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Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern gebäude +energie 3 planen bauen fördern Bericht des Arbeitskreises Energieeffizientes Bauen Stand September 2012
Inhalt Vorwort4 Organigramm und Teilnehmer 6 Fachbeiträge:8 Aufbruch in ein neues Energiezeitalter 9 Energieeinsparverordnung 2007 bis 2012 10 Energieeffiziente Siedlungsentwicklung 11 Neuer Energiestandard im staatlichen Hochbau 12 Investitionspakt 2008, 2009 13 und Konjunkturpaket II Energieeffizienz im Wohnungsbau 14 Das aktuelle Modellvorhaben e% des Experimentellen Wohnungsbaus Klimaschutz und Energieeffizienz in der 15 Städtebauförderung Beispielhafte Bauten: Energieeffizientes Bauen in Bayern 16 Energetische Sanierung – Ertüchtigung von Wohn- und 17 Nichtwohngebäuden Wie regionale Energieagenturen zur Energiewende 18 beitragen Aktionsprogramm:19 01 – 18 Öffentlichkeitsarbeit und Information 21 19 – 32 Forschung und Umsetzung 30 33 – 38 Rechtliche Grundlagen 37 39 – 49 Weitere Aktivitäten 40 Tagesordnungen der Sitzungen des Arbeitskreises 46 ab Sept. 2008 Aktivitäten in den Regierungsbezirken seit April 2008 48 Weiterführende Links und Impressum 51 3
Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist ein ter des Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Umweltmi- zentrales Ziel bayerischer Politik. Am 24. Mai 2011 hat nisteriums, der sieben Bezirksregierungen, der Architek- der Ministerrat das bayerische Energiekonzept „Energie tenkammer, der Ingenieurekammer-Bau, der kommuna- innovativ“, eine Energieversorgung, die überwiegend len Spitzenverbände, des Verbandes der bayerischen auf erneuerbaren Energien basiert, beschlossen. Damit Wohnungsunternehmen sowie der bayerischen Energie- dieser Umstieg gelingen kann, müssen wir unsere größ- agenturen an. Der nun vorliegende dritte Bericht stellt ten Potenziale nutzen – die Energieeinsparung und die die Aktivitäten des Arbeitskreises „Energieeffizientes Steigerung der Energieeffizienz. Der Gebäudebereich Bauen“ der letzten vier Jahre dar. In Fachbeiträgen wer- spielt dabei eine entscheidende Rolle, denn rund 38% den darüber hinaus verschiedene Aspekte des energie- der in Deutschland verbrauchten Energie werden hierfür effizienten Bauens genauer beleuchtet. eingesetzt. Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern hat sich dieser Aufgabe Die enge Zusammenarbeit der Beteiligten bei der Um- angenommen. Sie setzt nicht nur Maßnahmen bei staat- setzung der Energiewende in Bayern hat sich bewährt. lichen Liegenschaften um, sondern unterstützt mit Bera- Das engagierte Miteinander wollen wir – Bauherren, tungs- und Förderangeboten auch Projekte der Kommu- Bauwirtschaft, Planer, Kommunen und Freistaat – konst- nen und energieeffiziente Modernisierungs- und Neu- ruktiv für die gute Sache fortsetzen. baumaßnahmen von Wohngebäuden. Den Aufbruch in ein neues Energiezeitalter kann der Staat aber nicht allein bewältigen. Wir brauchen dazu ein Zusammenwirken aller Kräfte. Nur im konstruktiven Miteinander aller am Planen und Bauen beteiligten Ak- teure lassen sich die Herausforderungen unserer Zeit meistern. Bereits 2004 wurde der interdisziplinäre Ar- beitskreis „Energieeffizientes Bauen“ an der Obersten Baubehörde eingerichtet mit der Aufgabe, ein übergrei- fendes Netzwerk zu bilden, eine Informations- und Wis- sensplattform aufzubauen und konkrete Maßnahmen anzustoßen bzw. umzusetzen. Neben Vertretern der Obersten Baubehörde gehören dem Arbeitskreis Vertre- Joachim Herrmann Bayerischer Staatsminister des Innern Mitglied des Bayerischen Landtags Gerhard Eck Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern Mitglied des Bayerischen Landtags 5
Teilnehmer ByAK ByIK -Bau VdW Bayern StMI/OBB planen StMWIVT bauen fördern Verband der gebäude +energie Bayer. Bezirke StMUGV Bayer. Landkreistag StMELF Bayer. Städtetag Energie Innovativ Bayer. Gemeindetag Regierungen LHSt München Stadt Nürnberg Bayerisches ARGE Energie- Energie- Energie- Region forum Agenturen Nürnberg in Bayern Arbeitskreis Energieeffizientes Bauen Die Arbeitsgruppenmitglieder haben gemeinsam beschlossen, dass alle erarbeiteten Unterlagen generell öffentlich, für jedermann zugänglich sind. Die Kern aufgabe des Arbeitskreises besteht in der Bündelung der Aktivitäten zu den Themen „Bauen und Energie“. 6
Gisela Baumann Bayern Innovativ Daniel Kaus OBB Christian Schiebel baumann@bayern-innovativ.de daniel.kaus@stmi.bayern.de Reg. von Oberbayern 0911 20671-154 089 2192-3656 christian.schiebel@reg-ob.bayern.de 089 2176-2216 Gerhard Binner Reg. von Mittelfranken Johann Lechner Reg. von Unterfranken gerhard.binner@reg-mfr.bayern.de johann.lechner@reg-ufr.bayern.de Ingo Schötz OBB 0981 53-1254 0931 380-1443 ingo.schoetz@stmi.bayern.de 089 2192-3480 Wolfgang Böhm Thomas Lenzen ByAk Energieagentur Oberfranken lenzen@byak.de Dr. Jürgen Seeberger boehm@energieagentur-oberfranken.de 089 139880-0 EnergieRegion Nürnberg 09221 8239-0/-11 juergen.seeberger@energieregion.de Michael Loch StMUG 0911 2529-624 Robert Burkhard LHSt München michael.loch@stmug.bayern.de robert.burkhard@muenchen.de 089 9214-2220 Ingrid Simet OBB 089 233-60979 ingrid.simet@stmi.bayern.de Wolfgang Müller Stadt Nürnberg 089 2192-3280 Peter Dombrowe Reg. der Oberpfalz wolfg.mueller@stadt.nuernberg.de peter.dombrowe@reg-opf.bayern.de 0911 231-4223 Franziska Spreen OBB 0941 5680-414 franziska.spreen@stmi.bayern.de Werner Ortinger StMELF 089 2192-3381 Klaus-Jürgen Edelhäuser BylK-Bau werner.ortinger@stmelf.bayern.de mail@kje.de 089 2182-2704 Gottfried Weiß OBB 09861 94940 gottfried.weiss@stmi.bayern.de Joachim Paas OBB 089 2192-3337 Monika Geiß Bayer. Städtetag joachim.paas@stmi.bayern.de monika.geiss@bay-staedtetag.de 089 2192-3330 Dr. Maria Wellan Bayer. Landkreistag 089 290087-12/-0 maria.wellan@bay-landkreistag.de Wolfgang Pazdior Reg. von Schwaben 089 286615-21 Irmgard Gihl Verband Bayer. Bezirke wolfgang.pazdior@reg-schw.bayern.de i.gihl@bay-bezirke.de 0821 327-2494 Bernhard Wiesner StMWIVT 089 212389-23 bernhard.wiesner@stmwivt.bayern.de Josef Poxleitner OBB 089 2162-2414/-01 Stefan Graf Bayer. Gemeindetag josef.poxleitner@stmi.bayern.de stefan.graf@bay-gemeindetag.de 089 2192-3212 Christian Wunderlich 089 360009-23/-0 Reg. von Oberfranken Karin Reich OBB christian.wunderlich@reg-ofr.bayern.de Ulrich Hach Energie Innovativ karin.reich@stmi.bayern.de 0921 604-1506 ulrich.hach@stmwivt.bayern.de 089 2192-3442 089 2162-7066 Reinhard Zingler VdW Bayern Doris Reuschl Reg. von Niederbayern reinhard.zingler@vdwbayern.de Martin van Hazebrouck OBB doris.reuschl@reg-nb.bayern.de 0951 9144-12/-0 martin.vanhazebrouck@stmi.bayern.de 0871 808-1423 089 2192-3484 Peter Richter EnergieRegion Nürnberg Herbert Hoch Bayer. Landkreistag peter.richter@energieregion.de herbert.hoch@lra-mue.de 0911 2529-624 08631 699702 Martin Sambale eza-gGmbH Julia Jelen OBB sambale@eza-allgaeu.de julia.jelen@stmi.bayern.de 0831 960286-10 089 2192-3656 7
Fachbeiträge Aufbruch in ein neues Energiezeitalter Beispielhafte Bauten: Energieeffizientes Bauen in MR Ulrich Daubenmerkl Bayern Oberste Baubehörde/Sachgebiet Koordinierung Dipl.-Ing. Architekt Thomas Maria Lenzen Umweltrecht, Baulandumlegung, Enteignungsrecht Geschäftsführer Architektur und Technik der Bayerischen Architektenkammer Energieeinsparverordnung 2007 bis 2012 MR Martin van Hazebrouck Energetische Sanierung – Ertüchtigung von Wohn- Oberste Baubehörde/Sachgebiet Fachliche und Nichtwohngebäuden Angelegenheiten der Bauordnung Dipl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Energieeffiziente Siedlungsentwicklung MR Stephan Lintner, BRin Johanna Löhlein Wie regionale Energieagenturen zur Energiewende Oberste Baubehörde/Sachgebiet Städtebau beitragen Martin Sambale, Geschäftsführer energie- & umwelt zentrum allgäu Neuer Energiestandard im staatlichen Hochbau Ltd BD Andreas Kronthaler, BORin Karin Reich, Oberste Baubehörde/Abteilung Staatlicher Hochbau Umsetzung des Investitionspakts 2008, 2009 und des Konjunkturpakets II MR Gottfried Weiß, BRin Julia Jelen Oberste Baubehörde/Sachgebiet Wohnraumförderung Energieeffizienz im Wohnungsbau Das aktuelle Modellvorhaben e% des Experimentellen Wohnungsbaus MRin Karin Sandeck, Oberste Baubehörde/Sachgebiet Technische Angelegenheiten des Wohnungsbaus, Expe- rimenteller Wohnungsbau Klimaschutz und Energieeffizienz in der Städtebauförderung MR Armin Keller, BOR Ingo Schötz Oberste Baubehörde/Sachgebiet Städtebauförderung 8
Aufbruch in ein neues Energiezeitalter noch vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1979 MR Ulrich Daubenmerkl errichtet. Diese Gebäude entsprechen vielfach nicht den Oberste Baubehörde/Sachgebiet Koordinierung heutigen energetischen Anforderungen – im staatlichen Umweltrecht, Baulandumlegung, Enteignungsrecht Bereich ebenso wie im kommunalen oder privaten Bereich. Durch die Einrichtung des Sonderprogramms zur ener- Wenn zwischen 2015 und 2022 die bayerischen Atom- getischen Sanierung staatlicher Gebäude hat die Bayeri- kraftwerke vom Netz gehen, müssen wir eine grundle- sche Staatsregierung die energetische Ertüchtigung gende Energiewende geschaffen haben. Wir brauchen staatlicher Liegenschaften bereits vor Jahren verstärkt eine zuverlässige, leistungsfähige und umweltverträgli- voran gebracht. Im Rahmen dieses Programms, das che Energieversorgung, die auch bezahlbar ist. Dazu gilt einen wesentlichen Bestandteil des Klimaprogramms es, Einsparpotenziale zu nutzen und die Energieeffizienz Bayern 2020 bildet, wurden in den Jahren 2008 bis 2011 zu steigern, denn nicht benötigte Energie muss auch ergänzend zu den regulären Haushaltsansätzen 150 Mio. nicht erzeugt werden. Auch weil die Energiewende nicht Euro für die energetische Verbesserung des staatlichen zu Lasten des Klimaschutzes gehen soll, müssen Wär- Gebäudebestands bereit gestellt. Oberstes Ziel dabei me und Strom effizienter verwendet werden. war, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln eine mög- lichst große Reduzierung der CO2-Emmissionen zu errei- Das Bayerische Energiekonzept „Energie innovativ“, das chen. Angegangen wurden dazu insbesondere die am 24. Mai 2011 verabschiedet wurde, legt deshalb Gebäude, die mittelfristig für entsprechende Maßnah- einen Schwerpunkt auf die Steigerung der Energieeffizi- men durch das zuständige Ressort nicht vorgesehen enz und auf Verbesserungen bei der Energieeinsparung. waren. Konkret bedeutet dies, dass das energieeffiziente Pla- nen und Bauen sowie die energetische Gebäudesanie- Der staatliche Hochbau will auch künftig seiner Vorbild- rung wesentliche Bestandteile der Energiewende sind, funktion gerecht werden. So hat die Staatsregierung im da über ein Drittel der verbrauchten Energie in die Wär- Juli 2011 festgelegt, dass bei staatlichen Gebäuden meversorgung von Gebäuden fließt. künftig ein deutlich höherer Energiestandard zugrunde gelegt wird. Neue Verwaltungsgebäude des Freistaats Energieeffizientes Planen und Bauen beginnt mit der Bayern werden auf der Grundlage des Passivhausstan- städtebaulichen Planung. Wesentlicher Bestandteil dards ausgeführt. Für alle anderen staatlichen Baumaß- dabei sind kommunale Energiekonzepte, die in der Kom- nahmen, sowohl im Neubau als auch im Bestand, ist mune Verbrauch und Entwicklungspotenziale aufzeigen grundsätzlich die Anforderung der Energieeinsparver- und als Grundlage für eine weitere städtebauliche Ent- ordnung 2009 bezüglich der durchschnittlichen Anforde- wicklung dienen, vor allem aber die energetische Ent- rungen an die Gebäudehülle um 30% zu unterschreiten. wicklung in der Gemeinde steuern: Ein erster Schritt dazu ist eine Bestandsanalyse, die den konkreten Ener- Welch immenser Bedarf bei den Gemeinden besteht, gieverbrauch im Ort ermittelt. Als zweites sind dann die ihre Einrichtungen energetisch zu sanieren, wurde durch Potenziale für regenerative Energien vor Ort darzustel- den 2008 aufgelegten Investitionspakt Bund-Länder- len. Schließlich sind als dritter Schritt die erneuerbaren Kommunen deutlich. Darauf folgte mit dem Konjunktur- Energiequellen mit dem Energiebedarf zu koordinieren. paket II die „Energetische Modernisierung der sozialen Für die anschließende zügige Umsetzung des Energie- Infrastruktur“ in Bayern. konzepts in die kommunale Bauleitplanung sind Pla- nungssicherheit und Akzeptanz bei Bürgern und Unter- Der ausschlaggebende Beitrag für den Erfolg der Ener- nehmern entscheidend. Das Innenministerium unter- giewende liegt allerdings in der Sanierung der bestehen- stützt die Gemeinden bei der Entwicklung von Energie- den Wohngebäude, deren Bestand in Bayern bei 5,7 konzepten und deren Umsetzung in der Bauleitplanung. Mio. Wohneinheiten liegt. Hier müssen die Mittel der KfW für ihre bisher sehr erfolgreiche Förderung aufge- Im Bauplanungsrecht ist es besonders wichtig, dass stockt werden. Daneben sind weitere Anreize für die Städte und Gemeinden die Bedeutung der aktiven Wahr- energetische Modernisierung von Wohnungen zwin- nehmung bauplanungsrechtlicher Steuerungsmöglich- gend erforderlich, bis hin zur steuerlichen Förderung keiten speziell bei Windkraftanlagen erkennen. Nur von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohnge- dann, wenn sich die Gemeinde zur Festlegung von Kon- bäuden. zentrationszonen im Flächennutzungsplan entschließt und damit im Sinne der Energiewende aktiv wird, kann die Gemeinde die Standorte von Windkraftanlagen posi- tiv festlegen. Der Windkrafterlass vom 20. Dezember 2011 der Bayer. Staatsministerien bietet hier eine wesentliche Hilfestellung. Das zentrale Ziel ist es, eine Reduzierung des Wärmebe- darfs um 20% und bis 2050 eine Minderung der CO2- Emissionen im Gebäudesektor in der Größenordnung von 80% zu erreichen. Dafür ist der Gebäudebestand entscheidend. Dreiviertel des Gebäudebestands wurden 9
Energieeinsparverordnungen 2007 bis 2012 einzelne „unbedingte“ Nachrüstanforderungen: Außer- MR Martin van Hazebrouck betriebnahme alter Heizkessel (vor dem 01.10.1978 auf- Oberste Baubehörde/Sachgebiet Fachliche Angelegen- gestellt), Dämmung oberster Geschossdecken, Däm- heiten der Bauordnung mung von Warmwasser- und Wärmeverteilungsleitun- gen. Die EnEV stellt außerdem Mindestanforderungen an einzelne Bauteile, falls diese erneuert werden, zwingt aber nicht zur Modernisierung. An diesem Grundsatz wird auch künftig festzuhalten sein. Die Änderungen der zum 01.10.2007 novellierten EnEV (EnEV 2007) waren zur Umsetzung der von der EU 2002 erlassenen „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (kurz „Gebäuderichtlinie“) in nationales Recht erforderlich. Um bei Nichtwohngebäuden u. a. auch den Energiebedarf für Klimatisierung und Beleuch- tung – wie in der Richtlinie gefordert – erfassen zu kön- nen, wurde ein neues Rechenverfahren, die DIN V 18599, eingeführt. Nach dieser Norm wird ein Referenz- gebäude berechnet, das in Nutzung und Geometrie mit Symposium zur EU-Gebäuderichtlinie mit Herrn Staatsminister Herrmann am 15.09.2008 in der Bayer. Vertretung Brüsel dem geplanten Gebäude identisch ist, hinsichtlich der technischen Ausführung jedoch festgelegten Anforde- Die bundesrechtlichen Regelungen zur Gebäudeener- rungen der EnEV entspricht. Der errechnete Primärener- gieeffizienz waren wiederholt Gegenstand der Berichter- giebedarf ist vom Bauvorhaben einzuhalten („Referenz- stattung und – durchaus auch kontroversen – Diskussio- gebäudeverfahren“). nen im Arbeitskreis. Im Blickpunkt standen immer wie- der die Fragen, ob die mit der Energieeinsparverord- Nicht zuletzt aus der Förderpraxis gewonnene Erfahrun- nung (EnEV) gestellten Anforderungen noch dem Wirt- gen hatten gezeigt, dass bei dem seit 2002 unverändert schaftlichkeitsgebot des Energieeinsparungsgesetzes gültigen Anforderungsniveau der EnEV noch Spielräume (EnEG) entsprechen, ob der Bogen im Hinblick auf den für anspruchsvollere Vorgaben bestanden. Die am vermieteten Wohnungsbestand nicht schon überspannt 01.10.2009 in kraft getretene EnEV 2009 erhöht die pri- ist oder ob im Hinblick auf den Klimawandel und auf märenergetischen Anforderungen für Neubauten um eine wirksame Gefahrenabwehr vom Wirtschaftlichkeits- rund 30% und die Anforderungen an die Gebäudehülle gebot sogar abgewichen werden sollte. um rund 15%; bei größeren Änderungen im Gebäude- bestand werden ebenfalls um 30% höhere Anforderun- Nach § 5 EnEG müssen die in den Rechtsverordnungen gen gestellt. Die EnEV 2009 enthält außerdem eine Rei- des Bundes aufgestellten Anforderungen nach dem he von zusätzlichen Nachrüstverpflichtungen, darunter Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art eine Dämmpflicht oberster begehbarer Geschossde- und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderun- cken. Nicht zuletzt aufgrund der Initiative Bayerns blei- gen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell ben selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser von die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen diesen Nachrüstpflichten auch weiterhin ausgenom- Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen men, solange sie nicht veräußert werden. erwirtschaftet werden können. Die Bayerische Staatsre- gierung ist weiterhin der festen Überzeugung, dass dem Aus der neu gefassten und am 18.06.2010 bekannt Bürger keine Anforderungen an die Gebäudeenergieeffi- gemachten EU-Gebäuderichtlinie ergibt sich für den zienz zugemutet werden können, die dem Wirtschaft- Bund die Notwendigkeit, die Energieeinsparverordnung lichkeitsgebot nicht genügen. Die Oberste Baubehörde 2009 erneut zu novellieren. Die Richtlinie fordert von ist bei den Fortschreibungen des Energieeinsparungs- den Mitgliedstaaten, einen „Niedrigstenergie-Standard“ rechts des Bundes über die Bundesratsbehandlung, vorzugeben, dem alle Neubauten ab dem 31.12.2020 aber auch über die Gremienarbeit der Länder und des (Gebäude der öffentlichen Hand bereits ab 31.12.2018) Bundes (so etwa durch ihre Mitarbeit in der Projektgrup- genügen müssen, stellt aber auch diese Anforderung pe EnEV der Bauministerkonferenz) intensiv eingebun- unter einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt. Nachdem heu- den – bei den beiden letzten Novellierungen der EnEV te nicht abschätzbar ist, welcher Standard 2021 bzw. 2007 und 2009 ebenso wie bei der aktuellen Fortschrei- 2019 wirtschaftlich sein wird, will der Bund den Nied- bung („EnEV 2012“). rigstenergie-Standard zunächst nur als Verpflichtung im EnEG verankern, ohne ihn weiter zu definieren. Unab- Die EnEV geht zurück auf die Wärmeschutzverordnung hängig vom Anpassungsbedarf der EnEV an die EU- von 1977, die – als Reaktion auf die erste Ölkrise Gebäuderichtlinie prüft der Bund, welcher Spielraum 1973/74 – erstmals den Wärmebedarf von Gebäuden in sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot des EnEG aktuell Deutschland begrenzte. 2002 wurden Wärmeschutzver- überhaupt noch für weitere Erhöhungen der Gebäude- ordnung und Heizungsanlagenverordnung in der EnEV energieeffizienz-Anforderungen ergibt. Bayern wird sich zusammengefasst. Die EnEV begrenzt den Primärener- – wie auch bei früheren Novellierungen der EnEV – für giebedarf von Neubauten und stellt Mindestanforderun- eine strikte Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes, gen an die Gebäudehülle und an die Effizienz der für technische Machbarkeit und für einen Vollzug ohne Anlagentechnik. Bei Bestandsgebäuden stellt die EnEV unnötige Bürokratie einsetzen. 10
Energieeffiziente Siedlungsentwicklung plans in der räumlichen Planung zeigt der Energienut- MR Stephan Lintner, BRin Johanna Löhlein zungsplan ganzheitliche energetische Konzepte und Pla- Oberste Baubehörde/Sachgebiet Städtebau nungsziele auf. Die ersten Phasen bei der Erstellung eines Energienut- zungsplans bilden die Bestands- und Potenzialanalyse. Ermittelt werden der bestehende Energiebedarf, die Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Energieinfrastruktur und die vor Ort vorhandenen Ener- giepotenziale unter Beachtung zu erwartender Entwick- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern lungen wie Baulandausweisungen und Bevölkerungs- wachstum. Auf Basis der Ergebnisse wird ein Konzept erarbeitet, das den bestehenden Bedarf und die Potenzi- Leitfaden ale räumlich verknüpft. Ziel ist es beispielsweise, Wär- Energienutzungsplan me aus erneuerbaren Energien möglichst verbraucher- nah zu erzeugen, um Leitungslängen zu verringern und Transportverluste zu vermeiden. Im Bereich des Stroms ist die räumliche Nähe weniger relevant. Zudem werden Möglichkeiten der Energieeinsparung und -effizienzsteigerung im Bereich der Gebäude, aber auch bei Gewerbe und Industrie untersucht. Es ist die Aufgabe der Städte und Gemeinden, abzuwä- gen und zu entscheiden, welches konkrete Konzept ver- folgt werden soll. Die Umsetzung der Ziele eines Energienutzungsplans erfolgt unter anderem im Rahmen der kommunalen NIS MI T S E N RI LEBE UM A E B Y E .D R N Bauleitplanung. Eine zukunftsorientierte nachhaltige Siedlungsentwick- Eine weitreichende Akzeptanz und Eigeninitiative bei lung erfordert es, Energieeffizienz und Klimaschutz Bürgern, Unternehmen, Groß- und Sonderabnehmern neben Flächensparen und demografischem Wandel bei sowie den Energieversorgern vor Ort fördert eine erfolg- der städtebaulichen Planung intensiv zu berücksichti- reiche Umsetzung. Es ist deshalb wichtig, relevante gen. Zwischen den Themen ergeben sich dabei vielfach Akteure vor Ort bereits frühzeitig bei der Erstellung des Berührungspunkte und Synergieeffekte. Energienutzungsplans einzubinden und Möglichkeiten Den Städten und Gemeinden kommt bei der Umsetzung für bürgerliches und unternehmerisches Engagement der Energiewende eine wichtige Rolle zu. Bereits auf aufzuzeigen und zu nutzen. der Ebene der Ortsplanung können die Weichen für den späteren Energieverbrauch und eine nachhaltige Ener- In vielen Fällen sind die benachbarten Kommunen von gieversorgung von Siedlungen und Gebäuden gestellt der Umsetzung betroffen. Vielfach können sich auch werden. Entscheidende Aspekte sind der Vorrang der Synergien ergeben. Deshalb ist vielerorts über eine blo- Innenentwicklung und die Schaffung kompakter Sied- ße Abstimmung hinaus auch eine gemeinsame Planung lungseinheiten. Mit einer konsequenten Innenentwick- über Gemeindegrenzen hinweg sinnvoll. lung können innerörtliche Brachflächen wiederbelebt und Baulücken aufgefüllt werden. Die vorhandene Infra- Die Städte und Gemeinden werden mit einem Energie- struktur kann effizienter genutzt werden, dies hat auch nutzungsplan in die Lage versetzt, die Umsetzung von wirtschaftliche Vorteile. Teilkonzepten und Maßnahmen gezielt zu koordinieren Lebendige Ortszentren mit allen Einrichtungen des tägli- sowie zu überprüfen, ob Einzelvorhaben sich sinnvoll in chen Bedarfs ersparen den Bürgern lange Wege und das angestrebte energetische Konzept einfügen. reduzieren zusätzlich das Verkehrsaufkommen. Das Ziel einer „Stadt der kurzen Wege“ erhält deshalb vor dem Die Oberste Baubehörde unterstützt die Kommunen bei Hintergrund des Aufbruchs in ein neues Energiezeitalter einer energieeffizienten Stadtplanung durch Beratung neues Gewicht. und Information. In 2010 wurde hierzu das Arbeitsblatt Das Bayerische Energiekonzept setzt verstärkt auf „Energie und Ortsplanung“ veröffentlicht (s. Nr. 08). Der dezentrale Versorgungsstrukturen. Viele Aspekte der im Juli 2011 erschienene „Leitfaden Energienutzungs- Energieversorgung müssen bereits auf der Ebene der plan“, der im Rahmen eines Modellprojekts entstanden Ortsplanung entschieden werden. Im Hinblick auf eine ist (s. Nr. 27), soll anderen Städten und Gemeinden als energieeffiziente und regenerative Energieversorgung Impulsgeber und Arbeitsanleitung zur Erstellung eines sind vielfach strukturelle Anpassungsprozesse und spe- energetischen Gesamtkonzeptes dienen. Modellhafte zifische Einzelmaßnahmen notwendig. Vorgehensweisen bei städtebaulichen Planungen und Untersuchungen können mit Zuschüssen des Freistaats Für eine sinnvolle und effiziente Umsetzung ist ein ganz- Bayern gefördert werden. Beispielsweise wird aktuell heitliches kommunales Energiekonzept sinnvoll. Ein eine Feinuntersuchung zur Erstellung eines interkommu- Energienutzungsplan kann den Städten und Gemeinden nalen sachlichen Teilflächennutzungsplans für Wind- als informelles Planungsinstrument zum Thema Energie kraftanlagen für 22 Gemeinden im Landkreis Fürsten- dienen, um die energetische Entwicklung zu steuern. feldbruck unterstützt. Vergleichbar dem Grundgedanken des Flächennutzungs- 11
Neuer Energiestandard im staatlichen Hochbau Ltd BD Andreas Kronthaler, BORin Karin Reich, Oberste Baubehörde/Abteilung Staatlicher Hochbau Mit der Neufassung der „Richtlinie über die Gesamt- energieeffizienz von Gebäuden“, die im Juli 2010 in Kraft getreten ist, hat die EU eine Vorschrift von maßgebli- cher Bedeutung für den Gebäudebereich formuliert. Neben grundsätzlichen Anforderungen an die Energieef- fizienz bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen fordert die EU ab Ende 2020 die Errichtung sogenannter „Near- ly-Zero-Energy-Buildings“ bzw. „Niedrigstenergiegebäu- de“. Öffentlichen Bauherren soll eine Vorreiterrolle zukommen. Für sie gilt die Verpflichtung bereits ab Ende 2018. Angesichts dieser anstehenden Vorgabe hat der Minis- terrat im Juli 2011 beschlossen, bereits jetzt Verwal- tungsneubauten des Freistaats auf der Grundlage des Passivhausstandards zu errichten. Für einzelne Sonder- baumaßnahmen mit komplexeren Nutzungsanforderun- gen soll der Passivhausstandard in Pilotprojekten ange- wandt werden. Bei allen anderen Gebäuden werden Funktionsprinzipien eines Passivhauses künftig die geltenden Anforderungen der EnEV 2009 an den durchschnittlichen Wärmedurchgang der Außen- – hochwärmegedämmte opake Bauteile, bauteile um 30% unterschritten. U-Wert ≤ 0,15 W/m²K – hochisolierende dreifachverglaste Fenster, Der Passivhausstandard wurde durch das Passivhausin- U-Wert ≤ 0,8 W/m²K stitut in Darmstadt entwickelt und bereits vor zwanzig – zuverlässig luftdichte Konstruktion und Jahren erstmals realisiert. Anfangs vor allem im Woh- – Minimierung von Wärmebrücken. nungsbau angewandt, etabliert sich der Passivhausstan- dard mittlerweile auch im Bereich von Nichtwohngebäu- Gleichzeitig minimiert eine Lüftungsanlage über eine den. Er wird inzwischen europaweit – und auch über hocheffiziente Wärmerückgewinnung die Lüftungswär- Europa hinaus – umgesetzt. Ein „Passivhaus“ weist auf- meverluste. Eine kontrollierte Lüftung stellt im Passiv- grund seiner optimierten Gebäudehülle einen minimier- haus – neben der Rückgewinnung von Wärme – den ten Energiebedarf auf und benötigt weder eine her- hygienisch erforderlichen Luftwechsel und eine hohe kömmliche Heizung noch eine konventionelle Kühlung. Raumluftqualität sicher. Die hoch gedämmte warme Der Wärmebedarf wird dabei zum überwiegenden Teil Außenwand verhindert zuverlässig Schimmelbildung an aus „passiven“ Quellen gedeckt wie solaren Gewinnen den Innenoberflächen und führt zu einem konstant aus- über Fenster und internen Wärmegewinnen durch Per- geglichenen und behaglichen Temperaturniveau. Gleich- sonen oder technische Geräte. Der verbleibende gerin- zeitig trägt die hohe Wärmedämmung von Dach und ge Energiebedarf kann effizient durch eine Versorgung Wänden zu angenehmen Innentemperaturen auch im auf niedrigem Temperaturniveau abgedeckt werden – im Sommer bei. Hinblick auf künftige Anforderungen an „Niedrigstener- Unbedingt erforderlich ist im Passivhaus ein gut funktio- giegebäude“ vorzugsweise auf der Basis regenerativer nierender Sonnenschutz, um die Sonneneinträge durch Energien. die Fenster gezielt steuern und begrenzen zu können. Die mechanische Lüftung kann im Sommer die nächtli- Ein Passivhaus muss definierte energetische Kennwerte che Luftspülung unterstützen. Nach heutigen Erkennt- einhalten: nissen erzielen Passivhäuser eine hohe Gesamtwirt- – Heizwärmebedarf ≤ 15 kWh/(m²a) schaftlichkeit. Die hochwertige Gebäudehülle und Bau- – Nutzkältebedarf ≤ 15 kWh/(m²a) ausführung führen in der Regel zu erhöhten Investitions- – Primärenergiebedarf ≤ 120 kWh/(m²a) kosten, die in einer Größenordnung von rund 4 bis 12% – Gebäudeluftdichtheit ≤ 0,6/h liegen können. Gleichzeitig reduzieren sie den Energie- – Gebäudeheizlast ≤ 10 W/m² bedarf und die Energiekosten, so dass in der Regel über eine bestimmte Laufzeit die Einsparungen im Betrieb Die Begrenzung des Primärenergiebedarfs auf 120 kWh/ die investiven Mehrkosten kompensieren. (m²a) umfasst dabei alle im Haus vorhandenen Verbrau- In einer Pilotphase wurden bereits mehrere Maßnah- cher wie Beleuchtung, technische Geräte etc. men initiiert und entsprechende Erfahrungen gesam- Ziel des Passivhausstandards ist die Minimierung des melt, so dass auf Vorschlag der Obersten Baubehörde Energieverbrauches; die Wärmeverluste durch Trans- der Ministerrat mit Beschluss vom 19. Juli 2011 die mission im Bereich der Gebäudehülle werden reduziert grundsätzliche Anwendung des Passivhausstandards durch bei Neubauten von Verwaltungsgebäuden einführte. 12
Investitionspakt 2008, 2009 und Konjunkturpaket II Die vorgefundene Architektursprache zahlreicher MR Gottfried Weiß, BRin Julia Jelen, Bestandsgebäude war sehr anspruchsvoll und hochwer- Oberste Baubehörde/Sachgebiet Wohnraumförderung tig, so dass eine verantwortungsvolle Auseinanderset- zung mit dem individuellen architektonischen Konzept sowie eine differenzierte und abgestimmte Planung uner- lässlich waren. So unterschiedlich die Gebäude, so vari- Das energetische Einsparpotenzial im Gebäudebereich antenreich waren dabei folglich die Planungsergebnisse. ist beträchtlich. So werden in Deutschland etwa 38% der verbrauchten Energie für die Erzeugung von Raum- Um die Erfahrungen aus dem KPII und IP 08 und 09 zu wärme (ca. 30%), von Warmwasser (ca. 5%) und die dokumentieren, gleichzeitig aber den Blick in die Beleuchtung (ca. 3%) eingesetzt. Mit der Entscheidung Zukunft zu richten, hat die Oberste Baubehörde unter des Deutschen Bundestags vom 30. Juni 2011 zum dem Titel „Energiesparen macht Schule“ gemeinsam Atomausstieg haben die Themen Energieeinsparung, mit Umweltministerium, Kultusministerium und Bayeri- Effizienzsteigerung und der Umstieg auf erneuerbare scher Architektenkammer eine Auswahl von Schulpro- Energien zusätzliche Bedeutung gewonnen. Dass dabei jekten begleitet, bei denen es besonders gut gelungen insbesondere im Bereich des Gebäudebestands der ist, die alten Gebäude funktional wie gestalterisch wei- sozialen Infrastruktur ein enormer energetischer Moder- terzuentwickeln. nisierungsbedarf besteht, zeigt sich u.a. an den über 5.500 kurzfristig von kommunalen und privaten Maßnah- Im Sonderheft Bau Intern zum KP II wurde zudem eine menträgern erstellten Bewerbungen zur Aufnahme in Auswahl aus den zahlreichen sehenswerten Maßnah- das Förderprogramm Konjunkturpaket II (KPII) im Früh- men veröffentlicht. Diese, aber auch die weiteren im jahr 2009. Rahmen des KPII und IP 08 und 09 geförderten Maß- nahmen in ganz Bayern, können vorbildliche Lösungen Anlass für das KPII waren die Folgen der Finanz- und für die technischen, wirtschaftlichen und gestalteri- Wirtschaftskrise im Jahr 2008. Das Teilprogramm „Ener- schen Herausforderung energetischer Modernisierun- getische Modernisierung sozialer Infrastruktur in Bay- gen aufzeigen. ern“ (insbesondere Schulen, Kindergärten, Verwaltungs- gebäude) wurde als Maßnahme zur Belebung der Bau- Trotz der immensen Zahl von über 1.600 im Rahmen des wirtschaft initiiert. Der fachliche Fokus lag dabei auf Ein- KPII und IP 08 und 09 umgesetzten Projekten, darf hier- sparungen im energetischen Bereich. Bereits mit dem bei nicht vergessen werden, dass es sich dabei nur um Investitionspakt 2008 (IP), fortgesetzt mit dem IP 2009, einen geringen Bruchteil des modernisierungsbedürfti- hat man in Bayern in vergleichbarer Weise insgesamt gen Gebäudebestands der sozialen Infrastruktur in Bay- 146 Maßnahmen gefördert. ern handelt und weiterhin enorme Einsparpotenziale in diesem Bereich bestehen. Aus diesem Grund setzt sich An erster Stelle der energetischen Modernisierungskon- das Bayerische Staatsministerium des Innern für eine zepte im KPII und IP 08 und 09 stand zumeist eine Redu- Neuauflage des Investitionspakts ein. zierung des Wärmeverlusts durch die Außenhülle (Trans- missionswärmeverlust). Dies wurde durch umfangreiche Wärmedämmmaßnahmen an Außenwänden, Keller- und Geschossdecken und im Dachraum, die Erneuerung alter Fenster sowie vereinzelt durch die Nachrüstung von Windfängen erreicht. Zur Steigerung der Energieeffizienz wurden zudem veraltete Heizungen durch moderne, häu- fig mit regenerativer Energie betriebene Anlagen ersetzt. Maßnahmen wie der Einbau von Lüftungsanlagen mit integrierter Wärmerückgewinnung und die Umrüstung der Beleuchtung ergänzten die energetischen Konzepte. Durch Energiebedarfsausweise wurde der Erfolg der energetischen Sanierung nachgewiesen. Neben den energetischen Einsparungen konnten im Rahmen der Modernisierungen zumeist weitere Gebäu- deaufwertungen mit vergleichsweise geringem Auf- wand realisiert werden, um den vielfältigen Ansprüchen, die heute von Eigentümern und Nutzern an Gebäude gestellt werden, gerecht zu werden. Diese umfassen z.B.: – wirtschaftliche Gesichtspunkte (z.B. geringer Energie- verbrauch), – gestalterische (z.B. modernes Erscheinungsbild) und – funktionale Aspekte (z.B. Brandschutz, Barrierefrei- heit, Schallschutz, Funktionalität der Räume), – Anforderungen an die Behaglichkeit (z.B. frische Luft, keine Zugluft, angenehme Temperatur). Gesundheitsamt Fürstenzell vor und nach der Sanierung (Walter Schwetz Architekt BDA, Passau) 13
Energieeffizienz im Wohnungsbau Projekten sind kleinere Maßnahmen im ländlichen Raum Das aktuelle Modellvorhaben e% des Experimentel- wie größere Wohnsiedlungen, konventionellere Konzep- len Wohnungsbaus te wie innovative Formen der Energiegewinnung für Ein- Dipl.-Ing. Architektin Karin Sandeck, Oberste Baubehör- zelgebäude und für Quartiersversorgungen. Die Einbe- de/Sachgebiet Technische Angelegenheiten des Woh- ziehung der Nutzer in die Planung der Modernisierungs- nungsbaus, Experimenteller Wohnungsbau maßnahmen, Mieterinformationen und leicht handhab- bare technische Lösungen tragen zur Akzeptanz der noch ungewohnten Standards durch die Bewohner bei. Die Oberste Baubehörde arbeitet im Rahmen des sog. Inzwischen sind die ersten beiden Pilotprojekte bezo- Experimentellen Wohnungsbaus an der Zukunft des gen; zwei weitere Maßnahmen werden in diesem Jahr Wohnens. In Zusammenarbeit mit innovationsfreudigen fertig gestellt. Mit einem errechneten Primärenergiebe- Wohnungsunternehmen entstehen Schrittmacherprojek- darf zwischen 21 und 37 kWh/m²a und Werten von bis te, die zeigen, wie sich ändernde Anforderungen im zu nur 0,16 W/m²k bei der energetischen Qualität der Wohnungsbau mit neuen Konzepten gut und kosten- Gebäudehülle wird die Zielsetzung des Modellvorha- günstig umgesetzt werden können. bens bei Neubauten sogar teilweise unterschritten. Bei Die Endlichkeit der fossilen Brennstoffe, der steigende den Modernisierungen kann der Primärenergiebedarf Energieverbrauch und die Notwendigkeit zur Reduzie- bis fast um den Faktor 10 auf 38 kWh/m²a gesenkt wer- rung der CO2-Emissionen haben den bayerischen Expe- den. Die ersten Ergebnisse zeigen aber auch, dass die rimentellen Wohnungsbau im Jahr 2007 veranlasst, mit Gesamtwirtschaftlichkeit der Gebäude unter den derzei- dem Modellvorhaben „e% – Energieeffizienter Woh- tigen Rahmenbedingungen und insbesondere in Regio- nungsbau“ Anschauungsprojekte zur Reduzierung von nen mit niedrigem Mietniveau und hohen Baukosten Energieverbrauch und zum verstärkten Einsatz erneuer- nicht leicht zu erreichen ist. Detaillierte Ergebnisse wird barer Energien im Geschosswohnungsbau anzuschie- die Nachuntersuchung nach Abschluss des zweijährigen ben. Energetische Zielsetzung des Modellvorhabens ist Monitorings zeigen. es, um 40% bessere energetische Werte zu erreichen, Mit der Modellreihe stehen zu einem Zeitpunkt, an dem als es die aktuelle Energieeinsparverordnung bei Moder- die Energiewende in der Planungspraxis ankommt, reale nisierungen wie beim Neubau fordert. Damit soll in der Anschauungs- und Diskussionsprojekte zur Verfügung, Praxis überprüft werden, inwieweit gesetzliche Zukunfts- aus denen die Wohnungspolitik weiterentwickelt wer- standards Auswirkungen auf die städtebauliche Anord- den kann, Wohnungsbaugesellschaften Nachfolgepro- nung, die Baukörperform, die Fassadengestaltung, die jekte konzipieren und Architekten Bauträger und Baufa- Haustechnik und auf die Gesamtwirtschaftlichkeit eines milien beraten können, um nachhaltigen Wohnungsbau Mehrfamilienhauses haben, um darauf im Rahmen der in Bayern in der Breite zu forcieren. bayerischen Wohnungspolitik reagieren zu können. Über das Energiesparziel hinaus sollen die Maßnahmen eine breite Palette an weiteren Nachhaltigkeitsaspekten beinhalten und sich dennoch an den Wirtschaftlichkeits- kriterien des geförderten Wohnungsbaus orientieren. Allerdings darf der dort vorgegebene Kostenrahmen wegen des ambitionierten energetischen Standards leicht überschritten werden. Um die Projekte nicht wie üblich nur aus der Gebäudeperspektive zu betrachten, wurden die Konzepte der insgesamt 10 Projekte in Pla- nungswettbewerben mit interdisziplinär besetzten Teams aus Architekten und Energiefachplanern ermit- telt. Um den kontinuierlichen Queraustausch zwischen den Projekten zu gewährleisten und eine fundierte Nachuntersuchung erarbeiten zu können, wird die Umsetzung der Maßnahmen und das sich anschließen- de zweijährige Monitoring durch ein von der Obersten Baubehörde beauftragtes wissenschaftliches Gremium begleitet. Das Modellvorhaben umfasst sieben Neubau- und zwei Modernisierungsmaßnahmen. Die Neubauten sind Nachverdichtungs- oder Ersatzprojekte in integrierter Stadtlage, so dass kein neues Bauland in Anspruch genommen wird und keine neuen Infrastrukturen geschaffen werden müssen. Die Größe der Projekte, die Grundstücke und die städtebauliche Form sind sehr unterschiedlich und keineswegs immer optimal für die Umsetzung einer kostengünstigen energieoptimierten Bebauung. Dies war gewollt, um weniger unter „Labor- konditionen“, sondern vielmehr unter alltäglichen Praxis- bedingungen dennoch modellhaft als Vorbild für eine Modellprojekt in Ingolstadt: Unterschreitung der Anforderungen der EnEV um mehr als 50%, sehr hoher solarer Deckungsgrad und spätere breite Anwendung zu bauen. Unter den neun CO2-neutraler Baustoff Holz (bogevischs buero, München) 14
Klimaschutz und Energieeffizienz in der Städtebau rung sowie Fort- und Weiterbildung bietet. Durch die förderung Vereinigung verschiedener Kultur- und Bildungseinrich- MR Armin Keller, BOR Ingo Schötz tungen unter einem Dach werden Synergien erzeugt Oberste Baubehörde/Sachgebiet Städtebauförderung und die Effizienz gesteigert. Die Sanierung des integrier- ten, denkmalgeschützten Altbaus erfüllt die Anforderun- gen an Neubauten nach der Energieeinsparverordnung. Klimaschutz geht uns alle an. Unsere Städte und Ge- Der Neubau erreicht sogar Passivhausstandard – zum meinden sowie die dort lebenden und arbeitenden Men- ersten Mal bei einem öffentlichen Gebäude in Nürnberg. schen sind Betroffene und Akteure zugleich. Energieeffi- Die Stadt hat für das Projekt Finanzhilfen der Städte- zienz und Klimaschutz wurden daher in den vergange- bauförderung von der EU und dem Freistaat Bayern in nen Jahren zu zentralen Elementen der Stadterneue- Höhe von rund 4,7 Mio. Euro erhalten. rung. Im Rahmen der Energiewende ist es zunächst eine kommunale Aufgabe, die notwendigen Rahmenbe- dingungen für klimagerechte Stadt- und Ortsteile zu schaffen. Als wesentlicher Bestandteil dieser quartiers- bezogenen Erneuerungsmaßnahmen ist die Anpassung des Baubestands eine der großen Zukunftsaufgaben der Bau- und Wohnungswirtschaft. Gerade für Städte und Gemeinden, die stark durch den demografischen und wirtschaftstrukturellen Wandel geprägt sind, ist die energetische Stadterneuerung eine zusätzliche Heraus- forderung. Die energieeffiziente Erneuerung in den Stadt- und Ortsquartieren ist eine Querschnittsaufgabe in allen Städtebauförderungsprogrammen. Die Belange der Ökologie, darunter auch Energieeffizienz und Klima- schutz, sind als übergreifende Handlungsfelder in den Städtebauförderungsrichtlinien dargestellt. Die Städte- bauförderung kann bereits im Rahmen der Vorbereitung Der Südpunkt trägt mit Angeboten zur Fort- und Weiterbildung und kulturellen Aktivitäten zur Bewältigung des Strukturwandels in der der Sanierung die Weichenstellung zu mehr Energieeffi- Nürnberger Südstadt bei. (Kuntz + Manz Architekten, Würzburg) zienz und Klimaschutz stellen. Neben der klassischen Modernisierung und Instandsetzung wird daher die energetische Erneuerung bei der Durchführung der Sanierung und somit auch bei der Städtebauförderung verstärkt im Vordergrund stehen. Durch eine Bündelung und Verzahnung bestehender Förderangebote und eine passgenaue Lücken- bzw. Spitzenfinanzierung können dabei hohe Anstoßwirkungen erzielt werden. Im Rahmen der Städtebauförderung können demzufolge die Städte und Gemeinden Finanzhilfen insbesondere für folgende Maßnahmen erhalten: – Kommunale quartiersbezogene Energieleitpläne als Teil der kommunalen städtebaulichen Entwicklungs- konzepte – Interkommunale Energiekonzepte als Teil überörtlich abgestimmter städtebaulicher Entwicklungsstrategien – Vorbereitungs- und Freilegungsmaßnahmen zur Nutz- barmachung von Konversions- und alten Industrieflä- chen, z.B. für energetische Nachfolgenutzungen – Energetische Gebäudesanierung im Rahmen kommu- naler und privater Modernisierungs- und Instandset- zungsmaßnahmen – Ausbau der kommunalen Förderprogramme als Anreizförderung, z.B. bei Fassadeninstandsetzungen, Nahwärmenetzen in Ortszentren, Quartieren etc. Ein erfolgreiches Beispiel für energieeffiziente Erneue- rungsmaßnahmen ist das „Südstadtforum Qualifizierung und Kultur“, genannt „Südpunkt“. Mit dem Südpunkt wurde in der Nürnberger Südstadt ein multifunktionales Zentrum für Bildung, Qualifizierung und Kultur geschaf- fen, das neben seiner Funktion als Bürgerzentrum als überbetriebliche Schulungsstätte für die Wirtschaft eine Vielzahl von Lehrgängen und Maßnahmen zur Qualifizie- 15
Beispielhafte Bauten: Energieeffizientes Bauen in terlagen einreichen. Ein unabhängiger Beirat prüft und Bayern bewertet die Unterlagen und wählt besonders vorbildli- Dipl.-Ing. Architekt Thomas Maria Lenzen che Architekturbeispiele aus, die den Typologien Woh- Geschäftsführer Architektur und Technik der Bayeri- nen, Bauten für die Öffentlichkeit, Bildungsbauten, schen Architektenkammer Gewerbe- und Verwaltungsbauten, Denkmäler sowie Energieversorgung zugeordnet und anschließend auf den jeweiligen Homepages veröffentlicht werden. Dass nachhaltige Architektur energieeffizient sein muss, zugleich ökologische, ökonomische und soziokulturelle Natürlich lässt sich trefflich über die Aussagekraft von Aspekte in sich vereint und vor allem auch gute Gestal- energetischen Standards, Kennzahlen und deren Prüf- tung verkörpert, präsentieren die Bayerische Architek- barkeit diskutieren, bis hin zur grundsätzlichen Frage, ob tenkammer und die Oberste Baubehörde anhand von es überhaupt zulässig sein kann, baukulturelle Beiträge „Beispielhaften Bauten“ auf ihren Homepages in einer u.a. an bauphysikalischen Kennzahlen zu messen. gemeinsamen Projektauswahl. Die gezeigten Projekte Alle Projekte weisen jedoch objektiv nach, dass durch liefern eindrucksvoll Antworten auf aktuelle Fragen der kluge Entwurfs- und Planungsentscheidungen sowie Energieeffizienz und der Energieversorgung von Gebäu- besondere Material- und Energieeffizienz beim Bau und den und bieten Perspektiven für eine zukunftsfähige bei der Nutzung Ressourcen sparsamer eingesetzt, die Entwicklung von Baukultur und Gesellschaft. Für die Dauerhaftigkeit verbessert und mögliche Umweltschä- fortlaufende Aktualisierung der Projektauswahl wurden den reduziert werden können. 2011 im Rahmen des Arbeitskreises ‚Energieeffizientes Bauen’ der Obersten Baubehörde vorbildliche Architek- Viele technische Lösungen hierfür sind nicht neu, denn turbeispiele aus den Jahren 2004 bis 2011 gesichtet in der traditionellen Architektur der vergangenen Jahr- und in einheitlichem Layout zusammengestellt. hunderte lassen sich eindrucksvolle Beispiele finden, die die heutigen Prinzipien des energieeffizienten und Mit wachsender Kenntnis über globale Zusammenhän- nachhaltigen Bauens vorwegnehmen. Die stetige Wei- ge gewinnen Themen wie die Minimierung des Primär- terentwicklung dieser Systeme unter Einbeziehung der energie- und des Betriebsenergieverbrauchs, die fachlichen Kompetenz aller Beteiligten ist allerdings Berücksichtigung der Materialkreisläufe bis hin zum unabdingbar, um den Anforderungen der Globalisierung, Baustoffrecycling und nicht zuletzt die ökonomische der Ressourcenverknappung und des Klimawandels Dauerhaftigkeit der Investitionen bei Neuplanungen und erfolgreich zu begegnen. Sanierungen von Gebäuden an Dynamik. Der Arbeitskreis Energieeffizientes Bauen der Obersten Wie erfolgreich zeitgenössische Architektur sich diesem Baubehörde und die Bayerische Architektenkammer Wandel der Anforderungen stellt, zeigen die ausgewähl- gehen an dieser Stelle bewusst einen konstruktiven, ten Projekte auf nachvollziehbare Weise. Die Bayerische motivierenden Weg. Alle Projekte der Auswahl fassen Architektenkammer hat in Abstimmung mit der Obers- Energieeffizienz und Nachhaltigkeit als physikalisches, ten Baubehörde eine Datenabfrage etabliert, die konkre- ökonomisches und gestalterisches Potenzial auf. te Informationen über relevante Kenngrößen zur Ener- Dies soll als Anspruch an und Ansporn für nachhaltige gie, Ökologie und Ökonomie der Gebäude liefert. Die Architektur verstanden werden, mit dem Ziel, gemein- Teilnehmer der jährlich stattfindenden „Architektouren“ sam eine lebenswerte Zukunft zu sichern und bestmög- können die Kenndaten freiwillig mit weiteren Projektun- lich zu gestalten. 16
Energetische Sanierung – Ertüchtigung von Wohn- Die hohen Anforderungen, die die EnEV an die energeti- und Nichtwohngebäuden schen Kennwerte „normaler“ Wohngebäude stellt, kön- Dipl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied nen in der Regel von Baudenkmalen nicht erfüllt werden. der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Denn es besteht die Gefahr, dass durch falsche Baumaß- nahmen der Denkmalcharakter verloren geht oder bau- physikalische Schäden an den Gebäuden verursacht werden. Zum 01.04.2012 hat das Bundesministerium für Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung von Wohn- Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gemeinsam und Nichtwohngebäuden sind zu einem motivierenden mit der KfW im Rahmen der KfW-Förderprogramme zum Faktor in der Bauwirtschaft geworden. energieeffizienten Bauen und Sanieren den Förderbau- stein „Effizienzhaus Denkmal“ neu eingeführt. Die Baye- Zu unterscheiden aber gilt es Maßnahmen, die verpflich- rische Ingenieurekammer-Bau hat ihr Fachwissen in eine tend sind, und solche, die sich als sinnvoll erweisen, Arbeitsgruppe eingebracht, die den Leitfaden für die ent- aber keinen verpflichtenden Charakter haben. Die Ver- sprechende Fortbildung entwickelt hat. Die Ingenieuraka- pflichtungen ergeben sich vorwiegend aus der Energie- demie Bayern wird voraussichtlich im Herbst 2012 die einsparverordnung (EnEV) 2009: geeigneten Ausbildungsmodule anbieten. – Diese regelt u.a., dass Heizkessel, die älteren Bau- jahrs sind als Oktober 1978, ausgetauscht werden Im Nichtwohngebäude sind die Einhaltung der gesetzli- müssen. chen Verpflichtungen gleichermaßen zu erfüllen, wie – Sie verlangt, dass ungedämmte und warmgehende auch sinnvoll. Der Nachweis über die energetische Qua- Leitungen außerhalb von beheizten Räumen lität und die Beurteilung des Ist-Zustandes sind im gedämmt werden müssen. öffentlich-rechtlichen Teil der Nachweisführung an die – Die obersten Geschossdecken müssen auf einen Anwendung der DIN18599 gekoppelt. Die Anwendung maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der Norm und die richtige Interpretation der daraus ent- gedämmt werden. standenen Berechnung erfordern jedoch ein höchstes – Zudem sind Eigentümer verpflichtet, witterungsge- Maß an technischem Verständnis in Sachen baulicher führte Regelungen nachzurüsten, also beispielsweise Wärmeschutz und technischer Gebäudeausrüstung. Heizsysteme zu installieren, die die Außentemperatur Auch hier kann sich der Markt dem hohen Qualifikati- erkennen und die entsprechende Leistungsabgabe onsniveau der an der Bayerischen Ingenieurekammer- danach ausrichten. Bau geführten Energieberater für Nichtwohngebäude bedienen. Zusätzlich verpflichtet die EnEV auch zur Außerbetrieb- nahme von elektrischen Speicherheizsystemen auf Neben den angestrebten Energieeinsparungen durch Grundlage des Baujahres bzw. der letzten Generalüber- die Maßnahmen selbst können als wirtschaftlicher holung. In den meisten Fällen muss dies erst nach Anreiz auch entsprechende Fördermaßnahmen zur ener- einem Zeitraum von 30 Jahren erfolgen. getischen Sanierung angeführt werden. Neben den Auch sind Eigentümer dazu angehalten, bei Klimaanla- bewährten Förderprogrammen der KfW im Wohnungs- gen ab einer Größe von 12kW Leistungsbedarf für bau zum energieeffizienten Bauen sind mittlerweile Gebäudekühlung eine energetische Inspektion durch auch energetische Sanierungsmaßnahmen wie z.B. die einen Experten durchführen zu lassen. Fenstererneuerung, Dämmung, Erneuerung der Hei- Unberührt von der EnEV bleiben die Anforderungen des zungs- oder Beleuchtungsanlage sowie Einbau oder Bundesimmissionsschutzgesetzes, die die Feuerschau Ersatz von Lüftungsanlagen im Nichtwohngebäude inte- durch den Schornsteinfeger regeln. ressant. Auch einzelne Maßnahmen aus dem baulichen Wärmeschutz oder auch technischen Ausbau, die im Weitergehende sinnvolle Maßnahmen zur energeti- engen zeitlichen Zusammenhang als Paket durchgeführt schen Sanierung lassen sich aber in der Regel erst ablei- werden, sind förderfähig. ten, wenn der Eigentümer vorhat, an seinem Gebäude wesentliche bauliche Maßnahmen vorzunehmen. Im Bereich der Gebäudesanierung müssen die klimapoli- Zur Beurteilung eventuell zusätzlich ratsamer Maßnah- tischen Anstrengungen zur Umsetzung der Energiewen- men ist in jedem Fall ein Fachmann hinzuzuziehen: Im de intensiviert werden. Die Energiewende ist nicht allei- Rahmen einer energetischen Begutachtung des Gebäu- ne auf den Stromsektor beschränkt, sondern betrifft sys- des bewertet dieser die erforderlichen Ertüchtigungen temisch auch den Wärme- und Kältebereich sowie die bautechnisch und wirtschaftlich. Solche energetischen Mobilität. Die Energieproduktivität müsste bis 2020 mehr Begutachtungen können Ingenieure mit entsprechender als verdoppelt werden, von bisher pro Jahr ca. 1,6 Pro- Zusatzausbildung zum Energieberater durchführen. Die zent auf knapp unter vier Prozent. Es gibt viel zu tun! Bayerische Ingenieurekammer-Bau bietet auf ihrer Web- site eine „Planer- und Ingenieursuche“ an, die dem Ver- braucher hilft, einen kompetenten und unabhängigen Energieberater in seiner Nähe zu finden. Die dort gelis- teten Ingenieure haben die nötigen Fachkenntnisse in technischer Gebäudeausrüstung und Gebäudebauphy- sik und entwickeln exakt auf den Einzelfall zugeschnitte- ne Sanierungsstrategien. 17
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