RATGEBER STEUERRECHT Lohn- und Einkommensteuererklärung - VBE-Steuertipps für Lehrerinnen und Lehrer - VBE-BW
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RATGEBER STEUERRECHT VBE-Steuertipps für Lehrerinnen und Lehrer Lohn- und Einkommensteuererklärung Mirjam Dapp Axel Nerger Verband Bildung und Erziehung Baden-Württemberg Heilbronner Straße 41 - 70191 Stuttgart - www.vbe-bw.de
Impressum Herausgeber Erstellung Verband Bildung und Erziehung (VBE) Mirjam Dapp Landesverband Baden-Württemberg Referentin Fortbildung und Medien Landesgeschäftsstelle Verband Bildung und Erziehung GENO-Haus Baden-Württemberg e. V. Heilbronner Straße 41 Heilbronner Straße 41 70191 Stuttgart 70191 Stuttgart Tel.: 0711/229 314 6 Tel.: 0711 / 22 93 14 75 Fax: 0711/229 314 79 Fax: 0711 / 22 93 14 79 E-Mail: vbe@vbe-bw.de E-Mail: Mirjam.Dapp@vbe-bw.de Inhalte Rechtlicher Hinweis Schanz & Nerger Partnerschaftsgesellschaft Diese Broschüre ersetzt keine umfassende steu- mbH Steuerberater erliche Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Axel Nerger Vollständigkeit. Steuerberater, Dipl.-Betriebswirt (BA) Das Copyright liegt beim VBE Baden-Würt- Bahnhofstraße 16 temberg oder dem Autor: Das Werk und seine 71263 Weil der Stadt Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Tel.: 07033/692 330 Verwertung bedarf deshalb der vorherigen Fax: 07033/692 334 schriftlichen Einwilligung des Herausgebers oder www.MN-Steuerberater.de des Autors. Verband Bildung und Erziehung facebook, instagram, blog facebook: Abonnieren Sie uns Erfahren Sie schneller als andere auf instagram: die neuesten Informationen, vbe_bw Pressemitteilungen, Veranstal- tungshinweise ... Ihres VBE Lan- Besuchen Sie unseren desverbandes auf facebook. VBE-Blog: http://www.bildung-und- So geht´s: Sich auf der Internet- erziehung-vbe.de seite von facebook.com regist- rieren, dann im Suchfenster Hier finden Sie Beiträge zu vie- bildung-und-erziehung-vbe len wichtigen Themen: Referen- eingeben. Auf dieser Seite dariat, die aktuellsten Presse- „Gefällt mir“ anklicken – schon meldungen, Bildungspolitik ... können Sie unsere aktuellen Alle Beiträge können von Ihnen Neuigkeiten auf der sogenann- kommentiert werden. ten Pinnwand nachlesen. Wir freuen uns darauf! 2 VBE-Steuertipps . . .
Verband Bildung und Erziehung VBE Steuertipps für Lehrkräfte zur Lohn- und Einkommensteuererklärung 6. Auflage: April 2017 § 3 VBE-Steuertipps . . .
Inhaltsverzeichnis Einkommensteuererklärung 5 Abgabepflicht 5 Antragsveranlagung 5 Werbungskosten 5 Entfernungspauschale 5 Beiträge an Berufsverbände 5 Arbeitsmittel 5 Arbeitszimmer 6 Fortbildungskosten 7 Versicherungen 7 Kontoführungsgebühren 7 Bewerbungskosten 7 Steuerberatungskosten 7 Telekommunikation 7 Erststudium 7 Umzugskosten 8 Reisekosten 8 Doppelte Haushaltsführung 8 Sonderausgaben 8 Kinderbetreuungskosten 8 Vorsorgeaufwendungen 8 Kirchensteuer 8 Spenden 9 Berufsausbildungskosten 9 Außergewöhnliche Belastungen 9 Steuerermäßigungen 9 Spenden an politische Parteien 9 Haushaltsnahe Dienstleistungen 9 Handwerkerleistungen 9 Adressen der Finanzämter in Baden-Württemberg 10 Steuer Anlage Berechnungsliste 13 Anlage Formular ESt 1A 14 Anlage Vorsorgeaufwand 18 Anlage Kind 20 Anlage N 23 Ergänzungsliste zur Anlage N 26 4 VBE-Steuertipps . . .
VBE-Steuertipps für Lehrkräfte Einkommensteuererklärung Abgabepflicht ESt 1A) eingetragen. Besteht die Pflicht zur Abgabe einer Alle Steuerpflichtigen mit Bezug von Arbeitslohn sind Einkommensteuererklärung und wird diese nicht (recht- nach § 46 Absatz 2 EStG verpflichtet, bis zum 31. Mai zeitig) erfüllt, kann das Finanzamt Zwangsgelder verhän- des Folgejahres eine Einkommensteuererklärung für das gen oder einen Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu vergangene Jahr abzugeben, wenn eine der folgenden 10% der festgesetzten Steuer erheben. Voraussetzungen erfüllt ist: - Andere Einkünfte oder Bezüge (Elterngeld, Arbeits- Antragsveranlagung losengeld) von mehr als 410 Euro Auf Antrag führt das Finanzamt eine Veranlagung durch, - Mehrere Arbeitgeber wenn diese vier Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjah- - Steuerklassen III und V res beantragt wird. Die Einkommensteuererklärung für - Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrags das Jahr 2016 kann also noch am 31.12.2020 abgege- - Bezug von Abfindungen oder Entschädigungen ben werden. Die Abgabe einer Steuererklärung macht in Die allgemeinen Informationen, wie zum Beispiel Name, all den Fällen Sinn, in denen eine Steuererstattung er- Adresse, Geburtsdatum, Kontoverbindung, etc. werden wartet wird oder ein Verlust festzustellen ist, der in die in den Mantelbogen zur Steuererklärung 2016 (Formular Folgejahre vorgetragen werden kann. Werbungskosten Werbungskosten sind Aufwendungen, die Ihnen zur Wäsche absetzen. Anerkannt werden in der Regel 34 Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Ihres Arbeitsein- Wäschen à 6,60 Euro = 224,40 Euro. Auch EDV-Zube- kommens entstehen. Einzeln nachgewiesene Werbungs- hör, Bastel- und Büromaterial können abgesetzt werden. kosten wirken sich dann Steuer mindernd aus, wenn sie Für den Fall, dass Ihre Aufwendungen für Arbeitsmittel 1.000 Euro übersteigen; denn dieser Betrag wird als Wer- weniger als 110 Euro betragen haben, können Sie eine bungskostenpauschale automatisch vom Finanzamt be- Arbeitsmittelpauschale in dieser Höhe geltend machen. rücksichtigt. Alle Werbungskosten werden in der Anlage Die Ausstattung Ihres Arbeitszimmers fällt auch unter N oder einer Ergänzungsliste zur Anlage N festgehalten. die Kategorie der Arbeitsmittel (Beispiele: Schreibtisch, Stuhl, Regale, Computer, Drucker, Notebook, Scanner, Entfernungspauschale – Fahrten etc.). Bitte beachten Sie, dass Anschaffungen mit einem Wert von mehr als 487,90 Euro über die Nutzungsdauer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abzuschreiben sind. Die Nutzungsdauer für Büromöbel Für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Ar- beträgt 13 Jahre; die für EDV-Ausstattung 3 Jahre. Bei beitsstätte (Schule) wird die sogenannte Entfernungs- unterjähriger Anschaffung ist diese nur anteilig zu be- pauschale als Werbungskosten berücksichtigt. Die rücksichtigen. Erfolgte die Anschaffung erst im Dezem- Entfernungspauschale beträgt € 0,30 je Entfernungski- ber, dann beträgt die Abschreibung nur 1/12 des Jahres- lometer, wobei das benutzte Verkehrsmittel irrelevant ist. betrags. Bei Computern, Notebooks und so weiter, wird Alternativ können die tatsächlichen Kosten bei Nutzung eine berufliche Nutzung von 80% akzeptiert. öffentlicher Verkehrsmittel angesetzt werden. In diesem Fall können aber nur Kosten in Höhe von 4.500 Euro im Beispiel Jahr geltend gemacht werden. Maßgeblich ist nicht die kürzeste, sondern die verkehrsgünstigste Strecke. Bei Anschaffung eines Computers am 16.09.2016 vollem Lehrauftrag werden 230 Fahrten im Jahr aner- für 900 Euro. kannt (siehe auch Anlage N, Zeilen 31-39). Die Nutzungsdauer des Computers beträgt 3 Jahre – die Jahresabschreibung folglich 300 Euro. Da die Beiträge an Berufsverbände Anschaffung erst im September 2016 erfolgte, wird Diese Beiträge können komplett als Werbungskosten die Abschreibung nur für 4 Monate, also zu 4/12 = von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt zum Beispiel 100 Euro gewährt. Der berufliche Nutzungsanteil be- auch für Ihre Beiträge an den VBE Verband Bildung und trägt 80% – somit können 80 Euro als Werbungskos- Erziehung (siehe auch Anlage N, Zeile 40). ten geltend gemacht werden. Arbeitsmittel Arbeitsmittel mit Bezug zum Lehrfach oder zum Berufs- Gemälde und Teppiche können wegen ihrer Eigenschaft bild können als Werbungskosten abgesetzt werden. De als sogenannte Luxusgegenstände nicht als Werbungs- facto kann ein Deutschlehrer also fast alle Bücher ab- kosten abgesetzt werden (siehe auch Anlage N, Zeilen setzen. Sportlehrer können Sportkleidung und deren 41-42 + Ergänzungsliste zur Anlage N). 5 VBE-Steuertipps . . .
VBE-Steuertipps für Lehrkräfte Arbeitszimmer Beispiel Mietfall Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können Herr Muster zahlt monatlich Lehrkräfte nur bis zu 1.250 Euro absetzen. Zunächst sind für seine Wohnung 700 € die Gesamtkosten Ihrer Wohnung zu ermitteln, welche dann im Verhältnis der Wohnfläche des Arbeitszimmers Warmmiete für 70 m² 12 x 700 = 8.400 € zur Wohnfläche der Wohnung abzusetzen sind. Folgende Sein Arbeitszimmer hat eine Kosten können für die Ermittlung der Gesamtkosten be- Größe von 14 m². Dies entspricht rücksichtigt werden: also 20 % der gesamten Wohnung. - Miete oder Gebäudeabschreibung - Schuldzinsen Herr M. zahlt einen monatlichen - Wasser und Abwasser Abschlag für Strom in Höhe von - Energie (Strom und Heizung) 40 € und musste eine Nach- 12 x 40 = 480 € - Reinigung und Hausverwaltung zahlung in Höhe von 50 € leisten. 50 € - Grundsteuer - Müllgebühren Er gab im Jahr 2016 200 € für - Schornsteinfeger Putzmittel aus und gönnte sich - Gebäudeversicherungen einen neuen Teppichboden für - Renovierungskosten insgesamt 2.100 €. 2.300 € Eine Faustregel ist, dass ein Arbeitszimmer nicht zu mehr Er hatte Maklergebühren in Höhe als zehn Prozent privat genutzt werden darf. Um den An- von 1.400 € zu zahlen. 1.400 € teil der privaten Nutzung festzustellen, stützt sich das Herr M. erhielt eine Nebenkosten- Finanzamt auf Indizien wie die gesamten räumlichen Ver- erstattung in Höhe von 100 € - 100 € hältnisse und die Einrichtung des Arbeitszimmers. Somit hatte Herr Muster einen Meist verlangen die Finanzämter, dass das Arbeitszim- Gesamtaufwand im Jahr 2016 in mer durch eine Tür vom Rest der Wohnung abgegrenzt Höhe von: 12.530 € ist. Schwierig wird es mit der Anerkennung des heimi- Davon 20 % (14 m² Arbeitszimmer) = 2.506 €. schen Büros auch, wenn die Wohnung ohne Arbeitszim- mer so klein ist, dass sie kaum für das tägliche Leben Der Höchstbetrag nach § 4 Absatz 5 Nr. 6 lit. b EStG reicht. liegt allerdings bei 1.250 € Arbeitshilfe zu Grund und Boden: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/ Einkommenssteuer/2017-03-01-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis-Stand-09032017.html 6 VBE-Steuertipps . . .
Fortbildungskosten Beispiel Eigentum Kosten für Seminare und andere Fortbildungsveranstaltun- gen sind Werbungskosten. Auch die Reisekosten zu der Frau Pfeil hat jährlich die gleichen Ausgaben wie Herr Fortbildung sind steuerlich zu berücksichtigen. Am besten Muster. Sie wohnt nicht zur Miete, sondern hat sich lassen Sie sich eine Teilnahmebestätigung der Veranstal- eine Wohnung für 140.000 € angeschafft. Folgende tung aushändigen, die Sie dann mit Ihrer Einkommensteu- Posten kommen hinzu: ererklärung einreichen (siehe auch Anlage N, Zeile 44). - Bodenanteil: 80 m² - Bodenrichtwert: 400 € / m² Versicherungen Die Beiträge zu Unfall-, Berufshaftpflicht- und Berufs- - Grunderwerbssteuer: 4.900 € rechtsschutzversicherungen können als Werbungskosten - Notarkosten Kaufvertrag, Auflassung: 1.500 € abgesetzt werden. Der Abzug der Unfallversicherungsbei- - Notarkosten Grundschuld: 300 € träge ist auf 50% der gezahlten Beiträge begrenzt (siehe - Schuldzinsen: 5.600 € auch Anlage N, Zeile 48 + Ergänzungsliste zur Anlage N). - Hausverwaltungskosten: 2.400 € - Davon Zuführung zur Instandhaltungsrücklage: 300 € Kontoführungsgebühren Für Kontoführungsgebühren können Sie eine Pauschale in Anschaffungskosten der Wohnung 140.000,00 € Höhe von 16 Euro als Werbungskosten geltend machen (sie- abzüglich Anteil Grund und Boden he auch Anlage N, Zeile 48 + Ergänzungsliste zur Anlage N). 80 m2 x 400 € / m2 (dies entspricht 22,86 % von 140.000) - 32.000,00 € Bewerbungskosten Für Porto, Briefumschlag, Papier, Mappe und Kopien Grunderwerbsteuer + 4.900,00 € kann eine Pauschale von 5 Euro je Bewerbung angesetzt abzüglich Anteil Grund und Boden werden. Sind höhere Kosten entstanden, können diese (22,86 % von 4.900 €) - 1.120,00 € per Einzelnachweis glaubhaft gemacht werden. Darüber hinaus sind die Reisekosten zu den Bewerbungsgesprä- Notar Kaufvertrag, Auflassung + 1.500,00 € chen absetzbar (siehe auch Anlage N, Zeile 48 + Ergän- abzüglich Anteil Grund und Boden zungsliste zur Anlage N). (22,86 % von 1.500 €) - 342,86 € Makler + 1.400,00 € Steuerberatungskosten abzüglich Anteil Grund und Boden Kosten des Steuerberaters für die Erstellung der Anlage N sind als Werbungskosten abzusetzen (siehe auch Anla- (22,86 % von 1.400 €) - 320,00 € ge N, Zeile 48 + Ergänzungsliste zur Anlage N). Anschaffungskosten Gebäude 114.017,14 € Telekommunikation Abschreibung hieraus 2% pro Jahr 2.280,34 € 20% der Kosten für Telefon, Handy und Internet, maxi- Strom Monatsabschlag 480,00 € mal jedoch 20 Euro im Monat werden als Werbungskos- ten anerkannt (siehe auch Anlange N, Zeile 48 + Ergän- Strom Nachzahlung 50,00 € zungsliste zur Anlage N). Putzmittel 200,00 € Erststudium Nach den BFH-Urteilen vom 28.07.2011 mit den Akten- neuer Teppich 2.100,00 € zeichen VI R 7/10 und VI R 38/10 sind die Kosten des Schuldzinsen 5.600,00 € Erststudiums (Reisekosten, Studiengebühren, Arbeitsmit- tel, Arbeitszimmer, etc.) Werbungskosten. Abweichend Notarkosten Grundschuld von der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs hat der (Geldbeschaffung) 300,00 € Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitrei- bungsrichtlinie am 13.12.2011 klargestellt, dass Kosten des Hausverwaltungskosten 2.400,00 € Erststudiums nicht Werbungskosten, sondern Sonderaus- Zuführung zur Instandhaltungsrücklage - 300,00 € gaben darstellen. Im Urteil vom 17.07.2014 mit dem Ak- tenzeichen VI R 8/12 hat der BFH in zwei Vorlagebeschlüs- Aufwand 2016 für 80 m2 13.110,34 € sen an das Bundesverfassungsgericht seine Bedenken gegen das Abzugsverbot von Erstausbildungskosten zum Aufwand 2016 für 14 m2 2.622,07 € Ausdruck gebracht. Es besteht die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung des § 9 Absatz Höchstbetrag nach § 4 Absatz 5 Nr. 6 6 EStG und damit das Abzugsverbot für Erstausbildungs- lit. b EStG 1.250,00 € kosten als verfassungswidrig einstuft. Wir empfehlen daher, die Kosten weiterhin in die Steuererklärung aufzunehmen 7 VBE-Steuertipps . . .
VBE-Steuertipps für Lehrkräfte und gegen abweichende Steuerbescheide Einspruch ein- Maßgeblich sind nicht die Entfernungskilometer, sondern zulegen. In den Jahren, in denen die Studienkosten nicht die gefahrenen Kilometer. Übernachtungskosten müssen mit Einkünften verrechenbar sind, kann die Feststellung der einzeln nachgewiesen werden. Pauschalen gibt es hierfür Verluste beantragt werden, welche dann in die Folgejahre nicht. Je nach Dauer der Abwesenheit von Wohnung und vorgetragen werden und dort zu Steuerentlastungen führen Arbeitsstätte können folgende Beträge als Verpflegungs- können. Diese Verluste können aufgrund der Festsetzungs- mehraufwand berücksichtigt werden: verjährung nur vier Jahre rückwirkend festgestellt werden. - 12 Euro bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden - 24 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden. Umzugskosten Bei Reisen in das Ausland gelten andere Pauschalen. Wird ein Umzug aufgrund einer dienstlichen Anordnung not- Die Auslandspauschalen können Sie über folgenden wendig oder kann durch einen Umzug eine tägliche Fahrzeit- Link abrufen: http://www.bundesfinanzministerium.de/ ersparnis von mehr als einer Stunde erreicht werden, können Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/ die Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer ab- Lohnsteuer/2015-12-09-steuerliche-behandlung-reisekos- gesetzt werden. Die Kosten für Spedition, Makler, doppelte ten-reisekostenverguetungen-2016.html Miete für max. 3 Monate und Nachhilfeunterricht bis maximal Darüber hinaus können Parkgebühren, Eintrittsgelder 1.841 Euro (Januar bis Februar 2016) bzw. 1.882 Euro (März und Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln von der bis Dezember 2016) können Steuer mindernd angesetzt wer- Steuer abgesetzt werden (siehe auch Anlage N, Zeilen den. Alternativ können auch die Pauschalen nach dem Bun- 49-57 + Ergänzungsliste zur Anlage N). desumzugskostengesetz angesetzt werden. Diese betragen im Jahr 2016 für Singles 730 Euro (Januar bis Februar 2016) Doppelte Haushaltsführung bzw. 764 Euro (März bis Dezember 2016), für Verheiratete Besteht die Notwendigkeit, eine Wohnung am auswär- 1.460 Euro (Januar bis Februar 2016) bzw. 1.493 Euro (März tigen Beschäftigungsort anzumieten und wird der eige- bis Dezember 2016) und für jedes Kind zusätzlich 322 Euro ne Hausstand am Lebensmittelpunkt aufrechterhalten, (Januar bis einschl. Februar 2016) bzw. 329 Euro (März bis dann können die Aufwendungen für die doppelte Haus- Dezember 2016). (siehe auch Anlage N, Zeile 48 + Ergän- haltsführung als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu zungsliste zur Anlage N). diesen Aufwendungen gehören alle Kosten für die Zweit- wohnung, eine wöchentliche Familienheimfahrt (Ansatz Reisekosten mit der Entfernungspauschale), der Verpflegungsmehr- Reisekosten entstehen beim Besuch von Fortbildungen, aufwand für die ersten drei Monate und die Umzugskos- Klassenfahrten, Schullandheimen und Bewerbungsgesprä- ten. Die Umzugskosten müssen einzeln nachgewiesen chen. Unter die Kategorie Reisekosten fallen Fahrtkosten, werden; der Ansatz von Pauschalen ist ausgeschlossen. Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Die Zweitwohnung muss angemessen sein, d.h. dass die sonstige Reisekosten. Abhängig vom benutzten Verkehrs- Wohnfläche max. 60 m² betragen darf und die Miete nicht mittel können folgende Beträge abgesetzt werden: wesentlich höher als die ortsübliche liegen darf. Ab 2014 - Pkw: € 0,30 / km werden max. 1.000 Euro pro Monat als Kosten der Unter- - Motorrad: € 0,13 / km kunft anerkannt. Der Haushalt der Eltern ist kein eigener - Moped: € 0,08 / km Haushalt. Der Umzug vom Elternhaus zum auswärtigen - Fahrrad: € 0,05 / km Beschäftigungsort begründet folglich keine doppelte Haushaltsführung (siehe auch Anlage N, Zeilen 61-87). Sonderausgaben Kosten der privaten Lebensführung, die den Sozialstaat chen. Die jeweilige Höhe wird von der Krankenversicherung entlasten, sind Sonderausgaben und mindern das zu mitgeteilt (siehe Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 31-36). versteuernde Einkommen. Sonderausgaben werden in Darüber hinaus gehende Beiträge zur Unfall-, Haftpflicht-, die Anlage Kind, in die Anlage ESt 1A (Mantelbogen) und Lebens- und Krankenversicherung können nur bis maximal in die Anlage Vorsorgeaufwendungen eingetragen. 1.900 Euro abgesetzt werden (siehe Anlage Vorsorgeauf- wand, Zeile 50). Werden Einzahlungen in eine sogenannte Kinderbetreuungskosten Rürup-Rentenversicherung geleistet, mindern diese das Aufwendungen für eine Tagesmutter, den Kindergarten zu versteuernde Einkommen zu 82% (2016) der Einzah- u. Ä. können zu 2/3 als Sonderausgaben (vor 2012: als Wer- lung. Übersteigt die Einzahlung 22.766 Euro (bei Ehegatten bungskosten) abgezogen werden. Der Sonderausgaben- 45.532 Euro), so führt der übersteigende Betrag zu keiner abzug für Kinderbetreuungskosten ist auf max. 4.000 Euro weiteren Steuerentlastung. (siehe auch Anlage Vorsor- begrenzt. (siehe auch Anlage Kind, Zeilen 67-73). geaufwand, Zeile 8). Vorsorgeaufwendungen Kirchensteuer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steu- Die Kirchensteuer beträgt in Baden-Württemberg 8% der erlich berücksichtigungsfähig, insoweit diese Leistungen Einkommensteuer und ist als Sonderausgabe absetzbar abdecken, die dem gesetzlichen Leistungskatalog entspre- (siehe auch Formular ESt 1A, Zeile 42). 8 VBE-Steuertipps . . .
Spenden Spenden an gemeinnützige Vereine oder Institutionen können in Höhe von bis zu 20% der Einkünfte als Son- derausgaben abgezogen werden. Bei Einzelspenden bis zu 200 Euro gilt der vereinfachte Spendennachweis durch Kontoauszug; bei diesem Betrag übersteigenden Spenden ist eine Spendenbescheinigung nach amtli- chem Muster vorzulegen (siehe auch Formular ESt 1A, Zeilen 45-56). Berufsausbildungskosten Die Berufsausbildungskosten sind laut § 9 Absatz 6 EStG keine Werbungskosten. Der Ersatztatbestand des § 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG besagt, dass Berufsausbildungskos- ten Sonderausgaben sind. Maximal absetzbar sind 6.000 €. Folgende Kosten können anfallen: Reisekosten, Studien- gebühren, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer. Eine Verlustfest- stellung ist nicht möglich (siehe auch Formular ESt 1A, Zeilen 43-44). Außergewöhnliche Belastungen Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig grö- - Zivilprozesskosten, wenn das Risiko des Verlustet ßere Aufwendungen, denen er sich aus rechtlichen, tat- der Existenzgrundlage besteht sächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, - Unterhalt so wird dieser Betrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte - Bestattungskosten abgezogen. Zu den außergewöhnlichen Belastungen ge- - Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung hören beispielsweise: - Pflegeaufwendungen - Krankheitskosten Die Aufwendungen wirken sich steuerlich nur dann aus, - Scheidungskosten (derzeit strittig – beim Bundes- wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. Daher finanzhof sind unter den Aktenzeichen VI R 66/14, sollte eine Zusammenballung solcher Aufwendungen in VI R 81/14 und VI R 19/15 mehrere Verfahren einem Kalenderjahr angestrebt werden (siehe auch For- anhängig) mular ESt 1A, Zeilen 61-70). Steuerermäßigungen Bestimmte Aufwendungen mindern nicht das zu versteu- - Wäsche waschen ernde Einkommen, sondern die Einkommensteuer und - Kochen werden daher als Steuerermäßigungen bezeichnet. - Hausmeisterservice Die Steuerermäßigung ist auf 4.000 Euro im Jahr be- Spenden an politische Parteien grenzt. Bitte überprüfen Sie Ihre Nebenkostenabrech- Die Einkommensteuer vermindert sich um 50% der nung auf haushaltsnahe Dienstleistungen (siehe auch Spenden an politische Parteien. Die Steuerermäßigung Formular ESt 1A, Zeile 72). ist auf 825 Euro im Jahr begrenzt (siehe auch Formular ESt 1A, Zeile 47). Handwerkerleistungen Die Einkommensteuer vermindert sich um 20% der Ar- Haushaltsnahe Dienstleistungen beits-, Fahrt- und Maschinenkosten von Handwerker- Die Einkommensteuer vermindert sich um 20% der fol- leistungen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisie- genden Aufwendungen: rung. Die Steuerermäßigung ist auf 1.200 Euro im Jahr - Wohnungsreinigung begrenzt. Bitte überprüfen Sie Ihre Nebenkostenabrech- - Gartenpflege nung auf Handwerkerleistungen (siehe auch Formular - Kinderbetreuung ESt 1A, Zeile 73). 9 VBE-Steuertipps . . .
VBE-Steuertipps für Lehrkräfte Adressen der Finanzämter in Baden-Württemberg Finanzamt Anschrift Telefonnummer Homepage Aalen Bleichgartenstraße 17 07361/9578-0 www.fa-aalen.de 73431 Aalen Backnang Spinnerei 48 07191/12-0 www.fa-backnang.de 71522 Backnang Bad Urach Graf-Eberhard-Platz 7 07125/158-0 www.fa-badurach.de 72574 Bad Urach Baden-Baden Stephanienstraße 13 - 15 07221/359-0 www.fa-baden-baden.de 76530 Baden-Baden Balingen Jakob-Beutter-Straße 4 07433/97-0 www.fa-balingen.de 72336 Balingen Biberach Bahnhofstraße 11 07351/59-0 www.fa-biberach.de 88400 Biberach Bietigheim-Bissingen Kronenbergstraße 13 07142/590-0 www.fa-bietigheim-bissingen.de 74321 Bietigheim-Bissingen Böblingen Talstraße 46 07031/13-01 www.fa-boeblingen.de 71034 Böblingen Bruchsal Schönbornstraße 1-5 07251/74-0 www.fa-bruchsal.de 76646 Bruchsal Calw Klosterhof 1 07051/587-0 www.fa-calw.de 75365 Calw-Hirsau Ehingen Hehlestraße 19 07391/508-0 www.fa-ehingen.de 89584 Ehingen Emmendingen Bahnhofstraße 1-3 07641/450-0 www.fa-emmendingen.de 79312 Emmendingen Esslingen Entengrabenstraße 11 0711/397-21 www.fa-esslingen.de 73728 Esslingen Ettlingen Pforzheimer Straße 16 07243/508-0 www.fa-ettlingen.de 76275 Ettlingen Freiburg-Land Stefan-Meier-Straße 133 0761/204-0 www.fa-freiburg-land.de 79104 Freiburg Freiburg-Stadt Sautierstraße 24 0761/204-0 www.fa-freiburg-stadt.de 79104 Freiburg 10 VBE-Steuertipps . . .
Finanzamt Anschrift Telefonnummer Homepage Freudenstadt Musbacher Straße 33 07441/56-0 www.fa-freudenstadt.de 72250 Freudenstadt Friedrichshafen Ehlersstraße 13 07541/706-0 www.fa-friedrichshafen.de 88046 Friedrichshafen Göppingen Gartenstraße 42 07161/9703-0 www.fa-goeppingen.de 73033 Göppingen Heidelberg Maaßstraße 32 06221/7365-0 www.fa-heidelberg.de 69123 Heidelberg Heidenheim Marienstraße 15 07321/38-0 www.fa-heidenheim.de 89518 Heidenheim Heilbronn Moltkestraße 91 07131/104-0 www.fa-heilbronn.de 74076 Heilbronn Karlsruhe-Durlach Prinzessenstraße 2 0721/994-0 www.fa-karlsruhe-durlach.de 76227 Karlsruhe Karlsruhe-Stadt Schlossplatz 14 0721/156-0 www.fa-karlsruhe-stadt.de 76131 Karlsruhe Konstanz Byk-Gulden-Straße 2 a 07531/289-0 www.fa-konstanz.de 78467 Konstanz Lahr Gerichtsstraße 5 07821/283-0 www.fa-lahr.de 77933 Lahr Leonberg Schlosshof 3 07152/15-1 www.fa-leonberg.de 71229 Leonberg Lörrach Luisenstraße 10a 07621/1678-0 www.fa-loerrach.de 79539 Lörrach Ludwigsburg Alt-Württemberg-Allee 40 07141/18-0 www.fa-ludwigsburg.de 71638 Ludwigsburg Mannheim-Neckarstadt L 3, 10 0621/292-0 www.fa-mannheim-neckarstadt.de 68161 Mannheim Mannheim-Stadt L 3, 10 0621/292-0 www.fa-mannheim-stadt.de 68161 Mannheim Mosbach Pfalzgraf-Otto-Straße 5 06261/807-0 www.fa-mosbach.de 74821 Mosbach Mühlacker Konrad-Adenauer-Platz 6 07041/893-0 www.fa-muehlacker.de 75417 Mühlacker Müllheim Goethestraße 11 07631/189-0 www.fa-muellheim.de 79379 Müllheim Nürtingen Sigmaringer Straße 15 07022/709-0 www.fa-nuertingen.de 72622 Nürtingen Öhringen Haagweg 39 07941/604-0 www.fa-oehringen.de 74613 Öhringen Offenburg Carl-Blos-Straße 2 a 0781/12026-0 www.fa-offenburg.de 77654 Offenburg Pforzheim Moltkestraße 8 07231/183-0 www.fa-pforzheim.de 75179 Pforzheim Rastatt An der Ludwigsfeste 3 07222/978-0 www.fa-rastatt.de 76437 Rastatt Ravensburg Broner Platz 12 0751/403-0 www.fa-ravensburg.de 88250 Weingarten 11 VBE-Steuertipps . . .
VBE-Steuertipps für Lehrkräfte Reutlingen Leonhardsplatz 1 07121/940-0 www.fa-reutlingen.de 72764 Reutlingen Rottweil Körnerstraße 28 0741/243-0 www.fa-rottweil.de 78628 Rottweil Schorndorf Johann-Philipp-Palm-Straße 28 07181/601-0 www.fa-schorndorf.de 73614 Schorndorf Schwäbisch Gmünd Augustinerstraße 6 07171/602-0 www.fa-schwaebischgmuend.de 73525 Schwäbisch Gmünd Schwäbisch Hall Bahnhofstraße 25 0791/752-0 www.fa-schwaebischhall.de 74523 Schwäbisch Hall Schwetzingen Schloss, nördlicher Flügel 06202/81-0 www.fa-schwetzingen.de 68723 Schwetzingen Sigmaringen Karlstraße 31 07571/101-0 www.fa-sigmaringen.de 72488 Sigmaringen Singen Alpenstraße 9 07731/823-0 www.fa-singen.de 78224 Singen Sinsheim Bahnhofstraße 27 07261/696-0 www.fa-sinsheim.de 74889 Sinsheim Stuttgart- Paulinenstraße 44 0711/6673-0 www.fa-stuttgart- Körperschaften 70178 Stuttgart koerperschaften.de Stuttgart I Rotebühlplatz 30 0711/6673-0 www.fa-stuttgart1.de 70173 Stuttgart Stuttgart II Rotebühlstraße 40 0711/6673-0 www.fa-stuttgart2.de 70178 Stuttgart Stuttgart III Rotebühlplatz 30 0711/6673-0 www.fa-stuttgart3.de 70173 Stuttgart Stuttgart IV Seidenstraße 23 0711/6673-0 www.fa-stuttgart4.de 70174 Stuttgart Tauberbischofsheim Dr.-Burger-Straße 1 09341/804-0 www.fa-tauberbischofsheim.de 97941 Tauberbischofsheim Tübingen Steinlachallee 6-8 07071/757-0 www.fa-tuebingen.de 72072 Tübingen Tuttlingen Zeughausstraße 91 07461/98-0 www.fa-tuttlingen.de 78532 Tuttlingen Überlingen Mühlenstraße 28 07551/836-0 www.fa-ueberlingen.de 88662 Überlingen Ulm Wagnerstraße 2 0731/103-0 www.fa-ulm.de 89077 Ulm Villingen-Schwenningen Weiherstraße 7 07721/923-0 www.fa-villingen-schwenningen.de 78050 Villingen-Schwenningen Waiblingen Fronackerstraße 77 07151/955-0 www.fa-waiblingen.de 71332 Waiblingen Waldshut-Tiengen Bahnhofstraße 11 07741/603-0 (WT) www.fa-waldshut-tiengen.de 79761 Waldshut-Tiengen 07761/566-0 (Säck.) Wangen Lindauer Straße 37 07522/71-0 www.fa-wangen.de 88239 Wangen Weinheim Weschnitzstraße 2 06201/605-0 www.fa-weinheim.de 69469 Weinheim Zentrales Konzern- Rotebühlplatz 30 0711/6673-0 www.zbp-stuttgart.de prüfungsamt Stuttgart 70173 Stuttgart 12 VBE-Steuertipps . . .
5100 / 91600 / 91601 Einkommensteuer 2016 26.04.2017 in Euro Finanzamt: Böblingen Muster, Max Steuernummer: 56000/0000 Anlage Berechnungsliste Berechnung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer Besteuerungsgrundlagen Berechnung des zu versteuernden Einkommens Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn ohne begünstigte Versorgungsbezüge 40.000 - Werbungskosten ggf. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 4.961 Einkünfte ohne begünstigte Versorgungsbezüge 35.039 Einkünfte 35.039 Summe der Einkünfte 35.039 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 1.908 Gesamtbetrag der Einkünfte 33.131 - Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen 3.144 - sonstige abzugsfähige Sonderausgaben 5.800 - Spenden und Beiträge 500 - außergewöhnliche Belastungen 1007 Einkommen/zu versteuerndes Einkommen 22.680 Berechnung der Steuer Tarifliche Einkommensteuer lt. Grundtarif 3.295 - Steuerermäßigung nach § 34g EStG 50 - Steuerermäßigung nach § 35a EStG 320 Festzusetzende Einkommensteuer 2.925 Abrechnung Steuerabzug vom Lohn 8.000,00 - Festzusetzende Einkommensteuer 2.925,00 Einkommensteuererstattung 5.075,00 Steuerabzug vom Lohn 440,00 - Festzusetzender Solidaritätszuschlag 106,64 Erstattung Solidaritätszuschlag 333,36 Erstattung 5.408,36 13 VBE-Steuertipps . . .
VBE-Steuertipps für Lehrkräfte Anlage Formular ESt 1A 2016 Eingangsstempel Antrag auf Festsetzung der 1 X Einkommensteuererklärung Arbeitnehmer-Sparzulage Erklärung zur Festsetzung der Erklärung zur Feststellung des 2 Kirchensteuer auf Kapitalerträge verbleibenden Verlustvortrags 3 Steuernummer 56000/00000 An das Finanzamt 4 Böblingen Bei Wohnsitzwechsel: bisheriges Finanzamt 5 Allgemeine Angaben Telefonische Rückfragen tagsüber unter Nr. 6 Steuerpflichtige Person (stpfl. Person), nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann / Lebenspartner(in) A nach dem LPartG *) Identifikationsnummer (IdNr.) *) Bitte Anleitung beachten. 7 Name Geburtsdatum 8 Muster 16.03.1976 Vorname 9 Max Religionsschlüssel: Evangelisch = EV Titel, akademischer Grad Römisch-Katholisch = RK 10 nicht kirchensteuerpflichtig = VD Weitere siehe Anleitung Straße (derzeitige Adresse) 11 Bahnhofstraße Religion VD Hausnummer Hausnummerzusatz Adressergänzung 12 16 Postleitzahl Wohnort 13 71263 Weil der Stadt Ausgeübter Beruf 14 Lehrer Verheiratet / Lebenspartnerschaft Geschieden / Lebenspartnerschaft begründet seit dem Verwitwet seit dem aufgehoben seit dem Dauernd getrennt lebend seit dem 15 Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau / Lebenspartner(in) B nach dem LPartG IdNr. 16 Name Geburtsdatum 17 Vorname 18 Religionsschlüssel: Evangelisch = EV Titel, akademischer Grad Römisch-Katholisch = RK 19 nicht kirchensteuerpflichtig = VD Weitere siehe Anleitung Straße (falls von Zeile 11 abweichend) 20 Religion Hausnummer Hausnummerzusatz Adressergänzung 21 Postleitzahl Wohnort (falls von Zeile 13 abweichend) 22 Ausgeübter Beruf 23 Das Programm erzeugt bei bestimmungsgemäßer Anwendung den Diese Steuererklärung ist mit einem Programm der DATEV erstellt. Nur von Ehegatten / Lebenspartnern auszufüllen Einzelveranlagung von Ehegatten / 24 Zusammenveranlagung Lebenspartnern Wir haben Gütergemeinschaft vereinbart Wortlaut des amtlichen Vordruckes. ESt V.20.0 Bankverbindung – Bitte stets angeben – IBAN 25 DE00000000000000000000000000000000 BIC 26 NOLADE21WAL Geldinstitut und Ort 27 Kr Spk Fallingbostel Name (im Fall der Abtretung bitte amtlichen Abtretungsvordruck einreichen) Kontoinhaber lt. Zeile 17 28 X lt. Zeile 8 und 9 und 18 oder: 2016ESt1A011 2016ESt1A011 14 VBE-Steuertipps . . .
Steuernummer 56000/00000 Muster, Max 2016 Der Steuerbescheid soll nicht mir / uns zugesandt werden, sondern: Name 31 Schanz & Nerger PartG Vorname 32 mbB Steuerberater Straße 33 Bahnhofstraße Hausnummer Hausnummerzusatz Postfach 34 16 Postleitzahl Wohnort 35 71263 Weil der Stadt Sonderausgaben 52 Gezahlte Versorgungsleistungen tatsächlich gezahlt abziehbar EUR Rechtsgrund, Datum des Vertrags 36 Renten 102 % 101 ,– Rechtsgrund, Datum des Vertrags Dauernde 37 Lasten 100 ,– Rechtsgrund, Datum der erstmaligen Zahlung 38 Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs 121 ,– 39 Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs lt. Anlage U 131 ,– Unterhaltsleistungen lt. Anlage U an den – geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft IdNr. der unterstützten Person 40 – dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner 117 116 ,– In Zeile 40 enthaltene Beiträge (abzgl. EUR Davon entfallen auf Kranken- 41 Erstattungen und Zuschüsse) zur Basis- Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung 118 ,– versicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld 119 ,– 2016 gezahlt 2016 erstattet EUR EUR 42 Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltung- steuer einbehalten oder gezahlt wurde) 103 ,– 104 ,– Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung: stpfl. Person / Ehemann / Lebenspartner(in) A Bezeichnung der Ausbildung, Art und Höhe der Aufwendungen EUR 43 Studium Lehramt Studiengebühren, Reisekosten etc. 200 5.000 ,– Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung: Ehefrau / Lebenspartner(in) B Bezeichnung der Ausbildung, Art und Höhe der Aufwendungen 44 201 ,– Spenden und Mitgliedsbeiträge (ohne Beträge in den lt. Bestätigungen lt. Nachweis Betriebsfinanzamt EUR EUR Zeilen 49 bis 56) 45 – zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke 123 500 ,– 124 ,– 46 in Zeile 45 enthaltene Zuwendungen an Empfänger im EU- / EWR-Ausland 125 ,– 126 ,– 47 – an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG) 127 100 ,– 128 ,– 48 – an unabhängige Wählervereinigungen (§ 34g EStG) 129 ,– 130 ,– Spenden und Mitgliedsbeiträge, bei denen die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden stpfl. Person / Ehemann / Ehefrau / Lebenspartner(in) A Lebenspartner(in) B (ohne Beträge in den Zeilen 45 bis 48 und 52 bis 56) EUR EUR 49 – zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke 202 ,– 203 ,– 50 – an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG) 204 ,– 205 ,– 51 – an unabhängige Wählervereinigungen (§ 34g EStG) 206 ,– 207 ,– Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögens- stock) einer Stiftung 52 2016 geleistete Spenden (lt. Bestätigungen / lt. Nachweis Betriebsfinanzamt) 208 ,– 209 ,– 2016 geleistete Spenden, bei denen die Daten elektro- 53 nisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden (ohne Beträge in Zeile 52) 210 ,– 211 ,– 54 in Zeile 52 enthaltene Spenden an Empfänger im EU- / EWR-Ausland 218 ,– 219 ,– 55 Von den Spenden in Zeile 52 und 53 sollen 2016 berücksichtigt werden 212 ,– 213 ,– 2016 zu berücksichtigende Spenden aus Vorjahren in 56 das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden 214 ,– 215 ,– 2016ESt1A012 2016ESt1A012 15 VBE-Steuertipps . . .
VBE-Steuertipps für Lehrkräfte Steuernummer 56000/00000 Muster, Max 2016 Außergewöhnliche Belastungen 53 Behinderte Menschen und Hinterbliebene Erstmalige Beantragung / Ausweis / Rentenbescheid / Bescheinigung unbefristet Grad der Änderung (Nachweis ist stpfl. Person / ausgestellt am gültig von bis gültig Behinderung einzureichen) Ehemann / 61 Lebens- 100 101 102 1 = Ja 105 partner(in) A blind / geh- und 62 hinterblieben 380 1 = Ja ständig hilflos 103 1 = Ja stehbehindert 104 1 = Ja Erstmalige Beantragung / Ausweis / Rentenbescheid / Bescheinigung unbefristet Grad der Änderung (Nachweis ist ausgestellt am gültig von bis gültig Behinderung einzureichen) Ehefrau / 63 Lebens- 150 151 152 1 = Ja 155 partner(in) B blind / geh- und 64 hinterblieben 381 1 = Ja ständig hilflos 153 1 = Ja stehbehindert 154 1 = Ja Pflege-Pauschbetrag – bei erstmaliger Beantragung / Änderung bitte Nachweis einreichen – Die unentgeltliche persönliche Pflege einer ständig hilflosen Person 1 = stpfl. Person / Ehemann / Lebenspartner(in) A 65 in ihrer oder in meiner Wohnung erfolgte durch 200 2 = Ehefrau / Lebenspartner(in) B 3 = beide Ehegatten / Lebenspartner Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis der hilflosen Person(en) Anzahl weiterer 66 Pflegepersonen 201 Erhaltene / Anspruch auf zu erwartende Andere außergewöhnliche Belastungen Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unter- (z. B. Fahrtkosten behinderter Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten) Summe der Aufwendungen stützungen; Wert des Nachlasses usw. EUR EUR Art der Belastungen 67 Krankheitskosten 300 2.000 ,– 301 ,– Für die – wegen Abzugs der zumutbaren Belastung – nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen Aufwendungen wird die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen / (abzüglich Erstattungen) Handwerkerleistungen beantragt (die Beträge sind nicht zusätzlich in den Zeilen 71 bis 73 einzutragen): EUR 68 Die in Zeile 67 enthaltenen Pflegeleistungen im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungs- verhältnisses im Privathaushalt – sog. Minijob – betragen 370 ,– 69 Die in Zeile 67 enthaltenen übrigen haushaltsnahen Pflegeleistungen (ohne Minijob) betragen 371 ,– 70 Die in Zeile 67 enthaltenen Arbeitskosten für Handwerkerleistungen betragen 372 ,– Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen 18 Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Aufwendungen – geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt – sog. Minijobs – (abzüglich Erstattungen) Art der Tätigkeit EUR 71 202 ,– – sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt – haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im eigenen Haushalt – Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt, in Heimunterbringungskosten enthaltene Aufwendungen für Dienstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind; das in Zeile 67 als Erstattung für häusliche Pflege- und Betreuungskosten berücksichtigte Pflegegeld (§ 37 SGB XI) / Pflegetagegeld Art der Tätigkeit / Aufwendungen 72 Mutti auf Rädern 212 600 ,– – Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt (ohne öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden, z. B. KfW-Bank, landeseigener Förderbanken oder Gemeinden) Art der Aufwendungen 73 Teppicherneuerung 214 1.000 ,– Anzahl der weiteren Personen Nur bei Alleinstehenden und Eintragungen in den Zeilen 68 bis 73: Es bestand ganzjährig ein gemeinsamer Haushalt mit einer oder mehreren anderen alleinstehenden Person(en) 74 223 Name, Vorname, Geburtsdatum 75 Nur bei Alleinstehenden oder Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern und Eintragungen in den Zeilen 68 bis 73: Laut einzureichendem gemeinsamen Antrag sind die Höchstbeträge für die Aufwendungen lt. den Zeilen 68 76 bis 73 in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt 221 % stpfl. Person / Ehemann / Ehefrau / Nur in Fällen der Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartner(in) A Lebenspartner(in) B Lebenspartnern und Eintragungen in den Zeilen 68 bis 73: 77 Es wurde 2016 ein gemeinsamer Haushalt begründet oder aufgelöst und für einen Teil 219 1 = Ja 220 1 = Ja des Kalenderjahres ein Einzelhaushalt geführt Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer 78 Ich beantrage eine Steuerermäßigung, weil in dieser Steuererklärung Einkünfte erklärt worden sind, die als Erwerb 185 1 = Ja von Todes wegen ab 2012 der Erbschaftsteuer unterlegen haben (lt. gesonderter Aufstellung). Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter Abzugsbetrag EUR Steuerbegünstigung nach § 10g EStG für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunfts- 79 erzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden 151 ,– Verlustabzug / Spendenvortrag Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG / stpfl. Person / Ehemann / Ehefrau / 80 Spendenvortrag nach § 10b EStG zum 31.12. 2015 festgestellt für Lebenspartner(in) A Lebenspartner(in) B EUR EUR Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags nach 2015 81 Von den nicht ausgeglichenen negativen Einkünften 2016 soll folgender Gesamtbetrag nach 2015 zurückgetragen werden ,– ,– 2016ESt1A013 2016ESt1A013 16 VBE-Steuertipps . . .
Steuernummer 56000/00000 Muster, Max 2016 Sonstige Angaben und Anträge 18 stpfl. Person / Ehemann / Ehefrau / Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt Lebenspartner(in) A Lebenspartner(in) B unterliegen, z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, EUR EUR Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen 91 aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz (ohne Beträge lt. Zeile 27 der Anlage N) 120 ,– 121 ,– Nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern: Laut übereinstimmendem Antrag sind die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie die Steuer- ermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen je zur Hälfte aufzuteilen (Der Antrag auf Aufteilung des Freibetrages zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsaus- 92 bildung eines volljährigen Kindes ist in Zeile 52 der Anlage Kind, der Antrag auf Aufteilung bei Übertragung des 222 1 = Ja Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags in Zeile 66 der Anlage Kind zu stellen.). vom bis Nur bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2016: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland stpfl. Person / Ehemann / 93 Lebenspartner(in) A Ehefrau / 94 Lebenspartner(in) B EUR Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 93 und / oder 94 genannten Zeiträume 95 bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben (Bitte Nachweise über die Art und Höhe dieser Einkünfte einreichen.) 122 ,– 96 In Zeile 95 enthaltene außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG 177 ,– Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht: stpfl. Person / Ehemann / Ehefrau / Lebenspartner(in) A Lebenspartner(in) B Mir gehörte im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) eine Beteiligung i. S. d. § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft / 171 1 = Ja 172 1 = Ja 97 Genossenschaft Im Zeitraum zwischen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016 lag mein Wohnsitz zumindest zeitweise in einem niedrig 169 1 = Ja 170 1 = Ja 98 besteuernden Gebiet i. S. d. § 2 Abs. 2 AStG Nur bei Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die beantragen, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden: Ich beantrage für die Anwendung personen- und familienbezogener Steuervergünstigungen als unbeschränkt steuerpflichtig 99 behandelt zu werden („Bescheinigung EU / EWR“ oder „Bescheinigung außerhalb EU / EWR“ bitte einreichen). stpfl. Person / Ehemann / Ehefrau / Lebenspartner(in) A Lebenspartner(in) B EUR EUR 100 Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unter- liegenden Einkünfte (ggf. „0“) 124 ,– 129 ,– 101 In Zeile 100 enthaltene Kapitalerträge, die der Abgeltung- steuer unterliegen oder – im Fall von ausländischen Kapital- 131 ,– 133 ,– erträgen – unterliegen würden stpfl. Person / Ehegatten / Lebenspartner EUR 102 In Zeile 100 enthaltene außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG 177 ,– stpfl. Person / Ehemann / Ehefrau / Lebenspartner(in) A Lebenspartner(in) B Anzurechnende Steuern: EUR Ct EUR Ct 103 Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG 149 146 104 Solidaritätszuschlag zu Zeile 103 148 145 Nur bei im EU- / EWR-Ausland oder in der Schweiz lebenden Ehegatten / Lebenspartnern: Ich beantrage als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen. 105 Nachweis ist einzureichen (z. B. „Bescheinigung EU / EWR“). Die nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünfte beider Ehegatten / Lebenspartner sind in Zeile 100 enthalten. Nur bei Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU oder des EWR tätig sind: 106 Ich beantrage die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen („Bescheinigung EU / EWR“ bitte einreichen). Weiterer Wohnsitz im Ausland im Kalenderjahr 2016 (abweichend von den Zeilen 11 bis 13): vom bis Anschrift Staat 107 181 182 stpfl. Person / Ehemann / Ehefrau / Lebenspartner(in) A Lebenspartner(in) B Unterhalten Sie auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im 1 = Ja 1 = Ja 108 Ausland? 116 2 2 = Nein 117 2 = Nein Unterschrift Die mit der Steuererklärung / dem Antrag angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 149, 150 und 181 Abs. 2 der Abgabenordnung, der §§ 25, 46 und 51a Abs. 2d des Einkommensteuergesetzes sowie des § 14 Abs. 4 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes erhoben. Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe 109 i. S. d. §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes erstellt: 1 1 = Ja Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung hat mitgewirkt: Schanz & Nerger PartG mbB Steuerberater Bahnhofstraße 16 71263 Weil der Stadt Telefon: 07033 / 692330 Telefax: 07033 / 692344 110 Internet E-Mail: info@mn-steuerberater.de Datum, Unterschrift(en) Steuererklärungen sind eigenhändig – bei Ehegatten / Lebens- partnern von beiden – zu unterschreiben. 2016ESt1A014 2016ESt1A014 17 VBE-Steuertipps . . .
VBE-Steuertipps für Lehrkräfte Anlage Vorsorgeaufwand 2016 Name 1 Muster Anlage Vorname Vorsorgeaufwand 2 Max 3 Steuernummer 56000/00000 Angaben zu Vorsorgeaufwendungen 52 Beiträge zur Altersvorsorge stpfl. Person / Ehemann / Lebenspartner(in) A Ehefrau / Lebenspartner(in) B EUR EUR Beiträge 4 – lt. Nr. 23 a / b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil) – zu landwirtschaftlichen Alterskassen; zu berufsständischen Versorgungs- 300 ,– 400 ,– einrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare 5 Leistungen erbringen (abzüglich steuerfreier Zuschüsse lt. Nr. 22b der Lohnsteuerbescheinigung) – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden – 301 ,– 401 ,– ,– ,– – zu gesetzlichen Rentenversicherungen 6 – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden – 302 402 Erstattete Beiträge und / oder steuerfreie Zuschüsse zu den Zeilen 4 bis 6 7 (ohne Zuschüsse, die von den Beiträgen lt. Zeile 8 abzuziehen sind und ohne Zuschüsse lt. Zeile 9 und 10) 309 ,– 409 ,– Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit 8 Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004 (abzgl. steuerfreier Zuschüsse) 303 1.200 ,– 403 ,– – ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden – 9 Arbeitgeberanteil / -zuschuss lt. Nr. 22 a / b der Lohnsteuerbescheinigung 304 ,– 404 ,– Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer 10 pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung (bitte Anleitung beachten) 306 ,– 406 ,– Eine Eintragung ist stets vorzunehmen; bei Zusammenveranlagung von jedem Ehegatten / Lebenspartner: Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf – steuerfreie Zuschüsse (z. B. Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder – steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte / Lebenspartner) oder 1 = Ja 1 = Ja 11 307 1 2 = Nein 407 – steuerfreie Beihilfen (z. B. Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten / Lebenspartner) ? 2 = Nein Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ,– ,– Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuer- 12 bescheinigung 320 420 ,– ,– In Zeile 12 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch 13 auf Krankengeld ergibt 322 422 ,– ,– Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr. 26 der Lohn- 14 steuerbescheinigung 323 423 Zu den Zeilen 12 bis 14: 15 Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge 324 ,– 424 ,– ,– ,– In Zeile 15 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich 16 kein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung 325 425 Beiträge zu Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 12 geltend gemacht werden – ,– ,– (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern, wenn 17 in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen wurde) 326 426 ,– ,– In Zeile 17 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus 18 denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt 328 428 Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 14 geltend ,– ,– gemacht werden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern, 19 wenn in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen wurde) 329 429 Zu den Zeilen 17 bis 19: 20 Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge 330 ,– 430 ,– ,– ,– In Zeile 20 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich 21 ein Anspruch auf Krankengeld ergibt 331 431 ,– ,– Zuschuss zu den Beiträgen lt. Zeile 17 und / oder 19 – ohne Beträge 22 lt. Zeile 37 und 39 – (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung) 332 432 Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche- 23 rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteter Beiträge 338 ,– 438 ,– Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung – Füllen Sie die Zeilen 24 bis 28 und 42 bis 45 nur aus, wenn Sie in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen haben. – ,– ,– Beiträge zu Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahl- 24 leistungen) 350 1.800 450 360 – 25 Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen Zu den Zeilen 24 und 25: 351 , 451 ,– ,– ,– Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete 26 Beiträge 352 452 ,– ,– Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen lt. Zeile 24 und / oder 25 27 (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung) 353 453 Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche- 28 rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteter 354 200 ,– 454 ,– Beiträge ,– ,– Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu zusätzlichen Pflege- 29 versicherungen (ohne Pflege-Pflichtversicherung) 355 455 2016AnlVor241 2016AnlVor241 18 VBE-Steuertipps . . .
Steuernummer 56000/00000 Muster, Max 2016 Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung stpfl. Person / Ehemann / Ehefrau / Lebenspartner(in) A Lebenspartner(in) B EUR EUR Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse – ohne Beträge lt. Zeile 37 – ) ,– ,– zur Krankenversicherung, die mit einer inländischen Krankenversicherung 31 vergleichbar ist (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen) 333 433 ,– ,– In Zeile 31 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich 32 kein Anspruch auf Krankengeld ergibt 334 434 Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse – ohne Beträge lt. Zeile 39 – ) ,– ,– zur sozialen Pflegeversicherung / Pflege-Pflichtversicherung, die mit einer 33 inländischen Pflegeversicherung vergleichbar ist 335 435 Zu den Zeilen 31 bis 33: ,– ,– Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung / Pflege-Pflicht- 34 versicherung erstattete Beiträge 336 436 ,– ,– In Zeile 34 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich 35 kein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung 337 437 Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge (abzüglich erstatteter ,– ,– Beiträge) zu Krankenversicherungen und zusätzlichen Pflegeversicherungen 36 ( z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) 339 439 Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur 37 – gesetzlichen Krankenversicherung lt. Nr. 24 a der Lohnsteuerbescheinigung 360 ,– 460 ,– 38 – privaten Krankenversicherung lt. Nr. 24 b der Lohnsteuerbescheinigung 361 ,– 461 ,– 39 – gesetzlichen Pflegeversicherung lt. Nr. 24 c der Lohnsteuerbescheinigung 362 ,– 462 ,– Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge IdNr. der mitversicherten Person „Andere Personen“ sind z. B. Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld / 40 600 Kinderfreibetrag besteht (bei Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag sind die Eintragungen in den Zeilen 31 bis 37 der Anlage Kind vorzunehmen). Name, Vorname, Geburtsdatum der mitversicherten Person stpfl. Person / Ehegatten / 41 Lebenspartner EUR ,– Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zu privaten Krankenversicherungen 42 (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen) 601 43 Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zu Pflege-Pflichtversicherungen Zu den Zeilen 42 bis 43: 602 ,– 44 Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge 603 ,– ,– Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu privaten Kranken- und / oder Pflegeversicherungen 45 (ohne Basisabsicherung, z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) 604 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen stpfl. Person / Ehemann / Lebenspartner(in) A Ehefrau / Lebenspartner(in) B EUR EUR ,– ,– Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung lt. Nr. 27 der Lohn- 46 steuerbescheinigung 370 470 Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu – Kranken- und Pflegeversicherungen (Gesamtbetrag) ,– ,– (nur einzutragen, wenn Sie nicht in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser widersprochen 47 haben; Einträge zu zusätzlichen Pflegeversicherungen sind nur in Zeile 29 vorzunehmen) 371 471 stpfl. Person / Ehegatten / Lebenspartner EUR 48 – Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit – ohne Beiträge, die in Zeile 46 geltend gemacht werden – 500 ,– 49 – freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen 501 ,– 50 – Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen 502 300 ,– ,– – Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und / oder Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit 51 von mindestens 12 Jahren sowie einem Laufzeitbeginn und der ersten Beitragszahlung vor dem 1.1. 2005 503 – Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 52 1.1. 2005 (auch steuerpflichtige Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen) – ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden – 504 ,– Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen stpfl. Person / Ehemann / Ehefrau / Es bestand 2016 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Lebenspartner(in) A Lebenspartner(in) B Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit 53 – als Beamter / Beamtin 380 1 1 = Ja 480 1 = Ja 54 – als Vorstandsmitglied / GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer/in 381 1 = Ja 481 1 = Ja – als (z. B. Praktikant/in, Student/in im Praktikum) Bezeichnung 55 382 1 = Ja 482 1 = Ja Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand hingegen 1 = Ja 1 = Ja 56 eine Anwartschaft auf Altersversorgung 383 1 2 = Nein 483 2 = Nein Die Anwartschaft auf Altersversorgung wurde ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erworben (Bei Vorstandsmitgliedern / GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern: 1 = Ja 1 = Ja 57 Falls nein, bitte geeignete Unterlagen einreichen.) 384 1 2 = Nein 484 2 = Nein Es wurde Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis – insbesondere Betriebsrente / Werkspension – bezogen, bei dem es sich nicht um steuer- 58 begünstigte Versorgungsbezüge (Zeilen 11 bis 16 der Anlage N) handelt. 385 1 = Ja 485 1 = Ja Bei Altersteilzeit ist hier keine Eintragung vorzunehmen. 2016AnlVor242 2016AnlVor242 19 VBE-Steuertipps . . .
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