Gebrüder Stolz Compliance-Leitfaden

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Gebrüder Stolz Compliance-Leitfaden
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Gebrüder Stolz Compliance-Leitfaden
Gebr. Stolz GmbH & Co. KG                                    VESTRA Verkehrssicherung GmbH
Gregor-Stolz-Straße 6                                        Gregor-Stolz-Straße 6
97762 Hammelburg                                             97762 Hammelburg

Verantwortlich:                                              Verantwortlich:
Alexander Stolz                                              Bernhard Stolz
Geschäftsführer                                              Alexander Fiolka
                                                             Geschäftsführer

Stolz Holding GmbH & Co. KG
Gregor-Stolz-Straße 6
97762 Hammelburg

Verantwortlich:
Alexander Stolz
Geschäftsführer

Gebr. Stolz Bau GmbH
Imdustriestraße 5
98639 Walldorf

Verantwortlich:
Alexander Stolz und Bernhard Stolz
Geschäftsführer

Stolz Hoch- und Ingenieurbau GmbH
Gregor-Stolz-Straße 6
97762 Hammelburg

Verantwortlich:
Alexander Stolz und Bernhard Stolz
Geschäftsführer

Stolz Bauwerksanierung GmbH
Gregor-Stolz-Straße 6
97762 Hammelburg

Verantwortlich:
Alexander Stolz und Bernhard Stolz
Geschäftsführer

STL Service-Transport-Logistik GmbH
Gregor-Stolz-Straße 6
97762 Hammelburg

Verantwortlich:
Burkard Neder
Geschäftsführer

                       Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021   Seite 2
Gebrüder Stolz Compliance-Leitfaden
Inhalt

 Vorwort              ............................................................................................................................. 4

 I.        Allgemeine Grundsätze ................................................................................................... 5

 II.       Kartellkonformes Verhalten in der Gebrüder Stolz ………………...................................... 6

 III.      Umgang mit Einladungen und Zuwendungen................................................................... 7
           1. Allgemeine Grundsätze ..................................................................................................... 8
           2. Besondere Grundsätze für Zuwendungen an Amtsträger ................................................ 8
           3. Spenden................................................................................................................................10
           4. Sponsoring........................................................................................................................... 10
           5. Beachtung der steuerlichen Vorgaben................................................................................ 11

 IV.       Bestechung im geschäftlichen Verkehr............................................................................. 11

 V.        Professionelle Kommunikation .........................................................................................12
           1. Allgemeine Grundsätze ......................................................................................................12
           2. Beachtung des Urheberrechts ...........................................................................................13

 VI.       Schutz von vertraulichen Untrenehmensinformationen.................................................... 13

 VII.      Datenschutz .......................................................................................................................14

 VIII.     Diskriminierung ................................................................................................................ 15

 IX.       Compliance & gesellschaftliche Verantwortung ...............................................................16

Anlagen:

       -   Infoblatt: Verhalten bei Durchsuchungen des Bundeskartellamtes

       -   Richtlinie zur privaten Nutzung von Internet- und E-Mail-Diensten

                                   Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021                      Seite 3
Vorwort

Das mittelständische Familienunter-                      Hierzu stellt er die wesentlichen Risikofelder
nehmen Gebrüder Stolz wurde im Jahr                      heraus und spricht für bestimmte Situationen
1875 gegründet und ist seit dem ein                      Verhaltensempfehlungen aus.
vertrauensvoller Partner und zu-
verlässiger Arbeitgeber im Straßenbau,                   Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass
Tiefbau und Fertigteilbau. Damit tragen                  sein Handeln im Einklang
wir eine besondere Verantwortung so-                     mit der Rechtsordnung und unseren Werten
wohl gegenüber Mitarbeitern als auch                     steht und die Reputation des Unternehmens
gegenüber Auftraggebern der                              bewahrt bleibt. Die Geschäftsführung der
öffentlichen und der privaten Hand                       Gebrüder Stolz ordnet den Mitarbeitern
sowie gegenüber der Politik, den                         ausdrücklich die Anwendung dieses Leitfadens
Behörde so-wie anderen Bereichen der                     an. Die Gebrüder Stolz-Geschäftsführung hat
Wirtschaft, der Wissenschaft und den                     organisatorische Maßnahmen ergriffen, um
Medien.                                                  sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bes-
                                                         timmungen       und      die    unternehmens-
Regelkonformes und sozialverantwort-                     internen Richtlinien beachtet und eingehalten
liches Verhalten des Unternehmens                        werden.
gehört zu den tragenden Fundamenten,
um auch in Zukunft glaubwürdiger An-                     Die Integrität und Zuverlässigkeit unserer Mit-
sprechpartner für die Belange unserer                    arbeiter sind die Basis für eine erfolgreiche
Kunden zu sein.                                          Unternehmensarbeit.

Der vorliegende Gebrüder Stolz Com-
pliance-Leitfaden gilt für die Unternehmen
der Stolz-Gruppe:
Gebr. Stolz GmbH & Co. KG,
Stolz Holding GmbH & Co. KG,
Gebr. Stolz Bau GmbH,
Stolz Hoch- und Ingenieurbau GmbH,
Stolz Bauwerksanierung GmbH,
STL Service-Transport-Logistik GmbH
VESTRA Verkehrssicherung GmbH
(im Folgenden Gebrüder Stolz genannt).

Der Leitfaden ist eine Orientierungshilfe für
die tägliche Unternehmensspraxis, die
zunehmend komplexer wird.                                                  Alexander Stolz
                                                                           Geschäftsführer

                       Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021    Seite 4
I. Allgemeine Grundsätze

Was bedeutet „Compliance“?

Compliance kommt von „to comply“ und lässt              Von den Sanktionen ist nicht allein das
sich mit „befolgen”, „einhalten“ oder                   Unternehmen betroffen. Auch die einzelnen
„übereinstimmen“ übersetzen. „Corporate                 Mitarbeiter können empfindliche Folgen
Compliance“ bedeutet, sich bei Ausübung                 treffen. Die Bandbreite möglicher Sanktionen
seiner beruflichen Tätigkeit rechtmäßig zuver-          Sanktionen reicht von Freiheits- oder Geld-
halten. Compliance beschreibt daher die                 strafen über persönliche Bußgelder und
selbstverständliche Pflicht eines jeden                 Schadensersatzforderungen bis hin zum
Mitarbeiters*, im Unternehemensalltag so-               Verlust des Arbeitsplatzes.
wohl die gesetzlichen Gebote und Verbote als
auch unternehmensinterne Regeln wie                     Weder das Unternehmen noch der Mitarbeiter
beispiels-weise diese Compliance-Richtlinien            kann sich darauf berufen, dieser habe einen
zu befolgen.                                            Rechtsverstoß im Interesse des Unter-
                                                        nehmens begangen. Auch vermeintlich
Warum ist Compliance so wichtig?                        “nützliche” Pflichtverletzungen führen lang-
                                                        fristig zu Imageschäden unseres Unter-
Eine erfolgreiche Unternehmensarbeit hängt              nehmens und sind ohne jede Einschränkung
wesentlich von der Reputation des                       untersagt. Ein Verstoß gegen diese
Unternehmens ab. Schon durch das                        Regelungen zieht arbeitsrechtlichen Kon-
Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters              sequenzen (z. B. Kündigung) nach sich.
kann das Unternehmen seine Glaubwürdig-
keit und sein gutes Ansehen von einem
Moment auf den anderen verlieren. Deshalb               Was bezweckt der
ist es wichtig, dass unsere Mitarbeiter diese           Gebrüder Stolz Compliance-Leitfaden?
Compliance-Richtlinien konsequent befolgen
und wir sowohl unseren Mitarbeitern als auch            Der vorliegende Compliance-Leitfaden dient
gegenüber der Öffentlichkeit zu erkennen                als Orientierungshilfe bei der täglichen Unter-
geben, dass Corporate Compliance ein fester             nehmensarbeit. Er soll zum einen auf die
Bestandteil unserer Unternehmenskultur ist.             typischen Risiken der Unternehmensarbeit
                                                        hinweisen und zum anderen unseren
Welche Sanktionen drohen bei                            Mitarbeitern Hilfestellung geben, wie sie sich in
Rechtsverstößen?                                        bestimmten Situationen zu verhalten haben.
                                                        Der      vorliegende     Compliance-Leitfaden
Das Unternehmen kann mit Geldbußen,                     behandelt nur bestimmte Rechtsbereiche, die
Schadensersatzzahlungen, Ausschluss von                 sich in der Unternehmenspraxis als besonders
öffentlichen Ausschreibungen und dem                    relevant herausgestellt haben.
Verlust von Steuerpriviligien belegt werdern.
Hinzu kommt ein in der Regel ein schwer                 * Der Leitfaden verwendet zur besseren Verständlichkeit
                                                        ausschließlich männliche Bezeichnungen meint aber jeweils
wiederherstellbarer     Imageschaden,     der           auch die weibliche Bezeichnung.
u. a. zum Verlust von Kunden führen kann.

                       Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021     Seite 5
Weder ist der Compliance-Leitfaden als                 Die Unkenntnis des Einzelnen über das Bestehen
abschließend zu verstehen noch hält er für             und die Reichweite gesetzlicher Gebote und
jede Situation die richtige Verhaltensweise            Verbote schützt nicht vor den Folgen seines
parat. Jeder Mitarbeiter hat daher die                 rechtswidrigen Handelns.
eigenverantwortliche Aufgabe, bei Zweifeln
über die Zulässigkeit seines Verhaltens
frühzeitig Kontakt mit der Geschäftsführung
aufzunehmen.

 II. Kartellkonformes Verhalten in der Gebrüder Stolz

Wir legen höchsten Wert darauf, dass das               Hier ist besonders der Informationsaustausch
Kartellrecht bei jeder Unternehmensaktivität           zwischen Wettbewerbern im Rahmen von be-
ausnahmslos beachtet wird. Wir verweisen               bestehenden Arbeitsgemeinschaften,
ebenso auf das beiliegende das beiliegende             gemeinsamen Unternehmensbeteiligungen,
Infoblatt “Verhalten bei Durchsuchungen des            Arbeitskreisen auf Verbandsebene, Arbeits-
Bundeskartellamtes”                                    essen usw. wegen der möglichen Gefahr
                                                       kartellrechtswidriger Absprachen, Preisab-
Was bezweckt das Kartellrecht?                         sprachen, Mengenbeschränkungen, Gebiets-
                                                       aufteilungen usw.) zu erwähnen.
Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb,
der ein wesentlicher Teil der freien Markt-
wirtschaft ist. Wettbewerb bedeutet, dass
verschiedene Unternehmen um die Gunst
ihrer Abnehmer bzw. ihrer Lieferanten
miteinander konkurrieren. Der dadurch
erzeugte        Wettbewerbsdruck führt zu
besseren (günstigeren) Preisen und
motiviert die Unternehmen, ihre Produkte
qualitativ und innovativ weiterzuentwickeln.
Ein funktionierender Wettbewerb führt
damit gesamtwirtschaftlich zu erheb-
lichen Vorteilen. Aufgabe des Kartellrechts
ist es sicherzustellen, dass dieser
Wettbewerb nicht durch
wettbewerbsschädigende Praktiken der an
ihm teilnehmenden Unternehmen be-
schränkt wird.

Als besonders sensibel lassen sich danach
vor allem der Informationsaustausch
zwischen       Wettbewerbern
herausgreifen.

                       Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021   Seite 6
Drastische Folgen bei Verstößen gegen                 Compliance-Maßnahmen zur Vorbeugung
das Kartellrecht                                      von Kartellverstößen:

Die Bußgeldpraxis der deutschen und euro-             • Die Regeln des freien und fairen
päischen Kartellbehörden hat in den letzten             Wettbewerbs im Rahmen der gesetzlichen
Jahren eine drastische Entwicklung                      Vorschriften sind einzuhalten.
genommen. Nach der EU-Kartellverordnung               • Grundsätzliches Verbot von Informations-
können Kartellverstöße durch einen Unter-               austausch über vertrauliche oder wett-
nehmen mit Bußgeldern von bis zu 10 Prozent             bewerbsrelevante Inhalte mit unseren
der Gesamtumsätze belegt werden. Daneben                Wettbewerbern über vertrauliche oder
drohen aber        auch    den    handelnden
                                                        wettbewerbsrelevante Inhalte mit unserern
Mitarbeitern selbst empfindliche Kon-
                                                        Wettbewerbern, z. B. Kundenbeziehungen,
sequenzen wie persönliche Bußgelder, Geld-
                                                        Preise, bevorstehende Preisänderungen,
oder gar Freiheitsstrafen.
                                                        eigene Kalkulationen, Kapazitäten oder
                                                        Planungen.
                                                      • Bei sämtlichen Vereinbarungen mit
                                                        Wettbewerbern ist die Geschäftsleitung mit
                                                        einzuschalten.

III. Umgang mit Einladungen und Zuwendungen

Das Gewähren oder Entgegennehmen von                   Dabei gilt es, verschiedene Rechtsmaterien
Geschenken und anderen Begünstigungen                  (Korruptionsstrafrecht, Untreue, Steuerrecht)
darf nur in Übereinstimmung mit dem gelten-            aus unterschiedlichen Blickwinkeln (Unter-
den Recht erfolgen. Der Anschein von                   nehmen/Mitarbeiter/Dritter/Zuwendungs-
von Unseriosität ist zu vermeiden.                     geber/Zuwendungsempfänger) zu beachten.

Der korrekte Umgang mit Bewirtungen,                   Der nachfolgende Überblick ist eine
Geschenken und anderen Zuwendungen (z. B.              Orientierungshilfe im Umgang mit Zu-
Spenden, Sponsoring, Honorarleistungen                 wendungen im Unternehmen. Bei Fragen ist
u.s.w gehört zu den wichtigen Voraus-                  unbedingt die Geschäftsführung zu kon-
setzungen einer einwandfreien Unter-                   taktieren.
nehmensarbeit.

                     Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021   Seite 7
3.1 Allgemeine Grundsätze                                   lagen müssen in einem angemessenen
                                                            Verhältnis zu der erbrachten Leistung stehen.
•   Die Gewährung und Annahme von                      •    Für die Gewährung von Geschenken oder
    Geschenken und Bewirtung darf nur aus                   Aufmerksamkeiten an Amtsträger und
    dienstlichem Anlass erfogen.                            ihnen gleichgestellte Personen gelten
•   Geschenke und andere Begünstigungen                     strengere Vorgaben, die vorrangig zu
    (z. B. Bewirtungen) müssen sozialadäquat                beachten sind (siehe nachfolgend unter 3.2).
    sein. Das heißt, sie dürfen von ihrer Art
    und ihrem Wert her nicht das über-                  3.2. Besondere Grundsätze für Zuwendungen-
    schreiten, was für den jeweiligen Anlass            an Amtsträger
    und mit Blick auf die Funktion und die
    berufliche Position der Beteiligten üblich          Amtsträger (z. B. Beamte, auch Gemein-
    und     angemessen      ist.   Dies    gilt         schaftsbeamte und Mitglieder der EU-
    gleichermaßen für firmeninterne Zu-                 Kommission, Landes- und Bundesminister,
    wendungen (z. B. Geschenke an                       Behördenvertreter, Angestellte des öffentlichen
    ausscheidene Mitarbeiter) wie für unter-            Dienstes) sowie ihnen Gleichgestellte, die
    nehmensexterne Zuwendungen (z. B. Be-               Aufgaben für die öffentliche Verwaltung
    wirtung von Auftraggebern oder deren                wahrnehmen, sind verpflichtet, ihre Aufgaben
    Vertreter).                                         unparteiisch zu erfüllen. Zuwendungen an
•   Grundsätzlich risikoarm ist die                     Amtsträger dürfen daher weder ihre objektive
    Gewährung und Annahme geringwertiger                Amtsführung beeinträchtigen noch Außen-
    Werbegeschenke mit hoher Unter-                     stehenden den Eindruck der Befangenheit des
    nehmens- bzw. Produktnähe („Give-                   Amtsträgers vermitteln.
    Aways mit Firmenlogo).
•   Die Annahme und Gewährung von Bargeld               Die Vorteilsgewährung gegenüber Amtsträgern
    und bargeldähnlichen Zuwendungen (z.B.              sowie die Bestechung von Amtsträgern ist
    Darlehen, Wertpapiere, Stundung einer               strafbar (§§ 333, 334 StGB). Für die Strafbarkeit
    Schuld, Verzicht auf Ansprüche) ist in              reicht es aus, dass die Vorteilszuwendung „für die
    keinem Fall gestattet.                              Dienstausübung“des Amtsträgers erfolgt. Das
•   Die Annahme von Geschenken oder Be-                 heißt, die Zuwendung muss nicht als Gegen-
    günstigungen mit einem Wert von über                leistung für eine bestimmte Diensthandlung
    30 Euro muss durch die Geschäftsleitung             bestimmt sein; auch Zuwendungen zur bloßen
    genehmigt werden.                                   „Klimapflege“ können bereits strafbar sein. Die
•   Berufs- und Privatleben sind strikt zu              Zuwendung muss auch nicht zwingend dem
    trennen. Begleitpersonen (Ehepartner,               Amtsträger zukommen.
    Eltern, Freunde usw.) sollten zu dienst-            Auch die Gewährung sogenannter Drittvorteile
    lichen    Veranstaltungen     nur    mit-           kann strafbar sein (z. B. Spenden, die der
    genommen bzw. eingeladen werden,                    Amtsträger an eine Partei oder einen Verein
    wenn dies zuvor vom Geschäftsführer                 weiterleiten soll, der bzw. dem er angehört).
    genehmigt wurde.
•   Honorare für Vortrags- und Gutachter-
    tätigkeiten oder ähnliche Leistungen
    sowie damit verbundene sonstige Aus-

                      Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021   Seite 8
Für die Gewährung von Geschenken und                    • Einladungen       zu   Unternehmensver-
Zuwendungen an inländische wie aus-                       anstaltungen sind ausschließlich an die
ländische     Amtsträger  und   ihnen                     Dienstadresse (Post- oder E-Mail-
gleichgestellte Personen gelten daher                     Adresse) des Eingeladenen zu richten. In
nachfolgende Bestimmungen, die vor-                       der Einladung sollte auch über die Art der
rangig zu beachten sind:                                  Bewirtung und ein mögliches Begleit-
                                                          programm informiert werden.
•   Grundsätzlich hat die Gewährung von                 • Bei Unternehmensveranstaltungen mit
    Geschenken und anderen Zuwendungen an                 geladenen Amtsträgern ist darauf zu
    Amtsträger zu unterbleiben.                           achten, dass der Informationsgehalt der
•   Nur ausnahmsweise sind geringfügige                   Veranstaltung nicht durch ein etwaiges
    Aufmerksamkeiten (z. B. Kalender,                     Rahmen-programm überlagert wird (kein
    Bücher, Büro- oder Pflegeartikel einfacher            Freizeit-/Unterhaltungscharakter).
    Art) zulässig, wenn dies den allgemeinen              Ausnahmen gelten für Veranstaltungen
    Regeln des gesellschaftlichen Umgangs                 zu      besonderen      gesellschaftlichen
    entspricht und die Zuwendung den nach                 Anlässen
    den Richtlinien des Empfängers vor-                   (z. B. Jahresempfänge, Jubiläen, feirliche
    gesehenen Höchstwert – bei fehlender                  Eröffnung), zu denen Amtsträger zur
    Bestimmung den Wert von 25 Euro – nicht               Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen
    überschreitet.                                        Amtspflichten (insbesondere Repräsen-
                                                          tationspflichten) eingeladen werden.
Vgl. Ziffer IV. des Rundschreibens des Bun-             • Die Übernahme angemessener Reise-
desministeriums des Innern zum Verbot der                 kosten (Hotelkosten, Kosten für Ver-
Annahme von Belohnungen oder Geschenken                   kehrsmittel wie Bahn, Flug u. ä.) ist
in der Bundesverwaltung vom 8. November                   grundsätzlich möglich, wenn es sich um
2004. Das Rundschreiben ist in der BMI-                   eine      Dienstreise     handelt       und
Broschüre „Texte zur Korruptionsprävention“               gewährleistet ist, dass kein direkter
abgedruckt.                                               Mittelfluss zwischen der Gebrüder Stolz
• Die Bewirtung von Amtsträgern darf nur                  und dem Amtsträger stattfindet.
    aus Anlass oder bei Gelegenheit der                 • Die Mitnahme von Amtsträgern im
    Unternehmensstätigkeit (Besprechungen,                Taxi ist grundsätzlich unproblematisch,
    Abnahmetermine,                                       wenn eine gemeinsame Anfahrtstrecke
    Informationsveranstaltungen        usw.)              vorliegt (z. B. zum Veranstaltungsort oder
    erfolgen     und   muss     in    einem               Flughafen; Abholung mit einem Wagen
    angemessenen Verhältnis zum Anlass und                vom Bahnhof).
                                                        • Bei der Gewährung von Geschenken und
                                                          anderen Zuwendungen (z. B. Be-
 Die BMI-Broschüre „Texte zur Korruptions-
                                                          wirtungen Honorare für Reden und
 prävention“ finden Sie im Internet unter
                                                          Vorträge) sind stets die besonderen
 https://www.bmi.bund.de/DE/themen/mod
                                                          Regeln der für den Zuwendungs-
 erne-verwaltung/integritaet-der-
                                                          empfänger maßgeblichen behördlichen
 verwaltung/korruptionspraevention/korrup
                                                          bzw. EU-, bundes-, landes- oder komm-
 tionspraevention-node.html
                                                          rechtlichen Verhaltensrichtlinien zu
                                                          beachten.
    der Funktion oder dem Rang (z. B.
    Besoldungsstufe) der Beteiligten stehen.

                      Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021   Seite 9
Hilfsweise   gelten    die    „Texte   zur                    zur Förderung von Personen, Gruppen
Korruptionsprävention”     des     Bundes-                    und/oder Organisationen in sportlichen,
ministeriums des Innern (insbesondere:                        kulturellen, kirchlichen, wissen-
Verhaltenskodex gegen Korruption; Rund-                       schaftlichen, sozialen, ökologischen
schreiben zum Verbot der Annahme von                          oder ähnlich bedeutsamen gesell-
Belohnungen und Geschenken).                                  schaftspolitischen Bereichen, mit der
                                                              regelmäßig      auch eigene       unter-
3.3 Spenden                                                   nehmensbezogene Ziele der Werbung
                                                              oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt
Spenden an politische Parteien und an                         werden (vgl. BMF-Sponsoring-Erlass
gemeinnützige Einrichtungen haben im lang-                    vom 18.2.1998, BStBl. I S. 212, Rz. 1).
fristigen Interesse des Unternehmens und in               •   Im Unterschied zur Spende erhält der
Übereinstimmung mit den jeweils geltenden                     Sponsor somit für seine Zuwendung
Gesetzen zu erfolgen.                                         eine Gegenleistung vom Empfänger, die
                                                              regelmäßig eine (aktive oder passive)
 •   Parteispenden haben ausschließlich im                    Werbeleistung beinhaltet.
     Interesse des Unternehmens zu erfolgen               •   Sponsoraktivitäten dürfen nur auf der
     und dürfen dem Sozialprestige des                        Grundlage einer schriftlichen Verein-
     Unternehmens nicht schaden.                              barung erfolgen, in der der Leistungs-
 •   Über den Umfang und die Vergabe-                         empfänger, die Art und Höhe der
     grundzüge       von      Parteispenden                   Zuwendung sowie die dem Sponsor
     entscheidet der Geschäftsführer                          einzuräumende Gegenleistung (insbe-
 •   Der einzelne Mitarbeiter darf im Namen                   sondere Werbemöglichkeiten) genau zu
     der Gebrüder Stolz weder direkt noch                     bezeichnen sind.
     indirekt Parteispenden vornehmen (z. B.              •   Sponsorenleistung und Gegenleistung
     kostenpflichtige Teilnahme an einer Gala-                (insbesondere Werbewert) müssen stets
     Veranstaltung der X-Partei), es sei denn, es             in einem angemessenen Verhältnis zu-
     liegt eine schriftliche Genehmigung des                  einander stehen.
     Geschäftsführers vor.                                •   Ist die öffentliche Verwaltung Leistungs-
                                                              empfänger, sind die Sponsoring-Richt-
                                                              linien der jeweiligen Verwaltung zu
 3.4 Sponsoring                                               beachten. Verfügt der Vertragspartner
                                                              über keine eigene Sponsoring-Richtlinie,
 Bei der Entscheidung über den Einsatz                        ist die „Allgemeine Verwaltungs-
 von Sponsoring gelten die folgenden                          vorschrift zur Förderung von Tätigkeiten
 Grundsätze:                                                  des Bundes durch Leistungen Privater
 • Sponsoring bedeutet die Gewährung                          (Sponsoring, Spenden und sonstige
    von Geld oder geldwerten Vorteilen                        Schenkungen)“ des Bundesministeriums
                                                              des Innern zu berücksichtigen.

                       Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021   Seite 10
•     Sponsoringvereinbarungen können Aus-
•   Der Abschluss von Sponsoringverträgen                    wirkungen auf die Körperschafts-
    bedarf der vorherigen Zustimmung des                     steuerbefreiung der Gebrüder Stolz
    Geschäftsführers.                                        haben, wenn durch das Sponsoring ein
                                                             wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb be-
3.5 Beachtung der steuerlichen Vorgaben                      gründet wird.

Bei der Annahme wie auch der Gewährung
von Geschenken und anderen
                                                           Bereits im Vorfeld entsprechender Maß-
                                                           nahmen sind die jeweiligen steuerlichen
 Die Verwaltungsvorschrift ist in der BMI-
                                                           Vorgaben zu berücksichtigen.
 Broschüre „Texte zur Korruptionspräven-
 tion“ abgedruckt.

Zuwendungen (z.       B.   Spenden und
Sponsoring) sind stets die steuerlichen
Vorgaben zu beachten. Auf Seiten des
Empfängers (Gebrüder Stolz–Mitarbeiter
oder                              Dritter)
können Zuwendungen der Einkommens-
steuer    unterliegen. Aus Sicht des
Zuwendungs-gebers      (Gebrüder   Stolz)
können Zuwendungen steuerpflichtigen
Arbeitslohn darstellen und damit dem
Lohnsteuerabzug unterfallen.

IV. Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Die Wahrung der Integrität unseres Unter-              •     Einladungen, Rabatte, Aufmerk-
nehmens hat auch im geschäftlichen                           samkeiten, Gefälligkeiten usw., die zur
Verkehr oberste Priorität und ist daher von                  Her stellung oder Aufrechterhaltung eines
allen Mitarbeitern zu beachten.                              guten Geschäftsklimas von ständigen oder
                                                             potenziellen    Geschäftspartnern     der
Die Gewährung oder Annahme von Vorteilen
im geschäftlichen Verkehr ist strafbar, wenn                 Gebrüder Stolz (Lieferanten, Subunter-
dadurch der Wettbewerb in unzulässiger                       nehmer, Speditionen, private Auftrag-
Weise beeinflusst wird (§ 299 StGB).                         geber      usw.)   angeboten     werden,
                                                              dürfen      nach den allgemeinen Grund-
                                                             sätzen für den Umgang mit Zuwendungen
                                                             (oben 3.1) nur angenommen werden, wenn
                                                             sie sich im Rahmen des sozial Üblichen
                                                             bewegen.

                Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021    Seite 11
•     Die Annahme oder Gewährung von Zu-                       Vertragsanbahnung dem Geschäftsführer
      wendungen, deren Wert erkennbar die                      offenzulegen.
      Orientierungsgröße     von   30   Euro •                 Jeder Mitarbeiter muss seine privaten
      überschreitet, ist grundsätzlich nicht                   Interessen und die des Unternehmens
      gestattet. In Zweifelsflällen ist der                    trennen. Ein Interessenskonflikt besteht
      Geschäftsführer hinzuziehen.                             immer dann, wenn sich persönliche, soziale,
                                                               finanzielle oder politische Interessen eines
    Beispiel: Sie sind bei der Gebrüder Stolz für              Mitarbeiters mit Unternehmensinteressen
    den Einkauf- und die Beschaffung zuständig.                überschneiden. Bereits der Anschein von
    Ein Vertragspartner mit dem Sie regelmäßig                 Konfliktsituationen sollte vermieden werden.
    zusammenarbeiten, bietet Ihnen „für die
    jahrelange Kooperation” einen Umschlag mit                 Konkrete Interessenskonflikte:
    100 Euro (oder Fußballspiel-Tickets im Wert
    von 80 Euro etc.) an. Wie sollten Sie sich                 Eine Nebenbeschäftigung bei Unternehmen,
    verhalten?                                                 die mit unserem Unternehmen in einer
                                                               Geschäftsbeziehung oder im Wettbewerb
    Sie sollten die Annahme des Briefumschlags                 stehen,              kann             einen
    höflich ablehnen. Denn Sie könnten versucht                Interessenskonflikt auslösen und muss daher
    sein, den Rahmenvertragspartner in un-                     vom Gechäftsführer genehmigt werden.
    lauterer Weise zu bevorzugen und sich                      Von der beruflichen Tätigkeit eines nahen
    dadurch dem Vorwurf der Bestechlichkeit                    Verwandten bei einem Kunden, Wettbewerber
    aussetzen.                                                 oder     Lieferanten      unseres    Unter-
                                                               nehmens muss         die Geschäftsführung
•     In jedem Fall ist es untersagt, persön-                  unterrichtet werden. Dasselbe gilt, wenn
      liche Zuwendungen zu fordern.                            unser Mitarbeiter oder dessen Verwandter zu
•     Mögliche Interessenskonflikte sind vom                   unserem Unternehmen in einer Geschäfts-
      Mitarbeiter rechtzeitig vor einer                        beziehung stehen.

    V. Professionelle Kommunikation

    Die Gebrüder Stolz legt großen Wert auf eine           5.1 Allgemeine Grundsätze
    professionelle Kommunikation. Das gilt
    sowohl innerhalb des Unternemens als auch              Unbedachte, missverständliche oder unvoll-
    gegenüber Dritten, z. B. der Öffentlichkeit            ständige Äußerungen können erhebliche Schäden
    (Medien, Behörden usw.).                               beim Unternehmen verursachen, indem sie
                                                           beispiels-weise die Außendarstellung des Unter-
                                                           nehmens negativ verzerren oder gar behördliche
                                                           Ermittlungen gegen das Unternehmen auslösen.

                         Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021   Seite 12
Mit    den     nachfolgenden Grundsätzen              •    Die Kommunikation mit den Medien in Form von
ordnungsgemäßer Kommunikation können                       Stellungnahmen, Bekanntmachungen, Bericht-
Sie diese Risiken erheblich verringern:                    erstattungen usw. obliegt grundsätzlich der
• Bei jeder Art der Kommunikation, ob                      Geschäftsleitung. In abweichenden Fällen bedarf
    schriftlich (Brief, E-Mail, Fax, SMS)                  es der Zustimmung des Geschäftsführers.
    oder mündlich, ist stets eine korrekte            •    Private Meinungsäußerungen zu unter-
    Umgangsform zu wahren, so dass sie                     nehmensrelevanten Themen sind vom Mi-
    im Bedarfsfall auch Dritten (z. B. Er-                 tarbeiter als solche kenntlich zu machen.
    mittlungsbehörden, Gerichten) vor-                     Unternehmensschädigende Äußerungen sind
    gelegt warden kann.                                    zu vermeiden.
• Insbesondere der E-Mail-Verkehr hat
    professionell zu erfolgen und sollte auf          5.2 Beachtung des Urheberrechts
    das Notwendigste beschränkt sein.
• Mitarbeiter, die Ansprechpersonen für Be-           Im Rahmen seiner internen und externen
    hörden sind, sind unter Wahrung der               Kommunikation beachtet die Gebrüder Stolz die
    Interessen des Unternehmens ver-                  urheberrechtlichen Vorschriften und das Recht am
    pflichtet, Auskünfte vollständig, richtig,        eigenen Bild.
    rechtzeitig und verständlich zu erteilen.

 VI. Schutz von vertraulichen Unternehmensinformationen

 Die vertrauliche Zusammenarbeit mit                         Buchhaltungsprogramme, Kalkulations- und
 unseren Mitarbeiten ist eine wesentliche                    Abrechnungsprogramme usw.) durch die Ver-
 Voraussetzung für ein funktionierendes                      gabe und den häufigen Wechsel von
 Unternehmen. Der Schutz von vertraulichen                   Passwörtern zu schützen.
 Informationen (insbesondere Geschäfts- und
 Betriebsgeheimnisse) ist deshalb ein
 wichtiges und ernstes Anliegen der Ge-
 brüder Stolz.

 Jeder Mitarbeiter ist deshalb verpflichtet, mit
 vertraulichen Informationen sorgsam
 umzugehen, indem er insbesondere
 • Datenbestände an seinem Arbeitsplatz
     gegen unberechtigte Zugriffe Dritter
     schützt;
 • Abschriften oder Kopien nur für den
     dienstlichen Gebrauch anfertigt;
 • Gespräche über Personal- und
     Geschäftsangelegenheiten in der
     Öffentlichkeit vermeidet;
 • in keinem Fall Personal- oder Firmen-
     informationen für eigene Zwecke
     missbraucht;
 • Computer und ERP-Programme (z. B.
                         Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021   Seite 13
VII. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von der                 Die Beachtung des Datenschutzes wird in der heut-
Gebrüder Stolz nur unter Beachtung der                igen „Informationsgesellschaft“ immer wichtiger.
gesetzlichen Grenzen erhoben, verarbeitet             Anders, als es der Begriff „Datenschutz” zunächst
und genutzt. Jeder Mitarbeiter hat die gesetz-        nahelegt, geht es beim „Datenschutz” nicht primär
lichen Vorgaben des Bundesdatenschutz-                um den Schutz von Daten, sondern es geht um den
gesetze (BDSG) zum Umgang mit personen-               Schutz von Personen, über die Informationen (per-
bezogenen Daten zu beachten und dazu                  sonenbezogene Daten) gespeichert bzw. ver-
beizutragen, dass personenbezogene Daten              arbeitet und genutzt werden.
vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt
sind.                                                 Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutz-
                                                      rechtlichen Anforderungen nach der Daten-
                                                      schutz-Grundverordnung (DS-GVO)

                                                      Es ist untersagt ist, personenbezogene Daten
                                                      unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten
                                                      dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine
                                                      Einwilligung bzw. eine gesetzliche Regelung die
                                                      Verarbeitung erlauben oder eine Verarbeitung
                                                      dieser Daten vorgeschrieben ist. Die Grundsätze
                                                      der DS-GVO für die Verarbeitung personen-
                                                      bezogener Daten sind in Art. 5 Abs. 1 DS-GVO
                                                      festgelegt und beinhalten im Wesentlichen
                                                      folgende Verpflichtungen:

                                                      Personenbezogene Daten müssen

                                                      a)       auf rechtmäßige Weise und in einer für
                                                               die betroffene Person nachvollziehbare
                                                               Weise verarbeitet werden;
                                                      b)       für festgelegte, eindeutige und legitime
                                                               Zwecke erhoben werden und dürfen nicht
                                                               in einer mit diesen Zwecken nicht zu
                                                               vereinbarenden Weise weiterverarbeitet
                                                               werden;
                                                      c)       dem Zweck angemessen und erheblich
                                                               sowie auf das für die Zwecke der
                                                               Verarbeitung notwendige Maß beschränkt
                                                               sein („Datenminimierung“);
                                                      d)       sachlich richtig und erforderlichenfalls auf
                                                               dem neuesten Stand sein; es sind alle
                                                               angemessenen Maßnahmen zu treffen,
                                                               damit personenbezogene Daten, die im
                                                               Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung
                                                               unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder
                                                               berichtigt werden;

                     Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021   Seite 14
e)        in einer Form gespeichert werden, die             Pflichten oder spezieller Geheimhaltungs-
          die Identifizierung der betroffenen               pflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche)
          Personen nur so lange ermöglicht, wie             Schadenersatzansprüche können sich aus
          es für die Zwecke, für die sie ver-               schuldhaften Verstößen gegen diese Ver-
          arbeitet werden, erforderlich ist;                pflichtugen pflichtung ergeben. Ihre sich aus
f)        in einer Weise verarbeitet werden, die            dem Arbeits- bzw. Dienstvertrag oder
          eine angemessene Sicherheit der                   gesonderten Verein- barungen ergebende
          personenbezogenen Daten gewähr-                   Vertraulichkeitsver-pflichtung wird durch
          leistet, einschließlich Schutz vor                diese Erklärung nicht berührt.
          unbefugter oder unrechtmäßiger
          Verarbeitung und vor unbeabsichtigem              Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung
          Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung              der Tätigkeit weiter. Ich bestätige diese Ver-
          oder unbeabsichtigter Schädigung                  pflichtung.
          durch geeignete technische Maß-
          nahmen („Integrität und Vertraulich-
          keit”);

     Verstöße gegen diese Verpflichtung können
     mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe
     geahndet werden. Ein Verstoß kann zugleich
     eine Verletzung von arbeitsvertraglichen

 VIII. Diskriminierung

 Wir lehnen jegliche Form der Diskriminie-                Freundliches und sachbetontes
 rung ab. Das gilt sowohl innerhalb der                   Arbeitsklima in der Gebrüder Stolz
 Gebrüder Stolz als auch im Umgang mit
 Dritten. Unser Unternehmen steht für                     Die Gebrüder Stolz erwartet darüber hinaus von
 Vielfalt, Chancengleichheit und Toleranz.                jedem Mitarbeiter, dass er mit seinen Kollegen
                                                          höflich und korrekt umgeht und zu einem har-
 Benachteiligungen insbesondere aus                       monischen Miteinander beiträgt. Bei Konflikten
 Gründen der Rasse oder der ethnischen                    sind der Vorgesetzte oder der zuständige
 Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder             Geschäftsführer hinzuzuziehen.
 der Weltanschauung, einer Behinderung,
 des Alters oder der sexuellen Identität
 haben ebenso zu unterbleiben wie Be-
 lästigungen und Ausgrenzungen am Arbeits-
 platz.

                         Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021   Seite 15
IX. Compliance & gesellschaftliche Verantwortung

Nur eine gelebte Compliance-Policy schützt            Der vorliegende Compliance-Leitfaden kann
das Unternehmen und den einzelnen Mit-                nur den Rahmen vorgeben, in dem sich das
arbeiter. Eine Policy alleine bewirkt nichts,         Unternehmens und die einzelnen Mitarbeiter
wenn sie nicht von jedem Einzelnen ernst              bewegen sollten. Jeder Mitarbeiter ist daher
genommen und im Unternehmen umgesetzt                 im eigenen Interesse aufgefordert, sich über
wird.                                                 die für seinen Tätigkeitsbereich maß-
                                                      gebende Vorschriften vertraut zu machen und
                                                      sich in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzu-
                                                      holen.

                     Gebrüder Stolz Compliance - Leitfaden / März 2021   Seite 16
Infoblatt                                               •    Ernennen Sie einen „Koordinator“als
                                                             Ansprechpartner für die Beamten bis zum
I. VERHALTEN BEI DURCHSUCHUNGEN DES                          Eintreffen der Rechtsanwälte Ihres
BUNDESKARTELLAMTES                                           Unternehmens.

Unangekündigte Untersuchungen durch das                 Einsicht in Dokumente
Bundeskartellamt     finden jeden Tag
irgendwo statt. Behalten Sie die Ruhe und               •    Gewähren Sie den Beamten Zugang zu
befolgen Sie die angegebenen Verhalens-                      Ihrem Büro, sofern dieses von der
richtlinien.                                                 Durchsuchungsanordnung umfasst ist. Die
                                                             Beamten haben ein Recht zur Aktenein-
Die Untersuchungen richten sich primär                       sicht (auch in elektronische Daten). Die
                                                             Beamten können bei Vorlage einer
gegen das Unternehmen. Bleiben Sie
                                                             gerichtlichen Entscheidung oder bei
freundlich und befolgen Sie bitte – Schritt für              Gefahr im Verzuge Originaldokumente
Schritt - die folgenden Verhaltensrichtlinien:               beschlagnahmen.

•   Prüfen Sie die Legitimation der Beamten.
    Verlangen Sie den Dienstausweis und das             •    Lassen Sie die Beamten niemals
    Original der gerichtlichen Durch-                        unbegleitet durch die Räumlichkeiten des
    suchungsanordnung und fertigen Sie                       Unternehmens gehen. Notieren Sie die von
    Kopie an.                                                den Beamten eingesehenen Dokumente,
                                                             elektronischen     Daten    einschließlich
•   Rufen Sie sofort den Geschäftsführer in                  etwaiger elektronischer Suchwörter.
    Ihrem Unternehmen oder die Rechts-
    anwälte Ihres Unternehmens an. Bitten
    Sie die Beamten in höflicher Form,                       Fertigen Sie Fotokopien von allen
    solange zu warten. Sie erhalten innerhalb                Dokumenten an, die die Beamten einsehen
    kürzester Zeit Beistand. Bis dahin                       und in Kopie einbehalten.
    unternehmen Sie selbst bitte nichts, und
    beantworten Sie keine Fragen. Die
    Beamten sind berechtigt, bereits vor dem
    Eintreffen der Kontaktpersonen oder                 •    Zerstören Sie keine Dokumente und
    Rechtsanwälte die in der Durchsuchungs                   löschen Sie keine Dateien.
    anordnung angegebenen Räume zu
    betreten und Einsicht in die dort aufbe-
    wahrten Dokumente zu nehmen.                             Unterbrechen Sie jedwede routinemäßige
                                                             Dokumentenvernichtung.

    Wenn die Beamten Räume der Gebr. Stolz
    GmbH & Co. KG sehen wollen, die nicht in
    der Durchsuchungsanordnung genannt                  •    Eine Ausnahme von der Vorlagepflicht
                                                             besteht für private Unterlagen, die
    sind, verweisen Sie sie an die
                                                             eindeutig    nicht   vom      Zweck   der
    Kontaktperson oder den Rechtsanwalt in                   Durchsuchung erfasst sind sowie für
    Ihrem Unternehmen.                                       solche Unterlagen, die vertrauliche
                                                             Verteidigerkorrespondenz       mit  Ihren
    Bitte protokollieren Sie den gesamten                    Rechtsanwälten darstellen. Sollten die
    Geschehensablauf von dem Zeitpunkt der                   Beamten solche Dokumente dennoch
    Ankunft der Beamten an bis zu deren                      herausverlangen, bestehen Sie auf einem
    Abreise.                                                 Eintrag Ihres Protestes in das

                         Gebrüder Stolz Compliance – Leitfaden / Anlage / Januar 2021
Durchsuchungsprotokoll oder bitten Sie um                       VESTRA Verkehrssicherung GmbH
die Versiegelung dieser Unterlagen in einem                     Bernhard Stolz, Tel.: +49 9732 901 127
Umschlag zu späterer gerichtlichen Klärung.                     Alexander Fiolka
                                                                Geschäftsführer

Mündliche Informationen                                         Stolz Holding GmbH & Co. KG
                                                                Alexander Stolz
Beantworten Sie keine Fragen.                                   Geschäftsführer
Sie haben keinerlei Mitwirkungspflichten
während der Durchsuchung. Lassen Sie sich                       Gebr. Stolz Bau GmbH
etwaige Fragen schriftlich geben und                            Alexander Stolz und Bernhard Stolz
informieren Sie die Beamten, daß Sie die                        Geschäftsführer
Fragen ggf. schriftlich beantworten werden.
Bestätigen Sie oder verneinen Sie keine                         Stolz Hoch- und Ingenieurbau GmbH
Vermutungen, die die Beamten aufstellen.                        Peter Pichler
Geben      Sie        keine    persönlichen                     Geschäftsführer
Stellungnahmen ab.
                                                                Stolz Bauwerksanierung GmbH
                                                                Alexander Stolz und Bernhard Stolz
Eine Ausnahme gilt allenfalls für Fragen zur                    Geschäftsführer
technischen Erläuterung der vorgelegten
Dokumente (z.B. die Erläuterung von                             STL Service-Transport-Logistik GmbH
Begriffen und Abkürzungen, Erklärung von                        Burkard Neder
Berechnungen und die Identifizierung von                        Geschäftsführer
Verfassern). Beantworten Sie solche Fragen
kurz und bündig. Lassen Sie sich nicht auf
eine Diskussion ein. Bieten Sie nur
Informationen     an,    die     von    den
Rechtsanwälten Ihres Unternehmens oder
der Kontaktpersonen abgeklärt sind.

Vielen Dank für Ihre Kooperation!

Für Rückfragen steht Ihnen folgende
Kontaktpersonen der Firmengruppe Stolz
gerne zur Verfügung:

Gebr. Stolz GmbH & Co. KG
Herr Alexander Stolz
Telefon: +49 9732 901 146
Telefax: +49 9732 901 147
E-Mail: alexander.stolz@stolz-bau.com

                       Gebrüder Stolz Compliance – Leitfaden / Anlage / Januar 2021
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