Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen - VG Oberes Glantal

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Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen - VG Oberes Glantal
Oberes Glantal • Der Südkreis
                                                                    Amtliche Bekanntmachungen
50. Jahrgang - 25. Woche -                                     der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
26. Juni 2021

Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die
Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen®
Die LAG Westrich-Glantal hat er-
neut einen Aufruf zur LEADER-För-
derung gestartet.
Unter dem Motto „Gemeinsam
neue Wege gehen“ stellt die LAG
Westrich-Glantal 632.539,03 Eu-
ro zur Förderung von LEADER-Pro-
jekten zur Verfügung.Gemeinsam
mit den Menschen vor Ort soll die
Region weiterentwickelt wer-
den.Die Fördersätze betragen da-
bei bis zu 75 Prozent. Entschei-
dend für die Auswahl einer Pro-
jektidee ist, wie gut sie die Region
voranbringt und die Umsetzung
der Lokalen Entwicklungsstrate-
gie (LILE) unterstützt. Gefördert
werden Vorhaben, die die drei
Handlungsfelder           bedienen:
„Nachhaltiges Wirtschaften vor
Ort“, „Leben in zukunftsfähigen
Gemeinden“ und „Naturnahe Er-
holung aktiv gestalten“. Bis zum
18.06.2021 konnten Projektideen
eingereicht werden.
Die Verbandsgemeinde Oberes
Glantal hat sich mit dem Projekt
„Ausbildung zum DWV-Wander-
führer/in®“ zum aktuellen För-
deraufruf beworben.
Der Verbandsgemeinderat hat in
seiner Sitzung am 25.5.2021 der
Projekteinreichung zugestimmt.
Bis zum Stichtag 18.6.21 mussten
alle erforderlichen Projektinhalte
mit Angeboten, Stellungahmen
usw. bei der LAG eingereicht sein.      Vermarktung dieser Wanderwege         Die Schulung zum DWV-Wander-        meindeverwaltung melden. Es             Für die Ausbildung zum DWV
Die LAG wird in einer anschließen-      durch die Verbandsgemeinde und        führer/in® garantiert zudem eine    sind 20 Schulungsplätze zu verge-       Wanderführer/in sollen Men-
den Vorstandssitzung die Förder-        die Ortsgemeinden mit erlebnis-       einheitliche Qualität des Angebo-   ben. Das Auswahlverfahren star-         schen in unterschiedlichen Alters-
würdigkeit der eingereichten Pro-       reichen Gruppenwanderungen,           tes an geführten Wanderungen in-    tet erst mit erfolgter Projektbewil-    klassen und Interessierte (Ver-
jekte prüfen und darüber ent-           passend zu den Themen der ein-        nerhalb der Verbandsgemeinde        ligung durch die ADD und damit          einsangehörige, Historiker, Natur-
scheiden, welches Projekt eine          zelnen Wanderwege gesteigert          Oberes Glantal.                     gesicherter Durchführung der            liebhaber, Hobbywanderer) ange-
Förderzusage erhält.                    werden.                               Aufgabe der DWV-Wanderfüh-          Ausbildung.                             sprochen werden, die später auch
Zur Projektidee:                        Der Deutsche Wanderverband            rer/in® soll es sein, auf ausge-    Voraussetzungen für die Zulas-          vielfältige Wandertouren anbieten
Die Verbandsgemeinde Oberes             (DWV) bietet dazu ein umfangrei-      wiesenen Wegen im Flachland         sung der DWV-Wanderführer/in®-          können. Wünschenswert wären
Glantal hat mit dem Begehbaren          ches Angebot mit einer anerkann-      und im Mittelgebirge selbststän-    Ausbildung sind:                        auch Personen mit Englischkennt-
Geschichtsbuch         (Ritter-Gerin-   ten Qualifikation.                    dig Wanderungen zu organisieren,    -Vollendung des 18. Lebensjahres        nissen, um auch Führungen in
Weg, Kirschenland-Weg, Diamant-         Die abgeschlossene Ausbildung         mit Gruppen durchzuführen und       -Nachweis über die erforderliche        englischer Sprache anbieten zu
schleifer-Weg) und der Weiterent-       zum DWV-Wanderführer/in® ent-         diese zu betreuen. Diese DWV-        Teilnahme an einem Kurs in Ers-        können.
wicklung der zwei neunen Wege           hält viele Bausteine wie z.B. Ori-    Wanderführer/in®-Ausbildung          ter Hilfe, der nicht länger als drei   Um die Nachhaltigkeit zu garantie-
des Begehbaren Geschichtsbu-            entierung im Gelände, Führungs-       befähigt die Teilnehmer, bis in       Jahre zurückliegen darf.              ren, sollen die Teilnehmer, nach
ches (Bergmannsbauern-Weg und           qualität, rechtliche Sicherheit und   eine Höhe von 1.500 m zu führen.    -Körperliche Eignung zur Ausbildung     erfolgreichem Abschluss für 3 Jah-
Weg Jüdische Kultur) ein flächen-       erlebnispädagogische Inhalte für      Darüber hinaus sind Bergführer      -Kondition für Ausbildungsver-          re durch eine schriftliche Verein-
deckendes Wandernetz auf dem            Gruppenführungen, die eine The-       des Deutschen Alpenvereins zu-       anstaltungen (Wanderungen)             barung an die Region gebunden
Gebiet der Verbandsgemeinde ge-         menwanderung zum Erlebnis wer-        ständig.                            Hauptthemen der Ausbildung wer-         werden und in Kooperation mit
schaffen. Auch viele Ortsgemein-        den lässt (s. bereits durchgeführte   Die Ausbildung ist für den Zeit-    den die Vorbereitung, Durchfüh-         der Orts- und/oder Verbandsge-
den unterhalten zusätzlich noch         mystische Wanderungen in der          raum März-Mai 2022 an 5 Wo-         rung und Nachbereitung von Ta-          meinde geführte Themenwande-
ortseigene Wanderwege. Um Gäs-          Region). Ein wesentlicher Be-         chenenden geplant und soll in       geswanderungen          /Führungen,     rungen auf den jeweiligen Wan-
te und Touristen für diese Region       standteil der Ausbildung wird die     verschiedenen Räumlichkeiten        Naturkundliche Grundlagen der           derwegen anbieten.
zu begeistern, werden dafür quali-      Regionalität einnehmen. Referen-      und auf Wanderwegen im Oberen       Region, Kommunikation und Füh-          In weiteren Presseberichten erfah-
fiziert, gut ausgebildete Wander-       ten aus der Region werden die an-     Glantal abgehalten werden.          rungsdidaktik und Themengebie-          ren Sie zu gegebener Zeit weitere
führer gebraucht.                       gehenden DWV-Wanderführer/in-         Die Ortsgemeinden, innerhalb der    te zu Recht und Marketing sein.         Details über den Fortgang dieser
Nach Erweiterung des Begehbaren         nen® auf Besonderheiten in ihrer      Verbandsgemeinde Oberes Glan-       Die Prüfung erfolgt in einem            Projektidee.
Geschichtsbuches und zahlrei-           Heimat hinweisen und sie für ihre     tal, können Interessierte für die   schriftlichen und praktischen Teil
chen stark nachgefragten Wan-           zukünftigen Aufgaben einstim-         Ausbildung zum/zur DWV-Wand-        und beinhaltet die Ausarbeitung         Ihre Verbandsgemeinde
derwegen in den Ortsgemeinden           men.                                  erführer/in® der Verbandsge-        einer Wanderung.                        Oberes Glantal
soll als weiterer Puzzlestein die
Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen - VG Oberes Glantal
Seite 2                                                                                 AMTSBLATT                                                                                         26. Juni 2021

                                                                         IM NOTFALL
                                                                       - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                          berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te-     Haus der Diakonie Landstuhl                                                       L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Verbandsgemeinde                         lefon 112.
                                                                                                                            Rufbereitschaft der                      und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl           Verbandsgemeindewerke
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kübel-         Tel.: 06371/2846                                                                  serslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                      berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po-                                             Eigenbetrieb                            Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
                                                                                   Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de
 06373/504-0                              lizeiwache Schönenberg-Kübelberg,        Unsere Beratungsangebote                  Wasser | Abwasser                       19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Feuerwehr                                Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220       Sozial- und Lebensberatung                Bereich Wasser                          06356/1224
 Verbandsgemeinde                         Rufbereitschaft                          Schwangerschafts- und Schwager-           (VG Oberes Glantal)
 Oberes Glantal                           Entstörungsdienst:                       schaftskonfliktberatung                   Treten außerhalb der allgemeinen Bü-    Aids-Hilfe-Kaiserslautern:    Pariser
                                          Telefon-Nr. für Störungen                (staatl. anerkannt)                       rozeiten Probleme bei der Wasserver-    Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in-
 - Notruf 112 -                           Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            Kurberatung                               sorgung (Rohrbrüche, Undichtigkei-      fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon-
                                          Strom: Telefon 0800/7977777              (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-         ten, Druckabfälle usw.) auf oder er-    tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt-
Zahnärztlicher Notfalldienst:             APOTHEKEN-NOTDIENST                      Kuren, Kinder- und Jugenderholun-         kennen Sie sonstige Unregelmäßig-       woch 09.00 - 12.00 Uhr)
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         Deutsches Festnetz:                      gen, Familienerholungen)                  keiten an öffentlichen Anlagen (Aus-    Hotline 0180/3319411
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.)       Termine nach Vereinbarung                 fall der Straßenbeleuchtung, plötzli-
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   Mobilfunknetz:                           Vertraulich-kostenfrei - auf              che Fahrbahnänderungen usw.) so ru-     Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      0180-5-258825-PLZ                        Wunsch anonym                             fenSiefürdasGebietderVerbandsge-        Gruppe Kusel. Weitere Information:
893770                                    (max. 0,42 Euro/Min.)                    Haus der Diakonie Kaiserslautern          meinde Oberes Glantal dieTelefon-Nr.    Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im
                                          Internet: www.lak-rlp.de                 Interventionsstelle gegen Gewalt          0171 / 5065303 an.                      Internet unter www.ilco.de
Augenärztlicher Notfalldienst:            Der Notdienst wechselt jeweils mor-      in engen sozialen Beziehungen             Bereich Abwasser
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst   gens um 8.30 Uhr                         und Stalking                              (Gebiet Süd und Nord):                  Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929                                                  Tel.: 0631/37108425                       Treten außerhalb der allgemeinen        Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
                                           Schönenberg-Kübelberger Tafel           Email: interventionsstelle.kaiserslau-    Bürozeiten Probleme bei der Ent-        Betreuung und Beratung für Behinder-
Ärztlicher Notfalldienst:                  für bedürftige Menschen in der Ver-     tern@diakonie-pfalz.de                    wässerung (Verstopfungen, Rück-         te sowie therapeutische Versorgung
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst-     bandsgemeinde Oberes Glantal.           Vertraulich-kostenfrei -                  stau usw.) auf oder erkennen Sie        nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I.                                            auf Wunsch anonym                         sonstige Unregelmäßigkeiten in Zu-      66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel.
Flur 1, Tel.: 116 117.                     Ausgabestelle:                                                                    sammenhang mit der Abwasserbe-          06371/934275-276, Fax 06371-
                                           Zum Krämel 7, 66904 Brücken             Ambulanter Pflege- und                    seitigung oder an Gewässern (z.B.       934424.
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall        (neben ev. Kirche)                      Betreuungsdienst                          Gewässerverschmutzungen, Öl-            Störungen Erdgasversorgung
um telefonische Vorankündigung                                                     Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel           spuren) so rufen Sie für den Bereich    Stadtwerke Homburg GmbH
Dienstzeiten:                              Öffnungszeiten:                         St. Wendeler Straße 16,                   der Ortsgemeinden:                      Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0
Montag                       19.00 Uhr     Dienstag     10:00-11:00 Uhr und        66892 Bruchmühlbach-Miesau,               * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-        Fragen zur Erdgasversorgung:
bis Dienstag                 07.00 Uhr     Donnerstag 16:00-17:00 Uhr              Tel. 06372/995751                           mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,       Energieberatung-Stadtwerke
Dienstag                     19.00 Uhr                                             Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,              Dittweiler und Schönenberg-Kü-        Homburg: 06841/694-220
bis Mittwoch                 07.00 Uhr     Bedürftigkeit:                          Tel. 06373/508641 Wir sind rund             belberg die Telefon-Nr. 06373 /       Tierschutzverein im Landkreis Kusel
Mittwoch                     14.00 Uhr     Anträge gibt es in den Bürgerbü-                                                    8290320 an (Gebiet Süd).              e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Donnerstag               07.00 Uhr                                             um die Uhr für Sie erreichbar.
Donnerstag                   19.00 Uhr     ro’s der Verbandsgemeinde                                                         * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-        Telefonnummern:
bis Freitag                  07.00 Uhr                                             Sozialverband VdK Rheinland-                born, Glan-Münchweil., Hensch-        1. Vorsitzende Christine Fauß,
Freitag                      16.00 Uhr     Auskünfte z. Bedürftigkeit:             Pfalz Kreisverband Kusel                    tal, Herschweiler-Pettersheim,        Tel.: 0175/4117712
bis Montag                   07.00 Uhr     VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber,                                                   Hüffler, Krottelbach, Langenbach,     Schatzmeister Jutta Keller
Vortag eines Feiertages      18.00 Uhr                                             Geschäftsstelle Lehnstraße 34,
                                           Tel.: 06373-504-201,                    66869 Kusel                                 Matzenbach, Nanzdietschweiler,        Tel.: 0160/94838930
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr
Sprechstunden:                             t.weber@vgog.de                         Telefonische Erreichbarkeit:                Quirbach/Pfalz, Steinbach am          www.tierschutz-kusel.de
Samstag und Sonntag                                                                Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr            Glan, Rehweiler und Wahnwegen
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Freitags geschlossen                        die Telefon-Nr. 06383/927681 an        Beratungsstellen im Haus
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                Deutsches Rotes Kreuz                   1. Mittwoch im Monat Servicenach-           (Gebiet Nord).                         der Diakonie
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Kreisverband Kusel e.V.                 mittag für Arbeitnehmer von 14.00         Sie wollen eine Störung melden?          Marktstr. 31 in 66869 Kusel
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Haushaltsassistenz:                     - 17.30 Uhr                               Dann wählen Sie die entsprechen-         Tel.-Nr.: 06381/422900
den Ärzte u. Zahnärzte können beim         Hauswirtschaftliche Dienstleistun-      Telefon: 06381/425 044 - 0                de Telefonnummer. Der Telefonan-         Fax-Nr.: 06381/4229099
Anrufbeantworter des jeweiligen Haus-      gen, Fahrdienst und Betreuungsan-       Telefax: 06381/425 044 - 29               ruf wird von einer Sprachbox ange-
arztes in Erfahrung gebracht werden.       gebotefürSenioren,Pflegebedürftige      E-Mail: kv-kusel@vdk.de                   nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na-       Erziehungs-
                                           und Familien, Unterstützung für Kran-   Termin nur nach telefonischer             men sowie Ihre Telefonnummer, un-        und Familienberatung
Deutsche Rheuma-Liga                       ke, Genesende, Behinderte.              Vereinbarung                              ter der Sie erreichbar sind, mit.        Email: erziehungsberatung.kusel@
Arbeitsgemeinschaft Kusel                  Hausnotrufsystem:                                                                 Nennen Sie uns den festgestellten        diakonie-pfalz.de
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler      Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-    Mobilitas                                 Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem       Suchtberatung, Jugend- und Dro-
Tel.: 06383/1386                           hinderte, Alleinstehende.               ambulanter Pflege- und Betreu-            Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra-         genberatung, Angehörigenbera-
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de            Essen auf Rädern:                       ungsdienst         Schönenberg-Kü-        ße, Hausnummer sowie Gemein-             tung, Prävention
                                           Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost.   belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt         de). Sie werden umgehend (in der         Email: fachstellesucht.kus@diako-
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-       Sozialkaufhaus:                         Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,       Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi-      nie-pfalz.de
sel, Marktplatz 4: dienstags und frei-     Secondhandbekleidung und -möbel.        Tel. 06373/829992                         nuten) vom Rufbereitschaftsperso-        Fachdienst Glückspielsucht
tags ab 20.00 Uhr                          Geschäftsstelle:                        Beratung kostenlos und neutral!           nal zurückgerufen.                       Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                           Trierer Str. 39, Kusel,                 Pflegerufbereitschaft rund um d.                                                   nie-pfalz.de
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Tel. 06381/9246-20                      Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause      Bürgerbusse im Oberen Glantal             Schwangeren- und Schwanger-
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Kleiderkammer:                                                                   Wieder unterwegs Dienstag und Don-        schaftskonfliktberatung
und deren Kinder: 0631/17000               Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),       ANONYM-VERTRAULICH                       nerstag. Die Bürgerbusse stehen ak-       (staatlich anerkannt)
                                           Kusel, Tel. 06381/ 425861               Evangelische - Katholische               tuell für alle „medizinischen“ Fahrten    Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                                                                   Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr         zur Verfügung.                            Sozial- und Lebensberatung
Ehrenamtsbörse                                                                                                              Anmeldung: Montag und Mittwoch,           Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
des Landkreises Kusel                      Pflegestützpunkt                        gebührenfrei - vertraulich
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund        Tel.: 0800/111 0 111                     14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108          Kindererholung, Müttergenesungs-
Vielseitige Dienste für hilfebedürtige                                                                                      buchung@buergerbus-og.de                  und Mutter-Kind-Kuren
Personen                                   um das Thema Pflege                     und 0800/111 0 222
                                           Paulengrunder Straße 7a                                                          www.buergerbus-og.de                      Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Kontakte
in den Verbandsgemeinden:                  66904 Brücken                           Schuldner- und Insolvenzberatung
                                           Tel.: 06386/40 40 364                   Deutsches Rotes Kreuz                     Ambulanter Hospiz- und Palliativer
Glan-Münchweiler            06384/323                                                                                        Beratungsdienst Kusel-Altenglan,         Ökumenische Sozialstation
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    und 06386/40 40 073                     Kreisverband Kusel e.V.
                                           Die Beratung erfolgt kostenlos,         Trierer Str. 39, 66869 Kusel              Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf-        Brücken e.V.
Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken-      neutral und vertraulich                 Tel: 06381/924615                         stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram-        Ambulante-Hilfe-Zentrum
transporte (Tag und Nacht einsatzbe-                                                                                         stein-Miesenbach und Landstuhl           Pflegedienst, hauswirtschaftliche
reit): DRK-Rettungswache Schönen-                                                  AWO Betreuungsverein                      Beratung und Unterstützung               Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be-
                                                                                   Trierer Str. 60, 66869 Kusel              schwerkranker und sterbender             ratung, Service warmer Mittags-
                                                                                   Tel.: 06381/993277/78                     Menschen bei Schmerzen und psy-          tisch, Familienpflege. Paulengrun-
                                                                                   Email:betreuungsverein-kusel@             chosozialen Problemen, Remigius-         der Str. 7a, 66904 Brücken
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   t-online.de                               bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon:        Telefon: 06386/9219-0
                                                                                   Fax: 06381/993279                         06381/9961147. Email: hospiz.ku-         Rund um die Uhr für Sie erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                        Telefon 112                                                  sel@caritas-speyer.de                    www.sozialstation-bruecken.de
Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen - VG Oberes Glantal
9. Januar 2021
26. Juni 2021
9. Januar 2021
                                                                                           AMTSBLATT
                                                                                           AMTSBLATT                                                                                                    Seite 3
                                                                                                                                                                                                        Seite 33
                                                                                                                                                                                                        Seite

                                          Verbandsgemeinde
                                          Verbandsgemeinde Oberes
                                                             Oberes Glantal
                                                                     Glantal
                             Gemeinsame
                             Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen
                                        Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

   Hinweis
   Hinweis     für
               für    alle
                      alle    amtlichen
                              amtlichen        Bekanntmachungen
                                               Bekanntmachungen                   gemäß
                                                                                  gemäß      §
                                                                                             §   27
                                                                                                 27    aa VwVfG
                                                                                                           VwVfG
      Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
             Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
                                                        www.vgog.de abrufbar
                                                        www.vgog.de abrufbar

                                      Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf
                                             unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar.

   Öffentliche
   Öffentliche Bekanntmachung
               Bekanntmachung der
                                                           Bürgerbusse im Oberen Glantal

                              der                     Wieder unterwes Dienstag und Donnerstag
                                     Die Bürgerbusse stehen aktuell für alle „medizinischen“ Fahrten zur Verfügung.

   Verbandsgemeinde
   Verbandsgemeinde Oberes
                     Oberes Glantal
                            Glantal
                                          Anmeldung: Montag und Mittwoch, 14:00-16:00 Uhr: 06373-504 108
                                                 buchung@buergerbus-og.de; www.buergerbus-og.de
   Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
   Vollzug  des Baugesetzbuches
   1. Teiländerung              (BauGB)
                   der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr
 Öffentliche Ausschreibung
   1. Teiländerung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr
    Der Verbandsgemeinderat hat in Unbeachtlich werden                                 Darlegung des die Verletzung be-
                                                                                                                                 Das Fundamt
                                                                                                                               schädigungspflichtigen           bean- lischt, wenn nicht innerhalb von
    Der
    seiner
    seiner
          Verbandsgemeinderat
              Sitzung am 13.10.2020
              Sitzung am 13.10.2020
    den Feststellungsbeschluss
                                        hat in Unbeachtlich
                                                 1. eine nach §werden
                                  Die Verbandsgemeinde
                                        zur 1. 1. beachtliche
                                  berg zur
                                         schreibt
                                                                 214 Abs. 1 BauGB Darlegung
                                                                 Oberes
                                                                 214 Abs.Glantal
                                                    eine nach § Verletzung 1der
                                                     im Namen und im Auftrag
                                                                             BauGB
                                                                                       gründendendes
                                                                                    mitgründenden
                                                                                dort gemacht
                                                                                                         die Verletzung
                                                                                                      Sachverhalts
                                                                                        Sitz in Schönenberg-Kübel-
                                                                                                      Sachverhalts
                                                                                                 worden
                                                                                     der Stadt Waldmohr,
                                                                                                                         be-
                                                                                                                    geltend
                                                                                                                    geltend
                                                                                                           sind (§ 215 Abs.
                                                                                                                sowie der
                                                                                                                                 Schönenberg-Kübelberg
                                                                                                                               schädigungspflichtigen
                                                                                                                               tragt. Entschädigungsleistungen
                                                                                                                               tragt.
                                                                                                                               in  GeldEntschädigungsleistungen
                                                                                                                                                                bean- lischt,    wennnach
                                                                                                                                                                        drei Jahren
                                                                                                                                                                        drei Jahren in
                                                                                                                                          sind ab Fälligkeit mit 2 derjahres,
                                                                                                                                                                                        nicht
                                                                                                                                                                                     nach
                                                                                                                                                                                        dem
                                                                                                                                                                                              innerhalb
                                                                                                                                                                                           Ablauf
                                                                                                                                                                                           Ablauf
                                                                                                                                                                                                          von
                                                                                                                                                                                                   des Kalen-
                                                                                                                                                                                                   des Kalen-
                                                                                                                                                                                              die bezeichne-
    den  Feststellungsbeschluss
    Teiländerung         der Gesamtfort-     1.     beachtliche
                                                    bezeichnetenVerletzung  der dort
                                                                   Verfahrens-   und gemacht
                                                                                       1 BauGB).worden sind (§ 215 Abs.        in
                                                                                                                               vomGeld    sind über
                                                                                                                                     Hundert     ab Fälligkeit  mit 2 derjahres,
                                                                                                                                                      dem Basiszins-                 in dem die bezeichne-
                                                                                                                                                                        ten Vermögensnachteile      eingetre-
    Teiländerung
    schreibung des der
    schreibung
    planes der ehemaligen
                                  Verbandsgemeindewerke
                                 Gesamtfort-
                         Flächennutzungs-           bezeichneten Oberes
                                                    Formvorschriften
                                  ge der VOB/A Formvorschriften
                   des Flächennutzungs-             aus:
                                   Verbands- 2. nach § 214 Abs.und
                                                                     und
                                                                           Glantal
                                                                   Verfahrens-   und folgende
                                                                       3 BauGB be- Gem.
                                                                                       1 BauGB).
                                                                                       Gem.
                                                                                                 Arbeiten auf Grundla-
                                                                                             §§ 39 bis 42 BauGB entste-
                                                                                       hen §§Entschädigungsansprüche
                                                                                                 39 bis 42 BauGB entste-
                                                                                                                                 meldet
                                                                                                                               vom nach
                                                                                                                               satz
                                                                                                                               satz
                                                                                                                                     Hundert    überdes
                                                                                                                                            § 247
                                                                                                                                     nach § 247
                                                                                                                               Gesetzbuchs
                                                                                                                                                      dem  Basiszins- ten
                                                                                                                                                        Bürgerlichen
                                                                                                                                                    des Bürgerlichen
                                                                                                                                                 jährlich zu verzin- ten
                                                                                                                                                                        ten Vermögensnachteile
                                                                                                                                                                             sind, die Fälligkeit eingetre-
                                                                                                                                                                             sind,herbeigeführt
                                                                                                                                                                        spruchs
                                                                                                                                                                                                     des An-
                                                                                                                                                                                     die Fälligkeitwird
                                                                                                                                                                                                     des(§ An-
                                                                                                                                                                                                            44
    planes
    gemeinde derWaldmohr
                  ehemaligen       Verbands-
                                gefasst.         2. nach §Mängel
                                           Der achtliche     214 Abs.
                                                                   des3Abwägungs-
                                                                         BauGB be- nachhen Eintritt
                                                                                               Entschädigungsansprüche
                                                                                                        eines Vermögens-       Gesetzbuchs
                                                                                                                               sen.   Ist        jährlich
                                                                                                                                             Entschädigungzu   verzin-
                                                                                                                                                                durch   spruchs
                                                                                                                                                                        Abs.  4   herbeigeführt
                                                                                                                                                                                BauGB).
                                                                                                                                  Im Bürgerbüro Schönenberg- tend machen kann, meldet             wird  (§ 44
    gemeinde
    Planbereich  Waldmohr
                    ist         gefasst.Karte
                         beigefügter       Der achtliche
                                                 vorgangs,  Mängel des Abwägungs- nach        Eintritt
                                                                                       nachteils.  Der  eines Vermögens-
                                                                                                        Entschädigungsbe-      sen.   Ist Entschädigung
                                                                                                                               Übernahme
                                                                                                                                  Kübelberg    des   Grundstücks
                                                                                                                                                 wurde          durch
                                                                                                                                                                   zu Abs.
                                                                                                                                                         ein Motorrol-    sich4 BauGB).
                                                                                                                                                                                 bitte im Bürgerbüro Schö-
 Errichtung
    Planbereich  eines    Kreisverkehrsplatzes
                    ist Gem.
                         beigefügter     Karte wenn    (KVP) von der Badstraße Waldmohr
                                                 vorgangs,                                          in das
                                                                                       nachteils. kann
                                                                                                   Der       Wohngebiet
                                                                                                        Entschädigungsbe-      Übernahme       des   Grundstücks   zu
    zu  entnehmen.
 „Lauersdell“                    §  6  Bauge-            sie nicht innerhalb  eines    rechtigte         die Fälligkeit des    leisten,
                                                                                                                                  ler als Fundsache (Fundort: nenberg-Kübelberg der den
                                                                                                                                         findet   auf die Verzinsung    Schönenberg-Kübelberg,              Ver-
    zu  entnehmen.
    setzbuch      (BauGB)Gem.    §  6  Bauge-
                                            die Jahres seit Bekanntmachung des Anspruchs dadurch Fälligkeit
                                                 wenn    sie
                                wurdenVersorgungsleitungen   nicht innerhalb  eines    rechtigte  kann   die            des
                                                                                                              herbeiführen,    leisten,
                                                                                                                               § 99  Abs.findet
                                                                                                                                  Brücken)        auf die Verzinsung
                                                                                                                                            3 Anwendung
                                                                                                                                              gemeldet.     BauGB (§ Schönenberg-Kübelberg,
                                                                                                                                                                          bandsgemeinde Oberes den
                                                                                                                                                                        09.01.2021                        Glan-
     · Straßenbau,
    setzbuch      (BauGB) Kanalbau,
                                wurden Lan- die Flächennutzungsplanes
                                                 Jahres seit Bekanntmachung      des dass
                                                                                       Anspruchs
    Planunterlagen       der Unteren                                      schriftlich        er diedadurch
                                                                                                     Leistungherbeiführen,
                                                                                                               der Entschä-    §
                                                                                                                               4499  Abs.
                                                                                                                                   Abs.
                                                                                                                                  Wer       3 Anwendung BauGB (§
                                                                                                                                        3 BauGB).
                                                                                                                                        Eigentumsansprüche              09.01.2021
                                                                                                                                                                    gel-gez.
                                                                                                                                                                          tal,Lothschütz
                                                                                                                                                                                Tel. 06373/504-210
    Planunterlagen
    desplanungsbehörde   der Unterenbei Lan-
                                           der Flächennutzungsplanes
                                                 gegenüber    der Gemeindeschriftlich
                                                                               unter dass
                                                                                       digunger die  Leistungbei
                                                                                                schriftlich    derdem
                                                                                                                   Entschä-
                                                                                                                        Ent-   44
                                                                                                                               EinAbs.  3 BauGB).
                                                                                                                                    Entschädigungsanspruch         er- gez.  Lothschütz
                                                                                                                                                                        Bürgermeister
 Der   vollständige Bekanntmachungstext
    desplanungsbehörde              beiGeneh-
                                           der gegenüberist veröffentlicht:
                                                              der Gemeinde unter digung schriftlich bei dem Ent-               Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister
    Kreisverwaltung       Kusel zur
    Kreisverwaltung
              vorgelegt.Kusel zur Geneh-
 1. migung
    Submissionsanzeiger
    migung
    Mit
    Mit
 2. 2020,
              vorgelegt.
         Schreiben
         Schreiben
                       vom 07. Dezember
                       vom    07.  Dezember
            Aktenzeichen 5/55/610-10
    Subreport
                                                                         Schopenstehl 15, 20095 Hamburg
                                                                         Fax 040/40194031
                                                                         Postfach 910860, 51101 Köln
                                                                                                                                 Das Fundamt Waldmohr
    2020,   Aktenzeichen       5/55/610-10
    FNP-Waldmohr
    FNP-Waldmohr
 3. die
     bi,
    die
         Untere
                        1. TÄnd.GF-1,
                        1.  TÄnd.GF-1,
                  Landesplanungsbehör-
         Bauwirtschaftliche
         Untere
                                           hat
                                           hat
                                     Information
                                                                         Fax 0221/9857866
                                                                         Postfach 3407, 24033 Kiel
                                                                                                                                 meldet
    de gem.    § 6Landesplanungsbehör-
                    Abs. 1 BauGB, in der                                 Fax 0431/5359225
    de  gem.   § 6  Abs.   1  BauGB,    in der
 4. Fassung
     Subreportder
    Fassung        ELVIS
                 der
                         Bekanntmachung
                         Bekanntmachung                                  https://www.subreport.de/E353531235                     Im Bürgerbüro Waldmohr wur-             tend machen kann, meldet
 5. vom   03. November
    Homepage:               2017 (BGBI.I S.
                     www.vgog.de                                         Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen                       de ein Schlüsselbund (Fundort           sich bitte im Bürgerbüro Wald-
    vom   03. November      2017
    1728), i.V.m. § 203 Abs. 3 BauGB(BGBI.I  S.                                                                                  Waldmohr, Rathausstraße) als            mohr der Verbandsgemeinde
    1728),
    und § i.V.m.
              1 der§ Landesverordnung
                        203 Abs. 3 BauGB
 Verbandsgemeindeverwaltung                                              Verbandsgemeindewerke                                   Fundsache gemeldet.                     Oberes        Glantal,    Tel.:
    und
    über §Glantal
 Oberes       1 der
            die         Landesverordnung
                  Zuständigkeiten        nach                            Oberes Glantal                                          Wer Eigentumsansprüche gel-             06373/504-220 oder -221.
    über
 gez.:      die
    demLothschütz,
            BauGB Zuständigkeiten
                        (BBauGZustV
                           Bürgermeister nach
                                            RP                            gez. Linsmaier, techn. Werkleiter
    dem die
    2007)   BauGB       (BBauGZustV
                 1. Teiländerung            RP
                                      der Ge-
    2007)   die 1. Teiländerung
    samtfortschreibung
    samtfortschreibung
    nutzungsplanes derdes
                                      der Ge-
                               des Flächen-
                                     Flächen-
                                 ehemaligen                                                                                    Bürgerbusse ab 1. Juli
BEKANNTMACHUNG
    nutzungsplanes derWaldmohr
    Verbandsgemeinde             ehemaligen ge-

 Am
    Verbandsgemeinde
    nehmigt.
    lung
    lung
          wird Die
          wird
       Dienstag,hiermit
                              Waldmohr ge-
    nehmigt. Die Genehmigungsertei-
                     Genehmigungsertei-
                hiermit    gem. § 6 Abs. 5
                     den gem.     § 6 Abs.
                            29.06.2021,       5um 19:00 Uhr, findet im Saal des Bürgerhauses, Hauptstraße 5,
                                                                                                                               wieder unterwegs
    BauGB     ortsüblich     bekannt    gege-                                                                                  Die drei Bürgerbus-Projekte im            werden die bereits gebuchten
    BauGBQuirnbach/Pfalz
 66909
    ben.      ortsüblich bekannt    einegege-
                                          Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Oberes Glan-
 talben.
      statt. Während derder      gesamten                                                                                      Kreis Kusel haben sich darauf ver-        Fahrten zum Impfzentrum nach
    Die  1. Teiländerung             Gesamt- Sitzung besteht Maskenpflicht.                                                    ständigt, ab Juli wieder einen wei-       Kusel zuverlässig durchgeführt.
    Die  1. Teiländerung
 Diefortschreibung
      Sitzung    ist – mit      der  Gesamt-des Tagesordnungspunktes 8 – öffentlich.
                          des Ausnahme
                                 Flächennut-                                                                                   teren Schritt in Richtung „Normal-        Bereits jetzt kann gebucht wer-
    fortschreibung
    zungsplanes derdes           Flächennut-
                           ehemaligen     Ver-                                                                                 betrieb“ zu gehen.                        den: Am Telefon: 06373-504-108
    zungsplanes der Waldmohr,
 Tagesordnung:
    bandsgemeinde          ehemaligen wirdVer-
                                                                                                                               Ab 1. Juli sind somit wieder alle         Montag und Mittwoch von 14.00 –
    bandsgemeinde
 öffentlich
    mit der öffentlichen   Waldmohr,
                                Bekanntma-wird
                                                                                                                               Fahrten möglich. Allerdings be-           16.00 Uhr. Per Mail an
    mit
 1. chungderin öffentlichen
     Kläranlage                 Bekanntma-
               KraftSchönenberg-Kübelberg;
                      gesetzt und     kann ab            Erneuerung des Gebläses für das Deni-Modul
                                                                                                                               schränken wir die Anzahl der Fahr-        buchung@buergerbus-og.de .
    chung
 2.sofort   in Kraft
     Werksgebäude
            bei       gesetzt   und kann
                            Brücken;
                der Verbandsgemeinde-        ab
                                          Ausstattung     des Materiallagers Wasserwerk
                                                                                                                               gäste in den Bussen auf vier Per-         Im Internet unter
    sofort  bei derOberes
     a) Regalsystem
    verwaltung       Verbandsgemeinde-
                               Glantal, Rat-                                                                                   sonen aus maximal zwei Haushal-           www.buergerbus-og.de
    verwaltung     Oberes
     b) Gabelstapler
    haus   Waldmohr,           Glantal,
                           Zimmer     Nr. Rat-
                                           W1-
 3. haus                                                                                                                       ten. Wir fahren für Sie am Diens-
           Waldmohr,
     Erneuerung
    2.04,              derZimmer
             Rathausstraße         14Nr.Wald-
                            Dachfläche     W1-der ehemaligen Salzhalle; PV-Anlage
                                                                                                                               tag und am Donnerstag von 8.00            Das Team vom Bürgerbus freut
    2.04,
 4.mohr,     Rathausstraße
     Kläranlage
            zu  den Elschbach;
                      allgemeinen  14 Angebot
                                        Wald- der VG Bruchmühlbach-Miesau, Fachbereich Kommunale
                                       Dienst-                                                                                 bis 18.00 Uhr. Selbstverständlich         sich, Sie alle wiederzusehen.
    mohr,
    zeiten  zu
            vonden
     Betriebe         allgemeinen
                  wegen
                 montags     Abschluss Dienst-
                              bis mittwochs  eines Stromliefervertrages
 5. zeiten
     Ausbau
    von     vonder
          8.30   montags
                Uhr   Bbis423,bisOD
                            12.00  mittwochs
                                      Steinbach;
                                     Uhr   und       Vorbereitende Arbeiten der Wasserversorgung
    von
 6.von    8.30
     OG14:00    Uhr
                  Uhrbis
          Rehweiler,        12.00
                             16.00 Uhr
                                     Uhr,und
                        bisStraßensanierung so-     Am Kuselberg; Auftragsvergabe Kanal und Wasser
 7. von  14:00 Uhr bisvon
     Informationen
    wie  donnerstags         16.00
                                8.30Uhr,
                                       Uhr so-
                                            bis
    wie öffentlich
 nicht
    12.00donnerstags
            Uhr und von   von14.00
                                8.30 Uhr
                                       Uhr bis
                                            bis                                                                                             Senden Sie Ihre Beiträge für
    12.00
 8.18.00    Uhr
            Uhr und
                  und von
      Personalangelegenheiten 14.00von
                         freitags     Uhr8.30
                                            bis
    18.00
    Uhr  bisUhr   undUhr
              12.00      freitags   von 8.30
                            von jedermann                                                                                                       das Amtsblatt an:
    Uhr  bis 12.00
 Schönenberg
    eingesehen       –Uhr   von jedermann
                       Kübelberg,
                   werden               den 16. Juni 2021
 In eingesehen
    Vertretung:werden                                                                                                                         wochenblatt@vgog.de
 gez. Christof Dahl, Beigeordneter
                                                                                                                                                                                                          10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                          10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                  wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                                  wal_b103_amtsb.03
Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen - VG Oberes Glantal
Seite 4                                                                    AMTSBLATT                                                                            26. Juni 2021

 Änderung der Gefahrenabwehrverordnung
 für das Gebiet der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal hat aufgrund 5. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 5 Blumen, Sträu-                   und Werbemitteln nicht nachkommt.
 des § 69 Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes cher, Zweige und Früchte entfernt,                                    (3) Ordnungswidrig im Sinne des § 74 des Polizei- und
 Rheinland-Pfalz vom 10.11.1993 (GVBI. S. 595), in 6. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 6 Einrichtungen, ins-             Ordnungsbehördengesetz handelt ebenfalls, wer
 der derzeitigen Fassung, als örtliche Ordnungsbehör- besondere Bänke, Stühle und Spielplätze, zweck-                     vorsätzlich oder fahrlässig
 de für das Gebiet der Verbandsgemeinde Oberes fremd benutzt, verunreinigt, verändert oder an hier-                   1. entgegen § 3 Abs. 2 Kleinabfälle nicht dadurch ent-
 Glantal mit Zustimmung des Verbandsgemeinderates für nicht bestimmte Orte bringt,                                       sorgt, dass sie in die dafür bestimmten Abfallbe-
 vom 16.03.2021 und nach Vorlage bei der Aufsichts- 7. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 7 Flugblätter oder               hälter geworfen werden,
 und Dienstleistungsdirektion in Trier als Landesord- Druckschriften ohne Genehmigung zu gewerbli-                    2. entgegen § 3 Abs. 3 Abfälle auf oder neben Abfall-
 nungsbehörde folgende Änderungen in der                     chen Zwecken verteilt, verteilen lässt oder an Kraft-       behältern platziert,
 Gefahrenabwehrverordnung verordnet:                         fahrzeugen anbringt oder anbringen lässt,                3. entgegen § 3 Abs. 4 Gegenstände aus Abfallbehäl-
                                                           8. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 8 ohne Genehmi-           tern entnimmt und diese auf öffentlichen Straßen
                          Artikel I                          gung an nicht dafür bestimmten Flächen Plakate              oder Anlagen wirft,
 Die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsge- und Werbemittel anbringt                                                4. entgegen § 4 Abs. 1 seinen Hund auf öffentlichen
 meinde Oberes Glantal vom 13.02.2018 wird wie 9. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 9 Einrichtungen im                   Straßen innerhalb der bebauten Ortslage nicht
 folgt geändert:                                             Sinne von § 1 Abs. 4 ohne ausdrückliche Genehmi-            anleint oder seinen Hund außerhalb bebauter
                                                             gung der Eigentümerin oder des Eigentümers be-              Ortslage nicht sofort und ohne Aufforderung an-
 1. Die bisherige Rechtsgrundlage im Einleitungstext schriftet, bemalt oder besprüht.                                    leint, wenn sich andere Personen nähern,
    wurde ersetzt von §§ 43 bis 46 und 48 durch die §§ (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 74 des Polizei- und          5. entgegen § 4 Abs. 2 Hunde auf Kinderspielplätze
    69 bis 72 und 74 Polizei- und Ordnungsbehörden-           Ordnungsbehördengesetzes handelt ferner, wer               mitnimmt oder in öffentlichen Brunnen, Weihern
    gesetz (POG) Rheinland-Pfalz.                             vorsätzlich oder fahrlässig in öffentlichen Anlagen        oder Wasserbecken baden lässt,
                                                           1. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1 zeltet oder Wohn-    6. entgegen § 4 Abs. 3 als Halter oder Führer von Hun-
 2. § 2 Abs. 1 Nr. 2 - erhält folgende Fassung:              wagen aufstellt,                                            den nicht dafür sorgt, dass die öffentlichen Anla-
                                                           2. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2 außerhalb dafür         gen sowie Geh- und Fahrradwege nicht mehr als
 (1) Andere Personen oder die Allgemeinheit aufgrund          vorgesehener Flächen mit dem Ball spielt, soweit            verkehrsüblich verunreinigen bzw. eingetretene
     des Konsums von Alkohol oder berauschenden               eine Belästigung Dritter oder eine Beschädigung             Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt,
     Mitteln durch Anpöbeln, Beschimpfungen, Johlen,          der Anlage zu erwarten ist,                             7. entgegen § 5 Anordnungen des Aufsichtspersonals
     Schreien, Lärmen, Liegenlassen von Flaschen oder 3. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 3 ohne Genehmi-                oder von Mitarbeitern der örtlichen Ordnungsbehör-
     ähnlichen Behältnissen, Erbrechen, Behindern             gung Waren jeglicher Art anbietet oder verkauft,           de, die sich auf diese Gefahrenabwehrverordnung
     des Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehrs zu belästi-         gewerblich Werbung betreibt oder Schaustellun-             stützen, nicht Folge leistet.
     gen bzw. zu gefährden oder die öffentliche Ord-          gen veranstaltet,                                       (4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße
     nung zu stören.                                       4. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 4 Fußwege mit an-         bis zu 5.000,00 € geahndet werden. Für die Fest-
                                                              deren Fahrzeugen als Kinderwagen, Kinderfahr-              setzung der Geldbuße und das Verfahren findet
 3. § 4 Abs. 2 - erhält folgende Fassung:                     zeugen oder Krankenfahrstühlen befährt,                    das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
 (1) In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde oh- 5. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 5 sich in nicht dau-          vom 24.05.1968 in der Fassung der Bekanntma-
     ne geeigneten Führer auszuführen oder freiumher-         ernd geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen au-             chung vom 19.02.1987 in seiner jeweils gültigen
     laufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze         ßerhalb der Öffnungszeiten aufhält, Wegesperren            Fassung Anwendung.
     mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Was-           beseitigt oder verändert oder Einfriedungen und         (5) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit
     serbecken baden zulassen.                                Sperren überklettert,                                      bezieht oder die zu ihrer Vorbereitung oder Bege-
                                                           6. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 6 Wege, Rasenflä-         hung verwendet worden sind, können in den Fällen
 4. § 7 - erhalten folgende Fassung:                          chen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile             des § 2 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5, 6, 7 und 8 sowie § 2 Abs.
 § 7 Zuwiderhandlungen / Ordnungswidrigkeiten (1)             zweckfremd oder trotz Sperre aus gartenpflegeri-           1 Satz 5 Nr. 1, 2, 3, 4, 5 und 7 eingezogen werden.
 Ordnungswidrig im Sinne des § 74 des Polizei- und            schen Gründen benutzt, verunreinigt oder auf-           (6) Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahn-
 Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich            gräbt sowie außerhalb zugelassener Feuerstellen            dung der Ordnungswidrigkeiten ist gemäß § 74
 oder fahrlässig auf öffentlichen Straßen und öffentli-       Feuer entzündet,                                            Abs. 4 Nr. 2 POG i.V.m. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG die
 chen Anlagen                                              7. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 7 Schieß-, Wurf- und       Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
 1. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 in aggressiver oder    Schleudergeräte benutzt,
    störender Form bettelt,                                8. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 8 ohne ausdrückli-                         Artikel II
 2. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 im Zustand deutli-     che Genehmigung Kraftfahrzeuge parkt, abstellt,         Diese Gefahrenabwehrverordnung tritt mit Wirkung
    cher Trunkenheit verweilt und hierdurch die öffent-       reinigt, wartet oder zu repariert,                      vom 07.10.2020 in Kraft.
    liche Ordnung stört,                                   9. entgegen § 2 Abs. 3 Eisflächen auf Gewässern in         Schönenberg-Kübelberg, den 11. Juni 2021
 3. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 3 die Notdurft außer-    öffentlichen Anlagen ohne Freigabe an die Öffent-       Verbandsgemeindeverwaltung
    halb von Bedürfnisanlagen verrichtet,                     lichkeit oder nach Freigabe außerhalb der kennt-
 4. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 4 Brunnen, Wasser-       lich gemachten Stellen betritt,
    becken oder Wasserflächen zweckfremd benutzt 10.entgegen § 2 Abs. 4 der unverzüglichen Beseiti-                   gez. Lothschütz
    oder verunreinigt,                                        gungspflicht von unerlaubt angebrachten Plakaten        Bürgermeister

 Neues aus dem Haupt-, Finanz, Bau- & Umweltausschuss
 Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrich-          Zu a)                                                       Zu b)
 tung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssit-
 zung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sit-     Der Auftrag zur Lieferung und Herstellung von zwei          Der Auftrag zu
 zung gefassten Beschlüsse.                               Mannschaftstransportfahrzeugen für die Feuerweh-
 Der Haupt-, Finanz, Bau- & Umweltausschuss Oberes        ren Schönenberg-Kübelberg und Altenkirchen wird             LOS 1: Grundfahrzeug, feuerwehrtechnischer Aus-
 Glantal hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 folgende     zum Angebotspreis i.H.v. 40.692,05 €/je Fahrzeug            /Aufbau, Sondersignalanlage und Optional-Positio-
 Beschlüsse gefasst:                                      (Gesamtkosten = 81.384,10 €) an die Firma BOS Sys-          nen wird an die Firma Brandschutztechnik Görlitz zum
                                                          temtechnik GmbH in Oberwesel erteilt. Die Verwal-           Angebotspreis i.H.v. 158.258,93 € vergeben.
 öffentlich                                               tung wird beauftragt alle hierzu erforderlichen Verfah-
                                                          rensschritte in die Wege zu leiten. Ebenso wird die         LOS 2 Feuerwehrtechnische Beladung wird an die Fir-
 Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr                            Verwaltung ermächtigt, im Nachgang zur Lieferung            ma Albert Ziegler GmbH, Frankenthal zum Angebots-
    a) Auftragsvergabe für zwei Mannschaftstran-                                                                      preis i.H.v. 11.950,29 € vergeben.
                                                          der Fahrzeuge die noch fehlenden Arbeiten zur Mar-
    sportfahrzeuge für die FF Schönenberg-Kübelberg
                                                          kierung/Folierung sowie Beladung über das Geschäft
    sowie Altenkirchen                                                                                                Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Aufträge ge-
    b) Auftragsvergabe für ein Mehrzwecktransport-        der laufenden Verwaltung zu erteilen. Die hierdurch         mäß vorliegendem Beschluss zu erteilen und alle not-
    fahrzeug 2 für die FF Herschweiler-Pettersheim        entstehenden Kosten sind auf die Maßnahme zu bu-            wendigen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.
    (Zentrale Kleiderkammer – Umsetzung Hygiene-          chen und dürfen den Haushaltsansatz nicht über-             Die überplanmäßigen Ausgaben sind durch Kosten-
    konzept).                                             schreiten.                                                  einsparungen im Produkt 1260 zu decken.
Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen - VG Oberes Glantal
26. Juni 2021                                                           AMTSBLATT                                                                          Seite 5

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 vom 17.06.2021
 Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für          satzung)
 Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Lan-   Wiederkehrender Beitrag =         50,00%
 desgesetz vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728), am 18.05.2021 folgende Haushalts-          Benutzungsgebühren =              50,00%
 satzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Kusel als Auf-        1.2 Wiederkehrender Beitrag nach der Grundstücksfläche mit 2021        2022
 sichtsbehörde vom 16.06.2021 hiermit bekanntgemacht wird.                           Zuschlag für Vollgeschosse (§ 12 Entgeltsatzung)           Netto       Netto
                                                                                     wiederkehrender Beitrag je qm                              0,14 €     0,14 €
                                                                                     1.3 Benutzungsgebühren nach dem Wasserverbrauch            2021        2022
 § 1 Ergebnis und Finanzhaushalt                                                     (§ 17 Entgeltsatzung)                                      Netto       Netto
 Festgesetzt werden                               2021              2022             Benutzungsgebühr je cbm                                    1,17 €     1,17 €
 1. Im Ergebnishaushalt                                                              1.4 Einmaliger Beitrag Wasser
 der Gesamtbetrag der Erträge              auf    19.667.814 €     19.825.780 €      (§ 2 Entgeltsatzung)                                       2021        2022
 der Gesamtbetrag der Aufwendungen         auf    20.796.001 €     21.356.179 €      Beitragssatz je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen        Netto       Netto
 Jahresfehlbetrag                                 -1.128.187 €     -1.530.399 €      für Vollgeschosse (§ 5 Entgeltsatzung) ohne Hausanschlusskostenanteil
 2. Im Finanzhaushalt                                                                für die erstmalige Herstellung mit Förderung
 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen                                        (insbes. Baulückengrundstücke)                            2,16 €      2,16 €
 Ein- und Auszahlungen                               352.913 €         144.801 €     für die erstmalige Herstellung ohne Förderung
 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf     1.559.550 €      2.815.000 €     (insbes. Neubaugebiete)                                   2,77 €      2,77 €
 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf     6.179.850 €      5.359.250 €     1.5 Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse
 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus                                                 (§ 25 Entgeltsatzung)                                      2021        2022
 Investitionstätigkeit                              -4.620.300 €    -2.544.250 €     Pauschalbetrag öffentlicher Bereich für die                Netto       Netto
 die Einzahlungen aus Finanzierungs-                                                 erstmalige Herstellung                                 1.743,60 € 1.743,60 €
 tätigkeit                                  auf    4.620.300 €       2.544.250 €
 die Auszahlungen aus Finanzierungs-                                                    Zu den Nettobeträgen kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzu.
 tätigkeit                                  auf      900.704 €         997.427 €                       Hinweis gemäß Preisangabeverordnung:
 Saldo der Ein- und Auszahlungen                                                           Die jeweiligen Bruttobeträge werden im Amtsblatt veröffentlicht.
 aus Finanzierungstätigkeit                        3.719.596 €       1.546.823 €
 Veränderung des Finanzmittelbestandes                                            2. Abwasserbeseitigung
 im Haushaltsjahr                                   -547.791 €        -852.626 € 2.1 Verteilung der entgeltsfähigen festen Kosten Schmutzwasser (§ 13 Abs. 3 Ent-
                                                                                  geltsatzung)
 § 2 Ansätze der Erfolgs- und Vermögenspläne des Eigenbetriebs Wasserversor-
                                                                                  Wiederkehrender Beitrag =          50,00%
 gung und Abwasserbeseitigung
                                                                                  Benutzungsgebühren =               50,00%
 Wasserversorgung (Gesamt)                        2021                      2022
 Im Erfolgsplan in der Einnahme (Ertrag) auf      3.371.500 €        3.366.500 €
 in der Ausgabe (Aufwand)                   auf   3.399.700 €        3.448.600 €
 Jahresergebnis                                       -28.200 €         -82.100 € 2.2 Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasserbeseitigung nach der Grundstücks-
 Im Vermögensplan in der Einnahme                                                 fläche                                                        2021        2022
 (Verfügbare Mittel)                        auf   3.253.400 €        6.013.300 € mit Zuschlag für Vollgeschosse (§13 Entgeltsatzung)
 in der Ausgabe (Benötigte Mittel)          auf   3.253.400 €        6.013.300 € Beitragssatz je qm                                           0,08 €      0,08 €
 Abwasserbeseitigung (Gesamt)                     2021                      2022 2.3 Benutzungsgebühren nach der Schmutzwassermenge (90% vom Frischwas-
 Im Erfolgsplan in der Einnahme (Ertrag) auf      6.265.000 €        6.265.000 € serbezug)                                                      2021        2022
 in der Ausgabe (Aufwand)                   auf   6.467.000 €        6.525.500 € (§18 Entgeltsatzung)
 Jahresergebnis                                     -202.000 €        -260.500 €
 Im Vermögensplan in der Einnahme                                                 Benutzungsgebühr je cbm                                     2,22 €      2,22 €
                                                                                  2.4 Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser               2021        2022
 (Verfügbare Mittel)                        auf   9.159.400 €      13.861.400 € (§13 Entgeltsatzung)
 in der Ausgabe (Benötigte Mittel)          auf   9.159.400 €      13.861.400 €
                                                                                  Beitragssatz je qm nach der möglichen Abflussfläche         0,37 €      0,37 €
                                                                                  2.5 Einmaliger Beitrag Schmutzwasser
 § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite        2021                      2022
 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung § 2 Entgeltsatzung                                                  2021        2022
                                                                                  Beitragssatz je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse
 von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
                                                                                  (§ 5 Entgeltsatzung), ohne Hausanschlusskostenanteil
 festgesetzt für zinslose Kredite           auf            0€                 0€
 verzinste Kredite                          auf   4.620.300 €        2.544.250 € für die erstmalige Herstellung mit Förderung
                                                                                  (insbes. Baulückengrundstücke)                              4,10 €      4,10 €
 § 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen                                 für die erstmalige Herstellung ohne Förderung
                                                  2021                      2022 (insbes. Neubaugebiete)                                      5,45 €      5,45 €
 Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in 2.6 Einmaliger Beitrag Niederschlagswasser                        2021        2022
                                                                                  § 2 Entgeltsatzung
 künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung von Investitionen und Investitionsför-
                                                                                  Beitragssatz je qm der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche,
 derungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird fest-
                                                                                  (§ 6 Entgeltsatzung) ohne Hausanschlusskostenanteil
 gesetzt                                    auf            0€          830.000 €
 Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren vo- für die erstmalige Herstellung mit Förderung
 raussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich        (insbes. Baulückengrundstücke)                              8,94 €      8,94 €
                                                                                  für die erstmalige Herstellung ohne Förderung
                                            auf            0€          132.500 €
                                                                                  (insbes. Neubaugebiete)                                    13,63 €     13,63 €
                                                                                  2.7 Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse
 § 5 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
                                                                                  § 28 Entgeltsatzung                                           2021        2022
                                                  2021                      2022 Pauschalbetrag öffentlicher Bereich für die
 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
                                                                                  erstmalige Herstellung                                  3.598,98 € 3.598,98 €
                                            auf 70.000.000 €       70.000.000 € 2.8 Kostenanteil der Ortsgemeinden für die Straßenoberflächenentwässerung
                                                                                  § 16 der Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden und den Verbandsgemein-
 § 6 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
                                                                                  dewerken zur Regelung der Benutzung
                                                  2021                      2022
 Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonder- von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Baulast der Ortsgemeinden
 rechnungen werden festgesetzt auf                                                durch Leitungen und andere                                    2021        2022
                                                                                  Anlagen der öffentlichen Versorgung sowie der Abwasserbeseitigung in der Bau-
 a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                                  last der Verbandsgemeinde
 - Verbandsgemeindewasserwerk
                                                                                  Investitionskostenanteil je qm Straßenfläche               22,02 €     22,02 €
                       verzinste Kredite    auf   2.159.000 €        3.853.100 € Laufender Kostenanteil je qm Straßenfläche
 - Verbandsgemeindekanalwerk
                                                                                  (Vorausleistung)                                            0,50 €      0,50 €
                       verzinste Kredite    auf   5.888.550 €      10.430.100 € Festsetzung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand, der in der Nachkalkulation
                       zinslose Kredite auf
                                                                                  zum Jahresabschluss festgestellt wird.
 b) Kredite zur Liquiditätssicherung
                                                                                  § 8 Umlage
 - Verbandsgemeindewasserwerk               auf     350.000 €          350.000 €
 - Verbandsgemeindekanalwerk                auf     700.000 €          700.000 € Gemäß § 72 der Gemeindeordnung i.V. mit § 26 Abs. 1 des Landesfinanzaus-
 c) Verpflichtungsermächtigungen                                                  gleichsgesetzes erhebt die Verbandsgemeinde von den Ortsgemeinden und der
 - Verbandsgemeindewasserwerk               auf            0€          370.000 € Stadt Waldmohr eine Verbandsgemeindeumlage.
 - Verbandsgemeindekanalwerk                auf            0€        8.221.000 € Gemäß § 12 Abs. 3 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Ver-
 § 7 Gebühren und Beiträge                                                        bandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr
 1. Wasserversorgung                                                              kann die neue Verbandsgemeinde bis zum 31.12.2026 von den Ortsgemeinden
 1.1 Verteilung der entgeltsfähigen Kosten Wasserversorgung (§ 12 Abs. 3 Entgelt-
Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen - VG Oberes Glantal
Seite 6                                                                          AMTSBLATT                                                                                 26. Juni 2021

 der bisherigen Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler, den Ortsgemeinden der                      Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird
 bisherigen Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg und den Ortsgemeinden                      für den Bereich der Verbandsgemeindewerke in zwei Fällen zugelassen.
 der bisherigen Verbandsgemeinde Waldmohr Verbandsgemeindeumlagen mit                         Für den zweiten Fall von Altersteilzeit dürfen den Verbandsgemeindewerken keine
 verschiedenen Umlagesätzen erheben.                                                          Mehrkosten entstehen.
 Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:           2021               2022              Schönenberg-Kübelberg, den 17.06.2021
 Umlagesatz für die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Glan-                       Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
 Münchweiler                                         39,50 v.H.        40,00 v.H.             In Vertretung
 Umlagesatz für die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Schönen-                    gez. Christof Dahl, Beigeordneter
 berg-Kübelberg                                      39,50 v.H.        40,00 v.H.
 Umlagesatz für die Stadt Waldmohr und die Ortsgemeinden der ehemaligen Ver-
                                                                                              Hinweise:
 bandsgemeinde Waldmohr                              45,50 v.H.        45,00 v.H.
 Die Umlage ist gemäß § 31 Abs. 2 LFAG in vierteljährlichen Teilbeträgen zum                  Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.06. bis 06.07.2021 bei der
 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.                                                    Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, Zimmer S1 –
 § 9 Eigenkapital                                                                             5.10, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
 Zum 31.12.2016 beträgt das Eigenkapital der ehemaligen Verbandsgemeinde                      Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfah-
 Glan-Münchweiler 4.834.736 €. Bei einer Bilanzsumme von 24.124.708 €                         rens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekannt-
 entspricht dies einer Eigenkapitalquote von 20,04%.                                          machung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht,
 Bei der ehemaligen Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg beläuft sich das                   wenn
 Eigenkapital zum 31.12.2016 auf 12.395.030 €. Dies entspricht bei einer                      1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die
 Bilanzsumme von 41.940.240 € einer Eigenkapitalquote von 29,55 %.                                Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
 Die ehemalige Verbandsgemeinde Waldmohr weist in ihrer Bilanz zum                            oder
 31.12.2016 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i. H. v.                      2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss
 9.253.431 € aus. Bei einer Bilanzsumme von 40.451.356 € entspricht dies einer                  beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften
 negativen Eigenkapitalquote von 22,88%.                                                         gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver-
 Somit beträgt das Eigenkapital der Verbandsgemeinde Oberes Glantal zum                         haltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
 01.01.2017 7.976.335. Bei einer Bilanzsumme von 106.516.304 entspricht dies                  Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach
 einer Eigenkapitalquote von 7,49 %.                                                          Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
 Die Jahresfehlbeträge bzw. Jahresüberschüsse des Ergebnishaushaltes führen zu                Schönenberg-Kübelberg, den 17.06.2021
 entsprechenden Veränderungen des Eigenkapitales.
 § 10 Altersteilzeit                                                                          Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
 Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelas-             In Vertretung
 sen.                                                                                         gez. Christof Dahl
 Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird               Beigeordneter
 für den Bereich der Verbandsgemeinde in vier Fällen zugelassen.

 9. Projektaufruf zur Einreichung von
 „Ehrenamtlichen Bürgerprojekten“
 bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal
 Vereine, Initiativen, NGO sowie Privatpersonen erhalten in Form von Projektaufrufen die      über öffentliche Gelder ist er einer transparenten Auswahl der Vorhaben anhand einer
 Möglichkeit, „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ bei der LAG Westrich-Glantal einzureichen        Checkliste verpflichtet. Die Checkliste ist ebenfalls auf der Website der LAG Westrich-Glan-
 und eine LEADER-Förderung zu erhalten.                                                       tal einsehbar oder kann beim Regionalmanagement angefragt werden.
 Für den 9. Projektaufruf für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ gelten die folgenden             Förderablauf:
 Rahmenbedingen:                                                                              Nach der Auswahlsitzung werden alle lokalen Akteure, die eine Projektbeschreibung einge-
                                                                                              reicht haben, über das Ergebnis informiert. Wurde das Projekt zur Förderung ausgewählt,
                                                                                              schließen die LAG und der Akteur eine Zielvereinbarung, die alle Rahmenbedingung der För-
                                                                                              derung regelt. Der Akteur geht in Vorleistung und bekommt nach Abgabe eines Durchfüh-
                                                                                              rungsberichts die vereinbarten Kosten von der LAG erstattet.
                                                                                              Ansprechpartner/in für Rückfragen:
                                                                                              Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um LEADER, die Projektkonzeption, -förderung und
                                                                                              -abwicklung ist die LEADER-Regionalmanagerin Frau Rocío Fernandez-Suarez (Tel.:
                                                                                              06302/9239-23, E-Mail: rocio.fernandez-suarez@entra.de).
                                                                                              Das Regionalmanagement ist werktags zwischen 09:00 und 16:00 Uhr und nach
                                                                                              Vereinbarung erreichbar.
                                                                                              Der LAG Westrich-Glantal e.V. bittet um Beachtung, dass nur vollständig und korrekt ausge-
                                                                                              füllte Projektbeschreibungen inklusive aller nötigen Anlagen in die Projektauswahl einbe-
                                                                                              zogen werden können!
                                                                                              Weitere Informationen:
                                                                                              Weitere wichtige Informationen, die lokale Akteure bei der Einreichung seines
                                                                                              Projektsteckbriefs unterstützen, sind auf der Website www.westrich-glantal.de der LAG We-
                                                                                              strich-Glantal zu finden. Dazu gehören:
                                                                                              • Karte der LEADER-Region Westrich-Glantal: Nur in den aufgeführten Gemeinden
                                                                                                können Projekte umgesetzt werden. Ausnahmeregelungen sind möglich, bitte
                                                                                                kontaktieren Sie hierzu vorab das Regionalmanagement.
 Bitte beachten Sie folgende weitere Hinweise:                                                • Lokale Ländliche Entwicklungsstrategie der LAG Westrich-Glantal: Hier werden alle thema-
 • Es muss ein konkreter Projektträger benannt werden                                           tischen Bereiche beschrieben, in denen Projekte mit einer LEADER-Förderung umgesetzt
 • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein                                         werden können.
 • Es ist eine Förderung von 2.000 € bzw. 3.000 € möglich (gültig ab 26.01.2021)1             • Projektbeschreibung für Bürgerprojekte in der LAG Westrich-Glantal: Diese ist in
 • Projektträger können pro Förderperiode max. fünf Mal eine Förderung über                     ausgefüllter Form zum oben genannten Stichtag bei den oben genannten Adressen einzu-
   Ehrenamtliche Bürgerprojekte erhalten (gültig ab 26.01.2021)1                                reichen, inkl. aller nötigen Unterlagen.
 • Die Förderung wird nach Einreichung von Rechnungen ausgezahlt                              • Checkliste zur Projektauswahl: Auf diesem Weg kann sich der Projektträger
 • Das Projekt muss bis zum 31.10.2021 umgesetzt und abgerechnet worden sein                    informieren, anhand welcher Kriterien sein Projekt vom LAG-Vorstand bewertet wird und
 Themenbereiche:                                                                                entsprechende Bezüge in seine Projektbeschreibung aufnehmen.
 Ehrenamtliche Bürgerprojekte können, nach den Regelungen der LAG Westrich-Glantal, zu • Anhang 1 der Vereinssatzung: Das Dokument fasst zusammen, aus welchen Personen sich
 allen drei Handlungsfeldern der LILE einen Beitrag leisten. Die Handlungsfelder lauten:        der LAG-Vorstand zusammensetzt.
 • Nachhaltiges Wirtschaften vor Ort                                                          Kottweiler-Schwanden, den 19.05.2021
 • Leben in zukunftsfähigen Gemeinden
 • Naturnahe Erholung aktiv gestalten
 Näheres zu den Handlungsfeldern ist in der regionalen Strategie (LILE) auf den Seiten 33 bis
 47 nachzulesen. Die LILE ist auf der Website www.westrich-glantal.de unter Downloads zu
 finden.
 Auswahlkriterien:
 Der Vorstand des LAG Westrich-Glantal e.V. stellt das Entscheidungsgremium dar, das über
 die Förderwürdigkeit aller eingereichten Bürgerprojekte entscheidet. Durch die Verfügung
Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen - VG Oberes Glantal Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen - VG Oberes Glantal Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen - VG Oberes Glantal Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen - VG Oberes Glantal
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