MITTEILUNGSBLATT DER ORTSVERWALTUNG WEILER - Stadt Blaubeuren

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MITTEILUNGSBLATT DER ORTSVERWALTUNG WEILER - Stadt Blaubeuren
MITTEILUNGSBLATT
DER ORTSVERWALTUNG WEILER
Blaubeuren-Weiler, 01.07.2021                                           Ausgabemonat: Juli 2021
Sprechstunden: Montag und Donnerstag 17:30 – 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Telefon: 07344 6424 • E-Mail: weiler@ov.blaubeuren.de
Redaktionsschluss ist jeweils der 25. des Vormonats. Beiträge hierzu bitte als Word-Datei.doc einsenden.

Die Ortsverwaltung Weiler informiert
Öffnungszeiten Rathaus Weiler | Ab sofort gibt es keinerlei Einschränkungen bei Ihrem Besuch der
Ortsverwaltung. Bitte tragen Sie weiterhin allerdings bitte eine medizinische Maske oder FFP2 Maske.
Am Do. 22.07.2021 entfällt die Sprechstunde auf Grund eines Termins bei der Stadtverwaltung.

Blaue Tonne | Der nächste Abfuhrtermin ist am Montag, 05.07.2021. Bitte stellen Sie die Tonne ab 6:00
Uhr am Straßenrand bereit.

Straßenreinigung | Am Montag, 12.07.2021 fährt die Kehrmaschine wieder durch die Ortschaft. Bitte
stellen Sie ihr Fahrzeug so ab, dass es die Straßenreinigung nicht behindert. Vielen Dank.

Ortschaftsrat Weiler | Am Donnerstag, 22.07.2021 trifft sich der Ortschaftsrat um 20:00 Uhr zu seiner
nächsten öffentlichen Sitzung im Saal des Alten Schulhauses. Interessierte Einwohner sind dazu herzlich
eingeladen. Die Tagesordnung hängt rechtzeitig im Schaukasten aus. Die Sitzung findet unter Einhaltung
der gültigen Abstands- und Hygienebestimmungen statt. Das Tragen einer medizinische bzw. FFP2 Mas-
ke ist Pflicht.

Altes Schulhaus, Siedlungsstraße 1 – Nutzung | Nachdem die Inzidenzwerte stark rückläufig sind, ste-
hen die Räumlichkeiten im Alten Schulhaus unter den in der jeweiligen CoronaVO genannten Regelungen
für Treffen, Veranstaltungen usw. den Weilemer Gruppen und Vereinen wieder zur Verfügung.
Die Nutzer haben die entsprechende CoronaVA anzuwenden und umzusetzen.

Polizeiliche Umweltschutzverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der All-
gemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnum-
mern | Auf Grund mehreren Nachfragen und Beschwerden bei der Ortsverwaltung wird hier erneut auf die
Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt Blaubeuren verwiesen.
Diese regelt das öffentliche Leben innerhalb der Kommune. Auszüge davon nachstehend:
§ 5 Haus- und Gartenarbeiten
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Lärmbelästigungen anderer führen können, dürfen in
der Zeit von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr nicht ausgeführt werden.
(2) Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchfüh-
rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung – 32. Bim-
SchV-) bleiben unberührt.
Bitte halten Sie die o.g. Zeiten bei Ihren Tätigkeiten entsprechend ein. Vielen Dank für die Beachtung.

Schwalbenhaus wird entstehen | In der Ortschaft wird ein Schwabenhaus aufgestellt. Dies beschloss
der Ortschaftrat bei seiner letzten Sitzung. Derzeit laufen dazu die planerischen Schritte an. Als Erstes
wird, unter Einbeziehung von Fachleuten, die Festlegung und Klärung des idealen Standorts erfolgen.
Vorgesehen ist, dass nach zeitnaher Klärung des Standorts, alle weiteren notwendigen Absprachen erfol-
gen, um bis zum Frühjahr 2022 das Schwalbenhaus aufzustellen.
Die Finanzierung des Schwalbenhauses, welche sich auf rund 5.000.- € beläuft, ist über Mittel der Orts-
verwaltung Weiler vorgesehen.
Sollte Ihnen die Aktion, der Schaffung einer neuen Heimat für Schwalben in Weiler am Herzen liegen, so
besteht für Sie die Möglichkeit diese finanziell zu unterstützen. Unter dem Stichwort: „Schwabenhaus -
Weiler“ können Sie ihre Spende ab 200.- € bei der Stadtkasse Blaubeuren einbezahlt. Ab diesem Betrag
erhalten Sie von der Stadtverwaltung eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Kleinere Beträge nimmt die
Ortsverwaltung treuhänderisch in Empfang. Für Ihre Unterstützung jetzt schon herzlichen Dank.
Nachfolgend die Bankverbindungen der Stadt Blaubeuren:
Sparkasse Ulm          – BIC: SOLADES1ULM – IBAN: DE64 6305 0000 0001 6301 63
Volksbank Blaubeuren – BIC: GENODES1BLA – IBAN: DE36 6309 1200 0000 4900 08

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Information zur Wasserkrautmahd in der Aach | Für das Mähen des Wasserkrautes in der Aach ist der
Fischereipächter des Gewässers zuständig. Dies wurde in einem Vertrag zwischen dem Pächter und der
Stadt Blaubeuren geregelt. Durch diesen Vertrag hat der Pächter unter anderem die Hegeverpflichtung
mit folgenden Hegemaßnahmen übernommen:
   a) das Wasserkraut ist im Ortsbereich Weiler einmal jährlich zu mähen, aus der Aach zu entfernen und
   ordnungsgemäß zu beseitigen.
   b) das Wasserkraut ist auf der Gemarkung Blaubeuren nach Bedarf zu mähen, aus der Aach zu ent-
   fernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ein gesunder Bestand an Wasserkraut ist für ein ökologisch ausgeglichenes Gewässer wichtig. Es bietet
den Fischen Unterschlupf, Laichmöglichkeiten und dient als natürlicher Schattenspender. Ob überhaupt
Bedarf besteht das Wasserkraut zu mähen, ganz oder nur teilweise bestimmt der Fischereipächter, wel-
cher verpflichtet ist, einen der Größe und der Beschaffenheit des Gewässers sowie dem Umfang seines
Fischereirechts entsprechenden Fischbestand zu erhalten und zu hegen. Eine Mahd aus Gründen des
Hochwasserschutzes ist in Blaubeuren-Weiler nicht notwendig, da der Ortsteil durch das Trennbauwerk
am Ortseingang geschützt ist. Weiterhin wird die Entnahme von Wasserkraut aus Gründen des Hochwas-
serschutzes nie komplett erfolgen.
Termin Wasserkrautmahd im Ortsbereich Weiler: Mitte Juli 2021. Eine Mahd mit dem Wasserboot ist für
dieses Jahr nicht vorgesehen.

Bücherregal im Waaghaus | In Weiler haben alle Bürgerinnen und Bürger seit nunmehr 3 Jahren die
Möglichkeit Bücher zu tauschen. Hierfür wurde das Bücherregal im ehemaligen Waaghaus eingebaut.
Vielleicht sind Sie im Besitz von Kinder- und Jugendbücher welche Sie fürs Bücherregal zur Verfügung
stellen.
Für alle Interessierten sind nachfolgend die Regeln zur Benutzung des Bücherregals abgedruckt:
Grundsatz: Der Bücherschrank steht allen offen.
Bücher bringen
 Bringe Bücher, die Du selber gut findest und die ein breites Publikum ansprechen (inkl. Kinder und
   Jugendliche). Nicht geeignet sind: Fachliteratur, Schulbücher, Zeitschriften und Werbematerial.
 Die Bücher sollen in gutem und sauberem Zustand sein.
 Bringe nur Einzelbücher. Der Bücherschrank ist weder Antiquariat noch Entsorgungsstelle.
 Wenn das Regal voll ist, nimm bitte die mitgebrachten Bücher wieder mit nach Hause.
 Achte auf die vorgegebene Ordnung und versuche, die Bücher nach bestem Wissen einzuordnen.
 Verboten sind Bücher mit jugendgefährdendem Inhalt oder der gegen die freiheitlich demokratische
   Grundordnung verstößt.
 Bücher mitnehmen
 Bediene Dich im Regal. Es sind keinerlei Formalitäten nötig. Du kannst ein Buch einfach mitnehmen.
 Ob Du das Buch wieder hierher zurückbringst oder weitergibst, bleibt Dir überlassen.
Wenn etwas kaputt ist, melde Dich bitte bei der Ortsverwaltung Weiler.
Bitte schließe die Türen beim Gehen wieder!
Viel Spaß beim Lesen, Tauschen und Entdecken!

Kommissarische Bestellung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Blaubeuren | Die Orts-
verwaltung Weiler gratuliert Herrn Uwe Ziegler zur kommissarischen Bestellung als Kommandant der
Blaubeurer Feuerwehr, welche der Corona-Pandemie geschuldet ist. Die turnusmäßige Wahl des Kom-
mandanten wird in der nächsten Hauptversammlung erfolgen. Weiterhin viel Erfolg und eine gute Fortset-
zung der Arbeit bei den anstehenden Projekten und Tätigkeiten für die Blaubeurer Feuerwehr.

Pflanzenrückschnitt an Straßen und Wegen –
Straßenpolizeiliche Vorschriften:
Aus gegebenem Anlass und anhaltenden Be-
schwerden aus der Bürgerschaft sei auf dieses
Thema nochmals hingewiesen, mit der Bitte um
Beachtung und ggf. Handlungsbedarf:
An Orten, wo das Straßenprofil ohnehin meistens
knapp ist, wird der Fuß- und Fahrzeugverkehr viel-
fach durch überhängende Äste von Bäumen und
Sträuchern aus Vorgärten behindert. Oft ist auch
die Verkehrsübersicht bei Einmündungen, Ausfahr-
ten und Kreuzungen verschlechtert.
Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über der
Straße einen Lichtraum von 4,5 m Höhe zu wahren;
bei Fußwegen kann der Lichtraum bis auf eine Hö-
he von 2,5 m verkleinert werden. Diese Lichtraum-

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profile sind durch die Grundeigentümer dauernd beizuhalten.
Morsche oder dürre Bäume und Äste sind zu beseitigen, wenn sie auf die Straße stürzen könnten. In
Übersichtsbereichen von Einmündungen, Kurven und Ausfahrten sind Sträucher und Pflanzen auf 80 cm
zurück zuschneiden. Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein. Grünhecken müssen
stets auf die Straßengrenze zurück geschnitten werden. Das Lichtraumprofil über dem Gehweg ist vor
allem für Kinder, Geh- und Sehbehinderte oder Blinde wichtig.
Bäume und Sträucher, die den öffentlichen Grund überwachsen, sind von den Privaten auf das erwähnte
Lichtraumprofil zurück zuschneiden (siehe Grafik). Dies hat auch auf privaten Straßen und Gehwegen zu
geschehen.
Diese Vorschriften wurden aus Sicherheitsgründen erlassen. Es geht darum, die Durchfahrt für Feuer-
wehr-, Polizei- und Sanitätsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen, aber auch für Kehrichtwagen und Postfahr-
zeuge frei zu halten. Auch darf die Straßenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden. Beachten Sie bitte
auch, dass Sie im Schadensfall eventuell mit haftbar gemacht werden können.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen im Interesse der Verkehrssicherheit.

Amtliche Bekanntmachungen
                            Das Rathaus und die Ortsverwaltungen sind ab dem 01.07.2021 wieder
                            ohne vorherige Terminvereinbarung zugänglich | Ab Do. 01.07.2021 sind
                            zu den regulären Öffnungszeiten wieder spontane Besuche im Rathaus sowie
                            in den Ortsverwaltungen möglich. Aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte hebt
die Stadtverwaltung den bezüglich der Zugänglichkeit eingeschränkten Rathausbetrieb auf, so dass keine
vorherige Terminvereinbarung notwendig ist. Der Dienstleistungsbetrieb war während der Pandemie tele-
fonisch, online und mit Terminen immer gewährleistet.
Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihre Anliegen im Bürgerservice (Beantragung Personalausweis,
Reisepass, Wohnsitzanmeldung, Eheanmeldung, Namensanmeldung usw.) weiterhin einen Termin
benötigen. Dadurch werden Ihre Wartezeiten verkürzt.
Ihren Termin beim Bürgerbüro (Personalausweis, Reisepass, Wohnsitzanmeldung usw.) können Sie am
besten online über die städtische Homepage www.blaubeuren.de unter Bürger - Aktuelles – Bürgerbüro
Terminvereinbarung vereinbaren. Alternativ mit einer Mail an buergerbüro@blaubeuren.de oder telefo-
nisch unter 07344 9669-14 / -39. Ihren Termin beim Standesamt (Eheanmeldung, Namensänderung)
erhalten Sie telefonisch unter 07344 9669-37.
Bei Ihrem Besuch im Rathaus und den Ortsverwaltungen sind folgende Regelungen zu beachten:
• Beim Betreten des Rathauses und den Ortverwaltungen ist das Tragen einer medizinischen Maske
    verpflichtend.
• Halten Sie sich bitte an die allgemein bekannten und geltenden AHA-Regeln.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch weiterhin unter den bekannten Rufnummern bzw. per E-
Mail zu den regulären Dienstzeiten erreichbar. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage
www.blaubeuren.de zu finden.
Die Stadtverwaltung bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für das entgegengebrachte
Verständnis sowie Ihre aktive Mithilfe in diesen Pandemie-Zeiten.
NEU: Komfortable Online-Terminvereinbarung rund um die Uhr für das Bürgerbüro | Für Ihr Anlie-
gen im Bürgerbüro benötigen Sie einen Termin. Ab sofort können Sie 24/7 und damit rund um die Uhr
Ihren Termin für das Bürgerbüro der Stadt Blaubeuren online buchen. Unter Bürger – Aktuelles – Bürger-
büro Terminvereinbarung auf der städtischen Homepage www.blaubeuren.de gelangen Sie mit wenigen
Klicks zu dem von Ihnen gewählten Zeitfenster. So rasch und bequem erhalten Sie künftig Ihren verbindli-
chen Termin im Bürgerbüro. Alternativ ist eine Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch möglich.
Persönlich ist Ihr Erscheinen unbedingt erforderlich bei den folgenden Themen. Für diese haben wir die
Online-Terminvereinbarung vorgesehen:
     1) Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe (Beantragung, Abholung, Verlustanzeige etc.)
     2) Wohnsitz-Anmeldung aus dem Ausland, also Zuzug aus dem Ausland nach Blaubeuren
     3) Sonstiges: Fischereischeine, Beglaubigungen
Bitte kommen Sie, sofern Sie zum Personenkreis mit schlechten Deutschkenntnissen zählen, zum Termin
unbedingt mit einem/r Dolmetscher/in. Nur so können wir Ihr Anliegen klären und bearbeiten. Alle ande-
ren Themen, die nicht unter 1) bis 3) fallen, können wir im Bürgerbüro ohne einen persönlichen Termin
klären. Bei einer Anmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes innerhalb von Deutschland bitten wir Sie,
uns die dafür notwendigen Formulare ausgefüllt per Mail an buergerbuero@blaubeuren.de als Scan oder
Foto zu übermitteln. Die Formulare finden Sie unter Bürger – Rathaus – Service – Dienstleistungen von A-
Z auf www.blaubueren.de.
Ihr Kontakt zum Team des Bürgerbüros mit den Mitarbeiterinnen Frau Silke Loser, Frau Carmen Men-
holz und Frau Katharina Schrank:
Homepage: www.blaubeuren.de: Bürger – Aktuelles – Bürgerbüro Terminvereinbarung und
www.blaubeuren.de: Bürger – Rathaus – Service – Dienstleistungen von A-Z
E-Mail: buergerbuero@blaubeuren.de , Telefon: 07344 9669-14 oder 9669-39, Fax: 07344 9669-82

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Testmöglichkeiten in Blaubeuren | Im Stadtgebiet Blaubeuren besteht die Möglichkeit sich in zwei Test-
stationen auf das Corona-Virus testen zu lassen.
Das Corona-Testzentrum im Hallenbad bietet jeden Dienstag und Freitag von 18:00 - 20:00 Uhr BürgerIn-
nen die Möglichkeit zur Testung. Die Schnelltests werden von geschultem Personal des DRK durchge-
führt. Am Freitag, 16.07.2021 können dort keine Testungen durchgeführt werden.
Termine für das Testzentrum im Foyer Hallenbad können telefonisch Montag – Freitag von 09:00 – 12:30
Uhr unter der städtischen Telefon-Nr. 0176 111 315 62 oder online über die städtische Homepage
www.blaubeuren.de unter Aktuelles – Corona – Testzentren in Blaubeuren für dieses Testzentrum verein-
bart werden. Eine Testung kann auch ohne vorherige Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Weiterhin betreibt die Firma DF Healthy Test UG das Testzentrum beim Bahnhof (ehemals Sport-
Wiedenmann) in der Bahnhofstraße 6 (Zufahrt von der B 492). Dieses Testzentrum hat von Montag –
Samstag von 07:00 – 17:00 Uhr geöffnet und an Sonn- und Feiertage von 09:00 – 17:00 Uhr. Bei Fragen
zu diesem Testzentrum wenden Sie sich an dortigen Ansprechpartner unter der Telefonnummer 0173
1406905. Für die Drive-In Teststation ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Das Testzentrum am Kirchplatz wird aufgrund der weiteren Lockerungen durch die Bundesregierung vor-
erst geschlossen.

Corona-Pandemie | Seit dem 29.06.2021 sind weitere Lockerungen in Kraft getreten. Den Stufenplan für
sichere Öffnungsschritte der baden-württembergischen Landesregierung finden Sie im Internet unter:
https://www.baden-
wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210625_Auf_einen_Blick_DE.pdf

Nächste Grüngutsammlung | Bei der Sammlung ist das holzige Grüngutmaterial (keine Wurzel, Baum-
stamm, Sägemehl usw.) für die Abfuhr gebündelt, die saftenden Abfälle in zugelassenen Grüngutpapier-
säcke oder andere offene Behältnisse z.B. Kunststoffwannen, GartenBags (keine BigBag, Kunststoffton-
nen oder. ähnl.) bereitzustellen. Das gebündelte holzige bzw. saftende Grüngut darf nicht schwerer als
max. 25 kg und in handliche Länge zur Abfuhr bereitgelegt werden. Gebündeltes Grüngut muss mit ver-
rottbaren Schnüren (Sisal, Hanf oder textile Bänder) zusammengehalten werden. Nicht erlaubt sind
Kunststoffschnüre, Draht, Klebeband oder ähnliches. Um eine schnelle und reibungslose Abholung ge-
währleisten zu können, bitten wir dies unbedingt zu beachten.
Die für die Sammlung notwendigen, zugelassenen Grüngutsäcke können bei Bedarf in haushaltsüblicher
Menge in den Ortsverwaltungen und auf dem Wertstoffhof abgeholt werden.
Der Sammeltermin ist der Montag, 19.07.2021. Das Sammelgut ist ab 06.30 Uhr bereit zu stellen. Um
Beeinträchtigungen des Ortsbildes gering zu halten, bitten wir um Ihre Mithilfe, indem Sie das Grüngut
frühestens am Abend vor dem Abholtermin herausstellen.
Bei Fragen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Frau Bühler (Tel. 9669-24), Herrn Röcker (Tel.9669-
23) oder an die Fa. Gebr. Braig (07391/7703-30) wenden. Stadtverwaltung Blaubeuren

             Vorleseaktion startet wieder – Lies mir mal… | Am Freitag, 09.07. startet die beliebte Vor-
             leseaktion „Lies mir mal…“ wieder. Kinder ab 4 Jahren sind herzlich eingeladen und dürfen
             sich auf eine sommerliche Geschichte freuen. Wir packen die Koffer und es geht ab in den
             Urlaub! Aber vielleicht kommt alles ganz anders als geplant …?
             Neugierig geworden? Seid dabei! Das Vorlesen findet in der Täferstube im 3. Obergeschoss
statt, beginnt um 16:00 Uhr und dauert etwa 30 Minuten.
Das Vorleseteam der Bücherei freut sich auf die großen und kleinen Zuhörer.

Treffen Arbeitskreis Asyl & Integration | Der Arbeitskreis Asyl & Integration lädt alle Interessierten ganz
herzlich zu einem ersten persönlichen Austauschtreffen nach längerer Auszeit am Donnerstag,
01.07.2021 um 19:00 Uhr, auf den Vorplatz der Stadthalle ein. Das Treffen soll dem Austausch aller En-
gagierten im Bereich Integration in Blaubeuren dienen. Außerdem werden Themen und Projekte wie die
Begegnungscafés, Sprachpaten und ein neues Medienprojekt besprochen.
Kontakt: Hanna Schneider, Integrationsbeauftragte Stadt: 07344/9669-64
oder h.schneider@blaubeuren.de

Badhaus der Mönche & Heimatmuseum der Stadt Blaubeuren öffnet
wieder | Ab sofort ist das Badhaus der Mönche & Heimatmuseum wie das
Kloster täglich von 10:00 – 17:00 Uhr geöffnet. Die Stadt hat in dieser Sai-
son die Betriebsführung vom Tourismusverein Blaubeuren e.V. übernom-
men. 17 Jahre lang hat der Verein mit seiner 1. Vorsitzenden Stefanie Dis-
pan den Betrieb hervorragend geführt. Die Stadt bedankt sich dafür sehr
herzlich. Als städtische Beschäftigte wird Frau Dispan den organisatori-
schen Betrieb leiten. Kustos Stephan Buck ist weiterhin für die Ausstel-
lungskonzeption zuständig.

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Das Badhaus im Klosterhof ist das einzige noch existierende Mönchsbad in Deutschland. Hier badeten
und schwitzten einst die Blaubeurer Benediktinermönche. Ein Vorbad mit der Heißwasserbereitung, Heiz-
raum und der eigentliche Baderaum mit seinem Gewölbe zeugen heute noch davon. Eindrucksvoll erhal-
ten ist auch der Festsaal im ersten Stock. Dieser wurde um 1514 mit Seccomalereien bemalt und gaukelt
dem Besucher vor, sich mitten in einer Jagdlaube inmitten der heimischen Tierwelt zu befinden. Seit 1947
wird das Badhaus als Heimatmuseum für die Stadt genutzt.
Neueste Errungenschaft ist der Nachlass des Elfenbeinschnitzers Jean Drehers, der in der Altstadt um
1900 eine Elfenbeinschnitzerei betrieb. Kustos Stephan Buck hat für die Wiedereröffnung in einer Vitrine
winzige Miniaturen in Szene gesetzt.
Ein Besuch im Badhaus & Heimatmuseum lohnt sich sowohl für Einheimische als auch für unsere Gäste.
Nutzen Sie gerne da Kombi-Ticket Kloster und Badhaus!
Adresse: Badhaus der Mönche & Heimatmuseum, Klosterhof 11, 89143 Blaubeuren
Kontakt: 07344 9669-90, E-Mail: tourist@blaubeuren.de

Bürgerstiftung unterstützt | Blaubeurer, die Grundsicherung im Alter oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
beziehen, erhalten bei den Technischen Werken (TWB) bei einem Eigenanteil ermäßigte Zehnerkarten für
das Freibad für Jugendliche und Erwachsene. Das Büro der TWB, Kirchplatz 2, ist von Montag bis Freitag
von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Ebenfalls übernimmt die Bürgerstiftung für den selben Personenkreis die Jah-
reskarte der Stadtbücherei, Webergasse 5.
Die Vergünstigungen gibt es gegen Vorlage des amtlichen Bescheides und des Personalausweises.

Sonderbucher Steige (K 7406) - Ab 28. Juni: Buslinie 366 wird auf
Ausweichroute über B 28 und Hessenhöfe geführt / Umleitung
des Bus- und Schwerlastverkehrs | Seit dem 28.06.2021 wird
die Buslinie 366 (Gerhausen - Blaubeurer Alb – Gerhausen; der „Albrundkurs“) auf einer Ausweichroute
über die B 28, Hessenhöfe und die Gemeindeverbindungsstraße nach Sonderbuch geleitet.
Dadurch entfällt die Haltestelle „Sonderbuch Halde“ in Kursrichtung Wippingen. Neu angedient wird die
Haltestelle „Hessenhöfe Landesstraße“ an der Einmündung der L 1230. Die genauen Abfahrtszeiten und
Fahrtrouten können den Aushängen an den Haltestellen entnommen oder auf der Seite des Verkehrsver-
bundes DING, unter www.ding.eu eingesehen werden.

Ausflüge mit Bus, Bahn und Rad – Radwanderbusse und Bahnen sind gestartet | Ein beliebtes Frei-
zeitangebot im Alb-Donau-Kreis und zu den Nachbarregionen kann wieder genutzt werden. Die Radwan-
derbusse und Bahnen fahren seit Kurzem wieder. Das Freizeitangebot gilt bis einschließlich 17.10.2021
an allen Sonn- und Feiertagen. Bei allen Freizeitlinien ist die Fahrradmitnahme kostenlos. Verbunden mit
einer Rad- oder Wandertour lassen sich so erlebnisreiche Ausflüge in der näheren Umgebung, zum Bei-
spiel zu den Höhlen des Welterbes, unternehmen.
Die Busse und Bahnen mit Fahrradtransport im Überblick:
• Rad-Wanderbus Laichinger Alb | Blaubeuren – Heroldstatt – Westerheim – Laichingen
• Rad-Wanderbus Lautertal | Ehingen – Munderkingen – Hayingen – Münsingen
• Biosphärenbus | Münsingen – Trailfingen – Auingen
• Freizeit-Express Schwäbische Alb | Ulm – Schelklingen – Münsingen – Engstingen
• Freizeitexpress Lokalbahn | (Münsingen – Ulm) – Amstetten – Gerstetten
• Lokalbahn und Alb-Bähnle | Dampf- und Museumszüge verkehren von Amstetten nach Gerstetten
    (Lokalbahn) bzw. auf der Schmalspurbahn von Amstetten nach Oppingen (Alb-Bähnle).
Fahrpläne und Ausflugstipps, mit Wander- und Radtourenvorschlägen sind unter www.tourismus.alb-
donau-kreis.de zu finden.
Corona: Informationen zu den aktuellen Hygieneregeln im öffentlichen Nahverkehr können un-
ter www.ding.eu/de/service/hygiene-infos nachgelesen werden.
Die Alb-weite Kampagne „Rücksicht macht Wege breiter“ ruft zu einem respektvollen Miteinander auf.
Auch der Naturschutz ist auf einer Rad- oder Wandertour wichtig. Am besten, man bleibt auf den Wegen
und vor allem sollte der eigene Müll vom Picknick unterwegs wieder mit nach Hause genommen werden.
Näheres steht unter www.ruecksicht

B 28, Radweg Blaubeurer Steige – Baubeginn des zweiten Bauabschnitts | Am 21.06.2021 begann
das Regierungspräsidium Tübingen mit dem zweiten Bauabschnitt des Radweges im Zuge der B 28 zwi-
schen Blaubeuren und Hessenhöfe. Bereits im letzten Jahr wurde der Forstweg von Seißen bis zur Ein-
mündung B 28/K 7406 zum Radweg ausgebaut und mit einer Asphaltdeckschicht versehen. Die nun an-
stehenden Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende September 2021.
Um die Sicherheit zu erhöhen und das Radfahren zu erleichtern, werden folgende Teilabschnitte ausge-
baut und bereichsweise neu hergestellt:
• Der bestehende und parallel zur B 28 verlaufende Forst- und Wirtschaftsweg nördlich der Einmündung
   B 28/ K 7327 mit einer Länge von rund 690 Metern sowie der rund 370 Meter lange Feld- und Wirt-

                                                                             01. Juli 2021 – Juli 2021     5
schaftsweg zwischen Hessenhöfe und der L 1230 werden zum Mehrzweckweg ausgebaut und bitumi-
   nös befestigt.
• Parallel zur B 28/ L 1230 wird im Gelände bzw. im Bereich des rückgebauten Gehwegs der B 28 ein
   neuer, zirka 160 Meter langer Radweg hergestellt.
• Im Bereich der Einmündung B 28/ K 7327 wird für den Radverkehr eine rund 11 Meter lange Alumini-
   um-Fachwerkbrücke zur Überführung eines Grabens und eines Stützbauwerkes errichtet.
• Im Bereich der Einmündung B 28/ K 7327 wird eine neue Querungshilfe der B 28 hergestellt.
• Die bestehende B 28-Querungshilfe im Bereich der Einmündung B 28/ K 7406 wird erneuert.
• Im Bereich der Einmündung B 28/ L 1230 werden im Zuge der Maßnahme eine Fahrbahnanpassung
   und ein Umbau der Dreiecksinsel vorgenommen.
Für einen reibungslosen und zügigen Ausbau werden die bestehenden Wirtschaftswege temporär ge-
sperrt. Während der Bauarbeiten werden die Geschwindigkeit auf der B 28 und der L 1230 auf bis zu 50
km/h begrenzt und auf der B 28 als Tagesbaustelle eine portable Ampel für eine halbseitige Sperrung
eingesetzt. Die Gesamtkosten der Radwegverbindung belaufen sich auf eine Million Euro. Hierbei entfal-
len auf den zweiten Bauabschnitt Kosten von rund 800.000 Euro, die von Bund und Land getragen wer-
den. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmer für die im Zusammenhang mit der Maßnah-
me entstehenden Behinderungen um Verständnis.
Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-
bw.de/Baustellen abgerufen werden.

Handy und Gurt: Die Polizei kontrolliert zu Ihrer Sicherheit | Bei Verkehrsunfällen ist einer von fünf
Getöteten abgelenkt, jeder Vierte ist nicht angeschnallt. Damit gehören Ablenkung und nicht angelegte
Sicherheitsgurte zu den Hauptursachen für schwerste Verkehrsunfälle. Die Polizei hat deshalb diese Ur-
sachen weiter im Fokus. Ihr Ziel ist, insbesondere Unfälle mit schweren Folgen zu vermeiden.
Ablenkung, zum Beispiel durch einen Blick auf das Smartphone, verursacht häufig Unfälle. Deshalb ist der
Griff zum Telefon während der Fahrt verboten. Ein Blick von zwei Sekunden auf das Gerät bedeutet in-
nerorts einen „Blindflug“ über 27 Meter. Sie fahren also an vier bis fünf Autos vorbei. Auf dieser Strecke
kann nichts wahrgenommen werden, was auf der Straße passiert. Und auch nicht reagiert werden – wenn
zum Beispiel ein Kind auf die Straße läuft. Schalten Sie nicht sich selbst in den „Blindflug“, sondern ihr
Smartphone in den Flugmodus. Halten Sie auf einem Parkplatz an, wenn Sie aus wichtigen Gründen ei-
nen Blick auf das Gerät werfen müssen.
Wer sich im Fahrzeug nicht anschnallt, lebt gefährlich. Denn die Gefahr, bei einem Unfall im Auto umher-
geschleudert zu werden, ist groß. Ein Aufprall bei 25 km/h kommt dann einem Sturz aus 2,5 Metern Höhe
gleich. Bei 50 km/h gleicht der Aufprall dem Sprung fast aus dem vierten Obergeschoss eines Hauses.
Sitzen mehrere Personen im Fahrzeug, kann auch ein Zusammenprall mit anderen Insassen schwerwie-
gende Folgen haben – auch wenn nur einer davon nicht angeschnallt war. Achten Sie also darauf, dass
alle im Fahrzeug entsprechend gesichert sind.
Die Polizei verfolgt die Strategie, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr zu re-
duzieren („Vision Zero“). Dieses Ziel verfolgt auch das Polizeipräsidium Ulm. Deshalb kontrolliert die Poli-
zei in den kommenden Tagen auch verstärkt in und um Ihre Gemeinde.
Sie rät:
• Schützen Sie Sich und andere: Der Sicherheitsgurt schützt in erster Linie Sie selbst. Bei mehreren
    Insassen sind nicht angeschnallte Personen aber auch eine Gefahr für andere.
• Seien Sie Vorbild: Für Kinder, Jugendliche und andere Verkehrsteilnehmer.
• Seien Sie aufmerksam: Über die Augen werden etwa 90 Prozent der Informationen zum Fahren eines
    Fahrzeugs aufgenommen. Konzentrieren Sie sich auf diese Aufgabe.
• Denken sie an die Reaktionszeit: Ein Blick auf das Telefon von gerade mal zwei Sekunden lässt Sie
    innerorts über 27 Meter Strecke nichts wahrnehmen und nicht reagieren.
• Nicht nur das Telefon lenkt ab: Die Benutzung sämtlicher Geräte der Kommunikations-, Informations-
    und Unterhaltungselektronik sind dem Fahrer während der Fahrt verboten und werden betraft.
Fahren Sie also aufmerksam, schnallen Sie sich an und kommen Sie sicher an Ihr Ziel!
Ihre Polizei Ulm

           Drohnenflüge zur biologischen Schädlingsbekämpfung
           im Gemeindegebiet | In den letzten Jahren hat sich der
           Maiszünsler, ein besonders hartnäckiger und gefräßiger
           Schädling, im Mais breitgemacht. Je nach Befall verursacht
er Pilzerkrankungen, Fäulnis und frühzeitiges Absterben der Mais-
pflanze. So hat seine Verbreitung oft deutliche Ernteverluste zur Fol-
ge. Immer mehr Landwirte in Württemberg verzichten bei der Be-
kämpfung des Maiszünslers auf chemischen Pflanzenschutz, da es
inzwischen eine sehr wirksame biologische Alternative gibt: den na-
türlichen Feind des Maiszünslers, die Schlupfwespe (Trichogramma).

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Die Eier des Nützlings parasitieren die Eigelege des Maiszünslers und führen so zur Dezimierung des
Maiszünslerbestands.
Um die Trichogramma flächendeckend über dem Maisfeld ausbringen zu können, kommt häufig eine
Drohne zum Einsatz. Die GPS-gesteuerte Drohne dient als Transportmittel für die Schlupfwespeneier: Sie
überfliegt das Feld nach vorab festgelegter Route und wirft in regelmäßigen Abständen automatisch Kap-
seln mit Schlupfwespeneiern ab. Die Kapseln bestehen mehrheitlich aus Zellulose oder Maisstärke und
werden auf natürlichem Wege abgebaut.
Etwa von Mitte Juni bis Anfang Juli werden in Ihrem Gemeindegebiet vorübergehend Drohnenflüge zur
Maiszünslerbekämpfung zu beobachten sein. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was genau macht die Drohne hier auf unserem Gemeindegebiet? Die Drohne wirft über einer genau defi-
nierten Ackerfläche Kapseln aus Zellulose oder Maisstärke ab. Diese Kapseln enthalten Eier der Schlupf-
wespe. Die Schlupfwespe ist ein Nützling, der durch seine Eier den Maiszünsler parasitiert und den Befall
dadurch dezimiert. Es handelt sich also um eine rein biologische und umweltschonende Schädlingsbe-
kämpfung.
Wo darf die Drohne fliegen? Der Drohnenflug findet ausschließlich über der vom Landwirt beauftragten
Ackerfläche statt.
Wer steuert die Drohne? Der Landwirt hat der BayWa den Auftrag erteilt, die biologische Maiszünslerbe-
kämpfung mittels Drohne auf seinem Maisfeld durchzuführen. Dabei arbeitet die BayWa mit mehreren
Fachfirmen zusammen, die als Dienstleister die Flüge vor Ort durchführen. Gesteuert wird die Drohne von
speziell ausgebildeten Piloten, die über einen behördlich anerkannten Flugkundenachweis verfügen.
Hat die hier verwendete Drohne eine Kamera installiert? An der Drohne ist eine niedrig auflösende Kame-
ra befestigt, die ausschließlich der Orientierung während des Flugs dient und keine Aufzeichnungen
macht. Sie ist nach vorne gerichtet, um Hindernisse wie zum Beispiel Strommasten oder ähnliches zu
erkennen.
Wie lange dauert die Maßnahme? Das hängt vom Umfang der beauftragten Fläche ab. Pro Tag können
zwischen 70 und 120 Hektar abgeflogen werden. Es sind pro Feld zwei Maßnahmen im Abstand von zehn
bis 14 Tagen notwendig.
Geht von den Schlupfwespen selbst irgendeine Gefahr aus? Nein. Es handelt sich um Kleinstlebewesen
(Trichogramma), wie sie ganz üblich für die Schädlingsbekämpfung verwendet werden. Spätestens nach
der Maisernte sterben auch die Schlupfwespen, da sie keine Nahrung mehr finden, wenn der Maiszünsler
verschwunden ist. Schlupfwespen überwintern auch nicht. Darum muss die Maßnahme jedes Jahr aufs
Neue durchgeführt werden.
Handelt es sich bei dieser Form des Pflanzenschutzes um eine neuartige Methode? Im Grunde nein. Bio-
logischer Pflanzenschutz gegen den Maiszünsler war schon in Vor-Drohnen-Zeiten möglich. Dafür musste
der Landwirt durch sein Feld laufen und alle 10 Meter eine Karte mit Schlupfwespeneiern aufhängen. Ab-
gesehen davon, dass es ziemlich zeitaufwändig ist, ein ganzes Feld zu durchlaufen, musste der Landwirt
wegen der scharfen Kanten der Maisblätter auch mit Schnittwunden im Gesicht rechnen – so hoch oder
höher ist der Mais zur Flugzeit des Maiszünslers. Die Drohne ist lediglich ein einfacheres Hilfsmittel, um
die Eier zielgerichtet auszubringen, und wird schon vielerorts zu diesem Zweck eingesetzt.

                    Gastfamilien gesucht | Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behinderun-
                    gen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher
                    Familien oder Einzelpersonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben.
Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gastfamilie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be-
hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Per-
son bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräfte der Stiftung Liebenau sorgen für eine
dauerhafte Begleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt.
Informationen: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Schillerstraße 15, 89077 Ulm,
Telefon 0731 159399630, E-Mail: adulm@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie.

Weilemer Vereine, Gruppen und Institutionen – Bekanntmachungen und Termine
Evangelische Kirchengemeinde Weiler - Pfarramt II
Pfarrstraße 2, 89143 Blaubeuren, Tel: 07344-6367, Fax: 07344-923178
Monatsspruch: Juli 2021
Gott ist nicht ferne von einem jeden unter uns. Denn in ihm leben, weben und sind wir.
Apg. 17, 27 (L)

Zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen laden wir Sie recht herzlich ein:
  Tag          Uhrzeit Was                                                               Wo
Freitag      2 16:45 Buben-Jungschar                                                     Gemeindesaal
Freitag      9 16:45 Buben-Jungschar                                                     Gemeindesaal
Sonntag     11   09:00 Gottesdienst, Dekan Schwesig                                      Nikolauskirche
Dienstag    13 19:30 Kirchengemeinderatssitzung                                          Gemeindesaal

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Freitag     16    16:45    Buben-Jungschar                                              Gemeindesaal
Sonntag     18    09:00    Gottesdienst, Prädikant/in                                   Nikolauskirche
Freitag     23    16:45    Buben-Jungschar                                              Gemeindesaal
Sonntag     25    18:00    Abendandacht, Steinbruch Weiler,                             Steinbruch
                           Diakoniepfarrerin Petra Frey

                 Die Mitarbeiterinnen der Kinderkirche und der Mädchenjungschar informieren die Kinder,
                 wann das jeweils stattfindet.

                 Der Kirchengemeinderat lädt zur musikalischen Abendandacht am 25.07.2021 um 18:00
                 Uhr im Steinbruch an der Weilerhalde ein. Familien, jüngere und ältere sind herzlich
                 eingeladen. Musikalisch können sie sich auf Gitarrenklänge freuen. Bitte bringen Sie
                 eine Sitzgelegenheit mit.

Sonstiges
NaturFreunde Blaubeuren | Das Naturfreundehaus „Im Ried“ ist samstags und dienstags wieder von
14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Am So. 04.07.2021 startet wieder eine Nordic Walking-Runde mit den NaturFreunden Blaubeuren. Treff-
punkt ist um 9:00 Uhr am Rusensteg unter der Bahnbrücke im Ried. Ab 10:30 Uhr gibt es im Natur-
freundehaus „Im Ried“ Weißwurstfrühstück. Info: Familie Irgang, Tel. 07344/8882.
Die Albbüffel treffen sich am Sa. 10.07.2021 von 14:00 -16:00 Uhr im Naturfreundehaus mit dem Thema
„Dem Wasser auf der Spur.“ Anmeldung und Info bei Andrea König-Kutschera, Tel. 07344/778753.

                       Steinzeitwerkstatt rund ums Thema Leder | Familienangebot im Urgeschicht-
                       lichen Museum Blaubeuren samstags und sonntags zwischen 11 und 16 Uhr:
                       Handwerken wie vor 40.000 Jahren
                       Beutel, Taschen, Kunst und Schmuck – all das lässt sich aus Leder fertigen. Und all
das können Besucher des Urgeschichtlichen Museums Blaubeuren (urmu) in der dortigen Steinzeitwerk-
statt mit eiszeitlichen Werkzeugen herstellen. Die Steinzeitwerkstatt öffnet am kommenden Wochenende
wieder ihre Türen. Von Sa. 03.07. an immer samstags und sonntags zwischen 11:00 und 16:00 Uhr erhal-
ten Familien mit Kindern das Angebot, sich an Handwerkstechniken von vor 40.000 Jahren auszuprobie-
ren. Die Arbeitsstationen sind im Freien im Innenhof des Museums mit reichlich Abstand aufgebaut. Wel-
ches Lederprodukt an welchem Tag hergestellt werden kann, ist im Veranstaltungskalender auf der Mu-
seumshomepage zu erfahren (https://www.urmu.de/de/Veranstaltungen-Kalender). In den Sommerferien
dann wird die Steinzeitwerkstatt dienstags bis sonntags von 11:00 bis 16:00 Uhr an jedem Öffnungstag
des Museums angeboten. Das Angebot ist im Museumeintritt inbegriffen.

Auf Entdeckungstour in Kirchen in Ulm – um Ulm – um Ulm herum
Gruppenbild mit Damen
Franziskuskirche Ersingen | Sa. 10.07.2021 15:00 – 16:30 Uhr
Ort - Franziskuskirche Ersingen (Mittelstraße 23)
Referentin:             Carola Hoffmann-Richter, Kirchenpädagogin
Gebühr: Teilnahme kostenfrei, Veranstalter: EBAM, Anmeldung: jeweils bis zwei Tage vorher beim EBAM
Die Führung durch die Franziskuskirche in Ersingen musste 2020 Corona-bedingt ausfallen und wird im
Rahmen des 10-jährigen Jubiläums dieser Reihe nachgeholt. Die Kirchenführungen in Ulm, um Ulm und
um Ulm herum bieten die Möglichkeit, die Kirchenräume und ihre Bilder, Symbole und Geschichten auf
anregende Weise gemeinsam zu entdecken und ihre Botschaft zu entschlüsseln.
Evangelische Bildungswerk Alb-Donau mit Medienstelle (EBAM), Grüner Hof 7, D-89073 Ulm
Tel. 0731 92 000 24, Fax 0731 92 000 23, info@ev-bildung-albdonau.de, www.ev-bildung-albdonau.de
Bürozeiten: Di - Fr 9 - 12 Uhr

Theaterei Herrlingen - Es geht weiter! | Den Spielplan 06-08|2021 des Sommertheaters der Theaterei
Herrlingen finden Sie im Schaukasten am Rathaus. Ein Spielplan liegt für Sie zu den Öffnungszeiten der
Ortsverwaltung zur Abholung bereit.

Freundliche Grüße
Ihr Ortsvorsteher
Wolfgang Dieminger

Bitte beachten Sie:
Der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt 08-2021 ist Montag, 26.07.2021.
Die Beiträge bitte als Word-Datei.doc an E-Mail weiler@ov.blaubeuren.de einsenden.

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