Konstituierende Sitzung des Stadtrates in der Prischoßhalle Alzenau am 14. Mai 2020 - Nr. 11 29.05.2020
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55. Jahrgang Nr. 11 - 29.05.2020 Konstituierende Sitzung des Stadtrates in der Prischoßhalle Alzenau am 14. Mai 2020 Seite 11
Seite 2 Nr. 11|29.05.2020 termineaktuell NACHRUF Terminkalender des Stadtrates Die Stadt Alzenau trauert Juni 2020 Herrn Heinz Nimbler der im Alter von 82 Jahren gestorben ist. Mittwoch 17. Juni 2020 Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung Heinz Nimbler hat sich in vorbildlicher Weise für die Belange Beginn: 19 Uhr der Bürgerschaft, insbesondere seines Heimatortes Hörstein, Sitzungssaal des Rathauses eingesetzt. Im Jahr 1966 wurde er für die CSU in den Markt- Donnerstag, 25. Juni 2020 Sitzung des Stadtrates gemeinderat der damals noch selbstständigen Gemeinde Beginn: 19 Uhr Hörstein gewählt. Diesem Gremium gehörte er bis zum Prischoßhalle Alzenau Abschluss der Gebietsreform im Jahr 1975 an. In dieser Zeit nachhaltiger Weichenstellungen hat er maßgeblich zu der umwelt&entsorgung positiven Entwicklung unserer Stadt beigetragen. Der Verstorbene hat sein wertvolles berufliches Fachwissen Restmüll als Bankkaufmann in seinem kommunalpolitischen Ehren- amt, das er mit Leidenschaft und Geradlinigkeit ausübte, Alzenau, Albstadt, Michelbach, Fr., 12.6.20 Do., 25.6.20 stets gewinnbringend und mit Blick auf das Allgemeinwohl Kälberau, Wasserlos eingesetzt. Zu seiner tiefen Verwurzelung mit der Heimat Hörstein Fr., 29.5.20 Sa., 13.6.20 gehörte aber auch sein vielfältiges gesellschaftliches En- Biomüll gagement. Bodenständigkeit und Geradlinigkeit kenn- Alzenau und alle Stadtteile Fr., 5.6.20 Fr., 12.6.20 zeichneten sein Wesen, Hilfsbereitschaft und Fürsorge für andere prägten sein Wirken. Papiertonne Alzenau Do., 18.6.20 Do., 16.7.20 Von der Stadt Alzenau wurde Heinz Nimbler für seine Ver- dienste mit der Ehrennadel und der Stadtplakette in Bron- Albstadt, Kälberau, Mi., 17.6.20 Mi., 15.7.20 ze ausgezeichnet. Michelbach, Wasserlos Mit ihm verliert unsere Stadt einen hoch angesehenen und Hörstein Fr., 19.6.20 Fr., 17.7.20 engagierten Bürger, der seine Persönlichkeit zeitlebens Papiersammlung durch Vereine beispielhaft in den Dienst der Allgemeinheit gestellt hat. Alzenau Sa., 13.6.20 Sa., 8.8.20 Die Mitbürger haben ihm stets großes Vertrauen entgegen gebracht und ihn als verlässlichen Ansprechpartner ge- Hörstein Sa., 4.7.20 Sa., 10.10.20 schätzt. Michelbach Fr., 5.6.20 Sa., 6.6.20 Wir fühlen uns mit seiner Gattin und seiner Familie in der Gelber-Sack-Sammlung Trauer um einen allseits geachteten Menschen tief verbun- Alzenau, Kälberau Fr., 19.6.20 Do., 16.7.20 den. Er wird in lieber Erinnerung weiterleben. Albstadt Mi., 17.6.20 Di., 14.7.20 Alzenau, im Mai 2020 Hörstein Fr., 12.6.20 Do., 9.7.20 Für Stadtrat und Stadtverwaltung Michelbach Do., 25.6.20 Mi., 22.7.20 Helmut Schuhmacher Wasserlos Do., 18.6.20 Mi., 15.7.20 Zweiter Bürgermeister Grünabfall Alle Bereiche Mi., 28.10.20 Problemabfall Alzenau (Recyclinghof) Sa., 11.7.20 9 bis 13 Uhr Hörstein (Räuschberghalle) Mi., 9.9.20 16 bis 18 Uhr Die nächste Ausgabe Michelbach (Kahltalhalle) Do., 23.7.20 16 bis 18 Uhr von Alzenau Aktuell Wasserlos (Festplatz) Mi., 4.11.20 14.30 bis 16.30 Uhr erscheint Wir bitten Sie, die Behältnisse an den jeweiligen Abfuhrtagen um 6 Uhr bereitzustellen. am Freitag, 12. Juni 2020 IMPRESSUM: Annahmeschluss für Anzeigen und Vereins- Herausgeber: Stadt Alzenau, Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau meldungen ist Montag, 8. Juni 2020, Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Diana Börner, Mathias Simon (Stadtverwaltung). Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle können wir keine Haftung für bis 12:00 Uhr bei der Druckerei Götz Druckfehler übernehmen. Für Vereinsnachrichten und Inserate sowie Druck und Verlag: Gunkelsrainstraße 5, Alzenau, Tel. 06023/1316 Druckerei Götz GmbH, Gunkelsrainstraße 5, 63755 Alzenau, Tel. 06023/1316, Fax: 31190, E-Mail: druckerei.goetz@arcor.de, www. druckerei-goetz.de Mail: druckerei.goetz@t-online.de Erscheinungsweise: 14-tägig Bezugspreis: www.druckerei-goetz.de bei Abo: jährlich 17,30 Euro (26 Ausgaben) bei Einzelverkauf: 0,70 € pro Ausgabe
Nr. 11|29.05.2020 Seite 3 Die Stadt Alzenau (rund 19.000 Einwohner – Untere Bau- Die Stadt Alzenau sucht zur Verstärkung ihres Teams zum aufsichtsbehörde) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit einen Vollzeit einen Mitarbeiter (m/w/d) Sachbearbeiter (m/w/d) zum überwiegenden Einsatz im Bereich der Biotop- und Land- schaftspflege. für die Abteilung Planen und Bauen Das Arbeitsverhältnis wird zunächst auf zwei Jahre befristet mit (Städtebau/Denkmalschutz/Wasserrecht) der Option einer späteren dauerhaften Übernahme. Aufgabenbereich Aufgabenschwerpunkte: • Pflegemaßnahmen im Grünflächenbereich, einschl. Fäll- • Vorbereitung und Durchführung von Bauleitplanverfahren und arbeiten und Schnittmaßnahmen besonderen städtebaulichen Verfahren • Pflegemaßnahmen an Gewässern der III. Ordnung und Reini- • Sachbearbeitung im Bereich der Unteren Wasserrechts- und gung von Grabenbereichen Denkmalschutzbehörde • Entsorgung von Abfall aus der Landschaft • Sitzungs- und Protokolldienst im Ausschuss für Stadtentwicklung • Führen von Maschinen, auch selbstfahrende Arbeitsgeräte Das erwarten wir von Ihnen • Mitarbeit bei allen im Aufgabenbereich der Stadtwerke an- fallenden Arbeiten • Beamter (m/w/d) der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen bzw. Verwaltungsfachwirt (Fachprü- • Mitarbeit im Winterdienst fung II) (m/w/d) oder zeitnaher Erwerb des entsprechenden • Mitarbeit im Recyclinghof Abschlusses Wir erwarten • Aufgeschlossenheit, Flexibilität, Belastbarkeit sowie Teambe- reitschaft • eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise als Forst- wirt (m/w/d) oder in einem verwandten Beruf z.B. im Garten- und Das können wir Ihnen bieten Landschaftsbau, alternativ mehrjährige einschlägige Berufser- fahrung • unbefristete, verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit • selbstständige und teamorientierte Arbeitsweise • eine betriebliche Altersvorsorge und eine Jahressonderzahlung • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung mit gelegent- • sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten lichem Feiertags- und Wochenenddienst sowie Rufbereitschaft • flexible Arbeitszeiten • Besitz der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klassen B, BE und C1, von Vorteil wären auch die Klassen C und C1E Die Stelle ist mit Besoldungsgruppe A 10 BayBesG bzw. Entgelt- gruppe 9 b TVöD ausgewiesen. • Wünschenswert sind ASB 1 (Motorsägenschein), ASB 2 (Arbeiten mit Hubarbeitsbühne), Zertifikate SKT-A bzw. SKT-B Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir bieten Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unter- • einen sicheren Arbeitsplatz lagen senden Sie bitte bis zum 15. Juni 2020 möglichst per • Mitarbeit in einem motivierten und leistungsstarken Team E-Mail an: bewerbung@alzenau.de oder an: • Leistungsgerechte Vergütung mit allen Sozialleistungen des Stadt Alzenau öffentlichen Dienstes Personalverwaltung Hanauer Straße 1 Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unter- 63755 Alzenau lagen senden Sie bitte bis zum 17. Juni 2020 per E-Mail an: bewerbung@alzenau.de (bitte nur als pdf-Datei) oder an: Bitte verwenden Sie nur Kopien, weil eine Rücksendung der Stadt Alzenau Unterlagen nicht erfolgen kann. Personalverwaltung Weitere Informationen erhalten Sie bei Hanauer Straße 1 Michael Heimrich, Tel.: 06023 502-151 oder E-Mail: 63755 Alzenau heimrich.michael@alzenau.de. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bernd Handlbichler, Bereichsleiter, Tel.: 06023 502-912 oder E-Mail: handlbichler.bernd@alzenau.de und Personalleiter Bernd Waldschmitt, Tel. 06023 502-125 oder E-Mail: waldschmitt. Laden zu vermieten bernd@alzenau.de. Da wir keine Bewerbungsunterlagen zurücksenden können, lassen Sie uns bitte nur Kopien Ihrer Unterlagen zukommen. Alzenau Stadt-Mitte, beste Lage. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen auch elektronisch erfassen und bis zu sechs Tel.: 0160 94912091 Monate nach der Besetzung der Stelle aufbewahren.
Seite 4 Nr. 11|29.05.2020 amtlicherteil Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen – neben dem Umwelt- bericht - vor: amtlichebekanntmachungen Art der umweltbezo- Urheber (außer Schutzgut (gemäß genen Information Umweltbericht) Umweltbericht) 1. Änderung des Bebauungs- und Grünord- und Themenblock nungsplanes "Industriegebiet Alzenau-Nord, Erweiterung nördlich der Siemensstraße - Teil Stellungnahmen Landratsamt Menschen, Tiere östlich der Industriestraße", Gemarkung Alzenau der Behörden und Aschaffenburg, und Pflanzen: sonstigen Träger öf- Untere Natur- ---- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung fentlicher Belange schutzbehörde der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Bauge- (keine Einwände, Boden, Wasser, setzbuch (BauGB) Luft, Klima und sofern geltende Landschaft: Der Stadtrat der Stadt Alzenau hatte in seiner Sitzung vom Festsetzungen der 28. März 2019 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungs- Grünordnung un- --- plan „Industriegebiet Alzenau-Nord, Erweiterung nördlich der verändert bleiben) Kulturgüter und Siemensstraße – Teil östlich der Industriestraße“ im gesamten Geltungsbereich zu ändern. Dieser wird die Bezeichnung 1. Än- sonstige Sachgüter: derung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Industriege- --- biet Alzenau-Nord, Erweiterung nördlich der Siemensstraße – Teil östlich der Industriestraße“ tragen. Wechselwirkungen: Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, folgende im festgesetz- --- ten Industriegebiet allgemein zulässigen Nutzungen im gesamten Geltungsbereich als unzulässig festzusetzen: Stellungnahmen Keine Stellungnah- • nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe bis 800 m² Verkaufs- und Eingaben aus men fläche der Öffentlichkeit • Logistik Fachgutachten: Keine Fachgut- • Lagergebäude und Lagerplätze achten Zudem soll folgende ausnahmsweise zulässige Nutzung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO im Bebauungsplan ausgeschlossen wer- Der Planentwurf sowie die Begründung mit Umweltbericht und den: Anlagen werden während des Auslegungszeitraumes auch im • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter Internet unter der Adresse www.alzenau.de/laufendebauleit- planverfahren bereit gestellt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist nachfolgend zeich- nerisch dargestellt: Ansprechpartner für die Bauleitplanung ist Frau Rüth, Zimmer 1.16, Tel.: 06023 502-154 bzw. Herr Heimrich, Zimmer 1.19, Tel.: 06023 502-151. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss- fassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Parallel zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wurde das Planungs- lange am Verfahren beteiligt (§ 4a Abs. 2 BauGB). büro Planer FM GbR, Aschaffenburg, beauftragt. Ort, Zeitraum, Inhalt sowie Rechtsfolgen der öffentlichen Ausle- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wie auch der Behör- gung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. den an der Planung erfolgte in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis 3. Februar 2020. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen Datenschutz behandelte der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alzenau in seiner Sitzung am 10. März 2020 und billigte den entsprechend Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der überarbeiteten Planentwurf. Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB Dieser gebilligte Planentwurf wird mit Begründung, integriertem und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absen- Umweltbericht und Anlagen sowie den wesentlichen, bereits derangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie in der Zeit vom 8. Juni 2020 bis zum 10. Juli 2020 bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflich- während der allgemeinen Öffnungszeiten, Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, ten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr Alzenau, 19. Mai 2020 sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Stadt Alzenau im Rathaus der Stadt Alzenau, Hanauer Str. 1, 63755 Alzenau, an der Anschlagtafel für öffentliche Auslegung, gez. 1. Stock, gegenüber Besprechungszimmer Bauaufsicht (Zimmer Nr. 1.14) Helmut Schuhmacher öffentlich ausgelegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Zweiter Bürgermeister
Nr. 11|29.05.2020 Seite 5 Bekanntmachung über die Einsicht in die In den Fällen der Nr. 6.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei Wählerverzeichnisse und die Erteilung von nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungs- Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am raum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten 5. Juli 2020 aufgesucht werden kann. 8. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage 1. D ie Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke werden an den einer schriftlichen gesonderten Vollmacht nachweisen, dass Werktagen während der allgemeinen Dienststunden in der er dazu berechtigt ist. Kann eine wahlberechtigte Person Zeit vom 15. Juni 2020 (20. Tag vor dem Wahltag) bis zum infolge einer Behinderung weder den Wahlschein selbst 19. Juni 2020 (16. Tag vor dem Wahltag) beantragen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, von Montag bis Mittwoch in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, darf sie sich der Unterstützung einer Person ihres Vertrauens am Donnerstag in der Zeit von 8 bis 17.30 Uhr, bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaub- am Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, haft zu machen, dass die Antragstellung dem Willen der im Rathaus Alzenau, Hanauer Straße 1, Zimmer 0.15 (barrie- wahlberechtigten Person entspricht. refrei) 9. Die Wahlberechtigten erhalten mit dem Wahlschein für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahl- - einen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl, berechtigte kann die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der - einen Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel, zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behör- die Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver- de, an die der Wahlbrief zu übersenden ist (Stadt Alzenau), zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er - ein Merkblatt für die Briefwahl. Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Un- richtigkeit oder eine Unvollständigkeit des Wählerverzeich- 10. Der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen nisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht werden den Wahlberechtigten zugesandt. Sie können auch nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die an die Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden. im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Meldege- Anderen Personen als den Wahlberechtigten dürfen der setz eingetragen ist. Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum 2. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerver- Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach- zeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. gewiesen wird. Von der Vollmacht darf nur Gebrauch ge- Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollstän- macht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht dig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Ge- Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder meinde vor der Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu zur Niederschrift bei der Gemeinde oder der Verwaltungs- versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung gemeinschaft eingelegt werden. der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf 3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetra- Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberech- gen sind, erhalten spätestens am 14. Juni 2020 (21. Tag vor tigte Person in Folge einer Behinderung weder die Unterla- dem Wahltag) eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vor- gen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht er- druck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer teilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaub- wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wäh- haft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der lerverzeichnis ein-legen, wenn er nicht Gefahr laufen will, wahlberechtigten Person handelt. dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann. 11. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine 4. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. dem Wahltag, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 5. Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben 12. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen 5.1 durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Ge- einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert meinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Stadt Alzenau), ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr 5.2 durch Briefwahl. vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe 6. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst ge- 6.1 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis einge- troffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. tragen sind, Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbst bestimmte Willensbeildung 6.2 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis nicht ein- getragen sind, wenn oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson 6.2.1 sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse für die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Frist für verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung einer Wahl der die Beschwerde wegen der Richtigkeit und der Vollständig- anderen Person erlangt hat. keit des Wählerverzeichnisses versäumt haben, oder 13. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahl- 6.2.2 ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nr. 6.2.1 genannten brief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so recht- Antrags- oder Beschwerdefristen entstanden ist, oder zeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene 6.2.3 ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden Stelle einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am ist und sie nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben wurden. werden. 7. Der Wahlschein kann bis zum 3. Juli 2020, 15 Uhr, (2. Tag vor Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, dem Wahltag) ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. bei der Stadt Alzenau, Hanauer Straße 1, Zimmer Nr. 1.08 (Sitzungssaal - barrierefrei) Alzenau, 26. Mai 2020 schriftlich oder mündlich, nicht aber fernmündlich, beantragt Stadt Alzenau werden. Die Schriftform gilt durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer gez. Form gewahrt. Der mit der Wahlbenachrichtigung übersandte Mathias Simon Vordruck kann verwendet werden. Gemeindewahlleiter
Seite 6 Nr. 11|29.05.2020 Bekanntmachung der eingereichten Wahlvor- schläge für die Wahl des Ersten Bürgermeisters redaktionellerteil in der Stadt Alzenau am 5. Juli 2020 Für die Wahl des ersten Bürgermeisters wurden folgende Wahl- stadtrataktuell vorschläge bis zum Donnerstag, 14. Mai 2020, (52. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr eingereicht: Protokoll zur Sitzung des Ausschusses für Stadt- Ord- Name des Wahlvor- Bewerberin oder Bewerber entwicklung am 8. April 2020 nungs- schlagsträgers (Familienname, Vorname, • Bericht des Bürgermeisters zahl (Kennwort) Beruf oder Stand, evtl. aka- demische Grade, kommu- Neuwahl des ersten Bürgermeisters der Stadt Alzenau nale Ehrenämter, sonstige Das Landratsamt Aschaffenburg hat den Termin für die Neuwahl Ämter, Gemeindeteil) des ersten Bürgermeisters der Stadt Alzenau auf Sonntag, den 01 Christlich-Soziale Union Noll, Stephan 5. Juli 2020, festgesetzt. (CSU) Volkswirt, Stadtratsmitglied, Da zu Beginn der Wahlzeit des Stadtrates der Stadt Alzenau kein Kreisrat erster Bürgermeister im Amt ist, hat das Landratsamt Aschaffen- Michelbach burg als Rechtsaufsichtsbehörde den erneut in den Stadtrat gewählten und bisherigen zweiten Bürgermeister, Herrn Helmut 02 Bündnis 90/DIE Grünen - Hadler, Gordon Schuhmacher, zum Beauftragten der Stadt Alzenau bis zur Wahl Sozialdemokratische M.A., Magistratsdirektor eines neuen zweiten Bürgermeisters durch den Stadtrat bestellt. Partei Deutschlands Alzenau Weiterhin wurde vom Landratsamt Aschaffenburg als zuständige (Grüne / SPD) Kreisverwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die 07 Unabhängige Bürger Müller, Andreas notwendigen Aufstellungsversammlungen der Wahlvorschlags- Alzenau (UBA) Meister für Veranstaltungs- träger (Bürgermeisterkandidaten) unter Einhaltung von Infekti- technik onsschutzgesetzmaßnahmen erteilt. Hörstein Städtischer Krisenstab "Corona" - Bericht Erster Bürgermeister Dr. Alexander Legler dankte allen, die sich Alzenau, 15. Mai 2020 vorbildlich an die aktuellen Regelungen der Ausgangsbeschrän- Stadt Alzenau kungen halten. Ausdrücklich dankte er denjenigen, die tagtäglich in erster Reihe auf so vielfältige Weise, vor allem im medizinischen gez. und pflegerischen Bereich aber auch in unzähligen anderen Mathias Simon Bereichen und Aufgabenfeldern für uns alle im Einsatz sind. Gemeindewahlleiter Gleichzeitig bat der Vorsitzende die Gastronomie und den Ein- zelhandel mit seinen Angeboten vor Ort tatkräftig zu unterstützen und die angebotenen Serviceleistungen wie Liefer- und Abhol- angebote oder Online-Bestellungen zu nutzen. Krisenstab „Corona“ rathausinfo Mit Blick auf die Pandemie wurde bei der Stadt Alzenau der Kri- senstab „Corona“ eingerichtet. Dem Krisenstab „Corona“ gehören derzeit an Öffnungszeiten Recyclinghof Alzenau Erster, Zweiter und Dritter Bürgermeister ab 2. Juni 2020 • Stabstelle Katastrophenschutz Ab Dienstag, 2. Juni 2020, öffnet der Recyclinghof Alzenau wieder • Vertreter Hauptamt zu den regulären Zeiten: • Vertreter Personalverwaltung Dienstag von 14 bis 17 Uhr • Vertreter Ordnungsamt Freitag von 14 bis 17 Uhr • Vertreter Kinderbetreuung • Vertreter Finanzverwaltung Samstag von 9 bis 13 Uhr • Vertreter Stadtwerke Die wegen der Corona Pandemie eingeführte Verlängerung der • Bei Bedarf: Öffnungszeiten wird damit aufgehoben. o Vertreter Personalrat Um die Sicherheitsabstände zwischen den Personen zu gewähr- o Vertreter Feuerwehr, Rotes Kreuz + THW leisten, dürfen sich nur fünf Besucher gleichzeitig im Recyclinghof o Abteilungsleiter aufhalten. Wir bitten daher darum, nur haushaltsübliche Mengen, Der Krisenstab „Corona“ tagt derzeit arbeitstäglich um 10 Uhr mit möglichst vorsortiert, abzugeben. Die damit verkürzte Zeit bei der einer Neubewertung der aktuellen Situation, Berichten aus den Abgabe verringert auch die Wartezeit für den Einlass. Fachbereichen und Entscheidungen über notwendige Maßnahmen. Das Landratsamt Aschaffenburg weist darauf hin, dass die Recyc- Aktuelle allgemeine Situation aufgrund staatlicher Verfügungen linghöfe nach wie vor ausschließlich für die Entsorgung haushalts- (nicht abschließend): üblicher Mengen ausgelegt sind. Abfälle aus Umbau- oder bis 19. April 2020: Renovierungsmaßnahmen können nicht angenommen werden • Weitgehende Ausgangsbeschränkungen und müssen über private Firmen entsorgt werden. • Betriebsuntersagungen Diese Regelung gilt analog auch für Abfälle aus dem gewerb- o nicht systemrelevante Einrichtungen und Ladengeschäfte lichen Bereich. o Gastronomie Die Ausgabe von „Gelben Säcken“, Windelsäcken und Hunde- o Beherbergungsbetriebe kotbeuteln sowie die Abgabe von Windelsäcken erfolgt weiter- • Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen • Schulschließungen/Betretungsverbot Hochschulen hin am Kassenhäuschen „Meerhofsee: • Schließung Kinderbetreuungseinrichtungen (Ausnahme Notbe- Montag von 9 bis 11 Uhr treuung) Samstag von 9 bis 11 Uhr • Besuchsverbote für stationäre Einrichtungen Mittwoch von 14 bis 16 Uhr • Beschäftigungsverbote
Nr. 11|29.05.2020 Seite 7 bis 30. Juni 2020: o Info Öffentlichkeit: • Ausweitung der arbeitszeitlichen Regelungen o Homepage: Ohne zeitliche Begrenzung: - Aktuelle Entwicklungen - Ansprechpartner bei anderen Behörden • Häusliche Quarantäne für Infizierte und deren Kontaktpersonen - Infos über Hilfen für Betriebe sowie Meldung ans Gesundheitsamt o Einrichtung eines Bürgertelefons Im Einzelnen wurde bisher folgendes festgelegt bzw. umgesetzt: o Aufbau Corona-Testzentrum in Räuschberghalle Hörstein o Kinderbetreuung: o Leitung Aufbau: Katastrophenschutz Landratsamt (KBI) o Notdienst in allen Einrichtungen o Leitung Zentrum: Kreisbrandmeister Georg Thoma o Unterstützung durch Stadtwerke, Feuerwehren und BRK (DANK) o Infos an Bevölkerung über Homepage o Institutionen: o Sport-/Spielplätze/Parks: Gesundheitsamt Aschaffenburg und Kassenärztliche Vereini- gung o Entsprechend staatlicher Allgemeinverfügung geschlossen anfangs zeitlich getrennte Testung seit 6. April 2020 jetzt parallel o Städtische Einrichtungen: Montag bis Freitag ab 9 Uhr bis längstens 15 Uhr, auch Ostern o Rathaus und alle Nebenstellen nur nach Terminierung sind für den Besucherverkehr vorübergehend geschlossen, Beprobung in Labor in Bad Kissingen Notbetrieb vorhanden o Koordination von Hilfsaktionen Persönliche Termine nur nach vorheriger Anmeldung und mit Eintrag in eine Besucherliste (zum Nachvollzug einer möglichen o Nähen von Mund-Nase-Masken Material von Wirtschaftsministerium Infizierungskette) Verein Gutherzig e.V. o Einrichtung von Home-Office für systemrelevante Bereiche Vermittlung von Näher/Nähclubs o Kontaktdatei „Krise“ o Konkrete Hilfe bei Bedarf o Maßnahmen zur Sicherung der verantwortlichen Ver- und - JumpIn mit Young Helpers Entsorgungseinrichtungen wie Hilfsdienste Kläranlage, Ge- - Seniorenlotsin - Ehrenamtlichenbörse rätewarte) - Aktion Main-Echo hilft o Einführung von Schichtdiensten o Einführung von Schutzregeln (z.B. Abstände, Desinfektion von AUSBLICK: Arbeitsmitteln/Fahrzeugen) Begleitung weiterer staatlicher Maßnahmen Vorbereitung Corona-Exit o Erhöhung von Reinigungsintervallen und –intensität o Ausstattung aller Einrichtungen mit Handdesinfektionsmitteln Notbetreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen o Sonderregelungen zu Wertstoffhof und Grünabfallplätzen Ab dem 16. März 2020 wurde eine Notbetreuung in den Kinder- o Vermietungen bis einschl. 19. April 2020 wurden storniert, betreuungseinrichtungen für Kinder, deren Erziehungsberechtig- weitere Termine stehen unter Vorbehalt te in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit an einer Betreuung o Sämtliche Vorbereitungen für geplante Veranstaltungen ihrer Kinder gehindert sind, eingerichtet. Zu Beginn der Notbe- werden eingestellt. treuung befanden sich zwischen einem und drei Kindern in einer o Verzicht auf offizielle Gratulationen Einrichtung. Ab der 3. Woche kam es zu einer Steigung der Not- o Absage aller Praktikumsplätze bis Ende Mai betreuung. Am stärksten frequentiert ist der Kindergarten „Am o Trauungen ohne Gäste Hauckwald „ in Alzenau mit bis zu sechs Kindern täglich. • Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Indus- o Städtische Mitarbeiter: triegebiet Alzenau Süd - Aufhebung, Änderung und Ergänzung o Freistellungsregelung für Risikopersonen 2019", Gemarkung Hörstein; o Erlass von ausführlichen Regeln zum Verhalten während der Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 3 Arbeitszeit Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB mit Beschluss zur erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB o Großzügige Ausweitung von Rahmenarbeitsregeln: Ände- rungen von Arbeitszeiten bzw. Abbau von Überstunden Der Stadtrat der Stadt Alzenau hat in seiner Sitzung am 14. De- möglich, zember 2017 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungs- plan „Industriegebiet Alzenau Süd – Änderung und Ergänzung o Konzentration auf Erledigung von Aufgaben, die wenig per- 1999“ der Gemarkung Hörstein erneut zu ändern. Der Aufstel- sönlichen Kontakt bedingen lungsbeschluss wurde im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 26 vom o Einrichtung Info-Datei und regelmäßige Newsletter (z.B. Qua- 28. Dezember 2018 ortsüblich bekannt gemacht. rantäneregeln) Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, die Planung der Stadt Alzenau im Bereich des Industriegebietes Alzenau Süd an die o Unterstützung Hilfsdienste durch den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unter- Beschaffung von Sonderbedarf franken vom 5. August 2016 für den Neubau der Ortsumgehung Karlstein (Staatsstraße 3308) geschaffenen rechtlichen Verhältnisse o Beschaffung: anzupassen. Dabei ist auch vorgesehen ein durch die neue Staatsstraße von den Industriegebietsflächen abgetrenntes Are- o Vorratshaltung Schutzkleidung al im südwestlichen Geltungsbereich künftig als Fläche für die o Neubeschaffung Schutzkleidung Landwirtschaft darzustellen. Gleichzeitig soll insbesondere im o Bauliche Maßnahmen z.B. Plexiglasschutzscheibe Bereich der Flurstücke 4623/12 und 4623/14 eine optimierte Aus- o Priorisierung nutzung der seit langen Jahren brachliegenden Grundstücke ermöglicht werden. Zudem sollen die planungsrechtlichen Vo- - Medizinischer Bereich raussetzungen für die Realisierung eines Bauvorhabens auf den - Face-to-face-Kontakt Flurstücken 4623/63, 4623/12 und einen Teilbereich des Flurstückes - Schutz vor Oberflächen 4623/37 geschaffen werden.
Seite 8 Nr. 11|29.05.2020 Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alzenau hat in reitet sowie das notwendige Bauleitplanverfahren durch die seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 den Beschluss zur frühzeitigen frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Öffentlichkeit begonnen. frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Möglichkeit zur Daher ist nunmehr konkrete Planung für diese neue Kindertages- Äußerung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im stätteneinrichtung mit Inklusionsgruppe und ggf. einigen Woh- Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 26 vom 28. Dezember 2018 ortsüb- nungen zu entwerfen sowie im Anschluss dran die Förderfähigkeit lich bekannt gemacht. mit der Regierung von Unterfranken abzustimmen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alzenau hat in Hierfür notwendig ist daher aufgrund der derzeitigen Schwellen- seiner Sitzung am 2. April 2019 die Stellungnahmen aus der früh- werte für die Architektenleistungen gemäß der aktuell gültigen zeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB VgV 2016 die Durchführung eines europaweiten Ausschreibungs- behandelt. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde ge- verfahrens für die Erbringung der Architekten- und Ingenieurlei- fasst. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde im stungen durchzuführen. Hierzu ist ein entsprechendes Büro mit Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 11 vom 31. Mai 2019 ortsüblich der Durchführung dieses Verfahrens zu beauftragen sowie eine bekannt gemacht. Projektgruppe zu bilden. Einstimmiger Beschluss: Beschluss: Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Die Verwaltung wird beauftragt, das für den Neubau der sieben- BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern gruppigen Kindertagesstätte Sonnenland in Wasserlos notwen- öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten diges VgV- Verfahren durchzuführen und entsprechendes Fach- Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünord- büro mit dieser Betreuung zu beauftragen. nungsplanes „Alzenau Industriegebiet Süd – Aufhebung, Ände- Zur weitergehenden Abwicklung benennen die Fraktionen die rung und Ergänzung 2019“ der Gemarkung Hörstein werden wie Mitglieder der Projektgruppe in einer der nächsten Sitzungen des vorgeschlagen behandelt. Stadtrates. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan sowie die Begründung sind entsprechend der gefassten Beschlüsse zu überarbeiten. Die • Sachstand Kinderbetreuungseinrichtungen Bezeichnung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes wird Information und Vorstellung von Lösungsmöglichkeiten aufgrund des Verzichts der Umwidmung der durch die planfest- Die Neuanmeldungen für das kommende Kindergartenjahr gestellte Staatsstraße abgeschnittenen Teilfläche von Flurstück 2020/21 ab dem 1. September 2020 konnten im Zeitraum vom Nr. 4623/4 der Gemarkung Hörstein in „Industriegebiet Alzenau 3. bis 29. Februar (für die Vorrangprüfung) erstmalig über ein Süd – Änderung und Ergänzung 2020“ abgeändert. Online-Anmeldesystem vorgenommen werden. Hierfür mussten sich die Eltern über das „Bayernportal“ ein Bürgerkonto einrichten Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungs- und Grünord- und mit den Zugangsdaten ihren Bedarf über die „Kitaplatz-Be- nungsplan „Industriegebiet Alzenau Süd – Änderung und Ergän- darfsanmeldung“ anmelden. Eine Anmeldung für das laufende zung 2020“ der Gemarkung Hörstein erneut nach § 4a Abs. 3 und das kommende Kindergartenjahr ist aber ganzjährig möglich BauGB auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. (nachrangig, eingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht). Es wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Hierauf ist in Bei der Anmeldung müssen die Eltern mindestens 3, maximal 5 Prioritäten angeben. Alle Träger und Einrichtungen der Kinderta- der Bekanntmachung hinzuweisen. Die Auslegungsdauer wird geseinrichtungen der Stadt Alzenau nutzen für die Anmeldungen auf zwei Wochen verkürzt. dieses System und befinden sich derzeit in der Auswertung und Planung für das kommende Kindergartenjahr. Unterjährige An- • Bestätigung des neugewählten Kommandanten bzw. Kom- meldungen werden ebenfalls bearbeitet. mandantenstellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Hörstein Wenn die Einrichtung an Prio 1 das Kind nicht aufnehmen kann, Die Freiwillige Feuerwehr Hörstein hat in ihrer Dienstversammlung wird es weiter zu Prio 2 „geschoben“, usw. Sollte keine der ange- am 6. März 2020 Herrn Michael Bott, Im Schild 19, 63755 Alzenau gebenen Einrichtungen das Kind aufnehmen können, kann die zum Kommandanten und Herrn Markus Emge, Am Neuen Berg Kommune als Planungsverantwortliche das Kind einer anderen 22, 63755 Alzenau zum stellvertretenden Kommandanten gewählt. Einrichtung, die noch Kapazität hat, zuweisen bzw. hat die Auf- Für die rechtswirksame Übertragung dieser leitenden Funktion gabe, sofern keine Plätze mehr zur Verfügung stehen, weitere benötigen die Feuerwehrkommandanten gemäß Art. 8 Abs. 3 Betreuungsplätze zu schaffen. und 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz die förmliche Bestätigung Derzeit befinden sich noch alle Einrichtungen in der Planungs- durch den Stadtrat. phase. Der Zeitraum der Zuteilung dauert bis zum 5. April 2020. Die vorgeschriebene Anhörung des Kreisbrandrates ist erfolgt. In Am 30. April 2020 erhalten alle Eltern Ihre Zusagen. seiner Stellungnahme bestätigt Kreisbrandmeister Karl-Heinz Probleme für die Planung: gestiegene Geburtenzahlen, Korridor- Ostheimer, dass die Neugewählten grundsätzlich die Vorausset- kinder (Kinder, die zwischen dem 1. Juni und dem 30. September zung zur Ausführung Ihrer Ämter (Art. 8 Abs. 3 Bayerisches Feuer- eines Jahres geboren sind) und eine große Zahl an Zuzügen. wehrgesetz und § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Fachkräftemangel – ist ausreichend Personal für die Kinder ver- Bayerischen Feuerwehrgesetzes) erfüllen. fügbar (Anstellungsschlüssel). Von seiner Seite aus bestehen keine Bedenken hinsichtlich einer Aufgrund der in den beiden letzten Jahren wieder steigenden erneuten Bestätigung. Geburtenzahl, den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr (seit dem 1. August 2013) und Einstimmiger Beschluss: ganz wesentlich durch die große Anzahl an Zuzügen sind auch Die Stadt Alzenau bestätigt Herrn Michael Bott, Im Schild 19, 63755 die vorübergehend zur Verfügung stehenden Plätze nicht mehr Alzenau, gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz erneut ausreichend. Kritisch wird es vor allem im Bereich des Regelkin- als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hörstein. dergartens (Alter 3 Jahre bis zur Einschulung). Die Stadt Alzenau bestätigt Herrn Markus Emge, Am Neuen Berg Nach jetzigem Stand (18. März 2020) sieht die Betreuungssituati- 22, 63755 Alzenau, gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehr- on in den einzelnen Bereichen wie folgt aus: gesetz erneut als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilli- Bereich Hort: gen Feuerwehr Hörstein. Städtischer Kinderhort (BE 125 Plätze): alle Kinder können aufge- nommen werden (keine freien Plätze). Weitere Anmeldungen • Neubau Kindertagesstätte Sonnenland in Wasserlos: Durchfüh- müssten abgelehnt werden. rung eines VgV – Verfahrens AWO-Hort Michelbach: (BE: 100 Plätze, befristet bis 31. August 2021): Neubau der Sechsgruppigen Kindertagesstätte Sonnenland alle Kinder können aufgenommen werden. Bis zur Fertigstellung Wasserlos des Anbaus müssen Räume in der Schule genutzt werden. Derzeit Die Notwendigkeit eines Neubaus für eine neue Kindertagesstät- laufen die Abstimmungen mit der Schulleitung und dem Träger. te am jetzigen Standort Marienheim, Wasserlos ist zwingend AWO-Hort Hörstein: (BE 100 Plätze): Aufgrund der derzeitigen notwendig und könnte 2021 nach Erwerb und Abbruch des jet- Betreuungssituation in zwei Gebäuden ist die AWO nur bereit max. zigen Marienheims realisiert werden. Durch den Stadtrat wurde 75 Kinder aufzunehmen. Der Nutzung des alten Schulgebäudes dies bereits durch die Bereitstellung von Haushaltsmittel vorbe- für den gesamten Hort wurde zugestimmt. Die Horträumlichkeiten
Nr. 11|29.05.2020 Seite 9 werden voraussichtlich für den Schulbetrieb benötigt! Am und Kindergarten) könnten nicht auf die anderen Betreuungs- 22. April 2020 findet mit dem Träger, der AWO und der Hortleitung einrichtungen der Stadt Alzenau aufgeteilt werden. ein Vor-Ort-Termin statt. Die derzeitige beengte räumliche Situation ist sowohl für die Spätestens in 3 bis 5 Jahren wird es einen Rechtsanspruch auf Kinder als auch das Kindergartenpersonal nicht mehr tragbar einen Betreuungsplatz für Schulkinder geben. Hier muss frühzeitig entsprechend ausgebaut werden. (fehlender Bewegungsraum, kein Schlafraum). Bereich Kindertagesstätten Ü-3/U-3 Kinder: Die Auswirkungen sind auch bei der Personalsuche spürbar, da BewerberInnen meist nach der Besichtigung der beengten Waldkindergarten (BE: 20 Plätze ab 2,6 Jahren): 4 Kinder aus Al- zenau und 1 Kind aus Kahl können nicht aufgenommen werden. Räumlichkeiten und den damit verbundenen Einschränkungen der pädagogischen Arbeit von einer Anstellung absehen. IKT Kunterbunt (BE: 20+10 Plätze): Aufgrund der Eröffnung einer weitern Einrichtung der Lebenshilfe in Mömbris ab 15. April 2020 Derzeit läuft der Verteilungsprozess, in den alle Kindertagesein- können voraussichtlich alle Kinder mit besonderem Förderbedarf richtungen der Stadt Alzenau eingebunden sind. Derzeit sind 16 aufgenommen werden. Da auch Kinder aus Alzenau in Mömbris Kinder aus Alzenau noch nicht zugeteilt und weitere 9 Kinder aus aufgenommen werden, muss bis nach den Osterferien mit finalen anderen Gemeinden, die einen Bedarf angemeldet haben. Aussagen gewartet werden, da Mömbriser Kinder Vorrang haben. Stand heute gibt es im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen Die Lebenshilfe hat für ihre Einrichtung in Alzenau bei der Kinder- gartenaufsicht eine Altersöffnung nach unten von bisher 2,6 acht vakante Stellen (durch Schwangerschaft, Kündigungen und Jahre auf 2 Jahre beantragt um den Bedarf an U-3 Plätzen zu durch den Ausbau der Einrichtungen benötigte Stellen), die bei decken. Die Entscheidung steht noch aus. der vollen Auslastung der Kindertageseinrichtungen unbedingt Kita „An der Kahlaue“, Kälberau (BE: 50 Kiga(+6)+ 12 Krippe): besetzt werden müssen. Frühestens im September 2021 (Kindergartenjahr 2021/22) können Bisher kommen aber trotz Ausschreibungen keine Bewerbungen. wieder Kinder (U-3 und Ü-3) aufgenommen werden. 3 Kinder Der Fachkräftemangel ist auch hier in Alzenau angekommen und müssen in anderen Einrichtungen aufgenommen werden. daher muss sich der zukünftige Stadtrat zum einen über die Zahlung Kita „Kinderkiste“, Albstadt(BE: 75 Kiga + 24 Krippe): alle Kinder von „Arbeitsmarktzulagen“ für pädagogisches Personal und zum können aufgenommen werden. Im Bereich Krippe gibt es im anderen die „Einrichtung“ einer Stelle „Fachberatung“, die sich um Laufe des nächsten Kindergartenjahres Jahres 6 freie Plätze, im die Beratung der Einrichtungsleitungen, die Qualität in den Einrich- Ü-3- Bereich sind noch 3 Plätze frei. tungen und die Personalhygiene kümmert, Gedanken machen. Kita „Sonnenland“, Wasserlos (BE: 75 Kiga + 12 Krippe): Frühestens Als Konsequenz werden die Eltern Ihre Zusagen für einen Betreu- im September 2021 (Kindergartenjahr 2021/22) können wieder ungsplatz mit dem Zusatz „unter der Voraussetzung, dass ausrei- Kinder (U-3 und Ü-3) aufgenommen werden. 2 Kinder aus Was- chendes pädagogisches Personal gefunden wird“, erhalten. serlos müssen in anderen Einrichtungen aufgenommen werden. Lösungsvorschläge: Eine Vergrößerung der Einrichtung auf 6 Gruppen ist dringend Hort Hörstein: Nutzung des ehemaligen Schulgebäudes für den notwendig! Hort „Wilde Kerle“ und damit der Möglichkeit die in der Betriebs- Kita „Zauberwald“ (BE: 90 Kiga+ 30 Krippe): alle Kinder können erlaubnis (hier müsste die Kindergartenaufsicht zustimmen) fest- aufgenommen werden. 2 Notplätze in der Krippe stünden im gelegten Platzanzahl von 100 Kindern auszuschöpfen. Sommer 2021 noch zu Verfügung. Investitionen für den Sanitärbereich, Renovierungsarbeiten sowie Kita „Iglauer Abenteuerland“ (BE: 84 Kiga + 36 Krippe befristet bis Mobiliar und Ausstattung in Höhe von rund 50.000 € sind zu erwar- 31. August 2020): Im Bereich Krippe können alle Kinder aufge- nommen werden, im Bereich Kindergarten müssen 2 Kinder ab- ten. gelehnt werden. Sollte die Ausnahmegenehmigung nicht verlän- Kita „Buntes Gemüse“: gert werden, müssten neun Ü-3 Kinder auf andere Einrichtungen Provisorisches Aufstellen von Pavillons für 2 Krippengruppen und verteilt werden. eine altersgemischte Gruppe. Die Bauabteilung hat mögliche Hier muss dringend überlegt werden, wo ein geeigneter Standort Standorte geprüft und Angebote für die Module eingeholt. für einen Neubau realisiert werden kann und ob die Nutzung des Als mögliche Standorte käme das alte Pfarrhaus in Michelbach bestehenden Gebäudes als reine Krippeneinrichtung beibehal- (Fl. Nr. 1232, Trageser Weg / Zum Sandfeld) sowie als Übergangs- ten wird. Hier könnte beispielsweise dann Platzkapazitäten für lösung, eine Fläche hinter dem Weingut Höfler (Fl. Nr. 1236 und Kinder, deren Eltern in Alzenau arbeiten, geschaffen werden. Hier 1236/1, Obere Schieferäcker) in Frage. gab es in der Vergangenheit schon häufig Nachfragen. Einstimmiger Beschluss: Kita „Am Hauckwald“ (BE: 85 Kiga + 24 Krippe, befristet bis 31.August 2022): Alle Kinder können aufgenommen werden. In Mit den Lösungsvorschlägen der Verwaltung besteht Einverständ- der Krippe sind im April 2021 zwei Plätze frei. Im Bereich Kiga sind nis. Das ehemalige Schulgebäude Hörstein wird für die Hortbe- alle Plätze belegt. treuung genutzt. Dem Standort für eine Kindertagesstätte auf dem Grundstück des ehemaligen Pfarrhauses Michelbach wird zuge- Kita „Kinderarche Hörstein“ (BE: 75 Kiga + 42 Krippe): alle Plätze sind belegt, für den Bereich Kiga muss sogar eine Überbelegung stimmt. Eine Interimslösung mit Aufstellen von Pavillons auf dem beantragt werden. Gelände hinter dem Weingut Höfler wird ebenfalls zugestimmt. „Kita Buntes Gemüse (BE: 100 Kiga + 22 Krippe, befristet bis • Bestellung einer Wahlleitung für die Wahl des Ersten Bürgermeisters 31. August 2021) Nach Mitteilung des Landratsamtes Aschaffenburg findet am Die Kita, deren Träger die katholische Kirchenstiftung ist, war ur- Sonntag 5. Juli 2020 die Wahl des Ersten Bürgermeisters der Stadt sprünglich für vier Kindergartengruppen (Ü-3) mit je 25 Kindern Alzenau statt. Hierfür ist ein Wahlleiter und ein stellvertretender ausgelegt. In den vergangenen Jahren, verbunden mit gebur- Wahlleiter zu benennen. Nach Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der tenschwachen Jahrgängen und dem aufkommenden Bedarf Stadtrat den Ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermei- an Krippenplätzen (U-3) wurde eine Kindergartengruppe in eine Krippengruppe umgewandelt, was zur Folge hatte, dass insgesamt ster, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem weniger Ü-3 Plätze zur Verfügung standen. Zusätzlich erhielt die Kreis der Bediensteten der Stadt Alzenau oder aus dem Kreis der Einrichtung einen Anbau für eine weitere Krippengruppe. in der Stadt Alzenau Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Stadtratswahlen. Die Kindergartenaufsicht hat in ihrer letzten Begehung im Sommer 2019 klar signalisiert, dass sie die aktuelle, befristete Betriebser- Zum Wahlleiter oder dessen Stellvertretung kann nicht berufen laubnis bei dem damit verbundenen beschränkten Angeboten werden wer bei der Wahl zum Ersten Bürgermeister mit seinem für die Kinder und den aktuellen Erfordernissen an eine Kinderta- Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden gesstätte, nicht mehr verlängern werden. Dies hätte zu Folge, ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat dass 25 Kinder aus dem Bestand die Einrichtung ab dem 1. Sep- oder bei diesen Wahlbeauftragter für den Wahlvorschlag oder tember 2021 nicht mehr besuchen könnten. Diese Kinder (Krippe dessen Stellvertretung ist.
Seite 10 Nr. 11|29.05.2020 Die im Gesetz genannte Reihenfolge der als Wahlleiter in Betracht Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das diesjährige Pro- kommenden Personen ist bei der Bestellung nicht als verbindliche gramm mit den Eigenproduktionen „Sister Soul“, „Allzunah“, Vorgabe anzusehen. „Kalif Storch“ auf das Jahr 2021 zu verschieben. Die Aufgaben der Wahlleitung sind unter anderem Einstimmiger Beschluss: - die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge, Es besteht Einvernehmen, das geplante Programm der diesjäh- - die Beschlussfassung über die Gültigkeit der eingereichten rigen Burgfestspiele auf das Jahr 2021 zu verschieben. Für das Wahlvorschläge gemeinsam mit dem Wahlausschuss, dem sie Jahr 2021 sind entsprechende neue Arbeitsverträge mit den vorsitzt sowie Darstellern abzuschließen. - die Mitwirkung bei der Feststellung des Endergebnisses Hinweis: • Antrag der Caritas-Sozialstation auf Auszahlung des städtischen Zuschusses für das Jahr 2019 Für den Wahlausschuss hat die Wahlleitung vier Wahlberechtigte Aufgrund der Einnahmeverluste durch die Corona-Krise bittet die als Beisitzerinnen und Beisitzer zu berufen. Bei dieser Auswahl Caritas-Sozialstation mit Schreiben vom 30. März 2020 um eine sollen die Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge be- vorzeitige Auszahlung des städtischen Zuschusses für das Jahr rücksichtigt werden, in der sie bei der letzten Wahl die Anzahl der 2019. Stimmen für sich gewinnen konnten. Hierbei dürfen die Parteien Einstimmiger Beschluss: und Wählergruppen aber nicht durch mehrere Beisitzerinnen bzw. Beisitzer vertreten sein. Aus diesem Grund werden die Fraktionen Der städtische Zuschuss für die Caritas-Sozialstation für das Jahr der CSU, der Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Freien 2019 in Höhe von 10.000 € wird zeitnah ausbezahlt. Wähler/PWG gebeten, entsprechende Personen für die Berufung • Citybuslinie: Erlösrückgang seit der Corona-Pandemie in den Wahlausschuss zu melden. Mit Schreiben vom 7. April 2020 teilte die KVG mit, dass seit der Es wurde vorgeschlagen, den Geschäftsleitenden Beamten der Corona-Pandemie der Rückgang an Erlösen im Bartarif auf der Stadt Alzenau, Mathias Simon zum Gemeindewahlleiter und den Citybus Linie ca. 140.000 € monatlich beträgt. Zum 16. März 2020 Leiter des Ordnungsamtes, Felix Krämer, zum stellvertretenden wurde der Fahrbetrieb der KVG bereits auf Ferienbetrieb umge- Gemeindewahlleiter zu bestellen. stellt und sollte zunächst bis 19. April 2020 in dieser Form weiter- Einstimmiger Beschluss: laufen. Die Stadt Alzenau bestellt den Geschäftsleitenden Beamten, Um nun Kosten einzusparen, sollen kurzfristig weitere Leistungs- Mathias Simon, zum Gemeindewahlleiter und den Leiter des reduzierungen umgesetzt werden. Ordnungsamtes, Felix Krämer, zum stellvertretenden Gemeinde- Seitens der KVG wird daher vorgeschlagen, dass ab Sonntag, wahlleiter. 12. April 2020 der Verkehr an Sonn- und Feiertagen sowie am Spätabend (Linie 31 ab 21:52 Uhr) bis auf weiteres eingestellt wird. • Burgfestspiele Alzenau Einstimmiger Beschluss: Aufgrund der Corona-Pandemie können die Burgfestspiele Alze- Dem Vorschlag der KVG, weitere Leistungsreduzierungen auf der nau in diesem Jahr nicht stattfinden. Citybus-Linie vorzunehmen, wird zugestimmt. • Vergaben Projekt Gewerk Auftragnehmer Auftragssumme Jahresleistung Straßenunterhalt Engelhaupt, Mittelsinn 314.269,28 € Burg Alzenau Illumination Süss Elektro, Aschaffenburg 64.433,04 € Frühjahrspflanzung Baumschule Lappen, Nettetal 34.978,14 € Städtische Grünanlagen Ersatzbeschaffung eines Mähtraktors Fa. Zieger, Großostheim 43.435,00 € Ausbau und Entsorgung Sportboden Fa. Hoppe Sportbodenbau, Holz- 37.456,57 € gerlingen Kahltalhalle Erneuerung Sportboden Fa. Hoppe Sportbodenbau, Holz- 241.859,27 € gerlingen Kanal Inlinersanierungsarbeiten Fa. Kanaltechnik DF-ING GmbH, 122.664,01 € Kanalsanierung Stadtgebiet Karlstein Austausch des Vorklärräumers am Fa. Windhoff Wassertechnik Ser- 86.322,98 € Kläranlage Vorklärbecken vice GmbH, Neuenkirchen Strecke A (Wasserlos – Hörstein) Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft 52.000,00 € mbH, Schöllkrippen Schülerbeförderung für das Schuljahr Strecke B (Albstadt – Michelbach – Fa. Emmel, Alzenau 38.000,00 € 2020/2021 Kälberau) Strecke C (Grundschule Alzenau – Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft 29.000,00 € Hort Wasserlos) mbH, Schöllkrippen Glasfaseranschluss (FttH) Telekom Deutschland 27.082,17 € Karl-Amberg-Mittelschule Glasfaseranschluss (FttH) Telekom Deutschland 34.293,52 € Erich-Kästner-Grundschule Breitbandversorgung Glasfaseranschluss (FttH) Telekom Deutschland 57.796,96 € Grundschule Michelbach Glasfaseranschluss (FttH) Telekom Deutschland 45.742,31 € Grundschule Hörstein
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