GEMEINDE ANZEIGER Nr. 38 108. Jahrgang 17.9.2020 - Gemeinde Malsch
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 38 • 108. Jahrgang • 17.9.2020 mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 € Druck und Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879 Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de Schulbeginn unter Corona Seit am Montag die Schule wieder begonnen hat, gelten teils neue Damit sich die Schüler auf den Fluren nicht in die Quere kommen, Regeln wegen Corona. Während die Klassen vor den Sommer- sind Laufwege markiert. ferien geteilt und abwechselnd unterrichtet wurden, gilt nun wieder In der Mensa wird in Schichten gegessen. Die erste startet um der Klassenverband. „Wir kehren zur gebundenen Ganztages- 12 Uhr und die letzte um 13.45 Uhr. So wird auch hier eine Durch- schule zurück“, erklärt die Rektorin der Hans-Thoma-Gemein- mischung der Klassen und das Bilden von Schlangen an der schaftsschule, Sylvia Wenzel-Lück. Essensausgabe verhindert. Es gibt eine Abstandspflicht, jedoch nicht innerhalb eines Klas- Außer den täglich am Nachmittag beginnenden Reinigungen sind senverbands. Dazu wurden auf dem Schulhof Areale für die ver- weitere Putzkräfte im Einsatz. Sie putzen bereits während der schiedenen Klassen markiert. Dort warten die Kinder morgens Unterrichtszeit Räume, die gerade nicht benutzt werden. Zudem und nach den Hofpausen, bis sie von einem Lehrer abgeholt wer- werden die Klassenzimmer regelmäßig gelüftet. den. Für die Sekundarstufe ab Klasse fünf gilt eine Maskenpflicht. Dankbar ist Rektorin Wenzel-Lück für die Unterstützung der So müssen die Masken in den Pausen, draußen sowie auf den Gemeindeverwaltung sowie durch den Hausmeister und die Fluren getragen werden. Sekretärin. Im Unterricht können Masken bei Aufgaben, bei denen sich die Zum Schulbeginn wird von den Eltern für ihre Kinder an der Hans- Schüler nah beieinander aufhalten, freiwillig getragen werden. Thoma-Schule und anderen Schulen eine Gesundheitsbeschei- Für die Lehrer kam vergangene Woche ein großes Paket mit Mund- nigung verlangt. Dabei unterschreiben die Eltern laut der Rektorin und Nasenschutzmasken an. Es enthält das Kontingent für das der Johann-Peter-Hebel-Schule, Birgit Maetschke, dass ihr Kind gesamte Schuljahr. „Damit müssen wir jetzt haushalten“, erklärt keine Corona-Symptome hat, nicht mit einem Erkrankten Kontakt Wenzel-Lück. hatte und nicht unmittelbar aus einem Risikogebiet kommt. An den Eingängen sowie auf jedem Stockwerk stehen Spender Die Lehrerkonferenzen werden, da das Zimmer in der Schule zu mit Desinfektionsmitteln. Hier können die Kinder ihre Hände des- klein ist, um die Abstände einzuhalten, im Sitzungssaal des Rat- infizieren, bevor sie in die Klassenräume gelangen. hauses abgehalten. Zudem ist je zwei Klassen eine Toilette zugewiesen. Benutzt werden Obwohl es in der Grundschule grundsätzlich keine Maskenpflicht dürfen sie jeweils nur von einem Kind. Wer hineingeht, hängt an gibt, wird den Kindern trotzdem das Tragen von Masken außerhalb der Tür ein Schild mit „Besetzt“ auf. der Klassenzimmer empfohlen. sf
Nummer 38 2 Donnerstag, 17. September 2020 NOTRUF TAF EL (Großtiere) Wasserversorgung Ärzte/Apotheken Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim, An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350 Wasserversorgung Malsch Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 7074530 Ärztlicher Notdienst Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit. Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735 - nur in dringenden Fällen - Um tel. Voranmeldung wird gebeten. nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen Ärztlicher Notfalldienst Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Rufbereitschaft des Fleischkontrolle Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli- Veterinäramtes Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch, chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier- folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret- Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete- und Fleischuntersuchung bei Haus- und tungsleitstelle unter 116117. rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine gewerblichen Schlachtungen durch. Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe- Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet. Urlaubs- und krankheitsbedingte hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als Vertretung: Ergänzung zum Notfall-FAX Herr Kohnert, Fleischkontrolleur Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei Defibrillatoren beim Landratsamt Karlsruhe, per SMS an die 01522 1807110 sowie die Tel. 0163 8365674 Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab- Defibrillatoren sind an folgenden Stellen hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per öffentlich zugänglich: Gasversorgung Malsch- SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom + in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni- Durmersheim GmbH Adlerstraße 50 ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112. Störungsmeldestelle - Gas - in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12 Stadtwerke Ettlingen Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt- bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr, im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von Telefon 07243 101-888, 07243 338-888 Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr. der Talstraße her) Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02 Anfragen für Sprechstunden und Hausbe- Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl). der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber EnBW Regionalzentrum Rettungsdienst und Krankentransporte: (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz). Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK- Nordbaden unter der europaweit einheitlichen Notruf- Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt. Zentrale in Ettlingen 07243 180-0 nummer 112. Die Bereitschaft wird über die normale Not- Störungsmeldestelle - Strom Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden- rufnummer 112 alarmiert. und Straßenbeleuchtung 0800 3629477 Baden, Rastatt, Karlsruhe) Patienten, die außerhalb der Sprechstun- Rettungsdienste Notfalltelefone für Kinder, denzeiten eine augenärztliche Behandlung benötigen, können zu den nachfolgenden Jugendliche und Frauen Dienstzeiten unter der zentralen Rufnum- Notrufe Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe mer 01805 19292122 den Dienst habenden Feuerwehr-Notruf Telefon 112 Telefon 0721 842208 Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - 8 Uhr, Mi Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei) Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110 13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr Telefon 0800 1110333 Kinderärztlicher Notfalldienst: Ambulante Notfallbehandlung von Kindern Unfallrettung Frauenhaus Beratung Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über Telefon 0721 849047 in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin- derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen. Frauenhaus Karlsruhe 13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/ Telefon 0721 567824 So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines Personenbeförderung/ Frauenhaus SkF Karlsruhe Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung). Krankentransporte Telefon 0721 824466 Bechler Lars Tel. 07246 5333 Notruf für vergewaltigte und misshandelte Zahnärztlicher mit Rollstuhlfahrdienst Frauen: Telefon 0721 859173 Bereitschaftsdienst Rollstuhl-Shuttle KA Tel. 07246 9447477 Beratung und Schutz für Frauen und deren Am Wochenende und an Feiertagen ist der Krankentransporte Tel. 19222 Kinder bei häuslicher Gewalt zahnärztliche Notdienst telefonisch unter BaSe Taxi-Ka GmbH Tel. 07246 9433033 Telefon 0721 915022 0621 38000812 erreichbar. An Werktagen, außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich Telefonseelsorge im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter Polizei Tel. 0721 9744233 wenden. Polizeiposten Malsch Karlsruhe Tel. 07246 1324 in ökumenischer Trägerschaft Apotheken-Notdienst Polizeirevier Ettlingen Telefonseelsorge 0800 1110111 - nur in dringenden Fällen - Tel. 07243 3200-312 oder -313 rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222 Samstag, 19. September 2020: Fax 07243 3200-350 Vital-Apotheke im Gesundheitszentrum, Marienhaus Malsch Hildastraße 31b, Gaggenau, Telefon 07225 68978020 Notfall-Telefone »Wohnen und Pflege Zay-Apotheke Rastatt, Richard-Wagner- - nach Dienstschluss - im Alter« Ring 30, Telefon 07222 22910 Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch Sonntag, 20. September 2020: Telefon 07246 708-0 Schönberger Apotheke Malsch, Bauhof - für Notfälle Internet: www.marienhaus-malsch.de Hauptstraße 43, Telefon 07246 92290 Telefon 0152 57934236 E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de Tierärztlicher Notdienst Abwasseranlagen Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch Hilfsdienste und Samstag/Sonntag, 19./20.9.2020: Mirko Wenz - Büro Beratungsstellen (Kleintiere) Telefon 07246 7074530 siehe im Anschluss an den Dr. Früh, Kaiser-Wilhelm-Straße 12, nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle amtlichen Teil Achern, Telefon 07841 21415 Telefon 07246 942263
Nummer 38 Donnerstag, 17. September 2020 3 aktuell Neue Infobroschüre der Gemeinde Jahreshauptversammlung Hilfreich ist die neue Informationsbroschüre der Gemeinde. Sie der Freien Wähler wurde nun an die Haushalte im Kernort und den Ortsteilen Sulz- Wegen Corona wurde die für März geplante Jahreshauptversamm- bach, Völkersbach und Waldprechtsweier verteilt. lung der Freien Wähler auf vergangenen Donnerstag verschoben. Sie enthält ein Grußwort von Bürgermeister Elmar Himmel, der Begrüßt wurden die Mitglieder vom Vorsitzendem Horst Sahrba- auf die schöne Lage und gute Verkehrsanbindung der Gemeinde cher. In seinem Bericht erinnerte er an das 60-jährige Bestehen, eingeht. „Malsch ist ein Ort zum Wohlfühlen“ erklärt er. Zudem das 2019 mit einem Festakt gefeiert wurde. Darin hatte Gemein- dankt er den Inserenten, die den Druck der Broschüre mit ihrer derat Werner Scherer einen Überblick über die Geschichte der Anzeige ermöglicht haben. Wählervereinigung gegeben. So war bereits 1969 mit Max Kistner Sie beginnt mit der Rubrik „Malsch stellt sich vor“. Enthalten ist ein Freier Wähler im Gemeinderat. Bis 2019 war die Fraktion die darin ein Ortsporträt mit der Geschichte des Kernorts. Danach zweitstärkste im Gremium. Glückwünsche hatte der langjährige folgen die Überblicke über die Entwicklung der Ortsteile Sulzbach, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Kreistag, Eberhard Völkersbach und Waldprechtsweier. Hinzu kommen Beschreibun- Roth, überbracht. Sein Credo lautete: Die große Politik entscheidet, gen der Partnerstädte Sézanne (Frankreich), Dinuba (Kalifornien) doch lokal muss gehandelt werden. und Syców (Polen). Darin wird auch an die trinationalen Jugend- Bei der Feier hatte Fraktionsvorsitzender Markus Bechler die Gäste projekte 2012, 2013 und 2014 erinnert. mit auf eine Zeitreise über die Arbeit im Gemeinderat genommen. Danach wird auf die Verkehrsanbindung der Gemeinde an die Breiten Raum nahmen im vergangenen Jahr die Planungen für Bundesstraße 5 und Bahnlinie Mannheim – Basel eingegangen. die die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 ein. Für die zeitintensiven Zudem wird informiert, wie man Malsch über die Autobahnaus- Vorbereitungen, bei der sich die Mandatsträger und Kandidaten fahrten Rastatt und Karlsruhe Süd erreichen kann. Neben der sehr engagiert hatten, dankte Sahrbacher. Dass sich die Mühe Nähe zum Regionalflughafen Baden-Airport wird auch der gelohnt habe, zeige sich an den Zahlen. So erreichten die Freien Anschluss an das sehr gut ausgebaute Liniennetz des Karlsruher Wähler mit 44.615 Stimmen das mit Abstand beste Ergebnis aller Verkehrsverbundes erwähnt. angetretenen politischen Gruppierungen. Mit sieben von insge- samt 22 Sitzen stellen sie nun die stärkste Fraktion im Gemeinderat. Zu den Zahlen, Daten und Fakten gehört, dass die Gemeinde ein Stimmenkönig wurde laut Sahrbacher deutlich mit 6.623 Stimmen Gebiet von 5.131 Hektar umfasst. Davon sind mit 2.431 Hektar Markus Bechler. Erfolgreich waren die Freien Wähler auch in den fast die Hälfte Wald. Die Höhenlage liegt zwischen 112 m NN und Ortsteilen. So stellen sie in Sulzbach und Völkersbach den Orts- 613 m NN. vorsteher und sind mit jeweils drei Sitzen im Ortschaftsrat vertreten. Ausführlich wird in der Broschüre über die Verwaltung der Gemein- In Waldprechtsweier sind sie mit zwei Sitzen im Ortschaftsrat aktiv. de informiert. So finden sich darin die Öffnungszeiten des Rat- Bereits 2017 und 2018 wurde damit begonnen, sich Gedanken hauses und der drei Ortsverwaltungen. Außerdem sind die über die weitere Entwicklung der Gemeinde Malsch bis 2040 zu Ansprechpartner im Rathaus mit Bezeichnung, Fachbereich und machen. Ergebnis der intensiven Arbeit war der Zukunftsplan „Gut Telefonnummern aufgeführt. In dieser Rubrik finden sich auch die für Malsch“. Darin ging es unter anderem um die Zukunft der ört- Notfalltelefone der Gemeinde für den Bauhof sowie für Wasser lichen Vereine. und Abwasser. Zudem kann man die Notrufnummern etwa auch Ende 2018 wurde überlegt, wie die Wählervereinigung ihr Image für den ärztlichen Bereitschaftsdienst erfahren. in der Bevölkerung positiver gestalten kann und ein Papier mit Informativ ist eine Seite über Behörden und Institutionen. Hier fin- Vorschlägen erarbeitet. den sich beispielsweise die Adressen und Telefonnummern der Den Kassenbericht trug Kassier Thomas Becker vor. Geprüft wurde Postagenturen Malsch und Völkersbach, der Agentur für Arbeit er von Michael Begier und Werner Scherer. oder des Amts- und Arbeitsgerichts. Nachdem Christel Storz, die sechs Jahre lang stellvertretende Enthalten ist auch eine Information über die Gemeinderäte mit Vorsitzende war, nicht mehr für das Amt kandidierte, wurde Schrift- Namen und E-Mail-Adresse. Neben den Ortschaftsräten sind auch führer David Münch zu ihrem Nachfolger gewählt. Als zweiter Kas- die Gemeindevertreter in Kreis, Land und Bund mit Kontaktdaten senprüfer bestätigt wurde Werner Scherer. aufgelistet. Aus dem Gemeinderat berichtete Markus Bechler. Außerdem Danach gibt es eine Rubrik, die über die Kindergärten und ihre gaben die Ortschaftsräte Dirk Neumaier aus Waldprechtsweier, jeweiligen Betreuungsformen informiert. Zudem gibt es Infos zu Silke Stenzel aus Sulzbach und der Ortsvorsteher von Völkersbach, Krabbel- und Kindergruppen, die Kleinkindbetreuung Zwergen- Norbert Koch, Einblick in die Arbeit ihrer Gremien. Zudem berich- stube und die Kindertagespflege. teten Koch sowie Beate Hornung und Arnfried Schmidt aus den Vorgestellt werden auch die Schulen und deren Betreuungsan- Workshops der Zukunftswerkstatt Völkersbach. sf gebote sowie das Jugendheim Waldhaus. Informiert wird auch über das Familienzentrum und Jugendhaus „Villa Federbach“ und den Jugendtreff „A37“ in Völkersbach. Zudem enthält die Broschüre eine Übersicht über die Kirchen und religiösen Gemeinschaften mit Kontaktdaten sowie über die Ange- bote für Senioren in der Gemeinde. Informiert wird zudem über Altenheime und Pflege sowie über soziale Einrichtungen und den Seniorenrat. Umfangreich ist auch die Rubrik über Kultur- und Freizeitangebote. Sie reicht etwa von Infos zu Nordic Walking, Rad- und Wander- wegen über Grillplätze und Sportanlagen sowie -hallen, Spiel- und Bolzplätze bis hin zum Freibad. Zudem finden sich die Vereine mit Kontaktdaten wie E-Mail-Adres- se. Darüber hinaus gibt es Infos zu den Sehenswürdigkeiten in der Gemeinde, Kultur, Büchereien, Bücherschränke, Volkshoch- schule, Musikvereine und Märkte. Aufgelistet sind auch wichtige Adressen und Telefonnummern, etwa von Ärzten, Notrufen und Beratungsstellen sowie die Standorte der Defibrillatoren. Hinzu kommt eine Seite über Abfallentsorgung, unter anderem mit den Standorten der Glascontainer. sf
Nummer 38 4 Donnerstag, 17. September 2020 Amtsblatt Nr. 38 Donnerstag, 17.9.2020 Herausgeber: Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420 E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Wichtige Hinweise für Einreisende aus Risikogebieten Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Tage und einiger Missverständnisse seitens der Urlaubsrückkehrer informieren wir hiermit nochmals über die Melde- und Testpflichten für Einreisende aus Risikogebieten: Die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung“ sowie die „Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten“ verpflichtet alle nach Baden-Württemberg einreisenden Personen, die sich zuvor in einem sogenannten Risikogebiet aufgehalten haben, grundsätzlich zu folgendem: • Durchführen einer molekularbiologischen Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS- CoV-2; die ärztliche Bestätigung hierüber muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Test darf bei Einreise nach Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein. • Bis das negative Testergebnis vorliegt, müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten in häusliche Qua- rantäne begeben. Selbstverständlich ist es in diesem Zusammenhang nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. • Das Testergebnis bzw. ärztliche Attest ist unverzüglich bei der Gemeinde vorzulegen und mindestens für 14 Tage nach Einreise aufzubewahren. • Einreisende aus einem Risikogebiet sind unabhängig von der Testung verpflichtet, sich unverzüglich bei der für sie zuständigen Behörde (d. h. die für ihren Wohnort/Aufenthaltsort zuständige Ortspolizeibehörde) zu melden! Das bloße Ausfüllen der „Aussteigekarte“ bei Flugreisen und Abgabe bei der Airline ohne weitere anschlie- ßende Meldung bei der Gemeinde ist nicht ausreichend! *** Die diesen Hinweisen zugrundeliegenden Verordnungen können Sie im genauen Wortlaut im Internet unter www. corona-malsch.de oder www.malsch.de einsehen. Verstöße gegen diese wichtigen Vorgaben sind bußgeldbewehrt. Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedin- gungen (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) vom 31. August 2020 Auf Grund von § 16 Absatz 1 der Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020 (GBl S. 483), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Juli 2020 (GBl. S. 661) geändert worden ist, wird verordnet: §1 Allgemeine Anforderungen an den Betrieb der Schulen (1) Der Betrieb der öffentlichen Schulen sowie der Schulen in freier Trägerschaft ist nach Maßgabe dieser Verordnung gestattet. Auf die Grundschulförderklassen und Schulkindergärten finden die Regelungen entsprechende Anwendung. (2) Die in den Hygienehinweisen des Kultusministeriums in ihrer jeweils gültigen Fassung bestimmten Vorgaben sind einzuhalten. Die Lehrkräfte, das weitere schulische Personal, die Schülerinnen und Schüler und die Erzie- hungsberechtigten sind jeweils in geeigneter Weise über die Hygienehinweise zu unterrichten. (3) Die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bede- ckung bestimmt sich nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 i.V.m Absatz 2 Nummern 1, 2, 6 und 7 CoronaVO. Für die Zubereitung von Nahrung gilt die Pflicht nach Satz 1 auch in den Unterrichtsräumen.
Nummer 38 Donnerstag, 17. September 2020 5 (4) Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte und andere Personen haben untereinander einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern gilt das Abstandsgebot nicht. (5) Der Betriebsbeginn, das Betriebsende sowie die Pausen sind so zu organisieren, dass eine Durchmischung der Klassen- oder Lerngruppen durch organisatorische Maßnahmen, z. B. durch einen gestaffelten Beginn oder die Zuweisung von Aufenthaltsbereichen, nach Möglichkeit vermieden wird. Die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich in den Toilettenräumen aufhalten, ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand eingehalten werden kann. (6) Der Betrieb der Schulmensen und der gemeinsame Verzehr von Speisen durch Schülerinnen und Schüler sowie durch das an der Schule tätige Personal sind in möglichst konstanten Gruppen zulässig. Die Tische sind beim Schichtbetrieb zwischen den Schichten grundsätzlich zu reinigen. Der Kiosk- sowie der Pausenverkauf von zum Verzehr in der Schule bestimmten Lebensmitteln, Speisen und Getränken sind zulässig. (7) Alle Räume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind mehrmals täglich, Unterrichtsräume mindestens alle 45 Minuten, durch das Öffnen der Fenster zu lüften, es sei denn, dass der Luftaustausch über eine geeignete raumlufttechnische Anlage erfolgt. (8) Handkontaktflächen sind regelmäßig, in stark frequentierten Bereichen mindestens täglich mit einem tensid- haltigen Reinigungsmittel zu reinigen. (9) Es sind Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie nicht wiederverwendbare Papierhandtücher, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen vorzuhalten. §2 Grundsätze für den Unterricht und außerunterrichtliche Veranstaltungen (1) Der Unterricht sowie außerunterrichtliche Angebote und Veranstaltungen sind so zu organisieren, dass die Anzahl der Kontaktpersonen möglichst gering gehalten wird. Die Klassen oder Lerngruppen werden hierfür so konstant zusammengesetzt, wie dies schulorganisatorisch möglich ist. Die Bildung von klassenübergreifenden Gruppen ist innerhalb der Jahrgangsstufe in diesem Rahmen zulässig, soweit dies erforderlich ist, um das Unterrichtsangebot zu realisieren. (2) Jahrgangsübergreifende und schulübergreifende Gruppenbildungen sind ausgeschlossen. Zulässig sind solche Gruppenbildungen jedoch, 1. soweit Klassen konstant jahrgangsübergreifend zusammengesetzt sind (2.8. jahrgangsgemischte Klassen in der Grundschule oder Vorbereitungsklassen). Dies gilt gleichermaßen, soweit in Sonderpädagogischen Bil- dungs- und Beratungszentren oder Gemeinschaftsschulen Lerngruppen an die Stelle von Klassen treten; die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund geringer Deutschkenntnisse in Vorbereitungsklassen unterrichtet werden, am Unterricht der Regelklasse ist zulässig, 2. in der gymnasialen Oberstufe, soweit die jahrgangsübergreifende Gruppenbildung erforderlich ist, um den Schülerinnen und Schülern ausreichende Wahlmöglichkeiten zu geben, auch in Kooperation mit anderen Schulen, 3. an den beruflichen Schulen, sofern dies erforderlich ist, um die Angebote zu ermöglichen, z.B. a) Bildung von Klappklassen zur Beschulung des Ausbildungsberufs oder beim Erwerb der ausbildungsbeglei- tenden Fachhochschulreife, b) die Kooperation mit anderen Schulen zur Beschulung des Ausbildungsberufs oder beim Erwerb der ausbil- dungsbegleitenden Fachhochschulreife, 4. im Unterricht sowie in schulischen Förderangeboten, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern auch zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern eingehalten wird. (3) Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten sowie entsprechende außerunterrichtliche Angebote sind mit folgenden Maßgaben zulässig: 1. Es ist zu gewährleisten, dass a) während der gesamten Unterrichtszeit ein Abstand von mindestens 2 Metern in alle Richtungen zu anderen Personen eingehalten wird, b) keine Personen im direkten Luftstrom einer anderen Person stehen. 2. Für den Unterricht an Blasinstrumenten ist darüber hinaus zu gewährleisten, dass a) kein Durchblasen oder Durchpusten stattfindet, b) häufiges Kondensatablassen in eín mit Folie ausgekleidetes, verschließbares Gefäß erfolgt, das nach jeder Unterrichtseinheit geleert wird, und Kondensatreste am Boden durch Einmaltücher aufgenommen werden, die direkt entsorgt werden. Zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern wird die lnstallation einer durchsichtigen Schutzwand (mindestens 1,8 Meter x 0,9 Meter) empfohlen.
Nummer 38 6 Donnerstag, 17. September 2020 (4) Der Sportunterricht sowie außerunterrichtliche Schulsportveranstaltungen sind mit folgenden Maßgaben zu- lässig: 1. Jeder Sportgruppe oder Klasse sind für die Dauer des Sportunterrichts oder der außerunterrichtlichen Schul- sportveranstaltung feste Bereiche der Sportanlage oder Sportstätte zur alleinigen Nutzung zuzuweisen; 2. Das Abstandsgebot des § 1 Absatz 4 Satz 1 gilt mit der Maßgabe, dass zu anderen Nutzern sowie Schülerinnen und Schülern anderer Sportgruppen oder Klassen ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten ist. 3. Trainingsutensilien des Anbieters oder Betreibers können verwendet werden; soweit beim bestimmungsgemäßen Gebrauch dieser Utensilien ein Kontakt zu Schleimhäuten erfolgt oder erfolgen kann, sind sie vor der erstmaligen Verwendung und vor jeder Wiederverwendung mit einem geeigneten Reinigungsmittel zu reinigen. Für den Schwimmunterricht und außerunterrichtliche Schulschwimmangebote gelten die Nummern 1 bis 3 entsprechend. (5) Wege zwischen Unterrichtsstätten (Unterrichtswege) können abweichend von § 9 Absatz 1 CoronaVO in Klas- senstärke zurückgelegt werden. (6) Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis zum 1. Februar 2021 untersagt. Andere außerunter- richtliche Veranstaltungen sind zulässig. Finden diese außerhalb der Räume und Plätze der Schule statt, gilt an Stelle der in § 9 Absatz 1 Corona-Verordnung genannten Personenzahl die Klassenstärke als Obergrenze. Die Durchführung von Veranstaltungen, die von Schülerinnen und Schülern außerunterrichtlich besucht werden, bestimmt sich nach § 10 CoronaVO. (7) Die Mitwirkung außerschulischer Personen am Schulbetrieb ist mit Zustimmung der Schulleitung zulässig. Eine Zustimmung der Schulleitung nach Satz 1 ist für die Mitwirkung solcher Personen am Schulbetrieb nicht erfor- derlich, die aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder aufgrund anderer dienstrechtlicher Grundlage im Schulbetrieb tätig sind, wie z.B. außerschulische Partner im Ganztagsbetrieb, Teach First Fellows oder Schul- sozialarbeiter. Die Befugnisse der Schulleitungen nach § 41 SchG bleiben hiervon unberührt. (8) Soweit der Unterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler oder für die ganze Klasse oder Lerngruppe nicht in der Präsenz stattfinden kann, findet Fernunterricht statt. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Fernunterricht unterliegt der Schulpflicht. §3 Ganztag und kommunale Betreuungsangebote (1) Der Ganztagsbetrieb findet in möglichst konstant zusammengesetzten Gruppen statt. Eine jahrgangsüber- greifende Gruppenbildung ist, soweit möglich, zu vermeiden. Satz 1 sowie § 1 Absätze 3 bis 9 gelten für Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule entsprechend. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 CoronaVO besteht in den Unterrichtsräumen nach § 3 Absatz 2 Nummer 7 CoronaVO auch dann nicht, sofern dort die Betreuung nach Satz 2 durchgeführt wird. (2) Für betriebserlaubnispflichtige Horte sowie Horte an der Schule gelten die Bestimmungen des § 2 Corona- VO-Kita zum Mindestpersonalschlüssel sowie des § 3 Corona-VO-Kita zur Nutzung anderer Räumlichkeiten entsprechend. §4 Schulveranstaltungen Schulveranstaltungen einschließlich der Klassen, Pflegschaftssitzungen, Elternbeiratssitzungen, Schülerratssit- zungen und der Sitzungen der weiteren schulischen Gremien finden nach Maßgabe der §§ 2 Absatz 2 sowie § und 10 CoronaVO statt. §5 Nutzung der Schulen für nichtschulische Zwecke (1) Die Nutzung der Räume und Plätze der Schulen für nichtschulische Zwecke ist zulässig, sofern durch orga- nisatorische Maßnahmen eine Mischung von schulischen und nichtschulischen Nutzern vermieden werden kann und die Reinigung zwischen schulischer und nichtschulischer Nutzung sichergesteilt ist. (2) Die schulische Nutzung hat stets Vorrang vor der Nutzung für andere Zwecke. Das Verfahren für die Gestattung einer nichtschulischen Nutzung bestimmt sich nach § 51 SchG. §6 Ausschluss von der Teilnahme, Betretungsverbot (1) Ausgeschlossen von der Teilnahme an dem Betrieb der Einrichtungen sind Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, 1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
Nummer 38 Donnerstag, 17. September 2020 7 2. die typische Symptome einer lnfektion mit SARS-CoV-2, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, 3. für die entgegen der Aufforderung der Einrichtung die Erklärung nach Absatz 2 nicht vorgelegt wurde. (2) Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler geben nach Aufforderung durch die Einrichtung eine Erklärung ab, dass 1. nach ihrer Kenntnis ein Ausschlussgrund nach Absatz 1 Nummern 1 und 2 nicht vorliegt, 2. sie die Einrichtung umgehend informieren, sofern sie davon Kenntnis erhalten, dass solche Ausschlussgründe nachträglich eingetreten sind, 3. sie ihr Kind bei Auftreten von Symptomen nach Absatz 1 Nummer 2 während des Schulbesuchs erforderlichenfalls umgehend aus der Einrichtung abholen und 4. nach ihrer Kenntnis keine Quarantänepflicht nach der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne besteht. Die Einrichtungen fordern diese Erklärung vor dem Zeitpunkt der Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung sowie vor der Aufnahme des Betriebs nach Ferienabschnitten ein. *** §7 lnkrafttreten Diese Verordnung tritt am 14. September 2020 in Kraft. Stuttgart, den 31. August 2020 Dr. Eisenmann Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportaus- übung (Corona-Verordnung Sport - CoronaVO Sport) Vom 3. September 2020 Auf Grund von § 16 Absatz 5 Nummer 1 der Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 23. Juni 2020 (GBl. S. 483), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Juli 2020 (GBl. S. 661) geändert worden ist, wird verordnet: §1 Anwendungsbereich Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen sowie Räumlichkeiten oder Orte, die für die temporäre Ausübung von Sport genutzt werden, dürfen zu Trainings- und Übungszwecken nach Maßgabe der §§ 2 und 3 und zur Durchführung von Sport- wettkämpfen und Sportwettbewerben nach Maßgabe der §§ 2 und 4 betrieben werden. Der erlaubte Betrieb umfasst auch Nebenanlagen, die untergeordnet und für den Betrieb notwendig sind, insbesondere Sekretariate und Toiletten. §2 Allgemeine Vorgaben (1) Wer eine öffentliche oder private Sportanlage oder Sportstätte oder Räumlichkeiten, die für die temporäre Aus- übung von Sport genutzt werden, betreibt, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 CoronaVO einzuhalten, zuvor ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 CoronaVO zu erstellen und eine Datenerhebung nach § 6 CoronaVO durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 CoronaVO. Beim Abhalten der Veranstaltung sind die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 CoronaVO einzuhalten. Der Betreiber kann diese Pflichten an Dritte, insbesondere an weitere Sportanbieter, übertragen; seine Verantwortung für die ordnungs- gemäße Erfüllung der Vorgaben nach Sätze 1 bis 3 bleibt davon unberührt. (2) Für Orte, die für die temporäre Ausübung von Sport genutzt werden, gilt Absatz 1 entsprechend. An Stelle des Betreibers tritt der Veranstalter. (3) Abseits des Sportbetriebs ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, sofern nicht § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 CoronaVO etwas anderes zulässt. Falls Räumlichkeiten die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden. (4) Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. §3 Trainings- und Übungsbetrieb (1) Für die Durchführung eines Trainings- und Übungsbetriebs gelten neben den Maßgaben des § 2 zusätzlich die Maßgaben der Absätze 2 bis 4 sowie die in § 9 Absatz 1 CoronaVO genannte Personenzahl. Die in § 9 Absatz 1 CoronaVO genannte Personenzahl gilt ausnahmsweise nicht für Trainings- und Übungssituationen, 1. bei denen durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann;
Nummer 38 8 Donnerstag, 17. September 2020 2. für deren Durchführung eine Personenzahl zwingend erforderlich ist, die größer ist als die in § 9 Absatz 1 genannte Personenzahl. (2) Während des gesamten Trainings- und Übungsbetriebs soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Trainings- und Übungssituationen. (3) Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden. (4) Soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind in jedem Training oder jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden. (5) Die vorstehenden Absätze gelten auch für entsprechende Angebote der sonstigen Bildungseinrichtungen und -angebote jeglicher Art nach § 14 Satz 1 Nummer 6 CoronaVO. §4 Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben (1) Für die Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben gelten neben den Maßgaben des § 2 zusätzlich die Maßgaben der Absätze 2 bis 4. (2) Abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 hat im Falle eines Ligabetriebs oder einer Wettkampfserie der jeweilige Veranstalter ein über die Veranstaltungsreihe übergreifendes Hygienekonzept zu erstellen. Dieses ist vom Be- treiber der öffentlichen oder privaten Sportanlagen, in denen die einzelnen Veranstaltungen durchgeführt werden, an die spezifischen Bedingungen vor Ort anzupassen. Diese Pflicht kann an einen Dritten übertragen werden; die Verantwortung des Betreibers für die Einhaltung der Vorgaben von Satz 1 bleibt davon unberührt. (3) Untersagt sind Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe mit insgesamt über 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern bis einschließlich 31. Oktober 2020. Bei der Bemessung der Zuschau- erzahl bleiben die Beschäftigten und sonstigen Mitwirkenden an der Veranstaltung wie Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Schieds- und Kampfrichterinnen und -richter sowie weiteres Funktionspersonal außer Betracht. Unter den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, sofern nicht § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 CoronaVO etwas anderes zulässt. (4) Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe, die ganz oder teilweise auf öffentlichen Straßen und Wegen, auf oder in öffentlichen Gewässern, im öffentlichen Luftraum oder im öffentlichen Gelände durchgeführt werden, können von den zuständigen Behörden unter den Maßgaben des Absatzes 1 genehmigt werden. Davon ausgenommen ist die Pflicht zur Datenerhebung nach § 6 CoronaVO außerhalb der vom Veranstalter ausgewiesenen Zuschau- erbereiche. §5 Sportunterricht und außerunterrichtliche Schulsportveranstaltungen (1) Die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bede- ckung bestimmt sich nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 i. V. m. Absatz 2 Nummern 1, 2, 6 und 7 der CoronaVO. (2) Für die Durchführung von Sportunterricht und außerunterrichtlichen Schulsportveranstaltungen gilt die Klas- senstärke oder Gruppengröße als Obergrenze. (3) Jeder Sportgruppe oder Klasse sind für die Dauer des Sportunterrichts oder der außerunterrichtlichen Schul- sportveranstaltung bestimmte Bereiche der Sportanlage oder Sportstätte zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. (4) Lehrkräfte und andere Personen, die am Sportunterricht oder an einer außerunterrichtlichen Schulsportveran- staltung beteiligt sind, haben untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern einer Klasse oder Sportgruppe gilt das Abstandsgebot nicht, jedoch zu anderen Nutzern sowie Schülerinnen und Schülern anderer Sportgruppen oder Klassen. §6 Gastronomische Angebote und Betrieb weiterer Einrichtungen Die Zulässigkeit und Ausgestaltung 1. des gastronomischen Angebots einschließlich der Ausgabe von Getränken und Speisen zum sofortigen Verzehr, 2. des Betriebs von angegliederten Einrichtungen und Dienstleistungen, insbesondere Kosmetik, Massagen und Saunabereiche, 3. des Betriebs von weiteren Einrichtungen, insbesondere Einzelhandel und Souvenirgeschäfte richten sich nach den für diese Angebote geltenden Vorschriften der CoronaVO sowie nach den aufgrund der CoronaVO erlassenen Rechtsverordnungen. §7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 14. September 2020 in Kraft. Sie tritt am 31.Januar 2021 außer Kraft. Stuttgart, den 3. September 2020 gez. Dr. Eisenmann, Lucha In Vertretung Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann, Ministerialdirektor
Nummer 38 Donnerstag, 17. September 2020 9 Rathaus Freiwillige Feuerwehr Malsch Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19 Freiwillige Feuerwehr Malsch Öffnungsregelungen des Rathauses Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit Malsch und Ortsverwaltungen auch im Internet unter www.ff-malsch.de. Die Rathäuser sind zu den üblichen Öffnungszeiten zu den erforderlichen Bedingungen geöffnet. Um die nach wie vor geltenden Abstandsgebote und die Kon- Grundbucheinsichtsstelle taktbeschränkungen aus der Corona-Verordnung erfüllen zu kön- nen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Grundbucheinsichtsstelle Bei der Öffnung des Rathauses Malsch für Publikumsverkehr dür- fen sich zunächst neben den Bediensteten nur max. 15 weitere Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die Personen im Rathaus aufhalten. Sollte das Kontingent ausge- Ratsschreiberin Frau Elke Gerstner, Zimmer 213, bzw. deren Ver- schöpft sein, werden die Besucher gebeten, vor dem Rathaus in treterin Frau Michaela Duft, Zimmer 308, bei berechtigtem Interesse ausreichendem Abstand zu warten, bis sie aufgerufen werden. Einsicht in elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier gewähren Im Rathaus und den Ortsverwaltungen gilt die Maskenpflicht. Bitte sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen. Ferner halten Sie zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann die Ratsschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen die Abstands- und Hygieneregeln entsprechend ein. Im Foyer vornehmen. Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Hände zu desinfizieren. sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag Bei den Ortsverwaltungen gelten die vergleichbaren Richtlinien, von 15.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung allerdings darf hier nur maximal eine weitere Person - außer den unter Tel. 07246 707-213 (Frau Gerstner) oder 707-308 (Frau Duft). Bediensteten - das Rathaus betreten. Geänderte Öffnungszeiten Um sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Mitarbeite- Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten der Grund- rinnen und Mitarbeiter weitestgehend zu schützen, bittet die bucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch in der Zeit vom 1.9.2020 Gemeindeverwaltung darüber hinaus, folgendes zu beachten und bis 9.10.2020: vor allem zu prüfen, ob ein persönlicher Besuch des Rathauses und der Ortsverwaltungen tatsächlich notwendig ist: KW 38 (14. - 18.9.2020): Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Don- – Bitte vereinbaren Sie möglichst einen Termin, damit die War- nerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr teschlangen nicht zu lang werden. KW 39 (21. - 25.9.2020): – Ihre Anliegen nehmen wir gerne auch telefonisch oder elek- Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Don- tronisch per E-Mail entgegen. nerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr – Bringen Sie einen eigenen Kugelschreiber mit für Ihre Unter- KW 40 (28.9. - 2.10.2020): schrift. Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Don- – Kommen Sie nicht, wenn Sie sich krank fühlen. nerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr – Kommen Sie nach Möglichkeit alleine oder maximal zu zweit. KW 41 (5. - 9.10.2020): Sie erreichen das Rathaus Malsch unter Telefon 07246 707-0, Fax Dienstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag 07246 707-420 und E-Mail: info@malsch.de von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunden oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 07246 707-213 (Frau Gerstner). Gemeindeverwaltung Mo.-Mi. 8.00 -12.00 Uhr Telefon 707-0 Do. 7.30 -12.30 Uhr Do. 15.00 -18.00 Uhr Fr. 8.00 -12.00 Uhr Haupt- und Personalamt Sprechzeiten des Bürgermeisters nach Vereinbarung Bitte beachten Sie auch die Informationen unter den Ortsteilen. Waldbegang Wir danken für Ihr Verständnis und Beachtung. Ihre Verwaltung Freitag, den 25.9.2020, um 14.00 Uhr, Treffpunkt: Tennisplatz Malsch. Für den Waldbegang ist festes Schuhwerk erfor- derlich. Unsere Glückwünsche Tagesordnung - Öffentlicher Teil: Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit- 1. Begrüßung bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen 2. Abt. IV. 63 - Unterer Spielfinken Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend. Benzenwiesen; Bewirtschaftung als Ausgleich für Kiesabbau MALSCH: der Fa. HOLCIM 20.9.2020 Herrn Walter Kraft 3. Abt. IV. 65 h7 - Spielfinken zur Vollendung seines 80. Lebensjahres Entwicklung eines Erlenwaldes auf nassem Standort 24.9.2020 Herrn Hermann Holl 4. Abt. IV. 65 b 13/2 - Spielfinken zur Vollendung seines 80. Lebensjahres Entwicklung von Naturverjüngung nach Trockenheit und Sturm 5. Abt. IV. 62 k9 - Oberer Spielfinken Rehwild, Naturverjüngung, Kontrollzaun 6. Abt. IV. 62 e8 - Oberer Spielfinken Planmäßige Holzernte zur Förderung der Eichen Verkehrssicherung L608 Friedhofsverwaltung 7. Abt. IV. 62 e0 - Oberer Spielfinken Eichenkultur nach Eschentriebsterben 8. Abt. IV. 63 e22 - Unterer Spielfinken Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat- Alteichen Naturschutz tungszeit und Auswahl der Grabplätze 9. Kurzinformation zu den Schadflächen im Hardtwald Frau Stolz, Telefon 07246 707-108 durch Herrn Waidmann Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung : Abschlussbesprechung mit Imbiss im Wald Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr Holzmarkt, Forstreform, Aktuelles Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Wir bitten um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Nummer 38 10 Donnerstag, 17. September 2020 Stellenausschreibung Ein Erzieher (m/w/d) im Anerkennungsjahr Wir suchen ab sofort eine Voraussetzung: erfolgreicher Abschluss einer sozialpäd- agogischen Fachschule (Fachschulabsol- qualifizierte Sprachförderkraft venten im Erziehungsdienst) auf Honorarbasis für 4 Stunden pro Woche Ausbildungsdauer: 1 Jahr mit Abschluss der staatlichen Aner- kennung für unseren Kindergarten Zauberwald in Waldprechtsweier. Kinder mit Migrationshintergrund und deutschsprachige Kinder mit Dein Weg zur Ausbildung: Sprachverzögerungen werden in zwei Kleingruppen nach einem Die ersten Pluspunkte sammelst du bereits mit einer ordentlichen, ganzheitlichen Ansatz sprachlich nach den KOLIBRI-Richtlinien fehlerfreien Bewerbung im klassischen Aufbau: Anschreiben, gefördert, um eine Integration in den Kindergarten- und Schulalltag Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise. Bitte zu sichern. beachte, dass wir ausschließlich Bewerbungen per E-Mail an Wenn Sie bewerbung@malsch.de im PDF-Format akzeptieren. Deine Bewer- bung sollte dabei in einer einzigen Datei zusammengefasst sein. – über Erfahrung in der vorschulischen Erziehungs- und Bildungs- arbeit verfügen Bei Fragen stehen dir gerne Frau Laub oder Frau Lutz, Personal- abteilung, Tel.-Nr. 07246 707-202 oder -203 zur Verfügung. – über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen Wir freuen uns auf deine Bewerbung! – Freude am Umgang mit Sprache haben Bewerbungsschluss ist der 30. September 2020. – über Erfahrung im Umgang mit 3- bis 6-jährigen Kindern ver- fügen dann sind Sie die/der Richtige für uns. Meldeamt Sind Sie interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsun- terlagen an die Gemeinde Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch. Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Heinzler, Schulen und Abholung von Reisepässen und Kindergärten, Tel. Nr. 07246 707-204. Personalausweisen Alle bis zum 28.8.2020 beantragten Reisepässe und bis zum Stellenausschreibung 28.8.2020 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und Wir suchen ab sofort eine können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden. qualifizierte Sprachförderkraft auf Honorarbasis Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen. für 6 bis 8 Stunden pro Woche für unseren Kindergarten Villa Federbach in Malsch. Kinder mit Migrationshintergrund und deutschsprachige Kinder mit Sprach- Ordnungsamt/Sozialamt Malsch verzögerungen werden in drei Kleingruppen nach einem ganz- heitlichen Ansatz sprachlich nach den KOLIBRI-Richtlinien geför- dert, um eine Integration in den Kindergarten- und Schulalltag zu Malscher Wochenmarkt sichern. Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags Wenn Sie von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt- geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00 – über Erfahrung in der vorschulischen Erziehungs- und Bildungs- Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen arbeit verfügen werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich – über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden. – Freude am Umgang mit Sprache haben Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An- – über Erfahrung im Umgang mit 3- bis 6-jährigen Kindern ver- gebot an: fügen ● eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen dann sind Sie die/der Richtige für uns. und Blumen Sind Sie interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsun- ● Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit terlagen an die Gemeinde Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch. Honig oder Propolis Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Heinzler, Schulen und ● reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela ● Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An- Kindergärten, Tel. Nr. 07246 707-204. tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche Stellenausschreibung ● versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei Dein Start ins „richtige“ Berufsleben Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort ist ein wichtiger Schritt in deinem Le- von Malsch. ben. Mach den Schritt jetzt! Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den Umgang mit dem Coronavirus. Die Gemeinde Malsch, Landkreis Karls- ruhe mit ca. 15.000 Einwohnern, bietet verschiedene Ausbildungs- plätze zum 1. September 2021 an. Als Auszubildender hast du Gefunden wurden nicht nur einen zukunftssicheren Job, sondern du trägst jeden 1 Schlüssel mit Anhänger Tag aufs Neue zum Funktionieren der Gemeinde bei! Bewerben 3 Schlüssel können sich Schulabgänger, Studenten die ihr Studium abbrechen 1 schwarze Geldbörse wollen/müssen und Fachkräfte, die eine zweite Ausbildung in 1 Schlüssel schwarz-silbern Angriff nehmen wollen. 1 Schlüssel Wir stellen zum Ausbildungsbeginn 1. September 2021 folgende Abzuholen im Rathaus Malsch, Zimmer 105. interessante Ausbildungsplätze zur Verfügung: Ein Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) Kein Hundekot auf Gehwegen Voraussetzung: sehr guter Real-/Werkrealschulabschluss Kein Hundekot auf Gehwegen, in Grünanlagen und privaten bzw. Fachhochschulreife Vorgärten Ausbildungsdauer: 3 Jahre, Ausbildungsverkürzung auf 2,5 Die Verunreinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Jahre möglich durch Hundekot ist ein bekanntes Problem und für viele Bürger Ein Einführungspraktikum Duales Studium Bachelor of Arts mehr als ein Ärgernis. Das ist auch verständlich, denn öffentliche (B.A.), Studiengang Public Management, Anlagen sind keine Hundetoilette. Dies gilt insbesondere für Kin- Hochschule Kehl derspielplätze, im Bereich von Schulen und Kindergärten, aber auch das öffentliche Grün soll ein Ort der Erholung sein. Wer liebt Voraussetzung: gutes bis sehr gutes Abitur es schon, dort oder auf dem Bürgersteig in Hundekot zu treten Praktikumsdauer: 6 Monate oder zu greifen?
Nummer 38 Donnerstag, 17. September 2020 11 In der Polizeiverordnung der Gemeinde Malsch ist unter § 13 „Ver- Der Kreisverkehr Vogesenstraße bleibt bis zum 13. Oktober halb- unreinigung durch Hunde“ folgendes geregelt: seitig gesperrt und wird bis dahin mittels Lichtsignalanlage gere- „Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass gelt. Die provisorischen Fußgängerquerungen bleiben bestehen. dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erho- Die Zufahrt zur Vogesenstraße und zum Eichenweg ist über die lungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort L 67 aus Richtung Malsch kommend möglich, die Wolf-Eberstein- abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“ Zuwider- Halle und der Kleintierzuchtverein können über die L 67 aus Rich- handlungen können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500,00 tung Kuppenheim kommend angefahren werden. Die Umleitung Euro geahndet werden. vom Industriegebiet Malsch erfolgt über die B 3 bis Rastatt und die B 462 bis zur Abfahrt Muggensturm. Dass diese eigentlich ganz selbstverständliche Vorschrift nicht eingehalten wird, liegt wohl weniger daran, dass sie nicht bekannt Die Arbeiten sollen im November 2020 insgesamt abgeschlossen ist, sondern dass sie leider von den Hundehaltern ignoriert wird. werden. Die Kosten belaufen sich auf etwa 2,3 Millionen Euro und werden vom Land getragen, die Kosten die im Bereich der Erwei- terung anfallen, werden von der Gemeinde Muggensturm getragen. Mittags und Nachtruhezeiten Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmer Auszug aus der Polizeiverordnung der Gemeinde Malsch für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis. Das Ordnungsamt möchte auf die Ruhezeiten, die in gesamt Informationen zu aktuellen Straßenbaustellen im Internet, unter Malsch gelten, hinweisen und bittet um Beachtung und Rück- www.baustellen-bw.de. Die Verkehrslage in Baden-Württemberg sichtnahme. Diese Ruhezeiten gelten für Privatpersonen und - jederzeit und immer aktuell mit der „VerkehrsInfo BW“- App der Haushalte, nicht für gewerbliche Maßnahmen. Straßenverkehrszentrale Baden- Württemberg. Weitere Informa- §5 tionen zum Thema Verkehr und den Link zum kostenlosen Downlo- Haus- und Gartenarbeiten ad finden Sie unter https://www.svz-bw.de. (1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu Sozial- und Gesundheitswesen den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungs- motoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, Sprechstunden der Krankenkassen das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklop- fen von Teppichen, Betten, Matratzen u. ä. Debeka Ansprechpartner: Klaus Weiler (Telefon 07242 933321) Straßenverkehrsamt Sprechtag vom Pflegestützpunkt im Malscher Rathaus Schulanfang - Tempo runter, bitte! Montag, 5. Oktober 2020 Zum Schulanfang werden durch die örtliche Straßenverkehrsbe- Kostenlose Beratung rund um das Thema Pflege! hörde in Malsch und in den Ortsteilen Spannbänder mit dem Motto Nach der Corona-bedingten Unterbrechung starten die Sprech- „Tempo runter, bitte! Schulanfang“ angebracht. Diese Banner wer- tage wieder. Bitte beachten Sie die geltenden Hygiene- und den dann einige Wochen dort hängen. Abstandsregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Wir bitten alle Kraftfahrer/innen mit angepasster Geschwindigkeit Termine sind nur nach einer telefonischen Voranmeldung und erhöhter Aufmerksamkeit, besonders im Bereich von Schulen (Tel. 0721 93671240) in Einzelberatung möglich! und Kindergärten, die Straßen zu befahren. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Karlsruhe beraten kostenlos – Fahren Sie vor allem in Wohngebieten besonders aufmerksam und neutral zu allen Themen rund um Alter und Pflege. Am Montag, und langsam. Für die Kinder beginnt hier der Schulweg. den 5. Oktober 2020, wird Frau Armbruster vom Pflegestützpunkt – Reduzieren Sie vor Zebrastreifen die Geschwindigkeit erheblich, am Standort Ettlingen wieder nach Malsch kommen und dort vor- vor allem in den Morgenstunden und gegen Mittag/Nachmittag, mittags im Rathaus von 9.00 bis 12.00 Uhr Beratung anbieten. werden Kinder die Fußgängerüberwege vermehrt nutzen. Fah- Sie bekommen Informationen zu sämtlichen Angeboten im Ver- ren Sie auch dann langsam, wenn Sie glauben, keine Kinder sorgungsgebiet, Auskünfte über gesetzliche und kommunale Lei- zu sehen. stungen im Bereich Pflege und häusliche Versorgung sowie Mate- rial zu aktuellen Themen. – Rechnen Sie an Bushaltestellen verstärkt damit, dass wartende und spielende Kinder plötzlich über die Straßen laufen. Vorsicht Die Unterstützungsangebote im südlichen Landkreis sind vielfältig ist auch bei einem an der Bushaltestelle wartenden Bus geboten. und der Pflegestützpunkt hilft bei der Auswahl für Sie passender Aussteigende Kinder rennen plötzlich auf die Straße. Und Kinder, Angebote. Der Pflegestützpunkt möchte Betroffene und Angehö- die sich verspätet haben, versuchen, den Bus noch zu erreichen. rige dazu ermutigen, sich frühzeitig zu informieren. Schon bevor Pflegebedürftigkeit eintritt, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen, etwa zu Themen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. L 67 - Fahrbahndeckenerneuerung: Der Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe, Standort Ettlingen steht Vierter Bauabschnitt verzögert sich bis Ratsuchenden in der Zwischenzeit aber auch im Hauptbüro im voraussichtlich 13. Oktober 2020 Begegnungszentrum Ettlingen, Klostergasse 1 zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Seit dem 4. Mai 2020 wird die L 67 zwischen Neumalsch und Mug- gensturm in insgesamt fünf Abschnitten saniert. Die Fahrbahn Montag - Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr wird teilweise vollständig saniert, in Teilen erfolgt der Austausch Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr der Deckschicht. Der seit dem 16. Juli 2020 eingerichtete vierte Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr Bauabschnitt im Zuge der Sanierungsarbeiten an der L 67 zwi- Freitag 9.00 - 13.00 Uhr schen dem Kreisverkehr Vogesenstraße und der Wolf-Eberstein- Tel. 0721 93671240 oder mobil 0160 7077566 Halle in Muggensturm, der morgen (9. September 2020) abge- E-Mail: pflegestuetzpunkt.ettlingen@landratsamt-karlsruhe.de schlossen werden sollte, verzögert sich voraussichtlich bis zum Internet: http://www.landratsamt-karlsruhe.de 13. Oktober 2020. Grund dafür sind ursprünglich nicht vorgesehene zusätzliche Arbeiten, die während der beiden letzten Sanierungsabschnitte Kommunale Notfallplanung der L 67 unter Vollsperrung ausgeführt werden müssen: Im aktu- ellen Bauabschnitt werden neben der Sanierung des Kreisverkehrs und der Instandsetzung der Neugrabenbrücke Arbeiten für die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Insti- Gemeinde Muggensturm im Bereich der Wolf-Eberstein-Halle aus- geführt. Um die Zufahrt zu verbessern, wird die L 67 im entspre- tutes in Zusammenarbeit mit der Bundes- chenden Bereich um eine zusätzliche Linksabbiegerspur aus regierung seit dem 16. Juni 2020 startklar! Richtung Kuppenheim kommend erweitert, weshalb die beste- hende Zufahrt verlegt werden muss. Für den Fuß- und Radverkehr DIE CORONA-WARN-APP: wird eine Querungshilfe errichtet. GEMEINSAM CORONA BEKÄMPFEN
Sie können auch lesen