Einreisebedingungen: Oman - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                           Oman

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise

   Impfschutz
   Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Übertragungsgebiet gefordert (siehe
   www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder
   und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu
   gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Pertussis (Keuchhusten),
   auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen
   Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

   Dengue-Fieber
   Dengue kam in Oman bis 2013 nur als importierte Erkrankung vor. Neuere Daten sind nicht publiziert. Größere Ausbrüche
   wurden nicht verzeichnet.

   Leishmaniasis
   Die Leishmaniasis ist in Oman in einigen ländlichen Gebieten endemisch, in der südlichen Provinz Dhofar, insgesamt aber selten.
   Die Erreger, Leishmanien sind einzellige Parasiten, die durch Biss von nachtaktiven Sandfliegen (Phlebotomos spp., Lutzomyia
   spp. u.a.m.) übertragen werden.

   Malaria
   Malaria kommt nur noch gelegentlich im Norden in der Enklave Musadam vor, die an der Straße von Hormuz liegt.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
   - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   - tagsüber und in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
   - unter einem Moskitonetz zu schlafen.

   Durchfallerkrankungen und Cholera
   Magen-Darminfektionen sind das ganze Jahr über möglich. Als Erreger kommen Viren und Bakterien infrage. Cholera kommt
   derzeit kaum vor, obwohl im Nachbarland Jemen eine Epidemie herrscht. Einschleppungen von Krankheitserregern sind aber
   nicht auszuschließen. Parasitäre Infektionen, Amöben-Ruhr kommen in Oman zwar vor, sind aber selten.
   Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
   Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im
   Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo
   möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer
   Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der
   Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

   Sonstige Infektionen

   Grippe (Saisonale Influenza)
   Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 ("Schweinegrippe"), zirkulieren in Oman vor allem in
   den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe:
   www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen
   Einrichtungen) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.

   HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
   Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate. Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem
   Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht
   grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B-Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei
   Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.

   MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
   MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen
   auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Junge Kamele scheinen die
   Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu
   Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu
   meiden.
   Tollwut(Rabies)

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 1 von 12
Oman
Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Hunde.

   Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
   Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch
   bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein. Auf guten Sonnenschutz und ausreichend Flüssigkeit ist insbesondere bei
   Kindern und älteren Personen zu achten.
   Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Auf Warnungen ist an den Stränden zu
   achten. Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen tabu sein. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt
   spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans
   cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich aber selten.

   Weitere Gesundheitsgefahren
   Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der
   Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei
   Überlandfahrten häufig. Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen
   nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.
   Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte in Maskat oder während der seltenen, schweren
   Regenfälle verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Defensives und vorausschauendes
   Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit
   bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

   Medizinische Versorgung
   Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen entspricht technisch-apparativ, hygienisch und organisatorisch
   nicht überall europäischem Standard. Sprachbarrieren können darüber hinaus die Kommunikation erheblich erschweren. In
   Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen Niveau möglich, aber unter Umständen auch
   sehr teuer. Eine Verständigung in Englisch ist meist möglich.
   In Oman sind öffentliches Gesundheitswesen (Sicherstellung der medizinischen Versorgung von omanischen Staatsbürgern und
   Notfallversorgung aller Patienten) und Privat-Sektor der Medizin (für Ausländer die einzige Möglichkeit der medizinischen
   Versorgung außer bei Notfällen) weitgehend getrennt. Der Transport eines durch Verkehrsunfall verletzten Ausländers erfolgt in
   jedem Fall zunächst in ein geeignetes öffentliches Krankenhaus. Dort wird der Patient stabilisiert. Besteht keine akute
   Lebensgefahr, wird er in eine geeignete, private medizinische Einrichtung weiterverlegt. Bei Vorstellungen, in der Notaufnahme,
   wegen einer akuten Erkrankung, nicht jedoch eines akuten Notfalls, wird der Patient ohne weitere diagnostische oder
   therapeutische Maßnahmen an eine private Institution verwiesen. Fehlender Versicherungsschutz per se rechtfertigt keine
   Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem! Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor
   Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten. Ein
   ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist deshalb dringend
   notwendig. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer
   Reise nach Oman bewusst sein. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem
   Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).
   Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert.
   Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mitbringen und sich für die Einreise die
   Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Kliniken in Maskat bieten ein breites
   Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Das Mitführen einer Reiseapotheke bei Aufenthalten außerhalb der Hauptstadt ist
   sinnvoll.
   Die Deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
   Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen
   Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen
   haben (siehe z. B.: www.dtg.org oder: www.frm-web.de).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden, wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für ihre Gesundheit bleiben sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige, eingehende,
       medizinische Beratung durch einen Reisemediziner/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20621]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Reisen über Land/Straßenverkehr
   Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate (mit tödlichem
   Ausgang) relativ hoch.
   Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten
   Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen - umsichtiges und kooperatives Verhalten empfiehlt sich.
   Bei Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über
   weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßige Pausen,
   Einplanung von Übernachtungen) getroffen werden. Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 2 von 12
Oman
Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr (insbesondere wegen freilaufender Kamele) vermieden werden,
   zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt.
   Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden.
   Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie
   unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemessene
   Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sollte mitgeführt werden. Bei
   Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu
   hinterlegen.

   Besonderheiten in der "Straße von Hormus"
   Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate () und in die Straße von Hormus wird dringend
   empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl
   von den als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische
   Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von -Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung
   der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt
   worden.

   Mietwagen
   Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen
   geachtet werden. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein. Der
   omanische Bußgeldkatalog wurde neu gefasst. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons
   und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) kann empfindliche Strafen - auch Haftstrafen -
   nach sich ziehen.

   Führerschein
   Auch wenn der deutsche Führerschein grundsätzlich für Touristen für die Anmietung eines Mietwagens ausreicht, wird ein
   Internationaler Führerschein empfohlen, der aber nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig ist. Bei Aufenthalten
   von mehr als drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.

   Ramadan
   Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb
   der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen
   der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch
   Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den
   Körper verhüllender Kleidung.

   Verhalten in der Öffentlichkeit
   Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende in islamische Länder gelten, sollten auch in Oman berücksichtigt werden.

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
   [20621]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Die medizinische Versorgung auf dem Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder
   hygienisch problematisch. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte,
   während die Versorgung in der Hauptstadt relativ gut ist.

   Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend
   empfohlen.

   Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

   Essen und Trinken
   Das Leitungswasser entstammt überwiegend Meerwasserentsalzungsanlagen. Wegen starker Erwärmung in den
   Sommermonaten (Zwischentank auf dem Hausdach) hat es keine Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte daher vor dem
   Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Einheimisches
   stilles Mineralwasser in Flaschen ist empfehlenswert. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass
   die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

   Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist gut. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte
   abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch
   vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und
   Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Einreisebedingungen:                                                                                                        Seite 3 von 12
Oman
Impfungen

     Titel                      Besondere Vorsichtsmaßnahmen                      Gesundheitszeugnis erforderlich

       Cholera                   Nein                                              -

       Gelbfieber                1                                                 -

       Typhus & Polio            Ja                                                -

       Malaria                   2                                                 -

       Essen & Trinken           -                                                 -

   Anmerkungen Impfungen
   [1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt
   oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitpassagiere in
   Oman, die den Flughafen nicht verlassen.

   [2] Sehr geringes Malariarisiko der vorherrschenden gefährlicheren Form Plasmodium falciparum in den nördlichen Landesteilen
   der Provinz Musandam. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.
   Reisende (Besucher oder Rückkehrer) aus (Ost-)Afrika, müssen sich bei der Einreise am Flughafen ggf. einem Malaria-Test
   unterziehen. Für Ankünfte aus Europa oder anderen Regionen kommt diese Maßnahme nicht zur Anwendung.

   Gesundheitszeugnis
   Für Arbeitsaufenthalte wird von speziellen Personengruppen ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

   Andere Risiken
   Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie,
   Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
   Vereinzelt kommt es zu schweren Infektionen der Atemwege durch das Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East
   Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar.
   Enger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden. Die
   Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung
   von Mensch zu Mensch kommen kann.
   Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B
   sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und
   Jugendlichen erfolgen.

   HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Oman werden
   erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

   Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und
   insektenabweisende Mittel.

   Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder,
   berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich
   ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
   Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.
   Bei längerem Aufenthalt, vor allem in den Wintermonaten, sollte über eine Grippeschutzimpfung nachgedacht werden.
   Während der Sommermonate ist auf einen ausreichenden Sonnenschutz und die Mitnahme von genügend Trinkwasser bei
   Unternehmungen zu achten.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Thu, 25 Oct 2018 11:00:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Thu, 25 Oct 2018 11:05:50 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Einreise aus den VAE)
   Redaktionelle Änderungen

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 4 von 12
Oman
LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE

   Piraterie
   Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von
   Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar)
   sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den
   vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
   Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer
   Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime
   Security Center dringend empfohlen.
   Kriminalität
   Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/
   Saudi Arabien/ Oman sollten, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden.
   Reisende sollten Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.
   Naturkatastrophen
   Trotz des grundsätzlich sehr trockenen Klimas kann es insbesondere im Winter zu starken Regenfällen und Überschwemmungen
   kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandelt und sollten bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich
   verlassen werden.
   In den Sommermonaten können vereinzelt tropische Zyklonen aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen.
   Reisende werden gebeten, ggf. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
   schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die
   Sicherheitslage im Reiseland informiert.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Infrastruktur/Straßenverkehr
   Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate (mit tödlichem
   Ausgang) relativ hoch.
   Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten
   Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen – umsichtiges und kooperatives Verhalten empfiehlt sich.
   Bei Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über
   weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßige Pausen,
   Einplanung von Übernachtungen) getroffen werden. Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der
   Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr (insbesondere wegen freilaufender Kamele) vermieden werden,
   zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt.
   Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden.
   Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie
   unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemessene
   Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sollte mitgeführt werden. Bei
   Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu
   hinterlegen.
   Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert. Auch technisch einfache Wanderungen
   können mitunter durch so steiles Gelände führen, dass ein unkontrolliertes Stolpern an der falschen Stelle tödlich enden kann.
   Besonderheiten in der „Straße von Hormus"
   Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormus wird dringend
   empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl
   von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen.
   Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem
   Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu
   Haftstrafen verurteilt worden.
   Mietwagen
   Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen
   geachtet werden. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein. Der
   omanische Bußgeldkatalog wurde neu gefasst. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons
   und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) kann empfindliche Strafen – auch Haftstrafen –
   nach sich ziehen.
   Führerschein
   Auch wenn der deutsche Führerschein grundsätzlich für Touristen für die Anmietung eines Mietwagens ausreicht, wird ein
   Internationaler Führerschein empfohlen, der aber nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig ist. Bei Aufenthalten
   von mehr als drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.
   Besondere Verhaltenshinweise
   Reisende in Oman sollten in der Öffentlichkeit generell zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen,
   kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen fernhalten.
   Ramadan
   Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb
Einreisebedingungen:                                                                                                         Seite 5 von 12
Oman
der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen
   der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch
   Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den
   Körper verhüllender Kleidung.
   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten
   sind vielerorts möglich.
   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE

   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja
   In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in
   Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin
   erteilen.
   Personalausweis: Nein
   Vorläufiger Personalausweis: Nein
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen:
   Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
   Visum
   Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss seit der Eröffnung des neuen
   Flughafens am 21. März 2018 grundsätzlich als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden.
   Die Erteilung eines Visums für Touristen bei Einreise ist im Ausnahmefall weiterhin ersatzweise am Flughafen, an den Häfen und
   Grenzübergängen an Land am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen
   möglich. Jedoch ist dann mit Wartezeiten zu rechnen.
   Flugreisende sollten Einzelheiten bei der Botschaft Omans in Berlin erfragen oder sich auf der Webseite der omanischen Polizei
   informieren.
   Folgende Visa können beantragt werden:
   a) Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 10 Tagen (online oder bei Ankunft am
   Flughafen). Gebühr: 5,- OMR = ca. 10,- €.
   b) Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am
   Flughafen).
   Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.
   c) Touristen-Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr.
   Die jeweilige Aufenthaltsdauer darf vier Wochen nicht überschreiten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens
   einem Jahr aufweisen. Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €.
   d) Visum für mehrmalige Einreisen für Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können.
   Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate und maximal ein Jahr. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils maximal drei Monaten.
   Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
   Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.
   Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den
   Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
   Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise
   (Gebühr: 5,- OMR = ca. 10,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der Botschaft Omans in Berlin
   erfragt werden.
   Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max.
   24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
   Einreise aus und Weiterreise nach Katar
   Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende,
   die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie im Besitz eines in Katar
   erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat
   gültig ist.
   Einreise aus und Weiterreise in den Vereinigten Arabischen Emiraten
   Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird
   an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als e-Visum beantragt werde. Bei Ausreise aus Oman in die
   Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach
   Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen
   Emirate zu beachten.
   Einreise aus und Weiterreise nach Jemen
   Auf die aktuelle Reisewarnung für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten,
   dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum
   erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.
   Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 6 von 12
Oman
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Royal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei
   dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.
   Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka sollte
   ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden.
   Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als zwei Flaschen Alkoholika
   (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen. Videokassetten und Filme
   können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die
   Zensurbehörde wieder abgeholt werden.
   Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
   eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
   Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
   oder dort telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
   Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit
   Drogen steht nach dem omanischen Strafgesetzbuch seit Anfang 1999 die Todesstrafe.
   Die Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne
   mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman
   als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.
   In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird
   oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden. Polizei-,
   Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.
   Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.
   Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen. Bei Verkehrsunfällen
   mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist
   dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses
   durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u. U. erforderliche gerichtliche Verfahren können
   einige Zeit in Anspruch nehmen.

    MEDIZINISCHE HINWEISE
   Impfschutz
   Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Übertragungsgebiet gefordert (siehe
   www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder
   und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu
   gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Pertussis (Keuchhusten),
   ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen
   Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
   Dengue-Fieber
   Dengue kam in Oman bis 2013 nur als importierte Erkrankung vor. Neuere Daten sind nicht publiziert. Größere Ausbrüche
   wurden nicht verzeichnet.
   Leishmaniasis
   Die Leishmaniasis ist in Oman in einigen ländlichen Gebieten endemisch, z.B. in der südlichen Provinz Dhofar, insgesamt aber
   selten. Die Erreger, Leishmanien sind einzellige Parasiten, die durch Biss von nachtaktiven Sandfliegen (Phlebotomos spp.,
   Lutzomyia spp. u.a.m.) übertragen werden.
   Malaria
   Malaria kommt nur noch gelegentlich im Norden in der Enklave Musadam vor, die an der Straße von Hormuz liegt.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
   - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   - tagsüber und in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
   - ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
   Durchfallerkrankungen und Cholera
   Magen-Darminfektionen sind das ganze Jahr über möglich. Als Erreger kommen Viren und Bakterien infrage. Cholera kommt
   derzeit kaum vor, obwohl im Nachbarland Jemen eine Epidemie herrscht. Einschleppungen von Krankheitserregern sind aber
   nicht auszuschließen. Parasitäre Infektionen, u.a. Amöben-Ruhr kommen in Oman zwar vor, sind aber selten.
   Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
   Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 7 von 12
Oman
Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen
   und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie
   unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
   Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen,
   Einmalhandtücher verwenden.
   Sonstige Infektionen
   Grippe (Saisonale Influenza)
   Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Oman vor allem in
   den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe:
   www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen
   Einrichtungen) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
   HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
   Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate. Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem
   Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht
   grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B-Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei
   Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.
   MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
   MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen
   auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Junge Kamele scheinen die
   Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu
   Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu
   meiden.
   Tollwut(Rabies)
   Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Hunde.
   Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
   Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch
   bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein. Auf guten Sonnenschutz und ausreichend Flüssigkeit ist insbesondere bei
   Kindern und älteren Personen zu achten.
   Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Auf Warnungen ist an den Stränden zu
   achten. Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen tabu sein. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt
   spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans
   cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich aber selten.
   Weitere Gesundheitsgefahren
   Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der
   Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei
   Überlandfahrten häufig. Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen
   nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.
   Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte in Maskat oder während der seltenen, schweren
   Regenfälle verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Defensives und vorausschauendes
   Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit
   bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
   Medizinische Versorgung
   Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen entspricht technisch-apparativ, hygienisch und organisatorisch
   nicht überall europäischem Standard. Sprachbarrieren können darüber hinaus die Kommunikation erheblich erschweren. In
   Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen Niveau möglich, aber unter Umständen auch
   sehr teuer. Eine Verständigung in Englisch ist meist möglich.
   In Oman sind öffentliches Gesundheitswesen (Sicherstellung der medizinischen Versorgung von omanischen Staatsbürgern und
   Notfallversorgung aller Patienten) und Privat-Sektor der Medizin (für Ausländer die einzige Möglichkeit der medizinischen
   Versorgung außer bei Notfällen) weitgehend getrennt. Der Transport eines durch Verkehrsunfall verletzten Ausländers erfolgt in
   jedem Fall zunächst in ein geeignetes öffentliches Krankenhaus. Dort wird der Patient stabilisiert. Besteht keine akute
   Lebensgefahr, wird er in eine geeignete, private medizinische Einrichtung weiterverlegt. Bei Vorstellungen, z.B. in der
   Notaufnahme, wegen einer akuten Erkrankung, nicht jedoch eines akuten Notfalls, wird der Patient ggf. ohne weitere
   diagnostische oder therapeutische Maßnahmen an eine private Institution verwiesen. Fehlender Versicherungsschutz per se
   rechtfertigt keine Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem! Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor
   Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten. Ein
   ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist deshalb dringend
   notwendig. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer
   Reise nach Oman bewusst sein. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem
   Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).
   Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert.
   Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mitbringen und sich ggf. für die Einreise die
   Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Kliniken in Maskat bieten ein breites
   Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Das Mitführen einer Reiseapotheke bei Aufenthalten außerhalb der Hauptstadt ist
   sinnvoll.
   Die Deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
   Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen
   Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen
   haben (siehe z. B.: www.dtg.org oder: www.frm-web.de).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden, wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 8 von 12
Oman
Schäden kann nicht übernommen werden. Für ihre Gesundheit bleiben sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
      zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
      auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
      kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
      immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige, eingehende,
      medizinische Beratung durch einen Reisemediziner/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
      trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
      abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND
   Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen
   Beziehungen mit Deutschland.
   Mehr

    WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE
   Akkordeon

   [col]

   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel                        Pass erforderlich           Visum erforderlich            Rückflugticket erforderlich

       Türkei                       Ja                          Ja                           Ja

       Andere EU-Länder             Ja                          Ja                           Ja

       Schweiz                      Ja                          Ja                           Ja

       Österreich                   Ja                          Ja                           Ja

       Deutschland                  Ja                          Ja                           Ja

   Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.

   Visainformationen
   Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
   E-Visum:

   Ein E-Visum mit einer Gültigkeit von 10 Tagen oder 30 Tagen bzw. 1 Jahr müssen u.a. die Staatsangehörigen der folgenden in
   der obigen Tabelle genannten Länder online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragen:

   (a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

   (b) Schweiz;

   (c) Türkei.

   Visum bei der Einreise:
   U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, können in Ausnahmefällen an allen
   Grenzübergangsstellen von Oman ein Visum für einen Aufenthalt von 1 Monat für 20 Rial (ca. 50 €) erwerben:
   (a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

   (b) Schweiz;

   (c) Türkei.

   Hinweis: Es kann auch ein Visum (für 50 Rial (ca. 120 €) beantragt werden, das mehrfache Einreisen für Aufenthalte von jeweils

Einreisebedingungen:                                                                                                        Seite 9 von 12
Oman
bis zu 30 Tagen innerhalb von einem Jahr erlaubt. Kreuzfahrpassagiere erhalten ein 24-Stunden-Visum kostenlos. Weitere
   Auskünfte erteilt die Botschaft.

   Einreise mit Kindern
   Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

   Österreicher: Eigener Reisepass.

   Schweizer: Eigener Reisepass.

   Türken: Eigener Reisepass.

   Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

   Bearbeitungsdauer
   1-2 Tage (Schengen-Länder) bzw mind. 2 Wochen (Nicht-Schengen-Länder).

   Gültigkeit
   Visum bei der Einreise: 1 Monat oder 1 Jahr.

   Vorab ausgestelltes Einfachvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Wochen.

   Vorab ausgestelltes Mehrfachvisum: Ersteinreise muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum erfolgen,
   Gesamtgültigkeit ab Ausstellungsdatum 6 Monate, je maximal 3 Wochen Aufenthalt (zwischen jedem Aufenthalt müssen mind. 3
   Wochen liegen).

   Transit
   Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum.
   Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt.
   Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise.

   Visaarten und Kosten
   Touristen- und Geschäftsvisum.
   Touristenvisa für eine Aufenthaltsdauer von 10 oder 30 Tagen oder von einem Jahr.

   Kosten
   Deutschland und Schweiz
   Touristenvisum:
   5 OR / ca. 10 €/13 CHF, max. 10 Tage Aufenthalt, einmalige Einreise, (online oder bei der Ankunft beantragbar)
   20 OR/ ca. 50 € / ca. 51 CHF (max. 30 Tage Aufenthalt), (einmalige Einreise), (online oder bei der Ankunft beantragbar);
   50 OR / ca. 120 € / ca. 128 CHF, mehrfache Einreise mit jeweils bis zu 30 Tage pro Aufenthalt (1 Jahr gültig); (online
   beantragbar)
   Geschäftsvisum:
   50 OR / ca. 120 €, mehrfache Einreisen, mindestens 6 Monate und maximal 1 Jahr gültig, einzelne Aufenthalte dürfen jeweils
   max. 3 Monate andauern.
   Transitvisum:
   20 OR / 50 €, einmalige Einreise.

   Antrag erforderlich
   (a) Online ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular.
   (b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Geschäftsvisum zur mehrmaligen Einreise: mindestens 1
   Jahr) und mind. 1 leere Seite enthält.
   (c) Gebühr (per Verrechnungsscheck, kein Bargeld).
   (d) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
   Geschäftsvisum zusätzlich:
   (e) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.
   Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
   (a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 10 von 12
Oman
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
   (c) Ausreichende Geldmittel.
   Online-Beantragung:
   (a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
   (b) Kreditkarte.
   (c) digitales Foto.

   [col]

   Geld
   Geldwechsel
   Die Mitnahme von US-Dollar in bar ist empfohlen. In abgelegene Gebiete sollte man jedoch ausreichend Bargeld in
   Landeswährung mitnehmen, da dort die Umtauschmöglichkeiten begrenzt sind.

   Währung
   1 Omanischer Rial = 1000 Baiza. Währungskürzel: OR, OMR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 1 und 1/2
   OR sowie 200 und 100 Baiza; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10 und 5 Baiza. Der Omanische Rial ist an den US-Dollar
   gebunden.

   Devisenbestimmungen
   Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht.
   Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
   Die Einfuhr Israelischer Landeswährung ist verboten.

   Kreditkarten
   Alle internationalen Kreditkarten wie MasterCard, Visa, Amexco, Diners Club und teilweise auch American Express werden von
   allen internationalen Hotels und Banken akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

   Reiseschecks
   Reiseschecks werden in Oman immer weniger akzeptiert. Man kann sie nur noch in wenigen gehobenen Hotels, Banken oder
   Wechselstuben in der Hauptstadt einlösen. US-Dollar-Reiseschecks werden empfohlen, weil der Omanische Rial an den Dollar
   gebunden ist.

   Öffnungszeiten der Bank
   So-Do 08.00-12.00 Uhr und 14.30-18.00 Uhr.

   [col]

   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Folgende Artikel können zollfrei nach Oman eingeführt werden:
   400 Zigaretten (Personen ab 21 J.);
   1 Flasche alkoholische Getränke (nur Nicht-Moslems ab 21 J.)*;
   100 ml Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
   [*] Bei Nichteinhaltung muss mit einer Strafe und der Beschlagnahme der Waren gerechnet werden.

   Verbotene Importe
   Verderbliche Lebensmittel, Schweinefleischprodukte, mehr als 2 Liter Alkoholika, Datteln aller Art, pornographische Materialien,
   Bienen, Waffen aller Art und Munition.

   [col]

    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 11 von 12
Oman
Media.

   [col]

    QUELLENANGABEN

   [20621] Oman - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 16.10.2018 (Unverändert gültig seit:
   15.10.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 16.10.2018 (Unverändert gültig seit: 15.10.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 12 von 12
Oman
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