Verkaufsprospekt sowie Verwaltungs- und Sonderreglement für den Fonds UniGarant95: Nordamerika (2019) - Verwaltungsgesellschaft: Union Investment ...

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Verkaufsprospekt sowie Verwaltungs- und
Sonderreglement für den Fonds
UniGarant95: Nordamerika (2019)

Verwaltungsgesellschaft:
Union Investment Luxembourg S.A.
Stand: 13. Oktober 2016
Inhaltsverzeichnis
                                                        Seite                                                            Seite
Verwaltungsgesellschaft, Abschlussprüfer,                       Allgemeine Kosten                                          36
Verwahrstelle und Vertriebsstellen                          1   Verjährung                                                 37
Verwaltungsgesellschaft und zugleich Hauptverwaltungsge-        Änderungen                                                 37
sellschaft                                                  1
                                                                Veröffentlichungen                                         37
Leitungsorgan der Union Investment Luxembourg S.A.:         1
                                                                Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache       37
Gesellschafter der Union Investment Luxembourg S.A.         1
                                                                In-Kraft-Treten                                            38
Auslagerung des Portfoliomanagements an folgende, der
                                                                Sonderreglement UniGarant95: Nordamerika
Union Investment Gruppe angehörende, Gesellschaften:        1
                                                                (2019)                                                     39
Abschlussprüfer                                             1
                                                                Anlageziel                                                 39
Verwahrstelle und zugleich Hauptzahlstelle                  1
                                                                Anlagepolitik                                              40
Zahl- und Vertriebsstelle im Großherzogtum Luxemburg        1
                                                                Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Antei-
Von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Fonds            2   len                                                        40
Verkaufsprospekt                                            4   Anteile                                                    41
Der Fonds                                                   4   Ertragsverwendung                                          41
Die Verwaltung des Fonds                                    4   Verwahrstelle                                              41
Die Verwahrstelle                                           6   Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsver-
Die Rechtsstellung der Anteilinhaber                        8   mögens                                                     41
Allgemeine Richtlinien der Anlagepolitik                    9   Rechnungsjahr                                              41
Allgemeine Hinweise zu Derivaten, Wertpapierfinanzierungs-      Dauer des Fonds                                            41
geschäften sowie Techniken und Instrumenten                 9   Der Fonds im Überblick                                     43
Die Ausgabe von Anteilen                                   14   Zusätzliche Informationen für Anleger
Die Rücknahme von Anteilen                                 15   in der Bundesrepublik Deutschland                          48
Die Anteilwertberechnung                                   15   Fußnotenverzeichnis                                        50
Ertragsverwendung                                          15
Preisveröffentlichungen                                    15
Kosten                                                     15
Steuern                                                    15
Allgemeine Risikohinweise                                  16
Risikoprofil des Fonds                                     21
Risikoprofil des typischen Investors                       22
Allgemeine Informationen                                   22
Sonstiges                                                  22
Verwaltungsreglement                                       24
Präambel                                                   24
Der Fonds                                                  24
Die Verwaltungsgesellschaft                                24
Die Verwahrstelle                                          26
Allgemeine Richtlinien für die Anlagepolitik               28
Anteile an dem Fonds und Anteilklassen                     32
Ausgabe von Anteilen und die Beschränkung der Ausgabe
von Anteilen                                               32
Rücknahme von Anteilen                                     33
Anteilwertberechnung                                       33
Einstellung der Berechnung des Anteilwertes                35
Rechnungsjahr und Abschlussprüfung                         35
Ertragsverwendung                                          35
Dauer und Auflösung des Fonds sowie die Zusammenle-
gung von Fonds                                             35
Verwaltungsgesellschaft, Abschlussprüfer,
Verwahrstelle und Vertriebsstellen
                                              Dr. Joachim VON CORNBERG
Verwaltungsgesellschaft und zugleich
Hauptverwaltungsgesellschaft                  Gesellschafter der
Union Investment Luxembourg S.A.              Union Investment Luxembourg S.A.
308, route d´Esch                             Union Asset Management Holding AG
L-1471 Luxemburg                              Frankfurt am Main
Großherzogtum Luxemburg
Eigenkapital per 31.12.2015                   Auslagerung des Portfoliomanage-
EUR 146,147 Millionen nach Gewinnverwendung
                                              ments an folgende, der Union Invest-
Leitungsorgan der Union Investment            ment Gruppe angehörende, Gesell-
Luxembourg S.A.:                              schaften:
                                              Union Investment Privatfonds GmbH
Verwaltungsrat
                                              Weißfrauenstraße 7
Verwaltungsratsvorsitzender                   D-60311 Frankfurt am Main
Hans Joachim REINKE                           Union Investment Institutional GmbH
Vorsitzender des Vorstandes der               Weißfrauenstraße 7
Union Asset Management Holding AG             D-60311 Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
stv. Verwaltungsratsvorsitzender              Abschlussprüfer
Giovanni GAY                                  Ernst & Young S.A.
Mitglied der Geschäftsführung der             35E, Avenue John F. Kennedy
Union Investment Privatfonds GmbH             L-1855 Luxembourg-Kirchberg,
Frankfurt am Main
                                              die zugleich Abschlussprüfer der
Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates       Union Investment Luxembourg S.A. ist.
Björn JESCH
Mitglied der Geschäftsführung der             Verwahrstelle und zugleich Hauptzahl-
Union Investment Privatfonds GmbH
Frankfurt am Main                             stelle
Nikolaus SILLEM                               DZ PRIVATBANK S.A.
Mitglied der Geschäftsführung der             4, rue Thomas Edison
Union Investment Institutional GmbH           L-1445 Luxemburg-Strassen
Frankfurt am Main                             Eigenkapital per 31.12.2015:
Maria LÖWENBRÜCK                              EUR 628.183.575
Mitglied der Geschäftsführung der
Union Investment Luxembourg S.A.              Zahl- und Vertriebsstelle
Luxemburg
                                              im Großherzogtum Luxemburg
Rudolf KESSEL
Mitglied der Geschäftsführung der             DZ PRIVATBANK S.A.
Union Investment Luxembourg S.A.              4, rue Thomas Edison
Luxemburg                                     L-1445 Luxemburg-Strassen

Geschäftsführer der
Union Investment Luxembourg S.A.
Maria LÖWENBRÜCK
Rudolf KESSEL

                                                                                      1
Von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Fonds
BBBank Konzept Dividendenwerte Union        UniGarant: Commodities (2017)
Commodities-Invest                          UniGarant: Commodities (2017) II
FairWorldFonds                              UniGarant: Commodities (2017) III
LIGA-Pax-Cattolico-Union                    UniGarant: Commodities (2017) IV
LIGA-Pax-Corporates-Union                   UniGarant: Commodities (2017) V
LIGA-Pax-Laurent-Union (2022)               UniGarant: Commodities (2018)
LIGA Portfolio Concept                      UniGarant: Commodities (2018) II
PE-Invest SICAV                             UniGarant: Commodities (2018) III
PrivatFonds: Konsequent                     UniGarant: Commodities (2019)
PrivatFonds: Konsequent pro                 UniGarant: Deutschland (2017)
Quoniam Funds Selection SICAV               UniGarant: Deutschland (2018)
SpardaRentenPlus                            UniGarant: Deutschland (2019)
UniAbsoluterErtrag                          UniGarant: Deutschland (2019) II
UniAsia                                     UniGarant: Emerging Markets (2018)
UniAsiaPacific                              UniGarant: Emerging Markets (2020)
UniAusschüttung                             UniGarant: Emerging Markets (2020) II
UniDividendenAss                            UniGarant: Erneuerbare Energien (2018)
UniDynamicFonds: Europa                     UniGarant: Nordamerika (2021)
UniDynamicFonds: Global                     UniGarant: Rohstoffe (2020)
UniEM Fernost                               UniGarant95: Aktien Welt (2020)
UniEM Global                                UniGarant95: ChancenVielfalt (2019)
UniEM Osteuropa                             UniGarant95: ChancenVielfalt (2019) II
UniEuroAnleihen                             UniGarant95: ChancenVielfalt (2020)
UniEuroAspirant                             UniGarant95: Nordamerika (2019)
UniEuroKapital                              UniGarantExtra: Deutschland (2019)
UniEuroKapital 2017                         UniGarantExtra: Deutschland (2019) II
UniEuroKapital Corporates                   UniGarantPlus: Erneuerbare Energien (2018)
UniEuroKapital -net-                        UniGarantPlus: Europa (2018)
UniEuropa                                   UniGarantTop: Europa
UniEuropa Mid&Small Caps                    UniGarantTop: Europa II
UniEuropaRenta                              UniGarantTop: Europa III
UniEuroRenta 5J                             UniGarantTop: Europa IV
UniEuroRenta Corporates                     UniGarantTop: Europa V
UniEuroRenta Corporates 2016                UniGlobal II
UniEuroRenta Corporates 2017                UniInstitutional Asian Bond and Currency Fund
UniEuroRenta Corporates 2018                UniInstitutional Basic Emerging Markets
UniEuroRenta Corporates Deutschland 2019    UniInstitutional Basic Global Corporates HY
UniEuroRenta EM 2021                        UniInstitutional Basic Global Corporates IG
UniEuroRenta EmergingMarkets                UniInstitutional CoCo Bonds
UniEuroRenta Real Zins                      UniInstitutional Convertibles Protect
UniEuroRenta Unternehmensanleihen 2020      UniInstitutional Corporate Hybrid Bonds
UniEuroRenta Unternehmensanleihen EM 2021   UniInstitutional EM Bonds 2016
UniEuroSTOXX 50                             UniInstitutional EM Bonds 2018
UniExtra: EuroStoxx 50                      UniInstitutional EM Corporate Bonds
UniFavorit: Renten                          UniInstitutional EM Corporate Bonds 2017
UniGarant: Aktien Welt (2020)               UniInstitutional EM Corporate Bonds 2020
UniGarant: BRIC (2017)                      UniInstitutional EM Corporate Bonds 2022
UniGarant: BRIC (2017) II                   UniInstitutional EM Corporate Bonds Low Duration Sustainable
UniGarant: BRIC (2018)                      UniInstitutional Euro Corporate Bonds Flexible 2017
UniGarant: ChancenVielfalt (2019) II        UniInstitutional Euro Corporate Bonds 2019
UniGarant: ChancenVielfalt (2020)           UniInstitutional Euro Covered Bonds 2019
UniGarant: ChancenVielfalt (2020) II        UniInstitutional Euro Liquidity
UniGarant: ChancenVielfalt (2021)           UniInstitutional Euro Subordinated Bonds

                                                                                                           2
UniInstitutional European Corporate Bonds +              UniVorsorge 3
UniInstitutional European Equities Concentrated          UniVorsorge 4
UniInstitutional European Mixed Trend                    UniVorsorge 5
UniInstitutional Financial Bonds 2017                    UniVorsorge 6
UniInstitutional Financial Bonds 2022                    UniVorsorge 7
UniInstitutional German Corporate Bonds +                UniWirtschaftsAspirant
UniInstitutional Global Bonds Select                     VBMH Vermögen
UniInstitutional Global Convertibles
                                                         Die Union Investment Luxembourg S.A. verwaltet ebenfalls Fonds
UniInstitutional Global Convertibles Sustainable
                                                         nach dem Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Invest-
UniInstitutional Global Corporate Bonds 2022
                                                         mentfonds.
UniInstitutional Global Corporate Bonds Sustainable
UniInstitutional Global Covered Bonds
UniInstitutional Global High Dividend Equities Protect
UniInstitutional Global High Yield Bonds
UniInstitutional Global Corporate Bonds Short Duration
UniInstitutional IMMUNO Nachhaltigkeit
UniInstitutional IMMUNO Top
UniInstitutional Local EM Bonds
UniInstitutional Short Term Credit
UniInstitutional Structured Credit High Yield
UniKonzept: Dividenden
UniKonzept: Portfolio
UniMarktführer
UnionProtect: Europa (CHF)
UniOpti4
UniOptima
UniOptimus -net-
UniProfiAnlage (2017)
UniProfiAnlage (2017/II)
UniProfiAnlage (2017/6J)
UniProfiAnlage (2019)
UniProfiAnlage (2019/II)
UniProfiAnlage (2020)
UniProfiAnlage (2020/II)
UniProfiAnlage (2021)
UniProfiAnlage (2023)
UniProfiAnlage (2023/II)
UniProfiAnlage (2024)
UniProfiAnlage (2025)
UniProfiAnlage (2027)
UniProtect: Europa
UniProtect: Europa II
UniRak EmergingMarkets
UniRak Nachhaltig
UniRenta Corporates
UniReserve
UniReserve: Euro-Corporates
UniSector
UniValueFonds: Europa
UniValueFonds: Global
UniVario Point: Chance (in Liquidation)
UniVario Point: Ertrag (in Liquidation)
UniVario Point: Sicherheit (in Liquidation)
UniVario Point: Wachstum (in Liquidation)
UniVorsorge 1
UniVorsorge 2

                                                                                                                       3
Verkaufsprospekt
Dieser Verkaufsprospekt („Verkaufsprospekt“) ist nur gültig in      xemburger Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen. Ihr Ge-
Verbindung mit dem letzten Jahresbericht, dessen Stichtag nicht     schäftsjahr endet jährlich am 31. Dezember.
länger als 16 Monate zurückliegen darf. Wenn der Stichtag des       Der Gesellschaftszweck ist gemäß Artikel 101 des Gesetzes vom
Jahresberichtes länger als 8 Monate zurückliegt, ist dem Erwerber   17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen
zusätzlich ein Halbjahresbericht auszuhändigen. Beide Berichte      in seiner derzeit aktuellen Fassung die Gründung und/oder Ver-
sind Bestandteil des Verkaufsprospektes und bei den Zahl- und       waltung eines oder mehrerer Organismen für gemeinsame Anla-
Vertriebsstellen sowie der Verwaltungsgesellschaft kostenlos er-    gen sowie die individuelle Verwaltung einzelner Anlageportfolios
hältlich.                                                           mit einem Ermessensspielraum im Rahmen eines Mandats der An-
Niemand ist ermächtigt, sich auf Angaben zu berufen, welche         leger, wenn diese Anlageportfolios ein oder mehrere Finanzinstru-
nicht in dem Verkaufsprospekt oder in sonstigen Unterlagen, die     mente gemäß Anhang 1 Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU
der Öffentlichkeit zugänglich sind und auf die sich der Verkaufs-   des Europäischen Parlaments und Rates vom 15. Mai 2014 über
prospekt bezieht, enthalten sind.                                   Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien
Außerdem wird ein Dokument mit wesentlichen Anlegerinforma-         2002/92/EG und 2011/61/EU („Richtlinie 2014/65/EU“) („Finanz-
tionen („wAI“) erstellt.                                            instrumente“), die in Anhang II Abschnitt B des Gesetzes vom 5.
                                                                    April 1993 über den Finanzsektor („Gesetz vom 5. April 1993“)
1. Der Fonds                                                        in seiner derzeit aktuellen Fassung genannt werden, enthalten.
                                                                    Als Nebentätigkeit kann die Gesellschaft darüber hinaus die Anla-
Der im vorliegenden Verkaufsprospekt beschriebene Investment-       geberatung in Bezug auf ein oder mehrere Geschäfte mit Finanzin-
fonds ist ein nach Luxemburger Recht in der Form eines fonds        strumenten, die in Anhang II Abschnitt B des Gesetzes vom 5.
commun de placement errichtetes Sondervermögen aus Wertpa-          April 1993 in seiner derzeit aktuellen Fassung genannt werden,
pieren und sonstigen Vermögenswerten. Er wurde nach Teil I des      sowie die Verwahrung und technische Verwaltung in Bezug auf
Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organis-            Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von
men für gemeinsame Anlagen in seiner derzeit aktuellen Fassung      Artikel 101 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 in seiner aktu-
(„Gesetz vom 17. Dezember 2010“) aufgelegt und erfüllt die An-      ellen Fassung tätigen.
forderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parla-
                                                                    Weiterhin ist gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Juli 2013
ments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der
                                                                    über Verwalter alternativer Investmentfonds in seiner derzeit gülti-
Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Orga-
                                                                    gen Fassung der Gesellschaftszweck die Gründung und/oder Ver-
nismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („Richtlinie
                                                                    waltung alternativer Investmentfonds sowie die individuelle Ver-
2009/65/EG“) u.a. geändert durch die Richtlinie 2014/91/EU des
                                                                    waltung einzelner Portfolios mit einem Ermessensspielraum im
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur
                                                                    Rahmen eines Mandats der Anleger sowie die Verwaltung von
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der
                                                                    Portfolios, einschließlich solcher, die von Pensionsfonds und Ein-
Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Orga-
                                                                    richtungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß Artikel 19
nismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hin-
                                                                    Absatz (1) der Richtlinie 2003/41/EG gehalten werden und im Ein-
blick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik
                                                                    klang mit von den Anlegern erteilten Einzelmandaten im Ermes-
und Sanktionen („Richtlinie 2014/91/EU“).
                                                                    senspielraum stehen.
2. Die Verwaltung des Fonds                                         Als Nebentätigkeit kann die Gesellschaft auch die Anlagebera-
                                                                    tung und die Verwahrung und technische Verwaltung in Bezug
Der Fonds wird von der Union Investment Luxembourg S.A. (”Ver-      auf Anteile oder Aktien von Organismen für gemeinsame Anla-
waltungsgesellschaft“) verwaltet.                                   gen nach dem Gesetz vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternati-
Die Verwaltungsgesellschaft entspricht den Anforderungen der        ver Investmentfonds in seiner aktuellen Fassung tätigen.
Richtlinie 2009/65/EG des Rates zur Koordinierung der Rechts-       Die Gesellschaft kann außerdem alle Handlungen vornehmen, die
und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen         zur Verwaltung dieser Organismen notwendig sind und alle Ge-
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren.                             schäfte tätigen und alle Maßnahmen treffen, die ihr Interesse för-
Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 19. August 1988 als Akti-      dern oder ihrem Gesellschaftszweck dienen oder nützlich sind
engesellschaft unter luxemburgischem Recht für eine unbestimm-      und der aktuellen Fassung des Gesetzes vom 17. Dezember 2010
te Dauer gegründet, die seinerzeitige Veröffentlichung im Mémori-   bzw. des Gesetzes vom 12. Juli 2013 entsprechen.
al C (das Mémorial C wurde zum 1. Juni 2016 durch die neue          Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Vertrag hat die
Informationsplattform Recueil électronique des sociétés et          Union Investment Luxembourg S.A. in ihrer Funktion als Hauptver-
associations („RESA“) des Handels- und Gesellschaftsregisters in    waltungsgesellschaft unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ver-
Luxemburg ersetzt) erfolgte am 27. September 1988. Sie hat ih-      schiedene verwaltungstechnische Aufgaben, z.B. die Berechnung
ren Sitz in Luxemburg und ist unter der Nummer B28679 im Lu-        der Nettoinventarwerte, die Erstellung der regelmäßigen Berichte
                                                                    oder die Berechnung der Solvabilitätskennziffer an die Union In-

                                                                                                                                      4
vestment Financial Services S.A. mit Sitz in 308, route d´Esch,        genüber Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Drit-
L-1471 Luxemburg übertragen.                                           ten gegenüber vertreten.
Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft entsprechend den im            Die Verwaltungsgesellschaft handelt im besten Interesse der von
Großherzogtum Luxemburg gültigen Bestimmungen auf eigene               ihr verwalteten Fonds und deren Anleger. Sie ist sich bewusst,
Verantwortung, Kosten und Kontrolle Aufgaben des Fondsmana-            dass bei Durchführung ihrer Dienstleistungen Interessenkonflikte
gements an andere der Union Investment Gruppe angehörende              entstehen können. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ver-
Gesellschaften wie die Union Investment Institutional GmbH so-         fügt sie im Einklang mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010
wie die Union Investment Privatfonds GmbH, beide mit Sitz in           und den anwendbaren Verwaltungsvorschriften und Verordnun-
Frankfurt am Main, übertragen. Die Aufgaben des Fondsmanage-           gen der luxemburgischen Aufsichtsbehörde, der Commission de
ments umfassen insbesondere die tägliche Umsetzung der Anlage-         Surveillance du Secteur Financier („CSSF“), über angemessene
politik sowie die unmittelbare Anlageentscheidung.                     Strukturen und Kontrollmechanismen. Die Verwaltungsgesell-
Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, sich auf eigene Kosten     schaft hat diesbezüglich Grundsätze zum Umgang mit Interessen-
in Fragen der Portfoliostrukturierung von Dritten beraten zu las-      konflikten etabliert. Zur Vermeidung dass potentielle Interessen-
sen.                                                                   konflikte den Interessen des Fonds und seiner Anleger schaden,
                                                                       verfügt die Verwaltungsgesellschaft über angemessene Maßnah-
Die Verwaltungsgesellschaft hat sich gemäß Kapitel 15 des Geset-
                                                                       men und Prozesse, wie zum Beispiel Maßnahmen zur hierarchi-
zes vom 17. Dezember 2010 verpflichtet, im Rahmen ihrer Tätig-
                                                                       schen und funktionalen Trennung, Maßnahmen zur Verhinderung
keiten jederzeit die Wohlverhaltensregeln im Artikel 111 des Ge-
                                                                       bzw. Kontrolle des Informationsaustauschs sowie Maßnahmen
setzes vom 17. Dezember 2010 zu beachten.
                                                                       zur Auslagerungssteuerung. Interessenkonflikte, die sich trotz der
In diesem Zusammenhang hat die Verwaltungsgesellschaft eine            Maßnahmen nicht vermeiden lassen, werden den Anlegern gegen-
Strategie aufgestellt, in der festgelegt ist, wann und wie die         über auf dauerhaftem Datenträger offengelegt.
Stimmrechte, die mit den Instrumenten in den von ihr verwalteten
                                                                       Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit kann die Verwaltungsgesell-
Fonds verbunden sind, ausgeübt werden sollen, damit dies aus-
                                                                       schaft einzelne Tätigkeiten und Aufgaben an gruppenzugehörige
schließlich zum Nutzen des oder der betreffenden Fonds ist. Eine
                                                                       und -externe Unternehmen auslagern. Bei der Auslagerung von
Kurzbeschreibung dieser Strategie kann im Internet auf der unter
                                                                       Aufgaben an gruppenzugehörige und -externe Unternehmen ver-
www.union-investment.com abrufbaren Homepage der Verwal-
                                                                       gewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die
tungsgesellschaft eingesehen oder direkt von der Verwaltungsge-
                                                                       gruppenzugehörigen und -externen Unternehmen die notwendi-
sellschaft angefordert werden.
                                                                       gen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an die Ver-
Die Verwaltungsgesellschaft ist ferner verpflichtet, im besten Inte-   meidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Lu-
resse der von ihr verwalteten Fonds zu handeln, wenn sie für die       xemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen
Fonds Handelsentscheidungen ausführt oder Handelsaufträge zur          haben und die Einhaltung dieser Anforderungen überwachen.
Ausführung an andere Einrichtungen weiterleitet. Insbesondere
                                                                       Die Verwaltungsgesellschaft hat Maßnahmen ergriffen, um Anle-
hat die Verwaltungsgesellschaft alle angemessenen Maßnahmen
                                                                       ger vor Nachteilen zu schützen, die durch das so genannte „fre-
zu ergreifen, um das bestmögliche Ergebnis für den jeweiligen
                                                                       quent trading“ entstehen können. Hierunter werden kurzfristige
Fonds zu erzielen, wobei sie den Kurs, die Kosten, die Geschwin-
                                                                       Umsätze in Anteilen verstanden, die die Wertentwicklung des
digkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung,
                                                                       Fonds aufgrund der Größe und Häufigkeit der Umsätze durch auf
den Umfang und die Art des Auftrags sowie alle sonstigen für die
                                                                       Ebene des Fonds anfallende Transaktionskosten beeinträchtigen.
Auftragsausführung relevanten Aspekte zu berücksichtigen hat.
                                                                       Vor diesem Hintergrund werden die Anteilscheinumsätze einer-
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltungsgesellschaft Grund-
                                                                       seits regelmäßig beobachtet und ausgewertet, andererseits wur-
sätze festgelegt, die ihr die Erzielung des bestmöglichen Ergebnis-
                                                                       den interne Regelungen für Mitarbeiter der Verwaltungsgesell-
ses unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte gestatten.
                                                                       schaft erlassen, die eine Veräußerung von Fondsanteilen inner-
Informationen über diese Grundsätze und über wesentliche Ände-
                                                                       halb von kurzen Zeiträumen verhindern.
rungen der Grundsätze können im Internet auf der unter
www.union-investment.com abrufbaren Homepage der Verwal-               Die Verwaltungsgesellschaft lässt das so genannte „market ti-
tungsgesellschaft eingesehen oder direkt von der Verwaltungsge-        ming“, das die Interessen der anderen Anleger schädigen kann,
sellschaft angefordert werden.                                         nicht zu. Unter „market timing“ versteht man Zeichnungen und
                                                                       Rückgaben von Anteilen des Fonds in einem kurzen zeitlichen Ab-
Daneben hat sich die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, die
                                                                       stand zur Ausnutzung von Zeitunterschieden und/oder denkbaren
vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.,
                                                                       Schwächen bzw. Unvollkommenheiten im Bewertungssystem des
Frankfurt am Main, veröffentlichten Wohlverhaltensregeln, sofern
                                                                       Nettoinventarwertes. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich das
diese mit dem Luxemburgischen Gesetz vereinbar sind, zu beach-
                                                                       Recht vor, Aufträge abzulehnen, wenn sie vermutet, dass solche
ten. Diese Wohlverhaltensregeln formulieren einen Standard gu-
                                                                       Praktiken eingesetzt werden.
ten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den
Rechten der Anleger. Sie stellen dar, wie die Kapitalanlage- bzw.      Die Verwaltungsgesellschaft lehnt auch das so genannte „late tra-
Verwaltungsgesellschaften den gesetzlichen Verpflichtungen ge-         ding“ ab. Hierunter versteht man Zeichnungen und Rückgaben
                                                                       von Anteilen nach Orderannahmeschluss des jeweiligen Handels-
                                                                       tages zum bereits feststehenden bzw. absehbaren Schlusskurs.

                                                                                                                                         5
Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass die Ausgabe und      Teil der täglichen Geschäftsführung die Vertretung der Verwal-
Rücknahme von Anteilen auf der Grundlage eines dem Anleger           tungsgesellschaft übertragen. Der Verwaltungsrat der Verwal-
vorher unbekannten Anteilwertes abgerechnet wird. Sollte der         tungsgesellschaft hat Frau Maria LÖWENBRÜCK, Herrn Rudolf
Verdacht bestehen, dass ein Anleger „late-trading“ betreibt,         KESSEL und Herrn Dr. Joachim VON CORNBERG mit der täglichen
kann die Verwaltungsgesellschaft die Annahme des Kauf- bzw.          Geschäftsführung beauftragt. Die Verwaltungsgesellschaft wird
Verkaufsantrages zurückweisen.                                       grundsätzlich durch die gemeinsame Unterschrift von mindestens
Gemäß Artikel 1 Ziffer 13 Buchstabe a) der Richtlinie EU             zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates rechtsverbindlich verpflich-
2014/91/EU und gemäß der ESMA Leitlinien ESMA/2016/411               tet.
Guidelines on sound remuneration policies under the UCITS
Directive and AIFMD fasst die UIL ihre Vergütungspolitik wie folgt   3. Die Verwahrstelle
zusammen:
                                                                     Die Vermögenswerte des Fonds werden von der im Sonderregle-
Die Vergütungspolitik und -praxis der UIL ist mit einem soliden      ment genannten und der einzigen Verwahrstelle von der Verwal-
und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem                  tungsgesellschaft bestellten Verwahrstelle („Verwahrstelle“) ver-
förderlich. Sie ermutigt weder zur Übernahme von Risiken, die        wahrt.
mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der
                                                                     Die Bestellung der im Sonderreglement genannten Verwahrstelle
von der UIL verwalteten Fonds nicht vereinbar sind, noch die UIL
                                                                     kann durch die Verwahrstelle oder die Verwaltungsgesellschaft
daran hindert, pflichtgemäß im besten Interesse des Fonds zu
                                                                     schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt
handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit
                                                                     werden. Eine solche Kündigung wird erst wirksam, wenn eine an-
Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der UIL und der
                                                                     dere, von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigte Bank die
von ihr verwalteten Fonds und der Anleger solcher Fonds und um-
                                                                     Pflichten und Funktionen der Verwahrstelle gemäß den Bestim-
fasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die
                                                                     mungen des Verwaltungsreglements übernimmt.
Leistungsbewertung erfolgt in einem mehrjährigen Rahmen, der
der Haltedauer, die den Anlegern des von der UIL verwalteten         Die Verwahrstelle ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des
Fonds empfohlen wurde, angemessen ist, um zu gewährleisten,          Großherzogtums Luxemburg und betreibt Bankgeschäfte. Sie ist
dass die Bewertung auf die längerfristige Leistung des Fonds und     gemäß dem Gesetz vom 5. April 1993 als Kreditinstitut zugelas-
seiner Anlagerisiken abstellt und die tatsächliche Auszahlung        sen und unterliegt der Aufsicht der CSSF sowie der Europäischen
erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über denselben Zeit-         Zentralbank („EZB“).
raum verteilt ist. Die festen und variablen Bestandteile der         Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach dem
Gesamtvergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis              Gesetz vom 17. Dezember 2010, der delegierten Verordnung
zueinander, wobei der Anteil des festen Bestandteils an der          (EU) 2016/438 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Er-
Gesamtvergütung hoch genug ist, um in Bezug auf die variablen        gänzung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments
Vergütungskomponenten völlige Flexibilität zu bieten, einschließ-    und des Rates in Bezug auf die Pflichten der Verwahrstellen („Ver-
lich der Möglichkeit, auf die Zahlung einer variablen Komponente     ordnung EU 2016/438“), dem Verwaltungsreglement sowie dem
zu verzichten.                                                       Sonderreglement des Fonds und dem Verwahrstellenvertrag zu
Der Verwaltungsrat der UIL (ausgenommen dessen                       dem Fonds in seiner jeweils gültigen Fassung. Sie handelt unab-
geschäftsführende Mitglieder) hat die Grundsätze des                 hängig und ausschließlich im Interesse der Anleger. In diesem Zu-
Vergütungssystems festgelegt und überwacht deren Umsetzung.          sammenhang verfügt die Verwahrstelle über angemessene Maß-
                                                                     nahmen und Prozesse zur Vermeidung von Interessenkonflikten,
Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, darunter eine
                                                                     wie zum Beispiel Maßnahmen zur hierarchischen und funktiona-
Beschreibung, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendun-
                                                                     len Trennung sowie Maßnahmen zur Auslagerungssteuerung. In-
gen berechnet werden, und die Identität der für die Zuteilung der
                                                                     teressenkonflikte, die sich trotz der Maßnahmen nicht vermeiden
Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen
                                                                     lassen, werden den Anlegern gegenüber offengelegt. Die Ver-
sind auf der Homepage der UIL unter www.union-investment.lu
                                                                     wahrstelle nimmt keine Aufgaben in Bezug auf die
unter der Rubrik „Rechtliche Hinweise“ erhältlich. Auf Anfrage
                                                                     Anlageverwaltung oder das Risikomanagement des Fonds wahr.
wird eine kostenlose Papierversion zur Verfügung gestellt.
                                                                     Die Funktion der Verwahrstelle kann von einem mit der Verwal-
Die Verwaltungsgesellschaft wird von einem Verwaltungsrat ver-
                                                                     tungsgesellschaft verbundenen Unternehmen wahrgenommen
waltet. Dieser ist zuständig für alle Angelegenheiten der Verwal-
                                                                     werden. Die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle, so-
tungsgesellschaft, soweit sie nicht nach dem Gesetz oder dem Ge-
                                                                     fern eine Verbindung zwischen ihnen besteht, verfügen über ange-
sellschaftervertrag der Generalversammlung vorbehalten sind.
                                                                     messene Strukturen, um mögliche Interessenkonflikte aus der Ver-
Die Generalversammlung hat Herrn Hans Joachim REINKE, Herrn          bindung zu vermeiden. Können Interessenkonflikte nicht vermie-
Giovanni GAY, Herrn Rudolf KESSEL, Frau Maria LÖWENBRÜCK,            den werden, wird ein solcher Interessenkonflikt durch die Verwal-
Herrn Björn JESCH und Herrn Nikolaus SILLEM zu Verwaltungs-          tungsgesellschaft und die Verwahrstelle geregelt, überwacht und
ratsmitgliedern bestellt. Der Verwaltungsrat kann einzelnen Ver-     offengelegt, um nachteilige Auswirkungen auf die Interessen des
waltungsratsmitgliedern oder Dritten gemäß Artikel 110 des Ge-       Fonds und seiner Anleger zu verhindern.
setzes vom 17. Dezember 2010 für die Gesamtheit oder einen
                                                                     Die Verwahrstelle hat gemäß Luxemburger Recht die Möglichkeit

                                                                                                                                         6
Verwahraufgaben an Dritte zu delegieren. Im Rahmen einer sol-         Fortis Fund Services (Ireland) Ltd.
chen Übertragung können bestimmte Aufgaben zur Ausübung ei-           Fortune Management
ner oder mehrerer wesentlicher Funktionen im Zusammenhang             Galileo Fund Services Ltd.
mit der Tätigkeit als Verwahrstelle auch von einem mit der Ver-       GLG Partners Asset Management Ltd.
wahrstelle verbundenen Unternehmen, an welchem die Verwahr-           Globeop Financial Services (Cayman) Ltd.
stelle eine wesentliche Beteiligung hält oder welchem sie z.B. Mit-   Goldman Sachs Asset Management International
glieder des Aufsichtsrates stellt, wahrgenommen werden.               Hauck & Aufhäuser Alternative Investment Services S.A.
Nachfolgende Unterverwahrer bzw. Lagerstellen werden derzeit          Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA
zur Durchführung lokaler Wertpapierinvestitionen seitens der Ver-     Henderson Global Investors
wahrstelle genutzt:                                                   Hongkong & Shanghai Banking Corp Jakarta Branch
                                                                      Hongkong & Shanghai Banking Corp Manila Branch
Unterverwahrer:
                                                                      Hongkong & Shanghai Banking Corp Singapore Branch
AO Unicredit Bank                                                     Hongkong & Shanghai Banking Corporation Limited
Attrax S.A. Handelsdepot                                              Hongkong & Shanghai Banking Corporation Ltd. Seoul Branch
A.T.U. Cayman Holdco. Ltd.                                            HSBC Bank (Vietnam) Ltd.
A.T.U. Cayman Ltd.                                                    HSBC Bank Egypt S.A.E.
Bank Handlowy w Warszawie S.A.                                        HSBC Bank Malaysia Berhad
Bank Hapoalim B.M.                                                    HSBC Bank Middle East Ltd. Doha Branch
Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ Ltd.                                     HSBC Bank Middle East Ltd. Dubai
Banque Marocaine pour le Commerce et l´Industrie                      HSBC Bank Middle East Ltd. Kuwait City Branch
BHF-Bank AG                                                           HSBC Bank Middle East Ltd. Manama Branch
BNP Paribas Securities Services S.C.A.                                HSBC Bank Oman S.A.O.G.
BNY Mellon Fund Services (Ireland) Limited                            HSBC Bank plc Luxembourg Branch
BNY Mellon Investment Servicing (International) Limited               HSBC Saudi Arabia Ltd.
Brown Brothers Harriman & Co                                          HSBC Securities Services Ireland Ltd.
Brown Brothers Harriman FD Administration Services (Ireland)          International Financial Data Services Ltd.
Ltd.                                                                  International Fund Services (Ireland) Ltd.
Brown Brothers Harriman Luxembourg S.C.A.                             Invesco Asset Management Ireland Ltd.
Caceis Bank Luxembourg S.A.                                           Islandsbanki HF.
Centaur Fund Services                                                 J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A.
Ceskoslovenska Obchodni Banka AS                                      JPMorgan Chase Bank N.A. Sydney Branch
Circle Partners                                                       JPMorgan Chase Bank N.A. Wellington Branch
Citco Fund Services Dublin Ltd.                                       JPMorgan Hedge Fund Services
Citi Hedge Fund Services (Ireland) Ltd.                               KBL European Private Bankers S.A.
Citibank Canada                                                       Kotak Securities Ltd.
Citibank Europe plc Hungarian Branch Office                           Kunstanstalten May AG
Citibank Europe plc Luxembourg Branch                                 Macquarie Agricultural Funds Management
Citibank N.A. London Branch                                           Marsh IAS Management Services (Bermuda) Ltd.
Citibank N.A. Milano Branch                                           Merrill Lynch International Bank Ltd.
Clearstream Banking S.A. Luxembourg                                   Nordea Bank Danmark A/S
Credit Suisse AG                                                      Northern Trust International Fund Administration Services (IRL)
Custom House Administration & Corporate Service Ltd.                  Ltd.
DAB Bank AG                                                           Northern Trust Luxembourg Management Company S.A.
Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH                    Petercam S.A.
Deutsche Bank SAE                                                     Pictet & Cie (Europe) S.A.
DFJ (Draper Fisher Jurvetson)                                         Quintillion Limited Investor Services
DNB Bank ASA                                                          Raiffeisenbank International AG
DWP BANK AG                                                           Raiffeisen Schweiz Genossenschaft
DZ BANK AG DEUTSCHE ZENTRAL-GENOSSENSCHAFTSBANK                       RBC Investor Services Ireland Ltd.
DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG                                            Sal. Oppenheim JR. & CIE. Luxembourg S.A.
Euroclear SA/NV                                                       SEB Merchant Banking Helsinki
European Fund Administration S.A.                                     Skandinaviska Enskilda Banken
Fidelity Institutional Liquidity Fund plc                             Sparkasse Aachen
FIL (Luxembourg) S.A.                                                 Standard Chartered Bank (China) Ltd.
FIL Fondsbank GmbH (FFB)                                              Standard Chartered Bank (HK) Ltd.
First State Investments (UK) Ltd.                                     Standard Chartered Bank (Mauritius) Ltd.

                                                                                                                                        7
Standard Chartered Bank (Pakistan) Ltd.                                ner fahrlässigen oder vorsätzlichen Nichterfüllung der gesetzli-
Standard Chartered Bank (Taiwan) Ltd.                                  chen Verpflichtungen der Verwahrstelle erleiden.
Standard Chartered Bank (Thai) pcl (NRBS)                              Die Haftung der Verwahrstelle bleibt, unter Berücksichtigung der
Standard Chartered Bank Amman Branch                                   gesetzlichen Ausnahmeregelungen von einer etwaigen Übertra-
Standard Chartered Bank Colombo Branch                                 gung von Verwahraufgaben an Dritte, einschließlich der ihrerseits
Standard Chartered Bank Côte D’Ivoire SA                               übertragenen Verwahraufgaben an weitere Dritte, unberührt.
Standard Chartered Bank Dhaka Branch
                                                                       Anteilinhaber des Fonds können die Haftung der Verwahrstelle
Standard Chartered Bank Ghana Ltd.
                                                                       unmittelbar oder mittelbar über die Verwaltungsgesellschaft gel-
Standard Chartered Bank Johannesburg Branch
                                                                       tend machen, vorausgesetzt, dass dies weder zur Verdopplung
Standard Chartered Bank Kenya Ltd.
                                                                       von Regressansprüchen noch zur Ungleichbehandlung der Anteil-
Standard Chartered Bank Mumbai Branch
                                                                       inhaber führt.
Standard Chartered Bank Nigeria Ltd.
Standard Chartered Bank Shangai                                        Die Verwahrstelle und die Verwaltungsgesellschaft sind sich be-
State Street Banque S.A.                                               wusst, dass sich aus der Übertragung der Verwahraufgaben Inte-
State Street International (Ireland) Ltd.                              ressenkonflikte ergeben können und vergewissern sich daher,
Swedbank AS                                                            dass sie selbst und die beauftragten Dritten alle notwendigen
Swiss Financial Services (Ireland) Limited                             Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen an Organisation
Threadneedle Investment Services Ltd.                                  und Vermeidung von Interessenkonflikten, wie sie in den anwend-
Turk Ekonomi Bankasi AS                                                baren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind,
Unicredit Bank Austria AG                                              getroffen haben und die Einhaltung dieser Anforderungen über-
Unicredit Bank Serbia A.D.                                             wachen.
Unicredit Tiriac Bank S.A.                                             Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Unterverwah-
Union Investment Financial Services S.A. (UFS)                         rung ergeben:
United Trust United International Management SA                        Die DZ BANK AG Frankfurt/Main ist ein mit der Verwahrstelle ver-
Die vorgenannte Liste der Unterverwahrer bzw. Lagerstellen wird        bundenes Unternehmen. Die DZ BANK AG Frankfurt/Main hält
bei Bedarf aktualisiert werden. Die Aktualisierungen werden bei        eine wesentliche Beteiligung an der Verwahrstelle und stellt Mit-
jeweils nächster Anpassung des Verkaufsprospektes erfolgen.            glieder des Aufsichtsrates.
Eine jeweils aktuelle Übersicht kann bei der Verwaltungsgesell-        Derzeit sind der Verwahrstelle keine Interessenkonflikte aus aktu-
schaft vom Anleger kostenlos erfragt werden.                           ellen Unterverwahrungen bekannt. Die Verwaltungsgesellschaft
Auf Antrag des Anlegers an die Verwaltungsgesellschaft werden          hat diese Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch
diesem kostenlos der neueste Stand der Information hinsichtlich        auf Zulieferung der Informationen durch die Verwahrstelle ange-
der Identität der Verwahrstelle des Fonds, die Beschreibung der        wiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen
Pflichten der Verwahrstelle sowie der Interessenkonflikte, die ent-    nicht überprüfen.
stehen können sowie die Beschreibung sämtlicher von der Ver-
wahrstelle übertragener Verwahrungsfunktionen, die Liste der Un-       4. Die Rechtsstellung der Anteilinha-
terverwahrer bzw. Lagerstellen und Angabe sämtlicher Interessen-
konflikte, die sich aus der Aufgabenübertragung ergeben können,
                                                                          ber
übermittelt.                                                           Die Verwaltungsgesellschaft legt in den Fonds angelegtes Geld
Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds und dessen Anteil-        im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilin-
inhabern für den Verlust durch die Verwahrstelle oder einen Drit-      haber nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren
ten, dem die Verwahrung von verwahrten Finanzinstrumenten              und sonstigen zulässigen Vermögenswerten gemäß Artikel 41 (1)
übertragen wurde.                                                      des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 an. Das angelegte Geld
                                                                       und die damit erworbenen Vermögenswerte bilden das Fondsver-
Bei Verlust eines verwahrten Finanzinstruments gibt die Verwahr-
                                                                       mögen, das gesondert von dem eigenen Vermögen der Verwal-
stelle dem Fonds oder der Verwaltungsgesellschaft des Fonds un-
                                                                       tungsgesellschaft gehalten wird.
verzüglich ein Finanzinstrument gleicher Art zurück oder erstattet
einen entsprechenden Betrag. Die Verwahrstelle haftet gemäß            Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen sind in dem im An-
dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 sowie nach den geltenden              schluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckten Verwaltungsre-
Verordnungen (insbesondere der Verordnung EU 2016/438)                 glement und dem Sonderreglement aufgeführt. Das Verwaltungs-
nicht, wenn sie nachweisen kann, dass der Verlust auf äußere Er-       reglement sowie das Sonderreglement des Fonds sind integrale
eignisse, die nach vernünftigem Ermessen nicht kontrolliert wer-       Bestandteile des Verkaufsprospektes. Das Verwaltungsreglement
den können und deren Konsequenzen trotz aller angemessenen             enthält grundsätzliche Richtlinien zu Anlagepolitik, Anteilwertbe-
Anstrengungen nicht hätten vermieden werden können, zurückzu-          rechnung, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen und Kosten so-
führen ist.                                                            wie weitere wichtige Regelungen für die Anteilinhaber, während
                                                                       im Sonderreglement die spezifischen Charakteristika des Fonds
Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds und dessen Anteil-
                                                                       dargestellt werden.
inhabern auch für sämtliche sonstige Verluste, die diese infolge ei-

                                                                                                                                          8
Die Anteilinhaber sind an dem Fondsvermögen in Höhe ihrer An-         · Wertpapier-Darlehensgeschäfte
teile als Miteigentümer beteiligt. Ihre Rechte werden durch Antei-
le verkörpert, welche in Globalurkunden verbrieft sind, sofern das
                                                                      · Pensionsgeschäfte
Sonderreglement keine anderweitige Bestimmung trifft.                 · Kauf-/Rückverkaufgeschäfte (Buy/Sell-back-Geschäfte) oder
                                                                         Verkauf-/Rückkaufgeschäfte (Sell/Buy-back-Geschäfte)
Die Verwaltungsgesellschaft weist die Anleger auf die Tatsache
hin, dass für den Fall, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlie-    Nachfolgend eine beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung
ßen sollte, ein Anteilinhaberregister zu führen, jeglicher Anleger    von Derivaten, Wertpapierfinanzierungsgeschäften, Techniken
seine Anlegerrechte in ihrer Gesamtheit unmittelbar gegen den         und Instrumenten, die für die Verwaltung des Fonds eingesetzt
Fonds nur dann geltend machen kann, wenn der Anleger selbst           werden können:
und mit seinem eigenen Namen in dem Anteilinhaberregister des         Derivate
Fonds eingeschrieben ist. In den Fällen, wo ein Anleger über eine     1. Finanzterminkontrakte
Zwischenstelle in einen Fonds investiert hat, welche die Investiti-
                                                                         Finanzterminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbe-
on in ihrem Namen aber im Auftrag des Anlegers unternimmt,
                                                                         dingt verpflichtende gegenseitige Vereinbarungen, welche die
können nicht unbedingt alle Anlegerrechte unmittelbar durch den
                                                                         Vertragsparteien berechtigen beziehungsweise verpflichten,
Anleger gegen den Fonds geltend gemacht werden. Anlegern
                                                                         zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, eine
wird geraten, sich über ihre Rechte zu informieren.
                                                                         bestimmte Menge eines bestimmten Basiswertes zu einem im
                                                                         Voraus vereinbarten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen.
5. Allgemeine Richtlinien der Anlage-
                                                                      2. Devisenterminkontrakte
   politik
                                                                         Devisenterminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbe-
Das Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der               dingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten
Risikostreuung im Sinne der Regeln von Teil I des Gesetzes vom           Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, eine bestimmte Menge der
17. Dezember 2010 und nach den in Artikel 4 des Verwaltungsre-           zugrunde liegenden Devisen, zu einem im Voraus vereinbar-
glements beschriebenen Allgemeinen Richtlinien der Anlagepoli-           ten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen.
tik angelegt.                                                         3. Optionen
Abweichend respektive ergänzend hierzu werden die spezifischen           Eine Option ist das Recht, einen bestimmten Basiswert an ei-
Richtlinien der Anlagepolitik des Fonds im Sonderreglement be-           nem im Voraus bestimmten Zeitpunkt („Ausübungszeit-
schrieben.                                                               punkt“) oder während eines im Voraus bestimmten Zeitrau-
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wert-                    mes zu einem im Voraus bestimmten Preis („Ausübungs-
entwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss                      preis“) zu kaufen („Kaufoption“ oder „Call-Option“) oder zu
auf eine zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann                    verkaufen („Verkaufsoption“ oder „Put-Option“). Der Preis ei-
sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine                 ner Kaufs- oder Verkaufsoption ist die Optionsprämie.
Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlage-                4. Tauschgeschäfte („Swaps“)
politik erreicht werden.                                                 Ein Swap ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der den Aus-
                                                                         tausch von Zahlungsströmen, Vermögensgegenständen, Erträ-
6. Allgemeine Hinweise zu Derivaten,                                     gen oder Risiken zum Gegenstand hat.
   Wertpapierfinanzierungsgeschäf-                                    Techniken und Instrumente für das Management von
   ten sowie Techniken und Instru-                                    Kreditrisiken
                                                                      5. Credit Linked Note („CLN“)
   menten
                                                                         Bei einer CLN handelt es sich um eine vom Sicherungsnehmer
Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, Techniken und In-            begebene Schuldverschreibung, die am Laufzeitende nur
strumente können zur effizienten Portfolioverwaltung, die den An-        dann zum Nennbetrag zurückgezahlt wird, wenn ein vorher
lagezielen des Fonds entsprechen, eingesetzt werden. Die nachfol-        spezifiziertes Kreditereignis nicht eintritt. Für den Fall, dass
genden Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, Techniken             das Kreditereignis eintritt, wird die CLN innerhalb einer be-
und Instrumente können gegebenenfalls durch die Verwaltungsge-           stimmten Frist unter Abzug eines Ausgleichsbetrages zurück-
sellschaft erweitert werden, wenn am Markt andere, dem Anlage-           gezahlt. CLNs sehen damit neben dem Anleihebetrag und
ziel entsprechende Instrumente angeboten werden, die der Fonds           den darauf zu leistenden Zinsen eine Risikoprämie vor, die
gemäß den aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen             der Emittent dem Anleger für das Recht zahlt, den Rückzah-
anwenden darf.                                                           lungsbetrag der Anleihe bei Realisierung des Kreditereignisses
Die Vertragspartner von abgeleiteten Finanzinstrumenten, die             zu kürzen.
nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt ge-       6. Credit Default Swaps („CDS“)
handelt werden („OTC-Derivate“), müssen erstklassige, auf sol-
                                                                         Im Wesentlichen ist ein CDS ein Finanzinstrument, das die
che Geschäfte spezialisierte Finanzinstitute sein.
                                                                         Trennung des Kreditrisikos von der zu Grunde liegenden Kre-
Als Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gelten:

                                                                                                                                        9
ditbeziehung und damit den separaten Handel dieses Risikos          Ausnahmefällen verzichtet werden kann. Als „Investment Gra-
   ermöglicht. Meist handelt es sich um eine bilaterale, zeitlich      de“ bezeichnet man eine Benotung mit „BBB-“ bzw. „Baa3“
   begrenzte Vereinbarung, die die Übertragung von definierten         oder besser im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung durch
   Kreditrisiken (Einzel- oder auch Portfoliorisiken) von einem        eine Rating-Agentur (beispielsweise Standard&Poor´s,
   Vertragspartner zum anderen festlegt. Der Verkäufer des CDS         Moody´s oder Fitch). Der konkrete Vertragspartner wird in ers-
   (Sicherungsgeber, Absicherungsverkäufer, Protection Seller)         ter Linie unter Berücksichtigung der angebotenen
   erhält vom Käufer (Sicherungsnehmer, Absicherungskäufer,            Vertragskonditionen ausgewählt. Auch beobachtet die Ver-
   Protection Buyer) in der Regel eine auf den Nominalbetrag be-       waltungsgesellschaft die wirtschaftlichen Verhältnisse der in
   rechnete periodische Prämie für die Übernahme des Kreditrisi-       Frage kommenden Vertragspartner.
   kos. Diese Prämie richtet sich u.a. nach der Qualität des oder   Techniken und Instrumente für die effiziente Portfolio-
   der zu Grunde liegenden Referenzschuldner(s) (=Kreditrisiko).    verwaltung / Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
   Es können auch CDS auf Einzeltitel oder Baskets abgeschlos-      8. Pensionsgeschäfte
   sen werden.
                                                                       Ein Pensionsgeschäft ist ein Geschäft aufgrund einer Vereinba-
7. Total Return Swaps („TRS“)                                          rung, durch die eine Gegenpartei Wertpapiere oder garantier-
   Ein TRS ist ein Kreditderivat im Sinne des Artikels 2 Nummer        te Rechte an Wertpapieren veräußert, und die Vereinbarung
   7 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parla-          eine Verpflichtung zum Rückerwerb derselben Wertpapiere
   ments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate,             oder Rechte – oder ersatzweise von Wertpapieren mit densel-
   zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, bei dem der        ben Merkmalen – zu einem festen Preis und zu einem vom
   Sicherungsnehmer das gesamte Risiko einer                           Pensionsgeber festgesetzten oder noch festzusetzenden späte-
   Referenzverbindlichkeit (beispielsweise eines Aktienindizes         ren Zeitpunkt enthält; Rechte an Wertpapieren können nur
   oder Anleihenbaskets, wobei grundsätzlich alle Basiswerte ge-       dann Gegenstand eines solchen Geschäfts sein, wenn sie von
   mäß dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 zulässig sind) auf             einer anerkannten Börse garantiert werden, die die Rechte an
   den Sicherungsgeber transferiert, indem der Gesamtertrag ei-        den Wertpapieren hält, und wenn die Vereinbarung der einen
   ner Referenzverbindlichkeit einschließlich Einkünften aus Zin-      Gegenpartei nicht erlaubt, ein bestimmtes Wertpapier zu-
   sen und Gebühren, Gewinnen und Verlusten aus Kursschwan-            gleich an mehr als eine andere Gegenpartei zu übertragen
   kungen sowie Kreditverlusten übertragen wird.                       oder zu verpfänden; bei dem Geschäft handelt es sich für die
   Die Verwaltungsgesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit        Gegenpartei, die die Wertpapiere veräußert, um eine
   TRS zu Absicherungszwecken sowie als Teil der Anlagestrate-         Pensionsgeschäftsvereinbarung, und für die Gegenpartei, die
   gie tätigen. Dies schließt Geschäfte mit TRS zur effizienten        sie erwirbt, um eine umgekehrte
   Portfolioverwaltung und zur Erzielung von Zusatzerträgen,           Pensionsgeschäftsvereinbarung.
   d.h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich           Bei Pensionsgeschäften werden Wertpapiere, Geldmarktinstru-
   das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen.            mente oder Investmentanteile vom Pensionsgeber an den Pen-
   Alle nach dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 zulässigen Ar-           sionsnehmer verkauft, wobei der Pensionsnehmer und Pensi-
   ten von Vermögensgegenständen des Fonds können Gegen-               onsgeber bereits zum Rückverkauf bzw. -kauf der verkauften
   stand von TRS sein. Der Anteil des Fondsvolumens, welcher           Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente zu einem bei Ver-
   höchstens Gegenstand solcher Geschäfte sein kann, wird in           tragsabschluss festgelegten Preis und innerhalb einer zum Ver-
   der Übersicht „Der Fonds im Überblick“ unter „Risikoprofil          tragsabschluss vereinbarten Frist verpflichtet sind.
   des Fonds“ genannt und entspricht der erwarteten durch-             Die Verwaltungsgesellschaft kann für Rechnung des Fonds
   schnittlichen Summe der Nominalwerte bzw. Äquivalenzwer-            Pensionsgeschäfte abschließen. Sie darf dabei für Rechnung
   te aller relevanten Derivate (Hebelwirkung). Die Verwaltungs-       des Fonds Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten und Finanz-
   gesellschaft erwartet, dass im Regelfall nicht mehr als 10 %        dienstleistungsinstituten, deren Sitz in einem Mitgliedstaat
   des Fondsvermögens Gegenstand von TRS sind. Dies ist je-            der EU, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über
   doch lediglich ein geschätzter Wert, der im Einzelfall über-        den EWR oder einem Drittstaat, dessen Aufsichtsbestimmun-
   schritten werden kann. Die Erträge aus TRS fließen – nach Ab-       gen nach Auffassung der CSSF denjenigen des Rechts der EU
   zug der Transaktionskosten – vollständig dem Fonds zu.              gleichwertig sind, liegt mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Mo-
   Die Vertragspartner für TRS werden nach folgenden Kriterien         naten abschließen. Eine Mindestbonitätsbewertung als Vor-
   ausgewählt:                                                         aussetzung für die Auswahl dieser Institute ist nicht vorgese-
                                                                       hen, da diese Geschäfte einer zwingenden Besicherung unter-
   Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute mit Sitz in einem
                                                                       liegen.
   Mitgliedstaat der EU, einem anderen Vertragsstaat des Ab-
   kommens über den EWR oder einem Drittstaat, dessen Auf-             Die Verwaltungsgesellschaft kann sowohl Wertpapiere, Geld-
   sichtsbestimmungen nach Auffassung der CSSF denjenigen              marktinstrumente und Investmentanteile des Fonds gegen
   des Rechts der EU gleichwertig sind. Grundsätzlich muss der         Entgelt auf einen Pensionsnehmer übertragen (einfaches Pen-
   Vertragspartner über eine Mindestbonitätsbewertung von „In-         sionsgeschäft), als auch Wertpapiere im Rahmen der jeweils
   vestment Grade“ verfügen, auf die jedoch in begründeten             geltenden Anlagegrenzen in Pension nehmen (umgekehrtes

                                                                                                                                   10
Pensionsgeschäft). Es kann der gesamte Bestand des Fonds           Bezug auf den Einsatz von Finanztechniken und
   an Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Investmentan-           -Instrumenten zulässig und im Rahmen der darin festgelegten
   teilen im Wege des Pensionsgeschäfts an Dritte übertragen          Grenzen darf der Fonds zur Erzielung eines Kapital- oder Er-
   werden. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass im Regel-       tragszuwachses oder zur Senkung seiner Kosten oder Risiken
   fall nicht mehr als 40 % des Fondsvermögens Gegenstand             Wertpapier-Darlehensgeschäfte tätigen. Die im Fonds gehalte-
   von Pensionsgeschäften sind. Dies ist jedoch lediglich ein         nen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentantei-
   geschätzter Wert, der im Einzelfall überschritten werden           le können dabei darlehensweise gegen marktgerechtes Ent-
   kann.                                                              gelt an Dritte (Darlehensnehmer) übertragen werden. Hierbei
   Die Verwaltungsgesellschaft hat die Möglichkeit, das Pensi-        kann der gesamte Bestand des Fonds an Wertpapieren, Geld-
   onsgeschäft jederzeit zu kündigen; dies gilt nicht für Pensions-   marktinstrumenten und Investmentanteilen nur auf unbe-
   geschäfte mit einer Laufzeit von bis zu einer Woche. Bei Kün-      stimmte Zeit als Wertpapier-Darlehen an Dritte übertragen
   digung eines einfachen Pensionsgeschäfts ist die Verwaltungs-      werden. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass im Regel-
   gesellschaft berechtigt, die in Pension gegebenen Wertpapie-       fall nicht mehr als 60 % des Fondsvermögens Gegenstand
   re, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile zurückzufor-        von Wertpapier-Darlehensgeschäften sind. Dies ist jedoch le-
   dern. Die Kündigung eines umgekehrten Pensionsgeschäfts            diglich ein geschätzter Wert, der im Einzelfall überschritten
   kann entweder die Rückerstattung des vollen Geldbetrags            werden kann.
   oder des angelaufenen Geldbetrags in Höhe des aktuellen            Dritte in diesem Sinne sind in der Regel Kredit- und
   Marktwertes zur Folge haben. Pensionsgeschäfte sind nur in         Finanzdienstleistungsinstitute mit Sitz in einem Mitgliedstaat
   Form sogenannter echter Pensionsgeschäfte zulässig. Dabei          der EU, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über
   übernimmt der Pensionsnehmer die Verpflichtung, die Wertpa-        den EWR oder einem Drittstaat, dessen Aufsichtsbestimmun-
   piere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile zu einem         gen nach Auffassung der CSSF denjenigen des Rechts der EU
   bestimmten oder vom Pensionsgeber zu bestimmenden Zeit-            gleichwertig sind. Eine Mindestbonitätsbewertung als Voraus-
   punkt zurück zu übertragen oder den Geldbetrag samt Zinsen         setzung für die Auswahl der Darlehensnehmer ist nicht vorge-
   zurückzuzahlen.                                                    sehen, da diese Geschäfte einer zwingenden Besicherung un-
   In Pension gegebene Vermögensgegenstände werden nach Er-           terliegen.
   messen des Pensionsnehmers verwahrt. Die Verwahrung von            Der Fonds muss im Rahmen von Wertpapier-Darlehensge-
   in Pension genommenen Vermögensgegenständen erfolgt bei            schäften grundsätzlich über die gesamte Dauer eine Garantie
   der Verwahrstelle des Fonds.                                       erhalten, deren Verkehrswert jederzeit mindestens der Höhe
   Pensionsgeschäfte werden getätigt, um für den Fonds zusätz-        des Verkehrswertes der verliehenen Wertpapiere entspricht.
   liche Erträge zu erzielen (umgekehrtes Pensionsgeschäft) oder      Diese Garantien müssen die im Rundschreiben CSSF 14/592
   um zeitweise zusätzliche Liquidität im Fonds zu schaffen (ein-     festgelegten Anforderungen erfüllen und setzen sich zum Bei-
   faches Pensionsgeschäft).                                          spiel, aber nicht ausschließlich aus flüssigen Mitteln, Fondsan-
                                                                      teilen, Staatsanleihen und Anleihen von erstklassigen Emitten-
   Die Erträge aus Pensionsgeschäften werden nach Abzug der
                                                                      ten sowie aus Aktien von Hauptindizes zusammen.
   damit verbundenen Kosten (siehe Artikel 13 des Verwaltungs-
   reglements) dem Fondsvermögen gutgeschrieben. Die Verwal-          Erhaltene Barsicherheiten können im Einklang mit dem oben
   tungsgesellschaft erhält bis zu 49 % der Erträge für die An-       genannten Rundschreiben (CSSF 14/592) wiederangelegt wer-
   bahnung, Vorbereitung und Durchführung dieser Geschäfte.           den. Entsteht dabei eine Hebelwirkung, ist diese in der Ge-
                                                                      samtrisikogrenze zu berücksichtigen.
9. Wertpapier-Darlehensgeschäfte
                                                                      Zwecks Tätigung von Wertpapier-Darlehensgeschäften kann
   Ein Wertpapier-Darlehensgeschäft ist ein Geschäft, durch das
                                                                      der Fonds direkt oder über ein von einem Finanzinstitut orga-
   eine Gegenpartei Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und In-
                                                                      nisiertes Wertpapierleihsystem verleihen. Bei der Vermittlung
   vestmentanteile in Verbindung mit der Verpflichtung über-
                                                                      und Abwicklung von Wertpapier-Darlehensgeschäften über
   trägt, dass die die Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und In-
                                                                      ein von einem Finanzinstitut organisiertes Wertpapierleihsys-
   vestmentanteile entleihende Partei zu einem späteren Zeit-
                                                                      tem kann auf die Stellung von Sicherheiten verzichtet werden,
   punkt oder auf Ersuchen der übertragenden Partei gleichwerti-
                                                                      da durch die Bedingungen dieses Systems die Wahrung der In-
   ge Papiere zurückgibt; für die Gegenpartei, welche die Wert-
                                                                      teressen der Anleger gewährleistet ist.
   papiere überträgt, ist das ein Wertpapier-Darlehensgeschäft
   (auch „Wertpapierleihgeschäft“ genannt) und für die Gegen-         Die Erträge aus Wertpapier-Darlehensgeschäften werden
   partei, der sie übertragen werden, ein                             nach Abzug der damit verbundenen Kosten (siehe Artikel 13
   Wertpapierentleihgeschäft.                                         des Verwaltungsreglements) dem Fondsvermögen gutge-
                                                                      schrieben. Die Verwaltungsgesellschaft erhält bis zu 49 %
   Wertpapier-Darlehensgeschäfte können von der Verwaltungs-
                                                                      der Erträge für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchfüh-
   gesellschaft abgeschlossen werden, um für den Fonds zusätzli-
                                                                      rung dieser Geschäfte. Die darlehensweise übertragenen Ver-
   che Erträge zu erwirtschaften.
                                                                      mögensgegenstände werden nach Ermessen des
   Soweit gemäß den rechtlichen Bestimmungen und insbeson-            Darlehensnehmers verwahrt.
   dere dem Rundschreiben CSSF 08/356 vom 04. Juni 2008 in

                                                                                                                                   11
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