"Eine echte Legende verlässt das Gelände" - Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand ...
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Kü� � B lä� � Amtliches Mitteilungsblatt für den Markt Küps mit den Gemeindeteilen Au, Burkersdorf, Hain, Johannisthal, Küps, Oberlangenstadt, Schmölz, Theisenort & Tüschnitz MARKT KÜPS Jahrgang 44 Freitag, den 07.05.2021 Nr. 9 „Eine echte Legende verlässt das Gelände“ Schulhausmeister Heinz Weidmann geht nach fast 27 Jahren Dienst in den wohlverdienten Ruhestand dem Aufdruck „Eine echte Legende verlässt das Gelände“, was auch gleich in die Tat umgesetzt werden sollte. Mit wehenden Taschentüchern grüßte das Lehrerkollegium aus den Fenstern des Hauptgebäudes, als der scheidende Hausmeister recht emotional mit seinem Bollerwagen den Pausenhof in Richtung Zuhause verließ. Hier empfingen ihn neben seiner Familie Bürgermeister Bernd Rebhan, Personalrat Christian Ebertsch sowie die Kollegen aus der Verwaltung und des Bauhofes des Marktes Küps. Der Rat- hauschef lobte Heinz Weidmann für seinen steten engagierten Einsatz. Er resümierte, dass Heinz Weidmann viele Bauprojekte als Hausmeister mit begleitet habe, gefordert war bei den vie- len großen Veranstaltungen in der Turn- und Festhalle und den überregional beachteten Events wie das Bundesbezirksmusik- fest, die Europatage der Musik, Aufnahmen durch den Baye- rischen Rundfunk oder die Partnerschaftsbesiegelung mit der Stadt Plouay, in deren Zusammenhang 50 Gäste in der Schul- (li) Bürgermeister Bernd Rebhan und (re) Rektor Michael Schnap- turnhalle übernachteten und von Heinz Weidmann und seiner pauf verabschieden Hausmeister Heinz Weidmann und überge- Frau Irmgard über das sowieso schon üppige Maß an Arbeit ben ihn in sein neues Betätigungsfeld. Foto: Andrea Hänel hinaus eine Woche lang auch noch bewirtet und bekocht wur- den. Das Gemeindeoberhaupt bezeichnete Heinz Weidmann als Hausmeister, der mit viel Herzblut seinen Dienst versah. Im Fast 27 Jahre Dienst tat Heinz Weidmann als Schulhausmeis- Namen der Kolleginnen und Kollegen aus der Marktgemeinde- ter im Schulzentrum Küps. An seinem letzten Tag überraschten verwaltung, des Bauhofs und des AWV übergab er gemeinsam ihn alle Lehrkräfte, Rektor Michael Schnappauf und Konrektor mit Personalrat Christian Ebertsch ein „Rentnerbänkla“, das in Holger Pohl sowie Mitarbeiterinnen von Verwaltung und Sozi- seinem Garten aufgestellt wurde. aldienst, die alle extra gekommen waren, um sich persönlich zu verabschieden, obwohl aufgrund der momentanen Situation Heinz Weidmann bedankte sich herzlich für die vielen guten kein Präsenzunterricht stattfand. Konrektor Holger Pohl fasste Worte und betonte, dass er seine Arbeit immer geschätzt und in launigen Worten das segensreiche Wirken von Heinz Weid- mit viel Freude gemacht habe. Jeder Tag habe neue Heraus- mann an der Küpser Schule zusammen, schilderte den großen forderungen mit sich gebracht, die gemeistert werden muss- Einsatz von Heinz Weidmann bei der Durchführung der Jahres- ten. Seine Aufgaben seinen abwechslungsreich und auch konzerte, die stete Zuverlässigkeit und Hilfsbereitschaft in jeder anspruchsvoll gewesen. Besonders dankbar zeigte er sich Hinsicht. über die vielen Begegnungen mit Menschen, die er im Schul- betrieb und anlässlich der großen Veranstaltungen kennenler- Er würdigte Heinz Weidmann als Hausmeister mit Leib und nen durfte und die sein Leben bereicherten. Mit Tobias Zahner Seele, der den ihm anvertrauten Schulkomplex immer fest im bekäme sein Kollege Frank Gräbner nun einen neuen, jungen Griff hatte. Als Abschiedsgeschenk übergab Rektor Michael Partner. Schnappauf namens der gesamten Belegschaft einen Bol- Der Nachwuchs empfing den frischgebackenen Rentner mit lerwagen, gefüllt mit allerlei nützlichen Dingen, die den guten dem Schild „Hurra, Hurra! Es ist so weit, unser Opa hat jetzt Einstieg ins Rentnerdasein begleiten sollen. Sein langjähriger ganz viel Zeit!, was erahnen lässt, dass es Heinz Weidmann Hausmeisterkollege Frank Gräbner überreichte ein T-Shirt mit auch künftig nicht langweilig werden wird.
Küps -2- Nr. 9/2021 §2 Küps - Ortsdurchfahrt Richtung Art der Märkte und Markttage Burkersdorf wird gesperrt Die Märkte finden an folgenden Markttagen statt: Wie das Landratsamt Kronach mitteilt, muss aufgrund anste- 1. der ‚Frühjahrs- und Gartenmarkt‘, als Jahrmarkt i.S.d. §68 hender Sanierungsmaßnahmen der Ortsstraße „Melanger“ Abs. 2 und 3 oder Spezialmarkt i.S.d. §68 Abs. 1 GewO, und den damit verbundenen Arbeiten zur Verlegung von am 1. Sonntag im Mai. Sollte der 1. Mai auf einen Sonntag Gas- Wasser und Kanalleitungen im Bereich der Kreisstraße fallen, findet der Frühjahrs- und Gartenmarkt am darauf fol- 22 eine Vollsperre erfolgen! genden Sonntag statt. Demnach werden der „Melanger“ und ein Teil der „Röthen- 2. der ‚Jakobikirchweihmarkt‘, als Jahrmarkt i.S.d. §68 Abs. straße“ (Kreisstraße Richtung Burkersdorf) für die Bauarbeiten 2 und 3 oder Spezialmarkt i.S.d. §68 Abs. 1 GewO (z.B. als kurzfristig ab Montag, den 3. Mai 2021 längstens für 3 Wochen Antik- und Trödelmarkt), für den Verkehr gesperrt. Die „Röthenstraße“ ist im Bereich am Sonntag, der auf Jakobi folgt. Fällt Jakobi auf einen Sonn- zwischen der Einmündung „Melanger“ und „Melm“ betroffen. tag, findet die Kirchweih und der Markt an diesem Tag statt. Damit ist eine Küpser Ortsdurchfahrt in diesem Bereich nicht 3. der ‚Herbst- und Bauernmarkt‘, als Jahrmarkt i.S.d. §68 möglich. Für Verkehrsteilnehmer in bzw. aus Richtung Burkers- Abs. 2 und 3 oder als Spezialmarkt i.S.d. §68 Abs. 1 GewO, dorf wird eine Umleitung über die Ortstraßen Melm - Ringstraße zur Gallus-Kirchweih in Küps am Sonntag, der auf Gallus - Kulmbacher Straße eingerichtet. Die Zufahrt zur Gärtnerei folgt. Fällt Gallus auf einen Sonntag, ist Markt an diesem Tag. Sachs ist über die beschilderte Umleitung, für PKW auch über 4. ‚Marktweihnacht‘, als Spezialmarkt i.S.d. § 68 GewO, den Löwenbrunnen möglich. Ortskundige Verkehrsteilnehmer am 2. Adventswochenende werden gebeten, den Bereich weitgehend zu meiden oder in 5. der ‚Grüne Markt‘, als Wochenmarkt i.S.d. § 67 GewO, diesem Zeitraum großräumig zu umfahren. an einem beliebigen Wochentag im Monat §3 Marktanlagen / Marktplätze Die Märkte finden auf folgenden Marktanlagen statt (Marktplätze): Als Marktplatz für die Märkte im Sinne des § 2 Nr. 1 - 4 wird der Bereich der Kreisstraße KC 13 von der Bundesstraße B 173 kommend bis zur Einmündung „Radweg/Marktplatz“, der „Rat- hausplatz“, der Platz „Am Anger“, sowie Teilstücke der Stra- ßen „Am Anger“, „Griesring“ und „Lindenstraße“ bestimmt. Die „Neue Rodachbrücke“ kann bei Bedarf einseitig belegt wer- den. Die Zufahrten zu den Arztpraxen, zur Apotheke, zum Feu- erwehrgerätehaus Küps (Rathausplatz) sowie zu den Ortsstra- ßen „Am Anger“, „Griesring“, „Am Rathaus“ sind freizuhalten. Aus sachlich gerechtfertigten Gründen können zusätzlich auch angrenzende Straßen für die Märkte benutzt werden. Als weiterer Marktplatz für die „Marktweihnacht“ (§3 Nr.4) kann auch der Bereich „Am Plan“ und die KC 22 von der Einmün- dung „Marktplatz/Röthenstraße“ bis zur Einmündung „Röthen- straße/Tannleitenweg“ bestimmt werden. Als Marktplatz für den „Grünen Markt“ (§3 Nr. 5) kann sowohl der öffentliche Platz „Am Plan“, als auch der Rathausplatz festgelegt werden. §4 Marktzeiten Die Märkte i.S.d. § 2 Nr. 1, 2 und 3 werden in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr, die Märkte im Sinne des § 2 Nr. 4 in der Zeit von 11 Uhr bis 20 Uhr und nach § 2 Nr. 5 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr abgehalten. §5 Gegenstände des Marktverkehrs Unter Berücksichtigung der Vorschriften zu den §§ 67 und 68 der Gewerbeordnung dürfen folgende Gegenstände des Marktverkehrs angeboten werden: 1. Waren aller Art 2. Rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs, 3. Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forst- wirtschaft und der Fischerei. Amtliche Bekanntmachungen 4. Der Verkauf alkoholischer Getränke zum Genuss an Ort und Stelle bedarf einer besonderen Genehmigung der Satzung über die Marktgemeinde. Alkoholische Getränke dürfen nur gemäß den Bestimmungen des Gaststättengesetzes (§ 67 GewO) Märkte des Marktes Küps (Marktsatzung) verabreicht werden. Gemäß Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemein- §6 deordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I), Zulassung zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796) 1. Die Ausübung jeder gewerblichen Tätigkeit auf den Märk- erlässt der Markt Küps folgende Satzung (Beschluss der Markt- ten bedarf der Zulassung und der Genehmigung durch gemeinderates Küps vom 20.04.2020 - TOP 6): den Markt Küps. Die Zulassung ist schriftlich spätestens §1 vier Wochen vor dem jeweiligen Markttag bei der Markt- Öffentliche Einrichtung gemeinde Küps für jeden Markt gesondert oder für meh- Der Markt Küps hält Wochenmärkte (§67 GewO), Spezialmärkte rere Märkte gemeinsam zu beantragen. Die Zulassung (§68 Abs. 1 GewO) und Jahrmärkte (§68 Abs. 2 und 3) ab. Der wird schriftlich erteilt. Im Antrag sind Name, Vorname Markt Küps betreibt diese Märkte als öffentliche Einrichtungen. und Anschrift des Antragstellers, die für den Marktver- Auf Jahrmärkten und Spezialmärkten sind auch Tätigkeiten mit kehr vorgesehenen Waren und Dienstleistungen und die Volksfestcharakter (§60b GewO) zulässig. gewünschte Fläche des Standplatzes anzugeben.
Küps -3- Nr. 9/2021 2. Bei Überangebot von geeigneten Bewerbern erfolgt die 5. Jeder Verkäufer hat sich an die Grenzen des ihm zugewie- Auswahl im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der senen Verkaufsplatzes zu halten. Es ist verboten, über die Marktgemeinde Küps. Bei der Erteilung der Zulassung wer- zugelassene Breite der Verkaufsstände anzubauen oder den die Belange des Marktzwecks, der Tradition, der Viel- beim Aushängen von Waren den Geschäftsbetrieb von falt und der Qualität des Marktangebotes, der vorhandene Nachbarständen zu beeinträchtigen. In den Gängen und Platz sowie Begrenzungen des Warenkreises angemessen Durchfahrten darf nichts abgestellt werden. berücksichtigt. §9 3. Die Zulassung umfasst nur den Warenkreis, für den sie Verkaufseinrichtungen erteilt ist und berechtigt lediglich zur Benutzung der dafür vorgesehenen Anlagen. 1. Verkaufseinrichtungen müssen standfest sein und dürfen 4. Soweit der Marktzweck dies erfordert, kann die Marktge- nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Straßenober- meinde Küps zur Wahrung der Attraktivität des Marktes die fläche nicht beschädigt wird. Sie dürfen ohne Erlaubnis der Anzahl der Anbieter für bestimmte Warenkreise begrenzen. Verwaltung weder an Bäumen und deren Schutzvorrichtun- gen noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnli- 5. Die Zulassung kann mit Auflagen und Bedingungen verse- chen Einrichtungen befestigt werden. hen werden. 2. Die Gänge und Durchfahrten müssen stets, insbesondere 6. Die Zulassung ist an die Person gebunden, der sie erteilt für die Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr, Rettungsdienste wird. Sie ist nicht übertragbar. u.a.) freigehalten werden, es darf nichts abgestellt werden. 7. Die Zulassung kann untersagt werden, wenn Die Wetterdächer und Schirme müssen in einer Höhe von a) der Bewerber die für die Teilnahme am Markt erforder- mindestens 2,30 m über dem Boden angebracht werden. liche Zuverlässigkeit nicht besitzt, Die maximale Tiefe der Verkaufseinrichtung beträgt 3,50 m. b) durch die Zulassung die öffentliche Sicherheit und Hinsichtlich der Gestaltung der Verkaufseinrichtung können Ordnung gefährdet würde, Auflagen erteilt werden. c) wenn der Inhaber ohne Zustimmung der Marktge- 3. Standinhaber haben an ihren Verkaufsständen an gut sicht- meinde Küps seinen Warenkreis ändert oder erweitert. barer Stelle ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, sowie ihre Anschrift in deut- §7 lich lesbarer Schrift anzubringen. Standinhaber, die eine Firma führen, haben außerdem ihre Firma in der vorbe- Standplätze zeichneten Weise anzugeben. 1. Auf den Marktplätzen dürfen Waren nur von einem zuge- 4. Das Anbringen von anderen als in Nummer 3 genannten Schil- wiesenen Standplatz zum Verkauf angeboten werden. dern, Anschriften und Plakaten, sowie jede sonstige Reklame, Die Überlassung des Standplatzes erfolgt im jeweiligen ist nur innerhalb der Verkaufseinrichtung in angemesse- Zustand ohne Gewähr für die Beschaffenheit. nen, üblichen Rahmen gestattet und nur soweit es mit dem 2. Der Standplatz wird nur für die Dauer des jeweiligen Mark- Geschäftsbetrieb des Standinhabers in Verbindung steht. tes zugewiesen; die Zuweisung erfolgt am jeweiligen Markt- 5. Feuerstellen, Heiz- und Wärmegeräte müssen den ein- tag durch das Aufsichtspersonal. Vorzeitig aufgegebene schlägigen Vorschriften, insbesondere der LandesVO über Plätze können anderen Benutzern zugewiesen werden. die Verhütung von Bränden entsprechen. Offenes Licht darf 3. Die Verteilung der Standplätze richtet sich nach den markt- nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter betrieblichen Erfordernissen. Ein Anspruch auf Zuteilung verwendet werden. Die elektrischen Anlagen müssen vor- oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes besteht schriftsmäßig erstellt sein; sie dürfen den Besucherverkehr nicht. Die berechtigten Interessen des Anbieters sind nach nicht behindern oder gefährden. Möglichkeit zu wahren. 6. Während der Verkaufszeiten müssen die Verkaufseinrich- 4. Der zugewiesene Standplatz darf nur für den eigenen tungen ständig geöffnet und besetzt sein. Geschäftsbetrieb des zugelassenen und für den zugelas- senen Warenkreis benutzt werden. Die Überlassung an § 10 andere Personen oder Aufnahme Dritter sind - auch vorü- Verhalten auf den Märkten bergehend - nicht gestattet. 1. Alle Teilnehmer am Marktverkehr haben mit dem Betreten 5. Wird ein zugeteilter Standplatz bis zur Öffnungszeit vom der Märkte die Bestimmungen dieser Satzung sowie die Antragsteller nicht besetzt, kann der Stellplatz einem ande- Anordnungen der Verwaltung zu beachten. Die allgemein ren Antragsteller zugeteilt werden. geltenden Vorschriften, insbesondere die Gewerbeord- 6. Bei Beendigung der Zuweisung sind die Standplätze unver- nung, die Preisangabenverordnung, Lebensmittel-, Hygi- züglich zu räumen und im sauberen Zustand der Marktge- ene- und Baurecht sind zu beachten. meinde zu übergeben. Andernfalls erfolgen Räumung und 2. Der Marktbetrieb darf nicht gestört werden. Jeder hat sein Reinigung auf Kosten des Inhabers der Zulassung. Verhalten auf dem Marktplatz und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, dass keine Person oder Sache §8 beschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen Auf- und Abbau der Märkte unvermeidbar behindert oder belästigt wird. 3. Verboten sind insbesondere: 1. Waren, Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsge- genstände dürfen bei den Märkten frühestens eine Stunde a) das Anbieten der Waren durch lautes Ausrufen, vor Beginn der Öffnungszeit angefahren, ausgepackt oder Anpreisen oder im Umhergehen, aufgestellt werden. Sie müssen spätestens eine Stunde b) das Verteilen von Geschäftsanzeigen, Reklamezetteln nach Beendigung der Öffnungszeit entfernt werden. Der aller Art oder sonstigen Gegenständen, Markt Küps kann, bei Nichteinhaltung, den Stand auf Kos- c) das Betteln, ten des Standinhabers zwangsweise entfernen. d) der Aufenthalt in betrunkenem Zustand, 2. Waren, Kisten und dergleichen dürfen nicht höher als 1,50 e) Tiere frei umherlaufen zu lassen, m gestapelt werden. f) das Verstellen der Wege auf dem Marktplatz, 3. Kraftfahrzeuge dürfen auf den Marktplätzen während der g) das Befahren des Marktplatzes mit Fahrzeugen aller Öffnungszeiten nicht abgestellt werden. Kraftfahrzeuge, Art während der Marktzeiten, die bei den Märkten als Verkaufseinrichtungen dienen, sind h) die Verwendung von offenem Licht und Feuer. hiervon ausgenommen. 4. Stände und sonstige Verkaufseinrichtungen müssen nach 4. Die Anbieter haben die Standplätze in ordentlichem und den Anordnungen des Aufsichtspersonals auf- und abge- reinlichem Zustand zu halten. baut werden. Die Verkaufsstände sind von den Markt- 5. Den Beauftragten zuständiger amtlicher Stellen ist jeder- händlern selbst mitzubringen und aufzustellen. Auf Antrag zeit Zutritt zu den Standplätzen und Verkaufseinrichtungen können Marktstände, soweit verfügbar, gegen Entgelt vom zu gestatten. Alle im Marktverkehr tätigen Personen haben Markt Küps zur Verfügung gestellt werden. sich ihnen gegenüber auf Verlangen auszuweisen.
Küps -4- Nr. 9/2021 § 11 3. Die Inhaber von Standplätzen haben gegenüber der Markt- Reinhaltung der Marktplätze gemeinde keinen Anspruch auf Schadloshaltung, wenn der 1. Marktplätze dürfen nicht verunreinigt werden. Abfälle dür- Marktbetrieb durch ein von der Marktgemeinde nicht zu fen nicht auf die Marktplätze eingebracht werden. vertretendes äußeres Ereignis unterbrochen wird oder ent- fällt. 2. Die Standinhaber sind verpflichtet, 4. Die Inhaber von Standplätzen und Marktbesucher haften a) ihre Standplätze sowie die angrenzenden Gehflächen gegenüber dem Markt Küps nach den gesetzlichen Bestim- von Schnee und Eis freizuhalten und bei Glätte mit mungen. Sie haben auch für Schäden einzustehen, die von geeignetem Material zu streuen, ihren Bediensteten oder ihren Beauftragten verursacht wer- b) dafür zu sorgen, dass Papier und anderes leichtes den. Material nicht verweht werden kann, § 17 c) Verpackungsmaterial, Marktabfälle von ihren Stand- Ordnungswidrigkeiten plätzen, den angrenzenden Gehflächen und nicht Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit belegten unmittelbar benachbarten Ständen zu besei- einer Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig tigen, d) nach Beendigung des Marktes ist der Platz in saube- 1. nicht zugelassene Waren feilbietet (§ 5), rem Zustand zu verlassen. 2. die festgesetzten Verkaufszeiten nicht einhält (§ 4), 3. auf dem Marktplatz Waren von einem nicht zugewiesenen § 12 Standplatz aus anbietet oder verkauft (§ 7), Stromanschlüsse 4. eine Anordnung der Verwaltung auf sofortige Räumung des Standplatzes nicht nachkommt (§ 7), 1. Soweit vorhanden, sind aus Sicherheitsgründen nur die 5. gegen die Vorschriften über den Auf- und Abbau, die über im Auftrag oder mit Genehmigung der Marktgemeinde die Verkaufseinrichtungen und die der Reinhaltung der erstellten, mit Fehlstromschutzschaltern (FI-Schalter) aus- Märkte verstößt (§ 8, 9, 11), gerüsteten Stromverteiler zu benutzen. Die Anschlusska- bel müssen von den Verkaufswagen- oder Standinhabern 6. unzulässigerweise Schilder, Anschriften, Plakate oder so verlegt werden, dass Unfälle von Marktbesuchern oder Reklame anbringt (§ 9), Beschädigungen der Stromkabel ausgeschlossen sind. 7. gegen § 10 Abs. 3 verstößt, 2. Die Benutzer der Verteileranlage haften für Schäden an der 8. gegen Anordnungen der Verwaltung oder des Aufsichts- gemeindlichen Einrichtung, soweit sie vorsätzlich oder fahr- personals verstößt, lässig herbeigeführt werden. 9. dem Aufsichtspersonal keinen Zutritt zu den Standplätzen 3. Ein Anspruch auf Versorgung mit Strom durch den Markt und Verkaufseinrichtungen gewährt und sich gegen das Küps besteht nicht. Aufsichtspersonal nicht ausweist (§ 13). § 13 § 18 Marktaufsicht Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in 1. Die Marktaufsicht obliegt den Marktbeauftragten des Mark- Kraft. Gleichzeitig tritt die Marktordnung vom 17.07.1992 außer tes Küps sowie weiteren Aufsichtspersonen der Marktge- Kraft. meinde. Den Aufsichtspersonen ist jederzeit der Zutritt zu den Verkaufsständen zu gestatten. Die Aufsichtspersonen Küps, den 21.04.2021 haben sich auf Verlangen auszuweisen. Markt Küps 2. Die Anbieter, ihre Bediensteten oder Beauftragten haben a) sich auf Verlangen der Aufsichtspersonen auszuweisen, b) Anordnungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten, c) den Aufsichtspersonen die erforderlichen Auskünfte zu Bernd Rebhan erteilen, d) den Aufsichtspersonen auf Verlangen einen Nachweis Erster Bürgermeister über eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung vor- Bekanntmachungsvermerk zulegen, Die Satzung wurde am 21.04.2021 öffentlich durch Anschlag e) den Aufsichtspersonen auf Verlangen Warenproben zu im Amtskasten am Rathaus Küps bekannt gemacht. Die Sat- geben zung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 9/2021 des Marktes Küps § 14 veröffentlicht. Gebühren Küps, 21.04.2021 Für die Benutzung der gemeindlichen Markteinrichtungen sind Gebühren gemäß der Satzung über die Erhebung von Marktge- Markt Küps bühren im Markt Küps (Marktgebührensatzung) in der jeweils gültigen Fassung zu entrichten. § 15 Ausschluss von der Teilnahme Bernd Rebhan Die Verwaltung kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen Erster Bürgermeister einzelne Teilnehmer des Marktes Küps von der Teilnahme ganz oder teilweise ausschließen. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen diese Satzung oder eine auf Grund dieser Satzung ergangene Anordnung gröblich Öffentliche Zahlungsaufforderung! oder trotz Mahnung wiederholt verstoßen wird. Am 15. Mai 2021 werden zur Zahlung fällig: § 16 Grundsteuer A und B 2. Rate für 2021 Haftung Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2. Rate für 2021 Überweisungen können auf folgende Bankkonten der Markt- 1. Die Benutzung und der Besuch des Marktgeländes erfol- kasse Küps erfolgen: gen auf eigene Gefahr. Der Markt Küps haftet für Perso- nen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder Sparkasse Kulmbach-Kronach grober Fahrlässigkeit ihrer Bediensteten. DE60 7715 0000 0240 2306 98 2. Der Markt Küps übernimmt keine Haftung für die Sicherheit Raiffeisenbank Küps-Mitwitz-Stockheim e.G. der von den Anbietern eingebrachten Sachen. DE81 7706 9044 0000 7074 73
Küps -5- Nr. 9/2021 Bitte geben Sie bei Überweisungen unbedingt die auf dem letz- ten Steuerbescheid vermerkte PK-Nummer und Ihren Namen Sitzungstermin Marktgemeinderat an, damit Fehlbuchungen und unnötige Rückfragen vermieden Am 18. Mai 2021 findet um 18.30 Uhr in der Turn- und werden können. Von Barzahlungen bitten wir aus aktuellem Festhalle Küps eine Sitzung des Markgemeinderates statt. Anlass wenn möglich abzusehen. Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Steuerzu- Die Tagesordnung wird zeitnah auf der gemeindlichen schläge zu ersparen wird um genaue Einhaltung der Zahlungs- Homepage und in der örtlichen Tagespresse veröffentlicht. termine gebeten! Die Niederschriften zu den öffentlichen Sitzungen unserer Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der Ratsgremien können Sie im Internet auf unserer Website entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge und Porto- unter www.kueps.de einsehen. auslagen erhoben bzw. muß bei weiterem Verzug die Zwangs- beitreibung angeordnet werden. Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerzahler, die die Marktkasse Küps dankenswerterweise ermächtigt haben, die Steuern im Wege des Abbuchungsverfahrens einzuziehen. Kindergartennachrichten MARKT KÜPS gez. Rebhan Ein Herz für Kinder Erster Bürgermeister 800 Kindermasken für den Kindergarten Spatzennest Aus dem Rathaus wird berichtet Zahnarztpraxis Ina Renner am 3. Mai 2021 in Küps, Am Rathaus 8a, eröffnet Einmal mehr hat Georg Weinmann mit seiner Firma „Event Effects“ sein Herz für Kinder bewiesen. Über 800 kindgerechte Mund-Nase-Bedeckungen spendete er für die künftigen Schul- kinder aus dem „Spatzennest“, damit sie für ihren Alltag ab September entsprechend gerüstet sind. Die Masken werden den Vorschulkindern beim Unser Bild zeigt: Im kleinen Kreis und mit genügend Abstand Abschiedsabend im Juli überreicht. gab es gute Wünsche zum Start des Praxisbetriebes von Zahn- Immer entgegenkommend und hilfsbereit wurden wir von Herrn ärztin Ina Renner in Küps! Foto: Andrea Hänel Weinmann in der Vergangenheit bereits in vielfältiger Art und Prominent gelegen im Zentrum von Küps eröffnete zum Mai Weise unterstützt. Im Namen aller unserer „Großen“ sagten wir die frisch renovierte Zahnarztpraxis von Zahnärztin Ina Renner, ein ganz herzliches Dankeschön! deren Team nun unter der Telefonnummer 09264/8282 gerne Haus für Kinder - Spatzennest Termine vergibt. Die Sprechzeiten sind Mo/Di/Do von 8-12 Uhr und 14-18 Uhr sowie Mi+Fr von 8-12Uhr Bürgermeister Bernd Rebhan besichtigte die hellen, freund- lich gestalteten Behandlungsräume und den großzügigen Erzieherinnen vermissen ihre Jakobi-Strolche Empfangsbereich. Er freute sich, dass das Angebot rund um Kontakt halten den Dentalbereich für die Patientinnen und Patienten mit die- Fast das ganze Kindergartenjahr bei den St. Jakobi Strolchen ser Einrichtung als Nachfolge für die Praxis Dr. Weißbach und und in den anderen Kindertagesstätten ist geprägt von der als weitere Zahnarztpraxis am Ort gesichert ist. Sein Respekt Coronapandemie und den damit verbundenen Schließungen. galt Ina Renner, die mit ihrem Mann und der gesamten Familie Wir haben nur Notbetreuung. gemeinsam mit heimischen Handwerkern in solch kurzer Zeit Dieses Jahr war nur in der letzten Februarwoche und der ersten die Räumlichkeiten herrichten und die Technik auf den neues- Woche im März eingeschränkter Regelbetrieb im Kindergarten. ten Stand gebracht haben. Und diese Zeit haben alle sehr genossen. Endlich konnten die Ein herzliches „Glück auf“ wünschten auch Dr. Hubert und Kinder ihre Freunde und Betreuenden wiedersehen. Es war Sigrid Weißbach, die vor über 33 Jahren aus der ehemaligen schön, wieder zusammen spielen und arbeiten zu können. Lei- Werkstatt der Schreinerei Tröbs mit grundlegenden Sanie- der war dieser „Ausflug in die Normalität“ nur sehr kurz. rungs- und Umgestaltungsmaßnahmen die jetzt bestehenden In der Notbetreuung ist derzeit etwa ein Drittel der Kinder anwe- Praxisräume schufen, in denen seit vielen Jahren ein großer send, zum Teil auch nur wenige Stunden und nicht an allen Patientenstamm ein und aus ging. Tagen. Im Unterschied zur ersten Phase der Pandemie im März Ulrike Tröbs, als Vermieterin der Räumlichkeiten, dankte Fami- 2020, gibt es derzeit keine genauen rechtlichen Festlegungen, lie Weißbach für das jahrzehntelange gute Miteinander und das aus welchen Gründen die Notbetreuung in Anspruch genom- seinerzeitige Engagement, mit viel Kreativität überhaupt hier men werden darf. Aber von staatlicher Seite und gerade jetzt erst solch eine Praxis aus dem alten Handwerksbetrieb entste- auch wieder von unserem Landrat wird an die Eltern appelliert hen zu lassen. Sie freute sich, dass mit Zahnärztin Ina Renner die Notbetreuung „nicht wahllos in Anspruch zu nehmen, son- eine sympathische und fachlich versierte Nachfolgerin gewon- dern nur dann darauf zurückzugreifen, wenn es tat-sächlich nen werden konnte, der sie für die Zukunft alles Gute wünschte. keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt“.
Küps -6- Nr. 9/2021 Für berufstätige Eltern wurden zusätzliche „Kindkranktage“ Kinder räumen „zamm“ zur Verfügung gestellt und sollten nach Möglichkeit auch in Anspruch genommen werden, um Kontakte zu reduzieren. Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Eltern so verantwor- tungsvoll sind und die Kinder nur dann in die Notbetreuung bringen, wenn es aus triftigen Gründen nicht anders geht. Und an dieser Stelle möchten wir uns bei allen Eltern auch ganz herzlich dafür bedanken. Wir können uns vorstellen, dass es für die Familien nicht einfach ist. Aber wir glauben, dass wir nicht zuletzt durch dieses umsichtige Handeln bisher von Corona und Quarantäne verschont geblieben sind. Natürlich fehlen uns aber die Kinder und wir können es nicht erwarten endlich wieder einen ganz normalen Kindergartenall- tag zu haben. Um die Entfernung zwischen den Familien und der Einrichtung nicht allzu groß werden zu lassen, bringen wir den Kindern in regelmäßigen Abständen „Bastel- und Beschäftigungspakete“ vorbei. Zu Fasching gab es ein „Maskenpaket“, verschieden Bastelsachen zu Ostern und gerade bereiten wir eine „Früh- lingsüberraschungstüte“ vor. Hat ein Kind Geburtstag, dann gibt es die Geburtstagskrone und das Geschenk als Post in der Geburtstagstüte. Zu den Eltern können wir gut per Email und Post Kontakt hal- ten, Entwicklungsgespräche führen wir am Telefon oder in einer ZOOM Konferenz. Und da die derzeitigen Inzidenzwerte wenig Anlass auf Hoff- nung geben, dass sich die Situation in den Kindergärten bald ändern wird, werden wir nun einmal wöchentlich einen Kinder- nachmittag mit Bilderbuch, Kamishibai oder anderen „Aktivitä- ten“ per ZOOM anbieten. Wir sind schon sehr neugierig darauf. Das Alles können nur kleine „Trostpflaster“ in dieser schwieri- gen Zeit sein und es bleibt uns nur zu hoffen, dass alle Familien gesund bleiben und wir uns sobald es möglich ist hier bei den Strolchen wiedersehen. Kinder des Kindergartens Theisenort werden so groß und stark wie ein Kastanienbaum Groß und stark werden… Wo kann man das besser als bei uns im Kath. Kindergarten St. Josef in Theisenort . Hier gibt es Raum, Zeit und die Die Kinder der Kindergruppen der Schmölzer Kirchenge- Möglichkeit, sich zu entwickeln meinde haben sich eine Woche lang auf Müll-Sammel-Tour und individuell zu entfalten. rund um Schmölz und Theisenort gemacht! Da aufgrund der aktuellen Lage keine, wie sonst übliche große Gemeinschafts- Nicht nur Kinder im Alter von aktion durch geführt werden konnte, gingen die die Kids mit 1-6 Jahren dürfen unseren ihren Familien selbständig auf Tour. Große Strecken waren Kinder“garten“ nutzen, um dabei kaum möglich, da schon nach kurzer Zeit die mitge- groß und stark zu werden. brachten Müllsäcke randvoll waren. Mit Eifer waren die Kids Auch unser Kastanienbaum, dabei, ausgestattet mit Greifer und Handschuhen. der im Sommer 2005 gespen- det und gepflanzt wurde vom Es kam eine Menge Unrat zusammen, der aus Gebüschen und ortsansässigen Kindergar- Gräben, Wiesen und auf Flurwegen rund um Schmölz und The- tenförderverein, wächst und isenort gesammelt wurde. Kuriose Funde gab es dabei auch: gedeiht. Handschuhe und Hausschuhe, Regen- und Sonnenschirm und einen Wasserball. Besonders ärgerlich waren hierbei gefüllte Er begleitet uns durch die Jah- Hundekotbeutel, die samt Inhalt im Gebüsch entsorgt wurden. reszeiten: im Frühling beob- achten wir die Kinderstube für Deshalb hier die Bitte an Alle: entsorgt euren Müll da, wo er Vogelnachwuchs, im Sommer hingehört: im Mülleimer! Vielen herzlichen Dank an alle großen versorgt er uns mit Schatten, und kleinen fleißigen Helferinnen und Helfer! im Herbst schenkt er uns Kastanien zum Basteln und im Winter zeigt er uns sein filigranes Astwerk und wir können Vögel beim Im Spatzennest sind noch Plätze frei! Fressen beobachten. Er hat alles was er braucht und wächst in den Himmel. Sie suchen einen Kindergarten- Jetzt, nach 16 Jahren, bekam er seinen ersten Schnitt. oder Krippenplatz für Ihr Kind? Jürgen Reinhold, Vereinsvorstand, R. Reinhold und Fritz Pohl, In unserer Einrichtung in Oberlangenstadt sind noch Plätze frei! freundliche und fachkundige Helfer vom Obst- und Garten- bauverein Theisenort übernahmen dankenswerter Weise diese Bitte informieren Sie sich über unsere Internetseite oder rufen nicht ganz einfache Aufgabe, sodass wir noch lange Freude an Sie gerne bei uns an! (09264/7040) unserem „Kastanienbaum-Freund“ haben. Wir freuen uns auf Ihr Kind und Sie! Wer noch einen Krippen- bzw Kindergartenplatz braucht darf Ihr sich gerne bei uns unter 09264/7007. Haus für Kinder – Spatzennest Wir freuen uns immer auf Nachwuchs in unserer Kindergarten- Alte Poststraße 43 familie. Küps-Oberlangenstadt
Küps -7- Nr. 9/2021 Mi., 19.05. - Mittwoch der 7. Osterwoche Kirchliche Nachrichten 18:00 Küps-EL Maiandacht 18:30 Küps-EL Hl. Messe Aktuelle Hinweise Evangelische Kirchengemeinde Küps Aufgrund der weiterhin geltenden Hygieneregelungen durch die Corona-Pandemie, ist die Teilnahme am Gottesdienst nur St. Jakobikirche Küps noch mit einer FFP2-Maske erlaubt. Kontakt Pfarramt Küps-Burkersdorf: Bitte verzichten Sie bei Krankheitssymptomen oder Unwohlsein Tel. 09264 80247 auf den Besuch des Gottesdienstes. pfarramt.kueps@elkb.de Eine Anmeldung zu den Gottesdiensten ist nicht erforderlich. Reinhold König 09264 9750 Sprechzeiten des Pfarrbüros St. Elisabeth Küps: Dr. Markus Müller 09261 964196 Di �������������������������������������������������������������������������������15 - 18 Uhr Dr. Ulrike Schorn 09261 964196 Mi+Do ��������������������������������������������������������������������������8 - 12 Uhr Telefon-Nr. 09264/7122, St. Jakobikirche Küps E-Mail: pfarrei.kueps@erzbistum-bamberg.de Sonntag, 09.05. 09.30 Uhr Gottesdienst Donnerstag, 13.05. Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Gottesdienst in Hain Vereine und Verbände Sonntag, 16.05. 09.30 Uhr Festgottesdienst zur Konfirmation – nur für gela- dene Gäste Berichte Pfarramt Küps-Burkersdorf Obst- und Gartenbauverein Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist momentan kein allgemeiner Publikumsverkehr möglich. Wir bitten um vorherige Oberlangenstadt telefonische Anmeldung. Bitte tragen Sie während der Gottesdienste FFP2-Masken und OGV bringt Kinderaugen zum Leuchten nehmen Sie nur auf den gekennzeichneten Plätzen Platz. Bei strahlendem Sonnenschein konnten wir am vergangenen Wochenende allen Teilnehmern*innen des Malwettbewerbs ein Diakoniestation Küps 09264 915505 Lächeln aufs Gesicht zaubern! diakoniestation@diakonie-klm.de Wir von der Vorstandschaft waren überwältigt von den vielen liebevoll bemalten Eiern, dass wir diesen tollen Einsatz unbe- dingt belohnen wollten: Zusätzlich zu den drei Hauptpreisen Evang.-Luth. Kirchengemeinden durften sich alle Kinder über einen Eisgutschein vom Tiefenklei- Burkersdorf und Hain ner Bauernhofeis freuen. Ein herzliches Dankeschön ergeht an Beate Renner für die grandiose Unterstützung! Kontakt Pfarramt Burkersdorf: Wir wünschen allen Kindern viel Spaß beim Einlösen der Gut- Tel. 09264 9750 Pfr. König scheine und freuen uns schon jetzt auf ein Wiedersehen bei Pfarrbüro Küps-Burkersdorf einem Treffen unserer Kindergruppe „Die kleinen Gärtner“. Tel. 09264 80247 pfarramt.burkersdorf@elkb.de Sonntag, 09.05. 10.00 Uhr Gottesdienst in Burkersdorf Impressum Donnerstag, 13.05. Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Gottesdienst in Hain Mitteilungsblatt Markt Küps Sonntag, 16.05. mit seinen Gemeindeteilen: 10.00 Uhr Gottesdienst in Burkersdorf Au, Burkersdorf, Hain, Johannisthal, Küps, Pfarramt Küps-Burkersdorf Oberlangenstadt, Schmölz, Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist momentan kein Theisenort und Tüschnitz allgemeiner Publikumsverkehr möglich. Wir bitten um vorherige Erscheinungsweise: vierzehntäglich jeweils freitags in den geraden Wochen. telefonische Anmeldung. Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes. Bitte tragen Sie während der Gottesdienste FFP2-Masken und – Herausgeber, Druck und Verlag: nehmen Sie nur auf den gekennzeichneten Plätzen Platz. LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 – Verantwortlich für den amtlichen Teil: Kath. Pfarrkirche St. Elisabeth Küps Der Erste Bürgermeister des Marktes Küps Bernd Rebhan, Am Rathaus 1, 96328 Küps, oder seine jeweilige Vertretung im Amt. www.pfarrei-kueps.de für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG, Fr., 07.05. - Freitag der 5. Osterwoche – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 18:30 Küps-EL Hl. Messe mit Rosenkranz zur göttlichen zzgl. Versandkostenanteil. Barmherzigkeit Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der So. , 09.05. - 6. Sonntag der Osterzeit Redaktion wieder. Kollekte für den Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen 10:00 Küps-EL Hl. Messe f. verst. Anna u. Alfred Kasper Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie- u. verst. Söhne ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü- Do., 13.05. - Christi Himmelfahrt che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 10:00 Küps-EL Hl. Messe So., 16.05. - 7. Sonntag der Osterzeit Titelkopf gestaltet von 08:30 Küps-EL Hl. Messe Fa. modularCommunications Agentur für Marketing & Werbung, 14:00 Küps-EL Tauffeier Richard-Wagner-Str. 9, 96328 Küps, Tel. 09264 968704; hallo@werbung-kueps.de 18:00 Küps-EL Maiandacht
Küps -8- Nr. 9/2021 Eingemeindung vor 50 Jahren - Tüschnitzer waren Pioniere Tüschnitz machte den Vorreiter – Die allgemeine Entwicklung in Bayern, das Förderungs- Eingemeindung vor 50 Jahren angebot des Staates und die räumliche Nähe waren die Seit genau 50 Jahren ist Gründe, die auch der Tüschnitzer Bürgermeister Fritz Tüschnitz ein Ortsteil Fischer ins Feld führte. In seiner Sitzung vom 7. Oktober der Marktgemeinde 1970 beantragte der Tüschnitzer Gemeinderat dann ein- Küps. Zu einer Einge- stimmig die Eingliederung von Tüschnitz in die Marktge- meindungsfeier kamen meinde. Nachdem das Küpser Ratsgremium einwilligte, die Ratsgremien der sprachen sich bei einer geheimen Abstimmung am 14. Feb- beiden Orte am 17. ruar 1971 von 367 Abstimmungsberechtigten in Tüschnitz April 1971 im Mehr- 194 für die Eingemeindung und 21 für die weitere Selbst- zweckhaus zusammen. ständigkeit des Ortes aus. Tüschnitz war die erste Mit dem Entscheid des Bayerischen Innenministeriums Gemeinde, die sich im vom 23. März 1971 wurde die Eingemeindung zum 1. April Rahmen der Freiwillig- 1971 verfügt. Der bisherigen Bürgermeister Fritz Fischer keitsphase der Gemein- und Gemeinderat Georg Zapf vertraten die Interessen der degebietsreform nach Tüschnitzer bis zur Kommunalwahl 1972 als beratende Mit- Küps eingemeinden glieder im Küpser Ratsgremium. ließ, und hat damit eine Vorreiterrolle eingenom- men. Die Gemeinde Tüschnitz von 1945 – 1971 Bei der festlichen Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde der Korbmacher Schlusssitzung des Hans Heller als Bürgermeister eingesetzt. Bei den Wah- Tüschnitzer Gemein- len 1948 und 1952 bestätigten ihn die Tüschnitzer im Amt. derates hielten Bürger- Die Zeit nach 1945 war zunächst durch die Wohnungs- meister Fritz Fischer, not geprägt, auf die mit Zwangseinquartierungen reagiert der 2. Küpser Bür- wurde. Letztlich wurde das Pachtershaus von der Bayeri- germeister Karl Hetz schen Landessiedlung erworben, sechs Wohnungen ent- und Landrat Dr. Edgar standen darin. Bei den Kommunalwahlen 1956 wurde Fritz Eingemeindungsfeier Emmert die Anspra- Fischer zum neuen Bürgermeister gewählt werden. Er hatte vor genau 50 Jahren chen. Zahlreiche Ehren- dieses Amt bis zur Eingemeindung 1971 inne. gäste waren dabei, als Um die Wohnungsnot zu lindern, entstanden durch die der damalige Bürgermeister Fritz Fischer mit Blick auf die Bayerische Landessiedlung fünf Häuser als Nebenerwerbs- „noch zu erledigenden Aufgaben“ und die zugesagte finan- siedlung an der Hauptstraße. Gemeinsam mit Küps und zielle Förderung in der Gemeinschaft mit Küps die Lösung Schmölz gelang es, die unzureichende Straßenverbindung der Zukunft sah. zwischen den Orten zu verbessern. Ab 1963 konnte erst- Die Sonderschlüsselzuweisungen, die der Freistaat damals mals eine zentrale Wasserversorgung errichtet werden. zusagte, beliefen sich auf 189 434 Mark – eine Summe, die Tüschnitz beantragte 1967 die Mitgliedschaft beim Wasser- nach heutigen Maßstäben nur für die Sanierung eines Stra- zweckverband Krebsbachgruppe. ßenstücks reichen würde. Tüschnitz hat in den letzten 50 Ab 1964 stand der Bau des Mehrzweckhauses mit Gemein- Jahren eine enorme Aufwärtsentwicklung gemacht. dekanzlei, Versammlungsraum und Stellplatz für die Feu- Unter der Leitung von Bürgermeister Fritz Fischer traf erwehr im Mittelpunkt der Bemühungen. Das Ende der damals ein beratender Ausschuss die Vorbereitungen für Schul-Zweiteilung zwischen Küps und Schmölz war Thema die Eingemeindung von Tüschnitz nach Küps. Bereits im Juli der Bürgerversammlung am 31. März 1965. Im Juni 1968 1970 hatte eine gemeinsame Sitzung beider Gemeinderäte konnte letztlich ein einstimmiger Beschluss für einen Schul- stattgefunden. Dabei betonte Landrat Dr. Edgar Emmert, verband mit den Gemeinden Küps, Au, Hain, Burkersdorf dass „der Entschluss der Gemeinden Tüschnitz und Küps, und Oberlangenstadt gefasst werden. Die schulische Zwei- heute zusammenzugehen, sicherlich richtig sei“. teilung der Gemeinde Tüschnitz war beendet. In der Siedlung entstanden zahl- reiche Neubauten. Der kleinen Gemeinde war es nicht möglich, alle Straßen in der Siedlung ord- nungsgemäß herzustellen, da die Gemeinde zur gleichen Zeit in der Ortsmitte eine Gruppenkläranlage errichtete. Bei der Bürgerversammlung am 19. April 1968 entwickelte sich eine längere Debatte über die Erstel- lung eines Friedhofes für Tüschnitz. Die kirchliche Teilung des Dorfes hatte zwangsläufig zur Folge, dass die Einwohner von Tüschnitz ent- sprechend ihrer Zugehörigkeit zu den Kirchengemeinden auch in verschiedenen Friedhöfen beerdigt Eingemeindungsfeier am 17. April 1971 in Tüschnitz. Das Foto zeigt das letzte wurden. Im Juli 1969 fiel letztlich Gemeinderatsgremium der Gemeinde Tüschnitz (von links): Bürgermeister Fritz der Beschluss für die Anlage eines Fischer, Wilhelm Zimpel, Otto Mühlherr, Oskar Schwarz, Georg Zapf, Konrad Stumpf Friedhofes, der am Beikheimer und Erwin Hader. Weg realisiert wurde.
Küps -9- Nr. 9/2021 Tüschnitz als Teil der neuen der 1950er Jahre vier im Nebenerwerb geführt. 15 Land- Großgemeinde wirte lieferten zu dieser Zeit an den damaligen Milchhof Kronach, 1975 waren es noch elf. Über die Jahre hinweg In den 50 Jahren seit der Eingemeindung ist der Ort stark hat sich die Zahl der Höfe weiter reduziert. Heute besteht in gewachsen. Zunächst wurden durch den Markt Küps die Tüschnitz noch ein Milchviehbetrieb. Straßen der Siedlung, die zum Zeitpunkt der Eingemein- Für die „kleinen“ Leute gab es mit dem Aufkommen der dung nur wassergebundene Decken hatten, asphaltiert. Mit Korbmacherei weitere Verdienstmöglichkeiten. 1898 gab dem Anschluss von Küps an die Fernwasserleitung konnte es in Tüschnitz 26 Korbmacher, für das Jahr 1911 weist die die Wasserversorgung in Tüschnitz verbessert werden. Berufsstatistik 17 Personen in diesem Berufszweig nach. Tüschnitz wurde kanalisiert und an den Hauptsammler des Abwasserverbandes Kronach-Süd angebunden. Mit einem Bebauungsplan machte die Marktgemeinde eine weitere Bebauung mit Wohnhäusern entlang der Sand- Sprunghafter Anstieg der Einwohnerzahl straße möglich. Später folgte das Baugebiet Nelkenweg mit nach 1945 mehr als 20 Baurechten. 1986 fand das Flurbereinigungs- 1810 hatte Tüschnitz 112 Einwohner. 1871 lebten schon verfahren in Tüschnitz seinen offiziellen Abschluss. Der 149 Personen in Tüschnitz, 1939 zählte die Gemeinde damalige Staatsminister Dr. Hans Eisenmann zeichnete die Tüschnitz 222 Einwohner einschließlich der sechs Bewoh- Teilnehmergemeinschaft Tüschnitz für ihre Leistungen mit ner auf der Hall. Durch den Zuzug von fast 100 Vertriebe- dem Staatspreis aus. nen aus den Deutschen Ostgebieten hat Tüschnitz nach In den letzten drei Jahrzehnten haben die Grabungs- 1945 einen sprunghaften Anstieg der Einwohnerzahl erlebt. arbeiten im Bereich der früheren Niederungsburg und Laut einer Meldung der Gemeinde an das Landratsamt Kro- die anschließende Dorferneuerung Tüschnitz nachhaltig nach vom 6. September 1949 hatte der Ort 348 Einwohner, geprägt. Erneut erzielten die Tüschnitzer mit ihrem neuen wovon 135 seit dem 1. September 1939 zugezogen waren. Ortskern und der Hochwasserfreilegung einen Staatspreis. Die Verhältnisse waren wegen der Wohnungsnot nach 1945 Da eine Bebauung des Ortskerns durch die archäologi- sehr beengt. Die Tüschnitzer Einwohnerzahl hatte sich um schen Funde nicht mehr möglich war, wurde das Baugebiet mehr als ein Drittel erhöht. Rosenau Anfang der 90er Jahre erschlossen. Der Wallweg und ein Teil der Wiesenstraße konnten ebenfalls ausge- baut und das Neubaugebiet Herrnberg angelegt werden. Mit der Ausweisung des Neubaugebietes östlich der Haupt- Nachdem es seit den 1980er Jahren Bestrebungen gege- straße durch die Gemeinde Tüschnitz setzte eine rege Bau- ben hatte, den höhengleichen Bahnübergang zwischen tätigkeit ein, mit der ein weiterer Anstieg der Einwohnerzahl Tüschnitz und Küps zu beseitigen, konnte im Dezember einherging. Waren es am 1. März 1950 noch 353 Bewohner, 1999 die neue Bahnunterführung ihrer Bestimmung überge- wurden zur Jahreswende 1961/62 bereits 405 und am 30. ben werden. Juni 1968 schon 466 Personen gezählt. Mit den weiteren Neubaugebieten stieg die Einwohnerzahl zu Beginn der 1990er Jahre auf 640. Aktuell zählt Tüschnitz 705 Bewoh- Vom Ort der Bauern und Korbmacher ner. zur Wohngemeinde Gerne hätte die Marktgemeinde dieses Jubiläum im Über Jahrhunderte war die Landwirtschaft in Tüschnitz Rahmen einer Festsitzung des Marktgemeinderates Haupterwerbsquelle. Besonders der Tüschnitzer Altort war in Tüschnitz gewürdigt. Nach Möglichkeit soll diese noch in den Nachkriegsjahren sehr stark landwirtschaftlich Veranstaltung zu gegebener Zeit nachgeholt werden. geprägt. Von den 17 viehhaltenden Betrieben wurden Ende Die Befunde im Bereich der Niederungsburg waren der Anlass für die Dorferneuerung, die gerade für den Ortskern eine große Chance bedeutete. Das Foto zeigt viele Interessierte bei der Besichtigung der Grabungsfunde im Rahmen des Dorf- festes 1993.
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