Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur

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Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur
EHI-LEITFADEN

Elektromobilität
 im Handel 2020
Orientierungshilfe für den Aufbau
von Ladeinfrastruktur
Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur
Die Erstellung des Leitfadens erfolgte mit freundlicher Unterstützung von:

und den Partnern der EHI-Initiative Elektromobilität im Handel:
Elektromobilität
im Handel 2020
Orientierungshilfe für den Aufbau
von Ladeinfrastruktur
4   Inhaltsverzeichnis

                      1. EINLEITUNG                                     3. STANDORTANALYSE

                      1.1 Motivation und Zielsetzung           6       3.1 Standortspezifikationen
                                                                              infrastrukturell
                      1.2 S
                            oll-Prozess für den                              und sozioökonomisch                                     16
                           Aufbau von Ladeinfrastruktur        8
                                                                        3.2 Netzinfrastruktur                                         18
                                                                        3.3 Förderung                                                 20
                      2. BEDARFSANALYSE
                      2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen        10
                      2.2 Mögliche Unternehmenstrategien
                           zum Aufbau von E-Ladepunkten       12

                                                     6. Fallbeispiele
    1. Einleitung

                                                                                                        der Ladetechnik
                                                                                         4. Auslegung

                              2. Bedarfsanalyse
                                                                                                                          5. Betrieb

                                                    3. Standortanalyse

    EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Vorwort      5

                                            Liebe Leserinnen und
4. A
    USLEGUNG DER                           Leser,
   LADETECHNIK
4.1 Wahl der Ladesäule                22   jüngsten Pressemeldungen haben die Verkaufszahlen für
4.2 Technische Einbindung                  Elektroautos 2019 einen neuen Rekordwert erreicht. Ent-
     der Ladepunkte                   24   scheidend für eine möglichst flächendeckende Nutzung
                                            von Elektroautos ist allerdings ein ausgebautes Netz von
4.3 Kommunikationsfähigkeit               Ladepunkten.
      der Ladesäule                   25         Die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie, deren Umsetzung
4.4 Eichrechtskonformes Laden         25   in nationales Recht gegenwärtig noch nicht abgeschlossen
                                            ist, sieht dazu vor, dass auch der Einzelhandel voraussicht-
4.5 Lastmanagement                    26   lich ab März 2020 auf den Parkplätzen seiner neuen oder
4.6 Einsatz von Batteriespeichern     27   umfassend renovierten Märkte bei mehr als 10 Stellplätzen
                                            einen Ladepunkt installiert. Die mit dem Aufbau von Lade-
4.7 Bauliche Parameter                27
                                            infrastruktur verbundenen Prozesse, gehen allerdings weit
                                            über das Kerngeschäft eines Handelsbetriebs hinaus.
                                                  Das EHI hat daher in 2019 die Initiative E-Mobilität
5. BETRIEB
                                            als neutrale Informationsplattform für den Handel rund
5.1 Technischer Service               28   um das Thema Elektromobilität gegründet. Das Ergebnis
                                            dieser Zusammenarbeit ist der vorliegende Leitfaden, der
5.2 Abrechnung                        29
                                            dem Handel als eine erste Entscheidungsgrundlage die-
5.3 Marketingkonzept und                   nen soll, sowie Perspektiven und mögliche Businessmodelle
     Kundenbindungsmaßnahmen          30   bei einer weiteren Verdichtung der E-Ladeinfrastruktur
                                            aufzeigt. Das EHI dankt daher an dieser Stelle nochmals
                                            allen, die an der Erarbeitung dieses Leitfadens mitgewirkt
6. FALLBEISPIELE                            haben.
                                                  Über den Aufbau der Ladeinfrastruktur kann der Han-
Mit Grünstrom von ALDI SÜD
                                            del mit seinen Stellplätzen eine der Schlüsselrollen für das
Richtung Zukunft fahren                32
                                            Gelingen der Mobilitätswende übernehmen und dabei neue
SmaLES – Smart Local Energy                 Geschäftsbereiche entwickeln.
Services                               34         Das EHI wird daher die Initiative E-Mobilität im ­Handel
                                            weiter vorantreiben und freut sich schon auf eine Fort-
Chargelounge bei IKEA in Ludwigsburg   36
                                            setzung des intensiven branchen- und unternehmensüber-
                                            greifenden Austauschs.
                                                                                       Köln, Februar 2020
7. VERZEICHNISSE
Glossar                                38
Literaturverzeichnis                   39
Abbildungs-/Tabellenverzeichnis        40                                Claudia Horbert
                                                                         Leiterin Forschungsbereich
Impressum                              42                                Ladenplanung + Einrichtung
                                                                         EHI Retail Institute

                                                             Laura Fleischmanni
                                                         Projektleiterin E-Mobilitätn
                                                               EHI Retail Institute n

                                                                EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
1. Einleitung
                  1.1 Motivation und Zielsetzung

                  Die Mobilität in Deutschland verändert sich. Die      ENTWICKLUNG DER LADEINFRA­
                  Elektromobilität in Deutschland wächst stetig und     STRUKTUR FÜR ELEKTROMOBILITÄT IN
                  gewinnt zunehmend an Bedeutung aufgrund               DEUTSCHLAND
                  technologischer Weiterentwicklung, veränderter        Im August 2019 waren in Deutschland rund
                  Verbraucherwünsche und neuer politischer              200.000 E-Fahrzeuge zugelassen, davon sind un-
                  Rahmenbedingungen. Mit der Initiative E-Mobili-       gefähr die Hälfte Plug-in-Hybride. Bereits für 2020
                  tät im Handel greift das EHI Retail Institute ge-     war das Ziel der Bundesregierung mindestens eine
                  meinsam mit seinen Partnern das Thema Elektro-        Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu
                  mobilität und Ladeinfrastruktur am Point-of-Sale      bringen. Dieses Ziel wird verfehlt und soll nun bis
                  im Einzelhandel auf. Der vorliegende Leitfaden soll   2022 erreicht werden. Dabei rechnet die Nationa-
                  Händlern beim Aufbau von Ladeinfrastruktur als        le Plattform für Elektromobilität für das Jahr 2020
                  erste Entscheidungsgrundlage dienen und mög-          mit einem Bedarf von 70.000 öffentlichen Lade-
                  liche Strategieansätze und Chancen aufzeigen.         punkten. Das Verkehrsministerium rechnet für
                       Die Zahl der öffentlich zugänglichen Lade-       2030 bereits mit zehn Millionen Elektrofahrzeugen.
                  punkte für Elektrofahrzeuge gewinnt in Deutsch-             Es zeichnet sich eine zunehmende Elektri­
                  land immer mehr an Bedeutung. Laut der Liste der      fizierung des Straßenverkehrs ab, was den Bedarf
                  gemeldeten Ladepunkte der Bundesnetzagentur           an einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur
                  sind derzeit über 20.000 Ladepunkte ­öffentlich zu-   ­bedeutet. Neben der Garage zu Hause oder am
                  gänglich (Stand 16. Oktober 2019). Ein ausgebautes     ­Arbeitsplatz werden auch im öffentlichen Raum
                  Netz von Ladepunkten gilt als Voraussetzung für         Ladepunkte benötigt. Dies bringt komplexe orga-
                  die flächendeckende Nutzung von Elektroautos.           nisatorische Herausforderungen mit sich. Je bes-

EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Einleitung      7

                                                                                               „Ein ausgebautes Netz von
                                                                                               Ladepunkten gilt als Voraussetzung
                                                                                               für die flächendeckende Nutzung
                                                                                               von Elektroautos.“
                                                                                                                                                            Marco Atzberger i
                                                                                                                                                            EHI Retail Institutex

ser die Ladeinfrastruktur vorab dimensioniert wird,                                  Auch der Handel mit seinen Parkplätzen wird
desto wirtschaftlicher kann sie sein und desto                                  das zukünftige Mobilitätssystem und die Ladeinfra-
schneller kann die Elektrifizierung stattfinden.                                struktur mitgestalten. Alle neuen Nichtwohn-
Dabei sind auch Sharing-Konzepte wie z.B. Car-                                  gebäude sowie Nichtwohngebäude, die einer grö-
sharing oder das Ridesharing (organisiertes ge­                                 ßeren Renovierung unterzogen werden und dabei
mein­sames Fahren) sowie der Ausbau des öffent-                                 über mehr als zehn Stellplätze verfügen, müssen
lichen Verkehrs mit zu betrachten. Diese und noch                               nach der Richtlinie (EU) 2018/844 – Gebäude­
weitere Faktoren werden die Struktur der Fort-                                  effizienzrichtlinie mindestens einen Ladepunkt für
bewegungsmittel und das Mobilitätsverhalten                                     Elektromobilität errichten. Somit werden auch
­erheblich beeinflussen.                                                        Handelsunternehmen, die oft auch an gut erreich-

Anzahl der gemeldeten Ladeeinrichtungen laut Bundesnetzagentur
Stand 16.10.2019 (Abb. 1)

Anzahl Ladepunkte absolut

25.000

20.000

15.000

10.000                                                                                                                                  20.704

                                                                                                                 16.069

 5.000                                                                                    9.735
                                                                  6.034
                   2.247                  3.526
       0
                   2014                    2015                    2016                   2017                    2018                    2019

    umgesetzte Ladepunkte                             geplante Ladepunkte bis Ende 2019

Quelle: Bundesnetzagentur: Ladesäulenregister, online verfügbar unter: https://www.bundesnetz-agentur.de/DE/Sachgebiete/Elektrizitaetund¬Gas/Unternehmen_
Institutionen/Handelund¬Vertrieb/ Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node.html Stand: 16.10.2019

                                                                                                                         EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
8   Einleitung

                      baren Stellen über Parkräume verfügen, für den             Für Bestandsimmobilien (Nichtwohngebäude),
                      Ausbau der Elektromobilität bzw. den Aufbau e­ iner    mit mehr als 20 Stellplätzen legen die Mit­­glied­
                      Ladeinfrastruktur mit eingebunden. Damit kann          staaten die Anforderungen für den E ­ inbau e­ iner
                      der Handel mit seinen Stellplätzen zu einem der        Mindestanzahl noch fest. Es ist damit zu rechnen,
                      Schlüsselakteure für das Gelingen der Mobilitäts-      dass auch im Bestand bis 31.12.2024 nachgerüstet
                      wende werden und dabei neue Geschäftsbereiche          werden muss.
                      entwickeln.

                      1.2 Soll-Prozess für den Aufbau von Ladeinfrastruktur

                      Für die Planung und den Aufbau einer Ladeinfra-        Fokus auf folgenden Themen, welche in den nächs-
                      struktur (LIS) kann nach dem hier dargestellten        ten Kapiteln näher betrachtet werden.
                      Sollprozess vorgegangen werden. Dabei liegt ein

                      Planung und Aufbau einer Ladeinfrastruktur (LIS)
                      (Abb. 2)

                                                    ƒ Welche rechtlichen Verpflichtungen zum Aufbau von LIS bestehen?
                           Bedarfsanalyse           ƒ Welche strategischen Ziele sollen im Unternehmen verfolgt werden?

                                                    ƒ Welche infrastrukturellen und sozioökonomischen Spezifikationen liegen
                                                      am Standort vor?
                           Standortanalyse          ƒ Welche Förderprogramme kommen für den Standort infrage?

                                                    ƒ Wie erfolgt die technische Einbindung der LIS?
                            Auslegung der           ƒ Welche baulichen Parameter sind zu berücksichtigen?
                             Ladetechnik

                                                    ƒ Wie erfolgt der technische Support?
                                                    ƒ Welche Abrechnungsmodelle sind möglich?
                               Nutzung              ƒ Wie ist das Marketing zu gestalen, um die Kundenbindung zu steigern?
                              und Betrieb

                       Quelle: EHI

    EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
2. Bedarfsanalyse
                  2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

                  Bei Erscheinen dieses Leitfadens ist der Gesetz-        werden die Mindeststandards von den Mitglieds-
                  gebungsprozess zur Umsetzung der Richtlinie (EU)        staaten nachlaufend noch festgelegt. Laut der EU-
                  2018/844 – Gebäudeeffizienzrichtlinie in nationa-       Richtlinie ist vorgesehen, dass Bestandsobjekte bis
                  les Recht noch nicht abgeschlossen. Insofern sind       2025 ebenfalls mit LIS ausgestattet sein müssen.
                  die nachfolgend dargelegten Termine und Fristen         Die tatsächlichen Verpflichtungen können sich je
                  ebenso wie etwaige Mindeststandards noch nicht          nach Ausgestaltung des nationalen Gesetzgebers
                  abschließend finalisiert.                               noch ändern. Die Richtlinie adressiert für den Lade-
                       Gemäß der EU-Richtlinie zur Gesamtenergie-         infrastrukturausbau nicht ausdrücklich einen Ver-
                  effizienz von Gebäuden ist für alle neuen und           pflichteten. Die Pflicht kann somit den Eigentümer
                  grundlegend sanierten Nichtwohngebäude mit              bzw. den Vermieter oder den Mieter treffen. Daher
                  mehr als zehn Stellplätzen ab März 2020 ein ver-        ist vor der Planung zu klären, sofern die Filiale
                  pflichtender Aufbau mit je einem Ladepunkt vor-         ­gemietet ist, wer für den Aufbau der Ladepunkte
                  gesehen. Eine größere Renovierung liegt dann vor,        zu­ständig ist. Zum derzeitigen Stand ist geplant,
                  wenn die Kosten der Renovierung 25 Prozent der           dass der Eigentümer den Nachweis durch eine
                  Gesamtkosten des Gebäudes ohne Grundstück                ­Erfüllungserklärung zu erbringen hat.
                  überschreiten. Hierbei gilt es zu betonen, dass nach
                  der Richtlinie nicht für jeden zehnten Parkplatz        AUSNAHME- UND BEFREIUNGS­
                  ein Ladepunkt errichtet werden muss, sondern            TATBESTÄNDE
                  immer mindestens einer, auch bei weit mehr Stell-       Aktuell wird an Befreiungstatbeständen gearbeitet.
                  plätzen. Zusätzlich muss jeder 5. Stellplatz mit ent-   Befreit von den Vorgaben der Richtlinie sind dem-
                  sprechenden Leerrohren ausgestattet werden. Für         nach kleine und mittlere Unternehmen im Sinne
                  Bestandsobjekte mit mindestens 20 Stellplätzen          der KMU-Definition der Europäischen Kom­mision.

EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Bedarfsanalyse       11

                                                     „Gemäß der EU-Richtlinie zur Gesamtenergie-
                                                     effizienz von Gebäuden ist für alle neuen
                                                     und grundlegend sanierten Nichtwohngebäude
                                                     mit mehr als zehn Stellplätzen ab März 2020
                                                     ein verpflichtender Aufbau mit je einem
                                                     Ladepunkt vorgesehen.“
                                                                                                   Laura Fleischmanni
                                                                                                       EHI Retail Institutex

WEITERE REGULATORISCHE RAHMEN­
BEDINGUNGEN                                              Zusammenfassung
Für die Planung und Umsetzung der Lade­infra­
struktur müssen weitere Verordnungen, Richtlinien        ƒ Das Gesetz verpflichtet alle Nicht­
und Gesetze berücksichtigt werden:                         wohngebäude zum Aufbau von
ƒ Ladesäulenverordnung (BMWi): Verordnung über             Ladeinfra­struktur.
  technische Mindestanforderungen an ­den siche-         ƒ Neubauten: Bei mehr als 10 Stellplätzen
  ren und interoperablen Aufbau und Betrieb von            muss 1 Ladepunkt errichtet und jeder
  öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektro-         5. Stellplatz mit Leerrohren ausge­
  mobile                                                   stattet werden.
ƒ Verordnung über Allgemeine Bedingungen für             ƒ Große Renovierungen: Bei mehr als 10
  den Netzanschluss und dessen Nutzung für                 Stellplätzen muss 1 Ladepunkt und
  die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung            jeder 5. Stellplatz mit Leerrohren
  (Niederspannungsanschlussverordnung)                     ausgestattet werden.
ƒ Mess- und Eichrecht (BfJ) bei kWh-scharfer             ƒ Bestandsgebäude ab Januar 2025:
  Abrechnung                                               Bei mehr als 20 Stellplätzen muss
ƒ Preisangabenverordnung (PAngV) bei Ab-                   1 Ladepunkt aufgebaut werden (die
  rechnung                                                 Mindeststandards werden von den
ƒ Verordnung über die Entgelte für den Zugang              Mitgliedsstaaten nachlaufend noch
  zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetz­            festgelegt).
  entgeltverordnung - StromNEV)
ƒ Meldepflichten (Marktstammdatenregister) und
  Abgrenzung Dritter
ƒ Bei geförderten Ladepunkten die Fördervor-
  gaben, z.B. Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur
  für Elektro­fahrzeuge (BMVI)
ƒ Vorgaben oder Festsetzungen des
  ­Bebauungsplans
ƒ EEG-Umlage und KWK-Umlage beachten

                                                                               EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
12   Bedarfsanalyse

                       2.2 Mögliche Unternehmensstrategien zum Aufbau
                       von E-Ladepunkten

                       Einzelne Handelsketten haben schon erste Lade-
                       punkte in ihrem Filialnetz aufgebaut. Dabei gibt es
                       Pioniere, die bereits das gesamte Filialnetz mit
                       Lade­punkten ausgestattet haben, zum Teil auch
                       mit Schnellladepunkten. Weitere Handelsketten           SZENARIO 1 – BASIC:
                       befinden sich in der Testphase und stellen K
                                                                  ­ unden      ERFÜLLUNG DER MINDEST­
                       an einzelnen Standorten Ladepunkte zur Ver-             ANFORDERUNGEN DER GESETZ­
                       fügung.                                                 GEBUNG
                            Für die Zukunft muss jedes Handelsunter-           Ziel des Basic-Szenarios ist es, den wirtschaftlichen
                       nehmen eine eigene Strategie dafür entwickeln,          Aufwand für Investitionen und den Betrieb ver-
                       welches Ziel mit dem Aufbau der Ladeinfrastruktur       hältnismäßig gering zu halten und dabei die An-
                       verfolgt und was dem Kunden geboten werden soll.        forderungen der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie zu
                       Zudem sollte bei der technischen und baulichen          erfüllen.
                       Umsetzung definiert werden, wer für welche Be-               Bspw. kann eine Wallbox (siehe ­Tabelle 4: Über-
                       reiche verantwortlich ist. Im Unternehmen sind          blick über Ladestationen für Elektro­fahrzeuge) in
                       in der Regel u.a. Bereiche wie Energiemanagement,       einfacher Ausführung, die nicht kommunikations-
                       IT, Bauabteilung sowie technische Gebäudeaus-           fähig ist und eine geringe Leistung bereitstellt (z.B.
                       rüstung bei der Umsetzung einzubinden. Es soll-         3,7 kW), relativ einfach und kostengünstig mon-
                       te geklärt sein, wer unternehmensintern für wel-        tiert werden. Dabei sollte die Leistung der Wallbox
                       che Bereiche verantwortlich ist und was an externe      so gewählt werden, dass der Netzanschluss nicht
                       Dienstleister und Partner vergeben wird.                erweitert werden muss (siehe 3.2 Netzinfra-
                            Exemplarisch werden für diesen Leitfaden drei      struktur) und idealerweise die beste­henden Strom-
                       mögliche Szenarien beispielhaft aufgezeigt:             zähler genutzt werden können. Zudem ist unter
                                                                               wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen, den
                       ƒ Szenario 1 – Basic:                                   Ladepunkt mit einer einfachen technischen An-
                         Erfüllung der Mindestanforderungen der                bindung an die bestehende Gebäudetechnik anzu-
                         Gesetzgebung                                          schließen bzw. eine weitere Integration in Ener-
                       ƒ Szenario 2 – Smart:                                   gie-/Gebäudemanage­m ent im Basic-Szenario
                         Über die Anforderungen der Gesetzgebung               umzusetzen (siehe 4. Auslegung der Ladetechnik).
                         hinaus                                                Um zu vermeiden, dass das Personal der Filiale bei
                       ƒ Szenario 3 – Future:                                  Störfällen der Ladestation angesprochen wird, bie-
                         Zukunftsorientierte Strategieausrichtung              tet sich die Koopera­tion mit einem Servicepartner
                                                                               an, der kontaktiert werden kann.
                       Diese Szenarien bilden dabei einen strategischen             Hierbei ist zu beachten, dass dieses Szenario
                       Rahmen und zeigen alternative Möglichkeiten zur         zwar die Anforderungen erfüllt, aber zur zu-
                       Umsetzung auf. Mischformen und Teilszenarien            künftigen Mobilitätswende keinen wesentlichen
                       sind ebenfalls möglich. Einzelne Standorte sollten      und nachhaltigen Beitrag leisten wird. Derzeit wird
                       dabei individuell hinsichtlich ihrer unterschied-       vom Handel ein großer Teil des Ladestroms an die
                       lichen Rahmenbedingungen betrachtet werden.             Kunden verschenkt. Ob dies langfristig beibehalten
                       Bei Standorten, welche in unmittelbarer Nähe der        wird, muss der Betreiber individuell entscheiden.
                       Autobahn liegen, können bspw. Schnellladepunkte         Dabei kann die Ladeinfrastruktur ggf. so geplant
                       weitere Kunden generieren und diesen Standort           werden, dass es zukünftig auch möglich ist, den
                       attraktiver machen. Bei Filialen, die zukünftig nicht   Ladevorgang gegenüber dem Kunden abzurechnen
                       weiterbetrieben werden sollen, reicht es vermut-        (siehe 5.2 Abrechnung).
                       lich, den Mindestanforderungen der Gesetzgebung
                       zu entsprechen.

     EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Bedarfsanalyse       13

SZENARIO 2 – SMART:                                    SZENARIO 3 – FUTURE:
ÜBER DIE ANFORDERUNGEN DER                             ZUKUNFTSORIENTIERTE STRATEGIE­
GESETZGEBUNG HINAUS                                    AUSRICHTUNG
Ziel des Smart-Szenarios ist es, das Ladekonzept       Im Future-Szenario können mehrere AC-Lade-
über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu ge-      punkte ab 11 kW und DC-Ladepunkte aufgebaut
stalten und den Kunden einen Mehrwert mit den          werden (siehe 4. Auslegung der Ladetechnik). Durch
Ladepunkten zu bieten. Abhängig vom Standort           das breite Angebot an Lademöglichkeiten können
können hier mehrere Ladepunkte mit einer Leis-         u.a. auch neue Kunden wie Carsharing-Anbieter
tung ab 11 kW aufgebaut werden oder auch an ge-        (bspw. mit garantierter Abnahmemenge oder
eigneten Standorten zusätzlich Schnellladepunkte       Standzeit) einbezogen werden. Auch hier kann das
installiert werden.                                    Konzept sehr individuell und modular dem Stand-
     Die Ladepunkte würden hier in die Gebäude-        ort und der Unternehmensstrategie ange­passt wer-
technik und in das Energiemanagementsystem mit         den. Neben dem Bezug von Ökostrom kann zusätz-
zusätzlichem Lastmanagement integriert (siehe 4.       lich dezentral erzeugter PV-Strom mit in das
Auslegung der Ladetechnik). Eventuell kann eine        Konzept eingebunden werden. Außerdem ist eine
Netzanschlusserhöhung nötig sein, wenn die vor-        Kombination mit einem Speicher zu erwägen (siehe
gesehene Gesamtladeleistung für die Ladepunkte         4.6 Einsatz von Batteriespeichern), wenn dies
für den bestehenden Netzanschluss zu hoch ist          wirtschaftlich zu realisieren ist, um die Eigenver-
und dieser auch mit einem intelligentem Last-          brauchsquote zu optimieren und die Kosten für
management nicht ausreicht (siehe 3.2 Netzinfra-       Leistungsspitzen zu vermeiden.
struktur).                                                  Die Ladepunkte werden in die Gebäudetechnik
     Im Betrieb kann die Elektromobilität nur dann     sowie in das Energiemanagementsystem bzw.
CO2-neutral sein, wenn die Fahrzeuge ausschließ-       Energiekonzept integriert. Hier ist ein netz­
lich mit regenerativer Energie geladen werden. Um      dienlicher Betrieb mit integriertem Lastma­
ein regeneratives Energiesystem in der lang-           nagement zu prüfen. Dabei ist aber zu beachten,
fristigen Perspektive zu unterstützen, ist es sinn-    dass dies auch dazu führen kann, dass dem Kun-
voll, für Ladepunkte ein hochwertiges Ökostrom-        den nicht immer die volle Leistung zur Verfügung
produkt zu ­beziehen. Es kann auch die Möglichkeit     gestellt wird.
in ­Be­tracht gezogen werden, am jeweiligen Stand-          Bei längeren Standzeiten könnten Elektrofahr-
ort dezentral erzeugten PV-Strom in das Konzept        zeuge zukünftig auch als temporäre Batterie-
zu integrieren.                                        speicher genutzt werden und dabei die gespeicherte
     Im Smart-Szenario sollte die Möglichkeit be-      Energie der Fahrzeugbatterie durch „bilaterales
stehen, den Ladevorgang gegenüber dem Kunden           Laden“ an die Filiale abgeben oder ggf. ins Strom-
abzurechnen (siehe 5.2 Abrechnung), was bspw.          netz einspeisen. Zusätzlich kann der Strombezug
auch über einen Dienstleister abgewickelt werden       anhand von diversen Prognosen wie Strompreis-
kann. Auch können weitere Kooperationen mit den        entwicklung, Wettervorhersage und dem Kunden-
jeweiligen Dienstleistern sinnvoll sein, die zusätz-   verhalten geplant werden. Ziel ist es, die Kunden-
liche Services übernehmen, wie bspw. ein Service-      bedürfnisse zu erfüllen und dabei profitabel zu
und Abrechnungspartner. Das zu realisierende           wirtschaften und neue Geschäftsmodelle zu ent-
­Konzept sollte dem Standort und der Unter­neh­        wickeln.
 mensstrategie individuell angepasst werden.

                                                                                  EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
14   Bedarfsanalyse

                   Definitionen
                   Ladepunkt: Eine Einrichtung, die zum Aufladen von        Schnellladepunkt (DC-Ladepunkt): Ein Ladepunkt,
                   Elektrofahrzeugen geeignet und bestimmt ist. An          an dem Gleichstrom mit einer Lade­leistung von mehr
                   einem Ladepunkt kann zur gleichen Zeit nur ein Fahr-     als 22 Kilowatt an ein Elektrofahrzeug übertragen
                   zeug aufgeladen werden.                                  werden kann.

                   Normalladepunkt (AC-Ladepunkt): Ein Ladepunkt,           Ladestation: Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge,
                   an dem Wechselstrom mit einer Ladeleistung von           die aus einem oder mehreren Ladepunkten bestehen
                   höchstens 22 kW an ein Elektrofahrzeug übertragen        kann.
                   wird.

     Überblick über die Szenarien
     (Tab. 1)

                                                 Basic                           Smart                          Future
                                        Erfüllung der Mindest-
                                                                     Über die Anforderungen der           Zukunftsorientierte
       Unternehmensstrategie              anforderungen der
                                                                       Gesetzgebung hinaus               Strategieausrichtung
                                            Gesetzgebung

                                                                         Mehrere Ladepunkte
       Ladetechnik                             Bis 11 kW               entsprechend den Ergeb-           AC + DC, Schnellladen
                                                                      nissen der Standortanalyse

       Abrechnung                         Keine Abrechnung                Einfache Abrechnung             Geschäftsintegriert

                                                                                                               Grünstrom,
                                       Vorhandenen Stromtarif                   Grünstrom,             evtl. PV-Strom nutzen mit
       Energieversorgung
                                              nutzen                      evtl. PV-Strom nutzen             Speicherung und
                                                                                                             Netzeinspeisung

       Anbindung an TGA und                                                    Einfaches               Integriertes und netzdien-
                                     An bestehende Haustechnik
       Energiemanagement                                                  Energiemanagement           liches Energiemanagement

                                                                                                        Service-, Abrechnungs-
                                                                             Service- und
       Kooperation                          Servicepartner                                             und Kooperationspartner
                                                                          Abrechnungspartner
                                                                                                           (z.B. Carsharing)

       Personeller und
       wirtschaftlicher                              €                            €€                            €€€
       Aufwand

       Zugänglichkeit                  Während Öffnungszeiten         12 Stunden an Werktagen                    24/7

       Kundenbindung                             Gering                          Mittel                          Hoch

                                                                          Mehrere Ladepunkte               Mehrere AC- und
       Beispiele                                Wallbox
                                                                              bis 22 kW                    DC-Ladepunkte

     Quelle: EHI

     EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
42   Verzeichnisse

                        VERLAG                                                   LAYOUT
                        EHI Retail Institute GmbH                                EHI Retail Institute GmbH
                        Spichernstraße 55
                        50672 Köln                                               DRUCK
                        Tel. +49 221 57993-0                                     cede Druck GmbH
                        Fax +49 221 57993-45                                     Herseler Straße 7-9
                        info@ehi.org                                             50389 Wesseling
                        www.ehi.org
                                                                                 COPYRIGHT© 2020
                        HERAUSGEBER                                              Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung
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                        GESCHÄFTSFÜHRUNG EHI RETAIL INSTITUTE                    Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderen ­Verfahren)
                        Michael Gerling                                          ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reprodu-
                                                                                 ziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme
                        AUTOR*INNEN                                              verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
                        Laura Fleischmann, fleischmann@ehi.org
                        Claudia Horbert, horbert@ehi.org                         HAFTUNGSAUSSCHLUSS
                        Florian Klausmann, Florian.Klausmann@iao.fraunhofer.de   Das EHI Retail Institute versucht mit größtmöglicher
                        Frieder Schnabel, Frieder.Schnabel@iao.fraunhofer.de     Sorgfalt, in der vorliegenden Studie richtige, volls­tändige
                                                                                 und aktualisierte Informationen zur Verfügung zu stellen.
                                                                                 Fehler können jedoch nicht völlig ausgeschlossen wer-
                                                                                 den. Das EHI Retail Institute übernimmt daher ­keinerlei
                                                                                 Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständig-
                                                                                 keit, Qualität und/oder Aktualität der veröffentlichten
            IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN ZUM                                        Informationen, es sei denn, die Fehler wurden vorsätz-
            THEMA E-MOBILITÄT                                                    lich oder grob fahrlässig begangen. Dies b ­ etrifft ­sowohl
                                                                                 materielle als auch immaterielle Schäden Dritter, die
                                                                                 durch die Nutzung des Informationsangebots verur-
                                                                                 sacht werden.

                                   Claudia Horbert                               BESTELLMÖGLICHKEITEN
                                   Leiterin Forschungsbereich
                                   Ladenplanung + Einrichtung                    Tel. +49 221 57993-64
                                   EHI Retail Institute                          vertrieb@ehi.org
                                   Tel. +49 221 57993-58
                                                                                 www.ehi-shop.de
                                   horbert@ehi.org

                                                                                 ISBN: 978-3-87257-527-2
                                                                                 PREIS: 39,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt.

                                                                                 BILDRECHTE:
                                   Laura Fleischmanni
                                    Projektleiterin E-Mobilität                  Seite 23: Bild Wallbox: Schneider Electric,
                                    EHI Retail Institute                         Bild AC-­Ladestation/DC-Ladestation: ChargePoint
                                    Tel. +49 221 57993-880
                                                                                 Seite 31: Schneider Electric
                                    fleischmann@ehi.orgn
                                                                                 Illustrationen: EHI, rashadashurov/fotolia.de,

     EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
EHI Retail Institute | Spichernstr. 55 | 50672 Köln
                   www.ehi.org
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