EDITORIAL - GRUßWORT DES FORSCHUNGSPROJEKTLEITERS VON "BAYWIDI" PROF. DR. DIRK HECKMANN
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Editorial – Grußwort des Forschungsprojektleiters von «BayWiDI» Prof. Dr. Dirk Heckmann Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Nachdem das 15. Internationale For..Net Symposium, das am 23. und 24. April 2020 in den Passauer Redoutensälen stattfinden sollte, infolge der SARS- CoV2-Pandemie zunächst abgesagt werden musste, freuen wir uns sehr, die Veranstaltung am 15. und 16. April 2021 in Kooperation mit dem Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Trans- formation (bidt) im Format Digital+ nachholen zu können. Unter der Schirmherrschaft der Be- auftragten der Bundesregierung für Digitalisierung, der Staatsministerin im Bundeskanzleramt Dorothee Bär, erwarten Sie unter dem Motto „Ge- meinwohl und Digitalisierung – Ver- kaum bewältigt wurden. Aber schauen aus organisieren, weil sie entweder antwortung für Gesundheitsschutz, Sie selbst und machen mit mir eine Zeit- keine Geschäftsadresse brauchen oder Umweltschutz, Bürgerrechte“ spannende reise in ein Jahr, dessen Katastrophen sich diese nicht leisten können? Gerade Vorträge, Diskussionsrunden mit unseren (wie die Jahrtausendflut in Passau) gering Frauen sind von dieser Thematik be- Referentinnen und Referenten und ein scheinen, wenn man sie mit der Corona- lastend betroffen, ist es doch ein Leichtes Galaabend mit einem – natürlich eben- Pandemie vergleicht. für Cyberstalker, die leicht zugängliche falls digitalen – Rahmenprogramm. Privatadresse für ihre strafbaren Zwecke Katastrophe ist auch ein zu schwaches Diese Ausgabe des BayWiDI Magazins zu missbrauchen. Vogel entwickelt die Wort, wenn man über Digitale Gewalt soll als Sonderheft das For..Net Idee von Impressumsintermediären gegen Frauen und Mädchen spricht. Symposium begleiten und mit seinen und erörtert eine europarechtskonforme Der Ausschuss Digitale Agenda des Beiträgen Teilaspekte des Generalthemas Alternativregulierung. Deutschen Bundestages nahm sich beleuchten. dieses Themas am 24. März 2021 Dass es neben den großartigen Chancen Wir starten mit einem Beitrag aus meiner an. Zur Sachverständigenanhörung auch Risiken der Internetnutzung gibt, Feder. Sollten Sie weder dieses Editorial wurde auch ich geladen, die gutachter- ist eine Binsenweisheit. Weniger einfach vorab noch die „Sternchen-Fußnote“ liche Stellungnahme habe ich mit ist es, diese Folgen der Digitalisierung lesen, würden Sie vielleicht kaum be- meinem wissenschaftlichen Mitarbeiter auch jenen Menschen näherzubringen, merken, dass dieser Beitrag bereits 8 Valentin Vogel erstellt (näher hierzu die sich mit digitalen Anwendungen Jahre alt ist. Er gibt nämlich – aktualisiert https://www.tum-cdps.de/2021/03/24/ nicht so gut auskennen. Glücklicher- und mit Fußnoten versehen – die Rede sachverstaendigenanhoerung-zum- weise gibt es Menschen, die sich ehren- wieder, die ich 2013 aus Anlass des 3. thema-digitale-gewalt-gegen-frauen- amtlich engagieren und sich um eine CSU Netzkongresses gehalten (aber tat- und-maedchen-im-ausschuss-digitale- gemeinwohlorientierte Digitalisierung sächlich nicht weiter veröffentlicht) hatte. agenda-des-bundestages/). Dieser greift kümmern. Genau für solches Engagement Veranstalter war seinerzeit der CSU Netz- für das vorliegende Begleitheft einen wurden die For..Net Awards entwickelt, rat, dessen Vorsitzende Dorothee Bär seit Teilaspekt auf, der erstaunlicherweise die traditionell alljährlich im Rahmen des ein paar Jahren Schirmherrin des For.. bislang kaum juristisch vertieft wird: For..Net Symposiums verliehen werden. Net Symposiums ist. Der Clou dabei: Die Muss man es tatsächlich hinnehmen, dass Auch 2021 ist wieder so weit. Aussagen, die ich damals getroffen habe, als Konsequenz der derzeit so normierten gelten heute noch genauso. Man könnte und auch praktizierten Anbieterkenn- dies – positiv – meinem Weitblick zu- zeichnung im Sinne des § 5 TMG Privat- rechnen oder – negativ – als Beleg dafür adressen jener Anbieter von Online- ansehen, dass viele der seinerzeit ge- Shops, Blogs etc. veröffentlicht werden, nannten Herausforderungen nach wie vor sie ihren Telemediendienst von zuhause
Grußwort des Forschungsprojektleiters Prof. Dr. Dirk Heckmann Dabei ist der 2013/14 ins Leben Die Geschäftsführerin der Forschungs- gerufeneFor..Net Award so etwas wie stelle für IT-Recht und Netzpolitik, Priska Inhalt der (vorgezogene) „Bambi“ für das Katharina Büttel, porträtiert beide Preise Lebenswerk einer Persönlichkeit, die und die Persönlichkeiten. ■ Gemeinwohl und sich über viele Jahre um Gemeinwohl Digitalisierung / 3 Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der und Digitalisierung kümmert, dies natür- ■ Impressumsintermediäre / 7 Lektüre des Magazins und auch beim lich ehrenamtlich und voller intrinsischer Symposium! ■ Zwei Awards für zwei Motivation. Wer diesen 2021 zum 8. Mal verliehenen Preis erhält, lesen Sie im außergewöhnliche Persön- letzten Teil des Magazins. Dort werden lichkeiten / 10 Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann außerdem jene Menschen porträtiert, ■ Leiter des Forschungspro- die für den 2. For..Net Media Award, Leiter des Forschungsprojekts jekts und AutorInnen / 14 quasi den kleinen Bruder des For..Net «BayWiDI» Awards nominiert sind. Seit letztem Jahr ■ Impressum / 15 ist es Sache des For..Net Publikums, P.S.: Auch an dieser Stelle möchte jene Person aus 3 Nominierten aus- ich herzlichen Dank sagen: An die zuwählen, die in ihrem Pitch auf der juris GmbH für ihre Preispatenschaft für (Digital-) Gala am meisten überzeugen den For..Net Award, an die Hubert Burda konnte. Während es dafür 2020 noch ein Media für ihre Preispatenschaft für den eigenes Preisverleihungsevent gab (weil For..Net Media Award, an den Verlag das Symposium pandemiebedingt ver- C.H. Beck für die Tombolapreise und schoben werden musste), sind am 15. das Bayerische Forschungsinstitut für April 2021 alle Teilnehmerinnen und Digitale Transformation bidt, unseren Teilnehmer des For..Net Symposium sind wissenschaftlichen Kooperationspartner aufgerufen, als Hauptjury den oder die für das Symposium. Gewinnerin zu küren. BayWiDI Magazin April 2021 – Seite 2/15
Gemeinwohl und Digitalisierung Freiheit und Fairness als Kriterien werteorientierter Digitalpolitik Betrachtet man die Schlagzeilen im werke funktioniert. Dem entgegne ich, schlüssel an den Geheimdienst liefern Juni 2013,1 so waren es zwei Themen, der ich selbst dabei war: Nein, hätte und dazu Informationen zu Grundriss die uns ganz besonders bewegt haben: es nicht! Auch Öffentliche Stellen und Mobiliar und wann seine Mieter das Jahrtausendhochwasser, das nicht und Rettungskräfte betonten, dass die nicht zuhause sind. Das fänden Sie un- zuletzt auch meine Wahlheimat Passau Rettungs- und Aufräumarbeiten erheb- erträglich? Es wäre noch harmlos im stark getroffen hat2, und das US-Über- lich schneller und effektiver waren als Vergleich zu dem, wie PRISM in die wachungsprogramm PRISM3, das letzt- beim Jahrhunderthochwasser 2002. Das Privatsphäre der Bürger eingreift. lich die ganze Welt betrifft. Beides kam ist eine – von vielen – positiven Seiten Zu Recht hat das Bundesverfassungs- für uns überraschend, und doch war des Internet. gericht Maßnahmen wie die On- beides vorhersehbar. Es geht um die Das zweite Ausgangsbeispiel, PRISM, line-Durchsuchung9 oder die Vor- Realisierung von Risiken, die wir selbst zeigt demgegenüber dessen Schatten- ratsdatenspeicherung10 an strengste schaffen und uns doch noch zu wenig seite. Die sozialen Netzwerke leben von Voraussetzungen gebunden und nur in darum kümmern.4 der Vielzahl der sie nutzenden Menschen geringem Umfang erlaubt. Im Verhält- Sowohl die Flut als auch PRISM haben und den Informationen, die sie dort ein- nis dazu kann man das, was derzeit zu einen besonderen Bezug zu den sozialen stellen und teilen. Das weckt auch das PRISM bekannt und bestätigt ist, nur Netzwerken im Internet, dies aber mit Interesse der Sicherheitsbehörden, ins- als Totalüberwachung11 bezeichnen. besondere der Geheimdienste. Nach Hier fehlt alles, was ein verfassungs- konformes Sicherheitsinstrument aus- zeichnet: eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage, geschaffen nach einem offenen, alle gesellschaft- lichen Kräfte einbindenden Diskurs, ausreichende präventive und nach- trägliche gerichtliche Kontrolle sowie Eingriffsschwellen, die dem Maß an Einschränkung persönlicher Freiheit gerecht werden. Sehr deutlich wird dieses Verdikt der Verfassungswidrigkeit von Maßnahmen wie PRISM, wenn man die Ent- scheidungen des Bundesverfassungs- gerichts aus den letzten Jahren heran- zieht. Ich zitiere auszugsweise: „Es gefährdet die Unbefangenheit der Nutzung der Telekommunikation und in der Folge die Qualität der geradezu gegensätzlicher Konnotation: dem was bis heute bekannt ist, wurden Kommunikation einer Gesellschaft, Informationen aus sozialen Netzwerken Bei der Hochwasserkatastrophe haben wenn die Streubreite von Ermittlungs- an die NSA weitergegeben.6 Streitig Facebook, Twitter & Co. gezeigt, wie maßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken ist noch, ob dies nur auf konkrete An- überaus nützlich die sozialen Netz- des Missbrauchs und ein Gefühl des frage oder per Direktzugriff auf die werke sind: Kaum waren die ersten Überwachtwerdens entstehen.“ 12 Server geschah.7 Dies betraf vielfach Keller geflutet, die ersten Straßen ge- auch Daten deutscher Bürger. Während „Wegen des schnellen und für sperrt, da gab es schon die ersten Warn- hohe Funktionäre in den USA und zu- den Grundrechtsschutz riskanten meldungen vor Ort und aussagekräftige letzt auch Präsident Obama diese Über- informationstechnischen Wandels muss Bilder zur Orientierung. Vor allem aber wachungstätigkeit verteidigen, über- der Gesetzgeber die technischen Ent- wurde selbstlose Soforthilfe organisiert wiegt die weltweit geäußerte Kritik an wicklungen aufmerksam beobachten und das in großem Stil und mit durch- diesem heimlichen Vorgehen. und notfalls durch ergänzende Rechts- schlagendem Erfolg.5 setzung korrigierend eingreifen.“13 Ich schließe mich der Kritik an. Die Beispielhaft nenne ich die Infoseite Zielsetzung von Geheimdiensten, „Die Unbefangenheit des Verhaltens Hochwasser Bayern 2013, in Facebook für unsere Sicherheit zu sorgen, wird insbesondere gefährdet, wenn eröffnet am Sonntag, 2. Juni, mit terroristische Gefahren abzuwehren die Streubreite von Ermittlungsmaß- über 132.000 „Gefällt-mir-Klicks“, und den Frieden zu bewahren, ist zwar nahmen dazu beiträgt, dass Risiken oder die Facebook-Seite der Passauer an sich legitim. Fraglich sind aber die des Missbrauchs und ein Gefühl des Studierenden „Passau räumt auf“ mit Mittel. Der Zweck alleine heiligt näm- Überwachtwerdens entstehen. Das aber über 17.000 Fans, viele von ihnen selbst lich nicht die Mittel.8 Man stelle sich ist gerade bei der seriellen Erfassung Helfer in der Not. Zyniker werden nun vor, jeder Wohnungsvermieter würde von Informationen in großer Zahl der sagen, das hätte auch ohne soziale Netz- heimlich ein Exemplar der Wohnungs- Fall.“14 BayWiDI Magazin April 2021 – Seite 3/15
Gemeinwohl und Digitalisierung „Befugnisse dieser Dienste zur Ver- wendung der vorsorglich flächen- deckend gespeicherten Telekommu- nikationsverkehrsdaten befördern damit das Gefühl des unkontrollier- baren Beobachtetwerdens in besonderer Weise und entfalten nachhaltige Ein- schüchterungseffekte auf die Freiheits- wahrnehmung.“15 „Der Gesetzgeber muss die diffuse Be- drohlichkeit, die die Datenspeicherung hierdurch erhalten kann, durch wirk- same Transparenzregeln auffangen.“16 Vergleichen wir einmal das Menschen- bild, das unseren Ausgangsbeispielen zugrunde liegt: Auf der einen Seite das Über- wachungsprogramm PRISM, das eine im Netz. Erst kürzlich passierte das E- faktisch erschweren. Geht damit gar Zugriffsmöglichkeit auf sämtliche Government-Gesetz den Bundesrat und eine Verletzung der Netzneutralität ein- Informationen in sozialen Netzwerken, ebnet den Weg zu einer elektronischen her, sind neben der Verfassungswidrig- aber auch sonstige Datenspeicher bei Verwaltung, bei der z.B. alle Behörden keit auch Sanktionen auf EU-Ebene zu Mailprovidern oder Hostprovidern er- verpflichtet werden, Anträge von erwarten. möglicht. Es sieht in allen Internet- Bürgern über das Internet entgegenzu- nutzern potentielle Terroristen, Straf- Was aber auch nicht vergessen werden nehmen.17 Wenn also Staat, Wirtschaft täter, Helfershelfer. Böse Menschen. darf: Der Staat hat nicht nur das Grund- und Gesellschaft einen Großteil ihrer recht auf angemessene Internetnutzung Auf der anderen Seite die Tausenden, Tätigkeiten ins Netz verlagern, ist der zu wahren und zu fördern. Ihn trifft die - initiiert, organisiert und motiviert Internetzugang mehr als eine faktische auch eine Schutzpflicht23 zu Gunsten durch die sozialen Netzwerke - der Flut- Handlungsoption für Netzaffine. Er ist all jener, die in ihren Grundrechten welle in Ostbayern und Ostdeutschland Bürgerrecht, Grundrecht, Menschen- durch unangemessene Internetnutzung eine Welle der Solidarität, der Hilfs- recht.18 Es geht letztlich um die staat- Dritter gefährdet oder verletzt werden. bereitschaft und praktizierter Nächsten- liche Pflicht zur Daseinsvorsorge19 und Und dies geschieht leider tagtäglich: liebe folgen ließen. Gute Menschen. zur Schaffung von Rahmenbedingungen Cybermobbing, Identitätsdiebstahl, On- Gerade dieser Vergleich, der sich in für eine zeitgemäße Ausübung der line-Betrug, Hacking-, Phishing- und den letzten drei Wochen aufgedrängt Grundrechte. Angemessene Internet- Denial-of-Service-Attacken, u.v.a.m. hat, lässt eine Totalüberwachung der nutzung ist Grundrechtsausübungs- Wenn Internetnutzung eine Grund- Internetkommunikation so perfide er- voraussetzung. Was ich in meinem rechtsausübungsvoraussetzung ist - und scheinen. Kurzvortrag aber ausführen möchte: davon bin ich überzeugt - dann muss der Nun sagen manche, genau diese Über- Dieses Grundrecht auf angemessene Missbrauch des Internetzugangs ver- wachung und die ihr zugrundeliegende Internetnutzung hat Konsequenzen hindert werden, nicht pauschal, sondern umfassende Speicherung und Über- für das, was der Staat tun muss, was angemessen und wirkungsvoll. mittlung von Daten sei ein Argument, er tun sollte und was ihm untersagt Zur Diskussion stelle ich deshalb sozialen Netzwerken nicht beizutreten ist. Um mit Letzterem zu beginnen: Aspekte einer - von mir so genannten - und das Internet möglichst gar nicht Eine Regelung nach französischem technisch klugen und werteorientierten zu nutzen, um keine Datenspuren zu Vorbild: „three strikes out“20, also ein Netzpolitik. Was den Technikeinsatz hinterlassen. Internetnutzungsverbot als Strafe für betrifft, plädiere ich für verpflichtende Urheberrechtsverletzungen, ist nicht Abgesehen davon, dass so auch die Technikfolgenabschätzung bei jedem nur praktisch unsinnig, es ist schlicht beschriebene gute Seite brach liegen IT-bezogenen Gesetz24. So soll ver- verfassungswidrig.21 Stattdessen würde, Internetverweigerung ist keine hindert werden, dass man aus Unkennt- sollte der Staat Rahmenbedingungen Lösung: Wir brauchen das Internet. Es nis über Wirkungen, Nebenwirkungen, schaffen, durch die Bürger und Unter- ist längst integraler Bestandteil unseres Risiken und Spätfolgen Gesetze be- nehmen in die Lage versetzt werden, privaten, beruflichen und gesellschaft- schließt, die bestenfalls unsinnig, mög- vorhandene Angebote zu nutzen und lichen Lebens geworden. Um nur wenige licherweise aber richtig schädlich sein neue zu schaffen. Das setzt eine an- Beispiele zu nennen: Online-Handel, E- können. Der Wertebezug ergibt sich aus gemessene Breitbandversorgung voraus Learning, Diskussions- und Hilfeforen, den Grundpfeilern Freiheit und Fair- und erteilt allen Geschäftsmodellen Partizipationsplattformen, Wissens- ness. von Access-Providern eine Absage, management, ganz zu schweigen von die durch unfaire Drosselung von On- Hier gilt es zunächst einmal, die Werte, den unzähligen kulturellen Angeboten lineverbindungen22 die Internetnutzung wie sie das Grundgesetz umfassend und BayWiDI Magazin April 2021 – Seite 4/15
Gemeinwohl und Digitalisierung verbindlich normiert, auf die Internet- Die Liste ließe sich verlängern. Suchen Literaturverzeichnis nutzung zu übertragen und dort auch wir die richtigen Fragen und kümmern ernst zu nehmen: Menschenwürde und uns um die richtigen Antworten: Was 1 Der Beitrag gibt – leicht aktualisiert Persönlichkeitsschutz, Freiheit, Gleich- sollten wir bewahren, was ändern? und um Fußnoten angereichert – die Rede heit, besonders Chancengleichheit, den des Autors auf dem 3. Netzkongress des Wohnzimmer Netzpolitik: das ist der Schutz der Privatsphäre, Solidarität, CSU-Netzrates am 21.06.2013 in München treffende Titel dieses 3. Netzkongresses. wieder. Er soll, 8 Jahre später abgedruckt, Minderheitenschutz, Transparenz und Nicht nur das Internet ist in den meisten zeigen, wie früh heute relevante Themen demokratische Legitimation, aber auch Wohnzimmern angekommen.30 Auch bereits diskutiert wurden, ohne dass sich physische, soziale und ökonomische die Netzpolitik breitet sich aus: jeder durchgreifende Lösungen in den Jahren Sicherheit25, um nur einige Beispiele zu kann mitreden, viele tun dies auch, in danach etablieren konnten. nennen. den Foren und Blogs, auf Twitter und 2 Vgl. den Überblick bei Merkur.de: Vor dem Hintergrund dieser ver- Facebook, von zuhause aus, ganz ge- Eine Millarde Euro Schaden. Jahrestag der fassungsrechtlichen Werte sind mütlich, das Smartphone in der einen Rekordflut in Bayern, Aktualisierung vom politische Optionen zu ermitteln, die Hand, ein zur Jahreszeit passendes 27.05.2014. richtige Antworten auf richtige Fragen kühles Getränk in der anderen. Noch nie 3 Hierzu die Darstellung bei Meister, bieten. Ich nenne beispielhaft: wusste der Staat so gut, wie die Bürger Weltweite Überwachung: Warum es über bestimmte politische Themen wirklich zwei PRISM-Programme gibt und Wie sorgen wir für eine faire Gleich- wie diese funktionieren, Netzpolitik.org, denken. Und das ganz legal und legitim, behandlung derer, die keinen effektiven 18.07.2013. weil der Bürger sich mitteilen will. Man Zugang ins Internet haben? Sei es 4 Wie schwer man sich in Deutschland sollte ihm zuhören, ihn lesen und auch aufgrund der schlechten Breitband- offenbar mit Risikoeinschätzung und lernen, ihn zu verstehen. Bedenken, anbindung oder der persönlichen Risikofolgenabschätzung tun, sieht man die dort frühzeitig geäußert werden, finanziellen oder intellektuellen Über- derzeit in der Covid-19-Pandemie; hierzu sind möglicherweise die Blaupause forderung? Diesen Menschen brauchen COVID-19-Strategie: Risikoabschätzung für künftige Verfassungsbeschwerden mit mehr wissenschaftlicher Expertise, Hilfe und Ausgleich.26 gegen missglückte Gesetze. Ängste, die ÄrzteZeitung.de, 08.02.2021. Wie sorgen wir für eine faire Wett- man dort spüren kann, bedeuten erste 5 Zur mehrfach preisgekrönten bewerbssituation, in der die Verbraucher Ausschläge des Seismographen für den studentischen Initiative „Passau räumt auf“ nicht durch einseitige Geschäftsmodelle nächsten Datenskandal. (RegioWiki PNP). dominierender IT-Unternehmen zu 6 Näher hierzu Kuhn, So überwacht Wenn die Politik nun das Wohnzimmer ungünstigen Nutzungsverträgen ge- der US-Geheimdienst das Internet, SZ.de, betritt und sich den Bürgerinnen und zwungen werden? 07.06.2013. Bürgern nähert, habe ich nur einen Wie schützen wir jene, die durch un- Wunsch: Die gleiche Fairness, die man 7 Mittlerweile gilt als gesichert, dass die faires Verhalten im Netz, insbesondere von Politik, Staat und Verwaltung zu NSA direkten Zugriff auf die Server der Cybermobbing27, Identitätsdiebstahl großen amerikanischen Internet-Dienste Recht erwarten darf, sollte man auch hat, vgl. Meister, PRISM: Amerikanischer oder Online-Betrug, massiv geschädigt ihnen gegenüber erbringen: Shitstorms Geheimdienst NSA hat direkten Zugriff werden? Wie sehen wirksame Schutz- gegenüber jenen Politikern31, die den auf alle Daten der großen Internet- maßnahmen jenseits unsinniger Netz- offenen Diskurs suchen, sind da nicht Unternehmen, Netzpolitik.org, 07.06.2013. sperren oder unverhältnismäßiger Vor- nur unfair und kontraproduktiv in der 8 Zur verfassungsrechtlich verankerten ratsdatenspeicherung aus? Wie kann Vergiftung des Gesprächs. Sie sind Zweck-Mittel-Relation im rechtsstaatlichen man zum Beispiel eine mächtige Lobby auch Wasser auf die Mühlen jener, die Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vgl. BVerfG, für Cybermobbingopfer schaffen? Transparenz und Partizipation skeptisch Beschl. v. 09.03.1994 – 2 BvL 43/92 u.a., sehen. NJW 1994, 1577, 1582: „Die dritte Stufe Wie nutzen wir das Internet zu einem der Verhältnismäßigkeitsprüfung hat fairen Umgang des Staates mit den vielmehr gerade den Sinn, die als geeignet Bürgern? Hier gilt es u.a., durch und erforderlich erkannten Maßnahmen Prof. Dr. Dirk Heckmann innovative Technologien staatliche einer gegenläufigen Kontrolle im Blick Tätigkeit transparenter zu machen darauf zu unterwerfen, ob die eingesetzten (Stichwort: Open Data28), um die Mittel unter Berücksichtigung der davon dienende Funktion des Staates hervor- ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen zuheben. für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem dadurch Wie schafft man einen fairen Ausgleich erreichten Rechtsgüterschutz stehen. […] zwischen den Interessen von Urhebern, Daraus folgt, daß unter Umständen der Verwertern und Nutzern angesichts an sich in legitimer Weise angestrebte veränderter Wertschöpfungsketten und Schutz zurückstehen muß, wenn das Vertriebswege?29 Die Antwort liegt eingesetzte Mittel zu einer unangemessenen Beeinträchtigung der Rechte des sicher weder in der Abschaffung des Betroffenen führen würde.“; Dreier in Urheberrechts noch in der Verschärfung Dreier, GG, Vor Art. 1, Rn. 149. der Verfolgung von Urheberrechtsver- 9 BVerfG, Urt. v. 20.04.2016 – 1 BvR letzung. 966/09, 1 BvR 1140/09, NJW 2016, BayWiDI Magazin April 2021 – Seite 5/13
Gemeinwohl und Digitalisierung 1781; Urt. v. 27.02.2008 – 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, NJW 2008, 822. Hierzu auch Heckmann, Staatliche Schutz- und Förderpflichten zur Gewährleistung von IT-Sicherheit – Erste Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur „Online-Durchsuchung“, in: Rüßmann (Hrsg.), Festschrift für Gerhard Käfer 2009, 129 ff. 10 BVerfG, Urt. v. 02.03.2010 – 1 BvR 256/08, NJW 2010, 833; BVerfG, Beschl. v. 08.06.2016 – 1 BvQ 42/15, NJW 2016 1240; Heckmann, Die Vorratsdatenspeicherung: Ein besonders schwerer Grundrechtseingriff bisher unbekannten Ausmaßes, in: Menzel/Müller- Terpitz, Verfassungsrechtsprechung, 3. Auflage 2017. Vgl. auch EuGH (Große Kammer), Urt. v. 06.10.2020 – C-511/18, C-512/18, C-520/18, NJW 2021, 531, EuGH (Große Kammer), Urt. v. 21.12.2016 – C-203/15, C-698/15, NJW 7. Aufl. 2021, Kap. 3.1 Rn. 10, 651; 30 Das Wohnzimmer ist in der Pandemie 2017, 717; EuGH (Große Kammer), Urt. v. Heckmann, Unheilige Dreifaltigkeit, The auch Prüfungsraum geworden. Zu den 08.04.2014 – C-293/12, C-594/12, NJW European, 06.03.2012. Rechtsfragen elektronischer Fernprüfungen 2014, 2169. 22 Hierzu EuGH, Urt. v. 15.09.2020 – vgl. Heckmann/Rachut, Digitale Lehre und 11 Zur verfassungsrechtlichen C-807/18, NJW 2019, S. 219. elektronische Fernprüfungen, in Schmidt, Perspektive auf eine Totalüberwachung/ COVID-19 Rechtsfragen zur Corona- 23 Hierzu Heckmann, Staatliche Schutz- Rundumüberwachung BVerfG, Urt. v. Krise, 3. Aufl. 2021, § 21, Heckmann/ und Förderpflichten zur Gewährleistung 03.03.2004 – 1 BvR 2378/98 u. 1 BvR Rachut, Kontrolle ist gut, Vertrauen ist von IT-Sicherheit, in FS-Käfer, 2009, S. 1084/99, NJW 2004, 999; BVerfG, Urt. besser, COVuR 2021, 194 ff. v. 15.12.1983 – 1 BvR 209/83 u. a., 129 ff. 31 Hierzu KG, Beschl. v. 11.03.2020 NJW 1984, 419, 422 f.; Vgl. auch das 24 Ähnlich nunmehr die am – 10 W 13/20, MMR 2020, 867; noch Interview mit dem Verf. im SPIEGEL vom 27.01.2021 beschlossene Datenstrategie mit anderer Ansicht LG Berlin, Beschl. 12.07.2013: Informant Snowden: „Er ist ein der Bundesregierung, hierzu v. 09.09.2019 – 27 AR 17/19, MMR Glücksfall für die Gesellschaft“. Sachverständigenanhörung zur 2019, 754; Hamberger, Bundespolitiker 12 BVerfG, Urt. v. 12.03.2003 – 1 BvR Datenstrategie der Bundesregierung im Shitstorm. Wie soziale Medien die 330/96 u. 1 BvR 348/99, Rn. 98, NJW im Ausschuss Digitale Agenda des Debattenkultur verändern, Deutschlandfunk 2003, 1787, 1793. Bundestages , TUM-CDPS.de, 26.02.2021, Kultur, 19.10.2015. mit Links zur Datenstrategie und der 13 BVerfG, Urt. v. 12.04.2005 – 2 BvR Stellungnahme des Verf. für den Ausschuss 581/01, NJW 2005, 1338. Digitale Agenda im Deutschen Bundestag 14 BVerfG, Urt. v. 11.03.2008 – 1 BvR vom 24.02.2021. 2074/05, 1 BvR 1254/07, Rn. 78, NJW 25 Viele dieser Werte sind gerade 2008, 1505, 1508. während der Covid-19-Pandemie im 15 BVerfG, Urt. v. 02.03.2010 – 1 BvR Fokus, hierzu APuZ 35-37/2020; Vgl. auch 256/08 u.a., Rn. 233, NJW 2010, 833, 842. Heckmann, Praktische Konkordanz von 16 BVerfG, Urt. v. 02.03.2010 – 1 BvR Gesundheitsschutz und Freiheitsrechten. 256/08 u.a., Rn. 242, NJW 2010, 833, 843. Plädoyer für eine bessere Datenbasis 17 Gesetz zur Förderung der bei Infektionsschutzmaßnahmen, in: elektronischen Verwaltung, EGovG, Heinemann/Matusiewicz, Rethink BGBl. 2013, Teil I, 2749; vgl. nunmehr Healthcare, 2021. auch Gesetz zur Verbesserung des 26 Hierzu Paschke, RdJB 2021, Heft 2. Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, 27 Hierzu Heckmann/Paschke, DRiZ OZG, BGBl. 2017 Teil I, 3138. 2018, 144 ff.; Außerdem die Stellungnahme 18 Zum „Grundrecht auf von Heckmann/Vogel im Rahmen der Internetnutzung“ vgl. Heckmann, in: Sachverständigenanhörung des Ausschusses Heckmann/Paschke, juris Praxiskommentar Digitale Agenda im Deutschen Bundestag Internetrecht, 7. Aufl. 2021, Kap. 5 Rn. 155. am 24.03.2021. 19 Hierzu auch Paschke, Digitale 28 Hierzu bereits 2013 Krempl, Teilhabe, RdJB 2021, Heft 2. Internetrechtler fordert „Open Data“- 20 Hierzu MMR-Aktuell 2013, 347209; Gesetz, Heise Online, 19.09.2013 und Internetzugang so wichtig wie Wasser, nun Heckmann, Open Data – rechtliche SZ.de, 04.06.2013. Bewertung, vbw-Studie, 2. Aufl. 2018. 21 So auch Heckmann/Paschke, in: 29 Vgl. Heckmann, Datenverwertung dies., juris Praxiskommentar Internetrecht, und Datenethik, in: APUZ 24-26/2019. BayWiDI Magazin April 2021 – Seite 6/15
Impressumsintermediäre Gewaltprävention durch alternative Anbieterkennzeichnung von potentiellen Kläger/-innen oder Verwaltungsbehörden (etwa der Gewerbeaufsicht) auch ohne direkte Preisgabe der (persönlichen) Wohnanschrift gerecht werden kann. In Betracht käme eine gesetzliche Änderung des § 5 TMG. Lösungsmöglichkeit durch Intermediäre Dabei steht eine solche Regelung vor der Herausforderung, dass auch die unionsrechtlichen Vorgaben der zugrunde liegenden E-Commerce- Richtlinie eingehalten werden müssen. So müssen die Mitgliedsstaaten nach Artikel 5 Abs. 1 RL - 2000/31 EG (E-Commerce-RL) zusätzlich zu den sonstigen Informationsanforderungen nach dem Gemeinschaftsrecht Dilemma Impressumspflicht einen kleinen Nebenverdienst Affiliate- sicherstellen, dass „Diensteanbieter Links zu rezensierten Büchern oder den Nutzer des Dienstes und den Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG haben zuständigen Behörden zumindest Applikationen setzt, die sie selbst genutzt Diensteanbieter für geschäftsmäßige, die nachstehend aufgeführten hat, könnte nach diesen Grundsätzen in der Regel gegen Entgelt angebotene Informationen leicht, unmittelbar und bereits der Impressumspflicht Telemedien den Namen und die ständig verfügbar machen: a) den unterliegen. Auch das Merkmal der Anschrift, unter der sie niedergelassen Namen des Diensteanbieters; b) die Geschäftsmäßigkeit ist schnell erfüllt. sind, leicht erkennbar, unmittelbar geographische Anschrift, unter der der Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit erreichbar und ständig verfügbar zu Diensteanbieter niedergelassen ist; c) wird in Rechtsprechung und Literatur halten.1 Das bedeutet, dass zum Beispiel Angaben, die es ermöglichen, schnell sehr weit ausgelegt und erfordert Personen, die einen Online-Shop, eine mit den Diensteanbietern Kontakt lediglich ein nachhaltiges Angebot Internetdienstleistung oder auch einen aufzunehmen und unmittelbar und von Telekommunikation, das bei den Blog anbieten, ihre „Geschäftsadresse“ effizient mit ihnen zu kommunizieren, meisten auf Dauer angelegten Seiten, unter bestimmten Umständen auf einschließlich ihrer Adresse der insbesondere auch bei privaten Websites, der entsprechenden Internetseite elektronischen Post.“ Insbesondere vorliegen dürfte. Auf das Vorliegen veröffentlichen müssen – eine Adresse, für die Angabe der Adresspflicht einer Gewinnerzielungsabsicht kommt die nicht selten mit ihrer privaten sind aber trotz der unionsrechtlichen es dabei nicht an. Wohnanschrift identisch ist. Durch Vorgaben alternative Lösungsansätze diesen Umstand sind sie allerdings Hier besteht offenbar ein zu prüfen, um den Interessen vieler möglicherweise Angriffen von Stalkern Interessenkonflikt: Die Angabe Kleinbetreiber/-innen gerecht zu oder der Gefahr von digitaler und der Adressdaten im Rahmen der werden und sie zu schützen. analoger Gewalt ausgesetzt. Dies gilt Anbieterkennzeichnung soll insbesondere mit Blick darauf, dass die berechtigte Interessen des Rechts- und In Betracht zu ziehen ist eine Regelung Grenze rein privater Seiten und dem Geschäftsverkehrs schützen, nicht durch Intermediäre, die sich für private Erfordernis einer Impressumspflicht zuletzt durch die leichte und ständige Kleinbetreiber/-innen zwischenschalten schnell überschritten sein kann. Eine Zugänglichkeit der ladungsfähigen können. Die richtigen Adress- und gegen Entgelt angebotene Seite im Sinne Anschrift. Umgekehrt zwingt diese Kontaktdaten der Privatpersonen werden des § 5 TMG ist unter Umständen schon (gesetzlich angeordnete) Publizität sicher bei Impressumsintermediären dann anzunehmen, wenn Privatpersonen zur Veröffentlichung sensibler hinterlegt und verwaltet. Beim Blogs betreiben, auf denen Werbung personenbezogener Informationen. Auftreten von Rechtsproblemen geschaltet wird oder Affiliate-Links Dies mag wegen der gesetzlichen können sich die Betroffenen sodann gesetzt werden, die zur Monetarisierung Grundlage der sog. Impressumspflicht an den Intermediär wenden, der die der Inhalte führen. Davon umfasst datenschutzrechtlich gerechtfertigt sein. Adressdaten herausgeben muss oder ist also nicht nur eine etwaige Im Sinne eines Schutzes von Personen Anfragen unmittelbar weiterleitet Gegenleistung für den Besuch der gegenüber Übergriffen durch Stalking und sicherstellt, dass sie an den Webseite, da der Anwendungsbereich und anderen Formen von Gewalt ist dahinterstehenden Diensteanbieter sonst sehr klein wäre, sondern gerade diese Form der Anbieterkennzeichnung gelangen. So bleibt die Pflicht zur solche mittelbaren Einnahmequellen. allerdings kritisch zu hinterfragen. Angabe der Daten erhalten, gleichzeitig Eine private Blogbetreiberin, die z.B. So stellt sich insbesondere die werden die veröffentlichten Daten aber einen Finanzblog veröffentlicht und für Frage, ob man dem Schutzinteresse minimiert und solange pseudonymisiert, BayWiDI Magazin April 2021 – Seite 7/15
Impressumsintermediäre bis ein berechtigtes Interesse ist. Behörden hätten ohnehin Zugriff Gewährleistung des reibungslosen zur Herausgabe an die einzelnen auf die hinterlegten Adressen und Funktionierens des Binnenmarktes Interessenten und Interessentinnen können bei Rechtsproblemen mit unerlässlich sind“. Letztlich ist auch geltend gemacht wird. Selbst wenn die den Diensteanbeitern in Kontakt zu bedenken, dass nach Art. 7 EU- Anforderungen an die Geltendmachung treten. Verbraucher/-innen sowie Grundrechte-Charta jede Person „das eines berechtigten Interesses im Geschäftspartner/-innen, die Recht auf Achtung ihres Privat- und Sinne der unionsrechtlichen Vorgaben geschützt werden sollen, können Familienlebens, ihrer Wohnung sowie minimal gehalten werden oder eine per Mail oder anderer schneller, ihrer Kommunikation“ hat. Sowohl die Auskunft immer gegeben werden effizienter Kontaktaufnahme (§ 5 E-Commerce-Richtlinie als auch deren muss, werden schon Risiken dadurch minimiert, dass die Adressdaten nicht mehr frei einsehbar auf der Website und direkt über Suchmaschinen zu finden sind, sodass ggfs. ein gewisses Hemmnis für potentielle Täter/- innen besteht. Dass ein Bedürfnis für solche Intermediäre besteht, zeigt beispielhaft eine Anwaltskanzlei, die für Kleinstbetreiber/-innen als Zustellungsbevollmächtigte agiert, damit diese ihre Adressdaten nicht preisgeben müssen. Hier bietet sich eine zentrale Regulierung der Möglichkeiten und Angebote für solche privaten Betreiber an. Der deutsche Bundestag sieht eine solche Änderung für die Impressumspflicht nach den unionsrechtlichen Vorgaben der E-Commerce-RL skeptisch. Er geht davon aus, dass die Hinterlegung Abs. 1 Nr. 2 TMG / Art. 5 Abs. 1 Umsetzung in nationales Recht müssen von allgemeinen Informationen lit. c) E-Commerce-RL) ohnehin in diesem Licht ausgelegt werden. Die bei öffentlichen Stellen die direkte direkt mit den Diensteanbietern hier vorgeschlagene Änderung des Kommunikation zwischen Nutzer/- kommunizieren. Aber auch auf analogem § 5 TMG verstößt somit nicht gegen innen und Diensteanbietern erschwere Wege sind unionsrechtskonforme Unionsrecht, sondern bringt dieses im und die Transparenz beeinträchtigt Kontaktmöglichkeiten denkbar. So Rahmen einer grundrechtskonformen werde, sodass ein solcher Umweg könnte die Angabe des Intermediärs Auslegung erst zur Geltung. auch unter Berücksichtigung des mit einer spezifischen Post- oder Wortlauts der Richtlinie nicht Identifikationsnummer verbunden Exkurs: Parallele zu Domains möglich sei. Denn nach Art. 5 werden. Wenn ein Brief an diese Parallelen ergeben sich zur Problematik Abs. 1 E-Commerce-RL müssten die Adresse verschickt wird, kann der Domainanfragen von DENIC. Informationen leicht, unmittelbar und z.B. eine automatisierte oder DENIC registriert Domains und ständig verfügbar gemacht werden. umgehende Weiterleitung anhand verwaltet das Register aller top- Dadurch solle für einen Vertragspartner dieser Nummer erfolgen, sodass der level-domains mit der Endung erkennbar gemacht werden, mit Kontakt nicht erschwert, sondern „.de“. Dabei bietet DENIC eine wem er in geschäftlichen Kontakt nur vorübergehend pseudonymisiert Domainabfrage an, durch die der tritt und die Möglichkeit eröffnet wird. Denkbar ist auch eine Lösung Status der Domain, die technischen werden, ggfs. gerichtlich vorgehen über Empfangsvertretungen, die Daten sowie die Kontaktinformationen zu können. Dies gelte insbesondere sich zwischenschalten und die der Domaininhaber/-innen abgefragt aufgrund der Besonderheiten im Netz, Kontaktmöglichkeiten garantieren. werden können. Vor 2018 konnten die Anonymität ermöglichen und die So bleiben durch den Einsatz von Nutzer/-innen über dieses „WHOIS- Idenzifizerbarkeit erschweren, sodass Intermediären Sinn und Zweck System“ die Inhaberdaten und die Nutzer der Diensteanbieter faktisch der unionsrechtlichen Vorgaben registrierten Kontaktdaten der ohne Rechtsschutz verblieben. erhalten, während die Interessen von Domaininhaber/-innen öffentlich Kleinstanbieter/-innen berücksichtigt abfragen. Seit Inkrafttreten der DS- Die Zwecke des Verbraucher-, B2B- und in Ausgleich gebracht werden. Dies GVO ist dies nur mehr bei berechtigtem Schutzes und der größtmöglichen entspräche auch Erwägungsgrund 10 Interesse möglich, z.B. im Rahmen Transparenz können aber auch durch der Richtlinie. Danach sind nach dem der Strafverfolgung an Behörden oder oben dargestellte Intermediäre erreicht Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an Anspruchsinhaber/-innen eines werden. Denn sie stellen gerade sicher, in dieser Richtlinie „nur diejenigen vollstreckbaren Titels zur Pfändung; im dass die Daten jederzeit abrufbar sind Maßnahmen vorgesehen, die zur Übrigen lässt sich nur noch der Status und der Diensteanbieter erreichbar BayWiDI Magazin April 2021 – Seite 8/15
Impressumsintermediäre 3 Spindler in: Spindler/Schmitz, Tele- mediengesetz, 2. Aufl. 2018, § 5 TMG Rn. 12. 4 Spindler in: Spindler/Schmitz, § 5 TMG Rn. 9, 12. 5 Müller-Broich in: Nomos-BR Tele- mediengesetz, 1. Aufl. 2012, § 5 TMG Rn. 2; Ott in: BeckOK InfoMedienR, § 5 TMG Rn. 12; Spindler in: Spindler/ Schmitz, § 5 TMG Rn. 12; Spindler/ Schuster in: Micklitz/Schirmbacher, § 5 TMG Rn. 15. 6 Ott in: BeckOK InfoMedienR, § 5 TMG Rn. 9; Spindler in: Spindler/Schmitz, § 5 TMG Rn. 7. 7 Sesing in: Borges/Hilber, BeckOK der Seite, technische Informationen geschäftsmäßigen Blogs verschwimmen IT-Recht, § 5 TMG Rn. 25; Spindler in: Spindler/Schmitz, § 5 TMG Rn. 8. sowie Kontaktfelder anzeigen. Dabei durch die technischen Möglichkeiten 8 Auf eine solche ladungsfähige An- werden nunmehr anonymisierte zur Monetarisierung mehr und mehr. schrift kann nach der geltenden Fassung Kontaktmöglichkeiten für allgemeine So fallen viele private Kleinbetreiber/- des § 5 TMG nicht verzichtet werden; und technische Anfragen sowie innen von Blogs oder Internet- insbesondere genügt weder eine Postfach- solche mit Bezug zu missbräuchlicher Auftritten unter die Impressumspflicht adresse noch eine „virtuelle Adresse“, vgl. Nutzung bereitgestellt, während des § 5 TMG und müssen für ihre Paschke, a.a.O., Kap. 4.3, Rn. 259; OLG München, Urt. v. 19.10.2017 – 29 U 8/17. Domaininhaber/-innen ihre Adress- „geschäftlichen“ Telemedien die oftmals und Kontaktdaten sowie eine E-Mail- privaten Adress- und Kontaktdaten 9 So bereits vorgetragen in der gutachter- lichen Stellungnahme von Heckmann/Vogel Adresse gegenüber DENIC angeben angeben. Dies kann die Gefahr von anlässlich der Sachverständigenanhörung und diese Eingaben kontrollieren Stalking sowie digitaler und analoger im Ausschuss Digitale Agenda des müssen. Gewalt begünstigen oder ermöglichen. Deutschen Bundestages vom 24.03.2021. Für solche Anbieter/-innen müssen 10 https://matutis.com. Auch hier wird also sichergestellt, dass alternative Lösungen gefunden werden, 11 Sachstand: Unionsrechtliche Grund- die Inhaber/-innen ihre Daten angeben, um den Gefahren zu begegnen und dem lagen der Impressumspflicht nach § 5 TMG diese verwaltet werden und sie in jedem (PE 6 – 3000 – 086/20), 07.10.2020, S. 4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Fall kontaktiert werden können, wobei gerecht zu werden. Hier kommen 12 Sachstand: Unionsrechtliche Grund- die konkreten Adressdaten nur bei lagen der Impressumspflicht nach § 5 Impressumsintermediäre in Betracht, berechtigtem Interesse herausgegeben TMG (PE 6 – 3000 – 086/20), 07.10.2020; die einerseits dafür sorgen, dass die werden. Um den unionsrechtlichen Marly in: Grabitz/Hilf, Das Recht der Interessen der Verbraucher/-innen, Europäischen Union, 40. Aufl. 2009, Vorgaben der E-Commerce-RL gerecht Geschäftspartner/-innen und Behörden Art. 5 Rn. 7. zu werden, kann dies nicht einfach auf die leicht, unmittelbar und ständig gewahrt 13 Spindler in: Spindler/Schmitz, Impressumspflicht übertragen werden. werden können, andererseits aber auch § 5 TMG Rn. 1. Vielmehr muss nach Art. 5 Abs. 1 durch die Pseudonymisierung Schutz 14 Ott in: BeckOK InfoMedienR, § 5 E-Commerce-RL gewährleistet werden, für die privaten Diensteanbieter bieten. TMG Rn. 3. dass die Daten leicht, unmittelbar und Eine entsprechende Anpassung des § 15 Spindler in: Spindler/Schmitz, ständig verfügbar sind. Dies könnte § 5 TMG Rn. 2. 5 TMG wäre nicht nur rechtspolitisch aber durch Modifikationen ermöglicht sinnvoll, sondern auch mit der 16 Siehe Wir sind .de, DENIC.de. werden. So ist das berechtigte Interesse E-Commerce-Richtlinie vereinbar. Die 17 Siehe Wissenswertes zur DENIC- für Verbraucher/-innen und potentielle Domainabfrage, DENIC.de. berechtigten Interessen des Rechts- Geschäftspartner/-innen regelmäßig und Geschäftsverkehrs im Hinblick 18 Auer-Reinsdorff in: Auer-Reinsdorff/ gegeben, sodass diese unkompliziert Conrad, Handbuch IT- und Datenschutz- auf die Anbieterkennzeichnung können die fehlenden Adressdaten anfordern recht, 3. Aufl. 2019, § 21, Rn. 56. und müssen auch in Einklang gebracht können müssten, wie es z.B. vor 2018 19 Siehe Auskunft über den Inhaber einer werden mit dem Schutz der Privatsphäre beim „WHOIS-System“ gehandhabt bestimmten Domain; Wissenswertes zur der Betroffenen (Art. 7 EU-GrCh.). DENIC-Domainabfrage, DENIC.de. wurde. Gleichwohl müsste nicht nur für den E-Mail-Verkehr sichergestellt 20 Vgl. DENIC setzt zum 25. Mai 2018 werden, dass Nachrichten die Valentin Vogel umfangreiche Änderungen an whois- Diensteanbieter erreichen, sondern Abfrage für .de-Domains in Kraft, Presse- mitteilung vom 24.05.2018. auch für analoge Verkehrswege, z.B. Literaturverzeichnis 21 Vgl. § 3 der Domainbedingungen und durch automatische Weiterleitung VI. der Domainrichtlinien. der Postsendungen oder durch die 1 Hierzu Paschke in: Heckmann, juris Einrichtung von Empfangsvertretern. Praxiskommentar Internetrecht, 6. Aufl. Fazit 2019, Kap. 4.3, Rn. 256 ff. 2 Micklitz/Schirmbacher in: Spindler/ Die Grenzen zwischen rein privatem Schuster, Recht der elektronischen Medien, Handeln und dem Betreiben eines 4. Aufl. 2019, § 5 TMG, Rn. 15. BayWiDI Magazin April 2021 – Seite 9/15
Zwei Awards für zwei außergewöhnliche Persönlichkeiten Im Rahmen des 15. For..Net Symposiums, das vom 15. bis zum 16. April 2021 digital abgehalten wird, werden mit zwei verschiedenen Preisen Personen geehrt, die sich in besonderer Weise um die Vermittlung der Digitalisierungsfolgen verdient gemacht haben. Neben dem traditionell während des Galaabends verliehenen For..Net Award, der in die nunmehr achte Runde geht, wird auch der noch junge For..Net Media Award zum inzwischen zweiten Mal vergeben. Während eine Fachjury den Gewinner oder die Gewinnerin des For..Net Awards bestimmt, bietet der For..Net Media Award dem gesamten Symposiumspublikum die Gelegenheit, Marina Weisband. Foto: Tibor Bozi mitzubestimmen, wer mit diesem Preis ausgezeichnet wird. und Medienkompetenz befasst: seit Jahren verbunden, u. a. war sie Marina Weisband erhält den die 1987 in der Ukraine geborene beim 9. For..Net Symposium 2014 mit For..Net Award 2021 Diplompsychologin, Politikerin und der Dinnerspeech zum Thema „Wie Publizistin Marina Weisband. wir die Regeln im Internet ohne seine Die Publizistin Marina Weisband erhält Bewohner verhandelten“ zu Gast. 2019 am 15. April den 8. For..Net Award Die Preisträgerin war von 2011 bis trug sie mit ihrem Epilog „Wie wird 2021, den Preis für ein herausragendes 2012 politische Geschäftsführerin aus Digitaler Bildung eine Digitale Engagement um Gemeinwohl und der Piratenpartei Deutschland, wo sie Haltung?“ zum 14. For..Net Symposium Digitalisierung. Der Preis wird seit 2013 für die Meinungsbildung innerhalb bei. alljährlich von der Forschungsstelle für der Partei und für die Repräsentation IT-Recht und Netzpolitik For..Net an der nach außen zuständig war. Heute Universität Passau verliehen. In diesem engagiert sie sich bei den Grünen in Jahr wird das Symposium erstmals den Themenbereichen Digitalisierung gemeinsam mit dem Bayerischen und Bildung. In ihrem Buch „Wir Forschungsinstitut für Digitale nennen es Politik“ (2013 erschienen im Transformation (bidt) ausgerichtet. Tropen-Verlag) schildert sie für Politik- Schirmherrin der Veranstaltung ist Neueinsteiger die Möglichkeiten erneut Dorothee Bär, Staatsministerin neuer demokratischer Formen durch im Bundeskanzleramt, Beauftragte der Nutzung des Internets. Seit 2014 leitet Bundesregierung für Digitalisierung. sie bei politik-digital e.V. das Projekt Preis-Pate ist wie im Vorjahr die juris aula - ein Konzept zur politischen Bildung und liquid-demokratischen „Mit Marina Weisband ehren wir GmbH in Saarbrücken. eine Persönlichkeit, die es wie kaum Beteiligung von Jugendlichen an Am 15. und 16. April 2021 findet den Regeln und Angelegenheiten eine andere schafft, komplizierte und das 15. Internationale For..Net ihrer Schulen und außerschulischen komplexe Themen verständlich zu Symposium unter dem Generalthema Organisationen. Als Co-Vorsitzende bei machen und besonders auch junge „Gemeinwohl und Digitalisierung“ D64 e.V., dem Zentrum für digitalen Menschen für eine fundierte und faire statt, pandemiebedingt als Online- Fortschritt, engagiert sie sich für Nutzung digitaler Medien zu begeistern“, Konferenz. In deren Rahmen verleiht zivilgesellschaftliche Teilhabe an der begründet Professor Heckmann, die an der Universität Passau Entwicklung des Netzes. Darüber Initiator des Preises und Vorsitzender angesiedelte Forschungsstelle für hinaus hat sie eine regelmäßige der Jury, die Auszeichnung. „Sie hat IT-Recht und Netzpolitik For..Net Radiokolumne beim Deutschlandfunk sich mit all ihrem Wirken um eine unter der Leitung von Prof. Dr. Dirk und ist Mitglied im Wissenschaftlichen gemeinwohlorientierte Digitalisierung Heckmann auch wieder den For..Net Beirat für Digitale Transformation der in herausragender Weise verdient Award und den For..Net Media Award. AOK Nordost. gemacht.“ Für den 8. For..Net Award fiel die Die Preisträgerin zeigt sich hocherfreut: Wahl der Jury auf eine Persönlichkeit, Marina Weisband ist eine gefragte Rednerin für Themen und Fragen „Dieser Preis ehrt mich sehr. Ich die sich seit mehr als zehn Jahren mit hoffe, dass solche Auszeichnungen das Fragen der Digitalisierung, digitaler an den Schnittstellen von Recht und Informatik, Politik und Gesellschaft. allgemeine Interesse daran wecken, Bildung, digitaler Teilhabe und das Internet gesamtgesellschaftlich als Chancengerechtigkeit, Transparenz Dem For..Net Symposium ist sie schon das zu gestalten, was es sein sollte: BayWiDI Magazin April 2021 – Seite 10/15
Zwei Awards für zwei außergewöhnliche Persönlichkeiten ein mächtiges Werkzeug, das uns allen des Symposiums präsentieren werden. – Corona hatte uns längst ins Home nutzt und die Welt aufgeklärter macht.“ Diese stimmen direkt im Anschluss Office verbannt – war die Sache geritzt, geheim ab. Zum Höhepunkt des Abends wie es so schön heißt. „Mind the Tech“ Der Preis, eine Skulptur des Passauer wird der Preis schließlich – virtuell war geboren. Dass das Format nun für Künstlers Josef Nistler, wird im – an die Siegerin oder den Sieger des den For..Net Media Award nominiert ist, Nachgang zur Online-Konferenz in Votings verliehen. Mit großer Freude bedeutet uns sehr viel, da wir ja zeigen, einer Feierstunde übergeben, sobald die dürfen wir bei dieser Gelegenheit was passieren kann, wenn das Internet Umstände dies zulassen. unseren Preispaten für den For..Net als rechtsfreier Raum wahrgenommen For..Net Media Award 2021: Media Award, Hubert Burda Media, wird. Die Forschungsstelle für IT-Recht Wir freuen uns auf eine vertreten durch den General Counsel und Netzpolitik leistet seit vielen Jahren spannende Pitch-Runde Dr. Maximilian Preisser, begrüßen. großartige Arbeit, wenn es darum geht, In diesem Jahr sind Isabelle Ewald, konkrete Antworten auf offene Fragen Der For..Net Media Award des Rechts im Digitalen zu liefern – wurde anlässlich des 15. For..Net Hannes Jähnert und Henning Tillmann nominiert, die sich in einem und mit dem For..Net Media Award Symposiums ins Leben gerufen und honoriert sie Akteur*innen, die es ihr zeichnet Einzelpersonen, Projekte Kurzinterview vorstellen: gleichtun. Um es also mit der Tinder- oder Institutionen für besonderes Logik zu beschreiben: For..Net und Engagement zur Vermittlung der „Mind the Tech“ – it’s a Match. Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung und damit für Verdienste For..Net: Was macht Ihren Podcast zu um eine gemeinwohlorientierte einem erfolgreichen Format und was Digitalisierung aus. möchten/könnten Sie noch ändern, um Menschen Digitalisierung und ihre Auch 2021 wird der For..Net Media Folgen zu erklären? Award vergeben. Mit diesem Preis zeichnet die Forschungsstelle für IT- Wir bekommen viele positive Recht und Netzpolitik Privatpersonen Rückmeldungen, aus denen klar aus, die sich in besonderer Weise hervorgeht, dass unsere Hörer*innen engagieren, um die Herausforderungen die Mischung aus Wissenstransfer und und Chancen der Digitalisierung auf Isabelle Ewald. Humor sehr schätzen. Dadurch gelingt eine verständliche, nachhaltige Weise es uns, auch diejenigen zu erreichen, auch jenen zu erklären, die keine Isabelle Ewald ist nominiert für die mit Tech und IT bislang wenige Experten in diesen Bereichen sind – ihren Podcast Mind the Tech, mit dem Berührungspunkte hatten. Diesen und damit eine gemeinwohlorientierte sie unter dem Motto „Digitalisierung Ansatz versuchen wir auch in unserem Digitalisierung fördern. Dieses braucht Spielregeln“ über die dunklen Spin-off-Format, der Sesselreise ins Engagement kann über unterschiedliche Seiten der Digitalisierung informiert Darknet, zu vermitteln. Unser Anspruch Medien erfolgen: einen Blog, Videos, und auch „virtuelle Sesselreisen“ ins ist es im wahrsten Sinne des Wortes, Podcasts, einen Newsletter oder anderes Darknet anbietet. Sie hat sich zum Licht ins Dunkel zu bringen. Nach mehr. Kriterien für die Preiswürdigkeit Ziel gesetzt, mit gängigen Mythen einem Jahr können wir sagen: Das sind Verständlichkeit, Nachhaltigkeit aufzuräumen und ihr Publikum für Konzept geht auf. Als Mütter von und Reichweite und vor allem das eine achtsame Nutzung des Internets zu insgesamt drei Kindern zwischen 11 ersichtliche private Engagement. Eine sensibilisieren. und 15 Jahren bekommen wir außerdem Jury, die aus hochkarätigen Vertretern For..Net: Wie sind Sie dazu gekommen, mit, wie sich die junge Generation im aus Wissenschaft und Praxis besteht, hat einen Podcast zu machen, und was Digitalen bewegt und welche (neuen) aus den Einreichungen drei Personen verbinden Sie mit ihm mit Blick auf den Herausforderungen dies mit sich bringt. nominiert, die während des digitalen For..Net Media Award? Das ist ein Themenkomplex, den wir in Galaabends am 15. April 2021 ihr naher Zukunft auch gerne adressieren Der Podcast ist eines von vielen würden. Den Auftakt wird ein Podcast- Angebot in einem fünfminütigen Pitch „Corona-Babies“, die im Jahr 2020 das Interview mit unseren eigenen Kindern den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Licht der Welt erblickt haben. Zwar trug machen – und wer weiß, was sich daraus ich die Idee eines Cybercrime-Podcasts noch entwickeln kann. Ideen haben wir schon eine Weile mit mir herum, aber zur Genüge. irgendwas hemmte mich – bis ich meine Co-Host Catrin Schröder-Jaross For..Net: Welche schöne/lustige/ traf. Wir lernten uns in Januar 2020 interessante Begebenheit, die Sie im in einem beruflichen Kontext kennen Zusammenhang mit Ihrem Podcast und mussten feststellen, dass wir in der erlebt haben, möchten Sie uns verraten? gleichen 2.000-Seelen-Gemeinde vor Wir haben einmal die Erfahrung den Toren Hamburgs leben, darüber gemacht, dass sich eine Führungskraft hinaus zwei große Leidenschaften aus dem Top-Management unseres hegen: Kriminalgeschichten und (damals noch gemeinsamen) Technologie. Zwei Spaziergänge später Arbeitgebers, einem Weltkonzern, uns BayWiDI Magazin April 2021 – Seite 11/15
Zwei Awards für zwei außergewöhnliche Persönlichkeiten gegenüber als Fan der ersten Stunde öffentlichen Tagebüchern kann man in erstmalig repräsentative Daten zum geoutet hat. Das ist die wahrscheinlich vielen Blogs gut nachvollziehen, wie Online-Volunteering in Deutschland ungewöhnlichste Art und Weise, sich Ideen wachsen und Neues in die Welt 2014 erhob. Daten, die ich dann auf auf Augenhöhe zu begegnen. Long kommt. Außerdem ist Schreiben ein eigene Faust auswertete, um zu zeigen, Story Short: Catrin ist nun ihre neue bildender Prozess. Besonders dann, dass digitales Engagement längst nicht Mitarbeiterin. wenn man sich irgendeinem Publikum mehr nur Randphänomen der deutschen – und sei es noch so klein – verständlich Zivilgesellschaft ist und sich durchaus machen will, muss man seine Gedanken positive Effekte der Digitalisierung und Argumente gut sortieren und in Engagement und Ehrenamt sinnvoll miteinander verknüpfen. Dass beobachten lassen. Erkenntnisse man dabei selber auch was lernen kann, übrigens, die später auch Eingang ist beim Bloggen also vorprogrammiert. den Dritten Engagementbericht der Bundesregierung zu „jungem Als ich um das Jahr 2008 begann über den Engagement im digitalen Zeitalter“ digitalen Wandel der Zivilgesellschaft fanden. zu schreiben, kam noch ein weiterer Motivator hinzu: Es schien tatsächlich Daneben, denke ich, sind es auch meine Leute zu geben, die das interessierte. Versuche, den Buzzwords des digitalen Heute, im Jahr 2021, nach mehr Wandels Sinn und Rahmen zu geben. als 12 Monaten pandemiebedingter Allem voran: „Digitalisierung“, ein Hyperdigitalisierung, interessiert das Wort, das in den Koalitionsverträgen natürlich noch ein paar mehr Leute als der letzten Jahre unerklärter Weise damals. Und so ist aus der ‚vernetzten öfter vorkam als die Dokumente Seiten Selbstbildung‘ ein Wissenspool hatten. Ich kann nicht behaupten, dass Hannes Jähnert. Foto: Jörg Farys entstanden, in dem zu aktuellen Fragen meine Definition von Digitalisierung Hannes Jähnert ist nominiert schon allerhand zu finden ist. in irgendeiner akademischen Weise für seinen Blog Hannes-Jaehnert. rezipiert wurde. Da sie aber über die Über die Nominierung für den For..Net de, auf dem er zu sozial-digitalen Beschleunigungsthese Rosas gut an Media Award habe ich mich sehr gefreut. Themen wie Online-Volunteering, Themen wie Achtsamkeit andockte, Der Award hebt ja das Engagement Freiwilligenmanagement und diverse – habe ich die Leute bei Vorträgen dazu für eine gemeinwohlorientierte eigene und fremde – Projekte in diesen zumindest nicht technisch verschreckt. Digitalisierung hervor, die vor allem Bereichen schreibt. Zudem bringt er Was ich in meinem Blog künftig Zugänglichkeit zum häufig sehr sein Wissen und die Themen, die ihm gern weiter ausbauen will, ist das fachlichen Diskurs darum braucht. am Herzen liegen, im Rahmen von Inspirierende, das Ermutigende. Es hilft Blogs – auch wenn oft schon totgesagt Seminaren und Workshops näher und meines Erachtens wenig, irgendwelche – können dabei helfen, denn sie unterstützt als Vorstandsreferent die Teufel an die Wand zu malen – ganz können Schatztruen des Wissens und Deutsche Stiftung für Engagement und besonders nicht, wenn es darum geht, unabhängige Netzwerkknoten sein. Vor Ehrenamt. die Zukunft zu gestalten. Denn das allem aber zeigen sie, dass Neues nicht ist eine Sache, bei der möglichst viele For..Net: Wie sind Sie dazu gekommen, von jetzt auf gleich in die Welt kommt Leute mitmachen und nicht verschreckt einen Blog zu machen, und was und dass auch die Digitalisierung ihre resignieren sollten. Mit einem neuen verbinden Sie mit ihm mit Blick auf den Zeit braucht. Newsletter und in meinen über die Jahre For..Net Media Award? For..Net: Was macht Ihren Blog zu gewachsenen Social-Media-Kanälen Auf die Idee zu bloggen bin ich erstmals einem erfolgreichen Format und was fange ich gerade damit an. um das Jahr 2005 gekommen, als ich möchten/könnten Sie noch ändern, um For..Net: Welche schöne/lustige/ für mein erstes Studium von Gera nach Menschen Digitalisierung und ihre interessante Begebenheit, die Sie im Erfurt zog. Für unseren Geraer Verein Folgen zu erklären? Zusammenhang mit Ihrem Blog erlebt hatten wir damals gerade eine Webseite Wenn ich mir anschaue, was ich haben, möchten Sie uns verraten? eingerichtet und das bloggen bot eine als „Engagementblogger“ und tolle Gelegenheit, mich auch aus der Ganz witzig fand ich als mein erster „Freizeitforscher“ in den letzten Ferne für dieses Projekt zu engagieren. Artikel zum Schlagwort #meinjob Jahren konkret bewirken konnte, Der „Joke-Blog“ von damals hatte in Führungskräfterunden des DRK würde ich sagen, dass es neben der inhaltlich natürlich nicht viel mit dem Thema wurde. Ich war seinerzeit Berichterstattung zu kleineren und zu tun, was ich heute mache. Es war gerade in den Bereich „Innovation größeren Projekten vor allem die, aber definitiv einer der Gründe, warum und Digitalisierung“ gewechselt vielleicht auch bissige, Einmischung ich im Studium der Sozialen Arbeit und schickte mich an, die digitale war, die meinen Blog zu einem begann, mich mit neuen Medien und Öffentlichkeitsarbeit der DRK- erfolgreichen Format gemacht hat. digitalem Ehrenamt zu beschäftigen. Wohlfahrt mit einem Mehrautoren- Meine Beschäftigung mit dem Blog zu öffnen. Das Ziel war allen Am Bloggen gefiel mir zunächst Erhebungsinstrument des Deutschen Kolleginnen und Kollegen eine der dokumentarische Aspekt. Wie in Freiwilligensurveys beispielsweise öffentliche Plattform für ihre Themen führte dazu, dass das DZA 2014 BayWiDI BayWiDI Magazin Magazin XXXXXX April 2021 2020 – Seite – Seite 12/15 12/FF
Sie können auch lesen