Untergliederungsanalyse UG 15-Finanzverwaltung - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 Untergliederungsanalyse UG 15-Finanzverwaltung 11. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6 3 Schwerpunkte der Untergliederung: Finanz-Organisationsreform und COVID-19-Förderprüfungsgesetz ................................................................................... 7 3.1 Finanz-Organisationsreform .................................................................................... 7 3.2 COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz .................................................................... 8 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9 5 Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................11 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................11 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................12 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................15 5.4 Förderungen...........................................................................................................16 5.5 Rücklagen ..............................................................................................................17 6 Personal ........................................................................................................................18 7 Wirkungsorientierung .....................................................................................................20 7.1 Überblick ................................................................................................................20 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................21 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................23 2 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024) Finanzierungshaushalt UG 15 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 1.138,9 1.176,4 1.131,4 1.146,2 1.161,3 1.177,2 Anteil an Gesamtauszahlungen 1,4% 1,1% 1,2% 1,3% 1,3% 1,3% jährliche Veränderung -1,4% 3,3% -3,8% 1,3% 1,3% 1,4% Einzahlungen 169,2 166,6 108,6 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamteinzahlungen 0,2% 0,2% 0,1% - - - jährliche Veränderung 6,0% -1,5% -34,8% - - - Nettofinanzierungssaldo -969,7 -1.009,8 -1.022,8 - - - Ergebnishaushalt UG 15 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufwendungen 1.156,5 1.192,8 1.149,1 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 1,4% 1,1% 1,1% - - - jährliche Veränderung -0,2% 3,1% -3,7% - - - Erträge 175,1 171,5 113,7 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 0,2% 0,2% 0,1% - - - jährliche Veränderung -12,3% -2,0% -33,7% - - - Nettoergebnis -981,3 -1.021,3 -1.035,4 - - - Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 3 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz 2020 (BMG-Novelle 2020) von Aufgabenänderungen und damit auch von Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021 budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht wurden. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 15-Finanzverwaltung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 1,13 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 eine Reduktion um 3,8 %. Bei den Aufwendungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Der Rückgang ist überwiegend auf die Verschiebung der Ersatzzahlungen an die GIS und die RTR sowie des Transferaufwands gemäß KommAustria-Gesetz in die UG 45-Bundesvermögen und den Entfall der befristeten Sonderdotierung der Nationalstiftung (BVA 2020: 33,3 Mio. EUR) zurückzuführen. Zu Mehrauszahlungen iHv 12,1 Mio. EUR bzw. 1,5 % kommt es hingegen beim Personalaufwand vor allem aufgrund der Gehaltsanpassung, dem Struktureffekt und Änderungen im Personalstand im Zusammenhang mit Pensionierungen und Neuaufnahmen. Beim betrieblichen Sachaufwand steigen die Auszahlungen um 21,0 Mio. EUR bzw. 7,3 % vor allem aufgrund der zusätzlichen Mittel für die Digitalisierungsoffensive. Auch die als betrieblicher Sachaufwand verbuchten zusätzlichen Mittel für das COVID-19-Förderprüfungsgesetz von 3,0 Mio. EUR (siehe Pkt. 3.2) führen zu Mehrauszahlungen. Die budgetierten Einzahlungen sinken um 58,0 Mio. EUR bzw. 34,8 % auf 108,6 Mio. EUR. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Verschiebung der Einzahlungen aus den von der GIS eingehobenen Radio- und Fernsehgebühren gem. § 3 (1) Rundfunkgebührengesetz in die UG 45-Bundesvermögen zurückzuführen. Auch bei den Einhebungsvergütungen für die Traditionellen Eigenmittel der EU wird im Vergleich zum BVA 2020 ein geringer Rückgang um 2,7 Mio. EUR auf 60,7 Mio. EUR veranschlagt. 4 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung Die COVID-19-Pandemie betrifft die UG 15-Finanzverwaltung insbesondere aufgrund des COVID-19-Förderprüfungsgesetzes. Dieses führt eine nachträgliche Kontrolle der wesentlichen Förderungsmaßnahmen durch die Finanzverwaltung ein. Im BVA-E 2021 sind aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zusätzliche Mittel iHv 3,0 Mio. EUR für das COVID-19-Förderprüfungsgesetzes veranschlagt. Darüber hinaus dürfte es auch zu Mehrauszahlungen für Schutzmaßnahmen bei der Finanzverwaltung kommen, diese werden allerdings nicht gesondert veranschlagt. Der Rückgang der Einhebungsvergütungen im Vergleich zum BVA 2020 trotz der Erhöhung der Vergütung von 20 % auf 25 % der Zolleinnahmen ab 2021 ergibt sich aus den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise mit einem verringerten Handelsvolumen. In den Jahren bis 2024 steigt die Auszahlungsobergrenze im BFRG 2021-2024 um durchschnittlich 1,3 % p.a.. Im Vergleich zum vorangegangen BFRG 2020-2023 sinken die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 um etwas über 50 Mio. EUR jährlich. Dies ist eine Folge der Verschiebung bestimmter Auszahlungen in die UG 45-Bundesvermögen. Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 15-Finanzverwaltung 11.841 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2020 um insgesamt 92, damit wurde der im Frühjahr für 2020 beschlossene Rückgang zum Teil zurückgenommen. Im BFRG-E 2021-2024 ist ein gleichbleibender Stand bis 2024 vorgesehen. Wesentlich für die tatsächliche Besetzung der Planstellen sind die VBÄ-Zielwerte. Für das Jahr 2021 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 ein VBÄ-Zielwert von 11.037 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2021 einem Anteil von 93,2 % der Planstellen im Personalplan. Im Vergleich zum VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 steigt der VBÄ-Zielwert deutlich um 653. Das BMF hat im BVA-E 2021 für die UG 15-Finanzverwaltung insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, gegenüber dem BVA 2020 wurde dabei das Wirkungsziel 1 geändert. Mit dieser Änderung wurde das Wirkungsziel in Hinblick auf die Bewältigung der COVID-19-Krise angepasst. Auch bei den Maßnahmen zu diesem Wirkungsziel wurden Anpassungen vorgenommen. Die entsprechenden Zielwerte bei den Kennzahlen zur Budgetentwicklung mussten aufgrund der geänderten budgetären Rahmenbedingungen deutlich revidiert werden. Bei den übrigen Zielen blieb die Wirkungsinformation weitgehend unverändert. 5 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Der ab 2022 steigende Anteil der UG 15-Finanzverwaltung an den Gesamtauszahlungen ist auf die krisenbedingten hohen Gesamtauszahlungen des Bundes 2020 und 2021 zurückzuführen. Dadurch ist der Anteil an den Gesamtauszahlungen in diesem Zeitraum niedriger. Ohne diese Sonderfaktoren 2020 und 2021 entwickeln sich die Auszahlungen weitgehend parallel zu den Gesamtauszahlungen. In den Jahren 2022 bis 2024 liegt der Anteil an den Gesamtauszahlungen mit 1,3 % nur geringfügig unter dem Anteil 2020. Rund 70 % der Auszahlungen entfallen auf Auszahlungen für Personal, im BVA-E 2021 sind hierfür 793,1 Mio. EUR vorgesehen (+1,5 % gegenüber dem BVA 2020). Der Anstieg resultiert überwiegend aus den Annahmen zur Gehaltsanpassung 2021, dem Struktureffekt (Biennalsprünge) und Änderungen im Personalstand im Zusammenhang mit Pensionierungen und Neuaufnahmen. Beim betrieblichen Sachaufwand sind im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 307,4 Mio. EUR budgetiert, dies entspricht einem Anstieg um 7,3 % bzw. 21,0 Mio. EUR im Vergleich zum BVA 2020. Der Anstieg dürfte überwiegend auf die höheren Auszahlungen für strategische IT-Projekte im Zusammenhang mit der Digitalisierungsoffensive stehen. Ein erheblicher Teil des betrieblichen Sachaufwands entfällt mit 182,4 Mio. EUR auf den Aufwand für 6 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung Werkleistungen (z. B. IT-Betrieb und bei der BRZ GmbH beauftragte Projekte), hierfür ist gegenüber dem BVA 2020 ein Anstieg um 23,8 Mio. EUR veranschlagt. Die Auszahlungen für Transfers gehen im Vergleich zum BVA 2020 um 79,5 Mio. EUR auf 25,1 Mio. EUR zurück. Der Rückgang ist auf den Entfall der bis 2020 befristeten Sonderdotierung der Nationalstiftung (33,3 Mio. EUR) und der Transferierung von Auszahlungen in die UG 45-Bundesvermögen im Zusammenhang mit dem KommAustria-Gesetz und dem Bundespensionsamtsübertragungsgesetz zurückzuführen (siehe Pkt. 4). 3 Schwerpunkte der Untergliederung: Finanz-Organisationsreform und COVID-19-Förderprüfungsgesetz 3.1 Finanz-Organisationsreform Am 19. September 2019 hat der Nationalrat das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) beschlossen, in dessen Zentrum eine Organisationsreform der Bundesfinanzverwaltung steht. Zusammen mit dem bereits zuvor geschaffenen Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (aktiv seit 1. Jänner 2020), der Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und den beschlossenen Änderungen in der Bundesabgabenordnung wird die Bundesfinanzverwaltung neu organisiert. Ursprünglich war die Umsetzung der Organisationsreform mit 1. Juli 2020 beabsichtigt, mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde eine Verschiebung um ein halbes Jahr auf 1. Jänner 2021 beschlossen. In Grundzügen ist folgende neue Organisationsstruktur vorgesehen: An die Stelle der bestehenden 39 Finanzämter und des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuer und Glückspiel werden mit dem Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit treten. Die neun Zollämter werden zu einer Abgabenbehörde, dem Zollamt Österreich, mit bundesweiter Zuständigkeit zusammengeführt. Es wird ein Amt für Betrugsbekämpfung errichtet, das die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung und der Finanzämter in ihrer bisherigen Funktion als Finanzstrafbehörde wahrnehmen soll. 7 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung An die Stelle der Steuer- und Zollkoordination, der 40 Finanz- und 9 Zollämter, der Großbetriebsprüfung, der Finanzpolizei und der Steuerfahndung treten damit künftig als dem BMF nachgeordnete Dienststellen fünf Ämter (Finanzamt Österreich, Zollamt Österreich, Finanzamt für Großbetriebe, Amt für Betrugsbekämpfung, Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge) mit bundesweiter Zuständigkeit. Am 26. Mai 2020 hat der Nationalrat des 2. Finanz-Organisationsreformgesetz beschlossen. Damit wurden in bestimmten Bereichen Zuständigkeitsverschiebungen für die Erhebung bestimmter Abgaben vorgenommen, eine Flexibilisierung der neuen Organisationsstruktur (u. a. Verankerung der „Zentralen Services“) ermöglicht und die Grundlage für Unterstützungsleistungen innerhalb der Bundesfinanzverwaltung geschaffen. 3.2 COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz Mit dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz wurde die Möglichkeit für eine nachträgliche Kontrolle von Förderungsmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie durch die Finanzämter geschaffen. Im BVA-E 2021 sind hierfür zusätzliche Mittel iHv 3,0 Mio. EUR veranschlagt. Zu den davon umfassten Förderungen zählen Zuschüsse und COVID-19-Haftungen nach dem ABBAG-Gesetz, Zuschüsse aus dem Härtefallfonds, Kurzarbeitshilfen sowie Förderungen aus dem NPO-Unterstützungsfonds und der Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler. Die Prüfungen werden durch die Finanzämter im Rahmen von abgabenbehördlichen Kontrollen erfolgen, wobei die Finanzämter für die Kontrolle der COVID-19-Förderungen als Gutachter und nicht in ihrer Funktion als Abgabenbehörde des Bundes handeln. Für die Vorbereitung und Durchführung einer Prüfung besteht eine Berechtigung zur Durchführung von Transparenzportalabfragen. Entsprechende Geheimhaltungs- und Datenschutzregelungen analog zur Abgabenprüfung sind anzuwenden. Die Prüfung der Zuschüsse und COVID-19-Haftungen nach dem ABBAG-Gesetz sowie der Zuschüsse aus dem Härtefallfonds, dem NPO Unterstützungsfonds und der Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler sind von den für die Erhebung der Umsatzsteuer des Zuschussempfängers/der Zuschussempfängerin zuständigen Finanzamtes durchzuführen.1 Zuständig für die Prüfung von Kurzarbeitshilfen ist das für die Lohnsteuerprüfung zuständige Finanzamt. Die Durchführung der Prüfung kann im Rahmen 1 Bzw. das Finanzamt, das zuständig wäre, wenn der/die ZuschussempfängerIn UnternehmerIn wäre. 8 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung einer Außenprüfung, einer Nachschau oder einer begleitenden Kontrolle (§ 153 BAO) bzw. bei den Kurzarbeitshilfen im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung erfolgen. Dabei soll die Richtigkeit der vom Unternehmen zum Zweck der Erlangung eines Zuschusses erteilten Auskünfte überprüft werden. Auf Weisung des Bundesministers für Finanzen ist die Prüfung des Zuschusses bzw. der Kurzarbeitshilfe auch dann vorzunehmen, wenn keine abgabenrechtliche Prüfung oder Nachschau durchgeführt werden soll. Bei bestehenden Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben eines Unternehmens ist ein gesonderter Prüfungsbericht zu erstellen. Dieser ist an den Bundesminister für Finanzen und an die jeweilige Abwicklungsstelle zu übermitteln, d.h. an die COFAG für Zuschüsse nach dem ABBAG-Gesetz, an die AWS bzw. ÖHT für Haftungen nach dem ABBAG-Gesetz, an die WKO bzw. die Agrarmarkt Austria für Zuschüsse aus dem Härtefallfonds und an das AMS für Kurzarbeitshilfen. Beim NPO-Unterstützungsfonds und der Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler ist der Bericht dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und dem Austria Wirtschaftsservice (aws, Abwickler des NPO-Unterstützungsfonds) bzw. der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS, Abwickler der Überbrückungsfinanzierung) zu übermitteln. Bei Verdacht auf Betrug oder Förderungsmissbrauch hat das Finanzamt die Staatsanwaltschaft zu informieren. Die Schlussbestimmungen sehen unter anderem vor, dass der Bundesminister für Finanzen bis zum 30. Juni des Folgejahres einen statistischen Bericht über die im abgelaufenen Kalenderjahr erfolgten Prüfungen zu veröffentlichen hat (eine Vorlage an den Nationalrat ist dabei nicht vorgesehen). Außerdem ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, per Verordnung die genaue Ausgestaltung der Prüfungen zu regeln. 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Aufrechterhaltung der abgabenrechtlichen Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen in den Bereichen Steuer und Zoll, intensive Bekämpfung von Steuerbetrug und Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie 9 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung Gestaltung einer leistungsorientierten, effizienten und innovativen Organisation mit strategischem Fokus auf eine Automatisierungs- und Digitalisierungsoffensive sowie Umsetzung neuer E-Government-Projekte (z. B. automatisierte Vorprüfung für Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Big One Stop Shop – BOSS und Unionszoll Kodex – UZK) Förderung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Motivation von Frauen zur Bewerbung als Führungskraft sowie Ermöglichung von Führung in Teilzeit Gegenüber dem BFRG 2020-2023 haben sich die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023 UG 15-Finanzverwaltung 2021 2022 2023 2024 in Mio. EUR BFRG 2020-2023 1.183,4 1.201,2 1.218,2 BFRG 2021-2024 1.131,4 1.146,2 1.161,3 1.177,2 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023 -52,0 -54,9 -56,9 - COVID-19 Maßnahmen 3,0 Förderprüfungsgesetz 3,0 Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024 Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 sinken die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 in den Jahren 2021 bis 2023 um etwas über 50 Mio. EUR jährlich. Diese Änderungen erklären sich aus den folgenden Faktoren: Aufgrund der Verschiebung der Ersatzzahlungen an die GIS und an die RTR sowie des Transferaufwands gemäß KommAustria-Gesetz (siehe Pkt. 5.4) in die UG 45-Bundesvermögen sinken die Auszahlungen um insgesamt 42,1 Mio. EUR. Die Transferierung der Abgeltungsbeträge an die (damalige) BVA für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben gem. § 8 Abs. 1 Bundespensionsamtsübertragungsgesetz in die UG 45-Bundesvermögen reduziert die Auszahlungen der Untergliederung um rd. 15 Mio. EUR. Zu einem geringen Teil betrifft die Änderung der Auszahlungsobergrenze 2021 die zusätzliche Mittel iHv 3,0 Mio. EUR für das COVID-19-Förderprüfungsgesetz (siehe Pkt. 3.2). 10 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung 5 Bundesvoranschlag 2021 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf: Tabelle 3: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020 UG 15 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Auszahlungen 1.138,9 1.176,4 1.131,4 -45,0 -3,8% COVID-19-Krisenbewältigung Förderprüfungsgesetz 3,0 3,0 - Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 1.138,9 1.176,4 1.128,4 -48,0 -4,1% Einzahlungen 169,2 166,6 108,6 -58,0 -34,8% Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021 Die budgetierten Auszahlungen 2021 sinken um 45,0 Mio. EUR bzw. 3,8 % auf 1,13 Mrd. EUR. Der Rückgang ist überwiegend auf die Verschiebung der Ersatzzahlungen an die GIS und die RTR sowie des Transferaufwands gemäß KommAustria-Gesetz in die UG 45-Bundesvermögen (siehe Pkt. 4) und dem Entfall der befristeten Sonderdotierung der Nationalstiftung (BVA 2020: 33,3 Mio. EUR) zurückzuführen. Zu Mehrauszahlungen kommt es hingegen beim Personalaufwand (+12,1 Mio. EUR) vor allem aufgrund der Gehaltsanpassung bzw. dem Struktureffekt und beim betrieblichen Sachaufwand (+21,0 Mio. EUR) im Zusammenhang mit der Digitalisierungsoffensive. Auch die zusätzlichen Mittel für das COVID-19-Förderprüfungsgesetz von 3,0 Mio. EUR (siehe Pkt. 3.2) führen zu Mehrauszahlungen. Die budgetierten Einzahlungen sinken um 58,0 Mio. EUR bzw. 34,8 % auf 108,6 Mio. EUR. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Verschiebung der Einzahlungen aus den von der GIS eingehobenen Radio- und Fernsehgebühren gem. § 3 (1) Rundfunkgebührengesetz in die UG 45-Bundesvermögen zurückzuführen. Auch bei den Einhebungsvergütungen für die Traditionellen Eigenmittel wird im Vergleich zum BVA 2020 ein geringer Rückgang um 2,7 Mio. EUR auf 60,7 Mio. EUR veranschlagt. Die Höhe der Einhebungsvergütung hängt von den Zolleinnahmen ab, die durch die wirtschaftliche Entwicklung gedämpft werden. Einen gegenläufiger Effekt bewirkt die Grundsatzeinigung auf den neuen mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2021-2027, in der ein Anstieg der Einhebungsvergütung von 20 % auf 25 % ab 2021 vorgesehen ist. 11 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 4: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 15 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020 15 Auszahlungen 1.138,9 1.176,4 1.131,4 -0,7% -3,8% 15.01 Steuerung & Services 347,3 350,1 282,9 -18,6% -19,2% 15.01.01 Zentralstelle 315,7 323,3 272,0 -13,8% -15,8% 15.01.02 Einhebungsvergütungen 0,6 0,9 0,9 46,8% 0,0% 15.01.03 Personal, das für Dritte leistet 20,2 20,7 10,0 -50,5% -51,7% 15.01.04 Bundesfinanzakademie 10,8 5,4 -100,0% -100,0% 15.02 Steuer- & Zollverwaltung 746,4 781,5 802,0 7,4% 2,6% 15.02.01 Finanzamt Österreich 698,6 584,3 502,7 -28,0% -14,0% 15.02.02 Steuer- & Zollkoordination 46,5 24,9 -100,0% -100,0% 15.02.03 Zollamt Österreich 73,6 134,3 - 82,5% 15.02.04 Finanzamt für Großbetriebe 31,4 60,4 - 92,0% 15.02.05 Amt für Betrugsbekämpfung 31,6 59,2 - 87,6% 15.02.06 Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge 1,3 26,2 27,3 2086,1% 4,5% 15.02.07 Zentrale Services 9,5 18,0 - 88,3% 15.03 Rechtsvertretung & Rechtsinstanz 45,2 44,7 46,5 3,0% 4,0% 15.03.01 Bundesfinanzgericht 33,8 35,0 36,8 8,7% 5,1% 15.03.02 Finanzprokuratur 11,3 9,7 9,8 -13,8% 0,3% 15 Einzahlungen 169,2 166,6 108,6 -35,8% -34,8% 15.01 Steuerung & Services 153,1 151,5 93,6 -38,8% -38,2% davon 15.01.01 Zentralstelle 95,0 85,4 30,1 -68,3% -64,7% 15.01.02 Einhebungsvergütungen 55,7 63,7 61,1 9,8% -4,1% 15.02 Steuer- & Zollverwaltung 13,9 13,3 13,3 -4,5% -0,5% davon 15.02.01 Finanzamt Österreich 13,7 12,8 12,5 -8,9% -2,8% 15.03 Rechtsvertretung & Rechtsinstanz 2,2 1,7 1,7 -21,8% 0,0% davon 15.03.02 Finanzprokuratur 2,2 1,7 1,7 -22,0% 0,0% Nettofinanzierungssaldo -969,7 -1.009,8 -1.022,8 - - Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die Budgetstruktur der UG 15-Finanzverwaltung wird mit dem BVA-E 2021 im Zusammenhang mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (siehe Pkt. 3.1) umgestellt. Darüber hinaus führt die Verschiebung einiger Aus- und Einzahlungen in die UG 45-Bundesvermögen zu einer strukturellen Änderung. Dadurch ist ein Vergleich der ausgewiesenen Global- und Detailbudgetsummen mit dem BVA 2020 bzw. dem Erfolg 2019 nur bedingt aussagekräftig. Aus diesem Grund wird in den nachstehenden Erläuterungen auf einen derartigen Vergleich verzichtet, es wird lediglich auf den BVA-E 2021 in den einzelnen Globalbudgets eingegangen. 12 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung GB 15.01-„Steuerung & Services“ Im GB 15.01 sind im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 282,9 Mio. EUR veranschlagt. Mit 183,1 Mio. EUR betreffen fast 65 % der Auszahlungen in diesem Globalbudget den betrieblichen Sachaufwand vor allem für Infrastruktur (Investitionen, Mieten, Betriebskosten) und Werkleistungen (v. a. für IT-Aufwendungen des Bundesrechenzentrum GmbH). Diese betreffen ausschließlich das DB 15.01.01-„Zentralstelle“. Auch die in diesem Globalbudget veranschlagten Auszahlungen für Personal iHv 74,3 Mio. EUR betreffen ausschließlich die Zentralstelle. Die veranschlagten Auszahlungen für Transfers belaufen sich auf 25,1 Mio. EUR. Diese betreffen insbesondere die im DB 15.01.01-„Zentralstelle“ verbuchten Förderungen (v. a. Transfers an Gemeinde- und Städtebund, IHS und JVI) und Transfers aus dem DB 15.01.03-„Personal, das für Dritte leistet“. Die im BVA 2020 noch veranschlagte Sonderdotierung der Nationalstiftung iHv 33,3 Mio. EUR ist im BVA 2020 nicht mehr vorgesehen. Die Transfers im Zusammenhang mit dem KommAustria-Gesetz und dem Bundespensionsamtsübertragungsgesetz wurden in die UG 45-Bundesvermögen verschoben. Unter den Einzahlungen werden in diesem Globalbudget insbesondere die Einhebungsvergütungen im Zollbereich (2021: 60,7 Mio. EUR) und die Ersätze von Verwaltungskosten aus dem FLAF für die Abrechnung der Familienbeihilfen (2021: 11,0 Mio. EUR) angesetzt. Die bisher in diesem Globalbudget verbuchten Einzahlungen aus von der GIS eingehobenen Radio- und Fernsehgebühren (2020: rd. 55,7 Mio. EUR) wurden in die UG 45-Bundesvermögen verschoben. GB 15.02-„Steuer- & Zollverwaltung“ Im GB 15.02 werden die Ein- und Auszahlungen der für die Einhebung und Verwaltung der öffentlichen Abgaben zuständigen Organisationseinheiten veranschlagt. Die neue Budgetstruktur in diesem Globalbudget orientiert sich an der Organisationsreform der Finanzverwaltung (siehe Pkt. 3.1). Der BVA-E 2021 sieht für dieses Globalbudget Auszahlungen iHv 802,0 Mio. EUR vor, die überwiegend Auszahlungen für Personalaufwand und betrieblichen Sachaufwand betreffen. Mit 676,9 Mio. EUR entfallen rd. 84 % der Auszahlungen in diesem Globalbudget auf Personalaufwand, diese betreffen mit 411,0 Mio. EUR das Finanzamt Österreich und mit 115,4 Mio. EUR das Zollamt Österreich. Für das Finanzamt für Großbetriebe sind Personalauszahlungen iHv 57,1 Mio. EUR veranschlagt. 13 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung Für Auszahlungen aus betrieblichem Sachaufwand sind 119,8 Mio. EUR veranschlagt. Diese betreffen zu einem erheblichen Teil Mietzahlungen (50,7 Mio. EUR), Aufwand für Werkleistungen (22,0 Mio. EUR) und Telekommunikation und Nachrichtenaufwand (17,9 Mio. EUR). Auch die 3,0 Mio. EUR aus dem Krisenbewältigungsfonds für das COVID-19-Förderprüfungsgesetz (siehe Pkt. 3.2) werden als betrieblicher Sachaufwand im DB 15.02.01-„Finanzamt Österreich“ verbucht. Die Einzahlungen in diesem Globalbudget werden mit 13,3 Mio. EUR veranschlagt, diese betreffen insbesondere Transfers von sonstigen öffentlichen Rechtsträgern (9,6 Mio. EUR) und Erträge aus Kostenbeiträgen und Gebühren (1,9 Mio. EUR). Der überwiegende Teil entfällt mit 12,5 Mio. EUR auf Einzahlungen im DB 15.02.01-„Finanzamt Österreich“. GB 15.03-„Rechtsvertretung & Rechtsinstanz“ Im GB 15.03 sind die Mittel für das Bundesfinanzgericht und die Finanzprokuratur veranschlagt. Der BVA-E 2021 sieht für dieses Globalbudget Auszahlungen iHv 46,5 Mio. EUR vor, davon betreffen 36,8 Mio. EUR das Bundesfinanzgericht und 9,8 Mio. EUR die Finanzprokuratur. Ein Großteil der in diesem Globalbudget veranschlagten Auszahlungen entfällt mit 41,9 Mio. EUR auf Auszahlungen für Personalaufwand, davon entfallen 33,1 Mio. EUR auf das Bundesfinanzgericht. Für betrieblichen Sachaufwand werden im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 4,5 Mio. EUR veranschlagt. 14 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2021 auf: Tabelle 5: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 15 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 1.172,0 1.125,7 -46,3 -4,0% 1.163,6 1.119,5 -44,1 -3,8% -6,2 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 781,0 793,1 12,1 1,5% 772,8 787,0 14,3 1,8% -6,1 davon Bezüge 573,7 580,3 6,6 1,1% 572,9 581,5 8,6 1,5% 1,2 Mehrdienstleistungen 28,8 28,9 0,1 0,4% 28,8 28,9 0,1 0,4% 0,0 Sonstige Nebengebühren 25,8 26,8 1,0 3,9% 25,8 26,8 1,0 3,9% 0,0 Gesetzlicher Sozialaufwand 136,7 141,0 4,2 3,1% 138,8 143,1 4,2 3,0% 2,1 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 286,4 307,4 21,0 7,3% 286,3 307,3 21,0 7,3% -0,1 davon Mieten 61,0 62,0 1,0 1,6% 61,0 62,0 1,0 1,6% 0,0 Telek ommunik ation und Nachrichtenaufwand 21,7 22,0 0,3 1,5% 21,7 22,0 0,3 1,5% 0,0 Aufwand für Werk leistungen 158,0 182,4 24,4 15,4% 157,9 182,3 24,4 15,4% -0,1 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 20,5 16,2 -4,3 -21,0% 20,5 16,2 -4,3 -21,0% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 104,6 25,1 -79,5 -76,0% 104,6 25,1 -79,4 -76,0% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 52,8 5,0 -47,8 -90,6% 52,8 5,0 -47,8 -90,6% 0,0 an Unternehmen 36,9 5,0 -31,9 -86,4% 36,9 5,0 -31,9 -86,4% 0,0 an private Haushalte/Institutionen 13,5 13,7 0,2 1,3% 13,5 13,7 0,2 1,3% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 29,2 29,6 0,4 1,4% 29,6 Abschreibungen auf Vermögenswerte 4,5 4,8 0,3 5,7% 4,8 Aufwand aus Wertberichtigungen 0,4 0,3 0,0 -9,5% 0,3 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 23,9 24,1 0,2 0,8% 24,1 davon Abfertigungen 4,7 4,7 0,1 1,1% 4,7 Jubiläumszuwendungen 14,8 14,9 0,1 1,0% 14,9 Nicht k onsumierte Urlaube 4,4 4,4 0,0 -0,1% 4,4 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 3,3 4,7 1,3 40,2% -4,7 Sachanlagen 3,3 4,7 1,3 40,4% -4,7 Immaterielle Vermögenswerte 0,0 0,0 0,0 -12,5% 0,0 Darlehen und Vorschüsse 1,1 1,1 0,0 -1,3% -1,1 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 1,1 1,1 0,0 -1,3% -1,1 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 1.176,4 1.131,4 -45,0 -3,8% 1.192,8 1.149,1 -43,7 -3,7% 17,7 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2021 mit insgesamt 17,7 Mio. EUR vergleichsweise gering. Diese sind im Wesentlichen auf die nicht finanzierungswirksame Dotierung von Personalrückstellungen sowie Abschreibungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte zurückzuführen. Dem gegenüber stehen im Finanzierungshaushalt Auszahlungen für Investitionen und aus gewährten Vorschüssen. 15 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung Tabelle 6: Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge) UG 15 FinHH - Einz. ErgHH - Ertr. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 165,6 107,7 -57,9 -35,0% 165,6 107,7 -57,9 -35,0% 0,0 Finanzierungswirksame Erträge Einzahlungen/Erträge aus wirtschaftl. Tätigkeit 1,2 1,2 0,0 -4,0% 1,2 1,2 0,0 -4,0% 0,0 Kostenbeiträge und Gebühren 61,0 5,8 -55,2 -90,5% 61,0 5,8 -55,2 -90,5% 0,0 Einzahlungen/Erträge aus Transfers 102,3 99,6 -2,7 -2,6% 102,3 99,6 -2,7 -2,6% 0,0 davon von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern 9,8 9,8 0,0 0,0% 9,8 9,8 0,0 0,0% 0,0 von ausl. Körperschaften u. Rechtsträgern 77,3 74,6 -2,6 -3,4% 77,3 74,6 -2,6 -3,4% 0,0 von Unternehmen 4,2 4,1 0,0 -0,6% 4,2 4,1 0,0 -0,6% 0,0 innerhalb des Bundes 11,0 11,0 - 11,0 11,0 - 0,0 Vergütungen innerhalb des Bundes 0,2 0,2 0,0 -14,9% 0,2 0,2 0,0 -14,9% 0,0 Sonst. Einzahlungen/Erträge 0,3 0,3 0,0 5,5% 0,3 0,3 0,0 5,5% 0,0 Finanzerträge 0,6 0,6 - 0,6 0,6 - 0,0 Nicht finanzierungswirksame Erträge 6,0 6,0 0,0 0,7% 6,0 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers 6,0 6,0 0,0 0,7% 6,0 davon Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen 5,5 5,6 0,1 1,8% 5,6 Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers 0,5 0,5 -0,1 -11,7% 0,5 Finanzerträge 0,0 0,0 - 0,0 Investitionstätigkeit 0,0 0,0 0,0 -10,4% 0,0 Darlehen und Vorschüsse 0,9 0,9 0,0 -2,3% -0,9 Einzahlungen / Erträge insgesamt 166,6 108,6 -58,0 -34,8% 171,5 113,7 -57,9 -33,7% 5,1 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -1.009,8 -1.022,8 -13,0 - -1.021,3 -1.035,4 -14,1 - -12,6 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die Erträge übersteigen die Einzahlungen um insgesamt 5,1 Mio. EUR. Einerseits kommt es im Ergebnishaushalt zu nicht finanzierungswirksamen Erträgen iHv 6,0 Mio. EUR (v. a. Auflösungen von Rückstellungen), andererseits werden im Finanzierungshaushalt nicht ergebniswirksame Zahlungen aus Darlehen und Vorschüssen iHv 0,9 Mio. EUR veranschlagt. 5.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 7: Direkte Förderungen (Auszug) UG 15 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Förderungen 47,6 49,2 13,7 -35,5 -72,2% davon Lfd. Transfers an übrige Sektoren der Wirtschaft 35,7 35,7 -35,7 -100,0% Gemeinde- und Städtebund 5,1 5,3 5,2 -0,2 -3,2% Institut für höhere Studien und wiss. Forschung 3,6 3,7 3,9 0,2 4,7% Joint Vienna Institute (JVI) 2,2 3,4 3,5 0,1 2,0% Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021 Im BVA-E 2021 sind direkte Förderungen iHv 13,7 Mio. EUR veranschlagt, dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem BVA 2020 um 35,5 Mio. EUR. Dieser ist eine Folge der Verschiebung der Förderungen gemäß KommAustria-Gesetz und Presseförderungsgesetz in 16 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung die UG 45-Bundesvermögen.2 Aufgrund der mit dem 4. COVID-19-Gesetz beschlossenen Erhöhung der Förderungen gem. KommAustria-Gesetz um 17 Mio. EUR, die 2020 nicht veranschlagt wurde, wird der BVA 2020 überschritten werden. Die im BVA-E 2021 verbleibenden Förderungen betreffen Zahlungen an den Gemeinde- und Städtebund (BVA-E 2021: 5,2 Mio. EUR), einen Zuschuss an das IHS iHv 3,9 Mio. EUR und eine Zahlung an das Joint Vienna Institute (JVI) von 3,5 Mio. EUR. Die für den Gemeinde- und Städtebund veranschlagte Förderung ist um 172.000 EUR niedriger als im BVA 2020 und liegt nur geringfügig über dem Erfolgswert 2019. Die Förderungen für das IHS und das JVI steigen im Vergleich zum BVA 2020 um 175.000 EUR bzw. 68.000 EUR an, die veranschlagten Förderungen liegen auch deutlich über dem Erfolgswert 2019 (beim JVI um 1,26 Mio. EUR). 5.5 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020 und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020 wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen. Tabelle 8: Rücklagengebarung UG 15 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2019 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2019 30.09.2020 -rest in Mio. EUR 30.09.2020 BVA-E 2021 BVA-E 2021 Detailbudgetrücklagen 321,7 -17,0 304,7 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 5,3 - 5,3 - Gesamtsumme 327,0 -17,0 310,0 - 310,0 27,4% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021 Die UG 15-Finanzverwaltung verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 327,0 Mio. EUR, wovon 5,3 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die insbesondere die Bereiche Suchtprävention und Geldstrafen/BMF betreffen. Im Jahr 2020 wurden im zweiten Quartal aus Rücklagen 17 Mio. EUR entnommen, sodass der Rücklagenstand per 30. September 2020 310,0 Mio. EUR beträgt. Die heuer entnommene Rücklage wurde für die 2 Aus dem Bundesbudget werden die folgenden bei der RTR eingerichteten Fonds dotiert: Digitalisierungsfonds, Fernsehfilmförderungsfonds, Fernsehfonds Austria, Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks, Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks, Fonds zur Förderung der Presse. 17 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung mit dem 4. COVID-19-Gesetz (Artikel 7) beschlossene Erhöhung der Förderung für Rundfunkprogramme gem. KommAustria Gesetz verwendet. Im BVA-E 2021 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. 6 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 9: Planstellenverzeichnis3 UG 15 2019 2020 2021 BFRG-E 2021-2024 2022 2023 2024 PLANSTELLEN Planstellen 11.993 11.749 11.841 11.841 11.841 11.841 PCP**) 3.812.287 3.773.029 3.805.683 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 1.6. VBÄ*) 10.516 10.384 11.037 PCP**) 3.295.307 3.264.561 - Personalaufwand Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 757,8 796,7 811,1 *) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2019 und 2020). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2021). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. **) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten. Für 2021 werden die Werte aus dem BVA-E 2021 verwendet. Die Planstellen können von den Grundzügen des Personalplans im BFRG-E 2021-2024 leicht abweichen. Quellen: BRA 2019, BFG 2020, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021, BFRG-E 2021-2024, Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 15-Finanzverwaltung 11.841 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2020 um insgesamt 92, damit wurde die im Frühjahr für 2020 beschlossene Reduktion zum Teil zurückgenommen. Im BFRG-E 2021-2024 ist ein gleichbleibender Stand bis 2024 vorgesehen. 3 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. 18 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung Wesentlich für die tatsächliche Besetzung der Planstellen sind die VBÄ-Zielwerte. Für das Jahr 2021 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 ein VBÄ-Zielwert von 11.037 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2021 einem Anteil von 93,2 % der Planstellen im Personalplan. Im Vergleich zum VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 steigt der VBÄ-Zielwert deutlich um 653. Die Aufteilung auf die Besoldungsgruppen ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich: Tabelle 10: Aufteilung auf die Besoldungsgruppen UG 15 Besoldungsgruppen-Bereich Anzahl Planstellen 2019 2020 2021 Allgemeiner Verwaltungsdienst 11.617 11.369 11.457 ADV 150 154 158 RichterInnen und RichteramtsanwärterInnen 226 226 226 Gesamtsumme 11.993 11.749 11.841 Quellen: Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021 Der im Ergebnishaushalt veranschlagte Personalaufwand steigt im BVA-E 2021 um 1,8 % auf 811,1 Mio. EUR an. Im Vergleich zum Erfolg 2019 entspricht dies einem Anstieg um 7,0 %. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf durch die Gehaltserhöhungen und den Struktureffekt (Biennalsprünge) sowie auf die Erhöhung der VBÄ-Quote 2021 zurückzuführen. Die Entwicklung des Personalaufwands stellt sich im Detail wie folgt dar: Tabelle 11: Entwicklung Personalaufwand 2019 bis 2021 UG 15 %-Diff. Erfolg BVA BVA-E BVA 2020 - 2019 2020 2021 in Mio EUR BVA-E 2021 Bezüge und bezugsgleiche ausbezahlte Zulagen 552,6 572,9 581,5 1,5% Mehrdienstleistungen 27,3 28,8 28,9 0,4% Nebentätigkeit 3,2 3,4 3,4 1,1% Belohnungen 8,5 11,6 12,3 5,9% Zulagen 10,2 10,8 11,1 2,6% Sozialversicherungsbeiträge 55,0 59,8 65,2 9,1% Dienstgeberbeiträge 76,2 79,1 77,9 -1,5% Abfertigungen 0,1 1,0 1,4 46,9% Dotierung Rückstellungen Abfertigungen 4,0 4,7 4,7 1,1% Jubiläumszuwendungen 0,0 0,3 0,2 -27,5% Dotierung Rückstellungen Jubiläumszuwendungen 13,2 14,8 14,9 1,0% Freiwilliger Sozialaufwand 2,7 3,0 2,9 -3,7% Aufwandsentschädigungen im Personalaufwand 1,9 2,2 2,3 4,9% Dotierung Rückstellungen nicht konsumierte Urlaube 2,9 4,4 4,4 -0,1% Personalaufwand gesamt 757,8 796,7 811,1 1,8% Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, eigene Berechnungen 19 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziel- Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2021 inkl. Landkarte Vergleich zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen Landkarte des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich SDG-Landkarte4 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs5 COVID-19- COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen Einfluss-Landkarte mit COVID-19-Bezug Das BMF hat im BVA-E 2021 für die UG 15-Finanzverwaltung insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, gegenüber dem BVA 2020 wurde dabei das Wirkungsziel 1 geändert. Mit dieser Änderung wurde das Wirkungsziel in Hinblick auf die Bewältigung der COVID-19-Krise angepasst. Auch bei den Maßnahmen dieses Wirkungsziels wurden Anpassungen vorgenommen. Die entsprechenden Zielwerte bei den Kennzahlen zur Budgetentwicklung mussten aufgrund der geänderten budgetären Rahmenbedingungen deutlich revidiert werden. Bei den übrigen Zielen bleibt die Wirkungsinformation weitgehend unverändert. 4 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 5 Viele Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat. 20 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung 7.2 Einzelfeststellungen Beim Wirkungsziel 1 wurde die Formulierung angepasst, um die Bewältigung der COVID-19-Krise aufzunehmen. Dies Ziel sieht eine Sicherstellung der Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen vor, um budgetäre Spielräume für die Bewältigung neuer Herausforderungen zu schaffen. Im BVA 2020 wurden diese Herausforderungen mit Globalisierung, Klimaschutz und Digitalisierung noch konkret benannt. Zwei der drei Maßnahmen wurden geändert, diese sehen die Umsetzung temporärer Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur und die Rückkehr zu einer stabilitätsorientierten Budgetpolitik nach der Krise vor. Die Zielwerte bei den Kennzahlen zur Entwicklung des strukturellen Budgetsaldos und Staatsschuldenquote wurden an die aktuelle Budgetplanung angepasst. Obwohl die angeführten Kennzahlen (gesamtstaatliches strukturelles Defizit, struktureller Saldo Bund und Sozialversicherung, Staatsschuldenquote) auch erheblich von externen Effekten beeinflusst werden, adressieren sie wesentliche Kernbereiche im politischen (auch internationalen) Kontext und dienen damit auch als Grundlage für die politische Debatte. Wirkungsziel 2 „Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral“ ist gegenüber dem BVA 2020 gleich geblieben. Der Erfolg dieses Wirkungsziels wird anhand der zeitgerechten Abgabenentrichtung, der Zufriedenheit mit der Qualität der Leistungen der Finanzverwaltung und der Kontrolldichte bei den Außenprüfungsmaßnahmen gemessen. Bei der Kennzahl 15.2.1-„Zeitgerechte Abgabenentrichtung“ liegt der Istzustand 2019 mit 98,3 % bereits über dem Zielzustand von 97 %. Zur Beurteilung der Zufriedenheit werden alle fünf Jahre (zuletzt Februar 2018) Kundenbefragungen durchgeführt (Kennzahl 15.2.2). Der Zielzustand sieht für 2021 eine Verbesserung gegenüber dem Istzustand 2018 vor (76 % vs. 71 %). Bei der Kontrolldichte der Außenprüfungsmaßnahmen (Kennzahl 15.2.3) wird im Vergleich zu 2019 (3,55 %) ein Anstieg auf 4 % angestrebt. Das Wirkungsziel 3 „Sicherstellung der langfristigen und nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Bedarfe und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger optimal erfüllen zu können“ ist seit dem BVA 2017 das Gleichstellungsziel des Ressorts. Das Wirkungsziel ist verwaltungsintern ausgerichtet, spricht aber aufgrund der Größe des Ressorts eine hohe Anzahl an MitarbeiterInnen des Bundes an. Die Erreichung wird anhand von drei Kennzahlen gemessen. 21 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung Die Kennzahl 15.3.1-„Flexible Arbeits(zeit)modelle – Teleworkingquote“ führt die Ist- und Zielzustände nach Frauen und Männern getrennt an. Die Zielzustände der Teleworkingquote liegen 2021 und 2022 bei Frauen mit 25 % bzw. 27 % deutlich unter dem Istwert 2019 von 31,8 %. Der gewählte Zielzustand ist daher in Anbetracht des Istzustandes wenig ambitioniert festgelegt. Bei der Kennzahl 15.3.2 „Betriebliches Gesundheitsmanagement – work ability index (WAI) in ausgewählten Dienststellen“ werden die Ziel- und Istzustände nun auch nach Geschlechtern ausgewiesen. Auch bei dieser Kennzahl liegt der für 2021 angegebene Zielzustand unter dem Istzustand von 2018. Der Zielwert der Kennzahl 15.3.3-„Gender-Gap bei Fortbildungsmaßnahmen – Verringerung der Differenz der durchschnittlichen Weiterbildungsstunden (exklusive Grundausbildung) zwischen Männern und Frauen“ ist im Jahr 2021 mit 5 Stunden wenig ambitioniert, weil der Istzustand 2019 bei 2,9 Stunden lag und die Zielwerte in der Vergangenheit regelmäßig deutlich übertroffen wurden. Das Wirkungsziel 4 „Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung durch Ausbau des IT-unterstützten Serviceangebotes (E-Government)“ hat sich gegenüber dem BVA 2020 nicht verändert, auch bei den Kennzahlen gab es keine Änderungen. Bei der Kennzahl 15.4.2-„Elektronische Steuerklärungen im privaten Bereich“ sieht der Zielzustand 2021 (71 %) einen leichten Anstieg gegenüber dem Istzustand 2019 (70 %) vor. Auch bei den Kennzahlen 15.4.1-„FinanzOnline- Benutzerinnen und Benutzer“ und 15.4.4-„Elektronische behördliche Zustellungen“ steigen die Zielwerte im Vergleich zum Istwert an. Bei Kennzahl 15.4.3-„Elektronische Steuererklärungen im Betrieblichen Bereich“ ist der Istwert 2019 ident mit dem Zielzustand 2020 bis 2022 (89 %). 22 / 28
BD | Budgetdienst – Untergliederung 15-Finanzverwaltung Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Wirkungsziel 1: Bewältigung der COVID-Krise und mittelfristige Sicherstellung der Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen durch Einhaltung des Stabilitätspaktes und der EU-Kriterien, um budgetäre Spielräume für die Bewältigung neuer Herausforderungen zu schaffen. Maßnahmen Temporäre Maßnahmen zur Stabilisierung und Erholung von Wirtschaft und Gesellschaft (Konjunkturpaket) Vorlage eines Budgetpfades, der die Rückkehr zu einer stabilitätsorientierten Budgetpolitik nach der Krise zeigt Mitwirkung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) an der Realisierung von (Verwaltungs)Reformvorhaben mit entsprechenden budgetären Auswirkungen Indikatoren Kennzahl 15.1.1 Gesamtstaatliches strukturelles Defizit Europäische Kommission und Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010). Das ESVG 2010 bietet auf makroökonomischer Ebene den statistischen Rechnungslegungsrahmen für die Berechnungsmethode volkswirtschaftliche Gesamtrechnung in der EU. Der strukturelle Saldo wird entsprechend der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU berechnet. Datenquelle Bundesministerium für Finanzen, Statistik Austria, WIFO Messgrößenangabe % des BIP 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand -0,51 -0,54 -0,46 -6,5 -5,3 -2,8 Istzustand -1,1 -0,9 -0,7 Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand 2017 bis 2019: Statistik Austria September Notifikation 2020 2020 bis 2022: aktuelle BMF-Einschätzung - Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie wurde auch für das Jahr 2020 ein aktualisierter Zielzustand aufgenommen. Der Zielzustand 2020 gemäß BFG 2020 lautete ursprünglich -1,2 % des BIP. Outputlücke gem. WIFO Konjunkturprognose Oktober 2020 Die Ergebnisse der Berechnung des strukturellen Saldos sind aufgrund des massiven BIP-Rückgangs 2020 derzeit nur bedingt aussagekräftig. 23 / 28
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