Verkaufsprospekt sowie Verwaltungs- und Sonderreglement für den Fonds UniGarant95: Nordamerika (2019) - Verwaltungsgesellschaft: Union Investment ...
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Verkaufsprospekt sowie Verwaltungs- und Sonderreglement für den Fonds UniGarant95: Nordamerika (2019) Verwaltungsgesellschaft: Union Investment Luxembourg S.A. Stand: 13. Oktober 2016
Inhaltsverzeichnis Seite Seite Verwaltungsgesellschaft, Abschlussprüfer, Allgemeine Kosten 36 Verwahrstelle und Vertriebsstellen 1 Verjährung 37 Verwaltungsgesellschaft und zugleich Hauptverwaltungsge- Änderungen 37 sellschaft 1 Veröffentlichungen 37 Leitungsorgan der Union Investment Luxembourg S.A.: 1 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache 37 Gesellschafter der Union Investment Luxembourg S.A. 1 In-Kraft-Treten 38 Auslagerung des Portfoliomanagements an folgende, der Sonderreglement UniGarant95: Nordamerika Union Investment Gruppe angehörende, Gesellschaften: 1 (2019) 39 Abschlussprüfer 1 Anlageziel 39 Verwahrstelle und zugleich Hauptzahlstelle 1 Anlagepolitik 40 Zahl- und Vertriebsstelle im Großherzogtum Luxemburg 1 Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Antei- Von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Fonds 2 len 40 Verkaufsprospekt 4 Anteile 41 Der Fonds 4 Ertragsverwendung 41 Die Verwaltung des Fonds 4 Verwahrstelle 41 Die Verwahrstelle 6 Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsver- Die Rechtsstellung der Anteilinhaber 8 mögens 41 Allgemeine Richtlinien der Anlagepolitik 9 Rechnungsjahr 41 Allgemeine Hinweise zu Derivaten, Wertpapierfinanzierungs- Dauer des Fonds 41 geschäften sowie Techniken und Instrumenten 9 Der Fonds im Überblick 43 Die Ausgabe von Anteilen 14 Zusätzliche Informationen für Anleger Die Rücknahme von Anteilen 15 in der Bundesrepublik Deutschland 48 Die Anteilwertberechnung 15 Fußnotenverzeichnis 50 Ertragsverwendung 15 Preisveröffentlichungen 15 Kosten 15 Steuern 15 Allgemeine Risikohinweise 16 Risikoprofil des Fonds 21 Risikoprofil des typischen Investors 22 Allgemeine Informationen 22 Sonstiges 22 Verwaltungsreglement 24 Präambel 24 Der Fonds 24 Die Verwaltungsgesellschaft 24 Die Verwahrstelle 26 Allgemeine Richtlinien für die Anlagepolitik 28 Anteile an dem Fonds und Anteilklassen 32 Ausgabe von Anteilen und die Beschränkung der Ausgabe von Anteilen 32 Rücknahme von Anteilen 33 Anteilwertberechnung 33 Einstellung der Berechnung des Anteilwertes 35 Rechnungsjahr und Abschlussprüfung 35 Ertragsverwendung 35 Dauer und Auflösung des Fonds sowie die Zusammenle- gung von Fonds 35
Verwaltungsgesellschaft, Abschlussprüfer, Verwahrstelle und Vertriebsstellen Dr. Joachim VON CORNBERG Verwaltungsgesellschaft und zugleich Hauptverwaltungsgesellschaft Gesellschafter der Union Investment Luxembourg S.A. Union Investment Luxembourg S.A. 308, route d´Esch Union Asset Management Holding AG L-1471 Luxemburg Frankfurt am Main Großherzogtum Luxemburg Eigenkapital per 31.12.2015 Auslagerung des Portfoliomanage- EUR 146,147 Millionen nach Gewinnverwendung ments an folgende, der Union Invest- Leitungsorgan der Union Investment ment Gruppe angehörende, Gesell- Luxembourg S.A.: schaften: Union Investment Privatfonds GmbH Verwaltungsrat Weißfrauenstraße 7 Verwaltungsratsvorsitzender D-60311 Frankfurt am Main Hans Joachim REINKE Union Investment Institutional GmbH Vorsitzender des Vorstandes der Weißfrauenstraße 7 Union Asset Management Holding AG D-60311 Frankfurt am Main Frankfurt am Main stv. Verwaltungsratsvorsitzender Abschlussprüfer Giovanni GAY Ernst & Young S.A. Mitglied der Geschäftsführung der 35E, Avenue John F. Kennedy Union Investment Privatfonds GmbH L-1855 Luxembourg-Kirchberg, Frankfurt am Main die zugleich Abschlussprüfer der Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates Union Investment Luxembourg S.A. ist. Björn JESCH Mitglied der Geschäftsführung der Verwahrstelle und zugleich Hauptzahl- Union Investment Privatfonds GmbH Frankfurt am Main stelle Nikolaus SILLEM DZ PRIVATBANK S.A. Mitglied der Geschäftsführung der 4, rue Thomas Edison Union Investment Institutional GmbH L-1445 Luxemburg-Strassen Frankfurt am Main Eigenkapital per 31.12.2015: Maria LÖWENBRÜCK EUR 628.183.575 Mitglied der Geschäftsführung der Union Investment Luxembourg S.A. Zahl- und Vertriebsstelle Luxemburg im Großherzogtum Luxemburg Rudolf KESSEL Mitglied der Geschäftsführung der DZ PRIVATBANK S.A. Union Investment Luxembourg S.A. 4, rue Thomas Edison Luxemburg L-1445 Luxemburg-Strassen Geschäftsführer der Union Investment Luxembourg S.A. Maria LÖWENBRÜCK Rudolf KESSEL 1
Von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Fonds BBBank Konzept Dividendenwerte Union UniGarant: Commodities (2017) Commodities-Invest UniGarant: Commodities (2017) II FairWorldFonds UniGarant: Commodities (2017) III LIGA-Pax-Cattolico-Union UniGarant: Commodities (2017) IV LIGA-Pax-Corporates-Union UniGarant: Commodities (2017) V LIGA-Pax-Laurent-Union (2022) UniGarant: Commodities (2018) LIGA Portfolio Concept UniGarant: Commodities (2018) II PE-Invest SICAV UniGarant: Commodities (2018) III PrivatFonds: Konsequent UniGarant: Commodities (2019) PrivatFonds: Konsequent pro UniGarant: Deutschland (2017) Quoniam Funds Selection SICAV UniGarant: Deutschland (2018) SpardaRentenPlus UniGarant: Deutschland (2019) UniAbsoluterErtrag UniGarant: Deutschland (2019) II UniAsia UniGarant: Emerging Markets (2018) UniAsiaPacific UniGarant: Emerging Markets (2020) UniAusschüttung UniGarant: Emerging Markets (2020) II UniDividendenAss UniGarant: Erneuerbare Energien (2018) UniDynamicFonds: Europa UniGarant: Nordamerika (2021) UniDynamicFonds: Global UniGarant: Rohstoffe (2020) UniEM Fernost UniGarant95: Aktien Welt (2020) UniEM Global UniGarant95: ChancenVielfalt (2019) UniEM Osteuropa UniGarant95: ChancenVielfalt (2019) II UniEuroAnleihen UniGarant95: ChancenVielfalt (2020) UniEuroAspirant UniGarant95: Nordamerika (2019) UniEuroKapital UniGarantExtra: Deutschland (2019) UniEuroKapital 2017 UniGarantExtra: Deutschland (2019) II UniEuroKapital Corporates UniGarantPlus: Erneuerbare Energien (2018) UniEuroKapital -net- UniGarantPlus: Europa (2018) UniEuropa UniGarantTop: Europa UniEuropa Mid&Small Caps UniGarantTop: Europa II UniEuropaRenta UniGarantTop: Europa III UniEuroRenta 5J UniGarantTop: Europa IV UniEuroRenta Corporates UniGarantTop: Europa V UniEuroRenta Corporates 2016 UniGlobal II UniEuroRenta Corporates 2017 UniInstitutional Asian Bond and Currency Fund UniEuroRenta Corporates 2018 UniInstitutional Basic Emerging Markets UniEuroRenta Corporates Deutschland 2019 UniInstitutional Basic Global Corporates HY UniEuroRenta EM 2021 UniInstitutional Basic Global Corporates IG UniEuroRenta EmergingMarkets UniInstitutional CoCo Bonds UniEuroRenta Real Zins UniInstitutional Convertibles Protect UniEuroRenta Unternehmensanleihen 2020 UniInstitutional Corporate Hybrid Bonds UniEuroRenta Unternehmensanleihen EM 2021 UniInstitutional EM Bonds 2016 UniEuroSTOXX 50 UniInstitutional EM Bonds 2018 UniExtra: EuroStoxx 50 UniInstitutional EM Corporate Bonds UniFavorit: Renten UniInstitutional EM Corporate Bonds 2017 UniGarant: Aktien Welt (2020) UniInstitutional EM Corporate Bonds 2020 UniGarant: BRIC (2017) UniInstitutional EM Corporate Bonds 2022 UniGarant: BRIC (2017) II UniInstitutional EM Corporate Bonds Low Duration Sustainable UniGarant: BRIC (2018) UniInstitutional Euro Corporate Bonds Flexible 2017 UniGarant: ChancenVielfalt (2019) II UniInstitutional Euro Corporate Bonds 2019 UniGarant: ChancenVielfalt (2020) UniInstitutional Euro Covered Bonds 2019 UniGarant: ChancenVielfalt (2020) II UniInstitutional Euro Liquidity UniGarant: ChancenVielfalt (2021) UniInstitutional Euro Subordinated Bonds 2
UniInstitutional European Corporate Bonds + UniVorsorge 3 UniInstitutional European Equities Concentrated UniVorsorge 4 UniInstitutional European Mixed Trend UniVorsorge 5 UniInstitutional Financial Bonds 2017 UniVorsorge 6 UniInstitutional Financial Bonds 2022 UniVorsorge 7 UniInstitutional German Corporate Bonds + UniWirtschaftsAspirant UniInstitutional Global Bonds Select VBMH Vermögen UniInstitutional Global Convertibles Die Union Investment Luxembourg S.A. verwaltet ebenfalls Fonds UniInstitutional Global Convertibles Sustainable nach dem Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Invest- UniInstitutional Global Corporate Bonds 2022 mentfonds. UniInstitutional Global Corporate Bonds Sustainable UniInstitutional Global Covered Bonds UniInstitutional Global High Dividend Equities Protect UniInstitutional Global High Yield Bonds UniInstitutional Global Corporate Bonds Short Duration UniInstitutional IMMUNO Nachhaltigkeit UniInstitutional IMMUNO Top UniInstitutional Local EM Bonds UniInstitutional Short Term Credit UniInstitutional Structured Credit High Yield UniKonzept: Dividenden UniKonzept: Portfolio UniMarktführer UnionProtect: Europa (CHF) UniOpti4 UniOptima UniOptimus -net- UniProfiAnlage (2017) UniProfiAnlage (2017/II) UniProfiAnlage (2017/6J) UniProfiAnlage (2019) UniProfiAnlage (2019/II) UniProfiAnlage (2020) UniProfiAnlage (2020/II) UniProfiAnlage (2021) UniProfiAnlage (2023) UniProfiAnlage (2023/II) UniProfiAnlage (2024) UniProfiAnlage (2025) UniProfiAnlage (2027) UniProtect: Europa UniProtect: Europa II UniRak EmergingMarkets UniRak Nachhaltig UniRenta Corporates UniReserve UniReserve: Euro-Corporates UniSector UniValueFonds: Europa UniValueFonds: Global UniVario Point: Chance (in Liquidation) UniVario Point: Ertrag (in Liquidation) UniVario Point: Sicherheit (in Liquidation) UniVario Point: Wachstum (in Liquidation) UniVorsorge 1 UniVorsorge 2 3
Verkaufsprospekt Dieser Verkaufsprospekt („Verkaufsprospekt“) ist nur gültig in xemburger Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen. Ihr Ge- Verbindung mit dem letzten Jahresbericht, dessen Stichtag nicht schäftsjahr endet jährlich am 31. Dezember. länger als 16 Monate zurückliegen darf. Wenn der Stichtag des Der Gesellschaftszweck ist gemäß Artikel 101 des Gesetzes vom Jahresberichtes länger als 8 Monate zurückliegt, ist dem Erwerber 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen zusätzlich ein Halbjahresbericht auszuhändigen. Beide Berichte in seiner derzeit aktuellen Fassung die Gründung und/oder Ver- sind Bestandteil des Verkaufsprospektes und bei den Zahl- und waltung eines oder mehrerer Organismen für gemeinsame Anla- Vertriebsstellen sowie der Verwaltungsgesellschaft kostenlos er- gen sowie die individuelle Verwaltung einzelner Anlageportfolios hältlich. mit einem Ermessensspielraum im Rahmen eines Mandats der An- Niemand ist ermächtigt, sich auf Angaben zu berufen, welche leger, wenn diese Anlageportfolios ein oder mehrere Finanzinstru- nicht in dem Verkaufsprospekt oder in sonstigen Unterlagen, die mente gemäß Anhang 1 Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU der Öffentlichkeit zugänglich sind und auf die sich der Verkaufs- des Europäischen Parlaments und Rates vom 15. Mai 2014 über prospekt bezieht, enthalten sind. Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien Außerdem wird ein Dokument mit wesentlichen Anlegerinforma- 2002/92/EG und 2011/61/EU („Richtlinie 2014/65/EU“) („Finanz- tionen („wAI“) erstellt. instrumente“), die in Anhang II Abschnitt B des Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor („Gesetz vom 5. April 1993“) 1. Der Fonds in seiner derzeit aktuellen Fassung genannt werden, enthalten. Als Nebentätigkeit kann die Gesellschaft darüber hinaus die Anla- Der im vorliegenden Verkaufsprospekt beschriebene Investment- geberatung in Bezug auf ein oder mehrere Geschäfte mit Finanzin- fonds ist ein nach Luxemburger Recht in der Form eines fonds strumenten, die in Anhang II Abschnitt B des Gesetzes vom 5. commun de placement errichtetes Sondervermögen aus Wertpa- April 1993 in seiner derzeit aktuellen Fassung genannt werden, pieren und sonstigen Vermögenswerten. Er wurde nach Teil I des sowie die Verwahrung und technische Verwaltung in Bezug auf Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organis- Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von men für gemeinsame Anlagen in seiner derzeit aktuellen Fassung Artikel 101 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 in seiner aktu- („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) aufgelegt und erfüllt die An- ellen Fassung tätigen. forderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parla- Weiterhin ist gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 ments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der über Verwalter alternativer Investmentfonds in seiner derzeit gülti- Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Orga- gen Fassung der Gesellschaftszweck die Gründung und/oder Ver- nismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („Richtlinie waltung alternativer Investmentfonds sowie die individuelle Ver- 2009/65/EG“) u.a. geändert durch die Richtlinie 2014/91/EU des waltung einzelner Portfolios mit einem Ermessensspielraum im Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Rahmen eines Mandats der Anleger sowie die Verwaltung von Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Portfolios, einschließlich solcher, die von Pensionsfonds und Ein- Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Orga- richtungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß Artikel 19 nismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hin- Absatz (1) der Richtlinie 2003/41/EG gehalten werden und im Ein- blick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik klang mit von den Anlegern erteilten Einzelmandaten im Ermes- und Sanktionen („Richtlinie 2014/91/EU“). senspielraum stehen. 2. Die Verwaltung des Fonds Als Nebentätigkeit kann die Gesellschaft auch die Anlagebera- tung und die Verwahrung und technische Verwaltung in Bezug Der Fonds wird von der Union Investment Luxembourg S.A. (”Ver- auf Anteile oder Aktien von Organismen für gemeinsame Anla- waltungsgesellschaft“) verwaltet. gen nach dem Gesetz vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternati- Die Verwaltungsgesellschaft entspricht den Anforderungen der ver Investmentfonds in seiner aktuellen Fassung tätigen. Richtlinie 2009/65/EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- Die Gesellschaft kann außerdem alle Handlungen vornehmen, die und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen zur Verwaltung dieser Organismen notwendig sind und alle Ge- für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. schäfte tätigen und alle Maßnahmen treffen, die ihr Interesse för- Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 19. August 1988 als Akti- dern oder ihrem Gesellschaftszweck dienen oder nützlich sind engesellschaft unter luxemburgischem Recht für eine unbestimm- und der aktuellen Fassung des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 te Dauer gegründet, die seinerzeitige Veröffentlichung im Mémori- bzw. des Gesetzes vom 12. Juli 2013 entsprechen. al C (das Mémorial C wurde zum 1. Juni 2016 durch die neue Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Vertrag hat die Informationsplattform Recueil électronique des sociétés et Union Investment Luxembourg S.A. in ihrer Funktion als Hauptver- associations („RESA“) des Handels- und Gesellschaftsregisters in waltungsgesellschaft unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ver- Luxemburg ersetzt) erfolgte am 27. September 1988. Sie hat ih- schiedene verwaltungstechnische Aufgaben, z.B. die Berechnung ren Sitz in Luxemburg und ist unter der Nummer B28679 im Lu- der Nettoinventarwerte, die Erstellung der regelmäßigen Berichte oder die Berechnung der Solvabilitätskennziffer an die Union In- 4
vestment Financial Services S.A. mit Sitz in 308, route d´Esch, genüber Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Drit- L-1471 Luxemburg übertragen. ten gegenüber vertreten. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft entsprechend den im Die Verwaltungsgesellschaft handelt im besten Interesse der von Großherzogtum Luxemburg gültigen Bestimmungen auf eigene ihr verwalteten Fonds und deren Anleger. Sie ist sich bewusst, Verantwortung, Kosten und Kontrolle Aufgaben des Fondsmana- dass bei Durchführung ihrer Dienstleistungen Interessenkonflikte gements an andere der Union Investment Gruppe angehörende entstehen können. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ver- Gesellschaften wie die Union Investment Institutional GmbH so- fügt sie im Einklang mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 wie die Union Investment Privatfonds GmbH, beide mit Sitz in und den anwendbaren Verwaltungsvorschriften und Verordnun- Frankfurt am Main, übertragen. Die Aufgaben des Fondsmanage- gen der luxemburgischen Aufsichtsbehörde, der Commission de ments umfassen insbesondere die tägliche Umsetzung der Anlage- Surveillance du Secteur Financier („CSSF“), über angemessene politik sowie die unmittelbare Anlageentscheidung. Strukturen und Kontrollmechanismen. Die Verwaltungsgesell- Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, sich auf eigene Kosten schaft hat diesbezüglich Grundsätze zum Umgang mit Interessen- in Fragen der Portfoliostrukturierung von Dritten beraten zu las- konflikten etabliert. Zur Vermeidung dass potentielle Interessen- sen. konflikte den Interessen des Fonds und seiner Anleger schaden, verfügt die Verwaltungsgesellschaft über angemessene Maßnah- Die Verwaltungsgesellschaft hat sich gemäß Kapitel 15 des Geset- men und Prozesse, wie zum Beispiel Maßnahmen zur hierarchi- zes vom 17. Dezember 2010 verpflichtet, im Rahmen ihrer Tätig- schen und funktionalen Trennung, Maßnahmen zur Verhinderung keiten jederzeit die Wohlverhaltensregeln im Artikel 111 des Ge- bzw. Kontrolle des Informationsaustauschs sowie Maßnahmen setzes vom 17. Dezember 2010 zu beachten. zur Auslagerungssteuerung. Interessenkonflikte, die sich trotz der In diesem Zusammenhang hat die Verwaltungsgesellschaft eine Maßnahmen nicht vermeiden lassen, werden den Anlegern gegen- Strategie aufgestellt, in der festgelegt ist, wann und wie die über auf dauerhaftem Datenträger offengelegt. Stimmrechte, die mit den Instrumenten in den von ihr verwalteten Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit kann die Verwaltungsgesell- Fonds verbunden sind, ausgeübt werden sollen, damit dies aus- schaft einzelne Tätigkeiten und Aufgaben an gruppenzugehörige schließlich zum Nutzen des oder der betreffenden Fonds ist. Eine und -externe Unternehmen auslagern. Bei der Auslagerung von Kurzbeschreibung dieser Strategie kann im Internet auf der unter Aufgaben an gruppenzugehörige und -externe Unternehmen ver- www.union-investment.com abrufbaren Homepage der Verwal- gewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die tungsgesellschaft eingesehen oder direkt von der Verwaltungsge- gruppenzugehörigen und -externen Unternehmen die notwendi- sellschaft angefordert werden. gen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an die Ver- Die Verwaltungsgesellschaft ist ferner verpflichtet, im besten Inte- meidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Lu- resse der von ihr verwalteten Fonds zu handeln, wenn sie für die xemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen Fonds Handelsentscheidungen ausführt oder Handelsaufträge zur haben und die Einhaltung dieser Anforderungen überwachen. Ausführung an andere Einrichtungen weiterleitet. Insbesondere Die Verwaltungsgesellschaft hat Maßnahmen ergriffen, um Anle- hat die Verwaltungsgesellschaft alle angemessenen Maßnahmen ger vor Nachteilen zu schützen, die durch das so genannte „fre- zu ergreifen, um das bestmögliche Ergebnis für den jeweiligen quent trading“ entstehen können. Hierunter werden kurzfristige Fonds zu erzielen, wobei sie den Kurs, die Kosten, die Geschwin- Umsätze in Anteilen verstanden, die die Wertentwicklung des digkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung, Fonds aufgrund der Größe und Häufigkeit der Umsätze durch auf den Umfang und die Art des Auftrags sowie alle sonstigen für die Ebene des Fonds anfallende Transaktionskosten beeinträchtigen. Auftragsausführung relevanten Aspekte zu berücksichtigen hat. Vor diesem Hintergrund werden die Anteilscheinumsätze einer- Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltungsgesellschaft Grund- seits regelmäßig beobachtet und ausgewertet, andererseits wur- sätze festgelegt, die ihr die Erzielung des bestmöglichen Ergebnis- den interne Regelungen für Mitarbeiter der Verwaltungsgesell- ses unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte gestatten. schaft erlassen, die eine Veräußerung von Fondsanteilen inner- Informationen über diese Grundsätze und über wesentliche Ände- halb von kurzen Zeiträumen verhindern. rungen der Grundsätze können im Internet auf der unter www.union-investment.com abrufbaren Homepage der Verwal- Die Verwaltungsgesellschaft lässt das so genannte „market ti- tungsgesellschaft eingesehen oder direkt von der Verwaltungsge- ming“, das die Interessen der anderen Anleger schädigen kann, sellschaft angefordert werden. nicht zu. Unter „market timing“ versteht man Zeichnungen und Rückgaben von Anteilen des Fonds in einem kurzen zeitlichen Ab- Daneben hat sich die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, die stand zur Ausnutzung von Zeitunterschieden und/oder denkbaren vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Schwächen bzw. Unvollkommenheiten im Bewertungssystem des Frankfurt am Main, veröffentlichten Wohlverhaltensregeln, sofern Nettoinventarwertes. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich das diese mit dem Luxemburgischen Gesetz vereinbar sind, zu beach- Recht vor, Aufträge abzulehnen, wenn sie vermutet, dass solche ten. Diese Wohlverhaltensregeln formulieren einen Standard gu- Praktiken eingesetzt werden. ten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger. Sie stellen dar, wie die Kapitalanlage- bzw. Die Verwaltungsgesellschaft lehnt auch das so genannte „late tra- Verwaltungsgesellschaften den gesetzlichen Verpflichtungen ge- ding“ ab. Hierunter versteht man Zeichnungen und Rückgaben von Anteilen nach Orderannahmeschluss des jeweiligen Handels- tages zum bereits feststehenden bzw. absehbaren Schlusskurs. 5
Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass die Ausgabe und Teil der täglichen Geschäftsführung die Vertretung der Verwal- Rücknahme von Anteilen auf der Grundlage eines dem Anleger tungsgesellschaft übertragen. Der Verwaltungsrat der Verwal- vorher unbekannten Anteilwertes abgerechnet wird. Sollte der tungsgesellschaft hat Frau Maria LÖWENBRÜCK, Herrn Rudolf Verdacht bestehen, dass ein Anleger „late-trading“ betreibt, KESSEL und Herrn Dr. Joachim VON CORNBERG mit der täglichen kann die Verwaltungsgesellschaft die Annahme des Kauf- bzw. Geschäftsführung beauftragt. Die Verwaltungsgesellschaft wird Verkaufsantrages zurückweisen. grundsätzlich durch die gemeinsame Unterschrift von mindestens Gemäß Artikel 1 Ziffer 13 Buchstabe a) der Richtlinie EU zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates rechtsverbindlich verpflich- 2014/91/EU und gemäß der ESMA Leitlinien ESMA/2016/411 tet. Guidelines on sound remuneration policies under the UCITS Directive and AIFMD fasst die UIL ihre Vergütungspolitik wie folgt 3. Die Verwahrstelle zusammen: Die Vermögenswerte des Fonds werden von der im Sonderregle- Die Vergütungspolitik und -praxis der UIL ist mit einem soliden ment genannten und der einzigen Verwahrstelle von der Verwal- und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem tungsgesellschaft bestellten Verwahrstelle („Verwahrstelle“) ver- förderlich. Sie ermutigt weder zur Übernahme von Risiken, die wahrt. mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der Die Bestellung der im Sonderreglement genannten Verwahrstelle von der UIL verwalteten Fonds nicht vereinbar sind, noch die UIL kann durch die Verwahrstelle oder die Verwaltungsgesellschaft daran hindert, pflichtgemäß im besten Interesse des Fonds zu schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit werden. Eine solche Kündigung wird erst wirksam, wenn eine an- Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der UIL und der dere, von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigte Bank die von ihr verwalteten Fonds und der Anleger solcher Fonds und um- Pflichten und Funktionen der Verwahrstelle gemäß den Bestim- fasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die mungen des Verwaltungsreglements übernimmt. Leistungsbewertung erfolgt in einem mehrjährigen Rahmen, der der Haltedauer, die den Anlegern des von der UIL verwalteten Die Verwahrstelle ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Fonds empfohlen wurde, angemessen ist, um zu gewährleisten, Großherzogtums Luxemburg und betreibt Bankgeschäfte. Sie ist dass die Bewertung auf die längerfristige Leistung des Fonds und gemäß dem Gesetz vom 5. April 1993 als Kreditinstitut zugelas- seiner Anlagerisiken abstellt und die tatsächliche Auszahlung sen und unterliegt der Aufsicht der CSSF sowie der Europäischen erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über denselben Zeit- Zentralbank („EZB“). raum verteilt ist. Die festen und variablen Bestandteile der Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach dem Gesamtvergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis Gesetz vom 17. Dezember 2010, der delegierten Verordnung zueinander, wobei der Anteil des festen Bestandteils an der (EU) 2016/438 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Er- Gesamtvergütung hoch genug ist, um in Bezug auf die variablen gänzung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments Vergütungskomponenten völlige Flexibilität zu bieten, einschließ- und des Rates in Bezug auf die Pflichten der Verwahrstellen („Ver- lich der Möglichkeit, auf die Zahlung einer variablen Komponente ordnung EU 2016/438“), dem Verwaltungsreglement sowie dem zu verzichten. Sonderreglement des Fonds und dem Verwahrstellenvertrag zu Der Verwaltungsrat der UIL (ausgenommen dessen dem Fonds in seiner jeweils gültigen Fassung. Sie handelt unab- geschäftsführende Mitglieder) hat die Grundsätze des hängig und ausschließlich im Interesse der Anleger. In diesem Zu- Vergütungssystems festgelegt und überwacht deren Umsetzung. sammenhang verfügt die Verwahrstelle über angemessene Maß- nahmen und Prozesse zur Vermeidung von Interessenkonflikten, Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, darunter eine wie zum Beispiel Maßnahmen zur hierarchischen und funktiona- Beschreibung, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendun- len Trennung sowie Maßnahmen zur Auslagerungssteuerung. In- gen berechnet werden, und die Identität der für die Zuteilung der teressenkonflikte, die sich trotz der Maßnahmen nicht vermeiden Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen lassen, werden den Anlegern gegenüber offengelegt. Die Ver- sind auf der Homepage der UIL unter www.union-investment.lu wahrstelle nimmt keine Aufgaben in Bezug auf die unter der Rubrik „Rechtliche Hinweise“ erhältlich. Auf Anfrage Anlageverwaltung oder das Risikomanagement des Fonds wahr. wird eine kostenlose Papierversion zur Verfügung gestellt. Die Funktion der Verwahrstelle kann von einem mit der Verwal- Die Verwaltungsgesellschaft wird von einem Verwaltungsrat ver- tungsgesellschaft verbundenen Unternehmen wahrgenommen waltet. Dieser ist zuständig für alle Angelegenheiten der Verwal- werden. Die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle, so- tungsgesellschaft, soweit sie nicht nach dem Gesetz oder dem Ge- fern eine Verbindung zwischen ihnen besteht, verfügen über ange- sellschaftervertrag der Generalversammlung vorbehalten sind. messene Strukturen, um mögliche Interessenkonflikte aus der Ver- Die Generalversammlung hat Herrn Hans Joachim REINKE, Herrn bindung zu vermeiden. Können Interessenkonflikte nicht vermie- Giovanni GAY, Herrn Rudolf KESSEL, Frau Maria LÖWENBRÜCK, den werden, wird ein solcher Interessenkonflikt durch die Verwal- Herrn Björn JESCH und Herrn Nikolaus SILLEM zu Verwaltungs- tungsgesellschaft und die Verwahrstelle geregelt, überwacht und ratsmitgliedern bestellt. Der Verwaltungsrat kann einzelnen Ver- offengelegt, um nachteilige Auswirkungen auf die Interessen des waltungsratsmitgliedern oder Dritten gemäß Artikel 110 des Ge- Fonds und seiner Anleger zu verhindern. setzes vom 17. Dezember 2010 für die Gesamtheit oder einen Die Verwahrstelle hat gemäß Luxemburger Recht die Möglichkeit 6
Verwahraufgaben an Dritte zu delegieren. Im Rahmen einer sol- Fortis Fund Services (Ireland) Ltd. chen Übertragung können bestimmte Aufgaben zur Ausübung ei- Fortune Management ner oder mehrerer wesentlicher Funktionen im Zusammenhang Galileo Fund Services Ltd. mit der Tätigkeit als Verwahrstelle auch von einem mit der Ver- GLG Partners Asset Management Ltd. wahrstelle verbundenen Unternehmen, an welchem die Verwahr- Globeop Financial Services (Cayman) Ltd. stelle eine wesentliche Beteiligung hält oder welchem sie z.B. Mit- Goldman Sachs Asset Management International glieder des Aufsichtsrates stellt, wahrgenommen werden. Hauck & Aufhäuser Alternative Investment Services S.A. Nachfolgende Unterverwahrer bzw. Lagerstellen werden derzeit Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA zur Durchführung lokaler Wertpapierinvestitionen seitens der Ver- Henderson Global Investors wahrstelle genutzt: Hongkong & Shanghai Banking Corp Jakarta Branch Hongkong & Shanghai Banking Corp Manila Branch Unterverwahrer: Hongkong & Shanghai Banking Corp Singapore Branch AO Unicredit Bank Hongkong & Shanghai Banking Corporation Limited Attrax S.A. Handelsdepot Hongkong & Shanghai Banking Corporation Ltd. Seoul Branch A.T.U. Cayman Holdco. Ltd. HSBC Bank (Vietnam) Ltd. A.T.U. Cayman Ltd. HSBC Bank Egypt S.A.E. Bank Handlowy w Warszawie S.A. HSBC Bank Malaysia Berhad Bank Hapoalim B.M. HSBC Bank Middle East Ltd. Doha Branch Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ Ltd. HSBC Bank Middle East Ltd. Dubai Banque Marocaine pour le Commerce et l´Industrie HSBC Bank Middle East Ltd. Kuwait City Branch BHF-Bank AG HSBC Bank Middle East Ltd. Manama Branch BNP Paribas Securities Services S.C.A. HSBC Bank Oman S.A.O.G. BNY Mellon Fund Services (Ireland) Limited HSBC Bank plc Luxembourg Branch BNY Mellon Investment Servicing (International) Limited HSBC Saudi Arabia Ltd. Brown Brothers Harriman & Co HSBC Securities Services Ireland Ltd. Brown Brothers Harriman FD Administration Services (Ireland) International Financial Data Services Ltd. Ltd. International Fund Services (Ireland) Ltd. Brown Brothers Harriman Luxembourg S.C.A. Invesco Asset Management Ireland Ltd. Caceis Bank Luxembourg S.A. Islandsbanki HF. Centaur Fund Services J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. Ceskoslovenska Obchodni Banka AS JPMorgan Chase Bank N.A. Sydney Branch Circle Partners JPMorgan Chase Bank N.A. Wellington Branch Citco Fund Services Dublin Ltd. JPMorgan Hedge Fund Services Citi Hedge Fund Services (Ireland) Ltd. KBL European Private Bankers S.A. Citibank Canada Kotak Securities Ltd. Citibank Europe plc Hungarian Branch Office Kunstanstalten May AG Citibank Europe plc Luxembourg Branch Macquarie Agricultural Funds Management Citibank N.A. London Branch Marsh IAS Management Services (Bermuda) Ltd. Citibank N.A. Milano Branch Merrill Lynch International Bank Ltd. Clearstream Banking S.A. Luxembourg Nordea Bank Danmark A/S Credit Suisse AG Northern Trust International Fund Administration Services (IRL) Custom House Administration & Corporate Service Ltd. Ltd. DAB Bank AG Northern Trust Luxembourg Management Company S.A. Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH Petercam S.A. Deutsche Bank SAE Pictet & Cie (Europe) S.A. DFJ (Draper Fisher Jurvetson) Quintillion Limited Investor Services DNB Bank ASA Raiffeisenbank International AG DWP BANK AG Raiffeisen Schweiz Genossenschaft DZ BANK AG DEUTSCHE ZENTRAL-GENOSSENSCHAFTSBANK RBC Investor Services Ireland Ltd. DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG Sal. Oppenheim JR. & CIE. Luxembourg S.A. Euroclear SA/NV SEB Merchant Banking Helsinki European Fund Administration S.A. Skandinaviska Enskilda Banken Fidelity Institutional Liquidity Fund plc Sparkasse Aachen FIL (Luxembourg) S.A. Standard Chartered Bank (China) Ltd. FIL Fondsbank GmbH (FFB) Standard Chartered Bank (HK) Ltd. First State Investments (UK) Ltd. Standard Chartered Bank (Mauritius) Ltd. 7
Standard Chartered Bank (Pakistan) Ltd. ner fahrlässigen oder vorsätzlichen Nichterfüllung der gesetzli- Standard Chartered Bank (Taiwan) Ltd. chen Verpflichtungen der Verwahrstelle erleiden. Standard Chartered Bank (Thai) pcl (NRBS) Die Haftung der Verwahrstelle bleibt, unter Berücksichtigung der Standard Chartered Bank Amman Branch gesetzlichen Ausnahmeregelungen von einer etwaigen Übertra- Standard Chartered Bank Colombo Branch gung von Verwahraufgaben an Dritte, einschließlich der ihrerseits Standard Chartered Bank Côte D’Ivoire SA übertragenen Verwahraufgaben an weitere Dritte, unberührt. Standard Chartered Bank Dhaka Branch Anteilinhaber des Fonds können die Haftung der Verwahrstelle Standard Chartered Bank Ghana Ltd. unmittelbar oder mittelbar über die Verwaltungsgesellschaft gel- Standard Chartered Bank Johannesburg Branch tend machen, vorausgesetzt, dass dies weder zur Verdopplung Standard Chartered Bank Kenya Ltd. von Regressansprüchen noch zur Ungleichbehandlung der Anteil- Standard Chartered Bank Mumbai Branch inhaber führt. Standard Chartered Bank Nigeria Ltd. Standard Chartered Bank Shangai Die Verwahrstelle und die Verwaltungsgesellschaft sind sich be- State Street Banque S.A. wusst, dass sich aus der Übertragung der Verwahraufgaben Inte- State Street International (Ireland) Ltd. ressenkonflikte ergeben können und vergewissern sich daher, Swedbank AS dass sie selbst und die beauftragten Dritten alle notwendigen Swiss Financial Services (Ireland) Limited Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen an Organisation Threadneedle Investment Services Ltd. und Vermeidung von Interessenkonflikten, wie sie in den anwend- Turk Ekonomi Bankasi AS baren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, Unicredit Bank Austria AG getroffen haben und die Einhaltung dieser Anforderungen über- Unicredit Bank Serbia A.D. wachen. Unicredit Tiriac Bank S.A. Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Unterverwah- Union Investment Financial Services S.A. (UFS) rung ergeben: United Trust United International Management SA Die DZ BANK AG Frankfurt/Main ist ein mit der Verwahrstelle ver- Die vorgenannte Liste der Unterverwahrer bzw. Lagerstellen wird bundenes Unternehmen. Die DZ BANK AG Frankfurt/Main hält bei Bedarf aktualisiert werden. Die Aktualisierungen werden bei eine wesentliche Beteiligung an der Verwahrstelle und stellt Mit- jeweils nächster Anpassung des Verkaufsprospektes erfolgen. glieder des Aufsichtsrates. Eine jeweils aktuelle Übersicht kann bei der Verwaltungsgesell- Derzeit sind der Verwahrstelle keine Interessenkonflikte aus aktu- schaft vom Anleger kostenlos erfragt werden. ellen Unterverwahrungen bekannt. Die Verwaltungsgesellschaft Auf Antrag des Anlegers an die Verwaltungsgesellschaft werden hat diese Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch diesem kostenlos der neueste Stand der Information hinsichtlich auf Zulieferung der Informationen durch die Verwahrstelle ange- der Identität der Verwahrstelle des Fonds, die Beschreibung der wiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen Pflichten der Verwahrstelle sowie der Interessenkonflikte, die ent- nicht überprüfen. stehen können sowie die Beschreibung sämtlicher von der Ver- wahrstelle übertragener Verwahrungsfunktionen, die Liste der Un- 4. Die Rechtsstellung der Anteilinha- terverwahrer bzw. Lagerstellen und Angabe sämtlicher Interessen- konflikte, die sich aus der Aufgabenübertragung ergeben können, ber übermittelt. Die Verwaltungsgesellschaft legt in den Fonds angelegtes Geld Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds und dessen Anteil- im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilin- inhabern für den Verlust durch die Verwahrstelle oder einen Drit- haber nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren ten, dem die Verwahrung von verwahrten Finanzinstrumenten und sonstigen zulässigen Vermögenswerten gemäß Artikel 41 (1) übertragen wurde. des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 an. Das angelegte Geld und die damit erworbenen Vermögenswerte bilden das Fondsver- Bei Verlust eines verwahrten Finanzinstruments gibt die Verwahr- mögen, das gesondert von dem eigenen Vermögen der Verwal- stelle dem Fonds oder der Verwaltungsgesellschaft des Fonds un- tungsgesellschaft gehalten wird. verzüglich ein Finanzinstrument gleicher Art zurück oder erstattet einen entsprechenden Betrag. Die Verwahrstelle haftet gemäß Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen sind in dem im An- dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 sowie nach den geltenden schluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckten Verwaltungsre- Verordnungen (insbesondere der Verordnung EU 2016/438) glement und dem Sonderreglement aufgeführt. Das Verwaltungs- nicht, wenn sie nachweisen kann, dass der Verlust auf äußere Er- reglement sowie das Sonderreglement des Fonds sind integrale eignisse, die nach vernünftigem Ermessen nicht kontrolliert wer- Bestandteile des Verkaufsprospektes. Das Verwaltungsreglement den können und deren Konsequenzen trotz aller angemessenen enthält grundsätzliche Richtlinien zu Anlagepolitik, Anteilwertbe- Anstrengungen nicht hätten vermieden werden können, zurückzu- rechnung, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen und Kosten so- führen ist. wie weitere wichtige Regelungen für die Anteilinhaber, während im Sonderreglement die spezifischen Charakteristika des Fonds Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds und dessen Anteil- dargestellt werden. inhabern auch für sämtliche sonstige Verluste, die diese infolge ei- 8
Die Anteilinhaber sind an dem Fondsvermögen in Höhe ihrer An- · Wertpapier-Darlehensgeschäfte teile als Miteigentümer beteiligt. Ihre Rechte werden durch Antei- le verkörpert, welche in Globalurkunden verbrieft sind, sofern das · Pensionsgeschäfte Sonderreglement keine anderweitige Bestimmung trifft. · Kauf-/Rückverkaufgeschäfte (Buy/Sell-back-Geschäfte) oder Verkauf-/Rückkaufgeschäfte (Sell/Buy-back-Geschäfte) Die Verwaltungsgesellschaft weist die Anleger auf die Tatsache hin, dass für den Fall, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlie- Nachfolgend eine beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung ßen sollte, ein Anteilinhaberregister zu führen, jeglicher Anleger von Derivaten, Wertpapierfinanzierungsgeschäften, Techniken seine Anlegerrechte in ihrer Gesamtheit unmittelbar gegen den und Instrumenten, die für die Verwaltung des Fonds eingesetzt Fonds nur dann geltend machen kann, wenn der Anleger selbst werden können: und mit seinem eigenen Namen in dem Anteilinhaberregister des Derivate Fonds eingeschrieben ist. In den Fällen, wo ein Anleger über eine 1. Finanzterminkontrakte Zwischenstelle in einen Fonds investiert hat, welche die Investiti- Finanzterminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbe- on in ihrem Namen aber im Auftrag des Anlegers unternimmt, dingt verpflichtende gegenseitige Vereinbarungen, welche die können nicht unbedingt alle Anlegerrechte unmittelbar durch den Vertragsparteien berechtigen beziehungsweise verpflichten, Anleger gegen den Fonds geltend gemacht werden. Anlegern zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, eine wird geraten, sich über ihre Rechte zu informieren. bestimmte Menge eines bestimmten Basiswertes zu einem im Voraus vereinbarten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. 5. Allgemeine Richtlinien der Anlage- 2. Devisenterminkontrakte politik Devisenterminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbe- Das Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der dingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Risikostreuung im Sinne der Regeln von Teil I des Gesetzes vom Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, eine bestimmte Menge der 17. Dezember 2010 und nach den in Artikel 4 des Verwaltungsre- zugrunde liegenden Devisen, zu einem im Voraus vereinbar- glements beschriebenen Allgemeinen Richtlinien der Anlagepoli- ten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. tik angelegt. 3. Optionen Abweichend respektive ergänzend hierzu werden die spezifischen Eine Option ist das Recht, einen bestimmten Basiswert an ei- Richtlinien der Anlagepolitik des Fonds im Sonderreglement be- nem im Voraus bestimmten Zeitpunkt („Ausübungszeit- schrieben. punkt“) oder während eines im Voraus bestimmten Zeitrau- Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wert- mes zu einem im Voraus bestimmten Preis („Ausübungs- entwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss preis“) zu kaufen („Kaufoption“ oder „Call-Option“) oder zu auf eine zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann verkaufen („Verkaufsoption“ oder „Put-Option“). Der Preis ei- sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine ner Kaufs- oder Verkaufsoption ist die Optionsprämie. Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlage- 4. Tauschgeschäfte („Swaps“) politik erreicht werden. Ein Swap ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der den Aus- tausch von Zahlungsströmen, Vermögensgegenständen, Erträ- 6. Allgemeine Hinweise zu Derivaten, gen oder Risiken zum Gegenstand hat. Wertpapierfinanzierungsgeschäf- Techniken und Instrumente für das Management von ten sowie Techniken und Instru- Kreditrisiken 5. Credit Linked Note („CLN“) menten Bei einer CLN handelt es sich um eine vom Sicherungsnehmer Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, Techniken und In- begebene Schuldverschreibung, die am Laufzeitende nur strumente können zur effizienten Portfolioverwaltung, die den An- dann zum Nennbetrag zurückgezahlt wird, wenn ein vorher lagezielen des Fonds entsprechen, eingesetzt werden. Die nachfol- spezifiziertes Kreditereignis nicht eintritt. Für den Fall, dass genden Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, Techniken das Kreditereignis eintritt, wird die CLN innerhalb einer be- und Instrumente können gegebenenfalls durch die Verwaltungsge- stimmten Frist unter Abzug eines Ausgleichsbetrages zurück- sellschaft erweitert werden, wenn am Markt andere, dem Anlage- gezahlt. CLNs sehen damit neben dem Anleihebetrag und ziel entsprechende Instrumente angeboten werden, die der Fonds den darauf zu leistenden Zinsen eine Risikoprämie vor, die gemäß den aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen der Emittent dem Anleger für das Recht zahlt, den Rückzah- anwenden darf. lungsbetrag der Anleihe bei Realisierung des Kreditereignisses Die Vertragspartner von abgeleiteten Finanzinstrumenten, die zu kürzen. nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt ge- 6. Credit Default Swaps („CDS“) handelt werden („OTC-Derivate“), müssen erstklassige, auf sol- Im Wesentlichen ist ein CDS ein Finanzinstrument, das die che Geschäfte spezialisierte Finanzinstitute sein. Trennung des Kreditrisikos von der zu Grunde liegenden Kre- Als Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gelten: 9
ditbeziehung und damit den separaten Handel dieses Risikos Ausnahmefällen verzichtet werden kann. Als „Investment Gra- ermöglicht. Meist handelt es sich um eine bilaterale, zeitlich de“ bezeichnet man eine Benotung mit „BBB-“ bzw. „Baa3“ begrenzte Vereinbarung, die die Übertragung von definierten oder besser im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung durch Kreditrisiken (Einzel- oder auch Portfoliorisiken) von einem eine Rating-Agentur (beispielsweise Standard&Poor´s, Vertragspartner zum anderen festlegt. Der Verkäufer des CDS Moody´s oder Fitch). Der konkrete Vertragspartner wird in ers- (Sicherungsgeber, Absicherungsverkäufer, Protection Seller) ter Linie unter Berücksichtigung der angebotenen erhält vom Käufer (Sicherungsnehmer, Absicherungskäufer, Vertragskonditionen ausgewählt. Auch beobachtet die Ver- Protection Buyer) in der Regel eine auf den Nominalbetrag be- waltungsgesellschaft die wirtschaftlichen Verhältnisse der in rechnete periodische Prämie für die Übernahme des Kreditrisi- Frage kommenden Vertragspartner. kos. Diese Prämie richtet sich u.a. nach der Qualität des oder Techniken und Instrumente für die effiziente Portfolio- der zu Grunde liegenden Referenzschuldner(s) (=Kreditrisiko). verwaltung / Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Es können auch CDS auf Einzeltitel oder Baskets abgeschlos- 8. Pensionsgeschäfte sen werden. Ein Pensionsgeschäft ist ein Geschäft aufgrund einer Vereinba- 7. Total Return Swaps („TRS“) rung, durch die eine Gegenpartei Wertpapiere oder garantier- Ein TRS ist ein Kreditderivat im Sinne des Artikels 2 Nummer te Rechte an Wertpapieren veräußert, und die Vereinbarung 7 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parla- eine Verpflichtung zum Rückerwerb derselben Wertpapiere ments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, oder Rechte – oder ersatzweise von Wertpapieren mit densel- zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, bei dem der ben Merkmalen – zu einem festen Preis und zu einem vom Sicherungsnehmer das gesamte Risiko einer Pensionsgeber festgesetzten oder noch festzusetzenden späte- Referenzverbindlichkeit (beispielsweise eines Aktienindizes ren Zeitpunkt enthält; Rechte an Wertpapieren können nur oder Anleihenbaskets, wobei grundsätzlich alle Basiswerte ge- dann Gegenstand eines solchen Geschäfts sein, wenn sie von mäß dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 zulässig sind) auf einer anerkannten Börse garantiert werden, die die Rechte an den Sicherungsgeber transferiert, indem der Gesamtertrag ei- den Wertpapieren hält, und wenn die Vereinbarung der einen ner Referenzverbindlichkeit einschließlich Einkünften aus Zin- Gegenpartei nicht erlaubt, ein bestimmtes Wertpapier zu- sen und Gebühren, Gewinnen und Verlusten aus Kursschwan- gleich an mehr als eine andere Gegenpartei zu übertragen kungen sowie Kreditverlusten übertragen wird. oder zu verpfänden; bei dem Geschäft handelt es sich für die Die Verwaltungsgesellschaft darf für den Fonds Geschäfte mit Gegenpartei, die die Wertpapiere veräußert, um eine TRS zu Absicherungszwecken sowie als Teil der Anlagestrate- Pensionsgeschäftsvereinbarung, und für die Gegenpartei, die gie tätigen. Dies schließt Geschäfte mit TRS zur effizienten sie erwirbt, um eine umgekehrte Portfolioverwaltung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, Pensionsgeschäftsvereinbarung. d.h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich Bei Pensionsgeschäften werden Wertpapiere, Geldmarktinstru- das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. mente oder Investmentanteile vom Pensionsgeber an den Pen- Alle nach dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 zulässigen Ar- sionsnehmer verkauft, wobei der Pensionsnehmer und Pensi- ten von Vermögensgegenständen des Fonds können Gegen- onsgeber bereits zum Rückverkauf bzw. -kauf der verkauften stand von TRS sein. Der Anteil des Fondsvolumens, welcher Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente zu einem bei Ver- höchstens Gegenstand solcher Geschäfte sein kann, wird in tragsabschluss festgelegten Preis und innerhalb einer zum Ver- der Übersicht „Der Fonds im Überblick“ unter „Risikoprofil tragsabschluss vereinbarten Frist verpflichtet sind. des Fonds“ genannt und entspricht der erwarteten durch- Die Verwaltungsgesellschaft kann für Rechnung des Fonds schnittlichen Summe der Nominalwerte bzw. Äquivalenzwer- Pensionsgeschäfte abschließen. Sie darf dabei für Rechnung te aller relevanten Derivate (Hebelwirkung). Die Verwaltungs- des Fonds Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten und Finanz- gesellschaft erwartet, dass im Regelfall nicht mehr als 10 % dienstleistungsinstituten, deren Sitz in einem Mitgliedstaat des Fondsvermögens Gegenstand von TRS sind. Dies ist je- der EU, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über doch lediglich ein geschätzter Wert, der im Einzelfall über- den EWR oder einem Drittstaat, dessen Aufsichtsbestimmun- schritten werden kann. Die Erträge aus TRS fließen – nach Ab- gen nach Auffassung der CSSF denjenigen des Rechts der EU zug der Transaktionskosten – vollständig dem Fonds zu. gleichwertig sind, liegt mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Mo- Die Vertragspartner für TRS werden nach folgenden Kriterien naten abschließen. Eine Mindestbonitätsbewertung als Vor- ausgewählt: aussetzung für die Auswahl dieser Institute ist nicht vorgese- hen, da diese Geschäfte einer zwingenden Besicherung unter- Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute mit Sitz in einem liegen. Mitgliedstaat der EU, einem anderen Vertragsstaat des Ab- kommens über den EWR oder einem Drittstaat, dessen Auf- Die Verwaltungsgesellschaft kann sowohl Wertpapiere, Geld- sichtsbestimmungen nach Auffassung der CSSF denjenigen marktinstrumente und Investmentanteile des Fonds gegen des Rechts der EU gleichwertig sind. Grundsätzlich muss der Entgelt auf einen Pensionsnehmer übertragen (einfaches Pen- Vertragspartner über eine Mindestbonitätsbewertung von „In- sionsgeschäft), als auch Wertpapiere im Rahmen der jeweils vestment Grade“ verfügen, auf die jedoch in begründeten geltenden Anlagegrenzen in Pension nehmen (umgekehrtes 10
Pensionsgeschäft). Es kann der gesamte Bestand des Fonds Bezug auf den Einsatz von Finanztechniken und an Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Investmentan- -Instrumenten zulässig und im Rahmen der darin festgelegten teilen im Wege des Pensionsgeschäfts an Dritte übertragen Grenzen darf der Fonds zur Erzielung eines Kapital- oder Er- werden. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass im Regel- tragszuwachses oder zur Senkung seiner Kosten oder Risiken fall nicht mehr als 40 % des Fondsvermögens Gegenstand Wertpapier-Darlehensgeschäfte tätigen. Die im Fonds gehalte- von Pensionsgeschäften sind. Dies ist jedoch lediglich ein nen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentantei- geschätzter Wert, der im Einzelfall überschritten werden le können dabei darlehensweise gegen marktgerechtes Ent- kann. gelt an Dritte (Darlehensnehmer) übertragen werden. Hierbei Die Verwaltungsgesellschaft hat die Möglichkeit, das Pensi- kann der gesamte Bestand des Fonds an Wertpapieren, Geld- onsgeschäft jederzeit zu kündigen; dies gilt nicht für Pensions- marktinstrumenten und Investmentanteilen nur auf unbe- geschäfte mit einer Laufzeit von bis zu einer Woche. Bei Kün- stimmte Zeit als Wertpapier-Darlehen an Dritte übertragen digung eines einfachen Pensionsgeschäfts ist die Verwaltungs- werden. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass im Regel- gesellschaft berechtigt, die in Pension gegebenen Wertpapie- fall nicht mehr als 60 % des Fondsvermögens Gegenstand re, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile zurückzufor- von Wertpapier-Darlehensgeschäften sind. Dies ist jedoch le- dern. Die Kündigung eines umgekehrten Pensionsgeschäfts diglich ein geschätzter Wert, der im Einzelfall überschritten kann entweder die Rückerstattung des vollen Geldbetrags werden kann. oder des angelaufenen Geldbetrags in Höhe des aktuellen Dritte in diesem Sinne sind in der Regel Kredit- und Marktwertes zur Folge haben. Pensionsgeschäfte sind nur in Finanzdienstleistungsinstitute mit Sitz in einem Mitgliedstaat Form sogenannter echter Pensionsgeschäfte zulässig. Dabei der EU, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über übernimmt der Pensionsnehmer die Verpflichtung, die Wertpa- den EWR oder einem Drittstaat, dessen Aufsichtsbestimmun- piere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile zu einem gen nach Auffassung der CSSF denjenigen des Rechts der EU bestimmten oder vom Pensionsgeber zu bestimmenden Zeit- gleichwertig sind. Eine Mindestbonitätsbewertung als Voraus- punkt zurück zu übertragen oder den Geldbetrag samt Zinsen setzung für die Auswahl der Darlehensnehmer ist nicht vorge- zurückzuzahlen. sehen, da diese Geschäfte einer zwingenden Besicherung un- In Pension gegebene Vermögensgegenstände werden nach Er- terliegen. messen des Pensionsnehmers verwahrt. Die Verwahrung von Der Fonds muss im Rahmen von Wertpapier-Darlehensge- in Pension genommenen Vermögensgegenständen erfolgt bei schäften grundsätzlich über die gesamte Dauer eine Garantie der Verwahrstelle des Fonds. erhalten, deren Verkehrswert jederzeit mindestens der Höhe Pensionsgeschäfte werden getätigt, um für den Fonds zusätz- des Verkehrswertes der verliehenen Wertpapiere entspricht. liche Erträge zu erzielen (umgekehrtes Pensionsgeschäft) oder Diese Garantien müssen die im Rundschreiben CSSF 14/592 um zeitweise zusätzliche Liquidität im Fonds zu schaffen (ein- festgelegten Anforderungen erfüllen und setzen sich zum Bei- faches Pensionsgeschäft). spiel, aber nicht ausschließlich aus flüssigen Mitteln, Fondsan- teilen, Staatsanleihen und Anleihen von erstklassigen Emitten- Die Erträge aus Pensionsgeschäften werden nach Abzug der ten sowie aus Aktien von Hauptindizes zusammen. damit verbundenen Kosten (siehe Artikel 13 des Verwaltungs- reglements) dem Fondsvermögen gutgeschrieben. Die Verwal- Erhaltene Barsicherheiten können im Einklang mit dem oben tungsgesellschaft erhält bis zu 49 % der Erträge für die An- genannten Rundschreiben (CSSF 14/592) wiederangelegt wer- bahnung, Vorbereitung und Durchführung dieser Geschäfte. den. Entsteht dabei eine Hebelwirkung, ist diese in der Ge- samtrisikogrenze zu berücksichtigen. 9. Wertpapier-Darlehensgeschäfte Zwecks Tätigung von Wertpapier-Darlehensgeschäften kann Ein Wertpapier-Darlehensgeschäft ist ein Geschäft, durch das der Fonds direkt oder über ein von einem Finanzinstitut orga- eine Gegenpartei Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und In- nisiertes Wertpapierleihsystem verleihen. Bei der Vermittlung vestmentanteile in Verbindung mit der Verpflichtung über- und Abwicklung von Wertpapier-Darlehensgeschäften über trägt, dass die die Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und In- ein von einem Finanzinstitut organisiertes Wertpapierleihsys- vestmentanteile entleihende Partei zu einem späteren Zeit- tem kann auf die Stellung von Sicherheiten verzichtet werden, punkt oder auf Ersuchen der übertragenden Partei gleichwerti- da durch die Bedingungen dieses Systems die Wahrung der In- ge Papiere zurückgibt; für die Gegenpartei, welche die Wert- teressen der Anleger gewährleistet ist. papiere überträgt, ist das ein Wertpapier-Darlehensgeschäft (auch „Wertpapierleihgeschäft“ genannt) und für die Gegen- Die Erträge aus Wertpapier-Darlehensgeschäften werden partei, der sie übertragen werden, ein nach Abzug der damit verbundenen Kosten (siehe Artikel 13 Wertpapierentleihgeschäft. des Verwaltungsreglements) dem Fondsvermögen gutge- schrieben. Die Verwaltungsgesellschaft erhält bis zu 49 % Wertpapier-Darlehensgeschäfte können von der Verwaltungs- der Erträge für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchfüh- gesellschaft abgeschlossen werden, um für den Fonds zusätzli- rung dieser Geschäfte. Die darlehensweise übertragenen Ver- che Erträge zu erwirtschaften. mögensgegenstände werden nach Ermessen des Soweit gemäß den rechtlichen Bestimmungen und insbeson- Darlehensnehmers verwahrt. dere dem Rundschreiben CSSF 08/356 vom 04. Juni 2008 in 11
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