DIE GRÖSSTE GEFAHR: DIE INNENTÄTER - eGK

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eGK:
DIE GRÖSSTE GEFAHR:
   DIE INNENTÄTER
eGK:
DIE GRÖSSTE GEFAHR:
   DIE INNENTÄTER
Die eGK:                     der Schlüssel
Das Photo auf der eGK:       teures Beiwerk
Das Kartenlesegerät:         das Schloss

Das eRezept:                 eine Etappe
Der Notfalldatensatz:        nächste Etappe

    EINE ZENTRALE DEUTSCHE DATENBANK, EINE
 ELEKTRONISCHE KRANKENAKTE FÜR JEDEN BÜRGER:
                    DAS ZIEL
Erklärtes Ziel einer vernetzten IT-Infrastruktur:

 „Im Endeffekt sollen 21.000 Apotheken, 123.000 niedergelassene
 Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.200 Krankenhäuser sowie 250 gesetzliche
 und 50 private Krankenkassen über die neue Telematik-
                                            Telematik-Infrastruktur
 miteinander vernetzt werden. ...“

 Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage

   123.000   niedergelassene Ärzte
    65.000   Zahnärzte
    21.000   Apotheken
     2.200   Krankenhäuser
       200   gesetzliche Krankenkasse
        50   private Krankenversicherungen
Potentiell intern Zugriffs-Berechtigte (1)

123.000 niedergelassene Ärzte und ?? Mitarbeiter
150.644 Krankenhaus-
         Krankenhaus-Ärzte      und ??? Mitarbeiter
  3.558 Ärzte bei Behörden      und ??? Mitarbeiter
  ?.??? Ärzte in Instituten     und ??? Mitarbeiter
**********************************************
413.696 Ärzte in Deutschland insgesamt
  3.668 therapeutisch tätige Psychologen
 65.000 Zahnärzte                und ?? Mitarbeiter
 21.000 Apotheker               und ?? Mitarbeiter
     ??? Physiotherapeuten und Hebammen
     ??? Optiker                  und ??? Mitarbeiter
     ??? Gesundheits-
         Gesundheits-Handwerker
     ??? EDV-
         EDV-Wartungs
              Wartungs--Firmen und ??? Mitarbeiter

                          Stand 2007
Potentiell intern Zugriffs-Berechtigte (2)

Derzeit arbeiten im Gesundheitswesen ca. 4.4 Mio. Menschen.

     Man rechnet mit der Ausgabe von ca. 2 Mio.
              Heilberufs--Ausweisen.
              Heilberufs
Ärztliche Schweigepflicht (1)

„Lieber Kollege, Frau ...... War doch bei Ihnen in Behandlung.
Was hatte sie denn eigentlich?

Können Sie mir nicht schnell mal die Befunde schicken?“
Ärztliche Schweigepflicht (2)

Medizinische Behandlung erfolgt heute hochgradig arbeitsteilig,
oft schon mit großem informationstechnischem Aufwand. Dabei
ist eine allgemeine Vernetzung, die Anfragen und Auskünfte
nach den bestehenden Vorschriften durchaus sehr kurzfristig
ermöglicht, bereits heute per Fax, über das Internet sowie über
verschiedene sichere Intranetze vorhanden.

Sofern mehrere Ärzte an einer Behandlung beteiligt sind, dürfen
personenbezogene Informationen von Ärzten nur an Ärzte
weitergegeben werden, die an der Behandlung beteiligt sind.
Ärztliche Schweigepflicht (3)

Medizinische Behandlung erfolgt heute hochgradig arbeitsteilig.

Sofern mehrere Ärzte an einer Behandlung beteiligt sind, dürfen
personenbezogene Informationen von Ärzten nur an Ärzte
weitergegeben werden, die an der Behandlung beteiligt sind.

IM KRANKENHAUS

ist der Patient n i c h t in der Behandlung eines einzelnen
Arztes sondern der Klinik.

Kommt er zur Wiederaufnahme, ist es selbstverständlich, dass
alte Akten auch neuen Ärzten zur Verfügung stehen.
Ärztliche Schweigepflicht (4)

Medizinische Behandlung erfolgt heute hochgradig arbeitsteilig.

Sofern mehrere Ärzte an einer Behandlung beteiligt sind, dürfen
personenbezogene Informationen von Ärzten nur an Ärzte
weitergegeben werden, die an der Behandlung beteiligt sind.

BEI EINEM NIEDERGELASSENEN ARZT

ist der Patient in der Behandlung eines einzelnen Arztes bzw.
(Gemeinschaftspraxis) mehrerer von ihm gewählter Ärzte.
Ärztliche Schweigepflicht (5)

Medizinische Behandlung erfolgt heute hochgradig arbeitsteilig,

Sofern mehrere Ärzte an einer Behandlung beteiligt sind, dürfen
personenbezogene Informationen von Ärzten nur an Ärzte
weitergegeben werden, die an der Behandlung beteiligt sind.

BEI EINEM NIEDERGELASSENEN ARZT

Verschiedene Praxen im selben Haus (Ärztehaus, Poliklinik,
MVZ) sind juristisch und im Sinne der Schweigepflicht wie
verschiedene Ärzte zu betrachten.

Die Tätigkeit verschiedener Ärzte unter dem selben Dach
begründet k e i n e unbefugte Auskunftsberechtigung.
Ärztliche Schweigepflicht (6)

Wechselt ein Bürger heute den Arzt und benötigt dieser
Informationen von zuvor behandelnden Ärzten, so muss der
Bürger seine Zustimmung zur Auskunft zuvor explizit erteilen,
jeden vorbehandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden;
es muss der weiterbehandelnde Arzt bei jedem Auskunfts-
                                              Auskunfts-
ersuchen vorher die Einverständniserklärung seines neuen
Patienten einholen, aus Beweiszwecken vorzugsweise mit
dessen Unterschrift.

Diese Verfahrensweise ist durch das vom BVG definierte
Selbstbestimmungsrecht der Bürger und durch zahlreiche
weitere Urteile zweifelsfrei geltendes Recht.
Ärztliche Schweigepflicht (7)

Die Gewährung gegenseitiger freier Einsicht durch Ärzte
getrennter Einrichtungen in ihre jeweilige Patientenkartei
oder –datei:
Eine solche gegenseitige freie Einsicht wäre ein Verstoß gegen
die ärztlichen Schweigeverpflichtung.

Und auch das Einspeisen medizinischer Daten in einen Pool
(auf einen externen Server) wäre eine solche unzulässige
Offenbarung.
Ärztliche Schweigepflicht (8)

Würde man die ärztliche Schweigepflicht im Interesse
Moderner Technologie oder im Interesse eines vermeintlichen
oder wirklichen wirtschaftlichen Nutzens verkürzen, so würde
dies zu schweren Nachteilen für die Bürger unseres Landes
führen.
Besondere Lebensumstände (1)
Abusus von Medikamenten, Alkohol, Drogen
Adoption
Apareunie und Hymenal-Rekonstruktion
Brust-Amputation, Brust-Implantation
Ehe- und Sexualberatung
Erkrankung bei bzw. mit Gefährdung des Arbeitsplatzes
Genetische Erkrankung, genetische Muster
Geschlechtsumwandlung
Inkontinenz von Harn und Stuhl
Kinderwunschbehandlung, Kontrazeption
Kosmetische Operation
Krebs-Erkrankung
Prostitution
Psychische Erkrankung, einschl. Suizidversuch
Schwangerschaft, einschl. Abort, -Abbruch und Geburt
Sexuelle Erkrankung, einschl. sexuell übertragbare Erkrankung, einschl. erektile Dysfunktion
Sexuelle Orientierung
Straftat: Behandlung und Begutachtung von Täter und Opfer
Vaterschaft
Vergewaltigung
Zahnersatz
Besondere Lebensumstände (2)

Deshalb legen Ärzte so großen Wert auf die Wahrung ihrer
Schweigepflicht und auf den Datenschutz, also auf die
Wahrnehmung der Interessen der sich ihnen anvertrauenden
Patienten:

Es gibt Lebensumstände mit Inanspruchnahme des Gesundheitswesens,
bei denen die unbefugte Offenbarung zu schweren
Nachteilen für den Betroffenen führen könnte, bei denen das Wissen
Fremder, auch das Wissen nachbehandelnder Ärzte und ihrer Mitarbeiter,
darum in die Einzelfallentscheidung eines jeden betroffenen Bürgers
gehört.
Besondere Lebensumstände (3)

Unsere Polizisten, Zöllner, Bundesgrenzschützer, Offiziere,
                Personenschützer,
Staatsanwälte, Richter und Justiz-Mitarbeiter
unsere Politiker,
die Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes,
                des Krisenstabs,
                der Generalstaatsanwaltschaft,
                des Bundesnachrichtendienstes,
                des Staatsschutzes,
                und anderer Sicherheitsdienste,

alle, die für unsere Sicherheit verantwortlich sind,
ständen mit ihren Untersuchungen, Adressen oder auffällig ohne Adresse
und behandelnden Ärzten in einer zentralen Datenbank ...

          BRINGT DAS NICHT AUCH VIELE MENSCHEN
                   UND AUCH UNS ALLE
                        IN GEFAHR?
Nun stellen Sie sich einmal vor ...,
plötzlich sieht man ....

Angela Merkel (Bundeskanzlerin)        mit hängendem Augenlid,

Gregor Gysi (PDS-Politiker)            mit Sprachschwierigkeiten
                                       und schiefem Mundwinkel,

Sigmar Gabriel (SPD-Vorsitzender)      abgemagert,

Guido Westerwelle (FDP-Vorsitzender)   gar nicht mehr,

Thomas Gottschalk (Entertainer)        ohne Haare,

Boris Becker (Ex-Tennis-Star)          mit aschgrauer Haut,

einen mutmaßlichen Triebtäter          als Nachbarn.

          WECKT DAS NICHT NEUGIER UND VERDACHT?
Nun stellen Sie sich einmal vor ...,

Unsere Kinder und Enkelkinder, die junge Generation:

Daher kommen die Politiker, Künstler und Fernseh-Journalisten, die

Prominenten von morgen!
Soweit bekannt ...,

2005 Bill Clinton im NewYork-Presbyterian-hospital:

Die elektronische Krankenakte unter einem Pseudonym gespeichert,

dennoch gab es dutzende Versuche des Krankenhaus-Personals,

unbefugt zuzugreifen.
Soweit bekannt ...,

2005 im NewYork-Presbyterian-hospital:

Ein bekannter Spitzen-Sportler:

Es gab 1.500 Versuche des Krankenhaus-Personals, unbefugt zuzugreifen.
Soweit bekannt ...,

2006 im NewYork-City-public-hospital

Die elektronische Akte der siebenjährigen Nixmary Brown (vom Stiefvater
zu Tode geprügelt):

Es gab Dutzende Versuche des Krankenhaus-Personals, darunter Ärzte und
Krankenpfleger, unbefugt zuzugreifen.
Soweit bekannt ...,

2005 hat die Firma IMS Health

Verschreibungs-Daten aus einer großen Datenbank in Höhe von

1,75 Milliarden (!) US-Dollar (us-englisch 1,75 „billion“)

an Pharma-Unternehmen illegal verkauft.
Nun stellen Sie sich einmal vor ...,

Im sonntäglichen Tatort

        der Privatdetektiv,

        der Kriminalbeamte im Ruhestand,

        der Zeitungsreporter oder

        der Hinterbliebene des Opfers,

zum Polizisten: „Kannst Du mir zu diesem Fall nicht etwas sagen? Ich
habe dir doch damals auch geholfen. Schau doch mal nach! “
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte
        Ähnliches verhindern? Bei ...

123.000   niedergelassenen Ärzten,
 65.000   Zahnärzten,
 21.000   Apotheken,
  2.200   Krankenhäusern,
    200   gesetzlichen Krankenkassen,
     50   privaten Krankenversicherungen,
    und   vielen anderen Mitarbeitern,

bei 4.4 Mio. Menschen im Gesundheitswesen,

bei ca. 2 Mio. Inhabern von Heilberufs-
                            Heilberufs-Ausweisen?
Kann man bei einer deutschen Krankenakte
            Ähnliches verhindern?
LÄSST SICH DER ZUGRIFF PER ZUGRIFFSBERECHTIGUNG
BESCHRÄNKEN?

Im Krankenhaus nur für den behandelnden Arzt, und
       nicht für den mitbehandelnden Arzt,
       nicht für die Schwester,
       nicht für die Anmeldung, Registratur, Archiv,
       nicht für die Dokumentations-Assistentin?

In der Niederlassung nur für den Arzt, und
         nicht für die Arzthelferin, Schwester, Assistentin, Hebamme,
         nicht für die Anmelde-Kraft?

Auf die Ärzte innerhalb von Bundeswehr, Behörden, Instituten, Laboren,
Pharmazie, Forschungseinrichtungen?
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte
           Ähnliches verhindern?
LÄSST SICH DER ZUGRIFF PER ZUGRIFFSBERECHTIGUNG
BESCHRÄNKEN?

Im Krankenhaus nur auf die Ärzte einer Klinik?

Im Ärztehaus nur auf die Ärzte einer Praxis?

Nur auf die Ärzte innerhalb von Bundeswehr, Behörden, Instituten,
Laboren, Pharmazie, Forschungseinrichtungen?

Nur auf die Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, nicht
aber auf die Mitarbeiter der Krankenkassen?

Nur auf die Ärzte der Privaten Versicherungs-Gesellschaften, nicht aber
auf die Mitarbeiter der Versicherungen?
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte
           Ähnliches verhindern?
LÄSST SICH DER ZUGRIFF PER ZUGRIFFSBERECHTIGUNG
BESCHRÄNKEN?

Nur auf Ärzte, dabei nur auf das eigenen Fach?

        Kann man den Facharzt vom Wissen um andere Krankheiten
        eines anderen Fachs ausschließen,

        den Zahnarzt vom Wissen um HNO-Krankheiten,

        den Krankenhausarzt vom Wissen um ambulante Befunde und
        Behandlungen,

        den Hausarzt und die Rettungsstellen vom Wissen um alle
        Krankheiten?
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte
           Ähnliches verhindern?
LÄSST SICH DER ZUGRIFF PER ZUGRIFFSBERECHTIGUNG
BESCHRÄNKEN?

Auf Apotheker,           nicht aber auf seine Pharmazie-Assistenten?

Auf Ärzte und Apotheker, nicht aber auf die anderen Heilberufe?

AUF MEDIZINER,            NICHT ABER AUF DIE EIGENEN
                                EDV-MITARBEITER?
                          NICHT ABER AUF DIE EXTERNEN
                                WARTUNGS-FIRMEN?
                          UND NICHT AUF DIE BETREIBER
                                DER SERVER?
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte
           Ähnliches verhindern?
LÄSST SICH EIN UNERLAUBTER ZUGRIFF MIT DER eGK
VERHINDERN?

nach den sog. „4-Augen-Prinzip“;
hier Patient mit eGK und PIN – dort der Arzt mit HBA und PIN?

In der Ambulanz Probleme mit dem Bildschirm,
                           mit der PIN und Tastatur,
                           mit den medizinischen Begriffen,
                           mit den Befunden, Gutachten u. dgl.,
                           mit der Arbeit n a c h der Anwesenheit.
In der Klinik gleiche Probleme, zusätzlich noch
                           die Abwesenheit des Arztes von der Station
                              (im OP, im Kreißsaal, in der Pathologie,
                              in der Konferenz usw.) und
                           die Beeinträchtigung des Patienten
                               (körperlich, geistig, Unreife der Kinder,
                               durch, Narkose, Geburt usw.
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte
           Ähnliches verhindern?

LÄSST SICH EIN UNERLAUBTER ZUGRIFF MIT DER eGK
VERHINDERN?

Nach den sog. „4-Augen-Prinzip“;
hier Patient mit eGK und PIN – dort der Arzt mit HBA und PIN?

          Dieses Prinzip ist für die Medizin völlig ungeeignet,

                 wer daran glaubt, ist völlig weltfremd.
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte
           Ähnliches verhindern?

LÄSST SICH EIN UNERLAUBTER ZUGRIFF NACHVERFOLGENN?

Die Registrierung eines jeden Zugriffs ist theoretisch und technisch

künftig machbar, auch bei erwarteten ca. 2 Billionen Zugriffen pro Jahr.

Diese Registrierung würde einen zusätzlichen ungeheuren Datenfriedhof

erzeugen,

sie dient aber nicht der Verhinderung eines Missbrauchs,

sie dient nur der Strafverfolgung.
Nun stellen Sie sich einmal vor ...
    Es bliebe nicht nur bei verbotener Einsicht:

Was ist der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?
                                                          Brecht

Was ist der Einblick in eine Datenbank gegen den Eingriff in eine

Datenbank?
Nun stellen Sie sich einmal vor ...
           Bei einzelnen missliebigen Personen:

richtig                   falsch

Hypertonie                Hypotonie
Blutgruppe 0d (rh neg)    Blutgruppe AB (Rh pos.)

Diabetes
Allergie
                           HIV-positiv
                           F 15.9 (Drogen)
                           F 54.4 (Pädophilie)
                           F 10.2 (Alkoholabhängigkeit)
Nun stellen Sie sich einmal vor ...
          Bei den Mitgliedern der Regierung:

richtig                  falsch

                          E 30.0 (verzögerte Pubertät)
                          F 81.8 (Lernstörung)
                          G 80.2 (Infantilismus, Gehirn)
                          F 79.9 (Oligophrenie)
                                  Oligophrenie)
                          F 29 (Geisteskrakheit kongenital)
                          Q 00.0 (Agenesie des Gehirns)
                          F 60.2 (psychopathische Persönlichkeit)
                          F 94.2 (Gefühlsarmut)
                          R 15 (Verlust der Kontrolle Anus)
                          F 23.9 (Verwirrtheit)
                          F 03.9 (Alterspsychose)
Nun stellen Sie sich einmal vor ...
          Bei den Mitgliedern der Opposition:

richtig                  falsch

                         F 44.9   (hysterische Persönlichkeit)
                         F 48.9   (psychoneurotische Reaktionen)
                         F 41.1   (Angstzustände)
                         F 31.9   (Manisch-depressive Psychosen)
                         Z 54.9   (verzögerte Rekonvaleszens)
                         F 43.0   (Erschöpfungs-Syndrom)
Nun stellen Sie sich einmal vor ...
     Bei tausenden /hundertausenden Bürgern:

richtig               falsch

                      Herzinfarkte
                      Diabetes
                      Infektionen: Amöben-Ruhr
                                   Malaria
                                   Tbc
                                    Lues
                                    Diphtherie
                                    Poliomyelitis
                                    u.v.a..
                       Krebserkrankungen
                       Unfälle
                       Suicide
Fazit

PATIENTENDATEN MÜSSEN GESCHÜTZT BLEIBEN;

       DARUM GEHÖREN SIE IN DIE ARZTPRAXIS,
              NICHT IN EINEN POOL,

     DARUM GEHÖREN SIE IN DAS KRANKENHAUS,
          UND NICHT IN EINEN VERBUND.

UND DARUM BRAUCHEN WIR ERST RECHT KEINE ZENTRALE
              DEUTSCHE DATENBANK,
MIT ZUGRIFFSMÖGLICHKEIT VON 2 MILLIONEN MENSCHEN!
Fazit

PATIENTENDATEN MÜSSEN GESCHÜTZT BLEIBEN!

WEIL DAS RECHERCHIEREN, ANALYSIEREN, KOPIEREN,
VERVIELFÄLTIGEN UND VERBREITEN VON INFORMATIONEN
ÜBER EINEN MENSCHEN BEI DIGITALISIERTEN AKTEN UM EIN
VIELFACHES LEICHTER IST ALS BEI HERKÖMMLICHEN AKTEN
MÜSSEN DATEIEN WEIT BESSER GESCHÜTZT WERDEN ALS
HERKÖMMLICHE AKTEN:

Ein Vermeiden digitalisierter Befunde /Dateien /Akten Informationen ist
nicht mehr möglich, eine Vernetzung („Pool“) schon.

Der gegenwärtig bestmögliche Schutz ist das Vermeiden der Vernetzung!
Dr. Klaus Günterberg
Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
Hönower Str. 214
12623 Berlin-Mahlsdorf

Tel.: (030) 562 71 63 Fax: (030) 56 04 57 39
Homepage: www.dr-guenterberg.de
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