Gefährliche Elektro-installationen im Altbau - Electrosuisse

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Gefährliche Elektro-installationen im Altbau - Electrosuisse
Gefährliche Elektro-
installationen im Altbau
Gefährliche Elektro-installationen im Altbau - Electrosuisse
Die in dieser Publikation ge­machten Aus­sagen sind als Erklä-
                   rungen, Erläuterungen und Hinweise zu verstehen und erheben
                   keinen Anspruch auf Voll­ständig­keit. Für die Planung und Errich-
                   tung von elektrischen Anlagen sind in jedem Fall die einschlägi­gen
                   Normen und Vorschriften hinzuzuziehen.

    Ausgabe 2015   Autoren:
                   Richard Amstutz
                   Peter Bryner
                   Daniel Hofmann
                   Josef Schmucki

                   Mitarbeit:
                   Roland Hürlimann
                   Marcel Schellenberg
                   Markus Wey

    Bezugsquelle   Electrosuisse, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
                   Tel. 044 956 11 65
                   Fax 044 956 14 01
                   normenverkauf@electrosuisse.ch

                   Die Unterlagen wurden aufgrund der gültigen Normen eingehend geprüft. Für Fehler übernimmt
                   der Verfasser keine Haftung. Im Zweifelsfall gelten die entsprechenden Normen.

                   Mit freundlicher Genehmigung der GED Gesellschaft für Energiedienstleistung GmbH & Co. KG
                   und des Initiativkreises ELEKTRO+.

                   In Zusammenarbeit mit:

                              Ideen verbinden
                              Idées branchées
                              Idee in rete

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Gefährliche Elektro-installationen im Altbau - Electrosuisse
Inhaltsverzeichnis

Vorwort                                                                   5

1. Grundlagen                                                             6

1.1.   Rechtliche Grundlagen                                              6
1.2.   Bestandesschutz                                                    6

2. Anpassen elektrischer Anlagen                                          8

2.1.   Was versteht man unter «Anpassen elektrischer Anlagen»?            8
2.2.   Anpassen an heutige Installations­anforderungen                    9

3. Periodische Kontrolle und Mängel­beseitigung an bestehenden Anlagen   13

3.1.   Periodische Kontrolle                                             13
3.2.   Häufigkeit der periodischen Kontrolle                             13
3.3.   Mängelbeseitigung                                                 13
3.4.   Mögliche Mängel                                                   13

Literaturnachweis                                                        16

Abkürzungsverzeichnis                                                    17

Notizen                                                                  18

                                                                              3
Gefährliche Elektro-installationen im Altbau - Electrosuisse
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Gefährliche Elektro-installationen im Altbau - Electrosuisse
Vorwort

 Elektrische Anlagen – Anpassen oder
­Bestandesschutz?

Elektroinstallationen bewegen sich stets im
Spannungsfeld von technischer Anpassung
und dem sogenannten «Bestandesschutz»,
mit dem vereinfacht ausgedrückt die Rechte
des Anlageneigentümers gemeint sind. An-
passen oder Bestandesschutz, was hat Prio-
rität? Diese Frage wird häufig kontrovers und
widersprüchlich diskutiert, und zwar in juris-
tisch-technischen Fachkreisen wie auch zwi-
schen Installations-/Anlagenbesitzern und Si-
cherheitsberatern sowie Elektroinstallateuren.
                                                          Abb. 2: Nicht mehr zeitgemässe Elektroverteilung
Diese Diskussionen führen in der Praxis zu
unbefriedigenden Lösungen, die nicht optimal              Die Anpassung einer Elektroinstallation ist
oder fachlich nicht korrekt sind. Dies ist nicht          letztendlich nicht nur eine rechtliche Entschei-
weiter erstaunlich, denn die Frage, ob eine               dung, wo es um die Anwendung technischer
bestehende Elektroinstallation mittels Erwei-             Normen oder des Bestandesschutzes geht.
terung oder Modernisierung dem technischen                Eine ebenso wichtige Rolle spielen sicher-
Stand angepasst werden muss, ist nicht nur                heitstechnische Überlegungen, hinter denen
eine Sache des Rechts, sondern auch des Gel-              das Recht auf optimale Sicherheit steht. Hier
des. Finanzielle Überlegungen alleine dürfen              gilt das Prinzip «Sicherheit ist nicht teilbar»,
jedoch nie ausschlaggebend sein für die Be-               d. h. der gleiche minimale Sicherheitsstandard
antwortung der zentralen Fragestellung dieser             gilt für die Nutzer alter und neuer elektrischer
Broschüre «Elektrische Anlagen – Anpassen                 Anlagen. Oberstes Ziel ist immer, eine sichere
oder Bestandesschutz?».                                   Anlage zu betreiben. Dieses Ziel gilt es vor Au-
                                                          gen zu halten bei der Beantwortung der Frage
                                                          nach dem Bestandesschutz oder der Anpas-
                                                          sung elektrischer Anlagen. Ein möglichst hoher
                                                          Fach- und Sachverstand aller Beteiligten ist da-
                                                          für eine unabdingbare Voraussetzung.

                                                          Diese Broschüre unterstützt Haus- oder
                                                          Wohnungseigentümer,         Elektroinstallateure,
                                                          Sicherheits­berater, Planer und Architekten bei
                                                          der Klärung der Eingangsfrage und versteht sich
                                                          als Entscheidungshilfe für fachlich und rechtlich
                                                          korrektes Handeln bei der Erweiterung und Mo-
                                                          dernisierung bestehender Elektroinstallationen.
Abb. 1:   Ortsveränderliche Leitung bei einem Durchgang

                                                                                                              5
Gefährliche Elektro-installationen im Altbau - Electrosuisse
1. Grundlagen

                             1.1. Rechtliche Grundlagen                                               Störungsfällen weder Personen noch Sachen
                             Arbeiten an elektrischen Anlagen werden im All-                          gefährden dürfen (Art. 3 Absatz 1 NIV).
                             gemeinen auf der Basis eines Werkvertrages er-
                             bracht. Der Unternehmer schuldet hierbei dem                             Das Einhalten der anerkannten Regeln der Tech-
                             Besteller eine mängelfreie Leistung. Die techni-                         nik wird vermutet, wenn bei der Ausführung der
                             sche Mängelfreiheit ist dann gegeben, wenn die                           Arbeiten an elektrischen Anlagen die Regeln
                             elektrische Anlage funktionstüchtig ist und nach                         von Electrosuisse, niedergelegt im SN-Normen-
                             den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen aner-                          werk, eingehalten und dokumentiert wurden.
                             kannten Regeln der Technik errichtet wurde.                              Die technischen Komitees legen den Stand
                                                                                                      der Technik fest. Der aktuelle Stand der Technik
                             Als anerkannte Regeln der Technik gelten ins-                            fliesst in die neuesten Ausgaben der jeweiligen
                             besondere die harmonisierten Normen von                                  Normen ein. Wendet der Errichter der elektri-
                             IEC1) und CENELEC2), welche in der Schweiz                               schen Anlage diese Regeln bei Erweiterungen
                             mehrheitlich in den einschlägigen SN-Normen                              und Modernisierungen richtig an, so findet im
                             abgebildet werden.                                                       Schadensfall eine Beweisumkehr zu seinen
                                                                                                      Gunsten statt. Das heisst, der Geschädigte hat
                                                                                                      nachzuweisen, dass die Regeln von Electrosuis-
    Gesetzliche Regelung                                                                              se nicht oder nicht richtig angewendet wurden.

    Zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln                                                   Im Zuge der Änderung, Erweiterung, Moder-
    der Technik sagt die Verordnung über elektrische                                                  nisierung oder Instandhaltung elektrischer
    Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-                                                   Anlagen stellt sich auch immer wieder die
    Installationsverordnung, NIV SR 734.27) Folgendes aus:                                            Frage nach der Schnittstelle zwischen neuem
                                                                                                      und altem Anlagenteil: Muss auch der bereits
    Art. 3 Grundlegende Anforderungen an die Sicherheit                                               und weiterhin bestehende Anlagenteil an
    1
      Elektrische Installationen müssen nach den anerkannten                                          möglicherweise neue sicherheitstechnische
    Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und                                      Massnahmen angepasst werden? Hier wird
    kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem                                           häufig der Begriff des «Bestandesschutzes»
    und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem                                              gebraucht, um diese Anpassungen und nicht
    Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren                                                     geplante Anlagen­erneuerungen zu umgehen.
    Störungsfällen weder Personen noch Sachen gefährden.
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      Als anerkannte Regeln der Technik gelten insbesondere die                                       1.2. Bestandesschutz
    Normen IEC und CENELEC. Wo international harmonisierte                                            Der Bestandesschutz ist ein Teilgehalt des
    Normen fehlen, gelten die schweizerischen Normen.                                                 Grundrechts der Eigentumsgarantie der Bun-
                                                                                                      desverfassung (Art.  26 Abs.  1 BV). Er gewährt
                                                                                                      den Trägern den Schutz des Bestandes ihres
                             In der Verordnung über elektrische Niederspan-                           Eigentums in den Schranken der Rechtsord-
                             nungsinstallationen (SR 734.27, NIV3)) ist gesetz-                       nung. Dazu gehört auch ein grundsätzliches
                             lich festgelegt, dass elektrische Installationen                         Rückwirkungsverbot von neuen Vorschriften,
                             bei bestimmungsgemässem und möglichst                                    welche das Eigentum bzw. die Ausübung des
                             auch bei voraussehbarem unsachgemässem                                   Eigentums einschränken. Dies bedeutet mit-
                             Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren                            hin, dass eine Anpassung bzw. Verschärfung
                               «International Electrotechnical Commission» (internationale Normungsorganisation in den Bereichen Elektrotechnik und Elektronik).
                             1)

                               «Comité Européen de Normalisation Electrotechnique» (europäische Normungsorganisation in den Bereichen Elektrotechnik und Elektronik).
                             2)

6
                             3)
                                  «Niederspannungs-Installationsverordnung».
Gefährliche Elektro-installationen im Altbau - Electrosuisse
der anerkannten Regeln der Technik nicht au-
tomatisch auch die Anpassung bestehender
Anlagen zur Folge haben muss, und schon gar
nicht ohne Prüfung im Einzelfall.

Massnahmen an bestehenden Elektroinstalla-
tionen, d. h. Modernisierungen, Erwei­terungen
und Änderungen, müssen nach den anerkann-
ten Regeln der Technik ausgeführt werden. Der     Abb. 3: Gefährliche Laieninstallation
bestehende Teil der Elektroinstallation kann
unter Umständen unver­ändert weiter genutzt       Elektrische Anlagen, welche das Ende ihres Le-
werden. Hierfür sind jedoch alle nachfolgend      benszyklus erreicht haben, sollen dringend er-
genannten Voraussetzun­gen zu erfüllen:           neuert und modernisiert werden.

–– Die bestehende elektrische Anlage muss
   den SN-Normen oder -Vorschriften, die zum      Begriffe
   Zeitpunkt ihres Errichtens gültig waren,
   entsprochen haben und diesen noch ent-         Massnahmen zur Modernisierung einer elektrischen Anlage
   sprechen.                                      sind solche, die der Verbesserung ihres Zustands dienen.
                                                  Verbesserung bedeutet in diesem Zusammenhang die
–– Folgenormen oder andere Regelwerke ha-         nachhaltige Erhöhung ihres Gebrauchswerts. Diese ist
   ben eine Anpassung an den aktuellen Stand      beispielsweise gegeben, wenn durch diese Massnahme ein
   der Technik nicht gefordert.                   höherer Komfort oder auch ein höheres Sicherheitsniveau
                                                  erreicht wird (z.B. mittels zusätzlicher Stromkreise).
–– Die bestehende elektrische Anlage wird
   weiterhin unter den zum Zeitpunkt der          Die Erweiterung einer elektrischen Anlage liegt vor, wenn zur
   Errichtung geltenden Betriebs-, Nutzungs-      vorhandenen Anlage ein Anlagenteil, also ein Stromkreis
   und Umgebungsbedingungen, für die sie          oder auch nur eine Steckdose, ergänzt wird. Der bestehende
   ausgelegt war, betrieben.                      Anlagenteil wird dadurch nicht verändert.

–– Die Installation ist mängelfrei und bedeutet   Von der Änderung einer elektrischen Anlage kann dann
   keine Gefahr für Leib und Leben sowie für      gesprochen werden, wenn mehr oder weniger umfangreiche
   Sachen.                                        Massnahmen umgesetzt werden, beispielsweise das
                                                  Versetzen einer Steckdose im Zuge von baulichen
–– Erweiterungen und Erneuerungen haben           Veränderungen. Die Änderung einer bestehenden
   keinen negativen Einfluss auf die ange-        elektrischen Anlage muss jedoch keine Modernisierung sein,
   wendeten Schutzmassnahmen, weder in            insbesondere dann nicht, wenn sich ihr Zustand dadurch
   den bestehenden noch in den erweiterten        nicht verbessert (siehe oben).
   Anlagen.

Im Zweifelsfall geniessen die Sicherheit und Zuverlässigkeit einer
elektrischen Anlage Vorrang vor dem Bestandesschutz.
                                                                                                                  7
Gefährliche Elektro-installationen im Altbau - Electrosuisse
2. Anpassen elektrischer Anlagen

                             2.1. Was versteht man unter «Anpassen                              erfüllt. Dies gilt insbesondere für Anlagen, wo
                             elektrischer Anlagen»?                                             sicherheitstechnische Mängel nach neusten Er-
                             Beim Anpassen von elektrischen Anlagen oder                        kenntnissen auftreten.
                             Betriebsmitteln soll stets der aktuelle Stand der
                             Technik herangezogen werden. Das bedeutet,                         Gründe für ein Anpassen der Elektroinstallation
                             dass für eine elektrische Anlage Anpassungen an                    können sein:
                             den aktuellen Stand der Technik gefordert wer-                     –– Sicherheitsaspekte
                             den können, auch wenn sie die zum Zeitpunkt                        –– Veränderte Betriebs- und Umgebungsbedin-
                             ihrer Errichtung gültigen Normen noch immer                            gungen
                                                                                                –– Nutzungsänderungen
                                                                                                –– Vorhandensein grober und gefahrbringender
    Niederspannungs-Installationsverordnung,                                                        Mängel, die einen unveränderten Weiterbe-
    NIV SR 734.27                                                                                   trieb der Anlage nicht zulassen

    Art. 5 Pflichten des Eigentümers einer elektrischen                                         Diese Anpassungen müssen nicht unbedingt
    Installation                                                                                den Bestandesschutz der Elektroinstallation
    1
      Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter                                     aufheben. Das bedeutet, dass sich Anpas-
    sorgt dafür, dass die elektrischen Installationen ständig den                               sungen der Anlagen, sofern möglich, auf die
    Anforderungen der Regeln der Technik entsprechen. Er muss                                   Wiederherstellung des sicheren Zustandes be-
    auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis                                        schränken können, der zum Zeitpunkt ihrer Er-
    erbringen.                                                                                  richtung gültig war. In der Praxis wird das aller-
    2
      Er hat zu diesem Zweck die technischen Unterlagen der
    Installation (z. B. Installations­schema, Installationspläne,
    Betriebsanleitungen usw.), die ihm vom Anlagenersteller
    oder Elektroplaner ausgehändigt werden müssen,
    während ihrer ganzen Lebensdauer und die Grundlagen
    für den Sicherheitsnachweis während mindestens einer
    Kontrollperiode gemäss Anhang aufzubewahren.
    3
      Er muss Mängel unverzüglich beheben lassen.
    4
      Wer eine elektrische Installation, die im Eigentum
    eines Dritten steht, unmittelbar betreibt und nutzt, muss
    festgestellte Mängel dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter
    nach Massgabe der Regelung seines Nutzungsrechtes
    unverzüglich melden und deren Behebung veranlassen.

    Art. 6 Bewilligung für Installationsarbeiten
    Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in
    Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische
    Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse
    unterbricht, ändert oder in Stand stellt, braucht eine
    Installationsbewilligung des Inspektorates4).                                               Abb. 4: Ortsveränderliche Leitungen dürfen nicht durch
                                                                                                Wände geführt werden

                             4)
                                  «Inspektorat» = Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI.

8
Gefährliche Elektro-installationen im Altbau - Electrosuisse
dings meist nicht umsetzbar sein. Der in jedem
Fall notwendige Aufwand führt in der Regel
dazu, die elektrische Anlage an den aktuellen
Stand der Sicherheitstechnik oder den verän-
derten Nutzungsgewohnheiten anzupassen.
                                                   Abb. 5: Steckdose mit «Nullungsbrücke»
Der Eigentümer der Anlage ist in jedem Fall
für die Erhaltung des ordnungsgemässen Zu-
stands der Elektroinstallation verantwortlich,     Erklärungen zur Nullung Schema III
auch wenn er sie einem Dritten vermietet hat
(siehe NIV). Es liegt jedoch auch im Interesse     In der Regel sind Elektroinstallationen so ausgeführt, dass
des Nutzers einer elektrischen Anlage (Mieter,     eine gefährliche Situation erst beim Auftreten eines zweiten
Drittperson etc.), den Installationseigentümer     Fehlers entsteht. Bei Installationen nach Nullung Schema III
auf veränderte Betriebsbedingungen, beste-         genügt dafür bereits ein einzelner Fehler wie z. B.:
hende Mängel oder Gefahren hinzuweisen.            – Unterbrochener Neutralleiter setzt den Schutzleiter und
                                                      damit die angeschlossenen Gehäuse der Betriebsmittel
«Erhaltung des ordnungsgemässen Zustands»             unter Spannung
heisst, dass ein Anpassen dann erforderlich ist,   – Vertauschen des Aussenleiters mit dem Neutralleiter
wenn Sicherheitsmängel bestehen oder sich              an Anschlusspunkten setzt den Schutzleiter und damit
Nutzungsgewohnheiten im Laufe der Jahre                die angeschlossenen Gehäuse der Betriebsmittel unter
geändert haben. Der Betrieb einer elektrischen         Spannung
Anlage, welche nicht in mehrere Stromkreise
aufgeteilt ist, genügt den Bedürfnissen einer
zeitgemässen Nutzung nicht.                         2.2.1. Installationen nach Nullung
                                                   ­Schema III
2.2. Anpassen an heutige Installations­             Bis ca. 1960 wurde in meist städtischen Ge-
anforderungen                                       bäuden die sogenannte «Nullung Schema III»
Wie bereits beschrieben, führen Änderungen          zum Schutz gegen den elektrischen Schlag
bestehender Sicherheits­  anforderungen in Nor-     verwendet. Dabei wird der Schutzkontakt von
men und Richtlinien nicht zwangsläufig zu einer     Steckdosen mit dem geerdeten Neutrallei-
Änderung oder Anpassung bestehender Anla-           ter verbunden. Die Gefahr von zu hohen Be-
gen. Allerdings ist es durchaus im Sinne eines      rührungsspannungen wird dadurch erheblich
sicheren, störungsfreien und auch nutzungsge-       reduziert, indem ein definiertes elektrisches
rechten Betriebs, wenn bestehende elektrische       Potenzial auf das leitfähige Gehäuse des Ver-
Anlagen modernisiert werden. Eine solche An-        brauchsmittels geführt wird. Der Schutz mit
passung zahlt sich rein rechnerisch meist auch      dem bewährten Fehlerstrom-Schutzschalter
betriebswirtschaftlich aus.                         (RCD) ist nicht möglich. Die Unfallstatistik
                                                    spricht in diesem Zusammenhang eine klare
Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Not-      Sprache. So sind bei Installationen nach Nul-
wendigkeit einer Modernisierung und zeigen          lung Schema III tödliche Unfälle nicht ausge-
exemplarisch den Nutzen bzw. Mehrwert für           schlossen. Dies zeigt deutlich das besondere
den Anlagenbesitzer.                                Gefahrenpotenzial solcher Installationen.

                                                                                                                  9
Gefährliche Elektro-installationen im Altbau - Electrosuisse
2. A npassen elektrischer Anlagen

                                                                                                          einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung möglich,
     Isolationsmessung nicht durchführbar                                                                 die mittlerweile als zusätzliche Schutzstufe für
                                                                                                          bestimmte Stromkreise verlangt wird.
     Dank der Isolationsmessung werden Isolationsdefekte und
     damit mögliche Zündquellen (Kriechstrecken) entdeckt,                                                In Installationen nach Nullung
     welche zu gefährlichen Spannungsverschleppungen auf
     leitfähige Gebäudeteile führen können. In Installationen nach
                                                                                                          Schema III kann ein einziger
     Nullung Schema III ist eine solche Isolationsmessung der                                             Fehler schon zu einer sehr ge-
     aktiven Leiter gegen Erdpotenzial praktisch nicht möglich.
     Ein weiterer Nachteil solcher Installationen besteht somit in
                                                                                                          fährlichen Situation führen. Das
     der Tatsache, dass deren Isolationsfestigkeit nicht vollständig                                      Technische Komitee 645) emp-
     geprüft werden kann.
                                                                                                          fiehlt, solche Installationen auf
     Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen nicht                                                    den aktuellen Stand der Technik
     möglich
     Eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung schaltet die
                                                                                                          zu bringen und Anlagen gemäss
     Stromversorgung automatisch ab bei einer Stromdifferenz                                              Nullung Schema III zu ersetzen.
     zwischen Aussen- und Neutralleiter. Dank ihr findet eine
     permanente Isola­tionsüberwachung statt.                                                             2.2.2. Zusätzlicher Schutz durch Fehler-
                                                                                                          strom-Schutzeinrichtungen
     Bei Installationen nach Nullung Schema III werden der                                                Jede elektrische Anlage muss einen Schutz ge-
     Neutral- und der Schutzleiter gemeinsam geführt. Bei                                                 gen das direkte Berühren unter Spannung ste-
     einem Fehler in den Betriebsmitteln fliesst der Fehlerstrom                                          hender Teile sowie einen weiteren Schutz bei
     wiederum durch den Neutralleiter zur Quelle zurück, sodass                                           Auftreten eines Fehlers in der Anlage aufwei-
     der Fehlerstrom-Schutzschalter nicht auslöst. Andererseits                                           sen. Bei freizügig verwendbaren Steckdosen,
     könnte es bei Installationen nach Nullung Schema III                                                 welche für den Betrieb von transportablen Be-
     zu unerwünschten Fehlauslösungen des Fehlerstrom-                                                    triebsmitteln verwendet werden können, sind
     Schutzschalters kommen. Sind nämlich Betriebsmittel                                                  Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem
     der Schutzklasse I daran angeschlossen, kann ein Teil des                                            Auslösestrom von maximal 30  mA als zusätz-
     Betriebsstroms über die Gebäudekonstruktion fliessen.                                                licher Schutz einzusetzen.

     Aus diesen Gründen sind vorgeschaltete Fehlerstrom-                                                  Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung hat sich in
     Schutzeinrichtungen in Installationen nach Nullung Schema III                                        der Praxis zu einer sehr bewährten und zuver-
     nicht zulässig.                                                                                      lässigen Schutzmassnahme entwickelt.

                                                                                                          Sowohl beim Versagen von Basisschutzvorkeh-
                              Seit 1974 ist die Nullung Schema III in Neuanla-                            rungen (Schutz bei direktem Berühren), bei der
                              gen nicht mehr zulässig. Jedoch wird auch für                               Unwirksamkeit von Fehlerschutzvorkehrungen
                              ältere Anlagen der Ersatz durch Leitungen mit                               (Schutz bei indirektem Berühren) wie auch bei
                              getrennten Neutral- und Schutzleitern dringend                              Unachtsamkeit oder Fehlmanipulationen durch
                              empfohlen. Dadurch ist auch die Installation                                den Benutzer bietet die Fehlerstrom-Schutzein-

                              5
                                  ) Das Technische Komitee 64 (TK 64) des CES (Comité Electrotechnique Suisse) ist für die Normung im Bereich Niederspannungsinstallationen
                                     und somit für die Inhalte der NIN (aktuell SN 411000:2015 Niederspannungs-Installationsnorm) und für den Schutz gegen elektrischen Schlag
                                     zuständig.

10
Überlastung des Stromkreises kommen, die
                                                 einen reibungs­  losen Betrieb verunmöglicht
                                                 oder im schlimmsten Fall Schäden verursacht.
                                                 Ursache ist die immer grösser werdende An-
Abb. 6:   Zeitgemässe Elektroverteilung          zahl elektrischer Verbraucher bzw. sind die
                                                 höheren Nennleistungen. Diese machen eine
richtung einen hervorragenden Schutz gegen       gebrauchstaugliche Aufteilung auf mehrere
den elektrischen Schlag. Trotzdem wird insbe-    Stromkreise oder die ­In­stallation von zusätzli-
sondere bei Änderungen und Erweiterungen         chen, separat abgesicherten Anschlüssen not-
mit Kosten argumentiert, um auf den Einbau       wendig. Damit wird vermieden, dass bei einem
einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung zu ver-      Fehler in der Elektroinstallation die gesamte
zichten. Das primäre Ziel der Verordnungen       Anlage abgeschaltet wird, wodurch es leicht zu
und Normen, nämlich der Schutz von Perso-        Sekundärunfällen kommen kann (z. B. aufgrund
nen, Sachwerten und Nutztieren, ist in dieser    plötzlich auftretender Dunkelheit Treppen-/Lei-
Hinsicht jedoch zu priorisieren.                 tersturz, Verbrennung etc.).

Bei Installationsänderungen und -anpassun-       2.2.4. Asbest
gen sind grundsätzlich die aktuellen Regeln      Asbest zerfällt rasch in dünne Fasern, und die-
der Technik zu beachten. Diese sprechen sich     se können, sofern sie eingeatmet werden, zu
eindeutig für den Einbau einer Fehlerstrom-      Krebserkrankungen der Lunge oder zur Lun-
Schutzein­
         richtung in eine bestehende Instal-     genkrankheit Asbestose führen.
lation aus, um den Sicherheitsstandard zu
erhöhen und den genannten Schutzzielen           Gemäss der Verordnung über umweltgefähr-
nachzukommen.                                    dende Stoffe (Stoffverordnung, StoV) ist die
                                                 Verwendung von Asbest in der Schweiz seit
Der Einsatz von Fehlerstrom-                     1990 verboten. Aber Asbest ist längst noch
                                                 nicht aus Häusern und Wohnungen verschwun-
Schutzeinrichtungen sowie der                    den. Obschon seit mehr als zwanzig Jahren
Umbau von Installationen nach                    verboten, besteht bis heute keine Pflicht, as-
                                                 besthaltige Materialien aus Gebäuden, die vor
Nullung Schema III dienen der                    1990 eingebaut wurden, zu entfernen. Nur wo
Prävention von schweren oder                     freigesetzte Asbestfasern die Gesundheit des
                                                 Menschen akut gefährden, muss der Asbest
gar tödlichen Unfällen.                          beseitigt werden. Auch der Elektrofachmann
                                                 stösst in der täglichen Praxis nach wie vor auf
                                                 Asbest, z. B. in Form von älteren asbesthalti-
2.2.3. Anzahl Stromkreise in einer Anlage        gen Isolationen oder Schaltgerätekombinatio-
Ältere Anlagen (Wohnungen, Büros etc.) wur-      nen aus Eternit.
den oft nur durch einen einzigen Stromkreis
versorgt, an den eine nur geringe Anzahl elek­   Seit 2009 besteht eine sogenannte «Ermitt-
trischer Geräte angeschlossen war. In solchen    lungspflicht» im Zusammenhang mit beson-
Installa­
        tionen kann es heutzutage zu einer       ders gesundheitsgefährdenden Stoffen wie

                                                                                                     11
2. A npassen elektrischer Anlagen

                     Asbest: Vor Beginn von Bauarbeiten muss                      den. Sie ist für die Sanierung verantwortlich
                     abgeklärt werden, ob im betreffenden Gebäu-                  und trägt die entsprechenden Kosten. Dabei
                     de asbesthaltige Produkte eingebaut wurden                   ist zu beachten, dass bestimmte Arbeiten nur
                     (Art. 3 Bauarbeitenverordnung BauAV).                        von Spezialfirmen ausgeführt werden dürfen,
                                                                                  die von der Suva anerkannt sind.
                     Bei Verdacht auf Asbest ist der Arbeitgeber
                     verpflichtet, die damit verbundenen Risiken
                     sorgfältig zu beurteilen und die erforderlichen
                     Schutzmassnahmen zu planen. Wird Asbest im
                     Verlauf der Arbeiten unerwartet vorgefunden,
                     sind die betroffenen Tätigkeiten einzustellen.
                     Auch die Bauherrschaft muss informiert wer-

                     Abb. 6/7:­  Asbestverkleidung in einer veralteten Elektro-
                     verteilung

12
3. Periodische Kontrolle und
Mängel­beseitigung an bestehen-
den Anlagen

3.1. Periodische Kontrolle                         trägt beispielsweise zwanzig Jahre (siehe auch
Gemäss NIV Art.  36 müssen elektrische An-         Art.  36, Abs.  4 NIV sowie Anhang NIV Kontroll-
lagen periodisch einer Kontrolle unterzogen        perioden für periodische Kontrollen).
werden. Dabei geht es um das frühzeitige Er-
kennen möglicher Gefahren, die von Installatio-    Unabhängig von der Kontrollperiodizität von
nen aufgrund von betrieblichen und alterungs-      einem bis zwanzig Jahren müssen elektrische
bedingten Faktoren ausgehen können. Ebenso         Installationen bei jeder Handänderung, wo die
wird überprüft, ob die elektrische Anlage die      letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt,
Anforderungen an die aktuell vorliegenden Be-      überprüft werden.
triebs- oder Nutzungsbedingungen erfüllt.
                                                   3.3. Mängelbeseitigung
Die periodische Kontrolle basiert auf den allge-   Mängel an elektrischen Anlagen, von denen
mein anerkannten Regeln der Technik und be-        eine Gefahr für Personen und Sachen (z. B.
steht aus dem Besichtigen, Messen und dem          Brandgefahr) ausgeht, müssen unverzüglich
Testen der elektrischen Anlage. Sie beinhaltet     beseitigt werden.
eine ausführliche Überprüfung der Anlage, die
auch die Sicherheitsnachweise und Prüfproto-       Stellt der Mieter Mängel fest, so muss er diese
kolle von vorangegangenen Kontrollen mitein-       dem Vermieter oder dessen Vertreter melden,
bezieht.                                           damit ein Elektroinstallateur die Ursache er-
                                                   mittelt und die Anlage instand stellt. Auch der
Hierbei werden die in diesen Anlagen typi-         Inhaber einer selbst genutzten Liegenschaft ist
schen Fehler entdeckt wie z. B.:                   verpflichtet, Mängel an elektrischen Anlagen
–– Beschädigte Leitungsisolierung                  durch einen Elektroinstallateur beheben zu las-
–– Defekte Schalter, Steckdosen, Abzweigdo-        sen. Die Schutzziele der Sicherheitsnormen un-
    sen                                            terscheiden in Bezug auf den Wohnungsnutzer
–– Schlechte Qualität der Kontaktstellen           nicht nach Vermieter und Mieter.
–– Ungenügender lsolationswiderstand
–– Unwirksamer Schutz gegen den elektri-          Nach einer Mängelbehebung wird mit dem
    schen Schlag                                   entsprechenden Sicherheitsnachweis (SiNa)
–– Überlastungen durch die Art und Anzahl der     der gefahrlose Zustand der Anlage bestätigt.
    angeschlossenen Verbrauchsmittel
                                                   3.4. Mögliche Mängel
Das Ergebnis der Kontrolle, d. h. der sicher-      Gefahren für Personen:
heitstechnische Stand der elektrischen Anlage,     Beschädigte Leitungen und freiliegende unter
ist entsprechend zu dokumentieren.                 Spannung stehende Leiter (z. B. von Wand-
                                                   leuchten) sind immer dann besonders gefähr-
3.2. Häufigkeit der periodischen Kontrolle         lich, wenn sie im Handbereich von Personen
Die periodischen Kontrollen sind in Abhängig-      liegen. Die durch Isolationsfehler möglicher-
keit von der Art der Anlage, der Betriebsmittel,   weise entstehenden Fehlerströme können
des Betriebs sowie der äusseren Einflüsse in       brennbare Materialien entzünden und einen
regelmässigen Zeitabständen zu wiederholen.        Brand hervorrufen. Dieser Mangel muss sofort
Die Kontrollperiodizität für Wohnbauten be-        beseitigt werden, indem die Gefahrenstellen

                                                                                                       13
3. P eriodische Kontrolle und Mängel­beseitigung an bestehenden A nlagen

                                                                                              Defekte Elektrogeräte sollen, wenn eine
                                                                                              Instandsetzung nicht infrage kommt, un-
                                     Abb. 8:   Lebensgefährlicher defekter Sicherungskopf     brauchbar gemacht werden, beispielsweise
                                                                                              durch Abschneiden der Anschlussleitung mit
                                     entweder abgeschaltet und gegen Wiederein-               Stecker. Sinnvoll ist auch eine Kennzeich-
                                     schalten gesichert oder mit geeignetem Mate-             nung mit einem Warnhinweis, vor allem
                                     rial sicher isoliert werden.                             bei fest angeschlossenen Elektrogeräten,
                                                                                              bei denen auch der zugehörige Stromkreis
                                     –– Defekte oder lose Steckdosen sollen sofort            abgeschaltet bzw. ausser Betrieb gesetzt
                                        ersetzt oder – wenn dies nicht möglich ist            werden sollte. Bei defekten Elektrogeräten
                                        – zumindest gegen Benutzung gesichert                 droht die Gefahr einer Überhitzung und
                                        werden, z. B. durch Überkleben mit einem              damit auch eines Brandes.
                                        Warnhinweis.
                                                                                            Brandgefahren:
                                     –– Unter Spannung stehende leitfähige Teile            –– Beschädigte Leitungen
                                        (Türzargen, Geländer und andere metallene           –– Defekte Elektrogeräte
                                        Konstruktionsteile) treten bei Fehlerströ-          –– Dauernde oder wiederkehrende Überlastun­
                                        men aufgrund von Isolationsfehlern in der              gen von Stromkreisen sind eine häufige
                                        Elektroinstallation auf und können langfristig         Brandursache, indem sie zu einer Überhitzung
                                        auch zu einem Brand führen. Die Ursache                der elektrischen Installationen (Leitungen,
                                        für derartige Fehlerströme muss unverzüg-              Anschluss- und Kontaktstellen) oder der
                                        lich gesucht bzw. behoben werden (z. B.                angeschlossenen Geräte führen können. Als
                                        durch Ausserbetriebnahme des Stromkrei-                Folge davon kann sich Isoliermaterial oder
                                        ses, aus dem die «Spannungsverschlep-
                                        pung» austritt).

     Abb. 9:   Brandgefährliche Lichtinstallation                                           Abb. 10:­  Achtung! Berührbare stromführende Teile

14
eine brennbare Umgebung entzünden. Eine         lich korrekt beantworten zu können, vergleicht
  Überlastung des Stromkreises entsteht bei-      man in einem ersten Schritt den jetzigen Zu-
  spielsweise durch den Anschluss eines neuen     stand der Anlage mit dem Sicherheitsstandard
  Elektrogeräts am alten Stromkreis mit einer     gemäss den zum Zeitpunkt der Errichtung
  gegenüber dem Vorgängergerät höheren elek-      gültigen Regeln der Technik. In einem zweiten
  trischen Leistung. Deshalb muss in solchen      Schritt werden die momentan gültigen Nor-
  Fällen immer die Belastbarkeit des betreffen-   men und allfällige Nutzungsänderungen in die
  den Stromkreises kontrolliert werden.           Beurteilung der Installationen miteinbezogen.
                                                  Ein Elektrofachmann beurteilt hier, inwieweit
Für die Beseitigung der oben genannten Mängel     die Anlage an den aktuellen Stand der Technik
(Personen- und Brandgefahren) kann in keinem      angepasst werden muss, damit deren sicherer
Fall Bestandesschutz geltend gemacht werden.      Betrieb gewährleistet werden kann. Die Le-
Die Gefahrenabwehr hat hier eindeutig Vorrang.    bensdauer der elektrischen Anlage oder des
                                                  elek­trischen Betriebsmittels gilt es dabei unbe-
Für die Beantwortung dieser Frage ist zunächst    dingt mit zu berücksichtigen.
das Errichtungsdatum der elektrischen Anlage
relevant. Um diese Frage fachlich und recht-

Empfehlung:

Ist eine Beseitigung der festgestellten Mängel nicht ohne
Weiteres möglich, z. B. weil der Auftrag fehlt, soll der
Elektroinstallationsbetrieb unbedingt eine Mängelanzeige
ausstellen und sich diese vom Betreiber oder Eigentümer
der fehlerhaften elektrischen Anlage bestätigen lassen.
Bedeutet der festgestellte Mangel jedoch eine akute Gefahr
für den Nutzer, genügt das Erstellen einer Mängelanzeige
nicht. Es muss im Gegenteil unverzüglich gehandelt werden,
indem dieser lebensgefährliche Mangel behoben wird.
Allerdings sei darauf hingewiesen, dass mit Stillsetzen
von elektrischen Anlagen vorsichtig umzugehen ist. Kann
die Gefahr auch durch Abschalten eines Stromkreises oder
Anlagenteils beseitigt werden, so ist unbedingt von einer
Komplettabschaltung abzusehen.

Grundsätzlich gilt:
Im Zweifelsfall geniessen die Sicherheit und die Zuverlässigkeit
einer elektrischen Anlage Vorrang vor dem Bestandesschutz.

                                                                                                      15
Literaturnachweis

     Allgemein                                         Normen
     [Bryner P., Schmucki J.] Sicherheit in elektri-   SN 41100:2015 Niederspannungs-Installations-
     schen Anlagen. 2013                               norm (NIN).

     [Hofmann D.] «Fokus Elektrosicherheit. Instal-    Rechtsquellen
     lationen nach Nullung Sch III» in: ET Elektro-    [SR 734.0] Bundesgesetz vom 24. Juni 1902
     technik. 4/2012. S. 66 – 67                       betreffend die elektrischen Schwach- und
                                                       Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG)
     [Initiativkreis ELEKTRO+.] Elektroinstallatio-
     nen im Spannungsfeld von Anpassung und Be-        [SR 734.2] Verordnung vom 30. März 1994
     standsschutz. 2012                                über elektrische Starkstromanlagen (Stark-
                                                       stromverordnung)
     [SEV-Info 2076a.] Anwendung der Fehler-
     strom-Schutzeinrichtung (RCD) als zusätzliche     [SR 734.26] Verordnung vom 9. April 1997
     Schutzmassnahme bei freizügig verwendba-          über elektrische Niederspannungserzeugnisse
     ren Steckdosen In ≤ 32 A. 2011                    (NEV).

     [SEV-Info 2077.] Anwendung der Fehler-            [SR 734.27] Verordnung vom 7. November 2001
     strom-Schutzeinrichtung in bestehenden Ins-       über elektrische Niederspannungsinstallationen
     tallationen. 2010                                 (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV).

16
Abkürzungsverzeichnis

AC                                              NEV
Alternating Current (Wechselstrom)              Verordnung über elektrische Niederspan-
                                                nungserzeugnisse (SR 734.26)
CENELEC
Comité Européen de Normalisation Electro-       NIN
technique (Europäisches Komitee für elektro-    Niederspannungs-Installationsnorm
technische Normung)                             (SN 411000:2015)

CES                                             NIV
Comité Electrotechnique Suisse (Schweizeri-     Verordnung über elektrische Niederspan-
sches Elektrotechnisches Komitee)               nungsinstallationen (Niederspannungs-Instal-
                                                lationsverordnung SR 734.27)
DC
Direct Current (Gleichstrom)                    RCD
                                                Residual Current Device (Fehlerstrom-Schut-
EN                                              zeinrichtung)
Europäische Norm
                                                SN
ESTI                                            Schweizer Norm
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
                                                TK
HD                                              Technisches Komitee
Harmonisierungsdokument

IEC
International Electrotechnical Commission
(Internationale Elektrotechnische Kommission)

                                                                                               17
Notizen

18
Notizen

          19
0517/1506–1000d

Electrosuisse
Luppmenstrasse 1
Postfach 269
CH-8320 Fehraltorf
T +41 44 956 11 11
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