EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt - Europa und ...

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EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt - Europa und ...
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EU-Wochenspiegel
Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt

Ausgabe: 15/19 • 11.04.2019

       – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt - Europa und ...
Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,

nach       dem      Brexit-Sondergipfel    des
Europäischen Rates am 10. April ist ein No-
Deal-Brexit vorläufig abgewendet.
Der      Rat   hat     dem     Ersuchen   von
Premierministerin Theresa May um eine
weitere Fristverlängerung zugestimmt. Er
einigte sich darauf, dass die Verlängerung nur
so lange wie nötig dauern und nicht über den
31. Oktober 2019 hinausgehen sollte. Wenn
das vereinigte Königreich im Zeitraum 23. bis
26. Mai allerdings noch Mitglied der EU ist,
muss es auch die Wahl zum Europäischen
Parlament im Einklang mit dem Unionsrecht
abhalten. Sofern es dem nicht nachkommt,
erfolgt der Austritt am 01. Juni 2019.
Das ordnungsgemäße Funktionieren der
Union darf durch die Verlängerung, so der Rat,
nicht beeinträchtigt werden und es gebe keine
neuen        Verhandlungen        über     das
                                                                                                           2
Austrittsabkommen.
Der Präsident des Europäischen Rates erklärte,
dass dem Vereinigten Königreich damit eine
Ratifizierung des Austritts und der direkte
Austritt jederzeit möglich seien, aber London
auch bis zuletzt die Möglichkeit habe, den
Austrittsantrag zurückzuziehen.

Mit besten Grüßen

Carmen Johannsen
Leiterin der Landesvertretung

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
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Inhaltsverzeichnis

    Vorwort .................................................................................................................... 2

    Aus den Institutionen ............................................................................................. 4
          Europäisches Parlament - Neue Webseite des Parlaments mit den Ergebnissen der
           Europawahlen
          Europäisches Parlament - Schengen: EP will neue Regeln für befristete Kontrollen an den
           Binnengrenzen
          EU-Parlament beschließt neue Sicherheitsmerkmale für Personalausweise
          Europäisches Parlament - Neue Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und
           Familienleben
          Europäisches Parlament - Position zur Reform des EU-Güterkraftverkehrs
          Europäische Kommission - Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Zweiter
           Bericht veröffentlicht
          Europäische Kommission – Neuer Chef der EU-Agentur für Berufsbildung
          Europäische Kommission – Zahl der Verkehrstoten auf Europas Straßen
          Ausschuss der Regionen – 134. Plenartagung am 10./11. April in Brüssel

    Aus den Fachbereichen                  ........................................................................................ 13
          Facebook ändert seine Nutzungsbedingungen
          Künstliche Intelligenz - EU-Kommission lässt Vorschläge zu ethischen Leitlinien in der Praxis
           testen
          Ihre Meinung zur digitalen Vermarktung von Finanzdienstleistungen ist gefragt
          EU-weiter Informationsaustausch über verurteilte Drittstaatsangehörige wird verbessert                                         3
          Berater legen Empfehlungen für EU-Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter vor
          Wirksamere Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht
          Spielzeug, Autos, Kleidung: mehr als 2000 gefährliche Produkte lösten EU-weiten Alarm aus

    Was, wann, wo             ...................................................................................................... 19
          Französische Filmwoche Sachsen-Anhalt 2019 - 10. bis 17. April
          Besuch in der Landesvertretung durch das Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt
          Wirtschaftstag Skandinavien am 8. Mai 2019 in der IHK-Magdeburg – jetzt anmelden!
          EU Service-Agentur Sachsen-Anhalt lädt zum Treffen der Kooperationsplattform ein

    Ausschreibungen .................................................................................................. 22
     KOM – Arbeitsplan 2019 der öffentlich-privaten Partnerschaft für biobasierte
           Industriezweige

    Kontaktbörse ......................................................................................................... 23
          Europäische Projekte – Diverse Partnergesuche

    Büro intern / Tipp ................................................................................................. 26
          Tipp – Webseite des Europäischen Parlaments - Informationen über Förderprojekte der EU
           vor Ort
          GOEUROPE - Quizfragen

    Ihr Kontakt zu uns              ................................................................................................ 29

    Impressum ............................................................................................................. 30

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
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Aus den Institutionen
                                                                                        Zurück zur Übersicht

Europäisches Parlament - Neue Webseite des Parlaments mit den Ergebnissen
der Europawahlen

Die neue Webseite enthält alle Ergebnisse der vergangenen – und ab dem 26.
Mai auch der aktuellen – Europawahlen und ist jetzt in allen Amtssprachen der
EU verfügbar.
https://europawahlergebnis.eu/ wird in der Wahlnacht am 26. Mai in Echtzeit mit den Gesamt-
und den nach einzelnen Ländern aufgeschlüsselten Ergebnissen der Europawahl laufend
aktualisiert, sobald nach und nach die Zahlen aus den Mitgliedstaaten eintreffen.
Die Webseite enthält ebenfalls alle Informationen über die vergangenen Zusammensetzungen
des Europäischen Parlaments seit 1984, nach nationalen Parteien und Fraktionen
aufgeschlüsselt, und alle Ergebnisse auf nationaler Ebene seit 2009, sowie andere
Informationen wie zum Beispiel das Geschlechterverhältnis über die Jahre.
Eine dynamische und interaktive Website
 Mit dem Vergleichs-Tool können Daten von verschiedenen Wahlen verglichen werden;
 Die Nutzer können auch mögliche Koalitionen zwischen Fraktionen mit dem
     Mehrheitsrechner erkunden, sobald die ersten offiziellen Prognosen am 26. Mai vorliegen;
 Durch ein „Widget“ können Sie die Webseite an Ihre Bedürfnisse anpassen. Das Widget
     kann Ergebnisse voriger Europawahlen auf Ihrer Website anzeigen und Live-Ergebnisse
     liefern;                                                                                                  4
 Laden Sie die Daten in offenen Formaten (json, xml und csv) und grafischen Bildformaten
     (jpg und png) herunter.
Wenn Sie die Rohdaten am Wahlabend integrieren möchten, senden Sie eine E-Mail an
folgende Adresse, um die nötigen Informationen und Aktualisierungen zu erhalten: election-
results-data@europarl.europa.eu.
Am 25. April, 7. Mai und 14. Mai werden Tests durchgeführt, um sicherzustellen, dass das
Senden, Empfangen und andere Funktionen korrekt funktionieren. Um an diesen Tests
teilzunehmen, melden Sie sich bitte per E-mail an unter election-results-
data@europarl.europa.eu.
Die Online-Pressemappe enthält weitere Informationen über die Wahlen, wie Fakten und
Zahlen zum Wahlverfahren, zu den Spitzenkandidaten und Erfolgen der EU. Außerdem bietet
sie aktuelle Informationen über die Eurobarometer-Umfragen und listet nützliche Kontakte für
Journalisten, die über die Tätigkeiten des Parlaments berichten. • eag Quelle: PM EP

       Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link

Europäisches Parlament - Schengen: EP will neue Regeln für befristete
Kontrollen an den Binnengrenzen

                 Die Abgeordneten wollen Fristen und Bedingungen für die Kontrolle der
                 Binnengrenzen im Schengen-Raum verkürzen bzw. verschärfen.

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Der Schengener Grenzkodex, der derzeit überarbeitet wird, ermöglicht es den Mitgliedstaaten,
im Falle einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit
vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums durchzuführen.
Die Verhandlungsführer von Parlament und Rat haben Anfang des Jahres mit den Gesprächen
über die Überarbeitung der Regeln begonnen, beschlossen jedoch, die Verhandlungen
auszusetzen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass ein Kompromiss nicht möglich war.

In einer Abstimmung am 4. April bekräftigte das Parlament seinen Standpunkt zur
Überarbeitung der geltenden Vorschriften: Der der anfängliche Zeitraum für vorübergehende
Grenzkontrollen soll auf zwei Monate (anstelle der derzeitigen sechs) begrenzt werden, und
die Höchstdauer für eine Verlängerung sollte von zwei Jahren auf ein Jahr gekürzt werden.
Die Schengen-Länder sollen eine detaillierte Risikobewertung vorlegen, wenn sie die
vorübergehenden Grenzkontrollen über die ersten zwei Monate hinaus verlängern wollen.
Darüber hinaus müsste die Kommission bei einer weiteren Verlängerung der Grenzkontrollen
über sechs Monate hinaus prüfen, ob die Verlängerung den gesetzlichen Anforderungen
entspricht oder nicht, und sie sollte vom EU-Ministerrat genehmigt werden. Die Abgeordneten
bestehen ebenfalls darauf, dass das Parlament besser informiert und in den Prozess
einbezogen wird.
Der Text wurde mit 339 Stimmen angenommen, bei 205 Gegenstimmen und 62 Enthaltungen.
Mit der Abstimmung wird die erste Lesung des Parlaments abgeschlossen. Die Abgeordneten
können auf der Grundlage dieses Berichts in der neuen Legislaturperiode nach der Europawahl
im Mai die Verhandlungen mit dem Rat beginnen.
Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen kontrollieren derzeit an den
Binnengrenzen – aufgrund der außergewöhnlichen Umstände infolge der Migrationskrise, die
2015 begann. Darüber hinaus führt Frankreich wegen einer anhaltenden terroristischen                       5
Bedrohung ebenfalls Kontrollen an den Binnengrenzen durch.
• eag Quelle: PM EP

       Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link

EU-Parlament beschließt neue Sicherheitsmerkmale für Personalausweise

Personalausweise werden künftig mit einem äußerst sicheren kontaktlosen Chip versehen, auf
dem ein Lichtbild und Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert sind. Einen entsprechenden
Verordnungsvorschlag zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und
Aufenthaltsdokumente hat das Europäische Parlament am 4. April angenommen. Mit der
Ausgabe der neuen Personalausweise werden die Mitgliedstaaten in zwei Jahren beginnen. Die
derzeit in Umlauf befindlichen Personalausweise, die die neuen Normen nicht erfüllen, müssen
daraufhin – je nach ihrer Sicherheitsstufe – innerhalb von sieben bis zehn Jahren ersetzt werden.
Ausnahmen gelten für bestimmte Personalausweise, deren Inhaber über 70 Jahre alt sind. Die
neuen Regeln müssen noch förmlich durch den Rat bestätigt werden.
Die Modalitäten der Ausgabe von Personalausweisen bleiben von den neuen Vorschriften
unberührt: Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie Personalausweise ausgeben wollen
und ob sie sie verpflichtend oder auf freiwilliger Basis ausgeben. Sie können zudem ihre
nationalen Gestaltungsmuster sowie elektronische Behördendienste beibehalten. Alle neuen
Personalausweise müssen jedoch die neuen Sicherheitsnormen erfüllen.

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Die Kommission hatte am 17. April 2018 im Rahmen ihrer Bemühungen um eine echte und
wirksame Sicherheitsunion vorgeschlagen, die Sicherheitsmerkmale der Personalausweise von
EU-Bürgern sowie der Aufenthaltstitel von Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern zu
verbessern.
Schätzungen zufolge haben derzeit 80 Millionen Europäer einen nicht maschinenlesbaren
Personalausweis ohne biometrische Merkmale. Ziel des Vorschlags ist es, die Verwendung
gefälschter Dokumente, die auch von Terroristen und Straftätern zur Einreise aus Drittstaaten
in die EU genutzt werden können, einzudämmen. • eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen:
       Factsheet (auf Englisch)
       Mitteilung: Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion –
       Siebzehnter Fortschrittsbericht
       Häufig gestellte Fragen – Terroristen handlungsunfähig machen
       Folgenabschätzung zum Vorschlag zur Erhöhung der Sicherheit von Personalausweisen
       und Aufenthaltsdokumenten von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen
       Pressemitteilung: Sicherheitsunion: Kommission präsentiert neue Maßnahmen, um
       Terroristen und Straftäter handlungsunfähig zu machen

Europäisches Parlament - Neue Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs-
und Familienleben

                Das Parlament hat am 4. April neue Vorschriften für Vaterschaftsurlaub und                 6
                nicht übertragbaren Elternurlaub in einer endgültigen Abstimmung
                angenommen.
Das Gesetz, das bereits informell mit den EU-Ministern vereinbart wurde, legt
Mindestanforderungen für alle Mitgliedstaaten fest. Es soll die Teilhabe von Frauen am
Arbeitsmarkt stärken, sowie die Rolle des Vaters oder eines gleichwertigen zweiten Elternteils.
Dies kommt nicht nur Kindern und dem Familienleben zugute, sondern es trägt auch den
gesellschaftlichen Veränderungen stärker Rechnung und begünstigt die Gleichstellung der
Geschlechter.
Die neue Regelung wurde mit 490 Stimmen angenommen, bei 82 Gegenstimmen und 48
Enthaltungen.

Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub
 Väter und gleichwertige zweite Elternteile haben, sofern sie nach nationalem Recht
   anerkannt sind, Anspruch auf mindestens 10 Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub
   (Bezahlung mindestens so hoch wie das Krankengeld) zeitnah zur Geburt oder Totgeburt
   eines Kindes.
 Außerdem sind in Zukunft zwei Monate nicht übertragbarer und bezahlter Elternurlaub
   möglich. Dieser Urlaub sollte ein individueller Anspruch sein und dazu führen, dass
   Betreuungs- und Pflegeaufgaben gleichmäßiger auf Männer und Frauen verteilt werden.
 Die Mitgliedstaaten müssen für die Mindestdauer des nichtübertragbaren Elternurlaubs
   eine angemessene Bezahlung oder Vergütung festlegen. Dabei sollen sie berücksichtigen,
   dass die Inanspruchnahme von Elternurlaub oft zu einem Einkommensverlust in der Familie
   führt. Erstverdiener in einer Familie sollten ihren Anspruch auf Elternurlaub geltend machen
   können.

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
   Die Mitgliedstaaten müssen Arbeitnehmern, die einen Angehörigen oder eine im gleichen
    Haushalt wie der Arbeitnehmer lebende Person pflegen, die unter ernsthaften
    gesundheitlichen Problemen oder altersbedingten Einschränkungen leidet, 5 Tage
    Pflegeurlaub pro Jahr gewähren.
Mitgliedstaaten, die während eines Elternurlaubs von mindestens sechs Monaten Dauer für
jeden Elternteil eine Bezahlung oder Vergütung in Höhe von mindestens 65% des
Nettoeinkommens des Arbeitnehmers gewähren, können beschließen, diese Regelung
beizubehalten.

Flexibles Arbeiten
Berufstätige Eltern und pflegende Angehörige könnten, wenn möglich, eine Anpassung ihrer
Arbeitsmuster verlangen, auch durch Telearbeit oder flexible Zeitpläne. Bei der Prüfung von
Anträgen auf flexible Arbeitsregelungen können die Arbeitgeber nicht nur ihre eigenen
Ressourcen und operativen Fähigkeiten berücksichtigen, sondern auch die spezifischen
Bedürfnisse eines Elternteils von Kindern mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung
sowie die von Alleinerziehenden.

Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationale Gesetzgebung
umzusetzen. • eag Quelle: PM EP

       Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link

                                                                                                           7
Europäisches Parlament - Position zur Reform des EU-Güterkraftverkehrs

Bekämpfung unrechtmäßiger Praktiken im Güterkraftverkehr, bessere
Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer: Das Parlament hat seinen Standpunkt
zum Mobilitätspaket angenommen.
Am 4. April hat das Parlament seinen Standpunkt festgelegt, um mit dem Rat über die
Erneuerung der Vorschriften für die Entsendung und die Ruhezeiten von Fahrern und eine
bessere Durchsetzung der Kabotagevorschriften zu verhandeln. Die Abgeordneten wollen auch
die Wettbewerbsverzerrung durch Spediteure, die Briefkastenfirmen nutzen, beenden.

Fairerer Wettbewerb und Bekämpfung illegaler Praktiken im internationalen Verkehr
Das Parlament hat die bestehende Regelung auf Grundlage der Beschränkung der Anzahl der
Kabotagefahrten (d.h. der Beförderungen in einem anderen EU-Land nach einer
grenzüberschreitenden Lieferung) durch eine Frist von 3 Tagen ersetzt, um Verstöße von
Spediteuren gegen die Vorschriften leichter feststellen zu können. Zudem wird die
Registrierung von Grenzübergängen durch Fahrtenschreiber eingeführt sowie ein
„Karenzzeitraum" ("cooling-off"-Phase) von 60 Stunden Aufenthalt im Heimatland, bevor
weitere Kabotagen mit demselben Fahrzeug durchgeführt werden können. So soll eine
systematische Kabotage verhindert werden.
Um die Nutzung von Briefkastenfirmen zu bekämpfen, müssten die in einem Mitgliedstaat
niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmer von dort „wesentliche Tätigkeiten” ausüben. Da
die    Unternehmer     zunehmend      leichte  Nutzfahrzeuge      zur    Erbringung  von
Verkehrsdienstleistungen   nutzen,     müssten   auch    diese     die   EU-Normen    für
Verkehrsunternehmen einhalten, so die Abgeordneten.

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Klare Regeln für die Entsendung von Fahrern, weniger Bürokratie für die Unternehmer
EU-weite Vorschriften für die Entsendung von Fahrern werden einen klaren Rechtsrahmen für
die Anwendung der allgemeinen Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern im
höchst mobilen Transportsektor schaffen, um bürokratischen Aufwand durch unterschiedliche
nationale Ansätze zu vermeiden und eine angemessene Vergütung der Fahrer zu
gewährleisten.
Die Abgeordneten fordern, dass die Entsendevorschriften sowohl für die Kabotage als auch für
grenzüberschreitende Beförderungen gelten, mit Ausnahme des Transits, bilateraler
Beförderungen und bilateraler Beförderungen mit zusätzlicher Beladung/Entladung in beiden
Richtungen (oder gar keiner auf dem Hinweg und bis zu zwei auf dem Rückweg).
Die Abgeordneten wollen, dass digitale Technologien eingesetzt werden, um das Leben der
Fahrer zu erleichtern und die Dauer von Straßenkontrollen zu verkürzen. Sie fordern auch, dass
die nationalen Behörden Unternehmen mit schlechter Bilanz bei der Einhaltung der
Vorschriften (compliance)       schwerpunktmäßig überprüfen und gleichzeitig die
Stichprobenkontrollen bei gesetzestreuen Unternehmen einschränken.

Bessere Arbeitsbedingungen für die Fahrer
Die Abgeordneten schlugen zudem Änderungen vor, um bessere Ruhezeiten von Kraftfahrern
zu gewährleisten. Die Unternehmen müssen die Fahrpläne so gestalten, dass die Fahrer in
regelmäßigen Abständen (mindestens alle 4 Wochen) nach Hause zurückkehren können. Die
vorgeschriebene Ruhezeit am Ende der Woche muss außerhalb der Kabine des Fahrzeugs
verbracht werden.

Der Standpunkt des Parlaments zu den Regeln für die Entsendung von Fahrern wurde mit 317                   8
Ja-Stimmen, 302 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen angenommen.

Der Standpunkt des Parlaments zu den Vorschriften über die Ruhezeiten der Fahrer wurde mit
394 Ja-Stimmen, 236 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen.

Der Standpunkt des Parlaments zur Änderung der Vorschriften über die Zulassung zum Beruf
des Kraftverkehrsunternehmers und über den Markt des Güterkraftverkehrs, zur Festlegung
von Vorschriften für die Kabotage und zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen wurde mit 371
Ja-Stimmen bei 251 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen.
• eag Quelle: PM EP

       Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link

Europäische Kommission - Überprüfung der Umsetzung der EU-Umwelt-
politik - Zweiter Bericht veröffentlicht

Im Rahmen ihrer 2016 gestarteten Initiative zur Überprüfung der Umsetzung der
Umweltvorschriften hat die Europäische Kommission am 5.4.2019 ihren zweiten Bericht
vorgelegt. Dieser umfasst neben einer Mitteilung mit Schlussfolgerungen und der Feststellung
allgemeiner Tendenzen auf EU-Ebene auch 28 Länderberichte. Diese zeigen den Stand der
Umsetzung des EU-Umweltrechts sowie Verbesserungsmöglichkeiten in den jeweiligen
Mitgliedstaaten auf. Für Deutschland stellt die Kommission u. a. fest, dass bei der Senkung der
Emissionen insgesamt einige Fortschritte erzielt werden konnten, doch bei etwa einem Drittel

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
der Luftqualitätsgebiete, vor allem in den Städten, die NO2-Konzentrationen nach wie vor über
den Sollvorgaben lägen. Beim Meeresschutz sei Deutschland vorangekommen. Es fehlten
allerdings noch immer wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Grundwasser-
verschmutzung durch Nitrate. Auch bei der Ausweisung von Gebieten für das Natura-2000-
Netzwerk und der Einrichtung von Erhaltungsmaßnahmen für geschützte Arten und
Lebensraume seien einige Fortschritte zu verzeichnen. Die größten Herausforderungen für
Deutschland bestünden bei Luft- und Wasserqualität sowie im Naturschutz. Die Kommission
teilt auch mit, dass alle Mitgliedstaaten das 2017 eingeführte sogenannte Peer-to-Peer-
Programm genutzt hätten, das den Erfahrungsaustausch zwischen den Umweltbehörden
erleichtert. ms

       Pressemitteilung der Kommission: hier
       Länderbericht für Deutschland: hier

Europäische Kommission – Neuer Chef der EU-Agentur für Berufsbildung

Die Kommission hat am 3. April beschlossen, Jürgen Siebel zum Direktor des Europäischen
Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) in Thessaloniki, Griechenland, zu
ernennen. Jürgen Siebel ist deutscher Staatsangehöriger und seit 1999 bei Siemens in
verschiedenen Positionen im Bereich Personalmanagement und -entwicklung tätig, seit 2004
auch in leitenden Positionen. Zuletzt war er Head of Strategy, Portfolio, and International
Operations bei Siemens Professional Education, München,
Deutschland.                                                                                               9
Das Cedefop (Europäisches Zentrum für die Förderung der
Berufsbildung) ist eine Agentur der EU. Das Zentrum stellt der
Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern Fakten und
Forschungsergebnisse über Trends, die sich auf die Berufsbildung auswirken, zur Verfügung,
und unterstützt die Ausarbeitung und Umsetzung von europäischen Strategien zu
Berufsbildung. Die Agentur entwickelt auch europäische politische Konzepte für die
Berufsbildung.
Cedefop wurde 1975 gegründet und hat seit 1995 seinen Sitz in Griechenland.
• eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen:
       Website Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)
       Daily News vom 3. April 2019

Europäische Kommission – Zahl der Verkehrstoten auf Europas Straßen

Im vergangenen Jahr sind weniger Menschen auf den Straßen Europas ums Leben gekommen.
Im Jahr 2018 waren in der EU28 etwa 25.100 Todesfälle bei Straßenverkehrsunfällen zu
verzeichnen, was einem Rückgang um 21 Prozent gegenüber 2010 und um 1 Prozent
gegenüber 2017 entspricht. Dies geht aus den neuen vorläufigen Daten über die Zahl der
Straßenverkehrstoten im Jahr 2018 hervor, die am 4. April von der Europäischen Kommission
veröffentlicht wurden. Mit 49 Straßenverkehrstoten je eine Million Einwohner sind die Straßen
Europas zwar die mit Abstand sichersten weltweit. Allerdings reichen die momentanen
        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Anstrengungen nicht, um das Ziel der EU zu erreichen, die Zahl der Straßenverkehrstoten bis
2020 zu halbieren. In Deutschland waren im vergangenen Jahr 39 Verkehrstote je eine Million
Einwohner zu beklagen.
Die EU-Länder mit den besten Ergebnissen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit waren
2018 das Vereinigte Königreich (28 Tote je eine Million Einwohner), Dänemark (30), Irland (31)
und Schweden (32). Die Länder, in denen die Zahl der Straßenverkehrstoten von 2017 auf 2018
überdurchschnittlich stark rückläufig war, sind Slowenien (-13 Prozent), Litauen (-11 Prozent),
Bulgarien (-9 Prozent) sowie die Slowakei und Zypern (jeweils -8 Prozent).
Die Länder mit den statistisch größten Opferzahlen sind Rumänien (96 Tote je eine Million
Einwohner), Bulgarien (88), Lettland (78) und Kroatien (77).
Unter den Verkehrstoten befand sich eine große Zahl an besonders gefährdeten
Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger, Fahrradfahrer, Motorradfahrer und ältere Menschen,
insbesondere in städtischen Gebieten. Aufgrund des demografischen Wandels und des
anhaltenden Trends zur nachhaltigen Mobilität dürften diese Gruppen in Zukunft noch stärker
im Straßenverkehr vertreten sein und besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Darüber hinaus hat sich die EU dem Ziel verschrieben, die Zahl der Schwerverletzten zu senken:
Schätzungen zufolge kamen zu jedem Toten auf den Straßen der EU im vergangenen Jahr fünf
Mal so viele Schwerverletzte (rund 135 000) hinzu.
Im politischen Rahmenkonzept für die Straßenverkehrssicherheit 2021-2030 und im
strategischen Aktionsplan für die Straßenverkehrssicherheit, die beide im Mai 2018 im Rahmen
des Pakets „Europa in Bewegung“ veröffentlicht wurden, hat die Kommission das langfristige
Ziel der EU bekräftigt, die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten und schwer Verletzten bis zum
Jahr 2050 auf nahezu Null zu bringen. Die neuen Zwischenziele im Sinne der Valletta-Erklärung
von 2017 der Verkehrsminister sind folgende: Von 2020 bis 2030 soll die Zahl der
Straßenverkehrstoten um 50 Prozent gesenkt und auch die Zahl der Schwerverletzten im selben                10

Zeitraum halbiert werden. • eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen:
       Factsheet: Statistiken zur Straßenverkehrssicherheit 2018 – Was steckt hinter den
       Zahlen?
       Arbeit der Kommission im Bereich der Straßenverkehrssicherheit und Statistiken der EU
       zur Straßenverkehrssicherheit

Ausschuss der Regionen – 134. Plenartagung am 10./11. April in Brüssel

Am 10. und 11. April 2019 fand die 134.
Plenartagung des Ausschusses der Regionen (AdR)
im Europäischen Parlament (EP) in Brüssel statt, an
der Staatssekretär Dr. Schneider teilnahm.
Die Sitzung begann mit einer Debatte über den
Start der Initiative „Städte und Regionen für die
Integration von Migranten: Gemeinsam für ein
inklusiveres Europa“.
Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft
zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos
führte aus, dass Erfolgsgeschichten der europäischen Städte und Gemeinden zur Integration
von Flüchtlingen und Migranten besser an die Öffentlichkeit getragen werden sollten. Das

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Thema „erfolgreiche Integration von Migranten“ sei eine Priorität für Europa für die nächsten
Jahrzehnte. Lokale und regionale Gebietskörperschaften (LRG) spielten eine Schlüsselrolle bei
der konkreten Umsetzung von Maßnahmen vor Ort. Er rief Vertreter der LRG dazu auf sich bei
ihren nationalen Regierungen mehr Gehör zu verschaffen, auch vor dem Hintergrund der
anstehenden EU-Wahlen. Die Europäische Kommission unterstütze auch ganz praktisch, z.B.
mit einer urbanen Akademie für Migration, die Ausbildungslehrgänge für Praktiker und
Lokalpolitiker anbiete.
Die Bürgermeisterin von Ancona, die 2018 zur Weltbürgermeisterin gewählt wurde, erzählt von
ihren Erfahrungen: Es sei eine tagtägliche Herausforderung Kinder in Schulen zu sozialisieren
oder Mütter in Sprachkursen zu fördern. Sie argumentierte, dass die bestmöglichen Praktiken
nur funktionieren können, wenn sie durch ausreichende Mittel unterstützt werden.
In der Diskussion sprachen sich viele Abgeordnete dafür aus, dass es keine Alternative zur
Integration von Migranten gäbe. Es gehe um den sozialen Zusammenhalt in Europa.
Im Anschluss debattierten die Abgeordneten mit Jean Arthuis, Vorsitzender des
Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments, und Isabelle Boudineau, Vorsitzende der
Fachkommission COTER und Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Haushaltsfragen, zum Thema
„Auf dem Weg zu einem künftigen EU-Haushalt, der unseren Zielen entspricht“.
Arthuis sprach die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem AdR an. Beide Organe ständen für
das gemeinsame Ziel die Kohäsionspolitik in der Förderperiode 2021-2027 mit ausreichend
finanziellen Mitteln auszustatten. Boudineau zeigte sich sehr besorgt über die stockenden
Verhandlungen im Rat. Europa brauche eine gerechte Kohäsion sonst würde die
Glaubwürdigkeit des europäischen Projekts in Frage gestellt.
In der Diskussion äußerte sich die Vorsitzende der SPE Catiusca Marini, die Bezug nahm auf die
Stellungnahme zum KOM-Entwurf einer Verordnung mit den gemeinsamen Bestimmungen für
die Strukturfonds nach 2020, die sie gemeinsam mit Staatssekretär Dr. Michael Schneider als                11
Berichterstatter im Dezember 2018 verfasst habe: Europa werde durch Kohäsionspolitik
greifbar für Bürger und Unternehmen. Sie setzte sich erneut für eine stärkere Beteiligung der
LRG ein.
Am nächsten Tag folgte eine Debatte zum Thema „Die Grundrechte und die Werte der EU“.
Koen Lenaerts, Präsident des Gerichtshofes der EU, ging auf die EU-Grundrechtecharta ein, die
auf gleicher legislativer Ebene stehe wie die EU-Verträge. Alle EU-Rechtsakte müssten vor
diesem Hintergrund geprüft werden. Je stärker und unabhängiger die Gerichte in den
Mitgliedstaaten seien, desto stärker seien die Rechte der Bürger und die europäischen
Demokratien geschützt.
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der KOM, zuständig für bessere Rechtsetzung,
interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechtecharta wies darauf
hin, dass fehlendes Vertrauen der Bürger in ihre nationale Justiz und mangelnde
Unabhängigkeit nationaler Gerichte ein Problem für alle in der EU und keine Einmischung in
nationale Belange sei. Er ging auf laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und
Polen ein. Die KOM möchte einen Reflexionsprozess über die Rechtsstaatlichkeit in der EU
anstoßen und lud auch die AdR-Abgeordneten dazu ein.
Domenica Ghidei Biidu, stellvertretende Vorsitzende der Europäischen Kommission gegen
Rassismus und Intoleranz (EKRI) des Europarates, wies darauf hin, dass lokale Behörden durch
ihre Nähe zu den Bürgern in einer guten Position seien Rassismus und Intoleranz zu
bekämpfen. In diesem Zusammenhang habe EKRI gemäß ihres Überwachungsauftrages
Empfehlungen an mehrere Mitgliedstaaten abgegeben.
Michael O’Flaherty, Direktor der Agentur der EU für Grundrechte, forderte eine bessere
Mittelausstattung der LRG damit diese durchschlagkräftige Instrumente auch anwenden

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
könnten. LRG müssten zudem noch mehr durch Konsultationen ihrer Zentralregierungen
einbezogen werden. Er wies auf positive Ergebnisse der Europäischen Kulturstädte und der
Initiative „Human Rights Cities“ hin.
In der Diskussion unterstützen die Abgeordneten die Forderung nach besserer
Mittelausstattung. Sie begrüßten die Mitteilung der Kommission „Die weitere Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit in der Union“.
Insgesamt standen zwei Stellungnahmen zur Kohäsionspolitik und zur EU-Forststrategie auf
der Tagesordnung. • sv
Foto: European Union / Hatim Kaghat

                                                                                                          12

       – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Aus den Fachbereichen
                                                                                        Zurück zur Übersicht

Facebook ändert seine Nutzungsbedingungen

Nach     intensiven    Gesprächen     mit  EU-Kommission      und    den
Verbraucherschutzbehörden hat Facebook am 9. April die Änderung seiner
Nutzungsbedingungen angekündigt.
Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook erklären nun anschaulich,
wie das Unternehmen die Daten seiner Nutzer zur Entwicklung von
Profiling-Aktivitäten und zur gezielten Werbung zur Finanzierung seines
Unternehmens verwendet. Die neuen Bedingungen beschreiben, welche Dienste Facebook an
Dritte verkauft, die auf der Nutzung der Daten ihres Nutzers basieren, wie Verbraucher ihre
Konten schließen können und aus welchen Gründen Konten deaktiviert werden können.
Diese Entscheidung folgt auf den Austausch mit Kommission und Verbraucherbehörden, der
darauf abzielte, den Nutzern eine vollständige Offenlegung des Geschäftsmodells von
Facebook in einer umfassenden und klaren Sprache zu ermöglichen.

Nach dem Cambridge-Analytica-Skandal und im Anschluss an die Untersuchung von Social-
Media-Plattformen im Jahr 2018 forderten die Europäische Kommission und die nationalen
Verbraucherschutzbehörden Facebook auf, die Verbraucher klar zu informieren, wie das soziale
Netzwerk finanziert wird und welche Einnahmen aus der Nutzung von Verbraucherdaten erzielt                     13
werden. Sie forderten die Plattform auch auf, den Rest ihrer Nutzungsbedingungen mit dem
EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen.
Infolgedessen wird Facebook einen neuen Text in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen
aufnehmen, der erklärt, dass es den Nutzern seine Dienste nicht im Gegenzug für die
Zustimmung der Nutzer zur Weitergabe ihrer Daten und zur Nutzung kommerzieller Werbung
in Rechnung stellt. Die Nutzungsbedingungen von Facebook werden nun deutlich machen,
dass ihr Geschäftsmodell darauf beruht, gezielte Werbeleistungen an Händler zu verkaufen,
indem sie die Daten aus den Profilen ihrer Nutzer verwenden.

Facebook wird die Umsetzung aller Verpflichtungen bis spätestens Ende Juni 2019 abschließen.
Die Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auf
europäischer Ebene werden die Umsetzung genau überwachen.
Sollte Facebook seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, könnten die nationalen
Verbraucherbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich Sanktionen, zu
ergreifen. • eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen:
       Pressemitteilung: Facebook ändert seine Nutzungsbedingungen nach Gesprächen mit
       der Europäischen Kommission und den Verbraucherbehörden (auf Englisch)
       Factsheet zu den von Facebook umgesetzten Änderungen

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Künstliche Intelligenz - EU-Kommission lässt Vorschläge zu ethischen
Leitlinien in der Praxis testen

Eine unabhängige europäische Expertengruppe hat am
8. April ihre ethischen Leitlinien für vertrauenswürdige
künstliche Intelligenz (KI) vorgelegt. Darin enthalten
sind sieben Anforderungen, die Vertrauen in KI schaffen
sollen. Sie betreffen die Fragen nach der Kontrolle, der
Sicherheit, dem Datenschutz, der Nichtdiskriminierung,
der Nachhaltigkeit, der Verantwortlichkeit und der
Transparenz der Algorithmen. In einer Pilotphase will die EU-Kommission nun von
Unternehmen, Forschern und Behörden in der ganzen EU wissen, ob diese ethischen Leitlinien
für Künstliche Intelligenz in die Praxis umgesetzt werden können.

Die Kommission verfolgt einen dreistufigen Ansatz:
A. Festlegung der wichtigsten Anforderungen an eine vertrauenswürdige KI
Siehe oben
B. Großes Pilotprojekt mit Partnern
Im Sommer 2019 wird die Kommission eine Pilotphase einleiten, an der ein breites Spektrum
von Interessengruppen beteiligt ist. Bereits heute können Unternehmen, öffentliche
Verwaltungen und Organisationen der Europäischen KI-Allianz beitreten und erhalten eine
Benachrichtigung, wenn das Pilotprojekt beginnt. Darüber hinaus werden Mitglieder der
hochrangigen Expertengruppe der KI helfen, die Leitlinien den relevanten Interessengruppen
in den Mitgliedstaaten vorzustellen und zu erläutern.                                                      14
C. Schaffung einer internationalen Übereinkunft für eine KI, in der der Mensch im
Mittelpunkt steht
Die Kommission möchte diesen Ansatz der KI-Ethik auf die globale Ebene bringen, denn
Technologien, Daten und Algorithmen kennen keine Grenzen. Zu diesem Zweck wird die
Kommission die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern wie Japan, Kanada oder
Singapur verstärken und weiterhin eine aktive Rolle bei internationalen Diskussionen und
Initiativen einschließlich der G7 und G20 spielen. In die Pilotphase werden auch Unternehmen
aus anderen Ländern und internationale Organisationen einbezogen.

Die aktuellen Pläne sind Teil der KI-Strategie, den die EU-Kommission im April 2018 vorgestellt
hat. Sie zielen darauf ab, die öffentlichen und privaten Investitionen im Laufe des nächsten
Jahrzehnts auf mindestens 20 Mrd. Euro jährlich zu steigern, mehr Daten bereitzustellen,
Talente zu fördern und Vertrauen zu schaffen. • eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen
       Mitteilung der EU-Kommission: “Building trust in human-centric artificial intelligence”
       Ethische Leitlinien
       Faktenblatt zu künstlicher Intelligenz
       Hochrangige Expertengruppe zur KI
       European AI Alliance

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Ihre Meinung zur digitalen Vermarktung von Finanzdienstleistungen ist
gefragt

Im Laufe der Jahre ist der Privatkunden-Finanzsektor zunehmend digital geworden, die
Kontoeröffnung oder die Kreditaufnahme ist heute eine Sache von wenigen Klicks. Ob die
bestehenden Vorschriften für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen im digitalen Zeitalter
noch zweckmäßig sind, will die Kommission in einer am 9. April gestarteten Konsultation
überprüfen. Die öffentliche Konsultation läuft bis 2. Juli.
Die öffentliche Konsultation ist Teil einer umfassenderen Bewertung, um zu prüfen, ob die
Vorschriften für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen noch zweckmäßig sind und den
Bedürfnissen und Erwartungen der Nutzer entsprechen.
Die Europäische Kommission hat auch die Ergebnisse einer Verhaltensstudie über die
Geschäftspraktiken von Anbietern von Finanzdienstleistungen für Privatkunden bei der
Vermarktung und dem Verkauf ihrer Produkte im Internet veröffentlicht. Die Studie zeigt, dass
die Verbraucher bessere Entscheidungen treffen, wenn ihnen Informationen im Voraus, zum
richtigen Zeitpunkt und in einem Format zur Verfügung gestellt werden, das den Vergleich
erleichtert. Diese Ergebnisse werden in die laufenden Bewertungen der Richtlinien über
Verbraucherkredite und Fernabsatz von Finanzdienstleistungen einfließen, die Ende 2019 fertig
gestellt werden sollen. • eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen:
       Konsultation zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
       Daily News vom 9. April 2019
       Verhaltensstudie zur Digitalisierung von Marketing und Fernabsatz                                   von   15
       Finanzdienstleistungen für Privatkunden
       Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher

EU-weiter Informationsaustausch über verurteilte Drittstaatsangehörige wird
verbessert

Um Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpfen zu können, wird der
Austausch von Strafregistereinträgen und Identitätsdaten verurteilter Drittstaatenangehöriger
und staatenloser Personen vereinfacht. Die Kommission begrüßte am 9. April die Annahme
durch die Mitgliedstaaten.
Mit den neuen Vorschriften soll das bestehende Europäische Strafregisterinformationssystem
(ECRIS) verbessert werden.
Wichtigste Merkmale von ECRIS-TCN
 Die Datenbank wird online abrufbar sein und kann von den Behörden nach dem Prinzip
   „Treffer/kein Treffer“ einfach abgefragt werden: Bei einem Treffer werden die
   Mitgliedstaaten angezeigt, die über vollständige Strafregisterinformationen zu einer
   bestimmten Person verfügen.
 Das System selbst enthält lediglich Angaben zur Identität, Fingerabdrücke und – soweit
   verfügbar – Gesichtsbilder.
 Verwaltet wird das System von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von
   IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA).
 Das System kann nicht nur im Zusammenhang mit Strafverfahren, sondern auch für andere
   zugelassene Zwecke verwendet werden, etwa für die Überprüfung von Personen, die mit

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Kindern arbeiten, oder von Anträgen für bestimmte Genehmigungen (z. B. für den Umgang
     mit Feuerwaffen).
Da die neuen Vorschriften bereits vom Europäischen Parlament angenommen wurden, werden
sie in allen Mitgliedstaaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
in den kommenden Wochen in Kraft treten.
Die Verhandlungen über weitere von der Kommission in diesem Zusammenhang
vorgeschlagene Rechtsakte sind noch nicht abgeschlossen. Diese betreffen unter anderem die
Möglichkeit, die ECRIS-TCN-Datenbank bei (über das ETIAS-System) gestellten Anträgen auf
Einreise in die EU, bei der Bearbeitung von Visaanträgen (über das Visa-Informationssystem)
oder bei Untersuchungen von Identitätsbetrug abzufragen.
In diesen Fällen würden ausschließlich die Angaben zur Identität von Personen weitergegeben,
die wegen schwerer Straftaten oder Terrorismus verurteilt wurden. • eag Quelle: PM KOM

       Weiterführende Informationen:
       ECRIS-TCN

Berater legen Empfehlungen für EU-Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter
vor

Die Europäische Kommission hat am 4. April den Bericht „Wettbewerbspolitik für das digitale
Zeitalter“ veröffentlicht, den drei von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager
ernannte Sonderberater vorgelegt haben. Die Professoren Heike Schweitzer und Jacques
Crémer sowie der Assistenzprofessor Yves-Alexandre de Montjoye haben spezifische                           16
Merkmale der digitalen Märkte herausgearbeitet und ihre Ansichten zu den Zielen des EU-
Wettbewerbsrechts im digitalen Zeitalter dargelegt, insbesondere zur Anwendung der
Wettbewerbsregeln auf digitale Plattformen und Daten sowie die Rolle der Fusionskontrolle
bei der Erhaltung von Wettbewerb und Innovation.
Zusammen mit einer öffentlichen Konsultation, die vom 7. Juli bis 30. September 2018
stattfand, und der Konferenz „Gestaltung der Wettbewerbspolitik im Zeitalter der
Digitalisierung“ am 17. Januar 2019 in Brüssel soll der Bericht einen Beitrag zum laufenden
Reflexionsprozess der Kommission darüber leisten, wie die Wettbewerbspolitik den
europäischen Verbrauchern in einer sich schnell verändernden Welt am besten dienen kann.
• eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen:
       Competition Policy for the Digital Era: A report by Jacques Crémer, Yves-Alexandre de
       Montjoye and Heike Schweitzer
       Rede von Margrethe Vestager bei der Internationalen Kartellkonferenz am 14. März
       2019 in Berlin

Wirksamere Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine vorläufige
Einigung über eine Stärkung und bessere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften
erzielt. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören insbesondere eine höhere Transparenz

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
bei Online-Käufen sowie wirksame Sanktionen und klare Vorschriften bei der Bekämpfung von
Doppelstandards bei der Qualität von Erzeugnissen in der EU.
Die Europäische Kommission hatte diese neuen Vorschriften im April letzten Jahres im Zuge
der „Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher“ vorgeschlagen.
Die Maßnahmen umfassen:
 Wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht: Die nationalen
    Verbraucherschutzbehörden werden befugt sein, in koordinierter Weise wirksame,
    angemessene und abschreckende Sanktionen zu verhängen. Bei weitverbreiteten
    Verstößen, die zulasten von Verbrauchern in mehreren EU-Mitgliedstaaten gehen und
    koordinierten Durchsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene unterliegen, beläuft sich die Höhe
    der Geldbuße in jedem Mitgliedstaat auf mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes des
    betreffenden Unternehmens.
 Bekämpfung eines Doppelstandards bei der Qualität von Konsumgütern: Mit den
    neuen Vorschriften wird klargestellt, dass die Vermarktung eines Produkts als identisch mit
    einem gleichen Produkt in einem anderen Mitgliedstaat, wenn diese Güter wesentliche
    ungerechtfertigte Unterschiede in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen
    aufweisen, eine irreführende Praxis darstellen würde.
 Stärkere Verbraucherrechte im Internet: Beim Kauf einer Ware auf einem Online-
    Marktplatz müssen die Verbraucher klar darüber informiert werden, ob sie Waren oder
    Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben, damit sie
    wissen, auf welchen Schutz sie im Falle von Problemen Anspruch haben. Bei der Suche im
    Internet muss Verbrauchern klar angezeigt werden, wenn ein Suchergebnis von einem
    Händler bezahlt wurde. Außerdem müssen Verbraucher über die wichtigsten Parameter für
    die Rangfolge der Ergebnisse informiert werden.
Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat                            17

förmlich angenommen werden. • eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen:
       Pressemitteilung: Neue Rahmenbedingungen                         für Verbraucher:           Europäische
       Kommission      begrüßt    vorläufige Einigung                     über  Stärkung            der    EU-
       Verbraucherschutzvorschriften
       Neue Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Spielzeug, Autos, Kleidung: mehr als 2000 gefährliche Produkte lösten EU-
weiten Alarm aus

Ob giftiges Spielzeug oder fehlerhafte Autos: im Jahr 2018 lösten rund als 2200 gefährliche
Produkte EU-Weiten Alarm aus. 362 Meldungen kamen aus Deutschland. Die meisten
Gefahrenmeldungen an das „Sicherheitstor für gefährliche Produkte“ (das ehemalige
Schnellwarnsystem RAPEX) gingen im letzten Jahr in den Bereichen Spielzeug (31 Prozent) und
Kraftfahrzeuge (19 Prozent) ein, gefolgt von Textilien (10 Prozent). In Deutschland führten
Kraftfahrzeuge (68 Prozent), Schmuck (6 Prozent) und Kleidung (6 Prozent) die Liste der
gemeldeten gefährlichen Produkte an. Wie schon im Vorjahr war China das Ursprungsland Nr.
1 für gefährliche Produkte, mehr als die Hälfte der Warnmeldungen entfielen auf Importe aus
China. Die Zahlen hat die Europäische Kommission am 5. April in Brüssel vorgestellt.
Produktrückrufe sind eine der häufigsten Maßnahmen zur Verringerung der Risiken, die von
gefährlichen Produkten ausgehen. Jedoch ist der Anteil der Produkte, die von den

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Verbrauchern tatsächlich zurückgebracht wurden, im Allgemeinen gering. Die Ergebnisse einer
neuen Umfrage zu diesem Thema zeigen, dass ein Drittel der Befragten bewusst weiterhin
zurückgerufene Produkte verwendet, was darauf hindeutet, dass Rückrufhinweise
möglicherweise nicht ausreichend wahrgenommen werden und/oder dass das Risiko nicht klar
genug kommuniziert wird.
Mehr als die Hälfte aller gemeldeten gefährlichen Produkte kommt aus China. Die
Zusammenarbeit mit den chinesischen Behörden im Bereich der Produktsicherheit hat
weiterhin Priorität, die Ergebnisse sind jedoch gemischt. Die Kommission arbeitet in dieser
Angelegenheit weiterhin mit den zuständigen chinesischen Behörden zusammen. Dazu gehört
auch die Sensibilisierung für die Produktsicherheitsvorschriften, die beim Verkauf an EU-
Verbraucher eingehalten werden müssen.
Das EU-Schnellwarnsystem ermöglicht es den nationalen Behörden, Informationen über
gefährliche Produkte rasch auszutauschen, damit die anderen Mitgliedstaaten ihren Markt
überprüfen und – falls dasselbe Produkt gefunden werden sollte – gegebenenfalls geeignete
Maßnahmen ergreifen können. • eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen:
       Jahresbericht und Factsheet mit nationalen Statistiken
       Sicherheitstor
       Liste der Warnmeldungen
       Erhebung über die Wirksamkeit von Rückrufaktionen
       Business Gateway
       Suche nach veröffentlichte Informationen des Schnellwarnsystems
       Nationale Kontaktstellen für Sicherheitstor
                                                                                                           18
       Safety Gate Statistiktool zur Erstellung eigener Statistiken (link is external)
       MEMO/19/1998

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Was, wann, wo
                                                                                        Zurück zur Übersicht
Französische Filmwoche Sachsen-Anhalt 2019 - 10. bis 17. April

Herzlich willkommen im Kino!
Mit großem Vergnügen begrüße ich Sie zu dieser sechsten Ausgabe der Französischen
Filmwoche Sachsen-Anhalt.
Das Institut français hat ein weiteres Mal die Ehre,
ein Ereignis zu unterstützen, das das frankophone
filmische Schaffen in den Mittelpunkt des
kulturellen Lebens in Sachsen-Anhalt stellt. Große
französische Schauspielerinnen werden mit ihren
neuesten Produktionen auf der Leinwand zu Gast
sein: Catherine Deneuve mit Der Flohmarkt von
Madame Claire / Le dernier vide-grenier de Claire
Darling oder Vanessa Paradis mit Das
Familienfoto / Une photo de famille, einer spitzen
Komödie über das Band zwischen den
Generationen. Das Kino ist auch ein Prisma, durch
welches wir die Unruhen der Welt wahrnehmen.
Der Film Streik! / En guerre erzählt von der Sorge
und Betroffenheit eines Arbeiters angesichts der
Schließung seiner Firma, während Eine Saison in                                                                19
Frankreich / Une saison en France die
schmerzhafte Realität thematisiert, die das Exil
darstellt.
Wir möchten Ihnen in diesem Jahr neben dem
üblichen Programm eine Auswahl von Filmen vorstellen, die politische und soziale Themen
behandeln, die unsere Gesellschaften in Europa beeinflussen. Wir freuen uns darauf,
gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartnern im Laufe dieser Woche zahlreiche
Diskussionen und Debatten rund um diese Filme durchzuführen, die Veranstaltungsliste finden
Sie in diesem Programm unter der Bezeichnung Blickpunkt Europa. Ich danke ihnen ganz
besonders für ihr Engagement, ohne natürlich unsere Partnerkinos in Dessau, Halle und
Magdeburg sowie dem Moritzhof Magdeburg, der die Koordination dieser schönen
Veranstaltung übernimmt, zu vergessen.
Nun bleibt mir nur noch, Ihnen angenehme Filmvorstellungen sowie leidenschaftliche und
spannende Debatten zu wünschen.

Benjamin Kurc
Beauftragter für deutsch-französische Angelegenheiten in Sachsen-Anhalt
https://franzoesische-filmwochen.de/
Kontakt: ARTist! e.V. Moritzplatz 1 39124 Magdeburg
www.moritzhof-magdeburg.de
info@moritzhof-magdeburg.de
Tel.: +49 (0) 391 / 25 78 932
• eag Quelle: Internet und Facebook

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
Besuch in der Landesvertretung durch das Aus- und Fortbildungsinstitut
Sachsen-Anhalt

Auch in dieser Woche durfte die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel eine
Besuchergruppe begrüßen. Die Teilnehmer kamen dabei vom Aus- und Fortbildungsinstitut
Sachsen-Anhalt (AFI) und fanden sich im Rahmen einer vom 10. bis 12. April stattfindenden
Studienreise auch in der Brüsseler Landesvertretung ein. Die Gruppe wurde durch den
Referenten Dr. Fenner betreut. Zunächst wurde den Besuchern*innen durch einen Rundgang
und ein begleitendes Referat ein Überblick über die Geschichte und Struktur der Liegenschaft
gegeben. Mit Blick auf das diesjährige 100. Jubiläum des Bauhauses ist die
Entstehungsgeschichte der Landesvertretung auf Basis der Pläne des Bauhausschülers Franz
Ehrlich aktuell besonders interessant. Im Anschluss erfolgte eine vertiefte Darstellung der
Aufgaben und Personalstruktur der Landesvertretung Sachsen-Anhalt. Auch wurde deren
Rolle als Bindeglied des Landes zu den EU-Institutionen und zahlreichen europaweiten
Netzwerken erläutert. • df

Wirtschaftstag Skandinavien am 8. Mai 2019 in der IHK-Magdeburg – jetzt
anmelden!

Die skandinavischen Länder gelten weltweit als Musterschüler und Vorbilder, sei es im sozialen
oder wirtschaftlichen Bereich. Während sich Volkswirtschaften in Teilen der Erde in einer Krise
befinden oder zwischen Wirtschaftssupermächten Kämpfe ausgetragen werden, zeigen sich
unsere Nachbarn im Norden eher unbeeindruckt. Die politischen und wirtschaftlichen
                                                                                                           20
Rahmenbedingungen stimmen, das Bildungsniveau ist hoch und ein Zugang zu neuen
Technologien ist Standard.
Für     Unternehmen      aus     Sachsen-Anhalt     bieten     sich    somit    hervorragende
Kooperationsbedingungen mit skandinavischen Unternehmen.
Auf der Informationsveranstaltung „Wirtschaftstag Skandinavien“, organisiert von der IHK
Magdeburg und dem Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt, am 8. Mai 2019 von 9.30
bis 16.30 Uhr, beleuchten Vertreter der Außenhandelskammern (AHK) Dänemark, Finnland,
Norwegen und Schweden die derzeitige gesamtwirtschaftliche und wirtschaftspolitische
Situation. Des Weiteren werden den Teilnehmer*Innen interkulturelle Einblicke geboten.
Nutzen Sie den Wirtschaftstag als Plattform für einen bilateralen Austausch zwischen Sachsen-
Anhalt und Skandinavien. Profitieren Sie von der Chance des Erfahrungsaustausches mit
Erfahrungsträgern.
Die Teilnahme ist für IHK-Mitglieder kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird
jedoch um Voranmeldung bis zum 26. April 2019 gebeten. Das Programm und weitere
Informationen finden Sie auf der Webseite der IHK. • Gastartikel

Ansprechpartner im EEN Sachsen-Anhalt:
Sven Erichson, Tel. 0391 5693-340, Mail: erichson@magdeburg.ihk.de

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 15/19 • 11.04.2019 –
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