Die Pensionslasten - Eine Bedrohung der zukünftigen Handlungsfähigkeit der Länder - ifo Institut

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ÖFFENTLICHE FINANZEN

     Die Pensionslasten – Eine Bedrohung der zukünftigen Handlungsfähigkeit
     der Länder
     Dass Deutschland vor einem demographischen Wandel steht, der zu gravierenden Anpassungsmaßnahmen
     in den staatlichen Sozialsystemen zwingt, ist heute unbestritten. Die Diskussion um die Reformen der Gesetz-
     lichen Rentenversicherung hat das allen Bürgern in Deutschland klar vor Augen geführt. Heute finanzieren vier
     Personen im erwerbstätigen Alter einen Rentner. In dreißig Jahren müssen dies zwei Erwerbstätige schaffen.
     Ohne die Riesterreform und weitere zukünftige Reformen ist der demographische Wandel nicht zu bewältigen.
     Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung die Entwicklung durchaus realistisch einschätzt. Etwa
     75 % der deutschen Bevölkerung erwarten, dass das Rentenniveau weiter sinken wird.

     Während die steigenden Lasten in der Gesetzlichen Rentenversicherung inzwischen weitgehend bekannt sind,
     wird über das zweite große System der Altersversorgung in Deutschland, das Pensionssystem der Beamten,
     viel weniger diskutiert. Doch auch hier wird sich die Alterung der Bevölkerung auswirken und den Staatshaus-
     halt belasten. Zwar hat die Politik diese Problematik inzwischen erkannt; eine massive Belastung der öffentli-
     chen Haushalte wird sich damit jedoch nicht verhindern lassen. Der Anstieg der Pensionslasten wird – aus noch
     zu erläuternden Gründen – sogar noch stärker ausfallen als in der Gesetzlichen Rentenversicherung.

     Dieser Beitrag wird die derzeitige Lage des Pensionssystems, die zukünftige Entwicklung und einige Politikop-
     tionen näher diskutieren. Exemplarisch werden hierbei mittels einer Simulationsrechnung die Haushaltsbelas-
     tungen für den Freistaat Sachsen bis ins Jahr 2040 betrachtet. Die Rechnungen zeigen, dass gerade in den
     neuen Bundesländern der Anstieg der Pensionslasten zu erheblichen fiskalischen Problemen führen wird.1

     Die Entwicklung in Deutschland                                        rechnet man aus diesen Bereichen mit 282.000 Ver-
                                                                           sorgungsempfängern, die mit 13,8 Mrd. € zu Buche
     Ehe wir zur besonderen Situation der neuen Bundes-                    schlagen werden. Die ehemaligen Staatsunterneh-
     länder – und hier insbesondere Sachsens – kommen,                     men zahlen zwar einen Eigenbeitrag zur Finanzierung
     wird zunächst die allgemeine Entwicklung der Pen-                     der Beamten, jedoch muss der Bund auch hier die
     sionslasten in Deutschland skizziert. Die Zahl der Ver-               Hauptlast tragen.
     sorgungsempfänger der Gebietskörperschaften, also
     der Beamten und Beamtinnen sowie deren Hin-                           Selbst wenn die Staatseinnahmen mit dem allgemei-
     terbliebenen in Bund, Ländern und Gemeinden, steigt                   nen Wachstum Schritt halten, muss der Staat einen
     von gegenwärtig 818.000 2 (Stand 2002) bis zum Jahr                   immer größeren Teil seines Budgets für die Altersver-
     2030 auf 1,37 Mill. an. Die finanzielle Belastung der                 sorgung seiner Beamten aufwenden. Während im
     öffentlichen Haushalte wird sich damit von 21 Mrd. €                  Jahr 2000 nur rund 4,9 % des gesamten Steuerauf-
     im Jahr 2000 auf 90,7 Mrd. € im Jahr 2040 erhöhen                     kommens auf Versorgungszahlungen entfielen, muss
     (vgl. Abb. 1).                                                        der Staat in 25 Jahren bereits 7,1 % und im Jahr 2040
                                                                           immer noch über 6 % seines Budgets hierfür einpla-
     In diesen Berechnungen sind die Belastungen aus                       nen.3
     Versorgungsansprüchen der Bahn und der Post
     sowie des mittelbaren öffentlichen Dienstes noch gar                  Leider haben diese Zahlen sowohl in der Öffentlichkeit
     nicht berücksichtigt, hier gibt es derzeit weitere                    als auch in der aktuellen Finanzpolitik bisher relativ
     512.000 Versorgungsempfänger. Noch im Jahr 2040                       wenig Beachtung gefunden. Verfügbar sind die Infor-

     1
         Vgl. BOERI, BÖRSCH-SUPAN und TABELLINI (2001), S. 257.
36
     2
         Vgl. STATISTISCHES BUNDESAMT, http://www.destatis.de/download/fist/empf.xls
     3
         Vgl. BUNDESREGIERUNG (2001), S. 208.

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ÖFFENTLICHE FINANZEN

Abb. 1
                               Gesamtausgaben der öffentlichen Hand für Pensionen

                100
                90
                80                                                                                 Gemeinden
                70
    Mrd. Euro

                60
                50
                                                                                                     Länder
                40
                30
                20
                10
                                                                                                      Bund
                 0
                 2000    2005         2010          2015         2020          2025         2030     2035       2040

Quelle: Bundesregierung (2001, S. 194).

mationen jedoch schon eine ganze Weile. Die Bun-                   Erstens werden, wie Abbildung 1 eindeutig zeigt, die
desregierung hat im Jahr 2001 in ihrem zweiten Ver-                Bundesländer sehr viel stärker vom Anstieg der
sorgungsbericht diese Prognosen selbst vorgelegt.                  Versorgungslasten betroffen sein als der Bund oder
Und auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung                  die Kommunen. Genau dieses spiegelt sich auch in
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem               der Versorgungs-Steuerquote4 wider (vgl. Abb. 2).
Jahresgutachten 2001/02 auf die anstehenden Pro-                   Während die Belastung der öffentlichen Haushalte
bleme hingewiesen. Die Schätzungen sind dabei                      beim Bund und bei den Gemeinden annähernd kon-
noch recht optimistisch. So geht die Bundesregierung               stant bleibt, müssen die Länder in 20 Jahren fast dop-
beispielsweise davon aus, dass die Lebenserwartung                 pelt so viel von ihren Steuereinnahmen für Pensionen
der Beamten langsamer steigt als die der Bevölke-                  aufwenden wie heute.
rung in Deutschland insgesamt. Ein sechzigjähriger
Beamter hat gegenwärtig eine um gut zwei Jahre                     Im kräftigen Anstieg der Pensionslasten bei den Län-
höhere Lebenserwartung als die allgemeine Bevölke-                 dern schlägt der großzügige Ausbau des öffentlichen
rung. Bis 2030 unterstellt die Bundesregierung, dass               Dienstes in den späten sechziger und frühen siebziger
der Abstand auf ein Jahr schrumpft. Außerdem unter-                Jahren zu Buche. Die Beamten dieser „68er Genera-
stellen die Prognosen der Bundesregierung und des                  tion“ kommen nun ins Rentenalter. Und da vor allem
Sachverständigenrates ein stetiges reales Wachstum                 Bereiche mit besonders qualifiziertem Personal wie
des Sozialproduktes und somit der Steuereinnahmen                  Schulen und Hochschulen ausgebaut wurden, erhal-
– und das trotz der schrumpfenden Arbeitsbevölke-                  ten diese Pensionäre auch überdurchschnittlich hohe
rung. Bei der üblichen Betrachtung aller öffentlichen              Ruhestandsleistungen.
Haushalte zusammen geht außerdem ein wichtiger
Punkt verloren: Der Anstieg der Versorgungslasten                  Zweitens muss man zwischen alten und neuen Bun-
wird die Gebietskörperschaften in Deutschland unter-               desländern differenzieren. Sowohl der Zeitpfad der
schiedlich hart treffen!                                           Belastung als auch die Gründe für den Anstieg sind

                                                                                                                            37
4
    Hierbei handelt es sich um den Anteil der Versorgungsausgaben an den Steuereinnahmen.

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ÖFFENTLICHE FINANZEN

     Abb. 2
                                                       Versorgungs-Steuerquote

                14

                12
                                                                                                            Länder
                10

                8
         in %

                                                                                                          Gemeinden
                6

                4
                                                                                                              Bund
                2

                0
                2000                        2005                       2015                        2025                2040

     Quelle: Bundesregierung (2001, S. 208).

     grundsätzlich verschieden. Der Anstieg durch die                    dern. Denn man darf nicht vergessen: Die neuen Län-
     „68er-Generation“ unter den Beamten trifft nur die                  der starten von einer Situation, in der keine nennens-
     alten Länder. Der Aufbau des öffentlichen Dienstes in               werten Pensionszahlungen in die Landeshaushalte
     den neuen Bundesländern mit Beamten begann erst                     eingeplant sind. Im Jahr 2000 waren in den gesamten
     1991. Da die Verbeamtung meist nur für Mitarbeiter                  neuen Bundesländern gerade einmal 2.000 Versor-
     unter 50 Jahren möglich war und sich der Ausbau des                 gungsempfänger registriert. Dies wird auch bei den
     öffentlichen Dienstes in der zweiten Hälfte der neunzi-             Schätzungen der BUNDESREGIERUNG (2001, S. 94) im
     ger Jahre verlangsamte, ist die Beamtenschaft der                   bereits erwähnten Versorgungsbericht deutlich. Hier
     neuen Länder jünger als in den alten Ländern und auf                ging man von einer Steigerung der Ausgaben für Ver-
     relativ wenige Jahrgänge konzentriert.                              sorgungsempfänger von rund 50 Mill. € im Jahr 2000
                                                                         auf rund 6,6 Mrd. € im Jahr 2040 aus – ein enormer
     Dieser Unterschied wird in Abbildung 3 deutlich, wo                 Anstieg der nominalen Belastung!
     die Altersstruktur der Beamten im Bund sowie in den
     alten und neuen Ländern (Stand: 1999) dargestellt ist.              Nennenswerte Vorkehrungen für die ansteigenden
     Während in den alten Ländern die Geburtsjahrgänge                   Lasten gibt es praktisch keine. Zwar wurden seit
     um 1950 am stärksten vertreten sind, sind wesentlich                1999 jedes Jahr 0,2 Prozentpunkte des tariflich ver-
     mehr Beamte in den neuen Ländern in den sechziger                   einbarten Lohnanstiegs abgezweigt und einer Versor-
     Jahren geboren.                                                     gungsrücklage zugeführt. Diese Mittel werden jedoch
                                                                         nach Berechnungen der Bundesregierung die Versor-
     Diese „91er-Generation“ in den neuen Ländern wird in                gungsquote5 gerade um 0,1 Prozentpunkte senken
     rund zwanzig Jahren zu einem massiven Anstieg der                   können, was einer jährlichen Entlastung aller öffentli-
     Pensionslasten führen. Und die fiskalischen Folgen                  chen Haushalte um 4,5 Mrd. € entspricht.6 Gleich-
     werden einschneidender sein als in den alten Län-                   zeitig wurde durch eine stufenweise Veränderung

38
     5
         Hierbei handelt es sich um das Verhältnis der Versorgungsausgaben zum Bruttoinlandsprodukt.
     6
         Vgl. BUNDESREGIERUNG (2001), S. 204.

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ÖFFENTLICHE FINANZEN

Abb. 3
                                              Altersstruktur der Beamten 1999

                 4,5
                 4,0
                                 Neue Länder                                                   Alte Länder
                 3,5
                 3,0
    in Prozent

                 2,5
                                                                          Bund
                 2,0
                 1,5
                 1,0
                 0,5
                 0,0
                       20   25        30           35          40           45          50           55          60            65
                                                                                                                       Alter
                                       Bund                Alte Länder                 Neue Länder

Quelle: Bundesregierung (2001, S. 294).

des jährlichen Steigerungssatzes das Versorgungsni-                  pfad der Pensionslasten dargestellt werden. Die wich-
veau der Pensionäre gesenkt.7 So sind nun statt                      tigsten Determinanten sind hierbei die Alters- und
maximal 75 % nur noch 71,75 % der ruhegehaltsfähi-                   Dienststruktur der aktiven Beamten, die anrechenbare
gen Dienstbezüge erreichbar.                                         Dienstzeit und das Ruhestandseintrittsalter sowie die
                                                                     Höhe der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.
Die Entwicklung in Sachsen
                                                                     Bei den Simulationsrechnungen wurden zwei ver-
Der Versorgungsbericht der Bundesregierung stellt                    schiedene Szenarien des Ruhestandeintritts betrach-
die generelle Belastung der öffentlichen Haushalte                   tet. In Szenario I (Status Quo Szenario) wird die
dar. Was bisher jedoch in der öffentlichen Debatte zu                Entwicklung der Belastungen unter Fortschreibung
kurz kommt, ist eine differenzierte Betrachtung der                  der derzeitigen Bedingungen berechnet. Dies bedeu-
besonders betroffenen neuen Bundesländer. Deren                      tet konkret, dass das Pensionseintrittsalter auf dem
fiskalische Situation wird auch deshalb besonders                    Stand 1999 eingefroren wird. Der höhere Dienst geht
prekär, da mit dem Ansteigen der Pensionslasten zeit-                somit durchschnittlich mit 59,4, der gehobene Dienst
gleich ein Rückgang der Transfers im Rahmen des                      mit 56,7 und der einfache sowie mittlere Dienst mit
Solidarpaktes erfolgt.                                               55,3 Jahren in Pension.8 Der jährliche Faktor zur
                                                                     Berechnung der Ruhegehaltssätze wird – wie im
Am Beispiel des Freistaates Sachsen soll daher im                    Versorgungsänderungsgesetz 2001 festgelegt – bis
Folgenden mit Hilfe eines Simulationsmodells der Zeit-               2011 schrittweise abgesenkt.9

7
    Während dieser Absenkung des Versorgungsniveaus über acht Jahre wurde die Bildung der Rücklage ausgesetzt; im Jahr 2011 soll
    diese wieder aufgenommen werden und 2017 schließlich abgeschlossen sein.
8
    Vgl. BUNDESREGIERUNG (2001), S. 87.
9
    Für jedes Jahr seiner Dienstzeit wird einem Beamten ein festgelegter Punktwert – nach dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 in Höhe
    von 1,79375 – gutgeschrieben. Zur Errechnung des Ruhegehalts wird die Summe dieser Punktwerte dann als Prozentsatz mit den ruhe-
    gehaltsfähigen Dienstbezügen multipliziert, wobei eine maximale (71,75 %) bzw. minimale (35 %) Grenze berücksichtigt werden muss.
    Weitergehende Änderungen, wie die in der Entstehung begriffene Versorgungsrücklage, werden in den Modellrechnungen nicht berück-    39
    sichtigt.

                                     i f o   D R E S D E N     B E R I C H T E T    5 / 2 0 0 3
ÖFFENTLICHE FINANZEN

     In Szenario II (Reformszenario) werden die Vorschläge                     Für die Simulation der Sterblichkeit orientieren wir uns
     der RÜRUP-KOMMISSION (2003) – Erhöhung des Ren-                           an den Sterbetafeln des INSTITUT FÜR BEVÖLKERUNGS-
     teneintrittsalters und Absenkung des Rentenniveaus                        FORSCHUNG UND SOZIALPOLITIK (IBS, 2002), wobei
     – auf die Beamten in Sachsen übertragen, um zu                            wiederum nach dem Geschlecht unterschieden
     sehen, wie stark die fiskalische Entlastungswirkung                       wurde. Innerhalb der Modellrechnungen wurden
     einer solchen Reform ausfallen würde. Vom jetzigen                        keine beamtenspezifischen Sterbetafeln verwandt.
     Zeitpunkt an wird das Pensionseintrittsalter in acht                      Zwar ist bekannt, dass Beamte eine um 2,2 (männ-
     Stufen linear bis zum Jahr 2011 auf 65 Jahre ange-                        lich) bzw. 2,4 Jahre (weiblich) höhere Lebenserwar-
     hoben. Danach findet eine weitere Steigerung inner-                       tung haben.10 Jedoch existieren für die Gruppe der
     halb von 20 Jahren auf 67 Jahre statt. Von 2011 an                        Beamten keine langfristigen Projektionen der alters-
     werden zudem die Ruhegehaltssätze bis 2030 um                             spezifischen Sterbeziffern bis ins Jahr 2040, die für
     rund 17 % abgesenkt, indem – wie beim Versor-                             die vorliegende Modellrechnung notwendig wären.
     gungsänderungsgesetz 2001 – die jährlich erreichba-                       Die Modellrechnung unterschätzt aus diesem Grund
     ren Punktwerte langsam abgeschmolzen werden.                              ein wenig die tatsächlichen Pensionslasten.

     Aufbau und Annahmen des Simulationsmodells                                Mit diesen Annahmen lässt sich zu jedem Zeitpunkt
                                                                               der Bestand der aktiven Beamten und der Pensionäre
     Neben den Szenarien zum Pensionierungsalter sind                          in ihrer Altersstruktur erfassen. Um das Simulations-
     eine Reihe weiterer grundlegender Annahmen nötig,                         modell zu vervollständigen, müssen jetzt lediglich
     um die Altersstruktur der Beamten, den Bestand an                         noch Annahmen über die monetären Größen getrof-
     Pensionären und letztendlich die Entwicklung der                          fen werden. Das Sozialprodukt pro Kopf wächst jähr-
     Pensionslasten prognostizieren zu können. Zunächst                        lich mit 2 %.11 Die Ruhegehälter – nach den oben
     zur Altersstruktur der aktiven Beamten: Die nach dem                      genannten Kriterien differenziert – steigen entspre-
     jeweiligen Pensionierungsszenario in den Ruhestand                        chend den aktiven Dienstbezügen ebenfalls mit 2 %
     eintretenden Beamten werden durch ,neue‘ Beamte                           pro Jahr, wobei jedoch mögliche Verrechnungen der
     ersetzt, wobei in den Berechnungen für das Einstel-                       Tariferhöhungen mit der Abschmelzung der Ruhege-
     lungsalter auf Untersuchungen des BUNDESBEAUF-                            haltssätze beachtet werden müssen. Die Osttarife
     TRAGTEN FÜR WIRTSCHAFTLICHKEIT IN DER VERWALTUNG                          werden bis 2011 auf Westniveau angehoben. Für die
     (BWV (1996), S.51) zurückgegriffen wurde. Entspre-                        neuen Länder muss darüber hinaus beachtet werden,
     chend diesen Informationen wird für das Einstellungs-                     dass hier bei den Pensionen eine Mindestregel greift,
     alter 18 (einfacher Dienst), 20 (mittlerer Dienst), 25                    wonach Pensionäre mindestens 35 % der ruhe-
     (gehobener Dienst) sowie 32 Jahre (höherer Dienst)                        standsfähigen Bezüge bzw. derzeit rund 1.075 €
     gewählt. Da über den Simulationszeitraum die Bevöl-                       erhalten. Diese Mindestregelung spielt gerade für die
     kerung in Deutschland deutlich abnimmt, müssen                            neuen Bundesländer eine große Rolle, da viele
     langfristig auch die öffentlichen Leistungen an die sin-                  Beamte wegen der geringen Dienstzeit seit ihrer Ver-
     kende Nachfrage angepasst werden. Daher unter-                            beamtung in den neunziger Jahren gar nicht über
     stellt das Modell, dass die Anzahl der Beamten                            diese Mindestbeträge kommen können. Andererseits
     langfristig proportional zur Bevölkerung schrumpft.                       haben – gerade in den Anfangsjahren der Simulati-
     Weitere Differenzierungen des Simulationsmodells                          onsrechnung – viele der Pensionäre wegen ihrer vor-
     erfolgen nach Geschlecht, Aufgabenbereichen                               herigen Berufstätigkeit recht hohe Ansprüche an die
     (Schul-, Hochschul-, Justiz- und Gerichtsdienst                           Gesetzliche Rentenversicherung; diese werden ab
     sowie sonstige Bereiche) und Dienstgruppen (einfa-                        einer bestimmten Gesamtsumme mit den Pensionen
     cher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst).                              verrechnet.12

     10
          Vgl. SACHVERSTÄTNDIGENRAT (2001), S. 129.
     11   Inflation wird nicht explizit eingeführt, sodass alle Größen real in Euro des Jahres 2003 ausgedrückt sind.
40
     12
          Vgl. §§ 55 Beamtenversorgungsgesetz.

                                             i f o   D R E S D E N      B E R I C H T E T      5 / 2 0 0 3
ÖFFENTLICHE FINANZEN

Die Ergebnisse im Status Quo Szenario                                                   lung der Pensionslasten aus, muss man mit etwa
                                                                                        10 % zusätzlichen Ausgaben in diesem Bereich rech-
Wir wenden uns zunächst den Pensionsbelastungen                                         nen.
für das Land Sachsen unter Szenario I zu, bei dem
das Pensionierungsalter auf dem Status Quo fest-                                        Aus den absoluten Zahlen der Pensionsbelastung
gehalten wird. Wie in Abbildung 4 deutlich zu sehen                                     kann man noch wenig über die fiskalischen Wirkun-
ist, nehmen die Pensionslasten dramatisch zu.                                           gen sagen, da sich im selben Zeitraum ja auch
Gegenwärtig muss der Freistaat Sachsen gerade                                           die öffentlichen Einnahmen verändern. Man könnte
25 Mill. € Pensionen pro Jahr auszahlen. Im Jahr                                        vermuten, dass angesichts eines stetig steigen-
2035 wird, bei Zugrundelegung der jetzigen Ver-                                         den Sozialprodukts die Pensionslasten relativ ab-
hältnisse, die Schwelle von 1 Mrd. € durchbrochen                                       gemindert werden. Die rechte Skala in Abbildung 4
werden. In diesen Zahlen spiegelt sich die wahre                                        misst daher die Pensionsbelastung als Anteil an
Belastung der öffentlichen Haushalte jedoch noch                                        den sächsischen Steuereinnahmen, die mittels des
nicht komplett wider. Zum einen unterschätzt die                                        ifo Langfristmodells zur Haushaltsentwicklung er-
Rechnung – wie bereits erwähnt – die Belastungen                                        mittelt wurden.14 Wie die Abbildung zeigt, wachsen
aufgrund der überdurchschnittlichen Lebenser-                                           die Pensionslasten deutlich schneller als die Steuer-
wartung der Beamten. Zum anderen bezieht sich                                           einnahmen des Landes. Ohne Reformen müssen
die Simulation nur auf die Beamtenpensionen                                             im Jahr 2040 über 7 % der sächsischen Steuerein-
selbst, nicht auf die Zahlungen an Hinterbliebene.13                                    nahmen nur zur Deckung der Pensionsansprüche
Geht man von der für den Bund erwarteten Entwick-                                       aufgewandt werden.

Abb. 4
                                              Pensionsbelastungen für den Freistaat Sachsen im Status Quo Szenario

                                     1.400                                                                                         0,15
     Pensionsausgaben (Mill. Euro)

                                     1.200                                                                                         0,13

                                                                                                                                           Pensions-Steuerquote
                                                                                                   Pensionslasten
          in Preisen von 2003

                                                                                                                                   0,11
                                     1.000
                                                                                                                                   0,09
                                      800
                                                                                                                                   0,07
                                      600
                                                                                                                                   0,05
                                      400
                                                Pensions-Steuerquote                                                               0,03
                                      200                                                                                          0,01
                                        0                                                                                          -0,01
                                             2000   2005      2010       2015       2020      2025        2030       2035   2040

Quellen: Bundesregierung (2001, S. 94), Auskunft des Statistischen Landesamtes Sachsen, ifo Langfristmodell zur Haushaltsentwicklung,
Berechnungen des ifo Instituts.

13
     Aus Datengründen war es bisher noch nicht möglich, die durch Hinterbliebene entstehende Belastung in die Simulationsrechnungen
     mit einzubeziehen.
14
     Die Steuereinnahmen umfassen dabei alle Länder- und Gemeinschaftssteuern. Ab 2020 wurde von einer stabilen Steuer-BIP-Quote                                  41
     ausgegangen.

                                                           i f o   D R E S D E N   B E R I C H T E T   5 / 2 0 0 3
ÖFFENTLICHE FINANZEN

     Reformszenario: Erhöhung des Renteneintrittsalters                    chung ist ausschließlich, die langfristigen fiskalischen
                                                                           Entlastungseffekte einer möglichen Reform bereits
     Welche Handlungsoptionen hat nun die Politik? Letzt-                  heute abschätzen zu können. Wir haben daher
     endlich gilt auch beim Alterssicherungssystem der                     bewusst auf die Vorschläge der RÜRUP-KOMMISSION
     Beamten, dass eine Reform, die alle besser stellt,                    zurückgegriffen, da diese Vorschläge ohnehin gerade
     nicht möglich ist. Auch hier geht es im Wesentlichen                  in der Diskussion für eine Reform der Gesetzlichen
     um Verteilungsfragen, insbesondere um die Lastver-                    Rentenversicherung sind, und diese auf das Pen-
     teilung zwischen den Generationen.15                                  sionssystem übertragen. Das effektive Pensionie-
                                                                           rungsalter steigt bis 2035 auf 67 Jahre. Gleichzeitig
     Die fiskalische Belastung kann man daher nur glätten,                 sinkt das Niveau der Pensionen um rund 17 %. In
     indem man entweder heute Kapital beiseite legt für                    Abbildung 5 ist das Reformszenario noch einmal
     die kommenden Zeiten der Spitzenbelastung oder                        graphisch zusammengefasst. Neben dem Pensionie-
     indem man die Leistungen für die Pensionäre kürzt.                    rungsalter für die einzelnen Dienstgruppen zeigt die
     Die erste Alternative des Ansparens durch Bildung                     Abbildung auch das Pensionsniveau. Die „erreich-
     entsprechender Rücklagen ist in den letzten Jahren                    bare Versorgungsquote“ ist das maximal erreich-
     sträflich vernachlässigt worden. Die Ersparnisbildung                 bare Pensionsniveau in Relation zu den ruhestands-
     kam zu spät, in zu geringem Umfang und sie ist schon                  fähigen Bezügen. Da in Sachsen in den nächsten
     jetzt Spielball der Tagespolitik. Um nennenswerte Ent-                Jahren und Jahrzehnten allerdings nur wenige Pen-
     lastungen zu schaffen, wird neben die Ersparnis – wie                 sionäre tatsächlich 40 Dienstjahre als Beamte vorwei-
     auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung – zwei-                   sen können, fällt die effektive Versorgungsquote deut-
     felsohne die Kürzung der Leistungen an Pensionäre                     lich niedriger aus. Die in Abbildung 5 dargestellte
     treten.                                                               Kurve der „effektiven Versorgungsquote“ misst das
                                                                           Ruhestandsgehalt eines Pensionärs, der im jeweiligen
     Diese Kürzungen können durch vielfältige Maßnah-                      Jahr in Pension geht, in Relation zu seinen ruhe-
     men erreicht werden. Zum einen kann das Pensions-                     standsfähigen Bezügen.
     eintrittsalter erhöht werden. Angesichts des bisher
     niedrigen effektiven Pensionierungsalters und der                     Abbildung 6 zeigt den Belastungsverlauf in Sachsen
     aktuellen Debatte über eine (notwendige) Verlänge-                    für das Reformszenario. Die Kurve der Pensionslasten
     rung der Lebensarbeitszeit dürfte gerade an dieser                    gibt die absolute Belastung des Landeshaushalts
     Stellschraube noch kräftig gedreht werden. Zum                        an, wenn die eben beschriebene Reform durchge-
     anderen werden die Pensionen selbst sinken. Hier                      führt wird. Die Pensions-Steuerquote wiederum zeigt,
     wurden mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001                        welchen Anteil die Pensionszahlungen an den Steuer-
     mit der Absenkung der jährlichen Multiplikatoren zur                  einnahmen des Staates ausmachen.
     Ermittlung des Ruhegehaltssatzes und der Reduzie-
     rung des Witwengeldes bereits erste Schritte unter-                   Der Entlastungseffekt der Reform wird natürlich nur
     nommen.                                                               im Vergleich der beiden Szenarien ersichtlich (vgl.
                                                                           Abb. 7). Gegenüber der Status Quo Simulation ergibt
     Wir haben daher in einem zweiten Szenario unserer                     sich durch die Reform immerhin ein Einsparungsvolu-
     Simulationsrechnung die Pensionsbelastungen für                       men in Höhe von über 300 Mill. € im Jahr 2040. Rund
     das Land Sachsen bei alternativen Annahmen über                       2 % der Steuereinnahmen werden wieder freigesetzt.
     Pensionseintritt und Pensionshöhe berechnet. Uns                      Dass die Einsparungen nicht noch höher ausfallen,
     geht es dabei nicht darum, eine Reform der Beam-                      liegt daran, dass sich mit einer Erhöhung des Pen-
     tenpensionen vorzuschlagen. Zweck der Untersu-                        sionseintrittsalters auch automatisch die Ansprüche

     15
          Bei der Diskussion um die Einbeziehung der Beamten in die Gesetzliche Rentenversicherung wird meist vergessen, dass das Pen-
          sionssystem letztendlich auch eine Art Umlageverfahren ist – Beamte verzichten auf Lohn während der aktiven Zeit als Gegenleistung
42        für Pensionszahlungen im Alter [vgl. BWV (1996, S.4)] –, dessen Altansprüche honoriert werden müssen. Zur Einbeziehung der Beam-
          ten in die Gesetzliche Rentenversicherung siehe auch RÜRUP-KOMMISSION (2003), S. 122–126.

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ÖFFENTLICHE FINANZEN

Abb. 5
                                                                                                                 y
                                                                                Reformszenario für das Pensionssystem

                               70                                                                                                                          80

                                                                                                                                                           70

                               65                                                                                                                          60
     Pensionierungsalter

                                                                                                                                                                               Pensionsniveau
                                                                                                                                                           50

                               60                                                                                                                          40
                                                                                                                einfacher und mittlerer Dienst             30
                                                                                                                gehobener Dienst
                               55                                                                               höherer Dienst                             20
                                                                                                                erreichbare Versorgungsquote
                                                                                                                                                           10
                                                                                                                effektive Versorgungsquote
                               50                                                                                                                    0
                                2000                            2005        2010           2015      2020        2025         2030       2035     2040

Quellen: Rürup-Kommission (2003), Berechnungen des ifo Instituts.

Abb. 6
                                                                Pensionsbelastungen für den Freistaat Sachsen im Reformszenario

                                                       1.000
                                                                                                                                                       0,14
                       Pensionsausgaben (Mill. Euro)

                                                        900
                                                                                                                          Pensionslasten
                                                        800                                                                                            0,12

                                                                                                                                                                Pensions-Steuerquote
                            in Preisen von 2003

                                                        700
                                                                                                                                                       0,1
                                                        600
                                                                                                                                                       0,08
                                                        500
                                                        400                                                                                            0,06
                                                        300
                                                                                                                                                       0,04
                                                        200
                                                                      Pensions-Steuerquote                                                             0,02
                                                        100
                                                          0                                                                                            0
                                                               2000      2005       2010      2015      2020      2025       2030      2035     2040

Quellen: Bundesregierung (2001, S. 94), Auskunft des Statistischen Landesamtes Sachsen, Rürup-Kommission (2003), ifo Langfristmo-
dell zur Haushaltsentwicklung, Berechnungen des ifo Instituts.

der einzelnen Beamten erhöhen. Gerade in Ost-                                                             40 Jahren Pensionsanspruch – nicht greifen,16 da die
deutschland wird noch auf Jahrzehnte hinaus die                                                           Beamten nach der Wiedervereinigung die notwendi-
maximale Kappungsgrenze – sie liegt derzeit bei                                                           gen Arbeitsjahre noch nicht erreichen konnten.
                                                                                                                                                                                                43
16
       Vgl. erreichbare und effektive Versorgungsquote in Abbildung 7.

                                                                            i f o   D R E S D E N    B E R I C H T E T   5 / 2 0 0 3
ÖFFENTLICHE FINANZEN

     Abb. 7
                                    Pensionslasten in Sachsen – Vergleich der Szenarien

                     1.400

                     1.200

                     1.000
                                                                           Status Quo Szenario
        Mill. Euro

                      800

                      600

                      400
                                                                                             Reformszenario
                      200

                        0
                        2000    2005            2010      2015         2020          2025         2030         2035         2040

     Quellen: Bundesregierung (2001, S. 94), Auskunft des Statistischen Landesamtes Sachsen, Rürup-Kommission (2003), ifo Langfristmo-
     dell zur Haushaltsentwicklung, Berechnungen des ifo Instituts.

     Fazit                                                             sind bereits heute klare Schritte notwendig – nicht
                                                                       nur bei den Pensionen, aber eben auch dort. Ein-
     Die Pensionszahlungen werden in den nächsten                      fache Lösungen, die den staatlichen Haushalt ent-
     Jahrzehnten insbesondere in den neuen Bundes-                     lasten und die Ansprüche der Pensionsberechtigten
     ländern zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung               honorieren, gibt es nicht. Es ist aber wichtig, von
     der ohnehin angespannten Haushaltssituation führen.               Seiten der Politik heute schon zwei Punkte klar zu
     Heute spielen diese Belastungen in den Haushalten                 stellen.
     der neuen Bundesländer kaum eine Rolle. Durch
     das exponentielle Wachstum dieser Ausgabenposten                  Erstens, langfristig wird sich eine weitere Absenkung
     wird es jedoch zu Struktur- und Anpassungsmaß-                    des Versorgungsniveaus für Beamte – wie ja auch
     nahmen kommen müssen.                                             bei den Renten in der Gesetzlichen Rentenversiche-
                                                                       rung – nicht umgehen lassen. Zweitens, so proble-
     Dieses Wachstum ist einerseits darauf zurückzu-                   matisch uns heute die finanzielle Be-lastung der Län-
     führen, dass erst seit 1990 verbeamtet werden                     der erscheint, sie wird sich nicht bessern. Daher ist es
     konnte und daher die Zahl der Beamten sprunghaft                  notwendig, zu einer – wenn auch nur moderaten –
     anstieg. Andererseits ist der Altersstruktureffekt zu             Kapitalbildung in den nächsten Jahren zurückzukeh-
     beachten. Da die meisten Beamten zum Zeitpunkt                    ren. Beide Maßnahmen zusammen können – neben
     ihrer Verbeamtung relativ jung waren und die entspre-             den notwendigen, generellen Reformen des Staats-
     chenden Jahrgänge daher relativ stark besetzt sind,               sektors – helfen, die durch die Verbeamtung in den
     wird später auch die Anzahl der Pensionäre entspre-               neunziger Jahren bewirkte Be-lastung der öffentli-
     chend stark ansteigen.                                            chen Haushalte in den neuen Ländern in erheblichem
                                                                       Ausmaß abzufedern und die Spielräume der Politik für
     Um auch in Zukunft Spielräume für Investitionen in                zukunftsorientierte Investitionen zu erhalten.
     essentielle öffentliche Güter wie Bildung und In-
44
     frastruktur in den Landeshaushalten zu bewahren,                                         Thomas Fester und Marcel Thum

                                        i f o    D R E S D E N   B E R I C H T E T    5 / 2 0 0 3
ÖFFENTLICHE FINANZEN

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BOERI, TITO; BÖRSCH-SUPAN, AXEL und GUIDO TABELLINI (2001):          (2002): Schätzung der altersspezifischen Sterbewahrschein-
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 WALTUNG (BWV, Hrsg.) (1996): Beamte oder Arbeitnehmer:              tung/].
 vergleichende Untersuchung über Auswirkungen der alter-           RÜRUP-KOMMISSION (Hrsg., 2003): Nachhaltigkeit in der Finanzierung
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 im Bundesdienst. Schriftenreihe des Bundesbeauftragten für        SACHVERSTÄNDIGENRAT ZUR BEGUTACHTUNG DER GESAMTWIRTSCHAFTLI-
 Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Band 6, Stuttgart, Berlin,     CHEN ENTWICKLUNG, (Hrsg., 2001): Jahresgutachten 2001/02: Für
 Köln.                                                               Stetigkeit – gegen Aktionismus. Wiesbaden.

                                                                                                                                        45

                                    i f o   D R E S D E N    B E R I C H T E T     5 / 2 0 0 3
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