Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. November 2016 - Barlachstadt Güstrow
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Güstrower Stadtanzeiger Amtliche Bekanntmachungen | 1. November 2016 Postwurfsendung sämtliche Haushalte Ausgabe November
Bekanntmachungen der Barlachstadt Güstrow Beschlussprotokoll Beschluss Nr.: VI/0432/16 der Sitzung des Hauptausschusses vom 06.10.2016 Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 06.10.2016 die Vergabe der Reinigungs- leistungen nach Wertgrenzenerlass M-V befristet vom Öffentlicher Teil: 01.11.2016 bis 31.10.2017 für die Objekte Schule am Inselsee + Hort und Sporthalle W.-Seelenbinder-Straße. Beschluss Nr.: VI/0423/16 Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in Beschluss Nr.: VI/0434/16 seiner Sitzung am 06.10.2016 die Annahme einer Schenkung Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in eines Bildes der Künstlerin Inger Eilmann (1885 - 1967) aus seiner Sitzung am 06.10.2016 die Vergabe der Reinigungs- Familienbesitz an das Museum der Barlachstadt Güstrow. leistungen nach Wertgrenzenerlass M-V befristet vom 01.11.2016 bis 31.10.2020 für die Objekte Bibliothek, Wollhalle, Beschluss Nr.: VI/0398/16 Stadtarchiv und Stadtmuseum. Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 06.10.2016 die Annahme einer Schenkung Beschluss Nr.: VI/0439/16 in einem Wert von 330,00 € aus der Kollekte des Stadtfest- Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow genehmigt in gottesdienstes. seiner Sitzung am 06.10.2016 die Eilentscheidung des Bürger- meisters vom 13.09.2016 zur unbefristeten Einstellung eines Beschluss Nr.: VI/0433/16 Sachbearbeiters für die Geschäftsbuchhaltung/HH ab dem Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt 01.01.2017. in seiner Sitzung am 06.10.2016 den Sitzungsplan der Aus- schüsse der Stadtvertretung (ohne Stadtvertretersitzung) für das Jahr 2017. Nichtöffentlicher Teil: 1. Satzung Beschluss Nr.: VI/0429/16 zur Änderung der Hauptsatzung Personalentscheidung der Barlachstadt Güstrow vom 14.12.2015 Beschluss Nr.: VI/0430/16 Personalentscheidung Präambel Beschluss Nr.: VI/0427/16 Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 hat die seiner Sitzung am 06.10.2016 den vorliegenden Entwurf der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow in ihrer Sitzung am öffentlichen Erschließungsstraße Kehrwieder als Grundlage für 14.07.2016 folgende Satzungsänderung beschlossen: die Ausführung zu verwenden und die Eigenanteile in Höhe von 34.754,03 € in den Doppelhaushalt 2018/19 einzustellen. Die städtischen Eigenanteile in Höhe von 34.754,03 € (zusätz- Artikel 1 liche Eigenmittel und nicht förderfähige Kosten) werden im Vor- griff auf den Haushalt 2018 bzw. den Doppelhaushalt 2018/19 Die Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow vom 14.12.2015 aus Städtebaufördermitteln vorfinanziert. wird wie folgt geändert: Gleichzeitig wird der Grundstückskauf- bzw. Grundstücktausch- vertrag vom 05.07.2016 genehmigt. § 10 Abs. 2 Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst: Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner nach § 36 Abs. 5 Beschluss Nr.: VI/0415/16 KV M-V sowie stellvertretende sachkundige Einwohnerinnen Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in und Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der seiner Sitzung am 06.10.2016 den Verkauf des unbebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 52, Flurstück 51 in einer Größe von ca. 675 m² an den Antragsteller. Nachrücker sind keine vorhanden. Beschluss Nr.: VI/0435/16 Sprechstunde des Bürgermeisters Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow genehmigt in seiner Sitzung am 06.10.2016 die Vergabeentscheidung der Dienstag, 15. November 2016 Verwaltung des folgenden Grundstücks im Baugebiet „Hengst- von 16:00 bis 18:00 Uhr koppelweg“: Eine Anmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters Bewerber Nr. Größe, Flur, Flurstück Baugrundstück bei Frau Bartock, Telefon 769-101, erleichtert uns die Planung und erspart Ihnen Wartezeiten. Nr. 1 507 m², Flur 10, Nr. 24 Flurstück 178/2 Darüber hinaus können Sie auch außerhalb der Bürgersprechstunde einen Termin vereinbaren. Nachrücker sind keine vorhanden. Seite 2 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016
Ausschüsse, in die sie gewählt sind sowie an Sitzungen der §2 Fraktionen, die der Vor- und Nachbereitung dieser Ausschuss- Teilnahme sitzungen dienen, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädi- gung pro Sitzung in Höhe von 40,00 €. (1) Wer aus wichtigen Gründen an einer Sitzung nicht teil- nehmen kann, verspätet kommt oder eine Sitzung vorzeitig § 10 Abs. 2 Nr. 4 verlassen muss, hat dies über den Sitzungsdienst dem Präsi- denten mitzuteilen. Entfällt. (2) Verwaltungsmitarbeiter nehmen auf Weisung des Bürger- meisters an den Sitzungen teil. Ihnen kann der Präsident der Stadtvertretung mit Zustimmung des Bürgermeisters das Wort Artikel 2 erteilen. (3) Sachverständige können mit Zustimmung der Stadtver- Die Satzungsänderung zu § 10 tritt am Tage nach ihrer Be- tretung beratend teilnehmen. kanntmachung in Kraft. (4) Mitglieder von Ausschüssen können als Zuhörer an den nichtöffentlichen Beratungen der Stadtvertretung in Angelegen- Güstrow, 01.09.2016 heiten teilnehmen, bei denen sie vorher bereits beratend mit- gewirkt haben. §3 Schuldt Medien Bürgermeister (1) Die Vertreter der örtlichen Medien sind zu den öffent- lichen Sitzungen der Stadtvertretung einzuladen. Die Einladung Verfahrensvermerk: enthält Ort, Tag und Stunde der Sitzung und die Tagesordnung. Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow Vertreter der örtlichen Medien können Beschlussvorlagen und wurde am 02.09.2016 im Internet auf der Homepage der Anträge für die Beratungspunkte erhalten, die in öffentlicher Sit- Barlachstadt Güstrow www.guestrow.de/ortsrecht-oeffent- zung behandelt werden. liche-bekanntmachungen/zur Verfügung gestellt und ist am (2) Vertretern der örtlichen Medien sind besondere Plätze 03.09.2016 in Kraft getreten. zuzuweisen. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 §4 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Beschlussvorlagen und Anträge Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Ein- (1) Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt wer- schränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Geneh- den sollen, müssen dem Präsidium der Stadtvertretung vor- migungs- und Bekanntmachungsvorschriften. gelegt werden. Antragsfrist für alle Einbringer ist der Tag der Präsidiumssitzung, Sitzungsbeginn. Das Präsidium berät über die Festlegung der Tagesordnung der Stadtvertretersitzung. Der Präsident der Stadtvertretung legt im Benehmen mit dem Bürgermeister die Tagesordnung fest. Geschäftsordnung (2) Die Anträge sind schriftlich in kurzer und klarer Form ab- der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow zufassen. Sie sind zu begründen. Anträge, durch die der Stadt vom 26.04.2012 Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder geändert durch Beschluss der Stadtvertretung Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teil- Nr. VI/0409/16 vom 14.07.2016 haushalt ist zu benennen. (3) Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit der Fach- §1 ausschüsse und legt die Beratungsfolge für die Ausschüsse Sitzung der Stadtvertretung fest. Beschlussvorlagen zur Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen werden (1) Die Stadtvertretung tagt so oft die Geschäftslage dieses ohne vorherige Beratung in den Fachausschüssen im Haupt- erfordert, jedoch mindestens einmal im Vierteljahr. Die Stadt- ausschuss bzw. in der Stadtvertretung entsprechend der Rege- vertretung wird vom Präsidenten unverzüglich einberufen, wenn lung in der Hauptsatzung entschieden. es ein Viertel der Stadtvertreter, eine Fraktion oder der Bürger- meister unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. §5 (2) Die Stadtvertretung wird durch den Präsidenten elektro- Tagesordnung nisch einberufen. Dabei sind Sitzungsort, Datum und Tageszeit sowie die Tagesordnung anzugeben. Jedes Mitglied kann ver- (1) Die Tagesordnung muss über die anstehenden Bera- langen, seine Einladungen schriftlich statt elektronisch zu er- tungspunkte hinreichend Aufschluss geben. Soweit diese nach halten. der Hauptsatzung in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden (3) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind öffentlich sollen, sind sie in der Tagesordnung als nichtöffentliche Tages- bekanntzugeben. ordnungspunkte zu bezeichnen. (4) Die Einladungsfrist beträgt mindestens 6 Tage; sie kann (2) Die Stadtvertretung kann vor Abwicklung der Tages- in dringenden Fällen verkürzt werden, darf jedoch 3 Tage nicht ordnung mit Zustimmung der Mehrheit aller Stadtvertreter die unterschreiten. Auf die Dringlichkeit ist in der Einladung auf- Tagesordnung um besonders dringende Angelegenheiten, die merksam zu machen. Sie ist zu begründen. keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung dulden, erweitern. (5) Die Beratungsunterlagen zur Tagesordnung sollen in der Mit einfacher Mehrheit können Angelegenheiten, die noch nicht Regel mit der Einladung, im Ausnahmefall vor der Sitzung als beschlussreif sind, von der Tagesordnung abgesetzt oder kann Tischvorlage vorliegen. Sie werden sowohl in schriftlicher als die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte geändert werden. auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016 Güstrower Stadtanzeiger Seite 3
§6 §8 Sitzungsablauf Ablauf der Abstimmung (1) Die Sitzungen der Stadtvertretungen sind grundsätzlich (1) Über Beschlussvorlagen und Anträge wird durch Hand- in folgender Reihenfolge durchzuführen: zeichen abgestimmt. Auf Verlangen ist vor der Abstimmung die Beschlussvorlage/der Antrag zu verlesen. Der Präsident stellt a) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßig- die Anzahl der Mitglieder fest, die keit der Einladungen und der Beschlussfähigkeit b) Beschlussfassung über die Tagesordnung a) der Beschlussvorlage/dem Antrag zustimmen c) Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegan- b) die Beschlussvorlage/den Antrag ablehnen oder genen Sitzung der Stadtvertretung c) sich der Stimme enthalten d) Bürgerfragestunde (Dauer: 30 Minuten) e) Informationen des Präsidenten und gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Der Präsi- f) Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegen- dent der Stadtvertretung stellt das Ergebnis der Abstimmung heiten der Stadt fest. Wird das Abstimmungsergebnis angezweifelt, so muss die g) Anfragen der Stadtvertreter (Dauer: 30 Minuten) Abstimmung vor Behandlung des nächsten Tagesordnungs- h) öffentlicher Teil der Sitzung punktes wiederholt werden. i) nichtöffentlicher Teil der Sitzung (2) Liegen zu den Beschlussvorlagen und Anträgen Ände- rungs- und Ergänzungsanträge vor, wird zuerst über den Antrag (2) Die Sitzungen der Stadtvertretungen beginnen um 18:00 abgestimmt, der von der Beschlussvorlage oder dem Antrag am Uhr und sind spätestens um 22:00 Uhr zu beenden. Ein lau- weitesten abweicht. Bei Änderungs- und Ergänzungsanträgen fender Beratungsgegenstand ist davon unberührt. Eine Ver- mit finanziellen Auswirkungen haben diese den Vorrang. In längerung über 22:00 Uhr hinaus bedarf der Zustimmung der Zweifelsfällen entscheidet der Präsident der Stadtvertretung einfachen Mehrheit der Stadtvertretung. über die Einordnung dieser Anträge. (3) Auf Antrag ist über einzelne Teile der Vorlage bzw. des §7 Antrages gesondert abzustimmen. Über die Vorlage bzw. den Worterteilung Antrag ist anschließend insgesamt zu beschließen. (1) Stadtvertreter und der Bürgermeister, die zur Sache spre- §9 chen wollen, haben sich bei dem Präsidenten der Stadtvertre- Wahlen tung durch Handzeichen zu Wort zu melden. Dabei ist eine Re- dezeit von max. 8 Minuten einzuhalten. (1) Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch (2) Der Präsident der Stadtvertretung erteilt das Wort nach ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, so- der Reihenfolge der Wortmeldungen, soweit nicht mit Zu- fern ein Stadtvertreter dies beantragt, ansonsten durch Hand- stimmung der Redeberechtigten hiervon abgewichen wird. Je- zeichen. der darf nur einmal zu einem Tagesordnungspunkt sprechen. (2) Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältnis- (3) Will der Präsident der Stadtvertretung sich an der sach- wahl erfolgt, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. lichen Beratung beteiligen, hat er die Leitung der Beratung an Zählgemeinschaften nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren er- seinen Stellvertreter bis zum nächsten Beratungsgegenstand mittelt. weiter zu geben. (3) Bei Wahlen wird aus jeder Fraktion ein Stimmenaus- (4) Das Wort zur Geschäftsordnung ist jederzeit zu erteilen zähler bestimmt. und darf sich nur auf den in der Beratung befindlichen Tages- (4) Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden. ordnungspunkt beziehen. Diese Wortmeldung hat durch An- (5) Wird eine Wahlstelle frei, erfolgt auf Antrag einer Frak- heben beider Hände zu erfolgen. Es darf dadurch kein Spre- tion eine vollständige Neubesetzung des Gremiums, zu dem die cher unterbrochen werden. Wahlstelle gehört. (5) Das Wort zur persönlichen Bemerkung ist erst nach Schluss der Beratung zu erteilen. Persönliche Bemerkungen § 10 dürfen nur eigene Ausführungen richtig stellen und persönliche Ordnungsmaßnahmen Angriffe abwehren, die während der Beratung gegen den Spre- cher erfolgen. Die Redezeit beträgt höchstens 5 Minuten. Bei (1) Der Präsident der Stadtvertretung kann Redner, die vom Stellungnahme der Fraktionen und der Ausschüsse kann der Verhandlungsgegenstand abweichen, zur Sache rufen. Präsident die Redezeit verlängern. (2) Mitglieder der Stadtvertretung, die die Ordnung verletzen (6) Bei der Behandlung von Anträgen steht dem Einbringer oder gegen Gesetz oder die Geschäftsordnung verstoßen, sind zu Beginn und Ende der Beratung das Wort zu. vom Vorsitzenden zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem (7) Wünscht eine Fraktion zu einem Beratungsthema nach Ordnungsruf kann der Präsident einen Sitzungsausschluss des der Beschlussfassung eine Stellungnahme abzugeben, ist die- Stadtvertreters verhängen. sem Wunsch statt zugeben. (3) Stadtvertreter, die zur Ordnung gerufen werden oder ge- gen die ein Sitzungsausschluss verhängt wird, können binnen einer Woche einen schriftlich begründeten Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung Sitzungstermine zu setzen. (4) Für die Sitzungen der Stadtvertretung gilt eine Lautlos- 24.11.2016, 18:00 Uhr - Hauptausschuss schaltung von Mobiltelefonen im Saal. 08.12.2016, 18:00 Uhr - Stadtvertretung § 11 Einladung und Tagesordnung werden eine Woche vor dem Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer Sitzungstermin durch Veröffentlichung auf der Homepage (1) Wer im Zuhörerraum Beifall oder Missbilligung äußert der Barlachstadt unter www.guestrow.de - im Ratsinforma- oder Ordnung und Anstand verletzt oder versucht, die Bera- tionssystem - öffentlich bekannt gegeben. tung und Entscheidung der Stadtvertretung auf sonstige Weise Seite 4 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016
zu beeinflussen, kann vom Präsidenten nach vorheriger Er systems erfolgt erst nach Beschlussfassung der Stadtvertre- mahnung aus dem Sitzungssaal verwiesen werden. tung. 1) (2) Der Präsident kann nach vorheriger Ermahnung den (5) Auf Antrag eines Viertels der Stadtvertreter, einer Frakti- Zuhörerraum bei störender Unruhe räumen lassen, wenn die on oder des Bürgermeisters wird zu einzelnen Tagesordnungs- störende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist. Der punkten ein schriftliches Wortprotokoll gefertigt. Der Antrag Präsident kann bei störender Unruhe die Sitzung aussetzen. muss zu Beginn des Tagesordnungspunktes gestellt werden. § 12 § 14 Fraktionen Anträge zur Geschäftsordnung (1) Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen (1) Ausführungen zur Geschäftsordnung dürfen sich nur auf des Fraktionsvorsitzenden und seines Stellvertreters sowie die das Verfahren der Behandlung des Beratungsgegenstandes, Mitglieder sind dem Präsidenten der Stadtvertretung schriftlich nicht auf die Sache beziehen. durch den Fraktionsvorsitzenden mitzuteilen. Veränderungen (2) Zu den Anträgen zur Geschäftsordnung gehören insbe- in der Fraktionsmitgliedschaft sind anzuzeigen. Hierzu hat der sondere: jeweilige Fraktionsvorsitzende den Tag des Austritts aus der Fraktion bzw. den Tag des Beitritts dem Präsidenten der Stadt- a) Antrag auf Vertagung der Sitzung vertretung schriftlich mitzuteilen. b) Antrag auf Ausschussüberweisung (2) Das Ende einer Fraktion kann laut Gesetz durch Ablauf c) Antrag auf Übergang zur Tagesordnung der Wahlperiode und durch Unterschreiten der Mindeststärke d) Antrag auf Redezeitbegrenzung sowie freiwillige Auflösung erfolgen. Der Tag der freiwilligen e) Antrag auf Schluss der Aussprache Auflösung einer Fraktion muss dem Präsidenten der Stadt f) Antrag auf Unterbrechung vertretung schriftlich mitgeteilt werden. (3) Die nach Abs. 1 und 2 erforderlichen Mitteilungen sind je- (3) Über Anträge zur Geschäftsordnung ist abzustimmen. weils innerhalb von 3 Wochen im Büro der Stadtvertretung der Anträge zur Geschäftsordnung gehen Sachanträgen vor. Sind Barlachstadt Güstrow abzugeben. Sie bilden die Grundlage für mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gestellt, so wird zuerst die Gewährung der Aufwandsentschädigung und der Fraktions- über den Antrag abgestimmt, welcher der Weiterbehandlung zuwendungen. am weitesten widerspricht. Bei einem Antrag auf Redezeit- begrenzung hat der Präsident der Stadtvertretung vor der Ab- § 13 stimmung die bereits vorliegenden Wortmeldungen bekannt zu Niederschrift geben. (4) Anträge zur Geschäftsordnung nach Abs. 2 d und e dür- (1) Über jede Sitzung der Stadtvertretung ist eine Nieder- fen nur von Stadtvertretern gestellt werden, die sich nicht be- schrift anzufertigen. Die Sitzungsniederschrift muss enthalten: reits zur Sache geäußert haben. (5) Auf Antrag eines Viertels aller Stadtvertreter oder einer a) Ort, Tag, Beginn und Ende der Sitzung Fraktion wird namentlich abgestimmt. Geheime Abstimmungen b) Namen der anwesenden und fehlenden Stadtvertreter sind unzulässig. § 9 Abs. 1 GO bleibt davon unberührt. c) Namen der anwesenden Verwaltungsvertreter, der gela- (6) Dem Antrag einer Fraktion auf Unterbrechung der Sit- denen Sachverständigen und Gäste zung zwecks Beratung ist stattzugeben. Die Unterbrechungs- d) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung zeit ist auf max. 10 Minuten begrenzt. e) Feststellung der Beschlussfähigkeit f) Anfragen der Stadtvertreter § 15 g) die Tagesordnung Ausschusssitzungen h) Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegan- genen Sitzung (1) Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung gilt sinnge- i) den Wortlaut der Anträge mit Namen der Antragsteller, mäß für die Sitzungen der Ausschüsse der Stadtvertretung. die Beschlüsse und Ergebnisse der Abstimmung (2) Den Fraktionsvorsitzenden ist die Einladung zu den Aus- j) sonstige wesentliche Inhalte der Sitzung (z. B. Bürger- schusssitzungen zu übersenden. fragestunde) (3) Die Niederschriften der Ausschüsse werden allen Aus- k) Ausschluss und Wiederherstellung der Öffentlichkeit schussmitgliedern zugeleitet. l) vom Mitwirkungsverbot betroffene Stadtvertreter. (4) Alle Angelegenheiten, die zum Aufgabengebiet eines beratenden Fachausschusses gehören, sollen im Haupt- (2) Zur Unterstützung der Niederschrift wird die Stadtvertre- ausschuss bzw. in der Stadtvertretung erst beraten und be- tersitzung per Tonträger aufgezeichnet. Die Aufzeichnung ist nach Bestätigung der Niederschrift durch die Stadtvertretung 1) Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Barlach- unverzüglich zu löschen. Die Aufzeichnungen werden nur dem stadt Güstrow vom 26.04.2012 – geändert durch Beschluss der Schriftführer, und bei Unstimmigkeiten über den Verlauf der Sit- Stadtvertretung Nr. VI/0409/16 vom 14.07.2016 im § 13 (4) zung auf schriftlichen Antrag dem betroffenen Stadtvertreter in Anwesenheit des Präsidenten oder des Schriftführers zugäng- lich gemacht. (3) Die Sitzungsniederschrift ist vom Präsidenten und vom Gesprächstermine Schriftführer zu unterzeichnen und soll den Stadtvertretern zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung vorliegen. Sofern inner- mit dem Präsidenten halb von 4 Wochen keine Stadtvertretersitzung stattfindet, soll Der Präsident der Stadtvertretung Güstrow die Niederschrift den Stadtvertretern innerhalb dieser Frist zu- steht Ihnen für Fragen gesandt werden. (4) Die Sitzungsniederschrift ist in der darauffolgenden Sit- und Anliegen gern zur Verfügung. zung der Stadtvertretung zu billigen, über Einwendungen und Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin unter Änderungen ist abzustimmen. Die Veröffentlichung der Nieder- schrift im öffentlich zugänglichen Teil des Ratsinformations- Telefon 769-114 oder -116 im Büro der Stadtvertretung! Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016 Güstrower Stadtanzeiger Seite 5
schlossen werden, wenn hierzu eine Empfehlung des Fachaus- schusses vorliegt. (5) Wenn ein Gegenstand mehreren Ausschüssen zur Bera- Bekanntmachungen tung zugewiesen ist, können diese eine gemeinsame Beratung durchführen. Über den Vorsitz entscheidet, wenn es zu keiner Verständigung zwischen den Ausschussvorsitzenden kommt, der Präsident der Stadtvertretung. Die Abstimmungen haben getrennt nach Ausschüssen zu erfolgen. § 16 Bekanntmachung Auslegung/Abweichungen und Änderungen der Jahresabschlüsse 2015 der Geschäftsordnung der Stadtwerke Güstrow GmbH (1) Bei zweifelhaften Fragen über die Geschäftsordnung und der Oase Güstrow GmbH entscheidet im Einzelfall der Präsident der Stadtvertretung. Er kann sich mit dem Präsidium beraten. Die Bekanntmachung der Jahresabschlüsse 2015 der Stadt- (2) Von der Geschäftsordnung kann im Einzelnen abge- werke Güstrow GmbH und der Oase Güstrow GmbH er- wichen werden, wenn kein Stadtvertreter widerspricht und keine folgen entsprechend § 11 der Hauptsatzung der Barlach- anderen rechtlichen Bestimmungen dem entgegenstehen. stadt Güstrow durch Veröffentlichung im Internet auf der (3) Änderungen dieser Geschäftsordnung sind mit einfacher Homepage der Barlachstadt Güstrow unter der Adresse Mehrheit möglich. www.guestrow.de. Die Jahresabschlüsse liegen vom 7. bis 18.11.2016 zur Einsichtnahme im Bürgerbüro der Barlach- § 17 stadt Güstrow, Markt 1, aus. In-Kraft-Treten (1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach ihrer Be- Öffnungszeiten des Bürgerbüros kanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 15.02.2007 Montag 08:00 - 12:30 Uhr außer Kraft. Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr § 18 Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Sprachformen Freitag 08:00 - 12:30 Uhr (1) Soweit in dieser Geschäftsordnung Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in der männlichen Sprachform Einladung zur Vollversammlung verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für Frauen in der Jagdgenossenschaft Güstrow der weiblichen Sprachform. Die Jagdgenossenschaft Güstrow führt ihre nächste Voll- Güstrow, 09.08.2016 versammlung der Jagdgenossen am 17.11.2016 um 16:00 Uhr im Versammlungsraum der Baustraße 33 durch. Tagesordnung: • Begrüßung Torsten Renz • Information über die Satzung Präsident der Stadtvertretung • Laufzeit der Jagdverträge • Bericht des Vorstandes • Neuwahl der Vorstandsmitglieder • Seminarangebot in MV Die nächste Ausgabe des • Sonstiges Güstrower Stadtanzeigers Alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücken sind hierzu erscheint am 1. Dezember 2016. recht herzlich eingeladen. Im Vorwege wird am gleichen Tag um 15:00 Uhr in der Bau- straße 33, Raum 210 der Vorstand der Jagdgenossenschaft Redaktionsschluss ist der 12. November 2016. Güstrow tagen. Der Vorstand Impressum Erscheinungsweise: 8 x im Kalenderjahr, in den Monaten Februar, März, Mai, Juni, August, September, November und Dezember Erscheinungstag: 1. Kalendertag des Monats Bezugsbedingungen: verteilt an alle Haushalte der Barlachstadt Güstrow, im übrigen Einzelerwerb (kostenlos), Abonnement gegen Erstattung der Versandkosten nur beim Herausgeber Herausgeber: Stadtverwaltung Güstrow, Der Bürgermeister, Markt 1, 18273 Güstrow Redaktion: Karin Bartock, Telefon 03843 769-101, karin.bartock@guestrow.de Anzeigen, Druck, Verteilung: LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, 039931 579-0 Bildnachweis: Titelbild + S 8: Daniel Stohl,S. 10: Barlachstadt Güstrow, S. 12: Christine Jörss-Munzlinger, copyright las- bandidas Auflage: 17.000 Exemplare Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Seite 6 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016
Auszug aus dem Informationsbericht des Bürgermeisters zur Stadtvertretersitzung am 20. Oktober 2016 Breitbandversorgung in der Barlachstadt Güstrow Hauptursachen für die Abweichung sind: In 2015 wurde für die Durch den Landkreis Rostock wurde am 29. April 2016 auch für Domschule ein Kredit in Höhe von 2,2 Mio. € aufgenommen die Barlachstadt Güstrow beim 2. Förderaufruf des Bundes zum und als Einzahlung verbucht. In 2016 wird die Altfehlbetrags- Breitbandausbau fristgemäß ein entsprechender Förderantrag umlage vollständig abgelöst. In der Position Transferaus- beim Bund eingereicht. Leider gehörte der Antrag zu den 14 zahlungen kommt es zu einer Abweichung gegenüber dem Vor- Anträgen aus M-V, die bisher nicht positiv beschieden wurden. jahr in Höhe von 1,7 Mio. €. Die vorliegenden Zuwendungen an Der Bund hat geraten nicht auf einen ablehnenden Bescheid die Stadt, u. a. die Schlüsselzuweisungen, sind gegenüber dem zu warten, sondern die Anträge nachzubessern und im dritten Vorjahr um 1,2 Mio. € niedriger. Förderaufruf erneut zu stellen. Entsprechend wird in Absprache Nachtragshaushalt 2017 mit dem Landkreis Rostock verfahren. Dazu wurden vom Land- Nach Entscheidung der Gesellschafterversammlung der Natur- kreis Rostock Zuarbeiten in Form einer Aufstellung mit geneh- und Umweltpark Güstrow gGmbH zum Nachtragswirtschafts- migten Bebauungsplänen angefordert, die unbebaute Flächen plan 2016 mit der Umsetzung der Erlebnisbüdnerei muss die enthalten. Parallel dazu liegt der Verwaltung ein Angebot der Barlachstadt zur Absicherung der Förderung einen Nachtrags- Glasfaser Deutschland AG zum privatfinanzierten Ausbau eines haushalt aufstellen. Gleichzeitig soll die Absicherung der Finan- Glasfasernetzes in Güstrow vor. zierung der Sanierung der Thomas-Müntzer-Schule über jetzt Webauftritt der Barlachstadt Güstrow 9,1 Mio. € erfolgen. Unter www.guestrow.de erscheint die Website der Barlachstadt Jahresabschluss 2012 Güstrow in einem neuen Layout. Seit dem 01.10. ist dem Web- Der erste doppische Jahresabschluss ist kurz vor der Fertig- Auftritt eine neue Eingangsseite vorgeschaltet, die den Nutzern stellung und wird noch in diesem Jahr in die Stadtvertretung den Zugriff erleichtert. Mit nur einem Klick auf den grünen But- eingebracht. Voraussetzung für die Genehmigung des ge- ton können Touristen auf die Seiten des GüstrowTourismus planten Nachtragshaushaltes ist allerdings auch die Vorlage e. V. zugreifen. Alle anderen Buttons sind vor allem für die Bür- des Jahresabschlusses für das Jahr 2013. ger der Barlachstadt interessant. Amtsleitung des Schulverwaltungs- und Sozialamtes Sanierung Oase Frau Gisela Karmann, Leiterin des Schulverwaltungs- und Die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen aller Sozialamtes, wird am 31.10.2016 nach 31 Dienstjahren in den Leistungsphasen 1 - 9 HOAI für die Sanierung und Attraktivie- Ruhestand treten. Am 28. September 2016 wurde sie im Rah- rung des Schwimmbades läuft. Nach Bildung eine Jury ist für men einer feierlichen Veranstaltung im Rathaus verabschiedet. Mitte November 2016 die Abgabe und Präsentation der An- Frau Mandy Mater wird ab 01.11.2016 die Leitung dieses gebote geplant. Amtes übernehmen. Thomas-Müntzer-Schule Erschließung Hengstkoppelweg Die für die Gewährung der Fördermittel erforderlichen Ab- Für den nächsten Abschnitt im Hengstkoppelweg erfolgte der stimmungen mit dem Landesförderinstitut und dem Betrieb Startschuss mit der Baufeldfreimachung. In den nächsten Ta- für Bau und Liegenschaften (BBL) sind erfolgt. Die Planungs- gen wird sich die Erschließung mit den Leitungen der Stadt- unterlagen werden der Stadt vom Architekturbüro bis spätes- werke Güstrow GmbH und den Kanälen des Städtischen Ab- tens zum 30.10.2016 vollständig übergeben. Im Anschluss wasserbetriebes anschließen. Somit können im kommenden kann die baufachliche Prüfung der Planungsunterlagen durch Frühjahr die nächsten Bauplätze durch die Stadt zur Verfügung den BBL erfolgen. So schnell wie möglich sollen dann die wei- gestellt werden. teren Planungsleistungen im Rahmen eines europaweiten Aus- Fußgängerüberweg in der Eisenbahnstraße schreibungsverfahrens für die Leistungsphasen 4 - 9 HOAI Derzeit läuft die Ausschreibung für den Bau des Fußgänger- erfolgen. Unter Berücksichtigung der Herstellung der Barriere- überweges in der Eisenbahnstraße. Die Submission für das freiheit in allen Etagen, der neusten Brandschutzanforderungen Vorhaben ist am 21.10.2016. und der Baupreisentwicklung betragen die Baukosten ca. 9,1 Tonnagereduzierung des Goldberger Viertels Mio. €. Nach Vorlage der endgültigen Kostenberechnung müs- Die Umsetzung des Stadtvertreterbeschlusses zur Tonnage- sen die aktuellen Zahlen in den Nachtragshaushalt für 2017 reduzierung des Goldberger Viertels steht unmittelbar vor dem eingearbeitet werden. Abschluss. Nach Vorlage aller Zuarbeiten der Stadtwerke Güs- Haushaltssituation 2016 trow GmbH, des Städtischen Abwasserbetriebes und des ge- Aus der Ergebnis- und Finanzrechnung zum 30.09.2016 ist forderten Gutachtens des Straßenbaulasträgers wurde die festzustellen, dass sich die finanzielle Situation der Stadt ver- verkehrsbehördliche Anordnung erlassen. Der Baubetriebshof schlechtert hat. Die Ergebnisrechnung weist zum 30.09.2016 wird in der letzten Oktoberwoche bzw. in der ersten November- ein Minus von 188 T€ aus. Im Vergleich: 2015 hatte die Stadt woche die Verkehrszeichen aufstellen. zum 30.09. ein positives Ergebnis von 1,7 Mio. €. Die Schlüs- Laubentsorgung im Stadtgebiet sel- und sonstigen Zuweisungen per November 2015 lagen ge- Zur Entsorgung des Laubs von Straßenbäumen wurde am mäß Erlass des Ministeriums bereits im Juli vor und waren zum 14.10.2016 mit dem Anbringen von Big Bag`s begonnen. Die Stichtag 30.09.2015 bereits für die Monate Januar - November Anbringung erfolgte in Straßen, in denen extrem viel Laub 2015 gebucht. In der Ergebnisrechnung 2016 sind die Zuwen- städtischer Bäume anfällt und zu entsorgen ist, und ist bis zum dungen nur bis September erfasst, da der Erlass des Ministe- 21.10. abgeschlossen. Betroffene Bürger können das Laub der riums gemäß FAG für die Monate Oktober bis Dezember erst Straßenbäume in die Behältnisse einfüllen. Insgesamt stehen Anfang Oktober bei der Stadt einging, und folglich in der Auf- 100 Big Bag`s zur Verfügung. Zunächst werden 12 Straßen stellung bis 30.09.2016 nicht berücksichtigt. ausgestattet. Bei erkennbarem Bedarf werden weitere Straßen Die Finanzrechnung weist zum 30.09.2016 eine Abnahme der hinzukommen. Nach dem Abschluss der Laubsaison wird eine liquiden Mittel um 2,4 Mio. € aus. Auch hier der Vergleich zum Auswertung vorgenommen. Vorjahr, da betrug die Zunahme der liquiden Mittel 2,9 Mio. €. Den vollständigen Bericht können Sie im Internet unter www.guestrow.de lesen. Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016 Güstrower Stadtanzeiger Seite 7
Berichte der Fraktionen der Stadtvertretung Ausschreibung SPD-Fraktion: Es gibt viel zu tun ... Baugrundstücke Die Arbeit in der SPD-Fraktion aus meiner im Baugebiet „Hengstkoppelweg“ Sicht Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt die Grundstücke im Wenn die Abende länger werden, sprich die „Sommerpause“ be- Baugebiet „Hengstkoppelweg“ 2. Bauabschnitt an zukünftige endet ist, beginnt für die Abgeordneten des Stadtparlamentes die Bauherren zu veräußern. Diese befinden sich im Bereich eines letzte Phase der politischen Arbeit vor Beendigung des Jahres. rechtskräftigen Bebauungsplans. Die Ausschusssitzungen laufen turnusgemäß weiter und die vor- Der Bauabschnitt (BA) 2.2. im Wohngebiet „Hengstkoppelweg“ letzte Stadtvertreterversammlung am 20. Oktober steht ins Haus. wird zur Zeit erschlossen, sodass für Bauwillige die Möglichkeit Mit zahlreichen, schwierigen aber auch interessanten Themen besteht, städtische Grundstücke zu erwerben. Die Grundstücke haben sich auch die Mitglieder der SPD-Fraktion und deren Ver- im BA 2.2. werden zum ersten Mal ausgeschrieben und sind ab treter in den Ausschüssen beschäftigt. dem Jahr 2017 bebaubar, hier stehen dann 13 Bauparzellen zur Verfügung. Zudem stehen noch 3 Restgrundstücke aus dem So unter anderem mit der Um- bzw. Neugestaltung des Marktes, Bauabschnitt 2.1. zur sofortigen Bebauung zur Verfügung. Diese der Erschließung neuer Grundstücke für bauwillige junge Fa- können ebenfalls im Rahmen dieser Ausschreibung erworben milien, dem hoffentlich bald beginnenden Umbau der Thomas- werden. Müntzer-Schule, der Umgestaltung der Oase und neuen Vor- Das Mindestgebot beträgt 56,00 €/m² und beinhaltet sämtliche haben im WILDPARK-MV. Auch ein Ernst-Barlach-Denkmal, Erschließungskosten mitsamt der Vermessung und dem Ab- errichtet mit Spenden aus der Bevölkerung stand zur Diskussi- wasserbeitrag. Es wird eine Beleihungsvollmacht von maximal on. Wie ich der heutigen SVZ-Mitteilung entnehmen kann, hat 700.000 € gewährt. Die Vertragsdurchführungskosten trägt der Dr. Jacob seinen diesbezüglichen Antrag zurückgenommen und Antragsteller. Gebote können zunächst innerhalb einer Frist sucht nun neue Wege, den Vorschlag eventuell doch zu reali- bis zum 31.12.2016 abgegeben werden. Ausschlaggebend für sieren. Auch hier hat sich die SPD-Fraktion in ernsthaften Dis- die Fristwahrung ist der Poststempel. Mit der Veräußerung der kussionen eine, wenn auch differenzierte Meinung gebildet. Ein Grundstücke soll der Eigenheimbau gefördert werden, weshalb Gebote zwar für mehrere Grundstücke abgegeben werden kön- Ernst-Barlach-Denkmal gehört in unsere Stadt, um den Standort nen, ein Zuschlag aber nur für jeweils ein Grundstück pro Bieter muss weiterhin gerungen werden. Heftige, wenn auch manch- erteilt werden kann. mal kontroverse Diskussionen zeichnen übrigens die Abgeord- Anträge sind mit einem Gebot, welches mindestens 56,00 €/ netentätigkeiten in der SPD-Fraktion aus. m² (Mindestgebot) betragen muss, und der Parzellenangabe Auch die Umwandlung des Sportplatzes am Fischerweg ließ un- und ggf. einer Begründung mit dem Vermerk „Ausschreibung terschiedliche Ansichten zutage treten. Auf der einen Seite soll Hengstkoppelweg“ in einem verschlossenen Umschlag an die den Kindern und Jugendlichen der Platz für sportliche Aktivitäten Stadtverwaltung Güstrow, Markt 1, 18273 Güstrow, zu richten. weiterhin zur Verfügung stehen, andererseits ist dieser Platz ein Sollten für einzelne Bauparzellen mehrere Gebote abgegeben lukratives Angebot für Eigenheimbauer. Könnte man nicht doch werden, behält sich die Barlachstadt Güstrow die Durchführung noch versuchen, die Schädlinge zu beseitigen, die ein Spielge- eines Bieterverfahrens vor. schehen im Moment unmöglich machen? Auch in den Ausschüs- Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Grzesik unter der Telefon- sen wird jeweils ernsthaft um eine Entscheidung gerungen, die nummer 03843 769-480 oder per Mail unter andrzej.grzesik@ guestrow.de gerne zur Verfügung. nicht immer einstimmig ausfallen muss. Letztendlich haben die Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung Abgeordneten in der SVV die Entscheidung zu treffen. durch die politischen Gremien der Barlachstadt Güstrow. Ein Als ich mich entschlossen hatte, für die SPD im Stadtparlament entsprechender Beschluss wird in der Sitzung des Haupt- zu kandidieren, wollte ich mich auch auf politischer Ebene für ausschusses am 09.03.2017 gefasst. Ordnung und Sicherheit in unserer schönen Stadt einsetzen, Die Barlachstadt Güstrow behält sich das Recht vor, die Aus- denn ein sauberes Umfeld gehört zu unserem Lebensniveau. schreibung ohne Angabe von Gründen für ungültig zu erklären. Ich habe verschiedene Spielplätze mit meinem Enkel Wilhelm besucht und musste leider feststellen, dass diese sehr verun- reinigt waren. Alkoholkonsum und Zigarettenkippen zierten den Nacht wächt erf ührung Spielsand, vom Zustand der Bänke ganz zu schweigen. Den Weg „Achtern Dom“ betrifft dies in ähnlicher Weise. Hier hat man Mit Laterne und historischem Kostüm ausgestattet, führt unser sogar das Holz einer Bank zum Feuern benutzt ... „Nachtwächter“ zu geschichtsträchtigen Plätzen der Güstro- Leider sind es in zahlreichen Fällen die Bewohner selber, die wer Altstadt und erzählt dabei Geschichten und Geschicht- diesen Unrat zu verantworten haben. Mein Vorschlag wäre, zu- chen aus vergangenen Zeiten. Die öffentliche Nachtwächter- mindest auf den Spielplätzen den Alkoholkonsum zu verbieten führung startet im Oktober ab 6 Personen freitags um 18:30 und dies auch optisch sichtbar zu machen! Uhr und ab November um 17:00 Uhr von der Güstrow-Infor- Dass in der Gliner Strasse bereits ein Birnbaum auf dem Geh- mation. Anmeldungen werden unter 03843 681023 gerne ent- gegengenommen. steig wächst, erwähne ich hier nur nebenbei … Sie können auch aus Ihrer Fa- milien- oder Weihnachtsfeier Sabine Moritz ein besonderes Erlebnis ma- (Mitglied der SPD-Fraktion) chen. Wärmen Sie sich vor der Nachtwächterführung mit einem Glühwein im „Weinhaus im Hof“ oder in den "Mecklenburger www.guestrow.de Backstuben" auf und erleben Sie im Anschluss Güstrow von seiner besonderen Seite. Seite 8 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016
Seite 9 Die Flurstücksgrenzen und Flurstücksbezeichnungen wurden digital aus der ALKIS (automatisierte Liegenschaftsinformationssystem) übernommen. Wohngebiet „ Hengstkoppelweg“ Geoinformation: 2. BA 2.Teil Teilungsentwurf © Kataster und Vermessungsamt für die Landkreis Rostock. Stand Liegenschaftskataster: 16.08.2016 23 3 8 5 3 14 1 24 4 6 2 4 25 5 3 14 12 5 3 Pl 12 an 26 str a 5 D ße ße A ra st an Flächenliste: Pl 4 27 15 Güstrower Stadtanzeiger 13 8 Fläche private Gesamtfläche 3 4 Nr. Flurstück Fläche Bauland zuständiges Böschung in Grundstück in Baugrundstück alt in ca. m² Nutzungskreuz 12 6 4 11 28 ca. m² ca. m² 14 1 189 800 800 A 15 5 2 189 812 812 A 21 29 10 193 756 756 B 14 21 10 14 196 766 766 A 4 15 15 196 754 754 A 6 4 16 197 608 608 B 4 9 3 17 197 958 958 B 4 14 16 1. 5 197 337 4 18 628 B 14 ße C 5 198 291 ra st 4 Pl an 19 198 557 557 B 14 20 198 571 571 B Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016 8 21 21 17 21 199 722 722 A 20 22 199 691 691 A 4 26 178/4 482 482 B 4 3 22 27 178/4 484 484 B 14 20 28 178/4 487 487 B 4 14 4 1. 5 4 18 29 178/4 488 488 B Summe: 10564 0 10564 19 1m VL KMR RL KMR DN 250 / DN 250 / 450 450 } Fernwärm eleitungen Büro Güstrow Büro Schwerin Grabenstraße 16 Mecklenburgstraße 61 18273 Güstrow 19053 Schwerin Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Tel.: 03843-6964-0 Tel.: 0385 55856-0 Geprüfter Gutachter für Immobilienbewertung Fax: 03843-6964-25 Fax: 0385 55856-25 Beratende Ingenieure mail: guestrow@wagner-weinke.de mail: schwerin@wagner-weinke.de
Die Straße Bauhof als Bestandteil des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ - Erfahrungen seit der Umsetzung - Das Wohngebiet Bauhof Süd ist bis auf den Teil der Haupt- erschließung über die Südstadt mit dem Schwanenhals konse- quent verkehrsberuhigt ausgebaut und als „Verkehrsberuhigter Bereich“ mit dem Verkehrszeichen 325 beschildert. Umgangs- sprachlich spricht man auch von einer Spielstraße. Die Ge- bzw. Verbote innerhalb eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ regelt die StVO. So heißt es zu Zeichen 325 „Verkehrsberuhigte Bereiche“: 1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit Bauhof früherer Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches fahren. 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr we- Durch die Stadtverwaltung wurden im April 2016 erstmalig Ver- der gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet kehrszählungen auf der Straße Bauhof durchgeführt. Dabei werden. wurden Belastungen von 278 Kfz/24 Stunden an einem Sonn- 3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig be- tag und 550 Kfz/24 Stunden als Höchstbelastung an einem hindern. Freitag gezählt. Bei den Tagesbelastungen handelte es sich 4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekenn- ausschließlich um Durchgangsverkehr auf der Straße Bauhof in zeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- die dahinter liegende Wohnbebauung bzw. aus dieser heraus, oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. da die Zählstelle sich am Ende der Straße Bauhof, ca. 20 m vor 5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite be- der Einmündung des Eichenweges befand. Diese Verkehrs- nutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. belastungen stellten im Zusammenhang mit den gefahrenen Geschwindigkeiten eine Gefährdung für andere Verkehrsteil- Sie werden sich sicher fragen, warum wird an dieser Stelle nehmer dar. So wurden Maximalgeschwindigkeiten von bis zu auf diese Einzelheiten eingegangen? 55 km/h in Richtung Goldberger Straße gemessen. In Richtung Grüner Weg betrugen die gemessenen Höchstgeschwindig- Die Barlachstadt Güstrow verfügt über eine Vielzahl „Verkehrs- keiten bis zu 50 km/h, obwohl die nächste Einmündung mit dem beruhigter Bereiche“, dazu gehören auch die Wohngebiete Eichenweg nur ca. 20 m entfernt lag. Bauhof-Nord und Hasenwald, die Straße Zum Inselseekanal Die Geschwindigkeit V85 lag in den gemessenen Stunden- oder Straßen im Hengstkoppelweg. Das Verkehrsverhalten ein- werten der Tageszählungen überwiegend bei 33 km/h. Das be- zelner oder auch einer Vielzahl von Fahrzeugführern ist immer deuten 85 % der gemessenen Fahrzeuge überschritten im Be- wieder ein Problem, welches von Anliegern verschiedener Stra- reich der Messstelle die 33 km/h nicht. ßen „Verkehrsberuhigter Bereiche“ an die Stadt herangetragen Aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Straße Bauhof wird. Geschwindigkeiten oberhalb der zulässigen Schrittge- als Mischverkehrsfläche ohne separate Gehwege wurde die schwindigkeit führen zu Gefahren innerhalb der Mischverkehrs- Straße in den verkehrsberuhigten Bereich durch Versetzen des flächen schmaler Verkehrsräume. Verkehrszeichens 325 aufgenommen. Darüber hinaus wur- Im aktuellen Fall hatten sich die Anwohner der Straße Bauhof den Stellflächen in der Straße wechselseitig beschildert, nach- an die Stadtverwaltung gewandt und gebeten, eine Bewertung dem die Anlieger in den Umsetzungsprozess des „Verkehrs- der verkehrlichen Situation vorzunehmen. Bei der Straße Bau- beruhigten Bereiches“ einbezogen worden sind und der Bedarf hof handelt es sich um eine Mischverkehrsfläche ohne separate angezeigt wurde. Die Umsetzung dieser Maßnahmen verfolgte Gehwege. Die Oberfläche besteht aus Granitgroßpflaster, grau. das Ziel einer Verkehrsberuhigung in der Wohnstraße Bauhof. In der Zufahrt von der Goldberger Straße war die Er- So tragen die niedrigeren Geschwindigkeiten (vorgeschrieben schließungsstraße Bauhof zu dem Zeitpunkt mit dem Verkehrs- ist dann Schrittgeschwindigkeit) dazu bei, dass Nachfrage- zeichen VZ 274-30, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gruppen wie Fußgänger und Kinder mit dem Rad die Straße beschildert. dann sicherer nutzen können, wenn ein Gehweg fehlt. Über die Straße Bauhof sind auch die Haltestelle der Stadtbuslinie 201 und der straßenbegleitende Radweg an der Goldberger Straße zu erreichen. Sie ist zudem ein Schulweg für eine Vielzahl der Kinder aus dem Wohngebiet. Zufahrt Bauhof von der Goldberger Straße Vor der Einmündung des Eichenweges auf die Straße Bauhof begann der Verkehrsberuhigte Bereich (VZ 325), welcher für das gesamte nachfolgende Wohngebiet Bauhof Süd galt. Bauhof Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches Nach Umsetzung des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ am 19.07.2016 in der Straße Bauhof wurden Verkehrszählungen Seite 10 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016
mit Geschwindigkeitsmessungen in den Monaten August und September durchgeführt. Sportlerin/Sportler In den Messungen im August wurden Verkehrsbelastungen an des Jahres 2016 gesucht einem Dienstag von bis zu 482 Kfz/24 Stunden gezählt. Für die Zählstelle wurde ein zentralerer Punkt in der Straße Bau- Die Barlachstadt Güstrow sucht die Sportle- hof gewählt. Obwohl die Straße sich zu diesem Zeitpunkt schon rin/den Sportler des Jahres 2016. Die Ehrung innerhalb des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ befand war fest- ist in den Kategorien Einzelsportler/in, Mann- zustellen, dass die Verkehrsteilnehmer sich nicht an die vorge- schaft und Trainer/Ehrenamt vorgesehen. Vorschläge können schriebene Höchstgeschwindigkeit des „Verkehrsberuhigten bis zum 05.12.2016 schriftlich bei der Barlachstadt Güstrow, Bereiches“ halten. Abt. Schulverwaltungs- und Sozialamt, Markt 1, 18273 Güst- In der Augustmessung lagen die Durchschnittsgeschwindig- row, oder per E-Mail an heike.klewinghaus@guestrow.de keiten bezogen auf die Stundenwerte der Zähltage zwischen 23 eingereicht werden. Neben der Voraussetzung, dass der und 43 km/h. In der Septembermessung wurden Durchschnitt- Vereinssitz der Mannschaft bzw. der Wohnhort (Sportler/in) geschwindigkeiten bei den Stundenwerten zwischen 23 und in Güstrow ist, muss eine der folgenden Bedingungen für das 48 km/h ermittelt. Die gemessenen Höchstgeschwindigkeiten Jahr 2016 zutreffen: liegen weit über dem, was in „Verkehrsberuhigten Bereichen“ zulässig ist. Bis zu 50 km/h werden in der Straße Bauhof ge- fahren, obwohl Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. Als • die Mannschaft bzw. die/der Sportler/in haben einen be- Spitzenwert wurden sogar 65 km/h gemessen. Bei diesen Ge- sonderen Meistertitel ab Landesebene aufwärts erreicht, schwindigkeiten würde der Verstoß laut aktuellem Bußgeld- • die Mannschaft bzw. die/der Sportler/in haben außerge- katalog nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen. wöhnliche Platzierungen in regionalen und überregiona- len Wettkämpfen errungen. Den Fahrzeugführer muss man die Frage stellen, warum Die Vorschläge können formlos eingereicht werden und soll- sie sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwin- ten folgende Angaben enthalten: digkeit halten. Es könnte auch ihr Kind sein, welches auf der Straße spielt. Fußgänger und Radfahrer haben eben- • Name, Vorname der Sportlerin/des Sportlers bzw. Na- men der Mitglieder der Mannschaft, Name des Trainers, falls ein Recht den Verkehrsraum sicher zu nutzen. • Name des Sportvereins, • Alter der Sportlerin/des Sportlers, • Sportart, • Benennung der sportlichen bzw. trainerischen Leistung, • Unterschrift und Anschrift des Einreichers Familienbroschüre Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen des für die Barlachstadt Güstrow Neujahrsempfangs der Barlachstadt am 13. Januar 2017 Die BVB-Verlagsgesellschaft mbH bereitet derzeit eine Familienbroschüre vor, die die Barlachstadt als familien- freundlichen Standort mit vielfältigen Perspektiven für alle Gedenkveranstaltung Altersgruppen präsentiert. zum Volkstrauertrag Die neue Familienbroschüre wird ein Nachschlagewerk mit am 13. November 2016 hohem Nutzwert, das vor allem Eltern, Kindern und Jugend- lichen, aber auch älteren Menschen die Möglichkeit bietet, Am 13. November 2016 findet um 11:30 Uhr die zur Verfügung stehenden Angebote aus den Bereichen auf dem Güstrower Friedhof, Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung, Freizeit und Gesund- an der Gräberanlage für den 2. Weltkrieg, heit zu erfassen eine Gedenkveranstaltung Neben der Druckausgabe wird die gesamte Broschüre auch zum Volkstrauertag statt. im Internet unter www.findcity.de abrufbar sein. Von der Homepage www.guestrow.de führt ein Link direkt zur Online- Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, Version der Publikation. Alle einheimischen Unternehmen, vom kleinen Familien- an der Veranstaltung teilzunehmen betrieb bis zum Großunternehmen, erhalten die Gelegenheit, sich in dieser multimedialen Publikation zu präsentieren. In den nächsten Wochen wird eine Mitarbeiterin des BVB-Ver- Redaktionsschluss für die lags interessierten Gewerbetreibenden in der Barlachstadt Güstrow die Möglichkeiten für eine Präsentation vorstellen. D e z e m b e r / J a n u a r- A u s g a b e In der Online-Publikation ist die Verlinkung zur Homepage des inserierenden Unternehmens vorgesehen. ist der 12. November 2016. Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016 Güstrower Stadtanzeiger Seite 11
STÄDTISCHE GALERIE WOLLHALLE UWE JOHNSON-BIBLIOTHEK Unser Ausstellungstipp für Sie: „K(r)ampf der Generationen“ „Die ernsthafte Suche nach dem Heiteren“ MV-Foto e. V. Rock-Chanson-Lyrik Liebe Güstrower und Gäste unserer Stadt! Der Rockpoet Christian Haase kann auch Liedermacher, die Wir laden Sie ganz herzlich zu einem Ausstellungsbesuch in die Liedermacherin Barbara Thal- Städtische Galerie Wollhalle ein. heim kann auch Rockröhre. Im Rahmen der 16. Güstrower Kunstnacht wurde in der Städ- Dass die Beiden gemeinsam tischen Galerie Wollhalle eine neue Ausstellung mit dem Ti- können, ist in einem generati- tel „Die ernsthafte Suche nach dem Heiteren“ mit großem onsübergreifenden Songpro- Erfolg eröffnet. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames gramm zu erleben. In Liedern, Ausstellungsprojekt des Museums der Barlachstadt Güstrow Dialogen, Monologen und Ex- und des Vereins MV-Foto e. V. mit Sitz in Schwerin. In der tempores versuchen Haase Ausstellung sind 12 Fotografinnen und Fotografen des Vereins und Thalheim sich in ihren MV-Foto e. V. dabei, die sich mit mehreren Arbeiten zu einem Weltsichten und Vorurteilen zu selbst gewählten Thema und einem Selbstporträt vorstellen. behaupten. Ein Junger Rock- Foto: copyright lasbandidas Dazu gehören: poet gegen die Chansonnière • Falko Baatz - „Künstlerporträts“ im besten Seniorenalter. Ein Abend in Zusammenarbeit mit der • Anke Berger - „Handwerker im Porträt“ WGG • Benjamin Brocks - „Analoge Porträts mit Seele“ • Christine Jörss-Munzlinger - „Linien Zeichen Wesen“ Donnerstag, 3. November 2016, 19:00 Uhr • Anne Jüngling - „Im Land der Tiere“ • Manfred Klement - „Reisetagebuch Luxor-Assuan“ Eintritt 12,00 € • Manuela Koska - „Mensch und Kunst“ • Angelika Lindenbeck - „Früh am Morgen - Mecklenburger Landschaft“ Kinderlesung und Samstagsöffnung • Renate Reinbothe - „Tierbegegnungen im Sternberger Seenland“ Wieder heißt es samstags: Kinderlesung in der Bibliothek. Im • Aline Runge - „Sucht“ neuen Raum der Bibliothek laden Stühle, Bank und Kissen zum • Klaus Schimmagk - „Wahl-Cirkus“ gemütlichen Zuhören ein, wenn unsere Lesepaten Ursula und • Uwe Seemann- „Prora - Seebad der 20.000 - Traum eines Klaus Eschmann "Geheimnisvolles und Abenteuerliches" prä- Architekten“ sentieren. Der seit 1992 bestehende Verein MV-FOTO e. V. betreibt die Für alle Leseratten, Gamer und Hörspielfreunde steht natürlich einzige nichtkommerzielle Foto-Galerie in Mecklenburg-Vor- zwischen 10 und 13 Uhr das Angebot der Bibliothek offen – pommern. Seine Mitglieder, aktuell sind es 24, erstellen jährlich also: Zuhören, Stöbern, Schmökern, Ausleihen! sechs bis neun Ausstellungen im In- und Ausland. Der Verein widmet sich intensiv der Förderung des Nachwuchses. Dazu Samstag, 5. November 2016, 10:30 Uhr gehört die Ausrichtung der MV-Jugend-Fotoschau “UNSER LEBEN“, eines begehrten, landesweiten Talente-Wettbewerbs. Eintritt frei Einmalig und beispielhaft in Mecklenburg-Vorpommern sind Bibliotheksöffnung 10:00 - 13:00 Uhr auch die einwöchigen Workshops für Kinder von Einwanderern mit dem Titel „ENTDECKUNGEN“. Ausstellungsbegleitend wird es am Sonnabend, dem 19. No- vember 2016, um 15 Uhr, eine Führung mit dem Fotografen Iran – Kultur, Musik, Lyrik Falko Baatz durch die Ausstellung geben. Zweisprachiger Abend (farsi-deutsch) mit der iranischen com- Die Städtische Galerie Wollhalle am Franz-Parr-Platz 9 munity, der ein buntes Bild vom vielfältigen Iran zeichnet. Eine lädt bis zum 15. Januar 2017 Mischung aus Lyrik, Vortragselementen und Musik präsentieren täglich von 11 bis 17 Uhr zu einem Besuch ein unterschiedliche Aspekte kulturellen Schaffens. Eine Veranstaltung des Eine-Welt-Landesnetzwerks im Rah- men der Entwicklungspolitischen Tage Donnerstag, 17. November 2016, 19:00 Uhr Öffnungszeiten der Bibliothek Montag, Dienstag, 10:00 - 18:00 Uhr Donnerstag, Freitag Mittwoch 10:00 - 14:00 Uhr Oktober - April jeder 1. Samstag 10:00 -13:00 Uhr Blick in die Ausstellung, Foto: Christine Jörss-Munzlinger Seite 12 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016
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