FRANKREICH DOSSIER - LEBEN ARBEITEN SPRACHAUFENTHALT, STUDIUM RUHESTAND - ACTISWISS

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FRANKREICH DOSSIER - LEBEN ARBEITEN SPRACHAUFENTHALT, STUDIUM RUHESTAND - ACTISWISS
Schweizerische Eidgenossenschaft
Confédération suisse               Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Confederazione Svizzera
Confederaziun Svizra
                                   Bundesamt für Migration BFM

                                                    Dossier

          Frankreich
                                              Leben
                                            Arbeiten
                          Sprachaufenthalt, Studium
                                        Ruhestand

                                                                          © 12/2006
Frankreich
Über dieses Dossier
Inhalt
Frankreich .............................................................................................2
    Über dieses Dossier ..........................................................................2
         Inhalt.......................................................................................2
         Zweck ......................................................................................4
         Rechtlicher Hinweis ....................................................................4
         Wir ..........................................................................................4
    Adressen, Abkürzungen, Links ...........................................................5
         Webseiten über Frankreich..........................................................5
    Land und Leute................................................................................5
         Geografie .................................................................................5
               Regionen ...........................................................................6
               Departemente ....................................................................6
         Klima .......................................................................................8
         Geschichte................................................................................8
         Staatsform ...............................................................................8
         Bevölkerung .............................................................................8
         Sprache ...................................................................................9
         Religion, Seelsorge ....................................................................9
         Verkehr ....................................................................................9
    Vorbereitung, Umzug, Abmeldung ......................................................9
               Umzug...............................................................................9
               Zweitresidenz ................................................................... 10
               Zollauskünfte.................................................................... 10
         Spezielle Einfuhren .................................................................. 10
               Haustiere ......................................................................... 10
         Vertretungen Frankreichs in der Schweiz..................................... 11
    Einreise, Anmeldung, Aufenthalt....................................................... 11
               Einreise ........................................................................... 11
               Besondere Einreisevorschriften............................................ 11
         Anmeldung ............................................................................. 11
               Vor Ort ............................................................................ 11
               Immatrikulation ................................................................ 11
         Arbeitsbewilligung.................................................................... 12
         Aufenthaltsbewilligung ............................................................. 12
               Nützliche Adressen in Paris ................................................. 12
         Grenzgänger ........................................................................... 13
         Dienstleistungen...................................................................... 13
         Entsendung ............................................................................ 14
         Schweizer Vertretungen vor Ort ................................................. 14
               Schweizer in Frankreich ..................................................... 14
    Leben in Frankreich ........................................................................ 14
         Wohnen ................................................................................. 14
               Mieten ............................................................................. 15
               Immobilienerwerb ............................................................. 15
               Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks ...................... 15
               Links zu Immobiliensuche................................................... 16
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Führerschein ........................................................................... 16
         Bildung, Schulen...................................................................... 16
               Vorschule (École maternelle) .............................................. 16
               Grundschule (École élémentaire) ......................................... 16
               Sekundarschule (Collège) ................................................... 16
               Gymnasium (Lycée) .......................................................... 17
               Das universitäre System .................................................... 17
               Ingenieur- und Handelsschulen ........................................... 17
               Auskunftsstellen................................................................ 17
               Internationale Schulen ....................................................... 18
         Einbürgerung .......................................................................... 18
         Privatleben ............................................................................. 19
               Schweizer Medien.............................................................. 19
               Publikationen für Schweizer in Frankreich ............................. 19
     Arbeiten in Frankreich..................................................................... 19
         Wirtschaft, Arbeitsmarkt ........................................................... 19
               Wichtigste Wirtschaftsdaten................................................ 19
         Arbeitsvermittlung ................................................................... 20
               Öffentliche Vermittlung ...................................................... 20
               Individuelle Vermittlung ..................................................... 21
         Stellensuche ........................................................................... 21
               Wo und wie finden Sie eine Stelle ........................................ 21
               Stellensuche Wirtschaftsregion Paris .................................... 22
         Bewerbung ............................................................................. 22
               Das Begleitschreiben ......................................................... 22
               Der Lebenslauf, CV............................................................ 22
               Die Zeugnisse................................................................... 23
               Das Dossier ...................................................................... 23
               Musterlebenslauf ............................................................... 23
               Unterstützung durch unseren Beratungsdienst....................... 23
               Links zu Stellenbörsen ....................................................... 24
         Diplome, Abschlüsse ................................................................ 24
         Selbstständige Berufsausübung ................................................. 25
         Arbeitsbedingungen ................................................................. 25
         Löhne, Gehälter....................................................................... 25
               Mindestlohn...................................................................... 25
               Gesamtarbeitsvertrag ........................................................ 26
     Lebenskosten, Steuern ................................................................... 26
         Geld, Währung ........................................................................ 26
         Lebenshaltungskosten, Budget .................................................. 26
         Steuern.................................................................................. 26
               Einkommenssteuer ............................................................ 26
               Weitere Steuern auf dem Einkommen .................................. 27
         Doppelbesteuerung .................................................................. 27
     Vorsorge, Versicherungen ............................................................... 27
         Sozialsystem........................................................................... 28
               Obligatorium .................................................................... 28
         AHV/IV................................................................................... 28
         Kranken- und Unfallversicherung ............................................... 28
               Krankenversicherung ......................................................... 28
         Sozialhilfe, Fürsorge................................................................. 30

FRANKREICH_AK_D.doc                              02.02.07                                        3/30
Zweck
Dieses Dossier haben wir in Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesämtern, Dienststellen
der EU und Vertrauensleuten im betreffenden Land erstellt. Unser Informationsangebot
richtet sich in erster Linie an Personen, die den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen
und dort leben und/oder arbeiten möchten. Dabei haben wir uns auf die behördlichen und
gesetzlichen Vorschriften konzentriert, welche für schweizerische Staatsbürger/innen Gül-
tigkeit haben.

Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte und Informationen in unseren Dossiers und auf unserer Website dienen der
Information. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben und Quellen
korrekt sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständig-
keit unserer Informationen geben. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die
angebotenen Leistungen. Unsere schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten
weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung.
Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Korrespondenzen verwendeten Perso-
nenbezeichnungen werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstanden.

Wir
Wir sind der Schweizerische Informations- und Beratungsdienst für Auslandaufenthalte,
Auswanderung und den Austausch von Stagiaires.

Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine per-
sönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen:

      Bundesamt für Migration BFM
      Auswanderung und Stagiaires
      Quellenweg 6
      3003 Bern-Wabern

 +    Quellenweg 9 in Wabern/Bern

      +41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93

 |    swiss.emigration@bfm.admin.ch

     www.swissemigration.ch

      Wir haben gleitende Arbeitszeit.
      Sie erreichen uns deshalb am besten von Mo - Fr zwischen
      09h00 - 11h15 und 14h00 - 16h00

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Adressen, Abkürzungen, Links
Bitte konsultieren Sie unser "Dossier EU". Dort finden Sie auch die Bestimmungen, welche
für Schweizer im ganzen EU-Raum Gültigkeit haben.

Webseiten über Frankreich
Interessant und informativ sind nachfolgende Webseiten
Freie Enzyklopädie „Wikipedia“                de.wikipedia.org/wiki/Frankreich
"Bürger- und Serviceseite" der Regierung      www.service-public.fr/
Portal des "Premier Ministre"                 www.premier-ministre.gouv.fr/de/
Portal der Regierung                          www.premier-ministre.gouv.fr/acteurs/gouvernement/
Informationsplattform Frankreichs             www.internet.gouv.fr/

Land und Leute

                                                                      Geografie

                                                                      Bodenfläche = 543'965
                                                                      km2    (Schweiz:     ca.
                                                                                2
                                                                      41'300 km ), inkl. Korsi-
                                                                      ka jedoch ohne Über-
                                                                      seebesitzungen. Frank-
                                                                      reich ist das grösste
                                                                      Land Westeuropas.

                                                                      Das Mutterland besteht
                                                                      aus 22 Regionen, dazu
                                                                      kommen vier Übersee-
                                                                      departemente (D.O.M.=
                                                                      Départements d'Outre-
                                                                      Mer)

Überseedepartemente (D.O.M.= Départements d'Outre-Mer)
` Guadeloupe (Hauptort: Basse-Terre, 1'780 km2, 422'000 Einwohner)
` Guyane (Hauptort: Cayenne, 83'534 km2, 157'000 Einwohner)
` Martinique (Hauptort: Fort-de-France, 1'100 km2, 381'000 Einwohner)
` Réunion (Hauptort: Saint-Denis, 2'510 km2, 706’000 Einwohner)

Übersee-Territorien (T.O.M.)
Französisch-Polynesien - Saint-Pierre-et-Miquelon - Wallis und Futuna - Neukaledonien -
Mayotte.

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Regionen

                                  Departemente

                                  Die Nummer ist Teil der
                                  Postleitzahlen und der
                                  Autokennzeichen.

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N°                         Hauptort                   48 Lozère                  Mende
01 Ain                     Bourg-en-Bresse            49 Maine-et-Loire          Angers
02 Aisne                   Laon                       50 Manche                  Saint-Lô
03 Allier                  Moulins                    51 Marne                   Châlons-sur-Marne
04 Alpes-de-Haute-Provence Digne                      52 Haute-Marne             Chaumont
05 Hautes-Alpes            Gap                        53 Mayenne                 Laval
06 Alpes-Maritimes         Nice                       54 Meurthe-et-Moselle      Nancy
07 Ardèche                 Privas                     55 Meuse                   Bar-le-Duc
08 Ardennes                Charleville-Mézières       56 Morbihan                Vannes
09 Ariège                  Foix                       57 Moselle                 Metz
10 Aube                    Troyes                     58 Nièvre                  Nevers
11 Aude                    Carcassonne                59 Nord                    Lille
12 Aveyron                 Rodez                      60 Oise                    Beauvais
13 Bouches-du-Rhône        Marseille                  61 Orne                    Alençon
14 Calvados                Caen                       62 Pas-de-Calais           Arras
15 Cantal                  Aurillac                   63 Puy-de-Dôme             Clermont-Ferrand
16 Charente                Angoulème                  64 Pyrénées-Atlantiques    Pau
17 Charente-Maritime       La Rochelle                65 Hautes-Pyrénées         Tarbes
18 Cher                    Bourges                    66 Pyrénées-Orientales     Perpignan
19 Corrèze                 Tulle                      67 Bas-Rhin                Strasbourg
20 Corse                   Ajaccio (Bastia)           68 Haut-Rhin               Colmar
21 Côte-d'Or               Dijon                      69 Rhône                   Lyon
22 Côtesd'Armor            Saint-Brieuc               70 Haute-Saône             Vesoul
23 Creuse                  Guéret                     71 Saône-et-Loire          Macon
24 Dordogne                Périgueux                  72 Sarthe                  Le Mans
25 Doubs                   Besançon                   73 Savoie                  Chambéry
26 Drôme                   Valence                    74 Haute-Savoie            Annecy
27 Eure                    Evreux                     75 Ville de Paris          Paris
28 Eure-et-Loir            Chartres                   76 Seine-Maritime          Rouen
29 Finistère               Quimper                    77 Seine-et-Marne          Melun
30 Gard                    Nîmes                      78 Yvelines                Versailles
31 Haute-Garonne           Toulouse                   79 Deux-Sèvres             Niort
32 Gers                    Auch                       80 Somme                   Amiens
33 Gironde                 Bordeaux                   81 Tarn                    Albi
34 Hérault                 Montpellier                82 Tarn-et-Garonne         Montauban
35 Ille-et-Vilaine         Rennes                     83 Var                     Toulon
36 Indre                   Châteauroux                84 Vaucluse                Avignon
37 Indre-et-Loire          Tours                      85 Vendée                  La Roche-sur-Yon
38 Isère                   Grenoble                   86 Vienne                  Poitiers
39 Jura                    Lons-le-Saulnier           87 Haute-Vienne            Limoges
40 Landes                  Mont-de-Marsan             88 Vosges                  Epinal
41 Loir-et-Cher            Blois                      89 Yonne                   Auxerre
42 Loire                   Saint-Etienne              90 Territoire de Belfort   Belfort
43 Haute-Loire             Le Puy                     91 Essonne                 Evry
44 Loire-Atlantique        Nantes                     92 Hauts-de-Seine          Nanterre
45 Loiret                  Orléans                    93 Seine-St-Denis          Bobigny
46 Lot                     Cahors                     94 Val-de-Marne            Créteil
47 Lot-et-Garonne          Agen                       95 Val-d'Oise              Cergy-Pontoise

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Klima
Gemässigtes Klima, vorwiegend maritim, mit häufigen Wetterwechseln, reichlichen Nie-
derschlägen und meist westlichen Winden. Im Osten hat das Klima mehr kontinentalen
Charakter, im Süden (Midi) herrscht Mittelmeerklima.

     Wetter in Frankreich: www.meteofrance.com

Geschichte
     de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Frankreichs
     www.frankreich-experte.de/fr/1.html
     www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Frankreich/Geschichte.html
      Staaten der Weltgeschichte im Chronik Verlag, ISBN 3-577-14512-9

Staatsform
Frankreich ist eine parlamentarische Republik mit einem Präsidenten als Staatsoberhaupt.
1958 wurde in der Volksabstimmung eine neue, von der Regierung von General de Gaulle
vorbereitete Verfassung angenommen. Die Verfassung wurde in der Folge mehrmals ge-
ändert. Der für fünf Jahre direkt vom Volk gewählte Präsident der Republik ernennt den
Premierminister, sowie, auf dessen Vorschlag, die Regierungsmitglieder; er erlässt die
Gesetze und kann gewisse Gesetzesentwürfe dem Volk zur Abstimmung vorlegen.

Die Regierung ist der Nationalversammlung gegenüber verantwortlich. Das Parlament,
bestehend aus Nationalversammlung und Senat, ist die gesetzgebende Behörde. Die Ver-
fassung bestimmt, wie Verfassungsrat, oberster Justizrat, oberster Gerichtshof und Wirt-
schafts- und Sozialrat zusammengesetzt und welches ihre Kompetenzen sind.

     Der Präsident der Republik: www.elysee.fr
     Die Nationalversammlung: www.assemblee-nationale.fr/
     Der Senat: www.senat.fr
     Die Französische Verwaltung: www.admifrance.gouv.fr
     Das Französische Recht: www.legifrance.gouv.fr
     Die Seite des Regierungschefs: www.premier-ministre.gouv.fr/fr

Bevölkerung
Die letzte Volkszählung fand im 1999 statt und ergab eine Einwohnerzahl von 60,2 Mio.
                          Stadt                 Agglomeration
Paris                     2'152'423             9'318'821
Lyon                      415'487               1'262'223
Marseille                 800'550               1'230'936
Bordeaux                  210'336               696'364
Toulouse                  358'688               650'336
Nizza                     342'439               516'740
Nantes                    244'995               496'078
Strasbourg                252'338               388'483

Regionen
Ile-de-France                             10'952'011 (Grossregion Paris, 8 Departemente)
Nord-Pas-de-Calais                        3'996'588
Provence-Alpes-Côte d'Azur                4'506'151
Rhône-Alpes                               5'645'407
Aquitaine                                 2'908'359
Pays de la Loire                          3'222'061
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In Frankreich wohnen mehr als 4 Millionen Ausländer mit geregeltem Status (Stand 1999).
Weitere Zahlen zu Frankreich finden Sie auf der Seite des nationalen statistischen Institu-
tes.
      Nationales statistisches Institut: www.insee.fr

Sprache
Landessprache: Französisch. Bestimmten Regionen des Landes kommt in Bezug auf den
Gebrauch von regionalen Sprachen eine besondere Bedeutung zu (baskisch, bretonisch,
katalanisch, okzitanisch und korsisch).

Religion, Seelsorge
80 – 84 % der Bevölkerung gehören der römisch-katholischen Kirche an. Der Islam bildet
mit ungefähr 5 Mio. Gläubigen nunmehr die zweite Religion des Landes. Daneben gibt es
protestantische und jüdische Minderheiten, welche ca. 4 % der Bevölkerung ausmachen.

Verkehr
Das Strassennetz umfasst ca. 930'000 Km Nationalstrassen und 8’700 km Autobahnen.
Die meisten Autobahnen sind gebührenpflichtig. Die Geschwindigkeit ist gesetzlich be-
schränkt auf 50 km/h in den Agglomerationen, 90 km/h auf den Nationalstrassen, und auf
130 km/h auf den Autobahnen; Sonderregelungen im Einzelfall bleiben vorbehalten. Eine
Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.

Schnellzugverbindungen (TGV) bestehen heute von Paris in die Schweiz (Genf, Lau-
sanne, Neuenburg, Bern und Zürich), in den Süden, Norden und an die Atlantikküste.

Dank günstiger Lage verfügt Frankreich über Seehäfen am Mittelmeer, an der Atlantikküs-
te, der Nordsee und am Ärmelkanal. Diese sind für den internationalen Handel (Schwerin-
dustrie, Rohstoffe) von grosser Bedeutung.

Die Flughäfen Paris-Orly, Paris-Charles de Gaulle (Roissy), Lyon, Marseille und Nizza
sind ins internationale Streckennetz einbezogen.
      Air France, nationale Fluggesellschaft: www.airfrance.fr
      SNCF, staatliche Eisenbahn: www.sncf.fr
      Info Trafic en France: www.mappy.fr

Vorbereitung, Umzug, Abmeldung
Tipp

Konsultieren Sie zu diesem Kapitel die entsprechenden Angaben in unserem EU-Dossier.
      Dossier EU: www.swissemigration.ch/themen/schweizeu/00043/index.html?lang=de

Umzug
Gebrauchte persönliche Effekten, die während mindestens sechs Monaten vor der Über-
siedlung im Besitz des Einreisenden waren, können zollfrei eingeführt werden. Als persön-
liche Effekten gelten
` Effekten und bewegliche Sachen: persönliche Effekten, Haushaltwäsche und Einrich-
  tungsgegenstände, die für den persönlichen Gebrauch und für den Haushalt bestimmt
  sind

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` Fahrräder und Motorfahrzeuge zum privaten Gebrauch, Anhänger, Campinganhänger
  (Caravans), Vergnügungsschiffe und Sportflugzeuge
` Haushaltvorräte, Haustiere und Reittiere
` handwerkliche, freiberufliche und tragbare Instrumente und Werkzeuge, die zur Aus-
  übung des Berufs benötigt werden

Die Befreiung gilt nicht für alkoholische Produkte, Tabak und Tabakprodukte, Nutzfahr-
zeuge, Material für die berufliche Anwendung mit Ausnahme der tragbaren handwerkli-
chen und freiberuflichen Werkzeuge, sowie für Vorräte an Rohstoffen und für Fertigpro-
dukte oder Halbfabrikate.

Der Transfer von Gütern nach Frankreich kann unter einem oder mehreren Malen erfol-
gen, muss aber unbedingt in den 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung
geschehen.

Zweitresidenz
In diesem Fall beschränkt sich die Zollbefreiung auf die persönlichen Effekten und das
Mobiliar und gilt nur wenn
` die Person Eigentümerin der Wohnung ist oder eine Mindestmietdauer von 24 Monaten
  vereinbart wurde
` das zur Einfuhr bestimmte Mobiliar dem normalen Stand einer Zweitwohnung ent-
  spricht
Ausnahme
Die Befreiung betrifft nur die Zollabgaben. Die Mehrwertsteuer ist in allen Fällen zu entrichten.

Zollauskünfte
Die französische Verwaltung bietet gute und umfassende Auskünfte unter
      www.service-public.fr
 +     Renseignements douaniers, 84, rue d'Hauteville, FR-75009 Paris
       Tel.: (00 33 1) 53 24 68 24, Fax: (00 33 1) 53 24 68 30
 |     dgddicrd01@calva.net
      Zollverwaltung: www.douane.gouv.fr

Spezielle Einfuhren
Für Tiere, Waffen und Munition, Fleischprodukte oder Nahrungsmittel tierischen Ur-
sprungs, wilde Tier- und Pflanzenarten, Medikamente, Pflanzen und Pflanzenprodukte
gelten besondere Bestimmungen.

Haustiere
Erlaubt ist die Einreise nach Frankreich für Tiere, die wenigstens drei Monate alt sind. Für
Hunde und Katzen müssen ein Gesundheitszeugnis und ein Impfausweis betreffend Toll-
wut vorgelegt werden. Gewisse Hunderassen sind in Frankreich verboten. Umfangreiche
Informationen auf der EURES-Webseite unter
      europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=1579&acro=living&lang=de&parentId=1543&countryId=FR
Tipp

Beachten Sie die Öffnungszeiten der schweizerischen und ausländischen Zollämter.

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Vertretungen Frankreichs in der Schweiz
Die Adresse der Botschaft lautet
 +     Botschaft der Französischen Republik, Schosshaldenstrasse 46, 3006 Bern
       Tel.: +41 (0)31 359 21 11; Fax; +41 (0)31 359 21 91
      www.ambafrance-ch.org

Konsulate bestehen in Basel, Delémont, Genf, Luzern, Lugano, Porrentruy, Sion, Zürich.
Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA.
      Verzeichnis des EDA: www.eda.admin.ch > Vertretungen

Einreise, Anmeldung, Aufenthalt
Speziell
Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU gilt ebenfalls auf den vier
französischen Überseedepartementen (D.O.M = Départements d’Outre-Mer) Guadeloupe,
Guyane, Martinique und Réunion.

Ausnahme
Nicht gültig ist das Abkommen auf den franz. Übersee-Territorien (T.O.M) Französisch-
Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Neukaledonien und Mayotte.

Einreise
Schweizer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt zum Stellenantritt oder zur stän-
digen Niederlassung in Frankreich eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass.

Besondere Einreisevorschriften
Für Familienangehörige mit einer anderen als einer EU- oder Schweizer Staatsbürger-
schaft und für entsandte Arbeitnehmer von Nicht-Vertragsstaaten von Unternehmen mit
Sitz in der Schweiz oder der EU, kann nach wie vor ein Visum verlangt werden. Die Aus-
stellung einer "carte de séjour" ist für diesen Personenkreis notwendig. Bitte erkundigen
Sie sich dazu bei der für den Wohnsitz dieser Person zuständigen Vertretung Frankreichs.

Anmeldung
Vor Ort
Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind melde- und bewilligungsfrei. - Schweizer- und
EU-Bürger müssen Aufenthalte zur Wohnsitznahme bei den Behörden ihres Wohnorts
innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft melden. [Code de l'entrée et du séjour des
étrangers, article L121-1: Les ressortissants qui souhaitent établir en France leur rési-
dence habituelle se font enregistrer auprès du maire de leur commune de résidence dans
les trois mois suivant leur arrivée.]

Immatrikulation
Wenn Sie beabsichtigen während mehr als 12 Monaten in Frankreich Wohnsitz zu neh-
men, haben Sie sich nach der Ankunft innerhalb eines Monats bei der zuständigen
schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) anzumelden. Die Angaben und Ad-
ressen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten, bzw. in den Verzeichnissen des EDA
und im Internet. Diese so genannte Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontakt-
nahme in Notfällen, erleichtert die Formalitäten bei Heirat, Geburt und Todesfall und trägt
dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht.

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Arbeitsbewilligung
Als Schweizer benötigen Sie in Frankreich keine Arbeitsbewilligung. Sie haben das Recht
auf berufliche und geographische Mobilität. Der Stellen- und Berufswechsel, der Wechsel
des Aufenthaltsortes sowie der Übergang von einer unselbstständigen zu einer selbst-
ständigen Erwerbstätigkeit sind möglich.

Aufenthaltsbewilligung
Frankreich hat die EU Richtlinie 2004/38 vom 29. April 2004 in die nationale Gesetzge-
bung übernommen und garantiert im "Code de l'entrée et du séjour des étrangers" eben-
falls den Schweizerbürgern das freie Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate. Im
Artikel L121-1 sind die Kriterien wie folgt umschrieben
` Sie üben eine Arbeitstätigkeit (Arbeitnehmer oder als Selbstständiger) aus
` als Nicht-Erwerbstätiger verfügen Sie über Kranken- und Unfallversicherungsschutz
  und können sich über genügend finanzielle Mittel ausweisen, um ohne Beiträge der
  Sozialbehörden leben zu können
` Sie sind (zum Hauptzweck) als Student oder als Person in beruflicher Ausbildung /
  Praktikant gemäss nationaler Gesetzgebung eingetragen und sind gegen Krankheit
  und Unfall versichert
` Sie sind Familienangehöriger eines EU- oder Schweizerbürgers welcher die vorange-
  hend genannten Bedingungen erfüllt

Eine Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) ist für Schweizer- und EU-Bürger nicht mehr
gesetzlich vorgeschrieben.

Der Erwerb einer "carte de séjour" kann aber in verschiedenen Lebenssituationen hilfreich
sein; so z.B. Mieten einer Wohnung, Abschliessen einer Versicherung, Eröffnen eines
Bankkontos etc.. Das Gesuch richten Sie an die lokale "Préfecture de police". Dabei wird
auf eine medizinische Untersuchung verzichtet und die Auflagen bezüglich der digitalen
Fingerabdrücke und der Passfotos finden keine Anwendung. Details zum Erwerb der
"carte de séjour" finden Sie unter
     www.service-public.fr (étrangers en France - UE - carte de séjour)

Nützliche Adressen in Paris
      Cercle Commercial Suisse, Ecole suisse internationale du français appliqué (ESIFA)
+     10, rue des Messageries (Métro Poissonnière)
      FR-75010 PARIS
      Tel.: +33 1 47 70 20 66, Fax: +33 1 42 46 34 57
|     info@ecolesuisse-fle.fr
     www.ecolesuisse-fle.fr
      Centre d’Accueil pour Etudiants
+     13, rue Miollis, FR-75015 Paris
      Tel.: (+33 1) 43 56 20 50 (Übersetzungsdienst)

+     Inter Service Migrants
      2-4, Cité de l’Ameublement, FR-75011 Paris
      Centre d’Information et Documentation Jeunesse (CIDJ)
+     101, quai Branly, FR-75740 Paris Cedex 15
      (+33 1) 44 49 12 00

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Grenzgänger
Die Grenzzone Schweiz - Frankreich ist im Abkommen über den Grenzübertritt von Per-
sonen im kleinen Grenzverkehr vom 1. August 1946 festgelegt. Territorialer Grundsatz: 10
Km Breite auf beiden Seiten der Grenze. Als Grenzgänger gelten Personen, welche in der
schweizerischen Grenzzone wohnen und in der französischen Grenzzone arbeiten und
mindestens einmal in der Woche an den Wohnort zurückkehren. Grenzgänger benötigen
keine Aufenthaltserlaubnis, dagegen eine so genannte "Sonderbescheinigung für Grenz-
gänger", welche bei beim Einwohnermeldeamt am Arbeitsort angefordert werden kann.
Am 1. Juni 2007 werden die Bestimmungen über die Grenzzone aufgehoben.
      Abkommen über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr
     www.admin.ch/ch/d/sr/i6/0.631.256.934.91.de.pdf
     Grenzüberschreitendes Beratungsnetz: www.transinfonet.org
     Infobest Oberrhein: www.infobest.org
     Regio Basiliensis: www.regbas.ch

Dienstleistungen
Grenzüberschreitende Dienstleistungen können während 90 Arbeitstagen pro Kalender-
jahr bewilligungsfrei erbracht werden. Darunter fallen z.B. die Ausführung von Aufträgen
oder Werkverträgen zugunsten von Bauherren und Auftraggebern, ohne dass dabei der
Wohn- oder Geschäftssitz nach Frankreich verlegt wird.

Schritte zur Abwicklung einer Dienstleistung in Frankreich
` Entsendeerklärung (Déclaration de détachement) vor Auftragserbringung an regionale
  "Inspection du travail" senden.
` Erklärung über die Einhaltung der orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen (Lohn,
  Arbeitszeit, Hygienevorschriften etc.) erstellen
` Bauversicherung und Urlaubskassenverfahren (nur für Unternehmen im Bauhaupt- und
  Baunebengewerbe)
` Notwendige Formulare der Sozialversicherung und der Krankenkasse aller zu entsen-
  denden Mitarbeiter bereithalten
` Regelung der Fiskalvertretung
` Regelung der Zollformalitäten für Material und Werkzeuge

      "Déclaration d’engagement ou déclaration d’emploi en qualité de travailleur détaché d’un ressortis-
 
      sant d’un Etat membre de l’UE": www.travail.gouv.fr/IMG/pdf/formulaire_65-0056.pdf
      Broschüre mit Informationen zu Dienstleistungen: www.travail.gouv.fr/IMG/pdf/questions-reponses-
     des-entrepreneurs-btp-sur-les-contrats-de-sous-traitance-2005-11-DILTI.pdf

Für drei Monate übersteigende Dienstleistungen ist eine „carte de séjour - prestataire de
services suisse“ notwendig.

Bei nachstehenden Adressen können Schweizer KMU für vorübergehende Tätigkeiten in
Frankreich Unterstützung bekommen.
 +    Wirtschaftskammer Baselland, EU-Beratungsstelle, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal
      061 927 64 66
 |    eu-beratung@kmu.org
     www.kmu.org / www.transinfonet.org
      Osec Business Network Switzerland
 +    Euro Info Center Schweiz
      Stampfenbachstrasse 85, 8006 Zürich
      01 365 54 54, Fax: 01 365 54 11
     www.osec.ch/eics

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Fédération patronale vaudoise
 +      Route du Lac 2, 1094 Paudex
        Tel. 021 796 33 00; Fax: 021 796 33 11
 |      info@centrepatronal.ch
       www.centrepatronal.ch

       Conseil du Léman: www.conseilduleman.org

Entsendung
Es gelten bei Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich die allgemeinen Bestimmun-
gen gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen. Detailangaben finden Sie in unserem
Dossier über die EU.

Schweizer Vertretungen vor Ort
Die Adresse der Schweizerischen Botschaft lautet
 +      Ambassade de Suisse, 142, rue de Grenelle, 75007 Paris, Frankreich
        Tel: 0033 1 49 55 67 00 Fax: 0033 1 49 55 67 67; 0033 1 49 55 67 59 (Visa)
 |      vertretung@par.rep.admin.ch
       www.eda.admin.ch/paris

Konsulate bestehen in folgenden Städten
Ajaccio, Annecy, Besançon, Bordeaux, Dijon, Le Havre, Le Lamentin (Martinique), Lille,
Lyon, Marseille, Montpellier, Nantes, Nizza, Nouméa (Neukaledonien), Saint-Paul de la
Réunion, Strassburg, Toulouse.

Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA.

       Verzeichnis des EDA: www.eda.admin.ch > Vertretungen

Schweizer in Frankreich
Mehr als ein Viertel der insgesamt rund 600'000 Auslandschweizer/innen lebt in Frank-
reich. Bei den Schweizer Vertretungen (Botschaft und Konsulate) sind folgende Immatriku-
lierte gemeldet (Stand 08/06)

Total                                              169’437
davon Doppelbürger/innen                           140’889
Frauen                                               76’190
Männer                                              54’'579
Kinder                                               38’668
Stimm- und Wahlberechtigte                         130’769

       Schweizer Vereine in Frankreich: www.eda.admin.ch/eda/fr/home/reps/eur/vfra/regfra/pachcl.html

Leben in Frankreich
Wohnen
In Paris und anderen grossen Städten bildet die Unterkunftsfrage das grösste Problem für
Neuzuziehende. Eine Familie sollte nur übersiedeln, wenn eine Wohnung gewährleistet
ist.
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Mieten
Die Preise in der Hauptstadt und den grossen Städten sind stark verschieden von denjeni-
gen auf dem Land. Wohnungen und Zimmer können durch Immobilienagenturen gesucht
werden, die für ihre Dienste eine Kommission berechnen (in der Regel eine Monatsmiete).
Einige der offiziellen Schweizer Vertretungen (Botschaft oder Konsulate) verfügen über
Angebote von Wohnungen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten hilft auch der „Cercle Com-
mercial Suisse“ Studierenden und Berufspraktikanten, eine Unterkunft zu finden. Im All-
gemeinen verlangt der Eigentümer eine Kaution in der Höhe von 2 bis 3 Monatsmieten.

 +    Cercle Commercial Suisse, 10, rue des Messageries (Métro Poissonnière)
      Tel: +33 1 47 70 20 66 Fax: +33 1 42 46 34 57

Immobilienerwerb
Für einen Grundstückkauf muss ein Notar aufgesucht werden. Häufig schliessen die Par-
teien einen Vorvertrag ab (Kaufversprechen). Der Käufer bezahlt so eine Handänderungs-
gebühr von 5-10 % des Verkaufspreises. Im Fall eines Scheiterns des Verkaufs ist diese
Gebühr nicht rückzahlbar. Die Notariatsgebühren und Handänderungskosten werden übli-
cherweise beim Vertragsabschluss bezahlt.

Bei Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind besondere Schutzvor-
schriften zu beachten. Bei allen landwirtschaftlichen Grundstücken besteht ein Vorkaufs-
recht der landwirtschaftlichen Genossenschaften (SAFER).

Es besteht kein eigentliches Grundbuchregister mit rechtsverbindlichem Charakter. Die
Veröffentlichung spielt lediglich eine deklaratorische Rolle, die indessen durch einen Ver-
waltungsdienst wahrgenommen wird, die „conservation des hypothèques“, welche ein Im-
mobilienverzeichnis und verschiedene Register führt:
` Das „Fichier immobilier“ enthält den Namen des Eigentümers und die rechtliche Situa-
  tion des Grundstücks.
` Im „Registre des dépôts“ sind Publikationsanträge zur Festlegung der Rangfolge der
  Rechte von Gläubigern eingetragen.
` Das „Registre des inscriptions“ beurkundet Sonderrechte und Hypotheken.
` Das „Registre des publications“ enthält Kopien von Akten, Gerichtsentscheiden und
  Bestätigungen.
` Das „Registre des saisies immobilières“ sammelt Verfügungen über Pfändungen.

Banken, Sparkassen und spezialisierte Kreditinstitute (z.B. „Crédit Foncier de France“)
befassen sich mit der Finanzierung von Immobilien. Ihre Bedingungen können stark von-
einander abweichen. Ein Vergleich lohnt sich.

Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks
Bei folgenden Unternehmen finden Sie Unterstützung bei Fragen zum Erwerb von land-
wirtschaftlichen Grundstücken:

Die „Société d'Aménagement foncier et d'Etablissement rural SAFER“; departementale
Genossenschaften, die landwirtschaftliche Grundstücke kaufen und weiterverkaufen,
nachdem sie deren Strukturen festgelegt haben.

„Terres d'Europe-SCAFR, Société de Conseil pour l'Aménagement Foncier Rural“; natio-
nale Institution von SAFER zur Unterstützung ausländischer Landwirtinnen und Landwirte,
die sich in Frankreich niederlassen möchten.

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Weitere Informationen erteilen die Landwirtschaftskammern „Chambres d'Agriculture“ in
den einzelnen Departementen.

Links zu Immobiliensuche
     Société d'Aménagement foncier et d'Etablissement rural: www.safer.fr
     Terres d'Europe-SCAFR: www.terresdeurope.net
     Chambres d’Agriculture (Landwirtschaftskammer): http://paris.apca.chambagri.fr
     Immobiliensuche: www.fnaim.fr
     Die grösste Immobiliendatenbank Frankreichs: www.seloger.fr
     De particulier à particulier: www.pap.fr
     Studentenwohnungen: www.adele.org
     Agence Nationale pour l'Information sur le Logement : www.anil.org
     Wohnungssuche online: www.hestia.fr

Führerschein
Der schweizerische Führerschein muss innerhalb eines Jahres nach Wohnsitznahme ge-
gen einen französischen Ausweis umgetauscht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine
neue Prüfung (mit Kosten verbunden) obligatorisch.

Das Gleiche gilt für die schweizerischen Nummernschilder, welche der für die Immatrikula-
tion zuständigen schweizerischen Vertretung abgegeben werden sollen.

Bildung, Schulen
Vorschule (École maternelle)
Der Vorschulunterricht ist nicht obligatorisch, die Nachfrage wird im Rahmen der verfügba-
ren Plätze befriedigt. Die Eltern, deren Kinder aufgenommen wurden, verpflichten sich zu
einem regelmässigen Besuch während des ganzen Schuljahres. Die Kinder werden in die
Vorschule oder in die Kindergartenklasse im Alter von zwei Jahren aufgenommen. Das
Kind muss die für sein Alter obligatorischen Impfungen erhalten haben, das heisst Diph-
therie, Starrkrampf, Keuchhusten und Kinderlähmung. Die Anmeldungen erfolgen im Lauf
des ersten Semesters des Kalenderjahres. Die Daten werden in jedem Gemeindebezirk, in
den Schulen und in den Krippen angeschlagen.

Grundschule (École élémentaire)
Die Grundschule (obligatorisch) dauert 5 Jahre und wird von den Kindern im Alter von 6-
11 Jahren besucht. Die unterrichteten Fächer in Grundschulen sind: Französisch, Mathe-
matik, Naturwissenschaften, Geschichte, Geographie, Sprachen, Musik, Sport, Bildende
Künste. Das Schuljahr beginnt normalerweise anfangs September und dauert 36 Wochen.
Im Allgemeinen müssen die Eltern ihre Kinder an der Schule am Wohnort einschreiben.
Der obligatorische Unterricht ist kostenlos. Schüler, welche die Schule normal beendet
haben, werden automatisch in das erste Jahr der Sekundarschule aufgenommen.

Sekundarschule (Collège)
Die Sekundarschule (obligatorisch) des ersten Zyklus dauert 4 Jahre (sechste, fünfte, vier-
te und dritte Klasse) und wird von den Schülern im Alter von 11-15 besucht. Am Ende des
„Collège“ erhält man ein Diplom, das sich „brevet“ nennt. Nach dem "Collège" kommt das
Gymnasium „(Lycée) oder berufliche Gymnasium (Lycée d’enseignement professionnel
LEP).

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Gymnasium (Lycée)
Die Sekundarschule des zweiten Zyklus ist nicht obligatorisch. In den „Lycées“ werden die
Schüler in drei Jahre auf die allgemeine und die technologische Maturität vorbereitet. Oder
sie absolvieren an einem „Lycée d’enseignement professionel LEP.“ in zwei Jahren ein
„Certificat d'Aptitude Professionnelle CAP" oder ein „Brevet Elémentaire Professionnel
BEP“ (allgemeine, über den Bereich des CAP hinausgehende Berufskenntnisse). Nach
einem BEP gibt es auch die Möglichkeit, eine Berufsmaturität (bac professionel) abzule-
gen. Es gibt 250 Arten von BEP und CAP in ganz verschiedenen Bereichen (meistens In-
dustrie, Handel und Dienstleistungssektor). Alle „bac“ ermöglichen ein Studium an der U-
niversität. Der öffentliche Sekundarschulunterricht ist kostenlos.

Das universitäre System
Falls Sie vorhaben, in Frankreich ein Studium zu absolvieren, finden Sie viel Unterstüt-
zung bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten – CRUS. Die universitären
Studiengänge sind nach dem europäischen Schema aufgebaut: Lizentiat, Master, Dokto-
rat. Das Lizentiat wird in drei Jahren absolviert (180 Kreditpunkte im System der europäi-
schen Kredite/ECTS); dieser Lehrgang ermöglicht die Teilnahme am anschliessenden hö-
heren Studiengang zum Erwerb des Masters oder führt zum Berufslizentiat.

Das Studium des "Master" führt entweder zum "Berufsmaster" (master professionnel) oder
zum "Forschungsmaster" (master recherche). Die Stufe des Masters entspricht 300 Kre-
ditpunkten ECTS. Die Studien zum Erwerb des Doktorats werden ab Erlangen der Master-
stufe innerhalb von drei Jahren absolviert und ermöglichen es, nach Verteidigung einer
Doktorarbeit das Doktordiplom zu erhalten. Alle Universitäten sind öffentlich.
     CRUS: www.crus.ch

Ingenieur- und Handelsschulen
Sie haben zwei Aufnahmesysteme. Sie rekrutieren entweder direkt nach der Maturität für
vier oder fünf Jahre, oder nach zwei Jahren Vorbereitungsklasse für drei Schuljahre. Die
Vorbereitung, die über zwei Jahre hinweg stattfindet, bleibt der „Königsweg“, um in die
grössten Schulen aufgenommen zu werden. Aufnahme mit Eintrittsprüfung, meist mittels
Tests, manchmal auf Grund des Dossiers. An den meisten Schulen bestehen besondere
Aufnahmemöglichkeiten für ausländische Studierende. Die grossen Schulen sind öffentlich
oder privat. Die Schuldgelder differieren erheblich.

Es gibt auch berufliche Ausbildungen, die in zwei oder drei Jahren nach der Maturität
durchlaufen werden können. Die höheren technischen Schulen (STS), welche auf das
„Brevet de technicien supérieur BTS“ vorbereiten, und die technologischen Universitätsin-
stitute (IUT). Sie hängen von Universitäten ab und sind alle öffentlich, während die auf das
BTS vorbereitenden Anstalten sowohl öffentliche „Lycées“ als auch private Schulen sein
können. Auch hier unterscheiden sich die Schulgelder erheblich. Die BTS- und die DUT-
Diplome können durch eine einjährige Zusatzausbildung, die zum Berufslizentiat (licence
professionnelle) führt, ergänzt werden.

Auskunftsstellen
Die Zentren für Information und Beratung (CIO), welche auf das ganze französische
Staatsgebiet verteilt sind, dokumentieren und informieren kostenlos über die Lehrgänge.

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Anlaufstellen für die individuelle Information und Ausbildungsberatung (PAIO)
Diese verbandsmässig strukturierten Dienststellen empfangen junge Leute zwischen 16
und 25 Jahren, um sie bei der Wahl eines alternativen Ausbildungsweges tatkräftig zu un-
terstützen, aber auch um mit ihnen alle Ausbildungs- und Stellenfragen zu besprechen
und ihnen so die Eingliederung ins Berufsleben zu erleichtern.
Allgemeine Studienberatungsstellen (Orientierungsdienste) der Universitäten (SCUIO)
Die an den Universitäten angesiedelten SCUIO-Orientierungsdienste stellen den Studie-
renden eine umfassende Dokumentation zur Verfügung und beraten sie in vielfältigster
Weise in Fragen des universitären Lehrbetriebs und der Studienwahl; daneben bieten sie
auch Hilfe für den Einstieg ins Berufsleben an.

Örtliche Vereine für die beruflich-soziale Eingliederung Jugendlicher (ML)
Diese verbandsmässig organisierten Dienststellen empfangen junge Leute zwischen 16
und 25 Jahren. Hier können die Ratsuchenden jedes Problem, das ihnen auf der Seele
brennt, vorbringen: Arbeitsplatz, Ausbildung, Unterkunft, Gesundheit, Sport, Freizeitgestal-
tung usw.

Netzwerk der Informations- und Dokumentationszentren für Jugendliche (CIDJ)
Diese Organisation informiert die Jugendlichen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebe-
ne über sämtliche Bereiche und Themen, die sie betreffen (Alltag, Ausbildung, Arbeits-
platz, Freizeitgestaltung, Gesundheit, Unterkunft usw.). Es handelt sich um ein generalis-
tisch ausgerichtetes Informationsnetzwerk, das alle Jugendlichen in beliebiger Situation in
Anspruch nehmen können.

Links
       Viele Links und gute Informationen zu den verschiedenen Schulen: www.education.fr
       Internetauftritt des Bildungsministeriums: www.education.gouv.fr
       Weitere Infos / Adresslisten finden Sie unter: www.education.gouv.fr/cid160/lieux-d-information.html
       Adressen der CIO: www.orientation-formation.fr/rechercher_conseiller.php3?var_mode=recalcul
       Nützliche Infos zum Schulsystem und zum Studium in Frankreich: www.studieren-in-frankreich.de

Internationale Schulen
In Frankreich gibt es keine Schweizerschule.
Die Ecole Suisse libre Internationale de Français Appliqué, 10, rue des Messageries, FR-
75010 Paris ist Teil der Aktivitäten des Cercle Commercial Suisse de Paris. Man kann sich
für verschiedene Unterrichtsarten in Französisch für die Dauer von 1 bis 24 Wochen ein-
schreiben. Die Kurse wenden sich an Jugendliche ab 16 Jahren. Der Cercle wird seit 1933
offiziell anerkannt. Diese Ausbildung erlaubt die Vorbereitung auf die Prüfungen "Delf" und
"Dalf" und diejenigen der Handelskammer in Paris.
        Internationale Schulen können Sie auf folgender Seite finden:
 
        European Council of International Schools: www.ecis.org > search
       Ecole Suisse libre Internationale de Français Appliqué: www.franzoesisch-lernen-frankreich.ch

Einbürgerung
Die französische Staatsbürgerschaft wird durch Abstammung oder durch Geburt erlangt;
ferner kann sie durch Aufenthalt in Frankreich, Heirat mit einem französischen Ehepartner,
Adoption, Aufnahme oder Einbürgerung erworben werden. Ausländische Staatsangehöri-
ge, die seit mindestens 5 Jahren in Frankreich wohnhaft sind, können ein Gesuch um Ein-
bürgerung stellen. Minderjährige Kinder werden in der Regel mit den Eltern eingebürgert.
Das Einbürgerungsgesuch ist bei der zuständigen Präfektur des Wohnorts einzureichen.

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Ehepartner französischer Staatsangehöriger können das Bürgerrecht durch Erklärung er-
werben. Bedingungen: Die eheliche Gemeinschaft muss bei der Gesuchstellung seit min-
destens 2 Jahren bestanden haben, der Partner muss in Frankreich wohnhaft sein und
weiterhin die französische Nationalität besitzen. Die einjährige Frist fällt weg, wenn vor
oder nach der Heirat ein Kind geboren wird, dessen Abstammung belegt ist.
 Information zur französischen
                                  http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2213.xhtml
 Staatsbürgerschaft

Privatleben
Schweizer Medien
Die Programme von Schweizer Radio und Fernsehen DRS können in ganz Frankreich
über Satellit empfangen werden (Hotbird 3, Position 13oE, Frequenz 12,398 Ghz, Transp.
85, horizontale Polarisation, Norm DVB/MPEG-2, Symbolrate 27 500kB, FEC ¾).
Achtung: Frankreich hat den TV-Signalstandard SECAM-L, TV-Geräte und Videogeräte,
die aus der Schweiz mitgebracht werden, funktionieren nicht.

Publikationen für Schweizer in Frankreich
 +    Suisse Magazine - Le magazine des Suisses et des amis de la Suisse
 |    redaction.messager@free.fr
     www.suissemagazine.com

 +    Swissinfo by Swiss Radio International
      Tel. 031 350 95 55 Fax: 031 350 96 64
     www.swissinfo.org

Arbeiten in Frankreich
Wirtschaft, Arbeitsmarkt
Wichtigste Wirtschaftsdaten
                                           2003            2004            2005            2006
BIP (Mia €)                                1'587           1’646           1'690           1’751
BIP pro Einwohner (€)                      25'676          26'461          27’079          29’941
BIP Wachstumsrate (%)                      0.9             2.1             1.4             2.0

Inflationsrate (%)                         2.2             2.3             1.9             1.7
Arbeitslosigkeit (%)                       9.5             9.5             9.6             9.6
Budget Saldo (% vom BIP)                   -4.2            -3.7            -2.9            -2.9
Ertragsbilanz (% vom BIP)                  0.4             -0.4            -1.3            -1.9

Gesamtverschuldung (% vom BIP)             62.7            65.0            67.3            67.0

Quelle: FMI, World economic Outlook Database, April 2006

Frankreich ist drittgrösster Kunde und drittgrösster Lieferant der Schweiz. Es erwirtschaftet
mit der Schweiz einen Handelsbilanzüberschuss. Die Schweiz ist für Frankreich der acht-
grösste Kunde und ihr zehngrösster Lieferant. Die Handelskammer „Chambre de commer-
ce suisse“ ist in der Lage, Handels- und Rechtsauskünfte zu erteilen. Sie unterhält Zweig-
stellen in Lyon, Marseille und Mulhouse.

FRANKREICH_AK_D.doc                                 02.02.07                                        19/30
Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EU-Staaten. Jedes Land
informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage.

Links zur Wirtschaft und Arbeitsmarkt
 Arbeitsmarktlage                               www.insee.fr
 Aktuelle Informationen zum Arbeitsmarkt        www.travail.gouv.fr
 Portal der Französischen Verwaltung:           www.service-public.fr > Emploi, travail

 +      Die Chambre de commerce suisse, 10, Rue des Messageries, F-75010 Paris
        Tel. +33 1 48 01 00 77; Fax: +33 1 48 01 05 75
 |      ccsf@ccsf.com
       www.ccsf.com

Arbeitsvermittlung
Öffentliche Vermittlung
Nationale Stelle
Dienstleistungen werden von folgenden drei Behörden erbracht:

Agence nationale pour l'emploi Französische Arbeitsmarktbehörde, zuständig für die
[ANPE]: www.anpe.fr            Vermittlung von Arbeitskräften. Mehr als 700 Dienststel-
                               len im ganzen Land. Verantwortlich für die Registrierung
                               der Arbeitssuchenden. Kostenlos.
Agence pour l'emploi des ca- Halbstaatliche Agentur für die Vermittlung von Führungs-
dres [APEC]: www.apec.fr     kräften. In grösseren Städten mit eigenen Büros. Geringe
                             Gebühren.
Office des migrations internatio- Zuständig für grenzüberschreitende Vermittlung und Wei-
nales [OMI]: www.omi.social.fr terbildungsaufenthalte.

Europaweite Stelle (EURES)
Das EURES-Internetportal (European Employment Services) ist ein Angebot der Arbeits-
marktbehörden der EU, das die Mobilität von Arbeitnehmenden im Europäischen Wirt-
schaftsraum fördern will. Die Schweiz arbeitet hier auch mit. Die drei grundlegenden EU-
RES Dienstleistungen sind:

Vermittlung: Alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa nutzen EURES zur Verbrei-
tung    von     Stellenangeboten.     Das     Stellenportal wird   täglich aktualisiert.
Die EURES-Datenbank CV-Search gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lebenslauf zu hinter-
legen, um damit kundzutun, dass Sie in einem anderen Land arbeiten möchten. Packen
Sie diese Gelegenheit!

Beratung: Jedes Land hat ausgebildete EURES-Berater. Sie sind Arbeitsmarktspezialisten
auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene. Schweizer Stellensuchende wenden sich
in erster Linie an die für ihren Wohnort zuständige Schweizer EURES Berater.

Information: Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EU-Staaten.
Jedes Land informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage.

Links
       Eures: www.europa.eu.int/eures
        Direkter Link zu den Stellenangeboten auf EURES:
 
        http://europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=482&level=2&acro=job&lang=de&parentId=52
       Portal der Französischen Verwaltung: www.service-public.fr > Emploi, travail

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Individuelle Vermittlung
In Ergänzung zur umfassenden öffentlichen Stellenvermittlung spielen auch zahlreiche
private Agenturen eine wichtige Rolle. Sie sind meistens auf bestimmte Berufsgruppen
bzw. Branchen spezialisiert und arbeiten eng mit den Berufsverbänden zusammen. Es gibt
auch eine Reihe von Büros für Temporärarbeit. Auf der Website der "ANPE" finden Sie
eine Liste von Vermittlungsorganisationen.

 Private Stellenvermittlungsagenturen      www.annoncesemploi.org
 Liste mit Vermittlungsagenturen           www.anpe.fr/informations/sites_utiles/par_ordre/index.html
Die private Arbeitsvermittlung ist in der Schweiz bewilligungspflichtig. Eine Liste der aner-
kannten Betriebe finden Sie hier :
      www.avg-seco.admin.ch/WebVerzeichnis/ServletWebVerzeichnis

Stellensuche
Als Schweizer Staatsangehörige dürfen Sie sich während einer angemessenen Frist von
bis maximal sechs Monaten in Frankreich zur Stellensuche aufhalten. Bei einer Anmel-
dung beim lokalen Arbeitsamt können Sie auch deren Stellenvermittlung in Anspruch
nehmen. Für Aufenthalte über 3 Monate hinaus sind Sie lokal meldepflichtig. Wenn Sie
arbeitslos sind, müssen Sie sich unbedingt vor Ausreise aus der Schweiz bei dem für Ih-
ren Wohnort zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Es gel-
ten grundsätzlich die Bestimmungen der schweizerischen Arbeitslosenversicherung.

Wo und wie finden Sie eine Stelle
Beziehungen, "Vitamin-B"
Private und geschäftliche Beziehungen pflegen und ausnützen (z.B. Freunde, Verwandte,
Bekannte, Tochtergesellschaften, Kunden, Lieferanten).

Inserate in Printmedien
Besorgen Sie sich Ausländische Zeitungen (Tages/Wochenzeitungen und Fachpresse).
Für eine Aufgabe eines Stelleninserates eignen sich folgende Zeitungen: Nationale
Tageszeitungen: Le Monde, Le Figaro, L'Equipe, Le Parisien, France Soir, Libération.
Regionale Zeitungen: La Voix du Nord, Quest-France, Midi Libre, Le Dauphiné Libéré, Le
Progrès de Lyon, Les Dernières Nouvelles d´Alsace, L´Est Républicain, Sud-Ouest.
Wochenzeitungen: L´Express (Stellen für Manager), Le Point, L´Expansion, Le Nouvel
Economiste, Courrier Cadres, Les Echos, L´Usine Nouvelle, Le marché du travail, Moni-
teur du Bâtiment et des travaux Publics.

Internet
Jobsuchmaschinen - Sie bieten sowohl Stellenanbieter, wie auch Stellensuchenden eine
Plattform. Europaweit bekannt sind z.B. www.stepstone.fr und www.monster.fr.

Firmen online
Viele Firmen veröffentlichen offene Stellen auf ihren Websites. Oft kann man sich auch
direkt als Interessentin einschreiben und wird bei einer passenden Vakanz kontaktiert.

Handelskammer
      Handelskammern in Frankreich: www.acfci.cci.fr
      Schweizer Handelskammer in Frankreich: www.ccsf.com
Gelbe- und Weisse Seiten
Eine Liste von Arbeitgebern finden Sie geordnet nach Fachgebieten im Branchenbuch.
      Gelbe Seiten: www.pagesjaunes.fr

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