Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Antrag auf Aufbauhilfen zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Landwirtschaft

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Erläuterungen und Ausfüllhinweise
   zum Antrag auf Aufbauhilfen zur Unterstüt-
     zung der vom Hochwasser betroffenen
                 Landwirtschaft

Weitere Informationen erhalten Sie

zu den Rechtsgrundlagen und zu Formularen bzw. Vordrucken unter:
→ http://www.landwirtschaft-bw.de → Hochwasser-Aufbauhilfe
bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde innerhalb Ihres zuständigen Landratsamtes:
→ http://www.landwirtschaft-bw.de → Dienststellen → Landratsämter
bei den Regierungspräsidien – Abteilung 3:
→ http://www.landwirtschaft-bw.de → Dienststellen → Regierungspräsidien

Herausgeber:   Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
               Kernerplatz 10
               70182 Stuttgart
               http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de
A. Allgemeines                                hochwasserbedingten Schäden die Kos-
                                              ten für Wiederherstellungsaufwendungen
Die Gewährung von staatlichen Aufbauhil-
                                              und Aufräumarbeiten auf Produktions-
fen zur Bewältigung hochwasserbedingter
                                              und Gebäudeflächen sowie die Neben-
Überschwemmungsschäden in Baden-
                                              kosten der Schadensermittlung (z.B. Gut-
Württemberg 2013 richtet sich nach der
                                              achterkosten). Infolge der Hochwasser-
Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des
                                              schäden notwendig gewordene Raufut-
Innenministeriums, Finanz- und Wirt-
                                              terzukäufe in der Viehhaltung werden wie
schaftsministeriums, Ministeriums für
                                              Einkommensminderungen behandelt.
Ländlichen Raum und Verbraucherschutz,
Umweltministeriums, Ministeriums für          Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen,
Verkehr und Infrastruktur und Wissen-         die durch Starkregen oder Staunässe
schaftsministeriums vom 29. Oktober           verursacht wurden, werden nicht ent-
2013 (VwV Aufbauhilfe).                       schädigt.

Was wird bezuschusst?                         Wer ist Zuwendungsempfänger?
Das Land Baden-Württemberg gewährt            Zuwendungsempfänger sind landwirt-
mit Unterstützung durch die Bundesre-         schaftliche Unternehmen (inkl. Garten-
publik Deutschland (Aufbauhilfefonds)         bau)     mit   Betriebssitz   in   Baden-
nach Maßgabe dieser Verwaltungsvor-           Württemberg, unbeschadet der gewählten
schrift Zuwendungen für den finanziellen      Rechtsform, die als kleine oder mittlere
Teilausgleich von hochwasserbedingten         Unternehmen (KMU) in der Primärproduk-
Überschwemmungsschäden in der Land-           tion landwirtschaftlicher Erzeugnisse ein-
wirtschaft,  die  durch    das    Hoch-       schließlich Imkerei, Aquakultur und Wan-
wasserereignis vom 31. Mai bis 2. Juni        derschäferei tätig sind. Unter KMU sind
2013 verursacht und bis zum 4. Juli 2013      Unternehmen zu verstehen, die weniger
entstanden sind.                              als 250 Mitarbeiter beschäftigen und ei-
                                              nen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio.
Hochwasserbedingte         Überschwem-        Euro oder eine Jahresbilanzsumme von
mungsschäden im Sinne dieses Hilfspro-        höchstens 43 Mio. Euro aufweisen.
gramms sind Schäden durch Hochwasser
sowie Schäden durch wild abfließendes         Von einer Förderung ausgeschlossen
Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grund-       sind:
wasser, überlaufende Regenwasser- und          Unternehmen, bei denen die Kapitalbe-
Mischkanalisation und die Folgen von            teiligung der öffentlichen Hand mehr
Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar      als 25 Prozent des Eigenkapitals be-
durch das Hochwasser verursacht sind.           trägt,
Der Nachweis ist ggf. durch die Untere         gewerbliche Unternehmen,
Wasserbehörde beim zuständigen Land-           Unternehmen, die sich bereits vor Ein-
ratsamt zu bestätigen.                          tritt des Hochwasserereignisses in Li-
Als Schäden im Bereich Landwirtschaft           quidation befanden oder gegen die ein
gelten insbesondere die Einkommens-             Insolvenzverfahren beantragt oder er-
minderungen infolge von Aufwuchs- und           öffnet war.
Ernteschäden (vgl. Ziffer 3.1.2 der VwV
Aufbauhilfe) und nicht versicherbare
                                              In welcher Höhe erfolgt der Schaden-
Schäden an zum Betrieb gehörenden
                                              sausgleich?
Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen
(einschl. Dauerkulturen), landwirtschaftli-   Die Zuwendungen werden als Zuschüsse
chen Maschinen und Geräten und am             (Projektförderung) im Wege der Anteilsfi-
Vieh. Darüber hinaus rechnen zu den           nanzierung gewährt.
-3-

Sofern ein Mindestschaden von 1.000                   chen Kosten der Ersatzbeschaffung auf
Euro entstanden ist, kann für hochwas-                der Basis des Zeitwerts des jeweiligen
serbedingte Aufwuchs- und Ernteschäden                Wirtschaftsguts zugrunde gelegt.
ein Zuschuss bis zu 50 Prozent und für
                                                     Die Kosten der Wiederherstellung des
sonstige betriebliche Hochwasserschäden
                                                      früheren Zustandes oder der Ersatzbe-
bis zu 80 Prozent gewährt werden. Der
                                                      schaffung von Vermögensgegenstän-
Zuwendungshöchstbetrag liegt grundsätz-
                                                      den sind anhand vorgelegter Rechnun-
lich bei 50.000 Euro je Antragsteller, in
                                                      gen nachzuweisen.
begründeten Härtefällen können jedoch
auch höhere Zuwendungen gewährt wer-                 Schäden an Grundstücken werden nur
den (siehe Seite 7).                                  berücksichtigt, soweit die Schadensbe-
                                                      hebung zur Sicherung des Grund-
Die gewährte Zuwendung darf nicht zu
                                                      stücks oder seiner bisherigen Nutzung
einer Überkompensation des Gesamt-
                                                      oder zur Wiederherstellung einer an-
schadens führen. Bei der Berechnung des
                                                      gemessenen Benutzbarkeit notwendig
zuwendungsfähigen      Gesamtschadens
                                                      ist.
sind daher folgende Beträge anzurech-
nen:                                                 Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleis-
                                                      tungen, Mehrwertsteuer, Skonti und
a) etwaige Versicherungsleistungen,                   Rabatte.
b) sonstige Hilfsleistungen,
c) aufgrund der Naturkatastrophe nicht              Die Schäden müssen durch geeignete
   entstandene Kosten.                              Dokumentationen     bzw.    Rechnungen
                                                    nachgewiesen sein. Im Einzelfall kann für
                                                    die Schadensfeststellung auch die Einho-
Wie wird der Schaden ermittelt?                     lung eines Gutachtens erforderlich sein.
                                                    Gutachten sind insbesondere erforderlich,
Die Schadensberechnung erfolgt auf                  wenn keine Stammdaten vorhanden sind,
Ebene des einzelnen Unternehmens.                   z.B. im Fall von Baumschulen oder Dau-
Die Einkommensminderung eines be-                   erkulturen (Anlage), wenn der Zeitwert
troffenen Produktionsverfahrens durch               ermittelt werden muss.
Aufwuchs- und Ernteschäden errechnet                Der vorzeitige Maßnahmenbeginn, ab
sich bei landwirtschaftlichen und gärtneri-         Eintritt des Schadereignisses, ist un-
schen Kulturen grundsätzlich, indem die             schädlich für die Gewährung einer Zu-
Differenz zwischen dem Hektarerlös im               wendung.
Schadjahr und dem Hektarerlös in einem
Basiszeitraum ermittelt wird.
Für andere Schäden gilt:                            Wie erfolgt die Antragstellung?
 Bei landwirtschaftlichen Vorräten und             Voraussetzung für die Beantragung einer
  Betriebsmitteln werden Einkaufspreise             Zuwendung nach der VwV Aufbauhilfe
  zugrunde gelegt.                                  war die Abgabe einer Schadensmel-
                                                    dung auf dem hierzu vorgesehenen Mel-
 Bei Tieren ist der Schlachtwert, gege-            deformular bei dem für den Betriebssitz
  benenfalls der Zuchtwert, abzüglich               zuständigen Landratsamt bis zum 31.
  des bei der Verwertung erzielten Erlö-            Juli 2013.
  ses anzusetzen.
                                                    Die Antragsformulare und zugehörige Da-
 Bei Schäden an Vermögensgegen-                    tenblätter können im Internet unter der
  ständen (Gebäude, Anlagen (einschl.               Adresse            www.landwirtschaft-
  Dauerkulturen), Maschinen, Geräten                bw.info/pb/,Lde/Startseite    abgerufen
  etc.) werden nur die für die Wiederbe-            oder beim zuständigen Landratsamt an-
  schaffung oder Reparatur erforderli-              gefordert werden.
-4-

Der Antrag auf Aufbauhilfe besteht aus             -   Der Antrag ist zu unterschreiben,
                                                       ggf. Unterschriften von allen An-
- Schadensmeldung,
                                                       tragstellern.
- Mantelbogen (Allgemeiner Teil),
                                                   -   Der Antrag enthält alle erforderli-
- Anlage 1 - Datenblatt Aufbauhilfe,                   chen Antragsbestandteile, inkl. An-
  ggf. sind mehrere Datenblätter auszu-                lagen.
  füllen,
                                                   Nähere Auskünfte erhalten Sie beim zu-
- Anlage 2 - Datenblatt Grundfutterzu-             ständigen Landratsamt.
  kauf und sonstige Schäden,
                                                   Zuständig ist das Landratsamt, in dessen
- Anlage 3 - Datenblatt Härtefallrege-             Dienstbezirk sich der Betriebssitz des An-
  lung,                                            tragstellers befindet.
- Sonstige Anlagen.
Für die Beantragung der Aufbauhilfe                B. Antragsunterlagen
muss in jedem Fall eine Schadensmel-
dung bis zum 31. Juli 2013 beim zustän-            Allgemeiner Teil (Mantelbogen)
digen Landratsamt abgegeben worden                 Im Allgemeinen Teil sind zunächst Name,
sein und der Mantelbogen (Allgemeiner              Anschrift und Unternehmensnummer des
Teil) sowie ein oder mehrere Datenblätter          bzw. der Antragsberechtigten einzutra-
(Anlage 1 bzw. Anlage 2) ausgefüllt wer-           gen.
den. Das Datenblatt Härtefallregelung
(Anlage 3) ist nur bei Beantragung der
Härtefallregelung auszufüllen.                     1 Angaben zur Förderung
Die Antragstellung ist in einfacher Ferti-         Art des Schadens
gung ausschließlich mit den amtlichen
                                                   In diesem Abschnitt ist anzugeben für
Vordrucken möglich. Eintragungen im
                                                   welche hochwasserbedingten Schäden
Vordruck dürfen nicht mit Bleistift erfol-
                                                   eine Zuwendung beantragt wird. Das ent-
gen.
                                                   sprechende Datenfeld ist anzukreuzen.
Der Antrag auf Aufbauhilfe ist bis spätes-         Mehrfachnennungen sind möglich.
tens 30. Juni 2015 beim zuständigen
                                                   Zuwendungsfähig sind Einkommensmin-
Landratsamt vollständig einzureichen.
                                                   derungen infolge hochwasserbedingter
Eine verspätete Abgabe des Antrages                Aufwuchs- und Ernteschäden, Schäden
führt zur Ablehnung.                               an Futterflächen (ggf. auch dadurch not-
Folgende Anforderungen werden an ei-               wendig gewordenen Grundfutterzukauf)
nen einen vollständigen Antrag gestellt:           und hochwasserbedingte Schäden an
                                                   zum Betrieb gehörenden Gebäuden, Ein-
-   Der Antragsmantel, die Anlagen 1-              richtungen und Anlagen, landwirtschaftli-
    3) und ggf. erforderliche weitere Un-          chen Maschinen und Geräten sowie am
    terlagen (z.B. Rechnungen, Belege)             Vieh. Zu den sonstigen hochwasserbe-
    enthalten Name, Anschrift und Un-              dingten Schäden gehören auch Wieder-
    ternehmensnummer des bzw. der                  herstellungskosten einschließlich der Kos-
    Antragsteller(s).                              ten für Aufräumarbeiten auf Produktions-
-   Der Mantelbogen (Allgemeiner Teil)             und Gebäudeflächen (ggf. Deponiekosten
    sowie die zugehörigen Datenblätter             etc.) sowie Nebenkosten der Scha-
    und Anlagen sind vollständig aus-              densermittlung (Gutachterkosten).
    gefüllt.                                       Andere Schäden können mit der Aufbau-
                                                   hilfe nicht entschädigt werden.
-5-

Härtefallregelung                                  ist zu belegen, warum eine Versicherung
                                                   nicht zumutbar war.
Dieses Feld ist anzukreuzen, falls von der
Härtefallregelung Gebrauch gemacht und
eine Zuwendung von mehr als 50.000                 4 Erklärungen des/der Antragstellers/in
Euro beantragt wird. In diesem Fall ist
auch das Datenblatt Härtefallregelung              In Abschnitt 4 des Mantelbogens er-
(Anlage 3) auszufüllen.                            klärt(en) der(die) Antragsteller, dass
                                                   er(sie) über die für die Hochwasser-
Ökobetrieb                                         Soforthilfe geltenden Fördervorschriften
Dieses Feld ist anzukreuzen, falls der Be-         informiert ist(sind) und als verbindlich an-
trieb nach den Vorgaben der Öko-                   erkennt(en) und die damit zusammen-
Verordnung bewirtschaftet wird.                    hängenden Verfahrensregelungen ein-
                                                   hält(en).
Verzeichnis der beigefügten Datenblät-
ter/Unterlagen Nachweise
Hier ist anzugeben, welche und wie viele           Unterschrift
Datenblätter und sonstige Unterlagen               Der Antragsmantel ist von den Antragstel-
dem Antrag beigefügt sind.                         lern und Ehegatten, sofern diese Mitun-
                                                   ternehmer sind, zu unterschreiben. Bei
                                                   juristischen Personen ist der Antrag von
2 Angaben des Antragstellers
                                                   der mit der Geschäftsführung beauftrag-
In diesem Abschnitt ist vom Antragsteller          ten Person zu unterschreiben.
die Erfüllung verschiedener Zuwendungs-
voraussetzungen zu bestätigen. Zutref-
fende Aussagen sind durch Ankreuzen                Anlage 1:
des betreffenden Datenfelds zu kenn-
zeichnen. Mehrfachnennungen sind mög-              Datenblatt Aufbauhilfe
lich.                                              Das Datenblatt Aufbauhilfe (Anlage 1) ist
Sämtliche Angaben in diesem Abschnitt              auszufüllen, wenn Aufwuchs- und Ernte-
sind Zuwendungsvoraussetzungen, d.h.               schäden geltend gemacht werden. Für
es können nur Unternehmen gefördert                jede hochwassergeschädigte Kultur ist
werden, bei denen die aufgeführten Be-             ein eigenes Blatt vorzulegen.
dingungen zutreffen und alle Felder an-            Hochwasserbedingte Qualitätsminderun-
gekreuzt sind.                                     gen werden nicht entschädigt.
                                                   Die Angaben des Datenblattes Aufbauhil-
3 Erfassung von Leistungen Dritter                 fe (Anlage 1) und die Angaben in der
und Versicherungsleistungen                        Schadensmeldung dienen als Grundlage
                                                   für die Schadensberechnung.
Die Zuwendung darf nicht zu einer Über-
kompensation des Gesamtschadens füh-               Auf jedem Datenblatt ist zunächst der
ren. Etwaige Versicherungszahlungen,               Name des Unternehmens/Antragstellers
Leistungen Dritter, Spenden etc. sind da-          und die Unternehmensnummer sowie die
her anzugeben.                                     Kulturart einzutragen.

Weiter ist anzugeben, ob die Schäden an            Desweiteren hat der Antragsteller kultur-
betrieblichen Gebäuden, baulichen Anla-            spezifische Angaben zur Anbaufläche und
gen, Betriebsvorrichtungen, etc. ver-              zum Gesamtertrag der betreffenden Kul-
sicherbar waren.                                   tur zu machen:

Versicherbare, aber nicht versicherte              Die Daten sind jeweils für das Schadjahr
Schäden werden nicht entschädigt. Ggf.             2013 und für einen Basiszeitraum einzu-
-6-

tragen. Neben der Anbaufläche insge-               schluss des höchsten und des niedrigsten
samt sind für das Schadjahr 2013 zusätz-           Wertes) erzielten durchschnittlichen Hek-
lich der Umfang der hochwassergeschä-              tarerlös (durchschn. Hektarertrag Basis-
digten Fläche der betreffenden Kultur so-          jahre x durchschn. Preis Basisjahre) HEB,
wie der Umfang der vom Hochwasser                  dem Hektarerlös im Schadjahr HES
geschädigten Flächen mit Totalschaden              (durchschn. Hektarertrag Schadjahr x
anzugeben. Dabei sind die Flächen mit              durchschn. Preis Schadjahr) und der An-
Totalschaden als Teilmenge (davon Posi-            baufläche im Schadjahr AS nach folgen-
tion) der vom Hochwasser geschädigten              der Formel:
Flächen anzusehen.                                         (HEB minus HES) x AS
Für die Ermittlung der durchschnittlichen          Zur Schadensermittlung werden grund-
Normalerzeugung der betreffenden Kul-              sätzlich durchschnittliche Großhandels-
tur ist die im vorangegangenen Dreijah-            preise (Ø 2010 bis 2012) zugrunde ge-
reszeitraum (2010 – 2012) maßgebliche              legt. Individuelle Preise können nur in
Anbaufläche und der durchschnittlich er-
                                                   besonders begründeten Einzelfällen auf
zielte Naturalertrag oder der Dreijahres-          Nachweis berücksichtigt werden (z.B.
durchschnitt auf der Grundlage des vor-            Ökolandbau).
hergehenden Fünfjahreszeitraumes unter
Ausschluss des höchsten und des nied-              Es gilt der Grundsatz der Pflicht zur
rigsten Wertes anzugeben. Diese Anga-              Schadensminimierung, d.h. es wird da-
ben sind zu belegen. Liegen keine be-              von ausgegangen, dass ein geschädigter
trieblichen Belege vor, so werden für die          Betrieb fehlende Ware in der Ernte 2013
Schadensberechnung hilfsweise Durch-               zu Großhandelspreisen am Markt zukau-
schnittsdaten der Landesstatistik heran-           fen konnte, um seinen Ertragsschaden
gezogen.                                           auszugleichen und keine Marktanteile zu
                                                   verlieren.
Für Kulturen für die keine betrieblichen
Belege und keine statistischen bzw. sons-          Aus den Flächen-, Ertrags- und Preisan-
tige plausible Durchschnittswerte vorlie-          gaben wird die ggf. um zusätzliche Ha-
gen, kann keine Entschädigung gewährt              gelschäden reduzierte Einkommensmin-
werden.                                            derung auf Grund des Hochwasserereig-
                                                   nisses ermittelt. Diese wird in einem wei-
Wurden vom Hochwasser geschädigte                  teren Berechnungsschritt um durch das
Flächen der betreffenden Kultur zusätz-            Hochwasserereignis nicht entstandene
lich durch Hagel geschädigt, so ist dies           bzw. eingesparte Ernte- und Vermark-
unter Angabe des Umfangs der zusätzlich            tungskosten korrigiert. Als Ergebnis wird
hagelgeschädigten Fläche und des Schä-             der zuwendungsfähige Schaden aus-
digungsgrades anzugeben. Bei Vorliegen             gewiesen. Die Zuwendung beläuft sich
einer Hagelversicherung für die betreffen-         auf maximal 50% des zuwendungsfähi-
de Fläche ist die Höhe der bereits erhal-          gen Aufwuchs- und Ertragsschadens.
tenen bzw. der voraussichtlich zu erwar-
tenden Versicherungsleistung einzutra-             Die Angaben zu Anbauflächen und Er-
gen.                                               trägen im Schadjahr 2013 und in den drei
                                                   Basisjahren sind zu belegen. Das zu-
Die     Einkommensminderung        durch           ständige Landratsamt (Bewilligungsbe-
hochwasserbedingte Aufwuchs- und Ern-              hörde) kann auch weitere Unterlagen an-
teschäden wird für jede betroffene Kultur          fordern, sofern diese zur Prüfung der An-
berechnet. Die Berechnung beruht auf               gaben erforderlich sind.
dem im Basiszeitraum (vorhergehender
Dreijahreszeitraum oder Dreijahresdurch-
schnitt auf der Grundlage des vorherge-
henden Fünfjahreszeitraums unter Aus-
-7-

Anlage 2: Grundfutterzukauf und                     Anlage 3: Härtefallregelung
sonstige Hochwasserschäden                          Anlage 3 ist nur auszufüllen, wenn die
Grundfutterzukauf                                   Härtefallregelung beantragt werden soll.
                                                    In begründeten Härtefällen kann eine Zu-
Infolge der Hochwasserschäden notwen-               wendung von mehr als 50.000 Euro ge-
dig gewordene Grundfutterzukäufe sind               währt werden.
grundsätzlich zuwendungsfähig. Der An-
tragsteller muss in diesem Fall die Art und         Ein begründeter Härtefall wird anerkannt,
die Menge des zugekauften Grundfutters              wenn der bereinigte hochwasserbedingte
sowie die aufgewendeten Kosten (netto)              Ertragsschaden über 100.000 Euro be-
in der Anlage 2 eintragen. Beim Zukauf              trägt und unter Berücksichtigung eines
können auch mehrere verschiedene Arten              zumutbaren Eingriffs in das Betriebs- und
von Grundfutter angegeben werden. Die               Privatvermögen und unter Aufnahme ei-
Angaben zum Grundfutterzukauf sind mit              nes Kapitalmarktdarlehens die Weiterbe-
Rechnung und Zahlungsbeleg nach-                    wirtschaftung des Betriebes nicht gewähr-
zuweisen.                                           leistet ist.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der            Über den Härtefallantrag entscheidet das
zugekauften Trockensubstanz und ist auf             zuständige Landratsamt. Bei Zuwendun-
die geschädigte Menge an Trockensub-                gen von mehr als 100.000 Euro ist die
stanz auf den hochwassergeschädigten                Zustimmung des Ministerium für Ländli-
Futterflächen begrenzt. Hochwasser-                 chen Raum und Verbraucherschutz
bedingte Schäden auf Futterflächen wer-             (MLR) notwendig. In diesem Fall ist der
den mit Aufwendungen für Grundfutterzu-             Härtefallantrag über das zuständige Re-
käufe verrechnet, um eine Doppelförde-              gierungspräsidium, das eine eigene Stel-
rung zu vermeiden.                                  lungnahme abgibt, dem MLR vorzulegen
Bei den Daten zum Grundfutterzukauf ist             Für die Überprüfung der Einkommenssi-
immer das Gesamtgewicht bzw. die ge-                tuation sind in Anlage 3 sämtliche Ein-
samte Erntemenge des zugekauften                    künfte des Antragstellers und des Ehe-
Grundfutters anzugeben.                             bzw. Lebenspartners anzugeben (Ein-
                                                    kommensteuerbescheid). Zudem können
Die Zuwendung für Grundfutterzukäufe ist            die Buchführungen für den landwirtschaft-
auf den hochwasserbedingten Futterver-              lichen Betrieb sowie eine Aufstellung der
lust begrenzt (vgl. Anlage 1) und beläuft           Vermögenssituation von der Bewilli-
sich ebenfalls auf maximal 50% der Auf-             gungsstelle angefordert werden.
wendungen (netto).
                                                    Ergibt die Prüfung der Einkommenssitua-
                                                    tion Hinweise auf das Vorliegen eines
Sonstige Schäden                                    Härtefalls, so ist zur weiteren Beurteilung
                                                    der Kreditwürdigkeit eine Erklärung der
Werden sonstige Hochwasserschäden
                                                    Hausbank vorzulegen. Darin bestätigt die
geltend gemacht (z.B. Schäden an Dau-
                                                    Hausbank, dass nach Prüfung der wirt-
erkulturen, Gebäuden, Maschinen, bauli-
                                                    schaftlichen und finanziellen Verhältnisse
chen Anlagen, Entsorgungskosten, Wie-
                                                    des Antragstellers (Kreditnehmer) eine
derherstellungskosten   inkl.   Aufräum-
                                                    störungsfreie Rückzahlung eines neu zu
arbeiten auf Produktions- und Gebäude-
                                                    gewährenden Kapitalmarktdarlehens nicht
flächen, Gutachterkosten), so sind diese
                                                    gewährleistet ist. In diesem Fall ist von
genau zu beschreiben und die Kosten
                                                    einem begründeten Härtefall auszugehen.
(netto) einzutragen. Die Aufwendungen
sind anhand von Rechnungen und Zah-
lungsbelegen nachzuweisen.
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