Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark - Bericht gemäß 41 Abs. 6 TSchG BGBl. I Nr. 118/2004 idgF. und gemäß 3 ...

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Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark - Bericht gemäß 41 Abs. 6 TSchG BGBl. I Nr. 118/2004 idgF. und gemäß 3 ...
Tätigkeitsbericht 2014

                                  5. Tätigkeitsbericht
                          der Tierschutzombudsfrau
                             des Landes Steiermark
                                  Bericht gemäß § 41 Abs. 6 TSchG BGBl. I
                                                    Nr. 118/2004 idgF. und
                                        gemäß § 3 BGBl. I Nr. 47/2013 idgF.

www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at
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Impressum

Dr.in Barbara Fiala-Köck
Tierschutzombudsfrau
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

Telefon: 0316/877-3966
E-Mail: tierschutzombudsfrau@stmk.gv.at
Web: www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at

Graz, im Mai 2015
Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark - Bericht gemäß 41 Abs. 6 TSchG BGBl. I Nr. 118/2004 idgF. und gemäß 3 ...
Inhalt

1.     Einleitung			                                                                   4

2.     Personalstand, Geschäftsstelle                                                  4

3.     Gesetzliche Aufgaben                                                            5

4.     Tätigkeiten			                                                                  6
   4.1. Parteistellung in Verfahren nach dem TSchG:                                    6
			     4.1.1. Vertretung der „Interessen des Tierschutzes“:                           6
			     4.1.2. Verwaltungsverfahren (VwV) nach dem TSchG:                              8
			     4.1.3. Verwaltungsstrafverfahren (VwStV) nach dem TSchG bzw.
    		         Stellungnahmen zu Verwaltungsstrafverfahren                            11
			     4.1.4. Landesverwaltungsgericht (LVwG) Steiermark                             15
   4.2. Tierschutzrat (TSR):                                                          16
			     4.2.1. Ständige Arbeitsgruppe „Schutz von Heim-, Hobby und Sporttieren“
    		         (stAG HHS)                                                             17
			     4.2.2. Ad hoc Arbeitsgruppe Schalenwild:                                      17
			     4.2.3. Weitere Arbeitsgruppen:                                                18
   4.3. Parteistellung in Verfahren nach dem Bundesgesetz zur
        Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher
        Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes                                  18
   4.4. Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012):                                           19
   4.5. Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen und Tierheimen:                   19
   4.6. Vorträge/Fortbildungen:                                                       20

5.     Auskünfte:			                                                                  21

6.     Öffentlichkeitsarbeit, Projekte, Aktivitäten der Tierschutzombudsstelle
       des Landes Steiermark:                                                         22
       6.1 Preis der Tierschutzombudsstelle „Musterbeispiele für
            besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum“                      22
       6.2. „Streuner“		                                                              26
       6.3. „Streunerkatzen“, Kastrationsfolder                                       27
       6.4. Flohmarkt IG Tierschutz, Messe „Mensch & Tier“                            28
       6.5. „Tierfreundlicher Konsum“                                                 29
       6.6. Unterstützung des Vereins „Tierschutz macht Schule“                       29
       6.7. Projekt „Wildtierschutz und Verkehrssicherheit Steiermark – Basismodul“   31

7.     Ausblick:			                                                                   32

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5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

1. Einleitung

Mit 1.1.2005 ist das Bundesgesetz über den               Köck als Tierschutzombudsfrau für das Land
Schutz der Tiere, BGBl. I Nr. 118/2004 idgF. in          Steiermark für die Funktionsperiode 2010 – 2014
Kraft getreten.                                          bestimmt und mit einem Beschäftigungsausmaß
                                                         von 40 Wochenstunden mit dieser Funktion be-
Ziel des Bundesgesetzes über den Schutz der Tie-         traut.
re, BGBl. I Nr. 118/2004 idgF., im Folgenden nur
mehr TSchG genannt, ist der Schutz des Lebens            Gleichzeitig endete mit 31.12.2014 die erste
und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonde-         5-jährige Funktionsperiode der Tierschutzom-
ren Verantwortung des Menschen für das Tier als          budsfrau.
Mitgeschöpf. Der Ausdruck „Mitgeschöpf“ hat
auch eine normative Dimension: Einem Mitge-              In einer Sitzung der Steiermärkischen Landesre-
schöpf ist eine bestimmte Einstellung geschuldet,        gierung vom 23.10.2014 wurde Frau Dr.in Barba-
mit einem Mitgeschöpf verbindet mich etwas.              ra Fiala-Köck mit einstimmigem Beschluss als
Diese Sicht von Tieren als Mitgeschöpfe geht mit         Tierschutzombudsfrau für das Land Steiermark
Respekt und Ehrfurcht einher und ergibt den An-          für eine weitere Funktionsperiode 2015 – 2019
spruch Tiere als empfindungs- und leidensfähige          bestellt.
Lebewesen zu behandeln.
                                                         Die Tierschutzombudsstelle (TSO) war im Be-
Mit diesem Gesetz wurde die Rechtsstellung von           richtsjahr der Abteilung 13 Umwelt und Raum-
Tierschutzombudsleuten (§ 41 TSchG) geregelt.            ordnung, Leitung Hofrat Dr. Werner Fischer, or-
Der namensgebende Begriff Ombud ist abgeleitet           ganisatorisch eingegliedert.
von altnordisch umboð „Auftrag, Vollmacht“.
                                                         Politischer Ansprechpartner der TSO war Herr
Gem. § 41 Abs. 6 TSchG hat die Tierschutzom-             Landesrat Dr. Gerhard Kurzmann.
budsfrau der Landesregierung über ihre Tätigkeit
zu berichten und wird im Folgenden der 5. Tätig-         Im Juli 2012 erfolgte eine Übersiedelung der TSO
keitsbericht für das Jahr 2014 vorgelegt.                von der Krottendorferstraße 94, 8052 Graz, an
                                                         den Karmeliterplatz 2, 8010 Graz. Am 22. 4. 2013
Das Bundesgesetz zur Durchführung unmittel-              war ein weiteres Siedeln in die Stempfergasse 7
bar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmun-             in Räumlichkeiten im 3. Stock erforderlich, am
gen auf dem Gebiet des Tierschutzes BGBl. I Nr.          1.7.2014 konnte die TSO Büros im Erdgeschoss
47/2013 überträgt den gemäß § 41 TSchG be-               der Stempfergasse 7 beziehen. Erstmals in der
stellten Tierschutzombudspersonen weitere Auf-           Funktionsperiode konnte nun von einer zufrie-
gaben.                                                   denstellenden Raum- und Arbeitsplatzsitua-
                                                         tion ausgegangen werden, nebeneinanderlie-
Auch nach § 3 Abs. 1 Z 3 leg. cit. hat die Tier-         gende Büros erleichtern interne Abläufe und
schutzombudsfrau der Landesregierung über ihre           Kommunikation.
Tätigkeit zu berichten und wird in einem der 2.
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 erstellt.            Der Tierschutzombudsfrau standen im Berichts-
                                                         zeitjahr 2014 insgesamt 3 weitere Mitarbeiter­
                                                         innen bei ihrer Tätigkeit zur Seite.
2. Personalstand, Geschäftsstelle                        Frau Heidrun Fischer mit einem Beschäftigungs-
                                                         ausmaß von 100% wird seit 6.6.2014 im Assis-
Nach § 41 TSchG bestellte Tierschutzombudsleu-           tenzbereich von Frau Monika Fladenhofer mit ei-
te haben die Interessen des Tierschutzes entspre-        nem Beschäftigungsausmaß von 50% unterstützt.
chend zu vertreten. Über einstimmigen Beschluss          Die mit 11. Oktober 2013 auf 3 Monate erfolgte
der Steiermärkischen Landesregierung vom De-             befristete Dienstzuteilung von Frau Dr.in Gertraud
zember 2009 wurde Frau Dr.in Barbara Fiala-              Odörfer, einer Amtstierärztin aus der Veterinärdi-

                                                    43
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5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

rektion, wurde mit 1.4.2014 in eine Versetzung in          Nach den Bestimmungen des § 41 Abs. 4 TSchG
die TSO umgewandelt.                                       hat die Tierschutzombudsfrau in Verwaltungs-
                                                           verfahren und Verwaltungsstrafverfahren nach
Seit Beginn der Tätigkeit 2010 kam es in der               diesem Bundesgesetz Parteistellung. Diese be-
1. Funktionsperiode der Tierschutzombudsfrau               rechtigt in alle Verfahrensakten Einsicht zu
zu einem kontinuierlichen Ansteigen der zu be-             nehmen sowie alle einschlägigen Auskünfte
wältigenden Aufgaben, dies betrifft sämtliche              zu verlangen. Die Behörden haben die Tier-
Bereiche des Tierschutzes und Heim-, Nutz-                 schutzombudsfrau bei der Ausübung ihres Am-
und Wildtiere, der Bogen spannt sich von in der            tes zu unterstützen. In diesem Zusammenhang
TSO einlangenden Anzeigen über den Verdacht                ist es erforderlich, die effektive Rechtmäßigkeit
tierschutzwidriger Haltungsbedingungen vor                 von Verfahren und Bescheiden zu prüfen und ist
Ort und Anfragen zu tierschutzrelevanten The-              eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit den
menbereichen bis hin zu komplexen tierschutz-              Bezirksverwaltungsbehörden und dem Magis-
rechtlichen Verwaltungs- und Verwaltungsstraf-             trat Graz unabdingbar. Auch im 5. Arbeitsjahr
verfahren.                                                 der Tierschutzombudsfrau wird die Einbindung
                                                           in Tierschutzverwaltungs- und Tierschutzver-
So gilt die TSO als zentrale Anlaufstelle für jed-         waltungsstrafverfahren seitens der zuständigen
wede Anliegen des Tierschutzes in der Steiermark.          Behörden unterschiedlich gehandhabt.

Für das stete und engagierte Bemühen die Fülle             Das Bundesgesetz zur Durchführung unmittel-
aller Anforderungen zu bewältigen, sei allen Mit-          bar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmun-
arbeiterinnen herzlichst gedankt.                          gen auf dem Gebiet des Tierschutzes BGBl. I
                                                           Nr. 47/2013 überträgt den gemäß § 41 TSchG
                                                           bestellten Tierschutzombudspersonen weitere
3. Gesetzliche Aufgaben                                    Aufgaben.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Tierschutzom-             Nach § 3 Abs. 1 leg. cit. besteht für die Tier-
budsfrau zählen die Vertretung der Interessen des          schutzombudsfrau eine Parteistellung im Verwal-
Tierschutzes als Organpartei in Verwaltungs- bzw.          tungsverfahren einschließlich Ver waltungsstraf-
Verwaltungsstrafverfahren sowohl bei Verfahren             verfahren und hat sie die Aufgabe, die Interessen
nach dem TSchG als auch neu bei Verfahren nach             des Tierschutzes zu vertreten.
dem Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar
anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen                 Nach § 32 des Bundesgesetzes über Versuche
auf dem Gebiet des Tierschutzes (BGBl. I Nr.               an lebenden Tieren (Tierversuchs gesetz 2012
47/2013 idgF.), entsprechende Tätigkeiten im Be-           – TVG 2012), BGBl. I Nr. 114/2012 sind die
reich der Öffentlichkeitsarbeit und die Mitglied-          Tierschutzombudsfrauen und Tierschutzombuds-
schaft im Tierschutzrat.                                   männer ebenfalls regelmäßig durch die zuständi-
                                                           gen Behörden über durchgeführte Kontrollen zu
Als parteiliche Interessensvertreterin ist die Tier-       informieren.
schutzombudsfrau kein vollziehendes Kontroll-
organ und im Gegensatz zu Amtstierärzt­Innen               In Ausübung ihres Amtes unterliegt die Tier-
nicht befugt, tierschutzrelevante Anweisungen              schutzombudsfrau keinen Weisungen (Verfas-
zu geben oder z. B. fremde Liegenschaften in               sungsbestimmung).
Ausübung verwaltungspolizeilicher Befugnis-
se zu betreten. Zur Überprüfung von den tier-
schutzrechtlichen Vorschriften entsprechenden
Haltungsbedingungen vor Ort ist daher eine ent-
sprechende Kommunikation mit den Bezirksver-
waltungsbehörden und den AmtstierärztInnen
unerlässlich.

                                                       5
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5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

4. Tätigkeiten

Mit BGBl. I Nr. 111/2013 v. 11.7.2013 § 2 be-               aus Veterinärmedizin und Ethologie tierli-
kennt sich die Republik Österreich (Bund,                   chen Ansprüchen Gewicht verleihen. Er-
Länder und Gemeinden) zum Tierschutz.                       forderlich ist dafür eine Güterabwägung
Auch 2014 war das Team der TSO bestrebt, den                zwischen dem notwendigen Schutz der
gesetzlichen Auftrag engagiert fortzusetzen.                Tiere und deren nach tierschutzrechtlichen
Tierschutzarbeit, welche darauf abzielt, Tieren             Vorschriften zulässiger Nutzung.
individuell ein artgerechtes Leben ohne Zufü-
gung von unnötigen Schmerzen, Leiden und                    Der gesetzliche Auftrag an die TSO durch
Schäden zu ermöglichen, findet in einem gesell-             ihre Tätigkeit zu einer Effektuierung des
schaftlichen Kontext statt, der sich in Bezug auf           Tierschutzes beizutragen, bedeutet jeden-
die Wertigkeit des Themas Tierschutz, die Be-               falls auf die Einhaltung der Mindestan-
deutung des Tieres und dessen zulässiger Nut-               forderungen des TSchG und der erlasse-
zung ständig weiterentwickelt.                              nen Verordnungen zu achten, dies immer
                                                            im Wissen, dass die Interessen des Tieres
4.1. Parteistellung in Verfahren nach dem                   deutlich höher liegen als gesetzliche Min-
     TSchG:                                                 deststandards. Sämtliche auf Basis der
     Die Parteistellung und die ex lege veran-              Rechtsordnung legitimierbare Maßnahmen
     kerte Verpflichtung die Interessen des Tier-           müssen gesetzt werden um das Wohlerge-
     schutzes zu vertreten, stellen Kernaufgaben            hen von Tieren zu fördern.
     im täglichen Arbeitsalltag der TSO dar.
                                                            Das Aufzeigen von Missständen, die Ver-
4.1.1. Vertretung der „Interessen des Tier-                 anlassung zu deren Behebung, die sorgfäl-
       schutzes“:                                           tige Prüfung der getroffenen Maßnahmen,
       Der in den letzten Jahrzehnten eingetretene          gegebenenfalls auch Anzeigenerstattung
       Paradigmenwechsel im Umgang mit den                  stellen Kernaufgaben der TSO dar.
       Tieren spiegelt sich auch in der unterschied-
       lichen Bewertung von Tierschutzanliegen.             In der TSO wurden im Berichtsjahr 2014
       Ein Tierschutzgesetz, gewissermaßen Mi-              insgesamt 189 Anzeigen dritter Personen
       nimalkonsens aller im Nationalrat vertrete-          über den Verdacht von tierschutzwidrigen
       nen politischen Parteien, definiert Mindest-         Haltungsbedingungen entgegengenommen
       anforderungen im Hinblick auf den Umgang             und an die zuständigen Bezirksverwal-
       und die Haltung von Tieren. Für tierschutz-          tungsbehörden bzw. den Magistrat Graz zur
       affine Personen bedeutet die Einhaltung der          weiteren Veranlassung übermittelt. Dies
       Bestimmungen des TSchG gewissermaßen                 bedeutet eine Steigerung um 110% gegen-
       legitimierte Tierquälerei und massive Un-            über dem Berichtsjahr 2010.
       gleichbehandlung verschiedener Tierarten.
       Betroffene sehen die Umsetzung tierschutz-           Heim-, Nutz- und Wildtiere waren von
       rechtlicher Mindestanforderungen als Schi-           diesen Anzeigen betroffen. 120 dieser
       kane und überzogene Anforderungen.                   Meldungen erwiesen sich als tatsächlich
                                                            tierschutzrelevant, in 43 Fällen konnte der
      Heute prägen aktuelle kognitionsbiologi-              Verdacht tierschutzrelevanter Übertretun-
      sche Erkenntnisse über intellektuelle Fä-             gen nicht bestätigt werden.
      higkeiten von Tieren sowie das Wissen,
      wie nahe wir den nächst verwandten Tieren             Die TSO fungiert auch als Ansprechpart-
      stehen, die Diskussion um den moralischen             ner beim Verdacht von Übertretungen des
      Status von Tieren. Eine humanitäre Gesell-            Steiermärkischen Landes-Sicherheitsge-
      schaft wird daran gemessen, wie sie mit               setzes, aber auch des Steiermärkischen
      ihren Tieren umgeht und sollte das Wissen             Jagdgesetzes etc.

                                                       63
Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark - Bericht gemäß 41 Abs. 6 TSchG BGBl. I Nr. 118/2004 idgF. und gemäß 3 ...
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

Anzeigen nach dem Steiermärkischen Lan-                  Selbstverständlich wird die TSO im Rah-
des-Sicherheitsgesetz (5), dem Steiermärki-              men nachbarschaftlicher Auseinanderset-
schen Jagdgesetz (3), insgesamt 8 wurden in              zungen immer wieder für Eigeninteressen
Ermangelung einer Parteistellung der TSO                 anzeigender Personen benützt. Zur Über-
an die zuständigen Behörden und Institutio-              prüfung der in der Regel schriftlich erho-
nen zur weiteren Bearbeitung übermittelt. 8              benen Vorwürfe ist in jedem Fall eine Vor-
Vorhalte waren nicht beweisbar.                          Ort-Kontrolle nötig.

10 Anschuldigungen wurden zustän-                        Jenen KollegInnen, welche sich um rasche
digkeitshalber an die betreffenden Tier-                 Erledigung dieser Anzeigen bemühen, sei
schutzombudsstellen der Bundesländer                     an dieser Stelle gedankt. Rasche, effizi-
weitergeleitet.                                          ente Kontrollen reduzieren einerseits im
                                                         Vorfeld Tierleid bzw. verhindern schwere
Bei 120 in der TSO einlangenden Anzei-                   Tierquälerei, andererseits ist zielgerichte-
gen wurde jedenfalls durch entsprechende                 tes Handeln Garant für funktionierende be-
amtstierärztliche Kontrollen vor Ort ein                 hördliche Kontrollsysteme im Bereich der
Beitrag zu tierschutzkonformen Haltungs-                 Verwaltung.
bedingungen und zur Verbesserung der Le-
benssituation der Tiere vor Ort geleistet.               Die im TSchG und den zugehörigen Ver-
                                                         ordnungen normierten Mindestanforderun-
Eine konstruktive Zusammenarbeit mit den                 gen stellen österreichweit die Basis für ei-
Bezirksverwaltungsbehörden auf juristi-                  nen gelingenden Tierschutz dar.
scher und amtstierärztlicher Ebene erleich-
tert auch die Arbeit der TSO, welche selbst              Wie bereits im Jahr 2013 zeigt eine GIS-
keine Kontrollen tierlicher Haltungsbedin-               gestützte Darstellung der Tierschutzanzei-
gungen vornehmen darf. Tierschutzanlie-                  gen in der Steiermark 2014 insbesondere
gen polarisieren jedenfalls und sind in der              in den Ballungsräumen Graz und Graz-
Umsetzung gesetzlicher Anforderungen                     Umgebung eine besondere Häufung dies-
unterschiedliche Zugänge zu beobachten.                  bezüglicher Meldungen. Seitens der TSO
                                                         wird dies als besondere Sensibilität der in
Durch eine Evaluierung des Vollzugs wird                 diesen Räumen lebenden Menschen für
auch ein aktiver Beitrag zu einer verbes-                Tierschutzanliegen interpretiert, ohne da-
serten Umsetzung des Tierschutzes in der                 bei aber eine inhaltliche Wertung treffen
Steiermark geleistet.                                    zu wollen.

                         64%         133%         126%           110%

                                                                              Abb. 1:
                                                                              Anzeigen Jahresvergleich
                                                                              2010/2011/2012/2013/2014

                                              7
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Abb. 2: Tierschutzanzeigen Steiermark 2014

4.1.2. Verwaltungsverfahren (VwV) nach dem               nahmen bezogen sich 46 auf behördliche
       TSchG:                                            Bewilligungsverfahren nach dem TSchG.
       Im Berichtszeitraum 2014 war die TSO
       in 194 Verwaltungsverfahren nach dem              Durch Lokalaugenscheine bei Verhandlun-
       TSchG eingebunden, insgesamt wurden 76            gen an Ort und Stelle ist eine direkte Be-
       Stellungnahmen zu Verwaltungsverfahren            urteilung der verfahrensgegenständlichen
       verfasst. Dies bedeutet eine Steigerung um        Sachverhalte möglich. Erschwerend wirkt
       85% gegenüber dem Jahr 2010.                      sich bei Bewilligungsverfahren häufig aus,
                                                         dass diesbezügliche Anträge nicht zeitge-
       Im Zuge der Wahrnehmung der Parteistel-           recht, zumindest 4 Wochen vor einer ge-
       lung war es auch erforderlich in Bewilli-         planten Veranstaltung einlangen, sodass die
       gungsverfahren Stellungnahmen für die             Zeit zur Abgabe einer Stellungnahme für
       Haltung von Tieren in Zoos (§ 26 TSchG),          die TSO oft nur bei wenigen Tagen liegt.
       für die Haltung von Tieren in Zirkussen,          Insbesondere bei komplexen fachlichen
       Varietes u. ä. Einrichtungen (§ 27 TSchG),        Fragestellungen ist die Abwicklung solcher
       für die Verwendung von Tieren bei sonsti-         „Schnellverfahren“ kritisch zu betrachten.
       gen Veranstaltungen (§ 28 TSchG), für den         In der Gesamtsicht wird angemerkt, dass
       Betrieb von Tierheimen (§ 29 TSchG) so-           zwar Bewilligungsbescheide für Veranstal-
       wie für die Haltung von Tieren im Rahmen          tungen erteilt werden, aber doch Beschei-
       gewerblicher Tätigkeiten (§ 31 TSchG) ab-         de für Veranstaltungen nicht rechtskräftig
       zugeben. Von den 76 im Rahmen von Ver-            sind, da diese Veranstaltungen innerhalb
       waltungsverfahren abgegebenen Stellung-           der Rechtmittelfrist stattfinden.

                                                    83
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       Auch im Berichtsjahr 2014 führten fehlende                  dieser Thematik im Zuge von in der Steier-
       tierschutzrechtliche Grundlagen im Zusam-                   mark anhängigen Bewilligungsverfahren.
       menhang mit der Bewilligungsfähigkeit von
       Greifvogelflugschauen österreichweit zu                     Die Art der Verwaltungsverfahren mit und
       kontroversiell geführten Diskussionen und                   ohne Stellungnahmen im Jahr 2014 ist aus
       zu einer intensiven Auseinandersetzung mit                  den Abb. 3 und 4 ersichtlich.

Abb. 3: Art der Verwaltungsverfahren mit Stellungnahme 2014

Abb. 4: Art der Verwaltungsverfahren ohne Stellungnahme 2014

                                                               9
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5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

Abb. 5 gibt einen Überblick
über die Gesamtzahl der Ver-
waltungsverfahren 2014: 118
Verwaltungsverfahren ohne
Stellungnahme, 76 Verwal-
tungsverfahren mit Stellung-
nahmen, in Summe 194 Ver-
fahren.

                               Abb. 5: Verwaltungsverfahren 2014 gesamt, mit und ohne Stellungnahme

Die Zahl der Stellungnahmen
zu Verwaltungsverfahren ist
im Vergleich zu 2010 um
85% angestiegen (Abb. 6).

                                                           49%           161%         127%            85%

                               Abb. 6: Jahresvergleich Stellungnahmen zu Verwaltungsverfahren 2014

Einen Jahresvergleich der
Verwaltungsverfahren von
2010 bis 2014 zeigt Abb. 7.

                                                            8%           26%           13%            14%

                               Abb. 7: Verwaltungsverfahren Jahresvergleich 2014

                                                10
                                                 3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

4.1.3. Verwaltungsstrafverfahren         (VwStV)                            verwaltungsbehörden im Rahmen von
       nach dem TSchG bzw. Stellungnahmen                                   Mehrparteienverfahren im Vergleich zu an-
       zu Verwaltungsstrafverfahren:                                        deren Bundesländern nicht zufriedenstel-
       Verwaltungsstrafverfahren und die ex lege                            lend funktioniert.
       verankerte Parteistellung stellen einen be-
       sonders sensiblen Aufgabenbereich dar,                               Verwaltungsstrafverfahren sollen unein-
       wird gerade hier das Spannungsfeld zwi-                              sichtige TierhalterInnen veranlassen, we-
       schen anzeigenden Personen, den Betrof-                              nigstens die Mindestanforderungen des
       fenen und den handelnden Verwaltungsbe-                              TSchG umzusetzen. Die Art der Verwal-
       hörden besonders sichtbar.                                           tungsstrafverfahren ohne Stellungnahme
                                                                            bzw. der Verwaltungsstrafverfahren mit
       In diesem Bereich zeigt sich, dass die                               Stellungnahme ist aus den Abb. 8 und 9
       Einbindung der TSO durch die Bezirks-                                ersichtlich.

Abb. 8: Art der Verwaltungsstrafverfahren ohne Stellungnahme im Jahr 2014

                                                               11
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

Abb. 9: Art der Verwaltungsstrafverfahren mit Stellungnahme im Jahr 2014

Im Jahr 2014 war die
Tierschutzombudsfrau in
insgesamt 119 Verwal-
tungsstrafverfahren einge-
bunden, in 41 Fällen wur-
de eine Stellungnahme
abgegeben (Abb. 10).

                                    Abb. 10: Verwaltungsstrafverfahren 2014 gesamt, mit und ohne Stellungnahme

                                                                12
                                                                 3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

Abb. 11 zeigt die Ver-
waltungsstrafverfahren
im Jahresvergleich.

                                                         53%             33%        131%   86%

                          Abb. 11: Verwaltungsstrafverfahren Jahresvergleich 2014

Sämtliche Verfahren im
Jahresvergleich   zeigt
Abb. 12. Die TSO war
im Jahr 2014 in ins-
gesamt 313 Verfahren
eingebunden, dies be-
deutet eine Steigerung
von 34% gegenüber dem
Jahr 2010.

                                                         20%             28%        46%    34%

                          Abb. 12: Verfahren Jahresvergleich 2014

                                                    13
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

        Abb.13: Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren mit Stellungnahme 2014

        Abb.14: Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren ohne Stellungnahme 2014

Abb. 13 und 14 geben einen GIS-gestützten Über-                 Bezirksverwaltungsbehörden in der Steiermark
blick über die Einbindung der TSO seitens der                   im Rahmen der Parteistellung.

                                                           14
                                                            3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

4.1.4. Landesverwaltungsgericht (LVwG)                    barkeits-Novelle 2012 mit 1. Jänner 2014
       Steiermark:                                        aufgelöst wurden.
       Die Landesverwaltungsgerichte sind die
       überwiegend für nicht in unmittelbarer             Die Tierschutzombudsfrau nahm bei 10 Ver-
       Bundesverwaltung besorgten Angele-                 fahren selbst an den mündlichen Verhand-
       genheiten (dazu gehören unter anderem              lungen teil, 16 Erkenntnisse wurden ohne
       Angelegenheiten der mittelbaren Bun-               mündliche Verhandlung auf Basis der Ak-
       desverwaltung und der Landesverwal-                tenlage erlassen (13 VwV und 13 VwStV).
       tung) zuständigen Verwaltungsgerichte
       in Österreich. Entsprechend der Vorgaben           In 21 Fällen wurde seitens der beschuldig-
       des Bundes-Verfassungsgesetzes wurde               ten Parteien Beschwerde eingelegt, dabei
       in jedem Bundesland jeweils ein Lan-               handelte es sich um 8 Verwaltungsverfah-
       desverwaltungsgericht eingerichtet. Die            ren und 13 Verwaltungsstrafverfahren.
       Landesverwaltungsgerichte sind in Ös-
       terreich die einzigen Gerichte, die sich in        Als Interessensvertretung des Tierschutzes
       Trägerschaft der Länder befinden. Mit der          war es 2014 in 5 Verwaltungsverfahren er-
       Schaffung der Landesverwaltungsgerichte            forderlich, das Rechtsmittel der Beschwer-
       wurde der administrative Instanzenzug,             de zu ergreifen, 4 Verfahren waren bis Jah-
       also das Recht, gegen einen Bescheid ei-           resende noch anhängig.
       ner Verwaltungsbehörde Berufung bei der
       jeweils übergeordneten Behörde einzule-            Es setzt sich die Tendenz fort, dass erst-
       gen, grundsätzlich abgeschafft. Sie erset-         instanzliche Entscheidungen in der Regel
       zen eine Reihe bisheriger unabhängiger             immer mehr hinterfragt werden. Damit
       Landesverwaltungsbehörden, insbesonde-             Übertretungen nach dem TSchG rechts-
       re die Unabhängigen Verwaltungssenate,             wirksam bestraft werden können, bzw.
       die aufgrund der Verwaltungsgerichts-              im Falle einer Beschwerde auch durch

                                    33%

Abb. 15 Verfahren Jahresvergleich

                                                     15
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

      die Beschwerdeinstanz bestätigt werden,                   men zu Verordnungsentwürfen auf Grund
      ist eine entsprechende Zusammenarbeit                     des Tiertransportgesetzes 2007,
      der handelnden Personen bei den Behör-                    4. Erstellung von Stellungnahmen und Un-
      den der ersten Instanz erforderlich. Den                  terlagen im Auftrag des Bundesministers
      zuständigen AmtstierärztInnen kommt                       für Gesundheit oder der Kommission,
      insbesondere bei der präzisen Erstellung                  5. Ausarbeitung von Entscheidungsgrund-
      von Befund und Gutachten eine besondere                   lagen aufgrund wissenschaftlicher und
      Rolle zu, aber auch die Expertise der beim                praktischer Erkenntnisse sowie Abgabe
      Landesverwaltungsgericht tätigen Sach-                    wissenschaftlicher Stellungnahmen, Emp-
      verständigen, welche auf Basis tierschutz-                fehlungen und Antworten im Auftrag des
      rechtlicher Normen verfasst werden sollte,                Bundesministers für Gesundheit im Be-
      spielt für den Ausgang von Verfahren eine                 reich des Tierschutzes unter Berücksich-
      bedeutsame Rolle.                                         tigung europarechtlicher Vorgaben, öko-
                                                                nomischer Gegebenheiten und praktischer
      Die rechtliche Bewertung tierschutzrele-                  Umsetzungsmöglichkeiten,
      vanter Sachverhalte durch unabhängige                     6. Erstellung eines jährlichen Berichtes
      Gerichte auf Basis der aktuellen Tierschutz-              über die Entwicklungen der wissenschaft-
      gesetzgebung sollte für die Verwaltungsbe-                lichen Erkenntnisse unter besonderer Be-
      hörden erster Instanz ein Leitfaden für wei-              rücksichtigung der internationalen Vorge-
      tere Entscheidungen sein.                                 hensweise,
                                                                7. Erstattung von Vorschlägen über inhalt-
                                                                liche Schwerpunkte für einen Arbeitsplan
4.2. Tierschutzrat (TSR):                                       gemäß § 41a Abs. 9,
     Die Tierschutzombudsfrau ist auch Mit-                     8. Erstellung eines zu veröffentlichenden
     glied des beim Bundesministerium für                       Berichtes über die Tätigkeit des Tier-
     Gesundheit eingerichteten Tierschutzrates                  schutzrates.
     (TSR). Mit einer Novelle des Bundestier-
     schutzgesetzes, BGBl. I Nr. 80/2010, wurde           In 2 Sitzungen des TSR wurden im Berichtsjahr
     der TSR in ein politisches Gremium (Tier-            nachfolgende Themen erörtert:
     schutzkommission), ein wissenschaftliches            Umsetzung von TSR-Beschlüssen (Schlitten-
     Gremium (Tierschutzrat) und ein Gremium,             hunde, Mindestanforderungen an die Haltung
     welches sich mit dem Vollzug beschäftigt,            von Haustauben, Käfiggrößen für Tauben bei
     (Vollzugsbeirat) umstrukturiert. Der TSR             Veranstaltungen, Katzen in bäuerlicher Haltung
     „Neu“ sollte sich in Hinkunft in erster Li-          etc.), Bericht BMG zu aktuellen Fragestellungen,
     nie verstärkt mit der wissenschaftlichen und         Tierschutz beim Transport, Situation Greifvögel,
     fachlichen Erarbeitung von Entscheidungs-            aktueller Stand Leitlinien gem. VO 1099/2009,
     grundlagen auseinandersetzen und zu den              Tierschutzarbeitsplan 2014-2018, Berichte aus
     legistischen Maßnahmen Stellung nehmen.              den diversen Arbeitsgruppen, Elektrozäune Pferd,
                                                          Trennbügel im Kurzstand, Muchsen, Futtertiere,
      Die Geschäftsordnung des TSR wurde mit              schmerzhafte Eingriffe Rind, Schwein, Ziege,
      BGBl. II Nr. 90/2011 kundgemacht.                   Präsentation Animal Welfare Indikatoren u.a.

Die Aufgaben des TSR sind:                                Tätigkeitsberichte, Protokolle der letzten Sitzun-
     1. Beratung der Kommission und des Bun-              gen und entsprechende Stellungnahmen zu tier-
     desministers für Gesundheit in Fragen des            schutzrelevanten Fragestellungen können auf der
     Tierschutzes,                                        Homepage des BMG unter folgendem Link ein-
     2. Erstellung und Abgabe von Stellungnah-            gesehen werden:
     men zu Verordnungsentwürfen auf Grund                http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Tierge-
     dieses Bundesgesetzes,                               sundheit/Tierschutz/Tierschutzrat_/Protokolle_
     3. Erstellung und Abgabe von Stellungnah-            der_Sitzungen_des_Tierschutzrates

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5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

4.2.1. Ständige Arbeitsgruppe „Schutz von
       Heim-, Hobby und Sporttieren“ (stAG
       HHS):
       Die Tierschutzombudsfrau ist Leiterin die-
       ser ständigen Arbeitsgruppe.

      Die Einrichtung der Arbeitsgruppen ist in
      der Geschäftsordnung des TSR (BGBl.
      II Nr. 90/2011) geregelt und sind für die
      Arbeit in den Arbeitsgruppen die Bestim-
      mungen dieser Geschäftsordnung sinnge-
      mäß anzuwenden.

      Im Jahr 2014 fanden keine Arbeitsgruppen-
      sitzungen statt, da sämtliche Arbeitsaufträ-
      ge Ende 2013 abgearbeitet wurden und ei-
      ner legistischen Umsetzung harren.

      In der 29. TSR-Sitzung im November
      2014 wurde die stAG HHS beauftragt,
      sich mit Anforderungen für eine mobi-
      le Tierbetreuung im Geltungsbereich der
      Tierhaltungs-Gewerbeverordnung zu be-
      fassen und zu prüfen, ob für diesen Per-
      sonenkreis bei gewerblicher Ausübung
      dieser Tätigkeit auch tierschutzrechtliche
      Anforderungen erfüllt sein müssten, bzw.
      ob die Erfordernisse für Qualifikations-
      nachweise auch auf andere Berufsgruppen
      (Dogsitter, Hundefriseure etc. ) ausgewei-
      tet werden sollten.

      Die Leitung dieser Arbeitsgruppe bringt für
      die Tierschutzombudsfrau nicht nur wich-
      tige fachliche Weiterbildung, sondern auch
      die Erkenntnis, dass Fortschritte im Tier-
      schutz ohne aktives Zutun und Bereitschaft
      zur Veränderung der handelnden Personen
      kaum möglich sind.

4.2.2. Ad hoc Arbeitsgruppe Schalenwild:
                                                                                                 Bilder: Fiala-Köck

       Nach umfassend geführten Diskussio-
       nen bereits im Jahr 2013 wurden in der
       3. AG Sitzung unter der Leitung der Tier-
       schutzombudsfrau konkrete Beschlussvor-
       lagen für die 28. TSR Sitzung am 23.4.2014         Führen von Gehegebüchern, Fragen der
       zu folgenden Punkten ausgearbeitet:                Kennzeichnung.

      Haltung ausschließlich männlicher Tie-              Diese im gemeinsamen Diskurs konsensu-
      re in landwirtschaftlichen Wildgehegen,             al erarbeiteten Anträge wurden in der 28.

                                                     17
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

     TSR Sitzung eingebracht und einstimmig                  für die 29. TSR Sitzung im November 2014
     beschlossen.                                            vorbereitet.

     Weiters organisierte die Tierschutzombuds-              Die ständige Arbeitsgruppe „Schutz von
     frau eine Betriebsbesichtigung um Fang-                 Tieren im Zoofachhandel, in gewerblichen
     einrichtungen für Schalenwild in der Praxis             Tierhaltungen und bewilligungspflichti-
     zu sehen.                                               gen Verkaufsveranstaltungen“ definierte
                                                             in 2 Sitzungen Haltungsempfehlungen für
     Aufgrund einer Diplomarbeit „Lebendfan-                 Insekten als Futtertiere, welche dem TSR
     gen von Gatterwild im Vergleich zur Im-                 vorgelegt werden sollten.
     mobilisation mit Betäubungsmitteln“ wurde
     ein Betrieb in Oberösterreich ausgewählt,               In der ständigen Arbeitsgruppe „Schutz von
     welcher am 25.6. 2014 eine Besichtigung                 Nutztieren“ wurden die Fragen des „Much-
     ermöglichte.                                            sens“ (partielle Srotum-Resektion PSR)
                                                             und die Zulässigkeit von Elektrozäunen bei
     Für eine abschließende Bewertung wäre                   Paddocks erörtert.
     es erforderlich, die Fanganlage tatsächlich
     „im Betrieb“ zu sehen. Geplant ist weitere              In einer Sondersitzung der stAG Nutztiere
     Fanganlagen zu besichtigen.                             im November 2014 wurde über das geplan-
                                                             te BMG Projekt „Eingriffe beim Nutztier“
4.2.3. Weitere Arbeitsgruppen:                               berichtet. Aufgrund der Tierschutzrelevanz
       Die ständige Arbeitsgruppe „Schutz von                dieser Eingriffe sollten in einer moderierten
       Wildtieren und Tierschutz in Zoos“ be-                Diskussion unter Beteiligung aller „Stake-
       schäftigte sich 2014 mit den komplexen                holder“ Alternativen zur jetzt praktizierten
       Fragestellungen eines Sachkundenachwei-               Vorgangsweise bei Eingriffen beim Nutz-
       ses für „Exoten“ und einer vollziehbaren              tier aufgezeigt und deren Auswirkungen
       Neufassung der Anhänge 3, 4 und 5 der 2.              auf die verschiedenen Beteiligten formu-
       Tierhaltungsverordnung.                               liert werden.

     Die Umsetzung eines verpflichtenden                     Die Tierschutzombudsfrau ist Mitglied bei
     Sachkundenachweises für alle Reptilien ist              diesen Arbeitsgruppen und in die Diskussi-
     derzeit politisch nicht umsetzbar. Auch die             onsprozesse aktiv eingebunden.
     Überarbeitung der zitierten Anhänge unter
     Berücksichtigung der gesammelten Fehler
     bzw. der schon vorliegenden Vorschläge             4.3. Parteistellung in Verfahren nach dem
     (z.B. Modell Ökotypen) stellt kein einfa-               Bundesgesetz zur Durchführung unmit-
     ches Unterfangen dar. Insgesamt wurden 2                telbar anwendbarer unionsrechtlicher
     Sitzungen abgehalten.                                   Bestimmungen auf dem Gebiet des Tier-
                                                             schutzes:
     Die ständige Arbeitsgruppe „Tierschutzför-              Dieses Bundesgesetz dient der Durchfüh-
     derung gemäß § 2 TSchG“ erstellte in einer              rung der im Anhang unmittelbar anwend-
     Sitzung im Jänner 2014 Empfehlungen für                 baren Rechtsakte der Europäischen Union
     den Tierschutz-Arbeitsplan des BMG.                     auf dem Gebiet des Tierschutzes (Verord-
                                                             nung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz
     In der Ad hoc Arbeitsgruppe „Maßnahmen                  von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung).
     in Zuchtorganisationen zur Vermeidung
     von Qualzuchtmerkmalen“ wurden in 2                     Tierschutzombudspersonen wurde in die-
     Sitzungen die vielschichtigen Fragestellun-             sem Gesetz auch Parteistellung einge-
     gen rund um das Thema Qualzucht disku-                  räumt. Ein schon bei der 26. TSR Sitzung
     tiert und ein konkretes Maßnahmenpaket                  im April 2013 vom BMG in Aussicht ge-

                                                   18
                                                    3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

     stellter Entwurf für eine neue Tierschutz-         beschlagnahmten oder abgenommenen
     Schlachtverordnung aufgrund des Inkraft-           Tiere traten die neuen Verträge ab 1.1.2014
     tretens der Verordnung (EG) 1099/2009              in Kraft. Das neue auf Basis eines Mus-
     wurde aus diversen Gründen bisher nicht            tertierheimes ausgerichtete Fördermodell
     zur Begutachtung ausgesendet. Somit er-            führte zu einer bedeutsamen Erhöhung der
     gaben sich auch keine Tätigkeiten im Rah-          Förderbeträge für jene 8 Tierheime, wel-
     men der Parteistellung.                            che in Umsetzung des § 30 TSchG Ver-
                                                        tragspartner des Landes Steiermark sind.
                                                        Entsprechende finanzielle Ressourcen er-
4.4. Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012):                leichtern zumindest den schwierigen Ar-
     Nach § 32 des Bundesgesetzes über Versu-           beitsalltag der handelnden Personen. Das
     che an lebenden Tieren (Tierversuchsgesetz         politische Bekenntnis und die Empathie zu
     2012 – TVG 2012), BGBl. I Nr. 114/2012             einem Tierschutz auf hohem fachlichem
     sind die Tierschutzombudsfrauen und Tier-          Niveau stellt auch für die TSO eine wichti-
     schutzombudsmänner ebenfalls regelmäßig            ge Unterstützung der täglichen Arbeit dar.
     durch die zuständigen Behörden über durch-
     geführte Kontrollen zu informieren. In die-        Die geplante Erbauung einer Einrichtung
     sem Kontext wird die TSO über Kontrollen           zur tierschutzrechtskonformen und artge-
     auf Landesebene in Kenntnis gesetzt.               mäßen Unterbringung von Reptilien und
                                                        exotischen Tieren mit speziellen Lebens-
                                                        raumbedürfnissen      (Kompetenzzentrum
4.5. Zusammenarbeit mit Tierschutzorgani-               Reptilien) im Bereich eines bereits beste-
     sationen und Tierheimen:                           henden Tierheimes war der Anlass für eine
     Nach dem Großprojekt des Jahres 2013 im            Studienreise mit am Projekt Beteiligten in
     Hinblick auf die Neugestaltung der Ver-            den Zoologischen Garten Köln sowie Zoo
     wahrung von entlaufenen, ausgesetzten,             Leipzig zum Zwecke des Erfahrungsaus-
     zurückgelassenen sowie von der Behörde             tausches bzw. Know-how-Transfers.

                                                                                                 Bild: Fiala-Köck

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5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

    Zusammenfassend zeigte sich, dass Wild-
    tierhaltung in privater Obhut einen sensiblen
    Bereich des Tierschutzes darstellt und dass
    insbesondere Zoos häufig als Ansprechpart-
    ner für abgenommene, beschlagnahmte, auf-
    gefundene „Exoten“ zur Verfügung stehen.

    In guter Tradition wurden sämtliche der
    TSO bekannten Tierschutzvereine im Juni
    2014 von Herrn LR Dr. Gerhard Kurzmann
    in den Rittersaal des Landhauses zu einem
    gemeinsamen Gedankenaustausch eingela-
    den. Die vollzählig erschienenen Vertreter
    der Tierverwahrer und Tierschutzvereine
    berichteten über den täglichen Tierheimall-
    tag und die damit verbundenen Probleme
    und Schwierigkeiten, die TSO präsentierte
    den Tätigkeitsbericht 2013.

                                                                                                                    Bild: Fiala-Köck
    Während Tierschutzvereine und Tierheime
    vor Ort sich um die Aufnahme, Pflege und
    weitere Vermittlung herrenloser, abgegebe-
    ner bzw. abgenommener Tiere kümmern,
    sieht sich die TSO als Anlaufstelle für Tier-                          Wie alljährlich wurden die Tierheime sei-
    schutzanliegen und als Amtspartei zustän-                              tens der TSO besucht.
    dig für die Umsetzung der tierschutzrecht-
    lichen Mindestanforderungen.                                           Tierschutz in der Steiermark lebt nicht zu-
                                                                           letzt durch die Arbeit vieler unermüdlicher
                                                                           freiwilliger Helferinnen und Helfer, welche
                                                                           sich selbstlos in der Freizeit und ohne Er-
                                                                           satz für aufgewendete Kosten und Mühen
                                                                           darum bemühen, streunende Katzen ein-
                                                                           zufangen und sie bei Tierärzten kastrieren
                                                                           zu lassen, entlaufene Hunde zwischen-
                                                                           zeitlich im Tierheim zu verwahren und zu
                                                                           versuchen, sie auf geeignete Plätze weiter
                                                                           zu vermitteln, verletzte Wildtiere sorgsam
                                                                           aufzupäppeln und zu pflegen, um sie dann
                                                                           wieder in die Freiheit zu entlassen.

                                                                           Diese Aufzählungen ließen sich viel wei-
                                                                           ter fortsetzen. All jenen Menschen sei für
                                                                           diese selbstlose Einsatzbereitschaft herz-
                                                                           lich gedankt.

                                                                      4.6. Vorträge/Fortbildungen:
                                              Bild: Fiala-Köck

                                                                           Von der Tierschutzombudsfrau wurden
                                                                           2014 insgesamt 16 Vorträge zu tierschutz-
                                                                           relevanten Themen gehalten:

                                                                 20
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5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

       Bei der ARGE landwirtschaftlicher Wild-                           elle Probleme der Nutztierhaltung in der
       halter Österreichs und beim TGD Steier-                           Steiermark und die Grundlagen für ethisch
       mark durfte die Verfasserin Beiträge zur                          korrekten tierfreundlichen Konsum darge-
       Frage „Landwirtschaftliche Wildtierhal-                           legt, bei einem Wildtierworkshop in der
       tung aus der Sicht des Tierschutzes“                              Steir. Landestiergarten GmbH aktuelle
       ­leisten, bei der ÖTT-Tagung an der Vet.                          Probleme der Wildtierhaltung erörtert.
        Med. Universität Wien wurde die Tier-                            Anlässlich der VÖK-Tagung in Salzburg,
        schutzrelevanz der Schlittenhundehaltung                         bei welcher es erstmals einen Tierschutz-
        diskutiert.                                                      block gab, wurden die Arbeit und der Auf-
                                                                         gabenbereich der TSO vorgestellt.
       Im Rahmen einer Pressekonferenz und
       bei einem Treffen der Tierschutzvereine                           Um über die Entwicklungen der Tier-
       wurde der Tätigkeitsbericht 2013 präsen-                          schutzforschung auf dem letzten Stand zu
       tiert, bei einer Tierärzteversammlung über                        bleiben, wurden seitens der Tierschutzom-
       die Arbeit der TSO berichtet. Zum Thema                           budsfrau im Jahr 2012 insgesamt 6 Fortbil-
       „Tierschutzgerechte Hundehaltung, -aus-                           dungen besucht.
       bildung“ wurde im Rahmen der akade-
       mischen Ausbildung zum Jagdwirt durch
       das Institut für Wildbiologie und Jagdwirt-
       schaft auf der Universität für Bodenkultur                  5. Auskünfte:
       gesprochen, bei diversen jagdlichen Insti-
       tutionen (6) über das Spannungsfeld Jagd                    Neben unzähligen, nicht numerisch erfassten
       und Tierschutz.                                             telefonischen Anliegen wurden im Berichtszeit-
                                                                   raum 2014 insgesamt 281 Anfragen einer schrift-
       In einem Workshop mit der Pädagogischen                     lichen Erledigung zugeführt. Die Fragestellungen
       Hochschule bei „Tonis Freilandeier“ in                      bezogen sich auf die verschiedensten Bereiche
       der Glein gemeinsam mit dem Verein                          der Tierhaltung, dies bedeutet eine Steigerung um
       „Tierschutz macht Schule“ wurden aktu-                      163% gegenüber 2011.

                                                             100 %

Abb. 16: Anfragen Jahresvergleich 2010/2011/2012/2013/2014

                                                              21
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

   Abb. 17: Art der Anfragen 2014

6. Öffentlichkeitsarbeit, Projekte, Aktivitä-             Öffentlichkeitsarbeit das Wissen zum Thema Tier-
    ten der Tierschutzombudsstelle des                    schutz und das Bewusstsein der Bevölkerung ver-
    Landes Steiermark:                                    antwortungsvoll mit dem Mitgeschöpf Tier umzu-
                                                          gehen, zu fördern und zu intensivieren.
Bund, Länder und Gemeinden sind nach den Be-
stimmungen des TSchG verpflichtet, das Verständ-          6.1   Preis der Tierschutzombudsstelle „Mus-
nis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend              terbeispiele für besonders tierfreundli-
für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen. Die              ches Bauen im ländlichen Raum“:
Tierschutzombudsstelle des Landes Steiermark                    Landwirtschaftliche Gebäude prägen die
sieht eine ihrer Aufgaben darin, durch gezielte                 Kulturlandschaft und sind Visitenkarten

                                                     22
                                                      3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

für den Betrieb und eine ganze Region. Sie                sprechend umzusetzen, erfordert aus Sicht
sind Arbeitsstätte für die landwirtschaftli-              der Tierschutzombudsfrau einen gesamt-
che Produktion und damit Arbeitsplatz so-                 gesellschaftlichen Diskurs, da Mehrkosten
wie Lebensraum für landwirtschaftliche                    für tierfreundliche Haltungssysteme nicht
Nutztiere. Für Stallgebäude müssen viele                  allein landwirtschaftlichen Betrieben ab-
Anforderungen erfüllt werden, von der                     verlangt werden können.
(Arbeits-)Wirtschaftlichkeit über die Tier-
gerechtheit bis zur Umweltverträglichkeit                 Ausgezeichnet wurden nachfolgend an-
und Einbindung ins Landschaftsbild.                       geführte Betriebe:

Der Preis „Musterbeispiele für beson-
ders tierfreundliches Bauen im ländli-
chen Raum“ wurde zum fünften Mal von
der TSO ausgeschrieben und würdigt
zukunftsweisende Bauprojekte in allen
Bereichen der Produktion bei landwirt-
schaftlichen Nutztieren, welche sich durch
besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen.
Ausgeschrieben wurde der Preis steier-
markweit.

                                                                                                   Bild: Fischer
Ziel war es, besondere Leistungen und
gelungene Konzepte des tierfreundlichen
Bauens in der Nutztierhaltung zu prämie-
ren, um die Motivation, im Agrarbereich
auf hohem Niveau zu planen und zu bau-
en, zu steigern und gute Beispiele allen
Landwirtinnen und Landwirten sowie
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
zu präsentieren.

Insgesamt wurden € 6.300,-- in den Berei-
chen Rinder-, Schaf- und Schweinehaltung
vergeben. Ein Betrieb im Bezirk Voitsberg
                                                                                                   Bild: Fischer

wurde mit dem Sachpreis für das schönste
Tierfoto ausgezeichnet.

Gerade in der intensiv geführten öffentli-
chen Diskussion über Nutztierhaltung ist            Fam. Ablasser, Bezirk Weiz: Schweinehaltung
es der Tierschutzombudsfrau ein großes              Vor einem Jahr begann die Familie 4 Schweine
Anliegen, die Leistungen der bäuerlichen            im Freien zu halten. Eine kleine Hütte war als
Landwirtschaft auf diese Art und Wei-               Unterstand zur Verfügung, sonst konnten sich die
se nach Außen zu tragen und der nicht               Tiere immer im Freien bewegen.
bäuerlichen Bevölkerung zu vermitteln.
Bäuerinnen und Bauern sind unsere Le-               In der Beobachtung der Tierhaltung wurde der
bensmittelproduzenten und verdienen bei             Familie klar, dass der freie Auslauf und die Wei-
sorgsamem Umgang mit Mensch, Tier und               dehaltung hohes Wohlbefinden für die Tiere brin-
Umwelt hohen Respekt. Das berechtigte               gen. So entstand der Entschluss, diese Form der
Anliegen Tierschutz auch im Bereich der             Schweinehaltung auszubauen und fortzusetzen.
Nutztierhaltung auf hohem Niveau ent-               Weiters wird dadurch in einer Region, in welcher

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5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

                                                                      Gehobener Tiergerechtigkeitsstandard für die
                                                                      bäuerliche Nutztierhaltung, Planung durch Land-
                                                                      wirtschaftskammer Steiermark.

                                                                      Preis: € 1.500,--

                                                                      Fam. Riebenbauer, Bezirk Hartberg-Fürstenfeld:
                                                                      Biomutterkuhhaltung

                                               Bild: Fischer
                                                                      Es wurde ein zweihäusiger Rinderoffenfront-
                                                                      stall mit einer Liegefläche auf Stroh errichtet, der
                                                                      Fressplatz wurde auf Betonspalten geschaffen,
hochwertiges Rindfleisch (ALMO) produziert                            der Oberbau ist ein Pfettendachstuhl mit Sand-
wird, ein Beitrag zur regionalen Versorgung mit                       wichpaneele, die Außenwände bestehen aus ei-
Schweinefleisch geleistet.                                            ner senkrechten Holzverschalung, Sichtbeton
                                                                      und Windschutznetzen, der Auslauf ist im Stall
Preis: € 1.500,--                                                     integriert. Es handelt sich um einen Biobetrieb.
                                                                      Beweggrund für den Bau war, dass der Altstall
                                                                      arbeitstechnisch veraltet war, wenig Übersicht-
Fam. Schmied, Bezirk Weiz: Schafhaltung                               lichkeit bot und sehr viel Handarbeit erforderlich
Die Landwirtschaft wurde von Milchrinder- auf                         war. Durch Direktvermarktung und viele Kunden
Schafhaltung umgestellt. Die Hauptbeweggrün-                          am Hof ist der neue Stall auch eine Werbung für
de für den Bau waren das schlechte Stallklima,                        die Tierhaltung und ihre Produkte. Bewusst wur-
die engen Platzverhältnisse und die hohe händi-                       de es ein „offener Stall“ um zu zeigen, wie sich
sche Arbeitsbelastung im alten Rinderstall. Es                        die Tiere wohl fühlen.
wurde ein neuer Schafstall mit angebautem Heu-
lager inklusive Belüftung errichtet. Bei der Re-                      Preis: € 1.500,--
alisierung wurde besonders Wert auf gehobenen
Tiergerechtigkeitsstandard gelegt, insbesondere                       Biobetrieb, Planung durch Landwirtschaftskam-
hinsichtlich des Platzbedarfs. Als Hauptmaterial                      mer Steiermark.
wurde Holz aus dem eigenen Wald genutzt, das
von regionalen Unternehmern verarbeitet wur-
de. Der Stall wurde in steiler Hanglage genau an
die Geländeform angepasst und ermöglicht die
Schafhaltung einen Weiterbestand des landwirt-
schaftlichen Betriebes.
                                              Bild: Breininger

                                                                                                                        Bild: Riebenbauer

                                                                 24
                                                                  3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

                                                                       Hauptmotivation für den Bau war die Erhaltung
                                                                       und Modernisierung des Milchviehbetriebes mit
                                                                       Rindermast, verbunden mit Arbeitserleichterung,
                                                                       besserer Lebensqualität für die Familie und Ein-
                                                                       haltung der gesetzlichen Vorschriften.

                                                                       Preis: € 1.500,--

                                                                       Gehobener Tiergerechtigkeitsstandard für die

                                               Bild: Breininger
                                                                       bäuerliche Nutztierhaltung, Planung durch Land-
                                                                       wirtschaftskammer Steiermark.

                                                                       Es wurden auch zwei Anerkennungspreise
                                                                       vergeben:

                                                                       Fam. Wallner, Bezirk Murtal: Pferdehaltung
                                                                       Es wurde ein Wirtschaftsgebäude mit Pferdestall
                                                                       errichtet. Der Unterbau ist massiv aus Beton, die
                                                                       Aufbauten Zimmererarbeit mit Holzriegelbau,
                                                                       die Außenansicht steirische Schalung mit Lärche
                                                                       sägerau, isoliertes Pultdach. Die Pferde werden
                                                                       in Gruppenhaltung mit jederzeit freiem Zugang
                                               Bild: Breininger

                                                                       zur Liegehalle (Sägespäne und Tiefstroh) gehal-
                                                                       ten, der Außenbereich ist ebenso jederzeit frei zu-
                                                                       gänglich. Es werden ein Pferdeklo und ein eigener
                                                                       Sandwälzplatz angeboten. Der Zugang zur Weide
Fam. Brauchard, Bezirk Leibnitz:                                       ist mittels Selektionstor zeitlich und individuell
Milchrinderhaltung                                                     per Chip geregelt. Herzstück und Motor des „Ak-
Im alten Rinderstall werden Rinder in Anbinde-                         tivstalls“ für Pferde ist die computergesteuerte
haltung gehalten. Die gemolkene Milch floss in                         Kraftfutterstation, welche Minimalmengen an
den Standeimer und musste händisch in die Milch-                       Kraftfutter an die Bewegung koppelt. Die Tiere
kammer verbracht werden. Eine Modernisierung
des Betriebes bei Weiterführung der Tierhaltung
war unabdingbar. Es wurde ein Rinderstall mit
Holzkonstruktion gebaut, das Holz stammt groß-
teils aus dem eigenen Wald. Gebaut wurde ein
Offenfrontstall mit geschlossener Güllegrube, um
im Siedlungsgebiet nachbarschaftliche Streiterei-
en und Konflikte zu vermeiden und die gesetzli-
chen Grundlagen einzuhalten. Für die Jungrinder
stehen Tiefstrohliegeflächen mit Schrapperbahn
zur Verfügung, für die Milchkühe gibt es Tief-
liegeboxen, ebenfalls mit Schrapperbahn. Beide
Schrapperbahnen führen direkt in die Güllegrube.
Es wurde ein Pultdach mit einer Dachneigung
von 3 % errichtet, es handelt sich um ein Kalt-
dach mit Trapezblech. Ein elektrisch bedienbares
                                                                                                                        Bild: Wallner

Windschutznetz ermöglicht entsprechende Flexi-
bilität im Umgang mit Witterungseinflüssen.

                                                                  25
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

legen im Schritttempo ca. 430 m zurück, dieser
Trail ist zusätzlich mit Aufgaben gespickt, wel-
che die Geschicklichkeit fördern und der Lange-
weile entgegenwirken sollen. Die Tiere benutzen
den Weg ca. 15 bis 20 Mal pro Tag, das entspricht
einer Wegstrecke von ca. 8-10 km. Eine beheizte
Schwimmtränke am „Dorfplatz“ ist gemeinsamer
Treffpunkt. Die Raufutter Station ist ebenso zeit-
gesteuert und 24 Stunden zugänglich und stellt

                                                                                                                    Bild: Haring
die tägliche Versorgung der Pferde mit Raufutter
sicher. Die Pferde werden zur Zucht gehalten.

Motivation für den Bau war, dass im Rahmen                           Das schönste Tierfoto ist ein Ziegenkitz vom
der tierärztlichen Tätigkeit die Bedürfnisse der                     Betrieb Fam. Haring, Bezirk Voitsberg.
Tiere klar sichtbar werden, die Boxenhaltung
von Pferden den Lauftieren zu wenig Platz und
zu wenig Beschäftigung bietet und Schrittma-
schinen keinen Ersatz für eine artgerechte Wei-                      6.2. „Streuner“:
dehaltung darstellen.                                                     Zielgruppe dieses Projektes sind die Hun-
                                                                          de am Grazer Hauptplatz/Billa-Eck mit den
                                                                          betreffenden TierhalterInnen, für die Be-
Fam. Krispel/Scharfy, Bezirk Südoststeiermark:                            treuung dieser Tiere und auch für die Men-
Schweinehaltung                                                           schen konnte eine zufriedenstellende gute
Gebaut wurde ein Schweinestall für Wollschwei-                            Lösung gefunden werden.
ne für maximal 120 Mastplätze mit Weide, ca.
212 m² Fläche planbefestigt mit Einstreu, Bau-                             Mit finanzieller Unterstützung der Stadt
weise Beton und Holz – offener Stall.                                      Graz und in Zusammenarbeit mit der Mobi-
                                                                           len Sozialarbeit der Stadt Graz, der Öster-
Motivation für den Bau: Für gute Lebensmittel                              reichischen Tierärztekammer Landesstelle
werden gute Rohstoffe gebraucht. Es wird trans-                            Steiermark und der Tierschutzombudsstel-
parente Nachhaltigkeit gelebt – im Umkreis von                             le wurde das Projekt „Streuner“ ins Leben
10 km finden Zucht, Mast und Schlachtung statt.                            gerufen. Es ermöglicht eine basismedizini-
Die Fütterung erfolgt mit Getreide – beste Ver-                            sche Versorgung der Hunde des betroffenen
edelung bis zur Vermarktung. Es sollte ein Mus-                            Personenkreises.
terbetrieb geschaffen werden, der beweist, dass
diese Form der Haltung sehr gut funktioniert.                        Was wurde 2014 erreicht?
                                                                          3 Tierärztinnen und 2 Tierärzte stellten für
                                                                          26 TierhalterInnen teilweise kostenlos ihre
                                                                          Leistungen und Expertise zur Verfügung,
                                                                          bei 29 Hunden wurden insgesamt 82 Be-
                                                                          handlungen (Chippen, Registrieren, Grun-
                                                                          dimmunisierung, Krallen schneiden, Ent-
                                                                          wurmen, Entflohen, Drüsen ausdrücken,
                                                                          Ohren putzen, Biss- und Augenbehand-
                                                                          lung etc.) durchgeführt, in der Anlaufstelle
                                                                          der mobilen Sozialarbeit im Volksgarten
                                                                          wurden 10 Tierarzttermine organisiert. 60
                                                                          Stunden wurden von der Mobilen Sozi-
                                                Bild: Krispel

                                                                          alarbeit als Vor- bzw. Nachbereitung zu
                                                                          den jeweiligen Terminen aufgewendet, 30

                                                                26
                                                                 3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

                                                                              de“ organisierte die Firma Styriabrid ein
                                                                              Weihnachtsfest für Mensch und Tier in den
                                                                              Räumlichkeiten der Mobilen Sozialarbeit
                                                                              im Volksgarten der Stadt Graz. ­Berührend
                                                                              war es, Dankbarkeit und Freude in den Ge-
                                                                              sichtern der Beschenkten zu sehen.

                                        Bild: Mobile Sozialarbeit
                                                                         6.3. „Streunerkatzen“, Kastrationsfolder:
                                                                              Streunerkatzen sind verwilderte Hauskat-
                                                                              zen, die sich sehr gut in das Öko-System
                                                                              einordnen können und sich unkontrolliert
                                                                              vermehren.
Stunden für Projektplanung und Administ-
ration. Insgesamt fanden unter den Projekt-                                   Eine Streunerkatze ist in 10 Jahren für wei-
partnern 4 Kooperationstreffen statt.                                         tere 3.200 Nachkommen verantwortlich.

Den TierärztInnen, welche ihre Dienst-                                        Im auch 2014 bestehenden Streunerkat-
leistung für dieses Projekt zur Verfügung                                     zenprojekt des Landes Steiermark ge-
stellten, sei für diesen aktiven Beitrag                                      meinsam mit der Österreichischen Tier-
zum Tierschutz herzlich gedankt, ebenso                                       ärztekammer-Landesstelle        Steiermark
der Österr. Tierärztekammer, Landesstelle                                     und den zuständigen Gemeinden wurden
Steiermark für die Abwicklung der finan-                                      mittlerweile seit 2006 über 15.000 Streu-
ziellen Gebarung. Zum Wohl von Mensch                                         nerkatzen kastriert und konnte dadurch die
und Tier konnte über Vermittlung der                                          unkontrollierte Vermehrung entsprechend
TSO und in Zusammenarbeit zwischen                                            eingedämmt werden. Damit wurde ein we-
der Mobilen Sozialarbeit und der Firma                                        sentlicher Beitrag zur Reduktion von Tier-
Styriabrid Ende Juni 2014 ein Grillfest                                       leid geleistet.
organisiert werden, im Rahmen dieses
Festes wurden auch Futterspenden für die                                      Als Kosten der Kastration (nur im Rahmen
Hunde übergeben.                                                              des Streunerkatzen-Kastrationsprojektes,
                                                                              unverändert seit 2006!) werden für einen
Unter dem Motto „Schweinsbraten für die                                       Kater € 36,-- für eine Katze € 60,-- in Rech-
Menschen, Schweinsohren für die Hun-                                          nung gestellt.

                                                                              Kostentragung: Förderung des Streuner-
                                                                              katzen-Kastrationsprojektes durch das
                                                                              Land Steiermark; finanzielle Beteiligung
                                                                              der Gemeinden durch den Ankauf von
                                                                              Kastrationsgutscheinen (max. € 50.000,--
                                                                              pro Jahr = max. 2.500 Gutscheine/Jahr);
                                                                              Verzicht auf ca. 30 % des für eine Kas-
                                                                              tration üblichen Honorars durch die
                                                                              Tierärzte, die Kastrationen im Rahmen
                                                                              des Streunerkatzen-Kastrationsprojektes
                                                                              durchführen (entsprechend ebenfalls ca.
                                                                              € 50.000,-- pro Jahr); unentgeltliche Pla-
                                                                              nung und Abwicklung des Projektes
                                        Bild: Bäck

                                                                              durch die Österreichische Tierärzte-
                                                                              kammer, Landesstelle Steiermark.

                                                                    27
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark

     Seit dem Jahr 2006 wurden im Rahmen des
     Streunerkatzen-Kastrationsprojektes 17.096
     Gutscheine ausgegeben und 4.938 Kater
     und 10.344 Katzen kastriert.

     Nach wie vor stellt die Problematik unkast-
     rierter freilaufender Katzen für die TSO ein
     wesentliches Tierschutzproblem in der Stei-

                                                                                                                  Bild: Land Steiermark
     ermark dar. Eine Vielzahl von Anrufen und
     Anfragen erreichen diesbezüglich die TSO.

     Eine wirkliche Lösung ist erst durch eine
     Änderung der derzeitigen Rechtslage mög-
     lich. Darum ist die TSO seit Jahren bemüht
     und gibt es auch einen diesbezüglich neuen                 wieder ein voller Erfolg. Auf 70 Tischen
     Verordnungsentwurf.                                        wurde eine bunte Palette von Geschirr über
                                                                Kleidung, Spielzeug, Elektrogeräten und
     Das Gelingen dieses Projektes ist jedenfalls               Büchern bis zu einem großen Kuchenbuf-
     davon abhängig, dass wirklich ausschließ-                  fet angeboten.
     lich Streunerkatzen der Kastration unterzo-
     gen werden, also Tiere die keinem Halter zu-               20 ehrenamtliche Tierfreunde haben
     zuordnen sind, dass Gemeinden Gutscheine                   € 1.100,-- für die Versorgung von Streuner-
     nicht verkaufen und dass auch keine Jung-                  katzen erwirtschaftet; die Tierschutzom-
     katzen von Streunerkatzenpopulationen im                   budsfrau betreute selbst einen Stand.
     Rahmen dieses Projektes kastriert werden.

     Das Ziel des Streunerkatzenprojektes sind
     kastrierte, stabile und gesunde Streuner-
     katzenpopulationen, welche ihre Nische im
     Öko-System gefunden haben. Es wäre Tier-
     quälerei, Streunerkatzen in ein Tierheim zu
     verbringen. 35 Anfragen betreffend Projekt
     Streunerkatzen im Jahr 2014 wurden sei-                                                                       Bild: Purzel & Vicky

     tens der TSO schriftlich beantwortet.

     Um Wissen über das Thema „Kastration
     von Katzen und Katern“ zu vermitteln, ver-
     fasste die TSO einen Kastrationsfolder
     mit einer Auflage von 55.000 Stück, wel-
     cher an alle Bezirksverwaltungsbehörden,
     Gemeinden, AmtstierärztInnen, Tierschutz-
     vereine und Tierheime, Zoofachhandlun-
     gen und an die TSO der anderen Bundes-
     länder verschickt wurde.
                                                                                                                   Bild: Purzel & Vicky

6.4. Flohmarkt IG Tierschutz, Messe
     „Mensch & Tier“:
                                                         Fotos von der Übergabe der Spenden belegen die große Freu-
     Der 3. Tierschutz-Flohmarkt, veranstal-             de jener Tierfreunde, welche sich mit großem Engagement für
     tet von der IG Tierschutz Steiermark, war           die Kastration von Streunerkatzen einsetzen.

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