Tax & Legal News AUSGABE 7 - Deloitte

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Tax & Legal News AUSGABE 7 - Deloitte
Tax & Legal News   AUSGABE 7
                        2021
Tax & Legal News | Legal News

Was Arbeitgeber beim Sommerjob beachten
sollten
Durch die nahende Ferienzeit stellt              Österreichischen Gesundheitskasse ange­          Fazit
sich die Frage, inwieweit Schülerinnen           meldet werden. Bis zur Geringfügigkeits­         Auch wenn vielfach von Ferialpraktikant­
und Schüler sowie Studierende Zuver­             grenze ist nur Unfallversicherungspflicht        innen und -praktikanten gesprochen wird,
dienstmöglichkeiten wahrnehmen                   gegeben, darüber Vollversicherungspflicht.       werden die wenigsten Beschäftigungsver­
können ohne dadurch Ansprüche wie                                                                 hältnisse als echte Ferialpraktika (dh keine
zB die Familienbeihilfe zu gefährden.            Ferialarbeit                                     Arbeitspflicht und andererseits keine Bin­
Während der Ferien können dabei                  In diesem Fall werden von der Schule             dung an bestimmte Arbeitszeiten) zu werten
verschiedene Arten von Beschäfti­                bzw Universität keine Praxiszeiten vorge­        sein. In den meisten Fällen werden stattdes­
gungsverhältnissen vorliegen.                    schrieben. Hier liegt arbeitsrechtlich ein       sen echte (befristete) Dienstverhältnisse
                                                 Dienstverhältnis vor. Es ist ebenfalls der       vorliegen. Daher ist sowohl auf die korrekte
Echtes Ferialpraktikum                           Kollektivvertrag zu beachten und die             An- und Abmeldung der Dienstnehmer­
Das sind Personen, die aufgrund von Schule       Schülerinnen und Schüler bzw Studier­            innen bzw Dienstnehmer als auch auf die
bzw Studium verpflichtet sind, Praxiszeiten      enden müssen vor Arbeitsantritt bei der          Einhaltung aller sonstigen arbeits-, steuer-
nachzuweisen, und die Beschäftigung so           Österreichischen Gesundheitskasse ange­          und sozialversicherungsrechtlichen Bestim­
beschaffen ist, dass einerseits keine Arbeits­   meldet werden.                                   mungen sowie auch auf eine entsprechende
pflicht und andererseits keine Bindung                                                            kollektivvertragliche Entlohnung zu achten.
an bestimmte Arbeitszeiten (außer wenn           Zuverdienstgrenzen                               Kevin Nager
dies betrieblich erforderlich ist) besteht. In   Es ist weiters zu überlegen, ob für bestim­
diesem Fall erhalten die Studierenden bzw        mte Sozialleistungen (zB Familienbeihilfe,       Christoph Hofer
Schülerinnen und Schüler kein Entgelt. Die       Studienbeihilfe) Einkommensgrenzen gelten.       chhofer@deloitte.at
Auszahlung eines geringen Taschengeldes          Diesfalls sind diese Einkommensgrenzen
bspw in der Höhe von EUR 200 pro Monat           bei allen drei Beschäftigungsarten zu
wäre möglich. Arbeitsrechtlich liegt in          berücksichtigen. Bei der Familienbeihilfe
diesem Fall kein Dienstverhältnis vor, wobei     darf das zu versteuernde Einkommen ab
bis zu einem Taschengeld in Höhe der             dem vollendeten 19. Lebensjahr maximal
monat­lichen Geringfügigkeitsgrenze (derzeit     EUR 15.000 brutto in einem Kalenderjahr
EUR 475,86) nur Unfallversicherungspflicht       betragen. Nicht einzurechnen sind hierbei
in der Sozialversicherung besteht. Sollte        etwaige Pensionen oder einkommensteuer­
ein Taschengeld über der Geringfügigkeits­       freie Bezüge wie zB Sozialhilfe, Pflegegeld,
grenze gewährt werden, wäre dagegen              Studienbeihilfe, Kinderbeihilfe oder Arbeits­
Vollversicherungspflicht gegeben.                losengeld sowie des weiteren zB Sozialver­
                                                 sicherungsbeiträge. Bei der Studienbeihilfe
Unechtes Ferialpraktikum                         gelten hingegen als Einkommen alle steu­
Hier wird ebenfalls von der Schule bzw Uni­      erpflichtigen Einkünfte sowie Pensionen,
versität ein Praxisnachweis verlangt. Diese      Renten und bestimmte steuerfreie Bezüge
Tätigkeit erfolgt dergestalt, dass Arbeits­      wie zB Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld,
pflicht gegeben ist und auch eine Bindung        Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Wird
an Arbeitszeit und Arbeitsort besteht (zB        die Zuverdienstgrenze überschritten, wird
Gastgewerbe). Hier liegt arbeitsrechtlich        die Familien- und Studienbeihilfe nur vom
ein Dienstverhältnis vor und es sind die         EUR 15.000 übersteigenden Einkommen
je­weiligen Bestimmungen des Kollektiv­          gekürzt. Der zu viel erhaltene Betrag ist
vertrages anzuwenden. Sollte daher nicht         entsprechend zurückzuzahlen. Wenn im
zumindest das zustehende einstufungsbe­          darauffolgenden Jahr der Betrag wieder un­
zogene kollektiv­vertragliche Mindestentgelt     terschritten wird, ist der Bezug der Familien­
bezahlt werden, besteht ein hohes Risiko         beihilfe wieder möglich. Der Anspruch
einer Verwaltungsstrafe nach dem Lohn-           entsteht jedoch nicht automatisch, es muss
und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.             neuerlich ein Antrag auf Familienbeihilfe
Unechte Ferialpraktikantinnen und -prak­         beim zuständigen Finanzamt gestellt
tikanten müssen vor Arbeitsantritt bei der       werden.

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COVID-19 Kurzarbeit Phase V im Überblick

Die Sozialpartner und die Bundes­               Modell 2
regierung haben sich auf eine Neu­              Für alle anderen Unternehmen gilt ein
regelung der COVID 19 Kurzarbeit                Übergangsmodell mit einer reduzierten
geeinigt, die als Phase V ab 1.7.2021           Förderhöhe und einer Mindestarbeitszeit
in zwei Modellen fortgeführt wird.              von 50 %; nur in Ausnahmefällen ist eine
                                                Mindestarbeitszeit von 30 % vorgesehen.
Rechtsgrundlagen                                Von der bisherigen Beihilfenhöhe wird ein
Die rechtlichen Grundlagen für die              Abschlag von 15 % vorgenommen. Damit
Kurz­arbeit (KUA) finden sich im Arbeits­       gestaltet sich diese aber noch immer groß­
marktservicegesetz (AMSG) und werden            zügiger als die KUA-Variante vor der Coro­
durch die KUA-Bundesrichtlinie und die          na-Krisensituation. Für Arbeitnehmerinnen
Sozialpartnervereinbarungen näher aus­          und Arbeitnehmer bleibt es aber auch bei
geführt. Die KUA wurde als Instrument           diesem Modell bei einer Nettoersatzrate
errichtet, welches in Zeiten von vorüberge­     von 80 % bis 90 %. Dieses Modell gilt vorerst
henden wirtschaftlichen Schwierigkeiten         bis Juni 2022, danach soll eine abermalige
Arbeitsplätze sichern soll. Insbesondere in     Evaluierung stattfinden.
Zeiten der COVID-19 Pandemie hat sie sich
als bewährtes Instrument etabliert und wird     Eckpunkte für beide Modelle
nun in einer fünften Phase fortgeführt, um      Jedes Unternehmen kann – mit Ausnahmen
auch weiterhin jene Unternehmen zu unter­       im Einzelfall – maximal 24 Monate KUA in
stützen, die von der Corona-Krisensituation     Anspruch nehmen. Die neue individuelle
betroffen sind. Die KUA wird in Zukunft in      Antragsphase beträgt sechs Monate. Die
zwei differenzierten Modellen betrieben:        Nettoersatzrate bleibt für die Arbeitneh­
Modell 1 gilt für Unternehmen, die be­          merin bzw den Arbeitnehmer nach beiden
sonders von der Pandemie betroffen sind,        Modellen unverändert (90 %, 85 %, 80
Modell 2 gilt für alle anderen Unternehmen.     %). Die neuen Modelle sehen nun einen
                                                verpflichtenden Urlaubsverbrauch von
Modell 1                                        einer Woche je angefangenen zwei Monaten
Als besonders betroffene Unternehmen            KUA vor, um ein Ansparen von Urlauben zu
gelten jene, die von einem Lockdown             verhindern.
oder behördlichen Maßnahmen betroffen
sind oder die im dritten Quartal 2020           Praxis
gegenüber dem dritten Quartal 2019 einen        Das AMS hat bisher weder neue Sozial­
Umsatzrückgang von mindestens 50 %              partnervereinbarungen noch eine ak­
(zB Nachtgastronomie, Eventbranche,             tualisierte KUA-Bundesrichtlinie veröffent­
Stadthotellerie) verzeichnen. Die Nettoer­      licht. Es bleibt daher abzuwarten, wie die
satzrate bleibt weite­rhin bei 80 % bis 90 %;   neuen Regelungen im Detail umgesetzt
die Mindestarbeitszeit beträgt – mit Aus­       werden. Sollten Sie Fragen zu der COVID-19
nahmen in Einzelfällen – 30 %. Aus jetziger     KUA Phase V haben, stehen Ihnen unsere
Sicht gestaltet sich die Umsetzung derart,      Arbeitsrechtsexpertinnen und -experten
dass eine monatliche Auszahlung einer           gerne zur Verfügung.
um 15 % reduzierten KUA-Beihilfe erfolgen
soll. Die Arbeitgeberin bzw der Arbeitgeber     Stefan Zischka
hat in weiterer Folge die Möglichkeit diese     s.zischka@jankweiler.at
Reduktion im Zuge der Endabrechnung
zurückzuholen. Im Ergebnis gibt es für
besonders betroffene Unternehmen daher
keinen Abschlag der Beihilfenhöhe. Dieses
Modell soll vorläufig bis Ende Dezember
2021 gelten.

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Tax & Legal News | Legal News

Krypto-Assets sollen in Zukunft reguliert
werden
Krypto-Assets sind aus dem                   E-Geld-Token dienen hauptsächlich            nachempfunden und sieht dabei auch das
Wirt­schaftsleben nicht mehr                 als Tauschmittel und verwenden eine          Passporting vor. Damit ist sichergestellt,
weg­zu­denken. Auch beherrschen              Fiat-Währung als Bezugsgrundlage, um         dass CASPs auch innerhalb der EU ihre
Kurshöhenflüge oder aber Pass­               Wertstabilität zu erreichen (zB USD-Coin).   Dienstleistungen regelkonform anbieten
wortverluste großer Wallets die                                                           können.
Schlagzeilen. All dies sind Auswüchse        Utility-Token sind Kryptowerte, die
rund um ein virtuelles Zahlungsmittel,       einen digitalen Zugang zu einer Ware         Letztendlich ist geplant, dass Insiderhandel,
welches bis dato nicht reguliert ist. Die    oder Dienstleistung verschaffen, auch als    Missbrauch von Insiderinformationen und
Europäische Kommission hat daher             Krypto-Gutscheine bekannt. Sie werden        Marktmanipulation mit hohen Geldstrafen
schon vor einiger Zeit beschlossen,          nur vom Emittenten angenommen.               geahndet werden, um die verschiedenen
Krypto-Assets zu regulieren und am                                                        Auswüchse der Branche endlich abzu­
24.9.2020 einen Entwurf über ein             Die Zulassung und Beaufsichtigung der        stellen. So ist vorgesehen, dass bei Ver­
„Digital Finance Package“ vorgestellt.       Emittenten und Dienstleister unterscheidet   stößen natürliche Personen mit Strafen von
Damit soll erstmals ein einheitliches        sich je nach Art der ausgegebenen            bis zu EUR 5 Mio und juristische Personen
Rahmenwerk innerhalb der EU ge­              Krypto-Assets. Zusätzlich dazu wird          mit Strafen von bis zu EUR 15 Mio oder 15%
schaffen werden. Das ambitionierte           zwischen signifikanten und nicht signi­      des konzernweiten Jahresumsatz bestraft
Gesetzespaket ent­hält ua eine Verord­       fikanten wertreferenzierten Token oder       werden können.
nung über Märkte für Krypto-Assets           E-Geld-Token differenziert. Die Einstufung
(MiCA-VO) sowie eine Verordnung              als signifikant führt zur Zulassung durch    VO über ein Pilot-Regime für Markt-
über ein Pilot-Regime für Markt-Infra­       die Europäische Bankenaufsichtsbehörde,      Infrastrukturen auf Basis Distributed
strukturen auf Basis von Distributed         während nicht signifikante Kryptowerte       Ledger Technology
Ledger Technology DLT Pilot-Regime.          von den nationalen Behörden zugelassen       Mit der DLT-Pilot-Regime Verordnung soll
Insgesamt soll ein vollharmonisiertes        werden. In Bezug auf Verbraucherschutz       auf EU-Ebene eine Regulatory Sandbox
Rahmenwerk, angelehnt an das                 und Markmissbrauch sieht die MiCA-VO         eingeführt werden. Diese ermöglicht
MiFID-Regime, geschaffen werden.             – ähnlich wie das MiFID-Regime – eine        Marktteilnehmern eine Lizenz für den
                                             Informationspflicht in Form eines White­     Betrieb von multilateralen Handelssystem
VO über Märkte für Krypto-Assets             papers, Offenlegungsverpflichtungen von      und Wertpapierabwicklungssystemen –
Die MiCA-VO soll sowohl den Vertrieb         Insiderinformationen sowie das Verbot von    unter dem Einsatz von Distributed Ledger
als auch die Ausgabe und den Handel          Insichgeschäften vor.                        Technology – zu erwerben. Die Verordnung
mit Krypto-Assets regeln. Damit                                                           soll ein kontrolliertes Umfeld schaffen, in
sollen in Zukunft sowohl Emittenten von      Vom Anwendungsbereich der MiCA-VO            dem Unternehmen mit Unterstützung der
Krypto-­A ssets als auch Dienstleister       ausgenommen sind klassische Security         Aufsichtsbehörden ihr Geschäftsmodell
einer strengen Aufsicht unterliegen. Der     ­Token, da diese bereits jetzt wie Wert­     über einen begrenzten Zeitraum, testen
Entwurf sieht einheitliche Vorschriften       papiere behandelt werden. Weitere Aus­      und validieren können.
für die Ausgabe und den Handel, sowie         nahmen sind vorgesehen, wenn bestimmte
die Zulassung und Beaufsichtigung von         Schwellenwerte nicht überschritten werden   Die Verordnungsentwürfe befinden sich
Anbietern, den Betrieb, die Organisation      oder sich das Angebot der Kryptowerte       derzeit im Gesetzgebungsprozess und
und Unternehmensführung, aber auch            ausschließlich an professionelle Anleger    sollen mit Ende 2022 in Kraft treten.
Verbraucherschutzvorschriften und             richtet.
Maß­nahmen zur Verhinderung von Markt­                                                    Maurizia Anderle-Hauke
missbrauch vor. Die MiCA-VO unterteilt die   Neben der Regulierung für Emittenten der     m.anderle-hauke@jankweiler.at
Krypto-Assets in verschiedene Kategorien     Krypto-Assets sollen nunmehr auch die
und sieht jeweils entsprechende Melde-       Dienstleister der Branche beaufsichtigt      Sophie Pryanka Seliansky
und Aufsichtsbefugnisse vor.                 werden. Walletbetreiber, Exchanges und       s.seliansky@jankweiler.at
                                             Tradingservices sollen als Crypto-Asset
Wertreferenzierte Token sind wert­           Services Provider (CASP) zusammengefasst
stabile Kryptowerte, die auf mehrere Werte   werden und über eine Konzession des
verweisen (Währungen, Krypto-Assets          je­weiligen Mitgliedsstaates verfügen, um
oder eine Kombination aus beiden), die       auch in Zukunft ihre Dienste anbieten
hauptsächlich als Tauschmittel eingesetzt    zu dürfen. Das Konzessionsverfahren
werden (zB Stablecoins oder Libra/Diem).     ist dem Regime der Wertpapieraufsicht

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Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll

EuGH: Keine feste Niederlassung ohne
eigenes Personal?
Zum Begriff feste Niederlassung                  Niederlassung eine personelle und technis­       eine feste Niederlassung im mehrwert­
Im Jahr 2019 hat das BFG ein Vorabent­           che Ausstattung voraus, die eine autonome        steuerlichen Sinn begründen kann. Würde
scheidungsersuchen an den EuGH zur               Erbringung der betreffenden Dienst­              man dies generell verneinen, könnte die
Klärung des Begriffs der festen Nieder­          leistungen ermöglicht. Eine Immobilie,           Begründung einer festen Niederlassung
lassung – dem umsatzsteuerlichen Äquiva­         bei der „keinerlei personelle Ausstattung        wohl leicht umgangen werden, indem nicht
lent zur Betriebsstätte – gerichtet (siehe Tax   vorhanden ist, die zu autonomem Handeln          eigene Angestellte beschäftigt werden,
& Legal News vom 6.3.2020). Im Juni 2021         befähigt“, erfüllt nach Ansicht des EuGH         sondern Personal lediglich geliehen wird.
entschied der EuGH nun in diesem, als Rs         diese Voraussetzungen nicht. Letzteres
Titanium bekannten, Verfahren, dass eine         ist nach Ansicht des EuGH hier gegeben:          Auswirkungen auf vergleichbare
feste Niederlassung eigenes Personal im          Die Liegenschaftseigentümerin verfügt            Vermietungsfälle
Bestimmungsland voraussetzt.                     in Österreich nämlich über kein eigenes          Die österreichische Finanzverwaltung ging
                                                 Personal, sondern hat lediglich eine inlän­      bisher davon aus, dass eine vermietete
Sachverhalt                                      dische Hausverwaltung beauftragt; wichtige       Liegenschaft eine feste Niederlassung
Im konkreten Sachverhalt vermietete eine         Entscheidungen betreffend die Vermietung         des Vermieters begründet und es daher
Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäfts­      der in Rede stehenden Immobilie hatte die        für Zwecke der B2B-Vermietungsumsätze
leitung in Jersey eine Liegenschaft in Wien      Vermieterin sich zudem weiterhin selbst          zu keinem Übergang der Steuerschuld
an zwei inländische Unternehmer (steuer­         vorbehalten.                                     auf den Mieter kommt. Im Lichte des oa
pflichtige Vermietung für Geschäftszwecke).                                                       EuGH-Urteils kann diese Ansicht nicht
Mit der Hausverwaltung war ein inlän­            Die Voraussetzung des eigenen                    weiter aufrecht erhalten werden. Vermieter,
disches Unter­nehmen beauftragt; die             Personals                                        die im Inland über kein eigenes Personal
wesent­lichen Entscheidungen (zB Begrün­         In den Rs DFDS (1997), Welmory (2014) und        verfügen, müssen sich daher für Zwecke der
dung und Auflösung von Mietverhältnissen,        Dong Yang (2020) hat der EuGH festgestellt,      Deklarierung der B2B-Vermietungsumsätze
Durchführung von Investitionen und               dass das Personal einer Tochtergesellschaft      zukünftig nicht mehr in Österreich zur
laufenden Instandhaltungsmaßnahmen)              für Zwecke der Beurteilung des Vorliegens        Umsatzsteuer registrieren lassen und auch
behielt sich die Liegenschaftseigentümerin       einer festen Niederlassung im Einzelfall der     keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
jedoch selbst vor. Strittig vor dem BFG          Muttergesellschaft zurechenbar sein kann         Die umsatzsteuerlichen Pflichten treffen
war, ob die Liegenschaftseigentümerin            (substance over form). Es ist zweifelhaft,       den Mieter. Dies bringt für den Vermieter
österreichische Umsatzsteuer in Rechnung         ob der EuGH mit dem Urteil Titanium              einen reduzierten Verwaltungsaufwand und
zu stellen hat oder die Steuerschuld auf         diese Rechtsprechung gänzlich aufgeben           für den Mieter Cashflow-Vorteile mit sich.
Basis der Reverse Charge-Bestimmungen            wollte. Im Lichte dieser Judikatur dürfte die
auf die Mieter übergeht. Ein Übergang der        Wortfolge eigenes Personal vielmehr nicht        Weitere Auswirkungen
Steuerschuld auf die Mieter setzt bei einem      strikt förmlich zu verstehen sein, sondern       Entgegen der bisherigen deutschen
im Ausland ansässigen Vermieter voraus,          eine wirtschaftliche Betrachtungsweise           Rechtsprechung und anders als im
dass dieser über keine umsatzsteuerliche         erfordern. Hat ein Unternehmer daher fak­        Bereich der direkten Steuern, begründen
Betriebstätte im Inland verfügt, die an der      tische Verfügungs- und Instruktionsgewalt        rein technische Anknüpfungspunkte (zB
Leistungserbringung beteiligt ist. Vor dem       über Personal ähnlich einem Arbeitgeber,         Windräder, Server, Automaten) keine feste
BFG und auch EuGH war daher fraglich, ob         obwohl er im Arbeitsvertrag nicht als            Niederlassung für Umsatzsteuerzwecke.
eine vermietete Liegenschaft eine derartige      Arbeit­geber aufscheint, so kann ihm             Diese Auslegung sollte neben den Reverse
umsatzsteuerliche Betriebsstätte des             dieses Personal im Einzelfall wohl dennoch       Charge-Bestimmungen auch für eine
Vermieters in Österreich begründet.              zugerechnet werden. Bei Mitarbeitern eines       Viel­zahl anderer Bestimmungen, die auf
                                                 vertraglich beauftragten Dienstleisters (zB      denselben Begriff Bezug nehmen, relevant
EuGH: vermietete Liegenschaft keine              Hausverwaltung, Lagerhalter), der in keinem      sein:
feste Niederlassung                              Konzernverhältnis zum Auftraggeber
                                                                                                  • Leistungsort bei B2B-Dienstleistungen:
Der EuGH kommt mit außergewöhnlich               steht, wird eine derartige wirtschaftliche
                                                                                                    Verfügt der Leistungsempfänger
kurzer Begründung zum Ergebnis, dass             Zurechnung der Mitarbeiterinnen bzw.
                                                                                                    von Dienstleistungen, die unter die
die vermietete Liegenschaft keine feste          Mitarbeiter zum Auftraggeber in aller Regel
                                                                                                    B2B-Grundregel fallen, im Inland nur über
Niederlassung für den Vermieter darstellt.       jedoch ausscheiden. Fraglich ist, ob auch
                                                                                                    eine Liegenschaft oder technische Aus­
Nach der Definition in der EU-MwSt-              reines Leihpersonal, das von einem fremden
                                                                                                    stattung, aber über kein eigenes Personal,
Durch­führungsverordnung als auch der            dritten Arbeitskräftegesteller bereit gestellt
                                                                                                    so sollte im Regelfall keine österreichische
EuGH-Rechtsprechung setzt eine feste             wird, eigenes Personal darstellt und damit
                                                                                                    Umsatzsteuer anfallen.

                                                                                                                                             5
Tax & Legal News | Einkommensteuer

• Leistungsort bei B2C-Dienstleistungen:   Zu beachten ist, dass der Begriff der
  Verfügt der Leistungserbringer           Betriebsstätte einer anderen Auslegung
  von Dienst­leistungen, die unter die     folgt; es ist nicht ausgeschlossen, dass
  B2C-Grundregel fallen, im Inland nur     auch rein technische Anknüpfungspunkte
  über eine Liegenschaft oder technische   für Zwecke dieser Bestimmung betriebs­
  Ausstattung, aber über kein eigenes      stättenbegründend sein können.
  Personal, so sollte im Regelfall keine
  ­Registrierungspflicht in Österreich     Ausblick
   bestehen und keine österreichische      Derzeit ist vor dem EuGH ein weiteres
   Umsatzsteuer anfallen.                  Verfahren zum Begriff der festen
                                           Nieder­lassung aus Rumänien anhängig.
• Konsignationslagerregelung: Im Lichte
                                           In der anhängigen Rechtssache Berlin
  des EuGH-Urteils kann das Warenlager
                                           Chemie (C-333/20) hat der EuGH erneut
  selbst für den Lieferer keine feste
                                           zu beurteilen, unter welchen Voraus­
  Niederlassung begründen und daher
                                           setzungen Personal und technische
  nicht zum Ausschluss der Konsigations­
                                           Ausstattung einer Konzerngesellschaft für
  lagerregelung führen.
                                           Zwecke der Umsatzsteuer einer anderen,
• One-Stop-Shop-System: Rein technische    sie kontrollierenden Konzerngesellschaft
  Ausstattung oder eine Liegenschaft       zugerechnet werden und zu einer festen
  eines nicht ansässigen EU-Unterneh­      Niederlassung für letztere führen kann.
  mers im Bestimmungsland sollte der       Der EuGH wird daher erneut Gelegenheit
  Abfuhr der Umsatzsteuer über das         haben, den Ausdruck eigenes Personal zu
  OSS-System im Heimat-Mitgliedstaat       präzisieren.
  nicht entgegenstehen.
                                           Karoline Spies
                                           kspies@deloitte.at

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Tax & Legal News | Payroll & Expatriates

Sozialplan: Verzicht auf
Kündigungsanfechtung zulässig
Aufgrund der weiterhin angespannt­             fassung, dass die Verknüpfung zwischen         generell auf eine Kündigungsanfechtung
en wirtschaftlichen Lage werden                freiwilliger Abfindung und Nichtanfechtung     verzichteten.
nach dem Auslaufen der staatlichen             einer Kündigung rechtsunwirksam und
­COVID-19 Hilfsprogramme in manchen            die Betriebsvereinbarung in diesem Punkt       Vielmehr verbliebe laut Meinung des OGH
 Fällen die Voraussetzungen für den            nichtig sei. Der vom Betriebsrat für den von   ein uneingeschränktes Wahlrecht: Arbeit­
 Abschluss eines Sozialplans, insb             ihm vertretenen Kläger vereinbarte Ver­        nehmerinnen und Arbeitnehmer können
 wegen Massenkündigungen und                   zicht auf eine Anfechtung seiner Kündigung     einer einvernehmlichen Auflösung seines
 Betriebs(teil)stilllegungen, eintreten.       als Voraussetzung für die Erlangung der        Arbeitsverhältnisses zustimmen, er könne
 Vor dem Hintergrund der wachsenden            freiwilligen Abfindung wurde als unzulässig    es auf eine Arbeitgeberkündigung ankom­
 praktischen Bedeutung von Sozialplan­         beurteilt.                                     men lassen und diese dann nicht anfechten
 vereinbarungen in Zeiten anhaltender                                                         oder eine Kündigungsanfechtungsklage
 wirtschaftlicher Stagnation, erscheint        Entscheidung des OGH                           beim Arbeitsgericht einbringen, die durch­
 eine jüngst ergangene Entscheidung            Mittels Sozialplanvereinbarung                 aus zu seinen Gunsten ausgehen könnte.
 des Obersten Gerichtshofs (OGH) von           sollen wesent­liche Nachteile einer Be­        Dringt man mit der Kündigungsanfechtung
 großer Relevanz, wonach freiwillige           triebsänderung für alle oder erhebliche        durch, ist das Arbeitsverhältnis weiter auf­
 Abfindungen für Arbeitnehmerinnen             Teile der Belegschaft verhindert, beseitigt    recht, wodurch einer fraglichen Sozialplan­
 und Arbeitnehmer rechtswirksam mit            oder gemildert werden. Derartige Betriebs­     leistung somit ohnehin jegliche Grundlage
 deren Verzicht auf eine Kündigungsan­         vereinbarungen verfolgen somit das Ziel,       entzogen wird. Wird die Klage hingegen
 fechtung verknüpft werden können              die bisherigen Rechtspositionen von            abgewiesen, bleibt es bei der Kündigung,
 (OGH 29. 4. 2021, 9 ObA 9/21w).               Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern so        der Arbeitnehmer bzw die Arbeitnehmerin
                                               lange wie möglich zu erhalten bzw deren        erhält – wie bei der Ablehnung der einver­
Sachverhalt                                    Verlust auszugleichen. Typischer Inhalt        nehmlichen Auflösung – aber keine Sozial­
Im Jahr 2018 wurde zwischen Dienst­ge­berin    eines Sozialplans ist demgemäß ua die          planleistung, weil diese zulässigerweise an
und Betriebsrat eine Betriebsver­einbarung     Gewährung freiwilliger Abfertigungen.          die Voraussetzung der Nichtanfechtung der
geschlossen, die Arbeitnehmerinnen und                                                        Kündigung geknüpft ist.
Arbeitnehmern eine freiwillige Abfindung       Der OGH führt in seiner rechtlichen
nur unter jener Voraussetzung gewährt,         Beurteilung aus, dass die Parteien eines       Conclusio
dass das Dienstverhältnis ein­ver­nehmlich     Sozialplans – Betriebsinhaber und idR          Die Entscheidung des OGH erscheint insb
aufgelöst oder von der Dienst­geberin          Betriebsrat – bei der Gestaltung der           in wirtschaftlich fordernden Zeiten der Pan­
ge­kündigt wird, ohne dass es zu einer         Anspruchsvoraussetzungen auch im               demie als angemessen, zumal den Parteien
An­fechtung der Kündigung kommt.               Rahmen der Zuerkennung von freiwilligen        (insb Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern)
Folglich entfiele die freiwillige Abfindung,   Abfertigungen darauf abstellen können, ob      einer derart gestalteten Betriebsverein­
sollte keine einvernehmliche Auflösung         es zu einer einvernehmlichen Auflösung         barung besondere Rechts- und damit
vereinbart werden können oder die              des Arbeitsverhältnisses kommt bzw kom­        betriebs­wirtschaftliche Planungssicherheit
Arbeitgeberkündigung durch die Arbeit­         men wird. Durch eine solche Vereinbarung       auf der Basis eines faktischen Vorab­
nehmerin bzw den Arbeitnehmer oder             wird verhindert, dass Arbeitgeberinnen         kündigungsverzichts zuteil werden. Des
den Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht         und Arbeitgeber einerseits Sozialplanleis­     Weiteren manifestiert der OGH mit seiner
angefochten werden.                            tungen zu erbringen hat, andererseits aber     Entscheidung gleichzeitig eine zwingende
                                               dem Risiko von Kündigungsanfechtungen          Verein­barungsschranke: Der Sozialplan
Mit dem Arbeitnehmer kam keine einver­         ausgesetzt ist. Dieser Zweck rechtfertigt      darf keinen generellen Vorabverzicht des
nehmliche Auflösung zustande. Die              es somit auch, dass in Sozialplänen die        Betriebsrates auf sein Kündigungsanfech­
da­rauf­­hin ausgesprochene Kündigung          Sozialplanleistung einer freiwilligen Abfer­   tungsrecht enthalten. Im gegenständlichen
wurde wegen Sozialwidrigkeit und eines         tigung vom Unterlassen der Anfechtung          Sozialplan verzichtet hingegen weder
behaupteten Verstoßes gegen das Gleich­        der Kündigung durch Arbeitnehmerinnen          der Betriebsrat bereits vorab auf seine
behandlungsgesetz angefochten. Der             und Arbeitnehmer bei Gericht abhängig          ihm nach dem Arbeitsverfassungsgesetz
Arbeit­nehmer machte weiters – trotz der       gemacht wird. Der raschen Herstellung von      zustehenden Mitwirkungsrechte im Zusam­
von ihm vorgenommen Kündigungsan­              Rechtssicherheit für alle Beteiligten und      menhang mit der Kündigung, noch wird
fechtung – die Leistungen aus dem              der Wahrung des Rechtsfriedens würde           Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmern
Sozialplan geltend.                            durch Vereinbarungen wie der getroffenen       durch die in Rede stehende Gestaltung
                                               gedient. Den zwingenden Bestimmungen           des Sozialplans sein (subsidiäres) Recht auf
Das Erstgericht wies die Klage ab, da der      des Arbeitsverfassungsgesetzes zur             Kündigungsanfechtung genommen.
Kläger infolge der von ihm erhobenen           Kündigungsanfechtung widerspreche die
Kündigungsanfechtungsklagen nicht              getroffene Betriebsvereinbarung über           Michael Grill
vom personellen Geltungsbereich der            einen Sozialplan ebenfalls nicht, da weder     mgrill@deloitte.at
Betriebsvereinbarung erfasst sei. Das          der Betriebsrat noch einzelne Arbeitneh­
Berufungsgericht vertrat hingegen die Auf­     merinnen bzw Arbeitnehmer schon vorab
                                                                                                                                            7
Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Auswirkungen der COVID-19 Pandemie
auf Verrechnungspreise
Am 18.12.2020 veröffentlichte                   Grundsätzlich sind Daten von Vergleichs­        Die Verteilung von außergewöhnlichen
die OECD ihren Leitfaden zu den                 unternehmen, welche sich ebenfalls auf          nicht wiederkehrenden Kosten im Rahmen
Verrechnungs­­preisimplikationen der            Jahre beziehen, die von der COVID-19 Pan­       der COVID-19 Pandemie (zB Kosten für
COVID-19 Pandemie. Es handelt sich              demie betroffen sind, auch am besten für        Schutzmaßnahmen) richtet sich danach,
dabei nicht, wie die OECD betont,               eine Vergleichbarkeitsanalyse geeignet.         wie diese Kosten zwischen unabhängigen
um eine Erweiterung der OECD                                                                    Unternehmen verteilt werden. Hier gilt
Verrechnungs­preisgrundsätze 2017               Problematisch gestaltet sich hierbei            es genau zu analysieren, ob diese Kosten
(OECD VPG 2017), sondern der Leit­              allerdings, dass bestimmte Informationen,       wirklich außergewöhnlich sind oder ob
faden dient lediglich der Klarstellung,         wie bspw die Nettomargen, die Vergleichs­       sie Teil einer dauerhaften Änderung der
wie der Fremdvergleichsgrundsatz bei            unternehmen in den von der COVID-19             Geschäftstätigkeit sind (zB Kosten für Tele­
COVID-19 spezifischen Verrechnungs­             Pandemie betroffenen Jahren erzielt             working). Gleichsam gilt es zu beachten,
preisfragen anzuwenden ist.                     haben, naturgemäß oft erst einige Zeit          dass der Ausschluss außergewöhnlicher
                                                später verfügbar sind. Deshalb empfiehlt        Kosten auf Ebene der tested party und der
Der Leitfaden gliedert sich in vier Themen­     die OECD, dass Länder tunlichst einen           Vergleichsunternehmen konsistent erfolgt,
bereiche, in welchen die größten Schwierig­     outcome testing approach zulassen sollten.      wobei auch die OECD zugesteht, dass die in
keiten iZm Verrechnungspreisfragen in           Das bedeutet, dass das tatsächliche Ergeb­      diesem Zusammenhang benötigten Infor­
Zeiten der COVID-19 Pandemie ausgemacht         nis aus konzerninternen Transaktionen im        mationen oft nur begrenzt verfügbar sind.
wurden. Diese Themenbereiche sind:              Nachhinein durch die Unternehmen auf
                                                Fremdüblichkeit verprobt wird. Dadurch          Staatliche Hilfsprogramme
• Vergleichbarkeitsanalyse;
                                                können relevante Informationen, welche          Die OECD hebt hervor, dass die Charak­
• Verluste und Zuweisung von COVID-19-          nach Ablauf des Steuerjahres bekannt            teristika eines staatlichen Hilfsprogramms
  spezifischen Kosten;                          werden, noch in der entsprechenden              (Art, Umfang, Dauer, Zweck usw) genau un­
                                                Steuererklärung berücksichtigt werden.          tersucht werden müssen, um zu beurteilen,
• Staatliche Hilfsprogramme; und
                                                                                                wie sich dieses auf eine Transaktion aus­
• Vorabverständigungsverfahren (APAs).          Verluste und Zuweisung von COVID-19             wirkt. Besonderes Augenmerk ist darauf zu
                                                spezifischen Kosten                             legen, wie unabhängige Unternehmen mit
Im Folgenden werden die wesentlichen            Aufgrund der COVID-19 Pandemie haben            derartigen staatlichen Unterstützungen
Aussagen des Leitfadens zu diesen ein­          multinationale Unternehmensgruppen              umgehen, zB ob diese die Hilfen einbe­
zelnen Themenbereichen präsentiert.             mitunter herbe Verluste erlitten. Dabei sind    halten oder effektiv an Kunden weiterge­
                                                diese Verluste grundsätzlich basierend auf      ben. Am verlässlichsten sei es insgesamt,
Vergleichbarkeitsanalyse                        den in den OECD VPG 2017 enthaltenen            Vergleichsunternehmen aus demselben
Die Auswirkungen, welche die COVID-19           Leitlinien zur Risikoverteilung auf die         geographischen Markt heranzuziehen, was
Pandemie auf Unternehmen hat, variieren         einzelnen Geschäftseinheiten der Gruppe         sich jedoch insb für kleinere Länder wie zB
stark. Bspw sind klassische Produktions­        zu verteilen. Das bedeutet, diejenige           Österreich schwierig gestalten dürfte.
unternehmen mitunter vollständig zum            Geschäftseinheit, welche das Risiko einer
Stillstand gekommen wohingegen einzelne         Aktivität trägt, trägt auch den entsprech­      Vorabverständigungsverfahren (APAs)
Onlineunternehmen starke Umsatz­                enden Verlust aus dieser Aktivität. Hier        Grundsätzlich bleiben bestehende APAs
steigerungen verzeichnen konnten. Folglich      betont die OECD, dass grundsätzlich auch        auch während der COVID-19 Pandemie
ist es zentral, genauestens zu analysieren,     Routineunternehmen mit eingeschränktem          weiterhin aufrecht, es sei denn, es kommt
wie das getestete Unternehmen, aber auch        Funktions- und Risikoprofil kurzzeitig – aber   in diesem Zusammenhang zu einem Bruch
potentielle Vergleichsunternehmen, durch        nicht dauerhaft – Verluste erleiden können      einer Gültigkeitsbedingung des APAs.
die Pandemie betroffen sind.                    (sofern ihnen die entsprechenden Risiken        Inwieweit dies der Fall ist, kann immer nur
                                                zuzuordnen sind). Sofern nachgewiesen           im Einzelfall beurteilt werden. Sollte es iZm
Die OECD gibt zu bedenken, dass his­            werden kann, dass unabhängige Unterneh­         der COVID-19 Pandemie zu einem Bruch
torische Vergleichsdaten wohlmöglich            men unter vergleichbaren Umständen ihre         einer Gültigkeitsbedingung eines APAs
nicht verlässlich auf von der COVID-19          Verträge – und die dort vorgenommene            kommen, können sich Steuerverwaltung
Pandemie betroffene Jahre fortgeschrieben       Risikoverteilung – neuverhandelt hätten,        und Steuer­pflichtiger auf eine Revision des
werden können. Auch ist es aufgrund der         kann auch eine Risikoneuverteilung in kon­      APAs einigen (bspw Änderung der Bedin­
Einzigartigkeit der aktuellen Situation nicht   trollierten Transaktionen vorgenommen           gungen des APAs in den von COVID-19
angezeigt, Daten aus vorangegangenen            werden, was eine Auswirkung darauf hat,         betroffenen Jahren). Alternativ bestünde
wirtschaftlichen Krisen – wie zB der Finanz­    wie Verluste aus diesen Transaktionen zu        diesfalls die Möglichkeit, das APA vorzeitig
krise 2008/09 – heranzuziehen.                  verteilen sind.                                 zu beenden. In Bezug auf derzeit in Ver­

8
Tax & Legal News | Verrechnungspreise

handlung befindliche APAs empfiehlt die
OECD, einen möglichst flexiblen Ansatz zu
wählen, um unvorhergesehene Ereignisse
iZm der COVID-19 Pandemie bestmöglich
berücksichtigen zu können.

Schlussfolgerungen
Der Leitfaden der OECD zu den Verrech­
nungspreisimplikationen der COVID-19
Pandemie bringt klarstellende Äußerungen,
worauf bei einer Verrechnungspreisan­
alyse in Zeiten der COVID-19 Pandemie
besonders zu achten ist. Es handelt sich
dabei nicht um eine Erweiterung der OECD
VPG 2017, sondern der Leitfaden dient le­
diglich der Illustration der Anwendung des
Fremdvergleichs­grundsatzes bei COVID-19
spezifischen Verrechnungspreisfragen.
Auch wenn einige Aussagen im Leitfaden
mitunter konkreter ausfallen hätten kön­
nen, lässt sich insgesamt dennoch daraus
ableiten, dass Steuerpflichtige genauestens
analysieren sollten, wie sich die C
                                  ­ OVID-19
Pan­demie auf ihr Unternehmen auswirkt.
Diese Analyse gilt es auch detailliert zu
dokumentieren, wodurch sich für Steu­
erpflichtige zusätzliche Verwaltungsauf­
wendungen ergeben. Problematisch kann
sich dabei gestalten, dass viele benötigte
Informationen nicht zeitnahe oder möglich­
erweise überhaupt nicht verfügbar sind.

Florian Navisotschnigg
fnavisotschnigg@deloitte.at

                                                                                 9
Tax & Legal News | Gebühren & Verkehrssteuern

GrESt-Erstattung bei Eintritt
auflösender Bedingungen?
Überblick                                       BFG                                            Fazit
Das BFG hat sich unlängst mit der Frage         Das BFG (26.2.2021, RV/7100401/2018)           Das BFG hält in seinem Urteil fest, dass
befasst, ob bei Eintritt einer vereinbarten     stellte zunächst fest, dass die entsprech­     eine Berichtigung und Rückerstattung
auflösenden Bedingung die Rückerstattung        ende Bestimmung im GrEStG eine                 der GrESt bei Eintritt einer vereinbarten
der Grunderwerbsteuer (GrESt) beantragt         Be­günstigungs­vorschrift darstellt, die       auflösenden Bedingung nur nach BewG
werden kann oder ob der allgemeine              die Nichtfestsetzung oder Abänderung           beantragt werden kann. Die Möglichkeit
Korrekturmechanismus für auflösende             der Steuer für fehlgeschlagene und an­         der Rückerstattung nach dem GrEStG
Bedingungen zur Anwendung kommt.                schließend wieder rückgängig gemachte          kann nicht genutzt werden, da ein
Grundsätzlich gibt es bei Verträgen, für        Erwerbsvorgänge festlegt. Die Bestimmung       Erwerbsvorgang durch Bedingungseintritt
die eine auflösende Bedingung vereinbart        findet auf Fälle Anwendung, bei denen          nicht rückgängig gemacht wird, sondern
wurde, einen Anspruch auf Berichtigung          ein vereinbarter Erwerb später nicht           erlischt.
der Steuer im Falle des Bedingungseintritts.    durchgeführt wurde oder in denen nach
Im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)             der grundbücherlichen Durchführung             Patricia Murko
ist ein eigener Korrekturmechanismus            für den Rückerwerb ein Rechtsvorgang           pmurko@deloitte.at
verankert, der eine grundsätzliche              in umgekehrter Reihenfolge notwendig
Steuer­freiheit bei rückgängig gemachten        ist. Die Steuer soll daher für solche Er­
Erwerbs­vorgängen anordnet. Sollte dieser       werbe nicht festgesetzt oder erstattet
Anspruch auch anwendbar sein, geht er als       werden, die später tatsächlich nicht
lex specialis vor.                              statt­finden. Der Eintritt einer auflösenden
                                                Bedingung bewirkt jedoch nach Ansicht
Sachverhalt                                     des VwGH (23.6.1983, 82/16/0142) keine
Im Jahr 2008 wurde der Beschwerde­              Rückgängigmachung, sondern es kommt
führerin mit Schenkungsvertrag von ihrem        zum Erlöschen des Erwerbsvorgangs. Auch
Lebensgefährten der Hälfteanteil an einem       das BFG sah somit im vorliegenden Fall
Grundstück übertragen. Als auflösende           keine Grundlage für eine Rückerstattung
Bedingung wurde vereinbart, dass bei            bei Bedingungseintritt. In diesem Fall kann
Beendigung der Lebensgemeinschaft               nur der allgemeine Korrekturmechanismus
auch der Schenkungsvertrag wieder               nach dem Bewertungsgesetz (BewG) her­
aufgelöst und der Hälfteanteil gegen            an­gezogen werden, der eine Berichtigung
Ablöse der getätigten Investitionen rück­       der Steuer bei Eintritt einer auflösenden
übereignet wird. Im Jahr 2015 wurde             Bedingung vorsieht.
die Lebensgemeinschaft schließlich
auf­ge­löst und der Hälfteanteil fiel           Für das BFG ist auch eine sinngemäße
wieder an den Geschenkgeber zurück.             Anwendung nicht denkbar, da das BewG
Die Beschwerdeführerin beantragte               auf alle auflösend bedingten Erwerbe
im Oktober 2017 die Rückerstattung              anzuwenden ist, gleichgültig, ob dabei der
der gezahlten Grunderwerbsteuer.                gesamte Erwerbsvorgang oder nur die
Das Finanzamt jedoch verwehrte diese            Herabsetzung der Gegenleistung betroffen
Rückerstattung mit der Begründung,              sind. Somit kann es nach österreichischem
dass es an der Rückgängigmachung eines          Recht sowohl gem GrEStG als auch gem
Erwerbsvorgangs fehle. Der Eintritt einer       BewG zu einer Reduktion und einer
auflösenden Bedingung führt hingegen            vollständigen Erstattung der ursprünglich
zum Erlöschen des Erwerbsvorgangs. Die          gezahlten GrESt kommen. Die GrESt kann
Beschwerdeführerin bekämpfte diese              nach Auffassung des BFG bei Eintritt einer
Entscheidung mit der Argumentation,             auflösenden Bedingung daher nicht gem
dass auch bei Eintritt einer auflösenden        GrEStG, sondern nur nach BewG erstattet
Bedingung die GrESt rückzuerstatten sei.        werden. Die Beschwerde wurde deswegen
                                                vom BFG als unbegründet abgewiesen.

10
Tax & Legal News | Verfahrensrecht & Finanzstrafrecht

Steuertermine im Juli 2021

Am 15.7.2021 sind ua fällig:
• Umsatzsteuervorauszahlung für Mai 2021.

• Normverbrauchsabgabe für Mai 2021.

• Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für Mai 2021.

• Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Mai 2021.

• Werbeabgabe für Mai 2021.

• Lohnsteuer für Juni 2021.

• Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfenausgleichsfonds für Juni 2021.

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Juni 2021.

• Kommunalsteuer für Juni 2021.

• Abzugsteuer gem § 99 EStG für Juni 2021.

• U-Bahn Steuer für Wien für Juni 2021.

• Sozialversicherung für Dienstnehmer für Juni 2021.

Am 31.7.2021 ist fällig (soweit erforderlich):
• Stabilitätsabgabe für das dritte Quartal 2021.

Bruno Knechtsberger
bknechtsberger@deloitte.at

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Redaktion
                                                                                  ÖSTE
Patrick Weninger                                                             TE          RR
                                                                        IT
Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH                                       National

                                                                  LO

                                                                                             EI
Renngasse 1/ Freyung |1010 Wien                                             Tax Firm

                                                                                                 CH
                                                                 DE
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Geschäftsführung                                                      at                     R

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Karin Andorfer, Harald Breit, Christian Bürgler,                                  a l Ta
Barbara Edelmann, Martin Freudhofmeier, Wolfgang
Fritsch, Verena Gabler, Bernhard Geiger, Gerhard
Gratzl, Peter-Michael Grau, Bernhard Gröhs, Peter
Haunold, Andreas Hlavenka, Gabriele Holzinger,
Stefan Hübner, Edgar Huemer, Andrea Kopecek,
Herbert Kovar, Alexander Lang, Sieglinde Moser,
Robert Rzeszut, Josef Schuch, Gernot Schuster,
Gottfried Spitzer, Alfons Stimpf-Abele, Gerald Vlk,
Claudia Wehinger-Malang, Michael Weismann,
Patrick Weninger, Christian Wilplinger

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