Evaluation des Carsharinggesetzes - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen Mensch und Sicherheit Heft M 328 - hbz NRW
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Evaluation des Carsharinggesetzes Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen Mensch und Sicherheit Heft M 328
Evaluation des Carsharinggesetzes von Judith Kurte Klaus Esser KE-CONSULT Kurte&Esser GbR Köln Dirk Wittowsky Sören Groth Jan Garde Paul Matthis Helmrich studio next mobility GbR Dortmund Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen Mensch und Sicherheit Heft M 328
Die Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht ihre Arbeits- und Forschungs ergebnisse in der Schriftenreihe Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen. Die Reihe besteht aus folgenden Unterreihen: A - Allgemeines B - Brücken- und Ingenieurbau F - Fahrzeugtechnik M- Mensch und Sicherheit S - Straßenbau V - Verkehrstechnik Es wird darauf hingewiesen, dass die unter dem Namen der Verfasser veröffentlichten Berichte nicht in jedem Fall die Ansicht des Herausgebers wiedergeben. Nachdruck und photomechanische Wiedergabe, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Bundesanstalt für Straßenwesen, Stabsstelle Presse und Kommunikation. Die Hefte der Schriftenreihe Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen können direkt bei der Carl Ed. Schünemann KG, Zweite Schlachtpforte 7, D-28195 Bremen, Telefon: (04 21) 3 69 03 - 53, bezogen werden. Über die Forschungsergebnisse und ihre Veröffentlichungen wird in der Regel in Kurzform im Informationsdienst Forschung kompakt berichtet. Dieser Dienst wird kostenlos angeboten; Interessenten wenden sich bitte an die Bundesanstalt für Straßenwesen, Stabsstelle Presse und Kommunikation. Die Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) stehen zum Teil als kostenfreier Download im elektronischen BASt-Archiv ELBA zur Verfügung. https://bast.opus.hbz-nrw.de Impressum Bericht zum Forschungsprojekt 89.0348 Evaluation des Carsharinggesetzes Fachbetreuung Fabian Surges Referat Grundlagen des Verkehrs- und Mobilitätsverhaltens Herausgeber Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstraße 53, D-51427 Bergisch Gladbach Telefon: (0 22 04) 43 - 0 Redaktion Stabsstelle Presse und Kommunikation Druck und Verlag Fachverlag NW in der Carl Ed. Schünemann KG Zweite Schlachtpforte 7, D-28195 Bremen Telefon: (04 21) 3 69 03 - 53 Telefax: (04 21) 3 69 03 - 48 www.schuenemann-verlag.de ISSN 0943-9315 ISBN 978-3-95606-673-3 Bergisch Gladbach, April 2022
3 Kurzfassung – Abstract dass zentrale Interventionsziele des CsgG und der damit einhergehenden weiteren gesetz- bzw. ver- ordnungsgeberischen Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene erreicht worden sind. Die positiven Evaluation des Carsharinggesetzes Wirkungen, die durch das CsgG auf Output-, Outco- Im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen me- und Impact-Ebene ausgelöst werden, könnten wurde vom Bearbeiterteam KE-CONSULT Kur- durch ergänzende Maßnahmen perspektivisch te&Esser GbR und studio next mobility Wittowsky noch verstärkt werden. Ein akuter Fortschreibungs- Garde Groth GbR das 2017 in Kraft getretene bedarf wird derzeit jedoch nicht gesehen. Diesbe- Carsharinggesetz (CsgG) evaluiert. Die vorliegende züglich wird empfohlen, die weitere Marktentwick- Evaluation verwendet den Input-Output-Outcome- lung abzuwarten. Auf Basis der Evaluationsergeb- Impact-Ansatz (Input: CsgG, Output: Begleitungs- nisse werden 12 Punkte auf 4 Handlungsebenen und Umsetzungsschritte in Bund, Bundesländern zur Verstetigung und Verstärkung vorgeschlagen. und Kommunen; Outcome: Wirkungen auf dem Carsharingmarkt; Impact: intendierte langfristige Wirkungen) und basiert auf einer Analyse der Lite- Evaluation of the Carsharing Act ratur sowie eigenen empirischen Erhebungen bei On behalf of the Federal Highway Research den Bundesländern, den Kommunen und Kommu- Institute, the evaluation team KE-CONSULT Kurte nalverbänden, den Carsharinganbietern und den &Esser GbR and studio next mobility Wittowsky Verkehrsteilnehmern. Garde Groth GbR evaluated the Carsharing Act Das CsgG ist die Grundlage, Carsharingfahrzeuge (CsgG), which came into force in July 2017. This zur Förderung des Carsharing zu bevorrechtigen. evaluation uses the input-output-outcome-impact Dies betrifft die Erteilung von Sondernutzungser- approach (input: CsgG, output: monitoring and laubnissen an öffentlichen Straßen an Anbieter von implementation steps in the federal government, stationsbasierten Carsharingfahrzeugen sowie das federal states and municipalities, outcome: effects Parken und das Erheben von Parkgebühren auf öf- on the carsharing market; impact: intended long- fentlichen Straßen für stationsunabhängige und term effects) and is based on literature analysis as stationsabhängige Fahrzeuge. Damit stößt das well as on own empirical surveys among the federal CsgG eine Wirkungskette an, die über die Aktivitä- states, municipalities and municipal associations, ten des Bundes, der Länder und der Kommunen carsharing providers and transport users. den Carsharingmarkt stimulieren soll, was wieder- um eine höhere Marktdurchdringung des Carsha- The CsgG forms the basis for giving preferential ring begünstigt und somit die mit dem Carsharing treatment to carsharing vehicles in order to promote verbundenen Verkehrs- und Umweltwirkungen be- carsharing. This concerns the granting of special günstigen kann. rights of use on public roads to providers of station- based carsharing vehicles, as well as parking and Mit dem CsgG wurden vor allem Verkehrs- und Um- charging for parking on public roads for station- weltziele verbunden, namentlich die Verringerung independent and station-dependent vehicles. In this des motorisierten Individualverkehrs, die Vernet- way, the CsgG triggers a chain of effects that is zung des Öffentlichen Personennahverkehrs, die intended to stimulate the carsharing market via the Schließung der Lücke zwischen den Verkehrsmit- activities of the federal government, the states and teln des Umweltverbundes, der Ersatz privater Pkw the municipalities. This, in turn, results in a higher und damit die Senkung des Pkw-Bestandes und die market penetration of carsharing and can thus Entlastung des öffentlichen Raums, die erhöhte benefit the traffic and environmental effects Marktdurchdringung mit neuen und umweltscho- associated with carsharing. nenden Antriebstechnologien, die Vereinfachung und Stärkung der Nutzung von Carsharing und die The CsgG has been mainly associated with Förderung einer nachhaltigen Mobilität sowie die transport and environmental objectives as reducing Verbesserung der Bedingungen für die Leistungsfä- private motorized transport, interconnecting local higkeit der Volkswirtschaft. public transport, closing the gap between the different modes of transport within the environmental Die im Rahmen der Evaluation des CsgG durchge- network, replacing private cars and thus reducing führte Erfolgskontrolle kommt zu dem Ergebnis, the number of cars and relieving the pressure on
4 public space, increasing the market penetration with new and environmentally friendly driving technologies, simplifying and strengthening the use of carsharing and promoting sustainable mobility, improving the performance conditions of the national economy. The performance review carried out as part of the evaluation of the CsgG concludes that key intervention goals of the CsgG and the associated further legislative and regulatory activities at federal and state level have been achieved. The positive effects triggered by the CsgG regarding output, outcome and impact could be further strengthened in the future through supplementary measures. However, an immediate need for improvement is not seen at present. In this regard, it is recommended to observe further market developments. Based on the evaluation results, 12 key points on 4 levels of action are proposed for stabilization and reinforcement.
5 Summary public transport, closing the gap between the different modes of transport within the environmental network, replacing private cars and thus reducing the number of cars and relieving the pressure on Evaluation of the Carsharing Act public space, increasing the market penetration On behalf of the Federal Highway Research with new and environmentally friendly driving Institute, the evaluation team KE-CON¬SULT technologies, simplifying and strengthening the use Kurte&Esser GbR and studio next mobility of carsharing and promoting sustainable mobility, Wittowsky Garde Groth GbR evaluated the improving the performance conditions of the national Carsharing Act (CsgG), which came into force in economy). July 2017. This evaluation uses the input-output- The performance review carried out as part of the outcome-impact approach (input: CsgG, output: evaluation of the CsgG concludes that key monitoring and implementation steps in the federal intervention goals of the CsgG and the associated government, federal states and municipalities, further legislative and regulatory activities at federal outcome: effects on the carsharing market; impact: and state level have been achieved. intended long-term effects) and is based on literature analysis as well as on own empirical surveys among Based on the empirical surveys and supported by the federal states, municipalities and municipal the research on carsharing, the following evaluation associations, carsharing providers and transport results can be derived. users (cf. figure 1). • The CsgG has triggered further legislative and The CsgG forms the basis for giving preferential regulatory activities at federal and state level. treatment to carsharing vehicles in order to promote The amendment to the German Road Traffic carsharing. This includes the granting of special Regulations (StVO) of April 20, 2020, has created rights of use on public roads to providers of station- the legal prerequisites for giving priority to based carsharing vehicles, as well as parking and carsharing vehicles. In most of the German charging for parking on public roads for station- states, there are already legal regulations for independent and station-dependent vehicles. In this station-based carsharing on roads according to way, the CsgG triggers a chain of effects that is state law or there are at least draft laws in this intended to stimulate the carsharing market via the regard. The time gap between the entry into activities of the federal government, the states and force of the CsgG and the amendment of the the municipalities. This, in turn, results in a higher StVO is criticized. market penetration of carsharing and can thus benefit the traffic and environmental impacts • In many municipalities, the CsgG serves as a associated with carsharing. catalyst for considering carsharing as part of the local mobility concept. The municipalities see The CsgG has been mainly associated with benefits of the CsgG primarily in legal certainty transport and environmental objectives (reducing and planning security. They explicitly welcome private motorized transport, interconnecting local the degrees of freedom that the CsgG offers. Fig. 1: Empirical basis of the evaluation of the Carsharing Act
6 However, especially for small, rural municipalities, linkage effects with public transport, the the administrative burden resulting from the electrification of the vehicle fleet and positive selection of sites and providers is high. The economic impulses. However, increasing market maximum contract period of 8 years stipulated shares of station-independent carsharing in in the CsgG appears to be inhibiting in some particular could lead to slight cannibalization cases. This period is considered too short to effects with public transport, in terms of trips with be able to economically build up infrastructure, buses and trains being replaced by trips with e.g., charging infrastructure for electromobility. carsharing vehicles. In many municipalities, the preferential rights have already been implemented; in others, they • The CsgG is cost-effective in terms of the are in the planning stage. Not all municipalities efficiency of execution. The efficiency of the seem to already have a procedure or an office measures is assessed to be positive. for issuing stickers to identify carsharing vehicles. Overall, in interaction with the StVO and the • The CsgG supports the carsharing offer. This regulations of the federal states, the CsgG has led applies to providers of all variants (station-based, to municipalities giving preferential treatment to independent, combined). However, many pro carsharing or planning to do so in order to increase viders express a need for further support to market penetration. The potential positive long-term establish and/or strengthen carsharing, especial effects emanating from the CsgG could be further ly in small communities. The providers expect strengthened in the future. Based on the evaluation demand effects from the increased visibility and results, 12 key points on 4 levels of action are perceptibility of the carsharing vehicles, which proposed for stabilization and reinforcement. result from the possible allocation of parking spaces in public areas. For the majority of Action level 1: Considering the needs of small providers (more than 90%), the preferential and medium-sized municipalities rights in the sense of the CsgG are perceived as helpful to expand their offer in those municipalities Especially in small and medium-sized municipalities, where they already operate carsharing vehicles. there is still a significant potential for the market Some of the providers (40%) consider the penetration of carsharing. However, many small preferential rights in the sense of the CsgG as and medium-sized municipalities regard the being helpful in expanding their services to administrative procedures for giving priority to municipalities in which they do not yet operate carsharing as too time and personnel intensive. carsharing vehicles. Furthermore, they usually do not face multiple providers, so that a selection procedure is perceived • Road users (those entitled to travel) report as dispensable. The evaluation recommends the increasing usage frequencies in response to the following measures for the development of improved service as a result of increased carsharing services in small and medium-sized accessibility, visibility, plannability and reliability. municipalities: (1) Examining the further simplifi Additional demand potential can be leveraged cation of procedures or the creation of further through falling costs as a result of reduced exemptions for small and medium-sized munici parking fees, especially among road users who palities; (2) Specific (financial) support for non- have used carsharing little to date. Overall, the economic business models; (3) Providing support improved general conditions lead to an increased for the administration of small and medium-sized intention to use carsharing and thus favor an municipalities regarding the planning and intro increased market penetration. duction of carsharing services by respective federal • The improvements in the general conditions for state. carsharing resulting from the CsgG are likely to have a positive impact on traffic, the environment Action level 2: Expansion of possible and the economy as a whole. This applies in addressees of preferential rights particular to the reduction of the number of cars, the reduction of parking space requirements and The new developments in the mobility market lead thus the improvement of the local parking to customized, individualized mobility services situation, the relief effects in car traffic, the being offered to transport users (MaaS: mobility-as-
7 a-service). In the future, it should be possible, for support in the implementation of the preferential example, to assemble several means of transport rights on the basis of the CsgG. On the one hand, it by using an app to create customized offers and to would be appreciated if the CsgG and the book them directly on a platform. This will make it possibilities it offers were better known. This would easy to combine public transport, ridepooling and facilitate the administrative work and strengthen the ridesharing services, as well as other mobility and position towards local politics. This also includes the information services. In addition to the new mobility provision of information on the possible significance services, peer-to-peer carsharing is also playing an of carsharing within municipal mobility concepts. increasing role. It can be suitable for strengthening Furthermore, it would be useful to have guidelines, multimodal behavior and can lead to a reduction in checklists, best practice collections, etc. which can private cars ownership. The evaluation therefore be made available to the municipalities in order to recommends examining the expansion of the target support the municipal staff in the practical group to include (1) further carsharing variants such implementation on site. At this point, a as peer-to-peer carsharing and (2) further new recommendation for the practical procedure to issue mobility variants such as ridesharing and ridepooling. the carsharing sticker would also be useful; the relevant Traffic Journal announcement of August 18, 2020 is not yet known to all municipalities. An Action level 3: important step in supporting the municipalities is the Further specific support measures current development of the General Administrative As described above, the CsgG is suitable for Regulation for Road Traffic Regulations (VwV- supporting the market penetration of carsharing. StVO), which regulates more details on the From the evaluation’s point of view, there is further arrangement of parking privileges for carsharing potential in promoting particularly effective individual vehicles and serves as an assistance to the aspects. These are, on the one hand, the linkage authorities in this respect. The German federal effects with public transport. On the other hand, states and associations are involved. In addition, combined carsharing seems to have particularly networking of the municipalities would also be high effects for both, road users and environment. helpful. From the evaluation’s point of view, the Based on this, the following specific incentives are following measures are therefore recommended: proposed: (1) Carsharing can have a positive impact (1) Provision of accompanying measures that in combination with public transport. According to increase the awareness of the possibilities in terms the evaluation, this aspect is to be valued so highly of the CsgG; (2) Provision of empirical data and that a targeted promotion of linkage measures studies on the effects of carsharing and on seems to be appropriate. (2) It should also be the benefits of prioritization; (3) Provision of examined in a more detailed way whether targeted recommendations for action, best practices, support for combined carsharing is suitable for guidelines and checklists for privileging carsharing; increasing the positive effects of carsharing even (4) Support for the networking of municipalities; (5) further. Since the state of knowledge in this area Examination of the extent to which the Federal does not yet appear to be sufficient, it is Government and the German federal states can act recommended to conduct a basic investigation on either together and/or in a complementary manner. the effects of combined carsharing. Here, the The performance review carried out as part of the above-mentioned variants (peer-to-peer, ride evaluation of the CsgG comes to the conclusion sharing, ridepooling) could also be taken into that key intervention goals of the CsgG and the account. associated further legislative and regulatory activities at federal and state level have been Action level 4: Support campaigns achieved. The positive effects triggered by the CsgG regarding output, outcome and impact could The survey of municipalities and municipal be further strengthened in the future through associations showed that the regulations of the supplementary measures. However, an immediate CsgG, the StVO and the regulations of the federal need for further improvement is not seen at present. states on preferential rights were generally rated In this regard, it is recommended to observe further positively. Beyond pure legislation, however, the market developments. desire for support was mentioned. The municipalities and municipal associations expressed the wish for
9 Inhalt 1 Anlass, Ziel und Aufbau 4.5.1 Vollzugswirtschaftlichkeit des der Evaluation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Carsharinggesetzes . . . . . . . . . . . . . . . 46 4.5.2 Maßnahmenwirtschaftlichkeit des 2 Stand der Forschung Carsharinggesetzes . . . . . . . . . . . . . . . 47 zum Carsharing und zum Carsharinggesetz . . . . . . . . . . . . 12 5 Zusammenfassung der 2.1 Literaturanalyse zu den Erfolgskontrolle und uswirkungen des Carsharing . . . . . . . A 12 Handlungsempfehlungen . . . . . . . . . 48 2.2 Analyse des Carsharingmarktes . . . . . . 16 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 3 Methodisches Vorgehen der Bilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 E valuation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Tabellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 3.1 Evaluationsansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 3.2 Empirisches Vorgehen und Der Anhang zum Bericht ist im elektronischen BASt- Stichprobenbeschreibung . . . . . . . . . . . 21 Archiv ELBA unter https://bast.opus.hbz-nrw.de ab- rufbar. 4 Erfolgskontrolle des Carsharinggesetzes . . . . . . . . . . . . . . 23 4.1 Das Carsharinggesetz (Input) . . . . . . . . 24 4.2 Regelungen des Bundes, der Bundesländer sowie der Kommunen und Kommunal verbände (Output) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 4.2.1 Straßenverkehrs-Ordnung und Regelungen der Länder . . . . . . . . . . . . 25 4.2.2 Umsetzung in den Kommunen und Kommunalverbänden . . . . . . . . . . . 27 4.3 Wirkungen auf den Carsharing- und Verkehrsmarkt (Outcome) . . . . . . . 33 4.3.1 Wirkungen auf das Carsharing- angebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 4.3.2 Wirkungen auf die Carsharing- nachfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 4.4 Mittel- und langfristige Wirkungen des Carsharinggesetzes (Impact) . . . . . 39 4.5 Vollzugs- und Maßnahmen wirtschaftlichkeit des Carsharing- gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
11 Auch wenn aus Gründen der Lesbarkeit im folgen- gen am 1. September 2017 in Kraft (vgl. § 7 CsgG). den Text die männliche Form verwendet wird, sind Gemäß § 6 CsgG soll das Gesetz vom Bundes Angehörige aller Geschlechter stets einbezogen. ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 1 Anlass, Ziel und Aufbau (BMU) gemeinsam evaluiert werden. Die Ergebnis- der Evaluation se der Evaluation durch die Ministerien müssen bis zum 1. Juli 2021 dem Deutschen Bundestag vorge- Seit den späten 1980er Jahren gibt es in Deutsch- legt werden. Die vorliegende Evaluation bildet dazu land die gemeinschaftliche Nutzung von Pkw in die Grundlage. Form des Carsharing. Mit dem Carsharing wird die Hoffnung verbunden, Verkehrsprobleme, die durch Mit der Evaluation des CsgG wird eine Wirkungs- den Einsatz privater Pkw hervorgerufen werden, und Erfolgskontrolle hinsichtlich Zielerreichung und abzumildern. Auswirkungen des CsgG durchgeführt, um eine fundierte und empirisch gestützte Einschätzung der Derzeit sind vor allem zwei Carsharingvarianten (intendierten) Auswirkungen und positiven Effekte von Bedeutung. Beim stationsbasierten Carsharing abzugeben und möglichen bestehenden Optimie- stehen die Fahrzeuge auf einem festen Parkplatz, rungsbedarf zu identifizieren. Aus den gesammel- der Station. Dort ist das Fahrzeug reservierbar, wird ten Erkenntnissen werden Schlussfolgerungen und dort abgeholt und auch wieder abgestellt. Das stati- Handlungsempfehlungen abgeleitet. onsunabhängige Carsharing verzichtet auf solche festen Standorte. Die Fahrzeuge parken innerhalb Die vorliegende Untersuchung ist keine Auswir- eines definierten Geschäftsgebietes, oft in den In- kungsanalyse des Carsharing als solches. Die Wir- nenstädten, und werden internetbasiert gebucht. kungen des Carsharing sind bereits in zahlreichen Langfristige Reservierungen sind nicht möglich be- Forschungsvorhaben analysiert worden, auf die im ziehungsweise die Ausnahme. Zuge der Evaluation des CsgG zurückgegriffen wird. Beiden Varianten des Carsharing wird eine bedeu- tende Rolle in der Mobilitätswende beigemessen. Die Evaluation des CsgG umfasst fünf Arbeitsschrit- Dies betrifft insbesondere den Ersatz privater Pkw te: durch Carsharingfahrzeuge und die Schließung von Lücken innerhalb von Mobilitätsketten des Umwelt- • In einem ersten Arbeitsschritt werden zunächst verbundes. das Wirkmodell und die Indikatorik (Definition von Kennziffern und Maßgrößen zur Durchfüh- Im Jahr 2017 wurde das Gesetz zur Bevorrechti- rung der Wirkungsanalyse) präzisiert. Hieraus gung des Carsharing1 erlassen. Mit diesem werden wird das Zielsystem abgeleitet. Zudem werden Maßnahmen zur Bevorrechtigung des Carsharing der Methodeneinsatz und die notwendigen Da- im Straßenverkehr ermöglicht, um die Verwendung tenerhebungen konzipiert. Die in diesem Ar- von Carsharingfahrzeugen im Rahmen stationsun- beitsschritt festgelegten Erkenntnisziele und Er- abhängiger oder stationsbasierter Angebotsmodel- hebungsmethoden kommen kontinuierlich im le zu fördern. Übergeordnetes Ziel ist die Verringe- Verlauf des Projektes zum Einsatz. rung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs. • In einem zweiten Arbeitsschritt werden die Aus- gangslage und der rechtliche Rahmen beschrie- Das Carsharinggesetz (im Folgenden CsgG) trat, ben. soweit es den Bund zum Erlass von Rechtsverord- nungen ermächtigt, am 13. Juli 2017 und im Übri- • Der dritte Arbeitsschritt beinhaltet die Marktüber- sicht und eine Kennzeichnung der Marktentwick- lungen des Carsharing im Zeitablauf. • Gegenstand des zentralen vierten Arbeitsschrit- 1 Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing tes ist die empirische Umsetzung der Evaluati- gesetz – CsgG) vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2230), zuletzt geändert durch Artikel 328 der Verordnung vom 19. Juni 2020 on, also vor allem die Auswirkungs- und Ziel (BGBl. I S. 1328). erreichungsanalyse sowie die Wirkungsanalyse
12 und damit die Beantwortung der formulierten 2.1 Literaturanalyse zu den Erkenntnisziele und genannten Leitfragen. Auswirkungen des Carsharing • Die im vierten Arbeitsschritt erfolgte empirische Die Auswirkungen des CsgG sind bisher noch nicht Umsetzung liefert die Basis für die Zusammen- detailliert untersucht worden, dennoch können aus fassung der zentralen Ergebnisse und Ableitung anderen Forschungskontexten umfangreiche Er- von Handlungsempfehlungen und Schlussfolge- kenntnisse zu den Auswirkungen von Carsharing rungen im fünften Arbeitsschritt. auf die Alltagsmobilität gewonnen werden. Zu- nächst handelt es sich beim Carsharing – ganz all- Die Evaluation des CsgG wird begleitet von einem gemein – um die organisierte gemeinschaftliche Betreuerkreis bestehend aus Vertretern des BMVI, Nutzung von Personenkraftwagen, auf die Mitglie- des BMWi, des BMU und der Bundesanstalt für der bzw. Kunden eines Carsharinganbieters nach Straßenwesen (BASt). Abschluss eines Rahmenvertrags Zugriff haben.2 Diesbezüglich haben sich mit dem stationsbasier- Der vorliegende Schlussbericht stellt zunächst den ten Carsharing und dem stationsunabhängigen derzeitigen Stand der Forschung zum Carsharing Carsharing (auch flexibles oder free-floating- Car im Allgemeinen und zum CsgG im Besonderen dar sharing genannt) vor allem zwei Varianten des (Kapitel 2.1) und skizziert die Entwicklung des Carsharing etabliert:3,4,5 Carsharing (Kapitel 2.2). Das hier dargestellte Mengengerüst fasst die Entwicklung des Carsha- • Das stationsbasierte Carsharing ist die klassi- ring zusammen und bildet somit die Ausgangsbasis sche Form, bei dem das Fahrzeug an einem für die Evaluation des CsgG und die Analyse der Stellplatz entliehen und wieder dorthin zurück- damit in Zusammenhang stehenden Effekte. Kapitel gebracht wird. Dauer und Nutzung werden 3 erläutert den zugrundeliegenden Evaluations i. d. R. vorab mit dem Anbieter vereinbart. ansatz, das Zielsystem und das Wirkmodell für die Evaluation sowie die eingesetzten empirischen • Das stationsunabhängige Carsharing ist eine Methoden. In Kapitel 4 werden die Evaluationser- neuere Form des Carsharing, bei der ein freies gebnisse vorgestellt und in Kapitel 5 werden die Fahrzeug innerhalb eines abgesteckten Ge- Ergebnisse der Evaluation, also die Erfolgskontrol- schäftsgebietes an einem beliebigen Ort gemie- le, zusammengefasst, auf deren Basis dann Hand- tet und one way genutzt, d. h. an einem beliebi- lungsempfehlungen abgeleitet werden. gen Parkplatz innerhalb des definierten Gebie- tes wieder abgegeben werden kann. Über diese verbreiteten und bekannten Varianten des Carsharing hinaus existieren zudem – wenn 2 Stand der Forschung auch weit weniger prominent besprochen – kombi- zum Carsharing und nierte Ansätze aus stationsbasiertem und stations- zum Carsharinggesetz unabhängigem Carsharing.6 Solche kombinierten Ansätze zeichnen sich zum Beispiel dadurch aus, In diesem Kapitel wird zunächst ein Überblick über dass sie zwar erstmal nach dem free-floating- die zentralen Aspekte zum Stand der Forschung Prinzip organisiert sind, in spezifischen Lagen des zum Thema Carsharing gegeben (Kapitel 2.1). Die- Geschäftsgebietes mit hohem Parkdruck aber auch se Aspekte sollen als Grundlagen verstanden wer- reservierte Parkplätze bereitgehalten werden, an den und die darauffolgende Evaluation des CsgG denen Fahrzeuge ausgeliehen bzw. zurückgege- vorbereiten. Ziel ist es, die Auswirkungen des Carsharing und, soweit möglich, des CsgG, wie sie in der wissenschaftlichen Literatur vorliegen, darzu- stellen. Anschließend wird die Entwicklung des 2 Bundesverband CarSharing 2020-2. Carsharing von den Anfängen bis heute dargestellt, 3 SHAHEEN et al. 1999. um eine Vorstellung über die Größenordnungen 4 SHAHEEN et al. 2007. des Carsharing mit Blick auf die Anzahl der Anbie- 5 ter, der Kommunen mit Carsharingangeboten und MÜNZEL et al. 2018. 6 der Nutzer herzustellen (Kapitel 2.2). Bundesverband Carsharing 2015.
13 ben werden können. Neben den Vorteilen, die sich terscheidet. Dabei zeigt sich, dass Carsharingnut- dadurch für die Kunden ergeben, ergeben sich auch zer seltener den privaten Pkw nutzen und dafür Hinweise dafür, dass kombinierte Ansätze im Hin- häufiger auf Alternativen zum Auto zurückgreifen blick auf ihre positiven Einflüsse auf Verkehr und (z. B. ÖPNV, Fahrrad).11,12 Weiterhin wird in diesen Umwelt anderen Carsharingangeboten überlegen Studien deutlich, dass Carsharingnutzer eine höhe- sind.7 Es zeigt sich, dass sowohl die Fahrtdauer als re Verkehrsmittelflexibilität aufweisen, d. h. sie ent- auch die Fahrtweite im Durchschnitt höher liegen scheiden weitaus flexiber und situationsbezogen, als bei den anderen beiden Carsharingvarianten. auf welches Verkehrsmittel sie zurückgreifen wol- len, und nutzen häufiger die Kombination aus meh- In den letzten Jahren hat sich außerdem das soge- reren Verkehrsmitteln auf einem Weg als Personen, nannte peer-to-peer-Carsharing als Nische entwi- die Carsharing nicht nutzen. ckelt, die aus dem nachbarschaftlichen Carsharing hervorging und die Vermietung privater Pkw bein- In Bezug auf die Veränderung von Mobilitätsres- haltet.8 In der verkehrspolitischen und wissen- sourcen kann gezeigt werden, dass eine Neumit- schaftlichen Debatte spielt das peer-to-peer-Car gliedschaft bei einem Carsharinganbieter mit einem sharing im Vergleich zu den kommerziellen Ange- Verzicht auf den Besitz oder gar dem Verkauf des boten bisher eine weniger bedeutende Rolle und eigenen Autos verbunden sein kann.13,14,15 Insofern hat vor dem Hintergrund auch noch keinen Eingang wird die Nutzung von Carsharing mit vor allem mit ins CsgG gefunden. Diesbezüglich sind die ent- klimawirksamen Effekten assoziiert.16 Aber auch sprechenden Entwicklungen mit Blick auf eine Er- weitere positive Umwelteffekte, wie zum Beispiel höhung der Angebotsvielfalt, die potenzielle Zunah- die Reduktion von lokalen Schadstoffemissionen me multimodaler Verhaltensweisen oder etwa Re- oder Lärm, werden mit Carsharing-Angeboten in duktionspotenziale beim privaten Pkw-Besitz ent- Verbindung gebracht, sofern das Angebot insge- sprechend abzuwarten.9 Gerade für die weniger samt zu einer Reduktion von Pkws beitragen kann17. dicht besiedelten Räume, in denen ein kommerziel- Auf individueller Ebene können allerdings immer ler Betrieb eines Carsharingangebotes aufgrund ei- auch Zusammenhänge zwischen einer Neumit- ner zu geringen Nachfragedichte nur eingeschränkt gliedschaft und einem Anstieg der individuellen möglich ist, kann diese Form des Carsharing ein Pkw-Fahrten festgestellt werden. Das betrifft insbe- wichtiger Baustein im Mobilitätsangebot sein.10 sondere Personen, die zuvor auf keinen eigenen Pkw zurückgreifen konnten.18,19 Verschiedene Studien haben untersucht, inwiefern sich die Verkehrsmittelnutzung von Carsharingnut- Hinsichtlich verkehrlicher Effekte wird beobachtet, zern im Vergleich zu Nicht-Carsharingnutzern un- dass durch die neue Carsharingoption ursprüngli- 7 Bundesverband Carsharing 2015. 8 HAMPSHIRE et al. 2011. 9 LUDMANN 2018. 10 VCÖ 2018. 11 SIOUI et al. 2012. 12 KOPP et al. 2015. 13 CHATTERJEE et al. 2013. 14 FIRNKORN et al. 2015. 15 MARTIN et al. 2010. 16 MARTIN et al. 2011b. 17 ESFANDABADI et al. 2020. 18 CERVERO et al. 2004. 19 MARTIN et al. 2010.
14 che Fahrten mit anderen Verkehrsmitteln substitu- ger klimafreundlichen Antrieben anbieten.25 Diese iert werden können.20,21 MARTIN und SHAHEEN Kritik berücksichtigt allerdings nicht die potenziellen beispielsweise verweisen auf mögliche Substitu Qualitäten des stationsunabhängigen Carsharing tionseffekte (auch Kannibalisierungseffekte) im innerhalb des Umweltverbundes mit Blick auf die ÖPNV durch Carsharingnutzungen.22 Firnkorn kann Schaffung von möglichen Multioptionalitätseffekten, eine leicht reduzierte Nutzung von ÖPNV, Fahrrad mit denen subjektiv wahrgenommene Zunahmen und Fußwegen durch das stationsunabhängige an Freiheitsgraden bei der Verkehrsmittelwahl ein- Carsharing nachweisen.23 Wiederum MARTIN und hergehen.26 So wird in Arbeiten theoretisch-kon- SHAHEEN können in einer ihrer viel beachteten zeptionellen Ausführungen der Verkehrs- und Mobi- Studien anhand des personenbezogenen Eintrittes litätsforschung argumentiert, dass stationsbasiertes in Carsharingorganisationen klimawirksame Effekte Carsharing nicht als Konkurrenzverkehrsmittel zu feststellen.24 Zwar zeige sich, dass sich bei den anderen nachhaltigen Verkehrsmitteln verstanden meisten Carsharingeinsteigern die haushaltsbezo- werden müsse, sondern erst zur Emergenz eines genen Emissionen auf das Jahr gerechnet erhöhen, konkurrenzfähigen Umweltverbundes – d. h. als da bei den meisten Personen erstmals ein Pkw-Zu- ernsthafte Alternative zur privaten Automobilität – gang hergestellt und auf diesen entsprechend zu- beiträgt.27 Hier entfalte es eine ökologische Wir- rückgegriffen werde. Allerdings seien diese indivi- kung, indem das Auto vom einstigen Universalver- duellen Emissionszunahmen verglichen mit der kehrsmittel nun in Gestalt des Mietautos zur spora- Nutzung eines privaten Pkw als gering einzuschät- dischen Option degradiert werde.28,29 zen. Ins Gewicht falle hier, dass jene verbleibenden In siedlungsstruktureller Perspektive sind vor allem Personen, die einer Carsharingorganisation beige- dicht besiedelte (städtische) Teilräume mit einem treten sind, ihre individuellen Emissionen massiv re- Carsharingangebot ausgestattet, wohingegen dünn duzieren, indem sie sich von Fahrzeugen trennen besiedelte Teilräume tendenziell einen Mangel an und durch die Carsharing-Mitgliedschaft weniger Carsharingangeboten aufweisen.30 Während die fahren. Die beiden Forscher können über ihr Modell stationsbasierten Anbieterstrukturen im Grunde feststellen, dass in der Folge die aufsummierten verschiedene Stadttypen abdecken, lassen sich die Emissionsminderungen jene Emissionserhöhungen flexiblen Carsharingstrukturen vornehmlich in öko- in der Summe übersteigen und es folglich zu einer nomisch prosperierenden Teilräumen lokalisieren.31 Reduktion an Treibhausgasen komme. Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass sich Bei stationsunabhängigen Carsharingangeboten das Carsharingangebot in Städten mit lokalen sind die ökologischen Effekte nicht unumstritten, Carsharinganbietern vor allem in zentralen Lagen weil die Anbieter (oftmals aus der Automobilindus- konzentriert, wohingegen die peripheren Quartiere trie) ihre Fahrzeuge in großen Flotten und mit weni- eher selten von Carsharingangeboten profitieren.32 20 MARTIN et al. 2011a. 21 FIRNKORN 2012. 22 MARTIN et al. 2011a. 23 FIRNKORN 2012. 24 MARTIN et al. 2011b. 25 GIESEL et al. 2016. 26 MONHEIM 1994. 27 DEFFNER et al. 2014, GEELS 2012. 28 GROTH 2019. 29 DEFFNER et al. 2014. 30 BREINDL 2014. 31 GROTH 2019. 32 CLARK et al. 2016.
15 Bezüglich der wirtschaftlichen Effekte liegt eine Stu- 130.000 Arbeitsplätze durch die Einführung neuer die im Auftrag des Umweltbundesamtes aus dem Mobilitätsdienstleistungen auf Grundlage von Sha- Jahr 2015 vor,33 deren Aussagen zu den wirtschaft- red Mobility und dem automatisierten Fahren neu lichen Effekten des Carsharing durch eine Studie im entstehen“40 können. Zentrale Annahme dabei ist, Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und dass das Carsharing und die anderen neuen Mobi- Energie aus dem Jahr 201834 geteilt wird. Die wirt- litätsdienstleistungen sinnvoll in den ÖPNV integriert schaftlichen Effekte sind demnach nicht eindeutig werden. zu bestimmen, sondern von den gewählten Szena- Auf Seiten der (potenziellen) Nutzer von Carsharing rienannahmen abhängig. Bei einem Ausbau des liegen verschiedene „Barrieren und Treiber“41 einer Carsharing, der durch „Regulierung und Investitio- Carsharingnutzung vor. Zu den Barrieren – und da- nen seitens des Staates flankiert“35 wird, werden mit Argumenten für die Nutzung des eigenen Pkw Stellen neu geschaffen. Dabei werden Größenord- – zählen Unabhängigkeit und Flexibilität, also die nungen von 72.000 bis 109.000 Stellen genannt. Option, den Pkw jederzeit und spontan nutzen zu Das zweite Szenario geht von einer schwachen Zu- können, die Gewohnheit, den eigenen Pkw zu nut- nahme des Carsharing ohne weitere flankierende zen sowie der kognitive Aufwand, der mit der Maßnahmen des Staates aus. In diesem Szenario Carsharingnutzung verbunden ist (Mitgliedschaft, werden bei der Beschäftigung keine Auswirkungen, Buchung, Abrechnung). Diese Hypothese unter- die „signifikant von null verschieden sind“36, erwar- stützt bspw. A.T. Kearney.42 Laut dieser Studie ver- tet. Dies entspricht auch den Ergebnissen einer ak- missen die Carsharingnutzer insbesondere die tuellen Studie im Auftrag des Bundesministeriums permanente Verfügbarkeit des Fahrzeugs. Demge- für Wirtschaft und Energie.37 Hierin werden die auf genüber steht eine Vielzahl von Treibern, die für Basis von Modellrechnungen ermittelten positiven eine Nutzung von Carsharing sprechen. Neben den Beschäftigungseffekte von Carsharingkonzepten Kostensenkungspotenzialen sind dies vor allem hervorgehoben. In einem Szenarienvergleich stellt auch die Potenziale zur Umweltentlastung und die die Studie fest: „Eine Verlagerung des Modal Split Verbesserung der Parkmodalitäten.43 von im privaten Pkw zurückgelegten Kilometern hin zu Sharing-Konzepten und des ÖPV wird bis 2030 Inwieweit nun das CsgG verschiedene Effekte un- zu positiven Beschäftigungseffekten im Bereich der terstützt, bleibt zunächst offen. Einen ersten Hin- Mobilitätsdienstleistungen führen.“38 Damit kann weis aus Sicht der Carsharinganbieter geben bspw. laut Studie ein „Teil der Arbeitsplatzverluste durch die Stellungnahmen des Bundesverband CarSha- den Strukturwandel in der Automobilindustrie“39 ring (bcs),44,45,46 die auf einen Teil der Wirkungen aufgefangen werden. Zusammenfassend wird eingehen; so z. B. auf die Umsetzung straßenrecht- festgestellt, dass bis 2030 „zwischen 80.000 und licher Regelungen zum stationsbasierten Carsha- 33 GSELL et al. 2015 34 BUSCH et al. 2018. 35 BUSCH et al. 2018: 47. 36 GSELL et al. 2015: 140. 37 Institut für Politikevaluation 2020. 38 Institut für Politikevaluation 2020: 59. 39 Institut für Politikevaluation 2020: 66. 40 Institut für Politikevaluation 2020: 80. 41 SCHLAG et al. 2019. 42 A.T. Kearney 2019. 43 SCHLAG et al. 2019. 44 Bundesverband CarSharing 2018-4. 45 Bundesverband CarSharing 2019. 46 Bundesverband CarSharing 2020-3.
16 ring in verschiedenen Bundesländern und die Be- PESCH ging in seiner Grundlagenstudie aus dem reitstellung von Flächen für das stationsbasierte Jahr 1996 von einem Marktpotenzial von 2,45 Mio. Carsharing im öffentlichen Raum, um es für Kunden Autofahrern aus.50 Diese hohen Erwartungen an sichtbarer und so die verkehrsentlastenden Wirkun- die Entwicklung des Carsharing bezogen sich nur gen entfaltbar zu machen. Welche weiteren Schritte auf das stationsbasierte Carsharing. Stationsunab- auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene er- hängige Angebote kamen in Folge des Markteintrit- folgt sind und welche Wirkungen davon bereits aus- tes erster Smartphones und Apps erst im Jahr 2009, gegangen sind bzw. künftig zu erwarten sind, wird kombinierte Angebote erst im Jahr 2012 auf den in der vorliegenden Evaluation untersucht. Markt.51 Darüber hinaus gehende Studien oder Analysen zu Im Jahr 2009 war mit etwa 150.000 Fahrtberechtig- den Auswirkungen des CsgG liegen derzeit noch ten das von PESCH abgeschätzte Potenzial von nicht vor. Insofern stellt die vorliegende Evaluation 2,45 Mio. Carsharingnutzern52 noch nicht einmal zu erstmals wichtige Erkenntnisse und Informationen 10 % erreicht. Wesentlich dynamischer wurde die bereit, welche Wirkungen das CsgG bei Kommu- Entwicklung mit den ersten stationsunabhängigen nen, Anbietern und Nachfragern des Carsharing Angeboten in den Städten. Das Bild 2-1 zeigt die auslöst. Entwicklung der Fahrtberechtigtenanzahl von 2000 bis 2019. Es wird deutlich, dass mit Start der stati- onsunabhängigen Angebote 2009 die Wachstums- 2.2 Analyse des Carsharingmarktes raten deutlich höher ausfallen. Im Folgenden wird die Entwicklung des Carsharing- Bemerkenswert ist, dass die Anzahl Fahrtberechtig- marktes analysiert. Die Betrachtung umfasst die ter im Jahr 2019 (2,6 Mio.) das von PESCH im Jahr Fahrtberechtigten und Nutzer, die Carsharingvari- 1996 abgeschätzte Nutzerpotenzial von 2,45 Mio.53 anten, die Carsharingkommunen und die Carsha- überschreitet. Allerdings ist hier zu berücksichtigen, ringfahrzeuge. dass die Anzahl der Fahrtberechtigten nicht de- ckungsgleich mit der Anzahl der tatsächlichen Nut- Die „organisierte Form des Auto-Teilens“ entstand zer ist: in Deutschland 1988 mit dem Konzept der STAT- TAUTO Car-Sharing GmbH Berlin.47 Im März 1994 gab es bereits 69 Städte mit einem Carsharingan- gebot. Die Anzahl der Fahrtberechtigten48 war da- mals noch gering: Von den 69 Angeboten hatten 44 unter 50 Fahrtberechtigte und bei lediglich einem Angebot gab es mehr als 500 Fahrtberechtigte. Ins- gesamt lag die Anzahl der Fahrtberechtigten im Jahr 1994 bei unter 8.000.49 Der Markt (gemessen an der Anzahl der Fahrtbe- rechtigten) wuchs seit dem Start erster Carsharing Bild 2-1: Entwicklung des Carsharing – Fahrtberechtigte 2000 angebote kontinuierlich an, jedoch nicht so, wie es bis 2019 (jeweils zum 1.1.) (Quelle: Bundesverband bei Einführung des Carsharing erwartet wurde. CarSharing 2020-1) 47 PESCH 1996: 109f. 48 Wir verwenden hier den Überbegriff Fahrtberechtigte, um alle registrierten Kunden, Mitglieder, Genossen, Teilnehmer etc. bei den Carsharinganbietern, die als Unternehmen, Vereine, Genossenschaften etc. organisiert werden können, zu erfassen. 49 PESCH 1996. 50 PESCH 1996. 51 Bundesverband CarSharing 2015. 52 PESCH 1996. 53 PESCH 1996.
17 • Ein Teil der Fahrtberechtigten nutzt Carsharing In beiden Fällen übersteigt die Anzahl der Fahrt gar nicht, sodass diese zwar Fahrtberechtigte, berechtigten die Anzahl der tatsächlichen Nutzer. aber nicht Nutzer sind. Die Auswirkungen des Zusammenschlusses von • Teilweise sind Nutzer Fahrtberechtigte in ver- car2go und DriveNow zeigen ebenfalls deutlich, schiedenen Carsharingorganisationen. Dies gilt dass die Anzahl der Nutzer kleiner ist als die Anzahl insbesondere dann, wenn es in einer Stadt so- der Fahrtberechtigten. Während die Anzahl der wohl stationsbasiertes als auch stationsunab- Fahrtberechtigten am 1.1.2019 noch bei 2,64 Mio. hängiges Carsharing gibt. Gibt es in einer Stadt lag, sank sie bis zum 1.1.2020 auf 2,29 Mio., also zwei oder mehr stationsunabhängige Anbieter, um 13 %. Dieser Rückgang ist laut bcs auf die so ist auch hier teilweise ein Nutzer fahrtberech- Zusammenführung des Kundenbestands von car- tigt bei mehreren Anbietern, weil sich damit die 2go und DriveNow zurückzuführen.55 zur Verfügung stehende Fahrzeugdichte erhöht. Dies wird besonders deutlich, wenn der Zusam- Auch wenn die Entwicklung der Fahrtberechtigten menschluss zwischen DriveNow und car2go zu die Entwicklung der Nutzung des Carsharing über- SHARE NOW betrachtet wird. In derartigen Fäl- steigt, entwickelt sich das Carsharing in Deutsch- len entspricht ein Nutzer folglich zwei oder mehr land durchaus dynamisch. Dies zeigt sich an der Fahrtberechtigten. jeweils im Zeitablauf steigenden Anzahl der Um die Größenordnung der Diskrepanz zwischen • Carsharingvarianten im Markt, Fahrtberechtigten und Nutzern zu verdeutlichen, • Städte, in denen Carsharing angeboten wird, wird auf eine Untersuchung des Bundesverband CarSharing (bcs) zurückgegriffen.54 Im Rahmen • Carsharingfahrzeuge im Markt und des EU-Forschungsprojektes STARS (Shared mo- bility opporTunities And challenges foR European • der im Carsharing zurückgelegten Fahrzeug citieS) wurde durch den bcs im Jahr 2018 eine Er- kilometer. hebung bei Carsharingnutzern in Frankfurt a. M. Während es zu den Anfangszeiten des Carsharing durchgeführt. Dort gab es im Jahr 2018 fünf stati- lediglich das stationsbasierte Carsharing gab, sind onsbasierte und zwei stationsunabhängige Ange- inzwischen verschiedene Varianten hinzugekom- bote. Die Auswertungsergebnisse basieren auf men. Dies war vor allem das stationsunabhängige Antworten von etwa 1.300 Befragten, davon 1.100 Carsharing im Jahr 2009, das erst mit der Digitali- Carsharingnutzer. Die Auswertungen des bcs zei- sierung auch im privaten Bereich (erste Smartpho- gen einen hohen Anteil von inaktiven Nutzern und nes, erste Apps) praktikabel wurde. Aber auch wei- einen ebenfalls nicht unbedeutenden Anteil an Nut- tere Varianten, wie das kombinierte Carsharing zern, die mehrere Carsharingangebote nutzen. (2012), bei dem ein Anbieter den Kunden sowohl • 11 % der befragten Fahrtberechtigten gaben an, stationsbasierte als auch stationsunabhängige Carsharing (fast) nie zu nutzen; weitere 43 % Fahrzeuge anbietet, sowie auch das peer-to-peer- nutzen Carsharing weniger als einmal pro Mo- Carsharing, bei dem private Fahrzeuge über eine nat. Damit fallen beide Gruppen zwar in die online-Plattform geteilt werden, spielen inzwischen Gruppe der Fahrtberechtigten, wurden jedoch eine Rolle. Bspw. sind beim Anbieter SnappCar der- nicht als Nutzer definiert. zeit (Stand 22.10.2020) mehr als 13.000 Autos re- gistriert.56 In jüngster Zeit wird darüber hinaus das • Rund 20 % der befragten Fahrtberechtigten ga- Ridesharing bzw. Ridepooling, bei denen einzelne ben an, zwei oder mehr Carsharingvarianten zu Fahrten geteilt werden, erforscht57 und in den Markt nutzen. Damit entsprechen in diesen Fällen zwei gebracht. Dabei ist Ridesharing die reine nicht-kom- oder mehr Fahrtberechtigte einem Nutzer. merzielle Mitnahme von Personen auf einer Fahrt. 54 Bundesverband CarSharing 2018-1, Bundesverband CarSharing 2018-2. 55 Bundesverband CarSharing 2020-1. 56 SnappCar 2020. 57 Siehe bspw. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg 2019, Ministerium für Verkehr NW 2020.
18 Ridepooling schließt kommerzielle Fahrten ein. Den Umfang des Ridesharing verdeutlicht bspw. Blabla- Car. Dort sind (Stand 2017) „5,5 Millionen Mitglieder angemeldet“, die „insgesamt 796 Millionen km mit- gefahren sind“.58 Der Verband Deutscher Ver- kehrsunternehmen (VDV) listet insgesamt 18 Städ- te mit Ridepooling auf.59 Derzeit gibt es in 840 Städten mindestens ein Carsharingangebot.60 Die Anzahl der Städte mit Carsharingangeboten ist vom Jahr 2000 (120 Städ- Bild 2-2: Entwicklung des Carsharing – Anzahl der Städte mit Carsharing 2000 bis 2020 (Quelle: PESCH 1996, te) bis zum Jahr 2020 (840 Städte) stetig um durch- Bundesverband CarSharing 2020-1, eigene Berech- schnittlich 10 % pro Jahr angestiegen (s. Bild 2-2). nungen) Dass Carsharing nicht nur in großen Städten ange- boten wird, zeigt das Bild 2-3. Immerhin haben vier Fünftel der Städte mit Carsharingangeboten weni- ger als 50.000 Einwohner. Ebenfalls dynamisch steigend verlief die Entwick- lung der Anzahl der Fahrzeuge. Zu beachten ist auch hier wiederum der Wachstumsschub, der auf den Markteintritt der Anbieter von stationsunabhän- gigen Fahrzeugen zurückzuführen ist. • Zwischen 1997 und 2020 wächst die Anzahl der Bild 2-3: Größe der Städte mit Carsharingangeboten (Quelle: Bundesverband CarSharing 2020-1) stationsbasierten Fahrzeuge um 11 % pro Jahr. • Die Anzahl der stationsunabhängigen Fahrzeu- ge steigt zwischen 2011 und 2020 um 34 % pro Jahr. • Damit ist das Wachstum aller Carsharingfahr- zeuge im Zeitraum 2009 bis 2020 infolge des Markteintrittes der Anbieter des stationsunab- hängigen Carsharing mit 19 % pro Jahr fast dop- pelt so hoch wie das jährliche Wachstum zwi- schen 1997 und 2009. Bild 2-4: Entwicklung des Carsharing – Fahrzeuge 1997 – 2020 (Quelle: Bundesverband CarSharing 2020-1) Im Vergleich zur Fahrzeugflotte in Deutschland ist der Elektroanteil (einschließlich Plug-in-Hybride) bei den Carsharingfahrzeugen hoch. Während in dieser Anteil bei den Carsharingfahrzeugen mit Deutschland der Anteil der Elektrofahrzeuge am etwa 9 %62 wesentlich höher (Stand 01.01.2018). Pkw-Bestand am 01.01.2018 0,2 % betrug,61 war Dafür verantwortlich waren vor allem die Flotten der 58 STÜBER 2018. 59 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 2020. 60 Bundesverband CarSharing 2020-1. 61 Kraftfahrt-Bundesamt 2018. 62 Bundesverband CarSharing 2018-3. Rückfragen beim KBA ergaben, dass unter der Haltergruppe N03 zwar die Pkw von Carsha- ringunternehmen erfasst sind, aber nicht die Fahrzeuge, die bspw. auf Vereine oder Energie oder Stadtwerke/Gemeinden zuge- lassen sind. Da diese einen nicht unerheblichen Anteil an den Carsharinanbietern haben, halten wir an dieser Stelle die Daten des bcs, die auf den Angaben der Carsharinganbieter beruhen, für die geeignetere Datenbasis.
19 Automobilhersteller als Anbieter im stationsunab- trolle der Maßnahmenwirtschaftlichkeit untersucht, hängigen Carsharing und neue Carsharingangebo- ob der Mitteleinsatz (Kosten) in Bezug auf die mit te, die ausschließlich Elektrofahrzeuge einsetzen. der Intervention verbundenen Effekte (Nutzen) wirt- schaftlich ist und beleuchtet damit den Aufwand in Das dargestellte Mengengerüst fasst die Entwick- Bezug auf die Erreichung der Interventionsziele. lung des Carsharing zusammen und bildet somit die Die Vollzugswirtschaftlichkeit hingegen ist auf die Ausgangsbasis für die Evaluation des CsgG und Frage bezogen, ob die Umsetzung der Intervention die Analyse der damit in Zusammenhang stehen- wirtschaftlich ist, d. h. es stehen der begleitende den Effekte hinsichtlich des übergeordneten Ziels, Aufwand für die Administration und Umsetzung der die Verwendung von Carsharingfahrzeugen zu för- Intervention im Mittelpunkt. dern, um damit vor allem verkehrliche und umwelt liche Entlastungswirkungen zu erzielen (siehe § 1 Die Evaluation basiert auf einem Wirkmodell und CsgG). auf verschiedenen empirischen Daten. Im folgen- den Kapitel (Kapitel 3.1) wird zunächst der Evalua- tionsansatz beschrieben. Daran anschließend (Ka- pitel 3.2) findet sich eine Beschreibung der verwen- 3 Methodisches Vorgehen der deten empirischen Methoden. Evaluation Die Evaluation orientiert sich an § 7 der Bundes- 3.1 Evaluationsansatz haushaltsordnung (BHO)63 und erfordert die Durch- führung von drei unterschiedlichen Arbeitsschritten. Für eine methodisch fundierte Evaluation, welche Jeder Arbeitsschritt hat ein bestimmtes Erkenntni- auch den Anforderungen der Wirkungskontrolle ent- sinteresse und zeichnet sich durch differenzierte spricht, ist ein detailliertes Wirkmodell notwendig. Hauptfragestellungen aus. Hierbei handelt es sich Als Evaluationsmethodik findet in der jüngeren Ver- um die Zielerreichungskontrolle, Wirkungskontrolle gangenheit der sogenannte Input-Output-Outco- und Wirtschaftlichkeitskontrolle. me-Impact-Ansatz (IOOI-Ansatz) vielfach erfolg- reich Anwendung,64 der auch in dieser Evaluation In der Zielerreichungskontrolle wird beleuchtet, ob verwendet wird. Einen Überblick gibt Bild 3-1. die Ziele der (regulatorischen) Maßnahme erreicht wurden bzw. wie sich der Zielerreichungsgrad dar- • Als Input (Aktivität/Maßnahme) werden dabei stellt. Die Grundlage bilden das Zielsystem sowie die Vorbereitung des CsgG, die Verabschiedung das daran anknüpfende Wirkmodell. Im Arbeits- des CsgG, die Ausgestaltung (Anwendungsbe- schritt der Wirkungskontrolle wird untersucht, ob die reich und Auswahlkriterien), der rechtliche Rah- Erreichung der Ziele auf die Intervention zurückzu- men und der finanzielle Aufwand (Erfüllungsauf- führen ist. Durch die Darstellung unterschiedlicher wand65) verstanden. Wirkungsketten und -beziehungen im Wirkmodell wird die Verbindung zwischen Intervention und Wir- • Beim Output handelt es sich um die aus dem kung logisch dargestellt. CsgG resultierenden Begleitungs- und Umset- zungsschritte im Bund, in den Bundesländern In der Wirtschaftlichkeitskontrolle gilt es darzule- und den Kommunen vor Ort. Das CsgG eröffnet gen, ob die Intervention wirtschaftlich erfolgte. Diffe- die Möglichkeit, Bevorrechtigungen für Carsha- renziert wird die Wirtschaftlichkeitskontrolle in Maß- ringanbieter und Carsharingfahrzeuge einzufüh- nahmen- und Vollzugswirtschaftlichkeit. Die Kon- ren. 63 Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBI. I S. 1284), die zuletzt durch Artikel 212 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBI. I S. 1328) geändert worden ist. 64 Siehe zu den Grundlagen des IOOI-Ansatzes: Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH 2009. Angewendet wurde der Ansatz u. a. in den folgenden Evaluationen: KE-CONSULT, Prognos AG 2018; KE-CONSULT, Prognos AG 2019; KE-CONSULT 2020. 65 Siehe dazu: Deutscher Bundestag 2017.
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