FRANKREICH DOSSIER - LEBEN ARBEITEN SPRACHAUFENTHALT, STUDIUM RUHESTAND - ACTISWISS
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Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Confederazione Svizzera Confederaziun Svizra Bundesamt für Migration BFM Dossier Frankreich Leben Arbeiten Sprachaufenthalt, Studium Ruhestand © 12/2006
Frankreich Über dieses Dossier Inhalt Frankreich .............................................................................................2 Über dieses Dossier ..........................................................................2 Inhalt.......................................................................................2 Zweck ......................................................................................4 Rechtlicher Hinweis ....................................................................4 Wir ..........................................................................................4 Adressen, Abkürzungen, Links ...........................................................5 Webseiten über Frankreich..........................................................5 Land und Leute................................................................................5 Geografie .................................................................................5 Regionen ...........................................................................6 Departemente ....................................................................6 Klima .......................................................................................8 Geschichte................................................................................8 Staatsform ...............................................................................8 Bevölkerung .............................................................................8 Sprache ...................................................................................9 Religion, Seelsorge ....................................................................9 Verkehr ....................................................................................9 Vorbereitung, Umzug, Abmeldung ......................................................9 Umzug...............................................................................9 Zweitresidenz ................................................................... 10 Zollauskünfte.................................................................... 10 Spezielle Einfuhren .................................................................. 10 Haustiere ......................................................................... 10 Vertretungen Frankreichs in der Schweiz..................................... 11 Einreise, Anmeldung, Aufenthalt....................................................... 11 Einreise ........................................................................... 11 Besondere Einreisevorschriften............................................ 11 Anmeldung ............................................................................. 11 Vor Ort ............................................................................ 11 Immatrikulation ................................................................ 11 Arbeitsbewilligung.................................................................... 12 Aufenthaltsbewilligung ............................................................. 12 Nützliche Adressen in Paris ................................................. 12 Grenzgänger ........................................................................... 13 Dienstleistungen...................................................................... 13 Entsendung ............................................................................ 14 Schweizer Vertretungen vor Ort ................................................. 14 Schweizer in Frankreich ..................................................... 14 Leben in Frankreich ........................................................................ 14 Wohnen ................................................................................. 14 Mieten ............................................................................. 15 Immobilienerwerb ............................................................. 15 Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks ...................... 15 Links zu Immobiliensuche................................................... 16 FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 2/30
Führerschein ........................................................................... 16 Bildung, Schulen...................................................................... 16 Vorschule (École maternelle) .............................................. 16 Grundschule (École élémentaire) ......................................... 16 Sekundarschule (Collège) ................................................... 16 Gymnasium (Lycée) .......................................................... 17 Das universitäre System .................................................... 17 Ingenieur- und Handelsschulen ........................................... 17 Auskunftsstellen................................................................ 17 Internationale Schulen ....................................................... 18 Einbürgerung .......................................................................... 18 Privatleben ............................................................................. 19 Schweizer Medien.............................................................. 19 Publikationen für Schweizer in Frankreich ............................. 19 Arbeiten in Frankreich..................................................................... 19 Wirtschaft, Arbeitsmarkt ........................................................... 19 Wichtigste Wirtschaftsdaten................................................ 19 Arbeitsvermittlung ................................................................... 20 Öffentliche Vermittlung ...................................................... 20 Individuelle Vermittlung ..................................................... 21 Stellensuche ........................................................................... 21 Wo und wie finden Sie eine Stelle ........................................ 21 Stellensuche Wirtschaftsregion Paris .................................... 22 Bewerbung ............................................................................. 22 Das Begleitschreiben ......................................................... 22 Der Lebenslauf, CV............................................................ 22 Die Zeugnisse................................................................... 23 Das Dossier ...................................................................... 23 Musterlebenslauf ............................................................... 23 Unterstützung durch unseren Beratungsdienst....................... 23 Links zu Stellenbörsen ....................................................... 24 Diplome, Abschlüsse ................................................................ 24 Selbstständige Berufsausübung ................................................. 25 Arbeitsbedingungen ................................................................. 25 Löhne, Gehälter....................................................................... 25 Mindestlohn...................................................................... 25 Gesamtarbeitsvertrag ........................................................ 26 Lebenskosten, Steuern ................................................................... 26 Geld, Währung ........................................................................ 26 Lebenshaltungskosten, Budget .................................................. 26 Steuern.................................................................................. 26 Einkommenssteuer ............................................................ 26 Weitere Steuern auf dem Einkommen .................................. 27 Doppelbesteuerung .................................................................. 27 Vorsorge, Versicherungen ............................................................... 27 Sozialsystem........................................................................... 28 Obligatorium .................................................................... 28 AHV/IV................................................................................... 28 Kranken- und Unfallversicherung ............................................... 28 Krankenversicherung ......................................................... 28 Sozialhilfe, Fürsorge................................................................. 30 FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 3/30
Zweck Dieses Dossier haben wir in Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesämtern, Dienststellen der EU und Vertrauensleuten im betreffenden Land erstellt. Unser Informationsangebot richtet sich in erster Linie an Personen, die den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen und dort leben und/oder arbeiten möchten. Dabei haben wir uns auf die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften konzentriert, welche für schweizerische Staatsbürger/innen Gül- tigkeit haben. Rechtlicher Hinweis Die Inhalte und Informationen in unseren Dossiers und auf unserer Website dienen der Information. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben und Quellen korrekt sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständig- keit unserer Informationen geben. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die angebotenen Leistungen. Unsere schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung. Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Korrespondenzen verwendeten Perso- nenbezeichnungen werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstanden. Wir Wir sind der Schweizerische Informations- und Beratungsdienst für Auslandaufenthalte, Auswanderung und den Austausch von Stagiaires. Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine per- sönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen: Bundesamt für Migration BFM Auswanderung und Stagiaires Quellenweg 6 3003 Bern-Wabern + Quellenweg 9 in Wabern/Bern +41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93 | swiss.emigration@bfm.admin.ch www.swissemigration.ch Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns deshalb am besten von Mo - Fr zwischen 09h00 - 11h15 und 14h00 - 16h00 FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 4/30
Adressen, Abkürzungen, Links Bitte konsultieren Sie unser "Dossier EU". Dort finden Sie auch die Bestimmungen, welche für Schweizer im ganzen EU-Raum Gültigkeit haben. Webseiten über Frankreich Interessant und informativ sind nachfolgende Webseiten Freie Enzyklopädie „Wikipedia“ de.wikipedia.org/wiki/Frankreich "Bürger- und Serviceseite" der Regierung www.service-public.fr/ Portal des "Premier Ministre" www.premier-ministre.gouv.fr/de/ Portal der Regierung www.premier-ministre.gouv.fr/acteurs/gouvernement/ Informationsplattform Frankreichs www.internet.gouv.fr/ Land und Leute Geografie Bodenfläche = 543'965 km2 (Schweiz: ca. 2 41'300 km ), inkl. Korsi- ka jedoch ohne Über- seebesitzungen. Frank- reich ist das grösste Land Westeuropas. Das Mutterland besteht aus 22 Regionen, dazu kommen vier Übersee- departemente (D.O.M.= Départements d'Outre- Mer) Überseedepartemente (D.O.M.= Départements d'Outre-Mer) ` Guadeloupe (Hauptort: Basse-Terre, 1'780 km2, 422'000 Einwohner) ` Guyane (Hauptort: Cayenne, 83'534 km2, 157'000 Einwohner) ` Martinique (Hauptort: Fort-de-France, 1'100 km2, 381'000 Einwohner) ` Réunion (Hauptort: Saint-Denis, 2'510 km2, 706’000 Einwohner) Übersee-Territorien (T.O.M.) Französisch-Polynesien - Saint-Pierre-et-Miquelon - Wallis und Futuna - Neukaledonien - Mayotte. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 5/30
Regionen Departemente Die Nummer ist Teil der Postleitzahlen und der Autokennzeichen. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 6/30
N° Hauptort 48 Lozère Mende 01 Ain Bourg-en-Bresse 49 Maine-et-Loire Angers 02 Aisne Laon 50 Manche Saint-Lô 03 Allier Moulins 51 Marne Châlons-sur-Marne 04 Alpes-de-Haute-Provence Digne 52 Haute-Marne Chaumont 05 Hautes-Alpes Gap 53 Mayenne Laval 06 Alpes-Maritimes Nice 54 Meurthe-et-Moselle Nancy 07 Ardèche Privas 55 Meuse Bar-le-Duc 08 Ardennes Charleville-Mézières 56 Morbihan Vannes 09 Ariège Foix 57 Moselle Metz 10 Aube Troyes 58 Nièvre Nevers 11 Aude Carcassonne 59 Nord Lille 12 Aveyron Rodez 60 Oise Beauvais 13 Bouches-du-Rhône Marseille 61 Orne Alençon 14 Calvados Caen 62 Pas-de-Calais Arras 15 Cantal Aurillac 63 Puy-de-Dôme Clermont-Ferrand 16 Charente Angoulème 64 Pyrénées-Atlantiques Pau 17 Charente-Maritime La Rochelle 65 Hautes-Pyrénées Tarbes 18 Cher Bourges 66 Pyrénées-Orientales Perpignan 19 Corrèze Tulle 67 Bas-Rhin Strasbourg 20 Corse Ajaccio (Bastia) 68 Haut-Rhin Colmar 21 Côte-d'Or Dijon 69 Rhône Lyon 22 Côtesd'Armor Saint-Brieuc 70 Haute-Saône Vesoul 23 Creuse Guéret 71 Saône-et-Loire Macon 24 Dordogne Périgueux 72 Sarthe Le Mans 25 Doubs Besançon 73 Savoie Chambéry 26 Drôme Valence 74 Haute-Savoie Annecy 27 Eure Evreux 75 Ville de Paris Paris 28 Eure-et-Loir Chartres 76 Seine-Maritime Rouen 29 Finistère Quimper 77 Seine-et-Marne Melun 30 Gard Nîmes 78 Yvelines Versailles 31 Haute-Garonne Toulouse 79 Deux-Sèvres Niort 32 Gers Auch 80 Somme Amiens 33 Gironde Bordeaux 81 Tarn Albi 34 Hérault Montpellier 82 Tarn-et-Garonne Montauban 35 Ille-et-Vilaine Rennes 83 Var Toulon 36 Indre Châteauroux 84 Vaucluse Avignon 37 Indre-et-Loire Tours 85 Vendée La Roche-sur-Yon 38 Isère Grenoble 86 Vienne Poitiers 39 Jura Lons-le-Saulnier 87 Haute-Vienne Limoges 40 Landes Mont-de-Marsan 88 Vosges Epinal 41 Loir-et-Cher Blois 89 Yonne Auxerre 42 Loire Saint-Etienne 90 Territoire de Belfort Belfort 43 Haute-Loire Le Puy 91 Essonne Evry 44 Loire-Atlantique Nantes 92 Hauts-de-Seine Nanterre 45 Loiret Orléans 93 Seine-St-Denis Bobigny 46 Lot Cahors 94 Val-de-Marne Créteil 47 Lot-et-Garonne Agen 95 Val-d'Oise Cergy-Pontoise FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 7/30
Klima Gemässigtes Klima, vorwiegend maritim, mit häufigen Wetterwechseln, reichlichen Nie- derschlägen und meist westlichen Winden. Im Osten hat das Klima mehr kontinentalen Charakter, im Süden (Midi) herrscht Mittelmeerklima. Wetter in Frankreich: www.meteofrance.com Geschichte de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Frankreichs www.frankreich-experte.de/fr/1.html www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Frankreich/Geschichte.html Staaten der Weltgeschichte im Chronik Verlag, ISBN 3-577-14512-9 Staatsform Frankreich ist eine parlamentarische Republik mit einem Präsidenten als Staatsoberhaupt. 1958 wurde in der Volksabstimmung eine neue, von der Regierung von General de Gaulle vorbereitete Verfassung angenommen. Die Verfassung wurde in der Folge mehrmals ge- ändert. Der für fünf Jahre direkt vom Volk gewählte Präsident der Republik ernennt den Premierminister, sowie, auf dessen Vorschlag, die Regierungsmitglieder; er erlässt die Gesetze und kann gewisse Gesetzesentwürfe dem Volk zur Abstimmung vorlegen. Die Regierung ist der Nationalversammlung gegenüber verantwortlich. Das Parlament, bestehend aus Nationalversammlung und Senat, ist die gesetzgebende Behörde. Die Ver- fassung bestimmt, wie Verfassungsrat, oberster Justizrat, oberster Gerichtshof und Wirt- schafts- und Sozialrat zusammengesetzt und welches ihre Kompetenzen sind. Der Präsident der Republik: www.elysee.fr Die Nationalversammlung: www.assemblee-nationale.fr/ Der Senat: www.senat.fr Die Französische Verwaltung: www.admifrance.gouv.fr Das Französische Recht: www.legifrance.gouv.fr Die Seite des Regierungschefs: www.premier-ministre.gouv.fr/fr Bevölkerung Die letzte Volkszählung fand im 1999 statt und ergab eine Einwohnerzahl von 60,2 Mio. Stadt Agglomeration Paris 2'152'423 9'318'821 Lyon 415'487 1'262'223 Marseille 800'550 1'230'936 Bordeaux 210'336 696'364 Toulouse 358'688 650'336 Nizza 342'439 516'740 Nantes 244'995 496'078 Strasbourg 252'338 388'483 Regionen Ile-de-France 10'952'011 (Grossregion Paris, 8 Departemente) Nord-Pas-de-Calais 3'996'588 Provence-Alpes-Côte d'Azur 4'506'151 Rhône-Alpes 5'645'407 Aquitaine 2'908'359 Pays de la Loire 3'222'061 FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 8/30
In Frankreich wohnen mehr als 4 Millionen Ausländer mit geregeltem Status (Stand 1999). Weitere Zahlen zu Frankreich finden Sie auf der Seite des nationalen statistischen Institu- tes. Nationales statistisches Institut: www.insee.fr Sprache Landessprache: Französisch. Bestimmten Regionen des Landes kommt in Bezug auf den Gebrauch von regionalen Sprachen eine besondere Bedeutung zu (baskisch, bretonisch, katalanisch, okzitanisch und korsisch). Religion, Seelsorge 80 – 84 % der Bevölkerung gehören der römisch-katholischen Kirche an. Der Islam bildet mit ungefähr 5 Mio. Gläubigen nunmehr die zweite Religion des Landes. Daneben gibt es protestantische und jüdische Minderheiten, welche ca. 4 % der Bevölkerung ausmachen. Verkehr Das Strassennetz umfasst ca. 930'000 Km Nationalstrassen und 8’700 km Autobahnen. Die meisten Autobahnen sind gebührenpflichtig. Die Geschwindigkeit ist gesetzlich be- schränkt auf 50 km/h in den Agglomerationen, 90 km/h auf den Nationalstrassen, und auf 130 km/h auf den Autobahnen; Sonderregelungen im Einzelfall bleiben vorbehalten. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Schnellzugverbindungen (TGV) bestehen heute von Paris in die Schweiz (Genf, Lau- sanne, Neuenburg, Bern und Zürich), in den Süden, Norden und an die Atlantikküste. Dank günstiger Lage verfügt Frankreich über Seehäfen am Mittelmeer, an der Atlantikküs- te, der Nordsee und am Ärmelkanal. Diese sind für den internationalen Handel (Schwerin- dustrie, Rohstoffe) von grosser Bedeutung. Die Flughäfen Paris-Orly, Paris-Charles de Gaulle (Roissy), Lyon, Marseille und Nizza sind ins internationale Streckennetz einbezogen. Air France, nationale Fluggesellschaft: www.airfrance.fr SNCF, staatliche Eisenbahn: www.sncf.fr Info Trafic en France: www.mappy.fr Vorbereitung, Umzug, Abmeldung Tipp Konsultieren Sie zu diesem Kapitel die entsprechenden Angaben in unserem EU-Dossier. Dossier EU: www.swissemigration.ch/themen/schweizeu/00043/index.html?lang=de Umzug Gebrauchte persönliche Effekten, die während mindestens sechs Monaten vor der Über- siedlung im Besitz des Einreisenden waren, können zollfrei eingeführt werden. Als persön- liche Effekten gelten ` Effekten und bewegliche Sachen: persönliche Effekten, Haushaltwäsche und Einrich- tungsgegenstände, die für den persönlichen Gebrauch und für den Haushalt bestimmt sind FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 9/30
` Fahrräder und Motorfahrzeuge zum privaten Gebrauch, Anhänger, Campinganhänger (Caravans), Vergnügungsschiffe und Sportflugzeuge ` Haushaltvorräte, Haustiere und Reittiere ` handwerkliche, freiberufliche und tragbare Instrumente und Werkzeuge, die zur Aus- übung des Berufs benötigt werden Die Befreiung gilt nicht für alkoholische Produkte, Tabak und Tabakprodukte, Nutzfahr- zeuge, Material für die berufliche Anwendung mit Ausnahme der tragbaren handwerkli- chen und freiberuflichen Werkzeuge, sowie für Vorräte an Rohstoffen und für Fertigpro- dukte oder Halbfabrikate. Der Transfer von Gütern nach Frankreich kann unter einem oder mehreren Malen erfol- gen, muss aber unbedingt in den 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung geschehen. Zweitresidenz In diesem Fall beschränkt sich die Zollbefreiung auf die persönlichen Effekten und das Mobiliar und gilt nur wenn ` die Person Eigentümerin der Wohnung ist oder eine Mindestmietdauer von 24 Monaten vereinbart wurde ` das zur Einfuhr bestimmte Mobiliar dem normalen Stand einer Zweitwohnung ent- spricht Ausnahme Die Befreiung betrifft nur die Zollabgaben. Die Mehrwertsteuer ist in allen Fällen zu entrichten. Zollauskünfte Die französische Verwaltung bietet gute und umfassende Auskünfte unter www.service-public.fr + Renseignements douaniers, 84, rue d'Hauteville, FR-75009 Paris Tel.: (00 33 1) 53 24 68 24, Fax: (00 33 1) 53 24 68 30 | dgddicrd01@calva.net Zollverwaltung: www.douane.gouv.fr Spezielle Einfuhren Für Tiere, Waffen und Munition, Fleischprodukte oder Nahrungsmittel tierischen Ur- sprungs, wilde Tier- und Pflanzenarten, Medikamente, Pflanzen und Pflanzenprodukte gelten besondere Bestimmungen. Haustiere Erlaubt ist die Einreise nach Frankreich für Tiere, die wenigstens drei Monate alt sind. Für Hunde und Katzen müssen ein Gesundheitszeugnis und ein Impfausweis betreffend Toll- wut vorgelegt werden. Gewisse Hunderassen sind in Frankreich verboten. Umfangreiche Informationen auf der EURES-Webseite unter europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=1579&acro=living&lang=de&parentId=1543&countryId=FR Tipp Beachten Sie die Öffnungszeiten der schweizerischen und ausländischen Zollämter. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 10/30
Vertretungen Frankreichs in der Schweiz Die Adresse der Botschaft lautet + Botschaft der Französischen Republik, Schosshaldenstrasse 46, 3006 Bern Tel.: +41 (0)31 359 21 11; Fax; +41 (0)31 359 21 91 www.ambafrance-ch.org Konsulate bestehen in Basel, Delémont, Genf, Luzern, Lugano, Porrentruy, Sion, Zürich. Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA. Verzeichnis des EDA: www.eda.admin.ch > Vertretungen Einreise, Anmeldung, Aufenthalt Speziell Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU gilt ebenfalls auf den vier französischen Überseedepartementen (D.O.M = Départements d’Outre-Mer) Guadeloupe, Guyane, Martinique und Réunion. Ausnahme Nicht gültig ist das Abkommen auf den franz. Übersee-Territorien (T.O.M) Französisch- Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Neukaledonien und Mayotte. Einreise Schweizer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt zum Stellenantritt oder zur stän- digen Niederlassung in Frankreich eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass. Besondere Einreisevorschriften Für Familienangehörige mit einer anderen als einer EU- oder Schweizer Staatsbürger- schaft und für entsandte Arbeitnehmer von Nicht-Vertragsstaaten von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder der EU, kann nach wie vor ein Visum verlangt werden. Die Aus- stellung einer "carte de séjour" ist für diesen Personenkreis notwendig. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei der für den Wohnsitz dieser Person zuständigen Vertretung Frankreichs. Anmeldung Vor Ort Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind melde- und bewilligungsfrei. - Schweizer- und EU-Bürger müssen Aufenthalte zur Wohnsitznahme bei den Behörden ihres Wohnorts innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft melden. [Code de l'entrée et du séjour des étrangers, article L121-1: Les ressortissants qui souhaitent établir en France leur rési- dence habituelle se font enregistrer auprès du maire de leur commune de résidence dans les trois mois suivant leur arrivée.] Immatrikulation Wenn Sie beabsichtigen während mehr als 12 Monaten in Frankreich Wohnsitz zu neh- men, haben Sie sich nach der Ankunft innerhalb eines Monats bei der zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) anzumelden. Die Angaben und Ad- ressen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten, bzw. in den Verzeichnissen des EDA und im Internet. Diese so genannte Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontakt- nahme in Notfällen, erleichtert die Formalitäten bei Heirat, Geburt und Todesfall und trägt dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 11/30
Arbeitsbewilligung Als Schweizer benötigen Sie in Frankreich keine Arbeitsbewilligung. Sie haben das Recht auf berufliche und geographische Mobilität. Der Stellen- und Berufswechsel, der Wechsel des Aufenthaltsortes sowie der Übergang von einer unselbstständigen zu einer selbst- ständigen Erwerbstätigkeit sind möglich. Aufenthaltsbewilligung Frankreich hat die EU Richtlinie 2004/38 vom 29. April 2004 in die nationale Gesetzge- bung übernommen und garantiert im "Code de l'entrée et du séjour des étrangers" eben- falls den Schweizerbürgern das freie Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate. Im Artikel L121-1 sind die Kriterien wie folgt umschrieben ` Sie üben eine Arbeitstätigkeit (Arbeitnehmer oder als Selbstständiger) aus ` als Nicht-Erwerbstätiger verfügen Sie über Kranken- und Unfallversicherungsschutz und können sich über genügend finanzielle Mittel ausweisen, um ohne Beiträge der Sozialbehörden leben zu können ` Sie sind (zum Hauptzweck) als Student oder als Person in beruflicher Ausbildung / Praktikant gemäss nationaler Gesetzgebung eingetragen und sind gegen Krankheit und Unfall versichert ` Sie sind Familienangehöriger eines EU- oder Schweizerbürgers welcher die vorange- hend genannten Bedingungen erfüllt Eine Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) ist für Schweizer- und EU-Bürger nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Der Erwerb einer "carte de séjour" kann aber in verschiedenen Lebenssituationen hilfreich sein; so z.B. Mieten einer Wohnung, Abschliessen einer Versicherung, Eröffnen eines Bankkontos etc.. Das Gesuch richten Sie an die lokale "Préfecture de police". Dabei wird auf eine medizinische Untersuchung verzichtet und die Auflagen bezüglich der digitalen Fingerabdrücke und der Passfotos finden keine Anwendung. Details zum Erwerb der "carte de séjour" finden Sie unter www.service-public.fr (étrangers en France - UE - carte de séjour) Nützliche Adressen in Paris Cercle Commercial Suisse, Ecole suisse internationale du français appliqué (ESIFA) + 10, rue des Messageries (Métro Poissonnière) FR-75010 PARIS Tel.: +33 1 47 70 20 66, Fax: +33 1 42 46 34 57 | info@ecolesuisse-fle.fr www.ecolesuisse-fle.fr Centre d’Accueil pour Etudiants + 13, rue Miollis, FR-75015 Paris Tel.: (+33 1) 43 56 20 50 (Übersetzungsdienst) + Inter Service Migrants 2-4, Cité de l’Ameublement, FR-75011 Paris Centre d’Information et Documentation Jeunesse (CIDJ) + 101, quai Branly, FR-75740 Paris Cedex 15 (+33 1) 44 49 12 00 FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 12/30
Grenzgänger Die Grenzzone Schweiz - Frankreich ist im Abkommen über den Grenzübertritt von Per- sonen im kleinen Grenzverkehr vom 1. August 1946 festgelegt. Territorialer Grundsatz: 10 Km Breite auf beiden Seiten der Grenze. Als Grenzgänger gelten Personen, welche in der schweizerischen Grenzzone wohnen und in der französischen Grenzzone arbeiten und mindestens einmal in der Woche an den Wohnort zurückkehren. Grenzgänger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, dagegen eine so genannte "Sonderbescheinigung für Grenz- gänger", welche bei beim Einwohnermeldeamt am Arbeitsort angefordert werden kann. Am 1. Juni 2007 werden die Bestimmungen über die Grenzzone aufgehoben. Abkommen über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr www.admin.ch/ch/d/sr/i6/0.631.256.934.91.de.pdf Grenzüberschreitendes Beratungsnetz: www.transinfonet.org Infobest Oberrhein: www.infobest.org Regio Basiliensis: www.regbas.ch Dienstleistungen Grenzüberschreitende Dienstleistungen können während 90 Arbeitstagen pro Kalender- jahr bewilligungsfrei erbracht werden. Darunter fallen z.B. die Ausführung von Aufträgen oder Werkverträgen zugunsten von Bauherren und Auftraggebern, ohne dass dabei der Wohn- oder Geschäftssitz nach Frankreich verlegt wird. Schritte zur Abwicklung einer Dienstleistung in Frankreich ` Entsendeerklärung (Déclaration de détachement) vor Auftragserbringung an regionale "Inspection du travail" senden. ` Erklärung über die Einhaltung der orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeit, Hygienevorschriften etc.) erstellen ` Bauversicherung und Urlaubskassenverfahren (nur für Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ` Notwendige Formulare der Sozialversicherung und der Krankenkasse aller zu entsen- denden Mitarbeiter bereithalten ` Regelung der Fiskalvertretung ` Regelung der Zollformalitäten für Material und Werkzeuge "Déclaration d’engagement ou déclaration d’emploi en qualité de travailleur détaché d’un ressortis- sant d’un Etat membre de l’UE": www.travail.gouv.fr/IMG/pdf/formulaire_65-0056.pdf Broschüre mit Informationen zu Dienstleistungen: www.travail.gouv.fr/IMG/pdf/questions-reponses- des-entrepreneurs-btp-sur-les-contrats-de-sous-traitance-2005-11-DILTI.pdf Für drei Monate übersteigende Dienstleistungen ist eine „carte de séjour - prestataire de services suisse“ notwendig. Bei nachstehenden Adressen können Schweizer KMU für vorübergehende Tätigkeiten in Frankreich Unterstützung bekommen. + Wirtschaftskammer Baselland, EU-Beratungsstelle, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal 061 927 64 66 | eu-beratung@kmu.org www.kmu.org / www.transinfonet.org Osec Business Network Switzerland + Euro Info Center Schweiz Stampfenbachstrasse 85, 8006 Zürich 01 365 54 54, Fax: 01 365 54 11 www.osec.ch/eics FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 13/30
Fédération patronale vaudoise + Route du Lac 2, 1094 Paudex Tel. 021 796 33 00; Fax: 021 796 33 11 | info@centrepatronal.ch www.centrepatronal.ch Conseil du Léman: www.conseilduleman.org Entsendung Es gelten bei Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich die allgemeinen Bestimmun- gen gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen. Detailangaben finden Sie in unserem Dossier über die EU. Schweizer Vertretungen vor Ort Die Adresse der Schweizerischen Botschaft lautet + Ambassade de Suisse, 142, rue de Grenelle, 75007 Paris, Frankreich Tel: 0033 1 49 55 67 00 Fax: 0033 1 49 55 67 67; 0033 1 49 55 67 59 (Visa) | vertretung@par.rep.admin.ch www.eda.admin.ch/paris Konsulate bestehen in folgenden Städten Ajaccio, Annecy, Besançon, Bordeaux, Dijon, Le Havre, Le Lamentin (Martinique), Lille, Lyon, Marseille, Montpellier, Nantes, Nizza, Nouméa (Neukaledonien), Saint-Paul de la Réunion, Strassburg, Toulouse. Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA. Verzeichnis des EDA: www.eda.admin.ch > Vertretungen Schweizer in Frankreich Mehr als ein Viertel der insgesamt rund 600'000 Auslandschweizer/innen lebt in Frank- reich. Bei den Schweizer Vertretungen (Botschaft und Konsulate) sind folgende Immatriku- lierte gemeldet (Stand 08/06) Total 169’437 davon Doppelbürger/innen 140’889 Frauen 76’190 Männer 54’'579 Kinder 38’668 Stimm- und Wahlberechtigte 130’769 Schweizer Vereine in Frankreich: www.eda.admin.ch/eda/fr/home/reps/eur/vfra/regfra/pachcl.html Leben in Frankreich Wohnen In Paris und anderen grossen Städten bildet die Unterkunftsfrage das grösste Problem für Neuzuziehende. Eine Familie sollte nur übersiedeln, wenn eine Wohnung gewährleistet ist. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 14/30
Mieten Die Preise in der Hauptstadt und den grossen Städten sind stark verschieden von denjeni- gen auf dem Land. Wohnungen und Zimmer können durch Immobilienagenturen gesucht werden, die für ihre Dienste eine Kommission berechnen (in der Regel eine Monatsmiete). Einige der offiziellen Schweizer Vertretungen (Botschaft oder Konsulate) verfügen über Angebote von Wohnungen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten hilft auch der „Cercle Com- mercial Suisse“ Studierenden und Berufspraktikanten, eine Unterkunft zu finden. Im All- gemeinen verlangt der Eigentümer eine Kaution in der Höhe von 2 bis 3 Monatsmieten. + Cercle Commercial Suisse, 10, rue des Messageries (Métro Poissonnière) Tel: +33 1 47 70 20 66 Fax: +33 1 42 46 34 57 Immobilienerwerb Für einen Grundstückkauf muss ein Notar aufgesucht werden. Häufig schliessen die Par- teien einen Vorvertrag ab (Kaufversprechen). Der Käufer bezahlt so eine Handänderungs- gebühr von 5-10 % des Verkaufspreises. Im Fall eines Scheiterns des Verkaufs ist diese Gebühr nicht rückzahlbar. Die Notariatsgebühren und Handänderungskosten werden übli- cherweise beim Vertragsabschluss bezahlt. Bei Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind besondere Schutzvor- schriften zu beachten. Bei allen landwirtschaftlichen Grundstücken besteht ein Vorkaufs- recht der landwirtschaftlichen Genossenschaften (SAFER). Es besteht kein eigentliches Grundbuchregister mit rechtsverbindlichem Charakter. Die Veröffentlichung spielt lediglich eine deklaratorische Rolle, die indessen durch einen Ver- waltungsdienst wahrgenommen wird, die „conservation des hypothèques“, welche ein Im- mobilienverzeichnis und verschiedene Register führt: ` Das „Fichier immobilier“ enthält den Namen des Eigentümers und die rechtliche Situa- tion des Grundstücks. ` Im „Registre des dépôts“ sind Publikationsanträge zur Festlegung der Rangfolge der Rechte von Gläubigern eingetragen. ` Das „Registre des inscriptions“ beurkundet Sonderrechte und Hypotheken. ` Das „Registre des publications“ enthält Kopien von Akten, Gerichtsentscheiden und Bestätigungen. ` Das „Registre des saisies immobilières“ sammelt Verfügungen über Pfändungen. Banken, Sparkassen und spezialisierte Kreditinstitute (z.B. „Crédit Foncier de France“) befassen sich mit der Finanzierung von Immobilien. Ihre Bedingungen können stark von- einander abweichen. Ein Vergleich lohnt sich. Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks Bei folgenden Unternehmen finden Sie Unterstützung bei Fragen zum Erwerb von land- wirtschaftlichen Grundstücken: Die „Société d'Aménagement foncier et d'Etablissement rural SAFER“; departementale Genossenschaften, die landwirtschaftliche Grundstücke kaufen und weiterverkaufen, nachdem sie deren Strukturen festgelegt haben. „Terres d'Europe-SCAFR, Société de Conseil pour l'Aménagement Foncier Rural“; natio- nale Institution von SAFER zur Unterstützung ausländischer Landwirtinnen und Landwirte, die sich in Frankreich niederlassen möchten. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 15/30
Weitere Informationen erteilen die Landwirtschaftskammern „Chambres d'Agriculture“ in den einzelnen Departementen. Links zu Immobiliensuche Société d'Aménagement foncier et d'Etablissement rural: www.safer.fr Terres d'Europe-SCAFR: www.terresdeurope.net Chambres d’Agriculture (Landwirtschaftskammer): http://paris.apca.chambagri.fr Immobiliensuche: www.fnaim.fr Die grösste Immobiliendatenbank Frankreichs: www.seloger.fr De particulier à particulier: www.pap.fr Studentenwohnungen: www.adele.org Agence Nationale pour l'Information sur le Logement : www.anil.org Wohnungssuche online: www.hestia.fr Führerschein Der schweizerische Führerschein muss innerhalb eines Jahres nach Wohnsitznahme ge- gen einen französischen Ausweis umgetauscht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine neue Prüfung (mit Kosten verbunden) obligatorisch. Das Gleiche gilt für die schweizerischen Nummernschilder, welche der für die Immatrikula- tion zuständigen schweizerischen Vertretung abgegeben werden sollen. Bildung, Schulen Vorschule (École maternelle) Der Vorschulunterricht ist nicht obligatorisch, die Nachfrage wird im Rahmen der verfügba- ren Plätze befriedigt. Die Eltern, deren Kinder aufgenommen wurden, verpflichten sich zu einem regelmässigen Besuch während des ganzen Schuljahres. Die Kinder werden in die Vorschule oder in die Kindergartenklasse im Alter von zwei Jahren aufgenommen. Das Kind muss die für sein Alter obligatorischen Impfungen erhalten haben, das heisst Diph- therie, Starrkrampf, Keuchhusten und Kinderlähmung. Die Anmeldungen erfolgen im Lauf des ersten Semesters des Kalenderjahres. Die Daten werden in jedem Gemeindebezirk, in den Schulen und in den Krippen angeschlagen. Grundschule (École élémentaire) Die Grundschule (obligatorisch) dauert 5 Jahre und wird von den Kindern im Alter von 6- 11 Jahren besucht. Die unterrichteten Fächer in Grundschulen sind: Französisch, Mathe- matik, Naturwissenschaften, Geschichte, Geographie, Sprachen, Musik, Sport, Bildende Künste. Das Schuljahr beginnt normalerweise anfangs September und dauert 36 Wochen. Im Allgemeinen müssen die Eltern ihre Kinder an der Schule am Wohnort einschreiben. Der obligatorische Unterricht ist kostenlos. Schüler, welche die Schule normal beendet haben, werden automatisch in das erste Jahr der Sekundarschule aufgenommen. Sekundarschule (Collège) Die Sekundarschule (obligatorisch) des ersten Zyklus dauert 4 Jahre (sechste, fünfte, vier- te und dritte Klasse) und wird von den Schülern im Alter von 11-15 besucht. Am Ende des „Collège“ erhält man ein Diplom, das sich „brevet“ nennt. Nach dem "Collège" kommt das Gymnasium „(Lycée) oder berufliche Gymnasium (Lycée d’enseignement professionnel LEP). FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 16/30
Gymnasium (Lycée) Die Sekundarschule des zweiten Zyklus ist nicht obligatorisch. In den „Lycées“ werden die Schüler in drei Jahre auf die allgemeine und die technologische Maturität vorbereitet. Oder sie absolvieren an einem „Lycée d’enseignement professionel LEP.“ in zwei Jahren ein „Certificat d'Aptitude Professionnelle CAP" oder ein „Brevet Elémentaire Professionnel BEP“ (allgemeine, über den Bereich des CAP hinausgehende Berufskenntnisse). Nach einem BEP gibt es auch die Möglichkeit, eine Berufsmaturität (bac professionel) abzule- gen. Es gibt 250 Arten von BEP und CAP in ganz verschiedenen Bereichen (meistens In- dustrie, Handel und Dienstleistungssektor). Alle „bac“ ermöglichen ein Studium an der U- niversität. Der öffentliche Sekundarschulunterricht ist kostenlos. Das universitäre System Falls Sie vorhaben, in Frankreich ein Studium zu absolvieren, finden Sie viel Unterstüt- zung bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten – CRUS. Die universitären Studiengänge sind nach dem europäischen Schema aufgebaut: Lizentiat, Master, Dokto- rat. Das Lizentiat wird in drei Jahren absolviert (180 Kreditpunkte im System der europäi- schen Kredite/ECTS); dieser Lehrgang ermöglicht die Teilnahme am anschliessenden hö- heren Studiengang zum Erwerb des Masters oder führt zum Berufslizentiat. Das Studium des "Master" führt entweder zum "Berufsmaster" (master professionnel) oder zum "Forschungsmaster" (master recherche). Die Stufe des Masters entspricht 300 Kre- ditpunkten ECTS. Die Studien zum Erwerb des Doktorats werden ab Erlangen der Master- stufe innerhalb von drei Jahren absolviert und ermöglichen es, nach Verteidigung einer Doktorarbeit das Doktordiplom zu erhalten. Alle Universitäten sind öffentlich. CRUS: www.crus.ch Ingenieur- und Handelsschulen Sie haben zwei Aufnahmesysteme. Sie rekrutieren entweder direkt nach der Maturität für vier oder fünf Jahre, oder nach zwei Jahren Vorbereitungsklasse für drei Schuljahre. Die Vorbereitung, die über zwei Jahre hinweg stattfindet, bleibt der „Königsweg“, um in die grössten Schulen aufgenommen zu werden. Aufnahme mit Eintrittsprüfung, meist mittels Tests, manchmal auf Grund des Dossiers. An den meisten Schulen bestehen besondere Aufnahmemöglichkeiten für ausländische Studierende. Die grossen Schulen sind öffentlich oder privat. Die Schuldgelder differieren erheblich. Es gibt auch berufliche Ausbildungen, die in zwei oder drei Jahren nach der Maturität durchlaufen werden können. Die höheren technischen Schulen (STS), welche auf das „Brevet de technicien supérieur BTS“ vorbereiten, und die technologischen Universitätsin- stitute (IUT). Sie hängen von Universitäten ab und sind alle öffentlich, während die auf das BTS vorbereitenden Anstalten sowohl öffentliche „Lycées“ als auch private Schulen sein können. Auch hier unterscheiden sich die Schulgelder erheblich. Die BTS- und die DUT- Diplome können durch eine einjährige Zusatzausbildung, die zum Berufslizentiat (licence professionnelle) führt, ergänzt werden. Auskunftsstellen Die Zentren für Information und Beratung (CIO), welche auf das ganze französische Staatsgebiet verteilt sind, dokumentieren und informieren kostenlos über die Lehrgänge. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 17/30
Anlaufstellen für die individuelle Information und Ausbildungsberatung (PAIO) Diese verbandsmässig strukturierten Dienststellen empfangen junge Leute zwischen 16 und 25 Jahren, um sie bei der Wahl eines alternativen Ausbildungsweges tatkräftig zu un- terstützen, aber auch um mit ihnen alle Ausbildungs- und Stellenfragen zu besprechen und ihnen so die Eingliederung ins Berufsleben zu erleichtern. Allgemeine Studienberatungsstellen (Orientierungsdienste) der Universitäten (SCUIO) Die an den Universitäten angesiedelten SCUIO-Orientierungsdienste stellen den Studie- renden eine umfassende Dokumentation zur Verfügung und beraten sie in vielfältigster Weise in Fragen des universitären Lehrbetriebs und der Studienwahl; daneben bieten sie auch Hilfe für den Einstieg ins Berufsleben an. Örtliche Vereine für die beruflich-soziale Eingliederung Jugendlicher (ML) Diese verbandsmässig organisierten Dienststellen empfangen junge Leute zwischen 16 und 25 Jahren. Hier können die Ratsuchenden jedes Problem, das ihnen auf der Seele brennt, vorbringen: Arbeitsplatz, Ausbildung, Unterkunft, Gesundheit, Sport, Freizeitgestal- tung usw. Netzwerk der Informations- und Dokumentationszentren für Jugendliche (CIDJ) Diese Organisation informiert die Jugendlichen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebe- ne über sämtliche Bereiche und Themen, die sie betreffen (Alltag, Ausbildung, Arbeits- platz, Freizeitgestaltung, Gesundheit, Unterkunft usw.). Es handelt sich um ein generalis- tisch ausgerichtetes Informationsnetzwerk, das alle Jugendlichen in beliebiger Situation in Anspruch nehmen können. Links Viele Links und gute Informationen zu den verschiedenen Schulen: www.education.fr Internetauftritt des Bildungsministeriums: www.education.gouv.fr Weitere Infos / Adresslisten finden Sie unter: www.education.gouv.fr/cid160/lieux-d-information.html Adressen der CIO: www.orientation-formation.fr/rechercher_conseiller.php3?var_mode=recalcul Nützliche Infos zum Schulsystem und zum Studium in Frankreich: www.studieren-in-frankreich.de Internationale Schulen In Frankreich gibt es keine Schweizerschule. Die Ecole Suisse libre Internationale de Français Appliqué, 10, rue des Messageries, FR- 75010 Paris ist Teil der Aktivitäten des Cercle Commercial Suisse de Paris. Man kann sich für verschiedene Unterrichtsarten in Französisch für die Dauer von 1 bis 24 Wochen ein- schreiben. Die Kurse wenden sich an Jugendliche ab 16 Jahren. Der Cercle wird seit 1933 offiziell anerkannt. Diese Ausbildung erlaubt die Vorbereitung auf die Prüfungen "Delf" und "Dalf" und diejenigen der Handelskammer in Paris. Internationale Schulen können Sie auf folgender Seite finden: European Council of International Schools: www.ecis.org > search Ecole Suisse libre Internationale de Français Appliqué: www.franzoesisch-lernen-frankreich.ch Einbürgerung Die französische Staatsbürgerschaft wird durch Abstammung oder durch Geburt erlangt; ferner kann sie durch Aufenthalt in Frankreich, Heirat mit einem französischen Ehepartner, Adoption, Aufnahme oder Einbürgerung erworben werden. Ausländische Staatsangehöri- ge, die seit mindestens 5 Jahren in Frankreich wohnhaft sind, können ein Gesuch um Ein- bürgerung stellen. Minderjährige Kinder werden in der Regel mit den Eltern eingebürgert. Das Einbürgerungsgesuch ist bei der zuständigen Präfektur des Wohnorts einzureichen. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 18/30
Ehepartner französischer Staatsangehöriger können das Bürgerrecht durch Erklärung er- werben. Bedingungen: Die eheliche Gemeinschaft muss bei der Gesuchstellung seit min- destens 2 Jahren bestanden haben, der Partner muss in Frankreich wohnhaft sein und weiterhin die französische Nationalität besitzen. Die einjährige Frist fällt weg, wenn vor oder nach der Heirat ein Kind geboren wird, dessen Abstammung belegt ist. Information zur französischen http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2213.xhtml Staatsbürgerschaft Privatleben Schweizer Medien Die Programme von Schweizer Radio und Fernsehen DRS können in ganz Frankreich über Satellit empfangen werden (Hotbird 3, Position 13oE, Frequenz 12,398 Ghz, Transp. 85, horizontale Polarisation, Norm DVB/MPEG-2, Symbolrate 27 500kB, FEC ¾). Achtung: Frankreich hat den TV-Signalstandard SECAM-L, TV-Geräte und Videogeräte, die aus der Schweiz mitgebracht werden, funktionieren nicht. Publikationen für Schweizer in Frankreich + Suisse Magazine - Le magazine des Suisses et des amis de la Suisse | redaction.messager@free.fr www.suissemagazine.com + Swissinfo by Swiss Radio International Tel. 031 350 95 55 Fax: 031 350 96 64 www.swissinfo.org Arbeiten in Frankreich Wirtschaft, Arbeitsmarkt Wichtigste Wirtschaftsdaten 2003 2004 2005 2006 BIP (Mia €) 1'587 1’646 1'690 1’751 BIP pro Einwohner (€) 25'676 26'461 27’079 29’941 BIP Wachstumsrate (%) 0.9 2.1 1.4 2.0 Inflationsrate (%) 2.2 2.3 1.9 1.7 Arbeitslosigkeit (%) 9.5 9.5 9.6 9.6 Budget Saldo (% vom BIP) -4.2 -3.7 -2.9 -2.9 Ertragsbilanz (% vom BIP) 0.4 -0.4 -1.3 -1.9 Gesamtverschuldung (% vom BIP) 62.7 65.0 67.3 67.0 Quelle: FMI, World economic Outlook Database, April 2006 Frankreich ist drittgrösster Kunde und drittgrösster Lieferant der Schweiz. Es erwirtschaftet mit der Schweiz einen Handelsbilanzüberschuss. Die Schweiz ist für Frankreich der acht- grösste Kunde und ihr zehngrösster Lieferant. Die Handelskammer „Chambre de commer- ce suisse“ ist in der Lage, Handels- und Rechtsauskünfte zu erteilen. Sie unterhält Zweig- stellen in Lyon, Marseille und Mulhouse. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 19/30
Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EU-Staaten. Jedes Land informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage. Links zur Wirtschaft und Arbeitsmarkt Arbeitsmarktlage www.insee.fr Aktuelle Informationen zum Arbeitsmarkt www.travail.gouv.fr Portal der Französischen Verwaltung: www.service-public.fr > Emploi, travail + Die Chambre de commerce suisse, 10, Rue des Messageries, F-75010 Paris Tel. +33 1 48 01 00 77; Fax: +33 1 48 01 05 75 | ccsf@ccsf.com www.ccsf.com Arbeitsvermittlung Öffentliche Vermittlung Nationale Stelle Dienstleistungen werden von folgenden drei Behörden erbracht: Agence nationale pour l'emploi Französische Arbeitsmarktbehörde, zuständig für die [ANPE]: www.anpe.fr Vermittlung von Arbeitskräften. Mehr als 700 Dienststel- len im ganzen Land. Verantwortlich für die Registrierung der Arbeitssuchenden. Kostenlos. Agence pour l'emploi des ca- Halbstaatliche Agentur für die Vermittlung von Führungs- dres [APEC]: www.apec.fr kräften. In grösseren Städten mit eigenen Büros. Geringe Gebühren. Office des migrations internatio- Zuständig für grenzüberschreitende Vermittlung und Wei- nales [OMI]: www.omi.social.fr terbildungsaufenthalte. Europaweite Stelle (EURES) Das EURES-Internetportal (European Employment Services) ist ein Angebot der Arbeits- marktbehörden der EU, das die Mobilität von Arbeitnehmenden im Europäischen Wirt- schaftsraum fördern will. Die Schweiz arbeitet hier auch mit. Die drei grundlegenden EU- RES Dienstleistungen sind: Vermittlung: Alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa nutzen EURES zur Verbrei- tung von Stellenangeboten. Das Stellenportal wird täglich aktualisiert. Die EURES-Datenbank CV-Search gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lebenslauf zu hinter- legen, um damit kundzutun, dass Sie in einem anderen Land arbeiten möchten. Packen Sie diese Gelegenheit! Beratung: Jedes Land hat ausgebildete EURES-Berater. Sie sind Arbeitsmarktspezialisten auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene. Schweizer Stellensuchende wenden sich in erster Linie an die für ihren Wohnort zuständige Schweizer EURES Berater. Information: Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EU-Staaten. Jedes Land informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage. Links Eures: www.europa.eu.int/eures Direkter Link zu den Stellenangeboten auf EURES: http://europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=482&level=2&acro=job&lang=de&parentId=52 Portal der Französischen Verwaltung: www.service-public.fr > Emploi, travail FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 20/30
Individuelle Vermittlung In Ergänzung zur umfassenden öffentlichen Stellenvermittlung spielen auch zahlreiche private Agenturen eine wichtige Rolle. Sie sind meistens auf bestimmte Berufsgruppen bzw. Branchen spezialisiert und arbeiten eng mit den Berufsverbänden zusammen. Es gibt auch eine Reihe von Büros für Temporärarbeit. Auf der Website der "ANPE" finden Sie eine Liste von Vermittlungsorganisationen. Private Stellenvermittlungsagenturen www.annoncesemploi.org Liste mit Vermittlungsagenturen www.anpe.fr/informations/sites_utiles/par_ordre/index.html Die private Arbeitsvermittlung ist in der Schweiz bewilligungspflichtig. Eine Liste der aner- kannten Betriebe finden Sie hier : www.avg-seco.admin.ch/WebVerzeichnis/ServletWebVerzeichnis Stellensuche Als Schweizer Staatsangehörige dürfen Sie sich während einer angemessenen Frist von bis maximal sechs Monaten in Frankreich zur Stellensuche aufhalten. Bei einer Anmel- dung beim lokalen Arbeitsamt können Sie auch deren Stellenvermittlung in Anspruch nehmen. Für Aufenthalte über 3 Monate hinaus sind Sie lokal meldepflichtig. Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich unbedingt vor Ausreise aus der Schweiz bei dem für Ih- ren Wohnort zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Es gel- ten grundsätzlich die Bestimmungen der schweizerischen Arbeitslosenversicherung. Wo und wie finden Sie eine Stelle Beziehungen, "Vitamin-B" Private und geschäftliche Beziehungen pflegen und ausnützen (z.B. Freunde, Verwandte, Bekannte, Tochtergesellschaften, Kunden, Lieferanten). Inserate in Printmedien Besorgen Sie sich Ausländische Zeitungen (Tages/Wochenzeitungen und Fachpresse). Für eine Aufgabe eines Stelleninserates eignen sich folgende Zeitungen: Nationale Tageszeitungen: Le Monde, Le Figaro, L'Equipe, Le Parisien, France Soir, Libération. Regionale Zeitungen: La Voix du Nord, Quest-France, Midi Libre, Le Dauphiné Libéré, Le Progrès de Lyon, Les Dernières Nouvelles d´Alsace, L´Est Républicain, Sud-Ouest. Wochenzeitungen: L´Express (Stellen für Manager), Le Point, L´Expansion, Le Nouvel Economiste, Courrier Cadres, Les Echos, L´Usine Nouvelle, Le marché du travail, Moni- teur du Bâtiment et des travaux Publics. Internet Jobsuchmaschinen - Sie bieten sowohl Stellenanbieter, wie auch Stellensuchenden eine Plattform. Europaweit bekannt sind z.B. www.stepstone.fr und www.monster.fr. Firmen online Viele Firmen veröffentlichen offene Stellen auf ihren Websites. Oft kann man sich auch direkt als Interessentin einschreiben und wird bei einer passenden Vakanz kontaktiert. Handelskammer Handelskammern in Frankreich: www.acfci.cci.fr Schweizer Handelskammer in Frankreich: www.ccsf.com Gelbe- und Weisse Seiten Eine Liste von Arbeitgebern finden Sie geordnet nach Fachgebieten im Branchenbuch. Gelbe Seiten: www.pagesjaunes.fr FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 21/30
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