Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
EHI-LEITFADEN Elektromobilität im Handel 2020 Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur
Die Erstellung des Leitfadens erfolgte mit freundlicher Unterstützung von: und den Partnern der EHI-Initiative Elektromobilität im Handel:
Elektromobilität im Handel 2020 Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur
4 Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG 3. STANDORTANALYSE
1.1 Motivation und Zielsetzung 6 3.1 Standortspezifikationen
infrastrukturell
1.2 S
oll-Prozess für den und sozioökonomisch 16
Aufbau von Ladeinfrastruktur 8
3.2 Netzinfrastruktur 18
3.3 Förderung 20
2. BEDARFSANALYSE
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 10
2.2 Mögliche Unternehmenstrategien
zum Aufbau von E-Ladepunkten 12
6. Fallbeispiele
1. Einleitung
der Ladetechnik
4. Auslegung
2. Bedarfsanalyse
5. Betrieb
3. Standortanalyse
EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020Vorwort 5
Liebe Leserinnen und
4. A
USLEGUNG DER Leser,
LADETECHNIK
4.1 Wahl der Ladesäule 22 jüngsten Pressemeldungen haben die Verkaufszahlen für
4.2 Technische Einbindung Elektroautos 2019 einen neuen Rekordwert erreicht. Ent-
der Ladepunkte 24 scheidend für eine möglichst flächendeckende Nutzung
von Elektroautos ist allerdings ein ausgebautes Netz von
4.3 Kommunikationsfähigkeit Ladepunkten.
der Ladesäule 25 Die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie, deren Umsetzung
4.4 Eichrechtskonformes Laden 25 in nationales Recht gegenwärtig noch nicht abgeschlossen
ist, sieht dazu vor, dass auch der Einzelhandel voraussicht-
4.5 Lastmanagement 26 lich ab März 2020 auf den Parkplätzen seiner neuen oder
4.6 Einsatz von Batteriespeichern 27 umfassend renovierten Märkte bei mehr als 10 Stellplätzen
einen Ladepunkt installiert. Die mit dem Aufbau von Lade-
4.7 Bauliche Parameter 27
infrastruktur verbundenen Prozesse, gehen allerdings weit
über das Kerngeschäft eines Handelsbetriebs hinaus.
Das EHI hat daher in 2019 die Initiative E-Mobilität
5. BETRIEB
als neutrale Informationsplattform für den Handel rund
5.1 Technischer Service 28 um das Thema Elektromobilität gegründet. Das Ergebnis
dieser Zusammenarbeit ist der vorliegende Leitfaden, der
5.2 Abrechnung 29
dem Handel als eine erste Entscheidungsgrundlage die-
5.3 Marketingkonzept und nen soll, sowie Perspektiven und mögliche Businessmodelle
Kundenbindungsmaßnahmen 30 bei einer weiteren Verdichtung der E-Ladeinfrastruktur
aufzeigt. Das EHI dankt daher an dieser Stelle nochmals
allen, die an der Erarbeitung dieses Leitfadens mitgewirkt
6. FALLBEISPIELE haben.
Über den Aufbau der Ladeinfrastruktur kann der Han-
Mit Grünstrom von ALDI SÜD
del mit seinen Stellplätzen eine der Schlüsselrollen für das
Richtung Zukunft fahren 32
Gelingen der Mobilitätswende übernehmen und dabei neue
SmaLES – Smart Local Energy Geschäftsbereiche entwickeln.
Services 34 Das EHI wird daher die Initiative E-Mobilität im Handel
weiter vorantreiben und freut sich schon auf eine Fort-
Chargelounge bei IKEA in Ludwigsburg 36
setzung des intensiven branchen- und unternehmensüber-
greifenden Austauschs.
Köln, Februar 2020
7. VERZEICHNISSE
Glossar 38
Literaturverzeichnis 39
Abbildungs-/Tabellenverzeichnis 40 Claudia Horbert
Leiterin Forschungsbereich
Impressum 42 Ladenplanung + Einrichtung
EHI Retail Institute
Laura Fleischmanni
Projektleiterin E-Mobilitätn
EHI Retail Institute n
EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 20201. Einleitung
1.1 Motivation und Zielsetzung
Die Mobilität in Deutschland verändert sich. Die ENTWICKLUNG DER LADEINFRA
Elektromobilität in Deutschland wächst stetig und STRUKTUR FÜR ELEKTROMOBILITÄT IN
gewinnt zunehmend an Bedeutung aufgrund DEUTSCHLAND
technologischer Weiterentwicklung, veränderter Im August 2019 waren in Deutschland rund
Verbraucherwünsche und neuer politischer 200.000 E-Fahrzeuge zugelassen, davon sind un-
Rahmenbedingungen. Mit der Initiative E-Mobili- gefähr die Hälfte Plug-in-Hybride. Bereits für 2020
tät im Handel greift das EHI Retail Institute ge- war das Ziel der Bundesregierung mindestens eine
meinsam mit seinen Partnern das Thema Elektro- Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu
mobilität und Ladeinfrastruktur am Point-of-Sale bringen. Dieses Ziel wird verfehlt und soll nun bis
im Einzelhandel auf. Der vorliegende Leitfaden soll 2022 erreicht werden. Dabei rechnet die Nationa-
Händlern beim Aufbau von Ladeinfrastruktur als le Plattform für Elektromobilität für das Jahr 2020
erste Entscheidungsgrundlage dienen und mög- mit einem Bedarf von 70.000 öffentlichen Lade-
liche Strategieansätze und Chancen aufzeigen. punkten. Das Verkehrsministerium rechnet für
Die Zahl der öffentlich zugänglichen Lade- 2030 bereits mit zehn Millionen Elektrofahrzeugen.
punkte für Elektrofahrzeuge gewinnt in Deutsch- Es zeichnet sich eine zunehmende Elektri
land immer mehr an Bedeutung. Laut der Liste der fizierung des Straßenverkehrs ab, was den Bedarf
gemeldeten Ladepunkte der Bundesnetzagentur an einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur
sind derzeit über 20.000 Ladepunkte öffentlich zu- bedeutet. Neben der Garage zu Hause oder am
gänglich (Stand 16. Oktober 2019). Ein ausgebautes Arbeitsplatz werden auch im öffentlichen Raum
Netz von Ladepunkten gilt als Voraussetzung für Ladepunkte benötigt. Dies bringt komplexe orga-
die flächendeckende Nutzung von Elektroautos. nisatorische Herausforderungen mit sich. Je bes-
EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020Einleitung 7
„Ein ausgebautes Netz von
Ladepunkten gilt als Voraussetzung
für die flächendeckende Nutzung
von Elektroautos.“
Marco Atzberger i
EHI Retail Institutex
ser die Ladeinfrastruktur vorab dimensioniert wird, Auch der Handel mit seinen Parkplätzen wird
desto wirtschaftlicher kann sie sein und desto das zukünftige Mobilitätssystem und die Ladeinfra-
schneller kann die Elektrifizierung stattfinden. struktur mitgestalten. Alle neuen Nichtwohn-
Dabei sind auch Sharing-Konzepte wie z.B. Car- gebäude sowie Nichtwohngebäude, die einer grö-
sharing oder das Ridesharing (organisiertes ge ßeren Renovierung unterzogen werden und dabei
meinsames Fahren) sowie der Ausbau des öffent- über mehr als zehn Stellplätze verfügen, müssen
lichen Verkehrs mit zu betrachten. Diese und noch nach der Richtlinie (EU) 2018/844 – Gebäude
weitere Faktoren werden die Struktur der Fort- effizienzrichtlinie mindestens einen Ladepunkt für
bewegungsmittel und das Mobilitätsverhalten Elektromobilität errichten. Somit werden auch
erheblich beeinflussen. Handelsunternehmen, die oft auch an gut erreich-
Anzahl der gemeldeten Ladeeinrichtungen laut Bundesnetzagentur
Stand 16.10.2019 (Abb. 1)
Anzahl Ladepunkte absolut
25.000
20.000
15.000
10.000 20.704
16.069
5.000 9.735
6.034
2.247 3.526
0
2014 2015 2016 2017 2018 2019
umgesetzte Ladepunkte geplante Ladepunkte bis Ende 2019
Quelle: Bundesnetzagentur: Ladesäulenregister, online verfügbar unter: https://www.bundesnetz-agentur.de/DE/Sachgebiete/Elektrizitaetund¬Gas/Unternehmen_
Institutionen/Handelund¬Vertrieb/ Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node.html Stand: 16.10.2019
EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 20208 Einleitung
baren Stellen über Parkräume verfügen, für den Für Bestandsimmobilien (Nichtwohngebäude),
Ausbau der Elektromobilität bzw. den Aufbau e iner mit mehr als 20 Stellplätzen legen die Mitglied
Ladeinfrastruktur mit eingebunden. Damit kann staaten die Anforderungen für den E inbau e iner
der Handel mit seinen Stellplätzen zu einem der Mindestanzahl noch fest. Es ist damit zu rechnen,
Schlüsselakteure für das Gelingen der Mobilitäts- dass auch im Bestand bis 31.12.2024 nachgerüstet
wende werden und dabei neue Geschäftsbereiche werden muss.
entwickeln.
1.2 Soll-Prozess für den Aufbau von Ladeinfrastruktur
Für die Planung und den Aufbau einer Ladeinfra- Fokus auf folgenden Themen, welche in den nächs-
struktur (LIS) kann nach dem hier dargestellten ten Kapiteln näher betrachtet werden.
Sollprozess vorgegangen werden. Dabei liegt ein
Planung und Aufbau einer Ladeinfrastruktur (LIS)
(Abb. 2)
Welche rechtlichen Verpflichtungen zum Aufbau von LIS bestehen?
Bedarfsanalyse Welche strategischen Ziele sollen im Unternehmen verfolgt werden?
Welche infrastrukturellen und sozioökonomischen Spezifikationen liegen
am Standort vor?
Standortanalyse Welche Förderprogramme kommen für den Standort infrage?
Wie erfolgt die technische Einbindung der LIS?
Auslegung der Welche baulichen Parameter sind zu berücksichtigen?
Ladetechnik
Wie erfolgt der technische Support?
Welche Abrechnungsmodelle sind möglich?
Nutzung Wie ist das Marketing zu gestalen, um die Kundenbindung zu steigern?
und Betrieb
Quelle: EHI
EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 20202. Bedarfsanalyse
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Bei Erscheinen dieses Leitfadens ist der Gesetz- werden die Mindeststandards von den Mitglieds-
gebungsprozess zur Umsetzung der Richtlinie (EU) staaten nachlaufend noch festgelegt. Laut der EU-
2018/844 – Gebäudeeffizienzrichtlinie in nationa- Richtlinie ist vorgesehen, dass Bestandsobjekte bis
les Recht noch nicht abgeschlossen. Insofern sind 2025 ebenfalls mit LIS ausgestattet sein müssen.
die nachfolgend dargelegten Termine und Fristen Die tatsächlichen Verpflichtungen können sich je
ebenso wie etwaige Mindeststandards noch nicht nach Ausgestaltung des nationalen Gesetzgebers
abschließend finalisiert. noch ändern. Die Richtlinie adressiert für den Lade-
Gemäß der EU-Richtlinie zur Gesamtenergie- infrastrukturausbau nicht ausdrücklich einen Ver-
effizienz von Gebäuden ist für alle neuen und pflichteten. Die Pflicht kann somit den Eigentümer
grundlegend sanierten Nichtwohngebäude mit bzw. den Vermieter oder den Mieter treffen. Daher
mehr als zehn Stellplätzen ab März 2020 ein ver- ist vor der Planung zu klären, sofern die Filiale
pflichtender Aufbau mit je einem Ladepunkt vor- gemietet ist, wer für den Aufbau der Ladepunkte
gesehen. Eine größere Renovierung liegt dann vor, zuständig ist. Zum derzeitigen Stand ist geplant,
wenn die Kosten der Renovierung 25 Prozent der dass der Eigentümer den Nachweis durch eine
Gesamtkosten des Gebäudes ohne Grundstück Erfüllungserklärung zu erbringen hat.
überschreiten. Hierbei gilt es zu betonen, dass nach
der Richtlinie nicht für jeden zehnten Parkplatz AUSNAHME- UND BEFREIUNGS
ein Ladepunkt errichtet werden muss, sondern TATBESTÄNDE
immer mindestens einer, auch bei weit mehr Stell- Aktuell wird an Befreiungstatbeständen gearbeitet.
plätzen. Zusätzlich muss jeder 5. Stellplatz mit ent- Befreit von den Vorgaben der Richtlinie sind dem-
sprechenden Leerrohren ausgestattet werden. Für nach kleine und mittlere Unternehmen im Sinne
Bestandsobjekte mit mindestens 20 Stellplätzen der KMU-Definition der Europäischen Kommision.
EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020Bedarfsanalyse 11
„Gemäß der EU-Richtlinie zur Gesamtenergie-
effizienz von Gebäuden ist für alle neuen
und grundlegend sanierten Nichtwohngebäude
mit mehr als zehn Stellplätzen ab März 2020
ein verpflichtender Aufbau mit je einem
Ladepunkt vorgesehen.“
Laura Fleischmanni
EHI Retail Institutex
WEITERE REGULATORISCHE RAHMEN
BEDINGUNGEN Zusammenfassung
Für die Planung und Umsetzung der Ladeinfra
struktur müssen weitere Verordnungen, Richtlinien Das Gesetz verpflichtet alle Nicht
und Gesetze berücksichtigt werden: wohngebäude zum Aufbau von
Ladesäulenverordnung (BMWi): Verordnung über Ladeinfrastruktur.
technische Mindestanforderungen an den siche- Neubauten: Bei mehr als 10 Stellplätzen
ren und interoperablen Aufbau und Betrieb von muss 1 Ladepunkt errichtet und jeder
öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektro- 5. Stellplatz mit Leerrohren ausge
mobile stattet werden.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für Große Renovierungen: Bei mehr als 10
den Netzanschluss und dessen Nutzung für Stellplätzen muss 1 Ladepunkt und
die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung jeder 5. Stellplatz mit Leerrohren
(Niederspannungsanschlussverordnung) ausgestattet werden.
Mess- und Eichrecht (BfJ) bei kWh-scharfer Bestandsgebäude ab Januar 2025:
Abrechnung Bei mehr als 20 Stellplätzen muss
Preisangabenverordnung (PAngV) bei Ab- 1 Ladepunkt aufgebaut werden (die
rechnung Mindeststandards werden von den
Verordnung über die Entgelte für den Zugang Mitgliedsstaaten nachlaufend noch
zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetz festgelegt).
entgeltverordnung - StromNEV)
Meldepflichten (Marktstammdatenregister) und
Abgrenzung Dritter
Bei geförderten Ladepunkten die Fördervor-
gaben, z.B. Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur
für Elektrofahrzeuge (BMVI)
Vorgaben oder Festsetzungen des
Bebauungsplans
EEG-Umlage und KWK-Umlage beachten
EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 202012 Bedarfsanalyse
2.2 Mögliche Unternehmensstrategien zum Aufbau
von E-Ladepunkten
Einzelne Handelsketten haben schon erste Lade-
punkte in ihrem Filialnetz aufgebaut. Dabei gibt es
Pioniere, die bereits das gesamte Filialnetz mit
Ladepunkten ausgestattet haben, zum Teil auch
mit Schnellladepunkten. Weitere Handelsketten SZENARIO 1 – BASIC:
befinden sich in der Testphase und stellen K
unden ERFÜLLUNG DER MINDEST
an einzelnen Standorten Ladepunkte zur Ver- ANFORDERUNGEN DER GESETZ
fügung. GEBUNG
Für die Zukunft muss jedes Handelsunter- Ziel des Basic-Szenarios ist es, den wirtschaftlichen
nehmen eine eigene Strategie dafür entwickeln, Aufwand für Investitionen und den Betrieb ver-
welches Ziel mit dem Aufbau der Ladeinfrastruktur hältnismäßig gering zu halten und dabei die An-
verfolgt und was dem Kunden geboten werden soll. forderungen der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie zu
Zudem sollte bei der technischen und baulichen erfüllen.
Umsetzung definiert werden, wer für welche Be- Bspw. kann eine Wallbox (siehe Tabelle 4: Über-
reiche verantwortlich ist. Im Unternehmen sind blick über Ladestationen für Elektrofahrzeuge) in
in der Regel u.a. Bereiche wie Energiemanagement, einfacher Ausführung, die nicht kommunikations-
IT, Bauabteilung sowie technische Gebäudeaus- fähig ist und eine geringe Leistung bereitstellt (z.B.
rüstung bei der Umsetzung einzubinden. Es soll- 3,7 kW), relativ einfach und kostengünstig mon-
te geklärt sein, wer unternehmensintern für wel- tiert werden. Dabei sollte die Leistung der Wallbox
che Bereiche verantwortlich ist und was an externe so gewählt werden, dass der Netzanschluss nicht
Dienstleister und Partner vergeben wird. erweitert werden muss (siehe 3.2 Netzinfra-
Exemplarisch werden für diesen Leitfaden drei struktur) und idealerweise die bestehenden Strom-
mögliche Szenarien beispielhaft aufgezeigt: zähler genutzt werden können. Zudem ist unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen, den
Szenario 1 – Basic: Ladepunkt mit einer einfachen technischen An-
Erfüllung der Mindestanforderungen der bindung an die bestehende Gebäudetechnik anzu-
Gesetzgebung schließen bzw. eine weitere Integration in Ener-
Szenario 2 – Smart: gie-/Gebäudemanagem ent im Basic-Szenario
Über die Anforderungen der Gesetzgebung umzusetzen (siehe 4. Auslegung der Ladetechnik).
hinaus Um zu vermeiden, dass das Personal der Filiale bei
Szenario 3 – Future: Störfällen der Ladestation angesprochen wird, bie-
Zukunftsorientierte Strategieausrichtung tet sich die Kooperation mit einem Servicepartner
an, der kontaktiert werden kann.
Diese Szenarien bilden dabei einen strategischen Hierbei ist zu beachten, dass dieses Szenario
Rahmen und zeigen alternative Möglichkeiten zur zwar die Anforderungen erfüllt, aber zur zu-
Umsetzung auf. Mischformen und Teilszenarien künftigen Mobilitätswende keinen wesentlichen
sind ebenfalls möglich. Einzelne Standorte sollten und nachhaltigen Beitrag leisten wird. Derzeit wird
dabei individuell hinsichtlich ihrer unterschied- vom Handel ein großer Teil des Ladestroms an die
lichen Rahmenbedingungen betrachtet werden. Kunden verschenkt. Ob dies langfristig beibehalten
Bei Standorten, welche in unmittelbarer Nähe der wird, muss der Betreiber individuell entscheiden.
Autobahn liegen, können bspw. Schnellladepunkte Dabei kann die Ladeinfrastruktur ggf. so geplant
weitere Kunden generieren und diesen Standort werden, dass es zukünftig auch möglich ist, den
attraktiver machen. Bei Filialen, die zukünftig nicht Ladevorgang gegenüber dem Kunden abzurechnen
weiterbetrieben werden sollen, reicht es vermut- (siehe 5.2 Abrechnung).
lich, den Mindestanforderungen der Gesetzgebung
zu entsprechen.
EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020Bedarfsanalyse 13
SZENARIO 2 – SMART: SZENARIO 3 – FUTURE:
ÜBER DIE ANFORDERUNGEN DER ZUKUNFTSORIENTIERTE STRATEGIE
GESETZGEBUNG HINAUS AUSRICHTUNG
Ziel des Smart-Szenarios ist es, das Ladekonzept Im Future-Szenario können mehrere AC-Lade-
über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu ge- punkte ab 11 kW und DC-Ladepunkte aufgebaut
stalten und den Kunden einen Mehrwert mit den werden (siehe 4. Auslegung der Ladetechnik). Durch
Ladepunkten zu bieten. Abhängig vom Standort das breite Angebot an Lademöglichkeiten können
können hier mehrere Ladepunkte mit einer Leis- u.a. auch neue Kunden wie Carsharing-Anbieter
tung ab 11 kW aufgebaut werden oder auch an ge- (bspw. mit garantierter Abnahmemenge oder
eigneten Standorten zusätzlich Schnellladepunkte Standzeit) einbezogen werden. Auch hier kann das
installiert werden. Konzept sehr individuell und modular dem Stand-
Die Ladepunkte würden hier in die Gebäude- ort und der Unternehmensstrategie angepasst wer-
technik und in das Energiemanagementsystem mit den. Neben dem Bezug von Ökostrom kann zusätz-
zusätzlichem Lastmanagement integriert (siehe 4. lich dezentral erzeugter PV-Strom mit in das
Auslegung der Ladetechnik). Eventuell kann eine Konzept eingebunden werden. Außerdem ist eine
Netzanschlusserhöhung nötig sein, wenn die vor- Kombination mit einem Speicher zu erwägen (siehe
gesehene Gesamtladeleistung für die Ladepunkte 4.6 Einsatz von Batteriespeichern), wenn dies
für den bestehenden Netzanschluss zu hoch ist wirtschaftlich zu realisieren ist, um die Eigenver-
und dieser auch mit einem intelligentem Last- brauchsquote zu optimieren und die Kosten für
management nicht ausreicht (siehe 3.2 Netzinfra- Leistungsspitzen zu vermeiden.
struktur). Die Ladepunkte werden in die Gebäudetechnik
Im Betrieb kann die Elektromobilität nur dann sowie in das Energiemanagementsystem bzw.
CO2-neutral sein, wenn die Fahrzeuge ausschließ- Energiekonzept integriert. Hier ist ein netz
lich mit regenerativer Energie geladen werden. Um dienlicher Betrieb mit integriertem Lastma
ein regeneratives Energiesystem in der lang- nagement zu prüfen. Dabei ist aber zu beachten,
fristigen Perspektive zu unterstützen, ist es sinn- dass dies auch dazu führen kann, dass dem Kun-
voll, für Ladepunkte ein hochwertiges Ökostrom- den nicht immer die volle Leistung zur Verfügung
produkt zu beziehen. Es kann auch die Möglichkeit gestellt wird.
in Betracht gezogen werden, am jeweiligen Stand- Bei längeren Standzeiten könnten Elektrofahr-
ort dezentral erzeugten PV-Strom in das Konzept zeuge zukünftig auch als temporäre Batterie-
zu integrieren. speicher genutzt werden und dabei die gespeicherte
Im Smart-Szenario sollte die Möglichkeit be- Energie der Fahrzeugbatterie durch „bilaterales
stehen, den Ladevorgang gegenüber dem Kunden Laden“ an die Filiale abgeben oder ggf. ins Strom-
abzurechnen (siehe 5.2 Abrechnung), was bspw. netz einspeisen. Zusätzlich kann der Strombezug
auch über einen Dienstleister abgewickelt werden anhand von diversen Prognosen wie Strompreis-
kann. Auch können weitere Kooperationen mit den entwicklung, Wettervorhersage und dem Kunden-
jeweiligen Dienstleistern sinnvoll sein, die zusätz- verhalten geplant werden. Ziel ist es, die Kunden-
liche Services übernehmen, wie bspw. ein Service- bedürfnisse zu erfüllen und dabei profitabel zu
und Abrechnungspartner. Das zu realisierende wirtschaften und neue Geschäftsmodelle zu ent-
Konzept sollte dem Standort und der Unterneh wickeln.
mensstrategie individuell angepasst werden.
EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 202014 Bedarfsanalyse
Definitionen
Ladepunkt: Eine Einrichtung, die zum Aufladen von Schnellladepunkt (DC-Ladepunkt): Ein Ladepunkt,
Elektrofahrzeugen geeignet und bestimmt ist. An an dem Gleichstrom mit einer Ladeleistung von mehr
einem Ladepunkt kann zur gleichen Zeit nur ein Fahr- als 22 Kilowatt an ein Elektrofahrzeug übertragen
zeug aufgeladen werden. werden kann.
Normalladepunkt (AC-Ladepunkt): Ein Ladepunkt, Ladestation: Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge,
an dem Wechselstrom mit einer Ladeleistung von die aus einem oder mehreren Ladepunkten bestehen
höchstens 22 kW an ein Elektrofahrzeug übertragen kann.
wird.
Überblick über die Szenarien
(Tab. 1)
Basic Smart Future
Erfüllung der Mindest-
Über die Anforderungen der Zukunftsorientierte
Unternehmensstrategie anforderungen der
Gesetzgebung hinaus Strategieausrichtung
Gesetzgebung
Mehrere Ladepunkte
Ladetechnik Bis 11 kW entsprechend den Ergeb- AC + DC, Schnellladen
nissen der Standortanalyse
Abrechnung Keine Abrechnung Einfache Abrechnung Geschäftsintegriert
Grünstrom,
Vorhandenen Stromtarif Grünstrom, evtl. PV-Strom nutzen mit
Energieversorgung
nutzen evtl. PV-Strom nutzen Speicherung und
Netzeinspeisung
Anbindung an TGA und Einfaches Integriertes und netzdien-
An bestehende Haustechnik
Energiemanagement Energiemanagement liches Energiemanagement
Service-, Abrechnungs-
Service- und
Kooperation Servicepartner und Kooperationspartner
Abrechnungspartner
(z.B. Carsharing)
Personeller und
wirtschaftlicher € €€ €€€
Aufwand
Zugänglichkeit Während Öffnungszeiten 12 Stunden an Werktagen 24/7
Kundenbindung Gering Mittel Hoch
Mehrere Ladepunkte Mehrere AC- und
Beispiele Wallbox
bis 22 kW DC-Ladepunkte
Quelle: EHI
EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 202042 Verzeichnisse
VERLAG LAYOUT
EHI Retail Institute GmbH EHI Retail Institute GmbH
Spichernstraße 55
50672 Köln DRUCK
Tel. +49 221 57993-0 cede Druck GmbH
Fax +49 221 57993-45 Herseler Straße 7-9
info@ehi.org 50389 Wesseling
www.ehi.org
COPYRIGHT© 2020
HERAUSGEBER Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung
EHI Retail Institute e. V. und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten.
Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (Druck,
GESCHÄFTSFÜHRUNG EHI RETAIL INSTITUTE Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderen Verfahren)
Michael Gerling ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reprodu-
ziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme
AUTOR*INNEN verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
Laura Fleischmann, fleischmann@ehi.org
Claudia Horbert, horbert@ehi.org HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Florian Klausmann, Florian.Klausmann@iao.fraunhofer.de Das EHI Retail Institute versucht mit größtmöglicher
Frieder Schnabel, Frieder.Schnabel@iao.fraunhofer.de Sorgfalt, in der vorliegenden Studie richtige, vollständige
und aktualisierte Informationen zur Verfügung zu stellen.
Fehler können jedoch nicht völlig ausgeschlossen wer-
den. Das EHI Retail Institute übernimmt daher keinerlei
Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständig-
keit, Qualität und/oder Aktualität der veröffentlichten
IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN ZUM Informationen, es sei denn, die Fehler wurden vorsätz-
THEMA E-MOBILITÄT lich oder grob fahrlässig begangen. Dies b etrifft sowohl
materielle als auch immaterielle Schäden Dritter, die
durch die Nutzung des Informationsangebots verur-
sacht werden.
Claudia Horbert BESTELLMÖGLICHKEITEN
Leiterin Forschungsbereich
Ladenplanung + Einrichtung Tel. +49 221 57993-64
EHI Retail Institute vertrieb@ehi.org
Tel. +49 221 57993-58
www.ehi-shop.de
horbert@ehi.org
ISBN: 978-3-87257-527-2
PREIS: 39,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt.
BILDRECHTE:
Laura Fleischmanni
Projektleiterin E-Mobilität Seite 23: Bild Wallbox: Schneider Electric,
EHI Retail Institute Bild AC-Ladestation/DC-Ladestation: ChargePoint
Tel. +49 221 57993-880
Seite 31: Schneider Electric
fleischmann@ehi.orgn
Illustrationen: EHI, rashadashurov/fotolia.de,
EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020EHI Retail Institute | Spichernstr. 55 | 50672 Köln
www.ehi.orgSie können auch lesen