Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen - VG Oberes Glantal
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Oberes Glantal • Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen 50. Jahrgang - 25. Woche - der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 26. Juni 2021 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal plant die Ausbildung von DWV-Wanderführern/innen® Die LAG Westrich-Glantal hat er- neut einen Aufruf zur LEADER-För- derung gestartet. Unter dem Motto „Gemeinsam neue Wege gehen“ stellt die LAG Westrich-Glantal 632.539,03 Eu- ro zur Förderung von LEADER-Pro- jekten zur Verfügung.Gemeinsam mit den Menschen vor Ort soll die Region weiterentwickelt wer- den.Die Fördersätze betragen da- bei bis zu 75 Prozent. Entschei- dend für die Auswahl einer Pro- jektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrate- gie (LILE) unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, die die drei Handlungsfelder bedienen: „Nachhaltiges Wirtschaften vor Ort“, „Leben in zukunftsfähigen Gemeinden“ und „Naturnahe Er- holung aktiv gestalten“. Bis zum 18.06.2021 konnten Projektideen eingereicht werden. Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal hat sich mit dem Projekt „Ausbildung zum DWV-Wander- führer/in®“ zum aktuellen För- deraufruf beworben. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.5.2021 der Projekteinreichung zugestimmt. Bis zum Stichtag 18.6.21 mussten alle erforderlichen Projektinhalte mit Angeboten, Stellungahmen usw. bei der LAG eingereicht sein. Vermarktung dieser Wanderwege Die Schulung zum DWV-Wander- meindeverwaltung melden. Es Für die Ausbildung zum DWV Die LAG wird in einer anschließen- durch die Verbandsgemeinde und führer/in® garantiert zudem eine sind 20 Schulungsplätze zu verge- Wanderführer/in sollen Men- den Vorstandssitzung die Förder- die Ortsgemeinden mit erlebnis- einheitliche Qualität des Angebo- ben. Das Auswahlverfahren star- schen in unterschiedlichen Alters- würdigkeit der eingereichten Pro- reichen Gruppenwanderungen, tes an geführten Wanderungen in- tet erst mit erfolgter Projektbewil- klassen und Interessierte (Ver- jekte prüfen und darüber ent- passend zu den Themen der ein- nerhalb der Verbandsgemeinde ligung durch die ADD und damit einsangehörige, Historiker, Natur- scheiden, welches Projekt eine zelnen Wanderwege gesteigert Oberes Glantal. gesicherter Durchführung der liebhaber, Hobbywanderer) ange- Förderzusage erhält. werden. Aufgabe der DWV-Wanderfüh- Ausbildung. sprochen werden, die später auch Zur Projektidee: Der Deutsche Wanderverband rer/in® soll es sein, auf ausge- Voraussetzungen für die Zulas- vielfältige Wandertouren anbieten Die Verbandsgemeinde Oberes (DWV) bietet dazu ein umfangrei- wiesenen Wegen im Flachland sung der DWV-Wanderführer/in®- können. Wünschenswert wären Glantal hat mit dem Begehbaren ches Angebot mit einer anerkann- und im Mittelgebirge selbststän- Ausbildung sind: auch Personen mit Englischkennt- Geschichtsbuch (Ritter-Gerin- ten Qualifikation. dig Wanderungen zu organisieren, -Vollendung des 18. Lebensjahres nissen, um auch Führungen in Weg, Kirschenland-Weg, Diamant- Die abgeschlossene Ausbildung mit Gruppen durchzuführen und -Nachweis über die erforderliche englischer Sprache anbieten zu schleifer-Weg) und der Weiterent- zum DWV-Wanderführer/in® ent- diese zu betreuen. Diese DWV- Teilnahme an einem Kurs in Ers- können. wicklung der zwei neunen Wege hält viele Bausteine wie z.B. Ori- Wanderführer/in®-Ausbildung ter Hilfe, der nicht länger als drei Um die Nachhaltigkeit zu garantie- des Begehbaren Geschichtsbu- entierung im Gelände, Führungs- befähigt die Teilnehmer, bis in Jahre zurückliegen darf. ren, sollen die Teilnehmer, nach ches (Bergmannsbauern-Weg und qualität, rechtliche Sicherheit und eine Höhe von 1.500 m zu führen. -Körperliche Eignung zur Ausbildung erfolgreichem Abschluss für 3 Jah- Weg Jüdische Kultur) ein flächen- erlebnispädagogische Inhalte für Darüber hinaus sind Bergführer -Kondition für Ausbildungsver- re durch eine schriftliche Verein- deckendes Wandernetz auf dem Gruppenführungen, die eine The- des Deutschen Alpenvereins zu- anstaltungen (Wanderungen) barung an die Region gebunden Gebiet der Verbandsgemeinde ge- menwanderung zum Erlebnis wer- ständig. Hauptthemen der Ausbildung wer- werden und in Kooperation mit schaffen. Auch viele Ortsgemein- den lässt (s. bereits durchgeführte Die Ausbildung ist für den Zeit- den die Vorbereitung, Durchfüh- der Orts- und/oder Verbandsge- den unterhalten zusätzlich noch mystische Wanderungen in der raum März-Mai 2022 an 5 Wo- rung und Nachbereitung von Ta- meinde geführte Themenwande- ortseigene Wanderwege. Um Gäs- Region). Ein wesentlicher Be- chenenden geplant und soll in geswanderungen /Führungen, rungen auf den jeweiligen Wan- te und Touristen für diese Region standteil der Ausbildung wird die verschiedenen Räumlichkeiten Naturkundliche Grundlagen der derwegen anbieten. zu begeistern, werden dafür quali- Regionalität einnehmen. Referen- und auf Wanderwegen im Oberen Region, Kommunikation und Füh- In weiteren Presseberichten erfah- fiziert, gut ausgebildete Wander- ten aus der Region werden die an- Glantal abgehalten werden. rungsdidaktik und Themengebie- ren Sie zu gegebener Zeit weitere führer gebraucht. gehenden DWV-Wanderführer/in- Die Ortsgemeinden, innerhalb der te zu Recht und Marketing sein. Details über den Fortgang dieser Nach Erweiterung des Begehbaren nen® auf Besonderheiten in ihrer Verbandsgemeinde Oberes Glan- Die Prüfung erfolgt in einem Projektidee. Geschichtsbuches und zahlrei- Heimat hinweisen und sie für ihre tal, können Interessierte für die schriftlichen und praktischen Teil chen stark nachgefragten Wan- zukünftigen Aufgaben einstim- Ausbildung zum/zur DWV-Wand- und beinhaltet die Ausarbeitung Ihre Verbandsgemeinde derwegen in den Ortsgemeinden men. erführer/in® der Verbandsge- einer Wanderung. Oberes Glantal soll als weiterer Puzzlestein die
Seite 2 AMTSBLATT 26. Juni 2021 IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te- Haus der Diakonie Landstuhl L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Verbandsgemeinde lefon 112. Rufbereitschaft der und Freunde von Alkoholkranken, Kai- Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Verbandsgemeindewerke Polizei (Raum Schönenberg-Kübel- Tel.: 06371/2846 serslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po- Eigenbetrieb Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de 06373/504-0 lizeiwache Schönenberg-Kübelberg, Unsere Beratungsangebote Wasser | Abwasser 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Feuerwehr Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220 Sozial- und Lebensberatung Bereich Wasser 06356/1224 Verbandsgemeinde Rufbereitschaft Schwangerschafts- und Schwager- (VG Oberes Glantal) Oberes Glantal Entstörungsdienst: schaftskonfliktberatung Treten außerhalb der allgemeinen Bü- Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser Telefon-Nr. für Störungen (staatl. anerkannt) rozeiten Probleme bei der Wasserver- Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in- - Notruf 112 - Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Kurberatung sorgung (Rohrbrüche, Undichtigkei- fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon- Strom: Telefon 0800/7977777 (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- ten, Druckabfälle usw.) auf oder er- tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt- Zahnärztlicher Notfalldienst: APOTHEKEN-NOTDIENST Kuren, Kinder- und Jugenderholun- kennen Sie sonstige Unregelmäßig- woch 09.00 - 12.00 Uhr) Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Deutsches Festnetz: gen, Familienerholungen) keiten an öffentlichen Anlagen (Aus- Hotline 0180/3319411 Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.) Termine nach Vereinbarung fall der Straßenbeleuchtung, plötzli- Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- Mobilfunknetz: Vertraulich-kostenfrei - auf che Fahrbahnänderungen usw.) so ru- Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ 0180-5-258825-PLZ Wunsch anonym fenSiefürdasGebietderVerbandsge- Gruppe Kusel. Weitere Information: 893770 (max. 0,42 Euro/Min.) Haus der Diakonie Kaiserslautern meinde Oberes Glantal dieTelefon-Nr. Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im Internet: www.lak-rlp.de Interventionsstelle gegen Gewalt 0171 / 5065303 an. Internet unter www.ilco.de Augenärztlicher Notfalldienst: Der Notdienst wechselt jeweils mor- in engen sozialen Beziehungen Bereich Abwasser zu erfragen ist der jeweilige Notdienst gens um 8.30 Uhr und Stalking (Gebiet Süd und Nord): Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 Tel.: 0631/37108425 Treten außerhalb der allgemeinen Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Schönenberg-Kübelberger Tafel Email: interventionsstelle.kaiserslau- Bürozeiten Probleme bei der Ent- Betreuung und Beratung für Behinder- Ärztlicher Notfalldienst: für bedürftige Menschen in der Ver- tern@diakonie-pfalz.de wässerung (Verstopfungen, Rück- te sowie therapeutische Versorgung Zuständig ist der Bereitschaftsdienst- bandsgemeinde Oberes Glantal. Vertraulich-kostenfrei - stau usw.) auf oder erkennen Sie nach Schlaganfall/Hirnverletzung. zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I. auf Wunsch anonym sonstige Unregelmäßigkeiten in Zu- 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel. Flur 1, Tel.: 116 117. Ausgabestelle: sammenhang mit der Abwasserbe- 06371/934275-276, Fax 06371- Zum Krämel 7, 66904 Brücken Ambulanter Pflege- und seitigung oder an Gewässern (z.B. 934424. Wir bitten in jedem Erkrankungsfall (neben ev. Kirche) Betreuungsdienst Gewässerverschmutzungen, Öl- Störungen Erdgasversorgung um telefonische Vorankündigung Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel spuren) so rufen Sie für den Bereich Stadtwerke Homburg GmbH Dienstzeiten: Öffnungszeiten: St. Wendeler Straße 16, der Ortsgemeinden: Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0 Montag 19.00 Uhr Dienstag 10:00-11:00 Uhr und 66892 Bruchmühlbach-Miesau, * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- Fragen zur Erdgasversorgung: bis Dienstag 07.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06372/995751 mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, Energieberatung-Stadtwerke Dienstag 19.00 Uhr Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, Dittweiler und Schönenberg-Kü- Homburg: 06841/694-220 bis Mittwoch 07.00 Uhr Bedürftigkeit: Tel. 06373/508641 Wir sind rund belberg die Telefon-Nr. 06373 / Tierschutzverein im Landkreis Kusel Mittwoch 14.00 Uhr Anträge gibt es in den Bürgerbü- 8290320 an (Gebiet Süd). e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Donnerstag 07.00 Uhr um die Uhr für Sie erreichbar. Donnerstag 19.00 Uhr ro’s der Verbandsgemeinde * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- Telefonnummern: bis Freitag 07.00 Uhr Sozialverband VdK Rheinland- born, Glan-Münchweil., Hensch- 1. Vorsitzende Christine Fauß, Freitag 16.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: Pfalz Kreisverband Kusel tal, Herschweiler-Pettersheim, Tel.: 0175/4117712 bis Montag 07.00 Uhr VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber, Hüffler, Krottelbach, Langenbach, Schatzmeister Jutta Keller Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Geschäftsstelle Lehnstraße 34, Tel.: 06373-504-201, 66869 Kusel Matzenbach, Nanzdietschweiler, Tel.: 0160/94838930 bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr Sprechstunden: t.weber@vgog.de Telefonische Erreichbarkeit: Quirbach/Pfalz, Steinbach am www.tierschutz-kusel.de Samstag und Sonntag Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Glan, Rehweiler und Wahnwegen von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Freitags geschlossen die Telefon-Nr. 06383/927681 an Beratungsstellen im Haus von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Deutsches Rotes Kreuz 1. Mittwoch im Monat Servicenach- (Gebiet Nord). der Diakonie Die Bereitschaftsdienste der im Raum Kreisverband Kusel e.V. mittag für Arbeitnehmer von 14.00 Sie wollen eine Störung melden? Marktstr. 31 in 66869 Kusel Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Haushaltsassistenz: - 17.30 Uhr Dann wählen Sie die entsprechen- Tel.-Nr.: 06381/422900 den Ärzte u. Zahnärzte können beim Hauswirtschaftliche Dienstleistun- Telefon: 06381/425 044 - 0 de Telefonnummer. Der Telefonan- Fax-Nr.: 06381/4229099 Anrufbeantworter des jeweiligen Haus- gen, Fahrdienst und Betreuungsan- Telefax: 06381/425 044 - 29 ruf wird von einer Sprachbox ange- arztes in Erfahrung gebracht werden. gebotefürSenioren,Pflegebedürftige E-Mail: kv-kusel@vdk.de nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na- Erziehungs- und Familien, Unterstützung für Kran- Termin nur nach telefonischer men sowie Ihre Telefonnummer, un- und Familienberatung Deutsche Rheuma-Liga ke, Genesende, Behinderte. Vereinbarung ter der Sie erreichbar sind, mit. Email: erziehungsberatung.kusel@ Arbeitsgemeinschaft Kusel Hausnotrufsystem: Nennen Sie uns den festgestellten diakonie-pfalz.de Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- Mobilitas Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem Suchtberatung, Jugend- und Dro- Tel.: 06383/1386 hinderte, Alleinstehende. ambulanter Pflege- und Betreu- Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra- genberatung, Angehörigenbera- Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de Essen auf Rädern: ungsdienst Schönenberg-Kü- ße, Hausnummer sowie Gemein- tung, Prävention Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost. belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt de). Sie werden umgehend (in der Email: fachstellesucht.kus@diako- Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Sozialkaufhaus: Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi- nie-pfalz.de sel, Marktplatz 4: dienstags und frei- Secondhandbekleidung und -möbel. Tel. 06373/829992 nuten) vom Rufbereitschaftsperso- Fachdienst Glückspielsucht tags ab 20.00 Uhr Geschäftsstelle: Beratung kostenlos und neutral! nal zurückgerufen. Email: fachstellesucht.kus@diako- Trierer Str. 39, Kusel, Pflegerufbereitschaft rund um d. nie-pfalz.de Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Tel. 06381/9246-20 Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause Bürgerbusse im Oberen Glantal Schwangeren- und Schwanger- für bedrohte und mißhandelte Frauen Kleiderkammer: Wieder unterwegs Dienstag und Don- schaftskonfliktberatung und deren Kinder: 0631/17000 Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), ANONYM-VERTRAULICH nerstag. Die Bürgerbusse stehen ak- (staatlich anerkannt) Kusel, Tel. 06381/ 425861 Evangelische - Katholische tuell für alle „medizinischen“ Fahrten Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr zur Verfügung. Sozial- und Lebensberatung Ehrenamtsbörse Anmeldung: Montag und Mittwoch, Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de des Landkreises Kusel Pflegestützpunkt gebührenfrei - vertraulich Öffentliche Beratungsstelle rund Tel.: 0800/111 0 111 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108 Kindererholung, Müttergenesungs- Vielseitige Dienste für hilfebedürtige buchung@buergerbus-og.de und Mutter-Kind-Kuren Personen um das Thema Pflege und 0800/111 0 222 Paulengrunder Straße 7a www.buergerbus-og.de Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kontakte in den Verbandsgemeinden: 66904 Brücken Schuldner- und Insolvenzberatung Tel.: 06386/40 40 364 Deutsches Rotes Kreuz Ambulanter Hospiz- und Palliativer Glan-Münchweiler 06384/323 Beratungsdienst Kusel-Altenglan, Ökumenische Sozialstation Initiative des Kreisseniorenrates Kusel und 06386/40 40 073 Kreisverband Kusel e.V. Die Beratung erfolgt kostenlos, Trierer Str. 39, 66869 Kusel Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf- Brücken e.V. Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken- neutral und vertraulich Tel: 06381/924615 stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram- Ambulante-Hilfe-Zentrum transporte (Tag und Nacht einsatzbe- stein-Miesenbach und Landstuhl Pflegedienst, hauswirtschaftliche reit): DRK-Rettungswache Schönen- AWO Betreuungsverein Beratung und Unterstützung Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be- Trierer Str. 60, 66869 Kusel schwerkranker und sterbender ratung, Service warmer Mittags- Tel.: 06381/993277/78 Menschen bei Schmerzen und psy- tisch, Familienpflege. Paulengrun- Email:betreuungsverein-kusel@ chosozialen Problemen, Remigius- der Str. 7a, 66904 Brücken Rettungsdienst/Krankentransport t-online.de bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon: Telefon: 06386/9219-0 Fax: 06381/993279 06381/9961147. Email: hospiz.ku- Rund um die Uhr für Sie erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 sel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
9. Januar 2021 26. Juni 2021 9. Januar 2021 AMTSBLATT AMTSBLATT Seite 3 Seite 33 Seite Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal Glantal Gemeinsame Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Hinweis Hinweis für für alle alle amtlichen amtlichen Bekanntmachungen Bekanntmachungen gemäß gemäß § § 27 27 aa VwVfG VwVfG Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar www.vgog.de abrufbar Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar. Öffentliche Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Bürgerbusse im Oberen Glantal der Wieder unterwes Dienstag und Donnerstag Die Bürgerbusse stehen aktuell für alle „medizinischen“ Fahrten zur Verfügung. Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal Glantal Anmeldung: Montag und Mittwoch, 14:00-16:00 Uhr: 06373-504 108 buchung@buergerbus-og.de; www.buergerbus-og.de Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Vollzug des Baugesetzbuches 1. Teiländerung (BauGB) der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr Öffentliche Ausschreibung 1. Teiländerung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr Der Verbandsgemeinderat hat in Unbeachtlich werden Darlegung des die Verletzung be- Das Fundamt schädigungspflichtigen bean- lischt, wenn nicht innerhalb von Der seiner seiner Verbandsgemeinderat Sitzung am 13.10.2020 Sitzung am 13.10.2020 den Feststellungsbeschluss hat in Unbeachtlich 1. eine nach §werden Die Verbandsgemeinde zur 1. 1. beachtliche berg zur schreibt 214 Abs. 1 BauGB Darlegung Oberes 214 Abs.Glantal eine nach § Verletzung 1der im Namen und im Auftrag BauGB gründendendes mitgründenden dort gemacht die Verletzung Sachverhalts Sitz in Schönenberg-Kübel- Sachverhalts worden der Stadt Waldmohr, be- geltend geltend sind (§ 215 Abs. sowie der Schönenberg-Kübelberg schädigungspflichtigen tragt. Entschädigungsleistungen tragt. in GeldEntschädigungsleistungen bean- lischt, wennnach drei Jahren drei Jahren in sind ab Fälligkeit mit 2 derjahres, nicht nach dem innerhalb Ablauf Ablauf von des Kalen- des Kalen- die bezeichne- den Feststellungsbeschluss Teiländerung der Gesamtfort- 1. beachtliche bezeichnetenVerletzung der dort Verfahrens- und gemacht 1 BauGB).worden sind (§ 215 Abs. in vomGeld sind über Hundert ab Fälligkeit mit 2 derjahres, dem Basiszins- in dem die bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetre- Teiländerung schreibung des der schreibung planes der ehemaligen Verbandsgemeindewerke Gesamtfort- Flächennutzungs- bezeichneten Oberes Formvorschriften ge der VOB/A Formvorschriften des Flächennutzungs- aus: Verbands- 2. nach § 214 Abs.und und Glantal Verfahrens- und folgende 3 BauGB be- Gem. 1 BauGB). Gem. Arbeiten auf Grundla- §§ 39 bis 42 BauGB entste- hen §§Entschädigungsansprüche 39 bis 42 BauGB entste- meldet vom nach satz satz Hundert überdes § 247 nach § 247 Gesetzbuchs dem Basiszins- ten Bürgerlichen des Bürgerlichen jährlich zu verzin- ten ten Vermögensnachteile sind, die Fälligkeit eingetre- sind,herbeigeführt spruchs des An- die Fälligkeitwird des(§ An- 44 planes gemeinde derWaldmohr ehemaligen Verbands- gefasst. 2. nach §Mängel Der achtliche 214 Abs. des3Abwägungs- BauGB be- nachhen Eintritt Entschädigungsansprüche eines Vermögens- Gesetzbuchs sen. Ist jährlich Entschädigungzu verzin- durch spruchs Abs. 4 herbeigeführt BauGB). Im Bürgerbüro Schönenberg- tend machen kann, meldet wird (§ 44 gemeinde Planbereich Waldmohr ist gefasst.Karte beigefügter Der achtliche vorgangs, Mängel des Abwägungs- nach Eintritt nachteils. Der eines Vermögens- Entschädigungsbe- sen. Ist Entschädigung Übernahme Kübelberg des Grundstücks wurde durch zu Abs. ein Motorrol- sich4 BauGB). bitte im Bürgerbüro Schö- Errichtung Planbereich eines Kreisverkehrsplatzes ist Gem. beigefügter Karte wenn (KVP) von der Badstraße Waldmohr vorgangs, in das nachteils. kann Der Wohngebiet Entschädigungsbe- Übernahme des Grundstücks zu zu entnehmen. „Lauersdell“ § 6 Bauge- sie nicht innerhalb eines rechtigte die Fälligkeit des leisten, ler als Fundsache (Fundort: nenberg-Kübelberg der den findet auf die Verzinsung Schönenberg-Kübelberg, Ver- zu entnehmen. setzbuch (BauGB)Gem. § 6 Bauge- die Jahres seit Bekanntmachung des Anspruchs dadurch Fälligkeit wenn sie wurdenVersorgungsleitungen nicht innerhalb eines rechtigte kann die des herbeiführen, leisten, § 99 Abs.findet Brücken) auf die Verzinsung 3 Anwendung gemeldet. BauGB (§ Schönenberg-Kübelberg, bandsgemeinde Oberes den 09.01.2021 Glan- · Straßenbau, setzbuch (BauGB) Kanalbau, wurden Lan- die Flächennutzungsplanes Jahres seit Bekanntmachung des dass Anspruchs Planunterlagen der Unteren schriftlich er diedadurch Leistungherbeiführen, der Entschä- § 4499 Abs. Abs. Wer 3 Anwendung BauGB (§ 3 BauGB). Eigentumsansprüche 09.01.2021 gel-gez. tal,Lothschütz Tel. 06373/504-210 Planunterlagen desplanungsbehörde der Unterenbei Lan- der Flächennutzungsplanes gegenüber der Gemeindeschriftlich unter dass digunger die Leistungbei schriftlich derdem Entschä- Ent- 44 EinAbs. 3 BauGB). Entschädigungsanspruch er- gez. Lothschütz Bürgermeister Der vollständige Bekanntmachungstext desplanungsbehörde beiGeneh- der gegenüberist veröffentlicht: der Gemeinde unter digung schriftlich bei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister Kreisverwaltung Kusel zur Kreisverwaltung vorgelegt.Kusel zur Geneh- 1. migung Submissionsanzeiger migung Mit Mit 2. 2020, vorgelegt. Schreiben Schreiben vom 07. Dezember vom 07. Dezember Aktenzeichen 5/55/610-10 Subreport Schopenstehl 15, 20095 Hamburg Fax 040/40194031 Postfach 910860, 51101 Köln Das Fundamt Waldmohr 2020, Aktenzeichen 5/55/610-10 FNP-Waldmohr FNP-Waldmohr 3. die bi, die Untere 1. TÄnd.GF-1, 1. TÄnd.GF-1, Landesplanungsbehör- Bauwirtschaftliche Untere hat hat Information Fax 0221/9857866 Postfach 3407, 24033 Kiel meldet de gem. § 6Landesplanungsbehör- Abs. 1 BauGB, in der Fax 0431/5359225 de gem. § 6 Abs. 1 BauGB, in der 4. Fassung Subreportder Fassung ELVIS der Bekanntmachung Bekanntmachung https://www.subreport.de/E353531235 Im Bürgerbüro Waldmohr wur- tend machen kann, meldet 5. vom 03. November Homepage: 2017 (BGBI.I S. www.vgog.de Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen de ein Schlüsselbund (Fundort sich bitte im Bürgerbüro Wald- vom 03. November 2017 1728), i.V.m. § 203 Abs. 3 BauGB(BGBI.I S. Waldmohr, Rathausstraße) als mohr der Verbandsgemeinde 1728), und § i.V.m. 1 der§ Landesverordnung 203 Abs. 3 BauGB Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeindewerke Fundsache gemeldet. Oberes Glantal, Tel.: und über §Glantal Oberes 1 der die Landesverordnung Zuständigkeiten nach Oberes Glantal Wer Eigentumsansprüche gel- 06373/504-220 oder -221. über gez.: die demLothschütz, BauGB Zuständigkeiten (BBauGZustV Bürgermeister nach RP gez. Linsmaier, techn. Werkleiter dem die 2007) BauGB (BBauGZustV 1. Teiländerung RP der Ge- 2007) die 1. Teiländerung samtfortschreibung samtfortschreibung nutzungsplanes derdes der Ge- des Flächen- Flächen- ehemaligen Bürgerbusse ab 1. Juli BEKANNTMACHUNG nutzungsplanes derWaldmohr Verbandsgemeinde ehemaligen ge- Am Verbandsgemeinde nehmigt. lung lung wird Die wird Dienstag,hiermit Waldmohr ge- nehmigt. Die Genehmigungsertei- Genehmigungsertei- hiermit gem. § 6 Abs. 5 den gem. § 6 Abs. 29.06.2021, 5um 19:00 Uhr, findet im Saal des Bürgerhauses, Hauptstraße 5, wieder unterwegs BauGB ortsüblich bekannt gege- Die drei Bürgerbus-Projekte im werden die bereits gebuchten BauGBQuirnbach/Pfalz 66909 ben. ortsüblich bekannt einegege- Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Oberes Glan- talben. statt. Während derder gesamten Kreis Kusel haben sich darauf ver- Fahrten zum Impfzentrum nach Die 1. Teiländerung Gesamt- Sitzung besteht Maskenpflicht. ständigt, ab Juli wieder einen wei- Kusel zuverlässig durchgeführt. Die 1. Teiländerung Diefortschreibung Sitzung ist – mit der Gesamt-des Tagesordnungspunktes 8 – öffentlich. des Ausnahme Flächennut- teren Schritt in Richtung „Normal- Bereits jetzt kann gebucht wer- fortschreibung zungsplanes derdes Flächennut- ehemaligen Ver- betrieb“ zu gehen. den: Am Telefon: 06373-504-108 zungsplanes der Waldmohr, Tagesordnung: bandsgemeinde ehemaligen wirdVer- Ab 1. Juli sind somit wieder alle Montag und Mittwoch von 14.00 – bandsgemeinde öffentlich mit der öffentlichen Waldmohr, Bekanntma-wird Fahrten möglich. Allerdings be- 16.00 Uhr. Per Mail an mit 1. chungderin öffentlichen Kläranlage Bekanntma- KraftSchönenberg-Kübelberg; gesetzt und kann ab Erneuerung des Gebläses für das Deni-Modul schränken wir die Anzahl der Fahr- buchung@buergerbus-og.de . chung 2.sofort in Kraft Werksgebäude bei gesetzt und kann Brücken; der Verbandsgemeinde- ab Ausstattung des Materiallagers Wasserwerk gäste in den Bussen auf vier Per- Im Internet unter sofort bei derOberes a) Regalsystem verwaltung Verbandsgemeinde- Glantal, Rat- sonen aus maximal zwei Haushal- www.buergerbus-og.de verwaltung Oberes b) Gabelstapler haus Waldmohr, Glantal, Zimmer Nr. Rat- W1- 3. haus ten. Wir fahren für Sie am Diens- Waldmohr, Erneuerung 2.04, derZimmer Rathausstraße 14Nr.Wald- Dachfläche W1-der ehemaligen Salzhalle; PV-Anlage tag und am Donnerstag von 8.00 Das Team vom Bürgerbus freut 2.04, 4.mohr, Rathausstraße Kläranlage zu den Elschbach; allgemeinen 14 Angebot Wald- der VG Bruchmühlbach-Miesau, Fachbereich Kommunale Dienst- bis 18.00 Uhr. Selbstverständlich sich, Sie alle wiederzusehen. mohr, zeiten zu vonden Betriebe allgemeinen wegen montags Abschluss Dienst- bis mittwochs eines Stromliefervertrages 5. zeiten Ausbau von vonder 8.30 montags Uhr Bbis423,bisOD 12.00 mittwochs Steinbach; Uhr und Vorbereitende Arbeiten der Wasserversorgung von 6.von 8.30 OG14:00 Uhr Uhrbis Rehweiler, 12.00 16.00 Uhr Uhr,und bisStraßensanierung so- Am Kuselberg; Auftragsvergabe Kanal und Wasser 7. von 14:00 Uhr bisvon Informationen wie donnerstags 16.00 8.30Uhr, Uhr so- bis wie öffentlich nicht 12.00donnerstags Uhr und von von14.00 8.30 Uhr Uhr bis bis Senden Sie Ihre Beiträge für 12.00 8.18.00 Uhr Uhr und und von Personalangelegenheiten 14.00von freitags Uhr8.30 bis 18.00 Uhr bisUhr undUhr 12.00 freitags von 8.30 von jedermann das Amtsblatt an: Uhr bis 12.00 Schönenberg eingesehen –Uhr von jedermann Kübelberg, werden den 16. Juni 2021 In eingesehen Vertretung:werden wochenblatt@vgog.de gez. Christof Dahl, Beigeordneter 10558958_30_3 10558958_30_3 wal_b103_amtsb.03 wal_b103_amtsb.03
Seite 4 AMTSBLATT 26. Juni 2021 Änderung der Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal hat aufgrund 5. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 5 Blumen, Sträu- und Werbemitteln nicht nachkommt. des § 69 Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes cher, Zweige und Früchte entfernt, (3) Ordnungswidrig im Sinne des § 74 des Polizei- und Rheinland-Pfalz vom 10.11.1993 (GVBI. S. 595), in 6. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 6 Einrichtungen, ins- Ordnungsbehördengesetz handelt ebenfalls, wer der derzeitigen Fassung, als örtliche Ordnungsbehör- besondere Bänke, Stühle und Spielplätze, zweck- vorsätzlich oder fahrlässig de für das Gebiet der Verbandsgemeinde Oberes fremd benutzt, verunreinigt, verändert oder an hier- 1. entgegen § 3 Abs. 2 Kleinabfälle nicht dadurch ent- Glantal mit Zustimmung des Verbandsgemeinderates für nicht bestimmte Orte bringt, sorgt, dass sie in die dafür bestimmten Abfallbe- vom 16.03.2021 und nach Vorlage bei der Aufsichts- 7. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 7 Flugblätter oder hälter geworfen werden, und Dienstleistungsdirektion in Trier als Landesord- Druckschriften ohne Genehmigung zu gewerbli- 2. entgegen § 3 Abs. 3 Abfälle auf oder neben Abfall- nungsbehörde folgende Änderungen in der chen Zwecken verteilt, verteilen lässt oder an Kraft- behältern platziert, Gefahrenabwehrverordnung verordnet: fahrzeugen anbringt oder anbringen lässt, 3. entgegen § 3 Abs. 4 Gegenstände aus Abfallbehäl- 8. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 8 ohne Genehmi- tern entnimmt und diese auf öffentlichen Straßen Artikel I gung an nicht dafür bestimmten Flächen Plakate oder Anlagen wirft, Die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsge- und Werbemittel anbringt 4. entgegen § 4 Abs. 1 seinen Hund auf öffentlichen meinde Oberes Glantal vom 13.02.2018 wird wie 9. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 9 Einrichtungen im Straßen innerhalb der bebauten Ortslage nicht folgt geändert: Sinne von § 1 Abs. 4 ohne ausdrückliche Genehmi- anleint oder seinen Hund außerhalb bebauter gung der Eigentümerin oder des Eigentümers be- Ortslage nicht sofort und ohne Aufforderung an- 1. Die bisherige Rechtsgrundlage im Einleitungstext schriftet, bemalt oder besprüht. leint, wenn sich andere Personen nähern, wurde ersetzt von §§ 43 bis 46 und 48 durch die §§ (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 74 des Polizei- und 5. entgegen § 4 Abs. 2 Hunde auf Kinderspielplätze 69 bis 72 und 74 Polizei- und Ordnungsbehörden- Ordnungsbehördengesetzes handelt ferner, wer mitnimmt oder in öffentlichen Brunnen, Weihern gesetz (POG) Rheinland-Pfalz. vorsätzlich oder fahrlässig in öffentlichen Anlagen oder Wasserbecken baden lässt, 1. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1 zeltet oder Wohn- 6. entgegen § 4 Abs. 3 als Halter oder Führer von Hun- 2. § 2 Abs. 1 Nr. 2 - erhält folgende Fassung: wagen aufstellt, den nicht dafür sorgt, dass die öffentlichen Anla- 2. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2 außerhalb dafür gen sowie Geh- und Fahrradwege nicht mehr als (1) Andere Personen oder die Allgemeinheit aufgrund vorgesehener Flächen mit dem Ball spielt, soweit verkehrsüblich verunreinigen bzw. eingetretene des Konsums von Alkohol oder berauschenden eine Belästigung Dritter oder eine Beschädigung Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt, Mitteln durch Anpöbeln, Beschimpfungen, Johlen, der Anlage zu erwarten ist, 7. entgegen § 5 Anordnungen des Aufsichtspersonals Schreien, Lärmen, Liegenlassen von Flaschen oder 3. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 3 ohne Genehmi- oder von Mitarbeitern der örtlichen Ordnungsbehör- ähnlichen Behältnissen, Erbrechen, Behindern gung Waren jeglicher Art anbietet oder verkauft, de, die sich auf diese Gefahrenabwehrverordnung des Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehrs zu belästi- gewerblich Werbung betreibt oder Schaustellun- stützen, nicht Folge leistet. gen bzw. zu gefährden oder die öffentliche Ord- gen veranstaltet, (4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße nung zu stören. 4. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 4 Fußwege mit an- bis zu 5.000,00 € geahndet werden. Für die Fest- deren Fahrzeugen als Kinderwagen, Kinderfahr- setzung der Geldbuße und das Verfahren findet 3. § 4 Abs. 2 - erhält folgende Fassung: zeugen oder Krankenfahrstühlen befährt, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (1) In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde oh- 5. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 5 sich in nicht dau- vom 24.05.1968 in der Fassung der Bekanntma- ne geeigneten Führer auszuführen oder freiumher- ernd geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen au- chung vom 19.02.1987 in seiner jeweils gültigen laufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze ßerhalb der Öffnungszeiten aufhält, Wegesperren Fassung Anwendung. mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Was- beseitigt oder verändert oder Einfriedungen und (5) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit serbecken baden zulassen. Sperren überklettert, bezieht oder die zu ihrer Vorbereitung oder Bege- 6. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 6 Wege, Rasenflä- hung verwendet worden sind, können in den Fällen 4. § 7 - erhalten folgende Fassung: chen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile des § 2 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5, 6, 7 und 8 sowie § 2 Abs. § 7 Zuwiderhandlungen / Ordnungswidrigkeiten (1) zweckfremd oder trotz Sperre aus gartenpflegeri- 1 Satz 5 Nr. 1, 2, 3, 4, 5 und 7 eingezogen werden. Ordnungswidrig im Sinne des § 74 des Polizei- und schen Gründen benutzt, verunreinigt oder auf- (6) Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahn- Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich gräbt sowie außerhalb zugelassener Feuerstellen dung der Ordnungswidrigkeiten ist gemäß § 74 oder fahrlässig auf öffentlichen Straßen und öffentli- Feuer entzündet, Abs. 4 Nr. 2 POG i.V.m. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG die chen Anlagen 7. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 7 Schieß-, Wurf- und Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal 1. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 in aggressiver oder Schleudergeräte benutzt, störender Form bettelt, 8. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 8 ohne ausdrückli- Artikel II 2. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 im Zustand deutli- che Genehmigung Kraftfahrzeuge parkt, abstellt, Diese Gefahrenabwehrverordnung tritt mit Wirkung cher Trunkenheit verweilt und hierdurch die öffent- reinigt, wartet oder zu repariert, vom 07.10.2020 in Kraft. liche Ordnung stört, 9. entgegen § 2 Abs. 3 Eisflächen auf Gewässern in Schönenberg-Kübelberg, den 11. Juni 2021 3. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 3 die Notdurft außer- öffentlichen Anlagen ohne Freigabe an die Öffent- Verbandsgemeindeverwaltung halb von Bedürfnisanlagen verrichtet, lichkeit oder nach Freigabe außerhalb der kennt- 4. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 4 Brunnen, Wasser- lich gemachten Stellen betritt, becken oder Wasserflächen zweckfremd benutzt 10.entgegen § 2 Abs. 4 der unverzüglichen Beseiti- gez. Lothschütz oder verunreinigt, gungspflicht von unerlaubt angebrachten Plakaten Bürgermeister Neues aus dem Haupt-, Finanz, Bau- & Umweltausschuss Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrich- Zu a) Zu b) tung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssit- zung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sit- Der Auftrag zur Lieferung und Herstellung von zwei Der Auftrag zu zung gefassten Beschlüsse. Mannschaftstransportfahrzeugen für die Feuerweh- Der Haupt-, Finanz, Bau- & Umweltausschuss Oberes ren Schönenberg-Kübelberg und Altenkirchen wird LOS 1: Grundfahrzeug, feuerwehrtechnischer Aus- Glantal hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 folgende zum Angebotspreis i.H.v. 40.692,05 €/je Fahrzeug /Aufbau, Sondersignalanlage und Optional-Positio- Beschlüsse gefasst: (Gesamtkosten = 81.384,10 €) an die Firma BOS Sys- nen wird an die Firma Brandschutztechnik Görlitz zum temtechnik GmbH in Oberwesel erteilt. Die Verwal- Angebotspreis i.H.v. 158.258,93 € vergeben. öffentlich tung wird beauftragt alle hierzu erforderlichen Verfah- rensschritte in die Wege zu leiten. Ebenso wird die LOS 2 Feuerwehrtechnische Beladung wird an die Fir- Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr Verwaltung ermächtigt, im Nachgang zur Lieferung ma Albert Ziegler GmbH, Frankenthal zum Angebots- a) Auftragsvergabe für zwei Mannschaftstran- preis i.H.v. 11.950,29 € vergeben. der Fahrzeuge die noch fehlenden Arbeiten zur Mar- sportfahrzeuge für die FF Schönenberg-Kübelberg kierung/Folierung sowie Beladung über das Geschäft sowie Altenkirchen Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Aufträge ge- b) Auftragsvergabe für ein Mehrzwecktransport- der laufenden Verwaltung zu erteilen. Die hierdurch mäß vorliegendem Beschluss zu erteilen und alle not- fahrzeug 2 für die FF Herschweiler-Pettersheim entstehenden Kosten sind auf die Maßnahme zu bu- wendigen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten. (Zentrale Kleiderkammer – Umsetzung Hygiene- chen und dürfen den Haushaltsansatz nicht über- Die überplanmäßigen Ausgaben sind durch Kosten- konzept). schreiten. einsparungen im Produkt 1260 zu decken.
26. Juni 2021 AMTSBLATT Seite 5 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 vom 17.06.2021 Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für satzung) Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Lan- Wiederkehrender Beitrag = 50,00% desgesetz vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728), am 18.05.2021 folgende Haushalts- Benutzungsgebühren = 50,00% satzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Kusel als Auf- 1.2 Wiederkehrender Beitrag nach der Grundstücksfläche mit 2021 2022 sichtsbehörde vom 16.06.2021 hiermit bekanntgemacht wird. Zuschlag für Vollgeschosse (§ 12 Entgeltsatzung) Netto Netto wiederkehrender Beitrag je qm 0,14 € 0,14 € 1.3 Benutzungsgebühren nach dem Wasserverbrauch 2021 2022 § 1 Ergebnis und Finanzhaushalt (§ 17 Entgeltsatzung) Netto Netto Festgesetzt werden 2021 2022 Benutzungsgebühr je cbm 1,17 € 1,17 € 1. Im Ergebnishaushalt 1.4 Einmaliger Beitrag Wasser der Gesamtbetrag der Erträge auf 19.667.814 € 19.825.780 € (§ 2 Entgeltsatzung) 2021 2022 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 20.796.001 € 21.356.179 € Beitragssatz je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen Netto Netto Jahresfehlbetrag -1.128.187 € -1.530.399 € für Vollgeschosse (§ 5 Entgeltsatzung) ohne Hausanschlusskostenanteil 2. Im Finanzhaushalt für die erstmalige Herstellung mit Förderung Saldo der ordentlichen und außerordentlichen (insbes. Baulückengrundstücke) 2,16 € 2,16 € Ein- und Auszahlungen 352.913 € 144.801 € für die erstmalige Herstellung ohne Förderung die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.559.550 € 2.815.000 € (insbes. Neubaugebiete) 2,77 € 2,77 € die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.179.850 € 5.359.250 € 1.5 Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse Saldo der Ein- und Auszahlungen aus (§ 25 Entgeltsatzung) 2021 2022 Investitionstätigkeit -4.620.300 € -2.544.250 € Pauschalbetrag öffentlicher Bereich für die Netto Netto die Einzahlungen aus Finanzierungs- erstmalige Herstellung 1.743,60 € 1.743,60 € tätigkeit auf 4.620.300 € 2.544.250 € die Auszahlungen aus Finanzierungs- Zu den Nettobeträgen kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzu. tätigkeit auf 900.704 € 997.427 € Hinweis gemäß Preisangabeverordnung: Saldo der Ein- und Auszahlungen Die jeweiligen Bruttobeträge werden im Amtsblatt veröffentlicht. aus Finanzierungstätigkeit 3.719.596 € 1.546.823 € Veränderung des Finanzmittelbestandes 2. Abwasserbeseitigung im Haushaltsjahr -547.791 € -852.626 € 2.1 Verteilung der entgeltsfähigen festen Kosten Schmutzwasser (§ 13 Abs. 3 Ent- geltsatzung) § 2 Ansätze der Erfolgs- und Vermögenspläne des Eigenbetriebs Wasserversor- Wiederkehrender Beitrag = 50,00% gung und Abwasserbeseitigung Benutzungsgebühren = 50,00% Wasserversorgung (Gesamt) 2021 2022 Im Erfolgsplan in der Einnahme (Ertrag) auf 3.371.500 € 3.366.500 € in der Ausgabe (Aufwand) auf 3.399.700 € 3.448.600 € Jahresergebnis -28.200 € -82.100 € 2.2 Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasserbeseitigung nach der Grundstücks- Im Vermögensplan in der Einnahme fläche 2021 2022 (Verfügbare Mittel) auf 3.253.400 € 6.013.300 € mit Zuschlag für Vollgeschosse (§13 Entgeltsatzung) in der Ausgabe (Benötigte Mittel) auf 3.253.400 € 6.013.300 € Beitragssatz je qm 0,08 € 0,08 € Abwasserbeseitigung (Gesamt) 2021 2022 2.3 Benutzungsgebühren nach der Schmutzwassermenge (90% vom Frischwas- Im Erfolgsplan in der Einnahme (Ertrag) auf 6.265.000 € 6.265.000 € serbezug) 2021 2022 in der Ausgabe (Aufwand) auf 6.467.000 € 6.525.500 € (§18 Entgeltsatzung) Jahresergebnis -202.000 € -260.500 € Im Vermögensplan in der Einnahme Benutzungsgebühr je cbm 2,22 € 2,22 € 2.4 Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser 2021 2022 (Verfügbare Mittel) auf 9.159.400 € 13.861.400 € (§13 Entgeltsatzung) in der Ausgabe (Benötigte Mittel) auf 9.159.400 € 13.861.400 € Beitragssatz je qm nach der möglichen Abflussfläche 0,37 € 0,37 € 2.5 Einmaliger Beitrag Schmutzwasser § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite 2021 2022 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung § 2 Entgeltsatzung 2021 2022 Beitragssatz je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird (§ 5 Entgeltsatzung), ohne Hausanschlusskostenanteil festgesetzt für zinslose Kredite auf 0€ 0€ verzinste Kredite auf 4.620.300 € 2.544.250 € für die erstmalige Herstellung mit Förderung (insbes. Baulückengrundstücke) 4,10 € 4,10 € § 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen für die erstmalige Herstellung ohne Förderung 2021 2022 (insbes. Neubaugebiete) 5,45 € 5,45 € Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in 2.6 Einmaliger Beitrag Niederschlagswasser 2021 2022 § 2 Entgeltsatzung künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung von Investitionen und Investitionsför- Beitragssatz je qm der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche, derungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird fest- (§ 6 Entgeltsatzung) ohne Hausanschlusskostenanteil gesetzt auf 0€ 830.000 € Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren vo- für die erstmalige Herstellung mit Förderung raussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich (insbes. Baulückengrundstücke) 8,94 € 8,94 € für die erstmalige Herstellung ohne Förderung auf 0€ 132.500 € (insbes. Neubaugebiete) 13,63 € 13,63 € 2.7 Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse § 5 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung § 28 Entgeltsatzung 2021 2022 2021 2022 Pauschalbetrag öffentlicher Bereich für die Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt erstmalige Herstellung 3.598,98 € 3.598,98 € auf 70.000.000 € 70.000.000 € 2.8 Kostenanteil der Ortsgemeinden für die Straßenoberflächenentwässerung § 16 der Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden und den Verbandsgemein- § 6 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen dewerken zur Regelung der Benutzung 2021 2022 Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonder- von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Baulast der Ortsgemeinden rechnungen werden festgesetzt auf durch Leitungen und andere 2021 2022 Anlagen der öffentlichen Versorgung sowie der Abwasserbeseitigung in der Bau- a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen last der Verbandsgemeinde - Verbandsgemeindewasserwerk Investitionskostenanteil je qm Straßenfläche 22,02 € 22,02 € verzinste Kredite auf 2.159.000 € 3.853.100 € Laufender Kostenanteil je qm Straßenfläche - Verbandsgemeindekanalwerk (Vorausleistung) 0,50 € 0,50 € verzinste Kredite auf 5.888.550 € 10.430.100 € Festsetzung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand, der in der Nachkalkulation zinslose Kredite auf zum Jahresabschluss festgestellt wird. b) Kredite zur Liquiditätssicherung § 8 Umlage - Verbandsgemeindewasserwerk auf 350.000 € 350.000 € - Verbandsgemeindekanalwerk auf 700.000 € 700.000 € Gemäß § 72 der Gemeindeordnung i.V. mit § 26 Abs. 1 des Landesfinanzaus- c) Verpflichtungsermächtigungen gleichsgesetzes erhebt die Verbandsgemeinde von den Ortsgemeinden und der - Verbandsgemeindewasserwerk auf 0€ 370.000 € Stadt Waldmohr eine Verbandsgemeindeumlage. - Verbandsgemeindekanalwerk auf 0€ 8.221.000 € Gemäß § 12 Abs. 3 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Ver- § 7 Gebühren und Beiträge bandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr 1. Wasserversorgung kann die neue Verbandsgemeinde bis zum 31.12.2026 von den Ortsgemeinden 1.1 Verteilung der entgeltsfähigen Kosten Wasserversorgung (§ 12 Abs. 3 Entgelt-
Seite 6 AMTSBLATT 26. Juni 2021 der bisherigen Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler, den Ortsgemeinden der Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird bisherigen Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg und den Ortsgemeinden für den Bereich der Verbandsgemeindewerke in zwei Fällen zugelassen. der bisherigen Verbandsgemeinde Waldmohr Verbandsgemeindeumlagen mit Für den zweiten Fall von Altersteilzeit dürfen den Verbandsgemeindewerken keine verschiedenen Umlagesätzen erheben. Mehrkosten entstehen. Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt: 2021 2022 Schönenberg-Kübelberg, den 17.06.2021 Umlagesatz für die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Glan- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Münchweiler 39,50 v.H. 40,00 v.H. In Vertretung Umlagesatz für die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Schönen- gez. Christof Dahl, Beigeordneter berg-Kübelberg 39,50 v.H. 40,00 v.H. Umlagesatz für die Stadt Waldmohr und die Ortsgemeinden der ehemaligen Ver- Hinweise: bandsgemeinde Waldmohr 45,50 v.H. 45,00 v.H. Die Umlage ist gemäß § 31 Abs. 2 LFAG in vierteljährlichen Teilbeträgen zum Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.06. bis 06.07.2021 bei der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, Zimmer S1 – § 9 Eigenkapital 5.10, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Zum 31.12.2016 beträgt das Eigenkapital der ehemaligen Verbandsgemeinde Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfah- Glan-Münchweiler 4.834.736 €. Bei einer Bilanzsumme von 24.124.708 € rens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekannt- entspricht dies einer Eigenkapitalquote von 20,04%. machung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, Bei der ehemaligen Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg beläuft sich das wenn Eigenkapital zum 31.12.2016 auf 12.395.030 €. Dies entspricht bei einer 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Bilanzsumme von 41.940.240 € einer Eigenkapitalquote von 29,55 %. Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Die ehemalige Verbandsgemeinde Waldmohr weist in ihrer Bilanz zum oder 31.12.2016 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i. H. v. 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss 9.253.431 € aus. Bei einer Bilanzsumme von 40.451.356 € entspricht dies einer beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften negativen Eigenkapitalquote von 22,88%. gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver- Somit beträgt das Eigenkapital der Verbandsgemeinde Oberes Glantal zum haltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. 01.01.2017 7.976.335. Bei einer Bilanzsumme von 106.516.304 entspricht dies Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach einer Eigenkapitalquote von 7,49 %. Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Jahresfehlbeträge bzw. Jahresüberschüsse des Ergebnishaushaltes führen zu Schönenberg-Kübelberg, den 17.06.2021 entsprechenden Veränderungen des Eigenkapitales. § 10 Altersteilzeit Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelas- In Vertretung sen. gez. Christof Dahl Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird Beigeordneter für den Bereich der Verbandsgemeinde in vier Fällen zugelassen. 9. Projektaufruf zur Einreichung von „Ehrenamtlichen Bürgerprojekten“ bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal Vereine, Initiativen, NGO sowie Privatpersonen erhalten in Form von Projektaufrufen die über öffentliche Gelder ist er einer transparenten Auswahl der Vorhaben anhand einer Möglichkeit, „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ bei der LAG Westrich-Glantal einzureichen Checkliste verpflichtet. Die Checkliste ist ebenfalls auf der Website der LAG Westrich-Glan- und eine LEADER-Förderung zu erhalten. tal einsehbar oder kann beim Regionalmanagement angefragt werden. Für den 9. Projektaufruf für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ gelten die folgenden Förderablauf: Rahmenbedingen: Nach der Auswahlsitzung werden alle lokalen Akteure, die eine Projektbeschreibung einge- reicht haben, über das Ergebnis informiert. Wurde das Projekt zur Förderung ausgewählt, schließen die LAG und der Akteur eine Zielvereinbarung, die alle Rahmenbedingung der För- derung regelt. Der Akteur geht in Vorleistung und bekommt nach Abgabe eines Durchfüh- rungsberichts die vereinbarten Kosten von der LAG erstattet. Ansprechpartner/in für Rückfragen: Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um LEADER, die Projektkonzeption, -förderung und -abwicklung ist die LEADER-Regionalmanagerin Frau Rocío Fernandez-Suarez (Tel.: 06302/9239-23, E-Mail: rocio.fernandez-suarez@entra.de). Das Regionalmanagement ist werktags zwischen 09:00 und 16:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Der LAG Westrich-Glantal e.V. bittet um Beachtung, dass nur vollständig und korrekt ausge- füllte Projektbeschreibungen inklusive aller nötigen Anlagen in die Projektauswahl einbe- zogen werden können! Weitere Informationen: Weitere wichtige Informationen, die lokale Akteure bei der Einreichung seines Projektsteckbriefs unterstützen, sind auf der Website www.westrich-glantal.de der LAG We- strich-Glantal zu finden. Dazu gehören: • Karte der LEADER-Region Westrich-Glantal: Nur in den aufgeführten Gemeinden können Projekte umgesetzt werden. Ausnahmeregelungen sind möglich, bitte kontaktieren Sie hierzu vorab das Regionalmanagement. Bitte beachten Sie folgende weitere Hinweise: • Lokale Ländliche Entwicklungsstrategie der LAG Westrich-Glantal: Hier werden alle thema- • Es muss ein konkreter Projektträger benannt werden tischen Bereiche beschrieben, in denen Projekte mit einer LEADER-Förderung umgesetzt • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein werden können. • Es ist eine Förderung von 2.000 € bzw. 3.000 € möglich (gültig ab 26.01.2021)1 • Projektbeschreibung für Bürgerprojekte in der LAG Westrich-Glantal: Diese ist in • Projektträger können pro Förderperiode max. fünf Mal eine Förderung über ausgefüllter Form zum oben genannten Stichtag bei den oben genannten Adressen einzu- Ehrenamtliche Bürgerprojekte erhalten (gültig ab 26.01.2021)1 reichen, inkl. aller nötigen Unterlagen. • Die Förderung wird nach Einreichung von Rechnungen ausgezahlt • Checkliste zur Projektauswahl: Auf diesem Weg kann sich der Projektträger • Das Projekt muss bis zum 31.10.2021 umgesetzt und abgerechnet worden sein informieren, anhand welcher Kriterien sein Projekt vom LAG-Vorstand bewertet wird und Themenbereiche: entsprechende Bezüge in seine Projektbeschreibung aufnehmen. Ehrenamtliche Bürgerprojekte können, nach den Regelungen der LAG Westrich-Glantal, zu • Anhang 1 der Vereinssatzung: Das Dokument fasst zusammen, aus welchen Personen sich allen drei Handlungsfeldern der LILE einen Beitrag leisten. Die Handlungsfelder lauten: der LAG-Vorstand zusammensetzt. • Nachhaltiges Wirtschaften vor Ort Kottweiler-Schwanden, den 19.05.2021 • Leben in zukunftsfähigen Gemeinden • Naturnahe Erholung aktiv gestalten Näheres zu den Handlungsfeldern ist in der regionalen Strategie (LILE) auf den Seiten 33 bis 47 nachzulesen. Die LILE ist auf der Website www.westrich-glantal.de unter Downloads zu finden. Auswahlkriterien: Der Vorstand des LAG Westrich-Glantal e.V. stellt das Entscheidungsgremium dar, das über die Förderwürdigkeit aller eingereichten Bürgerprojekte entscheidet. Durch die Verfügung
Sie können auch lesen