Die nächste Ausgabe erscheint am 30. Oktober 2020 - Amt ...

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Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 23
                                      25. September
                                      2020
                                                                                       der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf,
                                      Ausgabe 9/20                           Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow
                                                                                   sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                               Die nächste Ausgabe erscheint am 30. Oktober 2020.
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2   25. September 2020 • Woche 39 		                                                                                  Amt Schönberger Land
                                                       Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                       Verwaltung:         Amt Schönberger Land
                                                       Anschrift:          Am Markt 15, 23923 Schönberg
              Die nächste Ausgabe                      Telefon:            038828 330-0

            Uns Amtsblatt                              Fax:
                                                       E-Mail:
                                                                           038828 330-175
                                                                           info@schoenberger-land.de
                                                       Web:                www.schoenberger-land.de
                    erscheint am                       Online-Dienste:     https://www.schoenberger-land.de/online
               30. Oktober 2020                        Mängelmelder:       https://schoenberger-land.de/mängelmelder

                 Annahmeschluss                        Allgemeine Öffnungszeiten:
           für redaktionelle Beiträge                  Mo. - Do.           09:00 - 12:00 Uhr
                                                       Di. u. Do.          14:00 - 18:00 Uhr
           ist der 20. Oktober 2020                    Fr.                 geschlossen
                 und Anzeigen ist                      Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
            (Posteingang im Verlag)                    nach vorheriger Terminvereinbarung
                                                       Mo., Di. u. Do.     09:00 - 12:00 Uhr
                19. Oktober 2020.                      Di. u. Do.          14:00 - 18:00 Uhr

                                                       Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr-
                                                       angelegenheiten:
                                                       Di. u. Do.          09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Impressum                                          Sprechstunde der Schiedspersonen
                                                       Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit,
                                                       Beratungstermine telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen                  Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de
    Bekanntmachungen der Gemeinden
    und Städte des Amtes Schönberger Land.             Rufnummernverzeichnis:
    Herausgeber, Druck und Verlag:                     Amtskasse                    330 - 1201, 1203 und 1211
    LINUS WITTICH Medien KG                            Anlagenbuchhaltung           330 - 1206
    Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,
    Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30           Bauanträge                   330 - 1401
    E-Mail: info@wittich-sietow.de                     Bauleitplanung               330 - 1408, 1410
    www.wittich.de                                     Bürgerinformation            330 - 1107
    Verantwortlich für den amtlichen Teil:             Buß- und Verwarngelder       330 - 1305
    Amt Schönberger Land                               Einwohnermeldeamt            330 - 1303, 1304 und 1307
    Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
    Mike Groß (V. i. S. d. P.)
                                                       Finanzverwaltung             330 - 1200 und 1208
    unter Anschrift des Verlages.                      Fischereischeine             330 - 1305
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke    Feuerwehren                  330 - 1310
    unter Anschrift des Verlages.                      Gebäudemanagement            330 - 1406
    Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de               Gewerbeamt                   330 - 1309
    Auflage: 9.800 Exemplare                           Gewässer                     330 - 1412
    Erscheinung: monatlich,                            Grünanlagen/Bäume            330 - 1403
    jeweils zum letzten Freitag eines Monats           Hochbau                      330 - 1405
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben           Informationstechnik          330 - 1106
    die Meinung des Verfassers wieder, der auch        Kindertageseinrichtungen     330 - 1109
    verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf-
    fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un-         Liegenschaften               330 - 1407 und 1409
    sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und          Ordnungsamt                  330 - 1310, 1301 und 1307
    unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht   Personalabteilung            330 - 1110 und 1111
    gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
    oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des
                                                       Rechnungsprüfung             330 - 1601
    Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-     Schulverwaltung              330 - 1103
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere         Spielplätze                  330 - 1412
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge-       Stadtsanierung               330 - 1410
    schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-
    Farben bzw. Sonderfarben werden von uns            Standesamt                   330 - 1110 und 1111
    aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb-      Steuerabteilung              330 - 1204 und 1205
    abweichungen auftreten, genauso wie bei un-        Straßenausbaubeiträge        330 - 1300
    terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb
    können wir für eine genaue Farbwiedergabe
                                                       Straßenbeleuchtung           330 - 1413
    keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche          Straßenunterhaltung          330 - 1414
    Beanstandungen verpflichten uns zu keiner          Tiefbau                      330 - 1402
    Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut-    Vergabestelle                330 - 1104
    zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,
    Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung        Vollstreckung                330 - 1202 und 1205
    liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit       Wahlen/Organisation          330 - 1101
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.            Winterdienst                 330 - 1301
                                                       Wohngeldstelle               330 - 1308
                                                       zentrale Dienste             330 - 1107
                                                       zentraler Sitzungsdienst     330 - 1102
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Amt Schönberger Land		                                                                          25. September 2020 • Woche 39         3
                                                                     Ergänzend sind die Dokumente der 5. Änderung des Flächennut-
                                                                     zungsplanes der Gemeinde Lüdersdorf in das Internet unter der
                                                                     Adresse www.schoenbergerland.de/Bekanntmachungen sowie in
                                                                     das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern
                                                                     (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt.
                                                                     Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird
                                                                     ausdrücklich aufmerksam gemacht.
                                                                     Lüdersdorf, den 15.09.2020
Amt Schönberger Land
Gemeinde Lüdersorf                                                   gez. Prof. Dr. Huzel                         (Siegel)
                                                                     Bürgermeister
Bauleitplanung der Gemeinde Lüdersdorf
                                                                     Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
Betrifft:   5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der          am 17.09.2020 amtlich bekannt gemacht.
            Gemeinde Lüdersdorf, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet
                                                                     Amt Schönberger Land
            „An der Schule“
                                                                     Gemeinde Lüdersorf
Hier:       Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung
Die von der Gemeindevertretung Lüdersdorf in der Sitzung am          Bauleitplanung der Gemeinde Lüdersdorf
26.05.2020 beschlossene 5. Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Lüdersdorf, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet „An         Betrifft:   Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lüdersdorf,
der Schule (Abgrenzung gemäß Übersichtskarte) wurde durch den                    Ortsteil Wahrsow für das Gebiet „An der Schule“
Landkreis Nordwestmecklenburg mit Schreiben vom 24.08.2020,          Hier:       Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß
AZ.: 13074049-5Ä-F-20, gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch                          § 10 Abs. 3 BauGB
(BauGB) genehmigt.                                                   Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sit-
Übersichtskarte:                                                     zung am 18.08.2020 den Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet „An
                                                                     der Schule“ im Ortsteil Wahrsow, bestehend aus der Planzeichnung
                                                                     (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften,
                                                                     als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.
                                                                     Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem Übersichts-
                                                                     plan zu entnehmen.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5
BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lü-
dersdorf wird mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekannt-
                                                                     Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB
machung wirksam.
                                                                     ortsüblich bekannt gemacht.
Jedermann kann die genehmigte 5. Änderung des Flächennut-
zungsplans der Gemeinde Lüdersdorf, die Begründung mit Um-           Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lü-
weltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab diesem             dersdorf im Ortsteil Wahrsow tritt mit Ablauf des Tages dieser
Tag im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich          Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
IV, 23923 Schönberg während der Öffnungszeiten für den Publi-        Alle Interessierten können die Satzung über den Bebauungsplan
kumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.         Nr. 19 der Gemeinde Lüdersdorf und die zugehörige Begründung
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis   dazu von diesem Tage an im Amt Schönberger Land, Dassower
3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine          Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, 23923 Schönberg, während der
unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche          Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs-       Inhalt Auskunft verlangen.
plans und des Flächennutzungsplans sowie beachtliche Mängel          Der in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 19 - „An der Schule“ mit
des Abwägungsvorgangs nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB wer-          Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a
den gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb         Absatz 2 BauGB werden ergänzend in das Internet unter der Ad-
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber        resse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen sowie in
der Gemeinde Lüdersdorf unter Darlegung des die Verletzung           das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.               (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Ab-       Hinweise:
satz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger            Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3
Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige       BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie
Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen          der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden
sowie auf die Bestimmung des § 5 Absatz 5 Kommunalverfassung         unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung          Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lüdersdorf
der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, S. 777)            geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs.
wird hingewiesen.                                                    3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs.
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. Oktober 2020 - Amt ...
4    25. September 2020 • Woche 39 		                                                                             Amt Schönberger Land
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel          §2
begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Dies (§ 215           Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
Abs. 1 Satz 1 BauGB) gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214         Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Verände-
Abs. 2a BauGB beachtlich sind.                                         rungssperre ergibt sich aus dem Übersichtsplan als Bestandteil
                                                                       dieser Satzung, und umfasst nachfolgend aufgeführte Grundstü-
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
                                                                       cke in der Gemarkung Sabow, Flur 1:
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschä-
                                                                       Flurstücke: 48, 43, 42/11 tlw., 42/10, 42/9, 42/8, 41/4, 41/3, 40/8,
digungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in
                                                                       40/7, 40/6, 40/5, 39/1.
eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Ent-
schädigungsansprüchen wird hingewiesen.                                §3
Ein Verstoß gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in         Rechtswirkungen der Veränderungssperre
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern             (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
(KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) enthalten oder          a) Vorhaben i. S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder
aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ab-              bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
lauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
                                                                       b) keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Ver-
gemacht werden (§ 5 Abs. 5 KV M-V). Diese Folge tritt nicht ein,
                                                                          änderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,
wenn der Verstoß innerhalb der Frist eines Jahres schriftlich unter
Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der           deren Änderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Lüdersdorf                anzeigepflichtig ist, vorgenommen werden.
geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmi-           (2) Gemäß § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre
gungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend                eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden
hiervon stets geltend gemacht werden.                                  öffentlichen Belange entgegenstehen.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird           Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde
ausdrücklich aufmerksam gemacht.                                       im Einvernehmen mit der Gemeinde.
                                                                       (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssper-
Lüdersdorf, den 15.09.2020
                                                                       re baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen
gez. Prof. Dr. Huzel                          (Siegel)                 die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis
Bürgermeister                                                          erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der
                                                                       Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Un-
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen            terhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten
am 17.09.2020 amtlich bekannt gemacht.                                 Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

Amt Schönberger Land                                                   Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
                                                                       (1) Die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre
Stadt Schönberg
                                                                       tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
                                                                       (2) Sie tritt außer Kraft, wenn die Voraussetzungen des § 17 Abs.
Amtliche Bekanntmachung                                                4 oder Abs. 5 BauGB eintreten, spätestens jedoch mit Ablauf
der Stadt Schönberg                                                    des 27.10.2021.
                                                                       Schönberg, den 15.09.2020
Bekanntmachung der Satzung über die 2. Verlänge-
rung der Veränderungssperre für einen Teilbereich des                  gez. Stephan Korn                            (Siegel)
                                                                       Bürgermeister der Stadt Schönberg
Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungs-
planes Nr. 021 für den Industrie- und Gewerbepark an                   Hinweis:
der Bundesautobahn A 20 der Stadt Schönberg                            Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB wird
                                                                       hingewiesen. Danach können Entschädigungsberechtigte Ent-
Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre nach           schädigungen verlangen, wenn die Veränderungssperre länger
§ 14, § 16 und § 17 Abs. 2 BauGB für einen Teilbereich des Gel-        als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten
tungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 für         Zurückstellung eines Baugesuches hinaus andauert und dadurch
den Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn A 20 der          Vermögensnachteile entstanden sind. Die Fälligkeit des Anspru-
Stadt Schönberg                                                        ches kann dadurch herbeigeführt werden, dass der Entschädi-
Präambel                                                               gungsberechtigte die Leistungen der Entschädigung schriftlich
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches               bei der Stadt Schönberg beantragt.
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Novem-               Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 3 in Verbindung mit § 44 Abs.
ber 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 6 des          4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent-
Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) sowie aufgrund des            schädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädi-
§ 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-            gungsansprüchen wird hingewiesen.
                                                                       Ein Verstoß gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in
Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 verkündet als Artikel 1
                                                                       der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung
                                                                       (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) zuletzt geändert
weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (GVOBI. M-V S. 777),
                                                                       durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S.
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019
                                                                       467), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden
(GVOBI. M-V S. 467), hat die Stadtvertretung der Stadt Schönberg       sind, kann gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V nach Ablauf eines Jahres
am 10.09.2020 folgende Satzung über die 2. Verlängerung der            seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereiches         Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Frist
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 für den Indust-            eines Jahres schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
rie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn A 20 der Stadt              und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
Schönberg (nachfolgend Veränderungssperre genannt), erlassen:          der Stadt Schönberg geltend gemacht wird. Eine Verletzung von
§1                                                                     Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften
zu sichernde Planung                                                   kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.
(1) Zur weiteren Sicherung der Planung wird für die in § 2 benannten   Schönberg, den 15.09.2020
Flurstücke, die am 17.10.2019 beschlossene und durch ortsübliche
Bekanntmachung am 25.10.2019 in Kraft getretene 1. Verlänge-           gez. Stephan Korn
rung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert.           Bürgermeister der Stadt Schönberg
(2) Die Jahresfrist beginnt mit Ablauf der bisherigen Verände-         Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
rungssperre.                                                           am 17.09.2020 amtlich bekannt gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. Oktober 2020 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                              25. September 2020 • Woche 39     5
                                                                      - Montag - Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                      - Dienstag und Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
                                                                      und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung zur Ein-
                                                                      sichtnahme öffentlich aus.
                                                                      Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abge-
                                                                      geben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3
                                                                      Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht
                                                                      abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
                                                                      Bebauungsplan Nr. 24 „Einzelhandel am Bahnhof“ unberücksich-
                                                                      tigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt
                                                                      nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für
                                                                      die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
                                                                      Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
                                                                      auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
                                                                      Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung kön-
                                                                      nen folgende Gutachten als Bestandteil der Auslegungsunterlagen
                                                                      eingesehen werden:
                                                                      - Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebau-
                                                                           ungsplanes Nr. 24 „Einzelhandel am Bahnhof“ im Ortsteil
                                                                           Herrnburg der Gemeinde Lüdersdorf, Ingenieurbüro für
                                                                           Schallschutz Dipl.-Ing Volker Ziegler, 23879 Mölln,
                                                                           Gutachten Nr.19-08-1 vom 30.07.2019.
                                                                      - Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen durch die
                                                                           Erweiterung des Einkaufzentrums in Herrnburg, urbanus
                                                                           GbR, 23552 Lübeck, Gutachten vom 31.08.2018.
                                                                      Der Bebauungsplan Nr. 24 „Einzelhandel am Bahnhof“ der Ge-
                                                                      meinde Lüdersdorf wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung
                                                                      nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Um-
                                                                      weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es wird darauf
                                                                      hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3
                                                                      BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem
                                                                      Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.
                                                                      2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
                                                                      verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung
                                                                      nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist
                                                                      nicht anzuwenden.
Amt Schönberger Land                                                  Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs 4 BauGB der Inhalt dieser orts-
Gemeinde Lüdersdorf                                                   üblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
                                                                      auszulegenden Unterlagen sowie die genannten Gutachten in das
Bauleitplanung der Gemeinde Lüdersdorf                                Internet unter der Adresse https:// www.schoenberger-land.de/
                                                                      Bekanntmachungen/Auslegungen für den Zeitraum der Öffent-
Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Einzelhan-           lichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich
          del am Bahnhof“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil         gemacht.
          Herrnburg als Bebauungsplan der Innenentwicklung im         Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24
          Verfahren nach § 13a BauGB                                  „Einzelhandel am Bahnhof“ ist dem nachfolgenden Übersichtsplan
hier:     Bekanntmachung der Wiederholung der Öffentlichkeits-        zu entnehmen.
          beteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13
          Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf in
der Sitzung am 16.06.2020 gebilligten und zur Auslegung be-
stimmten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 24 „Einzelhandel
am Bahnhof“ und der Begründung sowie die vorliegenden Gut-
achten als Bestandteil der Auslegungsunterlagen liegen in der
Zeit vom 08.09.2020 bis einschließlich 20.10.2020 öffentlich aus.
Aufgrund der Änderung der Hauptsatzung im Zusammenhang mit
öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Lüdersdorf ist die
öffentliche Auslegung zu wiederholen.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf in der
Sitzung am 16.06.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Einzelhandel am Bahnhof“
der Gemeinde Lüdersdorf, bestehend aus der Planzeichnung -Teil
(A), dem Text-Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt:
- im Norden: durch die Bahnhofstraße,                                 Quelle: ALK-Auszug vom 14.12.2014, ZVG, (ohne Maßstab)
- im Osten: durch das vorhandene Einkaufszentrum,
- im Süden: durch die Anlagen der Bahn, Bahnstrecke Lübeck            Hinweise zum Datenschutz:
     - Bad-Kleinen,                                                   Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird
                                                                      ausdrücklich aufmerksam gemacht, http://www.schoenberger-
- im Westen: durch die Hauptstraße (Landesstraße 02)
                                                                      land.de/Datenschutzerklärung.
und der Entwurf der Begründung liegen wiederholt
                                                                      Lüdersdorf, den 15.09.2020
            zur Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung
             vom 21.10.2020 bis einschließlich 23.11.2020             gez. Prof. Dr. Erhard Huzel                     (Siegel)
im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV,           Bürgermeister
1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg während folgender         Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
Öffnungszeiten:                                                       am 17.09.2020 amtlich bekannt gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. Oktober 2020 - Amt ...
6    25. September 2020 • Woche 39 		                                                                         Amt Schönberger Land

Amt Schönberger Land
Fachbereich III

Deckeninstandsetzung B 104 Roduchelstorf und Erneuerung Durchlass
zwischen Roduchelstorf und Löwitz
1. Bauabschnitt (BA): Höhe Ortsaugang Richtung Rehna ca. 200 m
2. Bauabschnitt (BA): Zwischen Roduchelstorf und Löwitz
Bauzeitraum: vom 02.10.2020 (nach dem letzten Schulbus) bis 18.10.2020.
Beide Bauabschnitte beginnen am Freitag den 02.10.2020 nach dem letzten Schulbus ca. 16:00 Uhr
Die Umleitungsstrecke wird ab Rehna über Carlow - Niendorf - Schönberg (L02 - L01) geführt und umgekehrt in Gegenrichtung.
An der Kreuzung L01 / L02 (Raddingsdorfer Kreuzung) wird eine Lichtsignalanlage (LSA) errichtet.
Umleitungsplan

Amt Schönberger Land
Der Amtsvorsteher

Hinweis zu Auskunfts- und Übermittlungssperren
Mit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft    auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit
getreten. Wie auch im abgelösten Meldegesetz von Mecklenburg-       oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die
Vorpommern kann bei Vorliegen von Tatsachen eine Auskunftssperre    Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen unentgeltlich eine
eingerichtet werden. Zur Information hier der Wortlaut:             Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.
                                                                    (2) Sofern nach Anhörung der betroffenen Person eine Gefahr
Bundesmeldegesetz (BMG) § 51 Auskunftssperren                       nach Absatz 1 nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Mel-
(1) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der   deregisterauskunft nicht zulässig. Ist die betroffene Person nicht
betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegister-     erreichbar, ist in den Fällen, in denen eine Auskunftssperre auf
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. Oktober 2020 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                          25. September 2020 • Woche 39           7
Veranlassung einer in § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, 6, 7, 8
und 9 (BMG) genannten Behörde von Amts wegen eingetragen               Amt Schönberger Land
wurde, die veranlassende Stelle anzuhören. Sofern eine Auskunft        Der Amtsvorsteher
nicht erteilt wird, erhält die ersuchende Person oder Stelle eine
Mitteilung, die keine Rückschlüsse darauf zulassen darf, ob zu         Stellenausschreibung
der betroffenen Person keine Daten vorhanden sind oder eine            Das Amt Schönberger Land stellt zum 1. September 2021
Auskunftssperre besteht.                                               eine/n Auszubildende/n für den Beruf der/des
(3) Wurde eine Auskunftssperre auf Veranlassung einer in § 34
Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, 6, 7, 8 und 9 (BMG) genannten Behörde        Verwaltungsfachangestellten
von Amts wegen eingetragen, sind die betroffene Person und die         ein. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit erfolgen.
veranlassende Stelle über jedes Ersuchen um eine Melderegis-
terauskunft unverzüglich zu unterrichten.                              Der/Die Bewerber/in sollte über einen guten Abschluss der
(4) Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf    Mittleren Reife verfügen, Interesse an den vielfältigen Aufga-
Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene           ben der Kommunalverwaltung und Freude am Umgang mit
Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie        Menschen haben.
erreichbar ist. Wurde die Sperre von einer in § 34 Absatz 4 Satz       Die Ausbildung erfolgt über drei Jahre für den Bereich der
1 Nummer 1, 6, 7, 8 und 9 (BMG) genannten Behörde veranlasst,          Kommunalverwaltung.
ist diese zu unterrichten, wenn die betroffene Person nicht er-
                                                                       Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung
reichbar ist.
                                                                       bevorzugt eingestellt.
(5) Die Melderegisterauskunft ist ferner nicht zulässig,
                                                                       Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie uns Ihre
1. soweit die Einsicht in ein Personenstandsregister nach § 63
                                                                       Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, letztes
   des Personenstandsgesetzes nicht gestattet werden darf und
                                                                       Schulzeugnis, Praktikumsnachweise) bis zum 16. Oktober
2. in den Fällen des § 1758 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
                                                                       2020 zu.
Bundesmeldegesetz (BMG) § 50 Abs. 5 und § 42 Abs. 3 Übermitt-          Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei
lungssperre                                                            Bewerbung per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf-
Im Amtsbereich gemeldete Personen haben jederzeit die Möglich-         Format einreichen. Office-Dokumente können nicht verarbei-
keit, nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes der Weitergabe              tet werden. Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu übersen-
ihrer Daten zu widersprechen.                                          den, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
Hinweis zu einzelnen Übermittlungssperren:                             vernichtet werden. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
•   Übermittlungssperre nach                                           Anschrift:
    § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an                                         Amt Schönberger Land
    öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften)                                  Der Amtsvorsteher
•   Übermittlungssperre nach                                                        Am Markt 15
    § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Altersjubiläen)                       23923 Schönberg
•   Übermittlungssperre nach
    § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Ehejubiläen)             E-Mail:
•   Übermittlungssperre nach                                                        bewerbung@schoenberger-land.de
    § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG                               Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer
    (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u. a.)                 038828 330-1110.
•   Übermittlungssperre nach
    § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 3 BGM
    (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)             Bestätigungsvermerk und Prüfbericht des
Die Anträge können im Einwohnermeldeamt formlos persönlich            Rechnungsprüfungsausschusses der
oder telefonisch gestellt werden.                                     Gemeinde Menzendorf vom 19.05.2020 über
Ihr Einwohnermeldeamt                                                 die Prüfung des Jahresabschlusses 2018
                                                                      der Gemeinde Menzendorf
Tätigkeitsbericht 2019 des Rechnungsprü-                              Der Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Menzendorf zum
fungsausschusses des Amtes Schönberger                                31.12.2018 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der
                                                                      Gemeinde Menzendorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsaus-
Land für die Stadt Schönberg                                          schuss der Gemeinde Menzendorf hat das Ergebnis in seinem
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger                  Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 (i.d.F. vom
                                                                      17.03.2020) der Gemeinde Menzendorf zusammengefasst und
Land hat gegenüber der Stadt Schönberg einen Tätigkeitsbe-
                                                                      einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
richt für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt. Der entsprechende
Tätigkeitsbericht wurde der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am       Bestätigungsvermerk
10.09.2020 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht 2019 des
                                                                      Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die ört-
Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schönberger Land               liche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.
für die Stadt Schönberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.      Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und
Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der       8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des
Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung           Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie
des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vor-            die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
derhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.              Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahres-
                                                                      abschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Schönberg, den 15.09.2020
                                                                      den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen
gez. Lenschow                                                         zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswe-
Amtsvorsteher                                                         sens - der

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen                                Gemeinde Menzendorf
                                                                      für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember
am 17.09.2020 amtlich bekannt gemacht.                                2018 geprüft.
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. Oktober 2020 - Amt ...
8    25. September 2020 • Woche 39 		                                                                        Amt Schönberger Land
Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anla-           Das Jahresergebnis vor Veränderung der
gen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53       Rücklagen 2018 beträgt                              T€    - 83,8
GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönber-           Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in Höhe
ger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und der        von                                                 T€      3,5
Bürgermeisterin erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage   Zweckgebundene Ergebnisrücklagen wurden
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den         gebildet in Höhe von                                T€      0,0
Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter
                                                                     Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach
Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen
                                                                     Veränderung der Rücklagen                           T€    - 80,3
Verhältnisse der Gemeinde Menzendorf abzugeben.
                                                                     Der Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des
§ 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und          beträgt                                             T€ - 600,4
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die    Im Haushaltsjahr 2018 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16
Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum        Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben.
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und      Die Finanzrechnung 2018 weist einen Saldo der
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit       ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
erkannt werden.                                                      Auszahlungen in Höhe von aus                      T€        9,2
Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt-        aus dem Vorjahr sind gemäß §16 Abs. 2 GemHVO-                 -
nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde    Doppik vorzutragen: (Anlage Muster 5a)            T€      216,7
Menzendorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler be-            die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredite
rücksichtigt.                                                        betragen in 2018                                  T€      - 13,5
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-          Es verbleibt ein Saldo in Höhe von                             -
legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise                                                              T€      221,0
für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im
Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über-         Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren ist
wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.                     im Haushaltsjahr 2018 der Haushaltsausgleich in der Finanzrech-
Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein              nung nicht gegeben.
erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere
die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit,       Die Investitionsauszahlungen betragen in 2018        T€    57,0
die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichti-        Sie sind im Haushaltsjahr 2018 finanziert durch
gung von Entscheidungen der Bürgermeisterin hinsichtlich des         Investitionseinzahlungen                             T€ 44,3
Rechnungswesens einbezogen.                                          Aufnahme von investiven Krediten                     T€ 15,0
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie-        durch Eigenmittel                                    T€  0,0
rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal-      Die Investitionskredite haben unter Berücksichti-
tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung          gung der Tilgung zugenommen um                       T€      1,1
des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss.           Die liquiden Mittel haben insgesamt abgenommen
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende       um                                                   T€ - 2,0
sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
                                                                     Der Haushaltsausgleich der Gemeinde Menzendorf ist insge-
Unsere Prüfung hat zu keinen erheblichen wesentlichen Einwen-
dungen geführt.                                                      samt in der Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushalts-
                                                                     jahr 2018, gemäß § 16, Abs. 2 GemHVO-Doppik, nicht gege-
Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung       ben. Die Gemeinde Menzendorf hat die 11. Fortschreibung des
gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entspre-         Haushaltssicherungskonzeptes 2018 erstellt, dieses wurde am
chen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläu-          24.04.2018 durch die Gemeindevertretung beschlossen und der
ternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§
                                                                     Rechtsaussichtsbehörde am 18.06.2018 mit dem Haushaltsplan
24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den
                                                                     für das Haushaltsjahr 2018 übergeben. Die Genehmigung zum
sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be-
                                                                     Haushaltsplan 2018 wurde durch den LK NWM am 28.06.2018
stimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen         mit Anordnung einer haushaltsrechtlichen Sperre in Höhe von
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage          24.100€ erteilt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde
der Gemeinde Menzendorf.                                             Menzendorf geben nach unserer Beurteilung Anlass zu Besorgnis.
Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen      Laut RUBIKON wird der Gemeinde eine weggefallene Leistungsfä-
Verhältnisse der Gemeinde Menzendorf fest:                           higkeit beschieden. Aufgrund der bestehenden Haushaltsdefizite
                                                                     bestehen nur noch sehr stark eingeschränkte finanzielle Hand-
Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum                               lungsspielräume. Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung
31. Dezember 2018                                    T€ 1.958,0      aber keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung
Die Eigenkapitalquote beträgt zum                                    für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von
31. Dezember 2018                                    %      56,5     größerer Bedeutung sind.
Das wirtschaftliche Eigenkapital
(unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt                        Menzendorf, den 19.05.2020
zum Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2018             %       79,6    gez. Thomas Wendik
Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen                        Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
zum 31. Dezember 2018 in Höhe von                    T€      79,4    der Gemeinde Menzendorf
Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und
                                                                     Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
langfristiges Fremdkapital) beträgt zum
                                                                     19.05.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung Menzendorf die
31. Dezember 2018                                    %       20,4
                                                                     Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für den Zeitraum vom
Die Gemeinde Menzendorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschul-      01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 der Gemeinde Menzendorf
det. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen über       in der Fassung vom 17.03.2020 zu empfehlen. Der Bestätigungs-
den Amtshaushalt des Amtes Schönberger Land. Der negative            vermerk und der Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2018
Kassenbestand von 316.019,80 € wird über den gemeinsamen             wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 10.09.2020
Zahlungsmittelbestand des Amtes Schönberger Land gedeckt.            bekanntgegeben. Der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht
Der Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurde für das         zum Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Menzendorf werden
Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 450.000,00 € durch die untere         hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Prüfbericht und der Be-
Rechtsaufsichtsbehörde der LK NWM genehmigt.                         stätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. Oktober 2020 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                         25. September 2020 • Woche 39        9
Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung          Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg,
des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vor-           Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten
derhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.             öffentlich aus.
Menzendorf, den 15.09.2020                                           Dassow, den 01.09.2020
gez. Goerke                                                          gez. Pahl
Bürgermeisterin                                                      Bürgermeisterin
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen          Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
am 17.09.2020 amtlich bekannt gemacht.                               mit Ablauf des 11. September 2020 amtlich bekannt gemacht.

Regionale Schule mit Grundschule Schönberg                           Bekanntmachung der
Amtsstraße 2
23923 Schönberg
                                                                     Grundstückgesellschaft Dassow mit
Tel.: 038828 23400                                                   beschränkter Haftung (GGD mbH)
grundschulteil-amtsstrasse@schule-schoenberg.de                      Die BTR Sumus GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wirt-
                                                                     schaftsprüfer Jörn Schröder, erteilte aufgrund der Prüfung des
Anmeldung der Schulanfänger des Schulbe-                             Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des Lagebe-
reiches Schönberg                                                    richtes der Grundstücksgesellschaft Dassow mit beschränkter
                                                                     Haftung folgenden Bestätigungsvermerk:
Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2021/22
für die                                                              „Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir
                                                                     den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 (Anlage 1) und dem
Regionale Schule mit Grundschule Schönberg                           Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 (Anlage 2) der
erfolgt vom Freitag, den 16.10.2020 von 13:00 - 17:00 Uhr und                 Grundstücksgesellschaft Dassow mbH, Dassow,
            am                                                       unter dem Datum 27. Mai 2020 den folgenden uneingeschränkten
            Samstag, den 17.10.2020 von 09:00 - 12:00 Uhr            Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:“
im Sekretariat der Amtsstraße 2 (Bitte den Eingang über den Schul-   „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers an die
hof nutzen).                                                                  Grundstücksgesellschaft Dassow mbH, Dassow,
Anmeldepflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2021 6       Prüfungsurteile
Jahre alt werden.                                                    Wir haben den Jahresabschluss der Grundstücksgesellschaft
                                                                     Dassow mbH, Dassow, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und den Impfausweis Ihres
                                                                     und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
Kindes mit.
                                                                     01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist eine Mund-              der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
Nasenbedeckung zur tragen. Außerdem bitten wir darum, die            geprüft.
Mindestabstände einzuhalten und möglichst einzeln zu kommen.
                                                                     Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon-
gez. S. Hoffmann                                                     nenen Erkenntnisse
Schulleiterin                                                        •   entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesent-
                                                                         lichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
                                                                         geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
                                                                         unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä-
                                                                         ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
                                                                         entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
                                                                         Gesellschaft zum 31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das
                                                                         Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und
                                                                     •   vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutref-
                                                                         fendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesent-
                                                                         lichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit
                                                                         dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzli-
                                                                         chen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der
                                                                         zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
                                                                     Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prü-
                                                                     fung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
                                                                     Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
                                              Foto: Frau Steppe     Grundlage für die Prüfungsurteile
                                                                     Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage-
Stadt Dassow                                                         berichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
Die Bürgermeisterin                                                  vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
über das Amt Schönberger Land                                        Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
                                                                     Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät-
Öffentliche Bekanntmachung                                           zen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die
                                                                     Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres
Der Bericht der Stadt Dassow über ihre Beteiligungen an Unter-       Bestätigungsvermerks weitgehend beschrieben.
nehmen in der Rechtsform des privaten Rechts auf Grundlage des       Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung
bestätigten Jahresabschlusses 2019 der Grundstücksgesellschaft       mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor-
Dassow mbH wurde der Stadtvertretung Dassow in ihrer Sitzung         schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
am 28.07.2020 zur Kenntnis gegeben. Der Bericht der Stadt Das-       in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.Wir sind
sow über ihre Beteiligungen an Unternehmen wird hiermit öffent-      der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
lich bekanntgegeben. Der Bericht liegt zur Einsichtnahme vom         ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
Zeitpunkt der Bekanntmachung an für vierzehn Werktage in der         fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. Oktober 2020 - Amt ...
10     25. September 2020 • Woche 39 		                                                                        Amt Schönberger Land
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für         durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend
den Jahresabschluss und den Lagebericht                                    und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs-
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung         urteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche
des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaf-          Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentli-           höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches
chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss              Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän-
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger                   digkeit, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftset-
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes             zen interner Kontrollen beinhalten können.
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft          •   gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des
vermittelt. Ferne sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für       Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und
die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
                                                                           den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
                                                                           gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen,
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
                                                                           die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, je-
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
                                                                           doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen            dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur     •   beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetz-
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-            lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsme-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang              thoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig,         Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zu-
anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der           sammenhängenden Angaben.
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung              •   ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat-            des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.                    nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
                                                                           nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild          Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentli-          Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den               steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesell-
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen             schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer-         fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkeh-         wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
rungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet             Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung            Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu ma-
mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschiften zu                chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die               jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.                               Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rech-          unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnach-
nungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des                 weise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können
Jahresabschlusses und des Lageberichts.                                    jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unterneh-
                                                                           menstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab-
                                                                       •   beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den
schlusses und des Lageberichts
                                                                           Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan-
                                                                           sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden
gen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
- beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen            Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jah-
ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von            resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen           ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver-
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung             hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen                  und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi-         •   beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jah-
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen          resabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum            ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.                        •   führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzli-
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber              chen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317               im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer                 Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger                  den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche fal-               Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen
sche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können              nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zu-
aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als              kunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden               eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage des          Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen            geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeid-
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.                                bares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den
Während der Prüfung über wir pflichtgemäßes Ermessen aus und               zukunftsorientierten Angaben abweichen.
bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus                   Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter
•    Identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -      anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
     beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellun-       sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwa-
     gen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und             iger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
     führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken          Prüfung feststellten.
Amt Schönberger Land		                                                                          25. September 2020 • Woche 39        11
Sonstige gesetzliche und                                               Der Geschäftsführerin der Gesellschaft, Frau Heike Post, wird für
andererechtliche Anforderungen                                         den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Entlastung erteilt.
                                                                       Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 01.01.2019 bis
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß §13 Abs. 3 KPG MV         31.12.2019 Entlastung erteilt.“
Aussagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen                         Der Beschlussvorschlag wird durch die Gesellschafterversamm-
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnisses der Ge-           lung am 25.06.2020 genehmigt. Die Stadtvertretung Dassow hat
sellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom        am 28.07.2020 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019
1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 befasst. Gemäß § 14           der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH (GGD) bestätigt und
Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere          dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin für den Zeitraum vom
Tätigkeit einzugehen.                                                  01.01.2019 bis zum 31.12.2019 Entlastung erteilt.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auf-      Der Jahresabschluss auf den 31.12.2019, der Lagebericht für
fassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt sind, die zu      das Geschäftsjahr 2019 und der Bericht über die Prüfung des
wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse          Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Grundstücksgesellschaft
der Gesellschaft Anlass geben.                                         Dassow mbH werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und lie-
                                                                       gen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
                                                                       sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftli-   Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den
chen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und      Öffnungszeiten öffentlich aus.
Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.
                                                                       Dassow, den 01.09.2020
Verantwortung des Abschlussprüfers
                                                                       gez. Pahl
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungs-
                                                                       Bürgermeisterin
standard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschluss-
prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragekreis 11 bis 16,             Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
durchgeführt.                                                          mit Ablauf des 11. September 2020 amtlich bekannt gemacht.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der
Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen,          Gemeinde Siemz-Niendorf
ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandun-        Die Bürgermeisterin
gen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers,
die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen         Stellenausschreibung
Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“
                                                                         Die Gemeinde Siemz-Niendorf stellt zum nächstmöglichen
Lübeck, den 27. Mai 2020                                                 Zeitpunkt eine/n
          BTR SUMUS GmbH                                                 Gemeindearbeiter/in
          Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                als geringfügig Beschäftigen ein. Die Vergütung erfolgt gemäß
          gez. Jörn Schröder                                             TVöD (EG 3). Die Arbeitszeit beträgt 7 Stunden/Woche.
          Wirtschaftsprüfer“
                                                                         Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
Den vorstehenden Prüfbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit        •   Mähen der Gemeindeflächen
den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmä-            •   Kleinstreparaturen/Instandhaltung/Reinigung der
ßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.).            Gemeindehäuser
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungs-                   •   Reinigen der Bushaltestellen und Containerstellplätze
vermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer               •   Sicherheitskontrollen der Spielplätze nach erfolgter
vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe                Schulung (1 x wö.).
des Jahresabschlusses und/oder Lagebericht in einer von der              Die Bewerberin/der Bewerber muss den Führerschein der
bestätigten Fassung abweichender Form bedarf es zuvor unserer            Klassen B besitzen. Die Bereitschaft zur Nutzung des privat-
erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsver-            eigenen PKW sollte vorhanden sein.
merk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328
HGB wird verwiesen.                                                      Von den Bewerberinnen bzw. den Bewerbern wird erwartet,
                                                                         dass sie über Ortskenntnis und handwerkliche Fähigkeiten
Lübeck, den 27. Mai 2020                                                 verfügen. Die Bewerberin/der Bewerber sollte über eine ab-
                                                                         geschlossene Berufsausbildung verfügen.
          BTR SUMUS GmbH
          Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le-
          gez. Jörn Schröder                                             benslauf, Tätigkeitsnachweis, Zeugniskopien) sind bis zum 15.
          Wirtschaftsprüfer“                                             Oktober 2020 an das Amt Schönberger Land, Fachbereich I
                                                                         - Zentrale Dienste, Am Markt 15, 23923 Schönberg zu senden.
Dem Gesellschafter wurde in der Gesellschaftsversammlung am              Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei
25.06.2020 folgender Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur           Bewerbung per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf-
Genehmigung vorgelegt.                                                   Format einreichen. Andere Office-Dokumente können nicht
„Der Aufsichtsrat erklärt nach dem Ergebnis seiner abschließen-          verarbeitet werden. Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu
den Prüfung, dass gegen den Jahresabschluss der Gesellschaft             übersenden, da diese nach Abschluss des Bewerbungs-
auf den 31.12.2019 keine Einwendungen zu erheben sind. Die               verfahrens vernichtet werden. Wird die Rücksendung der
Bilanz auf den 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung für           Bewerbungsunterlagen gewünscht, bitte darauf hinweisen.
den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie der Lage-           Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
bericht für das Geschäftsjahr 2019 werden ausdrücklich gebilligt.        Kontakt:
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2019 wird gemäß der Regelung                      Amt Schönberger Land, Fachbereich I
im § 9 (2 a, b) des Gesellschaftervertrages, verhandelt vor dem                     Am Markt 15 in 23923 Schönberg
Notar Dr. Moritz v. Campe, durch den Aufsichtsrat festgestellt.                     Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111
Gewinnvortrag vom 31.12.2018                       152.463,94 €                     E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de
Jahresüberschuss vom 01.01.2019 bis zum                                  Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen
31.12.2019                                          41.706,32 €          Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Gewinnvortrag auf das Folgejahr                    194.170,26 €          Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlver-
                                                                         fahren zu.
Der Jahresüberschuss wird dem Gewinnvortrag vom 31.12.2018
zugeschrieben. Der sich dann ergebene Überschuss wird als                Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Gewinnvortrag auf das Folgejahr gebucht.
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