Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark - Bericht gemäß 41 Abs. 6 TSchG BGBl. I Nr. 118/2004 idgF. und gemäß 3 ...
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Tätigkeitsbericht 2014 5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Bericht gemäß § 41 Abs. 6 TSchG BGBl. I Nr. 118/2004 idgF. und gemäß § 3 BGBl. I Nr. 47/2013 idgF. www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at
Impressum Dr.in Barbara Fiala-Köck Tierschutzombudsfrau Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung Stempfergasse 7 8010 Graz Telefon: 0316/877-3966 E-Mail: tierschutzombudsfrau@stmk.gv.at Web: www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at Graz, im Mai 2015
Inhalt 1. Einleitung 4 2. Personalstand, Geschäftsstelle 4 3. Gesetzliche Aufgaben 5 4. Tätigkeiten 6 4.1. Parteistellung in Verfahren nach dem TSchG: 6 4.1.1. Vertretung der „Interessen des Tierschutzes“: 6 4.1.2. Verwaltungsverfahren (VwV) nach dem TSchG: 8 4.1.3. Verwaltungsstrafverfahren (VwStV) nach dem TSchG bzw. Stellungnahmen zu Verwaltungsstrafverfahren 11 4.1.4. Landesverwaltungsgericht (LVwG) Steiermark 15 4.2. Tierschutzrat (TSR): 16 4.2.1. Ständige Arbeitsgruppe „Schutz von Heim-, Hobby und Sporttieren“ (stAG HHS) 17 4.2.2. Ad hoc Arbeitsgruppe Schalenwild: 17 4.2.3. Weitere Arbeitsgruppen: 18 4.3. Parteistellung in Verfahren nach dem Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes 18 4.4. Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012): 19 4.5. Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen und Tierheimen: 19 4.6. Vorträge/Fortbildungen: 20 5. Auskünfte: 21 6. Öffentlichkeitsarbeit, Projekte, Aktivitäten der Tierschutzombudsstelle des Landes Steiermark: 22 6.1 Preis der Tierschutzombudsstelle „Musterbeispiele für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum“ 22 6.2. „Streuner“ 26 6.3. „Streunerkatzen“, Kastrationsfolder 27 6.4. Flohmarkt IG Tierschutz, Messe „Mensch & Tier“ 28 6.5. „Tierfreundlicher Konsum“ 29 6.6. Unterstützung des Vereins „Tierschutz macht Schule“ 29 6.7. Projekt „Wildtierschutz und Verkehrssicherheit Steiermark – Basismodul“ 31 7. Ausblick: 32 3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark 1. Einleitung Mit 1.1.2005 ist das Bundesgesetz über den Köck als Tierschutzombudsfrau für das Land Schutz der Tiere, BGBl. I Nr. 118/2004 idgF. in Steiermark für die Funktionsperiode 2010 – 2014 Kraft getreten. bestimmt und mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit dieser Funktion be- Ziel des Bundesgesetzes über den Schutz der Tie- traut. re, BGBl. I Nr. 118/2004 idgF., im Folgenden nur mehr TSchG genannt, ist der Schutz des Lebens Gleichzeitig endete mit 31.12.2014 die erste und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonde- 5-jährige Funktionsperiode der Tierschutzom- ren Verantwortung des Menschen für das Tier als budsfrau. Mitgeschöpf. Der Ausdruck „Mitgeschöpf“ hat auch eine normative Dimension: Einem Mitge- In einer Sitzung der Steiermärkischen Landesre- schöpf ist eine bestimmte Einstellung geschuldet, gierung vom 23.10.2014 wurde Frau Dr.in Barba- mit einem Mitgeschöpf verbindet mich etwas. ra Fiala-Köck mit einstimmigem Beschluss als Diese Sicht von Tieren als Mitgeschöpfe geht mit Tierschutzombudsfrau für das Land Steiermark Respekt und Ehrfurcht einher und ergibt den An- für eine weitere Funktionsperiode 2015 – 2019 spruch Tiere als empfindungs- und leidensfähige bestellt. Lebewesen zu behandeln. Die Tierschutzombudsstelle (TSO) war im Be- Mit diesem Gesetz wurde die Rechtsstellung von richtsjahr der Abteilung 13 Umwelt und Raum- Tierschutzombudsleuten (§ 41 TSchG) geregelt. ordnung, Leitung Hofrat Dr. Werner Fischer, or- Der namensgebende Begriff Ombud ist abgeleitet ganisatorisch eingegliedert. von altnordisch umboð „Auftrag, Vollmacht“. Politischer Ansprechpartner der TSO war Herr Gem. § 41 Abs. 6 TSchG hat die Tierschutzom- Landesrat Dr. Gerhard Kurzmann. budsfrau der Landesregierung über ihre Tätigkeit zu berichten und wird im Folgenden der 5. Tätig- Im Juli 2012 erfolgte eine Übersiedelung der TSO keitsbericht für das Jahr 2014 vorgelegt. von der Krottendorferstraße 94, 8052 Graz, an den Karmeliterplatz 2, 8010 Graz. Am 22. 4. 2013 Das Bundesgesetz zur Durchführung unmittel- war ein weiteres Siedeln in die Stempfergasse 7 bar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmun- in Räumlichkeiten im 3. Stock erforderlich, am gen auf dem Gebiet des Tierschutzes BGBl. I Nr. 1.7.2014 konnte die TSO Büros im Erdgeschoss 47/2013 überträgt den gemäß § 41 TSchG be- der Stempfergasse 7 beziehen. Erstmals in der stellten Tierschutzombudspersonen weitere Auf- Funktionsperiode konnte nun von einer zufrie- gaben. denstellenden Raum- und Arbeitsplatzsitua- tion ausgegangen werden, nebeneinanderlie- Auch nach § 3 Abs. 1 Z 3 leg. cit. hat die Tier- gende Büros erleichtern interne Abläufe und schutzombudsfrau der Landesregierung über ihre Kommunikation. Tätigkeit zu berichten und wird in einem der 2. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 erstellt. Der Tierschutzombudsfrau standen im Berichts- zeitjahr 2014 insgesamt 3 weitere Mitarbeiter innen bei ihrer Tätigkeit zur Seite. 2. Personalstand, Geschäftsstelle Frau Heidrun Fischer mit einem Beschäftigungs- ausmaß von 100% wird seit 6.6.2014 im Assis- Nach § 41 TSchG bestellte Tierschutzombudsleu- tenzbereich von Frau Monika Fladenhofer mit ei- te haben die Interessen des Tierschutzes entspre- nem Beschäftigungsausmaß von 50% unterstützt. chend zu vertreten. Über einstimmigen Beschluss Die mit 11. Oktober 2013 auf 3 Monate erfolgte der Steiermärkischen Landesregierung vom De- befristete Dienstzuteilung von Frau Dr.in Gertraud zember 2009 wurde Frau Dr.in Barbara Fiala- Odörfer, einer Amtstierärztin aus der Veterinärdi- 43
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark rektion, wurde mit 1.4.2014 in eine Versetzung in Nach den Bestimmungen des § 41 Abs. 4 TSchG die TSO umgewandelt. hat die Tierschutzombudsfrau in Verwaltungs- verfahren und Verwaltungsstrafverfahren nach Seit Beginn der Tätigkeit 2010 kam es in der diesem Bundesgesetz Parteistellung. Diese be- 1. Funktionsperiode der Tierschutzombudsfrau rechtigt in alle Verfahrensakten Einsicht zu zu einem kontinuierlichen Ansteigen der zu be- nehmen sowie alle einschlägigen Auskünfte wältigenden Aufgaben, dies betrifft sämtliche zu verlangen. Die Behörden haben die Tier- Bereiche des Tierschutzes und Heim-, Nutz- schutzombudsfrau bei der Ausübung ihres Am- und Wildtiere, der Bogen spannt sich von in der tes zu unterstützen. In diesem Zusammenhang TSO einlangenden Anzeigen über den Verdacht ist es erforderlich, die effektive Rechtmäßigkeit tierschutzwidriger Haltungsbedingungen vor von Verfahren und Bescheiden zu prüfen und ist Ort und Anfragen zu tierschutzrelevanten The- eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit den menbereichen bis hin zu komplexen tierschutz- Bezirksverwaltungsbehörden und dem Magis- rechtlichen Verwaltungs- und Verwaltungsstraf- trat Graz unabdingbar. Auch im 5. Arbeitsjahr verfahren. der Tierschutzombudsfrau wird die Einbindung in Tierschutzverwaltungs- und Tierschutzver- So gilt die TSO als zentrale Anlaufstelle für jed- waltungsstrafverfahren seitens der zuständigen wede Anliegen des Tierschutzes in der Steiermark. Behörden unterschiedlich gehandhabt. Für das stete und engagierte Bemühen die Fülle Das Bundesgesetz zur Durchführung unmittel- aller Anforderungen zu bewältigen, sei allen Mit- bar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmun- arbeiterinnen herzlichst gedankt. gen auf dem Gebiet des Tierschutzes BGBl. I Nr. 47/2013 überträgt den gemäß § 41 TSchG bestellten Tierschutzombudspersonen weitere 3. Gesetzliche Aufgaben Aufgaben. Zu den wesentlichen Aufgaben der Tierschutzom- Nach § 3 Abs. 1 leg. cit. besteht für die Tier- budsfrau zählen die Vertretung der Interessen des schutzombudsfrau eine Parteistellung im Verwal- Tierschutzes als Organpartei in Verwaltungs- bzw. tungsverfahren einschließlich Ver waltungsstraf- Verwaltungsstrafverfahren sowohl bei Verfahren verfahren und hat sie die Aufgabe, die Interessen nach dem TSchG als auch neu bei Verfahren nach des Tierschutzes zu vertreten. dem Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen Nach § 32 des Bundesgesetzes über Versuche auf dem Gebiet des Tierschutzes (BGBl. I Nr. an lebenden Tieren (Tierversuchs gesetz 2012 47/2013 idgF.), entsprechende Tätigkeiten im Be- – TVG 2012), BGBl. I Nr. 114/2012 sind die reich der Öffentlichkeitsarbeit und die Mitglied- Tierschutzombudsfrauen und Tierschutzombuds- schaft im Tierschutzrat. männer ebenfalls regelmäßig durch die zuständi- gen Behörden über durchgeführte Kontrollen zu Als parteiliche Interessensvertreterin ist die Tier- informieren. schutzombudsfrau kein vollziehendes Kontroll- organ und im Gegensatz zu AmtstierärztInnen In Ausübung ihres Amtes unterliegt die Tier- nicht befugt, tierschutzrelevante Anweisungen schutzombudsfrau keinen Weisungen (Verfas- zu geben oder z. B. fremde Liegenschaften in sungsbestimmung). Ausübung verwaltungspolizeilicher Befugnis- se zu betreten. Zur Überprüfung von den tier- schutzrechtlichen Vorschriften entsprechenden Haltungsbedingungen vor Ort ist daher eine ent- sprechende Kommunikation mit den Bezirksver- waltungsbehörden und den AmtstierärztInnen unerlässlich. 5
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark 4. Tätigkeiten Mit BGBl. I Nr. 111/2013 v. 11.7.2013 § 2 be- aus Veterinärmedizin und Ethologie tierli- kennt sich die Republik Österreich (Bund, chen Ansprüchen Gewicht verleihen. Er- Länder und Gemeinden) zum Tierschutz. forderlich ist dafür eine Güterabwägung Auch 2014 war das Team der TSO bestrebt, den zwischen dem notwendigen Schutz der gesetzlichen Auftrag engagiert fortzusetzen. Tiere und deren nach tierschutzrechtlichen Tierschutzarbeit, welche darauf abzielt, Tieren Vorschriften zulässiger Nutzung. individuell ein artgerechtes Leben ohne Zufü- gung von unnötigen Schmerzen, Leiden und Der gesetzliche Auftrag an die TSO durch Schäden zu ermöglichen, findet in einem gesell- ihre Tätigkeit zu einer Effektuierung des schaftlichen Kontext statt, der sich in Bezug auf Tierschutzes beizutragen, bedeutet jeden- die Wertigkeit des Themas Tierschutz, die Be- falls auf die Einhaltung der Mindestan- deutung des Tieres und dessen zulässiger Nut- forderungen des TSchG und der erlasse- zung ständig weiterentwickelt. nen Verordnungen zu achten, dies immer im Wissen, dass die Interessen des Tieres 4.1. Parteistellung in Verfahren nach dem deutlich höher liegen als gesetzliche Min- TSchG: deststandards. Sämtliche auf Basis der Die Parteistellung und die ex lege veran- Rechtsordnung legitimierbare Maßnahmen kerte Verpflichtung die Interessen des Tier- müssen gesetzt werden um das Wohlerge- schutzes zu vertreten, stellen Kernaufgaben hen von Tieren zu fördern. im täglichen Arbeitsalltag der TSO dar. Das Aufzeigen von Missständen, die Ver- 4.1.1. Vertretung der „Interessen des Tier- anlassung zu deren Behebung, die sorgfäl- schutzes“: tige Prüfung der getroffenen Maßnahmen, Der in den letzten Jahrzehnten eingetretene gegebenenfalls auch Anzeigenerstattung Paradigmenwechsel im Umgang mit den stellen Kernaufgaben der TSO dar. Tieren spiegelt sich auch in der unterschied- lichen Bewertung von Tierschutzanliegen. In der TSO wurden im Berichtsjahr 2014 Ein Tierschutzgesetz, gewissermaßen Mi- insgesamt 189 Anzeigen dritter Personen nimalkonsens aller im Nationalrat vertrete- über den Verdacht von tierschutzwidrigen nen politischen Parteien, definiert Mindest- Haltungsbedingungen entgegengenommen anforderungen im Hinblick auf den Umgang und an die zuständigen Bezirksverwal- und die Haltung von Tieren. Für tierschutz- tungsbehörden bzw. den Magistrat Graz zur affine Personen bedeutet die Einhaltung der weiteren Veranlassung übermittelt. Dies Bestimmungen des TSchG gewissermaßen bedeutet eine Steigerung um 110% gegen- legitimierte Tierquälerei und massive Un- über dem Berichtsjahr 2010. gleichbehandlung verschiedener Tierarten. Betroffene sehen die Umsetzung tierschutz- Heim-, Nutz- und Wildtiere waren von rechtlicher Mindestanforderungen als Schi- diesen Anzeigen betroffen. 120 dieser kane und überzogene Anforderungen. Meldungen erwiesen sich als tatsächlich tierschutzrelevant, in 43 Fällen konnte der Heute prägen aktuelle kognitionsbiologi- Verdacht tierschutzrelevanter Übertretun- sche Erkenntnisse über intellektuelle Fä- gen nicht bestätigt werden. higkeiten von Tieren sowie das Wissen, wie nahe wir den nächst verwandten Tieren Die TSO fungiert auch als Ansprechpart- stehen, die Diskussion um den moralischen ner beim Verdacht von Übertretungen des Status von Tieren. Eine humanitäre Gesell- Steiermärkischen Landes-Sicherheitsge- schaft wird daran gemessen, wie sie mit setzes, aber auch des Steiermärkischen ihren Tieren umgeht und sollte das Wissen Jagdgesetzes etc. 63
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Anzeigen nach dem Steiermärkischen Lan- Selbstverständlich wird die TSO im Rah- des-Sicherheitsgesetz (5), dem Steiermärki- men nachbarschaftlicher Auseinanderset- schen Jagdgesetz (3), insgesamt 8 wurden in zungen immer wieder für Eigeninteressen Ermangelung einer Parteistellung der TSO anzeigender Personen benützt. Zur Über- an die zuständigen Behörden und Institutio- prüfung der in der Regel schriftlich erho- nen zur weiteren Bearbeitung übermittelt. 8 benen Vorwürfe ist in jedem Fall eine Vor- Vorhalte waren nicht beweisbar. Ort-Kontrolle nötig. 10 Anschuldigungen wurden zustän- Jenen KollegInnen, welche sich um rasche digkeitshalber an die betreffenden Tier- Erledigung dieser Anzeigen bemühen, sei schutzombudsstellen der Bundesländer an dieser Stelle gedankt. Rasche, effizi- weitergeleitet. ente Kontrollen reduzieren einerseits im Vorfeld Tierleid bzw. verhindern schwere Bei 120 in der TSO einlangenden Anzei- Tierquälerei, andererseits ist zielgerichte- gen wurde jedenfalls durch entsprechende tes Handeln Garant für funktionierende be- amtstierärztliche Kontrollen vor Ort ein hördliche Kontrollsysteme im Bereich der Beitrag zu tierschutzkonformen Haltungs- Verwaltung. bedingungen und zur Verbesserung der Le- benssituation der Tiere vor Ort geleistet. Die im TSchG und den zugehörigen Ver- ordnungen normierten Mindestanforderun- Eine konstruktive Zusammenarbeit mit den gen stellen österreichweit die Basis für ei- Bezirksverwaltungsbehörden auf juristi- nen gelingenden Tierschutz dar. scher und amtstierärztlicher Ebene erleich- tert auch die Arbeit der TSO, welche selbst Wie bereits im Jahr 2013 zeigt eine GIS- keine Kontrollen tierlicher Haltungsbedin- gestützte Darstellung der Tierschutzanzei- gungen vornehmen darf. Tierschutzanlie- gen in der Steiermark 2014 insbesondere gen polarisieren jedenfalls und sind in der in den Ballungsräumen Graz und Graz- Umsetzung gesetzlicher Anforderungen Umgebung eine besondere Häufung dies- unterschiedliche Zugänge zu beobachten. bezüglicher Meldungen. Seitens der TSO wird dies als besondere Sensibilität der in Durch eine Evaluierung des Vollzugs wird diesen Räumen lebenden Menschen für auch ein aktiver Beitrag zu einer verbes- Tierschutzanliegen interpretiert, ohne da- serten Umsetzung des Tierschutzes in der bei aber eine inhaltliche Wertung treffen Steiermark geleistet. zu wollen. 64% 133% 126% 110% Abb. 1: Anzeigen Jahresvergleich 2010/2011/2012/2013/2014 7
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Abb. 2: Tierschutzanzeigen Steiermark 2014 4.1.2. Verwaltungsverfahren (VwV) nach dem nahmen bezogen sich 46 auf behördliche TSchG: Bewilligungsverfahren nach dem TSchG. Im Berichtszeitraum 2014 war die TSO in 194 Verwaltungsverfahren nach dem Durch Lokalaugenscheine bei Verhandlun- TSchG eingebunden, insgesamt wurden 76 gen an Ort und Stelle ist eine direkte Be- Stellungnahmen zu Verwaltungsverfahren urteilung der verfahrensgegenständlichen verfasst. Dies bedeutet eine Steigerung um Sachverhalte möglich. Erschwerend wirkt 85% gegenüber dem Jahr 2010. sich bei Bewilligungsverfahren häufig aus, dass diesbezügliche Anträge nicht zeitge- Im Zuge der Wahrnehmung der Parteistel- recht, zumindest 4 Wochen vor einer ge- lung war es auch erforderlich in Bewilli- planten Veranstaltung einlangen, sodass die gungsverfahren Stellungnahmen für die Zeit zur Abgabe einer Stellungnahme für Haltung von Tieren in Zoos (§ 26 TSchG), die TSO oft nur bei wenigen Tagen liegt. für die Haltung von Tieren in Zirkussen, Insbesondere bei komplexen fachlichen Varietes u. ä. Einrichtungen (§ 27 TSchG), Fragestellungen ist die Abwicklung solcher für die Verwendung von Tieren bei sonsti- „Schnellverfahren“ kritisch zu betrachten. gen Veranstaltungen (§ 28 TSchG), für den In der Gesamtsicht wird angemerkt, dass Betrieb von Tierheimen (§ 29 TSchG) so- zwar Bewilligungsbescheide für Veranstal- wie für die Haltung von Tieren im Rahmen tungen erteilt werden, aber doch Beschei- gewerblicher Tätigkeiten (§ 31 TSchG) ab- de für Veranstaltungen nicht rechtskräftig zugeben. Von den 76 im Rahmen von Ver- sind, da diese Veranstaltungen innerhalb waltungsverfahren abgegebenen Stellung- der Rechtmittelfrist stattfinden. 83
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Auch im Berichtsjahr 2014 führten fehlende dieser Thematik im Zuge von in der Steier- tierschutzrechtliche Grundlagen im Zusam- mark anhängigen Bewilligungsverfahren. menhang mit der Bewilligungsfähigkeit von Greifvogelflugschauen österreichweit zu Die Art der Verwaltungsverfahren mit und kontroversiell geführten Diskussionen und ohne Stellungnahmen im Jahr 2014 ist aus zu einer intensiven Auseinandersetzung mit den Abb. 3 und 4 ersichtlich. Abb. 3: Art der Verwaltungsverfahren mit Stellungnahme 2014 Abb. 4: Art der Verwaltungsverfahren ohne Stellungnahme 2014 9
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Abb. 5 gibt einen Überblick über die Gesamtzahl der Ver- waltungsverfahren 2014: 118 Verwaltungsverfahren ohne Stellungnahme, 76 Verwal- tungsverfahren mit Stellung- nahmen, in Summe 194 Ver- fahren. Abb. 5: Verwaltungsverfahren 2014 gesamt, mit und ohne Stellungnahme Die Zahl der Stellungnahmen zu Verwaltungsverfahren ist im Vergleich zu 2010 um 85% angestiegen (Abb. 6). 49% 161% 127% 85% Abb. 6: Jahresvergleich Stellungnahmen zu Verwaltungsverfahren 2014 Einen Jahresvergleich der Verwaltungsverfahren von 2010 bis 2014 zeigt Abb. 7. 8% 26% 13% 14% Abb. 7: Verwaltungsverfahren Jahresvergleich 2014 10 3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark 4.1.3. Verwaltungsstrafverfahren (VwStV) verwaltungsbehörden im Rahmen von nach dem TSchG bzw. Stellungnahmen Mehrparteienverfahren im Vergleich zu an- zu Verwaltungsstrafverfahren: deren Bundesländern nicht zufriedenstel- Verwaltungsstrafverfahren und die ex lege lend funktioniert. verankerte Parteistellung stellen einen be- sonders sensiblen Aufgabenbereich dar, Verwaltungsstrafverfahren sollen unein- wird gerade hier das Spannungsfeld zwi- sichtige TierhalterInnen veranlassen, we- schen anzeigenden Personen, den Betrof- nigstens die Mindestanforderungen des fenen und den handelnden Verwaltungsbe- TSchG umzusetzen. Die Art der Verwal- hörden besonders sichtbar. tungsstrafverfahren ohne Stellungnahme bzw. der Verwaltungsstrafverfahren mit In diesem Bereich zeigt sich, dass die Stellungnahme ist aus den Abb. 8 und 9 Einbindung der TSO durch die Bezirks- ersichtlich. Abb. 8: Art der Verwaltungsstrafverfahren ohne Stellungnahme im Jahr 2014 11
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Abb. 9: Art der Verwaltungsstrafverfahren mit Stellungnahme im Jahr 2014 Im Jahr 2014 war die Tierschutzombudsfrau in insgesamt 119 Verwal- tungsstrafverfahren einge- bunden, in 41 Fällen wur- de eine Stellungnahme abgegeben (Abb. 10). Abb. 10: Verwaltungsstrafverfahren 2014 gesamt, mit und ohne Stellungnahme 12 3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Abb. 11 zeigt die Ver- waltungsstrafverfahren im Jahresvergleich. 53% 33% 131% 86% Abb. 11: Verwaltungsstrafverfahren Jahresvergleich 2014 Sämtliche Verfahren im Jahresvergleich zeigt Abb. 12. Die TSO war im Jahr 2014 in ins- gesamt 313 Verfahren eingebunden, dies be- deutet eine Steigerung von 34% gegenüber dem Jahr 2010. 20% 28% 46% 34% Abb. 12: Verfahren Jahresvergleich 2014 13
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Abb.13: Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren mit Stellungnahme 2014 Abb.14: Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren ohne Stellungnahme 2014 Abb. 13 und 14 geben einen GIS-gestützten Über- Bezirksverwaltungsbehörden in der Steiermark blick über die Einbindung der TSO seitens der im Rahmen der Parteistellung. 14 3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark 4.1.4. Landesverwaltungsgericht (LVwG) barkeits-Novelle 2012 mit 1. Jänner 2014 Steiermark: aufgelöst wurden. Die Landesverwaltungsgerichte sind die überwiegend für nicht in unmittelbarer Die Tierschutzombudsfrau nahm bei 10 Ver- Bundesverwaltung besorgten Angele- fahren selbst an den mündlichen Verhand- genheiten (dazu gehören unter anderem lungen teil, 16 Erkenntnisse wurden ohne Angelegenheiten der mittelbaren Bun- mündliche Verhandlung auf Basis der Ak- desverwaltung und der Landesverwal- tenlage erlassen (13 VwV und 13 VwStV). tung) zuständigen Verwaltungsgerichte in Österreich. Entsprechend der Vorgaben In 21 Fällen wurde seitens der beschuldig- des Bundes-Verfassungsgesetzes wurde ten Parteien Beschwerde eingelegt, dabei in jedem Bundesland jeweils ein Lan- handelte es sich um 8 Verwaltungsverfah- desverwaltungsgericht eingerichtet. Die ren und 13 Verwaltungsstrafverfahren. Landesverwaltungsgerichte sind in Ös- terreich die einzigen Gerichte, die sich in Als Interessensvertretung des Tierschutzes Trägerschaft der Länder befinden. Mit der war es 2014 in 5 Verwaltungsverfahren er- Schaffung der Landesverwaltungsgerichte forderlich, das Rechtsmittel der Beschwer- wurde der administrative Instanzenzug, de zu ergreifen, 4 Verfahren waren bis Jah- also das Recht, gegen einen Bescheid ei- resende noch anhängig. ner Verwaltungsbehörde Berufung bei der jeweils übergeordneten Behörde einzule- Es setzt sich die Tendenz fort, dass erst- gen, grundsätzlich abgeschafft. Sie erset- instanzliche Entscheidungen in der Regel zen eine Reihe bisheriger unabhängiger immer mehr hinterfragt werden. Damit Landesverwaltungsbehörden, insbesonde- Übertretungen nach dem TSchG rechts- re die Unabhängigen Verwaltungssenate, wirksam bestraft werden können, bzw. die aufgrund der Verwaltungsgerichts- im Falle einer Beschwerde auch durch 33% Abb. 15 Verfahren Jahresvergleich 15
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark die Beschwerdeinstanz bestätigt werden, men zu Verordnungsentwürfen auf Grund ist eine entsprechende Zusammenarbeit des Tiertransportgesetzes 2007, der handelnden Personen bei den Behör- 4. Erstellung von Stellungnahmen und Un- den der ersten Instanz erforderlich. Den terlagen im Auftrag des Bundesministers zuständigen AmtstierärztInnen kommt für Gesundheit oder der Kommission, insbesondere bei der präzisen Erstellung 5. Ausarbeitung von Entscheidungsgrund- von Befund und Gutachten eine besondere lagen aufgrund wissenschaftlicher und Rolle zu, aber auch die Expertise der beim praktischer Erkenntnisse sowie Abgabe Landesverwaltungsgericht tätigen Sach- wissenschaftlicher Stellungnahmen, Emp- verständigen, welche auf Basis tierschutz- fehlungen und Antworten im Auftrag des rechtlicher Normen verfasst werden sollte, Bundesministers für Gesundheit im Be- spielt für den Ausgang von Verfahren eine reich des Tierschutzes unter Berücksich- bedeutsame Rolle. tigung europarechtlicher Vorgaben, öko- nomischer Gegebenheiten und praktischer Die rechtliche Bewertung tierschutzrele- Umsetzungsmöglichkeiten, vanter Sachverhalte durch unabhängige 6. Erstellung eines jährlichen Berichtes Gerichte auf Basis der aktuellen Tierschutz- über die Entwicklungen der wissenschaft- gesetzgebung sollte für die Verwaltungsbe- lichen Erkenntnisse unter besonderer Be- hörden erster Instanz ein Leitfaden für wei- rücksichtigung der internationalen Vorge- tere Entscheidungen sein. hensweise, 7. Erstattung von Vorschlägen über inhalt- liche Schwerpunkte für einen Arbeitsplan 4.2. Tierschutzrat (TSR): gemäß § 41a Abs. 9, Die Tierschutzombudsfrau ist auch Mit- 8. Erstellung eines zu veröffentlichenden glied des beim Bundesministerium für Berichtes über die Tätigkeit des Tier- Gesundheit eingerichteten Tierschutzrates schutzrates. (TSR). Mit einer Novelle des Bundestier- schutzgesetzes, BGBl. I Nr. 80/2010, wurde In 2 Sitzungen des TSR wurden im Berichtsjahr der TSR in ein politisches Gremium (Tier- nachfolgende Themen erörtert: schutzkommission), ein wissenschaftliches Umsetzung von TSR-Beschlüssen (Schlitten- Gremium (Tierschutzrat) und ein Gremium, hunde, Mindestanforderungen an die Haltung welches sich mit dem Vollzug beschäftigt, von Haustauben, Käfiggrößen für Tauben bei (Vollzugsbeirat) umstrukturiert. Der TSR Veranstaltungen, Katzen in bäuerlicher Haltung „Neu“ sollte sich in Hinkunft in erster Li- etc.), Bericht BMG zu aktuellen Fragestellungen, nie verstärkt mit der wissenschaftlichen und Tierschutz beim Transport, Situation Greifvögel, fachlichen Erarbeitung von Entscheidungs- aktueller Stand Leitlinien gem. VO 1099/2009, grundlagen auseinandersetzen und zu den Tierschutzarbeitsplan 2014-2018, Berichte aus legistischen Maßnahmen Stellung nehmen. den diversen Arbeitsgruppen, Elektrozäune Pferd, Trennbügel im Kurzstand, Muchsen, Futtertiere, Die Geschäftsordnung des TSR wurde mit schmerzhafte Eingriffe Rind, Schwein, Ziege, BGBl. II Nr. 90/2011 kundgemacht. Präsentation Animal Welfare Indikatoren u.a. Die Aufgaben des TSR sind: Tätigkeitsberichte, Protokolle der letzten Sitzun- 1. Beratung der Kommission und des Bun- gen und entsprechende Stellungnahmen zu tier- desministers für Gesundheit in Fragen des schutzrelevanten Fragestellungen können auf der Tierschutzes, Homepage des BMG unter folgendem Link ein- 2. Erstellung und Abgabe von Stellungnah- gesehen werden: men zu Verordnungsentwürfen auf Grund http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Tierge- dieses Bundesgesetzes, sundheit/Tierschutz/Tierschutzrat_/Protokolle_ 3. Erstellung und Abgabe von Stellungnah- der_Sitzungen_des_Tierschutzrates 16 3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark 4.2.1. Ständige Arbeitsgruppe „Schutz von Heim-, Hobby und Sporttieren“ (stAG HHS): Die Tierschutzombudsfrau ist Leiterin die- ser ständigen Arbeitsgruppe. Die Einrichtung der Arbeitsgruppen ist in der Geschäftsordnung des TSR (BGBl. II Nr. 90/2011) geregelt und sind für die Arbeit in den Arbeitsgruppen die Bestim- mungen dieser Geschäftsordnung sinnge- mäß anzuwenden. Im Jahr 2014 fanden keine Arbeitsgruppen- sitzungen statt, da sämtliche Arbeitsaufträ- ge Ende 2013 abgearbeitet wurden und ei- ner legistischen Umsetzung harren. In der 29. TSR-Sitzung im November 2014 wurde die stAG HHS beauftragt, sich mit Anforderungen für eine mobi- le Tierbetreuung im Geltungsbereich der Tierhaltungs-Gewerbeverordnung zu be- fassen und zu prüfen, ob für diesen Per- sonenkreis bei gewerblicher Ausübung dieser Tätigkeit auch tierschutzrechtliche Anforderungen erfüllt sein müssten, bzw. ob die Erfordernisse für Qualifikations- nachweise auch auf andere Berufsgruppen (Dogsitter, Hundefriseure etc. ) ausgewei- tet werden sollten. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe bringt für die Tierschutzombudsfrau nicht nur wich- tige fachliche Weiterbildung, sondern auch die Erkenntnis, dass Fortschritte im Tier- schutz ohne aktives Zutun und Bereitschaft zur Veränderung der handelnden Personen kaum möglich sind. 4.2.2. Ad hoc Arbeitsgruppe Schalenwild: Bilder: Fiala-Köck Nach umfassend geführten Diskussio- nen bereits im Jahr 2013 wurden in der 3. AG Sitzung unter der Leitung der Tier- schutzombudsfrau konkrete Beschlussvor- lagen für die 28. TSR Sitzung am 23.4.2014 Führen von Gehegebüchern, Fragen der zu folgenden Punkten ausgearbeitet: Kennzeichnung. Haltung ausschließlich männlicher Tie- Diese im gemeinsamen Diskurs konsensu- re in landwirtschaftlichen Wildgehegen, al erarbeiteten Anträge wurden in der 28. 17
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark TSR Sitzung eingebracht und einstimmig für die 29. TSR Sitzung im November 2014 beschlossen. vorbereitet. Weiters organisierte die Tierschutzombuds- Die ständige Arbeitsgruppe „Schutz von frau eine Betriebsbesichtigung um Fang- Tieren im Zoofachhandel, in gewerblichen einrichtungen für Schalenwild in der Praxis Tierhaltungen und bewilligungspflichti- zu sehen. gen Verkaufsveranstaltungen“ definierte in 2 Sitzungen Haltungsempfehlungen für Aufgrund einer Diplomarbeit „Lebendfan- Insekten als Futtertiere, welche dem TSR gen von Gatterwild im Vergleich zur Im- vorgelegt werden sollten. mobilisation mit Betäubungsmitteln“ wurde ein Betrieb in Oberösterreich ausgewählt, In der ständigen Arbeitsgruppe „Schutz von welcher am 25.6. 2014 eine Besichtigung Nutztieren“ wurden die Fragen des „Much- ermöglichte. sens“ (partielle Srotum-Resektion PSR) und die Zulässigkeit von Elektrozäunen bei Für eine abschließende Bewertung wäre Paddocks erörtert. es erforderlich, die Fanganlage tatsächlich „im Betrieb“ zu sehen. Geplant ist weitere In einer Sondersitzung der stAG Nutztiere Fanganlagen zu besichtigen. im November 2014 wurde über das geplan- te BMG Projekt „Eingriffe beim Nutztier“ 4.2.3. Weitere Arbeitsgruppen: berichtet. Aufgrund der Tierschutzrelevanz Die ständige Arbeitsgruppe „Schutz von dieser Eingriffe sollten in einer moderierten Wildtieren und Tierschutz in Zoos“ be- Diskussion unter Beteiligung aller „Stake- schäftigte sich 2014 mit den komplexen holder“ Alternativen zur jetzt praktizierten Fragestellungen eines Sachkundenachwei- Vorgangsweise bei Eingriffen beim Nutz- ses für „Exoten“ und einer vollziehbaren tier aufgezeigt und deren Auswirkungen Neufassung der Anhänge 3, 4 und 5 der 2. auf die verschiedenen Beteiligten formu- Tierhaltungsverordnung. liert werden. Die Umsetzung eines verpflichtenden Die Tierschutzombudsfrau ist Mitglied bei Sachkundenachweises für alle Reptilien ist diesen Arbeitsgruppen und in die Diskussi- derzeit politisch nicht umsetzbar. Auch die onsprozesse aktiv eingebunden. Überarbeitung der zitierten Anhänge unter Berücksichtigung der gesammelten Fehler bzw. der schon vorliegenden Vorschläge 4.3. Parteistellung in Verfahren nach dem (z.B. Modell Ökotypen) stellt kein einfa- Bundesgesetz zur Durchführung unmit- ches Unterfangen dar. Insgesamt wurden 2 telbar anwendbarer unionsrechtlicher Sitzungen abgehalten. Bestimmungen auf dem Gebiet des Tier- schutzes: Die ständige Arbeitsgruppe „Tierschutzför- Dieses Bundesgesetz dient der Durchfüh- derung gemäß § 2 TSchG“ erstellte in einer rung der im Anhang unmittelbar anwend- Sitzung im Jänner 2014 Empfehlungen für baren Rechtsakte der Europäischen Union den Tierschutz-Arbeitsplan des BMG. auf dem Gebiet des Tierschutzes (Verord- nung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz In der Ad hoc Arbeitsgruppe „Maßnahmen von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung). in Zuchtorganisationen zur Vermeidung von Qualzuchtmerkmalen“ wurden in 2 Tierschutzombudspersonen wurde in die- Sitzungen die vielschichtigen Fragestellun- sem Gesetz auch Parteistellung einge- gen rund um das Thema Qualzucht disku- räumt. Ein schon bei der 26. TSR Sitzung tiert und ein konkretes Maßnahmenpaket im April 2013 vom BMG in Aussicht ge- 18 3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark stellter Entwurf für eine neue Tierschutz- beschlagnahmten oder abgenommenen Schlachtverordnung aufgrund des Inkraft- Tiere traten die neuen Verträge ab 1.1.2014 tretens der Verordnung (EG) 1099/2009 in Kraft. Das neue auf Basis eines Mus- wurde aus diversen Gründen bisher nicht tertierheimes ausgerichtete Fördermodell zur Begutachtung ausgesendet. Somit er- führte zu einer bedeutsamen Erhöhung der gaben sich auch keine Tätigkeiten im Rah- Förderbeträge für jene 8 Tierheime, wel- men der Parteistellung. che in Umsetzung des § 30 TSchG Ver- tragspartner des Landes Steiermark sind. Entsprechende finanzielle Ressourcen er- 4.4. Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012): leichtern zumindest den schwierigen Ar- Nach § 32 des Bundesgesetzes über Versu- beitsalltag der handelnden Personen. Das che an lebenden Tieren (Tierversuchsgesetz politische Bekenntnis und die Empathie zu 2012 – TVG 2012), BGBl. I Nr. 114/2012 einem Tierschutz auf hohem fachlichem sind die Tierschutzombudsfrauen und Tier- Niveau stellt auch für die TSO eine wichti- schutzombudsmänner ebenfalls regelmäßig ge Unterstützung der täglichen Arbeit dar. durch die zuständigen Behörden über durch- geführte Kontrollen zu informieren. In die- Die geplante Erbauung einer Einrichtung sem Kontext wird die TSO über Kontrollen zur tierschutzrechtskonformen und artge- auf Landesebene in Kenntnis gesetzt. mäßen Unterbringung von Reptilien und exotischen Tieren mit speziellen Lebens- raumbedürfnissen (Kompetenzzentrum 4.5. Zusammenarbeit mit Tierschutzorgani- Reptilien) im Bereich eines bereits beste- sationen und Tierheimen: henden Tierheimes war der Anlass für eine Nach dem Großprojekt des Jahres 2013 im Studienreise mit am Projekt Beteiligten in Hinblick auf die Neugestaltung der Ver- den Zoologischen Garten Köln sowie Zoo wahrung von entlaufenen, ausgesetzten, Leipzig zum Zwecke des Erfahrungsaus- zurückgelassenen sowie von der Behörde tausches bzw. Know-how-Transfers. Bild: Fiala-Köck 19
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Zusammenfassend zeigte sich, dass Wild- tierhaltung in privater Obhut einen sensiblen Bereich des Tierschutzes darstellt und dass insbesondere Zoos häufig als Ansprechpart- ner für abgenommene, beschlagnahmte, auf- gefundene „Exoten“ zur Verfügung stehen. In guter Tradition wurden sämtliche der TSO bekannten Tierschutzvereine im Juni 2014 von Herrn LR Dr. Gerhard Kurzmann in den Rittersaal des Landhauses zu einem gemeinsamen Gedankenaustausch eingela- den. Die vollzählig erschienenen Vertreter der Tierverwahrer und Tierschutzvereine berichteten über den täglichen Tierheimall- tag und die damit verbundenen Probleme und Schwierigkeiten, die TSO präsentierte den Tätigkeitsbericht 2013. Bild: Fiala-Köck Während Tierschutzvereine und Tierheime vor Ort sich um die Aufnahme, Pflege und weitere Vermittlung herrenloser, abgegebe- ner bzw. abgenommener Tiere kümmern, sieht sich die TSO als Anlaufstelle für Tier- Wie alljährlich wurden die Tierheime sei- schutzanliegen und als Amtspartei zustän- tens der TSO besucht. dig für die Umsetzung der tierschutzrecht- lichen Mindestanforderungen. Tierschutz in der Steiermark lebt nicht zu- letzt durch die Arbeit vieler unermüdlicher freiwilliger Helferinnen und Helfer, welche sich selbstlos in der Freizeit und ohne Er- satz für aufgewendete Kosten und Mühen darum bemühen, streunende Katzen ein- zufangen und sie bei Tierärzten kastrieren zu lassen, entlaufene Hunde zwischen- zeitlich im Tierheim zu verwahren und zu versuchen, sie auf geeignete Plätze weiter zu vermitteln, verletzte Wildtiere sorgsam aufzupäppeln und zu pflegen, um sie dann wieder in die Freiheit zu entlassen. Diese Aufzählungen ließen sich viel wei- ter fortsetzen. All jenen Menschen sei für diese selbstlose Einsatzbereitschaft herz- lich gedankt. 4.6. Vorträge/Fortbildungen: Bild: Fiala-Köck Von der Tierschutzombudsfrau wurden 2014 insgesamt 16 Vorträge zu tierschutz- relevanten Themen gehalten: 20 3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Bei der ARGE landwirtschaftlicher Wild- elle Probleme der Nutztierhaltung in der halter Österreichs und beim TGD Steier- Steiermark und die Grundlagen für ethisch mark durfte die Verfasserin Beiträge zur korrekten tierfreundlichen Konsum darge- Frage „Landwirtschaftliche Wildtierhal- legt, bei einem Wildtierworkshop in der tung aus der Sicht des Tierschutzes“ Steir. Landestiergarten GmbH aktuelle leisten, bei der ÖTT-Tagung an der Vet. Probleme der Wildtierhaltung erörtert. Med. Universität Wien wurde die Tier- Anlässlich der VÖK-Tagung in Salzburg, schutzrelevanz der Schlittenhundehaltung bei welcher es erstmals einen Tierschutz- diskutiert. block gab, wurden die Arbeit und der Auf- gabenbereich der TSO vorgestellt. Im Rahmen einer Pressekonferenz und bei einem Treffen der Tierschutzvereine Um über die Entwicklungen der Tier- wurde der Tätigkeitsbericht 2013 präsen- schutzforschung auf dem letzten Stand zu tiert, bei einer Tierärzteversammlung über bleiben, wurden seitens der Tierschutzom- die Arbeit der TSO berichtet. Zum Thema budsfrau im Jahr 2012 insgesamt 6 Fortbil- „Tierschutzgerechte Hundehaltung, -aus- dungen besucht. bildung“ wurde im Rahmen der akade- mischen Ausbildung zum Jagdwirt durch das Institut für Wildbiologie und Jagdwirt- schaft auf der Universität für Bodenkultur 5. Auskünfte: gesprochen, bei diversen jagdlichen Insti- tutionen (6) über das Spannungsfeld Jagd Neben unzähligen, nicht numerisch erfassten und Tierschutz. telefonischen Anliegen wurden im Berichtszeit- raum 2014 insgesamt 281 Anfragen einer schrift- In einem Workshop mit der Pädagogischen lichen Erledigung zugeführt. Die Fragestellungen Hochschule bei „Tonis Freilandeier“ in bezogen sich auf die verschiedensten Bereiche der Glein gemeinsam mit dem Verein der Tierhaltung, dies bedeutet eine Steigerung um „Tierschutz macht Schule“ wurden aktu- 163% gegenüber 2011. 100 % Abb. 16: Anfragen Jahresvergleich 2010/2011/2012/2013/2014 21
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Abb. 17: Art der Anfragen 2014 6. Öffentlichkeitsarbeit, Projekte, Aktivitä- Öffentlichkeitsarbeit das Wissen zum Thema Tier- ten der Tierschutzombudsstelle des schutz und das Bewusstsein der Bevölkerung ver- Landes Steiermark: antwortungsvoll mit dem Mitgeschöpf Tier umzu- gehen, zu fördern und zu intensivieren. Bund, Länder und Gemeinden sind nach den Be- stimmungen des TSchG verpflichtet, das Verständ- 6.1 Preis der Tierschutzombudsstelle „Mus- nis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend terbeispiele für besonders tierfreundli- für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen. Die ches Bauen im ländlichen Raum“: Tierschutzombudsstelle des Landes Steiermark Landwirtschaftliche Gebäude prägen die sieht eine ihrer Aufgaben darin, durch gezielte Kulturlandschaft und sind Visitenkarten 22 3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark für den Betrieb und eine ganze Region. Sie sprechend umzusetzen, erfordert aus Sicht sind Arbeitsstätte für die landwirtschaftli- der Tierschutzombudsfrau einen gesamt- che Produktion und damit Arbeitsplatz so- gesellschaftlichen Diskurs, da Mehrkosten wie Lebensraum für landwirtschaftliche für tierfreundliche Haltungssysteme nicht Nutztiere. Für Stallgebäude müssen viele allein landwirtschaftlichen Betrieben ab- Anforderungen erfüllt werden, von der verlangt werden können. (Arbeits-)Wirtschaftlichkeit über die Tier- gerechtheit bis zur Umweltverträglichkeit Ausgezeichnet wurden nachfolgend an- und Einbindung ins Landschaftsbild. geführte Betriebe: Der Preis „Musterbeispiele für beson- ders tierfreundliches Bauen im ländli- chen Raum“ wurde zum fünften Mal von der TSO ausgeschrieben und würdigt zukunftsweisende Bauprojekte in allen Bereichen der Produktion bei landwirt- schaftlichen Nutztieren, welche sich durch besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen. Ausgeschrieben wurde der Preis steier- markweit. Bild: Fischer Ziel war es, besondere Leistungen und gelungene Konzepte des tierfreundlichen Bauens in der Nutztierhaltung zu prämie- ren, um die Motivation, im Agrarbereich auf hohem Niveau zu planen und zu bau- en, zu steigern und gute Beispiele allen Landwirtinnen und Landwirten sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu präsentieren. Insgesamt wurden € 6.300,-- in den Berei- chen Rinder-, Schaf- und Schweinehaltung vergeben. Ein Betrieb im Bezirk Voitsberg Bild: Fischer wurde mit dem Sachpreis für das schönste Tierfoto ausgezeichnet. Gerade in der intensiv geführten öffentli- chen Diskussion über Nutztierhaltung ist Fam. Ablasser, Bezirk Weiz: Schweinehaltung es der Tierschutzombudsfrau ein großes Vor einem Jahr begann die Familie 4 Schweine Anliegen, die Leistungen der bäuerlichen im Freien zu halten. Eine kleine Hütte war als Landwirtschaft auf diese Art und Wei- Unterstand zur Verfügung, sonst konnten sich die se nach Außen zu tragen und der nicht Tiere immer im Freien bewegen. bäuerlichen Bevölkerung zu vermitteln. Bäuerinnen und Bauern sind unsere Le- In der Beobachtung der Tierhaltung wurde der bensmittelproduzenten und verdienen bei Familie klar, dass der freie Auslauf und die Wei- sorgsamem Umgang mit Mensch, Tier und dehaltung hohes Wohlbefinden für die Tiere brin- Umwelt hohen Respekt. Das berechtigte gen. So entstand der Entschluss, diese Form der Anliegen Tierschutz auch im Bereich der Schweinehaltung auszubauen und fortzusetzen. Nutztierhaltung auf hohem Niveau ent- Weiters wird dadurch in einer Region, in welcher 23
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Gehobener Tiergerechtigkeitsstandard für die bäuerliche Nutztierhaltung, Planung durch Land- wirtschaftskammer Steiermark. Preis: € 1.500,-- Fam. Riebenbauer, Bezirk Hartberg-Fürstenfeld: Biomutterkuhhaltung Bild: Fischer Es wurde ein zweihäusiger Rinderoffenfront- stall mit einer Liegefläche auf Stroh errichtet, der Fressplatz wurde auf Betonspalten geschaffen, hochwertiges Rindfleisch (ALMO) produziert der Oberbau ist ein Pfettendachstuhl mit Sand- wird, ein Beitrag zur regionalen Versorgung mit wichpaneele, die Außenwände bestehen aus ei- Schweinefleisch geleistet. ner senkrechten Holzverschalung, Sichtbeton und Windschutznetzen, der Auslauf ist im Stall Preis: € 1.500,-- integriert. Es handelt sich um einen Biobetrieb. Beweggrund für den Bau war, dass der Altstall arbeitstechnisch veraltet war, wenig Übersicht- Fam. Schmied, Bezirk Weiz: Schafhaltung lichkeit bot und sehr viel Handarbeit erforderlich Die Landwirtschaft wurde von Milchrinder- auf war. Durch Direktvermarktung und viele Kunden Schafhaltung umgestellt. Die Hauptbeweggrün- am Hof ist der neue Stall auch eine Werbung für de für den Bau waren das schlechte Stallklima, die Tierhaltung und ihre Produkte. Bewusst wur- die engen Platzverhältnisse und die hohe händi- de es ein „offener Stall“ um zu zeigen, wie sich sche Arbeitsbelastung im alten Rinderstall. Es die Tiere wohl fühlen. wurde ein neuer Schafstall mit angebautem Heu- lager inklusive Belüftung errichtet. Bei der Re- Preis: € 1.500,-- alisierung wurde besonders Wert auf gehobenen Tiergerechtigkeitsstandard gelegt, insbesondere Biobetrieb, Planung durch Landwirtschaftskam- hinsichtlich des Platzbedarfs. Als Hauptmaterial mer Steiermark. wurde Holz aus dem eigenen Wald genutzt, das von regionalen Unternehmern verarbeitet wur- de. Der Stall wurde in steiler Hanglage genau an die Geländeform angepasst und ermöglicht die Schafhaltung einen Weiterbestand des landwirt- schaftlichen Betriebes. Bild: Breininger Bild: Riebenbauer 24 3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Hauptmotivation für den Bau war die Erhaltung und Modernisierung des Milchviehbetriebes mit Rindermast, verbunden mit Arbeitserleichterung, besserer Lebensqualität für die Familie und Ein- haltung der gesetzlichen Vorschriften. Preis: € 1.500,-- Gehobener Tiergerechtigkeitsstandard für die Bild: Breininger bäuerliche Nutztierhaltung, Planung durch Land- wirtschaftskammer Steiermark. Es wurden auch zwei Anerkennungspreise vergeben: Fam. Wallner, Bezirk Murtal: Pferdehaltung Es wurde ein Wirtschaftsgebäude mit Pferdestall errichtet. Der Unterbau ist massiv aus Beton, die Aufbauten Zimmererarbeit mit Holzriegelbau, die Außenansicht steirische Schalung mit Lärche sägerau, isoliertes Pultdach. Die Pferde werden in Gruppenhaltung mit jederzeit freiem Zugang Bild: Breininger zur Liegehalle (Sägespäne und Tiefstroh) gehal- ten, der Außenbereich ist ebenso jederzeit frei zu- gänglich. Es werden ein Pferdeklo und ein eigener Sandwälzplatz angeboten. Der Zugang zur Weide Fam. Brauchard, Bezirk Leibnitz: ist mittels Selektionstor zeitlich und individuell Milchrinderhaltung per Chip geregelt. Herzstück und Motor des „Ak- Im alten Rinderstall werden Rinder in Anbinde- tivstalls“ für Pferde ist die computergesteuerte haltung gehalten. Die gemolkene Milch floss in Kraftfutterstation, welche Minimalmengen an den Standeimer und musste händisch in die Milch- Kraftfutter an die Bewegung koppelt. Die Tiere kammer verbracht werden. Eine Modernisierung des Betriebes bei Weiterführung der Tierhaltung war unabdingbar. Es wurde ein Rinderstall mit Holzkonstruktion gebaut, das Holz stammt groß- teils aus dem eigenen Wald. Gebaut wurde ein Offenfrontstall mit geschlossener Güllegrube, um im Siedlungsgebiet nachbarschaftliche Streiterei- en und Konflikte zu vermeiden und die gesetzli- chen Grundlagen einzuhalten. Für die Jungrinder stehen Tiefstrohliegeflächen mit Schrapperbahn zur Verfügung, für die Milchkühe gibt es Tief- liegeboxen, ebenfalls mit Schrapperbahn. Beide Schrapperbahnen führen direkt in die Güllegrube. Es wurde ein Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % errichtet, es handelt sich um ein Kalt- dach mit Trapezblech. Ein elektrisch bedienbares Bild: Wallner Windschutznetz ermöglicht entsprechende Flexi- bilität im Umgang mit Witterungseinflüssen. 25
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark legen im Schritttempo ca. 430 m zurück, dieser Trail ist zusätzlich mit Aufgaben gespickt, wel- che die Geschicklichkeit fördern und der Lange- weile entgegenwirken sollen. Die Tiere benutzen den Weg ca. 15 bis 20 Mal pro Tag, das entspricht einer Wegstrecke von ca. 8-10 km. Eine beheizte Schwimmtränke am „Dorfplatz“ ist gemeinsamer Treffpunkt. Die Raufutter Station ist ebenso zeit- gesteuert und 24 Stunden zugänglich und stellt Bild: Haring die tägliche Versorgung der Pferde mit Raufutter sicher. Die Pferde werden zur Zucht gehalten. Motivation für den Bau war, dass im Rahmen Das schönste Tierfoto ist ein Ziegenkitz vom der tierärztlichen Tätigkeit die Bedürfnisse der Betrieb Fam. Haring, Bezirk Voitsberg. Tiere klar sichtbar werden, die Boxenhaltung von Pferden den Lauftieren zu wenig Platz und zu wenig Beschäftigung bietet und Schrittma- schinen keinen Ersatz für eine artgerechte Wei- 6.2. „Streuner“: dehaltung darstellen. Zielgruppe dieses Projektes sind die Hun- de am Grazer Hauptplatz/Billa-Eck mit den betreffenden TierhalterInnen, für die Be- Fam. Krispel/Scharfy, Bezirk Südoststeiermark: treuung dieser Tiere und auch für die Men- Schweinehaltung schen konnte eine zufriedenstellende gute Gebaut wurde ein Schweinestall für Wollschwei- Lösung gefunden werden. ne für maximal 120 Mastplätze mit Weide, ca. 212 m² Fläche planbefestigt mit Einstreu, Bau- Mit finanzieller Unterstützung der Stadt weise Beton und Holz – offener Stall. Graz und in Zusammenarbeit mit der Mobi- len Sozialarbeit der Stadt Graz, der Öster- Motivation für den Bau: Für gute Lebensmittel reichischen Tierärztekammer Landesstelle werden gute Rohstoffe gebraucht. Es wird trans- Steiermark und der Tierschutzombudsstel- parente Nachhaltigkeit gelebt – im Umkreis von le wurde das Projekt „Streuner“ ins Leben 10 km finden Zucht, Mast und Schlachtung statt. gerufen. Es ermöglicht eine basismedizini- Die Fütterung erfolgt mit Getreide – beste Ver- sche Versorgung der Hunde des betroffenen edelung bis zur Vermarktung. Es sollte ein Mus- Personenkreises. terbetrieb geschaffen werden, der beweist, dass diese Form der Haltung sehr gut funktioniert. Was wurde 2014 erreicht? 3 Tierärztinnen und 2 Tierärzte stellten für 26 TierhalterInnen teilweise kostenlos ihre Leistungen und Expertise zur Verfügung, bei 29 Hunden wurden insgesamt 82 Be- handlungen (Chippen, Registrieren, Grun- dimmunisierung, Krallen schneiden, Ent- wurmen, Entflohen, Drüsen ausdrücken, Ohren putzen, Biss- und Augenbehand- lung etc.) durchgeführt, in der Anlaufstelle der mobilen Sozialarbeit im Volksgarten wurden 10 Tierarzttermine organisiert. 60 Stunden wurden von der Mobilen Sozi- Bild: Krispel alarbeit als Vor- bzw. Nachbereitung zu den jeweiligen Terminen aufgewendet, 30 26 3
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark de“ organisierte die Firma Styriabrid ein Weihnachtsfest für Mensch und Tier in den Räumlichkeiten der Mobilen Sozialarbeit im Volksgarten der Stadt Graz. Berührend war es, Dankbarkeit und Freude in den Ge- sichtern der Beschenkten zu sehen. Bild: Mobile Sozialarbeit 6.3. „Streunerkatzen“, Kastrationsfolder: Streunerkatzen sind verwilderte Hauskat- zen, die sich sehr gut in das Öko-System einordnen können und sich unkontrolliert vermehren. Stunden für Projektplanung und Administ- ration. Insgesamt fanden unter den Projekt- Eine Streunerkatze ist in 10 Jahren für wei- partnern 4 Kooperationstreffen statt. tere 3.200 Nachkommen verantwortlich. Den TierärztInnen, welche ihre Dienst- Im auch 2014 bestehenden Streunerkat- leistung für dieses Projekt zur Verfügung zenprojekt des Landes Steiermark ge- stellten, sei für diesen aktiven Beitrag meinsam mit der Österreichischen Tier- zum Tierschutz herzlich gedankt, ebenso ärztekammer-Landesstelle Steiermark der Österr. Tierärztekammer, Landesstelle und den zuständigen Gemeinden wurden Steiermark für die Abwicklung der finan- mittlerweile seit 2006 über 15.000 Streu- ziellen Gebarung. Zum Wohl von Mensch nerkatzen kastriert und konnte dadurch die und Tier konnte über Vermittlung der unkontrollierte Vermehrung entsprechend TSO und in Zusammenarbeit zwischen eingedämmt werden. Damit wurde ein we- der Mobilen Sozialarbeit und der Firma sentlicher Beitrag zur Reduktion von Tier- Styriabrid Ende Juni 2014 ein Grillfest leid geleistet. organisiert werden, im Rahmen dieses Festes wurden auch Futterspenden für die Als Kosten der Kastration (nur im Rahmen Hunde übergeben. des Streunerkatzen-Kastrationsprojektes, unverändert seit 2006!) werden für einen Unter dem Motto „Schweinsbraten für die Kater € 36,-- für eine Katze € 60,-- in Rech- Menschen, Schweinsohren für die Hun- nung gestellt. Kostentragung: Förderung des Streuner- katzen-Kastrationsprojektes durch das Land Steiermark; finanzielle Beteiligung der Gemeinden durch den Ankauf von Kastrationsgutscheinen (max. € 50.000,-- pro Jahr = max. 2.500 Gutscheine/Jahr); Verzicht auf ca. 30 % des für eine Kas- tration üblichen Honorars durch die Tierärzte, die Kastrationen im Rahmen des Streunerkatzen-Kastrationsprojektes durchführen (entsprechend ebenfalls ca. € 50.000,-- pro Jahr); unentgeltliche Pla- nung und Abwicklung des Projektes Bild: Bäck durch die Österreichische Tierärzte- kammer, Landesstelle Steiermark. 27
5. Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark Seit dem Jahr 2006 wurden im Rahmen des Streunerkatzen-Kastrationsprojektes 17.096 Gutscheine ausgegeben und 4.938 Kater und 10.344 Katzen kastriert. Nach wie vor stellt die Problematik unkast- rierter freilaufender Katzen für die TSO ein wesentliches Tierschutzproblem in der Stei- Bild: Land Steiermark ermark dar. Eine Vielzahl von Anrufen und Anfragen erreichen diesbezüglich die TSO. Eine wirkliche Lösung ist erst durch eine Änderung der derzeitigen Rechtslage mög- lich. Darum ist die TSO seit Jahren bemüht und gibt es auch einen diesbezüglich neuen wieder ein voller Erfolg. Auf 70 Tischen Verordnungsentwurf. wurde eine bunte Palette von Geschirr über Kleidung, Spielzeug, Elektrogeräten und Das Gelingen dieses Projektes ist jedenfalls Büchern bis zu einem großen Kuchenbuf- davon abhängig, dass wirklich ausschließ- fet angeboten. lich Streunerkatzen der Kastration unterzo- gen werden, also Tiere die keinem Halter zu- 20 ehrenamtliche Tierfreunde haben zuordnen sind, dass Gemeinden Gutscheine € 1.100,-- für die Versorgung von Streuner- nicht verkaufen und dass auch keine Jung- katzen erwirtschaftet; die Tierschutzom- katzen von Streunerkatzenpopulationen im budsfrau betreute selbst einen Stand. Rahmen dieses Projektes kastriert werden. Das Ziel des Streunerkatzenprojektes sind kastrierte, stabile und gesunde Streuner- katzenpopulationen, welche ihre Nische im Öko-System gefunden haben. Es wäre Tier- quälerei, Streunerkatzen in ein Tierheim zu verbringen. 35 Anfragen betreffend Projekt Streunerkatzen im Jahr 2014 wurden sei- Bild: Purzel & Vicky tens der TSO schriftlich beantwortet. Um Wissen über das Thema „Kastration von Katzen und Katern“ zu vermitteln, ver- fasste die TSO einen Kastrationsfolder mit einer Auflage von 55.000 Stück, wel- cher an alle Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, AmtstierärztInnen, Tierschutz- vereine und Tierheime, Zoofachhandlun- gen und an die TSO der anderen Bundes- länder verschickt wurde. Bild: Purzel & Vicky 6.4. Flohmarkt IG Tierschutz, Messe „Mensch & Tier“: Fotos von der Übergabe der Spenden belegen die große Freu- Der 3. Tierschutz-Flohmarkt, veranstal- de jener Tierfreunde, welche sich mit großem Engagement für tet von der IG Tierschutz Steiermark, war die Kastration von Streunerkatzen einsetzen. 28 3
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