Für Kriegsbeschädigte, Präsenzdiener, Hinterbliebene und Behinderte - Das finden Sie in dieser Ausgabe

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Für Kriegsbeschädigte, Präsenzdiener, Hinterbliebene und Behinderte - Das finden Sie in dieser Ausgabe
Zeitung für Menschen
                                                                                    mit Handicap
                                                                                     1. Ausgabe 2021
                                                                                         74. Jahrgang
                                              Zeitung des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes Stmk.
                                                              8010 Graz, Wielandgasse 14 –16/3. Stock

Für Kriegsbeschädigte, Präsenzdiener, Hinterbliebene und Behinderte

                                                                                        Foto: Gertrude Breidler

                           Das finden Sie in dieser Ausgabe

          Präsident                        Geschäftsführende
          LAbg. a.D.                       Vizepräsidentin                         Erholungsangebote
          Franz Schleich                   Helga Kaufmann                          2021
Für Kriegsbeschädigte, Präsenzdiener, Hinterbliebene und Behinderte - Das finden Sie in dieser Ausgabe
2                      Inhalt / Mitglieder                                                                                                                                                                                            2021 | Ausgabe I

Aus dem Inhalt
Bericht des Präsidenten ................................................................................... Seite                       3   Eigenberichte ......................................................................................................................Seite 12
Bilanz der Rechtsabteilung ........................................................................ Seite                               4   Wir trauern um . ..............................................................................................................Seite      13
Die Rechtsabteilung informiert .................................................... Seiten                                            4–7   Sprechtagstermine ......................................................................................................Seite             14
Behindertenberatung von A - Z . ................................................ Seiten                                               8–9   Jahreshauptversammlungen .......................................................................Seite                                     14
Die Orthopädische Sprechstunde ................................................. Seite                                                 10   Erholungsangebote................................................................................................ Seiten 15 – 19
Wir gratulieren ............................................................................................................ Seiten    11
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2021 | Ausgabe I                                                                          Bericht des Präsidenten        3
 Meine sehr verehrten Damen und Herren!
 Liebe Mitglieder und FunktionärInnen!
Das abgelaufene Jahr war         helfen. Einige Beispiele unse-    Hilfeleistungen in Anspruch.
durch die Corona-Pande-          rer Aufgaben und Leistungen       Das Verbandsbüro des KOBV
mie gezeichnet. Aber auch        sind: „Einflussnahme auf Ge-      Steiermark in der Wieland-
im heurigen Jahr wird uns        setzgebung und Vollziehung,       gasse 14-16/3. Stock, 8010
die COVID-Krise mit den          Ihr Recht durchsetzen mit         Graz, ist von Montag bis Frei-
LOCKDOWNS noch weiter            kompetenter Beratung und          tag von 7.00 bis 15.00 Uhr
beschäftigen. Diese Pandemie     kostenloser Vertretung vor Be-    für Sie telefonisch unter der
hat nicht nur viele Arbeitge-    hörden und Gerichten, Sozi-       h 0316/82-91-21 erreichbar.
berInnen, sondern auch viele     alleistungen, wie preisgünstige
ArbeitnehmerInnen, insbe-        Erholungsmöglichkeiten und        Am 20. Mai 2021 findet unter
sondere Menschen mit Behin-      Hilfe in finanzieller Notlage     Einhaltung der COVID-Be-
derungen, in finanzielle Not-    sowie persönliche Betreuung       stimmungen der 24. Ordentli-     und Präsidiumsmitgliedern,
lagen gestürzt. Existenzängste   der Mitglieder durch unsere       che Delegiertentag des KOBV      die sich ehrenamtlich um die
durch Kurzarbeit und Arbeits-    Bezirks-, Bereichs- und Orts-     Österreich, dem Dachverband      Anliegen unserer Mitglie-
losigkeit prägen den Alltag.     gruppenfunktionärInnen“.          aller Kriegsopfer- und Behin-    der einsetzen, danken. Mein
                                                                   dertenverbände Österreichs,      größter DANK gilt aber den
In dieser schwierigen Zeit ist   Für Menschen mit Behinde-         statt. Auch FunktionärInnen      Mitgliedern für die Treue zum
es daher besonders wichtig,      rungen im berufsfähigen Alter     des KOBV Steiermark wer-         Landesverband.
einen Ansprechpartner für        und deren Angehörige steht        den daran teilnehmen und ich     In diesem Sinne wünsche ich
alle Anliegen zu haben. Der      Ihnen zusätzlich das Team         wünsche dem Delegiertentag       für das bevorstehende Oster-
KOBV Behindertenverband          „Behindertenberatung     von      einen guten Verlauf.             fest alles Gute und vor allem
Steiermark, als größter Be-      A-Z“ als Ansprechperson zur                                        viel Gesundheit.
hindertenverband in der Stei-    Verfügung.                        Zum Abschluss möchte ich
ermark, hat sich als Hauptziel                                     allen FunktionärInnen in den     Ihr
gesetzt, Menschen mit Han-       Scheuen Sie sich nicht und        Orts-, Bereichs- Bezirksgrup-    LAbg.a. D. Franz Schleich
dicap in allen Lebenslagen zu    nehmen Sie die angebotenen        pen sowie bei den Vorstands-     Präsident

                                         Sehr geehrte Mitglieder!
                Damit ein korrektes und administrativ genaues Datenverzeichnis geführt
                             werden kann, ersucht der Landesverband des KOBV
                       Behindertenverbandes Steiermark höflichst, Ihrer zuständigen
      Ortsgruppe oder dem Landesbüro unter der Tel.Nr. 0316/82-91-21-76 bekannt zu geben,
            wenn Sie Ihren Wohnsitz gewechselt oder Ihre Telefonnummer geändert haben.
                    Weiters werden die Angehörigen gebeten, bei Todesfällen ebenfalls
                           die Ortsgruppe oder den Landesverband zu informieren.
                                            Wir danken für Ihr Verständnis
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4       Aus der Organistation/Soziales                                                             2021 | Ausgabe I

                                   Bilanz der Rechtsabteilung
                                         erstellt von Mag.a Franziska Kögl

Berichtszeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020
         Posteingang              2811
         Postausgang              2250
         (inkl. Fax u. E-Mails)

In diesem Berichtszeitraum wurden
         253    Anträge
         115    Eingaben
          52    Stellungnahmen
          27    Beschwerden
          63    Klagen
bei den zuständigen Stellen eingereicht.

Weiters wurden 1913 persönliche Beratungen und telefonische Auskünfte erteilt.

In Kriegsopferversorgungsfällen konnten Nachzahlungen in Höhe von € 18.160,55 erreicht werden.

202 Anträge, 8 Beschwerde- und 28 Klagsverfahren wurden positiv abgeschlossen.

Die Rechtsabteilung des Landesverbandes informiert:
Pensionsanpassung 2021
Für das Jahr 2021 erfolgt eine sozial gestaffelte Pensionsanpassung.
Gesamt-Pensionseinkommen:
          bis € 1.000,00 			                               brutto: 3,5 %
          über € 1.000,00            bis     € 1.400,00 brutto: linear absinkend von 3,5 % bis 1,5 %
          über € 1.400,00            bis     € 2.333,00 brutto: 1,5 %
          über € 2.333,00			                               brutto Fixbetrag von € 35,–
Sonderzahlungen gebühren zur April- und Oktober-Pension.

Richtsätze für Ausgleichszulagen:
          Alters-, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen
               für Alleinstehende                                                                      €   1.000,48
          für Ehepaare bzw. für eingetragene Partnerinnen/Partner,
               die im gemeinsamen Haushalt leben                                                       €   1.578,36
               Erhöhung für jedes Kind, dessen Nettoeinkommen € 367,68 nicht erreicht, um              €     154,37
          Witwen- und Witwerpensionen                                                                  €   1.000,48
               Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr
               Halbwaisen                                                                              €    367,98
               Vollwaisen                                                                              €    552,53
          Waisenpensionen ab dem 24. Lebensjahr
               Halbwaisen                                                                              €     653,91
               Vollwaisen                                                                              €   1.000,48

Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus bei langer Versicherungsdauer – 12x jährlich
          Alleinstehende
          Für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer
          Erwerbstätigkeit erworben haben bis zu einem Einkommen von € 1.113,48                   €     151,50
Für Kriegsbeschädigte, Präsenzdiener, Hinterbliebene und Behinderte - Das finden Sie in dieser Ausgabe
2021 | Ausgabe I                                                                                 Soziales      5
         Für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer
         Erwerbstätigkeit erworben haben bis zu einem Einkommen von € 1.339,99                   €     389,20

         Ehepaare
         Für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer
         Erwerbstätigkeit erworben haben bis zu einem Einkommen von € 1.808,73		 € 388,78

Höchstbeitragsgrundlage
Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
         monatlich                                                                                  € 5.550,00
         Für Sonderzahlungen jährlich                                                               € 11.100,00
         Für den Bereich der Sozialversicherung des Versicherten
         bei Eisenbahnen und im Bergbau monatlich                                                   €   5.550,00
         Für den Bereich der selbständig Erwerbstätigen sowie
         der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen monatlich                                     €   6.475,00
         Für den Bereich der Bauern monatlich                                                       €   6.475,00

Geringfügigkeitsgrenze für ASVG Versicherte monatlich                                               € 475,86

Pflegegeld ab 2021
2020 wird das Pflegegeld für alle Stufen um 1,8 Prozent erhöht und künftig jährlich angehoben.
Es beträgt monatlich:
         Stufe 1 mehr als 65 Stunden Pflegebedarf                                                   €     162,50
         Stufe 2 mehr als 95 Stunden                                                                €     299,60
         Stufe 3 mehr als 120 Stunden                                                               €     466,80
         Stufe 4 mehr als 160 Stunden                                                               €     700,10
         Stufe 5 mehr als 180 Stunden                                                               €     951,00
         Stufe 6 mehr als 180 Stunden + zusätzl. Betreuung                                          €   1.327,90
         Stufe 7 mehr als 180 Stunden + keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten         €   1.745,10

Heilbehelfe - Kostenanteil:
Der Kostenanteil des Versicherten beträgt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln mindestens              €       37,00
und bei Sehbehelfen mindestens                                                                      €     111,00
Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder sowie Personen,
die wegen besonderer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.

Zuzahlungen bei Rehabilitations- und Kuraufenthalten
Die Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation und bei Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der
Gesundheitsvorsorge in der Kranken- und Pensionsversicherung sind nach der Einkommenshöhe wie folgt gestaffelt:
         € 8,90 täglich bei monatlichem Bruttoeinkommen von mehr als € 1.008,48 bis                  € 1.581,86
         € 15,26 täglich bei monatlichem Bruttoeinkommen von mehr als € 1.581,86 bis                 € 2.163,25
         € 21,63 täglich bei monatlichem Bruttoeinkommen über                € 2.163,25
Bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit (monatliches Bruttoeinkommen unter € 1.008,48) ist von der Einhebung
abzusehen.
Die Zahlungen bei Rehabilitationsaufenthalten sind höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten.

Rezeptgebühr 2021:
        Pro Medikament: € 6,50

Rezeptgebühren-Befreiung
        Die Befreiung von der Rezeptgebühr auf Antrag gebührt:
        Alleinstehenden mit einem monatlichen Einkommen bis 		                                      €   1.008,48
        Ehepaaren mit einem monatlichen Einkommen bis 		                                            €   1.578,36
Für Kriegsbeschädigte, Präsenzdiener, Hinterbliebene und Behinderte - Das finden Sie in dieser Ausgabe
6       Soziales                                                                                  2021 | Ausgabe I

         Chronisch Kranke mit erhöhtem Medikamentenbedarf sind von der Rezeptgebühr
         befreit, wenn sie
         als Alleinstehende monatlich ein Einkommens von höchstens 		                                €   1.150,55
         und als Ehepaare monatlich ein Einkommen von höchstens 		                                   €   1.815,11
         haben.
         Diese Einkommensgrenzen erhöhten sich pro unterhaltsberechtigtem Kind um                    €     154,37

Bezieher einer Ausgleichszulage zu einer Pension aus der Pensionsversicherung sind ohne Antrag von der Rezeptgebühr
befreit. Die Grundrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz gilt nicht als Einkommen.

Rezeptgebührenobergrenze:
Seit 1.1.2008 ist für die Entrichtung der Rezeptgebühr eine Obergrenze in Höhe von 2 % des Jahresnettoeinkommens
vorgesehen. Wird diese Grenze durch die laufenden Zahlungen der Rezeptgebühr erreicht, ist der Versicherte für den Rest
des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Die Abwicklung erfolgt über das e-card-System. Diese Obergrenze gilt für alle
Personen, die nicht von der Rezeptgebühr befreit sind.

Service-Entgelt für die e-card:
Die Höhe des Service-Entgeltes für das Jahr 2022 beträgt € 12,70 und wird im November 2021 eingehoben. Von der Ge-
bühr befreit sind u.a. mitversicherte EhepartnerInnen, LebensgefährtInnen und Kinder, PensionistInnen, BezieherInnen
einer einkommensabhängigen Rentenleistung nach dem Kriegsopferversorgungs-, Heeresentschädigungs- oder Opfer-
fürsorgegesetz, Personen, die in der Krankenversicherung der Kriegshinterbliebenen sowie der Hinterbliebenen nach dem
Heeresentschädigungsgesetz versichert sind, Präsenzdienst- und Zivildienstleistende, BezieherInnen von Sonderunter-
stützungen nach dem Sonderunterstützungsgesetz oder BezieherInnen eines Ruhe(Versorgungs)genusses. Außerdem all
jene Personen, die wegen ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind

24-Stunden-Pflege
Die Förderung beträgt pro Monat (mind. Pflegestufe 3)
Selbständige max                                                                                 €      550,–
Unselbstständige max                                                                             € 1.100,–
(entspricht zwei Betreuungskräften)
Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn das monatliche Netto-Einkommen der betreuenden Person € 2.500,–
nicht übersteigt. Nicht zum Einkommen zählen: Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld,
Wohnbeihilfen.

Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr,
Zuschuss zu Fernsprechentgelten und Befreiung von der Ökostrompauschale 2020
Nach Abzug der Miete, des Wohnpauschales bei Eigenheimen in Höhe von € 140,00
und der außergewöhnlichen Belastungen beträgt die Einkommensgrenze bei einem Haushalt

mit 1 Person                                                                                         €   1.120,54
mit 2 Personen                                                                                       €   1.767,76
für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person                                              €     172,89

Das Haushalts-Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen. Leistungen
aufgrund des Familienlastenausgleichsgesetzes, Impfschadengesetzes sowie Kriegsopfer-, Heeresentschädigungs-, Opfer-
fürsorge-, Verbrechensopfer-, Unfallrenten und das Pflegegeld sind jedoch nicht anzurechnen.
Anträge auf Befreiung der o. a. Gebühren sind an die GIS (Gebühren Info Service GmbH), Postfach 1000, 1051 Wien,
einzureichen.

Im Falle einer positiven Erledigung erwirbt der Anspruchsberechtigte bei Vorlage des Bescheides das ausschließliche
Recht auf eine monatliche Gutschrift auf das vom Betreiber in Rechnung gestellte Entgelt. Der Bescheid ist an den Tele-
fonanbieter weiterzuleiten. Eine Auszahlung an den Anspruchsberechtigten ist nicht zulässig. Derzeit können anspruchs-
berechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern wählen:
Für Kriegsbeschädigte, Präsenzdiener, Hinterbliebene und Behinderte - Das finden Sie in dieser Ausgabe
2021 | Ausgabe I                                                                                   Soziales       7
FESTNETZ: A1 Telekom          HANDY:                         A1 Telekom (A1 Handytarife,
          AICALL		                                           Bfree Social, bob Sozialzuschuss)
          COSYS DATA		                                       Drei (Sozial)
          Fonira Telekom		                                   T-Mobile/Magenta (Klax sozial)
          Kabel TV Amstetten		                               Spusu, Mass Response

Allen Beziehern des Zuschusses zu den Fernsprechentgelten steht auch eine Befreiung von der Entrichtung der soge-
nannten Ökostrompauschale bzw. Deckelung der Ökostrom-Förderkosten (max. € 20,-- pro Jahr) zu.
Weitere Informationen: www.gis.at

Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinder-
ten bzw. eine begünstigte Behinderte einzustellen. Wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist, wird dem Dienstgeber
oder der Dienstgeberin vom Sozialministeriumservice alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr eine Ausgleichs-
taxe vorgeschrieben.
Die Höhe der gemäß § 9, Abs. 2, Behinderteneinstellungsgesetz zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalen-
derjahr 2021 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre
     • für DienstgeberIn mit 25 bis 99 DienstnehmerInnen                                     monatlich       € 271,--
     • für DienstgeberIn mit 100 bis 399 DienstnehmerInnen                                   monatlich       € 381,--
     • für DienstgeberIn mit 400 oder mehr DienstnehmerInnen                                 monatlich       € 404,--

Prämie:
Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten erhält der Dienstgeber oder die Dienst-
geberin vom Sozialministeriumservice eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds in der Höhe von derzeit
monatlich € 271,--.

Kostenlose digitale Autobahnvignette für Menschen mit Behinderungen
Mit 1.12.2019 wurde die Vergabe der gratis Autobahnvignette und die Befreiung von der motorbezogenen Versiche-
rungssteuer neu geregelt. Die Verfahren wurden bei den Zulassungsstellen gebündelt. Die frühere Zuständigkeit des
Sozialministeriumservice ist entfallen und es ist nur noch eine digitale Vignette erhältlich.
Ein Anspruch auf die kostenlose Autobahnvignette besteht, wenn Sie als Zulassungsbesitzer von der motorbezogenen
Versicherungssteuer befreit sind.

Wurde bereits vor dem 1.12.2019 eine Vignette bezogen, wurden die Daten automatisch in das neue System übertragen
und es ist nichts weiter zu veranlassen.
Bei erstmaliger Antragstellung ist der Antrag gemeinsam mit dem Antrag auf Befreiung von der motorbezogenen Ver-
sicherungssteuer bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle (Hauptwohnsitz relevant) einzubringen. Die Daten über
das Vorliegen eines Behindertenpasses mit Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrs-
mittel“ erhält die Zulassungsstelle vom Sozialministeriumservice (eine Information über die Behinderung wird jedoch
nicht weitergegeben!). Nach positiver Überprüfung der Berechtigung werden Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und die
ASFINAG informiert und wird Ihr Kfz-Kennzeichen im Mautsystem der ASFINAG registriert und damit dem Fahr-
zeug eine digitale Vignette zugeordnet.

Die Gültigkeit der digitalen Vignette kann mit Angabe des Kfz-Kennzeichens unter https://evidenz.asfinag.at überprüft
bzw. bei der Service-Hotline der ASFINAG unter 0800 400 12 400 abgefragt werden. Vor Ablauf der Jahresvignette
empfiehlt sich die entsprechende Überprüfung der Freischaltung der neuen Vignette!

Erweiterung der Verordnung über empfohlene Impfungen
Mit Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 21.10.2020
(BGBl II Nr. 452/2020) und vom 18.12.2020 (BGBl II Nr. 577/2020) wurden die Influenza-Impfung und die COVID-
19-Impfung in den Katalog der empfohlenen Impfungen aufgenommen.
Dies hat zur Folge, dass Entschädigungen für allfällige Impfschäden gegenüber dem Bund nach dem Impfschadengesetz
geltend gemacht werden können.
8        Behindertenberatung von A bis Z                                                        2021 | Ausgabe I

                    Behindertenberatung von A-Z
           Kostenlose Beratung für Menschen mit physischen, psychischen Einschränkungen und chronischen
                                Erkrankungen im berufsfähigen Alter (15-65 Jahre)
                                             von Mag. Werner Pock und Mag.a Gisela Lehner

Aufgrund der derzeitigen Situation (Corona-Virus) ergeben sich Einschränkungen beim
     Sprechtagsbetrieb, leider kann es auch kurzfristig zu Änderungen kommen.
 Eine Voranmeldung bis spätestens 12 Uhr am vorherigen Arbeitstag ist notwendig
         (0664/1474706 oder 0664/1474704 oder 0316/82912171)
Mund-Nasen Schutz ist zu verwenden, ein amtlicher Lichtbildausweis ist mitzubringen.

Die kostenlose Behinder-        in 8010 Graz, Wielandgasse          Aussee und Schladming.          Thematisch geht es bei den
tenberatung von A-Z ist ein     14-16, 3.Stock.                                                     Beratungen um Themen
aus Mitteln der Beschäfti-                                          Auch bei den BH-Standorten      der beruflichen Integration
gungsoffensive des Bundes-      Das Jahr 2020 war aufgrund          Judenburg und Knittelfeld       (Förderungen, Integrations-
ministeriums für Soziales,      der Covid–19-Pandemie und           sowie Leoben sind derzeit       projekte, Kündigungsschutz)
Gesundheit, Pflege und Kon-     den damit verbundenen Ein-          keine Sprechtage möglich.       aber auch um Fragen des all-
sumentenschutz gefördertes      schränkungen auch für das           Soweit machbar, wird hier       gemeinen Lebensumfeldes,
Projekt des Kriegsopfer- und    Team der Behindertenbera-           versucht, telefonisch, per      wie Mobilität, Unterstüt-
Behindertenverbandes Stei-      tung von A-Z ein ungewöhn-          Email oder – soweit erforder-   zungsfonds, Ermäßigungen,
ermark. Initiiert wurde das     liches Jahr. Dennoch konnte         lich – mittels Zusendung von    Hilfestellungen im Alltag,
Projekt vom Sozialministeri-    auch unter diesen besonde-          Informationsmaterial oder       Gleichbehandlung und Bar-
umservice Steiermark.           ren Umständen das bisherige         Formularen       bestmögliche   rierefreiheit.
                                Ausmaß der Beratungstätig-          Beratung zu gewährleisten.
Die Aufgabe des Projektes ist   keit annähernd gehalten wer-                                        Hinzu kommen aktuell Fra-
die Beratung von Menschen       den und auch seit Beginn des        Im Büro in der Wielandgasse     gen im Zusammenhang mit
mit Behinderung sowie von       Jahres 2021 ist starker Bedarf      14-16 in Graz werden derzeit    der Covid–19-Pandemiesitu-
deren Angehörigen zu allen      nach Beratungsgesprächen            Beratungen durchgeführt,        ation, besonders im Zusam-
Fragen und Anliegen, die mit    zu verzeichnen.                     diese nur nach telefonischer    menhang mit der Erwerbstä-
einer Behinderung oder ge-                                          Voranmeldung. Darüber hin-      tigkeit.
sundheitlichen Beeinträchti-    Bei den meisten auswärtigen         aus steht das Team der Behin-
gung einhergehen. Zielgrup-     Beratungsstandorten     sind        dertenberatung von A-Z zur      Spürbar ist im Beratungs-
pe der Behindertenberatung      wieder Sprechtage möglich.          telefonischen Beratung und      alltag die gestiegene Arbeits-
von A-Z sind Menschen im        Bei der Bezirkshauptmann-           bei Bedarf auch per Email zur   losigkeit, auch unter Men-
berufsfähigen Alter (zwi-       schaft Liezen können derzeit        Verfügung. Die Sprechtags-      schen mit Behinderung. Dies
schen 15 und 65 Jahren).        keine Sprechtage abgehalten         termine sind aus jetziger       ist für uns ein besonderer
                                werden. Es gibt aber regel-         Sicht festgelegt, Änderungen    Auftrag, den Menschen be-
Das Büro der Behindertenbe-     mäßige Sprechtagstermine            aufgrund der behördlichen       ratend und unterstützend zur
ratung von A-Z befindet sich    bei den Stadtgemeinden Bad          Vorgaben sind möglich.          Seite zu stehen.

                   Das Team der Behindertenberatung von A-Z
                   wünscht Ihnen alles Gute und viel Gesundheit.

gefördert vom Sozialministeriumservice

                                www.behindertenberatung.at
2021 | Ausgabe I                                                                         Behindertenberatung von A bis Z            9
                                Sprechtagstermine 2021
  Bezirk Bruck-Mürzzuschlag:
  KOBV-Büro, Wienerstraße 60, 8605 Kapfenberg                        29. April         27. Mai      24. Juni    29. Juli		 11:00 – 13:00 Uhr

  Bezirk Deutschlandsberg:
  ÖZIV-Haus, Hörbingerstraße 23, 8530 Deutschlandsberg               16. April 14. Mai		                        30. Juli		 13:00 – 16:00 Uhr
  Gemeindeamt St. Martin/Sulmtal, Sulb 72, 8543 Sulb                 23. April		       04. Juni                 16. Juli		 13:00 – 17:00 Uhr

  Bezirk Hartberg-Fürstenfeld:
  BH-Außenstelle, Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld                19. April         10. Mai      14. Juni			 12:00 – 13:30 Uhr
  Servicezentrum des Roten Kreuzes, Rotkreuzplatz 1, 8230 Hartberg   12. April         03. Mai      07. Juni			 12:00 – 14:00 Uhr

  Bezirk Leibnitz:
  Bezirkshauptmannschaft, Kadagasse 12, 8430 Leibnitz                07. April         05. Mai      09. Juni			 11:00 – 12:30 Uhr

  Bezirk Leoben:
  Bezirkshauptmannschaft, Peter-Tunner-Straße 6, 8700 Leoben         20. April         18. Mai      22. Juni			 10:00 – 12:00 Uhr

  Bezirk Liezen:
  Rathaus Bad Aussee, Hauptstraße 48, 8990 Bad Aussee                         		                    18. Juni			 10:00 – 12:00 Uhr
  Stadtgemeinde Schladming, Coburgstraße 45, 8970 Schladming         26. April		                    21. Juni			 11:00 – 13:00 Uhr

  Bezirk Murtal:
  Stadtgemeinde Zeltweg, Hauptplatz 8, 8740 Zeltweg                  13. April         11. Mai      15. Juni			 11:30 – 13:30 Uhr

  Bezirk Südoststeiermark:
  Bezirkshauptmannschaft, Bismarckstraße 11-13, 8330 Feldbach        08. April         06. Mai      10. Juni			 11:00 – 13:00 Uhr
  BH-Außenstelle, Hauptplatz 34, 8490 Bad Radkersburg                06. April         04. Mai      08. Juni			 11:00 – 12:30 Uhr

  Bezirk Voitsberg:
  Bezirkshauptmannschaft, Schillerstraße 10, 8570 Voitsberg          14. April         12. Mai      16. Juni			 10:00 – 12:00 Uhr

  Bezirk Weiz:
  Bezirkshauptmannschaft, Birkfelderstraße 28, 8160 Weiz             21. April         26. Mai      23. Juni			 11:00 – 13:00 Uhr
  Service-Center der Stadtgemeinde, Rathausplatz 3, 8200 Gleisdorf   15. April         20. Mai      17. Juni 22. Juli		 12:00 – 14:00 Uhr

      Mag. a Gisela Lehner                       Christin Halb                     Mag. Werner Pock
       0664/ 147 47 04                         0316/82912171                       0664/ 147 47 06
    gisela.lehner@kobvst.at                christin.halb@kobvst.at               werner.pock@kobvst.at

                                     www.behindertenberatung.at
10                 Aus der Organistation                                                                        2021 | Ausgabe I

 Die Orthopädische Sprechstunde
Primarius Priv.-Doz. Dr. Stephan Domayer, PhD MBA, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Ärztlicher Leiter
des Orthopädischen Klinikums SKA Zicksee, beantwortet Fragen unserer Leser.

Frage: Ich habe eine ausgeprägte Abnützung meines Kniegelenkes und mir wurde nun gesagt, ich sollte eine Knieprothese erhalten. Ich habe
gehört, es gibt eine neue Technik, bei der das künstliche Kniegelenk an mich persönlich angepasst wird. Ist dies zu empfehlen?

Antwort: Die Arthrose des Kniegelenkes, die sogenannte Gonarthrose, ist eine der häufigsten Erkrankungen des höheren Alters -
etwa 80 % der 80-Jährigen sind betroffen. Der Grund dafür ist nicht klar nachvollziehbar, dürfte jedoch auf die besonderen anatomi-
schen Verhältnisse des Kniegelenkes zurückzuführen sein, die auf unser aufrechtes Gangbild zurückzuführen sind. Weiters können
stattgehabte Verletzungen, grobe Fehlstellungen der Beinachse oder auch Infekte, Gichtschübe oder andere Stoffwechselprobleme
die Entwicklung der Arthrose begünstigen.

Die Therapie der Gonarthrose ist sehr davon abhängig in welchem Stadium sich die Erkrankung befindet. Der Beginn der Arthrose
geht zunächst mit Schmerzen, und weniger mit dem Verlust von Gelenksknorpel einher, und hier können physikalische Therapien,
Knorpelaufbauspritzen, oder auch episodenhaft die Einnahme von antirheumatischen Medikamenten sehr hilfreich sein.

Die Entscheidung zur Operation ist immer individuell zu treffen. Grundsätzlich aber gibt es zwei klare Kriterien, die eine Opera-
                                                 tion empfehlenswert machen: einerseits, wenn die Schmerzen unbeherrschbar
                                                 sind, und andererseits, wenn das Kniegelenk so steif und in der Bewegung ein-
                                                geschränkt ist, dass Fuß, Hüfte oder auch die Wirbelsäule in Mitleidenschaft
                                                gezogen werden.

                                                        Bei der Operation der Gonarthrose wird das Gelenk in der Regel durch ein künst-
                                                       liches Kniegelenk aus Metall und Kunststoff ersetzt, eine sogenannte Knietotalen-
                                                       doprothese (K-TEP). Diese Operation lässt eine sehr hohe Erfolgsrate und gute
                                                      Aussichten auf Schmerzreduktion und Mobilität erwarten, allerdings ist diese als
                                                      durchaus größerer Eingriff zu betrachten.

                                                      Tatsächlich hat sich die Herangehensweise in der Knieendoprothetik in den letzten
                                                     Jahren etwas verändert. Traditionell wurde es für sehr wichtig gehalten, das Knie-
                                                     gelenk so zu implantieren, dass die Beinachse möglichst gerade ist. Allerdings ent-
                                                    spricht dies nicht der natürlichen Gelenkslinie, und auch die wissenschaftliche Evi-
                                                   denz bezüglich der verbesserten Haltbarkeit und Funktion bei achsgerechten Einbau
                                                  ist immer wieder diskutiert worden.

                                                   Seit einigen Jahren gibt es nunmehr die Möglichkeit aus MR-Bildern vor der Opera-
                                                   tion, die Ausrichtung des Kniegelenkes so zu orientieren, dass das künstliche Gelenk
                                                  möglichst dem natürlichen Kniegelenk entspricht, auch wenn die Komponenten da-
                                                  durch leicht verkippt implantiert werden müssen. Grundsätzlich besteht mittlerweile
                                                 ein guter Wissenstand über diese Art der Implantation, sodass die Technik bedenkenlos
                                                empfohlen werden kann.

                                                 Es sollte jedoch festgehalten werden, dass bei dieser Technik nicht eigene Implantate
                                                 angefertigt werden, sondern lediglich die Schneidblöcke, die zur Ausrichtung der Sä-
                                                  geschnitte dienen, mittels 3D-Drucker vorbereitet werden, sodass der Operateur diese
                                                   nach entsprechender Präparation nur am Knochen aufsetzen und fixieren muss, um
                                                   die Sägeschnitte zu machen. Das hat einerseits den Vorteil, dass die Planung genau
                                                   eingehalten werden kann, und die Operationszeit verkürzt ist, anderseits aber den
                                                    Nachteil, dass Korrekturen schwieriger sein können. Grundsätzlich ist es aber ge-
                                                    nauso möglich, eine Implantation nach physiologischen Achsen mit konventionellen
                                                    Techniken zu machen. Es ist sicherlich empfehlenswert Ihren Operateur dahinge-
Grafik: Inginmage.com                                hend eingehend zu befragen, und gegebenenfalls auch Zweitmeinungen einzuholen.
2021 | Ausgabe I                                                                                       Wir gratulieren       11
Bürgermeister a.D. Baumeister Matthias Gruber – ein 80iger
                                thias Gruber, vollendete am        Stellv. der Ortsgruppe St. Ma-      rem im November 1993 die
                                24.2.2021 sein 80. Lebensjahr.     rein/Knittelfeld und wurde im       Medaille am Bande in Silber
                                Baumeister Matthias Gru-           Mai 2010 zum Obmann ge-             und im November 1998 die
                                ber trat im Jänner 1986 dem        wählt. Diese Obmannfunktion         Medaille am Bande in Gold
                                KOBV Behindertenverband            übt er bis heute aus.               verliehen.
                                Steiermark als Mitglied bei        Die Mitglieder in St.Marein/        Die FunktionärInnen des
                                und hat bereits in Ausübung        Kn. können sich immer auf ihn       KOBV Steiermark, der Be-
                                seiner beruflichen Tätigkeit als   verlassen. Wenn jemand Hil-         reichsgruppe Knittelfeld und
                                Bürgermeister die Mitglieder       fe braucht, ist er sofort bereit,   der Ortsgruppe St. Marein/Kn.
                                sehr unterstützt und war dem       sich einzusetzen und zu helfen.     mit ihren Mitgliedern wün-
                                KOBV Steiermark schon sei-         Für seine Verdienste und auf-       schen dem Jubilar alles Gute,
Der Obmann der Ortsgrup-        nerzeit immer verbunden.           opferungsvolle Tätigkeit wur-       Gesundheit, Lebensfreude und
pe St. Marein/Knittelfeld,      Im Oktober 2006 übernahm           den Matthias Gruber vom             noch viele glückliche Jahre im
Bgm. a.D. Baumeister Mat-       er die Funktion des Obmann-        Landesverband unter ande-           Kreise seiner Familie.

Ehrenobmann Reg.Rat Hans Schalk – ein 100er
                                in bester Gesundheit sein 100.     sofort zum Ehrenobmann so-          Gold, die Ehrennadel in Silber
                                Lebensjahr.                        wohl in der Orts- als auch in       sowie die Ehrennadel in Gold
                                Reg.Rat Schalk trat bereits        der Bereichsgruppe Hartberg         seitens des KOBV verliehen.
                                im Juli 1949 dem KOBV als          ernannt.
                                Mitglied bei und übernahm          Auch beim Landesverband des         Der Obmann der Orts- und
                                sowohl in der Orts- als auch       KOBV war Reg. Rat Schalk            Bereichsgruppe Hartberg,
                                in der Bereichsgruppe Hart-        seit Mai 1969 in der seinerzei-     Prof.Mag. Alfred Ertl, gratu-
                                berg verschiedenste Funktio-       tigen Geschäftsführung und          lierte dem Jubilar, überreichte
                                nen, wie Kassier-Stellvertreter,   von Oktober 1967 bis März           ein Geschenk und wünschte
                                Schriftführer, Obmann-Stell-       2019 im Vorstand als Funkti-        ihm für die Zukunkft weiter-
                                vertreter und Obmann.              onär tätig.                         hin beste Gesundheit.
Einen wirklich bemerkenswert    Seine Hauptaufgabe sah er in       Hohe Auszeichnungen spie-
hohen Geburtstag feierte der    der Betreuung der Mitglieder,      geln seinen Einsatz zum Woh-        Der     Landesverband    des
Ehrenobmann der Bereichs-       er hatte immer ein offenes Ohr     le der Mitglieder wider, er         KOBV Behindertenverbandes
und Ortsgruppe Hartberg,        für deren Anliegen.                erhielt die Dank- und Aner-         Steiermark schließt sich mit
Reg. Rat Hans Schalk. Er        Nach Zurücklegung seiner           kennungsurkunde mit Plaket-         den allerbesten Glückwün-
vollendete am 13. Jänner 2021   Obmannfunktionen wurde er          te, die Medaille am Bande in        schen an!

        Der Landesverband wünscht allen Mitgliedern,
        die im heurigen Jahr ihren Geburtstag gefeiert haben
        oder erst feiern werden, alles erdenklich Gute und für die Zukunft
        vor allem viel Gesundheit.
12        Eigenberichte                                                                                               2021 | Ausgabe I

Bereichsgruppe Knittelfeld
                                 verändert. Trotzdem haben wir     Mitglieder informieren.                   wechseln, dass Sie mich drin-
                                 die Haussammlungen durch-                                                   gend benachrichtigen.
                                 geführt.                          Die Ortsgruppe Knittelfeld                Es besteht jetzt auch die Mög-
                                                                   plant heuer den Autobusaus-               lichkeit, den Mitgliedsbeitrag
                               Ich als Bereichsobfrau möchte       flug „Fahrt ins Blaue“ Rich-              entweder monatlich mit € 3,50,
                               mich bei allen Haussammler/         tung Süden, der im Vorjahr                vierteljährlich mit € 10,50 oder
                               Innen noch einmal für den           wegen Corona leider ausgefal-             jährlich mit € 42,-- mittels
Liebe Mitglieder.              großen Einsatz bedanken. Mit        len ist. Jene Mitglieder, die sich        Dauerauftrag zu bezahlen.
Leider haben sich in diesem diesen Einnahmen kann die              im Vorjahr angemeldet haben,
Winter viele wertvolle Mit- Ortsgruppe ihre Mitglieder             sind bei uns gespeichert. Ein             Leider erreiche ich meine
glieder von uns verabschiedet. unterstützen oder Veranstal-        kleiner Unkostenbeitrag ist zu            Mitglieder immer seltener
Allen Angehörigen der Ver- tungen abhalten.                        leisten. Bitte schauen Sie re-            am Telefon. Bitte informie-
storbenen unser herzlichstes                                       gelmäßig in unsere Homepage               ren Sie uns bei Wechsel der
Beileid.                       Ich möchte mich auch bei            www.kobv-knd@gmx.at. Wir                  Telefonnummer!
                               meinem Team herzlichst              werden, sobald der Termin fi-
2021 haben wir sehr viele Ge- bedanken, das ehrenamtlich           xiert ist, nähere Informationen           Die Ortsgruppen wünschen
burtstagsehrungen, wo meine trotz Corona unter Einhal-             bekannt geben.                            allen Mitgliedern und ihren
FunktionärInnen und ich Sie tung der Vorschriften immer                                                      Angehörigen ein schönes Os-
unter Einhaltung der Coro- mit mir den Bürobetrieb offen           Leider verrechnen die Ban-                terfest sowie alles Liebe und
naregeln besuchen dürfen. Auf gehalten haben. Wir sind auch        ken bei Nichteinlösen des                 Gute!
der Homepage der Ortsgruppe weiterhin für Ihre Anliegen da.        Mitgliedsbeitrages für den
Knittelfeld werden alle Ehrun- Alle Muttertagsfeiern und           Betrag von vierteljährlich                Das Team und Ihre Bereichs-
gen mit Foto unter vorheriger Ausflüge können wir nicht im         € 10,50 Spesen in der Höhe                und Ortsgruppenobfrau, Anita
Einverständniserklärung Ih- Voraus planen, da es von den           von € 8,40 bis € 20,00.                   Gerhard, steht Ihnen bei allen
rerseits veröffentlicht.       Coronaregeln abhängt, was           Daher achten Sie bitte, dass              Anfragen gerne zur Verfügung.
                               wir machen dürfen. Jede Orts-       das Konto nicht im Minus                  Tel.Nr. 0650/4216350
Die COVID-Krise hat alles gruppe wird rechtzeitig ihre             ist oder wenn Sie das Konto

Ortsgruppe Mureck
Das Vereinsjahr 2021 der         frau Gertrude Pein, gratu-
Ortsgruppe Mureck begann         lierte mit Urkunde, Gutschein
gleich mit einem „Runden“.       und Winterblümchen bereits
                                 in der vorweihnachtlichten
Unsere Kassenprüferin, Re-       Zeit schon im Vorfeld.
nate Eibel, feierte exakt am
1.1.2021 ihren 70. Geburtstag.   Weiters dankte die Obfrau
Ein organisatorisch, corona-     der Jubilarin sehr herzlich für
bedingt abgespeckter Teil des    deren Einsatz zum Wohle der
Vorstandes, allen voran Ob-      Ortsgruppe.                       Obfrau Pein (links) und Jubilarin Eibel

     Auf dieser Seite haben die Orts-, Bereichs- und Bezirksgruppen die Möglichkeit, über ihre Aktivitäten zu berichten.
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2021 | Ausgabe I                                                                                         Wir trauern      13
Peter Passath
                                 dem KOBV beigetreten, wur-        dete er die Funktion des ers-     sie da.
                                 de am 6.7.2009 in den Lan-        ten Obmannstellvertreters von
                                 desvorstand kooptiert und war     2009 bis 2013.                    Unsere      geschäftsführende
                                 vom 3.9.2010 bis 20.9.2019                                          Vizepräsidentin, Helga Kauf-
                                 Kassierstellvertreter des Lan-    Peter Passath war ein ganz        mann, sprach Abschiedsworte
                                 desverbandes. Weiters gehörte     besonders liebenswerter und       und dankte „Peter“ für seinen
                                 er seit 2010 dem Unterstüt-       wertvoller Mensch. Er hat         unermüdlichen Einsatz um die
                                 zungsausschuss als Mitglied       seine eigenen Bedürfnisse         Mitglieder.
                                 an.                               hintangestellt und sich für die
                                                                   Mitglieder eingesetzt.        Der Landesverband des KOBV
Mit großem Bedauern müssen       In der Ortsgruppe Eggers-                                       Steiermark, die Bezirksgruppe
wir von unserem ehemaligen       dorf, die ihm besonders am        Zahlreiche Auszeichnungen, Graz und Umgebung und die
langjährigen Vorstandsmit-       Herzen lag, war er von 1999       unter anderem die Medaille Ortsgruppe Eggersdorf verlie-
glied und Funktionär, Peter      bis 2002 Kassierstellvertreter,   am Bande in Silber und die ren mit Peter Passath einen be-
Passath, Abschied nehmen,        von 2002 bis 2005 Obmann-         Medaille am Bande in Gold, sonders wertvollen Funktionär
der plötzlich unerwartet am      Stellvertreter und ab 2005        verleihen seinem Wirken und Freund.
19. Februar 2021 im 74. Le-      12 Jahre lang Obmann.             und Engagement zum Wohle
bensjahr verstorben ist.                                           der Mitglieder Ausdruck. Er Er wird stets in unseren Her-
                                 Auch in der Bezirksgruppe         war bei seinen Mitgliedern zen unvergessen bleiben!
Peter Passath ist bereits 1991   Graz und Umgebung beklei-         überaus beliebt und immer für

Franz Pfeifer
                                 2020 im 94. Lebensjahr ver-       Kameraden, die Kriegerswit-       in Gold verliehen.
                                 storben.                          wen und um die Belange der
                                 Franz Pfeifer ist schwer ver-     Ortsgruppe eingesetzt und war     Coronabedingt war eine Teil-
                                 wundet vom Krieg nach Hau-        stets hilfsbereit.                nahme beim Begräbnis nicht
                                 se gekommen und bereits am                                          möglich und dankte der Ob-
                                 1. Juli 1946 dem KOBV Stei-       Für seinen langjährigen uner-     mann, OAR. Johann Schwab,
                                 ermark als Mitglied beige-        müdlichen Einsatz wurde er        in einem Kondolenzschreiben
                                 treten. Er wurde im Oktober       mehrfach ausgezeichnet, so        den Kindern für die jahrzehn-
                                 1980 zum Ortsgruppenkassier       wurde ihm unter anderem im        telange aufopfernde Tätigkeit
                                 gewählt und übte diese Funk-      Juni 1977 die Verdienstme-        ihres Vaters.
Der langjährige Kassier der      tion ununterbrochen bis zu        daille am Bande in Silber, im
Ortsgruppe Riegersburg des       seinem Tode aus.                  September 1980 das Goldab-        Wir werden Kameraden Pfei-
KOBV Steiermark, Franz           Kamerad Pfeifer hat sich im-      zeichen und im Juni 1986 die      fer stets ein ehrendes Geden-
Pfeifer, ist am 1. Dezember      mer um die kriegsbeschädigten     Verdienstmedaille am Bande        ken bewahren.
14        Aus der Organistation                                                                          2021 | Ausgabe I

SPRECHTAGSTERMINE 2021
Über Wunsch von einzelnen Ortsgruppen werden nachstehende Sprechtagstermine bekannt gegeben:
Terminänderungen aufgrund von behördlichen Vorschriften wegen Corona sind möglich. Sollten Sie im Bezirk
Deutschlandsberg wohnen, können Sie sich bei dringenden Angelegenheiten jederzeit beim BG. Obmann-
Stellvertreter Hannes Kremser unter der Tel.Nr. 0664/4064479 oder 03465/4732 wenden.
Ortsgruppe Bruck/Mur:                                 Für persönliche Vorsprachen wird um telefonische Terminverein-
Standort:                                             barung mit dem Obmann, Martin Herbsthofer, unter der Tel.Nr.
Dr. Theodor-Körner-Straße 19 c, 8600 Bruck an der Mur 0677/62721150 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr gebeten.
Ortsgruppe Deutschlandsberg:
Standort:                                   Mai     Juni    Juli                           August                    Uhrzeit
ÖZIV Haus in der Hörbingerstr. 23          08.05.  05.06.		                                14.05.         9.00 bis 11.00 Uhr
                                           14.05.		        30.07.                          27.08.        13.00 bis 16.00 Uhr
Ortsgruppe Eibiswald:
Standort:                                  April             Mai            Juni             Juli                    Uhrzeit
Gasthof Polz in Aibl                       10.04.           15.05.         19.06.           17.07.        9.00 bis 11.00 Uhr
Ortsgruppe Gratkorn und Gratwein-Strassengel:
Standort:                           jeden 1. Freitag im Monat mit Ausnahme der Monate Jänner und August           Uhrzeit
Pfarrsaal in St. Stefan in Gratkorn jeden 2. Freitag im Monat Jänner und August Beginn: 7. Mai 2021   14.00 bis 16.00 Uhr
Ortsgruppe GroSS St.Florian:
Standort:                                  April             Mai            Juni             Juli                    Uhrzeit
Pfarrhof Groß St. Florian (Pastoralraum)   17.04.           22.05.         26.06.           31.07.        9.00 bis 11.00 Uhr
Ortsgruppe Kapfenberg
Standort:                                    jeden 1. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr
Wienerstraße 60, 8605 Kapfenberg             jeden letzten Donnerstag im Monat von 11.00 bis 13.00 Uhr
Ortsgruppe Leoben
Standort:		jeden Donnerstag von 9.00 bis 13.00 Uhr
8700 Leoben, Peter-Tunner-Straße 17
Ortsgruppe Stainz
Standort:                                   Mai              Juni           Juli  August                             Uhrzeit
Neue Gemeinde, Hauptplatz 23               08.05.           12.06.         10.07.		                       9.00 bis 11.00 Uhr
Ortsgruppe St. Marein/St. Lorenzen i.M.:
Standort:                                  April             Mai            Juni           August                    Uhrzeit
Gemeinde St. Lorenzen/M.                   12.04.           03.05.         07.06.          02.08.         9.00 bis 11.00 Uhr
Ortsgruppe St. Martin/S.:
Standort:                                  April             Juni           Juli           August                    Uhrzeit
Gemeindeamt St. Martin/S.                  23.04.           04.06.         16.07.          13.08.        13.00 bis 17.00 Uhr

Jahreshauptversammlungen
Nachstehend geben wir alle abgehaltenen Bezirk- Bereichsdelegiertentage und Jahreshauptversammlungen bekannt: (Die Jahres-
hauptversammlungen wurden aufgrund des §1 Covid-19 GesG. ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder abgehalten.)

Bezirksgruppe DEUTSCHLANDSBERG
Bezirksgruppenobmann: Vizepräsident Hermann Windbacher
Ortsgruppe                  Datum:		        Obfrau/Obmann
Lannach                     27.02.2021      Andreas Tretnjak

Bezirksgruppe LEIBNITZ
Bezirksgruppenobmann: Josef Klug
Ortsgruppe                   Datum:		               Obfrau/Obmann
Arnfels                      16.02.2021             Erika Lederhaas
2021 | Ausgabe I                                                                              Erholungsangebote          15
Erholungsangebote 2021
Werte Mitglieder!
Trotz der derzeit herrschenden Corona-Pandemie melden sich viele unserer Mitglieder für einen Erholungsaufenthalt in einem
unserer Vertragshäuser an. Bei den telefonischen Anmeldungen im Verbandsbüro merkt man, dass viele unserer Mitglieder diese
Erholung dringend benötigen und können wir Ihnen versichern, dass unsere Vertragshäuser hohe Sicherheitsvorkehrungen treffen,
damit die Erholung ungetrübt genossen werden kann.

Auch heuer können wir Ihnen die gleichen Destinationen anbieten, und zwar gemeinsam mit dem Jugend- und Familiengästehaus
das JUFA Hotel Donnersbachwald, das JUFA Hotel Gnas und das JUFA Hotel Gitschtal am Weissensee in Kärnten, den Gasthof
Scheer-Tropper, „Feriendomizil“ in Haag bei Bad Gleichenberg und das Hotel GARNI-Altneudörflerhof in Bad Radkersburg.

Wie bereits in der letzten Ausgabe unserer Verbandszeitung mitgeteilt, teilen wir Ihnen mit, dass der Kostenbeitrag für 2021 nicht
erhöht wurde und beträgt Ihr Tagsatz bei einem monatlichen Gesamteinkommen unverändert:

                                      •    bis      € 1.100,--        € 16,--
                                      •    bis      € 1.350,--        € 17,--
                                      •    bis      € 1.500,--        € 18,--
                                      •    über     € 1.500,--        € 19,--

                  Es ist notwendig, dass Sie der Anmeldung Ihre Einkommensbelege beifügen.

Sollten Sie über der Höchstgrenze von € 1.500,-- liegen, kreuzen Sie in der Rubrik über € 1.500,-- das Feld mit „JA“ an. In diesem
Falle benötigen wir keine Einkommensbelege. Als Familieneinkommen gilt Ihr Gesamteinkommen als Mitglied, ebenso das Ihres
Ehepartners oder Lebensgefährten. Sind Sie unter der Einkommensgrenze, sind die Einkommensbelege sowohl von Ihnen, als auch
von Ihrem Lebenspartner, der Anmeldung beizufügen.
Damit Ihr Lebensgefährte Sie ermäßigt begleiten darf, ist eine langjährige Lebensgemeinschaft, mit gemeldetem gemeinsamen
Wohnsitz, erforderlich.

WICHTIG: Bitte geben Sie auf dem Anmeldeformblatt Ihre Telefonnummer bekannt. Unsere Mitarbeiterin kann Sie rasch
erreichen, sollte es dringende Rückfragen geben.

Eine Begleitperson (muss nicht Ehepartner oder Lebensgefährte sein) kann Sie zum ermäßigten Preis begleiten wenn:
Sie eine Rente vom Sozialministerium beziehen und das 75. Lebensjahr vollendet haben - oder -
Sie eine Rente vom Sozialministerium beziehen und Empfänger einer Pflegezulage oder eines Pflegegeldes sind.

Nachstehend geben wir Ihnen die Termine von unseren Vertragshäusern/Vertragshotels 2021 bekannt: Terminänderungen aufgrund
von behördlichen Vorschriften wegen Corona sind jederzeit möglich. Informativ teilen wir Ihnen mit, dass innerhalb der Turnusse
die Möglichkeit besteht, auch nur eine Woche auf Erholung zu fahren.
                           Die Anreise zu den Vertragshäusern ist selbst zu organisieren!

JUFA Donnersbachwald
TERMINE 2021 auf Basis Vollpension
(Beginn Mittagessen – Ende Frühstück)
Anreise: Sonntag – Abreise: Sonntag
25.07.     - 08.08.                 2021            = 14 Tage
08.08.     - 22.08.                 2021            = 14 Tage
16         Erholungsangebote                                     2021| Ausgabe I

JUFA Gitschtal - Weissensee in Kärnten
TERMINE 2021 auf Basis Halbpension
(Beginn Abendessen – Ende Frühstück)
Anreise: Sonntag – Abreise: Sonntag
16.05.   - 30.05.                2021   = 14 Tage
06.06.   - 20.06.                2021   = 14 Tage
20.06.   - 04.07.                2021   = 14 Tage

Im JUFA GITSCHTAL wird 2021 ausschließlich Halbpension angeboten, da sehr viele Mit-
glieder im Vorhinein Halbpension buchen. Es werden daher vom ermäßigten Kostenbeitrag
                      € 5,-- pro Tag und Person in Abzug gebracht.

JUFA Gnas
TERMINE 2021 auf Basis Vollpension
(Beginn Mittagessen – Ende Frühstück)
Anreise: Sonntag – Abreise: Sonntag
11.07.   -   25.07.              2021   = 14 Tage
29.08.   -   12.09.              2021   = 14 Tage
26.09.   -   10.10.              2021   = 14 Tage
27.12.   -   17.01.              2022   = 21 Tage

       Die Mindestteilnehmerzahl für einen Aufenthalt im JUFA Donnersbachwald
  und JUFA Gnas sind 10 Personen. Sollte diese Teilnehmeranzahl nicht erreicht werden,
      wird die Verpflegung auf Basis Halbpension angeboten und werden Ihnen und
         Ihrer Begleitperson, wie im Jufa Gitschtal, noch zusätzlich pro Tag € 5,--
                        vom ermäßigten Kostenbeitrag abgezogen.
          Bei Vollpension beginnt der Urlaub am Anreisetag mit dem Mittagessen
                              und endet mit dem Frühstück.

              In unseren JUFA-Vertragshotels ist pro Person und Nacht eine
       Nächtigungsabgabe zu bezahlen. Wenn Sie einen Behindertenausweis besitzen,
                 sind Sie von der Zahlung der Nächtigungsabgabe befreit.
 Bitte nehmen Sie unbedingt den Behindertenausweis mit, wenn Sie auf Erholung fahren.
2021 | Ausgabe I                                                            Erholungsangebote   17
Hotel GARNI Altneudörflerhof - Bad Radkersburg
TERMINE 2021 auf Basis Frühstückspension
Anreise: Sonntag – Abreise: Samstag
11.04.   -   24.04.             2021        = 13 Tage
25.04.   -   08.05.             2021        = 13 Tage
09.05.   -   22. 05.            2021        = 13 Tage
23.05.   -   05.06.             2021        = 13 Tage
06.06.   -   19.06.             2021        = 13 Tage
20.06.   -   03.07.             2021        = 13 Tage
04.07.   -   17.07.             2021        = 13 Tage
18.07.   -   31.07.             2021        = 13 Tage
01.08.   -   14.08.             2021        = 13 Tage
15.08.   -   28.08.             2021        = 13 Tage
29.08.   -   11.09.             2021        = 13 Tage
12.09.   -   25.09.             2021        = 13 Tage
26.09.   -   09.10.             2021        = 13 Tage
10.10.   -   23.10.             2021        = 13 Tage
24.10.   -   06.11.             2021        = 13 Tage

                    Nach telefonischer Anfrage im Verbandsbüro
                      sind auch 3-Wochen-Turnusse möglich.
Zu beachten ist:
                   Da nur Frühstückspension angeboten wird, werden vom Kostenbeitrag,
                   den das Mitglied zu bezahlen hat,
                   pro Tag und Person € 8,-- in Abzug gebracht.
                   Kein Einbettzimmerzuschlag bei Standard Einzelzimmer ab 6 Nächte,
                   unter 6 Nächte ein Einbettzimmerzuschlag von € 6,00 pro Tag und Person
                   Bei Wunsch eines Grand-Lit-Einzelzimmers (Breite des Bettes zwischen 1,50-1,60 m)
                   Aufzahlung von € 6,00 pro Nacht und Person

                   Aufzahlung für Kurzaufenthalte im Doppelzimmer
                   1 bis 2 Nächte € 4,50 pro Person und Nacht
                   3 bis 5 Nächte € 2,50 pro Person und Nacht
                   Aufzahlung von € 3,00 auf die Kategorie A
                   Gratis Thermen-Shuttlebus für unsere gehbehinderten Mitglieder.
                   Ortstaxe und Kurabgabe € 2,50 pro Tag und Person
18         Erholungsangebote                                                                        2021 | Ausgabe I

Gasthof Scheer/Tropper Feriendomizil Bad Gleichenberg
TERMINE 2021 auf Basis Vollpension
Anreise: Montag – Abreise: Sonntag
12.04.   -   25.04.              2021          = 13 Tage
26.04.   -   09.05.              2021          = 13 Tage
07.06.   -   20.06.              2021          = 13 Tage
21.06.   -   04.07.              2021          = 13 Tage
05.07.   -   18.07.              2021          = 13 Tage
19.07.   -   01.08.              2021          = 13 Tage
23.08.   -   05.09.              2021          = 13 Tage
06.09.   -   19.09.              2021          = 13 Tage
20.09.   -   03.10.              2021          = 13 Tage
04.10.   -   17.10.              2021          = 13 Tage

                                            Zu beachten ist:
         2021 werden nur mehr 13 Tage Erholungsmöglichkeit angeboten.
               Fremdenverkehrsabgabe € 1,50 pro Tag und Person

                     Bitte nützen Sie das Angebot, direkt aus der Zeitung Ihre Anmeldung zu tätigen.
              Schneiden Sie das Anmeldeformblatt aus und tragen Sie Ihren gewünschten Termin in die Rubrik
                                        „Dauer des gewünschten Aufenthaltes“ ein.

  Senden Sie die Anmeldung an: KOBV Steiermark - Erholungsreferat
 		 Wielandgasse 14-16/III.Stock
 		 8010 G r a z

 Aufgrund des vielfältigen Angebotes freuen wir auf Ihre zahlreichen Anmeldungen.
2021 | Ausgabe I   Erholungsangebote   19
Foto: Helga Kaufmann

                                 Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 2/2021
                                             ist am 9. Juli 2021

10Z038460S Für Mitglieder und Interessenten kostenlos
Erscheinungsort Graz, Verlagspostamt 8020 Graz
Herausgeber und Verleger: Kriegsopfer- und Behindertenverband Steiermark.
Satz, Gestaltung: RUUDL - Norbert Filipovic, Kreuzgasse 3/2 , 8724 Spielberg
Druckmanagement: RUUDL - Norbert Filipovic
Anschrift des Herausgebers: 8010 Graz, Wielandgasse 14-16/3.Stock. Verantwortlicher
Redakteur und für den Anzeigenteil verantwortlich: Manuela Tretnjak.
Kriegsopfer- und Behindertenverband Steiermark, behördlich genehmigter Verein
mit Gemeinnützigkeit. Sitz: 8010 Graz, Wielandgasse 14-16/3.Stock, Tel.0316/
82-91-21/DW. 82, Fax: 0316/82-91-21-85, E-Mail: office@kobvst.at ZVR-Zahl: 213355688

§ 2: Aufgaben des Verbandes im allgemeinen:
Alleiniger und ausschließlicher Zweck des Verbandes ist es, die wirtschaftlichen, sozialen,
kulturellen und persönlichen Interessen seiner Mitglieder unmittelbar zu wahren
und zu fördern und damit dem Gemeinwohl und der Mildtätigkeit zu dienen. Mit
der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte ist laut Statut das Präsidium betraut.
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