Forschungsprämie Webinar - Grundlagen - Mag. Sinja-Kim Pany Wien, 22. September 2021 - FFG

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Forschungsprämie
Webinar - Grundlagen

Mag. Sinja-Kim Pany
Wien, 22. September 2021
Haftungshinweis
Es handelt sich um keine behördliche Arbeitsunterlage.

Für die Richtigkeit der Angaben wird daher weder von der Vortragenden noch von
einer Behörde eine Haftung übernommen.

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Inhaltsverzeichnis
• Allgemeines

• Antragstellung

• Forschung

• Bemessungsgrundlage

• Spezialthemen

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Rechtliche Grundlagen
• § 108c EStG 1988 in der geltenden Fassung

• Forschungsprämienverordnung, BGBl. II Nr. 515/2012 (folgend kurz FPr-VO)

• Frascati Manual 2015 der OECD (Grundlage der Begriffsbestimmungen und
  Abgrenzungen der VO)

• EStR 2000 Rz 8208 – 8209d

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Arten der Forschungsprämie
Eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung

• F&E im eigenen Unternehmen mit eigenen Ressourcen und eigener Verantwortung

• Unbeschränkte Höhe

• Durchführung der F&E in einem inländischen Betrieb/inl. Betriebsstätte

• Verpflichtendes FFG Gutachten

• Auslagerung einzelner Komponenten des Forschungsprojektes möglich

• Keine Einschränkung bei Auslagerung von Hilfsleistungen

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Auftragsforschung

• Beauftragung eines anderen Unternehmens/einer anderen Einrichtung mit F&E
  Projekt

• Max. 1 MIO Bemessungsgrundlage

• Kein FFG Gutachten erforderlich, aber Projektbeschreibung an Finanzamt

• Auslagerung eines qualifizierten F&E Projektes iS Frascati Manual bzw. FPr-VO

• Auftrag über selbständiges F&E Ergebnis

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Prämienhöhe
 - 14% für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2017 beginnen (§ 124b Z 323 EStG

  1988) – ACHTUNG bei abweichendem WJ – lineare Aliquotierung der BMG im

  Verhältnis der Monate).

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Antragsberechtigte
• Gemäß § 108c Abs. 1 EStG 1988 können Steuerpflichtige (Anm: natürliche
  Personen, juristische Personen, KöR mit ihren Betrieben gewerblicher Art,
  gemeinnützige Vereine mit ihren entbehrlichen Hilfsbetrieben oder
  wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben), soweit sie nicht Mitunternehmer sind, und
  Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind,
  eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und eine
  Forschungsprämie für Auftragsforschung geltend machen.

• Die Prämien stellen keine Betriebseinnahmen dar.

• § 6 Z 10 EStG 1988 und § 20 Abs. 2 EStG 1988 sind auf sie nicht anwendbar.

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Rechtzeitigkeit des Antrages
• Spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des betreffenden ESt-, KöSt- oder F-
  Bescheides. Nicht die erste Rechtskraft ist maßgeblich.

• Erstantrag kann auch im wiederaufgenommenen Verfahren, oder im
  Rechtsmittelverfahren gestellt werden.

• Nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

• Gilt nur für Erstanträge – vergessene bzw. nicht geltend gemachte Projekte können
  nach der ersten Rechtskraft des ESt-, KöSt- oder F-Bescheides nicht mehr
  nachgereicht werden.

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Antrag
• Amtlicher Vordruck E108c (Beilage zur Steuererklärung)

• Seit 01.03.2020 Antragstellung auch elektronisch über FinanzOnline möglich

• Im Antrag ist anzugeben:

  * Gesamtbetrag der Forschungsprämie für betreffenden Veranlagungszeitraum

  * Vorliegen einer Forschungsbestätigung

  * etwaige Abweichung der Bemessungsgrundlage im Verhältnis zu FFG Gutachten
    (Abweichung über 10% - keine unmittelbaren, steuerl. Konsequenzen, aber
    prüfungswürdig.)
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Erstgutachten der FFG bei eigenbetrieblicher Forschung
• Bei eigenbetrieblicher Forschung muss zwingend für WJ, die nach dem 31.12.2011
  begonnen haben, ein Erstgutachten der FFG über FinanzOnline angefordert
  werden (§ 108c Abs. 7 und 8 EStG 1988).

• Das Erstgutachten steht dem Steuerpflichtigen zur elektronischen Akteneinsicht
  zur Verfügung.

• Der Forschungsprämienantrag kann auch bereits vor der Gutachtenserstellung
  eingebracht werden. Mit der Antragserledigung wird aber jedenfalls zugewartet bis
  das Erstgutachten vorliegt.

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Kriterien für eigenbetriebliche F&E
• § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988

• Systematische Durchführung

• Unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden

• Zielsetzung ist den Stand des Wissens zu vermehren

• Neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten und

• Inländischer Betrieb bzw. inländische Betriebsstätte

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Grundlagenforschung und angewandte Forschung
• Anhang I Teil A Z 2 FPr-VO

• Grundlagenforschung umfasst originäre Untersuchungen mit dem Ziel, den Stand
  des Wissens ohne Ausrichtung auf ein spezifisches praktisches Ziel zu vermehren.

• Anhang I Teil A Z 3 FPr-VO

• Angewandte Forschung umfasst originäre Untersuchungen mit dem Ziel, den Stand
  des Wissens zu vermehren, jedoch mit Ausrichtung auf ein spezifisches praktisches
  Ziel.

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Experimentelle Entwicklung
• Anhang I Teil A Z 4 FPr-VO

• Experimentelle Entwicklung umfasst den systematischen Einsatz von Wissen mit
  dem Ziel, neue oder wesentlich verbesserte Materialien, Vorrichtungen, Produkte,
  Verfahren, Methoden oder Systeme hervorzubringen.

• Arbeiten, die auf vorhandenen Kenntnissen und praktischer Erfahrung aufbauen
  und ihrerseits zusätzliches Wissen erzeugen.

• Abzielen auf die Herstellung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder
  Systeme bzw. die Verbesserung existierender Produkte oder Verfahren (Frascati
  Manual 2015).
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Definition von Forschung und Entwicklung
Fünf Kernkriterien des Frascati Manual:

• Neuheit

• Unsicherheit

• Schöpferische Tätigkeit

• Systematische Weise

• Übertragbarkeit und/oder Reproduzierbarkeit

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Zusätzliche Kriterien des § 108c EStG 1988

• Einsatz wissenschaftlicher Methoden

• Inlandsbezug

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Bemessungsgrundlage
Wesentliche Grundlage - § 1 Abs. 2 FPr-VO sowie RZ 8208 – 8208i EStR 2000.

Gliederung:

• Forschungsaufwendungen in Euro

• Löhne und Gehälter

• Unmittelbare Aufwendungen und unmittelbare Investitionen

• Finanzierungsaufwendungen

• Gemeinkosten

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• Forschungsaufwendungen gesamt

• Abz. Steuerfreier Zuwendungen aus öff. Mitteln (§ 3 Abs. 4 EStG 1988), und/oder
  Aufwendungen/Ausgaben, die von Mitteilung gem. § 108c Abs. 2 Z 2 vorletzter
  Teilstrich umfasst sind

• Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988

• Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988

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Prototyp
• FPr-VO 515/2102

• Ein Prototyp ist ein Modell, das alle technischen Eigenschaften und Ausführungen
  eines neuen Produktes aufweist. Die Konstruktion, Errichtung und Erprobung eines
  Prototyps fällt zur Gänze unter Forschung und experimentelle Entwicklung (Teil A, Z
  1), jedoch nur so lange, bis der beabsichtigte Entwicklungsstand (Produktionsreife)
  erreicht ist.

• Erstmodell, welches alle technischen Eigenschaften und Leistungsmerkmale eines
  neuen Produkts aufweist.

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• Konstruktion, Bau und Erprobung eines Prototypen stellen F&E-relevante
  Bestandteile dar.

• Ab dem Zeitpunkt der Produktionsreife liegt keine begünstigte F&E mehr vor.

• Nach Abschluss der experimentellen Phase und sobald die Anlage als kommerzielle
  Produktionseinheit betrieben wird, sind die Tätigkeiten nicht mehr F&E
  zuzurechnen.

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Abgrenzung Großprojekte
• Frascati Manual – Einschränkung begünstigter Prototypen

• Aktivitäten und Aufwendungen die experimentellen Charakter aufweisen, zählen
  zu F&E.

• UFS 17.08.2012, RV/0994-G/09

• Abgrenzung – nur jene Komponenten prämienbegünstigt, die Neuentwicklung
  darstellen.

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Pilotanlagen
• Primärer Zweck ist Gewinnung von Erfahrungswerten, technischem Wissen und
  Informationen.

• Grds. ist die gesamte Entwicklung einer Pilotanlage begünstigte F&E.

• Ab dem Zeitpunkt, in dem die experimentelle Phase abgeschlossen ist und
  Pilotanlage auf Betrieb als kommerzielle Produktionseinheit umgestellt wird, liegt
  keine F&E Relevanz mehr vor.

• Errichtung bzw. Erwerb ist mit gesamten Anschaffungskosten/Herstellungskosten
  förderbar, sofern überwiegende Nutzung für Zwecke der F&E (Kriterien gelten für
  unmittelbaren Investitionen - Nachhaltigkeit).
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Lizenz- und Patentarbeiten
• Administrative und rechtliche Tätigkeiten iZm Lizenzen und Patenten sind grds.
  nicht F&E relevant.

• Nur wenn diese unmittelbaren Bezug zu konkreten F&E Projekten aufweisen –
  Berücksichtigung bei Forschungsprämie.

• Abgrenzungsschwierigkeiten bei Anmeldegebühren und laufenden Gebühren.

• Patentarbeiten als Vorbereitung zur Patentierung sind als Dokumentation der F&E
  Ergebnisse förderbar, sofern begünstigtes F&E Projekt.

• Anmeldegebühren und laufenden Gebühren werden dem Vertrieb zugerechnet.

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Weitere Informationen

Fragen und Antworten: www.ffg.at/forschungspraemie
E-Mail: forschungspraemie@ffg.at
Forschungsprämie Hotline: 05 7755 - 7000

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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