Erneuerung des Radweges an der Kreisstraße 114 zwischen Gifhorn und Wolfsburg - Aussagen zum Artenschutz

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Erneuerung des Radweges
                an der Kreisstraße 114
   zwischen Gifhorn und Wolfsburg

             - Aussagen zum Artenschutz -

Im Auftrag des:

Landkreis Gifhorn
Fachbereich 8 - Bauwesen
Abteilung 8.2 - Kreisstraßenwesen
Steinweg 1
38518 Gifhorn

                               Stand Mai 2022
Die vorliegende Unterlage wurde erstellt von:

              Planungs-                                                Landschaftsplanung
              Gemeinschaft GbR          LaReG                          Rekultivierung
                                                                       Grünplanung
              Dipl. - Ing. Ruth Peschk-Hawtree         Prof. Dr. Gunnar Rehfeldt
                              Landschaftsarchitektin   Dipl. Biologe

                       Helmstedter Straße 55A 38126 Braunschweig
                       Telefon 0531 707156-00 Telefax 0531 707156-15
                         Internet www.lareg.de E-Mail info@lareg.de
Radweg an der Kreisstraße 114                                                                        Aussagen zum Artenschutz
                                                                                                                  15.05.2022

INHALTSVERZEICHNIS

1          VERANLASSUNG.................................................................................................... 1
2          RECHTLICHER RAHMEN ....................................................................................... 1

3          METHODIK .............................................................................................................. 1
4          KURZBESCHREIBUNG DES VORHABENS ........................................................... 3
5          VORHABENBEDINGTE AUSWIRKUNGEN ............................................................ 4

     5.1     Baubedingte Wirkfaktoren ...................................................................................... 5
     5.2     Anlagebedingte Wirkfaktoren .................................................................................. 6
     5.3     Betriebsbedingte Wirkfaktoren ................................................................................ 6
6          SÄUGETIERE EINSCHL. FLEDERMÄUSE ............................................................. 6
7          AVIFAUNA ............................................................................................................... 7

8          REPTILIEN ............................................................................................................... 8
9          AMPHIBIEN ........................................................................................................... 10
10         WEITERE TIERARTENGRUPPEN ........................................................................ 12
11         QUELLENVERZEICHNIS....................................................................................... 13

Planungsgemeinschaft LaReG                                                                                                         III
Radweg an der Kreisstraße 114                                          Aussagen zum Artenschutz
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1         VERANLASSUNG

Der Landkreis Gifhorn plant die Erneuerung und Ausbau eines bereits bestehenden Radweges
zwischen den Städten Gifhorn und Wolfsburg entlang der Kreisstraße (K) 114. Für den Verlauf
des geplanten Radweges (Übersicht Abbildung 1) wurde eine Potenzialanalyse hinsichtlich
geschützter und gefährdeter Arten erstellt (LaReG 2022a) und es werden 2021 und 2022 Kar-
tierungen zu den Biotoptypen und gefährdeten Pflanzenarten, Vögeln, Höhlenbäumen, Repti-
lien, Amphibien und Libellen durchgeführt (LaReG 2022b). Im Folgenden wird auf Grundlage
des aktuellen Standes der Untersuchungen der Ausbau des Radweges hinsichtlich arten-
schutzrechtlicher Konflikte nach § 44 BNatSchG durch vorhabenbedingte Auswirkungen beur-
teilt sowie artspezifische Vermeidung- und Schutzmaßnahmen aufgezeigt.

2         RECHTLICHER RAHMEN

Im Zusammenhang mit dem im aktuellen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankerten
Artenschutzrecht gelten für besonders und streng geschützte Arten sowie europäische Vogel-
arten die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG.

Für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft gilt ergänzend und mo-
difizierend § 44 Abs. 5 BNatSchG. Demnach beschränkt sich die artenschutzfachliche Prüfung
bei nach § 15 Abs. 1 BNatSchG unvermeidbaren Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur
und Landschaft, die nach § 17 Abs. 1 oder Abs. 3 zugelassen oder von einer Behörde durch-
geführt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG auf die An-
hang IV-Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), alle europäischen Vogelarten und
Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG aufgeführt sind. Da
eine Rechtsverordnung nach § 54 (1) Satz 2 BNatSchG z. Zt. noch nicht vorliegt, bezieht sich
die artenschutzrechtliche Prüfung nur auf Anhang IV-Arten sowie europäische Vogelarten. Als
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Vorhabens ist für diese Arten eine Prüfung, ob arten-
schutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 4 BNatSchG (Zugriffsverbote)
erfüllt sind, erforderlich.

3         METHODIK

Auf Grundlage der Analysen und Kartierungen (LaReG 2022a, b) wird ein                s
spektrum betrachtet. Welche Arten im Einzelnen genauer zu betrachten sind, hängt vom Auf-
treten im Wirkraum des Vorhabens, ihren Lebensraumansprüchen und Verhaltensweisen so-
wie von der Ausstattung und dem Charakter der von den Planungen betroffenen Flächen ab.
Dementsprechend wurde untersucht, ob entsprechende Arten bzw. ihre Fortpflanzungs- oder

Planungsgemeinschaft LaReG                                                                   1
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Ruhestätten im Wirkungsbereich des Vorhabens vorkommen und welche Funktion diese Be-
reiche als Jagd-, Balz-, Aufzucht-, Nahrungs- oder Rastgebiet für diese Tierarten haben
(LaReG 2022a).

Abbildung 1: Übersicht über den Verlauf des geplanten Radweges zwischen Gifhorn und
Wolfsburg entlang der K114. Farblich markiert sind die geplanten Abschnitte 1-3 sowie in grö-
ßerem Maßstab (rechts) die umliegenden Schutzgebiete EU-Vogelschutzgebiete, FFH-Ge-
biete, Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG).

In dieser Unterlage werden in einer überschlägigen Konfliktanalyse
trachtet, für welche das Eintreten von Verbotstatbeständen nicht ausgeschlossen werden
kann. Demnach werden Arten und Artengruppen, die entweder im Wirkbereich des Vorhabens
nicht vorkommen oder bei denen der Eintritt von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG
mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, im nachfolgenden nicht näher be-
trachtet.

Planungsgemeinschaft LaReG                                                                  2
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Für alle anderen betroffenen Arten erfolgen Aussagen zu artspezifische Konflikten, indem
eventuell eintretende Verbotstatbestände geprüft werden. Es wird evaluiert, ob das Vorhaben
eine direkte Beeinträchtigung einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) verursachen
kann oder mit einer erheblichen Störung im Zusammenhang steht, welche zu einer Ver-
schlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
führen könnte bzw. ob Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützter Arten bzw. von
Vogelarten verloren gehen (Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).

Zur Abschätzung der Bedeutung des jeweiligen Vorkommens aller relevanten Arten werden
die Bestandstrends für Niedersachsen bzw. Deutschland und die Angaben zum Erhaltungszu-
stand der Populationen in Niedersachsen (oder hilfsweise für Deutschland) des niedersächsi-
schen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in den ent-
sprechenden artspezifischen Vollzugshinweisen herangezogen (NLWKN 2011) unter Berück-
sichtigung der bei den bisherigen Kartierungen (LaReG 2022b) festgestellten lokalen Popula-
tionsgrößen.

Zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände können sowohl Ver-
meidungs- wie auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Als Vermei-
dungsmaßnahmen können z. B. Bauzeitbeschränkungen, bau- und vegetationstechnische
Maßnahmen und Auflagen für Unterlassungen oder Optimierungsmaßnahmen am Vorhaben
vorgesehen werden.

logischen Funktionalität betroffener Lebensstätten oder auch von Bereichen mit essentieller
Funktion für den Nahrungserwerb und können Ersatzbrutplätze für Vögel und Ersatzquartiere
für Fledermäuse umfassen.

Es muss durch die Maßnahmen gewährleistet sein, dass zu keiner Zeit       auch bereits zu Be-
ginn und während der Eingriffsdurchführung    die jeweiligen Fortpflanzungs- und Ruhestätten
unter einer reduzierten ökologischen Funktionalität leiden. Die Maßnahmen müssen daher be-
reits zum Eingriffszeitpunkt voll funktional sein. Weiterhin muss der ökologisch-räumliche Zu-
sammenhang zwischen Eingriffs- und Ausgleichsbereichen gewährleistet sein.

4        KURZBESCHREIBUNG DES VORHABENS

Im Folgenden werden die für die Aussagen zum Artenschutz relevanten technischen Merk-
male des Vorhabens beschrieben (zu den Teilabschnitten 1-3 siehe Abbildung 1).

Planungsgemeinschaft LaReG                                                                   3
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Baudurchführung

Das Baugeschehen wird auf den direkten Bereich des Radweges mit den entsprechenden
Flächen der Baulogistik beschränkt. Zur punktuellen Versorgung der Ausbaubereiche sind
Baustelleneinrichtungsflächen im Verlauf des Radweges angeordnet. Diese orientieren sich in
ihrer Lage, soweit möglich, an den vorhandenen Straßen- und Wegekreuzungen, um eine Er-
reichbarkeit des Baufeldes zu ermöglichen. Die Flächen dienen der Zwischenlagerung von
Ein- und Ausbaustoffen und als Aufstellflächen für Maschinen, Geräte, Baucontainer sowie
Abstellflächen für Baustellenfahrzeuge.

Die Durchführung der wesentlichen Bauleistungen ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Vorbe-
reitende Maßnahmen die Entfernung von Gehölzen erfolgt im Winterhalbjahr 2022/2023.

Erneuerung des Radweges

Im Rahmen eines Variantenvergleichs wurden zunächst die Auswirkungen verschiedener Aus-
bauvarianten auf die Schutz- und Naturgüter vergleichend betrachtet. Es kommt somit Vari-
ante 1, die nach derzeitigem Planungsstand aus artenschutzrechtlicher Sicht am verträglichs-
ten ist zur Realisierung. In allen Abschnitten des bestehenden Radweges erfolgt ein Ausbau
(Verbreiterung) auf eine Breite von ca. 3 m. Eine Neutrassierung ist nicht vorgesehen.

Hierdurch ist über weite Strecken eine Verlegung des bestehenden, parallel zum vorhandenen
Radweg verlaufenden Grabens erforderlich (Abschnitt 3). Im Bereich von Gehölzquerungen
oder bei Gehölzbeständen unmittelbar neben dem Bestands-Radweg kann es zu Gehölzver-
lusten kommen (v.a. Abschnitte 2 und 3).

Durchlässe, Überführungen und Übergänge

Die Erneuerung von Durchlässen des bestehenden Radweges über Gräben sowie über den
Allerkanal erfolgt in gleicher Lage und mit dem vorhandenen Fließquerschnitt.

Betrieb

In der Bauzeit ist abschnittsweise eine Sperrung des bestehenden Radweges erforderlich.

5         VORHABENBEDINGTE AUSWIRKUNGEN

Nachfolgend werden die für die als relevant ermittelten Arten wesentlichen Wirkfaktoren, die
mit dem Ausbau des Radweges verbunden sind, zusammenfassend dargestellt.

Es werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, mit denen eine artenschutz-
rechtliche Betroffenheit verbunden sein kann, unterschieden. Durch das Vorhaben kommt es
insbesondere zu baubedingten Auswirkungen auf im Untersuchungsraum vorkommende Tier-
und Pflanzenarten.

Planungsgemeinschaft LaReG                                                                  4
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Der Wirkraum beschreibt den Raum, in dem vorhabenbedingte Auswirkungen zu erwarten
sind.

5.1      Baubedingte Wirkfaktoren

Baubedingte Auswirkungen sind während der Bauphase zu erwarten und sind insbesondere
mit der Einrichtung der BE-Flächen sowie dem Baustellenbetrieb selbst verbunden. Sie sind
auf die Dauer der Bauphase beschränkt und enden nach Durchführung aller Rekultivierungs-
maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der genutzten Flächen.

Im Zuge der Gehölzrodungen zur Schaffung von Baufeldern und -straßen können in Baum-
quartieren überwinternde und übertagende Fledermausarten sowie Baumhöhlen bewohnende
Vogelarten erheblich gestört, verletzt oder getötet werden (Verbotstatbestand nach § 44 Abs.
1 Nr. 1 BNatSchG). Es kann weiterhin zu Tötungen von noch nicht flüggen Jungvögeln sowie
gehölz- und bodenbrütenden Vogelarten kommen. Im Zuge der Fällungen von Horst- und Höh-
lenbäumen gehen Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie potenziell vorhandene Quartiere
verloren (Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).

Neben der baubedingten Flächeninanspruchnahme kommt es ggf. lokal durch Baufelder,
Baustelleneinrichtungsflächen oder Baustraßen temporär zu Barriere- und Zerschneidungs-
wirkungen. Hier kann es bei wandernden Arten (Amphibien) durch Baustellenverkehr temporär
zu erhöhten Verletzungs- und Tötungsrisiken kommen (Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1
Nr. 1 BNatSchG).

Durch den Baubetrieb verursachte Störungen in Form von Lärm, Erschütterungen und visuel-
len Störungen durch Licht und Bewegungen können bei geschützten Arten temporäre Vergrä-
mungseffekte hervorrufen (Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Davon be-
troffen sind insbesondere die an das Baufeld angrenzenden Lebensräume während der Fort-
pflanzungs- und Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten von Tieren der streng ge-
schützten Arten und der europäischen Vogelarten. Bei Baubeginn innerhalb der Brutzeit könn-
ten die dabei auftretenden Störungen Brutvögel vom Versorgen der Jungvögel, vom Brüten o.
ä. abhalten, was zum Eintritt des Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG führen
kann. Diese Wirkungen werden jedoch aufgrund der unmittelbaren Nähe zur bestehenden
K114 als nicht erheblich angesehen.

Es werden artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen festgelegt, um ein Eintreten von
Verbotstatbeständen zu verhindern.

Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass durch das geplante Vorhaben folgende bau-
bedingte Wirkfaktoren zu erwarten sind:

        temporär erhöhtes Verletzungs- und Tötungsrisiko durch Gehölzrodungen

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        temporäre Veränderung oder Flächennutzung von Lebensräumen geschützter Arten
        sowie Inanspruchnahme von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Rodung).

5.2      Anlagebedingte Wirkfaktoren

Nach Beendigung der Ausbauarbeiten bleiben anlagebedingte Auswirkungen dauerhaft vor-
handen. Hierzu gehört kleinräumig der dauerhafte Verlust von Lebensräumen geschützter Ar-
ten durch Überbauung.

5.3      Betriebsbedingte Wirkfaktoren

Zu den betriebsbedingten Auswirkungen zählen diejenigen Auswirkungen, die durch den Be-
trieb und die Unterhaltung des Radweges und die damit einhergehenden dauerhaften Störfak-
toren verursacht werden. In diesem Fall werden die ausbaubedingten Auswirkungen aufgrund
des bestehenden Radweges wie Beunruhigungseffekte durch Bewegungen als nicht erheblich
angesehen.

6        SÄUGETIERE EINSCHL. FLEDERMÄUSE

Ein Vorkommen von Biber und Fischotter (Reviere mit Fortpflanzungsaktivität) ist aufgrund
fehlender Lebensräume (geeignete Fließ- und Stillgewässer) im Trassenverlauf des Radwe-
ges auszuschließen. Der Fischotter kann den Allerkanal potentiell als Leitlinie für Wanderun-
gen nutzen. Auswirkungen, die Verbotstatbestände auslösen könnten, sind auszuschließen
(keine Nachtarbeit).

Nach der Datenrecherche ist mit dem potentiellen Vorkommen von acht Fledermausarten zu
rechnen: Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Große und Kleine
Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus. Alle Fleder-
mausarten gehören zu den Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) und sind damit
gemäß §

Insgesamt wurden 40 Bäume mit Quartierpotential für Fledermäuse und höhlenbrütende Vo-
gelarten im B-Plangebiet festgestellt. Aufgrund ihres Brusthöhendurchmessers (BHD) und
Ausprägung der Höhle können ca. 13 der Bäume potenziell als Wochenstubenquartiere ge-
nutzt werden, während drei Bäume aufgrund ihres Durchmessers im Höhlenbereich zusätzlich
potentielle Winterquartiere darstellen (Stieleichen mit Baumhöhle).

Planungsgemeinschaft LaReG                                                                  6
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Potentielle Konflikte

Durch die Baumaßnahmen können durch Flächeninanspruchnahme und damit verbundene
Gehölzfällungen Quartiere der genannten Arten verloren gehen (§44 (3) BNatSchG). Weiter-
hin ist eine baubedingte Tötung von Individuen innerhalb der Quartiere möglich (§44 (1)
BNatSchG).

Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen

    Bei Bäumen mit Quartierpotential mit einem Abstand von weniger als 1 m zum Radweg ist
    zu prüfen, ob eine kleinräumige Verschwenkung dazu führen würde, dass der Baum erhal-
    ten bleiben kann.

    Fällung/Rodung der Gehölze im Winterhalbjahr zwischen dem 01.11.-28.02.

    Vor Fällung Ausbringen von Ersatzquartieren in Form einer CEF-Maßnahme (1:3 - Flach-
    /Rundkästen, ggf. einzelne Winterquartiere).

7        AVIFAUNA

Im Randbereich des bestehenden Radweges finden sich über weite Strecken Gehölzbestände
und Waldflächen. Als Brutvögel treten hier in Deutschland und Niedersachsen weit verbreitete
Brutvogelarten mit Bindung an ältere Baumbestände (Buntspecht, Gartenbaumläufer, Meisen-
arten u.a.) oder mit Bindung an Gebüsche und sonstige Gehölze (Amsel, Mönchsgrasmücke,
Zilpzalp, Heckenbraunelle, Zaunkönig u. a.) auf. Darunter sind auch die gefährdeten Arten Star
(Höhlenbrüter) und Bluthänfling sowie die Vorwarnliste-Arten Baumpieper, Kernbeißer und
Gartengrasmücke (v.a. Abschnitte 2 und 3)

In den Grünlandflächen brütet im Nahbereich des Radweges die Feldlerche. Die gehölzbe-
standenen Böschungsbereiche im Offenland bieten geeignete Brutplätze für die Arten der Vor-
warnliste Goldammer und Stieglitz (Abschnitt 2 und 3).

Insgesamt kommt dem Untersuchungsraum eine hohe Bedeutung als Brutvogellebensraum
zu (Wertstufe II, nach BRINKMANN 1998).

Potentielle Konflikte

Da es sich bei den Brutvögeln überwiegend um Kleinvögel aus den Gilden der Gehölzbrüter,
Gebüschbrüter, Bodenbrüter in Gehölzbeständen sowie Brutvögel mit Bindung an Siedlungs-
bereiche handelt, sind durch die Baumaßnahmen des Radweges Beeinträchtigungen der
Avifauna in unmittelbar angrenzenden Lebensräumen möglich.

Planungsgemeinschaft LaReG                                                                   7
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Potentiell Wirkfaktoren des Vorhabens sind bauzeitliche Störungen durch Lärm sowie Bewe-
gung von Fahrzeugen und Menschen als Zusatzbelastung zu dem bereits bestehenden Ver-
kehr auf der K114 (v.a. Eysselforst abseits der K114, Abschnitt 2). Durch Gehölzfällungen
kann es zur Vergrämung sowie baubedingte Tötungen von Individuen/Gelegen kommen.

Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen

    Bei Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Baumhöhlen) höhlenbewohnender Vo-
    gelarten Fällung der Gehölze außerhalb der Brutzeit im Winterhalbjahr (1.10.-28.02.)

    Bei Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Baumhöhlen) Schaffung von Ersatzbrut-
    stätten im Form von Nistkästen (CEF-Maßnahme)

    In empfindlichen Bereichen (Eysselforst abseits der K114, Abschnitt 2) Bauzeitenregelung
    zur Vermeidung von Störungen während der Brutzeit (01.3.-15.07.).

8         REPTILIEN

Die Übersichtsbegehungen und die Kartierungen im Mai 2022 haben bisher keine Hinweise
auf Vorkommen streng geschützter Reptilienarten (Zauneidechse oder Schlingnatter) er-
bracht.

Potentielle Konflikte

Durch die geplante Baumaßnahme kommt es zu einer temporären und dauerhaften Flächen-
inanspruchnahme, welche zu lokalem, kleinräumigen Habitatverlust sowie baubedingten Tö-
tungen von Individuen führen könnte.

Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen

    Um Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden, sind die Arbeitsflächen
    zum Ausbau des Radweges in Trassenabschnitten mit Nachweis von geschützten Arten
    und Lebensraumeignung durch einen Reptilienschutzzaun zu sichern (Errichtung vor dem
    01.März).

    Geplante Arbeitsflächen mit Habitateignung sind ggf. vor Baubeginn auf das Vorkommen
    von Reptilien zu kontrollieren und diese in unbeeinträchtigte Habitate im Umfeld des Vor-
    habens umzusetzen.

Geeignete Umsiedlungsflächen wurden im Umfeld der Abschnitte 2 und 3 ausgewählt.

Abschnitt 2 (Entfernung zum Radweg ca. 400 m westlich)

Die potentielle Ansiedlungsfläche für die Zauneidechse im Randbereich der Abwasserbehand-
lungsanlage westlich des Gewerbegebietes Isenbüttel weist einen lockeren Gehölzbestand

Planungsgemeinschaft LaReG                                                                  8
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auf. Das Areal ist mit Halbruderalen Gras- und Staudenfluren trockener Standorte sowie
Sandtrockenrasenreste (Festuca spec.) bestanden (ca. 1.000 m²). Die Ausprägung ist lückig
mit als Eiablageplätze geeigneten Offenbodenstellen. Jüngere Gehölze bieten Schatten und
Deckung (siehe Abbildungen im Anhang). Die Fläche grenzt im Süden an Grünland, die östlich
gelegenen Böschungen der Aufschüttungsbereiche am Regenrückhaltebecken sind mit Ex-
tensivgrünland bestanden. Der Weg am Westrand des Gewerbegebietes ist unbefestigt und
weist offene Verbundstrukturen in Form von Grabenböschungen sowie sandige Säume mit
Gehölzrändern auf.

Bei der Begehung am 14.5.2022 wurden keine Reptilien auf der Fläche festgestellt. Die Vege-
tationsstruktur der Fläche ist als Reptilienhabitat geeignet. Eine Aufwertung kann durch eine
ergänzende Schaffung von Versteckmöglichkeiten durch zwei Holzhaufen erfolgen.

Abbildung 2: Potentielle Umsiedlungsfläche für Reptilien in Isenbüttel (Abschnitt 2)

Abschnitt 3 (Entfernung zum Radweg ca. 300 m westlich)

Die potentielle Ansiedlungsfläche befindet sich unmittelbar am Südostrand des Elbe-Seiten-
kanals. Die offenen Bereiche im Zentrum sind mit Halbruderalen Gras- und Staudenfluren tro-
ckener Standorte sowie Sandtrockenrasenreste (Schwingel - Festuca spec. sowie Sandsegge
  Carex arenaria) bestanden (ca. 900 m²). Randlich hat sich ein Gehölzbestand vornehmlich
aus Pioniergehölzen wie Zitterpappel und Birken entwickelt, hier verläuft ein unbefestigter

Planungsgemeinschaft LaReG                                                                   9
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Weg. Die Offenfläche ist vergleichsweise deckungsarm, an den Gehölzrändern lagern jedoch
bereits mehrere kleinere Holzhaufen (siehe Abbildungen im Anhang).

Abbildung 3: Potentielle Umsiedlungsfläche für Reptilien im Bereich Calberlah (Abschnitt 3)

Bei der Begehung am 14.5.2022 wurden keine Reptilien auf der Fläche festgestellt. Die der-
zeitige Vegetationsstruktur der offenen Fläche ist als Reptilienhabitat geeignet, Eine Aufwer-
tung kann durch eine Verlagerung von Versteckmöglichkeiten wie der Holzhaufen an den
westlichen Randbereich der Magerrasenfläche erfolgen.

Der im Bereich der Krone gehölzbestandene Damm des Elbe-Seitenkanals ist ein potentieller
Lebensraum der Zauneidechse und bildet in unmittelbarer Nachbarschaft zur Umsiedlungsflä-
che eine großräumige Verbundachse.

9        AMPHIBIEN

Die Übersichtsbegehungen und die Kartierungen im April/Mai 2022 haben bisher keine Hin-
weise auf Vorkommen streng geschützter Amphibienarten ergeben. Mit dem Teichfrosch
wurde eine geschützte Art im Graben unmittelbar am bestehenden Radweg festgestellt.

Planungsgemeinschaft LaReG                                                                  10
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Potentielle Konflikte

Durch die geplante Baumaßnahme kommt es zu einer temporären und dauerhaften Flächen-
inanspruchnahme von Aufenthaltsgewässern sowie in geringem Maße zu einer verstärkten
Zerschneidung von Teillebensräumen und einer bauzeitlichen Störung durch Bewegung von
Fahrzeugen und Menschen. In Abschnitt 3 bestehen Risiken in Form von dauerhaftem Habi-
tatverlust sowie baubedingten Tötungen von Individuen.

Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen

    Um die Tötung geschützter Amphibienarten (v.a. Grünfrösche) zu vermeiden, werden die
    Grabenabschnitte im Randbereich des Radweges, die überbaut werden, vor Verfüllung auf
    Amphibien abgesucht und alle Tiere in nicht beeinträchtigte Gewässerabschnitte oder in
    geeignete Stillgewässer in der Nähe des Vorhabens umgesetzt.

Geeignete Umsiedlungsflächen wurden im Umfeld der Abschnitte 2 und 3 ausgewählt.

Abschnitt 2 (Entfernung zum Radweg ca. 300 m westlich)

Das naturnahe Regenrückhaltebecken westlich des Gewerbegebietes Isenbüttel wies bei der
Begehung Anfang April laichende Erdkröten und Grasfrösche auf. Es ist auch für die Umset-
zung der Larven von Stillgewässerlibellen geeignet (siehe Abbildung im Anhang).

.

Abbildung 4: Regenrückhaltebecken westlich des Gewerbegebietes bei Isenbüttel
(Abschnitt 3)

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Abschnitt 3 (Radweg im Randbereich der K114 ca. 300 m östlich des Vorhabens)

Die Mühlenriede und angrenzende wasserführende Grabenbereiche können als Umsetzungs-
gewässer für Grünfrösche und Fließgewässerlibellen-Larven dienen (siehe Abbildung im An-
hang).

Abbildung 5: Potentielles Umsiedlungsgewässer für Amphibien und Fließgewässer-Libellen-
larven (Abschnitt 3)

10       WEITERE TIERARTENGRUPPEN

Vorkommen von streng geschützten Tierarten nach Anhang IV der FFH-RL aus den Arten-
gruppen der Falter, Heuschrecken, Käfer und Libellen sind aufgrund fehlender geeigneter Ha-
bitate nicht zu erwarten.

Der Graben im Randbereich des Radweges ist potentieller Lebensraum von geschützten Li-
bellen (Abschnitt 3).

Potentielle Konflikte

In Abschnitt 3 bestehen Risiken in Form von dauerhaftem Habitatverlust sowie baubedingten
Tötungen von Individuen.

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Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen

     Im Zuge der Kontrolle betroffener Grabenabschnitte auf Amphibien werden vorgefundene
     Libellenlarven in unbeeinträchtigte Gewässer umgesetzt.

Die möglichen Umsetzungsgewässer sind in Kapitel 8 Amphibien dargestellt.

11        QUELLENVERZEICHNIS

LAREG (2022A): Erneuerung des Radweges an der Kreisstraße 114 zwischen Gifhorn und
       Wolfsburg. Kartierbericht. Stand Mai 2022
LAREG (2022B): Erneuerung des Radweges an der Kreisstraße 114 zwischen Gifhorn und
       Wolfsburg. Potenzialanalyse. Mai 2022
NLWKN - NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR W ASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NA-
       TURSCHUTZ (2011b):       Vollzugshinweise für Arten und Lebensraumtypen. Unter:
       http://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8083&ar-
       ticle_id=46103&_psmand=26. Stand: November 2011. abgerufen am 23.04.2022.
THEUNERT, R. (2008a): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten
       Arten. Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze. Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 3.
       Aktualisierte Fassung: 01.01.2015.
THEUNERT, R. (2008b): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten
       Arten. Teil B: Wirbellose Tiere. Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 3. Aktualisierte Fas-
       sung: 01.01.2015.

Gesetze und Richtlinien

[BARTSCHV] Verordnung zum Schutz wild lebender Tier und Pflanzenarten vom 16. Februar
       2005, BGBl. I S. 258; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 95.

[BNATSCHG] GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE. BUNDESNATURSCHUTZGE-
       SETZ in   der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel
       1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBI. I S. 3908).

[NAGBNatSchG] Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vom
       19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
       vom 11. November 2020 (Nds. GVBl. S. 451).

[FFH-Richtlinie] Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürli-
       chen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom
       22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13.
       Mai 2013 (ABl. L 158, S. 193)

Planungsgemeinschaft LaReG                                                                    13
Radweg an der Kreisstraße 114                                      Aussagen zum Artenschutz
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[VOGELSCHUTZRICHTLINIE] RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
      RATES VOM 30. NOVEMBER 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifi-
      zierte Fassung, L20/7 vom 26.01.2010)

Planungsgemeinschaft LaReG                                                              14
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Anhang Fotodokumentation

Abbildung 6: Abschnitt 2, Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte sowie
Sandtrockenrasen

Abbildung 7: Lückiger Sandtrockenrasen mit Gehölzaufwuchs (überwiegend Kiefer)

Planungsgemeinschaft LaReG                                                            15
Radweg an der Kreisstraße 114                                      Aussagen zum Artenschutz
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Abbildung 8: Abschnitt 3, Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte sowie
Sandtrockenrasen. Im Hintergrund der Damm des Elbe-Seitenkanals.

Abbildung 9: Lückiger Sandtrockenrasen mit Gehölzaufwuchs (überwiegend Kiefer)

Planungsgemeinschaft LaReG                                                              16
Radweg an der Kreisstraße 114                                 Aussagen zum Artenschutz
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Abbildung 10: Angrenzender Damm des Elbe-Seitenkanals mit lückigen Gehölzbeständen
und Extensivgrünland

Planungsgemeinschaft LaReG                                                         17
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