FFH-Managementplanung im Naturpark Dahme-Heideseen FFH-Gebiete Nr. 669 "Groß Schauener Seenkette Ergänzung" 3. Treffen der rAG für die ...

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FFH-Managementplanung im Naturpark Dahme-Heideseen
FFH-Gebiete Nr. 669
„Groß Schauener Seenkette Ergänzung“

3. Treffen der rAG für die Planungsregion 5 am 30. September 2020

Naturparkverwaltung Prieros (Heidesee)
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LB Planer+Ingenieure GmbH
                  Luftbild Brandenburg
                                                                   Planungsgruppe
                                                                   Landschaftsentwicklung
www.lbplaner.de                                                    www.planland.de
Eichenallee 1a                                                     Pohlstraße 58
15711 Königs Wusterhausen                                          10785 Berlin

Tel +49-3375-2522-3                                                Tel +49-30-26399830
Fax +49-3375-2522-55                                               Fax +49-30-26399850
eMail info@lbplaner.de                                             eMail info@planland.de

                Institut für angewandte                                         Natur+Text GmbH
                Gewässerökologie GmbH

www.gewaesseroekologie-seddin.de                                   www.naturundtext.de
Schlunkendorfer Straße 2e                                          Friedensallee 21
14554 Seddiner See                                                 15834 Rangsdorf

Tel +49-33205-71010                                                Tel +49-033708 20341
Fax +49-33205-62161                                                Fax +49-033708 203433
eMail gewaesseroekologie-seddin@t-online.de                        email info@naturundtext.de

Nationale Naturlandschaften | FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen |
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Gliederung des Vortrags

 1. Vorstellung der Kartierergebnisse / Handlungsbedarf / Maßnahmen

    – Lebensraumtypen

    – Arten

 2. Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahmen

FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   3
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Bisherige Schritte

• Erfassung des Bestandes der FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten
• Festlegung der maßgeblichen Schutzgüter
• Maßnahmenplanung
• Abstimmungsgespräche
• Anfertigung des 1. Entwurf unter Berücksichtigung der Hinweise
• Konsultation (Auslegung) 4 Wochen
• Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise

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Synopse

Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahmen

 Stellungnahme durch                                                                 Datum

 NP Dahme-Heideseen                                                                  27.08.2020

 Landesforstbetrieb Oberförsterei Erkner                                             03.09.2020

 Landwirtschaftsamt LOS                                                              02.09.2020

 Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree                                                 23.09.2020

 Untere Wasserbehörde LK Dahme-                                                      24.09.2020
 Spreewald
 Fischerei Köllnitz                                                                  24.09.2020

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Einführung
                                                                                                  in das FFH-Gebiet
                                                                                                   Größe: 286,1 ha
                                                                                                   Lage:
                                                                                                    • Landkreis Dahme-
                                                                                                      Spreewald und Oder-
                                                                                                      Spree
                                                                                                    • Amt
                                                                                                      Schenkenländchen
                                                                                                    • Gemeinden
                                                                                                      Heidesee,
                                                                                                      Münchehofe und
                                                                                                      Stadt Storkow (Mark)

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Einführung in das FFH-Gebiet
FFH 669

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Bestand LRT und Arten

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Maßgebliche Schutzgüter der FFH-RL
        „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“

Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I FFH-RL
 Code            Bezeichnung LRT

 1340           Salzstellen im Binnenland

 3140           Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit Armleuchteralgen

 3150           Natürliche eutrophe Seen

 3260           Flüsse der planaren bis montanen Stufe

 6430           Feuchte Hochstaudenfluren

 91E0* Auen-Wälder mit Erle und Esche

                                                                                                  * Prioritärer Lebensraumtyp

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FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
                      „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Salzstellen im Binnenland (LRT 1340)
• Fläche: 1 ha
• 1 Entwicklungsfläche am Grunewaldsee
• Historisch am Südufer des Wolziger Sees

Beeinträchtigungen:
• Trockenheit

Handlungsbedarf:
• Wiederherstellung des LRTs auf 1 ha

  Erdbeerklee (Trifolium fragiferum) - @ W. Klaeber

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FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
                      „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Salzstellen im Binnenland (LRT 1340)

Erhaltungsmaßnahmen:
• Zur Wiedereinrichtung: 2-schürige Mahd
   (flexibel je nach Witterung gestaltet)
• Beweidung mit Rindern/Wasserbüffeln
   (mit angepasster Besatzdichte in Abhängigkeit
   standörtlicher Gegebenheiten)
• keine Düngung

  Erdbeerklee (Trifolium fragiferum) - @ W. Klaeber

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Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Landwirtschaftsamt LOS

Hinweis            Auf S. 93 des Managementplanentwurfes wird ersichtlich, dass bereits mit einem
                   Flächennutzer über die geplanten Maßnahmen Rücksprache gehalten wurde. Die
                   Bedenken des Landwirtes (Verbleibende Konflikte) sind in die Überarbeitung des Planes
                   aufzunehmen bzw. mit ihm in einem zweiten Gespräch über mögliche
                   Kompromisslösungen zu diskutieren.
Änderung           1.      Im Kapitel 2.6. wird der entsprechende Zusatz hinzugefügt.
S. 93
                    (…) Für die Maßnahmen der Salzstellen im Binnenland (LRT 1340*, vgl. Kap. 2.2.1)
                        sollten in einem zweiten Gespräch mit dem Landnutzer Kompromisslösungen
                        identifiziert und diskutiert werden.
                   2.      Es handelt sich um einen wichtigen Hinweis für die Umsetzung der Maßnahmen.

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FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
             „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit
Armleuchteralgen (LRT 3140)
Dobrasee:
• Fläche: 23,8 ha
• Biotope: 2
• Erhaltungsgrad: mittel bis schlecht (C)
Beeinträchtigungen:
• Wenig Armleuchterarten
• Viele Störzeiger (Laichkraut, Tausend-
  blatt, Hornblatt)
• Badestelle
Handlungsbedarf:
• Verbesserung des EHG des LRT auf
  23,8 ha

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FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
             „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit
Armleuchteralgen (LRT 3140)

Erhaltungsmaßnahmen:
• Entnahme von Fischarten, die den FFH-LRT
   beeinträchtigen (Abfischen vorhandener Karpfen)
• Beschränkung des Besatzes mit Karpfen (kein Besatz)

Entwicklungsmaßnahmen:
• Maßnahmen zur Stabilisierung
  des Wasserstandes:
• Setzen einer Sohlschwelle
• Umwandlung umgebener
  Forste

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Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Zuarbeit von NP Dahme-
    Heideseen

Hinweis            Zuarbeit von Betauchungsergebnissen des Dobrasees vom 27.05.2020

Änderung           1.     Der Text in Kapitel 1.6.2.2. wird folgendermaßen ergänzt:

S. 35-36           (…)Im Süden kommen größere Armleuchteralgen-Bestände mit Stern-Glanzleuchteralgen
                   (Nitellopsis obtusa) vor. Bei Betauchungen im Mai 2020 konnten die Gegensätzliche
                   Armleuchteralge (Chara contraria), die Zerbrechliche Armleuchteralge (C. globularis) und
                   die Kurzstachelige Armleuchteralge (C. papilosa) kartiert werden. Der Röhrichtgürtel am
                   Ostufer ist fast komplett geschlossen und von Schilf (Phragmites australis) dominiert (Flächen-
                   ID:0466).
                   Die Characeenvegetation ist gering ausgeprägt. Im Dobrasee finden sich eine Tauchblatt- und
                   Schwimmblattvegetation, an den Ufern kommen Moorwälder und Gebüsche sowie
                   Wasserröhrichte vor. Als charakteristische Arten wurde das Große Nixkraut (Najas marina)
                   kartiert, LRT-kennzeichnend ist die Gegenständige Armleuchteralge (Chara contraria) und
                   die Stern-Glanzleuchteralge (Nitelopsis obtusa). (…)
                   Das Arteninventar ist mit zwei drei charakteristischen Arten davon zwei LRT-kennzeichnenden
                   Arten nur in Teilen vorhanden (Bewertung C) gut ausgeprägt (Bewertung B). Es fehlen vor
                   allem weitere Armleuchteralgen-Arten und typische Laichkräuter wie das Faden-, Gras- oder das
                   Gestreckte Laichkraut (Potamogeton filiformis, P. gramineus oder P. praelongus).
                   2.     Es handelt sich um wichtige Kartierergebnisse.
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Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme des
    Bundesforstbetriebes Havel-Oder-Spree

Hinweis            Nach Abgleich mit der Naturerbeplanung auf den Flächen des Bundes im FFH-Gebiet "Groß
                   Schauener Seenkette Ergänzung" ist, entgegen der ersten Aussage, das Gebiet des
                   Kiefernaltholzes und Birkenaufwuchses nach Waldbrand im äußersten Südwesten des FFH-
                   Gebietes (s. Abbildung, grob blau umrandete Fläche) der Kategorie N - sofortiger
                   Nutzungsverzicht zugeordnet.

                   Wir bitten deshalb, folgenden Abschnitt im Textteil der Manage-
                   mentplanung zu ändern…

Änderung           1.     Im Kapitel 2.6. wird entsprechender Text zur Abstimmung mit
                           dem Bundesforstbetrieb verändert:
S. 94
                   Verbleibende Konflikte:
                   Das FFH-Gebiet „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“ liegt im Bereich des Dobrasees im
                   Nationalen Naturerbe Streganz. Hier werden A&E-Maßnahmen des Bundes umgesetzt. Die
                   Flächen südwestlich des Dobrasees werden entsprechend der Naturerbeplanung der
                   natürlichen Entwicklung überlassen (sofortiger Nutzungsverzicht) zu trockenen
                   halboffenen und offenen Biotopen mit Heide umgewandelt und können nicht aktiv zu naturnahen
                   Laub(misch)wäldern umgebaut werden."
                   2.     Es handelt sich um einen wichtigen Hinweis für die Umsetzung der geplanten Maßnahme
                         zur Umwandlung der umgebenden Forste des Dobrasees.
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FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
                „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Natürliche eutrophe Seen (LRT 3150)
•     Fläche: 85,4 ha
•     Biotope: 12
•     Erhaltungsgrad: mittel-schlecht (C)
•     Teile des Wolziger See und
      Grunewaldsee
Beeinträchtigungen:
• Geringe Makrophytengrenze
• Hoher Nährstoffzufluss
• Sedimentablagerung im
  Grunewaldsee
Handlungsbedarf:
• Verbesserung des EHG des LRT                                            Wolziger See

  auf 85,4 ha

                                                                          Grunewaldsee                B. Schönefeld – Blick auf den Wolziger See

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FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
             „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
                                                                       Wolziger See

Natürliche eutrophe Seen (LRT 3150)

Erhaltungsmaßnahmen:
Wolziger See:
• Nährstoffzuflüsse minimieren
• Monitoring durchführen, um
   bessere Daten über die
   Nährstoffzuflüsse zu erhalten
• Entnahme von Silber- und
   Marmorkarpfen
• Kein Besatz mit Karpfen
Grunewaldsee:
• Entnahme von Fischarten, die den
  LRT beeinträchtigen (Entnahme
  von Weißfischen)                                                                        Grunewaldsee

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Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Fischerei Köllnitz
Hinweis            Der Grunewaldsee ist hauptsächlich durch umstehenden Baumbewuchs und dessen Laub stark
                   verlandet. Es wäre sinnvoll potentielle A+E-Maßnahmen in den Managementplan
                   einzugliedern.
Änderung           1.       Keine Änderungen
                   2.       Potentielle A+E-Maßnahmen wie eine Sedimententnahme/Renaturierung werden im FFH-
                            MP diskutiert aber aufgrund der schweren Zugänglichkeit und eines schlechten Kosten-
                            Nutzen-Verhältnisses nicht weiter verfolgt. Weiterhin können weitere erhebliche
                            Auswirkungen auf andere betroffene Arten nicht ausgeschlossen werden.

           FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   19
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
                                                 „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
                   Flüsse der planaren bis montanen Stufe (LRT 3260)
                   •         Länge: 1,2 km (Fläche: 1,0 ha)
                   •         Biotope: 2
                   •         Erhaltungsgrad: mittel bis schlecht (C)
                   •         Entwicklungsfläche: 2
                   •         Köllnitzer Fließ, Bugker Seegraben

                   Beeinträchtigungen:                                Handlungsbedarf:
                   • Fehl. Durchgängigkeit (4 Staue)                  • Verbesserung des EHG
                   • Strukturgüte mäßig – stark verändert                des LRT auf 1 ha
                   • Randbereich an Straßen befestigt
                   • Tiefe Einsenkungen (vor allem bei Entwicklungsflächen)

B. Schönefeld – Köllnitzer Fließ (Mühlenfließ)

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FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
             „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Flüsse der planaren bis montanen Stufe (LRT 3260)
Vorschläge für Erhaltungsmaßnahmen:
• Erneuerung von Staubauwerken/Einbau einer Fischaufstiegshilfe*
• Einbringen von Störelementen*/Brechung der Uferlinie durch Nischen*
• Beseitigung von Uferbefestigungen*                           * Sowohl als ERH- als auch an anderer
• Beseitigung von Sohlenverbau                                 Stelle (z.B. Entwicklungsfläche oder bei
                                                                      EHG B) als ENT-Maßnahme
Weitere Vorschläge für Entwicklungsmaßnahmen:
• Erhöhung der Gewässersohle/Neuprofilierung (Köllnitzer Fließ beim Grunewaldsee)
• Anschluss von Altarmen (östlich des Grunewaldsees)
• Querschnitt des Fließgewässers aufweiten zur Reduzierung der Sohlvertiefung

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Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Fischerei Köllnitz
Hinweis          (…)Ein weiterer Punkt im FFH-Managementplan Entwurf bezieht sich auf die Stauhöhe des
                 Sees und Pegelstände des Fließes. Es wäre wichtig, dass die Stauziele von der unteren
                 Wasserbehörde genau definiert werden.
                 Zudem wird erklärt, dass der Pegelstand für die Fischerei auf einem „optimalen Stand“ gehalten
                 wird. Hier müssen wir widersprechen. Eine Stauhöhe von maximal 90-99 cm würde einem
                 Optimum für die Durchführung der Fischerei eher entsprechen. Dieser Pegelstand wurde in
                 bewährter Praxis über Jahrzehnte in Abstimmung mit der Wasserwirtschaft der DDR und später
                 des Landesumweltamtes eingestellt. Aufgrund von verschiedenen Interessen wurde der Pegel
                 in Folge von sehr wasserreichen Jahren schließlich auf 75 cm gesenkt.(..)
Änderung         1.   In Kap. 1.1. Pegel wird folgender Zusatz aufgenommen:

S. 11            (…)Im Rahmen der FFH-Managementplanung des FFH-Gebiets „Groß Schauener Seenkette“
                 wird eine (…) fördernde Staustufe auf einem höheren Niveau angestrebt. Die Staumarke von 75
                 cm, zu der bereits 2011 eine Einigung der Betroffenen vor Ort in sehr wasserreichen Jahren
                 stattgefunden hat, dient zur Orientierung sowie weiteren Prüfung und Abstimmung. (vgl. Kap.
                 2.6. Abstimmung Nr. 5)). Eine Stauhöhe von maximal 90-99 cm würde einem Optimum für
                 die Durchführung der Fischerei entsprechen und wurde in Abstimmung mit der
                 Wasserwirtschaft der DDR und später des Landesumweltamtes über Jahrzehnte so
                 eingestellt (Fischerei Köllnitz, schriftl. Mittl. 2020). Die neuen Stauziele sollten
                 anschließend von der unteren Wasserbehörde genau definiert werden.
                 2.        Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Darstellung des
                           noch im Detail festzusetzenden Pegels im Gebietsverbund mit dem FFH-Gebiet „Groß
           FFH-MP NaturparkSchauener     Seenkette“
                            Dahme-Heideseen | 3. Treffen der betreffend.
                                                             rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020 22
Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Fischerei Köllnitz
Hinweis            (…)Zudem wird erklärt, dass der Pegelstand für die Fischerei auf einem „optimalen Stand“
                   gehalten wird. Hier müssen wir widersprechen. Eine Stauhöhe von maximal 90-99 cm würde
                   einem Optimum für die Durchführung der Fischerei eher entsprechen. Dieser Pegelstand
                   wurde in bewährter Praxis über Jahrzehnte in Abstimmung mit der Wasserwirtschaft der DDR
                   und später des Landesumweltamtes eingestellt. Aufgrund von verschiedenen Interessen wurde
                   der Pegel in Folge von sehr wasserreichen Jahren schließlich auf 75 cm gesenkt.(…)

Änderung           1.       In Kap. 2.6. 2) wird entsprechender Text wie folgt geändert:
S. 93
                   Verbleibende Konlifkte:
                   Der Wasserhaushalt des Köllnitzer Fließes ist abhängig von der Stauhöhe der Groß Schauener
                   Seenkette, die für die Fischer angepasst an verschiedenen Interessen (Fischerei,
                   Oberlieger, Unterlieger) auf einem optimalen entsprechenden Niveau gehalten wird. (…)
                   2.       Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Darstellung des
                            noch im Detail festzusetzenden Pegels im Gebietsverbund mit dem FFH-Gebiet „Groß
                            Schauener Seenkette“.

           FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   23
Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Fischerei Köllnitz
Hinweis            (…)Eine Erhöhung des Pegelstandes wäre für uns durchaus sinnvoll. So könnte ab sofort und
                   ohne zusätzliche Investitionskosten in niederschlagsreichen Jahreszeiten ein
                   Wasserreservoir für trockene Jahreszeiten angelegt und ein kontinuierlicher
                   Mindestwasserabfluss über das gesamte Jahr ermöglicht werden. Besonders durch die seit
                   3 Jahren andauernde Trockenheit fehlt zusätzlich früher im Jahresverlauf Wasser in
                   Größenordnungen, was durch eine solche Maßnahme möglicherweise ausgeglichen werden
                   könnte.
                   Wir würden für die Festlegung auf einen durchschnittlichen Pegelstand von 65 cm, einen
                   maximalen Pegelstand von 99 cm und einen Mindestwasserstand von 50 cm plädieren.
                   Dieser Mindestwasserstand würde die ganzjährige Befahrbarkeit des Fließes mit Fischerkähnen
                   ermöglichen. Zusätzlich könnte so eine ganzjährige kurzzeitige Fischhälterung ermöglicht
                   werden, da durch einen Mindestabfluss eine ausreichende Sauerstoffversorgung der
                   gehälterten Fische gewährleistet werden könnte.(…)

Änderung           1.       In Kap. 2.6 wird im Zusammenhang mit einem Gespräch, das mit der Fischerei Köllnitz
S. 95                       geführt wurde, folgender Zusatz aufgenommen:
                   6) Abstimmung mit der Fischerei Köllnitz
                   Inhalt: Historie und Pegelstände
                   Am 24.09.2020 fand ein Gespräch mit der Fischerei Köllnitz in der Naturparkverwaltung
                   Dahme-Heideseen zur Historie und zu den Pegelständen im FFH-Gebiet statt. In einer
                   Stellungnahme wurden wichtige Punkte noch einmal zusammengefasst.
                   …
           FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   24
Synopse
Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der Fischerei Köllnitz
Hinweis          (…) niederschlagsreichen Jahreszeiten ein Wasserreservoir (…) kontinuierlicher
                 Mindestwasserabfluss über das ganze Jahr (…) fehlt zusätzlich früher im Jahresverlauf
                 Wasser (…) durchschnittlichen Pegelstand von 65 cm, einen maximalen Pegelstand von
                 99 cm und einen Mindestwasserstand von 50 cm plädieren. (…)
Änderung         1.   In Kap. 2.6 wird im Zusammenhang mit einem Gespräch, das mit der Fischerei Köllnitz
S. 95                 geführt wurde, folgender Zusatz aufgenommen:
                 6) Abstimmung mit der Fischerei Köllnitz
                 Inhalt: Historie und Pegelstände
                 Am 24.09.2020 fand ein Gespräch mit der Fischerei Köllnitz in der Naturparkverwaltung
                 Dahme-Heideseen zu Historie und Pegelständen im FFH-Gebiet statt. In einer
                 Stellungnahme wurden anschließend wichtige Punkte noch einmal zusammengefasst.
                 Verbleibende Konflikte:
                 Eine höhere Stauhaltung ist für die Fischerei notwendig. So weisen vor allem die
                 Hälterungsanlagen in den letzten Jahren einen zu niedrigen Wasserstand auf. Ein Pegel
                 von 75 cm wäre zu niedrig. Für die Fischerei wäre ein Pegel von 90-99 cm optimal. So
                 könnte in niederschlagsreichen Jahreszeiten ein Wasserreservoir für trockene
                 Jahreszeiten angelegt und über das ganze Jahr ein kontinuierlicher Mindestabfluss
                 ermöglicht werden. Vorgeschlagen wurde eine durchschnittliche Stauhöhe von 65 cm mit
                 einem maximalen Pegelstand von 99 cm und einem Mindestwasserstand von 50 cm.
                 2.       Bei der Stellungnahme handelt es sich um wichtige Hinweise für die noch festzulegende
                          Stauhöhe und damit der Umsetzung von Maßnahmen. Die neuen Stauziele werden im
                                                                                                           25
                          Rahmen des FFH-Managementplant „Groß Schauener Seenkette “ festgelegt.
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Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Fischerei Köllnitz
Hinweis            (…)Eine Fischtreppe wäre aus unserer Sicht nur sinnvoll, wenn ein ausreichender
                   Wasserabfluss gewährleistet werden kann. Zudem bestehen aktuell mehrere
                   Querverbauungen im gesamten Unterlauf des Fließes bis zum Wolziger See. Die
                   Durchgängigkeit müsste, in diesem Fall auf der gesamten Länge des Fließes gewährleistet
                   werden, um einen Effekt auf einen potentiellen Fischaufstieg zu haben. Nur so können die
                   Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfüllt werden. Der einzige potentielle
                   Standort für eine Fischtreppe befindet sich direkt hinter der Bundesstraße 246.(…)
Änderung           1.       Keine Änderung
                   2.       Im FFH-MP wurden für das gesamte Köllnitzer Fließ eine Aktivierung der vorhandenen
                            Querbauwerke mit Einbau von Fischaufstiegshilfen aufgenommen. Verbleibende
                            Schwierigkeit besteht in der geringen Wasserverfügbarkeit im Köllnitzer Fließ und führt
                            auch dazu, dass eine vollständige Wiederherstellung der Durchgängigkeit nicht
                            gewährleistet werden kann.

           FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   26
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
                                                  „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
                    Hochstaudenfluren (LRT 6430)
                    • Fläche: 0,4 ha
                    • Anzahl der Flächen: 1 Begleitbiotop
                    • Erhaltungsgrad: mittel bis schlecht (C)

                    Beeinträchtigungen:                                                                    Handlungsbedarf:
                    • Trockenheit                                                                          • Verbesserung des EHG
                    • Verbuschung                                                                            des LRT auf 0,4 ha
                    • Eutrophierung

H. Hause – Blutweiderich (Lysimachia salicaria)

                         FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020            27
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
                       „Groß Schauener Seekette Ergänzung“
Hochstaudenfluren (LRT 6430)
Maßnahmenvorschläge:
• Mahd (alle 2-3 Jahre)
• Beseitigung des Gehölzbestandes

      H. Hause – Blutweiderich (Lysimachia salicaria)

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Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Landwirtschaftsamt LOS

Hinweis            Für die Flächen mit dem LRT 6430 liegt bei uns kein Antrag auf Agrarförderung vor. Es
                   müsste geklärt werden ob und wenn ja von wem diese bewirtschaftet werden.
Änderung           1.      In Kapitel 2.6. wird der entsprechende Zusatz hinzugefügt:
S. 92
                   (…) Ein weiterer Abstimmungsbedarf besteht für die Maßnahmen zur Dynamisierung des
                       Köllnitzer Fließes (LRT 3260, vgl. Kap. 2.2.4) mit den Eigentümern und Nutzern der
                       umgebenen Flächen sowie für die Maßnahmen für die Feuchten Hochstaudenflure (LRT
                       6430, vgl. Kap. 2.2.5.) und den Großen Feuerfalter (Kap. 2.3.5). Für die Fläche der
                       Feuchten Hochstaudenfluren (LRT 6430, vgl. Kap. 1.6.2.5.) ist der Nutzer nicht
                       bekannt und liegen dem Landwirtschaftsamt LOS keine Antragsdaten auf
                       Agrarförderung vor. Für die Umsetzung der Maßnahmen (vgl. Kap. 2.2.5.) ist zu
                       klären, ob und von wem diese bewirtschaftet werden. Anschließend ist eine
                       Abstimmung der Maßnahmen vorzunehmen.
                   2.      Es handelt sich um einen wichtigen Hinweis für die Umsetzung der Maßnahmen.

           FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   29
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
                                          „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
             Auen-Wälder mit Alnus glutinosa (LRT 91E0*)
             •         Fläche: 4,8 ha
             •         Anzahl der Flächen: 6
             •         Erhaltungsgrad: mittel bis schlecht (C)                                           Handlungsbedarf:
             •         Entwicklungsflächen: 2 + 2 BB                                                     • Verbesserung des EHG
                                                                                                           des LRTs auf 4,8 ha
             Beeinträchtigungen:
             • Habitatstruktur (Totholz, Alt-, Habitatbäume)
             • Ablage von Garten-
               abfällen
             • Beimischung anderer
               Baumarten

H. Hause – Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)

                  FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020                 30
FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
             „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Auen-Wälder mit Alnus glutinosa (LRT 91E0*)
Maßnahmen:
• Belassen/Förderung von Biotop- und Habitatbäumen
• Belassen/Mehrung von stehendem und liegendem Totholz
• Beseitigung von Müll/Ablagerungen & Aufstellen von
  Informationstafeln
• Anschluss von Altarmen an das Köllnitzer Fließ

 FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   31
Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    LFB Oberförsterei Erkner
Hinweis          ich habe als Anmerkung nur eine Stelle auf Seite 82 unter „F102 – Belassen und Mehrung
                 von stehendem und liegendem Totholz“ des Entwurfs zu bemängeln.
                 Sie schreiben: Für einen guten Erhaltungsgrad ist die Menge des Totholzes auf mindestens
                 11-20 m³/ ha zu erhöhen.
                 Die angegebene Menge ist sehr viel. Je nach Dimension der Bäume sind das 20-40 Bäume.
                 Zum Vergleich: es wurden im letzten Entwurf des NSG „Spreetal“ 5 Bäume/ ha stehendes
                 Totholz gefordert und dazu sind noch Biotopbäume zu erhalten. Sie kommen mit Ihrer
                 Forderung als sehr wahrscheinlich über die Ziele eines Naturschutzgebiets.
                 Ich würde vorschlagen statt der m³-Angabe eine konkrete Baumzahl zu benennen. Diese kann
                 entweder für nur Stehendes oder stehendes und liegendes Totholz erfolgen. Dabei wäre eine
                 Menge von insgesamt 10 Bäumen/ ha (stehendes und liegendes Totholz) angebracht.
                 In anderen FFH-MP wird auch gern eine allgemeine Formulierung ohne eine genaue Anzahl
                 von Stück oder m³ verwendet, aber dies ist natürlich sehr schwammig.

Änderung         1.   In Kap. 2.2.6.1 wird folgender Text verändert:
S. 82
                 F102 – Belassen und Mehrung von stehendem und liegendem Totholz
                 (…) Für eine Habitatstruktur guten Erhaltungsgrad guter Ausprägung ist sollte die Menge des
                      Totholzes auf mindestens 11-20 m³/ha zu erhöhen betragen.
                 2.        Bei der Menge des Totholzes handelt es sich um eine von drei Angaben aus der
                           Bewertung zur Habitatstruktur des LRTs (Zimmermann, 2014). Mit der neuen
                           Formulierung soll die Aussage relativiert werden. In Kombination mit der Maßnahme F99
                           einem guten Arteninventar und geringen Beeinträchtigungen kann durchaus auch mit
           FFH-MP Naturparkweniger
                            Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAGErhaltungsgrad
                                                                5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   32
                                     Totholz      ein guter                            erreicht     werden.
Maßgebliche Schutzgüter der FFH-RL
        „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Arten nach Anhang II FFH-RL

Fischotter (Lutra lutra)

Rapfen (Aspius aspius)

Steinbeißer (Cobitis taenia)

Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)

Großen Feuerfalter (Lycaena dispar)

FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   33
Maßgebliche Arten nach Anhang II der FFH-RL
           „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Fischotter (Lutra lutra)
• Nachweise: 2015 an 2
  Kontrollpunkten
• Erhaltungsgrad: gut (B)

Gefährdungen:
• Ökologischer Zustand nach
  WRRL (mäßig/befriedigend)

Handlungsbedarf:
• Reduzierung von Gefahren-
  quellen

Entwicklungsmaßnahme:
• Verwendung von Reusen mit Otterkreuz
  bzw. -gitter

                                                                                             Fischotter - @ P. Leicht

       FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020                  34
Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Fischerei Köllnitz
Hinweis            (…)Der Erhaltungszustand für Fischottern wird in Brandenburg und besonders der Groß
                   Schauener Seenkette seit Jahrzehnten als günstig bewertet (Heinz Sielmann,
                   Landesumweltamt). Im Managementplan werden zudem kreuzende Straßen als mittlere
                   Gefährdungsursachen eingestuft, obwohl erwiesenermaßen 90 % der Otter durch
                   Straßenverkehr umkommen (2005).(…)
Änderung           1.       Keine Änderung
                   2.       Im entsprechenden FFH-Gebiet wurde die Gefährdung durch das Kreuzen von Straßen
                            als mittlere Gefährdungsursache eingestuft, da an den vorhandenen Brücken ein
                            Durchschwimmen möglich ist oder diese nur von der Land- oder Forstwirtschaft genutzte
                            Wege darstellen.

           FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   35
Maßgebliche Arten nach Anhang II der FFH-RL
    „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Rapfen (Aspius aspius)
• Erfassung 2018 ohne Artnachweis (geringe
  Wasserführung)
• Letzter Nachweis 1997                                                                       U. Rothe

• Erhaltungsgrad: günstig (B)
Gefährdungen:
• Hoher Nutzungsdruck

Handlungsbedarf:
• Langfristiger Erhalt von Habitaten

Maßnahmenvorschläge:
• Grundräumung nur abschnittsweise
• Erneute Befischung nach FFH-Methodik
  (Elektrobefischung im Wolziger See)

FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020          36
Maßgebliche Arten nach Anhang II der FFH-RL
    „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Steinbeißer (Cobitis taenia)
• Keine Nachweise Köllnitzer Fließ (2018)
• Geeignete Strukturen im Köllnitzer Fließ
  vorhanden
• Erhaltungsgrad: mittel bis schlecht (C)

Gefährdung:
• nicht bekannt

Handlungsbedarf:
• Erhalt von Habitatqualitäten

Erhaltungsmaßnahmen:
• Krautung unter Berücksichtigung von
   Artenschutzaspekten (nur alle 2 Jahre)
• Grundräumung nur abschnittsweise
• Erneute Befischung nach FFH-Methodik
   durchführen (Elektrobefischung) im Wolziger
   See                                                                                     Steinbeißer - @ LfU 2020

FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020                       37
Maßgebliche Arten nach Anhang II der FFH-RL
           „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)
• Erfassung 2018 ohne Artnachweis (geringe
  Wasserführung)
• Letzter Nachweis 1997
• Erhaltungsgrad: mittel bis schlecht (C)                                                        Bitterling - @ St. Zienert, LfU 2002

Gefährdungen:
• nicht bekannt

Handlungsbedarf:
• Langfristiger Erhalt von Habitaten

Maßnahmenvorschläge:
• Krautung unter Berücksichtigung von
  Artenschutzaspekten (nur alle 2 Jahre)
• Grundräumung nur abschnittsweise
• Erneute Befischung nach FFH-Methodik
  (Elektrobefischung im Wolziger See)

       FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020                                  38
Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme des Untere
    Wasserbehörde LK Dahme-Spreewald

Hinweis            Der Wolziger See unterliegt als Teil der Dahme-Wasserstraße (Binnenwasserstraße des
                   Bundes) mit dem Abschnitt „Storkower Gewässer“ der Zuständigkeit des Wasser- und
                   Schifffahrtsamtes „Spree-Havel“ (WSA).
                   Einschränkungen in der Gewässerunterhaltung dürfen sich nicht nachteilig auf die Vorflutfunktion
                   der Gewässer auswirken und sind mit dem WSA, dem WLV „Untere Spree“ und der UWB
                   abzustimmen.

Änderung           1.    In Kap. 2.3.1.2., 2.3.2.1. und 2.3.3.1. wird folgender Zusatz ergänzt:
                   W57 – Grundräumung nur abschnittsweise und
S. 85, 86 und
87                 W56 – Krautung unter Berücksichtigung von Artenschutzaspekten
                   (…)Sofern eine Grundräumung innerhalb der ausgewiesenen Habitatflächen für den Rapfen,
                   z.B. der Anlandungszone des Wolziger Sees vorgesehen wird, sollte diese nur in
                   Ausnahmefällen (W57), bei hydraulisch nachgewiesenem Bedarf erfolgen. Dabei dürfen sich
                   Einschränkungen in der Gewässerunterhaltung nicht nachteilig auf die Vorflutfunktion der
                   Gewässer auswirken. Die Maßnahmen sind zuvor mit dem WSA „Spree-Havel“, dem WLV
                   „Untere Spree“ und der UWB abzustimmen.
                   2.  Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Umsetzung der
                   Maßnahme für alle Beteiligte.

           FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   39
Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme des Untere
    Wasserbehörde LK Dahme-Spreewald

Hinweis            Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob bereits eine Abstimmung mit dem WSA zu den am
                   Wolziger See geplanten Maßnahmen stattgefunden hat. Es wird nahegelegt, den
                   Managementplan auch mit dem WSA abzustimmen.
                   Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Grundräumung im Wolziger See nur abschnittsweise
                   im Bereich der Fahrrinne und in seltenen Ausnahmefällen vorgenommen wird.

Änderung           1. In Kap. 2.6 wird folgender Zusatz ergänzt:
                   Ein weiterer Abstimmungsgedarf (…). Die geplanten Maßnahmen am Wolziger See sind mit
S. 92
                   dem WSA „Spree-Havel“ abzustimmen.
                   2.  Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Umsetzung der
                   Maßnahme für alle Beteiligte.

           FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   40
Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme des Untere
    Wasserbehörde LK Dahme-Spreewald

Hinweis             Ein Abfischen im Zusammenhang mit einer Krautung geht über den regulären Umfang einer
                    Gewässerunterhaltung hinaus. Eine Beeinträchtigung des Steinbeißers und des Bitterlings ist
                    bei einer Krautung nur in geringen Maß zu erwarten. Sollten hier tatsächlich darüber hinaus
                    gehende Forderungen bestehen, so wäre der Mehraufwand finanziell auszugleichen.
                    Der besondere Artenschutz, der bei einer Sedimententnahme (z.B. zur Profilanpassung) zu
                    berücksichtigen wäre, ist gesetzlich geregelt und wäre im Einzelfall durch den
                    Unterhaltungspflichtigen zu berücksichtigen.

Änderung            1.     Entscheidung
                    In Kap. 2.3.2.1. und 2.3.3.1. wird folgender Zusatz ergänzt:
S. 86 und
87/88               W56 – Krautung unter Berücksichtigung von Artenschutzaspekten
                    (…)Bei Eingriffen in die Gewässersohle (Krautung/Räumung) oder der Gefahr massiver
                    Feinsedimentmobilisierung sollten die Eingriffsbereiche vorher abgefischt und geborgene Tiere in
                    geeignete Ersatzhabitate umgesiedelt werden. Ggf. sollte auch das Räumgut durch
                    Fischereibiologen zeitparallel zum Eingriff auf Individuen geprüft werden. Eine Abfischung geht
                    über den regulären Umfang einer Gewässerunterhaltung hinaus. Der Mehraufwand ist
                    finanziell auszugleichen. Der besondere Artenschutz, der bei einer Sedimententnahme
                    (z.B. zur Profilanpassung) zu berücksichtigen wäre, ist gesetzlich geregelt und wäre im
                    Einzelfall durch den Unterhaltungspflichtigen zu berücksichtigen.
                    2.  Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Umsetzung der
                    Maßnahme für alle Beteiligte.
            FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   41
Maßgebliche Arten nach Anhang II der FFH-RL
       „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)
• Nachweis: 2015 ohne
  Reproduktionsnachweis
• Erhaltungsgrad: gut (B)

Gefährdungen:
• keine

Handlungsbedarf:
• Langfristiger Erhalt von
  Habitaten

   Großer Feuerfalter - @ I. Rödel

  FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   42
Maßgebliche Arten nach Anhang II der FFH-RL
          „Groß Schauener Seenkette Ergänzung“
Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)

Erhaltungsmaßnahmen:
• Mahd (1-2-jährig)/Mosaikmahd/Beweidung*
• Unterbindung der Gehölzsukzession
• Schaffung von Gewässerrandstreifen
Entwicklungsmaßnahmen:                                                            Großer Feuerfalter - @ I. Rödel

• Aktuelle Kartierung nach FFH-Methodik

      FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020               43
Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Untere Wasserbehörde LK Dahme-Spreewald
Hinweis         Die Gewässerrandstreifen sollten nach Möglichkeit durch freiwillige Vereinbarungen mit den
                Grundstückseigentümern bzw. Nutzern gesichert werden (einschließlich Entschädigungs-
                regelung).
                Alternativ sieht § 77a des Brandenburgischen Wassergesetzes (zu § 38 des Wasserhaus-
                haltsgesetzes) vor, dass die oberste Wasserbehörde für Gewässer oder Gewässerabschnitte
                innerhalb von Wasserkörpern, die den guten Zustand im Sinne des § 27 des Wasserhaus-
                haltsgesetzes nicht erreichen, Gewässerrandstreifen durch Rechtsverordnung festsetzt, soweit
                dies für die in § 38 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes genannten Zwecke erforderlich ist.
Änderung        1.    In Kap. 2.3.5.1. wird folgender Zusatz ergänzt:

S.90            W26 – Schaffung von Gewässerrandstreifen
                (…)Die Gewässerrandstreifen sollten nach Möglichkeit durch freiwillige Vereinbarungen mit den
                Grundstückseigentümern bzw. Nutzern gesichert werden (einschließlich einer angemessenen
                Entschädigungsregelung für die landwirtschaftliche Nutzungseinschränkung).
                Alternativ sieht § 77a des Brandenburgischen Wassergesetzes (zu § 38 des
                Wasserhaushaltsgesetzes) vor, dass die oberste Wasserbehörde für Gewässer oder
                Gewässerabschnitte innerhalb von Wasserkörpern, die den guten Zustand im Sinne des §
                27 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht erreichen, Gewässerrandstreifen durch
                Rechtsverordnung festsetzt, soweit dies für die in § 38 Absatz 1 des
                Wasserhaushaltsgesetzes genannten Zwecke erforderlich ist.
                2.         Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Umsetzung der
           FFH-MP NaturparkMaßnahme                                                                       44
                                          für
                            Dahme-Heideseen | 3.alle  Beteiligte.
                                                Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020
Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Untere Wasserbehörde LK Dahme-Spreewald

Hinweis            Einschränkungen in der Gewässerunterhaltung dürfen sich nicht nachteilig auf die
                   Vorflutfunktion der Gewässer auswirken und sind mit dem WLV „Untere Spree“ und der UWB
                   abzustimmen.
Änderung           1.       In Kap. 2.3.5.1. wird folgender Zusatz ergänzt:

S.90               W130 – Mahd von Grabenufern regelmäßig abschnittsweise
                   Die Mahd sämtlicher Gräben bzw. Böschungen im FFH-Gebiet sollte regelmäßig
                   abschnittsweise bzw. alle 2-3 Jahre im Rotationsverfahren erfolgen (W130). Einschränkungen
                   in der Gewässerunterhaltung dürfen sich nicht nachteilig auf die Vorflutfunktion der
                   Gewässer auswirken und sind mit dem WLV „Untere Spree“ und der UWB abzustimmen.
                   2.       Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Umsetzung der
                            Maßnahme für alle Beteiligte.

           FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   45
Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Landwirtschaftsamt LOS

Hinweis            Tab. 64 (ab S. 99) fasst die Erhaltungsmaßnahmen zusammen und zeigt ein Ergebnis einer
                   erfolgten/nicht erfolgten Abstimmung. Die Maßnahmen zu LycaDisp mit dem Code O121 ist aus
                   unserer Sicht noch mit den jeweiligen Bewirtschaftern abzusprechen.
Änderung           1.      Keine Änderungen
                   2.      Der Bedarf weiterer Abstimmungen wird bereits am Anfang von Kapitel 2.6. aufgeführt.

           FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   46
Weitere und grundsätzliche Stellungnahmen

FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   47
Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Fischerei Köllnitz

Hinweis            Für uns ist besonders der 1. Abschnitt des Fließes vom Austritt aus dem Groß Schauener Sees
                   bis kurz vor der Bundesstraße 246 von Interesse. In diesem Bereich befindet sich das
                   Firmengelände der Fischerei Köllnitz GmbH.
                   Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll das gesamte Firmengelände aus der FFH-Planung
                   auszuschließen und die Planung ab der Bundesstraße zu beginnen.
                   Auf dem Gelände befinden sich verschiedene Betriebsgebäude, Fischhälterungsanlagen zur
                   Kurzzeithälterung Teichanlagen sowie die Anlegestelle für Fischerkähne am oder im Fließ.
                   Diese Gegebenheiten sind für den Betrieb der Fischerei und firmeneigene Aufgaben
                   unabdingbar.
                   Es ist zusätzlich wichtig, dass potentielle Neubauten, zukünftige Umbauten und Sanierungen
                   am Altbestand, sowie Arbeiten an den Fischteichen auf dem Firmengelände auch zukünftig
                   ohne vorherige FFH-Verträglichkeitsprüfung durchführbar bleiben müssen.
Änderung           1.       Keine Änderungen
                   2.       Änderungen von Gebietsgrenzen sind in dieser Phase der FFH-Managementplanung nicht
                            mehr möglich. Zudem gehört lediglich der Verlauf des Köllnitzer Fließes zwischen dem
                            Groß Schauener See und der Bundesstraße zum FFH-Gebiet. Eine FFH-
                            Verträglichkeitsprüfung kann bei entsprechenden Bauvorhaben auch außerhalb von FFH-
                            Gebieten notwendig werden.

           FFH-MP Naturpark Dahme-Heideseen | 3. Treffen der rAG 5 | FFH-Gebiete 669 | Prieros, 30.09.2020   48
Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Landwirtschaftsamt LOS

Hinweis            In der Textkarte „Landwirtschaft“ sind Flächen, die als Grünland bewirtschaftet werden, als
                   Ackerland dargestellt. Darunter zwei Flächen südwestlich und westlich des Grunewaldsees, 2
                   Flächen südlich des Wolziger Sees und 1 Fläche südwestlich von Klein Schauen, südlich der
                   Spree.
Änderung           1.      Die Karte wurde dahingegen korrigiert.
                   2.      Es handelt sich um einen wichtigen Hinweis für alle Beteiligten.

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Synopse
    Wesentliche Änderungen im Plan auf Grundlage der Stellungnahme der
    Untere Wasserbehörde LK Dahme-Spreewald

Hinweis          Prinzipiell sind für alle Maßnahmen an Gewässern vor der Umsetzung die entsprechenden
                 Genehmigungen bzw. Erlaubnisse bei der zuständigen Wasserbehörde zu beantragen. Im
                 Rahmen der Genehmigungsverfahren sind die Auswirkungen des jeweiligen Vorhabens zu
                 untersuchen und die Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter
                 nachzuweisen. Soweit bestehende Nutzungen durch einzelne Maßnahmen eingeschränkt
                 werden, sind entsprechende Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern zu treffen.
                 Einvernehmlich vereinbarte Festlegungen für die Gewässerunterhaltung sind in den
                 Unterhaltungsplan für die entsprechenden Gewässer aufzunehmen.
Änderung         1.   In den Kap. 2.2.2.1., 2.2.2.2., 2.2.3.1., 2.2.4.1., 2.2.4.2. und 2.2.6.2. wird folgender Zusatz
                      ergänzt
S. 72, 73, 74,
76, 78 und 83    Prinzipiell sind für alle Maßnahmen an Gewässern vor der Umsetzung die entsprechenden
                 Genehmigungen bzw. Erlaubnisse bei der zuständigen Wasserbehörde zu beantragen. Im
                 Rahmen der Genehmigungsverfahren sind die Auswirkungen des jeweiligen Vorhabens zu
                 untersuchen und die Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter
                 nachzuweisen. Soweit bestehende Nutzungen durch einzelne Maßnahmen eingeschränkt
                 werden, sind entsprechende Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern zu treffen.
                 Einvernehmlich vereinbarte Festlegungen für die Gewässerunterhaltung sind in den
                 Unterhaltungsplan für die entsprechenden Gewässer aufzunehmen.
                 2.       Bei der Stellungnahme handelt es sich um einen wichtigen Hinweis zur Umsetzung der
                          Maßnahme für alle Beteiligte.
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