Geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb
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Geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb In der Wohnbauförderung zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für die Errichtung der Passivhauswohnanlage Wiesengasse 19b Stand: 02.02.2021 DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 1
Inhaltsverzeichnis Teil A - Allgemeiner Teil A.01 Auslober, Wettbewerbsbüro .............................................................................…3 A.02 Gegenstand des Wettbewerbes ...........................................................................3 A.03 Auftragswert, Art des Verfahrens .........................................................................3 A.04 Teilnahmeberechtigung, Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe ................ 4 A.05 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln ............................................................. 5 A.06 Termine .................................................................................................................5 A.07 Formale Bedingungen und Kennzeichnung ...........................................................9 A.08 Vergütung ............................................................................................................10 A.09 Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung ............................................10 A.10 Absichtserklärung des Auftraggebers...................................................................11 A.11 Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht .......................................................11 Teil B - Besonderer Teil B.01 Aufgabenstellung..................................................................................................12 B.02 Städtebauliche Randbedingungen der Stadt Innsbruck (MA III)........................... 13 B.03 Planungsrichtlinien und Planungshinweise.......................................................... .18 B.04 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen..................................................19 B.05 Beurteilungskriterien .............................................................................................20 Teil C - Bearbeitungsunterlagen C.01 Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen.......................................... .21 Allgemeiner Hinweis Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsneutralen Form zu verwenden! DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 2
A Allgemeiner Teil A.01 Auslober, Wettbewerbsbüro A.01.1 Auslober und Verrechnungsadresse für Preisgelder IIG – Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG Roßaugasse 4, 6060 Innsbruck Ansprechperson: DI Hangl Jasmine Rosa Tel: +42 512/4004 E-Mail: info@iig.at UID-Nummer ATU 56282169 A.01.2 Wettbewerbsbüro DIN A4 Architektur ZT GmbH Museumstraße 23, 6020 Innsbruck T +43 512 560 563 F +43 512 560 563-10 architekten@din-a4.at Bürozeiten: MO – DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr A.01.3 e-Vergabe Plattform Vemap Einkaufsmanagement GmbH Berggasse 31, A-1090 Wien Tel. Helpdesk Support: +43 01 31 57 94 0 E-Mail: welcome@vemap.com Die Mitarbeiter/innen im support service stehen Ihnen werktags Mo bis Do von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr CET und Fr von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr CET zur Verfügung. Um einen „Anfragestau“ unmittelbar vor der Wettbewerbsabgabe zu vermeiden, ersuchen wir Sie für die Klärung allfälliger Fragen um frühzeitige Kontaktaufnahme. A.02 Gegenstand des Wettbewerbes Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für die „Passivhauswohnanlage Wiesengasse 19b“ in Innsbruck. Es handelt sich um eine geförderte Mietwohnanlage. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, dass, in Abstimmung mit der Stadt Innsbruck, die Anlage als geförderte Baurechtswohnungseigentumsanlage errichtet wird. A.03 Auftragswert, Art des Verfahrens A.03.1 Auftragswert Die vom Auslober geschätzten Gesamtkosten liegen bei ca. 3,5 Mio. €. Als Richtwert für die Kostenschätzung wurde die in der Tiroler Wohnbauförderungsrichtlinie vorgesehenen „angemessenen Baukosten“ herangezogen (siehe Beilage C01). Die Richtlinie definiert eine Obergrenze der Gesamtbaukosten inkl. Honorare (Planung). DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 3
Die „angemessenen Baukosten“ in der jeweils gültigen Fassung sind im Ausführungsprojekt einzuhalten. Das Ziel des Wettbewerbs ist daher, das Erarbeiten von kompakten, präzisen und technisch angemessenen Entwürfen, die ein Einhalten der oben angeführten Kostenobergrenze ermöglichen. A.03.2 Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb in der Wohnbauförderung mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) für die allfällige Vergabe des Planungsauftrags Architektur durchgeführt. Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum Abschluss der Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, erhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt, in Verhandlung mit dem Gewinner des Wettbewerbs die genauen Vertragsmodalitäten festzulegen. Als Richtlinie für die Verhandlungen wird das im LM-VM definierte Leistungs- und Vergütungsmodell herangezogen. Darüber hinaus wird der übliche Architektenvertrag der IIG zur Information beigefügt (Beilagen C02_1 bis C02_5). A.04 Teilnameberechtigung, Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe A.04.1 Teilnehmer Zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen sind die nachstehend angeführten Architekten: DI Astrid Tschapeller Iliova Architektur – DI Todorka Iliova DI Christian Dummer Studio LOIS - DI Barbara Poberschnigg Gsottbauer architektur.werkstatt - DI Manfred Gsottbauer Architekturbrauerei ZT GmbH Forian Lutz – Daniela Amann - Architekten Moser-Kleon-Architekten – DI Werner Kleon parc ZT GmbH (Kammernennung) Architekt DI Philipp Berger (Kammernennung) A.04.2 Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten: Allfällige Arbeitsgemeinschaften eines geladenen Teilnehmers mit einem nicht zugeladenen Büro sind zur Freigabe dem Auslober und der Kammer bis zum 23.02.2021 bekannt zu geben. Genehmigte Arbeitsgemeinschaften werden beim Hearing allen Teilnehmern mitgeteilt. Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. Varianten, das sind Abwandlungen ein und derselben Grundidee, sind nicht zulässig. A.04.3 Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen: Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des Wettbewerbsbeitrages mitgearbeitet haben, können genannt werden und sind von dem Auslober bei Veröffentlichungen anzuführen. DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 4
A.04.4 Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe: Als Ausschließungsgründe gelten die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß §2 der WSA 2010. Als Ausscheidungsgründe gelten die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß §17 der WSA 2010. A.05 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln A.05.1 Rechtsgrundlagen: Als Grundlage des Wettbewerbs gelten: 1. Protokoll der Jurysitzung 2. die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings 3. der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen 4. das Bundesvergabegesetz BVerG i.d.g.F. 5. der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) 6. die Richtlinie zur „Durchführung von baukünstlerischen Wettbewerben in der Wohnbauförderung / Ausgabe 01.01.2021. Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge (1-6). A.05.2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung: Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch den Auslober zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses Wettbewerbes verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. A.05.3 Prüfvermerk der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten: Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom 28.01.2021 hat die Kammer ihre Kooperation mit dem Auslober durch Bekanntgabe der Registriernummer 1/21 bekundet und ihre Preisrichter nominiert. A.06 Termine Konstituierende Sitzung 15.02.2021, 13:00 Uhr Ausgabe der Unterlagen 18.02.2021 Ausgabe des Modells 25.02.2021 Örtliche Begehung und Hearing 25.02.2021, 11:00 Uhr vor Ort Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro bis 01.03.2021, bis 18:00 Uhr Zusendung des Protokolls über das Hearing bis 08.03.2021 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Pläne) 03.05.2021 bis 18:00 Uhr Abgabe des Modells 10.05.2021 bis 18:00 Uhr DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 5
Abgabeort für Pläne und Modell: DIN A4 Architektur ZT GmbH, Museumstraße 23, 6020 Innsbruck Bürozeiten: Mo – Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr; Fr 08:30 – 12:00 Uhr Beurteilungssitzung des Preisgericht 18.05.2021, 09:00 Uhr Ausstellung im Anschluss A.06.1 Ausgabe der Unterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen sind ab 18.02.2021 über die, unter Punkt A.01.3 angeführten, digitale Plattform abrufbar. Die Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Wettbewerbsteilnehmer erfolgt auf elektronischem Wege nach der Anmeldung bei der Vergabeplattform vemap. - Zur Teilnahme ist eine kostenlose Registrierung bei der Vergabeplattform erforderlich: https://iig.vemap.com/home/willkommen/ - Nach der Registrierung können die Auslobungsunterlagen eingesehen und heruntergeladen werden. - Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die e-Vergabeplattform. Dies beinhaltet auch die Beantwortung Ihrer gestellten Fragen über die Plattform sowohl in technischer, als auch in inhaltlicher Sicht. - Die Auslobungsunterlagen inkl. Beilagen, die Fragebeantwortung und nachgereichte Unterlagen werden ausschließlich über diese Vergabe-Plattform verwaltet und zum Download bereitgestellt. Jeder Wettbewerbsteilnehmer ist verpflichtet, bei der Anmeldung zur Vergabeplattform seine Stammdaten und insbesondere seine E-Mail-Adresse für die rechtsverbindliche Zustellung der Unterlagen bekannt zu geben. Die Korrekte Datenerfassung obliegt dem Wettbewerbsteilnehmer, die Nutzung der Plattform ist für die Wettbewerbsteilnehmer kostenfrei. Bei der Anmeldung muss der Teilnehmer einen 6-stelligen Code angeben, der dann zur weiteren Kommunikation dient. Bitte diesen Code auch auf den Wettbewerbsplänen als Code (entsprechend Pt. A.07.1 der Auslobung) verwenden. Den Wettbewerbsteilnehmern wird dringend empfohlen, sich mit den technischen Erfordernissen der Vergabeplattform rechtzeitig vertraut zu machen. Nach Ihrer Registrierung werden Sie über allfällige Ergänzungen, Fragebeantwortungen etc. informiert. Im Zuge des Hearingtermins wird ein Umgebungsmodell ausgegeben. A.06.2 Konstituierende Sitzung: Die konstituierende Sitzung der Jury erfolgt ONLINE mittels Videokonferenz (Einladung durch IIG) am 15.02.2021. Gemäß den Richtlinien der Wohnbauförderung wird GF Ing. Dr. Franz Danler, LL.M. MBA, den Juryvorsitz übernehmen. Die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden sowie des Schriftführers wird im Protokoll des Hearings bekanntgegeben. DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 6
A.06.3 Hearing und Fragebeantwortung, Örtliche Begehung: Am 25.02.2021 findet um 11:00 Uhr für die Teilnehmer und das Preisgericht ein Hearing mit Besichtigung vor Ort statt. Treffpunkt: Wiesengasse 19b Das Protokoll des Hearings wird allen bei der E-Plattform registrierten Teilnehmern, dem Auslober und den Mitgliedern des Preisgerichts bekannt gegeben. Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich bis zum 01.03.2021 – 18:00 Uhr, einlangend bei der Verfahrensorganisation, zulässig. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Sämtliche Fragen werden schriftlich beantwortet. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten werden allen registrierten Teilnehmern, dem Auftraggeber und den Mitgliedern des Preisgerichts per E-Mail über vemap bekannt gegeben. A.06.4 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: Die Abgabe der Wettbewerbsbeiträge erfolgt „analog“, d.h. mit ausgedruckten Plänen, dem Verfasserbrief in einem verschlossenen Kuvert mit der sechsstelligen Verfassernummer und einer darin enthaltenen A4 Kopie eines Plans, einem digitalen Datenträger (DVD oder USB-Stick), dem Modell (siehe Absatz „Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen“) und elektronisch (pdf des Verfasserbriefs und eines Plans auf DIN A4) über das Vergabeportal vemap. Abgabe analog: Die Projekte müssen - entsprechend verpackt bis spätestens 03.05.2021 – 18:00 Uhr (Pläne) bzw. 10.05.2021 – 18:00 Uhr (Modell) im Wettbewerbsbüro DIN A4 Architektur ZT GmbH (Bürozeiten: MO – DO 08:00 – 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr), Museumstraße 23/II, 6020 Innsbruck, unter Wahrung der Anonymität eingegangen sein. Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung. Mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens zum oben angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer. Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen. Abgabe über Vergabeplattform: - Zur Abgabe der Unterlagen ist eine elektronische Signatur erforderlich. Dazu ist die rechtzeitige Aktivierung einer elektronischen Signatur durch den/die verantwortlichen Wettbewerbsteilnehmer/in notwendig, die spätestens 2 Wochen vor Wettbewerbsabgabe erfolgen muss. Eine Möglichkeit dazu finden Sie unter : https://www.a-trust.at oder www.handysignatur.at - Die Wettbewerbsunterlagen müssen auf der e-Vergabeplattform fristgerecht hochgeladen und signiert werden. Die am Server aufscheinende Zeit (Zeitstempel der Serverzeit) ist hierfür verbindlich! Nach dieser Frist ist ein Hochladen systembedingt nicht mehr möglich. - Die Anonymität der Teilnehmenden ist jedenfalls bis zum Abschluss der Beurteilung im Rahmen des Preisgerichts gewährleistet. Die Aufhebung der Anonymität wird nach Autorisierung durch den Juryvorsitzenden (online auf der e-Vergabeplattform) vorgenommen. - Die Bekanntgabe des Wettbewerbs-Ergebnis und die vergaberechtlich relevante Mitteilung des Auslobers / der Ausloberin zur Aufnahme der Verhandlungen mit dem Wettbewerbsgewinner erfolgt ebenfalls über die e-Vergabeplattform. DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 7
Beide Abgaben, die konventionelle „physische“ Abgabe der entsprechenden Unterlagen und die Abgabe der Unterlagen über die Vergabeplattform sind verpflichtend! Die rechtsverbindliche Abgabe ist die physische Abgabe, nicht die elektronische Abgabe. A.06.5 Vorprüfung: Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es wird ein schriftlicher Bericht für das Preisgericht verfasst, welcher nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen ist. A.06.6 Beurteilungssitzungen des Preisgerichts: Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Projekte am 18.05.2021 zusammentreten. Die Sitzungen des Preisgerichts sind nicht öffentlich. Nach den Berichten der Vorprüfung erfolgen die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten anhand der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der Beiträge durch das Preisgericht. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auslober klare und umfassende Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses, abzugeben. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen der Verfasserkuverts. Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung. Die Berater werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen ständig anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt. Bei Bedarf kann die Jury weitere Berater ohne Stimmrecht beiziehen. A.06.7 Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung: Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes über die e-Plattform bekannt gegeben. Die Protokolle der Preisgerichtssitzung werden allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zur Kenntnis übermittelt. Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes ca. 1 Woche ausgestellt. Details dazu werden noch rechtzeitig bekannt gegeben. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser Ausstellung angegeben. DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 8
A.06.8 Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet: Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: - Je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein; - Für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive, Axonometrie, …) im jpg-Format; - Dateigrößen möglichst klein (< 1MB); - Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennziffer.pdf“; - Erläuterungsbericht etc. als gesonderte pdf-Dokumente. A.06.9 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die gesamten Unterlagen der prämierten Wettbewerbsarbeiten sind von der Rückgabe an die Verfasser ausgeschlossen. Die Verfasser der nicht prämierten Wettbewerbsbeiträge können diese bis spätestens 2 Wochen nach Ende der öffentlichen Ausstellung im Wettbewerbsbüro abholen. Nicht abgeholte Unterlagen werden entsorgt. A.07 Formale Bedingungen und Kennzeichnung A.07.1 Pläne und Schriftstücke: Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen. Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern besteht auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Passivhauswohnanlage Wiesengasse 19b“ zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat. A.07.2 Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen. A.07.3 Verfasserbrief: Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener, Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und den Verfasserbrief (Beilage C23), als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter und beigezogenen Fachleute enthält. Ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist bitte dem Verfasserbrief beizulegen. DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 9
A.08 Vergütung Der Auslober hat für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten als Vergütung eine Gesamtsumme von Netto EUR 38.500,- vorgesehen. 1.Rang EUR 12.000,- 2.Rang EUR 9.000,- 3.Rang EUR 7.000,- Anerkennung EUR 3.500,- Anerkennung EUR 3.500,- Anerkennung EUR 3.500,- Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Ränge erfolgen. Es ist aber die Gesamtsumme von Netto EUR 38.500,- in jedem Fall zu vergeben. Die Vergütung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern – nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. A.09 Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung A.09.1 Preisgericht: Sachpreisrichter: GF Ing. Dr. Franz Danler, LL.M. MBA Vertreter Bauherr Ersatz: Bmstr. DI Gerog Preyer KO GR Mag. Lucas Krackl Vertreter der Stadtpolitik Ersatz: GR Mag. Gerhard Fritz DI Roland Kapferer Vertreter der Wohnbauförderung Ersatz: HR Mag. Otto Flatscher Fachpreisrichter: Architekt DI Josef Fink von der Kammer nominiert Ersatz: DI Markus Thurnher DI Philipp Heinricher Vertreter der Stadtplanung Ersatz: DI Hans-Peter Sailer Arch. DI Ernst Beneder Innsbrucker Gestaltungsbeirat Ersatz: Arch Dieter Jüngling A.09.2 Berater ohne Stimmrecht: Bmstr. DI Jasmine Rosa Hangl, Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG, Projektleiterin Hannes Gstrein, Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG, Abteilung „MUT“- Energietechnik Christian Zabernig, Stadtmagistrat IBK, Wohnungsvergabe DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 10
A.09.3 Vorprüfung: DIN A4 Architektur ZT GmbH Hannes Gstrein, IIG, Energietechnik A.10 Absichtserklärung des Auftraggebers Der Auslober ist der Auftraggeber. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit dem Verfasser des mit dem 1. Platz (Sieger) ausgezeichneten Projektes Verhandlungen gemäß § 37 (1) 7 BVergG i.d.g.F. über die Beauftragung von Architektenleistungen der Leistungsphasen 2-5 und 7 nach LM.VM.2014 zu führen und zu beauftragen. Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese Beauftragung erfolgt im angeschlossenen Verhandlungsverfahren nach Bundesvergabegesetz (BVergG 2018). Die von der Jury bzw. der Bauherrschaft aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangten Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projekts sowie deren Empfehlung sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die Verhandlungen werden mit dem Erstgereihten (dem Gewinner bzw. der Gewinnerin) geführt. Sollten die Verhandlungen mit dem Erstgereihten jedoch begründet scheitern, so behält sich der Auftraggeber vor, weitere Verhandlungen allein mit dem Zweitgereihten und, falls auch diese scheitern, allein mit dem Drittgereihten zu führen. Auftraggeber behält sich vor, mit dem Gewinner auch über eine mögliche Beauftragung als Generalplaner zu verhandeln und behält sich die Vergabe eines Generalplanungsauftrags vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Auftrag oder einen Gesamtauftrag. Sollte es aus irgendwelchen Gründen notwendig sein, nach der Einreichplanung einen Wechsel des Planungsbüros durchzuführen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, die Leistungsphasen Entwurf und Einreichplanung mit einem 25%-igen Zuschlag zu vergüten. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn berechtigte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen. A.11 Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen geht durch die Bezahlung des Preisgeldes auf den Auslober über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleiben beim Verfasser. Die Verwertungsrechte (Werknutzung) an den prämierten Wettbewerbsarbeiten, insbesondere an jener der Gewinnerin bzw. des Gewinners, gehen mit der Bezahlung bis und mit Einreichhonorar lt. Absichtserklärung an den Auslober über. Der Auslober besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für Ihre Arbeiten zu, wobei der Auslober stets zu nennen ist. DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 11
B Besonderer Teil B.01 Aufgabenstellung B.01.1 Allgemein: Ziel des Wettbewerbs ist die Neuerrichtung eines geförderten Wohnbauprojektes mit ca. 1.500 m² WNF und einer Tiefgarage auf der Grundparzelle 1706/1 mit einem gesamten Flächenausmaß von 1.183,7 m² laut Grundbuch. Auf dem Grundstück befindet sich ein Servitut (Gehen, Fahren, Versorgungsleitungen) zu Gunsten des Grundstückes 1706/3. (Unterbauen des Servituts ist grundsätzlich möglich, siehe Plan Konzept Baugrube – Geotechniker, Beilage C03) Mit dem Grundeigentümer der Liegenschaft 1707 wurde eine Vereinbarung getroffen (Beilage C04), dass an der gemeinsamen Grundgrenze unterirdisch zusammengebaut werden kann. Ein möglicher Anschluss der Tiefgarage für Parzelle 1707, ist im Wettbewerb mit zu denken. Am Süd-Ost-Eck des Grundstückes befindet sich ein unter Denkmalschutz stehender Bildstock (Vorgabe Denkmalschutz lt. Beilage C05). Feuerwehrzufahrt: Servitut = Feuerwehrfläche – die Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr ist nachweisen. Spielplätze: Die vorgeschriebenen Spielflächen sind am Grundstück nachzuweisen (40 m² + 6 m² pro Wohnung). Im Rahmen dieser Spielfläche muss ein Kleinkinderspielplatz eingeplant werden. B.01.2 Zeitrahmen: Beginn Planungsarbeiten unmittelbar nach Wettbewerb Einreichplanung Planunterlagen für Bebauungsplan – 3 Monate nach Auftragserteilung Ausführungs- und Detailplanung weitere 2 Monate Ausschreibungsreif weitere 3 Monate Der Baubeginn soll 2022 erfolgen, die Bauzeit wird mit 18 Monaten angenommen. Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in Kenntnis dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem Tätigkeitsbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen. B.01.3 Kostenrahmen: Als Nettobaukosten mit Außenanlagen (KB 2,3,4 und 6 gemäß ÖNORM B1801-1) sind die angemessenen Gesamtbaukosten laut Wohnbauförderungsrichtlinie, reduziert um die Kostensumme 3 (Baunebenkosten), als Obergrenze einzuhalten. Das sind bei den angestrebten ca. 1.500 m² Nettonutzfläche und ca. 21 Tiefgaragenstellplätzen ca. EUR 3.000.000,- (inkl. Erschwernisse). Seitens des Auslobers wird eine Unterschreitung dieser Obergrenze um 5 % angestrebt. DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 12
B.02 Städtebauliche Randbedingungen der Stadt Innsbruck (MAIII) B.02.1 Rechtliche Situation: Örtliches Raumordnungskonzept / ÖROKO (in Kraft getreten am 31.03.2020): Wohnen, mittlere Dichte D2 (BMD 2,4 bis unter 4,8; NFD 0,6 bis unter 1,2) Der ggst. Bereich ist im ÖROKO nicht als Gebiet mit erhaltenswerten Orts- und Straßenbildern festgelegt. Flächenwidmungsplan PR-F5 (in Kraft getreten am 05.10.2007): Allgemeines Mischgebiet Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan PR-B24 (in Kraft getreten am 13.12.2019): Mindestbaudichte BMD 1,0 Straßenfluchtlinie Baufluchtlinie 4m hinter der Straßenflucht offene Bauweise Mindestabstand 0,6 gem. TROG, BMD max. 3,0 NFD max. 0,75 oberster Punkt von Gebäuden, HG H 595.00m Es sind keine Örtlichen Bauvorschriften verordnet. Es sind keine Vorschriften über die Anordnung der KFZ-Abstellmöglichkeiten verordnet. Denkmalschutz: der Wetterherrenbildstock, Wiesengasse 19b B.02.2 Bestand und Umfeld: Das ggst. Planungsgebiet am südlichen Siedlungsrand der Stadt wird 3-seitig von hochrangigen Straßen (B 174, L 9 und A 12) definiert. Im Osten liegt der Pradler Friedhof als größter Friedhof Innsbrucks. Die Nutzungs- und Baustruktur ist relativ gemischt. Der überwiegende Teil des Baubestandes sind kleine bis mittlere Wohnbauten (Einfamilienhäuser sowie Mehrgeschoßwohnbauten) unterschiedlicher Bauepochen, der durchsetzt ist mit kleingewerblichen Betriebsgebäuden. Im Westen und Süden schließen teils großflächige Sport- und Freizeitflächen (Fußballstadion, Eishallen, Sportplätze) an. In diesem Gebiet sind in den letzten Jahren mehrere, teils große Bauvorhaben sowie Verdichtungs- und Erweiterungsbaumaßnahmen auf Einzelgrundstücken umgesetzt worden. Damit gehen spürbare Veränderungen in der Nutzung und Baustruktur im Bestand dieses Bereiches einher. Das ggst. Geviert selbst liegt - zwischen Resselstraße im Westen, Kaufmannstraße im Norden und Wetterherrenweg im Osten - nördlich der Wiesengasse, in deren Kreuzungsbereich mit dem Wetterherrenweg. Entlang der Resselstraße findet sich straßenbegleitend eine geschlossene Wohnbebauung (im südlicheren Teil 5- und 6-geschoßig, im nördlicheren 3-geschoßig mit Dachgeschoß) der Tiroler Gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH. Im Nordosten des Geviertes eine kammartige Wohnbebauung, entlang des Wetterherrenweges 3-geschoßig, ansonsten 3-geschoßig mit Dachgeschoß. Daran südlich anschließend zwei Mehrparteienhäuser, 2-geschoßig mit mansardartigem ausgebauten Dachgeschoß. Hiervon ist das Gebäude Wiesengasse 19a (Gp. 1706/3) im Eigentum der Stadt Innsbruck mit Wegeservitut über das ggst. Grundstück (Gp. 1706/1). Das ggst. 1-geschoßige Bestandsgebäude Wiesengasse 19b sowie das ebenfalls 1-geschoßige Bestandsgebäude Wiesengasse 19 (Gp. 1705) haben bzw. hatten gewerbliche Nutzung. DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 13
Direkt anschließend östlich des Wetterherrenweges finden sich überwiegend Einfamilienhäuser, Mehrgeschoßwohnbauten und Kleinwohnanlagen in offener Bauweise, 2-geschoßig mit Dachgeschoß bzw. 3-geschoßig, ein unbebautes Grundstück, daran anschließend eine Neuapostolische Kirche aus den 1960er Jahren. Westlich der Resselstraße und der Stadionstraße finden sich die Sportstätten der Olympiaworld, in diesem Bereich das Fußball- und das Footballstadion (Tivoli Stadion Tirol; AFZ – American Football Zentrum), in unmittelbarer Nähe das Landessportzentrum, die TIWAG Arena, die Olympiahalle etc. Südlich der Wiesengasse befindet sich die Sportanlage Wiesengasse. Sie beherbergt 2 Fußballplätze (Rasen und Kunstrasen), sowie einen Mehrzweckplatz (Rasen), auf dem u.a. American Football gespielt werden kann, sowie das dazugehörige Infrastrukturgebäude straßenbegleitend an der Resselstraße. Die bestehenden Baumassendichten variieren im gemischt bebauten Bereich stark und liegen zwischen ca. 1,0 und 2,0 bei Einfamilienhäusern, bei Kleinwohnanlagen zwischen 2,0 bis über 4,0. Bei gesamthaft geplanten größeren Wohnanlagen liegen die Baumassendichten auch über 5,0. B.02.3 Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB): Der IGB hat sich in der 51./52. Sitzung am 14./15./16.09.2020 mit dem Ansuchen (als Projektstudie) befasst und folgende Stellungnahme abgegeben: „Nach Durchführung eines Lokalaugenscheines, Durchsicht der Planunterlagen intensiver Diskussion mit Studienverfasser und ProjektwerberInnen gibt der IGB folgende Stellungnahme ab: Am südlichen Stadtrand - von der Autobahnabfahrt Innsbruck Süd nur durch einen Streifen aneinander gereihter Fußball- und Sportfelder getrennt – soll anstelle eines gewerblichen Betriebes ein Wohngebäude errichtet werden. Der Bauplatz schließt an die von Norden heranreichende Wohnbebauung unmittelbar an, kann aufgrund besitzrechtlicher Gegebenheiten jedoch nicht deren kammartige Struktur ergänzend zu einem Abschluss führen. In östlich gelegener Nachbarschaft schließt ein heterogenes von Einfamilienhausbebauung geprägtes Quartier an. Für diese - in den komplexen Randbedingungen begründet - herausfordernde topografische Situation ist über einen Wettbewerb die geeignete Lösung zu suchen. Bereits vor Jahren wurde eine entsprechende Baumassenstudie vorbereitet um die Machbarkeiten und das erzielbare Volumen in verschiedenen Varianten auszuloten. Diese Studie wurde nun dem IGB vorgestellt und hinsichtlich der daraus für die Formulierung der Wettbewerbsaufgabe herzuleitenden Randbedingungen diskutiert. Letztlich zeigt sich, dass die Lösung in einem kompakten solitären Baukörper zu suchen sein wird, dessen volumetrische Interpretation im Wettbewerb zu durchaus vielfältigen Ansätzen führen kann. Die seitens der Stadtplanung formulierten Randbedingungen, insbesondere auch hinsichtlich der Kennzahlen finden die Zustimmung des IGB und stellen die Grundlage für die Ausschreibung des Wettbewerbes dar. B.02.4 Stadtplanung Örtliche stadtplanerische Zielsetzungen bei der Erstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes von 2019 waren - Moderate Weiterentwicklung eines zentrumsnahen, voll erschlossenen Siedlungs-bereiches mit gemischter Nutzung und hohem Anteil von Wohnen. - Vereinheitlichung von Dichteobergrenzen zur Aufrechterhaltung der Wohnqualität. - Wegen des großen Ausnutzungsdruckes für die einzelnen Grundstücke, den Erfahrungen mit neueren Bauansuchen und dem vorhandenen Auslegungsspielraum im Tiroler Raumordnungsgesetz und der Tiroler Bauordnung wurden für die Sicherung der qualitätsvollen Baustruktur und der Durchgrünung die Dichtebestimmungen durch die Festlegung einer Nutzflächendichte und einer oberirdischen Bebauungsdichte ergänzt. DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 14
- Da aufgrund des Ausnutzungsdruckes kaum mehr geneigte Dachformen geplant werden, sondern fast ausschließlich Flachdächer unter Ausnutzung des festgelegten höchsten Punktes in den Planungen vorkommen, erfolgte die Höhenfestlegung statt über oberirdische Geschoßen über eine eher restriktive Höhenbeschränkung durch oberste Punkte. - Um zu verhindern, dass über große Geländeveränderungen die planerischen Zielsetzungen umgangen werden, wurden Abgrabungen und Aufschüttungen auf ein Ausmaß von max. 0,5 m beschränkt. Die Festlegung der Dichte erfolgte für den rechtskräftigen Bebauungsplan differenziert, im „Innenbereich“ sowie im klein strukturierten Abschnitt entlang der Resselstraße wurde generell eine Baumassendichte von 2,5 festgelegt. Im Randbereich zur Burgenlandstraße sowie im ggst Bereich im Mischgebiet an der Wiesengasse eine Baumassendichte von 3,0. Die Baumassendichten wurden mit Nutzflächendichten (NFD) ergänzt. BMD 2,5 kombiniert mit NFD von 0,6 BMD 3,0 kombiniert mit NFD von 0,75 In jenen Bereichen in der eine oberirdische Bebauungsdichte (BBDo) festgelegt wird, ist diese mit 0,35 begrenzt. Darüber hinaus werden jeweils entsprechende höchste Punkte der Gebäude festgelegt, um eine möglichst ausgeglichene Höhenfestlegung ohne einseitige Benachteiligungen zu gewährleisten. Diese absoluten Höhenfestlegungen entsprechen z.B. bei Bereichen mit drei Geschossen ohne Dachgeschoss ca. 10,0 m – 11,0 m relative Bauhöhe bezogen auf das Gelände. Ganz grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Errichtung eines Wohnbaus zwangsläufig Nutzungskonflikte mit den bestehenden zum Teil intensiv genutzten Sportanlagen schafft, welche im schlimmsten Fall deren Nutzbarkeit und Weiterentwicklungspotential einschränken kann. Dazu gehören Beeinträchtigungen durch Abrieb des Kunstrasens, durch Lärm- und Lichtemission. Insbesondere die angestrebte Gebäudehöhe schafft in dieser Hinsicht auch Konflikte, welche mit der bestehenden niedrigen Bestandsbebauung derzeit nicht oder nur untergeordnet gegeben sind. Seitens des Sportamtes liegt eine schriftliche Stellungnahme vom 07.10.2020 vor. Eine Projektentwicklung sollte jedenfalls eine allfällige Entwicklung des zweiten städtischen Grundstückes nicht verunmöglichen. Darüber hinaus wäre ein allfälliges Fortsetzen des Entwurfsgedankens auf das derzeit gewerblich genutzte Nachbargrundstück (Gp. 1705) schon alleine hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen sehr zu begrüßen. Im ggst. klein strukturierten Randbereich zur Resselstraße wäre grundsätzlich eine bauliche Sonderlösung in Richtung einer markanteren Randbebauung an der Stadteinfahrt, beispielsweise unter Zusammenbauen bzw. Zusammenlegen mehrerer Grundstücke denkbar. Die ggst. Projektentwicklung beschränkt sich aber auf das südlichere der beiden städtischen Grundstücke. Auf Grundlage der vorliegenden Studie und der Festlegungen im rechtskräftigen Bebauungsplan kann aus stadtplanerischer Sicht für den Wettbewerb eine BMD von 4,0 kombiniert mit einer NFD von 1,0 angenommen werden. Voraussetzung ist ein qualitätvolles Projekt und entsprechende qualitätvolle Außenraumgestaltung. Um auch dem Umfeld gerechte bauliche Lärmschutzmaßnahme inkludieren zu können erscheint allenfalls eine Erhöhung auf 4,25 denkbar. Der Wettbewerb soll zeigen, ob die angenommen Dichten unter Zugrundelegung der oben angeführten Qualitätskriterien umsetzbar sind. DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 15
STADT-, GRÜN- UND VERKEHRSPLANERISCHE RANDBEDINGUNGEN UND ZIELSETZUNGEN FÜR DEN ARCHITEKTURWETTBEWERB: Die Herausforderung besteht darin, die angestrebte qualitätsvolle Wohnbebauung so zu entwickeln, dass diese sowohl für das Umfeld verträglich und qualitätsvoll ist, als auch für die NutzerInnen qualitätsvolle adäquate Räumlichkeiten schafft. Kriterien sind Städtebau und Architektur (in Reaktion auf den Stadtraum und die Sporteinrichtungen), Aufenthaltsqualität, sowie die zugehörigen Freiflächen im Innen- wie im Außenraum. Die wesentlichen Herausforderungen des Wettbewerbs ist aus stadtplanerischer Sicht: Behutsame bauliche Weiterentwicklung und maßvolle Verdichtung im Kontext der bestehenden Bau- und Raumstruktur des Stadtraums und der Sporteinrichtungen. Findung eines architektonisch hochwertigen und schlüssigen Projektes mit einer qualitätsvollen Gestaltung der Innen- und Außenräume, der Fassaden und der Dachlandschaft. Die jedenfalls erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung von Konflikten hinsichtlich Flutlicht, Lärm, Abrieb durch die bestehenden Sportanlagen müssen schlüssig in das Projekt integriert werden. (Seitens des Sportamtes liegt eine schriftliche Stellungnahme vom 07.10.2020 vor, welche den Auslobungsunterlagen beizulegen ist.) Grundstück, Baustruktur, Grünstruktur: Die Grenzabstände zu den umliegenden Privatgrundstücken (0,6- fache „Wandhöhe“) sind einzuhalten, darüber hinaus ist die städtebauliche Verträglichkeit insbesondere zu den bestehenden Wohngebäuden sowie den Sporteinrichtungen besonders zu berücksichtigen. In Richtung tangierenden Straßen kann der Gebäudeabstand grundsätzlich frei gewählt werden, wobei jedoch die städtebauliche Qualität und die Wohnqualität benachbarter Bebauung, Straßen- sowie Grünraumqualität entscheidend sind. Eine Stellungnahme des BDA hinsichtlich des denkmalgeschützten Wetterherrenbildstockes ist seitens des Projektwerbers einzuholen und den Auslobungsunterlagen beizulegen. Nebenräume (Müllraum, Fahrradabstellraum, etc.) sind möglichst in die Gebäude zu integrieren, um eine Freihaltung der Außenbereiche von baulichen Anlagen zu gewährleisten. Die Höhen sollen sich grundsätzlich am rechtskräftigen Bebauungsplan und darüber hinaus an den städtebaulichen, sowie Anforderungen aus Nutzung und Funktion orientieren. Dächer und Dachaufbauten sind in den Kontext der Umgebungsbebauung zu setzen. Einer qualitätsvollen Gestaltung der Dächer samt den Dachaufbauten und Anschlüssen als fünfte Fassade wird jedenfalls große Bedeutung zugemessen. Flachdächer oder flach geneigte Dächer sollen extensiv begrünt werden. Bereiche für Solaranlagen oder andere technische Maßnahmen sind bei der Gestaltung der Gebäude bzw. Dachlandschaft integriert zu berücksichtigen. Für den Wettbewerb kann eine BMD von 4,0 kombiniert mit einer NFD von 1,0 angenommen werden. Voraussetzung ist ein qualitätsvolles Projekt und entsprechende qualitätsvolle Außenraumgestaltung. Um auch eine dem Umfeld gerechte bauliche Lärmschutzmaßnahme inkludieren zu können erscheint allenfalls eine Erhöhung der BMD auf 4,25 denkbar. Der Wettbewerb soll zeigen, ob diese angenommenen Kennwerte unter Zugrundelegung der angeführten Qualitätskriterien sowie in Bezug auf die Wohnqualität und Belichtung der Nachbargebäude umsetzbar sind. Erschließung, Stellplätze: • Die notwendigen Stellplätze sind gem. PKW-Stellplatzrichtlinie der Stadt Innsbruck nachzuweisen. DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 16
(http://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=wohnen/planen--einreichen/planungsgrundlagen) • Alle erforderlichen Stellplätze (Eigenbedarf, BesucherInnen) sind in einer Tiefgarage unterzubringen. Parkplätze auf öffentlichem Grund können grundsätzlich für den Nachweis nicht herangezogen werden. • Die Tiefgaragenrampe soll möglichst in die Baustruktur integriert werden und im Sinne von Emissionsschutz entsprechend situiert und abgeschirmt werden • Ausreichend Platz für Fahrradabstellräume ist zu berücksichtigen. Diese sind möglichst ebenerdig und in leicht erreichbarer Lage zu planen. Für die Berechnung der erforderlichen Stellplatzflächen ist die Fahrradstellplatzverordnung der Stadt Innsbruck einzuhalten. (http://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=wohnen/planen--einreichen/planungsgrundlagen) Liftanlagen und allfällige Einrichtungen der Tiefgarage (Treppenaufgänge, Entlüftungen etc.) sind integraler Bestandteil der Gestaltung und dürfen die Außenraumqualität nicht beeinträchtigen, sondern sind kompakt und qualitätsvoll unterzubringen. Freiflächen, Grünstruktur: Der Schaffung von Freiflächen, die hochwertig gestaltet sind, kommt eine große Bedeutung zu und diese sind daher integraler Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe. Auf entsprechende Aufenthaltsqualität (Belichtung und Besonnung, Sitzgelegenheiten und Bewegungsmöglichkeiten) wird großer Wert gelegt. Freiflächen einschließlich Bepflanzungen sind möglichst als Allgemeinflächen auszubilden und nur untergeordnet Wohnungen zuzuordnen. Die Versickerung von Oberflächenwässern muss am Bauplatz erfolgen. Allfällige Leitungslagen und entsprechende Schutzbereiche sind seitens der ProjektwerberInnen zu eruieren und ggf. zu berücksichtigen. Unterirdische Bauteile sind in Hinblick auf eine qualitätsvolle Freiflächengestaltung zu konzipieren. Für eine intensive Begrünung und Bepflanzung sind diese ausreichend zu überschütten. Zudem sind punktuell Grundstücksflächen unterirdisch unverbaut zu belassen, um auch die Pflanzung von tief wurzelnden Bäumen zu ermöglichen. Eine Stellungnahme des BDA hinsichtlich des denkmalgeschützten Wetterherrenbildstockes ist seitens des Projektwerbers einzuholen und den Auslobungsunterlagen beizulegen. Energieeffizienz: • Die Stadt Innsbruck hat das Ziel, bis zum Jahr 2050 energieautonom zu werden. Dazu werden im „Energieplan Innsbruck 2050“ konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert. Ein zentraler Bereich dieser Maßnahmen betrifft die Bautätigkeiten in der Stadt Innsbruck. Grundsätzliches Anliegen ist eine kompakte bauliche Entwicklung bei gleichzeitiger Sicherung und Entwicklung funktionsfähiger und mehrfachnutzbarer Freiflächen sowie bezogen auf den Hochbau die Errichtung von Gebäuden mit besonders niedrigem Energieverbrauch. Dabei ist auch der Energieverbrauch des gesamten Lebenszyklus miteinzubeziehen (inkl. Primärenergieaufwand, etc.). Auf einen kreativen und bewussten Umgang mit dem Thema Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie der gestalterischen Integration allenfalls vorgesehener Anlagen für Energiegewinnung bzw. sonstiger technischer Anlagen wird großer Wert gelegt. • Die Stadt Innsbruck bekennt sich aktiv zu umwelt- und ressourcenschonendenden Maßnahmen. Der Leitfaden „Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen“ soll sicherstellen, dass Gebäude, die die Stadt Innsbruck künftig errichtet, umbaut bzw. saniert dem Ziel-Szenario des Energieplans Innsbruck (und somit auch den Zielen von Tirol 2050) entsprechen und eine möglichst geringe Belastung für die Umwelt und das Klima verursachen. Der Leitfaden samt den darin angeführten Kriterien ist für stadteigene Projekte bindende Wettbewerbsvorgabe: DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 17
(https://energie.innsbruck.gv.at/data.cfm?vpath=subsites/energie1/dokumente42/leitfaden- energieeffizientes-und-nachhaltiges-bauen) Ende der städtebaulichen Randbedingungen der Stadt IBK (MAIII) B.03 Planungsrichtlinien und Planungshinweise B.03.1 Vorschriften, Richtlinien, Normen: Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere die Tiroler Bauordnung (TBO), alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbesondere die OIB-Richtlinien), das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz mit zugehörigen Wohnbauförderungsrichtlinie (www.tirol.gv.at), das Behindertengleichstellunggesetz (BBGstG), in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN insbesondere die ÖNORMEN B1600 sowie die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung. B.03.2 Öffentliche Netze: Die Bestandsleitungen Kanal, Wasser, Strom, Gas und Telekom, sind aus Beilage C06 zu entnehmen. B.03.3 Erläuterungen zum Raumprogramm Wohnbau: Bauliche Vorgaben: - Planungsrichtlinien der INNSBRUCK IMMOBILIEN GESELLSCHAFT IIG lt. Beilage C02_5. - Wohnbauförderungsrichtlinie - Ausführung als Passivhaus nach Wohnbauförderung (HWB max. 10 kWh/m²a), Ausstattung der Wohnungen mit Komfortlüftung lt. Beilage C07. - Vorgaben für barrierefreies Bauen / OIB (Beilage C08). - Kostenoptimierte, wirtschaftliche Planung, ausgerichtet auf reduzierte Betriebs- und Bauerhaltungskosten. Die Baukosten sollen unter den von der Wohnbauförderung Tirol angemessenen Baukosten (mind. 5%) liegen. Es gilt die Stellplatzverordnung der Stadt Innsbruck, wobei alle Stellplätze eingeschossig unterirdisch unterzubringen sind (Beilagen C09 und C10). Wohnungsschlüssel: Der Wohnungsschlüssel wurde vom Wohnungsamt der Stadt Innsbruck vorgegeben und ist der Beilage C11 zu entnehmen. - Fahrradabstellplätze: Es sind jeder Wohnung 2 Fahrradabstellplätze zuzuordnen, vorzusehen ist eine Fläche von ca 1,5 m² je Fahrrad, also 3 m² je Wohnung. Es ist darauf zu achten, dass diese gut erreichbar, möglichst in ebenerdiger Lage situiert werden (Planungshilfe Fahrradverkehr Beilage C12). - Nebenflächen: für die notwendigen und vorgeschriebenen Nebenräume (Trockenraum Sportgeräte/Kinderwagen, Einlagerung (1/Wohnung), Müllräume, Technikräume) sind insgesamt ca. 7 m²/Wohnung vorzusehen. Außenanlagen: Auf eine qualitätsvolle Freiflächengestaltung ist Bedacht zu nehmen. Die entsprechenden Einrichtungen lt. TBO sind zu berücksichtigen. Auf den im Süd-Ost-Eck befindlichen und unter Denkmalschutz stehenden Bildstock ist Rücksicht zu nehmen. Die Stellungnahme des BDA (Beilage C05) liegt bei. B.03.4 Ökonomie und Ökologie: DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 18
Im Sinne eines möglichst sparsamen Umganges mit den Ressourcen und im Sinne einer wirtschaftlichen Erhaltbarkeit und eines wirtschaftlichen Betriebes wird großer Wert auf eine entsprechende niedrige Energiekennzahl gelegt. Daher sollte aus dem Entwurf klar der Wille des Planers zu sparsamen Umgang mit Heizenergie erkennbar sein (sinnvoller Einsatz von Außenwandmaterialien, gegebenenfalls Querverweis auf ein intelligentes Haustechnikkonzept, Überlegungen zur Lüftung, Wärmerückgewinnung, etc.). Jedenfalls muss ein wirksamer Schutz vor sommerlicher Überhitzung gegeben sein (Beilagen C13 bis C15). Die Prüfung der Angaben zur Energieeffizienz erfolgt durch die Abteilung „Mensch, Umwelt, Technik“ der IIG. B.04 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen B.04.1 Präsentationspläne: Zur Vergleichbarkeit der Projekte sind folgende Bauteilabmessungen anzunehmen: - Außenwandstärken mit 50 cm - Deckenstärken mit 38 cm - Oberste und unterste Geschoßdecke (konditionierte Hülle) 70 cm - Geschoßhöhen mit 2,9m und im obersten Geschoß mit 3,2 m (Bauteil Dach mit 70 cm) - Erdberührte Bauteile der thermischen Gebäudehülle 70 cm Grundriss Erdgeschoß mit Lageplan M1:200, genordet und möbliert Darin enthalten Außenanlagen- / Grünflächenplan Sämtliche Grundrisse M 1:200, genordet Mit Raumbezeichnungen, m²-Angaben in raumbezogener Darstellung möbliert. Schnitte und Ansichten M 1:200 Mit Angabe der absoluten Höhe von +/- 0,00 und Darstellung der Nachbargebäude Die Jury legt keinen Wert auf Renderings. B.04.2 Präsentationspläne: Verkleinert auf A3 B.04.3 Modell Modell 1:500 (Modell einheitlich weiß) B.04.4 Erläuterungsbericht Mit Angaben zur Entwurfsidee, zur Fassadenkonstruktion, zur Materialisierung, zum statischen Konzept, zum haustechnischen Konzept sowie zum Energiekonzept. B.04.5 Verzeichnis der abgegebenen Unterlagen - 1 CD für die Vorprüfung - Den Wettbewerbsplänen als pdf (mit geringer Auflösung – Dateigröße max. 1 MB, siehe Pkt. A.06.8) - Prüfpläne als dwg oder dxf (Schaubilder nicht erforderlich) Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei sind die Grundgrenzen darzustellen - Datenblatt Beilage C24 (excel) ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Hinweise, die die Identität des Verfassers preisgeben können, entsprechend EDV-technisch entfernt werden. DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 19
Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Projekt max. eine Fläche von zwei DIN A1 Plakaten (Hochformat) oder 1x DIN A0 (Querformat) zur Verfügung Weiters sind folgende Unterlagen auf die e-Vergabeplattform zu stellen: - pdf des Verfasserbriefs - pdf (DIN A4) mit der Kopie eines Plans zur eindeutigen Zuordnung der Verfasser B.04.6 Verfasserbrief (Beilage C23) B.04.7 Datenblatt (Beilage C24) B.05 Beurteilungskriterien Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden gleich gewichteten Kriterien bewertet: B.05.1 Städtebauliches und architektonische Kriterien: - Städtebauliche Qualität, Freiraumqualität, Gesamtkonzept mit der umgebenden Siedlungssituation - Architektonische Qualität im Innen- und Außenraum - Qualität der Wohnungsgrundrisse B.05.2 Funktionale Kriterien: - Äußere Erschließung, innere Erschließung - Erfüllung des Raumprogramms B.05.3 Ökonomische Kriterien: - Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung - Wirtschaftlichkeit des statisch/konstruktiven Systems - Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen - Energieeffizienz und –Effektivität - Brandschutz - Flächeneffizienz (Verhältnis Bruttorauminhalt zu konditionierten Nutzflächen; Verhältnis Bruttogeschoßflächen zu konditionierten Nutzflächen, Oberflächen-Volumenverhältnis, siehe Datenblatt Beilage C24) DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck 20
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