DIE GRÖSSTE GEFAHR: DIE INNENTÄTER - eGK
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
eGK: DIE GRÖSSTE GEFAHR: DIE INNENTÄTER
eGK: DIE GRÖSSTE GEFAHR: DIE INNENTÄTER Die eGK: der Schlüssel Das Photo auf der eGK: teures Beiwerk Das Kartenlesegerät: das Schloss Das eRezept: eine Etappe Der Notfalldatensatz: nächste Etappe EINE ZENTRALE DEUTSCHE DATENBANK, EINE ELEKTRONISCHE KRANKENAKTE FÜR JEDEN BÜRGER: DAS ZIEL
Erklärtes Ziel einer vernetzten IT-Infrastruktur: „Im Endeffekt sollen 21.000 Apotheken, 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.200 Krankenhäuser sowie 250 gesetzliche und 50 private Krankenkassen über die neue Telematik- Telematik-Infrastruktur miteinander vernetzt werden. ...“ Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage 123.000 niedergelassene Ärzte 65.000 Zahnärzte 21.000 Apotheken 2.200 Krankenhäuser 200 gesetzliche Krankenkasse 50 private Krankenversicherungen
Potentiell intern Zugriffs-Berechtigte (1) 123.000 niedergelassene Ärzte und ?? Mitarbeiter 150.644 Krankenhaus- Krankenhaus-Ärzte und ??? Mitarbeiter 3.558 Ärzte bei Behörden und ??? Mitarbeiter ?.??? Ärzte in Instituten und ??? Mitarbeiter ********************************************** 413.696 Ärzte in Deutschland insgesamt 3.668 therapeutisch tätige Psychologen 65.000 Zahnärzte und ?? Mitarbeiter 21.000 Apotheker und ?? Mitarbeiter ??? Physiotherapeuten und Hebammen ??? Optiker und ??? Mitarbeiter ??? Gesundheits- Gesundheits-Handwerker ??? EDV- EDV-Wartungs Wartungs--Firmen und ??? Mitarbeiter Stand 2007
Potentiell intern Zugriffs-Berechtigte (2) Derzeit arbeiten im Gesundheitswesen ca. 4.4 Mio. Menschen. Man rechnet mit der Ausgabe von ca. 2 Mio. Heilberufs--Ausweisen. Heilberufs
Ärztliche Schweigepflicht (1) „Lieber Kollege, Frau ...... War doch bei Ihnen in Behandlung. Was hatte sie denn eigentlich? Können Sie mir nicht schnell mal die Befunde schicken?“
Ärztliche Schweigepflicht (2) Medizinische Behandlung erfolgt heute hochgradig arbeitsteilig, oft schon mit großem informationstechnischem Aufwand. Dabei ist eine allgemeine Vernetzung, die Anfragen und Auskünfte nach den bestehenden Vorschriften durchaus sehr kurzfristig ermöglicht, bereits heute per Fax, über das Internet sowie über verschiedene sichere Intranetze vorhanden. Sofern mehrere Ärzte an einer Behandlung beteiligt sind, dürfen personenbezogene Informationen von Ärzten nur an Ärzte weitergegeben werden, die an der Behandlung beteiligt sind.
Ärztliche Schweigepflicht (3) Medizinische Behandlung erfolgt heute hochgradig arbeitsteilig. Sofern mehrere Ärzte an einer Behandlung beteiligt sind, dürfen personenbezogene Informationen von Ärzten nur an Ärzte weitergegeben werden, die an der Behandlung beteiligt sind. IM KRANKENHAUS ist der Patient n i c h t in der Behandlung eines einzelnen Arztes sondern der Klinik. Kommt er zur Wiederaufnahme, ist es selbstverständlich, dass alte Akten auch neuen Ärzten zur Verfügung stehen.
Ärztliche Schweigepflicht (4) Medizinische Behandlung erfolgt heute hochgradig arbeitsteilig. Sofern mehrere Ärzte an einer Behandlung beteiligt sind, dürfen personenbezogene Informationen von Ärzten nur an Ärzte weitergegeben werden, die an der Behandlung beteiligt sind. BEI EINEM NIEDERGELASSENEN ARZT ist der Patient in der Behandlung eines einzelnen Arztes bzw. (Gemeinschaftspraxis) mehrerer von ihm gewählter Ärzte.
Ärztliche Schweigepflicht (5) Medizinische Behandlung erfolgt heute hochgradig arbeitsteilig, Sofern mehrere Ärzte an einer Behandlung beteiligt sind, dürfen personenbezogene Informationen von Ärzten nur an Ärzte weitergegeben werden, die an der Behandlung beteiligt sind. BEI EINEM NIEDERGELASSENEN ARZT Verschiedene Praxen im selben Haus (Ärztehaus, Poliklinik, MVZ) sind juristisch und im Sinne der Schweigepflicht wie verschiedene Ärzte zu betrachten. Die Tätigkeit verschiedener Ärzte unter dem selben Dach begründet k e i n e unbefugte Auskunftsberechtigung.
Ärztliche Schweigepflicht (6) Wechselt ein Bürger heute den Arzt und benötigt dieser Informationen von zuvor behandelnden Ärzten, so muss der Bürger seine Zustimmung zur Auskunft zuvor explizit erteilen, jeden vorbehandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden; es muss der weiterbehandelnde Arzt bei jedem Auskunfts- Auskunfts- ersuchen vorher die Einverständniserklärung seines neuen Patienten einholen, aus Beweiszwecken vorzugsweise mit dessen Unterschrift. Diese Verfahrensweise ist durch das vom BVG definierte Selbstbestimmungsrecht der Bürger und durch zahlreiche weitere Urteile zweifelsfrei geltendes Recht.
Ärztliche Schweigepflicht (7) Die Gewährung gegenseitiger freier Einsicht durch Ärzte getrennter Einrichtungen in ihre jeweilige Patientenkartei oder –datei: Eine solche gegenseitige freie Einsicht wäre ein Verstoß gegen die ärztlichen Schweigeverpflichtung. Und auch das Einspeisen medizinischer Daten in einen Pool (auf einen externen Server) wäre eine solche unzulässige Offenbarung.
Ärztliche Schweigepflicht (8) Würde man die ärztliche Schweigepflicht im Interesse Moderner Technologie oder im Interesse eines vermeintlichen oder wirklichen wirtschaftlichen Nutzens verkürzen, so würde dies zu schweren Nachteilen für die Bürger unseres Landes führen.
Besondere Lebensumstände (1) Abusus von Medikamenten, Alkohol, Drogen Adoption Apareunie und Hymenal-Rekonstruktion Brust-Amputation, Brust-Implantation Ehe- und Sexualberatung Erkrankung bei bzw. mit Gefährdung des Arbeitsplatzes Genetische Erkrankung, genetische Muster Geschlechtsumwandlung Inkontinenz von Harn und Stuhl Kinderwunschbehandlung, Kontrazeption Kosmetische Operation Krebs-Erkrankung Prostitution Psychische Erkrankung, einschl. Suizidversuch Schwangerschaft, einschl. Abort, -Abbruch und Geburt Sexuelle Erkrankung, einschl. sexuell übertragbare Erkrankung, einschl. erektile Dysfunktion Sexuelle Orientierung Straftat: Behandlung und Begutachtung von Täter und Opfer Vaterschaft Vergewaltigung Zahnersatz
Besondere Lebensumstände (2) Deshalb legen Ärzte so großen Wert auf die Wahrung ihrer Schweigepflicht und auf den Datenschutz, also auf die Wahrnehmung der Interessen der sich ihnen anvertrauenden Patienten: Es gibt Lebensumstände mit Inanspruchnahme des Gesundheitswesens, bei denen die unbefugte Offenbarung zu schweren Nachteilen für den Betroffenen führen könnte, bei denen das Wissen Fremder, auch das Wissen nachbehandelnder Ärzte und ihrer Mitarbeiter, darum in die Einzelfallentscheidung eines jeden betroffenen Bürgers gehört.
Besondere Lebensumstände (3) Unsere Polizisten, Zöllner, Bundesgrenzschützer, Offiziere, Personenschützer, Staatsanwälte, Richter und Justiz-Mitarbeiter unsere Politiker, die Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes, des Krisenstabs, der Generalstaatsanwaltschaft, des Bundesnachrichtendienstes, des Staatsschutzes, und anderer Sicherheitsdienste, alle, die für unsere Sicherheit verantwortlich sind, ständen mit ihren Untersuchungen, Adressen oder auffällig ohne Adresse und behandelnden Ärzten in einer zentralen Datenbank ... BRINGT DAS NICHT AUCH VIELE MENSCHEN UND AUCH UNS ALLE IN GEFAHR?
Nun stellen Sie sich einmal vor ..., plötzlich sieht man .... Angela Merkel (Bundeskanzlerin) mit hängendem Augenlid, Gregor Gysi (PDS-Politiker) mit Sprachschwierigkeiten und schiefem Mundwinkel, Sigmar Gabriel (SPD-Vorsitzender) abgemagert, Guido Westerwelle (FDP-Vorsitzender) gar nicht mehr, Thomas Gottschalk (Entertainer) ohne Haare, Boris Becker (Ex-Tennis-Star) mit aschgrauer Haut, einen mutmaßlichen Triebtäter als Nachbarn. WECKT DAS NICHT NEUGIER UND VERDACHT?
Nun stellen Sie sich einmal vor ..., Unsere Kinder und Enkelkinder, die junge Generation: Daher kommen die Politiker, Künstler und Fernseh-Journalisten, die Prominenten von morgen!
Soweit bekannt ..., 2005 Bill Clinton im NewYork-Presbyterian-hospital: Die elektronische Krankenakte unter einem Pseudonym gespeichert, dennoch gab es dutzende Versuche des Krankenhaus-Personals, unbefugt zuzugreifen.
Soweit bekannt ..., 2005 im NewYork-Presbyterian-hospital: Ein bekannter Spitzen-Sportler: Es gab 1.500 Versuche des Krankenhaus-Personals, unbefugt zuzugreifen.
Soweit bekannt ..., 2006 im NewYork-City-public-hospital Die elektronische Akte der siebenjährigen Nixmary Brown (vom Stiefvater zu Tode geprügelt): Es gab Dutzende Versuche des Krankenhaus-Personals, darunter Ärzte und Krankenpfleger, unbefugt zuzugreifen.
Soweit bekannt ..., 2005 hat die Firma IMS Health Verschreibungs-Daten aus einer großen Datenbank in Höhe von 1,75 Milliarden (!) US-Dollar (us-englisch 1,75 „billion“) an Pharma-Unternehmen illegal verkauft.
Nun stellen Sie sich einmal vor ..., Im sonntäglichen Tatort der Privatdetektiv, der Kriminalbeamte im Ruhestand, der Zeitungsreporter oder der Hinterbliebene des Opfers, zum Polizisten: „Kannst Du mir zu diesem Fall nicht etwas sagen? Ich habe dir doch damals auch geholfen. Schau doch mal nach! “
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte Ähnliches verhindern? Bei ... 123.000 niedergelassenen Ärzten, 65.000 Zahnärzten, 21.000 Apotheken, 2.200 Krankenhäusern, 200 gesetzlichen Krankenkassen, 50 privaten Krankenversicherungen, und vielen anderen Mitarbeitern, bei 4.4 Mio. Menschen im Gesundheitswesen, bei ca. 2 Mio. Inhabern von Heilberufs- Heilberufs-Ausweisen?
Kann man bei einer deutschen Krankenakte Ähnliches verhindern? LÄSST SICH DER ZUGRIFF PER ZUGRIFFSBERECHTIGUNG BESCHRÄNKEN? Im Krankenhaus nur für den behandelnden Arzt, und nicht für den mitbehandelnden Arzt, nicht für die Schwester, nicht für die Anmeldung, Registratur, Archiv, nicht für die Dokumentations-Assistentin? In der Niederlassung nur für den Arzt, und nicht für die Arzthelferin, Schwester, Assistentin, Hebamme, nicht für die Anmelde-Kraft? Auf die Ärzte innerhalb von Bundeswehr, Behörden, Instituten, Laboren, Pharmazie, Forschungseinrichtungen?
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte Ähnliches verhindern? LÄSST SICH DER ZUGRIFF PER ZUGRIFFSBERECHTIGUNG BESCHRÄNKEN? Im Krankenhaus nur auf die Ärzte einer Klinik? Im Ärztehaus nur auf die Ärzte einer Praxis? Nur auf die Ärzte innerhalb von Bundeswehr, Behörden, Instituten, Laboren, Pharmazie, Forschungseinrichtungen? Nur auf die Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, nicht aber auf die Mitarbeiter der Krankenkassen? Nur auf die Ärzte der Privaten Versicherungs-Gesellschaften, nicht aber auf die Mitarbeiter der Versicherungen?
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte Ähnliches verhindern? LÄSST SICH DER ZUGRIFF PER ZUGRIFFSBERECHTIGUNG BESCHRÄNKEN? Nur auf Ärzte, dabei nur auf das eigenen Fach? Kann man den Facharzt vom Wissen um andere Krankheiten eines anderen Fachs ausschließen, den Zahnarzt vom Wissen um HNO-Krankheiten, den Krankenhausarzt vom Wissen um ambulante Befunde und Behandlungen, den Hausarzt und die Rettungsstellen vom Wissen um alle Krankheiten?
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte Ähnliches verhindern? LÄSST SICH DER ZUGRIFF PER ZUGRIFFSBERECHTIGUNG BESCHRÄNKEN? Auf Apotheker, nicht aber auf seine Pharmazie-Assistenten? Auf Ärzte und Apotheker, nicht aber auf die anderen Heilberufe? AUF MEDIZINER, NICHT ABER AUF DIE EIGENEN EDV-MITARBEITER? NICHT ABER AUF DIE EXTERNEN WARTUNGS-FIRMEN? UND NICHT AUF DIE BETREIBER DER SERVER?
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte Ähnliches verhindern? LÄSST SICH EIN UNERLAUBTER ZUGRIFF MIT DER eGK VERHINDERN? nach den sog. „4-Augen-Prinzip“; hier Patient mit eGK und PIN – dort der Arzt mit HBA und PIN? In der Ambulanz Probleme mit dem Bildschirm, mit der PIN und Tastatur, mit den medizinischen Begriffen, mit den Befunden, Gutachten u. dgl., mit der Arbeit n a c h der Anwesenheit. In der Klinik gleiche Probleme, zusätzlich noch die Abwesenheit des Arztes von der Station (im OP, im Kreißsaal, in der Pathologie, in der Konferenz usw.) und die Beeinträchtigung des Patienten (körperlich, geistig, Unreife der Kinder, durch, Narkose, Geburt usw.
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte Ähnliches verhindern? LÄSST SICH EIN UNERLAUBTER ZUGRIFF MIT DER eGK VERHINDERN? Nach den sog. „4-Augen-Prinzip“; hier Patient mit eGK und PIN – dort der Arzt mit HBA und PIN? Dieses Prinzip ist für die Medizin völlig ungeeignet, wer daran glaubt, ist völlig weltfremd.
Kann man bei einer deutschen Gesundheitsakte Ähnliches verhindern? LÄSST SICH EIN UNERLAUBTER ZUGRIFF NACHVERFOLGENN? Die Registrierung eines jeden Zugriffs ist theoretisch und technisch künftig machbar, auch bei erwarteten ca. 2 Billionen Zugriffen pro Jahr. Diese Registrierung würde einen zusätzlichen ungeheuren Datenfriedhof erzeugen, sie dient aber nicht der Verhinderung eines Missbrauchs, sie dient nur der Strafverfolgung.
Nun stellen Sie sich einmal vor ... Es bliebe nicht nur bei verbotener Einsicht: Was ist der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank? Brecht Was ist der Einblick in eine Datenbank gegen den Eingriff in eine Datenbank?
Nun stellen Sie sich einmal vor ... Bei einzelnen missliebigen Personen: richtig falsch Hypertonie Hypotonie Blutgruppe 0d (rh neg) Blutgruppe AB (Rh pos.) Diabetes Allergie HIV-positiv F 15.9 (Drogen) F 54.4 (Pädophilie) F 10.2 (Alkoholabhängigkeit)
Nun stellen Sie sich einmal vor ... Bei den Mitgliedern der Regierung: richtig falsch E 30.0 (verzögerte Pubertät) F 81.8 (Lernstörung) G 80.2 (Infantilismus, Gehirn) F 79.9 (Oligophrenie) Oligophrenie) F 29 (Geisteskrakheit kongenital) Q 00.0 (Agenesie des Gehirns) F 60.2 (psychopathische Persönlichkeit) F 94.2 (Gefühlsarmut) R 15 (Verlust der Kontrolle Anus) F 23.9 (Verwirrtheit) F 03.9 (Alterspsychose)
Nun stellen Sie sich einmal vor ... Bei den Mitgliedern der Opposition: richtig falsch F 44.9 (hysterische Persönlichkeit) F 48.9 (psychoneurotische Reaktionen) F 41.1 (Angstzustände) F 31.9 (Manisch-depressive Psychosen) Z 54.9 (verzögerte Rekonvaleszens) F 43.0 (Erschöpfungs-Syndrom)
Nun stellen Sie sich einmal vor ... Bei tausenden /hundertausenden Bürgern: richtig falsch Herzinfarkte Diabetes Infektionen: Amöben-Ruhr Malaria Tbc Lues Diphtherie Poliomyelitis u.v.a.. Krebserkrankungen Unfälle Suicide
Fazit PATIENTENDATEN MÜSSEN GESCHÜTZT BLEIBEN; DARUM GEHÖREN SIE IN DIE ARZTPRAXIS, NICHT IN EINEN POOL, DARUM GEHÖREN SIE IN DAS KRANKENHAUS, UND NICHT IN EINEN VERBUND. UND DARUM BRAUCHEN WIR ERST RECHT KEINE ZENTRALE DEUTSCHE DATENBANK, MIT ZUGRIFFSMÖGLICHKEIT VON 2 MILLIONEN MENSCHEN!
Fazit PATIENTENDATEN MÜSSEN GESCHÜTZT BLEIBEN! WEIL DAS RECHERCHIEREN, ANALYSIEREN, KOPIEREN, VERVIELFÄLTIGEN UND VERBREITEN VON INFORMATIONEN ÜBER EINEN MENSCHEN BEI DIGITALISIERTEN AKTEN UM EIN VIELFACHES LEICHTER IST ALS BEI HERKÖMMLICHEN AKTEN MÜSSEN DATEIEN WEIT BESSER GESCHÜTZT WERDEN ALS HERKÖMMLICHE AKTEN: Ein Vermeiden digitalisierter Befunde /Dateien /Akten Informationen ist nicht mehr möglich, eine Vernetzung („Pool“) schon. Der gegenwärtig bestmögliche Schutz ist das Vermeiden der Vernetzung!
Dr. Klaus Günterberg Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe Hönower Str. 214 12623 Berlin-Mahlsdorf Tel.: (030) 562 71 63 Fax: (030) 56 04 57 39 Homepage: www.dr-guenterberg.de
Sie können auch lesen