Gemeindehaus mit Raiffeisenbank Pfaffnau Projektwettbewerb 1-stufig offen - Gemeinde Pfaffnau - AWS

 
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Gemeindehaus mit Raiffeisenbank Pfaffnau Projektwettbewerb 1-stufig offen - Gemeinde Pfaffnau - AWS
Gemeinde Pfaffnau
                    PFAFFNAU

                               ST. URBAN

     Gemeindehaus mit Raiffeisenbank
                             Pfaffnau
      Projektwettbewerb 1-stufig offen

Programm
Gemeindehaus mit Raiffeisenbank Pfaffnau Projektwettbewerb 1-stufig offen - Gemeinde Pfaffnau - AWS
2                                   Programm – Projektwettbewerb Gemeindehaus mit Raiffeisenbank, Pfaffnau

Impressum

Auftraggeber

Gemeinde                  Raiffeisenbank
Pfaffnau / St. Urban      Luzerner Landschaft Nordwest
Dorfstrasse 20            Dorfchärn 2
6264 Pfaffnau             6247 Schötz

Verfahrensbegleitung

WEBERWABER Architekturrealisation
Unterlachenstrasse 5
6005 Luzern

Version 10.06.2021

                                    WEBERWABER GmbH     Unterlachenstrasse 5   6005 Luzern   www.weberwaber.ch
Gemeindehaus mit Raiffeisenbank Pfaffnau Projektwettbewerb 1-stufig offen - Gemeinde Pfaffnau - AWS
3                                       Programm – Projektwettbewerb Gemeindehaus mit Raiffeisenbank, Pfaffnau

Inhalt

1      Ausgangslage und Zielsetzung                                                                             5
1.1    Pfaffnau / St. Urban                                                                                     5
1.2    Pfaffnau Zentrum                                                                                         5
1.3    Planungsperimeter                                                                                        6
1.4    Zielsetzung (Aufgabenstellung)                                                                           7

2      Verfahren und Beteiligte                                                                                 9
2.1    Auftraggeber / Organisation                                                                              9
2.2    Art des Auftrages und des Verfahrens                                                                     9
2.3    Übergeordnete Rechtsgrundlagen                                                                           9
2.4    Öffentliche Bekanntmachung                                                                               9
2.5    Preisgericht                                                                                             9
2.6    Verfahrensbegleitung / Wettbewerbssekretariat                                                           10
2.7    Generelle Teilnahmebedingungen                                                                          10
2.8    Modellgrundlage                                                                                          11
2.9    Anmeldeschluss                                                                                           11
2.10 Verbindlichkeitserklärung                                                                                  11
2.11   Anonymität                                                                                               11
2.12 Versand der Unterlagen                                                                                     11
2.13 Unterlagen zum Projektwettbewerb                                                                           12
2.14 Begehung                                                                                                   12
2.15 Fragen                                                                                                     12
2.16 Einzureichende Unterlagen                                                                                  12
2.17 Modell                                                                                                    14
2.18 Einreichen der Wettbewerbsbeiträge                                                                        14
2.19 Vorprüfung                                                                                                14
2.20 Beurteilung, Orientierung                                                                                  15
2.21 Beurteilungskriterien                                                                                      15
2.22 Preissumme                                                                                                 15
2.23 Optionale Bereinigungsstufe                                                                               16
2.24 Absichtserklärung                                                                                         16
2.25 Honorarberechnung und Nebenkosten                                                                         16
2.26 Veröffentlichung, Bericht des Preisgerichts, Ausstellung                                                   17
2.27 Urheberrecht, Eigentumsverhältnisse                                                                        17
2.28 Rückgabe der Wettbewerbsmodelle                                                                            17
2.29 Rechtsmittelbelehrung                                                                                      17

3      Termine                                                                                                 18

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Gemeindehaus mit Raiffeisenbank Pfaffnau Projektwettbewerb 1-stufig offen - Gemeinde Pfaffnau - AWS
4                                     Programm – Projektwettbewerb Gemeindehaus mit Raiffeisenbank, Pfaffnau

4      Unterschriftenblatt                                                                                   19

5      Programm Projektwettbewerb                                                                            20
5.1    Zur Geschichte von Pfaffnau                                                                           20
5.2    Parzellen Nr. 129 und 130                                                                             20
5.3    Kantonsstrasse                                                                                        20
5.4    Baurechtliche Grundlagen                                                                               21
5.5    Gestaltungsplanung                                                                                    23
5.6    Bestimmungen der Gebäudeversicherung über die Schutzabstände                                          23
5.7    Raumprogramm                                                                                          24
5.8    Aussenraumgestaltung                                                                                  24
5.9    Hindernisfreies Bauen                                                                                 24
5.10 Sicherheit                                                                                              25
5.11   Haustechnik                                                                                           25
5.12 Brandschutz                                                                                             25
5.13 Schutzraum                                                                                              25
5.14 Parkplätze / Veloabstellplätze                                                                          25
5.15 Nachhaltigkeit                                                                                          25

Beilagen
Beilage 1         Anmeldeformular

Konformitätsprüfung nach der Ordnung SIA 142

Das Wettbewerbsprogramm wurde vom SIA zusammen mit einem Mitglied der Kommission für Wettbe-
werbe und Studienaufträge geprüft und nahm wie folgt Stellung:

Die Kommission für Wettbewerbe und Studienaufträge hat das Programm geprüft. Es ist konform zur
Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142, Ausgabe 2009.

Die Honorarvorgaben im Programm sind nicht Gegenstand der Konformitätsprüfung nach der Ordnung
SIA 142.

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5                                     Programm – Projektwettbewerb Gemeindehaus mit Raiffeisenbank, Pfaffnau

1     Ausgangslage und Zielsetzung

     1.1   Pfaffnau / St. Urban

Die Gemeinde mit den beiden Ortsteilen Pfaffnau und St. Urban zählt ca. 2’600 Einwohner und liegt im
Grenzgebiet des Kantons Luzern zu den Kantonen Bern und Aargau.

Der ländliche Charakter, die zentrale Lage im Mittelland, das ganze Volksschulangebot, gut ausgebaute
Infrastrukturen, welche den Bürgerinnen und Bürgern zu Verfügung stehen, sind einige der vielen Vor-
züge, welche für die Attraktivität der Gemeinde im Rottal bürgen.

     1.2 Pfaffnau Zentrum

Das Zentrum von Pfaffnau mit Kirche, Pfarrhaus, Gemeindeverwaltung, Bank, Schule, Mehrzweckhalle
wird sich nach der aktuell laufenden Ortsplanrevision, der ‚Zentrumsplanung’ und dem darin enthaltenen
Neubau des Gemeindehauses verändern und sich zu einem attraktiven Dorfzentrum entwickeln.

Luftaufnahme Pfaffnau Zentrum

An der Volksabstimmung vom 24. November 2018 votierte eine grosse Mehrheit der Pfaffnauer und
St. Urbaner Bevölkerung dafür, dass der Standort für den Neubau des Pflegezentrums St. Urban bleiben
und nicht ins Dorfzentrum von Pfaffnau verlegt werden soll. Mit diesem Entscheid steht fest, dass das be-
stehende Gemeindehaus abgebrochen und auf der gegenüberliegenden Strassenseite durch einen Neubau

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ersetzt wird. Angedacht ist, dass auf einem Teil des freiwerdenden Grundstückes der bestehenden Ge-
meindeverwaltung ein Dorfplatz entstehen soll. Dies ist jedoch nicht Teil des vorliegenden Projektwettbe-
werbes.

     1.3   Planungsperimeter

Der Planungsperimeter umfasst die Grundbuchparzellen Nr. 130, Nr. 921 und einen Anteil der Parzelle Nr.
129 Grundbuch Pfaffnau. Alle Parzellen befinden sich in der Kernzone A.
Der angrenzende Aussenraum der Parzelle 153 (Restaurant Väster) muss in die Betrachtung der Umge-
bungsflächen einbezogen werden.
Die Aussenräume des bestehenden Gebäudes auf Parzelle 129 sind nicht Bestandteil des Wettbewerbsver-
fahrens. Der Übergang der neuen Umgebung an die bestehenden Aussenräume muss in die Betrachtung
der Umgebungsflächen einbezogen werden.
Die bestehende Busbucht der Haltestelle Dorfplatz im Bereich der Parzelle 129 wird mittelfristig aufgeho-
ben. Geplant ist, dass die Haltestelle in Richtung Reiden verschoben wird.
Zwischen den Parzellen 130 und 102 besteht ein Querungsbedürfnis für Fussgänger. Abgestimmt auf den
Wettbewerbsbeitrag muss in diesem Bereich ein Fussgängerstreifen eingeplant werden.
Entlang der Kantonsstrasse gibt es Baulinien, welche über einen Abstand zur Kantonsstrasse definiert
sind. Diese kantonalen Baulinien sind zu berücksichtigen.

Skizze Planungsperimeter

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     1.4 Zielsetzung (Aufgabenstellung)

Das Wettbewerbsverfahren bezweckt die Erarbeitung eines optimalen Lösungsansatzes für den Neubau
des Gemeindehauses Pfaffnau / St. Urban. In diesem Verwaltungsgebäude wird nebst der Gemeindever-
waltung die Geschäftsstelle Pfaffnau der Raiffeisenbank sowie der Polizeiposten Pfaffnau realisiert. In den
für diese Nutzungen nicht benötigten Flächen sollen Mietwohnungen an attraktiver Lage im Zentrum von
Pfaffnau entstehen.
Unter dem Gebäude wird eine Tiefgarage realisiert.

Gemeindeverwaltung
Das bestehende Gemeindehaus ist stark renovationsbedürftig und erfordert massive Erneuerungen, wel-
che sehr tiefe Eingriffe, beispielsweise für eine behindertengerechte Erschliessung mit sich bringen wür-
den. Nebst dem stetigen Wachstum der Gemeinde Pfaffnau / St. Urban haben in den letzten Jahren die
Aufgaben der Gemeinde laufend zugenommen, was beides einen grösseren Flächenbedarf mit sich bringt
um eine kundenorientierte und schlanke Verwaltung zu betreiben.
Im neuen Gemeindehaus werden die Abteilungen Kanzlei, Finanzen-, Bauverwaltung, und Gemeinderat mit
den zugehörigen Nebenräumen wie Archiv und dergleichen Platz finden.

Raiffeisenbank
Die Raiffeisenbank Luzerner Landschaft Nordwest, mit ihren sieben Geschäftsstellen soll künftig als mo-
derne Beraterbank mit einer grosszügig ausgebauten 24h-Selbstbedienungs- und Automatenzone funktio-
nieren. Die Bank wird sich in Zukunft auf Beratungen fokussieren und damit mehr Ressourcen für die
Kundinnen und Kunden haben. Die Bargeldversorgung wird über die Automaten sichergestellt - will heis-
sen, dass eintretende Kunden/innen an einem Empfangspult oder einer anderen geeigneten Stelle empfan-
gen werden bzw. sich dort informieren oder anmelden können. Die Kundenzone soll verschiedenartige
Möglichkeiten zur Kommunikation, Beratung und Information bieten.
Die bestehende Geschäftsstelle Pfaffnau im Gebäude auf der Grundbuchparzelle Nr. 129 ist für die künfti-
gen Bedürfnisse der Bank zu gross und wird einer neuen Nutzung zugeführt.
Der Umbau für die Umnutzung ist nicht Inhalt des Projektwettbewerbes.

Polizeiposten Pfaffnau
Bereits heute befindet sich ein kleiner Polizeiposten im bestehenden Gemeindehaus Pfaffnau / St. Urban.
Die Luzerner Polizei wird den Posten in Pfaffnau weiterführen und wird im Neubau einen Schalter mit zu-
gehörigen Arbeitsplätzen einrichten.

Wohnen
Das Gebäudevolumen lässt die Integration von 2 bis 4 Wohnungen zu. Die Flächen, welche für die Verwal-
tung respektive für die weiteren Nutzer nicht benötigt werden, sollen für attraktive Wohnungen genutzt
werden. Die Mietwohnungen müssen so in die Gebäudestruktur integriert werden, dass diese Flächen als
Büroflächen umnutzbar sind. Dabei ist der Haustechnikerschliessung besondere Beachtung zu schenken.
Die Gemeinde Pfaffnau / St. Urban hat damit langfristig die Möglichkeit die Wohnungen aufzuheben und
dadurch weitere Verwaltungsflächen zu generieren.
Die Wohnungen benötigen einen separaten Zugang sowie zugehörige Freiräume in der Umgebung.

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Parkierung
Die verschiedenen Nutzungen erfordern eine Vielzahl an Parkplätzen, welche in einer Tiefgarage unterge-
bracht werden müssen. In der Tiefgarage soll ein Maximum an möglichen Parkplätzen mit vernünftigem
Aufwand realisiert werden. In der Umgebung sollen die nötigen Besucherparkplätze realisiert werden, um
einen optimalen Betrieb für Kurzparkierer des Verwaltungsgebäudes sicherzustellen.
Das Gebäude der Parzelle Nr. 129 soll ebenfalls an die neue Tiefgarage angeschlossen werden.

Wirtschaftlichkeit
Einer ökonomisch optimierten Gebäudestruktur ist grosse Beachtung zu schenken. Mit den unterschiedli-
chen Nutzern des Neubaus wird es während dem Lebenszyklus des Gebäudes Veränderungen geben. Damit
solche Anpassungen und Umbauten möglich sind, muss die Gebäudestruktur entsprechend konzipiert wer-
den.
Für den Neubau ist ein Kostenrahmen eBKP-H Hauptgruppen B-I von CHF 4'750'000 vorgegeben.

Nachhaltigkeit und Flexibilität
Die Veranstalter planen die Realisierung eines nachhaltig konzipierten Neubaus.
Die Gemeinde Pfaffnau / St. Urban trägt das Label Energiestadt und möchte mit dem Neubau des Gemein-
dehauses ein Projekt mit Vorbildfunktion realisieren, welches den Minergie-A Standard erreicht.
Der Neubau soll am Wärmeverbund angeschlossen werden.

                                      WEBERWABER GmbH     Unterlachenstrasse 5   6005 Luzern   www.weberwaber.ch
9                                     Programm – Projektwettbewerb Gemeindehaus mit Raiffeisenbank, Pfaffnau

2      Verfahren und Beteiligte

     2.1 Auftraggeber / Organisation

Auftraggeber des offenen, einstufigen Wettbewerbsverfahren sind die Gemeinde Pfaffnau / St. Urban, ver-
treten durch den Gemeinderat, Dorfstrasse 20, 6264 Pfaffnau zusammen mit der Raiffeisenbank Luzerner
Landschaft Nordwest, Dorfchärn 2, 6247 Schötz.

Die Organisation des Wettbewerbsverfahrens, die Vorprüfung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge so-
wie die Begleitung des Verfahrens liegen bei der WEBERWABER GmbH, Unterlachenstrasse 5, 6005 Luzern.

     2.2 Art des Auftrages und des Verfahrens

Der Wettbewerb wird als einstufiger, offener Projektwettbewerb nach der Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009
(Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe) durchgeführt. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

     2.3 Übergeordnete Rechtsgrundlagen

Das Verfahren untersteht dem Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen.
Zum Wettbewerb zugelassen sind Büros gemäss Punkt 2.7 mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz
und in Ländern, die dem GATT- / WTO-Abkommen beigetreten sind und Gegenrecht gewähren.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abtei-
lung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde-
schrift ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die ange-
fochtene Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

     2.4 Öffentliche Bekanntmachung

Der Projektwettbewerb wird am 12.06.2021 im Luzerner Kantonsblatt und auf simap ausgeschrieben. Wei-
ter wird der Projektwettbewerb im tec-21 – Schweizerische Bauzeitung publiziert.

     2.5 Preisgericht

Das Preisgericht ist mehrheitlich unabhängig und setzt sich wie folgt zusammen:

Fachpreisrichter:
-   Christoph Mathys, dipl. Architekt ETH BSA, Joos & Mathys Architekten AG, Zürich
-   Norbert Truffer dipl Architekt FH SIA BSA, Cometti Truffer Hodel Architekten AG, Luzern
-   Anja Bandorf, dipl. Landschaftsarchitektin BSLA, BNP Landschaftsarchitekten GmbH, Zürich

                                      WEBERWABER GmbH     Unterlachenstrasse 5   6005 Luzern   www.weberwaber.ch
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Sachpreisrichter:
-    Jörg Vonmoos, Gemeinderat Ressort Bauwesen Gemeinde Pfaffnau / St. Urban
-    Hans Arnet, Vorsitzender der Bankleitung Raiffeisenbank Luzerner Landschaft Nordwest

Expertinnen und Experten ohne Stimmrecht:
-    Sandra Cellarius Gemeindepräsidentin Gemeinde Pfaffnau / St. Urban
-    Daniel Roth, Leiter Bauverwaltung Pfaffnau / St. Urban
-    Marianne Schenck-Leu, Verwaltungsrätin Raiffeisenbank Luzerner Landschaft Nordwest

Ersatz Fachpreisrichter:
Daniel Lischer, dipl. Architekt ETH SIA, alp Architektur Lischer Partner AG, Luzern

Ersatz Sachpreisrichterin:
-    Sandra Cellarius Gemeindepräsidentin Gemeinde Pfaffnau / St. Urban

Moderation:
WEBERWABER GmbH
Stefan Waber
Dipl. Architekt FH

Das Preisgericht behält sich den Beizug von weiteren Expertinnen und Experten vor. Diese haben nur eine
beratende Funktion.

      2.6 Verfahrensbegleitung / Wettbewerbssekretariat

WEBERWABER GmbH
Unterlachenstrasse 5
6005 Luzern

Telefon 041 360 99 77
E-Mail contact@weberwaber.ch

      2.7 Generelle Teilnahmebedingungen

Die Bildung von interdisziplinären Teams von Architektur und Landschaftsarchitektur ist zwingend. Eine
Mehrfachteilnahme von Architekt/innen und Landschaftsarchitekt/innen ist ausgeschlossen, das gilt auch
für Büros mit mehreren Geschäftssitzen. Bei der Anmeldung sind die zwingend geforderten Teammitglie-
der zu benennen. Ein Mehrfachteilnahme von weiteren Fachplaner/innen soweit notwendig ist möglich.

Gemäss Ordnung SIA 142 (Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, Ausgabe 2009) ist es
Pflicht der Teilnehmenden, bei nicht zulässiger Verbindung zu den Auftraggebern oder zu einem Jurymit-
glied auf eine Teilnahme zu verzichten. (Wegleitung Befangenheit SIA 142i_202). Bei Zuwiderhandlung er-
folgt der Ausschluss aus dem Verfahren.

                                        WEBERWABER GmbH       Unterlachenstrasse 5   6005 Luzern   www.weberwaber.ch
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     2.8 Modellgrundlage

Für die Modellgrundlage wird ein Depot im Umfang von CHF 300.- verlangt. Erst mit dem Eingang der Zah-
lung auf folgendes Konto ist die Anmeldung vollständig:

Raiffeisenbank Horw, IBAN CH24 8118 6000 0029 0512 8
WEBERWABER GmbH, Unterlachenstrasse 5, 6005 Luzern
Vermerk: WB Zentrum Pfaffnau und Name Architekturbüro

Wird vom angemeldeten Team ein zur Jurierung zugelassener Wettbewerbsbeitrag abgegeben, wird das
hinterlegte Depot nach der Jurierung der Wettbewerbsbeiträge vollumfänglich an die Teams zurückerstat-
tet. Ansonsten verfällt die Einlage zu Gunsten der Auftraggeber.

Die Gipsmodelle werden anlässlich der Begehung am 26.07.2021 ausgehändigt.
Für Teams, deren Anmeldungen oder Einzahlungen nach dem 24.06.2021 erfolgen, kann die Modellausgabe
gemäss Punkt 2.14 nicht garantiert werden. Sie werden über den Ort und den Zeitpunkt der Modellaus-
gabe vom Wettbewerbssekretariat orientiert.

     2.9 Anmeldeschluss

Aus administrativen Gründen ist ein Anmeldeschluss erforderlich. Das Anmeldeformular muss bis am
24.06.2021 beim Wettbewerbssekretariat (Punkt 2.6) eingetroffen sein.

Gleichzeitig muss die Einzahlung für das Modell auf dem Konto (Punkt 2.8) erfolgt sein.

     2.10 Verbindlichkeitserklärung
Die Auftraggeber und das Preisgericht erklären die Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009, das Programm und
die Fragenbeantwortung als verbindlich. Die Ordnung SIA 142 ist subsidiär zu den Reglementen über das
öffentliche Beschaffungswesen.
Mit der Anmeldung respektive einer Projektabgabe anerkennen die Bewerberinnen und Bewerber, respek-
tive die Teilnehmer/innen die Programmbestimmungen und die Entscheide des Preisgerichts in Ermes-
sensfragen. Bei allfälligen Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand am Sitz der Auftraggeber.

     2.11 Anonymität

Die Durchführung des Projektwettbewerbs erfolgt anonym.
Damit die Anonymität gewahrt ist, sind sämtliche Unterlagen des Projektwettbewerbes mit einem Kenn-
wort und dem Vermerk «Projektwettbewerb Gemeindehaus mit Raiffeisenbank, Pfaffnau» zu versehen.

     2.12 Versand der Unterlagen

Die Unterlagen zum Projektwettbewerb werden den Teams nach erfolgter Anmeldung bis am 25.06.2021
mit Link über wetransfer zugestellt.

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     2.13 Unterlagen zum Projektwettbewerb

Die teilnehmenden Teams erhalten folgende Unterlagen:
1. Programm zum Projektwettbewerb als pdf
2. Situationsplan mit Höhenlinien als dwg
3. Bau- und Zonenreglement, Pfaffnau Ausgabe 2008
4. Gipsmodell Massstab 1:500
5. Formular Teilnahmebestätigung
6. Verfasserblatt
7. Selbstdeklaration
8. Zugangsdaten digitales Geländemodell
9. Planunterlagen bestehende Bank als dwg und pdf.
10. Raumprogramm
11. Tabelle Flächenberechnung
12. Siedlungsinventar Dorf Pfaffnau
13. Leitungskataster Fernwärme
14. Messweise Gebäudehöhen
15. Baulinien Arten und baurechtliche Definiton

     2.14 Begehung

Am 26.07.2021 findet eine Begehung statt. Treffpunkt ist um 13.3o Uhr vor dem Haupteingang der Gemein-
deverwaltung Pfaffnau. Je nach Anzahl Teilnehmende werden zwei Begehungen gemäss den aktuellen
Corona Vorschriften des Bundes durchgeführt.

Die Modellgrundlage (Punkt 2.8) wird anlässlich der Begehung abgegeben. (Grösse ca. 30 x 50 cm).

     2.15 Fragen

Fragen, die sich aus dem Programm ergeben, sind mit dem Vermerk «Projektwettbewerb Gemeindehaus
mit Raiffeisenbank, Pfaffnau» per Mail bis zum 30.07.2021 ans Sekretariat zu senden.
Die Fragen werden vom Preisgericht beantwortet und allen Teilnehmenden als Ergänzung zum Wettbe-
werbsprogramm bis am 11.08.2021 per Mail zugestellt.
Dadurch wird gewährleistet, dass alle Teilnehmenden den gleichen Kenntnisstand erhalten.

Ausserhalb der Fragerunde werden keine Auskünfte erteilt.

     2.16 Einzureichende Unterlagen

Planunterlagen
Die Pläne sind auf weissem, festem Papier im Format A1 quer darzustellen. Pro Wettbewerbsbeitrag dür-
fen maximal 4 Pläne abgegeben werden. Die Grundrisse sind geordnet darzustellen. Sämtliche Pläne sind
im Doppel und zusätzlich als Verkleinerung im Format A3 (1-fach) abzugeben.

Bezeichnung
Damit die Anonymität gewahrt ist, sind sämtliche Unterlagen des Projektwettbewerbes mit einem Kenn-
wort und dem Vermerk «Projektwettbewerb Gemeindehaus mit Raiffeisenbank, Pfaffnau» zu versehen.

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Verpackung
Die Planunterlagen werden ungefaltet in einer Mappe oder Rolle verpackt und ohne Absender, mit dem
Vermerk «Projektwettbewerb Gemeindehaus mit Raiffeisenbank, Pfaffnau» versehen.
Falls für den Versand ein Absender verlangt wird, ist die Auftraggeberin (Gemeinde Pfaffnau / St. Urban)
zu nennen.

Situation 1:500
Mittels Situationsplan 1:500 ist das Gesamtprojekt basierend auf der abgegebenen Plangrundlage darzu-
stellen. In diesem Plan ist die Umgebung mit der gesamten weiteren Umgebung darzustellen. Die Plan-
grundlage mit den Parzellengrenzen muss erkennbar bleiben. Ebenso sind die Höhenlinien darzustellen.

Grundrisse Massstab 1:200
Darstellung sämtlicher Grundrisse im Massstab 1:200. In den Erdgeschossgrundrissen sind die relevanten
Anschlüsse an die Umgebung darzustellen. Es müssen Angaben zur Gestaltung und Materialisierung der
Zugänge, Zufahrten, Plätze und zur Ausbildung von Grenzen und Übergängen gemacht werden. Sämtliche
Räume sind mit Nutzung und Fläche zu beschriften.

Schnitte Massstab 1:200
Darstellung sämtlicher für die Beurteilung notwendigen Gebäudeschnitte. Darin sind die massgebenden
Koten des Geländes, Wege und Hauszugänge, Geschossniveaus, Parzellengrenzen sowie der Bezug zur
Scheune anzugeben.

Fassaden Massstab 1:200
Darstellung sämtlicher Gebäudefassaden im Massstab 1:200.

Schnittansicht Fassade 1:50
Ein repräsentativer Schnitt der Fassade mit Ansicht und zugehöriger Materialisierung ist im Massstab 1:50
darzustellen und mit einem Beschrieb zu ergänzen.

Erläuterungsbericht
Der Erläuterungsbericht ist in Planform darzustellen. Er soll mindestens folgenden Aussagen beinhalten:
-    Städtebau
-    Neubau
-    Freiraum
-    Verkehr und Erschliessung
-    Materialisierung
-    Nachhaltigkeit

Berechnungen
Flächen und Volumenberechnungen sind gemäss Vorlage (Unterlage 11) und mit nachvollziehbaren Sche-
men zu erstellen.

Visualisierungen
Aussenvisualisierungen sind erwünscht.

Digitale Planabgabe
Alle Plandarstellungen sind in digitaler Form in Originalgrösse und als Verkleinerung auf A3 als PDF-
Dateien auf einem Memory-Stick abzugeben. Die Datenmenge pro Plan darf 50 MB nicht überteigen. Die
digitale Abgabe wird für den Bericht des Preisgerichts verwendet.
Der Datenträger ist im Verfassercouvert abzugeben.

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Verfassercouvert
Im verschlossenen Verfassercouvert ist das ausgefüllte Verfasserblatt (Unterlage 6), die von allen auf dem
Verfasserblatt genannten Firmen ausgefüllte und unterzeichnete Selbstdeklaration (Unterlage 7) sowie ein
Einzahlungsschein zur Überweisung der Einlage für das Depot abzugeben. Zusätzlich ist im Verfassercou-
vert der Memory-Stick der digitalen Planabgabe beizulegen. Das Couvert sowie sämtliche Pläne sind mit
dem Kennwort zu versehen.

Varianten
Jedes Team darf nur einen Wettbewerbsbeitrag einreichen. Varianten sind nicht zulässig.

      2.17 Modell

Es wird eine Darstellung der Projekte im Massstab 1:500 verlangt. Dazu ist die abgegebene Modellgrund-
lage (Punkt 2.8) zu verwenden. Das gesamte Modell ist in Weiss zu gestalten.

      2.18 Einreichen der Wettbewerbsbeiträge

Die Planunterlagen sind bis am 04.11.2021, unter Wahrung der Anonymität bis spätestens 16.00 Uhr beim
Wettbewerbssekretatiat abzugeben:

WEBERWABER GmbH
Unterlachenstrasse 5
6005 Luzern

Die Modelle können am 18.11.2021 zwischen 9.00 und 15.00 Uhr in Pfaffnau, abhängig von der Teilnehmer-
zahl abgegeben werden. Der genaue Ort der Modellabgabe wird rechtzeitig bekanntegeben.

Das Risiko für die fristgerechte Einreichung der Unterlagen, liegt bei den Teilnehmenden. Bei Postzustel-
lung der Planunterlagen ist das Datum des Poststempels massgebend. Auf eine Zustellung des Gipsmodells
per Post ist aufgrund der Beschädigungsgefahr zu verzichten.

      2.19 Vorprüfung

Die Vorprüfung der Wettbewerbsbeiträge wird durch die WEBERWABER GmbH vorgenommen.

Prüfungskriterien sind:
-    Termingerechter Eingang der Unterlagen
-    Vollständigkeit der Unterlagen
-    Erfüllung Raumprogramm
-    Übereinstimmung von Plänen und Modell
-    Einhaltung von Bauvorschriften, Kenngrössen etc.

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      2.20 Beurteilung, Orientierung

Die Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge erfolgt bis am 03.12.2021 durch das Preisgericht
und eventuell hinzugezogene Ersatzmitglieder. Der Bericht des Preisgerichts wird anschliessend allen Teil-
nehmenden zugestellt.

      2.21 Beurteilungskriterien

Die Reihenfolge entspricht nicht der Gewichtung.

Situation
-    Städtebauliche Qualität
-    Erschliessung
-    Umgebungsqualität

Architektur
-    Architektonische Idee / Ausdruck
-    Bezug zur Umgebung
-    Grundrissqualität
-    Materialisierung
-    Funktionalität im Betrieb

Freiraumqualitäten
-    Räumliche Vielfalt
-    Lage im Gelände
-    Nutzungsmöglichkeiten

Wirtschaftlichkeit
-    Kostengünstige Realisierbarkeit
-    Wertbeständigkeit / Unterhalt

      2.22 Preissumme

Dem Preisgericht steht eine Gesamtpreissumme von CHF 95’000 exkl. MWST. für Preisgelder und allfällige
Ankäufe zur Verfügung.

Erfolgt eine Rangierung mit einem zur Weiterbearbeitung empfohlenen Ankauf, ist mindestens eine Drei-
viertelmehrheit der Stimmen des s und die vollständige Zustimmung der Sachpreisrichter als Vertreter
der Auftraggeber notwendig. Zusätzliche Entschädigungen bei einer allfälligen Überarbeitung (Bereini-
gungsstufe) von einem oder mehreren Projekten sind nicht Bestandteil der Preissumme und werden sepa-
rat vergütet.

Die Preissumme basiert auf voraussichtlichen Baukosten für eBKP-H B-I von CHF 4'750'000.

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       2.23 Optionale Bereinigungsstufe

Das Preisgericht kann allenfalls empfehlen, zwei oder maximal drei Projekte unter der Wahrung der Ano-
nymität aller Projekteingaben überarbeiten zu lassen. Die Aufwände für eine Überarbeitung würden sepa-
rat entschädigt und sind nicht Bestandteil der Gesamtpreissumme.

       2.24 Absichtserklärung

Die Auftraggeber beabsichtigen, das Verfasserteam des vom Preisgericht zur Ausführung empfohlenen
Projektes mit der Weiterbearbeitung zu beauftragen.
Das Preisgericht kann ein angekauftes Projekt zur Weiterbearbeitung empfehlen, wenn mindestens drei
Viertel der Stimmberechtigten des Preisgerichts und davon alle Vertreter der Auftraggeber zustimmen.
Fachplaner/innen, die auf dem Verfasserblatt benannt sind, können ebenfalls mit der Weiterbearbeitung
beauftragt werden, wenn sie nachweislich einen substantiellen Beitrag zum Wettbewerbsprojekt erbracht
haben und dies im Bericht des Preisgerichts explizit erwähnt wird.
Die Auftraggeber beabsichtigen, die Projektverfasser/innen mit 100% Teilleistungen gemäss Ordnung SIA
102 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten» Ausgabe 2019 zu beauf-
tragen. Der Ausbau der Bankräumlichkeiten erfolgt durch die Raiffeisenbank selber. Im Auftrag des Archi-
tekten/in wird dieser Bereich nur bis zum Edelrohbau enthalten sein. Fehlt dem ausgewählten Team die
Erfahrung oder die Kompetenz, die Bereiche Kostenplanung und Bauleitung abzudecken, behalten sich die
Auftraggeber vor, den Zuzug qualifizierter Partner/innen für die Kostenplanung und Bauleitung zu verlan-
gen.

Vorbehalten bleiben die privatrechtliche Einigung über den Honorarvertrag sowie die notwendigen Pro-
jekt- und Kreditgenehmigung durch die behördlichen und politischen Instanzen.

       2.25 Honorarberechnung und Nebenkosten

Als Verhandlungsbasis für die Honorarberechnung der Architekturleistungen dient die Ordnung SIA 102
«Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten» Ausgabe 2019.
Die Auftraggeber werden mit den Projektverfasser/innen einen SIA-Vertrag zu folgenden Konditionen aus-
arbeiten:

Koeffizienten Z1 und Z2                 Stand 2018
Schwierigkeitsgrad n                    V = 1.1
Anpassungsfaktor r                      1.00
Zeitaufwand Tm                          Als Verhandlungsbasis für den Zeitaufwand gilt der Median der
                                        Honorarberechnung 2019
Teamfaktor i                            1.00
Faktor für Sonderleistungen s           1.00
Maximaler mittlerer Stundenansatz h     CHF 130.- / h exkl. MWST.

Besondere Leistungen werden vor Vertragsbeginn gegenseitig vereinbart.

Nebenkosten
Nebenkosten für Plandrucke, Kopien, Fahr- und Reisespesen inkl. Fahrzeit werden pauschal mit 3% des
Honorars exkl. MwSt. vergütet.

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     2.26 Veröffentlichung, Bericht des Preisgerichts, Ausstellung

Alle eingereichten Projekte werden unter Namensnennung der Verfasser/innen öffentlich ausgestellt und
in einem Bericht des Preisgerichts dokumentiert. Ebenfalls wird das Ergebnis den Medien zwecks Publika-
tion zur Verfügung gestellt. Zeitpunkt und Art der Veröffentlichung sind Sache der Auftraggeber.

     2.27 Urheberrecht, Eigentumsverhältnisse

Bei allen Wettbewerbsbeiträgen verbleibt das Urheberrecht bei den Teilnehmenden. Die Planungsteams
sichern zu, dass mit ihrem Beitrag keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Die
eingereichten Unterlagen, die mit Preisen und Ankäufen ausgezeichnet werden, gehen ins Eigentum der
Auftraggeber über.

     2.28 Rückgabe der Wettbewerbsmodelle

Die Wettbewerbsmodelle und Planunterlagen der nicht prämierten Wettbewerbsbeiträge können von den
Verfasser/innen innert zwei Wochen nach Ende der Wettbewerbsausstellung in Absprache mit dem Wett-
bewerbssekretariat zurückgefordert werden. Nach Ablauf dieser Frist verfügen die Auftraggeber darüber.

     2.29 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibungsunterlagen kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim Kantonsgericht Luzern,
Obergrundstrasse 46, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und
dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtenen Ausschreibungsunter-
lagen sind beizulegen.

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18                                    Programm – Projektwettbewerb Gemeindehaus mit Raiffeisenbank, Pfaffnau

3     Termine

Genehmigung Programm durch Jury                                                        26.04.2021
Prüfung SIA                                                                             10.06.2021
Publikation Ausschreibung simap / Tec 21                                                12.06.2021
Anmeldeschluss                                                                         24.06.2021
Versand der Unterlagen                                                                  25.06.2021
Begehung                                                                                26.07.2021
Modellabgabe                                                                            26.07.2021
Schriftliche Fragestellung                                                              30.07.2021
Fragebeantwortung                                                                       11.08.2021
Abgabe Projektunterlagen                                                                04.11.2021
Abgabe Modelle                                                                           18.11.2021
Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge                                               November 2021
Bekanntgabe des Gewinnerteams                                                           03.12.2021
Zuschlagsverfügung an ausgewählte Bewerber/innen                                  Dezember 2021
Ausstellung Wettbewerbsbeiträge                                                   Dezember 2021
Erarbeitung Vorprojekt                                                            ab Januar 2022

                                      WEBERWABER GmbH     Unterlachenstrasse 5   6005 Luzern   www.weberwaber.ch
19                                  Programm – Projektwettbewerb Gemeindehaus mit Raiffeisenbank, Pfaffnau

4     Unterschriftenblatt

Das vorliegende Programm wurde von den Veranstaltern und dem Preisgericht genehmigt.

Luzern, 26.04.2021

Fachpreisrichter:

Christoph Mathys (Vorsitz)

Norbert Truffer

Anja Bandorf

Sachpreisrichter:

Jörg Vonmoos

Hans Arnet

Ersatz Fachpreisrichter:

Daniel Lischer

Ersatz Sachpreisrichterin:

Sandra Cellarius

                                    WEBERWABER GmbH     Unterlachenstrasse 5   6005 Luzern   www.weberwaber.ch
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5     Programm Projektwettbewerb

     5.1 Zur Geschichte von Pfaffnau

In den vergangenen 60 Jahren ist aus einem eher gestreuten Siedlungsgebiet mit mehreren Zentren, ein
heute mehrheitlich zusammengewachsener Siedlungsraum entstanden.
Entlang der Dorfstrasse erstreckt sich eine Zone mit grosser Nutzungsdurchmischung. Diese umfasst Ge-
werbe, Büros, Einkaufsläden, diverse öffentliche Bauten, Landwirtschaftsbetriebe, Restaurants und Woh-
nen. Details zur Entwicklung von Pfaffnau sind dem ‚Siedlungsinventar Dorf Pfaffnau’ (Beilage 12) zu ent-
nehmen.

     5.2 Parzellen Nr. 129 und 130

Die Gemeinde Pfaffnau / St. Urban erwarb die Parzelle Nr. 130 mit der Absicht, darauf das neue Gemein-
dehaus zu erstellen. Damals stand auf diesem Grundstück eine baufällige Scheune, welche in der Zwi-
schenzeit abgebrochen wurde. Seitdem wird die Freifläche für Parkplätze genutzt.

Das Grundstück Nr. 129 gehört der Raiffeisenbank. Die Bankräumlichkeiten im Erdgeschoss und im Unter-
geschoss sind für die aktuellen Bedürfnisse der Bank zu gross. Über den Räumlichkeiten der Bank befin-
den sich Wohnungen, welche vermietet sind.

Mit dem Neubau des Verwaltungsgebäudes kann für die Gemeinde Pfaffnau / St. Urban wie auch für die
Nutzung der bestehenden Bankräumlichkeiten eine gute Lösung gefunden werden.

Die Bank wird entsprechend ihrem verkleinerten Raumbedarf Räume im neuen Verwaltungsgebäude bezie-
hen und die dadurch freiwerdenden Geschäftsräume im Gebäude auf der Parzelle Nr. 129 werden umge-
baut. Die bestehende Garage auf der Nordostseite des Gebäudes wird abgebrochen, so dass für den Neu-
bau sowohl die Parzelle 130 wie auch ein Teil der Parzelle Nr. 129 zur Verfügung steht. Der Rückbau sowie
der Umbau der Geschäftsräume sind nicht Teil des Wettbewerbsverfahrens.
Im Rahmen des Projektwettbewerbes soll aufgezeigt werden, wie das Gebäude auf der Parzelle Nr. 129 an
die neue Tiefgarage angeschlossen werden kann.

Während den Bauarbeiten für den Umbau des ehemaligen Bankebäudes und den Bauarbeiten für den Neu-
bau wird die Raiffeisenbank die Geschäftsstelle Pfaffnau in ein Provisorium auslagern. Für den Standort
angedacht ist Parzelle Nr. 102. Der Zugang zum Gebäude muss jederzeit gewährleistet sein.

     5.3 Kantonsstrasse

Mit der Ortsplanrevision wurde auch ein kommunaler Verkehrsrichtplan erstellt, welcher für die Strassen-
raumgestaltung ‚Zentrum Ost’ einen Einbezug des Strassenraumes vorsieht, so dass dieser siedlungsver-
träglich gestaltet und optimiert wird. Unter Wahrung der Funktion einer Kantonsstrasse sollen die gefah-
renen Geschwindigkeiten durch eine siedlungsverträgliche Gestaltung tief gehalten und mit entsprechen-
der Signalisation untermauert werden.

Der Einmünder der Mülistrasse in die Kantonsstrasse K46 mit der Bushaltestelle im Bereich der Parzelle
Nr. 129 (in Gegenrichtung hält der Bus heute im Einmünder der Mülistrasse) sowie der bestehende Fuss-
gängerstreifen entsprechen nicht dem Strassengesetz (StrG), Nr. 755 vom 21. März 1995, Stand 1. Juni 2015
und der Strassenverordnung (StrV), Nr 756, vom 19. Januar 1996, Stand 1. Januar 2014.

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Mit der Neugestaltung der Kantonsstrasse werden die Bushaltestellen in beiden Fahrtrichtungen Richtung
Reiden, ausserhalb des für den Projektwettbewerb relevanten Einflussperimeters verschoben. In den Par-
zellen 102 / 130 muss ein neuer Fussgängerstreifen angeordnet werden, welcher die Sicherheit aller Ver-
kehrsteilnehmenden verbessert.
Die Verschiebung der Bushaltestelle bringt für den Wettbewerb mehr Freiheit für die Platzierung der Ein-
fahrt zur Erschliessung des neuen Gemeindehauses. Die Einfahrt und der Fussgängerstreifen müssen so
angeordnet werden, dass alle nötigen Sichtwinkel gemäss den VSS Normen eingehalten sind.
(Grundlagen siehe https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_strassen/sichtverhaeltnisse)
Die bestehende Bushaltestelle im Bereich der Parzelle Nr. 129 wird voraussichtlich mit der Umgestaltung
der Kantonsstrasse (Zeithorizont ca. 6 Jahre) aufgehoben. Die Fläche der freiwerdenden Busbucht entlang
der Parzelle 129 kann somit in die neue Umgebungsgestaltung aufgenommen werden, bleibt jedoch bis zu
diesem Zeitpunkt in Betrieb.

          5.4 Baurechtliche Grundlagen

Im Moment läuft die Ortsplanungsrevision für die Gemeinde Pfaffnau / St. Urban. Aktuell ist das Projekt
in der öffentlichen Auflage beim Kanton. Der Gemeinderat geht davon aus, dass die Ortsplanrevision Ende
2021 an der Gemeindeversammlung verabschiedet werden kann.

Aufgrund des Planungsstandes der Ortsplanrevision hat der Gemeinderat entschieden, als Basis für das
Wettbewerbsverfahren die neuen, noch nicht genehmigten Vorschriften des BZR als Basis zu verwenden.

Auszug aus dem BZR Phase Vorprüfung:

Zonenbestimmungen Bauzonen

Art 1           Kernzone (§ 44 PBG)

1      Die Kernzone dient der Erhaltung des Dorfkerns und bezweckt die Entwicklung und Gestaltung eines
       lebendigen Dorfzentrums mit einer guten Eingliederung von Neu- und Umbauten in das gewachsene
       Dorfbild und in den Strassenraum.

2      In der Kernzone sind die folgenden Nutzungen zulässig:
       a) Wohnungen,
       b) nicht oder nur mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe,
       c) öffentliche Bauten,
       d) Detailhandelsbetriebe, die auf die örtlichen Bedürfnisse ausgerichtet sind

3      In den Kernzonen gelten folgende Höchst- und Mindestmasse:

      Mass                                                                                                             Kernzone
      max. Gesamthöhe                                                                                                  15.0 m
      max. Fassadenhöhe                 1
                                                                                                                       11.0 m
      Hangzuschlag zur Fassadenhöhe im geneigten Gelände                                             2
                                                                                                                       2.0 m
      min. Fassadenhöhe für Neu- und Ersatzbauten                                      3 4
                                                                                                                       8.5 m
      Überbauungsziffer (ÜZ)                                                                                           gem. Abs. 4
      Grenzabstand                                                                                                     4.0 m

1
     Bei Ge bä ud en m it Sc h r äg dac h ( ab 15° D ac h nei gun g) : tra uf se itig e Fa ss ad enh öh e; b ei Ge bäu de n m it F lac h d ac h (unt er 15° D ac h ne igun g) . D ie

     Fas sa d enh öh e g ilt nur f ür di e Fa ss ad en bz w . Fa ss ad ent eil e , bei d en en d as ob e rste G esc h o ss gem äs s A rt . 3 2 z urüc k ve rs etz t w er den m us s
     (N orm al bauw ei se ) .

                                                                     WEBERWABER GmbH                     Unterlachenstrasse 5          6005 Luzern          www.weberwaber.ch
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2
    A ls Han gl ag e gi lt ein e N ei gun g de s m a ss ge be nd en Te rrai ns , we lc h e i n de r i n nerh al b de r F as sa d en lini e g em e ss en en Fa l lli nie w enig ste ns 10 %

    bet räg t. D e r Ha ngz usc h la g gilt f ür a ll e Fa ss ad en au ss er de r be rgs eiti ge n.
3
    Aus gen om m en B aute n gem ä ss § 13 Ab s . a PB V m it ein er Ge sam th öh e bi s 4.5 m , w e lc h e nur N eb enn utz f läc h en auf w eis en .
4
    Im Rah m e n von Ge st altu ngsp lä ne n k ann v on d er m in im a len F as sa de nh öh e a bg ewic h en w er den .

4      Die Überbauungsziffer und die Gebäudelänge orientieren sich grundsätzlich an den bestehenden Struk-
       turen. Sie werden vom Gemeinderat anhand der ortsbildschützenden und ortsbaulichen Anforderungen
       und gestützt auf die Beurteilung der Bauberatung im Einzelfall festgelegt.

5      Gebäudevolumen, Gebäudeformen und Umgebungsgestaltung haben sich in zeitgemässer Architektur-
       sprache in das gewachsene Ortsbild einzuordnen.

6      Die Bauberatung berät die zuständige Stelle bei der Beurteilung von ortsbildrelevanten baubewilli-
       gungspflichtigen Bauvorhaben, insbesondere Neubauten und wesentliche Änderungen. Der Bauherr-
       schaft wird empfohlen, der zuständigen Stelle vor der Einreichung des Baugesuchs eine Voranfrage zu
       unterbreiten.

7      Entlang der Kantonsstrassen gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
       a) Innerhalb der im Zonenplan bezeichneten Bereiche sind im zur Strasse orientierten Erdgeschoss
             Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen mit Bezug zum angrenzenden öffentlichen Raum vorzuse-
             hen. In begründeten Fällen kann der Gemeinderat Ausnahmen gewähren.
       b) Die zuständige Stelle kann zur Erhaltung und Aufwertung des Ortsbildes spezielle Auflagen zur Ge-
             staltung des Strassenvorlandes (Raum zwischen Fahrbahn und Fassaden) und des Erdgeschosses
             anordnen.
8      Bei ortsbildprägenden Bauvorhaben (insbesondere Neubauten) auf den Parzellen Nrn. 196, 200 und 201
       sowie auf dem an die Kantonsstrasse angrenzenden Bereich der Parzelle Nr. 199 hat die Bauherrschaft
       auf eigene Kosten ein qualitätssicherndes Verfahren gemäss Art. 4 durchzuführen.

Strassenabstand / Baulinien
Entlang der Kantonsstrasse sind die Baulinien welche im Situationsplan dargestellt sind einzuhalten.
Im Bereich des Planungsperimeters gibt es unterschiedliche Arten von Baulinien.
Die Vorgaben gemäss Beilage 15 Baulinien und baurechtliche Definition sind einzuhalten.

Die Messweisen bezüglich Gebäudehöhen etc. sind der Beilage 14 Messweise Gebäudehöhen zu entneh-
men. (Auszug aus dem Planungsbericht der Ecoptima im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens)

                                                                      WEBERWABER GmbH                   Unterlachenstrasse 5              6005 Luzern         www.weberwaber.ch
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Skizze Baulinien

      5.5 Gestaltungsplanung

Die baurechtlichen Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PPG) des Kantons Luzern
ermöglichen grundsätzlich, mit dem System eines freiwilligen Gestaltungsplanes eine Abweichung in der
Höhe von bis max. 10% zu erreichen. Ob eine derartige Überschreitung aus Sicht des Orts- und Land-
schaftsbildes zulässig ist, liegt im Ermessen der Projektverfasser und bedingt einen Gemeinderatsent-
scheid.

      5.6 Bestimmungen der Gebäudeversicherung über die Schutzabstände

Brandschutzrichtlinie vom 01.01.2017:

1.   Der Brandschutzabstand ist so festzulegen, dass Bauten und Anlagen nicht durch gegen-seitige Brand-
     übertragung gefährdet sind. Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung sind zu berücksichtigen.

2. Es sind folgende Brandschutzabstände zwischen benachbarten Bauten und Anlagen ein-zuhalten:
   a) 5 m, wenn die äusserste Schicht beider Aussenwandkonstruktionen aus Baustoffen der RF1 besteht;

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     b) 7.5 m, wenn die äusserste Schicht einer der beiden Aussenwandkonstruktionen aus brennbaren Baustof-
        fen besteht;
     c) 10 m, wenn die äusserste Schicht beider Aussenwandkonstruktionen aus brennbaren Baustoffen be-
        steht.

3. Die Brandschutzabstände dürfen reduziert werden:
   - zwischen Einfamilienhäusern
   - zwischen Gebäuden geringer Höhe
   - zwischen Gebäuden mittlerer Höhe, wenn die Aussenwände, mit Ausnahme von sich öffnen lassenden
      Fenstern und Türen, einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten aufweisen

     Die reduzierten Brandschutzabstände betragen mindestens:
     - 4 m, wenn die äusserste Schicht beider Aussenwandkonstruktionen aus Baustoffen der RF1 besteht
     - 5 m, wenn die äusserste Schicht einer der beiden Aussenwandkonstruktionen aus brennbaren Baustof-
        fen besteht
     - 6 m, wenn die äusserste Schicht beider Aussenwandkonstruktionen aus brennbaren Baustoffen besteht

4. Brennbare Anteile der Aussenwandflächen oder vorspringende Teile von Bauten und Anlagen wie Balkone,
   Dachvorsprünge und Wintergärten sind entsprechend zu berücksichtigen. Dachuntersichten sind davon aus-
   genommen.

      5.7 Raumprogramm

Die detaillierte Auflistung der Räume mit Flächen und Angaben zur Anordnung in der Gesamtanlage sind
dem Raumprogramm (Unterlage 10) zu entnehmen.

      5.8 Aussenraumgestaltung

Die topographische und zentrale Lage des Wettbewerbsgrundstückes verlangt eine bewusste Auseinander-
setzung mit dem historischen und freiräumlichen Kontext.
Mit dem neuen Gemeindehaus soll ein wichtiges Puzzlestück des Zentrums mit Kirche, Kapelle und Pfarr-
haus entstehen. Der durch den Abbruch des alten Gemeindehauses freiwerdende Raum soll zukünftig als
Platz gestaltet werden, der alle wichtigen Akteure verbindet. Dem neuen Gemeindehaus und seinem Frei-
raum muss es also gelingen, im Kontext zu bestehen aber auch zu den doch sehr heterogenen Rändern hin
bewusste Übergänge und Antworten zu finden. Die topographische Einbettung sowie die Auseinanderset-
zung mit dem Strassenraum, den fussläufigen Erschliessungen und Durchwegungen und den wichtigen
Blickbezügen ist Rechnung zu tragen. Auf eine dem Ort und der Aufgabe angemessene Material- und
Pflanzenwahl ist zu achten.
Es wird empfohlen, den neuen Platz mit dem Projekt zu skizzieren und eine starke Argumentation für die
eigene Lösung daraus zu formulieren.

      5.9 Hindernisfreies Bauen

Die gesamte Anlage hat der Kategorie öffentlich zugängliche Bauten gemäss der Norm SIA 500 ‘Hindernis-
freie Bauten’ Ausgabe 2009 zu entsprechen.

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     5.10 Sicherheit

Für die Filiale der Raiffeisenbank müssen bei der Planung keine Sicherheitsanforderungen berücksichtigt
werden.
Der Eingang für die Polizei kann mit dem Eingang der Verwaltung zusammengelegt werden
Für die Gemeindeverwaltung müssen die im Raumprogramm vorgegebenen Sicherheitszonen eingehalten
werden.

     5.11 Haustechnik

Der Neubau muss am Wärmeverbund der Wärmeverbund Pfaffnau AG angeschlossen werden. Eine Versor-
gungsleitung ist in der Parzelle 921 geführt, ab welcher der Neubau mit Energie für die Raumheizung so-
wie für das Brauchwarmwasser versorgt werden kann (Grundlage 13 Leitungskataster Fernwärme).
Die Steigzonen im Gebäude sind so anzuordnen, dass eine effiziente Vertikalerschliessung trotz der unter-
schiedlichen Nutzungen möglich ist.

     5.12 Brandschutz

Die VKF Brandschutzvorschriften (Brandschutzvorschriften 2015) werden als verbindlich vorausgesetzt.

     5.13 Schutzraum

Aufgrund der Objektgrösse (weniger als 38 Zimmer) sind keine Schutzräume einzuplanen. Die Schutz-
raumpflicht kann über Ersatzbeiträge abgegolten werden.

     5.14 Parkplätze / Veloabstellplätze

Die Parkierung ist gemäss VSS-Richtlinien (VSS 640 281) zu planen, welche die Gesamtzahl der Parkplätze
definiert.
In unmittelbarer Nähe zum Bankomaten der Raiffeisenbank ist eine Parkiermöglichkeit aufzuzeigen.
In der Umgebung ist eine ausreichende Fläche für Fahrräder (Kurzzeitparkierung) auszuweisen.

     5.15 Nachhaltigkeit

-    Energiestadt E-Mobilität
-    PV-Anlage
-    Der Neubau wird nach Minergie-A zertifiziert.
-    Der Neubau soll mit wirtschaftlichen Konstruktionen und wertigen Materialien geplant und realisiert
     werden.

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Beilage 1       Anmeldeformular

Projektwettbewerb Gemeindehaus mit Raiffeisenbank, Pfaffnau

Für die Anmeldung sind die im Wettbewerbsprogramm formulierten generellen Teilnahmebedingungen
unter Punkt 2.7 zu beachten.
Nach Eingang der Anmeldung beim Wettbewerbssekretariat und der Überweisung der Einlage für das Mo-
dell gemäss Punkt 2.8 erhält die verantwortliche Ansprechperson der Architekt/innen bis am 25.06.2021
den Link für das Herunterladen der Wettbewerbsunterlagen.

Architekt/in

Büro                                   _____________________________________________________

Strasse / Nr.                          _____________________________________________________

PLZ / Ort                              _____________________________________________________

Verantwortliche Ansprechperson         _____________________________________________________

Telefon                                _____________________________________________________

E-Mail                                 _____________________________________________________

Landschaftsarchitekt/in

Büro                                   _____________________________________________________

Strasse / Nr.                          _____________________________________________________

PLZ / Ort                              _____________________________________________________

Verantwortliche Ansprechperson         _____________________________________________________

Telefon                                _____________________________________________________

E-Mail                                 _____________________________________________________

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Hiermit melden wir uns zur Teilnahme am Projektwettbewerb Gemeindehaus mit Raiffeisenbank, Pfaffnau
an.

Architekt/in

Ort, Datum                           _____________________________________________________

Stempel, Unterschrift                _____________________________________________________

Landschaftsarchitekt/in

Ort, Datum                           _____________________________________________________

Stempel, Unterschrift                _____________________________________________________

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