Eltern & Kind Tarife 2022 - Förderungen Ermäßigungen Versicherungs-leistungen Kinder- und Jugendtarife - Land Salzburg
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Eltern & Kind Tarife 2022 Förderungen Ermäßigungen Versicherungs- leistungen Kinder- und Jugendtarife Sozial
Rückenwind Aus der Sozial- für Familien abteilung des Landes Liebe Eltern, liebe Familien, mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen einen Überblick Es gibt Lebensabschnitte, in denen wir mehr über sämtliche Sozialleistungen des Landes und des Unterstützung und Rückhalt durch die Gemeinschaft Bundes geben sowie Ihnen Orientierung bieten. brauchen. Die Elternschaft gehört da auch dazu. Neben Glück, Erfüllung und Freude bringt diese auch mehr Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständigen Stellen und Verantwortung wie auch manche finanziellen Belastun- Einrichtungen , die jeweils am Ende eines Informati- gen mit sich. onsblocks angegeben sind. Die konkreten Kontaktdaten finden Sie dazu im Anhang. Unser Sozialstaat ist breit aufgestellt und kann flexibel und unterstützend auf die unterschiedlichen Situatio- Nützen Sie gerne auch die Informationsseiten des nen von Eltern, Alleinerziehenden und ihren Kindern Landes Salzburg (www.salzburg.gv.at) und des Bundes reagieren. (www.oesterreich.gv.at). Die vorliegende Broschüre informiert Familien über die Beachten Sie auch die Begünstigungen für Men- volle Bandbreite dieser Hilfestellungen in unserem schen mit Behinderungen, diese sind mit folgendem Bundesland. Diese reichen von Familienbeihilfe, Steu- Symbol gekennzeichnet . er-Tipps, Schülerinnen- und Schülerfreifahrt, finanzielle Auskunft erteilen auch die angeführten Leistungen in den Bereichen Wohnen, Ausbildung und Institutionen , sofern nicht extra angeführt. Beruf, Karenz, Pflege, usw. Mit den besten Wünschen Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen sowie die Angebote für Eltern und Familien eine hilfreiche Unter- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stützung sind und Ihnen Rückenwind geben können. der Sozialabteilung des Landes Zeichenerklärung: Information und zuständige Stelle Lesens- und Wissenwertes Ihr Dr. Heinrich Schellhorn siehe auch Landeshauptmann-Stellvertreter Antragstellung hier möglich zuständig für Soziales, Umwelt, Klima, Energie und Kultur für Menschen mit Behinderungen
Familienförderung & 08 Wochengeld Kinderbetreuung 09 Familienbeihilfe 10 Familienhärteausgleich 11 Kinderbetreuung 12 Tageseltern 13 Kinderbetreuungsbeihilfe 14 Kinderbetreuungsgeld 16 Familienpass Unterhalt 18 Kindesunterhalt 19 Unterhaltsabsetzbetrag 20 Unterhaltsvorschuss Gesundheit & Pflege 23 24 Hilfsmittel/Heilbehelfe Impfschaden 25 Krankenbehandlung 26 Krankengeld 27 Krankes Kind zuhause 28 Familienhilfe 29 Familienhospizkarenz 30 Pflegegeld 32 Pflegefreistellung 34 Rezeptgebühr Ausbildung & Job 36 Alleinerziehende, Alleinverdienende 37 Bildungskarenz 38 Ferialjob 39 Lehrlingsentschädigung 40 Schülerbeihilfen 41 Schulveranstaltungen 42 Selbsterhalterstipendium 43 Studienbeihilfe Unterwegs 46 47 48 Schulfahrtbeihilfe Schülerfreifahrt/Lehrlingsfreifahrt Bahn fahren 49 Stadtbusse Salzburg 50 Reisepass Soziale (Ver)sicherung 52 53 54 Selbstversicherung Mitversicherung Arbeitslosengeld 55 Notstandshilfe 56 Sozialunterstützung 59 Waisenpension Wohnen & Hausstand 62 Wohnbauförderung 63 Radio/TV/Telefongebühr Sich beraten lassen 66 Behörden 68 Broschüren/Infos
Familienförderung & Kinderbetreuung 6 7 Wochengeld Familienbeihilfe Familienhärteausgleich Kinderbetreuung Tageseltern Kinderbetreuungsbeihilfe Kinderbetreuungsgeld Eltern-Kind-Gruppen Familienpass
Wochengeld Familienbeihilfe Um werdende Mütter während der Zeit des Mutter- Wenn sich ihr Lebensmittelpunkt in Österreich befindet schutzes finanziell zu unterstützen, erhalten sie das und sie mit dem Kind bzw. den Kindern in einem sogenannte Wochengeld - für die letzten 8 Wochen vor Haushalt leben, haben Eltern (auch Groß-, Stief-, dem Geburtstermin des Kindes und 8 Wochen nachher. Adoptiv- und Pflegeeltern) Anspruch auf Familienbei- Anspruch darauf haben unselbstständig erwerbstätige hilfe. Kinder ab dem 18. und bis zum 24. Geburtstag Frauen, geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen erhalten nur mehr dann Familienbeihilfe, wenn sie in mit freiwilliger Selbstversicherung und voll versicherte Ausbildung (Schule, Lehre, Studium oder FH) stehen. freie Dienstnehmerinnen. Zudem auch Frauen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz Familienbeihilfe mtl. mit Kinderabsetzbetrag* (GSVG) oder dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz ab Geburt € 114,00 € 172,80 8 9 (BSVG) versichert sind. ab 3 Jahren € 121,90 € 180,30 Unselbstständig Erwerbstätige. Das Wochengeld wird ab 10 Jahren € 141,50 € 199,90 gemäß dem Durchschnittseinkommen der letzten drei ab 19 Jahren € 165,10 € 223,50 Kalendermonate berechnet. Dabei werden die gesetzlichen *Der Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro ist zum Grundbetrag hinzuzurechnen (Finanzamt). Abzüge und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt. Selbständige und Bäuerinnen. Selbstständige Frauen, Geschwisterstaffelung die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich: (GSVG) in der Krankenversicherung pflichtversichert sind und Bäuerinnen, die nach dem Bauern-Sozialversiche- f ür 2 Kinder um monatlich € 7,10 rungsgesetz (BSVG) versichert sind, bekommen während f ür 3 Kinder um monatlich € 17,40 der Schutzfrist eine Ersatzarbeitskraft beigestellt oder f ür 4 Kinder um monatlich € 26,50 eine Geldleistung in der Höhe von 56,87 Euro pro Tag. f ür 5 Kinder um monatlich € 32,00 Freie Dienstnehmerinnen. Freie Dienstnehmerinnen erhalten Wochengeld entsprechend jenem Jahresnetto- einkommen, welches auf Basis der Bruttomonatsbezüge Der Zuschlag für ein Kind mit Behinderungen der letzten drei Monate errechnet wird. beträgt 155,90 Euro pro Monat. Geringfügig Beschäftigte. Bei Ausübung einer gering- fügigen Beschäftigung ist es möglich, eine Selbstversi- Antragstellung. Die Familienbeihilfe ist beim zuständi- cherung in der Pensions- und Krankenversicherung zu gen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. beantragen. In diesem Fall ist ebenfalls Anspruch auf Wochengeld in fixer Höhe von 9,78 Euro täglich gegeben. Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosengeld. Auch wenn zu Beginn der Schutzfrist Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld oder eine sons- tige Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wird, besteht Anspruch auf Wochengeld. www.sozialversicherung.at Wohnsitzfinanzamt oesterreich.gv.at Familienbeihilfenrechner www.oesterreich.gv.at
Familienhärteausgleich Kinderbetreuung Eltern stehen zur Unterstützung in der Kinderbetreuung Unverschuldet in Not geratene Familien und alleinste- Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wie Tageseltern, hende Personen, die Familienbeihilfe beziehen, sowie Tagesbetreuungseinrichtungen, Kindergärten und Horte werdende Mütter und Eltern können eine einmalige zur Verfügung. finanzielle Überbrückungshilfe erhalten. Betrieben werden Kinderbetreuungseinrichtungen von Diese Hilfe wird durch das Bundesministerium für Gemeinden, privaten Trägern oder auch Firmen (z. B. Be- Familie und Jugend gewährt. Eine Hilfe wird nur dann triebskindergärten). Die Kosten variieren je nach Rechts- ausbezahlt, wenn träger innerhalb von Mindest- und Maximalbeträgen. eine unverschuldete Notsituation (Todesfall, Krankheit, Behinderung, Naturkatastrophe etc.) Beträge gelten pro Monat und für eine ganztägige 10 11 eingetreten ist und Betreuung ohne Verpflegung: eine solche auch mit allen gesetzlich zustehenden Leistungen (Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Unterhaltsan- Mindestbeitrag bis zum 3. Lebensjahr € 90 spruch,...) nicht bewältigt werden kann, Mindestbeitrag ab dem 3. Lebensjahr € 40 eingetretene Schäden nicht durch die Versicherung Maximalbeitrag € 415 gedeckt sind. Zuschuss. Das Land Salzburg gewährt pro Monat und Einmalzahlung. Es werden nur Überbrückungshilfen Kind folgende Zuschüsse (direkt an die Einrichtung): und keine Unterstützungen zum laufenden Lebensun- terhalt gewährt. Betreuung bis zu 30 Wochenstunden € 12,50 Betreuung über 31 Wochenstunden € 25,00 Antrag. Der Antrag ist einzubringen bei: Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend Kinderbetreuungsfonds Salzburger Eltern können um einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten ansuchen, wenn sie folgende Hinweis. Die finanzielle Überbrückungshilfe muss Einkommensgrenze nicht überschreiten: zweckgemäß verwendet werden oder ist andernfalls inkl. Zinsen zurückzuzahlen. Alleinerziehende/r mit 1 Kind – netto € 1.425,00 Familie mit einem Kind – netto € 1.852,50 Jedes weitere Kind 456 Euro. Verpflichtendes Kinderbetreuungsjahr. Im letzten Jahr vor der Schulpflicht ist der Besuch in Kindergärten und alterserweiterten Gruppen für 20 Wochenstunden grundsätzlich vormittags für Kinder, die bis zum 31. August ihr 5. Lebensjahr vollenden, gratis. www.oesterreich.gv.at Gemeindeamt
Tageseltern Kinderbetreuungs- Tageseltern sind Personen, die während der Arbeitszeit oder Studiums der Eltern regelmäßig und gegen Ent- beihilfe gelt für einen Teil des Tages Kinder (0 bis 16) in ihrem Das Arbeitsmarktservice (AMS) gewährt unter bestimm- Haushalt betreuen. Tageseltern müssen geschult sein ten Voraussetzungen eine Beihilfe für die Unterbringung (Ausbildung von mind. 172 Stunden). eines Kindes in einer Betreuungseinrichtung, sofern das Kind jünger als 15 Jahre ist und im gemeinsamen Elternbeitrag. Die Höhe des Elternbeitrags ist sozial Haushalt lebt (Kinder mit Behinderungen jünger als 18 gestaffelt und abhängig von: Jahre). Familieneinkommen, Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Die Höhe der Förderung beträgt monatlich max. 12 Personen, 300 Euro, ist gestaffelt und hängt unter anderem vom 13 der wöchentlichen Betreuungszeit, Bruttoeinkommen ab. Gefördert wird die ganztägige, dazu kommen noch die Kosten für die Verpflegung. halbtägige und stundenweise Betreuung (zB Kindergar- ten, Hort, Tageseltern, etc.). Zuschuss. Das Land Salzburg gewährt pro Monat und Folgende Einkommensgrenzen (monatliches Bruttoein- Kind folgende Zuschüsse (direkt an die Einrichtung): kommen) dürfen nicht überschritten werden: Betreuung bis zu 30 Wochenstunden € 12,50 für Alleinlebende € 2.700 (brutto) Betreuung über 31 Wochenstunden € 25,00 Beachten Sie: Als Einkünfte gelten jede Art des Bewilligung. In einer Familie dürfen maximal 4 Kinder Erwerbseinkommens, auch Alimente, Arbeitslosengeld im Vorschulalter betreut werden. Tageseltern brauchen und diverse Beihilfen. die Bewilligung des Jugendamtes. Dauer. Die Beihilfe kann für jeweils 26 Wochen gewährt Ausbildung. Tageseltern müssen eine Ausbildung absol- werden. Die Förderungsdauer je Kind kann (bei Vorlie- vieren und werden laufend fortgebildet. gen der Fördervoraussetzungen) auf bis zu 156 Wochen ausgeweitet werden. Anbieter. Im Land Salzburg gibt es drei Anbieter. Die Anbieter haben das Recht, innerhalb der gesetzlichen Die Förderung wird insbesondere gewährt, wenn Rahmenbedingungen, die Preise autonom festzulegen. eine Arbeit aufgenommen wird, Tageselternzentrum (TEZ) an einem Kurs des AMS teilgenommen wird, Tel. 0662 871750 eine bisherige Betreuungsperson ausfällt, KOKO Ä nderungen der Arbeitszeit eine neue Tel. 0662 436369 Betreuungsform erforderlich machen, Hilfswerk Salzburg s ich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Tel. 0662 434702 Verhältnisse grundlegend verschlechtert haben. Land Salzburg Tel. 0662 8042 2435 AMS - Arbeitsmarktservice www.ams.at
Kinderbetreuungsgeld TIPP Unter gewissen Voraussetzungen können Sie zusätzlich einen Partnerschaftsbonus beantragen! Es gibt zwei Systeme. Das pauschale Kinderbetreuungs- geld wird im Unterschied zum einkommensabhängigen Die regelmäßigen Gruppentreffen (BabyClubs und Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen Eltern-Kind-Gruppen) sind eine gute Gelegenheit, ande- gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert re Mütter und Väter kennenzulernen und Erfahrungen sind bzw. waren. zu aktuellen Themen, die sich aus dem Zusammenleben mit dem Kind ergeben, auszutauschen. Voraussetzungen für den Bezug: Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe Gemeinsamer Haushalt bzw. identer Hauptwohnsitz mit dem Kind 14 Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen 15 Lebensmittelpunkt sowie rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich Einhalten der Zuverdienstgrenzen www.oesterreich.gv.at Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto Infoline Kinderbetreuungsgeld (seit 1.3.2017): Von 14,53 Euro bis 33,88 Euro täglich Tel: 0800 240 014 (Höhe je nach Bezugsdauer). Diese liegt zwischen 365 und 851 Tage, wenn ein Elternteil allein das Kind betreut, und zwischen 465 bis 1.063 Tagen, wenn beide Elternteile die Betreuung übernehmen. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld Spezielle Anspruchsvoraussetzungen www.oesterreich.gv.at Im Unterschied zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nur solchen Personen gewährt, die in den 182 Kalen- dertagen vor der Geburt des Kindes eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbs- tätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt haben. In diesen 182 Kalendertagen darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstands- hilfe, Weiterbildungsgeld etc.) bezogen worden sein. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erho- lungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohn- fortzahlung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechungen dar.
Familienpass Die gemeinsame Zeit mit der Familie zu gestalten, stellt für Eltern zeitlich und finanziell immer häufiger eine Herausforderung dar. Der Salzburger Familienpass bietet daher ein großes und abwechslungsreiches Ange- bot an preisgünstigen Aktivitäten. Unterhalt Der Familienpass ist kostenlos und kann über das zuständige Wohnsitzgemeindeamt bzw. für Familien aus der Stadt Salzburg beim Bürgerservice der Stadt Salzburg (Schloss Mirabell) beantragt werden. 16 17 Voraussetzung. Den Familienpass erhalten Familien, Al- leinerziehende oder Lebensgemeinschaften und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag, sofern Kindesunterhalt sie im gemeinsamen Haushalt leben und ihren Haupt- wohnsitz im Bundesland Salzburg haben. Ausgenommen Unterhaltsabsetzbetrag sind Väter und Mütter mit Kontaktrecht sowie Tages- Unterhaltsvorschuss und Großeltern. Ermäßigungen. Sobald zumindest ein Erwachsener mit einem Kind ein im Familienpass integriertes Freizeitan- gebot in Anspruch nimmt, kommt die Ermäßigung zum Tragen. Der Familienpass gilt auch als Ermäßigungs- ausweis für den Salzburger Verkehrsverbund. Dies gilt nicht im Bereich des Handels und bei gewerblichen Dienstleistern. Familienpass. Inhaber können die digitale Familien- pass-APP nutzen. Eine Auflistung der Partner bzw. Angebote finden Sie in der Begleitbroschüre zum Familienpass oder unter: www.salzburg.gv.at/familienpass Referat Jugend, Familie, Integration, Generationen, Tel: 0662 8042 5433
Kindesunterhalt Unterhaltsabsetzbetrag Eltern, die nicht mit ihrem Kind zusammen wohnen, Wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind nachweis- müssen für den Unterhalt in Form von Geld (Alimente) lich gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet und dafür aufkommen. Die Höhe des Geldunterhalts richtet sich keine Familienbeihilfe bezieht, hat Anspruch auf den so nach dem Alter des Kindes, Geschwisteranzahl und dem genannten Unterhaltsabsetzbetrag. Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Die Gerichte bemessen den Unterhalt im Regelfall mit Der Unterhaltsabsetzbetrag wird ab dem Monat berück- der Prozentregel. sichtigt, für den Unterhalt tatsächlich geleistet wird. Kindesunterhalt pro Monat*: Unterhaltsabsetzbetrag pro Monat: 18 19 Alter des Prozent- Regel- Unterhaltsober- f ür das 1. Kind € 29,20 Kindes regel** bedarf* grenze*** f ür das 2. Kind € 43,80 0-3 Jahre 16 € 219 € 438,00 f ür jedes weitere Kind € 58,40 3-6 Jahre 16 € 282 € 564,00 6-10 Jahre 18 € 362 € 724,00 Antrag. Der Unterhaltsabsetzbetrag ist beim Finanzamt 10-15 Jahre 20 € 414 € 1.035,00 zu beantragen. Diese Beträge werden bei der Arbeit- 15-19 Jahre 22 € 488 € 1.220,00 nehmerveranlagung berücksichtigt. 19-28 Jahre 22 € 611 € 1.527,00 Kürzung. Werden gerichtlich oder behördlich festge- * die Sätze werden zum 1.7. eines Jahres neu festgelegt ** in % vom Nettoeinkommen für ein Kind ohne Geschwister setzte Unterhaltszahlungen (siehe Kindesunterhalt) nur *** 2-fache (bis 10 Jahre) bzw. 2,5-fache des Regelbedarfs zum Teil geleistet, wird der Absetzbetrag entsprechend gekürzt. Abzüge. Bei der Prozentregel gibt es Abzüge für Geschwister je nach Alter (1 bis 2 %) und für Ausland. Für Kinder, die im Ausland leben, wird kein Ehepartnerinnen und Ehepartner bis zu 3 %. Unterhaltsabsetzbetrag gewährt. Ende des Unterhaltsanspruchs. Es wird davon ausge- gangen, dass ein Kind nach Abschluss seiner Ausbildung selbsterhaltungsfähig ist. Wird kein geeigneter Arbeits- platz gefunden, muss für eine angemessene Dauer der Arbeitsuche weiter Unterhalt geleistet werden. Einkommen des Kindes. Eigene Einkünfte des Kindes können den Unterhaltsanspruch reduzieren. Kinder- und Jugendhilfe Tel. 0662 8042 3585 Gericht (Amtstag: jeden Di. 8-12 Uhr) Referat Jugend, Familie, Integration, Generationen Tel. 0662 8042 5435 oder 5436 und Beratungstelefon unter Tel. 0662 8042 5420 Ihr Wohnsitzfinanzamt
Unterhaltsvorschuss Der Unterhaltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung) dient als Sicherstellung des Unterhalts von minderjäh- rigen Kindern, wenn ein Elternteil seinen Verpflich- tungen der Zahlungen nicht nachkommt. Der Unterhaltsvorschuss wird jeweils für 5 Jahre und Gesundheit & Pflege maximal bis zum 18. Geburtstag ausbezahlt. Dann ist ein neuer Antrag nötig. Unterhaltsvorschuss nach Unterhaltstitel 20 Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach 21 der festgelegten Unterhaltsverpflichtung (Beschluss, Vergleich, Urteil). Der Vorschuss ist nach oben hin be- grenzt. Tarife 2022: Hilfsmittel/Heilbehelfe maximaler Unterhaltsvorschuss (mtl.) € 673,53 Impfschaden Krankenbehandlung Unterhaltsvorschuss als Richtsatz Krankengeld Ist die Festsetzung des Unterhalts nicht möglich (lau- fendes Unterhaltsverfahren) und in den Fällen, in denen Krankes Kind zuhause der Verpflichtete längere Zeit unbekannten Aufent- haltes oder in Haft ist, werden folgende monatliche Familienhilfe Fixbeträge (gerundet) bezahlt: Familienhospizkarenz 0 – 6 Jahre € 236 7 – 14 Jahre € 337 Pflegegeld ab 15 Jahre € 438 Pflegefreistellung Jeder Unterhaltsvorschuss ist vom Unterhaltsverpflich- teten zurückzubezahlen. Rezeptgebühr Kinder- und Jugendhilfe Antragsformular: Gericht
Hilfsmittel/ Heilbehelfe Für die Anschaffung oder Instandsetzung von Hilfsmit- tel bzw.Heilbehelfe (Rollstühle, Schuheinlagen, Brillen etc.) leisten die Krankenkassen nach Verordnung des Arztes zum Teil Zuschüsse. Gewisse Hilfsmittel werden leihweise und kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Heilbehelfe und Hilfsmittel werden bis zur jeweiligen satzungsmäßigen Höchstgrenze über- 22 nommen. 23 Selbstbehalte. Der Selbstbehalt des Versicherten für Hilfsmittel bzw.Heilbehelfe beträgt in der Regel 10 % (GSVG und BSVG 20 %) des (vereinbarten) Kaufpreises. Für mitversicherte Kinder von 15 Jahren bis zum voll- endeten 27. Lebensjahr gilt ebenfalls ein Selbstbehalt von 10 %. Kinder unter 10 Jahren zahlen keinen Selbst- behalt. p ro Heilbehelf mindestens € 37,80 S ehbehelfe mindestens € 113,40 Sehbehelfe. Bei gleich bleibender Sehstärke werden Brillen von der Krankenkasse frühestens nach 3 Jahren mitfinanziert. Bei Kontaktlinsen ist die Gebrauchsdauer auf 2 Jahre festgelegt. Ihre Krankenkasse
Krankenbehandlung Die medizinische Behandlung ist für Versicherte weit- gehend kostenfrei. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 7,65 % (bei Pensionsberechtigten 5,1 %) des monatlichen Verdienstes bis zu einer Obergrenze von 5.670 Euro. Einige Krankenversicherungen (BVAEB, SVA oder SVB) verlangen auch Selbstbehalte bis zu 20 % der Behand- lungskosten. 24 25 Rezeptgebühr befreit sind: Pensionsberechtigte mit Anspruch auf Ausgleichszulage bzw. Ruhe- oder Versorgungsgenuss mit Ergänzungszulage, Patientinnen und Patienten mit anzeigepflichtigen, übertragbaren Krankheiten, Zivildiener und deren Angehörige, Asyl- werbende. Für jede versicherte Person wird bei der Krankenkas- se ein Konto der bezahlten Rezeptgebühren geführt. Sobald die Summe der bezahlten Rezeptgebühren in einem Kalenderjahr 2 % des Jahresnettoeinkommens erreicht, tritt für das restliche Kalenderjahr ohne An- trag eine Befreiung von der Rezeptgebühr ein. Die Rezeptgebühr beträgt 6,65 Euro (Tarif: 2022). Spitalskosten. Für max. 28 Tage Spitalsaufenthalt pro Jahr wird ein Selbstbehalt berechnet. Kommt es auf Grund einer Entbindung zum Krankenhausaufenthalt, müssen Versicherte (bzw. deren anspruchsberechtigten Angehörigen) keine Kostenbeteiligung leisten. Zahnmedizinische Behandlung und Therapieangebote. Für die Erstattung und die entsprechenden Selbstbe- halte geben die Vertragskrankenkassen Auskunft. e-Card. Die e-Card wird direkt über die dienstgebende Stelle (oder AMS) bezahlt. Sie ersetzt den Auslands- krankenschein mit Gültigkeit für EU, EWR und Schweiz. Auch ein Baby bekommt eine eigene e-Card. Ihre Krankenkasse
Krankengeld Krankes Kind zuhause Das Krankengeld ist ein Ersatz für den Entgeltverlust Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege sind vom Betrof- durch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit für fenen aus dem Einkommen und Pflegegeld zu bezahlen. unselbständig erwerbstätige Personen. Anspruchs- Kann jemand die Kosten der Betreuung bzw. Pflege berechtigt sind Pflicht- und Selbstversicherte. nicht zur Gänze selbst finanzieren, gewährt das Land Salzburg einkommensabhängig einen Zuschuss, der Höhe. Die Höhe des Krankengeldes ist abhängig vom unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt wird: aktuellen Bruttoverdienst und der Dauer der Arbeitsun- fähigkeit. Die gesetzliche Mindestleistung beträgt vom ■ Vorliegen einer Krankheit oder Durchschnittsverdienst der letzten Monate: ■ Behinderung, die dazu führt, dass die bzw. der Be- troffene nicht mehr in der Lage ist, ein selbststän- 26 vom 4. bis zum 42. Tag 50 % diges Leben im Privathaushalt zu führen 27 ab dem 43. Tag (= 7. Woche) 60 % ■ Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich), Geringfügig Beschäftigte. Wenn Ihr Einkommen aus ■ Hauptwohnsitz im Land Salzburg. mehreren geringfügigen Beschäftigungen 485,85 Euro (Tarif 2022) übersteigt, können Sie die vollen 50 % bzw. Die Kosten für Betreuung und Pflege werden durch ei- 60 % erhalten. Liegt Ihr Einkommen unter der Geringfü- nen Zuschuss des Landes verringert. Der Kostenzuschuss gigkeitsgrenze von 485,85 Euro müssen Sie eine Selbst- zur Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege hängt von der versicherung besitzen um ein Krankengeld von Höhe der Eigenleistung (Selbstbehalt) ab. 5,83 Euro (Tarif 2022) täglich zu erhalten. Mindesteigenleistung. Die Eigenleistung beträgt jeden- Zuschlag. Gewisse Krankenversicherungsträger leisten falls pro Monat: ab dem 43. Tag für Angehörige einen Zuschlag. ■ ohne Pflegegeldbezug 30,00 Euro (Pauschalbetrag) Dauer. Das Krankengeld wird ab dem 4. Tag der ■ mit Pflegegeldbezug 30,00 Euro (Pauschalbetrag) Arbeitsunfähigkeit für 26 Wochen (für einen Anlassfall) plus 7,00 Euro je konsumierter Stunde (höchstens bezahlt. Je nach Versicherungszeit kann die Höchstdauer jedoch das tatsächlich bezogene Pflegegeld) auf 52 Wochen verlängert werden. Arbeitslosigkeit. Bei Krankenstand während einer Kinderhauskrankenpflege wird angeboten von: Arbeitslosigkeit orientiert sich das Krankengeld an der KIKRA Tel. 0650 2255888 Höhe des Arbeitslosengeldes. Moki Tel. 0664 3534674 oder 06246/74059 Lohnsteuerpflicht. Das Krankengeld ist lohnsteuerpflich- tig sofern der Tagsatz von 30 Euro überschritten wird. Ihre Krankenversicherung Sozialämter
Familienhilfe Familienhospizkarenz In der Familienhilfe tätige Personen übernehmen die Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich pro Anlassfall Haushaltsführung sowie die Pflege und Betreuung der von der Arbeit gegen Entfall des Entgelts „beurlauben“ Kinder und anderer Familienmitglieder. Voraussetzung zu lassen ohne gekündigt zu werden. Nach Beendigung für den Einsatz der in der Familienhilfe tätigen Per- einer vereinbarten Familienhospizkarenz besteht das sonen ist meist eine Erkrankung der Mutter bzw. des Recht auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit. Vaters und fehlende anderweitige familiäre Betreuung. Die Eigenleistung wird auf Basis der Bemessungsgrund- Die Angehörigen haben drei Möglichkeiten: lage ermittelt. Diese errechnet sich aus den eigenen Herabsetzung der Arbeitszeit Mitteln abzüglich Richtsätze bzw. Freibeträge sowie Änderung der Lage der Normalarbeitszeit 28 reistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts F 29 Wohnkosten und Kosten für eine Kinderbetreuung (Hort, Kindergarten). (Karenz) maximale Eigenleistung pro Stunde € 46,70 Zielgruppe. Diese Karenz kann in Anspruch genommen werden bei: Sterbebegleitung naher Angehöriger Die Richtsätze 2022 (ohne Miete und Betriebskosten): B egleitung von schwerstkranken Kindern, die im gemeinsamen Haushalt leben. für Alleinerziehende € 845,92 Bei einer Sterbebegleitung naher Angehöriger ist kein für Ehepaar/Lebenspartnerschaft € 1.134,42 gemeinsamer Haushalt notwendig. Sie kann auch in für jedes Kind mit Familienbeihilfe € 205,37 einem Pflegeheim zum Tragen kommen. Berufsfreibetrag € 176,03 Kinderfreibetrag € 37,00 Sozialversicherung. Während dieser Zeit bleiben die Beschäftigten kranken-, pensions- und arbeitslosenver- sichert, ohne Beiträge zu zahlen. Abfertigungsansprü- che und der Kündigungsschutz bleiben ebenso erhalten. Pflegekarenzgeld. Personen, die eine Familienhospiz- karenz in Anspruch nehmen, haben einen Rechtsan- spruch auf Pflegekarenzgeld. Dieses gebührt in dersel- ben Höhe wie das Arbeitslosengeld. Familienhospizkarenz-Härteausgleich. Ergänzend zum Pflegekarenzgeld gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss vom Bundeskanzleramt - Sektion Familien und Jugend zu erhalten. Dieser ist vom Nettohaushaltsein- kommen abhängig. Land Salzburg, Abteilung Soziales Tel. 0662 8042 3575 Antragsformular: Caritas Tel. 0662 849373 344 www.oesterreich.gv.at
Pflegegeld Pflegebedürftige Menschen, auch Kinder ab Geburt, nach Anhörung des Bundesbehindertenbeirates die erhalten ab einem Pflegeaufwand von mehr als 65 Kinder-Einstufungsverordnung (Kinder-EinstV) über die Stunden im Monat ein Pflegegeld. Die Höhe des Pfle- Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugend- gegeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen lichen erlassen. In dieser Verordnung werden einerseits Pflegeaufwand. Altersgrenzen festgelegt, ab denen kein natürlicher Pflegebedarf mehr anzunehmen ist und andererseits Das Pflegegeld gebührt einkommensunabhängig. Zeitwerte, die im Regelfall für die Beurteilung des Es wird zwölfmal jährlich ausbezahlt. Pflegebedarfs herangezogen werden sollen. Die Zuerkennung des Pflegegeldes erfolgt in 7 Stufen abhängig vom Pflegebedarf. 30 31 Stufe 1 € 165,40 Stufe 2 € 305,00 Stufe 3 € 475,20 Stufe 4 € 712,70 Stufe 5 € 968,10 Stufe 6 € 1.351,80 Stufe 7 € 1.776,50 Erschwerniszuschlag. Bei der Pflegegeldeinstufung von schwer geistig oder schwer psychisch behinder- ten, insbesondere an Demenz erkrankten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wird ein Erschwernis- zuschlag pauschal in der Höhe von 25 Stunden ange- rechnet. Die besonders intensive Pflege von schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen bis zum voll- endeten 15. Lebensjahr wird ebenfalls mit pauschalen Erschwerniszuschlägen berücksichtigt. Antrag. Bezieherinnen und Bezieher einer Pension oder Rente bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zustän- digen Versicherungsträger ein. Krankenhaus. Während eines Krankenhausaufenthaltes ruht das Pflegegeld. Pflegeberatung des Landes Tel. 0662 8042 3533 Kindereinstufungs-Verordnung. Bisher wurde der Pflegebedarf von Kindern und Jugendlichen von den www.sozialministerium.at Pflegegeldentscheidungsträgern und den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Um einheitliche Maßstäbe Ihr zuständiger Versicherungsträger zu schaffen und Rechtssicherheit herzustellen, wurde
Pflegefreistellung Anspruch auf Pflegefreistellung haben Arbeitnehmerin- Kind der Ehegattin bzw. des Ehegatten, der eingetra- nen und Arbeitnehmer, die in einem privatrechtlichen genen Partnerin oder des eingetragenen Partners, der Arbeitsverhältnis stehen. Dabei handelt es sich um Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten, allerdings keinen Urlaubsanspruch, sondern um einen Fall der unter der Voraussetzung, dass ein gemeinsamer Haus- Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Grün- halt mit dem Kind vorliegt. den, bei der das Entgelt weiterhin bezahlt wird. Die leiblichen Eltern (Wahl- oder Pflegeeltern) haben Gründe für die Inanspruchnahme. nach Scheidung oder Trennung bei Erkrankung des ei- ■ Notwendige Pflege einer bzw. eines im gemein- genen Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) Anspruch auf samen Haushalt lebenden erkrankten nahen Ange- Pflegefreistellung unabhängig davon, ob das erkrankte 32 hörigen. Dazu gehören leibliche Kind (Wahl- oder Pflegekind) im gemeinsamen 33 — jene Personen, die in gerader Linie verwandt sind Haushalt lebt oder nicht. (z. B. Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern), — Wahl- und Pflegekinder, Pflegefreistellung kann sofort nach Beginn des Arbeits- — leibliche Kinder der Ehegattin bzw. des Ehegatten, verhältnisses in Anspruch genommen werden. der eingetragenen Partnerin oder des ein- getragenen Partners oder der Lebensgefährtin Voraussetzungen. Die Arbeitnehmerin bzw. der Ar- bzw. des Lebensgefährten, beitnehmer ist wegen der notwendigen Pflege nach- — die Ehegattin bzw. der Ehegatte, weislich an der Arbeitsleistung gehindert. Der Nachweis — die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene der Pflegebedürftigkeit gegenüber der Arbeitgeberin Partner bzw. dem Arbeitgeber kann folgendermaßen erbracht — die Person, mit der Sie in einer Lebensgemein- werden: schaft leben. — (z. B. Erkrankung, Aufenthalt in Heil- oder Pflege- ■ Mündliche bzw. schriftliche Mitteilung oder geanstalten, Freiheitsstrafe, Tod). ■ Vorlage eines ärztlichen Attests ■ Notwendige Betreuung des eigenen Kindes, Wahl- und Pflegekindes (auch wenn kein gemeinsamer Dauer. Anspruch auf Pflegefreistellung besteht inner- Haushalt vorliegt), und des im gemeinsamen Haus- halb eines Arbeitsjahres höchstens im Ausmaß einer halt lebenden leiblichen Kindes der Ehegattin Wochenarbeitszeit. Ist die erste Woche Pflegefrei- bzw. des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin stellung zur Gänze verbraucht, kann ein Anspruch auf des ein getragenen Partners oder der Lebensge- erweiterte Pflegefreistellung bestehen. Darüber hinaus fährtin bzw. des Lebensgefährten, wenn die zu ist ein einseitiger Urlaubsantritt möglich. ständige Betreuungsperson ausfällt (z. B. Erkran- kung, Aufenthalt in Heil- oder Pflegeanstalten, Freiheitsstrafe, Tod). ■ Begleitung des noch nicht zehnjährigen Kindes durch die Eltern bei stationärem Krankenhausauf- enthalt. Begleitungsfreistellung. Der Anspruch auf Begleitungs- freistellung besteht auch für das noch nicht zehnjährige www.oesterreich.gv.at
Rezeptgebühr Es besteht eine Deckelung der Rezeptgebühren: Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Ausbildung & Job Rezeptgebühr pro Medikament € 6,65 Rezeptgebührenbefreiung 34 Von der Rezeptgebühr befreit sind: 35 ■ Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten. (Die Rezeptgebührenbefreiung betrifft nur die Medikamente, die zur Behandlung von an Alleinerziehende zeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten notwendig Alleinverdienende sind. Die Ärztin bzw. der Arzt versieht das Rezept mit einem entsprechenden Vermerk). Bildungskarenz ■ Zivildiener und deren Angehörige ■ Asylwerberinnen und Asylwerber in Bundesbetreuung Ferialjob Personen, deren monatliches Einkommen folgende Lehrlingsentschädigung Richtwerte nicht übersteigt, können eine Befreiung von der Rezeptgebühr beantragen. Schülerbeihilfen Diese Richtsätze für 2022 betragen: Schulveranstaltungen Alleinstehende € 1.030,49 Alleinstehende mit erhöhtem Selbsterhalterstipendium Medikamentenbedarf € 1.185,06 Ehepaare bzw. Personen in Studienbeihilfe Lebensgemeinschaften € 1.625,71 Ehepaare bzw. Personen in Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf € 1.869,57 jedes mitversicherte Kind (Richtsatzerhöhung) € 159 e-Card. Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, ist gleichzeitig von der e-Card-Gebühr befreit. Ein eigener Antrag ist nicht notwendig. Ihre Krankenkasse
Alleinerziehende Bildungskarenz Alleinverdienende Beschäftigte (auch Saisonbeschäftigte) können gegen Entfall der Bezüge an beruflichen Aus- und Weiterbil- Alleinverdienenden und Alleinerziehenden wird unter dungsangeboten teilnehmen, ohne dass sie ihr Dienst- bestimmten Bedingungen ein jährlicher Absetzbetrag verhältnis auflösen müssen. Sie erhalten für diese Zeit eingeräumt. Dieser kann aufgrund einer Erklärung Weiterbildungsgeld. durch die dienstgebende Stelle oder der pensionsaus- zahlenden Stelle berücksichtigt werden oder nach Ab- lauf des Kalenderjahres im Wege des Steuerausgleichs. Wer Bildungskarenz in Anspruch nehmen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Werden für ein oder mehrere Kinder für mindestens sie- ben Monate Familienbeihilfe bezogen, gilt nachfolgend rbeitsverhältnis von durchgehend mindestens A 36 37 gestaffelter Absetzbetrag inkl. Kinderzuschlag: 6 Monaten Zustimmung durch die dienstgebende Stelle mit einem Kind € 494 Erfüllung der Voraussetzungen für mit zwei Kindern € 669 das Arbeitslosengeld Für jedes weitere Kind € 220 Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme (bei einem Studium ist der Nachweis über die Alleinverdienende. Wer selbst oder dessen Partner für Ablegung von Prüfungen je Semester erforderlich) mindestens sieben Monate Anspruch auf Familienbei- hilfe hat, wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Weiterbildungsgeld. In der Zeit der Bildungskarenz verheiratet oder in einer Lebensgemeinschaft lebt und zahlt das AMS Weiterbildungsgeld, wenn Anspruch dessen Partner die Einkommensgrenze von 6.000 Euro auf Arbeitslosengeld besteht und die Weiterbildung nicht überschreitet, ist alleinverdienend. mindestens 20 Wochenstunden umfasst. Das Weiterbil- dungsgeld gebührt in der Höhe des Arbeitslosengeldes, Alleinerziehende. Alleinerziehende sind Steuerpflich- mindestens jedoch 14,53 Euro pro Tag. tige mit mindestens einem Kind, die nicht mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer Gemeinschaft Versichert. Beschäftigte sind während der Bildungs- mit einer (Ehe-)Partnerin bzw. einem (Ehe-)Partner karenz kranken- und unfallversichert. Die Zeiten der leben und die für ihr Kind bzw. ihre Kinder mehr als Bildungskarenz sind auch pensionsbegründend. sechs Monate im Kalenderjahr den Kinderabsetzbetrag erhalten. Dauer. Die Bildungskarenz dauert mindestens 3 Monate und kann bis zu maximal 12 Monaten vereinbart werden. Hinweis. Auch wenn der Absetzbetrag bereits durch die dienstgebende Stelle berücksichtigt wird, ist dieser Zuverdienst. Personen in Bildungskarenz dürfen bis zur dennoch im Steuerausgleich anzuführen, da es anson- Geringfügigkeitsgrenze (485,85 Euro) dazuverdienen. sten zu einer ungewollten Nachversteuerung kommt. www.oesterreich.gv.at Wohnsitzfinanzamt www.bmf.gv.at Arbeitsmarktservice www.ams.at
Ferialjob Lehrlings- Wer arbeiten will, muss bereits 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht beendet haben. Eine Lehre oder ein entschädigung Pflichtpraktikum darf vor dem 15. Geburtstag begonnen Die Lehrlingsentschädigung richtet sich nach dem Kol- werden, sofern die Schulpflicht beendet wurde. lektivvertrag der jeweiligen Berufssparte. Liegt keine Details dazu finden sich im Kinder- und Jugendbeschäf- Regelung durch den Kollektivvertrag vor, dann richtet tigungsgesetz. sich die Höhe der Lehrlingsentschädigung nach der Vereinbarung im Lehrvertrag. Lohn. Die Entlohnung darf die Mindestlöhne in den Kol- Bei Fehlen einer kollektivvertraglichen Regelung ge- lektivverträgen nicht unterschreiten. Auch Beschäftigte bührt eine Lehrlingsentschädigung in der Höhe, die für in einem Ferialpraktikum haben Anspruch auf anteils- gleiche oder branchenähnliche Lehrberufe gilt. 38 39 mäßige Sonderzahlung. Lehrlinge erhalten branchenab- hängig eine Lehrlingsentschädigung. Internat. Sind die Internatskosten (Unterbringung und Verpflegung) des Lehrlings höher als die Lehrlings- Lohnsteuer. Lohnsteuer ist ab 11.000 Euro (brutto/ entschädigung, dann zahlt der Lehrberechtigte den Jahr) zu zahlen. Wer bloß in den Ferien arbeitet, kann Differenzbetrag. sich die Lohnsteuer nach Jahresende vom Finanzamt zurückholen. Ausgelernt. Lehrbetriebe sind nach Abschluss der Lehr- zeit verpflichtet, einen Lehrling mindestens 3 Monate Familienbeihilfe. Wer noch nicht 18 ist, kann unbe- im erlernten Beruf im eigenen Betrieb zu verwenden. schränkt verdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren, ab 18 jedoch maximal 13.000 Euro pro Jahr. Lohnsteuer. Lehrlinge mit unter einem monatlichen Einkommen von 1.230 Euro brutto zahlen keine Lohn- Studierende. Ein Zuverdienst während des Studiums ist steuer. möglich. Siehe unter Studienbeihilfe. Negativsteuer. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung Versicherung. Wer arbeitet, ist voll versichert (Kran- – welche teilweise automatisch vom Finanzamt durch- ken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung). geführt wird, aber in vielen Fällen weiterhin gesondert Wer aber im Monat nicht mehr als Euro 485,85 (brutto) beantragt werden muss – können sich Lehrlinge einen Teil verdient, ist nur unfallversichert. der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückholen. Konkret werden 50 Prozent der bezahlten Sozialversiche- Arbeitszeiten und Pausen. Wer noch nicht 18 ist, un- rungsbeiträge bis maximal 400 Euro jährlich rückerstattet terliegt dem Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz. (oft als „Negativsteuer“ bezeichnet). Hatte der Lehrling Anspruch auf Pendlerpauschale, beträgt der maximale Eltern. Für die Aufnahme eines Ferialjobs brauchen Rückerstattungsbetrag sogar 500 Euro pro Jahr. Jugendliche nicht die Zustimmung der Eltern, für einen Lehrvertrag schon. AHA – Bildungsberatung, Tel. 0662 8888 276 Wirtschaftskammer Arbeiterkammer Arbeiterkammer www.arbeiterkammer.at Wohnsitzfinanzamt
Schülerbeihilfen Schulveranstaltungen Eine Schülerbeihilfe erhalten auch Bürgerinnen und Bund und Land Salzburg fördern unter gewissen Voraus- Bürger aus EWR - und EU-Staaten, Angehörige eines setzungen die Teilnahme an Schulveranstaltungen. Als Drittstaates nach diesem Übereinkommen bzw. Ver- Schulveranstaltungen gelten zum Beispiel sportliche trag, Konventionsflüchtlinge und Schülerinnen und Veranstaltungen, Sprachwochen, Auslandsreisen, Schul- Schüler, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich land- und Sportwochen. wenigstens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbezie- hungen hatte. Die Förderung wird für die jeweilige Schulveranstaltung zugesagt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsan- spruch: Höhe. Bei der Berechnung wird von Grundbeträgen aus- 40 41 gegangen, die je nach Einkommen, Familienstand und Maximale Förderhöhe Familiengröße erhöht oder vermindert werden. Zusätz- lich gibt es einige Erhöhungsbeträge. Förderung des Bundes € 180 Förderung des Landes (pro Kalenderjahr) € 220 Schulbeihilfe € 1.365 Heimbeihilfe € 1.656 Bund. Die Förderung des Bundes ist einkommensabhän- Fahrtkostenbeihilfe € 126 gig. Gefördert werden Schulveranstaltungen mit einer Besondere Schulbeihilfe € 858 Dauer von mehr als 5 Tagen. Land. Bei der Landesförderung dürfen von folgende Schulbeihilfe. Die Schulbeihilfe gebührt Schülerinnen Einkommensgrenzen (Nettoeinkommen der letzten und Schülern ab der 10. Schulstufe. drei Monate ohne Familienbeihilfe) nicht überschritten werden: Heim- und Fahrtkostenbeihilfe. Diese Beihilfe erhalten Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe, wenn Familien mit einem Kind € 1.852,50 für den Schulbesuch eine Unterkunft außerhalb des Alleinerziehende mit einem Kind € 1.425,00 elterlichen Wohnortes erforderlich ist. für jedes weitere Kind im Haushalt € 456,00 Besondere Schulbeihilfe. Studierende, die eine höhere Formulare. Antragsformulare liegen in den Schulen auf. Schule für Berufstätige besuchen, sich für die Vorbe- Darauf ist angeführt, welche Unterlagen dem Antrag reitung auf die abschließende Prüfung gegen Entfall angeschlossen werden müssen (Tarife 2022). der Bezüge beurlauben haben lassen und sich zuvor aufgrund Berufstätigkeit mindestens ein Jahr selbst erhalten haben, erhalten in den sechs Monaten vor der abschließenden Prüfung eine Schulbeihilfe. Antragstellung. Antragsformulare und Merkblätter liegen an den Schulen auf bzw.findet man unter: http://schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at Bund: Bildungsdirektion Salzburg Tel. 0662 8083 0 Land: Referat Jugend, Familie, Integration, Bildungsdirektion Salzburg Tel. 0662 8083 0 Generationen Tel. 0662 8042 5435
Selbsterhalter- Studienbeihilfe stipendium Ein Stipendium bekommt, wer einen Studienerfolg nachweist. Vom möglichen Höchststipendium wird die Studierenden, die ihren Lebensunterhalt vor dem erst- zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern bzw. der maligen Bezug über insgesamt mindestens vier Jahre Ehepartnerin oder des Ehepartners, jedenfalls die selbst bestritten haben und dabei ein Einkommen von Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag, abgezo- mindestens jährlich 8.580 Euro brutto erhalten haben, gen. steht ein Selbsterhalterstipendium zu. Für das Stipendium darf keine gleichwertige Ausbildung Voraussetzungen: im In- oder Ausland absolviert worden sein. s oziale Bedürftigkeit (Kriterien sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße) 42 Einkommen. Beim Selbsterhalterstipendium wird das V orliegen eines günstigen Studienerfolges 43 elterliche Einkommen nicht berücksichtigt. Das Einkom- A lter bei Studienbeginn höchstens 30 Jahre men der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners wirkt sich (Ausnahmeregelung für Selbsterhalterinnen und vermindernd auf das Stipendium aus. Selbsterhalter, Studierende mit Kindern und Studie- rende mit Behinderung sowie bei Aufnahme eines Studierende ohne Kind pro Monat € 801 Masterstudiums) Kinderzuschlag pro Monat € 112 Höhe. Jährliche Höchststudienbeihilfe von 6.000 Euro Für Studierende ab 24 Jahren gibt es dazu einen mo- von bzw. für bestimmte Gruppen 8.580 Euro. Studie- natlichen Zuschlag von 20 Euro, ab 27 Jahren kommen rende, die am Studienort wohnen müssen, Studierende weitere 20 Euro hinzu. über 24 Jahre, Studierende mit gesetzlicher Pflege- und Erziehungpflicht mind. eines Kindes, in eingetra- Studienverlauf. Ein günstiger Studienerfolg und -ver- gener Partnerschaft oder verheiratete Studierende, lauf wird auch hier verlangt. Das Studium darf nicht selbsterhaltende Studierende; zusätzlich 1.200 Euro bei mehr als zweimal gewechselt werden. Unterhaltspflicht pro Kind; Jahres-Zuverdienstgrenze: generell 10.000 Euro, kann sich erhöhen, wenn für Zuverdienst. Dazuverdienen ist im Rahmen der Freiver- eigene Kinder Unterhalt geleistet wird (um mindestens dienstgrenzen möglich. Die Zuverdienstgrenze beträgt 3.000 Euro pro Kind). grundsätzlich 15.000 Euro im Kalenderjahr. Diese kann sich auch erhöhen, wenn für eigene Kinder Unterhalt Weitere Zuschüsse wie geleistet wird (um mindestens 3.000 Euro je Kind). F ahrtkostenzuschuss, S tudienzuschuss, Finanzamt. Studierende, die in einem Dienstverhältnis Versicherungskostenzuschuss, sind, können die Studiengebühr und die Kosten einer K inderbetreuungszuschuss sind möglich. Fachhochschule steuerlich absetzen. Studienbeihilfebehörde Tel. 0662 842439 www.stipendium.at Studienbeihilfebehörde Tel. 0662 842439 www.finanz-online.at www.stipendium.at
Unterwegs 44 45 Schulfahrtbeihilfe Schülerfreifahrt/Lehrlingsfreifahrt Bahn fahren Stadtbusse Salzburg Reisepass
Schulfahrtbeihilfe Schülerfreifahrt Familien, die ihren Kindern (Lehrlinge) für Ausbildungs- zwecke eine Zweitunterkunft (Internat, Heim,...) Lehrlingsfreifahrt finanzieren müssen, erhalten aus dem Familienlasten- Für Fahrten zwischen der Wohnung und der Ausbil- ausgleich eine Schulfahrtbeihilfe. Die Beihilfe ist beim dungsstätte gibt es die Möglichkeit der Freifahrt oder Finanzamt zu beantragen. der Fahrtenbeihilfe. Die Freifahrten sind einkommens- unabhängig, die Fahrtenbeihilfen einkommensabhängig. Die Schulfahrtbeihilfe wird an Lehrlinge, Schülerinnen und Schüler ausbezahlt, wenn der Wohnort mehr als 2 km vom Ausbildungswohnsitz entfernt liegt. Schüler- und Lehrlingsfreifahrt. Die Freifahrten sind Die 2-km-Grenze gilt nicht für Menschen mit beim Verkehrsunternehmen zu beantragen. 46 Behinderungen . 47 E igenanteil/Schuljahr € 19,60 Schulfahrtbeihilfe. Die Höhe richtet sich nach der Länge des Schulweges und der Anzahl der Schulbe- suchstage und liegt zwischen 4,40 Euro und 39,40 Euro Lehrlingsfahrtbeihilfe. Fahrtenbeihilfen gibt es, wenn monatlich. Über eventuelle Restkosten entscheidet die der Weg zur Ausbildungsstätte mindestens 2 km lang zuständige Landesregierung. ist und keine Lehrlingsfreifahrt in Anspruch genommen werden kann. Die Fahrtenbeihilfen sind beim Finanzamt Für Wochenendheimfahrten gibt es gestaffelt nach der zu beantragen. Sie betragen mtl.: Entfernung zum Wohnort folgende pauschale Abgeltung pro Monat: Lehrlinge B is 10 km € 5,10* 0 – 50 km € 19 Ü ber 10 km € 7,30 51 – 100 km € 32 * und innerhalb des Ortsgebiets 101 – 300 km € 42 301 – 600 km € 50 Günstig zur Netzkarte. Für Lehrlinge, Schülerinnen, mehr als 600 km € 58 Schüler und Studierende gibt es beim Salzburger Verkehrsverbund ermäßigte Netzkarten. Die Beihilfe ist im Nachhinein am Ende des Schuljahres oder Lehrjahres zu beantragen und wird rückwirkend ausbezahlt. Wohnsitzfinanzamt Wohnsitzfinanzamt Arbeiterkammer www.arbeiterkammer.at Arbeiterkammer www.arbeiterkammer.at www.salzburg-verkehr.at www.oesterreich.gv.at
Bahn fahren Stadtbusse Salzburg Zugverkehrslinien bieten Schülerinnen und Schülern Der Salzburger Verkehrsverbund (Busse und Bahn) bietet sowie Begleitpersonen vergünstigte Tarife auf ihren eine Reihe von Vergünstigungen, wobei Kinder bis sechs Strecken. Jahren generell gratis fahren. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sowie Familien mit Familienpass und Menschen mit Behinderungen zahlen den Minimum-Preis. ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) ÖBB Schulcard. Vergünstigte Gruppentarife für sechs bis 50 Jugendliche und zwei bis fünf kostenlos mitrei- s’COOL-CARD senden Begleitpersonen. Fahrt vom Wohnort zur Schule oder Lehrstelle für Schü- Mehr Informationen zur ÖBB Schulcard unter lerinnen, Schüler und Lehrlinge unter 24 Jahren (Stichtag 48 Tel. 0800 0800 11 (von Mo – Fr 07.00 - 17.00 Uhr werk- 01. September). 49 tags) oder unter schule@pv.oebb.at S elbstbehalt € 19,60 Vergünstigte Zeitkarten. Vergünstigte Zeitkarten für Bahn und Bus gibt es auch beim Salzburger Verkehrs- verbund (SVV). Tel. 0662 632900 SUPER s’COOL-CARD Jahreskarte zur Benützung aller öffentlichen Verkehrs- Altersermäßigungen. Kleinkinder (bis zum 6. Geburts- mittel des Salzburger Verkehrsverbundes im Bundesland tag) reisen gratis, Kinder (6. bis 15. Geburtstag) zahlen Salzburg, ausschließlich der Schulferien im Sommer. die Hälfte. Voraussetzungen. Für Schülerinnen und Schüler an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht oder Lehrlinge unter 24 Westbahn Jahre (Stichtag 01. September). Vergünstigte Gruppentickets, Studententickets und Hauptwohnsitz, Schule oder Lehrstelle sind im Bundes- Zeitkarten bietet auch das Unternehmen Westbahn an. land Salzburg. K osten € 96 www.oebb.at www.westbahn.at www.salzburg-verkehr.at
Reisepass Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch für Reisen in Schengen-Staaten und bei kurzen Fahrten ins Ausland. Als Reisedokument gilt der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Sozial Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörig- keit und der Identität und er gilt als amtlicher Licht- (Ver)sicherung bildausweis. 50 Antragstellung. Die Antragstellung erfolgt bei der 51 Bezirksverwaltungsbehörde. Einige Gemeinden nehmen auch Reisepassanträge entgegen und leiten diese an die zuständige Passbehörde weiter. Hinweis. Seit Juni 2012 benötigt Jedes Kind einen ei- Selbstversicherung genen Reisepass. Zur Identitätsfeststellung muss daher das Kind bei der Antragstellung persönlich anwesend Mitversicherung sein. Arbeitslosengeld Gültigkeitsdauer. Reisepässe für Minderjährige unter Notstandshilfe 18 Jahren sind für folgenden Zeitraum gültig: Sozialunterstützung bis zwei Jahre 2 Jahre ab dem 2. Geburtstag 5 Jahre Waisenpension ab dem 12. Geburtstag 10 Jahre Unterlagen. Folgende Unterlagen sind zur Antragstel- lung mitzubringen: Amtlicher Lichtbildausweis der antragstellenden Person Geburtsurkunde des Kindes Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes Passbild (nach bestimmten Passbildkriterien und nicht älter als sechs Monate) www.oesterreich.gv.at Ihre Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat der Stadt Salzburg
Selbstversicherung Mitversicherung Personen, die von einer Vollversicherung ausgenommen Die Krankenmitversicherung steht der Versicherten sind, können sich freiwillig krankenversichern lassen. bzw. dem Versicherten für ihre bzw. seine Angehörigen Eine Selbstversicherung ist nur für bestimmte Personen- zu. Eine Mitversicherung ist nur möglich, wenn der Ver- kreise zulässig. sicherte bzw. Mitversicherte nicht nach einem anderen Gesetz krankenversichert ist. Selbstversicherung in der Krankenversicherung Die freiwillige Krankenversicherung ist nur dann Zu unterscheiden ist eine beitragsfreie und -abhängige möglich, wenn keine Pflichtversicherung besteht. Ein Krankenmitversicherung. Anspruch auf Leistungen besteht im Regelfall erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Beitragsabhängig. Für nicht im Rahmen einer Erwerbs- 52 tätigkeit versicherte Angehörige ist von der Versicher- 53 Monatlicher Betrag (2022) € 464,42 ten bzw. vom Versicherten für die Mitversicherung ein Beitrag zu entrichten. Dieser beträgt 3,4 % der Bei- Selbstversicherung für Studierende tragsgrundlage der versicherten Person. Für Studierende entfällt das Erfordernis der Wartezeit. Der begünstigte Beitrag ist jedoch nur unter bestimm- Beitragsfrei. Eine beitragsfreie Mitversicherung ten Voraussetzungen möglich. besteht für: Begünstigter Beitrag € 68,59 inder (auch Stief-, Wahl- und Pflegekinder) bzw. K Enkel bis zum 18. Geburtstag, während der Berufs- Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte ausbildung bis zum 27. Geburtstag und bei Erwerbs- Geringfügig Beschäftigte (Einkommen unter 485,85 losigkeit 24 Monate nach Abschluss der Schul- oder Euro) können sich auf Antrag in der Kranken- und Pen- Berufsausbildung, sionsversicherung zu einem Pauschalbeitrag selbstversi- itversicherte, die derzeit ein Kind erziehen oder M chern. sich mindestens vier Jahre der Kindererziehung gewidmet haben, Pauschalbetrag € 64,78 itversicherte, die Versicherte bzw. den Versicher- M ten pflegen, Pflegende Angehörige itversicherte, die selbst Pflegegeld ab der Stufe 3 M Personen, die sich der Pflege eines im gemeinsamen beziehen. Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen, kön- nen sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit auf Antrag selbst versichern. Voraussetzung ist, dass sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Kranken- versicherung pflichtversicherten Person sind. Ihre Krankenkasse sterreichische Gesundheitskasse Tel. 0662 8889 0 Ö Ihre Krankenkasse www.gesundheitskasse.at
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