G Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) zum 31.12.2020 - WGV-Lebensversicherung AG
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g Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) zum 31.12.2020 WGV-Lebensversicherung AG Stuttgart, 08.04.2021 1
Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung.................................................................................................................................................... 3 A. Geschäftstätigkeit und Leistung............................................................................................................................. 3 A.1 Geschäftstätigkeit .......................................................................................................................................... 3 A.2 Versicherungstechnische Leistung .................................................................................................................. 4 A.3 Anlageergebnis .............................................................................................................................................. 6 A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten ................................................................................................................... 7 A.5 Sonstige Angaben .......................................................................................................................................... 7 B. Governance-System .............................................................................................................................................. 8 B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System ................................................................................................ 8 B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit ................................................. 9 B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung ...... 10 B.4 Informationen zum internen Kontrollsystem .................................................................................................. 12 B.5 Funktion der internen Revision...................................................................................................................... 13 B.6 Versicherungsmathematische Funktion ......................................................................................................... 13 B.7 Outsourcing ................................................................................................................................................. 14 B.8 Sonstige Angaben ........................................................................................................................................ 14 C. Risikoprofil ......................................................................................................................................................... 15 C.1 Versicherungstechnisches Risiko .................................................................................................................. 15 C.2 Marktrisiko ................................................................................................................................................... 17 C.3 Kreditrisiko .................................................................................................................................................. 22 C.4 Liquiditätsrisiko ........................................................................................................................................... 22 C.5 Operationelles Risiko ................................................................................................................................... 23 C.6 Andere wesentliche Risiken .......................................................................................................................... 26 C.7 Sonstige Angaben ........................................................................................................................................ 27 D. Bewertung für Solvabilitätszwecke ...................................................................................................................... 28 D.1 Vermögenswerte .......................................................................................................................................... 28 D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen ..................................................................................................... 30 D.3 Sonstige Verbindlichkeiten ........................................................................................................................... 32 D.4 Alternative Bewertungsmethoden ................................................................................................................. 33 D.5 Sonstige Angaben ........................................................................................................................................ 33 E. Kapitalmanagement ............................................................................................................................................ 34 E.1 Informationen zu Eigenmitteln ...................................................................................................................... 34 E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung .......................................................................... 36 E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ................................................................................................................................. 37 E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten internen Modellen ................................... 37 E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der Solvenzkapitalanforderung............. 37 E.6 Sonstige Angaben ........................................................................................................................................ 37 F. Zusätzliche freiwillige Informationen .................................................................................................................... 38 Anhang I ................................................................................................................................................................. 39 2
Zusammenfassung A. Geschäftstätigkeit und Leistung Im Geschäftsjahr 2020 haben sich keine wesentlichen A.1 Geschäftstätigkeit Änderungen bezüglich der Geschäftstätigkeit und des Name und Rechtsform des Unternehmens Governance-Systems ergeben. Das Geschäftsergebnis WGV-Lebensversicherung AG lag etwas unterhalb der Erwartungen. Sitz des Unternehmens: Stuttgart Die Corona Pandemie hatte im Geschäftsjahr 2020 Tübinger Str. 55 keine wesentlichen Auswirkungen auf die WGV- 70178 Stuttgart Lebensversicherung AG. Aufgrund des hohen Digitali- sierungsgrades und einer bereits vor der Corona Pan- Vorstand: Dr. Klaus Brachmann (Vorsitzender), Dr. demie vorhandenen Homeoffice-Infrastruktur konnte Jochen Kriegmeier (bis 31.01.2020), Dr. Frank Welfens der operative Geschäftsbetrieb im Geschäftsjahr 2020 ohne Einschränkungen aufrechterhalten werden. Ledig- Vorsitzender des Aufsichtsrats: Roger Kehle, Präsident lich die Kundenservicezentren mussten aufgrund be- des Gemeindetags Baden-Württemberg a.D. stehender Kontaktbeschränkungen mehrfach vorüber- Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRB 7479 gehend geschlossen werden. Name und Kontaktdaten der für die Beaufsichtigung Zur Berechnung des besten Schätzwerts wurden die des Unternehmens und der Gruppe zuständigen Volatilitätsanpassung sowie die Übergangsmaßnahme Aufsichtsbehörde bei versicherungstechnischen Rückstellungen verwen- det. Damit kann im Übergangszeitraum die Auswirkung Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von Schwankungen des Zinsniveaus auf die Solvabilität Graurheindorfer Str. 108 gemildert werden. 53117 Bonn Der Abzugsbetrag der Übergangsmaßnahme bei versi- Postfach 1253 cherungstechnischen Rückstellungen wurde von der 53002 Bonn Aufsichtsbehörde gemäß § 352 Abs. 4 VAG begrenzt. Fon: 0228 / 4108 - 0 Die aufsichtsrechtliche Risikokapitalanforderung er- Fax: 0228 / 4108 - 1550 höhte sich im Berichtszeitraum von 26.124 T€ auf 43.001 T€. Der wesentliche Teil der Veränderung resul- E-Mail: poststelle@bafin.de tiert aus dem zinsbedingten Rückgang der Verlustaus- gleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rück- De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de stellungen, welche sich erhöhend auf das Risikokapital auswirkt. Das Brutto-BSCR hat sich gegenüber dem Register Nr. 1149 Vorjahr von 107.804 T€ auf 103.688 T€ dagegen leicht reduziert. Name und Kontaktdaten der Wirtschaftsprüfer Die anrechnungsfähigen Eigenmittel zur Erfüllung der Ernst & Young GmbH Solvenzkapitalanforderung betrugen zum Stichtag Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 83.326 T€ (Vorjahr 78.599) T€. Diese bestehen zu 74,2 Arnulfstr. 59 % aus Eigenmitteln der höchsten Qualitätsklasse Tier 80636 München 1, die uneingeschränkt zur Bedeckung der Solvabili- täts- und der Mindestkapitalanforderungen anrech- Inhaber qualifizierter Beteiligungen am Unterneh- nungsfähig sind. 25,8 % der Eigenmittel beruhen auf men einem konzerninternen Nachrangdarlehen, welches in Das gezeichnete Kapital der WGV-Lebensversicherung die Qualitätsklasse Tier 2 eingestuft ist. Die Tier 2 Ei- AG wird zu 100 % von der WGV Holding AG, Ravensburg genmittel sind zu 90,3 % auf die Solvabilitätskapitalan- gehalten. forderung und zu 13,5 % auf die Mindestkapitalanfor- derungen anrechnungsfähig. Aus dem Verhältnis von Eigenmitteln und Solvenzkapi- talanforderung ergibt sich eine Solvenzquote von 193,8% (Vorjahr 300,9%). Die Solvenzquote ohne die Anwendung der Übergangsmaßnahme bei versiche- rungstechnischen Rückstellungen beträgt 171,7% (Vorjahr 222,8%) und bei Nichtanwendung der Volatili- tätsanpassung 181,7% (Vorjahr 285,6%). Während des Berichtszeitraums wurden die Mindest- und die Sol- venzkapitalanforderung zu jedem Zeitpunkt eingehal- ten. Zum Erstellungszeitpunkt führt die Covid-19 Pandemie noch immer zu einer herausfordernden Situation für die gesamte Gesellschaft und die Unternehmen in Deutsch- land, Europa und weltweit. Zum aktuellen Zeitpunkt gehen wir von keiner nachhaltig negativen Auswirkung auf die aufsichtsrechtliche Solvenzquote aus. 3
Rechtsstruktur der Gruppe Stiftung Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. 66,67 % WGV-Beteiligungsgesellschaft mbH WGV Holding AG 33,33 % WGV Rechtsschutz- WGV-Versicherung AG Schadenservice GmbH ESB GmbH (21,36 %) WGV-Lebensversicherung AG E +S Rückversicherung AG (33,34 %) WGV-Informatik und Media GmbH Geschäftsbereiche Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf das Die WGV-Lebensversicherung AG ist als Lebensversi- Unternehmen cherer im Geschäftsgebiet der Bundesrepublik Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf das Deutschland tätig. Unternehmen sind im Berichtsjahr nicht eingetreten. Die WGV-Lebensversicherung AG zeichnet Versiche- rungsgeschäft in der Sparte Versicherung mit Über- schussbeteiligung. In der Sparte Index- und fondsge- bundene Lebensversicherung wird kein Neugeschäft mehr gezeichnet. A.2 Versicherungstechnische Leistung Die WGV-Lebensversicherung AG erzielte im Geschäfts- jahr 2020 ein versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung in Höhe von 1.631 T€. Dies bedeutet einen Anstieg in Höhe von 80 % gegenüber dem Vor- jahr (907 T€). Im Folgenden ist das versicherungstechnische Ergebnis getrennt nach Geschäftsbereichen dargestellt. 4
Versicherungstechnische Rechnung für das Jahr 2020 (alle Werte in T€) Versicherung mit Index- und Gesamt Überschuss- fondsgebundene beteiligung Versicherung 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung a) Gebuchte Bruttobeiträge 42.131 181 42.312 b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge -2.564 0 -2.564 c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 177 0 177 d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an 32 0 32 den Bruttobeitragsüberträgen 39.775 181 39.956 2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 418 8 426 3. Erträge aus Kapitalanlagen a) Erträge aus Beteiligungen 867 0 867 b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 17.457 0 17.457 c) Erträge aus Zuschreibungen 230 0 230 d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 730 0 730 19.284 0 19.284 4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 0 589 589 5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 5 0 5 6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung a) Zahlungen für Versicherungsfälle aa) Bruttobetrag -33.399 -355 -33.754 bb) Anteil der Rückversicherer 859 0 859 -32.540 -355 -32.895 b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle aa) Bruttobetrag 323 0 323 bb) Anteil der Rückversicherer -349 0 -349 -25 0 -25 7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto- Rückstellungen Deckungsrückstellung a) Bruttobetrag -13.853 3 -13.850 b) Anteil der Rückversicherer 507 0 507 -13.345 3 -13.342 8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige -4.998 -2 -5.000 Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung 9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rech- nung a) Abschlussaufwendungen -1.828 -2 -1.830 b) Verwaltungsaufwendungen -939 -4 -943 c) davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinn- 450 0 450 beteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft -2.317 -6 -2.323 10. Aufwendungen für Kapitalanlagen a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapital- -277 0 -277 anlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen -891 0 -891 c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen -8 0 -8 -1.175 0 -1.175 11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 0 -416 -416 12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene -3.452 0 -3.452 Rechnung 13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 1.629 2 1.631 5
A.3 Anlageergebnis Erträge aus und Aufwendungen für Anlagegeschäfte während des vergangenen Berichtszeitraums Anlageergebnis nach Solvabilität-II Vermögenswertklasse lfd. Erträge realisierte unrealisierte lfd. Aufwen- realisierte unrealisierte Erträge Erträge dungen Aufwendun- Aufwendun- in T€ gen gen in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ Immobilien 0 0 0 0 0 0 Anteile an verbundenen Unternehmen, 4 0 0 0 0 0 einschließlich Beteiligungen Organismen für gemeinsame Anlagen 6.261 118 4.484 84 267 2.385 Anleihen 9.744 319 12.705 187 205 6.237 Darlehen und Hypotheken 25 0 0r 0 0 0 Einlagen 0 0 0 6 0 0 Summe 16.035 437 17.189 277 472 8.622 Darstellung der Veränderungen ggü. dem vorangegangenen Berichtszeitraum Vermögenswertklasse lfd. Erträge realisierte unrealisierte lfd. Aufwen- realisierte unrealisierte Erträge Erträge dungen Aufwen- Aufwen- in T€ dungen dungen in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ Immobilien 0 0 0 0 0 0 Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen 2 0 0 0 0 -51 Organismen für gemeinsame Anlagen -405 -3.281 -3.215 6 -184 1.982 Anleihen -503 -547 -7.139 11 -73 1.536 Darlehen und Hypotheken -2 0 0 0 0 0 Einlagen -1 0 0 3 0 0 Summe -910 -3.827 -10.354 20 -258 3.467 Die Kapitalanlagen betrugen am Bilanzstichtag Informationen über direkt im Eigenkapital erfasste 601.624 T€. Sie lagen damit um 5,3 % höher als im Gewinne und Verluste Vorjahr. Die Kapitalerträge sanken 2020 um 37,4 % auf Direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne und Verluste 19.284 T€, der Rückgang resultierte aus der im Vorjahr liegen nicht vor. durchgeführten ergebniswirksamen Einbringung unse- rer Immobilienfonds in einen Dachfonds. Die nach der Anlagen in Verbriefungen Verbandsformel errechnete Durchschnittsrendite der Im Berichtszeitraum bestanden keine Anlagen in Ver- Kapitalanlagen lag im Berichtsjahr bei 3,08 % (Vorjahr briefungen. 3,40 %), die Nettorendite der Kapitalanlagen bei 3,09 % (Vorjahr 5,30 %). 6
A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten Sonstige wesentliche Aufwendungen und Erträge Das Sonstige Ergebnis der WGV-Lebensversicherung AG ist geprägt durch die im Rahmen der bilanziellen Kos- tenverteilung gem. §43 Abs. 1 Satz 2 RechVersV anfal- lenden Aufwendungen, die anderen Funktionsberei- chen nicht zugeordnet werden können. Hervorzuheben ist das noch immer hohe Niveau der Zinszuführung zur Pensionsrückstellung, das im We- sentlichen auf den geänderten Rechnungszins zurück- zuführen ist. Dieser Effekt schlägt sich sowohl direkt, d.h. in der Position „Zinsanteil Pensionsrückstellung“, als auch indirekt in der Position „Aufwendungen gem. §43 Abs. 1 Satz 2 RechVersV“ nieder. 2020 2019 T€ T€ Sonstige Erträge Dienstleistung im Konzern 9 9 Sonstiges 7 47 Summe Ertrag 16 56 Sonstige Aufwendungen Dienstleistung im Konzern 0 0 Zinsanteil Pensionsrückstellung –68 –78 Zinszuführung zur Pensionsrückstellung aus konzerninterner Verrechnung –3.578 –171 –3.771 –178 Aufwendungen gem. §43 Abs. 1 Satz 2 RechVersV –129 –152 Sonstiges –31 –24 Summe Aufwand –399 –432 Sonstiges Ergebnis –383 –376 Es bestehen keine wesentlichen Leasingvereinbarun- gen. A.5 Sonstige Angaben Sonstige wesentliche Informationen Für das Berichtsjahr 2020 liegen keine sonstigen we- sentlichen Informationen vor. 7
B. Governance-System B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System Aufbau und Aufgaben der Organe Aufbau und Wirksamkeit des Governance-Systems Das Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan Vervollständigt wird das Governance System durch die entspricht den in Deutschland gegebenen gesell- Governance Funktionen, diese sind teilweise an die schaftsrechtlichen Anforderungen und besteht aus dem Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. ausge- Vorstand mit den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen gliedert. Aufgaben. Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat überwacht. Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern, Organisatorisch sind die Governance-Funktionen ge- ein Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten ist einge- mäß dem Modell der "Three Lines of Defence" aufge- richtet. Der Aufsichtsrat hat gemäß den gesetzlichen baut, d.h. in den Bereichen Risikomanagement, Com- Vorgaben eine Kontroll- und Beratungsfunktion gegen- pliance und Versicherungsmathematik sind in erster über dem Vorstand inne und übt diese als Gremium Linie die jeweiligen Fachabteilungen für die Einhaltung insgesamt aus. bzw. Überwachung der in ihren jeweiligen Tätigkeitsbe- reich fallenden Sachverhalte verantwortlich. In der Zum Berichtsstichtag ist der Vorstand mit 2 Personen zweiten Linie koordinieren und überprüfen die Inhaber besetzt. Die Vorstandsressorts sind wie folgt gegliedert: der Schlüsselfunktionen die Aktivitäten der dezentralen Einheiten der ersten Linie. Die Innenrevision nimmt in Ressort 1: diesem Konzept die sog. dritte Verteidigungslinie ein Unternehmensplanung, Geschäftsstelle Aufsichtsrat und kontrolliert die Angemessenheit und die Wirksam- und Beteiligungen keit der Governance Funktionen insgesamt. Die Wirk- Disziplinarische Verantwortung für den Inhaber der samkeit des Governance Systems wird darüber hinaus Schlüsselfunktion: durch ein Gremium, das u.a. aus der Geschäftsleitung versicherungsmathematische Funktion und den Inhabern der Schlüsselfunktionen besteht, Aktuar regelmäßig überprüft und bewertet. Ggf. werden von Grundsatzfragen Recht dem Gremium Empfehlungen für Änderungen und Er- Kapitalanlagen gänzungen des Systems ausgearbeitet. Aufgrund der Finanz-/Rechnungswesen, Controlling bisher vorliegenden Erkenntnisse wird das Governance- Rückversicherung. System als angemessen angesehen. Ressort 2: Wesentliche Veränderungen Vertrieb Marketing Im Berichtszeitraum erfolgten lediglich geringfügige Ausgliederungsbeauftragter Revision. Modifikationen der in den Vorjahren implementierten Leitlinien und Governance-Strukturen; wesentliche Ressort 3: Änderungen waren nicht erforderlich. Vertrag Leistung Informationen zu internen Vergütungsleitlinien Ausgliederungsbeauftragter Risikomanagement Die WGV-Lebensversicherung AG verfügt über keine Ausgliederungsbeauftragter Compliance. eigenen Mitarbeiter, die Vorstandsmitglieder erhalten keine Bezüge. Die Aufsichtsräte erhalten feste Vergü- Die fachliche Verantwortung für die Funktionen Risiko- tungen sowie einen Ersatz ihrer Aufwendungen. management, Revision, Compliance und versiche- rungsmathematische Funktion obliegt dem Gesamtvor- Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und stand. Personen (gem. §285 Nr. 21 HGB) Transaktionen mit Unternehmen und Personen, die Durch diese Struktur der Vorstandsressorts ergibt sich einen signifikanten Einfluss auf das Unternehmen eine dem Risikoprofil des Unternehmens angemessene ausüben sowie mit Mitgliedern des Verwaltungs-, Ma- Trennung der Verantwortlichkeiten auf Vorstands- nagement- oder Aufsichtsorgans wurden im Berichts- ebene, die sich auch in der Aufbauorganisation des zeitraum nicht getätigt. Unternehmens widerspiegelt. 8
B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit Anforderungen an leitende Personen bzw. Personen Verfahren zur Prüfung der fachlichen Qualifikation mit Schlüsselfunktionen und persönlichen Zuverlässigkeit Die spezifischen fachlichen Anforderungen an Perso- Vor der Bestellung eines Vorstandsmitglieds oder Ge- nen, die das Unternehmen tatsächlich leiten sind: schäftsführers erfolgt die Erstbewertung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit anhand • Berufliche Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen, des Lebenslaufes und Unterlagen wie Zeugnis- die eine solide und vorsichtige Leitung des Unter- sen/Zertifikaten/Abschlüssen, des Führungszeugnis- nehmens gewährleisten ses, des Auszugs aus dem Gewerbezentralregister und • Berufliche Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen des BaFin-Formulars "Persönliche Erklärung mit Anga- in der jeweiligen Schlüsselfunktion ben zur Zuverlässigkeit". Die Unterlagen sind bei der • Theoretische und praktische Kenntnisse in Versiche- BaFin einzureichen. Die jeweiligen Anforderungen rungsgeschäften ergeben sich dabei aus den entsprechenden BaFin- • Risikomanagement-Kenntnisse um die wesentlichen Checklisten. Vor der Bestellung eines Vorstandsmit- Auswirkungen auf das Unternehmen beurteilen und glieds zum Ausgliederungsbeauftragten ist im Einzelfall entsprechende Maßnahmen einleiten zu können mit der BaFin abzuklären, welche Nachweise und In- • Analytische und kommunikative Fähigkeiten formationen dort einzureichen sind. Analog gilt dies in • Kenntnisse über die Möglichkeiten und Bedrohungen beiden Fällen auch bei der Wiederbestellung. Die im Bereich der IT Folgebewertung der Mitglieder des Vorstands erfolgt Die spezifischen fachlichen Anforderungen an Perso- durch den Aufsichtsrat im Rahmen der allgemeinen nen, die eine Schlüsselfunktion innehaben, sind im Überwachung der Geschäftsleitung. Dies gilt auch für speziellen geregelt. die Funktion eines Vorstandsmitglieds als Ausgliede- Die Risikomanagementfunktion wird von einer Person rungsbeauftragter. Bei den Geschäftsführern der Toch- wahrgenommen, die über Kompetenzen zur Identifika- terunternehmen in der Rechtsform der GmbH erfolgt die tion, Messung und Steuerung von Risiken sowie Kennt- Bewertung durch die Gesellschafterversammlung. nisse in der Bilanzierung und Statistik sowie Strategie- Die Vorstände und Geschäftsführer erörtern zudem entwicklung und -steuerung in Versicherungsunter- mindestens einmal im Jahr im Rahmen einer Vor- nehmen verfügt. standssitzung den Stand ihrer Kenntnisse und Fähig- Die Compliance-Funktion wird von einer Person wahr- keiten, informieren sich gegenseitig über die im ver- genommen, die über Kenntnisse der Rechtsvorschriften gangenen Jahr durchgeführten Weiterbildungsmaß- für Versicherungsunternehmen und insbesondere der nahmen und ihre Absichten für die Weiterbildung im Compliance-Risiken sowie des nationalen und europäi- folgenden Jahr. Das Ergebnis der Erörterung wird do- schen Versicherungsaufsichtsrechts, Versicherungsver- kumentiert. Die Dokumentation der Erörterung und die tragsrechts und Europarechts verfügt. Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen über von den Vorständen besuchte Seminare und Veranstaltun- Die Versicherungsmathematische Funktion wird von gen werden von der Personalabteilung verwaltet. Der einer Person wahrgenommen, die über Kenntnisse der Geschäftsführer der WGV-Rechtsschutz-Schadenservice Versicherungs- und Finanzmathematik verfügt, die der GmbH führt die Erörterung mit dem für ihn zuständigen Wesensart, dem Umfang und der Komplexität der Risi- Ressortvorstand der Muttergesellschaft. ken angemessen sind, die mit der Tätigkeit des Versi- cherungsunternehmens einhergehen, und die ihre Die Erstbewertung der Personen in Schlüsselfunktionen einschlägigen Erfahrungen in Bezug auf anwendbare hinsichtlich der fachlichen Qualifikation und persönli- fachliche und sonstige Standards darlegen kann. chen Zuverlässigkeit erfolgt im Rahmen des Einstel- lungsprozesses oder des internen Bewerbungsverfah- Die interne Revisions-Funktion wird von einer Person rens individuell anhand der Unterlagen wie Zeugnis- wahrgenommen, die über Kenntnisse der rechtlichen se/Zertifikate/Abschlüsse, des Führungszeugnisses und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie der sowie des BaFin-Formulars "Persönliche Erklärung mit internen Kontrollsysteme in Versicherungsunternehmen Angaben zur Zuverlässigkeit" und des Vorstellungsge- verfügt. Darüber hinaus sind dieser Person die nationa- sprächs mit der Personalabteilung sowie dem potenti- len und internationalen Standards (DIIR, IIA) bekannt ellen Vorgesetzten. Die Ergebnisse werden entspre- und sie kann diese anwenden. chend dokumentiert und sind Bestandteil der jeweili- Grundsätzliche Anforderungen an die Zuverlässigkeit gen Personalakte. Die Folgebewertungen für die von Personen, die die WGV tatsächlich leiten bzw. eine Schlüsselfunktionen finden im Rahmen des jährlichen Schlüsselfunktion innehaben, sind: Beurteilungsgesprächs durch den Vorgesetzten statt. Die Inhaber der Schlüsselfunktionen berichten hier • Persönliche Zuverlässigkeit und Integrität - diese auch über die von ihnen im vergangenen Jahr durchge- liegen grundsätzlich dann vor, wenn sich aus den Un- führten Weiterbildungsmaßnahmen und erörtern mit terlagen/Belegen keine gegenteiligen Anhaltspunkte ihrem Vorgesetzten die Maßnahmen für das folgende ergeben. Jahr. Die Gesprächsergebnisse werden dokumentiert • Entsprechende Nachweise/Belege zur Integrität und und sind Bestandteil der Personalakte. Zertifikate und finanziellen Zuverlässigkeit müssen vorgelegt wer- Teilnahmebescheinigungen über vom Schlüsselinhaber den. besuchte Seminare und Veranstaltungen werden eben- • Es dürfen keine relevanten Straftaten in Bezug auf falls von der Personalabteilung verwaltet. Unternehmen, Konkurs, Insolvenz oder Steuerhinter- ziehung vorliegen. 9
B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeur- teilung Strategien, Prozesse und Berichtsverfahren des gens-, Finanz- und Ertragslage vom Vorstand nicht Risikomanagementsystems toleriert wird, werden mit Risikokapital hinterlegt und Die vom Gesamtvorstand jährlich verabschiedete Ge- durch geeignete Maßnahmen weitestgehend gemin- schäftsstrategie und die daraus abgeleitete Risikostra- dert. Die Risikomanagement- / ORSA-Leitlinie konkreti- tegie bilden den strategischen Rahmen zur Durchfüh- siert die Aufbau- und Ablauforganisation des Risiko- rung des Risikomanagementprozesses. managementsystems und bildet dessen operativen Rahmen. Die unternehmenseigene Risiko- und Solvabi- Die Aufgabe der Risikomanagement-Funktion ist die litätsbeurteilung ist integraler Bestandteil des Risiko- Umsetzung des Risikomanagementsystems maßgeb- managementsystems. lich zu befördern und eine operative Durchführung des Risikomanagements wahrzunehmen. Sie bewertet die Der Inhaber der Risikomanagement-Funktion untersteht Konsistenz der Risikostrategie, die Angemessenheit der in fachlicher Hinsicht dem Gesamtvorstand und berich- Risikomanagementleitlinien, die Methoden und Pro- tet diesem unmittelbar. Weiterhin hat dieser die Mög- zesse zur Risikobewertung und deren Überwachung, lichkeit, bei einzelnen Themen jederzeit ad hoc an den schlägt Limite vor und beurteilt geplante Strategien jeweils zuständigen Fachvorstand zu berichten. Er ist unter Risikogesichtspunkten. befugt, von allen Mitarbeitern des Unternehmens die von ihm für erforderlich gehaltenen Informationen und Die Geschäftsstrategie beinhaltet Aussagen zur ge- Unterlagen zu erhalten. Der Inhaber der Schlüsselfunk- schäftspolitischen Ausrichtung und den Zielsetzungen tion hat keine weiteren Tätigkeiten im Unternehmen des Unternehmens. Die Risikostrategie bildet den inne. Die operationale Unabhängigkeit wird damit Rahmen für die unternehmensinterne Mehrjahrespla- gewährleistet. nung. In der Risikostrategie wird die vom Gesamtvor- stand festgelegte Risikotoleranz dokumentiert. Auf Das Risikomanagementsystem ist vollständig in die operativer Ebene bestehen weitere Teilstrategien oder Organisationsstruktur integriert. Dafür ist im Unter- Handlungsvorgaben in Form von Zielvereinbarungen, nehmen ein Risikokomitee eingerichtet. Diesem gehö- Arbeitsanweisungen, Richtlinien etc., die der Risi- ren die Verantwortlichen des Controllings, der Kapital- kosteuerung im operativen Tagesgeschäft dienen. anlagen, die versicherungsmathematische Funktion sowie der verantwortliche Aktuar an. Die Risikoma- Die Risikotoleranz spiegelt das Ausmaß an Risiken nagement-Funktion koordiniert und leitet das Risiko- wider, welches der Gesamtvorstand bereit ist einzuge- komitee. Der Vorstand wird darin regelmäßig über hen. Diese drückt sich in Form von festgelegten Limit- risikorelevante Sachverhalte informiert und beraten. vorgaben und Pufferbereichen aus. Hinsichtlich der Entscheidungsprozesse informiert die Eine Überprüfung und Dokumentation der Angemes- zuständige Führungskraft bzw. der zuständige Fachvor- senheit von Risikobereitschaft, Risikotoleranzschwel- stand das Risikomanagement vor der Entscheidungs- len und der Umgang mit wesentlichen Risiken, die sich findung umfassend über den Sachverhalt. Dieses beur- aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, erfolgt im teilt die Entscheidung aus Risikosicht und analysiert Zuge des strategischen Planungsprozesses. Im Rahmen dabei die Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil und der regelmäßigen Risikoinventur werden die möglichen nimmt diesbezüglich Stellung. Bei wesentlichen Aus- Risiken über alle Organisationseinheiten hinweg sys- wirkungen auf das Risikoprofil wird gegebenenfalls ad tematisch identifiziert, analysiert, bewertet und zu hoc eine unternehmenseigene Risiko- und Solvabili- einem Gesamtrisikoprofil verdichtet. Zur Bewertung der tätsbeurteilung durchgeführt. Risiken zieht die Risikomanagement-Funktion die Er- gebnisse der Risikotragfähigkeitsberechnung und die Die Risikomanagement-Funktion stellt im Rahmen des Expertenschätzungen der Fachbereiche heran. Durch Risikokomitees sowie ad hoc risikorelevante Sachver- die laufende Analyse zentraler Steuerungskennzahlen halte dar, welche sich aus der unternehmenseigenen bzw. die monatlichen Ist-Abschlüsse in Kapitalanlagen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung ergeben haben. und Versicherungstechnik können Risikoveränderun- Gemeinsam mit dem Gesamtvorstand wird eine Ein- gen und bilanzielle Effekte frühzeitig in den Steue- schätzung zu den Auswirkungen auf das Risikoprofil rungs- und Risikomanagementprozess einbezogen vorgenommen. Dadurch wird der Vorstand aktiv in den werden. Risikomanagementprozess mit eingebunden. Wesentli- che Entscheidungen trifft dieser unter Berücksichtigung Der Aufsichtsrat und der Vorstand des Unternehmens von Risikoaspekten gemeinschaftlich. Darüber hinaus werden anhand der Risiko-/ORSA-Berichte regelmäßig berät die Risikomanagement-Funktion den Gesamtvor- und bei Bedarf ad hoc über die Risiko- und Solvenzlage stand zu wesentlichen risikorelevanten Fragestellungen des Unternehmens informiert. des Unternehmens. Umsetzung und Integration des Risikomanagement- Des Weiteren ist das Risikomanagement im Rahmen systems des Informationssicherheitsforums in allen relevanten Das Risikomanagementsystem des Unternehmens Thematiken zur Informationssicherheit sowie deren dient einer frühzeitigen Identifikation, Analyse und inhärenten Risiken eingebunden. Bewertung der Risiken, die sich im Rahmen der Ge- schäftstätigkeit ergeben können. Wesentliche Risiken, deren Eintritt für das Unternehmen bestandsgefähr- dend sein könnten oder deren Einfluss auf die Vermö- 10
Beschreibung des Verfahrens der unternehmensei- Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung sowie genen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung ad hoc über Melde- und Eskalationsverfahren wird der Den Ausgangspunkt für die unternehmenseigene Risi- Gesamtvorstand in den ORSA-Prozess mit eingebun- ko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Sol- den. Darüber hinaus werden abhängig von der Frage- vency Assessment, ORSA) bildet die Geschäftsstrate- stellung alle weiteren Schlüsselfunktionen sowie die gie, deren Festlegung durch den Gesamtvorstand er- zuständigen Fachbereiche involviert. folgt. Um die gegenwärtige Unternehmenssituation Die Ergebnisse aus der unternehmensindividuellen angemessen zu berücksichtigen, findet mindestens Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung fließen in die ope- einmal im Geschäftsjahr eine Überprüfung und falls rativen und strategischen Managementprozesse mit erforderlich eine entsprechende Anpassung der Ge- ein. schäftsstrategie durch den Gesamtvorstand statt. Im Rahmen monatlicher Sitzungen des Risikokomitees Die Risikomanagement-Funktion analysiert die sich aus nimmt der Gesamtvorstand weiterhin eine aktive Rolle der Geschäftsstrategie ergebenden Risiken und über- wahr. Unter der Beteiligung der Abteilungsleitungen prüft, ob diese in der aktuellen Risikostrategie ange- aus Kapitalanlagen, Risikomanagement, Controlling messen abgebildet sind. Hierbei werden die Ergebnisse und Rechnungswesen wird die aktuelle Situation des der Unternehmensplanung sowie jegliche Informatio- Unternehmens eingehend dargestellt und analysiert. nen zu der Marktentwicklung berücksichtigt. Je nach Für den ORSA-Prozess ergeben sich daraus maßgebli- Bedarf wird die Risikostrategie angepasst und an- che Festlegungen aufgrund von Vorgaben, Entschei- schließend vom Gesamtvorstand genehmigt. Analog dungen und Beschlüssen des Gesamtvorstandes. Diese dazu erfolgt eine Überprüfung und ggf. Anpassung der werden im Risikomanagement dokumentiert. unternehmensindividuellen Leitlinien. In Abhängigkeit der Bedeutung und möglichen Auswir- Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Unter- kungen auf den ORSA-Prozess adressiert die Risikoma- nehmensleitlinien stellen das Rahmenwerk für die nagement-Funktion auch weiter im Risikokomitee risi- grundsätzliche Organisation des ORSA-Prozesses dar. korelevante Sachverhalte an den Gesamtvorstand. Die Im ORSA-Prozess werden Risiken sowohl aus der Stan- Sachverhalte werden vom Gesamtvorstand analysiert, dardformel abgeleitet als auch über regelmäßige Risi- beurteilt und gegebenenfalls nachfolgend aktiv gema- koinventuren und dem internen Kontrollsystem identifi- nagt. Dadurch wird die Einbindung des Gesamtvor- ziert. Übergeordnet über alle Risikokategorien hinweg stands in den ORSA-Prozess sichergestellt und eine werden potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken (ESG- iterative Rückkopplung auf die Entscheidungsprozesse Risiken) in unserem Geschäftsmodell methodisch im gewährleistet. Rahmen der Risikoinventur identifiziert und angemes- Der ORSA-Prozess wird innerhalb eines dem unterneh- sen berücksichtigt. Auch um weitere neuartige oder für mensindividuellen Risikoprofil angemessenen Zeit- die Zukunft absehbare Risiken, sogenannte Emerging raums durchgeführt und erfolgt derzeit jährlich zum Risks zu vermeiden, setzen wir uns frühzeitig mit den Stichtag 31.12. bzw. bei wesentlicher Veränderung des möglichen Gefahren bzw. deren Auswirkungen ausei- Risikoprofils ad hoc. Der Prozess endet mit Genehmi- nander. gung des Gesamtvorstandes sowie Vorlage des ORSA- Vor dem Hintergrund des unternehmensindividuellen Berichts. Risikoprofils und der langfristigen Unternehmenspla- Interaktion zwischen Kapitalmanagement und Risi- nung werden entsprechend der festgelegten Wesent- komanagementsystem lichkeitsgrenzen die wesentlichen Risiken des Unter- nehmens identifiziert und die dafür erforderliche Kapi- Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse aus dem OR- talanforderung auf ihre Angemessenheit hin überprüft. SA-Prozess erfolgen eine Analyse der Risikotragfähig- Nicht angemessen abgebildete Risiken werden qualita- keit und die abschließende Bestimmung des eigenen tiv beurteilt und über einen individuellen Bewertungs- Solvabilitätsbedarfs. ansatz quantifiziert. Die Ergebnisse aus der unternehmenseigenen Risiko- Neben der quantitativen und qualitativen Risikobewer- und Solvabilitätsbeurteilung liefern die Basis für das tung wird die dauernde Einhaltung der aufsichtsrechtli- Kapitalmanagement und die Steuerung der Risikotrag- chen Anforderungen überprüft. Hierbei beurteilt die fähigkeit. Der Risikokapitalbedarf wird zum einen über Risikomanagement-Funktion auf Basis versicherungs- die aufsichtsrechtliche Kapitalanforderung und zum mathematischer Verfahren über einen Planungszeit- anderen über den eigenen Solvabilitätsbedarf gesteu- raum von drei Jahren sowohl die jederzeitige Einhaltung ert und überwacht. der Kapitalanforderungen als auch die ausreichende Um die jederzeitige Einhaltung der Bedeckung der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellun- aufsichtsrechtlichen Solvabilitäts- und der Mindestka- gen. pitalanforderung zu gewährleisten, wird eine Ausei- Darüber hinaus werden für die Berücksichtigung zu- nandersetzung mit der zukünftigen Eigenmittelstruktur künftiger Entwicklungen unterschiedliche Stresstests bezogen auf die unterschiedlichen Qualitätsklassen durchgeführt, analysiert und bewertet. Auf Basis der vorgenommen. Die Ermittlung der Kapitalanforderung gewonnenen Erkenntnisse erfolgen eine Analyse der erfolgt über die Standardformel. Risikotragfähigkeit und die abschließende Ermittlung Im Rahmen der unternehmenseigenen Risiko- und des Gesamtsolvabilitätsbedarfs. Solvabilitätsbeurteilung erfolgt die Bewertung der Das Risikoprofil des Unternehmens wird zudem konti- zukünftigen ökonomischen Eigenmittel im Verhältnis zu nuierlich mit Hilfe eines Limitsystems überwacht. dem eigenen Solvabilitätsbedarf. 11
Das Risikomanagementsystem überwacht im Rahmen der quartalsweisen Berichterstattung inwieweit Kapi- talmaßnahmen notwendig sind. B.4 Informationen zum internen Kontrollsystem Beschreibung des internen Kontrollsystems Organisationsform gewählt. Dabei nehmen die Abtei- Das interne Kontrollsystem (IKS) ist nach einem 3- lungsleiter als erste Ebene für ihre jeweiligen Fachbe- Stufen-Modell aufgebaut und stellt die risikorelevanten reiche alle Aufgaben der Compliance-Funktion gemäß § Geschäftsprozesse transparent und nachvollziehbar für 29 Abs. 3 VAG wahr. Diese umfassen die Überwachung die Geschäftsleitung, Governance-Funktionen und der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die Beobach- Externe dar. Der 3-stufige Aufbau gliedert sich nach tung und Umsetzung von Rechtsänderungen sowie die Wesentlichkeit und Granularität der beschriebenen Beratung der Geschäftsleitung bezüglich der Einhaltung Risiken und Prozesse. der rechtlichen Anforderungen. Für besondere Bereiche (z.B. den Datenschutz, das Business Continuity Ma- Auf der ersten Ebene erfolgt eine übergreifende, stan- nagement, die Geldwäschebekämpfung und die Ge- dardisierte Dokumentation der risikorelevanten Ge- währleistung der IT-Sicherheit) wurden spezielle Funk- schäftsprozesse. Die Ergebnisse gehen in die Gesam- tionsträger benannt, um die Aufgaben der ersten Ebene trisikobetrachtung über das operationelle Risiko ein. zu übernehmen. Abteilungsübergreifende Rechtsthe- Ausgehend von der Ebene 1 kann über Hyperlinks oder men, wie die Vermeidung von Kartellverstößen oder die definierte Ablageorte auf weitere Details zu Prozessen, Korruptionsbekämpfung, werden durch den Compli- Risiken und Kontrollen der darunter folgenden Ebenen ance-Beauftragten selbst betreut. Auf der zweiten Ebe- 2 und 3 zugegriffen werden. ne überwacht der Compliance-Beauftragte die ord- In der Ebene 2 erfolgt eine tiefergehende IKS- nungsgemäße Wahrnehmung der Compliance- Dokumentation, wie zum Beispiel Prozessdokumenta- Aufgaben durch die Fachabteilungen und die speziellen tionen, Ergebnisse aus den Kontrolltätigkeiten, Risiko- Funktionsträger. Zu diesem Zweck erfolgte eine syste- analysen / -beurteilungen sowie von Kontrollüberwa- matische Erfassung aller Prozesse und Aufgaben der chungen. Die IKS Dokumentation orientiert sich am Fachabteilungen und speziellen Funktionsträger, die für jeweiligen Arbeitsprozess bzw. den in den Abteilungen das Unternehmen von wesentlicher rechtlicher Rele- verwendeten Dokumentationswerkzeugen. vanz sind, im Rahmen des IKS (s.o.). Dabei wurden die rechtlichen Vorgaben, die für jeweilige Prozesse maß- Ebene 3 stellt die unterste, granulare Dokumentations- geblich sind, sowie die Art und Weise ihrer Umsetzung ebene dar. Sie beinhaltet Arbeitsanweisungen, Voll- analysiert und bewertet. Im Falle von Rechtsänderun- machten, Richtlinien, Handbücher und sonstige Doku- gen erfolgt eine Änderung und erneute Prüfung und mente. Bewertung der davon betroffenen Prozesse. Auf der dritten Ebene überwacht die interne Revision die ord- Die Entwicklung von Standards für das Management nungsgemäße Einrichtung der Compliance-Funktion von Risiken und die Sicherstellung der Einhaltung der und die Tätigkeit des Compliance-Beauftragten. Die Compliance-Anforderungen ist Aufgabe der Risikoma- Abteilungsleiter sind verpflichtet, nicht nur die Ge- nagement- und der Compliance-Funktion. Die interne schäftsleitung, sondern auch den Compliance- Revision prüft im Rahmen ihrer Prüfungshandlungen Beauftragten über Rechtsänderungen in ihrem Bereich laufend die Angemessenheit und Wirksamkeit der oder Verstöße gegen rechtliche Vorgaben in ihren Ab- eingerichteten internen Kontrollen. teilungen zu informieren. Die Abteilungsleiter kontrol- Beschreibung der Umsetzung der Compliance- lieren darüber hinaus regelmäßig und in Abstimmung Funktion mit dem Compliance-Beauftragten die von ihnen einge- richteten Prozesse zur Überwachung der Einhaltung der Für alle Unternehmen des Konzerns ist auf Grundlage rechtlichen Vorgaben auf ihre Wirksamkeit und berich- einer einheitlichen Leitlinie eine Compliance-Funktion ten dem Compliance-Beauftragten über das Ergebnis. eingerichtet, die identisch aufgebaut ist. Es wurde ein gegenüber den Aufsichtsbehörden verantwortlicher Der Compliance-Beauftragte erstellt jährlich einen Inhaber der Schlüsselfunktion (der Compliance- schriftlichen Bericht an die Geschäftsleitung, in dem er Beauftragte) ernannt, der diese Aufgabe für alle Unter- über seine Tätigkeiten, compliance-relevante Sachver- nehmen der Gruppe wahrnimmt. Er unterliegt bezüglich halte in den Fachabteilungen sowie erfolgte und zu der Wahrnehmung der Schlüsselfunktion nur den Wei- erwartende Rechtsänderungen und deren Umsetzung in sungen der Geschäftsleitung. Er ist befugt, von allen den Abteilungen bzw. bei den speziellen Funktionsträ- Mitarbeitern des Unternehmens die von ihm für erfor- gern berichtet. Zusätzlich bewertet der Compliance- derlich gehaltenen Informationen und Unterlagen zu Beauftragte die Angemessenheit der in den Fachabtei- erhalten. Er hat gegenüber den Abteilungsleitern und lungen implementierten Verfahren und spricht der Funktionsinhabern jedoch kein fachliches Weisungs- Geschäftsleitung Empfehlungen aus. Der Compliance- recht. Der Compliance-Beauftragte hat das Recht, je- Beauftragte erstellt einen Plan für die folgenden Jahre, derzeit mit dem Gesamtvorstand Compliance-Verstöße, in dem er seine Tätigkeiten und Überwachungsmaß- die im Unternehmen aufgetreten sind, zu erörtern. nahmen erfasst. Darüber hinaus berichtet er dem Ge- samtvorstand über Sachverhalte und Fragen der Com- Für die Ausgestaltung der Compliance-Funktion wurde, pliance im Unternehmen. wie oben unter B.1 bereits dargestellt, eine dezentrale 12
B.5 Funktion der internen Revision Organisation der internen Revision Entsprechend der Aufgabenstellung haben die Mitar- Für alle Unternehmen der WGV Gruppe ist einheitlich beiter der Internen Revision im Rahmen ihrer Prüfungs- eine (Konzern-) Revision eingerichtet. Sie ist fachlich handlungen ein grundsätzlich vollständiges und unein- dem Gesamtvorstand und disziplinarisch unmittelbar geschränktes aktives und passives Informationsrecht. dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt. Auf den Ab- Die Funktion der Internen Revision wurde im Berichts- schnitt B.1 „Allgemeine Ausführungen zum Gover- zeitraum vom Schlüsselfunktionsinhaber, einem weite- nance-System“ wird ergänzend hingewiesen. ren Mitarbeiter und bei speziellen Prüfungsthemen von Die Interne Revision hat die Aufgabe die Geschäftslei- externen Prüfern wahrgenommen. Zum 01.01.2021 tung bei der Ausübung ihrer Überwachungsfunktion zu wurde die interne Mitarbeiterkapazität um eine weitere unterstützen. Vollzeitstelle erhöht. Unter Berücksichtigung von Art, Umfang, Komplexität Neben den Revisionsaufgaben werden keine weiteren und Risikogehalt der Geschäftstätigkeiten prüft und Tätigkeiten ausgeübt. beurteilt die Interne Revision systematisch und plan- Nach Abschluss einer Prüfung teilt die Interne Revision mäßig die gesamten Aktivitäten und Prozesse des ihre Prüfungsergebnisse der Geschäftsleitung mit. Dies Unternehmens einschließlich ausgelagerter Bereiche. geschieht in Form eines schriftlichen Berichtes, der Der nachstehende Revisionsprozess verdeutlicht die dem Gesamtvorstand zur Verfügung gestellt wird. Eine Arbeitsweise der Internen Revision: persönliche Erläuterung erfolgt im Einzelfall und in • Prüfungsplanung Abstimmung mit dem Vorstand. Anschließend über- • Vorbereitung wacht die Revision die Beseitigung etwaiger Mängel • Durchführung (Soll / Ist- Abgleich) durch die Fachbereiche (Maßnahmenverfolgung). Ne- • Bewertung der Feststellungen ben den Einzelprüfungsberichten erstellt die Interne Revision jährlich einen Jahresbericht an den Ge- • Berichterstattung samtvorstand. • Maßnahmenverfolgung Beratung durch die Revision erfolgt nur unter Wahrung Die Revisionsprüfungen umfassen sämtliche Aktivitä- ihrer Unabhängigkeit und nach dem Grundsatz „Prüf- ten des Unternehmens und beinhalten insbesondere funktion geht vor Beratungsfunktion“. folgende Gebiete: Unabhängigkeit und Objektivität • Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kon- trollsystems (IKS) Der Unabhängigkeit und Objektivität der Internen Revi- • Einhaltung geltender gesetzlicher, aufsichtsrechtli- sion wird ein hoher Stellenwert beigemessen. So ist die cher Vorgaben und sonstiger Regelungen sowie die Interne Revision von allen anderen Stellen in der Unter- Wahrung betrieblicher Richtlinien und Vorschriften nehmensgruppe unabhängig. Ihre Prüfungsaufgaben • Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit erledigt sie eigenverantwortlich und ohne ändernde aller Geschäftsabläufe sowie der Regelungen und Einflüsse anderer Stellen außerhalb der Revision. Die Vorkehrungen zum Schutz der Vermögensgegenstän- Interne Revision unterliegt somit keinen Einflüssen, die de ihre Unabhängigkeit und Objektivität beeinträchtigen könnten. B.6 Versicherungsmathematische Funktion Umsetzung der versicherungsmathematischen Funk- Die versicherungsmathematische Funktion unterstützt tion das Risikomanagement bei der Durchführung der un- Die versicherungsmathematische Funktion nimmt die in ternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurtei- § 31 VAG definierten Aufgaben wahr. Als Mitglied des lung. Hierbei ist sie verantwortlich für die Fortschrei- Risikokomitees berichtet sie direkt an den Vorstand bung der versicherungstechnischen Rückstellungen im und steht in regelmäßigem Austausch mit dem Risiko- Rahmen der Berechnung zukünftiger Solvenzkapitalan- management. forderungen. Mindestens einmal jährlich unterrichtet die versiche- Bei der WGV-Lebensversicherung AG wird die versiche- rungsmathematische Funktion den Vorstand in einem rungsmathematische Funktion durch den Verantwortli- schriftlichen Bericht über die Verlässlichkeit und An- chen Aktuar wahrgenommen. Die Objektivität und gemessenheit der Berechnung der versicherungstech- Unabhängigkeit in der Ausübung der Funktionen wird nischen Rückstellungen in der Solvabilitätsbilanz. Sie durch getrennte Prozessabläufe bei der Wahrnehmung nimmt darüber hinaus Stellung zur Zeichnungs- und der jeweiligen Aufgaben gewährleistet. Annahmepolitik des Unternehmens sowie zur Ange- messenheit der Rückversicherungsvereinbarungen. 13
B.7 Outsourcing Darstellung der Outsourcing-Politik des Versiche- • Dass ein Prozess zur Überwachung der Qualität der rungs- oder Rückversicherungsunternehmens erbrachten Dienstleistungen sowie der Einhaltung der Die Vorgaben, die bei einer Ausgliederung von Tätigkei- mit dem Dienstleister getroffenen Vereinbarungen ten und Funktionen auf einen Dienstleister zu beachten eingerichtet ist. sind, sind in einer Leitlinie geregelt. Den Leitern der • Dass die Voraussetzungen für eine etwaige Zusam- Fachabteilungen obliegt es, in Zusammenarbeit mit menarbeit des Dienstleisters mit den Aufsichtsbe- dem Compliance-Beauftragten zu klären, ob es sich bei hörden vorliegen. dem jeweiligen Vertrag um ein Outsourcing im Sinne des Aufsichtsrechts handelt und ob eine ausgeglieder- Entscheidungen bezüglich der Ausgliederung wichtiger te Tätigkeit als „wichtig“ im Sinne des § 32 Abs. 3 VAG Tätigkeiten werden von der Geschäftsleitung getroffen. anzusehen ist. In den Prozess zur Prüfung und dem Für die Überwachung wichtiger Ausgliederungen an Abschluss des Vertrages ist die Risikomanagement- externe Dienstleister wird ein verantwortlicher Mitarbei- Funktion einzubinden. Ein Outsourcing erfolgt grund- ter benannt. Zur Überwachung der Dienstleistungen, sätzlich nur an Unternehmen mit Sitz in Deutschland. die innerhalb der Gruppe ausgegliedert sind, sind Mitglieder des Vorstands der Tochterunternehmen als Vor Abschluss eines Outsourcing Vertrages ist zu über- Ausgliederungsbeauftragte benannt. prüfen bzw. sicherzustellen: Gruppeninterne Ausgliederungs-Vereinbarungen • Ob der Dienstleister die finanziellen und techni- Alle Verwaltungstätigkeiten und die Wahrnehmung der schen/organisatorischen Fähigkeiten und Kapazitä- Tätigkeiten der Schlüsselfunktionen von den Tochter- ten sowie die rechtliche Befugnis hat, die vorgesehe- gesellschaften, der WGV-Versicherung AG und der nen Leistungen zu erbringen. WGV-Lebensversicherung AG, wurden über unterneh- • Ob es auf Seiten des Dienstleisters Interessenskon- mensinterne Funktionsausgliederungsverträge auf die flikte gibt, die eine korrekte Erbringung der Dienst- Muttergesellschaft, die Württembergische Gemeinde- leistung beeinträchtigen. Versicherung a.G., übertragen. Dies erfolgte, da die • Ob die Tätigkeit vom Dienstleister selbst erbracht Tochtergesellschaften über keine eigenen Mitarbeiter oder unter Einschaltung von Sub-Dienstleister er- verfügen. Die ordnungsgemäße Erbringung der Dienst- bracht werden soll. Ist eine Unterbeauftragung vorge- leistungen ist dadurch gewährleistet, dass die Tätigkei- sehen, muss sichergestellt sein, dass der Sub- ten für sämtliche Unternehmen des Konzerns einheit- Dienstleister sämtliche Anforderungen und vertragli- lich organisiert und durch entsprechende gleichlauten- chen Verpflichtungen des Dienstleisters ebenfalls de Leitlinien vorgegeben werden. erfüllt. • Wie die ausgelagerte Funktion ggf. von einem ande- ren Dienstleister übernommen oder wieder ins Unter- nehmen zurückgeholt werden kann. B.8 Sonstige Angaben Sonstige wesentliche Informationen Für das Berichtsjahr 2020 liegen keine sonstigen we- sentlichen Informationen vor. 14
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