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FFH-Managementplanung im Naturpark Dahme-Heideseen FFH-Gebiete Nr. 669 „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ 3. Treffen der rAG für die Planungsregion 5 am 30. September 2020 Naturparkverwaltung Prieros (Heidesee)
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Gliederung des Vortrags 1. Vorstellung der Kartierergebnisse / Handlungsbedarf / Maßnahmen – Lebensraumtypen – Arten 2. Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahmen FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 3
Bisherige Schritte • Erfassung des Bestandes der FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten • Festlegung der maßgeblichen Schutzgüter • Maßnahmenplanung • Abstimmungsgespräche • Anfertigung des 1. Entwurf unter Berücksichtigung der Hinweise • Konsultation (Auslegung) 4 Wochen • Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 4
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahmen Stellungnahme durch Datum NP Dahme-Heideseen 27.08.2020 Landesforstbetrieb Oberförsterei Erkner 03.09.2020 Landwirtschaftsamt LOS 02.09.2020 Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree 23.09.2020 Untere Wasserbehörde LK Dahme- 24.09.2020 Spreewald Fischerei Köllnitz 24.09.2020 FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 5
Einführung in das FFH-Gebiet Größe: 286,1 ha Lage: • Landkreis Dahme- Spreewald und Oder- Spree • Amt Schenkenländchen • Gemeinden Heidesee, Münchehofe und Stadt Storkow (Mark) FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 6
Einführung in das FFH-Gebiet FFH 669 FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 7
Bestand LRT und Arten FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 8
Maßgebliche Schutzgüter der FFH-RL „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I FFH-RL Code Bezeichnung LRT 1340 Salzstellen im Binnenland 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit Armleuchteralgen 3150 Natürliche eutrophe Seen 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 91E0* Auen-Wälder mit Erle und Esche * Prioritärer Lebensraumtyp FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 9
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Salzstellen im Binnenland (LRT 1340) • Fläche: 1 ha • 1 Entwicklungsfläche am Grunewaldsee • Historisch am Südufer des Wolziger Sees Beeinträchtigungen: • Trockenheit Handlungsbedarf: • Wiederherstellung des LRTs auf 1 ha Erdbeerklee (Trifolium fragiferum) - @ W. Klaeber FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 10
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Salzstellen im Binnenland (LRT 1340) Erhaltungsmaßnahmen: • Zur Wiedereinrichtung: 2-schürige Mahd (flexibel je nach Witterung gestaltet) • Beweidung mit Rindern/Wasserbüffeln (mit angepasster Besatzdichte in Abhängigkeit standörtlicher Gegebenheiten) • keine Düngung Erdbeerklee (Trifolium fragiferum) - @ W. Klaeber FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 11
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Landwirtschaftsamt LOS Hinweis Auf S. 93 des Managementplanentwurfes wird ersichtlich, dass bereits mit einem Flächennutzer über die geplanten Maßnahmen Rücksprache gehalten wurde. Die Bedenken des Landwirtes (Verbleibende Konflikte) sind in die Überarbeitung des Planes aufzunehmen bzw. mit ihm in einem zweiten Gespräch über mögliche Kompromisslösungen zu diskutieren. Änderung 1. Im Kapitel 2.6. wird der entsprechende Zusatz hinzugefügt. S. 93 (…) Für die Maßnahmen der Salzstellen im Binnenland (LRT 1340*, vgl. Kap. 2.2.1) sollten in einem zweiten Gespräch mit dem Landnutzer Kompromisslösungen identifiziert und diskutiert werden. 2. Es handelt sich um einen wichtigen Hinweis für die Umsetzung der Maßnahmen. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 12
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit Armleuchteralgen (LRT 3140) Dobrasee: • Fläche: 23,8 ha • Biotope: 2 • Erhaltungsgrad: mittel bis schlecht (C) Beeinträchtigungen: • Wenig Armleuchterarten • Viele Störzeiger (Laichkraut, Tausend- blatt, Hornblatt) • Badestelle Handlungsbedarf: • Verbesserung des EHG des LRT auf 23,8 ha FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 13
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit Armleuchteralgen (LRT 3140) Erhaltungsmaßnahmen: • Entnahme von Fischarten, die den FFH-LRT beeinträchtigen (Abfischen vorhandener Karpfen) • Beschränkung des Besatzes mit Karpfen (kein Besatz) Entwicklungsmaßnahmen: • Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserstandes: • Setzen einer Sohlschwelle • Umwandlung umgebener Forste FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 14
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Zuarbeit von NP Dahme- Heideseen Hinweis Zuarbeit von Betauchungsergebnissen des Dobrasees vom 27.05.2020 Änderung 1. Der Text in Kapitel 1.6.2.2. wird folgendermaßen ergänzt: S. 35-36 (…)Im Süden kommen größere Armleuchteralgen-Bestände mit Stern-Glanzleuchteralgen (Nitellopsis obtusa) vor. Bei Betauchungen im Mai 2020 konnten die Gegensätzliche Armleuchteralge (Chara contraria), die Zerbrechliche Armleuchteralge (C. globularis) und die Kurzstachelige Armleuchteralge (C. papilosa) kartiert werden. Der Röhrichtgürtel am Ostufer ist fast komplett geschlossen und von Schilf (Phragmites australis) dominiert (Flächen- ID:0466). Die Characeenvegetation ist gering ausgeprägt. Im Dobrasee finden sich eine Tauchblatt- und Schwimmblattvegetation, an den Ufern kommen Moorwälder und Gebüsche sowie Wasserröhrichte vor. Als charakteristische Arten wurde das Große Nixkraut (Najas marina) kartiert, LRT-kennzeichnend ist die Gegenständige Armleuchteralge (Chara contraria) und die Stern-Glanzleuchteralge (Nitelopsis obtusa). (…) Das Arteninventar ist mit zwei drei charakteristischen Arten davon zwei LRT-kennzeichnenden Arten nur in Teilen vorhanden (Bewertung C) gut ausgeprägt (Bewertung B). Es fehlen vor allem weitere Armleuchteralgen-Arten und typische Laichkräuter wie das Faden-, Gras- oder das Gestreckte Laichkraut (Potamogeton filiformis, P. gramineus oder P. praelongus). 2. Es handelt sich um wichtige Kartierergebnisse. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 15
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme des Bundesforstbetriebes Havel-Oder-Spree Hinweis Nach Abgleich mit der Naturerbeplanung auf den Flächen des Bundes im FFH-Gebiet "Groß Schauener Seenkette Ergänzung" ist, entgegen der ersten Aussage, das Gebiet des Kiefernaltholzes und Birkenaufwuchses nach Waldbrand im äußersten Südwesten des FFH- Gebietes (s. Abbildung, grob blau umrandete Fläche) der Kategorie N - sofortiger Nutzungsverzicht zugeordnet. Wir bitten deshalb, folgenden Abschnitt im Textteil der Manage- mentplanung zu ändern… Änderung 1. Im Kapitel 2.6. wird entsprechender Text zur Abstimmung mit dem Bundesforstbetrieb verändert: S. 94 Verbleibende Konflikte: Das FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ liegt im Bereich des Dobrasees im Nationalen Naturerbe Streganz. Hier werden A&E-Maßnahmen des Bundes umgesetzt. Die Flächen südwestlich des Dobrasees werden entsprechend der Naturerbeplanung der natürlichen Entwicklung überlassen (sofortiger Nutzungsverzicht) zu trockenen halboffenen und offenen Biotopen mit Heide umgewandelt und können nicht aktiv zu naturnahen Laub(misch)wäldern umgebaut werden." 2. Es handelt sich um einen wichtigen Hinweis für die Umsetzung der geplanten Maßnahme zur Umwandlung der umgebenden Forste des Dobrasees. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 16
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Natürliche eutrophe Seen (LRT 3150) • Fläche: 85,4 ha • Biotope: 12 • Erhaltungsgrad: mittel-schlecht (C) • Teile des Wolziger See und Grunewaldsee Beeinträchtigungen: • Geringe Makrophytengrenze • Hoher Nährstoffzufluss • Sedimentablagerung im Grunewaldsee Handlungsbedarf: • Verbesserung des EHG des LRT Wolziger See auf 85,4 ha Grunewaldsee B. Schönefeld – Blick auf den Wolziger See FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 17
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Wolziger See Natürliche eutrophe Seen (LRT 3150) Erhaltungsmaßnahmen: Wolziger See: • Nährstoffzuflüsse minimieren • Monitoring durchführen, um bessere Daten über die Nährstoffzuflüsse zu erhalten • Entnahme von Silber- und Marmorkarpfen • Kein Besatz mit Karpfen Grunewaldsee: • Entnahme von Fischarten, die den LRT beeinträchtigen (Entnahme von Weißfischen) Grunewaldsee FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 18
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Fischerei Köllnitz Hinweis Der Grunewaldsee ist hauptsächlich durch umstehenden Baumbewuchs und dessen Laub stark verlandet. Es wäre sinnvoll potentielle A+E-Maßnahmen in den Managementplan einzugliedern. Änderung 1. Keine Änderungen 2. Potentielle A+E-Maßnahmen wie eine Sedimententnahme/Renaturierung werden im FFH- MP diskutiert aber aufgrund der schweren Zugänglichkeit und eines schlechten Kosten- Nutzen-Verhältnisses nicht weiter verfolgt. Weiterhin können weitere erhebliche Auswirkungen auf andere betroffene Arten nicht ausgeschlossen werden. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 19
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Flüsse der planaren bis montanen Stufe (LRT 3260) • Länge: 1,2 km (Fläche: 1,0 ha) • Biotope: 2 • Erhaltungsgrad: mittel bis schlecht (C) • Entwicklungsfläche: 2 • Köllnitzer Fließ, Bugker Seegraben Beeinträchtigungen: Handlungsbedarf: • Fehl. Durchgängigkeit (4 Staue) • Verbesserung des EHG • Strukturgüte mäßig – stark verändert des LRT auf 1 ha • Randbereich an Straßen befestigt • Tiefe Einsenkungen (vor allem bei Entwicklungsflächen) B. Schönefeld – Köllnitzer Fließ (Mühlenfließ) FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 20
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Flüsse der planaren bis montanen Stufe (LRT 3260) Vorschläge für Erhaltungsmaßnahmen: • Erneuerung von Staubauwerken/Einbau einer Fischaufstiegshilfe* • Einbringen von Störelementen*/Brechung der Uferlinie durch Nischen* • Beseitigung von Uferbefestigungen* * Sowohl als ERH- als auch an anderer • Beseitigung von Sohlenverbau Stelle (z.B. Entwicklungsfläche oder bei EHG B) als ENT-Maßnahme Weitere Vorschläge für Entwicklungsmaßnahmen: • Erhöhung der Gewässersohle/Neuprofilierung (Köllnitzer Fließ beim Grunewaldsee) • Anschluss von Altarmen (östlich des Grunewaldsees) • Querschnitt des Fließgewässers aufweiten zur Reduzierung der Sohlvertiefung FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 21
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Fischerei Köllnitz Hinweis (…)Ein weiterer Punkt im FFH-Managementplan Entwurf bezieht sich auf die Stauhöhe des Sees und Pegelstände des Fließes. Es wäre wichtig, dass die Stauziele von der unteren Wasserbehörde genau definiert werden. Zudem wird erklärt, dass der Pegelstand für die Fischerei auf einem „optimalen Stand“ gehalten wird. Hier müssen wir widersprechen. Eine Stauhöhe von maximal 90-99 cm würde einem Optimum für die Durchführung der Fischerei eher entsprechen. Dieser Pegelstand wurde in bewährter Praxis über Jahrzehnte in Abstimmung mit der Wasserwirtschaft der DDR und später des Landesumweltamtes eingestellt. Aufgrund von verschiedenen Interessen wurde der Pegel in Folge von sehr wasserreichen Jahren schließlich auf 75 cm gesenkt.(..) Änderung 1. In Kap. 1.1. Pegel wird folgender Zusatz aufgenommen: S. 11 (…)Im Rahmen der FFH-Managementplanung des FFH-Gebiets „Groß Schauener Seenkette“ wird eine (…) fördernde Staustufe auf einem höheren Niveau angestrebt. Die Staumarke von 75 cm, zu der bereits 2011 eine Einigung der Betroffenen vor Ort in sehr wasserreichen Jahren stattgefunden hat, dient zur Orientierung sowie weiteren Prüfung und Abstimmung. (vgl. Kap. 2.6. Abstimmung Nr. 5)). Eine Stauhöhe von maximal 90-99 cm würde einem Optimum für die Durchführung der Fischerei entsprechen und wurde in Abstimmung mit der Wasserwirtschaft der DDR und später des Landesumweltamtes über Jahrzehnte so eingestellt (Fischerei Köllnitz, schriftl. Mittl. 2020). Die neuen Stauziele sollten anschließend von der unteren Wasserbehörde genau definiert werden. 2. Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Darstellung des noch im Detail festzusetzenden Pegels im Gebietsverbund mit dem FFH-Gebiet „Groß FFH-MP NaturparkSchauener Seenkette“ Dahme-Heideseen | 3. Treffen der betreffend. rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 22
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Fischerei Köllnitz Hinweis (…)Zudem wird erklärt, dass der Pegelstand für die Fischerei auf einem „optimalen Stand“ gehalten wird. Hier müssen wir widersprechen. Eine Stauhöhe von maximal 90-99 cm würde einem Optimum für die Durchführung der Fischerei eher entsprechen. Dieser Pegelstand wurde in bewährter Praxis über Jahrzehnte in Abstimmung mit der Wasserwirtschaft der DDR und später des Landesumweltamtes eingestellt. Aufgrund von verschiedenen Interessen wurde der Pegel in Folge von sehr wasserreichen Jahren schließlich auf 75 cm gesenkt.(…) Änderung 1. In Kap. 2.6. 2) wird entsprechender Text wie folgt geändert: S. 93 Verbleibende Konlifkte: Der Wasserhaushalt des Köllnitzer Fließes ist abhängig von der Stauhöhe der Groß Schauener Seenkette, die für die Fischer angepasst an verschiedenen Interessen (Fischerei, Oberlieger, Unterlieger) auf einem optimalen entsprechenden Niveau gehalten wird. (…) 2. Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Darstellung des noch im Detail festzusetzenden Pegels im Gebietsverbund mit dem FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette“. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 23
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Fischerei Köllnitz Hinweis (…)Eine Erhöhung des Pegelstandes wäre für uns durchaus sinnvoll. So könnte ab sofort und ohne zusätzliche Investitionskosten in niederschlagsreichen Jahreszeiten ein Wasserreservoir für trockene Jahreszeiten angelegt und ein kontinuierlicher Mindestwasserabfluss über das gesamte Jahr ermöglicht werden. Besonders durch die seit 3 Jahren andauernde Trockenheit fehlt zusätzlich früher im Jahresverlauf Wasser in Größenordnungen, was durch eine solche Maßnahme möglicherweise ausgeglichen werden könnte. Wir würden für die Festlegung auf einen durchschnittlichen Pegelstand von 65 cm, einen maximalen Pegelstand von 99 cm und einen Mindestwasserstand von 50 cm plädieren. Dieser Mindestwasserstand würde die ganzjährige Befahrbarkeit des Fließes mit Fischerkähnen ermöglichen. Zusätzlich könnte so eine ganzjährige kurzzeitige Fischhälterung ermöglicht werden, da durch einen Mindestabfluss eine ausreichende Sauerstoffversorgung der gehälterten Fische gewährleistet werden könnte.(…) Änderung 1. In Kap. 2.6 wird im Zusammenhang mit einem Gespräch, das mit der Fischerei Köllnitz S. 95 geführt wurde, folgender Zusatz aufgenommen: 6) Abstimmung mit der Fischerei Köllnitz Inhalt: Historie und Pegelstände Am 24.09.2020 fand ein Gespräch mit der Fischerei Köllnitz in der Naturparkverwaltung Dahme-Heideseen zur Historie und zu den Pegelständen im FFH-Gebiet statt. In einer Stellungnahme wurden wichtige Punkte noch einmal zusammengefasst. … FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 24
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Fischerei Köllnitz Hinweis (…) niederschlagsreichen Jahreszeiten ein Wasserreservoir (…) kontinuierlicher Mindestwasserabfluss über das ganze Jahr (…) fehlt zusätzlich früher im Jahresverlauf Wasser (…) durchschnittlichen Pegelstand von 65 cm, einen maximalen Pegelstand von 99 cm und einen Mindestwasserstand von 50 cm plädieren. (…) Änderung 1. In Kap. 2.6 wird im Zusammenhang mit einem Gespräch, das mit der Fischerei Köllnitz S. 95 geführt wurde, folgender Zusatz aufgenommen: 6) Abstimmung mit der Fischerei Köllnitz Inhalt: Historie und Pegelstände Am 24.09.2020 fand ein Gespräch mit der Fischerei Köllnitz in der Naturparkverwaltung Dahme-Heideseen zu Historie und Pegelständen im FFH-Gebiet statt. In einer Stellungnahme wurden anschließend wichtige Punkte noch einmal zusammengefasst. Verbleibende Konflikte: Eine höhere Stauhaltung ist für die Fischerei notwendig. So weisen vor allem die Hälterungsanlagen in den letzten Jahren einen zu niedrigen Wasserstand auf. Ein Pegel von 75 cm wäre zu niedrig. Für die Fischerei wäre ein Pegel von 90-99 cm optimal. So könnte in niederschlagsreichen Jahreszeiten ein Wasserreservoir für trockene Jahreszeiten angelegt und über das ganze Jahr ein kontinuierlicher Mindestabfluss ermöglicht werden. Vorgeschlagen wurde eine durchschnittliche Stauhöhe von 65 cm mit einem maximalen Pegelstand von 99 cm und einem Mindestwasserstand von 50 cm. 2. Bei der Stellungnahme handelt es sich um wichtige Hinweise für die noch festzulegende Stauhöhe und damit der Umsetzung von Maßnahmen. Die neuen Stauziele werden im 25 Rahmen des FFH-Managementplant „Groß Schauener Seenkette “ festgelegt. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Fischerei Köllnitz Hinweis (…)Eine Fischtreppe wäre aus unserer Sicht nur sinnvoll, wenn ein ausreichender Wasserabfluss gewährleistet werden kann. Zudem bestehen aktuell mehrere Querverbauungen im gesamten Unterlauf des Fließes bis zum Wolziger See. Die Durchgängigkeit müsste, in diesem Fall auf der gesamten Länge des Fließes gewährleistet werden, um einen Effekt auf einen potentiellen Fischaufstieg zu haben. Nur so können die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfüllt werden. Der einzige potentielle Standort für eine Fischtreppe befindet sich direkt hinter der Bundesstraße 246.(…) Änderung 1. Keine Änderung 2. Im FFH-MP wurden für das gesamte Köllnitzer Fließ eine Aktivierung der vorhandenen Querbauwerke mit Einbau von Fischaufstiegshilfen aufgenommen. Verbleibende Schwierigkeit besteht in der geringen Wasserverfügbarkeit im Köllnitzer Fließ und führt auch dazu, dass eine vollständige Wiederherstellung der Durchgängigkeit nicht gewährleistet werden kann. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 26
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Hochstaudenfluren (LRT 6430) • Fläche: 0,4 ha • Anzahl der Flächen: 1 Begleitbiotop • Erhaltungsgrad: mittel bis schlecht (C) Beeinträchtigungen: Handlungsbedarf: • Trockenheit • Verbesserung des EHG • Verbuschung des LRT auf 0,4 ha • Eutrophierung H. Hause – Blutweiderich (Lysimachia salicaria) FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 27
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Groß Schauener Seekette Ergänzung“ Hochstaudenfluren (LRT 6430) Maßnahmenvorschläge: • Mahd (alle 2-3 Jahre) • Beseitigung des Gehölzbestandes H. Hause – Blutweiderich (Lysimachia salicaria) FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 28
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Landwirtschaftsamt LOS Hinweis Für die Flächen mit dem LRT 6430 liegt bei uns kein Antrag auf Agrarförderung vor. Es müsste geklärt werden ob und wenn ja von wem diese bewirtschaftet werden. Änderung 1. In Kapitel 2.6. wird der entsprechende Zusatz hinzugefügt: S. 92 (…) Ein weiterer Abstimmungsbedarf besteht für die Maßnahmen zur Dynamisierung des Köllnitzer Fließes (LRT 3260, vgl. Kap. 2.2.4) mit den Eigentümern und Nutzern der umgebenen Flächen sowie für die Maßnahmen für die Feuchten Hochstaudenflure (LRT 6430, vgl. Kap. 2.2.5.) und den Großen Feuerfalter (Kap. 2.3.5). Für die Fläche der Feuchten Hochstaudenfluren (LRT 6430, vgl. Kap. 1.6.2.5.) ist der Nutzer nicht bekannt und liegen dem Landwirtschaftsamt LOS keine Antragsdaten auf Agrarförderung vor. Für die Umsetzung der Maßnahmen (vgl. Kap. 2.2.5.) ist zu klären, ob und von wem diese bewirtschaftet werden. Anschließend ist eine Abstimmung der Maßnahmen vorzunehmen. 2. Es handelt sich um einen wichtigen Hinweis für die Umsetzung der Maßnahmen. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 29
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Auen-Wälder mit Alnus glutinosa (LRT 91E0*) • Fläche: 4,8 ha • Anzahl der Flächen: 6 • Erhaltungsgrad: mittel bis schlecht (C) Handlungsbedarf: • Entwicklungsflächen: 2 + 2 BB • Verbesserung des EHG des LRTs auf 4,8 ha Beeinträchtigungen: • Habitatstruktur (Totholz, Alt-, Habitatbäume) • Ablage von Garten- abfällen • Beimischung anderer Baumarten H. Hause – Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella) FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 30
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Auen-Wälder mit Alnus glutinosa (LRT 91E0*) Maßnahmen: • Belassen/Förderung von Biotop- und Habitatbäumen • Belassen/Mehrung von stehendem und liegendem Totholz • Beseitigung von Müll/Ablagerungen & Aufstellen von Informationstafeln • Anschluss von Altarmen an das Köllnitzer Fließ FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 31
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der LFB Oberförsterei Erkner Hinweis ich habe als Anmerkung nur eine Stelle auf Seite 82 unter „F102 – Belassen und Mehrung von stehendem und liegendem Totholz“ des Entwurfs zu bemängeln. Sie schreiben: Für einen guten Erhaltungsgrad ist die Menge des Totholzes auf mindestens 11-20 m³/ ha zu erhöhen. Die angegebene Menge ist sehr viel. Je nach Dimension der Bäume sind das 20-40 Bäume. Zum Vergleich: es wurden im letzten Entwurf des NSG „Spreetal“ 5 Bäume/ ha stehendes Totholz gefordert und dazu sind noch Biotopbäume zu erhalten. Sie kommen mit Ihrer Forderung als sehr wahrscheinlich über die Ziele eines Naturschutzgebiets. Ich würde vorschlagen statt der m³-Angabe eine konkrete Baumzahl zu benennen. Diese kann entweder für nur Stehendes oder stehendes und liegendes Totholz erfolgen. Dabei wäre eine Menge von insgesamt 10 Bäumen/ ha (stehendes und liegendes Totholz) angebracht. In anderen FFH-MP wird auch gern eine allgemeine Formulierung ohne eine genaue Anzahl von Stück oder m³ verwendet, aber dies ist natürlich sehr schwammig. Änderung 1. In Kap. 2.2.6.1 wird folgender Text verändert: S. 82 F102 – Belassen und Mehrung von stehendem und liegendem Totholz (…) Für eine Habitatstruktur guten Erhaltungsgrad guter Ausprägung ist sollte die Menge des Totholzes auf mindestens 11-20 m³/ha zu erhöhen betragen. 2. Bei der Menge des Totholzes handelt es sich um eine von drei Angaben aus der Bewertung zur Habitatstruktur des LRTs (Zimmermann, 2014). Mit der neuen Formulierung soll die Aussage relativiert werden. In Kombination mit der Maßnahme F99 einem guten Arteninventar und geringen Beeinträchtigungen kann durchaus auch mit FFH-MP Naturparkweniger Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAGErhaltungsgrad 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 32 Totholz ein guter erreicht werden.
Maßgebliche Schutzgüter der FFH-RL „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Arten nach Anhang II FFH-RL Fischotter (Lutra lutra) Rapfen (Aspius aspius) Steinbeißer (Cobitis taenia) Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) Großen Feuerfalter (Lycaena dispar) FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 33
Maßgebliche Arten nach Anhang II der FFH-RL „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Fischotter (Lutra lutra) • Nachweise: 2015 an 2 Kontrollpunkten • Erhaltungsgrad: gut (B) Gefährdungen: • Ökologischer Zustand nach WRRL (mäßig/befriedigend) Handlungsbedarf: • Reduzierung von Gefahren- quellen Entwicklungsmaßnahme: • Verwendung von Reusen mit Otterkreuz bzw. -gitter Fischotter - @ P. Leicht FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 34
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Fischerei Köllnitz Hinweis (…)Der Erhaltungszustand für Fischottern wird in Brandenburg und besonders der Groß Schauener Seenkette seit Jahrzehnten als günstig bewertet (Heinz Sielmann, Landesumweltamt). Im Managementplan werden zudem kreuzende Straßen als mittlere Gefährdungsursachen eingestuft, obwohl erwiesenermaßen 90 % der Otter durch Straßenverkehr umkommen (2005).(…) Änderung 1. Keine Änderung 2. Im entsprechenden FFH-Gebiet wurde die Gefährdung durch das Kreuzen von Straßen als mittlere Gefährdungsursache eingestuft, da an den vorhandenen Brücken ein Durchschwimmen möglich ist oder diese nur von der Land- oder Forstwirtschaft genutzte Wege darstellen. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 35
Maßgebliche Arten nach Anhang II der FFH-RL „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Rapfen (Aspius aspius) • Erfassung 2018 ohne Artnachweis (geringe Wasserführung) • Letzter Nachweis 1997 U. Rothe • Erhaltungsgrad: günstig (B) Gefährdungen: • Hoher Nutzungsdruck Handlungsbedarf: • Langfristiger Erhalt von Habitaten Maßnahmenvorschläge: • Grundräumung nur abschnittsweise • Erneute Befischung nach FFH-Methodik (Elektrobefischung im Wolziger See) FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 36
Maßgebliche Arten nach Anhang II der FFH-RL „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Steinbeißer (Cobitis taenia) • Keine Nachweise Köllnitzer Fließ (2018) • Geeignete Strukturen im Köllnitzer Fließ vorhanden • Erhaltungsgrad: mittel bis schlecht (C) Gefährdung: • nicht bekannt Handlungsbedarf: • Erhalt von Habitatqualitäten Erhaltungsmaßnahmen: • Krautung unter Berücksichtigung von Artenschutzaspekten (nur alle 2 Jahre) • Grundräumung nur abschnittsweise • Erneute Befischung nach FFH-Methodik durchführen (Elektrobefischung) im Wolziger See Steinbeißer - @ LfU 2020 FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 37
Maßgebliche Arten nach Anhang II der FFH-RL „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) • Erfassung 2018 ohne Artnachweis (geringe Wasserführung) • Letzter Nachweis 1997 • Erhaltungsgrad: mittel bis schlecht (C) Bitterling - @ St. Zienert, LfU 2002 Gefährdungen: • nicht bekannt Handlungsbedarf: • Langfristiger Erhalt von Habitaten Maßnahmenvorschläge: • Krautung unter Berücksichtigung von Artenschutzaspekten (nur alle 2 Jahre) • Grundräumung nur abschnittsweise • Erneute Befischung nach FFH-Methodik (Elektrobefischung im Wolziger See) FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 38
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme des Untere Wasserbehörde LK Dahme-Spreewald Hinweis Der Wolziger See unterliegt als Teil der Dahme-Wasserstraße (Binnenwasserstraße des Bundes) mit dem Abschnitt „Storkower Gewässer“ der Zuständigkeit des Wasser- und Schifffahrtsamtes „Spree-Havel“ (WSA). Einschränkungen in der Gewässerunterhaltung dürfen sich nicht nachteilig auf die Vorflutfunktion der Gewässer auswirken und sind mit dem WSA, dem WLV „Untere Spree“ und der UWB abzustimmen. Änderung 1. In Kap. 2.3.1.2., 2.3.2.1. und 2.3.3.1. wird folgender Zusatz ergänzt: W57 – Grundräumung nur abschnittsweise und S. 85, 86 und 87 W56 – Krautung unter Berücksichtigung von Artenschutzaspekten (…)Sofern eine Grundräumung innerhalb der ausgewiesenen Habitatflächen für den Rapfen, z.B. der Anlandungszone des Wolziger Sees vorgesehen wird, sollte diese nur in Ausnahmefällen (W57), bei hydraulisch nachgewiesenem Bedarf erfolgen. Dabei dürfen sich Einschränkungen in der Gewässerunterhaltung nicht nachteilig auf die Vorflutfunktion der Gewässer auswirken. Die Maßnahmen sind zuvor mit dem WSA „Spree-Havel“, dem WLV „Untere Spree“ und der UWB abzustimmen. 2. Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Umsetzung der Maßnahme für alle Beteiligte. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 39
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme des Untere Wasserbehörde LK Dahme-Spreewald Hinweis Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob bereits eine Abstimmung mit dem WSA zu den am Wolziger See geplanten Maßnahmen stattgefunden hat. Es wird nahegelegt, den Managementplan auch mit dem WSA abzustimmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Grundräumung im Wolziger See nur abschnittsweise im Bereich der Fahrrinne und in seltenen Ausnahmefällen vorgenommen wird. Änderung 1. In Kap. 2.6 wird folgender Zusatz ergänzt: Ein weiterer Abstimmungsgedarf (…). Die geplanten Maßnahmen am Wolziger See sind mit S. 92 dem WSA „Spree-Havel“ abzustimmen. 2. Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Umsetzung der Maßnahme für alle Beteiligte. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 40
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme des Untere Wasserbehörde LK Dahme-Spreewald Hinweis Ein Abfischen im Zusammenhang mit einer Krautung geht über den regulären Umfang einer Gewässerunterhaltung hinaus. Eine Beeinträchtigung des Steinbeißers und des Bitterlings ist bei einer Krautung nur in geringen Maß zu erwarten. Sollten hier tatsächlich darüber hinaus gehende Forderungen bestehen, so wäre der Mehraufwand finanziell auszugleichen. Der besondere Artenschutz, der bei einer Sedimententnahme (z.B. zur Profilanpassung) zu berücksichtigen wäre, ist gesetzlich geregelt und wäre im Einzelfall durch den Unterhaltungspflichtigen zu berücksichtigen. Änderung 1. Entscheidung In Kap. 2.3.2.1. und 2.3.3.1. wird folgender Zusatz ergänzt: S. 86 und 87/88 W56 – Krautung unter Berücksichtigung von Artenschutzaspekten (…)Bei Eingriffen in die Gewässersohle (Krautung/Räumung) oder der Gefahr massiver Feinsedimentmobilisierung sollten die Eingriffsbereiche vorher abgefischt und geborgene Tiere in geeignete Ersatzhabitate umgesiedelt werden. Ggf. sollte auch das Räumgut durch Fischereibiologen zeitparallel zum Eingriff auf Individuen geprüft werden. Eine Abfischung geht über den regulären Umfang einer Gewässerunterhaltung hinaus. Der Mehraufwand ist finanziell auszugleichen. Der besondere Artenschutz, der bei einer Sedimententnahme (z.B. zur Profilanpassung) zu berücksichtigen wäre, ist gesetzlich geregelt und wäre im Einzelfall durch den Unterhaltungspflichtigen zu berücksichtigen. 2. Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Umsetzung der Maßnahme für alle Beteiligte. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 41
Maßgebliche Arten nach Anhang II der FFH-RL „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) • Nachweis: 2015 ohne Reproduktionsnachweis • Erhaltungsgrad: gut (B) Gefährdungen: • keine Handlungsbedarf: • Langfristiger Erhalt von Habitaten Großer Feuerfalter - @ I. Rödel FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 42
Maßgebliche Arten nach Anhang II der FFH-RL „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) Erhaltungsmaßnahmen: • Mahd (1-2-jährig)/Mosaikmahd/Beweidung* • Unterbindung der Gehölzsukzession • Schaffung von Gewässerrandstreifen Entwicklungsmaßnahmen: Großer Feuerfalter - @ I. Rödel • Aktuelle Kartierung nach FFH-Methodik FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 43
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Untere Wasserbehörde LK Dahme-Spreewald Hinweis Die Gewässerrandstreifen sollten nach Möglichkeit durch freiwillige Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern bzw. Nutzern gesichert werden (einschließlich Entschädigungs- regelung). Alternativ sieht § 77a des Brandenburgischen Wassergesetzes (zu § 38 des Wasserhaus- haltsgesetzes) vor, dass die oberste Wasserbehörde für Gewässer oder Gewässerabschnitte innerhalb von Wasserkörpern, die den guten Zustand im Sinne des § 27 des Wasserhaus- haltsgesetzes nicht erreichen, Gewässerrandstreifen durch Rechtsverordnung festsetzt, soweit dies für die in § 38 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes genannten Zwecke erforderlich ist. Änderung 1. In Kap. 2.3.5.1. wird folgender Zusatz ergänzt: S.90 W26 – Schaffung von Gewässerrandstreifen (…)Die Gewässerrandstreifen sollten nach Möglichkeit durch freiwillige Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern bzw. Nutzern gesichert werden (einschließlich einer angemessenen Entschädigungsregelung für die landwirtschaftliche Nutzungseinschränkung). Alternativ sieht § 77a des Brandenburgischen Wassergesetzes (zu § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes) vor, dass die oberste Wasserbehörde für Gewässer oder Gewässerabschnitte innerhalb von Wasserkörpern, die den guten Zustand im Sinne des § 27 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht erreichen, Gewässerrandstreifen durch Rechtsverordnung festsetzt, soweit dies für die in § 38 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes genannten Zwecke erforderlich ist. 2. Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Umsetzung der FFH-MP NaturparkMaßnahme 44 für Dahme-Heideseen | 3.alle Beteiligte. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Untere Wasserbehörde LK Dahme-Spreewald Hinweis Einschränkungen in der Gewässerunterhaltung dürfen sich nicht nachteilig auf die Vorflutfunktion der Gewässer auswirken und sind mit dem WLV „Untere Spree“ und der UWB abzustimmen. Änderung 1. In Kap. 2.3.5.1. wird folgender Zusatz ergänzt: S.90 W130 – Mahd von Grabenufern regelmäßig abschnittsweise Die Mahd sämtlicher Gräben bzw. Böschungen im FFH-Gebiet sollte regelmäßig abschnittsweise bzw. alle 2-3 Jahre im Rotationsverfahren erfolgen (W130). Einschränkungen in der Gewässerunterhaltung dürfen sich nicht nachteilig auf die Vorflutfunktion der Gewässer auswirken und sind mit dem WLV „Untere Spree“ und der UWB abzustimmen. 2. Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Umsetzung der Maßnahme für alle Beteiligte. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 45
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Landwirtschaftsamt LOS Hinweis Tab. 64 (ab S. 99) fasst die Erhaltungsmaßnahmen zusammen und zeigt ein Ergebnis einer erfolgten/nicht erfolgten Abstimmung. Die Maßnahmen zu LycaDisp mit dem Code O121 ist aus unserer Sicht noch mit den jeweiligen Bewirtschaftern abzusprechen. Änderung 1. Keine Änderungen 2. Der Bedarf weiterer Abstimmungen wird bereits am Anfang von Kapitel 2.6. aufgeführt. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 46
Weitere und grundsätzliche Stellungnahmen FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 47
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Fischerei Köllnitz Hinweis Für uns ist besonders der 1. Abschnitt des Fließes vom Austritt aus dem Groß Schauener Sees bis kurz vor der Bundesstraße 246 von Interesse. In diesem Bereich befindet sich das Firmengelände der Fischerei Köllnitz GmbH. Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll das gesamte Firmengelände aus der FFH-Planung auszuschließen und die Planung ab der Bundesstraße zu beginnen. Auf dem Gelände befinden sich verschiedene Betriebsgebäude, Fischhälterungsanlagen zur Kurzzeithälterung Teichanlagen sowie die Anlegestelle für Fischerkähne am oder im Fließ. Diese Gegebenheiten sind für den Betrieb der Fischerei und firmeneigene Aufgaben unabdingbar. Es ist zusätzlich wichtig, dass potentielle Neubauten, zukünftige Umbauten und Sanierungen am Altbestand, sowie Arbeiten an den Fischteichen auf dem Firmengelände auch zukünftig ohne vorherige FFH-Verträglichkeitsprüfung durchführbar bleiben müssen. Änderung 1. Keine Änderungen 2. Änderungen von Gebietsgrenzen sind in dieser Phase der FFH-Managementplanung nicht mehr möglich. Zudem gehört lediglich der Verlauf des Köllnitzer Fließes zwischen dem Groß Schauener See und der Bundesstraße zum FFH-Gebiet. Eine FFH- Verträglichkeitsprüfung kann bei entsprechenden Bauvorhaben auch außerhalb von FFH- Gebieten notwendig werden. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 48
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Landwirtschaftsamt LOS Hinweis In der Textkarte „Landwirtschaft“ sind Flächen, die als Grünland bewirtschaftet werden, als Ackerland dargestellt. Darunter zwei Flächen südwestlich und westlich des Grunewaldsees, 2 Flächen südlich des Wolziger Sees und 1 Fläche südwestlich von Klein Schauen, südlich der Spree. Änderung 1. Die Karte wurde dahingegen korrigiert. 2. Es handelt sich um einen wichtigen Hinweis für alle Beteiligten. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 49
Synopse Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Untere Wasserbehörde LK Dahme-Spreewald Hinweis Prinzipiell sind für alle Maßnahmen an Gewässern vor der Umsetzung die entsprechenden Genehmigungen bzw. Erlaubnisse bei der zuständigen Wasserbehörde zu beantragen. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren sind die Auswirkungen des jeweiligen Vorhabens zu untersuchen und die Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter nachzuweisen. Soweit bestehende Nutzungen durch einzelne Maßnahmen eingeschränkt werden, sind entsprechende Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern zu treffen. Einvernehmlich vereinbarte Festlegungen für die Gewässerunterhaltung sind in den Unterhaltungsplan für die entsprechenden Gewässer aufzunehmen. Änderung 1. In den Kap. 2.2.2.1., 2.2.2.2., 2.2.3.1., 2.2.4.1., 2.2.4.2. und 2.2.6.2. wird folgender Zusatz ergänzt S. 72, 73, 74, 76, 78 und 83 Prinzipiell sind für alle Maßnahmen an Gewässern vor der Umsetzung die entsprechenden Genehmigungen bzw. Erlaubnisse bei der zuständigen Wasserbehörde zu beantragen. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren sind die Auswirkungen des jeweiligen Vorhabens zu untersuchen und die Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter nachzuweisen. Soweit bestehende Nutzungen durch einzelne Maßnahmen eingeschränkt werden, sind entsprechende Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern zu treffen. Einvernehmlich vereinbarte Festlegungen für die Gewässerunterhaltung sind in den Unterhaltungsplan für die entsprechenden Gewässer aufzunehmen. 2. Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Umsetzung der Maßnahme für alle Beteiligte. FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 50
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen, Hinweise, Wünsche FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 51
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