EINLADUNG ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG AM 19. JUNI 2020 - Deutsche Telekom
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ÜBERSICHT TAGESORDNUNGSPUNKTE TOP 1 Vorlagen an die Hauptversammlung kürzten Abschlusses und des Zwischen- gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des lageberichts im Geschäftsjahr 2020 Aktiengesetzes. und eine etwaige prüferische Durch- sicht zusätzlicher unterjähriger Finanz- TOP 2 Beschlussfassung über die Verwen- informationen. dung des Bilanzgewinns. TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung Geschäftsjahr 2019. zum Ausgliederungs- und Übernahme- vertrag zwischen der Deutschen TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung Telekom AG und der Telekom der Mitglieder des Aufsichtsrats für Deutschland GmbH mit Sitz in Bonn das Geschäftsjahr 2019. vom 20. April 2020. TOP 5 B eschlussfassung über die Bestellung TOP 8 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzern- des Abschlussprüfers für eine etwaige abschlussprüfers für das Geschäfts- prüferische Durchsicht zusätzlicher jahr 2020 sowie des Abschlussprüfers unterjähriger Finanzinformationen für für eine prüferische Durchsicht des ver- das erste Quartal 2021. WEITERE INHALTE Teilnahmerecht, Stimmrecht und Stimm Anhang 1 – Weitere Informationen zu Punkt 6 rechtsvertretung der Tagesordnung, insbesondere Lebenslauf des Kandidaten sowie Angaben nach § 125 Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach Abs. 1 Satz 5 AktG § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sowie §§ 125 Satz 1, 64 Abs. 2 A nhang 2 – Wortlaut des Ausgliederungs- UmwG und Übernahmevertrags zwischen der Deutschen Telekom AG und der Telekom Weitere Angaben und Hinweise zur Deutschland GmbH sowie wesentlicher Hauptversammlung Inhalt der zugehörigen Anlagen
Deutsche Telekom AG, Bonn ISIN-Nr. DE0005557508 Wertpapierkennnummer 555 750 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 19. Juni 2020, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Auf- sichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesell- schafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten, wobei 1. die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt; 2. die Stimmrechtsausübung der Aktionäre (auch) über elektronische Kommunikation (nament- lich per Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich ist; 3. den angemeldeten Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation (bis zum Ablauf des zweiten Tages vor der Versammlung) eingeräumt wird; 4. den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes (AktG) unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird. Einzelheiten und ergänzende Angaben hierzu finden sich im Anschluss an die Tagesordnung, insbesondere unter „Teilnahmerecht, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung“. Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Vorsitzende der Versammlung, der beurkundende Notar und der Vorstand sowie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter befinden, ist die Zentrale der Deutschen Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn, Raum H 0.20. Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats darf aufgrund einer vom Vorstand mit Zustim- mung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 GesRuaCOVBekG getroffenen Entscheidung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. Für die Aktionäre und deren Be- vollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.
TAGESORDNUNG Vorlagen an die Hauptversammlung gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende 1 gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktien Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt. kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfas- ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf gesetzes. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder sung über die Verwendung des Bilanzgewinns den Hauptversammlungsbeschluss folgenden eine Billigung des Konzernabschlusses durch ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein ent- wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im Ge- des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversamm- somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tages- sprechend angepasster Beschlussvorschlag zur winnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen lung die folgenden Vorlagen sowie den erläu- ordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptver- Gewinnverwendung unterbreitet, der unverän- werden. Die Dividende soll dementsprechend ternden Bericht des Vorstands zu den Angaben sammlung zugänglich zu machen und sollen dert eine Ausschüttung von € 0,60 je dividen- am 24. Juni 2020 ausgezahlt werden. nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetz- dieser erläutert werden, ohne dass es (abgese- denberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpas- buchs zugänglich: hen von der Beschlussfassung zu Tagesord- sung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Beschlussfassung über die Entlastung nungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz einer Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und 3 der Mitglieder des Vorstands für das den festgestellten Jahresabschluss der Deutschen Beschlussfassung über sie bedarf. damit die Dividendensumme vermindert, er- Geschäftsjahr 2019. Telekom AG zum 31. Dezember 2019, höht sich der auf neue Rechnung vorzutragen- Beschlussfassung über die Verwen de Betrag entsprechend. Sofern sich die An- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu den gebilligten Konzernabschluss zum 2 dung des Bilanzgewinns. zahl der dividendenberechtigten Aktien und beschließen: 31. Dezember 2019, damit die Dividendensumme erhöht, vermin- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu dert sich der auf neue Rechnung vorzutragen- Die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden den zusammengefassten Lage- und Konzern- beschließen: de Betrag entsprechend. Mitglieder des Vorstands werden für diesen lagebericht, Zeitraum entlastet. Der im Geschäftsjahr 2019 erzielte Bilanz Bei Annahme des Beschlussvorschlags von den Bericht des Aufsichtsrats sowie gewinn von € 5.459.705.249,38 wird wie Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszah- Beschlussfassung über die Entlastung folgt verwendet: lung der Dividende Folgendes: 4 der Mitglieder des Aufsichtsrats für den Vorschlag des Vorstands für die Verwen- das Geschäftsjahr 2019. dung des Bilanzgewinns. Ausschüttung einer Dividende von € 0,60 Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 je dividendenberechtigter Stückaktie in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einla- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind = € 2.845.762.593,00 gekonto im Sinne des § 27 des Körperschaft- beschließen: bereits von der Einberufung der Haupt steuergesetzes (nicht in das Nennkapital ge- versammlung an über die Internetadresse und Vortrag des Restbetrags auf neue leistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Rechnung = € 2.613.942.656,38. Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertrag- Mitglieder des Aufsichtsrats werden für www.telekom.com/hv steuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländi- diesen Zeitraum entlastet. Die Dividendensumme und der auf neue Rech- schen Aktionären unterliegt die Dividende zugänglich und werden auch während der nung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem nicht der Besteuerung. Eine Steuererstat- gesamten Hauptversammlung über diese Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung tungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist Internetadresse zugänglich sein. basieren auf dem am 10. Februar 2020 dividen- mit der Dividende nicht verbunden. Die Aus- denberechtigten Grundkapital in Höhe von schüttung mindert nach Auffassung der deut- Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufge- € 12.141.920.396,80, eingeteilt in schen Finanzverwaltung die steuerlichen stellten Jahresabschluss und den Konzernab- 4.742.937.655 Stückaktien. Anschaffungskosten der Aktien. schluss am 18. Februar 2020 gemäß § 172 AktG 2 3
Beschlussfassung über die Bestellung die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6, insbeson Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats zu Tages- 5 des Abschlussprüfers und des Konzern Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU- dere gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG in ordnungspunkt 6 beruht auf einer entsprechen- abschlussprüfers für das Geschäftsjahr Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) der nach § 26j Abs. 3 des Einführungsgesetzes den Empfehlung des Nominierungsausschusses, 2020 sowie des Abschlussprüfers für Nr. 537/2014) auferlegt wurde. zum Aktiengesetz anwendbaren Fassung und berücksichtigt im Übrigen die vom Aufsichtsrat eine prüferische Durchsicht des ver gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen für seine Zusammensetzung beschlossenen kürzten Abschlusses und des Zwischen Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts Corporate Governance Kodex in der Fassung Ziele und trägt damit zugleich der Ausfüllung lageberichts im Geschäftsjahr 2020 prüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat vom 16. Dezember 2019 bzw. Ziffer 5.4.1 Abs. 6 des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenz- und eine etwaige prüferische Durch gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine bis 8 des Deutschen Corporate Governance profils für das Gesamtgremium Rechnung. sicht zusätzlicher unterjähriger geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017: Damit wird auch das vom Aufsichtsrat für seine Finanzinformationen. sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskon- Organen und Prüfungsleitern einerseits und Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG zept umgesetzt. Die vom Aufsichtsrat beschlos- Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 senen aktuellen Ziele und das Kompetenzprofil entsprechende Empfehlung des Prüfungs andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 sind einschließlich des Stands der Umsetzung ausschusses, vor zu beschließen: Unabhängigkeit begründen können. Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von im Corporate Governance Bericht zum Ge- 1976 aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner schäftsjahr 2019 veröffentlicht. Dieser wird der Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts- Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. und der Arbeitnehmer zusammen. Hauptversammlung zugänglich gemacht und prüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird 6 ist zudem bereits von der Einberufung der Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Hauptversammlung an über die Internetadresse a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschluss- Die gegenwärtige Amtszeit des von der Haupt- Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen prüfer für das Geschäftsjahr 2020, versammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds und zu mindestens 30 % aus Männern zusam- www.telekom.com/hv Herrn Prof. Dr. Michael Kaschke endet mit mensetzen. Der Gesamterfüllung des vorge- b) zum Abschlussprüfer für eine prüferische Ablauf der Hauptversammlung am 19. Juni 2020. nannten Mindestanteilsgebots wurde nicht zugänglich. Das Diversitätskonzept ist in der Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Herr Prof. Dr. Michael Kaschke soll durch die nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Erklärung zur Unternehmensführung veröffent- des Zwischenlageberichts (§ 115 Abs. 5 des Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit in Im Aufsichtsrat müssen mindestens sechs Sitze licht, die ebenfalls über die vorgenannte Inter- Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäfts- den Aufsichtsrat gewählt werden. von Frauen und sechs Sitze von Männern be- netadresse zugänglich ist. jahr 2020 sowie setzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach Der Aufsichtsrat schlägt vor, § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG zu erfüllen. Der- Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten c) zum Abschlussprüfer für eine etwaige zeit gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite der vergewissert, dass er den für die Tätigkeit im prüferische Durchsicht zusätzlicher unter Herrn Prof. Dr. Michael Kaschke, ehemaliger Anteilseignervertreter drei Frauen und sieben Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand auf- jähriger Finanzberichte (§ 115 Abs. 7 des Vorsitzender des Vorstands der Carl Zeiss AG, Männer und auf der Seite der Arbeitnehmerver- bringen kann. Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäfts- Oberkochen, Vorsitzender des Aufsichtsrats treter sechs Frauen und vier Männer, mithin also jahr 2020 des Karlsruher Instituts für Technologie insgesamt neun Frauen und elf Männer, an. Herr Prof. Dr. Michael Kaschke ist bereits gegen- (KIT), Karlsruhe, wohnhaft in Oberkochen, Damit ist das Mindestanteilsgebot sowohl bei wärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen bestellt. für die Zeit bis zur Beendigung der Haupt- Gesamterfüllung als auch bei Berücksichtigung Telekom AG. Es bestehen nach Einschätzung versammlung, die über die Entlastung des allein der Seite der Anteilseignervertreter unab- des Aufsichtsrats keine für die Wahlentschei- Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 hängig davon erfüllt, ob bei der in der Haupt- dung der Hauptversammlung maßgebenden erklärt, dass diese frei von ungebührlicher beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in versammlung erfolgenden Wahl eine Frau oder persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine den Aufsichtsrat zu wählen. ein Mann in den Aufsichtsrat gewählt wird. zwischen dem unter Tagesordnungspunkt 6 vom 4 5
Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Kandida- bisher bei der T-Systems International GmbH erfolgen (Ausgliederungsstichtag im Sinne von Weitere Hinweise zu Tagesordnungspunkt 7: ten einerseits und den Gesellschaften des und deren Tochtergesellschaften angesiedelt § 126 Abs. 1 Nr. 6 UmwG). Deutsche Telekom Konzerns, den Organen der sind, auf die Telekom Deutschland GmbH oder In der Hauptversammlung werden die folgen- Deutschen Telekom AG oder einem direkt oder auf dieser nachgeordnete Konzerngesellschaf- Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag den Unterlagen zugänglich gemacht: indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtig- ten übertragen werden. Um die internationalen wird nur wirksam, wenn ihm die Hauptver- ten Aktien an der Deutschen Telekom AG betei- Telekommunikations-Services für Geschäftskun- sammlung der Deutschen Telekom AG und d er am 20. April 2020 zu notarieller Urkunde ligten Aktionär andererseits. den zu verbessern, sollen zusätzlich auch die die Gesellschafterversammlung der Telekom des Notars Benno Garschina mit Amtssitz zu bisher bei der Deutschen Telekom AG angesie- Deutschland GmbH zugestimmt haben. Die Bonn-Bad Godesberg abgeschlossene Aus- Weitere Informationen zu Tagesordnungspunkt 6, delten Teilbereiche Telekom Global Carrier (TGC) Zustimmung der Gesellschafterversammlung gliederungs- und Übernahmevertrag zwischen insbesondere der Lebenslauf des Kandidaten so- und Network Infrastructure (NWI), die zusam- der Telekom Deutschland GmbH soll spätes- der Deutschen Telekom AG und der Telekom wie die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG, men den als „Deutsche Telekom Global Carrier“ tens im Laufe des August 2020 erfolgen. Die Deutschland GmbH einschließlich der zuge- finden sich im Anhang 1 dieser Einladung zur (DTGC) bezeichneten Geschäftsbereich bilden, Ausgliederung bedarf zu ihrer Wirksamkeit hörigen Bezugsurkunde vom 16. April 2020, Hauptversammlung. Der Anhang 1 ist Bestandteil auf die Telekom Deutschland GmbH übertragen ferner der Eintragung in das Handelsregister der dieser Einladung und findet sich nach „Weitere werden. Durch die Übertragung des Geschäfts- Deutschen Telekom AG. Diese darf erst erfol- d ie Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung“. bereichs DTGC sollen zugleich auch die Whole- gen, nachdem die Eintragung in das Handels- der Deutschen Telekom AG für die Geschäfts- sale-Aktivitäten insgesamt gestärkt werden. register der Telekom Deutschland GmbH jahre 2017, 2018 und 2019 sowie die zusam- Beschlussfassung über die Zustimmung erfolgt ist. mengefassten Lage- und Konzernlageberichte 7 zum Ausgliederungs- und Übernahme Zur Übertragung des Geschäftsbereichs DTGC der Deutschen Telekom AG für die Geschäfts- vertrag zwischen der Deutschen von der Deutschen Telekom AG auf die Telekom Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu jahre 2017, 2018 und 2019, Telekom AG und der Telekom Deutschland GmbH haben die Deutsche beschließen: Deutschland GmbH mit Sitz in Bonn Telekom AG als übertragender Rechtsträger und d ie Jahresabschlüsse der Telekom vom 20. April 2020. die Telekom Deutschland GmbH als überneh- Dem zwischen der Deutschen Telekom AG Deutschland GmbH für die Geschäftsjahre mender Rechtsträger am 20. April 2020 zu und der Telekom Deutschland GmbH am 2017, 2018 und 2019 sowie Zur Reduzierung der Komplexität, Steigerung der notarieller Urkunde (UR.Nr. 520/2020) des 20. April 2020 zu notarieller Urkunde (UR.Nr. Wettbewerbsfähigkeit und Stärkung der Vertriebs- Notars Benno Garschina mit Amtssitz zu Bonn- 520/2020) des Notars Benno Garschina d er nach § 127 UmwG erstattete gemein- kraft des Deutsche Telekom Konzerns soll das Bad Godesberg einen Ausgliederungs- und mit Amtssitz zu Bonn-Bad Godesberg ab same Bericht des Vorstands der Deutschen bislang bei der T-Systems International GmbH Übernahmevertrag abgeschlossen. Nach geschlossenen Ausgliederungs- und Über- Telekom AG und der Geschäftsführung der und der Deutschen Telekom AG angesiedelte näherer Maßgabe dieses Ausgliederungs- und nahmevertrag wird zugestimmt. Telekom Deutschland GmbH. Leistungsspektrum der Telekommunikations- Übernahmevertrags überträgt die Deutsche Services für Geschäftskunden unter dem Dach Telekom AG ihren Geschäftsbereich DTGC im Der Wortlaut des Ausgliederungs- und Über Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind der Telekom Deutschland GmbH, die eine hun- Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß nahmevertrags (ohne Anlagen) sowie der we- bereits von der Einberufung der Haupt dertprozentige unmittelbare Tochtergesellschaft § 123 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit §§ 124 ff., sentliche Inhalt der zugehörigen Anlagen sind versammlung an über die Internetadresse der Deutschen Telekom AG ist, mit dem dort 138 ff., 141 ff. des Umwandlungsgesetzes (UmwG) im Anhang 2 dieser Einladung zur Hauptver- bereits vorhandenen Leistungsspektrum gebün- als Gesamtheit auf die Telekom Deutschland GmbH sammlung wiedergegeben. Der Anhang 2 ist www.telekom.com/hv delt werden. Zu diesem Zweck sollen die bei- gegen Gewährung eines neuen Geschäfts Bestandteil dieser Einladung und findet sich den Portfolio-Einheiten TC Services und Classi- anteils an der Telekom Deutschland GmbH. Die nach „Weitere Angaben und Hinweise zur zugänglich und werden auch während der fied ICT (mit Ausnahme einiger Aktivitäten im Übertragung soll im Innenverhältnis rückwirkend Hauptversammlung“. gesamten Hauptversammlung über diese Bereich des Classified IT-Projektgeschäftes), die zum Beginn (0:00 Uhr) des 1. Januar 2020 Internetadresse zugänglich sein. 6 7
Beschlussfassung über die Bestellung kende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 8 des Abschlussprüfers für eine etwaige EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung prüferische Durchsicht zusätzlicher (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde. unterjähriger Finanzinformationen für das erste Quartal 2021. Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungs ausschusses, vor zu beschließen: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Ab- schlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanz- berichte (§ 115 Abs. 7 des Wertpapierhan- delsgesetzes) für das erste Quartal 2021 bestellt. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverord- nung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) durchge- führtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft, Stuttgart, und die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfoh- len und eine begründete Präferenz für die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungs gesellschaft, Stuttgart, mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfeh- lung zudem erklärt, dass diese frei von unge- bührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschrän- 8 9
TEILNAHMERECHT, STIMMRECHT UND STIMMRECHTSVERTRETUNG Voraussetzungen für die Teilnahme und die Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 zelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in Es erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der Ausübung des Stimmrechts Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) in der § 135 AktG. gesamten Versammlung, die für jedermann Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (die nach § 26j Abs. 4 des Einführungsgesetzes unter der Internetadresse vorliegend für die Aktionäre nur durch die von zum Aktiengesetz (EGAktG) anwendbaren Gemäß § 67a Abs. 4 AktG ist Intermediär eine der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertre- Fassung als Aktionär nur, wer als solcher im Person, die Dienstleistungen der Verwahrung www.telekom.com/hv ter möglich ist) und zur Ausübung des Stimm- Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnah- oder der Verwaltung von Wertpapieren oder der rechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung merecht (das vorliegend für die Aktionäre nur Führung von Depotkonten für Aktionäre oder zugänglich ist. Darüber können mithin auch die diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktien- durch die von der Gesellschaft benannten andere Personen erbringt, wenn die Dienst Aktionäre selbst oder durch einen Bevollmäch- register eingetragen sind und sich rechtzeitig, Stimmrechtsvertreter wahrgenommen werden leistungen im Zusammenhang mit Aktien von tigten die Hauptversammlung live verfolgen. das heißt kann) und das Stimmrecht setzen demgemäß Gesellschaften stehen, die ihren Sitz in einem auch voraus, dass eine Eintragung als Aktio- Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Die Aktionäre können außerdem, sofern die spätestens bis Dienstag, den 16. Juni 2020, när im Aktienregister noch am Tag der Haupt- einem anderen Vertragsstaat des Abkommens unter „Voraussetzungen für die Teilnahme und 24:00 Uhr (MESZ), versammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. die Ausübung des Stimmrechts“ genannten der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte Der Begriff Intermediär umfasst demnach ins- Voraussetzungen erfüllt sind, bei der Gesellschaft unter der Adresse ist der am Tag der Hauptversammlung im Ak- besondere Kreditinstitute im Sinne von Art. 4 tienregister eingetragene Aktienbestand maß- Abs. 1 Nr. 1 der sogenannten Kapitaladäquanz- ihr Stimmrecht selbst oder durch einen DTAG Hauptversammlung 2020 geblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen verordnung (Verordnung (EU) Nr. 575/2013). Bevollmächtigten im Wege der Briefwahl c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH werden allerdings in der Zeit von Mittwoch, ausüben. Die Stimmabgabe durch Briefwahl 20683 Hamburg den 17. Juni 2020, bis zum Tag der Hauptver- Besonderheiten der virtuellen Hauptver kann auch unter Nutzung des passwortge- sammlung, also bis Freitag, den sammlung schützten Internetdialogs gemäß dem dafür oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse 19. Juni 2020, (je einschließlich) keine Um- Die ordentliche Hauptversammlung am vorgesehenen Verfahren unter der Internet- hv-service@telekom.de schreibungen im Aktienregister vorgenommen. 19. Juni 2020 wird aufgrund einer vom Vor- adresse Deshalb entspricht der Eintragungsstand des stand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach oder unter Nutzung des passwortgeschützten Aktienregisters am Tag der Hauptversamm- § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Ge- www.telekom.com/hv-service Internetdialogs gemäß dem dafür vorgesehe- lung dem Stand nach der letzten Umschreibung setzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, nen Verfahren unter der Internetadresse am Dienstag, den 16. Juni 2020 (sogenanntes Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und erfolgen, und zwar auch noch am Tag der Technical Record Date). Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung Hauptversammlung bis zum Beginn der www.telekom.com/hv-service der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Abstimmung; Intermediäre sowie Aktionärsvereinigungen, (GesRuaCOVBekG) getroffenen Entscheidung angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihr Stimmrecht gemäß den von ihnen erteilten dabei der Zugang der Anmeldung maßgeblich. Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstige nach § 135 ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptver- Weisungen durch die von der Gesellschaft Bei Nutzung des passwortgeschützten Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellte sammlung abgehalten. Für die Aktionäre und benannten Stimmrechtsvertreter ausüben Internetdialogs sind die unten unter „Nutzung Personen dürfen das Stimmrecht für Namens- deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von lassen. Die Erteilung von Vollmacht und Wei- des passwortgeschützten Internetdialogs“ aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inha- der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertre- sungen an die von der Gesellschaft benann- genannten Voraussetzungen und Vorgaben ber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, ter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur ten Stimmrechtsvertreter kann auch unter zu beachten. nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Ein- Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Nutzung des passwortgeschützten Internetdi- 10 11
alogs gemäß dem dafür vorgesehenen Verfah- abgabe durch Briefwahl und das Verfahren Internetdialog steht ab dem 20. Mai 2020 Briefwahlstimmen, die außerhalb des passwort ren unter der vorgenannten Internetadresse für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte, zur Verfügung. Er enthält eine vorgegebene geschützten Internetdialogs abgegeben werden, (www.telekom.com/hv-service) erfolgen, und die beide nachfolgend beschrieben sind, Dialogführung, die übliche Fallgestaltungen müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b zwar auch noch am Tag der Hauptversamm- sehen die Möglichkeit der Nutzung des abdeckt. Weitere Informationen zu dem BGB) bis zum Dienstag, 16. Juni 2020, lung bis zum Beginn der Abstimmung; passwortgeschützten Internetdialogs vor. Verfahren bei Nutzung des passwortge 24:00 Uhr (MESZ), unter der für die Anmeldung schützten Internetdialogs finden sich genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse zu selbst oder durch einen Bevollmächtigten Verpflichtend für Fragen und etwaigen unter der oben genannten Internetadresse gehen. Unter Nutzung des passwortgeschütz- Fragen einreichen. Die Fragen sind bis Widerspruch (www.telekom.com/hv-service). ten Internetdialogs können Briefwahlstimmen spätestens Mittwoch, den 17. Juni 2020, Die vorstehend unter „Besonderheiten der gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren 24:00 Uhr (MESZ), unter Nutzung des pass- virtuellen Hauptversammlung“ genannte Verfahren für die Stimmabgabe durch (im Rahmen der unter „Nutzung des pass wortgeschützten Internetdialogs gemäß Möglichkeit, Fragen einzureichen, setzt die Briefwahl wortgeschützten Internetdialogs“ genannten dem dafür vorgesehenen Verfahren unter Nutzung des passwortgeschützten Internet Aktionäre haben, sofern die unter „Vorausset- Voraussetzungen und Vorgaben) unter der der vorstehend genannten Internetadresse dialogs voraus. Dasselbe gilt für die vorste- zungen für die Teilnahme und die Ausübung oben genannten Internetadresse (www.telekom.com/hv-service) einzureichen. hend unter „Besonderheiten der virtuellen des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen (www.telekom.com/hv-service) noch bis zum Hauptversammlung“ genannte Möglichkeit, erfüllt sind, die Möglichkeit, ihre Stimmen, Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Aktionäre können, wenn sie ihr Stimmrecht in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, Beginn der Abstimmung, abgegeben, geändert selbst oder durch einen Bevollmächtigten Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens im Wege der Briefwahl abzugeben. Die Ab- oder widerrufen werden. ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 in der Hauptversammlung Widerspruch ge- gabe von Stimmen durch Briefwahl ist aus- Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis gen einen Beschluss der Hauptversammlung schließlich zu Abstimmungen über vor der Verfahren für die Stimmabgabe durch des Erscheinens in der Hauptversammlung zu erklären. Hauptversammlung seitens der Gesellschaft Bevollmächtigte selbst oder durch einen Bevollmächtigten bekanntgemachte Beschlussvorschläge der Aktionäre haben, sofern die unter „Vorausset- Widerspruch gegen einen Beschluss der Für die Nutzung des passwortgeschützten In- Verwaltung, jedoch einschließlich eines etwa- zungen für die Teilnahme und die Ausübung Hauptversammlung erklären. Der Widerspruch ternetdialogs ist neben der Aktionärsnummer igen in der Hauptversammlung entsprechend des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen kann unter Nutzung des passwortgeschützten ein Online-Passwort erforderlich. Diejenigen der Bekanntmachung angepassten Gewinnver- erfüllt sind, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht Internetdialogs gemäß dem dafür vorgesehenen Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail- oder wendungsvorschlags, sowie zu Abstimmungen durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel Verfahren unter der oben genannten Internet- De-Mail-Versand der Einladung zur Hauptver- über vor der Hauptversammlung seitens der einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, adresse (www.telekom.com/hv-service) vom sammlung registriert haben, verwenden das Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung von ihnen selbst gewählte Online-Passwort. Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegen- Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder die von erklärt werden. Den übrigen Aktionären wird, sofern ihre antrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahl- der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertre- Eintragung im Aktienregister vor dem Beginn vorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachte ter – ausüben zu lassen. Die Erteilung einer Nutzung des passwortgeschützten des 5. Juni 2020 erfolgt ist, mit der Einladung Beschlussvorschläge von Aktionären möglich. Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Internetdialogs zur Hauptversammlung ein Online-Passwort Aus abwicklungstechnischen Gründen sollten Hauptversammlung zulässig und kann schon Optional für Anmeldung und Stimmabgabe übersandt. Aktionäre, deren Eintragung im Ak- für die Briefwahl die dafür von der Gesellschaft vor der Anmeldung erfolgen. Zur Vollmachtser- Der passwortgeschützte Internetdialog kann tienregister erst danach erfolgt, erhalten das bereitgestellten Formulare (einschließlich Bild- teilung kommen sowohl Erklärungen gegen- für die oben genannte Anmeldung genutzt Online-Passwort auf Anforderung von der Ge- schirmformularen) genutzt werden. über dem zu Bevollmächtigenden als auch werden. Auch das Verfahren für die Stimm- sellschaft übersandt. Der passwortgeschützte gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Der 12 13
Bevollmächtigte kann im Grundsatz, das heißt, deckten Fallgestaltungen – zu einem späteren passwortgeschützten Internetdialogs“ ge- die Intermediäre, die Aktionärsvereinigungen, soweit nicht das Gesetz, der Vollmachtgeber Zeitpunkt Vollmacht und gegebenenfalls auch nannten Voraussetzungen und Vorgaben) die Stimmrechtsberater im Sinne von oder der Bevollmächtigte Einschränkungen Weisungen erteilt werden können. Ergänzend unter der oben genannten Internetadresse § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und oder sonstige Besonderheiten vorsieht, das findet sich im Internet ein Formular, das für die (www.telekom.com/hv-service) erfolgen. Der die sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG den Stimmrecht in der gleichen Weise ausüben, Vollmachts- und gegebenenfalls Weisungsertei- passwortgeschützte Internetdialog steht Intermediären gleichgestellten Personen für wie es der Aktionär selbst könnte. Auch die lung verwendet werden kann (siehe hierzu hingegen diesmal nicht für die bloße Über- ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der unter „Weitere Angaben und Hinweise zur mittlung eines Nachweises der Bevollmäch- allein den für diesen Fall der Vollmachtser Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) Hauptversammlung“). tigung gegenüber der Gesellschaft zur Ver- teilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, können das Stimmrecht ausschließlich im fügung. Der passwortgeschützte insbesondere denen in § 135 AktG, genügen Wege der Briefwahl ausüben. Die Aktionäre, die von der Möglichkeit der Stimm Internetdialog enthält eine vorgegebene müssen. Auf das besondere Verfahren nach rechtsvertretung Gebrauch machen wollen, Dialogführung, die übliche Fallgestaltungen § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen. Weder vom Gesetz noch von der Satzung noch werden insbesondere auf das Folgende hin abdeckt. Bereits unmittelbar durch Gesetz sonst seitens der Gesellschaft wird für die gewiesen: eröffnete Formen für die Erteilung der Voll- Die Aktionäre haben die Möglichkeit, einem Erteilung der Vollmacht die Nutzung bestimm- macht, ihren Widerruf oder den Nachweis Intermediär, einer Aktionärsvereinigung oder ter Formulare verlangt. Jedoch bitten wir im a) Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem der Bevollmächtigung gegenüber der Ge- einem Stimmrechtsberater im Sinne von Interesse einer reibungslosen Abwicklung, bei Anwendungsbereich des § 135 AktG unter- sellschaft bleiben nach § 16 Abs. 2 Satz 3 § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG unter Vollmachtserteilungen, wenn sie durch Erklä- liegt (also wenn die Vollmacht nicht einem der Satzung unberührt. Für die Bevollmäch- Nutzung des über die oben genannte Inter- rung gegenüber der Gesellschaft erfolgen, Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, tigung der von der Gesellschaft benannten netadresse (www.telekom.com/hv-service) stets die bereitgestellten Formulare zu verwen- einem Stimmrechtsberater im Sinne von Stimmrechtsvertreter gelten die unter nach- zugänglichen passwortgeschützten Internet- den. Mit Übermittlung der Einladung werden § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder folgendem Buchstaben c) beschriebenen dialogs Vollmacht und, wenn gewünscht, den Aktionären Formulare zugänglich ge- einer sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG den Besonderheiten. Weisungen zu erteilen. Voraussetzung hierfür macht, die zu einer bereits im Rahmen des Intermediären gleichgestellten Person erteilt ist die Teilnahme des betreffenden Intermedi- Anmeldevorgangs erfolgenden Vollmachtsertei- wird und die Erteilung der Vollmacht auch b) Für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht ärs, der betreffenden Aktionärsvereinigung lung verwendet werden können. Den Aktionä- nicht sonst dem Anwendungsbereich des dem Anwendungsbereich des § 135 AktG bzw. des betreffenden Stimmrechtsberaters ren wird dabei namentlich ein Anmelde- und § 135 AktG unterliegt), gilt: Die Erteilung der unterliegt (also für den Fall, dass einem an diesem Service. Für die Nutzung des Vollmachtsformular zugänglich gemacht, das Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, passwortgeschützten Internetdialogs hin- unter anderem im Rahmen von nachfolgendem der Bevollmächtigung gegenüber der Ge- einem Stimmrechtsberater im Sinne von sichtlich dieses Services gelten im Übrigen Buchstaben a) bzw. c) zur Bevollmächtigung sellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder ebenfalls die Hinweise unter „Nutzung des für die Abgabe von Briefwahlstimmen oder zur Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Im einer sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG den passwortgeschützten Internetdialogs“. Vollmachts- und Weisungserteilung an die von Einklang mit § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Intermediären gleichgestellten Person Voll- der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertre- Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 der Sat- macht erteilt wird, oder sonst die Erteilung c) Die Hinweise in vorstehendem Buchstaben ter verwendet werden kann. Der passwortge- zung können die Erteilung der Vollmacht der Vollmacht dem Anwendungsbereich des a) gelten mit folgenden Besonderheiten schützte Internetdialog beinhaltet (Bildschirm-) und ihr Widerruf jedenfalls auch unter Nut- § 135 AktG unterliegt), wird weder von auch für den Fall einer Bevollmächtigung Formulare, über die im Rahmen von nachfol- zung des passwortgeschützten Internetdia- § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt der von der Gesellschaft benannten gendem Buchstaben a) bzw. c) bereits mit der logs gemäß dem dafür vorgesehenen Ver- noch enthält die Satzung für diesen Fall Stimmrechtsvertreter: Wenn die von der Anmeldung, aber auch – in den dort abge- fahren (im Rahmen der unter „Nutzung des eine besondere Regelung. Deshalb können Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertre- 14 15
ter bevollmächtigt werden, werden diese (MESZ), unter der für die Anmeldung ge- der bei Nutzung von E-Mail gegebenen das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen nannten Anschrift oder E-Mail-Adresse zuge- Möglichkeit, eine vorhandene E-Mail weiter- eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Die hen. Unter Nutzung des passwortgeschütz- zuleiten) folgende Dokumentenformate von der Gesellschaft benannten Stimm- ten Internetdialogs können Vollmacht und unterstützt: .doc und .docx, .txt und .pdf. rechtsvertreter werden ausschließlich Wei- Weisungen an die von der Gesellschaft Der per E-Mail übermittelte Nachweis der sungen zu vor der Hauptversammlung sei- benannten Stimmrechtsvertreter gemäß Bevollmächtigung kann der Anmeldung nur tens der Gesellschaft bekanntgemachten dem dafür vorgesehenen Verfahren (im dann eindeutig zugeordnet werden, wenn Beschlussvorschlägen der Verwaltung, je- Rahmen der unter „Nutzung des passwort- ihm bzw. der E-Mail entweder Name, Ge- doch einschließlich eines etwaigen in der geschützten Internetdialogs“ genannten burtsdatum und Adresse des Aktionärs oder Hauptversammlung entsprechend der Be- Voraussetzungen und Vorgaben) unter die Aktionärsnummer zu entnehmen ist. Von kanntmachung angepassten Gewinnverwen- der oben genannten Internetadresse dem Vorstehenden unberührt bleibt, dass dungsvorschlags, sowie zu vor der Haupt- (www.telekom.com/hv-service) noch bis vollmachtsrelevante Erklärungen (Erteilung, versammlung seitens der Gesellschaft zum Tag der Hauptversammlung, und zwar Widerruf), wenn sie gegenüber der Gesell- aufgrund eines Verlangens einer Minderheit bis zum Beginn der Abstimmung, erteilt, schaft erfolgen, und Nachweise gegenüber nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag geändert oder widerrufen werden. der Gesellschaft insbesondere an die für die nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvor- Anmeldung angegebene Postadresse über- schlag nach § 127 AktG bekanntgemachten d) Wird die Vollmacht durch Erklärung gegen- mittelt werden können. Der passwortge- Beschlussvorschlägen von Aktionären be- über der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzli- schützte Internetdialog kann für die bloße rücksichtigen. Die von der Gesellschaft cher Nachweis der Bevollmächtigung nicht Übermittlung eines Nachweises der Bevoll- benannten Stimmrechtsvertreter stehen erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht mächtigung gegenüber der Gesellschaft insbesondere nicht zur Verfügung, um in durch Erklärung gegenüber dem Bevoll- diesmal nicht genutzt werden. der Versammlung Fragen oder Anträge zu mächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen stellen. Aus abwicklungstechnischen Grün- Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, so- e) Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine den sollten für die Erteilung von Vollmacht weit sich nicht – das betrifft den Fall von vor- Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 und Weisungen an die von der Gesellschaft stehendem Buchstaben b) – aus § 135 AktG Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder benannten Stimmrechtsvertreter die dafür etwas anderes ergibt. Ein Nachweis der mehrere von diesen zurückweisen. von der Gesellschaft bereitgestellten Formu- Bevollmächtigung kann der Gesellschaft lare (einschließlich Bildschirmformularen; bereits vor der Hauptversammlung übermittelt siehe oben) genutzt werden. werden. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung bieten wir gemäß § 134 Vollmacht und Weisungen an die von der Abs. 3 Satz 4 AktG folgenden Weg elektro- Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertre- nischer Kommunikation an: Der Nachweis ter, die außerhalb des passwortgeschützten über die Bestellung eines Bevollmächtigten Internetdialogs erteilt werden, müssen der kann der Gesellschaft per E-Mail an die E- Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis Mail-Adresse hv-service@telekom.de über- zum Dienstag, 16. Juni 2020, 24:00 Uhr mittelt werden. Dabei werden (unbeschadet 16 17
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE NACH § 122 ABS. 2, § 126 ABS. 1, § 127 UND § 131 ABS. 1 AKTG SOWIE §§ 125 SATZ 1, 64 ABS. 2 UMWG Tagesordnungsergänzungsverlangen nach Antrag halten. Für die Berechnung der Aktien abgehalten wird und eine physische Präsenz zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft § 122 Abs. 2 AktG besitzzeit gilt: Der Tag des Zugangs des Ver der Aktionäre ausgeschlossen ist, können Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, langens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung Aktionäre am Ort der Hauptversammlung keine spätestens bis Donnerstag, den 4. Juni 2020, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil von einem Sonntag, einem Sonnabend oder Gegenanträge stellen; auch die von der Gesell- 24:00 Uhr (MESZ), des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehen- schaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen von € 500.000 erreichen (Letzteres entspricht den oder nachfolgenden Werktag kommt nicht hierfür nicht zur Verfügung. Entsprechendes unter der Adresse 195.313 Aktien), verlangen, dass Gegenstände in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen gilt für Wahlvorschläge von Aktionären. Von auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt- Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzu- der Gesellschaft zugänglich gemachte Gegen- Gegenanträge zur Hauptversammlung DTAG gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand wenden. Bestimmte Aktienbesitzzeiten Dritter anträge und Wahlvorschläge von Aktionären Postfach 19 29, 53009 Bonn muss eine Begründung oder eine Beschluss- werden gemäß § 70 AktG angerechnet. werden jedoch so behandelt, als seien sie in vorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich der Hauptversammlung gestellt worden, sofern oder per Telefax unter der Nummer (im Sinne des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Bekanntzumachende Ergänzungen der Tages- hinsichtlich desjenigen Aktionärs, der den Ge- 0228 181-88259 Abs. 1 Satz 1 AktG) an den Vorstand der Ge- ordnung werden – soweit sie nicht bereits mit genantrag bzw. Wahlvorschlag übersandt hat, sellschaft zu richten und muss der Gesellschaft der Einberufung bekanntgemacht werden – un- die unter „Voraussetzungen für die Teilnahme oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse spätestens am Dienstag, den 19. Mai 2020, verzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesell- und die Ausübung des Stimmrechts“ genann- gegenantraege@telekom.de 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es kann jeden- schaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht ten Voraussetzungen erfüllt sind. Insoweit wer- falls wie folgt adressiert werden: und spätestens zum Zeitpunkt dieser Bekannt- den auch die von der Gesellschaft zugänglich zugehen und die übrigen Voraussetzungen für Deutsche Telekom AG, Vorstand, Postfach 19 29, machung solchen Medien zur Veröffentlichung gemachten Gegenanträge und Wahlvorschläge eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichma- 53009 Bonn. zugeleitet, bei denen davon ausgegangen wer- von Aktionären zur Abstimmung gestellt, so- chung nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Um Verzögerungen aufgrund von Postlaufzeiten den kann, dass sie die Information in der ge- weit sie sich nicht anderweitig erledigen. zu vermeiden, bitten wir etwaige Tagesordnungs- samten Europäischen Union verbreiten. Sie Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 ergänzungsverlangen wie vorgenannt zu adres- werden außerdem alsbald nach ihrer Bekannt- Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Abs. 1 AktG, §§ 125 Satz 1, 64 Abs. 2 UmwG sieren und zusätzlich vorab per Telefax unter machung über die Internetadresse Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG wer- Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär der Nummer 0228 181-88259 oder per E-Mail den einschließlich des Namens des Aktionärs, auf Verlangen in der Hauptversammlung vom unter der E-Mail-Adresse hv-service@telekom.de www.telekom.com/hv einer Begründung, die allerdings zumindest Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der zu übermitteln. für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und zugänglich gemacht und den Aktionären einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. sowie, im Fall von Vorschlägen eines Aktionärs zu einem verbundenen Unternehmen, der Lage in Verbindung mit Abs. 1 Satz 3 AktG nach- zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, den des Konzerns und der in den Konzernab- zuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen Gegenanträge und Wahlvorschläge nach Angaben nach § 127 Satz 4 AktG unter der schluss einbezogenen Unternehmen, zu geben, vor dem Tag des Zugangs des Verlangens In- § 126 Abs. 1 und § 127 AktG Internetadresse soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des haber der Aktien sind und dass sie die Aktien Da die ordentliche Hauptversammlung am Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist bis zur Entscheidung des Vorstands über den 19. Juni 2020 als virtuelle Hauptversammlung www.telekom.com/gegenantraege und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 18 19
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Außerdem ist zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß einen Bevollmächtigten Fragen einreichen. Die Hinweise für ADR-Inhaber Öffentliche Übertragung der §§ 125 Satz 1, 64 Abs. 2 UmwG jedem Aktio- Fragen sind Inhaber von American Depositary Receipts Hauptversammlung när auf Verlangen in der Hauptversammlung (ADR) können weitere Informationen über Die Hauptversammlung wird auf Grundlage Auskunft auch über alle für die Ausgliederung bis spätestens Mittwoch, den 17. Juni 2020, die Deutsche Bank Trust Company Americas, eines entsprechenden Beschlusses des Vor- wesentlichen Angelegenheiten der Telekom 24:00 Uhr (MESZ), c/o American Stock Transfer & Trust Company, stands in Ton und Bild öffentlich übertragen. Deutschland GmbH zu geben. LLC, 15th Avenue, Brooklyn, NY 11219, USA, Alle Aktionäre und die interessierte Öffentlich- unter Nutzung des passwortgeschützten Inter- E-Mail: dbemails@astfinancial.com, keit können die Hauptversammlung live unter Da die ordentliche Hauptversammlung am netdialogs gemäß dem dafür vorgesehenen Telefon: +1 (866) 282-3744, erhalten. der Internetadresse 19. Juni 2020 als virtuelle Hauptversammlung Verfahren (im Rahmen der unter „Nutzung abgehalten wird und eine physische Präsenz des passwortgeschützten Internetdialogs“ Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite www.telekom.com/hv der Aktionäre ausgeschlossen ist, können die genannten Voraussetzungen und Vorgaben) mit den Informationen nach § 124a AktG Aktionäre am Ort der Hauptversammlung kein unter der vorstehend genannten Internetadresse Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, verfolgen. Auskunftsverlangen stellen; auch die von der (www.telekom.com/hv-service) einzureichen. warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Be- Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schluss gefasst werden soll, die in der Haupt- Unter derselben Internetadresse stehen nach stehen hierfür nicht zur Verfügung. In der vor- Weitergehende Erläuterungen versammlung zugänglich zu machenden Unter- der Hauptversammlung Ausführungen von liegenden virtuellen Hauptversammlung findet Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten lagen, die Gesamtzahl der Aktien und der Vorstand und Aufsichtsrat (soweit sie nicht deshalb die Sonderregelung des § 1 Abs. 2 der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, ein Fragen einzelner Aktionäre betreffen) zur Verfü- Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 GesRuaCOVBekG § 127 und § 131 Abs. 1 AktG, §§ 125 Satz 1, Formular, das für die Erteilung einer Stimm- gung. Einzelne dieser Ausführungen werden Anwendung. Den Aktionären muss nach § 1 64 Abs. 2 UmwG sowie § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 rechtsvollmacht und gegebenenfalls zur Wei- auch über andere Medien (Twitter, Facebook Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GesRuaCOVBekG eine und Satz 2 GesRuaCOVBekG, insbesondere sungserteilung ebenso wie für die Stimmabga- und YouTube) zugänglich gemacht. Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maß- be durch Briefwahl verwendet werden kann, Kommunikation eingeräumt werden. Nach § 1 geblicher Fristen hinausgehenden Vorausset- sowie etwaige Tagesordnungsergänzungsver- Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Abs. 2 Satz 2 GesRuaCOVBekG entscheidet der zungen, finden sich unter der Internetadresse langen im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG sind Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermes- über die Internetadresse sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht verse- sen, welche Fragen er wie beantwortet; er hat www.telekom.com/hv. hen sind, beträgt im Zeitpunkt der Einberufung mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 www.telekom.com/hv der Hauptversammlung 4.761.458.596 (Angabe Abs. 6 Satz 1 GesRuaCOVBekG auch vorgege- gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 des Wert- ben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor zugänglich. Die Einberufung mit der vollstän- papierhandelsgesetzes). der Versammlung im Wege elektronischer Kom- digen Tagesordnung und den Beschlussvor- munikation einzureichen sind. schlägen von Vorstand und Aufsichtsrat wurde Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und am 13. Mai 2020 im Bundesanzeiger bekannt- deren Vertreter Vorliegend können die Aktionäre, sofern die gemacht und zudem solchen Medien zur Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung unter „Voraussetzungen für die Teilnahme und Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon verarbeitet die Deutsche Telekom AG als Verant- die Ausübung des Stimmrechts“ genannten ausgegangen werden kann, dass sie die Infor- wortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Daten- Voraussetzungen erfüllt sind, selbst oder durch mation in der gesamten Europäischen Union schutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbe- verbreiten. zogene Daten der Aktionäre und gegebenenfalls 20 21
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