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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 23 25. September 2020 der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf, Ausgabe 9/20 Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Postwurfsendung sämtliche Haushalte Die nächste Ausgabe erscheint am 30. Oktober 2020.
2 25. September 2020 • Woche 39 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Die nächste Ausgabe Telefon: 038828 330-0 Uns Amtsblatt Fax: E-Mail: 038828 330-175 info@schoenberger-land.de Web: www.schoenberger-land.de erscheint am Online-Dienste: https://www.schoenberger-land.de/online 30. Oktober 2020 Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmelder Annahmeschluss Allgemeine Öffnungszeiten: für redaktionelle Beiträge Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr ist der 20. Oktober 2020 Fr. geschlossen und Anzeigen ist Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: (Posteingang im Verlag) nach vorheriger Terminvereinbarung Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr 19. Oktober 2020. Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr- angelegenheiten: Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Impressum Sprechstunde der Schiedspersonen Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Mitteilungsblatt mit öffentlichen Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land. Rufnummernverzeichnis: Herausgeber, Druck und Verlag: Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 LINUS WITTICH Medien KG Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Bauanträge 330 - 1401 E-Mail: info@wittich-sietow.de Bauleitplanung 330 - 1408, 1410 www.wittich.de Bürgerinformation 330 - 1107 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 Amt Schönberger Land Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 unter Anschrift des Verlages. Fischereischeine 330 - 1305 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Feuerwehren 330 - 1310 unter Anschrift des Verlages. Gebäudemanagement 330 - 1406 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Gewerbeamt 330 - 1309 Auflage: 9.800 Exemplare Gewässer 330 - 1412 Erscheinung: monatlich, Grünanlagen/Bäume 330 - 1403 jeweils zum letzten Freitag eines Monats Hochbau 330 - 1405 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben Informationstechnik 330 - 1106 die Meinung des Verfassers wieder, der auch Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf- fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- Liegenschaften 330 - 1407 und 1409 sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ordnungsamt 330 - 1310, 1301 und 1307 unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht Personalabteilung 330 - 1110 und 1111 gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Rechnungsprüfung 330 - 1601 Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- Schulverwaltung 330 - 1103 den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Spielplätze 330 - 1412 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge- Stadtsanierung 330 - 1410 schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Farben bzw. Sonderfarben werden von uns Standesamt 330 - 1110 und 1111 aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb- Steuerabteilung 330 - 1204 und 1205 abweichungen auftreten, genauso wie bei un- Straßenausbaubeiträge 330 - 1300 terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe Straßenbeleuchtung 330 - 1413 keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Straßenunterhaltung 330 - 1414 Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Tiefbau 330 - 1402 Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut- Vergabestelle 330 - 1104 zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung Vollstreckung 330 - 1202 und 1205 liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Wahlen/Organisation 330 - 1101 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102
Amt Schönberger Land 25. September 2020 • Woche 39 3 Ergänzend sind die Dokumente der 5. Änderung des Flächennut- zungsplanes der Gemeinde Lüdersdorf in das Internet unter der Adresse www.schoenbergerland.de/Bekanntmachungen sowie in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt. Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht. Lüdersdorf, den 15.09.2020 Amt Schönberger Land Gemeinde Lüdersorf gez. Prof. Dr. Huzel (Siegel) Bürgermeister Bauleitplanung der Gemeinde Lüdersdorf Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Betrifft: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der am 17.09.2020 amtlich bekannt gemacht. Gemeinde Lüdersdorf, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet Amt Schönberger Land „An der Schule“ Gemeinde Lüdersorf Hier: Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung Die von der Gemeindevertretung Lüdersdorf in der Sitzung am Bauleitplanung der Gemeinde Lüdersdorf 26.05.2020 beschlossene 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lüdersdorf, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet „An Betrifft: Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lüdersdorf, der Schule (Abgrenzung gemäß Übersichtskarte) wurde durch den Ortsteil Wahrsow für das Gebiet „An der Schule“ Landkreis Nordwestmecklenburg mit Schreiben vom 24.08.2020, Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß AZ.: 13074049-5Ä-F-20, gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch § 10 Abs. 3 BauGB (BauGB) genehmigt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sit- Übersichtskarte: zung am 18.08.2020 den Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet „An der Schule“ im Ortsteil Wahrsow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem Übersichts- plan zu entnehmen. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lü- dersdorf wird mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekannt- Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB machung wirksam. ortsüblich bekannt gemacht. Jedermann kann die genehmigte 5. Änderung des Flächennut- zungsplans der Gemeinde Lüdersdorf, die Begründung mit Um- Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lü- weltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab diesem dersdorf im Ortsteil Wahrsow tritt mit Ablauf des Tages dieser Tag im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. IV, 23923 Schönberg während der Öffnungszeiten für den Publi- Alle Interessierten können die Satzung über den Bebauungsplan kumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Nr. 19 der Gemeinde Lüdersdorf und die zugehörige Begründung Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis dazu von diesem Tage an im Amt Schönberger Land, Dassower 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, 23923 Schönberg, während der unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- Inhalt Auskunft verlangen. plans und des Flächennutzungsplans sowie beachtliche Mängel Der in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 19 - „An der Schule“ mit des Abwägungsvorgangs nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB wer- Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a den gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb Absatz 2 BauGB werden ergänzend in das Internet unter der Ad- eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber resse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen sowie in der Gemeinde Lüdersdorf unter Darlegung des die Verletzung das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Ab- Hinweise: satz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden sowie auf die Bestimmung des § 5 Absatz 5 Kommunalverfassung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lüdersdorf der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, S. 777) geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. wird hingewiesen. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs.
4 25. September 2020 • Woche 39 Amt Schönberger Land Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel §2 begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Dies (§ 215 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Abs. 1 Satz 1 BauGB) gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Verände- Abs. 2a BauGB beachtlich sind. rungssperre ergibt sich aus dem Übersichtsplan als Bestandteil dieser Satzung, und umfasst nachfolgend aufgeführte Grundstü- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 cke in der Gemarkung Sabow, Flur 1: BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschä- Flurstücke: 48, 43, 42/11 tlw., 42/10, 42/9, 42/8, 41/4, 41/3, 40/8, digungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in 40/7, 40/6, 40/5, 39/1. eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Ent- schädigungsansprüchen wird hingewiesen. §3 Ein Verstoß gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in Rechtswirkungen der Veränderungssperre der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) enthalten oder a) Vorhaben i. S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ab- bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; lauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend b) keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Ver- gemacht werden (§ 5 Abs. 5 KV M-V). Diese Folge tritt nicht ein, änderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, wenn der Verstoß innerhalb der Frist eines Jahres schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der deren Änderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Lüdersdorf anzeigepflichtig ist, vorgenommen werden. geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmi- (2) Gemäß § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre gungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden hiervon stets geltend gemacht werden. öffentlichen Belange entgegenstehen. Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde ausdrücklich aufmerksam gemacht. im Einvernehmen mit der Gemeinde. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssper- Lüdersdorf, den 15.09.2020 re baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen gez. Prof. Dr. Huzel (Siegel) die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis Bürgermeister erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Un- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen terhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten am 17.09.2020 amtlich bekannt gemacht. Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. Amt Schönberger Land Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre (1) Die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre Stadt Schönberg tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Sie tritt außer Kraft, wenn die Voraussetzungen des § 17 Abs. Amtliche Bekanntmachung 4 oder Abs. 5 BauGB eintreten, spätestens jedoch mit Ablauf der Stadt Schönberg des 27.10.2021. Schönberg, den 15.09.2020 Bekanntmachung der Satzung über die 2. Verlänge- rung der Veränderungssperre für einen Teilbereich des gez. Stephan Korn (Siegel) Bürgermeister der Stadt Schönberg Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungs- planes Nr. 021 für den Industrie- und Gewerbepark an Hinweis: der Bundesautobahn A 20 der Stadt Schönberg Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB wird hingewiesen. Danach können Entschädigungsberechtigte Ent- Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre nach schädigungen verlangen, wenn die Veränderungssperre länger § 14, § 16 und § 17 Abs. 2 BauGB für einen Teilbereich des Gel- als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten tungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 für Zurückstellung eines Baugesuches hinaus andauert und dadurch den Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn A 20 der Vermögensnachteile entstanden sind. Die Fälligkeit des Anspru- Stadt Schönberg ches kann dadurch herbeigeführt werden, dass der Entschädi- Präambel gungsberechtigte die Leistungen der Entschädigung schriftlich Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches bei der Stadt Schönberg beantragt. (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Novem- Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 3 in Verbindung mit § 44 Abs. ber 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 6 des 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent- Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) sowie aufgrund des schädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädi- § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- gungsansprüchen wird hingewiesen. Ein Verstoß gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 verkündet als Artikel 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) zuletzt geändert weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (GVOBI. M-V S. 777), durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 467), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden (GVOBI. M-V S. 467), hat die Stadtvertretung der Stadt Schönberg sind, kann gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V nach Ablauf eines Jahres am 10.09.2020 folgende Satzung über die 2. Verlängerung der seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereiches Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Frist der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 für den Indust- eines Jahres schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift rie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn A 20 der Stadt und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber Schönberg (nachfolgend Veränderungssperre genannt), erlassen: der Stadt Schönberg geltend gemacht wird. Eine Verletzung von §1 Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften zu sichernde Planung kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden. (1) Zur weiteren Sicherung der Planung wird für die in § 2 benannten Schönberg, den 15.09.2020 Flurstücke, die am 17.10.2019 beschlossene und durch ortsübliche Bekanntmachung am 25.10.2019 in Kraft getretene 1. Verlänge- gez. Stephan Korn rung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert. Bürgermeister der Stadt Schönberg (2) Die Jahresfrist beginnt mit Ablauf der bisherigen Verände- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen rungssperre. am 17.09.2020 amtlich bekannt gemacht.
Amt Schönberger Land 25. September 2020 • Woche 39 5 - Montag - Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Dienstag und Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung zur Ein- sichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abge- geben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Einzelhandel am Bahnhof“ unberücksich- tigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung kön- nen folgende Gutachten als Bestandteil der Auslegungsunterlagen eingesehen werden: - Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebau- ungsplanes Nr. 24 „Einzelhandel am Bahnhof“ im Ortsteil Herrnburg der Gemeinde Lüdersdorf, Ingenieurbüro für Schallschutz Dipl.-Ing Volker Ziegler, 23879 Mölln, Gutachten Nr.19-08-1 vom 30.07.2019. - Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen durch die Erweiterung des Einkaufzentrums in Herrnburg, urbanus GbR, 23552 Lübeck, Gutachten vom 31.08.2018. Der Bebauungsplan Nr. 24 „Einzelhandel am Bahnhof“ der Ge- meinde Lüdersdorf wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Um- weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Amt Schönberger Land Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs 4 BauGB der Inhalt dieser orts- Gemeinde Lüdersdorf üblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sowie die genannten Gutachten in das Bauleitplanung der Gemeinde Lüdersdorf Internet unter der Adresse https:// www.schoenberger-land.de/ Bekanntmachungen/Auslegungen für den Zeitraum der Öffent- Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Einzelhan- lichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich del am Bahnhof“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil gemacht. Herrnburg als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 Verfahren nach § 13a BauGB „Einzelhandel am Bahnhof“ ist dem nachfolgenden Übersichtsplan hier: Bekanntmachung der Wiederholung der Öffentlichkeits- zu entnehmen. beteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf in der Sitzung am 16.06.2020 gebilligten und zur Auslegung be- stimmten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 24 „Einzelhandel am Bahnhof“ und der Begründung sowie die vorliegenden Gut- achten als Bestandteil der Auslegungsunterlagen liegen in der Zeit vom 08.09.2020 bis einschließlich 20.10.2020 öffentlich aus. Aufgrund der Änderung der Hauptsatzung im Zusammenhang mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Lüdersdorf ist die öffentliche Auslegung zu wiederholen. Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf in der Sitzung am 16.06.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Einzelhandel am Bahnhof“ der Gemeinde Lüdersdorf, bestehend aus der Planzeichnung -Teil (A), dem Text-Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt: - im Norden: durch die Bahnhofstraße, Quelle: ALK-Auszug vom 14.12.2014, ZVG, (ohne Maßstab) - im Osten: durch das vorhandene Einkaufszentrum, - im Süden: durch die Anlagen der Bahn, Bahnstrecke Lübeck Hinweise zum Datenschutz: - Bad-Kleinen, Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, http://www.schoenberger- - im Westen: durch die Hauptstraße (Landesstraße 02) land.de/Datenschutzerklärung. und der Entwurf der Begründung liegen wiederholt Lüdersdorf, den 15.09.2020 zur Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 21.10.2020 bis einschließlich 23.11.2020 gez. Prof. Dr. Erhard Huzel (Siegel) im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, Bürgermeister 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg während folgender Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Öffnungszeiten: am 17.09.2020 amtlich bekannt gemacht.
6 25. September 2020 • Woche 39 Amt Schönberger Land Amt Schönberger Land Fachbereich III Deckeninstandsetzung B 104 Roduchelstorf und Erneuerung Durchlass zwischen Roduchelstorf und Löwitz 1. Bauabschnitt (BA): Höhe Ortsaugang Richtung Rehna ca. 200 m 2. Bauabschnitt (BA): Zwischen Roduchelstorf und Löwitz Bauzeitraum: vom 02.10.2020 (nach dem letzten Schulbus) bis 18.10.2020. Beide Bauabschnitte beginnen am Freitag den 02.10.2020 nach dem letzten Schulbus ca. 16:00 Uhr Die Umleitungsstrecke wird ab Rehna über Carlow - Niendorf - Schönberg (L02 - L01) geführt und umgekehrt in Gegenrichtung. An der Kreuzung L01 / L02 (Raddingsdorfer Kreuzung) wird eine Lichtsignalanlage (LSA) errichtet. Umleitungsplan Amt Schönberger Land Der Amtsvorsteher Hinweis zu Auskunfts- und Übermittlungssperren Mit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit getreten. Wie auch im abgelösten Meldegesetz von Mecklenburg- oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Vorpommern kann bei Vorliegen von Tatsachen eine Auskunftssperre Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen unentgeltlich eine eingerichtet werden. Zur Information hier der Wortlaut: Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. (2) Sofern nach Anhörung der betroffenen Person eine Gefahr Bundesmeldegesetz (BMG) § 51 Auskunftssperren nach Absatz 1 nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Mel- (1) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der deregisterauskunft nicht zulässig. Ist die betroffene Person nicht betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegister- erreichbar, ist in den Fällen, in denen eine Auskunftssperre auf
Amt Schönberger Land 25. September 2020 • Woche 39 7 Veranlassung einer in § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, 6, 7, 8 und 9 (BMG) genannten Behörde von Amts wegen eingetragen Amt Schönberger Land wurde, die veranlassende Stelle anzuhören. Sofern eine Auskunft Der Amtsvorsteher nicht erteilt wird, erhält die ersuchende Person oder Stelle eine Mitteilung, die keine Rückschlüsse darauf zulassen darf, ob zu Stellenausschreibung der betroffenen Person keine Daten vorhanden sind oder eine Das Amt Schönberger Land stellt zum 1. September 2021 Auskunftssperre besteht. eine/n Auszubildende/n für den Beruf der/des (3) Wurde eine Auskunftssperre auf Veranlassung einer in § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, 6, 7, 8 und 9 (BMG) genannten Behörde Verwaltungsfachangestellten von Amts wegen eingetragen, sind die betroffene Person und die ein. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit erfolgen. veranlassende Stelle über jedes Ersuchen um eine Melderegis- terauskunft unverzüglich zu unterrichten. Der/Die Bewerber/in sollte über einen guten Abschluss der (4) Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Mittleren Reife verfügen, Interesse an den vielfältigen Aufga- Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene ben der Kommunalverwaltung und Freude am Umgang mit Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie Menschen haben. erreichbar ist. Wurde die Sperre von einer in § 34 Absatz 4 Satz Die Ausbildung erfolgt über drei Jahre für den Bereich der 1 Nummer 1, 6, 7, 8 und 9 (BMG) genannten Behörde veranlasst, Kommunalverwaltung. ist diese zu unterrichten, wenn die betroffene Person nicht er- Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung reichbar ist. bevorzugt eingestellt. (5) Die Melderegisterauskunft ist ferner nicht zulässig, Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie uns Ihre 1. soweit die Einsicht in ein Personenstandsregister nach § 63 Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, letztes des Personenstandsgesetzes nicht gestattet werden darf und Schulzeugnis, Praktikumsnachweise) bis zum 16. Oktober 2. in den Fällen des § 1758 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 2020 zu. Bundesmeldegesetz (BMG) § 50 Abs. 5 und § 42 Abs. 3 Übermitt- Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei lungssperre Bewerbung per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf- Im Amtsbereich gemeldete Personen haben jederzeit die Möglich- Format einreichen. Office-Dokumente können nicht verarbei- keit, nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes der Weitergabe tet werden. Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu übersen- ihrer Daten zu widersprechen. den, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens Hinweis zu einzelnen Übermittlungssperren: vernichtet werden. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. • Übermittlungssperre nach Anschrift: § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an Amt Schönberger Land öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften) Der Amtsvorsteher • Übermittlungssperre nach Am Markt 15 § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Altersjubiläen) 23923 Schönberg • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Ehejubiläen) E-Mail: • Übermittlungssperre nach bewerbung@schoenberger-land.de § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u. a.) 038828 330-1110. • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 3 BGM (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage) Bestätigungsvermerk und Prüfbericht des Die Anträge können im Einwohnermeldeamt formlos persönlich Rechnungsprüfungsausschusses der oder telefonisch gestellt werden. Gemeinde Menzendorf vom 19.05.2020 über Ihr Einwohnermeldeamt die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Menzendorf Tätigkeitsbericht 2019 des Rechnungsprü- Der Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Menzendorf zum fungsausschusses des Amtes Schönberger 31.12.2018 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Menzendorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsaus- Land für die Stadt Schönberg schuss der Gemeinde Menzendorf hat das Ergebnis in seinem Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 (i.d.F. vom 17.03.2020) der Gemeinde Menzendorf zusammengefasst und Land hat gegenüber der Stadt Schönberg einen Tätigkeitsbe- einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. richt für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt. Der entsprechende Tätigkeitsbericht wurde der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am Bestätigungsvermerk 10.09.2020 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht 2019 des Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die ört- Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schönberger Land liche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde. für die Stadt Schönberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vor- die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. derhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahres- abschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Schönberg, den 15.09.2020 den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen gez. Lenschow zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswe- Amtsvorsteher sens - der Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Gemeinde Menzendorf für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember am 17.09.2020 amtlich bekannt gemacht. 2018 geprüft.
8 25. September 2020 • Woche 39 Amt Schönberger Land Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anla- Das Jahresergebnis vor Veränderung der gen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53 Rücklagen 2018 beträgt T€ - 83,8 GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönber- Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in Höhe ger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und der von T€ 3,5 Bürgermeisterin erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage Zweckgebundene Ergebnisrücklagen wurden der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den gebildet in Höhe von T€ 0,0 Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Veränderung der Rücklagen T€ - 80,3 Verhältnisse der Gemeinde Menzendorf abzugeben. Der Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und beträgt T€ - 600,4 durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Im Haushaltsjahr 2018 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben. Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi- ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Die Finanzrechnung 2018 weist einen Saldo der Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit ordentlichen und außerordentlichen Ein- und erkannt werden. Auszahlungen in Höhe von aus T€ 9,2 Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt- aus dem Vorjahr sind gemäß §16 Abs. 2 GemHVO- - nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde Doppik vorzutragen: (Anlage Muster 5a) T€ 216,7 Menzendorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler be- die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredite rücksichtigt. betragen in 2018 T€ - 13,5 Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs- Es verbleibt ein Saldo in Höhe von - legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise T€ 221,0 für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über- Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren ist wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. im Haushaltsjahr 2018 der Haushaltsausgleich in der Finanzrech- Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein nung nicht gegeben. erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, Die Investitionsauszahlungen betragen in 2018 T€ 57,0 die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichti- Sie sind im Haushaltsjahr 2018 finanziert durch gung von Entscheidungen der Bürgermeisterin hinsichtlich des Investitionseinzahlungen T€ 44,3 Rechnungswesens einbezogen. Aufnahme von investiven Krediten T€ 15,0 Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie- durch Eigenmittel T€ 0,0 rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal- Die Investitionskredite haben unter Berücksichti- tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung gung der Tilgung zugenommen um T€ 1,1 des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Die liquiden Mittel haben insgesamt abgenommen Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende um T€ - 2,0 sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Der Haushaltsausgleich der Gemeinde Menzendorf ist insge- Unsere Prüfung hat zu keinen erheblichen wesentlichen Einwen- dungen geführt. samt in der Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushalts- jahr 2018, gemäß § 16, Abs. 2 GemHVO-Doppik, nicht gege- Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung ben. Die Gemeinde Menzendorf hat die 11. Fortschreibung des gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entspre- Haushaltssicherungskonzeptes 2018 erstellt, dieses wurde am chen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläu- 24.04.2018 durch die Gemeindevertretung beschlossen und der ternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ Rechtsaussichtsbehörde am 18.06.2018 mit dem Haushaltsplan 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den für das Haushaltsjahr 2018 übergeben. Die Genehmigung zum sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be- Haushaltsplan 2018 wurde durch den LK NWM am 28.06.2018 stimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen mit Anordnung einer haushaltsrechtlichen Sperre in Höhe von entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 24.100€ erteilt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde der Gemeinde Menzendorf. Menzendorf geben nach unserer Beurteilung Anlass zu Besorgnis. Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Laut RUBIKON wird der Gemeinde eine weggefallene Leistungsfä- Verhältnisse der Gemeinde Menzendorf fest: higkeit beschieden. Aufgrund der bestehenden Haushaltsdefizite bestehen nur noch sehr stark eingeschränkte finanzielle Hand- Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum lungsspielräume. Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung 31. Dezember 2018 T€ 1.958,0 aber keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung Die Eigenkapitalquote beträgt zum für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von 31. Dezember 2018 % 56,5 größerer Bedeutung sind. Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt Menzendorf, den 19.05.2020 zum Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2018 % 79,6 gez. Thomas Wendik Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses zum 31. Dezember 2018 in Höhe von T€ 79,4 der Gemeinde Menzendorf Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am langfristiges Fremdkapital) beträgt zum 19.05.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung Menzendorf die 31. Dezember 2018 % 20,4 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für den Zeitraum vom Die Gemeinde Menzendorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschul- 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 der Gemeinde Menzendorf det. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen über in der Fassung vom 17.03.2020 zu empfehlen. Der Bestätigungs- den Amtshaushalt des Amtes Schönberger Land. Der negative vermerk und der Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2018 Kassenbestand von 316.019,80 € wird über den gemeinsamen wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 10.09.2020 Zahlungsmittelbestand des Amtes Schönberger Land gedeckt. bekanntgegeben. Der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht Der Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurde für das zum Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Menzendorf werden Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 450.000,00 € durch die untere hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Prüfbericht und der Be- Rechtsaufsichtsbehörde der LK NWM genehmigt. stätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der
Amt Schönberger Land 25. September 2020 • Woche 39 9 Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vor- Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten derhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. öffentlich aus. Menzendorf, den 15.09.2020 Dassow, den 01.09.2020 gez. Goerke gez. Pahl Bürgermeisterin Bürgermeisterin Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen am 17.09.2020 amtlich bekannt gemacht. mit Ablauf des 11. September 2020 amtlich bekannt gemacht. Regionale Schule mit Grundschule Schönberg Bekanntmachung der Amtsstraße 2 23923 Schönberg Grundstückgesellschaft Dassow mit Tel.: 038828 23400 beschränkter Haftung (GGD mbH) grundschulteil-amtsstrasse@schule-schoenberg.de Die BTR Sumus GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wirt- schaftsprüfer Jörn Schröder, erteilte aufgrund der Prüfung des Anmeldung der Schulanfänger des Schulbe- Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des Lagebe- reiches Schönberg richtes der Grundstücksgesellschaft Dassow mit beschränkter Haftung folgenden Bestätigungsvermerk: Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2021/22 für die „Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 (Anlage 1) und dem Regionale Schule mit Grundschule Schönberg Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 (Anlage 2) der erfolgt vom Freitag, den 16.10.2020 von 13:00 - 17:00 Uhr und Grundstücksgesellschaft Dassow mbH, Dassow, am unter dem Datum 27. Mai 2020 den folgenden uneingeschränkten Samstag, den 17.10.2020 von 09:00 - 12:00 Uhr Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:“ im Sekretariat der Amtsstraße 2 (Bitte den Eingang über den Schul- „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers an die hof nutzen). Grundstücksgesellschaft Dassow mbH, Dassow, Anmeldepflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2021 6 Prüfungsurteile Jahre alt werden. Wir haben den Jahresabschluss der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH, Dassow, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und den Impfausweis Ihres und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom Kindes mit. 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist eine Mund- der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Nasenbedeckung zur tragen. Außerdem bitten wir darum, die geprüft. Mindestabstände einzuhalten und möglichst einzeln zu kommen. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon- gez. S. Hoffmann nenen Erkenntnisse Schulleiterin • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesent- lichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutref- fendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesent- lichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzli- chen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prü- fung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Foto: Frau Steppe Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage- Stadt Dassow berichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der Die Bürgermeisterin vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen über das Amt Schönberger Land Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- Öffentliche Bekanntmachung zen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Der Bericht der Stadt Dassow über ihre Beteiligungen an Unter- Bestätigungsvermerks weitgehend beschrieben. nehmen in der Rechtsform des privaten Rechts auf Grundlage des Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung bestätigten Jahresabschlusses 2019 der Grundstücksgesellschaft mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor- Dassow mbH wurde der Stadtvertretung Dassow in ihrer Sitzung schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten am 28.07.2020 zur Kenntnis gegeben. Der Bericht der Stadt Das- in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.Wir sind sow über ihre Beteiligungen an Unternehmen wird hiermit öffent- der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise lich bekanntgegeben. Der Bericht liegt zur Einsichtnahme vom ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- Zeitpunkt der Bekanntmachung an für vierzehn Werktage in der fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
10 25. September 2020 • Woche 39 Amt Schönberger Land Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend den Jahresabschluss und den Lagebericht und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs- Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung urteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaf- Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentli- höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän- unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger digkeit, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftset- Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes zen interner Kontrollen beinhalten können. Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des vermittelt. Ferne sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut- den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun- schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, je- zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetz- Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsme- ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang thoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zu- anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der sammenhängenden Angaben. Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat- des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentli- Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be- chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesell- deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer- und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer- fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkeh- wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im rungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu ma- mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschiften zu chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rech- unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnach- nungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des weise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können Jahresabschlusses und des Lageberichts. jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unterneh- menstätigkeit nicht mehr fortführen kann. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab- • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den schlusses und des Lageberichts Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan- sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden gen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jah- ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi- • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jah- ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen resabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzli- Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber chen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche fal- Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen sche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zu- aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als kunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage des Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeid- Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. bares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den Während der Prüfung über wir pflichtgemäßes Ermessen aus und zukunftsorientierten Angaben abweichen. bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter • Identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellun- sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwa- gen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und iger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken Prüfung feststellten.
Amt Schönberger Land 25. September 2020 • Woche 39 11 Sonstige gesetzliche und Der Geschäftsführerin der Gesellschaft, Frau Heike Post, wird für andererechtliche Anforderungen den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Entlastung erteilt. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 01.01.2019 bis Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß §13 Abs. 3 KPG MV 31.12.2019 Entlastung erteilt.“ Aussagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Der Beschlussvorschlag wird durch die Gesellschafterversamm- Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnisses der Ge- lung am 25.06.2020 genehmigt. Die Stadtvertretung Dassow hat sellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom am 28.07.2020 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 befasst. Gemäß § 14 der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH (GGD) bestätigt und Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin für den Zeitraum vom Tätigkeit einzugehen. 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 Entlastung erteilt. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auf- Der Jahresabschluss auf den 31.12.2019, der Lagebericht für fassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt sind, die zu das Geschäftsjahr 2019 und der Bericht über die Prüfung des wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Grundstücksgesellschaft der Gesellschaft Anlass geben. Dassow mbH werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und lie- gen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für Verantwortung der gesetzlichen Vertreter sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftli- Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den chen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Öffnungszeiten öffentlich aus. Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Dassow, den 01.09.2020 Verantwortung des Abschlussprüfers gez. Pahl Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungs- Bürgermeisterin standard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschluss- prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragekreis 11 bis 16, Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen durchgeführt. mit Ablauf des 11. September 2020 amtlich bekannt gemacht. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, Gemeinde Siemz-Niendorf ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandun- Die Bürgermeisterin gen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Stellenausschreibung Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“ Die Gemeinde Siemz-Niendorf stellt zum nächstmöglichen Lübeck, den 27. Mai 2020 Zeitpunkt eine/n BTR SUMUS GmbH Gemeindearbeiter/in Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als geringfügig Beschäftigen ein. Die Vergütung erfolgt gemäß gez. Jörn Schröder TVöD (EG 3). Die Arbeitszeit beträgt 7 Stunden/Woche. Wirtschaftsprüfer“ Zu den Aufgaben gehören insbesondere: Den vorstehenden Prüfbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit • Mähen der Gemeindeflächen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmä- • Kleinstreparaturen/Instandhaltung/Reinigung der ßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.). Gemeindehäuser Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungs- • Reinigen der Bushaltestellen und Containerstellplätze vermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer • Sicherheitskontrollen der Spielplätze nach erfolgter vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe Schulung (1 x wö.). des Jahresabschlusses und/oder Lagebericht in einer von der Die Bewerberin/der Bewerber muss den Führerschein der bestätigten Fassung abweichender Form bedarf es zuvor unserer Klassen B besitzen. Die Bereitschaft zur Nutzung des privat- erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsver- eigenen PKW sollte vorhanden sein. merk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Von den Bewerberinnen bzw. den Bewerbern wird erwartet, dass sie über Ortskenntnis und handwerkliche Fähigkeiten Lübeck, den 27. Mai 2020 verfügen. Die Bewerberin/der Bewerber sollte über eine ab- geschlossene Berufsausbildung verfügen. BTR SUMUS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le- gez. Jörn Schröder benslauf, Tätigkeitsnachweis, Zeugniskopien) sind bis zum 15. Wirtschaftsprüfer“ Oktober 2020 an das Amt Schönberger Land, Fachbereich I - Zentrale Dienste, Am Markt 15, 23923 Schönberg zu senden. Dem Gesellschafter wurde in der Gesellschaftsversammlung am Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei 25.06.2020 folgender Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur Bewerbung per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf- Genehmigung vorgelegt. Format einreichen. Andere Office-Dokumente können nicht „Der Aufsichtsrat erklärt nach dem Ergebnis seiner abschließen- verarbeitet werden. Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu den Prüfung, dass gegen den Jahresabschluss der Gesellschaft übersenden, da diese nach Abschluss des Bewerbungs- auf den 31.12.2019 keine Einwendungen zu erheben sind. Die verfahrens vernichtet werden. Wird die Rücksendung der Bilanz auf den 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung für Bewerbungsunterlagen gewünscht, bitte darauf hinweisen. den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie der Lage- Bewerbungskosten werden nicht erstattet. bericht für das Geschäftsjahr 2019 werden ausdrücklich gebilligt. Kontakt: Der Jahresabschluss auf den 31.12.2019 wird gemäß der Regelung Amt Schönberger Land, Fachbereich I im § 9 (2 a, b) des Gesellschaftervertrages, verhandelt vor dem Am Markt 15 in 23923 Schönberg Notar Dr. Moritz v. Campe, durch den Aufsichtsrat festgestellt. Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111 Gewinnvortrag vom 31.12.2018 152.463,94 € E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de Jahresüberschuss vom 01.01.2019 bis zum Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen 31.12.2019 41.706,32 € Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Gewinnvortrag auf das Folgejahr 194.170,26 € Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlver- fahren zu. Der Jahresüberschuss wird dem Gewinnvortrag vom 31.12.2018 zugeschrieben. Der sich dann ergebene Überschuss wird als Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Gewinnvortrag auf das Folgejahr gebucht.
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