Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen

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Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt    3/2018                                      Seite 1

Feldkirchner
Gemeindeblatt
45. Jahrgang                 März 2018                           Ausgabe 3 / 2018

  Vergabe von Wohnbaugrundstücken
  in der
  Gemeinde Feldkirchen

          Auszug aus dem
          Bebauungsplan
          Nr. 98 b,
          1. Änderung

                                          Die Gemeinde Feldkirchen vergibt im
                                          Rahmen des Wohnbauprogramms im
                                          Geltungsbereich des Bebauungsplanes
                                          Nr. 98b, 1. Änderung „Bauland für Ein-
                                          heimische“, 8 Baugrundstücke zur Er-
                                          richtung von Reihenhäusern und 16
                                          Baugrundstücke für die Errichtung von
                                          Doppelhäusern (weitere Informationen
                                          entnehmen Sie bitte dem Innenteil die-
                                          ser Ausgabe auf Seite 2 ).
Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Seite 2                                                3/2018                           Feldkirchner Gemeindeblatt

   Wichtige Informationen zur Vergabe
   von Wohnbaugrundstücken
   in der Gemeinde Feldkirchen
   Die Grundstücke sind nach Besitzübergang innerhalb von 5 Jahren bezugsfertig zu bebauen und vom Bewerber
   selbst zu bewohnen. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über die Brahmsstraße bzw. die Beethovenstraße.
   Die Käufer werden mit dem Kaufvertrag dazu verpflichtet, sich an die vorhandene Geothermie-Wärmeversorgung
   der AFK-Geothermie GmbH anzuschließen.

   Antrags- bzw. erwerbsberechtigt ist folgender Personenkreis:

   • Der/Die Bewerber/in muss volljährig sein.

   • Bewerber dürfen nicht Eigentümer oder Erbbauberechtigte von bewohn- oder zu diesem Zweck bebaubaren
      Immobilien sein. Ausgenommen hiervon sind Immobilien, die mit einem Nießbrauch- oder dinglichen Wohnrecht
      Dritter auf deren Lebenszeit belastet sind. Der Immobilienbesitz des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners
      und der Abkömmlinge sowie der sonstigen Haushaltsangehörigen (§18 WoFG) wird dem Bewerber zugerechnet.
      Unbeachtlich sind Immobilien mit einer Wohnfläche von weniger als 25 qm je haushaltsangehöriger Person.

   • Das gesamte Vermögen des Bewerbers darf den Wert des zu vergebenden Grundstücks (ohne sozialen Abschlag)
      nicht übersteigen. Maßgeblich für die Bewertung ist die Selbstauskunft des Bewerbers.
       Zum Vermögen gehören insbesondere: Immobilien (innerhalb und außerhalb der Gemeinde), Bankguthaben,
      Wertpapiere, Anteile an Gesellschaften, Kunstgegenstände, Fahrzeuge und sonstige Wertgegenstände. (Verbind-
      lichkeiten bzw. dingliche Belastungen von Immobilien dürfen wertmindernd abgezogen werden.) Das Vermögen
      des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners sowie der Abkömmlinge wird dem Bewerber zugerechnet. Die
      Vermögenswerte sind durch entsprechende Nachweise (z. B. Steuerbescheide, vom Steuerberater testierte Steu-
      ererklärungen oder andere Erklärungen des Steuerberaters, Kontoauszüge, Grundbuchauszüge, Wertgutachten
      etc.) zu belegen.

   • Das Jahreseinkommen des Antragstellers i. S. v. § 3 Abs. 4 EStG darf maximal ein Einkommen (Gesamtbetrag der
       Einkünfte) in Höhe des durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommens eines steuerpflichtigen Antragstellers inner-
       halb der Gemeinde Feldkirchen, maximal aber 51.000,00 € betragen.
       Soll der Grundstückserwerb durch den Antragsteller oder/und seinen Ehegatten oder Lebenspartner erfolgen, dür-
       fen die addierten Jahreseinkommen i. S. v. § 3 Abs. 4 EStG die doppelte Obergrenze, maximal 102.000,00 € nicht
       übersteigen. Je unterhaltspflichtigem Kind erhöhen sich diese Einkommensgrenzen um 7.000,00 €. Abzustellen
       ist auf das in dem der Antragstellung vorausgegangenen Kalenderjahr erzielte Einkommen. Dieses Einkommen
       ist durch entsprechende Nachweise (z. B. Steuerbescheide, vom Steuerberater testierte Steuererklärungen oder
       anderweitige Erklärungen des Steuerberaters) zu belegen.

   • Der Bewerber muss bereits mit dem Bewerbungsbogen eine Bescheinigung eines Kreditinstituts mit Sitz in der EU
      vorlegen, wonach die Finanzierung des Grunderwerbs und eines Gebäudes in der Höhe der voraussichtlichen
      Grunderwerbs- und Errichtungskosten in Aussicht gestellt wird. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass
      eine überschlägige Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch das Kreditinstitut stichtagsnah
      stattgefunden hat.

   • Eine Antragsberechtigung fehlt, wenn die für die Vergabe maßgeblichen Unterlagen, insbesondere die Einkom-
      mens- und Vermögensverhältnisse, nicht offengelegt oder nachgewiesen werden oder der Antragsteller eine Fi-
      nanzierbarkeit des Grunderwerbs und des Bauvorhabens in geeigneter Form (z. B. Finanzierungsbestätigung einer
      Bank oder Bausparkasse) nicht nachweisen kann.

     Interessierte Bürger können sich vom 22.02.2018 bis 31.05.2018 bei der Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz
     1, 85622 Feldkirchen schriftlich bewerben. Der Bewerbungsbogen, das Exposé und die Vergaberichtlinien
     vom 16.11.2017 / 25.01.2018 finden Sie auf unserer Web-Seite (www.feldkirchen.de).

   Bei Fragen steht Ihnen gerne die Bauverwaltung im Rathaus unter Tel. 089/909974-71 zur Verfügung.
Feldkirchner Gemeindeblatt                               3/2018                                                    Seite 3

                                               „Was lange währt,
                                               wird endlich gut!“

                                               Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
                                               mit diesem Sprichwort assoziiere ich die Vorbereitung des aktuellen Ein-
                                               heimischenwohnprogramms der Gemeinde Feldkirchen – und ich denke,
                                               selten war dieser Ausspruch passender. Dass es dringend erwartet wurde,
                                               zeigen viele Nachfragen bei der Verwaltung nach einer Neuauflage dieses
                                               gemeindlichen Steuerungsinstruments.

                                               Das Einheimischen-Wohnprogramm ist nicht nur eine Möglichkeit der
                                               Wohnbauförderung, vielmehr erreicht eine Gemeinde mit diesem Vor-
                                               gehen das Ziel, die Struktur der Bevölkerung, seine gewachsene Kultur
                                               zu erhalten, weil es auch die jungen Menschen am Ort halten kann und
                                               Wegzug verhindern will.

   Die Beschränkung auf ortsansässige Bewerber verletzte nach Meinung der EU-Kommission das Diskriminierungsver-
   bot. Elf Jahre rangen Deutschland und die Europäische Union um diesen Kompromiss, der seit Anfang 2017 wieder
   ein rechtssicheres Programm ermöglicht, durch das sich junge Familien eine Immobilie in ihrer Gemeinde leisten
   können. Demnach können sich auch Auswärtige für Wohnbauflächen im Rahmen eines Einheimischenmodells be-
   werben, sofern deren Vermögen bzw. Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet.

   Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem und wird anonymisiert im Gemeinderat beschlossen.
   Alle Bewerberkriterien und Vergaberichtlinien werden sorgfältig geprüft, im Gemeinderat diskutiert und beschlossen.
   Ab sofort können sich alle berechtigten Interessenten bis spätestens 31. Mai 2018 bewerben.

   Ich freue mich, dass die Grundstückvergabe nun in den Startlöchern steht und wünsche allen viel Glück auf dem Weg
   zu ihrem „Traumhaus“.

   Ihr

   Werner van der Weck
   Erster Bürgermeister

  Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der öffent-                     Beschluss                                Beschluss
                                            Der Gemeinderat stimmt der Einstellung   Der Gemeinderat stimmt dem Defi-
lichen Gemeinderats-                        einer OptiPrax-Stelle ab dem kommen-     zit der Mittagsbetreuung für das Jahr
sitzung vom 25.01.2018                      den Kindergartenjahr für den Kinder-     2016/2017 zu. Die Kosten in Höhe von
                                            garten Arche Noah zu.                    22.497,40 € werden als überplanmäßige
                                            Abstimmung: einstimmig angenommen        Ausgaben übernommen.
KK  O
     ptiPrax-Stelle im Kinder-                                                      Abstimmung: einstimmig angenommen
    garten Arche Noah
                                            KK  Ü
                                                 bernahme des Defizits für
Für den Kindergarten Arche Noah soll            die Mittagsbetreuung                 KK  E rweiterung der Betreuungs-
eine OptiPrax-Stelle vorgesehen werden.                                                   plätze für Kinder in den ge-
Mit der Ausbildungszeit von drei Jahren     Seitens der Inneren Mission München           meindeeigenen Einrichtungen
würde diese Stelle auch länger an die       wurde die Übernahme der Kosten für
Einrichtung gebunden sein gegenüber         das Defizit für das Schuljahr 2016/17    Die SPD-Fraktion beantragt die zeitnahe
eines SPS-Praktikanten, der sich i.d.R.     beantragt.                               Erweiterung der bestehenden Kinderbe-
nur ein Jahr in der Einrichtung befindet.                                            treuungsplätze. In der Gemeinde gibt es
Seite 4                                                      3/2018                              Feldkirchner Gemeindeblatt

derzeit vier Kinderkrippen (11 Gruppen)       Insgesamt kommt das Landratsamt zu            –Gewerbegebiet Ost I (Weißenfelder
für Kinder bis 3 Jahren und vier Kinder-      dem Schluss, dass die aktuelle Lini-            Straße)
gärten (11 Gruppen) für Kinder von 3 – 6      enführung über die Emeranstraße und           –Gewerbegebiet Süd (Otto-Lilienthal-
Jahren. Für das kommende Kindergarten-        nördliche Sonnenstraße im Vergleich zur         Ring)
jahr kann jedem Kind, das in 2018 drei        angeregten Linienführung (Hohenlindner        Das Ing. Büro Ledermann wird mit dem
Jahre oder älter ist, ein Kindergartenplatz   Straße und südliche Sonnenstraße) vor-        weiteren Auswahlverfahrens im Rahmen
angeboten werden; allerdings gibt es für      zuziehen ist. Als Gründe wurden u. a.         des Bayer. Förderprogramms zur Breit-
die künftigen Jahre keine weitergehenden      kürzere Fahrtwege, keine Umbaumaß-            bandförderung beauftragt. Die Maß-
Kapazitäten.                                  nahmen und geringeres Verkehrsauf-            nahme wird mit einem Eigenanteil der
                                              kommen genannt. Für eine verkehrliche         Gemeinde von max. 120.000,-- Euro be-
Beschluss                                     Entlastung der Kreuzung Emeran-/Son-          grenzt. Die Mittel sind im Haushalt 2018
Um der gestiegenen Nachfrage nach Kin-        nenstraße schlägt das Landratsamt (in Ab-     einzustellen.
derbetreuungsplätzen im Kindergartenbe-       stimmung mit MVV, Staatlichem Bauamt          Über die Vergabe wird gesondert beraten.
reich weiterhin gerecht zu werden, wird       und Polizei) u. a. die Einrichtung einer      Abstimmung: mehrheitlich
die Verwaltung beauftragt, die bestehen-      Dauergrünphase für den auf der Emeran-        angenommen Ja 18 Nein 2
den Planungen für den Kindergarten Ar-        straße fahrenden Verkehr und die Einrich-
che Noah weiter voranzutreiben. Hierfür       tung einer Bedarfsfußgängerampel in der
sind in den Haushalt 2018 Planungskos-        Emeranstraße vor.                             KK  A
                                                                                                 ufstellung des Bebauungs-
ten in Höhe von 90.000,00 € einzupla-         In seiner Sitzung am 25. Januar hatte             planes Nr. 155, Teilfläche aus
nen. Des Weiteren wird die Verwaltung,        dann der Gemeinderat darüber hinaus
wie mit dem Antrag der SPD-Fraktion ge-       die angedachte probeweise Richtungs-
                                                                                                Fl.-Nr. 224/39, Gemeinde
fordert, beauftragt, weitere Kinderbetreu-    änderung der Einbahnregelung wieder               Aschheim
ungsmöglichkeiten zu ermitteln, welche        aufgegriffen. Es wurde mit mehrheitlich
die Betreuungssituation der Gemeinde          beschlossenem Antrag (15 : 5) die Firma       Anlass und Ziel der Planung ist die Errich-
Feldkirchen auf Dauer entlastet (mögliche     Obermeyer Planen + Beraten GmbH               tung einer Gemeinschaftsunterkunft für
Anbauten, ggf. Neubauten). Das Ergebnis       beauftragt, diese Möglichkeit zu prüfen       Asylbewerber südlich der Alpenstraße.
dieser Recherche ist dem Gemeinderat          und das Ergebnis dem Gemeinderat vor-
zur Entscheidung vorzulegen.                  zustellen.                                    Beschluss
Abstimmung: einstimmig angenommen                                                           Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom
                                              Beschluss                                     Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Zum
                                              Die Ampelschaltung Ecke Emeranstraße/         Bebauungsplan Nr. 155 „Wohnbaufläche
                                              Sonnenstraße wird wie folgt geändert:         südlich der Alpenstraße und östlich des
KK  E inbahnregelung in der
                                              – Vorfahrtsregelung für die Emeranstraße,    bestehenden Parkplatzes, Teilfläche aus
     Bahnhof-/Sonnenstraße                                                                  Fl.-Nr. 224/39“ der Gemeinde Aschheim
                                                 Sonnenstraße gelb-blinkend oder aus
                                              ­– Fußgängersignal auf Rot, Grünsignal für   werden von der Gemeinde Feldkirchen
Die Gemeinde Feldkirchen hatte beim                                                         keine Bedenken gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Landratsamt München die Prüfung einer             Fußgänger nur auf Anforderung
                                               Zusätzlich zur Prüfung der Möglichkeit       vorgebracht.
probeweisen Umlegung der Linienfüh-                                                         Abstimmung: mehrheitlich
rung der MVV-Regionalbuslinien 234             zur Richtungsänderung der Einbahnmög-
                                               lichkeit wird das Büro Obermeyer Planen      angenommen Ja 18 Nein 1
und 285 beantragt. Laut Stellungnahme
des Landratsamtes München wären dem-           + Beraten GmbH zum einen mit der
nach die damit zusammenhängenden               Prüfung der Möglichkeit der Entschärfung
und seitens der Gemeinde vorgeschlage-         der Situation Ecke Emeran-/Sonnenstraße      KK  R
                                                                                                 ichtlinien der Gemeinde
nen Maßnahmen grundsätzlich umsetz-            für Fußgänger und Radfahrer sowie zum            Feldkirchen zur Vergabe von
bar. Allerdings würden diese auch teil-        anderen mit den Planungen für teilweise          Wohnbaugrundstücken
weise massive Umbaumaßnahmen, hohe             Verlegung des Busverkehrs im Zuge des
Kosten und lange zeitliche Vorläufe mit        Bahnhofsumbaus auf die Nordseite be-         In den Richtlinien der Gemeinde Feld-
sich ziehen. Des Weiteren wäre der Bau         auftragt.                                    kirchen zur Vergabe von Wohnbau-
einer Linksabbiegespur von der Hohen-          Abstimmung: mehrheitlich                     grundstücken vom 16.11.2017 wurden
lindner Straße zwar technisch möglich,         angenommen Ja 17 Nein 2                      unter Nr. 2 die Antragsvoraussetzungen
aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite                                                        festgelegt. Unter anderem wird dort auf-
und vorherrschender Bebauung würden                                                         geführt, unter welchen Voraussetzungen
aber massive Umbaumaßnahmen im                KK  B
                                                   reitbandförderung für Ge-               ein Bewerber nicht antragsberechtigt ist.
Straßenraum der Hohenlindner Straße               meinde Feldkirchen                        Die Beurteilung in Nr. 2.2 gestaltete sich
verursacht. Auch wäre eine Aufweitung                                                       jedoch schwierig, sobald ein Bewerber
des Fahrbahnbereichs erforderlich, was        Im August 2017 hatte der Gemeinderat          eine Immobilie innerhalb der Gemeinde
auch zum Wegfall zahlreicher Parkplätze       die Beauftragung eines Masterplans be-        Feldkirchen besitzt.
führen würde.                                 züglich der Erschließung zum Ausbau
Die Anordnung einer Einbahnstraße für         von hochleistungsfähigen Breitbandnet-        Beschluss
die Sonnenstraße ab Höhe Nr. 1 bis zur        zen für das gesamte Gemeindegebiet be-        In den Richtlinien der Gemeinde Feld-
Einmündung in die Emeranstraße und            schlossen. Mit der Ausarbeitung wurde         kirchen, Landkreis München zur Ver-
Änderung der Vorfahrtsberechtigung zu         das Ingenieurbüro Ledermann beauftragt.       gabe von Wohnbaugrundstücken vom
Gunsten der Sonnenstraße sei demnach                                                        16.11.2017 sind in Nr. 2.2 die Worte
ebenfalls grundsätzlich umsetzbar. Dass       Beschluss                                     „innerhalb der Gemeinde“ zu streichen.
mit diesen Maßnahmen eine Fahrzeitver-        Der Gemeinderat beschließt, folgende          Die Richtlinien sind auszufertigen und
längerung bei einer Linienführung über        Gebiete in der Gemeinde Feldkirchen           bekannt zu machen.
die Hohenlindner Straße aufgefangen           mit Hilfe des Bayer. Breitbandförderpro-      Abstimmung: einstimmig angenommen
werden kann, sei aber nicht zu erwarten.      gramms mit Breitband zu erschließen:
Feldkirchner Gemeindeblatt                                   3/2018                                                           Seite 5

KK  S atzung über die öffentlichen           Beschluss                                     Beschluss
     Bestattungseinrichtungen der             1. Die Gemeinde Feldkirchen beschließt       Die Gemeinde Feldkirchen nimmt das
                                                  eine Beteiligung an der Beauftragung      3. Anhörungsverfahren zur Gesamtfort-
     Gemeinde Feldkirchen
                                                  einer Bestandsaufnahme mit SWOT-          schreibung des Regionalplanes München
                                                  Analyse für eine überörtliche Verkehrs-   zur Kenntnis. Es werden keine weiteren
Aufgrund der neuen Bestattungsart
                                                  planung im Raum München-Ost. Der          Anregungen mehr vorgebracht.
„Baumgräber“ wurde die Satzung über
                                                  Kostenrahmen für Vergabebegleitung        Abstimmung: einstimmig angenommen
die öffentlichen Bestattungseinrichtungen
                                                  und Leistungserbringung beträgt maxi-
der Gemeinde Feldkirchen (Benutzungs-
                                                  mal 80.000 €
satzung) erneut geändert bzw. angepasst.
                                              2. Die Kostenaufteilung erfolgt entspre-
Hierzu wurde u.a. ein neuer „§ 10 a –
Baumgräber“ eingefügt.
                                                  chend der Darlegung im Sachvortrag.       Bericht aus der öffent-
                                                  Durch eine Beteiligung der Landkreise
                                                  verringern sich die Kostenanteile der
                                                                                            lichen Gemeinderats-
Beschluss
                                                  Kommunen.                                 sitzung vom 08.02.2018
Der Gemeinderat beschließt die vor-
                                              3. Es besteht Einverständnis, dass die
gelegte Neufassung der Satzung über die
                                                  Gemeinde Aschheim die Leistungen
öffentlichen   Bestattungseinrichtungen
der Gemeinde Feldkirchen (Benutzungs-
                                                  ausschreibt, vergibt und mit den üb-      KK  H
                                                                                                 aushaltssatzung und Haus-
                                                  rigen Kommunen verrechnet. In einer           haltsplan für das Jahr 2018
satzung). Nach Bekanntmachung tritt die
                                                  zwischen den Kommunen noch ab-
Satzung zum 01.03.2018 in Kraft.
                                                  zuschließenden Zweckvereinbarung          Die Haushaltssatzung 2018 enthält keine
Abstimmung: einstimmig angenommen
                                                  sind die Details hierzu zu regeln.        genehmigungspflichtigen Bestandteile.
                                              Abstimmung: einstimmig angenommen             Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeinde-
KK  K
     ulturprogramm 2019; Vor-                                                              ordnung erlässt die Gemeinde Feldkir-
    bereitung und Abschluss von               KK  A
                                                   ufstellung des Vorhabenbe-              chen für das Haushaltsjahr 2018 folgende
                                                                                            Haushaltssatzung:
    Gastspielverträgen                            zogenen Bebauungsplanes
                                                  Nr. 26 der Gemeinde Haar                  § 1: Der als Anlage beigefügte Haushalts-
Auch im Jahr 2019 soll das gemeindliche
                                                                                                 plan für das Haushaltsjahr 2018 wird
Kulturprogramm mit Veranstaltungen im         Die Gemeinde Feldkirchen wurde als                 hiermit festgesetzt; er schließt im Ver-
Rathaus fortgesetzt werden. Hierfür ist es    Träger öffentlicher Belange um Stellung-           waltungshaushalt in den Einnahmen
erforderlich, rechtzeitig die Verträge ab-    nahme zur Aufstellung des Vorhaben-                und Ausgaben mit 27.037.100,00
zuschließen.                                  bezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 ge-               € und im Vermögenshaushalt in
                                              beten. Der Geltungsbereich befindet sich           den Einnahmen und Ausgaben mit
Beschluss                                     nordwestlich des S-Bahnhaltepunktes                10.288.400,00 € ab.
Der Gemeinderat ermächtigt die Ver-           Gronsdorf. Ziel der Bauleitplanung ist die
waltung zur Vorbereitung des Kultur-          Schaffung der bauplanungsrechtlichen          § 2: Kreditaufnahmen für Investitionen
programms 2019. Entsprechende Haus-           Voraussetzungen für die Errichtung von              und Investitionsförderungsmaßnah-
haltsmittel sind im Haushaltsplan 2019        Wohnbebauung mit einer Gewerbeein-                  men werden nicht festgesetzt.
einzuplanen.                                  heit sowie einer Gastronomie.
Abstimmung: einstimmig angenommen
                                              Beschluss                                     § 3: Verpflichtungsermächtigungen im
                                              Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom                  Vermögenshaushalt werden nicht
                                              Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Zum               festgesetzt.
KK  Überörtliche Verkehrsplanung
     im Raum München-Ost;                     Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
                                              26 (VEP Nr. 26) im Bereich des ehema-         § 4: Die Steuersätze (Hebesätze) für nach-
     Bestandsaufnahme mit SWOT-               ligen Schneiderhofgeländes zwischen                 stehende Gemeindesteuern werden
     Analyse+                                 Herzogstand- und der Schneiderhofstra-              wie folgt festgesetzt:
                                              ße sowie der neuen Erschließungsstraße        1. Grundsteuer
Die Gemeinden Anzing, Aschheim, Feld-         (Planstraße A = Heimgartenstraße) ent-        a) für die land- und forstwirtschaftlichen
kirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirch-   lang der Bahnlinie München-Rosenheim              Betriebe (A): 280 v.H.
heim, Markt Schwaben, Pliening, Poing,        der Gemeinde Haar werden von der              b) für die Grundstücke (B) 250 v.H.
Vaterstetten sowie die Landeshauptstadt       Gemeinde Feldkirchen keine Bedenken           2. Gewerbesteuer: 330 v.H.
München sind seit Ende des Jahres 2016        gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht.
im Gespräch zur einer über die Stadt-         Abstimmung: einstimmig angenommen             § 5: Der Höchstbetrag der Kassenkredite
und Gemeindegrenzen abgestimmten                                                                  zur rechtzeitigen Leistung von Aus-
Verkehrsplanung im Raum München-                                                                  gaben nach dem Haushaltsplan wird
Ost. Hintergrund ist die zunehmende           KK  3
                                                   . Anhörung zur Gesamtfort-                    auf 250.000 € begrenzt.
Verkehrsbelastung durch den motorisier-           schreibung des Regionalplans
ten Individualverkehr sowie dadurch stei-         München                                   § 6: Diese Haushaltssatzung tritt mit dem
gende Lärm- und Schadstoffbelastungen.                                                            1. Januar 2018 in Kraft.
Als Grundlage für die Erstellung eines        Der Planungsausschuss des Planungsver-
Gesamtkonzeptes und die Ermittlung            bandes München hat die 3. Anhörung zur        Beschluss
von Verbesserungsmaßnahmen soll zu-           Gesamtfortschreibung des Regionalplans        Der Gemeinderat beschließt die Haus-
nächst eine Bestandsaufnahme mit einer        München eingeleitet. Aus Sicht der Ver-       haltssatzung 2018 mit den Festsetzungen
Problem- und Chancenanalyse erstellt          waltung sind zur Gesamtfortschreibung         des Haushaltsplans sowie seinen Bestand-
werden.                                       des Regionalplanes München keine wei-         teilen und Anlagen. Im Stellenplan wird
                                              teren Bedenken und Anregungen mehr            eine weitere Planstelle für den Bauhof ge-
                                              vorzubringen.                                 schaffen und berücksichtigt. Diese setzt
Seite 6                                                      3/2018                               Feldkirchner Gemeindeblatt

im ausgeglichenen Verwaltungshaushalt        liste ist die „Kinderbetreuung“ als Nr. 3       Weiterhin sollen die Richtlinien für die
27.037.100 € und im ausgeglichenen           aufzunehmen.                                    Vergabe von freifinanzierten Mietwoh-
Vermögenshaushalt 10.288.400 € fest.         Abstimmung: mehrheitlich                        nungen ohne Einkommensprüfung auch
Es sind keine genehmigungspflichtigen        angenommen Ja 17 Nein 1                         in der Pf.-Axenböck-Str. 1 – 7, 2 und 4,
Kredite und keine Verpflichtungsermäch-                                                      sowie Fasanweg 20 und 22, gelten.
tigungen enthalten. Die Grundsteuer A                                                        Abstimmung: einstimmig angenommen
wird mit 280 v.H., die Grundsteuer B mit     KK  W
                                                  irtschaftsförderung der Ge-
250 v.H. und die Gewerbesteuer mit 330           meinde Feldkirchen
v.H. festgesetzt.
Abstimmung: mehrheitlich                     Von einigen Landkreisgemeinden wur-             Bauanträge und
angenommen Ja 16 Nein 2                      de die Möglichkeit einer kommunalen             Bauvoranfragen
                                             Zusammenarbeit im Bereich der Wirt-
                                             schaftsförderung sowie in diesem Zu-            Der isolierten Befreiung wegen Errich-
                                             sammenhang die Gründung einer kom-              tung einer Terrassenüberdachung, Bruck-
KK  Finanzplan 2017 – 2021                   munalen Arbeitsgemeinschaft diskutiert.         nerstr. 4, FlNr. 300/37, an der Grenze zur
                                             Seitens des Gemeinderates Feldkirchen           Brucknerstr. 2, FlNr. 300/36, ohne Profil-
Die Planungsansätze ergeben sich auf-        wurde aber bezüglich einer Beteiligung          gleichheit, wurde das gemeindliche Ein-
grund der Ergebnisse des laufenden           kein Nutzen für die Gemeinde Feldkir-           vernehmen erteilt.
Haushaltes und der zu erwartenden Än-        chen gesehen.                                   Abstimmung: einstimmig angenommen
derungen für die kommenden Jahre. Die
Einnahmen bei den Steuern, allgemeinen       Beschluss                                       Dem Antrag auf Vorbescheid wegen Er-
Zuweisungen und Umlagen wurden auf-          Der Gemeinderat beschließt, dass sich           richtung eines Dreispänners mit Duplex-
grund der Steuerschätzung im November        die Gemeinde Feldkirchen an einer               garagen, Egerländer Str. 4, FlNr. 358/9,
2017 kalkuliert. Es ist hierbei mit einem    Gründung einer innerkommunalen Ar-              wurde das gemeindliche Einvernehmen
konstanten Wachstum bis 2021 zu rech-        beitsgemeinschaft nicht beteiligt.              nicht erteilt, nachdem drei Wohnein-
nen.                                         Abstimmung: mehrheitlich                        heiten errichtet werden sollen, jedoch
Die Einnahmen aus Verwaltung und Be-         angenommen Ja 13 Nein 5                         nur zwei Wohneinheiten zulässig sind.
trieb und die sonstigen Finanzeinnah-
                                                                                             Es besteht ein Nachverdichtungskonzept
men verändern sich im Finanzplanungs-
                                                                                             für das Gemeindegebiet; hier wird eine
zeitraum nur gering. Die Einnahmen des       KK  F reifinanzierte Mietwohnun-               Wohneinheit je 300 m² als angemessen
Vermögenshaushaltes beinhalten in den
Finanzplanungsjahren keine Kreditauf-
                                                 gen nach dem Einheimischen-                 betrachtet. Drei Wohneinheiten sind ein-
                                                 wohnprogramm; Anpassung                     deutig städtebaulich nicht mehr vertret-
nahme. In den Jahren 2019 und 2020
                                                 der Vergabekriterien                        bar bei 810 qm Grundstücksgröße. Diese
sind aber weitere Entnahmen aus der
                                                                                             Verdichtung würde sich negativ auf das
Rücklage zum Ausgleich des Finanzplans
                                             Auf Grund der Überarbeitung der Richt-          gesamte Gebiet auswirken. Die Grundzü-
nötig. Die Zuführung aus dem Verwal-
                                             linien für das Bauland für Einheimische         ge der Planung werden somit berührt und
tungshaushalt erhöht sich erfreulicher-
                                             wurden auch die Richtlinien für die Ver-        es bestehen städtebauliche Bedenken.
weise in allen Jahren.
                                             gabe von freifinanzierten Wohnungen im          Abstimmung: mehrheitlich
Bei den sonstigen Finanzausgaben wur-
                                             Einheimischenwohnprogramm überprüft.            angenommen Ja 18 Nein 2
de die Kreisumlage ab 2019 gesenkt, da
das Gewerbesteueristaufkommen im Jahr
                                             Beschluss                                       Dem Bauantrag wegen Neubau eines
2017 deutlich niedriger lag, als ursprüng-
                                             1. Der Gemeinderat beschließt die Richt-       Wohn- und Geschäftshauses, Sonnenstr.
lich geplant. Wie sich der Kreisumlagen-
                                                 linien für die Vergabe von freifinan-       24, FlNr. 514/6, und der Befreiung wegen
Hebesatz entwickelt, kann derzeit nicht
                                                 zierten Mietwohnungen nach dem              Überschreitung der GR und GF wurde
prognostiziert werden.
                                                 Einheimischenwohnprogramm            mit    das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bei den Ausgaben des Vermögenshaus-
                                                 Einkommensprüfung gemäß Stand vom           Der Befreiung wegen Überschreitung der
haltes erhöhen sich die Zahlungen an
                                                 07.12.2017. Der Grundsatzbeschluss          Straßenbegrenzungslinie wurde das ge-
den Zweckverband Mittelschule und den
                                                 über verstärkten Mietwohnungsbau im         meindliche Einvernehmen nicht erteilt,
Zweckverband weiterführende Schulen.
                                                 Landkreis München vom 18.05.1998,           da die Grundzüge der Planung berührt
und es sind im Jahr 2019 und 2020 Ei-
                                                 gültig ab 19.05.1998, bleibt unberührt      würden.
genkapitaleinlagen an die AFK Geother-
                                                 und wird Bestandteil der Richtlinien.       Abstimmung: mehrheitlich
mie GmbH zu leisten. Für die Entwick-
                                             2. Der Gemeinderat beschließt die Richt-       angenommen Ja 14 Nein 4
lung des Raiffeisengeländes sind für 2019
und 2020 weitere Mittel eingeplant. Im           linien für die Vergabe von freifinan-
                                                 zierten Mietwohnungen nach dem              Dem Bauantrag wegen Anbau eines
Jahr 2019 soll auch der Bau einer neuen
                                                 Einheimischenwohnprogramm ohne              2-Familienhauses an ein bestehendes
Bauhofhalle erfolgen. Für das Jahr 2020
                                                 Einkommensprüfung gemäß Stand               3-Familienhaus mit offenen Stellplätzen,
ist die Sanierung der bestehenden Ge-
                                                 vom 07.12.2017. Die Einkommens-             Reichenberger Str. 1, FlNr. 371/56, wur-
meindehalle vorgesehen.
                                                 grenzenregelungen und der Grund-            de nicht zugestimmt, da das Gremium
In den Finanzplanungsjahren 2019 bis
                                                 satzbeschluss des Landkreises bleiben       die Erfordernis zur Überarbeitung des
2020 ist aufgrund des hohen Investitions-
                                                 dabei unberücksichtigt.                     Bebauungsplans sieht und eine massive
volumens erst im Jahr 2021 eine Zufüh-
                                             3. Der Gemeinderat beschließt die Richt-       Verdichtung in diesem Geviert nicht er-
rung an die Rücklage möglich.
                                                 linien für die Vergabe von freifinanzier-   wünscht ist.
                                                 ten Mietwohnungen für Senioren und          Abstimmung: abgelehnt Ja 5 Nein 13
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Finanz-           Familien mit behinderten Angehörigen
plan und das Investitionsprogramm für            gemäß Stand vom 07.12.2017.
die Jahre 2017 – 2021. In der Prioritäten-
Feldkirchner Gemeindeblatt                               3/2018                                                                                     Seite 7

 Amtliche Nachrichten
  +++ Wichtige Information +++ Wichtige Information

                                                                                                           In Riem und Feldkirchen
  Vorübergehend                                                                                          gilt bald: neue Bahnsteige+
                                                                                                              Aufzüge + Rampen

  kein                                                                                                            =mehr Komfort.

  S-Bahn-Halt                                                                                                       Barrierefreier Ausbau
                                                                                                                    der S-Bahn-Stationen
  am Bahnhof                                             Die S-Bahn-Stationen München-Riem und Feldkirchen werden modernisiert und barrierefrei ausgebaut.
                                                         Für ein bequemes Ein- und Aussteigen werden die Bahnsteige erhöht, die Personenunterführungen
                                                         saniert sowie Aufzüge installiert und/oder Rampen errichtet. Nach Abschluss aller Arbeiten – Mitte

  Feldkirchen                                            2019 – kommen mobilitätseingeschränkte Kunden, Reisende mit viel Gepäck sowie Fahrgäste mit
                                                         Kinderwagen oder Fahrrädern stufenlos zu den Zügen.

                                                         München-Riem       Erneuerung des Außen- und Mittelbahnsteigs sowie Erhöhung auf 96 Zentimeter
                                                                            Sanierung der Personenunterführung und Einbau von Aufzügen
                                                                            Bau einer barrierefreien Rampe von der Unterführung zum Ausgang Dornach
                                                                            Bau von barrierefreien Rampen vom Bahnsteig 1 zur Graf-Lehndorff-Straße,
  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                                       zum Park&Ride-Platz und zum Bahnhofsvorplatz
                                                                            Erneuerung der Bahnsteigausstattung inkl. des Bahnsteigsdachs
  aufgrund des barrierefreien Umbaus                                        Einbau eines Blindenleitsystems
  des Bahnhofes                                          Feldkirchen          Erneuerung des Mittelbahnsteigs und Erhöhung auf 96 Zentimeter

  entfällt der S-Bahnhaltepunkt                                            
                                                                           
                                                                               Sanierung der Personenunterführung
                                                                               Bau eines Aufzuges von der Unterführung zum Bahnsteig
                                                                              Bau einer Rampe zwischen Bahnhofsvorplatz und Personenunterführung
  Feldkirchen                                                              
                                                                           
                                                                               Erneuerung der Bahnsteigausstattung inkl. des Bahnsteigsdachs
                                                                               Einbau eines Blindenleitsystems
                                                                              Verlängerung der Personenunterführung zur nördlichen Gleisseite
                                                                               (Finanzierung durch die Gemeinde Feldkirchen)
  vom 23. März 2018 (23.00 Uhr)                          Im Rahmen dieser Umbauarbeiten sind auch Sperrungen der S-Bahngleise erforderlich. Vom 23. März
                                                         (23 Uhr) bis 7. Mai (3.30 Uhr) 2018 entfällt unter anderem der Halt in Feldkirchen, dafür fahren
  bis 7. Mai 2018 (3.30 Uhr).                            Busse (SEV). Weitere Informationen und Sperrungen finden Sie unter www.s-bahn-muenchen.de.

                                                         Wir bitten um Verständnis für die notwendigen Absperrungen und Umwege, die unvermeidlichen
  Es wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet.        Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub sowie die erforderlichen Fahrplanänderungen.

  Siehe hierzu auch nebenstehende Information                      Kontakt zum Projektteam der DB Station &Service AG
                                                                   Internet www.bahnausbau-muenchen.de
  der Deutschen Bahn.                                              E-Mail Bauinfo-Bahnhoefe-Bayern@deutschebahn.com

   Die Gemeinde Feldkirchen, Landkreis München
   (ca. 7.800 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

   Mitarbeiter/innen für den Bauhof
   in Vollzeit (unbefristet)
   Zu den Tätigkeiten gehören neben allen anfallenden Arbeiten eines Bauhofs insbesondere die Pflege der gemeindlichen
   Grünanlagen und die Unterhaltung von Gebäuden (u. a. Instandhaltung und Wartung) sowie die Mitarbeit im Winterdienst
   mit Rufbereitschaft.

          Ihr Profil:
           Sie haben eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung
           Sie arbeiten gern im Team und sind in der Lage, selbstständig und eigeninitiativ zu arbeiten
           Sie haben einen Führerschein der Klassen B/CE

   Wir bieten Ihnen
   eine selbstständige Tätigkeit, die Möglichkeit zu regelmäßigen Fortbildungen sowie einen sicheren Arbeitsplatz in einer
   modern ausgerichteten Kommune. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet. Neben den üblichen Leistungen des
   öffentlichen Dienstes (Altersversorgung) gewähren wir bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Ballungsraumzulage, eine
   Arbeitsmarktzulage sowie leistungsorientierte Bezahlung (LOB).

   Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Reisekosten anlässlich eines
   Vorstellungsgespräches können nicht übernommen werden.

   Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 31.03.2018 an die Gemeinde Feld-
   kirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen oder an rathaus@feldkirchen.de (ausschließlich PDF Dokumente). Weitere
   Auskünfte erhalten Sie bei Frau Hauer, Tel. 089/909974-33.
Seite 8                                                   3/2018                            Feldkirchner Gemeindeblatt

   Die Gemeinde Feldkirchen, Landkreis München
   (ca. 7.800 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

   eine/n Hallenwart/in für die gemeindliche Sportanlage
   in Vollzeit (unbefristet)
   Zu den Tätigkeiten gehören neben allen anfallenden Arbeiten (z. B. Durchführung kleiner Reparaturen) insbesondere die
   Betreuung der modernen Haus- und Regeltechnik, die Wartung und Pflege der Sport- und Freizeitanlagen sowie das Er-
   stellen und Koordinieren von Regenerations- und Pflegeplänen.

   Ihr Profil:
    Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen Bereich, vorzugsweise Zentralheizungs- und
      Lüftungsbauer/in oder Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik
    Wünschenswert ist eine mehrjährige Berufserfahrung auf genannten Gebieten
    Sie arbeiten gerne im Team und sind in der Lage, selbstständig und eigeninitiativ zu arbeiten
    Idealerweise kennen Sie sich im Sportgeschehen aus
    Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten
    Sie haben einen Führerschein der Klasse B

   Wir bieten Ihnen
   eine selbstständige Tätigkeit, die Möglichkeit zu regelmäßigen Fortbildungen sowie einen sicheren Arbeitsplatz in einer
   modern ausgerichteten Kommune. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet. Neben den üblichen Leistungen des
   öffentlichen Dienstes (Altersversorgung) gewähren wir bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Ballungsraumzulage, eine
   Arbeitsmarktzulage sowie leistungsorientierte Bezahlung (LOB).
   Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Reisekosten anlässlich eines
   Vorstellungsgespräches können nicht übernommen werden.

   Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 31.03.2018 an die Gemeinde Feld-
   kirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen oder an rathaus@feldkirchen.de (ausschließlich PDF Dokumente). Weitere
   Auskünfte erhalten Sie bei Frau Hauer, Tel. 089/909974-33.

   Bekanntmachung
   Wahl der Jugendschöffen
   für die Amtsperiode 2019-2023
   Die Gemeinde Feldkirchen muss für die Wahl der Jugendschöffen eine Vorschlagsliste erstellen. Diese soll alle Gruppen
   der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Das verantwortungs-
   volle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber
   auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

           Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert, sollte sich bitte bei der
           Gemeindeverwaltung melden. Letzter Termin ist der 10. März 2018!

   Bewerbungsformulare und die dazugehörigen Informationen erhalten Sie im Rathaus, EG, Zimmer 07

   Für die Befähigung zur Übernahme des Jugendschöffenamtes sind u. a. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
   Bewerber sollten zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz in der Gemeinde Feldkirchen haben und die deut-
   sche Staatsangehörigkeit besitzen. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein (zu
   berücksichtigen sind hier auch Ausbilder und Eltern).

   Ungeeignet für das Schöffenamt sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
   nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind.
   Gleiches gilt für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur
   Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Auch Personen, die infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung
   über ihr Vermögen beschränkt sind, können kein Schöffenamt übernehmen.

   Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung, Frau Mainusch, unter Tel. 089/909974-21 oder E-Mail: mainusch@feldkir-
   chen.de. Weitere ausführliche Hinweise zum Schöffenamt sind auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.feld-
   kirchen.de zu entnehmen.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                 3/2018                                                       Seite 9

   ++++ Die Friedhofsverwaltung informiert ++++ Die Friedhofsverwaltung informiert ++++ Die Friedhofsverwaltung ++++

   Alternative Bestattungsform:
   Baumgrabstätten
   Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
   die Bestattung unter Bäumen ist jetzt auch auf dem Feldkirchner Gemeindefriedhof möglich und bietet eine Alternative
   zum konventionellen Urnengrab. Bei dieser Bestattungsart erfolgt die Beisetzung in biologisch abbaubaren Urnen im
   Erdreich unter Bäumen. Die Baumbestattung zählt zu den Naturbestattungen – die Grabpflege übernimmt dabei die Natur.

        Es ist deshalb bei Baumgräbern nicht gestattet,
        – die Grabstätte zu bepflanzen
        – eine Grabpflege vorzunehmen
        – Kränze oder Gestecke auf der Grabstätte niederzulegen
        – Grabschmuck gleich welcher Art oder Erinnerungsstücke auf oder im Bereich der Grabstelle abzustellen
        – Kerzen oder Lampen aufzustellen.
   Zur Erinnerung an den Verstorbenen sind liegende Gedenktafeln mit maximalen Maßen von 15 x 15 cm für die Inschrift
   von Namen, Geburts- und Sterbedatum zulässig. Eine Beschriftung der Tafeln ist jedoch nicht zwingend erforderlich, so
   dass auch eine anonyme Beisetzung möglich ist.
   Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gern die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Feldkirchen.

   Bekanntmachung
   Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes
   für die Haupteisenbahnstrecken
   Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der so genannte Teil A ist im Internet
   über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des
   Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar.
   Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in
   der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen.
   Am 24. Januar 2018 begann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit
   dann die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan
   Teil A zu geben.
   Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht.

   Die Beteiligung kann sowohl über das Internet (www.laermaktionsplanung-schiene.de) als auch per Post (Eisenbahn-
   Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn) erfolgen.

   Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse
   richten.

www.gutesausdem.landkreis-muenchen.de
Ihr Portal für regionale Produkte
Gemüse und Obst vom Bauern aus dem Ort bzw. Eier und Fleisch von Tieren aus der Nachbarschaft. Durch das
Regionalportal www.gutesausdem.landkreis-muenchen.de steht dem nichts mehr im Wege. Ziel des Portals ist es,
einen Überblick über die Angebote „von nebenan“ zu schaffen. Es ist eine Plattform für Erzeuger, Verarbeiter, Bauernmärkte und
Gastronomiebetriebe und soll die Vermarktung von regionalen, biologischen und fair gehandelten Lebensmitteln unterstützen. Der
Endverbraucher profitiert unter anderem von kurzen Wegen, Frische und Originalität und es wird zudem ein großer Beitrag zu mehr
Nachhaltigkeit in der Region geleistet. Das Regionalportal ist sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Anbieter kostenlos.

Die Polizei informiert:

IT-Sicherheit in die Tat umsetzen
Sicheres Surfen im Internet ist laut einer Umfrage für 97 % der Internetnutzer von
besonders hoher Bedeutung. Jedoch informiert sich die Hälfte der Befragten nur
im Problemfall zum Thema IT-Sicherheit. Dabei kann man schon mit einigen einfachen Maßnahmen das Schutzniveau deutlich
erhöhen. Welche das sind, kann auf der Website www.bsi-fuer-buerger.de eingesehen werden.
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  Der Umweltberater
Abholtermine der Müllabfuhr
Restmüll:                 Großbehälter (1100/770 L)                                        Biomüll:
                                             Leerungsgebiet Ost:
Leerungsgebiet Ost:                                                                        Leerungsgebiet Ost
                                             Mittwoch, 07.03., 14.03., 21.03.2018
Dienstag, 06.03., 20.03.2018                                                               Donnerstag, 01.03., 15.03.2018
                                             Dienstag, 27.03.2018
Mittwoch, 04.04.2018                                                                       Mittwoch, 28.03.2018
                                             Donnerstag, 05.04.2018
                                                                                           Donnerstag, 12.04.2018
Leerungsgebiet West:                         Leerungsgebiet West:
Dienstag, 13.03.2018                         Freitag, 02.03., 09.03., 16.03.,              Leerungsgebiet West
Montag, 26.03.2018                           23.03.2018                                    Donnerstag, 08.03., 22.03.2018
Dienstag, 10.04.2018                         Donnerstag, 29.03.2018                        Freitag, 06.04.2018
                                             Samstag, 07.04.2018

Papier:
Leerungsgebiet Ost u. West:
Mittwoch, 07.03., 21.03.2018      Donnerstag, 05.04.2018

Gelber Sack:
Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus)                  Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus)
im März: Freitag, 09.03. und Freitag, 23.03.2018                      im März: Freitag, 02.03. und 16.03.2018
im April: Samstag, 07.04. und Freitag, 20.04.2018                     im März: Donnerstag, 29.03.2018
		                                                                    im April: Freitag, 13.04. und Freitag, 27.04.2018
Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und
ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist
untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information.

               Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht mehr im Wertstoffhof entsorgt werden können.

         Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline
    und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de

Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4

   Jeweils Montag                16:00 – 19.00 Uhr
           Dienstag              16:00 – 19.00 Uhr
           Donnerstag            16:00 – 19.00 Uhr
           Freitag               16.00 – 19.00 Uhr
           Samstag               09:00 – 13:00 Uhr

Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Sperrmüll (gebührenpflichtig), Altholz, Gartenabfälle, Eisenschrott,
Elektronikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (auch nicht tragbar), Bauschutt (be-
schränkt auf 100 l), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Stanniolpapier, Schraubverschlüsse) sowie
CD´s und Druckerpatronen.

Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 EURO je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebühren-
ordnung unberücksichtigt)

Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direkt-
anlieferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München
(bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen
Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen, bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direkt-
anlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach) oder bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9,
München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                  3/2018                                                     Seite 11

   Asbestzementprodukte und Rigips (Gipskartonplatten) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Eine Entsorgung von
   Asbestzementprodukten ist gegen Gebühr bei der Firma AFM in der Emeranstraße 55 Feldkirchen, sonstigen Entsorgungs-
   fachbetrieben oder direkt über die Deponie Nord-West möglich.
   Rigips kann auch direkt über die Firma Mühlhauser in Gronsdorf oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben entsorgt (gegen
   Gebühr) werden.

Sonstige Problemabfälle, die auch im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher,
Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen J Pfandregelung), Kühlschränke.

      GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof
Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 20. März / 17. April 2018 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde
Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushalts-
reiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich.

                                           Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone:
Entsorgung von Laub-                         Straßennamen:                      Ungerade Hausnr.           Gerade Hausnr.
gehölzen in der ALB-                         Alpenstraße:                       1 - 9b                     2 - 12
Befallszone;                                 Aschheimer Straße:                 1 - 11                     2
Abholtermin im Februar                       Brauereiweg                        keine                      12 - 16
(nur nach Voranmeldung)                      Eschenweg:                         1 - 41                     2 - 10
                                             Falkenstraße:                      3 - 11                     2 - 16
Bitte denken Sie daran, dass nach wie
vor die neue Regelung für die Entsor-        Fasanweg:                          9 - 47                     12 - 38
gung von Laubgehölzen innerhalb der          Finkenstraße:                      1-3                        2-4
ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner die      Friedensstraße:                    19 - 23                    26 - 44
innerhalb der ALB-Befallszone Laub-
                                             Hohenlindner Straße:               1                          2 - 6a
gehölze zu entsorgen haben, können
diese nicht mehr an den Wertstoffhof         Jahnstraße:                        3-9                        2 - 16
anliefern.                                   Jakob-Wagner-Straße:               1-5                        8 - 20
                                             Karolinenstraße                    5                          8
Im März 2018 gibt es folgenden Termin
für die Abholung von Laubgehölz aus          Kirchenstraße:                     1-5                        2-6
der ALB-Befallszone vor Ort: am Mitt-        Lerchenstraße:                     7 - 17                     4 - 14
woch, 14.03.2018. Eine Voranmeldung          Münchner Straße:                   1-7                        2-6
- spätestens zwei Tage vor dem Abholter-
                                             Oberndorfer Straße:                1 - 37                     2 - 22
min - im Umweltamt der Gemeinde ist
notwendig, ansonsten wird das Material       Otto-Lilienthal-Ring:              1-5                        2 - 36
nicht abgeholt. Rückfragen und Anmel-        Pfarrer-Axenböck-Straße:           1 - 21                     2-6
dung bitte unter der Tel. 089/9099 74-       Schwalbenstraße                    5, 11 - 31                 2, 10 - 32
45 /-37 oder per E-Mail: reiprich@feld-
                                             Tucherpark:                        1-9                        2 - 38
kirchen.de
                                             Von-Tucher-Straße:                 1-7                        4-8
                                             Wendelsteinstraße:                 1 - 19                     2 - 16
                                             Zugspitzstraße:                    3 - 15                     keine

Häckselaktion der Gemeinde am 20. März 2018
Die Gemeinde führt in diesem Frühjahr wieder eine unentgeltliche Häckselaktion am Dienstag, 20. März 2018, durch. Mit un-
serem Großhäcksler ist es möglich, Häckselmaterial umweltfreundlich zu entsorgen. Es wird ausschließlich Material genommen,
dass sich zum Häckseln eignet (Äste und Strauchmaterial mindestens in Armstärke). Loses Material, wie dünnere Äste, Hecken-
schnitt, usw. geben Sie bitte in Papiersäcken oder gebündelt bei der Gartenabfall-Abfuhr am 20. April 2018 ab. Gartenabfälle aus
Grundstücksrodungen (Hecken) werden nicht angenommen.

Das Häckselgut wird von Mitarbeitern des Bauhofes abgeholt. Aufgrund der noch bestehenden Quarantänezone wegen des
Befalls durch den Asiatischen Laubholzbockkäfers ist es nach wie vor nicht möglich, das Häckselgut für das eigene Grundstück zu
verwerten. Grundstückeigentümer, die den gemeindlichen Häckseldienst in Anspruch nehmen wollen, sollen am 20. März den
zu häckselnden Strauch- und Baumschnitt (frei von nicht kompostierbaren Fremdstoffen, wie z.B. Draht, Kunststoff usw.) an der
Grundstücksgrenze bereit legen. Öffentliche Geh- und Verkehrswege dürfen nicht behindert werden.
Seite 12                                                   3/2018                            Feldkirchner Gemeindeblatt

Frühjahrs-Sperrmüllabfuhr am 13. April 2018
Die Frühjahrs-Sperrmüllabfuhr erfolgt nach dem so genannten „Sperrmüllmeldekarten-System“. Dies bedeutet, dass Sperrmüll,
der frei Haus abgeholt werden soll, zuvor mittels einer Doppelkarte dem Abfuhrunternehmen mitgeteilt werden muss. Die Sperr-
müll-Doppelkarte besteht aus einer Anforderungskarte und einer Antwortkarte. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholen-
den Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwortkarte teilt das Unternehmen den exakten Abfuhrtermin mit.
Die Sperrmülldoppelkarten liegen im Rathaus (Information) zur Mitnahme aus. Sie müssen bis spätestens Donnerstag, 29. März
2018 an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgegeben werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur
Teilnahme an der Frühjahrs-Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich. Sperrmüll (incl. Altholz) sowie diverser Elektronikschrott (PC,
Fernseher, Kühlschränke) ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind bei der Abholung zu entrichten. Die Gebührensätze entspre-
chen denen der Selbstanlieferung am Wertstoffhof. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücksgrenze rechtzeitig zur Ab-
holung bereitgestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass der öffentliche Verkehr (Fußgänger usw.) dadurch nicht behindert bzw.
gefährdet wird. Weitere Auskünfte zur Sperrmüllabholung erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089/909974-37 oder -45).

Frühjahrs-Gartenabfall-Abfuhr
Am Freitag, 20. April 2018 wird die Gartenabfallabfuhr (nur pflanzliche Abfälle) durchgeführt. Nähere Informationen entnehmen
Sie bitte dem Gemeindeblatt im April.

  Aus unserer Gemeinde

                        Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
                                Montag – Freitag                   7.30 – 12.00 Uhr
                                zusätzlich Donnerstag             15.00 – 18.00 Uhr
                                  Tel. 089/909974-0 E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
        Gern bieten wir auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten an.
                                       Sprechstunde des Ersten Bürgermeisters:
                       Jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 089/909974-40.

 Das Bürgerservice-Portal – rund um die Uhr für den Bürger da.
                                                                         Nutzen Sie unseren Bürgerservice
                                                                         bequem von zu Hause aus unabhängig von
                                                                         unseren Öffnungszeiten
                                                                         Sie finden auf unserer Homepage
                                                                         nähere Informationen

                                                                        www.feldkirchen.de/buergerservice

                              Nutzen Sie unser Bürgerserviceportal.
            Damit sparen Sie Zeit und Geld, da Wartezeiten und Fahrtkosten entfallen.
              Sie können online z. B. Geburts- oder Eheurkunden, Führungszeugnisse,
             Meldebescheinigungen, Wohnungsgeberbescheinigungen etc. beantragen.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                  3/2018                                                    Seite 13

Aus dem Einwohnermeldeamt:                              Zum 31. Januar 2018 sind 7.486 Personen mit Hauptwohnsitz,
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte                                    356 Personen mit Nebenwohnsitz, somit
im Monat Januar 2018      79 Anmeldungen                                         7.842 Personen insgesamt gemeldet,
                          73 Abmeldungen                davon 1.446 ausländische Mitbürger.
                          16 Wohnungswechsel
                           3 Geburten
                           1 Sterbefall

  Herzlichen Glückwunsch
                                 

                                      zum 80. Geburtstag
   Wir gratulieren                    Eleonora Heilmeier
                                      Joseph Gailer
   im März 2018                       Lucio Ruocchio

   Im Januar und Februar 2018 konnte 1.Bürgermeister Werner van der Weck Anna Salmen zum
   85. Geburtstag sowie Anna Turba, Otto Stegmaier und Josef Beetz zum 90. Geburtstag die herzlichen
   Glückwünsche der Gemeinde überbringen und den Jubilaren einen Geschenkkorb überreichen.
   Diamante Hochzeit feierten im Februar Ingeborg und Josef Beetz. 1. Bürgermeister van der Weck
   überbrachte dem Jubelpaar einen Präsentkorb mit den besten Wünschen der Gemeinde.

   Anna Salmen mit Familie u. 1. Bgm. van der Weck               Anna Turba mit 1. Bgm. van der Weck

   Otto Stegmaier mit Familie u. 1. Bgm. van der Weck            Ehepaar Beetz mit Familie u. 1. Bgm. van der Weck

  Der gemeindliche Seniorentreff
  Der Seniorentreff der Gemeinde Feldkirchen findet jeden Donnerstag von ca. 13.00 – 17.30 Uhr (außer in den Schulferien)
  im „Ludwig-Glöckl-Haus“ an der Bahnhofstraße 5 statt. Bei diesen geselligen Veranstaltungen wird rege diskutiert, Karten und
  Schach gespielt. Gelegentlich findet auch ein Vortrag statt. Faschingsfeier, Kaffeefahrt im Sommer und Weihnachtsfeier runden
  das Jahresprogramm ab. Kaffee und Getränke werden von den Seniorenbetreuern organisiert.
  Über neue Seniorinnen und Senioren, die an den geselligen Runden teilnehmen möchten, würden sich die Organisatoren freuen.
Seite 14                                                  3/2018                            Feldkirchner Gemeindeblatt

Termine und Hinweise für März und April 2018
Fr         2. März   20.00 Uhr                                Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
Sa         3. März   20.00 Uhr                                Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
So         4. März   9.00 Uhr                                 TSV: Schneeschuhwandern
Do         8. März   19.00 Uhr (voraussichtlich)              Gemeinderatssitzung
Fr         9. März   15.00 Uhr                                VdK Ortsverband: Jahreshauptversammlung
Fr         9. März   20.00 Uhr                                Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
Sa        10. März   8.00 Uhr                                 TSV: Schneeschuhwandern
Sa        10. März   20.00 Uhr                                Kultur im Rathaus: Kirk Fletcher
Sa        10. März   20.00 Uhr                                Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
So        11. März   19.00 Uhr                                Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
Do        15. März   19.00 Uhr                                Grundschule: Vortragsreihe für Eltern
Fr        16. März   20.00 Uhr                                Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
Sa        17. März   9.00 Uhr                                 TSV: Schneeschuhwandern
Sa        17. März   20.00 Uhr                                Feldkirchner Theaterverein: Aufführung
Di        20. März		                                          Häckselaktion der Gemeinde
Di        20. März   19.30 Uhr                                Grundschule: Info-Veranstaltung zur Einschreibung
Mi-Sa 21.-24. März   ganztags                                 Reinigung der Gemeindestraßen
Do        22. März   19.00 Uhr (voraussichtlich)              Gemeinderatssitzung
Fr        23. März   ab 23.00 Uhr                             Beginn der Sperrung des S-Bahnhofes – kein S-Bahn-Halt in
			                                                           Feldkirchen bis 23. Mai 2018/Bus-Ersatzverkehr
Fr        23. März   19.30 Uhr                                Feldkirchner Blaskapelle: Frühjahrskonzert
Sa        24. März   19.30 Uhr                                Feldkirchner Blaskapelle: Frühjahrskonzert
Di        10. April  13.00 – 16.00 Uhr                        Grundschule: Einschreibung
Mi        11. April  13.00 – 16.00 Uhr                        Grundschule: Einschreibung
Do        12. April  13.00 – 16.00 Uhr                        Grundschule: Einschreibung
So        22. April  11.30 Uhr                                Motorradweihe – Aufstellung 11.00 Uhr/Kirchenstraße
Mo        30. April		                                         Rathaus geschlossen
Mo        30. April  19.00 Uhr                                Rathausplatz: Tanz in den Mai
Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Vollständigkeit; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen

Motorradweihe in Feldkirchen
Die Gemeinde Feldkirchen veranstaltet am

Sonntag, 22. April 2018, um 11.30 Uhr

eine Motorradweihe. Die Segnung wird von Pfarrer Torsten Bader
und Pfarrer Konrad Eder durchgeführt.
Ob Moped, Mofa, Cruiser, Trike oder Supersportler – wir freuen
uns über jeden Teilnehmer.
Aufstellung ab 11.00 Uhr in der dafür gesperrten Kirchenstraße
(Zufahrt über Hohenlindner Straße).

Nach der Weihe geht es in einem Corso durch Feldkirchen zur Gaststätte „Flugwerk“, wo für die Teilnehmer Plätze reserviert sind.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Gleixner im Rathaus, Tel. 089/909974-73.

  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
  erhalten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig?
  Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch verschiedene Austräger und die Organisation der Zustellung ob-
  liegt dem Verlag, der Firma Ortmaier Druck in Frontenhausen.
  Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Ver-
  teilerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes
  zu gewährleisten.
  Die Telefonnummer lautet:   08732-9210-650
  Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Angele-
  genheit mit dem Verlag klären.
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