Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
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Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2018 Seite 1 Feldkirchner Gemeindeblatt 45. Jahrgang März 2018 Ausgabe 3 / 2018 Vergabe von Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Feldkirchen Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 98 b, 1. Änderung Die Gemeinde Feldkirchen vergibt im Rahmen des Wohnbauprogramms im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 98b, 1. Änderung „Bauland für Ein- heimische“, 8 Baugrundstücke zur Er- richtung von Reihenhäusern und 16 Baugrundstücke für die Errichtung von Doppelhäusern (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Innenteil die- ser Ausgabe auf Seite 2 ).
Seite 2 3/2018 Feldkirchner Gemeindeblatt Wichtige Informationen zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Feldkirchen Die Grundstücke sind nach Besitzübergang innerhalb von 5 Jahren bezugsfertig zu bebauen und vom Bewerber selbst zu bewohnen. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über die Brahmsstraße bzw. die Beethovenstraße. Die Käufer werden mit dem Kaufvertrag dazu verpflichtet, sich an die vorhandene Geothermie-Wärmeversorgung der AFK-Geothermie GmbH anzuschließen. Antrags- bzw. erwerbsberechtigt ist folgender Personenkreis: • Der/Die Bewerber/in muss volljährig sein. • Bewerber dürfen nicht Eigentümer oder Erbbauberechtigte von bewohn- oder zu diesem Zweck bebaubaren Immobilien sein. Ausgenommen hiervon sind Immobilien, die mit einem Nießbrauch- oder dinglichen Wohnrecht Dritter auf deren Lebenszeit belastet sind. Der Immobilienbesitz des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners und der Abkömmlinge sowie der sonstigen Haushaltsangehörigen (§18 WoFG) wird dem Bewerber zugerechnet. Unbeachtlich sind Immobilien mit einer Wohnfläche von weniger als 25 qm je haushaltsangehöriger Person. • Das gesamte Vermögen des Bewerbers darf den Wert des zu vergebenden Grundstücks (ohne sozialen Abschlag) nicht übersteigen. Maßgeblich für die Bewertung ist die Selbstauskunft des Bewerbers. Zum Vermögen gehören insbesondere: Immobilien (innerhalb und außerhalb der Gemeinde), Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile an Gesellschaften, Kunstgegenstände, Fahrzeuge und sonstige Wertgegenstände. (Verbind- lichkeiten bzw. dingliche Belastungen von Immobilien dürfen wertmindernd abgezogen werden.) Das Vermögen des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners sowie der Abkömmlinge wird dem Bewerber zugerechnet. Die Vermögenswerte sind durch entsprechende Nachweise (z. B. Steuerbescheide, vom Steuerberater testierte Steu- ererklärungen oder andere Erklärungen des Steuerberaters, Kontoauszüge, Grundbuchauszüge, Wertgutachten etc.) zu belegen. • Das Jahreseinkommen des Antragstellers i. S. v. § 3 Abs. 4 EStG darf maximal ein Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte) in Höhe des durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommens eines steuerpflichtigen Antragstellers inner- halb der Gemeinde Feldkirchen, maximal aber 51.000,00 € betragen. Soll der Grundstückserwerb durch den Antragsteller oder/und seinen Ehegatten oder Lebenspartner erfolgen, dür- fen die addierten Jahreseinkommen i. S. v. § 3 Abs. 4 EStG die doppelte Obergrenze, maximal 102.000,00 € nicht übersteigen. Je unterhaltspflichtigem Kind erhöhen sich diese Einkommensgrenzen um 7.000,00 €. Abzustellen ist auf das in dem der Antragstellung vorausgegangenen Kalenderjahr erzielte Einkommen. Dieses Einkommen ist durch entsprechende Nachweise (z. B. Steuerbescheide, vom Steuerberater testierte Steuererklärungen oder anderweitige Erklärungen des Steuerberaters) zu belegen. • Der Bewerber muss bereits mit dem Bewerbungsbogen eine Bescheinigung eines Kreditinstituts mit Sitz in der EU vorlegen, wonach die Finanzierung des Grunderwerbs und eines Gebäudes in der Höhe der voraussichtlichen Grunderwerbs- und Errichtungskosten in Aussicht gestellt wird. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass eine überschlägige Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch das Kreditinstitut stichtagsnah stattgefunden hat. • Eine Antragsberechtigung fehlt, wenn die für die Vergabe maßgeblichen Unterlagen, insbesondere die Einkom- mens- und Vermögensverhältnisse, nicht offengelegt oder nachgewiesen werden oder der Antragsteller eine Fi- nanzierbarkeit des Grunderwerbs und des Bauvorhabens in geeigneter Form (z. B. Finanzierungsbestätigung einer Bank oder Bausparkasse) nicht nachweisen kann. Interessierte Bürger können sich vom 22.02.2018 bis 31.05.2018 bei der Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen schriftlich bewerben. Der Bewerbungsbogen, das Exposé und die Vergaberichtlinien vom 16.11.2017 / 25.01.2018 finden Sie auf unserer Web-Seite (www.feldkirchen.de). Bei Fragen steht Ihnen gerne die Bauverwaltung im Rathaus unter Tel. 089/909974-71 zur Verfügung.
Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2018 Seite 3 „Was lange währt, wird endlich gut!“ Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, mit diesem Sprichwort assoziiere ich die Vorbereitung des aktuellen Ein- heimischenwohnprogramms der Gemeinde Feldkirchen – und ich denke, selten war dieser Ausspruch passender. Dass es dringend erwartet wurde, zeigen viele Nachfragen bei der Verwaltung nach einer Neuauflage dieses gemeindlichen Steuerungsinstruments. Das Einheimischen-Wohnprogramm ist nicht nur eine Möglichkeit der Wohnbauförderung, vielmehr erreicht eine Gemeinde mit diesem Vor- gehen das Ziel, die Struktur der Bevölkerung, seine gewachsene Kultur zu erhalten, weil es auch die jungen Menschen am Ort halten kann und Wegzug verhindern will. Die Beschränkung auf ortsansässige Bewerber verletzte nach Meinung der EU-Kommission das Diskriminierungsver- bot. Elf Jahre rangen Deutschland und die Europäische Union um diesen Kompromiss, der seit Anfang 2017 wieder ein rechtssicheres Programm ermöglicht, durch das sich junge Familien eine Immobilie in ihrer Gemeinde leisten können. Demnach können sich auch Auswärtige für Wohnbauflächen im Rahmen eines Einheimischenmodells be- werben, sofern deren Vermögen bzw. Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem und wird anonymisiert im Gemeinderat beschlossen. Alle Bewerberkriterien und Vergaberichtlinien werden sorgfältig geprüft, im Gemeinderat diskutiert und beschlossen. Ab sofort können sich alle berechtigten Interessenten bis spätestens 31. Mai 2018 bewerben. Ich freue mich, dass die Grundstückvergabe nun in den Startlöchern steht und wünsche allen viel Glück auf dem Weg zu ihrem „Traumhaus“. Ihr Werner van der Weck Erster Bürgermeister Aus dem Gemeinderat Bericht aus der öffent- Beschluss Beschluss Der Gemeinderat stimmt der Einstellung Der Gemeinderat stimmt dem Defi- lichen Gemeinderats- einer OptiPrax-Stelle ab dem kommen- zit der Mittagsbetreuung für das Jahr sitzung vom 25.01.2018 den Kindergartenjahr für den Kinder- 2016/2017 zu. Die Kosten in Höhe von garten Arche Noah zu. 22.497,40 € werden als überplanmäßige Abstimmung: einstimmig angenommen Ausgaben übernommen. KK O ptiPrax-Stelle im Kinder- Abstimmung: einstimmig angenommen garten Arche Noah KK Ü bernahme des Defizits für Für den Kindergarten Arche Noah soll die Mittagsbetreuung KK E rweiterung der Betreuungs- eine OptiPrax-Stelle vorgesehen werden. plätze für Kinder in den ge- Mit der Ausbildungszeit von drei Jahren Seitens der Inneren Mission München meindeeigenen Einrichtungen würde diese Stelle auch länger an die wurde die Übernahme der Kosten für Einrichtung gebunden sein gegenüber das Defizit für das Schuljahr 2016/17 Die SPD-Fraktion beantragt die zeitnahe eines SPS-Praktikanten, der sich i.d.R. beantragt. Erweiterung der bestehenden Kinderbe- nur ein Jahr in der Einrichtung befindet. treuungsplätze. In der Gemeinde gibt es
Seite 4 3/2018 Feldkirchner Gemeindeblatt derzeit vier Kinderkrippen (11 Gruppen) Insgesamt kommt das Landratsamt zu –Gewerbegebiet Ost I (Weißenfelder für Kinder bis 3 Jahren und vier Kinder- dem Schluss, dass die aktuelle Lini- Straße) gärten (11 Gruppen) für Kinder von 3 – 6 enführung über die Emeranstraße und –Gewerbegebiet Süd (Otto-Lilienthal- Jahren. Für das kommende Kindergarten- nördliche Sonnenstraße im Vergleich zur Ring) jahr kann jedem Kind, das in 2018 drei angeregten Linienführung (Hohenlindner Das Ing. Büro Ledermann wird mit dem Jahre oder älter ist, ein Kindergartenplatz Straße und südliche Sonnenstraße) vor- weiteren Auswahlverfahrens im Rahmen angeboten werden; allerdings gibt es für zuziehen ist. Als Gründe wurden u. a. des Bayer. Förderprogramms zur Breit- die künftigen Jahre keine weitergehenden kürzere Fahrtwege, keine Umbaumaß- bandförderung beauftragt. Die Maß- Kapazitäten. nahmen und geringeres Verkehrsauf- nahme wird mit einem Eigenanteil der kommen genannt. Für eine verkehrliche Gemeinde von max. 120.000,-- Euro be- Beschluss Entlastung der Kreuzung Emeran-/Son- grenzt. Die Mittel sind im Haushalt 2018 Um der gestiegenen Nachfrage nach Kin- nenstraße schlägt das Landratsamt (in Ab- einzustellen. derbetreuungsplätzen im Kindergartenbe- stimmung mit MVV, Staatlichem Bauamt Über die Vergabe wird gesondert beraten. reich weiterhin gerecht zu werden, wird und Polizei) u. a. die Einrichtung einer Abstimmung: mehrheitlich die Verwaltung beauftragt, die bestehen- Dauergrünphase für den auf der Emeran- angenommen Ja 18 Nein 2 den Planungen für den Kindergarten Ar- straße fahrenden Verkehr und die Einrich- che Noah weiter voranzutreiben. Hierfür tung einer Bedarfsfußgängerampel in der sind in den Haushalt 2018 Planungskos- Emeranstraße vor. KK A ufstellung des Bebauungs- ten in Höhe von 90.000,00 € einzupla- In seiner Sitzung am 25. Januar hatte planes Nr. 155, Teilfläche aus nen. Des Weiteren wird die Verwaltung, dann der Gemeinderat darüber hinaus wie mit dem Antrag der SPD-Fraktion ge- die angedachte probeweise Richtungs- Fl.-Nr. 224/39, Gemeinde fordert, beauftragt, weitere Kinderbetreu- änderung der Einbahnregelung wieder Aschheim ungsmöglichkeiten zu ermitteln, welche aufgegriffen. Es wurde mit mehrheitlich die Betreuungssituation der Gemeinde beschlossenem Antrag (15 : 5) die Firma Anlass und Ziel der Planung ist die Errich- Feldkirchen auf Dauer entlastet (mögliche Obermeyer Planen + Beraten GmbH tung einer Gemeinschaftsunterkunft für Anbauten, ggf. Neubauten). Das Ergebnis beauftragt, diese Möglichkeit zu prüfen Asylbewerber südlich der Alpenstraße. dieser Recherche ist dem Gemeinderat und das Ergebnis dem Gemeinderat vor- zur Entscheidung vorzulegen. zustellen. Beschluss Abstimmung: einstimmig angenommen Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Beschluss Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Zum Die Ampelschaltung Ecke Emeranstraße/ Bebauungsplan Nr. 155 „Wohnbaufläche Sonnenstraße wird wie folgt geändert: südlich der Alpenstraße und östlich des KK E inbahnregelung in der – Vorfahrtsregelung für die Emeranstraße, bestehenden Parkplatzes, Teilfläche aus Bahnhof-/Sonnenstraße Fl.-Nr. 224/39“ der Gemeinde Aschheim Sonnenstraße gelb-blinkend oder aus – Fußgängersignal auf Rot, Grünsignal für werden von der Gemeinde Feldkirchen Die Gemeinde Feldkirchen hatte beim keine Bedenken gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Landratsamt München die Prüfung einer Fußgänger nur auf Anforderung Zusätzlich zur Prüfung der Möglichkeit vorgebracht. probeweisen Umlegung der Linienfüh- Abstimmung: mehrheitlich rung der MVV-Regionalbuslinien 234 zur Richtungsänderung der Einbahnmög- lichkeit wird das Büro Obermeyer Planen angenommen Ja 18 Nein 1 und 285 beantragt. Laut Stellungnahme des Landratsamtes München wären dem- + Beraten GmbH zum einen mit der nach die damit zusammenhängenden Prüfung der Möglichkeit der Entschärfung und seitens der Gemeinde vorgeschlage- der Situation Ecke Emeran-/Sonnenstraße KK R ichtlinien der Gemeinde nen Maßnahmen grundsätzlich umsetz- für Fußgänger und Radfahrer sowie zum Feldkirchen zur Vergabe von bar. Allerdings würden diese auch teil- anderen mit den Planungen für teilweise Wohnbaugrundstücken weise massive Umbaumaßnahmen, hohe Verlegung des Busverkehrs im Zuge des Kosten und lange zeitliche Vorläufe mit Bahnhofsumbaus auf die Nordseite be- In den Richtlinien der Gemeinde Feld- sich ziehen. Des Weiteren wäre der Bau auftragt. kirchen zur Vergabe von Wohnbau- einer Linksabbiegespur von der Hohen- Abstimmung: mehrheitlich grundstücken vom 16.11.2017 wurden lindner Straße zwar technisch möglich, angenommen Ja 17 Nein 2 unter Nr. 2 die Antragsvoraussetzungen aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite festgelegt. Unter anderem wird dort auf- und vorherrschender Bebauung würden geführt, unter welchen Voraussetzungen aber massive Umbaumaßnahmen im KK B reitbandförderung für Ge- ein Bewerber nicht antragsberechtigt ist. Straßenraum der Hohenlindner Straße meinde Feldkirchen Die Beurteilung in Nr. 2.2 gestaltete sich verursacht. Auch wäre eine Aufweitung jedoch schwierig, sobald ein Bewerber des Fahrbahnbereichs erforderlich, was Im August 2017 hatte der Gemeinderat eine Immobilie innerhalb der Gemeinde auch zum Wegfall zahlreicher Parkplätze die Beauftragung eines Masterplans be- Feldkirchen besitzt. führen würde. züglich der Erschließung zum Ausbau Die Anordnung einer Einbahnstraße für von hochleistungsfähigen Breitbandnet- Beschluss die Sonnenstraße ab Höhe Nr. 1 bis zur zen für das gesamte Gemeindegebiet be- In den Richtlinien der Gemeinde Feld- Einmündung in die Emeranstraße und schlossen. Mit der Ausarbeitung wurde kirchen, Landkreis München zur Ver- Änderung der Vorfahrtsberechtigung zu das Ingenieurbüro Ledermann beauftragt. gabe von Wohnbaugrundstücken vom Gunsten der Sonnenstraße sei demnach 16.11.2017 sind in Nr. 2.2 die Worte ebenfalls grundsätzlich umsetzbar. Dass Beschluss „innerhalb der Gemeinde“ zu streichen. mit diesen Maßnahmen eine Fahrzeitver- Der Gemeinderat beschließt, folgende Die Richtlinien sind auszufertigen und längerung bei einer Linienführung über Gebiete in der Gemeinde Feldkirchen bekannt zu machen. die Hohenlindner Straße aufgefangen mit Hilfe des Bayer. Breitbandförderpro- Abstimmung: einstimmig angenommen werden kann, sei aber nicht zu erwarten. gramms mit Breitband zu erschließen:
Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2018 Seite 5 KK S atzung über die öffentlichen Beschluss Beschluss Bestattungseinrichtungen der 1. Die Gemeinde Feldkirchen beschließt Die Gemeinde Feldkirchen nimmt das eine Beteiligung an der Beauftragung 3. Anhörungsverfahren zur Gesamtfort- Gemeinde Feldkirchen einer Bestandsaufnahme mit SWOT- schreibung des Regionalplanes München Analyse für eine überörtliche Verkehrs- zur Kenntnis. Es werden keine weiteren Aufgrund der neuen Bestattungsart planung im Raum München-Ost. Der Anregungen mehr vorgebracht. „Baumgräber“ wurde die Satzung über Kostenrahmen für Vergabebegleitung Abstimmung: einstimmig angenommen die öffentlichen Bestattungseinrichtungen und Leistungserbringung beträgt maxi- der Gemeinde Feldkirchen (Benutzungs- mal 80.000 € satzung) erneut geändert bzw. angepasst. 2. Die Kostenaufteilung erfolgt entspre- Hierzu wurde u.a. ein neuer „§ 10 a – Baumgräber“ eingefügt. chend der Darlegung im Sachvortrag. Bericht aus der öffent- Durch eine Beteiligung der Landkreise verringern sich die Kostenanteile der lichen Gemeinderats- Beschluss Kommunen. sitzung vom 08.02.2018 Der Gemeinderat beschließt die vor- 3. Es besteht Einverständnis, dass die gelegte Neufassung der Satzung über die Gemeinde Aschheim die Leistungen öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Feldkirchen (Benutzungs- ausschreibt, vergibt und mit den üb- KK H aushaltssatzung und Haus- rigen Kommunen verrechnet. In einer haltsplan für das Jahr 2018 satzung). Nach Bekanntmachung tritt die zwischen den Kommunen noch ab- Satzung zum 01.03.2018 in Kraft. zuschließenden Zweckvereinbarung Die Haushaltssatzung 2018 enthält keine Abstimmung: einstimmig angenommen sind die Details hierzu zu regeln. genehmigungspflichtigen Bestandteile. Abstimmung: einstimmig angenommen Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeinde- KK K ulturprogramm 2019; Vor- ordnung erlässt die Gemeinde Feldkir- bereitung und Abschluss von KK A ufstellung des Vorhabenbe- chen für das Haushaltsjahr 2018 folgende Haushaltssatzung: Gastspielverträgen zogenen Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Haar § 1: Der als Anlage beigefügte Haushalts- Auch im Jahr 2019 soll das gemeindliche plan für das Haushaltsjahr 2018 wird Kulturprogramm mit Veranstaltungen im Die Gemeinde Feldkirchen wurde als hiermit festgesetzt; er schließt im Ver- Rathaus fortgesetzt werden. Hierfür ist es Träger öffentlicher Belange um Stellung- waltungshaushalt in den Einnahmen erforderlich, rechtzeitig die Verträge ab- nahme zur Aufstellung des Vorhaben- und Ausgaben mit 27.037.100,00 zuschließen. bezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 ge- € und im Vermögenshaushalt in beten. Der Geltungsbereich befindet sich den Einnahmen und Ausgaben mit Beschluss nordwestlich des S-Bahnhaltepunktes 10.288.400,00 € ab. Der Gemeinderat ermächtigt die Ver- Gronsdorf. Ziel der Bauleitplanung ist die waltung zur Vorbereitung des Kultur- Schaffung der bauplanungsrechtlichen § 2: Kreditaufnahmen für Investitionen programms 2019. Entsprechende Haus- Voraussetzungen für die Errichtung von und Investitionsförderungsmaßnah- haltsmittel sind im Haushaltsplan 2019 Wohnbebauung mit einer Gewerbeein- men werden nicht festgesetzt. einzuplanen. heit sowie einer Gastronomie. Abstimmung: einstimmig angenommen Beschluss § 3: Verpflichtungsermächtigungen im Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vermögenshaushalt werden nicht Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Zum festgesetzt. KK Überörtliche Verkehrsplanung im Raum München-Ost; Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 (VEP Nr. 26) im Bereich des ehema- § 4: Die Steuersätze (Hebesätze) für nach- Bestandsaufnahme mit SWOT- ligen Schneiderhofgeländes zwischen stehende Gemeindesteuern werden Analyse+ Herzogstand- und der Schneiderhofstra- wie folgt festgesetzt: ße sowie der neuen Erschließungsstraße 1. Grundsteuer Die Gemeinden Anzing, Aschheim, Feld- (Planstraße A = Heimgartenstraße) ent- a) für die land- und forstwirtschaftlichen kirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirch- lang der Bahnlinie München-Rosenheim Betriebe (A): 280 v.H. heim, Markt Schwaben, Pliening, Poing, der Gemeinde Haar werden von der b) für die Grundstücke (B) 250 v.H. Vaterstetten sowie die Landeshauptstadt Gemeinde Feldkirchen keine Bedenken 2. Gewerbesteuer: 330 v.H. München sind seit Ende des Jahres 2016 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht. im Gespräch zur einer über die Stadt- Abstimmung: einstimmig angenommen § 5: Der Höchstbetrag der Kassenkredite und Gemeindegrenzen abgestimmten zur rechtzeitigen Leistung von Aus- Verkehrsplanung im Raum München- gaben nach dem Haushaltsplan wird Ost. Hintergrund ist die zunehmende KK 3 . Anhörung zur Gesamtfort- auf 250.000 € begrenzt. Verkehrsbelastung durch den motorisier- schreibung des Regionalplans ten Individualverkehr sowie dadurch stei- München § 6: Diese Haushaltssatzung tritt mit dem gende Lärm- und Schadstoffbelastungen. 1. Januar 2018 in Kraft. Als Grundlage für die Erstellung eines Der Planungsausschuss des Planungsver- Gesamtkonzeptes und die Ermittlung bandes München hat die 3. Anhörung zur Beschluss von Verbesserungsmaßnahmen soll zu- Gesamtfortschreibung des Regionalplans Der Gemeinderat beschließt die Haus- nächst eine Bestandsaufnahme mit einer München eingeleitet. Aus Sicht der Ver- haltssatzung 2018 mit den Festsetzungen Problem- und Chancenanalyse erstellt waltung sind zur Gesamtfortschreibung des Haushaltsplans sowie seinen Bestand- werden. des Regionalplanes München keine wei- teilen und Anlagen. Im Stellenplan wird teren Bedenken und Anregungen mehr eine weitere Planstelle für den Bauhof ge- vorzubringen. schaffen und berücksichtigt. Diese setzt
Seite 6 3/2018 Feldkirchner Gemeindeblatt im ausgeglichenen Verwaltungshaushalt liste ist die „Kinderbetreuung“ als Nr. 3 Weiterhin sollen die Richtlinien für die 27.037.100 € und im ausgeglichenen aufzunehmen. Vergabe von freifinanzierten Mietwoh- Vermögenshaushalt 10.288.400 € fest. Abstimmung: mehrheitlich nungen ohne Einkommensprüfung auch Es sind keine genehmigungspflichtigen angenommen Ja 17 Nein 1 in der Pf.-Axenböck-Str. 1 – 7, 2 und 4, Kredite und keine Verpflichtungsermäch- sowie Fasanweg 20 und 22, gelten. tigungen enthalten. Die Grundsteuer A Abstimmung: einstimmig angenommen wird mit 280 v.H., die Grundsteuer B mit KK W irtschaftsförderung der Ge- 250 v.H. und die Gewerbesteuer mit 330 meinde Feldkirchen v.H. festgesetzt. Abstimmung: mehrheitlich Von einigen Landkreisgemeinden wur- Bauanträge und angenommen Ja 16 Nein 2 de die Möglichkeit einer kommunalen Bauvoranfragen Zusammenarbeit im Bereich der Wirt- schaftsförderung sowie in diesem Zu- Der isolierten Befreiung wegen Errich- sammenhang die Gründung einer kom- tung einer Terrassenüberdachung, Bruck- KK Finanzplan 2017 – 2021 munalen Arbeitsgemeinschaft diskutiert. nerstr. 4, FlNr. 300/37, an der Grenze zur Seitens des Gemeinderates Feldkirchen Brucknerstr. 2, FlNr. 300/36, ohne Profil- Die Planungsansätze ergeben sich auf- wurde aber bezüglich einer Beteiligung gleichheit, wurde das gemeindliche Ein- grund der Ergebnisse des laufenden kein Nutzen für die Gemeinde Feldkir- vernehmen erteilt. Haushaltes und der zu erwartenden Än- chen gesehen. Abstimmung: einstimmig angenommen derungen für die kommenden Jahre. Die Einnahmen bei den Steuern, allgemeinen Beschluss Dem Antrag auf Vorbescheid wegen Er- Zuweisungen und Umlagen wurden auf- Der Gemeinderat beschließt, dass sich richtung eines Dreispänners mit Duplex- grund der Steuerschätzung im November die Gemeinde Feldkirchen an einer garagen, Egerländer Str. 4, FlNr. 358/9, 2017 kalkuliert. Es ist hierbei mit einem Gründung einer innerkommunalen Ar- wurde das gemeindliche Einvernehmen konstanten Wachstum bis 2021 zu rech- beitsgemeinschaft nicht beteiligt. nicht erteilt, nachdem drei Wohnein- nen. Abstimmung: mehrheitlich heiten errichtet werden sollen, jedoch Die Einnahmen aus Verwaltung und Be- angenommen Ja 13 Nein 5 nur zwei Wohneinheiten zulässig sind. trieb und die sonstigen Finanzeinnah- Es besteht ein Nachverdichtungskonzept men verändern sich im Finanzplanungs- für das Gemeindegebiet; hier wird eine zeitraum nur gering. Die Einnahmen des KK F reifinanzierte Mietwohnun- Wohneinheit je 300 m² als angemessen Vermögenshaushaltes beinhalten in den Finanzplanungsjahren keine Kreditauf- gen nach dem Einheimischen- betrachtet. Drei Wohneinheiten sind ein- wohnprogramm; Anpassung deutig städtebaulich nicht mehr vertret- nahme. In den Jahren 2019 und 2020 der Vergabekriterien bar bei 810 qm Grundstücksgröße. Diese sind aber weitere Entnahmen aus der Verdichtung würde sich negativ auf das Rücklage zum Ausgleich des Finanzplans Auf Grund der Überarbeitung der Richt- gesamte Gebiet auswirken. Die Grundzü- nötig. Die Zuführung aus dem Verwal- linien für das Bauland für Einheimische ge der Planung werden somit berührt und tungshaushalt erhöht sich erfreulicher- wurden auch die Richtlinien für die Ver- es bestehen städtebauliche Bedenken. weise in allen Jahren. gabe von freifinanzierten Wohnungen im Abstimmung: mehrheitlich Bei den sonstigen Finanzausgaben wur- Einheimischenwohnprogramm überprüft. angenommen Ja 18 Nein 2 de die Kreisumlage ab 2019 gesenkt, da das Gewerbesteueristaufkommen im Jahr Beschluss Dem Bauantrag wegen Neubau eines 2017 deutlich niedriger lag, als ursprüng- 1. Der Gemeinderat beschließt die Richt- Wohn- und Geschäftshauses, Sonnenstr. lich geplant. Wie sich der Kreisumlagen- linien für die Vergabe von freifinan- 24, FlNr. 514/6, und der Befreiung wegen Hebesatz entwickelt, kann derzeit nicht zierten Mietwohnungen nach dem Überschreitung der GR und GF wurde prognostiziert werden. Einheimischenwohnprogramm mit das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bei den Ausgaben des Vermögenshaus- Einkommensprüfung gemäß Stand vom Der Befreiung wegen Überschreitung der haltes erhöhen sich die Zahlungen an 07.12.2017. Der Grundsatzbeschluss Straßenbegrenzungslinie wurde das ge- den Zweckverband Mittelschule und den über verstärkten Mietwohnungsbau im meindliche Einvernehmen nicht erteilt, Zweckverband weiterführende Schulen. Landkreis München vom 18.05.1998, da die Grundzüge der Planung berührt und es sind im Jahr 2019 und 2020 Ei- gültig ab 19.05.1998, bleibt unberührt würden. genkapitaleinlagen an die AFK Geother- und wird Bestandteil der Richtlinien. Abstimmung: mehrheitlich mie GmbH zu leisten. Für die Entwick- 2. Der Gemeinderat beschließt die Richt- angenommen Ja 14 Nein 4 lung des Raiffeisengeländes sind für 2019 und 2020 weitere Mittel eingeplant. Im linien für die Vergabe von freifinan- zierten Mietwohnungen nach dem Dem Bauantrag wegen Anbau eines Jahr 2019 soll auch der Bau einer neuen Einheimischenwohnprogramm ohne 2-Familienhauses an ein bestehendes Bauhofhalle erfolgen. Für das Jahr 2020 Einkommensprüfung gemäß Stand 3-Familienhaus mit offenen Stellplätzen, ist die Sanierung der bestehenden Ge- vom 07.12.2017. Die Einkommens- Reichenberger Str. 1, FlNr. 371/56, wur- meindehalle vorgesehen. grenzenregelungen und der Grund- de nicht zugestimmt, da das Gremium In den Finanzplanungsjahren 2019 bis satzbeschluss des Landkreises bleiben die Erfordernis zur Überarbeitung des 2020 ist aufgrund des hohen Investitions- dabei unberücksichtigt. Bebauungsplans sieht und eine massive volumens erst im Jahr 2021 eine Zufüh- 3. Der Gemeinderat beschließt die Richt- Verdichtung in diesem Geviert nicht er- rung an die Rücklage möglich. linien für die Vergabe von freifinanzier- wünscht ist. ten Mietwohnungen für Senioren und Abstimmung: abgelehnt Ja 5 Nein 13 Beschluss Der Gemeinderat beschließt den Finanz- Familien mit behinderten Angehörigen plan und das Investitionsprogramm für gemäß Stand vom 07.12.2017. die Jahre 2017 – 2021. In der Prioritäten-
Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2018 Seite 7 Amtliche Nachrichten +++ Wichtige Information +++ Wichtige Information In Riem und Feldkirchen Vorübergehend gilt bald: neue Bahnsteige+ Aufzüge + Rampen kein =mehr Komfort. S-Bahn-Halt Barrierefreier Ausbau der S-Bahn-Stationen am Bahnhof Die S-Bahn-Stationen München-Riem und Feldkirchen werden modernisiert und barrierefrei ausgebaut. Für ein bequemes Ein- und Aussteigen werden die Bahnsteige erhöht, die Personenunterführungen saniert sowie Aufzüge installiert und/oder Rampen errichtet. Nach Abschluss aller Arbeiten – Mitte Feldkirchen 2019 – kommen mobilitätseingeschränkte Kunden, Reisende mit viel Gepäck sowie Fahrgäste mit Kinderwagen oder Fahrrädern stufenlos zu den Zügen. München-Riem Erneuerung des Außen- und Mittelbahnsteigs sowie Erhöhung auf 96 Zentimeter Sanierung der Personenunterführung und Einbau von Aufzügen Bau einer barrierefreien Rampe von der Unterführung zum Ausgang Dornach Bau von barrierefreien Rampen vom Bahnsteig 1 zur Graf-Lehndorff-Straße, Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, zum Park&Ride-Platz und zum Bahnhofsvorplatz Erneuerung der Bahnsteigausstattung inkl. des Bahnsteigsdachs aufgrund des barrierefreien Umbaus Einbau eines Blindenleitsystems des Bahnhofes Feldkirchen Erneuerung des Mittelbahnsteigs und Erhöhung auf 96 Zentimeter entfällt der S-Bahnhaltepunkt Sanierung der Personenunterführung Bau eines Aufzuges von der Unterführung zum Bahnsteig Bau einer Rampe zwischen Bahnhofsvorplatz und Personenunterführung Feldkirchen Erneuerung der Bahnsteigausstattung inkl. des Bahnsteigsdachs Einbau eines Blindenleitsystems Verlängerung der Personenunterführung zur nördlichen Gleisseite (Finanzierung durch die Gemeinde Feldkirchen) vom 23. März 2018 (23.00 Uhr) Im Rahmen dieser Umbauarbeiten sind auch Sperrungen der S-Bahngleise erforderlich. Vom 23. März (23 Uhr) bis 7. Mai (3.30 Uhr) 2018 entfällt unter anderem der Halt in Feldkirchen, dafür fahren bis 7. Mai 2018 (3.30 Uhr). Busse (SEV). Weitere Informationen und Sperrungen finden Sie unter www.s-bahn-muenchen.de. Wir bitten um Verständnis für die notwendigen Absperrungen und Umwege, die unvermeidlichen Es wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub sowie die erforderlichen Fahrplanänderungen. Siehe hierzu auch nebenstehende Information Kontakt zum Projektteam der DB Station &Service AG Internet www.bahnausbau-muenchen.de der Deutschen Bahn. E-Mail Bauinfo-Bahnhoefe-Bayern@deutschebahn.com Die Gemeinde Feldkirchen, Landkreis München (ca. 7.800 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Mitarbeiter/innen für den Bauhof in Vollzeit (unbefristet) Zu den Tätigkeiten gehören neben allen anfallenden Arbeiten eines Bauhofs insbesondere die Pflege der gemeindlichen Grünanlagen und die Unterhaltung von Gebäuden (u. a. Instandhaltung und Wartung) sowie die Mitarbeit im Winterdienst mit Rufbereitschaft. Ihr Profil: Sie haben eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung Sie arbeiten gern im Team und sind in der Lage, selbstständig und eigeninitiativ zu arbeiten Sie haben einen Führerschein der Klassen B/CE Wir bieten Ihnen eine selbstständige Tätigkeit, die Möglichkeit zu regelmäßigen Fortbildungen sowie einen sicheren Arbeitsplatz in einer modern ausgerichteten Kommune. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet. Neben den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (Altersversorgung) gewähren wir bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Ballungsraumzulage, eine Arbeitsmarktzulage sowie leistungsorientierte Bezahlung (LOB). Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Reisekosten anlässlich eines Vorstellungsgespräches können nicht übernommen werden. Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 31.03.2018 an die Gemeinde Feld- kirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen oder an rathaus@feldkirchen.de (ausschließlich PDF Dokumente). Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Hauer, Tel. 089/909974-33.
Seite 8 3/2018 Feldkirchner Gemeindeblatt Die Gemeinde Feldkirchen, Landkreis München (ca. 7.800 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Hallenwart/in für die gemeindliche Sportanlage in Vollzeit (unbefristet) Zu den Tätigkeiten gehören neben allen anfallenden Arbeiten (z. B. Durchführung kleiner Reparaturen) insbesondere die Betreuung der modernen Haus- und Regeltechnik, die Wartung und Pflege der Sport- und Freizeitanlagen sowie das Er- stellen und Koordinieren von Regenerations- und Pflegeplänen. Ihr Profil: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen Bereich, vorzugsweise Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/in oder Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik Wünschenswert ist eine mehrjährige Berufserfahrung auf genannten Gebieten Sie arbeiten gerne im Team und sind in der Lage, selbstständig und eigeninitiativ zu arbeiten Idealerweise kennen Sie sich im Sportgeschehen aus Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten Sie haben einen Führerschein der Klasse B Wir bieten Ihnen eine selbstständige Tätigkeit, die Möglichkeit zu regelmäßigen Fortbildungen sowie einen sicheren Arbeitsplatz in einer modern ausgerichteten Kommune. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet. Neben den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (Altersversorgung) gewähren wir bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Ballungsraumzulage, eine Arbeitsmarktzulage sowie leistungsorientierte Bezahlung (LOB). Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Reisekosten anlässlich eines Vorstellungsgespräches können nicht übernommen werden. Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 31.03.2018 an die Gemeinde Feld- kirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen oder an rathaus@feldkirchen.de (ausschließlich PDF Dokumente). Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Hauer, Tel. 089/909974-33. Bekanntmachung Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019-2023 Die Gemeinde Feldkirchen muss für die Wahl der Jugendschöffen eine Vorschlagsliste erstellen. Diese soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Das verantwortungs- volle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert, sollte sich bitte bei der Gemeindeverwaltung melden. Letzter Termin ist der 10. März 2018! Bewerbungsformulare und die dazugehörigen Informationen erhalten Sie im Rathaus, EG, Zimmer 07 Für die Befähigung zur Übernahme des Jugendschöffenamtes sind u. a. folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Bewerber sollten zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz in der Gemeinde Feldkirchen haben und die deut- sche Staatsangehörigkeit besitzen. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein (zu berücksichtigen sind hier auch Ausbilder und Eltern). Ungeeignet für das Schöffenamt sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Gleiches gilt für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Auch Personen, die infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, können kein Schöffenamt übernehmen. Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung, Frau Mainusch, unter Tel. 089/909974-21 oder E-Mail: mainusch@feldkir- chen.de. Weitere ausführliche Hinweise zum Schöffenamt sind auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.feld- kirchen.de zu entnehmen.
Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2018 Seite 9 ++++ Die Friedhofsverwaltung informiert ++++ Die Friedhofsverwaltung informiert ++++ Die Friedhofsverwaltung ++++ Alternative Bestattungsform: Baumgrabstätten Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Bestattung unter Bäumen ist jetzt auch auf dem Feldkirchner Gemeindefriedhof möglich und bietet eine Alternative zum konventionellen Urnengrab. Bei dieser Bestattungsart erfolgt die Beisetzung in biologisch abbaubaren Urnen im Erdreich unter Bäumen. Die Baumbestattung zählt zu den Naturbestattungen – die Grabpflege übernimmt dabei die Natur. Es ist deshalb bei Baumgräbern nicht gestattet, – die Grabstätte zu bepflanzen – eine Grabpflege vorzunehmen – Kränze oder Gestecke auf der Grabstätte niederzulegen – Grabschmuck gleich welcher Art oder Erinnerungsstücke auf oder im Bereich der Grabstelle abzustellen – Kerzen oder Lampen aufzustellen. Zur Erinnerung an den Verstorbenen sind liegende Gedenktafeln mit maximalen Maßen von 15 x 15 cm für die Inschrift von Namen, Geburts- und Sterbedatum zulässig. Eine Beschriftung der Tafeln ist jedoch nicht zwingend erforderlich, so dass auch eine anonyme Beisetzung möglich ist. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gern die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Feldkirchen. Bekanntmachung Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes für die Haupteisenbahnstrecken Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der so genannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen. Am 24. Januar 2018 begann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Beteiligung kann sowohl über das Internet (www.laermaktionsplanung-schiene.de) als auch per Post (Eisenbahn- Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn) erfolgen. Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse richten. www.gutesausdem.landkreis-muenchen.de Ihr Portal für regionale Produkte Gemüse und Obst vom Bauern aus dem Ort bzw. Eier und Fleisch von Tieren aus der Nachbarschaft. Durch das Regionalportal www.gutesausdem.landkreis-muenchen.de steht dem nichts mehr im Wege. Ziel des Portals ist es, einen Überblick über die Angebote „von nebenan“ zu schaffen. Es ist eine Plattform für Erzeuger, Verarbeiter, Bauernmärkte und Gastronomiebetriebe und soll die Vermarktung von regionalen, biologischen und fair gehandelten Lebensmitteln unterstützen. Der Endverbraucher profitiert unter anderem von kurzen Wegen, Frische und Originalität und es wird zudem ein großer Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in der Region geleistet. Das Regionalportal ist sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Anbieter kostenlos. Die Polizei informiert: IT-Sicherheit in die Tat umsetzen Sicheres Surfen im Internet ist laut einer Umfrage für 97 % der Internetnutzer von besonders hoher Bedeutung. Jedoch informiert sich die Hälfte der Befragten nur im Problemfall zum Thema IT-Sicherheit. Dabei kann man schon mit einigen einfachen Maßnahmen das Schutzniveau deutlich erhöhen. Welche das sind, kann auf der Website www.bsi-fuer-buerger.de eingesehen werden.
Seite 10 3/2018 Feldkirchner Gemeindeblatt Der Umweltberater Abholtermine der Müllabfuhr Restmüll: Großbehälter (1100/770 L) Biomüll: Leerungsgebiet Ost: Leerungsgebiet Ost: Leerungsgebiet Ost Mittwoch, 07.03., 14.03., 21.03.2018 Dienstag, 06.03., 20.03.2018 Donnerstag, 01.03., 15.03.2018 Dienstag, 27.03.2018 Mittwoch, 04.04.2018 Mittwoch, 28.03.2018 Donnerstag, 05.04.2018 Donnerstag, 12.04.2018 Leerungsgebiet West: Leerungsgebiet West: Dienstag, 13.03.2018 Freitag, 02.03., 09.03., 16.03., Leerungsgebiet West Montag, 26.03.2018 23.03.2018 Donnerstag, 08.03., 22.03.2018 Dienstag, 10.04.2018 Donnerstag, 29.03.2018 Freitag, 06.04.2018 Samstag, 07.04.2018 Papier: Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 07.03., 21.03.2018 Donnerstag, 05.04.2018 Gelber Sack: Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus) Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus) im März: Freitag, 09.03. und Freitag, 23.03.2018 im März: Freitag, 02.03. und 16.03.2018 im April: Samstag, 07.04. und Freitag, 20.04.2018 im März: Donnerstag, 29.03.2018 im April: Freitag, 13.04. und Freitag, 27.04.2018 Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information. Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht mehr im Wertstoffhof entsorgt werden können. Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4 Jeweils Montag 16:00 – 19.00 Uhr Dienstag 16:00 – 19.00 Uhr Donnerstag 16:00 – 19.00 Uhr Freitag 16.00 – 19.00 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Sperrmüll (gebührenpflichtig), Altholz, Gartenabfälle, Eisenschrott, Elektronikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (auch nicht tragbar), Bauschutt (be- schränkt auf 100 l), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Stanniolpapier, Schraubverschlüsse) sowie CD´s und Druckerpatronen. Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 EURO je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebühren- ordnung unberücksichtigt) Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direkt- anlieferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen, bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direkt- anlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach) oder bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen.
Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2018 Seite 11 Asbestzementprodukte und Rigips (Gipskartonplatten) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Eine Entsorgung von Asbestzementprodukten ist gegen Gebühr bei der Firma AFM in der Emeranstraße 55 Feldkirchen, sonstigen Entsorgungs- fachbetrieben oder direkt über die Deponie Nord-West möglich. Rigips kann auch direkt über die Firma Mühlhauser in Gronsdorf oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben entsorgt (gegen Gebühr) werden. Sonstige Problemabfälle, die auch im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen J Pfandregelung), Kühlschränke. GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 20. März / 17. April 2018 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushalts- reiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich. Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone: Entsorgung von Laub- Straßennamen: Ungerade Hausnr. Gerade Hausnr. gehölzen in der ALB- Alpenstraße: 1 - 9b 2 - 12 Befallszone; Aschheimer Straße: 1 - 11 2 Abholtermin im Februar Brauereiweg keine 12 - 16 (nur nach Voranmeldung) Eschenweg: 1 - 41 2 - 10 Falkenstraße: 3 - 11 2 - 16 Bitte denken Sie daran, dass nach wie vor die neue Regelung für die Entsor- Fasanweg: 9 - 47 12 - 38 gung von Laubgehölzen innerhalb der Finkenstraße: 1-3 2-4 ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner die Friedensstraße: 19 - 23 26 - 44 innerhalb der ALB-Befallszone Laub- Hohenlindner Straße: 1 2 - 6a gehölze zu entsorgen haben, können diese nicht mehr an den Wertstoffhof Jahnstraße: 3-9 2 - 16 anliefern. Jakob-Wagner-Straße: 1-5 8 - 20 Karolinenstraße 5 8 Im März 2018 gibt es folgenden Termin für die Abholung von Laubgehölz aus Kirchenstraße: 1-5 2-6 der ALB-Befallszone vor Ort: am Mitt- Lerchenstraße: 7 - 17 4 - 14 woch, 14.03.2018. Eine Voranmeldung Münchner Straße: 1-7 2-6 - spätestens zwei Tage vor dem Abholter- Oberndorfer Straße: 1 - 37 2 - 22 min - im Umweltamt der Gemeinde ist notwendig, ansonsten wird das Material Otto-Lilienthal-Ring: 1-5 2 - 36 nicht abgeholt. Rückfragen und Anmel- Pfarrer-Axenböck-Straße: 1 - 21 2-6 dung bitte unter der Tel. 089/9099 74- Schwalbenstraße 5, 11 - 31 2, 10 - 32 45 /-37 oder per E-Mail: reiprich@feld- Tucherpark: 1-9 2 - 38 kirchen.de Von-Tucher-Straße: 1-7 4-8 Wendelsteinstraße: 1 - 19 2 - 16 Zugspitzstraße: 3 - 15 keine Häckselaktion der Gemeinde am 20. März 2018 Die Gemeinde führt in diesem Frühjahr wieder eine unentgeltliche Häckselaktion am Dienstag, 20. März 2018, durch. Mit un- serem Großhäcksler ist es möglich, Häckselmaterial umweltfreundlich zu entsorgen. Es wird ausschließlich Material genommen, dass sich zum Häckseln eignet (Äste und Strauchmaterial mindestens in Armstärke). Loses Material, wie dünnere Äste, Hecken- schnitt, usw. geben Sie bitte in Papiersäcken oder gebündelt bei der Gartenabfall-Abfuhr am 20. April 2018 ab. Gartenabfälle aus Grundstücksrodungen (Hecken) werden nicht angenommen. Das Häckselgut wird von Mitarbeitern des Bauhofes abgeholt. Aufgrund der noch bestehenden Quarantänezone wegen des Befalls durch den Asiatischen Laubholzbockkäfers ist es nach wie vor nicht möglich, das Häckselgut für das eigene Grundstück zu verwerten. Grundstückeigentümer, die den gemeindlichen Häckseldienst in Anspruch nehmen wollen, sollen am 20. März den zu häckselnden Strauch- und Baumschnitt (frei von nicht kompostierbaren Fremdstoffen, wie z.B. Draht, Kunststoff usw.) an der Grundstücksgrenze bereit legen. Öffentliche Geh- und Verkehrswege dürfen nicht behindert werden.
Seite 12 3/2018 Feldkirchner Gemeindeblatt Frühjahrs-Sperrmüllabfuhr am 13. April 2018 Die Frühjahrs-Sperrmüllabfuhr erfolgt nach dem so genannten „Sperrmüllmeldekarten-System“. Dies bedeutet, dass Sperrmüll, der frei Haus abgeholt werden soll, zuvor mittels einer Doppelkarte dem Abfuhrunternehmen mitgeteilt werden muss. Die Sperr- müll-Doppelkarte besteht aus einer Anforderungskarte und einer Antwortkarte. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholen- den Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwortkarte teilt das Unternehmen den exakten Abfuhrtermin mit. Die Sperrmülldoppelkarten liegen im Rathaus (Information) zur Mitnahme aus. Sie müssen bis spätestens Donnerstag, 29. März 2018 an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgegeben werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Teilnahme an der Frühjahrs-Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich. Sperrmüll (incl. Altholz) sowie diverser Elektronikschrott (PC, Fernseher, Kühlschränke) ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind bei der Abholung zu entrichten. Die Gebührensätze entspre- chen denen der Selbstanlieferung am Wertstoffhof. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücksgrenze rechtzeitig zur Ab- holung bereitgestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass der öffentliche Verkehr (Fußgänger usw.) dadurch nicht behindert bzw. gefährdet wird. Weitere Auskünfte zur Sperrmüllabholung erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089/909974-37 oder -45). Frühjahrs-Gartenabfall-Abfuhr Am Freitag, 20. April 2018 wird die Gartenabfallabfuhr (nur pflanzliche Abfälle) durchgeführt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gemeindeblatt im April. Aus unserer Gemeinde Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag – Freitag 7.30 – 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Tel. 089/909974-0 E-Mail: rathaus@feldkirchen.de Gern bieten wir auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten an. Sprechstunde des Ersten Bürgermeisters: Jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 089/909974-40. Das Bürgerservice-Portal – rund um die Uhr für den Bürger da. Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von zu Hause aus unabhängig von unseren Öffnungszeiten Sie finden auf unserer Homepage nähere Informationen www.feldkirchen.de/buergerservice Nutzen Sie unser Bürgerserviceportal. Damit sparen Sie Zeit und Geld, da Wartezeiten und Fahrtkosten entfallen. Sie können online z. B. Geburts- oder Eheurkunden, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Wohnungsgeberbescheinigungen etc. beantragen.
Feldkirchner Gemeindeblatt 3/2018 Seite 13 Aus dem Einwohnermeldeamt: Zum 31. Januar 2018 sind 7.486 Personen mit Hauptwohnsitz, Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte 356 Personen mit Nebenwohnsitz, somit im Monat Januar 2018 79 Anmeldungen 7.842 Personen insgesamt gemeldet, 73 Abmeldungen davon 1.446 ausländische Mitbürger. 16 Wohnungswechsel 3 Geburten 1 Sterbefall Herzlichen Glückwunsch zum 80. Geburtstag Wir gratulieren Eleonora Heilmeier Joseph Gailer im März 2018 Lucio Ruocchio Im Januar und Februar 2018 konnte 1.Bürgermeister Werner van der Weck Anna Salmen zum 85. Geburtstag sowie Anna Turba, Otto Stegmaier und Josef Beetz zum 90. Geburtstag die herzlichen Glückwünsche der Gemeinde überbringen und den Jubilaren einen Geschenkkorb überreichen. Diamante Hochzeit feierten im Februar Ingeborg und Josef Beetz. 1. Bürgermeister van der Weck überbrachte dem Jubelpaar einen Präsentkorb mit den besten Wünschen der Gemeinde. Anna Salmen mit Familie u. 1. Bgm. van der Weck Anna Turba mit 1. Bgm. van der Weck Otto Stegmaier mit Familie u. 1. Bgm. van der Weck Ehepaar Beetz mit Familie u. 1. Bgm. van der Weck Der gemeindliche Seniorentreff Der Seniorentreff der Gemeinde Feldkirchen findet jeden Donnerstag von ca. 13.00 – 17.30 Uhr (außer in den Schulferien) im „Ludwig-Glöckl-Haus“ an der Bahnhofstraße 5 statt. Bei diesen geselligen Veranstaltungen wird rege diskutiert, Karten und Schach gespielt. Gelegentlich findet auch ein Vortrag statt. Faschingsfeier, Kaffeefahrt im Sommer und Weihnachtsfeier runden das Jahresprogramm ab. Kaffee und Getränke werden von den Seniorenbetreuern organisiert. Über neue Seniorinnen und Senioren, die an den geselligen Runden teilnehmen möchten, würden sich die Organisatoren freuen.
Seite 14 3/2018 Feldkirchner Gemeindeblatt Termine und Hinweise für März und April 2018 Fr 2. März 20.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung Sa 3. März 20.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung So 4. März 9.00 Uhr TSV: Schneeschuhwandern Do 8. März 19.00 Uhr (voraussichtlich) Gemeinderatssitzung Fr 9. März 15.00 Uhr VdK Ortsverband: Jahreshauptversammlung Fr 9. März 20.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung Sa 10. März 8.00 Uhr TSV: Schneeschuhwandern Sa 10. März 20.00 Uhr Kultur im Rathaus: Kirk Fletcher Sa 10. März 20.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung So 11. März 19.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung Do 15. März 19.00 Uhr Grundschule: Vortragsreihe für Eltern Fr 16. März 20.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung Sa 17. März 9.00 Uhr TSV: Schneeschuhwandern Sa 17. März 20.00 Uhr Feldkirchner Theaterverein: Aufführung Di 20. März Häckselaktion der Gemeinde Di 20. März 19.30 Uhr Grundschule: Info-Veranstaltung zur Einschreibung Mi-Sa 21.-24. März ganztags Reinigung der Gemeindestraßen Do 22. März 19.00 Uhr (voraussichtlich) Gemeinderatssitzung Fr 23. März ab 23.00 Uhr Beginn der Sperrung des S-Bahnhofes – kein S-Bahn-Halt in Feldkirchen bis 23. Mai 2018/Bus-Ersatzverkehr Fr 23. März 19.30 Uhr Feldkirchner Blaskapelle: Frühjahrskonzert Sa 24. März 19.30 Uhr Feldkirchner Blaskapelle: Frühjahrskonzert Di 10. April 13.00 – 16.00 Uhr Grundschule: Einschreibung Mi 11. April 13.00 – 16.00 Uhr Grundschule: Einschreibung Do 12. April 13.00 – 16.00 Uhr Grundschule: Einschreibung So 22. April 11.30 Uhr Motorradweihe – Aufstellung 11.00 Uhr/Kirchenstraße Mo 30. April Rathaus geschlossen Mo 30. April 19.00 Uhr Rathausplatz: Tanz in den Mai Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Vollständigkeit; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen Motorradweihe in Feldkirchen Die Gemeinde Feldkirchen veranstaltet am Sonntag, 22. April 2018, um 11.30 Uhr eine Motorradweihe. Die Segnung wird von Pfarrer Torsten Bader und Pfarrer Konrad Eder durchgeführt. Ob Moped, Mofa, Cruiser, Trike oder Supersportler – wir freuen uns über jeden Teilnehmer. Aufstellung ab 11.00 Uhr in der dafür gesperrten Kirchenstraße (Zufahrt über Hohenlindner Straße). Nach der Weihe geht es in einem Corso durch Feldkirchen zur Gaststätte „Flugwerk“, wo für die Teilnehmer Plätze reserviert sind. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Gleixner im Rathaus, Tel. 089/909974-73. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, erhalten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig? Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch verschiedene Austräger und die Organisation der Zustellung ob- liegt dem Verlag, der Firma Ortmaier Druck in Frontenhausen. Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Ver- teilerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes zu gewährleisten. Die Telefonnummer lautet: 08732-9210-650 Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Angele- genheit mit dem Verlag klären.
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