Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. November 2016 - Barlachstadt Güstrow

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Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. November 2016 - Barlachstadt Güstrow
Güstrower Stadtanzeiger
                                                         Amtliche Bekanntmachungen | 1. November 2016
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                      Ausgabe November
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. November 2016 - Barlachstadt Güstrow
Bekanntmachungen der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll                                                  Beschluss Nr.: VI/0432/16
der Sitzung des Hauptausschusses vom 06.10.2016                     Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in
                                                                    seiner Sitzung am 06.10.2016 die Vergabe der Reinigungs-
                                                                    leistungen nach Wertgrenzenerlass M-V befristet vom
Öffentlicher Teil:
                                                                    01.11.2016 bis 31.10.2017 für die Objekte Schule am Inselsee
                                                                    + Hort und Sporthalle W.-Seelenbinder-Straße.
Beschluss Nr.: VI/0423/16
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in
                                                                    Beschluss Nr.: VI/0434/16
seiner Sitzung am 06.10.2016 die Annahme einer Schenkung
                                                                    Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in
eines Bildes der Künstlerin Inger Eilmann (1885 - 1967) aus
                                                                    seiner Sitzung am 06.10.2016 die Vergabe der Reinigungs-
Familienbesitz an das Museum der Barlachstadt Güstrow.
                                                                    leistungen nach Wertgrenzenerlass M-V befristet vom
                                                                    01.11.2016 bis 31.10.2020 für die Objekte Bibliothek, Wollhalle,
Beschluss Nr.: VI/0398/16
                                                                    Stadtarchiv und Stadtmuseum.
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in
seiner Sitzung am 06.10.2016 die Annahme einer Schenkung
                                                                    Beschluss Nr.: VI/0439/16
in einem Wert von 330,00 € aus der Kollekte des Stadtfest-
                                                                    Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow genehmigt in
gottesdienstes.
                                                                    seiner Sitzung am 06.10.2016 die Eilentscheidung des Bürger-
                                                                    meisters vom 13.09.2016 zur unbefristeten Einstellung eines
Beschluss Nr.: VI/0433/16
                                                                    Sachbearbeiters für die Geschäftsbuchhaltung/HH ab dem
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt
                                                                    01.01.2017.
in seiner Sitzung am 06.10.2016 den Sitzungsplan der Aus-
schüsse der Stadtvertretung (ohne Stadtvertretersitzung) für
das Jahr 2017.

Nichtöffentlicher Teil:
                                                                                       1. Satzung
Beschluss Nr.: VI/0429/16                                                    zur Änderung der Hauptsatzung
Personalentscheidung                                                    der Barlachstadt Güstrow vom 14.12.2015
Beschluss Nr.: VI/0430/16
Personalentscheidung                                                                            Präambel

Beschluss Nr.: VI/0427/16                                           Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in           Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 hat die
seiner Sitzung am 06.10.2016 den vorliegenden Entwurf der           Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow in ihrer Sitzung am
öffentlichen Erschließungsstraße Kehrwieder als Grundlage für       14.07.2016 folgende Satzungsänderung beschlossen:
die Ausführung zu verwenden und die Eigenanteile in Höhe von
34.754,03 € in den Doppelhaushalt 2018/19 einzustellen.
Die städtischen Eigenanteile in Höhe von 34.754,03 € (zusätz-                                   Artikel 1
liche Eigenmittel und nicht förderfähige Kosten) werden im Vor-
griff auf den Haushalt 2018 bzw. den Doppelhaushalt 2018/19         Die Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow vom 14.12.2015
aus Städtebaufördermitteln vorfinanziert.                           wird wie folgt geändert:
Gleichzeitig wird der Grundstückskauf- bzw. Grundstücktausch-
vertrag vom 05.07.2016 genehmigt.                                   § 10 Abs. 2 Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst:
                                                                    Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner nach § 36 Abs. 5
Beschluss Nr.: VI/0415/16                                           KV M-V sowie stellvertretende sachkundige Einwohnerinnen
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in           und Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der
seiner Sitzung am 06.10.2016 den Verkauf des unbebauten
Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 52, Flurstück 51 in einer
Größe von ca. 675 m² an den Antragsteller. Nachrücker sind
keine vorhanden.

Beschluss Nr.: VI/0435/16                                                  Sprechstunde des Bürgermeisters
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow genehmigt in
seiner Sitzung am 06.10.2016 die Vergabeentscheidung der                               Dienstag, 15. November 2016
Verwaltung des folgenden Grundstücks im Baugebiet „Hengst-                                von 16:00 bis 18:00 Uhr
koppelweg“:
                                                                          Eine Anmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters
 Bewerber Nr.        Größe, Flur, Flurstück Baugrundstück                  bei Frau Bartock, Telefon 769-101, erleichtert uns
                                                                              die Planung und erspart Ihnen Wartezeiten.
 Nr. 1               507 m², Flur 10,       Nr. 24
                     Flurstück 178/2
                                                                               Darüber hinaus können Sie auch außerhalb der
                                                                               Bürgersprechstunde einen Termin vereinbaren.
Nachrücker sind keine vorhanden.

Seite 2                                              Güstrower Stadtanzeiger                 Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. November 2016 - Barlachstadt Güstrow
Ausschüsse, in die sie gewählt sind sowie an Sitzungen der                                         §2
Fraktionen, die der Vor- und Nachbereitung dieser Ausschuss-                                   Teilnahme
sitzungen dienen, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädi-
gung pro Sitzung in Höhe von 40,00 €.                               (1)    Wer aus wichtigen Gründen an einer Sitzung nicht teil-
                                                                    nehmen kann, verspätet kommt oder eine Sitzung vorzeitig
§ 10 Abs. 2 Nr. 4                                                   verlassen muss, hat dies über den Sitzungsdienst dem Präsi-
                                                                    denten mitzuteilen.
Entfällt.                                                           (2)    Verwaltungsmitarbeiter nehmen auf Weisung des Bürger-
                                                                    meisters an den Sitzungen teil. Ihnen kann der Präsident der
                                                                    Stadtvertretung mit Zustimmung des Bürgermeisters das Wort
                            Artikel 2                               erteilen.
                                                                    (3)    Sachverständige können mit Zustimmung der Stadtver-
Die Satzungsänderung zu § 10 tritt am Tage nach ihrer Be-           tretung beratend teilnehmen.
kanntmachung in Kraft.                                              (4)    Mitglieder von Ausschüssen können als Zuhörer an den
                                                                    nichtöffentlichen Beratungen der Stadtvertretung in Angelegen-
Güstrow, 01.09.2016                                                 heiten teilnehmen, bei denen sie vorher bereits beratend mit-
                                                                    gewirkt haben.

                                                                                                 §3
Schuldt                                                                                         Medien
Bürgermeister
                                                                    (1)    Die Vertreter der örtlichen Medien sind zu den öffent-
                                                                    lichen Sitzungen der Stadtvertretung einzuladen. Die Einladung
Verfahrensvermerk:                                                  enthält Ort, Tag und Stunde der Sitzung und die Tagesordnung.
Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow           Vertreter der örtlichen Medien können Beschlussvorlagen und
wurde am 02.09.2016 im Internet auf der Homepage der                Anträge für die Beratungspunkte erhalten, die in öffentlicher Sit-
Barlachstadt Güstrow www.guestrow.de/ortsrecht-oeffent-             zung behandelt werden.
liche-bekanntmachungen/zur Verfügung gestellt und ist am            (2)    Vertretern der örtlichen Medien sind besondere Plätze
03.09.2016 in Kraft getreten.                                       zuzuweisen.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5                                         §4
Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-                            Beschlussvorlagen und Anträge
Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung nur
innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Ein-           (1)    Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt wer-
schränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Geneh-       den sollen, müssen dem Präsidium der Stadtvertretung vor-
migungs- und Bekanntmachungsvorschriften.                           gelegt werden. Antragsfrist für alle Einbringer ist der Tag der
                                                                    Präsidiumssitzung, Sitzungsbeginn. Das Präsidium berät über
                                                                    die Festlegung der Tagesordnung der Stadtvertretersitzung.
                                                                    Der Präsident der Stadtvertretung legt im Benehmen mit dem
                                                                    Bürgermeister die Tagesordnung fest.
               Geschäftsordnung                                     (2)    Die Anträge sind schriftlich in kurzer und klarer Form ab-
 der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow                       zufassen. Sie sind zu begründen. Anträge, durch die der Stadt
                 vom 26.04.2012                                     Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder
 geändert durch Beschluss der Stadtvertretung                       Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
                                                                    ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teil-
         Nr. VI/0409/16 vom 14.07.2016                              haushalt ist zu benennen.
                                                                    (3)    Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit der Fach-
                             §1
                                                                    ausschüsse und legt die Beratungsfolge für die Ausschüsse
                 Sitzung der Stadtvertretung
                                                                    fest. Beschlussvorlagen zur Annahme oder Vermittlung von
                                                                    Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen werden
(1)     Die Stadtvertretung tagt so oft die Geschäftslage dieses
                                                                    ohne vorherige Beratung in den Fachausschüssen im Haupt-
erfordert, jedoch mindestens einmal im Vierteljahr. Die Stadt-
                                                                    ausschuss bzw. in der Stadtvertretung entsprechend der Rege-
vertretung wird vom Präsidenten unverzüglich einberufen, wenn
                                                                    lung in der Hauptsatzung entschieden.
es ein Viertel der Stadtvertreter, eine Fraktion oder der Bürger-
meister unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.
                                                                                                 §5
(2)    Die Stadtvertretung wird durch den Präsidenten elektro-
                                                                                            Tagesordnung
nisch einberufen. Dabei sind Sitzungsort, Datum und Tageszeit
sowie die Tagesordnung anzugeben. Jedes Mitglied kann ver-
                                                                    (1)    Die Tagesordnung muss über die anstehenden Bera-
langen, seine Einladungen schriftlich statt elektronisch zu er-
                                                                    tungspunkte hinreichend Aufschluss geben. Soweit diese nach
halten.
                                                                    der Hauptsatzung in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden
(3)    Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind öffentlich
                                                                    sollen, sind sie in der Tagesordnung als nichtöffentliche Tages-
bekanntzugeben.
                                                                    ordnungspunkte zu bezeichnen.
(4)    Die Einladungsfrist beträgt mindestens 6 Tage; sie kann
                                                                    (2)    Die Stadtvertretung kann vor Abwicklung der Tages-
in dringenden Fällen verkürzt werden, darf jedoch 3 Tage nicht
                                                                    ordnung mit Zustimmung der Mehrheit aller Stadtvertreter die
unterschreiten. Auf die Dringlichkeit ist in der Einladung auf-
                                                                    Tagesordnung um besonders dringende Angelegenheiten, die
merksam zu machen. Sie ist zu begründen.
                                                                    keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung dulden, erweitern.
(5)    Die Beratungsunterlagen zur Tagesordnung sollen in der
                                                                    Mit einfacher Mehrheit können Angelegenheiten, die noch nicht
Regel mit der Einladung, im Ausnahmefall vor der Sitzung als
                                                                    beschlussreif sind, von der Tagesordnung abgesetzt oder kann
Tischvorlage vorliegen. Sie werden sowohl in schriftlicher als
                                                                    die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte geändert werden.
auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016            Güstrower Stadtanzeiger                                                   Seite 3
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. November 2016 - Barlachstadt Güstrow
§6                                                               §8
                         Sitzungsablauf                                               Ablauf der Abstimmung

(1)    Die Sitzungen der Stadtvertretungen sind grundsätzlich      (1)   Über Beschlussvorlagen und Anträge wird durch Hand-
in folgender Reihenfolge durchzuführen:                            zeichen abgestimmt. Auf Verlangen ist vor der Abstimmung die
                                                                   Beschlussvorlage/der Antrag zu verlesen. Der Präsident stellt
   a)     Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßig-    die Anzahl der Mitglieder fest, die
          keit der Einladungen und der Beschlussfähigkeit
   b)     Beschlussfassung über die Tagesordnung                      a) der Beschlussvorlage/dem Antrag zustimmen
   c)     Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegan-         b) die Beschlussvorlage/den Antrag ablehnen oder
          genen Sitzung der Stadtvertretung                           c) sich der Stimme enthalten
   d)     Bürgerfragestunde (Dauer: 30 Minuten)
   e)     Informationen des Präsidenten                            und gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Der Präsi-
   f)     Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegen-      dent der Stadtvertretung stellt das Ergebnis der Abstimmung
          heiten der Stadt                                         fest. Wird das Abstimmungsergebnis angezweifelt, so muss die
   g)     Anfragen der Stadtvertreter (Dauer: 30 Minuten)          Abstimmung vor Behandlung des nächsten Tagesordnungs-
   h)     öffentlicher Teil der Sitzung                            punktes wiederholt werden.
   i)     nichtöffentlicher Teil der Sitzung                       (2)    Liegen zu den Beschlussvorlagen und Anträgen Ände-
                                                                   rungs- und Ergänzungsanträge vor, wird zuerst über den Antrag
(2)   Die Sitzungen der Stadtvertretungen beginnen um 18:00        abgestimmt, der von der Beschlussvorlage oder dem Antrag am
Uhr und sind spätestens um 22:00 Uhr zu beenden. Ein lau-          weitesten abweicht. Bei Änderungs- und Ergänzungsanträgen
fender Beratungsgegenstand ist davon unberührt. Eine Ver-          mit finanziellen Auswirkungen haben diese den Vorrang. In
längerung über 22:00 Uhr hinaus bedarf der Zustimmung der          Zweifelsfällen entscheidet der Präsident der Stadtvertretung
einfachen Mehrheit der Stadtvertretung.                            über die Einordnung dieser Anträge.
                                                                   (3)    Auf Antrag ist über einzelne Teile der Vorlage bzw. des
                              §7                                   Antrages gesondert abzustimmen. Über die Vorlage bzw. den
                          Worterteilung                            Antrag ist anschließend insgesamt zu beschließen.

(1)    Stadtvertreter und der Bürgermeister, die zur Sache spre-                                §9
chen wollen, haben sich bei dem Präsidenten der Stadtvertre-                                   Wahlen
tung durch Handzeichen zu Wort zu melden. Dabei ist eine Re-
dezeit von max. 8 Minuten einzuhalten.                             (1)     Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch
(2)    Der Präsident der Stadtvertretung erteilt das Wort nach     ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, so-
der Reihenfolge der Wortmeldungen, soweit nicht mit Zu-            fern ein Stadtvertreter dies beantragt, ansonsten durch Hand-
stimmung der Redeberechtigten hiervon abgewichen wird. Je-         zeichen.
der darf nur einmal zu einem Tagesordnungspunkt sprechen.          (2)     Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältnis-
(3)    Will der Präsident der Stadtvertretung sich an der sach-    wahl erfolgt, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw.
lichen Beratung beteiligen, hat er die Leitung der Beratung an     Zählgemeinschaften nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren er-
seinen Stellvertreter bis zum nächsten Beratungsgegenstand         mittelt.
weiter zu geben.                                                   (3)     Bei Wahlen wird aus jeder Fraktion ein Stimmenaus-
(4)    Das Wort zur Geschäftsordnung ist jederzeit zu erteilen     zähler bestimmt.
und darf sich nur auf den in der Beratung befindlichen Tages-      (4)     Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.
ordnungspunkt beziehen. Diese Wortmeldung hat durch An-            (5)     Wird eine Wahlstelle frei, erfolgt auf Antrag einer Frak-
heben beider Hände zu erfolgen. Es darf dadurch kein Spre-         tion eine vollständige Neubesetzung des Gremiums, zu dem die
cher unterbrochen werden.                                          Wahlstelle gehört.
(5)    Das Wort zur persönlichen Bemerkung ist erst nach
Schluss der Beratung zu erteilen. Persönliche Bemerkungen                                     § 10
dürfen nur eigene Ausführungen richtig stellen und persönliche                         Ordnungsmaßnahmen
Angriffe abwehren, die während der Beratung gegen den Spre-
cher erfolgen. Die Redezeit beträgt höchstens 5 Minuten. Bei       (1)   Der Präsident der Stadtvertretung kann Redner, die vom
Stellungnahme der Fraktionen und der Ausschüsse kann der           Verhandlungsgegenstand abweichen, zur Sache rufen.
Präsident die Redezeit verlängern.                                 (2)   Mitglieder der Stadtvertretung, die die Ordnung verletzen
(6)    Bei der Behandlung von Anträgen steht dem Einbringer        oder gegen Gesetz oder die Geschäftsordnung verstoßen, sind
zu Beginn und Ende der Beratung das Wort zu.                       vom Vorsitzenden zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem
(7)    Wünscht eine Fraktion zu einem Beratungsthema nach          Ordnungsruf kann der Präsident einen Sitzungsausschluss des
der Beschlussfassung eine Stellungnahme abzugeben, ist die-        Stadtvertreters verhängen.
sem Wunsch statt zugeben.                                          (3)   Stadtvertreter, die zur Ordnung gerufen werden oder ge-
                                                                   gen die ein Sitzungsausschluss verhängt wird, können binnen
                                                                   einer Woche einen schriftlich begründeten Einspruch erheben.
                                                                   Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
                      Sitzungstermine                              zu setzen.
                                                                   (4)   Für die Sitzungen der Stadtvertretung gilt eine Lautlos-
   24.11.2016, 18:00 Uhr - Hauptausschuss                          schaltung von Mobiltelefonen im Saal.
   08.12.2016, 18:00 Uhr - Stadtvertretung
                                                                                           § 11
  Einladung und Tagesordnung werden eine Woche vor dem                        Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer
  Sitzungstermin durch Veröffentlichung auf der Homepage
                                                                   (1)   Wer im Zuhörerraum Beifall oder Missbilligung äußert
  der Barlachstadt unter www.guestrow.de - im Ratsinforma-         oder Ordnung und Anstand verletzt oder versucht, die Bera-
  tionssystem - öffentlich bekannt gegeben.                        tung und Entscheidung der Stadtvertretung auf sonstige Weise

Seite 4                                             Güstrower Stadtanzeiger                Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. November 2016 - Barlachstadt Güstrow
zu beeinflussen, kann vom Präsidenten nach vorheriger Er­           systems erfolgt erst nach Beschlussfassung der Stadtvertre-
mahnung aus dem Sitzungssaal verwiesen werden.                      tung. 1)
(2)   Der Präsident kann nach vorheriger Ermahnung den              (5)    Auf Antrag eines Viertels der Stadtvertreter, einer Frakti-
Zuhörerraum bei störender Unruhe räumen lassen, wenn die            on oder des Bürgermeisters wird zu einzelnen Tagesordnungs-
störende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist. Der       punkten ein schriftliches Wortprotokoll gefertigt. Der Antrag
Präsident kann bei störender Unruhe die Sitzung aussetzen.          muss zu Beginn des Tagesordnungspunktes gestellt werden.

                             § 12                                                                § 14
                          Fraktionen                                                Anträge zur Geschäftsordnung

(1)    Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen      (1)    Ausführungen zur Geschäftsordnung dürfen sich nur auf
des Fraktionsvorsitzenden und seines Stellvertreters sowie die      das Verfahren der Behandlung des Beratungsgegenstandes,
Mitglieder sind dem Präsidenten der Stadtvertretung schriftlich     nicht auf die Sache beziehen.
durch den Fraktionsvorsitzenden mitzuteilen. Veränderungen          (2)    Zu den Anträgen zur Geschäftsordnung gehören insbe-
in der Fraktionsmitgliedschaft sind anzuzeigen. Hierzu hat der      sondere:
jeweilige Fraktionsvorsitzende den Tag des Austritts aus der
Fraktion bzw. den Tag des Beitritts dem Präsidenten der Stadt-         a)   Antrag auf Vertagung der Sitzung
vertretung schriftlich mitzuteilen.                                    b)   Antrag auf Ausschussüberweisung
(2)    Das Ende einer Fraktion kann laut Gesetz durch Ablauf           c)   Antrag auf Übergang zur Tagesordnung
der Wahlperiode und durch Unterschreiten der Mindeststärke             d)   Antrag auf Redezeitbegrenzung
sowie freiwillige Auflösung erfolgen. Der Tag der freiwilligen         e)   Antrag auf Schluss der Aussprache
Auflösung einer Fraktion muss dem Präsidenten der Stadt­               f)   Antrag auf Unterbrechung
vertretung schriftlich mitgeteilt werden.
(3)    Die nach Abs. 1 und 2 erforderlichen Mitteilungen sind je-   (3)     Über Anträge zur Geschäftsordnung ist abzustimmen.
weils innerhalb von 3 Wochen im Büro der Stadtvertretung der        Anträge zur Geschäftsordnung gehen Sachanträgen vor. Sind
Barlachstadt Güstrow abzugeben. Sie bilden die Grundlage für        mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gestellt, so wird zuerst
die Gewährung der Aufwandsentschädigung und der Fraktions-          über den Antrag abgestimmt, welcher der Weiterbehandlung
zuwendungen.                                                        am weitesten widerspricht. Bei einem Antrag auf Redezeit-
                                                                    begrenzung hat der Präsident der Stadtvertretung vor der Ab-
                             § 13                                   stimmung die bereits vorliegenden Wortmeldungen bekannt zu
                         Niederschrift                              geben.
                                                                    (4)     Anträge zur Geschäftsordnung nach Abs. 2 d und e dür-
(1)     Über jede Sitzung der Stadtvertretung ist eine Nieder-      fen nur von Stadtvertretern gestellt werden, die sich nicht be-
schrift anzufertigen. Die Sitzungsniederschrift muss enthalten:     reits zur Sache geäußert haben.
                                                                    (5)     Auf Antrag eines Viertels aller Stadtvertreter oder einer
  a)   Ort, Tag, Beginn und Ende der Sitzung                        Fraktion wird namentlich abgestimmt. Geheime Abstimmungen
  b)   Namen der anwesenden und fehlenden Stadtvertreter            sind unzulässig. § 9 Abs. 1 GO bleibt davon unberührt.
  c)   Namen der anwesenden Verwaltungsvertreter, der gela-         (6)     Dem Antrag einer Fraktion auf Unterbrechung der Sit-
       denen Sachverständigen und Gäste                             zung zwecks Beratung ist stattzugeben. Die Unterbrechungs-
  d)   Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung             zeit ist auf max. 10 Minuten begrenzt.
  e)   Feststellung der Beschlussfähigkeit
  f)   Anfragen der Stadtvertreter                                                              § 15
  g)   die Tagesordnung                                                                  Ausschusssitzungen
  h)   Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegan-
       genen Sitzung                                                (1)   Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung gilt sinnge-
  i)   den Wortlaut der Anträge mit Namen der Antragsteller,        mäß für die Sitzungen der Ausschüsse der Stadtvertretung.
       die Beschlüsse und Ergebnisse der Abstimmung                 (2)   Den Fraktionsvorsitzenden ist die Einladung zu den Aus-
  j)   sonstige wesentliche Inhalte der Sitzung (z. B. Bürger-      schusssitzungen zu übersenden.
       fragestunde)                                                 (3)   Die Niederschriften der Ausschüsse werden allen Aus-
  k)   Ausschluss und Wiederherstellung der Öffentlichkeit          schussmitgliedern zugeleitet.
  l)   vom Mitwirkungsverbot betroffene Stadtvertreter.             (4)   Alle Angelegenheiten, die zum Aufgabengebiet eines
                                                                    beratenden Fachausschusses gehören, sollen im Haupt-
(2)    Zur Unterstützung der Niederschrift wird die Stadtvertre-    ausschuss bzw. in der Stadtvertretung erst beraten und be-
tersitzung per Tonträger aufgezeichnet. Die Aufzeichnung ist
nach Bestätigung der Niederschrift durch die Stadtvertretung        1)       Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Barlach-
unverzüglich zu löschen. Die Aufzeichnungen werden nur dem          stadt Güstrow vom 26.04.2012 – geändert durch Beschluss der
Schriftführer, und bei Unstimmigkeiten über den Verlauf der Sit-    Stadtvertretung Nr. VI/0409/16 vom 14.07.2016 im § 13 (4)
zung auf schriftlichen Antrag dem betroffenen Stadtvertreter in
Anwesenheit des Präsidenten oder des Schriftführers zugäng-
lich gemacht.
(3)    Die Sitzungsniederschrift ist vom Präsidenten und vom                           Gesprächstermine
Schriftführer zu unterzeichnen und soll den Stadtvertretern zur
nächsten Sitzung der Stadtvertretung vorliegen. Sofern inner-
                                                                                      mit dem Präsidenten
halb von 4 Wochen keine Stadtvertretersitzung stattfindet, soll                Der Präsident der Stadtvertretung Güstrow
die Niederschrift den Stadtvertretern innerhalb dieser Frist zu-
                                                                                         steht Ihnen für Fragen
gesandt werden.
(4)    Die Sitzungsniederschrift ist in der darauffolgenden Sit-                    und Anliegen gern zur Verfügung.
zung der Stadtvertretung zu billigen, über Einwendungen und
                                                                            Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin unter
Änderungen ist abzustimmen. Die Veröffentlichung der Nieder-
schrift im öffentlich zugänglichen Teil des Ratsinformations-           Telefon 769-114 oder -116 im Büro der Stadtvertretung!

Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016            Güstrower Stadtanzeiger                                                    Seite 5
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. November 2016 - Barlachstadt Güstrow
schlossen werden, wenn hierzu eine Empfehlung des Fachaus-
schusses vorliegt.
 (5) Wenn ein Gegenstand mehreren Ausschüssen zur Bera-
                                                                                   Bekanntmachungen
tung zugewiesen ist, können diese eine gemeinsame Beratung
durchführen. Über den Vorsitz entscheidet, wenn es zu keiner
Verständigung zwischen den Ausschussvorsitzenden kommt,
der Präsident der Stadtvertretung. Die Abstimmungen haben
getrennt nach Ausschüssen zu erfolgen.

                           § 16                                                              Bekanntmachung
          Auslegung/Abweichungen und Änderungen                                         der Jahresabschlüsse 2015
                   der Geschäftsordnung
                                                                                      der Stadtwerke Güstrow GmbH
(1)   Bei zweifelhaften Fragen über die Geschäftsordnung                               und der Oase Güstrow GmbH
entscheidet im Einzelfall der Präsident der Stadtvertretung. Er
kann sich mit dem Präsidium beraten.                                       Die Bekanntmachung der Jahresabschlüsse 2015 der Stadt-
(2)   Von der Geschäftsordnung kann im Einzelnen abge-                     werke Güstrow GmbH und der Oase Güstrow GmbH er-
wichen werden, wenn kein Stadtvertreter widerspricht und keine             folgen entsprechend § 11 der Hauptsatzung der Barlach-
anderen rechtlichen Bestimmungen dem entgegenstehen.                       stadt Güstrow durch Veröffentlichung im Internet auf der
(3)   Änderungen dieser Geschäftsordnung sind mit einfacher                Homepage der Barlachstadt Güstrow unter der Adresse
Mehrheit möglich.                                                          www.guestrow.de. Die Jahresabschlüsse liegen vom 7. bis
                                                                           18.11.2016 zur Einsichtnahme im Bürgerbüro der Barlach-
                                 § 17                                      stadt Güstrow, Markt 1, aus.
                            In-Kraft-Treten

(1)   Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach ihrer Be-                          Öffnungszeiten des Bürgerbüros
kanntmachung in Kraft.
(2)   Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 15.02.2007                   Montag           08:00 - 12:30 Uhr
außer Kraft.                                                                   Dienstag         08:00 - 12:30 Uhr      14:00 - 18:00 Uhr
                                                                               Mittwoch         08:00 - 12:30 Uhr
                                § 18                                           Donnerstag       08:00 - 12:30 Uhr      14:00 - 18:00 Uhr
                            Sprachformen                                       Freitag          08:00 - 12:30 Uhr

(1)    Soweit in dieser Geschäftsordnung Bezeichnungen, die
für Frauen und Männer gelten, in der männlichen Sprachform                           Einladung zur Vollversammlung
verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für Frauen in                          der Jagdgenossenschaft Güstrow
der weiblichen Sprachform.
                                                                         Die Jagdgenossenschaft Güstrow führt ihre nächste Voll-
Güstrow, 09.08.2016                                                      versammlung der Jagdgenossen am 17.11.2016 um 16:00 Uhr
                                                                         im Versammlungsraum der Baustraße 33 durch.

                                                                         Tagesordnung:
                                                                         • Begrüßung
Torsten Renz                                                             • Information über die Satzung
Präsident der Stadtvertretung                                            • Laufzeit der Jagdverträge
                                                                         • Bericht des Vorstandes
                                                                         • Neuwahl der Vorstandsmitglieder
                                                                         • Seminarangebot in MV
                 Die nächste Ausgabe des                                 • Sonstiges
               Güstrower Stadtanzeigers                                  Alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücken sind hierzu
            erscheint am 1. Dezember 2016.                               recht herzlich eingeladen.
                                                                         Im Vorwege wird am gleichen Tag um 15:00 Uhr in der Bau-
                                                                         straße 33, Raum 210 der Vorstand der Jagdgenossenschaft
 Redaktionsschluss ist der 12. November 2016.                            Güstrow tagen.

                                                                         Der Vorstand

 Impressum
 Erscheinungsweise:           8 x im Kalenderjahr, in den Monaten Februar, März, Mai, Juni, August, September, November und Dezember
 Erscheinungstag:             1. Kalendertag des Monats
 Bezugsbedingungen:           verteilt an alle Haushalte der Barlachstadt Güstrow,
                              im übrigen Einzelerwerb (kostenlos), Abonnement gegen Erstattung der Versandkosten nur beim Herausgeber
 Herausgeber:                 Stadtverwaltung Güstrow, Der Bürgermeister, Markt 1, 18273 Güstrow
 Redaktion:                   Karin Bartock, Telefon 03843 769-101, karin.bartock@guestrow.de
 Anzeigen, Druck, Verteilung: LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, 039931 579-0
 Bildnachweis:                Titelbild + S 8: Daniel Stohl,S. 10: Barlachstadt Güstrow, S. 12: Christine Jörss-Munzlinger, copyright las-
                                 bandidas
 Auflage:                        17.000 Exemplare
 Alle Rechte liegen beim Herausgeber.

Seite 6                                                  Güstrower Stadtanzeiger                   Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016
Auszug aus dem Informationsbericht des Bürgermeisters
                              zur Stadtvertretersitzung am 20. Oktober 2016

Breitbandversorgung in der Barlachstadt Güstrow                     Hauptursachen für die Abweichung sind: In 2015 wurde für die
Durch den Landkreis Rostock wurde am 29. April 2016 auch für        Domschule ein Kredit in Höhe von 2,2 Mio. € aufgenommen
die Barlachstadt Güstrow beim 2. Förderaufruf des Bundes zum        und als Einzahlung verbucht. In 2016 wird die Altfehlbetrags-
Breitbandausbau fristgemäß ein entsprechender Förderantrag          umlage vollständig abgelöst. In der Position Transferaus-
beim Bund eingereicht. Leider gehörte der Antrag zu den 14          zahlungen kommt es zu einer Abweichung gegenüber dem Vor-
Anträgen aus M-V, die bisher nicht positiv beschieden wurden.       jahr in Höhe von 1,7 Mio. €. Die vorliegenden Zuwendungen an
Der Bund hat geraten nicht auf einen ablehnenden Bescheid           die Stadt, u. a. die Schlüsselzuweisungen, sind gegenüber dem
zu warten, sondern die Anträge nachzubessern und im dritten         Vorjahr um 1,2 Mio. € niedriger.
Förderaufruf erneut zu stellen. Entsprechend wird in Absprache      Nachtragshaushalt 2017
mit dem Landkreis Rostock verfahren. Dazu wurden vom Land-          Nach Entscheidung der Gesellschafterversammlung der Natur-
kreis Rostock Zuarbeiten in Form einer Aufstellung mit geneh-       und Umweltpark Güstrow gGmbH zum Nachtragswirtschafts-
migten Bebauungsplänen angefordert, die unbebaute Flächen           plan 2016 mit der Umsetzung der Erlebnisbüdnerei muss die
enthalten. Parallel dazu liegt der Verwaltung ein Angebot der       Barlachstadt zur Absicherung der Förderung einen Nachtrags-
Glasfaser Deutschland AG zum privatfinanzierten Ausbau eines        haushalt aufstellen. Gleichzeitig soll die Absicherung der Finan-
Glasfasernetzes in Güstrow vor.                                     zierung der Sanierung der Thomas-Müntzer-Schule über jetzt
Webauftritt der Barlachstadt Güstrow                                9,1 Mio. € erfolgen.
Unter www.guestrow.de erscheint die Website der Barlachstadt        Jahresabschluss 2012
Güstrow in einem neuen Layout. Seit dem 01.10. ist dem Web-         Der erste doppische Jahresabschluss ist kurz vor der Fertig-
Auftritt eine neue Eingangsseite vorgeschaltet, die den Nutzern     stellung und wird noch in diesem Jahr in die Stadtvertretung
den Zugriff erleichtert. Mit nur einem Klick auf den grünen But-    eingebracht. Voraussetzung für die Genehmigung des ge-
ton können Touristen auf die Seiten des GüstrowTourismus            planten Nachtragshaushaltes ist allerdings auch die Vorlage
e. V. zugreifen. Alle anderen Buttons sind vor allem für die Bür-   des Jahresabschlusses für das Jahr 2013.
ger der Barlachstadt interessant.                                   Amtsleitung des Schulverwaltungs- und Sozialamtes
Sanierung Oase                                                      Frau Gisela Karmann, Leiterin des Schulverwaltungs- und
Die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen aller          Sozialamtes, wird am 31.10.2016 nach 31 Dienstjahren in den
Leistungsphasen 1 - 9 HOAI für die Sanierung und Attraktivie-       Ruhestand treten. Am 28. September 2016 wurde sie im Rah-
rung des Schwimmbades läuft. Nach Bildung eine Jury ist für         men einer feierlichen Veranstaltung im Rathaus verabschiedet.
Mitte November 2016 die Abgabe und Präsentation der An-             Frau Mandy Mater wird ab 01.11.2016 die Leitung dieses
gebote geplant.                                                     Amtes übernehmen.
Thomas-Müntzer-Schule                                               Erschließung Hengstkoppelweg
Die für die Gewährung der Fördermittel erforderlichen Ab-           Für den nächsten Abschnitt im Hengstkoppelweg erfolgte der
stimmungen mit dem Landesförderinstitut und dem Betrieb             Startschuss mit der Baufeldfreimachung. In den nächsten Ta-
für Bau und Liegenschaften (BBL) sind erfolgt. Die Planungs-        gen wird sich die Erschließung mit den Leitungen der Stadt-
unterlagen werden der Stadt vom Architekturbüro bis spätes-         werke Güstrow GmbH und den Kanälen des Städtischen Ab-
tens zum 30.10.2016 vollständig übergeben. Im Anschluss             wasserbetriebes anschließen. Somit können im kommenden
kann die baufachliche Prüfung der Planungsunterlagen durch          Frühjahr die nächsten Bauplätze durch die Stadt zur Verfügung
den BBL erfolgen. So schnell wie möglich sollen dann die wei-       gestellt werden.
teren Planungsleistungen im Rahmen eines europaweiten Aus-          Fußgängerüberweg in der Eisenbahnstraße
schreibungsverfahrens für die Leistungsphasen 4 - 9 HOAI            Derzeit läuft die Ausschreibung für den Bau des Fußgänger-
erfolgen. Unter Berücksichtigung der Herstellung der Barriere-      überweges in der Eisenbahnstraße. Die Submission für das
freiheit in allen Etagen, der neusten Brandschutzanforderungen      Vorhaben ist am 21.10.2016.
und der Baupreisentwicklung betragen die Baukosten ca. 9,1          Tonnagereduzierung des Goldberger Viertels
Mio. €. Nach Vorlage der endgültigen Kostenberechnung müs-          Die Umsetzung des Stadtvertreterbeschlusses zur Tonnage-
sen die aktuellen Zahlen in den Nachtragshaushalt für 2017          reduzierung des Goldberger Viertels steht unmittelbar vor dem
eingearbeitet werden.                                               Abschluss. Nach Vorlage aller Zuarbeiten der Stadtwerke Güs-
Haushaltssituation 2016                                             trow GmbH, des Städtischen Abwasserbetriebes und des ge-
Aus der Ergebnis- und Finanzrechnung zum 30.09.2016 ist             forderten Gutachtens des Straßenbaulasträgers wurde die
festzustellen, dass sich die finanzielle Situation der Stadt ver-   verkehrsbehördliche Anordnung erlassen. Der Baubetriebshof
schlechtert hat. Die Ergebnisrechnung weist zum 30.09.2016          wird in der letzten Oktoberwoche bzw. in der ersten November-
ein Minus von 188 T€ aus. Im Vergleich: 2015 hatte die Stadt        woche die Verkehrszeichen aufstellen.
zum 30.09. ein positives Ergebnis von 1,7 Mio. €. Die Schlüs-       Laubentsorgung im Stadtgebiet
sel- und sonstigen Zuweisungen per November 2015 lagen ge-          Zur Entsorgung des Laubs von Straßenbäumen wurde am
mäß Erlass des Ministeriums bereits im Juli vor und waren zum       14.10.2016 mit dem Anbringen von Big Bag`s begonnen. Die
Stichtag 30.09.2015 bereits für die Monate Januar - November        Anbringung erfolgte in Straßen, in denen extrem viel Laub
2015 gebucht. In der Ergebnisrechnung 2016 sind die Zuwen-          städtischer Bäume anfällt und zu entsorgen ist, und ist bis zum
dungen nur bis September erfasst, da der Erlass des Ministe-        21.10. abgeschlossen. Betroffene Bürger können das Laub der
riums gemäß FAG für die Monate Oktober bis Dezember erst            Straßenbäume in die Behältnisse einfüllen. Insgesamt stehen
Anfang Oktober bei der Stadt einging, und folglich in der Auf-      100 Big Bag`s zur Verfügung. Zunächst werden 12 Straßen
stellung bis 30.09.2016 nicht berücksichtigt.                       ausgestattet. Bei erkennbarem Bedarf werden weitere Straßen
Die Finanzrechnung weist zum 30.09.2016 eine Abnahme der            hinzukommen. Nach dem Abschluss der Laubsaison wird eine
liquiden Mittel um 2,4 Mio. € aus. Auch hier der Vergleich zum      Auswertung vorgenommen.
Vorjahr, da betrug die Zunahme der liquiden Mittel 2,9 Mio. €.

                   Den vollständigen Bericht können Sie im Internet unter www.guestrow.de lesen.

Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016            Güstrower Stadtanzeiger                                                  Seite 7
Berichte der Fraktionen
             der Stadtvertretung                                                   Ausschreibung
SPD-Fraktion: Es gibt viel zu tun ...                                                 Baugrundstücke
              Die Arbeit in der SPD-Fraktion aus meiner                        im Baugebiet „Hengstkoppelweg“
              Sicht
                                                                    Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt die Grundstücke im
Wenn die Abende länger werden, sprich die „Sommerpause“ be-         Baugebiet „Hengstkoppelweg“ 2. Bauabschnitt an zukünftige
endet ist, beginnt für die Abgeordneten des Stadtparlamentes die    Bauherren zu veräußern. Diese befinden sich im Bereich eines
letzte Phase der politischen Arbeit vor Beendigung des Jahres.      rechtskräftigen Bebauungsplans.
Die Ausschusssitzungen laufen turnusgemäß weiter und die vor-       Der Bauabschnitt (BA) 2.2. im Wohngebiet „Hengstkoppelweg“
letzte Stadtvertreterversammlung am 20. Oktober steht ins Haus.     wird zur Zeit erschlossen, sodass für Bauwillige die Möglichkeit
Mit zahlreichen, schwierigen aber auch interessanten Themen         besteht, städtische Grundstücke zu erwerben. Die Grundstücke
haben sich auch die Mitglieder der SPD-Fraktion und deren Ver-      im BA 2.2. werden zum ersten Mal ausgeschrieben und sind ab
treter in den Ausschüssen beschäftigt.                              dem Jahr 2017 bebaubar, hier stehen dann 13 Bauparzellen zur
                                                                    Verfügung. Zudem stehen noch 3 Restgrundstücke aus dem
So unter anderem mit der Um- bzw. Neugestaltung des Marktes,
                                                                    Bauabschnitt 2.1. zur sofortigen Bebauung zur Verfügung. Diese
der Erschließung neuer Grundstücke für bauwillige junge Fa-
                                                                    können ebenfalls im Rahmen dieser Ausschreibung erworben
milien, dem hoffentlich bald beginnenden Umbau der Thomas-          werden.
Müntzer-Schule, der Umgestaltung der Oase und neuen Vor-            Das Mindestgebot beträgt 56,00 €/m² und beinhaltet sämtliche
haben im WILDPARK-MV. Auch ein Ernst-Barlach-Denkmal,               Erschließungskosten mitsamt der Vermessung und dem Ab-
errichtet mit Spenden aus der Bevölkerung stand zur Diskussi-       wasserbeitrag. Es wird eine Beleihungsvollmacht von maximal
on. Wie ich der heutigen SVZ-Mitteilung entnehmen kann, hat         700.000 € gewährt. Die Vertragsdurchführungskosten trägt der
Dr. Jacob seinen diesbezüglichen Antrag zurückgenommen und          Antragsteller. Gebote können zunächst innerhalb einer Frist
sucht nun neue Wege, den Vorschlag eventuell doch zu reali-         bis zum 31.12.2016 abgegeben werden. Ausschlaggebend für
sieren. Auch hier hat sich die SPD-Fraktion in ernsthaften Dis-     die Fristwahrung ist der Poststempel. Mit der Veräußerung der
kussionen eine, wenn auch differenzierte Meinung gebildet. Ein      Grundstücke soll der Eigenheimbau gefördert werden, weshalb
                                                                    Gebote zwar für mehrere Grundstücke abgegeben werden kön-
Ernst-Barlach-Denkmal gehört in unsere Stadt, um den Standort
                                                                    nen, ein Zuschlag aber nur für jeweils ein Grundstück pro Bieter
muss weiterhin gerungen werden. Heftige, wenn auch manch-
                                                                    erteilt werden kann.
mal kontroverse Diskussionen zeichnen übrigens die Abgeord-         Anträge sind mit einem Gebot, welches mindestens 56,00 €/
netentätigkeiten in der SPD-Fraktion aus.                           m² (Mindestgebot) betragen muss, und der Parzellenangabe
Auch die Umwandlung des Sportplatzes am Fischerweg ließ un-         und ggf. einer Begründung mit dem Vermerk „Ausschreibung
terschiedliche Ansichten zutage treten. Auf der einen Seite soll    Hengstkoppelweg“ in einem verschlossenen Umschlag an die
den Kindern und Jugendlichen der Platz für sportliche Aktivitäten   Stadtverwaltung Güstrow, Markt 1, 18273 Güstrow, zu richten.
weiterhin zur Verfügung stehen, andererseits ist dieser Platz ein   Sollten für einzelne Bauparzellen mehrere Gebote abgegeben
lukratives Angebot für Eigenheimbauer. Könnte man nicht doch        werden, behält sich die Barlachstadt Güstrow die Durchführung
noch versuchen, die Schädlinge zu beseitigen, die ein Spielge-      eines Bieterverfahrens vor.
schehen im Moment unmöglich machen? Auch in den Ausschüs-           Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Grzesik unter der Telefon-
sen wird jeweils ernsthaft um eine Entscheidung gerungen, die       nummer 03843 769-480 oder per Mail unter andrzej.grzesik@
                                                                    guestrow.de gerne zur Verfügung.
nicht immer einstimmig ausfallen muss. Letztendlich haben die
                                                                    Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung
Abgeordneten in der SVV die Entscheidung zu treffen.
                                                                    durch die politischen Gremien der Barlachstadt Güstrow. Ein
Als ich mich entschlossen hatte, für die SPD im Stadtparlament      entsprechender Beschluss wird in der Sitzung des Haupt-
zu kandidieren, wollte ich mich auch auf politischer Ebene für      ausschusses am 09.03.2017 gefasst.
Ordnung und Sicherheit in unserer schönen Stadt einsetzen,          Die Barlachstadt Güstrow behält sich das Recht vor, die Aus-
denn ein sauberes Umfeld gehört zu unserem Lebensniveau.            schreibung ohne Angabe von Gründen für ungültig zu erklären.
Ich habe verschiedene Spielplätze mit meinem Enkel Wilhelm
besucht und musste leider feststellen, dass diese sehr verun-
reinigt waren. Alkoholkonsum und Zigarettenkippen zierten den                    Nacht wächt erf ührung
Spielsand, vom Zustand der Bänke ganz zu schweigen. Den
Weg „Achtern Dom“ betrifft dies in ähnlicher Weise. Hier hat man    Mit Laterne und historischem Kostüm ausgestattet, führt unser
sogar das Holz einer Bank zum Feuern benutzt ...                    „Nachtwächter“ zu geschichtsträchtigen Plätzen der Güstro-
Leider sind es in zahlreichen Fällen die Bewohner selber, die       wer Altstadt und erzählt dabei Geschichten und Geschicht-
diesen Unrat zu verantworten haben. Mein Vorschlag wäre, zu-        chen aus vergangenen Zeiten. Die öffentliche Nachtwächter-
mindest auf den Spielplätzen den Alkoholkonsum zu verbieten         führung startet im Oktober ab 6 Personen freitags um 18:30
und dies auch optisch sichtbar zu machen!                           Uhr und ab November um 17:00 Uhr von der Güstrow-Infor-
Dass in der Gliner Strasse bereits ein Birnbaum auf dem Geh-        mation. Anmeldungen werden unter 03843 681023 gerne ent-
                                                                    gegengenommen.
steig wächst, erwähne ich hier nur nebenbei …
                                                                    Sie können auch aus Ihrer Fa-
                                                                    milien- oder Weihnachtsfeier
Sabine Moritz                                                       ein besonderes Erlebnis ma-
(Mitglied der SPD-Fraktion)                                         chen. Wärmen Sie sich vor der
                                                                    Nachtwächterführung mit einem
                                                                    Glühwein im „Weinhaus im Hof“
                                                                    oder in den "Mecklenburger

          www.guestrow.de                                           Backstuben" auf und erleben
                                                                    Sie im Anschluss Güstrow von seiner besonderen Seite.

Seite 8                                              Güstrower Stadtanzeiger               Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016
Seite 9
Die Flurstücksgrenzen und Flurstücksbezeichnungen wurden digital
aus der ALKIS (automatisierte Liegenschaftsinformationssystem)
übernommen.
                                                                                                                 Wohngebiet „ Hengstkoppelweg“
Geoinformation:
                                                                                                                 2. BA 2.Teil Teilungsentwurf
© Kataster und Vermessungsamt für die Landkreis Rostock.
Stand Liegenschaftskataster: 16.08.2016
                                                                                                       23
                                                                                                                     3
                                          8
                                                                            5

                                                                                                                                                 3
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                                                                  2
                                                                                                   4                                                                           25
                                                                                                                 5
                                 3

                                                                                                        14
                        12

                                                                                                                                                                                                                                5
                                     3
                                                                                                                                                          Pl

                                                                                              12
                                                                                                                                                            an

                                                                                                                                                                                                         26
                                                                                                                                                              str
                                                                                                                                                                  a

                                                                                                                                                                                      5
                                                                  D

                                                                                                                                                                    ße
                                                             ße

                                                                                                                                                                      A
                                                             ra
                                                           st
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                                                                                                                                                                                                                                                                      Flächenliste:
                                                       Pl

4                                                                                                                                                                                                                       27
                   15

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Güstrower Stadtanzeiger
                                                                                                                         13
                                                                                                                                                     8

                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Fläche private Gesamtfläche
                                                                                      3

                             4                                                                                                                                                                                                                                             Nr.      Flurstück Fläche Bauland                              zuständiges
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Böschung in Grundstück in
                                                                                                                                                                                                                                                                      Baugrundstück     alt      in ca. m²                               Nutzungskreuz
                                                                            12

                                     6
                                          4                                      11                                                                                                                                                          28                                                                  ca. m²        ca. m²
                                                                                                                                            14                                                                                                                                 1              189            800                              800              A
                                                  15                                                                                                                                                     5
                                                                                                                                                                                                                                                                               2              189            812                              812              A
21

                                                                                                                                                                                                                                                     29
                                                                                                                                                                                                                                                                              10              193            756                              756              B
                                                                                                                                                                                            14
         21                                                       10                                                                                                                                                                                                          14              196            766                              766              A

                                                                                                                                                                                                     4
                                                                                                                                                                    15                                                                                                        15              196            754                              754              A

                                                                                                                                                                                                             6
                         4                                                                                                                                                                                                                                                    16              197            608                              608              B

                                                                                                                                                                                                                 4
                                          9
                                                                                                                                        3
                                                                                                                                                                                                                                                                              17              197            958                              958              B
     4                               14                                                                                       16
         1.
           5                                                                                                                                                                                                                                                                                  197            337
               4                                                                                                                                                                                                                                                              18                                                              628               B
                                                                                                                         14
                                                                                                                                                                            ße
                                                                                                                                                                                 C
                                                                                                                                                                                                                                                 5
                                                                                                                                                                                                                                                                                              198            291
                                                                                                                                                                          ra
                                                                                                                                                                        st
                                                                                                                                   4
                                                                                                                                                                    Pl
                                                                                                                                                                      an                                                                                                    19                198            557                             557                B
                                                                                                                                                                                                                                    14                                      20                198            571                             571                B

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016
                   8                                                                                                                         21                                                      21
                                                                                                   17
                                                                                                                                                                                                                                                                            21                199            722                             722                A
                                                                                                                                                               20                                                                                                           22                199            691                             691                A
                                                                                                                                   4
                                                                                                                                                                                                                                                                            26               178/4           482                             482                B
                                                                                                                                                                     4                           3                       22
                                                                                                                                                                                                                                                                            27               178/4           484                             484                B
                                                                                                                         14                                                           20
                                                                                                                                                                                                                                                                            28               178/4           487                             487                B

                                                                                                                                            4
                                                                                                                                                                                 14

                                                                                                                                                                                                                                             4
                                                                                                                                                  1.
                                                                                                                                                    5 4
                                                                                                            18                                                                                                                                                              29               178/4           488                             488                B
                                                                                                                                                                                                                                                                          Summe:                            10564              0            10564
                                                                                                                                                          19

                                                                                                                                   1m
                                                                                                                                                                                          VL KMR
                                                                                                                                                                                          RL KMR

                                                                                                                                                                                                 DN 250 /
                                                                                                                                                                                                  DN 250 /

                                                                                                                                                                                                          450
                                                                                                                                                                                                           450
                                                                                                                                                                                                                 }   Fernwärm
                                                                                                                                                                                                                                eleitungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Büro Güstrow                      Büro Schwerin
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Grabenstraße 16                   Mecklenburgstraße 61
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        18273 Güstrow                     19053 Schwerin
                                                                                                                                                                                                                                                          Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure    Tel.: 03843-6964-0                Tel.: 0385 55856-0
                                                                                                                                                                                                                                                          Geprüfter Gutachter für Immobilienbewertung   Fax: 03843-6964-25                Fax: 0385 55856-25
                                                                                                                                                                                                                                                                      Beratende Ingenieure              mail: guestrow@wagner-weinke.de   mail: schwerin@wagner-weinke.de
Die Straße Bauhof als Bestandteil
           des „Verkehrsberuhigten Bereiches“
            - Erfahrungen seit der Umsetzung -
Das Wohngebiet Bauhof Süd ist bis auf den Teil der Haupt-
erschließung über die Südstadt mit dem Schwanenhals konse-
quent verkehrsberuhigt ausgebaut und als „Verkehrsberuhigter
Bereich“ mit dem Verkehrszeichen 325 beschildert. Umgangs-
sprachlich spricht man auch von einer Spielstraße. Die Ge-
bzw. Verbote innerhalb eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“
regelt die StVO. So heißt es zu Zeichen 325 „Verkehrsberuhigte
Bereiche“:
1.   Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit
                                                                   Bauhof früherer Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches
     fahren.
2.   Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr we-
                                                                   Durch die Stadtverwaltung wurden im April 2016 erstmalig Ver-
     der gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet
                                                                   kehrszählungen auf der Straße Bauhof durchgeführt. Dabei
     werden.
                                                                   wurden Belastungen von 278 Kfz/24 Stunden an einem Sonn-
3.   Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig be-
                                                                   tag und 550 Kfz/24 Stunden als Höchstbelastung an einem
     hindern.
                                                                   Freitag gezählt. Bei den Tagesbelastungen handelte es sich
4.   Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekenn-
                                                                   ausschließlich um Durchgangsverkehr auf der Straße Bauhof in
     zeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein-
                                                                   die dahinter liegende Wohnbebauung bzw. aus dieser heraus,
     oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
                                                                   da die Zählstelle sich am Ende der Straße Bauhof, ca. 20 m vor
5.   Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite be-
                                                                   der Einmündung des Eichenweges befand. Diese Verkehrs-
     nutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
                                                                   belastungen stellten im Zusammenhang mit den gefahrenen
                                                                   Geschwindigkeiten eine Gefährdung für andere Verkehrsteil-
Sie werden sich sicher fragen, warum wird an dieser Stelle
                                                                   nehmer dar. So wurden Maximalgeschwindigkeiten von bis zu
auf diese Einzelheiten eingegangen?
                                                                   55 km/h in Richtung Goldberger Straße gemessen. In Richtung
                                                                   Grüner Weg betrugen die gemessenen Höchstgeschwindig-
Die Barlachstadt Güstrow verfügt über eine Vielzahl „Verkehrs-
                                                                   keiten bis zu 50 km/h, obwohl die nächste Einmündung mit dem
beruhigter Bereiche“, dazu gehören auch die Wohngebiete
                                                                   Eichenweg nur ca. 20 m entfernt lag.
Bauhof-Nord und Hasenwald, die Straße Zum Inselseekanal
                                                                   Die Geschwindigkeit V85 lag in den gemessenen Stunden-
oder Straßen im Hengstkoppelweg. Das Verkehrsverhalten ein-
                                                                   werten der Tageszählungen überwiegend bei 33 km/h. Das be-
zelner oder auch einer Vielzahl von Fahrzeugführern ist immer
                                                                   deuten 85 % der gemessenen Fahrzeuge überschritten im Be-
wieder ein Problem, welches von Anliegern verschiedener Stra-
                                                                   reich der Messstelle die 33 km/h nicht.
ßen „Verkehrsberuhigter Bereiche“ an die Stadt herangetragen
                                                                   Aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Straße Bauhof
wird. Geschwindigkeiten oberhalb der zulässigen Schrittge-
                                                                   als Mischverkehrsfläche ohne separate Gehwege wurde die
schwindigkeit führen zu Gefahren innerhalb der Mischverkehrs-
                                                                   Straße in den verkehrsberuhigten Bereich durch Versetzen des
flächen schmaler Verkehrsräume.
                                                                   Verkehrszeichens 325 aufgenommen. Darüber hinaus wur-
Im aktuellen Fall hatten sich die Anwohner der Straße Bauhof
                                                                   den Stellflächen in der Straße wechselseitig beschildert, nach-
an die Stadtverwaltung gewandt und gebeten, eine Bewertung
                                                                   dem die Anlieger in den Umsetzungsprozess des „Verkehrs-
der verkehrlichen Situation vorzunehmen. Bei der Straße Bau-
                                                                   beruhigten Bereiches“ einbezogen worden sind und der Bedarf
hof handelt es sich um eine Mischverkehrsfläche ohne separate
                                                                   angezeigt wurde. Die Umsetzung dieser Maßnahmen verfolgte
Gehwege. Die Oberfläche besteht aus Granitgroßpflaster, grau.
                                                                   das Ziel einer Verkehrsberuhigung in der Wohnstraße Bauhof.
In der Zufahrt von der Goldberger Straße war die Er-
                                                                   So tragen die niedrigeren Geschwindigkeiten (vorgeschrieben
schließungsstraße Bauhof zu dem Zeitpunkt mit dem Verkehrs-
                                                                   ist dann Schrittgeschwindigkeit) dazu bei, dass Nachfrage-
zeichen VZ 274-30, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
                                                                   gruppen wie Fußgänger und Kinder mit dem Rad die Straße
beschildert.
                                                                   dann sicherer nutzen können, wenn ein Gehweg fehlt. Über die
                                                                   Straße Bauhof sind auch die Haltestelle der Stadtbuslinie 201
                                                                   und der straßenbegleitende Radweg an der Goldberger Straße
                                                                   zu erreichen. Sie ist zudem ein Schulweg für eine Vielzahl der
                                                                   Kinder aus dem Wohngebiet.

Zufahrt Bauhof von der Goldberger Straße

Vor der Einmündung des Eichenweges auf die Straße Bauhof
begann der Verkehrsberuhigte Bereich (VZ 325), welcher für
das gesamte nachfolgende Wohngebiet Bauhof Süd galt.
                                                                   Bauhof Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches

                                                                   Nach Umsetzung des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ am
                                                                   19.07.2016 in der Straße Bauhof wurden Verkehrszählungen

Seite 10                                            Güstrower Stadtanzeiger               Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016
mit Geschwindigkeitsmessungen in den Monaten August und
September durchgeführt.                                            Sportlerin/Sportler
In den Messungen im August wurden Verkehrsbelastungen an           des Jahres 2016 gesucht
einem Dienstag von bis zu 482 Kfz/24 Stunden gezählt. Für
die Zählstelle wurde ein zentralerer Punkt in der Straße Bau-      Die Barlachstadt Güstrow sucht die Sportle-
hof gewählt. Obwohl die Straße sich zu diesem Zeitpunkt schon      rin/den Sportler des Jahres 2016. Die Ehrung
innerhalb des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ befand war fest-      ist in den Kategorien Einzelsportler/in, Mann-
zustellen, dass die Verkehrsteilnehmer sich nicht an die vorge-    schaft und Trainer/Ehrenamt vorgesehen. Vorschläge können
schriebene Höchstgeschwindigkeit des „Verkehrsberuhigten           bis zum 05.12.2016 schriftlich bei der Barlachstadt Güstrow,
Bereiches“ halten.                                                 Abt. Schulverwaltungs- und Sozialamt, Markt 1, 18273 Güst-
In der Augustmessung lagen die Durchschnittsgeschwindig-           row, oder per E-Mail an heike.klewinghaus@guestrow.de
keiten bezogen auf die Stundenwerte der Zähltage zwischen 23       eingereicht werden. Neben der Voraussetzung, dass der
und 43 km/h. In der Septembermessung wurden Durchschnitt-
                                                                   Vereinssitz der Mannschaft bzw. der Wohnhort (Sportler/in)
geschwindigkeiten bei den Stundenwerten zwischen 23 und
                                                                   in Güstrow ist, muss eine der folgenden Bedingungen für das
48 km/h ermittelt. Die gemessenen Höchstgeschwindigkeiten
                                                                   Jahr 2016 zutreffen:
liegen weit über dem, was in „Verkehrsberuhigten Bereichen“
zulässig ist. Bis zu 50 km/h werden in der Straße Bauhof ge-
fahren, obwohl Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. Als      •     die Mannschaft bzw. die/der Sportler/in haben einen be-
Spitzenwert wurden sogar 65 km/h gemessen. Bei diesen Ge-                sonderen Meistertitel ab Landesebene aufwärts erreicht,
schwindigkeiten würde der Verstoß laut aktuellem Bußgeld-          •     die Mannschaft bzw. die/der Sportler/in haben außerge-
katalog nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen.                          wöhnliche Platzierungen in regionalen und überregiona-
                                                                         len Wettkämpfen errungen.
Den Fahrzeugführer muss man die Frage stellen, warum
                                                                   Die Vorschläge können formlos eingereicht werden und soll-
sie sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwin-              ten folgende Angaben enthalten:
digkeit halten. Es könnte auch ihr Kind sein, welches auf
der Straße spielt. Fußgänger und Radfahrer haben eben-             •     Name, Vorname der Sportlerin/des Sportlers bzw. Na-
                                                                         men der Mitglieder der Mannschaft, Name des Trainers,
falls ein Recht den Verkehrsraum sicher zu nutzen.
                                                                   •     Name des Sportvereins,
                                                                   •     Alter der Sportlerin/des Sportlers,
                                                                   •     Sportart,
                                                                   •     Benennung der sportlichen bzw. trainerischen Leistung,
                                                                   •     Unterschrift und Anschrift des Einreichers
                    Familienbroschüre
                                                                          Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen des
              für die Barlachstadt Güstrow                          Neujahrsempfangs der Barlachstadt am 13. Januar 2017

 Die BVB-Verlagsgesellschaft mbH bereitet derzeit eine
 Familienbroschüre vor, die die Barlachstadt als familien-
 freundlichen Standort mit vielfältigen Perspektiven für alle
                                                                                 Gedenkveranstaltung
 Altersgruppen präsentiert.                                                         zum Volkstrauertrag
 Die neue Familienbroschüre wird ein Nachschlagewerk mit
                                                                                 am 13. November 2016
 hohem Nutzwert, das vor allem Eltern, Kindern und Jugend-
 lichen, aber auch älteren Menschen die Möglichkeit bietet,               Am 13. November 2016 findet um 11:30 Uhr
 die zur Verfügung stehenden Angebote aus den Bereichen
                                                                                   auf dem Güstrower Friedhof,
 Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung, Freizeit und Gesund-
                                                                             an der Gräberanlage für den 2. Weltkrieg,
 heit zu erfassen
                                                                                    eine Gedenkveranstaltung
 Neben der Druckausgabe wird die gesamte Broschüre auch
                                                                                     zum Volkstrauertag statt.
 im Internet unter www.findcity.de abrufbar sein. Von der
 Homepage www.guestrow.de führt ein Link direkt zur Online-
                                                                       Alle Interessierten sind herzlich eingeladen,
 Version der Publikation.
 Alle einheimischen Unternehmen, vom kleinen Familien-                       an der Veranstaltung teilzunehmen
 betrieb bis zum Großunternehmen, erhalten die Gelegenheit,
 sich in dieser multimedialen Publikation zu präsentieren. In
 den nächsten Wochen wird eine Mitarbeiterin des BVB-Ver-
                                                                          Redaktionsschluss für die
 lags interessierten Gewerbetreibenden in der Barlachstadt
 Güstrow die Möglichkeiten für eine Präsentation vorstellen.             D e z e m b e r / J a n u a r- A u s g a b e
 In der Online-Publikation ist die Verlinkung zur Homepage
 des inserierenden Unternehmens vorgesehen.                              ist der 12. November 2016.
Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016          Güstrower Stadtanzeiger                                                Seite 11
STÄDTISCHE GALERIE WOLLHALLE                                          UWE JOHNSON-BIBLIOTHEK

Unser Ausstellungstipp für Sie:                                     „K(r)ampf
                                                                    der Generationen“
      „Die ernsthafte Suche nach dem Heiteren“
                     MV-Foto e. V.                                  Rock-Chanson-Lyrik
Liebe Güstrower und Gäste unserer Stadt!
                                                                    Der Rockpoet Christian Haase
                                                                    kann auch Liedermacher, die
Wir laden Sie ganz herzlich zu einem Ausstellungsbesuch in die
                                                                    Liedermacherin Barbara Thal-
Städtische Galerie Wollhalle ein.
                                                                    heim kann auch Rockröhre.
Im Rahmen der 16. Güstrower Kunstnacht wurde in der Städ-
                                                                    Dass die Beiden gemeinsam
tischen Galerie Wollhalle eine neue Ausstellung mit dem Ti-
                                                                    können, ist in einem generati-
tel „Die ernsthafte Suche nach dem Heiteren“ mit großem
                                                                    onsübergreifenden Songpro-
Erfolg eröffnet. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames
                                                                    gramm zu erleben. In Liedern,
Ausstellungsprojekt des Museums der Barlachstadt Güstrow
                                                                    Dialogen, Monologen und Ex-
und des Vereins MV-Foto e. V. mit Sitz in Schwerin. In der
                                                                    tempores versuchen Haase
Ausstellung sind 12 Fotografinnen und Fotografen des Vereins
                                                                    und Thalheim sich in ihren
MV-Foto e. V. dabei, die sich mit mehreren Arbeiten zu einem
                                                                    Weltsichten und Vorurteilen zu
selbst gewählten Thema und einem Selbstporträt vorstellen.
                                                                    behaupten. Ein Junger Rock- Foto: copyright lasbandidas
Dazu gehören:
                                                                    poet gegen die Chansonnière
 •   Falko Baatz - „Künstlerporträts“                               im besten Seniorenalter. Ein Abend in Zusammenarbeit mit der
 •   Anke Berger - „Handwerker im Porträt“                          WGG
 •   Benjamin Brocks - „Analoge Porträts mit Seele“
 •   Christine Jörss-Munzlinger - „Linien Zeichen Wesen“                   Donnerstag, 3. November 2016, 19:00 Uhr
 •   Anne Jüngling - „Im Land der Tiere“
 •   Manfred Klement - „Reisetagebuch Luxor-Assuan“                                        Eintritt 12,00 €
 •   Manuela Koska - „Mensch und Kunst“
 •   Angelika Lindenbeck - „Früh am Morgen - Mecklenburger
     Landschaft“
                                                                               Kinderlesung und Samstagsöffnung
 •   Renate Reinbothe - „Tierbegegnungen im Sternberger
     Seenland“
                                                                    Wieder heißt es samstags: Kinderlesung in der Bibliothek. Im
 •   Aline Runge - „Sucht“
                                                                    neuen Raum der Bibliothek laden Stühle, Bank und Kissen zum
 •   Klaus Schimmagk - „Wahl-Cirkus“
                                                                    gemütlichen Zuhören ein, wenn unsere Lesepaten Ursula und
 •   Uwe Seemann- „Prora - Seebad der 20.000 - Traum eines
                                                                    Klaus Eschmann "Geheimnisvolles und Abenteuerliches" prä-
     Architekten“
                                                                    sentieren.
Der seit 1992 bestehende Verein MV-FOTO e. V. betreibt die          Für alle Leseratten, Gamer und Hörspielfreunde steht natürlich
einzige nichtkommerzielle Foto-Galerie in Mecklenburg-Vor-          zwischen 10 und 13 Uhr das Angebot der Bibliothek offen –
pommern. Seine Mitglieder, aktuell sind es 24, erstellen jährlich   also: Zuhören, Stöbern, Schmökern, Ausleihen!
sechs bis neun Ausstellungen im In- und Ausland. Der Verein
widmet sich intensiv der Förderung des Nachwuchses. Dazu                       Samstag, 5. November 2016, 10:30 Uhr
gehört die Ausrichtung der MV-Jugend-Fotoschau “UNSER
LEBEN“, eines begehrten, landesweiten Talente-Wettbewerbs.                                     Eintritt frei
Einmalig und beispielhaft in Mecklenburg-Vorpommern sind                        Bibliotheksöffnung 10:00 - 13:00 Uhr
auch die einwöchigen Workshops für Kinder von Einwanderern
mit dem Titel „ENTDECKUNGEN“.
Ausstellungsbegleitend wird es am Sonnabend, dem 19. No-
vember 2016, um 15 Uhr, eine Führung mit dem Fotografen                             Iran – Kultur, Musik, Lyrik
Falko Baatz durch die Ausstellung geben.
                                                                    Zweisprachiger Abend (farsi-deutsch) mit der iranischen com-
     Die Städtische Galerie Wollhalle am Franz-Parr-Platz 9         munity, der ein buntes Bild vom vielfältigen Iran zeichnet. Eine
                  lädt bis zum 15. Januar 2017                      Mischung aus Lyrik, Vortragselementen und Musik präsentieren
         täglich von 11 bis 17 Uhr zu einem Besuch ein              unterschiedliche Aspekte kulturellen Schaffens.
                                                                    Eine Veranstaltung des Eine-Welt-Landesnetzwerks im Rah-
                                                                    men der Entwicklungspolitischen Tage

                                                                          Donnerstag, 17. November 2016, 19:00 Uhr

                                                                                   Öffnungszeiten der Bibliothek

                                                                         Montag, Dienstag,
                                                                                                    10:00 - 18:00 Uhr
                                                                         Donnerstag, Freitag
                                                                         Mittwoch                   10:00 - 14:00 Uhr
                                                                         Oktober - April jeder 1. Samstag 10:00 -13:00 Uhr
Blick in die Ausstellung, Foto: Christine Jörss-Munzlinger

Seite 12                                             Güstrower Stadtanzeiger               Jahrgang 26 - Nr. 7 Ausgabe November 2016
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