FFH-Mähwiesen Erhaltung und Wiederherstellung in der Praxis - GA-Infoveranstaltung 2021 - Ostalbkreis.de
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FFH-Mähwiesen Erhaltung und Wiederherstellung in der Praxis Roswitha Durner und Janina Werlein GA-Infoveranstaltung 2021
Die Magere Flachland- Mähwiese ist…. eine „ganz normale“ Blumenwiese typisch für Süddeutschland entstanden durch jahrzehntelange landwirtschaftliche Nutzung Wiesenbewirtschaftung in der traditionellen Weise (meist Heu/Öhmd-Nutzung) ist ein Lebensraumtyp nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtline §§ geschützt: innerhalb (NatSchG) und außerhalb (USchadG) von FFH-Gebieten
Der ökologische Zustand sehr gut schlecht sehr schlecht 3 Stockwerke 1-2 1-2Stockwerke Stockwerke 4 Blütenfarben Blütenfarben?!? 2 Blütenfarben Artenzahl 35-85 Artenzahl: 8-12 Artenzahl 10-30
Verlustgründe Artenverarmung durch…. Nutzungsintensivierung Frühschnitt häufiger Schnitt häufige Düngung Einsaat mit Regelsaatgut Nutzungsaufgabe Verbrachung Bebauung
Rückholpflicht Als Verlustflächen eingestufte Flächen müssen wiederhergestellt werden Rückholvertrag gibt Rechtssicherheit CC-relevant! Ausgiebige Beratung UNB/LEV
Was empfehlen wir für den Erhalt sowie die Wiederherstellung von Verlustflächen Zweischnittnutzung: 1. Schnitt Mitte Juni, 2. Schnitt frühestens 8 Wochen nach dem 1. Schnitt zurückhaltende/ keine Düngung, Drainage, Aufforstung, Auffüllung, Abgrabung, Ablagerung, Umbruch, Bodenbearbeitung, Einsaat mit Regelsaatgut Nachweide ggf.möglich alternativ: Stoßbeweidung o.ä. (ohne Zufütterung) Einsaat mit regionalem Saatgut, bei starker Artenverarmung
auch noch wichtig: auch bei Wildschweinschäden keine Nachsaat/Durchsaat! glatt ziehen und Anwalzen genügt i.d.R. bei übermäßigem Schaden beim LEV melden
Rückholflächen Stand 2020: 9 von 11 FFH-Gebieten abgearbeitet 100 Rückholverträge abgeschlossen davon 21 Verträge erfolgreich aufgelöst
Einbringung von FFH-Mähwiesen- Arten auf Verlustflächen durch… Einsaat von standorttypischem, autochthonem Saatgut Mähgutübertragung von geeigneten, benachbarten Spenderflächen
Vorgehensweise bei Einsaat/Mähgutübertragung Herstellung von 3 m breiten Einsaatstreifen starkes mechanisches Schwächen des Bestandes durch Kreiselegge oder Fräse Einsaat von autochthonem Saatgut bzw. Heudrusch oder Mähgutübertragung Anwalzen Schröpfschnitt nach 6 bis 8 Wochen
Einsaatstreifen
Zahlungen für den Wiesenerhalt Landwirt kann auf freiwilliger Basis beantragen: FAKT FFH Wiesen (B5): 280€/ha FAKT 4 bzw. 6 Kennarten: (B3) 230 bzw. 260€/ha in Spezialfällen: LP-Vertrag (extensive Nutzung): Vergütung mit Auflagen und Gebietskulisse 310 €/ha - 400 €/ha* *Sätze Stand LPR 2015
Mähwiesen im Ostalbkreis Magere Flachland-Mähwiesen: 1382 ha – ca. 4% des Grünlands Verlustflächen: 292 ha Rückholverträge seit 2012: 183 ha Wört Ellwangen Gschwend Abtsgmünd Bopfingen Aalen Schwäbisch Gmünd Waldstetten Stand 2021
Mähwiesen in FIONA Informieren Sie sich!
Mähwiesen in FIONA Karte Gebietskulissen B5/B6 Mähwiesenkulisse Informieren Sie sich!
Mähwiesen online …wenn FIONA grad nicht will… http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/
Zusammenfassend: Informationspflicht (FIONA, UDO, ULB, UNB, LEV) FFH-Mähwiesen müssen erhalten werden angepasst bewirtschaften Verlustflächen wiederherstellen (Rückholverträge als rechtl. Absicherung) Kontrollsituationen! Förderungen über FAKT und in einigen Fällen LPR möglich! ökologischer Mehrwert
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Gute Kennarten
Die Magere Flachland- Mähwiese - Daten FFH-Gebiete („Managementpläne“) Kartierungen auf Kreisebene Ostalbkreis 2014 Vergleich zu vor- herigen Erfassungen bis 2020 ganz Baden-Württemberg
FFH-Mähwiesen Informationspflicht (FIONA, UDO, ULB, UNB, LEV) http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ FFH-Mähwiesen müssen erhalten werden angepasst bewirtschaften Anhaltende Silagenutzung, intensive Düngung und insbesondere Weidelgraseinsaat führen nach einigen Jahren in jedem Fall zur Zerstörung der FFH-Mähwiese! Verlustflächen wiederherstellen (Rückholverträge) Kontrollsituationen! CC-Relevanz Förderungen über FAKT (B5/B6, 230 – 280 €/ha) und in einigen Fällen LPR (310-400€/ha) möglich Bei Fragen zu Bewirtschaftung, Beratung, Landschaftspflegeverträge und Wiederherstellung: Landschaftserhaltungsverband Ostalbkreis e.V., Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen Janina Werlein, Tel.: 07361/503-1687, E-Mail: Janina.Werlein@ostalbkreis.de Rechtliche Fragen: Roswitha Durner, Tel: 07361/503-1672, E-Mail: roswitha.durner@ostalbkreis.de Bei Fragen zu Kontrollen: Simone Foltyn, Untere Naturschutzbehörde, Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen 07361/503-1877, simone.foltyn@ostalbkreis.de Bei Fragen zu FAKT und GA: Landratsamt Ostalbkreis, Landwirtschaftsamt, Schloss ob Ellwangen, 73479 Ellwangen Tel. (Zentrale): 07961/9059-3651. Bitte wenden Sie sich an Ihren GA-Sachbearbeiter!
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