Für Kriegsbeschädigte, Präsenzdiener, Hinterbliebene und Behinderte - Das finden Sie in dieser Ausgabe
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Zeitung für Menschen mit Handicap 1. Ausgabe 2021 74. Jahrgang Zeitung des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes Stmk. 8010 Graz, Wielandgasse 14 –16/3. Stock Für Kriegsbeschädigte, Präsenzdiener, Hinterbliebene und Behinderte Foto: Gertrude Breidler Das finden Sie in dieser Ausgabe Präsident Geschäftsführende LAbg. a.D. Vizepräsidentin Erholungsangebote Franz Schleich Helga Kaufmann 2021
2 Inhalt / Mitglieder 2021 | Ausgabe I Aus dem Inhalt Bericht des Präsidenten ................................................................................... Seite 3 Eigenberichte ......................................................................................................................Seite 12 Bilanz der Rechtsabteilung ........................................................................ Seite 4 Wir trauern um . ..............................................................................................................Seite 13 Die Rechtsabteilung informiert .................................................... Seiten 4–7 Sprechtagstermine ......................................................................................................Seite 14 Behindertenberatung von A - Z . ................................................ Seiten 8–9 Jahreshauptversammlungen .......................................................................Seite 14 Die Orthopädische Sprechstunde ................................................. Seite 10 Erholungsangebote................................................................................................ Seiten 15 – 19 Wir gratulieren ............................................................................................................ Seiten 11
2021 | Ausgabe I Bericht des Präsidenten 3 Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Mitglieder und FunktionärInnen! Das abgelaufene Jahr war helfen. Einige Beispiele unse- Hilfeleistungen in Anspruch. durch die Corona-Pande- rer Aufgaben und Leistungen Das Verbandsbüro des KOBV mie gezeichnet. Aber auch sind: „Einflussnahme auf Ge- Steiermark in der Wieland- im heurigen Jahr wird uns setzgebung und Vollziehung, gasse 14-16/3. Stock, 8010 die COVID-Krise mit den Ihr Recht durchsetzen mit Graz, ist von Montag bis Frei- LOCKDOWNS noch weiter kompetenter Beratung und tag von 7.00 bis 15.00 Uhr beschäftigen. Diese Pandemie kostenloser Vertretung vor Be- für Sie telefonisch unter der hat nicht nur viele Arbeitge- hörden und Gerichten, Sozi- h 0316/82-91-21 erreichbar. berInnen, sondern auch viele alleistungen, wie preisgünstige ArbeitnehmerInnen, insbe- Erholungsmöglichkeiten und Am 20. Mai 2021 findet unter sondere Menschen mit Behin- Hilfe in finanzieller Notlage Einhaltung der COVID-Be- derungen, in finanzielle Not- sowie persönliche Betreuung stimmungen der 24. Ordentli- und Präsidiumsmitgliedern, lagen gestürzt. Existenzängste der Mitglieder durch unsere che Delegiertentag des KOBV die sich ehrenamtlich um die durch Kurzarbeit und Arbeits- Bezirks-, Bereichs- und Orts- Österreich, dem Dachverband Anliegen unserer Mitglie- losigkeit prägen den Alltag. gruppenfunktionärInnen“. aller Kriegsopfer- und Behin- der einsetzen, danken. Mein dertenverbände Österreichs, größter DANK gilt aber den In dieser schwierigen Zeit ist Für Menschen mit Behinde- statt. Auch FunktionärInnen Mitgliedern für die Treue zum es daher besonders wichtig, rungen im berufsfähigen Alter des KOBV Steiermark wer- Landesverband. einen Ansprechpartner für und deren Angehörige steht den daran teilnehmen und ich In diesem Sinne wünsche ich alle Anliegen zu haben. Der Ihnen zusätzlich das Team wünsche dem Delegiertentag für das bevorstehende Oster- KOBV Behindertenverband „Behindertenberatung von einen guten Verlauf. fest alles Gute und vor allem Steiermark, als größter Be- A-Z“ als Ansprechperson zur viel Gesundheit. hindertenverband in der Stei- Verfügung. Zum Abschluss möchte ich ermark, hat sich als Hauptziel allen FunktionärInnen in den Ihr gesetzt, Menschen mit Han- Scheuen Sie sich nicht und Orts-, Bereichs- Bezirksgrup- LAbg.a. D. Franz Schleich dicap in allen Lebenslagen zu nehmen Sie die angebotenen pen sowie bei den Vorstands- Präsident Sehr geehrte Mitglieder! Damit ein korrektes und administrativ genaues Datenverzeichnis geführt werden kann, ersucht der Landesverband des KOBV Behindertenverbandes Steiermark höflichst, Ihrer zuständigen Ortsgruppe oder dem Landesbüro unter der Tel.Nr. 0316/82-91-21-76 bekannt zu geben, wenn Sie Ihren Wohnsitz gewechselt oder Ihre Telefonnummer geändert haben. Weiters werden die Angehörigen gebeten, bei Todesfällen ebenfalls die Ortsgruppe oder den Landesverband zu informieren. Wir danken für Ihr Verständnis
4 Aus der Organistation/Soziales 2021 | Ausgabe I Bilanz der Rechtsabteilung erstellt von Mag.a Franziska Kögl Berichtszeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020 Posteingang 2811 Postausgang 2250 (inkl. Fax u. E-Mails) In diesem Berichtszeitraum wurden 253 Anträge 115 Eingaben 52 Stellungnahmen 27 Beschwerden 63 Klagen bei den zuständigen Stellen eingereicht. Weiters wurden 1913 persönliche Beratungen und telefonische Auskünfte erteilt. In Kriegsopferversorgungsfällen konnten Nachzahlungen in Höhe von € 18.160,55 erreicht werden. 202 Anträge, 8 Beschwerde- und 28 Klagsverfahren wurden positiv abgeschlossen. Die Rechtsabteilung des Landesverbandes informiert: Pensionsanpassung 2021 Für das Jahr 2021 erfolgt eine sozial gestaffelte Pensionsanpassung. Gesamt-Pensionseinkommen: bis € 1.000,00 brutto: 3,5 % über € 1.000,00 bis € 1.400,00 brutto: linear absinkend von 3,5 % bis 1,5 % über € 1.400,00 bis € 2.333,00 brutto: 1,5 % über € 2.333,00 brutto Fixbetrag von € 35,– Sonderzahlungen gebühren zur April- und Oktober-Pension. Richtsätze für Ausgleichszulagen: Alters-, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen für Alleinstehende € 1.000,48 für Ehepaare bzw. für eingetragene Partnerinnen/Partner, die im gemeinsamen Haushalt leben € 1.578,36 Erhöhung für jedes Kind, dessen Nettoeinkommen € 367,68 nicht erreicht, um € 154,37 Witwen- und Witwerpensionen € 1.000,48 Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr Halbwaisen € 367,98 Vollwaisen € 552,53 Waisenpensionen ab dem 24. Lebensjahr Halbwaisen € 653,91 Vollwaisen € 1.000,48 Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus bei langer Versicherungsdauer – 12x jährlich Alleinstehende Für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben bis zu einem Einkommen von € 1.113,48 € 151,50
2021 | Ausgabe I Soziales 5 Für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben bis zu einem Einkommen von € 1.339,99 € 389,20 Ehepaare Für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben bis zu einem Einkommen von € 1.808,73 € 388,78 Höchstbeitragsgrundlage Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) monatlich € 5.550,00 Für Sonderzahlungen jährlich € 11.100,00 Für den Bereich der Sozialversicherung des Versicherten bei Eisenbahnen und im Bergbau monatlich € 5.550,00 Für den Bereich der selbständig Erwerbstätigen sowie der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen monatlich € 6.475,00 Für den Bereich der Bauern monatlich € 6.475,00 Geringfügigkeitsgrenze für ASVG Versicherte monatlich € 475,86 Pflegegeld ab 2021 2020 wird das Pflegegeld für alle Stufen um 1,8 Prozent erhöht und künftig jährlich angehoben. Es beträgt monatlich: Stufe 1 mehr als 65 Stunden Pflegebedarf € 162,50 Stufe 2 mehr als 95 Stunden € 299,60 Stufe 3 mehr als 120 Stunden € 466,80 Stufe 4 mehr als 160 Stunden € 700,10 Stufe 5 mehr als 180 Stunden € 951,00 Stufe 6 mehr als 180 Stunden + zusätzl. Betreuung € 1.327,90 Stufe 7 mehr als 180 Stunden + keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten € 1.745,10 Heilbehelfe - Kostenanteil: Der Kostenanteil des Versicherten beträgt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln mindestens € 37,00 und bei Sehbehelfen mindestens € 111,00 Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder sowie Personen, die wegen besonderer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung. Zuzahlungen bei Rehabilitations- und Kuraufenthalten Die Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation und bei Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge in der Kranken- und Pensionsversicherung sind nach der Einkommenshöhe wie folgt gestaffelt: € 8,90 täglich bei monatlichem Bruttoeinkommen von mehr als € 1.008,48 bis € 1.581,86 € 15,26 täglich bei monatlichem Bruttoeinkommen von mehr als € 1.581,86 bis € 2.163,25 € 21,63 täglich bei monatlichem Bruttoeinkommen über € 2.163,25 Bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit (monatliches Bruttoeinkommen unter € 1.008,48) ist von der Einhebung abzusehen. Die Zahlungen bei Rehabilitationsaufenthalten sind höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Rezeptgebühr 2021: Pro Medikament: € 6,50 Rezeptgebühren-Befreiung Die Befreiung von der Rezeptgebühr auf Antrag gebührt: Alleinstehenden mit einem monatlichen Einkommen bis € 1.008,48 Ehepaaren mit einem monatlichen Einkommen bis € 1.578,36
6 Soziales 2021 | Ausgabe I Chronisch Kranke mit erhöhtem Medikamentenbedarf sind von der Rezeptgebühr befreit, wenn sie als Alleinstehende monatlich ein Einkommens von höchstens € 1.150,55 und als Ehepaare monatlich ein Einkommen von höchstens € 1.815,11 haben. Diese Einkommensgrenzen erhöhten sich pro unterhaltsberechtigtem Kind um € 154,37 Bezieher einer Ausgleichszulage zu einer Pension aus der Pensionsversicherung sind ohne Antrag von der Rezeptgebühr befreit. Die Grundrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz gilt nicht als Einkommen. Rezeptgebührenobergrenze: Seit 1.1.2008 ist für die Entrichtung der Rezeptgebühr eine Obergrenze in Höhe von 2 % des Jahresnettoeinkommens vorgesehen. Wird diese Grenze durch die laufenden Zahlungen der Rezeptgebühr erreicht, ist der Versicherte für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Die Abwicklung erfolgt über das e-card-System. Diese Obergrenze gilt für alle Personen, die nicht von der Rezeptgebühr befreit sind. Service-Entgelt für die e-card: Die Höhe des Service-Entgeltes für das Jahr 2022 beträgt € 12,70 und wird im November 2021 eingehoben. Von der Ge- bühr befreit sind u.a. mitversicherte EhepartnerInnen, LebensgefährtInnen und Kinder, PensionistInnen, BezieherInnen einer einkommensabhängigen Rentenleistung nach dem Kriegsopferversorgungs-, Heeresentschädigungs- oder Opfer- fürsorgegesetz, Personen, die in der Krankenversicherung der Kriegshinterbliebenen sowie der Hinterbliebenen nach dem Heeresentschädigungsgesetz versichert sind, Präsenzdienst- und Zivildienstleistende, BezieherInnen von Sonderunter- stützungen nach dem Sonderunterstützungsgesetz oder BezieherInnen eines Ruhe(Versorgungs)genusses. Außerdem all jene Personen, die wegen ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind 24-Stunden-Pflege Die Förderung beträgt pro Monat (mind. Pflegestufe 3) Selbständige max € 550,– Unselbstständige max € 1.100,– (entspricht zwei Betreuungskräften) Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn das monatliche Netto-Einkommen der betreuenden Person € 2.500,– nicht übersteigt. Nicht zum Einkommen zählen: Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen. Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr, Zuschuss zu Fernsprechentgelten und Befreiung von der Ökostrompauschale 2020 Nach Abzug der Miete, des Wohnpauschales bei Eigenheimen in Höhe von € 140,00 und der außergewöhnlichen Belastungen beträgt die Einkommensgrenze bei einem Haushalt mit 1 Person € 1.120,54 mit 2 Personen € 1.767,76 für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person € 172,89 Das Haushalts-Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen. Leistungen aufgrund des Familienlastenausgleichsgesetzes, Impfschadengesetzes sowie Kriegsopfer-, Heeresentschädigungs-, Opfer- fürsorge-, Verbrechensopfer-, Unfallrenten und das Pflegegeld sind jedoch nicht anzurechnen. Anträge auf Befreiung der o. a. Gebühren sind an die GIS (Gebühren Info Service GmbH), Postfach 1000, 1051 Wien, einzureichen. Im Falle einer positiven Erledigung erwirbt der Anspruchsberechtigte bei Vorlage des Bescheides das ausschließliche Recht auf eine monatliche Gutschrift auf das vom Betreiber in Rechnung gestellte Entgelt. Der Bescheid ist an den Tele- fonanbieter weiterzuleiten. Eine Auszahlung an den Anspruchsberechtigten ist nicht zulässig. Derzeit können anspruchs- berechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern wählen:
2021 | Ausgabe I Soziales 7 FESTNETZ: A1 Telekom HANDY: A1 Telekom (A1 Handytarife, AICALL Bfree Social, bob Sozialzuschuss) COSYS DATA Drei (Sozial) Fonira Telekom T-Mobile/Magenta (Klax sozial) Kabel TV Amstetten Spusu, Mass Response Allen Beziehern des Zuschusses zu den Fernsprechentgelten steht auch eine Befreiung von der Entrichtung der soge- nannten Ökostrompauschale bzw. Deckelung der Ökostrom-Förderkosten (max. € 20,-- pro Jahr) zu. Weitere Informationen: www.gis.at Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinder- ten bzw. eine begünstigte Behinderte einzustellen. Wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist, wird dem Dienstgeber oder der Dienstgeberin vom Sozialministeriumservice alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr eine Ausgleichs- taxe vorgeschrieben. Die Höhe der gemäß § 9, Abs. 2, Behinderteneinstellungsgesetz zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalen- derjahr 2021 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre • für DienstgeberIn mit 25 bis 99 DienstnehmerInnen monatlich € 271,-- • für DienstgeberIn mit 100 bis 399 DienstnehmerInnen monatlich € 381,-- • für DienstgeberIn mit 400 oder mehr DienstnehmerInnen monatlich € 404,-- Prämie: Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten erhält der Dienstgeber oder die Dienst- geberin vom Sozialministeriumservice eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds in der Höhe von derzeit monatlich € 271,--. Kostenlose digitale Autobahnvignette für Menschen mit Behinderungen Mit 1.12.2019 wurde die Vergabe der gratis Autobahnvignette und die Befreiung von der motorbezogenen Versiche- rungssteuer neu geregelt. Die Verfahren wurden bei den Zulassungsstellen gebündelt. Die frühere Zuständigkeit des Sozialministeriumservice ist entfallen und es ist nur noch eine digitale Vignette erhältlich. Ein Anspruch auf die kostenlose Autobahnvignette besteht, wenn Sie als Zulassungsbesitzer von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. Wurde bereits vor dem 1.12.2019 eine Vignette bezogen, wurden die Daten automatisch in das neue System übertragen und es ist nichts weiter zu veranlassen. Bei erstmaliger Antragstellung ist der Antrag gemeinsam mit dem Antrag auf Befreiung von der motorbezogenen Ver- sicherungssteuer bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle (Hauptwohnsitz relevant) einzubringen. Die Daten über das Vorliegen eines Behindertenpasses mit Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrs- mittel“ erhält die Zulassungsstelle vom Sozialministeriumservice (eine Information über die Behinderung wird jedoch nicht weitergegeben!). Nach positiver Überprüfung der Berechtigung werden Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und die ASFINAG informiert und wird Ihr Kfz-Kennzeichen im Mautsystem der ASFINAG registriert und damit dem Fahr- zeug eine digitale Vignette zugeordnet. Die Gültigkeit der digitalen Vignette kann mit Angabe des Kfz-Kennzeichens unter https://evidenz.asfinag.at überprüft bzw. bei der Service-Hotline der ASFINAG unter 0800 400 12 400 abgefragt werden. Vor Ablauf der Jahresvignette empfiehlt sich die entsprechende Überprüfung der Freischaltung der neuen Vignette! Erweiterung der Verordnung über empfohlene Impfungen Mit Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 21.10.2020 (BGBl II Nr. 452/2020) und vom 18.12.2020 (BGBl II Nr. 577/2020) wurden die Influenza-Impfung und die COVID- 19-Impfung in den Katalog der empfohlenen Impfungen aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass Entschädigungen für allfällige Impfschäden gegenüber dem Bund nach dem Impfschadengesetz geltend gemacht werden können.
8 Behindertenberatung von A bis Z 2021 | Ausgabe I Behindertenberatung von A-Z Kostenlose Beratung für Menschen mit physischen, psychischen Einschränkungen und chronischen Erkrankungen im berufsfähigen Alter (15-65 Jahre) von Mag. Werner Pock und Mag.a Gisela Lehner Aufgrund der derzeitigen Situation (Corona-Virus) ergeben sich Einschränkungen beim Sprechtagsbetrieb, leider kann es auch kurzfristig zu Änderungen kommen. Eine Voranmeldung bis spätestens 12 Uhr am vorherigen Arbeitstag ist notwendig (0664/1474706 oder 0664/1474704 oder 0316/82912171) Mund-Nasen Schutz ist zu verwenden, ein amtlicher Lichtbildausweis ist mitzubringen. Die kostenlose Behinder- in 8010 Graz, Wielandgasse Aussee und Schladming. Thematisch geht es bei den tenberatung von A-Z ist ein 14-16, 3.Stock. Beratungen um Themen aus Mitteln der Beschäfti- Auch bei den BH-Standorten der beruflichen Integration gungsoffensive des Bundes- Das Jahr 2020 war aufgrund Judenburg und Knittelfeld (Förderungen, Integrations- ministeriums für Soziales, der Covid–19-Pandemie und sowie Leoben sind derzeit projekte, Kündigungsschutz) Gesundheit, Pflege und Kon- den damit verbundenen Ein- keine Sprechtage möglich. aber auch um Fragen des all- sumentenschutz gefördertes schränkungen auch für das Soweit machbar, wird hier gemeinen Lebensumfeldes, Projekt des Kriegsopfer- und Team der Behindertenbera- versucht, telefonisch, per wie Mobilität, Unterstüt- Behindertenverbandes Stei- tung von A-Z ein ungewöhn- Email oder – soweit erforder- zungsfonds, Ermäßigungen, ermark. Initiiert wurde das liches Jahr. Dennoch konnte lich – mittels Zusendung von Hilfestellungen im Alltag, Projekt vom Sozialministeri- auch unter diesen besonde- Informationsmaterial oder Gleichbehandlung und Bar- umservice Steiermark. ren Umständen das bisherige Formularen bestmögliche rierefreiheit. Ausmaß der Beratungstätig- Beratung zu gewährleisten. Die Aufgabe des Projektes ist keit annähernd gehalten wer- Hinzu kommen aktuell Fra- die Beratung von Menschen den und auch seit Beginn des Im Büro in der Wielandgasse gen im Zusammenhang mit mit Behinderung sowie von Jahres 2021 ist starker Bedarf 14-16 in Graz werden derzeit der Covid–19-Pandemiesitu- deren Angehörigen zu allen nach Beratungsgesprächen Beratungen durchgeführt, ation, besonders im Zusam- Fragen und Anliegen, die mit zu verzeichnen. diese nur nach telefonischer menhang mit der Erwerbstä- einer Behinderung oder ge- Voranmeldung. Darüber hin- tigkeit. sundheitlichen Beeinträchti- Bei den meisten auswärtigen aus steht das Team der Behin- gung einhergehen. Zielgrup- Beratungsstandorten sind dertenberatung von A-Z zur Spürbar ist im Beratungs- pe der Behindertenberatung wieder Sprechtage möglich. telefonischen Beratung und alltag die gestiegene Arbeits- von A-Z sind Menschen im Bei der Bezirkshauptmann- bei Bedarf auch per Email zur losigkeit, auch unter Men- berufsfähigen Alter (zwi- schaft Liezen können derzeit Verfügung. Die Sprechtags- schen mit Behinderung. Dies schen 15 und 65 Jahren). keine Sprechtage abgehalten termine sind aus jetziger ist für uns ein besonderer werden. Es gibt aber regel- Sicht festgelegt, Änderungen Auftrag, den Menschen be- Das Büro der Behindertenbe- mäßige Sprechtagstermine aufgrund der behördlichen ratend und unterstützend zur ratung von A-Z befindet sich bei den Stadtgemeinden Bad Vorgaben sind möglich. Seite zu stehen. Das Team der Behindertenberatung von A-Z wünscht Ihnen alles Gute und viel Gesundheit. gefördert vom Sozialministeriumservice www.behindertenberatung.at
2021 | Ausgabe I Behindertenberatung von A bis Z 9 Sprechtagstermine 2021 Bezirk Bruck-Mürzzuschlag: KOBV-Büro, Wienerstraße 60, 8605 Kapfenberg 29. April 27. Mai 24. Juni 29. Juli 11:00 – 13:00 Uhr Bezirk Deutschlandsberg: ÖZIV-Haus, Hörbingerstraße 23, 8530 Deutschlandsberg 16. April 14. Mai 30. Juli 13:00 – 16:00 Uhr Gemeindeamt St. Martin/Sulmtal, Sulb 72, 8543 Sulb 23. April 04. Juni 16. Juli 13:00 – 17:00 Uhr Bezirk Hartberg-Fürstenfeld: BH-Außenstelle, Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld 19. April 10. Mai 14. Juni 12:00 – 13:30 Uhr Servicezentrum des Roten Kreuzes, Rotkreuzplatz 1, 8230 Hartberg 12. April 03. Mai 07. Juni 12:00 – 14:00 Uhr Bezirk Leibnitz: Bezirkshauptmannschaft, Kadagasse 12, 8430 Leibnitz 07. April 05. Mai 09. Juni 11:00 – 12:30 Uhr Bezirk Leoben: Bezirkshauptmannschaft, Peter-Tunner-Straße 6, 8700 Leoben 20. April 18. Mai 22. Juni 10:00 – 12:00 Uhr Bezirk Liezen: Rathaus Bad Aussee, Hauptstraße 48, 8990 Bad Aussee 18. Juni 10:00 – 12:00 Uhr Stadtgemeinde Schladming, Coburgstraße 45, 8970 Schladming 26. April 21. Juni 11:00 – 13:00 Uhr Bezirk Murtal: Stadtgemeinde Zeltweg, Hauptplatz 8, 8740 Zeltweg 13. April 11. Mai 15. Juni 11:30 – 13:30 Uhr Bezirk Südoststeiermark: Bezirkshauptmannschaft, Bismarckstraße 11-13, 8330 Feldbach 08. April 06. Mai 10. Juni 11:00 – 13:00 Uhr BH-Außenstelle, Hauptplatz 34, 8490 Bad Radkersburg 06. April 04. Mai 08. Juni 11:00 – 12:30 Uhr Bezirk Voitsberg: Bezirkshauptmannschaft, Schillerstraße 10, 8570 Voitsberg 14. April 12. Mai 16. Juni 10:00 – 12:00 Uhr Bezirk Weiz: Bezirkshauptmannschaft, Birkfelderstraße 28, 8160 Weiz 21. April 26. Mai 23. Juni 11:00 – 13:00 Uhr Service-Center der Stadtgemeinde, Rathausplatz 3, 8200 Gleisdorf 15. April 20. Mai 17. Juni 22. Juli 12:00 – 14:00 Uhr Mag. a Gisela Lehner Christin Halb Mag. Werner Pock 0664/ 147 47 04 0316/82912171 0664/ 147 47 06 gisela.lehner@kobvst.at christin.halb@kobvst.at werner.pock@kobvst.at www.behindertenberatung.at
10 Aus der Organistation 2021 | Ausgabe I Die Orthopädische Sprechstunde Primarius Priv.-Doz. Dr. Stephan Domayer, PhD MBA, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Ärztlicher Leiter des Orthopädischen Klinikums SKA Zicksee, beantwortet Fragen unserer Leser. Frage: Ich habe eine ausgeprägte Abnützung meines Kniegelenkes und mir wurde nun gesagt, ich sollte eine Knieprothese erhalten. Ich habe gehört, es gibt eine neue Technik, bei der das künstliche Kniegelenk an mich persönlich angepasst wird. Ist dies zu empfehlen? Antwort: Die Arthrose des Kniegelenkes, die sogenannte Gonarthrose, ist eine der häufigsten Erkrankungen des höheren Alters - etwa 80 % der 80-Jährigen sind betroffen. Der Grund dafür ist nicht klar nachvollziehbar, dürfte jedoch auf die besonderen anatomi- schen Verhältnisse des Kniegelenkes zurückzuführen sein, die auf unser aufrechtes Gangbild zurückzuführen sind. Weiters können stattgehabte Verletzungen, grobe Fehlstellungen der Beinachse oder auch Infekte, Gichtschübe oder andere Stoffwechselprobleme die Entwicklung der Arthrose begünstigen. Die Therapie der Gonarthrose ist sehr davon abhängig in welchem Stadium sich die Erkrankung befindet. Der Beginn der Arthrose geht zunächst mit Schmerzen, und weniger mit dem Verlust von Gelenksknorpel einher, und hier können physikalische Therapien, Knorpelaufbauspritzen, oder auch episodenhaft die Einnahme von antirheumatischen Medikamenten sehr hilfreich sein. Die Entscheidung zur Operation ist immer individuell zu treffen. Grundsätzlich aber gibt es zwei klare Kriterien, die eine Opera- tion empfehlenswert machen: einerseits, wenn die Schmerzen unbeherrschbar sind, und andererseits, wenn das Kniegelenk so steif und in der Bewegung ein- geschränkt ist, dass Fuß, Hüfte oder auch die Wirbelsäule in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei der Operation der Gonarthrose wird das Gelenk in der Regel durch ein künst- liches Kniegelenk aus Metall und Kunststoff ersetzt, eine sogenannte Knietotalen- doprothese (K-TEP). Diese Operation lässt eine sehr hohe Erfolgsrate und gute Aussichten auf Schmerzreduktion und Mobilität erwarten, allerdings ist diese als durchaus größerer Eingriff zu betrachten. Tatsächlich hat sich die Herangehensweise in der Knieendoprothetik in den letzten Jahren etwas verändert. Traditionell wurde es für sehr wichtig gehalten, das Knie- gelenk so zu implantieren, dass die Beinachse möglichst gerade ist. Allerdings ent- spricht dies nicht der natürlichen Gelenkslinie, und auch die wissenschaftliche Evi- denz bezüglich der verbesserten Haltbarkeit und Funktion bei achsgerechten Einbau ist immer wieder diskutiert worden. Seit einigen Jahren gibt es nunmehr die Möglichkeit aus MR-Bildern vor der Opera- tion, die Ausrichtung des Kniegelenkes so zu orientieren, dass das künstliche Gelenk möglichst dem natürlichen Kniegelenk entspricht, auch wenn die Komponenten da- durch leicht verkippt implantiert werden müssen. Grundsätzlich besteht mittlerweile ein guter Wissenstand über diese Art der Implantation, sodass die Technik bedenkenlos empfohlen werden kann. Es sollte jedoch festgehalten werden, dass bei dieser Technik nicht eigene Implantate angefertigt werden, sondern lediglich die Schneidblöcke, die zur Ausrichtung der Sä- geschnitte dienen, mittels 3D-Drucker vorbereitet werden, sodass der Operateur diese nach entsprechender Präparation nur am Knochen aufsetzen und fixieren muss, um die Sägeschnitte zu machen. Das hat einerseits den Vorteil, dass die Planung genau eingehalten werden kann, und die Operationszeit verkürzt ist, anderseits aber den Nachteil, dass Korrekturen schwieriger sein können. Grundsätzlich ist es aber ge- nauso möglich, eine Implantation nach physiologischen Achsen mit konventionellen Techniken zu machen. Es ist sicherlich empfehlenswert Ihren Operateur dahinge- Grafik: Inginmage.com hend eingehend zu befragen, und gegebenenfalls auch Zweitmeinungen einzuholen.
2021 | Ausgabe I Wir gratulieren 11 Bürgermeister a.D. Baumeister Matthias Gruber – ein 80iger thias Gruber, vollendete am Stellv. der Ortsgruppe St. Ma- rem im November 1993 die 24.2.2021 sein 80. Lebensjahr. rein/Knittelfeld und wurde im Medaille am Bande in Silber Baumeister Matthias Gru- Mai 2010 zum Obmann ge- und im November 1998 die ber trat im Jänner 1986 dem wählt. Diese Obmannfunktion Medaille am Bande in Gold KOBV Behindertenverband übt er bis heute aus. verliehen. Steiermark als Mitglied bei Die Mitglieder in St.Marein/ Die FunktionärInnen des und hat bereits in Ausübung Kn. können sich immer auf ihn KOBV Steiermark, der Be- seiner beruflichen Tätigkeit als verlassen. Wenn jemand Hil- reichsgruppe Knittelfeld und Bürgermeister die Mitglieder fe braucht, ist er sofort bereit, der Ortsgruppe St. Marein/Kn. sehr unterstützt und war dem sich einzusetzen und zu helfen. mit ihren Mitgliedern wün- KOBV Steiermark schon sei- Für seine Verdienste und auf- schen dem Jubilar alles Gute, Der Obmann der Ortsgrup- nerzeit immer verbunden. opferungsvolle Tätigkeit wur- Gesundheit, Lebensfreude und pe St. Marein/Knittelfeld, Im Oktober 2006 übernahm den Matthias Gruber vom noch viele glückliche Jahre im Bgm. a.D. Baumeister Mat- er die Funktion des Obmann- Landesverband unter ande- Kreise seiner Familie. Ehrenobmann Reg.Rat Hans Schalk – ein 100er in bester Gesundheit sein 100. sofort zum Ehrenobmann so- Gold, die Ehrennadel in Silber Lebensjahr. wohl in der Orts- als auch in sowie die Ehrennadel in Gold Reg.Rat Schalk trat bereits der Bereichsgruppe Hartberg seitens des KOBV verliehen. im Juli 1949 dem KOBV als ernannt. Mitglied bei und übernahm Auch beim Landesverband des Der Obmann der Orts- und sowohl in der Orts- als auch KOBV war Reg. Rat Schalk Bereichsgruppe Hartberg, in der Bereichsgruppe Hart- seit Mai 1969 in der seinerzei- Prof.Mag. Alfred Ertl, gratu- berg verschiedenste Funktio- tigen Geschäftsführung und lierte dem Jubilar, überreichte nen, wie Kassier-Stellvertreter, von Oktober 1967 bis März ein Geschenk und wünschte Schriftführer, Obmann-Stell- 2019 im Vorstand als Funkti- ihm für die Zukunkft weiter- vertreter und Obmann. onär tätig. hin beste Gesundheit. Einen wirklich bemerkenswert Seine Hauptaufgabe sah er in Hohe Auszeichnungen spie- hohen Geburtstag feierte der der Betreuung der Mitglieder, geln seinen Einsatz zum Woh- Der Landesverband des Ehrenobmann der Bereichs- er hatte immer ein offenes Ohr le der Mitglieder wider, er KOBV Behindertenverbandes und Ortsgruppe Hartberg, für deren Anliegen. erhielt die Dank- und Aner- Steiermark schließt sich mit Reg. Rat Hans Schalk. Er Nach Zurücklegung seiner kennungsurkunde mit Plaket- den allerbesten Glückwün- vollendete am 13. Jänner 2021 Obmannfunktionen wurde er te, die Medaille am Bande in schen an! Der Landesverband wünscht allen Mitgliedern, die im heurigen Jahr ihren Geburtstag gefeiert haben oder erst feiern werden, alles erdenklich Gute und für die Zukunft vor allem viel Gesundheit.
12 Eigenberichte 2021 | Ausgabe I Bereichsgruppe Knittelfeld verändert. Trotzdem haben wir Mitglieder informieren. wechseln, dass Sie mich drin- die Haussammlungen durch- gend benachrichtigen. geführt. Die Ortsgruppe Knittelfeld Es besteht jetzt auch die Mög- plant heuer den Autobusaus- lichkeit, den Mitgliedsbeitrag Ich als Bereichsobfrau möchte flug „Fahrt ins Blaue“ Rich- entweder monatlich mit € 3,50, mich bei allen Haussammler/ tung Süden, der im Vorjahr vierteljährlich mit € 10,50 oder Innen noch einmal für den wegen Corona leider ausgefal- jährlich mit € 42,-- mittels Liebe Mitglieder. großen Einsatz bedanken. Mit len ist. Jene Mitglieder, die sich Dauerauftrag zu bezahlen. Leider haben sich in diesem diesen Einnahmen kann die im Vorjahr angemeldet haben, Winter viele wertvolle Mit- Ortsgruppe ihre Mitglieder sind bei uns gespeichert. Ein Leider erreiche ich meine glieder von uns verabschiedet. unterstützen oder Veranstal- kleiner Unkostenbeitrag ist zu Mitglieder immer seltener Allen Angehörigen der Ver- tungen abhalten. leisten. Bitte schauen Sie re- am Telefon. Bitte informie- storbenen unser herzlichstes gelmäßig in unsere Homepage ren Sie uns bei Wechsel der Beileid. Ich möchte mich auch bei www.kobv-knd@gmx.at. Wir Telefonnummer! meinem Team herzlichst werden, sobald der Termin fi- 2021 haben wir sehr viele Ge- bedanken, das ehrenamtlich xiert ist, nähere Informationen Die Ortsgruppen wünschen burtstagsehrungen, wo meine trotz Corona unter Einhal- bekannt geben. allen Mitgliedern und ihren FunktionärInnen und ich Sie tung der Vorschriften immer Angehörigen ein schönes Os- unter Einhaltung der Coro- mit mir den Bürobetrieb offen Leider verrechnen die Ban- terfest sowie alles Liebe und naregeln besuchen dürfen. Auf gehalten haben. Wir sind auch ken bei Nichteinlösen des Gute! der Homepage der Ortsgruppe weiterhin für Ihre Anliegen da. Mitgliedsbeitrages für den Knittelfeld werden alle Ehrun- Alle Muttertagsfeiern und Betrag von vierteljährlich Das Team und Ihre Bereichs- gen mit Foto unter vorheriger Ausflüge können wir nicht im € 10,50 Spesen in der Höhe und Ortsgruppenobfrau, Anita Einverständniserklärung Ih- Voraus planen, da es von den von € 8,40 bis € 20,00. Gerhard, steht Ihnen bei allen rerseits veröffentlicht. Coronaregeln abhängt, was Daher achten Sie bitte, dass Anfragen gerne zur Verfügung. wir machen dürfen. Jede Orts- das Konto nicht im Minus Tel.Nr. 0650/4216350 Die COVID-Krise hat alles gruppe wird rechtzeitig ihre ist oder wenn Sie das Konto Ortsgruppe Mureck Das Vereinsjahr 2021 der frau Gertrude Pein, gratu- Ortsgruppe Mureck begann lierte mit Urkunde, Gutschein gleich mit einem „Runden“. und Winterblümchen bereits in der vorweihnachtlichten Unsere Kassenprüferin, Re- Zeit schon im Vorfeld. nate Eibel, feierte exakt am 1.1.2021 ihren 70. Geburtstag. Weiters dankte die Obfrau Ein organisatorisch, corona- der Jubilarin sehr herzlich für bedingt abgespeckter Teil des deren Einsatz zum Wohle der Vorstandes, allen voran Ob- Ortsgruppe. Obfrau Pein (links) und Jubilarin Eibel Auf dieser Seite haben die Orts-, Bereichs- und Bezirksgruppen die Möglichkeit, über ihre Aktivitäten zu berichten. Diese Artikel geben die Meinung der Einsender wieder und die Redaktion übernimmt keine Verantwortung, weder für den Inhalt noch für die Richtigkeit. Aus Platzgründen behält sich die Redaktion Kürzungen vor.
2021 | Ausgabe I Wir trauern 13 Peter Passath dem KOBV beigetreten, wur- dete er die Funktion des ers- sie da. de am 6.7.2009 in den Lan- ten Obmannstellvertreters von desvorstand kooptiert und war 2009 bis 2013. Unsere geschäftsführende vom 3.9.2010 bis 20.9.2019 Vizepräsidentin, Helga Kauf- Kassierstellvertreter des Lan- Peter Passath war ein ganz mann, sprach Abschiedsworte desverbandes. Weiters gehörte besonders liebenswerter und und dankte „Peter“ für seinen er seit 2010 dem Unterstüt- wertvoller Mensch. Er hat unermüdlichen Einsatz um die zungsausschuss als Mitglied seine eigenen Bedürfnisse Mitglieder. an. hintangestellt und sich für die Mitglieder eingesetzt. Der Landesverband des KOBV Mit großem Bedauern müssen In der Ortsgruppe Eggers- Steiermark, die Bezirksgruppe wir von unserem ehemaligen dorf, die ihm besonders am Zahlreiche Auszeichnungen, Graz und Umgebung und die langjährigen Vorstandsmit- Herzen lag, war er von 1999 unter anderem die Medaille Ortsgruppe Eggersdorf verlie- glied und Funktionär, Peter bis 2002 Kassierstellvertreter, am Bande in Silber und die ren mit Peter Passath einen be- Passath, Abschied nehmen, von 2002 bis 2005 Obmann- Medaille am Bande in Gold, sonders wertvollen Funktionär der plötzlich unerwartet am Stellvertreter und ab 2005 verleihen seinem Wirken und Freund. 19. Februar 2021 im 74. Le- 12 Jahre lang Obmann. und Engagement zum Wohle bensjahr verstorben ist. der Mitglieder Ausdruck. Er Er wird stets in unseren Her- Auch in der Bezirksgruppe war bei seinen Mitgliedern zen unvergessen bleiben! Peter Passath ist bereits 1991 Graz und Umgebung beklei- überaus beliebt und immer für Franz Pfeifer 2020 im 94. Lebensjahr ver- Kameraden, die Kriegerswit- in Gold verliehen. storben. wen und um die Belange der Franz Pfeifer ist schwer ver- Ortsgruppe eingesetzt und war Coronabedingt war eine Teil- wundet vom Krieg nach Hau- stets hilfsbereit. nahme beim Begräbnis nicht se gekommen und bereits am möglich und dankte der Ob- 1. Juli 1946 dem KOBV Stei- Für seinen langjährigen uner- mann, OAR. Johann Schwab, ermark als Mitglied beige- müdlichen Einsatz wurde er in einem Kondolenzschreiben treten. Er wurde im Oktober mehrfach ausgezeichnet, so den Kindern für die jahrzehn- 1980 zum Ortsgruppenkassier wurde ihm unter anderem im telange aufopfernde Tätigkeit gewählt und übte diese Funk- Juni 1977 die Verdienstme- ihres Vaters. Der langjährige Kassier der tion ununterbrochen bis zu daille am Bande in Silber, im Ortsgruppe Riegersburg des seinem Tode aus. September 1980 das Goldab- Wir werden Kameraden Pfei- KOBV Steiermark, Franz Kamerad Pfeifer hat sich im- zeichen und im Juni 1986 die fer stets ein ehrendes Geden- Pfeifer, ist am 1. Dezember mer um die kriegsbeschädigten Verdienstmedaille am Bande ken bewahren.
14 Aus der Organistation 2021 | Ausgabe I SPRECHTAGSTERMINE 2021 Über Wunsch von einzelnen Ortsgruppen werden nachstehende Sprechtagstermine bekannt gegeben: Terminänderungen aufgrund von behördlichen Vorschriften wegen Corona sind möglich. Sollten Sie im Bezirk Deutschlandsberg wohnen, können Sie sich bei dringenden Angelegenheiten jederzeit beim BG. Obmann- Stellvertreter Hannes Kremser unter der Tel.Nr. 0664/4064479 oder 03465/4732 wenden. Ortsgruppe Bruck/Mur: Für persönliche Vorsprachen wird um telefonische Terminverein- Standort: barung mit dem Obmann, Martin Herbsthofer, unter der Tel.Nr. Dr. Theodor-Körner-Straße 19 c, 8600 Bruck an der Mur 0677/62721150 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr gebeten. Ortsgruppe Deutschlandsberg: Standort: Mai Juni Juli August Uhrzeit ÖZIV Haus in der Hörbingerstr. 23 08.05. 05.06. 14.05. 9.00 bis 11.00 Uhr 14.05. 30.07. 27.08. 13.00 bis 16.00 Uhr Ortsgruppe Eibiswald: Standort: April Mai Juni Juli Uhrzeit Gasthof Polz in Aibl 10.04. 15.05. 19.06. 17.07. 9.00 bis 11.00 Uhr Ortsgruppe Gratkorn und Gratwein-Strassengel: Standort: jeden 1. Freitag im Monat mit Ausnahme der Monate Jänner und August Uhrzeit Pfarrsaal in St. Stefan in Gratkorn jeden 2. Freitag im Monat Jänner und August Beginn: 7. Mai 2021 14.00 bis 16.00 Uhr Ortsgruppe GroSS St.Florian: Standort: April Mai Juni Juli Uhrzeit Pfarrhof Groß St. Florian (Pastoralraum) 17.04. 22.05. 26.06. 31.07. 9.00 bis 11.00 Uhr Ortsgruppe Kapfenberg Standort: jeden 1. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr Wienerstraße 60, 8605 Kapfenberg jeden letzten Donnerstag im Monat von 11.00 bis 13.00 Uhr Ortsgruppe Leoben Standort: jeden Donnerstag von 9.00 bis 13.00 Uhr 8700 Leoben, Peter-Tunner-Straße 17 Ortsgruppe Stainz Standort: Mai Juni Juli August Uhrzeit Neue Gemeinde, Hauptplatz 23 08.05. 12.06. 10.07. 9.00 bis 11.00 Uhr Ortsgruppe St. Marein/St. Lorenzen i.M.: Standort: April Mai Juni August Uhrzeit Gemeinde St. Lorenzen/M. 12.04. 03.05. 07.06. 02.08. 9.00 bis 11.00 Uhr Ortsgruppe St. Martin/S.: Standort: April Juni Juli August Uhrzeit Gemeindeamt St. Martin/S. 23.04. 04.06. 16.07. 13.08. 13.00 bis 17.00 Uhr Jahreshauptversammlungen Nachstehend geben wir alle abgehaltenen Bezirk- Bereichsdelegiertentage und Jahreshauptversammlungen bekannt: (Die Jahres- hauptversammlungen wurden aufgrund des §1 Covid-19 GesG. ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder abgehalten.) Bezirksgruppe DEUTSCHLANDSBERG Bezirksgruppenobmann: Vizepräsident Hermann Windbacher Ortsgruppe Datum: Obfrau/Obmann Lannach 27.02.2021 Andreas Tretnjak Bezirksgruppe LEIBNITZ Bezirksgruppenobmann: Josef Klug Ortsgruppe Datum: Obfrau/Obmann Arnfels 16.02.2021 Erika Lederhaas
2021 | Ausgabe I Erholungsangebote 15 Erholungsangebote 2021 Werte Mitglieder! Trotz der derzeit herrschenden Corona-Pandemie melden sich viele unserer Mitglieder für einen Erholungsaufenthalt in einem unserer Vertragshäuser an. Bei den telefonischen Anmeldungen im Verbandsbüro merkt man, dass viele unserer Mitglieder diese Erholung dringend benötigen und können wir Ihnen versichern, dass unsere Vertragshäuser hohe Sicherheitsvorkehrungen treffen, damit die Erholung ungetrübt genossen werden kann. Auch heuer können wir Ihnen die gleichen Destinationen anbieten, und zwar gemeinsam mit dem Jugend- und Familiengästehaus das JUFA Hotel Donnersbachwald, das JUFA Hotel Gnas und das JUFA Hotel Gitschtal am Weissensee in Kärnten, den Gasthof Scheer-Tropper, „Feriendomizil“ in Haag bei Bad Gleichenberg und das Hotel GARNI-Altneudörflerhof in Bad Radkersburg. Wie bereits in der letzten Ausgabe unserer Verbandszeitung mitgeteilt, teilen wir Ihnen mit, dass der Kostenbeitrag für 2021 nicht erhöht wurde und beträgt Ihr Tagsatz bei einem monatlichen Gesamteinkommen unverändert: • bis € 1.100,-- € 16,-- • bis € 1.350,-- € 17,-- • bis € 1.500,-- € 18,-- • über € 1.500,-- € 19,-- Es ist notwendig, dass Sie der Anmeldung Ihre Einkommensbelege beifügen. Sollten Sie über der Höchstgrenze von € 1.500,-- liegen, kreuzen Sie in der Rubrik über € 1.500,-- das Feld mit „JA“ an. In diesem Falle benötigen wir keine Einkommensbelege. Als Familieneinkommen gilt Ihr Gesamteinkommen als Mitglied, ebenso das Ihres Ehepartners oder Lebensgefährten. Sind Sie unter der Einkommensgrenze, sind die Einkommensbelege sowohl von Ihnen, als auch von Ihrem Lebenspartner, der Anmeldung beizufügen. Damit Ihr Lebensgefährte Sie ermäßigt begleiten darf, ist eine langjährige Lebensgemeinschaft, mit gemeldetem gemeinsamen Wohnsitz, erforderlich. WICHTIG: Bitte geben Sie auf dem Anmeldeformblatt Ihre Telefonnummer bekannt. Unsere Mitarbeiterin kann Sie rasch erreichen, sollte es dringende Rückfragen geben. Eine Begleitperson (muss nicht Ehepartner oder Lebensgefährte sein) kann Sie zum ermäßigten Preis begleiten wenn: Sie eine Rente vom Sozialministerium beziehen und das 75. Lebensjahr vollendet haben - oder - Sie eine Rente vom Sozialministerium beziehen und Empfänger einer Pflegezulage oder eines Pflegegeldes sind. Nachstehend geben wir Ihnen die Termine von unseren Vertragshäusern/Vertragshotels 2021 bekannt: Terminänderungen aufgrund von behördlichen Vorschriften wegen Corona sind jederzeit möglich. Informativ teilen wir Ihnen mit, dass innerhalb der Turnusse die Möglichkeit besteht, auch nur eine Woche auf Erholung zu fahren. Die Anreise zu den Vertragshäusern ist selbst zu organisieren! JUFA Donnersbachwald TERMINE 2021 auf Basis Vollpension (Beginn Mittagessen – Ende Frühstück) Anreise: Sonntag – Abreise: Sonntag 25.07. - 08.08. 2021 = 14 Tage 08.08. - 22.08. 2021 = 14 Tage
16 Erholungsangebote 2021| Ausgabe I JUFA Gitschtal - Weissensee in Kärnten TERMINE 2021 auf Basis Halbpension (Beginn Abendessen – Ende Frühstück) Anreise: Sonntag – Abreise: Sonntag 16.05. - 30.05. 2021 = 14 Tage 06.06. - 20.06. 2021 = 14 Tage 20.06. - 04.07. 2021 = 14 Tage Im JUFA GITSCHTAL wird 2021 ausschließlich Halbpension angeboten, da sehr viele Mit- glieder im Vorhinein Halbpension buchen. Es werden daher vom ermäßigten Kostenbeitrag € 5,-- pro Tag und Person in Abzug gebracht. JUFA Gnas TERMINE 2021 auf Basis Vollpension (Beginn Mittagessen – Ende Frühstück) Anreise: Sonntag – Abreise: Sonntag 11.07. - 25.07. 2021 = 14 Tage 29.08. - 12.09. 2021 = 14 Tage 26.09. - 10.10. 2021 = 14 Tage 27.12. - 17.01. 2022 = 21 Tage Die Mindestteilnehmerzahl für einen Aufenthalt im JUFA Donnersbachwald und JUFA Gnas sind 10 Personen. Sollte diese Teilnehmeranzahl nicht erreicht werden, wird die Verpflegung auf Basis Halbpension angeboten und werden Ihnen und Ihrer Begleitperson, wie im Jufa Gitschtal, noch zusätzlich pro Tag € 5,-- vom ermäßigten Kostenbeitrag abgezogen. Bei Vollpension beginnt der Urlaub am Anreisetag mit dem Mittagessen und endet mit dem Frühstück. In unseren JUFA-Vertragshotels ist pro Person und Nacht eine Nächtigungsabgabe zu bezahlen. Wenn Sie einen Behindertenausweis besitzen, sind Sie von der Zahlung der Nächtigungsabgabe befreit. Bitte nehmen Sie unbedingt den Behindertenausweis mit, wenn Sie auf Erholung fahren.
2021 | Ausgabe I Erholungsangebote 17 Hotel GARNI Altneudörflerhof - Bad Radkersburg TERMINE 2021 auf Basis Frühstückspension Anreise: Sonntag – Abreise: Samstag 11.04. - 24.04. 2021 = 13 Tage 25.04. - 08.05. 2021 = 13 Tage 09.05. - 22. 05. 2021 = 13 Tage 23.05. - 05.06. 2021 = 13 Tage 06.06. - 19.06. 2021 = 13 Tage 20.06. - 03.07. 2021 = 13 Tage 04.07. - 17.07. 2021 = 13 Tage 18.07. - 31.07. 2021 = 13 Tage 01.08. - 14.08. 2021 = 13 Tage 15.08. - 28.08. 2021 = 13 Tage 29.08. - 11.09. 2021 = 13 Tage 12.09. - 25.09. 2021 = 13 Tage 26.09. - 09.10. 2021 = 13 Tage 10.10. - 23.10. 2021 = 13 Tage 24.10. - 06.11. 2021 = 13 Tage Nach telefonischer Anfrage im Verbandsbüro sind auch 3-Wochen-Turnusse möglich. Zu beachten ist: Da nur Frühstückspension angeboten wird, werden vom Kostenbeitrag, den das Mitglied zu bezahlen hat, pro Tag und Person € 8,-- in Abzug gebracht. Kein Einbettzimmerzuschlag bei Standard Einzelzimmer ab 6 Nächte, unter 6 Nächte ein Einbettzimmerzuschlag von € 6,00 pro Tag und Person Bei Wunsch eines Grand-Lit-Einzelzimmers (Breite des Bettes zwischen 1,50-1,60 m) Aufzahlung von € 6,00 pro Nacht und Person Aufzahlung für Kurzaufenthalte im Doppelzimmer 1 bis 2 Nächte € 4,50 pro Person und Nacht 3 bis 5 Nächte € 2,50 pro Person und Nacht Aufzahlung von € 3,00 auf die Kategorie A Gratis Thermen-Shuttlebus für unsere gehbehinderten Mitglieder. Ortstaxe und Kurabgabe € 2,50 pro Tag und Person
18 Erholungsangebote 2021 | Ausgabe I Gasthof Scheer/Tropper Feriendomizil Bad Gleichenberg TERMINE 2021 auf Basis Vollpension Anreise: Montag – Abreise: Sonntag 12.04. - 25.04. 2021 = 13 Tage 26.04. - 09.05. 2021 = 13 Tage 07.06. - 20.06. 2021 = 13 Tage 21.06. - 04.07. 2021 = 13 Tage 05.07. - 18.07. 2021 = 13 Tage 19.07. - 01.08. 2021 = 13 Tage 23.08. - 05.09. 2021 = 13 Tage 06.09. - 19.09. 2021 = 13 Tage 20.09. - 03.10. 2021 = 13 Tage 04.10. - 17.10. 2021 = 13 Tage Zu beachten ist: 2021 werden nur mehr 13 Tage Erholungsmöglichkeit angeboten. Fremdenverkehrsabgabe € 1,50 pro Tag und Person Bitte nützen Sie das Angebot, direkt aus der Zeitung Ihre Anmeldung zu tätigen. Schneiden Sie das Anmeldeformblatt aus und tragen Sie Ihren gewünschten Termin in die Rubrik „Dauer des gewünschten Aufenthaltes“ ein. Senden Sie die Anmeldung an: KOBV Steiermark - Erholungsreferat Wielandgasse 14-16/III.Stock 8010 G r a z Aufgrund des vielfältigen Angebotes freuen wir auf Ihre zahlreichen Anmeldungen.
2021 | Ausgabe I Erholungsangebote 19
Foto: Helga Kaufmann Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 2/2021 ist am 9. Juli 2021 10Z038460S Für Mitglieder und Interessenten kostenlos Erscheinungsort Graz, Verlagspostamt 8020 Graz Herausgeber und Verleger: Kriegsopfer- und Behindertenverband Steiermark. Satz, Gestaltung: RUUDL - Norbert Filipovic, Kreuzgasse 3/2 , 8724 Spielberg Druckmanagement: RUUDL - Norbert Filipovic Anschrift des Herausgebers: 8010 Graz, Wielandgasse 14-16/3.Stock. Verantwortlicher Redakteur und für den Anzeigenteil verantwortlich: Manuela Tretnjak. Kriegsopfer- und Behindertenverband Steiermark, behördlich genehmigter Verein mit Gemeinnützigkeit. Sitz: 8010 Graz, Wielandgasse 14-16/3.Stock, Tel.0316/ 82-91-21/DW. 82, Fax: 0316/82-91-21-85, E-Mail: office@kobvst.at ZVR-Zahl: 213355688 § 2: Aufgaben des Verbandes im allgemeinen: Alleiniger und ausschließlicher Zweck des Verbandes ist es, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und persönlichen Interessen seiner Mitglieder unmittelbar zu wahren und zu fördern und damit dem Gemeinwohl und der Mildtätigkeit zu dienen. Mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte ist laut Statut das Präsidium betraut.
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