"Eine echte Legende verlässt das Gelände" - Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand ...

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"Eine echte Legende verlässt das Gelände" - Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand ...
Kü� � B lä� �      Amtliches Mitteilungsblatt für den Markt Küps mit den Gemeindeteilen
                                               Au, Burkersdorf, Hain, Johannisthal, Küps, Oberlangenstadt, Schmölz, Theisenort & Tüschnitz

                 MARKT KÜPS                                             Jahrgang 44        Freitag, den 07.05.2021                 Nr. 9

           „Eine echte Legende verlässt das Gelände“
Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand
                                                                        dem Aufdruck „Eine echte Legende verlässt das Gelände“, was
                                                                        auch gleich in die Tat umgesetzt werden sollte. Mit wehenden
                                                                        Taschentüchern grüßte das Lehrerkollegium aus den Fenstern
                                                                        des Hauptgebäudes, als der scheidende Hausmeister recht
                                                                        emotional mit seinem Bollerwagen den Pausenhof in Richtung
                                                                        Zuhause verließ.
                                                                        Hier empfingen ihn neben seiner Familie Bürgermeister Bernd
                                                                        Rebhan, Personalrat Christian Ebertsch sowie die Kollegen aus
                                                                        der Verwaltung und des Bauhofes des Marktes Küps. Der Rat-
                                                                        hauschef lobte Heinz Weidmann für seinen steten engagierten
                                                                        Einsatz. Er resümierte, dass Heinz Weidmann viele Bauprojekte
                                                                        als Hausmeister mit begleitet habe, gefordert war bei den vie-
                                                                        len großen Veranstaltungen in der Turn- und Festhalle und den
                                                                        überregional beachteten Events wie das Bundesbezirksmusik-
                                                                        fest, die Europatage der Musik, Aufnahmen durch den Baye-
                                                                        rischen Rundfunk oder die Partnerschaftsbesiegelung mit der
                                                                        Stadt Plouay, in deren Zusammenhang 50 Gäste in der Schul-
(li) Bürgermeister Bernd Rebhan und (re) Rektor Michael Schnap-         turnhalle übernachteten und von Heinz Weidmann und seiner
pauf verabschieden Hausmeister Heinz Weidmann und überge-               Frau Irmgard über das sowieso schon üppige Maß an Arbeit
ben ihn in sein neues Betätigungsfeld.      Foto: Andrea Hänel          hinaus eine Woche lang auch noch bewirtet und bekocht wur-
                                                                        den. Das Gemeindeoberhaupt bezeichnete Heinz Weidmann
                                                                        als Hausmeister, der mit viel Herzblut seinen Dienst versah. Im
Fast 27 Jahre Dienst tat Heinz Weidmann als Schulhausmeis-
                                                                        Namen der Kolleginnen und Kollegen aus der Marktgemeinde-
ter im Schulzentrum Küps. An seinem letzten Tag überraschten
                                                                        verwaltung, des Bauhofs und des AWV übergab er gemeinsam
ihn alle Lehrkräfte, Rektor Michael Schnappauf und Konrektor
                                                                        mit Personalrat Christian Ebertsch ein „Rentnerbänkla“, das in
Holger Pohl sowie Mitarbeiterinnen von Verwaltung und Sozi-
                                                                        seinem Garten aufgestellt wurde.
aldienst, die alle extra gekommen waren, um sich persönlich
zu verabschieden, obwohl aufgrund der momentanen Situation              Heinz Weidmann bedankte sich herzlich für die vielen guten
kein Präsenzunterricht stattfand. Konrektor Holger Pohl fasste          Worte und betonte, dass er seine Arbeit immer geschätzt und
in launigen Worten das segensreiche Wirken von Heinz Weid-              mit viel Freude gemacht habe. Jeder Tag habe neue Heraus-
mann an der Küpser Schule zusammen, schilderte den großen               forderungen mit sich gebracht, die gemeistert werden muss-
Einsatz von Heinz Weidmann bei der Durchführung der Jahres-             ten. Seine Aufgaben seinen abwechslungsreich und auch
konzerte, die stete Zuverlässigkeit und Hilfsbereitschaft in jeder      anspruchsvoll gewesen. Besonders dankbar zeigte er sich
Hinsicht.                                                               über die vielen Begegnungen mit Menschen, die er im Schul-
                                                                        betrieb und anlässlich der großen Veranstaltungen kennenler-
Er würdigte Heinz Weidmann als Hausmeister mit Leib und                 nen durfte und die sein Leben bereicherten. Mit Tobias Zahner
Seele, der den ihm anvertrauten Schulkomplex immer fest im              bekäme sein Kollege Frank Gräbner nun einen neuen, jungen
Griff hatte. Als Abschiedsgeschenk übergab Rektor Michael               Partner.
Schnappauf namens der gesamten Belegschaft einen Bol-                   Der Nachwuchs empfing den frischgebackenen Rentner mit
lerwagen, gefüllt mit allerlei nützlichen Dingen, die den guten         dem Schild „Hurra, Hurra! Es ist so weit, unser Opa hat jetzt
Einstieg ins Rentnerdasein begleiten sollen. Sein langjähriger          ganz viel Zeit!, was erahnen lässt, dass es Heinz Weidmann
Hausmeisterkollege Frank Gräbner überreichte ein T-Shirt mit            auch künftig nicht langweilig werden wird.
"Eine echte Legende verlässt das Gelände" - Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand ...
Küps                                                              -2-                                                      Nr. 9/2021
                                                                                                 §2
 Küps - Ortsdurchfahrt Richtung                                                     Art der Märkte und Markttage
 Burkersdorf wird gesperrt                                          Die Märkte finden an folgenden Markttagen statt:
 Wie das Landratsamt Kronach mitteilt, muss aufgrund anste-         1. der ‚Frühjahrs- und Gartenmarkt‘, als Jahrmarkt i.S.d. §68
 hender Sanierungsmaßnahmen der Ortsstraße „Melanger“                  Abs. 2 und 3 oder Spezialmarkt i.S.d. §68 Abs. 1 GewO,
 und den damit verbundenen Arbeiten zur Verlegung von                  am 1. Sonntag im Mai. Sollte der 1. Mai auf einen Sonntag
 Gas- Wasser und Kanalleitungen im Bereich der Kreisstraße             fallen, findet der Frühjahrs- und Gartenmarkt am darauf fol-
 22 eine Vollsperre erfolgen!                                          genden Sonntag statt.
 Demnach werden der „Melanger“ und ein Teil der „Röthen-            2. der ‚Jakobikirchweihmarkt‘, als Jahrmarkt i.S.d. §68 Abs.
 straße“ (Kreisstraße Richtung Burkersdorf) für die Bauarbeiten        2 und 3 oder Spezialmarkt i.S.d. §68 Abs. 1 GewO (z.B. als
 kurzfristig ab Montag, den 3. Mai 2021 längstens für 3 Wochen         Antik- und Trödelmarkt),
 für den Verkehr gesperrt. Die „Röthenstraße“ ist im Bereich           am Sonntag, der auf Jakobi folgt. Fällt Jakobi auf einen Sonn-
 zwischen der Einmündung „Melanger“ und „Melm“ betroffen.              tag, findet die Kirchweih und der Markt an diesem Tag statt.
 Damit ist eine Küpser Ortsdurchfahrt in diesem Bereich nicht       3. der ‚Herbst- und Bauernmarkt‘, als Jahrmarkt i.S.d. §68
 möglich. Für Verkehrsteilnehmer in bzw. aus Richtung Burkers-         Abs. 2 und 3 oder als Spezialmarkt i.S.d. §68 Abs. 1 GewO,
 dorf wird eine Umleitung über die Ortstraßen Melm - Ringstraße        zur Gallus-Kirchweih in Küps am Sonntag, der auf Gallus
 - Kulmbacher Straße eingerichtet. Die Zufahrt zur Gärtnerei           folgt. Fällt Gallus auf einen Sonntag, ist Markt an diesem Tag.
 Sachs ist über die beschilderte Umleitung, für PKW auch über       4. ‚Marktweihnacht‘, als Spezialmarkt i.S.d. § 68 GewO,
 den Löwenbrunnen möglich. Ortskundige Verkehrsteilnehmer              am 2. Adventswochenende
 werden gebeten, den Bereich weitgehend zu meiden oder in           5. der ‚Grüne Markt‘, als Wochenmarkt i.S.d. § 67 GewO,
 diesem Zeitraum großräumig zu umfahren.
                                                                       an einem beliebigen Wochentag im Monat
                                                                                                   §3
                                                                                      Marktanlagen / Marktplätze
                                                                    Die Märkte finden auf folgenden Marktanlagen statt (Marktplätze):
                                                                    Als Marktplatz für die Märkte im Sinne des § 2 Nr. 1 - 4 wird
                                                                    der Bereich der Kreisstraße KC 13 von der Bundesstraße B 173
                                                                    kommend bis zur Einmündung „Radweg/Marktplatz“, der „Rat-
                                                                    hausplatz“, der Platz „Am Anger“, sowie Teilstücke der Stra-
                                                                    ßen „Am Anger“, „Griesring“ und „Lindenstraße“ bestimmt. Die
                                                                    „Neue Rodachbrücke“ kann bei Bedarf einseitig belegt wer-
                                                                    den. Die Zufahrten zu den Arztpraxen, zur Apotheke, zum Feu-
                                                                    erwehrgerätehaus Küps (Rathausplatz) sowie zu den Ortsstra-
                                                                    ßen „Am Anger“, „Griesring“, „Am Rathaus“ sind freizuhalten.
                                                                    Aus sachlich gerechtfertigten Gründen können zusätzlich auch
                                                                    angrenzende Straßen für die Märkte benutzt werden.
                                                                    Als weiterer Marktplatz für die „Marktweihnacht“ (§3 Nr.4) kann
                                                                    auch der Bereich „Am Plan“ und die KC 22 von der Einmün-
                                                                    dung „Marktplatz/Röthenstraße“ bis zur Einmündung „Röthen-
                                                                    straße/Tannleitenweg“ bestimmt werden. Als Marktplatz für den
                                                                    „Grünen Markt“ (§3 Nr. 5) kann sowohl der öffentliche Platz
                                                                    „Am Plan“, als auch der Rathausplatz festgelegt werden.
                                                                                                   §4
                                                                                              Marktzeiten
                                                                    Die Märkte i.S.d. § 2 Nr. 1, 2 und 3 werden in der Zeit von 10
                                                                    Uhr bis 18 Uhr, die Märkte im Sinne des § 2 Nr. 4 in der Zeit
                                                                    von 11 Uhr bis 20 Uhr und nach § 2 Nr. 5 in der Zeit von 13 bis
                                                                    18 Uhr abgehalten.
                                                                                                   §5
                                                                                  Gegenstände des Marktverkehrs
                                                                    Unter Berücksichtigung der Vorschriften zu den §§ 67 und
                                                                    68 der Gewerbeordnung dürfen folgende Gegenstände des
                                                                    Marktverkehrs angeboten werden:
                                                                    1. Waren aller Art
                                                                    2. Rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs,
                                                                    3. Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forst-
                                                                       wirtschaft und der Fischerei.
       Amtliche Bekanntmachungen                                    4. Der Verkauf alkoholischer Getränke zum Genuss an Ort
                                                                       und Stelle bedarf einer besonderen Genehmigung der
Satzung über die                                                       Marktgemeinde. Alkoholische Getränke dürfen nur gemäß
                                                                       den Bestimmungen des Gaststättengesetzes (§ 67 GewO)
Märkte des Marktes Küps (Marktsatzung)                                 verabreicht werden.
Gemäß Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemein-                                           §6
deordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I),                                    Zulassung
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796)         1. Die Ausübung jeder gewerblichen Tätigkeit auf den Märk-
erlässt der Markt Küps folgende Satzung (Beschluss der Markt-          ten bedarf der Zulassung und der Genehmigung durch
gemeinderates Küps vom 20.04.2020 - TOP 6):                            den Markt Küps. Die Zulassung ist schriftlich spätestens
                              §1                                       vier Wochen vor dem jeweiligen Markttag bei der Markt-
                   Öffentliche Einrichtung                             gemeinde Küps für jeden Markt gesondert oder für meh-
Der Markt Küps hält Wochenmärkte (§67 GewO), Spezialmärkte             rere Märkte gemeinsam zu beantragen. Die Zulassung
(§68 Abs. 1 GewO) und Jahrmärkte (§68 Abs. 2 und 3) ab. Der            wird schriftlich erteilt. Im Antrag sind Name, Vorname
Markt Küps betreibt diese Märkte als öffentliche Einrichtungen.        und Anschrift des Antragstellers, die für den Marktver-
Auf Jahrmärkten und Spezialmärkten sind auch Tätigkeiten mit           kehr vorgesehenen Waren und Dienstleistungen und die
Volksfestcharakter (§60b GewO) zulässig.                               gewünschte Fläche des Standplatzes anzugeben.
"Eine echte Legende verlässt das Gelände" - Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand ...
Küps                                                          -3-                                                     Nr. 9/2021
2. Bei Überangebot von geeigneten Bewerbern erfolgt die           5. Jeder Verkäufer hat sich an die Grenzen des ihm zugewie-
   Auswahl im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der                senen Verkaufsplatzes zu halten. Es ist verboten, über die
   Marktgemeinde Küps. Bei der Erteilung der Zulassung wer-          zugelassene Breite der Verkaufsstände anzubauen oder
   den die Belange des Marktzwecks, der Tradition, der Viel-         beim Aushängen von Waren den Geschäftsbetrieb von
   falt und der Qualität des Marktangebotes, der vorhandene          Nachbarständen zu beeinträchtigen. In den Gängen und
   Platz sowie Begrenzungen des Warenkreises angemessen              Durchfahrten darf nichts abgestellt werden.
   berücksichtigt.                                                                             §9
3. Die Zulassung umfasst nur den Warenkreis, für den sie                            Verkaufseinrichtungen
   erteilt ist und berechtigt lediglich zur Benutzung der dafür
   vorgesehenen Anlagen.                                          1. Verkaufseinrichtungen müssen standfest sein und dürfen
4. Soweit der Marktzweck dies erfordert, kann die Marktge-           nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Straßenober-
   meinde Küps zur Wahrung der Attraktivität des Marktes die         fläche nicht beschädigt wird. Sie dürfen ohne Erlaubnis der
   Anzahl der Anbieter für bestimmte Warenkreise begrenzen.          Verwaltung weder an Bäumen und deren Schutzvorrichtun-
                                                                     gen noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnli-
5. Die Zulassung kann mit Auflagen und Bedingungen verse-
                                                                     chen Einrichtungen befestigt werden.
   hen werden.
                                                                  2. Die Gänge und Durchfahrten müssen stets, insbesondere
6. Die Zulassung ist an die Person gebunden, der sie erteilt
                                                                     für die Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr, Rettungsdienste
   wird. Sie ist nicht übertragbar.
                                                                     u.a.) freigehalten werden, es darf nichts abgestellt werden.
7. Die Zulassung kann untersagt werden, wenn                         Die Wetterdächer und Schirme müssen in einer Höhe von
   a)   der Bewerber die für die Teilnahme am Markt erforder-        mindestens 2,30 m über dem Boden angebracht werden.
        liche Zuverlässigkeit nicht besitzt,                         Die maximale Tiefe der Verkaufseinrichtung beträgt 3,50 m.
   b)   durch die Zulassung die öffentliche Sicherheit und           Hinsichtlich der Gestaltung der Verkaufseinrichtung können
        Ordnung gefährdet würde,                                     Auflagen erteilt werden.
   c)   wenn der Inhaber ohne Zustimmung der Marktge-             3. Standinhaber haben an ihren Verkaufsständen an gut sicht-
        meinde Küps seinen Warenkreis ändert oder erweitert.         barer Stelle ihren Familiennamen mit mindestens einem
                                                                     ausgeschriebenen Vornamen, sowie ihre Anschrift in deut-
                             §7                                      lich lesbarer Schrift anzubringen. Standinhaber, die eine
                                                                     Firma führen, haben außerdem ihre Firma in der vorbe-
                         Standplätze
                                                                     zeichneten Weise anzugeben.
1. Auf den Marktplätzen dürfen Waren nur von einem zuge-          4. Das Anbringen von anderen als in Nummer 3 genannten Schil-
   wiesenen Standplatz zum Verkauf angeboten werden.                 dern, Anschriften und Plakaten, sowie jede sonstige Reklame,
   Die Überlassung des Standplatzes erfolgt im jeweiligen            ist nur innerhalb der Verkaufseinrichtung in angemesse-
   Zustand ohne Gewähr für die Beschaffenheit.                       nen, üblichen Rahmen gestattet und nur soweit es mit dem
2. Der Standplatz wird nur für die Dauer des jeweiligen Mark-        Geschäftsbetrieb des Standinhabers in Verbindung steht.
   tes zugewiesen; die Zuweisung erfolgt am jeweiligen Markt-     5. Feuerstellen, Heiz- und Wärmegeräte müssen den ein-
   tag durch das Aufsichtspersonal. Vorzeitig aufgegebene            schlägigen Vorschriften, insbesondere der LandesVO über
   Plätze können anderen Benutzern zugewiesen werden.                die Verhütung von Bränden entsprechen. Offenes Licht darf
3. Die Verteilung der Standplätze richtet sich nach den markt-       nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter
   betrieblichen Erfordernissen. Ein Anspruch auf Zuteilung          verwendet werden. Die elektrischen Anlagen müssen vor-
   oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes besteht           schriftsmäßig erstellt sein; sie dürfen den Besucherverkehr
   nicht. Die berechtigten Interessen des Anbieters sind nach        nicht behindern oder gefährden.
   Möglichkeit zu wahren.                                         6. Während der Verkaufszeiten müssen die Verkaufseinrich-
4. Der zugewiesene Standplatz darf nur für den eigenen               tungen ständig geöffnet und besetzt sein.
   Geschäftsbetrieb des zugelassenen und für den zugelas-
   senen Warenkreis benutzt werden. Die Überlassung an                                        § 10
   andere Personen oder Aufnahme Dritter sind - auch vorü-                         Verhalten auf den Märkten
   bergehend - nicht gestattet.                                   1. Alle Teilnehmer am Marktverkehr haben mit dem Betreten
5. Wird ein zugeteilter Standplatz bis zur Öffnungszeit vom          der Märkte die Bestimmungen dieser Satzung sowie die
   Antragsteller nicht besetzt, kann der Stellplatz einem ande-      Anordnungen der Verwaltung zu beachten. Die allgemein
   ren Antragsteller zugeteilt werden.                               geltenden Vorschriften, insbesondere die Gewerbeord-
6. Bei Beendigung der Zuweisung sind die Standplätze unver-          nung, die Preisangabenverordnung, Lebensmittel-, Hygi-
   züglich zu räumen und im sauberen Zustand der Marktge-            ene- und Baurecht sind zu beachten.
   meinde zu übergeben. Andernfalls erfolgen Räumung und          2. Der Marktbetrieb darf nicht gestört werden. Jeder hat sein
   Reinigung auf Kosten des Inhabers der Zulassung.                  Verhalten auf dem Marktplatz und den Zustand seiner
                                                                     Sachen so einzurichten, dass keine Person oder Sache
                            §8                                       beschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen
                 Auf- und Abbau der Märkte                           unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
                                                                  3. Verboten sind insbesondere:
1. Waren, Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsge-
   genstände dürfen bei den Märkten frühestens eine Stunde           a)   das Anbieten der Waren durch lautes Ausrufen,
   vor Beginn der Öffnungszeit angefahren, ausgepackt oder                Anpreisen oder im Umhergehen,
   aufgestellt werden. Sie müssen spätestens eine Stunde             b)   das Verteilen von Geschäftsanzeigen, Reklamezetteln
   nach Beendigung der Öffnungszeit entfernt werden. Der                  aller Art oder sonstigen Gegenständen,
   Markt Küps kann, bei Nichteinhaltung, den Stand auf Kos-          c)   das Betteln,
   ten des Standinhabers zwangsweise entfernen.                      d)   der Aufenthalt in betrunkenem Zustand,
2. Waren, Kisten und dergleichen dürfen nicht höher als 1,50         e)   Tiere frei umherlaufen zu lassen,
   m gestapelt werden.                                               f)   das Verstellen der Wege auf dem Marktplatz,
3. Kraftfahrzeuge dürfen auf den Marktplätzen während der            g)   das Befahren des Marktplatzes mit Fahrzeugen aller
   Öffnungszeiten nicht abgestellt werden. Kraftfahrzeuge,                Art während der Marktzeiten,
   die bei den Märkten als Verkaufseinrichtungen dienen, sind
                                                                     h)   die Verwendung von offenem Licht und Feuer.
   hiervon ausgenommen.
4. Stände und sonstige Verkaufseinrichtungen müssen nach          4. Die Anbieter haben die Standplätze in ordentlichem und
   den Anordnungen des Aufsichtspersonals auf- und abge-             reinlichem Zustand zu halten.
   baut werden. Die Verkaufsstände sind von den Markt-            5. Den Beauftragten zuständiger amtlicher Stellen ist jeder-
   händlern selbst mitzubringen und aufzustellen. Auf Antrag         zeit Zutritt zu den Standplätzen und Verkaufseinrichtungen
   können Marktstände, soweit verfügbar, gegen Entgelt vom           zu gestatten. Alle im Marktverkehr tätigen Personen haben
   Markt Küps zur Verfügung gestellt werden.                         sich ihnen gegenüber auf Verlangen auszuweisen.
"Eine echte Legende verlässt das Gelände" - Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand ...
Küps                                                          -4-                                                     Nr. 9/2021
                           § 11                                   3. Die Inhaber von Standplätzen haben gegenüber der Markt-
                Reinhaltung der Marktplätze                          gemeinde keinen Anspruch auf Schadloshaltung, wenn der
1. Marktplätze dürfen nicht verunreinigt werden. Abfälle dür-        Marktbetrieb durch ein von der Marktgemeinde nicht zu
   fen nicht auf die Marktplätze eingebracht werden.                 vertretendes äußeres Ereignis unterbrochen wird oder ent-
                                                                     fällt.
2. Die Standinhaber sind verpflichtet,
                                                                  4. Die Inhaber von Standplätzen und Marktbesucher haften
   a)   ihre Standplätze sowie die angrenzenden Gehflächen           gegenüber dem Markt Küps nach den gesetzlichen Bestim-
        von Schnee und Eis freizuhalten und bei Glätte mit           mungen. Sie haben auch für Schäden einzustehen, die von
        geeignetem Material zu streuen,                              ihren Bediensteten oder ihren Beauftragten verursacht wer-
   b)   dafür zu sorgen, dass Papier und anderes leichtes            den.
        Material nicht verweht werden kann,                                                  § 17
   c)   Verpackungsmaterial, Marktabfälle von ihren Stand-                           Ordnungswidrigkeiten
        plätzen, den angrenzenden Gehflächen und nicht            Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit
        belegten unmittelbar benachbarten Ständen zu besei-       einer Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
        tigen,
   d)   nach Beendigung des Marktes ist der Platz in saube-       1. nicht zugelassene Waren feilbietet (§ 5),
        rem Zustand zu verlassen.                                 2. die festgesetzten Verkaufszeiten nicht einhält (§ 4),
                                                                  3. auf dem Marktplatz Waren von einem nicht zugewiesenen
                            § 12                                     Standplatz aus anbietet oder verkauft (§ 7),
                      Stromanschlüsse                             4. eine Anordnung der Verwaltung auf sofortige Räumung des
                                                                     Standplatzes nicht nachkommt (§ 7),
1. Soweit vorhanden, sind aus Sicherheitsgründen nur die
                                                                  5. gegen die Vorschriften über den Auf- und Abbau, die über
   im Auftrag oder mit Genehmigung der Marktgemeinde
                                                                     die Verkaufseinrichtungen und die der Reinhaltung der
   erstellten, mit Fehlstromschutzschaltern (FI-Schalter) aus-
                                                                     Märkte verstößt (§ 8, 9, 11),
   gerüsteten Stromverteiler zu benutzen. Die Anschlusska-
   bel müssen von den Verkaufswagen- oder Standinhabern           6. unzulässigerweise Schilder, Anschriften, Plakate oder
   so verlegt werden, dass Unfälle von Marktbesuchern oder           Reklame anbringt (§ 9),
   Beschädigungen der Stromkabel ausgeschlossen sind.             7. gegen § 10 Abs. 3 verstößt,
2. Die Benutzer der Verteileranlage haften für Schäden an der     8. gegen Anordnungen der Verwaltung oder des Aufsichts-
   gemeindlichen Einrichtung, soweit sie vorsätzlich oder fahr-      personals verstößt,
   lässig herbeigeführt werden.                                   9. dem Aufsichtspersonal keinen Zutritt zu den Standplätzen
3. Ein Anspruch auf Versorgung mit Strom durch den Markt             und Verkaufseinrichtungen gewährt und sich gegen das
   Küps besteht nicht.                                               Aufsichtspersonal nicht ausweist (§ 13).

                            § 13                                                                   § 18
                        Marktaufsicht                                                          Inkrafttreten
                                                                  Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
1. Die Marktaufsicht obliegt den Marktbeauftragten des Mark-      Kraft. Gleichzeitig tritt die Marktordnung vom 17.07.1992 außer
   tes Küps sowie weiteren Aufsichtspersonen der Marktge-         Kraft.
   meinde. Den Aufsichtspersonen ist jederzeit der Zutritt zu
   den Verkaufsständen zu gestatten. Die Aufsichtspersonen        Küps, den 21.04.2021
   haben sich auf Verlangen auszuweisen.                          Markt Küps
2. Die Anbieter, ihre Bediensteten oder Beauftragten haben
   a)   sich auf Verlangen der Aufsichtspersonen auszuweisen,
   b)   Anordnungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten,
   c)   den Aufsichtspersonen die erforderlichen Auskünfte zu
                                                                  Bernd Rebhan
        erteilen,
   d)   den Aufsichtspersonen auf Verlangen einen Nachweis        Erster Bürgermeister
        über eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung vor-
                                                                  Bekanntmachungsvermerk
        zulegen,
                                                                  Die Satzung wurde am 21.04.2021 öffentlich durch Anschlag
   e)   den Aufsichtspersonen auf Verlangen Warenproben zu
                                                                  im Amtskasten am Rathaus Küps bekannt gemacht. Die Sat-
        geben
                                                                  zung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 9/2021 des Marktes Küps
                             § 14                                 veröffentlicht.
                          Gebühren
                                                                  Küps, 21.04.2021
Für die Benutzung der gemeindlichen Markteinrichtungen sind
Gebühren gemäß der Satzung über die Erhebung von Marktge-         Markt Küps
bühren im Markt Küps (Marktgebührensatzung) in der jeweils
gültigen Fassung zu entrichten.
                             § 15
               Ausschluss von der Teilnahme                       Bernd Rebhan
Die Verwaltung kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen         Erster Bürgermeister
einzelne Teilnehmer des Marktes Küps von der Teilnahme
ganz oder teilweise ausschließen. Ein sachlich gerechtfertigter
Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen diese Satzung oder
eine auf Grund dieser Satzung ergangene Anordnung gröblich
                                                                  Öffentliche Zahlungsaufforderung!
oder trotz Mahnung wiederholt verstoßen wird.                     Am 15. Mai 2021 werden zur Zahlung fällig:
                            § 16                                     Grundsteuer A und B           2. Rate für 2021
                           Haftung                                   Gewerbesteuer-Vorauszahlung   2. Rate für 2021
                                                                  Überweisungen können auf folgende Bankkonten der Markt-
1. Die Benutzung und der Besuch des Marktgeländes erfol-          kasse Küps erfolgen:
   gen auf eigene Gefahr. Der Markt Küps haftet für Perso-
   nen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder         Sparkasse Kulmbach-Kronach
   grober Fahrlässigkeit ihrer Bediensteten.                      DE60 7715 0000 0240 2306 98
2. Der Markt Küps übernimmt keine Haftung für die Sicherheit      Raiffeisenbank Küps-Mitwitz-Stockheim e.G.
   der von den Anbietern eingebrachten Sachen.                    DE81 7706 9044 0000 7074 73
"Eine echte Legende verlässt das Gelände" - Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand ...
Küps                                                          -5-                                                       Nr. 9/2021
Bitte geben Sie bei Überweisungen unbedingt die auf dem letz-
ten Steuerbescheid vermerkte PK-Nummer und Ihren Namen              Sitzungstermin Marktgemeinderat
an, damit Fehlbuchungen und unnötige Rückfragen vermieden           Am 18. Mai 2021 findet um 18.30 Uhr in der Turn- und
werden können. Von Barzahlungen bitten wir aus aktuellem            Festhalle Küps eine Sitzung des Markgemeinderates statt.
Anlass wenn möglich abzusehen.
Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Steuerzu-               Die Tagesordnung wird zeitnah auf der gemeindlichen
schläge zu ersparen wird um genaue Einhaltung der Zahlungs-         Homepage und in der örtlichen Tagespresse veröffentlicht.
termine gebeten!                                                    Die Niederschriften zu den öffentlichen Sitzungen unserer
Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der       Ratsgremien können Sie im Internet auf unserer Website
entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge und Porto-              unter www.kueps.de einsehen.
auslagen erhoben bzw. muß bei weiterem Verzug die Zwangs-
beitreibung angeordnet werden.
Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerzahler, die die
Marktkasse Küps dankenswerterweise ermächtigt haben, die
Steuern im Wege des Abbuchungsverfahrens einzuziehen.
                                                                             Kindergartennachrichten
MARKT KÜPS
gez. Rebhan                                                       Ein Herz für Kinder
Erster Bürgermeister
                                                                  800 Kindermasken für den Kindergarten Spatzennest

       Aus dem Rathaus wird berichtet

Zahnarztpraxis Ina Renner am 3. Mai 2021
in Küps, Am Rathaus 8a, eröffnet

                                                                  Einmal mehr hat Georg Weinmann mit seiner Firma „Event
                                                                  Effects“ sein Herz für Kinder bewiesen. Über 800 kindgerechte
                                                                  Mund-Nase-Bedeckungen spendete er für die künftigen Schul-
                                                                  kinder aus dem „Spatzennest“, damit sie für ihren Alltag ab
                                                                  September entsprechend gerüstet sind.
                                                                  Die     Masken      werden     den    Vorschulkindern      beim
Unser Bild zeigt: Im kleinen Kreis und mit genügend Abstand       Abschiedsabend im Juli überreicht.
gab es gute Wünsche zum Start des Praxisbetriebes von Zahn-       Immer entgegenkommend und hilfsbereit wurden wir von Herrn
ärztin Ina Renner in Küps!                 Foto: Andrea Hänel    Weinmann in der Vergangenheit bereits in vielfältiger Art und
Prominent gelegen im Zentrum von Küps eröffnete zum Mai           Weise unterstützt. Im Namen aller unserer „Großen“ sagten wir
die frisch renovierte Zahnarztpraxis von Zahnärztin Ina Renner,   ein ganz herzliches Dankeschön!
deren Team nun unter der Telefonnummer 09264/8282 gerne           Haus für Kinder - Spatzennest
Termine vergibt. Die Sprechzeiten sind Mo/Di/Do von 8-12 Uhr
und 14-18 Uhr sowie Mi+Fr von 8-12Uhr
Bürgermeister Bernd Rebhan besichtigte die hellen, freund-
lich gestalteten Behandlungsräume und den großzügigen
                                                                  Erzieherinnen vermissen ihre Jakobi-Strolche
Empfangsbereich. Er freute sich, dass das Angebot rund um         Kontakt halten
den Dentalbereich für die Patientinnen und Patienten mit die-     Fast das ganze Kindergartenjahr bei den St. Jakobi Strolchen
ser Einrichtung als Nachfolge für die Praxis Dr. Weißbach und     und in den anderen Kindertagesstätten ist geprägt von der
als weitere Zahnarztpraxis am Ort gesichert ist. Sein Respekt     Coronapandemie und den damit verbundenen Schließungen.
galt Ina Renner, die mit ihrem Mann und der gesamten Familie      Wir haben nur Notbetreuung.
gemeinsam mit heimischen Handwerkern in solch kurzer Zeit         Dieses Jahr war nur in der letzten Februarwoche und der ersten
die Räumlichkeiten herrichten und die Technik auf den neues-      Woche im März eingeschränkter Regelbetrieb im Kindergarten.
ten Stand gebracht haben.                                         Und diese Zeit haben alle sehr genossen. Endlich konnten die
Ein herzliches „Glück auf“ wünschten auch Dr. Hubert und          Kinder ihre Freunde und Betreuenden wiedersehen. Es war
Sigrid Weißbach, die vor über 33 Jahren aus der ehemaligen        schön, wieder zusammen spielen und arbeiten zu können. Lei-
Werkstatt der Schreinerei Tröbs mit grundlegenden Sanie-          der war dieser „Ausflug in die Normalität“ nur sehr kurz.
rungs- und Umgestaltungsmaßnahmen die jetzt bestehenden           In der Notbetreuung ist derzeit etwa ein Drittel der Kinder anwe-
Praxisräume schufen, in denen seit vielen Jahren ein großer       send, zum Teil auch nur wenige Stunden und nicht an allen
Patientenstamm ein und aus ging.                                  Tagen. Im Unterschied zur ersten Phase der Pandemie im März
Ulrike Tröbs, als Vermieterin der Räumlichkeiten, dankte Fami-    2020, gibt es derzeit keine genauen rechtlichen Festlegungen,
lie Weißbach für das jahrzehntelange gute Miteinander und das     aus welchen Gründen die Notbetreuung in Anspruch genom-
seinerzeitige Engagement, mit viel Kreativität überhaupt hier     men werden darf. Aber von staatlicher Seite und gerade jetzt
erst solch eine Praxis aus dem alten Handwerksbetrieb entste-     auch wieder von unserem Landrat wird an die Eltern appelliert
hen zu lassen. Sie freute sich, dass mit Zahnärztin Ina Renner    die Notbetreuung „nicht wahllos in Anspruch zu nehmen, son-
eine sympathische und fachlich versierte Nachfolgerin gewon-      dern nur dann darauf zurückzugreifen, wenn es tat-sächlich
nen werden konnte, der sie für die Zukunft alles Gute wünschte.   keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt“.
"Eine echte Legende verlässt das Gelände" - Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand ...
Küps                                                            -6-                                                      Nr. 9/2021
Für berufstätige Eltern wurden zusätzliche „Kindkranktage“          Kinder räumen „zamm“
zur Verfügung gestellt und sollten nach Möglichkeit auch in
Anspruch genommen werden, um Kontakte zu reduzieren.
Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Eltern so verantwor-
tungsvoll sind und die Kinder nur dann in die Notbetreuung
bringen, wenn es aus triftigen Gründen nicht anders geht. Und
an dieser Stelle möchten wir uns bei allen Eltern auch ganz
herzlich dafür bedanken. Wir können uns vorstellen, dass es für
die Familien nicht einfach ist. Aber wir glauben, dass wir nicht
zuletzt durch dieses umsichtige Handeln bisher von Corona
und Quarantäne verschont geblieben sind.
Natürlich fehlen uns aber die Kinder und wir können es nicht
erwarten endlich wieder einen ganz normalen Kindergartenall-
tag zu haben.
Um die Entfernung zwischen den Familien und der Einrichtung
nicht allzu groß werden zu lassen, bringen wir den Kindern in
regelmäßigen Abständen „Bastel- und Beschäftigungspakete“
vorbei. Zu Fasching gab es ein „Maskenpaket“, verschieden
Bastelsachen zu Ostern und gerade bereiten wir eine „Früh-
lingsüberraschungstüte“ vor. Hat ein Kind Geburtstag, dann
gibt es die Geburtstagskrone und das Geschenk als Post in der
Geburtstagstüte.
Zu den Eltern können wir gut per Email und Post Kontakt hal-
ten, Entwicklungsgespräche führen wir am Telefon oder in einer
ZOOM Konferenz.
Und da die derzeitigen Inzidenzwerte wenig Anlass auf Hoff-
nung geben, dass sich die Situation in den Kindergärten bald
ändern wird, werden wir nun einmal wöchentlich einen Kinder-
nachmittag mit Bilderbuch, Kamishibai oder anderen „Aktivitä-
ten“ per ZOOM anbieten. Wir sind schon sehr neugierig darauf.
Das Alles können nur kleine „Trostpflaster“ in dieser schwieri-
gen Zeit sein und es bleibt uns nur zu hoffen, dass alle Familien
gesund bleiben und wir uns sobald es möglich ist hier bei den
Strolchen wiedersehen.

Kinder des Kindergartens Theisenort
werden so groß und stark wie
ein Kastanienbaum
                                 Groß und stark werden… Wo
                                 kann man das besser als bei
                                 uns im Kath. Kindergarten St.
                                 Josef in Theisenort .
                                 Hier gibt es Raum, Zeit und die    Die Kinder der Kindergruppen der Schmölzer Kirchenge-
                                 Möglichkeit, sich zu entwickeln    meinde haben sich eine Woche lang auf Müll-Sammel-Tour
                                 und individuell zu entfalten.      rund um Schmölz und Theisenort gemacht! Da aufgrund der
                                                                    aktuellen Lage keine, wie sonst übliche große Gemeinschafts-
                                 Nicht nur Kinder im Alter von
                                                                    aktion durch geführt werden konnte, gingen die die Kids mit
                                 1-6 Jahren dürfen unseren
                                                                    ihren Familien selbständig auf Tour. Große Strecken waren
                                 Kinder“garten“ nutzen, um
                                                                    dabei kaum möglich, da schon nach kurzer Zeit die mitge-
                                 groß und stark zu werden.
                                                                    brachten Müllsäcke randvoll waren. Mit Eifer waren die Kids
                                 Auch unser Kastanienbaum,
                                                                    dabei, ausgestattet mit Greifer und Handschuhen.
                                 der im Sommer 2005 gespen-
                                 det und gepflanzt wurde vom        Es kam eine Menge Unrat zusammen, der aus Gebüschen und
                                 ortsansässigen        Kindergar-   Gräben, Wiesen und auf Flurwegen rund um Schmölz und The-
                                 tenförderverein, wächst und        isenort gesammelt wurde. Kuriose Funde gab es dabei auch:
                                 gedeiht.                           Handschuhe und Hausschuhe, Regen- und Sonnenschirm und
                                                                    einen Wasserball. Besonders ärgerlich waren hierbei gefüllte
                                 Er begleitet uns durch die Jah-
                                                                    Hundekotbeutel, die samt Inhalt im Gebüsch entsorgt wurden.
                                 reszeiten: im Frühling beob-
                                 achten wir die Kinderstube für     Deshalb hier die Bitte an Alle: entsorgt euren Müll da, wo er
                                 Vogelnachwuchs, im Sommer          hingehört: im Mülleimer! Vielen herzlichen Dank an alle großen
                                 versorgt er uns mit Schatten,      und kleinen fleißigen Helferinnen und Helfer!
im Herbst schenkt er uns Kastanien zum Basteln und im Winter
zeigt er uns sein filigranes Astwerk und wir können Vögel beim      Im Spatzennest sind noch Plätze frei!
Fressen beobachten.
Er hat alles was er braucht und wächst in den Himmel.               Sie suchen einen Kindergarten-
Jetzt, nach 16 Jahren, bekam er seinen ersten Schnitt.              oder Krippenplatz für Ihr Kind?
Jürgen Reinhold, Vereinsvorstand, R. Reinhold und Fritz Pohl,       In unserer Einrichtung in Oberlangenstadt sind noch Plätze frei!
freundliche und fachkundige Helfer vom Obst- und Garten-
bauverein Theisenort übernahmen dankenswerter Weise diese           Bitte informieren Sie sich über unsere Internetseite oder rufen
nicht ganz einfache Aufgabe, sodass wir noch lange Freude an        Sie gerne bei uns an! (09264/7040)
unserem „Kastanienbaum-Freund“ haben.                               Wir freuen uns auf Ihr Kind und Sie!
Wer noch einen Krippen- bzw Kindergartenplatz braucht darf          Ihr
sich gerne bei uns unter 09264/7007.                                Haus für Kinder – Spatzennest
Wir freuen uns immer auf Nachwuchs in unserer Kindergarten-         Alte Poststraße 43
familie.                                                            Küps-Oberlangenstadt
"Eine echte Legende verlässt das Gelände" - Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand ...
Küps                                                          -7-                                                                               Nr. 9/2021
                                                                  Mi., 19.05. - Mittwoch der 7. Osterwoche
             Kirchliche Nachrichten                               18:00 Küps-EL                   Maiandacht
                                                                  18:30 Küps-EL                   Hl. Messe
                                                                  Aktuelle Hinweise
Evangelische Kirchengemeinde Küps                                 Aufgrund der weiterhin geltenden Hygieneregelungen durch
                                                                  die Corona-Pandemie, ist die Teilnahme am Gottesdienst nur
St. Jakobikirche Küps                                             noch mit einer FFP2-Maske erlaubt.
Kontakt Pfarramt Küps-Burkersdorf:                                Bitte verzichten Sie bei Krankheitssymptomen oder Unwohlsein
Tel. 09264 80247                                                  auf den Besuch des Gottesdienstes.
pfarramt.kueps@elkb.de                                            Eine Anmeldung zu den Gottesdiensten ist nicht erforderlich.
Reinhold König 09264 9750                                         Sprechzeiten des Pfarrbüros St. Elisabeth Küps:
Dr. Markus Müller 09261 964196                                    Di �������������������������������������������������������������������������������15 - 18 Uhr
Dr. Ulrike Schorn 09261 964196                                    Mi+Do ��������������������������������������������������������������������������8 - 12 Uhr
                                                                  Telefon-Nr. 09264/7122,
St. Jakobikirche Küps                                             E-Mail: pfarrei.kueps@erzbistum-bamberg.de
Sonntag, 09.05.
09.30 Uhr    Gottesdienst
Donnerstag, 13.05. Christi Himmelfahrt
10.00 Uhr    Gottesdienst in Hain
                                                                                     Vereine und Verbände
Sonntag, 16.05.
09.30 Uhr    Festgottesdienst zur Konfirmation – nur für gela-
             dene Gäste
                                                                                                       Berichte
Pfarramt Küps-Burkersdorf                                         Obst- und Gartenbauverein
Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist momentan kein
allgemeiner Publikumsverkehr möglich. Wir bitten um vorherige     Oberlangenstadt
telefonische Anmeldung.
Bitte tragen Sie während der Gottesdienste FFP2-Masken und
                                                                  OGV bringt Kinderaugen zum Leuchten
nehmen Sie nur auf den gekennzeichneten Plätzen Platz.            Bei strahlendem Sonnenschein konnten wir am vergangenen
                                                                  Wochenende allen Teilnehmern*innen des Malwettbewerbs ein
Diakoniestation Küps 09264 915505
                                                                  Lächeln aufs Gesicht zaubern!
diakoniestation@diakonie-klm.de
                                                                  Wir von der Vorstandschaft waren überwältigt von den vielen
                                                                  liebevoll bemalten Eiern, dass wir diesen tollen Einsatz unbe-
                                                                  dingt belohnen wollten: Zusätzlich zu den drei Hauptpreisen
Evang.-Luth. Kirchengemeinden                                     durften sich alle Kinder über einen Eisgutschein vom Tiefenklei-
Burkersdorf und Hain                                              ner Bauernhofeis freuen. Ein herzliches Dankeschön ergeht an
                                                                  Beate Renner für die grandiose Unterstützung!
Kontakt Pfarramt Burkersdorf:
                                                                  Wir wünschen allen Kindern viel Spaß beim Einlösen der Gut-
Tel. 09264 9750 Pfr. König                                        scheine und freuen uns schon jetzt auf ein Wiedersehen bei
Pfarrbüro Küps-Burkersdorf                                        einem Treffen unserer Kindergruppe „Die kleinen Gärtner“.
Tel. 09264 80247
pfarramt.burkersdorf@elkb.de
Sonntag, 09.05.
10.00 Uhr     Gottesdienst in Burkersdorf                           Impressum
Donnerstag, 13.05. Christi Himmelfahrt
10.00 Uhr     Gottesdienst in Hain                                  Mitteilungsblatt Markt Küps
Sonntag, 16.05.                                                     mit seinen Gemeindeteilen:
10.00 Uhr     Gottesdienst in Burkersdorf                           Au, Burkersdorf, Hain, Johannisthal, Küps,
Pfarramt Küps-Burkersdorf                                           Oberlangenstadt, Schmölz,
Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist momentan kein         Theisenort und Tüschnitz
allgemeiner Publikumsverkehr möglich. Wir bitten um vorherige       Erscheinungsweise: vierzehntäglich jeweils freitags in den geraden Wochen.
telefonische Anmeldung.                                             Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes.
Bitte tragen Sie während der Gottesdienste FFP2-Masken und          – Herausgeber, Druck und Verlag:
nehmen Sie nur auf den gekennzeichneten Plätzen Platz.                  LINUS WITTICH Medien KG,
                                                                        Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
                                                                    – Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Kath. Pfarrkirche St. Elisabeth Küps
                                                                        Der Erste Bürgermeister des Marktes Küps Bernd Rebhan,
                                                                        Am Rathaus 1, 96328 Küps, oder seine jeweilige Vertretung im Amt.
www.pfarrei-kueps.de                                                    für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
                                                                        Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG,
Fr., 07.05. - Freitag der 5. Osterwoche                             – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40
18:30 Küps-EL         Hl. Messe mit Rosenkranz zur göttlichen           zzgl. Versandkostenanteil.
                      Barmherzigkeit                                Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
                                                                    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
So. , 09.05. - 6. Sonntag der Osterzeit
                                                                    Redaktion wieder.
Kollekte für den Ökumenischen Kirchentag (ÖKT)                      Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen
10:00 Küps-EL         Hl. Messe f. verst. Anna u. Alfred Kasper     Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie-
                      u. verst. Söhne                               ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz
                                                                    des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü-
Do., 13.05. - Christi Himmelfahrt                                   che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
10:00 Küps-EL         Hl. Messe
So., 16.05. - 7. Sonntag der Osterzeit                              Titelkopf gestaltet von
08:30 Küps-EL         Hl. Messe                                     Fa. modularCommunications Agentur für Marketing & Werbung,
14:00 Küps-EL         Tauffeier                                     Richard-Wagner-Str. 9, 96328 Küps, Tel. 09264 968704; hallo@werbung-kueps.de
18:00 Küps-EL         Maiandacht
"Eine echte Legende verlässt das Gelände" - Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand ...
Küps                                                          -8-                                                      Nr. 9/2021

  Eingemeindung vor 50 Jahren - Tüschnitzer waren Pioniere
  Tüschnitz machte den Vorreiter –                                Die allgemeine Entwicklung in Bayern, das Förderungs-
  Eingemeindung vor 50 Jahren                                     angebot des Staates und die räumliche Nähe waren die
                                     Seit genau 50 Jahren ist     Gründe, die auch der Tüschnitzer Bürgermeister Fritz
                                     Tüschnitz ein Ortsteil       Fischer ins Feld führte. In seiner Sitzung vom 7. Oktober
                                     der      Marktgemeinde       1970 beantragte der Tüschnitzer Gemeinderat dann ein-
                                     Küps. Zu einer Einge-        stimmig die Eingliederung von Tüschnitz in die Marktge-
                                     meindungsfeier kamen         meinde. Nachdem das Küpser Ratsgremium einwilligte,
                                     die Ratsgremien der          sprachen sich bei einer geheimen Abstimmung am 14. Feb-
                                     beiden Orte am 17.           ruar 1971 von 367 Abstimmungsberechtigten in Tüschnitz
                                     April 1971 im Mehr-          194 für die Eingemeindung und 21 für die weitere Selbst-
                                     zweckhaus zusammen.          ständigkeit des Ortes aus.
                                     Tüschnitz war die erste      Mit dem Entscheid des Bayerischen Innenministeriums
                                     Gemeinde, die sich im        vom 23. März 1971 wurde die Eingemeindung zum 1. April
                                     Rahmen der Freiwillig-       1971 verfügt. Der bisherigen Bürgermeister Fritz Fischer
                                     keitsphase der Gemein-       und Gemeinderat Georg Zapf vertraten die Interessen der
                                     degebietsreform nach         Tüschnitzer bis zur Kommunalwahl 1972 als beratende Mit-
                                     Küps       eingemeinden      glieder im Küpser Ratsgremium.
                                     ließ, und hat damit eine
                                     Vorreiterrolle eingenom-
                                     men.                         Die Gemeinde Tüschnitz von 1945 – 1971
                                     Bei     der     festlichen   Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde der Korbmacher
                                     Schlusssitzung         des   Hans Heller als Bürgermeister eingesetzt. Bei den Wah-
                                     Tüschnitzer      Gemein-     len 1948 und 1952 bestätigten ihn die Tüschnitzer im Amt.
                                     derates hielten Bürger-      Die Zeit nach 1945 war zunächst durch die Wohnungs-
                                     meister Fritz Fischer,       not geprägt, auf die mit Zwangseinquartierungen reagiert
                                     der 2. Küpser Bür-           wurde. Letztlich wurde das Pachtershaus von der Bayeri-
                                     germeister Karl Hetz         schen Landessiedlung erworben, sechs Wohnungen ent-
                                     und Landrat Dr. Edgar        standen darin. Bei den Kommunalwahlen 1956 wurde Fritz
  Eingemeindungsfeier                Emmert die Anspra-           Fischer zum neuen Bürgermeister gewählt werden. Er hatte
  vor genau 50 Jahren                chen. Zahlreiche Ehren-      dieses Amt bis zur Eingemeindung 1971 inne.
                                     gäste waren dabei, als       Um die Wohnungsnot zu lindern, entstanden durch die
  der damalige Bürgermeister Fritz Fischer mit Blick auf die      Bayerische Landessiedlung fünf Häuser als Nebenerwerbs-
  „noch zu erledigenden Aufgaben“ und die zugesagte finan-        siedlung an der Hauptstraße. Gemeinsam mit Küps und
  zielle Förderung in der Gemeinschaft mit Küps die Lösung        Schmölz gelang es, die unzureichende Straßenverbindung
  der Zukunft sah.                                                zwischen den Orten zu verbessern. Ab 1963 konnte erst-
  Die Sonderschlüsselzuweisungen, die der Freistaat damals        mals eine zentrale Wasserversorgung errichtet werden.
  zusagte, beliefen sich auf 189 434 Mark – eine Summe, die       Tüschnitz beantragte 1967 die Mitgliedschaft beim Wasser-
  nach heutigen Maßstäben nur für die Sanierung eines Stra-       zweckverband Krebsbachgruppe.
  ßenstücks reichen würde. Tüschnitz hat in den letzten 50        Ab 1964 stand der Bau des Mehrzweckhauses mit Gemein-
  Jahren eine enorme Aufwärtsentwicklung gemacht.                 dekanzlei, Versammlungsraum und Stellplatz für die Feu-
  Unter der Leitung von Bürgermeister Fritz Fischer traf          erwehr im Mittelpunkt der Bemühungen. Das Ende der
  damals ein beratender Ausschuss die Vorbereitungen für          Schul-Zweiteilung zwischen Küps und Schmölz war Thema
  die Eingemeindung von Tüschnitz nach Küps. Bereits im Juli      der Bürgerversammlung am 31. März 1965. Im Juni 1968
  1970 hatte eine gemeinsame Sitzung beider Gemeinderäte          konnte letztlich ein einstimmiger Beschluss für einen Schul-
  stattgefunden. Dabei betonte Landrat Dr. Edgar Emmert,          verband mit den Gemeinden Küps, Au, Hain, Burkersdorf
  dass „der Entschluss der Gemeinden Tüschnitz und Küps,          und Oberlangenstadt gefasst werden. Die schulische Zwei-
  heute zusammenzugehen, sicherlich richtig sei“.                 teilung der Gemeinde Tüschnitz war beendet.

                                                                                          In der Siedlung entstanden zahl-
                                                                                          reiche Neubauten. Der kleinen
                                                                                          Gemeinde war es nicht möglich,
                                                                                          alle Straßen in der Siedlung ord-
                                                                                          nungsgemäß herzustellen, da die
                                                                                          Gemeinde zur gleichen Zeit in der
                                                                                          Ortsmitte eine Gruppenkläranlage
                                                                                          errichtete.

                                                                                          Bei der Bürgerversammlung am
                                                                                          19. April 1968 entwickelte sich eine
                                                                                          längere Debatte über die Erstel-
                                                                                          lung eines Friedhofes für Tüschnitz.
                                                                                          Die kirchliche Teilung des Dorfes
                                                                                          hatte zwangsläufig zur Folge, dass
                                                                                          die Einwohner von Tüschnitz ent-
                                                                                          sprechend ihrer Zugehörigkeit zu
                                                                                          den Kirchengemeinden auch in
                                                                                          verschiedenen Friedhöfen beerdigt
 Eingemeindungsfeier am 17. April 1971 in Tüschnitz. Das Foto zeigt das letzte            wurden. Im Juli 1969 fiel letztlich
 Gemeinderatsgremium der Gemeinde Tüschnitz (von links): Bürgermeister Fritz              der Beschluss für die Anlage eines
 Fischer, Wilhelm Zimpel, Otto Mühlherr, Oskar Schwarz, Georg Zapf, Konrad Stumpf         Friedhofes, der am Beikheimer
 und Erwin Hader.                                                                         Weg realisiert wurde.
"Eine echte Legende verlässt das Gelände" - Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand ...
Küps                                                       -9-                                                       Nr. 9/2021

  Tüschnitz als Teil der neuen                                 der 1950er Jahre vier im Nebenerwerb geführt. 15 Land-
  Großgemeinde                                                 wirte lieferten zu dieser Zeit an den damaligen Milchhof
                                                               Kronach, 1975 waren es noch elf. Über die Jahre hinweg
  In den 50 Jahren seit der Eingemeindung ist der Ort stark    hat sich die Zahl der Höfe weiter reduziert. Heute besteht in
  gewachsen. Zunächst wurden durch den Markt Küps die          Tüschnitz noch ein Milchviehbetrieb.
  Straßen der Siedlung, die zum Zeitpunkt der Eingemein-       Für die „kleinen“ Leute gab es mit dem Aufkommen der
  dung nur wassergebundene Decken hatten, asphaltiert. Mit     Korbmacherei weitere Verdienstmöglichkeiten. 1898 gab
  dem Anschluss von Küps an die Fernwasserleitung konnte       es in Tüschnitz 26 Korbmacher, für das Jahr 1911 weist die
  die Wasserversorgung in Tüschnitz verbessert werden.         Berufsstatistik 17 Personen in diesem Berufszweig nach.
  Tüschnitz wurde kanalisiert und an den Hauptsammler des
  Abwasserverbandes Kronach-Süd angebunden.
  Mit einem Bebauungsplan machte die Marktgemeinde eine
  weitere Bebauung mit Wohnhäusern entlang der Sand-           Sprunghafter Anstieg der Einwohnerzahl
  straße möglich. Später folgte das Baugebiet Nelkenweg mit    nach 1945
  mehr als 20 Baurechten. 1986 fand das Flurbereinigungs-      1810 hatte Tüschnitz 112 Einwohner. 1871 lebten schon
  verfahren in Tüschnitz seinen offiziellen Abschluss. Der     149 Personen in Tüschnitz, 1939 zählte die Gemeinde
  damalige Staatsminister Dr. Hans Eisenmann zeichnete die     Tüschnitz 222 Einwohner einschließlich der sechs Bewoh-
  Teilnehmergemeinschaft Tüschnitz für ihre Leistungen mit     ner auf der Hall. Durch den Zuzug von fast 100 Vertriebe-
  dem Staatspreis aus.                                         nen aus den Deutschen Ostgebieten hat Tüschnitz nach
  In den letzten drei Jahrzehnten haben die Grabungs-          1945 einen sprunghaften Anstieg der Einwohnerzahl erlebt.
  arbeiten im Bereich der früheren Niederungsburg und          Laut einer Meldung der Gemeinde an das Landratsamt Kro-
  die anschließende Dorferneuerung Tüschnitz nachhaltig        nach vom 6. September 1949 hatte der Ort 348 Einwohner,
  geprägt. Erneut erzielten die Tüschnitzer mit ihrem neuen    wovon 135 seit dem 1. September 1939 zugezogen waren.
  Ortskern und der Hochwasserfreilegung einen Staatspreis.     Die Verhältnisse waren wegen der Wohnungsnot nach 1945
  Da eine Bebauung des Ortskerns durch die archäologi-         sehr beengt. Die Tüschnitzer Einwohnerzahl hatte sich um
  schen Funde nicht mehr möglich war, wurde das Baugebiet      mehr als ein Drittel erhöht.
  Rosenau Anfang der 90er Jahre erschlossen. Der Wallweg
  und ein Teil der Wiesenstraße konnten ebenfalls ausge-
  baut und das Neubaugebiet Herrnberg angelegt werden.         Mit der Ausweisung des Neubaugebietes östlich der Haupt-
  Nachdem es seit den 1980er Jahren Bestrebungen gege-         straße durch die Gemeinde Tüschnitz setzte eine rege Bau-
  ben hatte, den höhengleichen Bahnübergang zwischen           tätigkeit ein, mit der ein weiterer Anstieg der Einwohnerzahl
  Tüschnitz und Küps zu beseitigen, konnte im Dezember         einherging. Waren es am 1. März 1950 noch 353 Bewohner,
  1999 die neue Bahnunterführung ihrer Bestimmung überge-      wurden zur Jahreswende 1961/62 bereits 405 und am 30.
  ben werden.                                                  Juni 1968 schon 466 Personen gezählt. Mit den weiteren
                                                               Neubaugebieten stieg die Einwohnerzahl zu Beginn der
                                                               1990er Jahre auf 640. Aktuell zählt Tüschnitz 705 Bewoh-
  Vom Ort der Bauern und Korbmacher                            ner.
  zur Wohngemeinde                                               Gerne hätte die Marktgemeinde dieses Jubiläum im
  Über Jahrhunderte war die Landwirtschaft in Tüschnitz          Rahmen einer Festsitzung des Marktgemeinderates
  Haupterwerbsquelle. Besonders der Tüschnitzer Altort war       in Tüschnitz gewürdigt. Nach Möglichkeit soll diese
  noch in den Nachkriegsjahren sehr stark landwirtschaftlich     Veranstaltung zu gegebener Zeit nachgeholt werden.
  geprägt. Von den 17 viehhaltenden Betrieben wurden Ende

  Die Befunde im Bereich der Niederungsburg waren der Anlass für die Dorferneuerung, die gerade für den Ortskern eine
  große Chance bedeutete. Das Foto zeigt viele Interessierte bei der Besichtigung der Grabungsfunde im Rahmen des Dorf-
  festes 1993.
"Eine echte Legende verlässt das Gelände" - Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand ...
Küps                                                              - 10 -                                                       Nr. 9/2021 / KW 18

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                                                                               die noch keine Impfung gegen SARS-CoV2 haben
                                                                               und sich impfen lassen möchten, sich zu unseren
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                                                                                  © drubig-photo/fotolia.com
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                                                                                                                                                                                     E
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                                                                                                                                                                                   EN!
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               09264/9957559  Tel.
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                                                                                                                    ANGEBOT                                                                          *

                                                                                                               Mobil:               0151 52046086
                                                                                                               E-Mail:              n.kraus@wittich-forchheim.de
                                                                                                               * 4 Anzeigen schalten und nur 3 bezahlen.
                                                                                                                 Die Ausgaben sind je frei wählbar. (ausgeschlossen Oster- und Weihnachtsanzeigen)
                                                                                                                 Angebot nicht kombinierbar mit bestehenden Aufträgen und nur bis zum 14.05.2021.

                 Mein                                                        Ferienhäuser & Ferienwohnungen
              Traumurlaub                                                    FERIENPARK LENZ
                       an der
             Mecklenburgischen                                                 Entspannung pur ...
               Seenplatte

                 17213 Malchow/OT Lenz

              ( 039932 825201                                           WWW.TRAUMURLAUB-SEE.DE
Küps                                                      - 12 -                                              Nr. 9/2021 / KW 18

                    Ihr Immobilienexperte in der
                    Region für alle Fragen rund um Ihre
                    Immobilie, ob Immobilienbewertung,
                    Energieausweis, Kauf, Verkauf auch
                    auf Rentenbasis und Vermietung.
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                    41-jährigen Erfahrung.
                    Rufen Sie mich an, mit mir kann man
                    reden! Telefon: 0951 96 86 51-13               Zustellergesuch für das Mitteilungsblatt für den Markt
                    e.baum@garant-immo.de                          Küps „Küpser Blättla“
                    www.garant-immo.de
                                                                   • Ortsteil Schmölz (430 Exemplare)
 Erwin Baum
 Immobilienmakler                                                  Interessiert?
                                                                   Sie sind 14-täglich am Mittwoch und/oder Donnerstag
                                                                   und/oder Freitag für uns tätig.

                                                                   Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung
                                                                   erfolgt monatlich, Beilagen werden extra vergütet. Der
                                                                   Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt.
                                                                   Wir suchen Schülerinnen/Schüler, Rentnerinnen/Rentner
                                                                   sowie Hausfrauen/Hausmänner.

                                                                   Bewerbungen bitte
                                                                   telefonisch unter: 09191/7232-40 oder -27
                                                                   oder
                                                                   per E-Mail: vertrieb@wittich-forchheim.de
                                                                   per WhatsApp: 0177 9159845
                                                                   online unter: zusteller.wittich-forchheim.de
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