Für uns in Berlin ! - Karl A. Lamers

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                       Für uns in Berlin !
                              18. Oktober 2019

                        Wohngeldreform,
               Bürokratieentlastungsgesetz,
                      Grundsteuerreform

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine themenreiche Sitzungswoche liegt hinter uns.

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag über den Entwurf für ein Wohn-
geldstärkungsgesetz entschieden. Insbesondere wollen wir damit eine Anpas-
sung des Wohngeldes an gestiegene Wohnkosten und Verbraucherpreise er-
reichen. Durch eine neue Mietenstufe soll das Wohngeld erhöht sowie zum 1.
Januar 2020 dynamisch alle zwei Jahre an die Bestandsmieten und Einkom-
mensentwicklung angepasst werden.
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In erster Lesung haben wir den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Büro-
kratieentlastungsgesetz beraten. Darin vorgesehen sind Maßnahmen, die Wirt-
schaft, Bürger und Verwaltung um rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlasten
sollen.

Heute stimmten wir über eine Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
ab. Künftig soll für die Erhebung der Grundsteuer nicht allein der Bodenwert des
Grundstücks berücksichtigt werden, sondern auch dessen Erträge wie Mietein-
nahmen. Für die Länder wurde eine Öffnungsklausel eingebaut, damit diese
die Grundsteuer künftig mit eigenen Berechnungsmethoden anwenden kön-
nen. Die Grundsteuerreform erfordert eine Änderung des Grundgesetzes, um
dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer zu übertragen.

Über die weiteren wichtigen Themen in dieser Woche lesen Sie im Newsletter.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers MdB
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                  Einblicke in meine Arbeit

Ende September hat mich im Rahmen der dritten und letzten bildungspoliti-
schen Informationsfahrt diesen Jahres eine Gruppe aus meinem Wahlkreis in
Berlin besucht. Neben einer Spreefahrt, dem Besuch des ZDF Morgenmaga-
zin und einem geselligen Liederabend, bei dem wir aus meinem Liederbuch
gesungen haben, erwartete meine Gäste ein umfangreiches und vielfältiges
politisches Programm.

Ich hoffe, es hat allen viel Freude und einen unvergesslichen Aufenthalt in un-
serer Hauptstadt bereitet! Bereits jetzt freue ich mich über ein Wiedersehen im
Wahlkreis.

                                                    Fahrt auf der Spree am
                                                    ersten Abend

Diskussion im Reichstag
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                                  Mit den Hemsbacher Weinhoheiten
                                  und Mitri Sirin beim ZDF Morgenmagazin

Liederabend im Ristorante Garda
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Der 50. Heidelberger Herbst wurde am 28. September offiziell eröffnet: Vom
Kunsthandwerkermarkt in der Hauptstraße, dem Anwohnerflohmarkt sowie den
Ständen mit regionalen Spezialitäten und mit musikalischer Unterhaltung auf
den öffentlichen Plätzen - für jeden Besucher war etwas dabei.
Zum goldenen Jubiläum unter dem Motto Nostalgie wurde am Abend ein Feu-
erwerk gezündet und die Hauptstraße war mit historischen Fotos der alten Lä-
den geschmückt.
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Auch am 29. September war ich in meinem Wahlkreis unterwegs und habe an
der Amtseinführung und Verpflichtung des neuen Bürgermeisters von Hirsch-
berg, Ralf Gänshirt, teilgenommen, der auf Manuel Just, den jetzigen Oberbür-
germeister der Stadt Weinheim, folgt. Musikalisch umrahmt wurde die Veran-
staltung von dem Sänger Matz Scheid, der Sängereinheit 1864 e.V. Leutershau-
sen, dem MGV 1873 Großsachsen e.V. und dem MGV 1884 Leutershausen e.V.
In den bemerkenswerten Grußworten wurden die herausgehobene Stellung
des Bürgermeisters und seine vielfältigen Aufgaben hervorgehoben. Ich danke
dem bisherigen Bürgermeister Manuel Just für seine tolle Arbeit über viele Jahre
hinweg. Dem neuen Bürgermeister Ralf Gänshirt wünsche ich alles erdenklich
Gute für sein neues Amt und freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm!
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Anschließend besuchte ich die Freiwillige Feuerwehr Ladenburg beim Tag der of-
fenen Tür. Dabei habe ich mich gefreut, mit den Verantwortlichen vor Ort ins Ge-
spräch zu kommen und ihnen meinen großen Dank und Respekt für ihre Arbeit
auszusprechen. Beeindruckend, was die Freiwillige Feuerwehr Ladenburg alles
leistet!
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Am 30. September fand auf Initiative der CDU Heidelberg eine Mitgliederver-
sammlung zur Analyse der vergangenen Kommunal- und Europawahl statt.

Nach den Vorträgen von Stefan Lenz vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik
der Stadt Heidelberg und Dr. Stefan Hofmann von der Konrad-Adenauer-Stif-
tung haben wir innerhalb der CDU intensiv darüber diskutiert, was wir als Kommu-
nalpolitiker vor Ort konkret besser machen können, um bei der Landtags- und
Bundestagswahl 2021 Stimmen zurückzugewinnen und ein besseres Ergebnis zu
erzielen.

Es war ein sehr erkenntnisreicher und informativer Abend. Mein Dank gilt der CDU
Heidelberg für diese gelungene Veranstaltung und den beiden Referenten für
ihre fachliche Expertise!
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Traditionell begeht die CDU Heidelberg den Tag der Deutschen Einheit mit einem
Bürgerfest auf dem Kornmarkt.

Nach der Begrüßung und einführenden Worten durch den Kreisvorsitzenden,
Stadtrat Alexander Föhr, habe ich in meiner Rede auf die historische Bedeutung
dieses Tages hingewiesen. Vor 29 Jahren stand ich nur wenige Meter vom Kanz-
ler der Deutschen Einheit, Dr. Helmut Kohl, entfernt, als um Mitternacht die deut-
sche Fahne gehisst wurde und 1 Millionen Menschen das Lied der Deutschen
sangen. Ein für mich bis heute unvergessliches Erlebnis. Meine Ansprache habe
ich zum Anlass genommen, den vielen tausend Menschen in der damaligen DDR
zu danken, die mit Kerzen in der Hand auf die Straße gingen und die Mauer von
Ost nach West eingedrückt haben.

Mein Dank gilt auch dem amerikanischen Präsidenten George Walker Bush, der
uns in dieser Umbruchphase voll unterstützt hat, aber auch dem früheren sowjeti-
schen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow. Am 5. November habe ich die
Gelegenheit, ihm persönlich in Moskau für seinen Beitrag zur Wiedervereinigung
Deutschlands zu danken.

Die Festrede in diesem Jahr hielt der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Euro-
päischen Parlament, Daniel Caspary. In seiner beeindruckenden Festrede be-
tonte Caspary, dass die Wiedervereinigung Deutschlands ohne die Kraft der Eu-
ropäischen Union nicht möglich gewesen wäre. Er wies auf große Herausforde-
rungen hin, denen sich Europa zurzeit stellen muss, zum Beispiel aus Russland und
der Volksrepublik China. Die Botschaft des 3. Oktober 1990, das Streben nach
Frieden, Freiheit und Demokratie, sei auch
heute noch weltweit stark.

Wie jedes Jahr war das Fest bei bestem
Wetter gut besucht. Ich habe mich sehr
über die vielen Begegnungen und den per-
sönlichen Austausch mit den Bürgerinnen
und Bürgern gefreut.
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Auf Einladung der CDU Ladenburg, Schriesheim und Ilvesheim kam am 3. Okto-
ber anlässlich des Tags der Deutschen Einheit der ehemalige Ministerpräsident
von Rheinland-Pfalz und Thüringen, Prof. Dr. Bernhard Vogel, in den Domhofsaal
nach Ladenburg. Er hielt eine faszinierende Rede, in der er über seine ganz per-
sönlichen Erfahrungen als Regierungschef von Thüringen sprach. Für die zahlreich
erschienen Gäste war dies eine wunderbare Gelegenheit, einen Zeitzeugen in
höchster politischer Verantwortung zu erleben.
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Am Wochenende (05. und 06. Oktober) fanden wieder zahlreiche Veranstaltun-
gen in meinem Wahlkreis statt.

Eröffnung der Eppelheimer Kerwe
durch Bürgermeisterin Patricia Reb-
mann
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     Offizielle Eröffnung der Kerwe in Edin-
     gen-Neckarhausen traditionell mit der
     Fotoausstellung und anschließend mit
     einem Fassbieranstich durch Bürger-
     meister Simon Michler.
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Tolle Stimmung herrschte beim Oktoberfest im Autohaus Knopf.

Bei Live-Musik, leckeren Köstlichkeiten und einer Hüpfburg für Kinder war für alle
etwas geboten.
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Anlässlich des 72. Bergsträßer Winzerfests in Lützelsachsen mit der Krönung der
neuen Winzerhoheiten Miriam II. mit ihren Prinzessinnen Sarah und Sophie.
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Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr Rippenweier
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Sektstand der CDU Edingen-Neckarhausen anlässlich der Kerwe
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4. Oktober 2019: Auf Initiative meines Landtagskollegen Dr. Albrecht Schütte fand
eine Diskussion mit Steffen Bilger MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, und dem Konzernbevoll-
mächtigen der Deutschen Bahn für Baden-Württemberg, Thorsten Krenz, zu aktu-
ellen Verkehrsproblemen in Heidelberg und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
statt.

Themen waren der Ausbau der A5/A6 sowie die Gleiserneuerung zwischen unse-
rer Region und Stuttgart. Der gegenwärtige Umbau vor dem Heidelberger
Hauptbahnhof stand ebenfalls auf der Agenda. Mit den bisherigen Landes- und
Bundesmitteln konnten bereits viele wichtige Maßnahmen realisiert werden. Den-
noch gibt es nach wie vor viel zu tun. Weitere Bundesmittel in Höhe von 46 Millio-
nen Euro stehen bereit, um einen reibungslosen Nahverkehr auch in Zukunft ge-
währleisten zu können.

                                                    Diskussionsrunde im Heidel-
                                                    berger Rathaus

Begehung am Hei-
delberger Haupt-
bahnhof
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Als Leiter der deutschen Delegation und Vorsitzender der Gruppe aller Konserva-
tiven aus den 29 NATO-Mitgliedstaaten habe ich am vergangenen Wochenende
an der diesjährigen Herbsttagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO
in London teilgenommen. Bei der viertägigen Konferenz, zu der auch NATO-Ge-
neralsekretär Jens Stoltenberg angereist war, waren 266 Parlamentariern aus allen
29 Mitgliedstaaten sowie Delegierte aus weiteren Partnerländern − insgesamt
etwa 360 Abgeordneten - anwesend.

Besonders gefreut habe ich mich, dass ich im Rahmen der Tagung als Vorsitzender
des Unterausschusses „Transatlantische Beziehungen“ wiedergewählt worden bin.
Gerade in diesen unruhigen Zeiten sind die transatlantischen Beziehungen für Eu-
ropa nach wie vor von besonderer Bedeutung. Zur Bewältigung der gegenwärti-
gen sicherheitspolitischen Herausforderungen weltweit brauchen wir eine enge
Partnerschaft mit den USA. Insofern spielt der Ausschuss eine zentrale Rolle für un-
sere Versammlung.

Zudem habe ich als Vorsitzender der "Working Group on Education and Commu-
nication about NATO" nach zweijähriger Arbeit einen Bericht vorgestellt, in dem
die besten Praktiken aus allen NATO-Mitgliedsstaaten zusammengefasst sind, wie
jungen Menschen ein besseres Verständnis von der NATO und den transatlanti-
schen Beziehungen in Schulen vermittelt werden kann.

Vor dem versammelten Plenum konnte ich darüber hinaus als Vorsitzender meiner
Friedens-Stiftung die diesjährigen Gewinner des Dr. Karl A. Lamers-Friedens-Preises
verkünden. Der erste Preis geht an Imre Bartal aus Ungarn, der zweite Preis an Ve-
lislava-Mihaela Danielova Krachunova aus Bulgarien sowie der dritte Preis an
Pierre Dugué aus Frankreich. Herzlichen Glückwunsch an alle drei Preisträger für
ihre tollen Essays!

Bei der Sitzung der Politischen Gruppe aller Konservativen im NATO-Parlament
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                                    Mit NATO-Generalsekretär Jens Stolten-
                                    berg

Im Rahmen der Tagung habe ich
den ausscheidenden langjährigen
Generalsekretär des NATO-Parla-
ments, David Hobbs, in einer Rede
vor dem versammelten Plenum ge-
würdigt
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                            Bei meiner Rede im Plenum

     Während der Plenarsitzung der NATO PV
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     Pressemeldungen der CDU-Landesgruppe
        Baden-Württemberg in dieser Woche

             Geistige Brandstiftung eindämmen

 Von Thorsten Frei MdB (Wahlkreis Schwarzwald-Baar)

 In Halle haben wir erneut gesehen, welche Gefahr vom rechtsextremis-
 tischen Antisemitismus in Deutschland ausgeht. Einmal mehr hat sich
 gezeigt, dass der Staat mit aller Kraft und aller Härte gegen solche Ten-
 denzen vorgehen muss. Im Deutschen Bundestag haben wir bereits im
 Januar 2018 einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Antisemi-
 tismus und zur Antisemitismus-Prävention beschlossen. Die Bundesregie-
 rung hat die 47 Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses
 weitgehend umgesetzt. Längst wurden zusätzliche Stellen und Gelder
 bewilligt. Und wir setzen uns unvermindert für die weitere Stärkung der
 Sicherheitsbehörden ein.

 Dennoch ist völlig klar, dass allein mehr Personal nicht ausreichen wird.
 Wir brauchen auch die rechtlichen Instrumentarien für ihren effektiven
 Einsatz im digitalen Zeitalter. Wir brauchen die Onlinedurchsuchung,
 die Quellentelekommunikationsüberwachung und vieles andere mehr.
 Am Ende steht unser Versprechen, dass wir im Januar letzten Jahres im
 Deutschen Bundestag abgegeben haben: Wir sind stolz und froh, dass
 jüdisches Leben in Deutschland nach den Folgen des Holocausts wie-
 der möglich ist. Wir schützen unsere jüdischen Mitbürger mit allen ver-
 fügbaren Mitteln. Sie sollen sich in unserem Land sicher fühlen können
 und frei leben können. Daran lassen wir uns messen.
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     Demokratie braucht engagierte Bürgerinnen und
                        Bürger

 Am Donnerstag haben wir im Deutschen Bundestag einen Antrag der
 Regierungskoalition mit dem Titel „Orte der Freiheit und Demokratie:
 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung – Demokratischer Aufbruch und
 Scheitern der ersten deutschen parlamentarischen Demokratie“ be-
 schlossen. Nach den Wirren des Ersten Weltkriegs ist im Jahr 1919, also
 vor genau 100 Jahren, in Weimar die Nationalversammlung zusammen-
 getreten. In wenigen Monaten haben bedeutende Staatsrechtler, De-
 mokratinnen und Demokraten, die Weimarer Reichsverfassung ge-
 schaffen. Die Verfassung, die im August 1919 in Kraft getreten ist, war
 für uns ein würdiger Anlass den Orten deutscher Demokratiegeschichte
 noch größere Aufmerksamkeit zu Teil werden zu lassen. Wir wollen mit
 einem Förderkonzept ermöglichen, dass an diesen zahlreichen Orten
 und Stätten die demokratiegeschichtliche Bedeutung noch besser her-
 vorgehoben und bewusst gemacht wird. Vom Hambacher Schloss, der
 Paulskirche in Frankfurt oder Rastatt bei uns in Baden-Württemberg,
 viele dieser Orte verdienen diese größere demokratiegeschichtliche
 Aufmerksamkeit.

 Demokratie ist nicht einfach da, Sie braucht engagierte Bürgerinnen
 und Bürger, die sich unseren demokratischen Werten verpflichtet füh-
 len. Das galt für die Weimarer Reichsverfassung und gilt gleichermaßen
 für uns heute. Für Volker Kauder MdB (Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen) ist
 klar: „Es hat eben damit begonnen, dass sich zu wenige für diese De-
 mokratie eingesetzt haben und dass zu viele bereit waren – darin sehe
 ich eine Parallele zur heutigen Zeit, auch hier im Bundestag-, diese Wei-
 marer Verfassung und dieses zarte Pflänzchen der Demokratie kaputt-
 zumachen, lächerlich zu machen.
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 Wenn wir auf die Weimarer Republik zurückschauen, dann sehen wir
 eine bemerkenswerte Verfassung aber eben auch, dass es zu wenige
 aufrechte Demokratinnen und Demokraten gab, die nicht verhindern
 konnten, dass über Deutschland die dunkelste Zeit überhaupt herein-
 gebrochen ist. Wir werden uns immer an den Holocaust und die Zeit
 des Nationalsozialismus erinnern. Mit dem jetzt auf den Weg gebrach-
 ten Förderkonzept für die Orte der Demokratie und Freiheit wollen wir
 aber auch einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des demokrati-
 schen Bewusstseins, vor allem auch bei unserer Jugend erreichen.“

     Mehr Möglichkeiten für Förderprogramme Richtung
                Klima- und Umweltschutz

 Von Hans-Joachim Fuchtel MdB, Wahlkreis Calw

 Der Ruf nach mehr Fördermöglichkeiten der Bundesländer im Klima-
 und Umweltschutz wird hörbar lauter. Einerseits greift hier bereits die Ge-
 meinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschütz (GAK), die zu 60
 Prozent von Bund und 40 Prozent von den Ländern finanziert wird. Mit
 der Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes verfolgt die
 Bundesregierung das Ziel, aus den Deutschland von der EU zustehen-
 den Geldern der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), - insgesamt circa 5
 Milliarden Euro - eine moderate Veränderung für die geplante Nutzung
 dieser Mittel zu erreichen.

 Die GAP kennt eine sehr starke 1. Säule, die in Deutschland für gemein-
 same Regeln zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs und für Direktzah-
 lungen als Basis der Einkommensentwicklung genutzt wird. Die 2. Säule
 wird für Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Rau-
 mes eingesetzt.
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 Mit einer maßvollen Erhöhung dieses Anteils um 1,5 Prozent von 4,5 Pro-
 zent auf 6 Prozent werden damit pro Hektar 4,5 Euro pro Jahr aus der 1.
 Säule in die 2. Säule verlagert, das heißt circa 70 Millionen Euro, so dass
 die Summe auf 301 Millionen Euro für Ausgaben der 2. Säule anwächst.
 Bei einem Landwirt mit 60 Hektar angerechneter Fläche wirkt sich das
 mit circa 270 Euro pro Jahr aus, die er weniger ausgezahlt bekommt.
 Gewünscht wurden von mehreren Ländern und anderen Parteien 8
 Prozent. Uns ist aber daran gelegen, klar zu stellen, dass dies für die
 Union kein Einstieg in den Ausstieg aus der ersten Säule darstellt. Die
 Aufgabe der GAP wird es aus unserer Sicht auch über 2020 hinaus sein,
 die Einkommen unserer Landwirte mit Direktzahlungen zu stützen, damit
 sie weiterhin ihrer verantwortungsvollen Aufgabe der Erzeugung unse-
 rer Lebensmittel nachgehen können.

 Das Geld geht dem ländlichen Raum nicht verloren, sondern wir priori-
 sieren lediglich neu. Die Länder können in eigener Regie Leistungen ho-
 norieren. So können Förderprogramme für Landwirte im Klima- und Um-
 weltschutz ebenso finanziert werden wie Anträge für den Öko-Land-
 bau. So schaffen wir durch einen vertretbaren Verzicht auf Leistungen
 in 2020 einen zusätzlichen Beitrag zu einer nachhaltigeren und umwelt-
 schonenderen Bewirtschaftung.

         Chancen der KI in den Mittelpunkt stellen

 In ihrer Rede zu künstlicher Intelligenz und Learning Analytics in der
 Schul- und Weiterbildung hat Ronja Kemmer MdB (Wahlkreis Ulm) klar-
 gemacht, dass wir als CDU/CSU die Chancen in den Mittelpunkt stellen
 wollen, die sich mit KI für die Zukunft der Bildung und der Arbeit erge-
 ben. Deutliche Kritik übte sie an der politischen Linken, der sie vorwarf,
 hier vor allem Ängste bei den Menschen vor dem Wegfall von Arbeits-
 plätzen zu schüren.
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 Das BMAS geht in seinem Jobmonitor davon aus, dass bis 2025 etwa 1,3
 Millionen Arbeitsplätze verloren gehen, aber gleichzeitig ungefähr 2,1
 Millionen neue entstehen werden. Weiter kann KI auch ganz maßgeb-
 lich zur Entlastung und Unterstützung von Arbeitnehmern führen und
 den Anteil an monotonen Arbeitsvorgängen reduzieren, wodurch
 mehr Raum für kreative und erfüllende Aufgaben entsteht. KI kann Ar-
 beit besser machen. Studien zufolge lässt sich das BIP in Deutschland
 bis 2030 allein durch KI um über 11 Prozent steigern, eine Wertschöp-
 fung von 430 Milliarden Euro. KI bedeutet darum eine riesige Chance.

 Ronja Kemmer machte klar, dass wir mit der richtigen Gestaltung von
 KI unsere soziale Marktwirtschaft und den gesellschaftlichen Zusam-
 menhalt in Deutschland stärken können. Chancen erkennen und nut-
 zen, statt Ängste zu schüren, dafür setzen wir uns als CDU/CSU ein. Ganz
 essenziell ist dafür, Wissen über KI zu vermitteln. Von der Schule über die
 berufliche Bildung und die Hochschule bis hin zu Weiterbildung und le-
 benslangem Lernen. Um die Bedingungen für den Einsatz von KI und
 Learning Analytics in Deutschland zu verbessern, haben wir für die
 zweite Förderphase der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ gemeinsam
 mit den Ländern eine zusätzliche Förderrichtlinie für den Zeitraum 2020
 bis 2023 beschlossen, bei der ein klarer Schwerpunkt auf die „Digitalisie-
 rung in der Lehrerbildung“ gelegt wurde. Hiermit haben wir einen guten
 Rahmen für Learning Analytics gesetzt. Für einen pädagogisch sinnvol-
 len und erfolgreichen Umgang mit KI ist es wichtig, dass die Vermittlung
 von Kenntnissen über KI und Maschinelles Lernen immer stärker ins Zent-
 rum der Didaktik rückt. Eine große Herausforderung beim Einsatz von KI
 in der Bildung bleibt vor allem mit Blick auf die Schulen der Datenschutz.
 Gemeinsam mit den Ländern müssen Lösungen gefunden werden, wie
 wir bundesweit anschlussfähige Modelle erarbeiten können.
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     Maßnahmen zur CO2-Reduzierung im Verkehrsbe-
                reich zügig umsetzen

 Der Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner (Wahlkreis Waldshut) hat
 sich dafür ausgesprochen, die seit Anfang Oktober vorliegenden Maß-
 nahmen zur weiteren CO2-Reduzierung im Verkehrssektor zügig umzu-
 setzen. In einer Plenardebatte über das in vergangenen Wochen erar-
 beitete Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung betonte der
 Verkehrspolitiker, dass die über 50 Maßnahmen ausreichten, um das
 Sektorziel für das Jahr 2030 zu erreichen. Im Klimaschutzplan 2050 hatte
 sich die Bundesregierung für den Verkehrssektor das Ziel gesetzt, bis
 2030 eine Emissionsminderung vom 40 bis 42 Prozent gegenüber 1990
 zu erreichen.

 „Der Verkehrssektor ist in der Bringschuld“, erklärte Felix Schreiner zu Be-
 ginn seiner Rede. Denn während andere Sektoren ihre Emissionen seit
 1990 reduziert hätten, hebe das Verkehrswachstum die erreichten Fort-
 schritte, zum Beispiel bei der Motoreneffizienz, wieder auf, so der Abge-
 ordnete weiter. Die Antwort darauf sieht Felix Schreiner in einem tech-
 nologieoffenen Mix an Maßnahmen. „Es fließt auch weiterhin viel Geld
 in die E-Mobilität und die Bahninfrastruktur. Doch damit ist es nicht ge-
 tan“, so Felix Schreiner. Der Abgeordnete begrüßte in seiner Rede die
 Vorlage einer Nationalen Wasserstoffstrategie bis Jahresende und die
 beabsichtigte Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
 (GFVG). Gerade die Landesgruppe Baden-Württemberg hätte sich in
 den vergangenen Monaten für die verstärkte Anwendung alternativer
 Antriebe und Kraftstoffe eingesetzt.
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 „Wir dürfen nicht nur in Richtung Batterieelektromobilität fahren“, so Fe-
 lix Schreiner, der mit Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger (Ludwigsburg)
 derzeit auch zur Fortschreibung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie
 der Bundesregierung in Kontakt steht. Ein technologieoffener Maßnah-
 menmix sei sowohl im umwelt- als auch im wirtschaftspolitischen Inte-
 resse Deutschlands.

 Kritik übte Felix Schreiner an der Arbeit der Oppositionsfraktionen im
 Deutschen Bundestag. „Es freut mich, dass nun auch die Opposition
 Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
 übernimmt“, erklärte der Abgeordnete mit Blick auf einen Gesetzent-
 wurf der Grünen. Darin wird die Senkung der Mehrwertsteuer auf Fern-
 verkehrstickets der Bahn gefordert. Im Gegensatz zum grünen Gesetz-
 entwurf sei der Koalitionsvorschlag gegenfinanziert, so Felix Schreiner.
 Der AfD-Fraktion attestierte Felix Schreiner Arbeitsverweigerung: „Wir
 haben hier heute rund ein Dutzend verschiedene Anträge der Opposi-
 tion zu den Vorschlägen der Bundesregierung diskutiert, nicht ein einzi-
 ger kommt von der AfD“, erklärte der Abgeordnete. „Ich hätte mich
 auch mit den AfD-Vorschlägen auseinandergesetzt. Aber: Es gibt
 keine!“, stellt der Verkehrspolitiker fest.

     Kurzzeitpflege muss endlich ausgebaut werden

 Man hört oder liest es inzwischen fast täglich: Angehörige und Pflege-
 bedürftige, ebenso wie Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmana-
 gements sind verzweifelt auf der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz
 – und werden fast immer abgewiesen, da es schlicht und einfach zu
 wenig Pflegeplätze gibt. Deshalb haben die Bundestagsabgeordneten
 Lothar Riebsamen (CDU, Wahlkreis Bodensee) und Heike Baehrens
 (SPD) eine gemeinsame Initiative gestartet, um die Kurzzeitpflege zu
 stärken.
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 Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch die Sicherstellung einer
 wirtschaftlich tragfähigen Vergütung für den notwendigen Ausbau der
 Kurzzeitpflegeplätze zu sorgen – wie im Koalitionsvertrag bereits verein-
 bart. Denn die Plätze werden vor allem aufgrund der Schwierigkeiten
 bei der Refinanzierung bedarfsgerechter Angebote nicht geschaffen.
 Außerdem ist der Sicherstellungsauftrag der Länder und Kassen so zu
 konkretisieren, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ihren An-
 spruch tatsächlich realisieren können.

 „Bereits seit geraumer Zeit gibt es hier ein regelrechtes Schwarzer Peter-
 Spiel zwischen Bundesregierung bzw. dem Gesundheitsministerium und
 den Bundesländern, die letztendlich laut Gesetz (§ 9 SGB XI) für die Vor-
 haltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirt-
 schaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich sind“,
 meint Lothar Riebsamen, der bereits seit zehn Jahren Mitglied im Ge-
 sundheitsausschuss des Bundestags ist. „Doch selbst wenn die Kompe-
 tenzen eindeutig wären, gäbe es noch keinen einzigen Kurzzeitpflege-
 platz mehr, obwohl die Nachfrage in Zukunft deutlich ansteigen wird“,
 so der Abgeordnete des Wahlkreises Bodensee weiter. „Uns ist es wich-
 tig, dass die pflegerische Versorgung auch dann gewährleistet ist,
 wenn beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt eine Versor-
 gung im eigenen Haushalt nicht möglich ist oder wenn pflegende An-
 gehörige eine Auszeit benötigen“, so die Pflegebeauftragte der SPD-
 Bundestagsfraktion Heike Baehrens. „Dafür ist es dringend notwendig,
 mehr Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen“ erklärt Heike Baehrens weiter.
 „Mit dieser Initiative, die von unseren Fraktionen mitgetragen wird, wol-
 len wir die notwendige Weichenstellung vornehmen, um die Kurzzeit-
 pflege auf die richtige Spur zu bringen. Wir bleiben dran!“ so die Abge-
 ordneten Riebsamen und Baehrens zum Abschluss.
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     Erziehungsgedanken im Sinne der Jugendlichen
                       stärken

 Der Gesetzesentwurf zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschul-
 digten und Jugendstrafverfahren setzt die EU-Richtlinie 2016/800 um.
 Neben den vorgenommenen Änderungen im Jugendgerichtsgesetz
 enthält das Artikelgesetz noch zahlreiche Änderungen in anderen Ge-
 setzen, die einen Bezug zum Jugendstrafrecht aufweisen, die aber
 nicht von größerer Relevanz sind. Zwei Grundsätze prägen das Jugend-
 strafrecht: Erstens. Über allem steht der Erziehungsgedanke – oder, wie
 es kriminologisch heißt – die Spezialprävention. Nach dem Grad, in des-
 sen Umfang in der Tat des Jugendlichen erzieherische Defizite zum Aus-
 druck kommen, bemisst sich die dafür festzusetzende Sanktion. Außer
 Acht zu bleiben hat dabei der Abschreckungsgedanke – die soge-
 nannte Generalprävention –, die bei erwachsenen Straftätern in der
 Strafmaßfindung berücksichtigt wird, um Nachahmungstäter von einer
 Tatbegehung abzuhalten.

 Zweitens. Aus dem Erziehungsgedanken folgt zwingend, dass die Sank-
 tion der Tat so schnell wie möglich „auf dem Fuße“ folgen sollte, um
 den jugendlichen Täter zur Umkehr zu bewegen und eine negative Ent-
 wicklung zu stoppen. Daher unterliegt das Jugendstrafverfahren einem
 besonderen Beschleunigungsgebot. Dieser Anforderung wird der vor-
 gelegte Gesetzesentwurf nicht in ausreichendem Maße gerecht, da er
 das Verfahren durch eine nicht notwendige und auch nicht im Inte-
 resse des Jugendlichen liegende Ausdehnung von Verfahrensbestand-
 teilen unnötig verzögert.

 Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Künftig soll (nach § 38 Abs. 7 JGG)
 schon vor der Anklageerhebung ein Jugendgerichtshilfebericht vorlie-
 gen und erst im Anschluss soll Anklage erhoben werden. Abgesehen,
 dass dies die EU- Richtlinie nicht fordert, wird es der Funktion der Ju-
 gendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren nicht gerecht.
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 Diese soll die bisherige Entwicklung des Jugendlichen in ihrem Bericht
 in den Fokus nehmen und am Ende – für den Fall einer Verurteilung –
 einen Sanktionsvorschlag unterbreiten. Insoweit liefert sie eine Entschei-
 dungshilfe für den Jugendrichter bei der Festlegung der erzieherisch
 gebotenen und angemessenen Sanktion. Sie unterstützt aber nicht den
 Staatsanwalt bei der Frage, zu welchem Gericht er seine Anklage er-
 hebt.

 In der Praxis würde eine unveränderte Fassung des jetzigen Geset-
 zesentwurfs somit zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung führen,
 da die Anklage erst bei Vorliegen des Berichts erhoben werden darf.
 Gegenwärtig nutzt die Staatsanwaltschaft die Zeit zwischen Anklage-
 erhebung und Hauptverhandlung genau dazu, den Bericht einzuholen.
 Nur so wird man dem eingangs genannten Grundsatz der erzieherisch
 notwendigen Beschleunigung gerecht. Und dies ist im Interesse der
 straffälligen Jugendlichen. Dies erklärte der zuständige Berichterstatter
 Axel Müller MdB (Wahlkreis Ravensburg) zur Einbringung des Gesetzes
 für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er blickt allerdings nicht ohne Op-
 timismus in die weitere parlamentarische Beratung, zumal es bereits im
 Rahmen seiner bisherigen Berichterstattung gelungen ist, eine beab-
 sichtigte Ausdehnung der Rechtsmittelmöglichkeiten – die ebenfalls zu
 einer erheblichen Verfahrensverzögerung geführt hätte und dem ein-
 gangs genannten Erziehungsgedanken zuwider gelaufen wäre – zu
 verhindern.

        Gefahr für Rechtsstaat, wie wir ihn kennen

 Der Gesetzesentwurf sieht in Artikel 1 die Änderung der Strafprozessord-
 nung (StPO) dahingehend vor, dass bereits vor der ersten Vernehmung
 des Beschuldigten oder bei einer Gegenüberstellung ein Pflichtvertei-
 diger zu bestellen ist. Dies fiele sodann in den Hoheitsbereich der Polizei
 und wäre eine nicht notwendige Abkehr vom bestehenden Recht.
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 Das Gesetz setzt die sog. PKH-Richtlinie der EU um.

 Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der not-
 wendigen Verteidigung im Deutschen Bundestag erklärte der ehema-
 lige Vorsitzende Richter am Landgericht und zuständige Berichterstat-
 ter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Axel Müller MdB:

 „Dies stellt unsere Polizei vor neuen Aufgaben, die erstens nicht ihre
 Kernkompetenz sind und zweitens dem Ansinnen der Beschleunigung
 der Rechtsverfahren zuwiderläuft. Erstens, die Kernkompetenz der Poli-
 zei liegt in der Ermittlung eines Sachverhalts und die erste Einschät-
 zungsprärogative, ob ein Sachverhalt überhaupt strafrechtlich relevant
 ist. Die nunmehr zwingende Hinzubestellung anwaltlichen Bestands
 stellt eine Vorwegnahme von Entscheidungen dar, die originär in den
 Bereich der die Strafverfahren führenden Organe der Justiz fällt, nicht
 aber der Polizei.

 Zweitens, wirkt dieser Änderung den Zielen der Reform des Strafprozes-
 ses entgegen. Denn nicht selten gestehen Beschuldigte unter dem Ein-
 druck der Tat – trotz Belehrung und der Möglichkeit des Hinzuziehens
 eines Verteidigers – die ihnen zur Last gelegten Taten in der ersten Ver-
 nehmung. So jüngst geschehen durch Stephan Ernst im Mordfall Walter
 Lübcke und durch Stephan B. im zweifachen Mord und Mordversuche
 in mehreren Fällen in den Geschehnissen in Halle an der Saale. Mit Blick
 auf das Ziel der Strafverfahren, den wahren Sachverhalt aufzuklären, ist
 es nicht förderlich, in einem frühen Stadium des Verfahrens die Anwe-
 senheit eines Verteidigers zwingend – ja gleichsam entgegen den er-
 klärten Willen des Beschuldigten – notwendig zu machen.

 Dies weicht von der jahrzehntelangen bewährten und mit höherem
 Recht vereinbaren Praxis des deutschen Rechtsstaates ab und geht zu-
 dem über die Forderungen der Europäischen Union hinweg, die in der
 Richtlinienumsetzung dies selbst nicht vorsieht. Die Prozesskostenhilfe-
 Richtlinie der EU sieht gerade die Möglichkeit vor auf Verteidiger zu ver-
 zichten. Der Koalitionsvertrag spricht in vielen Punkten von „1:1-Umset-
 zung“ von EU-Recht: Sei es um Wirtschaftsförderung, Klimaschutz, Büro-
 kratieabbau etc. Hier sattelt Deutschland zu Lasten der Beschuldigten
 und einem schnellen Rechtsverfahren drauf. Damit nimmt man jedem
 potentiell Beschuldigten im Verfahren unter Umständen auch die straf-
 mildernde Wirkung eines schnellen Geständnisses, was in der Erstver-
 nehmung in vielen Fällen erfolgt.
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 Zu seinen Gunsten wird in einer späteren Urteilsfindung durch den Rich-
 ter ein frühes Geständnis berücksichtigt werden. In der sich nun an-
 schließenden parlamentarischen Beratung gilt es, eine 1:1-Umsetzung
 zu erzielen und das Gesetz – zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger –
 zu optimieren.“

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