ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" - PLANUNGSBERICHT Gemeinde Beinwil am See

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ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" - PLANUNGSBERICHT Gemeinde Beinwil am See
Gemeinde Beinwil am See

ERSCHLIESSUNGSPLAN
„PLATTENSTRASSE NORD“
PLANUNGSBERICHT

Entwurf vom 23. November 2020 zur kantonalen Vorprüfung und
zur Mitwirkung der Bevölkerung

Marti Partner, Architekten und Planer AG, Zürich und Lenzburg
ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" - PLANUNGSBERICHT Gemeinde Beinwil am See
Auftraggeber    Gemeinderat Beinwil am See

Auftragnehmer   Marti Partner Architekten und Planer AG
                Zweierstrasse 25
                8004 Zürich
                und
                Bahnhofstrasse 50,
                5600 Lenzburg
                Tel: 044 422 51 51 / 062 891 68 88
                E-Mail: planung@martipartner.ch
                www.martipartner.ch
                Verantwortlich: Susanne Hagedorn
                Bearbeitung: Lidia Räber / Susanne Hagedorn
ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" - PLANUNGSBERICHT Gemeinde Beinwil am See
Beinwil am See                    Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
Entwurf vom 23. November 2020     zur kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung        3

                           Inhalt

                           Inhalt                                                                3

                           Bestandteile der Planungsvorlage                                      4

                           1.    Einleitung / Planungsziele                                      5

                           2.    Grundlagen                                                      7
                                2.1   Planungsinstrumente                                        7
                                2.2   Bauprojekt Überbauung Seestrasse                           9
                                2.3   Perimeter Erschliessungsplan                               10

                           3.    Rahmenbedingungen, Analyse und Handlungsansätze                 12
                                3.1   Gesamtörtliche Betrachtung                                 12
                                3.2 Situation im Perimeter des Erschliessungsplanes
                                „Plattenstrasse Nord“                                            14
                                       Verkehrsregime                                            14
                                       Ortsbild                                                  15
                                       Strassengestaltung                                        16
                                       Verkehrsbelastung                                         17
                                3.3   Handlungsbedarf und Zielsetzungen                          19
                                       Verkehrsregime                                            19
                                       Langsamverkehr                                            21
                                       Ansätze für Innenentwicklung                              22

                           4.    Erschliessungsplan                                              24
                                4.1   Festlegungen, Genehmigungsinhalt                           24
                                4.2   Orientierungsinhalt                                        25
                                4.3   Qualitätssicherung                                         25

                           5.    Planungsablauf                                                  27
                                5.1   Ablauf nach Baugesetz                                      27
                                5.2   Erfolgter Ablauf                                           27
ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" - PLANUNGSBERICHT Gemeinde Beinwil am See
Beinwil am See                  Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
Entwurf vom 23. November 2020   zur kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung   4

                           Bestandteile der Planungsvorlage

                           Der Erschliessungsplan beinhaltet folgende Bestandteile:
 Beschlussinhalt                §   Situationsplan          M. 1: 500

 Informationsinhalt             §   Planungsbericht gem. § 47 RPV
                                §   Plan: Bestand und Analyse
                                §   Plan: Handlungsansätze
ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" - PLANUNGSBERICHT Gemeinde Beinwil am See
Beinwil am See                      Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
Entwurf vom 23. November 2020       zur kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung      5

                          1.        Einleitung / Planungsziele
Ausgangslage              Die Gemeinde Beinwil am See liegt im Seetal, gut angebunden an das
                          übergeordnete öV- und Autobahnnetz durch die Seetalbahn und der
                          Aarauer-/ Luzernerstrasse (Kantontonstrasse K249). In den letzten
                          Jahren verzeichnete die Gemeinde eine dynamische bauliche Ent-
                          wicklung. Zurzeit wird die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Sied-
                          lung und Kulturland durchgeführt.
                          Die Plattenstrasse befindet sich in der Gemeinde Beinwil am See in
                          der Dorfzone 2 nahe zum Ortszentrum.
                          Für den mittleren Abschnitt der Plattenstrasse ist gemäss Bauzonen-
                          plan die Erschliessungsplanpflicht festgelegt. Der Erschliessungsplan
                          „Plattenstrasse Mitte“ umfasst die unüberbaute Parzelle 1614 und den
                          dazugehörigen Abschnitt der Plattenstrasse und wurde vom Gemein-
                          derat am 23. März 2020 beschlossen und am 8. Juni 2020 durch das
                          Departement BVU, Abteilung Raumentwicklung, genehmigt.
                          Das Büro Marti Partner wurde vom Gemeinderat Beinwil am See be-
                          auftragt, einen weiteren Erschliessungsplan zu erarbeiten. Der vorlie-
                          gende Abschnitt „Plattenstrasse Nord“ schliesst sich an den Erschlies-
                          sungsplan „Plattenstrasse Mitte“ an. Damit verfolgt der Gemeinderat
                          das Ziel die Gesamtsituation der Plattenstrasse zu betrachten und
                          eine einheitliche Strassenraumgestaltung mit einem durchgehendem
                          Strassenquerschnitt über die gesamte Plattenstrasse unter besonde-
                          rer Berücksichtigung der sich daran anschliessenden Knoten zu erar-
                          beiten.
Auftrag                   Der Gemeinderat hat unserem Büro den folgenden Auftrag erteilt:
                                §     Erstellung des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Nord“ mit
                                      Situationsplan als verbindlichen Teil und dem dazugehörigem
                                      Planungsbericht gemäss § 47 BauV zur Orientierung.
                                §     Grundlage zu Erstellung bildet eine Situationsanalyse und die
                                      Darstellung von Lösungsansätzen auf Ebene „grundlegende
                                      Strukturvarianten“.
                                §     Durchführung des Planungsverfahrens mit allen Schritten und
                                      der Information der Öffentlichkeit.
Zielsetzungen             Mit der Erstellung des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Nord“
                          wird erreicht, die Gesamtsituation der Plattenstrasse zu betrachten
                          und eine einheitliche Strassenraumgestaltung mit einem durchgehen-
                          den Strassenquerschnitt zu erarbeiten. Insbesondere soll dazu beige-
                          tragen werden:
                                §     Sicherheit für Fussgänger durch durchgehende Trottoir Verbin-
                                      dung (auf der Seestrasse) und durch eine optische Abgren-
                                      zung eines Fussgängerbereiches (Plattenstrasse) zu gewähr-
                                      leisten,
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Beinwil am See                      Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
Entwurf vom 23. November 2020       zur kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung    6

                                §     eine nahezu durchgehende Fahrbahnbreite von mind. 4.50 m
                                      sicherzustellen,
                                §     die bestehenden Gebäude im Unterabstand zu Strasse (mittels
                                      Baulinie) zu sichern,
                                §     die unübersichtliche Verkehrssituation am Knoten „See-
                                      strasse-Plattenstrasse“ durch deutliche Verkehrslenkung zu
                                      entschärfen.
Vorgehensweise            Die Erarbeitung des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Nord“ er-
                          folgt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gemeinderat durch
                          die folgenden Arbeitsschritte:
                                §     Analyse verkehrliche Situation
                                §     Analyse ortsbauliche Situation
                                §     Entwurf: Gestaltungskonzept Strassenraum auf Grundlage Er-
                                      schliessungsplan „Plattenstrasse Mitte“ erster Abschnitt
                                §     Darstellung von Details, Querschnitte nach Bedarf
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Beinwil am See                  Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
Entwurf vom 23. November 2020   zur kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung      7

                           2.   Grundlagen

                           2.1 Planungsinstrumente
Rechtskräftige             Die rechtskräftige Nutzungsplanung mit Bauzonenplan und Bauord-
Nutzungsplanung            nung wurde von der Gemeindeversammlung am 6. Juni 2001 be-
                           schlossen.
Gesamtrevision             Die Nutzungsplanung befindet sich derzeit in einer Gesamtrevision.
Nutzungsplanung Siedlung   An der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2019 wurde der
und Kulturland
                           Entwurf der Gesamtrevision angenommen, jedoch alle unüberbauten
beschlossen an der
Gemeindeversammlung
                           Flächen der Wohnzone W2b zur Überprüfung an den Gemeinderat
vom 9. Dezember 2019       zurückgewiesen. Aus diesem Grund steht die Genehmigung durch
                           den Regierungsrat noch aus. In den übrigen Zonen ergeben sich
                           dadurch keine Änderungen, der Kulturlandplan und die BNO wurden
                           von der Gemeindeversammlung beschlossen. Der Rückweisungsan-
                           trag wird zur Zeit vom Gemeinderat behandelt. Voraussichtlich wird
                           die überarbeitete Vorlage der Gemeindeversammlung im Sommer
                           2021 zum Beschluss erneut vorgelegt.
                           Der Rückweisungsantrag hat keine direkten Auswirkungen auf den Er-
                           schliessungsplan „Plattenstrasse Nord“. Da der Beschluss und die Ge-
                           nehmigung der Vorlage der Gesamtrevision Nutzungsplanung noch
                           ausstehen, werden Baugesuche nach der „alten“ derzeit rechtsgülti-
                           gen Nutzungsplanung beurteilt. Es darf durch diese keine negative
                           Vorwirkung hinsichtlich der geplanten Vorschriften der „neuen“ Nut-
                           zungsplanung geben.
                           Die Zonierung bleibt im vorliegenden Erschliessungsplanperimeter un-
                           verändert und auch bei den Bauzonenvorschriften sind keine wesent-
                           lichen Änderungen geplant. Die Dorfzone D2 dient, gemäss Art. 9
                           BNO alt und § 12 BNO neu, der Erhaltung der Struktur des gewach-
                           senen Ortskernes und dessen sinnvollen Erneuerung. Beim Ersatz be-
                           stehender Bauten können gemäss Absatz 4 geringfügige Abweichun-
                           gen bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse des
                           Ortsbildschutzes oder der Hygiene liegt.
                           Gemäss Bauinventar 2017 der kantonalen Denkmalpflege ist das Bau-
                           ernhaus, Inventar Nr. BES 910, schutzwürdig. Es ist im revidierten
                           Bauzonenplan kommunal geschützt.
Bauzonenvorschriften       Ausnützungsziffer AZ: 0.6 / Fassadenhöhe: 8.0 m / Gesamthöhe: 11.0
Dorfzone 2                 m / Gebäudelänge: 30 m / Grenzabstand: 4.0 m
gem. § 11 BNO
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Beinwil am See                  Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
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Auszug Legende
Bauzonenplan:

                          Abb. 1: Ausschnitt Bauzonenplan geplant (Stand: von der Gemeindeversammlung
                          am 09. Dezember 2019 beschlossen) mit Perimeter des Erschliessungsplanes „Plat-
                          tenstrasse Nord“ (rot gestrichelte Linie)

Leitbild „räumliche       Das Leitbild „räumliche Entwicklung“ wurde 2016 im Rahmen der Ge-
Entwicklung“              samtrevision als behördenverbindliches Instrument vom Gemeinderat
                          verabschiedet.
                          Darin hat die Gemeinde in einem partizipativen Planungsprozess die
                          wichtigen Leitlinien der zukünftigen räumlichen Entwicklung in Beinwil
                          am See festgelegt. Im Wesentlichen sind folgende Themen für den
                          Bereich „Plattenstrasse“ relevant:
                          „Ziele Innenentwicklung: Der zentrumsnahe Bereich wird punktuell
                          verdichtet, wobei der Förderung der Siedlungsqualität besonderes Au-
                          genmerk gilt.“ Mit der angestrebten Verdichtung, können auch der
                          Bahnhof aufgewertet und der öffentliche Verkehr gestärkt werden.
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Beinwil am See                  Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
Entwurf vom 23. November 2020   zur kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung          9

Kommunaler Gesamtplan     Die Gemeinde erarbeitet die Teilpläne „Fuss- und Radverkehr“ des
Verkehr                   Kommunalen Gesamtplan Verkehr. Im Rahmen der Gesamtrevision
Teilpläne „Fuss- und      Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland hat sich gezeigt, dass le-
Radverkehr“               diglich in diesen beiden Bereichen Handlungsbedarf besteht.
Geplante Ergänzung:       Der Perimeter des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Mitte“ wurde
Erschliessungsplan        entsprechend den Vorgaben des Bauzonenplanes gefasst. Er um-
„Plattenstrasse Süd“
                          schliesst die nicht überbaute Parzelle 1614 und den daran anschlies-
                          senden Strassenraum der Plattenstrasse. In erster Linie wurden die
                          Festlegungen zur Sicherung der Erschliessung der Arealüberbauung
                          „Plättli“ getroffen.
                          Aus Sicht der Gemeinde wird angestrebt die Gestaltung des Strassen-
                          querschnittes im Abschnitt „Plattenstrasse Mitte“ für den gesamten
                          Bereich der Plattenstrasse zu übernehmen. Die Gemeinde wird die
                          Plattenstrasse abschnittsweise erneuern. Neben dem vorliegenden
                          Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“ soll mit einem weiteren Er-
                          schliessungsplan „Plattenstrasse Süd“ die Strassenraumgestaltung
                          und Gebäudestellung im südlichen Abschnitt, bis zum Gemeindehaus,
                          geregelt werden. Die Erarbeitung dieses Erschliessungsplanes ist an-
                          schliessend an die vorliegende Planung vorgesehen.
                          Damit wird eine übergeordnete Betrachtung der Plattenstrasse mit ein-
                          heitlicher Gestaltung erreicht.

                          2.2 Bauprojekt Überbauung Seestrasse
Überbauung Seestrasse     Im Rahmen des Bauvorhabens auf der Parzelle 1713 werden die be-
                          stehenden Gebäude abgebrochen. Das ehemalige Bauernhaus und
                          die Scheune werden an ungefähr gleicher Lage wie die Bestandsge-
                          bäude durch zwei gleichartige Mehrfamilienhäuser und eine gemein-
                          same Tiefgarage ersetzt. Im rückliegenden Teil des L-förmigen Grund-
                          stücks sind zwei identische Einfamilienhäuser mit oberirdischen Gara-
                          gen geplant.
                          Entlang der Seestrasse wird ein ca. 2.00 m breites Trottoir entlang der
                          Parzelle realisiert, das um die Einfahrt zur Plattenstrasse weitergeführt
                          wird. Mit dem Abriss des ehemaligen Gebäudes und dem Neubau, der
                          im Abstand von 2.00 m zur Gemeindestrasse wieder aufgebaut wird,
                          werden die Parameter für den zukünftigen Ersatz von Bestandsgebäu-
                          den im Perimeter des EP „Plattenstrasse Nord“ festgelegt.
                          Für zukünftige Neubauten, die einen Ersatz für ein bestehendes,
                          strassenraumbegrenzendes, Gebäude darstellen, soll zukünftig mit-
                          tels einer Baulinie der Strassenabstand von 2.00 m realisiert werden
                          (vgl. dazu auch: Kap. 4.1 Festlegungen, Genehmigungsinhalt).
ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" - PLANUNGSBERICHT Gemeinde Beinwil am See
Beinwil am See                  Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
Entwurf vom 23. November 2020   zur kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung                    10

                          Abb. 2: Situationsplan Bauprojektes Seestrasse Parzelle 1713 inkl. Trottoir entlang
                          der Seestrasse; Stadler Architekten, Boniswil Stand: 03.06.2019 Baueingabe revid.

                          2.3 Perimeter Erschliessungsplan
Perimeter                 Der Perimeter des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Nord“ im Zu-
Erschliessungsplan        sammenhang mit dem ersten Abschnitt „Plattenstrasse Mitte“ ist in der
                          folgenden Abbildung ersichtlich.
                          Innerhalb des Perimeters liegen die entsprechenden Anteile der
                          Strassenparzellen Seestrasse und Plattenstrasse, sowie die folgen-
                          den Parzellen entlang der Seestrasse und Plattenstrasse.
                           Strasse                                   Hausnr.             Parzellen-Nr.
                           Seestrasse                                                    5019
                                                                     2                   517
                                                                     7                   322
                                                                     9                   32
                                                                     10                  518
                                                                     11                  328
                                                                     12 und 14           1713
                           Plattenstrasse                                                520
                                                                     48 a+b              450
                                                                     41                  514
                                                                     42                  2323 und 449
                           Aarauerstrasse                            52                  515
Beinwil am See                  Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
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                          Abb. 3: Perimeter EP „Plattenstrasse Mitte“ (grau) und „Plattenstrasse Nord“ (rot)
Beinwil am See                  Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
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                          3.    Rahmenbedingungen, Analyse und
                                Handlungsansätze

                          3.1 Gesamtörtliche Betrachtung
Erschliessung

                                                                    EP "Platten-
                                                                    strasse Nord"

                          Abb. 4: Strassennetz Beinwil am See, Marti Partner Januar 2019
Beinwil am See                  Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
Entwurf vom 23. November 2020   zur kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung     13

Strassennetz MIV          Das Strassennetz in Beinwil am See für den motorisierten Individual-
                          verkehr besteht aus 3 Kantonsstrassen: Aarauerstrasse (K 249,
                          Schwertransportroute), wird nach Abzweigung der Reinacherstrasse
                          (Kreisel in Ortsmitte) zur Luzernerstrasse, Reinacherstrasse (K253,
                          Verbindungsfunktion) und Zihlstrasse (K338, Verbindungsfunktion).
                          Die Aarauerstrasse (K249) stellt eine kantonale Hauptverkehrsstrasse
                          von hoher funktionaler Bedeutung (Versorgungsroute) dar.
Generell Tempo 30 auf     Neben den Kantonsstrassen bestehen die Gemeindestrassen, die als
Gemeindestrassen          Sammel- oder Erschliessungsstrassen klassiert sind. Für sie gilt im
                          gesamten Ortsgebiet Tempo 30. Die Gemeindestrassen sind überwie-
                          gend ohne Trottoir als Mischverkehrsflächen ausgestaltet. Sie werden
                          nach und nach saniert und umgestaltet. Das neuste Beispiel zur Um-
                          gestaltung einer Gemeindestrasse ist die Häsigasse.
Anbindung öffentlicher    Der Bahnhof Beinwil am See wird im Halbstundentakt von der Seetal-
Verkehr                   bahn (S 9, Verbindung Lenzburg – Luzern) bedient. In Lenzburg be-
                          steht Anschluss an die Buslinien 399, 398 (Sursee, Beromünster).
                          Von Bahnhof Beinwil am See sind über diese Buslinien auch der
                          Bahnhof Reinach/ Menziken zu erreichen mit Anschluss an die Wyne-
                          talbahn (S 14 Verbindung Aarau – Menziken).
Fuss- und Radverkehr      Zahlreiche öffentliche Fusswege verlaufen durchs Zentrum, zum Teil
                          kantonale Wanderwege, welche die Erholungs- und Freiräume verbin-
                          den. Fusswege haben in Beinwil am See aufgrund der Topographie
                          eine hohe Bedeutung für die Alltagsverbindungen. Es sind damit
                          schnelle und direkte Wege vorhanden, die zwischen den längs den
                          Höhenlinien verlaufenden Strassen die Querverbindungen herstellen.
                          Radwege haben, vor allem aufgrund der steilen Hanglagen, keine
                          hohe Bedeutung, die vorhandenen sind gut dazu geeignet den All-
                          tags- und insbesondere den Schülerverkehr sicher aufzunehmen.
Versorgung                Verkaufsnutzungen bestehen vor allem entlang den Hauptstrassen
                          (K249). Im alten Ortskern sind öffentliche Nutzungen (Gemeindehaus
                          und Primarschule) sowie Gastronomie und Verkaufsläden vorhanden.
                          Gewerbebetriebe (Handwerksbetriebe) sind auffallend oft in alten ge-
                          wachsenen Quartieren vorhanden. In den neueren Gewerbegebieten
                          sind überwiegend grössere Betriebe (Gewerbebauten) zu finden.
Beinwil am See                   Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
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                           3.2 Situation im Perimeter des Erschliessungsplanes
                                „Plattenstrasse Nord“
                           Zur Darstellung der bestehenden Situationen im Perimeter wird auf
                           den Plan: „Bestand und Analyse“ im Anschluss an Kap. 3.2. verwie-
                           sen.

                           Verkehrsregime
Anbindung Plattenstrasse   Die Anbindung der Plattenstrasse von der Aarauerstrasse (K249) ist
an Kantonsstrasse K 249    im Norden über die Seestrasse oder im Süden über den zentralen
                           Kreisverkehr und die Häsigasse möglich. Die Häsigasse stellt, wie die
                           gesamte Plattenstrasse auch, ein Schulweg dar und ist temporär hoch
                           frequentiert. Zudem ist der Querschnitt der Häsigasse, wie auch der-
                           jenige im südlichen Abschnitt der Plattenstrasse, gering.
                           Das Gebiet Plattenstrasse Nord wird daher über den Knoten Aarau-
                           erstrasse - Seestrasse erreicht.

                           Abb. 5: Ausfahrt Seestrasse auf Aarau-   Abb. 6: Tempo 30 auf Gemeindestrassen,
                           erstrasse                                hier die Seestrasse Richtung See

Seestrasse mit hoher       Die Seestrasse hat die im Gesamtverkehrssystem von Beinwil am See
Frequentierung durch       eine wichtige Verbindungsfunktion Richtung See. Wie alle Gemein-
Freizeitverkehr an den See
                           destrassen in Beinwil am See ist sie mit Tempo 30 signalisiert. Sie ist
                           als Sammelstrasse klassiert und nimmt den Verkehr aus den angren-
                           zenden Quartierstrassen auf und leitet auf die Kantonsstrasse. Beson-
                           ders hoch frequentiert ist die Seestrasse an Sommerwochenenden
                           durch Freizeitverkehr an den See (Badi, Restaurants, Bootsanlege-
                           stelle, Werft, etc.).
Plattenstrasse als        Auch die Plattenstrasse hat die Funktion einer Sammelstrasse. Aus
untergeordnete Sammel-    den angrenzenden Quartieren (Im Wygart) wird der Verkehr über die
und Erschliessungsstrasse
                           Plattenstrasse auf die Seestrasse und zur Kantonsstrasse abgeleitet.
                           Gleichzeitig ist die Plattenstrasse eine Verbindung zum Gemeinde-
                           haus mit Schule und Kindergarten.
Beinwil am See                     Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
Entwurf vom 23. November 2020      zur kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung                 15

Verbindungsfunktionen von
See- und Plattenstrasse
grün: wichtige
Fusswegverbindung durch
die Plattenstrasse                                                     EP "Platten-
(Schulweg)                                                             strasse Nord"
                                                                                            Schwimmbad, Jugend-
orange: Zufahrt zum See
                                                                                            herberge, Restaurant,
über Seestrasse                                                                             Schiff

                                                                                  Schule, Kindergarten,
                                                                                  Gemeindehaus

                             Abb. 7: Verbindungsfunktion von See- und Plattenstrasse, eigene Darstellung

                             Ortsbild
Historische Bedeutung,       Die Bebauungen der Häsigasse, Plattenstrasse und Rankstrasse/
Ortsbild und Gebäude         Schöntalstrasse bildeten vor der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts den
entlang der Plattenstrasse
                             Kern des dreistrahligen, zentralen Strassensystems von Beinwil, das
und Seestrasse
                             „alte Dreibein“, gebildet von den Verbindungsstrassen in die Nachbar-
                             dörfer (vergl. Michaeliskarten 1840 und 1849). Die Bauernhäuser wi-
                             chen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts einer Bebauung mit
                             unterschiedlichen Gebäudetypologien.
                             Der Perimeter befindet sich in der Dorfzone 2. Insbesondere der Kreu-
                             zungsbereich Seestrasse – Plattenstrasse ist durch ein bäuerliches,
                             sehr schönes Ensemble geprägt, das gemäss dem Inventar der schüt-
                             zenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS 1979) das Schutzziel „Er-
                             haltung“ aufweist (Gebiet 0.3, Hinterdorf, Schutzziel A). Die Platten-
                             strasse war Teil der ursprünglichen Verbindungsstrasse vom Ortskern
                             Beinwil am See nach Birrwil. Die Seestrasse verbindet das Hinterdorf
                             mit dem Hallwilersee.
                             Die Plattenstrasse hat damit eine besondere historische Bedeutung.
                             Diese Bedeutung als wichtige Verbindungsstrasse ist an den alten,
                             teils noch bestehenden Nutzungen entlang der Strasse ablesbar. So
                             findet man zwei Restaurants und das Gemeindehaus mit Schule.
Beinwil am See                    Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
Entwurf vom 23. November 2020     zur kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung        16

                            Im alten Ort sind Gebäudestellungen nahe an der Strasse prägend.
                            Die Gebäude in Einzelbauweise bilden einen bestimmten Rhythmus
                            der Gebäudeabfolge längs der Strasse.
Prägende
Gebäudestellungen im
Strassenraum (rote Linie)
mit Firstrichtungen

                            Abb. 8: Gebäudestellung entlang See- und Plattenstrasse, MP Juni 2020

                            Strassengestaltung
Seestrasse mit stark        Der Strassenquerschnitt der Seestrasse ist sehr unterschiedlich. Die
variierendem                Breite variiert zwischen 4.8 m und 9.0 m. Die Breite der Plattenstrasse
Strassenquerschnitt
                            beträgt im Perimeter relativ konstant 4.6 m bis 5.0 m.
                            Beide Strassenräume sind als Mischverkehrsflächen angelegt. Es
                            sind keine klar abgesetzten Fussgängerbereiche erkennbar.
Situation Langsamverkehr    Der Langsamverkehr im Perimeter wird auf den Strassen geführt. Ent-
                            lang der Seestrasse ist bis zur Parzelle 518 ein Trottoir vorhanden.
                            Zwischen Parzelle 518 und Parzelle 1713 fehlt ein Trottoir entlang der
                            Seestrasse. Ab hier wird der Fussverkehr im Mischverkehr geführt. Im
                            Rahmen des Bauvorhabens auf der Parzelle 1713 wird ein neues Trot-
                            toir von ca. 2.0 m Breite erstellt.
                            Im südlich gelegenen Abschnitt EP Plattenstrasse Mitte besteht eine
                            öffentliche Fusswegeverbindung von der Aarauerstrasse zur Platten-
                            strasse. Eine weitere, neue Verbindung zwischen Aarauerstrasse,
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                          vom Bereich „Volg“ zur Plattenstrasse entlang der nördlichen Parzel-
                          lengrenze ist in diesem Erschliessungsplan verbindlich festgelegt und
                          wird im Zusammenhang mit der Arealüberbauung auf der Parzelle
                          1614 umgesetzt. Diese neue Verbindung ist auch für den nördlichen
                          Abschnitt der Plattenstrasse gut erreichbar und verbessert durch kür-
                          zere und sichere Wege die Anbindung an den „Volg“ und zu weiteren
                          Einkaufsmöglichkeiten, sowie zum Bahnhof.
Kreuzungsbereich          Die Kreuzung ist im Rechtsvortritt geregelt. Es besteht eine etwas un-
Plattenstrasse-Seestrasse definierte Situation, vor allem durch ungeklärte Übergänge zwischen
                          Strassenraum und privaten Parzellen und der nicht gelösten Situation
                          für die zu Fuss Gehenden.

                          Verkehrsbelastung
Bestehende                Es liegen keine Zahlen über das Verkehrsaufkommen (DTV, durch-
Verkehrsbelastung         schnittlicher täglicher Verkehr) im Perimeter vor. Die Gemeinde hat
                          geplant in der Sommersaison eine Verkehrszählung durchzuführen.
Innenentwicklungspotential Die Parzellen im Perimeter EP „Plattenstrasse Nord“ gelten gemäss
im Gebiet Plattenstrasse   neustem Stand der Erschliessung als überbaut. Die neue Nutzungs-
Nord
                          planung lässt für die Dorfzone 2 keine höhere Ausnützung als bisher
                          zu. Es wird angestrebt, dass die innere Entwicklung zu einer Verdich-
                          tung in der Dorfzone führt. Gemäss § 13 Abs. 2bis BauG zeigen die
                          Gemeinden auf, wie sie die innere Siedlungsentwicklung und die Sied-
                          lungsqualität fördern. Die gem. Kapitel S1.2 des kantonalen Richt-
                          plans definierten Mindestdichten, die bis 2040 erreicht werden sollten,
                          liegen für den Raumtyp „ländliche Entwicklungsachse“ bei 50 in den
                          überbauten bzw. 70 Einwohnern pro Hektare in den heute noch
                          unüberbauten Wohn- und Mischzonen.
                                                       Die bestehenden Einwohnerdichten sind in
                                                       dem betreffenden Gebiet mit 43.4 E/ha nahe
                                                       an den Mindestdichten gem. Richtplan. Die
                                                       unüberbaute Fläche im Perimeter Platten-
                                                       strasse Mitte ist in der Entwicklung. Weitere
                                                       Arealüberbauungen sind aufgrund der klein-
                                                       teiligen Parzellenstruktur an der Platten-
                                                       strasse nicht wahrscheinlich.
                                                       Es ist daher davon auszugehen, dass sich
                                                       das Quartier nach und nach nur im geringen
                                                       Mass weiterentwickelt, sei es durch Abriss
                                                       und Neubau oder durch Umstrukturierung,
                                                       etwa von landwirtschaftlich genutzten Ge-
                                                       bäuden.
                                                       Abb. 9: Einwohnerdichten Ausgangsbasis zur Ge-
                                                       samtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kultur-
                                                       land, Zahlen Stand 2015, Planungsbericht MP 2019
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Mehrverkehr aufgrund       Auf der Parzelle 1713 wird momentan ein Bauprojekt realisiert (vgl.
Innenentwicklungspotential Kapitel 2.2). Das Projekt weisst für die 2 MFH 14 Parkfelder unterir-
                          disch und 2 Besucherparkfelder oberirdisch aus. Die dabei entstehen-
                          den durchschnittlichen 40 Fahrten am Tag werden ausschliesslich
                          über die Seestrasse abgewickelt. (vgl. Kapitel 2.2)
                          Auf den Parzellen 518, 517 sowie 515 (westlich der Plattenstrasse) ist
                          Potential zur Innenentwicklung vorhanden. Um die identifizierten, be-
                          baubaren Flächen von ca. 1’000m2 sinnvoll zu erschliessen, wird in
                          den Festlegungen des Erschliessungsplanes eine gemeinsame Er-
                          schliessung definiert. Bei der Annahme, dass auf dieser Fläche ca. 8
                          bis 12 Wohnungen gebaut werden könnten, generiert dies einen
                          Mehrverkehr von ca. 20 bis 30 Fahrten am Tag (Berechnung: 1 Park-
                          feld/ Whg. ergibt durchschnittlich 2.2 - 2.5 Fahrten/Tag).
                          Durch eine weitere, mögliche Innenentwicklung durch Neubauten und
                          Anbauten wird sich im Perimeter wenig verändern. Möglich wäre ein
                          Ausbau/Umbau oder Ersatz der Scheunen, Plattenstrasse 48b und
                          Seestrasse 11. Hier könnten max. je 2 Wohnungen zusätzlich entste-
                          hen.
                          Da die gesamte Entwicklung im Bestand nicht zeitgleich, sondern
                          Schritt für Schritt entsteht, werden die Fahrzeugbewegungen nur mo-
                          derat zunehmen.
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                            3.3 Handlungsbedarf und Zielsetzungen
                            Es wurden aufgrund der Analyse verschiedene Handlungsfelder mit
                            Zielsetzungen definiert. Die Übersicht des Handlungsbedarfes ist im
                            Plan: „Handlungsbedarf“ im Anschluss an Kap. 3.3 dargestellt.

                            Verkehrsregime
Regelquerschnitt            Der bestehende Rechtsvortritt am Knoten Seestrasse / Plattenstrasse
                            bleibt bestehen. Mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit von 30
                            km/h ist im bestehenden Querschnitt von 4.50 m Fahrbahn plus
                            1.50 m Fussgängerbereich, der Begegnungsfall PW – PW störungs-
                            frei möglich. (vgl. dazu Kap. 4.1 Festlegungen, Genehmigungsinhalt)
                            Der Fahrbahnverlauf wird durch gestalterische Massnahmen, teils
                            durch Rinne, gepflastert oder durch ein Pflasterband deutlich ge-
                            macht. Unübersichtliche oder unklare Verkehrssituationen können
                            damit entschärft werden.
Möglicher Querschnitt bei   Der Umgang mit bestehenden, ortsbaulichen Situationen durch stras-
verengter Fahrbahn          senraumbegrenzende Gebäude wird durch abschnittsweise Veren-
                            gung der Fahrbahn auf 3.50 m bis 3.50 m (+1.50 m Fussgänger) er-
                            reicht.

                            Abb. 10: Querschnitt bei Fahrbahneinen- Abb. 11: Regelquerschnitt ohne Versatz
                            gung, umgesetzt im Situationsplan auf der östlich gelegenen Mauer, wurde ge-
                            Höhe Plattenstrasse 41 und 42, MP Juni prüft aber verworfen. MP Juni 2020
                            2020

Variantenprüfung            In diesem Zusammenhang wurde in der Entwurfsphase überprüft ob
                            die Einengung an mehreren Stellen möglich ist. Damit wäre ein Ver-
                            satz der Mauer an der östlichen Strassengrenze nicht nötig.
                            Diese Variante wurde verworfen. Die bereits überbauten Parzellen
                            (Plattenstrasse 48 a und b) westlich der Plattenstrasse wären
                            dadurch übermässig betroffen.
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Variante mit zwei
Einengungen

                          Abb. 12: Variantenprüfung, Umsetzung Regelquerschnitt ohne Versatz der Mauer.
                          Die Variante bedingt zwei reduzierte Querschnitte. MP Juni 2020

Langfristige               Langfristig wird ein durchgängiger Regelquerschnitt auf der Platten-
Entwicklungsoption zum     strasse angestrebt. Die derzeit bestehenden Platzverhältnisse lassen
Erreichen des angestrebten
                           dies nicht zu. Es wurde die Option einer Überbauung auf den östlich
Regelquerschnittes
                           der Plattenstrasse gelegenen Flächen in Betracht gezogen.
                           Der bestehende Zustand mit Mauer und bestehenden Gebäude, die
                           die Fahrbahn temporär einengen, wurde der Entwicklungsoption, Ver-
                           satz der östlich an die Plattenstrasse angrenzenden Mauer, gegen-
                           übergestellt.
                           Von der Gemeinde wird der langfristig, zu erreichende Zustand mit
                           einem breiteren Strassenraum durch einen Versatz der Mauer um ca.
                           2.0 m angestrebt. Die genaue Lage und Breite des Versatzes muss
                           im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren festgelegt werden. Der
                           Situationsplan zeigt die Entwicklungsabsicht der Gemeinde. Mögliche
                           Varianten zur Überbaubarkeit der noch unüberbauten Flächen mit
                           Versatz der Mauer, bzw. zum Umgang mit dem Terrain (siehe Plan
                           Handlungsansätze) zeigen grundsätzliche Entwicklungsmöglichkei-
                           ten, stellen jedoch kein Genehmigungsinhalt dar.
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                           Abb. 13: Variantenprüfung, Versatz der Mauer, Regelquerschnitt durchgehend bis
                           auf einen Versatz. MP Juni 2020

                           Langsamverkehr
Trottoir auf der Seestrasse Ziel ist es insbesondere die Situation für die zu Fuss Gehenden zu
und Fussgängerbereich im verbessern und sicherer zu machen. Dazu ist der fehlende Abschnitt
Mischverkehr durch die
                            des Trottoirs entlang der Parzelle 518 bis zur Einmündung in die Plat-
Plattenstrasse
                           tenstrasse der Seestrasse zu ergänzen.
                           Entlang der Plattenstrasse werden die Fussgängerbereiche im Misch-
                           verkehr, optisch getrennt von der Fahrbahn, geführt. An den
                           bestehenden Engstellen durch strassenraumbegrenzende Gebäude
                           wird der Fussgängerbereich durchgängig geführt, die Fahrbahn
                           partiell eingeengt. (vgl. Abb. 11 oben)
Sicherer Schulweg durch    Die Querungsbeziehungen am Knoten werden durch die Schaffung
übersichtliche Querungen   eines klar definierten Aufstellbereiches für Fussgänger gestaltet. Da-
                           mit werden die Querungen übersichtlicher und insbesondere für Kin-
                           der sicherer.
                           Die vorhandene, ortsbaulich schöne Situation vor dem geschützten
                           Gebäude BES 910 wird dazu genutzt einen Aufstellbereich für Fuss-
                           gänger zu schaffen. Die räumliche Wirkung des grossen Einzelbau-
                           mes im Zusammenhang mit der Schaffung einer Aufweitung ergibt
                           einen kleinen Platz, der auch dazu genutzt werden könnte, Sitzgele-
                           genheiten aufzustellen.
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                           Die Flächen für Fussgänger sind deutlich zu kennzeichnen. Entweder
                           durch eine Pflasterlinie, durch Belagswechsel oder differenzierte Ein-
                           färbung des Asphalts. Die Fussgängerbereiche im Mischverkehr sind
                           durch eine gepflasterte Rinne visuell abgetrennt. Die Rinne ist über-
                           fahrbar gestaltet. Durch die Pflasterung ist dies auch akustisch wahr-
                           nehmbar.
Gestaltungsbeispiele

                           Abb. 14: Beispiel (alter Ortskern Sprei- Abb. 15: Beispiel (alter Ortskern Spreiten-
                           tenbach) Aufstellbereich abgesetzt im bach) Aufpflasterung im Kurvenbereich, ei-
                           Abbieger, eigenes Foto Mai 2020          genes Foto Mai 2020

                           Abb. 16: Beispiel Wasserrinne als visu- Abb. 17 Beispiel Wasserrinne
                           elle Trennung auf Mischverkehrsfläche

                          Ansätze für Innenentwicklung
Innenentwicklung          Das Ziel für mögliche, neuen Überbauungen im Erschliessungsplan-
Erschliessungsansätze     perimeter ist, dass diese gemeinsam erschlossen werden. Das trifft für
                          die Parzelle 518, Teile der Parzellen 517 und 515 zu. Ein Erschlies-
                          sungsansatz für eine mögliche Tiefgaragenzufahrt, ist im nördlichen
                          Abschnitt der Plattenstrasse denkbar. Auch über die Seestrasse (di-
                          rekt nach Parzellengrenze zwischen 517 und 518) wäre dies möglich.
Neue Gebäude an der       Die ortstypische Bauweise mit Einzelgebäuden die überwiegend nahe
Plattenstrasse            an der Strasse, sowohl trauf- als auch giebelständig, stehen, soll bei-
                          behalten werden. Langfristig wird angestrebt einen gewissen Mindest-
                          abstand zur Plattenstrasse festzulegen. Der gemäss BauG § 111 fest-
                          gelegt Strassenabstand an Gemeindestrassen von 4.0 m ist aufgrund
                          der kleinteiligen Parzellenverhältnisse nur schwer umsetzbar. Einige
                          Parzellen wären nur sehr schwer zu überbauen. Der Besitzstand ist
                          gegeben, dass zukünftig Neubauten im Unterabstand errichtet werden
                          können, wird ein Strassenabstand für Neubauten von 2.0 m festge-
                          legt.
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Ansätze für eine mögliche, In der Dorfzone 2 mit einer maximalen Ausnützungsziffer von 0.6 sind,
zukünftige bauliche        um einen haushälterischen Umgang mit dem Boden zu gewährleisten,
Entwicklung
                          Mehrfamilienhäuser als auch verdichtete Einfamilienhäuser möglich.
                          Zur Überbauung der identifizierten Innenentwicklungspotentiale sind
                          mehrere Ansätze denkbar. (vgl. dazu auch Plan: Handlungsansätze)
                          Variante MFH, Tiefgarage mit Versatz der Mauer:
                          Versatz der Mauer bei einer möglichen Neuüberbauung mit MFH /
                          Erschliessung der gemeinsamen Tiefgarage über die Plattenstrasse
                          Ausbildung der neuen Gebäude MFH mit eingegrabenem Sockelge-
                          schoss für Eingang, Nebenräume wie Veloabstellflächen etc.
                          Variante EFH verdichtet:
                          EFH Überbauung mit oberirdischer Parkierung in Carports. Der Er-
                          schliessungsansatz ist von der Plattenstrasse als auch von der See-
                          strasse denkbar. Anzustreben wäre auch im Falle einer Einfamilien-
                          hausüberbauung, eine gemeinsame Parkierungslösung (Tiefgarage).
Beinwil am See                  Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
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                           4.   Erschliessungsplan

                           4.1 Festlegungen, Genehmigungsinhalt
Strassenlinie              Strassenlinie gem. § 6 BauV (Enteignungsrecht gem. § 132 BauG).
                           Die Strassenflächen sind im Erschliessungsplan durch Strassenlinien-
                           gesichert. Die Gemeinde erhält im Bereich innerhalb der rot darge-
                           stellten Strassenlinien das Enteignungsrecht.
Dimensionierung        Die Berechnungen wurden gemäss der VSS-Norm 640 201, geomet-
Strassenraumgestaltung risches Normalprofil, durchgeführt. Es wird von einem Mindestquer-
Strassenraum               schnitt der Fahrbahn von 4.5 m ausgegangen. Dieser Querschnitt er-
Regelquerschnitt besteht   möglicht bei Tempo 30 einen störungsfreien Begegnungsfall von PW-
aus:
                           PW. Für den Begegnungsfall PW-LW muss angehalten werden.
§   Fahrbahnfläche
§   Pflasterrinne (oder
                           Die geplante Pflasterrinne wird überfahrbar gestaltet. Sie bildet in der
    Pflasterlinie)         Mischverkehrsfläche die visuell wahrnehmbare Trennung zwischen
§   Fussgängerbereich      Fahrbahn und Fussgängerbereich. Insgesamt ist der Bereich Rinne-
                           Fussgänger, 1.50 m breit.
                           Falls die Gemeinde in der Ausführungsphase entscheidet, dass sich
                           der Fussgängerbereich farblich von der Fahrbahn absetzen soll,
                           kommt die Norm VSS-40214 „Entwurf des Strassenraumes, farbliche
                           Gestaltung von Strassenoberflächen“ zum Einsatz.
Fussweg von Fahrbahn       Das bestehende Trottoir wird entlang der Parzelle 518 bis zum Ein-
getrennt (Trottoir)        münder in die Plattenstrasse weitergeführt. Das dafür benötigte Land
                           wird im Erschliessungsplan mittels Strassenbegrenzungslinien recht-
                           lich gesichert (s.o.). Entlang der Parzelle 1713 ist das Trottoir durch
                           die Baubewilligung gesichert. (vgl. Kap. 2.2 Bauprojekt Überbauung
                           Seestrasse).
Baulinien                  Es werden beidseitig Baulinien mit einem Abstand von 2.0 m zur Plat-
                           tenstrasse und entlang der Seestrasse (auf Parzelle 518) festgelegt.
                           Dort wo im Erschliessungsplan keine Baulinien festgelegt sind, gelten
                           die übergeordneten Strassenabstandsvorschriften (4.0 m zu Gemein-
                           destrassen, sie sind zur Orientierung im Situationsplan eingetragen).
                           Die im Erschliessungsplan festgelegten Baulinien dienen der Siche-
                           rung der geplanten Fussgängerbereiche und zur Unterschreitung der
                           gesetzlichen Mindestabstände zu öffentlichen Strassen aus städte-
                           baulichen und ortsgestalterischen Gründen.
Einmündungsbereiche        Der Einmündungsbereich der Plattenstrasse in die Seestrasse wird je-
Seestrasse –               weils leicht (um ca. 3 cm) angehoben und mit 2-3 Reihen Verbundstei-
Plattenstrasse
                           nen abgegrenzt. Damit wird erreicht, dass eine wahrnehmbare
                           Schwelle für die Autofahrer, die Wahrnehmung auf die Änderung des
                           Verkehrsregimes (von abgesetztem Trottoir auf Mischverkehr) lenkt.
                           Auf Pflästerung des gesamten Knotens wird aus technischen sowie
                           Lärmschutzgründen verzichtet.
Beinwil am See                  Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
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                          Abb. 18 und Abb. 19: Häsigasse Einfahrtssituation mit leichtem Horizontalversatz,
                          abgesetzt durch Material.

Aufstellbereich für       Ein Aufstellbereich für Fussgänger im Bereich des Einmünders Plat-
Fussgänger                tenstrasse/ (Abschnitt Seetalstrasse-Seestrasse) / Seestrasse im Nor-
                          den. Das Ziel dieser Massnahme wäre, die notwendigen Sichtzonen
                          für Fussgänger (Schulkinder) einhalten zu können.
Ein- und                  Bei einer Überbauung mit Mehrfamilienhäusern im Bereich des „In-
Ausfahrtsbereich          nenentwicklungspotentials“ (vgl. Abschnitt Ansätze für Innenentwick-
gemeinsame Tiefgarage
                          lung) ist eine gemeinsame Tiefgarage verpflichtend. Der Bereich für
                          die Ein- und Ausfahrt in eine gemeinsame Tiefgarage ist im Erschlies-
                          sungsplan verbindlich festgelegt.

                          4.2 Orientierungsinhalt
Sichtzonen                Aus den Festlegungen des Erschliessungsplanes ergeben sich keine
                          Änderungen an den bestehenden Situationen, bezüglich der Ein- und
                          Ausfahrten, die eine verbindliche Festlegung von notwendigen Sicht-
                          zonen erfordern.
                          Im Kreuzungsbereich Seestrasse – Plattenstrasse ergeben sich an
                          neue Strassenradien. Die erforderlichen Sichtzonen für Rechtsvortritt
                          Tempo 30 werden zur Orientierung dargestellt. Durch die Erweiterung
                          der Fussgängerbereiche, wird die Kreuzung übersichtlicher. Die Be-
                          obachtungspunkte rücken weiter nach vorne.

                          4.3 Qualitätssicherung
                          Im Erschliessungsplan Plattenstrasse wird die Gestaltung des Stras-
                          senraumes Plattenstrasse und Seestrasse geregelt. Die Umgestal-
                          tung erfolgt im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit für Fuss-
                          gänger. Gleichzeitig wird die Erschliessung der Parzellen im Hinblick
                          auf mögliche, zukünftige Bauvorhaben im Rahmen der angestrebten
                          Innenentwicklung in der Dorfzone geregelt.
                          Die Festlegungen ermöglichen die angestrebte ortsbauliche Entwick-
                          lung. Mit abgesetzten Fussgängerwegen und Abtrennung von Fuss-
                          gängerbereichen wird einem öffentlichen Interesse an Sicheren Fuss-
                          wegeverbindungen Rechnung getragen.
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                          Weitere gestalterische Festlegungen betreffen die Sicherung von Ge-
                          bäudeabständen zur Strasse durch Baulinien entlang der Platten-
                          strasse.
                          Weitergehende Regelungen können im Erschliessungsplan nicht ge-
                          troffen werden, jedoch in den nachfolgenden Baubewilligungsverfah-
                          ren. Das Instrument der Arealüberbauung mit erhöhten Anforderun-
                          gen gemäss § 39 BauV kommt nur bei der Zusammenlegung von
                          überbauten und unüberbauten Flächen, zum Erreichen der Mindest-
                          fläche von 2000 m2, zustande.
                          Der Gemeinderat lässt zur Qualitätssicherung die Gestaltung und Ein-
                          ordnung der geplanten Bauten und Anlagen durch das, in Beinwil am
                          See, vorgesehene Baukollegium oder durch Fachpersonen beurteilen.
                          Den Bauherren wird empfohlen, Bauvorhaben frühzeitig dem Gemein-
                          derat zu melden.
Beinwil am See                      Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
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                          5.        Planungsablauf

                          5.1 Ablauf nach Baugesetz
                          Der Planungsablauf ist in den §§ 23 ff sowie § 3 BauG festgelegt.
                          Folgender Prozess ist vorgesehen:
                          1         Entwurf neuer Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
                          2         Verabschiedung durch Gemeinderat zuhanden der kantonalen
                                    Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung.
                          3         Kantonale Vorprüfung (Prüfung Zweck- und Rechtmässigkeit)
                          4         Mitwirkung der Bevölkerung
                                    Jedermann kann Begehren und Vorschläge einreichen. Der Ge-
                                    meinderat nimmt zu diesen Eingaben Stellung und fasst die Er-
                                    gebnisse in einem Bericht zusammen.
                          5         Anpassungen des Planungsentwurfes
                          6         Verabschiedung durch Gemeinderat zur öffentlichen Auflage
                          7         Öffentliche Auflage 30 Tage; Einwendungsverfahren
                                    Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann Ein-
                                    wendungen erheben. Der Gemeinderat entscheidet darüber.
                          8         Ev. Anpassungen des Erschliessungsplanes
                          9         Beschluss durch den Gemeinderat
                          10        Ev. Verwaltungsbeschwerde
                          11        Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Um-
                                    welt

                          5.2 Erfolgter Ablauf
Entwurf mit Stand         Zur Erarbeitung des Erschliessungsplanes mit Stand: Entwurf vom
26. Juni 2020             26. Juni 2020 fanden zwei Besprechungen mit der Gemeinde und dem
                          Planungsbüro statt:
                                §     Vertreter der Gemeinde Beinwil am See:
                                     Peter Lenzin, Gemeindeammann
                                     Matthias Räber, Vizeammann
                                     Christoph Giger, Gemeinderat Ressort Hochbau
                                §     Vertreter Marti Partner Architekten und Planer AG/
                                      Erarbeitung Erschliessungsplan:
                                     Susanne Hagedorn
                                     Lidia Räber
                          Am 31. August und 01. September 2020 wurden die Grundeigentü-
                          mer über den geplanten Erschliessungsplan informiert und konnten
                          ihre Anregungen einbringen.
Beinwil am See                  Erschliessungsplan „Plattenstrasse Nord“
Entwurf vom 23. November 2020   zur kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung   28

Verabschiedung zur        Die Verabschiedung des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Nord“
kantonalen Vorprüfung     durch den Gemeinderat Beinwil am See erfolgte am 23. November
und zur Mitwirkung der
                          2020.
Bevölkerung
                          Das Mitwirkungsverfahren findet vom 07. Dezember 2020 bis am 15.
                          Januar 2021 statt.
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