Horizon 2020 Ihr Leitfaden für IP in Der European IPR Helpdesk

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Horizon 2020 Ihr Leitfaden für IP in Der European IPR Helpdesk
www.iprhelpdesk.eu

 Der European IPR Helpdesk

Ihr Leitfaden für IP in
 Horizon 2020
Horizon 2020 Ihr Leitfaden für IP in Der European IPR Helpdesk
Der European IPR Helpdesk

Der Zweck dieses Leitfadens ist, Ihnen grundlegende Fakten zu zentralen
Aspekten des Intellectual Property (IP)/Geistigen Eigentums in Horizon
2020 Projekten zu vermitteln.

Dieser Leitfaden erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist kein
offizielles Dokument der Europäischen Kommission. Er wird Ihnen als
Dienstleistung des European IPR Helpdesk zur Verfügung gestellt.

Das vorliegende Dokument ist eine Übersetzung der englischen
Originalversion. Sie wurde von einer externen Agentur vorgenommen, die
nicht dem European IPR Helpdesk zugehört. Daher können Unterschiede
zwischen dem Originaldokument und der Übersetzung bestehen, in
welchem Falle, ersteres massgebend ist.
Horizon 2020 Ihr Leitfaden für IP in Der European IPR Helpdesk
Horizon 2020 - Ein Leitfaden für das IP-Management

INHALT

Einführung in Horizon 2020                                         4

Was ist im Hinblick auf IP neu in Horizon 2020?                    6

Ihr Projekt - Ihr Wissen - Ihre IP                                 7

1. So beginnen Sie Ihr Projekt                                 10

2. Umsetzung Ihres Projektes                                   18

3. Abschluss Ihres Projekts                                    30

Der European IPR Helpdesk                                      37

Unsere Dienstleistungen                                        38

Nützliche Dokumente                                            42

                                                                   3
Horizon 2020 Ihr Leitfaden für IP in Der European IPR Helpdesk
Der European IPR Helpdesk

Einführung in Horizon 2020

Horizon 2020 ist das neue und bisher größte EU-Rahmenprogramm
für Forschung und Innovation, das in den nächsten 7 Jahren (2014
- 2020) mit fast 80 Milliarden Euro Fördermitteln ausgestattet ist.
Als Finanzinstrument zur Umsetzung der Innovation Union, einer
Vorzeige-Initiative von Europa 2020, hat Horizon 2020 zum Ziel, die
globale Wettbewerbsfähigkeit Europas zu sichern und ein intelligentes
und nachhaltiges Wachstum in der Europäischen Union zu schaffen.

Auf der Grundlage einer vereinfachten Struktur, die die Komplexität
der Vorschriften, der Bürokratie und der Zeit bis zur Erteilung
des Zuschusses verringert, bietet das Programm einen weitaus
stärkeren Fokus auf Innovation und marktnahe Aktivitäten als
das vorhergehende „Seventh Framework Programme (FP7)“, das
Siebte Rahmenprogramm. Als treibende Kraft für die wirtschaftliche
Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen verbindet Horizon
2020 Forschung und Innovation, da in diesem Projekt alle Forschungs-
und Innovationsfördermittel zusammenführt werden, die bisher in
drei getrennten Programmen bereitgestellt wurden. Die Teilnehmer
arbeiten in Horizon 2020 daher mit einem einzigen Programm mit
einem einzigen Regelwerk, das auf eine lückenlose Innovationskette
abzielt, die von der Pionierforschung über die technologische
Entwicklung bis hin zu marktnahen Anwendungen reicht.

Als anerkanntes Rückgrat für Innovation und Arbeitsplatzschaffung
in Europa legt Horizon 2020 über die gesamte Programmstruktur
hinweg besonderen Wert auf die Beteiligung kleiner und mittlerer
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Horizon 2020 - Ein Leitfaden für das IP-Management

Unternehmen (KMU). Sie werden ermutigt, sich im Rahmen eines
Konsortiums an gemeinsamen Projekten zu beteiligen, und sie werden
durch ein neues spezielles KMU Instrument unterstützt, das speziell
für hochinnovative kleinere Unternehmen entwickelt wurde.

Programmabschnitte von Horizon 2020

Thematisch basiert das Programm auf drei zentralen Säulen:
• Scientific Excellence/Wissenschaftliche Exzellenz – Förderung der
   besten Wissenschaft durch Wettbewerb
• Industrial Leadership/Industrielle Führung – Unterstützung
   für innovative KMU und die Entwicklung von Schlüssel- und
   Industrietechnologien
• Societal Challenges/Gesellschaftliche Herausforderungen –
   Unterstützung der Forschung in den Bereichen Gesundheit, Klima,
   Ernährung, Sicherheit, Verkehr und Energie

Zusätzliche Abschnitte:
• Exzellenz verbreiten und Teilnahmen ausbauen
• Wissenschaft mit und für die Gesellschaft
• European Institute of Innovation and Technology (EIT)/Europäisches
   Institut für Innovation und Technologie
• Euratom

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Der European IPR Helpdesk

                                       Horizon 2020 auf einen Blick

    • 80 Milliarden Euro Fördermittel über sieben Jahre (2014 -
      2020)
    • Starke Marktorientierung
    • Verbindung von Forschung und Innovation
    • Ein einziges Programm
    • Ein einziger Regelsatz für die Teilnahme
    • Leichterer Zugang für alle Teilnehmer aus der EU und aus
      dem Ausland
    • Zentrale Abschnitte: Wissenschaftliche Exzellenz, Industrielle
      Führung und gesellschaftliche Herausforderungen
    • Besonderer Fokus auf die Unterstützung innovativer KMUs

Was ist im Hinblick auf IP neu in Horizon 2020?
Mit dem Ziel, die kommerziellen und wirtschaftlichen Vorteile der von
der EU finanzierten Forschungs- und Innovationsinitiativen besser zu
schützen und zu nutzen, hat Horizon 2020 eine Reihe von Regeln für
die Nutzung und Verbreitung von Projektergebnissen, einschließlich
ihres Schutzes durch geistiges Eigentum (IP), aufgestellt.

Ausgehend von dem übergeordneten Ziel, die Gesamtstruktur
des Programms zu vereinfachen, sind diese IP-Regeln Teil eines
einzigen Regelwerks, das in den offiziellen „Rules of Participation/
Beteiligungsregeln“ beschrieben ist. Darüber hinaus finden sich
zusätzliche Spezifikationen für die Handhabung und Verwaltung von
geistigem Eigentum in den Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung
Horizon 2020 - Ein Leitfaden für das IP-Management

oder können im Rahmen spezifischer Aufforderungen zur Einreichung
von Vorschlägen in den Begleitdokumenten dargelegt werden.

Die IP Regelungen von Horizon 2020 bauen auf den bereits erprobten
Regelungen des FP7 auf. Es gibt jedoch einige Änderungen, die sich
auf die Umsetzung und das IP-Management von Projekten in Horizon
2020 auswirken. Die Hauptunterschiede betreffen Änderungen und
Spezifikationen in Bezug auf die Terminologie. Während z.B. die im
Rahmen des Projekts erzeugten Ergebnisse formal als „Vordergrund“
bezeichnet wurden, wird in Horizon 2020 der Begriff „Ergebnisse“
verwendet. Weitere Änderungen betreffen Fragen der Verwertung,
der Verbreitung (Open Access), der Eigentums- und Zugangsrechte
sowie des Schutzes und der Lizenzierung von geistigem Eigentum.

Die genaue Definition dieser Begriffe und weitere
Informationen entnehmen Sie bitte dem Glossar und dem
FAQ Abschnitt zu Horizon 2020 auf unserer Webseite.

Ihr Projekt - Ihr Wissen - Ihre IP

Es liegt in der Natur der gemeinschaftlichen Forschungs- und
Innovationsprojekte, dass verschiedene Partner mit unterschiedlichen
Denkweisen und Interessen an einem Tisch sitzen. Vor diesem
Hintergrund sollte die ordnungsgemäße Verwaltung und der
Schutz Ihres Wissens und Know-hows integraler Bestandteil des
Gesamtmanagements Ihres Projekts sein, andernfalls werden Sie es
nicht schaffen:
• Ihr Wissen und Ihre Ideen sicher weiterzugeben

                                                                    7
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• Das Eigentum nachzuweisen
• Gewinn aus kommerzieller Verwertung zu erhalten
• Eine unbefugte Nutzung durch Dritte zu verhindern oder zu
  erschweren

Da der Schwerpunkt von Horizon 2020 auf der besseren und effektiveren
Nutzung von Projektergebnissen liegt, wird zudem ein effizientes und
strategisches Wissensmanagement einschließlich der Sicherung und
des Schutzes Ihrer immateriellen Werte durch Intellectual Property
Rights (IPR) und Vertraulichkeit dringender denn je. Relevante IP-
Fragen stellen sich während des gesamten Lebenszyklus Ihres Projekts:
Von der ersten Idee und Konzeptionierung Ihres Projekts über die
Durchführung bis hin zum Abschluss und der möglichen Verwertung
und Kommerzialisierung der Ergebnisse.

1    Vor dem
                       2 Vorbereitung für
                                                3   Projektende
     Projekt              die Subvention
                          & Umsetzung
Horizon 2020 - Ein Leitfaden für das IP-Management

                                                     9
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1. So beginnen Sie Ihr Projekt

IP Angelegenheiten, die bei der Antragstellung zu berücksichtigen
sind
Vor Beginn des Projekts

                    Warum sollten Sie sich darum kümmern?
                                                                       ?
„Exzellenz“ und „Auswirkung“ sind Schlüsselkriterien, nach denen Ihr
Projekt von der Europäischen Kommission bewertet wird. Sie sollten
daher die hohe wissenschaftliche und technologische Qualität Ihres
Vorhabens nachweisen (d. h. zeigen, wie innovativ es ist) und die zu
erwartenden Auswirkungen insbesondere hinsichtlich des Potenzials
für die kommerzielle und industrielle Verwertung der Projektergebnisse
darlegen können.

Was den Nachweis von „Exzellenz“ betrifft, ist eine gute Möglichkeit,
den innovativen Charakter Ihres Projekts zu zeigen, indem Sie den
aktuellen Stand der Technik im Projektvorschlag spezifizieren, mit
dem Ziel, weiter zu erläutern, wie die erwarteten Ergebnisse des
Projekts darüber hinausgehen. Bibliographische Recherchen, auch
in der wissenschaftlichen Literatur und in Patentdatenbanken, sind
in der Regel die besten Tools, um den aktuellen Stand der Technik zu
demonstrieren.

Um die Bewerter von der Wirkung des Projekts zu überzeugen, d.h. die
Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse, ist es für Sie unerlässlich,
diese zentralen Fragen bereits in diesem frühen Stadium strategisch
zu berücksichtigen und mit Ihren Partnern zu verhandeln. Wie sollen
die Ergebnisse einer breiteren (wissenschaftlichen) Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden? Welches Kommerzialisierungspotenzial
haben die Ergebnisse Ihres Projekts? Welche Verwertungswege
scheinen am besten geeignet, und welche sind damit die geeignetsten
Formen des IP-Schutzes? Dies sind nur einige der Fragen, mit denen

                                                                       11
Der European IPR Helpdesk

Sie sich bereits in Ihrem Vorschlag auseinandersetzen müssen,
indem Sie einen „Draft Plan for the Dissemination and Exploitation of
Project Results“/„Vorläufigen Plan zur Verbreitung und Verwertung
von Projektergebnissen“ mit Ihrer Strategie für das IP-Management
erstellen.

                       Was ist in diesem Stadium zu beachten?
                                                                      !
1.    Machen Sie sich mit den relevanten IP-Bestimmungen Ihres
      konkreten Falls vertraut.
Bevor Sie mit dem Verfassen Ihres Projektantrags beginnen, sollten
Sie sich die Zeit nehmen, alle offiziellen Dokumente sorgfältig
durchzugehen und sich mit den spezifischen IP-relevanten Regeln
vertraut zu machen, die für Ihren Fall gelten. Generell sollte unter den
wichtigen Dokumenten - auch im Hinblick auf die IP-Bestimmungen -,
die Sie sich ansehen sollten, sein:
• Das geltende Arbeitsprogramm,
• Die allgemeinen Regeln für die Teilnahme an Horizon 2020,
• Die Musterfinanzhilfevereinbarung, die für Ihre spezifische
   Ausschreibung gilt (verfügbar im Teilnehmerportal), da diese je
   nach Art der Finanzhilfe und des Arbeitsprogramms zusätzliche
   Spezifikationen für das geistige Eigentum enthalten kann.

2.   Definieren Sie Ihren eigenen Hintergrund, d.h. berücksichtigen
     Sie vorhandenes Wissen, Know-How, IP, das Sie in das Projekt
     einbringen werden, und berücksichtigen Sie mögliche Rechte
     Dritter, die für das Projekt erforderlich sein könnten.
Die Teilnehmer müssen ihren Hintergrund nutzen und wissen, ob sie
den Hintergrund der anderen Partner nutzen wollen. Das bedeutet, dass
Vor Beginn des Projekts

Sie die materiellen und immateriellen Vermögenswerte identifizieren
sollten, die voraussichtlich für die Umsetzung Ihres Projekts und/oder
für die Nutzung der erwarteten Ergebnisse benötigt werden. Sie sollten
daher in Erwägung ziehen, die Komponenten, die Sie wahrscheinlich
in das Projekt einbringen werden (d.h. wissenschaftliche Studien,
Methoden, Materialien), und die damit verbundenen potenziellen
Intellectual Property Rights/Rechte an geistigem Eigentum (d.h.
Patent, Urheberrecht) zu identifizieren. Sie sollten auch überprüfen
wer sie besitzt, um die Erlaubnis fragen, sie zu nutzen, falls es Rechte
Dritter gibt, und, je nach Art des geistigen Eigentums, vor Beginn des
Projekts ihre Registrierung in Erwägung ziehen.

3.    Denken Sie über Vertraulichkeitsprobleme nach, wenn Sie Ihre
      Ideen und Projektbeiträge mit anderen erfassen, diskutieren und
      verhandeln.
Die Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen setzt in der
Regel voraus, dass Sie sich mit Ihren anderen Partnern treffen und
Informationen austauschen, da Sie die Arbeitspakete definieren und die
Forschungsidee beschreiben müssen, was zur Offenlegung wertvoller
Informationen führen kann. Um jegliche missbräuchliche Verwendung
solcher Informationen zu vermeiden, ist es empfehlenswert,
eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abzuschließen oder
Geheimhaltungsverpflichtungen        in    eine     Absichtserklärung
aufzunehmen, in dem Sie:
• relevante Informationen identifizieren
• die Verwendung von Informationen sowie Einschränkungen
    festlegen
• mögliche Sanktionen einschließen.

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4. Beurteilen Sie den Stand der Technik.
Die Bewertung des Standes der Technik und die Demonstration,
wie Ihr Projekt in Bezug auf innovative, wissenschaftliche und/oder
technische Qualität darüber hinausgeht, ist ausschlaggebend für eine
positive Bewertung Ihres Projektvorschlags (natürlich abhängig von
der Art Ihres Projekts). State-of-the-Art Analysen sollten folgende
Maßnahmen beinhalten:
• Die bereits existierende Projektlandschaft durchgehen
• Vorhandene wissenschaftliche Literatur prüfen
• Die Patentdatenbanken durchsuchen, etwa durch die Nutzung der
   offen zugänglichen Datenbank Espacenet (www.espacenet.com),
   die vom Europäischen Patentamt zur Verfügung gestellt wird

5.    Sie sollten einen klaren Plan für die Verbreitung und Nutzung der
      Projektergebnisse haben.
Die Teilnehmer an den Horizon 2020 Projekten verpflichten sich, die
Projektergebnisse so schnell wie möglich mit geeigneten Mitteln zu
verbreiten und dass die Geförderten nach besten Kräften dafür zu
sorgen, dass die Ergebnisse des Projekts entweder direkt oder über
andere Organisationen genutzt werden. Sie und Ihre Projektpartner
müssen daher bereits im Antrag einen Strategieentwurf zur Verbreitung
und Verwertung der Projektergebnisse vorlegen. Dieser Entwurf sollte
die folgenden Aspekte abdecken:
• Welche Ergebnisse werden erwartet?
• Wie werden Hintergrund und Ergebnisse organisiert und verwaltet?
• Wie wird das gemeinsame Eigentum behandelt?
• Wie werden die Ergebnisse geschützt?
• Wie werden die Ergebnisse zugänglich gemacht und an die
Vor Beginn des Projekts

   Öffentlichkeit gebracht?
• Wie werden die Ergebnisse genutzt?
Sobald der Vorschlag erfolgreich bewertet worden ist, müssen alle diese
Fragen weiter detailliert und von allen Partnern im Konsortialvertrag
vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass der Plan entsprechend
der laufenden Entwicklung der Projektergebnisse überarbeitet werden
muss.

6. Überlegen Sie sich einen Projektnamen und ein Akronym.
Die Vergabe eines überzeugenden Namens und Akronyms für Ihr
Projekt ist eine wichtige Aufgabe bei der Konzeption und Antragstellung
Ihres Projekts. Achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, kein
Akronym zu verwenden, das mit einer Marke identisch oder ähnlich
ist, die für identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen
eingetragen oder angemeldet ist. Dies ist äußerst wichtig, wenn Sie
unter dem Akronym des Projekts potenzielle Ergebnisse kommerziell
verwerten und vermarkten wollen, da eine solche Nutzung zu einer
Marke führen kann Maßnahmen gegen Vertragsverletzungen.
Daher lohnt es sich, über die Eintragung Ihres Akronyms als Marke
nachzudenken, falls Sie unter Verwendung dieses Akronyms eine
gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen.

7.   Beziehen Sie die Kosten für einen möglichen IP-Schutz in Ihre
     Budgetplanung mit ein.
Projektdurchführung entstanden sind, einschließlich der Kosten für
den Schutz der Ergebnisse (z.B. Gebühren, die an das Patentamt
für die Patentanmeldung gezahlt wurden) und Lizenzgebühren
für Zugangsrechte, können als Kosten für andere Waren und

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Der European IPR Helpdesk

Dienstleistungen erstattet werden. Daher sollten Sie die Kosten für
geistiges Eigentum bereits in diesem Stadium berücksichtigen und in das
Budget einbeziehen.

                                                    Weitere Informationen
              Informationsblätter und Musterverträge
              IP Management in Horizon 2020: In der Antragsphase
              Vertraulichkeitsvereinbarung: Ein Geschäftsinstrument
              Absichtserklärung für Horizon 2020
              Geheimhaltungsvereinbarungen
              Wie man nach Patentinformationen sucht

 Helpline
 Setzen Sie sich mit unserem Helpline Team in Verbindung, um
 Ratschläge zu den verschiedenen IP-Themen zu erhalten, die bei der
 Erstellung Ihres Vorschlags zu berücksichtigen sind, oder um Feedback
 zu Ihren Plänen bezüglich IP-Management und -Verwertung zu erhalten.

              Training
              Das Schulungsteam bietet bereits in der Antragsphase spezifische
              Schulungen und Webinare zum Thema IP-Management an.
              Erfahren Sie mehr über kommende Veranstaltungen in unserem
              Veranstaltungskalender.
Vor Beginn des Projekts

                          17
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2. Umsetzung Ihres Projektes

IP-Fragen, die bei der Vorbereitung für die Subvention und
Durchführung des Projekts zu berücksichtigen sind
Projektumsetzung

                     Warum sollten Sie sich darum kümmern?
                                                                      ?
Herzlichen Glückwunsch! Ihr Projekt wurde positiv bewertet und Sie
sind nun bereit, Ihre Ideen und Ihren Projektarbeitsplan in die Praxis
umzusetzen.

Vor dem eigentlichen Projektstart treten Sie in die wichtige
Vorbereitungsphase für die Finanzhilfe, die die Unterzeichnung der
beiden Hauptverträge beinhaltet, die den vertraglichen Rahmen der
von der EU geförderten Projekte untermauern: Die Grant Agreement
(GA) / Finanzhilfevereinbarung und die Consortium Agreement (CA) /
Konsortialvereinbarung.

Während die GA die Rechte und Pflichten der Begünstigten
gegenüber der Europäischen Kommission festlegt und am Ende der
Vorbereitungsphase der Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet wird,
legt die CA die Rechtsgrundlage für den Anteil der Rechte, Pflichten
und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung
des Projekts unter den Begünstigten selbst fest und muss vor der
Unterzeichnung der GA unterzeichnet werden. Die CA definiert
zentrale Führungsprinzipien und -richtlinien für alle Partner und ist
ein leistungsfähiges Management-Tool und ein wesentlicher Eckpfeiler
für die erfolgreiche Durchführung und Nutzung Ihres Projekts. Es ist
jetzt von größter Wichtigkeit, die relevanten IP-Regelungen, die bereits
in der Antragsphase berücksichtigt wurden, weiter zu definieren, zu
präzisieren und zu vereinbaren. Die Europäische Kommission greift
weder in die Verhandlungen der CA ein, noch überprüft sie deren Inhalt,
dies ist eine rein interne Vereinbarung zwischen den Projektpartnern.

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Der European IPR Helpdesk

Jedoch müssen alle in der CA festgelegten Regelungen, einschließlich
derjenigen, die sich auf das geistige Eigentum beziehen, mit den
allgemeinen Bestimmungen der GA übereinstimmen.
Nach Abschluss beider Verträge sind die Weichen gestellt, damit Sie
und Ihre Partner Ihr Projekt auch tatsächlich umsetzen können. Der
richtige Umgang mit IP während der Projektdurchführung ist von
besonderer Bedeutung, da das Management und die Eigentümerschaft
Ihrer Ergebnisse als Grundlage für eine zukünftige Verwertung zentrale
Ziele eines jeden Horizon 2020 Projekts sind. In diesem Stadium stellen
sich Fragen im Zusammenhang mit dem Eigentum der Ergebnisse, der
Gewährung von Zugangsrechten zu Hintergründen / Ergebnissen und
der geeigneten Strategie zum Schutz, zur Verbreitung und / oder zur
Verwertung der Projektergebnisse. Je klarer Ihre Strategie bereits in
Ihrem Vorschlag formuliert und im Plan zur Verwertung und Verbreitung
der Projektergebnisse festgelegt ist, desto mehr profitieren Sie und Ihre
Partner von einer reibungslosen und erfolgreichen Projektabwicklung.

                       Was ist in diesem Stadium zu beachten?
                                                                       !
1.   Lesen Sie die IP-bezogenen Bestimmungen der
     Finanzhilfevereinbarung erneut durch.
Das Hauptziel der Vorbereitungsphase ist, die wissenschaftlichen
und technischen Details des Projekts zu verfeinern und sie für die
endgültige Unterzeichnung der GA zu vereinbaren. Dies wird Ihnen
helfen, die verschiedenen IP-relevanten Themen zu verstehen, die in
der GA festgelegt werden.
Projektumsetzung

Horizon 2020 sieht zwei allgemeine GA Modelle vor, die sich mit
monobegünstigten oder multibegünstigten Projekten befassen.
Darüber hinaus gibt es spezifische GA Modelle für bestimmte
Förderformen (z.B. für European Research Council (ERC) Grants oder
das KMU Instrument). Daher sollten Sie das GA Modell sorgfältig
durchgehen, das auf Ihren speziellen Fall anwendbar ist.

2.    Spezifizieren und vereinbaren Sie zentrale IP-Vereinbarungen
      als Teil einer umfassenden und ausgearbeiteten
      Konsortialvereinbarung.
Als Instrument zur Ergänzung der in der GA skizzierten Bestimmungen
durch eine klare Definition von IP-Management Themen sollte Ihre CA
unter anderem drei zentrale Managementbereiche ansprechen:
• Interne Organisation und Führung des Konsortiums,
• IP-Bestimmungen und
• Beilegung interner Streitigkeiten.

Dabei sollten Sie darauf achten, dass es den Bedürfnissen Ihrer
Organisation entspricht und für eine effiziente Projektdurchführung
geeignet ist. Eine CA kann verschiedene Formen annehmen. Die Wahl
der am besten geeigneten Form sollte sorgfältig nach den Bedürfnissen
Ihres Konsortiums getroffen werden. Zu diesem Zweck ist es sehr
ratsam, verschiedene CA Modelle zu überprüfen und gegebenenfalls
professionelle Beratung durch einen IP-Rechtsberater in Anspruch zu
nehmen.

Vereinbarungen, die in der für das IP-Management relevanten CA zu
prüfen und festzulegen sind, sollten die folgenden Aspekte abdecken:

                                                                    21
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•    Wissensmanagement
•    Geheimhaltungspflicht
•    Hintergrund
•    Eigentum und Übertragung des Eigentums an den Ergebnissen
•    Schutz und Verwertung der Ergebnisse
•    Verbreitung
•    Zugriffsrechte
•    Beilegung von Streitigkeiten

3. Installieren Sie ein effizientes Wissensmanagement für Ihr Projekt.
Ein effizientes Wissensmanagement einschließlich der Verwaltung
von Schutzrechten sollte ein integraler Bestandteil der gesamten
Projektmanagementstruktur sein. Sie sollten daher sorgfältig
definieren, wie neu generiertes Wissen und damit verbundenes
neues geistiges Eigentum innerhalb des Projekts verwaltet wird.
Abhängig von der Größe und der Art Ihres Projekts können Sie die
Einrichtung eines Verwertungskomitees in Erwägung ziehen oder
einen Verwertungsmanager installieren, der Sie bei der Überprüfung
und Verwaltung neuer IPs unterstützt.

4.    Gewähren Sie Zugriffsrechte auf Ihren Hintergrund und Ihre
      Ergebnisse.
Sie sind bei Horizon 2020 Projekten verpflichtet, die bereits
vorhandenen IP, Know-How, Wissen oder zusätzliche Daten zu
definieren, die „für die Durchführung des Projekts benötigt werden“
(der so genannte „Hintergrund“), den Sie durch die Erstellung einer
Positivliste in das Projekt einbringen. Darüber hinaus sollten Sie mit
Ihren Partnern die „need to“ Notwendigkeit prüfen und vereinbaren
Projektumsetzung

und sicherstellen, dass alle Informationen, die für den reibungslosen
Ablauf des Projekts benötigt werden, für Ihre Projektpartner
zugänglich sind.

Aufgrund der Tatsache, dass Ihr Projekt auf der Zusammenarbeit mit
mehreren Beteiligten basiert, sind Fragen der Zugriffsrechte, d.h.
Lizenzen und Benutzerrechte auf Ergebnisse und Hintergründe, von
größter Bedeutung und sollten in der CA entsprechend behandelt
werden. Anträge auf Zugang zum Hintergrund oder zu den Ergebnissen
eines anderen Teilnehmers sollten grundsätzlich schriftlich gestellt
werden. Das genaue Format kann in der CA festgelegt werden.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die allgemeinen
Bedingungen für die Gewährung von Zugangsrechten, wie sie in der
GA festgelegt sind:
 Zweck             Zugang zum Hinter-        Zugang zu den Ergeb-
                   grund                     nissen
 Durchführung      Lizenzfrei, es sei        Lizenzfrei
 des Projektes     denn, die Teilnehmer
                   haben vor ihrem
                   Beitritt zur Finanzhil-
                   fevereinbarung etwas
                   anderes vereinbart.
 Verwertung der    Vorbehaltlich einer Vereinbarung werden
 Projektergeb-     Zugangsrechte zu fairen und angemessenen
 nisse             Bedingungen (die gebührenfrei sein können)
                   gewährt.

                                                                     23
Der European IPR Helpdesk

Aufgrund der erweiterten Definition von verbundenen Unternehmen
in Horizon 2020 haben „Mutterunternehmen“ unter den gleichen
Bedingungen wie die anderen verbundenen Unternehmen auch
minimale Zugriffsrechte auf Ergebnisse oder Hintergründe, wenn ein
solcher Zugriff erforderlich ist, um die Ergebnisse des Teilnehmers, dem
sie angehören, zu verwerten, sofern in der Konsortialvereinbarung
(CA) nichts Anderes vereinbart ist.

Ein neues Merkmal von Horizon 2020 ist die Gewährung von
Zugangsrechten zu den Projektergebnissen, nicht nur für die
Europäische Union, sondern in bestimmten Fällen auch für die
Mitgliedstaaten. Die Zugangsrechte für die Organe und Einrichtungen
der Europäischen Union werden gebührenfrei gewährt, jedoch
beschränkt auf die nichtkommerzielle und nicht-konkurrierende
Nutzung, da ihr Zweck lediglich in der Entwicklung, Durchführung
und Überwachung von EU-Politiken und -Programmen besteht. Bei
Projekten im Rahmen von „Sicheren Gesellschaften“ (spezifisches Ziel
„integrative, innovative und sichere Gesellschaften“) haben nicht nur
die Institutionen und Organe der Europäischen Union, sondern auch
die Behörden der Mitgliedstaaten Zugriffsrechte auf die Ergebnisse.

5.   Verwaltung des Eigentums und Übertragung des Eigentums an
     den Ergebnissen.
Grundsätzlich legt die GA fest, dass die Ergebnisse dem Partner
gehören, der sie generiert hat. Aufgrund der Art der gemeinschaftlichen
Projekte ist es jedoch wahrscheinlich, dass mehrere Partner an der
Förderung der Projektergebnisse beteiligt sind. In diesem Fall kann
es zu einer „Miteigentümerschaft“ der Ergebnisse kommen, für die
Projektumsetzung

Sie bestimmte Bestimmungen in der CA oder in einem separaten
Miteigentumsvertrag festlegen sollten, einschließlich derjenigen für
einen möglichen Eigentumsübergang.

Sofern in der CA oder in der Miteigentumsvereinbarung nichts anderes
vereinbart ist, kann jeder Miteigentümer Dritten nicht ausschließliche
Lizenzen zur Verwertung der Miteigentumsergebnisse (ohne
Unterlizenzrecht) einräumen, wenn die anderen Miteigentümer:
• mindestens 45 Tage im Voraus informiert werden und,
• faire und angemessene Entschädigung erhalten.

Da die Verwaltung von Miteigentum eine komplexe Angelegenheit ist,
erhalten Sie die Flexibilität und die Möglichkeit, mit Ihren Partnern auf
der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung einen individuellen
Eigentumsrahmen zu schaffen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
das Eigentumsrecht an den Ergebnissen auf einen der Miteigentümer
oder gar auf Dritte zu übertragen, sofern eine solche Übertragung den
allgemeinen Bedingungen der anwendbaren GA entspricht.

6. Schützen Sie Ihre Projektergebnisse.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, einen angemessenen Schutz der
Ergebnisse, die ein Potenzial für die kommerzielle und industrielle
Nutzung versprechen, sorgfältig zu prüfen und zu schaffen. Die
diesbezüglichen Regelungen sollten daher Bestandteil Ihres
Verwertungsplans sein. Dennoch sollten Sie bedenken, dass obwohl
der IP-Schutz für potenzielle Verwertungsmaßnahmen unerlässlich ist,
er nicht immer zwingend vorgeschrieben ist. Die Entscheidung über
die am besten geeignete Form des IP-Schutzes hängt in hohem Maße

                                                                       25
Der European IPR Helpdesk

von der Art Ihrer Ergebnisse sowie von der Gesamtverwertung und der
IP-Strategie ab. Sie können sich auch dafür entscheiden, Ergebnisse,
die für industrielle oder kommerzielle Anwendungen geeignet sind,
nicht zu schützen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Europäischen
Kommission bis zu vier Jahre nach Beendigung des Projekts zu
informieren und darauf zu achten, dass vor dieser Mitteilung keine
Verbreitungsmaßnahmen durchgeführt werden. Alternativ können
Sie das Recht, ein bestimmtes Ergebnis zu schützen und zu verwerten,
auch auf einen anderen Konsortialpartner übertragen.

7.    Beginnen Sie mit der Verbreitung Ihrer Ergebnisse unter
      Berücksichtigung der Vertraulichkeitsverpflichtungen.
Sie sind verpflichtet, die Projektergebnisse so schnell wie möglich
und mit geeigneten Mitteln zu verbreiten. Denken Sie jedoch daran,
alle Ergebnisse, die zu kommerzieller oder industrieller Verwertung
geeignet sind, vor jeder Verbreitungsaktivität zu schützen, und
konsultieren Sie Ihre Partner vor jeder Veröffentlichung - insbesondere
im Falle von Miteigentum an den Ergebnissen.

In Anbetracht der Bedeutung dieser Angelegenheit sollten Sie in der
CA die Voraussetzungen für solche Verbreitungsmaßnahmen schaffen.
Letztere sollte z.B. Verfahren für die Benachrichtigung der Partner vor
einer geplanten Veröffentlichung auf Ihrer Seite oder Open-Access-
Publikation umfassen und spezifizieren.

Ein weiteres wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Verbreitung
ist die Festlegung von Vertraulichkeitsverpflichtungen. Denken Sie
darüber nach und stimmen Sie sich mit Ihren Partnern ab welche
Projektumsetzung

Informationen im Rahmen des Projekts als vertraulich eingestuft
werden, an wen und unter welchen Bedingungen vertrauliche
Informationen übermittelt oder weitergegeben werden können und
wie lange die Vertraulichkeitsverpflichtungen eingehalten werden
sollen.

8.    Prüfen Sie ständig den Plan für die Verbreitung und Nutzung der
      Ergebnisse und aktualisieren Sie ihn.
In Ihrem Vorschlag wurden Sie bereits gebeten, einen Planentwurf für
die Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse vorzulegen.
Dieser Plan ist ein sehr wertvolles und effizientes Instrument zur
Überwachung, Verwaltung und Dokumentation jeglicher Verbreitungs-
und Verwertungsmaßnahmen während des Projektverlaufs und sollte
daher laufend aktualisiert und überprüft werden. Darüber hinaus
hilft Ihnen dies enorm bei der periodischen und abschließenden
Berichterstattung.

9.    Seien Sie darauf vorbereitet, interne Konflikte und Streitigkeiten
      innerhalb Ihres Konsortiums zu bearbeiten.
Das Risiko potenzieller Konflikte im Zusammenhang mit geistigem
Eigentum lässt sich am besten minimieren, indem Sie von Anfang
an mit Ihren Partnern über die unterschiedlichen Interessenlagen
transparent diskutieren und sich auf spezifische Bedingungen und
Prozesse zu entscheidenden Themen einigen. Dennoch kann es im
Laufe des Projekts zu Streitigkeiten kommen. Aus diesem Grund sollten
Sie in der CA bestimmte Regelungen treffen.

                                                                      27
Der European IPR Helpdesk

Während die GA die Regeln für die Behandlung potenzieller
Streitigkeiten zwischen der EU und den Begünstigten festlegt (in diesem
Fall gilt in der Regel belgisches Recht und die belgische Gerichtsbarkeit
in Brüssel), ist die CA ein geeignetes Instrument zur Definition
des anwendbaren Rechts im Falle von Streitigkeiten innerhalb der
Partnerschaft. Abgesehen von Der Vereinbarung der anwendbaren
Gerichtsbarkeiten und Gesetze können Sie auch Optionen für
alternative Verfahren zur Streibeilegung (ADR) in Betracht ziehen.

                                                   Weitere Informationen

            Informationsblätter
            IP Management in Horizon 2020: In der Vorbereitungsphase
            IP Management in Horizon 2020: In der Umsetzungsphase
            Gemeinsamer IP Besitz

 Helpline
 Unser Helpline Team hilft Ihnen gerne bei IP-Klauseln und Problemen
 in Ihrer CA/GA, unterstützt Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit
 Eigentums- und Zugriffsrechten und berät Sie in Fragen der Verwertung
 und Verbreitung von Ergebnissen.

               Training
               Das Schulungsteam bietet spezifische Schulungen und Webinare
               zum Thema IP-Management in von der EU finanzierten Projekten
               an. Erfahren Sie mehr über kommende Veranstaltungen in
               unserem Veranstaltungskalender.
Projektumsetzung

                   29
Der European IPR Helpdesk

3. Abschluss Ihres Projekts

IP-Angelegenheiten, die am Ende des Projekts und darüber hinaus
zu berücksichtigen sind
Projektende

                    Warum sollten Sie sich darum kümmern?
                                                                      ?
Auch wenn IP-Fragen im Zusammenhang mit dem Management
Ihrer Projektergebnisse bereits während der Projektdurchführung
auftreten und von Anfang an bei der Projektplanung berücksichtigt
werden sollten, liegt es in der Natur vieler Projekte, dass die gesamte
Bandbreite der erwarteten Ergebnisse gegen Ende des Projekts zur
Verfügung steht.

Daher werden Fragen der weiteren Verbreitung und Verwertung
Ihrer Ergebnisse in diesem Stadium noch wichtiger. Jetzt ist es an
der Zeit, die Früchte der Ergebnisse zu ernten, indem man sie in
der weiteren Forschung oder in kommerziellen Aktivitäten einsetzt.
Und jetzt müssen Sie auch Ihre Ergebnisse und die verschiedenen
Kommunikations- und Verwertungsmaßnahmen, die Sie in Ihrem
Abschlussbericht gegenüber der Europäischen Kommission dargelegt
haben, präsentieren. Letzteres ist die Grundlage, auf der der Erfolg
und die Leistungen Ihres Projekts abschließend beurteilt und bewertet
werden.

Darüber hinaus müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass bestimmte
Verpflichtungen bezüglich des Managements von Projektergebnissen,
die in von der EU geförderten Projekten erzielt werden - insbesondere
hinsichtlich der IPR Bestimmungen - über die offizielle Laufzeit des
Projekts hinaus bestehen bleiben.

                                                                      31
Der European IPR Helpdesk

                       Was ist in diesem Stadium zu beachten?
                                                                   !
1.    Nutzen Sie Ihre Projektergebnisse und valorisieren Sie Ihre
      IP.
Die richtige Nutzung der Ergebnisse Ihres Projekts ermöglicht es
Ihnen, von der Vermarktung und Kommerzialisierung der während
Ihres Projekts erworbenen geistigen Werte zu profitieren. Wie bereits
mehrfach in diesem Artikel erwähnt, sind die Verwertungsmaßnahmen
in Horizon 2020 lebensnotwendig und sollten keinesfalls erst am Ende
des Projektes in Betracht gezogen werden! Die erfolgreiche Umsetzung
von Verwertungsmaßnahmen muss auf einer strukturierten und
zielgerichteten Strategie basieren, die bereits zu Beginn vorgestellt
und durch die Durchführung Ihres Projektes weiter angepasst wird. Da
jedoch in vielen Fällen der Großteil der erwarteten Ergebnisse gegen
Ende des Projektes zur Verfügung steht und die Verwertungspflichten
bis zu vier Jahre nach Projektende bestehen bleiben, ist die
Abschlussphase Ihres Projektes für die konkrete Umsetzung der
Verwertungsmaßnahmen von besonderer Bedeutung.

Dazu können auch Maßnahmen gehören wie:
• Forschungsergebnisse für weitere Forschungsaktivitäten Ihrer
   Organisation intern und / oder als Hintergrund für die Einbringung
   in ein neues Verbundforschungsprojekt zu nutzen,
• Schaffung neuer oder Beitrag zu laufenden Normungsaktivitäten,
• neue Dienstleistungen und / oder Produkte zu entwickeln und zu
   schaffen.
Projektende

Eine kommerzielle Verwertung kötte sein:
• Lizenzierung
• Aufgabe
• Joint Venture
• Spin-off
• Franchising

Obwohl die kommerzielle Verwertung vornehmlich für
(forschungsintensive) Unternehmen (KME / Industrie) relevant
sein kann, wird die kommerzielle Nutzung auch immer wichtiger
für öffentlichen Forschungseinrichtungen.. Bevor Sie konkrete
Verwertungsmaßnahmen zur Nutzung Ihrer Projektergebnisse
ergreifen, sollten Sie sich stets vergewissern, dass Sie nicht gegen
Grundsätze oder Bestimmungen verstoßen, die den für Sie geltenden
Horizon 2020 Regeln und -Vereinbarungen (CA/GA) niedergelegt sind.

2. Verbreiten Sie Ihre Projektergebnisse.
Mit dem Ende Ihres Projekts und den bevorstehenden
Forschungsaktivitäten ist es sehr wahrscheinlich, dass die
Verbreitungsaktivitäten weiter an Dynamik gewinnen werden. Um für
Ihre Leistungen Sichtbarkeit zu schaffen und die Verbreitung von Wissen
und den Zugang zu einer breiteren Öffentlichkeit zu gewährleisten,
können Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Verbreitungskanäle nutzen:
• Wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Publikationen
• Konferenzen
• Vernetzung von Veranstaltungen und Messen
• Projekt-Webseiten
• Kommunikationsmaterial (z.B. Plakate, Flugblätter)

                                                                       33
Der European IPR Helpdesk

• Social Media
• Offener Zugang

Neu in Horizon 2020 ist der Auftrag an die Begünstigten,
wissenschaftliche Forschungsartikel im Rahmen der Open-
Access Modelle zu veröffentlichen. Dies impliziert jedoch keine
generelle Verpflichtung zur Veröffentlichung der Ergebnisse und
zur Vernachlässigung des damit verbundenen Interesses am Schutz
der Ergebnisse. Beide Punkte sollten berücksichtigt werden, bevor
eine Entscheidung über die Veröffentlichung getroffen wird. Die
Entscheidung, ob ein Ergebnis geschützt werden soll, ist von größter
Wichtigkeit. Die Besonderheiten des Open Access für jedes einzelne
Projekt werden im jeweiligen Muster der Finanzhilfevereinbarung (GA)
näher definiert.

Dazu können auch zusätzliche Anforderungen in Bezug auf den offenen
Zugang auch zu Forschungsdaten gehören.

3.    Halten Sie einen klaren Bericht hinsichtlich der Verbreitung und
      Nutzung der Projektergebnisse bereit.
Am Ende des Projekts müssen Sie einen schlüssigen Bericht über Ihre
Aktivitäten zur Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse
während der gesamten Projektlaufzeit vorlegen. Aufbauend auf dem
Plan, den Sie bereits in der Antragsphase erstellt, im Laufe des Projekts
weiter ausgearbeitet und laufend aktualisiert haben, sollten Sie nun
der Europäischen Kommission oder der Research Executive Agency
(REA) / Forschungsagentur einen detaillierten Überblick über die
verschiedenen Maßnahmen geben können, die Ihr Konsortium bereits
Projektende

ergriffen hat bzw. in Zukunft ergreifen wird, um die Projektergebnisse
zu verwerten.

4.   Beachten Sie „post-project“ Verpflichtungen im Zusammenhang
     mit IPR-Bestimmungen.
Obwohl Sie Ihr Projekt erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie
sich darüber im Klaren sein, dass die Verpflichtungen bezüglich des
IPR-Managements und einige Bestimmungen in den Verträgen auch
nach Abschluss des Projekts in Kraft bleiben.

Richtiges IPR-Management und Ergebnisverwertung endet daher
nicht mit der offiziellen Beendigung Ihres Projektvertrages. Ganz im
Gegenteil, Maßnahmen zur Sicherstellung der Ergebnisverwertung
müssen bis zu vier Jahre nach dem Projekt durchgeführt werden.
Abgesehen von dieser allgemeinen Anforderung an die Teilnehmer,
sich aktiv an der Nutzung ihrer Ergebnisse über die tatsächliche
Laufzeit des Projekts hinaus zu beteiligen, bleiben bestimmte Rechte
und Pflichten im Zusammenhang mit IPR in Kraft, wie z.B:
• Geheimhaltungspflichten
• Bestimmungen über den Transfer von Ergebnissen
• Verpflichtungen zum Schutz kommerziell verwertbarer Ergebnisse
• Mitteilung an die EG, wenn beschlossen werden sollte, den Schutz
    aufzuheben oder keine Verlängerung zu beantragen
• Recht der Teilnehmer, Zugriffsrechte zu beantragen

                                                                      35
Der European IPR Helpdesk

                                                 Weitere Informationen
            Fact Sheets
            IP Management in Horizon 2020: In der Umsetzungsphase
            Offener Zugang zu Veröffentlichungen und Daten in Horizon 2020:
            FAQ
            Nutzung von Kanälen für öffentliche Forschungsergebnisse
Kommerzialisierung von geistigem Eigentum:
            •     Franchising
            •     Wissenstransfer-Tools
            •     Abtretungsvereinbarungen
            •     Interne Produktentwicklung
            •     Spin-offs
            •     Joint Ventures
            •     Lizenzvereinbarungen
Helpline
Sie können sich an unser Helpline Team wenden, wenn Sie Bedenken
oder Fragen bezüglich des geeigneten Verwertungskanals für
Ihre spezifischen Projektergebnisse oder der verbleibenden IP-
Verpflichtungen nach Projektende haben.

             Training
             Das Schulungsteam bietet spezifische Schulungen und Webinare
             zum Thema IP-Verwertung in von der EU finanzierten Projekten an.
             Erfahren Sie mehr über kommende Veranstaltungen in unserem
             Veranstaltungskalender.
Horizon 2020 - Ein Leitfaden für das IP-Management

Der European IPR Helpdesk

Der European IPR Helpdesk ist die offizielle IP-Service-Initiative der
Europäischen Kommission, die kostenlose, professionelle Erstberatung
und Informationen zu Intellectual Property (IP) und Intellectual
Property Rights (IPR) anbietet. Der Dienst richtet sich an Forscher
und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an von der EU
finanzierten Verbundforschungsprojekten teilnehmen, aber auch an
KMU, die an internationalen Technologietransferprozessen beteiligt
sind.

Ob Sie eine persönliche Beratung zu einem bestimmten IPR-Thema
benötigen, sich über die neuesten Entwicklungen in der Welt des
geistigen Eigentums und der F&E in Europa informieren möchten oder
an Schulungen zu IPR interessiert sind - der European IPR Helpdesk ist
der richtige Ansprechpartner.

                                                                    37
Der European IPR Helpdesk

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Artikel, Hinweise auf bevorstehende Veranstaltungen oder
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im Zusammenhang mit von der EU finanzierten F&E Programmen.
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          sowie verschiedene Factsheets zur Verfügung um Ihnen
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Das Bulletin bietet Ihnen die Möglichkeit, bestimmte Aspekte des
gewerblichen Rechtsschutzes aus unterschiedlichen Blickwinkeln
zu betrachten. In einer geschäftsorientierten, magazinähnlichen
Art und Weise gestaltet, bietet es anschauliche Fallstudien und
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eigene Strategien und Prozesse für das IP-Management zu entwickeln.

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entwickelt wurde, kann und soll dessen Inhalt nicht als offizieller Standpunkt der EASME oder
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