Untergliederungsanalyse UG 15-Finanzverwaltung - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 ...

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024

Untergliederungsanalyse
UG 15-Finanzverwaltung

                                      11. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6

3     Schwerpunkte der Untergliederung: Finanz-Organisationsreform und
      COVID-19-Förderprüfungsgesetz ................................................................................... 7

    3.1     Finanz-Organisationsreform .................................................................................... 7

    3.2     COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz .................................................................... 8

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9

5     Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................11

    5.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................11

    5.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................12

    5.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................15

    5.4     Förderungen...........................................................................................................16

    5.5     Rücklagen ..............................................................................................................17

6     Personal ........................................................................................................................18

7     Wirkungsorientierung .....................................................................................................20

    7.1     Überblick ................................................................................................................20

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................21

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................23

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1      Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)

         Finanzierungshaushalt

 UG 15                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023       2024
 Auszahlungen                                    1.138,9     1.176,4      1.131,4    1.146,2    1.161,3    1.177,2
 Anteil an Gesamtauszahlungen                       1,4%        1,1%         1,2%      1,3%       1,3%       1,3%
 jährliche Veränderung                             -1,4%        3,3%        -3,8%      1,3%       1,3%       1,4%
 Einzahlungen                                      169,2       166,6        108,6       n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamteinzahlungen                       0,2%        0,2%         0,1%          -          -          -
 jährliche Veränderung                              6,0%       -1,5%      -34,8%           -          -          -
               Nettofinanzierungssaldo            -969,7    -1.009,8     -1.022,8          -          -          -
             Ergebnishaushalt
 UG 15                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023       2024
 Aufwendungen                                    1.156,5     1.192,8      1.149,1       n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen                       1,4%        1,1%         1,1%          -          -          -
 jährliche Veränderung                             -0,2%        3,1%        -3,7%          -          -          -
 Erträge                                           175,1       171,5        113,7       n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamterträgen                           0,2%        0,2%         0,1%          -          -          -
 jährliche Veränderung                           -12,3%        -2,0%      -33,7%           -          -          -
                        Nettoergebnis             -981,3    -1.021,3     -1.035,4          -          -          -

Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

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Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz
2020      (BMG-Novelle 2020)        von   Aufgabenänderungen       und      damit     auch     von
Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen
jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den
Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021
budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in
der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte
des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand
insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht
wurden.

Der    Entwurf     zum     Bundesvoranschlag 2021            (BVA-E 2021)     sieht     für     die
UG 15-Finanzverwaltung         im    Finanzierungshaushalt     Auszahlungen         iHv insgesamt
1,13 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 eine Reduktion um
3,8 %. Bei den Aufwendungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Der Rückgang ist überwiegend auf die Verschiebung der Ersatzzahlungen an die GIS und die
RTR       sowie    des     Transferaufwands        gemäß      KommAustria-Gesetz        in      die
UG 45-Bundesvermögen und den Entfall der befristeten Sonderdotierung der Nationalstiftung
(BVA 2020: 33,3 Mio. EUR) zurückzuführen. Zu Mehrauszahlungen iHv 12,1 Mio. EUR bzw.
1,5 % kommt es hingegen beim Personalaufwand vor allem aufgrund der Gehaltsanpassung,
dem    Struktureffekt    und   Änderungen     im   Personalstand    im   Zusammenhang           mit
Pensionierungen und Neuaufnahmen. Beim betrieblichen Sachaufwand steigen die
Auszahlungen um 21,0 Mio. EUR bzw. 7,3 % vor allem aufgrund der zusätzlichen Mittel für die
Digitalisierungsoffensive. Auch die als betrieblicher Sachaufwand verbuchten zusätzlichen
Mittel für das COVID-19-Förderprüfungsgesetz von 3,0 Mio. EUR (siehe Pkt. 3.2) führen zu
Mehrauszahlungen.

Die budgetierten Einzahlungen sinken um 58,0 Mio. EUR bzw. 34,8 % auf 108,6 Mio. EUR.
Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Verschiebung der Einzahlungen aus den von der
GIS eingehobenen Radio- und Fernsehgebühren gem. § 3 (1) Rundfunkgebührengesetz in die
UG 45-Bundesvermögen zurückzuführen. Auch bei den Einhebungsvergütungen für die
Traditionellen Eigenmittel der EU wird im Vergleich zum BVA 2020 ein geringer Rückgang um
2,7 Mio. EUR auf 60,7 Mio. EUR veranschlagt.

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Die COVID-19-Pandemie betrifft die UG 15-Finanzverwaltung insbesondere aufgrund des
COVID-19-Förderprüfungsgesetzes.        Dieses    führt   eine   nachträgliche   Kontrolle     der
wesentlichen Förderungsmaßnahmen durch die Finanzverwaltung ein. Im BVA-E 2021 sind
aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zusätzliche Mittel iHv 3,0 Mio. EUR für das
COVID-19-Förderprüfungsgesetzes veranschlagt. Darüber hinaus dürfte es auch zu
Mehrauszahlungen für Schutzmaßnahmen bei der Finanzverwaltung kommen, diese werden
allerdings nicht gesondert veranschlagt. Der Rückgang der Einhebungsvergütungen im
Vergleich zum BVA 2020 trotz der Erhöhung der Vergütung von 20 % auf 25 % der
Zolleinnahmen ab 2021 ergibt sich aus den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise mit
einem verringerten Handelsvolumen.

In den Jahren bis 2024 steigt die Auszahlungsobergrenze im BFRG 2021-2024 um
durchschnittlich 1,3 % p.a.. Im Vergleich zum vorangegangen BFRG 2020-2023 sinken die
Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 um etwas über 50 Mio. EUR jährlich. Dies
ist eine Folge der Verschiebung bestimmter Auszahlungen in die UG 45-Bundesvermögen.

Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 15-Finanzverwaltung 11.841 Planstellen
vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2020 um insgesamt 92, damit wurde
der im Frühjahr für 2020 beschlossene Rückgang zum Teil zurückgenommen. Im
BFRG-E 2021-2024 ist ein gleichbleibender Stand bis 2024 vorgesehen. Wesentlich für die
tatsächliche Besetzung der Planstellen sind die VBÄ-Zielwerte. Für das Jahr 2021 wird dem
gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 ein VBÄ-Zielwert von 11.037
vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2021 einem Anteil von 93,2 % der Planstellen
im Personalplan. Im Vergleich zum VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 steigt der VBÄ-Zielwert
deutlich um 653.

Das BMF hat im BVA-E 2021 für die UG 15-Finanzverwaltung insgesamt vier Wirkungsziele
festgelegt, gegenüber dem BVA 2020 wurde dabei das Wirkungsziel 1 geändert. Mit dieser
Änderung wurde das Wirkungsziel in Hinblick auf die Bewältigung der COVID-19-Krise
angepasst. Auch bei den Maßnahmen zu diesem Wirkungsziel wurden Anpassungen
vorgenommen. Die entsprechenden Zielwerte bei den Kennzahlen zur Budgetentwicklung
mussten aufgrund der geänderten budgetären Rahmenbedingungen deutlich revidiert werden.
Bei den übrigen Zielen blieb die Wirkungsinformation weitgehend unverändert.

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2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die
Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:      Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Der ab 2022 steigende Anteil der UG 15-Finanzverwaltung an den Gesamtauszahlungen ist
auf die krisenbedingten hohen Gesamtauszahlungen des Bundes 2020 und 2021
zurückzuführen. Dadurch ist der Anteil an den Gesamtauszahlungen in diesem Zeitraum
niedriger. Ohne diese Sonderfaktoren 2020 und 2021 entwickeln sich die Auszahlungen
weitgehend parallel zu den Gesamtauszahlungen. In den Jahren 2022 bis 2024 liegt der Anteil
an den Gesamtauszahlungen mit 1,3 % nur geringfügig unter dem Anteil 2020.

Rund 70 % der Auszahlungen entfallen auf Auszahlungen für Personal, im BVA-E 2021 sind
hierfür 793,1 Mio. EUR vorgesehen (+1,5 % gegenüber dem BVA 2020). Der Anstieg resultiert
überwiegend aus den Annahmen zur Gehaltsanpassung 2021,                dem   Struktureffekt
(Biennalsprünge) und Änderungen im Personalstand im Zusammenhang mit Pensionierungen
und Neuaufnahmen.

Beim betrieblichen Sachaufwand sind im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 307,4 Mio. EUR
budgetiert, dies entspricht einem Anstieg um 7,3 % bzw. 21,0 Mio. EUR im Vergleich zum
BVA 2020. Der Anstieg dürfte überwiegend auf die höheren Auszahlungen für strategische
IT-Projekte im Zusammenhang mit der Digitalisierungsoffensive stehen. Ein erheblicher Teil
des betrieblichen Sachaufwands entfällt mit 182,4 Mio. EUR auf den Aufwand für

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Werkleistungen (z. B. IT-Betrieb und bei der BRZ GmbH beauftragte Projekte), hierfür ist
gegenüber dem BVA 2020 ein Anstieg um 23,8 Mio. EUR veranschlagt.

Die Auszahlungen für Transfers gehen im Vergleich zum BVA 2020 um 79,5 Mio. EUR auf
25,1 Mio. EUR zurück. Der Rückgang ist auf den Entfall der bis 2020 befristeten
Sonderdotierung     der    Nationalstiftung     (33,3 Mio. EUR)      und   der   Transferierung    von
Auszahlungen       in     die     UG 45-Bundesvermögen        im      Zusammenhang        mit     dem
KommAustria-Gesetz und dem Bundespensionsamtsübertragungsgesetz zurückzuführen
(siehe Pkt. 4).

3       Schwerpunkte der Untergliederung: Finanz-Organisationsreform
        und COVID-19-Förderprüfungsgesetz

3.1      Finanz-Organisationsreform

Am 19. September 2019 hat der Nationalrat das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG)
beschlossen, in dessen Zentrum eine Organisationsreform der Bundesfinanzverwaltung steht.
Zusammen mit dem bereits zuvor geschaffenen Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und
Beiträge (aktiv seit 1. Jänner 2020), der Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und
den      beschlossenen          Änderungen     in     der   Bundesabgabenordnung          wird      die
Bundesfinanzverwaltung           neu   organisiert.   Ursprünglich    war    die   Umsetzung        der
Organisationsreform mit 1. Juli 2020 beabsichtigt, mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde eine
Verschiebung um ein halbes Jahr auf 1. Jänner 2021 beschlossen. In Grundzügen ist folgende
neue Organisationsstruktur vorgesehen:

        An die Stelle der bestehenden 39 Finanzämter und des Finanzamtes für Gebühren,
         Verkehrsteuer und Glückspiel werden mit dem Finanzamt Österreich und dem
         Finanzamt für Großbetriebe zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit
         treten.

        Die neun Zollämter werden zu einer Abgabenbehörde, dem Zollamt Österreich, mit
         bundesweiter Zuständigkeit zusammengeführt.

        Es wird ein Amt für Betrugsbekämpfung errichtet, das die Aufgaben der Finanzpolizei,
         der Steuerfahndung und der Finanzämter in ihrer bisherigen Funktion als
         Finanzstrafbehörde wahrnehmen soll.

                                                                                                  7 / 28
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An die Stelle der Steuer- und Zollkoordination, der 40 Finanz- und 9 Zollämter, der
Großbetriebsprüfung, der Finanzpolizei und der Steuerfahndung treten damit künftig als dem
BMF nachgeordnete Dienststellen fünf Ämter (Finanzamt Österreich, Zollamt Österreich,
Finanzamt für Großbetriebe, Amt für Betrugsbekämpfung, Prüfdienst für lohnabhängige
Abgaben und Beiträge) mit bundesweiter Zuständigkeit.

Am 26. Mai 2020 hat der Nationalrat des 2. Finanz-Organisationsreformgesetz beschlossen.
Damit wurden in bestimmten Bereichen Zuständigkeitsverschiebungen für die Erhebung
bestimmter Abgaben vorgenommen, eine Flexibilisierung der neuen Organisationsstruktur
(u. a.      Verankerung        der    „Zentralen      Services“)      ermöglicht      und     die   Grundlage   für
Unterstützungsleistungen innerhalb der Bundesfinanzverwaltung geschaffen.

3.2        COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz

Mit dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz wurde die Möglichkeit für eine nachträgliche
Kontrolle von Förderungsmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie durch die
Finanzämter geschaffen. Im BVA-E 2021 sind hierfür zusätzliche Mittel iHv 3,0 Mio. EUR
veranschlagt.

Zu den davon umfassten Förderungen zählen Zuschüsse und COVID-19-Haftungen nach
dem        ABBAG-Gesetz,           Zuschüsse       aus     dem     Härtefallfonds,       Kurzarbeitshilfen    sowie
Förderungen aus dem NPO-Unterstützungsfonds und der Überbrückungsfinanzierung für
Künstlerinnen und Künstler. Die Prüfungen werden durch die Finanzämter im Rahmen von
abgabenbehördlichen Kontrollen erfolgen, wobei die Finanzämter für die Kontrolle der
COVID-19-Förderungen als Gutachter und nicht in ihrer Funktion als Abgabenbehörde des
Bundes handeln. Für die Vorbereitung und Durchführung einer Prüfung besteht eine
Berechtigung           zur     Durchführung          von     Transparenzportalabfragen.             Entsprechende
Geheimhaltungs- und Datenschutzregelungen analog zur Abgabenprüfung sind anzuwenden.

Die Prüfung der Zuschüsse und COVID-19-Haftungen nach dem ABBAG-Gesetz sowie der
Zuschüsse           aus      dem     Härtefallfonds,       dem      NPO       Unterstützungsfonds       und     der
Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler sind von den für die Erhebung der
Umsatzsteuer des Zuschussempfängers/der Zuschussempfängerin zuständigen Finanzamtes
durchzuführen.1 Zuständig für die Prüfung von Kurzarbeitshilfen ist das für die
Lohnsteuerprüfung zuständige Finanzamt. Die Durchführung der Prüfung kann im Rahmen

1
    Bzw. das Finanzamt, das zuständig wäre, wenn der/die ZuschussempfängerIn UnternehmerIn wäre.

                                                                                                              8 / 28
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einer Außenprüfung, einer Nachschau oder einer begleitenden Kontrolle (§ 153 BAO) bzw. bei
den Kurzarbeitshilfen im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung erfolgen. Dabei soll die Richtigkeit
der vom Unternehmen zum Zweck der Erlangung eines Zuschusses erteilten Auskünfte
überprüft werden. Auf Weisung des Bundesministers für Finanzen ist die Prüfung des
Zuschusses      bzw.   der     Kurzarbeitshilfe   auch     dann   vorzunehmen,     wenn     keine
abgabenrechtliche Prüfung oder Nachschau durchgeführt werden soll.

Bei bestehenden Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben eines Unternehmens ist ein
gesonderter Prüfungsbericht zu erstellen. Dieser ist an den Bundesminister für Finanzen und
an die jeweilige Abwicklungsstelle zu übermitteln, d.h. an die COFAG für Zuschüsse nach dem
ABBAG-Gesetz, an die AWS bzw. ÖHT für Haftungen nach dem ABBAG-Gesetz, an die WKO
bzw. die Agrarmarkt Austria für Zuschüsse aus dem Härtefallfonds und an das AMS für
Kurzarbeitshilfen. Beim NPO-Unterstützungsfonds und der Überbrückungsfinanzierung für
Künstlerinnen und Künstler ist der Bericht dem Bundesminister für Finanzen, dem
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und dem Austria
Wirtschaftsservice     (aws,     Abwickler     des      NPO-Unterstützungsfonds)     bzw.     der
Sozialversicherungsanstalt         der       Selbständigen        (SVS,     Abwickler         der
Überbrückungsfinanzierung)        zu     übermitteln.    Bei   Verdacht   auf      Betrug   oder
Förderungsmissbrauch hat das Finanzamt die Staatsanwaltschaft zu informieren.

Die Schlussbestimmungen sehen unter anderem vor, dass der Bundesminister für Finanzen
bis zum 30. Juni des Folgejahres einen statistischen Bericht über die im abgelaufenen
Kalenderjahr erfolgten Prüfungen zu veröffentlichen hat (eine Vorlage an den Nationalrat ist
dabei nicht vorgesehen). Außerdem ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, per
Verordnung die genaue Ausgestaltung der Prüfungen zu regeln.

4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Aufrechterhaltung der abgabenrechtlichen Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen in den
         Bereichen Steuer und Zoll, intensive Bekämpfung von Steuerbetrug und Prüfung von
         Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie

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         Gestaltung einer leistungsorientierten, effizienten und innovativen Organisation mit
          strategischem Fokus auf eine Automatisierungs- und Digitalisierungsoffensive sowie
          Umsetzung neuer E-Government-Projekte (z. B. automatisierte Vorprüfung für
          Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Big One Stop Shop – BOSS
          und Unionszoll Kodex – UZK)

         Förderung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Motivation von Frauen zur Bewerbung
          als Führungskraft sowie Ermöglichung von Führung in Teilzeit

Gegenüber         dem         BFRG 2020-2023       haben           sich     die     Auszahlungsobergrenzen           im
BFRG-E 2021-2024 wie folgt geändert:

Tabelle 2:       Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023

 UG 15-Finanzverwaltung                                               2021           2022        2023       2024
                                                     in Mio. EUR
 BFRG 2020-2023                                                           1.183,4     1.201,2     1.218,2
 BFRG 2021-2024                                                           1.131,4     1.146,2     1.161,3    1.177,2
 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023                       -52,0       -54,9       -56,9          -
     COVID-19 Maßnahmen                                                       3,0
       Förderprüfungsgesetz                                                  3,0

Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 sinken die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2021-2024 in den Jahren 2021 bis 2023 um etwas über 50 Mio. EUR jährlich.
Diese Änderungen erklären sich aus den folgenden Faktoren:

         Aufgrund der Verschiebung der Ersatzzahlungen an die GIS und an die RTR sowie des
          Transferaufwands          gemäß        KommAustria-Gesetz                  (siehe     Pkt. 5.4)   in      die
          UG 45-Bundesvermögen sinken die Auszahlungen um insgesamt 42,1 Mio. EUR.

         Die Transferierung der Abgeltungsbeträge an die (damalige) BVA für die Erfüllung der
          übertragenen Aufgaben gem. § 8 Abs. 1 Bundespensionsamtsübertragungsgesetz in
          die UG 45-Bundesvermögen reduziert die Auszahlungen der Untergliederung um
          rd. 15 Mio. EUR.

         Zu einem geringen Teil betrifft die Änderung der Auszahlungsobergrenze 2021 die
          zusätzliche Mittel iHv 3,0 Mio. EUR für das COVID-19-Förderprüfungsgesetz (siehe
          Pkt. 3.2).

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5        Bundesvoranschlag 2021

5.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf:

Tabelle 3:      Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020

 UG 15                                                       Erfolg     BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2021 -
                                               in Mio. EUR    2019      2020       2021           BVA 2020
 Auszahlungen                                                 1.138,9   1.176,4    1.131,4       -45,0    -3,8%
 COVID-19-Krisenbewältigung
   Förderprüfungsgesetz                                                                3,0         3,0         -
 Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen                          1.138,9   1.176,4    1.128,4       -48,0    -4,1%
 Einzahlungen                                                   169,2     166,6      108,6       -58,0   -34,8%

Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021

Die budgetierten Auszahlungen 2021 sinken um 45,0 Mio. EUR bzw. 3,8 % auf
1,13 Mrd. EUR. Der Rückgang ist überwiegend auf die Verschiebung der Ersatzzahlungen an
die GIS und die RTR sowie des Transferaufwands gemäß KommAustria-Gesetz in die
UG 45-Bundesvermögen (siehe Pkt. 4) und dem Entfall der befristeten Sonderdotierung der
Nationalstiftung (BVA 2020: 33,3 Mio. EUR) zurückzuführen. Zu Mehrauszahlungen kommt es
hingegen beim Personalaufwand (+12,1 Mio. EUR) vor allem aufgrund der Gehaltsanpassung
bzw. dem Struktureffekt und beim betrieblichen Sachaufwand (+21,0 Mio. EUR) im
Zusammenhang mit der Digitalisierungsoffensive. Auch die zusätzlichen Mittel für das
COVID-19-Förderprüfungsgesetz               von    3,0 Mio. EUR         (siehe       Pkt. 3.2)     führen         zu
Mehrauszahlungen.

Die budgetierten Einzahlungen sinken um 58,0 Mio. EUR bzw. 34,8 % auf 108,6 Mio. EUR.
Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Verschiebung der Einzahlungen aus den von der
GIS eingehobenen Radio- und Fernsehgebühren gem. § 3 (1) Rundfunkgebührengesetz in die
UG 45-Bundesvermögen zurückzuführen. Auch bei den Einhebungsvergütungen für die
Traditionellen Eigenmittel wird im Vergleich zum BVA 2020 ein geringer Rückgang um
2,7 Mio. EUR auf 60,7 Mio. EUR veranschlagt. Die Höhe der Einhebungsvergütung hängt von
den Zolleinnahmen ab, die durch die wirtschaftliche Entwicklung gedämpft werden. Einen
gegenläufiger       Effekt bewirkt        die Grundsatzeinigung         auf    den     neuen     mehrjährigen
EU-Finanzrahmen 2021-2027, in der ein Anstieg der Einhebungsvergütung von 20 % auf 25 %
ab 2021 vorgesehen ist.

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5.2       Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 4:         Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                                  Finanzierungshaushalt
 UG 15                                                              Erfolg      BVA        BVA-E            Diff. BVA-E 2021 -
                                                    in Mio. EUR      2019       2020        2021         Erf 2019      BVA 2020
 15            Auszahlungen                                          1.138,9    1.176,4      1.131,4          -0,7%        -3,8%
 15.01         Steuerung & Services                                    347,3      350,1        282,9        -18,6%        -19,2%
 15.01.01      Zentralstelle                                           315,7      323,3        272,0       -13,8%        -15,8%
 15.01.02      Einhebungsvergütungen                                     0,6        0,9          0,9         46,8%          0,0%
 15.01.03      Personal, das für Dritte leistet                         20,2       20,7         10,0       -50,5%        -51,7%
 15.01.04      Bundesfinanzakademie                                     10,8        5,4                   -100,0%       -100,0%
 15.02         Steuer- & Zollverwaltung                                746,4      781,5          802,0         7,4%         2,6%
 15.02.01      Finanzamt Österreich                                    698,6      584,3          502,7     -28,0%        -14,0%
 15.02.02      Steuer- & Zollkoordination                               46,5       24,9                   -100,0%       -100,0%
 15.02.03      Zollamt Österreich                                                  73,6          134,3             -      82,5%
 15.02.04      Finanzamt für Großbetriebe                                          31,4           60,4             -      92,0%
 15.02.05      Amt für Betrugsbekämpfung                                           31,6           59,2             -      87,6%
 15.02.06      Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge                   1,3       26,2           27,3    2086,1%           4,5%
 15.02.07      Zentrale Services                                                    9,5           18,0             -      88,3%
 15.03         Rechtsvertretung & Rechtsinstanz                         45,2       44,7           46,5         3,0%         4,0%
 15.03.01      Bundesfinanzgericht                                      33,8       35,0           36,8        8,7%          5,1%
 15.03.02      Finanzprokuratur                                         11,3        9,7            9,8     -13,8%           0,3%
 15            Einzahlungen                                            169,2      166,6          108,6      -35,8%        -34,8%
 15.01         Steuerung & Services                                    153,1      151,5           93,6      -38,8%        -38,2%
 davon
    15.01.01   Zentralstelle                                            95,0       85,4           30,1     -68,3%         -64,7%
    15.01.02   Einhebungsvergütungen                                    55,7       63,7           61,1       9,8%          -4,1%
 15.02         Steuer- & Zollverwaltung                                 13,9       13,3           13,3       -4,5%          -0,5%
 davon
    15.02.01   Finanzamt Österreich                                     13,7       12,8           12,5       -8,9%          -2,8%
 15.03         Rechtsvertretung & Rechtsinstanz                          2,2        1,7            1,7      -21,8%           0,0%
 davon
    15.03.02   Finanzprokuratur                                          2,2         1,7         1,7       -22,0%           0,0%
                                    Nettofinanzierungssaldo           -969,7    -1.009,8    -1.022,8             -              -

Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in
dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die      Budgetstruktur           der     UG 15-Finanzverwaltung                 wird      mit     dem       BVA-E 2021             im
Zusammenhang mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (siehe Pkt. 3.1) umgestellt.
Darüber         hinaus      führt     die    Verschiebung             einiger    Aus-      und       Einzahlungen          in    die
UG 45-Bundesvermögen zu einer strukturellen Änderung. Dadurch ist ein Vergleich der
ausgewiesenen Global- und Detailbudgetsummen mit dem BVA 2020 bzw. dem Erfolg 2019
nur bedingt aussagekräftig. Aus diesem Grund wird in den nachstehenden Erläuterungen auf
einen derartigen Vergleich verzichtet, es wird lediglich auf den BVA-E 2021 in den einzelnen
Globalbudgets eingegangen.

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GB 15.01-„Steuerung & Services“

Im GB 15.01 sind im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 282,9 Mio. EUR veranschlagt. Mit
183,1 Mio. EUR betreffen fast 65 % der Auszahlungen in diesem Globalbudget den
betrieblichen Sachaufwand vor allem für Infrastruktur (Investitionen, Mieten, Betriebskosten)
und Werkleistungen (v. a. für IT-Aufwendungen des Bundesrechenzentrum GmbH). Diese
betreffen ausschließlich das DB 15.01.01-„Zentralstelle“. Auch die in diesem Globalbudget
veranschlagten Auszahlungen für Personal iHv 74,3 Mio. EUR betreffen ausschließlich die
Zentralstelle.

Die veranschlagten Auszahlungen für Transfers belaufen sich auf 25,1 Mio. EUR. Diese
betreffen insbesondere die im DB 15.01.01-„Zentralstelle“ verbuchten Förderungen (v. a.
Transfers an Gemeinde- und Städtebund, IHS und JVI) und Transfers aus dem
DB 15.01.03-„Personal, das für Dritte leistet“. Die im BVA 2020 noch veranschlagte
Sonderdotierung der Nationalstiftung iHv 33,3 Mio. EUR ist im BVA 2020 nicht mehr
vorgesehen. Die Transfers im Zusammenhang mit dem KommAustria-Gesetz und dem
Bundespensionsamtsübertragungsgesetz                wurden      in     die     UG 45-Bundesvermögen
verschoben.

Unter    den     Einzahlungen      werden      in      diesem    Globalbudget          insbesondere     die
Einhebungsvergütungen im Zollbereich (2021: 60,7 Mio. EUR) und die Ersätze von
Verwaltungskosten       aus     dem     FLAF     für    die     Abrechnung       der     Familienbeihilfen
(2021: 11,0 Mio. EUR)      angesetzt.    Die    bisher     in    diesem       Globalbudget    verbuchten
Einzahlungen      aus   von      der    GIS    eingehobenen          Radio-     und     Fernsehgebühren
(2020: rd. 55,7 Mio. EUR) wurden in die UG 45-Bundesvermögen verschoben.

GB 15.02-„Steuer- & Zollverwaltung“

Im GB 15.02 werden die Ein- und Auszahlungen der für die Einhebung und Verwaltung der
öffentlichen     Abgaben      zuständigen     Organisationseinheiten          veranschlagt.    Die    neue
Budgetstruktur in diesem Globalbudget orientiert sich an der Organisationsreform der
Finanzverwaltung (siehe Pkt. 3.1). Der BVA-E 2021 sieht für dieses Globalbudget
Auszahlungen iHv 802,0 Mio. EUR vor, die überwiegend Auszahlungen für Personalaufwand
und betrieblichen Sachaufwand betreffen.

Mit 676,9 Mio. EUR entfallen rd. 84 % der Auszahlungen in diesem Globalbudget auf
Personalaufwand, diese betreffen mit 411,0 Mio. EUR das Finanzamt Österreich und mit
115,4 Mio. EUR das Zollamt Österreich. Für das Finanzamt für Großbetriebe sind
Personalauszahlungen iHv 57,1 Mio. EUR veranschlagt.

                                                                                                     13 / 28
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Für Auszahlungen aus betrieblichem Sachaufwand sind 119,8 Mio. EUR veranschlagt. Diese
betreffen zu einem erheblichen Teil Mietzahlungen (50,7 Mio. EUR), Aufwand für
Werkleistungen    (22,0 Mio. EUR)     und       Telekommunikation   und   Nachrichtenaufwand
(17,9 Mio. EUR). Auch die 3,0 Mio. EUR aus dem Krisenbewältigungsfonds für das
COVID-19-Förderprüfungsgesetz (siehe Pkt. 3.2) werden als betrieblicher Sachaufwand im
DB 15.02.01-„Finanzamt Österreich“ verbucht.

Die Einzahlungen in diesem Globalbudget werden mit 13,3 Mio. EUR veranschlagt, diese
betreffen insbesondere Transfers von sonstigen öffentlichen Rechtsträgern (9,6 Mio. EUR)
und Erträge aus Kostenbeiträgen und Gebühren (1,9 Mio. EUR). Der überwiegende Teil
entfällt mit 12,5 Mio. EUR auf Einzahlungen im DB 15.02.01-„Finanzamt Österreich“.

GB 15.03-„Rechtsvertretung & Rechtsinstanz“

Im GB 15.03 sind die Mittel für das Bundesfinanzgericht und die Finanzprokuratur
veranschlagt.    Der    BVA-E 2021      sieht     für   dieses   Globalbudget   Auszahlungen
iHv 46,5 Mio. EUR vor, davon betreffen 36,8 Mio. EUR das Bundesfinanzgericht und
9,8 Mio. EUR die Finanzprokuratur. Ein Großteil der in diesem Globalbudget veranschlagten
Auszahlungen entfällt mit 41,9 Mio. EUR auf Auszahlungen für Personalaufwand, davon
entfallen 33,1 Mio. EUR auf das Bundesfinanzgericht. Für betrieblichen Sachaufwand werden
im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 4,5 Mio. EUR veranschlagt.

                                                                                      14 / 28
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5.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                 des        Finanzierungs-              und         des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2021 auf:

Tabelle 5:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 15                                                           FinHH - Ausz.                                ErgHH - Aufw.                    Diff. EH-FH
                                                       BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2021        BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2021        BVA-E
                                         in Mio. EUR   2020        2021        - BVA 2020           2020        2021        - BVA 2020            2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       1.172,0    1.125,7        -46,3    -4,0%     1.163,6    1.119,5      -44,1     -3,8%           -6,2
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                  781,0       793,1         12,1    1,5%       772,8       787,0        14,3     1,8%           -6,1
   davon
     Bezüge                                             573,7       580,3          6,6    1,1%       572,9       581,5         8,6    1,5%             1,2
     Mehrdienstleistungen                                28,8        28,9          0,1    0,4%        28,8        28,9         0,1    0,4%             0,0
     Sonstige Nebengebühren                              25,8        26,8          1,0    3,9%        25,8        26,8         1,0    3,9%             0,0
     Gesetzlicher Sozialaufwand                         136,7       141,0          4,2    3,1%       138,8       143,1         4,2    3,0%             2,1
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand     286,4       307,4         21,0    7,3%       286,3       307,3        21,0    7,3%            -0,1
   davon
     Mieten                                              61,0        62,0          1,0     1,6%       61,0        62,0        1,0      1,6%            0,0
     Telek ommunik ation und Nachrichtenaufwand          21,7        22,0          0,3     1,5%       21,7        22,0        0,3      1,5%            0,0
     Aufwand für Werk leistungen                        158,0       182,4        24,4     15,4%      157,9       182,3      24,4      15,4%           -0,1
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                 20,5        16,2         -4,3   -21,0%       20,5        16,2       -4,3    -21,0%            0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                  104,6        25,1        -79,5   -76,0%      104,6        25,1      -79,4    -76,0%            0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger         52,8         5,0        -47,8   -90,6%       52,8         5,0     -47,8     -90,6%            0,0
     an Unternehmen                                      36,9         5,0        -31,9   -86,4%       36,9         5,0     -31,9     -86,4%            0,0
     an private Haushalte/Institutionen                  13,5        13,7          0,2     1,3%       13,5        13,7       0,2       1,3%            0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                             29,2        29,6       0,4        1,4%          29,6
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                   4,5         4,8       0,3        5,7%           4,8
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                      0,4         0,3       0,0       -9,5%           0,3
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                           23,9        24,1       0,2        0,8%          24,1
   davon
     Abfertigungen                                                                                     4,7         4,7        0,1      1,1%             4,7
     Jubiläumszuwendungen                                                                             14,8        14,9        0,1      1,0%           14,9
     Nicht k onsumierte Urlaube                                                                        4,4         4,4        0,0     -0,1%             4,4
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                3,3        4,7          1,3    40,2%                                                        -4,7
   Sachanlagen                                             3,3        4,7          1,3    40,4%                                                        -4,7
   Immaterielle Vermögenswerte                             0,0        0,0          0,0   -12,5%                                                         0,0
 Darlehen und Vorschüsse                                   1,1        1,1          0,0     -1,3%                                                       -1,1
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                  1,1        1,1          0,0    -1,3%                                                        -1,1
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt        1.176,4    1.131,4        -45,0     -3,8%    1.192,8    1.149,1      -43,7     -3,7%           17,7

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die      Unterschiede          zwischen           dem         Finanzierungshaushalt                        (Auszahlungen)                und         dem
Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2021 mit insgesamt 17,7 Mio. EUR
vergleichsweise gering. Diese sind im Wesentlichen auf die nicht finanzierungswirksame
Dotierung von Personalrückstellungen sowie Abschreibungen von Sachanlagen und
immateriellen            Vermögenswerte                   zurückzuführen.                    Dem              gegenüber              stehen              im
Finanzierungshaushalt Auszahlungen für Investitionen und aus gewährten Vorschüssen.

                                                                                                                                                  15 / 28
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Tabelle 6:          Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge)

 UG 15                                                           FinHH - Einz.                                ErgHH - Ertr.                Diff. EH-FH
                                                      BVA          BVA-E    Diff. BVA-E 2021       BVA         BVA-E      Diff. BVA-E 2021    BVA-E
                                        in Mio. EUR   2020          2021       - BVA 2020          2020         2021         - BVA 2020        2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        165,6        107,7      -57,9   -35,0%       165,6        107,7          -57,9   -35,0%           0,0
 Finanzierungswirksame Erträge
   Einzahlungen/Erträge aus wirtschaftl. Tätigkeit        1,2          1,2        0,0    -4,0%         1,2          1,2            0,0    -4,0%           0,0
   Kostenbeiträge und Gebühren                           61,0          5,8      -55,2   -90,5%        61,0          5,8          -55,2   -90,5%           0,0
   Einzahlungen/Erträge aus Transfers                   102,3         99,6       -2,7    -2,6%       102,3         99,6           -2,7    -2,6%           0,0
   davon
     von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern         9,8          9,8       0,0      0,0%         9,8          9,8           0,0      0,0%           0,0
     von ausl. Körperschaften u. Rechtsträgern           77,3         74,6      -2,6     -3,4%        77,3         74,6          -2,6     -3,4%           0,0
     von Unternehmen                                      4,2          4,1       0,0     -0,6%         4,2          4,1           0,0     -0,6%           0,0
     innerhalb des Bundes                                11,0         11,0                    -       11,0         11,0                        -          0,0
   Vergütungen innerhalb des Bundes                       0,2          0,2       0,0    -14,9%         0,2          0,2           0,0    -14,9%           0,0
   Sonst. Einzahlungen/Erträge                            0,3          0,3       0,0      5,5%         0,3          0,3           0,0      5,5%           0,0
   Finanzerträge                                          0,6          0,6                    -        0,6          0,6                         -         0,0
 Nicht finanzierungswirksame Erträge                                                                   6,0          6,0           0,0       0,7%          6,0
   Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers                                                        6,0          6,0           0,0      0,7%           6,0
   davon
     Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen                                                       5,5          5,6           0,1      1,8%            5,6
     Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers                                                       0,5          0,5          -0,1    -11,7%            0,5
   Finanzerträge                                                                                       0,0          0,0                        -           0,0
 Investitionstätigkeit                                    0,0          0,0        0,0   -10,4%                                                             0,0
 Darlehen und Vorschüsse                                  0,9          0,9        0,0    -2,3%                                                            -0,9
               Einzahlungen / Erträge insgesamt         166,6        108,6      -58,0   -34,8%       171,5        113,7          -57,9   -33,7%            5,1

         Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis      -1.009,8     -1.022,8     -13,0          -   -1.021,3     -1.035,4         -14,1           -       -12,6

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die Erträge übersteigen die Einzahlungen um insgesamt 5,1 Mio. EUR. Einerseits kommt es
im       Ergebnishaushalt              zu       nicht        finanzierungswirksamen                       Erträgen                iHv 6,0 Mio. EUR
(v. a. Auflösungen von Rückstellungen), andererseits werden im Finanzierungshaushalt nicht
ergebniswirksame Zahlungen aus Darlehen und Vorschüssen iHv 0,9 Mio. EUR veranschlagt.

5.4        Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 7:          Direkte Förderungen (Auszug)

 UG 15                                                                            Erfolg           BVA           BVA-E             Diff. BVA-E 2021 -
                                                                  in Mio. EUR      2019            2020           2021                  BVA 2020
 Förderungen                                                                            47,6          49,2             13,7              -35,5       -72,2%
 davon
   Lfd. Transfers an übrige Sektoren der Wirtschaft                                     35,7          35,7                               -35,7 -100,0%
   Gemeinde- und Städtebund                                                              5,1           5,3                 5,2            -0,2   -3,2%
   Institut für höhere Studien und wiss. Forschung                                       3,6           3,7                 3,9             0,2    4,7%
   Joint Vienna Institute (JVI)                                                          2,2           3,4                 3,5             0,1    2,0%

Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021

Im BVA-E 2021 sind direkte Förderungen iHv 13,7 Mio. EUR veranschlagt, dies entspricht
einem Rückgang gegenüber dem BVA 2020 um 35,5 Mio. EUR. Dieser ist eine Folge der
Verschiebung der Förderungen gemäß KommAustria-Gesetz und Presseförderungsgesetz in

                                                                                                                                                      16 / 28
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die UG 45-Bundesvermögen.2 Aufgrund der mit dem 4. COVID-19-Gesetz beschlossenen
Erhöhung der Förderungen gem. KommAustria-Gesetz um 17 Mio. EUR, die 2020 nicht
veranschlagt wurde, wird der BVA 2020 überschritten werden. Die im BVA-E 2021
verbleibenden Förderungen betreffen Zahlungen an den Gemeinde- und Städtebund
(BVA-E 2021: 5,2 Mio. EUR), einen Zuschuss an das IHS iHv 3,9 Mio. EUR und eine Zahlung
an das Joint Vienna Institute (JVI) von 3,5 Mio. EUR. Die für den Gemeinde- und Städtebund
veranschlagte Förderung ist um 172.000 EUR niedriger als im BVA 2020 und liegt nur
geringfügig über dem Erfolgswert 2019. Die Förderungen für das IHS und das JVI steigen im
Vergleich zum BVA 2020 um 175.000 EUR bzw. 68.000 EUR an, die veranschlagten
Förderungen liegen auch deutlich über dem Erfolgswert 2019 (beim JVI um 1,26 Mio. EUR).

5.5         Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020
und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020
wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen
verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht
erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da
auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen.

Tabelle 8:         Rücklagengebarung

    UG 15                                                    Veränderung                  Budget. RL-                 Anteil
                                                   Stand                       Stand                    Rücklagen
                                                              31.12.2019 -                Verwendung                RL-Rest am
                                                 31.12.2019                  30.09.2020                   -rest
                                   in Mio. EUR                 30.09.2020                  BVA-E 2021               BVA-E 2021
    Detailbudgetrücklagen                              321,7           -17,0        304,7             -
    Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen                  5,3               -          5,3             -
                                 Gesamtsumme           327,0           -17,0        310,0             -       310,0     27,4%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021

Die UG 15-Finanzverwaltung verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 327,0 Mio. EUR, wovon
5,3 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die insbesondere die
Bereiche Suchtprävention und Geldstrafen/BMF betreffen. Im Jahr 2020 wurden im zweiten
Quartal aus Rücklagen 17 Mio. EUR entnommen, sodass der Rücklagenstand per
30. September 2020 310,0 Mio. EUR beträgt. Die heuer entnommene Rücklage wurde für die

2
  Aus dem Bundesbudget werden die folgenden bei der RTR eingerichteten Fonds dotiert: Digitalisierungsfonds,
Fernsehfilmförderungsfonds, Fernsehfonds Austria, Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks, Fonds zur
Förderung des privaten Rundfunks, Fonds zur Förderung der Presse.

                                                                                                                       17 / 28
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mit dem 4. COVID-19-Gesetz (Artikel 7) beschlossene Erhöhung der Förderung für
Rundfunkprogramme gem. KommAustria Gesetz verwendet. Im BVA-E 2021 sind keine
Rücklagenentnahmen budgetiert.

6           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 9:         Planstellenverzeichnis3

    UG 15                                                 2019          2020        2021           BFRG-E 2021-2024

                                                                                                2022      2023      2024
    PLANSTELLEN
       Planstellen                                           11.993       11.749      11.841    11.841    11.841    11.841
       PCP**)                                             3.812.287    3.773.029   3.805.683
    PERSONALSTAND                                       zum 31.12.    zum 1.6.
       VBÄ*)                                                 10.516       10.384     11.037
       PCP**)                                             3.295.307    3.264.561     -
    Personalaufwand                                       Erfolg        BVA        BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt     in Mio. EUR       757,8        796,7       811,1

*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der
gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2019 und 2020). Zum anderen werden sie
herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den
jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2021). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu
erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen
maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit
unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

**) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum
Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten.

Für 2021 werden die Werte aus dem BVA-E 2021 verwendet. Die Planstellen können von den Grundzügen des Personalplans im
BFRG-E 2021-2024 leicht abweichen.

Quellen: BRA 2019, BFG 2020, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021, BFRG-E 2021-2024, Ministerratsvortrag vom
14. Oktober 2020

Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 15-Finanzverwaltung 11.841 Planstellen
vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2020 um insgesamt 92, damit wurde
die im Frühjahr für 2020 beschlossene Reduktion zum Teil zurückgenommen. Im
BFRG-E 2021-2024 ist ein gleichbleibender Stand bis 2024 vorgesehen.

3
 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)         sind    Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ.

                                                                                                                    18 / 28
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Wesentlich für die tatsächliche Besetzung der Planstellen sind die VBÄ-Zielwerte. Für das Jahr
2021 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 ein
VBÄ-Zielwert von 11.037 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2021 einem Anteil
von 93,2 % der Planstellen im Personalplan. Im Vergleich zum VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020
steigt der VBÄ-Zielwert deutlich um 653.

Die Aufteilung auf die Besoldungsgruppen ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

Tabelle 10:     Aufteilung auf die Besoldungsgruppen

 UG 15
 Besoldungsgruppen-Bereich             Anzahl Planstellen                  2019        2020          2021
 Allgemeiner Verwaltungsdienst                                               11.617      11.369        11.457
 ADV                                                                            150         154           158
 RichterInnen und RichteramtsanwärterInnen                                      226         226           226
                                            Gesamtsumme                      11.993      11.749        11.841

Quellen: Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021

Der im Ergebnishaushalt veranschlagte Personalaufwand steigt im BVA-E 2021 um 1,8 % auf
811,1 Mio. EUR an. Im Vergleich zum Erfolg 2019 entspricht dies einem Anstieg um 7,0 %.
Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf durch die Gehaltserhöhungen und den Struktureffekt
(Biennalsprünge) sowie auf die Erhöhung der VBÄ-Quote 2021 zurückzuführen. Die
Entwicklung des Personalaufwands stellt sich im Detail wie folgt dar:

Tabelle 11:     Entwicklung Personalaufwand 2019 bis 2021

 UG 15                                                                                              %-Diff.
                                                                Erfolg     BVA        BVA-E
                                                                                                  BVA 2020 -
                                                                 2019      2020        2021
                                                   in Mio EUR                                     BVA-E 2021
 Bezüge und bezugsgleiche ausbezahlte Zulagen                      552,6      572,9     581,5          1,5%
 Mehrdienstleistungen                                               27,3       28,8      28,9          0,4%
 Nebentätigkeit                                                      3,2        3,4       3,4          1,1%
 Belohnungen                                                         8,5       11,6      12,3          5,9%
 Zulagen                                                            10,2       10,8      11,1          2,6%
 Sozialversicherungsbeiträge                                        55,0       59,8      65,2          9,1%
 Dienstgeberbeiträge                                                76,2       79,1      77,9         -1,5%
 Abfertigungen                                                       0,1        1,0       1,4         46,9%
 Dotierung Rückstellungen Abfertigungen                              4,0        4,7       4,7          1,1%
 Jubiläumszuwendungen                                                0,0        0,3       0,2        -27,5%
 Dotierung Rückstellungen Jubiläumszuwendungen                      13,2       14,8      14,9          1,0%
 Freiwilliger Sozialaufwand                                          2,7        3,0       2,9         -3,7%
 Aufwandsentschädigungen im Personalaufwand                          1,9        2,2       2,3          4,9%
 Dotierung Rückstellungen nicht konsumierte Urlaube                  2,9        4,4       4,4         -0,1%
                            Personalaufwand gesamt                 757,8      796,7     811,1          1,8%

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, eigene Berechnungen

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7       Wirkungsorientierung

7.1      Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der
Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                 Inhalt
    Wirkungsziel-             Wirkungsziele          aller    Untergliederungen           des     BVA-E 2021           inkl.
    Landkarte                 Vergleich zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen
    Landkarte                 des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich
    SDG-Landkarte4            Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung
                              der SDGs5
    COVID-19-                 COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen
    Einfluss-Landkarte        mit COVID-19-Bezug

Das BMF hat im BVA-E 2021 für die UG 15-Finanzverwaltung insgesamt vier Wirkungsziele
festgelegt, gegenüber dem BVA 2020 wurde dabei das Wirkungsziel 1 geändert. Mit dieser
Änderung wurde das Wirkungsziel in Hinblick auf die Bewältigung der COVID-19-Krise
angepasst. Auch bei den Maßnahmen dieses Wirkungsziels wurden Anpassungen
vorgenommen. Die entsprechenden Zielwerte bei den Kennzahlen zur Budgetentwicklung
mussten aufgrund der geänderten budgetären Rahmenbedingungen deutlich revidiert werden.
Bei den übrigen Zielen bleibt die Wirkungsinformation weitgehend unverändert.

4
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
5
 Viele Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund
dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem Länderbericht
2020 gegenübergestellt hat.

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7.2    Einzelfeststellungen

Beim Wirkungsziel 1 wurde die Formulierung angepasst, um die Bewältigung der
COVID-19-Krise aufzunehmen. Dies Ziel sieht eine Sicherstellung der Stabilität und
Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen vor, um budgetäre Spielräume für die Bewältigung
neuer Herausforderungen zu schaffen. Im BVA 2020 wurden diese Herausforderungen mit
Globalisierung, Klimaschutz und Digitalisierung noch konkret benannt. Zwei der drei
Maßnahmen wurden geändert, diese sehen die Umsetzung temporärer Maßnahmen zur
Stabilisierung der Konjunktur und die Rückkehr zu einer stabilitätsorientierten Budgetpolitik
nach der Krise vor. Die Zielwerte bei den Kennzahlen zur Entwicklung des strukturellen
Budgetsaldos und Staatsschuldenquote wurden an die aktuelle Budgetplanung angepasst.
Obwohl die angeführten Kennzahlen (gesamtstaatliches strukturelles Defizit, struktureller
Saldo Bund und Sozialversicherung, Staatsschuldenquote) auch erheblich von externen
Effekten beeinflusst werden, adressieren sie wesentliche Kernbereiche im politischen (auch
internationalen) Kontext und dienen damit auch als Grundlage für die politische Debatte.

Wirkungsziel 2 „Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der
Abgabenmoral“ ist gegenüber dem BVA 2020 gleich geblieben. Der Erfolg dieses
Wirkungsziels wird anhand der zeitgerechten Abgabenentrichtung, der Zufriedenheit mit der
Qualität   der   Leistungen   der   Finanzverwaltung      und   der   Kontrolldichte   bei     den
Außenprüfungsmaßnahmen           gemessen.       Bei      der   Kennzahl 15.2.1-„Zeitgerechte
Abgabenentrichtung“ liegt der Istzustand 2019 mit 98,3 % bereits über dem Zielzustand von
97 %. Zur Beurteilung der Zufriedenheit werden alle fünf Jahre (zuletzt Februar 2018)
Kundenbefragungen durchgeführt (Kennzahl 15.2.2). Der Zielzustand sieht für 2021 eine
Verbesserung gegenüber dem Istzustand 2018 vor (76 % vs. 71 %). Bei der Kontrolldichte der
Außenprüfungsmaßnahmen (Kennzahl 15.2.3) wird im Vergleich zu 2019 (3,55 %) ein Anstieg
auf 4 % angestrebt.

Das Wirkungsziel 3 „Sicherstellung der langfristigen und nachhaltigen Aufgabenbewältigung
des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, um die Bedarfe und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger optimal erfüllen
zu können“ ist seit dem BVA 2017 das Gleichstellungsziel des Ressorts. Das Wirkungsziel ist
verwaltungsintern ausgerichtet, spricht aber aufgrund der Größe des Ressorts eine hohe
Anzahl an MitarbeiterInnen des Bundes an. Die Erreichung wird anhand von drei Kennzahlen
gemessen.

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Die Kennzahl 15.3.1-„Flexible Arbeits(zeit)modelle – Teleworkingquote“ führt die Ist- und
Zielzustände nach Frauen und Männern getrennt an. Die Zielzustände der Teleworkingquote
liegen 2021 und 2022 bei Frauen mit 25 % bzw. 27 % deutlich unter dem Istwert 2019 von
31,8 %. Der gewählte Zielzustand ist daher in Anbetracht des Istzustandes wenig ambitioniert
festgelegt. Bei der Kennzahl 15.3.2 „Betriebliches Gesundheitsmanagement – work ability
index (WAI) in ausgewählten Dienststellen“ werden die Ziel- und Istzustände nun auch nach
Geschlechtern ausgewiesen. Auch bei dieser Kennzahl liegt der für 2021 angegebene
Zielzustand unter dem Istzustand von 2018.

Der Zielwert der Kennzahl 15.3.3-„Gender-Gap bei Fortbildungsmaßnahmen – Verringerung
der Differenz der durchschnittlichen Weiterbildungsstunden (exklusive Grundausbildung)
zwischen Männern und Frauen“ ist im Jahr 2021 mit 5 Stunden wenig ambitioniert, weil der
Istzustand 2019 bei 2,9 Stunden lag und die Zielwerte in der Vergangenheit regelmäßig
deutlich übertroffen wurden.

Das Wirkungsziel 4 „Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung
für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung durch Ausbau des IT-unterstützten
Serviceangebotes (E-Government)“ hat sich gegenüber dem BVA 2020 nicht verändert, auch
bei den Kennzahlen gab es keine Änderungen. Bei der Kennzahl 15.4.2-„Elektronische
Steuerklärungen im privaten Bereich“ sieht der Zielzustand 2021 (71 %) einen leichten Anstieg
gegenüber dem Istzustand 2019 (70 %) vor. Auch bei den Kennzahlen 15.4.1-„FinanzOnline-
Benutzerinnen und Benutzer“ und 15.4.4-„Elektronische behördliche Zustellungen“ steigen die
Zielwerte im Vergleich zum Istwert an. Bei Kennzahl 15.4.3-„Elektronische Steuererklärungen
im Betrieblichen Bereich“ ist der Istwert 2019 ident mit dem Zielzustand 2020 bis 2022 (89 %).

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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

Wirkungsziel 1:

Bewältigung der COVID-Krise und mittelfristige Sicherstellung der Stabilität und Nachhaltigkeit
der öffentlichen Finanzen durch Einhaltung des Stabilitätspaktes und der EU-Kriterien, um
budgetäre Spielräume für die Bewältigung neuer Herausforderungen zu schaffen.

Maßnahmen

       Temporäre Maßnahmen zur Stabilisierung und Erholung von Wirtschaft und
        Gesellschaft (Konjunkturpaket)
       Vorlage eines Budgetpfades, der die Rückkehr zu einer stabilitätsorientierten
        Budgetpolitik nach der Krise zeigt
       Mitwirkung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) an der Realisierung von
        (Verwaltungs)Reformvorhaben mit entsprechenden budgetären Auswirkungen

Indikatoren

Kennzahl 15.1.1         Gesamtstaatliches strukturelles Defizit
                        Europäische Kommission und Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010).
                        Das ESVG 2010 bietet auf makroökonomischer Ebene den statistischen Rechnungslegungsrahmen für die
 Berechnungsmethode
                        volkswirtschaftliche Gesamtrechnung in der EU. Der strukturelle Saldo wird entsprechend der Vorgaben des
                        Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU berechnet.
        Datenquelle     Bundesministerium für Finanzen, Statistik Austria, WIFO
  Messgrößenangabe      % des BIP
                                2017               2018                2019              2020               2021              2022
          Zielzustand                  -0,51              -0,54               -0,46              -6,5               -5,3           -2,8
           Istzustand                   -1,1               -0,9                -0,7
       Zielerreichung    unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand
                        2017 bis 2019: Statistik Austria September Notifikation 2020
                        2020 bis 2022: aktuelle BMF-Einschätzung - Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-
                        19-Pandemie wurde auch für das Jahr 2020 ein aktualisierter Zielzustand aufgenommen. Der Zielzustand
                        2020 gemäß BFG 2020 lautete ursprünglich -1,2 % des BIP.
                        Outputlücke gem. WIFO Konjunkturprognose Oktober 2020
                        Die Ergebnisse der Berechnung des strukturellen Saldos sind aufgrund des massiven BIP-Rückgangs
                        2020 derzeit nur bedingt aussagekräftig.

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