Emergency-Modus in der Praxis! Konkrete Empfehlungen zur Existenzsicherung in der COVID-19-Phase - März 2020
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18. März 2020 Emergency-Modus in der Praxis! Konkrete Empfehlungen zur Existenzsicherung in der COVID-19-Phase
18. März 2020 I. Existenzrelevante >> Zurzeit wird nicht derjenige überleben, Handlungsbedarfe der das beste Geschäftsmodell hat, sondern derjenige, der es schafft, ausreichend Liquidität zu sichern.
I. Existenzrelevante Handlungsbedarfe // 18. März 2020 1. Installation einer schlagkräftigen „Corona-Taskforce“ bestehend aus funktionsübergreifenden Leistungsträgern // Im Fokus dieser Taskforce steht die Bewertung der Aus- Risikobewertung Coronavirus COVID-19 – indikativ – wirkungen der Corona-Epidemie auf die unterschiedlichen Unternehmensbereiche und die Sicherstellung einer kon- Wie stark ist das Unternehmen von den wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Pandemie betroffen? sequenten Umsetzung von getroffenen Entscheidungen. Welche dringenden Handlungsbedarfe bestehen, um kurzfristig die Leistungsfähigkeit und auch die Liquidität des Unternehmens aufrechtzuerhalten? // Durchführung täglicher Meetings (ggfs. über Video- Generelle Einschätzung konferenz) der Taskforce zur laufenden Evaluierung der Generelle Einschätzung • Aktuelle Lage in Deutschland/ Bundesland, z.B. Bayern: Katastrophenfall (16.03.)? aktuellen Situation, Ableitung von entsprechenden 5 • Bereits Verzögerungen durch oder sonstige Berührungspunkte mit dem Virus? • Akute Probleme in der Wertschöpfungskette? Handlungsnotwendigkeiten und, bei Bedarf, Anpassung/ Einschätzung Beschaffung Aktualisierung des Maßnahmenplans. 4 • Standorte der Lieferanten? Lieferungen aus Risiko-/Sperrgebieten? Weitere? Beschaffung • Starke Abhängigkeiten innerhalb der Lieferkette? • Alarmbereitschaft und Schnelligkeit der Rückmeldungen seitens der Lieferanten? 3 // Einrichtung einer digitalen „Einsatzzentrale“ (vorrangig Einschätzung Logistik web- bzw. cloudbasiert), die alle relevanten Themen und 2 • Anzahl unterschiedlicher Speditionsunternehmen? • Grenzüberschreitende Transporte? Transportwege? mit einem einfachen, einheitlichen „COVID-19-Radar“ als • Grenzkontrollen? Grenzschließungen? Bewertungs- und Monitoring-Tool steuert. 1 • Lieferengpässe? Einschätzung Absatz 0 • Aktuelle und zukünftige Umsatzentwicklung? Rückgang bereits verzeichnet oder // Kernaufgabe der Taskforce ist damit die Aufrechterhal- ab wann? tung der Betriebsabläufe und kontinuierliche Evaluation • Finanzielle Auswirkungen ab wann zu erwarten? Logistik • Momentane Materialreichweite? Absatzkrise zu erwarten, wenn keine Verbesse- der Risikofaktoren. Sie dient damit zusätzlich als Instru- Stakeholder Management rung der Lage in diesem Zeitraum? ment zur Sicherstellung und „Versachlichung“ der Kom- Einschätzung internes Personal • Das größte Risiko besteht vor allem bei Ausfällen im operativen Bereich des munikation intern und extern zu den Stakeholdern. Gerade Unternehmens. die Kommunikation mit der Belegschaft ist von hoher • Bereits Infektionen im Unternehmen? Bedeutung aufgrund der allgemein herrschenden Un- • Mitarbeiter mit Kindern? Home Office möglich? Räumliche Trennung im Büro? Auf- bau Videokonferenz-Tools für Lieferanten und Mitarbeiter realisierbar? sicherheit, u.a. was die Versorgung der Kinder, die Stakeholder Management Berücksichtigung der Urlaubssituation und das Gehalt be- Internes Personal Absatz • Bereits Information an/aktive Einbindung alle/r Stakeholder erfolgt? Format für täglichen Informationsfluss festgelegt? Berücksichtigung aller Stakeholder wie trifft. Hier sind kanalübergreifende Kommunikationswege Gesellschafter, Finanzierer, Mitarbeiter usw.? per Homepage, Telefon, Mail etc. zu etablieren.
I. Existenzrelevante Handlungsbedarfe // 18. März 2020 Sie haben den Ernst der Lage erkannt und möchten Wir stellen den ersten 20 interessierten Unternehmern Unsere Kollegen unterstützen Sie gerne tatkräftig sowohl schnellstmöglich lösungsorientiert und effizient handeln. das Tool „ProChange“ ab sofort zur kostenfreien beim Aufsetzen des Projekts als auch bei weiteren Nur wie gehen Sie die Themen am besten strukturiert Nutzung während der COVID-19-Krisenphase zur Ver- Schritten. und zielführend an? … Meetings sollen vermieden wer- fügung, um Sie auf Wunsch operativ zu begleiten. den. Mitarbeiter sind im Home Office. Die Zeit rennt. … Und lassen Sie damit natürlich auch nicht alleine. Die Lösung ist das klar strukturierte, leicht verständliche, ProChange // Gesamtübersicht der Projekte (Screenshot) webbasierte Projektmanagement-Tool „ProChange“, das es Ihnen ermöglicht, schnell und einfach individuelle Pro- jekte aufzusetzen, Teilprojekte und Arbeitspakete zu defi- nieren, Aufgaben zu verteilen und Verantwortlichkeiten sowie Deadlines festzulegen. Das Tool kann von überall und von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden. Die Anzahl der Nutzer ist unbegrenzt. In täglichen Video- bzw. Telefonkonferenzen können Sie die Themen dann besprechen, nächste Schritte definieren und Updates ent- sprechend neuen Begebenheiten gemeinsam vornehmen. Wir haben für Sie eine Vorlage „Emergency-Modus in der Praxis!“ erstellt und darin bereits die – aus unserer Erfahrung in Krisensituationen – kurzfristig wichtig- sten Projekte und Arbeitspakete definiert, um Ihnen das Aufsetzen des Projekts „Existenzsicherung in der COVID-19-Phase“ zu erleichtern. Individuelle, unterneh- mensspezifische Anpassungen sind natürlich problemlos möglich.
I. Existenzrelevante Handlungsbedarfe // 18. März 2020 ProChange // Detaillierte Übersicht eines Projekts (Screenshot)
I. Existenzrelevante Handlungsbedarfe // 18. März 2020 2. Etablierung eines Liquiditäts-Büros für eine „Überwinterungsphase“ // Erstellung einer 3-bis 5-Wochen-Liquiditätsplanung auf // Sofortige Einführung einer „No-Go-Politik“ (u.a. Einfüh- // Abstimmung mit zuständigen Stellen bzgl. der Stundung Tagesebene sowie rollierender täglicher Updates. rung von niedrigen Genehmigungsgrenzen durch die Ge- von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß §76 Abs. 2 SGB IV. schäftsführung für alle Ausgaben). // Tägliche Aktualisierung der erwarteten Einzahlungen/ // Klärung der vorfälligen Zahlung erwarteter Steuer- Auszahlungen sowie Anpassung der täglichen Prognose- // Vereinbarung von Tilgungsaussetzungen und Zinsstun- rückerstattungen mit dem Finanzamt (vgl. steuerlichen einschätzung. dungen, alternativ Prüfung der Möglichkeit geduldeter Entlastungen und Hilfspakete auch unten). Überziehungen. // Anpassung des Personalbedarfs an die Krisensituation // Prüfung zusätzlicher liquiditätsschöpfender Maßnahmen: (der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, den Betrieb // Umstellung von Skonto auf Netto-Zahlungsziele. • Factoring. einseitig zu schließen und kann unter bestimmten Umstän- • Verkürzte Sale-and-Lease-back-Verfahren z.B. für alte den auch Urlaube anordnen oder durch die Reduzierung von // Vereinbarung der Stundung oder des „rechtlich nicht Maschinen/Anlagen. Zur Sicherstellung der Kurzfristigkeit Schichten sowie der Einführung einer 2- oder 3-Tage-Woche ernsthaften Einforderns“ fälliger Lieferantenverbindlich- sind diese zwar mit hohen – in der Regel zweistelligen – den Betrieb der Auslastung anpassen). keiten (bzw. Moratorien mit Lieferanten) bis hin zu Zinssätzen ausgestattet, nur so lässt sich aber eine kurz- „faktischen Stundungen“ (Vorsicht: ggfs. insolvenz- fristige Umsetzung darstellen;. // Konsequente Einführung von Kurzarbeit. Hier sind die rück- rechtliche Folgen, vgl. auch beabsichtigte Aussetzung der • Optimierung des Lagerbestandes (Achtung: aktuelle wirkend zum 1. März 2020 deutlich reduzierten Auflagen zur Insolvenzantragsfrist). Lagerreichweiten und Lieferengpässe berücksichtigen!). Beantragung zu berücksichtigen und konsequent zu nutzen. // Abschluss von (Stillhalte-)Vereinbarungen zur Aus- // Prüfung bestehender Vertragsverpflichtungen und Aus- setzung von etwaigen Covenants/Finanzkennzahlen sprechen von Kündigungen, etwa aufgrund des Wegfalls („Covenant-Holidays“). der Geschäftsgrundlage (z.B. durch Geschäftsschließungen; Force Majeure). // Vorübergehendes Aussetzen bzw. Schieben der monat- lichen Miet-/Pachtzahlungen bis maximal zur Fälligkeit der // Prüfung, ob Ansprüche gegen Versicherungen bestehen Miete des Folgemonats (Achtung: Wenn der Mieter mit mehr (z.B. All-Risk-Police, Betriebsschließungsversicherung). als einer Miete in Verzug gerät, kann der Vermieter kündi- gen, §543 BGB); im Übrigen einvernehmliche (ggfs. auch // Bei etwaiger Schließungsanordnung einer Behörde und nur temporäre) Mietanpassungen hinsichtlich Höhe und/ Entschädigungszahlungen des Arbeitgebers: Beantragung oder Fälligkeit (ggfs. auch Force Majeure Klausel ziehen). von Vorschusszahlungen nach §56 Asb. 12 IfSG bei der zu- ständigen Behörde.
I. Existenzrelevante Handlungsbedarfe // 18. März 2020 3. Für umfassendes und wirksames 360-Grad-Stakeholder-Management sorgen // Systematische Erfassung und Priorisierung der Stake- holder-Gruppen. // Überprüfung liquiditätsrelevanter Verträge, vor allem im Finanzierungsbereich. + // Klärung und Einrichtung von Hotlines für die Stakeholder. // Rechtzeitige Identifikation und Abstimmung der rele- vanten Ansprechpartner für anstehende Sonderaufgaben bei Finanzierern, Arbeitsämtern usw. // Anpassung der Ziele und des Prozedere in besonders ergebnisrelevanten Unternehmensbereichen.
18. März 2020 II. Staatliche 1. 2. Unterstützung für Flexibilisierung des Steuerliche Unternehmen und Kurzarbeitergelds Liquiditätshilfe Arbeitnehmer Das Bundesfinanz- und das Bundes- www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbei- // Finanzbehörden können Steuerstundungen gewähren, tergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen wenn die Einziehung der Steuer eine erhebliche Härte wirtschaftsministerium haben sich auf ein darstellt. Maßnahmenpaket zum Schutz von Unter- nehmen und Arbeitnehmern verständigt. // Erleichterung der Anpassung von Steuervorauszahlungen, ggfs. Ankündigung einer Stundung durch Anruf beim Insbesondere sollen Unternehmen mit Finanzamt. ausreichender Liquidität ausgestattet wer- den, um die Auswirkungen der Corona- // Anordnung auch für andere Behörden, wie das Bundes- Krise zu überbrücken. Die angekündigte zentralamt für Steuern (Umsatz-/ Versicherungssteuer) oder die Zollverwaltung (Energie-/Luftverkehrsteuer), staatliche Unterstützung basiert auf fünf gültig bis zum 31. Dezember 2020: Verzicht auf Voll- zentralen Maßnahmen: streckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei Steuer- schuldnern, die von der Corona-Krise betroffen sind. Y HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Falls nicht bereits erfolgt, Personalbedarf ermitteln und anpassen. Prüfen, ob die (erleichterten) Voraussetzungen HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Auf Basis der (angepassten) Liquiditätsplanung bzw. der erarbeiteten Liquiditätsszenarien müssen Finanzierungs- des Kurzarbeitergeldes durch das Unternehmen erfüllt bedarfe ermittelt werden. Dann sind Voraussetzungen und sind und bei der lokal zuständigen Bundesagentur Eignung der Förder-/Sonderprogramme der KfW und der für Arbeit Kurzarbeit anzeigen (ggfs. rückwirkend zum Bundesregierung sowie ggfs. der Landesbanken prüfen. In 1. März 2020). Abstimmung mit bisherigen Finanzierungspartnern kann die Beantragung zusätzlicher Finanzmittel geplant und durchgeführt werden.
II. Staatliche Unterstützung für Unternehmen und Arbeitnehmer // 18. März 2020 3. 4. 5. Ausweitung bestehen- Stärkung des Aussetzung der Programme für europäischen der Insolvenz- Liquiditätshilfen Zusammenhalts antragspflicht https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/ Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene // Ankündigung einer möglichen Aussetzung der Insol- KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html dafür ein, dass Banken der Wirtschaft weiter Liquidität in venzantragspflicht bis zum 30. September 2020 durch das ausreichender Höhe zur Verfügung stellen und Instrumente Bundesjustizministerium am 16. März 2020; Gesetz- der Europäischen Investitionsbank (z.B. Portfoliogarantien) entwurf in Arbeit. genutzt werden. // Voraussetzung ist, „dass der Insolvenzgrund auf den Aus- wirkungen der Corona-Krise beruht und aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finan- zierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antrags- pflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.“ // In diesem Rahmen wird daher die grundsätzliche Trag- fähigkeit des Geschäftsmodells darzulegen sein; ebenso muss überzeugend gezeigt werden, dass die Corona-Krise der Auslöser der Insolvenz gewesen wäre (Bsp.: konkreter Wegfall von Kunden; konkrete Angabe zur Lieferanten- engpässen etc). Y HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Prüfen Sie bei erheblichen Liquiditätsengpässen, ob sich Ihr Unternehmen auf die ausgesetzte Insolvenzantragsfrist berufen darf.
Struktur Management Partner Führend bei Turnaround und Wachstum. Fazit: Ihr besonderer Fokus Zögern Sie nicht, sich schnelle und pragmatische Unter- stützung durch ausgewiesene Krisenexperten zu sichern. im Hinblick auf Unsere renommierten Restrukturierungs- & Turnaround- Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung: die Existenzsicherung Georgiy Michailov (Managing Partner) und Benjamin Klenk (verantwortlicher Partner für ProChange) – oder schicken Ihres Unternehmens Sie uns einfach eine E-Mail an: geschaeftsfuehrung@struktur-management-partner.com sollte auf dem Thema Insolvenzerprobte und -abwehrende Manager-Anwälte er- Liquidität liegen! reichen Sie unter: mail@manager-anwaelte.de, oder kon- taktieren Sie hier direkt Maximilian Pape (Rechtsanwalt).
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