F.A.Q. häufig gestellte Fragen - an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht - Frauenhauskoordinierung

 
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F.A.Q.
häufig gestellte Fragen
an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht
Impressum

IMPRESSUM
Autorinnen:
Barbara Wessel

Dorothee Frings, Tabelle: „Finanzierung des
Frauenhausaufenthalts für geflüchtete Frauen“

Redaktion:
Katharina Göpner,
bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen
und Frauennotrufe –Frauen gegen Gewalt e.V.

Elisabeth Oberthür,
Frauenhauskoordinierung e.V.

Stand:
August 2020, 3. erweiterte Ausgabe

Layout und barrierefreie PDF:
Satzdigital | www.satzdigital.de

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F.A.Q. – häufig gestellte Fragen an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht

F.A.Q. – HÄUFIG GESTELLTE                        Anschließend beantworten wir zahlreiche häufig
FRAGEN AN DER SCHNITTSTELLE                      wiederkehrende Fragen an der Schnittstelle
                                                 zwischen      geschlechtsspezifischer  Gewalt
GEWALTSCHUTZ UND FLUCHT                          und Flucht, die wir nach Themenbereichen
                                                 geordnet haben. Einige der Fragen sind
Das vorliegende F.A.Q. beantwortet Fragen
                                                 mehrfach aufgeführt, weil sie verschiedene
rund um das Thema Gewaltschutz und Flucht.
                                                 Themenbereiche berühren und so leichter
Im Fokus stehen dabei die besonderen Belange
                                                 auffindbar sind.
geflüchteter Frauen (und Mädchen), die durch
Fachberatungsstellen      und   Frauenhäuser     In die aktuelle Auflage sind Änderungen der
unterstützt werden. Im F.A.Q. schreiben wir      letzten drei Jahre, insbesondere jene durch
daher primär von geflüchteten Frauen und         das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung
Mädchen. Es wird jedoch auch auf die Situation   der Ausreisepflicht“ – auch „Hau-Ab-Gesetz“
von geflüchteten LSBTIQ*-Personen, die von       genannt –, eingeflossen.
Gewalt betroffen sind, eingegangen.
                                                 Unbedingt zu beachten ist jedoch, dass sich
In einem Glossar erläutern wir zunächst          rechtliche Regelungen in diesem Bereich auch
zentrale Begriffe und deren Konsequenzen         weiterhin oft verändern. Dieses F.A.Q. gibt den
für Geflüchtete. Dieses Glossar wird auf den     Stand von August 2020 wieder.
Webseiten von bff und FHK bei Bedarf ergänzt
oder aktualisiert.                               Wichtig ist auch, dass das F.A.Q. keine
                                                 Rechtsberatung ersetzt und an vielen Stellen
                                                 nur allgemeine Auskünfte und eine erste
                                                 Orientierung geben kann.

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Inhalt

INHALT

Impressum	                                                                                    3
F.A.Q. – häufig gestellte Fragen
an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht	                                                 4
GLOSSAR	                                                                                      8
Schutzstatus	                                                                                 8
Aufenthaltsgestattung	                                                                        8
Wohnsitznahmeverpflichtung
(siehe auch 1.6)	                                                                             8
Residenzpflicht	                                                                              9
Wohnsitzauflage (§§ 12und 12a AufenthG)	                                                      9
Aufenthaltsbeendigung/ Ausreiseverpflichtung	                                                 10
Duldung	                                                                                      10
Ausweisung	                                                                                   10
Abschiebung	                                                                                  11
1. ASYL- UND AUFENTHALTSRECHTLICHE REGELUNGEN	                                                11
1.1 Welche Rechte und Pflichten bestehen während eines Asylverfahrens?	                       11
1.2 Was sind Verfahren nach der Dublin III- Verordnung?	                                      13
1.3 Was sind die Unterschiede zwischen Duldung, verschiedenen Aufenthaltstiteln und
Schutzstatus?	                                                                                13
1.4 Wie unterscheidet sich das Asylverfahren für gewaltbetroffene Frauen aus sogenannten
sicheren Herkunftsstaaten? 	                                                                  13
1.5 Was bedeutet es, wenn ein Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wird?	 13
1.6 Was bedeuten Wohnsitznahmeverpflichtung und Residenzpflicht für Asylsuchende und
Geduldete?	                                                                                   14
1.7 Exkurs: Was bedeutet die Schaffung der sogenannten Ankerzentren für die dort
untergebrachten Geflüchteten?	                                                                16
1.8 Wie ist das Verhältnis zwischen Ausländerbehörde und BAMF und was sind die jeweiligen
Zuständigkeiten?	                                                                             16
2. GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GEWALT ALS ASYLGRUND UND IM
ASYLVERFAHREN	                                                                               17
2.1 Inwiefern kann geschlechtsspezifische Gewalt als Anerkennungsgrund des Asylantrags bzw.
als Abschiebeverbot/ Härtefall geltend gemacht werden?	                                    17
2.2 Welche besonderen Möglichkeiten haben Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt
während des Asylverfahrens? 	                                                                 18
2.3 Was gilt es bei Fachstellungnahmen von Beratungsstellen/Frauenhäusern zu beachten?	 19
2.4 Haben Gewaltschutzanordnungen Auswirkungen auf das Asylverfahren? Wenn ja, welche? 19
2.5 Was passiert im Falle einer Trennung, wenn der Aufenthaltsstatus von dem/der (Ehe-)
Partner*in abhängig ist?	                                                                    20

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Inhalt

3. EHE- UND FAMILIENRECHT	                                                                     20
3.1 Wie ist die familienrechtliche Situation im Asylverfahren (Aufenthaltsbestimmungsrecht,
Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt bei Trennung)?	                                             20
3.2 Wird eine Ehe, die in einem anderen Land geschlossen wurde, in Deutschland anerkannt?	 20
3.3 Wie ist die Situation von verheirateten minderjährigen Geflüchteten in Deutschland?	 21
3.4 Was passiert im Falle einer Trennung, wenn der Aufenthaltsstatus von dem/der (Ehe-)
Partner*in abhängig ist?	                                                                      22
4. MEDIZINISCHE VERSORGUNG	                                                                    23
5. FINANZIERUNG VON BERATUNG UND SCHUTZ FÜR GEFLÜCHTETE
FRAUEN	                                                                                        24
5.1 Wer zahlt in welchen Fällen juristische Beratung und Prozesskostenhilfe?	                  24
5.2 Ist es möglich für geflüchtete Frauen während des Asylverfahrens oder nach einer
Ablehnung einen Beratungshilfeschein zu erhalten?	                                             24
5.3 Wie wird der Frauenhausaufenthalt für geflüchtete Frauen finanziert?	                      25
5.4 Welche Möglichkeiten der Finanzierung von Dolmetscher*innen gibt es?	                      25
6. GEWALTSCHUTZMASSNAHMEN FÜR GEFLÜCHTETE FRAUEN, DIE IN
UNTERKÜNFTEN LEBEN	                                                                            26
6.1 Welche Schwierigkeiten können für gewaltbetroffene Frauen bei Verletzung der
Residenzpflicht entstehen?	                                                                    26
6.2 Gibt es für geflüchtete Frauen die Möglichkeit, im Falle von Gewalt früher in eine eigene
Wohnung umzuziehen oder die Wohnsitzzuweisung aufzuheben?	                                     26
6.3 Wie funktionieren Umverteilungsanträge? Gibt es die Möglichkeit, eine Umverteilung
wegen Gefährdung zu beschleunigen? Gibt es die Möglichkeit, zu beeinflussen, wohin die
betroffene Frau umverteilt wird?	                                                              26
6.4 Gibt es die Möglichkeit der Wegweisung von Tätern aus Gemeinschaftsunterkünften und
eigenen Wohnungen trotz Residenzpflicht und Wohnsitzauflagen?	                                 27
6.5 Haben Gewaltschutzanordnungen Auswirkungen auf das Asylverfahren? Und wenn ja,
welche?	                                                                                       27
6.6 Welche Gewaltschutzkonzepte zu geschlechtsspezifischer Gewalt in Unterkünften für
geflüchtete Menschen existieren bereits?	                                                      28
6.7 Kann im Falle von Gewaltbetroffenheit auch nach Abschluss des Asylverfahrens eine
Wohnsitzauflage nach § 12 oder 12 a AufenthG aufgehoben werden? 	                              29
6.8 Gibt es Beschwerdemöglichkeiten in Unterkünften?	                                          29

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Inhalt

7. AUFNAHME VON GEFLÜCHTETEN FRAUEN INS FRAUENHAUS	                                             30
7.1 Welche Auswirkungen haben die Wohnsitzauflage bzw. Residenzpflicht für gewaltbetroffene
Frauen bei der Aufnahme ins Frauenhaus oder dem Wechsel einer Unterkunft?	                30
7.2 Welche Schwierigkeiten können für gewaltbetroffene Frauen bei Verletzung der
Residenzpflicht entstehen?	                                                                     30
7.3 Wie funktionieren Umverteilungsanträge? Gibt es die Möglichkeit, eine Umverteilung
wegen Gefährdung zu beschleunigen? Gibt es die Möglichkeit, zu beeinflussen, wohin die
betroffene Frau umverteilt wird?	                                                               31
7.4 Wie wird der Frauenhausaufenthalt für geflüchtete Frauen finanziert?	                       31
8. KÖNNEN GEFLÜCHTETE FRAUEN ZU IHREM SCHUTZ EINE
NAMENSÄNDERUNG BEANTRAGEN? 	                                                                    32
9. WELCHE AUSWIRKUNGEN HAT DAS NEUE SEXUALSTRAFRECHT AUF
AUFENTHALTSRECHTLICHE REGELUNGEN?	                                                              33
10. KIRCHENASYL	                                                                                34
10.1 Was ist Kirchenasyl?	                                                                      34
10.2 Wie funktioniert Kirchenasyl?	                                                             34
10.3 Änderungen seit August 2018	                                                               34
10.4 Links und Verweise	                                                                        35
11. UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN HAT DIE GEBURT EINES KINDES
IN DEUTSCHLAND AUSWIRKUNGEN AUF DEN AUFENTHALTSTITEL
GEFLÜCHTETER ELTERN?	                                        36
11.1 Der Vater des Kindes hat die deutsche Staatsangehörigkeit	                                 37
11.2 Der Vater hat seit mindestens acht Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt und ist im Besitz
einer Niederlassungserlaubnis	                                                                38
11.3 Der Vater verfügt über eine befristete Aufenthaltserlaubnis	                               38
11.4 Der Vater ist anerkannter Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt (und im Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 1. oder 2. Alt. AufenthG.)	                             39
11.5 Der Vater ist Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU	                              39
11.6 Der Vater befindet sich noch im laufenden Asylverfahren	                                   40
11.7 Der Vater ist nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren im Besitz einer Duldung	 40
11.8 Der Vater weigert sich die Vaterschaft anzuerkennen	                                       41
11.9 Unbekannter Vater	                                                                         41
11.10 Geschwister	                                                                              41
12. (NEUE) WEGE AUS DER DULDUNG	                                                                41
13. DIE BEDEUTUNG DER ISTANBUL-KONVENTION FÜR DEN SCHUTZ
GEFLÜCHTETER FRAUEN 	                                                                           44
Anhang 	                                                                                        46

                                                                                                  7
Glossar

GLOSSAR                                            Inzwischen wird in der Regel von
                                                   internationalem Schutz gesprochen. Der
Grundsätzlich bestehen unterschiedliche Gründe     Begriff internationaler Schutz kommt aus
für einen Aufenthalt in Deutschland. Zum einen     dem europäischen Flüchtlingsrecht. Sowohl
gibt es den Aufenthalt aus humanitären oder        der Flüchtlingsschutz als auch der subsidiäre
politischen Gründen (Asyl, Flüchtlingsschutz,      Schutz werden dort beide als internationaler
subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot, Härtefall).   Schutz bezeichnet.
Darüber hinaus gibt es Aufenthalt aus familiären
Gründen (Geburt, Ehe, Familiennachzug) und         Aufenthaltsgestattung
schließlich den Aufenthalt zur Ausbildung, zum
                                                   Asylsuchenden ist für die Dauer des
Studium oder zur Arbeit.
                                                   Asylverfahrens der Aufenthalt in Deutschland
Gleichzeitig kann aber auch während                rechtlich gestattet. Sie erhalten nach
des    Asylverfahrens     unter    bestimmten      Antragstellung zunächst für die ersten Tage
Voraussetzungen gearbeitet werden. Oder            einen so genannten Ankunftsnachweis
ein anerkannter Flüchtling bekommt ein Kind,       und      ab   förmlicher     Asylantragstellung
was Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel          für die Dauer des gesamten Verfahrens
haben kann. Dies kann einen sogenannten            die      „Aufenthaltsgestattung“      genannte
„Spurwechsel“ bedeuten, also z.B. einen            Bescheinigung in Form einer grünen
Wechsel aus dem humanitären in einen               Klappkarte. Die Aufenthaltsgestattung ist kein
Aufenthalt aus familiären Gründen.                 Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt nur den
                                                   rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland bis
Zunächst muss geklärt werden, was die aktuelle     zur Entscheidung über den Asylantrag. Sie
Grundlage des Aufenthaltes ist und von welchen     gilt also auch für die Dauer eines möglichen
Voraussetzungen der Aufenthalt abhängt, um         Gerichtsverfahrens nach Ablehnung des
dann zu prüfen, welche Rechte und Pflichten        Asylantrags durch das BAMF.
daran geknüpft sind.
                                                   Die Aufenthaltsgestattung erlischt, wenn die
In diesem FAQ stehen die Fragen des                Entscheidung des BAMF über den Asylantrag
humanitären Aufenthaltes im Mittelpunkt.           endgültig, d.h. unanfechtbar, geworden ist oder
Außerdem werden häufige „Spuränderungen“,          unabhängig von dieser Entscheidung, etwa
so z.B. bei Aufnahme einer Ausbildung,             wenn ein Asylantrag zurückgenommen wird.
Arbeit oder bei der Geburt eines Kindes,
mitbesprochen.                                     Beachte: Die Aufenthaltsgestattung wird
                                                   oftmals für die Dauer von sechs Monaten, in
Schutzstatus                                       einigen Bundesländern sogar für die Dauer eines
                                                   Jahres ausgestellt und verlängert. Wenn aber
Bei jedem „Asylantrag“ (Schutzantrag) wird         innerhalb dieses Zeitraums eine unanfechtbare
vom Bundesamt in dem folgenden Asylverfahren       negative Entscheidung über den Antrag ergeht,
in absteigender Reihenfolge geprüft, ob:           „gilt“ die Gestattung ab dieser endgültigen
                                                   Entscheidung nicht mehr. Die Person ist dann
    • die Person asylberechtigt im Sinne des Art   zur Ausreise verpflichtet. Wenn diese mangels
      16 a des Grundgesetzes ist                   Passbesitzes o.a. nicht (gleich) möglich ist, wird
                                                   sie aufgefordert die Aufenthaltsgestattung
    • die Person als Flüchtling nach der Genfer
                                                   abzugeben und erhält in der Regel eine Duldung.
      Flüchtlingskonvention anzuerkennen ist (§
      3 AsylG)
                                                   Wohnsitznahmeverpflichtung
    • der Person subsidiärer Schutz                (siehe auch 1.6)
      zugesprochen werden muss (§ 4 AsylG)         Mit     der   sogenannten     Wohnsitznahme-
    • andere Abschiebeverbote hinsichtlich des     verpflichtung wird Asylsuchenden für das
      Herkunftsstaates der Person bestehen (§      gesamte Asylverfahren vorgeschrieben, an
      60 Abs. 5 und Abs. 7 S. 1 AufenthG).         welchem Ort sie ihren festen Wohnsitz haben,
                                                   also leben und registriert sein müssen. Die
                                                   Wohnsitznahmeverpflichtung gilt wie die
                                                   Residenzpflicht vom ersten Tag an.

8
Glossar

Auch bei einem Umzug in eine private Wohnung         AsylG), es sei denn die Person ist auch über die
oder     in    eine   Gemeinschaftsunterkunft        drei Monate hinaus verpflichtet, in einer (Erst-)
besteht weiter die Verpflichtung, in einem           Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
vorgeschriebenen Landkreis oder einer
kreisfreien Stadt zu wohnen.                         Eine Residenzpflicht kann auch später erneut
                                                     angeordnet werden, etwa wenn die Person
Mit dem „Zweiten Gesetz zur besseren                 Straftaten begangen hat (mehr dazu unter 1.3).
Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung“ (in
Kraft seit August 2019) wurde geregelt, dass         Wohnsitzauflage (§§ 12und 12a AufenthG)
asylsuchende Personen nunmehr verpflichtet
sind, ab Antragstellung bis zur Entscheidung über    Eine Aufenthaltserlaubnis kann mit einer
ihren Asylantrag oder im Falle der Ablehnung         Bedingung oder einer Auflage versehen werden.
ihres Asylantrags bis zu ihrer Ausreise oder ihrer   Eine wichtige solcher Nebenbestimmungen
Abschiebung in einer Aufnahmeeinrichtung zu          ist die Wohnsitzauflage, mit der insbesondere
wohnen. Diese Pflicht darf allerdings längstens      Personen, die über einen humanitären
18 Monate, bei Familien mit Kindern längstens        Aufenthaltstiteln    verfügen,     verpflichtet
sechs Monate, gelten.                                werden, in einem bestimmten Bundesland oder
                                                     an einem bestimmten Ort zu wohnen.
Residenzpflicht                                      Diese Wohnsitzauflage im eigentlichen Sinne
Residenzpflicht      bedeutet,     dass     der      betrifft also nicht Personen im laufenden
Bewegungsradius einer betreffenden Person            Asylverfahren oder Menschen mit Duldung,
auf die Stadt oder den Landkreis begrenzt ist        sondern Personen, die bereits einen
und sie nicht ohne Erlaubnis an einen anderen        Aufenthaltstitel haben. Sie wird in der Regel
Ort reisen darf. Grundsätzlich benötigt die          so lange ausgesprochen, wie die betreffende
Person dann eine Erlaubnis des Bundesamtes           Person staatliche Transferleistungen bezieht.
oder der zuständigen Ausländerbehörde, um
sich außerhalb des ihr zugewiesenen Gebietes         Einem Antrag auf länderübergreifenden
zu bewegen. Für die Wahrnehmung eines                Wohnortswechsel         soll      insbesondere
Termins bei einer Behörde oder einem Gericht,        zugestimmt werden, wenn an dem neuen
bei dem das persönliche Erscheinen erforderlich      Wohnort        der   Lebensunterhalt       ohne
ist, bedarf es keiner vorherigen Erlaubnis zum       Inanspruchnahme       staatlicher    Leistungen
Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsortes.         gesichert ist, wenn damit das Zusammenleben
                                                     mit Ehe- oder Lebenspartner*in ermöglicht
Die Residenzpflicht gilt für Personen im             wird, oder eben zum Schutz vor Gefährdungen
Asylverfahren ab dem Tag der Antragstellung          durch Familienangehörige oder Partner*innen.
und endet laut Gesetz nach drei Monaten (§59 a

Aufhebung der Wohnsitzauflage bei Gewalt
Die      Wohnsitzauflage          kann       bei     sowie gerichtliche Wohnungszuweisungen
geschlechtsspezifischer Gewalt aufgehoben            nach dem Gewaltschutzgesetz oder auch
werden. Die betroffene Person hat dabei              nachvollziehbare          Stellungnahmen        von
eine Mitwirkungspflicht. Sie muss im Rahmen          anerkannten Opfer- und Fachberatungsstellen.
des     Aufhebungsantrags          grundsätzlich     Hinreichend dargelegte und nachgewiesene
ihre    Umstände        darlegen.     Geeignete      Gewaltschutzfälle stellen immer einen Grund
Nachweise sind etwa ärztliche Atteste oder           zur Streichung der Wohnsitzauflage dar.
Krankenhausberichte         über      physische      In besonderen Ausnahmesituationen, in
oder     psychische       Verletzungen,      die     denen eine dringende Schutzbedürftigkeit
Aufnahmebestätigung eines Frauenhauses,              offensichtlich ist, soll auch von der Vorlage eines
Strafanzeigen, gerichtliche Schutzanordnungen        Nachweises abgesehen werden.

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Glossar

Neu hinzugekommen ist im Sommer 2016             Aufenthalt. Geduldete sind zum Beispiel, weil
eine entsprechende Regelung für anerkannte       ihr Aufenthalt endet oder das Asylverfahren
Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte.     endgültig negativ abgeschlossen ist, weiterhin
Diesen wird mit der Wohnsitzauflage aus §        zur Ausreise verpflichtet. Diese Pflicht kann
12a AufenthG vorgeschrieben, dass sie für        nur aus bestimmten Gründen (z.B. Krankheit,
die Dauer von drei Jahren ab Anerkennung         Passlosigkeit u.a.) derzeit oder auch länger
in dem Bundesland wohnen bleiben müssen,         nicht durchgesetzt werden.
das auch für ihr Asylverfahren zuständig war.
Selbst Flüchtlinge genießen somit nach ihrer     Ausweisung
Anerkennung nicht mehr die Freizügigkeit,
innerhalb der Bundesrepublik zu leben, wo        Im Unterschied zur Abschiebung, mit der
sie möchten. Das Gesetz ermöglicht darüber       die      Aufenthaltsbeendigung      behördlich
hinaus sogar, konkret zu bestimmen, in           durchgesetzt wird, wird mit der Ausweisung
welcher Kommune die betreffende Person           allein ein etwaiges Aufenthaltsrecht entzogen
ihren Wohnsitz nehmen muss. In den Fällen der    und ein Wiedereinreiseverbot statuiert.
Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung        Personen ohne deutschen Pass können
oder einer Arbeit oder zur Vermeidung einer      ausgewiesen werden, also ihr Aufenthaltsrecht
Härte kann eine solche Wohnsitzauflage           verlieren, wenn sie wegen begangener
selbstverständlich aufgehoben werden (vgl.       Straftaten in erheblichem Umfang verurteilt
Kapitel 6.2. und 7).                             wurden oder aus anderen Gründen als besonders
                                                 „gefährlich“ für die Allgemeinheit angesehen
Aufenthaltsbeendigung/                           werden und deshalb eine Abwägung zwischen
Ausreiseverpflichtung                            dem staatlichen Ausweisungsinteresse und
Grundsätzlich    bedarf    jeder    Aufenthalt   ihrem privaten Bleibeinteresse zu Lasten der
einer Person aus einem Staat, der nicht zur      Personen durchgeführt wird.
Europäischen Union gehört, einer Erlaubnis.
                                                 Bis 2015 galt als ein „besonders schweres“
Die Person ist zur Ausreise verpflichtet, wenn
                                                 Ausweisungsinteresse, wenn die Person
die Erlaubnis zum Aufenthalt nach einer Zeit
                                                 zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe
abläuft, durch eine negative Entscheidung
                                                 verurteilt worden war. Nach den Vorfällen
über die Erteilung oder Verlängerung einer
                                                 von Köln an Silvester 2015/16 wurde ein
Aufenthaltserlaubnis endet oder zum Beispiel
                                                 neuer Ausweisungsgrund geschaffen: Wenn
ein Asylverfahren endgültig rechtskräftig
                                                 eine Verurteilung wegen Straftaten gegen
negativ abgeschlossen wird.
                                                 Leben, körperliche Unversehrtheit, sexuelle
Nicht immer bedeutet dies gleichermaßen,         Selbstbestimmung oder Eigentum erfolgte oder
dass eine Person auch sofort das Land verlässt   im Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
bzw. verlassen kann. Manchmal scheitert die      bestand, dann reichte auch eine Verurteilung
Ausreise an tatsächlichen oder rechtlichen       zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Nach weiterer
Hindernissen, so zum Beispiel, weil ein Pass     Gesetzesänderung reicht inzwischen für die
zur Ausreise fehlt, weil sich die Person im      Ausweisung auch eine Verurteilung zu einem
Mutterschutz befindet und deshalb nicht reisen   Jahr auf Bewährung wegen einer einfachen
kann, weil das Herkunftsland keinen Flughafen    Körperverletzung. Auch der unberechtigte
hat oder aus anderen Gründen. In diesen Fällen   Bezug von Sozialleistungen oder ein Verstoß
wird der Person eine Duldung ausgestellt.        gegen das Betäubungsmittelgesetz sollen nun
                                                 bereits ab einer Verurteilung zu einem Jahr für
Duldung                                          eine Ausweisung ausreichen.

Eine Duldung wird erteilt bei einer              In jedem Fall muss die Behörde bzw. das Gericht
„vorübergehenden      Aussetzung         der     für den konkreten Einzelfall abwägen, ob das
Abschiebung“     von     ausreisepflichtigen     Interesse der Bundesrepublik daran, dass die
Personen ohne deutschen Pass. Das bedeutet:      Person das Land verlässt, stärker wirkt als deren
Die Duldung ist KEIN Aufenthaltstitel und        Bleibeinteresse. Hierbei sind insbesondere
begründet daher auch keinen rechtmäßigen         die „Verwurzelung“ in Deutschland und der
                                                 Aufenthaltsstatus von Bedeutung.

10
1. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen

Auch eine Person die ausgewiesen wurde, muss        1. ASYL- UND
aber nicht in jedem Fall das Land verlassen bzw.
wird nicht zwingend abgeschoben. Denn wenn
                                                    AUFENTHALTSRECHTLICHE
sie z.B. als Flüchtling anerkannt wurde und         REGELUNGEN
feststeht, dass ihr in ihrem Herkunftsland Folter
oder menschenrechtswidrige Behandlung               1.1 Welche Rechte und Pflichten bestehen
droht, wird sie auch dann in der Regel nicht        während eines Asylverfahrens?
abgeschoben, wenn sie sich hier (erheblich)
                                                    Grundlegende      Informationen   zu   asyl-
strafbar gemacht hat. Es wird ihr dann jedoch
                                                    und     aufenthaltsrechtlichen  Regelungen,
auch keine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
                                                    zum     Asylverfahren,     aber auch     zur
Vielmehr bleibt eine solche Person oftmals
                                                    Familienzusammenführung oder besonders
dauerhaft im Status einer Duldung.
                                                    vulnerablen Gruppen Geflüchteter finden sich
Abschiebung                                         auf der Webseite der GGUA Flüchtlingshilfe:
                                                    www.ggua.de/aktuelles/
Abschiebung ist schließlich der Vollzug der
Ausreiseverpflichtung. D.h. einer Abschiebung       Folgende         Zusammenstellung           von
geht in jedem Fall eine Entscheidung voraus, mit    Arbeitsmaterialien zu Rechten und Pflichten
der der Aufenthalt beendet oder nicht weiter        während des Asylverfahrens ist hilfreich für die
verlängert wurde. Außerdem ist die Person in        Beratung und Unterstützung Geflüchteter:
den allermeisten Fällen zunächst aufzufordern,
                                                     • Ratgeber für Geflüchtete in Berlin 2017:
freiwillig das Land zu verlassen und damit ihrer
                                                       www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/
Ausreiseverpflichtung nachzukommen. Erst
                                                       ratgeber.pdf
wenn die Person nicht freiwillig ausreist, kann
die Behörde die zwangsweise Rückführung              • Arbeitshilfen von Asylnet zum Aufenthalts-
vorbereiten sowie durchführen und abschieben.          und Flüchtlingsrecht: www.asyl.net/
                                                       publikationen/unsere-arbeitshilfen/

                                                     • Basisinformationen von Asylnet
                                                       zum Asylverfahren, zu Rechten
                                                       und Pflichten von Asylsuchenden,
                                                       Dublinverfahren, Freiwilligenarbeit und
                                                       Diskriminierungsschutz:
                                                       www.asyl.net/view/basisinformationen-
                                                       fuer-die-beratungspraxis/

                                                     • Materialien für die Beratung vom
                                                       Niedersächsischen Flüchtlingsrat:
                                                       www.nds-fluerat.org/infomaterial/
                                                       materialien-fuer-die-beratung/

                                                     • Arbeitshilfen und Informationen zu
                                                       Leistungsansprüchen während des
                                                       Asylverfahrens der Bundesweiten
                                                       Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen
                                                       Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
                                                       e.V. (BAfF): www.baff-zentren.org/
                                                       veroeffentlichungen-der-baff/rechtliches/

                                                                                                   11
1. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen

Mitwirkungspflichten, insb. Passbeschaffung
Während des Asylverfahrens haben die              Im Status einer Duldung besteht allerdings sehr
Asylsuchenden besondere Pflichten. Hierzu         wohl die Verpflichtung einen Pass zu beschaffen,
gehört insbesondere die Pflicht, das Verfahren    wenn ein solcher noch nicht vorliegt und diese
zu betreiben. Dies beinhaltet, nach unerlaubter   Nichtvorlage den Grund für die Duldung bildet.
Einreise unverzüglich den Asylantrag stellen,     Diese Personen „ungeklärter Identität“ müssen,
sich unverzüglich zu der zugewiesenen             wenn sie einen Pass nicht vorlegen können,
Aufnahmeeinrichtung zu begeben, persönlich        nachweisen, dass sie alle unter Berücksichtigung
beim BAMF vorzusprechen und an der Anhörung       der Umstände des Einzelfalls zumutbaren
zu den Asylgründen teilzunehmen. Außerdem         Handlungen vorgenommen haben, um einen
müssen die Personen während des gesamten          Pass oder einen Passersatz zu beschaffen.
Verfahrens für die Behörden immer erreichbar      Zu den als zumutbar geltenden Handlungen
sein. Dies wird gewährleistet durch die           gehört insbesondere, bei den Botschaften des
Wohnsitzverpflichtung und die Residenzpflicht     Herkunftsstaates persönlich vorzusprechen
in den ersten Monaten des Verfahrens. Ein         und dort die erforderlichen Angaben und
Verstoß gegen Mitwirkungspflichten kann im        Erklärungen abzugeben – mitunter auch eine
Extremfall die Einstellung des Verfahrens zur     Erklärung über die Freiwilligkeit der Ausreise,
Folge haben, ohne dass jemals die Gründe für      wenn davon die Passausstellung abhängig
die Flucht und den Asylantrag geprüft wurden.     gemacht wird. Außerdem sind auch die vom
                                                  Herkunftsstaat festgelegten Gebühren zu
Außerdem haben die Personen die Pflicht,          zahlen, soweit deren Höhe nicht unzumutbar
Dokumente, die sich bereits in ihrem Besitz       ist.
befinden, der Behörde auszuhändigen und so
an der Klärung ihrer Identität mitzuwirken.       Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, in dieser
Eine Passbeschaffungspflicht besteht hingegen     Art an der Passbeschaffung mitzuarbeiten,
während des laufenden Asylverfahrens nicht.       kann zum einen dazu führen, dass nur noch
Im Gegenteil bedeutet eine Passbeantragung        eine „Duldung für Personen mit ungeklärter
bei der Botschaft des Herkunftslandes in          Identität“ nach § 60 b AufenthG, die sogenannte
diesem Stadium des Verfahrens, dass sich die      „Duldung light“, erteilt wird. Diese ist mit noch
Person erneut unter den (diplomatischen)          weiter gehenden Einschränkungen versehen
Schutz des Staates stellt, aus dem sie aus        ist. Zum anderen können die ohnehin schon
Furcht vor Verfolgung geflohen zu sein angibt.    reduzierten Leistungen weiter gekürzt und ein
Dies kann im Widerspruch stehen zu ihren          Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 € verhängt
Fluchtgründen. Einzige Ausnahme ist, wenn der     werden.
Pass zur Eheschließung benötigt wird, da eine
solche ohne Vorlage eines Passes schlicht nicht
möglich ist.

12
1. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen

1.2 Was sind Verfahren nach der Dublin III-         Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien,
Verordnung?                                         Montenegro, Senegal, Serbien (Art. 16a GG,
                                                    Anlage II zu § 29 AsylG).
Unter folgendem Link finden Sie Informationen
zu Verfahren nach der Dublin-III-Verordnung:        Weitere Einschränkungen für Personen aus
www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/dublin-      sogenannten sicheren Herkunftsstaaten:
iii-verordnung-verordnung-eg-nr-6042013 /           Es gibt weitere Einschränkungen für Personen
                                                    aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten,
1.3 Was sind die Unterschiede zwischen              welche die Unterbringung betreffen. Unter
Duldung, verschiedenen Aufenthaltstiteln            anderem sind für sie eigene, besondere
und Schutzstatus?                                   Erstaufnahmeeinrichtungen vorgesehen, in
                                                    denen sie für die Dauer des Asylverfahrens
Für eine trennscharfe Erläuterung der Begriffe
                                                    und ggfls. bis zur Ausreise leben müssen. Die
siehe Glossar.
                                                    Betroffenen können in ihrer Bewegungsfreiheit
1.4 Wie unterscheidet sich das                      eingeschränkt werden, wenn sie Rechtsmittel
                                                    gegen eine negative Asyl-Entscheidung
Asylverfahren für gewaltbetroffene
                                                    einlegen, indem ihnen eine Residenzpflicht
Frauen aus sogenannten sicheren                     auferlegt wird. Oftmals werden sie auch mit
Herkunftsstaaten?                                   einem Arbeitsverbot belegt und ihnen können
Das Besondere für Geflüchtete und somit auch        Geldleistungen gekürzt werden. Wie schnell
für von Gewalt betroffene geflüchtete Frauen        und strikt von diesen Sanktionsmaßnahmen
aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten           Gebrauch gemacht wird, ist von Bundesland
ist, dass die Bundesrepublik aufgrund einer         zu Bundesland unterschiedlich. Noch haben
Bewertung der Lage in dem jeweiligen                nicht alle Bundesländer diese gesetzlichen
Land grundsätzlich davon ausgeht, dass in           Vorgaben umgesetzt, so dass es in der Praxis
diesen Ländern keine politische Verfolgung          (noch) nicht immer zur Anwendung dieser
oder menschenrechtswidrige Behandlung               Regelungen kommt. In welchen Fällen
stattfindet. Daraus folgt für jede aus diesen       geschlechtsspezifische        Gewalt      bei
Ländern stammende Person in der Regel               geflüchteten Frauen aus sogenannten sicheren
die Vermutung, dass sie dort nicht verfolgt         Herkunftsstaaten als Asylgrund geltend
wird. Ihr Asylantrag wird daher regelmäßig          gemacht werden kann, wird in der Frage 2.1
als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.         beantwortet.
Die geflüchtete Person muss nun in einem
                                                    1.5 Was bedeutet es, wenn ein Asylantrag
deutlich verkürzten Verfahren Tatsachen und
Beweismitel vorlegen, dass ihr – abweichend         als „offensichtlich unbegründet“
von dieser Vermutung – doch Verfolgung droht.       abgelehnt wird?
Dies bedeutet insbesondere, dass der Vortrag        Die Ablehnung eines Asylantrages         als
der Verfolgung sehr konkret und detailliert         „offensichtlich unbegründet“ bedeutet einen
erfolgen muss und sich nicht allein auf die         erheblich eingeschränkten Rechtsschutz und
allgemein schwierige Situation im Herkunftsland     weitere Einschränkungen beim Verbleib in
beschränken darf. Über Schutzgesuche                Deutschland.
von Personen aus sogenannten sicheren
Herkunftsstaaten soll in einem „beschleunigten      Gegen eine Entscheidung des Bundesamtes
Verfahren“ (§ 30 a AsylG) binnen Wochenfrist        über ein Asylbegehrens als „offensichtlich
vom Bundesamt entschieden werden.                   unbegründet“ muss Klage innerhalb von nur
                                                    einer Woche (statt wie sonst zwei Wochen)
Die sogenannten sicheren Herkunftsländer            erhoben werden. Die Klageerhebung führt
werden in einer Liste, die Anlage des               aber vor allem, anders als bei einer Ablehnung
Asylgesetzes ist, aufgeführt. Die Liste wird alle   als „einfach unbegründet“, nicht automatisch
zwei Jahre überprüft. Derzeit (Stand August         dazu, dass für die Personen bis zum Abschluss
2020) gehören dazu: die Mitgliedstaaten der         des Klageverfahrens alles so bleibt wie bisher.
Europäischen Union, Albanien, Bosnien und

                                                                                                13
1. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen

Vielmehr kann die Ausländerbehörde während           Entscheidung über den Asylantrag und bei
des laufenden Klageverfahrens dazu auffordern,       dessen Ablehnung bis zur Ausreise, längstens
an der Beschaffung von Reisedokumenten für           jedoch 18 Monate, bei Familien mit Kindern
eine Abschiebung mitzuwirken und im Extremfall       längstens 6 Monate (siehe Genaueres unten bei
sogar ins Herkunftsland abschieben. Um dies zu       Wohnsitznahmeverpflichtung).
vermeiden, muss zusätzlich zur Klage ebenfalls
binnen Wochenfrist ein Eilrechtsschutzantrag         Die bedeutet, dass auch Personen, die später
gestellt werden. In diesem müssen bereits die        als Flüchtlinge und Asylberechtigte anerkannt
Verfolgungsgeschichte und daraus resultierende       werden, möglicherweise 18 Monate verlieren,
Verfolgungsfurcht vollständig und ausführlich        die sie andernfalls zur Integration hätten nutzen
vorgetragen und begründet sowie Beweise              können.
vorgelegt werden. Dies bedeutet unmittelbar
nach Erhalt der negativen Entscheidung binnen        Beendet wird die Pflicht zum Wohnen in
Wochenfrist einen enormen Arbeitsaufwand             einer   Aufnahmeeinrichtung    und   damit
und damit eine schwer zu nehmende Hürde.             die Residenzpflicht auch dadurch, dass
                                                     die betroffene Person Bescheid erhält, in
1.6 Was bedeuten                                     eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine
Wohnsitznahmeverpflichtung und                       Wohnung     umzuziehen.   Dies    bedeutet,
                                                     dass die Bundesländer die Möglichkeit
Residenzpflicht für Asylsuchende und                 haben, die Dauer der Unterbringung in
Geduldete?                                           Erstaufnahmeeinrichtungen    durch       die
Ab der Stellung eines Asylantrages besteht           Zuweisung auf die Kommunen zu verkürzen.
für Asylsuchende in der ersten Zeit eine
                                                     Für eine Beschäftigung in einem anderen
Reglementierung ihrer Freizügigkeit. So sind
                                                     Landkreis, für den Schulbesuch, für eine
sie verpflichtet, an einem bestimmten Ort
                                                     betriebliche Aus- und Weiterbildung oder
zu wohnen (Wohnsitznahmeverpflichtung)
                                                     theoretisch auch für ein Studium kann die
und auch in ihrer Bewegungsfreiheit
                                                     Genehmigung zum Verlassen des Ortes, für
(Residenzpflicht) beschränkt.                        den die räumliche Beschränkung gilt, erteilt
                                                     werden. Ob die Behörde die Erlaubnis erteilt,
Residenzpflicht                                      liegt in den meisten Fällen in deren Ermessen.
Residenzpflicht bedeutet, dass die betreffende       Ein Rechtsanspruch darauf besteht nur,
Person nicht ohne Erlaubnis der zuständigen          wenn ein dringendes öffentliches Interesse
Behörde die Stadt oder den Landkreis verlassen       besteht, zwingende Gründe es erfordern oder
darf. Wenn die Residenzpflicht endet, kann           die Versagung der Erlaubnis eine unbillige
die Person in ganz Deutschland reisen und            Härte bedeuten würde. Erfahrungsgemäß
unterwegs sein und auch bei Freund*innen             ist es kein Problem, eine Erlaubnis für
übernachten. Für die Wahrnehmung eines               Familienangelegenheiten        (Krankenbesuch,
Termins bei einer Behörde oder einem Gericht,        Hochzeit, Sterbefall etc.) oder wichtige
bei dem das persönliche Erscheinen erforderlich      Arztbesuche zu bekommen.
ist, bedarf es keiner vorherigen Erlaubnis zum       Wenn      der      Aufenthaltsbezirk     ohne
Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsortes.         Erlaubnis verlassen wird, besteht darin eine
Die Residenzpflicht gilt für Personen im             Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld
Asylverfahren ab dem Tag der Antragstellung          geahndet wird. Bei mehrfachen Verstößen
und kann laut Gesetz nach drei Monaten enden         kann es auch zu einer Geldstrafe oder einer
(§59 a AsylG), es sei denn die Person ist auch       Gefängnisstrafe kommen. Noch wichtiger ist,
über die drei Monate hinaus verpflichtet, in         dass eine höhere Geld- oder Gefängnisstrafe
einer (Erst-)Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.          zur Folge haben kann, dass ein späteres
Dies ist seit einer Gesetzesverschärfung die Regel   humanitäres Aufenthaltsrecht gefährdet ist
geworden. Denn nunmehr besteht die Pflicht           (s. Ausweisung). Ein Strafverfahren wegen
zum Wohnen in der Erstaufnahmeeinrichtung            Residenzpflichtverletzung sollte deshalb ernst
– und damit auch die Residenzpflicht – bis zur       genommen werden.

14
1. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen

Eine räumliche Beschränkung (Residenzpflicht)      Sie sind dann für die Dauer von längstens 18
kann auch nach Ablauf eines Asylverfahrens         Monaten, Familien mit minderjährigen Kindern
angeordnet werden, wenn die betreffende            bis zu 6 Monate, verpflichtet dort zu wohnen.
Person im Besitz einer Duldung ist, insbesondere   Beendet wird die Pflicht zum Wohnen in einer
wenn die Person wegen einer Straftat verurteilt    Aufnahmeeinrichtung aber sofort, wenn die
wurde oder konkrete Maßnahmen zur                  betroffene Person einen positiven Bescheid in
Beendigung ihres Aufenthaltes bevorstehen.         ihrem Asylverfahren erhält.
Verschärfend soll eine räumliche Beschränkung
auf den Bezirk der Ausländerbehörde auch dann      Sie wird auch dadurch verkürzt, dass der Person
angeordnet werden, wenn eine Abschiebung           gestattet wird, in eine Gemeinschaftsunterkunft
vorher durch falsche Angaben oder durch            oder eine Wohnung umzuziehen. Dies bedeutet,
eigene Täuschung über die Identität oder           dass die Bundesländer die Möglichkeit
Staatsangehörigkeit von der Person angeblich       haben, die Dauer der Unterbringung in
selbst verhindert wurde oder wenn bei der          Erstaufnahmeeinrichtungen        durch       die
Beschaffung von Passpapieren etc. nicht wie        Zuweisung auf die Kommunen zu verkürzen.
erforderlich mitgewirkt wurde.
                                                   Besondere Regeln gelten einmal mehr auch
Bei Menschen mit einer Duldung kann die            für Personen aus sogenannten sicheren
Ausländerbehörde zusätzlich „Maßnahmen zur         Herkunftsstaaten. Bei den sogenannten sicheren
Förderung der Ausreise“ treffen, wie z.B. die      Herkunftsstaaten handelt es sich um Länder,
Verpflichtung, sich zur Aufenthaltsüberwachung     von denen der Gesetzgeber annimmt, dass dort
regelmäßig bei der Ausländerbehörde zu             aufgrund eines demokratischen Systems und
melden oder eine Rückkehrberatung in               der allgemeinen politischen Lage eine politische
Anspruch zu nehmen (§ 46 AufenthG). Im             Verfolgung generell nicht zu befürchten ist und
Zusammenhang damit ist die Verpflichtung, sich     dass der jeweilige Staat grundsätzlich auch vor
nachts immer in der Unterkunft aufzuhalten,        Verfolgung durch andere Personen auf seinem
von Gerichten abgelehnt worden. Die Gerichte       Staatsgebiet schützen kann. Die sogenannten
urteilten, dass eine entsprechende Anordnung       „sicheren    Herkunftsländer“     werden       in
einen sinnvollen Bezug zum Zweck der               einer Liste, die Anlage des Asylgesetzes ist,
Vorschrift haben müsse und nicht in Schikane       aufgeführt. Die Liste wird alle zwei Jahre
mit strafähnlichem Charakter ausarten dürfe.       überprüft. Derzeit (Stand August 2020) gehören
Ein „nächtlicher Hausarrest“ sei aber eine         dazu: die Mitgliedstaaten der Europäischen
Freiheitsbeschränkung für die es in dieser Form    Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina,
keine Rechtsgrundlage gebe.                        Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro,
                                                   Senegal, Serbien (Art. 16a GG, Anlage II zu § 29
Die Verpflichtung, der Ausländerbehörde            AsylG).
mitzuteilen, dass sich die Person nachts
außerhalb der Wohnung aufhalten möchte (z.B.       Mit Ausnahme der EU-Bürger*innen unter ihnen
durch einen Zettel an der Zimmertür), wurde        sind diese Personen verpflichtet, für die Dauer
demgegenüber allerdings für rechtmäßig             ihres Asylverfahrens in der für ihre Aufnahme
gehalten.                                          zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
                                                   Wird ihr Asylantrag als „offensichtlich
Bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten, die        unbegründet“ oder „unzulässig“ abgelehnt, gilt
den asylsuchenden Personen auferlegt wurden,       dies sogar bis zu ihrer Ausreise. Während dieser
kann selbst diese Dauer von 18 Monaten             Zeit dürfen sie nicht arbeiten und das in ihrer
nochmals verlängert werden. Zusätzlich können      Aufenthaltsgestattung genannte Gebiet nur
die Länder regeln, dass die 18-Monatsfrist in      dann vorübergehend verlassen, wenn sie eine
bestimmten Fällen auf 24 Monate verlängert         Erlaubnis vom Bundesamt erhalten.
wird. Hiervon haben zum Beispiel Bayern und
Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht.              Informationen des Flüchtlingsrat Niedersachsen
                                                   zur Wohnsitzauflage:
Wohnsitznahmeverpflichtung                         www.nds-fluerat.org/leitfaden/24-status-bei-
Mit Antragstellung werden Asylsuchende             aufnahme-aus-dem-ausland/wohnen-umziehen-
einer Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen.          reisen/

                                                                                                 15
1. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen

1.7 Exkurs: Was bedeutet die Schaffung der         Die      Asylverfahrensberatung      in    den
sogenannten Ankerzentren für die dort              Ankerzentren wird vom BAMF durchgeführt
untergebrachten Geflüchteten?                      – zunächst in Gruppengesprächen und bei
                                                   Bedarf in Einzelgesprächen. Oft wird jedoch
Zur leichteren Organisation und Durchsetzung       nur die Gruppenberatung durchgeführt, in der
der     Wohnsitzverpflichtung    und     der       allgemein über das Asylverfahren informiert,
damit      zusammenhängenden        Kontrolle      aber nicht auf die individuelle Situation der
der Bewohner*innen wurden in einigen               Geflüchteten eingegangen wird. Gelegentlich
Bundesländern so genannte Ankerzentren             darf – abgesehen von den Mitarbeitenden
geschaffen.                                        der Behörden oder der Wohlfahrtsverbände
                                                   – niemand in das Ankerzentrum hinein.
AnkER steht für „Ankunft, Entscheidung,            Außerhalb      liegende     Beratungsangebote
Rückführung“. Die im August 2018 geschaffenen      müssen von den asylsuchenden Personen erst
Zentren sind Erstaufnahmeeinrichtungen, in         einmal gefunden werden. Viele Betroffene
denen Geflüchtete im Gegensatz zu anderen          fürchten zudem, dass sich der Kontakt zu
Erstaufnahmeunterkünften bis zum Ende              unabhängigen Hilfsorganisationen negativ auf
ihres Asylverfahrens verbleiben. Zudem sollen      ihr Asylverfahren auswirkt. So wird der Zugang
Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde,        zu Rechtsberatung erheblich erschwert, was
direkt aus den Ankerzentren abgeschoben            insbesondere für Personen mit „schlechter
werden.                                            Bleibeperspektive“ oft einen negativen
                                                   Verfahrensabschluss in sehr kurzer Zeit
Erklärtes Ziel der Ankerzentren ist es, die
                                                   bedeutet.
Asylverfahren „effizienter“ zu machen. Dafür
sollen in den Einrichtungen alle Behörden          Ärzt*innen und Psychiater*innen kritisieren
vertreten sein, die am Asylverfahren beteiligt     belastende Faktoren wie den unzureichenden
sind, wie das BAMF, die Bundesagentur für          Schutz vor Übergriffen, fehlende Privatsphäre
Arbeit, die Ausländerbehörde, das Sozialamt        und nächtliche Ruhestörung. Es gebe in den
und Verwaltungsgerichte. Tatsächlich gibt es       Ankereinrichtungen     kein    systematisches
aktuell in Deutschland acht Ankerzentren: sechs    Vorgehen, um besonders schutzbedürftige
in Bayern sowie jeweils eins im Saarland und in    Bewohner*innen zu identifizieren. Selbst
Sachsen. Ein Ankerzentrum in Bayern wurde          wenn besondere Bedarfe festgestellt worden
Ende 2019 wieder geschlossen.                      seien, gebe es kein Prozedere und kein
                                                   ausreichendes Personal, um den Menschen die
Oftmals geschieht die Anhörung dort Innerhalb
                                                   notwendige Unterstützung zu ermöglichen.
einer Woche, nach einem Monat kann der
                                                   Die Organisation Ärzte der Welt hat sich
Bescheid kommen. Personen, die gegen einen
                                                   deshalb aus Protest im Oktober 2019 aus
negativen Bescheid klagen, bleiben jedoch oft
                                                   dem sogenannten Ankerzentrum Manching/
zwei bis drei Jahre im Ankerzentrum – obwohl der
                                                   Ingolstadt zurückgezogen.
aktuelle Koalitionsvertrag eine Maximaldauer
von 18 Monaten beziehungsweise 6 Monaten 1.8 Wie ist das Verhältnis zwischen
für Familien vorsieht.
                                         Ausländerbehörde und BAMF und was sind
Geflüchtete sind in den Ankerzentren mit die jeweiligen Zuständigkeiten?
zahlreichen Problemen konfrontiert. In manchen
Einrichtungen können die Bewohner*innen            Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
etwa ihre Zimmer nicht abschließen und haben       (BAMF)
kaum Rückzugsmöglichkeiten. In einigen
Fällen müssen sich mehrere Familien einen          Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Raum teilen. Polizeieinheiten, die auch bei        (BAMF) ist dem Bundesinnenministerium
Fußballspielen und Demonstrationen eingesetzt      unterstellt. Das BAMF ist zuständig für die
werden, gehen ein und aus, um Lebensmittel,        Durchführung des Asylverfahrens, das heißt
Wasserkocher oder Deosprays zu konfiszieren.       für die formale und inhaltliche Prüfung des
                                                   Asylantrags. Das BAMF hat in jedem Bundesland
                                                   mindestens eine, oft mehrere Außenstellen.

16
2. GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GEWALT ALS ASYLGRUND UND IM ASYLVERFAHREN

Die Antragsstellung erfolgt persönlich.           2. GESCHLECHTSSPEZIFISCHE
Beim BAMF bzw. in einer der Außenstellen
erfolgt auch die persönliche Anhörung im
                                                  GEWALT ALS ASYLGRUND UND
Asylverfahren. Beim BAMF werden persönliche       IM ASYLVERFAHREN
Daten und Fingerabdrücke der Asylsuchenden
aufgenommen und gespeichert. Die Daten            2.1 Inwiefern kann geschlechtsspezifische
werden in die europäische Datenbank EURODAC       Gewalt als Anerkennungsgrund des
eingespeist und zunächst wird abgeglichen,        Asylantrags bzw. als Abschiebeverbot/
ob nach der Dublin III-Verordnung ein anderes     Härtefall geltend gemacht werden?
europäisches Land für das Asylverfahren
zuständig ist. Falls nicht, ist Deutschland und   Geschlechtsspezifische      Gewalt        kann
somit das BAMF für das Asylverfahren zuständig.   im     Fluchtkontext   in    unterschiedlichen
Außerdem gibt es in jedem Bundesland mehrere      Situationen stattfinden, was zu jeweils
Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEs). EAEs sind       sehr unterschiedlicher Berücksichtigung im
oft an BAMF-Außenstellen angedockt.               Asylverfahren in Deutschland führt:

Ausländerbehörden                                 Geschlechtsspezifische Verfolgung im
                                                  Herkunftsland
Ausländerbehörden sind Landesbehörden oder
kommunale Behörden. Die Ausländerbehörden         Zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
sind    zuständig      für    die   Umsetzung     oder des subsidiären Schutzstatus kann nur
aufenthaltsrechtlicher Regelungen (gemäß          erlittene Gewalt oder geschlechtsspezifische
Aufenthaltsgesetz). Dazu zählt der Vollzug        Verfolgung im Herkunftsland führen. Denn „ein
von Entscheidungen im Asylverfahren, das          Flüchtling“ ist laut dem Wortlaut der Genfer
heißt Gestattung von Umzügen, Erteilung           Flüchtlingskonvention eine Person, die sich
von Arbeitserlaubnissen, Regelungen des           „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung
Aufenthalts nach positiven Entscheidungen,        wegen ihrer ‚Rasse‘1, Religion, Nationalität,
aber auch die Umsetzung von Ausweisungen          Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
und Abschiebungen. Im Anschluss an ein            Gruppe oder wegen ihrer politischen
positiv entschiedenes Asylverfahren sind          Überzeugung außerhalb des Landes befindet,
die Ausländerbehörden an die Entscheidung         dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den
des BAMF gebunden. D.h. sie erteilen              Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen
Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse        kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in
für anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge       Anspruch nehmen will“. Es geht also um eine
und subsidiär Schutzberechtigte laut den          Verfolgung im Herkunftsland. Unter Verfolgung
gesetzlichen Vorgaben. Bei allen anderen          werden auch Formen geschlechtsspezifischer
Migrant*innen      also    z.B.   ausländischen   Gewalt gefasst.
Studierenden,        Hochschulabsolvent*innen,
Arbeitenden, Familienangehörigen etc. sind die    Die Verfolgung aufgrund des Geschlechts
Ausländerbehörden die Entscheidungsträger.        wurde im Laufe der Auslegung und weiterer
                                                  Konkretisierung    der     Verfolgungsgründe
Die Ausländerbehörden stellen für den             der    Genfer   Flüchtlingskonvention   dem
Zeitraum des Asylverfahrens auch die              Verfolgungsgrund der „Zugehörigkeit zu einer
Aufenthaltsgestattungen   sowie   während         bestimmten sozialen Gruppe“ zugeordnet.
des Dublinverfahrens oder nach endgültigem
negativem Ausgang des Asylverfahrens die
Duldungen aus.
                                                  1
                                                    Der Begriff Rasse wird hier verwendet, da er in Geset-
                                                  zestexten genutzt wird. Aktuell ist der Begriff und seine
                                                  Streichung auch im Grundgesetz sehr in der Diskussion.
                                                  Zur Kritik siehe zum Beispiel: www.heimatkunde.boell.de/
                                                  de/2008/11/18/zur-problematik-des-begriffs-rasse-der-ge-
                                                  setzgebung und www.institut-fuer-menschenrechte.de/
                                                  fileadmin/user_upload/Publikationen/Policy_Paper/policy_
                                                  paper_10_und_welcher_rasse_gehoeren_sie_an.pdf

                                                                                                        17
2. GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GEWALT ALS ASYLGRUND UND IM ASYLVERFAHREN

Zunächst stand dabei die Verfolgung                        Ebenfalls unter das Verfolgungsmerkmal
von Frauen aufgrund genderspezifischer                     „Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
Merkmale im Fokus. Zur flüchtlingsrelevanten               Gruppe“      gehört    inzwischen unstreitig
geschlechtsspezifischen Verfolgung gehört an               die Verfolgung von LSBTIQ* aufgrund
erster Stelle die ausgeübte sexualisierte Gewalt           ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer
durch Angehörige staatlicher Strukturen in                 geschlechtlichen Identität.
Ausübung ihrer Staatsgewalt im Herkunftsland
(u.a. Folter, Vergewaltigung in Polizeihaft oder           Geschlechtsspezifische Gewalt auf der
im Gefängnis). Außerdem gehören hierher                    Flucht/ im Aufnahmestaat
Verfolgungsmaßnahmen des Staates gegen
Frauen, die allein an das Geschlecht anknüpfen.            Geschlechtsspezifische Verfolgung auf der
                                                           Flucht oder im Aufnahmestaat hingegen kann
Hierzu     gehören     u.a.    etwa      die               nicht zur Flüchtlingsanerkennung führen.
Genitalbeschneidung,     Zwangsverheiratung,               Sie kann aber, wenn sie zu einer starken
die Gefahr wegen vermeintlicher „westlicher                physischen und/oder psychischen Verletzung
Prägung der Frauen“ (der Begriff ist von der               der betroffenen Person führt, die ein (Über-
Rechtsprechung geprägt).                                   ) Leben im Herkunftsland unmöglich macht,
                                                           dazu führen, dass ein Abschiebeverbot
Geht die Verfolgung nicht von Angehörigen                  festzustellen ist und der betroffenen Person
der staatlichen Strukturen selber aus, sondern             eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
von Ehemännern, Nachbarn, anderen Personen
aus der Gemeinschaft etc., muss neben der                  2.2 Welche besonderen Möglichkeiten
Feststellung der Erheblichkeit der Verfolgung in           haben Betroffene geschlechtsspezifischer
einem zweiten Schritt festgestellt werden, dass            Gewalt während des Asylverfahrens?
der Staat und seine Organe nicht willens oder
nicht in der Lage sind, vor dieser Verfolgung              Im Falle geschlechtsspezifischer Verfolgung
zu schützen. Die Rechtsprechung ist allerdings             kann die schutzsuchende Person verlangen, von
uneinheitlich. So kommen die Gerichte z.B. bei             einer besonders geschulten bzw. sensibilisierten
Zwangsverheiratung von der Feststellung eines              Person angehört zu werden. Es gibt beim
Abschiebehindernisses bis zur Zuerkennung der              BAMF so genannte Sonderbeauftragte für
Flüchtlingseigenschaft zu allen möglichen, sehr            geschlechtsspezifische Verfolgung. Darüber
unterschiedlichen Entscheidungsabstufungen.                hinaus können Frauen und in der Regel auch
                                                           LSBTIQ* z.B. darauf bestehen, dass eine
Wichtig für von Verfolgung Betroffene ist,                 weibliche Person die Anhörung durchführt
dass die Feststellung von Flüchtlingsschutz                und auch Frauen als Sprachmittler*innen
oder Abschiebehindernissen grundsätzlich                   hinzugezogen werden, weil die Person nicht im
eine individuelle Einzelfallentscheidung ist und           Beisein von Männern über das ihr Widerfahrene
Verallgemeinerungen nicht möglich sind.                    sprechen kann.
Auch wenn es z.B. Rechtsprechung gibt, welche              Im besten Fall beantragt die schutzsuchende
die „starke Verwestlichung“2 einer Frau aus                Person dies – ggf. mit Unterstützung einer
einem Land wie Afghanistan als einen Grund                 Beratungsstelle oder einem*r Anwält*in – schon
für eine Verfolgungsgefahr ansieht, gilt dies              vor der Anhörung, sodass an dem konkreten
zum einen nicht für alle Gerichte, und kommt es            Termin alle vorbereitet sind. Regelmäßig sollten
zum anderen abermals auf die Bewertung des                 aber auch im Fall, dass dies nicht geschehen ist,
Einzelfalls an.                                            die Mitarbeiter*innen des BAMF die betroffene
                                                           Person auch noch in der Anhörung fragen, ob
                                                           es für sie in Ordnung ist, dass das Interview von
                                                           einem Cis-Mann geführt wird, oder ob sie lieber
                                                           eine Anhörer*in möchte.
2
 Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom               Ergänzend können immer auch (Fach-)
21.09.2015, - 9 LB 20/14; Urteil des VG München vom
14.08.2007 - M 23 K 07.50455; Urteil des Asylgerichtshof
                                                           Stellungnahmen von Beratungsstellen zur
Österreich vom 09.03.2012, Az: C2 422385-1/2011/8E         Unterstützung des Vorbringens erlebter

18
2. GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GEWALT ALS ASYLGRUND UND IM ASYLVERFAHREN

geschlechtsspezifischer Gewalt beim BAMF               widerspruchsfrei, allenfalls mit wechselnden
vorgelegt werden. Diese ersetzen aber nicht das        Worten wiederholen und wiedergeben kann.
persönliche Vorbringen der antragstellenden
Person. Es kommt nur ganz selten und in                Jede allzu ausführliche Schilderung der
besonderen Ausnahmefällen vor, dass aufgrund           Ereignisse, die vor der persönlichen Anhörung
einer Stellungnahme, in der eine extreme               beim Bundesamt eingereicht wird, schränkt
Vulnerabilität der Person mitgeteilt wird, auf die     damit die eigenen Erklärungsmöglichkeiten
persönliche Anhörung verzichtet wird.                  der schutzsuchenden Person ein und verlangt
                                                       von ihr möglicherweise die Aufklärung von
Wichtig ist, dass auch bei umfangreichen               Widersprüchen, die ihr selber gar nicht klar sind.
Stellungnahmen der schutzsuchenden Person
klar sein muss, dass dies ihren Vortrag nicht          Hilfreicher sind vielfach Stellungnahmen, in
ersetzt und sie möglicherweise alles noch einmal       denen die schreibende Person mitteilt, wie
erzählen muss, selbst wenn ihre Geschichte             der (erste) Kontakt mit der schutzsuchenden
dem Bundesamt schon mit der Stellungnahme              Person verlief, wie diese ihr begegnet ist,
zugeschickt wurde.                                     wie der Gesprächsverlauf war und was der
                                                       stellungnehmenden Person aufgefallen ist.
2.3 Was gilt es bei Fachstellungnahmen
von Beratungsstellen/Frauenhäusern zu                  2.4 Haben Gewaltschutzanordnungen
beachten?                                              Auswirkungen auf das Asylverfahren?
                                                       Wenn ja, welche?
Fachstellungnahmen von Beratungsstellen
können gerade in Fällen, in denen Personen             Grundsätzlich haben Gewaltschutzanordnungen
aufgrund erlittener geschlechtsspezifischer            keinen direkten Einfluss auf das Asylverfahren.
Gewalt psychisch stark belastet sind, hilfreich        Im Asylverfahren geht es in erster Linie um die
sein, um der Person beim BAMF Gehör zu                 Beurteilung der Situation im Herkunftsland.
verschaffen, eine vertiefte Auseinandersetzung
mit dem Anliegen zu erreichen und das                  Wie bereits ausgeführt, kann aber die
persönliche Vorbringen zu stützen. Bei                 Gewalttätigkeit      des   Ehepartners      das
Erstellung einer solchen Stellungnahme sind            Asylverfahren     einer   Frau    dahingehend
unter anderen folgende Punkte unbedingt zu             beeinflussen, dass darin möglicherweise
beachten:                                              ein    hinzukommendes Abschiebehindernis
                                                       begründet liegt. Bewertet wird dann, ob die
Die Person, die Stellung nimmt, sollte dies            Gewalttätigkeit des Partners oder der Umstand,
immer sehr sorgfältig und nur in dem Rahmen            dass diesem z.B. die gemeinsamen Kinder
ihrer beruflichen Qualifikation tun, d.h. sie sollte   (vorübergehend) entzogen wurden oder
sich nicht zu Dingen äußern, die außerhalb             werden, eine Verfolgung bei einer unterstellten
ihrer Kenntnis liegen (etwa zu Zuständen im            Rückkehr ins Herkunftsland bedeuten kann.
Herkunftsland oder Sozialarbeitende nicht zu           Beispielsweise, wenn im Falle der Trennung
psychischen Erkrankungen etc.).                        die Kinder nach dem (Gewohnheits-) Recht
                                                       des Herkunftsstaates zur Familie des Mannes
Große Vorsicht ist bei der Wiedergabe der              gehören und die Frau, die mit den Kindern vor
persönlichen Lebensgeschichte geboten. Oft             dem Mann geflüchtet ist, durch die Familie des
führen Unklarheiten, Übersetzungsfehler oder           Mannes bedroht wird. Dies ist aber nur für den
andere Missverständnisse zu Fehlern oder               konkreten Einzelfall zu beantworten und kann
auch nur Ungenauigkeiten, die möglicherweise           nicht pauschalisiert werden.
später im Widerspruch zu dem stehen, was die
Person in der Anhörung sagt. Widersprüche in           Nicht nur bei einer längerfristigen Trennung,
der eigenen Verfolgungsgeschichte sind jedoch          sondern gerade auch im Falle einer
eines der größten Probleme im Asylverfahren.           Gewaltschutzanordnung sollte unbedingt daran
Denn die Behörden und auch die Gerichte gehen          gedacht werden, dass die Asylverfahren der
immer noch in großen Teilen davon aus, dass            Eheleute getrennt werden (können). Hierzu
eine geflüchtete Person das ihr Widerfahrene           ist es sehr wichtig, vorher anwaltlichen Rat
jederzeit inhaltlich völlig übereinstimmend,           einzuholen.

                                                                                                      19
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