EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt - Europa und ...
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1 EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt Ausgabe: 15/19 • 11.04.2019 – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, nach dem Brexit-Sondergipfel des Europäischen Rates am 10. April ist ein No- Deal-Brexit vorläufig abgewendet. Der Rat hat dem Ersuchen von Premierministerin Theresa May um eine weitere Fristverlängerung zugestimmt. Er einigte sich darauf, dass die Verlängerung nur so lange wie nötig dauern und nicht über den 31. Oktober 2019 hinausgehen sollte. Wenn das vereinigte Königreich im Zeitraum 23. bis 26. Mai allerdings noch Mitglied der EU ist, muss es auch die Wahl zum Europäischen Parlament im Einklang mit dem Unionsrecht abhalten. Sofern es dem nicht nachkommt, erfolgt der Austritt am 01. Juni 2019. Das ordnungsgemäße Funktionieren der Union darf durch die Verlängerung, so der Rat, nicht beeinträchtigt werden und es gebe keine neuen Verhandlungen über das 2 Austrittsabkommen. Der Präsident des Europäischen Rates erklärte, dass dem Vereinigten Königreich damit eine Ratifizierung des Austritts und der direkte Austritt jederzeit möglich seien, aber London auch bis zuletzt die Möglichkeit habe, den Austrittsantrag zurückzuziehen. Mit besten Grüßen Carmen Johannsen Leiterin der Landesvertretung – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Inhaltsverzeichnis Vorwort .................................................................................................................... 2 Aus den Institutionen ............................................................................................. 4 Europäisches Parlament - Neue Webseite des Parlaments mit den Ergebnissen der Europawahlen Europäisches Parlament - Schengen: EP will neue Regeln für befristete Kontrollen an den Binnengrenzen EU-Parlament beschließt neue Sicherheitsmerkmale für Personalausweise Europäisches Parlament - Neue Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben Europäisches Parlament - Position zur Reform des EU-Güterkraftverkehrs Europäische Kommission - Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Zweiter Bericht veröffentlicht Europäische Kommission – Neuer Chef der EU-Agentur für Berufsbildung Europäische Kommission – Zahl der Verkehrstoten auf Europas Straßen Ausschuss der Regionen – 134. Plenartagung am 10./11. April in Brüssel Aus den Fachbereichen ........................................................................................ 13 Facebook ändert seine Nutzungsbedingungen Künstliche Intelligenz - EU-Kommission lässt Vorschläge zu ethischen Leitlinien in der Praxis testen Ihre Meinung zur digitalen Vermarktung von Finanzdienstleistungen ist gefragt EU-weiter Informationsaustausch über verurteilte Drittstaatsangehörige wird verbessert 3 Berater legen Empfehlungen für EU-Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter vor Wirksamere Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht Spielzeug, Autos, Kleidung: mehr als 2000 gefährliche Produkte lösten EU-weiten Alarm aus Was, wann, wo ...................................................................................................... 19 Französische Filmwoche Sachsen-Anhalt 2019 - 10. bis 17. April Besuch in der Landesvertretung durch das Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt Wirtschaftstag Skandinavien am 8. Mai 2019 in der IHK-Magdeburg – jetzt anmelden! EU Service-Agentur Sachsen-Anhalt lädt zum Treffen der Kooperationsplattform ein Ausschreibungen .................................................................................................. 22 KOM – Arbeitsplan 2019 der öffentlich-privaten Partnerschaft für biobasierte Industriezweige Kontaktbörse ......................................................................................................... 23 Europäische Projekte – Diverse Partnergesuche Büro intern / Tipp ................................................................................................. 26 Tipp – Webseite des Europäischen Parlaments - Informationen über Förderprojekte der EU vor Ort GOEUROPE - Quizfragen Ihr Kontakt zu uns ................................................................................................ 29 Impressum ............................................................................................................. 30 – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Aus den Institutionen Zurück zur Übersicht Europäisches Parlament - Neue Webseite des Parlaments mit den Ergebnissen der Europawahlen Die neue Webseite enthält alle Ergebnisse der vergangenen – und ab dem 26. Mai auch der aktuellen – Europawahlen und ist jetzt in allen Amtssprachen der EU verfügbar. https://europawahlergebnis.eu/ wird in der Wahlnacht am 26. Mai in Echtzeit mit den Gesamt- und den nach einzelnen Ländern aufgeschlüsselten Ergebnissen der Europawahl laufend aktualisiert, sobald nach und nach die Zahlen aus den Mitgliedstaaten eintreffen. Die Webseite enthält ebenfalls alle Informationen über die vergangenen Zusammensetzungen des Europäischen Parlaments seit 1984, nach nationalen Parteien und Fraktionen aufgeschlüsselt, und alle Ergebnisse auf nationaler Ebene seit 2009, sowie andere Informationen wie zum Beispiel das Geschlechterverhältnis über die Jahre. Eine dynamische und interaktive Website Mit dem Vergleichs-Tool können Daten von verschiedenen Wahlen verglichen werden; Die Nutzer können auch mögliche Koalitionen zwischen Fraktionen mit dem Mehrheitsrechner erkunden, sobald die ersten offiziellen Prognosen am 26. Mai vorliegen; Durch ein „Widget“ können Sie die Webseite an Ihre Bedürfnisse anpassen. Das Widget kann Ergebnisse voriger Europawahlen auf Ihrer Website anzeigen und Live-Ergebnisse liefern; 4 Laden Sie die Daten in offenen Formaten (json, xml und csv) und grafischen Bildformaten (jpg und png) herunter. Wenn Sie die Rohdaten am Wahlabend integrieren möchten, senden Sie eine E-Mail an folgende Adresse, um die nötigen Informationen und Aktualisierungen zu erhalten: election- results-data@europarl.europa.eu. Am 25. April, 7. Mai und 14. Mai werden Tests durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Senden, Empfangen und andere Funktionen korrekt funktionieren. Um an diesen Tests teilzunehmen, melden Sie sich bitte per E-mail an unter election-results- data@europarl.europa.eu. Die Online-Pressemappe enthält weitere Informationen über die Wahlen, wie Fakten und Zahlen zum Wahlverfahren, zu den Spitzenkandidaten und Erfolgen der EU. Außerdem bietet sie aktuelle Informationen über die Eurobarometer-Umfragen und listet nützliche Kontakte für Journalisten, die über die Tätigkeiten des Parlaments berichten. • eag Quelle: PM EP Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link Europäisches Parlament - Schengen: EP will neue Regeln für befristete Kontrollen an den Binnengrenzen Die Abgeordneten wollen Fristen und Bedingungen für die Kontrolle der Binnengrenzen im Schengen-Raum verkürzen bzw. verschärfen. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Der Schengener Grenzkodex, der derzeit überarbeitet wird, ermöglicht es den Mitgliedstaaten, im Falle einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums durchzuführen. Die Verhandlungsführer von Parlament und Rat haben Anfang des Jahres mit den Gesprächen über die Überarbeitung der Regeln begonnen, beschlossen jedoch, die Verhandlungen auszusetzen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass ein Kompromiss nicht möglich war. In einer Abstimmung am 4. April bekräftigte das Parlament seinen Standpunkt zur Überarbeitung der geltenden Vorschriften: Der der anfängliche Zeitraum für vorübergehende Grenzkontrollen soll auf zwei Monate (anstelle der derzeitigen sechs) begrenzt werden, und die Höchstdauer für eine Verlängerung sollte von zwei Jahren auf ein Jahr gekürzt werden. Die Schengen-Länder sollen eine detaillierte Risikobewertung vorlegen, wenn sie die vorübergehenden Grenzkontrollen über die ersten zwei Monate hinaus verlängern wollen. Darüber hinaus müsste die Kommission bei einer weiteren Verlängerung der Grenzkontrollen über sechs Monate hinaus prüfen, ob die Verlängerung den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder nicht, und sie sollte vom EU-Ministerrat genehmigt werden. Die Abgeordneten bestehen ebenfalls darauf, dass das Parlament besser informiert und in den Prozess einbezogen wird. Der Text wurde mit 339 Stimmen angenommen, bei 205 Gegenstimmen und 62 Enthaltungen. Mit der Abstimmung wird die erste Lesung des Parlaments abgeschlossen. Die Abgeordneten können auf der Grundlage dieses Berichts in der neuen Legislaturperiode nach der Europawahl im Mai die Verhandlungen mit dem Rat beginnen. Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen kontrollieren derzeit an den Binnengrenzen – aufgrund der außergewöhnlichen Umstände infolge der Migrationskrise, die 2015 begann. Darüber hinaus führt Frankreich wegen einer anhaltenden terroristischen 5 Bedrohung ebenfalls Kontrollen an den Binnengrenzen durch. • eag Quelle: PM EP Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link EU-Parlament beschließt neue Sicherheitsmerkmale für Personalausweise Personalausweise werden künftig mit einem äußerst sicheren kontaktlosen Chip versehen, auf dem ein Lichtbild und Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert sind. Einen entsprechenden Verordnungsvorschlag zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und Aufenthaltsdokumente hat das Europäische Parlament am 4. April angenommen. Mit der Ausgabe der neuen Personalausweise werden die Mitgliedstaaten in zwei Jahren beginnen. Die derzeit in Umlauf befindlichen Personalausweise, die die neuen Normen nicht erfüllen, müssen daraufhin – je nach ihrer Sicherheitsstufe – innerhalb von sieben bis zehn Jahren ersetzt werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Personalausweise, deren Inhaber über 70 Jahre alt sind. Die neuen Regeln müssen noch förmlich durch den Rat bestätigt werden. Die Modalitäten der Ausgabe von Personalausweisen bleiben von den neuen Vorschriften unberührt: Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie Personalausweise ausgeben wollen und ob sie sie verpflichtend oder auf freiwilliger Basis ausgeben. Sie können zudem ihre nationalen Gestaltungsmuster sowie elektronische Behördendienste beibehalten. Alle neuen Personalausweise müssen jedoch die neuen Sicherheitsnormen erfüllen. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Die Kommission hatte am 17. April 2018 im Rahmen ihrer Bemühungen um eine echte und wirksame Sicherheitsunion vorgeschlagen, die Sicherheitsmerkmale der Personalausweise von EU-Bürgern sowie der Aufenthaltstitel von Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern zu verbessern. Schätzungen zufolge haben derzeit 80 Millionen Europäer einen nicht maschinenlesbaren Personalausweis ohne biometrische Merkmale. Ziel des Vorschlags ist es, die Verwendung gefälschter Dokumente, die auch von Terroristen und Straftätern zur Einreise aus Drittstaaten in die EU genutzt werden können, einzudämmen. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: Factsheet (auf Englisch) Mitteilung: Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Siebzehnter Fortschrittsbericht Häufig gestellte Fragen – Terroristen handlungsunfähig machen Folgenabschätzung zum Vorschlag zur Erhöhung der Sicherheit von Personalausweisen und Aufenthaltsdokumenten von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen Pressemitteilung: Sicherheitsunion: Kommission präsentiert neue Maßnahmen, um Terroristen und Straftäter handlungsunfähig zu machen Europäisches Parlament - Neue Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben Das Parlament hat am 4. April neue Vorschriften für Vaterschaftsurlaub und 6 nicht übertragbaren Elternurlaub in einer endgültigen Abstimmung angenommen. Das Gesetz, das bereits informell mit den EU-Ministern vereinbart wurde, legt Mindestanforderungen für alle Mitgliedstaaten fest. Es soll die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt stärken, sowie die Rolle des Vaters oder eines gleichwertigen zweiten Elternteils. Dies kommt nicht nur Kindern und dem Familienleben zugute, sondern es trägt auch den gesellschaftlichen Veränderungen stärker Rechnung und begünstigt die Gleichstellung der Geschlechter. Die neue Regelung wurde mit 490 Stimmen angenommen, bei 82 Gegenstimmen und 48 Enthaltungen. Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub Väter und gleichwertige zweite Elternteile haben, sofern sie nach nationalem Recht anerkannt sind, Anspruch auf mindestens 10 Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub (Bezahlung mindestens so hoch wie das Krankengeld) zeitnah zur Geburt oder Totgeburt eines Kindes. Außerdem sind in Zukunft zwei Monate nicht übertragbarer und bezahlter Elternurlaub möglich. Dieser Urlaub sollte ein individueller Anspruch sein und dazu führen, dass Betreuungs- und Pflegeaufgaben gleichmäßiger auf Männer und Frauen verteilt werden. Die Mitgliedstaaten müssen für die Mindestdauer des nichtübertragbaren Elternurlaubs eine angemessene Bezahlung oder Vergütung festlegen. Dabei sollen sie berücksichtigen, dass die Inanspruchnahme von Elternurlaub oft zu einem Einkommensverlust in der Familie führt. Erstverdiener in einer Familie sollten ihren Anspruch auf Elternurlaub geltend machen können. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Die Mitgliedstaaten müssen Arbeitnehmern, die einen Angehörigen oder eine im gleichen Haushalt wie der Arbeitnehmer lebende Person pflegen, die unter ernsthaften gesundheitlichen Problemen oder altersbedingten Einschränkungen leidet, 5 Tage Pflegeurlaub pro Jahr gewähren. Mitgliedstaaten, die während eines Elternurlaubs von mindestens sechs Monaten Dauer für jeden Elternteil eine Bezahlung oder Vergütung in Höhe von mindestens 65% des Nettoeinkommens des Arbeitnehmers gewähren, können beschließen, diese Regelung beizubehalten. Flexibles Arbeiten Berufstätige Eltern und pflegende Angehörige könnten, wenn möglich, eine Anpassung ihrer Arbeitsmuster verlangen, auch durch Telearbeit oder flexible Zeitpläne. Bei der Prüfung von Anträgen auf flexible Arbeitsregelungen können die Arbeitgeber nicht nur ihre eigenen Ressourcen und operativen Fähigkeiten berücksichtigen, sondern auch die spezifischen Bedürfnisse eines Elternteils von Kindern mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sowie die von Alleinerziehenden. Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationale Gesetzgebung umzusetzen. • eag Quelle: PM EP Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link 7 Europäisches Parlament - Position zur Reform des EU-Güterkraftverkehrs Bekämpfung unrechtmäßiger Praktiken im Güterkraftverkehr, bessere Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer: Das Parlament hat seinen Standpunkt zum Mobilitätspaket angenommen. Am 4. April hat das Parlament seinen Standpunkt festgelegt, um mit dem Rat über die Erneuerung der Vorschriften für die Entsendung und die Ruhezeiten von Fahrern und eine bessere Durchsetzung der Kabotagevorschriften zu verhandeln. Die Abgeordneten wollen auch die Wettbewerbsverzerrung durch Spediteure, die Briefkastenfirmen nutzen, beenden. Fairerer Wettbewerb und Bekämpfung illegaler Praktiken im internationalen Verkehr Das Parlament hat die bestehende Regelung auf Grundlage der Beschränkung der Anzahl der Kabotagefahrten (d.h. der Beförderungen in einem anderen EU-Land nach einer grenzüberschreitenden Lieferung) durch eine Frist von 3 Tagen ersetzt, um Verstöße von Spediteuren gegen die Vorschriften leichter feststellen zu können. Zudem wird die Registrierung von Grenzübergängen durch Fahrtenschreiber eingeführt sowie ein „Karenzzeitraum" ("cooling-off"-Phase) von 60 Stunden Aufenthalt im Heimatland, bevor weitere Kabotagen mit demselben Fahrzeug durchgeführt werden können. So soll eine systematische Kabotage verhindert werden. Um die Nutzung von Briefkastenfirmen zu bekämpfen, müssten die in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmer von dort „wesentliche Tätigkeiten” ausüben. Da die Unternehmer zunehmend leichte Nutzfahrzeuge zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nutzen, müssten auch diese die EU-Normen für Verkehrsunternehmen einhalten, so die Abgeordneten. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Klare Regeln für die Entsendung von Fahrern, weniger Bürokratie für die Unternehmer EU-weite Vorschriften für die Entsendung von Fahrern werden einen klaren Rechtsrahmen für die Anwendung der allgemeinen Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern im höchst mobilen Transportsektor schaffen, um bürokratischen Aufwand durch unterschiedliche nationale Ansätze zu vermeiden und eine angemessene Vergütung der Fahrer zu gewährleisten. Die Abgeordneten fordern, dass die Entsendevorschriften sowohl für die Kabotage als auch für grenzüberschreitende Beförderungen gelten, mit Ausnahme des Transits, bilateraler Beförderungen und bilateraler Beförderungen mit zusätzlicher Beladung/Entladung in beiden Richtungen (oder gar keiner auf dem Hinweg und bis zu zwei auf dem Rückweg). Die Abgeordneten wollen, dass digitale Technologien eingesetzt werden, um das Leben der Fahrer zu erleichtern und die Dauer von Straßenkontrollen zu verkürzen. Sie fordern auch, dass die nationalen Behörden Unternehmen mit schlechter Bilanz bei der Einhaltung der Vorschriften (compliance) schwerpunktmäßig überprüfen und gleichzeitig die Stichprobenkontrollen bei gesetzestreuen Unternehmen einschränken. Bessere Arbeitsbedingungen für die Fahrer Die Abgeordneten schlugen zudem Änderungen vor, um bessere Ruhezeiten von Kraftfahrern zu gewährleisten. Die Unternehmen müssen die Fahrpläne so gestalten, dass die Fahrer in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 4 Wochen) nach Hause zurückkehren können. Die vorgeschriebene Ruhezeit am Ende der Woche muss außerhalb der Kabine des Fahrzeugs verbracht werden. Der Standpunkt des Parlaments zu den Regeln für die Entsendung von Fahrern wurde mit 317 8 Ja-Stimmen, 302 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen angenommen. Der Standpunkt des Parlaments zu den Vorschriften über die Ruhezeiten der Fahrer wurde mit 394 Ja-Stimmen, 236 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen. Der Standpunkt des Parlaments zur Änderung der Vorschriften über die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und über den Markt des Güterkraftverkehrs, zur Festlegung von Vorschriften für die Kabotage und zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen wurde mit 371 Ja-Stimmen bei 251 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen. • eag Quelle: PM EP Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link Europäische Kommission - Überprüfung der Umsetzung der EU-Umwelt- politik - Zweiter Bericht veröffentlicht Im Rahmen ihrer 2016 gestarteten Initiative zur Überprüfung der Umsetzung der Umweltvorschriften hat die Europäische Kommission am 5.4.2019 ihren zweiten Bericht vorgelegt. Dieser umfasst neben einer Mitteilung mit Schlussfolgerungen und der Feststellung allgemeiner Tendenzen auf EU-Ebene auch 28 Länderberichte. Diese zeigen den Stand der Umsetzung des EU-Umweltrechts sowie Verbesserungsmöglichkeiten in den jeweiligen Mitgliedstaaten auf. Für Deutschland stellt die Kommission u. a. fest, dass bei der Senkung der Emissionen insgesamt einige Fortschritte erzielt werden konnten, doch bei etwa einem Drittel – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
der Luftqualitätsgebiete, vor allem in den Städten, die NO2-Konzentrationen nach wie vor über den Sollvorgaben lägen. Beim Meeresschutz sei Deutschland vorangekommen. Es fehlten allerdings noch immer wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Grundwasser- verschmutzung durch Nitrate. Auch bei der Ausweisung von Gebieten für das Natura-2000- Netzwerk und der Einrichtung von Erhaltungsmaßnahmen für geschützte Arten und Lebensraume seien einige Fortschritte zu verzeichnen. Die größten Herausforderungen für Deutschland bestünden bei Luft- und Wasserqualität sowie im Naturschutz. Die Kommission teilt auch mit, dass alle Mitgliedstaaten das 2017 eingeführte sogenannte Peer-to-Peer- Programm genutzt hätten, das den Erfahrungsaustausch zwischen den Umweltbehörden erleichtert. ms Pressemitteilung der Kommission: hier Länderbericht für Deutschland: hier Europäische Kommission – Neuer Chef der EU-Agentur für Berufsbildung Die Kommission hat am 3. April beschlossen, Jürgen Siebel zum Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) in Thessaloniki, Griechenland, zu ernennen. Jürgen Siebel ist deutscher Staatsangehöriger und seit 1999 bei Siemens in verschiedenen Positionen im Bereich Personalmanagement und -entwicklung tätig, seit 2004 auch in leitenden Positionen. Zuletzt war er Head of Strategy, Portfolio, and International Operations bei Siemens Professional Education, München, Deutschland. 9 Das Cedefop (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung) ist eine Agentur der EU. Das Zentrum stellt der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern Fakten und Forschungsergebnisse über Trends, die sich auf die Berufsbildung auswirken, zur Verfügung, und unterstützt die Ausarbeitung und Umsetzung von europäischen Strategien zu Berufsbildung. Die Agentur entwickelt auch europäische politische Konzepte für die Berufsbildung. Cedefop wurde 1975 gegründet und hat seit 1995 seinen Sitz in Griechenland. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: Website Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) Daily News vom 3. April 2019 Europäische Kommission – Zahl der Verkehrstoten auf Europas Straßen Im vergangenen Jahr sind weniger Menschen auf den Straßen Europas ums Leben gekommen. Im Jahr 2018 waren in der EU28 etwa 25.100 Todesfälle bei Straßenverkehrsunfällen zu verzeichnen, was einem Rückgang um 21 Prozent gegenüber 2010 und um 1 Prozent gegenüber 2017 entspricht. Dies geht aus den neuen vorläufigen Daten über die Zahl der Straßenverkehrstoten im Jahr 2018 hervor, die am 4. April von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden. Mit 49 Straßenverkehrstoten je eine Million Einwohner sind die Straßen Europas zwar die mit Abstand sichersten weltweit. Allerdings reichen die momentanen – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Anstrengungen nicht, um das Ziel der EU zu erreichen, die Zahl der Straßenverkehrstoten bis 2020 zu halbieren. In Deutschland waren im vergangenen Jahr 39 Verkehrstote je eine Million Einwohner zu beklagen. Die EU-Länder mit den besten Ergebnissen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit waren 2018 das Vereinigte Königreich (28 Tote je eine Million Einwohner), Dänemark (30), Irland (31) und Schweden (32). Die Länder, in denen die Zahl der Straßenverkehrstoten von 2017 auf 2018 überdurchschnittlich stark rückläufig war, sind Slowenien (-13 Prozent), Litauen (-11 Prozent), Bulgarien (-9 Prozent) sowie die Slowakei und Zypern (jeweils -8 Prozent). Die Länder mit den statistisch größten Opferzahlen sind Rumänien (96 Tote je eine Million Einwohner), Bulgarien (88), Lettland (78) und Kroatien (77). Unter den Verkehrstoten befand sich eine große Zahl an besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger, Fahrradfahrer, Motorradfahrer und ältere Menschen, insbesondere in städtischen Gebieten. Aufgrund des demografischen Wandels und des anhaltenden Trends zur nachhaltigen Mobilität dürften diese Gruppen in Zukunft noch stärker im Straßenverkehr vertreten sein und besondere Aufmerksamkeit erfordern. Darüber hinaus hat sich die EU dem Ziel verschrieben, die Zahl der Schwerverletzten zu senken: Schätzungen zufolge kamen zu jedem Toten auf den Straßen der EU im vergangenen Jahr fünf Mal so viele Schwerverletzte (rund 135 000) hinzu. Im politischen Rahmenkonzept für die Straßenverkehrssicherheit 2021-2030 und im strategischen Aktionsplan für die Straßenverkehrssicherheit, die beide im Mai 2018 im Rahmen des Pakets „Europa in Bewegung“ veröffentlicht wurden, hat die Kommission das langfristige Ziel der EU bekräftigt, die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten und schwer Verletzten bis zum Jahr 2050 auf nahezu Null zu bringen. Die neuen Zwischenziele im Sinne der Valletta-Erklärung von 2017 der Verkehrsminister sind folgende: Von 2020 bis 2030 soll die Zahl der Straßenverkehrstoten um 50 Prozent gesenkt und auch die Zahl der Schwerverletzten im selben 10 Zeitraum halbiert werden. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: Factsheet: Statistiken zur Straßenverkehrssicherheit 2018 – Was steckt hinter den Zahlen? Arbeit der Kommission im Bereich der Straßenverkehrssicherheit und Statistiken der EU zur Straßenverkehrssicherheit Ausschuss der Regionen – 134. Plenartagung am 10./11. April in Brüssel Am 10. und 11. April 2019 fand die 134. Plenartagung des Ausschusses der Regionen (AdR) im Europäischen Parlament (EP) in Brüssel statt, an der Staatssekretär Dr. Schneider teilnahm. Die Sitzung begann mit einer Debatte über den Start der Initiative „Städte und Regionen für die Integration von Migranten: Gemeinsam für ein inklusiveres Europa“. Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos führte aus, dass Erfolgsgeschichten der europäischen Städte und Gemeinden zur Integration von Flüchtlingen und Migranten besser an die Öffentlichkeit getragen werden sollten. Das – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Thema „erfolgreiche Integration von Migranten“ sei eine Priorität für Europa für die nächsten Jahrzehnte. Lokale und regionale Gebietskörperschaften (LRG) spielten eine Schlüsselrolle bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen vor Ort. Er rief Vertreter der LRG dazu auf sich bei ihren nationalen Regierungen mehr Gehör zu verschaffen, auch vor dem Hintergrund der anstehenden EU-Wahlen. Die Europäische Kommission unterstütze auch ganz praktisch, z.B. mit einer urbanen Akademie für Migration, die Ausbildungslehrgänge für Praktiker und Lokalpolitiker anbiete. Die Bürgermeisterin von Ancona, die 2018 zur Weltbürgermeisterin gewählt wurde, erzählt von ihren Erfahrungen: Es sei eine tagtägliche Herausforderung Kinder in Schulen zu sozialisieren oder Mütter in Sprachkursen zu fördern. Sie argumentierte, dass die bestmöglichen Praktiken nur funktionieren können, wenn sie durch ausreichende Mittel unterstützt werden. In der Diskussion sprachen sich viele Abgeordnete dafür aus, dass es keine Alternative zur Integration von Migranten gäbe. Es gehe um den sozialen Zusammenhalt in Europa. Im Anschluss debattierten die Abgeordneten mit Jean Arthuis, Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments, und Isabelle Boudineau, Vorsitzende der Fachkommission COTER und Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Haushaltsfragen, zum Thema „Auf dem Weg zu einem künftigen EU-Haushalt, der unseren Zielen entspricht“. Arthuis sprach die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem AdR an. Beide Organe ständen für das gemeinsame Ziel die Kohäsionspolitik in der Förderperiode 2021-2027 mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten. Boudineau zeigte sich sehr besorgt über die stockenden Verhandlungen im Rat. Europa brauche eine gerechte Kohäsion sonst würde die Glaubwürdigkeit des europäischen Projekts in Frage gestellt. In der Diskussion äußerte sich die Vorsitzende der SPE Catiusca Marini, die Bezug nahm auf die Stellungnahme zum KOM-Entwurf einer Verordnung mit den gemeinsamen Bestimmungen für die Strukturfonds nach 2020, die sie gemeinsam mit Staatssekretär Dr. Michael Schneider als 11 Berichterstatter im Dezember 2018 verfasst habe: Europa werde durch Kohäsionspolitik greifbar für Bürger und Unternehmen. Sie setzte sich erneut für eine stärkere Beteiligung der LRG ein. Am nächsten Tag folgte eine Debatte zum Thema „Die Grundrechte und die Werte der EU“. Koen Lenaerts, Präsident des Gerichtshofes der EU, ging auf die EU-Grundrechtecharta ein, die auf gleicher legislativer Ebene stehe wie die EU-Verträge. Alle EU-Rechtsakte müssten vor diesem Hintergrund geprüft werden. Je stärker und unabhängiger die Gerichte in den Mitgliedstaaten seien, desto stärker seien die Rechte der Bürger und die europäischen Demokratien geschützt. Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der KOM, zuständig für bessere Rechtsetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechtecharta wies darauf hin, dass fehlendes Vertrauen der Bürger in ihre nationale Justiz und mangelnde Unabhängigkeit nationaler Gerichte ein Problem für alle in der EU und keine Einmischung in nationale Belange sei. Er ging auf laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen ein. Die KOM möchte einen Reflexionsprozess über die Rechtsstaatlichkeit in der EU anstoßen und lud auch die AdR-Abgeordneten dazu ein. Domenica Ghidei Biidu, stellvertretende Vorsitzende der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (EKRI) des Europarates, wies darauf hin, dass lokale Behörden durch ihre Nähe zu den Bürgern in einer guten Position seien Rassismus und Intoleranz zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang habe EKRI gemäß ihres Überwachungsauftrages Empfehlungen an mehrere Mitgliedstaaten abgegeben. Michael O’Flaherty, Direktor der Agentur der EU für Grundrechte, forderte eine bessere Mittelausstattung der LRG damit diese durchschlagkräftige Instrumente auch anwenden – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
könnten. LRG müssten zudem noch mehr durch Konsultationen ihrer Zentralregierungen einbezogen werden. Er wies auf positive Ergebnisse der Europäischen Kulturstädte und der Initiative „Human Rights Cities“ hin. In der Diskussion unterstützen die Abgeordneten die Forderung nach besserer Mittelausstattung. Sie begrüßten die Mitteilung der Kommission „Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union“. Insgesamt standen zwei Stellungnahmen zur Kohäsionspolitik und zur EU-Forststrategie auf der Tagesordnung. • sv Foto: European Union / Hatim Kaghat 12 – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Aus den Fachbereichen Zurück zur Übersicht Facebook ändert seine Nutzungsbedingungen Nach intensiven Gesprächen mit EU-Kommission und den Verbraucherschutzbehörden hat Facebook am 9. April die Änderung seiner Nutzungsbedingungen angekündigt. Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook erklären nun anschaulich, wie das Unternehmen die Daten seiner Nutzer zur Entwicklung von Profiling-Aktivitäten und zur gezielten Werbung zur Finanzierung seines Unternehmens verwendet. Die neuen Bedingungen beschreiben, welche Dienste Facebook an Dritte verkauft, die auf der Nutzung der Daten ihres Nutzers basieren, wie Verbraucher ihre Konten schließen können und aus welchen Gründen Konten deaktiviert werden können. Diese Entscheidung folgt auf den Austausch mit Kommission und Verbraucherbehörden, der darauf abzielte, den Nutzern eine vollständige Offenlegung des Geschäftsmodells von Facebook in einer umfassenden und klaren Sprache zu ermöglichen. Nach dem Cambridge-Analytica-Skandal und im Anschluss an die Untersuchung von Social- Media-Plattformen im Jahr 2018 forderten die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden Facebook auf, die Verbraucher klar zu informieren, wie das soziale Netzwerk finanziert wird und welche Einnahmen aus der Nutzung von Verbraucherdaten erzielt 13 werden. Sie forderten die Plattform auch auf, den Rest ihrer Nutzungsbedingungen mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen. Infolgedessen wird Facebook einen neuen Text in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen, der erklärt, dass es den Nutzern seine Dienste nicht im Gegenzug für die Zustimmung der Nutzer zur Weitergabe ihrer Daten und zur Nutzung kommerzieller Werbung in Rechnung stellt. Die Nutzungsbedingungen von Facebook werden nun deutlich machen, dass ihr Geschäftsmodell darauf beruht, gezielte Werbeleistungen an Händler zu verkaufen, indem sie die Daten aus den Profilen ihrer Nutzer verwenden. Facebook wird die Umsetzung aller Verpflichtungen bis spätestens Ende Juni 2019 abschließen. Die Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auf europäischer Ebene werden die Umsetzung genau überwachen. Sollte Facebook seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, könnten die nationalen Verbraucherbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich Sanktionen, zu ergreifen. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: Pressemitteilung: Facebook ändert seine Nutzungsbedingungen nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission und den Verbraucherbehörden (auf Englisch) Factsheet zu den von Facebook umgesetzten Änderungen – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Künstliche Intelligenz - EU-Kommission lässt Vorschläge zu ethischen Leitlinien in der Praxis testen Eine unabhängige europäische Expertengruppe hat am 8. April ihre ethischen Leitlinien für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz (KI) vorgelegt. Darin enthalten sind sieben Anforderungen, die Vertrauen in KI schaffen sollen. Sie betreffen die Fragen nach der Kontrolle, der Sicherheit, dem Datenschutz, der Nichtdiskriminierung, der Nachhaltigkeit, der Verantwortlichkeit und der Transparenz der Algorithmen. In einer Pilotphase will die EU-Kommission nun von Unternehmen, Forschern und Behörden in der ganzen EU wissen, ob diese ethischen Leitlinien für Künstliche Intelligenz in die Praxis umgesetzt werden können. Die Kommission verfolgt einen dreistufigen Ansatz: A. Festlegung der wichtigsten Anforderungen an eine vertrauenswürdige KI Siehe oben B. Großes Pilotprojekt mit Partnern Im Sommer 2019 wird die Kommission eine Pilotphase einleiten, an der ein breites Spektrum von Interessengruppen beteiligt ist. Bereits heute können Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Organisationen der Europäischen KI-Allianz beitreten und erhalten eine Benachrichtigung, wenn das Pilotprojekt beginnt. Darüber hinaus werden Mitglieder der hochrangigen Expertengruppe der KI helfen, die Leitlinien den relevanten Interessengruppen in den Mitgliedstaaten vorzustellen und zu erläutern. 14 C. Schaffung einer internationalen Übereinkunft für eine KI, in der der Mensch im Mittelpunkt steht Die Kommission möchte diesen Ansatz der KI-Ethik auf die globale Ebene bringen, denn Technologien, Daten und Algorithmen kennen keine Grenzen. Zu diesem Zweck wird die Kommission die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern wie Japan, Kanada oder Singapur verstärken und weiterhin eine aktive Rolle bei internationalen Diskussionen und Initiativen einschließlich der G7 und G20 spielen. In die Pilotphase werden auch Unternehmen aus anderen Ländern und internationale Organisationen einbezogen. Die aktuellen Pläne sind Teil der KI-Strategie, den die EU-Kommission im April 2018 vorgestellt hat. Sie zielen darauf ab, die öffentlichen und privaten Investitionen im Laufe des nächsten Jahrzehnts auf mindestens 20 Mrd. Euro jährlich zu steigern, mehr Daten bereitzustellen, Talente zu fördern und Vertrauen zu schaffen. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen Mitteilung der EU-Kommission: “Building trust in human-centric artificial intelligence” Ethische Leitlinien Faktenblatt zu künstlicher Intelligenz Hochrangige Expertengruppe zur KI European AI Alliance – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Ihre Meinung zur digitalen Vermarktung von Finanzdienstleistungen ist gefragt Im Laufe der Jahre ist der Privatkunden-Finanzsektor zunehmend digital geworden, die Kontoeröffnung oder die Kreditaufnahme ist heute eine Sache von wenigen Klicks. Ob die bestehenden Vorschriften für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen im digitalen Zeitalter noch zweckmäßig sind, will die Kommission in einer am 9. April gestarteten Konsultation überprüfen. Die öffentliche Konsultation läuft bis 2. Juli. Die öffentliche Konsultation ist Teil einer umfassenderen Bewertung, um zu prüfen, ob die Vorschriften für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen noch zweckmäßig sind und den Bedürfnissen und Erwartungen der Nutzer entsprechen. Die Europäische Kommission hat auch die Ergebnisse einer Verhaltensstudie über die Geschäftspraktiken von Anbietern von Finanzdienstleistungen für Privatkunden bei der Vermarktung und dem Verkauf ihrer Produkte im Internet veröffentlicht. Die Studie zeigt, dass die Verbraucher bessere Entscheidungen treffen, wenn ihnen Informationen im Voraus, zum richtigen Zeitpunkt und in einem Format zur Verfügung gestellt werden, das den Vergleich erleichtert. Diese Ergebnisse werden in die laufenden Bewertungen der Richtlinien über Verbraucherkredite und Fernabsatz von Finanzdienstleistungen einfließen, die Ende 2019 fertig gestellt werden sollen. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: Konsultation zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen Daily News vom 9. April 2019 Verhaltensstudie zur Digitalisierung von Marketing und Fernabsatz von 15 Finanzdienstleistungen für Privatkunden Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher EU-weiter Informationsaustausch über verurteilte Drittstaatsangehörige wird verbessert Um Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpfen zu können, wird der Austausch von Strafregistereinträgen und Identitätsdaten verurteilter Drittstaatenangehöriger und staatenloser Personen vereinfacht. Die Kommission begrüßte am 9. April die Annahme durch die Mitgliedstaaten. Mit den neuen Vorschriften soll das bestehende Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) verbessert werden. Wichtigste Merkmale von ECRIS-TCN Die Datenbank wird online abrufbar sein und kann von den Behörden nach dem Prinzip „Treffer/kein Treffer“ einfach abgefragt werden: Bei einem Treffer werden die Mitgliedstaaten angezeigt, die über vollständige Strafregisterinformationen zu einer bestimmten Person verfügen. Das System selbst enthält lediglich Angaben zur Identität, Fingerabdrücke und – soweit verfügbar – Gesichtsbilder. Verwaltet wird das System von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA). Das System kann nicht nur im Zusammenhang mit Strafverfahren, sondern auch für andere zugelassene Zwecke verwendet werden, etwa für die Überprüfung von Personen, die mit – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Kindern arbeiten, oder von Anträgen für bestimmte Genehmigungen (z. B. für den Umgang mit Feuerwaffen). Da die neuen Vorschriften bereits vom Europäischen Parlament angenommen wurden, werden sie in allen Mitgliedstaaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in den kommenden Wochen in Kraft treten. Die Verhandlungen über weitere von der Kommission in diesem Zusammenhang vorgeschlagene Rechtsakte sind noch nicht abgeschlossen. Diese betreffen unter anderem die Möglichkeit, die ECRIS-TCN-Datenbank bei (über das ETIAS-System) gestellten Anträgen auf Einreise in die EU, bei der Bearbeitung von Visaanträgen (über das Visa-Informationssystem) oder bei Untersuchungen von Identitätsbetrug abzufragen. In diesen Fällen würden ausschließlich die Angaben zur Identität von Personen weitergegeben, die wegen schwerer Straftaten oder Terrorismus verurteilt wurden. • eag Quelle: PM KOM Weiterführende Informationen: ECRIS-TCN Berater legen Empfehlungen für EU-Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter vor Die Europäische Kommission hat am 4. April den Bericht „Wettbewerbspolitik für das digitale Zeitalter“ veröffentlicht, den drei von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ernannte Sonderberater vorgelegt haben. Die Professoren Heike Schweitzer und Jacques Crémer sowie der Assistenzprofessor Yves-Alexandre de Montjoye haben spezifische 16 Merkmale der digitalen Märkte herausgearbeitet und ihre Ansichten zu den Zielen des EU- Wettbewerbsrechts im digitalen Zeitalter dargelegt, insbesondere zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf digitale Plattformen und Daten sowie die Rolle der Fusionskontrolle bei der Erhaltung von Wettbewerb und Innovation. Zusammen mit einer öffentlichen Konsultation, die vom 7. Juli bis 30. September 2018 stattfand, und der Konferenz „Gestaltung der Wettbewerbspolitik im Zeitalter der Digitalisierung“ am 17. Januar 2019 in Brüssel soll der Bericht einen Beitrag zum laufenden Reflexionsprozess der Kommission darüber leisten, wie die Wettbewerbspolitik den europäischen Verbrauchern in einer sich schnell verändernden Welt am besten dienen kann. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: Competition Policy for the Digital Era: A report by Jacques Crémer, Yves-Alexandre de Montjoye and Heike Schweitzer Rede von Margrethe Vestager bei der Internationalen Kartellkonferenz am 14. März 2019 in Berlin Wirksamere Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine vorläufige Einigung über eine Stärkung und bessere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften erzielt. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören insbesondere eine höhere Transparenz – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
bei Online-Käufen sowie wirksame Sanktionen und klare Vorschriften bei der Bekämpfung von Doppelstandards bei der Qualität von Erzeugnissen in der EU. Die Europäische Kommission hatte diese neuen Vorschriften im April letzten Jahres im Zuge der „Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher“ vorgeschlagen. Die Maßnahmen umfassen: Wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht: Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden befugt sein, in koordinierter Weise wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen zu verhängen. Bei weitverbreiteten Verstößen, die zulasten von Verbrauchern in mehreren EU-Mitgliedstaaten gehen und koordinierten Durchsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene unterliegen, beläuft sich die Höhe der Geldbuße in jedem Mitgliedstaat auf mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens. Bekämpfung eines Doppelstandards bei der Qualität von Konsumgütern: Mit den neuen Vorschriften wird klargestellt, dass die Vermarktung eines Produkts als identisch mit einem gleichen Produkt in einem anderen Mitgliedstaat, wenn diese Güter wesentliche ungerechtfertigte Unterschiede in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen aufweisen, eine irreführende Praxis darstellen würde. Stärkere Verbraucherrechte im Internet: Beim Kauf einer Ware auf einem Online- Marktplatz müssen die Verbraucher klar darüber informiert werden, ob sie Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben, damit sie wissen, auf welchen Schutz sie im Falle von Problemen Anspruch haben. Bei der Suche im Internet muss Verbrauchern klar angezeigt werden, wenn ein Suchergebnis von einem Händler bezahlt wurde. Außerdem müssen Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informiert werden. Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat 17 förmlich angenommen werden. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: Pressemitteilung: Neue Rahmenbedingungen für Verbraucher: Europäische Kommission begrüßt vorläufige Einigung über Stärkung der EU- Verbraucherschutzvorschriften Neue Rahmenbedingungen für die Verbraucher Spielzeug, Autos, Kleidung: mehr als 2000 gefährliche Produkte lösten EU- weiten Alarm aus Ob giftiges Spielzeug oder fehlerhafte Autos: im Jahr 2018 lösten rund als 2200 gefährliche Produkte EU-Weiten Alarm aus. 362 Meldungen kamen aus Deutschland. Die meisten Gefahrenmeldungen an das „Sicherheitstor für gefährliche Produkte“ (das ehemalige Schnellwarnsystem RAPEX) gingen im letzten Jahr in den Bereichen Spielzeug (31 Prozent) und Kraftfahrzeuge (19 Prozent) ein, gefolgt von Textilien (10 Prozent). In Deutschland führten Kraftfahrzeuge (68 Prozent), Schmuck (6 Prozent) und Kleidung (6 Prozent) die Liste der gemeldeten gefährlichen Produkte an. Wie schon im Vorjahr war China das Ursprungsland Nr. 1 für gefährliche Produkte, mehr als die Hälfte der Warnmeldungen entfielen auf Importe aus China. Die Zahlen hat die Europäische Kommission am 5. April in Brüssel vorgestellt. Produktrückrufe sind eine der häufigsten Maßnahmen zur Verringerung der Risiken, die von gefährlichen Produkten ausgehen. Jedoch ist der Anteil der Produkte, die von den – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Verbrauchern tatsächlich zurückgebracht wurden, im Allgemeinen gering. Die Ergebnisse einer neuen Umfrage zu diesem Thema zeigen, dass ein Drittel der Befragten bewusst weiterhin zurückgerufene Produkte verwendet, was darauf hindeutet, dass Rückrufhinweise möglicherweise nicht ausreichend wahrgenommen werden und/oder dass das Risiko nicht klar genug kommuniziert wird. Mehr als die Hälfte aller gemeldeten gefährlichen Produkte kommt aus China. Die Zusammenarbeit mit den chinesischen Behörden im Bereich der Produktsicherheit hat weiterhin Priorität, die Ergebnisse sind jedoch gemischt. Die Kommission arbeitet in dieser Angelegenheit weiterhin mit den zuständigen chinesischen Behörden zusammen. Dazu gehört auch die Sensibilisierung für die Produktsicherheitsvorschriften, die beim Verkauf an EU- Verbraucher eingehalten werden müssen. Das EU-Schnellwarnsystem ermöglicht es den nationalen Behörden, Informationen über gefährliche Produkte rasch auszutauschen, damit die anderen Mitgliedstaaten ihren Markt überprüfen und – falls dasselbe Produkt gefunden werden sollte – gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen können. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: Jahresbericht und Factsheet mit nationalen Statistiken Sicherheitstor Liste der Warnmeldungen Erhebung über die Wirksamkeit von Rückrufaktionen Business Gateway Suche nach veröffentlichte Informationen des Schnellwarnsystems Nationale Kontaktstellen für Sicherheitstor 18 Safety Gate Statistiktool zur Erstellung eigener Statistiken (link is external) MEMO/19/1998 – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Was, wann, wo Zurück zur Übersicht Französische Filmwoche Sachsen-Anhalt 2019 - 10. bis 17. April Herzlich willkommen im Kino! Mit großem Vergnügen begrüße ich Sie zu dieser sechsten Ausgabe der Französischen Filmwoche Sachsen-Anhalt. Das Institut français hat ein weiteres Mal die Ehre, ein Ereignis zu unterstützen, das das frankophone filmische Schaffen in den Mittelpunkt des kulturellen Lebens in Sachsen-Anhalt stellt. Große französische Schauspielerinnen werden mit ihren neuesten Produktionen auf der Leinwand zu Gast sein: Catherine Deneuve mit Der Flohmarkt von Madame Claire / Le dernier vide-grenier de Claire Darling oder Vanessa Paradis mit Das Familienfoto / Une photo de famille, einer spitzen Komödie über das Band zwischen den Generationen. Das Kino ist auch ein Prisma, durch welches wir die Unruhen der Welt wahrnehmen. Der Film Streik! / En guerre erzählt von der Sorge und Betroffenheit eines Arbeiters angesichts der Schließung seiner Firma, während Eine Saison in 19 Frankreich / Une saison en France die schmerzhafte Realität thematisiert, die das Exil darstellt. Wir möchten Ihnen in diesem Jahr neben dem üblichen Programm eine Auswahl von Filmen vorstellen, die politische und soziale Themen behandeln, die unsere Gesellschaften in Europa beeinflussen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartnern im Laufe dieser Woche zahlreiche Diskussionen und Debatten rund um diese Filme durchzuführen, die Veranstaltungsliste finden Sie in diesem Programm unter der Bezeichnung Blickpunkt Europa. Ich danke ihnen ganz besonders für ihr Engagement, ohne natürlich unsere Partnerkinos in Dessau, Halle und Magdeburg sowie dem Moritzhof Magdeburg, der die Koordination dieser schönen Veranstaltung übernimmt, zu vergessen. Nun bleibt mir nur noch, Ihnen angenehme Filmvorstellungen sowie leidenschaftliche und spannende Debatten zu wünschen. Benjamin Kurc Beauftragter für deutsch-französische Angelegenheiten in Sachsen-Anhalt https://franzoesische-filmwochen.de/ Kontakt: ARTist! e.V. Moritzplatz 1 39124 Magdeburg www.moritzhof-magdeburg.de info@moritzhof-magdeburg.de Tel.: +49 (0) 391 / 25 78 932 • eag Quelle: Internet und Facebook – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Besuch in der Landesvertretung durch das Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt Auch in dieser Woche durfte die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel eine Besuchergruppe begrüßen. Die Teilnehmer kamen dabei vom Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt (AFI) und fanden sich im Rahmen einer vom 10. bis 12. April stattfindenden Studienreise auch in der Brüsseler Landesvertretung ein. Die Gruppe wurde durch den Referenten Dr. Fenner betreut. Zunächst wurde den Besuchern*innen durch einen Rundgang und ein begleitendes Referat ein Überblick über die Geschichte und Struktur der Liegenschaft gegeben. Mit Blick auf das diesjährige 100. Jubiläum des Bauhauses ist die Entstehungsgeschichte der Landesvertretung auf Basis der Pläne des Bauhausschülers Franz Ehrlich aktuell besonders interessant. Im Anschluss erfolgte eine vertiefte Darstellung der Aufgaben und Personalstruktur der Landesvertretung Sachsen-Anhalt. Auch wurde deren Rolle als Bindeglied des Landes zu den EU-Institutionen und zahlreichen europaweiten Netzwerken erläutert. • df Wirtschaftstag Skandinavien am 8. Mai 2019 in der IHK-Magdeburg – jetzt anmelden! Die skandinavischen Länder gelten weltweit als Musterschüler und Vorbilder, sei es im sozialen oder wirtschaftlichen Bereich. Während sich Volkswirtschaften in Teilen der Erde in einer Krise befinden oder zwischen Wirtschaftssupermächten Kämpfe ausgetragen werden, zeigen sich unsere Nachbarn im Norden eher unbeeindruckt. Die politischen und wirtschaftlichen 20 Rahmenbedingungen stimmen, das Bildungsniveau ist hoch und ein Zugang zu neuen Technologien ist Standard. Für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt bieten sich somit hervorragende Kooperationsbedingungen mit skandinavischen Unternehmen. Auf der Informationsveranstaltung „Wirtschaftstag Skandinavien“, organisiert von der IHK Magdeburg und dem Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt, am 8. Mai 2019 von 9.30 bis 16.30 Uhr, beleuchten Vertreter der Außenhandelskammern (AHK) Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden die derzeitige gesamtwirtschaftliche und wirtschaftspolitische Situation. Des Weiteren werden den Teilnehmer*Innen interkulturelle Einblicke geboten. Nutzen Sie den Wirtschaftstag als Plattform für einen bilateralen Austausch zwischen Sachsen- Anhalt und Skandinavien. Profitieren Sie von der Chance des Erfahrungsaustausches mit Erfahrungsträgern. Die Teilnahme ist für IHK-Mitglieder kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird jedoch um Voranmeldung bis zum 26. April 2019 gebeten. Das Programm und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der IHK. • Gastartikel Ansprechpartner im EEN Sachsen-Anhalt: Sven Erichson, Tel. 0391 5693-340, Mail: erichson@magdeburg.ihk.de – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
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