Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Erzgebirgskreis - JOBCENTER

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Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Erzgebirgskreis - JOBCENTER
JOBCENTER

 Eingliederungsbericht
         2020

Jobcenter Erzgebirgskreis
Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Erzgebirgskreis - JOBCENTER
JOBCENTER

Inhaltsverzeichnis:                                              Seite

  1. Grundsätze                                                   3

  2. Rahmenbedingungen                                            4

      2.1 Wirtschaft                                              4

     2.2 Bevölkerung                                              6

     2.3 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte                       7

     2.4 Finanzen                                                 8

  3. Bundesziele/Landesziel und Ergebnisse
     3.1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit                     9

     3.2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit        10

     3.3 Vermeidung von langfristigem Bezug                      11

     3.4 Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit                 12

  4. Eingliederungsstrategien                                    13

  5. Bewertung der erreichten Ergebnisse                         17

  6. Haushaltsmittel                                             21

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1. Grundsätze
Die Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, die Erhaltung, Verbesserung oder
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie die Unabhängigkeit von staatlichen Hilfeleistungen
sind die zentralen Anliegen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II).

Die Arbeit des Jobcenters Erzgebirgskreis war deshalb auch im Jahr 2020 darauf ausgerichtet,
möglichst viele Leistungsberechtigte dauerhaft in eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit
einzugliedern und die Hilfebedürftigkeit insgesamt zu vermindern. Besonderes Augenmerk wurde
dabei auf die Vermeidung und Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit und auf die Erhaltung der
im Jahr 2019 mit Förderungen begründeten Beschäftigungsverhältnisse gelegt.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt ist als Querschnittsaufgabe gemäß §
1 Abs. 2 Satz 3 SGB II durchgängig zu berücksichtigen.

Die Überwindung von Hilfebedürftigkeit setzt im Regelfall eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit
voraus. Die Anstrengungen des Jobcenters Erzgebirgskreis sind daher in erster Linie darauf
ausgerichtet. Die Eigenverantwortung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der mit ihnen
in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ist neben der Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen die
entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Leistungserbringung. Die gemeinsamen
Anstrengungen aller am Prozess Beteiligten tragen dazu bei, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu
verkürzen und zu vermindern.

Diejenigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die nicht unmittelbar in Erwerbstätigkeit
vermittelt werden können, sollen niedrigschwellige Angebote erhalten, die ihre
Beschäftigungsfähigkeit verbessern und perspektivisch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
ermöglichen. Hierbei gilt es, insbesondere auch gesundheitliche Handlungsbedarfe zu
berücksichtigen.

Im Jahr 2020 kam es insbesondere darauf an, die pandemiebedingten Unwägbarkeiten bei der
Eingliederungsarbeit abzufedern, um die Ziele des SGB II zu erreichen.

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2. Rahmenbedingungen

2.1. Wirtschaft

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2020 nach ersten Berechnungen des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 5,0 % niedriger als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist
somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession
geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Der
konjunkturelle Einbruch fiel aber im Jahr 2020 den vorläufigen Berechnungen zufolge insgesamt
weniger stark aus als 2009.

Die Corona-Pandemie hinterließ im Jahr 2020 deutliche Spuren in nahezu allen
Wirtschaftsbereichen. Die Produktion wurde sowohl in den Dienstleistungsbereichen als auch im
Produzierenden Gewerbe teilweise massiv eingeschränkt.

Im Produzierenden Gewerbe ohne Bau, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, ging die
preisbereinigte Wirtschaftsleistung gegenüber 2019 um 9,7 % zurück, im Verarbeitenden Gewerbe
sogar um 10,4 %. Die Industrie war vor allem in der ersten Jahreshälfte von den Folgen der Corona-
Pandemie betroffen, unter anderem durch die zeitweise gestörten globalen Lieferketten.

Besonders deutlich zeigte sich der konjunkturelle Einbruch in den Dienstleistungsbereichen, die
zum Teil so starke Rückgänge wie noch nie verzeichneten. Exemplarisch hierfür steht der
zusammengefasste Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe, dessen
Wirtschaftsleistung preisbereinigt um 6,3 % niedriger war als 2019. Dabei gab es durchaus
gegenläufige Entwicklungen: Der Onlinehandel nahm deutlich zu, während der stationäre Handel
zum Teil tief im Minus war. Die starken Einschränkungen in der Beherbergung und Gastronomie
führten zu einem historischen Rückgang im Gastgewerbe.

Ein Bereich, der sich in der Krise behaupten konnte, war das Baugewerbe: Die preisbereinigte
Bruttowertschöpfung nahm hier im Vorjahresvergleich sogar um 1,4 % zu.

Auch auf der Nachfrageseite waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich sichtbar.
Anders als während der Finanz- und Wirtschaftskrise, als der gesamte Konsum die Wirtschaft stützte,
gingen die privaten Konsumausgaben im Jahr 2020 im Vorjahresvergleich preisbereinigt um 6,0 %
zurück und damit so stark wie noch nie. Die Konsumausgaben des Staates wirkten dagegen mit
einem preisbereinigten Anstieg von 3,4% auch in der Corona-Krise stabilisierend, wozu unter
anderem die Beschaffung von Schutzausrüstungen und Krankenhausleistungen beitrug.

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Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahresdurchschnitt 2020 von 44,8 Millionen Erwerbstätigen mit
Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 477 000 Personen oder 1,1 % weniger als 2019. Damit
endete aufgrund der Corona-Pandemie der über 14 Jahre anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit,
der sogar die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 überdauert hatte. Besonders betroffen waren
geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten stabil blieb. Vor allem die erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit dürften hier
Entlassungen verhindert haben.

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Sachsen verringerte sich im Jahr 2020 um 4,4
Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der vorwiegend durch die Corona-Pandemie bedingte reale
Rückgang des BIP in Sachsen war sogar größer als im Krisenjahr 2009 und damit die bisher
deutlichste Verminderung des sächsischen BIP. Der sächsische Verlust fiel jedoch nach den
aktuellen Berechnungen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“
etwas geringer aus als das gesamtdeutsche Ergebnis (real -4,9 Prozent). Ausschlaggebend für die
Situation in Sachsen war vor allem die stark rückläufige Entwicklung der Bruttowertschöpfung
(BWS) im Verarbeitenden Gewerbe. Hier war ein preisbereinigter Rückgang der BWS um 9,2 Prozent
zu verzeichnen. Im Gegensatz dazu konnte das Baugewerbe mit real +0,3 Prozent BWS als einziger
Bereich einen Zugang verbuchen. Innerhalb des Dienstleistungssektors trat in Sachsen 2020 der
größte Verlust an BWS mit real -4,4 Prozent im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information
und Kommunikation ein. Bei den hier dargestellten Ergebnissen handelt es sich um vorläufige
Annahmen.

Diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung spiegelte sich im Wesentlichen auch im Erzgebirgskreis
wider. In den hier ansässigen Schlüsselbranchen Maschinenbau und Automobilzulieferer
verzeichnete man trotz der teilweise unterbrochenen Lieferketten und des zeitweisen
Produktionsstillstandes insgesamt betrachtet eine gute Auftragslage. Die Zwangspausen konnten
durch die Kurzarbeitergeldregelung gut abgefedert werden. Die Nachfrage nach Fachkräften und
Spezialisten war und ist nach wie vor vorhanden. In der bereits durch Personalmangel
gekennzeichneten Pflegebranche konnte das noch größer gewordene Defizit an Arbeitskräften trotz
intensiver Vermittlungsbemühungen nicht behoben werden. Im Gegenteil, analog zum
produzierenden Gewerbe entstanden durch Grenzschließungen zu Tschechien noch größere
Defizite, die nicht durch inländische Arbeitskräfte kompensiert werden konnten.

Aufgrund der grenznahen Lage zu Tschechien bedienen sich schon seit Jahren sowohl
Wirtschaftsunternehmen als auch Dienstleister, Gastronomen und die Pflegebranche
Arbeitnehmern aus Tschechien. Deren Anteil ist auch in 2020 auf einem anhaltend hohen Niveau
verblieben.

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2. Bevölkerung

Die demographische Entwicklung im Erzgebirgskreis zeigt weiterhin im Trend für die nächsten Jahre
eindeutig, dass die Anzahl derer, die den Arbeitsmarkt verlassen (Aussteiger 60- bis 65-jährige) höher
ist, als die Zahl derer, die neu auf den Arbeitsmarkt strömen (Einsteiger 15- bis 25-jährige). Damit
einhergehend ist zwar ein weiterer Rückgang der Arbeitslosigkeit und der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten bei einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung zu erwarten, aber eben auch
ein perspektivisch weiter zunehmender Fachkräftemangel für die Region.

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3. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB)

Waren im Januar 2020 im Jobcenter Erzgebirgskreis 9860 eLB registriert, so waren es im Dezember
des gleichen Jahres noch 9580. Damit sank innerhalb des Jahres 2020 die Zahl der eLB nur noch um
rund 3 %. Im Vorjahreszeitraum betrug die Verringerung von Januar zu Dezember noch 12%.
Der Bestand an arbeitslosen eLb verharrt bereits seit 2019 bei einer gewissen Sockelarbeitslosigkeit
(aktuelle Quote SGB II (Stand April 2021) 2,9%).
Auch die Zahl potenzialreicher Bewerber in den integrationsnahen Profillagen stagniert seit 2019
bei 2,8%.
Die berufliche Eingliederung der verbleibenden eLB gestaltet sich durch die Verdichtung von
multiplen Problemlagen wie z.B. Langzeitarbeitslosigkeit, fehlende Mobilität, fehlende
Eigenmotivation und psychosoziale Probleme (aktueller Anteil ca. 44 %) immer schwieriger. Dies
wird u.a. in zunehmenden Suchtproblematiken und deren Begleiterscheinungen vor allem jüngerer
Personen deutlich.
Durch die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen in 2020 war es mitunter sehr schwierig,
gerade diese eLB zu erreichen und benötigte Hilfestellungen zu geben. Teilweise war auch
festzustellen, dass eLB die Situation nutzten, um sich gezielt den Bemühungen zur Eingliederung zu
entziehen.
Zudem zeichnet sich allmählich eine Grenze in der Mobilitätsförderung ab. Ein zunehmender Teil
von Personen will oder kann keinen PKW-Führerschein erwerben. Für Randbereiche des
Erzgebirgskreises wirken sich so Einschränkungen im ÖPNV zunehmend nachteilig aus.
Ähnliches gilt für den Erwerb von notwendigen Qualifikationen. Die Bildungsfähigkeit der
arbeitslosen eLB ist wenig bis gar nicht vorhanden. Die Heranführung an den Arbeitsmarkt ist somit
ein sehr zeitaufwändiger, mit intensiven Unterstützungsleistungen verbundener Prozess, der
letztlich nicht immer von Erfolg gekrönt ist.

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2.4. Finanzen

Im Jahr 2020 standen dem Jobcenter Erzgebirgskreis für die Eingliederung der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Eingliederungsbudget ca. 334 000 € weniger als im Vorjahr zur Verfügung.
Das Verwaltungskostenbudget verringerte sich in 2020 um rund 1,2 Mio. €.

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3. Bundesziele/Landesziel und Ergebnisse

3.1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen ihren Lebensunterhalt unabhängig von der
Grundsicherung nach dem SGB II aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten und damit ihre
Hilfebedürftigkeit verringern oder beenden.

Für die Nachhaltung der Zielerreichung wird im Vergleich zum Vorjahr die Entwicklung der Summe
der Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings
beobachtet.

In 2020 setzte sich der Trend der Vorjahre zur Verringerung der Leistungen zum Lebensunterhalt
weiter fort; nicht jedoch in gleich hohem Maß wie es in den Vorjahren der Fall war. Hierzu hat
vermutlich die Corona-Pandemie beigetragen, die im Frühjahr 2020 zumindest übergangsweise zu
einem höheren Leistungsbezug infolge vermehrter Antragstellung und Bewilligung von Leistungen
zum Lebensunterhalt führte.

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3.2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Ein wesentlicher Fakt zur Vermeidung oder Überwindung der Hilfebedürftigkeit ist die Integration in
eine Erwerbstätigkeit.

Maßgeblich für die Bewertung der Zielerreichung war die erreichte Integrationsquote, die die
Summe der Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten innerhalb der letzten zwölf
Monate misst und sie ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in den letzten zwölf Monaten setzt.

Aufgrund der prognostizierten Rahmenbedingungen im November 2019 wurde für 2020 ein
Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 7,8 % auf 10.050 (JDW VM) erwartet. Die
Anzahl der Integrationen sollte sich auch in 2020 gegenüber 2019 erneut verringern; hier wurde ein
Rückgang um 13,9 % auf 2.100 Integrationen als realistisch und sehr ambitioniert angesehen. Somit
ergab sich als Zielstellung 2020 eine Integrationsquote von 20,9 %. Dies bedeutete zum Zeitpunkt
der Zielvereinbarung einen Rückgang um 6,6 % zum Vorjahr.

Die tatsächlich im Jahr 2020 erreichte Integrationsquote lag bei 18,1%. Das Ziel wurde damit verfehlt.
Ursächlich hierfür werden neben den durch die Pandemie eingeschränkten aktiven
Vermittlungsaktivitäten auch die verminderte Einstellungsbereitschaft in den Unternehmen gesehen,
die auf die wirtschaftlichen Unsicherheiten zurückzuführen ist.

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3.3 Vermeidung von langfristigem Bezug

Ein weiteres Ziel für 2020 bestand darin, ein besonderes Augenmerk auf Leistungsberechtigte zu
legen, die sich bereits länger im Leistungsbezug befinden oder ein entsprechendes Risiko aufweisen.
Damit sollte zugleich ein Beitrag zum generellen Ziel des SGB II geleistet werden, die Dauer des
Hilfebezugs zu verkürzen und die sozialen Teilhabechancen sowie die Beschäftigungsfähigkeit auch
für marktbenachteiligte Leistungsberechtigte zu verbessern.

Das Ziel gilt als erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern
gegenüber dem Jahr 2019 um 3,2 % sinkt.

Mit einer Verringerung des Bestandes um 7,5 % im Jahr 2020 wurde die angestrebte Zielmarke
erneut überboten.

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3.4. Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Auch im Jahr 2020 sollte die Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit wieder wesentlicher
Bestandteil der Aktivitäten des Jobcenter Erzgebirgskreis sein. Trotz der problematischen
Ausgangssituation mit einer weiterhin relativ geringen Zahl von Schulabgängern, einem steigenden
Anteil von Jugendlichen mit multiplen Problemlagen und der durch die Corona-Pandemie
ausgelösten Unsicherheiten bei den Ausbildungsbetrieben ist es gelungen, die Zahl der arbeitslosen
Jugendlichen U25 auf einem niedrigen Niveau zu halten. Dennoch stieg deren absolute Zahl um 46
im Vergleich Dezember 2019 zu Dezember 2020. Dies ist vor dem Hintergrund der Problemlagen mit
fehlenden Schlüsselqualifikationen, mangelnder Motivation, fehlender Mobilität sowie fehlender
Flexibilität bei den Wunschberufen und der Situation bei den Ausbildungsbetrieben dennoch positiv
zu bewerten.

Die Arbeitslosenquote SGB II der Jugendlichen in der Altersgruppe von 15 bis unter 25 Jahren lag im
Dezember 2020 bei 2,9 % und damit um 0,2 Prozentpunkte höher als im Dezember 2019.

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4. Eingliederungsstrategien
Basierend auf den anhaltenden Erfolgen der Vorjahre hat das Jobcenter Erzgebirgskreis auch im
Jahr 2020 wieder bewusst auf die Definition bestimmter Zielgruppen bei der Integrationsarbeit
verzichtet. Klassische Vermittlungsstrategien verbunden mit den Instrumenten des SGB II unter
Zugriff auf das SGB III werden durch die erhebliche Zahl sich mitunter überlagernder
Vermittlungshemmnisse der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (mehr als 45% am Gesamtanteil
eLB), oft gepaart mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der damit verbundenen
erschwerten Integrationsarbeit als weitgehend ausgereizt eingeschätzt.

Die Aufnahmefähigkeit der den Arbeitsmarkt im Erzgebirgskreis prägenden klein-und
mittelständischen Unternehmen lag trotz der Corona-Pandemie auf einem guten Niveau. Die
Struktur der im Jobcenter Erzgebirgskreis betreuten arbeitslosen eLB führte jedoch dazu, dass die
Nachfrage insbesondere nach Fachkräften nicht gedeckt werden konnte. Trotz alledem stellte die
Gewährung von Eingliederungszuschüssen an Arbeitgeber nach wie vor ein probates Mittel bei
der Integration Langzeitarbeitsloser dar, um Minderleistungen und Defizite, die einen mitunter
massiven Einarbeitungsaufwand nach sich zogen, auszugleichen. So wurden im Jahr 2020 analog
zum Vorjahr allein für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit rd. 2,5 Mio. € Zuschüsse gezahlt.

Die Fortführung eingeschlagener Wege, bei denen die Mitarbeitenden die Problemlagen der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in ihrer Individualität identifizieren mussten um daraus
folgend passgenaue Integrationsansätze zu erarbeiten, war naheliegend. Hierbei wurden
zunächst motivationale Ansätze gewählt, die den noch arbeitslosen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten beispielsweise in Maßnahmen bei Trägern (MAT) oder Maßnahmen bei
Arbeitgebern (MAG) die Möglichkeiten boten, sich selbst zu erproben, eigene Stärken und
Schwächen zu erkennen und dadurch Motivation für die eigene tägliche Beschäftigung zu erlangen.
Hierbei war sowohl durch die Mitarbeitenden des Jobcenters Erzgebirgskreis als auch durch die
Fachkräfte der Träger sehr zeitintensive Vor- und Überzeugungsarbeit in persönlichen Gesprächen
zum Beispiel an Probetagen oder sogar in Form psychologischer Beratung oder sozialpädagogischer
Betreuung etc. erforderlich. Durch die im Frühjahr 2020 und seit Dezember 2020 erneut getroffenen
Eindämmungsmaßnahmen zur Corona-Pandemie war die intensive Beratung, Begleitung und
Betreuung, die im Wesentlichen auf persönliche Kontakte und Gespräche setzt, vorübergehend
erschwert. Ein bisher ausschließlich auf persönliche Gespräche und vertrauensvolle Atmosphäre
fußender Kontakt zu den eLB mit multiplen Hemmnissen ließ sich nicht eins zu eins auf telefonische
und digitale Kommunikationswege umstellen. Auch die Träger der Maßnahmen waren gezwungen,
die sonst in persönlicher Präsenz stattfindenden Maßnahmen, die neben beruflich orientierten
Inhalten auf intensive Kommunikation setzen, zeitweise auf alternative Formen umzustellen.

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Da es sich in 2020 dabei noch um überschaubare Zeiträume handelte und sichere Hygienekonzepte
umgesetzt wurden, war es trotz allem möglich, auch weiterhin Methoden der Verzahnung von
Arbeits-und Gesundheitsförderung, wie beispielsweise gezielte AktivA-Trainings (AktivA ist ein an
der TU Dresden entwickeltes psychosoziales Training zur Förderung von Gesundheit und
Handlungskompetenz            bei    Erwerbslosen        (https://aktiva.wissensimpuls.de/das-aktiva-
training.html)) durchzuführen. Im Jobcenter Erzgebirgskreis waren im Jahr 2020 AktivA-Trainer an
allen Standorten des Jobcenters Erzgebirgskreis tätig und konnten so, vermeintlich an
gesundheitlichen Gründen scheiternde, wertvolle Integrationsarbeit leisten. Auch die Träger von
Aktivierungsmaßnahmen haben sich zunehmend auf die Bedarfe des Jobcenters eingestellt und
bieten vermehrt zertifizierte Maßnahmen mit gesundheitsfördernden, motivierenden und dennoch
berufskundlich orientierenden, wissensvermittelnden Inhalten an. Beispielhaft sind hier zu nennen
„Fit mit Kind“ für Alleinerziehende, „Mobil und stabil“ für adipöse Leistungsberechtigte sowie „Aktiv
und Fit in den Job“ für eLB mit diversen gesundheitlichen Problemen. Auch diese Maßnahmen
mussten pandemiebedingt zeitweise auf alternative Durchführungsformen umgestellt oder
gänzlich ausgesetzt werden. Die versäumten Inhalte konnten jedoch weitestgehend nachgeholt
werden.

Schon in den vergangenen Jahren standen auf der Basis des Förderns und Forderns im Jobcenter
Erzgebirgskreis Elemente der assistierten Vermittlung und Nachbetreuung im Fokus der täglichen
Arbeit. Im Rahmen der assistierten Vermittlung wurden Bewerber zunächst trainiert und gecoacht
und im weiteren Verlauf bedarfsgerecht beim Vorstellungsgespräch unterstützt. Nach erfolgter
Integration wurde der Arbeitnehmer im Zusammenspiel der betrieblichen und persönlichen
Erfordernisse sowie auch der Arbeitgeber intensiv und einzelfallbezogen nachbetreut. Ziel dieser
Strategie war und ist die Sicherung einer nachhaltigen Integration.

Bereits mit Einführung des Teilhabechancengesetzes ab 01.01.2019 wurden diese Elemente der
Vorbereitung und Aktivierung sowie der Nachbetreuung verpflichtend. Insofern konnte das
Jobcenter Erzgebirgskreis bereits auf Erfahrungen aus den Vorjahren aufbauen und die Eröffnung
von Teilhabechancen auch für sehr arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte sehr gut
realisieren und in 2020 erfolgreich fortsetzen.

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 Das Jobcenter Erzgebirgskreis hat für diese Aufgaben an jedem Standort geeignete Mitarbeitende
aus den Reihen der Vermittlungsfachkräfte und Fallmanager eingesetzt und damit insbesondere
für den Personenkreis der sehr arbeitsmarktfernen Personen mit multiplen Hemmnissen eine
neue Form der Betreuung zur Vorbereitung einer Beschäftigung und zum Erhalt dieser
etabliert. In Zahlen ausgedrückt wurden im Jahr 2020 durchschnittlich 326 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte zur Heranführung an Beschäftigungen nach § 16 e SGB II und § 16 i SGB II
sowie zum Erhalt dieser gecoacht und begleitet. Dabei war festzustellen, dass auch die bereits in
2019 in geförderte Beschäftigungsverhältnisse nach §§ 16e/16i SGB II eingetretenen
Leistungsberechtigten weiterhin einer sehr intensiven Begleitung und Betreuung zum Erhalt dieser
geförderten Beschäftigung bedürfen.

Aufgrund der in 2020 und den Folgejahren vorherrschenden Haushaltmittelsituation war es in 2020
nur in wesentlich geringerem Umfang möglich, langzeitarbeitslosen eLB mit multiplen Hemmnissen
Beschäftigungschancen in Form geförderter §§16e/16iSGBII-Beschäftigungen zu eröffnen. Dies war
insofern schmerzlich als die Arbeitgeber dank der guten Erfahrungen in 2019 bereit und in der Lage
gewesen wären, derartige Teilhabechancen zu eröffnen.

Tatsächlich konnten so in 2020 nur 32 Neueintritte in eine Beschäftigung nach § 16 e SGBII gefördert
werden; Teilhabechancen nach § 16 i SGBII wurden insgesamt 48 eLB neu ermöglicht.

Die an jedem Standort des Jobcenters Erzgebirgskreis schon in den Vorjahren eingerichtete
Intensivvermittlung, welche inhaltsgleiche Ansätze für mehr und weniger arbeitsmarktferne

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erwerbsfähige Leistungsberechtigte verfolgt, erfolgte weiterhin. Aufgrund der Bewerberstruktur
und durch Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes haben sich diese Integrationsansätze
teilweise vermischt, was sich letztlich in den erreichten Integrationsergebnissen widerspiegelt.

Seit August 2018 setzt das Jobcenter Erzgebirgskreis darüber hinaus das „Landesprogramm zur
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt“ nach der Förderrichtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr um. Wesentliche Eckpunkte
dieses Programms sind die Förderung eines individuellen Coachings, wobei die
Langzeitarbeitslosen durch die Coaches beraten und unterstützt werden. Dies geschieht vor,
während und gegebenenfalls nach der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit
mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit zu steigern, die Eingliederung in Arbeit zu unterstützen
und Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren.
Darüber hinaus werden Zuschüsse an den Arbeitgeber für deren zusätzlichen Anleitungs-,
Betreuungs- und Verwaltungsaufwand bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, die im
Rahmen von § 16e SGB II durch die Jobcenter gefördert werden, gewährt. Das Landesprogramm
wird bis zum 30.09.2022 fortgesetzt.

Um die Beratungs-, Förderungs- und Betreuungsangebote für Jugendliche und junge
Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zielgerichteter und passgenauer einsetzen
zu können, wurde unter der Federführung des Jobcenters Erzgebirgskreis zusammen mit der
Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz und dem Jugendamt des Erzgebirgskreises bereits Ende 2017
mit der Errichtung einer Jugendberufsagentur Erzgebirge begonnen. Auch im Jahr 2020 wurde die
bereits in den Vorjahren intensiv betriebene inhaltliche Ausgestaltung fortgesetzt, neue
Aufgabenschwerpunkte gesetzt und diese virtuelle Institution weiterhin mit Leben erfüllt.
Institutionsübergreifendes Ziel der Jugendberufsagentur ist es, jedem Jugendlichen bzw. jungem
Erwachsenen einen erfolgreichen Übergang zwischen Schule und Beruf zu ermöglichen und zu
diesem Zweck die Hilfsangebote der Kooperationspartner abgestimmt, bedarfsgerecht und
systematisch vorzuhalten. Dies wird u.a. durch ein gemeinsames Online-Portal Jugendberufsagentur
Erzgebirge (jba-erz.de) sichergestellt. Dadurch ist es gelungen, den Jugendlichen eine geeignete,
zielgruppengerechte Plattform für Fragen und Probleme zu bieten, die aus einer Hand beantwortet
und geklärt werden können. Leider muss auch hier eingeschätzt werden, dass infolge der
pandemiebedingten Einschränkungen die gesteckten Ziele zur Weiterentwicklung der
Jugendberufsagentur in 2020 nicht vollständig erreicht werden konnten.

Einen weiteren innovativen Ansatz in der Integrationsarbeit mit Jugendlichen hat das Jobcenter
Erzgebirgskreis in Form des Modellprojektes „Wegbegleiter“ initiiert. Hier wurde für absolut
marktferne, mit multiplen Problemlagen behaftete und in der Regel sozial nicht integrierte
Jugendliche eine in Stufen aufgebaute Möglichkeit der zunächst sozialen Integration und im
weiteren Verlauf die Heranführung an den Ausbildungs-und Arbeitsmarkt geschaffen. In einem Haus
finden, finanziert über den Europäischen Sozialfonds und das SGB II, zielgruppengerechte

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Maßnahmen mit engmaschiger Begleitung durch Sozialpädagogen, Psychologen und Fachbetreuer
statt, die bei erfolgreichem Durchlauf einer Stufe verbunden mit der Festigung der erreichten
Integrationsfortschritte den Start in der nächsthöheren Stufe ermöglichen. Dadurch gelingt es, die
Jugendlichen überhaupt in der Maßnahme zu halten und mittels einer gewissen Gruppendynamik
Motivation zum Durchhalten aufzubauen und die Jugendlichen zur Definition eines für sie
erreichbaren (Lebens-) Ziels zu gewinnen.

Um auch die zunehmende Klientel der psychisch Erkrankten unten den eLB besser und
zielgerichteter Hilfestellung geben zu können und präventiv tätig zu werden, hat das Jobcenter
Erzgebirgskreis gemeinsam mit einem langjährig erprobten Maßnahme-Partner im Jahr 2020 eine
innovative Idee entwickelt und bei der Fachstelle RehaPro die Durchführung des

Projektes „Koordinierungsstelle Pro Aktiv – KoPrA“ im Rahmen des Bundesprogrammes „Innovative
Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ beantragt. Die zum Antrag ergangene
Zwischennachricht lässt auf eine Bewilligung und Umsetzung ab dem 3. oder 4. Quartal 2021 hoffen.

5. Bewertung der erreichten Ergebnisse
Die vom Jobcenter Erzgebirgskreis mit dem Sächsischen Ministerium für Soziales und
Verbraucherschutz vereinbarten Ziele konnten in 2020 nicht vollständig erreicht werden.

Wie schon in den Vorjahren setzte sich in 2020 die Verringerung der Kosten für passive Leistungen
fort. Die Summe verringerte sich um 2,7 %. Im sachsenweiten Vergleich ist das ein Spitzenwert, da
im landesweiten Durchschnitt eine Reduzierung der Kosten gar nicht erreicht werden konnte,
vielmehr eine Steigerung um 1,3% zu verzeichnen war.

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In diesem Ergebnis spiegeln sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie wider. So kam es auch im
Jobcenter Erzgebirgskreis in den Monaten März 2020 bis Juni 2020 zu vermehrten Antragstellungen
auf Leistungen zum Lebensunterhalt, die auch entsprechende Bewilligungen nach sich zogen.
Ursächlich hierbei waren die durch die Corona-Eindämmungsmaßnahme quasi entzogenen
Möglichkeiten zur Berufsausübung für etliche Soloselbständige und andere. Im Weiteren
Jahresverlauf 2020 ist es dennoch gelungen, die passiven Leistungen im Vergleich zu den Vorjahren
zu senken.

Im Hinblick auf die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ist festzustellen, dass die
von den Eingliederungsteams an den Standorten des Jobcenters Erzgebirgskreis eingeschätzten
Zielwerte realistisch und sehr ambitioniert waren. Dies spiegelt wider, dass vor Ort jeweils die
Kenntnisse in Bezug auf das betreute Klientel und die dafür vorhandenen Teilarbeitsmärkte und
deren Aufnahmemöglichkeiten sehr gut eingeschätzt werden und dadurch Fehlplanungen
vermieden werden können. Dennoch muss eingeschätzt werden, dass das gesteckte Ziel zur
Integrationsquote im Jahr 2020 nicht erreicht werden konnte. Mit dem tatsächlich erreichten Wert
von 18,1% liegt das Jobcenter Erzgebirgskreis innerhalb des Landes Sachsen im hinteren Mittelfeld.

Bei der Betrachtung und Bewertung der in 2020 erreichten Integrationsquote im Vergleich zu 2019
und im Vergleich zu den anderen Jobcentern in Sachsen muss die jeweils aktuelle Arbeitslosenquote
Berücksichtigung finden. Diese lag über das Jahr 2020 bei durchschnittlich 2,8%. Das für das
Jobcenter Erzgebirgskreis zur Verfügung stehende Potenzial in Form von vermittlungsfähigen,
geeigneten und motivierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist entsprechend geringer als es
bei einer höheren Arbeitslosenquote, wie beispielsweise bei anderen sächsischen Jobcentern der
Fall ist. Ebenso spielt bei der Eingliederung des „verbliebenen Potenzials“ deren Struktur eine nicht
unwesentliche Rolle. Durch die enormen Problemlagen, die sich teilweise noch überlagern, ist die
Heranführung an den Arbeitsmarkt mit der Zielsetzung einer Integration heute ein wesentlich
aufwändigerer Prozess als es noch vor 5-6 Jahren der Fall war. Auch die räumliche Ausdehnung des

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Erzgebirgskreises und die Anbindung der einzelnen Ortschaften an den ÖPNV gilt es bei der
Bewertung der erreichten Ergebnisse zu berücksichtigen. Nicht zuletzt sind auch die Auswirkungen
der Corona-Pandemie auf die aktive Vermittlungsarbeit einerseits und die Einstellungsbereitschaft
der Unternehmen in Krisenzeiten wie dieser, ursächlich für die erreichten Ergebnisse.

Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern sank gegenüber dem Vorjahr um 7,5%. Mit diesem
Wert wurde die gesetzte Zielvorgabe, die eine Senkung von 3,2% vorsah, erneut überboten. Damit
konnte der seit mehreren Jahren anhaltende positive Trend fortgesetzt werden. Als Ursachen
hierfür sind sowohl die individuelle Integrationsarbeit der Vermittlungsfachkräfte als auch das seit
2019 etablierte, noch relativ neue Förderinstrument der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16 i SGB II) zu
sehen. Das Teilhabechancengesetz –hier insbesondere §16i SGB II- zielt genau auf die Aktivierung
und Integration von Leistungsbeziehern, die mindestens seit 6 Jahren durchgehend Leistungen des
SGB II beziehen. Auch in 2020 wäre es möglich gewesen, den positiven Start dieses Instruments
fortzusetzen, da sowohl förderfähige Langzeitbezieher mit multiplen Problemlagen als auch
ortsansässige Arbeitgeber für die Ermöglichung solcher Teilhabechancen aktiviert werden konnten.
Einzig die verfügbaren Haushaltsmittel im Ausgabejahr 2020, vor allem aber die zugeteilten
Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre führten dazu, dass nur eine geringe Zahl von
Teilhabechancen in 2020 starten konnten.

Dennoch ist für die Erreichung des Ziels auch die demographische Entwicklung mit zunehmenden
Langzeitleistungsbeziehern, die in das Altersruhegeld wechseln, nicht außer Acht zu lassen.

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Trotz der seit längerer Zeit bereits praktizierten Abkehr von Zielgruppenarbeit hin zu verstärkt
individueller, einzelfallbezogener Integrationsarbeit zeigen die Ergebnisse, dass die vormals primär
als Zielgruppen betreuten Personen nicht vernachlässigt wurden.

So konnte die Zahl der alleinerziehenden eLB von 1412 im Dezember 2019 auf 1328 im Dezember
2020 gesenkt werden.

Die Zahl der schwerbehinderten eLB konnte im Jahresdurchschnitt um 5% verringert werden.

Auch die älteren Arbeitnehmer 50+ wurden gleichermaßen in die Integrationsaktivitäten des
Jobcenters Erzgebirgskreis einbezogen und konnten von den folgenden Förderungen profitieren:

Die Zahl der ausländischen eLB hat sich im Jahresdurchschnitt 2019 von 796 auf 814 im Dezember
2020 erhöht. Dennoch ist es bei diesem Personenkreis gelungen, in 275 Fällen den Eintritt in eine
Erwerbstätigkeit zu fördern.

Fazit:

Dem Jobcenter Erzgebirgskreis ist es auch im Jahr 2020 gelungen, seine erfolgreichen und
bewährten Strategien in der Umsetzung des SGB II fortzusetzen und sich im Ranking sämtlicher
Jobcenter auf einem guten Platz zu positionieren. Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage hat
sich gezeigt, dass das Jobcenter Erzgebirgskreis mit all seinen Mitarbeitenden und Partnern am
Arbeitsmarkt in der Lage war, flexibel und unkompliziert auf die neuen Erfordernisse zu reagieren.

Insgesamt hat das Jobcenter Erzgebirgskreis sehr gute Ergebnisse erzielt und die zur Verfügung
gestellten Haushaltsmittel sinnvoll und zielführend eingesetzt.

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6. Haushaltmittel
Dem Jobcenter Erzgebirgskreis wurden mittels Eingliederungsmittelverordnung für das Jahr 2020
insgesamt rd. 31,8 Mio. Euro zugeteilt.

Gegenüber dem Jahr 2019 standen dem Jobcenter Erzgebirgskreis damit ca. 1,7 Mio. Euro weniger
Haushaltmittel für die Integration und Betreuung der Leistungsberechtigten zur Verfügung.

Maßgebend für die Verwendung des Eingliederungsbudgets ist eine gründliche Analyse der für den
einzelnen eLB notwendigen und zielführendsten Eingliederungsleistungen. Diese erfolgt regelmäßig
durch die für die eLB zuständigen Beratungs-und Eingliederungsfachkräfte.

Basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre gelang es, das Angebot an Instrumenten zur
Eingliederung so zu gestalten und in Anspruch zu nehmen, dass am Ende des Jahres 2020 ein
Ausschöpfungsgrad der Eingliederungsmittel von 96 % erreicht werden konnte.

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So wurde bei der Integrationsarbeit darauf geachtet, Bürger mit geringen bis mittleren
ausgeprägten Vermittlungshemmnissen möglichst zügig wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu
integrieren. Hierbei wurden die Mittel vordergründig im Bereich kurzer Aktivierungen,
Qualifizierungen und zur Herstellung von Mobilität platziert sowie Eingliederungszuschüsse an
Arbeitgeber gezahlt.

Die Ausgaben für berufliche Weiterbildungen sind seit Jahren rückläufig und nahmen auch 2020 nur
noch einen Anteil von 3,9% der ausgegebenen Mittel ein. Diese Entwicklung ist in der immer geringer
werdenden Anzahl der eLB zu sehen, die bildungsfähig und bildungswillig sind. Förderungen von
Umschulungsmaßnahmen spielen nahezu keine Rolle mehr. Aber auch die in 2020 erfolgten
Unterbrechungen, verspäteten Beginne und vorzeitigen Beendigungen von Maßnahmen infolge der
pandemiebedingten Schließungen von Fortbildungseinrichtungen führten zu einem geringeren
Mitteleinsatz in diesem Segment.

In gleichem Maße, wie der Bestand an Bewerbern mit noch ausreichendem Vermittlungspotential
abnahm, erhöhte sich die Anzahl der Leistungsberechtigten, die durch multiple Problemlagen nur
mit immensen Unterstützungsaufwand wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden können.

Durch das am 01.01.2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz ist es gelungen, diesen
Personenkreis verstärkt zu aktivieren, so dass rd. 4,3 Mio. € aus dem Eingliederungsbudget für
Beschäftigung schaffende Maßnahmen wie Teilhabe am Arbeitsmarkt und Arbeitsgelegenheiten
verwendet werden konnten. Dabei wurde im Bereich der Arbeitsgelegenheiten verstärkt auf
sogenannte     Zielgruppenmaßnahmen        gesetzt,    die    neben    der    Schaffung   von
Beschäftigungsmöglichkeiten und Motivation auch eine sozialpädagogische Betreuung beinhalten.

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