Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2020 im Landkreis Ravensburg - Landwirtschaftsamt Ravensburg

Die Seite wird erstellt Silvia Römer
 
WEITER LESEN
Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2020 im Landkreis Ravensburg - Landwirtschaftsamt Ravensburg
Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag

              Februar/März 2020

          im Landkreis Ravensburg

          Landwirtschaftsamt Ravensburg
Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2020 im Landkreis Ravensburg - Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020

                 Unterlagen zum Gemeinsamen Antrag 2020

           Versendung der Unterlagen des MLR Mitte bis Ende Februar
           Unterlagen wie bisher u. a.
              Erläuterungen
              Codeliste
              FIONA-Wegweiser
              Gelbes Blatt „wichtige Informationen zum Antrag 2020“
           Persönliches Anschreiben vom Landwirtschaftsamt mit
            Terminvorschlag für Antragsabgabe

Folie 2                     Landwirtschaftsamt Ravensburg
Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2020 im Landkreis Ravensburg - Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 - FIONA
       FIONA 2020 startet mit den aktuellen Bruttoflächen / FAKT
        Höchstflächen und LPR Verträgen.
       Tägliche Aktualisierung der Bruttofläche / FAKT Höchstflächen und
        LPR Verträge.
       FIONA startet generell mit den geprüften Vorjahresdaten aus VWK
        oder VOK
       Die Eingabe von alphanumerischen Flächenangaben auch in 2020
        noch bei folgenden wenigen Sonderfällen möglich:
              Waldflächen mit NC 995 bei Antragstellern ohne UZW.

Folie 3                  Landwirtschaftsamt Ravensburg
Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2020 im Landkreis Ravensburg - Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 - FIONA
           FIONA-GIS enthält Luftbilder aus 2019. Bereitstellungszeitpunkt:
              Ab Öffnung FIONA: Für gesamten Landkreis Ravensburg müssten
               die neuen Luftbilder eingestellt sein

Folie 4                    Landwirtschaftsamt Ravensburg
Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2020 im Landkreis Ravensburg - Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 - FIONA

       Neuerungen bei den Maßnahmen
      - De-minimis  eigener Menüpunkt

      - ZA-Tabelle in DZ1

      - Neuer Reiter in der Flächenauswahl
        „geprüfte Schläge/Teilschläge VJ eigen

      - FAKT: neue Spalten Verlängerung/Ende der Laufzeit

      - A11: Erklärung zu kommunaler Förderung von
        Blühflächen bei FAKT/LPR-A
Folie 5               Landwirtschaftsamt Ravensburg
Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2020 im Landkreis Ravensburg - Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FIONA Stammdaten
          ADAT - Angabe Geschäftskonto

          Erklärungen E2

Folie 6                    Landwirtschaftsamt Ravensburg
Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2020 im Landkreis Ravensburg - Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 - FIONA

      „Daten holen“

           Die Funktion ‚Rücksetzen Urladung‘ im Navibaum wird in ‚Daten
            holen‘ umbenannt.

           Differenzierte Ausführungsmaske in Abhängigkeit, ob erstmals das
            Flurstücksverzeichnis geladen werden soll oder bereits mit der
            Bearbeitung begonnen wurde und die Flurstücksdaten
            zurückgesetzt werden sollen.

Folie 7                     Landwirtschaftsamt Ravensburg
Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2020 im Landkreis Ravensburg - Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 - FIONA
      Daten vor der ersten Bearbeitung im Antragsjahr laden

Folie 8                 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2020 im Landkreis Ravensburg - Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Maßnahmenauswahl

                                                            Neu!

     Bei Beantragung der Maßnahmen „SchALVO Antragsjahre 2018 und/oder
     2019 als De-minimis-Behilfe (Abschnitt S8, Zeile 05)” und „Steillagenförderung
     Dauergrünland“ ist zusätzlich die Auswahl „De-minimis-Beihilfen (DE)“
     vorzunehmen. Die De-minimis-Verwaltung ist nun ein eigener Auswahlpunkt.
Folie 9                     Landwirtschaftsamt Ravensburg
Informationsveranstaltung Gemeinsamer Antrag Februar/März 2020 im Landkreis Ravensburg - Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 - FIONA

Folie 10         Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Flurstücksverzeichnis / Gis

       Bei Überlappung mit Schlägen anderer Antragsteller:
        Gis-1-Hinweis

Folie 11               Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Flurstücksverzeichnis / Gis

                Bruttoflächenüberlauf: Gis-2-Fehler
 Eine Überschreitung der
  hinterlegten Bruttofläche (max.
  landwirtschaftlich nutzbare Fläche)
  erzeugt einen Gis-2-Fehler

 Bereinigung entweder durch
  - Abschneiden an der Bruttofläche
               oder
  - Setzen eines Referenzpflege-
    auftrags (RPA) mit Begründung
    weshalb Bruttofläche vorliegt (z. B.
    Holzlager entfernt, Waldrand
    zurückgeschnitten, etc.)
     nach Setzen RPA wird Fehler
       zum Hinweis

Folie 12               Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Beispiel GIS-2-Fehler

                                                           Waldrand:
                                                           keine Bruttofläche
      Gesetzter RPA:                                        Abschneiden
      Fläche wird wieder
      genutzt

Folie 13                   Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Flurstücksverzeichnis

                 Bejagungsschneisen und Blühstreifen
        Können ab 20 in den Ackerschlag integriert werden (kein separater
         Schlag notwendig!)
        Max. 20 % des Schlags, keine gleichzeitige Beantragung in FAKT
        Unter Zusatzfelder in Einzelbearbeitungsmaske ankreuzen:

Folie 14                  Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Flurstücksverzeichnis

                         Nachmeldung von Flächen
        Alle Nachmeldungen nur über FIONA
         (Antrag öffnen, ändern, erneut abschließen und ausdrucken,
         unterschrieben im Amt abgeben)
              Eingangsdatum beim Amt ausschlaggebend!

        Bis 02.Juni 2020: zusätzliche Flächen ohne Kürzungen
        3.- 9. Juni 2020: der ganze Schlag gilt als nachgemeldet und ist von
         Kürzungen betroffen (Abmeldungen aber möglich)
        10.-19. Juni 2020:Vorabprüfungsphase wegen Überlappungen:
           Zusätzliche Flächen (nicht der ganze Schlag) werden als
             verfristet abgelehnt
           Abmeldung von Flächen z. B. wegen Überlappung mit einem
             anderen Antragsteller sanktionsfrei möglich

Folie 15                   Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Flurstücksverzeichnis / Gis

     Neuer Reiter in der Flächenauswahl

           „geprüfte Schläge/Teilschläge VJ eigen“

    - Einzelne Schläge/Teilschläge können auf den aktuellen
      Stand des Vorjahres gesetzt werden
    - Bei Änderungen an Vorjahres-Geometrien aufgrund
      Umsetzung von Kontrollergebnissen im System der
      Verwaltung, können geänderte Schlaggeometrien gezielt
      ins FIONA-GIS übernommen werden ohne erneut das
      „Holen der Daten“ des gesamten FSV durchführen zu
      müssen.

Folie 16                 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Direktzahlungen
      Übersicht zu Zahlungsansprüchen
            für den voraussichtlichen Einzug für das AJ 2019
            zu den voraussichtlich verfügbaren Zahlungsansprüchen (ZA)
            Zu aktivierten, beihilfefähigen Schlägen (>= 10 ar) in ha laut FSV
              voraussichtliche Abweichung zw. ZA-Umfang u. akt. Fläche

                                Direkter Sprung in die „ZID“ möglich
Folie 17                     Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Direktzahlungen

 Zahlungsansprüche (ZA)
     Seit 2019 überregional übertragbar
     Übertragungswege:
            Über „ZID“ (Zentrale InVeKoS Datenbank – www.zi-daten.de) oder
            Papierformular

     Einstiegsmaske

Folie 18                   Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Direktzahlungen
                                                        Antrag auf Basis-
 Basis-/Greeningprämie                                  und Greeningprämie

     Ausbringverbot von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen
      Vorrangflächen

Folie 19                Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening
 Greeningbefreiung bei Ökolandbau

     Öko-Betriebe: Automatisches Anrecht auf Greeningprämie,
      Nachweis durch Bescheinigung gem. Artikel 29 Abs. 1 VO (EG)
      Nr. 834/2007

Folie 20              Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Direktzahlungen
 Umverteilungsprämie/Junglandwirteprämie

Anforderungen an die „Person“ des Junglandwirts:
    „Erstmalige Niederlassung“ in einem landwirtschaftlichen Betrieb
    Zwischen Erstniederlassung und erstmaliger Beantragung der Basisprämie dürfen
     maximal 5 Jahre liegen
    Im Jahr der Erstbeantragung der Basisprämie 41. Lebensjahr noch nicht vollendet
    Prämienhöhe: 44,27 € / ha (2018); bis max. 90 ha; max. 5 Jahre lang

   Hinweis: Bei Personengesellschaften/juristischen Personen
        Kontrollfunktion des Junglandwirts erforderlich („Vetorecht“)
        Junglandwirt benötigt eigene Junglandwirtenummer
Folie 21                  Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening
 Anbaudiversifizierung
  Ackerland (AL) zwischen 10 und 30 ha:
            mindestens 2 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen
            Hauptkultur < 75 % des AL

  AL größer 30 ha:
            mindestens 3 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen
            Hauptkultur < 75 % des AL
            beide größten Hauptkulturen < 95 % des AL

  Befreiung
            Betriebe mit > 75 % der LF Dauergrünland u. Ackerfutter
            Betriebe mit > 75 % des AL Ackerfutter und Brache

Folie 22                      Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening (ÖVF)
   Betroffen sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche
   5 % der Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche erforderlich
   Unterschiedliche Gewichtung der verschiedenen, als
    ökologische Vorrangflächen in Frage kommenden Kulturen
   Befreiung von Greening-Verpflichtung ÖVF
           Grünlandbetriebe und Futterbaubetriebe sowie Ökobetriebe
           (Betriebe mit > 75 % der LF Dauergrünland und Ackerfutter oder
           Betriebe mit > 75 % des AL Ackerfutter, Brache und/oder Leguminosen
   Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmittel bei ÖVF seit 2018
           Ausnahme:
             Chinaschilf (Miscanthus) und Durchwachsene Silphie:
              Im ersten Kalenderjahr der Pflanzung zulässig.
              Im FSV deshalb Angabe mit „ja/nein“ erforderlich, ob die Anlage mit
              Chinaschilf oder Durchwachsene Silphie als ÖVF im aktuellen
              Kalenderjahr erfolgt ist

Folie 23                      Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening (AL)

      Wichtige Aspekte zu Anbaudiversifizierung und ÖVF

       Puffer einplanen aufgrund Flächenänderungsrisiko (z. B. Kontrollen)
          Bei Greeningbefreiung aufgrund >75 % Gras-/Grünfutternutzung
          Bei 5% Flächenanteil für ÖVF
          Bei Anbaudiversifizierung bei den Anteilen der einzelnen
           Fruchtfolgeglieder
       Ummeldefrist 1. Oktober bei Änderungen von ÖVF nach
        Antragsschluss beachten

Folie 24                 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening (GL) Pflugregelung
  Entstehung von Dauergrünland (DGL) bei Anbau von
   Futterbaukulturen und Ackerbrachen
            Fläche wird zu DGL, sofern diese länger als 5 Jahre mit
             Gras/Grünfutter bestellt war
            bzw. länger als 5 Jahre eine Ackerbrache vorlag und
            in dieser Zeit nicht gepflügt wurde
  Aufgrund „Pflugregelung“ neue Bedingung bei DGL-Entstehung:
           Ein Pflügen innerhalb der 5 Jahre verhindert die Entstehung von
           Dauergrünland (anzeigepflichtig)
           Beispiel:
           Erstjahr 2015: sofern nochmalige Ackerfutter-/Brachenutzung im
           Antragsjahr 2020: ab 2020 ist diese Fläche als Dauergrünland zu werten;

           Pflügen Herbst 2019/Frühjahr 2020: Ackerstatus bleibt, auch wenn wieder
           Acker-/Brachenutzung folgt (sofern Pfluganzeige innerhalb von 1 Monat)
           Weitere Möglichkeit um Entstehung von Dauergrünland zu vermeiden:
           Fläche in 2020 in Fruchtfolge einbeziehen, z. B. Weizen anbauen
Folie 25                      Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening (GL) Pflugregelung

     Pflügen im Sinne der EU-VO: Einsatz von
        Pflug oder
        Grubber oder Fräse oder
        gleichwertige Bodenbearbeitungsgeräte

     Nach erfolgtem „Pflugeinsatz“:
        Einreichung der sog. Pfluganzeige (Anzeigeformular) spätestens
         1 Monat nach Datum des Umpflügens beim Landwirtschaftsamt
        Pfluganzeige nur erforderlich, sofern auf identischer Fläche wieder
         Gras/Grünfutter angebaut wird bzw. Ackerbrache vorliegt (bei
         Fruchtwechsel keine Anzeige erforderlich)
        Fläche wieder im sog. „Erstjahr“ der Dauergrünlandentstehung
         (sofern auf der Fläche wieder Gras/Ackergras/Ackerbrache folgt)
        Ohne Pfluganzeige bleibt das bisherige Erstjahr bzw. Entstehung von
         Dauergrünland
Folie 26                Landwirtschaftsamt Ravensburg
Erhalt von Dauergrünland - Greening

 Das Genehmigungsverfahren als solches besteht weiterhin
    Umwandlung von Grünland in Ackerland (mit entsprechender Tauschfläche)
    Auch Grünlanderneuerung (mit Neuansaat) nur auf Antrag (seit 03/2018)!
    Umwandlung von Grünland in nicht landwirtschaftliche Fläche

                                                      Umwandlung in nicht-
                                                      landwirtschaftliche Fläche:
                                                      Genehmigung muss vor
                                                      Beginn der eigentlichen
                                    Bauvorhaben       Umwandlung vorliegen
                                    Fahrsilo
                                                      Auch bei Vorhaben mit
                                                      Baugenehmigung
                                                      erforderlich!

Folie 27         Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening
Das Genehmigungsverfahren als solches besteht weiterhin
    Umwandlungen von Dauergrünland ohne vorherige Genehmigung
     (betrifft altes/neues DG):
            Greeningverstoß!
     Greeningverstoß bleibt solange bestehen, bis die gleiche Fläche
      wieder zu DG umgewandelt wird:
            Rückumwandlung einer Ersatzfläche ist nicht möglich.
     Greeningverstoß „haftet“ an der Fläche.
        D. h. Verstoß bleibt auch bei Wechsel des Bewirtschafters
           bestehen. Verstoß wird dem aktuellen Bewirtschafter angerechnet,
           sofern dieser greeningpflichtig ist.
     Bei vorübergehender Nutzung: NC 994 (Lagerplätze DGL) verwenden
       Fläche bleibt Grünland

Folie 28               Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Greening
Bagatellregelung bei Dauergrünlandumwandlungen
außerhalb FFH-Gebieten
     Für DGL-Umwandlungen bis 500 m² ab dem 01.01.2020
      je Betriebsinhaber und Jahr
     ABER:
      Nach LLG keine Bagatellregelung (Umwandlung in Acker)
      Aufgrund Fachrecht in vielen Gebieten (Wasserschutzgebiete,
       Moore, …) nicht anwendbar
      Gilt nicht bei Dauergrünland, das in Folge einer ungenehmigten
       Umwandlung wieder anzulegen war
     Fazit:
     Bagatellregelung nicht aktiv in Anspruch nehmen, sondern als
     Sicherheitspuffer betrachten

Folie 29                Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Gewässerrandstreifen
  Definition:
  Gesetzlich festgelegter, an ein oberirdisches Gewässer angrenzender
   Bereich, in dem bestimmte Nutzungsgebote bzw. -verbote gelten.

  An allen oberirdischen (fließenden oder stehenden) Gewässern, die im
   Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN)
   verzeichnet sind

  Ausnahme:
   Gewässer mit wasserwirtschaftlich
   untergeordneter Bedeutung (nicht im AWGN)
   enthalten, zum Beispiel
     Be- und Entwässerungsgräben
     Straßenseitengräben

  FIONA: AWGN unter Karten aufgeführt
Folie 30              Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT im Landkreis Ravensburg

          Entwicklung von 2015 – 2019
                 Anzahl der Antragsteller Fakt                               Antragsteller Ökolandbau
          1500                                                         500
          1450
                                                  1461                 400
          1400                          1439                                                         410
 Anzahl

                                                                                               383

                                                              Anzahl
          1350                  1386                                   300               360
                         1340                                                      315
          1300                                                               280
                                                                       200
          1250                                                                                             Antragsteller
                  1265
          1200                                                         100
          1150                                                          0
                  2015   2016   2017    2018      2019                       2015 2016 2017 2018 2019
                                Jahre
                                                                                       Jahre

Folie 31                           Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT im Landkreis Ravensburg

       Entwicklung von 2015 – 2019

           Flächenentwicklung -
              Trichogramma                                                 Antragsteller Trichogramma
       900,00                                                         50
       800,00
       700,00                                                         40
                                                                                                      41

                                                             Anzahl
       600,00
       500,00
                                                                      30                                    2015
  ha

       400,00                                                                                  27           2016
                                                                      20
       300,00                                                                             21                2017
       200,00                                                         10     16    15                       2018
       100,00
                                                                      0                                     2019
           -
                2015   2016   2017       2018    2019                      2015   2016   2017 2018   2019
                              Jahre                                                      Jahre

Folie 32                              Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 - FAKT im Landkreis Ravensburg

     Entwicklung von 2015 – 2019 Fakt Gesamt
                                       Bewilligter Betrag in €
                     9.000.000 €
                     8.000.000 €
                     7.000.000 €
                     6.000.000 €
            Betrag

                     5.000.000 €
                     4.000.000 €
                     3.000.000 €
                     2.000.000 €
                     1.000.000 €
                            - €
                        Jahre         2015         2016         2017        2018         2019*
           Bewilligter Betrag in € 4.984.819    5.813.054    6.615.151   7.006.620     7.707.282
                                                                             * geschätzt

Folie 33                           Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT

      Darstellung im FIONA für FAKT 2020

            neue Spalten Verlängerung/Ende der Laufzeit

Folie 34                   Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT

              Neueinstieg in 2020 und Erweiterung des
               Verpflichtungsumfangs nur im Rahmen des abgeschlossenen
               Vorantragsverfahren möglich!
              Verpflichtungsumfang (VU) wird im ersten Antragsjahr begründet
              VU muss i. d. R. 5 Jahre beibehalten werden
              5-jährige Verpflichtungen, die zum 31.12.2019 ausgelaufen
               sind:
                 Konnten im Rahmen des Vorantrages um 1 Jahr verlängert
                  werden bis 31.12.2020
                 Falls Verlängerung versäumt wurde: Können im Rahmen
                  des FIONA-Antrages 2020 verlängert werden im bisherigen
                  Umfang

Folie 35                     Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT

          Änderungen nach Abschluss Vorantragsverfahren
       Teilmaßnahmen E2.1, E7 und die Teilmaßnahmen des
        Förderbereichs F (F1 bis F5)
          Bei diesen Maßnahmen wirkt bei der Beantragung in 2020
            die Vorantragstellung nicht begrenzend.
         E 2.1 „Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne öVF-
          Anrechnung“: Die Begrenzung der Teilnahme von 7 ha/Betrieb
          wird auf 10 ha erhöht. Aber: Eine Erweiterung auf mehr als 7 ha
          (bis max. 10 ha) ist nur bis zu einer Fläche von maximal 50 % der
          gesamten betrieblichen Ackerfläche im Jahr der Antragstellung
          möglich.
          E 7 „Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen“:
           Die Begrenzung auf 2 ha pro Betrieb wird aufgehoben. Die
           Mindest-schlaggröße des förderfähigen Einzelschlages wird auf
           0,3 ha reduziert.
Folie 36                  Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT

           Änderungen nach Abschluss Vorantragsverfahren
     Teilmaßnahmen des Förderbereichs F (F1 bis F5), Teilnahme
      künftig landesweit möglich

           Bei diesen Maßnahmen wirkt bei der Beantragung in 2020 die
           Vorantragstellung nicht begrenzend!

     F1 „Winterbegrünung“
      F2 „Stickstoffdepotdüngung mit Injektion“,
      F3 „Precision Farming“ und
      F4 „Strip Till“:
      Die Beschränkung auf die Wasser- bzw. Erosionskulisse wird
      aufgehoben. Eine Teilnahme ist künftig dann landesweit außerhalb
      von Problem- und Sanierungsgebieten möglich.
     F5 „Freiwilligen Hoftorbilanz“

Folie 37                  Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT

       Ackerbauliche FAKT-Maßnahmen - Bejagungsschneisen

       Mit Bezug auf die 5. Änderung der NRR können bei
        ackerbaulichen Maßnahmen* auf dem Schlag bis zu
        max. 20% der Schlagfläche Bejagungsschneisen
        angelegt werden, z.B. Trichogramma in Mais
       Begründung: Gefahr der Verbreitung der
        Afrikanischen Schweinepest (ASP)
      * Ausgenommen sind
       A1 Leguminosenschläge
       E2 Brachebegrünung mit Blühmischungen
       E7 Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen
Folie 38               Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT

       Maßnahme G1 Sommerweideprämie

   Bitte besonders beachten:

    Milchgeldabrechnung als Anlage zum Antrag nicht vergessen
    Ausdruck des Weidetagebuches spätestens am 1. Juni
    Zeitnahe Führung des Monatsjournales
    Auf vollständige Eintragungen achten, Begründungen für Fehltage
     aufführen
    Futteraufnahme muss während der Weidezeit auf der Weide erfolgen,
     reine „Siestaweide“ nicht erlaubt
    Mindestens 0,15 ha Weidefläche je beantragter RGV erforderlich
    Zusätzliche Weideflächen nachmelden, nicht beweidete Flächen abmelden

Folie 39               Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Biodiversität FAKT-Maßnahmen
Maßnahme                              Auflagen u. a.                         Prämie €/ ha
E 1.2 Begrünungsmischungen im         Mind. 5 Mischungskomponenten                    90
Acker-/Gartenbau                      Mulchen/Einarb. früh. Ende Nov.
E 2.1 Brachebegrünung mit             Siehe nachfolgende Folie                       710
Blühmischungen
E 3 Herbizidverzicht im Ackerbau      Keine Herbizide auf Ackerflächen                80
E 4 Ausbringung von                   Ausbringung zweimalig oder ein-                 60
Trichogramma in Mais                  malig m. erhöhter Aufwandmenge
E 6 Pheromoneinsatz im Obstbau        Einsatz von Pheromonverwirrme-                 100
                                      thode gegen mind. 1 Wicklerart
                                      Kein Einsatz chem.-synth. Insekti-
                                      zide gegen ident. Schädling auf
                                      derselben Fläche
E 7 Blüh-, Brut- und Rückzugs-        Siehe nachfolgende Folie                       540
flächen (Niederwild)
F 1 Winterbegrünung                   Mind. 5 Mischungskomponenten*                  100
                                      Einarb. Aufwuchs n. 15.1. d. Folgej.
Folie 40                 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT
E2.1 – Brachebegrünung mit Blühmischungen
                               ohne ÖVF-Anrechnung         mit ÖVF-Anrechnung
    Voraussetzung              auf aus der Erzeugung       auf aus der Erzeugung
                               genommenen                  genommenen Ackerflächen.
                               Ackerflächen.
    Aussaat                    ein- oder überjährigen      ein- oder überjährigen
                               Blühmischungen ( Liste)    Blühmischungen ( Liste)
    Aussaatzeitraum            Herbst des Vorjahres        Herbst des Vorjahres
                               (überjährig) oder im        (überjährig) oder im
                               Frühjahr bis spätestens     Frühjahr bis spätestens 15.
                               15. Mai.                    Mai.
    Mulchen/Einarbeiten        nicht vor Ende November     nicht vor Ende November
                               bzw. ab September bei       bzw. ab September bei
                               Anbau einer Winterkultur.   Anbau einer Winterkultur.
    Höchstfläche               max. 7 ha je Betrieb bzw.   unbegrenzt
                               10 ha und max. 50% der
                               Ackerfläche
                               E 2.1                       E 2.2 Entfällt ab 2020      Bild: BJV

Folie 41                  Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT
E2.1 – Brachebegrünung mit Blühmischungen

                                                Bild: BJV

Folie 42        Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT

       Neue Maßnahme E7 „Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen
                 (Lebensräume für Niederwild)
        Aussaat einer vorgegebenen überjährigen Blühmischung (M3) bis
         15. Mai
        5 Jahre auf dem gleichen Schlag einzuhalten
        Jährliche Neuansaat auf ca. dem halben Schlag (Wechsel
         zwischen ein- und zweijährigem Bestand),
         im Folgejahr andere Hälfte
        Nicht möglich nach einer Herbstbegrünung auf
         derselben Fläche
        Kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln
        Mindestschlaggröße 0,30 ha, Mindestbreite 10 m
        Ausgleichsleistung 540,- €, max. 2 ha je Betrieb
        Begrenzung auf 2 ha ab 2020 aufgehoben
                                                                         Bild: BJV

Folie 43                 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – FAKT

       Neue Maßnahme E7 „Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen
                 (Lebensräume für Niederwild)

                                                       Bild: BJV

Folie 44             Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 Maßnahmenkatalog Biodiversität

             Maßnahmenkatalog
Antrag 2020 Maßnahmenkatalog Biodiversität

  •   Maßnahmenkatalog richtet sich hauptsächlich an landwirtschaftliche
      Betriebe

  •   Es werden Einzelmaßnahmen (z.B. Gewässerrenaturierung) und
      mehrjährige Maßnahmen (Vertragsnaturschutz) aufgeführt

  •   Katalog teilt sich ein in:

          •   Ackerland
          •   Grünland und Streuobst
          •   Sonderkulturen
          •   Sonstige Maßnahmen
Antrag 2020 Maßnahmenkatalog Biodiversität

             Beispiele
Antrag 2020 – Biodiversität
Zahlungen von Privatpersonen über private Blühpatenschaften bzw.
von vergleichbaren privaten Initiativen (Förderung über Maßnahmen-
katalog LEV RV) oder über kommunale Blühflächenprogramme:
Grundsätze:
 Es darf zu keiner Doppelförderung oder Überkompensation kommen
 Spannungsfeld bei Zusammentreffen von Blühpatenschaften/privaten
  Initiativen/kommunalen Programmen und FAKT-Brachebegrünungen
  oder Herbst-/Winter-Begrünungsmischungen bzw. LPR-A geförderte
  Blühflächen auf identischen Flächen

1. Empfehlung in den Erläuterungen, für Flächen mit den FAKT-
    Maßnahmen E1.2, E2.1, E2.2, F1 und E7 keine zusätzlichen
    privaten Blühpatenschaften einzugehen bzw. keine Förderung
    über sonstige Initiativen (LEV RV) in Anspruch nehmen.
    Identische Empfehlung gilt auch für Ökologische Vorrangflächen
Folie 48           Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Biodiversität
           Kommunale Förderung von Blühflächen
      2. Erklärung bzgl. einer flächenbezogenen kommunalen Förderung
      von Blühflächen in ADAT. Abschnitt A11 wird nur angezeigt, soweit in
      FIONA die u.g. FAKT-Maßnahmen oder LPR beantragt werden.

Folie 49                 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Landschaftspflegerichtlinie
       Landschaftspflegeverträge
     Neue LP-Verträge werden zum Teil erst Ende April im System sein
      kontrollieren, evtl. GA später nochmals öffnen zur Übernahme LP
     Sind 2019 LPR-Verträge ausgelaufen:
       Bei den betreffenden Schlägen ist weder bei Verlängerungen noch
      bei Neuverträgen das LP-Kennzeichen im FSV vorgedruckt.
       LP-Kennzeichen ist über die Schlagbearbeitungsmaske einzufügen
     Die Geometrie sollte im GIS unter Flächenauswahl mit der Vorlage
      „LPR-Geometrie“ übernommen werden.

Folie 50               Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Landschaftspflegerichtlinie

                                        Im Navigationsbaum unter
                                        Drucken:
                                        Datenblatt zur Meldung bei
                                        Nichtdurchführung der Pflege
                                        aufgrund Witterung oder in
                                        Fällen höherer Gewalt
                                        (Keine Zusendung per Post)

Folie 51          Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Ausgleichszulage

                      Neue Kulissenabgrenzung seit 2019
            Abgrenzung einheitlich auf Gemarkungsebene nach
             Ertragsmeßzahl (EMZ)
            Keine kleinen Gebiete mehr, keine Teilgemarkungen oder
             Einzelflächen
            Berggebiete weitgehend wie bisher
             aber Gemarkung Neutrauchburg nicht mehr Berggebiet
            Gebiete mit erheblichen naturbedingten Nachteilen (= benachteiligte
             Gebiete)
              • Neu dabei: z. B. Bergatreute, Fronhofen, Schlier, Haisterkirch,
                 Bad Wurzach gesamt, Teile GVV Altshausen
              • Weggefallen: z. B. Achberg, Bodnegg, Leutkirch, Teile GVV
                 Altshausen
            Karten und Gemarkungslisten im Infodienst,
             auch im Flurstücksinfo in FIONA
Folie 52                      Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Ausgleichszulage Gebiete im Kreis

Folie 53         Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Ausgleichszulage
       Im FIONA Berechnung vorhanden zum voraussichtlichen
       Auszahlungsbetrag

                                                               Infobutton
                                                             Infobutton zuzu
                                                                           allen
                                                               allen
                                                             Themen  Themen

      Mindestauszahlungsbetrag: 250,- €
       bei Unterschreitung evtl. Beantragung in Maßnahmenauswahl löschen

Folie 54                 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Ausgleichszulage

                        Fördervoraussetzungen
       Wie bisher:
        • Mindestauszahlungsbetrag 250,- €
        • Begrenzung ab 100 ha (Degression)
        • Betriebssitz in Baden-Württemberg
        • Keine Förderung für bayrische Flächen
        • Flächen müssen ganzjährig beihilfefähig sein, Mindestpflege
           (Mulchen oder Beweidung) muss erfolgen

      Im FIONA-GIS-System kann man sich über den Info-Button die AZL-
      Fläche und Einstufung anzeigen lassen

Folie 55                 Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Benachteiligte Gebiete Photovoltaik

       Sind im benachteiligten Gebiet zulässig, allerdings in der
        alten Kulisse (Abfrage am LA erforderlich)
       Weitere, baurechtliche Bedingungen sind einzuhalten
       Projekte laufen über ein Ausschreibungsverfahren
       Weniger für Landwirte, als für Projektträger in
        Zusammenarbeit mit Landwirten geeignet

Folie 56               Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Steillage Dauergrünland
     • Auslagerung aller De-minimis-Abfragen in separaten Abschnitt DE „De-
       minimis-Verwaltung“

Folie 57   Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – SchALVO

       Was ändert sich im Problemgebiet
       Der Ausgleichssatz wird von 165 €/ha auf 120 €/ha ab dem
        Antragsjahr 2018 abgesenkt.
       Der Einzelausgleich wird ebenfalls den neuen Grundlagen
        entsprechend angepasst.
       Es wird in 2020 eine Nachzahlung für AJ 2018 erfolgen die mit der
        Auszahlung AJ 2019 gemeinsam erfolgen wird.
       Freiwillige Vertragliche Maßnahmen werden fortgeführt.

Folie 58                  Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – SchALVO

           Sanierungsgebiete mit 40 mg/l Nitrat

            Abwicklung über das gewohnte SchALVO-Verfahren
            Pauschalausgleich 120 €/ha
            Sanierungsgebietsausgleich 15 €/ha
            Einzelausgleich wie im Problemgebiet

            Die vertraglichen Regelungen (Sanierungsverträge) bleiben weiter
             ausgesetzt, für 2019 und 2020 dürfen keine Verträge abgeschlossen
             werden!!!

Folie 59                     Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – SchALVO

       Sanierungsgebiet > 40 mg/l mit steigendem Trend
       Sanierungsgebiete > 50 mg/l Nitrat

       Keine Abwicklung über das SchALVO-Verfahren mehr möglich
             wird durch De-minimis-Verfahren ersetzt!
       Pauschal- oder Einzelausgleich möglich
       Sanierungsgebietsausgleich 15 €/ha
       Sanierungsverträge (2019 und 2020) bleiben ausgesetzt

       Der Ausgleich wird ausschließlich über De-minimis (DE) abgewickelt
           werden
            dies betrifft momentan nur die Gemeinden Hoßkirch,
           Königseggwald, Riedhausen und Ebersbach-Musbach!

Folie 60                    Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Maßnahmenauswahl
      Neuer Antragsteil DE (De-minimis)

           De-minimis-Angaben für die Maßnahmen Steillage und SchalVO
Folie 61                  Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2019 – länderübergreifende Antragstellung
                       Erfassung bayrischer Flächen
        bayrische Fläche im IBALIS (Bayrisches System) graphisch
         erfassen (mit Nutzcodes, ZA-Aktivierung, ÖVF-Codes)
        Zugang über einen Link in FIONA direkt ins bayrische System (mit
         der eigenen Unternehmensnummer aus B-W.)
        Zusätzliche FLIK-Angabe im FIONA-FSV nicht mehr erforderlich
         (bei Urladung werden keine FLIK ans FSV gesendet)

       Flächen in Bayern, die nicht in IBALIS beantragt sind, gelten als nicht
       beantragt (Angabe in FIONA genügt nicht)!

Folie 62                   Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Länderübergreifende Antragstellung

   HOLEN BUTTON
    Flächenangaben für Flächen außerhalb Baden-Württemberg werden
    über HOLEN Button in FIONA in Tabelle in AB3 eingespielt =>
    NEU: Greeningauswertung greift auf diese Tabelle zu => Keine
    Übertragung in das FSV für Berücksichtigung beim Greening
    erforderlich.

   SENDEN BUTTON
    FIONA kann über HOLEN Button eingespielte Flächenangaben für
    Flächen außerhalb Baden-Württemberg von Tabelle in AB3 in das
    FIONA-FSV einspielen
     damit dort bei Bedarf FAKT Codes und HFF gesetzt werden können
     Senden ausschließlich für diesen Zweck erforderlich.

Folie 63              Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Länderübergreifende Antragstellung

 Zuerst Abschluss des Antrags in Bayern

                                                          neuer Button ab 2020
                                                          „ Flächen ans FSV senden“

Tabelle in FIONA Abschnitt AB 3

Empfehlung: Nur die Schläge ans FSV senden, die wegen FAKT oder HFF
bearbeitet werden müssen

   Folie 64                       Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Fremdbewirtschaftung

           Berechtigung zur Angabe von Schlägen im Antrag:
       1. Fläche muss vom Antragsteller weitgehend selbstbestimmt
          bewirtschaftet werden         und
       2. Die Bewirtschaftung muss im eigenen Namen und für Rechnung des
          Antragstellers erfolgen (wirtschaftliches Risiko)

        Förderung ist für den tatsächlichen Bewirtschafter bestimmt, nicht für
         den Eigentümer!
        Dies gilt auch bei Bewirtschaftungsverträgen: Bewirtschaftung durch
         Dritte möglich, wenn ähnlich wie bei Maschinenring:
          - Nachweise wie Verkaufsbelege, Rechnungen des Dienstleisters,
            Einkaufsbelege für Betriebsmittel,…
          - Bewirtschaftungsvertrag ist auf Verlangen vorzulegen
          Ein genereller Auftrag an einen anderen Landwirt eine Fläche zu
          bewirtschaften ist kein Bewirtschaftungsvertrag sondern Verpachtung

Folie 65                  Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Homepage Lkr. RV

                                           Internet: www.rv.de

Folie 66         Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Zusammenfassung

  Fehler- und Hinweisprotokoll:
    Auch Hinweise bearbeiten bzw. beachten!
    Sind alle neu hinzugekommenen Flurstücke erfasst bzw.
     abgegebene Flurstücke gelöscht/Schläge angepasst?
    Sind alle beantragten Schläge aktiviert (Vergleich Anzahl ZA mit
     beantragter Fläche)?
    Sind Greening-Verpflichtungen erfüllt?
    Sind notwendige FAKT-Code gesetzt (siehe FAKT-Auswertung)?
    Kennzeichen „LP“ bei Pflegeflächen gesetzt bzw. stimmen die
     Flächen mit „LP“ mit gesamter Vertragsfläche überein?
    Begründende Unterlagen (Anlagen zum komprimierten Antrag)
     müssen bis 15.05. eingereicht sein!

Folie 67                Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Zusammenfassung

 Unterstützung durch das Landwirtschaftsamt:
            Telefonische Hotline:
             0751/85-6666 Dienststelle RV
             07561/9820-6699 Dienststelle Leutkirch

            Persönlicher Abgabetermin für den fertigen Antrag mit
             sämtlichen Anlagen

            Gegebenenfalls Stellung von PC-Arbeitsplatz, falls kein PC zur
             Verfügung bzw. keine ausreichende Breitbandkapazität

            Schulungen mit eigenen Betriebsdaten, für Neueinsteiger

Folie 68                    Landwirtschaftsamt Ravensburg
Antrag 2020 – Zusammenfassung

   Weitere Fragen?

           Eine erfolgreiche Antragstellung 2020 ☺

      Weitere Informationen zu den Förderprogrammen
      erhalten Sie im Internet unter
         www.rv.de
         www.foerderwegweiser.landwirtschaft-
          bw.de
         www.fiona-antrag.de

Folie 69             Landwirtschaftsamt Ravensburg
Sie können auch lesen