Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Antrag auf Aufbauhilfen zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Landwirtschaft
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Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Antrag auf Aufbauhilfen zur Unterstüt- zung der vom Hochwasser betroffenen Landwirtschaft Weitere Informationen erhalten Sie zu den Rechtsgrundlagen und zu Formularen bzw. Vordrucken unter: → http://www.landwirtschaft-bw.de → Hochwasser-Aufbauhilfe bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde innerhalb Ihres zuständigen Landratsamtes: → http://www.landwirtschaft-bw.de → Dienststellen → Landratsämter bei den Regierungspräsidien – Abteilung 3: → http://www.landwirtschaft-bw.de → Dienststellen → Regierungspräsidien Herausgeber: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Kernerplatz 10 70182 Stuttgart http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de
A. Allgemeines hochwasserbedingten Schäden die Kos- ten für Wiederherstellungsaufwendungen Die Gewährung von staatlichen Aufbauhil- und Aufräumarbeiten auf Produktions- fen zur Bewältigung hochwasserbedingter und Gebäudeflächen sowie die Neben- Überschwemmungsschäden in Baden- kosten der Schadensermittlung (z.B. Gut- Württemberg 2013 richtet sich nach der achterkosten). Infolge der Hochwasser- Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des schäden notwendig gewordene Raufut- Innenministeriums, Finanz- und Wirt- terzukäufe in der Viehhaltung werden wie schaftsministeriums, Ministeriums für Einkommensminderungen behandelt. Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Umweltministeriums, Ministeriums für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Verkehr und Infrastruktur und Wissen- die durch Starkregen oder Staunässe schaftsministeriums vom 29. Oktober verursacht wurden, werden nicht ent- 2013 (VwV Aufbauhilfe). schädigt. Was wird bezuschusst? Wer ist Zuwendungsempfänger? Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuwendungsempfänger sind landwirt- mit Unterstützung durch die Bundesre- schaftliche Unternehmen (inkl. Garten- publik Deutschland (Aufbauhilfefonds) bau) mit Betriebssitz in Baden- nach Maßgabe dieser Verwaltungsvor- Württemberg, unbeschadet der gewählten schrift Zuwendungen für den finanziellen Rechtsform, die als kleine oder mittlere Teilausgleich von hochwasserbedingten Unternehmen (KMU) in der Primärproduk- Überschwemmungsschäden in der Land- tion landwirtschaftlicher Erzeugnisse ein- wirtschaft, die durch das Hoch- schließlich Imkerei, Aquakultur und Wan- wasserereignis vom 31. Mai bis 2. Juni derschäferei tätig sind. Unter KMU sind 2013 verursacht und bis zum 4. Juli 2013 Unternehmen zu verstehen, die weniger entstanden sind. als 250 Mitarbeiter beschäftigen und ei- nen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Hochwasserbedingte Überschwem- Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mungsschäden im Sinne dieses Hilfspro- höchstens 43 Mio. Euro aufweisen. gramms sind Schäden durch Hochwasser sowie Schäden durch wild abfließendes Von einer Förderung ausgeschlossen Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grund- sind: wasser, überlaufende Regenwasser- und Unternehmen, bei denen die Kapitalbe- Mischkanalisation und die Folgen von teiligung der öffentlichen Hand mehr Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar als 25 Prozent des Eigenkapitals be- durch das Hochwasser verursacht sind. trägt, Der Nachweis ist ggf. durch die Untere gewerbliche Unternehmen, Wasserbehörde beim zuständigen Land- Unternehmen, die sich bereits vor Ein- ratsamt zu bestätigen. tritt des Hochwasserereignisses in Li- Als Schäden im Bereich Landwirtschaft quidation befanden oder gegen die ein gelten insbesondere die Einkommens- Insolvenzverfahren beantragt oder er- minderungen infolge von Aufwuchs- und öffnet war. Ernteschäden (vgl. Ziffer 3.1.2 der VwV Aufbauhilfe) und nicht versicherbare In welcher Höhe erfolgt der Schaden- Schäden an zum Betrieb gehörenden sausgleich? Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen (einschl. Dauerkulturen), landwirtschaftli- Die Zuwendungen werden als Zuschüsse chen Maschinen und Geräten und am (Projektförderung) im Wege der Anteilsfi- Vieh. Darüber hinaus rechnen zu den nanzierung gewährt.
-3- Sofern ein Mindestschaden von 1.000 chen Kosten der Ersatzbeschaffung auf Euro entstanden ist, kann für hochwas- der Basis des Zeitwerts des jeweiligen serbedingte Aufwuchs- und Ernteschäden Wirtschaftsguts zugrunde gelegt. ein Zuschuss bis zu 50 Prozent und für Die Kosten der Wiederherstellung des sonstige betriebliche Hochwasserschäden früheren Zustandes oder der Ersatzbe- bis zu 80 Prozent gewährt werden. Der schaffung von Vermögensgegenstän- Zuwendungshöchstbetrag liegt grundsätz- den sind anhand vorgelegter Rechnun- lich bei 50.000 Euro je Antragsteller, in gen nachzuweisen. begründeten Härtefällen können jedoch auch höhere Zuwendungen gewährt wer- Schäden an Grundstücken werden nur den (siehe Seite 7). berücksichtigt, soweit die Schadensbe- hebung zur Sicherung des Grund- Die gewährte Zuwendung darf nicht zu stücks oder seiner bisherigen Nutzung einer Überkompensation des Gesamt- oder zur Wiederherstellung einer an- schadens führen. Bei der Berechnung des gemessenen Benutzbarkeit notwendig zuwendungsfähigen Gesamtschadens ist. sind daher folgende Beträge anzurech- nen: Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleis- tungen, Mehrwertsteuer, Skonti und a) etwaige Versicherungsleistungen, Rabatte. b) sonstige Hilfsleistungen, c) aufgrund der Naturkatastrophe nicht Die Schäden müssen durch geeignete entstandene Kosten. Dokumentationen bzw. Rechnungen nachgewiesen sein. Im Einzelfall kann für die Schadensfeststellung auch die Einho- Wie wird der Schaden ermittelt? lung eines Gutachtens erforderlich sein. Gutachten sind insbesondere erforderlich, Die Schadensberechnung erfolgt auf wenn keine Stammdaten vorhanden sind, Ebene des einzelnen Unternehmens. z.B. im Fall von Baumschulen oder Dau- Die Einkommensminderung eines be- erkulturen (Anlage), wenn der Zeitwert troffenen Produktionsverfahrens durch ermittelt werden muss. Aufwuchs- und Ernteschäden errechnet Der vorzeitige Maßnahmenbeginn, ab sich bei landwirtschaftlichen und gärtneri- Eintritt des Schadereignisses, ist un- schen Kulturen grundsätzlich, indem die schädlich für die Gewährung einer Zu- Differenz zwischen dem Hektarerlös im wendung. Schadjahr und dem Hektarerlös in einem Basiszeitraum ermittelt wird. Für andere Schäden gilt: Wie erfolgt die Antragstellung? Bei landwirtschaftlichen Vorräten und Voraussetzung für die Beantragung einer Betriebsmitteln werden Einkaufspreise Zuwendung nach der VwV Aufbauhilfe zugrunde gelegt. war die Abgabe einer Schadensmel- dung auf dem hierzu vorgesehenen Mel- Bei Tieren ist der Schlachtwert, gege- deformular bei dem für den Betriebssitz benenfalls der Zuchtwert, abzüglich zuständigen Landratsamt bis zum 31. des bei der Verwertung erzielten Erlö- Juli 2013. ses anzusetzen. Die Antragsformulare und zugehörige Da- Bei Schäden an Vermögensgegen- tenblätter können im Internet unter der ständen (Gebäude, Anlagen (einschl. Adresse www.landwirtschaft- Dauerkulturen), Maschinen, Geräten bw.info/pb/,Lde/Startseite abgerufen etc.) werden nur die für die Wiederbe- oder beim zuständigen Landratsamt an- schaffung oder Reparatur erforderli- gefordert werden.
-4- Der Antrag auf Aufbauhilfe besteht aus - Der Antrag ist zu unterschreiben, ggf. Unterschriften von allen An- - Schadensmeldung, tragstellern. - Mantelbogen (Allgemeiner Teil), - Der Antrag enthält alle erforderli- - Anlage 1 - Datenblatt Aufbauhilfe, chen Antragsbestandteile, inkl. An- ggf. sind mehrere Datenblätter auszu- lagen. füllen, Nähere Auskünfte erhalten Sie beim zu- - Anlage 2 - Datenblatt Grundfutterzu- ständigen Landratsamt. kauf und sonstige Schäden, Zuständig ist das Landratsamt, in dessen - Anlage 3 - Datenblatt Härtefallrege- Dienstbezirk sich der Betriebssitz des An- lung, tragstellers befindet. - Sonstige Anlagen. Für die Beantragung der Aufbauhilfe B. Antragsunterlagen muss in jedem Fall eine Schadensmel- dung bis zum 31. Juli 2013 beim zustän- Allgemeiner Teil (Mantelbogen) digen Landratsamt abgegeben worden Im Allgemeinen Teil sind zunächst Name, sein und der Mantelbogen (Allgemeiner Anschrift und Unternehmensnummer des Teil) sowie ein oder mehrere Datenblätter bzw. der Antragsberechtigten einzutra- (Anlage 1 bzw. Anlage 2) ausgefüllt wer- gen. den. Das Datenblatt Härtefallregelung (Anlage 3) ist nur bei Beantragung der Härtefallregelung auszufüllen. 1 Angaben zur Förderung Die Antragstellung ist in einfacher Ferti- Art des Schadens gung ausschließlich mit den amtlichen In diesem Abschnitt ist anzugeben für Vordrucken möglich. Eintragungen im welche hochwasserbedingten Schäden Vordruck dürfen nicht mit Bleistift erfol- eine Zuwendung beantragt wird. Das ent- gen. sprechende Datenfeld ist anzukreuzen. Der Antrag auf Aufbauhilfe ist bis spätes- Mehrfachnennungen sind möglich. tens 30. Juni 2015 beim zuständigen Zuwendungsfähig sind Einkommensmin- Landratsamt vollständig einzureichen. derungen infolge hochwasserbedingter Eine verspätete Abgabe des Antrages Aufwuchs- und Ernteschäden, Schäden führt zur Ablehnung. an Futterflächen (ggf. auch dadurch not- Folgende Anforderungen werden an ei- wendig gewordenen Grundfutterzukauf) nen einen vollständigen Antrag gestellt: und hochwasserbedingte Schäden an zum Betrieb gehörenden Gebäuden, Ein- - Der Antragsmantel, die Anlagen 1- richtungen und Anlagen, landwirtschaftli- 3) und ggf. erforderliche weitere Un- chen Maschinen und Geräten sowie am terlagen (z.B. Rechnungen, Belege) Vieh. Zu den sonstigen hochwasserbe- enthalten Name, Anschrift und Un- dingten Schäden gehören auch Wieder- ternehmensnummer des bzw. der herstellungskosten einschließlich der Kos- Antragsteller(s). ten für Aufräumarbeiten auf Produktions- - Der Mantelbogen (Allgemeiner Teil) und Gebäudeflächen (ggf. Deponiekosten sowie die zugehörigen Datenblätter etc.) sowie Nebenkosten der Scha- und Anlagen sind vollständig aus- densermittlung (Gutachterkosten). gefüllt. Andere Schäden können mit der Aufbau- hilfe nicht entschädigt werden.
-5- Härtefallregelung ist zu belegen, warum eine Versicherung nicht zumutbar war. Dieses Feld ist anzukreuzen, falls von der Härtefallregelung Gebrauch gemacht und eine Zuwendung von mehr als 50.000 4 Erklärungen des/der Antragstellers/in Euro beantragt wird. In diesem Fall ist auch das Datenblatt Härtefallregelung In Abschnitt 4 des Mantelbogens er- (Anlage 3) auszufüllen. klärt(en) der(die) Antragsteller, dass er(sie) über die für die Hochwasser- Ökobetrieb Soforthilfe geltenden Fördervorschriften Dieses Feld ist anzukreuzen, falls der Be- informiert ist(sind) und als verbindlich an- trieb nach den Vorgaben der Öko- erkennt(en) und die damit zusammen- Verordnung bewirtschaftet wird. hängenden Verfahrensregelungen ein- hält(en). Verzeichnis der beigefügten Datenblät- ter/Unterlagen Nachweise Hier ist anzugeben, welche und wie viele Unterschrift Datenblätter und sonstige Unterlagen Der Antragsmantel ist von den Antragstel- dem Antrag beigefügt sind. lern und Ehegatten, sofern diese Mitun- ternehmer sind, zu unterschreiben. Bei juristischen Personen ist der Antrag von 2 Angaben des Antragstellers der mit der Geschäftsführung beauftrag- In diesem Abschnitt ist vom Antragsteller ten Person zu unterschreiben. die Erfüllung verschiedener Zuwendungs- voraussetzungen zu bestätigen. Zutref- fende Aussagen sind durch Ankreuzen Anlage 1: des betreffenden Datenfelds zu kenn- zeichnen. Mehrfachnennungen sind mög- Datenblatt Aufbauhilfe lich. Das Datenblatt Aufbauhilfe (Anlage 1) ist Sämtliche Angaben in diesem Abschnitt auszufüllen, wenn Aufwuchs- und Ernte- sind Zuwendungsvoraussetzungen, d.h. schäden geltend gemacht werden. Für es können nur Unternehmen gefördert jede hochwassergeschädigte Kultur ist werden, bei denen die aufgeführten Be- ein eigenes Blatt vorzulegen. dingungen zutreffen und alle Felder an- Hochwasserbedingte Qualitätsminderun- gekreuzt sind. gen werden nicht entschädigt. Die Angaben des Datenblattes Aufbauhil- 3 Erfassung von Leistungen Dritter fe (Anlage 1) und die Angaben in der und Versicherungsleistungen Schadensmeldung dienen als Grundlage für die Schadensberechnung. Die Zuwendung darf nicht zu einer Über- kompensation des Gesamtschadens füh- Auf jedem Datenblatt ist zunächst der ren. Etwaige Versicherungszahlungen, Name des Unternehmens/Antragstellers Leistungen Dritter, Spenden etc. sind da- und die Unternehmensnummer sowie die her anzugeben. Kulturart einzutragen. Weiter ist anzugeben, ob die Schäden an Desweiteren hat der Antragsteller kultur- betrieblichen Gebäuden, baulichen Anla- spezifische Angaben zur Anbaufläche und gen, Betriebsvorrichtungen, etc. ver- zum Gesamtertrag der betreffenden Kul- sicherbar waren. tur zu machen: Versicherbare, aber nicht versicherte Die Daten sind jeweils für das Schadjahr Schäden werden nicht entschädigt. Ggf. 2013 und für einen Basiszeitraum einzu-
-6- tragen. Neben der Anbaufläche insge- schluss des höchsten und des niedrigsten samt sind für das Schadjahr 2013 zusätz- Wertes) erzielten durchschnittlichen Hek- lich der Umfang der hochwassergeschä- tarerlös (durchschn. Hektarertrag Basis- digten Fläche der betreffenden Kultur so- jahre x durchschn. Preis Basisjahre) HEB, wie der Umfang der vom Hochwasser dem Hektarerlös im Schadjahr HES geschädigten Flächen mit Totalschaden (durchschn. Hektarertrag Schadjahr x anzugeben. Dabei sind die Flächen mit durchschn. Preis Schadjahr) und der An- Totalschaden als Teilmenge (davon Posi- baufläche im Schadjahr AS nach folgen- tion) der vom Hochwasser geschädigten der Formel: Flächen anzusehen. (HEB minus HES) x AS Für die Ermittlung der durchschnittlichen Zur Schadensermittlung werden grund- Normalerzeugung der betreffenden Kul- sätzlich durchschnittliche Großhandels- tur ist die im vorangegangenen Dreijah- preise (Ø 2010 bis 2012) zugrunde ge- reszeitraum (2010 – 2012) maßgebliche legt. Individuelle Preise können nur in Anbaufläche und der durchschnittlich er- besonders begründeten Einzelfällen auf zielte Naturalertrag oder der Dreijahres- Nachweis berücksichtigt werden (z.B. durchschnitt auf der Grundlage des vor- Ökolandbau). hergehenden Fünfjahreszeitraumes unter Ausschluss des höchsten und des nied- Es gilt der Grundsatz der Pflicht zur rigsten Wertes anzugeben. Diese Anga- Schadensminimierung, d.h. es wird da- ben sind zu belegen. Liegen keine be- von ausgegangen, dass ein geschädigter trieblichen Belege vor, so werden für die Betrieb fehlende Ware in der Ernte 2013 Schadensberechnung hilfsweise Durch- zu Großhandelspreisen am Markt zukau- schnittsdaten der Landesstatistik heran- fen konnte, um seinen Ertragsschaden gezogen. auszugleichen und keine Marktanteile zu verlieren. Für Kulturen für die keine betrieblichen Belege und keine statistischen bzw. sons- Aus den Flächen-, Ertrags- und Preisan- tige plausible Durchschnittswerte vorlie- gaben wird die ggf. um zusätzliche Ha- gen, kann keine Entschädigung gewährt gelschäden reduzierte Einkommensmin- werden. derung auf Grund des Hochwasserereig- nisses ermittelt. Diese wird in einem wei- Wurden vom Hochwasser geschädigte teren Berechnungsschritt um durch das Flächen der betreffenden Kultur zusätz- Hochwasserereignis nicht entstandene lich durch Hagel geschädigt, so ist dies bzw. eingesparte Ernte- und Vermark- unter Angabe des Umfangs der zusätzlich tungskosten korrigiert. Als Ergebnis wird hagelgeschädigten Fläche und des Schä- der zuwendungsfähige Schaden aus- digungsgrades anzugeben. Bei Vorliegen gewiesen. Die Zuwendung beläuft sich einer Hagelversicherung für die betreffen- auf maximal 50% des zuwendungsfähi- de Fläche ist die Höhe der bereits erhal- gen Aufwuchs- und Ertragsschadens. tenen bzw. der voraussichtlich zu erwar- tenden Versicherungsleistung einzutra- Die Angaben zu Anbauflächen und Er- gen. trägen im Schadjahr 2013 und in den drei Basisjahren sind zu belegen. Das zu- Die Einkommensminderung durch ständige Landratsamt (Bewilligungsbe- hochwasserbedingte Aufwuchs- und Ern- hörde) kann auch weitere Unterlagen an- teschäden wird für jede betroffene Kultur fordern, sofern diese zur Prüfung der An- berechnet. Die Berechnung beruht auf gaben erforderlich sind. dem im Basiszeitraum (vorhergehender Dreijahreszeitraum oder Dreijahresdurch- schnitt auf der Grundlage des vorherge- henden Fünfjahreszeitraums unter Aus-
-7- Anlage 2: Grundfutterzukauf und Anlage 3: Härtefallregelung sonstige Hochwasserschäden Anlage 3 ist nur auszufüllen, wenn die Grundfutterzukauf Härtefallregelung beantragt werden soll. In begründeten Härtefällen kann eine Zu- Infolge der Hochwasserschäden notwen- wendung von mehr als 50.000 Euro ge- dig gewordene Grundfutterzukäufe sind währt werden. grundsätzlich zuwendungsfähig. Der An- tragsteller muss in diesem Fall die Art und Ein begründeter Härtefall wird anerkannt, die Menge des zugekauften Grundfutters wenn der bereinigte hochwasserbedingte sowie die aufgewendeten Kosten (netto) Ertragsschaden über 100.000 Euro be- in der Anlage 2 eintragen. Beim Zukauf trägt und unter Berücksichtigung eines können auch mehrere verschiedene Arten zumutbaren Eingriffs in das Betriebs- und von Grundfutter angegeben werden. Die Privatvermögen und unter Aufnahme ei- Angaben zum Grundfutterzukauf sind mit nes Kapitalmarktdarlehens die Weiterbe- Rechnung und Zahlungsbeleg nach- wirtschaftung des Betriebes nicht gewähr- zuweisen. leistet ist. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Über den Härtefallantrag entscheidet das zugekauften Trockensubstanz und ist auf zuständige Landratsamt. Bei Zuwendun- die geschädigte Menge an Trockensub- gen von mehr als 100.000 Euro ist die stanz auf den hochwassergeschädigten Zustimmung des Ministerium für Ländli- Futterflächen begrenzt. Hochwasser- chen Raum und Verbraucherschutz bedingte Schäden auf Futterflächen wer- (MLR) notwendig. In diesem Fall ist der den mit Aufwendungen für Grundfutterzu- Härtefallantrag über das zuständige Re- käufe verrechnet, um eine Doppelförde- gierungspräsidium, das eine eigene Stel- rung zu vermeiden. lungnahme abgibt, dem MLR vorzulegen Bei den Daten zum Grundfutterzukauf ist Für die Überprüfung der Einkommenssi- immer das Gesamtgewicht bzw. die ge- tuation sind in Anlage 3 sämtliche Ein- samte Erntemenge des zugekauften künfte des Antragstellers und des Ehe- Grundfutters anzugeben. bzw. Lebenspartners anzugeben (Ein- kommensteuerbescheid). Zudem können Die Zuwendung für Grundfutterzukäufe ist die Buchführungen für den landwirtschaft- auf den hochwasserbedingten Futterver- lichen Betrieb sowie eine Aufstellung der lust begrenzt (vgl. Anlage 1) und beläuft Vermögenssituation von der Bewilli- sich ebenfalls auf maximal 50% der Auf- gungsstelle angefordert werden. wendungen (netto). Ergibt die Prüfung der Einkommenssitua- tion Hinweise auf das Vorliegen eines Sonstige Schäden Härtefalls, so ist zur weiteren Beurteilung der Kreditwürdigkeit eine Erklärung der Werden sonstige Hochwasserschäden Hausbank vorzulegen. Darin bestätigt die geltend gemacht (z.B. Schäden an Dau- Hausbank, dass nach Prüfung der wirt- erkulturen, Gebäuden, Maschinen, bauli- schaftlichen und finanziellen Verhältnisse chen Anlagen, Entsorgungskosten, Wie- des Antragstellers (Kreditnehmer) eine derherstellungskosten inkl. Aufräum- störungsfreie Rückzahlung eines neu zu arbeiten auf Produktions- und Gebäude- gewährenden Kapitalmarktdarlehens nicht flächen, Gutachterkosten), so sind diese gewährleistet ist. In diesem Fall ist von genau zu beschreiben und die Kosten einem begründeten Härtefall auszugehen. (netto) einzutragen. Die Aufwendungen sind anhand von Rechnungen und Zah- lungsbelegen nachzuweisen.
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