43.400 EUR 4 in 23923 Schönberg während der Dienststunden Montag bis der Saldo aus Ein- und Auszahlungen Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und aus Investitionstätigkeit auf 5.700 EUR Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden. d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Verände- rung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) -87.600 EUR festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- gungen wird festgesetzt auf 18.0000 EUR §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 400.000 EUR Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen §5 am 18.06.2019 bekannt gemacht. Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Haushaltssatzung der Gemeinde 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Menzendorf für das Haushaltsjahr 2019 Flächen (Grundsteuer A) 300 v. H. Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung 2. Gewerbesteuer 330 v. H. vom 25.04.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- §6 hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus- Stellen gemäß Stellenplan haltssatzung erlassen: Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt §1 0,0 Vollzeitäquivalente. Ergebnis- und Finanzhaushalt §7 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird Eigenkapital 1. im Ergebnishaushalt Der Stand des Eigenkapitales zum 31. De- a) der Gesamtbetrag der ordentlichen zember des Haushaltsvorvorjahres beträgt Erträge auf 303.300 EUR voraussichtlich 1.189.869 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales Aufwendungen auf 484.300 EUR zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres der Saldo der ordentlichen Erträge beträgt 1.012.769 EUR und Aufwendungen auf -181.000 EUR und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 835.869 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentli- chen Erträge auf 0 EUR Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.06.2019 erteilt. der Gesamtbetrag der außerordentli- Menzendorf, 12.06.2019 chen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Auf- gez. Goerke Siegel wendungen und Erträge auf 0 EUR Bürgermeisterin c) das Jahresergebnis vor Veränderung Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr der Rücklagen -181.000 EUR 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 12.06.2019 die Entnahmen aus Rücklagen auf 4.100 EUR durch den Landkreis Nordwestmecklenburg mit Einschränkun- das Jahresergebnis nach Verände- gen in Form einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von rung der Rücklagen auf -176.900 EUR 10.000 € erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur 2. im Finanzhaushalt Einsichtnahme für 14 Tage nach Bekanntgabe während der Öff- a) die ordentlichen Einzahlungen auf 274.100 EUR nungszeiten in der Amtsverwaltung in Dassow, Grevesmühlener die ordentlichen Auszahlungen auf 356.100 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Straße 17 b, öffentlich aus. Auszahlungen auf -82.000 EUR Schönberg, den 12.06.2019 b) die außerordentlichen Einzahlungen gez. Lenschow auf 0 EUR Amtsvorsteher
Amt Schönberger Land 28. Juni 2019 • Woche 26 5 Öffentliche Bekanntmachung d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Verän- derung der liquiden Mittel und der Jahresabschluss der Gemeinde Menzendorf Kredite zur Sicherung der Zahlungs- zum 31. Dezember 2017 fähigkeit) -549.700 EUR Die Gemeindevertretung der Gemeinde Menzendorf hat in ihrer festgesetzt. Sitzung am 25.04.2019 den Jahresabschluss der Gemeinde Men- §2 zendorf zum 31. Dezember 2017 per Beschluss festgestellt. Die Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit- über die Entlastung der Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich aufnahmen ohne Umschuldungen (Krediter- bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende mächtigung) wird festgesetzt auf 943.800 EUR Prüfvermerk des Rechnungsprüfungs-ausschusses liegen zur Ein- sichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben §3 Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Gre- Verpflichtungsermächtigungen vesmühlener Str. 17 b, 23942 Dassow, Zimmer 18 öffentlich aus. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch- tigungen wird festgesetzt auf 1.056.000 EUR Menzendorf, den 05.06.2019 gez. Goerke §4 Bürgermeisterin Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 600.000 EUR Haushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf §5 für das Haushaltsjahr 2019 Hebesätze Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung 1. Grundsteuer vom 26.03.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flä- hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus- chen (Grundsteuer A) 292 v. H. haltssatzung erlassen: b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt §6 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird Stellen gemäß Stellenplan 1. im Ergebnishaushalt Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen 8,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Erträge auf 6.431.300 EUR §7 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 7.096.900 EUR Eigenkapital der Saldo der ordentlichen Erträge Der Stand des Eigenkapitales zum 31. De- und Aufwendungen auf -665.600 EUR zember des Haushaltsvorvorjahres betrug 14.907.562 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentli- Der voraussichtliche Stand des Eigenkapita- chen Erträge auf 0 EUR les zum 31. Dezember des Haushaltsvorjah- der Gesamtbetrag der außerordentli- res beträgt 14.259.362 EUR chen Aufwendungen auf 0 EUR und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 13.822.862 EUR der Saldo der außerordentlichen Auf- wendungen und Erträge auf 0 EUR §8 c) das Jahresergebnis vor Veränderung Weitere Vorschriften der Rücklagen -665.600 EUR Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 665.600 EUR Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.06.2019 mit das Jahresergebnis nach Verände- Anordnung einer Sperrverfügung in Höhe von 120.000 € erteilt. rung der Rücklagen auf 0 EUR Lüdersdorf, den 17.06.2019 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 6.083.200 EUR gez. Dr. Huzel Siegel die ordentlichen Auszahlungen auf 6.198.600 EUR Bürgermeister der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -115.400 EUR Hinweis: b) die außerordentlichen Einzahlungen Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 auf 0 EUR wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47Abs. 3 KV die außerordentlichen Auszahlungen M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 12.06.2019 durch auf 0 EUR den Landkreis Nordwestmecklenburg erteilt. Die Haushaltssat- der Saldo aus außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR zung liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung c) die Einzahlungen aus Investitionstä- an für sieben Werktage zur Einsichtnahme im Amtsgebäude in tigkeit auf 1.877.200 EUR Dassow, Grevesmühlener Straße b, öffentlich aus. die Auszahlungen aus Investitionstä- Schönberg, den 17.06.2019 tigkeit auf 2.855.800 EUR der Saldo aus Ein- und Auszahlungen gez. Lenschow aus Investitionstätigkeit auf -978.600 EUR Amtsvorsteher
6 28. Juni 2019 • Woche 26 Amt Schönberger Land Haushaltssatzung der Gemeinde Grieben b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v. H. für das Haushaltsjahr 2019 2. Gewerbesteuer 300 v. H. Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- §6 burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Stellen gemäß Stellenplan vom 04.04.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus- 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). haltssatzung erlassen: §7 §1 Eigenkapital Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Stand des Eigenkapitales zum 31. De- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird zember des Haushaltsvorvorjahres betrug 648.717,71 EUR 1. im Ergebnishaushalt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapita- a) der Gesamtbetrag der ordentlichen les zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres Erträge auf 187.300 EUR beträgt 588.915 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 518.115 EUR Aufwendungen auf 261.400 EUR Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 23.05.2019 er- der Saldo der ordentlichen Erträge teilt. und Aufwendungen auf -74.100 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentli- Grieben, 27.05.2019 chen Erträge auf 0 EUR gez. Lenschow Siegel der Gesamtbetrag der außerordentli- Bürgermeister chen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Auf- Hinweis: wendungen und Erträge auf 0 EUR Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 c) das Jahresergebnis vor Veränderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV der Rücklagen -74.100 EUR M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 23.05.2019 durch die Einstellung der Rücklagen auf 3.300 EUR den Landkreis Nordwestmecklenburg erteilt. Die Haushaltssat- die Entnahmen aus Rücklagen auf 3.300 EUR zung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 14 Tage nach das Jahresergebnis nach Verände- Bekanntgabe während der Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung rung der Rücklagen auf -70.900 EUR in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b, öffentlich aus. 2. im Finanzhaushalt Grieben, den 27.05.2019 a) die ordentlichen Einzahlungen auf 175.100 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 218.000 EUR gez. Lenschow der Saldo der ordentlichen Ein- und Amtsvorsteher Auszahlungen auf -42.900 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Siemz die außerordentlichen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 auf 0 EUR der Saldo aus außerordentlichen Ein- Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- und Auszahlungen auf 0 EUR burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung c) die Einzahlungen aus Investitionstä- vom 16.04.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- tigkeit auf 3.300 EUR hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus- die Auszahlungen aus Investitionstä- haltssatzung erlassen: tigkeit auf 2.200 EUR §1 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen Ergebnis- und Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit auf 1.100 EUR Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen 1. im Ergebnishaushalt aus Finanzierungstätigkeit (Verände- a) der Gesamtbetrag der ordentlichen rung der liquiden Mittel und der Kredite Erträge auf 324.000 EUR zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) -53.300 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen festgesetzt. Aufwendungen auf 460.300 EUR §2 der Saldo der ordentlichen Erträge Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen auf -136.300 EUR Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- b) der Gesamtbetrag der außerordentli- rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. chen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentli- §3 chen Aufwendungen auf 0 EUR Verpflichtungsermächtigungen der Saldo der außerordentlichen Auf- Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. wendungen und Erträge auf 0 EUR §4 c) das Jahresergebnis vor Veränderung Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Rücklagen -136.300 EUR Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der die Einstellung der Rücklagen auf 8.300 EUR Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 100.000 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 8.300 EUR das Jahresergebnis nach Verände- §5 rung der Rücklagen auf -128.000 EUR Hebesätze 2. im Finanzhaushalt Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: a) die ordentlichen Einzahlungen auf 318.000 EUR 1. Grundsteuer die ordentlichen Auszahlungen auf 357.600 EUR a) für die land- und forstwirtschaftlichen der Saldo der ordentlichen Ein- und Flächen (Grundsteuer A) 250 v. H. Auszahlungen auf -39.600 EUR
Amt Schönberger Land 28. Juni 2019 • Woche 26 7 b) die außerordentlichen Einzahlungen Haushaltssatzung der Gemeinde Niendorf auf 0 EUR für das Haushaltsjahr 2019 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- der Saldo aus außerordentlichen Ein- burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung und Auszahlungen auf 0 EUR vom 07.05.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- c) die Einzahlungen aus Investitionstä- hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus- tigkeit auf 235.300 EUR haltssatzung erlassen: die Auszahlungen aus Investitionstä- tigkeit auf 64.500 EUR §1 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen Ergebnis- und Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit auf 170.800 EUR Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen 1. im Ergebnishaushalt aus Finanzierungstätigkeit (Verände- a) der Gesamtbetrag der ordentlichen rung der liquiden Mittel und der Kredite Erträge auf 334.400 EUR zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) 131.200 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen festgesetzt. Aufwendungen auf 465.600 EUR §2 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -121.200 EUR Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen b) der Gesamtbetrag der außerordentli- Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- chen Erträge auf 0 EUR rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. der Gesamtbetrag der außerordentli- §3 chen Aufwendungen auf 0 EUR Verpflichtungsermächtigungen der Saldo der außerordentlichen Auf- Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. wendungen und Erträge auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung §4 der Rücklagen -121.200 EUR Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der die Entnahmen aus Rücklagen auf 8.500 EUR Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 30.000 EUR das Jahresergebnis nach Verände- rung der Rücklagen auf -112.700 EUR §5 2. im Finanzhaushalt Hebesätze a) die ordentlichen Einzahlungen auf 330.600 EUR Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: die ordentlichen Auszahlungen auf 371.600 EUR 1. Grundsteuer der Saldo der ordentlichen Ein- und a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flä- Auszahlungen auf -41.000 EUR chen (Grundsteuer A) 270 v. H. b) die außerordentlichen Einzahlungen b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) 340 v. H. auf 0 EUR 2. Gewerbesteuer 320 v. H. die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR §6 der Saldo aus außerordentlichen Ein- Stellen gemäß Stellenplan und Auszahlungen auf 0 EUR Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt c) die Einzahlungen aus Investitionstä- 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). tigkeit auf 208.500 EUR §7 die Auszahlungen aus Investitionstä- Eigenkapital tigkeit auf 45.600 EUR der Saldo aus Ein- und Auszahlungen Der Stand des Eigenkapitales zum 31. De- aus Investitionstätigkeit auf 162.900 EUR zember des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.268.678,17 EUR d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen Der voraussichtliche Stand des Eigenka- aus Finanzierungstätigkeit (Verände- pitales zum 31. Dezember des Haushalts- rung der liquiden Mittel und der Kredite vorjahres beträgt 1.128.078,60 EUR zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) 121.900 EUR und zum 31. Dezember des Haushaltsjah- res 1.000.078,60 EUR festgesetzt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 23.05.2019 er- §2 teilt. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- Groß Siemz, 27.05.2019 rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. gez. Lehmann Siegel §3 Beauftragter gemäß § 83 KV M-V Verpflichtungsermächtigungen Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. §4 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 23.05.2019 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit durch den Landkreis Nordwestmecklenburg erteilt. Die Haushalts- Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der satzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 14 Tage nach Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 30.000 EUR Bekanntgabe während der Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b, öffentlich aus. §5 Schönberg, den 27.05.2019 Hebesätze gez. Lenschow Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Amtsvorsteher 1. Grundsteuer
8 28. Juni 2019 • Woche 26 Amt Schönberger Land a)für die land- und forstwirtschaftlichen • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesent- Flächen (Grundsteuer A) 280 v. H. lichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) 360 v. H. geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt 2. Gewerbesteuer 330 v. H. unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsge- mäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen §6 entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stellen gemäß Stellenplan Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertrags- Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt lage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Dezember 2018 und §7 • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutref- Eigenkapital fendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesent- Der Stand des Eigenkapitales zum 31. De- lichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit zember des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.112.659,30 EUR dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzli- Der voraussichtliche Stand des Eigenkapi- chen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der tales zum 31. Dezember des Haushaltsvor- zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. jahres beträgt 1.024.659,49 EUR Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prü- und zum 31. Dezember des Haushaltsjah- fung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des res 911.959 EUR Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. §8 Grundlage für die Prüfungsbeurteilung Weitere Vorschriften Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage- Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. berichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 24.05.2019 erteilt. vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Niendorf, den 04.06.2019 Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- gez. Lehmann Siegel zen ist in Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Beauftragter gemäß § 83 KV M-V Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deut- 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. schen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 24.05.2019 haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstim- durch den Landkreis Nordwestmecklenburg erteilt. Die Haus- mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, haltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für sieben dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und Tage nach öffentlicher Bekanntmachung in der Amtsverwaltung geeignet sind, um die Grundlage für unsere Prüfungsbeurteilung in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b, öffentlich aus. zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Schönberg, den 11.06.2019 Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für gez. Lenschow den Jahresabschluss und den Lagebericht Amtsvorsteher Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaf- Bekanntmachung der Grundstücks- ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentli- chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss gesellschaft Stadt Schönberg unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer mit beschränkter Haftung (GGS mbH) Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mercurius GmbH, Schweri- vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für ner Straße 10/11 in 18069 Rostock erteilte aufgrund der Prüfung die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut- des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des La- schen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung als notwen- geberichtes der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mit dig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses beschränkter Haftung folgenden Bestätigungsvermerk: zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder „Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir unbeabsichtigten - falschen Darstellung ist. dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 (Anlagen 1 bis 3) Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 (Anlage 4) der Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH, Gadebusch, Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite- unter dem Datum vom 15. April 2019 in Rostock den folgenden ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wieder- mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, gegeben wird: anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat- An die Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg GmbH, Gadebusch sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Prüfungsurteile Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Wir haben den Jahresabschluss der Grundstücksgesellschaft Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild Stadt Schönberg mbH, Gadebusch, - bestehend aus der Bilanz von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentli- zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezem- deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen ber 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hi- ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkeh- naus haben wir den Lagebericht der Grundstücksgesellschaft rungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachten Stadt Schönberg GmbH, Gadebusch, für das Geschäftsjahr vom haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon- ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die nenen Erkenntnisse Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Amt Schönberger Land 28. Juni 2019 • Woche 26 9 Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rech- • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den nungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben Jahresabschlusses und des Lageberichts. sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jah- Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab- resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze schlusses und des Lageberichts ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Ver- Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und gen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jah- ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von resabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzli- gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen chen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi- im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie ein Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Ver- Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. tretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien- keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es Abschlussprüfung durchgeführten Prüfung eine wesentliche fal- besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige sche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als abweichen. wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt- anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwa- iger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Während der Prüfung über wir pflichtgemäßes Ermessen aus und Prüfung feststellen. bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen Sonstige Gesetzliche und andere rechtliche Anforde- im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen rungen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG MV sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und Aussagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu Wir haben und mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Ge- dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen sellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Un- 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 befasst. Gemäß § richtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, 14 Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende unsere Tätigkeit einzugehen. Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeit sind wir zu der Auf- beinhalten können. fassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben. den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun- gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaft- nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser lichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrung Systeme der Gesellschaft abzugeben. und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen haben. Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie Verantwortung des Abschlussprüfers die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungs- stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden standard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschluss- Angaben. prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreis 11 bis 16, • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des durchgeführt. von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungsle- Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig- der Beantwortung der Fragen des Fragenkreises 11 bis 16 zu keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachwei- würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen se, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Ab- Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame schlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen. der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit Rostock, den 15. April 2019 besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die mercurius gmbh dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft richt aufmerksam zu machen, falls diese Angaben unange- Hafke messen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wirtschaftsprüfer Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstim- Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben- mung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen heiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre ordnungsmäßiger Berichterstattung der Abschlussprüfung (IDW Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. PS 450).
10 28. Juni 2019 • Woche 26 Amt Schönberger Land Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungs- de Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe für sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von Land, Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow öffentlich aus. der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Schönberg, den 21.05.2019 Übersetzung in anderer Sprache) bedarf es zuvor unserer erneu- ten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk gez. Lenschow zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB Amtsvorsteher wird verwiesen. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Rostock, den 15. April 2019 mit Ablauf des 21.05.2019 bekannt gemacht. mercurius gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Öffentliche Bekanntmachung Hafke Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf Wirtschaftsprüfer“ zum 31. Dezember 2017 Dem Gesellschafter wurde in der Gesellschaftsversammlung am Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer 14.05.2018 folgender Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur Sitzung am 16.05.2019 den Jahresabschluss der Gemeinde Genehmigung vorgelegt. Selmsdorf zum 31. Dezember 2017 per Beschluss festgestellt. „Der Aufsichtsrat erklärt nach dem Ergebnis seiner abschließen- Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und den Prüfung, dass gegen den Jahresabschluss der Gesellschaft über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich auf den 31.12.2018 keine Einwendungen zu erheben sind. Die bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende Bilanz auf den 31.12.2018, die Gewinn- und Verlustrechnung für Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie der Lage- Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für sie- bericht für das Geschäftsjahr 2018 werden ausdrücklich gebilligt. ben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Der Jahresabschluss auf den 31.12.2018 wird gemäß der Re- Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow öffentlich aus. gelung im § 13 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages durch den Selmsdorf, den 11.06.2019 Aufsichtsrat festgestellt. gez. Kreft Gewinnvortrag vom 31.12.2017 1.625.033,01 € Bürgermeister Jahresüberschuss vom 01.01.2018 bis zum Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen 31.12.2018 195.681,94 € mit Ablauf des 12.06.2019 bekannt gemacht. Gewinnvortrag auf das Folgejahr 1.820.714,95 € Der Jahresüberschuss wird als Gewinnvortrag auf das Folgejahr Haushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf vorgetragen. für das Haushaltsjahr 2019 Der Aufsichtsrat beschließt, dass der erzielte Gewinn nicht in den städtischen Haushalt transferiert wird. Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin der Gesellschaft, Frau burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Heike Post, wird für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 vom 28.03.2019 und mit Genehmigung der Landrätin des Landkrei- Entlastung erteilt.“ ses Nordwestmecklenburg folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Beschlussvorschlag wird durch die Gesellschafterversamm- §1 lung am 14.05.2019 einstimmig genehmigt. Der Jahresabschluss, Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und dem La- 1. im Ergebnishaushalt gebericht für das Geschäftsjahr 2018 der Grundstücksgesellschaft a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Stadt Schönberg mbH werden hiermit öffentlich bekannt gemacht Erträge auf 5.846.100 EUR und liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung der Gesamtbetrag der ordentlichen an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schön- Aufwendungen auf 6.252.300 EUR berger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 der Saldo der ordentlichen Erträge zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. und Aufwendungen auf -406.200 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentli- Schönberg, den 18.06.2019 chen Erträge auf 0 EUR gez. Götze der Gesamtbetrag der außerordentli- Bürgermeister chen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Auf- wendungen und Erträge auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen -406.200 EUR die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Verände- Öffentliche Bekanntmachung rung der Rücklagen auf -406.200 EUR 2. im Finanzhaushalt Jahresabschluss des Amtes Schönberger a) die ordentlichen Einzahlungen auf 5.742.000 EUR Land zum 31. Dezember 2017 die ordentlichen Auszahlungen auf 6.664.500 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land hat in seiner Auszahlungen auf -922.500 EUR Sitzung am 09.05.2019 den Jahresabschluss des Amtes Schön- b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR berger Land zum 31. Dezember 2017 per Beschluss festgestellt. die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Saldo aus außerordentlichen Ein- über die Entlastung des Amtsvorstehers werden hiermit öffentlich und Auszahlungen auf 0 EUR bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließen-
Amt Schönberger Land 28. Juni 2019 • Woche 26 11 c) die Einzahlungen aus Investitionstä- Haushaltssatzung der Stadt Dassow tigkeit auf 1.440.000 EUR die Auszahlungen aus Investitionstä- für das Haushaltsjahr 2019 tigkeit auf 1.440.000 EUR Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- der Saldo aus Ein- und Auszahlungen burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR 02.04.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haushaltssat- aus Finanzierungstätigkeit (Verän- zung erlassen: derung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- §1 fähigkeit) -954.400 EUR Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird festgesetzt. 1. im Ergebnishaushalt §2 a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Erträge auf 5.309.600 EUR Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit- der Gesamtbetrag der ordentlichen aufnahmen ohne Aufwendungen auf 7.224.900 EUR Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird 0 der Saldo der ordentlichen Erträge festgesetzt auf EUR und Aufwendungen auf -1.915.300 EUR §3 b) der Gesamtbetrag der außerordent- Verpflichtungsermächtigungen lichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordent- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser- 500.000 lichen Aufwendungen auf 0 EUR mächtigungen wird festgesetzt auf EUR der Saldo der außerordentlichen §4 Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit c) das Jahresergebnis vor Verände- Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung 1.400.000 rung der Rücklagen -1.915.300 EUR der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf EUR die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR §5 das Jahresergebnis nach Verände- Hebesätze rung der Rücklagen auf -1.915.300 EUR Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 2. im Finanzhaushalt 1. Grundsteuer a) die ordentlichen Einzahlungen auf 4.806.700 EUR a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flä- die ordentlichen Auszahlungen auf 6.604.500 EUR chen (Grundsteuer A) auf 400 v. H. der Saldo der ordentlichen Ein- und b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) auf 380 v. H. Auszahlungen auf -1.797.800 EUR 2. Gewerbesteuer auf 340 v. H. b) die außerordentlichen Einzahlun- gen auf 0 EUR §6 die außerordentlichen Auszahlun- Stellen gemäß Stellenplan gen auf 0 EUR Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt der Saldo aus außerordentlichen 7,43 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR §7 c) die Einzahlungen aus Investitionstä- Eigenkapital tigkeit auf 1.339.700 EUR Der Stand des Eigenkapitales zum 31. De- die Auszahlungen aus Investitions- zember des Haushaltsvorvorjahres betrug 17.694.561 EUR tätigkeit auf 1.339.700 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapita- der Saldo aus Ein- und Auszahlun- les zum 31. Dezember des Haushaltsvorjah- gen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR res beträgt 15.984.061 EUR d) der Saldo der Ein- und Auszah- und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 15.577.861 EUR lungen aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung der liquiden Mittel Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 06.06.2019 er- und der Kredite zur Sicherung der teilt. Zahlungsfähigkeit) -1.748.200 EUR Selmsdorf, den 11.06.2019 festgesetzt. gez. Kreft §2 Bürgermeister Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushalts- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kre- jahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § ditaufnahmen ohne 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird 06.06.2019 durch den Landkreis Nordwestmecklenburg mit der festgesetzt auf 337.100 EUR Einschränkung in Form einer haushaltswirtschaftlichen Sperre §3 in Höhe von 390.831 € erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit Verpflichtungsermächtigungen ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 14 Tage nach Bekanntgabe während der Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung in Dassow, Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser- Grevesmühlener Straße 17 b, öffentlich aus. mächtigungen Dassow, den 11.06.2019 wird festgesetzt auf 0 EUR gez. Lenschow §4 Amtsvorsteher Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung mit Ablauf des 12.06.2019 bekannt gemacht. der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 1.400.000 EUR
Sie können auch lesen