Geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb

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Geladener 1-stufiger
                  Realisierungswettbewerb
                             In der Wohnbauförderung

                                                    zur
Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten
                                 für die Errichtung der

              Passivhauswohnanlage Wiesengasse 19b

                                               Stand: 02.02.2021

                              DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

                                                                                                1
Inhaltsverzeichnis

Teil A - Allgemeiner Teil

A.01 Auslober, Wettbewerbsbüro .............................................................................…3

A.02 Gegenstand des Wettbewerbes ...........................................................................3

A.03 Auftragswert, Art des Verfahrens .........................................................................3

A.04 Teilnahmeberechtigung, Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe ................ 4

A.05 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln ............................................................. 5

A.06 Termine .................................................................................................................5

A.07 Formale Bedingungen und Kennzeichnung ...........................................................9

A.08 Vergütung ............................................................................................................10

A.09 Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung ............................................10

A.10 Absichtserklärung des Auftraggebers...................................................................11

A.11 Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht .......................................................11

Teil B - Besonderer Teil

B.01 Aufgabenstellung..................................................................................................12

B.02 Städtebauliche Randbedingungen der Stadt Innsbruck (MA III)........................... 13

B.03 Planungsrichtlinien und Planungshinweise.......................................................... .18

B.04 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen..................................................19

B.05 Beurteilungskriterien .............................................................................................20

Teil C - Bearbeitungsunterlagen

C.01 Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen.......................................... .21

                                                              Allgemeiner Hinweis

Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und
Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsneutralen Form zu verwenden!

                                                                                         DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

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A Allgemeiner Teil

A.01 Auslober, Wettbewerbsbüro

A.01.1 Auslober und Verrechnungsadresse für Preisgelder

IIG – Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
Roßaugasse 4, 6060 Innsbruck

Ansprechperson: DI Hangl Jasmine Rosa
Tel: +42 512/4004
E-Mail: info@iig.at
UID-Nummer ATU 56282169

A.01.2 Wettbewerbsbüro

DIN A4 Architektur ZT GmbH
Museumstraße 23, 6020 Innsbruck
T +43 512 560 563 F +43 512 560 563-10 architekten@din-a4.at
Bürozeiten: MO – DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr

A.01.3 e-Vergabe Plattform

Vemap Einkaufsmanagement GmbH
Berggasse 31, A-1090 Wien
Tel. Helpdesk Support: +43 01 31 57 94 0
E-Mail: welcome@vemap.com

Die Mitarbeiter/innen im support service stehen Ihnen werktags Mo bis Do von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
CET und Fr von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr CET zur Verfügung. Um einen „Anfragestau“ unmittelbar vor der
Wettbewerbsabgabe zu vermeiden, ersuchen wir Sie für die Klärung allfälliger Fragen um frühzeitige
Kontaktaufnahme.

A.02 Gegenstand des Wettbewerbes

Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für die
„Passivhauswohnanlage Wiesengasse 19b“ in Innsbruck. Es handelt sich um eine geförderte
Mietwohnanlage. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, dass, in Abstimmung mit der Stadt Innsbruck,
die Anlage als geförderte Baurechtswohnungseigentumsanlage errichtet wird.

A.03 Auftragswert, Art des Verfahrens

A.03.1 Auftragswert

Die vom Auslober geschätzten Gesamtkosten liegen bei ca. 3,5 Mio. €. Als Richtwert für die
Kostenschätzung wurde die in der Tiroler Wohnbauförderungsrichtlinie vorgesehenen „angemessenen
Baukosten“ herangezogen (siehe Beilage C01). Die Richtlinie definiert eine Obergrenze der
Gesamtbaukosten inkl. Honorare (Planung).

                                                          DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

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Die „angemessenen Baukosten“ in der jeweils gültigen Fassung sind im Ausführungsprojekt
einzuhalten. Das Ziel des Wettbewerbs ist daher, das Erarbeiten von kompakten, präzisen und technisch
angemessenen Entwürfen, die ein Einhalten der oben angeführten Kostenobergrenze ermöglichen.

A.03.2 Art des Verfahrens

Der Wettbewerb wird als geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb in der Wohnbauförderung mit
anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) für die allfällige Vergabe
des Planungsauftrags Architektur durchgeführt.

Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum Abschluss der
Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, erhalten.

Der Auftraggeber beabsichtigt, in Verhandlung mit dem Gewinner des Wettbewerbs die genauen
Vertragsmodalitäten festzulegen. Als Richtlinie für die Verhandlungen wird das im LM-VM definierte
Leistungs- und Vergütungsmodell herangezogen. Darüber hinaus wird der übliche Architektenvertrag der
IIG zur Information beigefügt (Beilagen C02_1 bis C02_5).

A.04 Teilnameberechtigung, Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe

A.04.1 Teilnehmer

Zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen sind die nachstehend angeführten Architekten:

      DI Astrid Tschapeller
      Iliova Architektur – DI Todorka Iliova
      DI Christian Dummer
      Studio LOIS - DI Barbara Poberschnigg
      Gsottbauer architektur.werkstatt - DI Manfred Gsottbauer
      Architekturbrauerei ZT GmbH
      Forian Lutz – Daniela Amann - Architekten
      Moser-Kleon-Architekten – DI Werner Kleon
      parc ZT GmbH (Kammernennung)
      Architekt DI Philipp Berger (Kammernennung)

A.04.2 Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten:

Allfällige Arbeitsgemeinschaften eines geladenen Teilnehmers mit einem nicht zugeladenen Büro sind
zur Freigabe dem Auslober und der Kammer bis zum 23.02.2021 bekannt zu geben.

Genehmigte Arbeitsgemeinschaften werden beim Hearing allen Teilnehmern mitgeteilt.

Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer
Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der
Verfasser beteiligt ist, nach sich.

Varianten, das sind Abwandlungen ein und derselben Grundidee, sind nicht zulässig.

A.04.3 Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen:

Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des Wettbewerbsbeitrages
mitgearbeitet haben, können genannt werden und sind von dem Auslober bei Veröffentlichungen
anzuführen.

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A.04.4 Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe:

Als Ausschließungsgründe gelten die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß §2 der
WSA 2010. Als Ausscheidungsgründe gelten die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß
§17 der WSA 2010.

A.05 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln

A.05.1 Rechtsgrundlagen:

Als Grundlage des Wettbewerbs gelten:

   1.   Protokoll der Jurysitzung
   2.   die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings
   3.   der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen
   4.   das Bundesvergabegesetz BVerG i.d.g.F.
   5.   der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010)
   6.   die Richtlinie zur „Durchführung von baukünstlerischen Wettbewerben in der Wohnbauförderung
        / Ausgabe 01.01.2021.

Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge (1-6).

A.05.2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung:

Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser
Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an.

Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch den Auslober zur Geheimhaltung des eigenen
Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in
allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist.

Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses
Wettbewerbes verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben werden.

A.05.3 Prüfvermerk der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten:

Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der
Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft.

Mit Schreiben vom 28.01.2021 hat die Kammer ihre Kooperation mit dem Auslober durch Bekanntgabe
der Registriernummer 1/21 bekundet und ihre Preisrichter nominiert.

A.06 Termine

Konstituierende Sitzung                               15.02.2021, 13:00 Uhr
Ausgabe der Unterlagen                                18.02.2021
Ausgabe des Modells                                   25.02.2021
Örtliche Begehung und Hearing                         25.02.2021, 11:00 Uhr vor Ort
Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro bis    01.03.2021, bis 18:00 Uhr
Zusendung des Protokolls über das Hearing bis         08.03.2021
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Pläne)                03.05.2021 bis 18:00 Uhr
Abgabe des Modells                                    10.05.2021 bis 18:00 Uhr

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Abgabeort für Pläne und Modell:

DIN A4 Architektur ZT GmbH, Museumstraße 23, 6020 Innsbruck
Bürozeiten: Mo – Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr; Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Beurteilungssitzung des Preisgericht 18.05.2021, 09:00 Uhr
Ausstellung im Anschluss

A.06.1 Ausgabe der Unterlagen:

Die Wettbewerbsunterlagen sind ab 18.02.2021 über die, unter Punkt A.01.3 angeführten, digitale
Plattform abrufbar.
Die Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Kommunikation zwischen Auftraggeber und
Wettbewerbsteilnehmer erfolgt auf elektronischem Wege nach der Anmeldung bei der Vergabeplattform
vemap.

- Zur Teilnahme ist eine kostenlose Registrierung bei der Vergabeplattform erforderlich:
https://iig.vemap.com/home/willkommen/

- Nach der Registrierung können die Auslobungsunterlagen eingesehen und heruntergeladen werden.

- Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die e-Vergabeplattform. Dies beinhaltet auch die
Beantwortung Ihrer gestellten Fragen über die Plattform sowohl in technischer, als auch in inhaltlicher
Sicht.

- Die Auslobungsunterlagen inkl. Beilagen, die Fragebeantwortung und nachgereichte Unterlagen werden
ausschließlich über diese Vergabe-Plattform verwaltet und zum Download bereitgestellt.

Jeder Wettbewerbsteilnehmer ist verpflichtet, bei der Anmeldung zur Vergabeplattform seine
Stammdaten und insbesondere seine E-Mail-Adresse für die rechtsverbindliche Zustellung der
Unterlagen bekannt zu geben. Die Korrekte Datenerfassung obliegt dem Wettbewerbsteilnehmer, die
Nutzung der Plattform ist für die Wettbewerbsteilnehmer kostenfrei. Bei der Anmeldung muss der
Teilnehmer einen 6-stelligen Code angeben, der dann zur weiteren Kommunikation dient. Bitte diesen
Code auch auf den Wettbewerbsplänen als Code (entsprechend Pt. A.07.1 der Auslobung) verwenden.

Den Wettbewerbsteilnehmern wird dringend empfohlen, sich mit den technischen Erfordernissen der
Vergabeplattform rechtzeitig vertraut zu machen. Nach Ihrer Registrierung werden Sie über allfällige
Ergänzungen, Fragebeantwortungen etc. informiert.

Im Zuge des Hearingtermins wird ein Umgebungsmodell ausgegeben.

A.06.2 Konstituierende Sitzung:

Die konstituierende Sitzung der Jury erfolgt ONLINE mittels Videokonferenz (Einladung durch IIG) am
15.02.2021.

Gemäß den Richtlinien der Wohnbauförderung wird GF Ing. Dr. Franz Danler, LL.M. MBA, den
Juryvorsitz übernehmen.

Die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden sowie des Schriftführers wird im Protokoll des Hearings
bekanntgegeben.

                                                             DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

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A.06.3 Hearing und Fragebeantwortung, Örtliche Begehung:

Am 25.02.2021 findet um 11:00 Uhr für die Teilnehmer und das Preisgericht ein Hearing mit
Besichtigung vor Ort statt.
Treffpunkt: Wiesengasse 19b
Das Protokoll des Hearings wird allen bei der E-Plattform registrierten Teilnehmern, dem Auslober und
den Mitgliedern des Preisgerichts bekannt gegeben.

Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich bis zum 01.03.2021 – 18:00 Uhr, einlangend
bei der Verfahrensorganisation, zulässig. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten
als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Sämtliche Fragen werden schriftlich
beantwortet. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten werden allen registrierten Teilnehmern,
dem Auftraggeber und den Mitgliedern des Preisgerichts per E-Mail über vemap bekannt gegeben.

A.06.4 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge:

Die Abgabe der Wettbewerbsbeiträge erfolgt „analog“, d.h. mit ausgedruckten Plänen, dem
Verfasserbrief in einem verschlossenen Kuvert mit der sechsstelligen Verfassernummer und einer darin
enthaltenen A4 Kopie eines Plans, einem digitalen Datenträger (DVD oder USB-Stick), dem Modell (siehe
Absatz „Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen“) und elektronisch (pdf des Verfasserbriefs und
eines Plans auf DIN A4) über das Vergabeportal vemap.

Abgabe analog:

Die Projekte müssen - entsprechend verpackt bis spätestens 03.05.2021 – 18:00 Uhr (Pläne) bzw.
10.05.2021 – 18:00 Uhr (Modell) im Wettbewerbsbüro DIN A4 Architektur ZT GmbH (Bürozeiten: MO –
DO 08:00 – 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr), Museumstraße 23/II, 6020 Innsbruck,
unter Wahrung der Anonymität eingegangen sein.
Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung.

Mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens zum oben
angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens
trägt der Teilnehmer.
Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg,
Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen.

Abgabe über Vergabeplattform:

- Zur Abgabe der Unterlagen ist eine elektronische Signatur erforderlich. Dazu ist die rechtzeitige
Aktivierung einer elektronischen Signatur durch den/die verantwortlichen Wettbewerbsteilnehmer/in
notwendig, die spätestens 2 Wochen vor Wettbewerbsabgabe erfolgen muss. Eine Möglichkeit dazu
finden Sie unter : https://www.a-trust.at oder www.handysignatur.at

- Die Wettbewerbsunterlagen müssen auf der e-Vergabeplattform fristgerecht hochgeladen und signiert
werden. Die am Server aufscheinende Zeit (Zeitstempel der Serverzeit) ist hierfür verbindlich! Nach
dieser Frist ist ein Hochladen systembedingt nicht mehr möglich.

- Die Anonymität der Teilnehmenden ist jedenfalls bis zum Abschluss der Beurteilung im Rahmen des
Preisgerichts gewährleistet. Die Aufhebung der Anonymität wird nach Autorisierung durch den
Juryvorsitzenden (online auf der e-Vergabeplattform) vorgenommen.

- Die Bekanntgabe des Wettbewerbs-Ergebnis und die vergaberechtlich relevante Mitteilung des
Auslobers / der Ausloberin zur Aufnahme der Verhandlungen mit dem Wettbewerbsgewinner erfolgt
ebenfalls über die e-Vergabeplattform.

                                                           DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

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Beide Abgaben, die konventionelle „physische“ Abgabe der entsprechenden Unterlagen und die Abgabe
der Unterlagen über die Vergabeplattform sind verpflichtend! Die rechtsverbindliche Abgabe ist die
physische Abgabe, nicht die elektronische Abgabe.

A.06.5 Vorprüfung:

Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es wird ein schriftlicher Bericht
für das Preisgericht verfasst, welcher nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen ist.

A.06.6 Beurteilungssitzungen des Preisgerichts:

Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Projekte am 18.05.2021 zusammentreten.

Die Sitzungen des Preisgerichts sind nicht öffentlich.

Nach den Berichten der Vorprüfung erfolgen die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten anhand der
festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der Beiträge durch das Preisgericht.

Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auslober klare und umfassende Empfehlungen hinsichtlich
der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses, abzugeben.

Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen der
Verfasserkuverts.

Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine
Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und ohne
Vergütung.

Die Berater werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der
Entscheidungsfindung in Sachfragen ständig anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt. Bei Bedarf
kann die Jury weitere Berater ohne Stimmrecht beiziehen.

A.06.7 Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung:

Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer
der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes über
die e-Plattform bekannt gegeben.

Die Protokolle der Preisgerichtssitzung werden allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen
Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zur Kenntnis übermittelt.

Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes ca. 1
Woche ausgestellt. Details dazu werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle
Zustimmung zu dieser Absicht.

Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser
Ausstellung angegeben.

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A.06.8 Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet:

Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im
Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die
prämierten Beiträge ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender
Regeln ersucht:

    -   Je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem eingereichten Plan,
        bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD
        muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein;
    -   Für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive, Axonometrie, …)
        im jpg-Format;
    -   Dateigrößen möglichst klein (< 1MB);
    -   Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennziffer.pdf“;
    -   Erläuterungsbericht etc. als gesonderte pdf-Dokumente.

A.06.9 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten:

Die gesamten Unterlagen der prämierten Wettbewerbsarbeiten sind von der Rückgabe an die Verfasser
ausgeschlossen.
Die Verfasser der nicht prämierten Wettbewerbsbeiträge können diese bis spätestens 2 Wochen nach
Ende der öffentlichen Ausstellung im Wettbewerbsbüro abholen. Nicht abgeholte Unterlagen werden
entsorgt.

A.07 Formale Bedingungen und Kennzeichnung

A.07.1 Pläne und Schriftstücke:

Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.

Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern besteht auf
jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Bei gebundenen
Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt.

Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Passivhauswohnanlage
Wiesengasse 19b“ zu enthalten.

Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die innere
Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere Verpackung nur die
Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat.

A.07.2 Beilagenverzeichnis:

Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen.

A.07.3 Verfasserbrief:

Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener, Briefumschlag beizulegen, der außen
die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und den Verfasserbrief (Beilage C23), als
Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft)
unter Anführung der Mitarbeiter und beigezogenen Fachleute enthält.

Ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist bitte dem Verfasserbrief beizulegen.

                                                            DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

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A.08 Vergütung

Der Auslober hat für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten als Vergütung eine Gesamtsumme von
Netto EUR 38.500,- vorgesehen.

1.Rang           EUR 12.000,-
2.Rang           EUR 9.000,-
3.Rang           EUR 7.000,-

Anerkennung      EUR 3.500,-
Anerkennung      EUR 3.500,-
Anerkennung      EUR 3.500,-

Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen
Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere
Aufteilung der Ränge erfolgen. Es ist aber die Gesamtsumme von Netto EUR 38.500,- in jedem Fall zu
vergeben.

Die Vergütung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern
und deren Mitarbeitern – nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt.

A.09 Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung

A.09.1 Preisgericht:

Sachpreisrichter:

GF Ing. Dr. Franz Danler, LL.M. MBA                  Vertreter Bauherr
Ersatz: Bmstr. DI Gerog Preyer

KO GR Mag. Lucas Krackl                              Vertreter der Stadtpolitik
Ersatz: GR Mag. Gerhard Fritz

DI Roland Kapferer                                   Vertreter der Wohnbauförderung
Ersatz: HR Mag. Otto Flatscher

Fachpreisrichter:

Architekt DI Josef Fink                              von der Kammer nominiert
Ersatz: DI Markus Thurnher

DI Philipp Heinricher                                Vertreter der Stadtplanung
Ersatz: DI Hans-Peter Sailer

Arch. DI Ernst Beneder                               Innsbrucker Gestaltungsbeirat
Ersatz: Arch Dieter Jüngling

A.09.2 Berater ohne Stimmrecht:

Bmstr. DI Jasmine Rosa Hangl, Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG, Projektleiterin
Hannes Gstrein, Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG, Abteilung „MUT“- Energietechnik
Christian Zabernig, Stadtmagistrat IBK, Wohnungsvergabe

                                                          DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

                                                                                                                            10
A.09.3 Vorprüfung:

DIN A4 Architektur ZT GmbH
Hannes Gstrein, IIG, Energietechnik

A.10 Absichtserklärung des Auftraggebers

Der Auslober ist der Auftraggeber. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit dem Verfasser des mit dem 1.
Platz (Sieger) ausgezeichneten Projektes Verhandlungen gemäß § 37 (1) 7 BVergG i.d.g.F. über die
Beauftragung von Architektenleistungen der Leistungsphasen 2-5 und 7 nach LM.VM.2014 zu führen
und zu beauftragen.

Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese Beauftragung erfolgt im angeschlossenen
Verhandlungsverfahren nach Bundesvergabegesetz (BVergG 2018). Die von der Jury bzw. der
Bauherrschaft aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangten Änderungen des im
Wettbewerb eingereichten Projekts sowie deren Empfehlung sind in der weiteren Planung zu
berücksichtigen.

Die Verhandlungen werden mit dem Erstgereihten (dem Gewinner bzw. der Gewinnerin) geführt. Sollten
die Verhandlungen mit dem Erstgereihten jedoch begründet scheitern, so behält sich der Auftraggeber
vor, weitere Verhandlungen allein mit dem Zweitgereihten und, falls auch diese scheitern, allein mit dem
Drittgereihten zu führen.

Auftraggeber behält sich vor, mit dem Gewinner auch über eine mögliche Beauftragung als
Generalplaner zu verhandeln und behält sich die Vergabe eines Generalplanungsauftrags vor.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Auftrag oder einen Gesamtauftrag. Sollte es aus
irgendwelchen Gründen notwendig sein, nach der Einreichplanung einen Wechsel des Planungsbüros
durchzuführen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, die Leistungsphasen Entwurf und Einreichplanung
mit einem 25%-igen Zuschlag zu vergüten. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn berechtigte
Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen.

A.11 Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen geht durch die
Bezahlung des Preisgeldes auf den Auslober über.

Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleiben beim Verfasser. Die Verwertungsrechte (Werknutzung)
an den prämierten Wettbewerbsarbeiten, insbesondere an jener der Gewinnerin bzw. des Gewinners,
gehen mit der Bezahlung bis und mit Einreichhonorar lt. Absichtserklärung an den Auslober über.

Der Auslober besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen
Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für Ihre
Arbeiten zu, wobei der Auslober stets zu nennen ist.

                                                            DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

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B      Besonderer Teil

B.01 Aufgabenstellung

B.01.1 Allgemein:

Ziel des Wettbewerbs ist die Neuerrichtung eines geförderten Wohnbauprojektes mit ca. 1.500 m² WNF
und einer Tiefgarage auf der Grundparzelle 1706/1 mit einem gesamten Flächenausmaß von 1.183,7 m²
laut Grundbuch.

Auf dem Grundstück befindet sich ein Servitut (Gehen, Fahren, Versorgungsleitungen) zu Gunsten des
Grundstückes 1706/3. (Unterbauen des Servituts ist grundsätzlich möglich, siehe Plan Konzept Baugrube
– Geotechniker, Beilage C03)

Mit dem Grundeigentümer der Liegenschaft 1707 wurde eine Vereinbarung getroffen (Beilage C04), dass
an der gemeinsamen Grundgrenze unterirdisch zusammengebaut werden kann. Ein möglicher
Anschluss der Tiefgarage für Parzelle 1707, ist im Wettbewerb mit zu denken.

Am Süd-Ost-Eck des Grundstückes befindet sich ein unter Denkmalschutz stehender Bildstock (Vorgabe
Denkmalschutz lt. Beilage C05).

Feuerwehrzufahrt: Servitut = Feuerwehrfläche – die Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr ist
nachweisen.
Spielplätze: Die vorgeschriebenen Spielflächen sind am Grundstück nachzuweisen (40 m² + 6 m² pro
Wohnung). Im Rahmen dieser Spielfläche muss ein Kleinkinderspielplatz eingeplant werden.

B.01.2 Zeitrahmen:

Beginn Planungsarbeiten                unmittelbar nach Wettbewerb
Einreichplanung                        Planunterlagen für Bebauungsplan                   –     3      Monate          nach
                                       Auftragserteilung
Ausführungs- und Detailplanung         weitere 2 Monate
Ausschreibungsreif                     weitere 3 Monate

Der Baubeginn soll 2022 erfolgen, die Bauzeit wird mit 18 Monaten angenommen.

Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in Kenntnis dieses
Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem Tätigkeitsbereich über ausreichende
Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen.

B.01.3 Kostenrahmen:

Als Nettobaukosten mit Außenanlagen (KB 2,3,4 und 6 gemäß ÖNORM B1801-1) sind die
angemessenen Gesamtbaukosten laut Wohnbauförderungsrichtlinie, reduziert um die Kostensumme 3
(Baunebenkosten), als Obergrenze einzuhalten. Das sind bei den angestrebten ca. 1.500 m²
Nettonutzfläche und ca. 21 Tiefgaragenstellplätzen ca. EUR 3.000.000,- (inkl. Erschwernisse). Seitens
des Auslobers wird eine Unterschreitung dieser Obergrenze um 5 % angestrebt.

                                                           DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

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B.02 Städtebauliche Randbedingungen der Stadt Innsbruck (MAIII)

B.02.1 Rechtliche Situation:

Örtliches Raumordnungskonzept / ÖROKO (in Kraft getreten am 31.03.2020): Wohnen, mittlere Dichte
D2 (BMD 2,4 bis unter 4,8; NFD 0,6 bis unter 1,2)
Der ggst. Bereich ist im ÖROKO nicht als Gebiet mit erhaltenswerten Orts- und Straßenbildern
festgelegt.

Flächenwidmungsplan PR-F5 (in Kraft getreten am 05.10.2007): Allgemeines Mischgebiet
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan PR-B24 (in Kraft getreten am 13.12.2019):
Mindestbaudichte BMD 1,0
Straßenfluchtlinie
Baufluchtlinie 4m hinter der Straßenflucht
offene Bauweise
Mindestabstand 0,6 gem. TROG,
BMD max. 3,0
NFD max. 0,75
oberster Punkt von Gebäuden, HG H 595.00m

Es sind keine Örtlichen Bauvorschriften verordnet.
Es sind keine Vorschriften über die Anordnung der KFZ-Abstellmöglichkeiten verordnet.

Denkmalschutz: der Wetterherrenbildstock, Wiesengasse 19b

B.02.2 Bestand und Umfeld:

Das ggst. Planungsgebiet am südlichen Siedlungsrand der Stadt wird 3-seitig von hochrangigen Straßen
(B 174, L 9 und A 12) definiert. Im Osten liegt der Pradler Friedhof als größter Friedhof Innsbrucks.
Die Nutzungs- und Baustruktur ist relativ gemischt. Der überwiegende Teil des Baubestandes sind kleine
bis mittlere Wohnbauten (Einfamilienhäuser sowie Mehrgeschoßwohnbauten) unterschiedlicher
Bauepochen, der durchsetzt ist mit kleingewerblichen Betriebsgebäuden.
Im Westen und Süden schließen teils großflächige Sport- und Freizeitflächen (Fußballstadion, Eishallen,
Sportplätze) an.

In diesem Gebiet sind in den letzten Jahren mehrere, teils große Bauvorhaben sowie Verdichtungs- und
Erweiterungsbaumaßnahmen auf Einzelgrundstücken umgesetzt worden. Damit gehen spürbare
Veränderungen in der Nutzung und Baustruktur im Bestand dieses Bereiches einher.

Das ggst. Geviert selbst liegt - zwischen Resselstraße im Westen, Kaufmannstraße im Norden und
Wetterherrenweg im Osten - nördlich der Wiesengasse, in deren Kreuzungsbereich mit dem
Wetterherrenweg.
Entlang der Resselstraße findet sich straßenbegleitend eine geschlossene Wohnbebauung (im
südlicheren Teil 5- und 6-geschoßig, im nördlicheren 3-geschoßig mit Dachgeschoß) der Tiroler
Gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH. Im Nordosten des Geviertes eine
kammartige Wohnbebauung, entlang des Wetterherrenweges 3-geschoßig, ansonsten 3-geschoßig mit
Dachgeschoß. Daran südlich anschließend zwei Mehrparteienhäuser, 2-geschoßig mit mansardartigem
ausgebauten Dachgeschoß. Hiervon ist das Gebäude Wiesengasse 19a (Gp. 1706/3) im Eigentum der
Stadt Innsbruck mit Wegeservitut über das ggst. Grundstück (Gp. 1706/1). Das ggst. 1-geschoßige
Bestandsgebäude Wiesengasse 19b sowie das ebenfalls 1-geschoßige Bestandsgebäude Wiesengasse
19 (Gp. 1705) haben bzw. hatten gewerbliche Nutzung.

                                                           DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

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Direkt anschließend östlich des Wetterherrenweges finden sich überwiegend Einfamilienhäuser,
Mehrgeschoßwohnbauten und Kleinwohnanlagen in offener Bauweise, 2-geschoßig mit Dachgeschoß
bzw. 3-geschoßig, ein unbebautes Grundstück, daran anschließend eine Neuapostolische Kirche aus den
1960er Jahren.

Westlich der Resselstraße und der Stadionstraße finden sich die Sportstätten der Olympiaworld, in
diesem Bereich das Fußball- und das Footballstadion (Tivoli Stadion Tirol; AFZ – American Football
Zentrum), in unmittelbarer Nähe das Landessportzentrum, die TIWAG Arena, die Olympiahalle etc.
Südlich der Wiesengasse befindet sich die Sportanlage Wiesengasse. Sie beherbergt 2 Fußballplätze
(Rasen und Kunstrasen), sowie einen Mehrzweckplatz (Rasen), auf dem u.a. American Football gespielt
werden kann, sowie das dazugehörige Infrastrukturgebäude straßenbegleitend an der Resselstraße.

Die bestehenden Baumassendichten variieren im gemischt bebauten Bereich stark und liegen zwischen
ca. 1,0 und 2,0 bei Einfamilienhäusern, bei Kleinwohnanlagen zwischen 2,0 bis über 4,0. Bei gesamthaft
geplanten größeren Wohnanlagen liegen die Baumassendichten auch über 5,0.

B.02.3 Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB):

Der IGB hat sich in der 51./52. Sitzung am 14./15./16.09.2020 mit dem Ansuchen (als Projektstudie)
befasst und folgende Stellungnahme abgegeben:
„Nach Durchführung eines Lokalaugenscheines, Durchsicht der Planunterlagen intensiver Diskussion mit
Studienverfasser und ProjektwerberInnen gibt der IGB folgende Stellungnahme ab:
Am südlichen Stadtrand - von der Autobahnabfahrt Innsbruck Süd nur durch einen Streifen aneinander
gereihter Fußball- und Sportfelder getrennt – soll anstelle eines gewerblichen Betriebes ein
Wohngebäude errichtet werden. Der Bauplatz schließt an die von Norden heranreichende
Wohnbebauung unmittelbar an, kann aufgrund besitzrechtlicher Gegebenheiten jedoch nicht deren
kammartige Struktur ergänzend zu einem Abschluss führen. In östlich gelegener Nachbarschaft schließt
ein heterogenes von Einfamilienhausbebauung geprägtes Quartier an.
Für diese - in den komplexen Randbedingungen begründet - herausfordernde topografische Situation ist
über einen Wettbewerb die geeignete Lösung zu suchen. Bereits vor Jahren wurde eine entsprechende
Baumassenstudie vorbereitet um die Machbarkeiten und das erzielbare Volumen in verschiedenen
Varianten auszuloten. Diese Studie wurde nun dem IGB vorgestellt und hinsichtlich der daraus für die
Formulierung der Wettbewerbsaufgabe herzuleitenden Randbedingungen diskutiert. Letztlich zeigt sich,
dass die Lösung in einem kompakten solitären Baukörper zu suchen sein wird, dessen volumetrische
Interpretation im Wettbewerb zu durchaus vielfältigen Ansätzen führen kann.
Die seitens der Stadtplanung formulierten Randbedingungen, insbesondere auch hinsichtlich der
Kennzahlen finden die Zustimmung des IGB und stellen die Grundlage für die Ausschreibung des
Wettbewerbes dar.

B.02.4 Stadtplanung
Örtliche stadtplanerische Zielsetzungen bei der Erstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes von
2019 waren
-   Moderate Weiterentwicklung eines zentrumsnahen, voll erschlossenen Siedlungs-bereiches mit
    gemischter Nutzung und hohem Anteil von Wohnen.
-   Vereinheitlichung von Dichteobergrenzen zur Aufrechterhaltung der Wohnqualität.
-   Wegen des großen Ausnutzungsdruckes für die einzelnen Grundstücke, den Erfahrungen mit neueren
    Bauansuchen und dem vorhandenen Auslegungsspielraum im Tiroler Raumordnungsgesetz und der
    Tiroler Bauordnung wurden für die Sicherung der qualitätsvollen Baustruktur und der Durchgrünung
    die Dichtebestimmungen durch die Festlegung einer Nutzflächendichte und einer oberirdischen
    Bebauungsdichte ergänzt.

                                                           DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

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-   Da aufgrund des Ausnutzungsdruckes kaum mehr geneigte Dachformen geplant werden, sondern
     fast ausschließlich Flachdächer unter Ausnutzung des festgelegten höchsten Punktes in den
     Planungen vorkommen, erfolgte die Höhenfestlegung statt über oberirdische Geschoßen über eine
     eher restriktive Höhenbeschränkung durch oberste Punkte.
-   Um zu verhindern, dass über große Geländeveränderungen die planerischen Zielsetzungen umgangen
     werden, wurden Abgrabungen und Aufschüttungen auf ein Ausmaß von max. 0,5 m beschränkt.
Die Festlegung der Dichte erfolgte für den rechtskräftigen Bebauungsplan differenziert, im
„Innenbereich“ sowie im klein strukturierten Abschnitt entlang der Resselstraße wurde generell eine
Baumassendichte von 2,5 festgelegt. Im Randbereich zur Burgenlandstraße sowie im ggst Bereich im
Mischgebiet an der Wiesengasse eine Baumassendichte von 3,0.
Die Baumassendichten wurden mit Nutzflächendichten (NFD) ergänzt.
BMD 2,5 kombiniert mit NFD von 0,6
BMD 3,0 kombiniert mit NFD von 0,75
In jenen Bereichen in der eine oberirdische Bebauungsdichte (BBDo) festgelegt wird, ist diese mit 0,35
begrenzt.
Darüber hinaus werden jeweils entsprechende höchste Punkte der Gebäude festgelegt, um eine
möglichst ausgeglichene Höhenfestlegung ohne einseitige Benachteiligungen zu gewährleisten. Diese
absoluten Höhenfestlegungen entsprechen z.B. bei Bereichen mit drei Geschossen ohne Dachgeschoss
ca. 10,0 m – 11,0 m relative Bauhöhe bezogen auf das Gelände.
Ganz grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Errichtung eines Wohnbaus zwangsläufig Nutzungskonflikte
mit den bestehenden zum Teil intensiv genutzten Sportanlagen schafft, welche im schlimmsten Fall
deren    Nutzbarkeit     und   Weiterentwicklungspotential     einschränken  kann.    Dazu   gehören
Beeinträchtigungen durch Abrieb des Kunstrasens, durch Lärm- und Lichtemission. Insbesondere die
angestrebte Gebäudehöhe schafft in dieser Hinsicht auch Konflikte, welche mit der bestehenden
niedrigen Bestandsbebauung derzeit nicht oder nur untergeordnet gegeben sind.
Seitens des Sportamtes liegt eine schriftliche Stellungnahme vom 07.10.2020 vor.
Eine Projektentwicklung sollte jedenfalls eine allfällige Entwicklung des zweiten städtischen
Grundstückes nicht verunmöglichen. Darüber hinaus wäre ein allfälliges Fortsetzen des
Entwurfsgedankens auf das derzeit gewerblich genutzte Nachbargrundstück (Gp. 1705) schon alleine
hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen sehr zu begrüßen. Im ggst. klein strukturierten Randbereich zur
Resselstraße wäre grundsätzlich eine bauliche Sonderlösung in Richtung einer markanteren
Randbebauung an der Stadteinfahrt, beispielsweise unter Zusammenbauen bzw. Zusammenlegen
mehrerer Grundstücke denkbar. Die ggst. Projektentwicklung beschränkt sich aber auf das südlichere der
beiden städtischen Grundstücke.
Auf Grundlage der vorliegenden Studie und der Festlegungen im rechtskräftigen Bebauungsplan kann
aus stadtplanerischer Sicht für den Wettbewerb eine BMD von 4,0 kombiniert mit einer NFD von 1,0
angenommen werden. Voraussetzung ist ein qualitätvolles Projekt und entsprechende qualitätvolle
Außenraumgestaltung.
Um auch dem Umfeld gerechte bauliche Lärmschutzmaßnahme inkludieren zu können erscheint
allenfalls eine Erhöhung auf 4,25 denkbar.
Der Wettbewerb soll zeigen, ob die angenommen Dichten unter Zugrundelegung der oben angeführten
Qualitätskriterien umsetzbar sind.

                                                           DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

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STADT-, GRÜN- UND VERKEHRSPLANERISCHE RANDBEDINGUNGEN UND ZIELSETZUNGEN FÜR
DEN ARCHITEKTURWETTBEWERB:

Die Herausforderung besteht darin, die angestrebte qualitätsvolle Wohnbebauung so zu entwickeln, dass
diese sowohl für das Umfeld verträglich und qualitätsvoll ist, als auch für die NutzerInnen qualitätsvolle
adäquate Räumlichkeiten schafft. Kriterien sind Städtebau und Architektur (in Reaktion auf den
Stadtraum und die Sporteinrichtungen), Aufenthaltsqualität, sowie die zugehörigen Freiflächen im Innen-
wie im Außenraum.

Die wesentlichen Herausforderungen des Wettbewerbs ist aus stadtplanerischer Sicht:
       Behutsame bauliche Weiterentwicklung und maßvolle Verdichtung im Kontext der bestehenden
        Bau- und Raumstruktur des Stadtraums und der Sporteinrichtungen.
       Findung eines architektonisch hochwertigen und schlüssigen Projektes mit einer qualitätsvollen
        Gestaltung der Innen- und Außenräume, der Fassaden und der Dachlandschaft.
       Die jedenfalls erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung von Konflikten hinsichtlich Flutlicht,
        Lärm, Abrieb durch die bestehenden Sportanlagen müssen schlüssig in das Projekt integriert
        werden. (Seitens des Sportamtes liegt eine schriftliche Stellungnahme vom 07.10.2020 vor,
        welche den Auslobungsunterlagen beizulegen ist.)

Grundstück, Baustruktur, Grünstruktur:
       Die Grenzabstände zu den umliegenden Privatgrundstücken (0,6- fache „Wandhöhe“) sind
        einzuhalten, darüber hinaus ist die städtebauliche Verträglichkeit insbesondere zu den
        bestehenden Wohngebäuden sowie den Sporteinrichtungen besonders zu berücksichtigen.
       In Richtung tangierenden Straßen kann der Gebäudeabstand grundsätzlich frei gewählt werden,
        wobei jedoch die städtebauliche Qualität und die Wohnqualität benachbarter Bebauung, Straßen-
        sowie Grünraumqualität entscheidend sind.
        Eine Stellungnahme des BDA hinsichtlich des denkmalgeschützten Wetterherrenbildstockes ist
        seitens des Projektwerbers einzuholen und den Auslobungsunterlagen beizulegen.
       Nebenräume (Müllraum, Fahrradabstellraum, etc.) sind möglichst in die Gebäude zu integrieren,
        um eine Freihaltung der Außenbereiche von baulichen Anlagen zu gewährleisten.
       Die Höhen sollen sich grundsätzlich am rechtskräftigen Bebauungsplan und darüber hinaus an
        den städtebaulichen, sowie Anforderungen aus Nutzung und Funktion orientieren.
       Dächer und Dachaufbauten sind in den Kontext der Umgebungsbebauung zu setzen. Einer
        qualitätsvollen Gestaltung der Dächer samt den Dachaufbauten und Anschlüssen als fünfte
        Fassade wird jedenfalls große Bedeutung zugemessen. Flachdächer oder flach geneigte Dächer
        sollen extensiv begrünt werden. Bereiche für Solaranlagen oder andere technische Maßnahmen
        sind bei der Gestaltung der Gebäude bzw. Dachlandschaft integriert zu berücksichtigen.
       Für den Wettbewerb kann eine BMD von 4,0 kombiniert mit einer NFD von 1,0 angenommen
        werden. Voraussetzung ist ein qualitätsvolles Projekt und entsprechende qualitätsvolle
        Außenraumgestaltung.
        Um auch eine dem Umfeld gerechte bauliche Lärmschutzmaßnahme inkludieren zu können
        erscheint allenfalls eine Erhöhung der BMD auf 4,25 denkbar.
        Der Wettbewerb soll zeigen, ob diese angenommenen Kennwerte unter Zugrundelegung der
        angeführten Qualitätskriterien sowie in Bezug auf die Wohnqualität und Belichtung der
        Nachbargebäude umsetzbar sind.

Erschließung, Stellplätze:
   •    Die notwendigen Stellplätze sind gem. PKW-Stellplatzrichtlinie der Stadt Innsbruck nachzuweisen.

                                                             DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

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(http://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=wohnen/planen--einreichen/planungsgrundlagen)
   •    Alle erforderlichen Stellplätze (Eigenbedarf, BesucherInnen) sind in einer Tiefgarage
        unterzubringen. Parkplätze auf öffentlichem Grund können grundsätzlich für den Nachweis nicht
        herangezogen werden.
   •    Die Tiefgaragenrampe soll möglichst in die Baustruktur integriert werden und im Sinne von
        Emissionsschutz entsprechend situiert und abgeschirmt werden
   •    Ausreichend Platz für Fahrradabstellräume ist zu berücksichtigen. Diese sind möglichst ebenerdig
        und in leicht erreichbarer Lage zu planen. Für die Berechnung der erforderlichen Stellplatzflächen
        ist die Fahrradstellplatzverordnung der Stadt Innsbruck einzuhalten.
        (http://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=wohnen/planen--einreichen/planungsgrundlagen)
        Liftanlagen und allfällige Einrichtungen der Tiefgarage (Treppenaufgänge, Entlüftungen etc.) sind
         integraler Bestandteil der Gestaltung und dürfen die Außenraumqualität nicht beeinträchtigen,
         sondern sind kompakt und qualitätsvoll unterzubringen.

Freiflächen, Grünstruktur:
       Der Schaffung von Freiflächen, die hochwertig gestaltet sind, kommt eine große Bedeutung zu
        und diese sind daher integraler Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe. Auf entsprechende
        Aufenthaltsqualität      (Belichtung     und      Besonnung,       Sitzgelegenheiten    und
        Bewegungsmöglichkeiten) wird großer Wert gelegt. Freiflächen einschließlich Bepflanzungen
        sind möglichst als Allgemeinflächen auszubilden und nur untergeordnet Wohnungen zuzuordnen.
       Die Versickerung von Oberflächenwässern muss am Bauplatz erfolgen.
       Allfällige Leitungslagen und entsprechende Schutzbereiche sind seitens der ProjektwerberInnen
        zu eruieren und ggf. zu berücksichtigen.
       Unterirdische Bauteile sind in Hinblick auf eine qualitätsvolle Freiflächengestaltung zu
        konzipieren. Für eine intensive Begrünung und Bepflanzung sind diese ausreichend zu
        überschütten. Zudem sind punktuell Grundstücksflächen unterirdisch unverbaut zu belassen, um
        auch die Pflanzung von tief wurzelnden Bäumen zu ermöglichen.
       Eine Stellungnahme des BDA hinsichtlich des denkmalgeschützten Wetterherrenbildstockes ist
        seitens des Projektwerbers einzuholen und den Auslobungsunterlagen beizulegen.

Energieeffizienz:
   •    Die Stadt Innsbruck hat das Ziel, bis zum Jahr 2050 energieautonom zu werden. Dazu werden im
        „Energieplan Innsbruck 2050“ konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert. Ein zentraler Bereich
        dieser Maßnahmen betrifft die Bautätigkeiten in der Stadt Innsbruck. Grundsätzliches Anliegen ist
        eine kompakte bauliche Entwicklung bei gleichzeitiger Sicherung und Entwicklung
        funktionsfähiger und mehrfachnutzbarer Freiflächen sowie bezogen auf den Hochbau die
        Errichtung von Gebäuden mit besonders niedrigem Energieverbrauch. Dabei ist auch der
        Energieverbrauch des gesamten Lebenszyklus miteinzubeziehen (inkl. Primärenergieaufwand,
        etc.). Auf einen kreativen und bewussten Umgang mit dem Thema Energieeffizienz und Nutzung
        erneuerbarer Energien sowie der gestalterischen Integration allenfalls vorgesehener Anlagen für
        Energiegewinnung bzw. sonstiger technischer Anlagen wird großer Wert gelegt.
   •    Die Stadt Innsbruck bekennt sich aktiv zu umwelt- und ressourcenschonendenden Maßnahmen.
        Der Leitfaden „Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen“ soll sicherstellen, dass Gebäude, die
        die Stadt Innsbruck künftig errichtet, umbaut bzw. saniert dem Ziel-Szenario des Energieplans
        Innsbruck (und somit auch den Zielen von Tirol 2050) entsprechen und eine möglichst geringe
        Belastung für die Umwelt und das Klima verursachen. Der Leitfaden samt den darin angeführten
        Kriterien ist für stadteigene Projekte bindende Wettbewerbsvorgabe:

                                                             DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

                                                                                                                               17
(https://energie.innsbruck.gv.at/data.cfm?vpath=subsites/energie1/dokumente42/leitfaden-
       energieeffizientes-und-nachhaltiges-bauen)

Ende der städtebaulichen Randbedingungen der Stadt IBK (MAIII)

B.03 Planungsrichtlinien und Planungshinweise

B.03.1 Vorschriften, Richtlinien, Normen:

Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, in der jeweils geltenden Fassung,
insbesondere die Tiroler Bauordnung (TBO), alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbesondere die
OIB-Richtlinien), das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz mit zugehörigen Wohnbauförderungsrichtlinie
(www.tirol.gv.at), das Behindertengleichstellunggesetz (BBGstG), in den Gesetzen verankerte
ÖNORMEN insbesondere die ÖNORMEN B1600 sowie die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung.

B.03.2 Öffentliche Netze:

Die Bestandsleitungen Kanal, Wasser, Strom, Gas und Telekom, sind aus Beilage C06 zu entnehmen.

B.03.3 Erläuterungen zum Raumprogramm

Wohnbau:
Bauliche Vorgaben:

- Planungsrichtlinien der INNSBRUCK IMMOBILIEN GESELLSCHAFT IIG lt. Beilage C02_5.
- Wohnbauförderungsrichtlinie
- Ausführung als Passivhaus nach Wohnbauförderung (HWB max. 10 kWh/m²a), Ausstattung der
Wohnungen mit Komfortlüftung lt. Beilage C07.
- Vorgaben für barrierefreies Bauen / OIB (Beilage C08).
- Kostenoptimierte, wirtschaftliche Planung, ausgerichtet auf reduzierte Betriebs- und
Bauerhaltungskosten. Die Baukosten sollen unter den von der Wohnbauförderung Tirol angemessenen
Baukosten (mind. 5%) liegen.

Es gilt die Stellplatzverordnung der Stadt Innsbruck, wobei alle Stellplätze eingeschossig unterirdisch
unterzubringen sind (Beilagen C09 und C10).

Wohnungsschlüssel:
Der Wohnungsschlüssel wurde vom Wohnungsamt der Stadt Innsbruck vorgegeben und ist der Beilage
C11 zu entnehmen.
- Fahrradabstellplätze: Es sind jeder Wohnung 2 Fahrradabstellplätze zuzuordnen, vorzusehen ist eine
Fläche von ca 1,5 m² je Fahrrad, also 3 m² je Wohnung. Es ist darauf zu achten, dass diese gut
erreichbar, möglichst in ebenerdiger Lage situiert werden (Planungshilfe Fahrradverkehr Beilage C12).
- Nebenflächen: für die notwendigen und vorgeschriebenen Nebenräume (Trockenraum
Sportgeräte/Kinderwagen, Einlagerung (1/Wohnung), Müllräume, Technikräume) sind insgesamt ca. 7
m²/Wohnung vorzusehen.

Außenanlagen:

Auf eine qualitätsvolle Freiflächengestaltung ist Bedacht zu nehmen. Die entsprechenden Einrichtungen
lt. TBO sind zu berücksichtigen. Auf den im Süd-Ost-Eck befindlichen und unter Denkmalschutz
stehenden Bildstock ist Rücksicht zu nehmen. Die Stellungnahme des BDA (Beilage C05) liegt bei.

B.03.4 Ökonomie und Ökologie:

                                                           DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

                                                                                                                             18
Im Sinne eines möglichst sparsamen Umganges mit den Ressourcen und im Sinne einer wirtschaftlichen
Erhaltbarkeit und eines wirtschaftlichen Betriebes wird großer Wert auf eine entsprechende niedrige
Energiekennzahl gelegt.

Daher sollte aus dem Entwurf klar der Wille des Planers zu sparsamen Umgang mit Heizenergie
erkennbar sein (sinnvoller Einsatz von Außenwandmaterialien, gegebenenfalls Querverweis auf ein
intelligentes Haustechnikkonzept, Überlegungen zur Lüftung, Wärmerückgewinnung, etc.). Jedenfalls
muss ein wirksamer Schutz vor sommerlicher Überhitzung gegeben sein (Beilagen C13 bis C15).

Die Prüfung der Angaben zur Energieeffizienz erfolgt durch die Abteilung „Mensch, Umwelt, Technik“
der IIG.

B.04 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen

B.04.1 Präsentationspläne:

Zur Vergleichbarkeit der Projekte sind folgende Bauteilabmessungen anzunehmen:
    - Außenwandstärken mit 50 cm
    - Deckenstärken mit 38 cm
    - Oberste und unterste Geschoßdecke (konditionierte Hülle) 70 cm
    - Geschoßhöhen mit 2,9m und im obersten Geschoß mit 3,2 m (Bauteil Dach mit 70 cm)
    - Erdberührte Bauteile der thermischen Gebäudehülle 70 cm

Grundriss Erdgeschoß mit Lageplan M1:200, genordet und möbliert
Darin enthalten Außenanlagen- / Grünflächenplan
Sämtliche Grundrisse M 1:200, genordet
Mit Raumbezeichnungen, m²-Angaben in raumbezogener Darstellung möbliert.
Schnitte und Ansichten M 1:200
Mit Angabe der absoluten Höhe von +/- 0,00 und Darstellung der Nachbargebäude

Die Jury legt keinen Wert auf Renderings.

B.04.2 Präsentationspläne:
Verkleinert auf A3

B.04.3 Modell
Modell 1:500 (Modell einheitlich weiß)

B.04.4 Erläuterungsbericht
Mit Angaben zur Entwurfsidee, zur Fassadenkonstruktion, zur Materialisierung, zum statischen Konzept,
zum haustechnischen Konzept sowie zum Energiekonzept.

B.04.5 Verzeichnis der abgegebenen Unterlagen
    - 1 CD für die Vorprüfung
    - Den Wettbewerbsplänen als pdf (mit geringer Auflösung – Dateigröße max. 1 MB, siehe Pkt.
        A.06.8)
    - Prüfpläne als dwg oder dxf (Schaubilder nicht erforderlich)
        Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei sind die Grundgrenzen darzustellen
    - Datenblatt Beilage C24 (excel)

ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Hinweise, die die Identität des Verfassers preisgeben
können, entsprechend EDV-technisch entfernt werden.

                                                           DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

                                                                                                                             19
Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Projekt max. eine Fläche von zwei DIN A1
Plakaten (Hochformat) oder 1x DIN A0 (Querformat) zur Verfügung

Weiters sind folgende Unterlagen auf die e-Vergabeplattform zu stellen:
- pdf des Verfasserbriefs
- pdf (DIN A4) mit der Kopie eines Plans zur eindeutigen Zuordnung der Verfasser

B.04.6 Verfasserbrief (Beilage C23)

B.04.7 Datenblatt (Beilage C24)

B.05 Beurteilungskriterien

Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend.
Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden gleich gewichteten
Kriterien bewertet:

B.05.1 Städtebauliches und architektonische Kriterien:

    -   Städtebauliche     Qualität,   Freiraumqualität, Gesamtkonzept                mit       der        umgebenden
        Siedlungssituation
    -   Architektonische Qualität im Innen- und Außenraum
    -   Qualität der Wohnungsgrundrisse

B.05.2 Funktionale Kriterien:

    -   Äußere Erschließung, innere Erschließung
    -   Erfüllung des Raumprogramms

B.05.3 Ökonomische Kriterien:

    -   Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung
    -   Wirtschaftlichkeit des statisch/konstruktiven Systems
    -   Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen
    -   Energieeffizienz und –Effektivität
    -   Brandschutz
    -   Flächeneffizienz (Verhältnis Bruttorauminhalt zu konditionierten Nutzflächen; Verhältnis
        Bruttogeschoßflächen zu konditionierten Nutzflächen, Oberflächen-Volumenverhältnis, siehe
        Datenblatt Beilage C24)

                                                            DIN A4 Architektur ZT GmbH | Museumstraße 23 | A-6020 Innsbruck

                                                                                                                              20
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