Horizon 2020 Ihr Leitfaden für IP in Der European IPR Helpdesk
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Der European IPR Helpdesk Der Zweck dieses Leitfadens ist, Ihnen grundlegende Fakten zu zentralen Aspekten des Intellectual Property (IP)/Geistigen Eigentums in Horizon 2020 Projekten zu vermitteln. Dieser Leitfaden erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist kein offizielles Dokument der Europäischen Kommission. Er wird Ihnen als Dienstleistung des European IPR Helpdesk zur Verfügung gestellt. Das vorliegende Dokument ist eine Übersetzung der englischen Originalversion. Sie wurde von einer externen Agentur vorgenommen, die nicht dem European IPR Helpdesk zugehört. Daher können Unterschiede zwischen dem Originaldokument und der Übersetzung bestehen, in welchem Falle, ersteres massgebend ist.
Horizon 2020 - Ein Leitfaden für das IP-Management INHALT Einführung in Horizon 2020 4 Was ist im Hinblick auf IP neu in Horizon 2020? 6 Ihr Projekt - Ihr Wissen - Ihre IP 7 1. So beginnen Sie Ihr Projekt 10 2. Umsetzung Ihres Projektes 18 3. Abschluss Ihres Projekts 30 Der European IPR Helpdesk 37 Unsere Dienstleistungen 38 Nützliche Dokumente 42 3
Der European IPR Helpdesk Einführung in Horizon 2020 Horizon 2020 ist das neue und bisher größte EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, das in den nächsten 7 Jahren (2014 - 2020) mit fast 80 Milliarden Euro Fördermitteln ausgestattet ist. Als Finanzinstrument zur Umsetzung der Innovation Union, einer Vorzeige-Initiative von Europa 2020, hat Horizon 2020 zum Ziel, die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas zu sichern und ein intelligentes und nachhaltiges Wachstum in der Europäischen Union zu schaffen. Auf der Grundlage einer vereinfachten Struktur, die die Komplexität der Vorschriften, der Bürokratie und der Zeit bis zur Erteilung des Zuschusses verringert, bietet das Programm einen weitaus stärkeren Fokus auf Innovation und marktnahe Aktivitäten als das vorhergehende „Seventh Framework Programme (FP7)“, das Siebte Rahmenprogramm. Als treibende Kraft für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen verbindet Horizon 2020 Forschung und Innovation, da in diesem Projekt alle Forschungs- und Innovationsfördermittel zusammenführt werden, die bisher in drei getrennten Programmen bereitgestellt wurden. Die Teilnehmer arbeiten in Horizon 2020 daher mit einem einzigen Programm mit einem einzigen Regelwerk, das auf eine lückenlose Innovationskette abzielt, die von der Pionierforschung über die technologische Entwicklung bis hin zu marktnahen Anwendungen reicht. Als anerkanntes Rückgrat für Innovation und Arbeitsplatzschaffung in Europa legt Horizon 2020 über die gesamte Programmstruktur hinweg besonderen Wert auf die Beteiligung kleiner und mittlerer
Horizon 2020 - Ein Leitfaden für das IP-Management Unternehmen (KMU). Sie werden ermutigt, sich im Rahmen eines Konsortiums an gemeinsamen Projekten zu beteiligen, und sie werden durch ein neues spezielles KMU Instrument unterstützt, das speziell für hochinnovative kleinere Unternehmen entwickelt wurde. Programmabschnitte von Horizon 2020 Thematisch basiert das Programm auf drei zentralen Säulen: • Scientific Excellence/Wissenschaftliche Exzellenz – Förderung der besten Wissenschaft durch Wettbewerb • Industrial Leadership/Industrielle Führung – Unterstützung für innovative KMU und die Entwicklung von Schlüssel- und Industrietechnologien • Societal Challenges/Gesellschaftliche Herausforderungen – Unterstützung der Forschung in den Bereichen Gesundheit, Klima, Ernährung, Sicherheit, Verkehr und Energie Zusätzliche Abschnitte: • Exzellenz verbreiten und Teilnahmen ausbauen • Wissenschaft mit und für die Gesellschaft • European Institute of Innovation and Technology (EIT)/Europäisches Institut für Innovation und Technologie • Euratom 5
Der European IPR Helpdesk Horizon 2020 auf einen Blick • 80 Milliarden Euro Fördermittel über sieben Jahre (2014 - 2020) • Starke Marktorientierung • Verbindung von Forschung und Innovation • Ein einziges Programm • Ein einziger Regelsatz für die Teilnahme • Leichterer Zugang für alle Teilnehmer aus der EU und aus dem Ausland • Zentrale Abschnitte: Wissenschaftliche Exzellenz, Industrielle Führung und gesellschaftliche Herausforderungen • Besonderer Fokus auf die Unterstützung innovativer KMUs Was ist im Hinblick auf IP neu in Horizon 2020? Mit dem Ziel, die kommerziellen und wirtschaftlichen Vorteile der von der EU finanzierten Forschungs- und Innovationsinitiativen besser zu schützen und zu nutzen, hat Horizon 2020 eine Reihe von Regeln für die Nutzung und Verbreitung von Projektergebnissen, einschließlich ihres Schutzes durch geistiges Eigentum (IP), aufgestellt. Ausgehend von dem übergeordneten Ziel, die Gesamtstruktur des Programms zu vereinfachen, sind diese IP-Regeln Teil eines einzigen Regelwerks, das in den offiziellen „Rules of Participation/ Beteiligungsregeln“ beschrieben ist. Darüber hinaus finden sich zusätzliche Spezifikationen für die Handhabung und Verwaltung von geistigem Eigentum in den Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung
Horizon 2020 - Ein Leitfaden für das IP-Management oder können im Rahmen spezifischer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in den Begleitdokumenten dargelegt werden. Die IP Regelungen von Horizon 2020 bauen auf den bereits erprobten Regelungen des FP7 auf. Es gibt jedoch einige Änderungen, die sich auf die Umsetzung und das IP-Management von Projekten in Horizon 2020 auswirken. Die Hauptunterschiede betreffen Änderungen und Spezifikationen in Bezug auf die Terminologie. Während z.B. die im Rahmen des Projekts erzeugten Ergebnisse formal als „Vordergrund“ bezeichnet wurden, wird in Horizon 2020 der Begriff „Ergebnisse“ verwendet. Weitere Änderungen betreffen Fragen der Verwertung, der Verbreitung (Open Access), der Eigentums- und Zugangsrechte sowie des Schutzes und der Lizenzierung von geistigem Eigentum. Die genaue Definition dieser Begriffe und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Glossar und dem FAQ Abschnitt zu Horizon 2020 auf unserer Webseite. Ihr Projekt - Ihr Wissen - Ihre IP Es liegt in der Natur der gemeinschaftlichen Forschungs- und Innovationsprojekte, dass verschiedene Partner mit unterschiedlichen Denkweisen und Interessen an einem Tisch sitzen. Vor diesem Hintergrund sollte die ordnungsgemäße Verwaltung und der Schutz Ihres Wissens und Know-hows integraler Bestandteil des Gesamtmanagements Ihres Projekts sein, andernfalls werden Sie es nicht schaffen: • Ihr Wissen und Ihre Ideen sicher weiterzugeben 7
Der European IPR Helpdesk • Das Eigentum nachzuweisen • Gewinn aus kommerzieller Verwertung zu erhalten • Eine unbefugte Nutzung durch Dritte zu verhindern oder zu erschweren Da der Schwerpunkt von Horizon 2020 auf der besseren und effektiveren Nutzung von Projektergebnissen liegt, wird zudem ein effizientes und strategisches Wissensmanagement einschließlich der Sicherung und des Schutzes Ihrer immateriellen Werte durch Intellectual Property Rights (IPR) und Vertraulichkeit dringender denn je. Relevante IP- Fragen stellen sich während des gesamten Lebenszyklus Ihres Projekts: Von der ersten Idee und Konzeptionierung Ihres Projekts über die Durchführung bis hin zum Abschluss und der möglichen Verwertung und Kommerzialisierung der Ergebnisse. 1 Vor dem 2 Vorbereitung für 3 Projektende Projekt die Subvention & Umsetzung
Horizon 2020 - Ein Leitfaden für das IP-Management 9
Der European IPR Helpdesk 1. So beginnen Sie Ihr Projekt IP Angelegenheiten, die bei der Antragstellung zu berücksichtigen sind
Vor Beginn des Projekts Warum sollten Sie sich darum kümmern? ? „Exzellenz“ und „Auswirkung“ sind Schlüsselkriterien, nach denen Ihr Projekt von der Europäischen Kommission bewertet wird. Sie sollten daher die hohe wissenschaftliche und technologische Qualität Ihres Vorhabens nachweisen (d. h. zeigen, wie innovativ es ist) und die zu erwartenden Auswirkungen insbesondere hinsichtlich des Potenzials für die kommerzielle und industrielle Verwertung der Projektergebnisse darlegen können. Was den Nachweis von „Exzellenz“ betrifft, ist eine gute Möglichkeit, den innovativen Charakter Ihres Projekts zu zeigen, indem Sie den aktuellen Stand der Technik im Projektvorschlag spezifizieren, mit dem Ziel, weiter zu erläutern, wie die erwarteten Ergebnisse des Projekts darüber hinausgehen. Bibliographische Recherchen, auch in der wissenschaftlichen Literatur und in Patentdatenbanken, sind in der Regel die besten Tools, um den aktuellen Stand der Technik zu demonstrieren. Um die Bewerter von der Wirkung des Projekts zu überzeugen, d.h. die Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse, ist es für Sie unerlässlich, diese zentralen Fragen bereits in diesem frühen Stadium strategisch zu berücksichtigen und mit Ihren Partnern zu verhandeln. Wie sollen die Ergebnisse einer breiteren (wissenschaftlichen) Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Welches Kommerzialisierungspotenzial haben die Ergebnisse Ihres Projekts? Welche Verwertungswege scheinen am besten geeignet, und welche sind damit die geeignetsten Formen des IP-Schutzes? Dies sind nur einige der Fragen, mit denen 11
Der European IPR Helpdesk Sie sich bereits in Ihrem Vorschlag auseinandersetzen müssen, indem Sie einen „Draft Plan for the Dissemination and Exploitation of Project Results“/„Vorläufigen Plan zur Verbreitung und Verwertung von Projektergebnissen“ mit Ihrer Strategie für das IP-Management erstellen. Was ist in diesem Stadium zu beachten? ! 1. Machen Sie sich mit den relevanten IP-Bestimmungen Ihres konkreten Falls vertraut. Bevor Sie mit dem Verfassen Ihres Projektantrags beginnen, sollten Sie sich die Zeit nehmen, alle offiziellen Dokumente sorgfältig durchzugehen und sich mit den spezifischen IP-relevanten Regeln vertraut zu machen, die für Ihren Fall gelten. Generell sollte unter den wichtigen Dokumenten - auch im Hinblick auf die IP-Bestimmungen -, die Sie sich ansehen sollten, sein: • Das geltende Arbeitsprogramm, • Die allgemeinen Regeln für die Teilnahme an Horizon 2020, • Die Musterfinanzhilfevereinbarung, die für Ihre spezifische Ausschreibung gilt (verfügbar im Teilnehmerportal), da diese je nach Art der Finanzhilfe und des Arbeitsprogramms zusätzliche Spezifikationen für das geistige Eigentum enthalten kann. 2. Definieren Sie Ihren eigenen Hintergrund, d.h. berücksichtigen Sie vorhandenes Wissen, Know-How, IP, das Sie in das Projekt einbringen werden, und berücksichtigen Sie mögliche Rechte Dritter, die für das Projekt erforderlich sein könnten. Die Teilnehmer müssen ihren Hintergrund nutzen und wissen, ob sie den Hintergrund der anderen Partner nutzen wollen. Das bedeutet, dass
Vor Beginn des Projekts Sie die materiellen und immateriellen Vermögenswerte identifizieren sollten, die voraussichtlich für die Umsetzung Ihres Projekts und/oder für die Nutzung der erwarteten Ergebnisse benötigt werden. Sie sollten daher in Erwägung ziehen, die Komponenten, die Sie wahrscheinlich in das Projekt einbringen werden (d.h. wissenschaftliche Studien, Methoden, Materialien), und die damit verbundenen potenziellen Intellectual Property Rights/Rechte an geistigem Eigentum (d.h. Patent, Urheberrecht) zu identifizieren. Sie sollten auch überprüfen wer sie besitzt, um die Erlaubnis fragen, sie zu nutzen, falls es Rechte Dritter gibt, und, je nach Art des geistigen Eigentums, vor Beginn des Projekts ihre Registrierung in Erwägung ziehen. 3. Denken Sie über Vertraulichkeitsprobleme nach, wenn Sie Ihre Ideen und Projektbeiträge mit anderen erfassen, diskutieren und verhandeln. Die Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen setzt in der Regel voraus, dass Sie sich mit Ihren anderen Partnern treffen und Informationen austauschen, da Sie die Arbeitspakete definieren und die Forschungsidee beschreiben müssen, was zur Offenlegung wertvoller Informationen führen kann. Um jegliche missbräuchliche Verwendung solcher Informationen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abzuschließen oder Geheimhaltungsverpflichtungen in eine Absichtserklärung aufzunehmen, in dem Sie: • relevante Informationen identifizieren • die Verwendung von Informationen sowie Einschränkungen festlegen • mögliche Sanktionen einschließen. 13
Der European IPR Helpdesk 4. Beurteilen Sie den Stand der Technik. Die Bewertung des Standes der Technik und die Demonstration, wie Ihr Projekt in Bezug auf innovative, wissenschaftliche und/oder technische Qualität darüber hinausgeht, ist ausschlaggebend für eine positive Bewertung Ihres Projektvorschlags (natürlich abhängig von der Art Ihres Projekts). State-of-the-Art Analysen sollten folgende Maßnahmen beinhalten: • Die bereits existierende Projektlandschaft durchgehen • Vorhandene wissenschaftliche Literatur prüfen • Die Patentdatenbanken durchsuchen, etwa durch die Nutzung der offen zugänglichen Datenbank Espacenet (www.espacenet.com), die vom Europäischen Patentamt zur Verfügung gestellt wird 5. Sie sollten einen klaren Plan für die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse haben. Die Teilnehmer an den Horizon 2020 Projekten verpflichten sich, die Projektergebnisse so schnell wie möglich mit geeigneten Mitteln zu verbreiten und dass die Geförderten nach besten Kräften dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse des Projekts entweder direkt oder über andere Organisationen genutzt werden. Sie und Ihre Projektpartner müssen daher bereits im Antrag einen Strategieentwurf zur Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse vorlegen. Dieser Entwurf sollte die folgenden Aspekte abdecken: • Welche Ergebnisse werden erwartet? • Wie werden Hintergrund und Ergebnisse organisiert und verwaltet? • Wie wird das gemeinsame Eigentum behandelt? • Wie werden die Ergebnisse geschützt? • Wie werden die Ergebnisse zugänglich gemacht und an die
Vor Beginn des Projekts Öffentlichkeit gebracht? • Wie werden die Ergebnisse genutzt? Sobald der Vorschlag erfolgreich bewertet worden ist, müssen alle diese Fragen weiter detailliert und von allen Partnern im Konsortialvertrag vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass der Plan entsprechend der laufenden Entwicklung der Projektergebnisse überarbeitet werden muss. 6. Überlegen Sie sich einen Projektnamen und ein Akronym. Die Vergabe eines überzeugenden Namens und Akronyms für Ihr Projekt ist eine wichtige Aufgabe bei der Konzeption und Antragstellung Ihres Projekts. Achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, kein Akronym zu verwenden, das mit einer Marke identisch oder ähnlich ist, die für identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen oder angemeldet ist. Dies ist äußerst wichtig, wenn Sie unter dem Akronym des Projekts potenzielle Ergebnisse kommerziell verwerten und vermarkten wollen, da eine solche Nutzung zu einer Marke führen kann Maßnahmen gegen Vertragsverletzungen. Daher lohnt es sich, über die Eintragung Ihres Akronyms als Marke nachzudenken, falls Sie unter Verwendung dieses Akronyms eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen. 7. Beziehen Sie die Kosten für einen möglichen IP-Schutz in Ihre Budgetplanung mit ein. Projektdurchführung entstanden sind, einschließlich der Kosten für den Schutz der Ergebnisse (z.B. Gebühren, die an das Patentamt für die Patentanmeldung gezahlt wurden) und Lizenzgebühren für Zugangsrechte, können als Kosten für andere Waren und 15
Der European IPR Helpdesk Dienstleistungen erstattet werden. Daher sollten Sie die Kosten für geistiges Eigentum bereits in diesem Stadium berücksichtigen und in das Budget einbeziehen. Weitere Informationen Informationsblätter und Musterverträge IP Management in Horizon 2020: In der Antragsphase Vertraulichkeitsvereinbarung: Ein Geschäftsinstrument Absichtserklärung für Horizon 2020 Geheimhaltungsvereinbarungen Wie man nach Patentinformationen sucht Helpline Setzen Sie sich mit unserem Helpline Team in Verbindung, um Ratschläge zu den verschiedenen IP-Themen zu erhalten, die bei der Erstellung Ihres Vorschlags zu berücksichtigen sind, oder um Feedback zu Ihren Plänen bezüglich IP-Management und -Verwertung zu erhalten. Training Das Schulungsteam bietet bereits in der Antragsphase spezifische Schulungen und Webinare zum Thema IP-Management an. Erfahren Sie mehr über kommende Veranstaltungen in unserem Veranstaltungskalender.
Vor Beginn des Projekts 17
Der European IPR Helpdesk 2. Umsetzung Ihres Projektes IP-Fragen, die bei der Vorbereitung für die Subvention und Durchführung des Projekts zu berücksichtigen sind
Projektumsetzung Warum sollten Sie sich darum kümmern? ? Herzlichen Glückwunsch! Ihr Projekt wurde positiv bewertet und Sie sind nun bereit, Ihre Ideen und Ihren Projektarbeitsplan in die Praxis umzusetzen. Vor dem eigentlichen Projektstart treten Sie in die wichtige Vorbereitungsphase für die Finanzhilfe, die die Unterzeichnung der beiden Hauptverträge beinhaltet, die den vertraglichen Rahmen der von der EU geförderten Projekte untermauern: Die Grant Agreement (GA) / Finanzhilfevereinbarung und die Consortium Agreement (CA) / Konsortialvereinbarung. Während die GA die Rechte und Pflichten der Begünstigten gegenüber der Europäischen Kommission festlegt und am Ende der Vorbereitungsphase der Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet wird, legt die CA die Rechtsgrundlage für den Anteil der Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts unter den Begünstigten selbst fest und muss vor der Unterzeichnung der GA unterzeichnet werden. Die CA definiert zentrale Führungsprinzipien und -richtlinien für alle Partner und ist ein leistungsfähiges Management-Tool und ein wesentlicher Eckpfeiler für die erfolgreiche Durchführung und Nutzung Ihres Projekts. Es ist jetzt von größter Wichtigkeit, die relevanten IP-Regelungen, die bereits in der Antragsphase berücksichtigt wurden, weiter zu definieren, zu präzisieren und zu vereinbaren. Die Europäische Kommission greift weder in die Verhandlungen der CA ein, noch überprüft sie deren Inhalt, dies ist eine rein interne Vereinbarung zwischen den Projektpartnern. 19
Der European IPR Helpdesk Jedoch müssen alle in der CA festgelegten Regelungen, einschließlich derjenigen, die sich auf das geistige Eigentum beziehen, mit den allgemeinen Bestimmungen der GA übereinstimmen. Nach Abschluss beider Verträge sind die Weichen gestellt, damit Sie und Ihre Partner Ihr Projekt auch tatsächlich umsetzen können. Der richtige Umgang mit IP während der Projektdurchführung ist von besonderer Bedeutung, da das Management und die Eigentümerschaft Ihrer Ergebnisse als Grundlage für eine zukünftige Verwertung zentrale Ziele eines jeden Horizon 2020 Projekts sind. In diesem Stadium stellen sich Fragen im Zusammenhang mit dem Eigentum der Ergebnisse, der Gewährung von Zugangsrechten zu Hintergründen / Ergebnissen und der geeigneten Strategie zum Schutz, zur Verbreitung und / oder zur Verwertung der Projektergebnisse. Je klarer Ihre Strategie bereits in Ihrem Vorschlag formuliert und im Plan zur Verwertung und Verbreitung der Projektergebnisse festgelegt ist, desto mehr profitieren Sie und Ihre Partner von einer reibungslosen und erfolgreichen Projektabwicklung. Was ist in diesem Stadium zu beachten? ! 1. Lesen Sie die IP-bezogenen Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung erneut durch. Das Hauptziel der Vorbereitungsphase ist, die wissenschaftlichen und technischen Details des Projekts zu verfeinern und sie für die endgültige Unterzeichnung der GA zu vereinbaren. Dies wird Ihnen helfen, die verschiedenen IP-relevanten Themen zu verstehen, die in der GA festgelegt werden.
Projektumsetzung Horizon 2020 sieht zwei allgemeine GA Modelle vor, die sich mit monobegünstigten oder multibegünstigten Projekten befassen. Darüber hinaus gibt es spezifische GA Modelle für bestimmte Förderformen (z.B. für European Research Council (ERC) Grants oder das KMU Instrument). Daher sollten Sie das GA Modell sorgfältig durchgehen, das auf Ihren speziellen Fall anwendbar ist. 2. Spezifizieren und vereinbaren Sie zentrale IP-Vereinbarungen als Teil einer umfassenden und ausgearbeiteten Konsortialvereinbarung. Als Instrument zur Ergänzung der in der GA skizzierten Bestimmungen durch eine klare Definition von IP-Management Themen sollte Ihre CA unter anderem drei zentrale Managementbereiche ansprechen: • Interne Organisation und Führung des Konsortiums, • IP-Bestimmungen und • Beilegung interner Streitigkeiten. Dabei sollten Sie darauf achten, dass es den Bedürfnissen Ihrer Organisation entspricht und für eine effiziente Projektdurchführung geeignet ist. Eine CA kann verschiedene Formen annehmen. Die Wahl der am besten geeigneten Form sollte sorgfältig nach den Bedürfnissen Ihres Konsortiums getroffen werden. Zu diesem Zweck ist es sehr ratsam, verschiedene CA Modelle zu überprüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung durch einen IP-Rechtsberater in Anspruch zu nehmen. Vereinbarungen, die in der für das IP-Management relevanten CA zu prüfen und festzulegen sind, sollten die folgenden Aspekte abdecken: 21
Der European IPR Helpdesk • Wissensmanagement • Geheimhaltungspflicht • Hintergrund • Eigentum und Übertragung des Eigentums an den Ergebnissen • Schutz und Verwertung der Ergebnisse • Verbreitung • Zugriffsrechte • Beilegung von Streitigkeiten 3. Installieren Sie ein effizientes Wissensmanagement für Ihr Projekt. Ein effizientes Wissensmanagement einschließlich der Verwaltung von Schutzrechten sollte ein integraler Bestandteil der gesamten Projektmanagementstruktur sein. Sie sollten daher sorgfältig definieren, wie neu generiertes Wissen und damit verbundenes neues geistiges Eigentum innerhalb des Projekts verwaltet wird. Abhängig von der Größe und der Art Ihres Projekts können Sie die Einrichtung eines Verwertungskomitees in Erwägung ziehen oder einen Verwertungsmanager installieren, der Sie bei der Überprüfung und Verwaltung neuer IPs unterstützt. 4. Gewähren Sie Zugriffsrechte auf Ihren Hintergrund und Ihre Ergebnisse. Sie sind bei Horizon 2020 Projekten verpflichtet, die bereits vorhandenen IP, Know-How, Wissen oder zusätzliche Daten zu definieren, die „für die Durchführung des Projekts benötigt werden“ (der so genannte „Hintergrund“), den Sie durch die Erstellung einer Positivliste in das Projekt einbringen. Darüber hinaus sollten Sie mit Ihren Partnern die „need to“ Notwendigkeit prüfen und vereinbaren
Projektumsetzung und sicherstellen, dass alle Informationen, die für den reibungslosen Ablauf des Projekts benötigt werden, für Ihre Projektpartner zugänglich sind. Aufgrund der Tatsache, dass Ihr Projekt auf der Zusammenarbeit mit mehreren Beteiligten basiert, sind Fragen der Zugriffsrechte, d.h. Lizenzen und Benutzerrechte auf Ergebnisse und Hintergründe, von größter Bedeutung und sollten in der CA entsprechend behandelt werden. Anträge auf Zugang zum Hintergrund oder zu den Ergebnissen eines anderen Teilnehmers sollten grundsätzlich schriftlich gestellt werden. Das genaue Format kann in der CA festgelegt werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die allgemeinen Bedingungen für die Gewährung von Zugangsrechten, wie sie in der GA festgelegt sind: Zweck Zugang zum Hinter- Zugang zu den Ergeb- grund nissen Durchführung Lizenzfrei, es sei Lizenzfrei des Projektes denn, die Teilnehmer haben vor ihrem Beitritt zur Finanzhil- fevereinbarung etwas anderes vereinbart. Verwertung der Vorbehaltlich einer Vereinbarung werden Projektergeb- Zugangsrechte zu fairen und angemessenen nisse Bedingungen (die gebührenfrei sein können) gewährt. 23
Der European IPR Helpdesk Aufgrund der erweiterten Definition von verbundenen Unternehmen in Horizon 2020 haben „Mutterunternehmen“ unter den gleichen Bedingungen wie die anderen verbundenen Unternehmen auch minimale Zugriffsrechte auf Ergebnisse oder Hintergründe, wenn ein solcher Zugriff erforderlich ist, um die Ergebnisse des Teilnehmers, dem sie angehören, zu verwerten, sofern in der Konsortialvereinbarung (CA) nichts Anderes vereinbart ist. Ein neues Merkmal von Horizon 2020 ist die Gewährung von Zugangsrechten zu den Projektergebnissen, nicht nur für die Europäische Union, sondern in bestimmten Fällen auch für die Mitgliedstaaten. Die Zugangsrechte für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union werden gebührenfrei gewährt, jedoch beschränkt auf die nichtkommerzielle und nicht-konkurrierende Nutzung, da ihr Zweck lediglich in der Entwicklung, Durchführung und Überwachung von EU-Politiken und -Programmen besteht. Bei Projekten im Rahmen von „Sicheren Gesellschaften“ (spezifisches Ziel „integrative, innovative und sichere Gesellschaften“) haben nicht nur die Institutionen und Organe der Europäischen Union, sondern auch die Behörden der Mitgliedstaaten Zugriffsrechte auf die Ergebnisse. 5. Verwaltung des Eigentums und Übertragung des Eigentums an den Ergebnissen. Grundsätzlich legt die GA fest, dass die Ergebnisse dem Partner gehören, der sie generiert hat. Aufgrund der Art der gemeinschaftlichen Projekte ist es jedoch wahrscheinlich, dass mehrere Partner an der Förderung der Projektergebnisse beteiligt sind. In diesem Fall kann es zu einer „Miteigentümerschaft“ der Ergebnisse kommen, für die
Projektumsetzung Sie bestimmte Bestimmungen in der CA oder in einem separaten Miteigentumsvertrag festlegen sollten, einschließlich derjenigen für einen möglichen Eigentumsübergang. Sofern in der CA oder in der Miteigentumsvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, kann jeder Miteigentümer Dritten nicht ausschließliche Lizenzen zur Verwertung der Miteigentumsergebnisse (ohne Unterlizenzrecht) einräumen, wenn die anderen Miteigentümer: • mindestens 45 Tage im Voraus informiert werden und, • faire und angemessene Entschädigung erhalten. Da die Verwaltung von Miteigentum eine komplexe Angelegenheit ist, erhalten Sie die Flexibilität und die Möglichkeit, mit Ihren Partnern auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung einen individuellen Eigentumsrahmen zu schaffen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Eigentumsrecht an den Ergebnissen auf einen der Miteigentümer oder gar auf Dritte zu übertragen, sofern eine solche Übertragung den allgemeinen Bedingungen der anwendbaren GA entspricht. 6. Schützen Sie Ihre Projektergebnisse. Die Teilnehmer sind verpflichtet, einen angemessenen Schutz der Ergebnisse, die ein Potenzial für die kommerzielle und industrielle Nutzung versprechen, sorgfältig zu prüfen und zu schaffen. Die diesbezüglichen Regelungen sollten daher Bestandteil Ihres Verwertungsplans sein. Dennoch sollten Sie bedenken, dass obwohl der IP-Schutz für potenzielle Verwertungsmaßnahmen unerlässlich ist, er nicht immer zwingend vorgeschrieben ist. Die Entscheidung über die am besten geeignete Form des IP-Schutzes hängt in hohem Maße 25
Der European IPR Helpdesk von der Art Ihrer Ergebnisse sowie von der Gesamtverwertung und der IP-Strategie ab. Sie können sich auch dafür entscheiden, Ergebnisse, die für industrielle oder kommerzielle Anwendungen geeignet sind, nicht zu schützen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Europäischen Kommission bis zu vier Jahre nach Beendigung des Projekts zu informieren und darauf zu achten, dass vor dieser Mitteilung keine Verbreitungsmaßnahmen durchgeführt werden. Alternativ können Sie das Recht, ein bestimmtes Ergebnis zu schützen und zu verwerten, auch auf einen anderen Konsortialpartner übertragen. 7. Beginnen Sie mit der Verbreitung Ihrer Ergebnisse unter Berücksichtigung der Vertraulichkeitsverpflichtungen. Sie sind verpflichtet, die Projektergebnisse so schnell wie möglich und mit geeigneten Mitteln zu verbreiten. Denken Sie jedoch daran, alle Ergebnisse, die zu kommerzieller oder industrieller Verwertung geeignet sind, vor jeder Verbreitungsaktivität zu schützen, und konsultieren Sie Ihre Partner vor jeder Veröffentlichung - insbesondere im Falle von Miteigentum an den Ergebnissen. In Anbetracht der Bedeutung dieser Angelegenheit sollten Sie in der CA die Voraussetzungen für solche Verbreitungsmaßnahmen schaffen. Letztere sollte z.B. Verfahren für die Benachrichtigung der Partner vor einer geplanten Veröffentlichung auf Ihrer Seite oder Open-Access- Publikation umfassen und spezifizieren. Ein weiteres wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Verbreitung ist die Festlegung von Vertraulichkeitsverpflichtungen. Denken Sie darüber nach und stimmen Sie sich mit Ihren Partnern ab welche
Projektumsetzung Informationen im Rahmen des Projekts als vertraulich eingestuft werden, an wen und unter welchen Bedingungen vertrauliche Informationen übermittelt oder weitergegeben werden können und wie lange die Vertraulichkeitsverpflichtungen eingehalten werden sollen. 8. Prüfen Sie ständig den Plan für die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse und aktualisieren Sie ihn. In Ihrem Vorschlag wurden Sie bereits gebeten, einen Planentwurf für die Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse vorzulegen. Dieser Plan ist ein sehr wertvolles und effizientes Instrument zur Überwachung, Verwaltung und Dokumentation jeglicher Verbreitungs- und Verwertungsmaßnahmen während des Projektverlaufs und sollte daher laufend aktualisiert und überprüft werden. Darüber hinaus hilft Ihnen dies enorm bei der periodischen und abschließenden Berichterstattung. 9. Seien Sie darauf vorbereitet, interne Konflikte und Streitigkeiten innerhalb Ihres Konsortiums zu bearbeiten. Das Risiko potenzieller Konflikte im Zusammenhang mit geistigem Eigentum lässt sich am besten minimieren, indem Sie von Anfang an mit Ihren Partnern über die unterschiedlichen Interessenlagen transparent diskutieren und sich auf spezifische Bedingungen und Prozesse zu entscheidenden Themen einigen. Dennoch kann es im Laufe des Projekts zu Streitigkeiten kommen. Aus diesem Grund sollten Sie in der CA bestimmte Regelungen treffen. 27
Der European IPR Helpdesk Während die GA die Regeln für die Behandlung potenzieller Streitigkeiten zwischen der EU und den Begünstigten festlegt (in diesem Fall gilt in der Regel belgisches Recht und die belgische Gerichtsbarkeit in Brüssel), ist die CA ein geeignetes Instrument zur Definition des anwendbaren Rechts im Falle von Streitigkeiten innerhalb der Partnerschaft. Abgesehen von Der Vereinbarung der anwendbaren Gerichtsbarkeiten und Gesetze können Sie auch Optionen für alternative Verfahren zur Streibeilegung (ADR) in Betracht ziehen. Weitere Informationen Informationsblätter IP Management in Horizon 2020: In der Vorbereitungsphase IP Management in Horizon 2020: In der Umsetzungsphase Gemeinsamer IP Besitz Helpline Unser Helpline Team hilft Ihnen gerne bei IP-Klauseln und Problemen in Ihrer CA/GA, unterstützt Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit Eigentums- und Zugriffsrechten und berät Sie in Fragen der Verwertung und Verbreitung von Ergebnissen. Training Das Schulungsteam bietet spezifische Schulungen und Webinare zum Thema IP-Management in von der EU finanzierten Projekten an. Erfahren Sie mehr über kommende Veranstaltungen in unserem Veranstaltungskalender.
Projektumsetzung 29
Der European IPR Helpdesk 3. Abschluss Ihres Projekts IP-Angelegenheiten, die am Ende des Projekts und darüber hinaus zu berücksichtigen sind
Projektende Warum sollten Sie sich darum kümmern? ? Auch wenn IP-Fragen im Zusammenhang mit dem Management Ihrer Projektergebnisse bereits während der Projektdurchführung auftreten und von Anfang an bei der Projektplanung berücksichtigt werden sollten, liegt es in der Natur vieler Projekte, dass die gesamte Bandbreite der erwarteten Ergebnisse gegen Ende des Projekts zur Verfügung steht. Daher werden Fragen der weiteren Verbreitung und Verwertung Ihrer Ergebnisse in diesem Stadium noch wichtiger. Jetzt ist es an der Zeit, die Früchte der Ergebnisse zu ernten, indem man sie in der weiteren Forschung oder in kommerziellen Aktivitäten einsetzt. Und jetzt müssen Sie auch Ihre Ergebnisse und die verschiedenen Kommunikations- und Verwertungsmaßnahmen, die Sie in Ihrem Abschlussbericht gegenüber der Europäischen Kommission dargelegt haben, präsentieren. Letzteres ist die Grundlage, auf der der Erfolg und die Leistungen Ihres Projekts abschließend beurteilt und bewertet werden. Darüber hinaus müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass bestimmte Verpflichtungen bezüglich des Managements von Projektergebnissen, die in von der EU geförderten Projekten erzielt werden - insbesondere hinsichtlich der IPR Bestimmungen - über die offizielle Laufzeit des Projekts hinaus bestehen bleiben. 31
Der European IPR Helpdesk Was ist in diesem Stadium zu beachten? ! 1. Nutzen Sie Ihre Projektergebnisse und valorisieren Sie Ihre IP. Die richtige Nutzung der Ergebnisse Ihres Projekts ermöglicht es Ihnen, von der Vermarktung und Kommerzialisierung der während Ihres Projekts erworbenen geistigen Werte zu profitieren. Wie bereits mehrfach in diesem Artikel erwähnt, sind die Verwertungsmaßnahmen in Horizon 2020 lebensnotwendig und sollten keinesfalls erst am Ende des Projektes in Betracht gezogen werden! Die erfolgreiche Umsetzung von Verwertungsmaßnahmen muss auf einer strukturierten und zielgerichteten Strategie basieren, die bereits zu Beginn vorgestellt und durch die Durchführung Ihres Projektes weiter angepasst wird. Da jedoch in vielen Fällen der Großteil der erwarteten Ergebnisse gegen Ende des Projektes zur Verfügung steht und die Verwertungspflichten bis zu vier Jahre nach Projektende bestehen bleiben, ist die Abschlussphase Ihres Projektes für die konkrete Umsetzung der Verwertungsmaßnahmen von besonderer Bedeutung. Dazu können auch Maßnahmen gehören wie: • Forschungsergebnisse für weitere Forschungsaktivitäten Ihrer Organisation intern und / oder als Hintergrund für die Einbringung in ein neues Verbundforschungsprojekt zu nutzen, • Schaffung neuer oder Beitrag zu laufenden Normungsaktivitäten, • neue Dienstleistungen und / oder Produkte zu entwickeln und zu schaffen.
Projektende Eine kommerzielle Verwertung kötte sein: • Lizenzierung • Aufgabe • Joint Venture • Spin-off • Franchising Obwohl die kommerzielle Verwertung vornehmlich für (forschungsintensive) Unternehmen (KME / Industrie) relevant sein kann, wird die kommerzielle Nutzung auch immer wichtiger für öffentlichen Forschungseinrichtungen.. Bevor Sie konkrete Verwertungsmaßnahmen zur Nutzung Ihrer Projektergebnisse ergreifen, sollten Sie sich stets vergewissern, dass Sie nicht gegen Grundsätze oder Bestimmungen verstoßen, die den für Sie geltenden Horizon 2020 Regeln und -Vereinbarungen (CA/GA) niedergelegt sind. 2. Verbreiten Sie Ihre Projektergebnisse. Mit dem Ende Ihres Projekts und den bevorstehenden Forschungsaktivitäten ist es sehr wahrscheinlich, dass die Verbreitungsaktivitäten weiter an Dynamik gewinnen werden. Um für Ihre Leistungen Sichtbarkeit zu schaffen und die Verbreitung von Wissen und den Zugang zu einer breiteren Öffentlichkeit zu gewährleisten, können Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Verbreitungskanäle nutzen: • Wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Publikationen • Konferenzen • Vernetzung von Veranstaltungen und Messen • Projekt-Webseiten • Kommunikationsmaterial (z.B. Plakate, Flugblätter) 33
Der European IPR Helpdesk • Social Media • Offener Zugang Neu in Horizon 2020 ist der Auftrag an die Begünstigten, wissenschaftliche Forschungsartikel im Rahmen der Open- Access Modelle zu veröffentlichen. Dies impliziert jedoch keine generelle Verpflichtung zur Veröffentlichung der Ergebnisse und zur Vernachlässigung des damit verbundenen Interesses am Schutz der Ergebnisse. Beide Punkte sollten berücksichtigt werden, bevor eine Entscheidung über die Veröffentlichung getroffen wird. Die Entscheidung, ob ein Ergebnis geschützt werden soll, ist von größter Wichtigkeit. Die Besonderheiten des Open Access für jedes einzelne Projekt werden im jeweiligen Muster der Finanzhilfevereinbarung (GA) näher definiert. Dazu können auch zusätzliche Anforderungen in Bezug auf den offenen Zugang auch zu Forschungsdaten gehören. 3. Halten Sie einen klaren Bericht hinsichtlich der Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse bereit. Am Ende des Projekts müssen Sie einen schlüssigen Bericht über Ihre Aktivitäten zur Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse während der gesamten Projektlaufzeit vorlegen. Aufbauend auf dem Plan, den Sie bereits in der Antragsphase erstellt, im Laufe des Projekts weiter ausgearbeitet und laufend aktualisiert haben, sollten Sie nun der Europäischen Kommission oder der Research Executive Agency (REA) / Forschungsagentur einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Maßnahmen geben können, die Ihr Konsortium bereits
Projektende ergriffen hat bzw. in Zukunft ergreifen wird, um die Projektergebnisse zu verwerten. 4. Beachten Sie „post-project“ Verpflichtungen im Zusammenhang mit IPR-Bestimmungen. Obwohl Sie Ihr Projekt erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Verpflichtungen bezüglich des IPR-Managements und einige Bestimmungen in den Verträgen auch nach Abschluss des Projekts in Kraft bleiben. Richtiges IPR-Management und Ergebnisverwertung endet daher nicht mit der offiziellen Beendigung Ihres Projektvertrages. Ganz im Gegenteil, Maßnahmen zur Sicherstellung der Ergebnisverwertung müssen bis zu vier Jahre nach dem Projekt durchgeführt werden. Abgesehen von dieser allgemeinen Anforderung an die Teilnehmer, sich aktiv an der Nutzung ihrer Ergebnisse über die tatsächliche Laufzeit des Projekts hinaus zu beteiligen, bleiben bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit IPR in Kraft, wie z.B: • Geheimhaltungspflichten • Bestimmungen über den Transfer von Ergebnissen • Verpflichtungen zum Schutz kommerziell verwertbarer Ergebnisse • Mitteilung an die EG, wenn beschlossen werden sollte, den Schutz aufzuheben oder keine Verlängerung zu beantragen • Recht der Teilnehmer, Zugriffsrechte zu beantragen 35
Der European IPR Helpdesk Weitere Informationen Fact Sheets IP Management in Horizon 2020: In der Umsetzungsphase Offener Zugang zu Veröffentlichungen und Daten in Horizon 2020: FAQ Nutzung von Kanälen für öffentliche Forschungsergebnisse Kommerzialisierung von geistigem Eigentum: • Franchising • Wissenstransfer-Tools • Abtretungsvereinbarungen • Interne Produktentwicklung • Spin-offs • Joint Ventures • Lizenzvereinbarungen Helpline Sie können sich an unser Helpline Team wenden, wenn Sie Bedenken oder Fragen bezüglich des geeigneten Verwertungskanals für Ihre spezifischen Projektergebnisse oder der verbleibenden IP- Verpflichtungen nach Projektende haben. Training Das Schulungsteam bietet spezifische Schulungen und Webinare zum Thema IP-Verwertung in von der EU finanzierten Projekten an. Erfahren Sie mehr über kommende Veranstaltungen in unserem Veranstaltungskalender.
Horizon 2020 - Ein Leitfaden für das IP-Management Der European IPR Helpdesk Der European IPR Helpdesk ist die offizielle IP-Service-Initiative der Europäischen Kommission, die kostenlose, professionelle Erstberatung und Informationen zu Intellectual Property (IP) und Intellectual Property Rights (IPR) anbietet. Der Dienst richtet sich an Forscher und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an von der EU finanzierten Verbundforschungsprojekten teilnehmen, aber auch an KMU, die an internationalen Technologietransferprozessen beteiligt sind. Ob Sie eine persönliche Beratung zu einem bestimmten IPR-Thema benötigen, sich über die neuesten Entwicklungen in der Welt des geistigen Eigentums und der F&E in Europa informieren möchten oder an Schulungen zu IPR interessiert sind - der European IPR Helpdesk ist der richtige Ansprechpartner. 37
Der European IPR Helpdesk Unsere Dienstleistungen Umfassende Informationen auf einen Klick IP ist ein vielschichtiges Thema. Ob aktuelle Nachrichten oder Artikel, Hinweise auf bevorstehende Veranstaltungen oder „FAQs, häufig gestellte Fragen“ - auf unserer Website finden Sie umfangreiche Informationen zu den verschiedenen Aspekten des IPR und IP-Managements, insbesondere zu spezifischen IP-Fragen im Zusammenhang mit von der EU finanzierten F&E Programmen. Es steht ebenfalls eine Sammlung von Musterverträgen, Fallstudien sowie verschiedene Factsheets zur Verfügung um Ihnen bei der Lösung individueller IP-Angelegenheiten zu helfen, mit denen Sie konfrontiert werden könnten. Besuchen Sie unsere Webseite: www.iprhelpdesk.eu Verschiedene Perspektiven, ein Thema: IPR Das Bulletin bietet Ihnen die Möglichkeit, bestimmte Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten. In einer geschäftsorientierten, magazinähnlichen Art und Weise gestaltet, bietet es anschauliche Fallstudien und Erfolgsgeschichten, leicht verständliche Fachartikel, Interviews sowie Berichte über vergangene Ereignisse und Aktivitäten des European IPR Helpdesk Teams. Das Bulletin erscheint alle drei Monate auf unserer Webseite: www.iprhelpdesk.eu/library/bulletins
Horizon 2020 - Ein Leitfaden für das IP-Management Treffen Sie uns auf wichtigen Veranstaltungen Um direkt mit Ihnen in Kontakt zu treten, nehmen wir an verschiedenen Informations- und Vermittlungsveranstaltungen in ganz Europa teil. Ziel ist, das Bewusstsein für die Bedeutung von IPR im Allgemeinen und des European IPR Helpdesk und seiner Dienstleistungen im Besonderen zu schärfen. Sie erfahren, wo Sie uns treffen können, im Eventbereich unserer Website: www.iprhelpdesk.eu/events Ihre IPR Anfragen sind uns wichtig Es kann schwierig sein, sich in der Welt von IP und IPR zurechtzufinden. Unser Helpline Service bietet professionelle IP- oder IPR-Beratung - individuell, unkompliziert, verständlich und kostenlos. Für eine qualifizierte Antwort oder Prüfung Ihres persönlichen IP-Problems setzen Sie sich mit unserem Team von IP-Experten in Verbindung, indem Sie sich auf unserer Website registrieren, oder kontaktieren Sie uns per Telefon oder Fax und wir werden uns innerhalb von drei Werktagen mit Ihnen in Verbindung setzen. So erreichen Sie das Helpline Team: www.iprhelpdesk.eu Phone: +352 25 22 33-333 Stöbern Sie in unserer Bibliothek Wir haben ein breites Angebot an verschiedensten Publikationen wie Leitfäden, Fallstudien und Merkblätter aufgebaut, die Informationen und praktische Anleitungen zur Lösung von IP-Fragen in der Wirtschaft 39
Der European IPR Helpdesk oder in den verschiedenen Phasen eines von der EU geförderten Verbundforschungsprojektes bieten. Zusätzlich bieten wir Ihnen Vorlagen für verschiedene Vereinbarungen und Musterverträge. Alle diese Dokumente, die für Sie hilfreich sein könnten, finden Sie online in unserer Bibliothek: www.iprhelpdesk.eu/library Bleiben Sie über die neuesten Nachrichten in den Bereichen IP und F&E auf dem Laufenden Um die Herausforderungen von heute zu verstehen und den Herausforderungen von morgen bereits vorzugreifen, informiert Sie unser Newsletter über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen IP, Intellectual Assets Management und F&E in Europa. Sobald Sie ihn abonniert haben, erhalten Sie einmal wöchentlich eine E-Mail mit einem Link zu unserer Website, wo Sie ein Mix der neuesten Nachrichten und Ereignissen finden. Der Qualitätsservice des Newsletters wählt gezielt nur die für Sie relevanten Informationen aus und spart so wertvolle Zeit und unnötigen Aufwand. Wir freuen uns auch über Ihre Beiträge. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie uns relevante Informationen mitteilen möchten. Übung macht den Meister „Capacity Building“ ist das Zauberwort, wenn es um unsere Trainingsmaßnahmen geht. Auf der Grundlage eines sehr praktischen und umfassenden Schulungsansatzes bietet der European IPR Helpdesk Schulungen vor Ort und im Internet für aktuelle und potenzielle
Horizon 2020 - Ein Leitfaden für das IP-Management Begünstigte von EU-geförderten Projekten sowie für europäische KMU, die transnationale Partnerschaftsabkommen aushandeln oder abschließen möchten. Für Ihr Selbststudium stehen Ihnen auf unserer Website auch einige Lehrfilme zur Verfügung. Das übergeordnete Ziel unserer Schulungsmaßnahmen ist, unsere Zielgruppen in die Lage zu versetzen, eigene Strategien und Prozesse für das IP-Management zu entwickeln. Sind Sie daran interessiert, eine Schulung mit uns zu planen? Werfen Sie einen Blick in unseren Schulungsbereich unter: www.iprhelpdesk.eu/training oder schicken Sie eine E-mail an: training@iprhelpdesk.eu 41
Der European IPR Helpdesk Nützliche Dokumente Informationsblatt IP Management in Horizon 2020: in der Antragsphase Informationsblatt IP Management in Horizon 2020: in der Vorbereitungsphase Informationsblatt IP Management in Horizon 2020: in der Umsetzungsphase Informationsblatt Gemeinsamger IP Besitz Informationsblatt Nutzung von Kanälen für öffentliche Forschungsergebnisse Mustervereinbarung Geheimhaltungsvereinbarungen
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Kontakt Für weitere Informationen oder bei Fragen zu unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontakt European IPR Helpdesk c/o infeurope S.A. 62, rue Charles Martel L-2134 Luxembourg Telefon +352 25 22 33 - 333 (Helpline) Fax +352 25 22 33 - 334 (Helpline) Email service@iprhelpdesk.eu Web www.iprhelpdesk.eu Das European IPR Helpdesk Projekt hat Fördermittel aus dem Horizon 2020 Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation erhalten (Finanzhilfevereinbarung - Grant Agreement - Nr. 641474). Es wird von der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) der Europäischen Kommission gemäß den politischen Leitlinien der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission verwaltet. Obgleich dieses Dokument mit der finanziellen Unterstützung der Europäischen Union entwickelt wurde, kann und soll dessen Inhalt nicht als offizieller Standpunkt der EASME oder der Europäischen Kommission betrachtet werden. Weder die EASME, noch die Europäische Kommission noch irgendeine Person, die im Namen der EASME oder der Europäischen Kommission handelt, sind für den Gebrauch, der von diesem Inhalt gemacht werden könnten, verantwortlich. Der vom European IPR Helpdesk zur Verfügung gestellte Support ist nicht als von rechtlicher oder beratender Natur zu erachten. © Europäischen Union, 2018 Bildnachweis: © istockphoto.com/Bliznetsov (Titel) © istockphoto.com/stefanschurr (p.8) © istockphoto.com/gmcoop (p.14) © istockphoto.com/APCortizasJr (p.24)
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