GEMEINDE ANZEIGER Nr. 38 108. Jahrgang 17.9.2020 - Gemeinde Malsch

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GEMEINDE ANZEIGER Nr. 38 108. Jahrgang 17.9.2020 - Gemeinde Malsch
GEMEINDE ANZEIGER
Nr. 38         • 108. Jahrgang • 17.9.2020
mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch
Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 €
Druck und Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch
Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879
Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de

                               Schulbeginn unter Corona

Seit am Montag die Schule wieder begonnen hat, gelten teils neue      Damit sich die Schüler auf den Fluren nicht in die Quere kommen,
Regeln wegen Corona. Während die Klassen vor den Sommer-              sind Laufwege markiert.
ferien geteilt und abwechselnd unterrichtet wurden, gilt nun wieder   In der Mensa wird in Schichten gegessen. Die erste startet um
der Klassenverband. „Wir kehren zur gebundenen Ganztages-             12 Uhr und die letzte um 13.45 Uhr. So wird auch hier eine Durch-
schule zurück“, erklärt die Rektorin der Hans-Thoma-Gemein-           mischung der Klassen und das Bilden von Schlangen an der
schaftsschule, Sylvia Wenzel-Lück.                                    Essensausgabe verhindert.
Es gibt eine Abstandspflicht, jedoch nicht innerhalb eines Klas-      Außer den täglich am Nachmittag beginnenden Reinigungen sind
senverbands. Dazu wurden auf dem Schulhof Areale für die ver-         weitere Putzkräfte im Einsatz. Sie putzen bereits während der
schiedenen Klassen markiert. Dort warten die Kinder morgens           Unterrichtszeit Räume, die gerade nicht benutzt werden. Zudem
und nach den Hofpausen, bis sie von einem Lehrer abgeholt wer-        werden die Klassenzimmer regelmäßig gelüftet.
den. Für die Sekundarstufe ab Klasse fünf gilt eine Maskenpflicht.
                                                                      Dankbar ist Rektorin Wenzel-Lück für die Unterstützung der
So müssen die Masken in den Pausen, draußen sowie auf den             Gemeindeverwaltung sowie durch den Hausmeister und die
Fluren getragen werden.                                               Sekretärin.
Im Unterricht können Masken bei Aufgaben, bei denen sich die          Zum Schulbeginn wird von den Eltern für ihre Kinder an der Hans-
Schüler nah beieinander aufhalten, freiwillig getragen werden.        Thoma-Schule und anderen Schulen eine Gesundheitsbeschei-
Für die Lehrer kam vergangene Woche ein großes Paket mit Mund-        nigung verlangt. Dabei unterschreiben die Eltern laut der Rektorin
und Nasenschutzmasken an. Es enthält das Kontingent für das           der Johann-Peter-Hebel-Schule, Birgit Maetschke, dass ihr Kind
gesamte Schuljahr. „Damit müssen wir jetzt haushalten“, erklärt       keine Corona-Symptome hat, nicht mit einem Erkrankten Kontakt
Wenzel-Lück.                                                          hatte und nicht unmittelbar aus einem Risikogebiet kommt.
An den Eingängen sowie auf jedem Stockwerk stehen Spender             Die Lehrerkonferenzen werden, da das Zimmer in der Schule zu
mit Desinfektionsmitteln. Hier können die Kinder ihre Hände des-      klein ist, um die Abstände einzuhalten, im Sitzungssaal des Rat-
infizieren, bevor sie in die Klassenräume gelangen.                   hauses abgehalten.
Zudem ist je zwei Klassen eine Toilette zugewiesen. Benutzt werden    Obwohl es in der Grundschule grundsätzlich keine Maskenpflicht
dürfen sie jeweils nur von einem Kind. Wer hineingeht, hängt an       gibt, wird den Kindern trotzdem das Tragen von Masken außerhalb
der Tür ein Schild mit „Besetzt“ auf.                                 der Klassenzimmer empfohlen.                                    sf
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 38 108. Jahrgang 17.9.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 38
2      Donnerstag, 17. September 2020

                                                     NOTRUF TAF EL

                                                  (Großtiere)                                       Wasserversorgung
       Ärzte/Apotheken                            Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim,
                                                  An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350           Wasserversorgung Malsch
                                                                                                    Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 7074530
Ärztlicher Notdienst                              Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit.
                                                                                                    Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735
- nur in dringenden Fällen -                      Um tel. Voranmeldung wird gebeten.                nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen
Ärztlicher Notfalldienst
Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8           Rufbereitschaft des                               Fleischkontrolle
Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli-          Veterinäramtes                                    Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch,
chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des         Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an      Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier-
folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret-        Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete-         und Fleischuntersuchung bei Haus- und
tungsleitstelle unter 116117.                     rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine         gewerblichen Schlachtungen durch.
Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe-           Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet.        Urlaubs- und krankheitsbedingte
hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als                                                                 Vertretung:
Ergänzung zum Notfall-FAX                                                                           Herr Kohnert, Fleischkontrolleur
Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei                Defibrillatoren                          beim Landratsamt Karlsruhe,
per SMS an die 01522 1807110 sowie die                                                              Tel. 0163 8365674
Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab-           Defibrillatoren sind an folgenden Stellen
hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per        öffentlich zugänglich:                            Gasversorgung Malsch-
SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom +            in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der
Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni-                                                             Durmersheim GmbH
                                                  Adlerstraße 50
ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112.                                                             Störungsmeldestelle - Gas -
                                                  in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12        Stadtwerke Ettlingen
Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt-
bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr,      im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von           Telefon 07243 101-888, 07243 338-888
Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr.     der Talstraße her)                                Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02
Anfragen für Sprechstunden und Hausbe-            Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an
suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl).           der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber      EnBW Regionalzentrum
Rettungsdienst und Krankentransporte:             (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz).
Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar   In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK-
                                                                                                    Nordbaden
unter der europaweit einheitlichen Notruf-        Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt.    Zentrale in Ettlingen        07243 180-0
nummer 112.                                       Die Bereitschaft wird über die normale Not-       Störungsmeldestelle - Strom
Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden-            rufnummer 112 alarmiert.                          und Straßenbeleuchtung      0800 3629477
Baden, Rastatt, Karlsruhe)
Patienten, die außerhalb der Sprechstun-
                                                         Rettungsdienste                            Notfalltelefone für Kinder,
denzeiten eine augenärztliche Behandlung
benötigen, können zu den nachfolgenden                                                              Jugendliche und Frauen
Dienstzeiten unter der zentralen Rufnum-          Notrufe                                           Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe
mer 01805 19292122 den Dienst habenden
                                                  Feuerwehr-Notruf              Telefon 112         Telefon 0721 842208
Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - 8 Uhr, Mi                                                       Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei)
                                                  Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110
13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr                                                               Telefon 0800 1110333
Kinderärztlicher Notfalldienst:
Ambulante Notfallbehandlung von Kindern
                                                  Unfallrettung                                     Frauenhaus Beratung
                                                  Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über          Telefon 0721 849047
in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin-
derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi       die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen.      Frauenhaus Karlsruhe
13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/                                                           Telefon 0721 567824
So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines       Personenbeförderung/                              Frauenhaus SkF Karlsruhe
Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung).         Krankentransporte                                 Telefon 0721 824466
                                                  Bechler Lars              Tel. 07246 5333         Notruf für vergewaltigte und misshandelte
Zahnärztlicher                                    mit Rollstuhlfahrdienst                           Frauen: Telefon 0721 859173
Bereitschaftsdienst                               Rollstuhl-Shuttle KA      Tel. 07246 9447477      Beratung und Schutz für Frauen und deren
Am Wochenende und an Feiertagen ist der           Krankentransporte         Tel. 19222              Kinder bei häuslicher Gewalt
zahnärztliche Notdienst telefonisch unter         BaSe Taxi-Ka GmbH         Tel. 07246 9433033      Telefon 0721 915022
0621 38000812 erreichbar. An Werktagen,
außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich                                                         Telefonseelsorge
im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter      Polizei
Tel. 0721 9744233 wenden.                         Polizeiposten Malsch                              Karlsruhe
                                                  Tel. 07246 1324                                   in ökumenischer Trägerschaft
Apotheken-Notdienst                               Polizeirevier Ettlingen                           Telefonseelsorge 0800 1110111
- nur in dringenden Fällen -                      Tel. 07243 3200-312 oder -313                     rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222
Samstag, 19. September 2020:                      Fax 07243 3200-350
Vital-Apotheke im Gesundheitszentrum,                                                               Marienhaus Malsch
Hildastraße 31b, Gaggenau,
Telefon 07225 68978020                                     Notfall-Telefone                         »Wohnen und Pflege
Zay-Apotheke Rastatt, Richard-Wagner-                       - nach Dienstschluss -                  im Alter«
Ring 30, Telefon 07222 22910
                                                                                                    Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch
Sonntag, 20. September 2020:                                                                        Telefon 07246 708-0
Schönberger Apotheke Malsch,                      Bauhof - für Notfälle                             Internet: www.marienhaus-malsch.de
Hauptstraße 43, Telefon 07246 92290               Telefon 0152 57934236                             E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de
Tierärztlicher Notdienst                          Abwasseranlagen
Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist       Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch                       Hilfsdienste und
Samstag/Sonntag, 19./20.9.2020:                   Mirko Wenz - Büro                                        Beratungsstellen
(Kleintiere)                                      Telefon 07246 7074530
                                                                                                           siehe im Anschluss an den
Dr. Früh, Kaiser-Wilhelm-Straße 12,               nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle                          amtlichen Teil
Achern, Telefon 07841 21415                       Telefon 07246 942263
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 38 108. Jahrgang 17.9.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 38
                                                                                                          Donnerstag, 17. September 2020   3

                                                                aktuell
Neue Infobroschüre der Gemeinde                                        Jahreshauptversammlung
Hilfreich ist die neue Informationsbroschüre der Gemeinde. Sie         der Freien Wähler
wurde nun an die Haushalte im Kernort und den Ortsteilen Sulz-         Wegen Corona wurde die für März geplante Jahreshauptversamm-
bach, Völkersbach und Waldprechtsweier verteilt.                       lung der Freien Wähler auf vergangenen Donnerstag verschoben.
Sie enthält ein Grußwort von Bürgermeister Elmar Himmel, der           Begrüßt wurden die Mitglieder vom Vorsitzendem Horst Sahrba-
auf die schöne Lage und gute Verkehrsanbindung der Gemeinde            cher. In seinem Bericht erinnerte er an das 60-jährige Bestehen,
eingeht. „Malsch ist ein Ort zum Wohlfühlen“ erklärt er. Zudem         das 2019 mit einem Festakt gefeiert wurde. Darin hatte Gemein-
dankt er den Inserenten, die den Druck der Broschüre mit ihrer         derat Werner Scherer einen Überblick über die Geschichte der
Anzeige ermöglicht haben.                                              Wählervereinigung gegeben. So war bereits 1969 mit Max Kistner
Sie beginnt mit der Rubrik „Malsch stellt sich vor“. Enthalten ist     ein Freier Wähler im Gemeinderat. Bis 2019 war die Fraktion die
darin ein Ortsporträt mit der Geschichte des Kernorts. Danach          zweitstärkste im Gremium. Glückwünsche hatte der langjährige
folgen die Überblicke über die Entwicklung der Ortsteile Sulzbach,     Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Kreistag, Eberhard
Völkersbach und Waldprechtsweier. Hinzu kommen Beschreibun-            Roth, überbracht. Sein Credo lautete: Die große Politik entscheidet,
gen der Partnerstädte Sézanne (Frankreich), Dinuba (Kalifornien)       doch lokal muss gehandelt werden.
und Syców (Polen). Darin wird auch an die trinationalen Jugend-        Bei der Feier hatte Fraktionsvorsitzender Markus Bechler die Gäste
projekte 2012, 2013 und 2014 erinnert.                                 mit auf eine Zeitreise über die Arbeit im Gemeinderat genommen.
Danach wird auf die Verkehrsanbindung der Gemeinde an die              Breiten Raum nahmen im vergangenen Jahr die Planungen für
Bundesstraße 5 und Bahnlinie Mannheim – Basel eingegangen.             die die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 ein. Für die zeitintensiven
Zudem wird informiert, wie man Malsch über die Autobahnaus-            Vorbereitungen, bei der sich die Mandatsträger und Kandidaten
fahrten Rastatt und Karlsruhe Süd erreichen kann. Neben der            sehr engagiert hatten, dankte Sahrbacher. Dass sich die Mühe
Nähe zum Regionalflughafen Baden-Airport wird auch der                 gelohnt habe, zeige sich an den Zahlen. So erreichten die Freien
Anschluss an das sehr gut ausgebaute Liniennetz des Karlsruher         Wähler mit 44.615 Stimmen das mit Abstand beste Ergebnis aller
Verkehrsverbundes erwähnt.                                             angetretenen politischen Gruppierungen. Mit sieben von insge-
                                                                       samt 22 Sitzen stellen sie nun die stärkste Fraktion im Gemeinderat.
Zu den Zahlen, Daten und Fakten gehört, dass die Gemeinde ein          Stimmenkönig wurde laut Sahrbacher deutlich mit 6.623 Stimmen
Gebiet von 5.131 Hektar umfasst. Davon sind mit 2.431 Hektar           Markus Bechler. Erfolgreich waren die Freien Wähler auch in den
fast die Hälfte Wald. Die Höhenlage liegt zwischen 112 m NN und        Ortsteilen. So stellen sie in Sulzbach und Völkersbach den Orts-
613 m NN.                                                              vorsteher und sind mit jeweils drei Sitzen im Ortschaftsrat vertreten.
Ausführlich wird in der Broschüre über die Verwaltung der Gemein-      In Waldprechtsweier sind sie mit zwei Sitzen im Ortschaftsrat aktiv.
de informiert. So finden sich darin die Öffnungszeiten des Rat-        Bereits 2017 und 2018 wurde damit begonnen, sich Gedanken
hauses und der drei Ortsverwaltungen. Außerdem sind die                über die weitere Entwicklung der Gemeinde Malsch bis 2040 zu
Ansprechpartner im Rathaus mit Bezeichnung, Fachbereich und            machen. Ergebnis der intensiven Arbeit war der Zukunftsplan „Gut
Telefonnummern aufgeführt. In dieser Rubrik finden sich auch die       für Malsch“. Darin ging es unter anderem um die Zukunft der ört-
Notfalltelefone der Gemeinde für den Bauhof sowie für Wasser           lichen Vereine.
und Abwasser. Zudem kann man die Notrufnummern etwa auch               Ende 2018 wurde überlegt, wie die Wählervereinigung ihr Image
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst erfahren.                       in der Bevölkerung positiver gestalten kann und ein Papier mit
Informativ ist eine Seite über Behörden und Institutionen. Hier fin-   Vorschlägen erarbeitet.
den sich beispielsweise die Adressen und Telefonnummern der            Den Kassenbericht trug Kassier Thomas Becker vor. Geprüft wurde
Postagenturen Malsch und Völkersbach, der Agentur für Arbeit           er von Michael Begier und Werner Scherer.
oder des Amts- und Arbeitsgerichts.
                                                                       Nachdem Christel Storz, die sechs Jahre lang stellvertretende
Enthalten ist auch eine Information über die Gemeinderäte mit          Vorsitzende war, nicht mehr für das Amt kandidierte, wurde Schrift-
Namen und E-Mail-Adresse. Neben den Ortschaftsräten sind auch          führer David Münch zu ihrem Nachfolger gewählt. Als zweiter Kas-
die Gemeindevertreter in Kreis, Land und Bund mit Kontaktdaten         senprüfer bestätigt wurde Werner Scherer.
aufgelistet.
                                                                       Aus dem Gemeinderat berichtete Markus Bechler. Außerdem
Danach gibt es eine Rubrik, die über die Kindergärten und ihre         gaben die Ortschaftsräte Dirk Neumaier aus Waldprechtsweier,
jeweiligen Betreuungsformen informiert. Zudem gibt es Infos zu         Silke Stenzel aus Sulzbach und der Ortsvorsteher von Völkersbach,
Krabbel- und Kindergruppen, die Kleinkindbetreuung Zwergen-            Norbert Koch, Einblick in die Arbeit ihrer Gremien. Zudem berich-
stube und die Kindertagespflege.                                       teten Koch sowie Beate Hornung und Arnfried Schmidt aus den
Vorgestellt werden auch die Schulen und deren Betreuungsan-            Workshops der Zukunftswerkstatt Völkersbach.                        sf
gebote sowie das Jugendheim Waldhaus. Informiert wird auch
über das Familienzentrum und Jugendhaus „Villa Federbach“ und
den Jugendtreff „A37“ in Völkersbach.
Zudem enthält die Broschüre eine Übersicht über die Kirchen und
religiösen Gemeinschaften mit Kontaktdaten sowie über die Ange-
bote für Senioren in der Gemeinde. Informiert wird zudem über
Altenheime und Pflege sowie über soziale Einrichtungen und den
Seniorenrat.
Umfangreich ist auch die Rubrik über Kultur- und Freizeitangebote.
Sie reicht etwa von Infos zu Nordic Walking, Rad- und Wander-
wegen über Grillplätze und Sportanlagen sowie -hallen, Spiel-
und Bolzplätze bis hin zum Freibad.
Zudem finden sich die Vereine mit Kontaktdaten wie E-Mail-Adres-
se. Darüber hinaus gibt es Infos zu den Sehenswürdigkeiten in
der Gemeinde, Kultur, Büchereien, Bücherschränke, Volkshoch-
schule, Musikvereine und Märkte. Aufgelistet sind auch wichtige
Adressen und Telefonnummern, etwa von Ärzten, Notrufen und
Beratungsstellen sowie die Standorte der Defibrillatoren. Hinzu
kommt eine Seite über Abfallentsorgung, unter anderem mit den
Standorten der Glascontainer.                                     sf
Nummer 38
4     Donnerstag, 17. September 2020

Amtsblatt
Nr. 38 Donnerstag, 17.9.2020

Herausgeber:
Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420
E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt
Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch

Wichtige Hinweise für Einreisende aus Risikogebieten
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Tage und einiger Missverständnisse seitens der Urlaubsrückkehrer
informieren wir hiermit nochmals über die Melde- und Testpflichten für Einreisende aus Risikogebieten:
Die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung“ sowie die „Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden
aus Risikogebieten“ verpflichtet alle nach Baden-Württemberg einreisenden Personen, die sich zuvor in einem
sogenannten Risikogebiet aufgehalten haben, grundsätzlich zu folgendem:
• Durchführen einer molekularbiologischen Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-
  CoV-2; die ärztliche Bestätigung hierüber muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Test
  darf bei Einreise nach Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein.
• Bis das negative Testergebnis vorliegt, müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten in häusliche Qua-
  rantäne begeben. Selbstverständlich ist es in diesem Zusammenhang nicht gestattet, Besuch von Personen
  zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.
• Das Testergebnis bzw. ärztliche Attest ist unverzüglich bei der Gemeinde vorzulegen und mindestens für 14
  Tage nach Einreise aufzubewahren.
• Einreisende aus einem Risikogebiet sind unabhängig von der Testung verpflichtet, sich unverzüglich bei der
  für sie zuständigen Behörde (d. h. die für ihren Wohnort/Aufenthaltsort zuständige Ortspolizeibehörde) zu
  melden!
  Das bloße Ausfüllen der „Aussteigekarte“ bei Flugreisen und Abgabe bei der Airline ohne weitere anschlie-
  ßende Meldung bei der Gemeinde ist nicht ausreichend!

                                                           ***
Die diesen Hinweisen zugrundeliegenden Verordnungen können Sie im genauen Wortlaut im Internet unter www.
corona-malsch.de oder www.malsch.de einsehen.
Verstöße gegen diese wichtigen Vorgaben sind bußgeldbewehrt.

Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedin-
gungen (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) vom 31. August 2020
Auf Grund von § 16 Absatz 1 der Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020 (GBl S. 483), die zuletzt durch Artikel 1
der Verordnung vom 28. Juli 2020 (GBl. S. 661) geändert worden ist, wird verordnet:

                                                              §1
                                       Allgemeine Anforderungen an den Betrieb der Schulen

(1) Der Betrieb der öffentlichen Schulen sowie der Schulen in freier Trägerschaft ist nach Maßgabe dieser Verordnung
    gestattet. Auf die Grundschulförderklassen und Schulkindergärten finden die Regelungen entsprechende
    Anwendung.

(2) Die in den Hygienehinweisen des Kultusministeriums in ihrer jeweils gültigen Fassung bestimmten Vorgaben
    sind einzuhalten. Die Lehrkräfte, das weitere schulische Personal, die Schülerinnen und Schüler und die Erzie-
    hungsberechtigten sind jeweils in geeigneter Weise über die Hygienehinweise zu unterrichten.

(3) Die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bede-
    ckung bestimmt sich nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 i.V.m Absatz 2 Nummern 1, 2, 6 und 7 CoronaVO. Für die
    Zubereitung von Nahrung gilt die Pflicht nach Satz 1 auch in den Unterrichtsräumen.
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(4) Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte und andere Personen haben untereinander einen Mindestabstand von 1,50
    Metern einzuhalten. Zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern gilt das Abstandsgebot nicht.

(5) Der Betriebsbeginn, das Betriebsende sowie die Pausen sind so zu organisieren, dass eine Durchmischung
    der Klassen- oder Lerngruppen durch organisatorische Maßnahmen, z. B. durch einen gestaffelten Beginn
    oder die Zuweisung von Aufenthaltsbereichen, nach Möglichkeit vermieden wird. Die Anzahl der Personen,
    die sich zeitgleich in den Toilettenräumen aufhalten, ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand eingehalten
    werden kann.

(6) Der Betrieb der Schulmensen und der gemeinsame Verzehr von Speisen durch Schülerinnen und Schüler
    sowie durch das an der Schule tätige Personal sind in möglichst konstanten Gruppen zulässig. Die Tische
    sind beim Schichtbetrieb zwischen den Schichten grundsätzlich zu reinigen. Der Kiosk- sowie der Pausenverkauf
    von zum Verzehr in der Schule bestimmten Lebensmitteln, Speisen und Getränken sind zulässig.

(7) Alle Räume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind mehrmals täglich, Unterrichtsräume mindestens
    alle 45 Minuten, durch das Öffnen der Fenster zu lüften, es sei denn, dass der Luftaustausch über eine geeignete
    raumlufttechnische Anlage erfolgt.

(8) Handkontaktflächen sind regelmäßig, in stark frequentierten Bereichen mindestens täglich mit einem tensid-
    haltigen Reinigungsmittel zu reinigen.

(9) Es sind Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie nicht wiederverwendbare Papierhandtücher, alternativ
    Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen vorzuhalten.

                                                     §2
                    Grundsätze für den Unterricht und außerunterrichtliche Veranstaltungen

(1) Der Unterricht sowie außerunterrichtliche Angebote und Veranstaltungen sind so zu organisieren, dass die
    Anzahl der Kontaktpersonen möglichst gering gehalten wird. Die Klassen oder Lerngruppen werden hierfür
    so konstant zusammengesetzt, wie dies schulorganisatorisch möglich ist. Die Bildung von klassenübergreifenden
    Gruppen ist innerhalb der Jahrgangsstufe in diesem Rahmen zulässig, soweit dies erforderlich ist, um das
    Unterrichtsangebot zu realisieren.

(2) Jahrgangsübergreifende und schulübergreifende Gruppenbildungen sind ausgeschlossen. Zulässig sind
    solche Gruppenbildungen jedoch,
1. soweit Klassen konstant jahrgangsübergreifend zusammengesetzt sind (2.8. jahrgangsgemischte Klassen in
    der Grundschule oder Vorbereitungsklassen). Dies gilt gleichermaßen, soweit in Sonderpädagogischen Bil-
    dungs- und Beratungszentren oder Gemeinschaftsschulen Lerngruppen an die Stelle von Klassen treten; die
    Teilnahme von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund geringer Deutschkenntnisse in Vorbereitungsklassen
    unterrichtet werden, am Unterricht der Regelklasse ist zulässig,
2. in der gymnasialen Oberstufe, soweit die jahrgangsübergreifende Gruppenbildung erforderlich ist, um den
    Schülerinnen und Schülern ausreichende Wahlmöglichkeiten zu geben, auch in Kooperation mit anderen
    Schulen,
3. an den beruflichen Schulen, sofern dies erforderlich ist, um die Angebote zu ermöglichen, z.B.
a) Bildung von Klappklassen zur Beschulung des Ausbildungsberufs oder beim Erwerb der ausbildungsbeglei-
    tenden Fachhochschulreife,
b) die Kooperation mit anderen Schulen zur Beschulung des Ausbildungsberufs oder beim Erwerb der ausbil-
    dungsbegleitenden Fachhochschulreife,
4. im Unterricht sowie in schulischen Förderangeboten, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern auch zu und
    zwischen den Schülerinnen und Schülern eingehalten wird.

(3) Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten sowie entsprechende außerunterrichtliche Angebote sind mit
    folgenden Maßgaben zulässig:
1. Es ist zu gewährleisten, dass
a) während der gesamten Unterrichtszeit ein Abstand von mindestens 2 Metern in alle Richtungen zu anderen
    Personen eingehalten wird,
b) keine Personen im direkten Luftstrom einer anderen Person stehen.
2. Für den Unterricht an Blasinstrumenten ist darüber hinaus zu gewährleisten, dass
a) kein Durchblasen oder Durchpusten stattfindet,
b) häufiges Kondensatablassen in eín mit Folie ausgekleidetes, verschließbares Gefäß erfolgt, das nach jeder
    Unterrichtseinheit geleert wird, und Kondensatreste am Boden durch Einmaltücher aufgenommen werden,
    die direkt entsorgt werden.
    Zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern wird die lnstallation einer durchsichtigen Schutzwand
    (mindestens 1,8 Meter x 0,9 Meter) empfohlen.
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(4) Der Sportunterricht sowie außerunterrichtliche Schulsportveranstaltungen sind mit folgenden Maßgaben zu-
    lässig:
1. Jeder Sportgruppe oder Klasse sind für die Dauer des Sportunterrichts oder der außerunterrichtlichen Schul-
    sportveranstaltung feste Bereiche der Sportanlage oder Sportstätte zur alleinigen Nutzung zuzuweisen;
2. Das Abstandsgebot des § 1 Absatz 4 Satz 1 gilt mit der Maßgabe, dass zu anderen Nutzern sowie Schülerinnen
    und Schülern anderer Sportgruppen oder Klassen ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten ist.
3. Trainingsutensilien des Anbieters oder Betreibers können verwendet werden; soweit beim bestimmungsgemäßen
    Gebrauch dieser Utensilien ein Kontakt zu Schleimhäuten erfolgt oder erfolgen kann, sind sie vor der erstmaligen
    Verwendung und vor jeder Wiederverwendung mit einem geeigneten Reinigungsmittel zu reinigen.
    Für den Schwimmunterricht und außerunterrichtliche Schulschwimmangebote gelten die Nummern 1 bis 3
    entsprechend.

(5) Wege zwischen Unterrichtsstätten (Unterrichtswege) können abweichend von § 9 Absatz 1 CoronaVO in Klas-
    senstärke zurückgelegt werden.

(6) Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis zum 1. Februar 2021 untersagt. Andere außerunter-
    richtliche Veranstaltungen sind zulässig. Finden diese außerhalb der Räume und Plätze der Schule statt, gilt
    an Stelle der in § 9 Absatz 1 Corona-Verordnung genannten Personenzahl die Klassenstärke als Obergrenze.
    Die Durchführung von Veranstaltungen, die von Schülerinnen und Schülern außerunterrichtlich besucht werden,
    bestimmt sich nach § 10 CoronaVO.

(7) Die Mitwirkung außerschulischer Personen am Schulbetrieb ist mit Zustimmung der Schulleitung zulässig. Eine
    Zustimmung der Schulleitung nach Satz 1 ist für die Mitwirkung solcher Personen am Schulbetrieb nicht erfor-
    derlich, die aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder aufgrund anderer dienstrechtlicher Grundlage im
    Schulbetrieb tätig sind, wie z.B. außerschulische Partner im Ganztagsbetrieb, Teach First Fellows oder Schul-
    sozialarbeiter. Die Befugnisse der Schulleitungen nach § 41 SchG bleiben hiervon unberührt.

(8) Soweit der Unterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler oder für die ganze Klasse oder Lerngruppe nicht
    in der Präsenz stattfinden kann, findet Fernunterricht statt. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am
    Fernunterricht unterliegt der Schulpflicht.
                                                       §3
                                  Ganztag und kommunale Betreuungsangebote

(1) Der Ganztagsbetrieb findet in möglichst konstant zusammengesetzten Gruppen statt. Eine jahrgangsüber-
    greifende Gruppenbildung ist, soweit möglich, zu vermeiden. Satz 1 sowie § 1 Absätze 3 bis 9 gelten für
    Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an
    der Schule entsprechend. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3 Absatz 1 Nummer
    6 CoronaVO besteht in den Unterrichtsräumen nach § 3 Absatz 2 Nummer 7 CoronaVO auch dann nicht,
    sofern dort die Betreuung nach Satz 2 durchgeführt wird.

(2) Für betriebserlaubnispflichtige Horte sowie Horte an der Schule gelten die Bestimmungen des § 2 Corona-
    VO-Kita zum Mindestpersonalschlüssel sowie des § 3 Corona-VO-Kita zur Nutzung anderer Räumlichkeiten
    entsprechend.
                                                      §4
                                             Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungen einschließlich der Klassen, Pflegschaftssitzungen, Elternbeiratssitzungen, Schülerratssit-
zungen und der Sitzungen der weiteren schulischen Gremien finden nach Maßgabe der §§ 2 Absatz 2 sowie §
und 10 CoronaVO statt.
                                                     §5
                              Nutzung der Schulen für nichtschulische Zwecke

(1) Die Nutzung der Räume und Plätze der Schulen für nichtschulische Zwecke ist zulässig, sofern durch orga-
    nisatorische Maßnahmen eine Mischung von schulischen und nichtschulischen Nutzern vermieden werden
    kann und die Reinigung zwischen schulischer und nichtschulischer Nutzung sichergesteilt ist.

(2) Die schulische Nutzung hat stets Vorrang vor der Nutzung für andere Zwecke. Das Verfahren für die Gestattung
    einer nichtschulischen Nutzung bestimmt sich nach § 51 SchG.

                                                            §6
                                      Ausschluss von der Teilnahme, Betretungsverbot

(1) Ausgeschlossen von der Teilnahme an dem Betrieb der Einrichtungen sind Schülerinnen und Schüler sowie
    Kinder,
1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten
    Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
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2. die typische Symptome einer lnfektion mit SARS-CoV-2, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des
   Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,
3. für die entgegen der Aufforderung der Einrichtung die Erklärung nach Absatz 2 nicht vorgelegt wurde.

(2) Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler geben nach Aufforderung durch
    die Einrichtung eine Erklärung ab, dass
1. nach ihrer Kenntnis ein Ausschlussgrund nach Absatz 1 Nummern 1 und 2 nicht vorliegt,
2. sie die Einrichtung umgehend informieren, sofern sie davon Kenntnis erhalten, dass solche Ausschlussgründe
    nachträglich eingetreten sind,
3. sie ihr Kind bei Auftreten von Symptomen nach Absatz 1 Nummer 2 während des Schulbesuchs erforderlichenfalls
    umgehend aus der Einrichtung abholen und
4. nach ihrer Kenntnis keine Quarantänepflicht nach der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne besteht.
    Die Einrichtungen fordern diese Erklärung vor dem Zeitpunkt der Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung
    sowie vor der Aufnahme des Betriebs nach Ferienabschnitten ein.

                                                    ***
                                                         §7
                                                    lnkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 14. September 2020 in Kraft.
Stuttgart, den 31. August 2020
Dr. Eisenmann

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportaus-
übung (Corona-Verordnung Sport - CoronaVO Sport) Vom 3. September 2020
Auf Grund von § 16 Absatz 5 Nummer 1 der Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 23. Juni 2020 (GBl. S. 483), die
durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Juli 2020 (GBl. S. 661) geändert worden ist, wird verordnet:
                                                     §1
                                               Anwendungsbereich
Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen
und ähnliche Einrichtungen sowie Räumlichkeiten oder Orte, die für die temporäre Ausübung von Sport genutzt
werden, dürfen zu Trainings- und Übungszwecken nach Maßgabe der §§ 2 und 3 und zur Durchführung von Sport-
wettkämpfen und Sportwettbewerben nach Maßgabe der §§ 2 und 4 betrieben werden. Der erlaubte Betrieb umfasst
auch Nebenanlagen, die untergeordnet und für den Betrieb notwendig sind, insbesondere Sekretariate und Toiletten.
                                                       §2
                                               Allgemeine Vorgaben
(1) Wer eine öffentliche oder private Sportanlage oder Sportstätte oder Räumlichkeiten, die für die temporäre Aus-
    übung von Sport genutzt werden, betreibt, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 CoronaVO einzuhalten,
    zuvor ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 CoronaVO zu erstellen und eine Datenerhebung nach § 6
    CoronaVO durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 CoronaVO. Beim Abhalten der
    Veranstaltung sind die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 CoronaVO einzuhalten. Der Betreiber kann diese
    Pflichten an Dritte, insbesondere an weitere Sportanbieter, übertragen; seine Verantwortung für die ordnungs-
    gemäße Erfüllung der Vorgaben nach Sätze 1 bis 3 bleibt davon unberührt.
(2) Für Orte, die für die temporäre Ausübung von Sport genutzt werden, gilt Absatz 1 entsprechend. An Stelle
    des Betreibers tritt der Veranstalter.
(3) Abseits des Sportbetriebs ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen
    einzuhalten, sofern nicht § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 CoronaVO etwas anderes zulässt. Falls Räumlichkeiten
    die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
    Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.
(4) Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5
    Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und
    Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
                                                       §3
                                          Trainings- und Übungsbetrieb
(1) Für die Durchführung eines Trainings- und Übungsbetriebs gelten neben den Maßgaben des § 2 zusätzlich
    die Maßgaben der Absätze 2 bis 4 sowie die in § 9 Absatz 1 CoronaVO genannte Personenzahl. Die in § 9
    Absatz 1 CoronaVO genannte Personenzahl gilt ausnahmsweise nicht für Trainings- und Übungssituationen,
1. bei denen durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der
    Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann;
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2. für deren Durchführung eine Personenzahl zwingend erforderlich ist, die größer ist als die in § 9 Absatz 1
   genannte Personenzahl.
(2) Während des gesamten Trainings- und Übungsbetriebs soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen
    sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind für das Training oder die
    Übungseinheit übliche Trainings- und Übungssituationen.
(3) Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden
    werden.
(4) Soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind
    in jedem Training oder jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
(5) Die vorstehenden Absätze gelten auch für entsprechende Angebote der sonstigen Bildungseinrichtungen
    und -angebote jeglicher Art nach § 14 Satz 1 Nummer 6 CoronaVO.
                                                           §4
                                Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben
(1) Für die Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben gelten neben den Maßgaben des § 2
    zusätzlich die Maßgaben der Absätze 2 bis 4.
(2) Abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 hat im Falle eines Ligabetriebs oder einer Wettkampfserie der jeweilige
    Veranstalter ein über die Veranstaltungsreihe übergreifendes Hygienekonzept zu erstellen. Dieses ist vom Be-
    treiber der öffentlichen oder privaten Sportanlagen, in denen die einzelnen Veranstaltungen durchgeführt
    werden, an die spezifischen Bedingungen vor Ort anzupassen. Diese Pflicht kann an einen Dritten übertragen
    werden; die Verantwortung des Betreibers für die Einhaltung der Vorgaben von Satz 1 bleibt davon unberührt.
(3) Untersagt sind Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe mit insgesamt über 500 Sportlerinnen und Sportlern
    sowie Zuschauerinnen und Zuschauern bis einschließlich 31. Oktober 2020. Bei der Bemessung der Zuschau-
    erzahl bleiben die Beschäftigten und sonstigen Mitwirkenden an der Veranstaltung wie Trainerinnen und Trainer,
    Betreuerinnen und Betreuer, Schieds- und Kampfrichterinnen und -richter sowie weiteres Funktionspersonal
    außer Betracht. Unter den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten,
    sofern nicht § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 CoronaVO etwas anderes zulässt.
(4) Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe, die ganz oder teilweise auf öffentlichen Straßen und Wegen, auf oder
    in öffentlichen Gewässern, im öffentlichen Luftraum oder im öffentlichen Gelände durchgeführt werden, können
    von den zuständigen Behörden unter den Maßgaben des Absatzes 1 genehmigt werden. Davon ausgenommen
    ist die Pflicht zur Datenerhebung nach § 6 CoronaVO außerhalb der vom Veranstalter ausgewiesenen Zuschau-
    erbereiche.
                                                          §5
                          Sportunterricht und außerunterrichtliche Schulsportveranstaltungen
(1) Die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bede-
    ckung bestimmt sich nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 i. V. m. Absatz 2 Nummern 1, 2, 6 und 7 der CoronaVO.
(2) Für die Durchführung von Sportunterricht und außerunterrichtlichen Schulsportveranstaltungen gilt die Klas-
    senstärke oder Gruppengröße als Obergrenze.
(3) Jeder Sportgruppe oder Klasse sind für die Dauer des Sportunterrichts oder der außerunterrichtlichen Schul-
    sportveranstaltung bestimmte Bereiche der Sportanlage oder Sportstätte zur alleinigen Nutzung zuzuweisen.
(4) Lehrkräfte und andere Personen, die am Sportunterricht oder an einer außerunterrichtlichen Schulsportveran-
    staltung beteiligt sind, haben untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Zu den und
    zwischen den Schülerinnen und Schülern einer Klasse oder Sportgruppe gilt das Abstandsgebot nicht, jedoch
    zu anderen Nutzern sowie Schülerinnen und Schülern anderer Sportgruppen oder Klassen.
                                                         §6
                               Gastronomische Angebote und Betrieb weiterer Einrichtungen
Die Zulässigkeit und Ausgestaltung
1. des gastronomischen Angebots einschließlich der Ausgabe von Getränken und Speisen zum sofortigen Verzehr,
2. des Betriebs von angegliederten Einrichtungen und Dienstleistungen, insbesondere Kosmetik, Massagen und
    Saunabereiche,
3. des Betriebs von weiteren Einrichtungen, insbesondere Einzelhandel und Souvenirgeschäfte richten sich nach
    den für diese Angebote geltenden Vorschriften der CoronaVO sowie nach den aufgrund der CoronaVO
    erlassenen Rechtsverordnungen.
                                                       §7
                                        Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 14. September 2020 in Kraft. Sie tritt am 31.Januar 2021 außer Kraft.
Stuttgart, den 3. September 2020
gez. Dr. Eisenmann, Lucha
In Vertretung Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann, Ministerialdirektor
Nummer 38
                                                                                                           Donnerstag, 17. September 2020       9
                         Rathaus                                             Freiwillige Feuerwehr Malsch
Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19
                                                                                Freiwillige Feuerwehr Malsch
Öffnungsregelungen des Rathauses                                                Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit
Malsch und Ortsverwaltungen                                                     auch im Internet unter www.ff-malsch.de.
Die Rathäuser sind zu den üblichen Öffnungszeiten zu den
erforderlichen Bedingungen geöffnet.
Um die nach wie vor geltenden Abstandsgebote und die Kon-
                                                                                Grundbucheinsichtsstelle
taktbeschränkungen aus der Corona-Verordnung erfüllen zu kön-
nen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:                            Grundbucheinsichtsstelle
Bei der Öffnung des Rathauses Malsch für Publikumsverkehr dür-
fen sich zunächst neben den Bediensteten nur max. 15 weitere        Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die
Personen im Rathaus aufhalten. Sollte das Kontingent ausge-         Ratsschreiberin Frau Elke Gerstner, Zimmer 213, bzw. deren Ver-
schöpft sein, werden die Besucher gebeten, vor dem Rathaus in       treterin Frau Michaela Duft, Zimmer 308, bei berechtigtem Interesse
ausreichendem Abstand zu warten, bis sie aufgerufen werden.         Einsicht in elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen
                                                                    Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier gewähren
Im Rathaus und den Ortsverwaltungen gilt die Maskenpflicht. Bitte   sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen. Ferner
halten Sie zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter      kann die Ratsschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen
die Abstands- und Hygieneregeln entsprechend ein. Im Foyer          vornehmen. Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle
besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Hände zu desinfizieren.       sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag
Bei den Ortsverwaltungen gelten die vergleichbaren Richtlinien,     von 15.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
allerdings darf hier nur maximal eine weitere Person - außer den    unter Tel. 07246 707-213 (Frau Gerstner) oder 707-308 (Frau Duft).
Bediensteten - das Rathaus betreten.                                Geänderte Öffnungszeiten
Um sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Mitarbeite-       Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten der Grund-
rinnen und Mitarbeiter weitestgehend zu schützen, bittet die        bucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch in der Zeit vom 1.9.2020
Gemeindeverwaltung darüber hinaus, folgendes zu beachten und        bis 9.10.2020:
vor allem zu prüfen, ob ein persönlicher Besuch des Rathauses
und der Ortsverwaltungen tatsächlich notwendig ist:                 KW 38 (14. - 18.9.2020):
                                                                    Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Don-
– Bitte vereinbaren Sie möglichst einen Termin, damit die War-      nerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr
   teschlangen nicht zu lang werden.
                                                                    KW 39 (21. - 25.9.2020):
– Ihre Anliegen nehmen wir gerne auch telefonisch oder elek-        Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Don-
   tronisch per E-Mail entgegen.                                    nerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr
– Bringen Sie einen eigenen Kugelschreiber mit für Ihre Unter-      KW 40 (28.9. - 2.10.2020):
   schrift.                                                         Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Don-
– Kommen Sie nicht, wenn Sie sich krank fühlen.                     nerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr
– Kommen Sie nach Möglichkeit alleine oder maximal zu zweit.        KW 41 (5. - 9.10.2020):
Sie erreichen das Rathaus Malsch unter Telefon 07246 707-0, Fax     Dienstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag
07246 707-420 und E-Mail: info@malsch.de                            von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr
Sprechstunden                                                       oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 07246 707-213
                                                                    (Frau Gerstner).
Gemeindeverwaltung                Mo.-Mi.        8.00 -12.00 Uhr
Telefon 707-0                     Do.            7.30 -12.30 Uhr
                                  Do.           15.00 -18.00 Uhr
                                  Fr.            8.00 -12.00 Uhr                  Haupt- und Personalamt
Sprechzeiten des
Bürgermeisters                    nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie auch die Informationen unter den Ortsteilen.
                                                                    Waldbegang
Wir danken für Ihr Verständnis und Beachtung. Ihre Verwaltung       Freitag, den 25.9.2020, um 14.00 Uhr,
                                                                    Treffpunkt: Tennisplatz Malsch. Für den
                                                                    Waldbegang ist festes Schuhwerk erfor-
                                                                    derlich.
Unsere Glückwünsche                                                 Tagesordnung - Öffentlicher Teil:
Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit-        1. Begrüßung
bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen         2. Abt. IV. 63 - Unterer Spielfinken
Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend.                        Benzenwiesen; Bewirtschaftung als Ausgleich für Kiesabbau
MALSCH:                                                                der Fa. HOLCIM
20.9.2020     Herrn Walter Kraft                                    3. Abt. IV. 65 h7 - Spielfinken
              zur Vollendung seines 80. Lebensjahres                   Entwicklung eines Erlenwaldes auf nassem Standort
24.9.2020     Herrn Hermann Holl                                    4. Abt. IV. 65 b 13/2 - Spielfinken
              zur Vollendung seines 80. Lebensjahres                   Entwicklung von Naturverjüngung nach Trockenheit und Sturm
                                                                    5. Abt. IV. 62 k9 - Oberer Spielfinken
                                                                       Rehwild, Naturverjüngung, Kontrollzaun
                                                                    6. Abt. IV. 62 e8 - Oberer Spielfinken
                                                                       Planmäßige Holzernte zur Förderung der Eichen
                                                                       Verkehrssicherung L608
                Friedhofsverwaltung                                 7. Abt. IV. 62 e0 - Oberer Spielfinken
                                                                       Eichenkultur nach Eschentriebsterben
                                                                    8. Abt. IV. 63 e22 - Unterer Spielfinken
Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat-                               Alteichen Naturschutz
tungszeit und Auswahl der Grabplätze                                9. Kurzinformation zu den Schadflächen im Hardtwald
Frau Stolz, Telefon 07246 707-108                                      durch Herrn Waidmann
Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung :                              Abschlussbesprechung mit Imbiss im Wald
Montag bis Freitag       von 8.00 - 12.00 Uhr                       Holzmarkt, Forstreform, Aktuelles
Donnerstag               von 15.00 - 18.00 Uhr                      Wir bitten um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Nummer 38
10     Donnerstag, 17. September 2020

Stellenausschreibung                                                  Ein Erzieher (m/w/d) im Anerkennungsjahr
Wir suchen ab sofort eine                                             Voraussetzung:         erfolgreicher Abschluss einer sozialpäd-
                                                                                             agogischen Fachschule (Fachschulabsol-
qualifizierte Sprachförderkraft                                                              venten im Erziehungsdienst)
auf Honorarbasis
für 4 Stunden pro Woche                                               Ausbildungsdauer: 1 Jahr mit Abschluss der staatlichen Aner-
                                                                                             kennung
für unseren Kindergarten Zauberwald in Waldprechtsweier. Kinder
mit Migrationshintergrund und deutschsprachige Kinder mit             Dein Weg zur Ausbildung:
Sprachverzögerungen werden in zwei Kleingruppen nach einem            Die ersten Pluspunkte sammelst du bereits mit einer ordentlichen,
ganzheitlichen Ansatz sprachlich nach den KOLIBRI-Richtlinien         fehlerfreien Bewerbung im klassischen Aufbau: Anschreiben,
gefördert, um eine Integration in den Kindergarten- und Schulalltag   Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise. Bitte
zu sichern.                                                           beachte, dass wir ausschließlich Bewerbungen per E-Mail an
Wenn Sie                                                              bewerbung@malsch.de im PDF-Format akzeptieren. Deine Bewer-
                                                                      bung sollte dabei in einer einzigen Datei zusammengefasst sein.
– über Erfahrung in der vorschulischen Erziehungs- und Bildungs-
   arbeit verfügen                                                    Bei Fragen stehen dir gerne Frau Laub oder Frau Lutz, Personal-
                                                                      abteilung, Tel.-Nr. 07246 707-202 oder -203 zur Verfügung.
– über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen
                                                                      Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
– Freude am Umgang mit Sprache haben
                                                                      Bewerbungsschluss ist der 30. September 2020.
– über Erfahrung im Umgang mit 3- bis 6-jährigen Kindern ver-
   fügen
dann sind Sie die/der Richtige für uns.                                                        Meldeamt
Sind Sie interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsun-
terlagen an die Gemeinde Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Heinzler, Schulen und      Abholung von Reisepässen und
Kindergärten, Tel. Nr. 07246 707-204.                                 Personalausweisen
                                                                      Alle bis zum 28.8.2020 beantragten Reisepässe und bis zum
Stellenausschreibung                                                  28.8.2020 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und
Wir suchen ab sofort eine                                             können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der
                                                                      jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden.
qualifizierte Sprachförderkraft
auf Honorarbasis                                                      Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen.
für 6 bis 8 Stunden pro Woche
für unseren Kindergarten Villa Federbach in Malsch. Kinder mit
Migrationshintergrund und deutschsprachige Kinder mit Sprach-                Ordnungsamt/Sozialamt Malsch
verzögerungen werden in drei Kleingruppen nach einem ganz-
heitlichen Ansatz sprachlich nach den KOLIBRI-Richtlinien geför-
dert, um eine Integration in den Kindergarten- und Schulalltag zu     Malscher Wochenmarkt
sichern.                                                              Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags
Wenn Sie                                                              von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt-
                                                                      geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00
– über Erfahrung in der vorschulischen Erziehungs- und Bildungs-      Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen
  arbeit verfügen                                                     werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich
– über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen                           abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden.
– Freude am Umgang mit Sprache haben                                  Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An-
– über Erfahrung im Umgang mit 3- bis 6-jährigen Kindern ver-         gebot an:
  fügen                                                               ● eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen
dann sind Sie die/der Richtige für uns.                                 und Blumen
Sind Sie interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsun-       ● Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit
terlagen an die Gemeinde Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch.            Honig oder Propolis
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Heinzler, Schulen und      ● reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela
                                                                      ● Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An-
Kindergärten, Tel. Nr. 07246 707-204.
                                                                        tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche
Stellenausschreibung                                                  ● versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei
Dein Start ins „richtige“ Berufsleben                                 Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort
ist ein wichtiger Schritt in deinem Le-                               von Malsch.
ben. Mach den Schritt jetzt!                                          Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den
                                                                      Umgang mit dem Coronavirus.
Die Gemeinde Malsch, Landkreis Karls-
ruhe mit ca. 15.000 Einwohnern, bietet verschiedene Ausbildungs-
plätze zum 1. September 2021 an. Als Auszubildender hast du           Gefunden wurden
nicht nur einen zukunftssicheren Job, sondern du trägst jeden         1 Schlüssel mit Anhänger
Tag aufs Neue zum Funktionieren der Gemeinde bei! Bewerben            3 Schlüssel
können sich Schulabgänger, Studenten die ihr Studium abbrechen        1 schwarze Geldbörse
wollen/müssen und Fachkräfte, die eine zweite Ausbildung in           1 Schlüssel schwarz-silbern
Angriff nehmen wollen.                                                1 Schlüssel
Wir stellen zum Ausbildungsbeginn 1. September 2021 folgende          Abzuholen im Rathaus Malsch, Zimmer 105.
interessante Ausbildungsplätze zur Verfügung:
Ein Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)                               Kein Hundekot auf Gehwegen
Voraussetzung:         sehr guter Real-/Werkrealschulabschluss        Kein Hundekot auf Gehwegen, in Grünanlagen und privaten
                       bzw. Fachhochschulreife                        Vorgärten
Ausbildungsdauer: 3 Jahre, Ausbildungsverkürzung auf 2,5              Die Verunreinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
                       Jahre möglich                                  durch Hundekot ist ein bekanntes Problem und für viele Bürger
Ein Einführungspraktikum Duales Studium Bachelor of Arts              mehr als ein Ärgernis. Das ist auch verständlich, denn öffentliche
                       (B.A.), Studiengang Public Management,         Anlagen sind keine Hundetoilette. Dies gilt insbesondere für Kin-
                       Hochschule Kehl                                derspielplätze, im Bereich von Schulen und Kindergärten, aber
                                                                      auch das öffentliche Grün soll ein Ort der Erholung sein. Wer liebt
Voraussetzung:         gutes bis sehr gutes Abitur                    es schon, dort oder auf dem Bürgersteig in Hundekot zu treten
Praktikumsdauer:       6 Monate                                       oder zu greifen?
Nummer 38
                                                                                                        Donnerstag, 17. September 2020   11
In der Polizeiverordnung der Gemeinde Malsch ist unter § 13 „Ver-     Der Kreisverkehr Vogesenstraße bleibt bis zum 13. Oktober halb-
unreinigung durch Hunde“ folgendes geregelt:                          seitig gesperrt und wird bis dahin mittels Lichtsignalanlage gere-
„Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass        gelt. Die provisorischen Fußgängerquerungen bleiben bestehen.
dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erho-          Die Zufahrt zur Vogesenstraße und zum Eichenweg ist über die
lungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort       L 67 aus Richtung Malsch kommend möglich, die Wolf-Eberstein-
abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“ Zuwider-         Halle und der Kleintierzuchtverein können über die L 67 aus Rich-
handlungen können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500,00         tung Kuppenheim kommend angefahren werden. Die Umleitung
Euro geahndet werden.                                                 vom Industriegebiet Malsch erfolgt über die B 3 bis Rastatt und
                                                                      die B 462 bis zur Abfahrt Muggensturm.
Dass diese eigentlich ganz selbstverständliche Vorschrift nicht
eingehalten wird, liegt wohl weniger daran, dass sie nicht bekannt    Die Arbeiten sollen im November 2020 insgesamt abgeschlossen
ist, sondern dass sie leider von den Hundehaltern ignoriert wird.     werden. Die Kosten belaufen sich auf etwa 2,3 Millionen Euro und
                                                                      werden vom Land getragen, die Kosten die im Bereich der Erwei-
                                                                      terung anfallen, werden von der Gemeinde Muggensturm getragen.
Mittags und Nachtruhezeiten                                           Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmer
Auszug aus der Polizeiverordnung der Gemeinde Malsch                  für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.
Das Ordnungsamt möchte auf die Ruhezeiten, die in gesamt              Informationen zu aktuellen Straßenbaustellen im Internet, unter
Malsch gelten, hinweisen und bittet um Beachtung und Rück-            www.baustellen-bw.de. Die Verkehrslage in Baden-Württemberg
sichtnahme. Diese Ruhezeiten gelten für Privatpersonen und            - jederzeit und immer aktuell mit der „VerkehrsInfo BW“- App der
Haushalte, nicht für gewerbliche Maßnahmen.                           Straßenverkehrszentrale Baden- Württemberg. Weitere Informa-
                                §5                                    tionen zum Thema Verkehr und den Link zum kostenlosen Downlo-
                   Haus- und Gartenarbeiten                           ad finden Sie unter https://www.svz-bw.de.
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer
    zu stören, dürfen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr und
    von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu                   Sozial- und Gesundheitswesen
    den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der
    Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungs-
    motoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern,              Sprechstunden der Krankenkassen
    das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklop-
    fen von Teppichen, Betten, Matratzen u. ä.                        Debeka
                                                                      Ansprechpartner: Klaus Weiler (Telefon 07242 933321)

                 Straßenverkehrsamt                                   Sprechtag vom Pflegestützpunkt
                                                                      im Malscher Rathaus
Schulanfang - Tempo runter, bitte!                                    Montag, 5. Oktober 2020
Zum Schulanfang werden durch die örtliche Straßenverkehrsbe-          Kostenlose Beratung rund um das Thema Pflege!
hörde in Malsch und in den Ortsteilen Spannbänder mit dem Motto       Nach der Corona-bedingten Unterbrechung starten die Sprech-
„Tempo runter, bitte! Schulanfang“ angebracht. Diese Banner wer-      tage wieder. Bitte beachten Sie die geltenden Hygiene- und
den dann einige Wochen dort hängen.                                   Abstandsregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung.
Wir bitten alle Kraftfahrer/innen mit angepasster Geschwindigkeit     Termine sind nur nach einer telefonischen Voranmeldung
und erhöhter Aufmerksamkeit, besonders im Bereich von Schulen         (Tel. 0721 93671240) in Einzelberatung möglich!
und Kindergärten, die Straßen zu befahren.                            Die Pflegestützpunkte im Landkreis Karlsruhe beraten kostenlos
– Fahren Sie vor allem in Wohngebieten besonders aufmerksam           und neutral zu allen Themen rund um Alter und Pflege. Am Montag,
  und langsam. Für die Kinder beginnt hier der Schulweg.              den 5. Oktober 2020, wird Frau Armbruster vom Pflegestützpunkt
– Reduzieren Sie vor Zebrastreifen die Geschwindigkeit erheblich,     am Standort Ettlingen wieder nach Malsch kommen und dort vor-
  vor allem in den Morgenstunden und gegen Mittag/Nachmittag,         mittags im Rathaus von 9.00 bis 12.00 Uhr Beratung anbieten.
  werden Kinder die Fußgängerüberwege vermehrt nutzen. Fah-           Sie bekommen Informationen zu sämtlichen Angeboten im Ver-
  ren Sie auch dann langsam, wenn Sie glauben, keine Kinder           sorgungsgebiet, Auskünfte über gesetzliche und kommunale Lei-
  zu sehen.                                                           stungen im Bereich Pflege und häusliche Versorgung sowie Mate-
                                                                      rial zu aktuellen Themen.
– Rechnen Sie an Bushaltestellen verstärkt damit, dass wartende
  und spielende Kinder plötzlich über die Straßen laufen. Vorsicht    Die Unterstützungsangebote im südlichen Landkreis sind vielfältig
  ist auch bei einem an der Bushaltestelle wartenden Bus geboten.     und der Pflegestützpunkt hilft bei der Auswahl für Sie passender
  Aussteigende Kinder rennen plötzlich auf die Straße. Und Kinder,    Angebote. Der Pflegestützpunkt möchte Betroffene und Angehö-
  die sich verspätet haben, versuchen, den Bus noch zu erreichen.     rige dazu ermutigen, sich frühzeitig zu informieren. Schon bevor
                                                                      Pflegebedürftigkeit eintritt, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen,
                                                                      etwa zu Themen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
L 67 - Fahrbahndeckenerneuerung:                                      Der Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe, Standort Ettlingen steht
Vierter Bauabschnitt verzögert sich bis                               Ratsuchenden in der Zwischenzeit aber auch im Hauptbüro im
voraussichtlich 13. Oktober 2020                                      Begegnungszentrum Ettlingen, Klostergasse 1 zu folgenden
                                                                      Zeiten zur Verfügung:
Seit dem 4. Mai 2020 wird die L 67 zwischen Neumalsch und Mug-
gensturm in insgesamt fünf Abschnitten saniert. Die Fahrbahn          Montag - Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr
wird teilweise vollständig saniert, in Teilen erfolgt der Austausch   Dienstag                13.30 - 16.00 Uhr
der Deckschicht. Der seit dem 16. Juli 2020 eingerichtete vierte      Donnerstag              13.30 - 18.00 Uhr
Bauabschnitt im Zuge der Sanierungsarbeiten an der L 67 zwi-          Freitag                   9.00 - 13.00 Uhr
schen dem Kreisverkehr Vogesenstraße und der Wolf-Eberstein-          Tel. 0721 93671240 oder mobil 0160 7077566
Halle in Muggensturm, der morgen (9. September 2020) abge-            E-Mail: pflegestuetzpunkt.ettlingen@landratsamt-karlsruhe.de
schlossen werden sollte, verzögert sich voraussichtlich bis zum       Internet: http://www.landratsamt-karlsruhe.de
13. Oktober 2020.
Grund dafür sind ursprünglich nicht vorgesehene zusätzliche
Arbeiten, die während der beiden letzten Sanierungsabschnitte                    Kommunale Notfallplanung
der L 67 unter Vollsperrung ausgeführt werden müssen: Im aktu-
ellen Bauabschnitt werden neben der Sanierung des Kreisverkehrs
und der Instandsetzung der Neugrabenbrücke Arbeiten für die           Corona-Warn-App des Robert-Koch-Insti-
Gemeinde Muggensturm im Bereich der Wolf-Eberstein-Halle aus-
geführt. Um die Zufahrt zu verbessern, wird die L 67 im entspre-      tutes in Zusammenarbeit mit der Bundes-
chenden Bereich um eine zusätzliche Linksabbiegerspur aus             regierung seit dem 16. Juni 2020 startklar!
Richtung Kuppenheim kommend erweitert, weshalb die beste-
hende Zufahrt verlegt werden muss. Für den Fuß- und Radverkehr        DIE CORONA-WARN-APP:
wird eine Querungshilfe errichtet.                                    GEMEINSAM CORONA BEKÄMPFEN
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