FFH-Mähwiesen Erhaltung und Wiederherstellung in der Praxis - GA-Infoveranstaltung 2021 - Ostalbkreis.de

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FFH-Mähwiesen Erhaltung und Wiederherstellung in der Praxis - GA-Infoveranstaltung 2021 - Ostalbkreis.de
FFH-Mähwiesen
         Erhaltung und Wiederherstellung in der Praxis

Roswitha Durner und Janina Werlein     GA-Infoveranstaltung 2021
FFH-Mähwiesen Erhaltung und Wiederherstellung in der Praxis - GA-Infoveranstaltung 2021 - Ostalbkreis.de
Die Magere Flachland-
Mähwiese
ist….
 eine „ganz normale“
   Blumenwiese
 typisch für Süddeutschland
 entstanden durch
   jahrzehntelange landwirtschaftliche
   Nutzung
     Wiesenbewirtschaftung
       in der traditionellen Weise
       (meist Heu/Öhmd-Nutzung)

 ist ein Lebensraumtyp nach der
  Fauna-Flora-Habitat-Richtline

 §§ geschützt: innerhalb (NatSchG)
  und außerhalb (USchadG) von FFH-Gebieten
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Der ökologische Zustand

   sehr gut           schlecht
                     sehr schlecht
    3 Stockwerke      1-2
                       1-2Stockwerke
                           Stockwerke
    4 Blütenfarben    Blütenfarben?!?
                       2 Blütenfarben
   Artenzahl 35-85    Artenzahl: 8-12
                      Artenzahl 10-30
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Verlustgründe
Artenverarmung
durch….
 Nutzungsintensivierung
    Frühschnitt
    häufiger Schnitt
    häufige Düngung

 Einsaat mit Regelsaatgut

 Nutzungsaufgabe
    Verbrachung

Bebauung
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Rückholpflicht

  Als Verlustflächen eingestufte Flächen müssen wiederhergestellt
   werden
  Rückholvertrag gibt Rechtssicherheit

  CC-relevant!

  Ausgiebige Beratung UNB/LEV
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Was empfehlen wir für den Erhalt sowie
die Wiederherstellung von Verlustflächen

  Zweischnittnutzung:
   1. Schnitt Mitte Juni, 2. Schnitt frühestens 8 Wochen
   nach dem 1. Schnitt
  zurückhaltende/ keine Düngung, Drainage, Aufforstung,
   Auffüllung, Abgrabung, Ablagerung, Umbruch, Bodenbearbeitung,
   Einsaat mit Regelsaatgut
  Nachweide ggf.möglich
  alternativ:
   Stoßbeweidung o.ä.
   (ohne Zufütterung)
  Einsaat mit regionalem Saatgut, bei starker
   Artenverarmung
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auch noch wichtig:

  auch bei Wildschweinschäden keine
   Nachsaat/Durchsaat!
    glatt ziehen und Anwalzen genügt i.d.R.
    bei übermäßigem Schaden beim LEV melden
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Rückholflächen
Stand 2020: 9 von 11 FFH-Gebieten abgearbeitet
            100 Rückholverträge abgeschlossen
            davon 21 Verträge erfolgreich aufgelöst
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Einbringung von FFH-Mähwiesen-
Arten auf Verlustflächen
 durch…
 Einsaat von
  standorttypischem, autochthonem Saatgut

 Mähgutübertragung von
  geeigneten, benachbarten Spenderflächen
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Vorgehensweise bei
Einsaat/Mähgutübertragung
Herstellung von 3 m breiten
Einsaatstreifen

 starkes mechanisches Schwächen
  des Bestandes durch Kreiselegge
  oder Fräse

 Einsaat von autochthonem Saatgut
  bzw. Heudrusch oder
  Mähgutübertragung
 Anwalzen

Schröpfschnitt nach
6 bis 8 Wochen
Einsaatstreifen
Zahlungen für den
Wiesenerhalt
 Landwirt kann auf freiwilliger Basis
   beantragen:
  FAKT FFH Wiesen (B5): 280€/ha
  FAKT 4 bzw. 6 Kennarten: (B3) 230 bzw.
                                     260€/ha
 in Spezialfällen:
  LP-Vertrag (extensive Nutzung):
   Vergütung mit Auflagen und Gebietskulisse
   310 €/ha - 400 €/ha*
                               *Sätze Stand LPR 2015
Mähwiesen im Ostalbkreis
  Magere Flachland-Mähwiesen: 1382 ha – ca. 4% des Grünlands
  Verlustflächen: 292 ha
  Rückholverträge
  seit 2012: 183 ha                                Wört

                                       Ellwangen
             Gschwend

                           Abtsgmünd

                                                    Bopfingen
                                        Aalen
   Schwäbisch
   Gmünd

            Waldstetten

                                                                Stand 2021
Mähwiesen in FIONA

  Informieren Sie sich!
Mähwiesen in FIONA
                                    Karte

                          Gebietskulissen

                            B5/B6
                            Mähwiesenkulisse

  Informieren Sie sich!
Mähwiesen online
 …wenn FIONA grad nicht will…

 http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/
Zusammenfassend:
 Informationspflicht
 (FIONA, UDO, ULB, UNB, LEV)
 FFH-Mähwiesen müssen erhalten
  werden  angepasst bewirtschaften
 Verlustflächen wiederherstellen
  (Rückholverträge als rechtl. Absicherung)
 Kontrollsituationen!
 Förderungen über FAKT und in einigen
  Fällen LPR möglich!
 ökologischer Mehrwert
Vielen Dank
    für Ihre
Aufmerksamkeit!
Gute
Kennarten
Die Magere Flachland-
Mähwiese - Daten
  FFH-Gebiete („Managementpläne“)
  Kartierungen auf Kreisebene
    Ostalbkreis 2014
    Vergleich zu vor-
      herigen Erfassungen

  bis 2020 ganz Baden-Württemberg
FFH-Mähwiesen
   Informationspflicht (FIONA, UDO, ULB, UNB, LEV)
   http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/
   FFH-Mähwiesen müssen erhalten werden  angepasst bewirtschaften
    Anhaltende Silagenutzung, intensive Düngung und insbesondere Weidelgraseinsaat führen
    nach einigen Jahren in jedem Fall zur Zerstörung der FFH-Mähwiese!
   Verlustflächen wiederherstellen (Rückholverträge)
   Kontrollsituationen! CC-Relevanz
   Förderungen über FAKT (B5/B6, 230 – 280 €/ha) und in einigen Fällen LPR (310-400€/ha) möglich

Bei Fragen zu Bewirtschaftung, Beratung, Landschaftspflegeverträge und Wiederherstellung:
    Landschaftserhaltungsverband Ostalbkreis e.V., Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen
    Janina Werlein, Tel.: 07361/503-1687, E-Mail: Janina.Werlein@ostalbkreis.de

Rechtliche Fragen:
   Roswitha Durner, Tel: 07361/503-1672, E-Mail: roswitha.durner@ostalbkreis.de

Bei Fragen zu Kontrollen:
    Simone Foltyn, Untere Naturschutzbehörde, Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen
    07361/503-1877, simone.foltyn@ostalbkreis.de

Bei Fragen zu FAKT und GA:
    Landratsamt Ostalbkreis, Landwirtschaftsamt, Schloss ob Ellwangen, 73479 Ellwangen
    Tel. (Zentrale): 07961/9059-3651. Bitte wenden Sie sich an Ihren GA-Sachbearbeiter!
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