Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2020 im Landkreis Ravensburg - Landwirtschaftsamt Ravensburg
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Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2020 im Landkreis Ravensburg Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 Unterlagen zum Gemeinsamen Antrag 2020 Versendung der Unterlagen des MLR Mitte bis Ende Februar Unterlagen wie bisher u. a. Erläuterungen Codeliste FIONA-Wegweiser Gelbes Blatt „wichtige Informationen zum Antrag 2020“ Persönliches Anschreiben vom Landwirtschaftsamt mit Terminvorschlag für Antragsabgabe Folie 2 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 - FIONA FIONA 2020 startet mit den aktuellen Bruttoflächen / FAKT Höchstflächen und LPR Verträgen. Tägliche Aktualisierung der Bruttofläche / FAKT Höchstflächen und LPR Verträge. FIONA startet generell mit den geprüften Vorjahresdaten aus VWK oder VOK Die Eingabe von alphanumerischen Flächenangaben auch in 2020 noch bei folgenden wenigen Sonderfällen möglich: Waldflächen mit NC 995 bei Antragstellern ohne UZW. Folie 3 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 - FIONA FIONA-GIS enthält Luftbilder aus 2019. Bereitstellungszeitpunkt: Ab Öffnung FIONA: Für gesamten Landkreis Ravensburg müssten die neuen Luftbilder eingestellt sein Folie 4 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 - FIONA Neuerungen bei den Maßnahmen - De-minimis eigener Menüpunkt - ZA-Tabelle in DZ1 - Neuer Reiter in der Flächenauswahl „geprüfte Schläge/Teilschläge VJ eigen - FAKT: neue Spalten Verlängerung/Ende der Laufzeit - A11: Erklärung zu kommunaler Förderung von Blühflächen bei FAKT/LPR-A Folie 5 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FIONA Stammdaten ADAT - Angabe Geschäftskonto Erklärungen E2 Folie 6 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 - FIONA „Daten holen“ Die Funktion ‚Rücksetzen Urladung‘ im Navibaum wird in ‚Daten holen‘ umbenannt. Differenzierte Ausführungsmaske in Abhängigkeit, ob erstmals das Flurstücksverzeichnis geladen werden soll oder bereits mit der Bearbeitung begonnen wurde und die Flurstücksdaten zurückgesetzt werden sollen. Folie 7 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 - FIONA Daten vor der ersten Bearbeitung im Antragsjahr laden Folie 8 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Maßnahmenauswahl Neu! Bei Beantragung der Maßnahmen „SchALVO Antragsjahre 2018 und/oder 2019 als De-minimis-Behilfe (Abschnitt S8, Zeile 05)” und „Steillagenförderung Dauergrünland“ ist zusätzlich die Auswahl „De-minimis-Beihilfen (DE)“ vorzunehmen. Die De-minimis-Verwaltung ist nun ein eigener Auswahlpunkt. Folie 9 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Flurstücksverzeichnis / Gis Bei Überlappung mit Schlägen anderer Antragsteller: Gis-1-Hinweis Folie 11 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Flurstücksverzeichnis / Gis Bruttoflächenüberlauf: Gis-2-Fehler Eine Überschreitung der hinterlegten Bruttofläche (max. landwirtschaftlich nutzbare Fläche) erzeugt einen Gis-2-Fehler Bereinigung entweder durch - Abschneiden an der Bruttofläche oder - Setzen eines Referenzpflege- auftrags (RPA) mit Begründung weshalb Bruttofläche vorliegt (z. B. Holzlager entfernt, Waldrand zurückgeschnitten, etc.) nach Setzen RPA wird Fehler zum Hinweis Folie 12 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Beispiel GIS-2-Fehler Waldrand: keine Bruttofläche Gesetzter RPA: Abschneiden Fläche wird wieder genutzt Folie 13 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Flurstücksverzeichnis Bejagungsschneisen und Blühstreifen Können ab 20 in den Ackerschlag integriert werden (kein separater Schlag notwendig!) Max. 20 % des Schlags, keine gleichzeitige Beantragung in FAKT Unter Zusatzfelder in Einzelbearbeitungsmaske ankreuzen: Folie 14 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Flurstücksverzeichnis Nachmeldung von Flächen Alle Nachmeldungen nur über FIONA (Antrag öffnen, ändern, erneut abschließen und ausdrucken, unterschrieben im Amt abgeben) Eingangsdatum beim Amt ausschlaggebend! Bis 02.Juni 2020: zusätzliche Flächen ohne Kürzungen 3.- 9. Juni 2020: der ganze Schlag gilt als nachgemeldet und ist von Kürzungen betroffen (Abmeldungen aber möglich) 10.-19. Juni 2020:Vorabprüfungsphase wegen Überlappungen: Zusätzliche Flächen (nicht der ganze Schlag) werden als verfristet abgelehnt Abmeldung von Flächen z. B. wegen Überlappung mit einem anderen Antragsteller sanktionsfrei möglich Folie 15 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Flurstücksverzeichnis / Gis Neuer Reiter in der Flächenauswahl „geprüfte Schläge/Teilschläge VJ eigen“ - Einzelne Schläge/Teilschläge können auf den aktuellen Stand des Vorjahres gesetzt werden - Bei Änderungen an Vorjahres-Geometrien aufgrund Umsetzung von Kontrollergebnissen im System der Verwaltung, können geänderte Schlaggeometrien gezielt ins FIONA-GIS übernommen werden ohne erneut das „Holen der Daten“ des gesamten FSV durchführen zu müssen. Folie 16 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Direktzahlungen Übersicht zu Zahlungsansprüchen für den voraussichtlichen Einzug für das AJ 2019 zu den voraussichtlich verfügbaren Zahlungsansprüchen (ZA) Zu aktivierten, beihilfefähigen Schlägen (>= 10 ar) in ha laut FSV voraussichtliche Abweichung zw. ZA-Umfang u. akt. Fläche Direkter Sprung in die „ZID“ möglich Folie 17 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Direktzahlungen Zahlungsansprüche (ZA) Seit 2019 überregional übertragbar Übertragungswege: Über „ZID“ (Zentrale InVeKoS Datenbank – www.zi-daten.de) oder Papierformular Einstiegsmaske Folie 18 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Direktzahlungen Antrag auf Basis- Basis-/Greeningprämie und Greeningprämie Ausbringverbot von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen Folie 19 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening Greeningbefreiung bei Ökolandbau Öko-Betriebe: Automatisches Anrecht auf Greeningprämie, Nachweis durch Bescheinigung gem. Artikel 29 Abs. 1 VO (EG) Nr. 834/2007 Folie 20 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Direktzahlungen Umverteilungsprämie/Junglandwirteprämie Anforderungen an die „Person“ des Junglandwirts: „Erstmalige Niederlassung“ in einem landwirtschaftlichen Betrieb Zwischen Erstniederlassung und erstmaliger Beantragung der Basisprämie dürfen maximal 5 Jahre liegen Im Jahr der Erstbeantragung der Basisprämie 41. Lebensjahr noch nicht vollendet Prämienhöhe: 44,27 € / ha (2018); bis max. 90 ha; max. 5 Jahre lang Hinweis: Bei Personengesellschaften/juristischen Personen Kontrollfunktion des Junglandwirts erforderlich („Vetorecht“) Junglandwirt benötigt eigene Junglandwirtenummer Folie 21 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening Anbaudiversifizierung Ackerland (AL) zwischen 10 und 30 ha: mindestens 2 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen Hauptkultur < 75 % des AL AL größer 30 ha: mindestens 3 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen Hauptkultur < 75 % des AL beide größten Hauptkulturen < 95 % des AL Befreiung Betriebe mit > 75 % der LF Dauergrünland u. Ackerfutter Betriebe mit > 75 % des AL Ackerfutter und Brache Folie 22 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening (ÖVF) Betroffen sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche 5 % der Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche erforderlich Unterschiedliche Gewichtung der verschiedenen, als ökologische Vorrangflächen in Frage kommenden Kulturen Befreiung von Greening-Verpflichtung ÖVF Grünlandbetriebe und Futterbaubetriebe sowie Ökobetriebe (Betriebe mit > 75 % der LF Dauergrünland und Ackerfutter oder Betriebe mit > 75 % des AL Ackerfutter, Brache und/oder Leguminosen Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmittel bei ÖVF seit 2018 Ausnahme: Chinaschilf (Miscanthus) und Durchwachsene Silphie: Im ersten Kalenderjahr der Pflanzung zulässig. Im FSV deshalb Angabe mit „ja/nein“ erforderlich, ob die Anlage mit Chinaschilf oder Durchwachsene Silphie als ÖVF im aktuellen Kalenderjahr erfolgt ist Folie 23 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening (AL) Wichtige Aspekte zu Anbaudiversifizierung und ÖVF Puffer einplanen aufgrund Flächenänderungsrisiko (z. B. Kontrollen) Bei Greeningbefreiung aufgrund >75 % Gras-/Grünfutternutzung Bei 5% Flächenanteil für ÖVF Bei Anbaudiversifizierung bei den Anteilen der einzelnen Fruchtfolgeglieder Ummeldefrist 1. Oktober bei Änderungen von ÖVF nach Antragsschluss beachten Folie 24 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening (GL) Pflugregelung Entstehung von Dauergrünland (DGL) bei Anbau von Futterbaukulturen und Ackerbrachen Fläche wird zu DGL, sofern diese länger als 5 Jahre mit Gras/Grünfutter bestellt war bzw. länger als 5 Jahre eine Ackerbrache vorlag und in dieser Zeit nicht gepflügt wurde Aufgrund „Pflugregelung“ neue Bedingung bei DGL-Entstehung: Ein Pflügen innerhalb der 5 Jahre verhindert die Entstehung von Dauergrünland (anzeigepflichtig) Beispiel: Erstjahr 2015: sofern nochmalige Ackerfutter-/Brachenutzung im Antragsjahr 2020: ab 2020 ist diese Fläche als Dauergrünland zu werten; Pflügen Herbst 2019/Frühjahr 2020: Ackerstatus bleibt, auch wenn wieder Acker-/Brachenutzung folgt (sofern Pfluganzeige innerhalb von 1 Monat) Weitere Möglichkeit um Entstehung von Dauergrünland zu vermeiden: Fläche in 2020 in Fruchtfolge einbeziehen, z. B. Weizen anbauen Folie 25 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening (GL) Pflugregelung Pflügen im Sinne der EU-VO: Einsatz von Pflug oder Grubber oder Fräse oder gleichwertige Bodenbearbeitungsgeräte Nach erfolgtem „Pflugeinsatz“: Einreichung der sog. Pfluganzeige (Anzeigeformular) spätestens 1 Monat nach Datum des Umpflügens beim Landwirtschaftsamt Pfluganzeige nur erforderlich, sofern auf identischer Fläche wieder Gras/Grünfutter angebaut wird bzw. Ackerbrache vorliegt (bei Fruchtwechsel keine Anzeige erforderlich) Fläche wieder im sog. „Erstjahr“ der Dauergrünlandentstehung (sofern auf der Fläche wieder Gras/Ackergras/Ackerbrache folgt) Ohne Pfluganzeige bleibt das bisherige Erstjahr bzw. Entstehung von Dauergrünland Folie 26 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Erhalt von Dauergrünland - Greening Das Genehmigungsverfahren als solches besteht weiterhin Umwandlung von Grünland in Ackerland (mit entsprechender Tauschfläche) Auch Grünlanderneuerung (mit Neuansaat) nur auf Antrag (seit 03/2018)! Umwandlung von Grünland in nicht landwirtschaftliche Fläche Umwandlung in nicht- landwirtschaftliche Fläche: Genehmigung muss vor Beginn der eigentlichen Bauvorhaben Umwandlung vorliegen Fahrsilo Auch bei Vorhaben mit Baugenehmigung erforderlich! Folie 27 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening Das Genehmigungsverfahren als solches besteht weiterhin Umwandlungen von Dauergrünland ohne vorherige Genehmigung (betrifft altes/neues DG): Greeningverstoß! Greeningverstoß bleibt solange bestehen, bis die gleiche Fläche wieder zu DG umgewandelt wird: Rückumwandlung einer Ersatzfläche ist nicht möglich. Greeningverstoß „haftet“ an der Fläche. D. h. Verstoß bleibt auch bei Wechsel des Bewirtschafters bestehen. Verstoß wird dem aktuellen Bewirtschafter angerechnet, sofern dieser greeningpflichtig ist. Bei vorübergehender Nutzung: NC 994 (Lagerplätze DGL) verwenden Fläche bleibt Grünland Folie 28 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening Bagatellregelung bei Dauergrünlandumwandlungen außerhalb FFH-Gebieten Für DGL-Umwandlungen bis 500 m² ab dem 01.01.2020 je Betriebsinhaber und Jahr ABER: Nach LLG keine Bagatellregelung (Umwandlung in Acker) Aufgrund Fachrecht in vielen Gebieten (Wasserschutzgebiete, Moore, …) nicht anwendbar Gilt nicht bei Dauergrünland, das in Folge einer ungenehmigten Umwandlung wieder anzulegen war Fazit: Bagatellregelung nicht aktiv in Anspruch nehmen, sondern als Sicherheitspuffer betrachten Folie 29 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Gewässerrandstreifen Definition: Gesetzlich festgelegter, an ein oberirdisches Gewässer angrenzender Bereich, in dem bestimmte Nutzungsgebote bzw. -verbote gelten. An allen oberirdischen (fließenden oder stehenden) Gewässern, die im Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) verzeichnet sind Ausnahme: Gewässer mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung (nicht im AWGN) enthalten, zum Beispiel Be- und Entwässerungsgräben Straßenseitengräben FIONA: AWGN unter Karten aufgeführt Folie 30 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT im Landkreis Ravensburg Entwicklung von 2015 – 2019 Anzahl der Antragsteller Fakt Antragsteller Ökolandbau 1500 500 1450 1461 400 1400 1439 410 Anzahl 383 Anzahl 1350 1386 300 360 1340 315 1300 280 200 1250 Antragsteller 1265 1200 100 1150 0 2015 2016 2017 2018 2019 2015 2016 2017 2018 2019 Jahre Jahre Folie 31 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT im Landkreis Ravensburg Entwicklung von 2015 – 2019 Flächenentwicklung - Trichogramma Antragsteller Trichogramma 900,00 50 800,00 700,00 40 41 Anzahl 600,00 500,00 30 2015 ha 400,00 27 2016 20 300,00 21 2017 200,00 10 16 15 2018 100,00 0 2019 - 2015 2016 2017 2018 2019 2015 2016 2017 2018 2019 Jahre Jahre Folie 32 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 - FAKT im Landkreis Ravensburg Entwicklung von 2015 – 2019 Fakt Gesamt Bewilligter Betrag in € 9.000.000 € 8.000.000 € 7.000.000 € 6.000.000 € Betrag 5.000.000 € 4.000.000 € 3.000.000 € 2.000.000 € 1.000.000 € - € Jahre 2015 2016 2017 2018 2019* Bewilligter Betrag in € 4.984.819 5.813.054 6.615.151 7.006.620 7.707.282 * geschätzt Folie 33 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT Darstellung im FIONA für FAKT 2020 neue Spalten Verlängerung/Ende der Laufzeit Folie 34 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT Neueinstieg in 2020 und Erweiterung des Verpflichtungsumfangs nur im Rahmen des abgeschlossenen Vorantragsverfahren möglich! Verpflichtungsumfang (VU) wird im ersten Antragsjahr begründet VU muss i. d. R. 5 Jahre beibehalten werden 5-jährige Verpflichtungen, die zum 31.12.2019 ausgelaufen sind: Konnten im Rahmen des Vorantrages um 1 Jahr verlängert werden bis 31.12.2020 Falls Verlängerung versäumt wurde: Können im Rahmen des FIONA-Antrages 2020 verlängert werden im bisherigen Umfang Folie 35 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT Änderungen nach Abschluss Vorantragsverfahren Teilmaßnahmen E2.1, E7 und die Teilmaßnahmen des Förderbereichs F (F1 bis F5) Bei diesen Maßnahmen wirkt bei der Beantragung in 2020 die Vorantragstellung nicht begrenzend. E 2.1 „Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne öVF- Anrechnung“: Die Begrenzung der Teilnahme von 7 ha/Betrieb wird auf 10 ha erhöht. Aber: Eine Erweiterung auf mehr als 7 ha (bis max. 10 ha) ist nur bis zu einer Fläche von maximal 50 % der gesamten betrieblichen Ackerfläche im Jahr der Antragstellung möglich. E 7 „Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen“: Die Begrenzung auf 2 ha pro Betrieb wird aufgehoben. Die Mindest-schlaggröße des förderfähigen Einzelschlages wird auf 0,3 ha reduziert. Folie 36 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT Änderungen nach Abschluss Vorantragsverfahren Teilmaßnahmen des Förderbereichs F (F1 bis F5), Teilnahme künftig landesweit möglich Bei diesen Maßnahmen wirkt bei der Beantragung in 2020 die Vorantragstellung nicht begrenzend! F1 „Winterbegrünung“ F2 „Stickstoffdepotdüngung mit Injektion“, F3 „Precision Farming“ und F4 „Strip Till“: Die Beschränkung auf die Wasser- bzw. Erosionskulisse wird aufgehoben. Eine Teilnahme ist künftig dann landesweit außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten möglich. F5 „Freiwilligen Hoftorbilanz“ Folie 37 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT Ackerbauliche FAKT-Maßnahmen - Bejagungsschneisen Mit Bezug auf die 5. Änderung der NRR können bei ackerbaulichen Maßnahmen* auf dem Schlag bis zu max. 20% der Schlagfläche Bejagungsschneisen angelegt werden, z.B. Trichogramma in Mais Begründung: Gefahr der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) * Ausgenommen sind A1 Leguminosenschläge E2 Brachebegrünung mit Blühmischungen E7 Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen Folie 38 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT Maßnahme G1 Sommerweideprämie Bitte besonders beachten: Milchgeldabrechnung als Anlage zum Antrag nicht vergessen Ausdruck des Weidetagebuches spätestens am 1. Juni Zeitnahe Führung des Monatsjournales Auf vollständige Eintragungen achten, Begründungen für Fehltage aufführen Futteraufnahme muss während der Weidezeit auf der Weide erfolgen, reine „Siestaweide“ nicht erlaubt Mindestens 0,15 ha Weidefläche je beantragter RGV erforderlich Zusätzliche Weideflächen nachmelden, nicht beweidete Flächen abmelden Folie 39 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Biodiversität FAKT-Maßnahmen Maßnahme Auflagen u. a. Prämie €/ ha E 1.2 Begrünungsmischungen im Mind. 5 Mischungskomponenten 90 Acker-/Gartenbau Mulchen/Einarb. früh. Ende Nov. E 2.1 Brachebegrünung mit Siehe nachfolgende Folie 710 Blühmischungen E 3 Herbizidverzicht im Ackerbau Keine Herbizide auf Ackerflächen 80 E 4 Ausbringung von Ausbringung zweimalig oder ein- 60 Trichogramma in Mais malig m. erhöhter Aufwandmenge E 6 Pheromoneinsatz im Obstbau Einsatz von Pheromonverwirrme- 100 thode gegen mind. 1 Wicklerart Kein Einsatz chem.-synth. Insekti- zide gegen ident. Schädling auf derselben Fläche E 7 Blüh-, Brut- und Rückzugs- Siehe nachfolgende Folie 540 flächen (Niederwild) F 1 Winterbegrünung Mind. 5 Mischungskomponenten* 100 Einarb. Aufwuchs n. 15.1. d. Folgej. Folie 40 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT E2.1 – Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne ÖVF-Anrechnung mit ÖVF-Anrechnung Voraussetzung auf aus der Erzeugung auf aus der Erzeugung genommenen genommenen Ackerflächen. Ackerflächen. Aussaat ein- oder überjährigen ein- oder überjährigen Blühmischungen ( Liste) Blühmischungen ( Liste) Aussaatzeitraum Herbst des Vorjahres Herbst des Vorjahres (überjährig) oder im (überjährig) oder im Frühjahr bis spätestens Frühjahr bis spätestens 15. 15. Mai. Mai. Mulchen/Einarbeiten nicht vor Ende November nicht vor Ende November bzw. ab September bei bzw. ab September bei Anbau einer Winterkultur. Anbau einer Winterkultur. Höchstfläche max. 7 ha je Betrieb bzw. unbegrenzt 10 ha und max. 50% der Ackerfläche E 2.1 E 2.2 Entfällt ab 2020 Bild: BJV Folie 41 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT E2.1 – Brachebegrünung mit Blühmischungen Bild: BJV Folie 42 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT Neue Maßnahme E7 „Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild) Aussaat einer vorgegebenen überjährigen Blühmischung (M3) bis 15. Mai 5 Jahre auf dem gleichen Schlag einzuhalten Jährliche Neuansaat auf ca. dem halben Schlag (Wechsel zwischen ein- und zweijährigem Bestand), im Folgejahr andere Hälfte Nicht möglich nach einer Herbstbegrünung auf derselben Fläche Kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln Mindestschlaggröße 0,30 ha, Mindestbreite 10 m Ausgleichsleistung 540,- €, max. 2 ha je Betrieb Begrenzung auf 2 ha ab 2020 aufgehoben Bild: BJV Folie 43 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT Neue Maßnahme E7 „Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild) Bild: BJV Folie 44 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 Maßnahmenkatalog Biodiversität Maßnahmenkatalog
Antrag 2020 Maßnahmenkatalog Biodiversität • Maßnahmenkatalog richtet sich hauptsächlich an landwirtschaftliche Betriebe • Es werden Einzelmaßnahmen (z.B. Gewässerrenaturierung) und mehrjährige Maßnahmen (Vertragsnaturschutz) aufgeführt • Katalog teilt sich ein in: • Ackerland • Grünland und Streuobst • Sonderkulturen • Sonstige Maßnahmen
Antrag 2020 Maßnahmenkatalog Biodiversität Beispiele
Antrag 2020 – Biodiversität Zahlungen von Privatpersonen über private Blühpatenschaften bzw. von vergleichbaren privaten Initiativen (Förderung über Maßnahmen- katalog LEV RV) oder über kommunale Blühflächenprogramme: Grundsätze: Es darf zu keiner Doppelförderung oder Überkompensation kommen Spannungsfeld bei Zusammentreffen von Blühpatenschaften/privaten Initiativen/kommunalen Programmen und FAKT-Brachebegrünungen oder Herbst-/Winter-Begrünungsmischungen bzw. LPR-A geförderte Blühflächen auf identischen Flächen 1. Empfehlung in den Erläuterungen, für Flächen mit den FAKT- Maßnahmen E1.2, E2.1, E2.2, F1 und E7 keine zusätzlichen privaten Blühpatenschaften einzugehen bzw. keine Förderung über sonstige Initiativen (LEV RV) in Anspruch nehmen. Identische Empfehlung gilt auch für Ökologische Vorrangflächen Folie 48 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Biodiversität Kommunale Förderung von Blühflächen 2. Erklärung bzgl. einer flächenbezogenen kommunalen Förderung von Blühflächen in ADAT. Abschnitt A11 wird nur angezeigt, soweit in FIONA die u.g. FAKT-Maßnahmen oder LPR beantragt werden. Folie 49 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Landschaftspflegerichtlinie Landschaftspflegeverträge Neue LP-Verträge werden zum Teil erst Ende April im System sein kontrollieren, evtl. GA später nochmals öffnen zur Übernahme LP Sind 2019 LPR-Verträge ausgelaufen: Bei den betreffenden Schlägen ist weder bei Verlängerungen noch bei Neuverträgen das LP-Kennzeichen im FSV vorgedruckt. LP-Kennzeichen ist über die Schlagbearbeitungsmaske einzufügen Die Geometrie sollte im GIS unter Flächenauswahl mit der Vorlage „LPR-Geometrie“ übernommen werden. Folie 50 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Landschaftspflegerichtlinie Im Navigationsbaum unter Drucken: Datenblatt zur Meldung bei Nichtdurchführung der Pflege aufgrund Witterung oder in Fällen höherer Gewalt (Keine Zusendung per Post) Folie 51 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Ausgleichszulage Neue Kulissenabgrenzung seit 2019 Abgrenzung einheitlich auf Gemarkungsebene nach Ertragsmeßzahl (EMZ) Keine kleinen Gebiete mehr, keine Teilgemarkungen oder Einzelflächen Berggebiete weitgehend wie bisher aber Gemarkung Neutrauchburg nicht mehr Berggebiet Gebiete mit erheblichen naturbedingten Nachteilen (= benachteiligte Gebiete) • Neu dabei: z. B. Bergatreute, Fronhofen, Schlier, Haisterkirch, Bad Wurzach gesamt, Teile GVV Altshausen • Weggefallen: z. B. Achberg, Bodnegg, Leutkirch, Teile GVV Altshausen Karten und Gemarkungslisten im Infodienst, auch im Flurstücksinfo in FIONA Folie 52 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Ausgleichszulage Gebiete im Kreis Folie 53 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Ausgleichszulage Im FIONA Berechnung vorhanden zum voraussichtlichen Auszahlungsbetrag Infobutton Infobutton zuzu allen allen Themen Themen Mindestauszahlungsbetrag: 250,- € bei Unterschreitung evtl. Beantragung in Maßnahmenauswahl löschen Folie 54 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Ausgleichszulage Fördervoraussetzungen Wie bisher: • Mindestauszahlungsbetrag 250,- € • Begrenzung ab 100 ha (Degression) • Betriebssitz in Baden-Württemberg • Keine Förderung für bayrische Flächen • Flächen müssen ganzjährig beihilfefähig sein, Mindestpflege (Mulchen oder Beweidung) muss erfolgen Im FIONA-GIS-System kann man sich über den Info-Button die AZL- Fläche und Einstufung anzeigen lassen Folie 55 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Benachteiligte Gebiete Photovoltaik Sind im benachteiligten Gebiet zulässig, allerdings in der alten Kulisse (Abfrage am LA erforderlich) Weitere, baurechtliche Bedingungen sind einzuhalten Projekte laufen über ein Ausschreibungsverfahren Weniger für Landwirte, als für Projektträger in Zusammenarbeit mit Landwirten geeignet Folie 56 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Steillage Dauergrünland • Auslagerung aller De-minimis-Abfragen in separaten Abschnitt DE „De- minimis-Verwaltung“ Folie 57 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – SchALVO Was ändert sich im Problemgebiet Der Ausgleichssatz wird von 165 €/ha auf 120 €/ha ab dem Antragsjahr 2018 abgesenkt. Der Einzelausgleich wird ebenfalls den neuen Grundlagen entsprechend angepasst. Es wird in 2020 eine Nachzahlung für AJ 2018 erfolgen die mit der Auszahlung AJ 2019 gemeinsam erfolgen wird. Freiwillige Vertragliche Maßnahmen werden fortgeführt. Folie 58 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – SchALVO Sanierungsgebiete mit 40 mg/l Nitrat Abwicklung über das gewohnte SchALVO-Verfahren Pauschalausgleich 120 €/ha Sanierungsgebietsausgleich 15 €/ha Einzelausgleich wie im Problemgebiet Die vertraglichen Regelungen (Sanierungsverträge) bleiben weiter ausgesetzt, für 2019 und 2020 dürfen keine Verträge abgeschlossen werden!!! Folie 59 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – SchALVO Sanierungsgebiet > 40 mg/l mit steigendem Trend Sanierungsgebiete > 50 mg/l Nitrat Keine Abwicklung über das SchALVO-Verfahren mehr möglich wird durch De-minimis-Verfahren ersetzt! Pauschal- oder Einzelausgleich möglich Sanierungsgebietsausgleich 15 €/ha Sanierungsverträge (2019 und 2020) bleiben ausgesetzt Der Ausgleich wird ausschließlich über De-minimis (DE) abgewickelt werden dies betrifft momentan nur die Gemeinden Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen und Ebersbach-Musbach! Folie 60 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Maßnahmenauswahl Neuer Antragsteil DE (De-minimis) De-minimis-Angaben für die Maßnahmen Steillage und SchalVO Folie 61 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2019 – länderübergreifende Antragstellung Erfassung bayrischer Flächen bayrische Fläche im IBALIS (Bayrisches System) graphisch erfassen (mit Nutzcodes, ZA-Aktivierung, ÖVF-Codes) Zugang über einen Link in FIONA direkt ins bayrische System (mit der eigenen Unternehmensnummer aus B-W.) Zusätzliche FLIK-Angabe im FIONA-FSV nicht mehr erforderlich (bei Urladung werden keine FLIK ans FSV gesendet) Flächen in Bayern, die nicht in IBALIS beantragt sind, gelten als nicht beantragt (Angabe in FIONA genügt nicht)! Folie 62 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Länderübergreifende Antragstellung HOLEN BUTTON Flächenangaben für Flächen außerhalb Baden-Württemberg werden über HOLEN Button in FIONA in Tabelle in AB3 eingespielt => NEU: Greeningauswertung greift auf diese Tabelle zu => Keine Übertragung in das FSV für Berücksichtigung beim Greening erforderlich. SENDEN BUTTON FIONA kann über HOLEN Button eingespielte Flächenangaben für Flächen außerhalb Baden-Württemberg von Tabelle in AB3 in das FIONA-FSV einspielen damit dort bei Bedarf FAKT Codes und HFF gesetzt werden können Senden ausschließlich für diesen Zweck erforderlich. Folie 63 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Länderübergreifende Antragstellung Zuerst Abschluss des Antrags in Bayern neuer Button ab 2020 „ Flächen ans FSV senden“ Tabelle in FIONA Abschnitt AB 3 Empfehlung: Nur die Schläge ans FSV senden, die wegen FAKT oder HFF bearbeitet werden müssen Folie 64 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Fremdbewirtschaftung Berechtigung zur Angabe von Schlägen im Antrag: 1. Fläche muss vom Antragsteller weitgehend selbstbestimmt bewirtschaftet werden und 2. Die Bewirtschaftung muss im eigenen Namen und für Rechnung des Antragstellers erfolgen (wirtschaftliches Risiko) Förderung ist für den tatsächlichen Bewirtschafter bestimmt, nicht für den Eigentümer! Dies gilt auch bei Bewirtschaftungsverträgen: Bewirtschaftung durch Dritte möglich, wenn ähnlich wie bei Maschinenring: - Nachweise wie Verkaufsbelege, Rechnungen des Dienstleisters, Einkaufsbelege für Betriebsmittel,… - Bewirtschaftungsvertrag ist auf Verlangen vorzulegen Ein genereller Auftrag an einen anderen Landwirt eine Fläche zu bewirtschaften ist kein Bewirtschaftungsvertrag sondern Verpachtung Folie 65 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Homepage Lkr. RV Internet: www.rv.de Folie 66 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Zusammenfassung Fehler- und Hinweisprotokoll: Auch Hinweise bearbeiten bzw. beachten! Sind alle neu hinzugekommenen Flurstücke erfasst bzw. abgegebene Flurstücke gelöscht/Schläge angepasst? Sind alle beantragten Schläge aktiviert (Vergleich Anzahl ZA mit beantragter Fläche)? Sind Greening-Verpflichtungen erfüllt? Sind notwendige FAKT-Code gesetzt (siehe FAKT-Auswertung)? Kennzeichen „LP“ bei Pflegeflächen gesetzt bzw. stimmen die Flächen mit „LP“ mit gesamter Vertragsfläche überein? Begründende Unterlagen (Anlagen zum komprimierten Antrag) müssen bis 15.05. eingereicht sein! Folie 67 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Zusammenfassung Unterstützung durch das Landwirtschaftsamt: Telefonische Hotline: 0751/85-6666 Dienststelle RV 07561/9820-6699 Dienststelle Leutkirch Persönlicher Abgabetermin für den fertigen Antrag mit sämtlichen Anlagen Gegebenenfalls Stellung von PC-Arbeitsplatz, falls kein PC zur Verfügung bzw. keine ausreichende Breitbandkapazität Schulungen mit eigenen Betriebsdaten, für Neueinsteiger Folie 68 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Zusammenfassung Weitere Fragen? Eine erfolgreiche Antragstellung 2020 ☺ Weitere Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie im Internet unter www.rv.de www.foerderwegweiser.landwirtschaft- bw.de www.fiona-antrag.de Folie 69 Landwirtschaftsamt Ravensburg
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