RATGEBER STEUERRECHT Lohn- und Einkommensteuererklärung - VBE-Steuertipps für Lehrerinnen und Lehrer - VBE-BW

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RATGEBER STEUERRECHT Lohn- und Einkommensteuererklärung - VBE-Steuertipps für Lehrerinnen und Lehrer - VBE-BW
RATGEBER
STEUERRECHT
VBE-Steuertipps für Lehrerinnen und Lehrer
Lohn- und Einkommensteuererklärung

Mirjam Dapp
Axel Nerger

                             Verband Bildung und Erziehung
                             Baden-Württemberg
                             Heilbronner Straße 41 - 70191 Stuttgart - www.vbe-bw.de
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Herausgeber                                      Erstellung
Verband Bildung und Erziehung (VBE)              Mirjam Dapp
Landesverband Baden-Württemberg                  Referentin Fortbildung und Medien
Landesgeschäftsstelle                            Verband Bildung und Erziehung
GENO-Haus                                        Baden-Württemberg e. V.
Heilbronner Straße 41                            Heilbronner Straße 41
70191 Stuttgart                                  70191 Stuttgart
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Inhalte                                          Rechtlicher Hinweis
Schanz & Nerger Partnerschaftsgesellschaft       Diese Broschüre ersetzt keine umfassende steu-
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                                                                                     VBE-Steuertipps
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Verband Bildung und Erziehung

                  VBE Steuertipps für Lehrkräfte
                          zur Lohn- und
                   Einkommensteuererklärung

                          6. Auflage: April 2017

                              §
                                                   3
VBE-Steuertipps
                                                   .
                                                   .
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Inhaltsverzeichnis
             Einkommensteuererklärung                             5
              Abgabepflicht                                       5
              Antragsveranlagung                                  5

             Werbungskosten                                       5
              Entfernungspauschale                                5
              Beiträge an Berufsverbände                          5
              Arbeitsmittel                                       5
              Arbeitszimmer                                       6
              Fortbildungskosten                                  7
              Versicherungen                                      7
              Kontoführungsgebühren                               7
              Bewerbungskosten                                    7
              Steuerberatungskosten                               7
              Telekommunikation                                   7
              Erststudium                                         7
              Umzugskosten                                        8
              Reisekosten                                         8
              Doppelte Haushaltsführung                           8

             Sonderausgaben                                       8
              Kinderbetreuungskosten                              8
              Vorsorgeaufwendungen                                8
              Kirchensteuer                                       8
              Spenden                                             9
              Berufsausbildungskosten                             9

             Außergewöhnliche Belastungen                         9

             Steuerermäßigungen                                   9
              Spenden an politische Parteien                      9
              Haushaltsnahe Dienstleistungen                      9
              Handwerkerleistungen                                9

             Adressen der Finanzämter in
             Baden-Württemberg                                   10

Steuer
             Anlage Berechnungsliste                             13

             Anlage Formular ESt 1A                              14

             Anlage Vorsorgeaufwand                              18

             Anlage Kind                                         20

             Anlage N                                            23

             Ergänzungsliste zur Anlage N                        26

         4
                                               VBE-Steuertipps
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VBE-Steuertipps für Lehrkräfte

    Einkommensteuererklärung
Abgabepflicht                                                ESt 1A) eingetragen. Besteht die Pflicht zur Abgabe einer
Alle Steuerpflichtigen mit Bezug von Arbeitslohn sind        Einkommensteuererklärung und wird diese nicht (recht-
nach § 46 Absatz 2 EStG verpflichtet, bis zum 31. Mai        zeitig) erfüllt, kann das Finanzamt Zwangsgelder verhän-
des Folgejahres eine Einkommensteuererklärung für das        gen oder einen Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu
vergangene Jahr abzugeben, wenn eine der folgenden           10% der festgesetzten Steuer erheben.
Voraussetzungen erfüllt ist:
- Andere Einkünfte oder Bezüge (Elterngeld, Arbeits-        Antragsveranlagung
   losengeld) von mehr als 410 Euro                          Auf Antrag führt das Finanzamt eine Veranlagung durch,
- Mehrere Arbeitgeber                                        wenn diese vier Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjah-
- Steuerklassen III und V                                    res beantragt wird. Die Einkommensteuererklärung für
- Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrags                     das Jahr 2016 kann also noch am 31.12.2020 abgege-
- Bezug von Abfindungen oder Entschädigungen                 ben werden. Die Abgabe einer Steuererklärung macht in
Die allgemeinen Informationen, wie zum Beispiel Name,        all den Fällen Sinn, in denen eine Steuererstattung er-
Adresse, Geburtsdatum, Kontoverbindung, etc. werden          wartet wird oder ein Verlust festzustellen ist, der in die
in den Mantelbogen zur Steuererklärung 2016 (Formular        Folgejahre vorgetragen werden kann.

    Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen, die Ihnen zur              Wäsche absetzen. Anerkannt werden in der Regel 34
Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Ihres Arbeitsein-         Wäschen à 6,60 Euro = 224,40 Euro. Auch EDV-Zube-
kommens entstehen. Einzeln nachgewiesene Werbungs-           hör, Bastel- und Büromaterial können abgesetzt werden.
kosten wirken sich dann Steuer mindernd aus, wenn sie        Für den Fall, dass Ihre Aufwendungen für Arbeitsmittel
1.000 Euro übersteigen; denn dieser Betrag wird als Wer-     weniger als 110 Euro betragen haben, können Sie eine
bungskostenpauschale automatisch vom Finanzamt be-           Arbeitsmittelpauschale in dieser Höhe geltend machen.
rücksichtigt. Alle Werbungskosten werden in der Anlage       Die Ausstattung Ihres Arbeitszimmers fällt auch unter
N oder einer Ergänzungsliste zur Anlage N festgehalten.      die Kategorie der Arbeitsmittel (Beispiele: Schreibtisch,
                                                             Stuhl, Regale, Computer, Drucker, Notebook, Scanner,
Entfernungspauschale – Fahrten                               etc.). Bitte beachten Sie, dass Anschaffungen mit einem
                                                             Wert von mehr als 487,90 Euro über die Nutzungsdauer
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
                                                             abzuschreiben sind. Die Nutzungsdauer für Büromöbel
Für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Ar-            beträgt 13 Jahre; die für EDV-Ausstattung 3 Jahre. Bei
beitsstätte (Schule) wird die sogenannte Entfernungs-        unterjähriger Anschaffung ist diese nur anteilig zu be-
pauschale als Werbungskosten berücksichtigt. Die             rücksichtigen. Erfolgte die Anschaffung erst im Dezem-
Entfernungspauschale beträgt € 0,30 je Entfernungski-        ber, dann beträgt die Abschreibung nur 1/12 des Jahres-
lometer, wobei das benutzte Verkehrsmittel irrelevant ist.   betrags. Bei Computern, Notebooks und so weiter, wird
Alternativ können die tatsächlichen Kosten bei Nutzung       eine berufliche Nutzung von 80% akzeptiert.
öffentlicher Verkehrsmittel angesetzt werden. In diesem
Fall können aber nur Kosten in Höhe von 4.500 Euro im          Beispiel
Jahr geltend gemacht werden. Maßgeblich ist nicht die
kürzeste, sondern die verkehrsgünstigste Strecke. Bei          Anschaffung eines Computers am 16.09.2016
vollem Lehrauftrag werden 230 Fahrten im Jahr aner-            für 900 Euro.
kannt (siehe auch Anlage N, Zeilen 31-39).                     Die Nutzungsdauer des Computers beträgt 3 Jahre
                                                               – die Jahresabschreibung folglich 300 Euro. Da die
Beiträge an Berufsverbände                                     Anschaffung erst im September 2016 erfolgte, wird
Diese Beiträge können komplett als Werbungskosten              die Abschreibung nur für 4 Monate, also zu 4/12 =
von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt zum Beispiel        100 Euro gewährt. Der berufliche Nutzungsanteil be-
auch für Ihre Beiträge an den VBE Verband Bildung und          trägt 80% – somit können 80 Euro als Werbungskos-
Erziehung (siehe auch Anlage N, Zeile 40).                     ten geltend gemacht werden.

Arbeitsmittel
Arbeitsmittel mit Bezug zum Lehrfach oder zum Berufs-        Gemälde und Teppiche können wegen ihrer Eigenschaft
bild können als Werbungskosten abgesetzt werden. De          als sogenannte Luxusgegenstände nicht als Werbungs-
facto kann ein Deutschlehrer also fast alle Bücher ab-       kosten abgesetzt werden (siehe auch Anlage N, Zeilen
setzen. Sportlehrer können Sportkleidung und deren           41-42 + Ergänzungsliste zur Anlage N).

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VBE-Steuertipps
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                                                                                                                      .
                                                                                                                      .
VBE-Steuertipps für Lehrkräfte

Arbeitszimmer                                               Beispiel Mietfall
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können
                                                            Herr Muster zahlt monatlich
Lehrkräfte nur bis zu 1.250 Euro absetzen. Zunächst sind
                                                            für seine Wohnung 700 €
die Gesamtkosten Ihrer Wohnung zu ermitteln, welche
dann im Verhältnis der Wohnfläche des Arbeitszimmers        Warmmiete für 70 m²                 12 x 700 = 8.400 €
zur Wohnfläche der Wohnung abzusetzen sind. Folgende        Sein Arbeitszimmer hat eine
Kosten können für die Ermittlung der Gesamtkosten be-       Größe von 14 m². Dies entspricht
rücksichtigt werden:
                                                            also 20 % der gesamten
                                                            Wohnung.
- Miete oder Gebäudeabschreibung
- Schuldzinsen                                              Herr M. zahlt einen monatlichen
- Wasser und Abwasser                                       Abschlag für Strom in Höhe von
- Energie (Strom und Heizung)                               40 € und musste eine Nach-          12 x 40 =     480 €
- Reinigung und Hausverwaltung
                                                            zahlung in Höhe von 50 € leisten.                   50 €
- Grundsteuer
- Müllgebühren                                              Er gab im Jahr 2016 200 € für
- Schornsteinfeger                                          Putzmittel aus und gönnte sich
- Gebäudeversicherungen                                     einen neuen Teppichboden für
- Renovierungskosten                                        insgesamt 2.100 €.                               2.300 €

Eine Faustregel ist, dass ein Arbeitszimmer nicht zu mehr   Er hatte Maklergebühren in Höhe
als zehn Prozent privat genutzt werden darf. Um den An-     von 1.400 € zu zahlen.                           1.400 €
teil der privaten Nutzung festzustellen, stützt sich das    Herr M. erhielt eine Nebenkosten-
Finanzamt auf Indizien wie die gesamten räumlichen Ver-
                                                            erstattung in Höhe von 100 €                     - 100 €
hältnisse und die Einrichtung des Arbeitszimmers.
                                                            Somit hatte Herr Muster einen
Meist verlangen die Finanzämter, dass das Arbeitszim-       Gesamtaufwand im Jahr 2016 in
mer durch eine Tür vom Rest der Wohnung abgegrenzt          Höhe von:                                       12.530 €
ist. Schwierig wird es mit der Anerkennung des heimi-
                                                            Davon 20 % (14 m² Arbeitszimmer) = 2.506 €.
schen Büros auch, wenn die Wohnung ohne Arbeitszim-
mer so klein ist, dass sie kaum für das tägliche Leben      Der Höchstbetrag nach § 4 Absatz 5 Nr. 6 lit. b EStG
reicht.                                                     liegt allerdings bei 1.250 €

Arbeitshilfe zu Grund und Boden:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/
Einkommenssteuer/2017-03-01-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis-Stand-09032017.html

6
                                                                                                     VBE-Steuertipps
.
.
.
Fortbildungskosten
Beispiel Eigentum                                         Kosten für Seminare und andere Fortbildungsveranstaltun-
                                                          gen sind Werbungskosten. Auch die Reisekosten zu der
Frau Pfeil hat jährlich die gleichen Ausgaben wie Herr
                                                          Fortbildung sind steuerlich zu berücksichtigen. Am besten
Muster. Sie wohnt nicht zur Miete, sondern hat sich
                                                          lassen Sie sich eine Teilnahmebestätigung der Veranstal-
eine Wohnung für 140.000 € angeschafft. Folgende          tung aushändigen, die Sie dann mit Ihrer Einkommensteu-
Posten kommen hinzu:                                      ererklärung einreichen (siehe auch Anlage N, Zeile 44).
- Bodenanteil: 80 m²
- Bodenrichtwert: 400 € / m²                              Versicherungen
                                                          Die Beiträge zu Unfall-, Berufshaftpflicht- und Berufs-
- Grunderwerbssteuer: 4.900 €
                                                          rechtsschutzversicherungen können als Werbungskosten
- Notarkosten Kaufvertrag, Auflassung: 1.500 €
                                                          abgesetzt werden. Der Abzug der Unfallversicherungsbei-
- Notarkosten Grundschuld: 300 €                          träge ist auf 50% der gezahlten Beiträge begrenzt (siehe
- Schuldzinsen: 5.600 €                                   auch Anlage N, Zeile 48 + Ergänzungsliste zur Anlage N).
- Hausverwaltungskosten: 2.400 €
- Davon Zuführung zur Instandhaltungsrücklage: 300 €      Kontoführungsgebühren
                                                          Für Kontoführungsgebühren können Sie eine Pauschale in
Anschaffungskosten der Wohnung           140.000,00 €
                                                          Höhe von 16 Euro als Werbungskosten geltend machen (sie-
abzüglich Anteil Grund und Boden                          he auch Anlage N, Zeile 48 + Ergänzungsliste zur Anlage N).
80 m2 x 400 € / m2
(dies entspricht 22,86 % von 140.000)   - 32.000,00 €     Bewerbungskosten
                                                          Für Porto, Briefumschlag, Papier, Mappe und Kopien
Grunderwerbsteuer                       + 4.900,00 €      kann eine Pauschale von 5 Euro je Bewerbung angesetzt
abzüglich Anteil Grund und Boden                          werden. Sind höhere Kosten entstanden, können diese
(22,86 % von 4.900 €)                   -   1.120,00 €    per Einzelnachweis glaubhaft gemacht werden. Darüber
                                                          hinaus sind die Reisekosten zu den Bewerbungsgesprä-
Notar Kaufvertrag, Auflassung           + 1.500,00 €
                                                          chen absetzbar (siehe auch Anlage N, Zeile 48 + Ergän-
abzüglich Anteil Grund und Boden
                                                          zungsliste zur Anlage N).
(22,86 % von 1.500 €)                   -     342,86 €
Makler                                  +    1.400,00 €   Steuerberatungskosten
abzüglich Anteil Grund und Boden                          Kosten des Steuerberaters für die Erstellung der Anlage
                                                          N sind als Werbungskosten abzusetzen (siehe auch Anla-
(22,86 % von 1.400 €)                   -     320,00 €
                                                          ge N, Zeile 48 + Ergänzungsliste zur Anlage N).
Anschaffungskosten Gebäude               114.017,14 €
                                                          Telekommunikation
Abschreibung hieraus 2% pro Jahr            2.280,34 €
                                                          20% der Kosten für Telefon, Handy und Internet, maxi-
Strom Monatsabschlag                          480,00 €    mal jedoch 20 Euro im Monat werden als Werbungskos-
                                                          ten anerkannt (siehe auch Anlange N, Zeile 48 + Ergän-
Strom Nachzahlung                              50,00 €    zungsliste zur Anlage N).

Putzmittel                                    200,00 €    Erststudium
                                                          Nach den BFH-Urteilen vom 28.07.2011 mit den Akten-
neuer Teppich                               2.100,00 €
                                                          zeichen VI R 7/10 und VI R 38/10 sind die Kosten des
Schuldzinsen                                5.600,00 €    Erststudiums (Reisekosten, Studiengebühren, Arbeitsmit-
                                                          tel, Arbeitszimmer, etc.) Werbungskosten. Abweichend
Notarkosten Grundschuld                                   von der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs hat der
(Geldbeschaffung)                             300,00 €    Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitrei-
                                                          bungsrichtlinie am 13.12.2011 klargestellt, dass Kosten des
Hausverwaltungskosten                       2.400,00 €
                                                          Erststudiums nicht Werbungskosten, sondern Sonderaus-
Zuführung zur Instandhaltungsrücklage        - 300,00 €   gaben darstellen. Im Urteil vom 17.07.2014 mit dem Ak-
                                                          tenzeichen VI R 8/12 hat der BFH in zwei Vorlagebeschlüs-
Aufwand 2016 für 80 m2                      13.110,34 €   sen an das Bundesverfassungsgericht seine Bedenken
                                                          gegen das Abzugsverbot von Erstausbildungskosten zum
Aufwand 2016 für 14 m2                       2.622,07 €   Ausdruck gebracht. Es besteht die Möglichkeit, dass das
                                                          Bundesverfassungsgericht die Regelung des § 9 Absatz
Höchstbetrag nach § 4 Absatz 5 Nr. 6
                                                          6 EStG und damit das Abzugsverbot für Erstausbildungs-
lit. b EStG                                  1.250,00 €   kosten als verfassungswidrig einstuft. Wir empfehlen daher,
                                                          die Kosten weiterhin in die Steuererklärung aufzunehmen

                                                                                                                   7
VBE-Steuertipps
                                                                                                                    .
                                                                                                                    .
                                                                                                                    .
VBE-Steuertipps für Lehrkräfte

und gegen abweichende Steuerbescheide Einspruch ein-          Maßgeblich sind nicht die Entfernungskilometer, sondern
zulegen. In den Jahren, in denen die Studienkosten nicht      die gefahrenen Kilometer. Übernachtungskosten müssen
mit Einkünften verrechenbar sind, kann die Feststellung der   einzeln nachgewiesen werden. Pauschalen gibt es hierfür
Verluste beantragt werden, welche dann in die Folgejahre      nicht. Je nach Dauer der Abwesenheit von Wohnung und
vorgetragen werden und dort zu Steuerentlastungen führen      Arbeitsstätte können folgende Beträge als Verpflegungs-
können. Diese Verluste können aufgrund der Festsetzungs-      mehraufwand berücksichtigt werden:
verjährung nur vier Jahre rückwirkend festgestellt werden.    - 12 Euro bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden
                                                              - 24 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden.
Umzugskosten                                                  Bei Reisen in das Ausland gelten andere Pauschalen.
Wird ein Umzug aufgrund einer dienstlichen Anordnung not-     Die Auslandspauschalen können Sie über folgenden
wendig oder kann durch einen Umzug eine tägliche Fahrzeit-    Link abrufen: http://www.bundesfinanzministerium.de/
ersparnis von mehr als einer Stunde erreicht werden, können   Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/
die Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer ab-        Lohnsteuer/2015-12-09-steuerliche-behandlung-reisekos-
gesetzt werden. Die Kosten für Spedition, Makler, doppelte    ten-reisekostenverguetungen-2016.html
Miete für max. 3 Monate und Nachhilfeunterricht bis maximal   Darüber hinaus können Parkgebühren, Eintrittsgelder
1.841 Euro (Januar bis Februar 2016) bzw. 1.882 Euro (März    und Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln von der
bis Dezember 2016) können Steuer mindernd angesetzt wer-      Steuer abgesetzt werden (siehe auch Anlage N, Zeilen
den. Alternativ können auch die Pauschalen nach dem Bun-      49-57 + Ergänzungsliste zur Anlage N).
desumzugskostengesetz angesetzt werden. Diese betragen
im Jahr 2016 für Singles 730 Euro (Januar bis Februar 2016)   Doppelte Haushaltsführung
bzw. 764 Euro (März bis Dezember 2016), für Verheiratete      Besteht die Notwendigkeit, eine Wohnung am auswär-
1.460 Euro (Januar bis Februar 2016) bzw. 1.493 Euro (März    tigen Beschäftigungsort anzumieten und wird der eige-
bis Dezember 2016) und für jedes Kind zusätzlich 322 Euro     ne Hausstand am Lebensmittelpunkt aufrechterhalten,
(Januar bis einschl. Februar 2016) bzw. 329 Euro (März bis    dann können die Aufwendungen für die doppelte Haus-
Dezember 2016). (siehe auch Anlage N, Zeile 48 + Ergän-       haltsführung als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu
zungsliste zur Anlage N).                                     diesen Aufwendungen gehören alle Kosten für die Zweit-
                                                              wohnung, eine wöchentliche Familienheimfahrt (Ansatz
Reisekosten                                                   mit der Entfernungspauschale), der Verpflegungsmehr-
Reisekosten entstehen beim Besuch von Fortbildungen,          aufwand für die ersten drei Monate und die Umzugskos-
Klassenfahrten, Schullandheimen und Bewerbungsgesprä-         ten. Die Umzugskosten müssen einzeln nachgewiesen
chen. Unter die Kategorie Reisekosten fallen Fahrtkosten,     werden; der Ansatz von Pauschalen ist ausgeschlossen.
Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und              Die Zweitwohnung muss angemessen sein, d.h. dass die
sonstige Reisekosten. Abhängig vom benutzten Verkehrs-        Wohnfläche max. 60 m² betragen darf und die Miete nicht
mittel können folgende Beträge abgesetzt werden:              wesentlich höher als die ortsübliche liegen darf. Ab 2014
- Pkw: € 0,30 / km                                            werden max. 1.000 Euro pro Monat als Kosten der Unter-
- Motorrad: € 0,13 / km                                       kunft anerkannt. Der Haushalt der Eltern ist kein eigener
- Moped: € 0,08 / km                                          Haushalt. Der Umzug vom Elternhaus zum auswärtigen
- Fahrrad: € 0,05 / km                                        Beschäftigungsort begründet folglich keine doppelte
                                                              Haushaltsführung (siehe auch Anlage N, Zeilen 61-87).

     Sonderausgaben
Kosten der privaten Lebensführung, die den Sozialstaat        chen. Die jeweilige Höhe wird von der Krankenversicherung
entlasten, sind Sonderausgaben und mindern das zu             mitgeteilt (siehe Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 31-36).
versteuernde Einkommen. Sonderausgaben werden in              Darüber hinaus gehende Beiträge zur Unfall-, Haftpflicht-,
die Anlage Kind, in die Anlage ESt 1A (Mantelbogen) und       Lebens- und Krankenversicherung können nur bis maximal
in die Anlage Vorsorgeaufwendungen eingetragen.               1.900 Euro abgesetzt werden (siehe Anlage Vorsorgeauf-
                                                              wand, Zeile 50). Werden Einzahlungen in eine sogenannte
Kinderbetreuungskosten                                        Rürup-Rentenversicherung geleistet, mindern diese das
Aufwendungen für eine Tagesmutter, den Kindergarten           zu versteuernde Einkommen zu 82% (2016) der Einzah-
u. Ä. können zu 2/3 als Sonderausgaben (vor 2012: als Wer-    lung. Übersteigt die Einzahlung 22.766 Euro (bei Ehegatten
bungskosten) abgezogen werden. Der Sonderausgaben-            45.532 Euro), so führt der übersteigende Betrag zu keiner
abzug für Kinderbetreuungskosten ist auf max. 4.000 Euro      weiteren Steuerentlastung. (siehe auch Anlage Vorsor-
begrenzt. (siehe auch Anlage Kind, Zeilen 67-73).             geaufwand, Zeile 8).

Vorsorgeaufwendungen                                          Kirchensteuer
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steu-       Die Kirchensteuer beträgt in Baden-Württemberg 8% der
erlich berücksichtigungsfähig, insoweit diese Leistungen      Einkommensteuer und ist als Sonderausgabe absetzbar
abdecken, die dem gesetzlichen Leistungskatalog entspre-      (siehe auch Formular ESt 1A, Zeile 42).
8
                                                                                                        VBE-Steuertipps
.
.
.
Spenden
Spenden an gemeinnützige Vereine oder Institutionen
können in Höhe von bis zu 20% der Einkünfte als Son-
derausgaben abgezogen werden. Bei Einzelspenden
bis zu 200 Euro gilt der vereinfachte Spendennachweis
durch Kontoauszug; bei diesem Betrag übersteigenden
Spenden ist eine Spendenbescheinigung nach amtli-
chem Muster vorzulegen (siehe auch Formular ESt 1A,
Zeilen 45-56).

Berufsausbildungskosten
Die Berufsausbildungskosten sind laut § 9 Absatz 6 EStG
keine Werbungskosten. Der Ersatztatbestand des § 10
Absatz 1 Nr. 7 EStG besagt, dass Berufsausbildungskos-
ten Sonderausgaben sind. Maximal absetzbar sind 6.000 €.
Folgende Kosten können anfallen: Reisekosten, Studien-
gebühren, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer. Eine Verlustfest-
stellung ist nicht möglich (siehe auch Formular ESt 1A,
Zeilen 43-44).

     Außergewöhnliche Belastungen
Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig grö-         - Zivilprozesskosten, wenn das Risiko des Verlustet
ßere Aufwendungen, denen er sich aus rechtlichen, tat-        der Existenzgrundlage besteht
sächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann,    - Unterhalt
so wird dieser Betrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte        - Bestattungskosten
abgezogen. Zu den außergewöhnlichen Belastungen ge-         - Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung
hören beispielsweise:                                       - Pflegeaufwendungen
- Krankheitskosten                                          Die Aufwendungen wirken sich steuerlich nur dann aus,
- Scheidungskosten (derzeit strittig – beim Bundes-         wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. Daher
  finanzhof sind unter den Aktenzeichen VI R 66/14,         sollte eine Zusammenballung solcher Aufwendungen in
  VI R 81/14 und VI R 19/15 mehrere Verfahren               einem Kalenderjahr angestrebt werden (siehe auch For-
  anhängig)                                                 mular ESt 1A, Zeilen 61-70).

     Steuerermäßigungen
Bestimmte Aufwendungen mindern nicht das zu versteu-        - Wäsche waschen
ernde Einkommen, sondern die Einkommensteuer und            - Kochen
werden daher als Steuerermäßigungen bezeichnet.             - Hausmeisterservice
                                                            Die Steuerermäßigung ist auf 4.000 Euro im Jahr be-
Spenden an politische Parteien                              grenzt. Bitte überprüfen Sie Ihre Nebenkostenabrech-
Die Einkommensteuer vermindert sich um 50% der              nung auf haushaltsnahe Dienstleistungen (siehe auch
Spenden an politische Parteien. Die Steuerermäßigung        Formular ESt 1A, Zeile 72).
ist auf 825 Euro im Jahr begrenzt (siehe auch Formular
ESt 1A, Zeile 47).                                          Handwerkerleistungen
                                                            Die Einkommensteuer vermindert sich um 20% der Ar-
Haushaltsnahe Dienstleistungen                              beits-, Fahrt- und Maschinenkosten von Handwerker-
Die Einkommensteuer vermindert sich um 20% der fol-         leistungen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisie-
genden Aufwendungen:                                        rung. Die Steuerermäßigung ist auf 1.200 Euro im Jahr
- Wohnungsreinigung                                         begrenzt. Bitte überprüfen Sie Ihre Nebenkostenabrech-
- Gartenpflege                                              nung auf Handwerkerleistungen (siehe auch Formular
- Kinderbetreuung                                           ESt 1A, Zeile 73).

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VBE-Steuertipps
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VBE-Steuertipps für Lehrkräfte

     Adressen der Finanzämter in Baden-Württemberg

 Finanzamt               Anschrift                    Telefonnummer Homepage

 Aalen                   Bleichgartenstraße 17        07361/9578-0   www.fa-aalen.de
                         73431 Aalen
 Backnang                Spinnerei 48                 07191/12-0     www.fa-backnang.de
                         71522 Backnang
 Bad Urach               Graf-Eberhard-Platz 7        07125/158-0    www.fa-badurach.de
                         72574 Bad Urach
 Baden-Baden             Stephanienstraße 13 - 15     07221/359-0    www.fa-baden-baden.de
                         76530 Baden-Baden
 Balingen                Jakob-Beutter-Straße 4       07433/97-0     www.fa-balingen.de
                         72336 Balingen
 Biberach                Bahnhofstraße 11             07351/59-0     www.fa-biberach.de
                         88400 Biberach
 Bietigheim-Bissingen    Kronenbergstraße 13          07142/590-0    www.fa-bietigheim-bissingen.de
                         74321 Bietigheim-Bissingen
 Böblingen               Talstraße 46                 07031/13-01    www.fa-boeblingen.de
                         71034 Böblingen
 Bruchsal                Schönbornstraße 1-5          07251/74-0     www.fa-bruchsal.de
                         76646 Bruchsal
 Calw                    Klosterhof 1                 07051/587-0    www.fa-calw.de
                         75365 Calw-Hirsau
 Ehingen                 Hehlestraße 19               07391/508-0    www.fa-ehingen.de
                         89584 Ehingen
 Emmendingen             Bahnhofstraße 1-3            07641/450-0    www.fa-emmendingen.de
                         79312 Emmendingen
 Esslingen               Entengrabenstraße 11         0711/397-21    www.fa-esslingen.de
                         73728 Esslingen
 Ettlingen               Pforzheimer Straße 16        07243/508-0    www.fa-ettlingen.de
                         76275 Ettlingen
 Freiburg-Land           Stefan-Meier-Straße 133      0761/204-0     www.fa-freiburg-land.de
                         79104 Freiburg
 Freiburg-Stadt          Sautierstraße 24             0761/204-0     www.fa-freiburg-stadt.de
                         79104 Freiburg

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                                                                                           VBE-Steuertipps
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Finanzamt           Anschrift                  Telefonnummer Homepage

Freudenstadt        Musbacher Straße 33        07441/56-0     www.fa-freudenstadt.de
                    72250 Freudenstadt
Friedrichshafen     Ehlersstraße 13            07541/706-0    www.fa-friedrichshafen.de
                    88046 Friedrichshafen
Göppingen           Gartenstraße 42            07161/9703-0   www.fa-goeppingen.de
                    73033 Göppingen
Heidelberg          Maaßstraße 32              06221/7365-0   www.fa-heidelberg.de
                    69123 Heidelberg
Heidenheim          Marienstraße 15            07321/38-0     www.fa-heidenheim.de
                    89518 Heidenheim
Heilbronn           Moltkestraße 91            07131/104-0    www.fa-heilbronn.de
                    74076 Heilbronn
Karlsruhe-Durlach   Prinzessenstraße 2         0721/994-0     www.fa-karlsruhe-durlach.de
                    76227 Karlsruhe
Karlsruhe-Stadt     Schlossplatz 14            0721/156-0     www.fa-karlsruhe-stadt.de
                    76131 Karlsruhe
Konstanz            Byk-Gulden-Straße 2 a      07531/289-0    www.fa-konstanz.de
                    78467 Konstanz
Lahr                Gerichtsstraße 5           07821/283-0    www.fa-lahr.de
                    77933 Lahr
Leonberg            Schlosshof 3               07152/15-1     www.fa-leonberg.de
                    71229 Leonberg
Lörrach             Luisenstraße 10a           07621/1678-0   www.fa-loerrach.de
                    79539 Lörrach
Ludwigsburg         Alt-Württemberg-Allee 40   07141/18-0     www.fa-ludwigsburg.de
                    71638 Ludwigsburg
Mannheim-Neckarstadt L 3, 10                   0621/292-0     www.fa-mannheim-neckarstadt.de
                     68161 Mannheim
Mannheim-Stadt      L 3, 10                    0621/292-0     www.fa-mannheim-stadt.de
                    68161 Mannheim
Mosbach             Pfalzgraf-Otto-Straße 5    06261/807-0    www.fa-mosbach.de
                    74821 Mosbach
Mühlacker           Konrad-Adenauer-Platz 6    07041/893-0    www.fa-muehlacker.de
                    75417 Mühlacker
Müllheim            Goethestraße 11            07631/189-0    www.fa-muellheim.de
                    79379 Müllheim
Nürtingen           Sigmaringer Straße 15      07022/709-0    www.fa-nuertingen.de
                    72622 Nürtingen
Öhringen            Haagweg 39                 07941/604-0    www.fa-oehringen.de
                    74613 Öhringen
Offenburg           Carl-Blos-Straße 2 a       0781/12026-0   www.fa-offenburg.de
                    77654 Offenburg
Pforzheim           Moltkestraße 8             07231/183-0    www.fa-pforzheim.de
                    75179 Pforzheim
Rastatt             An der Ludwigsfeste 3      07222/978-0    www.fa-rastatt.de
                    76437 Rastatt
Ravensburg          Broner Platz 12            0751/403-0     www.fa-ravensburg.de
                    88250 Weingarten

                                                                                            11
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VBE-Steuertipps für Lehrkräfte

 Reutlingen              Leonhardsplatz 1              07121/940-0           www.fa-reutlingen.de
                         72764 Reutlingen
 Rottweil                Körnerstraße 28               0741/243-0            www.fa-rottweil.de
                         78628 Rottweil
 Schorndorf              Johann-Philipp-Palm-Straße 28 07181/601-0           www.fa-schorndorf.de
                         73614 Schorndorf
 Schwäbisch Gmünd        Augustinerstraße 6            07171/602-0           www.fa-schwaebischgmuend.de
                         73525 Schwäbisch Gmünd
 Schwäbisch Hall         Bahnhofstraße 25              0791/752-0            www.fa-schwaebischhall.de
                         74523 Schwäbisch Hall
 Schwetzingen            Schloss, nördlicher Flügel    06202/81-0            www.fa-schwetzingen.de
                         68723 Schwetzingen
 Sigmaringen             Karlstraße 31                 07571/101-0           www.fa-sigmaringen.de
                         72488 Sigmaringen
 Singen                  Alpenstraße 9                 07731/823-0           www.fa-singen.de
                         78224 Singen
 Sinsheim                Bahnhofstraße 27              07261/696-0           www.fa-sinsheim.de
                         74889 Sinsheim
 Stuttgart-              Paulinenstraße 44             0711/6673-0           www.fa-stuttgart-
 Körperschaften          70178 Stuttgart                                     koerperschaften.de
 Stuttgart I             Rotebühlplatz 30              0711/6673-0           www.fa-stuttgart1.de
                         70173 Stuttgart
 Stuttgart II            Rotebühlstraße 40             0711/6673-0           www.fa-stuttgart2.de
                         70178 Stuttgart
 Stuttgart III           Rotebühlplatz 30              0711/6673-0           www.fa-stuttgart3.de
                         70173 Stuttgart
 Stuttgart IV            Seidenstraße 23               0711/6673-0           www.fa-stuttgart4.de
                         70174 Stuttgart
 Tauberbischofsheim      Dr.-Burger-Straße 1           09341/804-0           www.fa-tauberbischofsheim.de
                         97941 Tauberbischofsheim
 Tübingen                Steinlachallee 6-8            07071/757-0           www.fa-tuebingen.de
                         72072 Tübingen
 Tuttlingen              Zeughausstraße 91             07461/98-0            www.fa-tuttlingen.de
                         78532 Tuttlingen
 Überlingen              Mühlenstraße 28               07551/836-0           www.fa-ueberlingen.de
                         88662 Überlingen
 Ulm                     Wagnerstraße 2                0731/103-0            www.fa-ulm.de
                         89077 Ulm
 Villingen-Schwenningen Weiherstraße 7                 07721/923-0           www.fa-villingen-schwenningen.de
                        78050 Villingen-Schwenningen
 Waiblingen              Fronackerstraße 77            07151/955-0           www.fa-waiblingen.de
                         71332 Waiblingen
 Waldshut-Tiengen        Bahnhofstraße 11              07741/603-0 (WT)      www.fa-waldshut-tiengen.de
                         79761 Waldshut-Tiengen        07761/566-0 (Säck.)
 Wangen                  Lindauer Straße 37            07522/71-0            www.fa-wangen.de
                         88239 Wangen
 Weinheim                Weschnitzstraße 2             06201/605-0           www.fa-weinheim.de
                         69469 Weinheim
 Zentrales Konzern-      Rotebühlplatz 30              0711/6673-0           www.zbp-stuttgart.de
 prüfungsamt Stuttgart   70173 Stuttgart

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5100 / 91600 / 91601                        Einkommensteuer 2016                            26.04.2017
                                                  in Euro                          Finanzamt: Böblingen
Muster, Max		                                                                Steuernummer: 56000/0000

    Anlage Berechnungsliste
Berechnung der Einkommensteuer, des
Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer
Besteuerungsgrundlagen
Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn ohne begünstigte Versorgungsbezüge               40.000
- Werbungskosten ggf. Arbeitnehmer-Pauschbetrag                     4.961

Einkünfte ohne begünstigte Versorgungsbezüge			 35.039
Einkünfte										35.039

Summe der Einkünfte									35.039
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende							 1.908

Gesamtbetrag der Einkünfte								33.131
- Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen							 3.144
- sonstige abzugsfähige Sonderausgaben						   5.800
- Spenden und Beiträge									                  500
- außergewöhnliche Belastungen								 1007

Einkommen/zu versteuerndes Einkommen						22.680

Berechnung der Steuer
Tarifliche Einkommensteuer lt. Grundtarif							                                      3.295
- Steuerermäßigung nach § 34g EStG							                                                50
- Steuerermäßigung nach § 35a EStG							                                               320

Festzusetzende Einkommensteuer							 2.925

Abrechnung
Steuerabzug vom Lohn				8.000,00
- Festzusetzende Einkommensteuer		 2.925,00

Einkommensteuererstattung					5.075,00

Steuerabzug vom Lohn        			                    440,00
- Festzusetzender Solidaritätszuschlag		           106,64

Erstattung Solidaritätszuschlag					                                333,36

Erstattung									                                                                   5.408,36

                                                                                                     13
VBE-Steuertipps
                                                                                                      .
                                                                                                      .
                                                                                                      .
VBE-Steuertipps für Lehrkräfte

                                                                                   Anlage Formular ESt 1A                                                                                                                                               2016
                                                                                                                                                                                                                                         Eingangsstempel
                                                                                                                                                         Antrag auf Festsetzung der
                                                                       1   X       Einkommensteuererklärung                                              Arbeitnehmer-Sparzulage

                                                                                   Erklärung zur Festsetzung der                                         Erklärung zur Feststellung des
                                                                       2           Kirchensteuer auf Kapitalerträge                                      verbleibenden Verlustvortrags

                                                                       3   Steuernummer                        56000/00000

                                                                           An das Finanzamt
                                                                       4   Böblingen
                                                                           Bei Wohnsitzwechsel: bisheriges Finanzamt

                                                                       5

                                                                           Allgemeine Angaben                                                                                            Telefonische Rückfragen tagsüber unter Nr.

                                                                       6
                                                                           Steuerpflichtige Person (stpfl. Person), nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann / Lebenspartner(in) A nach dem LPartG *)
                                                                           Identifikationsnummer (IdNr.)
                                                                                                                                                                                                                                             *) Bitte Anleitung beachten.
                                                                       7
                                                                           Name                                                                                                                                                        Geburtsdatum

                                                                       8   Muster                                                                                                                                                       16.03.1976
                                                                           Vorname

                                                                       9   Max                                                                                                                                                                    Religionsschlüssel:
                                                                                                                                                                                                                                                     Evangelisch = EV
                                                                           Titel, akademischer Grad                                                                                                                                          Römisch-Katholisch = RK
                                                                    10                                                                                                                                                                nicht kirchensteuerpflichtig = VD
                                                                                                                                                                                                                                                Weitere siehe Anleitung
                                                                           Straße (derzeitige Adresse)

                                                                    11     Bahnhofstraße                                                                                                                                                                  Religion          VD
                                                                           Hausnummer                      Hausnummerzusatz                      Adressergänzung

                                                                    12     16
                                                                           Postleitzahl                        Wohnort

                                                                    13     71263                               Weil der Stadt
                                                                           Ausgeübter Beruf

                                                                    14     Lehrer
                                                                           Verheiratet / Lebenspartnerschaft                                                                        Geschieden / Lebenspartnerschaft
                                                                           begründet seit dem                                   Verwitwet seit dem                                  aufgehoben seit dem                                Dauernd getrennt lebend seit dem

                                                                    15

                                                                           Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau / Lebenspartner(in) B nach dem LPartG
                                                                           IdNr.

                                                                    16
                                                                           Name                                                                                                                                                        Geburtsdatum

                                                                    17
                                                                           Vorname

                                                                    18                                                                                                                                                                            Religionsschlüssel:
                                                                                                                                                                                                                                                     Evangelisch = EV
                                                                           Titel, akademischer Grad
                                                                                                                                                                                                                                             Römisch-Katholisch = RK
                                                                    19                                                                                                                                                                nicht kirchensteuerpflichtig = VD
                                                                                                                                                                                                                                                Weitere siehe Anleitung
                                                                           Straße (falls von Zeile 11 abweichend)

                                                                    20                                                                                                                                                                                    Religion
                                                                           Hausnummer                      Hausnummerzusatz                      Adressergänzung

                                                                    21
                                                                           Postleitzahl                        Wohnort (falls von Zeile 13 abweichend)

                                                                    22
                                                                           Ausgeübter Beruf

                                                                    23
Das Programm erzeugt bei bestimmungsgemäßer Anwendung den
Diese Steuererklärung ist mit einem Programm der DATEV erstellt.

                                                                                                                                          Nur von Ehegatten / Lebenspartnern auszufüllen
                                                                                                                                           Einzelveranlagung von Ehegatten /
                                                                    24             Zusammenveranlagung                                     Lebenspartnern                              Wir haben Gütergemeinschaft vereinbart
Wortlaut des amtlichen Vordruckes. ESt V.20.0

                                                                                                                                                Bankverbindung – Bitte stets angeben –
                                                                           IBAN

                                                                    25     DE00000000000000000000000000000000
                                                                           BIC

                                                                    26     NOLADE21WAL
                                                                           Geldinstitut und Ort

                                                                    27     Kr Spk Fallingbostel
                                                                                                                                                 Name (im Fall der Abtretung bitte amtlichen Abtretungsvordruck einreichen)
                                                                                   Kontoinhaber                      lt. Zeile 17
                                                                    28     X       lt. Zeile 8 und 9                 und 18       oder:

                                                                                      2016ESt1A011                                                                                                                                            2016ESt1A011
                                                             14
                                                                                                                                                                                                                                                            VBE-Steuertipps
                                                                   .
                                                                   .
                                                                   .
Steuernummer
                            56000/00000                                           Muster, Max                                                                                                  2016
                                                 Der Steuerbescheid soll nicht mir / uns zugesandt werden, sondern:
     Name

31   Schanz & Nerger PartG
     Vorname

32   mbB Steuerberater
     Straße

33   Bahnhofstraße
     Hausnummer                 Hausnummerzusatz                      Postfach

34   16
     Postleitzahl                    Wohnort

35   71263                           Weil der Stadt
     Sonderausgaben                                                                                                                                                                            52
      Gezahlte Versorgungsleistungen                                                                                                                                  tatsächlich gezahlt
                                                                                                                                abziehbar                                     EUR
                                Rechtsgrund, Datum des Vertrags

36         Renten                                                                                                      102                  %           101                                      ,–
                                Rechtsgrund, Datum des Vertrags
           Dauernde
37         Lasten                                                                                                                                       100                                      ,–
                                                                  Rechtsgrund, Datum der erstmaligen Zahlung

38
      Ausgleichszahlungen im Rahmen des
      schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
                                                                                                                                                        121                                      ,–
39    Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs lt. Anlage U                                                                        131                                      ,–
      Unterhaltsleistungen lt. Anlage U an den
      – geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer
        aufgehobenen Lebenspartnerschaft                                         IdNr. der unterstützten Person

40    – dauernd getrennt lebenden Ehegatten /
        Lebenspartner
                                                     117                                                                                                116                                      ,–
        In Zeile 40 enthaltene Beiträge (abzgl.                                             EUR                      Davon entfallen auf Kranken-
41
        Erstattungen und Zuschüsse) zur Basis-
        Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung 118                                                     ,–      versicherungsbeiträge mit
                                                                                                                     Anspruch auf Krankengeld     119                                            ,–
                                                                                                                     2016 gezahlt                                       2016 erstattet
                                                                                                                        EUR                                                 EUR

42
      Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltung-
      steuer einbehalten oder gezahlt wurde)                                                        103                                          ,–     104                                      ,–
      Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung: stpfl. Person / Ehemann / Lebenspartner(in) A
      Bezeichnung der Ausbildung, Art und Höhe der Aufwendungen                                                                                                              EUR

43   Studium Lehramt                     Studiengebühren, Reisekosten etc.                                                                              200                              5.000   ,–
      Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung: Ehefrau / Lebenspartner(in) B
      Bezeichnung der Ausbildung, Art und Höhe der Aufwendungen

44                                                                                                                                                      201                                      ,–
      Spenden und Mitgliedsbeiträge (ohne Beträge in den                                                    lt. Bestätigungen                                 lt. Nachweis Betriebsfinanzamt
                                                                                                                   EUR                                                      EUR
      Zeilen 49 bis 56)
45    – zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke                                         123                                        500 ,–         124                                            ,–
46
         in Zeile 45 enthaltene Zuwendungen an Empfänger
         im EU- / EWR-Ausland                                                           125                                            ,–         126                                            ,–
47    – an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG)                                       127                                        100 ,–         128                                            ,–
48    – an unabhängige Wählervereinigungen (§ 34g EStG)                                 129                                            ,–         130                                            ,–
      Spenden und Mitgliedsbeiträge, bei denen die Daten
      elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden                                          stpfl. Person / Ehemann /                                        Ehefrau /
                                                                                                          Lebenspartner(in) A                                      Lebenspartner(in) B
      (ohne Beträge in den Zeilen 45 bis 48 und 52 bis 56)                                                       EUR                                                      EUR

49    – zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke                                         202                                                 ,–    203                                            ,–
50    – an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG)                                       204                                                 ,–    205                                            ,–
51    – an unabhängige Wählervereinigungen (§ 34g EStG)                                 206                                                 ,–    207                                            ,–
      Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögens-
      stock) einer Stiftung
52      2016 geleistete Spenden (lt. Bestätigungen /
        lt. Nachweis Betriebsfinanzamt)
                                                                                        208                                                 ,–    209                                            ,–
        2016 geleistete Spenden, bei denen die Daten elektro-
53      nisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden (ohne
        Beträge in Zeile 52)
                                                                                        210                                                 ,–    211                                            ,–
54
        in Zeile 52 enthaltene Spenden an Empfänger
        im EU- / EWR-Ausland                                                            218                                                 ,–    219                                            ,–
55
         Von den Spenden in Zeile 52 und 53 sollen 2016
         berücksichtigt werden                                                          212                                                 ,–    213                                            ,–
         2016 zu berücksichtigende Spenden aus Vorjahren in
56
         das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer
         Stiftung, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden                          214                                                 ,–    215                                            ,–
               2016ESt1A012                                                                                                                                       2016ESt1A012
                                                                                                                                                                                                      15
VBE-Steuertipps
                                                                                                                                                                                                      .
                                                                                                                                                                                                      .
                                                                                                                                                                                                      .
VBE-Steuertipps für Lehrkräfte

          Steuernummer
                               56000/00000                                       Muster, Max                                                                                                2016
      Außergewöhnliche Belastungen
                                                                                                                                                                                            53
      Behinderte Menschen und Hinterbliebene                                                                                                                          Erstmalige Beantragung /
                            Ausweis / Rentenbescheid / Bescheinigung                                                      unbefristet                Grad der          Änderung (Nachweis ist
      stpfl. Person /       ausgestellt am                                     gültig von               bis                  gültig                  Behinderung            einzureichen)
      Ehemann /
 61   Lebens-                                                           100                 101                       102          1 = Ja     105
      partner(in) A
                                                                               blind /                                                        geh- und
 62                         hinterblieben        380         1 = Ja            ständig hilflos    103            1 = Ja                       stehbehindert          104           1 = Ja
                                                                                                                                                                      Erstmalige Beantragung /
                            Ausweis / Rentenbescheid / Bescheinigung                                                      unbefristet                Grad der          Änderung (Nachweis ist
                            ausgestellt am                                     gültig von               bis                  gültig                  Behinderung            einzureichen)
      Ehefrau /
 63   Lebens-                                                           150                 151                       152          1 = Ja     155
      partner(in) B
                                                                               blind /                                                        geh- und
 64                         hinterblieben        381         1 = Ja            ständig hilflos    153            1 = Ja                       stehbehindert          154           1 = Ja

      Pflege-Pauschbetrag – bei erstmaliger Beantragung / Änderung bitte Nachweis einreichen –
      Die unentgeltliche persönliche Pflege einer ständig hilflosen Person                                       1 = stpfl. Person / Ehemann / Lebenspartner(in) A
 65   in ihrer oder in meiner Wohnung erfolgte durch                                  200                        2 = Ehefrau / Lebenspartner(in) B
                                                                                                                 3 = beide Ehegatten / Lebenspartner
      Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis der hilflosen Person(en)
                                                                                                                                                     Anzahl weiterer
 66                                                                                                                                                  Pflegepersonen             201
                                                                                                                                                     Erhaltene / Anspruch auf zu erwartende
      Andere außergewöhnliche Belastungen                                                                                                           Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unter-
      (z. B. Fahrtkosten behinderter Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten)                     Summe der Aufwendungen                 stützungen; Wert des Nachlasses usw.
                                                                                                                        EUR                                             EUR
      Art der Belastungen

 67   Krankheitskosten                                                                            300                             2.000      ,– 301                                          ,–
      Für die – wegen Abzugs der zumutbaren Belastung – nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbaren                                                            Aufwendungen
      Aufwendungen wird die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen /                                                 (abzüglich Erstattungen)
      Handwerkerleistungen beantragt (die Beträge sind nicht zusätzlich in den Zeilen 71 bis 73 einzutragen):                                                             EUR

 68
        Die in Zeile 67 enthaltenen Pflegeleistungen im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungs-
        verhältnisses im Privathaushalt – sog. Minijob – betragen                                              370                                                                           ,–
 69       Die in Zeile 67 enthaltenen übrigen haushaltsnahen Pflegeleistungen (ohne Minijob) betragen                                             371                                        ,–
 70       Die in Zeile 67 enthaltenen Arbeitskosten für Handwerkerleistungen betragen                                                             372                                        ,–
      Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
                                                                                                                                                                                            18
      Steuerermäßigung bei Aufwendungen für                                                                                                                         Aufwendungen
      – geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt – sog. Minijobs –                                                                                       (abzüglich Erstattungen)
      Art der Tätigkeit                                                                                                                                                   EUR

 71                                                                                                                                               202                                        ,–
      – sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt
      – haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im eigenen Haushalt
      – Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt, in Heimunterbringungskosten enthaltene Aufwendungen
        für Dienstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind; das in Zeile 67 als Erstattung für
        häusliche Pflege- und Betreuungskosten berücksichtigte Pflegegeld (§ 37 SGB XI) / Pflegetagegeld
      Art der Tätigkeit / Aufwendungen

 72   Mutti auf Rädern                                                                                                                            212                                600     ,–
      – Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen
        Haushalt (ohne öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie
        Zuschüsse in Anspruch genommen werden, z. B. KfW-Bank, landeseigener Förderbanken oder Gemeinden)
      Art der Aufwendungen

 73   Teppicherneuerung                                                                                                                           214                             1.000      ,–
                                                                                                                                                                 Anzahl der weiteren Personen
      Nur bei Alleinstehenden und Eintragungen in den Zeilen 68 bis 73:
      Es bestand ganzjährig ein gemeinsamer Haushalt mit einer oder mehreren anderen alleinstehenden Person(en)
 74                                                                                                                                                                 223
       Name, Vorname, Geburtsdatum

 75

      Nur bei Alleinstehenden oder Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern und Eintragungen
      in den Zeilen 68 bis 73:
      Laut einzureichendem gemeinsamen Antrag sind die Höchstbeträge für die Aufwendungen lt. den Zeilen 68
 76   bis 73 in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt                                             221                          %
                                                                                                                              stpfl. Person / Ehemann /                   Ehefrau /
      Nur in Fällen der Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten /
                                                                                                                                 Lebenspartner(in) A                 Lebenspartner(in) B
      Lebenspartnern und Eintragungen in den Zeilen 68 bis 73:
 77   Es wurde 2016 ein gemeinsamer Haushalt begründet oder aufgelöst und für einen Teil                                         219          1 = Ja                220            1 = Ja
      des Kalenderjahres ein Einzelhaushalt geführt
      Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
 78   Ich beantrage eine Steuerermäßigung, weil in dieser Steuererklärung Einkünfte erklärt worden sind, die als Erwerb                                             185            1 = Ja
      von Todes wegen ab 2012 der Erbschaftsteuer unterlegen haben (lt. gesonderter Aufstellung).
      Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter                                                                                                          Abzugsbetrag
                                                                                                                                                                   EUR
      Steuerbegünstigung nach § 10g EStG für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunfts-
 79   erzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden                                                                                  151                                              ,–
      Verlustabzug / Spendenvortrag
      Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG /                                                  stpfl. Person / Ehemann /                       Ehefrau /
 80   Spendenvortrag nach § 10b EStG zum 31.12. 2015 festgestellt für                                              Lebenspartner(in) A                             Lebenspartner(in) B
                                                                                                                          EUR                                            EUR
      Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags nach 2015
 81   Von den nicht ausgeglichenen negativen Einkünften 2016 soll folgender
      Gesamtbetrag nach 2015 zurückgetragen werden                                                                                           ,–                                              ,–
                2016ESt1A013                                                                                                                                  2016ESt1A013
16
                                                                                                                                                                             VBE-Steuertipps
.
.
.
Steuernummer
                             56000/00000                                        Muster, Max                                                                                                    2016
       Sonstige Angaben und Anträge                                                                                                                                                             18
                                                                                                             stpfl. Person / Ehemann /                                     Ehefrau /
       Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt                                                Lebenspartner(in) A                                   Lebenspartner(in) B
       unterliegen, z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld,                                                   EUR                                                 EUR
       Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen
 91    aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz (ohne Beträge
       lt. Zeile 27 der Anlage N)
                                                                                                 120                                          ,–      121                                          ,–
       Nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern:
       Laut übereinstimmendem Antrag sind die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie die Steuer-
       ermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen je zur
       Hälfte aufzuteilen (Der Antrag auf Aufteilung des Freibetrages zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsaus-
 92    bildung eines volljährigen Kindes ist in Zeile 52 der Anlage Kind, der Antrag auf Aufteilung bei Übertragung des                                                  222              1 = Ja
       Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags in Zeile 66 der Anlage Kind zu stellen.).
                                                                                                                                          vom                            bis
       Nur bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2016:
       Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland             stpfl. Person / Ehemann /
 93                                                                Lebenspartner(in) A
                                                                   Ehefrau /
 94                                                                Lebenspartner(in) B
                                                                                                                                                                               EUR
       Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 93 und / oder 94 genannten Zeiträume
 95    bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben (Bitte Nachweise
       über die Art und Höhe dieser Einkünfte einreichen.)
                                                                                                                                                      122                                          ,–
 96    In Zeile 95 enthaltene außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG                                                                     177                                          ,–
       Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht:                                                                            stpfl. Person / Ehemann /                  Ehefrau /
                                                                                                                                      Lebenspartner(in) A                Lebenspartner(in) B
       Mir gehörte im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug)
       eine Beteiligung i. S. d. § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft /                                     171           1 = Ja                172              1 = Ja
 97    Genossenschaft
       Im Zeitraum zwischen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bis zur Abgabe der
       Einkommensteuererklärung 2016 lag mein Wohnsitz zumindest zeitweise in einem niedrig                                          169           1 = Ja                170              1 = Ja
 98    besteuernden Gebiet i. S. d. § 2 Abs. 2 AStG
       Nur bei Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die beantragen, als unbeschränkt steuerpflichtig
       behandelt zu werden:
          Ich beantrage für die Anwendung personen- und familienbezogener Steuervergünstigungen als unbeschränkt steuerpflichtig
 99       behandelt zu werden („Bescheinigung EU / EWR“ oder „Bescheinigung außerhalb EU / EWR“ bitte einreichen).
                                                                                                 stpfl. Person / Ehemann /                                          Ehefrau /
                                                                                                    Lebenspartner(in) A                                        Lebenspartner(in) B
                                                                                                             EUR                                                      EUR

 100
       Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unter-
       liegenden Einkünfte (ggf. „0“)                                                124                                           ,–           129                                         ,–
 101
       In Zeile 100 enthaltene Kapitalerträge, die der Abgeltung-
       steuer unterliegen oder – im Fall von ausländischen Kapital-                  131                                           ,–           133                                         ,–
       erträgen – unterliegen würden                                                                                                                        stpfl. Person / Ehegatten /
                                                                                                                                                                    Lebenspartner
                                                                                                                                                                        EUR

 102   In Zeile 100 enthaltene außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG                                                              177                                         ,–
                                                                                                       stpfl. Person / Ehemann /                                          Ehefrau /
                                                                                                          Lebenspartner(in) A                                        Lebenspartner(in) B
       Anzurechnende Steuern:                                                                                 EUR                    Ct                                EUR                         Ct

 103   Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG                                           149                                                        146

 104   Solidaritätszuschlag zu Zeile 103                                             148                                                        145

       Nur bei im EU- / EWR-Ausland oder in der Schweiz lebenden Ehegatten / Lebenspartnern:
          Ich beantrage als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen.
 105      Nachweis ist einzureichen (z. B. „Bescheinigung EU / EWR“).
          Die nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünfte beider Ehegatten / Lebenspartner sind in Zeile 100 enthalten.
       Nur bei Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland,
       die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU oder des EWR tätig sind:
 106        Ich beantrage die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen („Bescheinigung EU / EWR“ bitte einreichen).

       Weiterer Wohnsitz im Ausland im Kalenderjahr 2016 (abweichend von den Zeilen 11 bis 13):
                                                                                                                        vom                                                    bis
       Anschrift                                          Staat
 107                                                                                            181                                                182
                                                                                                                               stpfl. Person / Ehemann /                   Ehefrau /
                                                                                                                                  Lebenspartner(in) A                 Lebenspartner(in) B
     Unterhalten Sie auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im                                                            1 = Ja                               1 = Ja
 108 Ausland?                                                                                                                  116        2     2 = Nein           117
                                                                                                                                                                                     2 = Nein
       Unterschrift
       Die mit der Steuererklärung / dem Antrag angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 149, 150 und 181 Abs. 2 der Abgabenordnung,
       der §§ 25, 46 und 51a Abs. 2d des Einkommensteuergesetzes sowie des § 14 Abs. 4 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes erhoben.
       Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe
 109   i. S. d. §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes erstellt:                                                                          1     1 = Ja

                                                                                                               Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung hat mitgewirkt:
                                                                                                             Schanz & Nerger PartG
                                                                                                             mbB Steuerberater
                                                                                                             Bahnhofstraße 16
                                                                                                             71263 Weil der Stadt
                                                                                                             Telefon: 07033 / 692330 Telefax: 07033 / 692344
 110                                                                                                         Internet E-Mail: info@mn-steuerberater.de
       Datum, Unterschrift(en)   Steuererklärungen sind eigenhändig – bei Ehegatten / Lebens-
                                 partnern von beiden – zu unterschreiben.

                   2016ESt1A014                                                                                                                                   2016ESt1A014
                                                                                                                                                                                                        17
VBE-Steuertipps
                                                                                                                                                                                                        .
                                                                                                                                                                                                        .
                                                                                                                                                                                                        .
VBE-Steuertipps für Lehrkräfte

               Anlage Vorsorgeaufwand                                                                                                                                       2016
        Name

    1   Muster                                                                                                                                            Anlage
        Vorname
                                                                                                                                                          Vorsorgeaufwand
    2   Max

    3   Steuernummer               56000/00000
         Angaben zu Vorsorgeaufwendungen                                                                                                                                                      52
        Beiträge zur Altersvorsorge                                                                                           stpfl. Person / Ehemann /
                                                                                                                                 Lebenspartner(in) A
                                                                                                                                                                             Ehefrau /
                                                                                                                                                                        Lebenspartner(in) B
                                                                                                                                          EUR                                  EUR
        Beiträge
    4   – lt. Nr. 23 a / b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil)
        – zu landwirtschaftlichen Alterskassen; zu berufsständischen Versorgungs-
                                                                                                                        300
                                                                                                                                                    ,–         400
                                                                                                                                                                                              ,–
          einrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare
    5     Leistungen erbringen (abzüglich steuerfreier Zuschüsse lt. Nr. 22b der
          Lohnsteuerbescheinigung) – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –
                                                                                                                        301
                                                                                                                                                    ,–         401
                                                                                                                                                                                              ,–
                                                                                                                                                    ,–                                        ,–
        – zu gesetzlichen Rentenversicherungen
    6     – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –
                                                                                                                        302                                    402
        Erstattete Beiträge und / oder steuerfreie Zuschüsse zu den Zeilen 4 bis 6
    7
        (ohne Zuschüsse, die von den Beiträgen lt. Zeile 8 abzuziehen sind und
        ohne Zuschüsse lt. Zeile 9 und 10)
                                                                                                                        309
                                                                                                                                                    ,–         409
                                                                                                                                                                                              ,–
        Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit
    8   Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004 (abzgl. steuerfreier Zuschüsse)                                              303                   1.200 ,–         403
                                                                                                                                                                                              ,–
        – ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden –

    9   Arbeitgeberanteil / -zuschuss lt. Nr. 22 a / b der Lohnsteuerbescheinigung                                      304
                                                                                                                                                    ,–         404
                                                                                                                                                                                              ,–
        Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer
10      pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung (bitte Anleitung beachten)                                     306
                                                                                                                                                    ,–         406
                                                                                                                                                                                              ,–
        Eine Eintragung ist stets vorzunehmen; bei Zusammenveranlagung von jedem Ehegatten / Lebenspartner:
        Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf
        – steuerfreie Zuschüsse (z. B. Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder
        – steuerfreie Arbeitgeberbeiträge
          (z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte / Lebenspartner) oder       1 = Ja                                                       1 = Ja
11                                                                                                             307 1 2 = Nein                                         407
        – steuerfreie Beihilfen (z. B. Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten / Lebenspartner) ?                                                                    2 = Nein
        Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

                                                                                                                                                          ,–                                  ,–
        Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuer-
12      bescheinigung                                                                                                   320                                    420

                                                                                                                                                          ,–                                  ,–
           In Zeile 12 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch
13         auf Krankengeld ergibt                                                                                       322                                    422

                                                                                                                                                          ,–                                  ,–
        Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr. 26 der Lohn-
14      steuerbescheinigung                                                                                             323                                    423
        Zu den Zeilen 12 bis 14:
15      Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge                                     324
                                                                                                                                                          ,–   424
                                                                                                                                                                                              ,–
                                                                                                                                                          ,–                                  ,–
            In Zeile 15 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich
16          kein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung 325                                                                      425

        Beiträge zu Krankenversicherungen                   – ohne Beiträge, die in Zeile 12 geltend gemacht werden –

                                                                                                                                                          ,–                                  ,–
        (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern, wenn
17      in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen wurde)                                    326                                    426

                                                                                                                                                          ,–                                  ,–
            In Zeile 17 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus
18          denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt                                                              328                                    428
        Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 14 geltend

                                                                                                                                                          ,–                                  ,–
        gemacht werden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern,
19      wenn in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen wurde)                               329                                    429
        Zu den Zeilen 17 bis 19:
20      Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge                                     330
                                                                                                                                                          ,–   430
                                                                                                                                                                                              ,–
                                                                                                                                                          ,–                                  ,–
            In Zeile 20 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich
21          ein Anspruch auf Krankengeld ergibt                                                                         331                                    431

                                                                                                                                                          ,–                                  ,–
        Zuschuss zu den Beiträgen lt. Zeile 17 und / oder 19 – ohne Beträge
22      lt. Zeile 37 und 39 – (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)                                              332                                    432

        Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-
23      rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteter
        Beiträge
                                                                                                                        338
                                                                                                                                                          ,–   438
                                                                                                                                                                                              ,–
        Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung
        – Füllen Sie die Zeilen 24 bis 28 und 42 bis 45 nur aus, wenn Sie in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen haben. –

                                                                                                                                                    ,–                                        ,–
        Beiträge zu Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahl-
24      leistungen)                                                                                                     350                   1.800            450

                                                                                                                                                 360 –
25      Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen
        Zu den Zeilen 24 und 25:
                                                                                                                        351
                                                                                                                                                    ,          451
                                                                                                                                                                                              ,–
                                                                                                                                                     ,–                                       ,–
        Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete
26      Beiträge                                                                                                        352                                    452

                                                                                                                                                     ,–                                       ,–
        Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen lt. Zeile 24 und / oder 25
27      (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)                                                                    353                                    453
        Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-
28      rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteter                                     354                      200 ,–        454
                                                                                                                                                                                              ,–
        Beiträge

                                                                                                                                                     ,–                                       ,–
        Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu zusätzlichen Pflege-
29      versicherungen (ohne Pflege-Pflichtversicherung)                                                                355                                    455

                  2016AnlVor241                                                                                                                                      2016AnlVor241

18
                                                                                                                                                                                 VBE-Steuertipps
.
.
.
Steuernummer
                               56000/00000                                               Muster, Max                                                                                               2016
       Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung
                                                                                                                               stpfl. Person / Ehemann /                        Ehefrau /
                                                                                                                                  Lebenspartner(in) A                      Lebenspartner(in) B
                                                                                                                                           EUR                                    EUR
       Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse – ohne Beträge lt. Zeile 37 – )

                                                                                                                                                           ,–                                          ,–
       zur Krankenversicherung, die mit einer inländischen Krankenversicherung
  31   vergleichbar ist (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)                                                   333                                      433

                                                                                                                                                           ,–                                          ,–
           In Zeile 31 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich
  32       kein Anspruch auf Krankengeld ergibt                                                                        334                                      434
       Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse – ohne Beträge lt. Zeile 39 – )

                                                                                                                                                           ,–                                          ,–
       zur sozialen Pflegeversicherung / Pflege-Pflichtversicherung, die mit einer
  33   inländischen Pflegeversicherung vergleichbar ist                                                                335                                      435
       Zu den Zeilen 31 bis 33:

                                                                                                                                                           ,–                                          ,–
       Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung / Pflege-Pflicht-
  34   versicherung erstattete Beiträge                                              336                                                                        436

                                                                                                                                                           ,–                                          ,–
           In Zeile 34 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich
  35       kein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung 337                                                                        437
       Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge (abzüglich erstatteter

                                                                                                                                                           ,–                                          ,–
       Beiträge) zu Krankenversicherungen und zusätzlichen Pflegeversicherungen
  36   ( z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung)                               339                                                                        439

       Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
       Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur
  37   – gesetzlichen Krankenversicherung lt. Nr. 24 a der Lohnsteuerbescheinigung                                     360
                                                                                                                                                           ,–   460
                                                                                                                                                                                                       ,–
  38   – privaten Krankenversicherung lt. Nr. 24 b der Lohnsteuerbescheinigung                                         361
                                                                                                                                                           ,–   461
                                                                                                                                                                                                       ,–
  39   – gesetzlichen Pflegeversicherung lt. Nr. 24 c der Lohnsteuerbescheinigung                                      362
                                                                                                                                                           ,–   462
                                                                                                                                                                                                       ,–
       Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
                 IdNr. der mitversicherten Person
                                                                                           „Andere Personen“ sind z. B. Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld /
  40     600                                                                               Kinderfreibetrag besteht (bei Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag sind die
                                                                                           Eintragungen in den Zeilen 31 bis 37 der Anlage Kind vorzunehmen).
       Name, Vorname, Geburtsdatum der mitversicherten Person
                                                                                                                                                                         stpfl. Person / Ehegatten /
  41                                                                                                                                                                            Lebenspartner
                                                                                                                                                                                     EUR

                                                                                                                                                                                                       ,–
       Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zu privaten Krankenversicherungen
  42   (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)                                                                                                             601

  43   Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zu Pflege-Pflichtversicherungen
       Zu den Zeilen 42 bis 43:
                                                                                                                                                                602
                                                                                                                                                                                                       ,–
  44   Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge                                                                      603
                                                                                                                                                                                                       ,–
                                                                                                                                                                                                       ,–
       Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu privaten Kranken- und / oder Pflegeversicherungen
  45   (ohne Basisabsicherung, z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung)                                                                                    604

       Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen                                                                                   stpfl. Person / Ehemann /
                                                                                                                                  Lebenspartner(in) A
                                                                                                                                                                                Ehefrau /
                                                                                                                                                                           Lebenspartner(in) B
                                                                                                                                           EUR                                    EUR

                                                                                                                                                           ,–                                          ,–
       Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung lt. Nr. 27 der Lohn-
  46   steuerbescheinigung                                                                                             370                                      470
       Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu
       – Kranken- und Pflegeversicherungen (Gesamtbetrag)

                                                                                                                                                           ,–                                          ,–
         (nur einzutragen, wenn Sie nicht in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser widersprochen
  47     haben; Einträge zu zusätzlichen Pflegeversicherungen sind nur in Zeile 29 vorzunehmen)                        371                                      471
                                                                                                                                                                         stpfl. Person / Ehegatten /
                                                                                                                                                                                Lebenspartner
                                                                                                                                                                                     EUR

  48   – Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit                     – ohne Beiträge, die in Zeile 46 geltend gemacht werden –                                    500
                                                                                                                                                                                                 ,–
  49   – freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen                                                                              501
                                                                                                                                                                                                 ,–
  50
       – Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine
         Leistung vorsehen                                                                                                                                      502                          300 ,–

                                                                                                                                                                                                 ,–
       – Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und / oder Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit
  51     von mindestens 12 Jahren sowie einem Laufzeitbeginn und der ersten Beitragszahlung vor dem 1.1. 2005                                                   503
       – Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem
  52
         1.1. 2005 (auch steuerpflichtige Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen)
         – ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden –
                                                                                                                                                                504
                                                                                                                                                                                                 ,–
       Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen
                                                                                                                                    stpfl. Person / Ehemann /              Ehefrau /
       Es bestand 2016 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven
                                                                                                                                       Lebenspartner(in) A            Lebenspartner(in) B
       Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit
  53   – als Beamter / Beamtin                                                                                                     380     1      1 = Ja         480             1 = Ja

  54   – als Vorstandsmitglied / GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer/in                                                            381            1 = Ja         481             1 = Ja
       – als (z. B. Praktikant/in, Student/in im Praktikum)
           Bezeichnung

  55                                                                                                                               382            1 = Ja         482             1 = Ja
       Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand hingegen                                                                1 = Ja                         1 = Ja
  56   eine Anwartschaft auf Altersversorgung                                                                                      383     1      2 = Nein       483             2 = Nein
       Die Anwartschaft auf Altersversorgung wurde ganz oder teilweise ohne eigene
       Beitragsleistungen erworben (Bei Vorstandsmitgliedern / GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern:                                              1 = Ja                         1 = Ja
  57   Falls nein, bitte geeignete Unterlagen einreichen.)                                                                         384     1      2 = Nein       484             2 = Nein
       Es wurde Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis – insbesondere
       Betriebsrente / Werkspension – bezogen, bei dem es sich nicht um steuer-
  58   begünstigte Versorgungsbezüge (Zeilen 11 bis 16 der Anlage N) handelt.                                                      385            1 = Ja         485             1 = Ja
       Bei Altersteilzeit ist hier keine Eintragung vorzunehmen.

                2016AnlVor242                                                                                                                                         2016AnlVor242
                                                                                                                                                                                                        19
VBE-Steuertipps
                                                                                                                                                                                                        .
                                                                                                                                                                                                        .
                                                                                                                                                                                                        .
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