Abstand halten Hände waschen Maske tragen Regelmäßig lüften Kontakte reduzieren App benutzen - Was jetzt hilft: Königsbach-Stein

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Abstand halten Hände waschen Maske tragen Regelmäßig lüften Kontakte reduzieren App benutzen - Was jetzt hilft: Königsbach-Stein
Ausgabe 44 · 29. Oktober 2020

                                      Was jetzt hilft:
                                      ◦ Abstand halten
                                      ◦ Hände waschen
                                      ◦ Maske tragen
                                      ◦ Regelmäßig
                                        lüften
Diese Ausgabe erscheint auch online

                                      ◦ Kontakte
                                        reduzieren
                                      ◦ App benutzen

                                                         ZusammenGegenCorona.de
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2        Nummer 44
           Donnerstag, 29. Oktober 2020

  Der Rahmen                                                                              Hilfen im Alter, Vereinsvertreter*innen)
„Gemeinsam Zukunft gestalten“ ist ein Projekt der Gemein-                                 und 8 „Erfahrene“ (Gäste der Tagespflege,
de Königsbach-Stein, der Diakoniestation mobidik e.V., des ev.                            Pflegeheimbewohner*innen, pflegende An-
Krankenhilfsvereins Königsbach, der Ortsgruppe des Sozialver-                             gehörige, Senior*innen).
bandes VdK und des Netzwerks 60plus.                                  28. März            Das Bürgerforum, die Veranstaltung für den
Das Projekt ist auf eineinhalb Jahre angelegt. Es bringt Men-                             Start der Bürgerbeteiligung, darf aufgrund
schen aus der Gemeinde zusammen, um gemeinsam Ideen,                                      des Lockdowns nicht stattfinden.
Ziele und Maßnahmen zu entwickeln, wie wir unsere Zukunft
in Königsbach-Stein miteinander gut gestalten können. Es geht         Mai                 Mit einem Teil der Interviewpartner*innen
um das zukünftige Zusammenleben, das Miteinander der Gene-                                werden noch einmal Telefoninterviews ge-
rationen in Königsbach-Stein. Dabei stehen die Bedürfnisse der                            führt, um zu erfragen, was sich durch den
Menschen im Mittelpunkt.                                                                  Lockdown und Corona verändert (hat).
Der Prozess wird vom Land Baden Württemberg über das För-
derprogramm „Quartier 2030. Gemeinsam. Gestalten.“ geför-             Mai bis Juli        Es finden mehrere Treffen der Steuerungs-
dert. Schwerpunkte dieses Förderprogramms sind: Pflege und                                gruppe (digital und real) und eine Videokon-
Unterstützung im Alter, Generationendialog und Generationen-                              ferenz der Projektbegleitgruppe statt, um
gerechtigkeit, Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement, Zu-                                zu überlegen und zu diskutieren, wie das
sammenarbeit und Vernetzung.                                                              Projekt unter Coronabedingungen weiterge-
Die Ziele                                                                                 führt werden kann. Die Ergebnisse sind:
• Wir wollen Bürger*innen aller Generationen an diesem Pro-                               -> Digitale Formate sind keine Alternative,
  zess teilhaben lassen und Menschen aus verschiedenen Ge-                                   um die Bürgerbeteiligung zu starten.
  nerationen für eine aktive Mitwirkung gewinnen.                                            Zu der Fragestellung „Wie können wir
• Wir wollen die verschiedenen Generationen miteinander in                                   ohne ein Bürgerforum Menschen für
  Kontakt bringen, das Miteinander verschiedener Generatio-                                  das Projekt interessieren und zum Mit-
  nen fördern.                                                                               machen motivieren?“ wurden folgende
• Wir wollen Bürgerbeteiligung, Bürgerengagement und Ei-                                     Maßnahmen als Alternativen überlegt:
  geninitiative fördern.                                                                  -> Patenschaften als Thema für eine Veran-
• Wir wollen eine Basis für eine örtliche, kommunale Planung                                 staltung mit interessierten Bürger*innen
  und Entwicklung von Altenarbeit schaffen.                                               -> Umfrage unter allen Bürger*innen ab 50
• Wir wollen damit unsere Dorfgemeinschaft stärken.                                          Jahren
• Wir wollen die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen
                                                                      September           Die Umfrage unter allen Bürger*innen ab 50
  Bürgerschaft, Zivilgesellschaft ( = Vereine, Kitas, Schulen, Kir-
                                                                                          Jahren wird durchgeführt.
  chengemeinden etc.) und kommunaler Verwaltung fördern.
Was ist bis jetzt geschehen?                                          Welche weiteren Veranstaltungen sind geplant?
Dezember 2019 Die Steuerungsgruppe (Vertreter*innen                    3. November        Präsentation der Ergebnisse im Rahmen der
              der Projektinitiatoren, siehe Rahmen und                                    öffentlichen Gemeinderatssitzung
              Gemeinderät*innen) trifft sich zum ersten
              Mal. Sie startet offiziell das Projekt und ver-         15. November        Die erste Bürgerbeteiligungsveranstaltung:
              ständigt sich über die grundlegende Vorge-                                  „Krea(k)tiver Kaffeeklatsch“ rund ums
              hensweise.                                                                  Thema Patenschaften
                                                                                          wird aufgrund der aktuellen Situation
Februar 2020        Die Projektbegleitgruppe (Gut vernetz-
                                                                                          auf März 2021 verschoben
                    te Bürger*innen, Vereinsvertreter*innen,
                    Gemeinderät*innen, Expert*innen, die per-         November            Veröffentlichung der Ergebnisse im Gemein-
                    sönlich von den Mitgliedern der Steuerungs-       und Dezember        deblatt und auf der Homepage der Gemeinde.
                    gruppe angesprochen wurden) erarbeitet
                    zur Fragestellung „Wie gelingt es uns, die        Aktuelle Situation
                    Zukunft von Königsbach-Stein gemeinsam
                    gut zu gestalten?“ fünf Leitsätze, sammelt        Derzeit steigen überall, inzwischen auch im Enzkreis, die Infek-
                    dazu wichtige Themen und fasst diese zu           tionszahlen stark an. Deshalb haben wir entschieden, mit dem
                    Themenfeldern zusammen.                           Projekt „Gemeinsam Zukunft gestalten“ eine Pause einzulegen,
                                                                      solange bis sich die Situation entspannt.
                    Es werden Interviews mit Senior*innen, pfle-
                    genden Angehörigen und Expert*innen ge-           Das heißt konkret, dass wir die Veranstaltung „Krea(k) tiver Kaf-
                    führt. Befragt werden 12 Expert*innen (Mit-       feeklatsch, die für Sonntag, den 15.11. geplant war, auf einen
                    arbeitende in der Pflege, Nachbarschaftshilfe,    Sonntag im März verschieben. Im Frühjahr werden noch weite-
                    Hausärzte, Physiotherapeut, Beratungsstelle       re Beteiligungsveranstaltungen folgen.
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Nummer 44
                                                                                                                          Donnerstag, 29. Oktober 2020   3
             Landrat Rosenau und OB Boch stellen Maßnahmen zur Eindämmung
                 der rasant steigenden Corona-Fallzahlen in der Region vor
Die Corona-Fallzahlen steigen unaufhörlich und zuletzt rapi-        folgung der Kontakte nicht hinterher.“ Dann drohe eine unkon-
de an. Im Amtsbezirk des Enzkreis-Gesundheitsamts, zu dem           trollierte Ausbreitung. Umgekehrt „haben wir alle gemeinsam
auch die Stadt Pforzheim gehört, wurde der Schwellenwert            es in der Hand, die Zahlen so weit zu senken, dass die jetzt
von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am Mittwoch             erlassenen Beschränkungen aufgehoben werden können – die
überschritten. Landrat Bastian Rosenau und Pforzheims Ober-         Lage ist ernst, aber wir können es schaffen.“
bürgermeister Peter Boch haben heute der Öffentlichkeit die         Die Allgemeinverfügung ist im Wortlaut unter den Amtlichen
Maßnahmen vorgestellt, auf die sie sich gemeinsam mit den Rat-
                                                                    Bekanntmachungen auf der Homepage des Enzkreises (www.
hauschefs der 28 kreisangehörigen Kommunen einen Tag zuvor
                                                                    enzkreis.de) nachzulesen. (enz)
verständigt hatten, um die Infektionsrate zu bremsen.
Kernpunkte der Allgemeinverfügung, die ab Samstag gilt, sind        Die Entscheidung der Allgemeinverfügung steht unter
eine Halbierung der Obergrenzen aus der Corona-Verordnung           der Rubrik Mitteilungen des Landratsamtes auf Seite 11.
des Landes für Teilnehmer von Treffen und Veranstaltungen,
eine einheitliche Sperrstunde und ein Alkoholverbot von 23
Uhr abends bis 6 Uhr morgens sowie eine Festschreibung der
Maskenpflicht in Fußgängerzonen und bei Beerdigungen. „Wir
haben uns ganz bewusst für einheitliche Regeln entschieden,
um einen Flickenteppich in der Region zu vermeiden und damit
hoffentlich die Akzeptanz zu erhöhen“, betonte der Kreischef.
Neulingens Schultes Michael Schmidt als Sprecher der Enzkreis-
Bürgermeister betonte die Einigkeit aller Rathauschefs. Zusätz-
lich zur Allgemeinverfügung des Kreises hatte man sich darauf
verständigt, Hallen und andere Gebäude in Gemeindebesitz nur
noch für eigene und schulische Veranstaltungen sowie Vereins-
sport zur Verfügung zu stellen, zusätzlich im Einzelfall auch für
                                                                    Schulterschluss in der Region: Neulingens Bürgermeister Mi-
Proben zum Beispiel von Musikvereinen. Für Vereins- und vor
allem private Feste stünden diese Liegenschaften vorläufig in al-   chael Schmidt (vorn), Pforzheims Bürgermeister Dirk Büscher
len Kommunen nicht mehr zur Verfügung.                              und OB Peter Boch mit Landrat Bastian Rosenau, Erstem Lan-
                                                                    desbeamten Wolfgang Herz und Gesundheitsamtsleiterin Dr.
OB Boch lobte die Bevölkerung für ihre Geduld und die Mitar-        Brigitte Joggerst (von links nach rechts).
beit und verband dies mit dem Appell: „Nicht alles, was erlaubt                                Bild: Enzkreis; Fotograf: J. Hörstmann
ist, muss man derzeit machen.“ Jeder solle versuchen, seine
Kontakte um 50 % zu reduzieren. Boch dankte zudem allen
Menschen, die in der Corona-Krise an vorderer Front kämpfen
– „zum Beispiel die Mitarbeiter, die auch am morgigen Samstag
an der Corona-Hotline die Anrufe besorgter Menschen beant-
worten werden.“
Weniger Kontakte bedeutet weniger mögliche Infektionen
5 – 50 – 250 – so lassen sich die reduzierten Teilnehmerzahlen
zusammenfassen: Ansammlungen und private Veranstaltungen
von mehr als 5 Personen sind ebenso untersagt wie sonstige
Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden; bei Veran-
staltungen in Kunst- und Kultureinrichtungen sowie in Kinos
wird die zulässige Teilnehmerzahl auf maximal 250 Personen
beschränkt. Ausgenommen sind der engere Familienkreis analog
der Landes-Verordnung sowie Ansammlungen, die der Aufrecht-
erhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der
sozialen Fürsorge dienen.
Eingeschränkt wird in Pforzheim und dem Enzkreis zudem das
Nachtleben – so wie es in der Ministerpräsidenten-Konferenz         Dramatischer Anstieg: Landrat Bastian Rosenau mit den Regi-
mit der Bundeskanzlerin Anfang Oktober bereits skizziert wur-       ons-Kurven der 7-Tage-Inzidenz.
de: Zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr am Morgen gilt eine                                    Bild: Enzkreis; Fotograf: J. Hörstmann
Sperrzeit für Speise- und Schankwirtschaften. In dieser Zeit dür-
fen an Tankstellen oder in Supermärkten keine alkoholischen
Getränke verkauft werden, zudem dürfen während dieser
Nachtstunden auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in
                                                                    Foto: valentinrussanov/E+/Getty Images Plus

Anlagen keine alkoholischen Getränke konsumiert werden.
Konkretisiert wird die Masken-Regelung in Fußgängerzonen:                                                         GEMEINSAM
Hier muss der Mund-Nasen-Schutz immer getragen werden –
unabhängig davon, ob der Mindestabstand gerade eingehalten
werden kann oder nicht. „Das ist eine harte Maskenpflicht, die
                                                                                                                  GEGEN CORONA
wir auch kontrollieren werden“, betont Peter Boch. Von Mühla-
cker hat der Enzkreis die Pflicht zum Tragen einer Maske bei                                                      MASKE TRAGEN!
Beerdigungen auch im Freien übernommen. „Dort hat man da-
mit gute Erfahrungen gemacht“, wie Bastian Rosenau erläuterte.
„Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu dämpfen“, so OB und
Landrat: „Wenn die Neuinfektionen durch die Decke gehen,
kommen die Mitarbeiter im Gesundheitsamt bei der Nachver-
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4          Nummer 44
           Donnerstag, 29. Oktober 2020

     Liebe Weihnachtsmarktbesucher,                                                                                                            UMWELTECKE
     liebe Weihnachtsmarktteilnehmer,
     der Weihnachtsmarkt wird in diesem Jahr nicht statt-
     finden können.
     Die erneut stark steigenden Infektionszahlen und                                                                Müllabfuhrtermine
     die zeitgleiche Verschärfung der landesweit gelten-
     den Maßnahmen durch die Allgemeinverfügung des                                                                  Müllabfuhrtermine Oktober 2020
     Landratsamtes Enzkreis vom 23.10.2020, ließen kei-

                                                                                                                                      lot f
                                                                                                                            Kö cycl nd
                                                                                                                                       ac f

                                                                                                                                   ch ho
                                                                                                                                    sb ho
     ne andere Entscheidung zu.

                                                                                                                                 ch ne
                                                                                                                                          u

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                                                                                                                             Re l R

                                                                                                                               us ing
                                                                                                                               nig ing
                                                                                                                              oa ll /

                                                                                                                              Fla on

                                                                                                                                      es
                                                                                                                                       l
                                                                                                                            Gr bfal
     Fast alle Aussteller haben der Absage des diesjähri-

                                                                                                                            o ne T

                                                                                                                            Ba ycl
                                                                                                                            Bi tmü

                                                                                                                                  tig
                                                                                                                               ns
     gen Weihnachtmarktes in Stein zugestimmt.

                                                                                                                                c
                                                                                                                               s

                                                                                                                              ü

                                                                                                                             Re
                                                                                                                            Re

                                                                                                                            So
              Wir bedauern die Entscheidung sehr.                                                                    1 Do         l S 9:00-12:30
            Gemeindeverwaltung Königsbach-Stein                                                                      2 Fr              9:00-12:30 9:00-12:30
                und das Weihnachtsmarktteam                                                                          3 Sa Tag der Deutschen Einheit
                 Vanessa Frank & Sandra Haas
                                                                                                                     4 So                                              41. KW
                                                                                                                     5 Mo
                                                                                                                     6 Di              14:00-17:30

                                                                          Foto: Ridofranz/iStock/Getty Images Plus
                                                                                                                     7 Mi              14:00-17:30
                                                                                                                     8 Do              14:00-17:30 14:00-17:30       Schadstoff
                                                                                                                     9 Fr 8            14:00-17:30
                                                                                                                     10 Sa             13:00-16:00 13:00-16:00
                                                                                                                     11 So                                             42. KW
                                                                                                                     12 Mo
                                                                                                                     13 Di
                                                                                                                     14 Mi             9:00-12:30
                                                                                                                     15 Do             9:00-12:30
IMPRESSUM                           Verantwortlich für den amtlichen
                                    Teil, alle sonstigen Verlautbarungen                                             16 Fr             9:00-12:30
Herausgeber:                        und Mitteilungen:                                                                17 Sa             8:30-11:30 8:30-11:30
Gemeinde Königsbach-Stein           Bürgermeister Heiko Genthner,
Druck und Verlag: Nussbaum Medien   Marktstraße 15, 75203 Königsbach-                                                18 So                                            43. KW
                                                                                                                     19 Mo                                           E-Geräte*

                                                                                                                                                                                   Stein: Gewann “Eichbusch”, zwischen Königsbach und Stein,
Weil der Stadt GmbH & Co. KG,       Stein, oder sein/e Vertreter/in im Amt.
71263 Weil der Stadt,               Verantwortlich für „Was sonst noch                                               20 Di             14:00-17:30
Merklinger Str. 20,                 interessiert“ und den Anzeigenteil:
                                                                                                                     21 Mi             14:00-17:30

                                                                                                                                                                                   Mo.-Fr. von 07.00-20.00 Uhr, Sa. von 07.00-18.00 Uhr
Telefon 07033 525-0,                Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
www.nussbaum-medien.de              68789 St. Leon-Rot                                                               22 Do             14:00-17:30
                                                                                                                     23 Fr 8           14:00-17:30 14:00-17:30
INFORMATIONEN                       Tel.: 07033 6924-0,
                                    E-Mail: info@gsvertrieb.de                                                       24 Sa             13:00-16:00 13:00-16:00
Vertrieb (Abonnement und                                                                                                                                              44. KW
Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
                                    Internet: www.gsvertrieb.de                                                      25 So

                                                                                                                                                                                   So. und Feiertag geschlossen
Josef-Beyerle-Str. 2,               Anzeigenverkauf:                                                                 26 Mo        oK
71263 Weil der Stadt,               ettlingen@nussbaum-medien.de
                                                                                                                     27 Di        lK
                                                                                                                                                                                   geöffnet: ganzjährig

                                                                                                                     28 Mi        o S 9:00-12:30
                                                                                                                                                                                   Häckselplatz

                                                                                                                     29 Do        l S 9:00-12:30
                                                                                                                     30 Fr             9:00-12:30 9:00-12:30

GUT ERHALTENES –
                                                                                                                     31 Sa             8:30-11:30 8:30-11:30

ZU VERSCHENKEN!                                                                                                       Ich habe kostenlos abzugeben:
Couch Alcantara, grüner Bezug mit schwarz L2m x B1m x                                                                 ..........................................................................
H80cm
                                                                                                                      ..........................................................................
zwei Sessel L1m x B90cm x H80cm
                                                                                                                      .........................................................................
vier Esszimmerstühle
                                                                                                                      Name / Anschrift:
Tel. 0176 24897141
                                                                                                                      .....................................................................................
 Bitte informieren Sie uns, wenn eine Vermittlung zustande
 gekommen ist, da sonst eine erneute Veröffentlichung erfolgt                                                         .....................................................................................
 (bis zu 3 x), Tel. 3008-0, Frau Schäfer
                                                                                                                      Telefon-Nr.: ...................................................................
     Ausfüllen, ausschneiden und im Rathaus abgeben
           oder die Daten per E-Mail senden an:                                                                       Datum / Unterschrift
                 info@koenigsbach-stein.de                                                                            ....................................................................................
                         Danke!
Nummer 44
                                                                                             Donnerstag, 29. Oktober 2020          5
NOTDIENSTE &
SOZIALE DIENSTE UND EINRICHTUNGEN
NOTDIENSTE:                                                         Beratungsstelle für Eltern,
                                                                    Kinder und Jugendliche                    Tel. 07231 - 308 70
BEREITSCHAFTSDIENST BEI STÖRUNGEN                                   KISTE – Hilfen für Kinder und Jugendliche von psychisch- und
Wasserversorgung:                                                   suchtkranken Eltern und mit Gewalterfahrung
Stadtwerke Bretten,                        Tel. 07252 - 913 133
Notdienstnummer, Stadtwerke Bretten        Tel. 07252 - 913 230     bwlv-Zentrum Pforzheim                  Tel. 07231 - 1 39 4080
Strom:                                     Tel. 0800 3 62 94 77     Fachstelle für psychisch kranke Menschen
Erdgas:                                    Tel. 0180 2 05 62 29
                                                                    Deutsches Rotes Kreuz
WICHTIGE RUFNUMMERN                                                 Essen auf Rädern: Menü-Service für zu Hause Tel. 07231 - 373 - 240
Rettungsdienst und Feuerwehr                             Tel. 112   Hausnotrufsystem: DRK                       Tel. 07231 - 373 285
Polizei Notruf                                           Tel. 110
DRK Krankentransport                                 Tel. 19 222    DemenzZentrum westlicher Enzkreis Tel. 07231 - 308 5033
Allgemeiner medizinischer Notfalldienst             Tel. 116 117    Beratung rund um das Thema Demenz, Gesprächskreis für Angehörige

ÄRZTLICHE NOTDIENSTE                                                Diakonie Pforzheim                       Tel. 07231 42865 - 0
Zahnärztlicher Notdienst                       Tel. 07231 - 37 37   Beratung über Hilfen in der Schwangerschaft/
Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte wird am Wochenende in         Schwangerschaftskonfliktberatung
der Zeit zwischen 10 und 12 Uhr über die Rufnummer vermittelt.
                                                                    Frauenhaus Pforzheim                         Tel. 07231- 45763-0
Zentrale Notfallpraxen Pforzheim         Tel. 0180 / 51 92 92 18
Siloah, St. Trudpert Klinikum                  Tel. 07231 - 498-0   Ambulanter Hospizdienst
Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim                               westlicher Enzkreis e.V.                  Tel. 07236 - 279 9897
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19 – 24 Uhr                           Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung. Psychosoziale Be-
Mittwoch: von 14 – 24 Uhr                                           gleitung, palliative Beratung
                                                                    Homepage: http://hospizdienst-westlicher-enzkreis.de
Freitag 16 – 24 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 – 24 Uhr                       Jugend-, Sucht- und Lebenshilfen,
Kinder- und Jugendärztlicher                                        Plan B gGmbH                               Tel. 07231 - 92277 0
Notdienst                                Tel. 07231 - 9 69 29 69    Jugend- und Suchtberatung, Beratung und Behandlung für Jugend-
Öffnungszeiten der Kinder-Notfallpraxis (NOKI) sind:                liche, Suchtgefährdete, Abhängige und deren Angehörige
Mittwoch 15 – 20 Uhr, Freitag 16 – 20 Uhr,
Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 – 20 Uhr                       Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen
Tierärztlicher Notdienst                                            Pforzheim/Enzkreis e.V.            Tel. 07231 - 3804 - 38
Notdienstnummer für den Raum Pforzheim Tel. 07231 - 133 29 66       Behinderten-Fahrdienst

BEREITSCHAFT DER APOTHEKEN                                          Lilith- Beratungsstelle für
Nacht- und Notdienst jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr                  Mädchen und Jungen                          Tel. 07231 - 353434
Die nächstgelegene Notdienstapotheke erfahren Sie unter             zum Schutz vor sexueller Gewalt
                                             Tel. 0800 0022833
Oder vom Handy: 22833                                               Pflegestützpunkt westlicher Enzkreis
                                                                    Beratung rund um das Thema Pflege für alle Altersgruppen
SOZIALE DIENSTE UND EINRICHTUNGEN:                                                                          Tel. 07231 - 308 5030
Diakoniestation e.V. – mobiDik für Königsbach,                      Pro familia Pforzheim e.V.               Tel. 07231 - 6075860
Stein und Eisingen                                                  Beratung rund um Schwanger- und Elternschaft, Sexualität, Part-
Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaftliche Dienste, Nachbar-     nerschaft, Familienplanung und Verhütung, Sexualpädagogik
schaftshilfe, Demenzgruppe
Goethestr. 4, Geschäftsführer: Thomas Grüninger, Tel. 3 13 38 0     Suchtberatungs- und
Beratung und Pflegedienstleitung: Brigitte Auerbach, Klaus Mann     Behandlungsstelle                       Tel. 07231 - 778705-0
Einsatzleitung hauswirtschaftliche Dienste: Odette Kraus            Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH
Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe: Sandra Eisele                   Alkohol-. Medikamenten-, Nikotin-, Glücksspielprobleme
Tagespflege Königsbach                            Tel. 31338-20     Sterneninsel – ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
Träger: Ev. Krankenhilfsverein Königsbach e.V.                      Pforzheim und Enzkreis                Tel 07231 - 8001008
Goethestr. 4, Tamara Vaupel                                         http://www.sterneninsel.com

Anlaufstelle – Hilfe in Lebenskrisen                                Tagesmütter Enztal e.V.                     Tel. 07041 8184711
und bei Suizid-Gefahr                        Tel. 0171 8025110      www.Tagesmuetter-enztal.de

AIDS-Hilfe Pforzheim e.V.                   Tel. 07231 - 441110     Telefon-Seelsorge Nordschwarzwald           Tel. 07231 - 10 28 22

Beratung zu HIV + AIDS, anderen sexuell übertragbaren               Wohnberatungsstelle - Kreisseniorenrat
Krankenheiten, HIV-Test           Tel. 07231 - 308 9580             Fachberatungsstelle Enzkreis         Tel. 07231 – 3577 14

Beratungsstelle für Hilfe im Alter         Tel. 07232 - 313380      Wohnungsnotfallhilfe undExistenzsicherung
Büro Tagestätte Wilferdingen,              Tel. 07232 - 3133717                                         Tel. 07231 - 566 196 0
6       Nummer 44
        Donnerstag, 29. Oktober 2020

RUFNUMMERN DER GEMEINDEVERWALTUNG
ÖFFNUNGSZEITEN DER RATHÄUSER                                     Abteilung Technik:
                                                                 Abteilungsleiterin, Verträge,
Bürgerbüro Königsbach und Stein:                                 Techn. Baurecht, eigene Bauprojekte,
Mo. – Fr.: 7.30 – 13 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr                       Förderprogramme                 Daniela Stadie        3008-140
Übrige Ämter:                                                    Straßen-/Kanalbau, Hochwasserschutz,
Mo. – Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 16 – 18 Uhr                          Wasserversorgung, öff. Anlagen, Sven-Michael Thiel    3008-141
                                                                 Hochbau für Gemeinde:           Arie de Jongh         3008-144
RUFNUMMERN                                                       Gebäudemanagement,
Bitte machen Sie von den Durchwahlen Gebrauch                    Energiemanagement               Martin Frey           3008-142
                                                                 Mieten/Pachten,
Rathaus Königsbach, Marktstraße 15                               Hallenbelegung                  Silke Prager          3008-145
Zentrale                                       07232/3008-0      Gebäudereinigung,
FAX – Zentrale Verwaltung                      07232/3008-199    Friedhofswesen                  Jennifer Kellermann   3008-143
E-Mail: info@koenigsbach-stein.de                                Leiter Bauhof                   Stefan Giek           3008-147
Internet: www.koenigsbach-stein.de                               Hausmeister: Rathaus            Martin Theil          3008-148
Bürgermeister:                  Heiko Genthner        3008-100   Johannes-Schoch-Schule          Ralf Zentner          31 15 72
Sekretariat:                                                     Heynlinschule                   Michael Schroth       31 18 91
Mitteilungsblatt, Vereinsförderung,                              RUFNUMMERN DES GEMEINDEVERWALTUNGS-
Vereinskontakte, Jubiläen       Ariane Schäfer        3008-100   VERBANDS KÄMPFELBACHTAL
Netzwerk 60 Plus                Michaela Bruder       3008-158
Hauptamt: Amtsleiterin          Stefanie Haindl       3008-120   Rathaus Stein, Marktplatz 6
                                                                 Telefonzentrale                                 07232/3009-1
Abteilung Zentrale Verwaltung und Personal:                      Fax                                             07232/3009-99
Personal, Ausbildung            Christine Reimer      3008-121   Verbandsvorsitzender:
Geschäftsstelle des                                              Bürgermeister                 Thomas Karst             3811-14
Gemeinderats, Wahlen            Frank Schreck         3008-122   Geschäftsführer               Kevin Jost               3009-61
Betriebliche Gesundheitsfürsorge,                                Kämmerei                      Saskia Rückriem          3009-57
Sommerferienprogramm            Karina Hölzle         3008-123                                 Julia Rambach            3009-50
Koordinationsstelle für frühkindliche                                                          Petra Karst              3009-52
Bildung und Erziehung:          Ute Dreier            3008-129                                 Tina Katz-Baricevic      3009-51
Grundbucheinsichtsstelle: Inge Jany                   3008-128                                 Janine Barocke-Kassay 3009-62
Geschäftsstelle Schulverband Bildungszentrum                                                   Cornelia Wiesner         3009-63
Westlicher Enzkreis:            Dominika Dahn         3008-124   Steueramt                     Michaela Meier           3009-54
Abteilung Bürgerservice und Ordnung:                                                           Elke Faaß                3009-55
Abteilungsleiter,               Dominik Laudamus 3008-150                                      Sandra Hausmann          3009-81
Bevölkerungsschutz, Jagdpacht,                                   Kasse                         Karin Addai              3009-58
Ortspolizeibehörde, Umweltschutz                                                               Siegbert Lamprecht
Standesamt                      Vanessa Frank        3008-157                                  Anita Schäfer            3009-64
Rentenversicherung,             Werner Seifert       3008-161                                  Janine Schütze           3009-56
Mo. + Di. + Do. + Fr. erreichbar                                                               Yannik Sebastian         3009-53
                                                                 Lohnbüro                      Wolfgang Karst           3009-59
Bürgerbüro Königsbach:
Einwohner- und Meldewesen,                                       Sprechzeiten: Mo. bis Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr
Fundbüro                        Ines Calin           3008-151    WEITERE WICHTIGE TELEFONNUMMERN
Gewerbe, Soziales               Kerstin Demel        3008-152    Polizeiposten Königsbach-Stein, OT Stein              31 17 00
Bürgerbüro Stein (Rathaus Stein, Marktplatz 6):                  Revierförster:
Einwohner- und Meldewesen,                                       Thilo Klotz    01 72 / 7 11 21 52 oder 0 70 43 / 9 50 79 43
Gewerbe, Soziales               Katharina Maurer     3008-153    Bezirksschornsteinfeger Sailer               0 72 52 / 8 60 27
Rentenversicherung                                               Gemeindebücherei                                      31 20 71
für OT Stein                    Sandra Haas          3008-154    Öffnungszeiten: Di.: 15 – 18 Uhr, Mi.: 10 – 12 Uhr,
Vollzugsdienst                  Ernst Krämer                                      Do.: 16 – 19 Uhr, Fr.: 15 – 18 Uhr
Flüchtlings- u.                                                  Kindertagesstätte Krebsbachwiesen, Königsbach       7 34 79 65
Integrationsbeauftragter        Ralf Schmidt          3008-159   Kindertagesstätte Regenbogen, Königsbach                 15 11
Integrationsmanagerin           Angelika Maier        3008-156   Kindertagesstätte Regenbogen „Kleines Haus“           30 15 36
Feuerwehrverwaltung             Sabine Roser-Rost     3008-155   Kindertagesstätte Arche Noah, Königsbach                 27 75
Bauamt: Amtsleiter              Thomas Brandl                    Heynlin-Kindertagesstätte, Stein                    3 64 98 42
                                                                 Kindergarten Storchennest, Stein                         98 44
Abteilung Bauverwaltung:                                         Johannes-Schoch-Schule Königsbach                        25 63
Stadtplanung, Sanierung,                                         Heynlinschule Stein                                      25 64
Grundstücksangelegenheiten,                                      Bildungszentrum:
Wirtschaftsförderung            Thomas Brandl         3008-130   Willy-Brandt-Realschule                            30 65 - 210
Gemeindeeigene Schulen,                                          Lise-Meitner-Gymnasium                             30 65 - 100
Vergabe VOL                     Manuela Rebholz       3008-133   Comenius-Förderschule                                    91 93
Rechnungsstellen für                                             Pfarramt Königsbach            23 40 oder 01 76 / 81 03 39 44
Bauleistungen, Vergabe VOB Andrea Wilde               3008-132   Pfarramt Stein                                      3 64 01 26
Bauanträge, Gutachterausschuss,                                  Kath. Kirchengemeinde Kämpfelbachtal 0 72 31/ 1 39 49-0
Wohnbauförderung,                                                Kläranlage Königsbach           65 44 oder 01 72 / 1 05 07 80
Vorkaufsrecht, Baulasten        Benjamin Bodemer      3008-131   Recyclinghof Königsbach                                7 83 43
Schulsozialarbeit               Christiane Holder        60 86   Straßenbeleuchtung: www.enbw.com/strassenbeleuchtung-
EDV                             Robin Sailer          3008-134   melden oder Tel. 3008-131 oder 08 00 3 62 94 77
Nummer 44
                                                                                               Donnerstag, 29. Oktober 2020     7
Abholung von Elektro-Großgeräten                                      Die Grundbucheinsichtsstelle der
Abholung der Kühlgeräte, Herde, Fernseher und des Sperrmülls:         Gemeinde Königsbach-Stein wird
Die Kühlgeräte, Herde, Fernseher und der Sperrmüll werden             zum Jahresende aufgehoben.
nur auf Abruf entsorgt.
Hierfür bitte mindestens 10 Tage vorher beim Rathaus                  Letzter Öffnungstag der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus
OT Stein,                                                             Königsbach wird
Tel. 30 08-154, oder                                                  Donnerstag, der 26.11.2020 sein.
OT Königsbach,
Tel. 30 08-152                                                        Wenn Sie sich mit einem aktuellen Anliegen noch an die Grund-
die Entsorgungsschecks beantragen.                                    bucheinsichtsstelle wenden möchten, bitten wir um Terminver-
                                                                      einbarung bis spätestens 19. November 2020 um sicherzustel-
Nächster Termin zur Abholung von Elektro-Großgeräten:                 len, dass dieses noch vollständig bearbeitet werden kann.
Mittwoch, 18. November 2020.
Weitere Infos erhalten Sie bei der Abfallberatung des Enzkreises,     Zukünftig stehen Ihnen für Ihre Anliegen dann folgende
Tel. 07231- 35 48 38, oder unter www.entsorgung-regional.de.          Ansprechpartner zur Verfügung:
Zusätzlicher Service                                                  • Amtsgericht Maulbronn -Grundbuchamt-
Damit Sie jederzeit einen Überblick über die Mülltermine ha-            Frankfurter Str. 52, 75433 Maulbronn, Tel. 07043/9578-0,
ben, bieten wir als zusätzlichen Service den Erinnerungsservice         poststelle@gbamaulbronn.justiz.bwl.de
per E-Mail: Gut einen Tag vor dem Abfuhrtermin erhalten Sie             - Vollzug der öffentlichen Urkunden (vom Notar)
eine kurze E-Mail, vorausgesetzt, Sie haben sich auf unserer In-        - Anforderung schriftlicher Grundbuchabschriften
ternetseite für diesen Service registrieren lassen. Surfen Sie doch     - Keine Unterschriftsbeglaubigungen
mal rein unter: http://www.koenigsbach-stein.de/abfall.               • Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim
                                                                        Stammheimer Str. 10, 70806 Kornwestheim,
                                                                        Tel. 07154/17820 100,
                                                                        poststelle@gbzakornwestheim.justiz.bwl.de
 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                              - Grundakten (Übergabevertrag o. ä., Teilungserklärung bei
                                                                          Wohnungs- u. Teileigentum)
                                                                      • Landratsamt Enzkreis Vermessungs- und
                                                                        Flurneuordnungsamt
                                                                        Östl. Karl-Friedrich-Str. 58, 75175 Pforzheim,
 Veröffentlichungen von Berichten und                                   Tel. 07231/30819-11 oder -13
 Bildern                                                                - Vereinigung von Grundstücken
 Wir bitten alle Autoren, die im neuen „Artikelstar 4.1“ ihre         • Grundbucheinsichtstelle Rathaus Bilfingen
 Berichte, Ankündigungen, Beiträge und Bilder einstellen, fol-          (für 1 ½ Jahre umgezogen)
 gendes zu beachten:                                                    Ebbstr.1, 75236 Kämpfelbach-Bilfingen,
 • Alle Artikel (Ankündigungen, Berichte, Beiträge) ein-                Herr Simon, Tel. 07232/315133
     schließlich Bilder, müssen einen örtlichen Bezug haben.            - Unterschriftsbeglaubigungen
 • Die Bilder müssen, sofern es keine aktuellen Bilder
     sind, mit einen Hinweis vermerkt werden, dass die                • Grundbucheinsichtstelle Rathaus Wilferdingen
     Bildaufnahme vor der Zeit von Corona ist.                          San-Biagio-Platani-Platz 8, 75196 Remchingen,
 • Fettdruck verbunden mit Großbuchstaben innerhalb des                 Frau Musaraganyi, Tel. 07232/7979431
     Textes sind nicht zulässig.                                        - Unterschriftsbeglaubigungen
 • Alle Artikel sind mit dem Namen oder einem Kürzel des
     Verfassers oder des sonst Verantwortlichen zu versehen.
     Unterbleibt dies, wird künftig der Name der entsprechen-         Einladung zur Gemeinderatssitzung
     den Autoren vom System abgedruckt.
 Die ausführlichen Redaktionsstatuen können gerne auf un-             Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 serer Homepage unter der Rubrik: Verwaltung - Amtsblatt              am 03.11.2020, 19:00 Uhr, findet die nächste öffentliche Ge-
 nachgelesen werden.                                                  meinderatssitzung statt. Bedingt durch Covid-19 und den daraus
                                                                      resultierenden Auflagen aus der aktuellen Corona-Verordnung
                                                                      sind für den Besuch der Sitzung auch weiterhin die entsprechen-
                                                                      de Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Um mög-
                                                                      lichst vielen Personen die Möglichkeit der Teilnahme an dieser
 Vereinstermine / Veranstaltungen                                     Sitzung zu ermöglichen, findet die Sitzung des Gemeinderats
 in 2021                                                              erneut in der Festhalle Königsbach, Ankerstraße 11, statt.
                                                                      Für Ihre Teilnahme ist es zwingend erforderlich, dass Sie einen
 Leider haben wir nicht von allen Vereinen, Vereinigungen,
 Kirchen, Kindertagesstätten und Schulen – Königsbach und             Mund-Nasen-Schutz tragen. Desinfektionsmittel zum Desinfi-
 Stein – die Veranstaltungstermine in 2021 erhalten.                  zieren wird vor Ort sein.
                                                                      Um im Falle einer Corona-Infektion die Infektionskette nach-
 Auch fehlen bei verschiedenen Veranstaltungen noch die               vollziehen zu können, werden wir bereits beim Einlass daten-
 Orts- und Zeitangaben.
                                                                      schutzkonform personenbezogene Daten der Besucher erfassen.
 Wir wollen in KW 48 den Veranstaltungskalender veröffent-            Bitte planen Sie für den Einlass in die Festhalle daher entspre-
 lichen.                                                              chend mehr Zeit ein. Einlass ist ab 18:30 Uhr.
 Bitte nennen Sie uns daher Ihre Termine / Veranstaltungen            Wir bitten um Verständnis, dass wird unter den derzeitigen Um-
 bzw. Ergänzungen bis 30.10.2020.                                     ständen die Sitzungsdauer möglichst gering halten möchten und
 Gerne per Mail an:                                                   daher nur die wesentlichen und unaufschiebbaren Themen be-
 schaefer@koenigsbach-stein.de                                        handeln werden können.
                                                                      Mit freundlichen Grüßen Heiko Genthner Bürgermeister
8        Nummer 44
           Donnerstag, 29. Oktober 2020

Einladung zur öffentlichen Sitzung                                 Das Ordnungsamt informiert:
des Gemeinderates Nr. 13/2020
                                                                   Verbot des Betriebs von Glücksspielautomaten an
                    Zu der am kommenden                            Feiertagen
            Dienstag, den 03.11.2020,19:00 Uhr
                in der Festhalle Königsbach                        Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass gemäß dem Landes-
                                                                   glücksspielgesetz an folgenden Tagen der Betrieb von Glücks-
stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung wird die Be-       spielautomaten in Gaststätten untersagt ist und Spielhallen ge-
völkerung herzlich eingeladen.                                     schlossen bleiben müssen:
Die Tagesordnung sieht vor:                                        Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Allgemeiner Buß- und
                                                                   Bettag, Totensonntag und Erster Weihnachtsfeiertag.
TOP                                                                Wir bitten um Beachtung.
  1.  Bürgerfragestunde
  2.  Bekanntgaben
  3.  „Gemeinsam Zukunft gestalten“ - Zwischenbericht
      Rückblick, Präsentation der Ergebnisse, Ausblick auf die     Forstrevier informiert:
      nächsten Schritte und Veranstaltungen
 4. 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mit-
      teltal" sowie der örtlichen Bauvorschriften im beschleu-     Brennholzbestellung Winter 2020 / 2021
      nigten Verfahren nach § 13a BauGB; Aufstellungsbe-           Im Oktober wurde im Gemeindewald Königsbach-Stein mit
      schluss nach § 2 (1) BauGB sowie Billigung des Entwurfes     dem Laubholzeinschlag begonnen. Brennholz wird, sobald es
 5. Marktplatz Königsbach – Beschluss über die Zurückstel-         verkaufsfertig an den Holzabfuhrwegen lagert, verkauft. Die
      lung der Umgestaltungsmaßnahmen                              letzten Mengen werden im April verkaufsfertig sein.
 6. Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf Be-               • Brennholz lang (Polterholz / Hartlaubholz) wird zum Preis
      ratung über das Aufstellen bzw. Ändern einer Baum-               von 59 €/fm abgegeben.
      schutzsatzung                                                • Brennholz lang (Polterholz / Weichlaubholz o. Nadelholz)
 7. Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung für das            wird zum Preis von 45 €/fm abgegeben.
      Haushaltsjahr 2019
                                                                   • Flächenlose werden im Laufe des Winters in begrenztem
 8. Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
      „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2019 der              Umfang abgegeben.
      Gemeinde Königsbach-Stein                                    Um die Bereitstellung des Polterholzes zu erleichtern, bitten
 9. Neufassung der Betriebssatzung für die Gemeindewer-            wir die Kaufinteressenten nachstehendes Bestellformular auszu-
      ke Königsbach-Stein (Wasserversorgungsbetrieb)               füllen und an das jeweilige Bürgerbüro unterschrieben bis zum
10. Ergänzung der Besetzung der Kindergartenkuratorien             13. November zurückzugeben.
      Königsbach und Stein                                         Die Holzbesteller erhalten eine Rechnung. Erst nach Bezahlung
11. Antrag des Reit- und Rittervereins Gengenbachtal e.V.          darf das Holz aufgearbeitet und abgefahren werden. Die Abnah-
      auf erhöhten Investitionskostenzuschuss für den Einbau       me des bestellten Holzes ist verpflichtend.
      von Toiletten, Sanitär-, Schulungs-, Versammlungs- so-       Die Inhalte des Merkblattes zur Brennholzaufarbeitung sind zu
      wie Sozialräumen in die bestehende Reithalle                 beachten!
12. Bauanträge, Bauangelegenheiten
12.1. Bauvorhaben: Nutzungsänderung – Scheune als Ga-              .........................................................................................
      rage, Ersetzen des sanierungsbedürftigen Dachstuhls          Ich bestelle bei der Gemeinde Königsbach-Stein:
      durch ein Pultdach
      Baugrundstück: Kirchstraße                                   ________ Festmeter Brennholz lang
12.2. Bauvorhaben: Errichtung einer Mauer in L-Form Bau-                    (Polterholz / Hartlaubholz)
      grundstück: Wagnerstraße
13. Annahme von Spenden; Beschlussfassung durch Offen-
                                                                   ________ Festmeter Brennholz lang
      lage
                                                                            (Polterholz / Weichlaubholz o. Nadelholz)
14. Verschiedenes
Der öffentlichen Sitzung schließt sich eine nichtöffentliche an.    Ich habe Interesse an einem Flächenlos.
gez.                                                                    (Die Flächenlose können nur in begrenztem Umfang abgege-
Heiko Genthner Bürgermeister                                            ben werden.)

Öffentliche Bekanntmachungen                                       Vorname, Name: ____________________________________

Öffentliche Bekanntmachung zur Offenlage der                       Straße, Hausnummer: ________________________________
3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Ge-
meinde Königsbach-Stein                                            Teilort:____________________________________________
Nach Beschluss des Gemeinderates vom 22.09.2020 wird der
Entwurf der 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Ge-         Datum: ___________________________________________
meinde Königsbach-Stein vom 28.09. – 30.10.2020 im Rat-
haus Königsbach (Raum 002) für die Öffentlichkeit zur Ein-         Unterschrift ________________________________________
sichtnahme ausgelegt.
Stellungnahmen und Anregungen dazu richten Sie bitte posta-        .........................................................................................
lisch oder per E-Mail direkt an Herrn Laudamus (07232/3008-
150, laudamus@koenigsbach-stein.de). Dieser steht Ihnen eben-      Informationen zum Gabholz werden voraussichtlich im Dezem-
so für Fragen rund um den Lärmaktionsplan zur Verfügung.           ber im Mitteilungsblatt erscheinen.
Nummer 44
                                                                                             Donnerstag, 29. Oktober 2020    9
Merkblatt für die pflegliche und sichere Aufarbei-                  (Tel.-Nr.: 07232-312071). Oder Sie schreiben eine Mail an
tung von Brennholz lang sowie Flächenlosen                          buechereikoenigsbach@t-online.de.
                                 Aufgrund der Arbeitssicher-        Unsere Öffnungszeiten:
                                 heit, Pfleglichkeit, Nachhaltig-   Dienstag                      von 15 – 18 Uhr
                                 keit und PEFC-Zertifizierung       Mittwoch                      von 10 – 12 Uhr
                                 sind bei der Aufarbeitung von      Donnerstag                    von 16 – 19 Uhr
                                 Brennholz nachstehende Punk-       Freitag                       von 15 – 18 Uhr
                                 te zu beachten:                    Bei einem gerade stark zunehmenden Pandemiegeschehen neh-
                                 Arbeitssicherheit                  men wir Ihre Bestellungen auch gerne wieder per Mail oder
                                 Bei Motorsägenarbeiten benö-       telefonisch an.
                                 tigt der Führer einen Nachweis
                                                                    Ihr Büchereiteam Königsbach-Stein
über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang.
Der Motorsägenführer muss das 18. Lebensjahr vollendet ha-
ben. Eine Schutzausrüstung ist zu tragen (Schnittschutzhose,
Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehör- und Gesichtsschutz.)          Für ALLE -
Alleinarbeit mit der Motorsäge ist untersagt.                       unter oder über 60
Maschinen und Geräte
Zulässig sind nur Geräte in einem betriebssicheren Zustand. Zu
verwenden sind biologische Kettenöle und biologische Hydrauli-       Aktuelle Angebote
köle. Der Seilwindeneinsatz bei Flächenlosen bedarf der Abstim-
mung mit dem Revierförster.                                          Offener Schachtreff
Holzaufarbeitung                                                     wann:      Montag, den 02. November, 17:30 Uhr
Flächenlose dürfen nur in der Zeit vom 1. Sept. bis zum 30.          wo:        Treff im Alten Schulhaus
April aufgearbeitet werden.
Flächenlose bestehen ausschließlich aus liegendem Holz, wel-         Café-Treff im Alten Schulhaus
ches sich am Verkaufstag auf der vereinbarten Fläche befindet.       wann:       jeden Dienstag, 14:00 bis 17:00 Uhr
Wege, Gräben und Böschungen sind von Brennholz freizuhal-            wo:         Treff im Alten Schulhaus
ten. Aufgearbeitetes Holz ist abzufahren.                            Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Teilnehmer*-
Fahren im Wald                                                       innen auf 18 Personen begrenzt ist.
Für die Holzaufarbeitung dürfen lediglich die Wege und die mit       Boule am Vormittag
Doppelstrich markierten Rückelinien befahren werden. Die Be-         wann:     jeden Dienstag, 10:00 Uhr
fahrung von Rückelinien darf nur bei geeigneter Witterung er-        wo:       Bouleplatz an der Heynlinschule
folgen. (Im Wald gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h)
Haftung                                                              Boule am Nachmittag
Für verursachte Schäden haftet der Brennholzkunde.                   wann:     jeden Donnerstag, 17:00 Uhr
Viel Spaß bei einer unfallfreien Holzaufarbeitung!                   wo:       Bouleplatz an der Heynlinschule
                                                                     Café-Treff am Marktplatz
Gemeindebücherei
Königsbach-Stein                                                     Wir machen Pause
                                                                     Wir haben uns - wenn auch schweren Herzens - dazu ent-
                                                                     schieden, mit dem Café-Treff eine Winterpause einzulegen.
Kolumbien – nach Escobar, eine Multivisions-                         Denn aktuell steigt die Anzahl der Menschen, die positiv auf
schau                                                                das Corona Virus getestet werden, auch im Enzkreis stark an.
Am Mittwoch, den 04. November um 19.30 Uhr wird Knud
Hagemoser in den Räumen von 60+ im alten Schulhaus in                Gemeinsam Radeln
Königsbach von einer seiner Reisen in Südamerika erzählen und        Winterpause
dabei auch die politische Situation in Kolumbien, nach dem Ab-       Unsere Treffs finden Sie:
schluss eines Friedensabkommens, beleuchten.                         in Königsbach: Treff im Alten Schulhaus, in der Schulstr. 2
                                  Wir arbeiten wieder mit dem        in Stein:         Treff am Marktplatz, in der Bachgasse 2
                                  Familientreff      Königsbach
                                  zusammen. Bitte beachten
                                  Sie, dass die üblichen Coro-
                                  naregeln eingehalten wer-         Schulverband Bildungszentrum
                                  den müssen. Das heißt, bitte      Westlicher Enzkreis
                                  melden Sie sich per E-Mail
                                  (buechereikoenigsbach@t-on-       Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                                  line.de) bei der Bücherei oder    am 04.11.2020 findet die nächste öffentliche Sitzung der Ver-
Ara - Natur in Kolumbien          direkt beim Familientreff Kö-
Foto: Knud Hagemoser                                                bandsversammlung des Schulverbands Bildungszentrum West-
                                  nigsbach, Frau Fischer an. Die
                                                                    licher Enzkreis statt. Bedingt durch Covid-19 und den daraus
Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Bitte tragen Sie
eine Maske und tragen Sie sich in die am Eingang ausliegende        resultierenden Auflagen aus der aktuellen Corona-Verordnung
Liste ein. Wir wollen, dass alle gesund bleiben.                    sind für den Besuch der Sitzung entsprechende Hygiene- und
Bitte beachten Sie auch beim Besuch der Bücherei die nun schon      Abstandsregelungen einzuhalten. Um möglichst vielen Perso-
bekannten Hygieneregeln. Auf der Homepage der Gemeinde fin-         nen die Möglichkeit der Teilnahme an dieser Sitzung zu ermög-
den Sie unter dem Link www. koenigsbach-stein.de/buecherei          lichen, findet die Sitzung in der Festhalle Königsbach, Anker-
den Zugang zu unserem Online-Katalog. Dort können Sie auch
                                                                    straße 11, statt.
die Leihfrist Ihrer ausgeliehenen Medien verlängern oder gerade
ausgeliehene Medien vorbestellen.                                   Für Ihre Teilnahme ist es zwingend erforderlich, dass Sie einen
Ihren Verlängerungswunsch können Sie uns gerne auch telefo-         Mund-Nasen-Schutz tragen. Desinfektionsmittel zum Desinfi-
nisch mitteilen                                                     zieren wird vor Ort sein.
10       Nummer 44
           Donnerstag, 29. Oktober 2020

Um im Falle einer Corona-Infektion die Infektionskette nach-
vollziehen zu können, werden wir bereits beim Einlass daten-           EHE- UND ALTERSJUBILARE
schutzkonform die personenbezogenen Daten der Besucher
erfassen.                                                          Veröffentlichung von Altersjubilaren, Goldene und
Bitte planen Sie für den Einlass in die Festhalle daher entspre-
                                                                   Diamantene Hochzeit
chend mehr Zeit ein. Einlass ist ab 17:30 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen                                            Aufgrund des Bundesmeldegesetzes dürfen nur der 70. Geburts-
Heiko Genthner                                                     tag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburts-
Verbandsvorsitzender                                               tag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden.
Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsver-                (also der 70., 75., 80., 85….100., 101., 102., Geburtstag).
sammlung des Schulverbands Bildungszentrum Westli-                 Wenn Sie keine Veröffentlichung Ihres Geburtstags oder Hoch-
cher Enzkreis Nr. 4/2020                                           zeiten wünschen teilen Sie dies bitte den Bürgerbüros in Königs-
Zu der am kommenden                                                bach oder Stein mit.
Mittwoch, den 04.11.2020,18:00 Uhr                                 Die Gemeinde wünscht den Jubilaren alles Gute, vor allem aber
in der Festhalle Königsbach                                        Gesundheit für das neue Lebensjahr
stattfindenden öffentlichen Sitzung der Verbandsversamm-
lung des Schulverbands Bildungszentrum Westlicher Enz-             OT Königsbach
kreis wird die Bevölkerung herzlich eingeladen.
Die Tagesordnung sieht vor:                                        03.11.   Henni Rentschler, Brühlstr. 47                70 Jahre
                                                                   04.11.   Kurt Barth, Buchenweg 4                       80 Jahre
TOP                                                                04.11.   Hedwig Mancel, Schillerstr. 34                80 Jahre
1. Bekanntgaben                                                    05.11.   Johann Nies, Schillerstr. 48                  85 Jahre
2. Jahresbericht der Schulsozialarbeit                             05.11.   Wolfgang Oesterle, Ankerstr. 38               75 Jahre
3. Erneuerung der Wärmeerzeugung im Bildungszentrum -              06.11.   Ekkehard Mayer, Friedrich-Ebert-Str. 60       75 Jahre
     Vorstellung der Variantenstudie, Beschluss der Ausführungs-   07.11.   Roger Keller, Baumstr. 2 A                    80 Jahre
     variante und Vergabe der Ingenieurleistung                    07.11.   Lisa Sauer, Bahnhofstr. 3                     80 Jahre
4. Erweiterung Bildungszentrum Westlicher Enzkreis - weite-        09.11.   Hans Seitz, Bahnhofstr. 39                    70 Jahre
     res Vorgehen                                                  11.11.   Johann Loupal, Am Plötzer 17                  75 Jahre
5. Verschiedenes                                                   13.11.   Dr. Gerhard Gilla, Heinestr. 2                70 Jahre
Der öffentlichen Sitzung schließt sich eine nichtöffentliche an.   19.11.   Ingeborg Eberhardt, Bleichstr. 1              90 Jahre
gez.                                                               24.11.   Rosemarie Kammerer, Schloßbergstr. 20         85 Jahre
                                                                   30.11.   Erika Frey, Wolfslach 3                       80 Jahre
Heiko Genthner
Bürgermeister
                                                                   OT Stein
                                                                   02.11.   Gerd Syrbe, Alte Brettener Str. 25            75 Jahre
                                                                   03.11.   Gerald Kraus, Mozartstr. 6                    70 Jahre
Freiwillige Feuerwehr                                              15.11.   Milica Perisic, Adlerstr. 12                  70 Jahre
Königsbach-Stein
Die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Königsbach-Stein
wird am
7. November 2020 um 19:30 Uhr                                        KINDERTAGESSTÄTTEN
in der Festhalle Königsbach                                          UND SCHULEN
stattfinden.
Die Tagesordung sieht folgende Punkte vor:
1. Begrüßung Kommandant                                            Johannes-Schoch-Schule
2. Begrüßung Bürgermeister
3. Begrüßung Kreisbrandmeister                                     Informationsabend Schulanfänger 2021/2022
4. Wahl Ausschuss, Kommandant und zwei Stellvertretende
Kommandanten                                                       Liebe Eltern unserer Schulanfänger,
Um die Teilnehmerzahl so gering wie möglich zu halten und          in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kindertageseinrichtungen
den geltenden Hygiene- und Veranstaltungsvorschriften gerecht      laden wir Sie zum Informationsabend am
zu werden, müssen wir uns auf die Einladung von wahlbe-            Donnerstag, 12. November 2020, um 19.00 Uhr, Festhal-
rechtigten Kameradinnen und Kameraden beschränken. Die             le in Königsbach
durchzuführenden Ehrungen werden auf das kommende Jahr             herzlich ein.
verschoben.
                                                                   Aufgrund der coronabedingten Vorgaben kann nur ein Erwach-
Wir dürfen kein Essen während oder nach der Versammlung
                                                                   sener pro Kind teilnehmen.
ausgeben. Nach derzeitigem Stand müssen während der Ver-
sammlung Mund-Nasen-Masken getragen werden, diese wer-             Es gelten die aktuellen Hygienevorschriften.
den beim Betreten der Halle ausgehändigt.                          Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich und findet über die
Wir können bisher nicht absehen, ob sich bis zur Versammlung       örtlichen Kindergärten statt.
Änderungen ergeben, werden jedoch gegebenenfalls nachbe-           Bitte beachten Sie:
richten.                                                           Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. August
Anträge zur Versammlung können schriftlich bis zum                 2021 das 6. Lebensjahr vollendet haben.
06.11.2020 beim Kommandanten Andreas Groß, Bleichstr. 21,          Es besteht die Möglichkeit, auch Kinder anzumelden, die bis
75203 Königsbach-Stein eingereicht werden.                         zum 30. Juni 2022 das 6. Lebensjahr vollenden.
Mit kameradschaftlichen Grüßen                                     Durch die Anmeldung erhalten die Kinder damit den Status ei-
Die Verwaltung                                                     nes schulpflichtigen Kindes.
11
   Musik- und Kunstschule                                               angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartne-
   Westlicher Enzkreis e.V.                                             rinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.
                                                                        Die Untersagung nach Ziff. I.1. gilt ferner nicht für Ansamm-
                                                                        lungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder
   Zeichenkurs                                                          Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen.
   Herbstferien: Mo. 26.10.20 bis Sa. 31.10.20                       II.
   Musikalische Früherziehung: Donnerstags zwei neue Kurse           1. Private Veranstaltungen mit über 5 Teilnehmenden und
   für Musikalische Früherziehung mit Nicola Aydt in der Alten            sonstige Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmenden sind
   Kirche in Remchingen-Wilferdingen ab 05.11.20: 14.00 Uhr für           untersagt.
   5-jähr. Kinder; 15.00 Uhr für 4-jähr. Kinder. Der MFE-Kurs für    2. Veranstaltungen in Kunst- und Kultureinrichtungen sowie in
   3-Jährige in Keltern-Dietlingen di. 14.45 Uhr (Kurs-Nr. 20-09A)        Kinos mit über 250 Teilnehmenden sind untersagt.
   kann noch nicht starten. Es fehlen noch 3 Teilnehmer. Bei Inte-   3. Die Anzahl nach Ziff. II.1. darf überschritten werden, sofern
   resse bitte melden.                                                    eine Ausnahme nach Ziff. I.2. vorliegt. Bei der Bemessung
   Workshops: Zeichnen im November 20 für Jugendliche                     der Teilnehmerzahl nach Ziff. II. 1 und 2. bleiben Beschäf-
   und Erwachsene                                                         tigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung außer
   Wir lernen Perspektive, Fluchtpunkt und Horizontlinie sowie den        Betracht.
   Umgang mit hell und dunkel, Licht und Schatten. Mitbringen:
   A3 Zeichnblock, Bleistift HB und 3B, Radiergummi, Spitzer.        III.
   Termin: Fr. 27.11. von 18.30 bis 21.00 Uhr und Sa. 28.11.20       1. Die Sperrzeit für Speise- und Schankwirtschaften nach dem
   von 14.00 bis 17.00 Uhr                                                Gaststättengesetz beginnt um 23.00 Uhr - soweit für den
                                                                          Beginn keine frühere Uhrzeit festgelegt ist - und endet um
   Gebühr: 35 € zzgl. Mat., Alte Kirche Remchingen-Wilferdingen
   mit Sibylle Burrer                                                     6.00 Uhr des Folgetages.
                                                                     2. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholi-
   Büro der Musik- und Kunstschule, Kulturhalle Remchingen,               schen Getränken sind in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00
   Tel: 07232-71088, FAX: 07232-79074; info@mswe.de; www.
                                                                          Uhr des Folgetages in Speise- und Schankwirtschaften nach
   mswe.de. Öffnungszeiten: Mo. – Mi. und Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
   und Do. 9.00 – 14.00 Uhr (außer in den Schulferien).                   dem Gaststättengesetz sowie an allen Verkaufs- und sons-
                                                                          tigen Ausgabestellen, wie Tankstellen, Supermärkten usw.,
                                                                          verboten.
                                                                     3. Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen
                 Nummer 44
Donnerstag, 29. Oktober 2020
                                                                          dürfen in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr des Folgetags kei-
                                                                          ne alkoholischen Getränke konsumiert werden.
                                                                     IV.
                                                                     1. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung be-
                                                                          steht unabhängig von der tatsächlichen Einhaltung eines
                                                                          Abstandes von 1,5 Metern zu Dritten innerhalb von Fußgän-
                                                                          gerbereichen im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 4c) Straßengesetz.
                                                                     2. Bei Beerdigungsfeiern (Beerdigung oder Trauerfeier) besteht
                                                                          für alle Teilnehmenden während des Aufenthalts auf dem
                                                                          Friedhof die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu
                                                                          tragen.
                                                                     3. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bede-
                                                                          ckung besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten sechs-
   Zeichnen mit Sibylle Burrer                            Foto: IF
                                                                          ten Lebensjahr oder für Personen, denen das Tragen einer
                                                                          Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonsti-
                                                                          gen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumut-
    MITTEILUNGEN DES LANDRATSAMTES                                        bar ist. Die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe hat
                                                                          in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen.
   Das Landratsamt Enzkreis erlässt gemäß § 28 Abs. 1 und 3 In-
   fektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 6a der     V.
   Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach       1. Sofern gegen die Teilnahmereduzierungen nach Ziff. I. und
   dem Infektionsschutzgesetz (ZustVO IfSG) in Verbindung mit §           II. verstoßen wird, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 50 €
   35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende            angedroht.
                                                                     2. Sofern gegen die Einhaltung der Sperrzeit nach Ziff. III.1.
   Allgemeinverfügung                                                     und während der Sperrzeit gegen das Alkoholausschank-,
   über infektionsschützende Maßnahmen bei einer 7-Ta-                    Alkoholabgabe- und Alkoholverkaufsverbot nach Ziff. III.2.
   ges-Inzidenz im Enzkreis und der Stadt Pforzheim von 50                verstoßen wird, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500,- €
   Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner                                   angedroht.
                                                                     3. Sofern entgegen Ziff. III.3. innerhalb von Alkoholverbotszo-
   A. Entscheidung
                                                                          nen nach 23:00 Uhr alkoholische Getränke im öffentlichen
   Im Einvernehmen mit der Stadt Pforzheim und nach Beteiligung
   der Gemeinden des Enzkreises ergehen die folgenden Anord-              Raum konsumiert werden, wird ein Zwangsgeld in Höhe
   nungen:                                                                von 50,- € angedroht.
                                                                     4. Sofern entgegen Ziff. IV eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht
   I.
                                                                          getragen wird, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 50 € ange-
   1. Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind untersagt.                droht.
   2. Ausgenommen von der Untersagung nach Ziff. I.1. sind
      Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen aus-             VI.
      schließlich in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und    Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntma-
      deren Nachkommen sind oder höchstens zwei Haushalten           chung in Kraft.
12       Nummer 44
          Donnerstag, 29. Oktober 2020

VII.                                                               oder vertiefen möchten. Die Kurse finden jeweils ganztägig von
Die Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald der Wert der      8:30 bis 16 Uhr in Streuobstwiesen, Gärten oder Obstanlagen
7-Tages-Inzidenz im Enzkreis und der Stadt Pforzheim von 50        im Enzkreis statt. Ergänzend und als Abrundung für die prakti-
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mindestens 7 aufeinan-        schen Schnittkurse werden die Fachthemen Obstbaumschnitt,
derfolgende Tage unterschritten wird.                              Obstsorten und Obstkrankheiten/-schädlinge an drei Abenden
                                                                   coronabedingt bei einem Webseminar vermittelt; es dauert ein-
VIII.
                                                                   einhalb bis zwei Stunden. Kursteilnehmer ohne Computer oder
Die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg gel-          Internetanschluss erhalten die Vortragsunterlagen in Papierform.
ten im Übrigen weiterhin in der jeweils gültigen Fassung.          Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen nimmt das
Hinweise:                                                          Landwirtschaftsamt bis 6. November unter Telefon 07231 308-
Die Allgemeinverfügung stellt gem. §§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 16        1800 oder per Mail an landwirtschaftsamt@enzkreis.de entge-
Abs. 8 IfSG eine mit ihrer Bekanntgabe sofort vollziehbare An-     gen. Dort gibt es auch nähere Auskünfte zu den Kursen. (enz)
ordnung dar. Widerspruch und Anfechtungsklage haben daher          Bei den Obstbaumschnittkursen des Landwirtschaftsamtes steht
keine aufschiebende Wirkung.                                       die praktische Arbeit der Teilnehmer im Mittelpunkt.
Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG ist die vorsätzliche oder     (enz; Fotograf: Bernhard Reisch, Landwirtschaftsamt)
fahrlässige Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung
nach § 28 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 IfSG ordnungswidrig und            „BeKi – Bewusste Kinderernährung“: Landwirt-
kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro          schaftsamt bietet am 4. November nochmals
(25.000,- €) geahndet werden.                                      Info für Eltern mit kleinen Kindern
                                                                                                     Aufgrund der erfreulich hohen
Landwirtschaftsamt                                                                                   Nachfrage für die Veranstal-
                                                                                                     tung Anfang Oktober lädt das
                                                                                                     Landwirtschaftsamt im Rah-
Mehrtägige Obstbaumschnittkurse – ein Angebot                                                        men der Landesinitiative „BeKi
des Landwirtschaftsamtes                                                                             – Bewusste Kinderernährung“
                                       Ein regelmäßiger und        nochmals zum Vortrag „Von der Milch zum Brei – Essen und
                                       fachgerechter    Schnitt    Trinken im ersten Lebensjahr“ ein: Am Mittwoch, 4. November,
                                       von Obstbäumen ist          gibt Benita Schleip von 9:30 bis 11 Uhr fachpraktische Tipps zur
                                       nicht nur Voraussetzung     Zubereitung, dem Vitamingehalt und zur Haltbarkeit von Baby-
                                       für regelmäßige Obst-       brei. Außerdem erklärt sie, worauf es im ersten Lebensjahr an-
                                       erträge, sondern trägt      kommt und wie die Einführung der Familienkost gelingen kann
                                       auch maßgeblich zur         Die Veranstaltung findet im Landwirtschaftsamt in Pforzheim
                                       Stabilität und Vitalität    statt und ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis 2. November
                                       der Bäume bei. Baum-        möglich unter landwirtschaftsamt@enzkreis.de oder telefonisch
                                       schnitt ist daher ein       bei 07231 308-1800. Fragen zur Veranstaltung beantwortet
                                       wichtiger Beitrag zum       Mira Neuss vom Landwirtschaftsamt: E-Mail mira.neuss@enz-
                                       Erhalt der Streuobstbäu-    kreis.de. (enz)
                                       me, weiß Bernhard Reis-
                                       ch, Obstbauberater beim     Verschiedene Mitteilungen vom
                                       Landwirtschaftsamt des      Landratsamt
                                       Enzkreises. Beim Schnitt
                                       junger Obstbäume ste-
                                       he die Erziehung einer      Maskenpflicht auf den Recyclinghöfen – auch
                                       stabilen Baumkrone im       Häckselplätze und Deponie nur mit Mundschutz
                                       Vordergrund. Alt-Bäume      erlaubt
Bei den Obstbaumschnittkursen benötigen laut Reisch                Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes muss
des Landwirtschaftsamtes steht die zum Erhalt ihrer Kro-           in den Entsorgungseinrichtungen des Enzkreises zum Schutz
praktische Arbeit der Teilnehmer im nenstabilität und ihrer        der Anlieferer und des Betriebspersonals ein Mund- und Nasen-
Mittelpunkt.(enz; Fotograf: Bernhard Vitalität einen maßvol-       schutz getragen werden. Das gilt für das Entsorgungszentrum
Reisch, Landwirtschaftsamt)            len Auslichtungsschnitt.    Hamberg bei Maulbronn ebenso wie für die Recyclinghöfe.
„Fachgerechte Schnittmaßnahmen an Obstbäumen lassen sich           Auch auf den Häckselplätzen ist die Maske Pflicht, wenn dort
nur im Rahmen von praktischen Kursen erlernen“, betont der         ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen nicht einge-
Experte.                                                           halten werden kann. Personen, die sich nicht an die Vorschrift
Das Landwirtschaftsamt bietet deshalb im Winterhalbjahr wie-       halten, werden von der Anlieferung ausgeschlossen. (enz)
der verschiedene Obstbaumschnittkurse für Obstbaumbesitzer
im Enzkreis und der Stadt Pforzheim an. In Kurs I wird der
Schnitt aller wichtigen Obstgehölze wie Spindeln, Beerenobst       MITTEILUNGEN ANDERER ÄMTER
sowie Halb- und Hochstämme vermittelt. Der dreitägige Kurs
findet vom 10. bis 12. Dezember statt und kostet 70 Euro pro
Teilnehmer.                                                        Deutsche Rentenversicherung
In den Kursen II und III geht es ausschließlich um den Schnitt
von Halb- und Hochstämmen. Kurs II dauert zwei Tage und fin-       Vierter Teil der Serie zur Grundrente:
det in den Winterferien, am 29. und 30. Dezember, statt. Die       Die Einkommensanrechnung
Kursgebühr beträgt 50 Euro pro Teilnehmer. Kurs III umfasst        Bei der Grundrente findet eine Einkommensprüfung statt. Als
drei Schulungstage - vom 21. bis 23. Januar - und vermittelt vor   Einkommen sollen die eigene Rente und weiteres zu versteu-
allem umfassende und tiefgehende Kenntnisse zur Baumpflege         erndes Einkommen berücksichtigt werden. Dieses wird vom
von Halb- und Hochstämmen. Dieser Kurs kostet 70 Euro pro          Finanzamt festgestellt und der Deutschen Rentenversicherung
Teilnehmer.                                                        automatisch mitgeteilt. Maßgebend ist grundsätzlich das Ein-
Alle Kurse richten sich an Neueinsteiger, aber auch an Inter-      kommen des vorvergangenen Kalenderjahres, im Jahr 2021 also
essenten, die ihre Kenntnisse im Obstbaumschnitt auffrischen       das Einkommen des Jahres 2019. Steuerfreie Einnahmen wie
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