EINGLIEDERUNGSBERICHT 2020 - PRO ARBEIT - KREIS OFFENBACH - (AÖR) KOMMUNALES JOBCENTER - SERVICESTELLE SGB II

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EINGLIEDERUNGSBERICHT 2020 - PRO ARBEIT - KREIS OFFENBACH - (AÖR) KOMMUNALES JOBCENTER - SERVICESTELLE SGB II
Eingliederungsbericht 2020
Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR)
Kommunales Jobcenter
Eingliederungsbericht 2020               2|39

Inhaltsverzeichnis
1.     KURZPORTRÄT DES KOMMUNALEN TRÄGERS KREIS OFFENBACH .................................................... 3

1.1 BESCHÄFTIGUNGSORIENTIERTE STANDORTDATEN ................................................................................ 3

1.2 ORGANISATIONSSTRUKTUR DES SGB II-BEREICHES ................................................................................ 5

1.3 ARBEITSSCHWERPUNKTE IM GESCHÄFTSJAHR 2020 .............................................................................. 6

2.     ENTWICKLUNG DER FALLZAHLEN ....................................................................................................10

3.     INTEGRATION IN DEN ARBEITSMARKT ............................................................................................12

3.1 SERVICECENTER ..................................................................................................................................... 15

3.2 AKTIVIERUNGSWERKSTATT ................................................................................................................... 16

3.3 ARBEITGEBERSERVICE ........................................................................................................................... 16

3.4 JOBCOACHING ....................................................................................................................................... 19

3.5 FAMILIENMANAGEMENT ...................................................................................................................... 24

3.6 EXISTENZGRÜNDER UND SELBSTSTÄNDIGE .......................................................................................... 25

3.7 EUROPÄISCHES PROJEKTMANAGEMENT .............................................................................................. 27

4.     FÖRDERPROGRAMM .......................................................................................................................29

4.1 RECHTS- UND VERGABESTELLE ............................................................................................................. 29

4.2 MAßNAHMENMANAGEMENT ............................................................................................................... 30

5.     BEWERTUNG UND AUSBLICK ...........................................................................................................34
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1. Kurzporträt des kommunalen Trägers
   Kreis Offenbach
Im Jahr 2020 hatte die COVID-19-Pandemie starke Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbe-
dingungen in Deutschland. Rückblickend war es einerseits ein Jahr mit vielen schwierigen Ent-
scheidungen sowie wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Pro Arbeit – Kreis Offenbach –
(AöR) als Kommunales Jobcenter. Als starker Wirtschaftsstandort sind andererseits die regionalen
Bedingungen des Arbeitsmarktes im Kreis Offenbach für die Integration Leistungsberechtigter im
SGB II-Bezug entscheidend. Für eine nachhaltige Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie sind ne-
ben den strukturellen Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes die Sozial- und Wirtschaftsfakto-
ren des Kreises Offenbach relevant.

1.1 Beschäftigungsorientierte Standortdaten

Inmitten der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main befindet sich der Kreis Offenbach (Fläche: 356
km²). Als einer der am dichtesten bevölkerten Landkreise Deutschlands ist dieser zugleich städ-
tisch und ländlich geprägt. In 13 Städten und Gemeinden leben 355.813 Einwohner.1 Rund 15%
sind jünger als 15 Jahre, 64% sind zwischen 15 und 65 Jahre alt sowie 21% sind älter als 65 Jahre.2
Der Anteil der nicht deutschen Personen (19,6%) ist deutlich höher als der Bundesdurchschnitt
(13,7%).3 Aufgrund der attraktiven Lage ist die Zuwanderung stetig, d. h. im Kreis Offenbach leben
Menschen aus mehr als 180 verschiedenen Nationen aus aller Welt.

Die Standortparameter wie z. B. eine gute Infrastruktur, die Nähe zum Frankfurter Flughafen sowie
eine multikulturelle Internationalität sind ausgezeichnet. Der Kreis Offenbach ist wirtschaftlich,
diversifiziert und mittelständisch geprägt. Neben der guten Lebensqualität ist der Naherholungs-
wert hoch. Drei Viertel der Fläche sind Wald- und Grüngebiete bzw. landwirtschaftliche Flächen.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) umfasst 27.091 Betriebe.4 Im Mittelpunkt steht der
Dienstleistungsbereich. Vorrangige Tätigkeitsfelder sind die unternehmensbezogenen und sonsti-
gen Dienstleistungen (10.288), Handel (6.391) sowie Information und Kommunikation (1.896).
Rund zwei Drittel aller Betriebe sind Kleingewerbetreibende; mehr als ein Fünftel der Inhaber hat
einen Einwanderungshintergrund.

Während im Kreis Offenbach 128.109 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren
(58,0% Männer; 42,0% Frauen; Gender-Gap 16,0%),5 betrug die Anzahl der Arbeitslosen im De-
zember 2020 insgesamt 10.648 Personen (Vorjahr 7.301), und zwar 5.385 Personen (Vorjahr
3.262) im Rechtskreis SGB III und 5.263 Personen (Vorjahr 4.039) im Rechtskreis SGB II. Die Ar-
beitslosenquote auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen betrug 5,5%, davon im Rechtskreis des
SGB II 2,7% (Vorjahr 2,1%).6 In Hessen hatte die Arbeitslosigkeit 5,2% erreicht.

1
Industrie- und Handelskammer. Offenbach am Main (Januar 2021).
2
Hessisches Statistisches Landesamt (Juni 2020).
3
Statistisches Bundesamt. Ausländische Bevölkerung, Bevölkerungsfortschreibung (31. Dezember 2020).
4
Industrie- und Handelskammer. Offenbach am Main (Januar 2021).
5
Daten vom Juni 2020 (t-6). Arbeitsmarktreport. Offenbach (06438). Bundesagentur für Arbeit (Dezember 2020).
6
Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarktreport. Offenbach (Dezember 2020).
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Von 4.522 Arbeitslosen ausländischer Herkunft gehörten 1.874 (40,8%) zum Rechtskreis SGB III
und 2.675 Personen (59,2%) zum Rechtskreis SGB II. Rund drei Fünftel der von Arbeitslosigkeit
betroffenen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bezogen SGB II-Leistungen.

                                                       SGB III      SGB II

                                                                                             46,4%
               Frauen
                                                                                                        53,6%

                                                                                                        54,1%
              Männer
                                                                                            45,9%

                                                                                                   50,6%
           < 25 Jahre
                                                                                                  49,4%

                                                                                                                        65,4%
 55 Jahre und älter
                                                                             34,6%

                                                                                     40,8%
           Ausländer
                                                                                                                59,2%

Abbildung 1: Arbeitslosigkeit ausgewählter Personengruppen in den Rechtskreisen SGB III und SGB II im Dezember 2020

Der Anteil der Langzeitarbeitslosen, gemessen an der Gesamtzahl aller Personen ohne Erwerbstä-
tigkeit, nahm mit rund 38% im Rechtskreis SGB II im Vergleich zum Vorjahr (36,0%) zu. Die arbeits-
losen Personen der Rechtskreise SGB III und SGB II weisen alters- und geschlechtsbezogene Un-
terschiede auf (vgl. Tab. 1).

   Arbeitslose                                              Insgesamt                       SGB III                     SGB II
   Insgesamt                                                     10.648                         5.385                    5.263
   Frauen                                                         4.868                         2.258                    2.610
   Männer                                                         5.780                         3.127                    2.653
   Unter 25 Jahren                                                  994                          503                      491
   55 Jahre und älter                                             2.194                         1.434                     760
   Anteile in %
   Insgesamt                                                      100,0                         100,0                    100,0
   Frauen                                                           45,7                         41,9                     49,6
   Männer                                                           54,3                         58,1                     50,4
   Unter 25 Jahren                                                   9,3                          9,3                      9,3
   55 Jahre und älter                                               20,6                         26,6                     14,4
Tabelle 1: Arbeitslose Personen in Altersgruppen getrennt nach Rechtskreisen im Dezember 2020

Unter allen arbeitslosen Personen ohne Erwerbstätigkeit im Kreis Offenbach ist der Frauenanteil
(45,7%) geringer als der der Männer (54,3%). Auch im Rechtskreis SGB II ist der Frauenanteil
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(49,6%) niedriger als der der Männer (50,4%). Der Gender-Gap beträgt weniger als ein Prozent. Im
Vergleich zum Vorjahr ist der Gender-Gap um einen Prozentpunkt zurückgegangen.

1.2 Organisationsstruktur des SGB II-Bereiches
Als zugelassener kommunaler Träger ist der Kreis Offenbach seit dem 1. Januar 2005 für die Grund-
sicherung für Arbeitsuchende im Bereich des SGB II verantwortlich. Die Pro Arbeit – Kreis Offen-
bach – (AöR) – Kommunales Jobcenter ist für die Umsetzung des SGB II zuständig.

Die Pro Arbeit als Organisation umfasst eine interne Verwaltung und einen operativen Bereich
(vgl. Abb. 2). Die interne Verwaltung („Interner Service“) umfasst die Bereiche Personal, Finanzen,
Controlling, IT, EDV, die Rechts- und Vergabestelle, die Datenschutzbeauftragte und die Beauf-
tragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Der operative Bereich besteht aus der Grundsiche-
rung, dem Jobcoaching, der „Fachlichen Beratung Jobcoaching“, den Arbeitsmarktpolitischen In-
strumenten sowie dem Aktivierungszentrum. Die Förderung und Integration durch passgenaue
Angebote verstärken die folgenden Bereiche: Arbeitgeberservice, Maßnahmenmanagement, Fa-
milienmanagement, das Pilotprojekt Jugendberatungsbüro „Richtig orientiert im Kreis Offenbach“
(RoOF), die Projekte des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie das Europäische Projektmanage-
ment (EPM), das u. a. auch das Projekt „Regional Integration Accelerators“ (RIAC) beinhaltet.

                                                                     Vorstand

       Interner Service                                                           Operativer Bereich

                                                                                                                      Arbeitsmarktpolitische
            Personal                         Jobcoaching                                        Grundsicherung                                 Aktivierungszentrum
                                                                                                                           Instrumente

            Finanzen         U25               25PLUS                    46PLUS                  Servicecenter         Arbeitgeberservice        Soziale Teilhabe

                                                                                                                          Maßnahmen-
           Controlling                        Reha / SB                                                SG Ost                                  Aktivierungswerkstatt
                                                                                                                          management

                                                                     Impuls (35PLUS)                                                            Existenzgründer &
      IT               EDV   SG 1               SG 3                                                   SG West        Familienmanagement
                                                                        Team A                                                                    Selbstständige

         Rechts- &                                                                                                    Jugendberatungsbüro
                             SG 2               SG 4                     Team B                        SG Mitte
        Vergabestelle                                                                                                        RoOF

        Behördlicher                                                                                                     Drittmittel- und
                                                SG 5                     Team C                Rechtskreiswechsel
        Datenschutz                                                                                                       ESF-Projekte

      Chancengleichheit
           (BCA)                    Fachliche Beratung Jobcoaching                                 Grundsatz                Rehapro

                                                                                                                           Europäisches
                                                                                               Ermittlungsdienst       Projektmanagement

                                                                                                  Beschwerde-                 Riac
                                                                                                  management

                                                                                              Bildung und Teilhabe

Abbildung 2: Organigramm der Pro Arbeit – Kreis Offenbach – (AöR) – Kommunales Jobcenter (Stand 31. Dezember 2020)

                                                                                  Stand: 31.12.2020
Die Organisation der Pro Arbeit erfordert kontinuierliche Verbesserungsprozesse. Für    die optimale
Zielerreichung werden die Aufbau- und Ablauforganisation durch stetige Anpassungen bestmög-
lich aktualisiert, diese betreffen die Geschäftsprozesse, Systeme und Strukturen sowie das Fall-
steuerungskonzept. Mithilfe der Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie des Kreises Offenbach
und der jährlichen Zielsteuerungsdialoge gibt das Hessische Ministerium für Soziales und Integra-
tion (HMSI) die sich verändernden Ziele in Form von Vereinbarungen vor.
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1.3 Arbeitsschwerpunkte im Geschäftsjahr 2020
Im Jahr 2020 hat die COVID-19-Pandemie die Pro Arbeit in ihrer Organisation und ihren Abläufen
geprägt. Mit dem ersten Lockdown Mitte März 2020 wurde die Pro Arbeit für den persönlichen
Kundenverkehr an ihren diversen Standorten geschlossen, um sowohl die Bürgerinnen und Bürger
als auch die Beschäftigten bestmöglich vor einer Infektionsgefahr zu schützen und die fristgerech-
ten Auszahlungen der monetären Leistungen in jedem Fall sicherzustellen. In dringenden Ausnah-
mefällen, z. B. zum Zwecke der Aushändigung von Lebensmittelgutscheinen, war es jedoch mög-
lich, dass Kundinnen und Kunden im Eingangsbereich unter Beachtung der Abstands-und Hygie-
neregeln empfangen wurden. Die Grundsicherung hatte einen ihrer Schwerpunkte in der ord-
nungsgemäßen und zeitnahen Umsetzung der Bestimmungen zur vereinfachten Antragstellung
gemäß § 67 SGB II.

Auf die erste Welle der COVID-19-Pandemie Mitte März 2020 folgten mehrere Lockdowns, Kon-
taktsperren in Kombination mit der Schließung der Pro Arbeit für den Kundenverkehr, Umstellung
auf Homeoffice und z. T. eine Rückkehr der Beschäftigten in ihre Büros. Aufgrund der Pandemie
und den damit verbundenen Einschränkungen des direkten Kundenkontaktes war es notwendig,
alternative Informationswege zu den Kundinnen und Kunden aufzubauen. Die Kommunikation
und alle Arbeitsabläufe mit Kunden und Kundinnen, den Arbeitgebern, den Trägern sowie Beschäf-
tigten innerhalb der Organisation der Pro Arbeit wurden auf digitale Medien umgestellt.

Die Beratung zu Neuanträgen nach dem SGB II und der Angemessenheitsprüfung von Wohnraum
bei Zuzügen erfolgte kontaktlos, d. h. hauptsächlich über das Telefon sowie alternativ per E-Mail,
Telefax und – soweit dieses möglich war – auch über Skype.

Um die Erreichbarkeit der Grundsicherung aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen zu ge-
währleisten, wurden die telefonischen Sprechzeiten verlängert. Ebenso wurde die Telefonhotline
anfangs personell durch Beschäftigte aus anderen Abteilungen aufgestockt.

Neben dem allgemein bestehenden Abstands-und Hygienekonzept wurde bei den Beschäftigten
vor Ort umgehend für eine Einzelbürobelegung Sorge getragen. Ein Teil der Belegschaft agierte in
den ersten Wochen der Pandemie an einem weiteren Standort der Pro Arbeit in Dietzenbach, so
dass zu jedem Zeitpunkt - selbst bei einer bspw. angeordneten Quarantäne für Teile der Organi-
sation - die Auszahlungen sichergestellt waren.

Aufgrund der sich seit 2014 im Einsatz befindlichen digitalen Akte und dem Verfahren „E-Post“ zur
Postversendung war es möglich, diejenigen Beschäftigten in der Grundsicherung, die bereits über
einen mobilen Arbeitsplatz verfügten, von Beginn der Pandemie an vollständig im Homeoffice ar-
beiten zu lassen. Weitere mobile Arbeitsplätze mit z. B. Laptops, Diensthandys wurden sukzessive
in der Grundsicherung eingerichtet, so dass sich zum Ende des Berichtsjahrs etwa zwei Drittel der
Belegschaft regulär im Homeoffice befinden. Auch diejenigen Personen, die vor Ort arbeiten, ha-
ben jederzeit die technischen Möglichkeiten, kurzfristig mobil von zu Hause aus zu arbeiten.

Unter intensiver Beteiligung der Pro Arbeit wurde in Kooperation mit weiteren kommunalen Job-
centern und dem hessischen IT-Dienstleister eKom21 die digitale Erstantragstellung (Onlinean-
tragstellung als „Minimal Viable Product“, MVP) realisiert. Die Onlineantragstellung steht seit dem
10. Juni 2020 zur Verfügung. Bereits ein halbes Jahr später im Dezember entschied sich rund die
Hälfte der Bürger und Bürgerinnen für einen Onlineantrag. Fehlende Unterlagen können zudem
seit Mitte Dezember über das so genannte Dokumentenportal digital bei der Pro Arbeit einge-
reicht werden.
Eingliederungsbericht 2020   7|39

Im Jahr 2020 wurden generell keine Gruppenveranstaltungen wie z. B. „Stromspar-Check“ und
Rechtskreiswechsel SGB III nach SGB II durchgeführt. Auch die Aktivitäten der Pro Arbeit, die übli-
cher Weise durchgeführt werden, um z. B. über Themen wie Bildungs- und Teilhabeleistungen
(BuT) zu informieren und die Inanspruchnahme zu bewerben, entfielen. Die Netzwerkpflege war
auf die wesentlichen Themen reduziert und fand ausschließlich über Online-Plattformen statt.

Im Jahr 2020 hat die Grundsicherung der Pro Arbeit – Kreis Offenbach – (AöR) – Kommunales
Jobcenter insgesamt für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 4.996 Erstanträge (Vor-
jahr 3.280) nach dem SGB II bearbeitet. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr betrug über 52%.
Die Anzahl der Bewilligungsbescheide nahm um 1.151 (56,6%) auf 3.183 zu.

Im Bereich der Grundsicherung wurde der Zugang zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensun-
terhalts durch den Gesetzgeber vereinfacht (erleichterter Zugang gemäß § 67 SGB II). Einige
Grundprinzipien des SGB II wurden temporär ausgesetzt wie z. B. die Prüfung von Vermögen bzw.
der Angemessenheit von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, um den Kreis der Anspruchs-
berechtigten um diejenigen zu erweitern, die sich pandemiebedingt in einer wirtschaftlichen Not-
lage befanden. Im Fokus stand die schnelle, unbürokratische Hilfegewährung. Meldetermine wur-
den zeitweise aufgrund der Kontaktbeschränkungen ausgesetzt und der Umfang von Sanktions-
verfahren nach § 31 ff. SGB II - auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsge-
richts zum Komplex der Sanktionen im SGB II vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16 - deutlich re-
duziert.

Der Bereich Grundsatzangelegenheiten reagierte flexibel auf die neuen Gesetzesvorgaben. Neben
fachlichen Hinweisen, die es zu aktualisieren galt, waren zudem interne Weisungen für die Um-
setzung z. B. von Digitalunterricht, Schließungsanordnungen, Hygieneauflagen etc. nötig.

Die Regelbedarfe wurden zum 01. Januar 2020 (turnusüblich) erhöht.

Die Beschäftigten des Bereiches Grundsatzangelegenheiten führten auch im Jahr 2020 interne
Schulungen wie z. B. die Grundschulung SGB II für die neuen Beschäftigten durch. Aufgrund der
Corona-Pandemie war dies nur eingeschränkt als Veranstaltung online möglich.

Ein E-Learning-Konzept ist zum Jahresende durch den Bereich Grundsatzangelegenheiten und die
Rechts- und Vergabestelle entwickelt und veröffentlicht worden. Die Video-Clips stehen nach
fachlichen Themen hinterlegt zur Verfügung. Die Beschäftigten können diese zukünftig zum Eigen-
studium als Webinar-Workshops bzw. für Lernkontrollen nutzen.

Im Jahr 2020 gingen 783 Widersprüche (Vorjahr 1.183; -33,8%) in die Grundsicherung ein. 869
Widersprüche (Vorjahr 1.303, -33,3%) wurden abschließend bearbeitet. Der Rückgang an Wider-
spruchsverfahren ist auf den vereinfachten Zugang zu Grundsicherungsleistungen zurückzufüh-
ren. Nicht nur die regelmäßig streitbehaftete Vermögensprüfung als auch die Angemessenheits-
prüfung von Kosten der Unterkunft waren weitgehend ausgesetzt, sondern es wurden auch nur
sehr wenige Meldetermine mit Leistungsberechtigten durchgeführt. Mit voraussichtlicher Been-
digung des Corona-Sonderrechts zum Dezember 2022 wird sich dies entsprechend ändern.

Die Abhilfequote der beschiedenen Fälle ist mit 32% geringfügig gefallen (Vorjahr 33,0%) und
bleibt auf einem niedrigen Niveau, die Teilabhilfe- und Zurückweisungsquote ist mit rund 59% um
rund zwei Prozent gestiegen (Vorjahr 56,9%). Als Beleg für eine gute Qualität der Ausgangsbe-
scheide ist dies neben weiteren Faktoren zu werten. Die Anzahl der zurückgenommenen Wider-
sprüche ist auf rund fünf Prozent gestiegen (Vorjahr 3,8%).
Eingliederungsbericht 2020   8|39

Der Bereich Unterhalt und Drittansprüche macht gerichtlich und außergerichtlich die kraft Geset-
zes übergegangenen Ansprüche der Leistungsempfänger gegen Dritte, die nicht Sozialleistungs-
träger sind, nach § 33 SGB II, arbeitsrechtliche Ansprüche gegen Dritte, Ansprüche nach MiLoG,
Ansprüche nach §§ 68, 68a AufenthG sowie Ansprüche nach § 40 Abs. 5 SGB II geltend. Die Gel-
tendmachung von Unterhalt gegenüber Unterhaltspflichtigen und hier vor allem der Kindesunter-
halt macht den Hauptteil der Bearbeitung aus.

Der geltend gemachte Gesamtbetrag ging um rund 26% auf 371.489,93 Euro zurück, da sich auf-
grund der Corona-Pandemie u. a. auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflich-
tigen, z. B. durch Insolvenzen, temporäre Betriebsschließungen, Kurzarbeitergeld etc., verringerte.

Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Ein-
kommen haben, erhalten gezielte Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Die
Pro Arbeit übernimmt als kommunales Jobcenter die Umsetzung der Leistungen für diejenigen,
die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Rechtskreis SGB II), Kinderzuschlag oder Wohngeld
(Rechtskreis § 6b BKGG) beziehen. Zusätzlich auch für Geringverdiener, ohne Sozialleistungsbezug.

Im Jahr 2020 nahmen 9.882 Kinder und Jugendliche im Kreis Offenbach mindestens eine Leistung
des Bildung- und Teilhabepakets in Anspruch. Die Pro Arbeit hat für sie insgesamt 15.423 Einzel-
leistungen (Vorjahr 16.029, -3,8%) bewilligt, davon 10.820 im Rechtskreis SGB II und 4.603 im
Rechtskreis § 6b BKGG. Die SGB II-Leistungen betrafen den Schulbedarf (58,1%), die Mittagsver-
pflegung (18,7%), Ausflüge und Klassenfahrten (7,7%), Teilhabeleistungen (7,7%), Lernförderung
(5,7%) und Schülerbeförderung (2,1%).

Aufgrund der Corona-Situation konnten etliche schulische Angebote schlussendlich nicht stattfin-
den. Das Ausfallen der Mittagsverpflegung ist auf die Schließung der Schulen und Kindertagesstät-
ten zurückzuführen. Klassenfahrten waren seit März 2020 für den Rest des Kalenderjahres nicht
möglich. Durch die allgemeinen Einschränkungen und die Schulschließungen waren demgemäß
auch die Leistungen für Tagesfahrten, Ferienfreizeiten und die Vereinsbeiträge betroffen. Die Be-
reiche Schulbedarf und Lernförderung blieben allerdings auf gleichem Niveau.

Was zunächst Personalressourcen schonend wirken könnte, war tatsächlich mit hohem Aufwand
verbunden. Die ausgezahlten Mittel, die im Rahmen der Übernahme von Klassenfahrtkosten be-
willigt wurden, mussten rückabgewickelt werden. Ähnlich verhielt es sich mit den Rückzahlungen
der Mittagessenskosten durch die Stadtkassen, die entsprechend erfasst werden mussten.

Im Jahr 2020 erhielten die BuT-Broschüre und die BuT-Website ein Relaunch. Die Zielgruppe der
Kinder und Jugendlichen wird durch das neugestaltete Heft direkt angesprochen. In einem Buch
sind alle Erläuterungen zu den einzelnen Leistungen zusammengefasst und in 13 Sprachen über-
setzt worden. Dies ist für die Verwendung in Schulen, Verwaltungen oder Beratungsstellen inte-
ressant. Die leistungsberechtigten Familien erhielten ein Exemplar des deutschsprachigen Formu-
lar- und Erläuterungshefts im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Bei Bedarf konnten sowohl wei-
tere Formulare als auch eine Übersetzung der Erklärungen in der Herkunftssprache angefordert
werden. Von dieser Möglichkeit wurde rege Gebrauch gemacht.

Die digitale Fassung dieser Informationen wurde ebenfalls reformiert. Die BuT-Website
www.bildung-und-teilhabe-kreis-of.de wurde komplett neu gestaltet, an das neue Design ange-
passt und ein Erklär-Video in vier Sprachen (deutsch, arabisch, türkisch, und englisch) bereitge-
stellt.
Eingliederungsbericht 2020   9|39

Das Beschwerdemanagement bearbeitete 633 Anliegen (Vorjahr 820; -22,8%). Davon bezogen
sich 580 auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (91,6%) und 53 auf Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit (8,4%). Rund 43% der Beschwerden wurden in berechtigter Weise vorge-
tragen und ihnen wurde vollumfänglich abgeholfen. Rund 13% der Eingaben waren in der Sache
nur teilweise begründet. Lediglich dem subjektiven Empfinden des Beschwerdeführers waren
rund 44% der Einlassungen geschuldet oder beruhten auf Unkenntnis der Rechtslage.

Vielfach wurden reine Informationen erbeten, die grundsätzlich nicht als Beschwerden gewertet
wurden. Zusätzlich war die Beschwerdestelle mit vorsorglichen bzw. prophylaktischen Beschwer-
den und den Bitten um eine bevorzugte Behandlung konfrontiert, während die eigentliche An-
sprechperson tatsächlich noch keine Möglichkeit zur Bearbeitung des Anliegens hatte. Der erfor-
derliche Raum für diese Anliegen wurde gewährt und zur allgemeinen Aufklärung beigetragen.

Zu einem massiven Rückgang der gemeldeten Vorgänge für den Ermittlungsdienst kam es auf-
grund der vorläufigen Einstellung des Außendienstes durch die Corona-Pandemie. Lediglich 379
Vorgänge (Vorjahr 737; -48,6%) gingen insgesamt ein, wovon 356 Meldungen einen Verdacht auf
Leistungsmissbrauch (Vorjahr 596; -40,3%) sowie 23 Meldungen die Bedarfsüberprüfung (Vorjahr
141) der Wohnungserstausstattung betrafen.

Insgesamt 407 Verdachtsfälle auf einen Leistungsmissbrauch wurden, einschließlich der Rück-
stände des Vorjahres, abschließend bearbeitet. In 181 Fällen bestätigte sich der Verdacht, d. h.
Leistungen in Höhe von insgesamt 121.844,90 Euro wurden zu Unrecht bezogen. Insgesamt 41
Fälle von Anträgen auf Wohnungserstausstattung wurden vor Ort überprüft und abgeschlossen.
Die Überprüfungen in neun Fällen ergaben keinen oder nur einen teilweisen Anspruch auf die be-
antragten Gegenstände, die Gesamtersparnis betrug 1.987,00 Euro. Im Vorjahresvergleich nahm
die Gesamtersparnis von 123.831,90 Euro um rund fünf Prozentpunkte (5.354,56 Euro; + 4,5%) zu.

188 Meldungen zur Verfolgung und Ahndung von begangenen Ordnungswidrigkeiten wurden er-
fasst. Die Mehrzahl dieser Neueingänge (182 Fälle) steht im Zusammenhang mit Pflichtverletzun-
gen der Leistungsberechtigten selbst (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 7 SGB II i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
SGB I und § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I). Sechs Ordnungswidrigkeiten
gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 SGB II wurden gemeldet.

Aus 223 bearbeiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren resultierten 123 Bußgeldbescheide, elf Ver-
warnungen mit Verwarnungsgeld sowie eine ohne Verwarnungsgeld und 88 Einstellungen. Die
verhängten Buß- und Verwarnungsgelder beliefen sich dabei auf einen Betrag in Höhe von insge-
samt 29.582,78 Euro, die der Gebühren und Auslagen auf einen Betrag in Höhe von insgesamt
3.570,03 Euro. Eine Strafanzeige wurde in insgesamt 24 Fällen erstattet.
Eingliederungsbericht 2020         10|39

2. Entwicklung der Fallzahlen
Insgesamt 10.234 Bedarfsgemeinschaften (BG) betreute die Pro Arbeit – Kreis Offenbach – (AöR)
im Dezember 2020. Im Vergleich zum Vorjahr (9.167) stieg die Anzahl um 1.067 Bedarfsgemein-
schaften (+ 11,6%). Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die Anzahl und Zusammensetzung
der Personen in den Bedarfsgemeinschaften verändert (vgl. Abb. 3). Die größte Gruppe mit rund
49% und 15% nominellem Zuwachs stellen die Single-Haushalte dar. Die Gesamtzahl kinderloser
Partner-BG ist um rund 25% gestiegen. Kinder leben in rund 41% aller Bedarfsgemeinschaften ent-
weder mit einer alleinerziehenden Person (1.960; + 2,0% i. V. z. Vorjahr) oder zwei Personen
(2.208; + 10,5% i. V. z. Vorjahr) gemeinsam. Jede neunte Bedarfsgemeinschaft (1.070; Vorjahr
1.009) ist kinderreich, in ihnen leben drei und mehr Kinder unter 18 Jahren.

      2,5% Sonstige
      7,5% Paar-BG ohne Kinder
     19,2% Alleinerziehende BG
     21,6% Paar-BG mit Kindern
     49,3% Single-BG

Abbildung 3: Größe und Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften7 im Dezember 20208

Im Dezember 2020 lebten insgesamt 14.863 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Vorjahr 13.227;
+ 12,4%) in den Bedarfsgemeinschaften im Kreis Offenbach (vgl. Abb. 4). Rund ein Drittel aller
Personen (7.020) sind nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Vorjahr 6.527; + 5,2%). Davon
sind rund 20% unter drei, 23% drei bis unter sechs sowie 54% sechs bis unter 15 Jahre alt.

2.877 Jugendliche und junge Erwachsene gehören zur Altersgruppe 15 bis 24 Jahre (Vorjahr 2.624;
+ 9,6%); ihr Anteil an der Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt rund ein
Fünftel. 2.373 Personen sind über 55 Jahre alt und älter, das entspricht etwa einem Siebtel aller
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die größte Gruppe mit 9.613 Personen stellen die 25- bis
54-Jährigen (Vorjahr 8.565; + 12,2%) dar.

7
  Die Bedarfsgemeinschaften werden vier Typen („Paar mit bzw. ohne Kind“, „Alleinerziehend“ oder „Single“) zugeordnet. Ist eine
  eindeutige Zuweisung nicht möglich, so wird die Bedarfsgemeinschaft als „Sonstige“ bezeichnet (vgl. Bundesagentur für Arbeit,
  Statistik, Glossar Grundsicherung, Stand vom 1.11.2012).
8
  Die Abweichungen in der Summe sind rundungsbedingt.
Eingliederungsbericht 2020    11|39

                                  Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

                  15.000

                  12.000

                    9.000

                    6.000

                    3.000

                        0
                               Jan     Feb     Mrz     Apr    Mai     Jun   Jul   Aug    Sep    Okt    Nov     Dez
        Insgesamt            13.278 13.245 13.748 14.714 15.099 15.331 15.275 15.214 14.998 14.682 14.782 14.863
        davon U25             2.623 2.605 2.702 2.876 2.950 3.015 3.019 2.984 2.937 2.861 2.868 2.877
        davon 55 und älter 2.076 2.085 2.144 2.295 2.359 2.409 2.396 2.413 2.395 2.347 2.375 2.373

Abbildung 4: Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahr 2020

Die Bundesagentur für Arbeit weist für den Kreis Offenbach im Rechtskreis des SGB II im Dezember
2020 insgesamt 5.263 Arbeitslose (Vorjahr 4.039; 30,3%) aus. Von diesen sind 491 jünger als 25
Jahre und 760 Personen 55 Jahre und älter (vgl. Abb. 5).

                                             Anzahl der arbeitslosen Personen
                    8.000

                    6.000

                    4.000

                    2.000

                        0
                               Jan     Feb     Mrz     Apr    Mai     Jun   Jul   Aug    Sep    Okt    Nov     Dez
        Insgesamt             4.498 4.281 4.198 5.010 5.736 5.944 5.880 6.038 5.742 5.695 5.490 5.263
        davon U25              459     422     409    522     554     593   605   697    587    609    516     491
        davon 55 und älter     654     614     613    734     826     863   828   838    823    847    819     760

Abbildung 5: Anzahl der arbeitslosen Personen im Dezember 2020
Eingliederungsbericht 2020         12|39

3. Integration in den Arbeitsmarkt
Die Pro Arbeit – Kreis Offenbach – (AöR) erzielte 3.216 Integrationen (Vorjahr 3.908; -17,7%) in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung und Selbstständigkeit in den ersten Ar-
beitsmarkt nach § 48a SGB II (geringfügige Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt).

                            600

                            500

                            400

                            300

                            200

                            100

                                0
                                        Jan    Feb    Mrz    Apr   Mai    Jun      Jul   Aug    Sep   Okt   Nov       Dez     Σ
      Integrationen § 48a SGB II 213           266    259    183   225    206      217   370    395   329   286       267 3.216

Abbildung 6: Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt nach § 48a SGB II im Jahr 2020

393 Personen wurden erfolgreich in Ausbildung (Vorjahr 419; -6,2%) vermittelt (vgl. Abb. 7).

                              300

                              250

                              200

                              150

                              100

                                50

                                    0
                                         Jan    Feb    Mrz   Apr    Mai      Jun   Jul    Aug   Sep   Okt   Nov   Dez         Σ
      Integrationen in Ausbildung        14      8      3     17     7       8      5     171    80    47    22       11     393

Abbildung 7: Integrationen in Ausbildung im Jahr 2020 (interne Auswertung)

Die Kennzahlen gemäß § 48a SGB II hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im
Mai 2011 zur Beurteilung der Vermittlungserfolge entwickelt. Die grundlegenden Daten stellt die
Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung, so dass die Integrationserfolge auf den Ebenen des
Bundes, der Länder und Kommunen überprüft und verglichen werden können.
Eingliederungsbericht 2020           13|39

Die Kennzahl K1 „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ bildet die Veränderungsrate der Hilfebe-
dürftigkeit der Bedarfsgemeinschaften gemäß § 48a SGB II ab (vgl. Tab. 2). Die Leistungen zum
Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) im Bezugsmonat werden ins Ver-
hältnis zum Vorjahresmonat gesetzt. Die K1 erzielt mit rund 18% Zuwachs im Dezember 2020 im
Kreis Offenbach (13,9; Vorjahr -4,1) ein hohes Ergebnis, während die Werte für Deutschland (9,4;
Vorjahr -4,5) und Hessen (7,4; Vorjahr -5,3) auch anstiegen, aber geringere Endwerte erlangten.

                                         Jan        Feb     Mrz          Apr        Mai      Jun         Jul       Aug     Sep      Okt     Nov     Dez
 K1 Veränderung der Summe der
 Leistungen zum Lebensunter-             -4,6       -4,0    -0,1         7,1        12,0     13,6        13,5      14      13,5     11,5    12,6    13,9
 halt (ohne LUH)
Tabelle 2: Zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit im Jahr 2020

Die Integrationsquote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) wird durch die Kennzahl K2
(vgl. Tab. 3) abgebildet, indem die Summe der Vermittlungen in den vergangenen zwölf Monaten
zum durchschnittlichen Bestand der ELB im Vormonat und den elf Monaten davor ins Verhältnis
gesetzt wird. Die Integrationsquote im Kreis Offenbach sank zum Dezember 2020 um sechs Pro-
zentpunkte von 28,2 auf 22,2. In Hessen (20,7; Vorjahr 25,9) und Deutschland (20,6; Vorjahr 26,6)
sanken die Quoten auch um mehr als fünf Prozentpunkte.

                                     Jan      Feb        Mrz          Apr      Mai         Jun      Jul          Aug     Sep       Okt      Nov     Dez
 K2 Integrationsquote                28,2     28,3       28,0         26,9     26,2        25,3     24,5         23,0    22,7      22,6     22,2    22,2
 K2E4 Integrationsquote der
                                     23,1     23,1       23,2         22,7     21,6        20,3     19,9         18,5    18,3      18,1     17,4    17,1
 Alleinerziehenden
Tabelle 3: Zur Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit im Jahr 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde weniger als jede fünfte Alleinerziehende vermittelt. Die
K2E4 lag im Kreis Offenbach im Dezember 2020 bei 17,1 (Vorjahr 22,4), in Deutschland bei 17,5
(Vorjahr 23,0) und in Hessen bei 16,6 (Vorjahr 21,9).

                              Apr     Mai          Jun          Jul          Aug       Sep          Okt          Nov       Dez      Jan     Feb     Mrz
 K2E3 Kontinuierliche
 Beschäftigung nach           59,7    59,2         58,9         59           58,9      58,9         59,1         58,7      58,8     58,5    57,7    57
 Integration
Tabelle 4: Kontinuierliche Beschäftigung nach Integration von April 2019 bis März 2020 (t-12)

Die 2019 neu definierte kontinuierliche Beschäftigungsquote K2E3 weist den Erfolg der Vermitt-
lungen aus. Eine Beschäftigung nach Integration gilt als kontinuierlich, wenn die betreffende Per-
son an jedem der sechs auf die Integration folgenden Monatsstichtage sozialversicherungspflich-
tig beschäftigt war. Das Ergebnis zeigt, dass rund drei von fünf Integrationen im Kreis Offenbach
nachhaltig sind (vgl. Tab.4). Im Vorjahresvergleich zeigt sich, dass die K2E3 um rund vier Prozent-
punkte geringer ausfiel (57; Vorjahr 60,7).

                                            Jan      Feb        Mrz          Apr      Mai         Jun      Jul      Aug     Sep      Okt      Nov    Dez
 K3 Veränderung des Bestandes
                                            -2,3     -3,9       -3,6         -3,3   -2,2          -1,3     -1,8     -1,3    -0,6     -0,5     0,2    0,3
 an Langzeitleistungsbeziehern
Tabelle 5: Zur Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehenden im Jahr 2020

Die Veränderungen des langfristigen Leistungsbezugs (LZB) stellt die Kennziffer K3 dar. Die Quote
nahm von Januar 2020 mit -2,3 bis März 2020 auf -3,9 ab, stieg allerdings bis Dezember 2020
wieder auf 0,3. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (-1,6) hat sich die K3 um rund zwei Prozent-
punkte verschlechtert (vgl. Tab.5). Da sich der Bestand an LZB auch zukünftig angesichts der hohen
Eingliederungsbericht 2020        14|39

Miet- und Lebenshaltungskosten sowie der überdurchschnittlich großen Bedarfsgemeinschaften
im Kreis Offenbach bei größtmöglichem Einsatz voraussichtlich nur geringfügig verändern lässt, ist
u. a. auch aufgrund der Corona-Pandemie von einem weiteren Anstieg auszugehen.

Um die Integration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den Arbeitsmarkt zu steigern, werden
Fördermaßnahmen als Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingesetzt. In der Förderstatistik der
Bundesagentur für Arbeit (BA) ist dokumentiert, für welche Maßnahmen und inwieweit Leistun-
gen zur Eingliederung nach dem SGB II verwendet wurden. Im Rahmen der Maßnahmen werden
die zu Grunde liegenden Personen- und Förderungsdaten erfasst. Nachgewiesen wird damit, dass
für eine Person bzw. innerhalb der Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung
eine Zahlung geleistet wurde. Es werden nur Teilnahmen, keine individuellen Personen erfasst.
Eine einzelne Person, die zeitgleich mehrere Förderleistungen erhält, wird mehrfach gezählt.

Alle Maßnahmen werden zu Förderarten (vgl. Abb. 8) gruppiert. Anhand der Teilnahmen zeigt sich,
dass mehr als die Hälfte der Maßnahmen durch sonstige Förderung (Bundes- und Landespro-
gramme, BAMF sowie Europäischer Sozialfonds (ESF)) fremdfinanziert waren. Wichtiges Ziel war
es, die Aktivierungs- und Vermittlungschancen in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.

                                        4500
     H Sonstige Förderung
                                        4000
     G Freie Förderung
                                        3500
     F Beschäftigung schaffende 3000
     Maßnahmen
     E Besondere Maßnahme zur 2500
     Teilhabe behinderter Menschen
                                2000
     D Aufnahme einer
     Erwerbstätigkeit
                                1500
     C Berufliche Weiterbildung
                                1000
     B Berufswahl und
     Berufsausbildung                     500

     A Aktivierung und Eingliederung 0
                                                  Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

Abbildung 8: Bestand an Teilnahmen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit Kostenträgerschaft im Rechtskreis SGB II
im Jahr 2020 (inkl. ausschließlich fremdfinanzierte Maßnahmen)9

Für die unter 25-Jährigen wurden insgesamt 4.430 Teilnahmen an Fördermaßnahmen erfasst (vgl.
Abb. 9). Im Vergleich zum Vorjahr (5.243) waren es rund 16% Förderungen weniger. Während
rund fünf Prozent die Berufsauswahl und Berufsausbildung betrafen, waren mehr als ein Drittel
aller Förderungen (36,2%; Vorjahr 32,5%) auf die Aktivierung und Eingliederung gerichtet. Die
sonstige Förderungsart verringerte sich auf rund die Hälfte (50,7%; Vorjahr 54,2%).

9
 Die hohe Anzahl in der Förderart „Aktivierung und Eingliederung“ im September 2020 ist aufgrund eines Datenerfassungsfehlers
nicht belastbar.
Eingliederungsbericht 2020       15|39

                                          700
    H Sonstige Förderung

                                          600
    G Freie Förderung

                                          500
    F Beschäftigung schaffende
    Maßnahmen
    E Besondere Maßnahme zur 400
    Teilhabe behinderter Menschen
    D Aufnahme einer             300
    Erwerbstätigkeit
    C Berufliche Weiterbildung            200

    B Berufswahl und                      100
    Berufsausbildung
    A Aktivierung und Eingliederung 0
                                                   Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

Abbildung 9: Bestand aller unter 25-Jährigen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Rechtskreis SGB II im Jahr 2020
(incl. fremdfinanzierte Maßnahmen)

3.1 Servicecenter
Aufgrund der Corona-Pandemie und des eingeschränkten Kundenkontaktes wurden auch im Ser-
vicecenter alternative Informationswege zu den Kunden und Kundinnen aufgebaut. Die Beratung
zu Neuanträgen nach dem SGB II und der Angemessenheitsprüfung von Wohnraum bei Zuzügen
erfolgte ab März 2020 kontaktlos, d. h. hauptsächlich über das Telefon sowie alternativ per E-Mail,
Telefax und ggf. auch über Skype. Durch den Lockdown stieg die Anzahl der eingereichten Neuan-
träge im April 2020 um mehr als das Doppelte.

Der von der Bundesagentur für Arbeit neu eingeführte, vereinfachte Antrag auf Leistungen nach
dem SGB II wird seit dem 1. März 2020 verwendet. Für die Antragsteller wurden in diesem für
zunächst sechs Monate einige „Hürden“ abgebaut, um bei Bedarf schnell Hilfe zusichern zu kön-
nen. Die wichtigsten Änderungen betrafen den vorübergehenden Verzicht einer Prüfung sowohl
des Vermögens wie auch der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft. Mit der Ausweitung der
COVID-19-Pandemie wurden die getroffenen Maßnahmen im Lauf des Jahres verlängert.

Am 1. Juni 2020 ist der Online-Antrag nach beschleunigten Vorarbeiten auf der Homepage der Pro
Arbeit freigeschaltet worden. Diese Neuerung, dass Bürger und Bürgerinnen ihren Antrag kontakt-
los von zu Hause stellen und die erforderlichen Nachweise sofort hochladen können, findet große
Zustimmung und stellt eine enorme Erleichterung im Zugang zu Grundsicherungsleistungen dar.

Die Anzahl der Beschäftigten im Servicecenter änderte sich im Vergleich zum Vorjahr nicht.

Insgesamt hat das Servicecenter 5.518 Neuanträge (vgl. Abb. 10) bearbeitet. Im Vergleich zum
Vorjahr (3.271) stieg die Anzahl der zu bearbeitenden Anträge um rund 68 Prozent an.
Eingliederungsbericht 2020    16|39

 1300
 1200                                   1.156
 1100
 1000
   900
   800
   700
                                584
   600                                            547
   500                                                      427                                            439       431
   400       339                                                     353                  334
                                                                                  309              319
                      280
   300
   200
   100
      0
             Jan      Feb      Mrz       Apr      Mai       Jun       Jul         Aug     Sep      Okt     Nov       Dez

Abbildung 10: Anzahl der im Servicecenter eingereichten Neuanträge im Jahr 2020

3.2 Aktivierungswerkstatt
Ein zentrales Instrument für die Vermittlung von Arbeitslosen und Jobsuchenden ist die Aktivie-
rungswerkstatt. Ihr Ziel ist es, die schnellstmögliche Aktivierung und Integration zu fördern. In den
vergangenen Jahren sind die Neukundinnen und -kunden direkt nach der Feststellung des Leis-
tungsanspruchs regelhaft in die Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung einge-
steuert worden (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III). Aufgrund der Corona-Pandemie musste diese
bereits zum 13. März 2020 geschlossen werden, wobei der bestehende Vertragszeitraum regulär
zum 29. Mai 2020 ausgelaufen wäre. Ab diesem Zeitpunkt gab es keine Aktivierungswerkstatt
mehr. Der Neustart war für August 2021 geplant.

Die Anzahl der zugesteuerten Personen sank daher im Vergleich zum Vorjahr um knapp drei Vier-
tel (73,1%) auf insgesamt 655 Zusteuerungen (Vorjahr 2.433). Davon waren 386 Männer (58,9%)
und 269 Frauen (41,1%).

Die Anteile der Alterszielgruppen blieben nahezu unverändert: Mehr als die Hälfte der Beteiligten
waren zwischen 25 und 45 Jahre alt (56,3%), während rund 13% der U25- und 30% der 46PLUS-
Alterszielgruppe angehörten.

3.3 Arbeitgeberservice
Ein weiteres wichtiges Instrument für die erfolgreiche Vermittlung in den Ausbildungs- und Ar-
beitsmarkt ist die Ansprache der Arbeitgeber. In Kooperation mit speziell dafür ausgewählten Un-
ternehmen hat der Arbeitgeberservice (AGS) verschiedenste Veranstaltungsformate wie z. B. zur
Berufsinformation und Besichtigung der Betriebe sowie für Bewerbertage konzipiert und Jobmes-
sen vorbereitet. Geplant waren auch Betriebsbesuche für benachteiligte Personen, Arbeitsmarkt-
projekte, Qualifikationen mit anschließender Beschäftigung etc.
Eingliederungsbericht 2020   17|39

Mit der ersten Welle der COVID-19-Pandemie Mitte März 2020 mussten alle bereits organisierten
Präsenzenzveranstaltungen wie z. B. die Jobmesse am Flughafen Frankfurt, die Bewerbertage, die
Woche der Ausbildung, die Berufsinformationsveranstaltungen etc. abgesagt werden.

Eine große Herausforderung war es, möglichst ad hoc alle Veranstaltungsangebote auf digitale
Kommunikationsformate umzustellen. Trotz der technischen Veränderungen, der Hürden für den
Datenschutz und häufig fehlender digitaler Kompetenzen bei den Bewerbern durch die Anwen-
dung von Skype oder anderweitigen Tools wurden bereits ab dem dritten Quartal 2020 wieder
Bewerbertage angeboten.

Sehr gute Vermittlungserfolge in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt setzen stabile, seit Jahren
aufgebaute Unternehmensnetzwerke in der Rhein-Main-Region voraus. Trotz aller Widrigkeiten
durch die COVID-19-Pandemie blieb die telefonische Ansprache der Arbeitgeber stets stabil.

Die Vermittlung musste angesichts der COVID-19-Pandemie auf digitale Formate umgestellt wer-
den, diese konnte nur eingeschränkt erfolgen. Insgesamt 458 Bewerber und Bewerberinnen er-
hielten Stellenangebote durch digitale Veranstaltungs- und bzw. oder Präsenzformate mit Unter-
stützung durch telefonische Betreuung und Beratung soweit möglich. Auf diesem Wege wurden
weitere 122 Integrationen (26,6%) erreicht.

Der Kreis Offenbach ist eine starke „Auspendlerregion“. Fast die Hälfte aller Integrationen waren
überregional. Allerdings sind ganze Branchen durch die COVID-19-Pandemie weggebrochen, wie
z. B. am Frankfurter Flughafen und damit verbundene Dienstleistungen wie z. B. das Hotel- und
Gaststätten-Gewerbe, der Messebau, das Eventmanagement oder auch personenbezogene
Dienstleistungen. Integrationserfolge waren im Lager, Onlinehandel, Handwerk und Sicherheits-
bereich zu verzeichnen. Der Personalbedarf in der Zeitarbeit ist unmittelbar zurückgegangen, In-
tegrationen fanden jedoch auch hier noch statt.

 BWO                                                           Arbeit             Ausbildung                        RAG
 Teilnahmen                                                      595                      91                        203
 davon Männer und Frauen                             382          213            49            42         165        38
 Beendete Maßnahmen                                               413                          71                   175
 davon Männer und Frauen                             270          143            38            33         144        31
 Davon Vermittlungen                                              124                          27                    82
 davon Männer und Frauen                              82            42           15            12          72        10
 Anteile in %
 Teilnahmen                                                       595                          91                   203
 davon Männer und Frauen                            64,2         35,8           53,8         46,2        81,3       18,7
 Beendete Maßnahmen                                               413                          71                   175
 davon Männer und Frauen                            65,4         34.6           53,5         46,5        82,3       17,7
 davon Vermittlungen                                             30,0                        38,0                   46,9
 davon die Integrationsquoten der
 Männer und Frauen
                                                    30,4         29,4           39,5         36,4      50,00        32,3
Tabelle 6: Ergebnisse der bewerberorientierten Vermittlung (BWO) im Jahr 2020
Eingliederungsbericht 2020   18|39

Die Zusammenarbeit mit Arbeitsmarktakteuren und Sozialpartnern vor Ort erfordert nicht nur
eine Vielzahl von Handlungsstrategien, sondern auch die kontinuierliche Verbesserung bestehen-
der Verfahren wie z. B. der stellenorientierten Vermittlung (STO) und der bewerberorientierten
Vermittlung (BWO). Der AGS erreichte mit der BWO rund 80% der Integrationen im Vorjahresver-
gleich (vgl. Tab. 6; die Einträge in der Spalte „RAG“ erfassen die Personen mit Fluchthintergrund,
die seit 2015 in Deutschland Asyl suchten und bereits im SGB II-Bezug sind).

Im Laufe des Jahres nahmen 595 Personen an der Maßnahme BWO teil. Mehr als ein Drittel waren
Frauen (35,8%). 413 Personen (69,4%) beendeten diese während des Jahres 2020 erfolgreich. Na-
hezu jede dritte Person erzielte nach Beendigung der Betreuung innerhalb der BWO eine Integra-
tion in den Arbeitsmarkt (30,0%). Die Integrationsquoten von Männern (30,4%) und Frauen
(29,4%) sind in Bezug auf ihre Gleichstellung (SGB II) als Voraussetzung für die Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt gleichermaßen erfolgreich. Der Gender-Gap beträgt einen Prozentpunkt.

Die 18- bis 24-Jährigen waren im Ausbildungsbereich die größte Gruppe (59,3%). Ein Viertel davon
waren sog. Spätstarter im Alter zwischen 25 und 34 Jahren. Die Anteile junger Männer (53,5%)
und Frauen (46,5%) blieben nach Zusteuerung (91) bis zur Beendigung der Maßnahme unverän-
dert. Von 71 Teilnehmenden, welche die BWO abschlossen, wurden 27 integriert, davon waren elf
Spätstarter. Die Integrationserfolge von Männern (39,5%) und Frauen (36,4%) waren vergleichbar.
Der Gender-Gap (2,9%) betrug rund drei Prozentpunkte.

Im Verfahren BWO-RAG ist mehr als vier Fünftel (81,3%) der Teilnehmenden männlich. Rund jede
zweite Person nahm eine Erwerbstätigkeit (46,9%) auf, das betraf rund die Hälfte der Männer
(50,0%) und fast ein Drittel der Frauen (32,3%). Der Gender-Gap bei den Personen im Kontext
Fluchtmigration ist mit rund 18% hoch.

Für nachhaltige Integrationen ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit Arbeitgebern unerläss-
lich. Fachliche Qualifikationen fördern dabei den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt, woran sich
auch während der Pandemie nichts geändert hat. Das gilt auch für die neu zugewanderten Bürger
und Bürgerinnen. In kommunaler Zusammenarbeit mit der Kreisstadt Dietzenbach hat die Pro Ar-
beit – Kreis Offenbach – (AöR) – Kommunales Jobcenter seit Mai 2017 ein im Sozialraum veran-
kertes Beratungsbüro im Haus der Integration (HDI) eingerichtet. Das Angebot ist freiwillig und
wird seit zwei Jahren auf die Kommunen des Kreises ausgedehnt.

Seit März 2020 besteht lediglich ein telefonisches Beratungsangebot. Die rund 360 Beratungsge-
spräche ergaben, dass die Anfragen nicht nur komplexer, sondern durch die Sprachdefizite auch
aufwändiger geworden sind. Ein Schwerpunkt ist die Wohnungsberatung. Gerade für Familien
wird die Situation in den Gemeinschaftsunterkünften immer schwieriger. Als Folge der Corona-
Pandemie ist der Beratungsbedarf hoch, aber u. a. auch durch Nichtleistungsempfänger.

Im Jahr 2020 sind die Ergebnisse einerseits auf die pandemiebedingten Einbrüche der Branchen
zurückzuführen, andererseits entsprechen die Bewerber nicht den Qualifikationsanforderungen
des Arbeitsmarktes. Wesentliche Rahmenbedingungen wie z. B. fehlende Kinderbetreuung, ge-
sundheitliche Einschränkungen, Sprachdefizite etc. bestehen weiterhin.

Der AGS hat mit dem Jobcoaching ein zusätzliches Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebot
entwickelt, um die Bewerber zielgerichtet auf die Integration in den ersten Arbeits- und Ausbil-
dungsmarkt vorzubereiten. Zum sog. Qualifizierungschancengesetz wurden die beteiligten Unter-
nehmen digital informiert. Die Beschäftigten nahmen an externen und teilweise internen digitalen
Veranstaltungen teil, um sich das erforderliche Know-how anzueignen und die Arbeitgeber zu
möglichen Zuschüssen in Bezug auf Arbeit und Ausbildung zu beraten.
Eingliederungsbericht 2020   19|39

3.4 Jobcoaching
Ab dem 13. März 2020 wurde der Bereich Jobcoaching, bis auf telefonische Beratungen, komplett
geschlossen. Ab Anfang April nahm das Jobcoaching den Kundenkontakt schrittweise wieder per
Telefon oder Skype auf. Unter Einhaltung der Hygieneregelungen waren terminierte, persönliche
Kundenvorsprachen ab dem 15. Juli 2020 wieder möglich. Dank großem organisatorischen Auf-
wand standen Einzelbüros zur Verfügung, da die Beschäftigten der Grundsicherung überwiegend
im Homeoffice arbeiteten. Flächendeckend waren relevante Hygienemaßnahmen wie z. B. Mas-
ken, Desinfektionsmittel und Spuckschutze bereitgestellt worden.

Ab dem 23. November 2020 – mit Beginn der zweiten Welle – wurden die persönlichen Vorspra-
chen wieder bis auf weiteres ausgesetzt. Vorteilhaft war die Schulung im Jobcoaching für die Be-
ratung via Skype bereits vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie: Beratungsgespräche fanden
weiter per Telefon und Skype statt. Es zeigte sich, dass sich der Einsatz von Skype in der Beratung
häufig als sehr schwierig gestaltete, obgleich interne Besprechungen und Workshops problemlos
durch digitale Videokonferenzsysteme übertragbar waren.

Sowohl Kundinnen und Kunden als auch Jobcoaches sahen sich unvermittelt damit konfrontiert,
bislang etablierte Beratungsprozesse und Handlungsstrategien kontinuierlich anzupassen. Dies er-
forderte erhebliches Umdenken auf beiden Seiten und einen hohen Organisationsaufwand. Dabei
galt es, aktiven Kontakt zu halten, ohne direkten persönlichen Kontakt und zielführende Maßnah-
menangebote zu haben.

Die Pro Arbeit passte ihre „Dienstleisterrolle“ als Kommunales Jobcenter der jeweiligen Pande-
miesituation an. Das Portfolio an Präventionskursen als GKV „Bündnis Gesundheit“ in Kooperation
mit den Krankenkassen wurde auf Online-Formate umgestellt. Dazu gehörten z. B. auch freiwillige
gesundheitsbezogene und alltagsstrukturierende Angebote.

Der geringeren Nachfrage am Arbeitsmarkt wurde eine Qualifizierungsoffensive entgegengestellt.
Die Ausgabe von Bildungsgutscheinen ist zur Förderung der beruflichen Weiterbildung erhöht
worden. Kundinnen und Kunden, die Kurzarbeitergeld bezogen, wurden umfangreich, insbeson-
dere über Weiterbildungs- und Qualifikationsmöglichkeiten, informiert.

Am 9. März 2020 fand die erste Weiterbildungsmesse kurz vor dem Lockdown im Kreistagssit-
zungssaal statt. Im Mittelpunkt der Ausstellung mit 13 regionalen Bildungsträgern stand ein brei-
tes Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen, u. a. im Bereich Krankenpflege oder Sicherheit. Für
die Jobcoaches bestand u. a. die Möglichkeit der Information bei und Austausch mit den Trägern
der Qualifizierungsmaßnahmen.

Rund 220 Kunden und Kundinnen nahmen an der Weiterbildungsmesse teil und konnten ihre
Wünsche direkt an die Jobcoaches für die folgende Beratung weiterleiten. Rund vier Fünftel der
Teilnehmenden empfanden die Veranstaltung als sehr hilfreich. Angesichts der andauernden CO-
VID-19-Pandemie ist es geplant, die nächste Weiterbildungsmesse ggf. digital umzusetzen.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Termindichte der telefonischen Beratung auf vier Ter-
mine täglich erhöht worden. Als große Herausforderung stellte sich die telefonische Bearbeitung
der Potentialanalyse insbesondere für Neukundinnen und -kunden heraus. Selbst die Beteiligten,
die bereits Erfahrungen mit der Potentialanalyse hatten, empfanden die telefonische Durchfüh-
rung z. T. als schwierig. Während sich die bereits aktivierten Kundinnen und Kunden auch während
der Pandemie weitestgehend eigenständig und in Abstimmung mit dem Jobcoach engagierten,
Eingliederungsbericht 2020   20|39

erwiesen sich der Kontakt und Austausch mit den nicht mitwirkungsbereiten Leistungsbeziehen-
den als sehr schwierig. Auf die Kontaktaufnahme des Jobcoachings verhielten sie sich fast aus-
schließlich passiv („Abtauchen“).

Die fachliche Beratung hat dem Jobcoaching ein Informationspaket „Digitale Beratung“ zur Verfü-
gung gestellt. Dazu gehören Tutorials zur Telefonberatung, mögliche Coachingstrategien, Frage-
techniken wie z. B. ein Leitfaden zur Gesprächsführung mit Kunden, Verfahrenshilfen für Skype in
der Beratung, eine Bedienungsanleitung für das Telefon bzw. Headset sowie die Erstellung eines
Lebenslaufs inkl. Link zur „Karrierebibel“ mit kostenfreien Vorlagen.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie waren nicht nur die Kontaktmöglichkeiten stark eingeschränkt,
sondern auch die telefonische Erreichbarkeit gestaltete sich schwierig. Kundinnen und Kunden,
die mehrfach telefonisch nicht erreicht wurden, erhielten per Post Eingliederungsvereinbarungen.
Reagierten sie auch darauf nicht, wurden Verwaltungsakte erlassen. Die Möglichkeit der Sanktion
entfiel durch die Umstellung auf telefonische Beratungstermine.
Für Neukundinnen und -kunden mit Sprachbarrieren war nicht nur die Telefonberatung schwieri-
ger, sondern auch die zeitnahe Zuweisung zu Integrationskursen nicht möglich. Für neu zugewan-
derte Menschen ist das Erlernen der deutschen Sprache eine große Herausforderung. Insbeson-
dere ältere Personen empfinden die stark schulisch ausgerichteten Lernprozesse in den Integrati-
onskursen als schwierig. Daher wird das Erlernen der Sprache mit praktischen Tätigkeiten wie z.
B. in der Fördermaßnahme „Sprache und Arbeit in der Küche“ verknüpft und maßgeblich mit Per-
sonen aus der Alterszielgruppe 46PLUS besetzt. Aufgrund der guten Erfahrung ist eine weitere
Maßnahme „Holzbearbeitung und Sprache“ geplant.
Telefonisch sind Sprachbarrieren schwieriger zu überwinden als im persönlichen Gespräch, da Mi-
mik und Gestik fehlen. Viele Kundinnen und Kunden fehlen trotz eines eigenen Smartphones die
Kenntnisse, um zugelassene digitale Angebote wie z. B. Skype zu installieren und in der Beratung
zu nutzen. Häufig angewendet werden soziale Medien wie z. B. WhatsApp oder Facebook etc., die
allerdings im öffentlichen Dienst nicht benutzt werden dürfen. Das aktive Engagement der Pro
Arbeit, kontinuierlich den Kontakt zu den Beteiligten zu halten und auf Anfragen aktiv einzugehen,
wurde vielfach positiv und dankbar aufgenommen.
Durch den kompletten Wegfall außerhäuslicher Betreuungsmöglichkeiten wie z. B. durch Schulen,
Kindertagesstätten oder auch Tagesmütter erhöhten sich die Anforderungen an Personen mit Er-
ziehungsverantwortung – insbesondere für Alleinerziehende –, die ihre Kinder ausschließlich zu
Hause betreuen. Bei dieser Zielgruppe ging noch stärker als vorher die Inanspruchnahme von An-
geboten zur Entwicklung qualifizierender Eingliederungsstrategien zurück.
Das Kompetenzteam „Frauen, Alleinerziehende, Kinderbetreuung“ setzte sich verstärkt mit der
Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Personen mit Erziehungsverantwortung und Berufsrück-
kehrerinnen u. a. durch digitale Förderangebote auseinander. Eine Mischung aus lebensweltnaher
persönlicher und digitaler Kontaktaufnahme kann Lern- und Qualifikationsfelder für Frauen mit
fehlender Kinderbetreuung eröffnen. Die Ausschreibung eines passgenauen Maßnahmenangebo-
tes wird pandemiebedingt erst im Laufe des Jahres 2021 umgesetzt werden können.

Eine strategische Arbeitsgruppe – bestehend aus Sachgebietsleitungen des Bereichs 25PLUS und
der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt – erarbeitet stetig Ansätze zur Steige-
rung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, um daraus Handlungsstrategien abzuleiten.

Auch Frauen im SGB II-Bezug besitzen mehrheitlich Smartphones zur Nutzung sozialer Medien
(WhatsApp, Facebook, etc.). Allerdings ließen erste digitale Beratungsversuche erkennen, dass
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