Abstand halten Hände waschen Maske tragen Regelmäßig lüften Kontakte reduzieren App benutzen - Was jetzt hilft: Königsbach-Stein
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Ausgabe 44 · 29. Oktober 2020 Was jetzt hilft: ◦ Abstand halten ◦ Hände waschen ◦ Maske tragen ◦ Regelmäßig lüften Diese Ausgabe erscheint auch online ◦ Kontakte reduzieren ◦ App benutzen ZusammenGegenCorona.de
2 Nummer 44 Donnerstag, 29. Oktober 2020 Der Rahmen Hilfen im Alter, Vereinsvertreter*innen) „Gemeinsam Zukunft gestalten“ ist ein Projekt der Gemein- und 8 „Erfahrene“ (Gäste der Tagespflege, de Königsbach-Stein, der Diakoniestation mobidik e.V., des ev. Pflegeheimbewohner*innen, pflegende An- Krankenhilfsvereins Königsbach, der Ortsgruppe des Sozialver- gehörige, Senior*innen). bandes VdK und des Netzwerks 60plus. 28. März Das Bürgerforum, die Veranstaltung für den Das Projekt ist auf eineinhalb Jahre angelegt. Es bringt Men- Start der Bürgerbeteiligung, darf aufgrund schen aus der Gemeinde zusammen, um gemeinsam Ideen, des Lockdowns nicht stattfinden. Ziele und Maßnahmen zu entwickeln, wie wir unsere Zukunft in Königsbach-Stein miteinander gut gestalten können. Es geht Mai Mit einem Teil der Interviewpartner*innen um das zukünftige Zusammenleben, das Miteinander der Gene- werden noch einmal Telefoninterviews ge- rationen in Königsbach-Stein. Dabei stehen die Bedürfnisse der führt, um zu erfragen, was sich durch den Menschen im Mittelpunkt. Lockdown und Corona verändert (hat). Der Prozess wird vom Land Baden Württemberg über das För- derprogramm „Quartier 2030. Gemeinsam. Gestalten.“ geför- Mai bis Juli Es finden mehrere Treffen der Steuerungs- dert. Schwerpunkte dieses Förderprogramms sind: Pflege und gruppe (digital und real) und eine Videokon- Unterstützung im Alter, Generationendialog und Generationen- ferenz der Projektbegleitgruppe statt, um gerechtigkeit, Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement, Zu- zu überlegen und zu diskutieren, wie das sammenarbeit und Vernetzung. Projekt unter Coronabedingungen weiterge- Die Ziele führt werden kann. Die Ergebnisse sind: • Wir wollen Bürger*innen aller Generationen an diesem Pro- -> Digitale Formate sind keine Alternative, zess teilhaben lassen und Menschen aus verschiedenen Ge- um die Bürgerbeteiligung zu starten. nerationen für eine aktive Mitwirkung gewinnen. Zu der Fragestellung „Wie können wir • Wir wollen die verschiedenen Generationen miteinander in ohne ein Bürgerforum Menschen für Kontakt bringen, das Miteinander verschiedener Generatio- das Projekt interessieren und zum Mit- nen fördern. machen motivieren?“ wurden folgende • Wir wollen Bürgerbeteiligung, Bürgerengagement und Ei- Maßnahmen als Alternativen überlegt: geninitiative fördern. -> Patenschaften als Thema für eine Veran- • Wir wollen eine Basis für eine örtliche, kommunale Planung staltung mit interessierten Bürger*innen und Entwicklung von Altenarbeit schaffen. -> Umfrage unter allen Bürger*innen ab 50 • Wir wollen damit unsere Dorfgemeinschaft stärken. Jahren • Wir wollen die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen September Die Umfrage unter allen Bürger*innen ab 50 Bürgerschaft, Zivilgesellschaft ( = Vereine, Kitas, Schulen, Kir- Jahren wird durchgeführt. chengemeinden etc.) und kommunaler Verwaltung fördern. Was ist bis jetzt geschehen? Welche weiteren Veranstaltungen sind geplant? Dezember 2019 Die Steuerungsgruppe (Vertreter*innen 3. November Präsentation der Ergebnisse im Rahmen der der Projektinitiatoren, siehe Rahmen und öffentlichen Gemeinderatssitzung Gemeinderät*innen) trifft sich zum ersten Mal. Sie startet offiziell das Projekt und ver- 15. November Die erste Bürgerbeteiligungsveranstaltung: ständigt sich über die grundlegende Vorge- „Krea(k)tiver Kaffeeklatsch“ rund ums hensweise. Thema Patenschaften wird aufgrund der aktuellen Situation Februar 2020 Die Projektbegleitgruppe (Gut vernetz- auf März 2021 verschoben te Bürger*innen, Vereinsvertreter*innen, Gemeinderät*innen, Expert*innen, die per- November Veröffentlichung der Ergebnisse im Gemein- sönlich von den Mitgliedern der Steuerungs- und Dezember deblatt und auf der Homepage der Gemeinde. gruppe angesprochen wurden) erarbeitet zur Fragestellung „Wie gelingt es uns, die Aktuelle Situation Zukunft von Königsbach-Stein gemeinsam gut zu gestalten?“ fünf Leitsätze, sammelt Derzeit steigen überall, inzwischen auch im Enzkreis, die Infek- dazu wichtige Themen und fasst diese zu tionszahlen stark an. Deshalb haben wir entschieden, mit dem Themenfeldern zusammen. Projekt „Gemeinsam Zukunft gestalten“ eine Pause einzulegen, solange bis sich die Situation entspannt. Es werden Interviews mit Senior*innen, pfle- genden Angehörigen und Expert*innen ge- Das heißt konkret, dass wir die Veranstaltung „Krea(k) tiver Kaf- führt. Befragt werden 12 Expert*innen (Mit- feeklatsch, die für Sonntag, den 15.11. geplant war, auf einen arbeitende in der Pflege, Nachbarschaftshilfe, Sonntag im März verschieben. Im Frühjahr werden noch weite- Hausärzte, Physiotherapeut, Beratungsstelle re Beteiligungsveranstaltungen folgen.
Nummer 44 Donnerstag, 29. Oktober 2020 3 Landrat Rosenau und OB Boch stellen Maßnahmen zur Eindämmung der rasant steigenden Corona-Fallzahlen in der Region vor Die Corona-Fallzahlen steigen unaufhörlich und zuletzt rapi- folgung der Kontakte nicht hinterher.“ Dann drohe eine unkon- de an. Im Amtsbezirk des Enzkreis-Gesundheitsamts, zu dem trollierte Ausbreitung. Umgekehrt „haben wir alle gemeinsam auch die Stadt Pforzheim gehört, wurde der Schwellenwert es in der Hand, die Zahlen so weit zu senken, dass die jetzt von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am Mittwoch erlassenen Beschränkungen aufgehoben werden können – die überschritten. Landrat Bastian Rosenau und Pforzheims Ober- Lage ist ernst, aber wir können es schaffen.“ bürgermeister Peter Boch haben heute der Öffentlichkeit die Die Allgemeinverfügung ist im Wortlaut unter den Amtlichen Maßnahmen vorgestellt, auf die sie sich gemeinsam mit den Rat- Bekanntmachungen auf der Homepage des Enzkreises (www. hauschefs der 28 kreisangehörigen Kommunen einen Tag zuvor enzkreis.de) nachzulesen. (enz) verständigt hatten, um die Infektionsrate zu bremsen. Kernpunkte der Allgemeinverfügung, die ab Samstag gilt, sind Die Entscheidung der Allgemeinverfügung steht unter eine Halbierung der Obergrenzen aus der Corona-Verordnung der Rubrik Mitteilungen des Landratsamtes auf Seite 11. des Landes für Teilnehmer von Treffen und Veranstaltungen, eine einheitliche Sperrstunde und ein Alkoholverbot von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens sowie eine Festschreibung der Maskenpflicht in Fußgängerzonen und bei Beerdigungen. „Wir haben uns ganz bewusst für einheitliche Regeln entschieden, um einen Flickenteppich in der Region zu vermeiden und damit hoffentlich die Akzeptanz zu erhöhen“, betonte der Kreischef. Neulingens Schultes Michael Schmidt als Sprecher der Enzkreis- Bürgermeister betonte die Einigkeit aller Rathauschefs. Zusätz- lich zur Allgemeinverfügung des Kreises hatte man sich darauf verständigt, Hallen und andere Gebäude in Gemeindebesitz nur noch für eigene und schulische Veranstaltungen sowie Vereins- sport zur Verfügung zu stellen, zusätzlich im Einzelfall auch für Schulterschluss in der Region: Neulingens Bürgermeister Mi- Proben zum Beispiel von Musikvereinen. Für Vereins- und vor allem private Feste stünden diese Liegenschaften vorläufig in al- chael Schmidt (vorn), Pforzheims Bürgermeister Dirk Büscher len Kommunen nicht mehr zur Verfügung. und OB Peter Boch mit Landrat Bastian Rosenau, Erstem Lan- desbeamten Wolfgang Herz und Gesundheitsamtsleiterin Dr. OB Boch lobte die Bevölkerung für ihre Geduld und die Mitar- Brigitte Joggerst (von links nach rechts). beit und verband dies mit dem Appell: „Nicht alles, was erlaubt Bild: Enzkreis; Fotograf: J. Hörstmann ist, muss man derzeit machen.“ Jeder solle versuchen, seine Kontakte um 50 % zu reduzieren. Boch dankte zudem allen Menschen, die in der Corona-Krise an vorderer Front kämpfen – „zum Beispiel die Mitarbeiter, die auch am morgigen Samstag an der Corona-Hotline die Anrufe besorgter Menschen beant- worten werden.“ Weniger Kontakte bedeutet weniger mögliche Infektionen 5 – 50 – 250 – so lassen sich die reduzierten Teilnehmerzahlen zusammenfassen: Ansammlungen und private Veranstaltungen von mehr als 5 Personen sind ebenso untersagt wie sonstige Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden; bei Veran- staltungen in Kunst- und Kultureinrichtungen sowie in Kinos wird die zulässige Teilnehmerzahl auf maximal 250 Personen beschränkt. Ausgenommen sind der engere Familienkreis analog der Landes-Verordnung sowie Ansammlungen, die der Aufrecht- erhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen. Eingeschränkt wird in Pforzheim und dem Enzkreis zudem das Nachtleben – so wie es in der Ministerpräsidenten-Konferenz Dramatischer Anstieg: Landrat Bastian Rosenau mit den Regi- mit der Bundeskanzlerin Anfang Oktober bereits skizziert wur- ons-Kurven der 7-Tage-Inzidenz. de: Zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr am Morgen gilt eine Bild: Enzkreis; Fotograf: J. Hörstmann Sperrzeit für Speise- und Schankwirtschaften. In dieser Zeit dür- fen an Tankstellen oder in Supermärkten keine alkoholischen Getränke verkauft werden, zudem dürfen während dieser Nachtstunden auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Foto: valentinrussanov/E+/Getty Images Plus Anlagen keine alkoholischen Getränke konsumiert werden. Konkretisiert wird die Masken-Regelung in Fußgängerzonen: GEMEINSAM Hier muss der Mund-Nasen-Schutz immer getragen werden – unabhängig davon, ob der Mindestabstand gerade eingehalten werden kann oder nicht. „Das ist eine harte Maskenpflicht, die GEGEN CORONA wir auch kontrollieren werden“, betont Peter Boch. Von Mühla- cker hat der Enzkreis die Pflicht zum Tragen einer Maske bei MASKE TRAGEN! Beerdigungen auch im Freien übernommen. „Dort hat man da- mit gute Erfahrungen gemacht“, wie Bastian Rosenau erläuterte. „Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu dämpfen“, so OB und Landrat: „Wenn die Neuinfektionen durch die Decke gehen, kommen die Mitarbeiter im Gesundheitsamt bei der Nachver-
4 Nummer 44 Donnerstag, 29. Oktober 2020 Liebe Weihnachtsmarktbesucher, UMWELTECKE liebe Weihnachtsmarktteilnehmer, der Weihnachtsmarkt wird in diesem Jahr nicht statt- finden können. Die erneut stark steigenden Infektionszahlen und Müllabfuhrtermine die zeitgleiche Verschärfung der landesweit gelten- den Maßnahmen durch die Allgemeinverfügung des Müllabfuhrtermine Oktober 2020 Landratsamtes Enzkreis vom 23.10.2020, ließen kei- lot f Kö cycl nd ac f ch ho sb ho ne andere Entscheidung zu. ch ne u h t Re l R us ing nig ing oa ll / Fla on es l Gr bfal Fast alle Aussteller haben der Absage des diesjähri- o ne T Ba ycl Bi tmü tig ns gen Weihnachtmarktes in Stein zugestimmt. c s ü Re Re So Wir bedauern die Entscheidung sehr. 1 Do l S 9:00-12:30 Gemeindeverwaltung Königsbach-Stein 2 Fr 9:00-12:30 9:00-12:30 und das Weihnachtsmarktteam 3 Sa Tag der Deutschen Einheit Vanessa Frank & Sandra Haas 4 So 41. KW 5 Mo 6 Di 14:00-17:30 Foto: Ridofranz/iStock/Getty Images Plus 7 Mi 14:00-17:30 8 Do 14:00-17:30 14:00-17:30 Schadstoff 9 Fr 8 14:00-17:30 10 Sa 13:00-16:00 13:00-16:00 11 So 42. KW 12 Mo 13 Di 14 Mi 9:00-12:30 15 Do 9:00-12:30 IMPRESSUM Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen 16 Fr 9:00-12:30 Herausgeber: und Mitteilungen: 17 Sa 8:30-11:30 8:30-11:30 Gemeinde Königsbach-Stein Bürgermeister Heiko Genthner, Druck und Verlag: Nussbaum Medien Marktstraße 15, 75203 Königsbach- 18 So 43. KW 19 Mo E-Geräte* Stein: Gewann “Eichbusch”, zwischen Königsbach und Stein, Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Stein, oder sein/e Vertreter/in im Amt. 71263 Weil der Stadt, Verantwortlich für „Was sonst noch 20 Di 14:00-17:30 Merklinger Str. 20, interessiert“ und den Anzeigenteil: 21 Mi 14:00-17:30 Mo.-Fr. von 07.00-20.00 Uhr, Sa. von 07.00-18.00 Uhr Telefon 07033 525-0, Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, www.nussbaum-medien.de 68789 St. Leon-Rot 22 Do 14:00-17:30 23 Fr 8 14:00-17:30 14:00-17:30 INFORMATIONEN Tel.: 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de 24 Sa 13:00-16:00 13:00-16:00 Vertrieb (Abonnement und 44. KW Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Internet: www.gsvertrieb.de 25 So So. und Feiertag geschlossen Josef-Beyerle-Str. 2, Anzeigenverkauf: 26 Mo oK 71263 Weil der Stadt, ettlingen@nussbaum-medien.de 27 Di lK geöffnet: ganzjährig 28 Mi o S 9:00-12:30 Häckselplatz 29 Do l S 9:00-12:30 30 Fr 9:00-12:30 9:00-12:30 GUT ERHALTENES – 31 Sa 8:30-11:30 8:30-11:30 ZU VERSCHENKEN! Ich habe kostenlos abzugeben: Couch Alcantara, grüner Bezug mit schwarz L2m x B1m x .......................................................................... H80cm .......................................................................... zwei Sessel L1m x B90cm x H80cm ......................................................................... vier Esszimmerstühle Name / Anschrift: Tel. 0176 24897141 ..................................................................................... Bitte informieren Sie uns, wenn eine Vermittlung zustande gekommen ist, da sonst eine erneute Veröffentlichung erfolgt ..................................................................................... (bis zu 3 x), Tel. 3008-0, Frau Schäfer Telefon-Nr.: ................................................................... Ausfüllen, ausschneiden und im Rathaus abgeben oder die Daten per E-Mail senden an: Datum / Unterschrift info@koenigsbach-stein.de .................................................................................... Danke!
Nummer 44 Donnerstag, 29. Oktober 2020 5 NOTDIENSTE & SOZIALE DIENSTE UND EINRICHTUNGEN NOTDIENSTE: Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Tel. 07231 - 308 70 BEREITSCHAFTSDIENST BEI STÖRUNGEN KISTE – Hilfen für Kinder und Jugendliche von psychisch- und Wasserversorgung: suchtkranken Eltern und mit Gewalterfahrung Stadtwerke Bretten, Tel. 07252 - 913 133 Notdienstnummer, Stadtwerke Bretten Tel. 07252 - 913 230 bwlv-Zentrum Pforzheim Tel. 07231 - 1 39 4080 Strom: Tel. 0800 3 62 94 77 Fachstelle für psychisch kranke Menschen Erdgas: Tel. 0180 2 05 62 29 Deutsches Rotes Kreuz WICHTIGE RUFNUMMERN Essen auf Rädern: Menü-Service für zu Hause Tel. 07231 - 373 - 240 Rettungsdienst und Feuerwehr Tel. 112 Hausnotrufsystem: DRK Tel. 07231 - 373 285 Polizei Notruf Tel. 110 DRK Krankentransport Tel. 19 222 DemenzZentrum westlicher Enzkreis Tel. 07231 - 308 5033 Allgemeiner medizinischer Notfalldienst Tel. 116 117 Beratung rund um das Thema Demenz, Gesprächskreis für Angehörige ÄRZTLICHE NOTDIENSTE Diakonie Pforzheim Tel. 07231 42865 - 0 Zahnärztlicher Notdienst Tel. 07231 - 37 37 Beratung über Hilfen in der Schwangerschaft/ Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte wird am Wochenende in Schwangerschaftskonfliktberatung der Zeit zwischen 10 und 12 Uhr über die Rufnummer vermittelt. Frauenhaus Pforzheim Tel. 07231- 45763-0 Zentrale Notfallpraxen Pforzheim Tel. 0180 / 51 92 92 18 Siloah, St. Trudpert Klinikum Tel. 07231 - 498-0 Ambulanter Hospizdienst Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim westlicher Enzkreis e.V. Tel. 07236 - 279 9897 Montag, Dienstag, Donnerstag: 19 – 24 Uhr Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung. Psychosoziale Be- Mittwoch: von 14 – 24 Uhr gleitung, palliative Beratung Homepage: http://hospizdienst-westlicher-enzkreis.de Freitag 16 – 24 Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 – 24 Uhr Jugend-, Sucht- und Lebenshilfen, Kinder- und Jugendärztlicher Plan B gGmbH Tel. 07231 - 92277 0 Notdienst Tel. 07231 - 9 69 29 69 Jugend- und Suchtberatung, Beratung und Behandlung für Jugend- Öffnungszeiten der Kinder-Notfallpraxis (NOKI) sind: liche, Suchtgefährdete, Abhängige und deren Angehörige Mittwoch 15 – 20 Uhr, Freitag 16 – 20 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 – 20 Uhr Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Tierärztlicher Notdienst Pforzheim/Enzkreis e.V. Tel. 07231 - 3804 - 38 Notdienstnummer für den Raum Pforzheim Tel. 07231 - 133 29 66 Behinderten-Fahrdienst BEREITSCHAFT DER APOTHEKEN Lilith- Beratungsstelle für Nacht- und Notdienst jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr Mädchen und Jungen Tel. 07231 - 353434 Die nächstgelegene Notdienstapotheke erfahren Sie unter zum Schutz vor sexueller Gewalt Tel. 0800 0022833 Oder vom Handy: 22833 Pflegestützpunkt westlicher Enzkreis Beratung rund um das Thema Pflege für alle Altersgruppen SOZIALE DIENSTE UND EINRICHTUNGEN: Tel. 07231 - 308 5030 Diakoniestation e.V. – mobiDik für Königsbach, Pro familia Pforzheim e.V. Tel. 07231 - 6075860 Stein und Eisingen Beratung rund um Schwanger- und Elternschaft, Sexualität, Part- Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaftliche Dienste, Nachbar- nerschaft, Familienplanung und Verhütung, Sexualpädagogik schaftshilfe, Demenzgruppe Goethestr. 4, Geschäftsführer: Thomas Grüninger, Tel. 3 13 38 0 Suchtberatungs- und Beratung und Pflegedienstleitung: Brigitte Auerbach, Klaus Mann Behandlungsstelle Tel. 07231 - 778705-0 Einsatzleitung hauswirtschaftliche Dienste: Odette Kraus Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe: Sandra Eisele Alkohol-. Medikamenten-, Nikotin-, Glücksspielprobleme Tagespflege Königsbach Tel. 31338-20 Sterneninsel – ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Träger: Ev. Krankenhilfsverein Königsbach e.V. Pforzheim und Enzkreis Tel 07231 - 8001008 Goethestr. 4, Tamara Vaupel http://www.sterneninsel.com Anlaufstelle – Hilfe in Lebenskrisen Tagesmütter Enztal e.V. Tel. 07041 8184711 und bei Suizid-Gefahr Tel. 0171 8025110 www.Tagesmuetter-enztal.de AIDS-Hilfe Pforzheim e.V. Tel. 07231 - 441110 Telefon-Seelsorge Nordschwarzwald Tel. 07231 - 10 28 22 Beratung zu HIV + AIDS, anderen sexuell übertragbaren Wohnberatungsstelle - Kreisseniorenrat Krankenheiten, HIV-Test Tel. 07231 - 308 9580 Fachberatungsstelle Enzkreis Tel. 07231 – 3577 14 Beratungsstelle für Hilfe im Alter Tel. 07232 - 313380 Wohnungsnotfallhilfe undExistenzsicherung Büro Tagestätte Wilferdingen, Tel. 07232 - 3133717 Tel. 07231 - 566 196 0
6 Nummer 44 Donnerstag, 29. Oktober 2020 RUFNUMMERN DER GEMEINDEVERWALTUNG ÖFFNUNGSZEITEN DER RATHÄUSER Abteilung Technik: Abteilungsleiterin, Verträge, Bürgerbüro Königsbach und Stein: Techn. Baurecht, eigene Bauprojekte, Mo. – Fr.: 7.30 – 13 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr Förderprogramme Daniela Stadie 3008-140 Übrige Ämter: Straßen-/Kanalbau, Hochwasserschutz, Mo. – Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 16 – 18 Uhr Wasserversorgung, öff. Anlagen, Sven-Michael Thiel 3008-141 Hochbau für Gemeinde: Arie de Jongh 3008-144 RUFNUMMERN Gebäudemanagement, Bitte machen Sie von den Durchwahlen Gebrauch Energiemanagement Martin Frey 3008-142 Mieten/Pachten, Rathaus Königsbach, Marktstraße 15 Hallenbelegung Silke Prager 3008-145 Zentrale 07232/3008-0 Gebäudereinigung, FAX – Zentrale Verwaltung 07232/3008-199 Friedhofswesen Jennifer Kellermann 3008-143 E-Mail: info@koenigsbach-stein.de Leiter Bauhof Stefan Giek 3008-147 Internet: www.koenigsbach-stein.de Hausmeister: Rathaus Martin Theil 3008-148 Bürgermeister: Heiko Genthner 3008-100 Johannes-Schoch-Schule Ralf Zentner 31 15 72 Sekretariat: Heynlinschule Michael Schroth 31 18 91 Mitteilungsblatt, Vereinsförderung, RUFNUMMERN DES GEMEINDEVERWALTUNGS- Vereinskontakte, Jubiläen Ariane Schäfer 3008-100 VERBANDS KÄMPFELBACHTAL Netzwerk 60 Plus Michaela Bruder 3008-158 Hauptamt: Amtsleiterin Stefanie Haindl 3008-120 Rathaus Stein, Marktplatz 6 Telefonzentrale 07232/3009-1 Abteilung Zentrale Verwaltung und Personal: Fax 07232/3009-99 Personal, Ausbildung Christine Reimer 3008-121 Verbandsvorsitzender: Geschäftsstelle des Bürgermeister Thomas Karst 3811-14 Gemeinderats, Wahlen Frank Schreck 3008-122 Geschäftsführer Kevin Jost 3009-61 Betriebliche Gesundheitsfürsorge, Kämmerei Saskia Rückriem 3009-57 Sommerferienprogramm Karina Hölzle 3008-123 Julia Rambach 3009-50 Koordinationsstelle für frühkindliche Petra Karst 3009-52 Bildung und Erziehung: Ute Dreier 3008-129 Tina Katz-Baricevic 3009-51 Grundbucheinsichtsstelle: Inge Jany 3008-128 Janine Barocke-Kassay 3009-62 Geschäftsstelle Schulverband Bildungszentrum Cornelia Wiesner 3009-63 Westlicher Enzkreis: Dominika Dahn 3008-124 Steueramt Michaela Meier 3009-54 Abteilung Bürgerservice und Ordnung: Elke Faaß 3009-55 Abteilungsleiter, Dominik Laudamus 3008-150 Sandra Hausmann 3009-81 Bevölkerungsschutz, Jagdpacht, Kasse Karin Addai 3009-58 Ortspolizeibehörde, Umweltschutz Siegbert Lamprecht Standesamt Vanessa Frank 3008-157 Anita Schäfer 3009-64 Rentenversicherung, Werner Seifert 3008-161 Janine Schütze 3009-56 Mo. + Di. + Do. + Fr. erreichbar Yannik Sebastian 3009-53 Lohnbüro Wolfgang Karst 3009-59 Bürgerbüro Königsbach: Einwohner- und Meldewesen, Sprechzeiten: Mo. bis Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr Fundbüro Ines Calin 3008-151 WEITERE WICHTIGE TELEFONNUMMERN Gewerbe, Soziales Kerstin Demel 3008-152 Polizeiposten Königsbach-Stein, OT Stein 31 17 00 Bürgerbüro Stein (Rathaus Stein, Marktplatz 6): Revierförster: Einwohner- und Meldewesen, Thilo Klotz 01 72 / 7 11 21 52 oder 0 70 43 / 9 50 79 43 Gewerbe, Soziales Katharina Maurer 3008-153 Bezirksschornsteinfeger Sailer 0 72 52 / 8 60 27 Rentenversicherung Gemeindebücherei 31 20 71 für OT Stein Sandra Haas 3008-154 Öffnungszeiten: Di.: 15 – 18 Uhr, Mi.: 10 – 12 Uhr, Vollzugsdienst Ernst Krämer Do.: 16 – 19 Uhr, Fr.: 15 – 18 Uhr Flüchtlings- u. Kindertagesstätte Krebsbachwiesen, Königsbach 7 34 79 65 Integrationsbeauftragter Ralf Schmidt 3008-159 Kindertagesstätte Regenbogen, Königsbach 15 11 Integrationsmanagerin Angelika Maier 3008-156 Kindertagesstätte Regenbogen „Kleines Haus“ 30 15 36 Feuerwehrverwaltung Sabine Roser-Rost 3008-155 Kindertagesstätte Arche Noah, Königsbach 27 75 Bauamt: Amtsleiter Thomas Brandl Heynlin-Kindertagesstätte, Stein 3 64 98 42 Kindergarten Storchennest, Stein 98 44 Abteilung Bauverwaltung: Johannes-Schoch-Schule Königsbach 25 63 Stadtplanung, Sanierung, Heynlinschule Stein 25 64 Grundstücksangelegenheiten, Bildungszentrum: Wirtschaftsförderung Thomas Brandl 3008-130 Willy-Brandt-Realschule 30 65 - 210 Gemeindeeigene Schulen, Lise-Meitner-Gymnasium 30 65 - 100 Vergabe VOL Manuela Rebholz 3008-133 Comenius-Förderschule 91 93 Rechnungsstellen für Pfarramt Königsbach 23 40 oder 01 76 / 81 03 39 44 Bauleistungen, Vergabe VOB Andrea Wilde 3008-132 Pfarramt Stein 3 64 01 26 Bauanträge, Gutachterausschuss, Kath. Kirchengemeinde Kämpfelbachtal 0 72 31/ 1 39 49-0 Wohnbauförderung, Kläranlage Königsbach 65 44 oder 01 72 / 1 05 07 80 Vorkaufsrecht, Baulasten Benjamin Bodemer 3008-131 Recyclinghof Königsbach 7 83 43 Schulsozialarbeit Christiane Holder 60 86 Straßenbeleuchtung: www.enbw.com/strassenbeleuchtung- EDV Robin Sailer 3008-134 melden oder Tel. 3008-131 oder 08 00 3 62 94 77
Nummer 44 Donnerstag, 29. Oktober 2020 7 Abholung von Elektro-Großgeräten Die Grundbucheinsichtsstelle der Abholung der Kühlgeräte, Herde, Fernseher und des Sperrmülls: Gemeinde Königsbach-Stein wird Die Kühlgeräte, Herde, Fernseher und der Sperrmüll werden zum Jahresende aufgehoben. nur auf Abruf entsorgt. Hierfür bitte mindestens 10 Tage vorher beim Rathaus Letzter Öffnungstag der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus OT Stein, Königsbach wird Tel. 30 08-154, oder Donnerstag, der 26.11.2020 sein. OT Königsbach, Tel. 30 08-152 Wenn Sie sich mit einem aktuellen Anliegen noch an die Grund- die Entsorgungsschecks beantragen. bucheinsichtsstelle wenden möchten, bitten wir um Terminver- einbarung bis spätestens 19. November 2020 um sicherzustel- Nächster Termin zur Abholung von Elektro-Großgeräten: len, dass dieses noch vollständig bearbeitet werden kann. Mittwoch, 18. November 2020. Weitere Infos erhalten Sie bei der Abfallberatung des Enzkreises, Zukünftig stehen Ihnen für Ihre Anliegen dann folgende Tel. 07231- 35 48 38, oder unter www.entsorgung-regional.de. Ansprechpartner zur Verfügung: Zusätzlicher Service • Amtsgericht Maulbronn -Grundbuchamt- Damit Sie jederzeit einen Überblick über die Mülltermine ha- Frankfurter Str. 52, 75433 Maulbronn, Tel. 07043/9578-0, ben, bieten wir als zusätzlichen Service den Erinnerungsservice poststelle@gbamaulbronn.justiz.bwl.de per E-Mail: Gut einen Tag vor dem Abfuhrtermin erhalten Sie - Vollzug der öffentlichen Urkunden (vom Notar) eine kurze E-Mail, vorausgesetzt, Sie haben sich auf unserer In- - Anforderung schriftlicher Grundbuchabschriften ternetseite für diesen Service registrieren lassen. Surfen Sie doch - Keine Unterschriftsbeglaubigungen mal rein unter: http://www.koenigsbach-stein.de/abfall. • Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim Stammheimer Str. 10, 70806 Kornwestheim, Tel. 07154/17820 100, poststelle@gbzakornwestheim.justiz.bwl.de AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Grundakten (Übergabevertrag o. ä., Teilungserklärung bei Wohnungs- u. Teileigentum) • Landratsamt Enzkreis Vermessungs- und Flurneuordnungsamt Östl. Karl-Friedrich-Str. 58, 75175 Pforzheim, Veröffentlichungen von Berichten und Tel. 07231/30819-11 oder -13 Bildern - Vereinigung von Grundstücken Wir bitten alle Autoren, die im neuen „Artikelstar 4.1“ ihre • Grundbucheinsichtstelle Rathaus Bilfingen Berichte, Ankündigungen, Beiträge und Bilder einstellen, fol- (für 1 ½ Jahre umgezogen) gendes zu beachten: Ebbstr.1, 75236 Kämpfelbach-Bilfingen, • Alle Artikel (Ankündigungen, Berichte, Beiträge) ein- Herr Simon, Tel. 07232/315133 schließlich Bilder, müssen einen örtlichen Bezug haben. - Unterschriftsbeglaubigungen • Die Bilder müssen, sofern es keine aktuellen Bilder sind, mit einen Hinweis vermerkt werden, dass die • Grundbucheinsichtstelle Rathaus Wilferdingen Bildaufnahme vor der Zeit von Corona ist. San-Biagio-Platani-Platz 8, 75196 Remchingen, • Fettdruck verbunden mit Großbuchstaben innerhalb des Frau Musaraganyi, Tel. 07232/7979431 Textes sind nicht zulässig. - Unterschriftsbeglaubigungen • Alle Artikel sind mit dem Namen oder einem Kürzel des Verfassers oder des sonst Verantwortlichen zu versehen. Unterbleibt dies, wird künftig der Name der entsprechen- Einladung zur Gemeinderatssitzung den Autoren vom System abgedruckt. Die ausführlichen Redaktionsstatuen können gerne auf un- Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, serer Homepage unter der Rubrik: Verwaltung - Amtsblatt am 03.11.2020, 19:00 Uhr, findet die nächste öffentliche Ge- nachgelesen werden. meinderatssitzung statt. Bedingt durch Covid-19 und den daraus resultierenden Auflagen aus der aktuellen Corona-Verordnung sind für den Besuch der Sitzung auch weiterhin die entsprechen- de Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Um mög- lichst vielen Personen die Möglichkeit der Teilnahme an dieser Vereinstermine / Veranstaltungen Sitzung zu ermöglichen, findet die Sitzung des Gemeinderats in 2021 erneut in der Festhalle Königsbach, Ankerstraße 11, statt. Für Ihre Teilnahme ist es zwingend erforderlich, dass Sie einen Leider haben wir nicht von allen Vereinen, Vereinigungen, Kirchen, Kindertagesstätten und Schulen – Königsbach und Mund-Nasen-Schutz tragen. Desinfektionsmittel zum Desinfi- Stein – die Veranstaltungstermine in 2021 erhalten. zieren wird vor Ort sein. Um im Falle einer Corona-Infektion die Infektionskette nach- Auch fehlen bei verschiedenen Veranstaltungen noch die vollziehen zu können, werden wir bereits beim Einlass daten- Orts- und Zeitangaben. schutzkonform personenbezogene Daten der Besucher erfassen. Wir wollen in KW 48 den Veranstaltungskalender veröffent- Bitte planen Sie für den Einlass in die Festhalle daher entspre- lichen. chend mehr Zeit ein. Einlass ist ab 18:30 Uhr. Bitte nennen Sie uns daher Ihre Termine / Veranstaltungen Wir bitten um Verständnis, dass wird unter den derzeitigen Um- bzw. Ergänzungen bis 30.10.2020. ständen die Sitzungsdauer möglichst gering halten möchten und Gerne per Mail an: daher nur die wesentlichen und unaufschiebbaren Themen be- schaefer@koenigsbach-stein.de handeln werden können. Mit freundlichen Grüßen Heiko Genthner Bürgermeister
8 Nummer 44 Donnerstag, 29. Oktober 2020 Einladung zur öffentlichen Sitzung Das Ordnungsamt informiert: des Gemeinderates Nr. 13/2020 Verbot des Betriebs von Glücksspielautomaten an Zu der am kommenden Feiertagen Dienstag, den 03.11.2020,19:00 Uhr in der Festhalle Königsbach Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass gemäß dem Landes- glücksspielgesetz an folgenden Tagen der Betrieb von Glücks- stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung wird die Be- spielautomaten in Gaststätten untersagt ist und Spielhallen ge- völkerung herzlich eingeladen. schlossen bleiben müssen: Die Tagesordnung sieht vor: Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Allgemeiner Buß- und Bettag, Totensonntag und Erster Weihnachtsfeiertag. TOP Wir bitten um Beachtung. 1. Bürgerfragestunde 2. Bekanntgaben 3. „Gemeinsam Zukunft gestalten“ - Zwischenbericht Rückblick, Präsentation der Ergebnisse, Ausblick auf die Forstrevier informiert: nächsten Schritte und Veranstaltungen 4. 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mit- teltal" sowie der örtlichen Bauvorschriften im beschleu- Brennholzbestellung Winter 2020 / 2021 nigten Verfahren nach § 13a BauGB; Aufstellungsbe- Im Oktober wurde im Gemeindewald Königsbach-Stein mit schluss nach § 2 (1) BauGB sowie Billigung des Entwurfes dem Laubholzeinschlag begonnen. Brennholz wird, sobald es 5. Marktplatz Königsbach – Beschluss über die Zurückstel- verkaufsfertig an den Holzabfuhrwegen lagert, verkauft. Die lung der Umgestaltungsmaßnahmen letzten Mengen werden im April verkaufsfertig sein. 6. Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf Be- • Brennholz lang (Polterholz / Hartlaubholz) wird zum Preis ratung über das Aufstellen bzw. Ändern einer Baum- von 59 €/fm abgegeben. schutzsatzung • Brennholz lang (Polterholz / Weichlaubholz o. Nadelholz) 7. Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung für das wird zum Preis von 45 €/fm abgegeben. Haushaltsjahr 2019 • Flächenlose werden im Laufe des Winters in begrenztem 8. Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2019 der Umfang abgegeben. Gemeinde Königsbach-Stein Um die Bereitstellung des Polterholzes zu erleichtern, bitten 9. Neufassung der Betriebssatzung für die Gemeindewer- wir die Kaufinteressenten nachstehendes Bestellformular auszu- ke Königsbach-Stein (Wasserversorgungsbetrieb) füllen und an das jeweilige Bürgerbüro unterschrieben bis zum 10. Ergänzung der Besetzung der Kindergartenkuratorien 13. November zurückzugeben. Königsbach und Stein Die Holzbesteller erhalten eine Rechnung. Erst nach Bezahlung 11. Antrag des Reit- und Rittervereins Gengenbachtal e.V. darf das Holz aufgearbeitet und abgefahren werden. Die Abnah- auf erhöhten Investitionskostenzuschuss für den Einbau me des bestellten Holzes ist verpflichtend. von Toiletten, Sanitär-, Schulungs-, Versammlungs- so- Die Inhalte des Merkblattes zur Brennholzaufarbeitung sind zu wie Sozialräumen in die bestehende Reithalle beachten! 12. Bauanträge, Bauangelegenheiten 12.1. Bauvorhaben: Nutzungsänderung – Scheune als Ga- ......................................................................................... rage, Ersetzen des sanierungsbedürftigen Dachstuhls Ich bestelle bei der Gemeinde Königsbach-Stein: durch ein Pultdach Baugrundstück: Kirchstraße ________ Festmeter Brennholz lang 12.2. Bauvorhaben: Errichtung einer Mauer in L-Form Bau- (Polterholz / Hartlaubholz) grundstück: Wagnerstraße 13. Annahme von Spenden; Beschlussfassung durch Offen- ________ Festmeter Brennholz lang lage (Polterholz / Weichlaubholz o. Nadelholz) 14. Verschiedenes Der öffentlichen Sitzung schließt sich eine nichtöffentliche an. Ich habe Interesse an einem Flächenlos. gez. (Die Flächenlose können nur in begrenztem Umfang abgege- Heiko Genthner Bürgermeister ben werden.) Öffentliche Bekanntmachungen Vorname, Name: ____________________________________ Öffentliche Bekanntmachung zur Offenlage der Straße, Hausnummer: ________________________________ 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Ge- meinde Königsbach-Stein Teilort:____________________________________________ Nach Beschluss des Gemeinderates vom 22.09.2020 wird der Entwurf der 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Ge- Datum: ___________________________________________ meinde Königsbach-Stein vom 28.09. – 30.10.2020 im Rat- haus Königsbach (Raum 002) für die Öffentlichkeit zur Ein- Unterschrift ________________________________________ sichtnahme ausgelegt. Stellungnahmen und Anregungen dazu richten Sie bitte posta- ......................................................................................... lisch oder per E-Mail direkt an Herrn Laudamus (07232/3008- 150, laudamus@koenigsbach-stein.de). Dieser steht Ihnen eben- Informationen zum Gabholz werden voraussichtlich im Dezem- so für Fragen rund um den Lärmaktionsplan zur Verfügung. ber im Mitteilungsblatt erscheinen.
Nummer 44 Donnerstag, 29. Oktober 2020 9 Merkblatt für die pflegliche und sichere Aufarbei- (Tel.-Nr.: 07232-312071). Oder Sie schreiben eine Mail an tung von Brennholz lang sowie Flächenlosen buechereikoenigsbach@t-online.de. Aufgrund der Arbeitssicher- Unsere Öffnungszeiten: heit, Pfleglichkeit, Nachhaltig- Dienstag von 15 – 18 Uhr keit und PEFC-Zertifizierung Mittwoch von 10 – 12 Uhr sind bei der Aufarbeitung von Donnerstag von 16 – 19 Uhr Brennholz nachstehende Punk- Freitag von 15 – 18 Uhr te zu beachten: Bei einem gerade stark zunehmenden Pandemiegeschehen neh- Arbeitssicherheit men wir Ihre Bestellungen auch gerne wieder per Mail oder Bei Motorsägenarbeiten benö- telefonisch an. tigt der Führer einen Nachweis Ihr Büchereiteam Königsbach-Stein über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang. Der Motorsägenführer muss das 18. Lebensjahr vollendet ha- ben. Eine Schutzausrüstung ist zu tragen (Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehör- und Gesichtsschutz.) Für ALLE - Alleinarbeit mit der Motorsäge ist untersagt. unter oder über 60 Maschinen und Geräte Zulässig sind nur Geräte in einem betriebssicheren Zustand. Zu verwenden sind biologische Kettenöle und biologische Hydrauli- Aktuelle Angebote köle. Der Seilwindeneinsatz bei Flächenlosen bedarf der Abstim- mung mit dem Revierförster. Offener Schachtreff Holzaufarbeitung wann: Montag, den 02. November, 17:30 Uhr Flächenlose dürfen nur in der Zeit vom 1. Sept. bis zum 30. wo: Treff im Alten Schulhaus April aufgearbeitet werden. Flächenlose bestehen ausschließlich aus liegendem Holz, wel- Café-Treff im Alten Schulhaus ches sich am Verkaufstag auf der vereinbarten Fläche befindet. wann: jeden Dienstag, 14:00 bis 17:00 Uhr Wege, Gräben und Böschungen sind von Brennholz freizuhal- wo: Treff im Alten Schulhaus ten. Aufgearbeitetes Holz ist abzufahren. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Teilnehmer*- Fahren im Wald innen auf 18 Personen begrenzt ist. Für die Holzaufarbeitung dürfen lediglich die Wege und die mit Boule am Vormittag Doppelstrich markierten Rückelinien befahren werden. Die Be- wann: jeden Dienstag, 10:00 Uhr fahrung von Rückelinien darf nur bei geeigneter Witterung er- wo: Bouleplatz an der Heynlinschule folgen. (Im Wald gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) Haftung Boule am Nachmittag Für verursachte Schäden haftet der Brennholzkunde. wann: jeden Donnerstag, 17:00 Uhr Viel Spaß bei einer unfallfreien Holzaufarbeitung! wo: Bouleplatz an der Heynlinschule Café-Treff am Marktplatz Gemeindebücherei Königsbach-Stein Wir machen Pause Wir haben uns - wenn auch schweren Herzens - dazu ent- schieden, mit dem Café-Treff eine Winterpause einzulegen. Kolumbien – nach Escobar, eine Multivisions- Denn aktuell steigt die Anzahl der Menschen, die positiv auf schau das Corona Virus getestet werden, auch im Enzkreis stark an. Am Mittwoch, den 04. November um 19.30 Uhr wird Knud Hagemoser in den Räumen von 60+ im alten Schulhaus in Gemeinsam Radeln Königsbach von einer seiner Reisen in Südamerika erzählen und Winterpause dabei auch die politische Situation in Kolumbien, nach dem Ab- Unsere Treffs finden Sie: schluss eines Friedensabkommens, beleuchten. in Königsbach: Treff im Alten Schulhaus, in der Schulstr. 2 Wir arbeiten wieder mit dem in Stein: Treff am Marktplatz, in der Bachgasse 2 Familientreff Königsbach zusammen. Bitte beachten Sie, dass die üblichen Coro- naregeln eingehalten wer- Schulverband Bildungszentrum den müssen. Das heißt, bitte Westlicher Enzkreis melden Sie sich per E-Mail (buechereikoenigsbach@t-on- Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, line.de) bei der Bücherei oder am 04.11.2020 findet die nächste öffentliche Sitzung der Ver- Ara - Natur in Kolumbien direkt beim Familientreff Kö- Foto: Knud Hagemoser bandsversammlung des Schulverbands Bildungszentrum West- nigsbach, Frau Fischer an. Die licher Enzkreis statt. Bedingt durch Covid-19 und den daraus Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Bitte tragen Sie eine Maske und tragen Sie sich in die am Eingang ausliegende resultierenden Auflagen aus der aktuellen Corona-Verordnung Liste ein. Wir wollen, dass alle gesund bleiben. sind für den Besuch der Sitzung entsprechende Hygiene- und Bitte beachten Sie auch beim Besuch der Bücherei die nun schon Abstandsregelungen einzuhalten. Um möglichst vielen Perso- bekannten Hygieneregeln. Auf der Homepage der Gemeinde fin- nen die Möglichkeit der Teilnahme an dieser Sitzung zu ermög- den Sie unter dem Link www. koenigsbach-stein.de/buecherei lichen, findet die Sitzung in der Festhalle Königsbach, Anker- den Zugang zu unserem Online-Katalog. Dort können Sie auch straße 11, statt. die Leihfrist Ihrer ausgeliehenen Medien verlängern oder gerade ausgeliehene Medien vorbestellen. Für Ihre Teilnahme ist es zwingend erforderlich, dass Sie einen Ihren Verlängerungswunsch können Sie uns gerne auch telefo- Mund-Nasen-Schutz tragen. Desinfektionsmittel zum Desinfi- nisch mitteilen zieren wird vor Ort sein.
10 Nummer 44 Donnerstag, 29. Oktober 2020 Um im Falle einer Corona-Infektion die Infektionskette nach- vollziehen zu können, werden wir bereits beim Einlass daten- EHE- UND ALTERSJUBILARE schutzkonform die personenbezogenen Daten der Besucher erfassen. Veröffentlichung von Altersjubilaren, Goldene und Bitte planen Sie für den Einlass in die Festhalle daher entspre- Diamantene Hochzeit chend mehr Zeit ein. Einlass ist ab 17:30 Uhr. Mit freundlichen Grüßen Aufgrund des Bundesmeldegesetzes dürfen nur der 70. Geburts- Heiko Genthner tag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburts- Verbandsvorsitzender tag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden. Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsver- (also der 70., 75., 80., 85….100., 101., 102., Geburtstag). sammlung des Schulverbands Bildungszentrum Westli- Wenn Sie keine Veröffentlichung Ihres Geburtstags oder Hoch- cher Enzkreis Nr. 4/2020 zeiten wünschen teilen Sie dies bitte den Bürgerbüros in Königs- Zu der am kommenden bach oder Stein mit. Mittwoch, den 04.11.2020,18:00 Uhr Die Gemeinde wünscht den Jubilaren alles Gute, vor allem aber in der Festhalle Königsbach Gesundheit für das neue Lebensjahr stattfindenden öffentlichen Sitzung der Verbandsversamm- lung des Schulverbands Bildungszentrum Westlicher Enz- OT Königsbach kreis wird die Bevölkerung herzlich eingeladen. Die Tagesordnung sieht vor: 03.11. Henni Rentschler, Brühlstr. 47 70 Jahre 04.11. Kurt Barth, Buchenweg 4 80 Jahre TOP 04.11. Hedwig Mancel, Schillerstr. 34 80 Jahre 1. Bekanntgaben 05.11. Johann Nies, Schillerstr. 48 85 Jahre 2. Jahresbericht der Schulsozialarbeit 05.11. Wolfgang Oesterle, Ankerstr. 38 75 Jahre 3. Erneuerung der Wärmeerzeugung im Bildungszentrum - 06.11. Ekkehard Mayer, Friedrich-Ebert-Str. 60 75 Jahre Vorstellung der Variantenstudie, Beschluss der Ausführungs- 07.11. Roger Keller, Baumstr. 2 A 80 Jahre variante und Vergabe der Ingenieurleistung 07.11. Lisa Sauer, Bahnhofstr. 3 80 Jahre 4. Erweiterung Bildungszentrum Westlicher Enzkreis - weite- 09.11. Hans Seitz, Bahnhofstr. 39 70 Jahre res Vorgehen 11.11. Johann Loupal, Am Plötzer 17 75 Jahre 5. Verschiedenes 13.11. Dr. Gerhard Gilla, Heinestr. 2 70 Jahre Der öffentlichen Sitzung schließt sich eine nichtöffentliche an. 19.11. Ingeborg Eberhardt, Bleichstr. 1 90 Jahre gez. 24.11. Rosemarie Kammerer, Schloßbergstr. 20 85 Jahre 30.11. Erika Frey, Wolfslach 3 80 Jahre Heiko Genthner Bürgermeister OT Stein 02.11. Gerd Syrbe, Alte Brettener Str. 25 75 Jahre 03.11. Gerald Kraus, Mozartstr. 6 70 Jahre Freiwillige Feuerwehr 15.11. Milica Perisic, Adlerstr. 12 70 Jahre Königsbach-Stein Die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Königsbach-Stein wird am 7. November 2020 um 19:30 Uhr KINDERTAGESSTÄTTEN in der Festhalle Königsbach UND SCHULEN stattfinden. Die Tagesordung sieht folgende Punkte vor: 1. Begrüßung Kommandant Johannes-Schoch-Schule 2. Begrüßung Bürgermeister 3. Begrüßung Kreisbrandmeister Informationsabend Schulanfänger 2021/2022 4. Wahl Ausschuss, Kommandant und zwei Stellvertretende Kommandanten Liebe Eltern unserer Schulanfänger, Um die Teilnehmerzahl so gering wie möglich zu halten und in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kindertageseinrichtungen den geltenden Hygiene- und Veranstaltungsvorschriften gerecht laden wir Sie zum Informationsabend am zu werden, müssen wir uns auf die Einladung von wahlbe- Donnerstag, 12. November 2020, um 19.00 Uhr, Festhal- rechtigten Kameradinnen und Kameraden beschränken. Die le in Königsbach durchzuführenden Ehrungen werden auf das kommende Jahr herzlich ein. verschoben. Aufgrund der coronabedingten Vorgaben kann nur ein Erwach- Wir dürfen kein Essen während oder nach der Versammlung sener pro Kind teilnehmen. ausgeben. Nach derzeitigem Stand müssen während der Ver- sammlung Mund-Nasen-Masken getragen werden, diese wer- Es gelten die aktuellen Hygienevorschriften. den beim Betreten der Halle ausgehändigt. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich und findet über die Wir können bisher nicht absehen, ob sich bis zur Versammlung örtlichen Kindergärten statt. Änderungen ergeben, werden jedoch gegebenenfalls nachbe- Bitte beachten Sie: richten. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. August Anträge zur Versammlung können schriftlich bis zum 2021 das 6. Lebensjahr vollendet haben. 06.11.2020 beim Kommandanten Andreas Groß, Bleichstr. 21, Es besteht die Möglichkeit, auch Kinder anzumelden, die bis 75203 Königsbach-Stein eingereicht werden. zum 30. Juni 2022 das 6. Lebensjahr vollenden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Durch die Anmeldung erhalten die Kinder damit den Status ei- Die Verwaltung nes schulpflichtigen Kindes.
11 Musik- und Kunstschule angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartne- Westlicher Enzkreis e.V. rinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Die Untersagung nach Ziff. I.1. gilt ferner nicht für Ansamm- lungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Zeichenkurs Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen. Herbstferien: Mo. 26.10.20 bis Sa. 31.10.20 II. Musikalische Früherziehung: Donnerstags zwei neue Kurse 1. Private Veranstaltungen mit über 5 Teilnehmenden und für Musikalische Früherziehung mit Nicola Aydt in der Alten sonstige Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmenden sind Kirche in Remchingen-Wilferdingen ab 05.11.20: 14.00 Uhr für untersagt. 5-jähr. Kinder; 15.00 Uhr für 4-jähr. Kinder. Der MFE-Kurs für 2. Veranstaltungen in Kunst- und Kultureinrichtungen sowie in 3-Jährige in Keltern-Dietlingen di. 14.45 Uhr (Kurs-Nr. 20-09A) Kinos mit über 250 Teilnehmenden sind untersagt. kann noch nicht starten. Es fehlen noch 3 Teilnehmer. Bei Inte- 3. Die Anzahl nach Ziff. II.1. darf überschritten werden, sofern resse bitte melden. eine Ausnahme nach Ziff. I.2. vorliegt. Bei der Bemessung Workshops: Zeichnen im November 20 für Jugendliche der Teilnehmerzahl nach Ziff. II. 1 und 2. bleiben Beschäf- und Erwachsene tigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung außer Wir lernen Perspektive, Fluchtpunkt und Horizontlinie sowie den Betracht. Umgang mit hell und dunkel, Licht und Schatten. Mitbringen: A3 Zeichnblock, Bleistift HB und 3B, Radiergummi, Spitzer. III. Termin: Fr. 27.11. von 18.30 bis 21.00 Uhr und Sa. 28.11.20 1. Die Sperrzeit für Speise- und Schankwirtschaften nach dem von 14.00 bis 17.00 Uhr Gaststättengesetz beginnt um 23.00 Uhr - soweit für den Beginn keine frühere Uhrzeit festgelegt ist - und endet um Gebühr: 35 € zzgl. Mat., Alte Kirche Remchingen-Wilferdingen mit Sibylle Burrer 6.00 Uhr des Folgetages. 2. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholi- Büro der Musik- und Kunstschule, Kulturhalle Remchingen, schen Getränken sind in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Tel: 07232-71088, FAX: 07232-79074; info@mswe.de; www. Uhr des Folgetages in Speise- und Schankwirtschaften nach mswe.de. Öffnungszeiten: Mo. – Mi. und Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und Do. 9.00 – 14.00 Uhr (außer in den Schulferien). dem Gaststättengesetz sowie an allen Verkaufs- und sons- tigen Ausgabestellen, wie Tankstellen, Supermärkten usw., verboten. 3. Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen Nummer 44 Donnerstag, 29. Oktober 2020 dürfen in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr des Folgetags kei- ne alkoholischen Getränke konsumiert werden. IV. 1. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung be- steht unabhängig von der tatsächlichen Einhaltung eines Abstandes von 1,5 Metern zu Dritten innerhalb von Fußgän- gerbereichen im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 4c) Straßengesetz. 2. Bei Beerdigungsfeiern (Beerdigung oder Trauerfeier) besteht für alle Teilnehmenden während des Aufenthalts auf dem Friedhof die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. 3. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bede- ckung besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten sechs- Zeichnen mit Sibylle Burrer Foto: IF ten Lebensjahr oder für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonsti- gen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumut- MITTEILUNGEN DES LANDRATSAMTES bar ist. Die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe hat in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen. Das Landratsamt Enzkreis erlässt gemäß § 28 Abs. 1 und 3 In- fektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 6a der V. Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach 1. Sofern gegen die Teilnahmereduzierungen nach Ziff. I. und dem Infektionsschutzgesetz (ZustVO IfSG) in Verbindung mit § II. verstoßen wird, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 50 € 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende angedroht. 2. Sofern gegen die Einhaltung der Sperrzeit nach Ziff. III.1. Allgemeinverfügung und während der Sperrzeit gegen das Alkoholausschank-, über infektionsschützende Maßnahmen bei einer 7-Ta- Alkoholabgabe- und Alkoholverkaufsverbot nach Ziff. III.2. ges-Inzidenz im Enzkreis und der Stadt Pforzheim von 50 verstoßen wird, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500,- € Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner angedroht. 3. Sofern entgegen Ziff. III.3. innerhalb von Alkoholverbotszo- A. Entscheidung nen nach 23:00 Uhr alkoholische Getränke im öffentlichen Im Einvernehmen mit der Stadt Pforzheim und nach Beteiligung der Gemeinden des Enzkreises ergehen die folgenden Anord- Raum konsumiert werden, wird ein Zwangsgeld in Höhe nungen: von 50,- € angedroht. 4. Sofern entgegen Ziff. IV eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht I. getragen wird, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 50 € ange- 1. Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind untersagt. droht. 2. Ausgenommen von der Untersagung nach Ziff. I.1. sind Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen aus- VI. schließlich in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntma- deren Nachkommen sind oder höchstens zwei Haushalten chung in Kraft.
12 Nummer 44 Donnerstag, 29. Oktober 2020 VII. oder vertiefen möchten. Die Kurse finden jeweils ganztägig von Die Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald der Wert der 8:30 bis 16 Uhr in Streuobstwiesen, Gärten oder Obstanlagen 7-Tages-Inzidenz im Enzkreis und der Stadt Pforzheim von 50 im Enzkreis statt. Ergänzend und als Abrundung für die prakti- Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mindestens 7 aufeinan- schen Schnittkurse werden die Fachthemen Obstbaumschnitt, derfolgende Tage unterschritten wird. Obstsorten und Obstkrankheiten/-schädlinge an drei Abenden coronabedingt bei einem Webseminar vermittelt; es dauert ein- VIII. einhalb bis zwei Stunden. Kursteilnehmer ohne Computer oder Die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg gel- Internetanschluss erhalten die Vortragsunterlagen in Papierform. ten im Übrigen weiterhin in der jeweils gültigen Fassung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen nimmt das Hinweise: Landwirtschaftsamt bis 6. November unter Telefon 07231 308- Die Allgemeinverfügung stellt gem. §§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 16 1800 oder per Mail an landwirtschaftsamt@enzkreis.de entge- Abs. 8 IfSG eine mit ihrer Bekanntgabe sofort vollziehbare An- gen. Dort gibt es auch nähere Auskünfte zu den Kursen. (enz) ordnung dar. Widerspruch und Anfechtungsklage haben daher Bei den Obstbaumschnittkursen des Landwirtschaftsamtes steht keine aufschiebende Wirkung. die praktische Arbeit der Teilnehmer im Mittelpunkt. Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG ist die vorsätzliche oder (enz; Fotograf: Bernhard Reisch, Landwirtschaftsamt) fahrlässige Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 IfSG ordnungswidrig und „BeKi – Bewusste Kinderernährung“: Landwirt- kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro schaftsamt bietet am 4. November nochmals (25.000,- €) geahndet werden. Info für Eltern mit kleinen Kindern Aufgrund der erfreulich hohen Landwirtschaftsamt Nachfrage für die Veranstal- tung Anfang Oktober lädt das Landwirtschaftsamt im Rah- Mehrtägige Obstbaumschnittkurse – ein Angebot men der Landesinitiative „BeKi des Landwirtschaftsamtes – Bewusste Kinderernährung“ Ein regelmäßiger und nochmals zum Vortrag „Von der Milch zum Brei – Essen und fachgerechter Schnitt Trinken im ersten Lebensjahr“ ein: Am Mittwoch, 4. November, von Obstbäumen ist gibt Benita Schleip von 9:30 bis 11 Uhr fachpraktische Tipps zur nicht nur Voraussetzung Zubereitung, dem Vitamingehalt und zur Haltbarkeit von Baby- für regelmäßige Obst- brei. Außerdem erklärt sie, worauf es im ersten Lebensjahr an- erträge, sondern trägt kommt und wie die Einführung der Familienkost gelingen kann auch maßgeblich zur Die Veranstaltung findet im Landwirtschaftsamt in Pforzheim Stabilität und Vitalität statt und ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis 2. November der Bäume bei. Baum- möglich unter landwirtschaftsamt@enzkreis.de oder telefonisch schnitt ist daher ein bei 07231 308-1800. Fragen zur Veranstaltung beantwortet wichtiger Beitrag zum Mira Neuss vom Landwirtschaftsamt: E-Mail mira.neuss@enz- Erhalt der Streuobstbäu- kreis.de. (enz) me, weiß Bernhard Reis- ch, Obstbauberater beim Verschiedene Mitteilungen vom Landwirtschaftsamt des Landratsamt Enzkreises. Beim Schnitt junger Obstbäume ste- he die Erziehung einer Maskenpflicht auf den Recyclinghöfen – auch stabilen Baumkrone im Häckselplätze und Deponie nur mit Mundschutz Vordergrund. Alt-Bäume erlaubt Bei den Obstbaumschnittkursen benötigen laut Reisch Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes muss des Landwirtschaftsamtes steht die zum Erhalt ihrer Kro- in den Entsorgungseinrichtungen des Enzkreises zum Schutz praktische Arbeit der Teilnehmer im nenstabilität und ihrer der Anlieferer und des Betriebspersonals ein Mund- und Nasen- Mittelpunkt.(enz; Fotograf: Bernhard Vitalität einen maßvol- schutz getragen werden. Das gilt für das Entsorgungszentrum Reisch, Landwirtschaftsamt) len Auslichtungsschnitt. Hamberg bei Maulbronn ebenso wie für die Recyclinghöfe. „Fachgerechte Schnittmaßnahmen an Obstbäumen lassen sich Auch auf den Häckselplätzen ist die Maske Pflicht, wenn dort nur im Rahmen von praktischen Kursen erlernen“, betont der ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen nicht einge- Experte. halten werden kann. Personen, die sich nicht an die Vorschrift Das Landwirtschaftsamt bietet deshalb im Winterhalbjahr wie- halten, werden von der Anlieferung ausgeschlossen. (enz) der verschiedene Obstbaumschnittkurse für Obstbaumbesitzer im Enzkreis und der Stadt Pforzheim an. In Kurs I wird der Schnitt aller wichtigen Obstgehölze wie Spindeln, Beerenobst MITTEILUNGEN ANDERER ÄMTER sowie Halb- und Hochstämme vermittelt. Der dreitägige Kurs findet vom 10. bis 12. Dezember statt und kostet 70 Euro pro Teilnehmer. Deutsche Rentenversicherung In den Kursen II und III geht es ausschließlich um den Schnitt von Halb- und Hochstämmen. Kurs II dauert zwei Tage und fin- Vierter Teil der Serie zur Grundrente: det in den Winterferien, am 29. und 30. Dezember, statt. Die Die Einkommensanrechnung Kursgebühr beträgt 50 Euro pro Teilnehmer. Kurs III umfasst Bei der Grundrente findet eine Einkommensprüfung statt. Als drei Schulungstage - vom 21. bis 23. Januar - und vermittelt vor Einkommen sollen die eigene Rente und weiteres zu versteu- allem umfassende und tiefgehende Kenntnisse zur Baumpflege erndes Einkommen berücksichtigt werden. Dieses wird vom von Halb- und Hochstämmen. Dieser Kurs kostet 70 Euro pro Finanzamt festgestellt und der Deutschen Rentenversicherung Teilnehmer. automatisch mitgeteilt. Maßgebend ist grundsätzlich das Ein- Alle Kurse richten sich an Neueinsteiger, aber auch an Inter- kommen des vorvergangenen Kalenderjahres, im Jahr 2021 also essenten, die ihre Kenntnisse im Obstbaumschnitt auffrischen das Einkommen des Jahres 2019. Steuerfreie Einnahmen wie
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